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"bulletin": {
"id": 8151,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "42",
"published": "2020-07-29T00:00:00+02:00",
"teaser": "Satzung der Medizinischen Universität Graz",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8151&pDocNr=1036619&pOrgNr=1"
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"index": 26,
"text": "27\n (7) Kommissionelle Gesamtprüfungen sind Prüfungen, die vor einer Prüfungskommission abzulegen\n sind und dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten aus mehr als einer Lehrveranstaltung die-\n nen. Diese sind in den Curricula auszuweisen.\n (8) Rigorosen sind Prüfungen, die in den Doktoratsstudien abzulegen sind. Mit der positiven Beurtei-\n lung aller Teile eines Rigorosums wird das betreffende Doktoratsstudium abgeschlossen.\n (9) Kommissionelle Prüfungen sind in den Curricula in der Prüfungsordnung festzulegen.\n (10) Studierende dürfen abweichend zu § 77 (2) UG idgF negativ beurteilte Prüfungen viermal wieder-\n holen. Die dritte Wiederholung einer Prüfung ist kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in\n Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird. Auf Antrag der oder des Studierenden\n gilt dies gemäß § 77 (3) UG idgF auch ab der zweiten Wiederholung.\n (11) Die Dekanin/der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten hat zur Abhaltung von Prüfungen\n Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer mit einer Lehrbefugnis gemäß §§ 97, 103 und 104\n UG idgF jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen. Die Dekanin/ der Dekan für stu-\n dienrechtliche Angelegenheiten ist berechtigt, auch Personen mit einer Lehrbefugnis an einer an-\n erkannten ausländischen Universität oder an einer anderen inländischen oder ausländischen den\n Universitäten gleichrangigen Einrichtung zur Abhaltung von Prüfungen heranzuziehen, wenn de-\n ren Lehrbefugnis einer Lehrbefugnis im Sinn des aufgeführten Personenkreises gleichwertig ist.\n (12) Bei Bedarf ist die Dekanin/der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten berechtigt, wissen-\n schaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und qualifizierte Fachleute als Prüferinnen oder Prü-\n fer für Universitätslehrgänge heran zu ziehen.\n (13) Prüfungen sind in erster Linie von der Leiterin oder dem Leiter der Lehrveranstaltung abzuhalten.\n§ 42. Prüfungsarten\nUm die in den Lehrveranstaltungen vermittelten Lehrinhalte und Lernziele zu überprüfen, kommen verschiede-\nne Prüfungsarten zum Einsatz. Dadurch können in einem Prüfungsvorgang auch verschiedene Prüfungsarten\neingesetzt werden. Weitere Prüfungsarten außer den folgend angeführten sind möglich und gegebenenfalls\nin den Curricula festzulegen. Die Bestimmung der Prüfungsart obliegt der Leiterin/dem Leiter der Lehrveran-\nstaltung in Absprache mit eventuell weiteren, in dieser Lehrveranstaltung vertretenen Fächern.\n§ 43. Schriftliche Prüfungen\nSchriftliche Prüfungen einer Lehrveranstaltung können verschiedene Prüfungsarten aufweisen.\n (1) Multiple Choice Prüfungen (MC);\n (2) Short Essay Assessment (SEA) und Short Answer (SA);\n (3) Seminararbeiten;\n (4) Fallberichte und -vignetten;\n (5) Andere, in den Prüfungsordnungen der Curricula festgehaltene Prüfungsmodi, sind zulässig.\nDie von den Studierenden eigenständig verfassten schriftlichen Prüfungen gemäß (3) und (4) werden stichpro-\nbenartig oder im Verdachtsfall einer Plagiatsüberprüfung unterzogen. Stellen sich diese Prüfungen als Plagiat\nheraus, sind die Bestimmungen der Satzung § 61 anzuwenden.\n§ 44. Mündliche Prüfungen\nMündliche Prüfungen kommen bei verschiedenen Lehrveranstaltungsarten zum Einsatz.\n§ 45. Praktische Prüfungen\nZu den praktischen Prüfungen zählen insbesondere folgen Formate:\n (1) Objective Structured Clinical Examination (OSCE)\n Satzung Medizinische Universität Graz | Stand: MTBl. vom 29.07.2020 | 25"
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{
"bulletin": {
"id": 3586,
"academic_year": "2012/13",
"issue": "6",
"published": "2012-12-19T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leiter KA f. allgem. Kinder- u. Jugendchir.; stv. Leiterin KA für Neuro- u. Gesichtchir. Anästhesiologie u. Intensivmed.; Leiter O-FIS; FE Inst. f. Med. Informatik, Statistik u. Dokumentation; FE UK f. Kinder- und Jugendheilkunde; Haus- und Benützungsordnung; Einsetzung von Habilitationskommissionen; ULG Sonderausbildung in der Krankenhaushygiene; ULG Master of Science in Medizinischer Genetik",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3586&pDocNr=82349&pOrgNr=1"
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"index": 44,
"text": "- 45 -\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen das Sekretariat des Institutes für Biophysik gerne zur Verfügung. Kontakt:\nalice.maier@medunigraz.at, Tel.: +43/316/380-4153.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D48 ex 2012/13 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 09. Jänner 2013 www.medunigraz.at/stellen\n Study Nurse m/w\n (Verwendungsgruppe IIIa)\n an der Universitätsklinik für Innere Medizin,\n Klinische Abteilung für Endokrinologie und Stoffwechsel\n Einsatzbereich: Clinical Research Center in der\n Organisationseinheit für Forschungsinfrastruktur, Bereich ZMF\n befristet auf 1 Jahr\nZielsetzung der Stelle:\nDas Clinical Research Center (CRC) ist eine spezialisierte Einrichtung zur Durchführung von klinischen Studi-\nen. Als Expertin/Experte im Umgang mit den nationalen und internationalen Regularien und Gepflogenhei-\nten des klinischen Prüfungsalltages nehmen Sie eine zentrale Stellung in der fachgerechten und qualitativ\nhochwertigen Durchführung von klinischen Studien, sowie in den Bereichen Infrastruktur, Ressourcenbereit-\nstellung, Hygiene und Projektdurchführung in Zusammenarbeit mit dem CRC-Team ein.\nKernaufgaben:\n Betreuung der ProbandInnen, die an diversen klinischen Studien teilnehmen (z.B. Medikamentenverab-\n reichung, Blutglukoseregulation, Gewinnung biologischer Proben, Messung von Vitalfunktionen).\n In diesem Zusammenhang auch Supervision der studentischen MitarbeiterInnen\n Koordination der Arbeitsabläufe bei geplanten Forschungsvorhaben zwischen Klinik, pharmazeutischen\n Unternehmen und Auftragsforschungsinstitutionen\n Betreuung der allgemeinen Infrastruktur (Geräte, Lager, allgemeines Material, Aufenthaltsraum,\n Bestellvorgänge, GCP-konforme Lagerung) und Hygiene am CRC\n Erstellung und Review projektbezogener Dokumente (Protokoll, CRF, SOPs, Trial Material Manual, etc.),\n vor allem in Bezug auf die praktische Durchführung und entsprechende spezifische Prozesse\n Selbstständige und unterstützende Projektmitarbeit nach dem bestehenden QM-System (Projektstruk-\n turplanung, Koordination der Arbeitsabläufe/-pakete zwischen ForscherInnen, lokalen Projektumwelten\n und internationalen Unternehmen)\nFachliche Anforderungen:\n Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege. Zusatzausbildung oder\n Ausbildung in Pflegewissenschaften von Vorteil\n Erfahrung in der Durchführung von Klinischen Studien von Vorteil\n Sehr gute EDV Kenntnisse (v.a. MsOffice), Erfahrung im Umgang mit Datenbanken\n Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Diskussionsteilnahme bei Meetings und eigenständige\n Korrespondenz per Email, Telefon), weitere Fremdsprachen von Vorteil\nPersönliche Anforderungen:\n Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n Organisatorische Fähigkeiten\n Hohes Maß an Durchsetzungsvermögen\n Flexibilität und Teamorientierung\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestgehalt von EUR 2.227,97 brutto zuzüg-\nlich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 19.12.2012, StJ 2012/13, 6.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 101,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "3",
"published": "2005-10-19T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=101&pDocNr=4862&pOrgNr=1"
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"index": 4,
"text": "-5-\n chenden Rechnung oder einem Beiblatt alle TeilnehmerInnen an dem jeweiligen Essen o.ä. aufge-\n führt sind. Die Bezahlung von Honoraren aus den Mobilitätszuschüssen für Forschung ist nicht\n möglich. Sämtliche Kosten, für die eine Übernahme oder Refundierung durch die Medizinische Uni-\n versität gewünscht wird, müssen durch die Vorlage von Originalbelegen nachgewiesen werden. Be-\n legkopien sind nur in Ausnahmefällen möglich, wenn der Gast eine größere Rechnung nur teilre-\n fundiert bekommt und auch noch an anderen Stellen einreichen muss. Dies muss auf der jeweiligen\n Belegkopie bestätigt werden. Eigenbelege können nicht eingereicht werden. Alle Belege sind mit\n dem Vermerk „sachlich richtig“, mit der Unterschrift des/der Antrag stellenden ForscherIn der Me-\n dizinischen Universität Graz und mit Datum zu versehen.\n 4.2. Die Bezahlung der entstandenen Kosten erfolgt gegen Vorlage der Originalbelege während des\n Aufenthalts in bar (für Gäste aus Drittstaaten) oder nachträglich durch Überweisung (für Gäste aus\n EU-Staaten und MUG-MitarbeiterInnen).\n 4.3. Die Höhe des Mobilitätszuschusses beträgt maximal EUR 200 pro Person und Reise.\n5. Personalrechtliche Angelegenheiten\n 5.1. Jegliche Förderungsmaßnahme ist rein finanzieller Natur, und die personalrechtliche Komponente\n muss von dem/r Förderwerber/in parallel dazu zusätzlich abgeklärt werden.\n 5.2. Ein Rechtsanspruch des/r einzelnen Förderwerbers/Förderwerberin auf Gewährung eines Mobili-\n tätszuschusses besteht jedenfalls nicht.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n17.\nRichtlinien des Rektorates: BA-CA „Visiting Scientists Program“ der Medizinischen Universität Graz\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner Sitzung\nam 08.09.2005 gemäß § 22 Abs. 1 UG 2002 i.d.g.F. nachfolgende Richtlinien beschlossen hat:\n BA-CA „Visiting Scientists Program“\n der Medizinischen Universität Graz\n Richtlinien\n1. Ziel\n Ziel des „Bank Austria Creditanstalt ‚Visiting Scientists Program’“ ist es, eine Steigerung des Austau-\n sches und der Vernetzung in Wissenschaft und technologischer Entwicklung zwischen der Medizinischen\n Universität Graz und exzellenten ForschungspartnerInnen anderer Länder zu erreichen. Konkret soll mit\n diesem Programm die Basis für künftige Forschungskooperationen zwischen MitarbeiterInnen der Medi-\n zinischen Universität Graz und renommierten WissenschafterInnen und deren Organisationen im Aus-\n land auf- bzw. ausgebaut werden und somit die Grundlage für die Entwicklung von gemeinsamen For-\n schungs- und Entwicklungsprojekten geschaffen bzw. gestärkt werden. Die Mittel für die Durchführung\n des Programms werden im Rahmen von Sponsoring von der Bank-Austria Creditanstalt zur Verfügung\n gestellt.\n Das „Bank Austria Creditanstalt ‚Visiting Scientists Program’“ läuft bis auf Widerruf durch die Medizini-\n sche Universität Graz.\n2. Förderungsgegenstand und Voraussetzungen\n 2.1. Das Programm unterstützt sowohl Aufenthalte von MitarbeiterInnen der Medizinischen Universität\n Graz an renommierten Gastinstitutionen im Ausland (outgoing) als auch Aufenthalte von ausländi-\n schen ForschungspartnerInnen an der Medizinischen Universität Graz (incoming).\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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{
"bulletin": {
"id": 7689,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "18",
"published": "2020-02-12T00:00:00+01:00",
"teaser": "Einsetzung einer Habilitationskommission; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Otto Loewi Memorial Lecture; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und –auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7689&pDocNr=991218&pOrgNr=1"
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"index": 3,
"text": "4\n Richtlinie für die Otto Loewi Memorial Lecture\n1. Die Otto Loewi Memorial Lecture wurde im Jahr 2006 anlässlich des 70jährigen\n Jubiläums der Verleihung des Nobelpreises an Otto Loewi erstmals ins Leben\n gerufen.\n Im Zuge der Otto Loewi Memorial Lecture halten renommierte Forscher/innen\n aus verschiedenen medizinischen Wissensbereichen einen Vortrag an der\n Medizinischen Universität Graz und erhalten im Anschluss daran ein „Otto\n Loewi Memorial Lecture-Zertifikat“. Die Otto Loewi Memorial Lecture findet\n im Zweijahres-Rhythmus an der Medizinischen Universität Graz statt.\n \"Otto Loewi - Biography\". Nobelprize.org. 15 May 2012\n http://www.nobelprize.org/nobel_prizes/medicine/laureates/1\n 936/loewi.html „\n2. Otto Loewi, geboren am 3. Juni 1873 in Frankfurt am Main, war ein österreichisch/deutsch-\n amerikanischer Pharmakologe. Nach mehreren Anstellungen in Frankfurt, Straßburg, Marburg und\n Wien erhielt Loewi 1909 seinen eigenen Lehrstuhl für Pharmakologie an der Karl Franzens Universität\n Graz. Für seine Entdeckungen bei der chemischen Übertragung der Nervenimpulse erhielten er und\n Henry H. Dale 1936 den Nobelpreis für Medizin.\n Nach dem Anschluss Österreichs an das nationalsozialistische Deutschland wurde Loewi gezwungen\n das Land zu verlassen. Er nahm eine Professur für Pharmakologie an der New York University an,\n erhielt 1946 die amerikanische Staatsbürgerschaft und lebte bis zu seinem Tod im Jahr 1961 in den\n USA.\n3. Die Nennung der möglichen KandidatInnen für die Otto Loewi Memorial Lecture erfolgt durch die\n Sprecher/innen und stellvertretenden SprecherInnen der Forschungsfelder und des Generalthemas\n der Medizinischen Universität Graz sowie durch das für Forschung zuständige Mitglied des Rektorats.\n Ein jüdischer Hintergrund der KandidatInnen ist wünschenswert, jedoch nicht zwingend\n vorgeschrieben, um einen Vortrag im Zuge der Otto Loewi Memorial Lecture zu halten.\n Das Forschungsmanagement ersucht alle SprecherInnen und stellvertretenden SprecherInnen der\n Forschungsfelder/des Generalthemas sowie das zuständige Mitglied des Rektorats per E-Mail\n potentielle Vortragende vorzuschlagen. Dem Forschungsmanagement können jeweils bis zu drei\n Vortragende vorgeschlagen werden (Name, Adresse, Wissenschaftsbereich), und die jeweilige\n Auswahl soll in einem kurzen formlosen Schreiben begründet werden.\n Die Reise- und Aufenthaltskosten für den/die ausgewählte/n Kandidaten/in werden von der\n Medizinischen Universität getragen.\n4. Die Auswahl des/der Kandidaten/in für die Otto Loewi Memorial Lecture erfolgt durch die\n Forschungsförderungskommission (FFK) der Medizinischen Universität Graz auf Basis der im\n Forschungsmanagement eingegangenen Vorschläge.\n5. Für den Fall, dass dem Forschungsmanagement keine möglichen KandidatInnen genannt werden,\n erhalten die FFK-Mitglieder das Recht, selber Vorschläge für mögliche KandidatInnen einzubringen\n und darüber abzustimmen. Sollte kein geeigneter Kandidat oder keine geeignete Kandidatin\n vorgeschlagen werden, kann auch entschieden werden, dass die Lecture im betreffenden Jahr\n ausgesetzt wird.\n6. Die organisatorische Abwicklung des Otto Loewi Memorial Lecture obliegt dem Büro des Rektors.\n MTBl. vom 12.02.2020, StJ 2019/20, 18. Stk"
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{
"bulletin": {
"id": 6413,
"academic_year": "2017/18",
"issue": "35",
"published": "2018-06-27T00:00:00+02:00",
"teaser": "Ethikkommission: Nachnominierungen; Stiftungsbeirat der Szolomayer Privatstiftung; Arbeitskreis für Gleichbehandlungen: Nachnominierungen; Richtlinie des Rektorats - Änderung: Änderung Anhang I der Richtlinie für Universitätslehrgänge an\r\nder Medizinischen Universität Graz; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der \r\nMedizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Universitätslehrgang (ULG) Academic Expert in Dermoscopy; Universitätslehrgang (ULG) Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6413&pDocNr=777685&pOrgNr=28397"
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"index": 4,
"text": "5\n Rechnung zu stellen und erklärt sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer zur Nachentrichtung der\n Umsatzsteuer bereit.\n (4) Erst mit vollständiger Zahlung des Lehrgangsbeitrags ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer zur\n Teilnahme am Lehrgang berechtigt. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung ist mit der\n Lehrgangsleitung möglich, wobei die erste Rate jedenfalls im gem. § 2 Abs. 1 genannten Zeitraum\n erfolgen muss. Im Fall eines Zahlungsverzuges ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer nicht zur\n Teilnahme am Lehrgang berechtigt.\n (5) Der Lehrgangsbeitrag bezieht sich auf die im Curriculum vorgesehene Lehrgangsdauer. Wird der\n Lehrgang nicht in der vom Curriculum vorgesehenen Zeit abgeschlossen, fällt für jedes weitere\n Semester ein erweiterter Lehrgangsbeitrag von € 500,- an. Eine nicht fristgerechte Einzahlung\n des vollständigen Betrages hat die Unwirksamkeit der Fortsetzungsmeldung iSd. § 62 UG idgF zur\n Folge.\n§ 3 Stornobedingungen\n (1) Eine Stornierung der Lehrgangsanmeldung von Seiten der Teilnehmerin/des Teilnehmers ist\n ausschließlich schriftlich bis spätestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn im Lehrgangssekretariat\n möglich.\n (2) Bereits eingezahlte Lehrgangsbeiträge werden bei einer Kündigung bis spätestens 6 Wochen\n vor Kursbeginn unter Abzug von 20% Verwaltungsbeitrag an die Teilnehmerin/den Teilnehmer\n rückerstattet.\n (3) Bei einer Abmeldung nach obengenannter Frist wird eine Stornogebühr von 50 % des\n Lehrgangsbeitrags verrechnet und fällig.\n (4) Bei einer Abmeldung nach Lehrgangsbeginn wird jedenfalls der gesamte Lehrgangsbeitrag verrechnet\n und fällig.\n§ 4 Haftung\n (1) Die aus dem Lehrgang gewonnenen und angewendeten Kenntnisse begründen keinen\n Haftungsanspruch gegenüber der Med Uni Graz.\n (2) Für im Rahmen des Lehrgangs auftretende Verletzungen wird die Haftung im Rahmen der\n gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von\n Folge- und Vermögensschäden sowie von entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen\n Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer handelt\n eigenverantwortlich und ist verpflichtet die Med Uni Graz aus solchen Ansprüchen schad- und\n klaglos zu halten.\n (3) Im Fall von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zum Kurs mitgebrachten Gegenständen,\n insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt die Med Uni Graz keine Haftung.\n (4) Es gilt die Hausordnung der Med Uni Graz bzw. des Veranstaltungsortes in der jeweils geltenden\n Fassung. Ein wiederholter Verstoß gegen die Hausordnung oder andere Sicherheits- bzw.\n Ordnungsvorschriften können zum Ausschluss von der Lehrgangsteilnahme führen. Eine\n Rückerstattung des Lehrgangsbeitrags erfolgt in diesem Fall nicht.\n§ 5 Urheberrechtlicher Schutz\nDie Lehrinhalte sowie alle den Teilnehmer/innen überlassene Lehr- bzw. Lernunterlagen (wie Skripten,\nelektronische Datenträger, Videos etc.) stellen das geistige und alleinige Eigentum entweder der Med Uni\nGraz oder der Verfasserin/des Verfassers dar und stehen ausschließlich nur der persönlichen Nutzung\nder Teilnehmer/innen zur Verfügung. Ein Nachdruck oder sonstige Vervielfältigung der Lehr- bzw.\nLernunterlagen ist nicht gestattet.\n Richtlinie Universitätslehrgänge / Stand Mitteilungsblatt vom 27.06.2018, Stj 2017/2018, 35. Stk. RN138\n Seite 2 von 3"
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{
"bulletin": {
"id": 4991,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "25.c",
"published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
"teaser": "7. Sondernummer; Studienplan - ULG Sonderausbildung in der Intensivpflege, ULG Sonderausbildung in der Anästhesiepflege, ULG f. SchulärztInnen, ULG Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich, ULG Gesundheitsförderung in Unternehmen, ULG MSc in Gesundheitsförderung und Präventionsmanagment in Unternehmen; Richtlinie f. die Erstellung einer Masterarbeit in einem ULG; Richtlinie der MUG f. die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit ",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4991&pDocNr=371776&pOrgNr=1"
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"index": 3,
"text": "$ 1 Zielgruppe / Zielsetzung\n\nDie Zielgruppe des Universitätslehrganges sind Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und\nKrankenpflege, die in den Spezialbereichen Intensiv und/oder Anästhesie tätig sind oder sein werden.\n\nDer Universitätslehrgang ist im Sinne der Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung\ni.d.g.F. (GuK-SV)aufgebaut.\n\nDer Universitatslehrgang soll den Absolventen/innen\n\" spezifisches pflegerisches und medizinisch-technisches Wissen vermitteln,\n\" ethische Grundsätze bewusst machen,\n\" Methoden zur Kommunikation und Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit aufzeigen,\n\" die psychosoziale Situation und die daraus resultierenden Probleme von Patienten/innen,\nAngehörigen und Mitarbeitern/innen aufzeigen und Lösungsstrategien anbieten,\n\" eine Einführung in die Methoden und die Durchführung der Pflegeforschung anbieten,\n\" rechtskundliche und organisatorische Bereiche näher bringen,\n=\" helfen, das Gelernte in der Praxis umzusetzen.\n\n§ 2 Dauer und Gliederung\n\nDer Universitätslehrgang erstreckt sich über zwei Semester und besteht aus Theorie- und Praxisblöcken. Er\nwird als Vollzeitstudium durchgeführt.\n\nDer Inhalt ist durch die GuK-SV i.d.g.F. vorgegeben. Er gliedert sich in drei Bereiche:\n\" Pflegerisches Sachgebiet\n\" Medizin-wissenschaftliches Sachgebiet\n\" Praktikum\n\nEntsprechend den Vorgaben des GukKG i.d.g.F. besteht der Universitätslehrgang aus einer Basisausbildung\nund aus der speziellen Zusatzausbildung in der Intensivpflege. 69 ECTS werden für den gesamten Lehrgang\nvergeben. Diese setzen sich folgendermaßen zusammen:\n\" 30ECTS im 1. Semester, der Basisausbildung (15 ECTS Theorie, 15 ECTS Praxis)\n\" 32 ECTS im 2. Semester, der speziellen Zusatzausbildung in der Intensivpflege (17 ECTS Theorie, 15\nECTS Praxis)\n\"= 7 ECTS für die schriftliche Abschlussarbeit\n\n$ 3 Voraussetzungen für die Zulassung, Teilnahmeverpflichtung und Unterbrechung\n\n3.1 Voraussetzungen für die Zulassung\n\nVoraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist der Nachweis der Berufsberechtigung im\ngehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder eine gleichwertige, anerkannte (internationale)\nBerechtigung im Sinne des GuKG i.d.g.F.\n\nEinschlägige Berufserfahrung in den Spezialbereichen Intensiv und/oder Anästhesie ist empfehlenswert.\n\nÜber die Zulassung entscheidet das Rektorat der Medizinischen Universität Graz im Einvernehmen mit der\nLehrgangsleitung.\n\n3.2 Teilnahmeverpflichtung\n\nDie Teilnehmer/innen sind verpflichtet, an der im Curriculum beschriebenen theoretischen und praktischen\nAusbildung im entsprechenden Stundenausmaß teilzunehmen. Begründete Abwesenheit kann bis zu einem\nAusmaß von 20 % toleriert werden mit Ausnahme der Praktika. Werden mehr als 20 % der theoretischen\nAusbildung versäumt, so wird von der Lehrgangsleitung unter Bedachtnahme auf die versäumten Einheiten\nfestgesetzt, ob der/die Teilnehmer/in zur Prüfung antreten darf, oder ob er/sie eine dem Umfang der\nFehlzeit angemessene Hausarbeit zu verfassen hat, oder den Universitätslehrgang zu wiederholen hat.\n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 6626,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "12",
"published": "2018-12-19T00:00:00+01:00",
"teaser": "Widerruf der Bestellung der 2. stellvertretenden Leitung der Organisationseinheit Studienmanagement; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Vorstandes einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Bestellung zum Arbeitsmediziner; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft; Leistungsvereinbarung 2019 – 2021 der Medizinischen Universität Graz; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates betreffend Lehrverhältnisse im Angehörigenbereich; Verordnung des Rektorates: Verordnung des Rektorates über den Nachweis von Kenntnissen der Unterrichtssprache; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Errichtung, Ausschreibung und Besetzung von Laufbahnstellen\r\ngemäß § 99 Abs. 5 UG; Widerruf der Bestellung zur wissenschaftlichen Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“,„Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“ sowie der entsprechenden Vollmachten; Wissenschaftliche Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“, „Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“; Schiedskommission: Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den AKGL; Ethikkommission – Bestellung der Ethikkommissionsmitglieder in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6626&pDocNr=843757&pOrgNr=1"
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"index": 23,
"text": "24\n Bezeichnung des\n Vorhabens\nNr. Kurzbeschreibung des Vorhabens Meilensteine zur Umsetzung\n (inkl. Referenz\n Strategiedokument)\n 2019: Publikation der bestehenden BioPersMed-\n Kohorte\n 2020:\n Da Kohorten eine wichtige Grundlage für Epigenetische Charakterisierung des\n Weiterführung und die Durchführung klinischer Studien sind, Probenbestands und Vorbereitung der\n wissenschaftliche werden Maßnahmen getroffen, um ihren kooperativen wissenschaftlichen Nutzung mit\n Nutzung der BioPersMed Auf- und Ausbau sowie die nachhaltige internationalen Partnerinstitutionen\n 4 Studienkohorte Nutzung in Kooperation mit der Biobank- (vorbehaltlich der Finanzierung aus\n Graz zu optimieren. Im Vordergrund steht Drittmitteln)\n GUEP Systemziele 1, 6 dabei zunächst die Nutzung der im Rahmen Einreichung eines auf der BioPersMed-\n EP S. 23 eines K-Projektes aufgebauten Kohorte basierenden Forschungsprojektes\n „BioPersMed“-Kohorte. bei einem kompetitiven Fördergeber\n 2021: Evaluierung der Aktivitäten und\n Entscheidung über Fortführung bzw. Anschluss-\n finanzierung der BioPersMed-Kohorte\n Um die Digitalisierung und nachhaltige\n rechtskonforme Nutzung von Forschungs- 2019: Erarbeitung einer Policy zum Forschungs-\n und Gesundheitsdaten zu optimieren, wird datenmanagement\n Qualitätsgesichertes – u.a. in den HRSM-Projekten „e-Infra-\n Forschungsdaten- structures plus“ und „Integriertes Daten- 2020: Konzept zur Umsetzung der Policy (inkl.\n management management“ (siehe Vorhaben B2.2.5) – Datenmanagementpläne, Elektronisches Labor-\n und Open Data ein qualitätsgesichertes Forschungsdaten- buch) und Validierung möglicher Software-\n 5 management aufgebaut. Dieses ist Basis Lösungen\n Digitalisierungsmaßnahme und Voraussetzung für darauffolgende\n Maßnahmen in Richtung Open Data/Open 2021: Beginn der Umsetzung\n GUEP Systemziele 6, 8 Science. Das Vorhaben hat die Erstellung\n EP S. 26f einer umfassenden Policy zum Ziel, Abhängig von erfolgreicher Antragstellung bei\n während das HRSM-Projekt bzw. Vorhaben der Digitalisierungsausschreibung des BMBWF\n B2.2.5 eine erste Umsetzungsmaßnahme (Universitätsfinanzierung)\n für ein konkretes Teilgebiet darstellt.\n Einrichtung von weiteren BioTechMed-\n Graz Leuchtturmprojekten zur Stärkung\n der Spitzenforschung\n Orientierungsphase im Rahmen von 2019: Ausschreibung von BioTechMed-Graz\n Labor-Rotationen für Kandidat/innen für Leuchtturmprojekten\n BioTechMed-Graz\n Doktoratsstellen\n Unterstützung von Postdocs bei der 2020:\n 6 GUEP\n Etablierung einer unabhängigen Start der BioTechMed-Graz Leuchtturm-\n Systemziele 1, 2, 5, 6\n Forschungsgruppe zur Erleichterung des projekte\n EP S. 51f\n Einstiegs in eine eigenständige Einrichtung eines „Lab-Rotation Programs“\n akademische Forscher/innenlaufbahn Etablierung von „Young Researcher Groups”\n („Young Researcher Groups“)\n Kooperation mit außeruniversitären\n Einrichtungen\n Weiterführung des\n Ludwig-Boltzmann- Die Forschungskooperationen im Rahmen\n Instituts „Lungen- des positiv evaluierten Ludwig-Boltzmann-\n gefäßforschung“ Institutes werden in Zusammenarbeit mit\n 2019-2021: Durchführung des Forschungs-\n 7 den Partnerinstitutionen gemäß laufendem\n programms gemäß laufendem Vertrag\n GUEP Systemziele 1, 2, 6, Vertrag weitergeführt und laut\n 8 Verlängerungskonzept schrittweise an die\n EP S. 50 Universität übernommen.\n SDG 3\n Geschlechterdimension\n in Forschung 2020: Ausbau der Plattform für Sex-, Gender-\n Sensibilisierung für Genderaspekte in\n und Diversitätsbewusste Forschung;\n 8 Forschungsprojekten, Förderung von\n GUEP Systemziel 8\n Projekten mit Gender-Bezug.\n EP S. 41f Weiterbildungsangebot\n SDG 5\nBMBWF Medizinische Universität Graz Seite 21 von 65"
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{
"bulletin": {
"id": 6626,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "12",
"published": "2018-12-19T00:00:00+01:00",
"teaser": "Widerruf der Bestellung der 2. stellvertretenden Leitung der Organisationseinheit Studienmanagement; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Vorstandes einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Bestellung zum Arbeitsmediziner; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft; Leistungsvereinbarung 2019 – 2021 der Medizinischen Universität Graz; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates betreffend Lehrverhältnisse im Angehörigenbereich; Verordnung des Rektorates: Verordnung des Rektorates über den Nachweis von Kenntnissen der Unterrichtssprache; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Errichtung, Ausschreibung und Besetzung von Laufbahnstellen\r\ngemäß § 99 Abs. 5 UG; Widerruf der Bestellung zur wissenschaftlichen Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“,„Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“ sowie der entsprechenden Vollmachten; Wissenschaftliche Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“, „Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“; Schiedskommission: Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den AKGL; Ethikkommission – Bestellung der Ethikkommissionsmitglieder in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6626&pDocNr=843757&pOrgNr=1"
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"index": 55,
"text": "56\nD2.4. Klinischer Bereich der Medizinischen Universität Graz\n1. Kurzer Bezug zum universitären EP\nWie im Kapitel VII „Klinischer Bereich“ des EP erwähnt, sind die Möglichkeiten der Med Uni Graz\nauch im Klinischen Bereich die Hauptaufgaben der Lehre und Forschung im angestrebten Ausmaß\numzusetzen, engstens mit einer erfolgreichen Kooperation mit dem Krankenanstaltenträger (KAGes)\nverknüpft. Der bestehende Kooperationsvertrag der Med Uni Graz mit der KAGes stellt eine solide\nBasis hierfür dar. Die Umsetzung der darin formulierten Zielsetzungen bleibt eine kontinuierliche\nHerausforderung.\nZur Förderung und Unterstützung dieser Entwicklung wird die Med Uni Graz als (Minderheits-)Teil der\nKlinikumsleitung diese dazu anhalten, den ärztlichen Arbeitsalltag von nicht ärztlichen Tätigkeiten zu\nentlasten, die Ausbildung der Ärzt/innen kontinuierlich zu optimieren und im fachärztlichen Bereich die\nMöglichkeiten zur Ausübung von Forschungs- und Lehrtätigkeiten in einem durchschnittlichen\nAusmaß von 30% über das gesamte LKH-Universitätsklinikum Graz hinweg, sicherzustellen.\nIm Falle einer Kündigung der Zusammenarbeitsvereinbarung im Jahre 2020 per 31. Dezember 2021\ndurch den Krankenanstaltenträger KAGes bzw. durch die Med Uni Graz wird im Jahre 2020 die\nEvaluierung des Klinischen Mehraufwandes (KMA) gemeinsam mit der KAGes durchgeführt.\n2. Vorhaben zum klinischen Bereich\n Bezeichnung des\n Vorhabens Kurzbeschreibung des\n Nr. Meilensteine zur Umsetzung\n (inkl. Referenz Vorhabens\n Strategiedokument)\n Zielgruppenspezifische Verstärkung der Öffentlichkeits-\n 2019: Einführung eines Weiterbildungsmoduls für\n öffentlichkeitswirksame arbeit betreffend Leistungen in\n Wissenschaftskommunikation, Verstärkung der\n Informationen nutzen, um Lehre, Forschung und Univer-\n Medienkooperation\n universitäre Leistungen sitätsmedizin sowie interne\n 1\n hervorzuheben Anhebung des Bewusstseins\n 2021: Analyse der Entwicklung der Anzahl von\n der Bedeutung öffentlichkeits-\n Medienbeiträgen und ggf. Adaptierung der\n GUEP Systemziel 8 wirksamer Information und\n PR-Strategie\n EP S. 60 Wissenschaftskommunikation.\n Verstärkte Umsetzung der 2019: Erfassung entsprechender organisatorischer\n Durch entsprechende organisa-\n UG-konformen Forschungs- Modelle\n torische Maßnahmen wird das\n und Lehrtätigkeiten im\n Forschungs- und Lehrpotential\n durchschnittlichen Ausmaß 2020: Implementierung der Dokumentation von\n 2 der in der Klinik tätigen wissen-\n von 30% über das gesamte Forschungs- und Lehrzeiten an Pilotkliniken\n schaftlichen Mitarbeiter/innen\n LKH-Univ. Klinikum Graz\n nachhaltig in Abstimmung mit der\n 2021: Weiterentwicklung organisatorischer Modelle\n KAGes zeitlich erschlossen.\n EP S. 62 mit Implementierung\n 2019: Umsetzung der gemäß der 2. Zusatzverein-\n Kooperation mit KAGes Die Verpflichtungen aus der barung zur Zusammenarbeitsvereinbarung (Med\n nachhaltig stärken und Zusammenarbeitsvereinbarung Uni Graz/KAGes) zugesagten zusätzlichen 12\n 3 weiter vertiefen mit der KAGes, vor allem ärztlichen Stellen\n betreffend KMA und ärztliche\n EP S. 59 Stellen, werden sichergestellt. 2020: Verhandlung über die Fortsetzung der\n Zusammenarbeitsvereinbarung\n Die Umsetzung der Gehaltsan-\n Weiterführung der passungen im Zuge des KA-AZG 2019-2021: Fortführung der in den Jahren\n 4\n Umsetzung des KA-AZG in den Jahren 2016-2018 wird in 2016-2018 erfolgten Gehaltsanpassungen\n den Jahren 2019-2021 fortgeführt\nBMBWF Medizinische Universität Graz Seite 53 von 65"
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{
"bulletin": {
"id": 49,
"academic_year": "2003/04",
"issue": "37",
"published": "2004-06-16T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=49&pDocNr=4740&pOrgNr=1"
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"index": 2,
"text": "-3-\nEinstellungsvoraussetzungen: Ein der Verwendung entsprechendes abgeschlossenes Hochschul-\nstudium, pädagogische und didaktische Eignung, Promotion und Habilitation oder ein äquivalenter\nNachweis qualifizierter wissenschaftlicher Leistungen, Kompetenz und Potential sowie die Eignung als\nFührungskraft.\nEntsprechend den umfassenden Aufgabengebieten der Univ.-Kliniken Graz muss die Bewerberin/der\nBewerber bereits durch langjährige Erfahrung mit einem breiten Methodenspektrum in der statisti-\nschen Betreuung medizinischer Forschung ausgezeichnet sein. Der Nachweis der Einbindung in die\ninternationale Forschung werden erwartet.\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungs-\nfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Entsprechend\ndem Frauenförderungsplan werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Bewer-\nbungen sind ausschließlich an Hand des strukturierten Bewerbungsformulars der Medizinischen Uni-\nversität Graz, abrufbar unter der Adresse http://www.meduni-graz.at/karriere.html, mit den üblichen\nUnterlagen (Lebenslauf, Publikationsliste, Lehrtätigkeit, inhaltlich gegliedert entsprechend dem Formu-\nlar für Kurzbewerbungen) bis zum 27. August 2004 .an den Rektor der Medizinischen Universität\nGraz, Herrn Univ. Prof. Dr. med. Dr. phil. Gerhard F. Walter, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz, zu\nrichten.\nAn der Medizinischen Universität Graz ist zum ehest möglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines\n Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors für Neuropharmakologie\nam Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie zu besetzen. Die Aufnahme erfolgt unbe-\nfristet in Vollzeitbeschäftigung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis nach den Bestimmungen\ndes Universitätsgesetzes 2002 und des Angestelltengesetzes.\nProfil des Institutes:\nDas Institut verfügt derzeit über 2 Planstellen für Universitätsprofessoren (Univ.-Prof. Dr. E. Beubler,\nO. Univ.-Prof. Dr. B. A. Peskar). Eine thematische Ergänzung des Neuroscience-Schwerpunkts der\nMedizinischen Universität Graz wird erwartet. Nähere Information über das Institut sind über die Inter-\nnethomepage (www.meduni-graz.at/pharma ) abzufragen.\nAufgaben:\nEin Forschungsschwerpunkt in der Neuropharmakologie wird erwartet. Der/die Bewerber/in soll befä-\nhigt sein, das gesamte Fach Pharmakologie für Mediziner in der Lehre zu vertreten.\nEinstellungsvoraussetzungen: Ein der Verwendung entsprechendes abgeschlossenes Hochschul-\nstudium, pädagogische und didaktische Eignung, Promotion und Habilitation oder ein äquivalenter\nNachweis qualifizierter wissenschaftlicher Leistungen, Kompetenz und Potential zum Führen eines\nInstituts/einer Abteilung.\nDas Leitbild der Medizinischen Universität Graz und des Curriculums orientiert sich am bio-\npsychosozialen Modell, daher wird eine entsprechende soziale Kompetenz der Bewerberinnen und\nBewerber erwartet und gefordert.\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungs-\nfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Entsprechend\ndem Frauenförderungsplan werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Bewer-\nbungen sind ausschließlich an Hand des strukturierten Bewerbungsformulars der Medizinischen Uni-\nversität Graz, abrufbar unter der Adresse www.meduni-graz.at/karriere.html, mit den üblichen Unterla-\ngen (Lebenslauf, Publikationsliste, Lehrtätigkeit, inhaltlich gegliedert entsprechend dem Formular für"
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{
"bulletin": {
"id": 7509,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "9",
"published": "2019-11-27T00:00:00+01:00",
"teaser": "Geschäftsordnung des Senats; Beirat der Szolomayer Privatstiftung; Entsendungen in die Curricularkommissionen; Ethikkommission: Nachnominierungen; Einteilung des Studienjahres 2020/21; Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2019 – 2021 der Medizinischen Universität Graz; Leitungen: Bestellung zur Stellvertreterin des Leiters der Organisationseinheit Recht und Risikomanagement; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7509&pDocNr=968154&pOrgNr=1"
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"index": 4,
"text": "5\n(6) Die/Der Vorsitzende hat eine Sitzung binnen 7 Arbeitstage - bei Habilitationskommissionen\nbinnen 3 Arbeitstagen - zum ehest möglichen Zeitpunkt einzuberufen, wenn der/die Vorsitzende\neine Beratung des Senates für notwendig erachtet, oder wenn wenigstens ein Viertel der\nstimmberechtigten Mitglieder des Senats oder der Unterkommission schriftlich die Einberufung\neiner Sitzung zur Behandlung bestimmter Gegenstände unter Beifügung einer Vorlage zur\nTagesordnung beantragen.\n(7) Die Sitzungen der Unterkommissionen (ausgenommen Habilitations- und\nBerufungskommissionen) sind öffentlich. Einzelne Sitzungen und Sitzungsteile können auf\nBeschluss des Senats oder der Unterkommission nicht öffentlich gemacht werden.\n(8) Folgende Gegenstände dürfen nur in nichtöffentlichen Teilen der Senatssitzungen behandelt\nwerden:\n die Erlassung individueller hoheitlicher Verwaltungsakte\n Personalangelegenheiten (inkl. Habilitationen und Berufungen)\n Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofbeschwerden und Gegenschriften hierzu\n sonstige Gegenstände, wenn dies die Einhaltung des Datenschutzes und der\n Amtsverschwiegenheit erfordert.\n(9) Die Einladung zu einer Sitzung hat zu enthalten:\n Zeit und Ort;\n Vorschläge zur Tagesordnung;\n allfällige Vorschläge auf Beiziehung von Fachleuten und Auskunftspersonen.\n(10) Mitglieder des Senats sind berechtigt, sich über alle Angelegenheiten der Medizinischen\nUniversität Graz zu informieren. Alle Universitätsorgane inklusive der obersten Organe lt. § 20\n(1) UG sind verpflichtet, dem Senat alle zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen, Geschäftsstücke\nund Unterlagen über die vom Senat bezeichneten Gegenstände unter Wahrung des Datenschutzes\nund der Amtsverschwiegenheit vorzulegen.\n§ 7.Tagesordnung\n(1) Die Tagesordnung wird von der/dem Vorsitzenden erstellt.\n(2) Jedes Mitglied kann längstens sieben Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich Vorschläge zur\nTagesordnung einbringen. Diese Vorschläge sind in die Tagesordnung aufzunehmen und den\nHauptmitgliedern, durch das Büro des Senats, elektronisch zur Verfügung zu stellen. Dieser\nAbsatz ist auf Habilitations- und Berufungskommissionen nicht anzuwenden.\n(3) Die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte kann mit Stimmenmehrheit geändert werden. Mit\nStimmenmehrheit können Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung abgesetzt oder weitere\nTagesordnungspunkte aufgenommen werden.\n§ 8.Geschäftsbehandlung in Sitzungen\n(1) Die/Der Vorsitzende eröffnet, leitet, unterbricht und schließt die Sitzung.\n(2) Eine Beschränkung der Redezeit oder der Zahl der Wortmeldungen zu einem\nTagesordnungspunkt kann mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.\n§ 9.Beschlussanträge\n(1) Alle Anträge samt Unterlagen zu Sitzungen des Senats sind auf elektronischen Weg dem Büro\ndes Senats bis längstens 7 Arbeitstage vor der Sitzung einlangend zu übermitteln. Diese werden\nden Mitgliedern elektronisch, durch das Büro des Senats, spätestens 6 Arbeitstage vor der\nSitzung zur Verfügung gestellt.\n(2) Alle Anträge sind so zu stellen, dass darüber mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden kann,\nd.h. Enthaltungen werden als „Neinstimmen“ gezählt.\n(3) Jedes Mitglied des Senats bzw. der Unterkommission kann im Rahmen einer Wortmeldung\nAnträge stellen und bereits von ihm gestellte Anträge abändern oder zurückziehen.\n GO Senat / Stand MTBl. vom 27.11.2019, StJ 2019/20, 9. Stk RN 47\n Seite 3 von 6"
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{
"bulletin": {
"id": 4989,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "25.a",
"published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
"teaser": "7. Sondernummer; Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin; Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4989&pDocNr=371698&pOrgNr=1"
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"index": 20,
"text": "-21-\n\n1.10 Anerkennungen\n\nDie Umsetzung des vorliegenden Curriculums erfolgt mit Wintersemester 2014/15\nsemesterweise, beginnend mit dem ersten Studienjahr. Parallel dazu wird ab diesem\nZeitpunkt die Abhaltungen der bestehenden Module und Tracks semesterweise eingestellt.\nDer Übertritt vom Curriculum O 202 in der Version 11 (a) in der letztgültigen Fassung (in der\nFolge auch „auslaufendes Curriculum‘) in das Curriculum O 202, Version 12 in der\nletztgültigen Fassung (in der Folge auch „weiterentwickeltes Curriculum‘) ist für Studierende\nohne daraus resultierender Studienzeitverzögerung möglich. Studierende, die das Studium\nHumanmedizin neu aufnehmen, inskribieren ab Wintersemester 2014/15 automatisch für\ndas weiterentwickelte Curriculum. Wird ein Curriculumswechsel von der auslaufenden\nVersion auf das weiterentwickelte Curriculum von Studierenden gewünscht, die ihr Studium\nvor Wintersemester 2014/15 aufgenommen haben, erfolgt diese Umstellung auf Anfrage.\nPrüfungen zum auslaufenden Curriculum werden nach der Umstellung jeweils noch\nzumindest weitere drei Semester angeboten und können von Studierenden des auslaufenden\nCurriculums in Anspruch genommen werden. Ein Wechsel auf die Prüfungen des\nweiterentwickelten Curriculums ist möglich.\n\nDie Regelungen „gultig bis/ gültig ab Studienbeginn“ in diesem Studienplan beziehen sich\nauf regulär nach Plan studierende Studierende. Für QuereinsteigerInnen und bei verzögertem\nStudienfortschritt gelten die Regelungen der jeweiligen Kohorte mit der die\nLehrveranstaltungen besucht werden. Es können immer nur die jeweils regulär angebotenen\nLehrveranstaltungen absolviert werden. Somit gelten vor Auslaufen der Lehrveranstaltung\nder Kohorte „bis Studienbeginn im Studienjahr 2012/13 bzw. 2013/14“ die jeweiligen\nRegelungen dieser Kohorte und nach Auslaufen der Lehrveranstaltungen die Regelungen der\nKohorte „mit Studienbeginn ab Studienjahr 2014/15“. Sollten Lehrveranstaltungen in der\nVersion „mit Studienbeginn bis Studienjahr 2013/14“ nicht mehr angeboten werden, ist das\nÄquivalent It. Äquivalenzliste (siehe Anhang) zu absolvieren.\n\n1.11 Diplomarbeit\n\nDie Diplomarbeit soll während des zweiten Studienabschnitts begonnen und verfasst\nwerden. Es wird empfohlen, die Diplomarbeit im zweiten Abschnitt abzuschließen,\nspätestens im dritten Studienabschnitt ist diese fertig zu stellen. Als Diplomarbeit wird eine\neinzelne wissenschaftliche Arbeit oder peer-reviewte Veröffentlichung in einem SCI-\ngelisteten Journal (als Erstautorin/Erstautor) verstanden, die von den Studierenden unter\nAnleitung und Betreuung zu verfassen ist. Diese ist unter dem Titel „Diplomarbeit“ dem\nStudienrektorat vorzulegen und muss von diesem approbiert werden. Die Diplomarbeit\numfasst 22 ECTS Punkte für Studierende mit Studienbeginn bis Studienjahr 2013/14 und16\nECTS-Punkte für Studierende mit Studienbeginn ab Studienjahr 2014/15. Nähere Vorgaben\nsiehe Diplomarbeitsrichtlinie.\n\n1.122 Diplomprüfungen (gültig für Studierende mit\nStudienbeginn bis Studienjahr 2012/13)\n\nMedizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz, www.medunigraz.at\nSeite 20 von 143\nIn Kraft: 1.10.2015 Stand: 24.6.2015\n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 4728,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "11",
"published": "2015-01-21T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungsbestellungen im nicht-wissenschaftlichen Bereich - Korrektur; Bestellung 2. Stv. O-IFS; Kundmachung Wahlergebnis Zentralausschuss des BMWFW; Einsetzung Habilitationskommissionen; Personalnachrichten",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4728&pDocNr=314194&pOrgNr=1"
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"index": 17,
"text": "- 18 -\n58.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-\neinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitäts-\npersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher\nQualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers\nliegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\nWiederholung der Ausschreibung vom 17.12.2014:\n Study Nurse (w/m)\n (Verwendungsgruppe IIIa)\n an der Universitätsklinik für Innere Medizin,\n Klinische Abteilung für Endokrinologie und Stoffwechsel,\n Einsatzbereich: Clinical Research Center in der\n Organisationseinheit für Forschungsinfrastruktur, Bereich ZMF,\n vorerst befristet für 6 Monate\nZielsetzung der Stelle:\nDas Clinical Research Center (CRC) ist eine spezialisierte Einrichtung zur Durchführung von klinischen\nStudien. Als Expertin/Experte im Umgang mit den nationalen und internationalen Regularien und\nGepflogenheiten des klinischen Prüfungsalltages nehmen Sie eine zentrale Stellung in der fach-\ngerechten und qualitativ hochwertigen Durchführung von klinischen Studien, sowie in den Bereichen\nInfrastruktur, Ressourcenbereitstellung, Hygiene und Projektdurchführung in Zusammenarbeit mit dem\nCRC-Team ein.\nKernaufgaben:\n Betreuung der ProbandInnen, die an diversen klinischen Studien teilnehmen. In erster Linie\n Durchführung sog. Clamp Experimente (manuelle Blutglukoseregulation). Weitere Aufgaben\n z.B. Medikamentenverabreichung, Gewinnung biologischer Proben, Messung von Vitalfunktionen.\n In diesem Zusammenhang auch Supervision der studentischen MitarbeiterInnen\n Selbstständige und unterstützende Projektmitarbeit nach dem bestehenden QM-System\n (Projektstrukturplanung, Koordination der Arbeitsabläufe/-pakete zwischen ForscherInnen,\n lokalen Projektumwelten und internationalen Unternehmen)\n Erstellung und Review projektbezogener Dokumente (Protokoll, CRF, SOPs, Trial Material\n Manual, etc.)\n Mitbetreuung der allgemeinen Infrastruktur (Geräte, Lager, allgemeines Material, Aufenthaltsraum,\n Bestellvorgänge, GCP-konforme Lagerung) und Hygiene am CRC\nFachliche Anforderungen:\n Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege. Zusatzausbildung oder\n Ausbildung in Pflegewissenschaften von Vorteil\n Erfahrung in der Durchführung von Klinischen Studien von Vorteil\n Sehr gute EDV Kenntnisse (v.a. MsOffice), Erfahrung im Umgang mit Datenbanken\n Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Diskussionsteilnahme bei Meetings und\n eigenständige Korrespondenz per Email, Telefon)\nPersönliche Anforderungen:\n Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n Organisatorische Fähigkeiten\n Hohes Maß an Durchsetzungsvermögen\n Flexibilität und Teamorientierung\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 21.01.2015, StJ 2014/15, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 140,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "2",
"published": "2006-10-05T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=140&pDocNr=4942&pOrgNr=1"
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"index": 10,
"text": "- 11 -\nII. Teil – Besondere Wahlen/Bestellungen\n HAUPTSTÜCK F -Wahlen/Bestellungen in den Universitätsrat\n1. Teilstück: Wahlziel, Wahlrecht und Funktionsperiode\n§ F.1 Wahlziel ist die gesetzeskonforme Wahl bzw. Bestellung der Mitglieder des Universitätsrates an der\nMedizinischen Universität Graz.\n§ F.2 Der Universitätsrat besteht aus 9 Mitgliedern. Über eine Änderung der Größe des Universitätsrats\nentscheidet der Senat mit Zweidrittelmehrheit.\n§ F.3 Gemäß § 21 (6) UG 2002 werden 4 Mitglieder durch den Senat gewählt, 4 Mitglieder werden\ndurch die Bundesregierung auf Vorschlag der/des zuständigen Bundesministerin/Bundesministers bestellt\nund ein weiteres Mitglied wird von den vorher genannten Mitgliedern des Universitätsrates bestellt.\n§ F.4 Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der durch den Senat zu wählenden Mitglieder des\nUniversitätsrates sind die Mitglieder des Senates. Wird ein Mitglied von einem Ersatzmitglied vertreten,\nhat dieses Mitglied in dieser Zeit die Rechte eines Mitglieds. Passiv wahlberechtigt sind alle Personen, die\nden Voraussetzungen des § 21 (3), (4) und (5) UG 2002 – somit im wesentlichen eine\nverantwortungsvolle Position in der Gesellschaft, die Nicht-Zugehörigkeit zu allgemeinen\nVertretungskörpern oder politische Parteien und die dienstrechtliche Nicht-Zugehörigkeit zur\nMedizinischen Universität Graz oder dem zuständigen Bundesministerium – entsprechen.\n§ F.5 Die Funktionsperiode der Mitglieder des Universitätsrats beträgt gemäß § 21 (8) UG 2002 fünf\nJahre. Sie beginnt mit der Konstituierung des Universitätsrates, spätestens jedoch mit dem Auslaufen der\nFunktionsperiode des bestehenden Universitätsrates. Eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende\nFunktionsperiode ist nur einmal zulässig.\n2. Teilstück: Wahlleitung, Vorbereitung und Durchführung der Wahl\nSchritt 1: Wahl der Mitglieder durch den Senat\n§ F.6 Frühestens sieben Monate und spätestens sechs Monate vor turnusmäßiger Beendigung der\nFunktionsperiode des Universitätsrates hat die/der Vorsitzende des Senats den Zeitpunkt des Basis-\nWahltermines der vom Senat zu wählenden Mitglieder des Universitätsrats festzusetzen und die Wahl im\nMitteilungsblatt der MUG spätestens drei Wochen und höchstens vier Wochen vor dem Basis-\nWahltermin ausschreiben zu lassen. Spätestens gleichzeitig mit der Ausschreibung hat der Vorsitzende\ndes Senates die Mitglieder des Senates darauf hinzuweisen, dass sie das Recht haben, Wahlvorschläge\ngemäß den nachfolgenden Bestimmungen zu nennen.\n§ F.7 Jedes Senatsmitglied kann binnen zwei Wochen nach erfolgter Ausschreibung der Wahl im\nMitteilungsblatt höchstens vier namentlich genannte Personen als Wahlvorschläge benennen. Jede\nvorgeschlagene Person gilt als ein unabhängiger Wahlvorschlag; die Verknüpfung mehrerer Personen zu\neinem Sammelvorschlag ist unzulässig. Dabei hat das Senatsmitglied der/dem Vorsitzenden des Senates\nfür jeden Wahlvorschlag folgende Dokumente zu erbringen:\n Einen schriftlichen Wahlvorschlag\n Einen schriftlichen kurzen Lebenslauf der Person des Wahlvorschlages, aus dem sich zumindest\n die Ausbildung und der berufliche Werdegang der Person des Wahlvorschlages erkennen lässt;\n Eine schriftliche Einverständniserklärung der Person des Wahlvorschlages.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 50,
"academic_year": "2003/04",
"issue": "38",
"published": "2004-07-07T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=50&pDocNr=4742&pOrgNr=1"
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"index": 15,
"text": "- 16 -\n ein Grund zur Annahme einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes, kann die\n Schiedskommission angerufen werden.\n II.Abschnitt: Personal- und Organisationsentwicklung\n§ 31. Personal- und Organisationsentwicklung\n (1) Personal- und Organisationsentwicklung ist als ein wichtiges Instrument zur Erhöhung des\n Frauenanteils an der Medizinischen Universität Graz und der Frauenförderung innerhalb der\n Medizinischen Universität Graz anzusehen. Bei allen Maßnahmen, welche die Personal- und\n Organisationsentwicklung betreffen, ist das Konzept des Gender Mainstreaming anzuwenden.\n (2) Die Medizinische Universität Graz bemüht sich nachweislich, geeignete personelle, organisa-\n torische und finanzielle Maßnahmen hinsichtlich folgender Bereiche zu setzen:\n 1. Förderung wissenschaftlicher Leistungen von Frauen,\n 2. Förderung des weiblichen wissenschaftlichen und des studierenden Nachwuchses,\n 3. Beseitigung der bestehenden Unterrepräsentation von Frauen in einem Ausbildungs- oder\n Beschäftigungsverhältnis zur Medizinischen Universität Graz in allen Organisations-\n einheiten, auf allen Hierarchieebenen in allen Funktionen und Tätigkeiten.\n 4. Weiterbildung und Förderung der beruflichen Qualifizierung der Frauen.\n§ 32 Entwicklungsplan\n Die Medizinische Universität Graz setzt sich zum Ziel, in jeder Rektoratsperiode mindestens an ei-\n ner Organisationseinheit zumindest eine Professur unter Berücksichtigung des Aspektes der Gen-\n der Specific Medicine zu besetzen.\n III. Abschnitt: Karriereplanung, Aus- und Weiterbildung\n§ 33. Dienstpflichten, Dienst- bzw. Arbeitszeiten\n (1) Bei der Festlegung der Pflichten, die sich aus dem Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhält-\n nis ergeben (in der Folge: Dienstpflichten), ist innerhalb der betreffenden Organisationseinheit\n auf eine ausgewogene Verteilung der Aufgaben auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Be-\n dacht zu nehmen.\n (2) Bei der Festlegung der Dienstpflichten ist auch bei teilzeitbeschäftigten Frauen des wissen-\n schaftlichen Universitätspersonals auf eine ausgewogene Verteilung der Aufgaben in For-\n schung, Lehre, Patientenbetreuung und Verwaltung zu achten.\n (3) In Eignungsabwägungen, Dienstbeschreibungen, Beurteilungen und Zeugnissen müssen die\n Beschreibung der Arbeitsplätze und Festlegung der Dienstpflichten berücksichtigt werden.\n (4) Bei der Festlegung der Dienstpflichten dürfen keine diskriminierenden, karrierehemmenden,\n an einem rollenstereotypen Verständnis der Geschlechter orientierten Aufgabenzuweisungen\n erfolgen. Gleiches gilt für die Beschreibung der Arbeitsplätze.\n§ 34. Aus- und Weiterbildung\n (1) Die einzelnen Organisationseinheiten haben Frauen nachdrücklich zu fördern. Bei der Zulas-\n sung zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ist auf ein ausgewogenes Zah-\n lenverhältnis zwischen Frauen und Männern zu achten.\n (2) Vorgesetzte haben Mitarbeiterinnen im wissenschaftlichen Bereich zur Dissertation bzw. Habi-\n litation zu ermutigen. Darüber hinaus sind allen Mitarbeiterinnen einschlägige Aus- und Wei-\n terbildungsmöglichkeiten - auch im Rahmen der Mitarbeiterinnengespräche - zur Kenntnis zu\n bringen und Frauen gezielt zur Teilnahme zu motivieren. Darüber hinaus sind Wissen-\n schafterinnen über einschlägige Fachtagungen, facheinschlägige wissenschaftliche Vereini-\n gungen, Publikationsmöglichkeiten und die Möglichkeit zur Mitarbeit in Forschungsprojekten\n nachweislich zu informieren und zu beraten.\n (2) Die Medizinische Universität hat eine aktualisierte Liste der genannten Veranstaltungen für al-\n le Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig in geeigneter Form (z.B. Intranet) kundzuma-\n chen."
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{
"bulletin": {
"id": 6726,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "17",
"published": "2019-01-30T00:00:00+01:00",
"teaser": "Rektorat: Bekanntgabe der Wiederbestellung des amtierenden Rektors der Medizinischen Universität Graz; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz - Änderungen; Geschäftsordnung: Geschäftsordnung der Medizinischen Universität Graz - Änderungen; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6726&pDocNr=855249&pOrgNr=1"
},
"index": 59,
"text": "60\n Study Coordinator (w/m)\n an der Universitätsklinik für Innere Medizin,\n Klinische Abteilung für Endokrinologie und Stoffwechsel\n Einsatzbereich: Clinical Research Center in der\n Organisationseinheit für Forschungsinfrastruktur, Bereich ZMF,\n vorerst befristet für 12 Monate\nZielsetzung der Stelle:\nDas Clinical Research Center (CRC) ist eine spezialisierte Einrichtung zur Durchführung von klinischen\nStudien. Als Expertin/Experte im Umgang mit den nationalen und internationalen Regularien und\nGepflogenheiten des klinischen Prüfungsalltages nehmen Sie als MonitorIn eine zentrale Stellung in der\nfachgerechten und qualitativ hochwertigen Durchführung von klinischen Studien in Zusammenarbeit mit\ndem CRC-Team ein.\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Monitoring sowie Pre-Monitoring von klinischen Studien am Clinical Research Center\n Organisation von PreStudy-, Initiation-, Periodic- und Close-Out Visits\n Unterstützung des Teams bei der Einhaltung der Standards nach GCP sowie\n weiterer regulatorischer Anforderungen.\n Erstellung von Monitoring Reports, Monitoring Plänen\n Erstellung/Überprüfung von Einreichdokumenten\n Kommunikation mit Ethik/AGES/EMA\n Durchführung des Site Managements und der Source Data Verification\n Zusammenarbeit bzw. Betreuung von externen Monitoren\n Unterstützung bei Behördeninspektionen und Audits\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes natur- oder gesundheitswissenschaftliches Diplom-/Masterstudium oder gleichzu-\n haltende Qualifikation\n Abgeschlossene Zusatzausbildung zur CRA (w/m) sowie erste berufliche Erfahrung in diesem Be-\n reich\n Kenntnisse der Abläufe klinischer Studien (Arzneimittel- / Medizinproduktestudien)\n Kenntnisse der ICH-GCP Richtlinien sowie der lokalen und internationalen Regularien für die Durch-\n führung klinischer Studien\n Kenntnisse der EU-Richtlinien und -Verordnungen\n Fundierte Kenntnisse im Umgang mit MS-Office\n Sehr gute Englischkenntnisse (verhandlungssicher)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Selbständige und strukturierte Arbeitsweise\n Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n Engagement und Bereitschaft, sich in neue Themen einzuarbeiten und Verantwortung zu überneh-\n men\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IVa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Mindestbruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\n€ 2.550,40 (14x) zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile und attraktiver Zusatzleistungen\nvorgesehen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Frau Dr.in Sigrid Deller gerne zur Verfügung.\nKontakt: sigrid.deller@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-72835.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D110 ex 2018/19 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz\nOrganisationseinheit Personaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\nDie Bewerbungsfrist endet am 20. Februar 2019. www.medunigraz.at/stellen\n MTBl. vom 30.01.2019, StJ 2018/19, 17. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 6390,
"academic_year": "2017/18",
"issue": "32",
"published": "2018-06-06T00:00:00+02:00",
"teaser": "Bekanntgabe der Änderung des Organisationsplans; Bekanntgabe der Änderung der Geschäftsordnung; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6390&pDocNr=771688&pOrgNr=13921"
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"index": 10,
"text": "11\n ORGANISATIONSPLAN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n h. Compliance\n i. Organisationsentwicklung in der Verwaltung\n (3) Darüber hinaus gibt es neben den nichtwissenschaftlichen Organisationseinheiten und\n Stabsstellen folgende ex lege eingerichtete Organe und Gremien:\n a. Für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen zuständiges monokratisches\n Organ (Studienrektorin/Studienrektor)\n b. Dekanin/Dekan für Doktorratsstudien\n c. Ethikkommission\n d. Schiedskommission\n e. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen\n (4) a. Die Organisationseinheiten Finanzen, Personaladministration und Recht, und\n Informationstechnologie nehmen die administrative, kaufmännische, organisatorische und\n technische Verwaltung für die gesamte Medizinische Universität Graz wahr.\n b. Die Organisationseinheit Personalmanagement und -entwicklung ist fachkundiger\n Ansprechpartner für alle personalrelevanten Anfragen und ist für die Weiterentwicklung der\n Personalstrategie für die Medizinische Universität Graz zuständig. Neben der\n Personalplanung und Stellenbewirtschaftung ist sie für die Nachwuchsförderung\n verantwortlich.\n c. Die GENDER:UNIT nimmt konzeptionelle, vernetzende und betreuende Aufgaben in den\n Bereichen Gleichstellung, Frauenförderung und Diversity Management wahr. Die\n organisatorische Ausgestaltung der GENDER:UNIT legt deren Leiterin oder Leiter\n zweckmäßig gemeinsam mit dem nach der Geschäftsordnung zuständigen Mitglied des\n Rektorats in Abstimmung mit der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Arbeitskreises\n für Gleichbehandlungsfragen fest. Nähere Regelungen zur organisatorischen Ausgestaltung\n der GENDER:UNIT werden im Frauenförderungsplan der Medizinischen Universität Graz\n getroffen.\n d. Die Organisationseinheiten Forschungsinfrastruktur und Forschungsmanagement stellen\n gemeinsam zu nutzende Forschungsressourcen sowie Dienstleistungen bereit. Für das\n Zentrum für Medizinische Forschung (ZMF I) gelten hierbei die im Vertrag mit der KAGes\n festgelegten Bestimmungen hinsichtlich der Bereitstellung der Infrastruktur für den\n Klinischen Bereich.\n e. Die Organisationseinheit Studienmanagement nimmt die für die Organisation, Verwaltung\n und Evaluierung des Studien- und Prüfungsbetriebs erforderlichen zentralen Aufgaben wahr.\n f. Die Organisationseinheit MED CAMPUS: Errichtung und Management nimmt die für die\n organisatorische und administrative Umsetzung des Programms MED CAMPUS\n erforderlichen Aufgaben wahr. Die organisatorische Ausgestaltung der Organisationseinheit\n legt der OE Leiter/die OE Leiterin fest – sofern dies die Person des Rektors/der Rektorin\n wahrnimmt in Abstimmung mit den übrigen Rektoratsmitgliedern. In jedem anderen Fall gilt\n Abs. 5.\n g. Die Organisationseinheit Bibliothek ist für die Organisation und den Betrieb der\n Zentralbibliothek und des angeschlossenen Lernzentrums der Medizinischen Universität\n Graz zuständig. Der Aufgabenbereich umfasst darüber hinaus den Erwerb und die\n Erschließung wissenschaftlicher Informationsquellen für die gesamte Universität, die Pflege\n bibliotheksspezifischer Datenbanken und Kataloge, Medienarchivierung und -pflege,\n Literaturservice sowie Kundenberatung und Schulung.\n Seite 9 von 10 Stand: Mitteilungsblatt vom 06.06.2018, StJ 2017/2018, 32. Stk RN123\n Medizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. Universitätsgesetz 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität und www.medunigraz.at. DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT93 1200 0500 9484 0004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT44 3800 0000 0004 9510, BIC: RZSTAT2G"
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{
"bulletin": {
"id": 4448,
"academic_year": "2013/14",
"issue": "24",
"published": "2014-08-06T00:00:00+02:00",
"teaser": "Bestellung 1. Stv. d. Datenschutzbeauftragten; Ausschreibung der 12. Bundes-Personalvertretungswahl; Ausschreibung von Förderungsstipendien für das KJ 2014; Ausschreibung vn Leitungsstipendien für das StJ 2013/14",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4448&pDocNr=251275&pOrgNr=1"
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"index": 13,
"text": "- 14 -\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 2.079,78 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Uwe Lang, Vorstand der Universitätsklinik für Frauenheilkunde und\nGeburtshilfe gerne zur Verfügung. Kontakt: obgyn@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-12150.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D204 ex 2013/14 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 27. August 2014 www.medunigraz.at/stellen\n Study Nurse (w/m)\n (Verwendungsgruppe IIIa)\n an der Universitätsklinik für Innere Medizin,\n Klinische Abteilung für Endokrinologie und Stoffwechsel\n Einsatzbereich: Clinical Research Center in der\n Organisationseinheit für Forschungsinfrastruktur, Bereich ZMF\n Vorerst befristet auf 6 Monate\nZielsetzung der Stelle:\nDas Clinical Research Center (CRC) ist eine spezialisierte Einrichtung zur Durchführung von klinischen\nStudien. Als Expertin/Experte im Umgang mit den nationalen und internationalen Regularien und\nGepflogenheiten des klinischen Prüfungsalltages nehmen Sie eine zentrale Stellung in der fach-\ngerechten und qualitativ hochwertigen Durchführung von klinischen Studien, sowie in den Bereichen\nInfrastruktur, Ressourcenbereitstellung, Hygiene und Projektdurchführung in Zusammenarbeit mit dem\nCRC-Team ein.\nKernaufgaben:\n Betreuung der ProbandInnen, die an diversen klinischen Studien teilnehmen. In erster Linie\n Durchführung sog. Clamp Experimente (manuelle Blutglukoseregulation). Weitere Aufgaben\n z.B. Medikamentenverabreichung, Gewinnung biologischer Proben, Messung von Vitalfunktionen.\n In diesem Zusammenhang auch Supervision der studentischen MitarbeiterInnen\n Betreuung der allgemeinen Infrastruktur (Geräte, Lager, allgemeines Material, Aufenthaltsraum,\n Bestellvorgänge, GCP-konforme Lagerung) und Hygiene am CRC\n Erstellung und Review projektbezogener Dokumente (Protokoll, CRF, SOPs, etc.)\n Selbstständige und unterstützende Projektmitarbeit nach dem bestehenden QM-System\nFachliche Anforderungen:\n Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege\n Erfahrung in der Durchführung von Klinischen Studien von Vorteil\n Sehr gute EDV Kenntnisse (v.a. MsOffice), Erfahrung im Umgang mit Datenbanken\n Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\nPersönliche Anforderungen:\n Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n Hohes Maß an Durchsetzungsvermögen\n Organisatorische Fähigkeiten\n Flexibilität und Teamorientierung\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 2.311,08 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 06.08.2014, StJ 2013/14, 24.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 242,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "29",
"published": "2007-07-04T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=242&pDocNr=5288&pOrgNr=1"
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"index": 69,
"text": "- 70 -\n2.8.3 Die dritte Diplomprüfung\nDie 3. Diplomprüfung umfasst eine Gesamtprüfung und die Lehrveranstaltungen mit immanentem Prü-\nfungscharakter zu einem Fach je Fächergruppe. Zusätzlich sind die unten angeführten Lehrveranstaltun-\ngen mit immanentem Prüfungscharakter positiv zu absolvieren.\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:\n⇒ 1. Fächergruppe: Chirurgie; Unfallchirurgie; Orthopädie, Urologie, Kinderchirurgie, Akut- und\n Notfallmedizin (jew. Se u. Ue)\n⇒ 2. Fächergruppe: Innere Medizin; Neurologie, (jew. Se u. Ue)\n⇒ 3. Fächergruppe: Dermatologie und Venerologie; Augenheilkunde; Hals-, Nasen- und Ohren-\n heilkunde; Gynäkologie und Geburtshilfe; Psychiatrie; Medizinische Psycho-\n logie und Psychotherapie; Kinder- und Jugendheilkunde (jew. Se u. Ue)\n⇒ Allgemeinmedizin (Se)\n⇒ Praktische Notfallmedizin (Se u. Ue)\n⇒ Praktische ärztliche diagnostische Fertigkeiten (Ue)\n Gesamtprüfung\nDie Gesamtprüfung erfolgt einerseits in Form einer OSKE ( = objective structured clinical examination),\nandererseits in einer Beurteilung der Diplomarbeit sowie einer mündlichen Prüfung zum Gegenstand der\nDiplomarbeit.\nDie positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter des\n3. Studienabschnittes und der positive Abschluss aller Teile der 2. Diplomprüfung sind die Voraussetzun-\ngen der Zulassung zur Gesamtprüfung.\nPflichtfamulaturen:\nIm 3. Studienabschnitt sind 5 Wochen (200 Stunden) Pflichtfamulatur in einer allgemeinmedizinischen\nLehrpraxis zu absolvieren.\nFreiwillige Famulaturen über dieses Ausmaß sind möglich und können als freie Wahlfächer angerechnet\nwerden.\nAbschluss des dritten Studienabschnittes\nMit der positiven Beurteilung der Gesamtprüfung des 3. Studienabschnittes und der Absolvierung der o.\na. Pflichtfamulatur sowie mit dem Nachweis über die absolvierten freien Wahlfächer im Ausmaß von\n28 Semesterstunden oder 36 ECTS-Punkte ist der dritte Studienabschnitt und damit das Diplomstudium\nHumanmedizin abgeschlossen.\n3. Übergangsbestimmungen\n3.1 Fristerstreckung gemäß § 80 Abs. 2 UniStG\nAm 1. Oktober 2002 ist der neue Studienplan für das Diplomstudium der Humanmedizin (Studienkenn-\nzahl 202) in Kraft getreten.\nStudienabschnitte des früheren Rigorosenstudiums Medizin (Studienkennzahl 201), die zum Zeitpunkt\ndes Inkrafttretens des neuen Studienplanes noch nicht abgeschlossen waren, sind laut Gesetz (§124 U-\nnivG 2002 mit Verweis auf §80 UniStG) in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semes-\nters entsprechenden Zeitraum abzuschließen. Diese Frist wurde durch Beschluss der Studienkommission\nder seinerzeitigen Medizinischen Fakultät der Universität Graz vom 8.1.2002 verlängert, und zwar für den\nersten Studienabschnitt um ein und für den zweiten Studienabschnitt um zwei Semester. Dementspre-\nchend gilt für alle Studienabschnitte dieselbe Übergangsfrist von 6 Semestern.\nDieser Zeitraum endete erstmals am 30. September 2005.\nUm Härten für Studierende durch eine Umstellung in den neuen Studienplan möglichst gering zu halten,\nwird hiermit folgende Regelung getroffen:\n A) Studierende, die sich im zweiten Studienabschnitt des Studiums O201 befinden, erhalten die\n Möglichkeit, diesen Abschnitt bis spätestens 30. September 2008 abzuschließen. Wird der zwei-\n te Studienabschnitt innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen, so kann die/der Studierende das\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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{
"bulletin": {
"id": 117,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "17",
"published": "2006-03-29T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=117&pDocNr=4895&pOrgNr=1"
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"index": 1,
"text": "2\nDer Betrag wurde der Medizinischen Universität in Form des Sparbuches Nr. 00616-524732 bei der\nSteiermärkischen Sparkasse, Zweigstelle Geidorf gegen eine Übernahmebestätigung zur Verfügung gestellt.\n§ 1. Verwendungszweck für die Mittel aus dem Hygiene-Fonds\nDer Hygiene-Fonds ist zur Finanzierung von Vorhaben zu verwenden, welche unmittelbar oder mittelbar der\nErfüllung der Zwecke und Aufgaben des Institutes für Hygiene dienen. Das sind insbesondere Vorhaben in der\nwissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie allfällige infrastrukturelle Maßnahmen.\n§ 2. Förderbare Forschungsvorhaben:\n(1) Aus dem Hygiene-Fonds können Forschungsprojekte aus den nachfolgend genannten Fachgebieten\ngefördert werden: Bakteriologie, Virologie, Parasitologie, Mykologie, Umweltmedizin, Umwelthygiene,\nArbeitsmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Impfwesen, Krankenhaushygiene, Schulhygiene,\nInfektionsimmunologie, Krebsforschung, Wasser- und Abwasserhygiene, Abfallhygiene, Bioaerosole,\nBetriebshygiene, Desinfektion und Sterilisation, Geomedizin, Bioklimatologie und Molekularbiologie (vgl. § 1\nAbs. 1 der Institutsordnung des Institutes für Hygiene an der MUG).\n(2) Gefördert werden können Projekte aus den unter Ziffer 1. genannten Fachgebieten, welche unter der\nLeitung eines an der MUG tätigen Universitätslehrers mit venia docendi stehen.\n(3) Ebenso können Projekte des wissenschaftlichen Nachwuchses gefördert werden. In diesem Fall darf die\nProjektleiterin/der Projektleiter nicht älter als 40 Jahre sein und muss den Nachweis erbringen,\nwissenschaftliche Arbeiten projektbezogen durchführen zu können.\n§ 3. Förderbare Vorhaben in der wissenschaftlichen Lehre sowie infrastrukturelle Maßnahmen\n(1) Aus dem Hygiene-Fonds können auch Vorhaben in der wissenschaftlichen Lehre sowie infrastrukturelle\nMaßnahmen, welche unmittelbar oder mittelbar der Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Institutes für\nHygiene dienen, bedeckt werden.\n(2) Das Verfahren zur Genehmigung von Fördermitteln sowie die daraus resultierenden Pflichten der\nProjektleiterInnen entsprechen jenen der förderbaren Forschungsvorhaben.\n§ 4. Projektgenehmigungsverfahren\n(1) Für die Begutachtung jedes Projektes sind mindestens zwei Gutachter (inländische oder ausländische) zu\nbestellen.\n(2) Eine Förderung eines auch von anderer Seite geförderten Projektes ist zulässig, wenn bereits bei der\nAntragstellung die beantragte bzw. die voraussichtliche Förderung und deren Höhe angegeben wird.\n(3) Auf die Förderung aus dem Hygiene-Fonds ist in Publikationen geförderter Projekte hinzuweisen.\n(4) Über die Mittelvergabe aus dem Hygiene-Fonds entscheidet der Vorstand des Institutes für Hygiene\ngemeinschaftlich und einstimmig mit dem Kanzler der MUG (Genehmigende).\n(5) Die Förderungsdauer und -höhe sowie die Zurverfügungstellung der Fördermittel ist nach Maßgabe der zur\nVerfügung stehenden Mittel im Einzelfall durch die Genehmigenden festzulegen.\n§ 5. Förderungshöhe\nDie Höhe der Förderung darf bei einzelnen Arbeitsgruppen EUR 70.000.-, bei interdisziplinären Projekten EUR\n140.000.- und bei Projekten des wissenschaftlichen Nachwuchses EUR 35.000.- nicht übersteigen.\n§ 6. Bericht\nÜber jedes geförderte Projekt ist den Genehmigenden jährlich ein Bericht über seinen Fortgang zu übermitteln.\nNach Beendigung jedes Projektes sind den Genehmigenden weiters ein Abschlussbericht sowie die aus dem\nProjekt entstandenen Publikationen vorzulegen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 1064,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "1",
"published": "2008-10-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1064&pDocNr=12032&pOrgNr=1"
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"index": 24,
"text": "Seite 16 von 50\nC 1.STUDIEN\n1. Kurzer Bezug zum Entwicklungsplan (Leistungsvereinbarung S. 8 von 28)\n2. Vorhaben im Studienbereich insbesondere Neueinrichtung und Auflassung von\n Studien einschließlich Vorhaben zur Heranbildung von besonders qualifizierten\n Doktoranden und Postgraduierten\n Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Geplante Ampel-\n Nr. Bezeichnung Vorhaben\n Vorhaben Umsetzung bis status\n 1 Planmäßige Etablierung Im Studienjahr 2006/07 wird erstmals das 5., im Juli 2008 (erste\n des Diplomstudiums Studienjahr 2007/08 das 6. Studienjahr etabliert werden. Absolventen)\n Humanmedizin Die ersten AbsolventInnen werden im Sommer 2008 das\n Diplomstudium abschließen.\n Erläuterung zum Ampelstatus\n 1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n 2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden?\n Das 6. Studienjahr wird seit Oktober 2007 plangemäß und ohne Probleme betrieben. Die ersten AbsolventInnen des\n Diplomstudiums Humanmedizin werden plangemäß im Sommer 2008 ihr Studium abschließen.\n Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Geplante Ampel-\n Nr. Bezeichnung Vorhaben\n Vorhaben Umsetzung bis status\n 2 Planmäßige Etablierung Im Studienjahr 2006/07 wird das 3. Studienjahr erstmals Juli 2007\n der Studien der stattfinden. Ab Oktober 2007 Beginn eines 2-jährigen (Bakkalaureat)\n Pflegewissenschaft Masterstudiums, ab Oktober 2009 Beginn eines\n dreijährigen Doktoratsstudiums geplant. Juli 2009 (Master)\n Erläuterung zum Ampelstatus\n 1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n 2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden?\n Die ersten AbsolventInnen des Bachelorstudiums Gesundheits- und Pflegewissenschaft haben ihr Studium abgeschlossen; die\n erste akademische Feier zur Verleihung der Bachelorgrade hat am 30. November 2007 stattgefunden. Seit Oktober 2007 wird\n plangemäß ein weiterführendes Masterstudium Gesundheits- und Pflegewissenschaft angeboten.\n Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Geplante Ampel-\n Nr. Bezeichnung Vorhaben\n Vorhaben Umsetzung bis status\n 3 Etablierung eines neuen Ein international ausgeschriebenes hochkarätiges PhD- Start 2007\n PhD-Studiums Studium wird der Heranbildung professioneller\n ForscherInnen dienen.\n Erläuterung zum Ampelstatus\n 1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n 2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden?\n Das PhD Programm Molecular Medicine hat 2007 begonnen. Sowohl das Programm wie auch die Studierenden wurden nach\n internationalen Kriterien in einem hochselektiven Verfahren ausgesucht. Die Studierenden erhalten ein Gehalt als Junior\n Researches. Ein zweites Rekrutierungsverfahren für weitere Studierende wurde durchgeführt; am 30.10.2007 fand die Startfeier\n für diese Studierenden statt.\n Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Geplante Ampel-\n Nr. Bezeichnung Vorhaben\n Vorhaben Umsetzung bis status\n 4 Ausweitung des Erstellung eines Konzepts zur Ausweitung des Ggf. Herbst 2008\n Studienangebots Studienangebots in Richtung Gesundheitswissenschaften Start eines neuen\n Bachelor-studiums\n Biomed.\n Grundlagen\n (Arbeitstitel)\n Erläuterung zum Ampelstatus\n 1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n 2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden?\n Das Studium Pflegewissenschaft wurde im Studienjahr 2006/07 zu Gesundheits- und Pflegewissenschaft ausgeweitet. Die weitere"
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