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"bulletin": {
"id": 1624,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "3",
"published": "2009-10-21T00:00:00+02:00",
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"index": 59,
"text": "Seite 17 von 51\nC1. STUDIEN\n1. Vorhaben im Studienbereich insbesondere Neueinrichtung und Auflassung von\n Studien einschließlich Vorhaben zur Heranbildung von besonders qualifizierten\n Doktoranden und Postgraduierten\n Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Geplante Ampel-\n Nr. Bezeichnung Vorhaben\n Vorhaben Umsetzung bis status\n Im Studienjahr 2006/07 wird erstmals das 5., im Juli 2008 (erste\n Planmäßige Etablierung\n Studienjahr 2007/08 wird das 6. Studienjahr etabliert Absolventen)\n 1 des Diplomstudiums\n werden. Die ersten AbsolventInnen werden im Sommer\n Humanmedizin\n 2008 das Diplomstudium abschließen.\n Erläuterung zum Ampelstatus\n1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden? Ergebnisprognose 2009?\nDas 6. Studienjahr wird seit Oktober 2007 planmäßig durchgeführt. Die ersten 68 AbsolventInnen des Diplomstudiums Humanmedizin\nhaben ihr Studium plangemäß im Sommer 2008 abgeschlossen. Für das Studienjahr 2008/2009 liegen bis dato 32 Abschlüsse vor.\nWeitere 218 Abschlüsse werden im Kalenderjahr 2009 erwartet. Derzeit werden intensive Gespräche mit der Ärztekammer und dem\nBundesministerium für Gesundheit bezüglich der Approbation der Studierenden geführt.\n Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Geplante Ampel-\n Nr. Bezeichnung Vorhaben\n Vorhaben Umsetzung bis status\n Planmäßige Etablierung Im Studienjahr 2006/07 wird das 3. Studienjahr erstmals\n 2 der Studien der stattfinden. Ab Oktober 2007 Beginn eines 2-jährigen Juli 2009 (Master)\n Pflegewissenschaft Masterstudiums.\n Erläuterung zum Ampelstatus\n1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden? Ergebnisprognose 2009?\nDie ersten AbsolventInnen des Bachelorstudiums Gesundheits- und Pflegewissenschaft haben ihr Studium abgeschlossen; die erste\nakademische Feier zur Verleihung der Bachelorgrade hat am 30. November 2007 stattgefunden.\nSeit Oktober 2007 wird planmäßig ein weiterführendes Masterstudium Gesundheits- und Pflegewissenschaft angeboten. Im\nWintersemester 2009/10 werden die ersten Studierenden, voraussichtlich zwischen 20 und 40, ihr Masterstudium abschließen. An der\nEinführung des 3-jährigen Doktoratsstudiums wird gearbeitet.\n Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Geplante Ampel-\n Nr. Bezeichnung Vorhaben\n Vorhaben Umsetzung bis status\n Ein international ausgeschriebenes hochkarätiges PhD-\n Etablierung eines neuen\n 3 Studium wird der Heranbildung professioneller Start 2007\n PhD-Studiums\n ForscherInnen dienen.\n Erläuterung zum Ampelstatus\n1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden? Ergebnisprognose 2009?\nDas PhD-Programm Molecular Medicine hat 2007 begonnen. Einerseits wird das Programm, andererseits werden auch die\nStudierenden nach internationalen Kriterien in einem sehr selektiven Verfahren ausgewählt. Die Studierenden erhalten ein Gehalt als\nJunior Researchers. Ein weiteres Rekrutierungsverfahren wird aktuell im SS 2009 durchgeführt.\n Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Geplante Ampel-\n Nr. Bezeichnung Vorhaben\n Vorhaben Umsetzung bis status\n Ggf. Herbst 2008\n Start eines neuen\n Erstellung eines Konzepts zur Ausweitung des\n Ausweitung des Bachelorstudiums\n 4 Studienangebots in Richtung Gesundheitswissenschaften\n Studienangebots Biomed.\n Grundlagen\n (Arbeitstitel)\n Erläuterung zum Ampelstatus\n1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden? Ergebnisprognose 2009?"
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"bulletin": {
"id": 29,
"academic_year": "2003/04",
"issue": "17",
"published": "2003-12-22T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=29&pDocNr=4700&pOrgNr=1"
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"index": 17,
"text": "- 18 -\nWahl und Funktionsperiode der Studienrektorin bzw. des Studienrektors\n§ 7. (1) Die Studienrektorin bzw. der Studienrektor wird vom Senat für eine Funktionsperiode von zwei\nJahren aus dem Kreis der habilitierten Universitätsangehörigen gewählt, wobei die Vizerektorin bzw.\nder Vizerektor für Lehre auf jeden Fall zur Wahl steht. Die Vertreter und Vertreterinnen der im §94 (2)\nZ2 UG02 genannten Gruppe und der Studierenden im Senat führen bei der Wahl zwei Stimmen. Die\nmehrmalige Wiederwahl ist zulässig.\n(2) Bei den Wahlen lt. (1) ist im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit an Stimmen notwendig.\nKommt eine solche nicht zustande, ist eine Stichwahl zwischen den zwei stimmenstärksten Kandida-\ntinnen und Kandidaten besten Ergebnisse des ersten Wahlganges durchzuführen, wobei die relative\nMehrheit entscheidet. Erfolgt auch im zweiten Wahlgang keine Entscheidung, entscheidet das Los.\nAbberufung der Studienrektorin bzw. des Studienrektors\n§ 8. Die Studienrektorin bzw. der Studienrektor kann vom Senat vor Ablauf ihrer/seiner Funktionsperi-\node mit Zweidrittelmehrheit abberufen werden. Die Vertreterinnen und Vertreter der im § 94 (2) Z2\nUG02 genannten Gruppe und die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Senat führen bei\nder Abwahl zwei Stimmen.\nVizestudienrektorin bzw. Vizestudienrektor\n§ 9. (1) Zur Vertretung bei Verhinderung der Studienrektorin bzw. des Studienrektors wird eine Vize-\nstudienrektorin bzw. ein Vizestudienrektor aus dem Kreis der habilitierten Universitätsangehörigen\ngewählt.\n(2) Für die Wahl der Vizestudienrektorin bzw. des Vizestudienrektors gilt § 7 und § 8 sinngemäß, wo-\nbei die Studienrektorin bzw. der Studienrektor ebenfalls ein Vorschlagsrecht hat.\nAufgaben der Studienrektorin bzw. des Studienrektors\n§ 10. Die Aufgaben der Studienrektorin bzw. des Studienrektors sind insbesondere (Verweise auf den\nstudienrechtl. Teil der Satzung erfolgen nicht):\n 1. Genehmigung von Anträgen auf Zulassung zu einem individuellen Studium mit Be-\n scheid (§ 55 (3) UG02)\n 2. Verleihung der entsprechenden akademischen Grade an AbsolventInnen individueller\n Studien (§ 55 (4) UG02)\n 3. Genehmigung der Ablegung von Prüfungen für ein Studium an einer anderen Univer-\n sität als der Universität der Zulassung (§ 63 (9) Z2 UG 2002)\n 4. Nichtigerklärung der Beurteilung von Prüfungen mit Bescheid im Fall der Erschlei-\n chung der Anmeldung zur Prüfung (§ 74 (1) UG 2002)\n 5. Ausstellung von Zeugnissen über Studienabschlüsse (§ 75 (3) UG 2002)\n 6. Heranziehung von fachlich geeigneten PrüferInnen für die Zulassungs- und Ergän-\n zungsprüfungen, Bestimmungen der Prüfungsmethode und Festlegung, ob die Prü-\n fung als Einzelprüfung oder kommissionelle Prüfung (§ 76 (1) UG 2002) abzulegen ist.\n 7. Bescheidmäßige Anerkennung von positiv beurteilten Prüfungen ordentlicher Studie-\n render an anderen anerkannten in- und ausländischen postsekundären Bildungsein-\n richtungen, einer berufsbildenden höheren Schule, einer Höheren Anstalt für Lehrer-\n und Erzieherbildung, in Studien an anerkannten inländischen Bildungseinrichtungen,\n deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert, oder in einem Lehrgang uni-\n versitären Charakters, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen\n gleichwertig sind (§ 78 (1) UG 2002).\n 8. Bescheidmäßige Aufhebung von negativ beurteilten Prüfungen bei schwerem Mangel\n in der Durchführung (§ 79 (1) UG 2002)."
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"bulletin": {
"id": 4989,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "25.a",
"published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
"teaser": "7. Sondernummer; Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin; Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4989&pDocNr=371698&pOrgNr=1"
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"index": 17,
"text": "- 18 -\n\nDie virtuelle Lehre unterstützt den Erwerb kognitiver Lerninhalte. Das bedeutet, dass die\nStudierenden die Inhalte eigenständig über den Virtuellen Medizinischen Campus (VMC)\nerarbeiten. Die Virtualisierung einer Lehrveranstaltung ist nur nach den Vorgaben der\nRichtlinie im Anhang des Curriculums möglich und erfordert jedenfalls die Genehmigung\ndurch die Studienkommission. Die Qualitätssicherung obliegt der Studienkommission\nHumanmedizin und folgt dem dafür definierten Prozess, der online abrufbar ist.\n\n1.7 Prüfungsordnung\n\n1.7.1 Beschreibung der Prüfungsmethoden\n\nDie Überprüfung des Erreichens von vordefinierten Lernzielen jedweder Lehrveranstaltung ist\nso zu gestalten, dass sie nachvollziehbar, reliabel, valide und somit für die Überprüfung der\nverschiedenen Lernzielkategorien - Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen - und jeweiligen\nLernzieltiefen geeignet ist. Zu Beginn jedes Pflichtmoduls müssen die Prüfungsinhalte in\nForm von Gegenstandskatalogen und/oder Stichwortlisten, die auf dem Lernzielkatalog\nbasieren, veröffentlicht werden. Beispiele für geeignete Prüfungsformate finden sich im\nPrüfungshandbuch.\n\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: Praktika (PR), Seminare (SE),\nÜbungen (UE), Seminare mit Übungen (SU) sowie der Übungsteil von Vorlesungen mit\nÜbungen (VU) werden nach folgendem Modus geprüft: Bewertet werden Mitarbeit und\nselbständige Beiträge der Studierenden. Abwesenheit kann bis zu einem Ausmaß von 15%\ntoleriert werden. Bei ausreichend begründeter Überschreitung des erlaubten\nAbwesenheitsausmaßes wird nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit\nzur selbstständigen Nacharbeit oder zur Nachholung der versäumten Unterrichtseinheit(en)\ngeboten. Bei einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter müssen eindeutige\nBeurteilungskriterien (z.B. Punktesystem und Prüfungsmethoden) vor Beginn festgelegt und\nveröffentlicht werden. Mit dem Ziel einer positiven Absolvierung einer Lehrveranstaltung ist\nden Studierenden zumindest zweimal die Möglichkeit zu einer Ersatzleistung während des\nlaufenden Moduls/Tracks oder im darauffolgenden Semester, unter Berücksichtigung einer -\nder Lehrveranstaltung hinterlegten ECTS-Punkte - angemessenen Vorbereitungszeit,\neinzuräumen.\n\n \n\nFür Studierende mit Betreuungspflichten wird nach Genehmigung durch die Studienrektorin/\nden Studienrektor die Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen mit immanentem\nPrüfungscharakter auf 75% reduziert. Die Differenz auf die allgemein üblichen 85%\nAnwesenheitspflicht wird im Rahmen von Ersatzleistungen erbracht.\n\nModulprüfungen: Als Abschlussprüfungen eines Moduls stellen Modulprüfungen\nFachprüfungen im Sinne des UG 2002 (Das Modul als Lehrveranstaltung ist hierbei als\neinzelnes Fach laut UG $ 73 zu sehen.) dar und dienen dazu, das Erreichen der vorab\ngenannten Lernziele zu überprüfen. Modulprüfungen finden schriftlich, mündlich (oder in\nKombination von beidem) statt und werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (UG\n2002) bzw. der Satzung der Medizinischen Universität Graz angeboten.\n\nNach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können auch praktische\nPrüfungselemente zur Anwendung kommen. Für alle Prüfungen gilt laut UG 2002, dass vor\nBeginn eines Semesters die Anzahl und Art der Fragen sowie der Notenschlüssel, der\n\nMedizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz, www.medunigraz.at\nSeite 17 von 143\nIn Kraft: 1.10.2015 Stand: 24.6.2015\n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 1384,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "16",
"published": "2009-05-06T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1384&pDocNr=16018&pOrgNr=1"
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"index": 20,
"text": "- 21 -\n 9. Umwelt (ENV)-C-1 10/06/2009\n 10. Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)-0-4 13/05/2009\n 11. Eurostat (ESTAT)-E-4 10/06/2009\n 12. Gemeinsame Forschungsstelle (JRC)-G-3 10/06/2009\n 13. Binnenmarkt und Dienstleistungen (MARKT)-G-3 10/06/2009\n 14. Binnenmarkt und Dienstleistungen (MARKT)-E-1 13/05/2009\n 15. Binnenmarkt und Dienstleistungen (MARKT)-H-1 13/05/2009\n 16. Forschung (RTD)-C-2-A 10/06/2009\n 17. Forschung (RTD)-C-2-B 10/06/2009\n 18. Generalsekretariat (SG)-D-1 13/05/2009\n 19. Generalsekretariat (SG)-F-1/3 13/05/2009\n 20. Steuern und Zollunion (TAXUD)-C-4 10/06/2009\n 21. Steuern und Zollunion (TAXUD)-E-2 10/06/2009\n 22. Energie und Verkehr (TREN)-C-1 10/06/2009\n 23. Energie und Verkehr (TREN)-D-1 10/06/2009\n 24. Energie und Verkehr (TREN)-E-3 10/06/2009\n 25. Energie und Verkehr (TREN)-G-3-A 13/05/2009\n 26. Energie und Verkehr (TREN)-G-3-B 13/05/2009\n 27. Energie und Verkehr (TREN)-G-4 13/05/2009\n104.2\nDie Ständige Vertretung bezieht sich auf ihre Erledigung GZ 4.0.3.3/57/2009 vom 7. April 2009 und teilt mit,\ndass die Bewerbungsfrist für die im Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, Abteilung \"Security\nOffice Organisation\", Bereich \"Security Engineering\", zu besetzende ANS Position verlängert wurde. Details\nsiehe beiliegende Stellenbeschreibung.\nBewerbungen (Anschreiben sowie detaillierter CV) sind nunmehr bis zum 28. Mai 2009 an sne.bruessel-\nov@bmeia.gv.at zu übermitteln.\nDie Vertretung weist darauf hin, dass abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) dem Generalsekretariat\ndes Rates der Europäischen Union zur Verfügung gestellte Bedienstete einer österreichischen kommunalen,\nregionalen oder nationalen Verwaltung oder einer zwischenstaatlichen Organisation, auf deren Sachverstand\ndas Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union in einem bestimmten Bereich zurückgreift, sind.\nPersonen, die unter diese Regelung fallen, müssen bei ihrer Entsendung seit mindestens zwölf Monaten in\neinem dienst- oder vertragsrechtlichen Verhältnis mit ihrem Arbeitgeber stehen und verbleiben während der\nAbordnung in Diensten dieses Arbeitgebers. Der ANS erhält seine Bezüge weiter- hin von seinem Arbeitgeber,\nder das Dienstverhältnis oder die vertragsrechtliche Beziehung zu ihm während der gesamten Dauer der\nAbordnung aufrecht erhält (siehe Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 5. Dezember 2007 über\ndie Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und\nMilitärexperten - Amtsblatt der EU L 327 vom 13.12.2007).\nDie Vertretung empfiehlt daher, bereits vor Einreichung einer Bewerbung, das Einverständnis des zuständigen\nDienstgebers zu einer allfälligen Entsendung einzuholen.\nWeiters müssen Bewerber, die für den Posten eines abgeordneten nationalen Sachverständigen ausgewählt\nwurden, ein Sicherheitszertifikat der Klassifikationsstufe \"SECRET EU\" vorweisen können. Dieses\nSicherheitszertifikat muss spätestens fünf Tage vor Beginn der Abordnung an das Generalsekretariat des\nRates, per Fax: + 32 2 281 60 14 oder per e-mail: dga1b.droits-individuels-end@consilium.europa.eu,\nübermittelt werden. Das Sicherheitszertifikat muss für die gesamte Dauer der Entsendung gültig sein.\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 06.05.2009, StJ 2008/09, 16. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 202,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "26",
"published": "2007-06-06T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=202&pDocNr=5202&pOrgNr=1"
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"index": 11,
"text": "- 12 -\n 129. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universi-\ntätsgesetz 2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n129.1 Freie Stelle einer Universitätsprofessorin bzw. eines Universitätsprofessors\nAn der Medizinischen Universität Graz ist zum 01.01.2008 die Stelle einer/eines\n Universitätsprofessorin / Universitätsprofessors für Anästhesiologie\n mit Schwerpunkt Experimenteller Anästhesiologie\nan der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin zu besetzen.\nDie Aufnahme erfolgt unbefristet in Vollzeitbeschäftigung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis\nnach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 und des Angestelltengesetzes.\nDie Professur wird der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin zugeordnet. Die Profes-\nsur ist gemäß Organisationsplan nicht mit der Leitung einer klinischen Einheit verbunden. Die Medizini-\nsche Universität Graz möchte unter Einbeziehung der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers eine experi-\nmentelle Einrichtung zur Bearbeitung anästhesiologischer und intensivmedizinischer Fragestellungen auf-\nbauen. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll die Funktion einer Universitätsprofessorin/eines Uni-\nversitätsprofessors für experimentelle Anästhesiologie an der Universitätsklinik für Anästhesiologie und\nIntensivmedizin einnehmen.\nBewerbungsvoraussetzungen:\n 1. Ein der Verwendung entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium mit Doktorat in Hu-\n manmedizin\n 2. Qualifikation als Fachärztin/Facharzt für Anästhesiologie\n 3. Habilitation oder gleichwertige herausragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und\n Lehre\n 4. Pädagogische und didaktische Eignung\n 5. Erfahrungen in der Leitung einer ForscherInnengruppe\n 6. Auslandserfahrung\nAnforderungsprofil:\nDie Bewerberin/der Bewerber soll eine international ausgewiesene Forschungspersönlichkeit sein und ein-\nschlägige Erfahrung in zentralen Forschungsbereichen der Anästhesiologie und Intensivmedizin vorwei-\nsen. Im Besonderen wird eine hoch qualifizierte wissenschaftliche Expertise bezüglich zellbiologischer\nGrundlagen der physiologischen und pathologischen pulmonalen Zirkulation erwartet.\nDie Bewerberin/der Bewerber sollte die Bereitschaft und Fähigkeit zur interdisziplinären internationalen\nwissenschaftlichen Zusammenarbeit mit verwandten Fachgebieten gezeigt haben und soll zur Schwer-\npunktbildung der Medizinischen Universität Graz beitragen. Die Bewerberin/der Bewerber soll eine mehr-\njährige Leitung eines Forschungslabors und eine erfolgreiche Drittmitteleinwerbung nachweisen können.\nDie Medizinische Universität erwartet von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber eine maßgebliche Be-\nteiligung an der universitären Forschung und Lehre und am Ausbau der postgradualen wissenschaftlichen\nWeiterbildung.\nAllgemeines:\nDie Medizinische Universität Graz ist bestrebt, im Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der\nFrauenförderung an den Universitäten den Anteil von Frauen an Professuren zu erhöhen und ist deshalb\nan den Bewerbungen von qualifizierten Wissenschafterinnen besonders interessiert. Bei gleicher Qualifi-\nkation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind ausschließlich anhand des strukturierten Bewerbungsformulars der Medizinischen Uni-\nversität Graz, abrufbar unter der Adresse: http://www.meduni-graz.at/karriere/ mit den üblichen Unter-\nlagen (Lebenslauf, Publikationsliste, Lehrtätigkeit, inhaltlich gegliedert entsprechend dem Formular für\nBewerbungen) elektronisch zu übermitteln und in einer Ausfertigung in Papierform bis zum 29.06.2007\nan den Rektor der Medizinischen Universität Graz, Herrn Univ.-Prof. Dr. med. Dr. phil. Gerhard Franz\nWALTER, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz, zu richten. Die Medizinische Universität Graz kann allfällige\nFahrt- und Aufenthaltskosten für die Bewerberinnen/Bewerber nicht übernehmen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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"bulletin": {
"id": 146,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "8",
"published": "2006-11-15T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1"
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"index": 4,
"text": "5\n1. Allgemeiner Teil\n1.1 Inhaltliche Beschreibung\n1.1.1 Inhaltliches Konzept\nDas Diplomstudium Humanmedizin bereitet die Studierenden auf den zukünftigen Beruf als Arzt/Ärztin\nfür alle Fachrichtungen vor. Es werden theoretische Grundlagen und praktische Fertigkeiten in integrati-\nver, themenzentrierter und patienten-orientierter Form vermittelt. Besonderen Stellenwert nehmen hu-\nmanwissenschaftliche Aspekte im Sinne des biopsychosozialen Modells ein. Weiters werden die Grundzü-\nge wissenschaftlichen Denkens vermittelt.\nEs wird angestrebt, für die Studierenden auf Basis einer breiten medizinischen Bildung die besten Voraus-\nsetzungen für den Eintritt in das Berufsleben und optimale Grundlagen für die postpromotionelle Ausbil-\ndung in allen ärztlichen Fachbereichen zu schaffen. Zugleich sollen Sie befähigt werden, sich im Sinne\neines lebenslangen Lernens mit den medizinischen Veränderungen im Laufe der Tätigkeit kritisch ausein-\nander setzen zu können.\nDieses Curriculum erfordert auch eine inhaltliche Integration der postpromotionellen Weiterbildung, um\nein in sich konsistentes Konzept der gesamten ärztlichen Ausbildung zu schaffen.\n1.1.2 Art des Studiums\nDas Studium Humanmedizin ist ein Diplomstudium, das mit dem Titel eines Dr.med.univ. abschließt.\nDie Möglichkeit für ein anschließendes Doktoratstudium der medizinischen Wissenschaft ist vorgesehen.\nDer erste Studienabschnitt des Diplomstudiums Humanmedizin ist mindestens zu 90 % identisch mit dem\nersten Studienabschnitt der Studienrichtung Zahnmedizin.\nDas Studium ist in 3 Abschnitte gegliedert (der 1. Abschnitt dauert 2 Semester, der 2. Abschnitt dauert\n8 Semester und der 3. Abschnitt dauert 2 Semester).\n1.1.3 Aktualität\nDas Studium Humanmedizin, das in den bisherigen Studienordnungen in wesentlichen Teilen seit Beginn\ndes 20. Jahrhunderts nicht verändert worden ist, bedarf für eine zeitgemäße ärztliche Ausbildung einer\ngrundlegenden Reform, der mit dieser Studienordnung Rechnung getragen wird. Der gesetzliche Auftrag,\nein neues Curriculum zu planen, besteht gemäß UniStG 1997.\n1.1.4 Bezug zu Praxis in Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft\nDem Arzt/Ärztinnenberuf kommt eine zentrale Stelle im Rahmen der Gesundheitserhaltung, der Wieder-\nerlangung der Gesundheit und der Betreuung chronisch und unheilbar kranker Menschen zu. Das Studi-\num bezieht die wissenschaftlichen Grundlagen der ärztlichen Tätigkeit ebenso wie die Bedürfnisse von\nGesellschaft und Wirtschaft ein. Letztere umfassen u. a. besondere psychosoziale Qualifikationen in Hin-\nblick auf die zwischenmenschliche Kommunikation und auf die besonderen Bedürfnisse von alten, chro-\nnisch kranken oder behinderten Menschen als auch Kenntnisse über die gesellschaftlichen und wirtschaft-\nlichen Aspekte des Gesundheitswesens.\n1.1.5 Grundsatz von Gleichwertigkeit von Frauen- und Geschlechterforschung\nDie Gleichstellung der Geschlechter wird bei Lehrenden und Studierenden gewährleistet und durch den\nArbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen überwacht. Geschlechtsspezifische Aspekte werden inhaltlich\nwährend des gesamten Studiums berücksichtigt. Weiters wird ein Spezielles Studienmodul (SSM) zur\nFrauen- und Geschlechterforschung (Gender Medicine) angeboten.\n1.2 Begründung\n1.2.1 Notwendigkeit des Studienplans\nDas derzeitige Studium ist in seinen Grundzügen während der letzten Jahrzehnte nicht verändert worden.\nSehr wohl haben sich durch die rasante Entwicklung der wissenschaftlichen Forschung und durch gesell-\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 29,
"academic_year": "2003/04",
"issue": "17",
"published": "2003-12-22T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=29&pDocNr=4700&pOrgNr=1"
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"index": 50,
"text": "- 51 -\n(2) Die Benützer/innen der Universitätseinrichtungen haben im Rahmen ihrer Tätigkeit und Kompetenz\ninsbesondere zu sorgen für:\na) das Absperren der Institutsräume, Dienstzimmer, Haustore, allenfalls einzelner Schreibtische\n und Schränke, bei Verlassen der Dienststelle,\nb) die Beschränkung der Beleuchtung in den Arbeitsräumen auf das notwendige Ausmaß,\nc) die Öffnung der Fenster nur bei deren Beaufsichtigung; Schließen der Fenster bei Sturm,\n Schnee und Regen sowie bei Verlassen des Raumes für längere Zeit,\nd) die Einhaltung der in den einzelnen Räumen angeschlagenen besonderen Verhaltensmaß-\n nahmen,\ne) die nötigen Hinweise und eine geeignete Absicherung gefährlicher oder besonders wertvoller\n Geräte und Einrichtungen gegen Inbetriebnahme durch Unbefugte sowie deren Absicherung\n gegen Diebstahl,\nf) die Verfügung von Eintrittsverboten gegen den Zutritt Unbefugter und die Anbringung von der\n Sicherheit von Personen dienenden Hinweisen,\ng) die Anzeige von offenbar werdenden Mängeln und Schäden an Gebäuden, Leitungen, Einrich-\n tungen und Geräten entweder an die betreffende Organisationseinheit, in Hörsälen, Gängen\n und Treppenhäusern an die Zentrale Verwaltung bzw. die sofortige Weiterleitung derartiger\n Meldungen an die zuständige Organisationseinheit (insbesondere Sorge für rechtzeitige Er-\n neuerung und Reparatur von undichten Auslaufventilen und Armaturen),\nh) Freihaltung der Fluchtwege und Ausgänge in ihrer gesamten Breite. Eine Verbauung, Verstel-\n lung oder Verengung durch Wandtische, Vitrinen u.ä. ist unzulässig,\ni) die ehestmögliche Meldung von Unfällen durch die verantwortlichen Universitätsbediensteten,\n in deren Wirkungsbereich sich der Unfall ereignet hat, an die Rektorin/den Rektor,\nj) die Mitwirkung durch zweckdienliche Angaben bei Ermittlungen der Rektorin/des Rektors zur\n Klärung des Sachverhaltes im Falle von Verletzungen dieser Haus- und Benützungsordnung,\nk) umgehende Information der Rektorin/des Rektors bei außerordentlichen Vorfällen,\nl) die Meldung wahrgenommener Verstöße gegen die Haus- und Benützungsordnung, insbe-\n sondere, wenn dadurch Sicherungsmaßnahmen zur Abwehr von Schäden notwendig sind o-\n der die Gefahr der Verletzung strafgesetzlicher Vorschriften gegeben ist.\n § 14. Umfang der Benützungsberechtigung\n(1) Die Benützung der der Universitätseinrichtung zugeteilten Grundstücke, Gebäude und Räume\nsowie des ihr zu Verfügung stehenden Inventars steht allen Angehörigen der Universität nach Maßga-\nbe ihrer Funktion und Ausbildung, Dritten jedoch nur unter Aufsicht und/oder Anleitung zu, sofern § 14\nnicht anderes bestimmt.\n(2) Beanspruchen zwei oder mehrere Personen oder Institutionen dasselbe Objekt zur selben Zeit, so\nhat die Leiterin/der Leiter der Universitätseinrichtung nach Maßgabe der Dringlichkeit der zu erledi-\ngenden Arbeiten eine Priorität bei der Benützung festzusetzen.\n § 15. Benützungsrechte Dritter\n(1) Besuch von Lehrveranstaltungen\nDer Besuch der Lehrveranstaltungen ist, unbeschadet von Beschränkungen gem. UG02 in der jeweils\ngeltenden Fassung, nach Maßgabe des vorhandenen Raumes allen Personen auch ohne Zulassung\nzu einem Studium gestattet.\n(2) Anwesenheit bei Prüfungen\nDie Anwesenheit bei mündlichen Prüfungen ist, unbeschadet von Beschränkungen gem. UG02 in der\njeweils geltenden Fassung, nach Maßgabe des vorhandenen Raumes auch Personen gestattet, die\nnicht zu den Angehörigen der Universität zählen."
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{
"bulletin": {
"id": 6626,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "12",
"published": "2018-12-19T00:00:00+01:00",
"teaser": "Widerruf der Bestellung der 2. stellvertretenden Leitung der Organisationseinheit Studienmanagement; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Vorstandes einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Bestellung zum Arbeitsmediziner; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft; Leistungsvereinbarung 2019 – 2021 der Medizinischen Universität Graz; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates betreffend Lehrverhältnisse im Angehörigenbereich; Verordnung des Rektorates: Verordnung des Rektorates über den Nachweis von Kenntnissen der Unterrichtssprache; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Errichtung, Ausschreibung und Besetzung von Laufbahnstellen\r\ngemäß § 99 Abs. 5 UG; Widerruf der Bestellung zur wissenschaftlichen Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“,„Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“ sowie der entsprechenden Vollmachten; Wissenschaftliche Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“, „Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“; Schiedskommission: Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den AKGL; Ethikkommission – Bestellung der Ethikkommissionsmitglieder in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6626&pDocNr=843757&pOrgNr=1"
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"index": 65,
"text": "66\n Sonstige Vereinbarungen\nDer Rektor erklärt sich bereit, zwei Mal jährlich mit dem BMBWF Gespräche zur Begleitung der LV zu\nführen.\nDie Med Uni Graz wird ab 2019 (Übermittlung erfolgt erstmals mit dem Rechnungsabschluss 2018 im\nFrühjahr 2019) jährlich einen „Corporate Governance Bericht“ gemäß Kapitel 15 des B-PCGK 2017,\nnach einem zwischen BMBWF und den Universitäten abzustimmenden Muster gemeinsam mit dem\nRechnungsabschluss elektronisch übermitteln.\nVor Einrichtung neuer Studien, die nicht in dieser LV verankert sind, erfolgt – insbesondere auch\nhinsichtlich der angestrebten Finanzierung durch den Bund (Anlaufkosten bis Vollausbau) – eine\nAbstimmung mit dem BMBWF.\nDie Med Uni Graz verpflichtet sich, innerhalb der LV-Periode 2019-2021 im Rahmen einer arbeits-\nteiligen Kooperation, unter Gesichtspunkten von Forschung und Lehre, an der Intensivierung eines\nAbgleichs von bestimmten Lehrangeboten sowie Ergänzungsmöglichkeiten für Studienrichtungen\ndurch Fächer anderer Universitäten mitzuwirken.\nUnbeschadet sonstiger rechtlicher Bestimmungen erklärt sich die Med Uni Graz bereit, ihre\nPersonalstrukturplanung auf Anfrage mit dem BMBWF gemeinsam zu erörtern.\nDie Med Uni Graz verpflichtet sich, die Umsetzung der Europäischen Charta für Forschende und den\nVerhaltenskodex für die Einstellung von Forschenden bedarfsgerecht weiter zu entwickeln sowie die\nMitgliedschaft in der Agentur für wissenschaftliche Integrität (bzw. einer dieser gleichzuhaltenden\nAgentur) im Einvernehmen mit dem BMBWF aufrecht zu erhalten.\nDie Med Uni Graz verpflichtet sich, innerhalb dieser LV-Periode geeignete Maßnahmen zu ergreifen,\nwelche die hochschuldidaktische Aus- und Weiterbildung der Universitätslehrer/innen sicherstellen.\nBei Neuberufungen ist dabei auf entsprechende Befähigungen Wert zu legen. In diesem Zusam-\nmenhang wird die Universität Richtlinien umsetzen, die auf hochschuldidaktische Befähigung Bezug\nnehmen (z.B. im Sinne einer Lehrprobe im Berufungsverfahren, Einfordern von Lehrkonzepten von\nBewerber/innen).\nDie Med Uni Graz verpflichtet sich, für diese LV-Periode weiterhin Teilnehmerin des österreichischen\nwissenschaftlichen Bibliothekenverbundes zu bleiben, mit der „Österreichischen Bibliothekenverbund\nund Service GmbH“ zusammenzuarbeiten und ihren Beitrag zur Weiterführung der gemeinsamen\nAusbildung des Bibliothekspersonals nach § 101 Abs. 3 UG zu leisten.\nDie Med Uni Graz verpflichtet sich, für die Beurteilung der Leistungserbringung in wirtschaftlicher\nHinsicht,\na) anlässlich des Abschlusses dieser LV eine Planrechnung für die Jahre 2019-2021 bis spätestens\n 15. Dezember 2018,\nb) anlässlich der Vorlage des LV-Entwurfes für die LV-Periode 2022-2024 eine Kalkulation der darin\n enthaltenen Leistungen\nnach den vom BMBWF erstellten Mustern bereitzustellen. Erst mit der Bereitstellung einer nachvoll-\nziehbaren Planrechnung entfaltet diese LV ihre volle Wirkung.\nIn Fortsetzung der Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz an den Universitäten sollen auch in der\nLV-Periode 2019-2021 entsprechende Maßnahmen in den Bereichen Effizienz, Effektivität und Wirt-\nschaftlichkeit umgesetzt werden, welche finanzielle Spielräume schaffen, die zur Verbesserung des\nuniversitären Betriebs genutzt werden können. Um die Umsetzung dieses Vorhabens zu begleiten,\nsoll gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen ein Monitoring eingerichtet werden, in dem\nBMBWF Medizinische Universität Graz Seite 63 von 65"
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"bulletin": {
"id": 1887,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "15",
"published": "2010-02-17T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1887&pDocNr=23610&pOrgNr=1"
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"index": 23,
"text": "- 24 -\nZur Wahrung ausreichender Kapitalausstattung und Liquidität ist auf gesamtuniversitärer Ebene eine\nMehrjahresplanung für die gesamte Budgetperiode gemäß § 12 Abs. 7 UG idgF zu erstellen. Dabei sind\ndie Vorgaben des Entwicklungsplanes zu beachten.\nDie Organisationseinheiten haben ihr Budget als Ausgabenrahmen einzuhalten. Ist der Budgetrahmen\nausgeschöpft, sind für das betreffende Finanzjahr keine Leistungen und Lieferungen mehr in Auftrag zu\ngeben. Sollte es zu einer Überschreitung des Budgets kommen, so wird das Budget der\nOrganisationseinheit für das Folgejahr um den entsprechenden Betrag gekürzt.\nVII. Kosten- und Leistungsrechnung\nDie Kosten- und Leistungsrechnung unterliegt der Verantwortung des Rektorats. Sie hat sich nach den\nAnforderungen der MUG zu orientieren und dient zur Erfüllung der Leitungsaufgaben des Rektorats. Daher\nsind die erforderlichen Informationen entscheidungsorientiert aufzubereiten und sollen zu einer\nKostentransparenz und Kostenwahrheit innerhalb der MUG führen.\nVIII. Administration der finanziellen Mittel für Projekte und Aktivitäten\n1. Projekte und Aktivitäten gemäß § 26 UG idgF\nMittel, die Angehörige des wissenschaftlichen Universitätspersonals aufgrund von Vorhaben gemäß § 26\nUG idgF akquirieren, zählen nicht zum Vermögen der Universität, sind aber gemäß\n§ 26 Abs. 5 UG idgF von der Universität treuhändig zu verwalten; sie sind dem jeweiligen\nUniversitätsangehörigen zuzurechnen. Über die Verwendung der Projektmittel entscheidet die\nProjektleiterin/der Projektleiter, der/dem auch die ausschließliche Anweisungsbefugnis über diese Mittel\nzukommt. Die finanzielle Abwicklung der Projekte gemäß § 26 UG idgF hat über ein separates Bankkonto\nder MUG zu erfolgen. Zwecks klarer Trennung des Treuhandvermögens hat die Verbuchung aller\nGeschäftsfälle über eigene Innenauftragsnummern zu erfolgen.\n2. Projekte und Aktivitäten gemäß § 27 UG idgF\nMittel, die der Universität aufgrund von Vorhaben gemäß § 27 UG idgF zufließen, zählen zum Vermögen\nder Universität, sind in die Bilanz aufzunehmen und von der Universität unter Berücksichtigung von\nZweckwidmungen zu verwalten. Insbesondere sind diese Mittel, sofern keine anderen Zweckwidmungen\nvorliegen, für Zwecke des jeweiligen Projektes/der jeweiligen Aktivität zu verwenden.\n3. Haftung, Risiken und Kostenersatz\nRechte, Pflichten, Haftung, Risiken sowie die Regelung des Kostenersatzes werden in der\nDrittmittelrichtlinie idgF geregelt.\nIX. Veranlagung und Aufnahme liquider Mittel\nAllgemeines\nZiel ist die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der MUG und die Optimierung der Kosten\nund der Erträge für die Veranlagung und Aufnahme der liquiden Mittel. Die Verantwortung ist der\nGeschäftsordnung des Rektorats zu entnehmen.\n1. Richtlinien für die Veranlagung\nLiquide Mittel sind unter Beachtung der Kriterien Sicherheit, Ertrag und Liquidität mündelsicher im Sinne\ndes § 230 ABGB idgF anzulegen.\nWeitere Anlageformen sind möglich wenn die liquiden Mittel bei bonitätsmäßig einwandfreien Schuldnern\nin Form von Bankguthaben auf Sicht oder Zeit sowie in Form von Geldmarktanlagen bei in- und\nausländischen Kreditinstituten angelegt werden.\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 17.02.2010, StJ 2009/10, 15.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 1624,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "3",
"published": "2009-10-21T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1624&pDocNr=20649&pOrgNr=1"
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"index": 84,
"text": "Seite 42 von 51\nstudieren wollen. Zusätzlich ist es Studierenden der Zahnmedizin der Medizinischen Universität\nGraz möglich, nach erfolgreich absolviertem ersten Studienabschnitt ohne Teilnahme am\nAuswahlverfahren in das Diplomstudium Humanmedizin der Medizinischen Universität Graz zu\nwechseln. Durch eine Übereinkunft aller österreichischen medizinischen Universitäten ist es\nStudienplatzinhaberInnen möglich, ihren Studienplatz mit einer Tauschpartnerin/einem\nTauschpartner ohne Auswahlverfahren zu wechseln.\n2.1 Studien mit Aufnahmeverfahren VOR der Zulassung\nKurzbeschreibung des Aufnahmeverfahrens; Informationen über die festgesetzte Zahl an\nZulassungen („Studienplätze“) und das Verfahren zur Festsetzung, Informationen über die Zahl\nder Anmeldungen/Bewerbungen1), die Zahl der zum Aufnahmetest Angetretenen1) und die Zahl\nder Zugelassenen1) sowie ermittelte Erfolgsquote1)\nDie Auswahlverfahren für die Diplomstudien Human- und Zahnmedizin sind ident und werden\nvor der Zulassung zum Studium durchgeführt. Die StudienwerberInnen müssen sich unter\nEinhaltung einer gesetzten Frist elektronisch voranmelden und ebenso fristgerecht schriftlich\nbewerben. Für die schriftliche Bewerbung sind folgende Unterlagen an die Medizinische\nUniversität zu senden: Motivationsschreiben, Lebenslauf, Schulbesuchsbestätigung oder\nMaturazeugnis und Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, aus dem die Staatsbürgerschaft\nhervorgeht, bzw. amtlicher Lichtbildausweis und Staatsbürgerschaftsnachweis. Der letzte\nSchritt des Auswahlverfahrens besteht aus einem standardisierten Kenntnistest im Multiple-\nChoice-Format, anhand dessen das schulische Vorwissen in den Fächern Biologie, Chemie,\nPhysik und Mathematik erfasst wird. Zusätzlich werden Fragen zum Verständnis\nwissenschaftlicher Texte gestellt.\nIm Studienjahr 2008/2009 wurde erstmalig die festgelegte Zahl der Studienplätze auf 336 für\nHumanmedizin plus 24 für Zahnmedizin erreicht. Insgesamt wurden für das Studienjahr\n2008/2009 1709 elektronische Voranmeldungen registriert, davon waren 991 Frauen und 718\nMänner. 1273 der Vorangemeldeten waren ÖsterreicherInnen oder InhaberInnen\nösterreichischer Reifeprüfungszeugnisse und 397 EU-BürgerInnen (davon waren 372\nStudienwerber-Innen aus Deutschland). Aus Drittstaaten meldeten sich 39 StudienwerberInnen\nvorab an. Die geforderten Bewerbungsunterlagen wurden von insgesamt 1123\nStudienwerberInnen (davon 875 ÖsterreicherInnen, 212 Deutsche, 18 EU-BürgerInnen aus\nanderen Staaten und 18 Angehörige von Drittstaaten) eingereicht. Von den zum\nAuswahlverfahren angetreten StudienwerberInnen (in Summe 926; ÖsterreicherInnen: 745;\nDeutsche: 155; andere EU-BürgerInnen: 15; Drittstaatenangehörige: 11) wurden für das\nDiplomstudium Humanmedizin 337 Studienwerber-Innen (164 Frauen, 173 Männer; 263\nÖsterreicherInnen; 70 EU-BürgerInnen, davon 69 Deutsche, und 4 Nicht-EU-BürgerInnen) und\nfür das Diplomstudium Zahnmedizin 24 StudienwerberInnen (13 Frauen, 11 Männer; 19\nÖsterreicherInnen; 5 EU-BürgerInnen, davon 5 Deutsche und kein/e Nicht-EU-BürgerIn)\nzugelassen. Die aktuellsten Erfolgsquoten liegen für die Studierenden des Auswahlverfahrens\n2007/2008 vor. 65,2% der Studierenden absolvierten den ersten Studienabschnitt (2 Semester)\nin Mindeststudiendauer, die Dropout-Rate lag bei 6,3%.\n2.2 Studien mit Auswahlverfahren NACH der Zulassung\n● Kurzbeschreibung des Auswahlverfahrens; Informationen über die festgesetzte Zahl an\nZulassungen („Studienplätze“) und das Verfahren zur Festsetzung, Informationen über die Zahl\nder „bedingt“ Zugelassenen1) und die Zahl der „endgültig“ bzw. für das Folgesemester\nZugelassenen1) sowie ermittelte Erfolgsquote1)\n1\n ) differenziert nach Geschlecht; differenziert nach Herkunft des Reifezeugnisses bzw. Nationalität:\nBildungsinländer/innen (d.s. Österreicher/innen und Inhaber/innen österreichischer Reifezeugnisse),\nDeutschland, sonstige EU, Drittstaaten"
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"bulletin": {
"id": 303,
"academic_year": "2004/05",
"issue": "19",
"published": "2005-06-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=303&pDocNr=5410&pOrgNr=1"
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"index": 20,
"text": "- 21 -\nDie geforderte Qualifikation ist durch eine mit „Sehr Gut“ beurteilte Dissertation oder eine gleichwertige\nhervorragende wissenschaftliche Leistung zu dokumentieren. Falls keine auszeichnungswürdige Leistung\nvorliegt, ist von der Verleihung des Josef-Krainer-Förderungspreises Abstand zu nehmen.\nBewerber müssen an einer der vier steirischen Hochschulen studieren bzw. studiert haben oder ihren\nordentlichen Wohnsitz in der Steiermark haben. Die Arbeit muss 2004 oder 2005 approbiert worden sein.\nDie Bewerbung ist bis 1. September 2005 beim Josef Krainer - Steirischen Gedenkwerk, zH Oberamtsrat\nFranz Soltesz, 8011 Graz-Burg, einzureichen. Die Namhaftmachung durch Dritte ist zulässig.\nDem Ansuchen sind in zweifacher Ausfertigung beizulegen:\n* die Dissertation bzw. eine entsprechende Dokumentation gleichwertiger Leistungen\n* eine wissenschaftliche Bewertung der Arbeit zusammen mit einem Nachweis der Benotung\n (Gutachten des Betreuers und des Zweitbegutachters)\n* Nachweis der Noten des Rigorosums\n* kurzer Lebenslauf, ggf. mit Publikationsliste und Nennung bereits zuerkannter Preise\n* Angabe anderer Preise, für die die betreffende Arbeit eingereicht wurde\nDie Zuerkennung des Josef-Krainer-Förderungspreises erfolgt durch den Vorstand des Josef-Krainer-\nGedenkwerks aufgrund der Bewertung und Reihung durch den Wissenschaftlichen Beirat. Ein Rechtsan-\nspruch besteht dabei nicht. Auf die Rückerstattung der eingereichten Unterlagen besteht ebenso kein\nAnspruch.\n72.\nMitteilung über die Ausschreibung des Josef-Krainer-Würdigungspreises für 2006\nDer Rektor, Herr O.Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, teilt mit, dass das Josef Krainer - Steirisches\nGedenkwerk folgenden Würdigungspreis für 2006 ausschreibt:\n Ausschreibung des Josef-Krainer-Würdigungspreises für 2006\nDas Josef Krainer - Steirische Gedenkwerk schreibt in Erinnerung an das Wirken des großen steirischen\nLandeshauptmanns von 1948 bis 1971 zur Würdigung hervorragender Leistungen junger Wissenschafter\nden „Josef-Krainer-Würdigungspreis 2006“ aus.\nDer Preis wird jährlich um den 19. März, den Steirischen Landesfeiertag, in feierlichem Rahmen über-\nreicht. Die Dotation beträgt 3.500 €.\nDer Würdigungspreis stellt für junge, jedoch bereits durch Forschungsleistungen (z.B. Habilitation) aus-\ngewiesene Wissenschafter bei fortgeschrittener Laufbahn Anerkennung für bereits Geleistetes und An-\nsporn zu weiteren Höchstleistungen dar.\nDie geforderte Qualifikation ist durch eine auch nach internationalen Kriterien hervorragende wissen-\nschaftliche Leistung zu dokumentieren. Falls keine auszeichnungswürdige Leistung vorliegt, ist von der\nVerleihung des Josef-Krainer-Würdigungspreises Abstand zu nehmen.\nDie Bewerbung ist bis 1. September 2005 beim Josef Krainer - Steirischen Gedenkwerk, zH Oberamtsrat\nFranz Soltesz, 8011 Graz-Burg, einzureichen. Die Namhaftmachung durch Dritte ist zulässig.\nDem Ansuchen sind in zweifacher Ausfertigung beizulegen:\n* die wissenschaftliche(n) Arbeit(en), mit der (denen) die\n Auszeichnungswürdigkeit dokumentiert wird\n* kurzer Lebenslauf mit Publikationsliste und Nennung bereits zuerkannter Preise\n* Angabe anderer Preise, für die die betreffende(n) Arbeit(en) eingereicht wurde(n)\nDie Zuerkennung des Josef-Krainer-Würdigungspreises erfolgt durch den Vorstand des Josef- Krainer-\nGedenkwerks aufgrund der Bewertung und Reihung durch den Wissenschaftlichen Beirat. Ein Rechtsan-\nspruch besteht dabei nicht. Auf die Rückerstattung der eingereichten Unterlagen besteht ebenso kein\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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"bulletin": {
"id": 6626,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "12",
"published": "2018-12-19T00:00:00+01:00",
"teaser": "Widerruf der Bestellung der 2. stellvertretenden Leitung der Organisationseinheit Studienmanagement; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Vorstandes einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Bestellung zum Arbeitsmediziner; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft; Leistungsvereinbarung 2019 – 2021 der Medizinischen Universität Graz; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates betreffend Lehrverhältnisse im Angehörigenbereich; Verordnung des Rektorates: Verordnung des Rektorates über den Nachweis von Kenntnissen der Unterrichtssprache; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Errichtung, Ausschreibung und Besetzung von Laufbahnstellen\r\ngemäß § 99 Abs. 5 UG; Widerruf der Bestellung zur wissenschaftlichen Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“,„Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“ sowie der entsprechenden Vollmachten; Wissenschaftliche Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“, „Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“; Schiedskommission: Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den AKGL; Ethikkommission – Bestellung der Ethikkommissionsmitglieder in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6626&pDocNr=843757&pOrgNr=1"
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"index": 78,
"text": "79\n1 Zielsetzung und Grundsätze des Verfahrens\nDurch die UG Novelle BGBl I 131/2015 wurden mittels § 99 Abs. 5 UG Professuren attraktive\nKarriereoptionen für erfolgreiche Wissenschaftler/innen geschaffen. Die Medizinische Universität\nGraz (Med Uni Graz) möchte diese Positionen mit international ausgewiesenen\nWissenschaftler/innen besetzen, um zielgerichtet zur Stärkung der\nForschungsfelder/Forschungsschwerpunkte der Med Uni Graz und hier im Speziellen der\nGrundlagenforschung beizutragen. Daher werden diese Stellen thematisch ausgeschrieben. Die\nfachliche Widmung dieser Stellen ergibt sich durch die Zuordnung der Stelle zur Organisationseinheit.\nEs wird angestrebt zwei Drittel der im Rahmen der Bandbreite der im Entwicklungsplan\nausgewiesenen Anzahl der Laufbahnstellen gemäß § 13b Abs. 3 UG und § 99 Abs. 5 UG im\nvorklinischen Bereich anzusiedeln. Neben der fachlichen Qualifikation wird beim Auswahlverfahren\nverstärkt auf die Passung der Person zum Forschungsumfeld und den für die Stelle erforderlichen\npersönlichen Kompetenzen wert gelegt. Zur Unterstützung wird das gesamte Verfahren von der\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und -entwicklung begleitet.\nDas § 99 Abs. 5 UG Tenure Track System (Laufbahnstellen mit Tenure Möglichkeit) der Med Uni Graz\nist als maximal sechsjähriges, leistungsbasiertes und qualitätsgesichertes System der\nwissenschaftlichen Nachwuchsförderung konzipiert. Tenure Track bedeutet, dass in einem gestuften\nKarrieresystem die gesamte Laufbahn von einer befristeten Assistenzprofessur (Tenure Track\nAssistant Professor) über deren Entfristung nach spätestens sechs Jahren und Aufstieg zum Tenure\nTrack Associate Professor durchlaufen werden kann. Sobald Laufbahnstelleninhaber/innen ihre\nQualifizierungsvereinbarung erfolgreich umgesetzt haben (Tenure Track Associate Professor)\ngehören sie gemäß § 99 Abs. 6 UG in weiterer Folge organisationsrechtlich der Gruppe der\nUniversitätsprofessor/innen an.\nMit der Einführung von § 99 Abs. 4 UG (interne Entwicklungsmöglichkeit von Assoziierten\nProfessor/innen und Dozent/innen gemäß § 94 Abs. 2 Z 2 UG zur Professur) und § 99 Abs. 5 UG wird\ndas Professor/inn/enkollegium erweitert und soll dessen Verantwortung für Forschung, Lehre und\nNachwuchsförderung auf eine größere Anzahl an Personen verteilt werden.\nDas Auswahlverfahren soll sich an folgenden Prinzipien orientieren:\n 1. Transparenz und Nachvollziehbarkeit aller Entscheidungen im Verfahren\n 2. Standardisierung der Verfahrensschritte (klare, verbindliche Regeln, die auch die\n Verwendung eines Bewertungsrasters beinhalten)\n 3. Kurze Verfahrensdauer (im Regelfall ca. 3 Monate)\n 4. Gleichbehandlung im Sinne des Diskriminierungsschutzes sowie die faire und wertschätzende\n Behandlung aller Bewerber/innen nach den gleichstellungsrechtlichen Vorgaben\n (insbesondere aus dem Universitätsgesetz 2002, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes und\n der entsprechenden Satzungsteile der Med Uni Graz)\nDas international kompetitiven Standards entsprechende Auswahlverfahren für die Aufnahme auf\neine Laufbahnstelle wird mittels dieser Richtlinie ausgestaltet.\n2 Planung und Einrichtung von Laufbahnstellen gem. § 99 Abs. 5 UG\nDas Rektorat legt die Anzahl der möglichen Stellen im Entwicklungsplan fest und beschließt die\nEinrichtung von Laufbahnstellen gem. § 99 Abs. 5 UG auf Basis des Entwicklungsplanes der\nUniversität.\n Richtlinie über die Errichtung, Ausschreibung und Besetzung von Laufbahnstellen gemäß § 99 Abs. 5 UG/\n Stand Mitteilungsblatt vom 19.12.2018, Stj 2018/2019, 12. Stk. RN49\n Seite 2 von 5"
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{
"bulletin": {
"id": 1805,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "11",
"published": "2010-01-12T00:00:00+01:00",
"teaser": "4. SONDERNUMMER",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1805&pDocNr=22718&pOrgNr=1"
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"index": 1,
"text": "-2-\neingerichteten formalen Hilfsmittel, ist nicht zulässig. Eine unvollständig ausgefüllte, wahrheitswidrige,\nnicht den Formvorschriften entsprechende oder nicht fristgerechte Voranmeldung ist ungültig und bleibt\nunberücksichtigt. Eine Fristerstreckung zur elektronischen Voranmeldung ist nicht zulässig.\n§ 6 Anmeldung und Bewerbungsschreiben\n(1) Die mittels elektronischer Voranmeldung gültig vorangemeldeten StudienwerberInnen haben für die\nAnmeldung zum Aufnahmeverfahren ausschließlich folgende Bewerbungsunterlagen bis 30.04.2010\n(Datum des Poststempels) auf dem Postweg an das Rektorat der Medizinischen Universität Graz, per\nAdresse:\nVizerektor für Studium und Lehre, o. Univ.Prof. Dr. Gilbert Reibnegger\nHarrachgasse 21\n8010 Graz\nzu übermitteln:\n• Reifezeugnis (Kopie, bei ausländischen Reifezeugnissen mit deutscher Übersetzung) oder\nSchulbesuchsbestätigung aus dem aktuellen Schuljahr (Original, bei ausländischen\nSchulbesuchsbestätigungen in deutscher Übersetzung)\n• Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, aus dem die Staatszugehörigkeit hervorgeht (z. B. Reisepass,\nPersonalausweis) oder Kopien eines amtlichen Lichtbildausweises und des Staatsbürgerschaftsnachweises\n(z. B. Führerschein und Staatsbürgerschaftsnachweis)\n• Bewerbungsschreiben im Umfang von mindestens einer und maximal zwei DIN-A4-Seiten, das folgende\nInformationen zu enthalten hat:\no Die sechsstellige Bearbeitungsnummer aus der elektronischen Voranmeldung, Name, Anschrift, E-Mail-\nAdresse, Geschlecht;\no Motivation für die Wahl des Diplomstudiums Humanmedizin;\no Gründe für die Entscheidung, an der MUG zu studieren;\no (Aus-)Bildungshintergrund;\no Ggf. bisheriges Engagement im sozialen/medizinischen Bereich;\no Bisherige berufliche Erfahrungen (sofern vorhanden);\no Berufliche Zukunftspläne.\n(2) Die Anmeldung und Zusendung der Bewerbungsunterlagen ist Voraussetzung für die Teilnahme am\nAufnahmeverfahren.\n(3) Eine andere Übermittlung der Bewerbungsunterlagen als auf dem Postweg ist unzulässig. Werden die\nBewerbungsunterlagen nicht vollständig oder nicht fristgerecht übermittelt, führt dies zum Ausschluss vom\nAufnahmeverfahren. Eine Fristerstreckung zur Anmeldung und Einsendung des Bewerbungsschreibens ist\nnicht zulässig.\n§ 7 Reihungskommission\n(1) Die Reihungskommission ist für alle Belange zuständig, die dieses Aufnahmeverfahren betreffen, sofern\nnicht andere gesetzliche Vorgaben existieren oder sich aus der Satzung der MUG ergeben.\n(2) Die Reihungskommission besteht aus der/dem RektorIn, der/m VizerektorIn für Studium und Lehre,\nder/m StudienrektorIn, der/m VizestudienrektorIn und einer/einem VertreterIn der Hochschülerinnen und\nHochschülerschaft an der Medizinischen Universität Graz. Der Vorsitz liegt bei der/dem RektorIn.\n(3) Die Reihungskommission entscheidet über die Reihungsliste endgültig.\n(4) Die Reihungskommission erstellt eine Geschäftsordnung für ihre Tätigkeit, die vom Senat zu\ngenehmigen ist. Solange keine eigene Geschäftsordnung für die Reihungskommission veröffentlicht wurde,\nist die Geschäftsordnung für Kollegialorgane an der Medizinischen Universität Graz anzuwenden.\n§ 8 Verfahrensablauf\n(1) Das Aufnahmeverfahren findet am 09.07.2010 statt.\n(2) Das Aufnahmeverfahren ist keine Prüfung iSd. §§ 72 ff UG 2002 idgF. Die Bestimmungen der §§ 72 bis\n79 UG 2002 idgF finden keine Anwendung.\n(3) Das Aufnahmeverfahren besteht aus einem standardisierten Kenntnistest im Multiple-Choice-Format,\nanhand dessen das schulische Vorwissen über medizinrelevante Grundlagenfächer, insbesondere Biologie,\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 12.01.2010, StJ 2009/10, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 117,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "17",
"published": "2006-03-29T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=117&pDocNr=4895&pOrgNr=1"
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"index": 74,
"text": "75\n\u0001 Entwicklung eines Stellenplans für nichtwissenschaftliches Personal\n\u0001 Fluktuation der wissenschaftlichen Nachwuchskräfte und Modelle zur Umsetzung.\n\u0001 Entwicklung von durchgängigen Karrieremodellen mit leistungsbezogenen Anreizen und verschiedenen\n Aufstiegsgeschwindigkeiten.\n\u0001 Drittmittelstellen als eine Einstiegsmöglichkeit in die Forschung.\nBerufungspolitik:\nEntscheidungen im Rahmen von Berufungen von Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren\ngehören zu den wichtigsten und teuersten Entscheidungen an der Universität. Neben der entscheidenden\nfachlichen Kompetenz bei der Berufung von Professorinnen und Professoren werden auch die Sozialkompetenz\nund Führungs- sowie Managementqualitäten zu berücksichtigen sein.\nWissenschafterinnen und Wissenschafter werden zunehmend gefordert, ihre Ressourcen mit Blick auf ihre\nTätigkeit sinnvoll zu steuern; sie müssen den verfügbaren Gestaltungsspielraum effizient ausnutzen. Je flexibler\ndie Managementstrukturen sie dabei unterstützen, desto effektiver und effizienter wird ihre Arbeit. Damit wird\ndurch eine wirksame Universitätsführung die Arbeits- und Lebensqualität der wissenschaftlichen\nLeistungsträgerinnen und -träger verbessert. Damit wird zukünftig die ProfessorInnenschaft sowohl nach den\nLeistungen in Lehre und in Forschung ausgewählt und ernannt werden, als auch immer stärker das\ninternationale Ranking sowie die Leistungen und Evaluationen von Lehre und Fähigkeiten außerhalb des\nFachwissens ins Gewicht fallen.\nEs müssen Bedingungen vorhanden sein, welche es Berufungskandidatinnen und Berufungskandidaten aus\ndem eigenen Hause ermöglichen, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen. Ein quantitativer Aufbau der\nProfessorinnenstellen und Professorenstellen sowie eine qualitative Aufwertung werden angestrebt.\n7.2 IST-Stand und zukünftige Entwicklungen\nAblauf der Organisation der Personalentwicklung:\nDie Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten haben die Aufgabe, Konzepte und Strategien für\nPersonalentwicklung auszuarbeiten, sie im Rahmen der Administration und des Dienstablaufes zu ermöglichen,\neine eigene Dokumentation dafür anzulegen und gleichzeitig auch auf eine dementsprechende\nQualitätskontrolle zu achten. Die Ziele und Aufgaben der Personalentwicklung richten sich einmal an den\nindividuellen Aufgaben der Organisationseinheiten aus und müssen andererseits an den Gesamtzielen der\nUniversität orientiert sein. Die Einbindung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen sowie der\nBetriebsräte ist in diesen Prozessen Voraussetzung.\nForschung, Lehre und Krankenversorgung sind gleichwertig zu betrachten. Karrieregespräche sind zentraler\nund verpflichtender Bestandteil der Personalentwicklung. Der Nachweis der Mitarbeiterinnen- und\nMitarbeitergespräche wird Teil der Zielvereinbarungen. Personalentwicklungsangebote sollen sich an den\nstrategischen Zielen der Strategieprojekte A und B orientieren. Fortbildungsmaßnahmen, die im Rahmen von\nPersonal- und Organisationsentwicklungskonzepten gesetzt werden, sollen neben facheinschlägigen Kursen\nauch Veranstaltungen aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen und Soft Skills anbieten.\nZur Unterstützung soll eine Personalentwicklungsstelle eingerichtet werden, die als Anlaufstelle für Probleme\nund Ideen, aber auch als Beratungs- und Unterstützungseinheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen\nkann. Hier werden auch zentral angebotene Personalentwicklungsprogramme organisiert. Bestimmte Themen\nsind für den wissenschaftlichen und den nichtwissenschaftlichen Bereich in gleicher Weise geeignet und daher\nzentral zu organisieren, wie zB Rhetorik, Kommunikation, Bewerbungstraining, Projektmanagement und\nProjektakquisition, Gender Mainstreaming, Präsentationstechniken, Didaktik, Fremdsprachen, Burn-Out- und\nMobbing-Prävention. Eine Abstimmung mit anderen Universitäten und der KAGes wird angestrebt.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 3906,
"academic_year": "2012/13",
"issue": "21",
"published": "2013-07-03T00:00:00+02:00",
"teaser": "2. stv. Leiter KA f. Onkologie; Stv. Leiter des Institutes für Pathologie; Satzungsänderung; Erlassung der Studienbeiträge für best. Länder - rückwirkend; Termine für den Festakt anl. d. Verleihung akademischer Grade StJ 2012/2013",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3906&pDocNr=106934&pOrgNr=1"
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"index": 1,
"text": "-2-\n Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Peter REGITNIG\n zum 3. Stellvertreter des Vorstandes des Institutes für Pathologie\n mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n Veränderungen,\n \n in in in\n Frau Assoz. Prof. Priv.-Doz. Dr. Barbara GÜRTL-LACKNER\n zur 4. Stellvertreterin des Vorstandes des Institutes für Pathologie\n mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n Veränderungen,\nbestellt hat.\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n165.\nSatzungsteil: Einrichtung und Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungs-\nfragen - Richtigstellung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Anton SADJAK, gibt folgende Richtigstellung bekannt:\n§ 2 Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen\n(1) Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Graz besteht aus 28 Mit-\ngliedern. Die im Senat vertretenen Gruppen von Universitätsangehörigen entsenden die Mitglieder des\nArbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen in der Weise, dass die in § 94 Abs 2 Z 1 UG genannte\nPersonengruppe 4 Mitglieder entsendet, die in § 94 Abs 2 Z 2 genannte Personengruppe 10 Mitglieder,\ndie in § 94 Abs 3 UG genannte Personengruppe 10 Mitglieder und die in § 94 Abs 1 Z 1 UG genannte\nPersonengruppe 4 Mitglieder.\n Univ.-Prof. Dr. Anton SADJAK\n Vorsitzender des Senates\n166.\nErlassung der Studienbeiträge für Studierende aus den Ländern der Anlage 1 und 2 der Studien-\nbeitragsverordnung 2004 - rückwirkend\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Anton SADJAK, gibt bekannt, dass der Senat in seiner\nSitzung vom 19.06.2013 auf Vorschlag des Rektorates folgende Vorgehensweise für das Sommer-\nsemester 2013 beschlossen hat:\n(1) Neben den in § 92 Abs 1UG demonstrativ aufgezählten Gründen, ist der Studienbeitrag als Maß-\nnahme zur Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung schlechter gestellter Staaten,\nauch für ordentliche Studierende der Medizinischen Universität Graz mit Staatsbürgerschaft der Länder\ngemäß Anlagen 1* und 2 Studienbeitragsverordnung 2004 zu erlassen, sofern\n1. es sich um einen/eine Studierende eines Bachelor-, Master-, oder Diplomstudiums handelt und\n2. der/die Studierende einen Nachweis über die Erreichung von mindestens 16 ECTS Punkten pro\n Semester durch das positive Ablegen von studienrelevanten Prüfungen vorlegen kann oder\n3. glaubhaft machen kann, dass er/sie nur aufgrund der Anfertigung ihrer/seiner Bachelor, Master- oder\n Diplomarbeit keinen Nachweis über die 16 ECTS- Anrechnungspunkte erbringen konnte, wobei dieser\n Erlassungsgrund je wissenschaftlicher Arbeit nur für insgesamt ein Semester vorgebracht werden\n kann.\n* wobei Studierende mit einer Staatsbürgerschaft aus dem Kosovo sinngemäß wie StaatsbürgerInnen aus Serbien und Montenegro\nzu behandeln sind.\n(2) Der Erlass gilt für die Dauer der Erreichung und Einhaltung, der unter Abs 1 angeführten Voraus-\nsetzungen und ist jeweils für ein Semester frühestens ab nachweislicher Leistungserbringung gemäß\nAbsatz 1 Z 3 und spätestens bis zum Ende des Folgesemester zu beantragen (somit spätestens bis\n02.03.2014).\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 03.07.2013, StJ 2012/13, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 1624,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "3",
"published": "2009-10-21T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
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"index": 75,
"text": "Seite 33 von 51\nG) SPEZIFISCHE BEREICHE\nG5. Klinischer Bereich der Medizinischen Universitäten\n1. Vorhaben zur Weiterentwicklung des Klinischen Bereiches, einschließlich dessen\n Struktur\n Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Geplante Ampel-\n Nr. Bezeichnung Vorhaben\n Vorhaben Umsetzung bis status\n Umsetzung der KA-AZG-Vereinbarung\n (Dienstplangestaltung und Diensteinteilung,\n 1 Journaldienstabgeltungen Dokumentationspflicht der Klinikvorstände - ADV-mäßige 2007\n Unterstützung durch die Universität)t\n Erläuterung zum Ampelstatus\n1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n Das Wahlmodell für Journaldienstabgeltungen wurde nunmehr an der Medizinischen Universität Graz implementiert und zur\n Gänze umgesetzt.\n2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden? Ergebnisprognose 2009?\n Die Auszahlung der offenen Journaldienststunden der Jahre 2001 bis inklusive 2007, die so genannte „Altlastenbereinigung“\n erfolgte für 85 Bedienstete in den Monaten Mai bzw. Juni 2008.\n Im Sinne der Betriebsvereinbarung (§12) wählten im Jahr 2008 von insgesamt 449 ÄrztInnen 231 Personen nur Freizeitausgleich,\n 138 Personen nur Bezahlung und 80 Personen 50% Freizeit und 50% Bezahlung.\n Für das Jahr 2009 wählten von insgesamt 430 ÄrztInnen 202 Personen nur Freizeit, 133 Personen nur Bezahlung und 95\n Personen 50% Freizeit und 50% Bezahlung. Die finanzielle Abgeltung erfolgt bereits laufend.\n Die Dienstplangestaltung erfolgt nun einheitlich gemeinsam mit der der KAGES-Bediensteten in elektronischer Form (Programm\n GraphDi) als Soll-Plan. Dieser wird im konkreten Ablauf tagesaktuell zum Ist-Plan adaptiert, was der vom Arbeitsinspektor\n geforderte Arbeitszeitaufzeichnung entspricht. Allfällige Überschreitungen des Arbeitszeitgesetzes werden umgehend\n kommuniziert und konnten durch konsequente Information und Sensibilisierung aller Beteiligten deutlich reduziert werden.\n Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Geplante Ampel-\n Nr. Bezeichnung Vorhaben\n Vorhaben Umsetzung bis status\n Medizinische Zentren werden entwickelt, um sich den\n ändernden Abläufen in Lehre, Forschung und\n Zentrumsbildung zur\n Krankenversorgung anzupassen. In Zentren ist\n Wissensvernetzung ohne\n medizinisches Fachwissen angesiedelt, werden\n grundsätzliche Änderung\n 2 Patientenpfade und Patientensteuerung festgelegt. Zentren 2020\n der Klinik- bzw.\n wirken der Isolierung von medizinischen Fachgebieten\n Abteilungsstrukturen im\n entgegen. Synergieeffekte entstehen durch\n Organisationsplan\n Zusammenarbeit und Kooperation der sich ständig\n weiterentwickelnden medizinischen Fachgebiete.\n Erläuterung zum Ampelstatus\n1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden? Ergebnisprognose 2009?\nHinsichtlich der Entwicklung klinischer Zentren sind grundsätzlich die kurz- bis mittelfristige Etablierung funktioneller Zentren und die\nmittel- bis langfristige bauliche Zusammenführung dieser Zentren zu unterscheiden. Funktionelle Zentren werden bei\nAufrechterhaltung der Klinik- und Abteilungsstrukturen unter den derzeitigen räumlichen Gegebenheiten realisiert. Sie vernetzen\neinschlägige Kliniken und Abteilungen entsprechend den PatientInnenpfaden und stärken die Interdisziplinarität.\nDerzeit wird in Zusammenarbeit mit der Anstaltsleitung des LKH-Univ.-Klinikums Graz eine Mustergeschäftsordnung für funktionelle\nklinische Zentren entwickelt. Diese stellt dann die Grundlage für die Etablierung derartiger ausgewählter Zentren dar. Als erste\nZentren sind ein Herz-Kreislaufzentrum, ein Neuro- und Kopfzentrum und ein zertifiziertes Brustzentrum vorgesehen. Letzteres soll\nAusgangspunkt für ein umfassenderes onkologisches Zentrum sein. Gleichzeitig wird an den funktionellen Grundlagen des"
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"bulletin": {
"id": 1064,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "1",
"published": "2008-10-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
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"index": 22,
"text": "Seite 14 von 50\n5. Ziele in Bezug auf Forschung sowie Entwicklung und Erschließung der Künste\n Ist- Ziel-\n Ist- Ziel- Wer Ziel- Wert\n Abw. Abw.\n Nr. Ziele Messgröße Wert Wert t Wert 2009\n absolut in %\n 2005 2007 200 2008\n 7\n B1 Förderung von Projektanträgen Anzahl der Einreichungen von 100 105 115 + 10 +10% 110 115\n drittmittelfinanzierten F&E-\n Projekten inklusive EU-\n Projekten\n Ist- Ziel- Ist- Ziel- Ziel-\n Abw. Abw.\n Nr. Ziele Messgröße Wert Wert Wert Wert Wert\n absolut in %\n 2005 2007 2007 2008 2009\n B2 Stärkung der wissenschaftlichen Anzahl der laufenden 67 70 145 + 75 +107% 75 80\n Leistungen drittmittelfinanzierten F&E-\n Projekte (insgesamt; inklusive\n EU-Projekte; exklusive\n Klinische Studien)\n Erläuterung der Abweichung:\n Die Verdoppelung der Anzahl der laufenden F&E-Projekte ist teilweise auf die Verbesserung der Dokumentation durch die\n Forschungsdatenbank und das integrierte Projektmanagement-Tool sowie auf die erst ab 2004 erfolgende vollständige zentrale\n Erfassung der Projekte an der Universität zurückzuführen. Da vor 2004 begonnene FWF - Projekte auch ab 2004 noch nicht von der\n Universität verwaltet wurden, sondern nur neu begonnene aufgenommen wurden, ergab sich in diesem Bereich eine automatische,\n auf die abwicklungstechnische Änderung zurückzuführende Steigerung.\n Ist- Ziel- Ist- Ziel- Ziel-\n Abw. Abw.\n Nr. Ziele Messgröße Wert Wert Wert Wert Wert\n absolut in %\n 2005 2007 2007 2008 2009\n B3 Stärkung der internen Prozentsatz der SCI/SSCI 23% 26% 27% +1% +3,8% 28% 30%\n Forschungsvernetzung Publikationen (ausgen.\n Proceedings, Abstracts und\n Corrections), an denen\n mehrere Organisations-\n einheiten der MUG beteiligt\n sind\n Erläuterung der Abweichung:\n Aufgrund der starken Zunahme von SCI/SSCI Publikationen (siehe Ziel B4) ist die absolute Zahl an Kooperationspublikationen\n stärker gestiegen, als eine Abweichung um einen Prozentpunkt auf den ersten Blick vermuten lässt. Darüber hinaus wäre der\n Kooperationsgrad noch höher, wenn die Analyse auf Abteilungsebene durchgeführt wird.\n Ist- Ziel- Ist- Ziel- Ziel-\n Abw. Abw.\n Nr. Ziele Messgröße Wert Wert Wert Wert Wert\n abs. in %\n 2005 2007 2007 2008 2009\n B4 Erhöhung der Anzahl der SCI/SSCI Anzahl der SCI/SSCI 355 370 380 400\n Publikationen, die unter der Nennung Publikationen (ausgen.\n der MUG gemäß WissensbilanzVO Proceedings, Abstracts und 100% +4% +3% +5%\n publiziert wurden. Corrections) mit Nennung\n der MUG\n Modifiziert: 518+) 539 632 +93 +17% 554 585\n Anzahl der SCI/SSCI 2006 +4% +3% +5%\n Publikationen (ausgen.\n Proceedings, Abstracts und\n Corrections) nach\n Wissensbilanz\n +) Wert nach Definition Wissensbilanz, Hochrechnung des Zielwerts in Prozent\n Erläuterung der Abweichung:\n Die geplante Steigerung der Publikationen um 4% wurde um 13 % Prozentpunkte übertroffen.\n Die Messgröße dieses Ziels der Leistungsvereinbarung wurde aus wichtigen Gründen geändert: In der Leistungsvereinbarung wurde\n für 2005 ein - bezüglich korrekter Nennung der Med Uni - streng ermittelter Wert angegeben, der eine definitive Nennung der Med\n Uni Graz auf Publikationen erfordert. Das bedeutet, dass alle Publikationen die unter z.B.: irrtümlicher Nennung der\n „Stammuniversität“ publiziert wurden, nicht gezählt worden sind. Unter dieser Vorgehensweise wird der Output der Med Uni Graz"
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"bulletin": {
"id": 121,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "21",
"published": "2006-05-03T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=121&pDocNr=4903&pOrgNr=1"
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"index": 4,
"text": "-5-\n91.\nSatzung: Änderung des Satzungsteiles „Studienrecht“\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof.Dr. Rudolf O. BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 UG 2002 idgF in seiner Sitzung am 26.04.2006 auf\nBasis eines Rektoratsbeschlusses gemäß § 19 Abs. 1 UG 2002 idgF. vom 20.04.2006 folgende Satzungsän-\nderung beschlossen hat:\nNach dem § 10 sind die folgenden Paragraphen einzufügen:\n2.2. PhD-Dekanin/PhD-Dekan\nBestellung\n§ 10a. (1) Für das PhD-Studium ist eine PhD-Dekanin / ein PhD-Dekan aus dem Kreis der habilitierten\nUniversitätsangehörigen zu bestellen.\n(2) Die Bestellung der PhD-Dekanin / des PhD-Dekans erfolgt durch Wahl durch den Senat im Einverneh-\nmen mit dem Rektor. Für die Wahl im Senat ist § 7 Abs. 1 zweiter Satz sowie § 7 Abs. 2 anzuwenden.\n(3) Zur Vertretung bei Verhinderung der PhD-Dekanin / des PhD-Dekans ist in einem zu Abs. 2 analogen\nVerfahren eine Stellvertreterin / ein Stellvertreter zu wählen, wobei die PhD-Dekanin / der PhD-Dekan ein\nVorschlagsrecht hat.\nFunktionsperiode\n§ 10b. (1) Die Funktionsperiode der PhD-Dekanin / des PhD-Dekans und seines / seiner Stellvertreters/in\nbeträgt 3 Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Nach Auslaufen der Funktionsperiode übt der / die im\nAmt befindliche PhD-Dekan/in bis zur Neubestellung seine/ihre Funktion vorübergehend weiter aus.\n(2) Der Senat kann die PhD-Dekanin / den PhD-Dekan und seine/n Stellvertreter/in vor Ablauf der Funkti-\nonsperiode mit Zweidrittelmehrheit oder auf begründeten Vorschlag des Rektors mit einfacher Mehrheit\naus wichtigem Grund abberufen.\nUnvereinbarkeit\n§ 10c. Die PhD-Dekanin / der PhD-Dekan und sein/e Stellvertreter/in dürfen nicht gleichzeitig Mitglied des\nRektorates oder des Universitätsrates, stimmberechtigtes Mitglied der Studienkommission für Doktorats-\nstudien oder Leiter einer Organisationseinheit der Medizinischen Universität Graz sein.\nAufgaben\n§ 10d.\n(1) Ausarbeitung eines Vorschlages für das Rektorat für eine Durchführungsrichtlinie für das PhD-\n Studium\n(2) Koordination und Durchführung des Verfahrens zur Einrichtung der thematischen Programme ge-\n mäß Studienplan für das PhD-Studium\n(3) Auswahl der PhD-Dissertationsthemen auf Vorschlag der Programme (der Faculty der Programme im\n Sinne des § 4 Abs. 3 des Studienplans) und aufgrund eines Begutachtungsverfahrens\n(4) Mitwirkung bei der Organisation der Ausschreibung und Erstellung der Vorschläge für die Vergabe\n von Dissertationsthemen unter Mitwirkung der Programme\n(5) Vorschläge für programmübergreifende Lehrveranstaltungen gemäß Studienplan zur\n Approbation durch die Studienkommission\n(6) Betreuung und Beratung der PhD-Studierenden in allgemeinen Angelegenheiten\n(7) inhaltliche Konzeption der öffentlichen PhD-Präsentationen („Tag der jungen Wissenschaft“ / „Day\n of Young Scientists“)\n(8) Erstellung von Vorschlägen zur Beauftragung und Betrauung für Lehrveranstaltungen an das Rekto-\n rat in Abstimmung mit den Programmsprechern/innen\n(9) Regelmäßige, zumindest einmal pro Studienjahr erfolgende, Erstellung von Arbeitsberichten an das\n Rektorat und den Senat.\n(10) Mitwirkung an Evaluation und Qualitätssicherung des PhD-Programms\nIm § 45 Abs. 1 ist der folgende Satz anzufügen:\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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"bulletin": {
"id": 117,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "17",
"published": "2006-03-29T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=117&pDocNr=4895&pOrgNr=1"
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"index": 33,
"text": "34\nDie Förderung von interuniversitärer Kooperation ist in diesem Sinne ein zentrales Ziel der MUG, das zur\nSteigerung des Forschungsoutputs und zum medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritt beitragen soll. Dabei\nsteht sie vor der Herausforderung, die Möglichkeiten der interuniversitären Zusammenarbeit im Kontext des\nWechselspiels von Konkurrenz und Kooperation zu beurteilen und zu nutzen. Für die Gratwanderung\nzwischen partnerschaftlicher Kooperation mit gemeinsamer Profilierung und der ebenfalls erforderlichen\nProfilierung als Einzelinstitution gibt es kein Patentrezept. Es bedarf bewusster strategischer Einschätzungen\nund Entscheidungen, um für den Einzelfall jeweils jene Vorgehensweise zu wählen, die dem Bedarf am\nbesten Rechnung trägt.\nDiese Einschätzungen und Entscheidungen werden künftig eine wichtige Managementaufgabe sein, für die\nausreichende Informationsbasis und strategische Überlegungen eine Rolle spielen. Das heißt, zur\nerfolgreichen Nutzung von Kooperationspotenzialen als Managementaufgabe ist es nötig, auf den Ebenen\nder Dokumentation, des administrativen Supports, der Informations- und Beratungsservices sowie der\nstrategischen Führung den Weg der Professionalisierung fortzusetzen, den die MUG seit ihrer Gründung\nbeschritten hat. Folgende Maßnahmen im Sinne der Internationalisierungsstrategie (siehe Kapitel 4.3.2.4)\nwerden dazu beitragen:\n\u0001 Aufbau einer zentralen umfassenden Dokumentation über die Kooperationen der Medizinischen\n Universität Graz als Informations- und Entscheidungsgrundlage für Planung und Durchführung von\n Kooperationsaktivitäten\n\u0001 Erweiterung des Serviceangebotes zur Unterstützung von Kooperationen, zB bei Besuchen von\n Kooperationspartnerinnen und -partner (Meldung, Klärung und Abwicklung von Vertrags- und\n Versicherungsangelegenheiten etc.), bei der Beteiligung an Kooperationsprojekten in den EU-\n Rahmenprogrammen (in Verbindung mit Maßnahmen im Bereich Forschungsfinanzierung, siehe Kapitel\n 4.2.2.3)\n\u0001 Etablierung weiterer spezifischer Programme und Aktivitäten zur Unterstützung von\n Kooperationsinitiativen von Forscherinnen und Forschern (zB Initiierung und Organisation von\n gemeinsamen Workshops; siehe auch „Internationalität und Mobilität“)\n\u0001 Sichtbarmachung und aktive Positionierung der MUG durch institutionelle Beteiligung an\n Kooperationsinitiativen und -projekten\n\u0001 Bewusstseinsbildung hinsichtlich der Bedeutung von Kooperation in der Wissenschaft und Vermittlung\n von relevanten Informationen und Tools an den wissenschaftlichen Nachwuchs, zB durch das Spezielle\n Studienmodul „Forschungsmanagement“)\n4.3.2.2 Kooperationen mit der Industrie\nIST-Stand:\nDie MUG hat im ersten Jahr nach ihrer Neugründung eine gut funktionierende Struktur zur Initiierung und\nUnterstützung von Kooperationen mit industriellen Partnerinnen und Partnern aufgebaut. Folgende Schritte\nwurden dafür gesetzt:\n\u0001 Einrichtung der Servicestelle für Industriekooperationen: (Unterstützung für kooperationsinteressierte\n ForscherInnen und Firmen durch Information und Beratung, Recherchen, Kalkulation,\n Vertragsverhandlungen etc.).\n\u0001 Erhebung und ansprechende Darstellung des Technologieangebotes der MUG zur Präsentation bei\n Firmen („Technologiebroschüre“)\n\u0001 Durchführung von Awareness- und Informationsveranstaltungen über Möglichkeiten und Potenziale\n von Industriekooperationen\n\u0001 Gesellschafterinnen und Gesellschafter-Beteiligung an kooperationsrelevanten regionalen Netzwerken\n wie der Cluster-Initiative human.technology.styria GmbH (HTS).\n\u0001 Maßnahmen zur gezielten Bekanntmachung, Verwertung und Vermarktung von\n Forschungsergebnissen der MUG, wie zB „Partnering Day“ der MUG oder Messeauftritte (MEDICA\n 2004, TOPTEC 2005)\n\u0001 Entwicklung einer Richtlinie zur Unterstützung von Unternehmensausgründungen („Spin-off“\n Unternehmen), zur Definition der Rahmenbedingungen für die Unterstützung von Spin-off\n Unternehmen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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{
"bulletin": {
"id": 8593,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "15",
"published": "2020-12-16T00:00:00+01:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorats - Änderung Anhang I der Richtlinie für Universitätslehrgänge an der Medizinischen Universität Graz; Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Summer/Winter Schools an der Medizinischen Universität Graz; Schiedskommission: Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den AKGL; Leitungen: Bestellung zur Vorständin einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Widerruf der Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8593&pDocNr=1090624&pOrgNr=1"
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"index": 2,
"text": "3\nAnhang I\n Allgemeine Geschäftsbedingungen\n Für Universitätslehrgänge an der Medizinischen Universität Graz\n§ 1 Anmeldebedingungen\n (1) Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars erklärt die*der Teilnehmer*in die Allgemeinen\n Geschäftsbedingungen verstanden zu haben und dies als verbindliche und rechtsgültige\n Anmeldung zu akzeptieren.\n (2) Die Lehrgangsleitung ist berechtigt nach den Zulassungskriterien im Sinne des jeweilig gültigen\n Curriculums in einem lehrgangsspezifischen Auswahlverfahren eine Auswahl der\n Teilnehmer*innen zu treffen. Bis spätestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten sämtliche\n Bewerber*innen eine Verständigung über ihre Aufnahme. Nicht aufgenommene Bewerber*innen\n werden auf einer Warteliste nach der Reihenfolge ihrer Antragsstellung evident gehalten und\n rücken in dieser Reihenfolge bei Ausfall einer Teilnehmerin*eines Teilnehmers nach.\n (3) Die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) behält sich das Recht vor, den Lehrgang bei\n einer zu geringen Anzahl an Teilnehmer*innen oder aus anderen wichtigen Gründen zu\n verschieben bzw. ganz abzusagen. Zu diesem Zeitpunkt bereits eingegangene Zahlungen der\n Lehrgangsbeiträge werden rückerstattet.\n (4) Ebenso behält sich die Med Uni Graz das Recht vor, notwendige Änderungen hinsichtlich des Ortes\n der Abhaltung, der Zeiten und Termine, der Lehrinhalte und der*des Vortragenden (auch\n kurzfristig) durchzuführen. Zudem ist die Med Uni Graz berechtigt aufgrund höherer Gewalt\n und/oder behördlicher Anordnungen Änderungen der Abhaltungsmethode vorzunehmen.\n Änderungen im Sinne dieses Absatzes berechtigen weder zu einer Stornierung der Anmeldung,\n noch zu einer Minderung bzw. (teilweisen) Rückerstattung des Lehrgangsbeitrages bzw. zu\n Schadenersatzansprüchen.\n§ 1a Zulassung und Meldung der Fortsetzung des Studiums\n (1) Teilnehmer*innen am Lehrgang haben sich für jedes Semester bis zu ihrem vollständigen Abschluss\n iSd § 62 UG idgF zum Studium fortzumelden, andernfalls ihre Zulassung zum Lehrgang gemäß § 71\n Abs. 1 Abs. 2 UG idgF. erlischt.\n (2) Gemäß § 38 Abs. 4 HSG idgF. ist die Entrichtung des Studierendenbeitrages der Österreichischen\n Hochschüler*innenschaft („ÖH-Beitrag“) Voraussetzung für die Fortsetzungsmeldung für das\n betreffende Semester.\n (3) Lehrgangsteilnehmer*innen können gem. § 67 UG idgF. bei der*dem Dekan*in für studienrechtliche\n Angelegenheiten der Medizinischen Universität Graz einen Antrag auf Beurlaubung stellen. In\n Semestern, für welche eine Beurlaubung genehmigt wurde, ist kein (erweiterter) Lehrgangsbeitrag\n zu entrichten, wohl aber der ÖH – Beitrag gem. Abs. 2.\n§ 2 Zahlungsbedingungen\n (1) Der jeweilige Lehrgangsbeitrag hat spätestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn auf dem\n vom Lehrgangssekretariat genannten Konto einzulangen.\n (2) Alle Lehrgangsbeiträge verstehen sich in Euro und inkludieren das Unterlagenmaterial (Skripten,\n Handouts) in elektronischer oder haptischer Form; nicht inkludiert sind sämtliche anderen\n Ausgaben der Teilnehmer*innen, die aus der Kursteilnahme resultieren, z.B. Bücher, Unterbringung,\n Anreise, Verpflegung, Ausdrucke etc.\n (3) Der Lehrgangsbeitrag ist derzeit umsatzsteuerbefreit. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass dieser\n umsatzsteuerpflichtig ist, ist die Med Uni Graz dazu berechtigt, die Umsatzsteuer nachträglich in\n MTBl. vom 16.12.2020, StJ 2020/21, 15. Stk\n Für die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger\n des im MTBl. zu ver öffentlichenden Textes verantwortlich."
}
]
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