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"bulletin": {
"id": 7529,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "10",
"published": "2019-12-04T00:00:00+01:00",
"teaser": "Einsetzung einer Habilitationskommission; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin des Lehrstuhlinhabers für makroskopische und klinische Anatomie; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Vorständin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7529&pDocNr=970501&pOrgNr=1"
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"index": 15,
"text": "16\n Tenure Track Professor of Molecular Research in Ion Channels and\n Optobioelectronics\n at the Gottfried Schatz Research Center for Cell Signaling, Metabolism and Aging\n Division of Biophysics\nWe are looking for an excellent researcher with a high potential for developing an internationally\nrecognized research agenda in the field of Molecular Ion Channel Research and Optobioelectronics.\nThe successful candidate is expected to conduct research and teaching in biophysics, medical physics\nand cell biology including postgraduate courses in the doctoral programs of the Medical University of\nGraz. The new position will complement research activities in the following fields: molecular\n(patho)physiology of calcium signaling with a special focus on TRP and STIM/Orai signaling pathways;\nmolecular basis of disease-related channel dysfunctions; new concepts for therapeutic targeting of ion\nchannels, cellular excitability and its control by optobioelectronics.\nThe initial appointment is limited to six years. After the conclusion of a qualification agreement\n(assistant professor) the career advancement goal is to transfer to a tenured position as an associate\nprofessor (tenure track professor pursuant to § 99 para. 5 and 6 of the Universities Act). If the candidate\ndemonstrates outstanding and remarkable achievements, the qualification agreement may be fulfilled\nas quickly as possible.\nCore duties and responsibilities:\n Conducting cutting-edge basic research in the field of molecular mechanisms of ion channel function\n Acquiring competitive third-party funding and taking the lead in such research projects\n Developing an internationally renowned multidisciplinary team\n Teaching in curricula, supervising doctoral students, mentoring and promoting young researchers\n Giving lectures and seminars at conferences, hosting visitors and organizing conferences in the field\n Establishing and maintaining networks through local, national, and international research\n collaborations\n Supporting scientific and public outreach in the research area (public lectures, media, etc.)\nSuccessful candidates must have the following qualifications and skills:\n Ph.D. or equivalent doctoral degree in physics, biophysics or a related biomedical discipline\n Extensive experience in cell biology with a focus on Ca2+ channel function, optobioelectronics, FRET\n microscopy and combined experimental and in silico (molecular dynamics simulation) approaches\n Excellent track record in ion channel research and/or optobioelectronics with publications in leading\n journals\n International scientific visibility documented by presentations (and invitations to present) at\n international conferences and contributions to conference organization in the research field\n (depending on the applicant’s career stage)\n Proven ability to develop, initiate and carry out interdisciplinary research projects\n Previous experience in teaching and/or in (co)supervising doctoral students and/or training of\n post-doctoral fellows (depending on the applicant’s career stage)\n High level of proficiency in written and spoken English (proficiency level C1)\nThe ideal candidate has the following profile:\n Willingness to cooperate, open-mindedness and ability to work in a team\n Systematic and analytical working methods, excellent organizational skills\n Communication and social skills\n MTBl. vom 04.12.2019, StJ 2019/20, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 8673,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "19",
"published": "2021-01-20T00:00:00+01:00",
"teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; \tVerordnung über die Testinhalte und \r\n-auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der \r\nVerordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; \tGeschäftsordnung: Geschäftsordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8673&pDocNr=1098491&pOrgNr=1"
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"index": 7,
"text": "8\n Testdurchführung, Auswertung, Ergebnisfeststellung und Ranglisten\n § 10. (1) Die Vergabe der Studienplätze (§ 4) für das Diplomstudium Humanmedizin sowie das\n Diplomstudium Zahnmedizin erfolgt durch die dafür jeweils vorgesehenen Aufnahmetests\n Humanmedizin MedAT-H bzw. Zahnmedizin MedAT-Z, deren Testinhalte sowie Testauswertung\n in einer eigenen Verordnung vom Rektorat geregelt werden.\n (2) Nach Absolvierung der Aufnahmetests wird für jede*n Studienwerber*in der jeweilige\n Testwert ermittelt sowie die daraus resultierende Rangfolge erstellt (Rangliste).\n (3) Die Ergebnisfeststellung führt an der jeweiligen Medizinischen Universität bzw. Fakultät zu\n je einer Rangliste der Studienwerber*innen für das jeweilige Studium\n (Humanmedizin/Zahnmedizin). Die Studienwerber*innen werden dabei nach dem Testwert\n anhand ihrer Angaben im Aufnahmeverfahren (§§ 6 ff) gereiht.\n (4) Für das Diplomstudium Humanmedizin werden die zur Verfügung stehenden Studienplätze\n (§ 4 Abs. 1) grundsätzlich an jene Studienwerber*innen vergeben, die in der Rangliste auf den\n ersten 336 Plätzen aufscheinen. Entspricht die Zusammensetzung der ersten 336 Plätze nicht\n den in § 4 Abs. 2 normierten Anforderungen, ist die Rangliste unter größtmöglicher Wahrung\n der sich aus dem Testergebnis ergebenden Reihenfolge der Studienwerber*innen so lange durch\n den Austausch von Studienwerber*innen, die das/die zu wenig stark repräsentierte/n\n Kriterium/Kriterien nicht erfüllen, durch Studienwerber*innen, die in der Rangliste unmittelbar\n nachgereiht sind, das/die zu wenig stark repräsentierte Kriterium/Kriterien jedoch erfüllen, zu\n modifizieren, bis von den ersten 336 Plätzen mindestens 95 vH auf EU-Bürger*innen und ihnen\n im Hinblick auf den Studienzugang gleichgestellte Personen, sowie mindestens 75 vH auf\n Inhaber*innen in Österreich ausgestellter Reifezeugnisse entfallen. Für das Diplomstudium\n Zahnmedizin werden die Studienplätze an jene Studienwerber*innen vergeben, die in der\n Rangliste auf den ersten 24 Plätzen aufscheinen.\n (5) Bei Rangbindungen am letzten Rangplatz des gleichen Kontingents (Humanmedizin) bzw. am\n letzten Rangplatz der verfügbaren Studienplätze (Zahnmedizin) erhalten alle\n Studienwerber*innen mit der jeweiligen Rangbindung einen Studienplatz, auch wenn damit die\n Studienplatzanzahl des jeweiligen Kontingents bzw. der verfügbaren Studienplätze\n überschritten wird.\n (6) Die Ergebnisse des Aufnahmeverfahrens werden am Ende der Kalenderwoche 33 den\n einzelnen Studienwerber*innen über das ANV-Webtool bekannt gegeben. Jede*r\n Studienwerber*in erhält eine individualisierte Rückmeldung in Form eines\n Einzelergebnisnachweises über das ANV -Webtool.\n Zulassung\n § 11. (1) Zum Studium der Humanmedizin/Zahnmedizin können nur jene Studienwerber*innen\n zugelassen werden, die aufgrund der Rangliste (§ 10 Abs. 2 bis 5 und § 11 Abs. 2) einen\n Studienplatz (§ 4) für das jeweilige Studium an der gewählten Medizinischen Universität bzw.\n der Medizinischen Fakultät der Johannes-Kepler-Universität Linz erhalten haben. Melden sich\n im Rahmen der Internet-Anmeldung gemäß § 6 weniger Studienwerber*innen an als\n Studienplätze für das Diplomstudium Humanmedizin oder für das Diplomstudium Zahnmedizin\n gemäß § 4 vorgesehen sind, wird kein Aufnahmeverfahren durchgeführt und jede *r\n Studienwerber*in erhält einen Studienplatz, sofern die Voraussetzungen gemäß Abs. 3 erfüllt\n sind.\n (2) Wenn zum Zeitpunkt der Zulassung zum Studium der Humanmedizin eine andere als die\n von den StudienwerberInnen im Rahmen der Internet -Anmeldung angegebene Zuordnung gemäß\n MTBl. vom 20.01.2021, StJ 2020/21, 19. Stk, RN 73\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu ver öffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 4748,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "12",
"published": "2015-01-30T00:00:00+01:00",
"teaser": "4. Sondernummer; Einteilung Studienjahr 2015/16; Verordnung Zulassungsbeschränkung Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Human- und Zahnmedizin; Verordnung Zulassungsbeschränkung im Bachelorstudium Pflegewissenschaft",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4748&pDocNr=317893&pOrgNr=1"
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"index": 5,
"text": "-6-\nund die Bezahlung der Kostenbeteiligung so vorzunehmen, dass sie rechtzeitig einlangt sowie die gültige\nEinzahlung der Kostenbeteiligung zu überprüfen.\n(3) Eine Internet-Anmeldung gilt als zurückgezogen, wenn der vollständige Beitrag nicht innerhalb der\nvom Rektorat festgelegten Frist einbezahlt wurde. Die Internet-Anmeldung wird damit ungültig und eine\nTestteilnahme ist ausgeschlossen. Beiträge, die nach der festgelegten Frist eingezahlt werden, sind rück-\nzuerstatten.\n(4) Erscheinen Studienwerber/innen trotz gültiger Internet-Anmeldung (§ 6 Abs. 2) nicht zum Test,\nbesteht kein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Kostenbeitrages.\nInformation zum Aufnahmeverfahren\n§ 8. (1) Detaillierte Informationen hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomstudien\nHuman- und Zahnmedizin, zu den Aufnahmetests sowie zum Testablauf werden auf der Website der\nMedizinischen Universität Graz zur Verfügung gestellt.\n(2) Der Aufnahmetest findet am 3. Juli 2015 zeitgleich an den Medizinischen Universitäten Wien,\nInnsbruck und Graz sowie an der Johannes-Kepler-Universität Linz statt. Der Testort, die Uhrzeit und die\nTestdauer des Aufnahmetests an der Medizinischen Universität Graz werden allen Studienwerber/innen\nauf der Website der Medizinischen Universität Graz bekannt gegeben.\n(3) Die Studienwerber/innen erhalten nach Ablauf der Frist für das Einbezahlen der Kostenbeteiligung\nund bis spätestens 15. Mai 2015 über die Website der Medizinischen Universität Graz Informationen zum\nStatus ihrer Anmeldung.\nAusschluss\n§ 9. (1) Teilnehmer/innen am Aufnahmetest, die den ordnungsgemäßen Testablauf beeinträchtigen,\nkönnen durch die Aufsichtsperson von der weiteren Teilnahme am Test ausgeschlossen werden. In\ndiesem Fall zählt als Testergebnis des/der Studienwerbers/in das bis zum Ausschluss erzielte Resultat.\n(2) Teilnehmer/innen am Aufnahmetest, die das Testergebnis durch Unredlichkeiten zu beeinflussen\nversuchen, können durch die Aufsichtsperson von der weiteren Teilnahme am Test ausgeschlossen\nwerden. Unredlichkeiten sind insbesondere die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, die Benützung von\nFotoapparaten, Handys, PDAs, PCs oder sonstigen elektronischen Geräten während des Tests oder das\nBearbeiten eines Testabschnitts außerhalb der dafür zugestandenen Zeit. Werden Teilnehmer/innen am\nAufnahmetest wegen Unredlichkeit von der weiteren Teilnahme am Test ausgeschlossen oder werden\nUnredlichkeiten nach Abschluss des Aufnahmetests festgestellt, wird der Aufnahmetest mit null Punkten\nbewertet.\nTestdurchführung, Auswertung, Ergebnisfeststellung und Ranglisten\n§ 10. (1) Die Vergabe der Studienplätze (§ 4) für das Diplomstudium Humanmedizin sowie das Diplom-\nstudium Zahnmedizin erfolgt durch die dafür jeweils vorgesehenen Aufnahmetests Humanmedizin\nMedAT-H bzw. Zahnmedizin MedAT-Z, deren Testinhalte sowie Testauswertung in einer eigenen\nVerordnung geregelt werden.\n(2) Nach Absolvierung der Aufnahmetests wird für jede/n Studienwerber/in das jeweilige Ergebnis\nermittelt sowie die daraus resultierende Rangfolge erstellt.\n(3) Die Ergebnisfeststellung führt an der jeweiligen Medizinischen Universität zu je einer Rangliste der\nStudienwerber/innen für das jeweilige Studium (Humanmedizin/Zahnmedizin) und das jeweilige\nKontingent. Die Studienwerber/innen werden dabei anhand ihrer Angaben (§§ 6 ff) in dem von ihnen bei\nder Internet-Anmeldung angegebenen Kontingent gemäß § 4 Abs. 2 gereiht.\n(4) Die Studienplätze für das gewählte Studium an der gewählten Universität werden an die Studienwer-\nber/innen mit den jeweils höchsten Gesamttestwerten innerhalb des Kontingents vergeben.\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 30.01.2015, StJ 2014/15, 12. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 117,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "17",
"published": "2006-03-29T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=117&pDocNr=4895&pOrgNr=1"
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"index": 41,
"text": "42\nDie Medizinische Universität Graz verfolgt konkret folgende Aufgaben und Ziele:\nFaktische Chancengleichheit:\nFaktische Chancengleichheit stellt sich an der MUG vor dem gesetzlichen Rahmen als handlungsleitendes\nund gelebtes Prinzip dar. Faktische Chancengleichheit bedeutet, dass alle Personen an der Universität\nunabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung, ethnischer Herkunft oder sexueller\nOrientierung in allen Organisationseinheiten, auf allen Hierarchieebenen und in allen Funktionen und\nTätigkeiten als einander gleichwertige Partnerinnen und Partner anerkannt sind und gleichermaßen Zugang\nzu allen universitären Betätigungsfeldern haben. Dort, wo sich universitäre Rahmenbedingungen als\nsuboptimal herausstellen oder Benachteiligungen erkennbar werden, werden unverzüglich adäquate und\nnachhaltige Schritte unternommen, um Personen benachteiligter Gruppen den Zugang zu allen universitären\nTätigkeitsbereichen gleichermaßen sicher zu stellen.\nDie Gewährleistung eines lebenswerten und menschenwürdigen Arbeits- und Studienumfeldes umfasst\njedenfalls erstens die Vorsorge für die Vereinbarkeit von Beruf und Studium mit familiären und anderen\nsozialen Verpflichtungen und zweitens den Schutz der Würde am Arbeitsplatz, insbesondere durch\npräventives Vorgehen gegen sexuelle Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz.\nGender Mainstreaming:\nDas Erreichen des Ziels der Gleichstellung der Geschlechter gilt als gemeinsame Aufgabe aller\nUniversitätsangehörigen und wird mit Hilfe der Strategie Gender Mainstreaming verfolgt. Die MUG sorgt\ndaher für regelmäßige Weiterbildungen ihrer Angehörigen zu Gender Mainstreaming und greift auf\nuniversitätsinterne und -externe Expertise zu Gender Mainstreaming zurück. Durch die durchgängige\nEinbeziehung des Geschlechteraspekts im Sinne von Gender Mainstreaming in sämtliche\nEntscheidungsprozesse auf allen Ebenen und in allen Bereichen der wissenschaftlichen Forschung, der Lehre,\nder Krankenbetreuung und der Administration der MUG wird dem Gleichstellungsziel konsequent und aktiv\nRechnung getragen.\nFrauenförderung\nZiel ist es grundsätzlich, ein ausgewogenes Zahlenverhältnis von Frauen und Männern in allen\nTätigkeitsbereichen und auf allen Hierarchieebenen herzustellen: Der Anteil der Frauen unter den\nProfessorinnen und Professoren, in Leitungsfunktionen und Gremien soll entsprechend den gesetzlichen\nVorgaben auf zumindest 40 % erhöht werden.\nAngestrebt wird konkret, wissenschaftliche Leistungen von Frauen zu fördern, den Frauenanteil bei\nForschungsprojekten und Habilitationen zu erhöhen sowie den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs\nund Studentinnen zu fördern. Frauen, die in den Bereichen der Administration tätig sind, werden\nMöglichkeiten zur Qualifizierung für Führungspositionen geboten.\nFrauen- und Geschlechterforschung\nFrauen- und Geschlechterforschung wird insbesondere mit den Schwerpunkten Gender Based Medicine und\nWomen’s Health in Forschung und Lehre integriert. Mit dem Begriff „Gender“ für das „soziale Geschlecht“\nwird betont, dass Rollen, Verhaltensweisen, Relationen gerade nicht naturgegeben – biologisch determiniert\n–, sondern zugeschrieben und erlernt, somit erworben werden. Die Frage, wie weit Geschlecht sozial\nkonstruiert oder biologisch definiert ist („Sex“), soll auf dem Feld der Medizin im weitesten Sinn einer\nintensiven Erörterung unterzogen werden. Auf diese Weise können neue Perspektiven eingenommen, neue\nMethoden stimuliert und insgesamt Innovationen angestoßen werden. Durch das Einbringen eines\nsoziokulturellen Blickwinkels in den Bereich der medizinischen Wissenschaft kommt es zu Synergieeffekten,\ndie in der Anreicherung der Kategorie Gender selbst und der medizinischen Wissenschaftslandschaft\nbestehen.\nDie Umsetzung dieser strategischen und operativen Ziele gewährleistet die Universitätsleitung in\nKooperation mit dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und der GENDER:UNIT (Unit zur\nKoordination der Gleichstellung, Frauenförderung und Geschlechterforschung).\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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"bulletin": {
"id": 1424,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "18",
"published": "2009-06-03T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1424&pDocNr=16723&pOrgNr=1"
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"index": 12,
"text": "- 13 -\n 117. Mitteilung über Stellenausschreibungen Dritter\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt folgende Mitteilung über Stellenausschreibungen\nDritter bekannt:\n117.1\nDie Ständige Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union teilt mit, dass die Generaldirektion\nPersonal und Verwaltung der Europäischen Kommission die Vakanzen von ANS-Stellen, in den in der\nbeiliegenden Liste angeführten Generaldirektionen, bekanntgegeben hat.\nDie Vertretung weist darauf hin, dass lediglich jene Bewerbungen, welche durch die Ständige Vertretung\neingereicht werden, von der Europäischen Kommission berücksichtigt werden.\nInteressenten werden daher ersucht, ihre Bewerbungsunterlagen (Europa CV und Motivationsschreiben)\nbis 10. Juni 2009 bzw. 13. Juli 2009 an sne.bruessel-ov@bmeia.gv.at zu übermitteln.\nDie Bewerbungsfrist muss streng eingehalten werden. Bewerbungen außerhalb der Einsendefrist werden\nvon der Europäischen Kommission nur akzeptiert, sofern diese mit einer geeigneten Begründung\nübermittelt werden.\nFür die Erstellung des Lebenslaufes werden die Bewerber gebeten, das europäische Lebenslauf-Muster,\nwelches in Deutsch, Französisch und Englisch unter\nhttp://www.cedefop.eu.int/transparency/cv.asp\nabgerufen werden kann, zu benutzen.\nDie Bewerber haben im Europäischen Lebenslauf die genaue Bezeichnung der Stelle, für die sie sich\nbewerben (z. B. „ADMIN A 6“), anzugeben.Die Vertretung macht darauf aufmerksam, dass abgeordnete\nnationale Sachverständige (ANS) der Kommission zur Verfügung gestellte Bedienstete einer\nösterreichischen kommunalen, regionalen oder nationalen Verwaltung oder einer zwischenstaatlichen\nOrganisation, auf deren Sachverstand die Kommission in einem bestimmten Bereich zurückgreift, sind.\nPersonen, die unter diese Regelung fallen, müssen bei ihrer Entsendung seit mindestens zwölf Monaten in\neinem dienst- oder vertragsrechtlichen Verhältnis mit ihrem Arbeitgeber stehen und verbleiben während\nder Abordnung in Diensten dieses Arbeitgebers. Der ANS erhält seine Bezüge weiterhin von seinem\nArbeitgeber, der das Dienstverhältnis oder die vertragsrechtliche Beziehung zu ihm während der gesamten\nDauer der Abordnung aufrecht erhält (siehe Beschluss der Kommission vom 12. November 2008 C(2008)\n6866 final).\nDie Vertretung empfiehlt daher, um spätere Komplikationen zu vermeiden, bereits vor Einreichung einer\nBewerbung, das Einverständnis des zuständigen Dienstgebers zu einer allfälligen Entsendung einzuholen.\nDie Ausschreibungen und das vollständige Dokument „Beschluss der Kommission über die Regelung für\nzur Kommission abgeordnete oder sich zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung bei der Kommission\naufhaltende nationale Sachver- ständige“ - C(2008) 6866 final vom 12. November 2008 (Achtung: nur die\nvon der Kommission angenommene französische Fassung ist verbindlich) - können auch auf der Homepage\ndes Bundeskanzleramtes http://www.bundeskanzleramt.at/eu-jobs - abgerufen werden.\n GD Einsendefrist für\n Bewerbungen an die ÖV\n 1. Haushalt: BUDG-A-1 13/07/2009\n 2. Haushalt: BUDG-B-2 10/06/2009\n 3. Wettbewerb: COMP-D-TF1 13/07/2009\n 4. Entwicklung: DEV-DGA-B-1 13/07/2009\n 5. Bildung und Kultur: EAC-A-2 Kostenloser ANS 13/07/2009\n 6. Wirtschaft und Finanzen: ECFIN-A_2 13/07/2009\n 7. Wirtschaft und Finanzen: ECFIN-B-3 13/07/2009\n 8. Wirtschaft und Finanzen: ECFIN-C-3 Finanzkrise 10/06/2009\n 9. Wirtschaft und Finanzen: ECFIN-D-2 Finanzkrise 10/06/2009\n 10. Wirtschaft und Finanzen: ECFIN-E-3 10/06/2009\n 11. Wirtschaft und Finanzen: ECFIN-G-1 10/06/2009\n 12. Erweiterung: ELARG-D-1 10/06/2009\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 03.06.2009, StJ 2008/09, 18. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 8151,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "42",
"published": "2020-07-29T00:00:00+02:00",
"teaser": "Satzung der Medizinischen Universität Graz",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8151&pDocNr=1036619&pOrgNr=1"
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"index": 62,
"text": "63\n§ F.10 Die Wahl ist gültig, wenn zumindest die Hälfte der Mitglieder des Senates anwesend sind. Sie erfolgt\n unmittelbar zum Basis-Wahltermin im Anschluss an den erfolgten Beschluss des Senates, keine Hearings\n durchzuführen oder zum Ersatz-Wahltermin nach Beendigung des letzten Hearings. Die/Der Vorsitzende\n des Senats leitet die Wahl.\n§ F.11 Über jedes der vom Senat zu wählenden Mitglieder des Universitätsrats ist gesondert abzustimmen. Alle\n Teilwahlen erfolgen geheim, persönlich und unmittelbar.\n§ F.12 Jedes Senatsmitglied hat in jeder Teilwahl eine Stimme.\n§ F.13\n (1) Über jeden Wahlvorschlag ist gesondert in alphabetischer Reihenfolge abzustimmen. Gem. § 20 a\n Abs. 2 und 3 UG idgF ist jedenfalls mindestens eine Frau als Universitätsratsmitglied durch die Med\n Uni Graz zu wählen.\n (2) Gewählt sind jene Wahlvorschläge, die die absolute Mehrheit an Stimmen erreicht haben und die\n höchste Anzahl an Stimmen, gereiht nach der Anzahl der Stimmen aufweisen. Ist keine Frau unter\n den drei Wahlvorschlägen mit den meisten Stimmen, so gilt jene Frau als an dritter Stelle gewählt,\n welche die meisten Stimmen unter den weiblichen Wahlvorschlägen sowie die absolute Mehrheit\n an Stimmen erreicht hat.\n (3) Bei Stimmengleichheit, welche Auswirkung auf die Mitgliedschaft im Universitätsrat hätte, ist eine\n Stichwahl durchzuführen, bei der jener Wahlvorschlag als gewählt gilt, der die höchste Stimmenan-\n zahl erreicht hat. Führt auch die Stichwahl zu keinem Ergebnis, entscheidet das Los zwischen den\n Wahlvorschlägen, die in der Stichwahl die höchste Stimmenzahl erreicht haben.\n§ F.14\n (1) Haben zu wenige Wahlvorschläge oder kein einziger weiblicher Wahlvorschlag die absolute Mehr-\n heit an Stimmen erreicht, so ist ein weiterer Wahlgang unter denjenigen Wahlvorschlägen, die\n keine absolute Mehrheit erreicht haben, durchzuführen.\n (2) Gemäß Abs. 1 gewählt sind jene Wahlvorschläge, die die höchste Anzahl der Stimmen, gereiht nach\n der Anzahl der Stimmen, erreicht haben. Hatte kein weiblicher Wahlvorschlag die absolute Stim-\n menmehrheit erreicht, so ist unter allen weiblichen Wahlvorschlägen zu wählen und gilt jene Frau\n mit den meisten Stimmen als gewählt.\n (3) Bei Stimmengleichheit, welche Auswirkung auf die Mitgliedschaft im Universitätsrat hätte, kommt\n § F.13 Abs. 3 zur Anwendung.\n§ F.15 Unmittelbar nach Beendigung der Stimmabgabe über alle Wahlvorschläge hat die/der Vorsitzende des\n Senates als Wahlleiter/in die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen, die Zahl der ungültigen Stimmen\n und die Zahl der für jede Kandidatin/jeden Kandidaten gültig abgegebenen Stimmen festzustellen. Da-\n bei wird die/der Vorsitzende des Senates bei der Stimmenauszählung sowie Feststellung des Wahlergeb-\n nisses durch je ein Mitglied in § B.3 dieser Wahlordnung angeführten anwesenden Personengruppen\n unterstützt.\n§ F.16 Das Ergebnis der Wahl ist von der/vom Vorsitzenden des Senates zu protokollieren, dem zuständigen\n Bundesministerium schriftlich bekannt zu geben und im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität\n Graz von der/dem Vorsitzenden des Senats bekannt zu machen.\nSCHRITT 2: BESTELLUNG DER ANDEREN MITGLIEDER DURCH DIE BUNDESREGIERUNG AUF VORSCHLAG\nDER/DES ZUSTÄNDIGEN BUNDESMINISTERIN/BUNDESMINISTERS\n§ F.17 Die Bestellung erfolgt gemäß den jeweils für diesen Rechtsakt notwendigen Vorschriften des Bundes.\n Die erfolgte Bestellung ist jedenfalls vom Rektor im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz\n bekannt zu machen.\n Satzung Medizinische Universität Graz | Stand: MTBl. vom 29.07.2020 | 61"
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{
"bulletin": {
"id": 303,
"academic_year": "2004/05",
"issue": "19",
"published": "2005-06-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=303&pDocNr=5410&pOrgNr=1"
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"index": 24,
"text": "- 25 -\n2. Bereich Histologisches Labor (Laborhilfstätigkeit):\nTätigkeiten: Insbesondere Hilfsarbeiten im Rahmen der Paraffineinbettung der Gewebsproben, Färben\nund Eindecken der histologischen Schnitte, numerisches Ordnen der Schnitte, Vorsortierung der Schnitte\nund Parffinblöcke für die Archivierung.\n2 Stellen für den Zeitraum 11.07.-12.08.2005\n2 Stellen für den Zeitraum 16.08.-16.09.2005\n3. Bereich Archiv (Archivierungstätigkeit):\nTätigkeiten: Archivierung von Objektträgern, Paraffinblöcken und Befunden.\n1 Stelle für den Zeitraum 11.07.-12.08.2005\n1 Stelle für den Zeitraum 16.08.-16.09.2005\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Juni 2005 (Kennzahl: D275)\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n74.\nMitteilung über Stellenausschreibungen Dritter\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt folgende Mitteilung über Stellenausschrei-\nbungen Dritter bekannt:\n74.1 Direktor für Sicherheit in der GD ADMIN\n DIRECTORATE GENERAL PERSONNEL AND ADMINISTRATION\n Publication of a vacancy for a Director (grade A*14)\n Security\n (Article 29(2) of the Staff Regulations)\n COM/2005/1695\nThe Commission is seeking to appoint a Director for Security Directorate in the Directorate General for\nPersonnel and Administration.\nDescription and nature of the function\nSecurity is a key issue for the Commission. The current environment means that the protection of its staff\nand assets is of prime importance and has a very high priority. In order to be effective, the Directorate has\nto be able to reach out to all Commission services and staff as well as to other security agencies and to\nwork closely with them in communicating security issues and delivering the highest security standards.\nThis represents a significant management and leadership challenge.\nThe Directorate is composed of five units, with a total of about 110 staff. It is responsible for the protection\nof Commission staff, property, activities and information in all places of activity. It deals with a very wide\nrange of security issues, from the physical protection of the Commission’s sites, through checking on\ncompliance with security standards to counter intelligence and counter terrorism activities. In addition, it\noffers, among others, protection for visiting VIPs, a 24/24h response facility, IT and technical security\nadvice, security training for all parts of the Commission and an investigation service. It will shortly take on\nresponsibility for managing the contract for the Commission’s security guard service (about 800 guards).\nIt works closely with external security services, both in the other institutions, Member States and interna-\ntional organisations, to deliver on these responsibilities.\nJob requirements\nThe post requires a very thorough understanding of security issues, especially in the European context,\nsupported by high level management skills. A good understanding of the workings of the Institution is\nexpected.\nThe candidate must possess proven management experience in the areas covered by the Directorate.\nHe/she must be able to inspire and lead his staff, providing a clear vision of the role and future of the Di-\nrectorate. He/she should be able to adapt to the multicultural working environment of the Institution.\nHe/she should be able to define a strategy to deliver on operational priorities and to apply his experience\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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{
"bulletin": {
"id": 6988,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "32",
"published": "2019-05-22T00:00:00+02:00",
"teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Satzung; Änderung Satzungsteil Studienrecht; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6988&pDocNr=897471&pOrgNr=1"
},
"index": 13,
"text": "13\n (12) Genehmigung des Antrags auf Ausschluss der Benutzung von an die Universitätsbibliothek\n gemäß § 86 (1) UG idgF abgelieferten wissenschaftlichen Arbeiten für längstens fünf Jahre nach\n Übergabe (§ 86 (4) UG idgF);\n (13) bescheidmäßige Verleihung akademischer Grade an die Absolventinnen und Absolventen der\n ordentlichen Studien, mit Ausnahme von Erweiterungsstudien (§ 87 (1) UG idgF);\n (14) bescheidmäßige Verleihung akademischer Grade an die Absolventinnen und Absolventen von\n Universitätslehrgängen (§ 87 (2) UG idgF);\n (15) bescheidmäßiger Widerruf inländischer akademischer Grade (§ 89 UG idgF);\n (16) bescheidmäßige Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als Abschluss eines\n inländischen ordentlichen Studiums (Nostrifizierung) (§ 90 (3) UG idgF);\n (17) bescheidmäßige Auferlegung von einzelnen Ergänzungsprüfungen und bzw. oder die\n Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit innerhalb einer angemessenen Frist zur Herstellung\n der Gleichwertigkeit im Rahmen der Nostrifizierung (§ 90 (4) UG idgF);\n (18) bescheidmäßiger Widerruf der Nostrifizierung, insbesondere wenn diese durch gefälschte\n Zeugnisse erschlichen worden ist (§ 90 (5) UG idgF);\n (19) Führung des Vorsitzes der Prüfungskommission bei der letzten zulässigen Wiederholung einer\n Prüfung;\n (20) Betrauung wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach §§ 97, 103 und 104 UG\n idgF der Medizinischen Universität Graz und anderer in- und ausländischer postsekundärer\n Bildungseinrichtungen, sowie externer Personen mit äquivalenter Qualifikation mit der\n Begutachtung von wissenschaftlichen Abschlussarbeiten in Diplom-, Master- und\n Doktoratsstudien sowie in außerordentlichen Studien;\n (21) Zustimmung zu bzw. Genehmigung von fachlich qualifizierten Expertinnen/Experten ohne\n Habilitation auf Vorschlag der jeweiligen Lehrgangsleitung für die Betreuung und/oder\n Beurteilung von Masterarbeiten in außerordentlichen Studien;\n (22) Bestellung von Prüfungskommissionen (Satzung § 48);\n (23) Ausstellung von Bescheiden im Zusammenhang von Anträgen von Studierenden bezüglich der\n Prüfungsmethode und Wahl der Prüferin/des Prüfers (§ 59 (1) Z 12 und 13 UG idgF);\n (24) regelmäßige, zumindest einmal pro Studienjahr erfolgende, Arbeitsberichte im öffentlichen Teil\n der Senatssitzung.\n III. ABSCHNITT – STUDIERENDE\n§ 18. RECHTE UND PFLICHTEN DER STUDIERENDEN\n (1) Den Studierenden an der Medizinischen Universität Graz kommen die in § 59 UG idgF\n festgelegten Rechte und Pflichten zu. Darüber hinaus haben alle Studierenden an der\n Medizinischen Universität Graz die im Verhaltenskodex für Studierende (Mitteilungsblatt vom\n 04.07.2018, Stj. 2017/2018, 36. Stk) festgelegten Pflichten zu beachten.\n (2) Die Studierenden haben insbesondere das Recht:\n 1. die im jeweiligen Studium vorgeschriebenen Prüfungen je 4-mal zu wiederholen;\n 2. LV-Prüfungen jedenfalls bis zum Ende des dritten auf die Abhaltung der LV folgenden\n Semesters abzulegen;\n 3. Studierende sind innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung berechtigt\n die Beurteilungsunterlagen einzusehen (§ UG 84 (2) idgF). Bei der Einsichtnahme in\n Beurteilungsunterlagen wird unmittelbarer Kontakt zu den zuständigen Lehrenden\n ermöglicht, um etwaige inhaltliche Fragen der Studierenden zu beantworten;\n 4. bei der Dekanin/dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten aus wichtigen Gründen\n die Beurlaubung vom Studium gemäß § 67 UG idgF zu beantragen. Als wichtige Gründe\n gelten die Ableistung eines Präsenz- oder Zivildienstes, Schwangerschaft, länger dauernde\n Erkrankung, die Betreuungspflichten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige oder die\n Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres sowie weitere Gründe, die den angeführten in\n ihrer subjektiven Wichtigkeit gleichzuhalten sind. Die Genehmigung der Beurlaubung ist bis\n längstens zum Ende der Nachfrist des Semesters, für das die Beurlaubung gelten soll,\n SATZUNGSTEIL STUDIENRECHTLICHE BESTIMMUNGEN / Stand Mitteilungsblatt vom 22.05.2019,\n Stj 2018/2019, 32. Stk. RN136\n Seite 11 von 35"
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{
"bulletin": {
"id": 4989,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "25.a",
"published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
"teaser": "7. Sondernummer; Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin; Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4989&pDocNr=371698&pOrgNr=1"
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"index": 147,
"text": "- 148 -\n\nAkademische Grade\n\nDen Absolventinnen und Absolventen des Diplomstudiums Zahnmedizin ist der akademische Grad\n\"Doktorin der Zahnheilkunde\" bzw. \"Doktor der Zahnheilkunde\", lateinisch \"Doctor medieinae dentalis\",\nabgekürzt „Dr.med.dent.” zu verleihen.\n\n86.\nLehrveranstaltungen\n\n(1) Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen (VO), Übungen (UE), Seminare (SE), Exkursionen (EX), Seminare\nmit Übungen (SU), Vorlesungen mit Übungen (VU) und Praktika (PR).\n\n(2) Vorlesungen (VO) dienen der Vermittlung von theoretischen Lerninhalten für eine nicht zu\nbegrenzende Anzahl von Studierenden. Sie können teilweise oder vollständig als virtuelle\nLehrveranstaltungen angeboten werden.\n\n(3) Übungen (UE) dienen der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten. Zu den Übungen zählen unter\nanderem Übungen an Präparaten, Phantomen, Modellen, am Krankenbett bzw. am zahnärztlichen\nBehandlungsstuhl und in Labors. Im zweiten Studienabschnitt sollte zumindest die Hälfte der Übungen als\nBedside- bzw. Chairside Teaching abgehalten werden. Übungen werden in Gruppen von maximal 12\nTeilnehmerinnen und Teilnehmern im 1. und 2. Studienabschnitt, im 3. Studienabschnitt in Gruppen von\nmaximal 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgehalten.\n\n(4) Seminare (SE) sind als Lehrform vor allem zur Stimulation der eigenständigen Arbeit der Studierenden\nvorgesehen. Seminare werden in Gruppen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl abgehalten.\n\n(5) Seminare mit Übungen (SU): diese Lehrveranstaltungsform besteht aus Seminar und Übungseinheiten,\ndie den in den oben definierten entsprechenden LV-Typen (SE/UE) definierten Bedingungen unterliegen.\n\n(6) Vorlesungen mit Übungen dienen der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten, basierend auf\ntheoretischen Lehrinhalten. Zu den Übungen zählen unter anderem Übungen an Phantomen, Modellen,\nam Krankenbett bzw. am zahnärztlichen Behandlungsstuhl und in Labors. Im dritten Studienabschnitt sollte\nzumindest drei Viertel der Übungen als Bedside- bzw. Chairside Teaching abgehalten werden. Vorlesungen\nmit Übungen werden in Gruppen mit Teilnahmebeschränkung abgehalten.\n\n(7) Das zahnmedizinische Praktikum dient der Vertiefung und therapeutischen Anwendung der in den\nÜbungen und Vorlesungen vermittelten theoretischen und praktischen Lehrinhalte. Die Gruppengröße für\ndie Praktika besteht aus höchstens 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die erfolgreiche Absolvierung ist\ngebunden an die Fertigstellung der von den Praktikumsleiterlnnen zu definierenden\nBehandlungsleistungen. Die Praktikumsleiterinnen und Praktikumsleiter sind jeweils von dem Vizerektor/\nvon der Vizerektorin für Studium und Lehre beauftragte bzw. betraute Personen.\n\n(8) Exkursion (EX): Exkursionen sind Berufsfelderkundung oder Wahlfächer außerhalb des universitären\nRahmens.\n\n(9) Der Erfolg der in Abs. 3 bis 8 genannten Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist\nan den erbrachten Leistungen und Beiträgen der Studierenden während der laufenden Teilnahme zu\nbeurteilen.\n\n87.\n\nPrüfungen\n\nDie Prüfungsmethoden werden so gestaltet, dass sie nachvollziehbar, valide und zur Überprüfung der\nverschiedenen Lernziele - Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen - geeignet sind. Geprüft werden die in\nden Lehrveranstaltungen vermittelten Lehrinhalte. Entsprechend der integrierten Unterrichtsform finden\ndie Prüfungen in dieser Form statt. Es sind folgende Arten von Prüfungen vorgesehen:\n\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: Seminare(SE}, Übungen (UE}, Vorlesung mit\nUbung (VU): Seminar mit Übung (SU); Praktikum (PK) sowie Exkursionen(EX) werden nach folgendem\n\nModus geprüft. Bewertet werden Mitarbeit und selbständige Beiträge der Studierenden. Begründete\n\nCurriculum Zahnmedizin, Vers.14 In Kraft 1.10.2015 : 6\n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 1624,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "3",
"published": "2009-10-21T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1624&pDocNr=20649&pOrgNr=1"
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"index": 78,
"text": "Seite 36 von 51\n H) BAUVORHABEN\n Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Geplante Ampel-\n Nr. Bezeichnung Vorhaben\n Vorhaben Umsetzung bis status\n Aufbau einer Organisationsstruktur; Erstellung eines\n detaillierten Raum- und Funktionsprogramms, Erarbeitung\n eines Betriebsorganisationskonzepts*) Vorantreiben des\n Umsetzung des Campus- Bauprojekts in Kooperation mit den entsprechenden\n 1 2010/11\n Projekts Bauträgern. Übersiedelung sämtlicher Nicht-Klinischer\n Institute sowie der Verwaltungseinheiten der MUG in zwei\n Gebäudekomplexe (Bauteil Stiftingtalstrasse und Bauteil\n Pathologie) Vgl. Beilage: Sonderprojekt Campus\n Erläuterung zum Ampelstatus\n1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden? Ergebnisprognose 2009?\n*) Vgl. hierzu die dem bm.wf vorliegenden detaillierten Ausführungen im Fortschrittsbericht Campus der Med Uni (Kosten-Nutzen-\nAnalyse, Stand: Dezember 2005)\nAufgrund der komplexen Grundstücks- und Eigentümersituation einerseits und der ständigen Optimierung bei der Umsetzung des\nProgramms MED CAMPUS (z.B. Grundstückstausch, Wegfall der Notwendigkeit des Grünbuchverfahrens durch die mögliche\nKaufoption der Immorent Lotus, Potential zu einer Gesellschaftsgründung BIG – MUG, etc.) kann der ursprünglich geplante\nUmsetzungshorizont nicht eingehalten werden. Der derzeitige Fertigstellungstermin des ersten Bauteils des MED CAMPUS ist für\n10/14 vorgesehen. Das Kindergartenprojekt wird im Rahmen eines eigenen Wettbewerbsverfahrens vorab abgewickelt.\nStatus der bisherigen Umsetzung:\nKonkret wurden folgende Meilensteine im Programm MED CAMPUS 2008 erreicht:\n Fertigstellung des quantitativen Raum- und Funktionsprogramms auf Basis der adaptierten Zentrumsstruktur.\n Erarbeitung und Finalisierung des qualitativen Raum- und Funktionsprogramms (Wettbewerbsgrundlage).\n Erstellung von Grob-Betriebsorganisationsplanungen als Vorraussetzung der RFPs an vier komplex orientierten\n Instituten.\n Festlegung und Abstimmung des Gesamtkostenrahmens.\n Erreichen der Finanzierungszusage von € 9,5 Mio bei Verbleib der momentanen Miete.\n Kontinuierlicher Abgleich der Kosten, Finanzierung, Grundstücke und Nutzfläche (LKT-Abgleich).\n Grundsätzliche Zustimmung zum Grundstückstausch (Pathologie und Hanggrundstück) unter erfolgreicher Suche eines\n Alternativstandorts für den Kindergarten der KAGes (LOI KAGes-BIG-MUG, dzt. Vorvertrag in Erarbeitung).\n Umfangreiche Vorarbeiten zur Grundstückssicherung und -erweiterung mit der Stadt Graz und der KAGes\n (Städtebauliches Gutachten, etc.).\n Vorbereitung der Auslobung des Realisierungswettbewerbs zur anschließenden Vergabe von Generalplanerleistungen.\n Vorbereitung zur Zustimmung der BIG zur abgestimmten Vorgangsweise bei der Auslobung des\n Realisierungswettbewerbs.\n Laufende Verhandlungen mit Immorent (Kaufoption für Immorent Lotus, Abgehen vom Finanzierungsanteil der\n Immorent)\n Positiver Rechnungshofbericht über seit 2004 vergebene Aufträge und Rechnungen\n Vorliegen eines Marketingkonzepts und laufende Marketingaktivitäten\n Initiierung und Abstimmung eines externen Prüfungskonzepts\n LOI zur „Dependance Anatomie“\n Laufende Programmkoordination und –organisation und Dokumentation\nDie weitere Abwicklung des Programms und die schrittweise Realisierung des MED CAMPUS wird Aufgabe der nächsten Jahre\nsein. Mit April 2009 ist die Auslobung des Realisierungswettbewerbs zur anschließenden Vergabe von Generalplanungsleistungen\nvorgesehen. Das Wettbewerbsergebnis wird nach derzeitigem Zeitplan bis 12/10 vorliegen, der Zuschlag soll bis 03/10 erfolgen.\nEin weiterer Schwerpunkt in der Umsetzung des MED CAMPUS im Jahr 2009 wird die Verhandlung mit der\nBundesimmobilienges.m.b.H (BIG) über Details der weiteren Kooperation bei der Umsetzung des MED CAMPUS sein.\nEntscheidend bei der Realisierung des MED CAMPUS ist es, dieses Programm nicht nur als reines Bauprojekt zu verstehen,\nsondern im Rahmen der Umsetzung der strategischen Ziele der MUG auch einen nachhaltigen Ausbau der Lehr-, Forschungs-\nund Kommunikationskultur zu schaffen."
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{
"bulletin": {
"id": 924,
"academic_year": "2007/08",
"issue": "27",
"published": "2008-07-16T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=924&pDocNr=8846&pOrgNr=1"
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"index": 16,
"text": "- 17 -\n10. Lehr- und Lernstrategien\nInnerhalb des Curriculums sind die unterschiedlichsten Lernerfahrungen, Lehr- und Beurteilungsstrategien\ngeplant, die sich auf didaktische Theorien und Lerntheorien gründen, die unter anderem die Art und Weise\nberücksichtigen, wie Erwachsene lernen, wobei der Lehrende / die Lehrende als Vermittler / Vermittlerin\nvon Lerninhalten auftritt und die Studierenden die Rolle der aktiv Lernenden übernehmen müssen (WHO,\n2000).\nLehr-, Lern- und Beurteilungsstrategien entsprechen im Masterstudium den Prinzipien der\nErwachsenenbildung. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass die Studierenden bereits vorhandenes\nWissen und Erfahrungen in den Bildungsprozess einbringen. Dies bedeutet auch, dass auf den Kenntnissen\nund Fähigkeiten aus dem ersten Universitätsstudium (Bachelor) aufgebaut wird.\nDie aktive Mitwirkung ist die Voraussetzung für das Gelingen des Lehr- und Lernprozesses und wird von\nden Lehrenden gefördert. Weiterhin hat die Erforschung von Lernprozessen bei Erwachsenen gezeigt, dass\nneues Wissen nur dann behalten und analytisch kritisches Denken erlernt werden kann, wenn neues\nWissen eingesetzt, gewohnte Einstellungen und Werte überprüft und die Erfahrungen reflektiert werden\n(WHO, 1996).\nSchwerpunkt der theoretischen Komponenten sind daher interaktive Methoden, die in großer Bandbreite\neingesetzt werden. Empfohlene Lehr- und Lernstrategie im Masterprogramm stellt daher das\nproblemorientierte Lernen (POL) dar. Dadurch sollen die Studierenden ermutigt werden, Theorie und Praxis\nmiteinander zu verknüpfen.\nDarüber hinaus wird empfohlen auch neue Methoden, wie E-learning bzw. Blended learning, einzusetzen.\nRolle der / des Lehrenden\nDer erwachsenendidaktische Ansatz des Curriculums hat Auswirkungen auf die Wahl der Lehrmethoden\nund somit auch auf die Rolle der Lehrenden. Der Lehrende / die Lehrende hat nun nicht mehr nur die\nFunktion als Vermittlerin / Vermittler statischen Wissens, sondern soll die Studierenden zum lebenslangen\nLernen befähigen. Lehrpersonen sollen Begleiterinnen / Begleiter, Betreuerinnen / Betreuer und\nDiskussionspartnerinnen / -partner sein. Das bedeutet gleichzeitig, dass die wesentliche Verlagerung von\nPädagogik (Erziehung) auf Androgogik (Theorie und Praxis der Erwachsenenbildung) von jeder / jedem\neinzelnen Lehrenden nachzuvollziehen und umzusetzen ist.\nDie Rolle der / des Studierenden\nDie Einführung der Prinzipien der Erwachsenenbildung hat auch erhebliche Implikationen für die\nStudierenden. Sie haben die Rolle der aktiv Lernenden, wobei besonderer Wert auf das kritische und\nanalytische Denken gelegt wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Studierenden Verantwortung über\ndas eigene Lernen übernehmen, was die aktive Beschaffung von Informationen und den aktiven Erwerb\nrelevanter Kompetenzen bzw. die Reflexion des eigenen Wissens- / Fähigkeitsstandes betrifft.\n11. Unterrichtssprache\nDie Sprache in den Modulen und Praktika ist in der Regel Deutsch. Bei ausgewählten Modulen /\nLehrveranstaltungen in den Modulen oder in den Praktika kann die Unterrichtssprache Englisch sein.\nDie Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen sind berechtigt, ihre Lehrveranstaltungen und die dazu\ngehörenden Prüfungen in Englisch abzuhalten, wenn die Studienkommission Gesundheits- und\nPflegewissenschaft zustimmt.\n12. Prüfungsordnung und ECTS Grading\nEin Modul wird positiv abgeschlossen durch die positive Absolvierung aller prüfungsimmanenten\nLehrveranstaltungen des Moduls und durch die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungsprüfung der\nVorlesung.\nVorlesungsprüfungen sind schriftlich abzuhalten. Über eine Vorlesung eines Moduls wird eine (keine\nweitere Teilung) Prüfung (Lehrveranstaltungsprüfung) abgehalten, die den Lehrstoff der Vorlesung\nbeinhaltet.\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 16.07.2008, StJ 2007/08, 27. Stk."
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{
"bulletin": {
"id": 1344,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "14",
"published": "2009-04-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1344&pDocNr=15387&pOrgNr=1"
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"index": 68,
"text": "- 69 -\n 93. Mitteilung über Stellenausschreibungen Dritter\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt folgende Mitteilung über Stellenausschreibungen\nDritter bekannt:\n93.1\nDie Ständige Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union teilt mit, dass die Generaldirektion Personal\nund Verwaltung der Europäischen Kommission die Vakanzen von ANS-Stellen, in den in der Liste angeführten\nGeneraldirektionen, bekanntgegeben hat.\nBewerbungsunterlagen (Europass CV und ein kurzes Motivationsschreiben) müssen bis zum 14. April 2009\nbzw.13. Mai 2009 an sne.bruessel-ov@bmeia.gv.at übermittelt werden. Die Vertretung weist darauf hin, dass\ndie genannte Einsendefrist streng eingehalten werden muss. Bewerbungen außerhalb der Einsendefrist werden\nvon der Europäischen Kommission nur akzeptiert, sofern diese mit einer geeigneten Begründung übermittelt\nwerden.\nFür Bewerbungen ist ausschließlich das Europäische Lebenslauf-Muster, welches unter\nhttp://www.cedefop.eu.int/transparency/cv.asp in deutscher, englischer und französischer Sprache unter in\nabgerufen werden kann, zu verwenden. Bewerber haben im Europäischen Lebenslauf die genaue Bezeichnung\nder Stelle, für die sie sich bewerben (z. B. „ADMIN A 6“), anzugeben.\nDie Vertretung macht darauf aufmerksam, dass abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) der Kommission\nzur Verfügung gestellte Bedienstete einer österreichischen kommunalen, regionalen oder nationalen\nVerwaltung oder einer zwischen- staatlichen Organisation, auf deren Sachverstand die Kommission in einem\nbestimmten Bereich zurückgreift, sind. Personen, die unter diese Regelung fallen, müssen bei ihrer Entsendung\nseit mindestens zwölf Monaten in einem dienst- oder vertragsrechtlichen Verhältnis mit ihrem Arbeitgeber\nstehen und verbleiben während der Abordnung in Diensten dieses Arbeitgebers. Der ANS erhält seine Bezüge\nweiterhin von seinem Arbeitgeber, der das Dienstverhältnis oder die vertragsrechtliche Beziehung zu ihm\nwährend der gesamten Dauer der Abordnung aufrecht erhält (siehe Beschluss der Kommission vom 12.\nNovember 2008 C(2008) 6866 final).\nDie Vertretung empfiehlt daher, bereits vor Einreichung einer Bewerbung, um spätere Komplikationen zu\nvermeiden, das Einverständnis des zuständigen Dienstgebers zu einer allfälligen Entsendung einzuholen.\nDie Ausschreibungen und das vollständige Dokument \"Beschluss der Kommission über die Regelung für zur\nKommission abgeordnete oder sich zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung bei der Kommission\naufhaltende nationale Sachver- ständige\" - C(2008) 6866 final vom 12. November 2008 (Achtung: nur die\nvon der Kommission angenommene französische Fassung ist verbindlich) - können auch auf der Homepage\ndes Bundeskanzleramtes http://www.bundeskanzleramt.at/eu-jobs - abgerufen werden.\n Generaldirektionen: Einsendefrist für Bewerbungen an die ÖV\n 1. Personal und Verwaltung (ADMIN) B-2 13/05/2009\n 2. Personal und Verwaltung (ADMIN) D-2 13/05/2009\n 3. Personal und Verwaltung (ADMIN) IDOC-2 13/05/2009\n 4. Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) C-1 13/05/2009\n 5. EuropeAid – Amt für Zusammenarbeit (AIDCO) E-3 13/05/2009\n 6. Beratergremium für europäische Politik (BEPA) 14/04/2009\n 7. Wettbewerb (COMP) E-4 13/05/2009\n 8. Bildung und Kultur (EAC) A-2 13/05/2009\n 9. Bildung und Kultur (EAC) B-4 13/05/2009\n 10. Bildung und Kultur (EAC) C-1 13/05/2009\n 11. Wirtschaft und Finanzen (ECFIN) C-3 Finanzkrise 14/04/2009\n 12. Wirtschaft und Finanzen (ECFIN) D-1 Finanzkrise 14/04/2009\n 13. Wirtschaft und Finanzen (ECFIN) D-2 Finanzkrise 14/04/2009\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 01.04.2009, StJ 2008/09, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 904,
"academic_year": "2007/08",
"issue": "26",
"published": "2008-07-02T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=904&pDocNr=8757&pOrgNr=1"
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"index": 3,
"text": "-4-\n § 6 Geschäftsführung\n(1) Die Mitglieder des Rektorats bedienen sich zur Erfüllung der ihnen übertragenen\n Geschäftsführungsbereiche sowie zur wirtschaftlichen und organisatorischen Führung der\n Medizinischen Universität Graz der Verwaltung der Medizinischen Universität Graz.\n(2) Die Verwaltung der Medizinischen Universität Graz hat die Mitglieder des Rektorates bei der Erfüllung\n derer Aufgaben im Rahmen der ihnen zugewiesenen Geschäftsführungsbereiche zu unterstützen und\n Aufträge, welche ein Mitglied des Rektorates dieser in Wahrnehmung der diesem durch die\n Geschäftsverteilung zugeordneten Angelegenheiten erteilt, zu erfüllen.\n(3) Die Verwaltung der Medizinischen Universität Graz besteht aus den Stabstellen der Mitglieder des\n Rektorats sowie den nichtwissenschaftlichen Organisationseinheiten der Medizinischen Universität\n Graz. Die MitarbeiterInnen der Stabstellen sind dieser Stabstelle dienstzugeteilt und unterstehen dem\n jeweiligen Mitglied des Rektorats und sind diesem weisungsgebunden.\n(4) Sämtliche nichtwissenschaftliche Organisationseinheiten unterstehen grundsätzlich dem Rektorat als\n Kollegialorgan. In der Geschäftsverteilung im Anhang zu dieser Geschäftsordnung ist die jeweilige\n Dienst- und Fachaufsicht über die einzelnen Organisationseinheiten je einem Mitglied des Rektorats\n zu übertragen. Diesbezüglich ist auf die Fachkompetenz und den Aufgaben- und\n Verantwortungsbereich der Mitglieder des Rektorats Bedacht zu nehmen. Die MitarbeiterInnen der\n nichtwissenschaftlichen Organisationseinheiten sind dieser dienstzugeteilt und unterstehen dem nach\n der Geschäftsverteilung jeweils für die die Dienst- und Fachaufsicht zuständigen Mitglied des\n Rektorats und sind diesem gegenüber weisungsgebunden.\n(5) Sofern dies zur Erfüllung der Aufgaben der übertragenen Geschäftsführungsbereiche zweckmäßig\n erscheint, können die Mitglieder des Rektorates ihre Mitarbeiter mit der eigenständigen\n Wahrnehmung von Aufgaben betrauen, die Entscheidungsbefugnis in operativen und administrativen\n Angelegenheiten an diese delegieren und das Recht zur Einsichtnahme und das Auskunftsrecht gemäß\n § 4 (12) durch diese wahrnehmen. Auskünfte über personenbezogene Daten werden unmittelbar an\n die Mitglieder des Rektorates erteilt. Auskunftsbegehren, mit denen ein nicht unerheblicher\n Arbeitsaufwand verbunden ist, werden an das jeweilige Mitglied des Rektorates oder an den Leiter der\n jeweiligen Organisationseinheit gerichtet.\n § 7 Sitzungen\n(1) Die Beratung und Beschlussfassung des Rektorates erfolgt mit Ausnahme von Abstimmungen im\n Umlaufwege in ordentlichen oder außerordentlichen Sitzungen.\n(2) Ordentliche Sitzungen dienen vornehmlich der Erledigung der laufenden Geschäfte.\n(3) Außerordentliche Sitzungen finden aus besonderen Anlässen oder zur Behandlung dringlicher\n Angelegenheiten statt.\n(4) In dringenden Ausnahmefällen kann die Beschlussfassung auch außerhalb einer Sitzung schriftlich\n oder (fern-) mündlich erfolgen. Ein Beschluss kommt nicht zustande, wenn ein Mitglied des Rektorates\n die Beschlussfassung in einer Sitzung verlangt.\n(5) Ordentliche Sitzungen finden grundsätzlich wöchentlich, jedenfalls aber einmal im Monat statt und\n werden durch den Rektor einberufen. Jedes Mitglied des Rektorates kann die Einberufung einer\n Sitzung verlangen. Die Einberufung soll spätestens drei Tage vor der Sitzung unter Mitteilung der\n Tagesordnung und der Beschlussvorlagen erfolgen. Jedes Mitglied des Rektorates ist berechtigt\n Tagesordnungspunkte einzubringen.\n(6) Das Rektorat ist nur beschlussfähig, wenn alle Mitglieder des Rektorates eingeladen wurden und\n zumindest zwei der Mitglieder des Rektorats in der Sitzung persönlich anwesend sind.\n(7) Das Rektorat fasst seine Beschlüsse mit Ausnahme des § 1 (2) mit Mehrheit der anwesenden\n Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Rektors.\n(8) Der Rektor leitet die Sitzungen. Er bestimmt die Reihenfolge der Tagesordnung. Mit einfacher\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.07.2008, StJ 2007/08, 26. Stk."
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{
"bulletin": {
"id": 129,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "27",
"published": "2006-07-05T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=129&pDocNr=4920&pOrgNr=1"
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"index": 7,
"text": "-8-\n § 7.\n Prüfungen\nDie Prüfungsmethoden werden so gestaltet, dass sie nachvollziehbar, valide und zur Überprüfung der ver-\nschiedenen Lernziele – Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen – geeignet sind. Geprüft werden die in den\nLehrveranstaltungen vermittelten Lehrinhalte. Entsprechend der integrierten Unterrichtsform finden die\nPrüfungen in dieser Form statt. Es sind folgende Arten von Prüfungen vorgesehen:\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: Seminare(SE), Übungen (UE), Vorlesung mit\nÜbung (VU); Seminar mit Übung (SU); Praktikum (PK) sowie Exkursionen(EX) werden nach folgendem\nModus geprüft. Bewertet werden Mitarbeit und selbständige Beiträge der Studierenden. Begründete Ab-\nwesenheit kann bis zu einem Ausmaß von 15 % toleriert werden. Bei Überschreitung des erlaubten Abwe-\nsenheitsausmaßes wird nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zur selbständigen\nNacharbeit oder zur Nachholung der versäumten Unterrichtseinheit(en) geboten. Bei einer Lehrveranstal-\ntung mit immanentem Prüfungscharakter müssen eindeutige Beurteilungskriterien (z.B. Punktesystem und\nPrüfungsmethoden) vor Beginn festgelegt und veröffentlicht werden.\nFachprüfungen (FP): Fachprüfungen umfassen den vorgetragenen bzw. vermittelten Stoff mehrerer Lehr-\nveranstaltungen eines Moduls. Fachprüfungen finden in der Regel schriftlich statt und werden entspre-\nchend den gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können\nauch mündliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Die positive Absolvierung der\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist Zulassungsvoraussetzung für die entsprechen-\nde Fachprüfung. Für Fachprüfungen haben am Anfang eines Studienjahres die Anzahl und die Fragenart\nsowie der Notenschlüssel veröffentlicht zu werden. Der vorab definierte Notenschlüssel darf nur durch die\nStreichung von fehlerhaften, ungenauen oder mit anderen Mängeln behafteten Fragen verändert werden.\nBei der Benotung einer Fachprüfung ist es nicht zulässig, dass Teile dieser und Punkte/Ergebnisse in diesen\nfür die positive Absolvierung notwendig sind. Die Noten haben sich allein aus dem Gesamtpunkteergebnis\nzu ergeben – weitere Bedingungen sind nicht zulässig.\nLehrveranstaltungsprüfung (LP): Lehrveranstaltungsprüfungen umfassen den vorgetragenen bzw. vermit-\ntelten Stoff einer Lehrveranstaltung. Die Prüfungen finden in der Regel schriftlich statt. Sie werden entspre-\nchend den gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können\nauch mündliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Vor Beginn der Lehrveranstal-\ntung wird die Prüfungsart festgelegt.\nDie Gesamtbeurteilung eines Moduls als Diplomprüfungsfach entspricht der Beurteilung der Fachprüfung.\nFür die Gesamtbeurteilung eines Tracks werden die Bewertungen der entsprechenden Lehrveranstaltungen\nherangezogen.\nLehrveranstaltungen mit integriertem Übungsteil (VU): Diese können mit immanentem Prüfungscharakter\ngestaltet oder mit Lehrveranstaltungsprüfungen abgeschlossen werden. Der Prüfungsmodus ist nachweis-\nlich vor Beginn der Lehrveranstaltung den Teilnehmern/ Teilnehmerinnen vom Lehrveranstaltungsleiter\nbekannt zu geben.\nKommissionelle Gesamtprüfung im 3. Studienabschnitt: Die kommissionelle Gesamtprüfung im 3. Studien-\nabschnitt ist eine integrierte Prüfung aller im folgenden Studienplan festgelegten Fächer. Wird eines dieser\nFächer negativ beurteilt, so ist bei einer Wiederholungsprüfung lediglich dieses eine Fach zu wiederholen.\n § 8.\n European Credit Transfer System (ECTS)\nZur internationalen Anrechenbarkeit wird der Umfang des Studiums und einzelner Studienleistungen in\nECTS-Punkten angegeben, welche auf dem tatsächlichen Arbeitspensum beruhen und die Zeit für den\nBesuch von Lehrveranstaltungen inkludieren. Entsprechend dem UG 2002 werden 60 ECTS-Punkte pro\nJahr vergeben, was einem Arbeitspensum von 1500 Echtstunden entspricht. Die ECTS-Punkte werden u.a.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 101,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "3",
"published": "2005-10-19T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=101&pDocNr=4862&pOrgNr=1"
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"index": 6,
"text": "-7-\n 3.5.3. Touristischer Programmpunkt (zB Stadtführung)\n 3.5.4. Organisation zumindest eines Vortrages des/der GastforscherIn (Dauer: mind. 1,5 Stunden)\n 3.5.5. Verleihung des Zertifikates an den/die GastforscherIn (Das Zertifikat wird von einem Mit-\n glied des Rektorates unterschrieben und vom Büro der Vizerektorin für Forschungsmanage-\n ment & Internationale Kooperation zur Verfügung gestellt.)\n 3.5.6. Retournierung des ausgefüllten Feedback-Bogens (Beilage 2) an das Büro der Vizerektorin\n für Forschungsmanagement & Internationale Kooperation\n 3.6. Die Organisation des Aufenthalts von ForscherInnen der Medizinischen Universität Graz an Gastin-\n stitutionen in anderen Ländern (outgoing) wird von dem/der jeweiligen ForscherIn in Absprache mit\n der Gast gebenden Organisation geplant und abgewickelt. Für den Aufenthalt sind folgende Min-\n destvoraussetzungen zu berücksichtigen:\n 3.6.1. Der/die GastforscherIn bietet der Gastinstitution an, zumindest einen Vortrag zu halten.\n 3.6.2. Retournierung des ausgefüllten Feedback-Bogens (Beilage 2) an das Büro der Vizerektorin\n für Forschungsmanagement & Internationale Kooperation\n 3.7. Die Teilnahme am Programm wird sowohl für Incoming als auch für Outgoing Scientists mit dem\n Visiting Scientist Certificate of the Medical University of Graz“ bestätigt.\n4. Förderbare Kosten\n 4.1. Grundsätzlich werden Reise- und Aufenthaltskosten sowie Vortragshonorare gefördert. Vortrags-\n honorare können jedoch nur für Incoming Scientists bezahlt werden, und wenn der/die Incoming\n scientist für den jeweiligen Vortrag kein Entgelt von seiner/ihrer Heimatinstitution oder einer ande-\n ren Stelle erhält. Sämtliche Kosten, für die eine Übernahme oder Refundierung durch die Medizini-\n sche Universität gewünscht wird, müssen durch die Vorlage von Originalbelegen nachgewiesen\n werden. Belegkopien sind nur in Ausnahmefällen möglich, wenn der Gast eine größere Rechnung\n nur teilrefundiert bekommt und auch noch an anderen Stellen einreichen muss. Dies muss auf der\n jeweiligen Belegkopie bestätigt werden. Eigenbelege können – mit Ausnahme der Verrechnung von\n Kilometergeld – nicht eingereicht werden. Alle Belege sind mit dem Vermerk „sachlich richtig“, mit\n der Unterschrift des/der Outgoing Scientist bzw. des/der Antrag stellenden ForscherIn der Medizi-\n nischen Universität Graz (für Incoming Scientists) und mit Datum zu versehen.\n 4.2. Die Bezahlung der entstandenen Kosten und des Honorars erfolgt nach Vorlage der Originalbelege\n nachträglich durch Überweisung.\n 4.3. Verrechenbare Kostenarten:\n Flüge:\n Es werden ausschließlich Flüge in der Economy Class und bis zu einem Preis von EUR 1.000 (inkl.\n Taxen, Treibstoffzuschlägen und Reisebürogebühren) refundiert.\n Alle Flugreisenden sind aufgefordert, nach Möglichkeit Angebote von Billigfluglinien in Anspruch zu\n nehmen. Sie tragen damit zu einer Kostenersparnis bei, die es der Universität erlaubt, möglichst vie-\n len KollegInnen derartige Zuschüsse zu gewähren.\n Bahn:\n Es werden Bahnfahrten 2. Klasse refundiert. Für Bahnfahrten über Nacht können zusätzlich die Kos-\n ten eines Liegewagenplatzes refundiert werden.\n Auto:\n Falls die An- und Abreise zur Zielinstitution mit dem Auto erfolgen muss, kann das Amtliche Kilome-\n tergeld (EUR 0,356/km) verrechnet werden. Als Beleg ist in diesem Fall ein formloses Ersuchen um\n Refundierung mit Angabe von\n Abfahrts- und Zielort\n Distanz in km\n Summe des verrechneten Kilometergeldes\n Datum und Unterschrift\n zu übermitteln.\n Öffentliche Transportmittel:\n Refundiert werden öffentliche Verkehrsmittel für Flughafentransfers sowie Tickets für öffentliche\n Verkehrsmittel, die für den innerstädtischen Transport zwischen der Unterkunft und der gastgeben-\n den Institution nachweislich erforderlich sind.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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"bulletin": {
"id": 307,
"academic_year": "2004/05",
"issue": "23",
"published": "2005-07-06T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
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"index": 56,
"text": "- 57 -\n § 5.\n Lehrveranstaltungen\n(1) Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen (VO), Übungen (UE), Seminare (SE), Exkursionen (EX), Seminare\nmit Übungen (SU), Vorlesungen mit Übungen (VU) und Praktika (PR).\n(2) Vorlesungen (VO) dienen der Vermittlung von theoretischen Lerninhalten für eine nicht zu begrenzende\nAnzahl von Studierenden. Sie können teilweise oder vollständig als virtuelle Lehrveranstaltungen angeboten\nwerden.\n(3) Übungen (UE) dienen der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten. Zu den Übungen zählen unter ande-\nrem Übungen an Präparaten, Phantomen, Modellen, am Krankenbett bzw. am zahnärztlichen Behandlungs-\nstuhl und in Labors. Im zweiten Studienabschnitt sollte zumindest die Hälfte der Übungen als Bedside- bzw.\nChairside Teaching abgehalten werden. Übungen werden in Gruppen von maximal 12 Teilnehmerinnen und\nTeilnehmern im 1. und 2. Studienabschnitt, im 3. Studienabschnitt in Gruppen von maximal 6 Teilnehmerin-\nnen und Teilnehmern abgehalten.\n(4) Seminare (SE) sind als Lehrform vor allem zur Stimulation der eigenständigen Arbeit der Studierenden\nvorgesehen. Dies wird durch Problem-basiertes Lernen (PBL) gewährleistet, das im ersten Studienabschnitt\nmindestens 2 Semesterstunden umfasst. Seminare werden in Gruppen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl\nabgehalten.\n(5) Seminare mit Übungen (SU): diese Lehrveranstaltungsform besteht aus Seminar und Übungseinheiten,\ndie den in den oben definierten entsprechenden LV-Typen (SE/UE) definierten Bedingungen unterliegen.\n(6) Vorlesungen mit Übungen im 3. Studienabschnitt dienen der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten,\nbasierend auf theoretischen Lehrinhalten. Zu den Übungen zählen unter anderem Übungen an Phantomen,\nModellen, am Krankenbett bzw. am zahnärztlichen Behandlungsstuhl und in Labors. Im dritten Studienab-\nschnitt sollte zumindest drei Viertel der Übungen als Bedside- bzw. Chairside Teaching abgehalten werden.\nVorlesungen mit Übungen werden in Gruppen mit Teilnahmebeschränkung abgehalten.\n(7) Das zahnmedizinische Praktikum dient der Vertiefung und therapeutischen Anwendung der in den Ü-\nbungen und Vorlesungen vermittelten theoretischen und praktischen Lehrinhalte. Die Gruppengröße für die\nPraktika besteht aus höchstens 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die erfolgreiche Absolvierung ist ge-\nbunden an die Fertigstellung der von den PraktikumsleiterInnen zu definierenden Behandlungsleistungen.\nDie Praktikumsleiterinnen und Praktikumsleiter sind jeweils von dem Vizerektor für Studium und Lehre be-\nauftragte bzw. betraute Personen.\n(8) Exkursion (EX): Exkursionen sind zur Berufsfelderkundung in den ersten Semestern vorgesehen. Im drit-\nten Studienabschnitt können Exkursionen als Wahlfächer angeboten werden.\n(9) Der Erfolg der in Abs. 3 bis 8 genannten Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist an\nden erbrachten Leistungen und Beiträgen der Studierenden während der laufenden Teilnahme zu beurteilen.\n § 6.\n Prüfungen\nDie Prüfungsmethoden werden so gestaltet, dass sie nachvollziehbar, valide und zur Überprüfung der ver-\nschiedenen Lernziele – Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen – geeignet sind. Geprüft werden die in den\nLehrveranstaltungen vermittelten Lehrinhalte. Entsprechend der integrierten Unterrichtsform finden die Prü-\nfungen in dieser Form statt. Es sind folgende Arten von Prüfungen vorgesehen:\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: Seminare(SE), Übungen (UE), Vorlesung mit Ü-\nbung (VU); Seminar mit Übung (SU); Praktikum (PK) sowie Exkursionen(EX) werden nach folgendem Modus\ngeprüft. Bewertet werden Mitarbeit und selbständige Beiträge der Studierenden. Begründete Abwesenheit\nkann bis zu einem Ausmaß von 15 % toleriert werden. Bei Überschreitung des erlaubten Abwesenheitsaus-\nmaßes wird nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zur selbständigen Nacharbeit\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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"bulletin": {
"id": 1084,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "2",
"published": "2008-10-15T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
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"index": 4,
"text": "-5-\n Veröffentlichung der Ausschreibung in einer geeigneten Tageszeitung.4\n Anschreiben von einschlägig habilitierten oder gleichwertig qualifizierten Frauen.\n Veröffentlichung der Ausschreibung in facheinschlägigen und frauenspezifischen Mailinglisten.5\nII.\nWissenschaftliche MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb (Wiss. UP)\ninsbes §§ 94, 100 UG 2002\nAls in den Akt aufzunehmender Nachweis, dass das zuständige universitäre Organ/die zuständige\nUniversitätseinrichtung nach Frauen als Bewerberinnen gesucht hat, wird angesehen, wenn mindestens\nvier der sieben folgenden Maßnahmen erfüllt wurden:\n Aussendung des Ausschreibungstextes an Absolventinnen der betreffenden Studienrichtung der\n Medizinischen Universität Graz/der Karl-Franzens-Universität Graz/Technischen Universität Graz\n der letzten beiden Jahre.\n Aussendung des Ausschreibungstextes an Kliniken/Zentren/Institute/Abteilungen mit gleichem\n oder verwandtem Arbeitsgebiet an österreichischen Universitäten.6\n Aussendung des Ausschreibungstextes an mindestens fünf Kliniken/Zentren/Institute/Abteilungen\n gleicher oder verwandter Arbeitsgebiete ausländischer Universitäten.7\n Aussendung des Ausschreibungstextes an alle einschlägigen österreichischen Universitäten mit\n dem Ersuchen um Beilage zum dortigen Mitteilungsblatt.\n Veröffentlichung der Ausschreibung in einer geeigneten Tageszeitung.8\n Veröffentlichung der Ausschreibung in österreichischen bzw. internationalen Fachzeitschriften.\n Veröffentlichung der Ausschreibung in facheinschlägigen und frauenspezifischen Mailinglisten.9\nIII.\nÄrztinnen und Ärzte in Facharztausbildung, zeitl befristet (Allg. UP)\ninsbes §§ 94, 96 UG 2002\nAls in den Akt aufzunehmender Nachweis, dass das zuständige universitäre Organ/die zuständige\nUniversitätseinrichtung nach Frauen als Bewerberinnen gesucht hat, wird angesehen, wenn mindestens\ndrei der fünf folgenden Maßnahmen erfüllt wurden:\n Aussendung des Ausschreibungstextes an alle Kliniken/Zentren/Institute/Abteilungen mit gleichem\n oder verwandtem Arbeitsgebiet an österreichischen (medizinischen) Universitäten. 10\n Aussendung des Ausschreibungstextes an mindestens fünf Kliniken/Zentren/Institute/Abteilungen\n gleicher oder verwandter Arbeitsgebiete ausländischer (medizinischer) Universitäten.11\n Veröffentlichung der Ausschreibung in einer geeigneten Tageszeitung.12\n4\n Als „geeignete Tageszeitung“ im Sinne dieser Bestimmung werden insbesondere die (Wochenend-)Ausgaben von „Der Standard“,\n„Die Presse“, „Die Zeit“, „Wiener Zeitung“ angesehen.\n5\n Als facheinschlägige Mailingliste gilt zB jene des Deutschen Hochschulverbandes(Homepage:\nhttp://www.hochschulverband.de/cms/). Informationen über Mailinglisten bzw über die Durchführung von Veröffentlichungen darin\nerhalten Sie auch im Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, Kontakt: akgl-buero@meduni-graz.at bzw\nhttp://www.meduni-graz.at/akgl/kontakt.html.\n6\n Aussendung des Ausschreibungstextes mit Begleitschreiben. Die Aussendung muss an alle Universitäten erfolgen, an denen dieses\nFach vertreten ist.\n7\n Aussendung des Ausschreibungstextes mit Begleitschreiben. Von begründbaren Ausnahmen abgesehen, sind\nKliniken/Zentren/Institute/Abteilungen im deutschsprachigen oder grenznahen Ausland zu wählen.\n8\n Als „geeignete Tageszeitung“ im Sinne dieser Durchführungsbestimmungen werden insbesondere die (Wochenend-) Ausgaben von\n„Kleine Zeitung“, „Kronen-Zeitung“, „Der Standard“, „Die Presse“, „Die Zeit“, „Wiener Zeitung“ angesehen.\n9\n Informationen über derartige Mailinglisten bzw über die Durchführung von Veröffentlichungen darin erhalten Sie im Büro des\nArbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, Kontakt: akgl-buero@meduni-graz.at bzw http://www.meduni-\ngraz.at/akgl/kontakt.html.\n10\n Aussendung des Ausschreibungstextes mit Begleitschreiben. Die Aussendung muss an alle Universitäten erfolgen, an denen dieses\nFach vertreten ist.\n11\n Aussendung des Ausschreibungstextes mit Begleitschreiben. Von begründbaren Ausnahmen abgesehen, sind\nKliniken/Zentren/Institute/Abteilungen im deutschsprachigen oder grenznahen Ausland zu wählen.\n12\n Als „geeignete Tageszeitung“ im Sinne dieser Durchführungsbestimmungen werden insbesondere die Wochenendausgaben von\n„Kleine Zeitung“, „Kronen-Zeitung“, „Der Standard“, „Die Presse“, „Die Zeit“ angesehen.\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 15.10.2008, StJ 2008/09, 2. Stk."
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"bulletin": {
"id": 307,
"academic_year": "2004/05",
"issue": "23",
"published": "2005-07-06T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1"
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"index": 18,
"text": "- 19 -\nSeminare(Se): sind als Lehrform vor allem zur Stimulation der eigenständigen Arbeit der Studierenden vorge-\nsehen. Dies wird durch Problem-basiertes Lernen (PBL, d.h. selbständiges Erarbeiten von Lehrinhalten in\nkleinen Gruppen unter Betreuung durch eine Moderatorin/ einen Moderator) gewährleistet. Seminare wer-\nden in Gruppen mit Teilnehmerzahlbeschränkung und Anwesenheitspflicht abgehalten. Der erste Studienab-\nschnitt beinhaltet mindestens 2 Semesterstunden (SSt), der zweite mindestens 8 SSt Lehrveranstaltungen als\nPBL pro Jahr\nExkursionen(Ex): Eine Exkursion ist zur Berufsfelderkundung innerhalb der ersten Semester vorgesehen.\nSeminar mit Übungen (SU): Diese Lehrveranstaltungsform besteht aus Seminar- und Übungseinheiten, die\njenen Bedingungen unterliegen, welche für die entsprechenden Lehrveranstaltungstypen (Se/Ue) oben defi-\nniert wurden, wobei die Anzahl der Übungseinheiten überwiegt\nPflichtfamulatur (Fa): Im Curriculum sind 24 Wochen (960 Stunden) Pflichtfamulatur vorgeschrieben.\n1.10.9 Inhalte/Stichwortlisten\nVor Beginn jeder Lehrveranstaltung sind die Lehr- und Prüfungsinhalte in geeigneter Form zu veröffentli-\nchen.\n1.11 Prüfungen\n1.11.1 Beschreibung der Prüfungsmethoden\nDie Prüfungsmethoden werden so gestaltet, dass sie nachvollziehbar, reliabel, valide und somit für die Über-\nprüfung der verschiedenen Lernziele – Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen – geeignet sind. Geprüft wer-\nden die in den Lehrveranstaltungen vermittelten Lehrinhalte. Entsprechend der integrierten Unterrichtsform\nfinden die Prüfungen in dieser Form statt. Es sind folgende Arten von Prüfungen vorgesehen:\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: Seminare(Se), Übungen (Ue), Seminare mit Ü-\nbungen (SU) sowie Exkursionen(Ex) werden nach folgendem Modus geprüft. Bewertet werden Mitarbeit\nund selbständige Beiträge der Studierenden. Begründete Abwesenheit kann bis zu einem Ausmaß von 15 %\ntoleriert werden. Bei Überschreitung des erlaubten Abwesenheitsausmaßes wird nach Maßgabe der organi-\nsatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zur selbständigen Nacharbeit oder zur Nachholung der versäumten\nUnterrichtseinheit(en) geboten. Bei einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter müssen\neindeutige Beurteilungskriterien (z.B. Punktesystem und Prüfungsmethoden) vor Beginn festgelegt und ver-\nöffentlicht werden.\nFachprüfungen: Fachprüfungen umfassen den vorgetragenen bzw. vermittelten Stoff mehrerer Lehrveran-\nstaltungen eines Moduls. Fachprüfungen finden in der Regel schriftlich statt und werden entsprechend den\ngesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können auch münd-\nliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Die positive Absolvierung der Lehrveran-\nstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist Zulassungsvoraussetzung für die entsprechende Fachprü-\nfung. Für Fachprüfungen haben am Anfang eines Studienjahres die Anzahl und die Fragenart sowie der No-\ntenschlüssel veröffentlicht zu werden. Der vorabdefinierte Notenschlüssel darf nur durch die Streichung von\nfehlerhaften, ungenauen oder mit anderen Mängeln behafteten Fragen verändert werden. Bei der Benotung\neiner Fachprüfung ist es nicht zulässig, dass Teile dieser und Punkte/Ergebnisse in diesen für die positive\nAbsolvierung notwendig sind. Die Noten haben sich allein aus dem Gesamtpunkteergebnis zu ergeben –\nweitere Bedingungen sind nicht zulässig.\nDie Gesamtbeurteilung eines Moduls als Diplomprüfungsfach entspricht der Beurteilung der Fachprüfung.\nFür die Gesamtbeurteilung eines Tracks werden die Beurteilungen der entsprechenden Lehrveranstaltungen\nmit immanentem Prüfungscharakter herangezogen. Diese Tracklehrveranstaltungen sind mit sehr gut bis\nnicht genügend zu beurteilen.\nMündliche kommissionelle Gesamtprüfungen finden in Form von OSCE ( = objective structured clinical ex-\namination) statt und sind zur Erfassung der klinischen Problemlösungskompetenz der\nStudierenden in praktischer Hinsicht vorgesehen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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"bulletin": {
"id": 50,
"academic_year": "2003/04",
"issue": "38",
"published": "2004-07-07T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=50&pDocNr=4742&pOrgNr=1"
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"index": 18,
"text": "- 19 -\n§ 42 Sonderurlaube und Karenz\n Bei der Inanspruchnahme von Sonderurlaub und Karenz aus familiären Gründen und für die Pfle-\n gefreistellung haben für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgende Grundsätze zu gelten:\n 1. Die Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigungs- und Karenzierungsmöglichkeiten auch zur\n Erfüllung familiärer Verpflichtungen darf nicht zur unmittelbaren oder mittelbaren Diskrimi-\n nierung von Beschäftigten im Zusammenhang mit ihrem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis\n führen.\n 2. Im Falle des Wiedereinstiegs soll diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausreichend Zeit\n für eine Einschulung und Einarbeitung in ihren Aufgabenbereich gegeben werden.\n§ 43. Kinderbetreuung\n (1) Die Medizinische Universität Graz sieht die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Ver-\n einbarkeit von familiären Aufgaben und Beruf bzw. Studium als ihre Verpflichtung an.\n (2) Die Medizinische Universität hat eine Kinderbetreuungsbeauftragte bzw. einen Kinder-\n betreuungsbeauftragten zu bestellen, deren bzw. dessen Aufgabe die Beratung des Rekto-\n rats und der Universitätsangehörigen bei Fragen zu Kinderbetreuungspflichten ist.\n (3) Zur operativen Unterstützung der oder des Kinderbetreuungsbeauftragen wird eine Kinder-\n betreuungsanlaufstelle eingerichtet. Die ausreichende budgetäre, personelle und räumliche\n Ausstattung hierfür ist zu gewährleisten. Diese Anlaufstelle wird allen Angehörigen der Uni-\n versität Hilfestellung bei der Vermittlung bzw. Organisation von Kinderbetreuung anbieten\n bzw. diesbezügliche Informationen bereit stellen sowie beratend bei der Durch-führung von\n Bedarfserhebungen mitwirken.\n (4) Die Medizinische Universität setzt auf Basis des erhobenen Bedarfs und entsprechend der\n Möglichkeiten geeignete personelle, organisatorische und finanzielle Maßnahmen für eine\n ausreichende Zahl an Kinderbetreuungsmöglichkeiten für alle Universitätsbediensteten mit\n Betreuungspflichten von minderjährigen Kindern.\n§ 44. Menschengerechte Arbeitsbedingungen\n (1) Alle Angehörigen der Medizinischen Universität Graz haben das Recht auf Wahrung ihrer per-\n sönlichen Würde, insbesondere auf Schutz vor sexueller Belästigung, Diskriminierung und\n Mobbing.\n (2) Die Medizinische Universität Graz setzt daher geeignete Präventivmaßnahmen und stellt si-\n cher, dass Personen, die von sexueller Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing betroffen\n wurden, ein kostenloses rechtliches Beratungsangebot über den Arbeitskreis für Gleichbe-\n handlungsfragen erhalten.\n (3 )Sexuelle Belästigung iSd §§ 7, 47 Abs. 3 B-GBG stellt eine Verletzung von Persönlichkeits-\n rechten dar. Die Medizinische Universität Graz duldet weder sexuelle noch geschlechterbezo-\n gene Belästigung noch sexistisches Verhalten noch Mobbing. Geeignete Maßnahmen zur\n Prävention gegen Belästigung und Mobbing sind durchzuführen.\n (4) Alle Angehörigen der Medizinischen Universität Graz insbesondere solche mit Leitungsaufga-\n ben in Forschung, Lehre und Verwaltung, sind in ihrem Arbeitsbereich dafür verantwortlich,\n dass sexuell oder geschlechterbezogen belästigendes Verhalten sowie Mobbing unterbleiben.\n (5) Beschäftigte, die mit Personalführung befasst sind, werden durch den Arbeitskreis für Gleich-\n behandlungsfragen oder eine von diesem genannte Person über den sachgerechten Umgang\n mit Vorfällen sexueller oder geschlechterbezogener Belästigung, Diskriminierung auf Grund\n des Geschlechts und Mobbing informiert. Das Thema wird regelmäßig Bestandteil von ver-\n pflichtenden Weiterbildungsveranstaltungen insbesondere für Vorgesetzte.\n (6) Die Medizinische Universität Graz informiert im Rahmen des Weiterbildungsangebotes über\n Kurse zur Selbstbehauptung.\n (7) Alle mit der Bearbeitung von Beschwerden wegen sexueller Belästigung und Mobbing befass-\n ten Universitätsangehörigen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.\n (8) Universitäre Anlagen und Gebäude werden kontinuierlich auf Gefahrenquellen in Bezug auf\n sexuelle Belästigung und Gewalt gegen Frauen untersucht. Die Medizinische Universität Graz\n wirkt auf die Beseitigung erkannter Gefahrenquellen und Angsträume hin. Insbesondere be-\n darf es einer ausreichenden Beleuchtung aller Wege und Gänge, sowie einer ausreichenden"
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{
"bulletin": {
"id": 9014,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "37",
"published": "2021-05-26T00:00:00+02:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend Abgekürztes \r\nBerufungsverfahren für Universitätsprofessor*innen gemäß § 99 Abs. 4 Universitätsgesetz 2002; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Einsetzung einer Berufungskommission; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen aufgrund der COVID-19-Pandemie – Änderung; Leitungen: Bestellung zur 1. stellvertretenden supplierenden Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=9014&pDocNr=1141426&pOrgNr=1"
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"index": 18,
"text": "19\n Tenure Track Professor in Neuromuscular Research\n Division of General Neurology\n Full-time position (100%)\n Limited to 6 years\nWe are looking for an excellent specialist and researcher with great potential to expand our\ninternationally renowned scientific and research agenda in neuromuscular disease.\nThe successful candidate should be an expert in the field of neuromuscular disease and promote it in\nresearch, teaching and patient care.\nThe Division of General Neurology at the Department of Neurology takes a holistic healthcare approach\naccording to the biopsychosocial model in treating its patients. It is the only university hospital care\nfacility for patients with neuromuscular diseases in the region, serving an area of 2.1 million inhabitants.\nThe successful candidate should be willing to engage in interdisciplinary and interprofessional\ncooperation between different organizational units and specialist areas as well as with occupational\ngroups that provide care and technical medical services.\nThe initial appointment is limited to six years as an assistant professor with a qualification agreement\n(tenure track model pursuant to § 99 para. 5 and 6 of the Universities Act). The career advancement goal\nis to transfer to a tenured position as an associate professor. If the candidate demonstrates outstanding\nand remarkable achievements, the qualification agreement may be fulfilled more quickly.\nCore duties and responsibilities:\n Innovatively advancing research in the field of neuromuscular disease\n Establishing and directing the neuromuscular research group\n Designing, implementing and directing funded research projects in the field of neuromuscular disease\n Teaching at the university and advising students pursuing medicine diplomas and doctoral studies\n Providing inpatient and outpatient care and being willing to work night shifts\n Directing the neuromuscular outpatient clinic (anticipated)\nSuccessful candidates must have the following qualifications and skills:\n Degree in medicine and a relevant doctoral degree\n Authorization to practice as a specialist in neurology or the equivalent authorization from\n another country\n Several years of clinical experience in the diagnosis and treatment of neuromuscular diseases\n Extensive research expertise in the field of neuromuscular disease\n Proven track record of high impact publications and third-party funding acquisition\n Experience in setting up and directing scientific working groups\n Proven track record in teaching and lecturing especially in the field of neuromuscular disease\n Excellent methodological expertise in electrophysiology and imaging techniques and/or willingness\n to improve these procedures\n High level of proficiency in both written and spoken German and English (proficiency level C1)\nThe ideal candidate has the following profile:\n Research stay abroad of several months at a different research institution than the one where he/she\n was educated in the specialist area\n Great willingness to engage in interdisciplinary and interprofessional cooperation\n Willingness to achieve academic excellence in research and teaching as well as the ability to inspire\n colleagues and students\n Responsible work habits, resilience and ability to solve problems\n MTBl. vom 26.05.2021, StJ 2020/21, 37. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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