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            "text": "-5-\nWahlberechtigten zugänglichen Ort eine Woche zur Einsicht aufzulegen. Der Zugang über elektronische\nMedien ist nach Möglichkeit einzurichten. Jede/Jeder Angehörige der betreffenden Kurie hat das Recht,\nschriftlich bei der/dem Vorsitzenden der Wahlkommission Einspruch gegen das Wählerinnen- und\nWählerverzeichnis dieser Kurie zu erheben. Die/Der Vorsitzende der Wahlkommission hat unmittelbar nach\nAblauf der Einspruchsfrist über die Einsprüche längstens binnen zwei Werktagen zu entscheiden. Die -\nallfällig berichtigten - Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse sind Grundlage der Wahlabwicklung. Gegen\ndie Entscheidung der/des Vorsitzenden der Wahlkommission ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.\nSchritt 3: Bestimmung der zulässigen Wahlvorschläge\n§ B.21 Jede/Jeder Wahlberechtigte kann bis spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag schriftlich einen\nWahlvorschlag für die eigenen Kurie bei der/beim Vorsitzenden der Wahlkommission einbringen. Der\nWahlvorschlag muss eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten enthalten.\n§ B.22 Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten\nWahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein, womit diese durch eigenhändige Unterschrift ihre\nKandidatur bestätigen. Fehlt die Unterschrift zum Zeitpunkt der Verlautbarung des Wahlvorschlages, ist die\nbetreffende Wahlwerberin/der betreffende Wahlwerber aus dem Wahlvorschlag zu streichen.\n§ B.23 Ein Wahlvorschlag muss jedenfalls um zwei mehr passiv in der Kurie wahlberechtigte\nKandidatinnen/Kandidaten enthalten als zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen. In jedem\nWahlvorschlag sind die wahlwerbenden Kandidatinnen/Kandidaten zu reihen. Erfolgt keine explizite\nReihung hat der/die Zustellungsbevollmächtigte eine VertreterInnenregelung bzw. Nachrückung zu\nformulieren. Jeder Wahlvorschlag für die Wahl der Mittelbaukurie hat mindestens zwei\nUniversitätsdozentinnen/Universitätsdozenten zu enthalten; die/der Bestgereihte hiervon muss zumindest\nauf dem zweiten Listenplatz des Wahlvorschlages aufscheinen.\n§ B.24 Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person\nist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. Wahlwerberinnen und Wahlwerber,\ndie nicht passiv wahlberechtigt sind, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.\n§ B.25 Die Wahlkommissionen haben die eingebrachten Wahlvorschläge unverzüglich zu prüfen und\nvorhandene Bedenken spätestens zwei Werktage nach Ablauf der Einreichfrist des Wahlvorschlages\nder/dem Zustellungsbevollmächtigten des Wahlvorschlages mit dem Auftrag zur Verbesserung des\nWahlvorschlages schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Ebenso sind die Wahlvorschläge, die den\nFormalerfordernissen der §§ B.22-B.24 nicht entsprechen, den jeweiligen Zustellungsbevollmächtigten zur\nErgänzung des Wahlvorschlages schriftlich oder elektronisch rückzuübermitteln. Eine Verbesserung des\nWahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Werktagen bei der/dem Vorsitzenden der jeweiligen\nWahlkommission einzubringen. Nicht zuzulassen sind Wahlvorschläge, welche die Erfordernisse des § B.18,\n6. Punkt dieser Wahlordnung nicht erfüllen sowie verspätete oder ungültige Vorschläge und\nVerbesserungen. Die zugelassenen Wahlvorschläge sind gemäß § 25 (4a) UG dem Arbeitskreis für\nGleichbehandlungsfragen zu übermitteln. Dieser hat binnen einer Woche zu entscheiden, ob der\nWahlvorschlag einen ausreichenden Frauenanteil enthält. Wird binnen dieser Frist die Einrede der\nMangelhaftigkeit des Wahlvorschlages an die Schiedskommission erhoben, so hat diese binnen 14 Tagen\nüber die Rechtmäßigkeit des Wahlvorschlags zu entscheiden. Entscheidet sie, dass die Einrede zu Recht\nerhoben wurde, so hat die Wahlkommission den Wahlvorschlag an die wahlwerbende Gruppe zur\nVerbesserung zurückzuweisen und dieser dafür eine Frist zu setzen. Die Entscheidung der Wahlkommission\nist endgültig.\nDie zugelassenen Wahlvorschläge sind spätestens eine Woche vor der Wahl zur Einsicht aufzulegen.\nEine wahlwerbende Gruppe kann den Wahlvorschlag durch schriftliche Erklärung zurückziehen. Diese\nErklärung muss jedoch spätestens eine Woche vor dem Wahltag bei der zuständigen Wahlkommission\neinlangen und zumindest von der Hälfte der Wahlberechtigten einschließlich der/des\nZustellungsbevollmächtigten, die den eingebrachten Wahlvorschlag unterstützt haben, unterschrieben sein.\nSchritt 4: Wahlversammlung\n§ B.26 Die Wahlkommission hat alle zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihres erstmaligen\nEinlangens aufzunehmen. Bei gleichzeitigem Einlangen ist eine alphabetische Reihung der betreffenden\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 24.03.2010, StJ 2009/10, 18. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "Medizinische Universität                                                                 Wissensbilanz 2010\n Talhari, C; Mira, MT; Massone, C; Braga, A; Chrusciak-Talhari, A; Santos, M; Orsi, AT; Matsuo, C;\n Rabelo, R; Nogueira, L; de Lima Ferreira, LC; Ribeiro-Rodrigues, R; Talhari, S. Leprosy and HIV\n Coinfection: A Clinical, Pathological, Immunological, and Therapeutic Study of a Cohort from a\n Brazilian Referral Center for Infectious Diseases. J Infect Dis. 2010; 202(3):345-354\n Microscopy\n Stollenwerk, MM; Pashkunova-Martic, I; Kremser, C; Talasz, H; Thurner, GC; Abdelmoez, AA;\n Wallnofer, EA; Helbok, A; Neuhauser, E; Klammsteiner, N; Klimaschewski, L; von Guggenberg, E;\n Frohlich, E; Keppler, B; Jaschke, W; Debbage, P. Albumin-based nanoparticles as magnetic\n resonance contrast agents: I. Concept, first syntheses and characterisation. Histochem Cell Biol.\n 2010; 133(4):375-404\n Abdelmoez, AA; Thurner, GC; Wallnöfer, EA; Klammsteiner, N; Kremser, C; Talasz, H; Mrakovcic, M;\n Fröhlich, E; Jaschke, W; Debbage, P. Albumin-based nanoparticles as magnetic resonance contrast\n agents: II. Physicochemical characterisation of purified and standardised nanoparticles. Histochem\n Cell Biol. 2010; 134(2):171-196\n Multidisciplinary Sciences\n Gupta, S; Soellinger, M; Grzybowski, DM; Boesiger, P; Biddiscombe, J; Poulikakos, D; Kurtcuoglu, V.\n Cerebrospinal fluid dynamics in the human cranial subarachnoid space: an overlooked mediator of\n cerebral disease. I. Computational model. J R Soc Interface. 2010; 7(49):1195-1204\n Fröhlich, LF; Mrakovcic, M; Steinborn, R; Chung, UI; Bastepe, M; Jüppner, H. Targeted deletion of\n the Nesp55 DMR defines another Gnas imprinting control region and provides a mouse model of\n autosomal dominant PHP-Ib. Proc Natl Acad Sci U S A. 2010; 107(20):9275-9280\n Neuroimaging\n Gallasch, E; Fend, M; Rafolt, D; Nardone, R; Kunz, A; Kronbichler, M; Beisteiner, R; Golaszewski, S.\n Cuff-type pneumatic stimulator for studying somatosensory evoked responses with fMRI.\n Neuroimage. 2010; 50(3):1067-1073\n Van Eimeren, L; Grabner, RH; Koschutnig, K; Reishofer, G; Ebner, F; Ansari, D. Structure-function\n relationships underlying calculation: a combined diffusion tensor imaging and fMRI study.\n Neuroimage. 2010; 52(1):358-363\n Fink, A; Grabner, RH; Gebauer, D; Reishofer, G; Koschutnig, K; Ebner, F. Enhancing creativity by\n means of cognitive stimulation: Evidence from an fMRI study. Neuroimage. 2010; 52(4):1687-1695\n Linortner, P; Fazekas, F; Schmidt, R; Ropele, S; Pendl, B; Petrovic, K; Loitfelder, M; Neuper, C;\n Enzinger, C. White matter hyperintensities alter functional organization of the motor system.\n Neurobiol Aging. 2010;\n Yu-Wai-Man, P; Griffiths, PG; Gorman, GS; Lourenco, CM; Wright, AF; Auer-Grumbach, M; Toscano,\n A; Musumeci, O; Valentino, ML; Caporali, L; Lamperti, C; Tallaksen, CM; Duffey, P; Miller, J;\n Whittaker, RG; Baker, MR; Jackson, MJ; Clarke, MP; Dhillon, B; Cze. Multi-system neurological\n disease is common in patients with OPA1 mutations. Brain. 2010; 133(Pt 3):771-786\n Zimon, M; Baets, J; Auer-Grumbach, M; Berciano, J; Garcia, A; Lopez-Laso, E; Merlini, L; Hilton-\n Jones, D; McEntagart, M; Crosby, AH; Barisic, N; Boltshauser, E; Shaw, CE; Landoure, G; Ludlow,\n CL; Gaudet, R; Houlden, H; Reilly, MM; Fischbeck, KH; Sumner, C. Dominant mutations in the cation\n channel gene transient receptor potential vanilloid 4 cause an unusual spectrum of neuropathies.\n Brain. 2010; 133(Pt 6):1798-1809\n Resch, B; D Müller, W. Interleukin-6-174 CC polymorphism is associated with clinical\n chorioamnionitis and cerebral palsy. Ann Neurol. 2010; 68(5):768-769\n Biffi, A; Sonni, A; Anderson, CD; Kissela, B; Jagiella, JM; Schmidt, H; Jimenez-Conde, J; Hansen,\n BM; Fernandez-Cadenas, I; Cortellini, L; Ayres, A; Schwab, K; Juchniewicz, K; Urbanik, A; Rost, NS;\n Viswanathan, A; Seifert-Held, T; Stoegerer, EM; Tomás, M;. Variants at APOE influence risk of deep\n and lobar intracerebral hemorrhage. Ann Neurol. 2010; 68(6):934-943\n Nursing\n Boggatz, T; Farid, T; Mohammedin, A; Dijkstra, A; Lohrmann, C; Dassen, T. Socio-demographic\n factors related to functional limitations and care dependency among older Egyptians. J Adv Nurs.\n 2010; 66(5):1047-1058\n Nursing (SSCI)\n                                                    34/142"
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            "text": "-7-\n§ B.36 Liegt nur ein Wahlvorschlag in einer Kurie vor, ist über diesen gesamthaft mit ja oder nein\nabzustimmen. Er gilt als angenommen, wenn der Wahlvorschlag die einfache Mehrheit der abgegebenen\ngültigen Stimmen erhalten hat. Die zu vergebenden Mandate sind den Wahlwerberinnen und\nWahlwerbern entsprechend ihrer Reihung auf dem Wahlvorschlag zuzuteilen.\n§ B.37 Wurden zwei oder mehrere Wahlvorschläge in einer Kurie ordnungsgemäß eingebracht, so sind die\ngewählten Vertreterinnen/Vertreter (Mandate) auf die einzelnen Wahlvorschläge entsprechend den auf sie\nentfallenden Stimmen zu verteilen. Hierbei ist das d'Hondtsche Verfahren anzuwenden: Es ist die Zahl der\nauf die zugelassenen Wahlvorschläge entfallenden Vertreterinnen/Vertreter mittels der Wahlzahl zu\nermitteln. Die Wahlzahl ist wie folgt zu berechnen: Die Summen der für jeden Wahlvorschlag gültig\nabgegebenen Stimmen sind nach ihrer Größe geordnet nebeneinander zu schreiben; unter jede dieser\nSummen ist ihre Hälfte, unter diese ihr Drittel, Viertel und nach Bedarf auch ihr Fünftel, usw. zu schreiben.\nDie Wahlzahl ist in Dezimalzahlen zu errechnen. Ist eine Vertreterin/ein Vertreter zu wählen, so gilt als\nWahlzahl die größte, sind zwei Vertreterinnen/Vertreter zu wählen, so gilt als Wahlzahl die zweitgrößte,\nsind drei Vertreterinnen/Vertreter zu wählen, so gilt als Wahlzahl die drittgrößte der angeschriebenen\nZahlen. Jedem Wahlvorschlag sind so viele Mandate zuzuteilen, als die Wahlzahl in der Summe der für ihn\ngültig abgegebenen Stimmen enthalten ist. Haben nach dieser Berechnungsmethode mehrere\nWahlvorschläge den gleichen Anspruch auf ein Mandat, entscheidet das Los.\n§ B.38 Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden nach den im Wahlvorschlag\nangegebenen Wahlwerberinnen/Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Reihung nach § B.23 dieser\nWahlordnung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind Wahlwerberinnen/Wahlwerber, die auf dem Wahlvorschlag\nnach den gewählten Vertreterinnen/Vertretern stehen.\n§ B.39 Für die Wahl der Vertreterinnen/Vertreter der Mittelbaukurie ist bei der Verteilung der Mandate\nfolgendermaßen vorzugehen:\n• Ergibt die Ermittlung des Wahlergebnisses nach § B.37 dieser Wahlordnung, dass kein Mandat auf eine\nVertreterin/einen Vertreter der Universitätsdozentinnen/Universitätsdozenten entfällt, ist die\nDozierendenvertreterin/der Dozierendenvertreter nach den folgenden Bestimmungen zu ermitteln:\n• Entfallen die Mandate auf zwei Wahlvorschläge und haben beide Wahlvorschläge die Dozentenreihung\ngemäß § B.23 dieser Wahlordnung auf den zweiten Listenplatz vorgesehen, so ist die/der\nVertreterin/Vertreter der UniversitätsdozentInnen jenem Wahlvorschlag zu entnehmen, die die geringere\nStimmenanzahl erreicht hat. Diese Universitätsdozentin bzw. dieser Universitätsdozent wird der\nListenführerin/dem Listenführer vorgereiht.\n§ B.40 Das Ergebnis der Wahl ist in einem von der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zu führenden Protokoll\nfestzuhalten. Das Protokoll hat zudem die wichtigsten Informationen über Gegenstand, Beschlüsse und\nVerlauf der Wahlversammlung, sowie die Unterschrift einer Schriftführerin/eines Schriftführers und der/des\nWahlleiterin/Wahlleiters zu enthalten.\n§ B.41 Die/Der Vorsitzende der jeweiligen Wahlkommission hat das Wahlergebnis festzustellen. Alle\nErgebnisse sind durch sie/ihn unverzüglich im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz\nkundzumachen.\n3. Teilstück: Wahlanfechtung\n§ B.42 Begründete Einsprüche wegen Verletzung der Bestimmungen über das Wahlverfahren können bis\nspätestens fünf Werktage nach Kundmachung des Wahlergebnisses im Mitteilungsblatt der Medizinischen\nUniversität Graz von jeder/jedem aktiv und passiv Wahlberechtigten bei der/dem Vorsitzenden der\njeweiligen Wahlkommission schriftlich eingebracht werden. Diese/Dieser hat die Einsprüche mit einer\nStellungnahme und zusammen mit einer allfälligen Stellungnahme der Wahlleiterin/des Wahlleiters der\njeweiligen Wahlkommission zur Entscheidung vorzulegen.\n§ B.43 Die Wahlkommission hat den Einspruch zu prüfen und die Wahl aufzuheben, wenn wesentliche\nBestimmungen verletzt wurden und wenn bei Einhaltung dieser Bestimmungen ein anderes Ergebnis hätte\nzustande kommen können. Richtet sich der Einspruch lediglich gegen die zahlenmäßige Ermittlung des\nWahlergebnisses oder gegen rechnerische Ermittlungen bei der Mandatszuweisung, hat die\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 24.03.2010, StJ 2009/10, 18. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "Medizinische Universität                                                                 Wissensbilanz 2010\n Damm, M; Rechberger, G; Kollroser, M; Kappe, CO. Microwave-assisted high-throughput\n derivatization techniques utilizing silicon carbide microtiter platforms. J Chromatogr A. 2010;\n 1217(1):167-170\n Wagner, BM; Donnarumma, F; Wintersteiger, R; Windischhofer, W; Leis, HJ. Simultaneous\n quantitative determination of alpha-ketoglutaric acid and 5-hydroxymethylfurfural in human plasma by\n gas chromatography-mass spectrometry. Anal Bioanal Chem. 2010; 396(7): 2629-2637.\n Damm, M; Holzer, M; Radspieler, G; Marsche, G; Kappe, CO. Microwave-assisted high-throughput\n acid hydrolysis in silicon carbide microtiter platforms-A rapid and low volume sample preparation\n technique for total amino acid analysis in proteins and peptides. J Chromatogr A. 2010;\n 1217(50):7826-7832\n Chemistry, Medicinal\n Haeubl, M; Schuerz, S; Svejda, B; Reith, LM; Gruber, B; Pfragner, R; Schoefberger, W.\n Asymmetrically substituted cationic indole- and fluorene porphyrins inhibit tumor proliferation in small\n intestinal neuroendocrine tumors and medullary thyroid carcinomas. Eur J Med Chem. 2010; 45(2):\n 760-773.\n Schitter, G; Steiner, AJ; Pototschnig, G; Scheucher, E; Thonhofer, M; Tarling, CA; Withers, SG;\n Fantur, K; Paschke, E; Mahuran, DJ; Rigat, BA; Tropak, MB; Illaszewicz, C; Saf, R; Stutz, AE;\n Wrodnigg, TM. Fluorous iminoalditols: a new family of glycosidase inhibitors and pharmacological\n chaperones. Chembiochem. 2010; 11(14):2026-2033\n Mangge, H; Almer, G; Truschnig-Wilders, M; Schmidt, A; Gasser, R; Fuchs, D. Inflammation,\n Adiponectin, Obesity and Cardiovascular Risk. Curr Med Chem. 2010; 17(36):4511-4520\n Chemistry, Physical\n Millotti, G; Samberger, C; Frohlich, E; Sakloetsakun, D; Bernkop-Schnurch, A. Chitosan-4-\n mercaptobenzoic acid: synthesis and characterization of a novel thiolated chitosan J MATER CHEM.\n 2010; 20(12): 2432-2440.\n Clinical Neurology\n Hoffland, BS; Snik, D; Bhatia, KP; Baratelli, E; Katschnig, P; Schwingenschuh, P; Crutch, S; van de\n Warrenburg, BP; Edwards, MJ. Patients with primary cervical dystonia have evidence of discrete\n deficits in praxis. J Neurol Neurosurg Psychiatry. 2010;\n Painsipp, E; Sperk, G; Herzog, H; Holzer, P. Delayed stress-induced differences in locomotor and\n depression-related behaviour in female neuropeptide-Y Y1 receptor knockout mice. J\n Psychopharmacol. 2010; 24(10):1541-1549\n Wu, HE; Gemes, G; Zoga, V; Kawano, T; Hogan, QH. Learned avoidance from noxious mechanical\n simulation but not threshold semmes weinstein filament stimulation after nerve injury in rats. J Pain.\n 2010; 11(3):280-286\n Debette, S; Bis, JC; Fornage, M; Schmidt, H; Ikram, MA; Sigurdsson, S; Heiss, G; Struchalin, M;\n Smith, AV; van der Lugt, A; Decarli, C; Lumley, T; Knopman, DS; Enzinger, C; Eiriksdottir, G;\n Koudstaal, PJ; Destefano, AL; Psaty, BM; Dufouil, C; Catellier, D. Genome-wide association studies\n of MRI-defined brain infarcts: meta-analysis from the CHARGE Consortium. Stroke. 2010; 41(2):210-\n 217\n Schwingenschuh, P; Katschnig, P; Saurugg, R; Ott, E; Bhatia, KP. Artistic profession: A potential risk\n factor for dopamine dysregulation syndrome in Parkinson's disease? Mov Disord. 2010; 25(4):493-\n 496\n Painsipp, E; Herzog, H; Holzer, P. Evidence from knockout mice that neuropeptide-Y Y2 and Y4\n receptor signalling prevents long-term depression-like behaviour caused by immune challenge. J\n Psychopharmacol. 2010; 24(10):1551-1560\n Schwingenschuh, P; Ruge, D; Edwards, MJ; Terranova, C; Katschnig, P; Carrillo, F; Silveira-\n Moriyama, L; Schneider, SA; Kägi, G; Palomar, FJ; Talelli, P; Dickson, J; Lees, AJ; Quinn, N; Mir, P;\n Rothwell, JC; Bhatia, KP. Distinguishing SWEDDs patients with asymmetric resting tremor from\n Parkinson's disease: a clinical and electrophysiological study. Mov Disord. 2010; 25(5):560-569\n Tilz, C; Resch, R; Hofer, T; Eggers, C. Successful treatment for refractory convulsive status\n epilepticus by non-parenteral lacosamide EPILEPSIA. 2010; 51(2): 316-317.\n Montalban, X; Tintore, M; Swanton, J; Barkhof, F; Fazekas, F; Filippi, M; Frederiksen, J; Kappos, L;\n Palace, J; Polman, C; Rovaris, M; de Stefano, N; Thompson, A; Yousry, T; Rovira, A; Miller, DH. MRI\n criteria for MS in patients with clinically isolated syndromes NEUROLOGY. 2010; 74(5): 427-434.\n                                                      22/142"
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            "index": 60,
            "text": "Seite 18 von 51\nDas Studium Pflegewissenschaft wurde im Studienjahr 2006/07 zu Gesundheits- und Pflegewissenschaft ausgeweitet. Die\nEntwicklungs- und Differenzierungsmöglichkeiten in einen gesundheitswissenschaftlichen und einen pflegewissenschaftlichen\nStudiengang sind wesentlich von den Ergebnissen laufender Gespräche mit VertreterInnen des Landes Steiermark sowie den\nEntwicklungen auf Bundesebene abhängig. Die in der Leistungsvereinbarung anvisierte Entwicklung eines Bachelorstudiums\nBiomedizinische Grundlagen muss aufgrund dessen mit Sicherheit noch einer eingehenden Revision unterzogen werden.\nSeit 01.10.2008 wird ein 3-jähriges Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft angeboten, das in Form von Doctoral Schools\norganisiert wird. Es wurden bereits sieben Doctoral Schools zu verschiedenen Forschungsschwerpunkten gegründet, in denen im WS\n2008/09 43 Studierende zugelassen sind (29 Frauen, 14 Männer).\n2.   Vorhaben in der Lehr- und Lernorganisation\n                                    Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten              Geplante         Ampel-\n Nr.   Bezeichnung Vorhaben\n                                    Vorhaben                                                      Umsetzung bis       status\n                                    Das preisgekrönte Universitätsverwaltungssystem der TUG\n                                    wird in adaptierter Form unter dem Namen MEDonline\n       Neues umfassendes\n                                    insbesondere im Bereich der Lehr- und                       Volleinsatz ab\n 1     Universitätsverwaltungs-\n                                    Prüfungsorganisation und –administration für Studierende,   Oktober 2006\n       system MEDonline\n                                    Lehrende und zentrale Stellen wesentliche\n                                    Verbesserungen bringen\n                                                      Erläuterung zum Ampelstatus\n1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden? Ergebnisprognose 2009?\nIn Kooperation mit der Technischen Universität Graz wird MEDonline laufend weiterentwickelt und verbessert.\n                                    Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten              Geplante         Ampel-\n Nr.   Bezeichnung Vorhaben\n                                    Vorhaben                                                      Umsetzung bis       status\n                                    Die bestehenden Wartelisten nach dem 1. Studienabschnitt    Humanmedizin\n                                    (Humanmedizin) und 2. Studienabschnitt (Zahnmedizin)        Abschluss      Sep.\n       Abbau der bestehenden        sollen möglichst rasch abgebaut werden. Dazu dienen das     2008\n 2\n       Warteliste                   leistungsorientierte Auswahlverfahren für die Zulassung der Zahnmedizin\n                                    Studierenden und die 50% Kapazitätsausweitung für den 3.    Beginn Okt. 2006;\n                                    Studienabschnitt Zahnmedizin                                Abschluss Sept.\n                                                                                                2009\n                                                      Erläuterung zum Ampelstatus\n1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden? Ergebnisprognose 2009?\nDie Warteliste im Diplomstudium Humanmedizin wurde zur Gänze abgebaut. Ab Studienjahr 2008/09 können die vereinbarten 336\nStudienplätze für Humanmedizin vollständig angeboten werden. In der Zahnmedizin wurden die Kapazitäten für den 3. Studienabschnitt\num 50% erhöht; durch die seit 2005/06 ermöglichte Beschränkung der Studienplätze werden mittlerweile jährlich lediglich 24\nStudierende aufgenommen. Die Wartezeiten für den 3. Abschnitt liegen zur Zeit bei ca. 3 Semestern; durch die drastische Reduktion\nder BeginnerInnenzahlen wird das Wartelistenproblem im Lauf der nächsten Jahre eliminiert werden können.\n                                    Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten              Geplante         Ampel-\n Nr.   Bezeichnung Vorhaben\n                                    Vorhaben                                                      Umsetzung bis       status\n       Heranführung der\n                                    Die derzeitige durchschnittliche Studiendauer (ca. 16\n       durchschnittlichen an die\n                                    Semester) soll schrittweise an die gesetzlich               Start Studienjahr\n 3     gesetzlich\n                                    vorgeschriebene Dauer (12 Semester) herangeführt            2006/07\n       vorgeschriebene\n                                    werden\n       Studiendauer\n                                                      Erläuterung zum Ampelstatus\n1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden? Ergebnisprognose 2009?\nGrundsätzlich kann der Erfolg aller diesbezüglichen Anstrengungen erst in einigen Jahren wirklich bewertet werden. Die seit 2005/06\nbestehende Möglichkeit der Auswahl der Studierenden wird dieses Ziel allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit in Griffweite bringen.\nErste Ergebnisse zeigen dies sehr eindrucksvoll: Vor dem EuGH-Urteil vom 7.7.2005 absolvierten von den jeweils neu inskribierten\nStudierenden eines Jahrgangs nur etwa 20 bis 25% den ersten Studienabschnitt in der vorgesehenen Zeit von 2 Semestern. Im\nStudienjahr 2005/06 wurde an der Med Uni ein Auswahlverfahren nach einem virtuellen Eingangssemester durchgeführt. Von den\nStudierenden, die im Anschluss an dieses Auswahlverfahren im März 2006 tatsächlich zugelassen wurden, konnten 95% (!) auch das 2.\nSemester und somit den ersten Studienabschnitt erfolgreich in der vorgesehenen Frist von 2 Semestern bewältigen. Im Studienjahr\n2006/07 wurde ein Auswahlverfahren vor der Zulassung auf Basis eines Kenntnistests in den Fächern Biologie, Chemie, Mathematik\nund Physik auf Mittelschulniveau durchgeführt; von den erfolgreichen KandidatInnen, die im Oktober 2006 zugelassen wurden, waren"
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            "text": "- 94 -\nVerleihung des Berufstitels „UniversitätsprofessorIn“ an:\nFrau Univ.Prof.in Dr.inmed.univ. Michaela AUER-GRUMBACH, Graz\nHerrn Univ.Prof. Dr.med.univ. Harald KESSLER, Graz\nHerrn Univ.Prof. Dr.med.univ. Harald MANGGE, Graz\nHerrn Univ.Prof. Dr. Günther SCHULTES, Schladming\nAls Universitätsprofessoren konnten gewonnen werden:\nHerr Univ.Prof. Dr.med.univ. Andreas Gamillscheg wurde am 20.08.1957 in Columbus/Indian/USA\ngeboren. Nach der Matura 1975 am 2. Bundesgymnasium Lichtenfelsgasse in Graz begann er das Studium\nder Humanmedizin an der Karl-Franzens-Universität Graz, wo er 1983 promovierte. Im Anschluss daran\nabsolvierte er eine Turnusarztausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin an verschiedenen Spitälern der\nSteiermark, bevor er 1987 mit einer Facharztausbildung an der Univ.-Klinik für Kinder- und\nJugendheilkunde Graz begann. Nach Beendigung der Facharztausbildung 1991 absolvierte er eine vertiefte\nAusbildung in Pädiatrischer Kardiologie an der Univ.-Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde Graz. Von\n1993 bis 1994 war er am Deutschen Herzzentrum Berlin/Klinik für Kinderkardiologie und angeborene\nHerzfehler als Oberarzt tätig. Studienaufenthalte führten ihn an das Royal Brompton Hospital/Division of\nPediatric Cardiology in London und an die Univ.-Klinik für Kinder- und Jugendmedizin/Kinderkardiologie in\nTübingen. 1998 erfolgte die Habilitation für Kinder- und Jugendheilkunde an der Karl-Franzens-Universität\nGraz.\nVon 2004 bis 2009 war er stellvertretender Abteilungsleiter der Klinischen Abteilung für Pädiatrische\nKardiologie der Univ.-Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde Graz. Mit Wirkung vom 01.06.2009 wurde\nAndreas Gamillscheg vom Rektor zum Universitätsprofessor für das Fachgebiet Pädiatrische Kardiologie\nberufen.\nHerr Univ.Prof. Mag.pharm. Dr.rer.nat. Wolfgang Graier, geboren am 04.03.1963 in Graz, studierte\nPharmazie an der Karl-Franzens-Universität Graz (1981-1988) und promovierte 1991 in Pharmakologie.\nVon 1989 bis 1993 war er, unterbrochen von der Ableistung des Präsenzdienstes, Vetragsassistent am\nInstitut für Pharmakologie und Toxikologie der Karl-Franzens-Universität Graz. Nach einem von der\nÖsterreichischen Akademie der Wissenschaften geförderten Postdoc-Aufenthalt am Dalton Cardiovascular\nResearch Center in Columbia, USA 1993-1994, wurde er Assistent am damaligen Institut für Medizinische\nBiochemie. 1995 erfolgte die Habilitation in Biochemischer Pharmakologie und 2000 in Physiologie. Seit\nFebruar 2006 ist er Leiter der Forschungseinheit für Molekulare und Zelluläre Physiologie am Institut für\nMolekularbiologie und Biochemie. Neben seinen Verpflichtungen in mehreren Editorial Boards von\ninternational hoch angesehenen Journalen ist er Mitglied internationaler Review Panels in Europa, Asien\nund Nordamerika. Er war Vizepräsident der European Society of Clinical Investigation und im Vorstand der\nAustrian Vascular Biology Association und der Österreichischen Physiologischen Gesellschaft. Im\nMittelpunkt seiner Forschungsarbeiten, die vor allem vom FWF, der EU, dem NIH und internationalen\nPharma- bzw. Technologie-Unternehmen unterstütz werden, stehen einerseits die Aufklärung der\nmolekularen Mechanismen und die Identifizierung bisher unbekannter Protagonisten der (sub)zellulären\nKalziumregulation, sowie die Erfassung Kalzium-abhängiger Signale als wichtige Prozesse der\nZellhomöostase. Für seine Arbeiten wurde er mehrfach international und national ausgezeichnet und wurde\n2008 zum Mitglied der Academia Europeae ernannt. Mit Wirkung vom 01.05.2009 wurde Wolfgang\nGraier vom Rektor zum Universitätsprofessor für das Fachgebiet Molekularbiologie berufen.\nHerr Univ.Prof. Dr.med.univ. Reinhold Schmidt wurde am 09.03.1958 in Graz geboren, maturierte 1976\nam Lichtenfelsgymnasium in Graz, und studierte Humanmedizin an der Karl-Franzens-Universität Graz, wo\ner 1983 promovierte. Von 1990 bis 1991 absolvierte er ein Fellowship in „Neuroimaging“ an der University\nat Buffalo, State University of New York, Dent Neurologic Institute (USA), habilitierte für das Fach\nNeurologie im Jahr 1992. 2001 nahm er eine Einladung als Fogarty Visiting Researcher am National\nInstitute on Aging (NIA), National Institutes of Health (NIH), Laboratory of Epidemiology, Demography,\nand Biometry, Bethesda, Maryland (USA) an. Prof. Schmidt war vor seiner Berufung stellvertretender\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 15.07.2009, StJ 2008/09, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "Medizinische Universität                                                                   Wissensbilanz 2010\n Doll, H; Maegele, M; Bohl, J; Storkel, S; Kipfmueller, F; Schaefer, U; Angelov, D; Wirth, S; Truebel, H.\n Pharyngeal selective brain cooling is associated with reduced CNS cortical lesion after experimental\n traumatic brain injury in rats. J Neurotrauma. 2010; 27(12):2245-2254\n Computer Science, Artificial Intelligence\n Bauer, C; Pock, T; Sorantin, E; Bischof, H; Beichel, R. Segmentation of interwoven 3d tubular tree\n structures utilizing shape priors and graph cuts. Med Image Anal. 2010; 14(2):172-184\n Computer Science, Cybernetics\n Holzinger, A; Thimbleby, H; Beale, R. Human-Computer Interaction for Medicine and Health Care\n (HCI4MED): Towards making Information usable INT J HUM-COMPUT STUDIES. 2010; 68(6): 325-\n 327.\n Computer Science, Information Systems\n Leithner, A; Maurer-Ertl, W; Glehr, M; Friesenbichler, J; Leithner, K; Windhager, R. Wikipedia and\n osteosarcoma: a trustworthy patients' information? J Am Med Inform Assoc. 2010; 17(4): 373-374.\n Computer Science, Interdisciplinary Applications\n Bauer, C; Pock, T; Sorantin, E; Bischof, H; Beichel, R. Segmentation of interwoven 3d tubular tree\n structures utilizing shape priors and graph cuts. Med Image Anal. 2010; 14(2):172-184\n Leithner, A; Maurer-Ertl, W; Glehr, M; Friesenbichler, J; Leithner, K; Windhager, R. Wikipedia and\n osteosarcoma: a trustworthy patients' information? J Am Med Inform Assoc. 2010; 17(4): 373-374.\n Computer Science, Software Engineering\n Lex, A; Streit, M; Partl, C; Kashofer, K; Schmalstieg, D. Comparative analysis of multidimensional,\n quantitative data. IEEE Trans Vis Comput Graph. 2010; 16(6):1027-1035\n Critical Care Medicine\n Amrein, K; Posch, U; Langner, C; Gorkiewicz, G; Högenauer, C. Transfusion-associated graft-versus-\n host disease presenting as severe high-volume diarrhoea in a patient with Goodpasture's syndrome.\n Intensive Care Med. 2010; 36(7): 1271-1272.\n Mebazaa, A; Pitsis, AA; Rudiger, A; Toller, W; Longrois, D; Ricksten, SE; Bobek, I; De Hert, S;\n Wieselthaler, G; Schirmer, U; von Segesser, LK; Sander, M; Poldermans, D; Ranucci, M; Karpati,\n PCJ; Wouters, P; Seeberger, M; Schmid, ER; Weder, W; Follath, F. Clinical review: Practical\n recommendations on the management of perioperative heart failure in cardiac surgery CRIT CARE.\n 2010; 14(2):\n Ghofrani, HA; Morrell, NW; Hoeper, MM; Olschewski, H; Peacock, AJ; Barst, RJ; Shapiro, S; Golpon,\n H; Toshner, M; Grimminger, F; Pascoe, S. Imatinib in Pulmonary Arterial Hypertension Patients with\n Inadequate Response to Established Therapy AMER J RESPIR CRIT CARE MED. 2010; 182(9):\n 1171-1177.\n Doll, H; Maegele, M; Bohl, J; Storkel, S; Kipfmueller, F; Schaefer, U; Angelov, D; Wirth, S; Truebel, H.\n Pharyngeal selective brain cooling is associated with reduced CNS cortical lesion after experimental\n traumatic brain injury in rats. J Neurotrauma. 2010; 27(12):2245-2254\n Dentistry, Oral Surgery & Medicine\n Payer, M; Lohberger, B; Stadelmeyer, E; Bartmann, C; Windhager, R; Jakse, N. Behaviour of\n multipotent maxillary bone-derived cells on beta-tricalcium phosphate and highly porous bovine bone\n mineral. Clin Oral Implants Res. 2010; 21(7):699-708\n Payer, M; Heschl, A; Wimmer, G; Wegscheider, W; Kirmeier, R; Lorenzoni, M. Immediate provisional\n restoration of screw-type implants in the posterior mandible: results after 5 years of clinical function\n CLIN ORAL IMPLANT RES. 2010; 21(8): 815-821.\n Kqiku, L; Weiglein, AH; Pertl, C; Biblekaj, R; Städtler, P. Histology and intramandibular course of the\n inferior alveolar nerve. Clin Oral Investig. 2010;\n Dermatology\n Argenziano, G; Kittler, H; Ferrara, G; Rubegni, P; Malvehy, J; Puig, S; Cowell, L; Stanganelli, I; De\n Giorgi, V; Thomas, L; Bahadoran, P; Menzies, SW; Piccolo, D; Marghoob, AA; Zalaudek, I. Slow-\n growing melanoma: a dermoscopy follow-up study. Br J Dermatol. 2010; 162(2):267-273\n Altamura, D; Menzies, SW; Argenziano, G; Zalaudek, I; Soyer, HP; Sera, F; Avramidis, M;\n Deambrosis, K; Fargnoli, MC; Peris, K. Dermatoscopy of basal cell carcinoma: morphologic variability\n of global and local features and accuracy of diagnosis. J Am Acad Dermatol. 2010; 62(1):67-75\n                                                   24/142"
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            "text": "-6-\n                                                                     § 10 Kontrollbereich\n   (1) Folgende Personen sind zum Betreten des Kontrollbereiches befugt:\n      a. die Vorständin/der Vorstand nach Aufhebung des Kontrollbereichs, es sei denn, sie/er selbst ist\n            eine beruflich strahlenexponierte Person mit entsprechender Benutzungsbewilligung, die/der\n            zentrale Koordinator/in, die Strahlenschutzbeauftragten und die dienstzugeteilten Angehörigen der\n            Medizinischen Universität Graz mit entsprechenden Benutzungsbewilligung,\n      b. die mit einer Bewilligung des Bewilligungsinhabers, vertreten durch die/den zentralen\n            Koordinator/in, ausgestatteten Personen,\n      c. im Beisein der/des zentralen Koordinator/in: Servicetechniker und Handwerker, Vertreter der\n            Behörden und Personalvertreter nach Aufhebung des Kontrollbereichs, es sei denn, sie/er selbst ist\n            eine beruflich strahlenexponierte Person mit entsprechenden Benutzungsbewilligung.\n   (2) Alle im Kontrollbereich tätigen Personen haben eine entsprechende Benützungsbewilligung\n           einzuholen.\n   (3) Alle beruflich strahlenexponierten Personen sowie die mit der Reinigung der Laboratorien\n           beauftragten Personen sind alle 6 Monate vom zuständigen Strahlenschutzbeauftragten\n           nachweislich über die möglichen Gefahren und die einzuhaltenden Sicherheits- und\n           Strahlenschutzmaßnahmen zu unterweisen (vgl. § 16 AllgStrSchV idgF).\n   (4) Alle sich in den Kontrollbereichen aufhaltenden Personen sind beruflich strahlenexponierte\n           Personen im Sinne des § 2 Abs. 2 StrSchG idgF. Sie haben sich den ärztlichen Kontrollen nach den\n           §§ 32 – 35 AllgStrSchV idgF anlässlich des Beginnes der Tätigkeit und dann einmal jährlich zu\n           unterziehen. Es sind von den jeweiligen Strahlenschutzbeauftragten spezielle ärztliche Kontrollen\n           zu veranlassen, sofern dies die Art der Tätigkeit nach medizinischen Kriterien erforderlich macht\n           (z.B. Schilddrüsenuntersuchung). Die Ergebnisse aller dieser Untersuchungen sind nach den\n           Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes idgF. aufzubewahren, und müssen dem Bewilligungsinhaber\n           sowie der/dem zentralen Koordinator/in schriftlich übermittelt werden.\n   (5) Alle Benutzer der Laboratorien haben Dosimeter zu tragen. Es sind von den jeweiligen\n           Strahlenschutzbeauftragten zumindest einmal jährlich Ausscheidungsanalysen oder sonstige\n           Untersuchungen zu veranlassen, sofern dies die Art der Tätigkeit nach medizinischen Kriterien\n           erforderlich macht und/oder das Gesetz es erfordert. Die Ergebnisse aller dieser Untersuchungen\n           sind nach den Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes idgF. aufzubewahren, und müssen dem\n           Bewilligungsinhaber bzw. der/dem zentralen Koordinator/in schriftlich übermittelt werden.\n   (6) Die physikalische und medizinische Überwachung sowie die 10-jährige Aufbewahrung der\n           Ergebnisse dieser Überwachungen hat die/der Strahlenschutzbeauftragte der jeweiligen\n           wissenschaftlich-nichtklinischen Organisationseinheit zu veranlassen. Die medizinischen\n           Untersuchungen können bei jenen Personen entfallen, die nur kurzzeitig in den Labors tätig sind,\n           sofern die/der zentrale Koordinator/in während der gesamten Zeit anwesend ist und nach\n           Aufhebung des Kontrollbereichs (es sei denn diese Person selbst ist eine beruflich\n           strahlenexponierte Person mit entsprechenden Benutzungsbewilligung), sodass eine Inkorporation\n           praktisch ausgeschlossen werden kann (Servicetechniker etc.). Name, Geburtsdatum und Zeit des\n           Aufenthaltes             der       betreffenden           Person         sowie        die       Aufzeichnungen          über       die\n           Dosisleistungsüberwachung sind im Protokollbuch II zu vermerken.\n   (7) In die Kontrollbereiche dürfen nur die für die Arbeit erforderlichen Dinge, keinesfalls jedoch\n           Lebensmittel, Rauchwaren, Medikamente oder Kosmetika eingebracht werden.\n                                                             § 11 Kontaminationskontrollen\n   (1) Bei Verlassen der Laboratorien ist der Hand- und Fußmonitor zu benützen. Der\n           Kontaminationsmonitor ist monatlich von der/vom Strahlenschutzbeauftragten des RNL auf seine\n           Funktionstüchtigkeit durch Kontrollpräparate zu überprüfen, dies ist nachweislich festzuhalten und\n           die/der zentrale Koordinator/in über die Ergebnisse in Kenntnis zu setzen.\n   (2) Es sind täglich vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende die Arbeitsplätze, Geräte, Fußböden, etc.\n           durch Ortsdosisleistungsmessungen und Wischtests auf Kontamination zu überprüfen. Die\n           Ergebnisse dieser Überprüfung sind im Protokollbuch I aufzuzeichnen. Eine beobachtete\n           Kontamination ist vom Verursacher, gegebenenfalls unter Beiziehung der/des jeweiligen\n           Strahlenschutzbeauftragten zu beseitigen. Sollte eine Kontamination aus einem sehr wichtigen\n           Grund nicht sofort beseitigt werden können, ist die kontaminierte Stelle zu kennzeichnen, der/dem\n           zentralen Koordinator/in Meldung zu erstatten und eine entsprechende Eintragung im\n           Protokollbuch II vorzunehmen.\n   (3) Die             gewissenhafte               Durchführung             der        Kontaminationsprüfungen                hat       die/der\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 04.02.2009, StJ 2008/09, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "-8-\n     (6) Die radioaktiven Abwässer aus den beiden Labors sind in den Sammelbehältern für flüssige Stoffe\n             zu sammeln und zwar derart, dass der erste Behälter gefüllt wird und danach erst der zweite\n             Behälter. Erst wenn der zweite Behälter zu 3/4 voll ist, soll mit dem Verdünnen und Überpumpen\n             ins öffentliche Kanalnetz begonnen werden. Dazu ist von der/vom Strahlenschutzbeauftragten\n             des RNL gemeinsam mit der/dem zentralen Koordinator/in zu veranlassen, dass von einer\n             autorisierten Anstalt die spezifische Aktivität der Flüssigkeit im ersten Behälter bestimmt wird.\n             Anschließend ist nur so viel von diesem Abwasser in den Verdünnungsbehälter zu pumpen, dass\n             durch Zugabe von Wasser die in der Anlage 12 Spalte 4 AllgStrSchV idgF geforderte Aktivität\n             erreicht wird. Erst nach einer weiteren Aktivitätsbestimmung von diesem verdünnten Abwasser\n             durch eine autorisierte Anstalt ist die Flüssigkeit ins öffentliche Kanalnetz zu pumpen.\n                                                          § 14 Reinigung des Labors\n      (1) Kontaminationen sind vom Verursacher bzw. der/dem jeweiligen Strahlenschutzbeauftragten\n            sofort ordnungsgemäß zu beseitigen.\n      (2) Die mit der Reinigung des Raumes beauftragte Person darf den Raum erst betreten, wenn dieser\n            dekontaminiert ist. Es ist dafür zu sorgen, dass diese Person nicht mit aktiven Stoffen oder\n            kontaminierten Gegenständen in Berührung kommen kann, und keiner höheren Strahlenbelastung\n            ausgesetzt wird, als in § 12 AllgStrSchV idgF festgelegt ist.\n      (3) Für die Reinigung der Räume sind Arbeitsgeräte zu verwenden, die nur im Kontrollbereich\n            verwendet werden dürfen. Die mit der Reinigung beauftragte Person darf die Räume erst betreten,\n            wenn die unter Abs. 1 sowie § 12 Abs. 2 und 3 dieser Laborordnung geforderte\n            Kontaminationskontrolle erfolgt ist.\n      (4) Die für die Reinigung zuständige Person ist wie alle anderen im Kontrollbereich tätigen Personen\n            medizinisch und physikalisch zu überwachen.\n      (5) Die für die Reinigung ausführende Person muss gesondert und nachweislich über die\n            Gegebenheiten im RNL belehrt werden.\n      (6) Der Aufenthalt dieser Person im Labor wird im Protokollbuch II vermerkt.\n                                                       § 15 Allgemeine Bestimmungen\n      (1)   Bei Arbeiten in den Laboratorien ist immer Schutzkleidung (Handschuhe, Arbeitsmantel,\n            Einwegschuhe) zu tragen. Ein in den Laboratorien verwendetes Gerät (auch Reinigungsgeräte) darf\n            nur nach einer Kontrolle auf eventuelle Kontamination und mit Bewilligung der/des zentralen\n            Koordinator/in aus dem Raum gebracht werden. Der weitere Verbleib ist im Protokollbuch II zu\n            vermerken. Während des Aufenthaltes in den Laboratorien ist die Ab- und Zugluftanlage zu\n            betreiben. Arbeiten, bei denen mit einer radioaktiven Verunreinigung der Luft gerechnet werden\n            muss, sind im Digestorium durchzuführen (Anlage 12 Tabelle 1 AllgStrSchV idgF).\n      (2)   Bei Schäden oder krankhaften Zuständen der Haut, der Hände oder der Unterarme hat das\n            Arbeiten mit radioaktivem Material zu unterbleiben.\n      (3)   Es sind die vorhandenen Papiertücher zu verwenden. Diese sind wie radioaktiver Abfall zu\n            behandeln. Dasselbe gilt für gebrauchte Papiertaschentücher.\n      (4)   Radioaktives Material darf nur so lange und nur in den Mengen am Arbeitsplatz abgestellt werden,\n            wie es für den Arbeitsgang erforderlich ist. Die Gefäße, in denen das radioaktive Material enthalten\n            ist, dürfen während des Arbeitsganges nicht länger als notwendig offen oder außerhalb der\n            strahlenabschirmenden Schutzbehälter belassen werden.\n      (5)   Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen sind Sicherheitspipetten zu verwenden. Pipettieren mit\n            dem Mund ist nicht gestattet. Bei der Manipulation von Gammastrahlern mit höherer Aktivität sind\n            die Distanzwerkzeuge zu verwenden (§ 71 Abs. 7 und 8 AllgStrSchV idgF).\n      (6)   Die Arbeitsverfahren sind so zu gestalten, dass nur ein Mindestmaß an radioaktivem Abwasser\n            anfällt. In den Laboratorien dürfen keine Wasserstrahlpumpen betrieben werden.\n      (7)   Bei der Benützung der Geräte, insbesondere der Kontaminationsmonitore, ist größtmögliche\n            Sorgfalt an den Tag zu legen, da die wissenschaftlich-nichtklinischen Organisationseinheiten\n            anteilsmäßig für die Kosten eines eventuellen Ersatzes oder einer Reparatur aufzukommen haben.\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 04.02.2009, StJ 2008/09, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "Medizinische Universität                                                                  Wissensbilanz 2010\n Behavioral Sciences\n Papousek, I; Nauschnegg, K; Paechter, M; Lackner, HK; Goswami, N; Schulter, G. Trait and state\n positive affect and cardiovascular recovery from experimental academic stress. Biol Psychol. 2010;\n 83(2):108-115\n Moore, JW; Schneider, SA; Schwingenschuh, P; Moretto, G; Bhatia, KP; Haggard, P. Dopaminergic\n medication boosts action-effect binding in Parkinson's disease. Neuropsychologia. 2010; 48(4):1125-\n 1132\n Biochemical Research Methods\n Damm, M; Rechberger, G; Kollroser, M; Kappe, CO. Microwave-assisted high-throughput\n derivatization techniques utilizing silicon carbide microtiter platforms. J Chromatogr A. 2010;\n 1217(1):167-170\n Damm, M; Holzer, M; Radspieler, G; Marsche, G; Kappe, CO. Microwave-assisted high-throughput\n acid hydrolysis in silicon carbide microtiter platforms-A rapid and low volume sample preparation\n technique for total amino acid analysis in proteins and peptides. J Chromatogr A. 2010;\n 1217(50):7826-7832\n Bernhart, E; Kollroser, M; Rechberger, G; Reicher, H; Heinemann, A; Schratl, P; Hallström, S;\n Wintersperger, A; Nusshold, C; Devaney, T; Zorn-Pauly, K; Malli, R; Graier, W; Malle, E; Sattler, W.\n Lysophosphatidic acid receptor activation affects the C13NJ microglia cell line proteome leading to\n alterations in glycolysis, motility, and cytoskeletal architecture. Proteomics. 2010; 10(1): 141-158.\n Ergin, B; Meding, S; Langer, R; Kap, M; Viertler, C; Schott, C; Ferch, U; Riegman, P; Zatloukal, K;\n Walch, A; Becker, KF. Proteomic analysis of PAXgene-fixed tissues. J Proteome Res. 2010;\n 9(10):5188-5196\n Schicher, M; Morak, M; Birner-Gruenberger, R; Kayer, H; Stojcic, B; Rechberger, GN; Kollroser, M;\n Hermetter, A. Functional proteomic analysis of lipases and esterases in cultured human adipocytes.\n J Proteome Res. 2010; 9(12):6334-6344\n Schicho, R; Nazyrova, A; Shaykhutdinov, R; Duggan, G; Vogel, HJ; Storr, M. Quantitative\n Metabolomic Profiling of Serum and Urine in DSS-Induced Ulcerative Colitis of Mice by (1)H NMR\n Spectroscopy. J Proteome Res. 2010; 9(12):6265-6273\n Biochemistry & Molecular Biology\n Wascher, TC; Lindeman, JH; Sourij, H; Kooistra, T; Pacini, G; Roden, M. Chronic TNF-α\n Neutralization Does Not Improve Insulin Resistance or Endothelial Function in \"Healthy\" Men with\n Metabolic Syndrome. Mol Med. 2010; 17(3-4):189-193\n Karp, DR; Marthandan, N; Marsh, SGE; Ahn, C; Arnett, FC; DeLuca, DS; Diehl, AD; Dunivin, R;\n Eilbeck, K; Feolo, M; Guidry, PA; Helmberg, W; Lewis, S; Mayes, MD; Mungall, C; Natale, DA; Peters,\n B; Petersdorf, E; Reveille, JD; Smith, B; Thomson, G; Waller, M. Novel sequence feature variant type\n analysis of the HLA genetic association in systemic sclerosis. Hum Mol Genet. 2010; 19(4):707-719\n Nusshold, C; Kollroser, M; Köfeler, H; Rechberger, G; Reicher, H; Ullen, A; Bernhart, E; Waltl, S;\n Kratzer, I; Hermetter, A; Hackl, H; Trajanoski, Z; Hrzenjak, A; Malle, E; Sattler, W. Hypochlorite\n modification of sphingomyelin generates chlorinated lipid species that induce apoptosis and proteome\n alterations in dopaminergic PC12 neurons in vitro. Free Radic Biol Med. 2010; 48(12):1588-1600\n Kennett, EC; Rees, MD; Malle, E; Hammer, A; Whitelock, JM; Davies, MJ. Peroxynitrite modifies the\n structure and function of the extracellular matrix proteoglycan perlecan by reaction with both the\n protein core and the heparan sulfate chains. Free Radic Biol Med. 2010; 49(2):282-293\n Ullen, A; Fauler, G; Köfeler, H; Waltl, S; Nusshold, C; Bernhart, E; Reicher, H; Leis, HJ;\n Wintersperger, A; Malle, E; Sattler, W. Mouse brain plasmalogens are targets for hypochlorous acid-\n mediated modification in vitro and in vivo. Free Radic Biol Med. 2010; 49(11):1655-1665\n Prasetyo, EN; Kudanga, T; Steiner, W; Murkovic, M; Wonisch, W; Nyanhongo, GS; Guebitz, GM.\n Cellular and plasma antioxidant activity assay using tetramethoxy azobismethylene quinone FREE\n RADICAL BIOL MED. 2010; 49(7): 1205-1211.\n Ivkovic, A; Pascher, A; Hudetz, D; Maticic, D; Jelic, M; Dickinson, S; Loparic, M; Haspl, M; Windhager,\n R; Pecina, M. Articular cartilage repair by genetically modified bone marrow aspirate in sheep GENE\n THERAPY. 2010; 17(6): 779-789.\n                                                     18/142"
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            "text": "- 25 -\nRücktritt aus der Funktion des Vorsitzes, der Stellvertretung oder der Schriftführung nicht als Rücktritt als\nMitglied dieses Kollegialorganes.\n§ G.21 Jede vorzeitige Beendigung der Funktion des Vorsitzes oder der Stellvertretung des Vorsitzes ist im\nMitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz bekannt zu machen. Bei Ausscheiden aus der Funktion\ndes Vorsitzes oder der Stellvertretung, ist eine Neuwahl für die vakante Funktion des Vorsitzes bzw. der\nStellvertretung dieser Wahlordnung nach den Bestimmungen dieses Hauptstückes durchzuführen.\nHAUPTSTÜCK H - Wahl und Entsendung in Organe & Einzelbestellungen durch Obergremien oder\nKurien („subsidiäre Wahlordnung“)\n1. Teilstück: Wahlziel, Wahlrecht und Funktionsperiode\n§ H.1 Wahlziel ist die gesetzeskonforme Wahl oder Entsendung in Organe und/oder sind\nEinzelbestellungen der Medizinischen Universität Graz.\n§ H.2 Die subsidiäre Wahlordnung gilt\n(a) für alle jene Wahlen und Bestellungen von Mitgliedern oder Ersatzmitgliedern, sofern durch gesetzliche\nVorschrift ein Obergremium oder ein Teil eines Obergremiums („Kurienbestellung“) Personen in ein\nUntergremium oder universitätsfremdes Gremium wählt bzw. bestellt werden; und\n(b) für alle jene Wahlen und Bestellungen von Mitgliedern oder Ersatzmitglieder, sofern durch Vorschrift\naus dem Organisationsplan oder der Satzung der Medizinischen Universität Graz ein Obergremium oder\nein Teil eines Obergremiums („Kurienbestellung“) Personen in ein Untergremium oder ein\nuniversitätsfremdes Gremium wählt bzw. bestellt.\n§ H.3 Die Zahl der Mitglieder des Gremiums, die Funktionsperiode, allenfalls die Art der Bestellung durch\nKurien werden gesetzlich regelt, subsidiär gelten folgende Vorschriften:\n• Studienrektor/in und Stellvertreter/in nach § 19 (2) Z 2 UG iVm §§ 6 ff des Satzungsteiles Studienrecht:\nGeheime Wahl durch den Senat aus dem Kreis der habilitierten Universitätsangehörigen; Funktionsperiode\nvon 2 Jahren; passiv wahlberechtigt sind habilitierte Universitätsangehörige und jedenfalls auch das für\nStudium und Lehre zuständige Rektoratsmitglied; die Mitglieder der Personengruppen lt. § 25 (4) Z 2 UG\nund § 25 (4) Z 4 UG führen bei dieser Wahl zwei Stimmen.\n• Schiedskommission nach § 43 UG: 6 Mitglieder; Entsendung je eines männlichen und eines weiblichen\nMitgliedes durch den Senat, durch den Universitätsrat und durch den Arbeitskreis für\nGleichbehandlungsfragen; Funktionsperiode von 2 Jahren; dabei ist zu beachten, dass zumindest zwei\nrechtskundige Personen zu entsenden sind; Nominierung je eines Ersatzmitgliedes durch Universitätsrat,\nSenat und Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen.\n• Ethikkomission nach § 30 UG: maximal 15 Mitglieder; Entsendung durch den Senat; Funktionsperiode\nvon 3 Jahren; passiv wahlberechtigt sind die in § 8c (4) KAKuG genannten Personen(gruppen).\n• Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nach § 42 UG und der Satzung.\n• Studienkommissionen nach § 25 (8) Z 3 UG: 9 oder 8 Mitglieder gem. Satzung; Einsetzung durch Senat,\nFunktionsperiode von 3 Jahren; zu entsenden von den jeweiligen Personengruppen im Verhältnis 2:3:4 (bei\nHumanmedizin, Zahnmedizin & Gesundheits- und Pflegewissenschaften) bzw. 3:3:2 (Doktorat Med. Sci.\nund Postgraduelle Ausbildungen) Universitätsprofessor/innen (§ 94 (2) Z 1 UG); Universitätsdozent/innen\nund wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (§ 94 (2) Z 2 UG) sowie Studierende (§ 94 (1) Z 1 UG).\n• Habilitationskommissionen nach § 103 UG: 7 Mitglieder; Einsetzung durch Senat; Funktionsperiode bis\nzur Zweckerfüllung; zu entsenden von den jeweiligen Personengruppen im Verhältnis 4:2:1\nUniversitätsprofessor/innen (§ 94 (2) Z 1 UG); Universitätsdozent/innen und wissenschaftliche\nMitarbeiter/innen (§ 94 (2) Z 2 UG) sowie Studierende (§ 94 (1) Z 1 UG);\n• Berufungskommissionen nach § 98 UG: 9 Mitglieder; Einsetzung durch Senat; Funktionsperiode bis zur\nZweckerreichung; zu entsenden von den jeweiligen Personengruppen im Verhältnis 5:3:1\nUniversitätsprofessor/innen (§ 94 (2) Z 1 UG); Universitätsdozent/innen und wissenschaftliche\nMitarbeiter/innen (§ 94 (2) Z 2 UG) sowie Studierende (§ 94 (1) Z 1 UG);\n• Von nach der Satzung oder dem Organisationsplan eingerichteten dauerhaften Gremien oder\nBestellungen sind die Art der Wahl bzw. Bestellung, das oder die entsendenden Obergremien bzw. Kurien,\ndie Funktionsperiode sowie die passive Wahlberechtigung in der Satzung oder dem Organisationsplan\nfestzulegen.\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                       MTBl. vom 03.11.2010, StJ 2010/11, 4.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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                "teaser": "Leitungsbestellung einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungsbestellung einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Richtlinien des Rektorates: Drittmittelrichtlinie, Richtlinie über die Vergabe von Forschungsprämien; Studienplan: Universitätslehrgang (ULG) Master of Public Health; Studienplan: Universitätslehrgang (ULG) TrainerInnen für Menschen mit Autismusspektrumsstörung; Ausschreibung von Stellen",
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            "index": 13,
            "text": "-14-\n\n3.4. Erlauterungen zum Kalkulationsschema\n\nDirekte, durch das Projekt zusatzlich entstehende Kosten\nDiese Kosten werden aus den für das jeweilige Vorhaben eingelangten Drittmitteln bezahlt.\n\nInvestitionen: Bei Anschaffungen ist darauf zu achten, dass manche Fördergeber nicht den gesamten\nAnschaffungswert, sondern lediglich die Abschreibungskosten für die Laufzeit des jeweiligen Projektes\nbezahlen. In solchen Fällen ist im Zuge der Kalkulation auch zu klären, wie die aus dem Projekt nicht\nfinanzierbaren Kostenteile abgedeckt werden. Bei Investitionen sind alle vergaberechtlichen\nBestimmungen zu beachten bzw. bei Unklarheiten entsprechende rechtliche Beratung einzuholen.\nPersonal, das spezifisch für das jeweilige Vorhaben angestellt wird, kann maximal für die Dauer des\njeweiligen Projektes angestellt werden.\n\nWerkleistungen: Im Falle der Vergabe von Werkleistungen (zB Beratung) ist ebenfalls die Beachtung\nvergaberechtlicher Bestimmungen bzw. bei Unklarheiten die Einholung rechtlicher Beratung\nverpflichtend.\n\nInterne Leistungsverrechnung: Darunter fallen Leistungen und interne Verrechnungen anderer\nOrgEinheiten der Universität (Institute oder Kliniken, O-FIS, Biobank, KKS etc.). Dabei ist zu\nbeachten, dass diese kalkuliert werden müssen, jedoch nicht bei jedem Fördergeber als direkte\nKosten verrechenbar sind. Wenn dies nicht der Fall ist, muss im Zuge der Kalkulation die alternative\nFinanzierung geklärt werden.\n\nDirekte Kosten für Nutzung der bestehenden Infrastruktur\n\nDiese umfassen Kosten für Infrastruktur und Personalressourcen, die aus dem Globalbudget der Med\nUni Graz getragen werden und dieser daher ersetzt werden müssen (zB aus Globalbudget\nfinanziertes Personal, dem jeweiligen Vorhaben zurechenbare Kosten für Räume). Der Kostenersatz\nwird vorwiegend über Kalkulationssätze errechnet.\n\nNutzung von Laborräumen: Für die Nutzung von Laborräumen wird ein Stundensatz berechnet, wobei\nvon einer Raumnutzung von 12 m? je Arbeitsplatz ausgegangen wird.\n\nNutzung von Hörsälen und Seminarräumen: Die Kosten für die Nutzung von Hörsälen und\nSeminarräumen werden mittels Durchschnittssätzen je Quadratmeter berechnet. Diese beinhalten\nneben der Miete auch die üblichen Betriebskosten. Sollte spezielle Raumbetreuung (Auf-, Um- und\nRückbauarbeiten) notwendig sein, sind diese Kosten bzw. Personalkosten ebenfalls aus den\nProjektmitteln zu tragen.\n\nInanspruchnahme von Großgeräten: Der Kostenersatz für die Nutzung von Großgeräten wird bei\nBedarf individuell je Anlagenummer abhängig vom Anschaffungswert und der wirtschaftlichen\nNutzungsdauer, inklusive einem Aufschlag für Wartung bzw. Reparatur, berechnet.\n\nDirekte Kosten für Inanspruchnahme von Universitätspersonal\n\nDie Sätze für die verschiedenen Mitarbeiterlnnengruppen sind den Kalkulationsgrundlagen in der\njeweils geltenden Fassung zu entnehmen. Es erfolgt regelmäßig eine Evaluierung und Anpassung der\nKostenersätze auf Basis der Ist-Kosten.\n\nFür Personalkosten in Auftragsforschungsprojekten sind als Verhandlungsbasis mit dem Auftraggeber\ndie in den Kalkulationsgrundlagen angeführten Richtsätze heranzuziehen. Zur Verrechnung muss\njedenfalls der Mindestsatz It. Kalkulationsgrundlagen gelangen, der an die Universität zu refundieren\nist. Ein allenfalls verhandelter und lukrierter Anteil, der über den Mindestsatz hinausgeht (z.B.\nDifferenz zwischen Richtsatz und Mindestsatz), verbleibt der Projektleitung. Personalkosten, die in\nanderen Projektkategorien entstehen und aus diesen bedeckt werden, stehen der Projektleitung zur\nVerfügung und werden nur an das Rektorat abgeführt, wenn für das am Projekt arbeitende interne\nPersonal eine Vertretung angestellt wird.\n\nBei Antragstellungen an Fördergeber, die auch Personalkosten für bereits an der Universität\nangestelltes Personal („internes Personal“) finanzieren (zB in den EU-Rahmenprogrammen), müssen\ndie entsprechenden Arbeitsstunden und Personalkosten in den Verhandlungen und\nProjektkalkulationen berücksichtigt werden.\n\nBei Projekten mit geringerer Förderintensität als 100% wird vom Fördergeber eine Eigenleistung (in-\nKind-Leistung) der Universität erwartet. Diese muss (in der Regel in Form von Nutzung von\nUniversitätspersonal) bereitgestellt werden und ist daher sowohl in der Kalkulation als auch in der\nPersonalplanung an der OrgEinheit entsprechend zu berücksichtigen. Dabei ist von Seiten der\nProjektleitung darauf zu achten, dass die Höhe der In-Kind-Leistung so angesetzt wird, dass sie\n\nVersion 1.3 (Stand: 18.12.2015) Seite 15 von 18\n\n \n\nMTBI. vom 07.01.2016, SU 2015/16, 8. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 1624,
                "academic_year": "2009/10",
                "issue": "3",
                "published": "2009-10-21T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1624&pDocNr=20649&pOrgNr=1"
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            "index": 52,
            "text": "Seite 10 von 51\nB FORSCHUNG SOWIE ENTWICKLUNG UND ERSCHLIESSUNG DER KÜNSTE\n   1. Vorhaben in der Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste, die\n       eine Änderung der angeführten Forschungsbereiche bewirken\n                                     Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten               Geplante          Ampel-\n Nr.   Bezeichnung Vorhaben\n                                     Vorhaben                                                       Umsetzung bis        status\n                                     Erweiterung und weitere Professionalisierung der Services\n                                     (z.B Projektportfoliomanagement, Training), einschließlich\n       Service                                                                                     Schrittweise bis\n 1                                   Initiierung und Unterstützung der Entwicklung von\n       Forschungsfinanzierung                                                                      2010\n                                     Zielgruppen-spezifischen Strategien hinsichtlich\n                                     Forschungsfinanzierung\n                                                       Erläuterung zum Ampelstatus\n1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\nDer Bereich Forschungsmanagement wurde im Jahr 2008 aus der Organisationseinheit für Forschungsmanagement und\nForschungsinfrastruktur ausgegliedert und als eigenständige Organisationseinheit (OE) für Forschungsmanagement, die direkt an die\nVizerektorin für Forschung berichtet, etabliert.\nDie im Jahr 2007 eingerichtete Servicestelle „Fundraising“ wurde nach einer einjährigen Probephase nicht in der OE für\nForschungsmanagement weitergeführt, sondern die Agenden bzgl. Fundraising der Abteilung Marketing & Kommunikation übertragen.\nDas Service für Forschungsfinanzierung inkludierte bisher folgende Leistungen:\n     ƒ    Information und Beratung für Projekteinreichungen bei nationalen und internationalen Fördergebern (inkl. Proposal Check)\n          sowie für Patentierung, Lizenzierung und Kooperation mit der Industrie etc.\n     ƒ    Informationsveranstaltungen (2008: 4 Veranstaltungen und 3 Beiträge zu internen Veranstaltungen) zur Steigerung der\n          Awareness bzgl. nationalen und internationalen Fördermöglichkeiten bzw. Übernahme von Kosten für die Teilnahme an FWF-\n          Coaching Workshops\n     ƒ    Programm „Erfolgsprämien“: Belohnung für das erfolgreiche Einwerben von peer-reviewten Forschungsprojekten durch einen\n          Zuschuss von 5% der Fördersumme für nationale Projekte bzw. 10% der Fördersumme für internationale und EU-Projekte\n          (Vergabe 2008: EUR 300.033,38).\n     ƒ    Forschungsförderungskommission: Diese rotierend besetzte Kommission gewährleistet, dass die Vergabe von\n          universitätsintern zu vergebenden Fördermitteln unter größtmöglicher Transparenz und Objektivität erfolgt (Vergaben 2008:\n          BA-CA Visiting Scientists Program, sanofi-aventis-Preis, Forschungsstipendien des bm:wf, Graz Fellowship, Hygienefonds).\n     ƒ    Betreuung der internen Förderprogramme:\n            Visiting Scientists Program: Das von der Bank Austria gesponserte Programm ermöglicht Unterstützungen von\n                einwöchigen bis mehrmonatigen Forschungsaufenthalten (bewilligte Forschungsaufenthalte 2008: 16).\n            Mobilitätszuschuss: Dieses kleinere Programm gewährt Zuschüsse von max. EUR 200 für forschungsbezogene Reisen\n                und Aufenthalte (bewilligte Anträge 2008: 14).\n            Graz Fellowship: Dieses von der Stadt Graz eingeworbene Stipendium wird einmal pro Jahr für eine/n junge/n\n                ausländischen Forscher/in vergeben, der/die für mehrere Monate ein Forschungsprojekt an der Med Uni Graz\n                durchführen kann (Vergabe 2008: Dr. Mounir Khafaga)\n            Hygienefonds: Aus den Mitteln des universitätsinternen Hygienefonds werden einmal jährlich Förderungen für etablierte\n                WissenschafterInnen sowie NachwuchsforscherInnen vergeben (Vergabe 2008: EUR 97.935).\n            Forschungsstipendien des bm:wf („Beihilfen zum Zwecke der Wissenschaft“)\n     ƒ    Erstellung von Cost Statements für EU-Projekte (z.T. bei Bedarf auch andere Projekte) und Organisation und Abwicklung der\n          erforderlichen Audits\nIm Jahr 2008 wurde das Service durch folgende Maßnahmen weiter ausgebaut:\n     ƒ    Es wurden verstärkt Projektmanagement-Aufgaben für EU-Projekte übernommen (Networks of Excellence „EMBIC“ und\n          „SAFE“, Marie-Curie-Projekt „MicroWedge“). Im Projektmanagement-System können Berichts- und Audit-Termine gewartet\n          und so die ProjektleiterInnen rechtzeitig an Berichts- und Abrechnungserfordernisse erinnert werden.\n     ƒ    Bereitstellung von beispielhaften Antragspassagen als Anregungen für AntragsstellerInnen\n     ƒ    Bereitstellung von erfolgreichen Drittmittelanträgen (EU, FWF, OeNB) zur Einsichtnahme\n     ƒ    Neugestaltung der Web-Seite und Übernahme des Content Management\n     ƒ    Nachdem das Forschungsmanagement 2007 mit dem Hochschulmanagementpreis der Donau-Universität Krems\n          ausgezeichnet worden war, arbeitet die OE im Rahmen ihrer Ressourcen an internen Qualitätssicherungsmaßnahmen, die\n          2008 folgende Schritte umfassten:\n            Darstellung der von der OE abgewickelten Prozesse und Abläufe in Flow-Charts und SOPs\n            Durchführung eines Strategie-Workshops\n            Vorbereitung einer KundInnen-Befragung (Durchführung im Jahr 2009 geplant)\n     ƒ    Betreuung der 5 Forschungsfelder durch\n            Erstellung und Wartung der e-mail-Verteiler, Versand von Einladungen, Korrespondenz, Organisation von Workshops\n                (inkl. Raumorganisation, Verpflegung), Organisation eines gesonderten FWF-Coaching-Workshops, Präsentation von\n                Fördermöglichkeiten, Sitzungsvorbereitung und Protokollführung, Datenauswertungen etc.)\n2) Das Vorhaben wird weiterhin plangemäß umgesetzt (siehe Ergebnisprognose).\n3) Ergebnisprognose 2009:\n     ƒ    Um Projektmanagement zur Entlastung der ForscherInnen umfassend anbieten zu können, wird im Jahr 2009 die Einrichtung"
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            "bulletin": {
                "id": 5269,
                "academic_year": "2015/16",
                "issue": "8",
                "published": "2016-01-07T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Leitungsbestellung einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungsbestellung einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Richtlinien des Rektorates: Drittmittelrichtlinie, Richtlinie über die Vergabe von Forschungsprämien; Studienplan: Universitätslehrgang (ULG) Master of Public Health; Studienplan: Universitätslehrgang (ULG) TrainerInnen für Menschen mit Autismusspektrumsstörung; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5269&pDocNr=446818&pOrgNr=1"
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            "index": 15,
            "text": "-16 -\n\n4.1. Verwendung von Überschüssen\n\n4.1.1. Überschuss, wenn keine Prämienausschüttung gewünscht wird\n\nGrundsätzlich werden 30% des positiven Ergebnisses eines Projektes bei einer gegliederten\nOrgEinheit auf den Sammelauftrag der Klinischen Abteilung, bei einer nicht gegliederten OrgEinheit\nauf den Sammelauftrag derselben gebucht. Der Rest wird auf den Sammelauftrag der jeweiligen\nProjektleitung gebucht. Sollte die Projektleitung keinen Sammelauftrag haben und auch keinen\nanlegen wollen, kann sie einen anderen Innenauftrag dafür angeben. Es ist zulässig, an einer\nOrgEinheit einen davon abweichenden Verteilungsschlüssel festzulegen, wobei der Anteil von 30%\ndes Ergebnisses für die Klinische Abteilung bzw. OrgEinheit jedoch nicht überschritten werden darf.\nEine allfällige abweichende Regelung muss durch den Vorstand bzw. den/die LeiterIn der Abteilung\nschriftlich dem zuständigen Rektoratsmitglied mitgeteilt werden. So soll dem/der Leiterln einer\nOrgEinheit/Klinischen Abteilung die Möglichkeit geboten werden, interne Regelungen festzusetzen.\nEine Regelung, dass 0% des Ergebnisses auf den Sammelauftrag der OrgEinheit/Klinischen Abteilung\ngebucht werden, ist ebenfalls zulässig und dem zuständigen Rektoratsmitglied zu melden.\n\nSollte nach Beendigung des Dienstverhältnisses eines wissenschaftlichen Mitarbeiters oder einer\nwissenschaftlichen Mitarbeiterin noch Mittel auf seinem/ihrem persönlichen Sammelauftrag vorhanden\nsein, gehen diese auf den Sammelauftrag der Klin. Abteilung bzw. (bei ungegliederten OrgEinheiten)\nauf den Sammelauftrag der OrgEinheit über. Der/die ausscheidende Mitarbeiterln kann einen\nVorschlag über die Verwendung der Mittel machen; die Entscheidung obliegt der Leitung der\nAbteilung- bzw. OrgEinheit.\n\nSollte ein wissenschaftlicher Mitarbeiter oder eine wissenschaftliche Mitarbeiterin nur mehr ein\ngeringes Beschäftigungsausmaß für ein bestimmtes Projekt haben, so gehen die Mittel auf dem\npersönlichen Sammelauftrag ebenfalls auf den Sammelauftrag der Klin. Abteilung bzw. (bei\nungegliederten OrgEinheiten) der OrgEinheit über. Der/die nur mehr in geringem Ausmaß beschäftige\nMitarbeiterIn kann einen Vorschlag über die Verwendung der Mittel machen.\n\nVon Seiten des Rektorates wird empfohlen, derartige Mittel der Arbeitsgruppe des/der\nausscheidenden bzw. nur mehr in geringem Ausmaß beschäftigen MitarbeiterIn zur Verfügung zu\nstellen, so diese die wissenschaftlichen Aktivitäten weiterführt. Die Entscheidung obliegt der Leitung\nder Abteilung- bzw. OrgEinheit. Der/die wissenschaftliche Mitarbeiterin kann nur noch über die\nProjektmittel verfügen, das er/sie leitet bzw. aus dem sein/ihr Dienstverhältnis finanziert wird. Als\nInformations- und Entscheidungsgrundlage dafür dient der Dienstvertrag.\n\n4.1.2. Überschuss, wenn Prämienausschüttung gewünscht wird\n\nAlternativ zu 4.1.1 können Teile von Überschüssen unter bestimmten Bedingungen als Prämien\n\nausgeschüttet werden. Wenn Überschüsse als Prämien ausbezahlt werden, kommt generell folgender\n\nVerteilungsschlüssel zur Anwendung:\n\n35% Verwendung durch die Projektleitung (Umbuchung auf Sammelauftrag analog zu Regelung\nunter 4.1.1 und/oder Auszahlung von Prämien für MitarbeiterInnen und ProjektleiterInnen.\nWird aufgrund dieser Regelung eine Prämie an die Projektleitung ausgeschüttet, so wird\ndiese auf die allfällige Auszahlung einer Forschungsprämie gemäß der „Richtlinie über die\nVergabe von Forschungsprämien“ idgF angerechnet, d.h. die Auszahlung einer Prämie aus\nÜberschüssen reduziert die Forschungsprämie bzw. saugt diese auf. Dies gilt nicht für\nProjektmitarbeiterInnen.\n\n35% Verwendung durch Rektorat (nicht zweckgebunden)\n\n30% Verwendung durch am Projekt beteiligte OrgEinheit (bei ungegliederten Kliniken) bzw.\nKlinische Abteilung (bei gegliederten Kliniken)\n\nDie Abgeltung von Überstunden und erbrachten Leistungen an MitarbeiterInnen der Med Uni bzw.\nKAGes-Bediensteten fällt grundsätzlich nicht unter den Begriff der „Prämienausschüttung“. Derartige\nAbgeltungen sind bereits in der Projektkalkulation als Kosten des Projektes anzusetzen. Die\nAbgeltung erbrachter Mehrleistung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit und des\njeweiligen Dienstvertrages. Werden Prämien ausgeschüttet, so sind damit jedoch allfällig geleistete\nMehrleistungen (Mehrarbeit bzw. Überstunden) abgegolten, so dies nicht bereits gesondert erfolgt ist.\n\nPrämien aus Ergebnissen können jedenfalls erst nach Abschluss des jeweiligen Drittmittelvorhabens\n\nausbezahlt werden und werden nur an MitarbeiterInnen ausgeschüttet, die zum Abschluss des\nDrittmittelvorhabens ein Dienstverhältnis zur Universität haben.\n\nVersion 1.3 (Stand: 18.12.2015) Seite 17 von 18\n\n \n\nMTBI. vom 07.01.2016, SU 2015/16, 8. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "index": 61,
            "text": "Medizinische Universität                                                                   Wissensbilanz 2010\n Talhari, C; Mira, MT; Massone, C; Braga, A; Chrusciak-Talhari, A; Santos, M; Orsi, AT; Matsuo, C;\n Rabelo, R; Nogueira, L; de Lima Ferreira, LC; Ribeiro-Rodrigues, R; Talhari, S. Leprosy and HIV\n Coinfection: A Clinical, Pathological, Immunological, and Therapeutic Study of a Cohort from a\n Brazilian Referral Center for Infectious Diseases. J Infect Dis. 2010; 202(3):345-354\n Hoenigl, M; Leitner, E; Valentin, T; Zarfel, G; Salzer, HJ; Krause, R; Grisold, AJ. Endocarditis Caused\n by Actinobaculum schaalii, Austria. Emerg Infect Dis. 2010; 16(7):1171-1173\n Kurath, S; Halwachs-Baumann, G; Muller, W; Resch, B. Transmission of cytomegalovirus via breast\n milk to the prematurely born infant: a systematic review. Clin Microbiol Infect. 2010; 16(8):1172-1178\n Dornbusch, HJ; Groll, A; Walsh, TJ. Diagnosis of invasive fungal infections in immunocompromised\n children. Clin Microbiol Infect. 2010; 16(9):1328-1334\n Krause, R; Salzer, HF; Honigl, M; Valentin, T; Auner, HW; Zollner-Schwetz, I. Comparison of\n fluorescence in situ hybridisation using peptide nucleic acid probes, Gram stain/acridine orange\n leukocyte cytospin and differential time to positivity methods for detection of catheter-related\n bloodstream infection in patients after haemato CLIN MICROBIOL INFECT. 2010; 16(10): 1591-\n 1593.\n Information Science and Library Science (SSCI)\n Leithner, A; Maurer-Ertl, W; Glehr, M; Friesenbichler, J; Leithner, K; Windhager, R. Wikipedia and\n osteosarcoma: a trustworthy patients' information? J Am Med Inform Assoc. 2010; 17(4): 373-374.\n Integrative & Complementary Medicine\n Rinner, B; Kretschmer, N; Knausz, H; Mayer, A; Boechzelt, H; Hao, XJ; Heubl, G; Efferth, T; Schaider,\n H; Bauer, R. A petrol ether extract of the roots of Onosma paniculatum induces cell death in a\n caspase dependent manner. J Ethnopharmacol. 2010; 129(2): 182-188.\n Litscher, G. Ten Years Evidence-based High-Tech Acupuncture Part 3: A Short Review of Animal\n Experiments EVID-BASED COMPLEMENT ALTERN. 2010; 7(2): 151-155.\n Material Science, Multidisciplinary\n Millotti, G; Samberger, C; Frohlich, E; Sakloetsakun, D; Bernkop-Schnurch, A. Chitosan-4-\n mercaptobenzoic acid: synthesis and characterization of a novel thiolated chitosan J MATER CHEM.\n 2010; 20(12): 2432-2440.\n Medical Informatics\n Leithner, A; Maurer-Ertl, W; Glehr, M; Friesenbichler, J; Leithner, K; Windhager, R. Wikipedia and\n osteosarcoma: a trustworthy patients' information? J Am Med Inform Assoc. 2010; 17(4): 373-374.\n Medical Laboratory Technology\n Meinitzer, A; Gartner, G; Pilz, S; Stettin, M. Ultra Fast Liquid Chromatography-Tandem Mass\n Spectrometry Routine Method for Simultaneous Determination of Cyclosporin A, Tacrolimus,\n Sirolimus, and Everolimus in Whole Blood Using Deuterated Internal Standards for Cyclosporin A and\n Everolimus. Ther Drug Monit. 2010; 32(1):61-66\n Popper, HH. Introduction to continuing special series. Arch Pathol Lab Med. 2010; 134(1): 23-23.\n Roggli, VL; Gibbs, AR; Attanoos, R; Churg, A; Popper, H; Cagle, P; Corrin, B; Franks, TJ; Galateau-\n Salle, F; Galvin, J; Hasleton, PS; Henderson, DW; Honma, K. Pathology of asbestosis- An update of\n the diagnostic criteria: Report of the asbestosis committee of the college of american pathologists and\n pulmonary pathology society. Arch Pathol Lab Med. 2010; 134(3): 462-480.\n Tomaschitz, A; Pilz, S; Ritz, E; Grammer, T; Drechsler, C; Boehm, BO; März, W. Independent\n association between 1,25-dihydroxyvitamin D, 25-hydroxyvitamin D and the renin-angiotensin system\n The Ludwigshafen Risk and Cardiovascular Health (LURIC) study. Clin Chim Acta. 2010; 411(17-\n 18):1354-1360\n Popper, HH. Introduction to continuing special series. Arch Pathol Lab Med. 2010; 134(6):811-811\n Medicine, General & Internal\n Stojakovic, T; de Campo, A; Scharnagl, H; Sourij, H; Schmölzer, I; Wascher, TC; März, W.\n Differential effects of fluvastatin alone or in combination with ezetimibe on lipoprotein subfractions in\n patients at high risk of coronary events. Eur J Clin Invest. 2010; 40(3):187-194\n Leggieri, N; Marques-Vidal, P; Cerwenka, H; Denys, A; Dorta, G; Moutardier, V; Raoult, D. Migrated\n Foreign Body Liver Abscess Illustrative Case Report, Systematic Review, and Proposed Diagnostic\n Algorithm MEDICINE. 2010; 89(2): 85-95.\n                                                    32/142"
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            "index": 28,
            "text": "- 29 -\n(3) Prüfungsgegenstände des Abschlussrigorosums sind die Verteidigung der Dissertation, sowie die\nPrüfung des Gebietes/Teilgebietes, dem die Dissertation zuzuordnen ist.\n(4) Die/der Studierende ist berechtigt, mit der Anmeldung Anträge auf die Personen der Prüferinnen/Prüfer\nfür das Pflicht- und Wahlfach sowie auf den Prüfungstag zu stellen. Diese Anträge sind von der\nStudienrektorin/dem Studienrektor nach Möglichkeit zu berücksichtigen.\n(5) Für die Abhaltung des Abschlussrigorosums hat die Studienrektorin/der Studienrektor einen\nPrüfungssenat zu bilden, dem drei Personen angehören. Für jedes Prüfungsfach ist eine Prüferin/ein Prüfer\neinzuteilen. Ein Mitglied ist zur/zum Vorsitzenden des Prüfungssenats zu bestellen. Die dem Prüfungssenat\nangehörenden Prüferinnen/Prüfer sind von der Studienrektorin/dem Studienrektor aus dem Kreis der\nUniversitätslehrer/innen mit einer das jeweilige Prüfungsfach umfassenden Lehrbefugnis (gem. § 19 Abs. 2\nZ 1 lit. a bis e UOG 1993) an der Medizinischen Universität Graz zu wählen. Im Bedarfsfall können auch\nPersonen mit Lehrbefugnis an anderen österreichischen Universitäten und an anerkannten ausländischen\nUniversitäten oder Hochschulen als Prüferinnen/Prüfer herangezogen werden, wenn deren Lehrbefugnis\neiner Lehrbefugnis an der Medizinischen Universität Graz gleichwertig ist und diese das Prüfungsfach\numfasst.\n(6) Die Zusammensetzung des Prüfungssenats und die Einteilung der Prüferinnen/Prüfer ist der/dem\nStudierenden spätestens vier Wochen vor Abhaltung der Prüfung bekannt zu geben.\n(7) Das Abschlussrigorosum ist in Form einer öffentlichen mündlichen Prüfung durch den gesamten\nPrüfungssenat unter Beachtung einer maximalen Prüfungsdauer von eineinhalb Stunden abzuhalten. Im\nRahmen der Prüfung hat eine Kurzpräsentation der Dissertation sowie die Verteidigung der erzielten\nErgebnisse zu erfolgen (defensio dissertationis). Im Rahmen der Prüfung des Pflicht- und Wahlfaches\nkönnen neben den dafür eingeteilten Prüferinnen/Prüfern auch alle anderen Mitglieder des Prüfungssenats\nfragend mitwirken, soweit deren Lehrbefugnis das jeweilige Prüfungsfach einschließt.\n(8) Die/Der Kandidat/in hat beim Abschlussrigorosum ihre/seine wissenschaftliche Befähigung sowie\nihre/seine gründliche Vertrautheit mit den Hauptproblemen der Prüfungsgegenstände nachzuweisen.\n(9) Die/der Vorsitzende des Prüfungssenats hat für den geordneten Ablauf des Abschlussrigorosums zu\nsorgen und ein Prüfungsprotokoll zu führen. In diesem sind die Prüfungsgegenstände, der Ort und die Zeit\nder Prüfung, die Namen der Mitglieder des Prüfungssenats, der Name der/des Studierenden, die gestellten\nFragen und die jeweils erteilten Beurteilungen, die Gründe für eine negative Beurteilung sowie allfällige\nbesondere Vorkommnisse festzuhalten.\n(10) Die Beratung und Abstimmung über das Ergebnis des Abschlussrigorosums hinsichtlich aller\nPrüfungsgegenstände hat in nichtöffentlicher Sitzung des Prüfungssenates nach einer Aussprache zwischen\nden Mitgliedern zu erfolgen. Die Beschlüsse des Prüfungssenats werden mit Stimmenmehrheit gefasst,\nwobei die/der Vorsitzende das Stimmrecht wie die übrigen Mitglieder ausübt, aber zuletzt abzustimmen\nhat. Jedes Mitglied des Prüfungssenats hat bei der Abstimmung über die Ergebnisse in den einzelnen\nPrüfungsgegenständen auch den Gesamteindruck des Abschlussrigorosums zu berücksichtigen.\n(11) Gelangt der Prüfungssenat zu keinem Beschluss über die Beurteilung, sind die von den Mitgliedern\nvorgeschlagenen Beurteilungen zu addieren, die Summe durch die Anzahl der Mitglieder zu dividieren und\ndas Ergebnis gegebenenfalls auf eine ganzzahlige Beurteilung mathematisch zu runden. Das\nAbschlussrigorosum gilt nur dann als mit Erfolg abgelegt, wenn jeder Prüfungsgegenstand gemäß Abs. 3\nzumindest mit der Note \"genügend\" beurteilt wurde. Wurde in mehr als einem Prüfungsgegenstand die\nNote \"nicht genügend\" erteilt, so ist das Abschlussrigorosum zur Gänze zu wiederholen, sonst beschränkt\nsich die Wiederholung auf den nicht bestandenen Prüfungsgegenstand.\n§ 7. Doktorgrade und Promotion\n(1) Die Studienrektorin/der Studienrektor hat den Absolventinnen/Absolventen des Doktoratsstudiums der\nMedizinischen Wissenschaft nach der positiven Ablegung des Abschlussrigorosums folgende akademische\nGrade unbeschadet der Abhaltung akademischer Feiern aus Anlass von Promotionen durch einen\nschriftlichen Bescheid unverzüglich, jedoch bis spätestens einen Monat nach Ablegung des\nAbschlussrigorosums von Amts wegen zu verleihen:\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 01.04.2009, StJ 2008/09, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "index": 3,
            "text": "-4-\n§ B.13 Jede Wahlkommission hat das Recht, Aufgaben nach § B.11 dieser Wahlordnung mit einfacher\nMehrheit an eines oder mehrere ihrer Mitglieder zur selbständigen Erledigung zu übertragen. Dies gilt\ninsbesondere auch für die Übernahme der Leitung von Wahlversammlungen (Wahlleiterin/Wahlleiter). Die\nWahlkommission kann einen solchen Beschluss jederzeit wieder mit einfacher Mehrheit aufheben.\n§ B.14 Auf die Tätigkeiten der Wahlkommissionen findet, soweit in dieser Wahlordnung, insbesondere in\n§ B.15 dieser Wahlordnung nichts anderes bestimmt ist, der Satzungsteil Geschäftsordnung Anwendung.\n§ B.15 Die Wahlkommissionen sind beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Mitglieder persönlich\nanwesend ist. Ist die Wahlkommission in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen beschlussunfähig,\nentscheidet die/der Vorsitzende der Wahlkommission. Die/Der Vorsitzende der Wahlkommission hat bei\nder Einladung zur zweiten Sitzung darauf hinzuweisen, dass bei neuerlicher Beschlussunfähigkeit der\nWahlkommission sie/er die notwendigen Ersatzmaßnahmen durchführen wird. Beschlüsse der\nWahlkommission werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des\nVorsitzenden den Ausschlag. Ist die Wahlkommission nicht beschlussfähig, entscheidet die/der jeweilige\nVorsitzende für die Wahlkommission. Sie/Er hat in der nächsten Sitzung der Wahlkommission darüber zu\nberichten. Die/Der Vorsitzende hat die Wahlkommission nach Kenntnis jedes Sachverhaltes, der eine\nEntscheidung der Wahlkommission erfordert, unverzüglich mündlich, schriftlich oder elektronisch zu einer\nSitzung unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Diese Sitzung der Wahlkommission hat\nfrühestens zwei Tage, spätestens sieben Tage nach der Einberufung stattzufinden. Die Einberufung einer\nSitzung der Wahlkommission kann auch bereits in der vorhergehenden Sitzung erfolgen. Nicht anwesende\nMitglieder sind von einer derartigen Einberufung unverzüglich zu verständigen.\nSchritt 2: Ausschreibung der Wahl, Bestimmung der berechtigten Wählerinnen und Wähler\n§ B.16 Der Termin der Wahl ist fristgerecht durch die/den Vorsitzende/n des Senates festzusetzen.\n§ B.17 Die/Der Vorsitzende des Senats hat die Ausschreibung der Wahl zum Senat unverzüglich im\nMitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz kundzumachen. Diese Kundmachung gilt als Ladung\nzur Wahlversammlung. Sie hat mindestens zehn Wochen vor dem Wahltag kundgemacht zu sein.\n§ B.18 Die Wahlkundmachung hat zu enthalten:\n• den Tag, den Ort und die Zeit der Wahl;\n• den Stichtag für das Bestehen des aktiven und passiven Wahlrechts (§ B.5 dieser Wahlordnung);\n• die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der betreffenden Kurien;\n• die Bestimmung, dass in jeden Wahlvorschlag mindestens 40 vH Frauen aufzunehmen sind (§ 25 (4a)\nUG)\n• den Zeitraum und den Ort für die Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse sowie für\ndie Erhebung eines Einspruchs gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse ;\n• die Aufforderung, dass für Wahlvorschläge eine Zustellungsbevollmächtigte oder ein\nZustellungsbevollmächtigter zu benennen ist und dass Wahlvorschläge spätestens sieben Wochen vor dem\nWahltag schriftlich oder elektronisch bei der/dem Vorsitzenden der Wahlkommission eingelangt sein\nmüssen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können (§ B.21 dieser Wahlordnung);\n• die Bestimmung, dass jeder Wahlvorschlag den Bestimmungen der §§ B.22-24 dieser Wahlordnung\nentsprechen muss;\n• den Zeitraum und den Ort für die Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge;\n• die Vorschrift, dass Stimmen gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden können.\n§ B.19 Die Universitätsleitung hat durch die Abteilung Personaladministration jeder Wahlkommission\nunverzüglich binnen fünf Werktagen nach Veröffentlichung des Wahltermines im Mitteilungsblatt der\nMedizinischen Universität Graz das jeweils zutreffende Wählerinnen- und Wählerverzeichnis der am\nStichtag aktiv Wahlberechtigten zu übersenden. Die Wahlkommissionen erstellen daraufhin binnen drei\nWerktagen ab Erhalt der jeweiligen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse die jeweiligen endgültigen\nWählerinnen- und Wählerverzeichnisse, in denen sie jene ausscheiden oder einfügen, die zu Unrecht in den\njeweiligen Wählerinnen- und Wählerverzeichnissen aufscheinen oder fehlen.\n§ B.20 Die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse sind unmittelbar nach deren Fertigstellung von der/dem\njeweiligen zuständigen Vorsitzenden der Wahlkommission in einem zu Kernzeiten für alle\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 24.03.2010, StJ 2009/10, 18. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "index": 60,
            "text": "Medizinische Universität                                                                  Wissensbilanz 2010\n Ritsch, A; Scharnagl, H; Eller, P; Tancevski, I; Duwensee, K; Demetz, E; Sandhofer, A; Boehm, BO;\n Winkelmann, BR; Patsch, JR; März, W. Cholesteryl ester transfer protein and mortality in patients\n undergoing coronary angiography: the ludwigshafen risk and cardiovascular health study. Circulation.\n 2010; 121(3):366-374\n März, W; Meinitzer, A; Drechsler, C; Pilz, S; Krane, V; Kleber, ME; Fischer, J; Winkelmann, BR;\n Böhm, BO; Ritz, E; Wanner, C. Homoarginine, cardiovascular risk, and mortality. Circulation. 2010;\n 122(10):967-975\n Immunology\n Hoenigl, M; Valentin, T; Salzer, HJ; Zollner-Schwetz, I; Krause, R. Underestimating the real burden of\n invasive fungal infections in hematopoietic stem cell transplant recipients? Clin Infect Dis. 2010;\n 51(2): 253-254.\n Talhari, C; Mira, MT; Massone, C; Braga, A; Chrusciak-Talhari, A; Santos, M; Orsi, AT; Matsuo, C;\n Rabelo, R; Nogueira, L; de Lima Ferreira, LC; Ribeiro-Rodrigues, R; Talhari, S. Leprosy and HIV\n Coinfection: A Clinical, Pathological, Immunological, and Therapeutic Study of a Cohort from a\n Brazilian Referral Center for Infectious Diseases. J Infect Dis. 2010; 202(3):345-354\n Hoenigl, M; Leitner, E; Valentin, T; Zarfel, G; Salzer, HJ; Krause, R; Grisold, AJ. Endocarditis Caused\n by Actinobaculum schaalii, Austria. Emerg Infect Dis. 2010; 16(7):1171-1173\n Singh, TP; Schön, MP; Wallbrecht, K; Michaelis, K; Rinner, B; Mayer, G; Schmidbauer, U; Strohmaier,\n H; Wang, XJ; Wolf, P. 8-methoxypsoralen plus ultraviolet A therapy acts via inhibition of the IL-\n 23/Th17 axis and induction of Foxp3+ regulatory T cells involving CTLA4 signaling in a psoriasis-like\n skin disorder. J Immunol. 2010; 184(12):7257-7267\n Souberbielle, JC; Body, JJ; Lappe, JM; Plebani, M; Shoenfeld, Y; Wang, TJ; Bischoff-Ferrari, HA;\n Cavalier, E; Ebeling, PR; Fardellone, P; Gandini, S; Gruson, D; Guérin, AP; Heickendorff, L; Hollis,\n BW; Ish-Shalom, S; Jean, G; von Landenberg, P; Largura, A. Vitamin D and musculoskeletal health,\n cardiovascular disease, autoimmunity and cancer: Recommendations for clinical practice. Autoimmun\n Rev. 2010; 9(11):709-715\n Konya, V; Sturm, EM; Schratl, P; Beubler, E; Marsche, G; Schuligoi, R; Lippe, IT; Peskar, BA;\n Heinemann, A. Endothelium-derived prostaglandin I(2) controls the migration of eosinophils. J\n Allergy Clin Immunol. 2010; 125(5):1105-1113\n Ruëff, F; Przybilla, B; Biló, MB; Müller, U; Scheipl, F; Aberer, W; Birnbaum, J; Bodzenta-Lukaszyk, A;\n Bonifazi, F; Bucher, C; Campi, P; Darsow, U; Egger, C; Haeberli, G; Hawranek, T; Kucharewicz, I;\n Küchenhoff, H; Lang, R; Quercia, O; Reider, N; Severino. Predictors of side effects during the buildup\n phase of venom immunotherapy for Hymenoptera venom allergy: The importance of baseline serum\n tryptase(dagger). J Allergy Clin Immunol. 2010; 126(1):105-111\n Mittermann, I; Zidarn, M; Silar, M; Markovic-Housley, Z; Aberer, W; Korosec, P; Kosnik, M; Valenta, R.\n Recombinant allergen-based IgE testing to distinguish bee and wasp allergy. J Allergy Clin Immunol.\n 2010; 125(6):1300-1307\n Cernadas, JR; Brockow, K; Romano, A; Aberer, W; Torres, MJ; Bircher, A; Campi, P; Sanz, ML;\n Castells, M; Demoly, P; Pichler, WJ. General considerations on rapid desensitization for drug\n hypersensitivity - a consensus statement. Allergy. 2010; 65(11):1357-1366\n Infectious Diseases\n Matzi, V; Lindenmann, J; Porubsky, C; Kugler, SA; Maier, A; Dittrich, P; Smolle-Jüttner, FM;\n Joukhadar, C. Extracellular concentrations of fosfomycin in lung tissue of septic patients. J\n Antimicrob Chemother. 2010; 65(5):995-998\n Traunmüller, F; Schintler, MV; Metzler, J; Spendel, S; Mauric, O; Popovic, M; Konz, KH; Scharnagl, E;\n Joukhadar, C. Soft tissue and bone penetration abilities of daptomycin in diabetic patients with\n bacterial foot infections. J Antimicrob Chemother. 2010; 65(6):1252-1257\n Glatz, M; Richter, S; Ginter-Hanselmayer, G; Aberer, W; Mullegger, RR. Human cowpox in a\n veterinary student. Lancet Infect Dis. 2010; 10(4):288-288\n Hoenigl, M; Valentin, T; Salzer, HJ; Zollner-Schwetz, I; Krause, R. Underestimating the real burden of\n invasive fungal infections in hematopoietic stem cell transplant recipients? Clin Infect Dis. 2010;\n 51(2): 253-254.\n                                                   31/142"
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            "index": 69,
            "text": "Seite 27 von 51\nE)     ERHÖHUNG DER INTERNATIONALITÄT UND MOBILITÄT\n 1. Vorhaben zu mehrjährigen internationalen Kooperationen mit Universitäten, anderen\n       Forschungseinrichtungen und Institutionen aus dem Kunst- und Kulturbereich\n          Bezeichnung               Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten                        Geplante          Ampel-\n   Nr.\n          Vorhaben                  Vorhaben                                                                Umsetzung bis        status\n                                    Auf der Basis zweier laufender Projekte soll über deren Laufzeit\n          Gezielter Schwerpunkt     hinaus ein nachhaltiges Netzwerk mit Forschungseinrichtungen in\n   1      Südosteuropa-             Südosteuropa aufgebaut werden (Medical Competence Network                     2009\n          Netzwerke                 South Eastern Europe und EU-Projekt Medical Research Initiative\n                                    South Eastern Europe).\n                                                         Erläuterung zum Ampelstatus\n  1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n  Wie bereits 2007 berichtet, wurden von 2004 bis 2007 zwei Drittmittelprojekte zur Intensivierung der Forschungskooperation mit\n  südosteuropäischen Partnern akquiriert und unter Koordination der Medizinischen Universität Graz durchgeführt (Projektvolumen EUR\n  311.400). Ein Nachfolgeprojekt für diese Initiative wurde bei der Europäischen Kommission eingereicht (jedoch knapp abgelehnt).\n  Weiters wurden z.B. Partner aus den ursprünglichen Projekten in neue Projekteinreichungen eingebunden und werden regelmäßig über\n  Aktivitäten der MUG informiert (z.B. Einladung zur Bewerbung um Südosteuropa-Stipendien für einen Kongress, Information über\n  Ausschreibung für PhD-Programm). Im Jahr 2008 wurden weiters vorbereitende Gespräche über eine Kooperation mit der Universität\n  Banja Luka geführt und ein Trainings-Besuch einer Mitarbeiterin der Universität Belgrad vorbereitet.\n  2) Das Vorhaben wird kontinuierlich umgesetzt.\n  3) Ergebnisprognose 2009:\n  Vorbehaltlich der weiteren Aktivitäten der Universität Banja Luka als potentieller Partnerin wird diese Kooperation weiter vorbereitet. Der\n  im Jahr 2008 geplante Trainingsbesuch einer Mitarbeiterin der Medizinischen Fakultät der Universität Belgrad (Bereich\n  Forschungsmanagement und –infrastruktur) wurde im März 2009 durchgeführt. Im Rahmen desselben wurden auch weitere\n  gemeinsame Aktivitäten besprochen.\n  Die Ausschreibung des bm:wf für Kooperationen mit der Universität Prishtina (ASO-Call) wurde gesondert beworben und mit mehreren\n  Interessierten sowohl in Graz als auch im Kosovo besprochen bzw. Kontakte vermittelt.\n  Im Bereich Studium und Lehre ist ein Netzwerk mit Schwerpunkt Medizinische Ausbildung in SOE in Planung. Kristallisationskern dieses\n  Netzwerks ist eine bilaterale Kooperation zwischen der Med Uni Graz und der State University of Tetova, im Rahmen derer bereits\n  mehrere Kooperationsgespräche sowie ein Workshop „Curriculumsentwicklung“ stattgefunden haben.\n          Bezeichnung               Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten                        Geplante          Ampel-\n   Nr.\n          Vorhaben                  Vorhaben                                                                Umsetzung bis        status\n                                    Erweiterung der Kooperationsaktivitäten, u.a. im Rahmen der\n          Ausbau der\n                                    Kooperation mit EURASIA-PACIFIC-UNINET, hier vor allem in              Schrittweise bis\n   2      Zusammenarbeit mit\n                                    Hinblick auf den Aufbau von Austauschaktivitäten mit der               2009\n          Institutionen in China\n                                    Partneruniversität Zhengzhou\n                                                         Erläuterung zum Ampelstatus\n  1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n  Austauschprogramme mit China\n  Wie im Vorjahr berichtet, besteht ein steigendes Interesse an Auslandsfamulaturen in China. Die geplante Kooperation mit der Beijing\n  University of Chinese Medicine wurde 2008 durch das International Office erfolgreich fixiert. Im Rahmen des EURASIA-PACIFIC-\n  UNINET wurde unter Federführung der Med Uni Graz ein Antrag auf ein gemeinsames Famulaturprogramm aller vier Medizinischen\n  Universitäten eingebracht, der im Jahr 2008 bewilligt wurde. Die Medizinische Universität Graz koordiniert auf operativer Ebene den\n  Austausch, der im Sommer 2009 zum ersten Mal durchgeführt wird.\n  Die Austauschaktivitäten mit der Universität Zhengzhou konnten nicht weiterverfolgt werden, da aufgrund von personellen Wechseln auf\n  beiden Seiten eine wichtige Kooperationsgrundlage entfiel. In den Austausch sind nunmehr die Beijing University of Chinese Medicine\n  und die Fudan University integriert. Eine Ausweitung ist nach der ersten Konsolidierungsphase möglich.\n  Interuniversitäres Forschungszentrum für Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)\n  Die MUG (Forschungseinheit für biomedizinische Technik in Anästhesie und Intensivmedizin) hat gemeinsam mit der Karl-Franzens-\n  Universität Graz (Institut für Pharmazeutische Wissenschaften) ein interuniversitäres Forschungszentrum für TCM etabliert. Nachdem\n  im Jahr 2006 unterzeichneten Letter of Intent wurde 2008 nun die detaillierte Vereinbarung zwischen den Universitäten unterzeichnet\n  und die lt. Vertrag zu etablierenden Boards besetzt. Hauptziel des Zentrums ist die wissenschaftliche Erforschung der TCM nach\n  naturwissenschaftlichen Methoden. Das Vorhaben wird durch eine Förderung des Zukunftsfonds des Landes Steiermark substantiell"
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            "text": "Medizinische Universität                                                                  Wissensbilanz 2010\n Surgery\n Schaffellner, S; Wagner, D; Sereinigg, M; Jakoby, E; Kniepeiss, D; Stiegler, P; Valentin, T; Iberer, F;\n Tscheliessnigg, KH. First case of toxocara eosinophilic ascites after combined pancreas and kidney\n transplantation. Am J Transplant. 2010; 10(12):2727-2727\n Saxena, AK. Synthetic biodegradable hydrogel (PleuraSeal) sealant for sealing of lung tissue after\n thoracoscopic resection. J Thorac Cardiovasc Surg. 2010; 139(2):496-497\n Beitzke, A; Gamillscheg, A; Knez, I; Sorantin, E; Maier, R; Koestenberger, M. Late development of a\n large intrahepatic fistula after closure of an atrial septal defect.\n   J Thorac Cardiovasc Surg. 2010; 139(3): e43-e45.\n Kahn, J; Kniepeiss, D; Langner, C; Wagner, D; Iberer, F; Tscheliessnigg, K. Oesophageal\n metastases of hepatocellular carcinoma after liver transplantation. Transpl Int. 2010; 23(4):438-439\n Pichler, M; Beckendorf, J; Winter, E; Kleinert, R; Kniepeiss, D; Hoefler, G. Quantitative short-tandem\n repeat analysis of recipient-derived cells as an additional tool for diagnosing cardiac allograft rejection.\n Transplantation. 2010; 89(6):749-755\n Eberl, R; Singer, G; Schalamon, J; Hausbrandt, P; Hoellwarth, ME. Fractures of the talus--differences\n between children and adolescents. J Trauma. 2010; 68(1):126-130\n Cota, C; Vale, E; Viana, I; Requena, L; Ferrara, G; Anemona, L; Metze, D; Fink-Puches, R; Wiesner,\n T; Cerroni, L. Cutaneous manifestations of blastic plasmacytoid dendritic cell neoplasm-morphologic\n and phenotypic variability in a series of 33 patients. Am J Surg Pathol. 2010; 34(1):75-87\n Bernhardt, GA. The Gap between Evidence-based Guidelines and Daily Practice: Reply to Letter.\n World J Surg. 2010; 34(7):1718-1718\n Rainer, PP; Eherer, A; Langner, C; Graninger, WB; Spreizer, C; Weber, K. Esophageal ulceration\n mimicking malignancy in a patient with severe kyphoscoliosis. Endoscopy. 2010; 42(S 02): E119-\n E120.\n Scheidl, S; Taghavi, S; Reiter, U; Tröster, N; Kovacs, G; Rienmüller, R; Lang, S; Klepetko, W;\n Olschewski, H. Intimal sarcoma of the pulmonary valve. Ann Thorac Surg. 2010; 89(4):e25-e27\n van Gelder, T; Silva, HT; de Fijter, JW; Budde, K; Kuypers, D; Arns, W; Soulillou, JP; Kanellis, J;\n Zelvys, A; Ekberg, H; Holzer, H; Rostaing, L; Mamelok, RD. Renal Transplant Patients at High Risk of\n Acute Rejection Benefit From Adequate Exposure to Mycophenolic Acid TRANSPLANTATION. 2010;\n 89(5): 595-599.\n Bernhardt, GA; Kornprat, P; Schweiger, W; Cerwenka, H; Mischinger, HJ. Late onset bile duct\n stricture caused by iatrogenic injury during laparoscopic cholecystectomy, mimicking cholangiocellular\n carcinoma. Endoscopy. 2010; 42 Suppl 2:E148-E149\n Kniepeiss, D; Wagner, D; Wirnsberger, G; Roller, RE; Wasler, A; Iberer, F; Tscheliessnigg, KH.\n Serum cystatin C is an easy to obtain biomarker for the onset of renal impairment in heart transplant\n recipients. J Thorac Cardiovasc Surg. 2010; 140(3):688-693\n Mattes, D; Silajdzic, E; Mayer, M; Horn, M; Scheidbach, D; Wackernagel, W; Langmann, G; Wedrich,\n A. Surgical smoke management for minimally invasive (micro)endoscopy: an experimental study.\n Surg Endosc. 2010; 24(10):2492-2501\n Lindenmann, J; Matzi, V; Neuboeck, N; Porubsky, C; Ratzenhofer, B; Maier, A; Smolle-Juettner, FM.\n Traumatic Pericardial Rupture With Cardiac Herniation. Ann Thorac Surg. 2010; 89(6): 2028-2030.\n Wagner, D; Iberer, F; Sereinigg, M; Kniepeiss, D; Kornprat, P; Fahrleitner-Pammer, A; Stiegler, P;\n Tscheliessnigg, K. Massive diaphragmatic herniation following orthotopic liver transplantation in an\n adult. Liver Transpl. 2010; 16(6):783-785\n Semlitsch, T; Jeitler, K; Schoefl, R; Horvath, K; Pignitter, N; Harnoncourt, F; Siebenhofer, A. A\n systematic review of the evidence for radiofrequency ablation for Barrett's esophagus. Surg Endosc.\n 2010; 24(12):2935-2943\n Petersen, EA; Holl, EM; Martinez-Torres, I; Foltynie, T; Limousin, P; Hariz, MI; Zrinzo, L. Minimizing\n brain shift in stereotactic functional neurosurgery. Neurosurgery. 2010; 67(3 Suppl Operative):213-\n 221\n Saggini, A; Gulia, A; Argenyi, Z; Fink-Puches, R; Lissia, A; Magana, M; Requena, L; Simonitsch, I;\n Cerroni, L. A Variant of Lymphomatoid Papulosis Simulating Primary Cutaneous Aggressive\n Epidermotropic CD8+Cytotoxic T-cell Lymphoma. Description of 9 Cases AMER J SURG PATHOL.\n 2010; 34(8): 1168-1175.\n                                                     44/142"
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