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"id": 4889,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "20",
"published": "2015-05-06T00:00:00+02:00",
"teaser": "Leitungsbestellungen einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungsbestellungen einer Klinischen Abteilung; Organisation: Organisationsplan, Geschäftsordnung des Rektorates, Organisatorische Gliederung O-FIS; Errichtung Teaching Units; Vollmacht für Frau Mag.a Glatz; Einsetzung v. Habilitätskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4889&pDocNr=356539&pOrgNr=1"
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"index": 48,
"text": "- 49 -\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D205 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universitat Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 27. Mai 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\nBioinformatics position\n(remuneration group B1)\nat Organisation for Research Infrastructure Department Center for Medical Research\nfor aterm of 2 years\n\nCore tasks:\n\n> Design, development, implementation and testing of innovative Biocomputing tools for OMICs research\n> Participation in research projects in the field of life sciences\n\n>» Provide training to Center staff and trainees on bioinformatics-related concepts, applications and tools\n\nProfessional requirements:\n\nAcademic degree in Informatics. Bioinformatics, Molecular Biology with a focus on IT or similar degree\n» Ascientific doctorate is an advantage\n\n> Demonstrable computational skills in programming languages like C, Perl and/or Python, Java,\n\nShell scripting, SQL\n>\n>\n\nVv\n\nDetailed knowledge and experience in the application of modern bioinformatics tools relevant Internet\nresources and research databases\n\nExperience in the scientific analysis and integration of complex data sets (esp. Medical data, genomics,\nproteomics, metabolomics), as they result from the application of molecular high-throughput\ntechnologies, including the Next Generation sequencing with the use of bioinformatics tools and\nrelevant Internet resources and research Databases\n\nBasic knowledge in statistical analysis methods\n\nBasic knowledge in biological sciences and/or medicine\n\nVery good command of English\n\nVV Vv\n\nPersonal requirements :\n\nInterest in scientific work in a multi-disciplinary environment\nCareful, thorough and reliable way of working\n\nTeam orientation\n\nCommunicative competence\n\nHigh level of resilience and flexibility\n\nVVVVV\n\nA minimum salary of the amount of EUR 2.662,90 gross as stated in the University Collective Agreement\n(on a full employment basis) will be paid for this position plus any other remuneration components.\n\nWe offer you an open-minded and friendly work environment, responsible work in a committed team as\nwell as challenging tasks. In order to promote your potentials we provide you with comprehensive further\neducation and training within the university free of charge.\n\nDr. Christian Gilly would be happy to answer any questions you might have. Contact:\nchristian. guelly@medunigraz.at, phone: +43/316/385-73001.\n\nPlease submit your application materials with the reference number W206 ex 2014/15 preferably by e-mail\nto personal@medunigraz.at or to the following postal address: Medizinische Universitat Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. The application\ndeadline is 27.05.2015 www.medunigraz.at/stellen\n\n \n\nMTBI. vom 06.05.2015, SU 2014/15, 20. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 3605,
"academic_year": "2012/13",
"issue": "7",
"published": "2013-01-09T00:00:00+01:00",
"teaser": "Vorstände Universitätskliniken; Vorstände Institute; FE Inst. f. Med. u. Chem. Labordiagnostik; Leistungsvereinbarung 2013-2015",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3605&pDocNr=83261&pOrgNr=1"
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"index": 3,
"text": "-4-\nI. Regelungsinhalt\n§1. Diese Verordnung regelt die Beschränkung des Zugangs für die Diplomstudien Humanmedizin\n (O 202) und Zahnmedizin (O 203) aufgrund eines Aufnahmeverfahrens vor der Zulassung zum Studium\ngem. § 124b UG.\nII. Geltungsbereich\n§ 2. Die Regelung über Zugangsbeschränkungen gilt für alle StudienwerberInnen, die erstmals für die\nDiplomstudien Human- und/oder Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Graz für das Studienjahr\n2013/2014 zugelassen werden wollen. Die Aufnahme von StudienwerberInnen erfolgt ausschließlich zum\nBeginn des Studienjahres.\n§ 3. Die Bestimmungen für das Aufnahmeverfahren gemäß §§ 5 bis 13 gelten nicht für:\n - Studierende, die zum Zeitpunkt des Aufnahmeverfahrens zum Diplomstudium der\n Humanmedizin (O 202) oder Zahnmedizin (O 203) zugelassen sind und das Studium, zu dem sie\n zugelassen sind, fortsetzen (§ 62 UG),\n - Studierende, die zum Zeitpunkt des Aufnahmeverfahrens zum Studium der Medizin (O 201) zu-\n gelassen sind und ex lege (aufgrund des Curriculums) oder freiwillig in das Diplomstudium der\n Humanmedizin (O 202) überwechseln,\n - Studierende, die zu einem Medizinstudium an einer ausländischen Universität oder gleich-\n wertigen ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung zugelassen sind und\n im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms (z.B. ERASMUS) an der\n Medizinischen Universität Wien bzw. an der Medizinischen Universität Innsbruck oder der\n Medizinischen Universität Graz studieren sowie\n - QuereinsteigerInnen iSd § 19.\nIII. Zahl der Studienplätze\n§ 4. (1) Folgende Platzzahlen werden entsprechend den vorhandenen Kapazitäten und nach Maßgabe\nvon § 13 Abs. 2 lit. k UG und der mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung\ngeschlossenen Leistungsvereinbarung für die Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin an der\nMedizinischen Universität Graz festgelegt:\n Humanmedizin Zahnmedizin Gesamt\n 336 24 360\n(2) Von der an der Medizinischen Universität Graz festgelegten Anzahl von Studienplätzen (Abs. 1)\nstehen\n 1. 75 vH EU-BürgerInnen mit einem in Österreich ausgestellten Reifezeugnis,\n 2. 20 vH EU-BürgerInnen mit einem in- oder außerhalb des EU/EWR-Raums ausgestellten Reife-\n zeugnis und\n 3. 5 vH Drittstaatsangehörigen mit einem in- oder außerhalb des EU/EWR-Raums ausgestellten\n Reifezeugnis\nzur Verfügung (§ 124b Abs. 5 UG).\nIV. Aufnahmeverfahren für die Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin\n§ 5. (1) Die Aufnahme von StudienwerberInnen für das Diplomstudium Humanmedizin und für das\nDiplomstudium Zahnmedizin richtet sich nach dem Aufnahmeverfahren gemäß §§ 6ff. Die Vergabe der\nStudienplätze (§ 4) für die Diplomstudien Human- und Zahnmedizin erfolgt im Rahmen des Aufnahmever-\nfahrens mittels der für das jeweilige Studium vorgesehenen Aufnahmetests (Aufnahmetest Human-\nmedizin – MedAT-H, Aufnahmetest Zahnmedizin – MedAT-Z), die der Abklärung der Studieneignung und\neiner objektiven und transparenten Auswahl von StudienwerberInnen dienen.\n(2) Zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren (§§ 6 ff) sind Personen berechtigt, die zum Zeitpunkt der\nInternet-Anmeldung\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 09.01.2013, StJ 2012/13, 7.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 381,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "34",
"published": "2007-09-05T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=381&pDocNr=5729&pOrgNr=1"
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"index": 19,
"text": "Medizinische Universität Graz Wissensbilanz 2006\nThemenangebot für schriftliche Arbeiten an der Medizinischen Universität Graz ermöglicht\nund ihnen eine unkomplizierte Abwicklung der Themenzuweisung und -freigabe geboten\nwerden.\nEin Projekt zur abteilungsübergreifenden Identifikation, Abgrenzung, Dokumentation und\nVerbesserung der Prozesse im Bereich Studium und Lehre wurde im Jahr 2006 gestartet.\nIn diesem Jahr hat sich die Medizinische Universität Graz ferner entschieden, die\nDiplomstudien Human- und Zahnmedizin einer Akkreditierung zu unterziehen und dabei mit\ndem Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungsinstitut (ACQUIN) aus\nBayreuth/Deutschland zusammenzuarbeiten. Es wurde der Vertrag errichtet und je Studium\nein Selbstdokumentationsbericht erstellt und der ACQUIN übermittelt. Am dreistufigen\nVerfahren der österreichischen Qualitätssicherungsagentur (AQA) beteiligte sich die\nMedizinische Universität Graz als eine von fünf österreichischen Universitäten ebenfalls und\nnimmt in der Phase 1 dieses Verfahrens zu den Themen „Auswahlverfahren“ und\n„Lernzielkatalogentwicklung“ die Beratung und Begleitung durch die AQA in Anspruch.\nQualitätssicherung in der Forschung ist ein wichtiger Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit\nder Medizinischen Universität Graz. Diese erfolgt zentral wie auch dezentral auf Ebene der\nforschenden Organisationseinheiten. Unter den zentral gesetzten Maßnahmen sind u.a zu\nerwähnen:\n Etablierung einer Good Scientifc Practice Richtlinie\n Etablierung einer Ombudsstelle für wissenschaftliche Qualitätssicherung\n Etablierung einer Forschungsdatenbank, die über zahlreiche qualitätssichernde\n Maßnahmen (die Forschungsleistungsdaten betreffend) enthält\n Konzeptionelle Arbeiten zur Forschungsevaluierung\n ISO 9001:2000 Zertifizierung des Zentrums für Medizinische Forschung\nc) Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit\nIm dritten Jahr des Bestehens der Medizinischen Universität Graz wurde die Aufbauarbeit im\nBereich Öffentlichkeitsarbeit bzw. „Externe Kommunikation“ konsequent fortgesetzt.\nForschungsergebnisse, Know-how, Leistungen und Aufgabenbereiche werden über\nvielfältige Maßnahmen transparent gemacht und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung\ngestellt. Ein roter Faden in der Wahl und Umsetzung der verschiedenen Kommunikations-\nund Marketingtools der Medizinischen Universität Graz ist der frische Zugang über innovative\nProjekte und Maßnahmen, aber auch ein durchgängiges, ansprechendes „Med Uni Graz-\ntypisches“ Layout.\nDie unterschiedlichen Kommunikationstools sind mit den jeweiligen Zielgruppen abgestimmt\nund reichen von Kindern im Volksschulalter bis zu AbsolventInnen, die ihr Goldenes Diplom\nerhalten. Die Schwerpunkte der Kommunikationstools sind Public Relations, Veranstaltungen\nund ein Alumni-Service. Folgende Aktivitäten wurden letztes Jahr besonders forciert:\nPublic Relations: „Kleine Zeitung Uni“ (flotte, legere Berichterstattung über die 5 steirischen\nUniversitäten), „Die Presse Life Science“ (aktuelle Informationen zu Forschung, Gesundheit\nund Studium über die beiden Medizinischen Universitäten Graz und Innsbruck sowie die\nBOKU Wien). Beide Projekte sind einzigartig in der österreichischen Universitätslandschaft.\nVeranstaltungen von Alt bis Jung: Von Kinder-Uni (Ringvorlesungen und Workshop-Wochen\nfür Kinder) bis hin zu einer neuen URANIA-Vortragsreihe, die „Forschung hautnah“ vermittelt,\ndem „Tag der offenen Tür“ (SchülerInnen lernen die Med Uni Graz kennen) und einer „Otto-\nLoewi-Memorial-Lecture“ mit der renommierten Forscherin Ada Yonath als Vortragende.\n 8/101"
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"bulletin": {
"id": 8452,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "7",
"published": "2020-11-04T00:00:00+01:00",
"teaser": "Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Richtlinie: Richtlinie zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen aufgrund der COVID-19-Pandemie; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8452&pDocNr=1076510&pOrgNr=1"
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"index": 4,
"text": "5\n§ 4. Vorgaben für die elektronische Durchführung von Prüfungen\nMündliche und kommissionelle mündliche Prüfungen können unter Verwendung technischer\nEinrichtungen zur Wort- und Bildübertragung (zB. Webex) abgehalten werden, wenn folgende\nVorgaben erfüllt werden:\n (1) Der*die Prüfer*in bzw. die Mitglieder der Prüfungskommission und der*die Studierende\n stimmen dieser Vorgehensweise zu und führen einen Testlauf durch, um die technischen\n Gegebenheiten zu überprüfen. Stimme, Mimik und Gestik müssen realitätsgetreu\n wahrnehmbar sein. Die Zustimmung des*der Prüfer*in bzw. der Mitglieder der\n Prüfungskommission und der*des Studierenden ist im Prüfungsprotokoll festzuhalten.\n (2) Zu Beginn der Prüfung ist die Identität der*des Studierenden zu überprüfen. Dies kann\n zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die*der Studierende einen Studierendenausweis\n oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis in die Kamera hält.\n (3) Der*die Prüfer*in bzw. der*die Vorsitzende der Prüfungskommission bestätigt nach der\n Prüfung im Prüfungsprotokoll, dass der*die Studierende (sowie die Mitglieder der\n Prüfungskommission bei kommissionellen Prüfungen) während des Prüfungsvorgangs\n unter wechselseitiger Hörbarkeit und gegenseitiger Sichtbarkeit anwesend\n (zugeschaltet) war/waren und die Prüfung daher ordnungsgemäß stattgefunden hat.\n Etwaige Unterbrechungen der Prüfung werden mit Uhrzeitangaben im Prüfungsprotokoll\n niedergeschrieben.\n (4) Da es sich um einen öffentlichen Prüfungsvorgang handelt, können auch weitere\n ZuhörerInnen zugeschaltet werden. Fragen sind dem*der Prüfer*in bzw. den Mitgliedern\n der Prüfungskommission vorbehalten. Die zur Prüfung antretende Person ist berechtigt,\n zur Prüfung eine weitere Person beizuziehen, die auf elektronischem Weg zugeschaltet\n oder auch im Aufenthaltsraum für den*die Prüfer*in bzw. die Mitglieder der\n Prüfungskommission sichtbar anwesend sein kann.\n (5) § 63 des Satzungsteils – Studienrechtliche Bestimmungen über das Erschleichen einer\n Prüfungsleistung und die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel gilt entsprechend. Bei der\n Verwendung unerlaubter Hilfsmittel ist die Prüfung abzubrechen und diese ist auf die\n zulässige Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen. Der*die Prüfer*in bzw. die Mitglieder\n der Prüfungskommission ist/sind berechtigt, die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel zu\n überprüfen.\n (6) Bei technischen Problemen während der Prüfung hat der*die Prüfer*in bzw. der*die\n Vorsitzende der Prüfungskommission zu entscheiden, ob die Prüfung abgebrochen oder\n weitergeführt wird. Wird die Prüfung aufgrund der technischen Probleme abgebrochen,\n ist die Prüfung innerhalb einer Woche fortzusetzen. Bis zum Abbruch erbrachte\n Leistungen sind bei der Fortsetzung der Prüfung in die Beurteilung der Prüfung\n miteinzubeziehen. Ist eine Fortsetzung der Prüfung aufgrund der technischen Probleme\n nicht möglich, ist der abgebrochene Antritt nicht auf die zulässige Zahl der\n Prüfungsantritte anzurechnen.\n (7) Der Satzungsteil – Studienrechtliche Bestimmungen der Med Uni Graz, insbesondere die\n §§ 48ff über Prüfungskommissionen sowie die Durchführung und Beurteilung von\n Prüfungen, ist anzuwenden.\n MTBl. vom 04.11.2020, StJ 2020/21, 7. Stk, RN 22\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 9014,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "37",
"published": "2021-05-26T00:00:00+02:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend Abgekürztes \r\nBerufungsverfahren für Universitätsprofessor*innen gemäß § 99 Abs. 4 Universitätsgesetz 2002; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Einsetzung einer Berufungskommission; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen aufgrund der COVID-19-Pandemie – Änderung; Leitungen: Bestellung zur 1. stellvertretenden supplierenden Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=9014&pDocNr=1141426&pOrgNr=1"
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"index": 20,
"text": "21\n Tenure Track Professur für Präzisionsmedizin für Kinder mit\n obstruktiven Lungenerkrankungen\n Klinische Abteilung für Pädiatrische Pulmonologie und Allergologie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf 6 Jahre\nWir suchen eine*n exzellente*n Fachärztin*Facharzt und Wissenschafter*in mit hohem Potential, um die\ninternational anerkannte Wissenschafts- und Forschungsagenda für obstruktive Lungenerkrankungen bei\nKindern weiter auszubauen.\nDie*Der zukünftige Stelleninhaber*in soll ausgewiesene*r Expertin*Experte für den\nForschungsschwerpunkt Präzisionsmedizin für Kinder mit obstruktiven Lungenerkrankungen sein und\ndiesen in Forschung, Lehre und Patient*innenbetreuung vertreten.\nDie Klinische Abteilung für Pädiatrische Pulmonologie und Allergologie der Universitätsklinik für Kinder-\nund Jugendheilkunde hat überregionale Bedeutung für die Versorgung von Patient*innen mit\nrespiratorischen und allergischen Erkrankungen. Sie stellt das einzige zystische Fibrose\n(CF; Mukoviszidose) Zentrum im Südosten Österreichs (für Kinder und Erwachsene) und eines der größten\nCF-Zentren Österreichs dar. Zudem ist sie ein Bronchologie-Referenzzentrum mit nationalem und\ninternationalem Ruf, ein Zentrum für Technologie-abhängige Kinder, kongenitale Malformationen des\nRespirationstrakts und andere seltene respiratorische sowie allergologische Erkrankungen.\nDie Besetzung erfolgt zunächst befristet auf 6 Jahre mit Qualifizierungsvereinbarung (Tenure Track\nProfessur gemäß § 99 Abs. 5 und 6 Universitätsgesetz). Karriereziel ist die Überleitung in ein\nArbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierte*r Professor*in. Bei herausragenden und außerge-\nwöhnlichen Leistungen kann eine Evaluierung der Qualifizierungsvereinbarung auf schnellstem Weg er-\nfolgen.\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Innovative Weiterentwicklung der Forschung im Bereich der Präzisionsmedizin\n für Kinder mit obstruktiven Lungenerkrankungen\n Weiterer Ausbau und Leitung der Forschungsgruppe an der Klinischen Abteilung\n für Pädiatrische Pulmonologie und Allergologie\n Konzeption, Umsetzung und Leitung von geförderten Forschungsprojekten\n im Bereich der Präzisionsmedizin für Kinder mit obstruktiven Lungenerkrankungen\n Etablierung und Betreuung von klinisch-wissenschaftlichen Nachsorgeprogrammen\n in einem multi-zentrischen Setting\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des\n Diplomstudiums Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\n Betreuung von ambulanten und stationären Patient*innen und die Bereitschaft\n zur Leistung von Nachtdiensten\nFür diese Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin mit facheinschlägigem Doktorat\n Befugnis zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin*Facharzt für Kinder-\n und Jugendheilkunde oder eine gleichwertige ausländische Befugnis\n Profunde Forschungsexpertise im Bereich Pädiatrische Pulmonologie\n Nachweis von hochrangigen Publikationen im Bereich Pädiatrische Pulmonologie, vorzugsweise im\n Bereich angewandte Physiologie\n Nachweis von Drittmitteleinwerbungen\n Methodische Expertise in Entwicklung, Validierung und Anwendung lungenphysiologischer Biomarker\n Erfahrung in der Leitung von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen\n Nachweis von Lehr- und Vortragstätigkeiten, insbesondere im Bereich Pädiatrische Pulmonologie\n Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)\n MTBl. vom 26.05.2021, StJ 2020/21, 37. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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"bulletin": {
"id": 5049,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "28",
"published": "2015-08-05T00:00:00+02:00",
"teaser": "Universitätsrat Mitgliederbestellung; Leitungsbestellungen: Stv. Vorstand wiss. klin. OE; suppl. Leiter KA wiss. klin. Bereich; Vorstand wiss.-nichtklin. OE; stv. Leiter der Stabsstelle Recht; Organisationsplan - Änderung; Satzung - Änderung",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5049&pDocNr=384138&pOrgNr=1"
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"index": 2,
"text": "157.\n\nOrganisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz - Änderung\n\nDie Vorsitzende des Universitätsrates, Frau Dr.\" Cattina Maria LEITNER, gibt bekannt, dass der Universitäts-\nrat der Medizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 28.04.2015 gemäß 8 21 Abs. 1 Z 1 UG idgfF die\nnachfolgenden Änderungen des Organisationsplanes auf der Basis eines Vorschlages des Rektorates gemäß\n§ 22 Abs. 1 Z 3 UG idgF, nach Befassung des Senates gemäß 8 25 Abs. 1 Z 3 UG idgF und erfolgter\nZustimmung der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H sowie des zuständigen Bundes-\nministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gemäß 8 29 Abs. 2 UG genehmigt hat:\n\nFolgende Änderung (fett) ist hier kurz zusammengefasst und tritt ab sofort in Kraft:\n\nOrganisationsplan für den klinischen Bereich (2) Punkt 14.: Änderung der Bezeichnung Universitätsklinik für\nPsychiatrie\n\n13. _Universitätsklinik für Orthopädie und orthopädische Chirurgie\n14. Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin\n15. Universitatsklinik flr Medizinische Psychologie und Psychotherapie\n\nOrganisationsplan der Medizinischen Universitat Graz: (www.medunigraz.at/de/themen-organisation-und-\nstruktur/dokumente/grundsatzdokumente).\n\nDr.\" Cattina Maria LEITNER\nVorsitzende des Universitätsrates\n\n158.\n\nSatzung - Änderungen\n\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Andreas WEDRICH, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 15.07.2015 auf Vorschlag des Rektorates vom\n15.06.2015 folgende Satzungsänderungen beschlossen hat:\n\nÄnderung 1:\n\nDie Wortfolge „Satzungsteil GO“ wird geändert in „die Geschäftsordnung (GO) des Senates“ im\nSatzungsteil Wahlordnung in den 88 A.7 und B.14, sowie die Wortfolge „GO der Kollegialorgane” in\n„Go des Senates” in § 13 Abs. 7 Z 1 des Satzungsteiles Studienrecht.\n\nÄnderung 2:\nDie Studienkommission Gesundheits- und Pflegewissenschaften wird geändert in „Studienkommission\nPflegewissenschaft“ in 8 13 Abs. 2 Z 5 des Satzungsteiles Studienrecht.\n\nÄnderung 3:\n§ 23 Abs. 2 Z 2 des Satzungsteiles Studienrecht (Bestimmung über die Maximaldauer des ersten\nStudienabschnittes von 2 Semestern) wird gestrichen.\n\nÄnderung 4:\nAufgrund der UG-Novelle wird $ 31 des Satzungsteiles Studienrecht geändert in\n\n„(1) Studierende sind gem. $ 67 UG berechtigt, aus wichtigen Gründen bei der Studienrektorin bzw. beim\nStudienrektor eine Beurlaubung zu beantragen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere die Ableistung\neines Präsenz- oder Zivildienstes, Schwangerschaft, länger dauernde Erkrankung, die Betreuungspflichten für\nKinder oder pflegebedürftige Angehörige oder die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres sowie weitere\nGründe, die den angeführten in ihrer subjektiven Wichtigkeit gleichzuhalten sind. Die Genehmigung der\nBeurlaubung ist bis längstens zum Ende der Nachfrist des Semesters, für das die Beurlaubung gelten soll,\nzulässig.\n\n(2) Eine Beurlaubung kann pro Anlassfall max. für zwei Semester erfolgen. Eine Beurlaubung hemmt nicht\nden Ablauf von Übergangsfristen nach 8 124 UG.\"\n\n \n\nMTBI. vom 05.08.2015, SU 2014/15, 28. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 4990,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "25.b",
"published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
"teaser": "7. Sondernummer; Studienplan f. das Bachelorstudium Pflegewissenschaft; Studienplan f. das Doktorratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der MUG; Studienplan f. das PhD-Studium; Richtlinie f. die Erstellung einer Dissertation f. die Doktoratsstudien an der MUG; Studienplan ULG Sonderausbildung in der Pflege bei Nierenersatztherapie; Studienplan ULG Sonderausbildung in der Kinderintensivpflege",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4990&pDocNr=371718&pOrgNr=1"
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"index": 49,
"text": "-50-\n\n(5) Die abgeschlossene Dissertation ist im Wege der Dekanin/des Dekans bei der\nStudienrektorin/beim Studienrektor einzureichen und von dieser/diesem gemäß §46 der\nSatzung/Teil-Studienrecht der MUG zwei Gutachterinnen/Gutachtern vorzulegen. Als\nGutachter/innen werden Wissenschafter/innen herangezogen, die eine Lehrbefugnis oder eine\ndieser gleichzusetzende Qualifikation auf dem Gebiet der Dissertation vorweisen können, und nicht\nin irgendeiner Weise einer Befangenheit unterliegen und an einer anderen Universität als der MUG\nbeschäftigt sind. Die Betreuerin/der Betreuer sowie die Mitglieder des Dissertationskomitees\nkönnen nicht als Gutachter/innen fungieren. Das Begutachtungsverfahren ist innerhalb eines\nZeitraums von höchstens zwei Monaten durchzuführen. Voraussetzung für die Weiterleitung der\nDissertation an die Gutachterinnen/Gutachter ist die Annahme zum Druck oder das Vorliegen\nzumindest einer Veröffentlichung über die Resultate der Dissertation mit dem/der Studierenden als\nErstautor/in in einer SCl-gelisteten Zeitschrift.\n\n(6) Die Gutachten und das Ergebnis der Beurteilungen sind der/dem Studierenden umgehend\nschriftlich auszuhandigen.\n\n(7) Die/der Studierende hat die positiv beurteilte Dissertation vor Verleihung des akademischen\nGrades nach den Bestimmungen des 886 UG 2002 idgF zu veröffentlichen.\n\nPrüfungsordnung\n\n§ 8 Prüfungsordnung\n\n(1) Die Dissertationsseminare und Literaturclubs sind Lehrveranstaltungen mit immanentem\nPrüfungscharakter.\n\n(2) Das Doktoratsstudium wird mit dem Abschlussrigorosum als öffentlicher kommissioneller\nGesamtprüfung abgeschlossen.\n\n(3) Die/der Studierende ist berechtigt, sich bei der Studienrektorin/dem Studienrektor zum\nAbschlussrigorosum anzumelden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:\n\na) Die positive Absolvierung des ersten Teils des Rigorosums, d.h. die positive Ablegung sämtlicher\nLehrveranstaltungsprüfungen und Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.\n\nb) Die positive Beurteilung der Dissertation.\n\n(4) Prüfungsgegenstände des Abschlussrigorosums sind die Verteidigung der Dissertation, sowie\ndie Prüfung des Gebietes/Teilgebietes, dem die Dissertation zuzuordnen ist.\n\n(5) Für die Abhaltung des Abschlussrigorosums hat die Studienrektorin/der Studienrektor einen\nPrüfungssenat zu bilden, dem drei Personen angehören. Ein Mitglied übernimmt nach Bestellung\nden Vorsitz des Prüfungssenats. Als Prüfer/innen werden Wissenschafter/innen herangezogen, die\neine Lehrbefugnis oder eine dieser gleichzusetzende Qualifikation auf dem Gebiet der\nPrüfungsfächer vorweisen können, und nicht in irgendeiner Weise einer Befangenheit unterliegen.\nZwei der Prüfer/innen müssen an einer anderen Universität als der MUG beschäftigt sein. Die\nBetreuerin/der Betreuer sowie die Mitglieder des Dissertationskomitees können nicht als\nPrüfer/innen fungieren.\n\n(6) Die Zusammensetzung des Prüfungssenats und die Einteilung der Prüfer/innen ist der/dem\nStudierenden spätestens vier Wochen vor Abhaltung der Prüfung bekannt zu geben.\n\nOrt und Termin des Abschlussrigorosums sind spätestens eine Woche vor dessen Abhaltung auf\nder Internetseite der Medizinischen Universität Graz zu veröffentlichen.\n\nPhD-Curr. Vers.07 In Kraft: 1.10.2015 Seite 8\n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 4929,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "22",
"published": "2015-05-20T00:00:00+02:00",
"teaser": "Organisationsplan-Korrektur; Rechnungsabschluss der MUG 2014; Richtlinie Berufungsprozess §98 UG sowie §99 Abs. 1 UG; Satzung Änderung; Hauptmitglieder der Vertreterinnen der Ärztinnen/Ärzte-Änderung; Schiedskommission: Ergebnis d. Wahl der Vorsitzenden; Studienplan für Masterstudium Pflegewissenschaft; Ausschreibung von Stellen; Wissensbilanz 2014",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4929&pDocNr=360187&pOrgNr=1"
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"index": 53,
"text": "-54-\n\nFachliche Anforderungen:\n\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n\nAbgeschlossene Turnusausbildung als Ärztin / Arzt für Allgemeinmedizin von Vorteil\n\nKlinische Vorerfahrung/Erfahrung im hausärztlichen Bereich von Vorteil\n\nKenntnisse in Lehre und Lehrevaluation auf dem Fachgebiet Allgemeinmedizin von Vorteil\nZusatzqualifikationen (Epidemiologie, Public Health, Medical Education, Qualitätsförderung) von Vorteil\nEigene Forschungs- und Publikationserfahrung auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin von Vorteil\nEDV-Kenntnisse (z.B. SPSS)\n\nFremdsprachenkenntnisse (English B2 - Maturaniveau)\n\nVVVVVV VV\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n>» Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n\n>» Bereitschaft zu Forschungsaufenthalten und Hospitationen an anderen Universitäten oder Einrichtungen\n> Teamorientierung\n\n> Lernbereitschaft\n\nDiese Position wird nach dem ein kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 2.662,90 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nDie Stelle wird im neu gegründeten Institut für Allgemeinmedizin und evidenzbasierte\nVersorgungsforschung besetzt und ist prinzipiell auch mit der zweiten ausgeschrieben Stelle\n(W219 ex 2014/15) kombinierbar. Wir sind bemüht ein starkes, junges und sympathisches Team mit flachen\nHierarchien zu formieren, welches sich der gemeinsamen Kernaufgabe des erfolgreichen Aufbaues des neuen\nInstituts an der MUG widmen soll. Wenn auch die Schwerpunkte innerhalb des Instituts und der Mitarbeiter\nunterschiedlich gelagert sind, werden die Hauptschwerpunkte Wissenschaft und Lehre in der\nAllgemeinmedizin von allen MitarbeiterInnen in unterschiedlicher Ausprägung bedient. Die selbstständige\nAkquise von Lehr- und Forschungsprojekten ist nicht Voraussetzung für eine Einstellung, aber eine hohe\nLernbereitschaft und Engagement und Offenheit für neue Aufgaben wird erwartet. Wir sind gerne bereit,\nmit Ihnen einen individuellen Karriereweg zu realisieren (ggf Habilitation, PhD oder Dr. sc. med.). Flexible\nArbeitszeitmodelle sind ebenfalls möglich. Die Kombination mit klinisch/praktischer Tätigkeit der\nÄrzten/innen wird von uns unterstützt.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof.” Dr.” Andrea Siebenhofer-Kroitzsch, Leiterin des Instituts für\nAllgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nandrea.siebenhofer@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-73555.\n\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W218 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 10. Juni 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\nSenior Lecturer (w/m)\n(Verwendungsgruppe B1)\nam Institut für Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung,\nzu besetzen ab 1.7. 2015, Teilzeit: 10 Wochenstunden\nbefristet auf 2 Jahre mit Option auf Verlängerung\n\nKernaufgaben:\n\nSelbstständige Organisation von Lehrveranstaltungen der Allgemeinmedizin\nWissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet Lehre (Evaluation des Unterrichts)\nNeukonzeption und Optimierung von Lehrveranstaltungen\n\nAbnahme von Prüfungen\n\nSelbstständige Erstellung von Publikationen/Prasentationen fir (inter-)nationale\nFortbildungsveranstaltungen\n\nBetreuung von Studierenden (Diplom- und Doktorarbeiten)\n\nMitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n\nVV VVV VV\n\n \n\nMTBI. vom 20.05.2015, SU 2014/15, 22. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 2725,
"academic_year": "2010/11",
"issue": "20",
"published": "2011-06-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2725&pDocNr=46234&pOrgNr=1"
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"index": 86,
"text": "Medizinische Universität G Wissensbilanz 2010\nEtablierung eines robusten und einfachen Verfahrens für die Analyse von Hochrisiko-Pathogenen in\nGeweben. Als Industriepartner für das CD-Labor konnte die Firma Qiagen, ein globaler Marktführer\nvon Probenvorbereitungs- und Testtechnologien für die molekulare Diagnostik, gewonnen werden. Die\nGesamtlaufzeit des Labors beträgt 7 Jahre. Das Budget, das von Qiagen, vom Bundesministerium für\nWissenschaft und Forschung und von der Nationalstiftung zur Verfügung gestellt wird, beträgt\nEUR 933.000 für die ersten 5 Jahre.\nAuch im Programm COMET war die Medizinische Universität erfolgreich und konnte im Jahr 2010 ihr\nerstes K-Projekt „Biomarkers for Personalised Medicine in Common Metabolic Disorders“\n in\n(BioPersMed) starten. Ziel dieses Projektes unter der Leitung von Dr. Karine Sargsyan (Bereich\nBiobank) ist es, für Volkskrankheiten aufgrund von Stoffwechselstörungen Diagnostikmethoden mit\nBiomarkern zu entwickeln, um präzisere Vorhersagen über den individuellen Krankheitsverlauf\ndurchführen zu können. Präventionen und Therapien können daher früher und gezielter erfolgen, die\nHeilungsmöglichkeiten und damit die Lebensqualität der Menschen werden deutlich verbessert. Dies\nwirkt sich vor allem positiv auf das Gesundheitssystem insgesamt aus, da teure Therapiefehlschläge\nverhindert werden können. Zu den zahlreichen Partnern aus dem wissenschaftlichen und dem\nUnternehmensbereich zählen u.a. die Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH, die Ludwig\nBoltzmann Gesellschaft (Ludwig Boltzmann Institut für experimentelle und klinische Traumatologie),\ndie Medizinische Universität Wien, die Bayer Schering Pharma AG und die Siemens Healthcare\nDiagnostics GmbH. Das Gesamtprojektvolumen beträgt EUR 6,8 Mio.\n in in\nMit dem Ludwig-Boltzmann-Institut für Lungengefäßforschung unter der Leitung von Prof. Dr.\nAndrea Olschewski (Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin) wurde das zweite\nLudwig-Boltzmann-Institut am Standort Medizinische Universität Graz bewilligt und eröffnet. Das\nInstitut soll durch einfache und schonende Verfahren eine frühere Diagnose für Lungenhochdruck\nermöglichen. Durch gezielte Medikamentenentwicklung wollen die WissenschafterInnen neue\nStandards setzen, um die Leistungsfähigkeit und Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten und die\nLebenserwartung zu verbessern. Namhafte Partner sind die Österreichische Akademie der\nWissenschaften (ÖAW) sowie die Bayer Schering Pharma AG und der deutsche\nMedizintechnikhersteller NebuTec. Für die ersten vier Jahre bekommt das Institut rund EUR 9 Mio von\nden Partnern und der Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft. Etwa 25 MitarbeiterInnen werden in den\nnächsten Jahren an der Beantwortung der vielen offenen Fragen um diese gefährliche Erkrankung\narbeiten.\nDie Wahrung der Rechte der Universität durch entsprechende Regelungen in forschungsrelevanten\nVerträgen und der Schutz des Geistigen Eigentums der Universität durch Patentanmeldungen\ngehören zu den ständigen Aufgaben der Abteilung Forschungsförderung und Technologietransfer. Die\nServicestelle Technologietransfer betreute 2010 wiederum zahlreiche Verträge mit nationalen und\ninternationalen Partnerinstitutionen. Von den MitarbeiterInnen der Universität wurden 12\nErfindungsmeldungen eingereicht, von denen sechs aufgegriffen wurden. Insgesamt 7\nPatentanmeldungen wurden im Jahr 2010 vorgenommen (Erst- und Nachanmeldungen). Im Bereich\n 57/142"
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{
"bulletin": {
"id": 2245,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "29",
"published": "2010-08-04T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2245&pDocNr=28521&pOrgNr=1"
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"index": 5,
"text": "-6-\nAnlage B : Prüfungsanforderungen und -methoden\n1. Aufsatz über ein allgemeines Thema\nMit dem Aufsatz über ein allgemeines Thema hat der Kandidat nachzuweisen, dass er sich zu einem\nvorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich\nzu äußern vermag. Es sind drei Themen zur Wahl zu stellen; dem Kandidaten ist Gelegenheit zu geben,\nseine Vertrautheit mit den Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich, mit den gegenwärtigen\nStrukturen Österreichs und seiner Stellung in der Welt nachzuweisen. Die Arbeitszeit beträgt 4 Stunden.\n2. Pflichtfächer\nBiologie:\nEntwicklung der Lebewesen im Lauf der Erdgeschichte; Stammesgeschichte des Menschen; Biologie der\nZelle und physiologische Grundvorgänge; Bau und Funktion des menschlichen Körpers; Grundzüge der\nErnährungs- und Gesundheitslehre; Fortpflanzung und Vererbung des Menschen; menschliches und\ntierisches Verhalten. - mündlich\nChemie 2:\nAllgemeine Chemie: Bausteine der Materie (Aufbau der Atome und Moleküle, Arten der chemischen\nBindung, Radioaktivität); Bedeutung des Periodensystems; die drei klassischen Aggregatzustände; Satz von\nAvogadro; Molvolumen; Avogadro-(Loschmidt-)Konstante; allgemeine Gasgleichung; chemische\nReaktionen (Gleichungen, Stöchiometrie, Massenwirkungsgesetz, Prinzip von LeChatelier-Braun);\nReaktionsgeschwindigkeit und Katalyse; Lösungen; Dissoziation und Assoziation; Säuren, Basen und Salze;\npH-Wert; Hydrolyse; Elektrolyse; Energieumsatz bei chemischen Reaktionen, Maßanalyse, Ionenreaktionen,\nKorrosion.\nAnorganische Chemie: Wasserstoff; Sauerstoff; Halogene; weitere wichtige nichtmetallische Elemente und\nMetalle; Verbindungen dieser Elemente; Edelgase, Schwefel, Phosphor, Silizium, Metalle und deren\nVerbindungen.\nOrganische Chemie: Nomenklatur, Heterozyklen, optische Aktivität, Waschmittel, Reaktionstypen.\nEinführung in die Biochemie: Kohlenhydrate; Fette; Aminosäuren; Eiweißstoffe (Kolloide). – mündlich\nEnglisch 2:\nSicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik;\nFähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über\nallgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner verständlich zu beteiligen; Fähigkeit, einfache Texte\nins Deutsche zu übersetzen; Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen; Fähigkeit, zu\nallgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu\nnehmen. – schriftlich und mündlich\nMathematik 1:\nZahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; lineare Gleichungs- und Ungleichungssysteme;\nVektoren; Matrizen; Determinanten; elementare Funktionen; Grundbegriffe der Differentialrechnung und\nIntegralrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik. – schriftlich\nPhysik 1:\nArbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik; Grundgrößen- abgeleitete Größen; Längen- und\nZeitmessung.\nMechanik: Inertialsystem; Modell des materiellen Punktes; Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik;\neinfache Maschinen.\nSchwingungen und Wellen: harmonische Schwingung; harmonische Welle; Überlagerung von Wellen;\nAkustik.\nWärmelehre: Temperatur; innere Energie; Arbeit und Wärme; Hauptsätze der Wärmelehre; Gasgesetze;\nZustandsgleichung; Wärmekraftmaschinen; Hydro- und Aeromechanik; Meteorologie.\nElektrizitätslehre: Elektrostatik; Ladung - Potential; Strom -Spannung - Widerstand; Ohmsches Gesetz;\nKirchhoffsche Gesetze; Leistung und Arbeit; elektrisches Feld; magnetisches Feld; Wechselstrom; elektrische\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 04.08.2010, StJ 2009/10, 29.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 321,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "31",
"published": "2007-08-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=321&pDocNr=5458&pOrgNr=1"
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"index": 5,
"text": "-6-\n Werden Gleitzeitschulden, aus von der Arbeitnehmerin/vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen,\n bis Ende des Dienstverhältnisses nicht ausgeglichen, so werden diese im Zuge der Endabrechnung in\n Abzug gebracht.\n Unter „nicht vollbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ sind jene zu verstehen, die laut\n Dienstvertrag weniger als 40 Stunden an Normalarbeitszeit leisten.\n(5) Überstunden\n Gleitzeitguthaben, die dadurch entstehen, dass die/der Arbeitnehmer/in diese freiwillig und ohne\n Anordnung seitens der/des Vorgesetzten erbringt, gelten nicht als Überstunden.\n Arbeitszeiten innerhalb des Gleitzeitrahmens gelten als Überstunden, wenn diese die tägliche oder\n wöchentliche Normalarbeitszeit überschreiten und angeordnet wurden.\n Arbeitszeiten außerhalb des Gleitzeitrahmens - also vor 06:00 oder nach 19:00 Uhr- sind ohne An-\n ordnung durch die Vorgesetzte/den Vorgesetzten nicht zulässig.\n Wurden diese jedoch angeordnet oder ist deren Erbringung dringend dienstlich notwendig (z.B. zur\n Abwendung eines Schadens oder bei Gefahr in Verzug) und wurden sie innerhalb von 5 Arbeitsta-\n gen nach deren Erbringung von der Vorgesetzen/dem Vorgesetzen genehmigt, gelten diese als Über-\n stunden.\n Im Rahmen der genannten Anordnung bzw. nachträglichen Bestätigung ist gleichzeitig festzulegen,\n ob und in welchem Zeitraum die dadurch entstandenen Überstunden durch Freizeit auszugleichen\n sind, oder ob dafür eine Überstundenvergütung gebühren soll.\n Die am Ende der in § 10 Abs. 4 genannten Frist (28. bzw. 29.02.) nicht verbrauchten Gleitzeitgutha-\n ben werden zu Überstunden, sofern der Verbrauch dieser Zeitguthaben aus dienstlichen oder per-\n sönlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war. Dies ist von den jeweiligen Vorgesetzten\n zu bestätigen.\n Überstunden und Gleitzeitguthaben sind als getrennte Guthaben am monatlichen Zeitblatt zu führen\n bzw. zu kennzeichnen.\n Strittige Ansprüche hinsichtlich der Abgeltung von Überstunden sind binnen 6 Monaten ab deren\n Entstehen bei sonstigem Verfall gerichtlich geltend zu machen.\n(6) Gerechtfertigte Abwesenheiten\n Bei ganztägig gerechtfertigten Abwesenheiten gilt die Regelarbeitszeit als Istzeit.\n Bei stundenweisen gerechtfertigen Abwesenheiten während der Regelarbeitszeit gilt die Dauer dieser\n Abwesenheit als Istzeit.\n(7) Teilzeitarbeit\n Für Teilzeitbeschäftigte gilt die in § 5 festgelegte Blockzeit (Kernzeit), oder die mit der oder dem Vor-\n gesetzten vereinbarte Einteilung, für die im Genehmigungsverfahren das Einvernehmen mit dem Be-\n triebsrat herzustellen ist.\n Für Teilzeitbeschäftigte stellt die Differenz zwischen der vereinbarten kürzeren Arbeitszeit und der ge-\n setzlichen Normalarbeitszeit Mehrarbeit dar. Es liegt daher keine Überstunde vor, wenn die mit der\n oder dem Teilzeitbeschäftigten individuell vereinbarte kürzere Arbeitszeit überschritten wird.\n Bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern liegen Überstunden erst dann vor,\n wenn ihre Arbeitszeit die Normalarbeitszeit von vergleichbaren Vollbeschäftigten, überschreitet, oder\n es sich um angeordnete Überstunden außerhalb des Gleitzeitrahmens handelt.\n Teilzeitbeschäftigte dürfen über die mit ihnen vereinbarte Arbeitszeit hinaus nur dann herangezogen\n werden, wenn\n • ArbeitnehmerInnen, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht herabgesetzt wur-\n de, nicht zur Verfügung stehen,\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 01.08.2007, 31. Stk."
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{
"bulletin": {
"id": 7088,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "37",
"published": "2019-06-26T00:00:00+02:00",
"teaser": "Geschäftsordnung Tierschutzgremium; Betriebsvereinbarung über die Einführung und den Betrieb des elektronischen Schließsystems an der Organisationseinheit Forschungsinfrastruktur, Abteilung Biomedizinische Forschung, der Medizinischen Universität Graz gemäß § 96a Abs. 1 Z 1 ArbVG; Betriebsvereinbarung über den Einsatz von visuellen Überwachungssystemen gemäß § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG; Studienplan: Studienplan für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Korrektur; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Vergabe von Parkberechtigungen für das allgemeine und wissenschaftliche Universitätspersonal; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7088&pDocNr=906700&pOrgNr=1"
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"index": 67,
"text": "68\nApplication\nStatutory information: the minimum remuneration is based on the collective agreement (KV § 49.2) that has\nbeen signed by all Austrian Universities. The minimum salary as stated in the collective agreement and\naccording to the classification scheme is EUR 4.498,40 gross/month (14 x per year). A higher salary based\non qualification and experience as well as the possibility of an immediate tenure evaluation is part of the\nappointment negotiation.\nThe Medical University of Graz invites all applicants to submit their application via (email) to rektor@me-\ndunigraz.at by no later than\n July 24, 2019.\nApplication Document:\nApplications should be submitted in a single PDF document named “LastName_FirstName.pdf” and in-\nclude:\n 1. Signed Cover sheet and Table of contents\n 2. Motivation letter\n 3. Academic Curriculum vitae\n 4. List of publications\n Complete list of all journals cited in PubMed or Web of Science; Provide the PubMed Id (PMID)\n and/or Digital Object Identifier (DOI) for each paper;\n Provide links to five key publications for download (if not available by open access: full text\n electronic version in appendix);\n 5. List of third party funding\n Complete list of acquired third-party funded projects as PI (role, subject, duration, funding\n agency, funding volume, grant number/identifier)\n 6. Teaching statement (including summary of previous experience in teaching and training of\n young scientists)\n 7. Draft of approx. three pages outlining projects and goals in the field of research and internal\n collaboration options within the Medical University of Graz\n Appendices to application document (in a single PDF or ZIP file named \"LastName_First-\n Name_Appendices.pdf/zip\"):\n a. Five key publications as electronic full text version (if not publicly available via open access)\n b. Teaching evaluations (if available, compiled into a single PDF file)\n c. Copies of certificates of academic degrees (mandatory, compiled into a single PDF file)\nInformation in accordance with the General Data Protection Regulation can be found at Privacy policy of\nMedical University of Graz\nJob interviews will take place on August 26, 2019 at the Medical University of Graz.\nIf further information is needed, contact: rektor@medunigraz.at.\nThe Medical University of Graz is committed to increasing the proportion of women in leading po-\nsitions at universities in Austria and encourages qualified women to apply. Among applicants with\nequal qualifications, female applicants will be given priority. In addition, we welcome applications\nfrom people with disabilities and appropriate qualifications and strongly encourage the respective\ncandidates to apply.\n MTBl. vom 26.06.2019, StJ 2018/19, 37. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 8673,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "19",
"published": "2021-01-20T00:00:00+01:00",
"teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; \tVerordnung über die Testinhalte und \r\n-auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der \r\nVerordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; \tGeschäftsordnung: Geschäftsordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8673&pDocNr=1098491&pOrgNr=1"
},
"index": 3,
"text": "4\n Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und\n Zahnmedizin\n Das Rektorat der Medizinischen Universität Graz hat gemäß § 71c Abs 1 in Verbindung mit § 63\n Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl.I Nr.120/2002, idgF, nach Anhörung des Senats, folgende\n Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Humanmedizin und\n Zahnmedizin, die am 11.01.2021 vom Universitätsrat genehmigt worden ist, beschlossen.\n Präambel\n Die Medizinische Universität Graz führt seit dem Kalenderjahr 2013 gemeinsam mit der\n Medizinischen Universität Wien, der Medizinischen Universität Innsbruck und der Medizinischen\n Fakultät der Johannes-Kepler-Universität Linz auf Basis des § 71c UG (ehemals § 124b UG) eine\n kapazitätsorientierte Studienplatzvergabe für die Studienwerber*innen der Diplomstudien\n Human- und Zahnmedizin und des Bachelorstudiums Humanmedizin durch.\n Das Aufnahmeverfahren beruht auf den Ergebnissen einer Delphi-Umfrage unter den Lehrenden\n der vier Medizinischen Universitäten sowie auf einer Literaturauswertung und den\n studienplanspezifischen Kompetenzen (Lernziele). Die Studienplätze werden mittels eines\n Aufnahmeverfahrens (Aufnahmetest Humanmedizin – MedAT-H, Aufnahmetest Zahnmedizin –\n MedAT-Z) für das jeweilige Studium vergeben.\n Die Gestaltung des Aufnahmeverfahrens 2021 baut auf die im Zuge der bisherigen gemeinsamen\n Aufnahmeverfahren gewonnenen Erkenntnisse auf und stellt somit eine Weiterentwicklung des\n bisherigen Procederes dar. Die inhaltliche Gestaltung des Aufnahmeverfahrens wird in einer\n eigenen Verordnung des Rektorates der Medizinischen Universität Graz geregelt.\n I. Regelungsinhalt\n § 1. Diese Verordnung regelt die Beschränkung des Zugangs für die Diplomstudien Humanmedizin\n (UO 202) und Zahnmedizin (UO 203) an der Medizinischen Universität Graz aufgrund eines\n Aufnahmeverfahrens vor der Zulassung zum Studium gem. § 71c UG.\n II. Geltungsbereich\n § 2. Die Regelung über Zugangsbeschränkungen gilt für alle Studienwerber*innen, die erstmals\n für die Diplomstudien Human- oder Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Graz für das\n Studienjahr 2021/2022 zugelassen werden wollen. Die Aufnahme von Studienwerber*innen\n erfolgt zum Beginn des Studienjahres. Es gilt auch für jene Studienwerber*innen, die aufgrund\n des Auswahlverfahrens 2005/06 nicht zulassungsfähig waren.\n § 3. Die Bestimmungen für das Aufnahmeverfahren gemäß §§ 5 bis 13 dieser Verordnung gelten\n nicht für:\n (1) Studierende an der Medizinischen Universität Graz, die zum Zeitpunkt des\n Aufnahmeverfahrens zum Diplomstudium der Humanmedizin (UO 202) oder\n Zahnmedizin (UO 203) zugelassen sind und das Studium, zu dem sie zugelassen sind,\n fortsetzen (§ 62 UG); Studierende an der Medizinischen Universität Graz, die zum\n Diplomstudium der Humanmedizin (UO 202) oder Zahnmedizin (UO 203) zugelassen\n waren und das Studium nach einer Unterbrechung fortsetzen.\n (2) Studierende an der Medizinischen Universität Graz, die zum Z eitpunkt des\n Aufnahmeverfahrens zum Studium der Medizin (UO 201) zugelassen sind und ex lege\n (aufgrund des Curriculums) oder freiwillig in das Diplomstudium der Humanmedizin\n MTBl. vom 20.01.2021, StJ 2020/21, 19. Stk, RN 73\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu ver öffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 1887,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "15",
"published": "2010-02-17T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1887&pDocNr=23610&pOrgNr=1"
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"index": 7,
"text": "-8-\n offen durch Handzeichen,\n namentlich,\n geheim durch Stimmzettel\nerfolgen.\n(4) Namentlich ist abzustimmen, wenn dies ein Mitglied verlangt.\n(5) Geheim ist abzustimmen, wenn\n dies ein Mitglied verlangt,\n ein Mitglied vom Inhalt des Antrages betroffen ist.\n(6) Die/der Vorsitzende zählt gemeinsam mit zwei vom Universitätsrat zu wählenden Stimmenzählern die\nStimmen. Die Stimmzettel sind aufzuheben, bis das Protokoll der betreffenden Sitzung genehmigt worden\nist.\n § 13.\n Wahlen\n(1) Für Wahlen gelten, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, die gleichen Regeln wie für\nAbstimmungen.\n(2) Wahlen sind grundsätzlich mittels Stimmzettel durchzuführen. Steht jedoch nur eine Kandidatin/ein\nKandidat zur Wahl kann einstimmig beschlossen werden, offen durch Handzeichen zu wählen.\n § 14.\n Sondervotum\n(1) Jedes Mitglied des Universitätsrates kann seine von einem Beschluss abweichende Meinung im\nProtokoll festhalten lassen. Einem Sondervotum kann eine Begründung beigefügt werden. Die Begründung\nist innerhalb von drei Tagen nach der Sitzung der/dem Vorsitzenden zu übermitteln.\n(2) Wird ein Beschluss veröffentlicht, so sind auch das Sondervotum und seine Begründung, sofern dem\nnicht eine Geheimhaltungspflicht entgegensteht, zu veröffentlichen.\n § 15.\n Protokoll\n(1) Über jede Sitzung des Universitätsrates ist ein Resümeeprotokoll anzufertigen.\n(2) Das Protokoll hat jedenfalls zu enthalten:\n Datum und Ort, Beginn und Ende der Sitzung oder Konferenz;\n die Namen der anwesenden Mitglieder, Auskunftspersonen und/oder Fachleute;\n die Namen der entschuldigt oder nicht entschuldigt abwesenden Mitglieder;\n Feststellung der Beschlussfähigkeit\n Mitteilung über die Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung oder Konferenz;\n die Feststellung der Befangenheit von Mitgliedern;\n alle Anträge;\n die Beschlüsse, wobei diese und die Ergebnisse der Abstimmungen nur in jene\n Protokollsausfertigungen aufzunehmen sind, die an abstimmungsberechtigte Personen zugestellt\n werden\n Protokollerklärungen und Sondervoten;\n den Inhalt der Debatte in gedrängt zusammenfassender Darstellung\n die Namen der an der Debatte Teilnehmenden.\nDem Protokoll sind anzufügen: die Tagesordnung, Tischvorlagen, schriftliche Anträge, schriftliche Berichte,\nschriftliche Anfragen, Entschuldigungen, die schriftliche Begründung von Sondervoten.\n(3) Jedes Mitglied ist berechtigt, die wörtliche Protokollierung von Ausführungen zu verlangen. Erheben\ndagegen zwei Mitglieder Widerspruch, hat das Antrag stellende Mitglied in einen Anhang zum Protokoll\ndie wörtliche Protokollierung schriftlich selber festzuhalten; dadurch darf der Gang der Sitzung nicht\naufgehalten werden.\n(4) Die Reinschrift des Protokolls ist innerhalb von zwei Wochen anzufertigen, von der/vom Vorsitzenden\nund der Schriftführerin/dem Schriftführer frei zu geben und an alle Mitglieder des Universitätsrates\nelektronisch zu versenden. Ein allfälliger Widerspruch ist innerhalb von drei Wochen schriftlich bei der/beim\nVorsitzenden einzubringen.\n(5) Ein fristgerecht eingebrachter Widerspruch gegen das Protokoll ist in der nächsten Sitzung zu\nbehandeln.\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 17.02.2010, StJ 2009/10, 15.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 117,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "17",
"published": "2006-03-29T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=117&pDocNr=4895&pOrgNr=1"
},
"index": 8,
"text": "9\n1 Präambel\n1.1 Zielsetzung des Entwicklungsplans\nZiel des Entwicklungsplans ist die Profilbildung der Universität im Lichte des nationalen und internationalen\nWettbewerbs. Es gilt im Wettlauf um die Zuteilung finanzieller Ressourcen zu bestehen und durch\nAusgestaltung attraktiver Arbeitsplätze die besten Wissenschafter/innen sowie durch exzellente Lehrangebote\ndie „hellsten Köpfe“ der Studierenden für die Universität zu gewinnen.\nDas Profil einer Universität entwickelt sich primär aus dieser heraus, erlangt jedoch seinen tatsächlichen\nStellenwert erst im Vergleich mit anderen nationalen und internationalen Forschungs- und Lehreinrichtungen.1\nProfilbildung kann niemals ausschließlich „top down“ erfolgen, sondern wird sich stets maßgeblich an einem\nbreiten „bottom up“ Prozess orientieren. Letztendlich ist die Profilbildung einer Universität ein dynamischer\nProzess, in dem auf Basis kontinuierlicher Analysen Schwächen erkannt und behoben sowie bestehende\nStärken gefördert werden.\nDer Profilbildungsprozess muss in Akkordanz mit einer diesem zugrunde liegenden Gesamtstrategie der\nUniversität erfolgen und ist als Teil dieser zu realisieren. Begleitet von einem strategischen Controlling stellen\ndie mit den Organisationseinheiten abzuschließenden Zielvereinbarungen den Garanten für eine tatsächliche\nUmsetzung dar.\nDie in dem Bericht der Arbeitsgruppe des bm:bwk zur Profilentwicklung der Universitäten2 exemplarisch\nangeführten Kriterien sind auch dem vorliegenden Entwicklungsplan der MUG zu Grunde gelegt.\nAls Mindestanforderung an den Entwicklungsplan werden folgende Inhalte angesehen: 3\n\u0001 Eine Gegenüberstellung der IST-Situation und der SOLL-Situation.\n\u0001 Eine Übersicht über Aufwendungen und Kosten.\n\u0001 Eine Darstellung, wie mit neuen Studienplänen auf die gegenwärtige und künftige Situation reagiert wird.\n1.2 Grundzüge des Entwicklungsplans\nDer nachfolgend dargestellte Entwicklungsplan basiert überwiegend auf dem mit Februar 2004\nabgeschlossenen Strategieprojekt der Medizinischen Universität Graz (Strategieprojekte B)4, in dem die Vision,\ndas Leitbild, die strategischen Zielrichtungen und Ziele in einem breit aufgesetzten Prozess abgestimmt\nwurden.\nDarüber hinaus wurden betreffend die universitären Aufgaben der Entwicklung der Krankenversorgung\ninnerhalb des LKH-Univ.Klinikums Graz die Ergebnisse des Strategieprojekts A im Entwicklungsplan\nberücksichtigt.\nIn Übereinstimmung mit den obig dargestellten Mindestanforderungen wird in den jeweiligen Kapiteln auf die\nGegenüberstellung des IST- und SOLL-Zustands, auf den zeitlichen Horizont der Umsetzung sowie auf eine\nÜbersicht über geplante Kosten5 eingegangen.\nDie Erreichung der dem Entwicklungsplan zugrunde gelegten Ziele wird entscheidend durch die im\nEntwicklungsplan festgelegte fachliche Widmung von unbefristeten oder länger als drei Jahre befristeten\nStellen für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gemäß § 98 Abs 1 UG 02 mitgetragen.\n1\n Titscher in Höllinger und Titscher (Hrsg.) „Die österreichische Universitätsreform“, Wien 2004, S 273.\n2\n Profilentwicklung an den österreichischen Universitäten, Bericht der von BM Gehrer eingesetzten Arbeitsgruppe 2001, S 5,\nhttp://www.weltklasse-uni.at/upload/attachments/131.pdf\n3\n AG bm:bwk Profilbildung 2002, S 4\n4\n http://www.meduni-graz.at/leitbild/pdf/Strategiefolder_Med_Uni_Graz.pdf\n5\n Umfassend dargestellt im Zukunftspaket 2020 der MUG\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 8352,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "2",
"published": "2020-10-14T00:00:00+02:00",
"teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Curriculum: Universitätslehrgang (ULG) Mittleres Pflegemanagement - Wiederverlautbarung; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“; Festlegung des Rektorats zu den Voraussetzungen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Masterstudiums \r\nPflegewissenschaft; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der supplierenden Vorständin einer wissenschaftlichen klinischen \r\nOrganisationseinheit; Widerruf der Bestellung zur 2. Stellvertreterin des Vorstandes der Universitätsklinik für Blutgruppenserologie und \r\nTransfusionsmedizin; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8352&pDocNr=1069755&pOrgNr=1"
},
"index": 42,
"text": "43\n geltende Fassung auf der Website der Ethikkommission verfügbar ist\n (https://www.medunigraz.at/ethikkommission/Graz/). Forschungsprojekte dürfen erst\n begonnen werden, nachdem die Ethikkommission eine schriftliche Genehmigung erteilt hat.\n Eine Einreichung bei der Ethikkommission ist nicht erforderlich, wenn die geplanten Maßnahmen\n nur Krankenbetreuung im Interesse der Patient*innen darstellen und nicht dezidiert\n Forschungsinteressen verfolgen. Das gilt auch für die Verwendung von Medikamenten außerhalb\n ihrer Zulassung (off label use).\n Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden. Die gesetzlichen\n Grundlagen für den Datenschutz können auf der Website der Medizinischen Universität Graz\n abgerufen werden: https://www.medunigraz.at/datenschutz/gesetzliche-grundlagen/.\n Die Vertraulichkeit im Umgang mit Patient*innendaten bzw. Proband*innendaten muss garantiert\n sein. Personenbezogene Daten müssen umgehend pseudonymisiert oder anonymisiert werden,\n sobald der Personenbezug für Forschungszwecke nicht mehr notwendig ist. Im Fall der\n Pseudonymisierung ist der „Schlüssel“ getrennt von den personenbezogenen Daten\n aufzubewahren, so dass dieser vor Zugriffen Dritter angemessen geschützt ist. Empfohlen wird,\n die Pseudonymisierung/Anonymisierung über das Institut für Medizinische Informatik, Statistik\n und Dokumentation der Medizinischen Universität Graz abzuwickeln.\n Als Ergänzung zu den oben angeführten Vorgaben zur Einreichung bei der Ethikkommission sind\n Vorgaben von Verlagen (für Publikationen) oder Fördergebern (für Förderanträge) bezüglich\n ethischen Begutachtungen zu beachten.\n8. Tierversuche\n Alle Tierversuche unterliegen dem österreichischen Tierversuchsgesetz 2012 (TVG) und müssen,\n wenn sie im Bereich der Medizinischen Universität Graz durchgeführt werden, bei der\n Tierversuchskommission des Bundes bei dem für Wissenschaft und Forschung zuständigen\n Bundesministerium zur Genehmigung beantragt werden. Die Abteilung Biomedizinische\n Forschung an der Medizinischen Universität Graz nimmt Anträge zur Genehmigung entgegen und\n legt diese dem Rektorat vor. Die Einreichung von Tierversuchsanträgen kann ausschließlich über\n das Rektorat erfolgen.\n Im Antrag muss der*die Forscher*in beschreiben und erklären, warum der betreffende\n Tierversuch notwendig und angemessen ist, um den erwarteten Erkenntnisgewinn zu erzielen.\n Tierversuche dürfen nicht durchgeführt werden, wenn die angestrebten Versuchsziele durch\n anerkannte andere Methoden und Verfahren (Ersatzmethoden) erreicht werden können.\n Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die Anzahl an Tierversuchen, die Anzahl\n der Versuchstiere in Tierversuchen und die Belastung für die Tiere auf das geringstmögliche\n Ausmaß zu reduzieren, das für den angestrebten Erkenntnisgewinn notwendig ist.\n Es müssen vorab klare Kriterien dafür festgelegt werden, wann ein Experiment an einem\n individuellen Tier beendet wird.\n Die Durchführung von Tierversuchen kann erst nach Vorliegen aller nötigen Genehmigungen\n erfolgen.\n9. Genforschung und Gentechnologie\n Alle Forschungsprojekte, in deren Rahmen mit gentechnisch veränderten Organismen gearbeitet\n wird bzw. in deren Rahmen solche verwendet werden, unterliegen dem österreichischen\n Gentechnikgesetz (GTG) und müssen gemäß II. Abschnitt GTG („Arbeiten mit gentechnisch\n veränderten Organismen in geschlossenen Systemen“) beim für Wissenschaft und Forschung\nMitteilungsblatt vom 14.10.2020, StJ 2020/21, 2. Stk. RN 7 Seite 11 von 14"
},
{
"bulletin": {
"id": 9034,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "38",
"published": "2021-06-02T00:00:00+02:00",
"teaser": "Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=9034&pDocNr=1143019&pOrgNr=1"
},
"index": 28,
"text": "29\n Tenure Track Professor of Nanomaterials for Drug Delivery\n at the Otto Loewi Research Center for Vascular Biology, Immunology and Inflammation\n Division of Physiological Chemistry\n Full-time position (100%)\n Limited to 6 years\nWe are looking for an excellent researcher with a high potential for developing an internationally\nrecognized research agenda in the field of nanomaterials for drug delivery.\nThe successful candidate is expected to conduct research and teaching in the field of physiological\nchemistry. Research should focus on the development of nanomaterials as carriers for therapeutics. The\nnew position will complement the research activities of the Otto-Loewi Research Center and lead to\nfurther advancements of drug delivery in the fields of vascular biology, immunology and inflammation.\nThe initial appointment is limited to six years. After the conclusion of a qualification agreement, the\ncareer advancement goal is to transfer to a tenured position as an associate professor (tenure track\nprofessor pursuant to § 99 para. 5 and 6 of the Universities Act). If the candidate demonstrates\noutstanding and remarkable achievements, the qualification agreement may be fulfilled more quickly.\nCore duties and responsibilities:\n Conducting cutting-edge basic and translational research in the field of nanomaterials\n for drug delivery\n Acquiring competitive third-party and industry-related funding and taking the lead in\n such research projects\n Establishing and supervising an international multidisciplinary research group for the\n development of nanocarriers for therapeutics and/or functional nanocarriers for the\n immobilization of biomolecules\n Teaching undergraduate and graduate courses, supervising diploma and PhD students,\n and mentoring and promoting young researchers\n Establishing and maintaining networks through local, national, and international\n research collaborations\n Writing and publishing high-quality scientific papers\n Giving lectures and seminars, attending conferences, hosting visitors, as well as\n organizing conferences in the field\n Supporting scientific and public outreach in his/her research area (public lectures, media, etc.)\nSuccessful candidates must have the following qualifications and skills:\n PhD or equivalent doctoral degree in chemistry, biochemistry, pharmacy, or a related discipline\n Extensive research expertise in developing nanomaterials for the optimized delivery\n of therapeutics\n Proven track record of high-impact publications and acquisition of third-party funding\n for the development of nanocarriers for drug delivery\n Experience in supervising a working group\n Previous experience in teaching and/or in (co)supervising doctoral students\n and/or training of postdoctoral fellows (depending on the applicant’s career stage)\n High level of proficiency in both written and spoken English (proficiency level C1)\n MTBl. vom 02.06.2021, StJ 2020/21, 38. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 6988,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "32",
"published": "2019-05-22T00:00:00+02:00",
"teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Satzung; Änderung Satzungsteil Studienrecht; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6988&pDocNr=897471&pOrgNr=1"
},
"index": 17,
"text": "17\n 8. E-Learning: Formen von Lernen bei denen elektronische oder digitale Medien für die\n Präsentation und Distribution von Lernmaterialien und/oder die Unterstützung\n zwischenmenschlicher Kommunikation zum Einsatz kommt;\n 9. Blended Learning (BL): Die Studierenden erwerben, vertiefen und festigen\n lehrveranstaltungsrelevante Inhalte mittels einer Kombination aus traditionellem\n Präsenzunterricht und Selbstlernphasen mit technologieunterstütztem Unterricht;\n 10. Problemorientiertes Lernen (POL): ist eine Lernform, deren Charakteristikum es ist, dass die\n Studierenden weitgehend selbständig eine Lösung für ein vorgegebenes Problem finden\n sollen. Die Studierenden lernen ein Thema oder eine Frage zu analysieren, geeignete\n Informationsquellen zu finden und zu nutzen und schließlich Lösungen zu vergleichen,\n auszuwählen und umzusetzen.\n Es ist zulässig, im Curriculum weitere Arten von Lehrveranstaltungen einzuführen, wenn dies auf\n Grund der spezifischen Anforderungen des Studiums erforderlich ist.\n§ 23. PFLICHT-LEHRVERANSTALTUNGEN\n Pflichtlehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, deren positive Absolvierung Voraussetzung für\n einen Studienabschluss ist. Pflichtlehrveranstaltungen müssen mindestens einmal im Studienjahr\n angeboten werden.\n§ 24. WAHL- LEHRVERANSTALTUNGEN\n (1) Wahl-Pflicht-Lehrveranstaltungen werden an der Medizinischen Universität Graz als Spezielle\n Studienmodule oder Spezielle Forschungsmodule (SSM/SFM) angeboten. Nach den in den\n Curricula festgelegten Bedingungen können die Studierenden diese aus einem Angebot\n auswählen. Es sind positive Leistungsnachweise zu erbringen.\n (2) Freie Wahlfächer sind jene Lehrveranstaltungen, die die Studierenden frei aus dem Lehrangebot\n an der Med Uni Graz und/oder von in- und ausländischen postsekundären\n Bildungseinrichtungen (als Mitbelegerin/Mitbeleger) wählen können. Es sind positive\n Leistungsnachweise zu erbringen.\n (3) Das Gesamtausmaß an freien Wahl-Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltungen darf 20 Prozent\n des Gesamtausmaßes des Studiums nicht überschreiten.\n (4) In den Curricula der Universitätslehrgänge können Wahl-Lehrveranstaltungen vorgesehen\n werden. Eine Pflicht des Angebots von Wahl-Lehrveranstaltungen besteht nicht.\n§ 25. LEHRVERANSTALTUNGEN MIT BESCHRÄNKTER ANZAHL VON TEILNEHMERINNEN UND\n TEILNEHMERN\n Im Curriculum können Lehrveranstaltungen mit beschränkter Anzahl von Teilnehmerinnen und\n Teilnehmern eingerichtet werden. Die Modalitäten betreffend Voraussetzungen, Auswahlverfahren,\n Reihungen und allfälliger Wartelisten sind im Curriculum festzulegen.\n§ 26. STUDIEN IN EINER FREMDSPRACHE\n (1) Es ist möglich im Curriculum festzulegen, dass Lehrveranstaltungen, Teile von\n Lehrveranstaltungen, Prüfungen und die Abfassung von wissenschaftlichen Arbeiten gemäß §\n 19 (2b) UG idgF in Englisch abgehalten bzw. verfasst werden können.\n (2) Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen sind überdies berechtigt, Teile ihre\n Lehrveranstaltungen in Englisch abzuhalten und zu prüfen. Bei diesen Prüfungen hat die\n Beherrschung des Lehrstoffes und nicht das Niveau der Sprachbeherrschung Maßstab der\n Beurteilung zu sein.\n (3) Darüber hinaus sind Studierende berechtigt, Prüfungen nach Maßgabe der Möglichkeiten und\n der finanziellen Bedeckbarkeit in einer Fremdsprache abzulegen, wenn die Dekanin/der Dekan\n für studienrechtliche Angelegenheiten einem solchen Antrag zustimmt.\n§ 27. VIRTUELLE LEHRE\n (1) Lehrveranstaltungen können auch unter Einsatz von Informations- und Kommunikations-\n technologien als virtuelle Lehreinheiten angeboten werden.\n SATZUNGSTEIL STUDIENRECHTLICHE BESTIMMUNGEN / Stand Mitteilungsblatt vom 22.05.2019,\n Stj 2018/2019, 32. Stk. RN136\n Seite 15 von 35"
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{
"bulletin": {
"id": 9014,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "37",
"published": "2021-05-26T00:00:00+02:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend Abgekürztes \r\nBerufungsverfahren für Universitätsprofessor*innen gemäß § 99 Abs. 4 Universitätsgesetz 2002; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Einsetzung einer Berufungskommission; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen aufgrund der COVID-19-Pandemie – Änderung; Leitungen: Bestellung zur 1. stellvertretenden supplierenden Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=9014&pDocNr=1141426&pOrgNr=1"
},
"index": 7,
"text": "8\n (1) Der*die Prüfer*in bzw. die Mitglieder der Prüfungskommission und der*die Studierende\n stimmen dieser Vorgehensweise zu und führen einen Testlauf durch, um die technischen\n Gegebenheiten zu überprüfen. Stimme, Mimik und Gestik müssen realitätsgetreu\n wahrnehmbar sein. Die Zustimmung des*der Prüfer*in bzw. der Mitglieder der\n Prüfungskommission und der*des Studierenden ist im Prüfungsprotokoll festzuhalten.\n (2) Zu Beginn der Prüfung ist die Identität der*des Studierenden zu überprüfen. Dies kann\n zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die*der Studierende einen Studierendenausweis\n oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis in die Kamera hält.\n (3) Der*die Prüfer*in bzw. der*die Vorsitzende der Prüfungskommission bestätigt nach der\n Prüfung im Prüfungsprotokoll, dass der*die Studierende (sowie die Mitglieder der\n Prüfungskommission bei kommissionellen Prüfungen) während des Prüfungsvorgangs\n unter wechselseitiger Hörbarkeit und gegenseitiger Sichtbarkeit anwesend\n (zugeschaltet) war/waren und die Prüfung daher ordnungsgemäß stattgefunden hat.\n Etwaige Unterbrechungen der Prüfung werden mit Uhrzeitangaben im Prüfungsprotokoll\n niedergeschrieben.\n (4) Da es sich um einen öffentlichen Prüfungsvorgang handelt, können auch weitere\n Zuhörer*innen zugeschaltet werden. Fragen sind dem*der Prüfer*in bzw. den Mitgliedern\n der Prüfungskommission vorbehalten. Die zur Prüfung antretende Person ist berechtigt,\n zur Prüfung eine weitere Person beizuziehen, die auf elektronischem Weg zugeschaltet\n oder auch im Aufenthaltsraum für den*die Prüfer*in bzw. die Mitglieder der\n Prüfungskommission sichtbar anwesend sein kann.\n (5) § 63 des Satzungsteils – Studienrechtliche Bestimmungen über das Erschleichen einer\n Prüfungsleistung und die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel gilt entsprechend. Bei der\n Verwendung unerlaubter Hilfsmittel ist die Prüfung abzubrechen und diese ist auf die\n zulässige Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen. Der*die Prüfer*in bzw. die Mitglieder\n der Prüfungskommission ist/sind berechtigt, die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel zu\n überprüfen.\n (6) Bei technischen Problemen während der Prüfung hat der*die Prüfer*in bzw. der*die\n Vorsitzende der Prüfungskommission zu entscheiden, ob die Prüfung abgebrochen oder\n weitergeführt wird. Wird die Prüfung aufgrund der technischen Probleme abgebrochen,\n ist die Prüfung innerhalb einer Woche fortzusetzen. Bis zum Abbruch erbrachte\n Leistungen sind bei der Fortsetzung der Prüfung in die Beurteilung der Prüfung\n miteinzubeziehen. Ist eine Fortsetzung der Prüfung aufgrund der technischen Probleme\n nicht möglich, ist der abgebrochene Antritt nicht auf die zulässige Zahl der\n Prüfungsantritte anzurechnen.\n (7) Der Satzungsteil – Studienrechtliche Bestimmungen der Med Uni Graz, insbesondere die\n §§ 48ff über Prüfungskommissionen sowie die Durchführung und Beurteilung von\n Prüfungen, ist anzuwenden.\n§ 5. Einsichtnahme in die Beurteilungsunterlagen und Prüfungsprotokolle\n (1) Bei Prüfungen, die mittels Short-Answer- und Short-Essay-Fragen geprüft werden, kann\n die Einsichtnahme (§ 79 Abs. 5 UG) auf digitalem Weg oder in Präsenz erfolgen. Bei\n digitaler Durchführung der Einsichtnahme wird jeder*jedem Studierenden ein Scan\n ihrer*seiner Prüfungsunterlagen inklusive der erfolgten Korrekturen per E-Mail an die\n MTBl. vom 26.05.2021, StJ 2020/21, 37. Stk, RN 139"
},
{
"bulletin": {
"id": 1344,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "14",
"published": "2009-04-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1344&pDocNr=15387&pOrgNr=1"
},
"index": 0,
"text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.medunigraz.at/mitteilungsblatt\n Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 01.04.2009 14. Stück\n77. Leitungen: Bekanntgabe der Stellvertretungsfunktionen im wissenschaftlich-nichtklinischen Bereich\n78. 1. Ergänzung der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit an der Medizinischen\n Universität Graz\n79. Betriebsvereinbarung gem. § 7 Abs. 4 AZG Verlängerung der Arbeitszeit bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes\n80. Satzung: Änderung des § B.7 der Wahlordnung für den Senat\n81. Ethikkommission – Nachnominierung\n82. Einteilung des Studienjahres 2009/10\n83. Studienplan: Studienplan Diplomstudium Humanmedizin; Änderung\n84. Studienplan: Studienplan für das PhD-Doktoratsstudium; Änderung und Wiederverlautbarung\n85. Studienplan: Studienplan für das DOKTORATSSTUDIUM DER MEDIZINISCHEN WISSENSCHAFT (3-jährig) an der\n Medizinischen Universität Graz; Änderung und Wiederverlautbarung\n86. Studienplan: Studienplan für das DOKTORATSSTUDIUM DER MEDIZINISCHEN WISSENSCHAFT (2-jährig) an der\n Medizinischen Universität Graz; Änderung und Wiederverlautbarung\n87. Richtlinien des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz\n88. Richtlinien des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit/Diplomarbeit an der Medizinischen Universität Graz für\n die Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin sowie für das Masterstudium Gesundheits- und Pflegewissenschaft\n89. Prüfungsordnung ULG kardiorespiratorischer Physiotherapie; Änderung\n90. Universitätslehrgang: Breast Care Nurse\n91. Einsetzung von Habilitationskommissionen\n92. Ausschreibung von Stellen\n 92.1 Freie Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Medizinische Informatik\n 92.2 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n93. Mitteilung über Stellenausschreibungen Dritter\n77.\nLeitungen: Bekanntgabe der Stellvertretungsfunktionen im wissenschaftlich-nichtklinischen Bereich\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass das Rektorat gemäß den Bestimmungen\ndes § 20 (5) UG 2002 idgF sowie des § 4 (2) des Organisationsplanes der Medizinischen Universität Graz\nidgF folgende Personen zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter der Vorständin/des Vorstandes bestellt hat:\n Institut 1. Stellvertreter/in 2. Stellvertreter/in\n Ao.Univ.-Prof.Dr.med.univ. Günther Ao.Univ.-Prof.Mag.Dr.rer.nat. Andreas\n Institut für Physiologie Schwaberger Rössler\n 01.03.2009 – 28.02.2013 01.03.2009 – 28.02.2013\n Ao.Univ.-Prof.Mag.Dr.rer.nat. Helmut Univ.-Doz. Mag.Dr.rer.nat. Brigitte\n Ahammer Pelzmann\n 01.03.2009 – 28.02.2013 01.03.2009 – 28.02.2013\n Institut für Biophysik bzw. längstens bis 2 Monate nach Besetzung der der\n bzw. längstens bis 2 Monate nach Besetzung der der\n Organisations-/Subeinheit zugeordneten\n Organisations-/Subeinheit zugeordneten\n ProfessorInnenstelle\n ProfessorInnenstelle\n Institut für Physiologische Ao.Univ.-Prof.Mag.Dr.rer.nat. Karl Öttl Priv.Doz.Mag.Dr.rer.nat. Gerhard Cvirn\n Chemie 01.03.2009 – 28.02.2013 01.03.2009 – 28.02.2013\n Ao.Univ.-Prof.Mag.Dr.rer.nat. Wolfgang\n Ao.Univ.-Prof. Dr.phil. Ernst Steyrer\n Institut für Graier\n 01.03.2009 – 28.02.2013\n Molekularbiologie und 01.03.2009 – 28.02.2013 bzw. längstens bis 2 Monate nach Besetzung der der\n bzw. längstens bis 2 Monate nach Besetzung der der\n Biochemie Organisations-/Subeinheit zugeordneten\n Organisations-/Subeinheit zugeordneten ProfessorInnenstelle\n ProfessorInnenstelle\n Priv.Doz. Mag.Dr.rer.nat. Sandra Wallner-\n Institut für Ao.Univ.-Prof.Mag.Dr.rer.nat. Peter\n Liebmann\n Pathophysiologie und Liebmann-Holzmann\n 01.03.2009 – 28.02.2013\n Immunologie 01.03.2009 – 28.02.2013\n__________________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 15. April 2009\nRedaktionsschluss: Mittwoch, 08.04.2009\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@medunigraz.at"
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]
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