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                "id": 7509,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "9",
                "published": "2019-11-27T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Geschäftsordnung des Senats; Beirat der Szolomayer Privatstiftung; Entsendungen in die Curricularkommissionen; Ethikkommission: Nachnominierungen; Einteilung des Studienjahres 2020/21; Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2019 – 2021 der Medizinischen Universität Graz; Leitungen: Bestellung zur Stellvertreterin des Leiters der Organisationseinheit Recht und Risikomanagement; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7509&pDocNr=968154&pOrgNr=1"
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            "index": 28,
            "text": "29\n                       Tenure Track Professor in Neurovascular Research\n                                                     at the Department of Neurology\n                                                        Division of General Neurology\nWe are looking for an excellent neurologist and researcher with great potential to develop an\ninternationally renowned research agenda in the field of neurovascular research.\nThe successful candidate is expected to practice as neurologist and conduct research and teaching in the\nfield of neurovascular medicine. Research should focus on pathophysiological mechanisms, prevention,\nprediction of outcome and therapeutic approaches to stroke. The new position will complement the\nexisting focus on clinical care and research in cerebrovascular disorders at the Division of General\nNeurology and guide the advancement of inter- and multidisciplinary neurovascular research activities.\nThe initial appointment is limited to six years. After the conclusion of a qualification agreement\n(assistant professor) the career advancement goal is to transfer to a tenured position as an associate\nprofessor (tenure track professor pursuant to § 99 para. 5 and 6 of the Universities Act). If the candidate\ndemonstrates outstanding and remarkable achievements, the qualification agreement may be fulfilled\nas quickly as possible.\nCore duties and responsibilities:\n     Conducting cutting-edge neurovascular research in acute and chronic cerebrovascular disorders,\n      employing in vivo methods for refined assessment and increased understanding of pathomechanisms\n     Acquiring competitive third-party funding and taking the lead in such research projects\n     Establishing an internationally renowned multidisciplinary team\n     Establishing high-quality prospective cohorts of patients\n     Teaching in curricula and supervising PhD students, mentoring and promoting young researchers\n     Giving lectures and seminars at international meetings and organizing conferences\n     Establishing and maintaining networks through local, national, and international collaborations\nSuccessful candidates must have the following qualifications and skills:\n     Degree in human medicine and a relevant doctoral degree\n     Authorization to practice as a neurologist\n     Proven clinical expertise in diagnosis and treatment of patients with cerebrovascular disorders,\n      including knowledge in advanced methods to characterize functional and structural cerebral\n      changes\n     Excellent scientific track record with an emphasis on publications in the field of cerebrovascular\n      disorders as well as competitive research grants and third-party funding\n     Proven ability to develop, initiate and carry out interdisciplinary projects in cerebrovascular\n      disorders\n     Experience in teaching and (co)supervising doctoral students and/or training post-doctoral fellows\n      (depending on the applicant’s career stage)\n     High level of proficiency in both written and spoken German and English (proficiency level C1)\nThe ideal candidate has the following profile:\n     Willingness to cooperate, open-mindedness and ability to work in a team\n     Systematic and analytical working methods, excellent organizational skills\n     Communication and social skills\n     Outstanding level of motivation\n                                                                                                   MTBl. vom 27.11.2019, StJ 2019/20, 9. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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        {
            "bulletin": {
                "id": 8151,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "42",
                "published": "2020-07-29T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Satzung der Medizinischen Universität Graz",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8151&pDocNr=1036619&pOrgNr=1"
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            "index": 32,
            "text": "33\n       (5)    Kommt die Dekanin/der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten aufgrund der beiden Gut-\n              achten zu dem Ergebnis, dass die Dissertation abzulehnen ist, hat der/die Studierende die Möglich-\n              keit, die Dissertation nach einer grundlegenden Überarbeitung neu einzureichen. In diesem Fall\n              muss der/die Studierende eine schriftliche Stellungnahme zu den Kritikpunkten, die zur Ablehnung\n              der Dissertation geführt haben, übermitteln und eine detaillierte Darstellung der durchgeführten\n              Änderungen beilegen.\n       (6)    Nimmt die Dekanin/der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten die Dissertation an, so ist\n              diese mit „mit Erfolg teilgenommen“ zu beurteilen. Lehnt die die Dekanin/der Dekan für studien-\n              rechtliche Angelegenheiten die Dissertation ab, so lautet die Beurteilung „ohne Erfolg teilgenom-\n              men“.\n       (7)     Wird die Dissertation von der Dekanin/dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten ange-\n              nommen, folgt das Abschlussrigorosum als mündliche Leistungsüberprüfung und als Verteidigung\n              der Dissertation.\n       (8)     Studierende sind berechtigt, sich zum Abschlussrigorosum in Form einer öffentlichen kommissio-\n              nellen Gesamtprüfung anzumelden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:\n              1.   Die positive Ablegung sämtlicher Lehrveranstaltungsprüfungen der Pflicht- und Wahlfächer\n                   als ersten Teil des Rigorosums.\n              2.   Die Annahme der Dissertation durch die Dekanin/den Dekan für studienrechtliche Angelegen-\n                   heiten.\nVII. Abschnitt - Korrektes Wissenschaftliches Arbeiten bei Prüfungen,\n       Bachelor- Master- und Diplomarbeiten, sowie Dissertationen\nDie Universität und ihre Angehörigen bekennen sich zur Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis. Eine\nGrundlage dafür stellen die „Richtlinien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI)\nzur Guten Wissenschaftlichen Praxis (GWP-Richtlinien der OeAWI)“ idgF dar.\nWISSENSCHAFTLICHES FEHLVERHALTEN, BEGRIFFE\nIn Anlehnung an die „Richtlinien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI) zur\nGuten Wissenschaftlichen Praxis (GWP-Richtlinien der OeAWI)“ liegt ein wissenschaftliches Fehlverhalten dann\nvor, wenn vorsätzlich, wissentlich oder grob fahrlässig gegen Standards der guten wissenschaftlichen Praxis\nverstoßen wird.\nDas wissenschaftliche Fehlverhalten umfasst insbesondere das Erfinden von Daten, die Fälschung von Daten,\ndas Plagiieren sowie das „Ghostwriting“. Um den terminologischen Anschluss an die „Richtlinien der OeAWI“ zu\ngewährleisten, ist in der Folge jedoch immer nur von „wissenschaftlichem Fehlverhalten“ bzw. „wissenschaft-\nlicher Praxis“ die Rede.\n§ 56. Plagiat\nEin Plagiat liegt gemäß § 51 (2) Z 31 UG idgF eindeutig dann vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen\nund als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpas-\nsagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Über-\nnahme ohne entsprechende Kenntlichmachung oder Zitierung der Quelle und der Urheberin/des Urhebers.\nZur Unterscheidung, ob im Einzelfall ein schwerwiegendes oder leichtes Plagiat vorliegt, sind insbesondere\nfolgende Aspekte heranzuziehen: Quantität der Übernahmen absolut und in Relation zur gesamten Arbeit,\nÜbernahme ganzer Gedankengänge oder einzelner Formulierungen, geplante und systematische Übernahmen\n(Vorsatz) oder Ausnützung einer Gelegenheit, „unsauberes Zitieren“, Verschleierungen/Übersetzungen. Das\nPlagiat muss einen inhaltlich substanziellen Teil der Arbeit betreffen und Auswirkungen auf die Gesamtaussage\nder Arbeit haben.\n                                                                Satzung Medizinische Universität Graz | Stand: MTBl. vom 29.07.2020 | 31"
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                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "38",
                "published": "2020-07-01T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Cirriculum: Curriculum für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin − Wiederverlautbarung; \r\n Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Allgemeinmedizin − Neueinrichtung; Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin − Neueinrichtung; \r\n Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung − Neueinrichtung;  Cirriculum:Curriculum für den Universitätslehrgang (ULG) HUMAN-CENTERED ARTIFICIAL INTELLIGENCE (AI) AND MACHINE LEARNING (ML) IN HEALTH − Neueinrichtung; Richtlinien des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz − Änderung und Wiederverlautbarung; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen; Wahl des Dekans für Doktoratsstudien; Wahl der stellvertretenden Dekanin für Dokoratsstudien; Widerruf der Bestellung zum Leiter der Klinischen Abteilung für Spezielle Anästhesiologie, Schmerz− und Intensivmedizin; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich;  Personalnachrichten; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur",
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            "text": "10\nangerechnet. Die vollständige Absolvierung aller Lehrveranstaltungen nach Curriculum Ver-\nsion 16 wird ebenfalls als erster Teil des Rigorosums anerkannt.\nFür Studierende, die noch nicht alle Lehrveranstaltungen absolviert haben, gelten hinsicht-\nlich der Lehrveranstaltung „Literaturclubs, Projektpräsentationen und Gastvorträge“ fol-\ngende Regelungen. Wenn schon beide Lehrveranstaltungen „Literaturclubs, Projektpräsen-\ntationen und Gastvorträge“ im Gesamtausmaß von 4 Semesterstunden absolviert wurden, ist\nkein Nachweis einer separaten „Projektpräsentation“, jedoch der Nachweis von 2 „Öffentli-\nchen Präsentationen (wissenschaftlicher Kongress oder Doctoral Day)“ erforderlich.\nWenn nur eine Lehrveranstaltung „Literaturclubs, Projektpräsentationen und Gastvorträge“\nim Ausmaß von 2 Semesterstunden absolviert wurde, ist die Absolvierung einer Lehrveran-\nstaltung „Literaturclubs und Gastvorträge“ (2 Semesterstunden), einer „Projektpräsenta-\ntion“ (0,5. Semesterstunden) und 2 „Öffentlicher Präsentationen (wissenschaftlicher Kon-\ngress oder Doctoral Day)“ im Gesamtausmaß von 1 Semesterstunde nachzuweisen.\n                                         Dissertation\n§ 6. Dissertation\n(1)     Die/der Studierende erbringt durch die Dissertation den Nachweis, dass sie/er die\nBefähigung zur selbständigen Lösung von wesentlichen Fragestellungen der aktuellen wis-\nsenschaftlichen Forschung erworben hat. Die Dissertation muss daher eine eigenständige\nOriginalarbeit darstellen, die von der/dem Studierenden selbständig angefertigt und abge-\nfasst worden ist; letzteres ist von der/dem Studierenden in einer Präambel zur Dissertation\nzu bestätigen.\nDie/der Studierende muss weiters bestätigen, dass bei der Arbeit für die Dissertation und\nbei daraus entstehenden Publikationen die Richtlinie der Medizinischen Universität Graz über\nStandards für gute wissenschaftliche Praxis eingehalten wurden.\nRegeln und Form der zu erstellenden Dissertation sind in der Dissertationsrichtlinie und der\n„Checklist for Students and Supervisors” ausgeführt. Eine kumulative Dissertation ist in be-\ngründeten Einzelfällen und nach vorhergehender Rücksprache mit der Dekanin/dem Dekan\nfür Doktoratsstudien in Übereinstimmung mit der Dissertationsrichtlinie möglich. Die ge-\nmeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wobei der ei-\ngene Beitrag der Doktorandin/des Doktoranden deutlich abzugrenzen ist, und jede beteiligte\nDoktorandin/jeder beteiligte Doktorand eine eigene Dissertation anfertigen muss.\nDie Dissertation ist grundsätzlich in englischer Sprache abzufassen. Ausgenommen von dieser\nRegelung sind Dissertationen, deren thematische Ausrichtung Deutsch als wissenschaftliche\nSprache erfordert. Eine Zusammenfassung der Dissertation ist in Englisch und Deutsch vor-\nzulegen.\n(2)     Im Rahmen der Zulassung zum Doktoratsstudium wird eine Dissertationsvereinbarung\nabgeschlossen, die die Rechte und Pflichten der/des Betreuenden und der/des Studierenden\nregelt.\n(3)     Während des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft wird die/der Studie-\nrende von einer Betreuerin/einem Betreuer unterstützt und angeleitet. Bei interdisziplinä-\nren Forschungsprojekten kann eine zweite Betreuerin/ein zweiter Betreuer bestellt werden,\ndie/der fachlich in einem engen Verhältnis zum Thema der Dissertation stehen muss. Zu den\nAufgaben der Betreuerin/des Betreuers gehört es, die Doktorandin/den Doktoranden zur\nselbständigen wissenschaftlichen Tätigkeit anzuleiten und zu unterstützen. Dazu gehört auch\ndie Förderung einer eigenständigen wissenschaftlichen Publikationstätigkeit. Die Betreuung\nder/des Studierenden endet mit der Ablegung des Abschlussrigorosums, spätestens jedoch\n                                          Mitteilungsblatt vom 01.07.2020, Stj 2019/2020, 38. Stk. RN184\n                                           Seite 7 von 13"
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                "id": 1485,
                "academic_year": "2008/09",
                "issue": "21",
                "published": "2009-07-15T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1485&pDocNr=17570&pOrgNr=1"
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            "index": 60,
            "text": "- 61 -\n                                                                ALLGEMEINER TEIL\n                                                                      Präambel\nDas Diplomstudium Zahnmedizin wurde eingeführt um die Vergleichbarkeit der Studiendauer mit der\nMehrzahl der europäischen Staaten herzustellen. Es löste in seinen Grundzügen die seinerzeitige\nFachausbildung zum Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ab und orientiert sich in seinen Zielen\nan der 3 Jährigen Fachausbildung.\nDas Diplomstudium Zahnmedizin bereitet die Studierenden auf den zukünftigen Beruf als\nZahnarzt/Zahnärztin vor. Es werden theoretische Grundlagen und praktische Fertigkeiten in integrativer,\nthemenzentrierter und patienten-orientierter Form vermittelt. Besonderen Stellenwert nehmen\nhumanwissenschaftliche Aspekte im Sinne des biopsychosozialen Modells ein. Weiters werden die\nGrundzüge wissenschaftlichen Denkens vermittelt.\nEs wird angestrebt, für die Studierenden auf Basis einer breiten medizinischen Bildung die besten\nVoraussetzungen für den Eintritt in das Berufsleben und optimale Grundlagen für die postpromotionelle\nAusbildung in allen ärztlichen Fachbereichen zu schaffen. Zugleich sollen Sie befähigt werden, sich im Sinne\neines lebenslangen Lernens mit den medizinischen Veränderungen im Laufe der Tätigkeit\nkritisch auseinander setzen zu können.\nDieses Curriculum erfordert auch eine inhaltliche Integration der postpromotionellen Weiterbildung, um ein\nin sich konsistentes Konzept der gesamten ärztlichen Ausbildung zu schaffen. Das Studium Zahnmedizin ist\nein Diplomstudium.\nDie Möglichkeit für ein anschließendes Doktoratstudium der medizinischen Wissenschaft ist vorgesehen.\nDie Gleichstellung der Geschlechter wird bei Lehrenden und Studierenden gewährleistet und durch den\nArbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen überwacht. Geschlechtsspezifische Aspekte werden inhaltlich\nwährend des gesamten Studiums berücksichtigt.\n                                                                          §1\n                                                                Ziele des Studiums\n      1. Die Ziele orientieren sich an den Ausbildungsinhalten und Profilen der seinerzeitigen Ausbildung\n            zum Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.\n      2. Das Diplomstudium Zahnmedizin vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten in allen herkömmlichen\n            Teilgebieten der Zahnmedizin wie konservierende Zahnheilkunde, zahnärztliche Chirurgie,\n            prothetische und restaurative Zahnheilkunde, Parodontologie, Orthodontie und beinhaltet auch\n            die Strahlenschutzausbildung in einem Ausmaß, welches der Sicherstellung der zahnärztlichen\n            Grundversorgung einer allgemeinen zahnärztlichen Praxis dient.\n      3. Das Diplomstudium dient als Grundlage für weiterführende Spezialausbildungen auf dem Gebiet\n            der Zahn- Mund-                         und          Kieferheilkunde in universitären und außeruniversitären\n            Bildungsinstitutionen.\n      4. Das Diplomstudium bildet die Basis für die wissenschaftliche Tätigkeit in den Teilgebieten der\n            Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.\n                                                                          § 2.\n                                                       Studiendauer, Studienabschnitte\n(1) Das Diplomstudium Zahnmedizin besteht aus drei Studienabschnitten mit einer Studiendauer von 12\nSemestern.\n(2) Der erste Studienabschnitt umfasst zwei Semester und ist mindestens zu 90 % identisch mit dem ersten\nStudienabschnitt der Studienrichtung Humanmedizin. Er hat die Aufgabe, das Wissen und grundlegendes\nVerständnis bezüglich des menschlichen Organismus zu vermitteln und soll den theoretischen Unterbau für\ndas Verstehen der klinischen Präsentationen liefern. Erstes Training ärztlicher Fähigkeiten und der\nKommunikation finden ebenso Platz wie die Studieneingangsphase inkl. Berufsfelderkundung. Im Rahmen\nder Berufsfelderkundung wird auch auf die zahnärztlich relevanten Berufsbilder und auf die Überprüfung\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 15.07.2009, StJ 2008/09, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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                "id": 117,
                "academic_year": "2005/06",
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            "text": "46\n5.2.6       Weiterentwicklung einer transparenten und effizienten Universitäts-\n            organisation\nDie langfristige organisatorische, personelle, infrastrukturelle sowie bauliche Entwicklung und der\nFinanzierungsbedarf der MUG sind ausführlich im Zukunftspaket 2020 beschrieben. Die Überprüfung und\nständige Weiterentwicklung der Universitätsorganisation in Lehre, Forschung, universitärer\nKrankenversorgung und Administration zu effizienten, dienstleistungsorientierten Abläufen dient der\nUnterstützung von Studierenden, Lehrenden, Forscherinnen und Forschern, aber auch der Patientinnen und\nPatienten, soweit die MUG hier über Vereinbarungen mit der KAGes Einfluss nehmen kann. Mögliche\nadministrative Synergiepotentiale mit der KAGes sind zu prüfen. Eine sinnvolle administrative\nZusammenarbeit         mit     der     KAGes      ist    in    klaren     Teilvereinbarungen         im    Rahmen der\nZusammenarbeitsvereinbarung festzulegen.\nDer Aufbau einer eigenen Infrastruktur zur Sicherstellung der informationstechnischen Grundlagen für die\nStudien- und Lehrverwaltung, das Forschungsinformationssystem und das Data Warehouse als Grundlage\nfür die Erstellung der Wissensbilanz wird fortgeführt. Ein auf einer Beschaffungsrichtlinie gegründetes\n„Beschaffungsservice Center“ zur Erzielung nachweislicher Kosteneinsparungen soll eingerichtet werden.\nBeschaffungsstrukturen werden, wo sinnvoll, mit der KAGes abgestimmt.\n5.2.7       Qualitätsmanagement\nAusgehend von den europäischen Vorgaben im Bereich der Qualitätssicherung im Hochschulbereich mit\ndem Ziel, ein „europäisches System der Qualitätssicherung mit vergleichbaren Methoden und Kriterien“14 zu\netablieren und orientiert an der Strategie der MUG wird ein effektives Managementsystem auf der Basis des\nEFQM-Excellence Konzeptes an der MUG aufgebaut und weitergeführt.\nAngestrebte Effekte sind Steuerungsmöglichkeit für die Führungsebene, Verbesserung der\nForschungsbedingungen, Optimierung der Lehre, Erhöhung der Qualität der Spitzenmedizin,\nMitarbeiterorientierung, Effizienzsteigerung durch Transparenz der Prozessabläufe und der\nEntscheidungsstrukturen, und Verstärkung des Dienstleistungsgedankens. Maßnahmen zur Erhebung der\nMitarbeiterinnen- und Mitarbeiterzufriedenheit und deren beruflichen Perspektiven werden geplant.\nDie konkrete Umsetzung von Qualitätsmanagement in Lehre und Forschung ist in den entsprechenden\nKapiteln näher ausgeführt. (Vgl. zur Lehre: Kapitel 3.2.5, zu Forschung Kapitel 4.2.2.5)\n5.2.8       Kooperationen mit der Stmk. Krankenanstalten GmbH (KAGes)\nIn Lehre, Forschung und Krankenversorgung sollen Zentrumskonzepte integrative Ziele der Curricula und\nder Verbundforschung, aber auch die Weiterentwicklung von fächerübergreifenden Behandlungsstrategien\nfördern. Für diesen Zweck ist eine horizontale Vernetzung bei Erhalt der Kliniken bzw. klinischen\nAbteilungen vorgesehen.\nDie gesetzlich geforderte Erstellung einer transparenten, die akademischen Besonderheiten\nberücksichtigenden Zusammenarbeitsvereinbarung mit der KAGes ist eine der wichtigsten Maßnahmen\nüberhaupt, um den universitären Standort zu sichern. Verhandlungen über eine institutionalisierte\nKooperation (z.B. Betriebsführungsgesellschaft) sind im Gange. Zur Sicherstellung der Forschung und Lehre\nin den klinischen Organisationseinheiten und Fächern und der Krankenversorgung auf universitärem Niveau\nmuss mit dem Krankenhausträger über die quantitative und qualitative Beteiligung der MUG verhandelt\nwerden. Diese Gespräche werden unter gegenseitiger Respektierung der jeweiligen Aufgaben beider Partner\ngeführt. Durch organisatorische Maßnahmen muss die für Zwecke der Forschung zur Verfügung stehende\nZeit ausgeweitet werden. Ein zentrales Anliegen ist die Etablierung eines transparenten und wirtschaftlich\nnachvollziehbaren Gegenverrechnungsmodells für den Klinischen-Mehraufwand (KMA).\n14\n   Der europäische Hochschulraum. Erklärung der europäischen Bildungsminister vom 19. Juni 1999 in Bologna\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2225&pDocNr=28200&pOrgNr=1"
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            "index": 6,
            "text": "-7-\nWir freuen uns über die Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen, die Sie bis spätestens\n30. September 2010 übermitteln. Inkludieren Sie bitte eine schriftliche Selbstpräsentation (max. 5000\nZeichen), welche wir auf unserer Website veröffentlichen dürfen. Senden Sie die Unterlagen am Postweg\nund via E-mail an: Medizinische Universität Graz, z.H. Herrn Rektor Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle,\nAuenbruggerplatz 2/4, A-8036 Graz, rektor@medunigraz.at. Verwenden Sie die vorgesehenen,\nstrukturierten Bewerbungsformulare, die Sie auf http://www.medunigraz.at/bewerbungsformulare\ndownloaden können.\nDie Medizinische Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und\nfordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig\naufgenommen.\n195.2 Ausschreibung der Universitätsprofessuren gem. § 99 Abs. 3 - Sonderregelung für beamtete\nHabilitierte\n1. UniversitätsprofessorIn gemäß § 99 Abs. 3 UG mit Fokus Forschung\nAn der Medizinischen Universität Graz werden folgende Stellen einer Universitätsprofessorin/eines\nUniversitätsprofessors gemäß § 99 Abs. 3 UG besetzt:\n5 Stellen einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors gemäß § 99 Abs. 3 UG mit dem\nSchwerpunkt Forschung sowie Bezug auf mindestens eines der Forschungsfelder und/oder auf das\nGeneralthema „Nachhaltige Gesundheitsforschung“ der Medizinischen Universität Graz.\nDie ausgeschriebenen Stellen sind zunächst für einen Zeitraum von sechs Jahren befristet und für\nUniversitätsdozentInnen gemäß § 94 Abs. 2 Z2 UG vorgesehen. Zur Bewerbung berechtigt sind somit\nausschließlich „außerordentliche UniversitätsprofessorInnen“ der Medizinischen Universität Graz gemäß §\n122 Abs. 2 Z 4 UG. Gemäß § 99 Abs. 3 UG ist eine unbefristete Verlängerung der Bestellung nach\nDurchführung einer Qualifikationsprüfung möglich. Der Antrag auf unbefristete Verlängerung kann nach\ndem vollendeten fünften Jahr gestellt werden.\nWeitere Informationen zu organisatorischen Rahmenbedingungen sowie Bewerbungsformulare erhalten Sie\nauf unserer Website: www.medunigraz.at/3431.\nWir freuen uns über die Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen einschließlich eines Konzepts Ihres\nangestrebten Leistungsbereichs (2 – max. 5 Seiten) für die nächsten 6 Jahre, die Sie bitte elektronisch bis\nzum 15. September 2010 an rektor@medunigraz.at senden.\nDie Medizinische Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in der Kurie der\nProfessorInnen an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig berücksichtigt.\n2. UniversitätsprofessorIn gemäß § 99 Abs. 3 UG mit Fokus Lehre\nAn der Medizinischen Universität Graz werden folgende Stellen einer Universitätsprofessorin/eines\nUniversitätsprofessors gemäß § 99 Abs. 3 UG besetzt:\n2 Stellen einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors gemäß § 99 Abs. 3 UG der\nMedizinischen Universität Graz mit dem Schwerpunkt Lehre.\nDie ausgeschriebenen Stellen sind zunächst für einen Zeitraum von sechs Jahren befristet und für\nUniversitätsdozentInnen gemäß § 94 Abs. 2 Z 2 UG vorgesehen. Zur Bewerbung berechtigt sind somit\nausschließlich „außerordentliche UniversitätsprofessorInnen“ der Medizinischen Universität Graz gemäß §\n122 Abs. 2 Z 4 UG. Gemäß § 99 Abs. 3 UG ist eine unbefristete Verlängerung der Bestellung nach\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 21.07.2010, StJ 2009/10, 28.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 6235,
                "academic_year": "2017/18",
                "issue": "11",
                "published": "2018-01-10T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Leitungen: Bestellung zur/zum LeiterIn sowie zur/zum StellvertreterIn der/des Leiters/Leiterin einer Organisationseinheit im nicht-wissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zur/zum LeiterIn sowie zur/zum 1. StellvertreterIn der/des Leiters/Leiterin und zur/zum 2. StellvertreterIn der/des Leiters/Leiterin einer Organisationseinheit im \r\nnichtwissenschaftlichen Bereich; Richtlinie des Rektorats: Core Facilities – General Regulations and Assessment; Richtlinie des Rektorats: Richtlinie zur Nutzung der zentralen Forschungsverfügungsflächen und sonstiger Forschungsinfrastruk-turen der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6235&pDocNr=720489&pOrgNr=1"
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            "index": 26,
            "text": "- 27 -\n                                                      55. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Hellmut SAMONIGG, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des\nKollektivvertrages ausschreibt:\n55.1        Freie Stelle einer Universitätsprofessur für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie\nDie Medizinische Universität Graz ist eine junge Organisation mit traditionsreichen Wurzeln, die sich an\nden Werten einer nachhaltigen und umfassenden Gesundheitsversorgung orientiert. Rund 2.100 Mitarbei-\nterInnen arbeiten in Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung. Folgende attraktive und anspruchsvolle\nPosition wird besetzt:\n                                                          Universitätsprofessur für\n                                                  Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie\n                            an der Klinischen Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie\n                                   der Universitätsklinik für Zahnmedizin und Mundgesundheit\nDie Klinische Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie erfüllt zentrale Aufgaben in For-\nschung, Lehre und PatientInnenversorgung. Eingebettet in die Universitätsklinik für Zahnmedizin\nund Mundgesundheit am LKH-Universitätsklinikum Graz deckt die Klinische Abteilung das gesamte\nkieferchirurgische Spektrum im Einzugsgebiet der Steiermark sowie angrenzender Bundesländer\nbetreffend der PatientInnenversorgung ab. Der klinischen Forschung kommt eine besondere Be-\ndeutung am Standort zu. Die/der für die Leitungsfunktion der Klinischen Abteilung für Mund-, Kie-\nfer- und Gesichtschirurgie vorgesehene UniversitätsprofessorIn wird mit folgenden zentralen Auf-\ngaben betraut:\n           Klinische eigenverantwortliche Tätigkeit sowie Sicherstellung und Ausbau der klinischen Tätigkeits-\n            schwerpunkte in der orthognathen Chirurgie, der Lippen-Kiefer-Gaumenspaltenchirurgie, der Tu-\n            morchirurgie und Traumatologie\n           Etablierung einschlägiger translationaler sowie klinischer interdisziplinärer Forschung\n           Engagement im Bereich der universitären Lehre sowie in der Weiterentwicklung der postgradualen\n            Ausbildung\n           Sicherstellung der gezielten Nachwuchsförderung im ärztlichen Bereich sowie Erhalt und weiterer\n            Ausbau spezieller Kompetenzen im fachärztlichen Bereich für Forschung, Lehre und PatientInnen-\n            versorgung\n           Weiterführung und Ausbau der interdisziplinären Kooperationen mit den chirurgischen Fächern –\n            hier insbesondere mit der Zahnmedizin, HNO und Neurochirurgie – sowie Strahlentherapie, Nuk-\n            learmedizin, Onkologie, Radiologie und Pathologie\n           Mitarbeit beim Aufbau und der Etablierung eines zukünftigen Kopf- und Halszentrums im Verbund\n            mit der Universitätsklinik für HNO als Subzentrum des CCC Graz nach internationalen Maßstäben\nFür diese Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitätsausbildungen in Human-\n            und Zahnmedizin\n       FachärztIn für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie\n       Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation\n       Erfolgreiche wissenschaftliche Publikationstätigkeit sowie Einbindung in die internationale For-\n            schung in einem oder mehreren der oben angeführten Schwerpunkte\n       Erfahrung in der Einwerbung von Projektmitteln als AntragstellerIn oder Principal\n            Investigator (Drittmittel)\n       Erfahrung in universitärer Lehre, insbesondere im Fach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie\n       Mehrjährige breite klinische Erfahrung in Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie mit besonderer Ex-\n            pertise in einem oder mehreren der oben angeführten Schwerpunkte (Nachweis durch strukturier-\n            ten Katalog eigenverantwortlich durchgeführter Operationen)\n       Führungs- und Leitungserfahrung an einer klinischen oder klinisch-wissenschaftlichen Einrichtung\n                                                                                                     MTBl. vom 10.01.2018, StJ 2017/18, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 6626,
                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "12",
                "published": "2018-12-19T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Widerruf der Bestellung der 2. stellvertretenden Leitung der Organisationseinheit Studienmanagement; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Vorstandes einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Bestellung zum Arbeitsmediziner; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft;  Leistungsvereinbarung 2019 – 2021 der Medizinischen Universität Graz; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates betreffend Lehrverhältnisse im Angehörigenbereich; Verordnung des Rektorates: Verordnung des Rektorates über den Nachweis von Kenntnissen der Unterrichtssprache; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Errichtung, Ausschreibung und Besetzung von Laufbahnstellen\r\ngemäß § 99 Abs. 5 UG; Widerruf der Bestellung zur wissenschaftlichen Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“,„Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“ sowie der entsprechenden Vollmachten; Wissenschaftliche Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“, „Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“; Schiedskommission: Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den AKGL; Ethikkommission – Bestellung der Ethikkommissionsmitglieder in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6626&pDocNr=843757&pOrgNr=1"
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            "index": 43,
            "text": "44\n                                               C3. Weiterbildung\nC3.1.     Bezug zum GUEP sowie zum universitären EP\nIn Zeiten der rasanten Wissensvermehrung im medizinischen Bereich ist es essentiell, zum\nPatient/innenwohl allen damit befassten Berufsgruppen Zugang zu laufender forschungs- und\nevidenzbasierter qualitativ hochwertiger Fort- und Weiterbildung in Diagnostik, Pflege, Therapie aber\nauch Prävention und sicherer Schulung zu ermöglichen. Zudem soll der Erwerb von Up-to-Date\nForschungs- und Management Know-How ermöglicht werden. So wie dies im GUEP im Systemziel 3c\n(S. 20f) vorgesehen ist.\nDas Weiterbildungsangebot der Med Uni Graz ist unter der Dachmarke „Postgraduate School“ zusam-\nmengefasst und wird entsprechend vermarktet.\nSämtliche Angebote unterliegen einer laufenden Evaluierung                 in Hinblick auf inhaltliche und organi-\nsatorische Aspekte, sowie der Verwertbarkeit im Berufsalltag               der Absolvent/innen (EP, HZ 2 bis 4,\nS. 30-34). Die Curricula von Universitätslehrgängen (ULG)                   werden bedarfsorientiert nach inter-\nnationalen Standards entwickelt bzw. adaptiert. Blended                      Learning Elemente und geblockte\nPräsenztermine erleichtern das lebensbegleitende Lernen für                Berufsgruppen im gesamten Gesund-\nheitsbereich aus dem In- und Ausland.\nC3.2.     Darstellung der Leistungen im Weiterbildungsbereich\nVerzeichnis der Universitätslehrgänge (Stand WS 2018/2019)\nSKZ5     Universitätslehrgang       Bezug zur LLL-Strategie/EP                                Ressourcenquellen\n                                    Punkte 1 bis 7 der LLL-Strategie;\n                                                                                              Teilnahmegebühren,\n         Akademische/r Experte/in   Punkt IV Lehre, Hauptziel 2 „Ausweitung des Studien-\n  113                                                                                         Drittmittelfinanzierte\n         Diabetes Care              angebots und Weiterentwicklung bestehender Curricula“,\n                                                                                              OSM Mitarbeiter/innen\n                                    Maßnahmen 7+8 laut EP S. 32\n                                    Punkte 1 bis 7 der LLL-Strategie;\n                                                                                              Teilnahmegebühren,\n                                    Punkt IV Lehre, Hauptziel 2 „Ausweitung des Studien-\n  137    Diabetes Care                                                                        Drittmittelfinanzierte\n                                    angebots und Weiterentwicklung bestehender Curricula“,\n                                                                                              OSM Mitarbeiter/innen\n                                    Maßnahmen 7+8 laut EP S. 32\n                                                                                              Teilnahmegebühren,\n                                    Punkte 1 bis 7 der LLL-Strategie;\n                                                                                              externe Förderungen\n         Master of Health Education Punkt IV Lehre, Hauptziel 2 „Ausweitung des Studien-\n  215                                                                                         (z.B. Land Stmk.),\n         (Gesundheitserziehung)     angebots und Weiterentwicklung bestehender Curricula“,\n                                                                                              Drittmittelfinanzierte\n                                    Maßnahmen 7+8 laut EP S. 32\n                                                                                              OSM Mitarbeiter/innen,\n         Academic Expert in         Punkte 1 bis 7 der LLL-Strategie;\n                                                                                              Teilnahmegebühren,\n         Dermoscopy                 Punkt IV Lehre, Hauptziel 2 „Ausweitung des Studien-\n  271                                                                                         Drittmittelfinanzierte\n         and Preventive             angebots und Weiterentwicklung bestehender Curricula“,\n                                                                                              OSM Mitarbeiter/innen\n         Dermatooncology            Maßnahmen 7+8 laut EP S. 32\n                                    Punkte 1 bis 7 der LLL-Strategie;\n         MSc in Dermoscopy                                                                    Teilnahmegebühren,\n                                    Punkt IV Lehre, Hauptziel 2 „Ausweitung des Studien-\n  272    and Preventive                                                                       Drittmittelfinanzierte\n                                    angebots und Weiterentwicklung bestehender Curricula“,\n         Dermatooncology                                                                      OSM Mitarbeiter/innen\n                                    Maßnahmen 7+8 laut EP S. 32\n                                                                                              Teilnahmegebühren,\n                                    Punkte 1 bis 7 der LLL-Strategie;\n                                                                                              externe Förderungen\n         Master of Public Health    Punkt IV Lehre, Hauptziel 2 „Ausweitung des Studien-\n  503                                                                                         (z.B. Land Stmk.),\n         (MPH)                      angebots und Weiterentwicklung bestehender Curricula“,\n                                                                                              Drittmittelfinanzierte\n                                    Maßnahmen 7+8 laut EP S. 32\n                                                                                              OSM Mitarbeiter/innen\n                                                                                              Teilnahmegebühren,\n                                    Punkte 1 bis 8 der LLL-Strategie;\n                                                                                              Drittmittelfinanzierte\n         MBA Health Care and        Punkt IV Lehre, Hauptziel 2 „Ausweitung des Studien-\n  504                                                                                         OSM Mitarbeiter/innen,\n         Hospital Management        angebots und Weiterentwicklung bestehender Curricula“,\n                                                                                              Zusammenarbeit gem.\n                                    Maßnahmen 7+8 laut EP S. 32\n                                                                                              § 56 UG\n5\n  Studienkennzahl (ohne Kopfcode)\nBMBWF                                         Medizinische Universität Graz                                 Seite 41 von 65"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 29,
                "academic_year": "2003/04",
                "issue": "17",
                "published": "2003-12-22T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=29&pDocNr=4700&pOrgNr=1"
            },
            "index": 2,
            "text": "-3-\n(2) Jedes Mitglied einer Kommission kann nach Versendung der vorläufigen Tagesordnung bei der\nVorsitzenden oder beim Vorsitzenden die Beiziehung von Auskunftspersonen oder Fachleuten verlan-\ngen. Eine Ablehnung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden ist von dieser oder diesem in der\nSitzung zu begründen.\n(3) Jedes Mitglied kann während der Sitzung die Beiziehung von Auskunftspersonen oder Fachleuten\nbeantragen.\n§ 6. Sitzungen\n(1) Die Beratung und Beschlussfassung von Kommissionen erfolgen mit Ausnahme von Abstimmun-\ngen im Umlaufweg in ordentlichen oder außerordentlichen Sitzungen.\n(2) Ordentliche Sitzungen dienen vornehmlich der Erledigung der laufenden Geschäfte.\n(3) Außerordentliche Sitzungen finden aus besonderen Anlässen oder zur Behandlung dringlicher\nAngelegenheiten statt und werden gem. § 7 (6) einberufen.\n(4) In der lehrveranstaltungsfreien Zeit dürfen Sitzungen nur stattfinden, wenn wenigstens die Hälfte\nder Mitglieder jeder in der Kommission vertretenen Personengruppe zustimmt. Liegen die schriftlichen\nZustimmungserklärungen bis 4 (vier) Werktage vor der geplanten Sitzung nicht vor, ist die Sitzung\nabzusagen. Die Absage ist öffentlich bekannt zu machen und an die Mitglieder der Kommission zu\nsenden.\n§ 7. Einberufung von Sitzungen\n(1) Die/der Vorsitzende einer Kommission kann jederzeit unter Einhaltung der Fristen lt. (5) eine or-\ndentliche Sitzung dieser Kommission einberufen.\n(2) Der Senat ist von der/dem Vorsitzenden mindestens zweimal im Semester während der Zeit, in der\nLehrveranstaltungen abgehalten werden, zu einer ordentlichen Sitzung einzuberufen.\n(3) Die Sitzungen von Beiräten, beratenden Kommissionen und Arbeitsgruppen sind bei gegebenem\nAnlass einzuberufen. Dies gilt auch für Sitzungen, die zur Abberufung der/des Vorsitzenden anbe-\nraumt werden.\n(4) Die/der Vorsitzende hat nach Möglichkeit zu Ende eines jeden Semesters für das kommende Se-\nmester, spätestens aber in der ersten Woche des neuen Semesters, den Mitgliedern der Kommission\neine Übersicht über die vorgesehenen ordentlichen Sitzungstermine zu geben.\n(5) Sofern die Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt, ist der Termin einer Sitzung den Mitglie-\ndern der Kommission mindestens 12 Werktage vor der Sitzung schriftlich oder auf elektronischem\nWeg unter Beifügung einer vorläufigen Tagesordnung bekannt zu geben. Tagesordnungspunkte kön-\nnen von jedem Mitglied der Kommission bis spätestens 6 Werktage vor der Sitzung eingebracht wer-\nden.\n(6) Eine Sitzung einer Kommission ist von der/dem Vorsitzenden zum frühest möglichen Termin, zu-\nmindest aber innerhalb von 5 Werktagen, mit einem Sitzungstermin innerhalb von 5 Werktagen ab\nEinberufung, einzuberufen, wenn dies wenigstens ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder der\nKommission schriftlich, per Email oder Fax unter Beifügung einer Vorlage zur Tagesordnung verlan-\ngen (außerordentliche Sitzung). Kommt die/der Vorsitzende oder die Stellvertreterin/der Stellvertreter\ndiesem Verlangen nicht nach, so kann eine Vertreterin/ein Vertreter der beantragenden Gruppe inner-\nhalb von 6 Werktagen nach Ablauf der oben genannten 5-tägigen Frist durch Verständigung der Rek-\ntorin/des Rektors der MedUGraz eine Sitzung verlangen. Diese/dieser hat unverzüglich (innerhalb von\n2 Werktagen) eine Sitzung mit einem Termin innerhalb von 5 Werktagen einzuberufen und die Sitzung"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 7529,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "10",
                "published": "2019-12-04T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Einsetzung einer Habilitationskommission; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin des Lehrstuhlinhabers für makroskopische und klinische Anatomie; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Vorständin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7529&pDocNr=970501&pOrgNr=1"
            },
            "index": 11,
            "text": "12\n58.1.      Tenure Track Professuren\n                                   Tenure Track Professor in Biostatistics\n                at the Institute for Medical Informatics, Statistics and Documentation\nWe are looking for an excellent researcher with great potential to develop an internationally renowned\nresearch agenda in the field of biostatistics.\nThe successful candidate is expected to conduct research and teaching in the field of biostatistics\nincluding courses in the doctoral programs within the Medical University of Graz.\nCandidates for the position are expected to have substantial experience in biostatistics, particularly but\nnot exclusively in planning and evaluating clinical trials and observational studies, systematic reviews\nand meta-analysis and analysis of large data sets. In addition, experience in teaching and a strong interest\nin collaborations within the Med Uni Graz are required.\nThe initial appointment is limited to six years. After the conclusion of a qualification agreement\n(assistant professor) the career advancement goal is to transfer to a tenured position as an associate\nprofessor (tenure track professor pursuant to § 99 para. 5 and 6 of the Universities Act). If the candidate\ndemonstrates outstanding and remarkable achievements, the qualification agreement may be fulfilled\nas quickly as possible.\nCore duties and responsibilities:\n     Conducting cutting-edge research and applied research in the field of biostatistics\n     Giving lectures and seminars in undergraduate and doctoral curricula\n     Supervising doctoral students, MSc and M.D. students as well as mentoring and promoting young\n      researchers\n     Acquiring competitive third-party funding and taking the lead in such research projects\n     Collaborating within the research areas of the Medical University of Graz\n     Establishing and maintaining networks and collaborations with national and international partner\n      institutions\n     Supporting scientific and public outreach in the research area (public lectures, media, etc.)\nSuccessful candidates must have the following qualifications and skills:\n     Ph.D. or equivalent doctoral degree in biostatistics, statistics, mathematics or another related field\n      along with significant experience in the field of biostatistics\n     Excellent track record in biostatistics with publications in leading journals\n     Proven ability to develop, initiate and carry out interdisciplinary research projects\n     Experience in teaching and/or (co)supervising doctoral students and/or training post-doctoral fellows\n      (depending on the applicant’s career stage)\n     International scientific visibility documented by presentations (and invitations to present) at\n      international conferences and contributions to conference organization in the research field\n      (depending on the applicant’s career stage)\n     High level of proficiency in written and spoken English High level of proficiency in written and spoken\n      English (proficiency level C1)\nThe ideal candidate has the following profile:\n     Willingness to cooperate, open-mindedness and ability to work in a team\n                                                                                                 MTBl. vom 04.12.2019, StJ 2019/20, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8613,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "16",
                "published": "2020-12-23T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur Vorstand*Vorständin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur supplierenden Vorständin einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur supplierenden Leiter*in einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber makroskopische und klinische Anatomie; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Lehrstuhlinhaber für Physiologie; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter des Diagnostik- und Forschungsinstitutes für Gerichtliche Medizin; Leitungen: Bestellung zum*zur Leiter*in einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen; Satzungsänderung: Satzungsteil Frauenförderungsplan; Einteilung des Studienjahres 2021/22; Satzungsänderung: Satzungsteil Studienrecht; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2022-2027; Einsetzung einer Berufungskommission; Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs. 4, § 4 KA-AZG für die an der Medizinischen Universität Graz als Ärztinnen und Ärzte oder Zahnärztinnen und Zahnärzte beschäftigten Mitarbeiter*innen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8613&pDocNr=1092414&pOrgNr=1"
            },
            "index": 14,
            "text": "15\n§ 10 Karriereplanung sowie Aus- und Weiterbildung\n(1) Die Med Uni Graz setzt geeignete personelle, organisatorische und finanzielle Maßnahmen\nhinsichtlich folgender Bereiche:\n1. Förderung wissenschaftlicher Leistungen von Frauen\n2. Förderung des weiblichen wissenschaftlichen und des studierenden Nachwuchses\n3. Weiterbildung und Förderung der beruflichen Qualifizierung der Frauen\n(2) Frauen sind aktiv dahingehend zu fördern, dass sie sich für Karrierestellen und Professuren\nqualifizieren und zur Bewerbung zu motivieren.\n(3) Struktur- und Reorganisationsprogramme haben bestmöglich auf die Zielsetzungen der\nFrauenförderung Bedacht zu nehmen.\n(4) Das Rektorat baut das Angebot an frauenspezifischen Programmen nach Maßgabe der budgetären\nMöglichkeiten im Rahmen der Personalentwicklung in Kooperation mit der OE GENDER:UNIT aus –\ninsbesondere für den wissenschaftlichen Bereich, um Frauen die Karrierestufen und\nHierarchieebenen, in denen sie weiter unterrepräsentiert sind, zu ermöglichen.\n(5) Frauen sind über Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Kenntnis zu setzen, zur Teilnahme zu\nmotivieren sowie bei Teilnahme nachdrücklich zu berücksichtigen. Für diese Teilnahme ist eine\nFreistellung zu ermöglichen, soweit keine zwingenden dienstlichen Interessen entgegenstehen.\n(6) Bei der Planung und Durchführung von Fortbildungsseminaren ist nach Maßgabe der budgetären\nMittel auf eine familienfreundliche Organisation Bedacht zu nehmen (z.B. Möglichkeit der\nKinderbetreuung).\n(7) Führungskräfte sind verpflichtet, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen insbesondere in ihrer\nweiteren Ausbildung sowie in der wissenschaftlichen Qualifizierung (Dissertation bzw.\nwissenschaftliches Doktorat, Habilitation) zu fördern. Sie sind ebenso verpflichtet, Mitarbeiterinnen\naus dem allgemeinen Universitätspersonal in ihrer Karriereentwicklung (z.B. für Leitungsfunktionen)\nentsprechend zu fördern.\n(8) Bei der Vergabe von akademischen Ehrungen (z.B. akademische Ehrengrade, Ehrentitel, Ehren-\nringe, etc.) sowie bei der Fortführung von Dienstverhältnissen nach dem Zeitpunkt ihrer Emeritierung,\nRuhestandversetzung und Pensionierung ist unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes\ndafür Sorge zu tragen, dass eine transparente Gestaltung des Verfahrens gewährleistet ist, dies unter\nbesonderer Berücksichtigung möglicher akademischer Ehrungen von Frauen.\n§ 11 Leitungsfunktionen/Beruflicher Aufstieg\n(1) Im Sinne des Frauenfördergebotes des § 41 UG und der bestehenden Unterrepräsentation von\nFrauen in Frauenförderungsbereichen hat das Rektorat bei Bestellungen von Leitungsfunktionen sowie\nstellvertretenden Leitungsfunktionen Sorge zu tragen, dass diese Funktionen innerhalb einer OEMUG\nmöglichst geschlechterparitätisch besetzt werden.\n(2)    Entscheidungen     über    die    Betrauung      von     allgemeinen        und      wissenschaftlichen\nUniversitätsbediensteten mit Leitungsfunktionen sowie wesentliche Beförderungen von\nMitarbeiter*innen sind vom entscheidungszuständigen Organ zu treffen. Dem AKGL sind daher\ndiesbezügliche Entscheidungen bzw. Bestellungen vom Rektorat bzw. von der OE Human Resources\nnachweislich mitzuteilen. Der AKGL hat das Recht, eine Stellungnahme zur Entscheidung im Sinne des\nSatz 1 dem Rektorat zu übermitteln.\n(3) Leitungsfunktionen können unter klar definierten Rahmenbedingungen grundsätzlich auch bei\nTeilzeitbeschäftigung (ab mind. 50% Beschäftigungsausmaß) und/oder bei Vorliegen einer Home-\nOffice-Regelung (max. 2 Arbeitstage pro Arbeitswoche als VZÄ) übernommen werden können.\n(4) Bewerberinnen, die für die angestrebte höherwertige Verwendung (Funktion) bzw. Beförderung in\ngleichem Maße geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind so lange vorrangig zu bestellen,\n __________________________________________________________________________________________\n                                                     Mitteilungsblatt vom 23.12.2020, Stj 2020/2021, 16. Stk. RN61\n                                              Seite 8 von 10"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 2205,
                "academic_year": "2009/10",
                "issue": "27",
                "published": "2010-07-07T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2205&pDocNr=27617&pOrgNr=1"
            },
            "index": 42,
            "text": "Medizinische Universität Graz                                                     Wissensbilanz 2009\n Friedrich, Gerhard           Representant of the European Laryngological Society within the European\n                              Academy of Oto-Rhino-Laryngology\n Friedrich, Gerhard           Ernennung zum Ehrenmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Hals-\n                              Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie\n Friedrich, Gerhard           Aufnahme in das International Board of the International References and\n                              Development Centre for Surgical Technology (IRDC) Leipzig\n                              Wissenschaftspreis der Österreichischen Gesellschaft für Hals-Nasen-\n Friedrich, Gerhard           Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie für die Arbeit: \"Analysis of forces\n                              applied during Microlaryngoscopy: a descriptive study\" (Gugatschka,\n                              Gerstenberger, Friedrich)\n Friedrich, Gerhard           Member of Advisory Board of Trkiye Klinikleri Journal of Medical Sciences\n Friedrich, Gerhard           Gründungsmitglied der European Association of Voice\n                              Forschungspreis der Österreichischen Gesellschaft für\n Fröhlich, Julia              Reproduktionsmedizin und Endokrinologie für den Vortrag 'Hyperglycemia\n                              induces oxidative stress in first trimester placenta' (gestiftet von der Firma\n                              Merck Serono)\n Fröhlich, Harald             Preis für die beste freie Präsentation; Jahrestagung aller\n                              Gefäßmedizinischen Gesellschaften Österreichs in Bregenz\n Frühauf, Julia               Kyrle Reisestipendium der Österreichischen Gesellschaft für Dermatologie\n                              und Venerologie\n Gerger, Armin                Wissenschaftspreis der Österreichischen Gesellschaft für Humangenetik\n                              Wissenschaftspreis der Österreichischen Gesellschaft für Hals-Nasen-\n Gerstenberger, Claus         Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie für die Arbeit: \"Analysis of forces\n                              applied during Microlaryngoscopy: a descriptive study\" (Gugatschka,\n                              Gerstenberger, Friedrich)\n                              Stomatologiepreis der ÖGZMK für schriftliche Publikation: \"Randdichtigkeit\n Glockner, Karl               von Klasse-II-Versorgungen bei zusätzlicher Verwendung von flowable\n                              Kompositen. Eine in vitro-Studie\"\n Greimel, Elfriede Renate     Förderpreis der Österreichischen Krebshilfe\n Gugatschka, Markus           Wissenschaftspreis der Österreichischen HNO Gesellschaft\n                              Prize for the best poster in the field of Neurosciences entitled Efficient\n                              prion transmission via the intranasal or aerosolic route in the absence of a\n Haybäck, Johannes            functional immune system at the 8th DAY OF CLINICAL RESEARCH of\n                              the University Hospital Zürich, April 16, 2009, University Zürich,\n                              Switzerland\n                              Young Investigator Award bestowed by the Charles Rodolphe Brupbacher\n                              Foundation for work entitled A lymphotoxin driven pathway to chronic\n Haybäck, Johannes            hepatitis and hepatocellular carcinoma at the 9th Charles Rodolphe\n                              Brupbacher Symposium, February 11 - 13, 2009, University Hospital\n                              Zurich, Switzerland\n                              Prize for the best poster in the field of Neurosciences entitled Efficient\n                              prion transmission via the intranasal or aerosolic route in the absence of a\n Haybäck, Johannes            functional immune system at the 8th DAY OF CLINICAL RESEARCH of\n                              the University Hospital Zürich, April 16, 2009, University Zürich,\n                              Switzerland\n                              Young Investigator Award bestowed by the Charles Rodolphe Brupbacher\n                              Foundation for work entitled A lymphotoxin driven pathway to chronic\n Haybäck, Johannes            hepatitis and hepatocellular carcinoma at the 9th Charles Rodolphe\n                              Brupbacher Symposium, February 11 - 13, 2009, University Hospital\n                              Zurich, Switzerland\n Heschl, Alexander            Forschungspreis der Österreichischen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und\n                              Kieferheilkunde - 2. Platz\n Hochmeister, Sonja           1. Posterpreis beim 10. Austrian Neuroscience Wintermeeting\n                              (Kitzbühel/Österreich)\n Hochmeister, Sonja           BA/CA Visiting Scientists Program 2009; Bank Austria- Creditanstalt\n Hochmeister, Sonja           Travel Grant zur Teilnahme am ECTRIMS Kongress 2009 in Düsseldorf\n                                          18/121"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 146,
                "academic_year": "2006/07",
                "issue": "8",
                "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1"
            },
            "index": 8,
            "text": "9\nfindet in fächerübergreifenden und themenzentrierten Blocklehrveranstaltungen (Modulen) zu je 5 Wo-\nchen statt. Die Module und Tracks sind als Pflichtfächer zu absolvieren. In Modulen werden die Inhalte\nder betroffenen Disziplinen durch die Einbeziehung von klinischen Präsentationen vermittelt. Die Module\nwerden von Lehrveranstaltungen (Tracks) begleitet, die sich über eine längere Dauer ziehen und deren\nInhalte sowohl innerhalb der Module als auch in eigenen Lehrveranstaltungen vermittelt werden.\nInsbesondere für Berufstätige, Studierende mit Betreuungspflichten und Teilzeitstudierende soll ein „slow\ntrack“ eingeführt werden, der für die Absolvierung der einzelnen Studienabschnitte die doppelte Zeit\nerlaubt. Nach Maßgabe der Ressourcen werden auch Lehrveranstaltungen außerhalb der Normalarbeits-\nzeit angeboten. Lehrveranstaltungen, welche sich zur virtuellen Darstellung eignen und als solche ange-\nboten werden, können zum Fernstudium herangezogen werden.\n1.10 Gestaltung der Lehre\n1.10.1 Studieneingangsphase\nDie Studieneingangsphase findet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 66 UG 02) im 1. Semester\nstatt.\n1.10.2 Auswahl an Wahlfächern\nWährend des gesamten Studiums sind 28 Semesterstunden oder 36 ECTS-Punkte als freie Wahlfächer zu\nabsolvieren. Die Studierenden können aus dem Angebot aller Universitäten wählen. Es wird empfohlen,\nLehrveranstaltungen aus dem human- oder naturwissenschaftlichen Bereich.\nIm Rahmen des Angebotes der Speziellen Studien-Module (SSM) sind die Studierenden verpflichtet\nWahlpflichtfächer mit immanentem Prüfungscharakter zu absolvieren. Die Studierenden können dazu aus\nden im Studienplan aufgelisteten einschlägigen Lehrveranstaltungen wählen. Insgesamt sind fünf SSM zu\nabsolvieren.\nZusätzlich zu den im Studienplan bereits definierten Speziellen Studien-Modulen können Lehrpersonen\noder Gruppen von Lehrpersonen, sowie Studierende zusammen mit Lehrpersonen Vorschläge für Wahl-\npflichtfächer einbringen, welche nach Approbation durch die Studienkommission und Aufnahme in den\nStudienplan absolviert werden können.\n1.10.3 Mitwirkung der Studierenden in der Lehre\nDie Studierenden sind sowohl in den Pflichtfächern durch die Arbeit in problem-basierten Lerngruppen\nund insbesondere durch die Mitarbeit im Track „Kommunikation/Supervision/Reflexion“, als auch durch\ndie Abfassung der Diplomarbeit zur Projektarbeit verpflichtet.\n1.10.4 Heranführen an und Einbindung in die Forschung\nIn den Speziellen Studien-Modulen erhalten die Studierenden die Möglichkeit sich intensiv mit speziellen\nmedizinischen Gebieten zu beschäftigen und in die Forschungsaktivitäten der verschiedenen Institutionen\nder Medizinischen Universität integriert zu werden. Weiters ist eine Diplomarbeit vorgesehen, die in erster\nLinie aus diesen Aktivitäten hervorgehen wird. Die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens und Denkens\nwerden sowohl in eigenen Lehrveranstaltungen über das gesamte Studium verteilt als auch in den einzel-\nnen Modulen vermittelt.\n1.10.5 Einbindung von frauen- und geschlechterbezogenen Inhalten\nDie Inhalte dieses Schwerpunkts werden vorwiegend methodische Aspekte und Problemstellungen der\nFrauen- und Geschlechterforschung in der Humanmedizin behandeln. Diese Inhalte werden in den ent-\nsprechenden Lehrveranstaltungen gemäß dem integrativen Charakter des Studiums besonders berück-\nsichtigt. Weiters werden die im Rahmen der an der Karl-Franzens-Universität eingerichteten Aigner-\nRollett-Gastprofessur für Frauen- und Geschlechterforschung angebotenen Lehrveranstaltungen heran-\ngezogen und, soweit sie medizinrelevant sind (wie in 1.1.5).\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
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            "bulletin": {
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                "published": "2003-12-22T00:00:00+01:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=29&pDocNr=4700&pOrgNr=1"
            },
            "index": 8,
            "text": "-9-\n§ 14. Abstimmung\n(1) Über Anträge ist in der Reihenfolge ihrer Einbringung getrennt abzustimmen; über Abänderungs-\nanträge vor zugehörigen Hauptanträgen; über Zusatzanträge nach der Annahme des zugehörigen\nHauptantrages. Durch Ablehnung eines Hauptantrages werden allfällige Zusatzanträge gegenstands-\nlos; durch die Annahme eines Abänderungsantrages werden die Hauptanträge und die weiteren Ab-\nänderungsanträge gegenstandslos. Über Geschäftsordnungsanträge ist immer sofort abzustimmen.\n(2) Die/der Vorsitzende hat vor der Abstimmung die Anträge und die Reihenfolge, in der über sie ab-\ngestimmt wird, bekannt zu geben.\n(3) Sofern nichts anderes bestimmt oder beschlossen wird, ist durch Handheben abzustimmen (offene\nAbstimmung).\n(4) Geheim ist abzustimmen, wenn eine/einer der in der Sitzung anwesenden Stimmberechtigten dies\nverlangt. In Angelegenheiten, die ein Mitglied oder anwesendes Ersatzmitglied persönlich betreffen, ist\njedenfalls geheim abzustimmen.\n(5) Die Zählung der Stimmen obliegt der/dem Vorsitzenden. Die/der Vorsitzende kann sich bei offenen\nAbstimmungen der Mithilfe anwesender Mitglieder und/oder der Schriftführerin/des Schriftführers be-\ndienen. Die Auszählung der Stimmen bei geheimer Abstimmung ist von der/dem Vorsitzenden unter\nBeobachtung eines weiteren Mitgliedes der Kommission durchzuführen.\n(6) Die/der Vorsitzende hat unmittelbar nach der Durchführung der Abstimmung und Auszählung der\nStimmen das Abstimmungsergebnis unter Angabe der Zahl der Prostimmen mit Gegenstimmen, den\nStimmenthaltungen und den ungültigen Stimmen bekannt zu geben.\n(7) Über Anträge, die sich zu einem bereits gefassten Beschluss der laufenden Sitzung so verhalten,\ndass es keine Möglichkeit gibt, den Antragsinhalt neben dem Beschlussinhalt zu verwirklichen, darf\nnicht abgestimmt werden.\n(8) Bei einem Antrag, der auf Grund gesetzlicher Vorschriften einen zu begründenden Beschluss zur\nFolge hat, ist über den wesentlichen Inhalt der Entscheidungsgründe gesondert abzustimmen.\n§ 16. Sondervotum (votum separatum)\n(1) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann gegen einen Beschluss, dem es nicht zugestimmt hat, ein\nSondervotum spätestens bis zum Ende der Sitzung einlegen. Mitglieder des Arbeitskreises für Gleich-\nbehandlungsfragen, die als beratende Mitglieder an Sitzungen teilnehmen, habe in jedem Fall das\nRecht, Sondervoten zu Protokoll zu geben. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder der Kommission\nsowie das Mitglied des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen können sich dem Sondervotum\nanschließen.\n(2) Dieses Sondervotum dient nur zur Information und Vollständigkeit des Protokolls und hat keine\nAuswirkungen auf die Beschlusslage. Das Sondervotum ist, spätestens 12 Werktage nach der Sitzung\nbei der/dem Vorsitzenden schriftlich, per Fax oder Email ausgefertigt und von allen Unterstützerinnen\nund Unterstützern unterzeichnet, einzubringen. Das Sondervotum wird dem Protokoll beigefügt. Wird\nein angemeldetes Sondervotum nicht bis zu diesem Zeitpunkt eingebracht, gilt es als zurückgezogen.\n§ 17. Abstimmung im Umlaufwege\n(1) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende einer Kommission kann eine Abstimmung im Umlaufweg\nüber Angelegenheiten und Gegenstände verfügen, v.a. wenn eine Entscheidung infolge der Dringlich-\nkeit noch vor der nächsten Sitzung der Kommission geboten scheint.\n        1.       Jedem stimmberechtigten Mitglied der Kommission ist zusammen mit dem Antrag auf\n                 Durchführung einer Umlaufabstimmung gemäß Abs. 1, eine schriftliche (per einge-"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 7509,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "9",
                "published": "2019-11-27T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Geschäftsordnung des Senats; Beirat der Szolomayer Privatstiftung; Entsendungen in die Curricularkommissionen; Ethikkommission: Nachnominierungen; Einteilung des Studienjahres 2020/21; Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2019 – 2021 der Medizinischen Universität Graz; Leitungen: Bestellung zur Stellvertreterin des Leiters der Organisationseinheit Recht und Risikomanagement; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7509&pDocNr=968154&pOrgNr=1"
            },
            "index": 32,
            "text": "33\n       Tenure Track Professor of Pediatric and Adolescent Orthopedics\n                                             Department of Orthopaedics and Trauma\nWe are looking for an excellent orthopedist and researcher with great potential to continue to expand\nthe internationally renowned scientific and research agenda in pediatric and adolescent orthopedics.\nThe successful candidate should be a qualified expert in pediatric and adolescent orthopedics and\npromote the specialist field of pediatric and adolescent orthopedics in research, teaching and patient\ncare.\nThe Department of Orthopedics and Trauma takes a holistic healthcare approach according to the\nbiopsychosocial model when treating its patients. The successful candidate should be willing to engage\nin interdisciplinary and interprofessional cooperation between different specialist areas that treat\nchildren, adolescents and adults as well as with occupational groups that provide care and technical\nmedical services.\nThe initial appointment is limited to six years. After the conclusion of a qualification agreement\n(assistant professor) the career advancement goal is to transfer to a tenured position as an associate\nprofessor (tenure track professor pursuant to § 99 para. 5 and 6 of the Universities Act). If the candidate\ndemonstrates outstanding and remarkable achievements, the qualification agreement may be fulfilled\nas quickly as possible.\nCore duties and responsibilities:\n  Innovatively advancing the scientific development of pediatric and adolescent orthopedics\n  Promoting the specialist field of pediatric and adolescent orthopedics in research, teaching and\n      patient care\n  Acquiring competitive third-party funding and managing research projects in the field of pediatric\n      and adolescent orthopedics\n  Teaching at the university and advising students pursuing a human medicine diploma as well as\n      doctoral studies at the Doctoral School Bone, Muscle & Joint\n  Managing Pediatric and Adolescent Orthopedics (optional)\nSuccessful candidates must have the following qualifications and skills:\n     Degree in human medicine and a relevant doctoral degree\n     Authorization to practice as an orthopedist and orthopedic surgeon or orthopedist and traumatologist\n     Extensive research expertise in the field of pediatric and adolescent orthopedics\n     Proven track record of high-impact publications and third-party funding acquisition\n     Experience in managing scientific working groups\n     Proven track record of teaching and lecturing in the field of pediatric and adolescent orthopedics\n     Skills in the following areas:\n            o Conservative and operative pediatric and adolescent orthopedics\n     High level of proficiency in both written and spoken German and English (proficiency level C1)\nThe ideal candidate has the following profile:\n     Highly willing to engage in interdisciplinary and interprofessional cooperation\n     Highly motivated to achieve academic excellence in research and teaching as well as capable of\n      inspiring colleagues and students\n     Responsible work habits, resilience and ability to solve problems\n                                                                                                   MTBl. vom 27.11.2019, StJ 2019/20, 9. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8151,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "42",
                "published": "2020-07-29T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Satzung der Medizinischen Universität Graz",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8151&pDocNr=1036619&pOrgNr=1"
            },
            "index": 14,
            "text": "15\n§ 16. Delegation von Aufgaben der Dekanin/des Dekans für studienrechtliche Angelegenheiten bzw. deren/\ndessen Stellvertretung\nDie Dekanin/der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten kann die unter Satzung § 17 (10) angeführte\nAufgabe schriftlich an die für die Prüfungskoordination zuständige Leitung eines Lehrstuhles oder eine nicht\nklinische bzw. klinische wissenschaftliche Einrichtung delegieren (§ 19 (2) Z 2 UG idgF). Die Dekanin/der Dekan\nfür studienrechtliche Angelegenheiten kann das Mandat gemäß (1) jederzeit widerrufen.\n§ 17. Aufgaben der Dekanin/des Dekans für studienrechtliche Angelegenheiten:\n       (1)   Verleihung der entsprechenden akademischen Grade an Absolventinnen und Absolventen indivi-\n             dueller Studien (§ 55 (4) UG idgF);\n       (2)   Modifizierung der Anforderungen der Curricula für Studierende mit einer Behinderung im Sinne\n             des § 3 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetztes idgF durch Bescheid (§ 58 (11) UG idgF);\n       (3)   bescheidmäßige Vorabgenehmigung der Ablegung von Prüfungen für ein Studium an einer ande-\n             ren Universität als der Universität der Zulassung, weil die Ablegung der betreffenden Prüfung an\n             der Universität nicht möglich ist (§ 63 (9) Z 2 UG idgF);\n       (4)   bescheidmäßige Genehmigung der Anträge auf Beurlaubung (§ 67 UG idgF);\n       (5)   Nichtigerklärung der Beurteilung von Prüfungen mit Bescheid im Fall der Erschleichung der An-\n             meldung zur Prüfung und Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (§ 73 UG idgF);\n       (6)   Ausstellen von Zeugnissen über Studienabschlüsse (§ 74 (3) UG idgF);\n       (7)   Heranziehung von fachlich geeigneten Prüferinnen oder Prüfern für die Zulassungs- und Ergän-\n             zungsprüfungen, Bestimmungen der Prüfungsmethode und Festlegung, ob die Prüfung als Einzel-\n             prüfung oder kommissionelle Prüfung abzulegen ist (§ 75 (1) UG idgF);\n       (8)   bescheidmäßige Anerkennung von positiv beurteilten Prüfungen auf Antrag der/des Studierenden\n             (§ 78 UG idgF);\n       (9)   bescheidmäßige Aufhebung von negativ beurteilten Prüfungen bei schwerem Mangel in der\n             Durchführung auf Antrag der/des Studierenden (§ 79 (1) UG idgF);\n       (10) Sicherstellung der den Studierenden nicht ausgehändigten Beurteilungsunterlagen für die Dauer\n             von mindestens sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung (§ 84 (1) UG idgF);\n       (11) Anerkennung von wissenschaftlichen Arbeiten nach Maßgabe (§ 85 (2) UG idgF);\n       (12) Genehmigung des Antrags auf Ausschluss der Benutzung von an die Universitätsbibliothek gemäß\n             § 86 (1) UG idgF abgelieferten wissenschaftlichen Arbeiten für längstens fünf Jahre nach Übergabe\n             (§ 86 (4) UG idgF);\n       (13) bescheidmäßige Verleihung akademischer Grade an die Absolventinnen und Absolventen der or-\n             dentlichen Studien, mit Ausnahme von Erweiterungsstudien (§ 87 (1) UG idgF);\n       (14) bescheidmäßige Verleihung akademischer Grade an die Absolventinnen und Absolventen von Uni-\n             versitätslehrgängen (§ 87 (2) UG idgF);\n       (15) bescheidmäßiger Widerruf inländischer akademischer Grade (§ 89 UG idgF);\n       (16) bescheidmäßige Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als Abschluss eines inländi-\n             schen ordentlichen Studiums (Nostrifizierung) (§ 90 (3) UG idgF);\n       (17) bescheidmäßige Auferlegung von einzelnen Ergänzungsprüfungen und bzw. oder die Anfertigung\n             einer wissenschaftlichen Arbeit innerhalb einer angemessenen Frist zur Herstellung der Gleichwer-\n             tigkeit im Rahmen der Nostrifizierung (§ 90 (4) UG idgF);\n       (18) bescheidmäßiger Widerruf der Nostrifizierung, insbesondere wenn diese durch gefälschte Zeug-\n             nisse erschlichen worden ist (§ 90 (5) UG idgF);\n                                                                 Satzung Medizinische Universität Graz | Stand: MTBl. vom 29.07.2020 | 13"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4889,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "20",
                "published": "2015-05-06T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Leitungsbestellungen einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungsbestellungen einer Klinischen Abteilung; Organisation: Organisationsplan, Geschäftsordnung des Rektorates, Organisatorische Gliederung O-FIS; Errichtung Teaching Units; Vollmacht für Frau Mag.a Glatz; Einsetzung v. Habilitätskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4889&pDocNr=356539&pOrgNr=1"
            },
            "index": 4,
            "text": "ORGANISATIONSPLAN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n\n(4) „Klinische Organisationseinheiten“ sind „Wissenschaftliche Organisationseinheiten“, welche\ngleichzeitig einen Teil der öffentlichen Krankenanstalt bilden und die Bezeichnungen\n„Universitätskliniken“, „Klinische Institute“ und „Gemeinsame Einrichtungen“ tragen. Als\nUnterteilung der „Klinischen Organisationseinheiten“ sind die im $ 7 Abs. 2 angeführten\n„Klinischen Abteilungen“ im Einvemehmen mit dem Krankenanstaltenträger eingerichtet.\nLetztere entsprechen hinsichtlich der Krankenversorgung den $$ 7, 7a KAKuG.\nOrganisationseinheit übergreifende „Interdisziplinäre Zentren“ (Fachbereiche gemäß $ 25b\nKALG) können eingerichtet werden, die keine Organisationseinheiten gemäß den\nBestimmungen des UG sind, sondern Organisationsformen zur Intensivierung der Lehre,\nder wissenschaftlichen Zusammenarbeit sowie der interdisziplinären\nPatientInnenversorgung. Der Organisationsplan für den Klinischen Bereich bedarf der\nZustimmung der Bundesministerin oder des Bundesministers und des Einvernehmens mit\ndem Träger der Krankenanstalt.\n\n§ 4 Leitung von Wissenschaftlichen Organisationseinheiten\n\n(1) Die Leiterinnen und Leiter von Wissenschaftlichen Organisationseinheiten der\nMedizinischen Universität Graz werden als „Vorstand“ bezeichnet.\n\n(2) Das Rektorat bestellt die Vorstände und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter nach\nMaßgabe der $$ 20 Abs. 5 und 32 UG auf vier Jahre, längstens jedoch für die Dauer des\naktiven Dienstverhältnisses. Vor der Bestellung ist der KAGes Gelegenheit zur\nStellungnahme zu geben.\n\n(3) Ein Vorstand kann vom Rektorat wegen einer schweren Pflichtverletzung, einer\nstrafgerichtlichen Verurteilung, wegen mangelnder körperlicher oder geistiger Eignung oder\nwegen eines begründeten Vertrauensverlustes abberufen werden. Handelt es sich um\neinen Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit, ist dem Träger der Krankenanstalt\nGelegenheit zur Stellungnahme zu geben.\n\n(4) Die Leiterin oder der Leiter einer Klinischen Abteilung wird nach Maßgabe des $ 32 UG\nvon der Rektorin oder vom Rektor bestellt. Vor der Bestellung ist der KAGes Gelegenheit\nzur Stellungnahme zu geben.\n\n(5) Für die Abberufung einer Leiterin oder eines Leiters einer Klinischen Abteilung gilt $ 4 Abs.\n3 sinngemäß. Der Vorstand der Klinischen Organisationseinheit nimmt dazu Stellung.\n\n8 5 Aufgaben der Vorstände von Nichtklinischen und Klinischen Organisationseinheiten\nsowie der Leiterinnen und Leiter von Klinischen Abteilungen\n\n(1) Vorstände von Nichtklinischen Organisationseinheiten haben im Rahmen der jeweiligen\nOrganisationseinheit folgende Aufgaben:\n\n1. Führung der laufenden Geschäfte;\n\n2. Entscheidung über leistungsadäquaten Einsatz von den der Organisationseinheit\nzugeordneten gemeinsamen Ressourcen;\n\n3. Umsetzung der Lehre entsprechend den Studienplänen und den organisatorischen\nVorgaben des Rektorats;\n\n4. Qualitätssicherung in Forschung, Lehre unter Einhaltung der fachspezifischen\nStandards;\n\n5. Ausübung der Funktion der oder des Dienstvorgesetzten für das der\nOrganisationseinheit zugeordnete Universitätspersonal;\n\nStand: Mitteilungsblatt vom 06.05.2015, StJ 2014/2015, 20. Stk, RN 99.\nMedizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz, www.medunigraz.at\n\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. Universitätsgesetz 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität und www.medunigraz.at. DVR-Nr. 210 9494.\nUID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT93 1200 0500 9484 0004, BIC: BKAUATWW\nRaiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT44 3800 0000 0004 9510, BIC: RZSTAT2G\n\n \n\nMTBI. vom 06.05.2015, SU 2014/15, 20. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 1485,
                "academic_year": "2008/09",
                "issue": "21",
                "published": "2009-07-15T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1485&pDocNr=17570&pOrgNr=1"
            },
            "index": 47,
            "text": "- 48 -\nIm Rahmen von Unterrichtsauswertungen gemeinsam mit dem Mentor/der Mentorin sollen die\nStudentInnen ihre Tätigkeit selbst einschätzen lernen und Schlussfolgerungen für ihre künftige Lehrtätigkeit\nziehen sowie erteilte Hinweise zunehmend praktisch nutzen. Zudem sollen die StudentInnen Evaluationen\ndurchführen, diese gemeinsam mit dem Mentor/der Mentorin reflektieren und ggf. ihr Lehrverhalten\nanpassen.\nDie StudentInnen können Hospitationen schriftlich vorbereiten, durchführen und bei Bedarf gemeinsam mit\nden hospitierten LehrerInnen auswerten. Sie sind in der Lage, Erkenntnisse aus den Hospitationen für die\neigene Unterrichtstätigkeit zu gewinnen und diese praktisch anzuwenden. Die StudentInnen identifizieren\nsich zunehmend mit dem LehrerInnenberuf.\nDie StudentInnen sollen das Vorgehen bei Lernerfolgskontrollen kennenlernen und gemeinsam mit dem\nMentor/der Mentorin erste Erfahrungen sammeln.\n(angelehnt an das Informations- und Anleitungsmaterial zur Gestaltung des UNTERRICHTSPRAKTIKUMS,\nInstitut für Medizin-/ Pflegepädagogik und Pflegewissenschaft, Berlin, 2008)\nAufgaben im pädagogischen Praktikum\nInsgesamt sind im Rahmen des Praktikums folgende Aufgaben nachweislich durchzuführen:\n      • 5 Hospitationsprotokolle von mindestens 10 UE (Lehrer-/Lernendenverhalten, Unterrichtssetting,\n            Organisation)\n      • 5 Protokolle zu je 2 UE von eigenen Lehrauftritten (inklusive Unterrichtsplanung, Nachbereitung\n            sowie Reflexion)\n      • Planung, Durchführung und Evaluation von 30 UE* (zu je 45 Minuten) Präsenslehre, wobei\n            verschiedene Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen zum Tragen kommen sollen\n      • Protokollierter Nachweis an der Mitarbeit einer Lernerfolgskontrolle\n      • Nachweis der Durchführung von je zwei Evaluationen durch Lernende und Lehrende (Einholen\n            eines Feedbacks), Reflexion und ggf. Anpassung des Lehrendenverhaltens\n      • Führen eines Tagebuchs zur Reflexion\n      • Anfertigen eines Abschlussberichtes\n      • Kennen lernen des Alltags in den jeweiligen Einrichtungen/Institution\n      • Führen von Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern\n      • Kontakt mit SchülerInnen, Auszubildenden und/oder StudientInnen\nAufgaben der MentorInnen\nDie MentorInnen übernehmen in der schulpraktischen Ausbildung eine wichtige Rolle und Verantwortung,\nda ihre Kompetenz und ihre Persönlichkeit das weitere berufliche Verhalten sowie das pädagogische\nKönnen der künftigen Lehrenden weitgehend mitprägen.\nDer Mentor/die Mentorin:\n       o     einigt sich mit dem Studenten/der Studentin über die zeitliche Gestaltung des Praktikums.\n       o     schlägt die zu unterrichtenden Lern-/Themenbereichen vor.\n       o     ermöglicht dem/der Studierenden die zu realisierenden Hospitationen.\n       o     fixiert getroffene Vereinbarungen in einem gemeinsam erstellten Arbeitsplan schriftlich.\n       o     informiert sich über Ziel und Inhalt des Praktikums und unterstützt den Studierenden/die\n             Studierende indem er/sie hilft, notwendige Arbeitskontakte aufzubauen sowie in entsprechende\n             Arbeitsmaterialien Einsicht zu nehmen.\n       o     stellt Materialien, wie z. B. Curricula, Stoffverteilungspläne etc. (jedoch nicht ihre konkreten\n             Unterrichtsvorbereitungen), zur Mitnutzung zur Verfügung.\n       o     unterstützt die Hospitationstätigkeit durch Vorgabe von geeigneten Hospitationsschwerpunkten\n             (lässt jedoch auch Spielraum, eigene Schwerpunkte zu wählen und zu beobachten).\n       o     achtet darauf, dass die Hospitationen schriftlich vorbereitet, protokolliert und auch schriftlich\n             ausgewertet werden.\n       o     bespricht die Planung des Unterrichts und lässt diesen zunehmend selbständig erarbeiten.\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 15.07.2009, StJ 2008/09, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 146,
                "academic_year": "2006/07",
                "issue": "8",
                "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1"
            },
            "index": 11,
            "text": "12\n1.12.2 Evaluation des Curriculums\nDie Evaluation des Curriculums besteht aus folgenden drei Teilen:\n     1. wird bewertet, ob und in welchem Ausmaß die Umsetzung des Curriculums den Vorgaben aus\n         dem Konzept und dem Studienplan entspricht\n     2. ist zu überprüfen, inwieweit sich das Konzept und der vorliegende Studienplan für die Erreichung\n         der angestrebten Ausbildungsziele eignen\n     3. werden in regelmäßigen Abständen die Ausbildungsziele und das Qualifikationsprofil selbst einer\n         Bewertung unterzogen, um diese ggf. den sich ständig wandelnden gesellschaftlichen Anforde-\n         rungen anpassen zu können.\nFerner soll ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess – basierend auf den Erfahrungen der Lehrenden und\nStudierenden – sicherstellen, dass Unstimmigkeiten und Schwachstellen bezüglich Studienplan und/oder\nUmsetzung desselben ehest möglich behoben werden und nötigenfalls der vorliegende Studienplan adap-\ntiert wird.\n1.12.3 Befragung der Absolventinnen und Absolventen\nIn weiterer Folge werden Absolventinnen und Absolventen systematisch befragt, um insbesondere zu\nerfahren, inwieweit die Ausbildung zur/zum Ärztin/Arzt retrospektiv als zufrieden stellend und für die\nberuflichen Erfordernisse als angemessen eingeschätzt wird, respektive welche Stärken und Verbesse-\nrungspotenziale aus der Sicht der Absolventinnen und Absolventen für das Studium der Humanmedizin\nwahrgenommen werden.\n1.13 Berücksichtigte Evaluationsergebnisse\n1.13.1 Studierendenbefragung\nEine Fragebogenaktion im Jahr 1999, durchgeführt von der ÖH in Zusammenarbeit mit der Studienkom-\nmission, ergab als Schwerpunkte der Kritik fehlenden Praxisbezug, mangelnde Kommunikation, Ableh-\nnung des Frontalunterrichts, problematisches Prüfungswesen. Gefordert wurde vermehrter Kleingruppen-\nunterricht, interaktive Lehrmethoden, Problem-basiertes Lernen, Praxis außerhalb des Universitätskran-\nkenhauses.\nWeitere Befragung von Absolventinnen und Absolventen sowie Lehrenden in früheren Jahren kamen zu\nähnlichen Ergebnissen.\n1.13.2 Externe Expertisen\nDas Pilotprojekt der Österreichischen Rektorenkonferenz „Quality Assessment of University Medical\nEducation in Austria“, durchgeführt im Jahr 1998, ergab insbesondere, dass das in diesem Jahr aktuelle\nCurriculum teilweise nicht den Europäischen Standards und Regelungen entspricht.\nIm Einzelnen wird bemängelt, dass es zu sehr mit Theorie (enzyklopädisches Wissen) überfrachtet ist,\ndargelegt in einem Fächerkanon ohne inhaltlichen Zusammenhang und ohne Bezug zur Praxis. Es wird\nweiters zu wenig Augenmerk auf den klinischen Bezug gelegt, und der erste Patientinnen- bzw. Patien-\ntenkontakt findet viel zu spät statt - erst im 4. oder 5. Jahr der Ausbildung. Die Lehre selbst findet im\nVergleich zum Ausland in sehr traditionellem Stil statt, moderne Lehrmethoden wie Problem-basierter\nKleingruppenunterricht werden kaum, wenn überhaupt, dann im Rahmen von Wahlfächern, angeboten.\nGründe dafür werden unter anderem im Fehlen eines definierten Ausbildungszieles, einer Verpflichtung\nder Gesamtfakultät zum Stellenwert der Lehre und den Studierenden gegenüber, sowie dem international\neinzigartigen unbeschränkten Zugang zum Studium bei dann sehr hoher Drop-out Rate gesehen. Ein\nqualitativ hoch stehendes modernes Curriculum kann nur mit einer begrenzten Zahl an Studierenden in\nBezug zu den Ressourcen stattfinden.\nEs wird empfohlen, das Curriculum studierendenorientiert und themenzentriert auszurichten und den\nStudierenden die Fähigkeit zu vermitteln klinische Probleme auf der Basis eines multidisziplinären fächer-\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "index": 18,
            "text": "- 19 -\n1.3.5. Studienabschluss und akademischer Grad\nNach Abschluss des Bakkalaureatsstudium Pflegewissenschaft wird der akademische                       Grad\nBakkalaurea/Bakkalaureus der Pflegewissenschaft (Bachelor in Nursing Sciences) verliehen.\n1.4. Grundsatz der Gleichwertigkeit von Frauen- und Geschlechterforschung\nDie Gleichstellung der Geschlechter wird bei Lehrenden und Lernenden gewährleistet und durch den Ar-\nbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen überwacht (siehe insbesondere Teile C und D des Frauenförderungs-\nplans der Medizinischen Universität Graz). Geschlechtsbezogene Aspekte werden, beginnend in der Studien-\neingangsphase, inhaltlich während des gesamten Studiums berücksichtigt. Inhaltlich geht es um methodische\nAspekte und Problemstellungen der Frauen- und Geschlechterforschung in der Pflegewissenschaft. Diese\nfinden nach Möglichkeit in allen Lehrveranstaltungen Berücksichtigung.\n1.5. Ausbildungs- und Bildungsziel\n1.5.1 Qualifikationsprofil für Absolventinnen und Absolventen des Bakkalaureatsstudiums für\nPflegewissenschaft\nDas Bakkalaureatsstudium der Pflegewissenschaft bereitet die Studierenden durch eine pflege- und gesund-\nheitswissenschaftliche Grundausbildung auf qualifizierte Tätigkeiten in unterschiedlichen Berufsfeldern im\nGesundheitswesen vor. Es unterscheidet sich von verwandten Fachhochschulstudiengängen durch das Aus-\nmaß des theoretischen Grundlagenwissens und der Vermittlung von Forschungsmethoden. Es gilt bedarfs-\nadäquat neue moderne Berufsbilder und -modelle im Gesundheitswesen zu entwickeln. In der Ausbildung\nwerden soziale Kompetenzen und Fertigkeiten erworben wie Fähigkeit zur Empathie, eine gute Gesprächs-\nund Kommunikationskultur, nicht zuletzt im Umgang mit kranken und alten Menschen, aber auch die Fähig-\nkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit mit in anderen Gesundheitsberufen tätigen Menschen. In kleinen\nGruppen werden Kommunikationsfertigkeiten sowie Team- und Kooperationsfähigkeit trainiert, die in allen\nBerufsfeldern wichtig sind wie im direkten Kontakt mit Betroffenen, Angehörigen, Teammitgliedern, Ge-\nmeindemitgliedern und Entscheidungsträgerinnen und -trägern.\n1.5.2. Das Bakkalaureat der Pflegewissenschaft befähigt:\no      die Pflege als theoretisch und empirisch forschende Wissenschaftsdisziplin zu begreifen, deren\n       Aufgabe es ist, vorhandenes Pflegewissen zu sammeln, zu ordnen und zu evaluieren sowie neues\n       Wissen zu produzieren und für die Pflegepraxis nutzbar zu machen\no      Konzepte und Phänomene der Pflege auf die betroffene Frau/den betroffenen Mann in ihrem/seinem\n       sozialen Umfeld zu übertragen\no      spezifische Beratungsbedürfnisse zu erkennen und zielgruppenspezifische Beratung in Bezug auf Pflege\n       und Gesundheit zu leisten\no      die Information über Krankheitsvorbeugung und Anwendung von gesundheitsfördernden Maßnah-\n       men wissenschaftlich fundiert aufzuarbeiten\no      Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Rehabilitation gezielt einzusetzen\no      Aufgaben in den unterschiedlichen Organisationen/Institutionen des Gesundheitsbereiches zu planen,\n       umzusetzen und zu bewerten\no      qualitätssichernde Maßnahmen zu planen, zu implementieren und zu evaluieren\no      die Pflege- und Gesundheitspolitik mittels Beratung und Expertisen mitzugestalten.\n1.6. Lehrveranstaltungen\n1.6.1. Pflichtlehrveranstaltungen\nVorlesungen (VO) dienen der Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden (siehe auch 1.7.).\nVorlesungen mit Übung (VU) dienen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Vortragstätigkeit der Ver-\nmittlung von theoretischem und praktischem Wissen, für dessen Verständnis die aktive Mitarbeit und Übung\ndurch die Studierenden erforderlich sind. Der Vorlesungsanteil beträgt maximal 40%, die Gruppengröße im\nÜbungsteil ist mit maximal 25 Studierenden begrenzt.\nÜbungen (UE) dienen der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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