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"index": 56,
"text": "Seite 14 von 51\n1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\nDas in der Kurzbeschreibung skizzierte Vorhaben zur Implementierung eines modernen Forschungsinformationssystems (Details siehe\nu.a. Leistungsbericht 2007) wurde auch im Jahr 2008 weiterhin verfolgt. Umgesetzt wurden u.a. die Inbetriebnahme eines\nBackupservers, ein barrierefreier Webauftritt in neuem Design, die Implementierung von Zitierstatistiken mit personenbezogener h-\nIndexanalyse, eine verstärkte Datenvernetzung, eine Erhöhung der Sichtbarkeit nach innen und außen, der Transfer von aktuellen\nForschungsleistungen auf die Website der Med Uni Graz sowie die Implementierung eines Gastmanagementtools.\nAuf die Verwendung von Daten aus dem Forschungsinformationssystem für u.a. Planung der Forschungsfelder, Wissensbilanz,\nLeistungsbericht, Berichte an Universitätsrat und Wissenschaftsrat, Leistungs- und Zielvereinbarungen, Qualifizierungsvereinbarungen\netc. sei an dieser Stelle auch hingewiesen.\n2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden?\nIn Summe kann gesagt werden, dass trotz eines personellen Engpasses im Jahr 2008 (durch einen internen Wechsel von einer der\nzwei u.a. für Entwicklung und Betrieb zuständigen Personen blieb diese Position für mehrere Monate unbesetzt) die Implementierung\nweiter vorangetrieben worden ist. Der aktuelle Umsetzungsstand (öffentliche Sicht des Forschungsinformationssystems) ist unter:\nhttp://forschung.meduni-graz.at abzurufen.\n3) Ergebnisprognose 2009\nObwohl das Forschungsinformationssystem der Med Uni Graz (betrieben in Kooperation mit der Universität für Bodenkultur und der\nUniversität für Veterinärmedizin) bereits heute sehr deutlich über den klassischen Forschungsdokumentationsansatz hinausreicht und\ndie Ansprüche an ein „modernes Forschungsinformationssystem“ durchwegs erfüllt, gibt es auch über 2009 hinausreichend\nÄnderungsbedarf und Verbesserungsmöglichkeiten. Es wird daher der eingeschlagene Weg auch 2009 weiter verfolgt.\nNicht verschwiegen werden kann an dieser Stelle die Diskrepanz zwischen einerseits steuerungsrelevanten Kennzahlen und Daten für\nInformations- und Wissensmanagement sowie andererseits Wissensbilanzkennzahlen. Das Informationssystem muss all diese Bereiche\ngemeinsam abdecken und ist mit der Problematik konfrontiert, dass wir als medizinische Universität oftmals andere Gesichtspunkte bei\nForschungsdaten berücksichtigen müssen, als uns die Wissensbilanz vorgibt. Dies wiederum führt zu einem erhöhten\nDatenerfassungsaufwand für die ForscherInnen und fördert nicht unbedingt die Bereitschaft zur Datenerfassung (z.B. bei Vorträgen).\nNachdem Kerndaten für Steuerungsentscheidungen herangezogen werden, erfordern diese Daten eine strenge Auslegung der Kriterien\nsowie einen erhöhten zentralen Kontrollaufwand (z.B. Verifizierung des Vorhandenseins jeder als SCI/SSCI klassifizierten Publikation\nim Web of Sciene, Überprüfung der Nennung der Universität auf SCI/SSCI und PUBMED gelisteten Arbeiten, …). Dies führt in weiterer\nFolge dazu, dass die Med Uni Graz nur einen Teil der gesamten erfassten Leistungen im Rahmen der Wissensbilanz abbildet. Dies ist\nvor allem im Vergleich mit anderen Universitäten – die u.U. dies weniger streng handhaben – zu berücksichtigen.\n Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Geplante Ampel-\n Nr. Bezeichnung Vorhaben\n Vorhaben Umsetzung bis status\n Auf Basis des Forschungsinformationssystems werden die\n Forschungsevaluierung, Forschungsevaluierung von wissenschaftlichen\n (Neu-)Festelegung und Organisationseinheiten und wissenschaftlichen\n Förderung von MitarbeiterInnen, die Evaluierung der bestehenden\n 3 laufend\n Forschungs- interdisziplinären Forschungsaktivitäten und daraus\n schwerpunkten und abgeleitet eine Identifikation der Forschungsschwerpunkte\n Forschungaktivitäten vorgenommen. Darauf aufbauend werden spezielle\n Förderungsmaßnahmen umgesetzt.\n Erläuterung zum Ampelstatus\n1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\nDie Umsetzung des Vorhabens auf Basis des Forschungsinformationssystems wurde auch im Jahr 2008 weiter vorangetrieben. So\nwurden ausgehend von Forschungsleistungsdaten und deren Fachbezug im Lauf des Jahres 2008 4 Forschungsfelder und eine\nQuerschnittsmaterie etabliert: Diese Forschungsfelder sind: Molekulare Grundlagen Lipid-assoziierter Erkrankungen,\nNeurowissenschaften, Krebsforschung und Kardiovaskuläre Erkrankungen sowie Nachhaltige Gesundheitsforschung als gemeinsames\nQuerschnittsthema . Sie zeichnen sich sowohl durch das Vorhandensein einer entsprechenden kritischen Masse als auch durch\nqualitätsvolle Publikationsaktivität und die kompetitive Einwerbung von Drittmitteln aus. Somit wurden die 9 in der\nLeistungsvereinbarung genannten Schwerpunkte auf 4 Felder mit einem Leitthema reduziert.\nDurch die im nicht-klinischen Bereich bereits seit 2007 etablierte Leistungsorientierte Mittelverteilung (inklusive einer beträchtlichen\nProjektzusatzförderung) werden bereits Forschungsmittel auf indirektem Wege in die „hot-spots“, die sich innerhalb der\nForschungsfelder befinden, eingebracht.\n2) Das Vorhaben wird plangemäß umgesetzt.\n3) Ergebnisprognose 2009:\nDas Jahr 2009 steht nun im Zeichen der Strukturierung der internen Organisation der Forschungsfelder sowie der Formulierung von\nZielen und Teilprojekten, die wiederum seitens der Med Uni Graz z.T. in die Leistungsvereinbarung (LV) 2010-2012 eingebracht\nwerden. Abhängig vom Ausgang der LV-Verhandlungen ergibt sich wiederum die Ausgestaltung der spezifischen, profilbildenden\nFördermaßnahmen. Große profilbildende Investitionen und Fördermaßnahmen sind am Ende der laufenden 3-jährigen Leistungsperiode\nderzeit leider nicht durchführbar."
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"bulletin": {
"id": 1624,
"academic_year": "2009/10",
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"index": 46,
"text": "Seite 4 von 51\nA PERSONALENTWICKLUNG\n1. Vorhaben in der qualitativen Personalentwicklung\n Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Geplante Ampel-\n Nr. Bezeichnung Vorhaben\n Vorhaben Umsetzung bis status\n Die Erhöhung der Attraktivität des\n UniversitätslehrerInnenberufes durch frühe Selbst-\n ständigkeit und die Eröffnung interessanter Karriere-\n Attraktivitätssteigerung perspektiven wird durch eine Qualifikationsvereinbarung mit Bei neuen\n des Berufes von besonders ausgewiesenen KollegInnen, die bei Erfüllung Verträgen erste\n 1 UniversitätslehrerInnen den Anspruch auf eine unbefristete Anstellung an der MUG Qualifikations-\n durch geregelte enthält, gewährleistet. Basis für den Abschluss einer vereinbarung im\n Laufbahnmodelle Qualifikationsvereinbarung sind einerseits strukturierte und Jahre 2008\n dokumentierte jährliche Karrieregespräche mit allen\n wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und ein Bezug zum\n Stellenplan der jeweiligen Organisationseinheit.\n Erläuterung zum Ampelstatus\n1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden? Ergebnisprognose 2009?\n1) Im Berichtsjahr hat die Medizinische Universität Graz wichtige Meilensteine für die Ausgestaltung gesicherter und leistungsorientierter\nKarrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs erreicht. In Anlehnung an den Entwurf des Kollektivvertrages für die\nArbeitnehmerInnen der Universitäten ist eine Richtlinie mit dem Titel „Die wissenschaftliche Laufbahn an der Medizinischen Universität\nGraz“ vom Rektorat veröffentlicht worden. Darin ist der Prozessablauf des Qualifizierungsverfahrens festgelegt. In mehreren Workshops\nhaben WissenschafterInnen intensiv an Anforderungsprofilen für AssistenzprofessorInnen und Assoziierte ProfessorInnen gearbeitet,\num in Zukunft ein vergleichbares Qualitätsniveau an der Universität sicherzustellen. Dafür wurden internationale Laufbahnmodelle als\nVorbild herangezogen. Die Schwerpunkte und Kernaufgaben eines assoziierten Professors, einer assoziierten Professorin sind, neben\nder wissenschaftlichen Publikationstätigkeit und der Durchführung von Forschungsprojekten, das Engagement in der curricularen und\npostgraduellen Lehre und die Mitarbeit in der universitären Verwaltung. Im klinischen Bereich liegt der Fokus darüber hinaus auf einer\nSpezialisierung im Fachgebiet oder dem Erwerb eines Zusatzfaches bzw. erkennbaren fachlichen Zusatzkenntnissen in einem\nklinischen Spezialgebiet. Vermehrt werden Mobilität (wissenschaftlicher Auslandsaufenthalt) und das Aneignen von\nManagementkompetenzen an Bedeutung gewinnen.\nZur Unterstützung des Rektorats wurde ein Personalentwicklungsbeirat (PE-Beirat) gegründet. Bei der Zusammensetzung des PE-\nBeirats wurde Wert auf eine ausgewogene Besetzung (Frauenquote von 40%) im Sinne des Frauenförderplans der Medizinischen\nUniversität Graz gelegt. Die Aufgabe des Personalentwicklungsbeirats ist die Mitwirkung am Abschluss, die Mitwirkung bei der\nUmsetzung und die Evaluierung der an der Medizinischen Universität Graz abgeschlossenen Qualifizierungsvereinbarungen. Die\nFestlegung der Qualifizierungsziele sowie des Qualifizierungszeitraumes erfolgt auf Basis eines gemeinsamen Vorschlages des/der\nwissenschaftlichen Mitarbeiter/in, des/der unmittelbaren Vorgesetzten und der OE-Leitung unter Berücksichtigung der Mindestvorgaben\nder Universität. Zusätzliche Fördermaßnahmen von Seiten der Universität können ebenfalls in der Qualifizierungsvereinbarung\nfestgelegt werden. Der PE-Beirat erstellt in einer Sitzung eine Empfehlung für den Inhalt der Qualifizierungsvereinbarung als\nEntscheidungsgrundlage für die/den RektorIn. Der PE-Beirat hat die Umsetzung jeder der an der Universität abgeschlossenen\nQualifizierungsvereinbarungen zu begleiten. Am Ende des Qualifizierungszeitraumes wird durch den PE-Beirat im Rahmen einer\nEvaluierung festgestellt, ob und inwieweit der/die wissenschaftliche Mitarbeiter/in die in der Qualifizierungsvereinbarung festgelegten\nQualifizierungsziele erfüllt. Aufgrund des Berichts des PE-Beirats hat die Rektorin/der Rektor die Erfüllung der\nQualifizierungsvereinbarung zu beurteilen. Die Begleitung durch verpflichtende, jährliche MitarbeiterInnengespräche ist ebenfalls ein\nwichtiger Baustein für die Qualifizierung der MitarbeiterInnen. Um den wissenschaftlichen Mitarbeiter, die wissenschaftliche Mitarbeiterin\nzu unterstützen, wird bereits beim Antrag auf Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung ein Mentor, eine Mentorin gewählt. Dieser\nMentor/diese Mentorin soll den wissenschaftlichen Mitarbeiter, die wissenschaftliche Mitarbeiterin während eines gewissen Zeitraumes\nbegleiten.\nDie Medizinische Universität Graz hat bereits einige junge Wissenschafterinnen und Wissenschafter ausgebildet, die über ein\nwissenschaftliches Doktorat und herausragende Leistungen in Lehre und Forschung, bzw. eine Facharztausbildung verfügen. Diese\nwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, und Lehrbetrieb sind ausdrücklich eingeladen worden, sich auf\nfreiwerdende Laufbahnstellen zu bewerben. Eine Laufbahnberatung speziell für Frauen wird angeboten.\n2) Im Jahr 2008 wurden drei Qualifizierungsvereinbarungen mit wissenschaftlichen MitarbeiterInnen vorbereitet, vom\nPersonalentwicklungsbeirat beurteilt und dem Rektor zum Abschluss empfohlen. Diese Zusatzverträge zum Arbeitsvertrag sind auf die\nDauer von bis zu 4 Jahren abgeschlossen.\nIm Jahr 2009 werden mindestens 6 Qualifizierungsvereinbarungen abgeschlossen. Verbesserte Personalplanung und zielgerichtete\nPersonalentwicklung ist ein wichtiges strategisches Ziel der Universität. Dafür wird ein Stellenplan im Einklang mit der\nSchwerpunktsetzung der Medizinischen Universität Graz erstellt. Damit werden auch Umschichtungen im wissenschaftlichen Bereich\nverbundenen sein. Ein Fokus wird ebenfalls auf das verbesserte Recruiting für das wissenschaftliche Personal gelegt (internationale\nAusschreibungen, Karrieremessen, Talent Search)."
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"bulletin": {
"id": 2725,
"academic_year": "2010/11",
"issue": "20",
"published": "2011-06-01T00:00:00+02:00",
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"index": 48,
"text": "Medizinische Universität Wissensbilanz 2010\n Gauster, M; Siwetz, M; Orendi, K; Moser, G; Desoye, G; Huppertz, B. Caspases rather than calpains\n mediate remodelling of the fodrin skeleton during human placental trophoblast fusion. Cell Death\n Differ. 2010; 17(2):336-345\n Schoiswohl, G; Schweiger, M; Schreiber, R; Gorkiewicz, G; Preiss-Landl, K; Taschler, U; Zierler, KA;\n Radner, FP; Eichmann, TO; Kienesberger, PC; Eder, S; Lass, A; Haemmerle, G; Alsted, TJ; Kiens, B;\n Hoefler, G; Zechner, R; Zimmermann, R. Adipose triglyceride lipase plays a key role in the supply of\n the working muscle with fatty acids. J Lipid Res. 2010; 51(3):490-499\n Blouin, CM; Le Lay, S; Eberl, A; Koefeler, HC; Guerrera, IC; Klein, C; Le Liepvre, X; Lasnier, F;\n Bourron, O; Gautier, JF; Ferre, P; Hajduch, E; Dugail, I. Lipid droplet analysis in caveolin-deficient\n adipocytes: alterations in surface phospholipid composition and maturation defects. J Lipid Res.\n 2010; 51(5):945-956\n Radner, FP; Streith, IE; Schoiswohl, G; Schweiger, M; Kumari, M; Eichmann, TO; Rechberger, G;\n Koefeler, HC; Eder, S; Schauer, S; Theussl, HC; Preiss-Landl, K; Lass, A; Zimmermann, R; Hoefler,\n G; Zechner, R; Haemmerle, G. Growth Retardation, Impaired Triacylglycerol Catabolism, Hepatic\n Steatosis, and Lethal Skin Barrier Defect in Mice Lacking Comparative Gene Identification-58 (CGI-\n 58). J Biol Chem. 2010; 285(10):7300-7311\n Trottier, J; Husseini, D; Perreault, M; Paquet, S; Caron, P; Bourassa, S; Verreault, M; Inaba, TT;\n Poirier, GG; Belanger, A; Guillemette, C; Trauner, M; Barbier, O. The human UGT1A3 enzyme\n conjugates norursodeoxycholic acid into a C23-ester glucuronide in the liver. J Biol Chem. 2010;\n 285(2):1113-1121\n Sayers, EW; Barrett, T; Benson, DA; Bolton, E; Bryant, SH; Canese, K; Chetvernin, V; Church, DM;\n DiCuccio, M; Federhen, S; Feolo, M; Geer, LY; Helmberg, W; Kapustin, Y; Landsman, D; Lipman, DJ;\n Lu, ZY; Madden, TL; Madej, T; Maglott, DR; Marchler-Bauer, A;. Database resources of the National\n Center for Biotechnology Information. Nucleic Acids Res. 2010; 38(Database issue):D5-16\n Chandak, PG; Radovíc, B; Aflaki, E; Kolb, D; Buchebner, M; Fröehlich, E; Magnes, C; Sinner, F;\n Haemmerle, G; Zechner, R; Tabas, I; Levak-Frank, S; Kratky, D. Efficient phagocytosis requires\n triacylglycerol hydrolysis by adipose triglyceride lipase. J Biol Chem. 2010; 285(26):20192-20201\n Silbernagel, G; Fauler, G; Hoffmann, MM; Lutjohann, D; Winkelmann, BR; Boehm, BO; Marz, W. The\n associations of cholesterol metabolism and plasma plant sterols with all-cause and cardiovascular\n mortality. J Lipid Res. 2010; 51(8):2384-2393\n Riederer, M; Ojala, PJ; Hrzenjak, A; Graier, WF; Malli, R; Tritscher, M; Hermansson, M; Watzer, B;\n Schweer, H; Desoye, G; Heinemann, A; Frank, S. Acyl chain-dependent effect of\n lysophosphatidylcholine on endothelial prostacyclin production. J Lipid Res. 2010; 51(10): 2957-2966.\n Buchebner, M; Pfeifer, T; Rathke, N; Chandak, PG; Lass, A; Schreiber, R; Kratzer, A; Zimmermann,\n R; Sattler, W; Koefeler, H; Froehlich, E; Kostner, GM; Birner-Gruenberger, R; Chiang, KP;\n Haemmerle, G; Zechner, R; Levak-Frank, S; Cravatt, BF; Kratky, D. Cholesteryl ester hydrolase\n activity is abolished in HSL-/- macrophages but unchanged in macrophages lacking KIAA1363. J\n Lipid Res. 2010; 51(10):2896-2908\n Connerth, M; Czabany, T; Wagner, A; Zellnig, G; Leitner, E; Steyrer, E; Daum, G. Oleate inhibits\n steryl ester synthesis and causes liposensitivity in yeast. J Biol Chem. 2010; 285(35): 26832-26841.\n Fröhlich, E. Proteases in cutaneous malignant melanoma: relevance as biomarker and therapeutic\n target. Cell Mol Life Sci. 2010; 67(23):3947-3960\n Biology\n Gonen-Gross, T; Goldman-Wohl, D; Huppertz, B; Lankry, D; Greenfield, C; Natanson-Yaron, S;\n Hamani, Y; Gilad, R; Yagel, S; Mandelboim, O. Inhibitory NK receptor recognition of HLA-G:\n regulation by contact residues and by cell specific expression at the fetal-maternal interface. PLoS\n One. 2010; 5(1): e8941-e8941.\n Mader, S; Lutterotti, A; Di Pauli, F; Kuenz, B; Schanda, K; Aboul-Enein, F; Khalil, M; Storch, MK;\n Jarius, S; Kristoferitsch, W; Berger, T; Reindl, M. Patterns of Antibody Binding to Aquaporin-4\n Isoforms in Neuromyelitis Optica PLOS ONE. 2010; 5(5):\n Maahs, DM; Siwy, J; Argiles, A; Cerna, M; Delles, C; Dominiczak, AF; Gayrard, N; Iphofer, A; Jansch,\n L; Jerums, G; Medek, K; Mischak, H; Navis, GJ; Roob, JM; Rossing, K; Rossing, P; Rychlik, I;\n Schiffer, E; Schmieder, RE; Wascher, TC; Winklhofer-Roob, BM;. Urinary Collagen Fragments Are\n Significantly Altered in Diabetes: A Link to Pathophysiology PLOS ONE. 2010; 5(9):\n 19/142"
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"bulletin": {
"id": 110,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "11",
"published": "2006-01-18T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=110&pDocNr=4880&pOrgNr=1"
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"index": 14,
"text": "- 15 -\ndie er 1998 als Facharzt für Innere Medizin und 2001 mit dem Zusatzfach für Gastroenterologie und Hepa-\ntologie abschloss. Von 1994 bis 1997 absolvierte er als Erwin Schrödinger Stipendiat einen 3-jährigen For-\nschungsaufenthalt am Liver Center der Yale University, New Haven, Connecticut, USA, wo er sich schwer-\npunktmäßig mit den molekularen Mechanismen der Gallensekretion und deren Störungen im Rahmen cho-\nlestatischer Lebererkrankungen beschäftigte.\nNach seiner Rückkehr an die KFUG etablierte er neben seiner klinischen Tätigkeit eine wissenschaftliche Ar-\nbeitsgruppe für experimentelle und molekulare Hepatologie, in der er seine Forschungsarbeiten erfolgreich\nfortsetzte und enge internationale Kooperation mit führenden Institutionen in seinem Forschungsbereich in\nEuropa und den USA aufbaute. Im Jahre 2000 erfolgte die Habilitation auf dem Gebiet der Inneren Medizin.\nSeine Habilitationsarbeit über die transkriptionellen Mechanismen der Sepsis-induzierten Cholestase wurde\nmit dem Otto-Kraupp-Preis für die beste Habilitation auf den Gebiet der Medizin des Jahres 2000 in Öster-\nreich ausgezeichnet.\nDie wissenschaftlichen Schwerpunkte von Prof. Trauner liegen auf dem Gebiet der cholestatischen und me-\ntabolischen Lebererkrankungen. So ist er insbesondere für seine grundlegenden Arbeiten über die molekula-\nren Mechanismen von Cholestase und Ikterus, die Pathogenese chronisch-entzündlicher Gallenwegserkran-\nkungen wie der sklerosierenden Cholangitis, und neue - von der eigenen Grundlagenforschung abgeleitete –\nmedikamentöse Therapieansätze für diese Erkrankungen international bekannt. Neben seiner regen Publika-\ntionstätigkeit in den führenden Journalen seines Fachgebietes, reflektiert sich seine Expertise auch in einer\nintensiven Gutachtertätigkeit für mehrere Journale und wissenschaftliche Gesellschaften im In- und Ausland,\ndie Tätigkeit als Associate Editor für das Journal of Hepatology, sowie in zahlreichen Workshops, eingelade-\nnen Vorträgen und Vorsitzen bei internationalen Tagungen.\nProf. Trauner erhielt bereits mehrere wissenschaftliche Preise und Auszeichnungen für seine wissenschaftli-\nchen Arbeiten auf dem Gebiet der Hepatologie, wie zuletzt den Förderungspreis für Wissenschaft und For-\nschung des Landes Steiermark im Jahre 2002, den Novartispreis für Medizin 2003 und den Alois-Sonnleitner-\nPreis für Biomedizin der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 2004. Er bekleidete auch einige\nFunktionen in wissenschaftliche Gesellschaften, derzeit ist er der Leiter der Arbeitsgruppe Hepatologie der\nÖsterreichischen Gesellschaft für Gastroenterologie und Hepatologie.\nMit der Wirksamkeit vom 1.11.2005 wurde er vom Rektor zum Professor für das Fachgebiet Innere Medizin\nmit dem Schwerpunkt für experimentelle und molekulare Hepatologie berufen.\nHerr Univ. Prof. Dr. Andreas Wedrich wurde am 29.6. 1960 in Wien geboren.\n1986 promovierte er an der Universität Wien zum Doktor der gesamten Heilkunde. Nach einer zweijährigen\nGastarztzeit an der 1. Universitäts-Augenklinik in Wien begann er seine Facharztausbildung am 1.5. 1988 an\nder 1. Universitäts-Augenklinik in Wien, die er, unterbrochen durch wiederholte Auslandsaufenthalte zur\nSpezialausbildung in Durham und München, 1992 als Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie ab-\nschloss. Von Beginn der Ausbildung an beschäftigte er sich auf dem Gebiet der minimal-invasiven Katarakt-\nund Glaukomchirurgie. Die dazu publizierten Arbeiten wurden in einer ausgiebigen Monographie „ Der\npostoperative intraokulare Druck nach Kataraktoperation in Normal- und Glaukomaugen“ als Habilitations-\nschrift zusammengefasst. Die Verleihung der Venia docendi der Universität Wien erfolgte im April 1995.\nWeitere klinische Schwerpunkte fanden im Aufbau der wissenschaftlichen Arbeitsgruppen „Trockenes Auge\nund Akupunktur“, „Diabetische Augenkomplikationen“ und „Immunsupprimierte Patienten“ ihren Nieder-\nschlag. Die Publikationen in diesen von ihm geleiteten Arbeitsgruppen führten jeweils zu einer Habilitation\neiner Mitarbeiterin. Im Rahmen der Zusammenlegung der vormaligen 1. und 2. Universitäts-Augenklinik\n(später Abteilung A und B) zur Universitäts-Augenklinik Wien erfolgte 1998 die Ernennung zum Stellvertre-\ntenden Vorstand der Klinik. Von Juni 2000 bis April 2004 leitete er mit kurzer Unterbrechung die Universi-\ntäts-Augenklinik Wien bis zu deren Neubesetzung. Neben dieser Leitungsfunktion war er auch alleinverant-\nwortlich für die Entwicklung, Planung und Implementierung des Fachbereichs Augenheilkunde im neuen\nMedizin Curriculum Wien.\nDas wissenschaftliche Interesse von Prof. Wedrich liegt im Bereich der Glaskörper- und Netzhautchirurgie mit\nden Schwerpunkten der minimal-invasiven (nahtlosen) vitreo-retinalen Chirurgie, der chirurgischen Therapie\nvon retinalen Gefäßerkrankungen und Aderhauttumoren und die Erforschung von intravitrealer Pharma-\nkotherapie retinaler Erkrankungen wie altersbedingter Makuladegeneration, diabetischer Makulopathie und\nMakulaödemen bei Gefäßerkrankungen. Daneben beschäftigt er sich auch intensiv mit der mirkrochirurgi-\nschen Versogung schwerer Augenverletzung hinsichtlich der Entwicklung neuer Behandlungsstrategien. Prof.\nWedrich ist in zahlreichen wissenschaftlichen Fachgesellschaften engagiert. So war er unter anderem Präsi-\ndent und Vizepräsident der (internationalen) Ophthalmologischen Gesellschaft in Wien und ist derzeit im\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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"bulletin": {
"id": 4728,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "11",
"published": "2015-01-21T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungsbestellungen im nicht-wissenschaftlichen Bereich - Korrektur; Bestellung 2. Stv. O-IFS; Kundmachung Wahlergebnis Zentralausschuss des BMWFW; Einsetzung Habilitationskommissionen; Personalnachrichten",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4728&pDocNr=314194&pOrgNr=1"
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"index": 6,
"text": "-7-\nPropulsion Laboratory (JPL) am California Institute of Technology (CALTECH), in Pasadena, Kalifornien.\nMit Jänner 2007 übernahm sie die Projektleitungen „Planetary Protection“ und „Unkultiverte Archaeen“\nam Lehrstuhl für Mikrobiologie und Archaeenzentrum der Universität Regensburg und arbeitete an\nverschiedenen Themen auf diesem Arbeitsgebiet bis zu ihrer Berufung an die Medizinische Universität\nGraz. Hier übernimmt sie die Professur für \"interaktive Mikrobiomforschung\", die sich mit der Gesamtheit\nder unterschiedlichen Mikroorganismen in einem menschlichen Körper beschäftigt. Besonders\ninteressiert hier die Wechselwirkung des menschlichen Mikrobioms mit den Mikroben unserer direkten,\nbiotischen und abiotischen Umgebung, und deren Einfluss auf die menschliche Gesundheit und das\nWohlbefinden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt weiterhin auf der Erforschung spezieller Mitglieder des\n(menschlichen) Mikrobioms - dazu gehören schwer kultivierbare Bakterien (wie z.B. extrem sauerstoff-\nempfindliche Vertreter) aber auch die sogenannten Archaeen.\nMit Wirkung vom 01.09.2014 wurde Frau Christine MOISSL-EICHINGER vom Rektor zur Universitäts-\nprofessorin für Interaktive Mikrobiomforschung an der Universitätsklinik für Innere Medizin berufen.\n in in\nFrau Univ.-Prof. DDr. Katja SCHWENZER-ZIMMERER wurde am 06.01.1968 in Würzburg (D)\ngeboren. Nach der Erlangung der allgemeinen Hochschulreife (Matura) am altsprachlichen Uhland-\nGymnasium in Tübingen (D) 1987 studierte sie Humanmedizin und Zahnmedizin an der Medizinischen\nFakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Ab 1994, nach den Staatsexamina in diesen beiden\nStudiengängen, absolvierte sie die Facharztausbildung zur Mund-Kiefer-Gesichtschirurgin an den\nKliniken für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen\n (Prof. Schwenzer) und an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Prof. Ehrenfeld), die sie 1998\nabschloss. 2002 erlangte sie die Zusatzbezeichnung \"Plastische Operationen\". Anschließend wechselte\nsie an die Abteilung für Kiefer- und Gesichtschirurgie des Universitätsspitals Basel (Prof. Zeilhofer) und\nhabilitierte sich dort für das Fach Kiefer- und Gesichtschirurgie. Sie führte in Basel (CH) das\nInterdisziplinäre Zentrum für Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und kraniofaziale Fehlbildungen und das\nMedizinische Versorgungszentrum in Lörrach (D) im Fach Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie als Leitende\nÄrztin.\nIhre Forschungsschwerpunkte liegen in der computerunterstützten Chirurgie sowie Morphologie und\nPhysiologie der Lippen-Kiefer-Gaumen-Spaltenbildung, im Themenkomplex „Identität und Gesicht“ sowie\nin der klinischen Forschung zur 3D-Planung, 3D-Modellierung, 3D-Navigation von Dysgnathien und zur\nmaßgeschneiderten Tumorchirurgie im Hinblick auf Resektion, Rekonstruktion und adjuvante Therapien,\ninsbesondere auch an der Schädelbasis.\nSeit 1998 nimmt sie alljährlich an humanitären Einsätzen in Nepal, Burma, Indien und zuletzt vorwiegend\nin Kambodscha teil. Katja Schwenzer-Zimmerer ist verheiratet und hat 2 Kinder.\nMit Wirkung vom 01.10.2014 wurde Frau Katja SCHWENZER-ZIMMERER vom Rektor zur Universitäts-\nprofessorin für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie berufen.\nHerr Univ.-Prof. Mag. Dr. Franz Josef SEIBERT wurde am 08.08.1959 in Graz geboren. Nach der\nMatura 1978 an der BEA-Liebenau in Graz, absolvierte der seinen Präsenzdienst als Einjährig Freiwilliger\nmit dem heutigen Dienstgrad HptmArzt dRes und schloss sein Medizinstudium an der Medizinischen\nFakultät der Karl Franzens Universität Graz im Jahre 1987 sowie das Studium der Sportwissenschaften\nan der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz im Jahre 1990 ab. Nach einem Monat als\nGastarzt an der Universitätsklinik für Neurochirurgie Graz absolvierte er an diversen Krankenhäusern der\nSteiermark (Elisabethinen, Tobelbad, LKH-Klinikum Graz, Stolzalpe) die Turnusausbildung und erlangte\n1991 das Jus practicandi, war danach als Sekundararzt an der Orthopädie Stolzalpe (Prof. Graf) und\nInternen-Cardiologie Mürzzuschlag (Prof. Zenker) bevor er im Februar 1992 entsprechend seiner\nNeigung die Ausbildung zum Unfallchirurgen am Department für Unfallchirurgie (Prof. Szyszkowitz) an\nder chirurgischen Universitätsklinik (Prof. Kraft-Kinz) beginnen durfte. Als ausgebildeter Notarzt arbeitete\ner von 1992 bis 2014 als Hubschraubernotarzt zuletzt am Christophorus 12. Als ausgebildeter Sportarzt,\nManualmediziner und Sportwissenschafter begleitete er unzählige Sportvereine (z.B. EC-Graz-99ers,\nSturm), Sportverbände (z.B. bis heute Team Doctor des ÖSV) und Sportveranstaltungen (z.B. Schock-\nraumarzt beim F1-Grand Prix in Zeltweg 2003, Fußball EM 2008, Olympische Winterspiele Wistler\nMountain, Canada 2010, American Football EM 2011). 2001 habilitierte er im Fach Unfallchirurgie. 2010\nbis 2012 leitete er das UKH Graz der AUVA in Graz und kehrte 2013 an die Universitätsklinik für Unfall-\nchirurgie der Medizinischen Universität Graz zurück. Seit Mai 2014 fungierte er als supplierender Leiter\nder Univ.-Klinik für Unfallchirurgie.\nMit Wirkung vom 01.01.2015 wurde Herr Franz SEIBERT vom Rektor zum Universitätsprofessor für\nUnfallchirurgie berufen.\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 21.01.2015, StJ 2014/15, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"id": 944,
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"index": 7,
"text": "-8-\nGesundheitspsychologen. Ab 1993 Universitätsassistent am Institut für Sozialmedizin (Vorstand: Univ. Prof.\nDr. R.H. Noack). Juni 1997 Habilitation für das Fach Sozialmedizin an der Medizinischen Fakultät der Karl-\nFranzens Universität Graz. Ab Oktober 1997 Ao. Univ.-Prof. am Institut für Sozialmedizin und\nEpidemiologie der jetzigen Medizinischen Universität Graz. 2002 Forschungsaufenthalt an der Universität\nUdine, Italien, Istituto di Igiene ed Epidemiologia (Direttore: Prof. dott. Fabio Barbone) im Rahmen eines\nvon ihm initiierten Alpe Adria Forschungsprojektes. Seit Anfang 2005 Mitglied im Projektbeirat des Fonds\nGesundes Österreich. Seit Oktober 2005 Supplierender Vorstand am Institut für Sozialmedizin und\nEpidemiologie. Die Arbeits- und Forschungsschwerpunkte von Prof. Freidl liegen in der\nSozialepidemiologie, der regionalen und internationalen Gesundheitssurveyforschung, der\nMedizinsoziologie, der Gesundheitssoziologie, der Gesundheitsförderung, der Soziale Ungleichheit und\nGesundheit, der PatientInnenzufriedenheit, der Evaluation, der Ethik im Gesundheitswesen, von Medizin\nund Nationalsozialismus. Prof. Freidl wurde mit Wirkung vom 1.4.2008 zum Universitätsprofessor für\nSozialmedizin ernannt.\nHerr Univ.-Prof. Dr. Peter HOLZER, geb. am 26.02.1951 in Vorau/Steiermark. Nach der Matura am\nBischöflichen Gymnasium in Graz studierte Peter Holzer Biologie und Biochemie an der Karl-Franzens-\nUniversität Graz, wo er 1978 sub auspiciis praesidentis rei publicae promovierte. Schon seit 1977 als\nAssistent am Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie tätig, verbrachte er 1980 ein\nakademisches Jahr an der University of Cambridge/England. Nach der Habilitation in Neuropharmakologie\n1985 forschte er 1989 am Department of Medicine der University of California in Los Angeles/USA. 1993\nwurde ihm der Berufstitel Universitätsprofessor verliehen und 1999 lehnte er einen Ruf auf die Professur für\nPharmakologie und Toxikologie der Universität Innsbruck ab. Neben seinen internationalen\nVerpflichtungen in zahlreichen Editorial Boards und Review Panels war er Präsident des European\nNeuropeptide Club, Sekretär der Gastrointestinal Pharmacology Section der International Union of\nPharmacology und Präsident der Österreichischen Neurowissenschaftlichen Gesellschaft. Für seine\nForschungen über Neuropeptide, neurogene Entzündung, neurale Steuerung von Darmfunktionen und\nviszeralen Schmerz wurde er vielfach ausgezeichnet, unter anderem durch den C.A. Ewald-Preis der\nDeutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten, den Sandoz-Preis für Medizin, den\nCarl-von-Rokitansky-Forschungspreis der Österreichischen Gesellschaft für Pathologie, den Forschungspreis\n(Hauptpreis) des Landes Steiermark, den Miklos Jancso Prize der Universität Szeged/Ungarn, die Medal of\nPioneers der Polish Physiological Society and Jagiellonian University Cracow, die Nennung als Highly Cited\nAuthor in Pharmacology durch ISIThomson, das Große Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik\nÖsterreich und den Masters Award for Basic Research in Digestive Sciences durch die American\nGastroenterological Association. Peter Holzer ist Leiter der Forschungseinheit für Translationale\nNeurogastroenterologie an der Medizinischen Universität Graz und wurde mit Wirkung vom 01.08.2008\nvom Rektor zum Universitätsprofessor für Experimentelle Neurogastroenterologie berufen.\nHerr Univ.-Prof. Dr. Thomas PIEBER, geb. am 25. Mai 1961 in Salzburg. Nach der Matura am\nAkademischen Gymnasium in Graz studierte er Humanmedizin an der Universität Graz, wo er 1987\npromovierte. Die Ausbildung zum Facharzt für Innere Medizin absolvierte er an der Universitätsklinik für\nInnere Medizin in Graz und an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Von 1990 – 1992 war er mit\neinem Stipendium der Österreichischen Akademie der Wissenschaften am Department of Internal\nMedicine, Southwestern Medical Center, University of Texas in Dallas, USA tätig.\nSeit 1993 war er Facharzt an der Universitätsklinik für Innere Medizin in Graz und hat das Additivfach für\nInternistische Intensivmedizin und das Additivfach für Endokrinologie und Stoffwechsel abgeschlossen.\n1995 habilitierte Prof. Pieber im Fach Innere Medizin an der Universität Graz zum Thema Physiologie der\nBeta-Zelle der Langerhans’schen Insel. Im Jahr 2001 wurde unter seiner Leitung das Institut für\nMedizinische Systemtechnik und Gesundheitsmanagement der Joanneum Research GesmbH gegründet\nund zu einem der größten Institute aufgebaut.\nIm Jahr 2000 wurde er Stellvertreter des Ärztlichen Direktors am LKH-Univ.Klinikum Graz und von 2004 bis\n2008 leitete er als Ärztlicher Direktor das LKH-Univ.Klinikum Graz.\nProf. Pieber wurde mit Wirkung vom 01.07.2008 vom Rektor zum Universitätsprofessor für Endokrinologie\nund Stoffwechsel berufen.\nHerr Univ.-Prof. Dr. med. Wolfgang TOLLER, geb. am 29.02.1964 in Graz absolvierte sein Studium der\nHumanmedizin an der Karl-Franzens-Universität Graz in den Jahren 1983-1990. Nach seiner Promotion\nfolgte eine dreijährige Tätigkeit als Turnusarzt an verschiedenen steirischen Spitälern. 1993 erhielt Prof.\nToller eine Ausbildungsstelle an der Univ.Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin der Medizinischen\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 06.08.2008, StJ 2007/08, 28. Stk."
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"index": 50,
"text": "Seite 8 von 51\n Geplante\n Bezeichnung Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Ampel-\n Nr. Umsetzung\n Vorhaben Vorhaben status\n bis\n Die transparente und wirtschaftliche Abwicklung innerhalb der\n Transparente Gebarung Universität unter Berücksichtigung des Vollkostenersatzes soll\n 2 von Befunder- und in betroffenen OEs (Gerichtsmedizin, Humangenetik, Hygiene 2007\n Gutachtertätigkeit und Mikrobiologie, Pathologie) im Rahmen von Vereinbarungen\n sichergestellt werden\n Erläuterung zum Ampelstatus\n1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden? Ergebnisprognose 2009?\nInstitut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin\nDie transparente und wirtschaftliche Abwicklung der Befundungstätigkeit des Instituts für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin\ngemäß § 27 UG 2002 ist durch einen im Jahr 2005 zwischen der Medizinischen Universität Graz und dem Institut abgeschlossenen\nVertrag geregelt. Das geplante Vorhaben konnte somit plangemäß umgesetzt werden. Für das Jahr 2009 ist eine Evaluierung der\nErgebnisverteilung vorgesehen, dies mit dem Ziel, die Medizinische Universität Graz in der Ergebnisverteilung noch besser zu\nberücksichtigen. Die Tätigkeiten im Drittmittelbereich sind entsprechend § 27 UG gesetzeskonform geregelt.\nInstitut für Humangenetik\nDie transparente und wirtschaftliche Abwicklung der Befundungstätigkeit des Instituts für Humangenetik gemäß § 27 UG 2002 ist durch\neinen im Jahr 2006 zwischen der Medizinischen Universität Graz und dem Institut sowie den einzelnen MitarbeiterInnen des Instituts\nabgeschlossenen Vertrag geregelt. Das geplante Vorhaben konnte somit plangemäß umgesetzt werden. Für das Jahr 2009 ist, wie im\nFall des Instituts für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin, eine Evaluierung der Ergebnisverteilung vorgesehen. Dies mit dem Ziel\ndie Medizinische Universität Graz in der Ergebnisverteilung noch besser zu berücksichtigen. Die Tätigkeiten im Drittmittelbereich sind\nentsprechend § 27 UG gesetzeskonform geregelt.\nInstitut für Gerichtsmedizin\nDie transparente und wirtschaftliche Abwicklung der Befundungs- und Gutachtertätigkeit des Instituts für Gerichtsmedizin gemäß §§\n26,27 UG 2002 ist durch einen im Jahr 2008 zwischen der Medizinischen Universität Graz und den einzelnen MitarbeiterInnen des\nInstituts abgeschlossenen Vertrag geregelt. Das geplante Vorhaben konnte somit plangemäß umgesetzt werden. Die rückwirkende\nAbwicklung des Vertrages für den Zeitraum von 01.04.2006 bis 31.12.2008 ist gerade im Laufen und deren Abschluss bis Ende 2009\ngeplant. Für das Jahr 2009 ist weiters, wie im Fall des Instituts für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin, eine Evaluierung der\nErgebnisverteilung vorgesehen. Dies mit dem Ziel, die Medizinische Universität Graz in der Ergebnisverteilung noch besser zu\nberücksichtigen. Die Tätigkeiten im Drittmittelbereich sind entsprechend § 27 UG gesetzeskonform geregelt.\nInstitut für Pathologie\nDie Abrechnung der Befundungs- und Gutachtertätigkeiten am Institut für Pathologie wird nach wie vor direkt durch die MitarbeiterInnen\ndes Instituts vorgenommen. Als Ergebnis der Verhandlungen zwischen der KAGes und der Medizinischen Universität Graz wurden die\nTarife um 15,5% angepasst. Es wurde weiters vereinbart, dass die Fa. SOLVE mit einer Kosten- und Tarifkalkulation der Leistungen der\nPathologie beauftragt wird. Diese Kalkulation ist derzeit im Gange. Aus diesem Grund wurden den MitarbeiterInnen des Instituts für\nPathologie auch noch keine neuen Verträge ausgestellt. Die Auszahlung an die MitarbeiterInnen des Instituts für Pathologie erfolgt\nimmer noch nach dem Punkteschema aus dem Jahr 2003. Nach Abschluss der Tarifkalkulationen, der bis Ende Juni 2009 erfolgt sein\nsoll, wird die Medizinische Universität Graz einen entsprechenden Rahmenvertrag mit dem Vorstand sowie Einzelverträge mit den\nbetreffenden MitarbeiterInnen abschließen.\n Geplante\n Bezeichnung Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Ampel-\n Nr. Umsetzung\n Vorhaben Vorhaben status\n bis\n Zur internen Rechnungskontrolle und zur Kontrolle der\n Einhaltung von Rechtsvorschriften und internen Richtlinien im\n 3 Interne Revision 2007\n Anlassfall sowie in Form von regelmäßigen\n Standardüberprüfungen wird eine Interne Revision eingerichtet.\n Erläuterung zum Ampelstatus\n1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden? Ergebnisprognose 2009?\nIm Oktober 2007 wurde die Stelle der Internen Revision (IR) an der Medizinischen Universität (MedUni) Graz besetzt. Die IR ist dem\nRektorat unterstellt, verantwortlich, informations- und berichtspflichtig. Organisationsrechtlich ist sie als Stabstelle dem Rektor\nzugeordnet.\n2008 wurden ordentliche Prüfungen (Personalmanagement, Gebäude- und Sicherheitsmanagement und Finanzmanagement) und eine\numfangreiche Sonderprüfung durchgeführt.\nBei den Prüfungen wurden keine für die MedUni bedrohlichen Risiken festgestellt.\nDie Empfehlungen laut Prüfberichten wurden vom Rektorat zur Kenntnis genommen. Die geprüften Stellen haben einen\nUmsetzungsplan der Empfehlungen erstellt. Die jeweiligen Umsetzungen werden in den Follow Ups von der IR überprüft.\nBeratend wurde die IR unter anderem in folgenden Bereichen tätig: Aufbau Risikomanagement, Implementierung des Internen\nKontrollsystems, diverse Projekte (BPW, MUGonline, ESS-Lizenzen, Datenschutz, etc.), Vertragsverhandlungen, Konzepte,"
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"index": 25,
"text": "- 26 -\nand skills in high level contacts with other EU institutions, Member States and international organisations.\nThe chosen candidate should possess clearance to, or be ready to submit to a clearance procedure at,\nTOP SECRET level.\nThe Commission applies an equal opportunities policy.\nApplicants must\n1. hold a university degree that gives access to undertake doctoral studies;\n2. have at least 15 years of postgraduate professional experience at a level to which the qualifications\n referred to above give admission. At least five years of that professional experience must have been\n gained at senior management level;\n3. have a thorough knowledge of one of the official languages of the European Union and an adequate\n knowledge of another of these official languages;\n4. be a national of a European Union Member State.\nIndependence and declaration of interests\nCandidates are required to confirm their willingness to make a declaration of their commitment to act in-\ndependently in the public interest and a declaration of any interests which might be considered prejudicial\nto their independence.\nAppointment and conditions of employment\nThe Director will be selected and appointed by the Commission according to its selection and recruitment\nprocedures. A shortlist of candidates will be drawn up and candidates included will be called for interview\nby the Commission’s Consultative Committee on Appointments and an assessment centre run by exter-\nnal recruitment consultants.\nThe remuneration and conditions of employment are those laid down in the Staff Regulations that are\napplicable to A*14 officials of the European Communities.\nApplicants should note the requirement under the Staff Regulations for all new staff to complete success-\nfully a nine-month probationary period.\nThe recruitment will be made in Brussels.\nEqual opportunities\nThe European Union applies an equal opportunities policy.\nApplication procedure\nBefore submitting your application, you should carefully check whether you meet all the eligibility\ncriteria, particularly concerning the types of diploma and professional experience required.\nIf you want to apply, you must register via the Internet by going to the website\nhttp://europa.eu.int/comm/dgs/personnel_administration/working_en.htm and following the instructions\nthere concerning the various stages of the procedure.\nIt is your responsibility to complete your online registration in time1. We strongly advise you not to wait\nuntil the last few days before applying, since heavy Internet traffic or a fault with your Internet connection\ncould lead to the online registration being terminated before you complete it, thereby obliging you to re-\npeat the whole process. Once the deadline for the submission of registrations has passed, you will not be\nable to do so.\nOn completion of your online registration, you will receive on screen a registration number that you must\nnote — this will be your reference number in all matters concerning your application. When you receive\nthis number, the registration process is finished — it is confirmation that we have registered the data you\nentered.\nIf you do not receive a number, your application has not been registered!\nPlease note that you must have an e-mail address. This will be used to identify your registration.\nYou will be required to attach a curriculum vitae in word or pdf format to your application and to enter,\nonline, a letter of motivation (maximum 8000 characters). Both the cv and letter must be written in either\nEnglish, French or German.\nPlease note that it is not possible to monitor the progress of your application on-line. You will be con-\ntacted directly by the recruiting DG regarding the status of your application.\nIf you have a disability that prevents you from registering online, you may request - preferably by e-mail2 - a\npaper version of the form, which you should fill in, sign and return by e-mail or registered mail, postmarked no\nlater than the closing date for registration. All subsequent communication between the Commission and you\nwill be by post.\n1 st\n No later than 12.00 noon, Brussels time, on 1 July 2005.\n2\n ADMIN-MANAGEMENT-ONLINE@cec.eu.int. European Commission, Directorate-General ‘Personnel and Administration’, Or-\nganisation Chart and Management Staff Unit, COM/2005/1695, MO34 5/105, B-1049 Brussels. Fax n°: 0032/2.29.55304.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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"academic_year": "2010/11",
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"index": 58,
"text": "Medizinische Universität Wissensbilanz 2010\n Mair, M; Zollner, G; Schneller, D; Musteanu, M; Fickert, P; Gumhold, J; Schuster, C; Fuchsbichler, A;\n Bilban, M; Tauber, S; Esterbauer, H; Kenner, L; Poli, V; Blaas, L; Kornfeld, JW; Casanova, E; Mikulits,\n W; Trauner, M; Eferl, R. Signal transducer and activator of transcription 3 protects from liver injury\n and fibrosis in a mouse model of sclerosing cholangitis. Gastroenterology. 2010; 138(7):2499-2508\n Hofer, H; Donnerer, J; Sator, K; Staufer, K; Scherzer, TM; Dejaco, C; Sator, M; Kessler, H; Ferenci, P.\n Seminal fluid ribavirin level and functional semen parameters in patients with chronic hepatitis C on\n antiviral combination therapy. J Hepatol. 2010; 52(6): 812-816.\n Reinisch, W; Angelberger, S; Petritsch, W; Shonova, O; Lukas, M; Bar-Meir, S; Teml, A; Schaeffeler,\n E; Schwab, M; Dilger, K; Greinwald, R; Mueller, R; Stange, EF; Herrlinger, KR. Azathioprine versus\n mesalazine for prevention of postoperative clinical recurrence in patients with Crohn's disease with\n endoscopic recurrence: efficacy and safety results of a randomised, double-blind, double-dummy,\n multicentre trial. GUT. 2010; 59(6): 752-759.\n Harbaum, L; Siebert, F; Langner, C. Opportunistic streptococcal gastritis in a patient with ulcerative\n colitis mimicking gastric involvement by inflammatory bowel disease. Inflamm Bowel Dis. 2010;\n 16(12):2008-2009\n Novacek, G; Weltermann, A; Sobala, A; Tilg, H; Petritsch, W; Reinisch, W; Mayer, A; Haas, T; Kaser,\n A; Feichtenschlager, T; Fuchssteiner, H; Knoflach, P; Vogelsang, H; Miehsler, W; Platzer, R; Tillinger,\n W; Jaritz, B; Schmid, A; Blaha, B; Dejaco, C; Eichi. Inflammatory bowel disease is a risk factor for\n recurrent venous thromboembolism. GASTROENTEROLOGY. 2010; 139(3): 779-787.\n Denk, GU; Maitz, S; Wimmer, R; Rust, C; Invernizzi, P; Ferdinandusse, S; Kulik, W; Fuchsbichler, A;\n Fickert, P; Trauner, M; Hofmann, AF; Beuers, U. Conjugation is essential for the anticholestatic effect\n of NorUrsodeoxycholic acid in taurolithocholic acid-induced cholestasis in rat liver. Hepatology. 2010;\n 52(5):1758-1768\n Schicho, R; Bashashati, M; Bawa, M; McHugh, D; Saur, D; Hu, HM; Zimmer, A; Lutz, B; Mackie, K;\n Bradshaw, HB; McCafferty, DM; Sharkey, KA; Storr, M. The atypical cannabinoid O-1602 protects\n against experimental colitis and inhibits neutrophil recruitment. Inflamm Bowel Dis. 2010;\n Genetics & Heredity\n Tariverdian, N; Rücke, M; Szekeres-Bartho, J; Blois, SM; Karpf, EF; Sedlmayr, P; Klapp, BF;\n Kentenich, H; Siedentopf, F; Arck, PC. Neuroendocrine circuitry and endometriosis: progesterone\n derivative dampens corticotropin-releasing hormone-induced inflammation by peritoneal cells in vitro.\n J Mol Med. 2010; 88(3):267-278\n Auer-Grumbach, M; Olschewski, A; Papic, L; Kremer, H; McEntagart, ME; Uhrig, S; Fischer, C;\n Fröhlich, E; Bálint, Z; Tang, B; Strohmaier, H; Lochmüller, H; Schlotter-Weigel, B; Senderek, J; Krebs,\n A; Dick, KJ; Petty, R; Longman, C; Anderson, NE; Padberg, G. Alterations in the ankyrin domain of\n TRPV4 cause congenital distal SMA, scapuloperoneal SMA and HMSN2C. Nat Genet. 2010;\n 42(2):160-164\n Karp, DR; Marthandan, N; Marsh, SGE; Ahn, C; Arnett, FC; DeLuca, DS; Diehl, AD; Dunivin, R;\n Eilbeck, K; Feolo, M; Guidry, PA; Helmberg, W; Lewis, S; Mayes, MD; Mungall, C; Natale, DA; Peters,\n B; Petersdorf, E; Reveille, JD; Smith, B; Thomson, G; Waller, M. Novel sequence feature variant type\n analysis of the HLA genetic association in systemic sclerosis. Hum Mol Genet. 2010; 19(4):707-719\n Köttgen, A; Pattaro, C; Böger, CA; Fuchsberger, C; Olden, M; Glazer, NL; Parsa, A; Gao, X; Yang, Q;\n Smith, AV; O'Connell, JR; Li, M; Schmidt, H; Tanaka, T; Isaacs, A; Ketkar, S; Hwang, SJ; Johnson,\n AD; Dehghan, A; Teumer, A; Paré, G; Atkinson, EJ; Zeller,. New loci associated with kidney function\n and chronic kidney disease. Nat Genet. 2010; 42(5):376-384\n the International Meningococcal Genetics Consortium; Davila, S; Wright, VJ; Khor, CC; Sim, KS;\n Binder, A; Breunis, WB; Inwald, D; Nadel, S; Betts, H; Carrol, ED; de Groot, R; Hermans, PW;\n Hazelzet, J; Emonts, M; Lim, CC; Kuijpers, TW; Martinon-Torres, F; . Genome-wide association study\n identifies variants in the CFH region associated with host susceptibility to meningococcal disease.\n Nat Genet. 2010; 42(9):772-776\n Genetic Analysis of Psoriasis Consortium & the Wellcome Trust Case Control Consortium 2; Strange,\n A; Capon, F; Spencer, CC; Knight, J; Weale, ME; Allen, MH; Barton, A; Band, G; Bellenguez, C;\n Bergboer, JG; Blackwell, JM; Bramon, E; Bumpstead, SJ; Casas, J. A genome-wide association\n study identifies new psoriasis susceptibility loci and an interaction between HLA-C and ERAP1. Nat\n Genet. 2010; 42(11):985-990\n 29/142"
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"id": 105,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "7",
"published": "2005-12-07T00:00:00+01:00",
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"index": 4,
"text": "-5-\n able human material and identifiable data as well as gene analyses for scientific purposes. The submission\n must be made prior to the beginning of the project and in compliance with the guidelines of the Ethics\n Committee, the valid version of which is posted on the website of the Ethics Committee.\n Research projects may only commence after a written approval of the Ethics Committee has been issued.\n Applications for multicentre drug trials must be submitted to one of the Austrian Leading Ethics Commit-\n tees (e.g. the Ethics Committee of the Medical University of Graz) and sent in copy to all local responsible\n Ethics Committees.\n No submission to the Ethics Committee is necessary when the planned measures represent solely patient\n care in the interest of an individual patient and no research interests are followed. This is true even when\n drugs are used off-label or off-license.\n The protection of the confidentiality of patient data must be guaranteed. Data must be anonymized\n whenever possible.\nSpecial Regulations concerning Research involving Animals\n All research projects involving animals are subject to the Austrian Animal Experimentations Act (TVG) and\n must be submitted to the Austrian Committee for Animal Trials (\"Tierversuchskommission\"). In addition,\n the Ministry of Education, Science and Culture must be notified of such projects.\n When submitting a project, the researcher has to describe and explain why the respective animal experi-\n ment is necessary and appropriate to achieve the expected gain of knowledge.\n Animal experiments are not permissible if accepted alternative methods exist to reach the gain of knowl-\n edge aimed for.\n Any efforts have to be undertaken to keep the number of animal experiments, the number of animals in\n the experiments, and the burden for the animals at the minimum level necessary to reach the gain of\n knowledge aimed for.\n Clear criteria for the termination of the experiment on an individual animal have to be laid down in ad-\n vance.\nSpecial Regulations concerning Gene Research and Technology\n All research projects involving work with or use of genetically modified organisms (GMO) are subject to\n the Austrian Gene Technology Act (GTG) and must be submitted to the Ministry of Education, Science\n and Culture according to the regulations in Section II of GTG (“Working with GMOs in Closed Systems”).\n Gene analyses involving human subjects are subject to the Austrian Gene Technology Act (GTG), espe-\n cially Section IV (“Gene Analysis and Gene Therapy involving Human Subjects”), and must be reported to\n the Ministry of Health and Women according to the regulations in Section IV of GTG.\n Gene analyses for scientific and training purposes can only be carried out if the donor of the respective\n sample has explicitly given his/her consent in writing or if the sample has been anomymized. (A sample\n which serves scientific purposes is also considered anonymized, if it is marked without a name but with a\n code and if this code can only be linked to the donor of the sample in the respective institution.)\n Results from gene analyses can only be passed on to third parties or published if suitable measures are\n taken to ensure that the donor of the sample cannot be identified, except for the possibility of identifica-\n tion mentioned in the previous paragraph (cp. Section IV, § 66 GTG).\n Gene therapies involving human subjects are subject to the Austrian Gene Technology Act (GTG), espe-\n cially Section IV (“Gene Analysis and Gene Therapy involving Human Subjects”), and must be carried out\n in adherence to the conditions established therein.\n Regarding the collection of and research on human tissue samples researchers are recommended to con-\n sult the document “Biobanken fuer die Forschung: Stellungnahme” of the German National Ethics Coun-\n cil.\nOmbuds Committee for Quality Assurance in Science\nThe Medical University of Graz has established an Ombuds Committee for Quality Assurance in Science\n(“Ombudsstelle für wissenschaftliche Qualitätssicherung”). The Ombuds Committee is an ad-hoc committee\nestablished for a trial period of 3 years beginning on 1 July 2004. The Ombuds Committee’s task is to help\npromote good scientific practice and prevent scientific misconduct or fraud by providing respective informa-\ntion to researchers at the Medical University. In addition, the Ombuds Committee may act as an advisory\nbody to those persons and bodies within the University who are entitled to investigate and to take discipli-\nnary measures in cases of alleged scientific misconduct or fraud.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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"id": 105,
"academic_year": "2005/06",
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"index": 2,
"text": "-3-\nWithout prejudice to other legal or discipline-specific requirements, primary data and written protocols which\nhave served as a basis for publications or theses should be stored in a secure and accessible form for at least\nten years in the institution where the respective research was conducted. If original materials and/or data are\nstored elsewhere, there must be a traceable reference to the place where they are stored. If a scientist moves\nto another laboratory or institution, the data produced by him/her must remain in the laboratory/institution\nof origin. Exceptions to this general rule are possible but require prior written and signed agreements be-\ntween the laboratories/institutions involved.\nRegulations for publications and authorship\n Publications must describe materials, methods and results in sufficient detail to enable readers to under-\n stand the approach adopted and to follow and reproduce the test arrangement. Previous work (published\n by oneself or others) has to be indicated as such and quoted completely and correctly.\n Co-authors of scientific publications are jointly responsible for the contents of a manuscript. Authorship or\n co-authorship can only be granted to persons who have contributed substantially to the respective re-\n search. Granting “honorary authorship(s)” is inconsistent with good scientific practice. Every co-author\n has the right and the duty to read the full paper before publication.\n All persons designated as authors should qualify for authorship according to these conditions; and all\n those who qualify should be designated. Other major contributions should be documented in acknowl-\n edgements.\n When manuscripts are submitted to a publisher, affiliation and/or address for correspondence must be\n indicated according to the following standard: [Name of Author], [Official Name of Organisational Unit\n (Institute, Department etc.)], Medical University of Graz, [Address of Organisational Unit]\nThe Medical University of Graz adopts the International Committee of Medical Journal Editors’ (ICMJE) rec-\nommendations as to criteria for authorship. According to these, authorship credit should be based on\n1) substantial contributions to conception and design, or acquisition of data, or analysis and interpretation of\ndata; 2) drafting the article or revising it critically for important intellectual content; and 3) final approval of\nthe version to be published. Authors should meet conditions 1, 2, and 3. Acquisition of funding, collection of\ndata, or general supervision of the research group, alone, does not justify authorship. Contributors who do\nnot meet the criteria for authorship should be listed in an acknowledgements section (e.g. a person who\nprovided purely technical help or writing assistance; persons who provided only general, financial or material\nsupport).\nWhen a large, multi-center group has conducted the work, the group should identify the individuals who\naccept direct responsibility for the manuscript. These individuals should fully meet the criteria for authorship\ndefined above. When submitting a group author manuscript, the corresponding author should clearly indi-\ncate the preferred citation and should clearly identify all individual authors as well as the group name.\nIn order to give appropriate consideration to all contributors to a publication and to avoid conflicts about\n(co-)authorship, it is strongly recommended to discuss the names of (co-)authors and the order of their ap-\npearance as (co-)authors or at least the criteria governing the ultimate list and order of (co-)authorship in\ntime, i.e. before or during the research work instead of just before submitting the manuscript to a publisher.\nThe list of names to be included as (co-)authors and the order of authorship should be a joint decision of the\nco-authors. If the type and scope of the research work and the number of contributors allow it, it should also\nbe indicated which co-author has contributed which part of the work. Ideally, (co-)authors prepare a co-\nauthor statement describing the nature and extent of each co-author’s contribution. At least, (co-) authors\nshould be prepared to explain the order in which authors are listed.\nRegulations for (peer) reviewing, evaluating and similar activities:\n When participating in peer review processes for journals, funding bodies or other institutions, researchers\n are obliged to disclose relationships which might be considered to create potential conflicts of interest.\n Researchers participating in peer review processes must not use for themselves ideas or knowledge from\n material to be assessed by them. They must respect authors’ rights by not discussing the respective work\n in public or appropriating their ideas before the respective manuscript has been published.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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{
"bulletin": {
"id": 1064,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "1",
"published": "2008-10-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1064&pDocNr=12032&pOrgNr=1"
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"index": 15,
"text": "Seite 7 von 50\n Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Geplante Ampel-\n Nr. Bezeichnung Vorhaben\n Vorhaben Umsetzung bis status\n 2 Transparente Gebarung Die transparente und wirtschaftliche Abwicklung innerhalb 2007\n von Befunder- und der Universität unter Berücksichtigung des\n Gutachtertätigkeit Vollkostenersatzes soll in betroffenen OEs\n (Gerichtsmedizin, Humangenetik, Hygiene und\n Mikrobiologie, Pathologie) im Rahmen von Vereinbarungen\n sichergestellt werden\n Erläuterung zum Ampelstatus\n1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden?\nInstitut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin\nIm Jahr 2005 wurde mit dem Institutsvorstand ein Vertrag über die Ergebnisverteilung der Befunder- und Gutachtertätigkeiten\ngeschlossen. Der Institutsvorstand verteilt den Ergebnisüberschuss in Form eines Punkteschemas auf die beteiligten\nMitarbeiterInnen. Die Verbuchung erfolgt auf verschiedenen Innenaufträgen. Die Erstellung der Ausgangsrechnungen,\nZahlungsbuchungen sowie die Kreditorenbuchhaltung erfolgt vor Ort am Institut für Hygiene und Mikrobiologie. Die Tätigkeiten im\nDrittmittelbereich sind entsprechend §27 UG 2002 gesetzeskonform geregelt.\nInstitut für Humangenetik\nIn diesem Institut bestehen bereits seit dem Jahr 2006 Verträge mit dem Institutsvorstand sowie mit den MitarbeiterInnen in Bezug\nauf die Abwicklung der Leistungen. Der Institutsvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung und Koordination\nverantwortlich. Betreffend die Ergebnisverteilung wurde ein entsprechendes Schema für den Institutsvorstand sowie für die\nbeteiligten MitarbeiterInnen erstellt. Die Verbuchung der Rechnungen erfolgt auf einem Innenauftrag. Die Zahlungseingänge\nwerden unter Ausgleich der offenen Rechnungen in der Finanzbuchhaltung verbucht. Die Tätigkeiten im Drittmittelbereich sind\nentsprechend §27 UG 2002 gesetzeskonform geregelt.\nInstitut für Gerichtsmedizin\nHier erfolgte die Verrechnung bis zum 31.03.2006 über die ARGE Gerichtsmedizin. Mit 01.04.2006 wird ein Teil der Befunder- und\nGutachtertätigkeiten im Bereich der Chemie über die Medizinische Universität Graz abgewickelt. Die Gutachtertätigkeit für die\nGerichte wird von jedem Sachverständigen selbst in Rechnung gestellt. Die von der Medizinischen Universität Graz im\nBuchungskreis MUG2 - §26 angelegten Innenauftragsnummern werden nicht verwendet. Eine Weiterleitung des Kostenersatzes\nan die Medizinische Universität Graz der Sachverständigen erfolgt durch diese selbst. Die entsprechenden\nBerechnungsunterlagen liegen der Finanzabteilung nicht vor.\nVerträge für eine ordnungs- und gesetzmäßige Abwicklung der Tätigkeiten im Drittmittelbereich wurden bereits mehrmals\nzwischen der Medizinische Universität Graz und dem Institut für Gerichtsmedizin verhandelt, jedoch konnte obwohl in vielen\nBereichen Einigkeit besteht eine vertragliche Regelung für die Drittmittelaktivitäten gemäß §§ 26 und 27 UG 2002 noch nicht\nerzielt werden. Mit 01.10.2007 wurde Frau Univ.-Prof. Dr. Kathrin Yen zur neuen Vorständin des Instituts für Gerichtsmedizin\nbestellt. Die bisherigen Verhandlungen mit ihr haben gezeigt dass die Medizinische Universität Graz sowie das Institut für\nGerichtsmedizin an einer beiderseitigen Lösung interessiert sind. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Aktivitäten der\nMinisterien hinsichtlich einer generellen Regelung der Gerichtsmedizin in Österreich verwiesen, die Einfluss auf die weitere\nGebarung haben könnten.\nInstitut für Pathologie\nDie Abrechnung der Befunder- und Gutachtertätigkeiten am Institut für Pathologie wird direkt durch die MitarbeiterInnen des\nInstituts vorgenommen. Hierfür wurde im Jahr 2005 ein neues Programm angeschafft. Die Debitorenbuchhaltung erfolgt direkt vor\nOrt. Die Kreditorenbuchhaltung wird in der Finanzbuchhaltung durchgeführt. Mit dem Institutsleiter und den jeweiligen\nMitarbeiterInnen wurden noch keine neuen Verträge erstellt, da derzeit zwischen der Medizinischen Universität Graz und der\nKAGes Verhandlungen über die Anpassung der Tarife der Befundungsleistungen laufen. Die Auszahlung an die MitarbeiterInnen\ndes Instituts für Pathologie für deren Leistungen bis zum Abschluss der Tarifverhandlungen erfolgt analog eines Punkteschemas\naus dem Jahr 2003. Nach Abschluss der Tarifverhandlungen mit der KAGes wird die Medizinische Universität Graz einen\nentsprechenden Rahmenvertrag mit dem Vorstand sowie Einzelverträge mit den betreffenden MitarbeiterInnen abschließen.\n Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Geplante Ampel-\n Nr. Bezeichnung Vorhaben\n Vorhaben Umsetzung bis status\n 3 Interne Revision Zur internen Rechnungskontrolle und zur Kontrolle der 2007\n Einhaltung von Rechtsvorschriften und internen Richtlinien\n im Anlassfall sowie in Form von regelmäßigen\n Standardüberprüfungen wird eine Interne Revision\n eingerichtet.\n Erläuterung zum Ampelstatus\n1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden?\nMit 01.10.2007 wurde die Stelle der Internen Revision an der Medizinischen Universität Graz geschaffen. Der interne Revisor\nwurde beauftragt die Interne Revision organisatorisch und inhaltlich aufzubauen. Die Interne Revision erbringt unabhängige und\nobjektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die\nGeschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Med Uni bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen\nund zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und\nÜberwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft.\nDie Interne Revision ist dem Rektorat unterstellt, verantwortlich, informations- und berichtspflichtig. Organisationsrechtlich ist sie\nim Büro des Rektors angesiedelt. Funktionell und organisatorisch ist die Interne Revision von den zu prüfenden\nOrganisationseinheiten unabhängig. Sie erstellt einen risikoorientierten Jahresprüfplan, der die Einteilung der Prüfungstermine\nund Prüfungsthemen nach den Prioritäten in den jeweiligen Organisationseinheiten der Med Uni enthält. Aufgrund des"
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{
"bulletin": {
"id": 5269,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "8",
"published": "2016-01-07T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungsbestellung einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungsbestellung einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Richtlinien des Rektorates: Drittmittelrichtlinie, Richtlinie über die Vergabe von Forschungsprämien; Studienplan: Universitätslehrgang (ULG) Master of Public Health; Studienplan: Universitätslehrgang (ULG) TrainerInnen für Menschen mit Autismusspektrumsstörung; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5269&pDocNr=446818&pOrgNr=1"
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"index": 4,
"text": "nur erforderlich, wenn\ndie Durchführung auch\nan anderen Institutionen\noder OrgEinheiten\nKosten verursacht, die\nverrechnet werden UND\nwenn die geschatzten\nPlankosten des\nVorhabens höher als\nEUR 200.000 sind*\n\nVertragliche\n\nUmsetzung\n\nInstitutionen oder\nOrgEinheiten Kosten\nverursacht, die\nverrechnet werden\nUND die geschätzten\nPlankosten des\nVorhabens höher als\nEUR 200.000 sind\n\nWirtschaftl. Ziel\n\nProjekt VOR\nFinalisierung des\nVertrages und Beginn der\n‚Arbeiten\n\nSchriftliche Vereinbarung\nzwischen Auftraggeber\nund Med Uni Graz\nerforderlich (Vertrag oder\nAnbot+Auftrag®)\n\nVertrages und Beginn\nder Arbeiten\n\n- Die Kalkulation kann\nentfallen, wenn der\nAuftragswert unter\nEUR 5.000 liegt.\n\n- Das Ergebnis muss\njedenfalls positiv sein.\n\n- marktübliche\nVergütung,\nangemessener Gewinn\n\nr nur erforderlich, wenn\n\nGeldflüsse geplant sind\nODER die Rechte an\nErgebnissen geregelt\nwerden sollen ODER\nRessourcen anderer\nOrgEinheiten verwendet\noder verrechnet werden\nsollen\n\nSchriftliche Vereinbarung\nzwischen\nKooperationspartner und\nMed Uni Graz erforderlich\n\nDie Kalkulation kann\nentfallen, wenn die\nProjektkosten unter\nEUR 5.000 liegen\n\n- Es muss kein Überschuss\nerwirtschaftet werden. Die\nUni muss an den\nErgebnissen beteiligt sein,\nund die Ko-Finanzierung\nmuss sichergestellt sein.\nGewinn möglich, aber\nnicht erforderlich\n\nU |\nverpflichtend fiir jedes\nProjekt VOR\nFinalisierung des\nVertrages und Beginn\nder Arbeiten am Projekt\n\nSchriftliche Vereinbarung\nzwischen Unterstützer\nund Med Uni Graz\nerforderlich\n\nVertrages und Beginn\nder Arbeiten am\nProjekt\n\n- Die Kalkulation kann\nentfallen, wenn der\nUnterstützungsbetrag\nunter EUR 5.000 liegt.\n\n- Zumindest\nKostendeckung\n\nverpflichtend VOR\nFinalisierung des\nVertrages und Einlangen\nder Mittel\n\nSchriftliche Vereinbarung\nzwischen Unterstützer\nund Med Uni Graz\nerforderlich\n\noder Werkverträge\nfinanziert werden\nsollen\n\n- Die Kalkulation kann\nentfallen, wenn der\nUnterstützungsbetrag\nunter EUR 5.000 liegt.\n\nnicht erforderlich\n(Meldung, wenn\nSpendenbestätigung\n‚oder -vertrag\ngewünscht)\n\nKeine schriftliche\nVereinbarung\nerforderlich®\n\n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n\nInterne Kalkulation Nur erforderlich, wenn | - Verpflichtend für jedes - Nur erforderlich, wenn - Verpflichtend für jedes - Verpflichtend, wenn - Nicht erforderlich - Verpflichtend VOR\ndie Durchführung auch Projekt VOR Meldung erforderlich ist Projekt VOR aus den Mitteln Einreichung des\nan anderen Finalisierung des (siehe oben) Finalisierung des Personalanstellungen Antrags beim\n\n \n\nverpflichtend für jedes\nProjekt VOR Einreichung\ndes Antrags beim\nFördergeber\n\nGemäß Vorgaben der\njeweiligen\nFörderinstitution\n\n \n\nFördergeber\n- Die Kalkulation kann\nentfallen, wenn der\nUnterstützungsbetrag\nunter EUR 5.000 liegt.\nDie Kalkulation muss\nplausibel sein und die\ntatsächlich anfallenden\nKosten abdecken.\n\n- Kostendeckung\n\n \n \n\n \n\n \n\nEinreichstelle\n\n \n\nForschungsmanagement\n\n \n\n„Ergebnisverwendung“\n\nForschungsmanagement\n\n \n\n„Ergebnisverwendung“\n\nForschungsmanagement\n\n \n\nForschungsmanagement\n\n \n\n \n\nForschungsmanagement\n\n \n \n \n \n\nKostenersatz an die | Kostenersatz an Ersatz der Ersatz der 3% der Erlöse 3% der Erlöse Kein Kostenersatz 75% des Overheads\nUniversitat leistungserbringende Personalkosten fiir Personalkosten fiir (25% verbleiben bei\nOrgEinheit nach internes Personal intemes Personal Projektleitung)\nVereinbarung; kein (Mindestkostensatz) (Mindestkostensatz)\nKostenersatz an Pauschale 13% der Pauschale 13% der\nUniversität direkten Kosten direkten Kosten\nErgebnisverwendung | Kein Ergebnis Siehe Abschnitt Siehe Abschnitt In der Regel\n\n \n \n \n \n\n \n\n \n\nRückzahlung an\nFördergeber\nverpflichtend\nForschungsmanagement\n\n \n\n \n\n \n\n* Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, ist keine Meldung an das Forschungsmanagement erforderlich. Die Projektleitung ist jedoch verpflichtet, direkt die OrgEinheit zu\nkontaktieren, von der eine Leistung benötigt wird und mit dieser die Leistung und allfällige Kosten und deren Deckung zu klären.\n\n5 Siehe 2.1\n\n® Falls der/die Spender/in eine Spendenbestätigung wünscht, kann diese von der OE Finanzen ausgestellt werden.\n\n \n\nVersion 1.3 (Stand: 18.12.2015)\n\nErläuterungen:\n\nSeite 5 von 18\n\nKlinische Studien: Klinische Studien formen keine gesonderte Projektkategorie sondern können vielmehr unter allen o.a. Kategorien abgewickelt werden. Ein Vorhaben\nwird nicht aufgrund seiner Finanzierung als klinische Studie definiert sondem ausschließlich aufgrund der Tatsache, dass das Vorhaben Untersuchungen an Menschen\nvorsieht und vor dessen Durchführung ein positives Ethikvotum erfordert.\nDie Ubemahme der Sponsorfunktion gem. AMG oder MPG durch eine/n Mitarbeiterin der Med Uni Graz kann in allen Projektkategorien außer Auftragsforschung nach\nMaßgabe gesonderter Regelungen oder Entscheidung des zuständigen Mitglieds des Rektorats erfolgen. In Auftragsforschungsprojekten ist eine Übernahme der\nSponsorfunktion gemäß AMG bzw. MPG nicht möglich; die Sponsorfunktion nach AMG muss von der Auftrag gebenden Institution oder einem Auftragnehmer derselben\n\nübernommen werden.\n\nPreise: Wenn seitens der Preis verleihenden Stelle die Auszahlung des Preisgeldes direkt an den/die PreisträgerIn vorgesehen ist, fällt das Preisgeld nicht in den\nGeltungsbereich dieser Richtlinie. Wenn das Preisgeld von der den Preis verleihenden Institution an die Med Uni Graz überwiesen wird und für Forschung an der Med Uni\nGraz verwendet werden soll, werden Preise als Projekte der Kategorie „Forschungsförderung“ behandelt.\n\nBei Vorträgen ist zu unterscheiden, ob sie in der Freizeit oder in der Dienstzeit stattfinden. Diese Entscheidung ergibt sich entweder durch den Zeitpunkt des Vortrages\noder obliegt der Entscheidung der Forscherin bzw. des Forschers. Wenn der Vortrag in der Freizeit stattfindet, stellt er eine (der Universität zu meldende)\nNebenbeschäftigung dar. Eine Bestätigung über die Genehmigung der Nebenbeschäftigung kann ausgestellt werden. Einladungen oder ReferentInnenvertrage im\n\nRahmen von Nebenbeschäftigungen werden seitens der Universität jedoch weder geprüft noch unterzeichnet. Ein allfälliges Vortragshonorar wird im Falle einer\n\nNebenbeschäftigung direkt an den/die Vortragenden bezahlt. Wenn der Vortrag dagegen in der Dienstzeit stattfindet, gilt der Vortrag als Dienstaufgabe, die Universität\nstellt ausgenommen bei Leiterlnnen von OrgEinheiten eine Dienstgeberbestätigung (Genehmigung der aktiven oder passiven Teilnahme durch die/den jeweiligen OE-\nLeiterIn) aus, und das Honorar wird an die Universität (Sammelauftrag der jeweiligen OrgEinheit) bezahlt.\n\n \n\nVersion 1.3 (Stand: 18.12.2015)\n\nSeite 6 von 18\n\n \n\nMTBI. vom 07.01.2016, SU 2015/16, 8. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 8151,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "42",
"published": "2020-07-29T00:00:00+02:00",
"teaser": "Satzung der Medizinischen Universität Graz",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8151&pDocNr=1036619&pOrgNr=1"
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"index": 6,
"text": "7\nSATZUNGSTEIL J. ALUMNI – EINBINDUNG VON ABSOLVENTINNEN UND ABSOLVENTEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67\n § 1. Präambel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67\n § 2. Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67\n § 3. Weitere Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67\n § 4. Umsetzung und Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67\n § 5. In-Kraft-treten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68\nSATZUNGSTEIL K. RICHTLINIEN FÜR AKADEMISCHE EHRUNGEN AN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ . . . . . . . . . . . . 68\nI. Abschnitt - Akademische Ehrungen gem. § 19 Abs. 2 Z 8 UG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68\n § 1. Ehrendoktorat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68\n § 2. Ehrensenatorin oder Ehrensenator. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68\n § 3. Ehrenbürgerin oder Ehrenbürger. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68\n § 4. Honorarprofessorin oder Honorarprofessor. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68\n § 5. Erneuerung akademischer Grade. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69\nII. Abschnitt - Sonstige Auszeichnungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69\n § 1. Ehrenzeichen (Auenbrugger Ehrenkreuz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69\n § 2. Ehrenring . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69\n § 3. Ehrennadel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69\n § 4. Dank- und Anerkennungsurkunde. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69\n § 5. Verleihung des Berufstitels Universitätsprofessor/Universitätsprofessorin. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69\nIII. Abschnitt - Gemeinsame Bestimmungen für akademische Ehrungen und sonstige Auszeichnungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70\n § 1. Vorschlags- und Antragsrechte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70\n § 2. Verfahren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70\n § 3. Rechtsanspruch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71\n § 4. Verleihung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71\n § 5. Widerruf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71\n § 6. Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71\n § 7. Durchführungsbestimmungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71\nIV. Abschnitt - Verleihung des Titels Gastprofessor/Gastprofessorin. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71\nV. Abschnitt - Verleihung des Titels Research Professor. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72\n Satzung Medizinische Universität Graz | Inhaltsverzeichnis | Stand: MTBl. vom 29.07.2020 | 5"
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"bulletin": {
"id": 5149,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "2",
"published": "2015-10-21T00:00:00+02:00",
"teaser": "Leiterbestellung nichtwiss. OE; Satzung-Änderung; Richtlinien des Rektorates: ULG-RL sowie Veranstaltungsrichtlinie; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5149&pDocNr=420972&pOrgNr=1"
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"index": 5,
"text": "Anhang I\n\nALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN\n\nfür Universitätslehrgänge an der Medizinischen Universität Graz\n§ 1 Anmeldebedingungen\n(1) Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars erklärt die Teilnehmerin/der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden zu haben\nund dies als verbindliche und rechtsgültige Anmeldung zu akzeptieren.\n(2} Die Lehrgangsleitung ist berechtigt nach den Zulassungskriterien im Sinne des jeweilig gültigen Curriculums in einem lehrgangsspezifischen\nAuswahlverfahren eine Auswahl der Teilnehmer/innen zu treffen. Bis spätestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten sämtliche Bewerber/inrien\neine Verständigung über ihre Aufnahme. Nicht aufgenommene Bewerber/innen werden auf einer Warteliste nach der Reihenfolge ihrer\nAntragsstellung evident gehalten und rücken in dieser Reihenfolge bei Ausfall einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers nach.\n(3) Die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) behält sich das Recht vor, den Lehrgang bei einer zu geringen Anzahl an Teilnehmer/innen\noder aus anderen wichtigen Gründen zu verschieben bzw. ganz abzusagen. Zu diesem Zeitpunkt bereits eingegangene Zahlungen der\nLehrgangsbeiträge werden rückerstattet.\n(4) Ebenso behält sich die Med Uni Graz das Recht vor, notwendige Änderungen hinsichtlich der/des Vortragenden (auch kurzfristig) durchzuführen.\nDerartige Änderungen berechtigen weder zu einer Stornierung der Anmeldung, noch zu einer Minderung des Lehrgangsbeitrages noch zu\nSchadenersatzansprüchen.\n\n$ 1a Zulassung und Meldung der Fortsetzung des Studiums\n\n(1)TeilInehmerlnnen am Lehrgang haben sich für jedes Semester bis zu ihrem vollständigen Abschluss iSd 5 62 UG idgF zum Studium fortzumelden,\nandernfalls ihre Zulassung zum Lehrgang gemäß $ 71 Abs. 1 Abs. 2 UG idgF. erlischt\n\n(2)GemaB § 38 Abs. 4 HSG idgF. ist die Entrichtung des Studierendenbeitrages der Österreichischen HochschülerInrienschaft („ÖH-Beitrag\")\nVoraussetzung für die Fortsetzungsmeldung für das betreffende Semester.\n\n(3}LehrgangsteilnehmerInnen können gem. § 67 UG idgF. bei der Studienrektorin/beim Studienrektor der Medizinischen Universität Graz einen\nAntrag auf Beurlaubung stellen. In Semestern, für welche eine Beurlaubung genehmigt wurde, ist kein (erweiterter) Lehrgangsbeitrag zu entrichten,\nwohl aber der ÖH — Beitrag gem. Abs. 2.\n\n§ 2 Zahlungsbedingungen\n\n(1) Der jeweilige Lehrgangsbeitrag hat spatestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn auf vom Lehrgangssekretariat genanntem Konto einzulangen.\n\n(2) Alle Lehrgangsbeiträge verstehen sich in Euro und inkludieren das Unterlagenmaterial (Skripten, Handouts) in elektronischer oder haptischer\nForm; nicht inkludiert sind sämtliche anderen Ausgaben der Teilnehmer/innen, die aus der Kursteilnahme resultieren, z.B. Bücher, Unterbringung,\nAnreise, Verpflegung, Ausdrucke etc.\n\n(3) Der Lehrgangsbeitrag ist derzeit umsatzsteuerbefreit. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass dieser umsatzsteuerpflichtig ist, ist die Med Uni Graz\ndazu berechtigt, die Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung zu stellen und erklärt sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer zur Nachentrichtung der\nUmsatzsteuer bereit.\n\n(4) Erst mit vollständiger Zahlung des Lehrgangsbeitrags ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer zur Teilnahme am Lehrgang berechtigt. Die\nVereinbarung einer Ratenzahlung ist mit der Lehrgangsleitung möglich, wobei die erste Rate jedenfalls im gem. 82 Abs. 1 genannten Zeitraum\nerfolgen muss. Im Fall eines Zahlungsverzuges ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer nicht zur Teilnahme am Lehrgang berechtigt.\n\n(5) Der Lehrgangsbeitrag bezieht sich auf die im Curriculum vorgesehene Lehrgangsdauer. Wird der Lehrgang nicht in der vom Curriculum\nvorgesehenen Zeit abgeschlossen, fällt für jedes weitere Semester ein erweiterter Lehrgangsbeitrag von € 500.- an. Eine nicht fristgerechte\nEinzahlung des vollständigen Betrages hat die Unwirksamkeit der Fortsetzungsmeldung iSd. 8 62 UG idgF zur Folge.\n\n§ 3 Stornobedingungen\n\n(1) Eine Stornierung der Lehrgangsanmeldung von Seiten der Teilnehmerin/des Teilnehmer ist ausschließlich schriftlich bis spätestens 6 Wochen vor\nLehrgangsbeginn im Lehrgangssekretariat möglich.\n\n(2) Bereits eingezahlte Lehrgangsbeitrage werden bei einer Kündigung bis spätestens & Wochen vor Kursbeginn unter Abzug von 20%\nVerwaltungsbeitrag an die Teilnehmerin/den Teilnehmer rückerstattet.\n\n(3) Bei einer Abmeldung nach obengenannter Frist wird eine Stornogebiihr von 50% des Lehrgangsbeitrags verrechnet und fällig.\n\n(4) Bei einer Abmeldung nach Lehrgangsbeginn wird jedenfalls der gesamte Lehrgangsbeitrag verrechnet und fällig\n\n§ 4 Haftung\n\n(1) Die aus dem Lehrgang gewonnenen und angewendeten Kenntnisse begriinden keinen Haftungsanspruch gegenüber der Med Uni Graz.\n\n(2) Für im Rahmen des Lehrgangs auftretende Verletzungen wird die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen. Die\nHaftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden sowie von entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen\nDritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer handelt eigenverantwortlich und ist verpflichtet die Med Uni Graz aus\nsolchen Ansprüchen schad- und klaglos zu halten.\n\n(3) Im Fall von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zum Kurs mitgebrachten Gegenständen. insbesondere auch Wertgegenständen,\nübernimmt die Med Uni Graz keine Haftung.\n\n(4) Es gilt die Hausordnung der Med Uni Graz bzw. des Veranstaltungsortes in der jeweils geltenden Fassung. Ein wiederholter Verstoß gegen die\nHausordnung oder andere Sicherheits- bzw. Ordnungsvorschriften können zum Ausschluss von der Lehrgangsteilnahme führen. Eine Rückerstattung\ndes Lehrgangsbeitrags erfolgt in diesem Fall nicht.\n\n§ 5 Datenschutz\nDie Teilnehmerin/der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher\nWeiterbildung durch die Med Uni Graz einverstanden. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen\n\n§ 6 Urheberrechtlicher Schutz\n\nDie Lehrinhalte sowie alle den Teilnehmer/innen überlassene Lehr- bzw. Lernunterlagen (wie Skripten, elektronische Datenträger, Videos etc.) stellen\ndas geistige und alleinige Eigentum entweder der Med Uni Graz oder der Verfasserin/des Verfassers dar und stehen ausschließlich nur der\npersönlichen Nutzung der Teilnehmer/innen zur Verfügung. Ein Nachdruck oder sonstige Vervielfältigung der Lehr- bzw. Lernunterlagen ist nicht\ngestattet.\n\n§ 7 Zustimmung zur Verwendung von Fotos\nDie Postgraduate School und der besuchte Lehrgang betreiben eine Webseite und nutzen Social Media wie beispielsweise Facebook. Im Zuge des\nLehrgangsbesuchs können die Teilnehmer/innen in Gruppen fotografiert werden (zB bei der Abschlussfeier). Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erklärt\n\n \n\nMTBI. vom 21.10.2015, SU 2015/16, 2. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 8151,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "42",
"published": "2020-07-29T00:00:00+02:00",
"teaser": "Satzung der Medizinischen Universität Graz",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8151&pDocNr=1036619&pOrgNr=1"
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"index": 5,
"text": "6\nSATZUNGSTEIL C. EINSETZUNG, ZUSAMMENSETZUNG UND VERFAHRENSABLAUF FÜR BERUFUNGSVERFAHREN. . . . . . . . . . 43\n § 1. Größe und Zusammensetzung einer Berufungskommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43\n § 2. Nominierung der Mitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43\n § 3. Ersatzmitglieder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43\n § 4. Durchführung/Ablauf des Verfahrens. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43\n § 5. Abgekürztes Berufungsverfahren für Universitätsprofessor/innen\n gem. § 99 Abs. 1 UG idgF und § 99 Abs. 4 UG idgF. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44\n § 6. Schlussbestimmung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44\nSATZUNGSTEIL D. EVALUIERUNGEN – PLANUNG, DURCHFÜHRUNG, VERÖFFENTLICHUNG VON EVALUIERUNGEN. . . . . . . . . 44\n § 1. Grundsätzliches. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44\n § 2. Ziele der Evaluierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44\n § 3. Gegenstand der Evaluierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44\n § 4. Zuständigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44\n § 5. Evaluierungsintervalle. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45\n § 6. Evaluierungskriterien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45\n § 7. Verfahrensablauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45\n § 8. Mitwirkungspflicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46\n § 9. Transparenz und Persönlichkeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46\nInkrafttreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46\nSATZUNGSTEIL E. ETHIKKOMMISSION. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46\n § 1. Rechtsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46\n § 2. Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47\n § 3. Unabhängigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47\n § 4. Ehrenamtlichkeit der Mitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47\n § 5. Bearbeitungsbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47\n § 6. Zusammensetzung und Bestellung der Mitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47\n § 7. Geschäftsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47\n § 8. Geschäftsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47\n § 9. Inkrafttreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47\nSATZUNGSTEIL F. EINRICHTUNG UND ZUSAMMENSETZUNG DES ARBEITSKREISES FÜR GLEICHBEHANDLUNGSFRAGEN\nGEMÄSS § 25 ABS 1 Z 18 UG UND § 19 ABS 2 Z 5 UG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48\n § 1. Einrichtung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48\n § 2. Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48\n § 3. Arbeit des Arbeitskreises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48\n § 4. Ressourcen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49\n § 5. Konstituierung des Arbeitskreises. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49\n § 6. Inkrafttreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49\nSATZUNGSTEIL G. GLEICHSTELLUNGSPLAN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49\nSATZUNGSTEIL H. FRAUENFÖRDERUNGSPLAN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49\nSATZUNGSTEIL I. WAHLORDNUNG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50\nI. Abschnitt – Allgemeines. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50\nAllgemeine Wahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50\nII. Abschnitt - Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50\nIII. Abschnitt - Wahl der Vertreterinnen/Vertreter der Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte gemäß § 34 UG. . . . . . . . 58\nIV. Abschnitt - Wahl der Personalvertretungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59\nV. Abschnitt - Wahl der Studierendenvertretungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59\nVI. Abschnitt - Bestellungen in den Universitätsrat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59\nVII. Abschnitt – Wahl der Funktion des Vorsitzes/der Stellvertretung von Kollegialorganen sowie der Schriftführung. . . . . . . . . . 62\nVIII. Abschnitt – Wahl und Entsendung in Organe & Einzelbestellungen durch Obergremien oder Kurien („subsidiäre Wahlord-\n nung“). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65\nIX. Abschnitt – Schluss- und Übergangsbestimmungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67\n Satzung Medizinische Universität Graz | Inhaltsverzeichnis | Stand: MTBl. vom 29.07.2020 | 4"
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"text": "4\n Inhalt\nSATZUNGSTEIL A. STUDIENRECHTLICHE BESTIMMUNGEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6\n § 1. Geltungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6\n § 2. Bildungsziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6\nII. Abschnitt - Studienrechtliche Organe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7\nStudienangelegenheiten des Rektorates. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7\n § 3. Studienangelegenheiten des Rektorates: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7\nStudienangelegenheiten des Senates. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8\n § 4. Studienangelegenheiten des Senates: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8\nCurricularkommissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9\n § 5. Einrichtung der Curricularkommissionen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9\n § 6. Aufgaben der Curricularkommissionen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10\nDekanin/Dekan für Doktoratsstudien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10\n § 7. Unvereinbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10\n § 8. Wahl und Funktionsperiode der Dekanin/des Dekans für Doktoratsstudien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11\n § 9. Abberufung der Dekanin/des Dekans für Doktoratsstudien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11\n § 10. Vizedekanin/Vizedekan für Doktoratsstudien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11\n § 11. Aufgaben der Dekanin/des Dekanes für Doktoratsstudien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11\nDekanin/Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12\n § 12. Unvereinbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12\n § 13. Wahl und Funktionsperiode der Dekanin/des Dekans für studienrechtliche Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12\n § 14. Abberufung der Dekanin/des Dekans für studienrechtliche Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12\n § 15. Vizedekanin/Vizedekan für studienrechtliche Angelegenheiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12\n § 16. Delegation von Aufgaben der Dekanin/des Dekans für studienrechtliche Angelegenheiten\n bzw. deren/dessen Stellvertretung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13\n § 17. Aufgaben der Dekanin/des Dekans für studienrechtliche Angelegenheiten: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13\nIII. Abschnitt – Studierende. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14\n § 18. Rechte und Pflichten der Studierenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14\nIV. Abschnitt – Studien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15\nGemeinsame Bestimmungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15\n § 19. Allgemeine Bestimmungen für Studien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15\n § 20. Einteilung des Studienjahres und Zulassungsfristen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16\n § 21. Studiendauer und Arbeitsaufwand gemäss ECTS- Anrechnungspunkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16\n § 22. Lehrveranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17\n § 23. Pflicht-Lehrveranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18\n § 24. Wahl-Lehrveranstaltungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18\n § 25. Lehrveranstaltungen mit beschränkter Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18\n § 26. Studien in einer Fremdsprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19\n § 27. Virtuelle Lehre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19\nBachelor-, Master-, Diplom-, Erweiterungs- und Doktoratsstudien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19\n § 28. Einrichtung von Studien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19\n § 29. Erstellung neuer Curricula . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19\n § 30. Inhalte der Curricula für Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktoratsstudien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20\n § 31. Änderung der Curricula . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21\n § 32. Kundmachung und Inkrafttreten der Curricula sowie deren Änderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21\n § 33. Auflassung von Studien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22\nIndividuelles Studium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22\n § 34. Zulassung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22\n § 35. Genehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22\nUniversitätslehrgänge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22\n § 36. Einrichtung von Universitätslehrgängen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23\n § 37. Curricula für Universitätslehrgänge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23\n § 38. Änderungen der Curricula von Universitätslehrgängen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24\n § 39. Übergangsbestimmungen bei Änderung von Curricula der Universitätslehrgänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24\n Satzung Medizinische Universität Graz | Inhaltsverzeichnis | Stand: MTBl. vom 29.07.2020 | 2"
},
{
"bulletin": {
"id": 8151,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "42",
"published": "2020-07-29T00:00:00+02:00",
"teaser": "Satzung der Medizinischen Universität Graz",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8151&pDocNr=1036619&pOrgNr=1"
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"index": 4,
"text": "5\n § 40. Kundmachung und Inkrafttreten der Curricla von Universitätslehrgängen sowie deren Änderungen. . . . . . . . . . . . . . . 24\nV. Abschnitt – Prüfungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24\n § 41. Allgemeine Bestimmungen für Prüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24\n § 42. Prüfungsarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25\n § 43. Schriftliche Prüfungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25\n § 44. Mündliche Prüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25\n § 45. Praktische Prüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25\n § 46. Bachelor-, Master- und Diplomprüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26\n § 47. Prüfungstermine, Prüfungsanmeldung und Prüfungsverfahren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26\n § 48. Prüfungskommissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27\n § 49. Durchführung der Prüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28\n § 50. Beurteilung von Prüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28\n § 51. Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29\nVI. Abschnitt – Abschlussarbeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29\n § 52. Allgemeine Bestimmungen für Abschlussarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29\n § 53. Bachelorarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29\n § 54. Master- und Diplomarbeiten und Abschlussarbeiten aus Universitätslehrgängen mit Masterabschluss. . . . . . . . . . . . . 29\n § 55. Dissertationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30\nVII. Abschnitt - Korrektes Wissenschaftliches Arbeiten bei Prüfungen, Bachelor- Master- und Diplomarbeiten,\n sowie Dissertationen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31\nWissenschaftliches Fehlverhalten, Begriffe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31\n § 56. Plagiat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31\n § 57. Eigenplagiat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32\n § 58. Übersetzungsplagiat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32\n § 59. Ghostwriting und Fälschung von Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32\n § 60. Erschleichen einer Leistung bei Prüfungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32\nWissenschaftliches Fehlverhalten bei schriftlichen Arbeiten im Rahmen von Lehrveranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32\n § 61. Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten bei schriftlichen Arbeiten im Rahmen von Lehrveranstaltungen. . . . 32\nWissenschaftliches Fehlverhalten bei Abschlussarbeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .33\n § 62. Umgang mit Plagiaten und anderem Vortäuschen wissenschaftlicher Leistung bei Abschlussarbeiten\n (wissenschaftlichen Arbeiten). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33\nErschleichen einer Prüfungsleistung/Verwendung unerlaubter Hilfsmittel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34\n § 63. Umgang mit anderem Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen bei Prüfungsleistungen (Erschleichen einer\n Prüfungsleistung/Verwendung unerlaubter Hilfsmittel und Prüfungsteilnahme unter fremder Identität). . . . . . . . . . 34\nVIII. Abschnitt – Nostrifizierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35\n § 64. Antragstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35\n § 65. Ermittlungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36\n § 66. Österreichweit akkordiertes Nostrifizierungsverfahren für Studien der Humanmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36\n § 67. Sonstige Nostrifizierungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38\n § 68. Nostrifizierungsbescheid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38\n § 69. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38\nIX. Abschnitt - Studienbeitrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38\n § 70. Studienbeitrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38\nX. Abschnitt – Umgang mit gefährdenden Handlungen und schwierigen Studierenden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39\n § 71. Anwendungsfälle. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39\n § 72. Studienbeirat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39\n § 73. Ausschluss vom Studium. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40\nSATZUNGSTEIL B. EINSETZUNG, ZUSAMMENSETZUNG DER HABILITATIONSKOMMISSION UND VERFAHRENSABLAUF FÜR\nHABILITATIONSVERFAHREN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41\n § 1. Zielsetzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41\n § 2. Größe und Zusammensetzung einer Habilitationskommission. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41\n § 3. Durchführung des Habilitationsverfahrens. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41\n § 4. Gutachten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42\n § 5. Bescheiderstellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42\n § 6. In-Kraft-Treten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43\n Satzung Medizinische Universität Graz | Inhaltsverzeichnis | Stand: MTBl. vom 29.07.2020 | 3"
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