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"bulletin": {
"id": 7088,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "37",
"published": "2019-06-26T00:00:00+02:00",
"teaser": "Geschäftsordnung Tierschutzgremium; Betriebsvereinbarung über die Einführung und den Betrieb des elektronischen Schließsystems an der Organisationseinheit Forschungsinfrastruktur, Abteilung Biomedizinische Forschung, der Medizinischen Universität Graz gemäß § 96a Abs. 1 Z 1 ArbVG; Betriebsvereinbarung über den Einsatz von visuellen Überwachungssystemen gemäß § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG; Studienplan: Studienplan für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Korrektur; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Vergabe von Parkberechtigungen für das allgemeine und wissenschaftliche Universitätspersonal; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7088&pDocNr=906700&pOrgNr=1"
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"index": 71,
"text": "72\nDie Medizinische Universität Graz ist eine junge Organisation mit traditionsreichen Wurzeln, die sich an\nden Werten einer nachhaltigen und umfassenden Gesundheitsversorgung orientiert. Rund 2.100\nMitarbeiterInnen arbeiten in Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung. Folgende attraktive und an-\nspruchsvolle Position wird besetzt:\n Universitätsprofessur für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin\n an der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin\n zukünftig\n an der Klinischen Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin\n an der zukünftigen Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie\nAm LKH-Universitätsklinikum Graz steht die Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und\nPsychotherapie vor der Errichtung. Diese wird drei Klinische Abteilungen beinhalten. Eine\nKlinische Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, eine\nKlinische Abteilung für Medizinische Psychologie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie die\nKlinische Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin (als Nachfolgeeinrichtung\nder derzeit bestehenden Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin). Die\nausgeschriebene Professur wird vorerst an der bestehenden Universitätsklinik für Psychiatrie und\nPsychotherapeutische Medizin eingerichtet, zukünftig an der Klinischen Abteilung für Psychiatrie\nund Psychotherapeutische Medizin. Diese Klinische Abteilung erfüllt zentrale Aufgaben in\nForschung, Lehre und PatientInnenbetreuung in enger Abstimmung und Kooperation mit den zwei\nweiteren Klinischen Abteilungen an dieser Universitätsklinik.\nEingebettet im LKH-Universitätsklinikum Graz wird diese Klinische Abteilung für Psychiatrie und\nPsychotherapeutische Medizin die anwendungsorientierte innovative Forschung, die\nwissenschaftsbasierte Lehre und die spezialisierte psychiatrische Behandlung am Standort\nweiterentwickeln.\nDer/Die für die Leitungsfunktion der derzeitigen Universitätsklinik für Psychiatrie und\nPsychotherapeutische Medizin, zukünftig der Klinischen Abteilung für Psychiatrie und\nPsychotherapeutische Medizin vorgesehene UniversitätsprofessorIn wird mit den folgenden\nzentralen Aufgaben betraut:\n Regionale, nationale und internationale Vertretung des fachlichen Schwerpunktes Psychiatrie und\n Psychotherapeutische Medizin in Forschung und Lehre\n Eigenverantwortliche Tätigkeit in der PatientInnenbetreuung im gesamten Spektrum der klassischen\n Psychiatrie und Psychotherapeutischen Medizin auf Grundlage des Biopsychosozialen Modells; dies\n komplementär zu und in enger Abstimmung mit den zwei weiteren Klinischen Abteilungen für\n Kinder- und Jugendpsychiatrie einerseits sowie für Medizinische Psychologie, Psychosomatik und\n Psychotherapie mit deren Schwerpunkten andererseits\n Planung und Durchführung von gemeinsamen innovativen Forschungsprojekten und\n schnittstellenorientierten Kooperationen mit beiden weiteren Abteilungen der Universitätsklinik sowie\n anderen Universitätskliniken\n Engagement im Bereich der universitären Lehre, einschließlich der Weiterentwicklung der\n psychiatrischen Lehrmodule sowie der postgraduellen Ausbildung und in Doktoratsstudien\n Gezielte Nachwuchsförderung, insbesondere von WissenschafterInnen, sowie Weiterführung und\n Ausbau von Angeboten einschlägiger Fort- und Weiterbildungen\n Kooperative Mitwirkung an einer abgestimmten Weiterentwicklung und Optimierung des\n Leistungsangebotes der zukünftigen gesamten Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und\n Psychotherapie\n MTBl. vom 26.06.2019, StJ 2018/19, 37. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 8593,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "15",
"published": "2020-12-16T00:00:00+01:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorats - Änderung Anhang I der Richtlinie für Universitätslehrgänge an der Medizinischen Universität Graz; Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Summer/Winter Schools an der Medizinischen Universität Graz; Schiedskommission: Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den AKGL; Leitungen: Bestellung zur Vorständin einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Widerruf der Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8593&pDocNr=1090624&pOrgNr=1"
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"index": 6,
"text": "7\n Allgemeine Geschäftsbedingungen\n für Veranstaltungen und Summer/Winter Schools an der Medizinischen Universität Graz\n§ 1 A nmeldebedingungen\n (1) Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars erklärt die*der Teilnehmer*in die Allgemeinen\n Geschäftsbedingungen verstanden zu haben und dies als verbindliche und rechtsgültige\n Anmeldung zu akzeptieren.\n (2) Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt eine Auswahl der Teilnehmer*innen zu treffen. Bis\n spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhalten sämtliche Bewerber*innen eine\n Verständigung über ihre Aufnahme. Nicht aufgenommene Bewerber*innen werden auf\n einer Warteliste nach der Reihenfolge ihrer Anmeldung evident gehalten und rücken in\n dieser Reihenfolge bei Ausfall einer Teilnehmerin*eines Teilnehmers nach.\n (3) Die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) behält sich das Recht vor, die\n Veranstaltung bei einer zu geringen Anzahl an Teilnehmer*innen oder aus anderen\n wichtigen Gründen zu verschieben bzw. ganz abzusagen. Zu diesem Zeitpunkt bereits\n eingegangene Zahlungen werden rückerstattet.\n (4) Ebenso behält sich die Med Uni Graz das Recht vor, notwendige Änderungen hinsichtlich\n des Ortes der Abhaltung, der Zeiten und Termine, der Lehrinhalte und der*des\n Vortragenden (auch kurzfristig) durchzuführen. Zudem ist die Med Uni Graz berechtigt\n aufgrund höherer Gewalt und/oder behördlicher Anordnungen Änderungen der\n Abhaltungsmethode vorzunehmen. Änderungen im Sinne dieses Absatzes berechtigen\n weder zu einer Stornierung der Anmeldung, noch zu einer Minderung bzw. (teilweisen)\n Rückerstattung der Teilnahmegebühr bzw. zu Schadenersatzansprüchen.\n§ 2 Zahlungsbedingungen\n (1) Die jeweilige Teilnahmegebühr hat spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf\n dem vom Veranstalter genanntem Konto einzulangen.\n (2) Alle Teilnahmegebühren verstehen sich in Euro und inkludieren das Unterlagenmaterial\n (Skripten, Handouts) in elektronischer oder haptischer Form; nicht inkludiert sind\n sämtliche anderen Ausgaben der Teilnehmer*innen, die aus der Veranstaltungsteilnahme\n resultieren, z.B. Bücher, Unterbringung, Anreise, Verpflegung, Ausdrucke etc.\n (3) Die Teilnahmegebühr ist derzeit umsatzsteuerbefreit. Stellt sich im Nachhinein heraus,\n dass dieser umsatzsteuerpflichtig ist, ist die Med Uni Graz dazu berechtigt, die\n Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung zu stellen und erklärt sich die*der Teilnehmer*in\n zur Nachentrichtung der Umsatzsteuer bereit.\n (4) Erst mit vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr ist die*der Bewerber*in zur\n Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt. Im Fall eines Zahlungsverzuges ist die*der\n Bewerber*in nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt.\n§ 3 Stornobedingungen\n (1) Eine Stornierung der Anmeldung von Seiten der Teilnehmerin*des Teilnehmers ist\n ausschließlich schriftlich bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn im\n Veranstaltungssekretariat möglich.\n (2) Bereits eingezahlte Teilnahmegebühren werden bei einer Abmeldung bis spätestens 2\n MTBl. vom 16.12.2020, StJ 2020/21, 15. Stk, RN 44\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die spr achliche und gr afische Ausgestaltung zeichnet das/der ver fassende\nGr emium/Or gan/Funktionstr äger des im MTBl. zu ver öffentlichenden Textes ver antwor tlich."
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"bulletin": {
"id": 6194,
"academic_year": "2017/18",
"issue": "8",
"published": "2017-12-20T00:00:00+01:00",
"teaser": "Entwicklungsplan der Medizinischen Universität Graz; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie Pflegefreistellung und Sonderfreistellung; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Curriculum: Universitätslehrgang (ULG) Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6194&pDocNr=716084&pOrgNr=1"
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"index": 105,
"text": "- 106 -\n35.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nPersonaladministration und Recht Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und\nOrganisationseinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen\nUniversitätspersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein.\nBei gleicher Qualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines\nMitbewerbers liegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n Zahnärztliche/r AssistentIn\n an der Universitätsklinik für Zahnmedizin und Mundgesundheit,\n Klinische Abteilung für Zahnerhaltung,\n Parodontologie und Zahnersatzkunde\n zu besetzen ab 13.5.2018,\n befristet für die Dauer des Beschäftigungsverbotes\n und eines eventuell anschließenden Karenzurlaubes\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Mithilfe bei der praktischen Ausbildung der Studierenden im Rahmen der PatientInnenbehandlung\n Mithilfe bzw. Koordination von PatientInnenbehandlung bei Klinischen Studien\n Dokumentation von PatientInnenbehandlung\n Instrumentenaufbereitung\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossene Ausbildung zur/m Zahnärztlichen AssistentIn\n Prophylaxe-Erfahrung von Vorteil\n Erfahrung in Zahnersatzkunde von Vorteil\n Kenntnisse von Ordinationssoftware bzw. MS-Office von Vorteil\n Deutschkenntnisse in Wort und Schrift\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Soziale Kompetenz und Teamfähigkeit\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Lernbereitschaft\n Bereitschaft zu Wochenenddiensten\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\n€ 1.717,50 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Walther Wegscheider, Leiter der Abteilung für Zahnerhaltung,\nParodontologie und Zahnersatzkunde, gerne zur Verfügung.\nKontakt: walther.wegscheider@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-82886 bzw. Barbara Ostermann:\nTel.: +43/316/385-82248.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A59 ex 2017/18 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit Personaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\nDie Bewerbungsfrist endet am 10. Jänner 2018. www.medunigraz.at/stellen\n MTBl. vom 20.12.2017, StJ 2017/18, 8. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 1704,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "6",
"published": "2009-11-18T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1704&pDocNr=21675&pOrgNr=1"
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"index": 4,
"text": "-5-\n 5. Management der Rotation der in Ausbildung stehenden Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der\n ärztlichen Aus- und Weiterbildung;\n 6. Ausübung der Funktion der oder des Dienstvorgesetzten für das der Organisationseinheit\n zugeordnete Personal, betreffend Dienstpläne und Einhaltung arbeitszeitrechtlicher\n Bestimmungen;\n 7. Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisationseinheit über wesentliche\n Entscheidungen diese Organisationseinheit betreffend;\n 8. Vertretung der Organisationseinheit im Rahmen des Universitätsleitbildes im Außenverhältnis;\n 9. Bei nicht in Klinische Abteilungen gegliederten Kliniken übernimmt der Vorstand alle gemäß §\n 5(3) der Leiterin oder dem Leiter der Klinischen Abteilung zugeordneten Aufgaben.\n(3) Die Leiterinnen und Leiter der Klinischen Abteilungen haben im Rahmen der jeweiligen Klinischen\n Abteilung folgende Aufgaben:\n 1. Die Führung der laufenden Geschäfte der Klinischen Abteilung, insbesondere in Forschung, Lehre\n und Patientenversorgung, letzteres unter Wahrnehmung der fachspezifischen ärztlichen\n Letztverantwortung und unter Bedachtnahme auf leistungsadäquaten Plan und Einsatzes der\n Ressourcen;\n 2. Umsetzung der Lehre entsprechend den Studienplänen und den organisatorischen Vorgaben des\n Rektorats sowie der diesbezüglichen Organisationsvorgaben des Vorstandes der Klinischen\n Organisationseinheit;\n 3. Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und Patientenversorgung unter Einhaltung der\n fachspezifischen Standards und der entwickelten Diagnose- und Behandlungspfade;\n 4. Ärztliche Aus- und Weiterbildung; Überwachung und Berichtspflicht über das Erreichen der\n Ausbildungsziele der in Ausbildung stehenden Ärztinnen und Ärzte;\n 5. Teilnahme an den Versorgungsaufgaben der Klinischen Organisationseinheit im Rahmen der\n gemeinsamen Einrichtungen und Dienste;\n 6. Ausübung der Funktion der oder des Dienstvorgesetzten für das der Klinischen Abteilung\n zugeordnete Personal mit Ausnahme der dem Vorstand von Klinischen Organisationseinheiten\n gemäß § 5 (2) Z. 6 zugeordneten Aufgaben betreffend Dienstpläne und Einhaltung\n arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen.\n § 6 Organisationsplan für den Nichtklinischen Bereich\n(1) Im Nichtklinischen Bereich der Medizinischen Universität Graz bestehen folgende\n Organisationseinheiten:\n 1. Institut für Physiologie\n 2. Institut für Biophysik\n 3. Institut für Physiologische Chemie\n 4. Institut für Molekularbiologie und Biochemie\n 5. Institut für Pathophysiologie und Immunologie\n 6. Institut für Zellbiologie, Histologie und Embryologie\n 7. Institut für Anatomie\n 8. Institut für Gerichtliche Medizin\n 9. Institut für Pathologie\n 10. Institut für Humangenetik\n 11. Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie\n 12. Institut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin\n 13. Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie\n 14. Institut für Biomedizinische Forschung\n 15. Institut für Medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation\n 16. Institut für Pflegewissenschaft\n(2) Die in Abs. 1 Z. 1 - 12 genannten Institute sind in folgende Zentren zusammengefasst, wobei die\n nähere Ausgestaltung der Zentren im Entwicklungsplan geregelt wird:\n a. Zentrum für Physiologische Medizin\n - Institut für Physiologie\n - Institut für Biophysik\n - Institut für Physiologische Chemie\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 18.11.2009, StJ 2009/10, 6.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 242,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "29",
"published": "2007-07-04T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=242&pDocNr=5288&pOrgNr=1"
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"index": 8,
"text": "-9-\n7. Interne Budgetverteilung für instituts- und zentrumsübergreifende Investitionen und Sachmittel, für\n Forschungsprojekte oder für sonstige Budgetmittel, die vom Rektorat dem Zentrum zur Verfügung ge-\n stellt werden.\n8. Vorschlag zur Änderung dieser Organisations- und Geschäftsordnung.\n9. Die Verantwortung für die Abhaltung und Koordination der Lehre bleibt ausschließlich den Instituten\n vorbehalten. Der institutsübergreifende Informationsaustausch ist erwünscht.\n(2) Um die Aufgaben der Zentrumsleitung wahr zu nehmen, finden regelmäßig - zumindest einmal im Mo-\nnat - Zentrumsleitungssitzungen statt. Die Mitglieder der Zentrumsleitung sind verpflichtet, an den Zent-\nrumsleitungssitzungen teilzunehmen. Es steht der Zentrumsleitung frei, einvernehmlich zu beschließen, Mit-\narbeiterInnen der drei beteiligten Institute anlassbezogen oder kontinuierlich zu den Zentrumsleitungssit-\nzung beizuziehen.\n(3) Jedes Treffen der Zentrumsleitung wird mit einer Tagesordnung vorbereitet und mit einem Ergebnispro-\ntokoll nachbereitet. Die Koordination, Einberufung und Protokollführung obliegt dem Zentrumssprecher. Die\nEinladung und Übermittlung der Tagesordnung wird der Sache nach zeitgerecht, aber mindestens 5 Werk-\ntage vor Durchführung der Sitzung schriftlich bekannt gegeben.\n(4) Die Zentrumsleitung ist beschlussfähig, wenn alle drei Mitglieder anwesend sind, Die Beschlussfassungen\nder Zentrumsleitung erfolgen mehrheitlich, in Angelegenheiten des Abs 1 Z 7 und Z 8 einstimmig. Wird in\nAngelegenheiten des Abs 1 Z 7 trotz zweimaliger formeller Abstimmung kein Beschluss gefasst, ist von der\nZentrumsleitung das Rektorat anzurufen, welches eine endgültige Entscheidung trifft.\n§ 5 Aufgaben des/der Zentrumssprechers/in\nDie Aufgaben des/der Zentrumssprechers/in sind insbesondere:\n1. Inhaltliche Abstimmung der Zielvereinbarung des Zentrums mit jenen der im Zentrum beteiligten Insti-\n tute.\n2. Abschluss einer Zielvereinbarung inkl. der jährlichen Budgetvereinbarung für das Zentrum mit dem\n Rektorat nach vorheriger Abstimmung und in Anwesenheit und Mitbeteiligung der Zentrumsleitung.\n3. Kommunikation zwischen der Zentrumsleitung und dem Rektorat\n4. Präsentation des Zentrums als Einheit nach außen und innen. Im Innen- und Außenauftritt eines Insti-\n tuts ist das Zentrum mitzubenennen. (z.B. Publikationen, Kongresse...)\n5. Koordination der Öffentlichkeitsarbeit und der internen Kommunikation im Bereich des Zentrums.\n6. Koordination und Leitung der Zentrumsleitungssitzungen.\n7. Koordination des Informationsaustausches über die Forschungsprojekte auf Zentrumsebene, insbeson-\n dere der Veranstaltung der Zentrumskonferenzen und –foren nach § 6.\n§ 6 Kommunikation innerhalb des Zentrums\n(1) Mindestens einmal pro Semester findet unter Beteiligung der Zentrumsleitung, aller Universitätsprofesso-\nren/innen und Forschungsprojektleitern/innen von im Jahr laufenden und bewilligten Projekten im Rahmen\ndes FWF, EU, bm:bwk oder von Drittmittel- oder Industrieprojekten von mindestens 50.000 € pro Jahr eine\nZentrumskonferenz statt. Die Organisation, Struktur und Koordination der Zentrumskonferenz obliegt\ndem/der Zentrumssprecher/in. Ziel der Zentrumskonferenz ist der Informations- und Wissensaustausch zu\nallen in der Geschäftsordnung genannten Punkten.\n_______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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{
"bulletin": {
"id": 117,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "17",
"published": "2006-03-29T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=117&pDocNr=4895&pOrgNr=1"
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"index": 63,
"text": "64\n6.2.2.1 Darstellung der derzeitigen Strukturen und des IST-Stands\nGrundlage der derzeitigen Strukturen im Klinischen Bereich ist der Organisationsplan der MUG.18\nDie vorliegende Struktur ist Ausdruck der aus dem UOG 75 entstandenen und in der Novelle 1983 weiter\ngeführten Differenzierung der Krankenbetreuung, Forschung und Lehre.\n Universitätsklinik für Chirurgie Universitätsklinik für Anästhesiologie und Geburtshilflich-Gynäkologische\n M edizinische Universitätsklinik Intensivmedizin Universitätsklinik\n Klinische Abteilung für\n Klinische Abteilung für allgemeine allgemeine Gýnäkologie\n Klinische Abteilung für Angiologie Klinische Abteilung für Allgemeinchirurgie Anästhesie und Intensivmedizin\n Klinische Abteilung für Neuro- u. Gesichts- Klinische Abteilung für Geburtshilfe\n Klinische Abteilung für Endokrinologie u. Klinische Abteilung für Gefäßchirurgie Chir. Anästhesiologie u. Intensivmedizin\n Nuklearmedizin\n Klinische Abteilung f. Anästhesie, Herz- Klinische Abteilung für gynäkologische\n Klinische Abteilung für Gastroenterologie Klinische Abteilung für Herzchirurgie u. Gefäßchirurgie u. Intensivmedizin Endokrinologie und Fortpflanzungmedizin\n u. Hepatologie\n Universitätsklinik für Dermatologie Universitätsklinik für\n Klinische Abteilung für plastische und Kinder- und Jugendheilkunde\n Klinische Abteilung für Hämatologie rekonstruktive Chirurgie und Venerologie\n Klinische Abteilung für Klinische Abteilung für allgemeine Pädiatrie\n Klinische Abteilung für Kardiologie Klinische Abteilung. für Thorax- u.\n hyperbare Chirurgie allgemeine Dermatologie\n Klinische Abteilung für pädiatrische\n Klinische Abteilung für Nephrologie und Klinische Abteilung für Klinische Abteilung f. Umweltdermatologie Hämato-Onkologie\n Hämodialyse Transplantationschirurgie und Venerologie\n Klinische Abteilung für\n Klinische Abteilung für Onkologie pädiatrische Kardiologie\n Hals-, Nasen, Ohren- Universitätsklinik Universitätsklinik für Kinderchirurgie\n Klinische Abteilung für Neonatologie\n Klinische Abteilung für Rheumatologie Klinische Abteilung für Klinische Abteilung für allgemeine\n allgemeine HNO Kinderchirurgie\n Klinische Abteilung für pädiatrische\n Klinische Abteilung für Pulmonologie Pulmonologie und Allergologie\n Klinische Abteilung für Neurootologie Klinische Abteilung für Kinderorthopädie\n Klinische Abteilung für Phoniatrie\n Universitätsklinik für Neurologie Universitätsklinik für Radiologe Universitäts-Augenklinik Universitätsklinik für M edizinische\n Psychologie und Psychotherapie\n Klinische Abteilung für allgemeine Klinische Abteilung f. allgemeine\n Neurologie radiologische Diagnostik\n Universitätsklinik für Blutgruppenserologie\n Universitätsklinik für Neurochirurgie\n Klinische Abteilung für spezielle\n und Transfusionsmedizin\n Klinische Abteilung für vaskuläre und\n Neurologie interkonventionelle Radiologie\n Universitätsklinik für Zahn-, M und- u. Klinische Abteilung für Kinderradiologie Universitätsklinik für Orthopädie Universitätsklinik für Psychiatrie\n Kieferheilkunde\n Klinische Abteilung für Nuklearmedizin\n Klinische Abteilung f, Kieferorthopädie\n Universitätsklinik für Universitätsklinik für Unfallchirurgie\n Strahlentherapie-Radioonkologie\n Klinische Abteilung für Neuroradiologie\n Klinische Abteilung für Zahnersatzkunde\n Klinische Abteilung f. Zahnerhaltungskunde Universitätsklinik für Urologie\n Klinische Abteilung für M und-, Kiefer- u. Klinisches Institut\n Gesichtschirurgie\n Klinisches Institut für M edizinische u.\n Chemische Labordiagnostik\n Gemeinsame Einrichtungen\n Gemeinsame Einrichtung für Gemeinsame Einrichtung für Gemeinsame Einrichtung für\n Klinische Immunologie Klinische Psychosomatik Kinder- und Jugendneuropsychiatrie\nAbb.: Wissenschaftliche Organisationseinheiten im Klinischen Bereich mit Klinischen Abteilungen\n18\n Vgl. § 6 Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz, http://www.meduni-graz.at/pdf/mitteilungsblatt-2004_05/mitteilbl-\nstk5.pdf.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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{
"bulletin": {
"id": 5289,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "9",
"published": "2016-01-20T00:00:00+01:00",
"teaser": "Bekanntgabe der Wahl der VizerektorInnen der Medizinischen Universität Graz; Forschungseinheit: Errichtung einer Forschungseinheit und Bestellung des Leiters; ZentrumssprecherInnen-Wahl; GO Tierschutzgremium; Änderungen des Organisationsplans; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Personalnachrichten; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5289&pDocNr=452492&pOrgNr=1"
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"index": 7,
"text": "Medizinische Universität Graz\n\n \n\nORGANISATIONSPLAN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n\nDas Rektorat der Medizinischen Universität Graz hat in seinen Sitzungen vom 9.3.2015 und\n2.11.2015 folgende Änderungen im Organisationsplan beschlossen. Dieser, in weiterer Folge\nvon allen jeweils zuständigen Gremien freigegebene Organisationsplan, ersetzt jenen vom\n5.8.2015, veröffentlicht im Mitteilungsblatt am 5.8.2015, Studienjahr 2015 zur Gänze inklusive\naller in der Zwischenzeit erfolgten Änderungen desselben.\n\n1. ABSCHNITT\n§ 1 Geltungsbereich/Inkrafttreten\n\n(1) Der Organisationsplan gemäß $ 20 und $ 22 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 29\nUniversitatsgesetz (UG 2002) gilt für alle Organisationseinheiten der Medizinischen\nUniversität Graz.\n\n(2) Der Organisationsplan tritt nach Zustimmung des Senates gemäß $ 25 Abs. 1 UG und\nnach Genehmigung durch den Universitätsrat gemäß § 21 Abs. 1 UG in Kraft. Hinsichtlich\nder Bestimmungen, die den klinischen Bereich betreffen, welche auch gleichzeitig\nOrganisationseinheiten des allgemein-öffentlichen Landeskrankenhauses Univ.-Klinikum\nGraz sind, bedarf es überdies des vorhergehenden Einvernehmens mit dem Träger der\nKrankenanstalt, das ist die Stmk. Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes) sowie der\nZustimmung der Bundesministerin oder des Bundesministers gemäß § 29 Abs. 2 UG.\n\n8 2 Oberste Organe der Medizinischen Universität Graz\n\n(1) Die Obersten Organe nach dem § 20 Abs. 1 UG sind der Universitätsrat, das Rektorat, die\nRektorin oder der Rektor und der Senat.\n\n(2) Zur Beratung und Unterstützung der Obersten Organe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben\nkönnen weitere Funktionsträger unter der Dienst- und Fachaufsicht des Rektorats\neingerichtet werden.\n\n2. ABSCHNITT WISSENSCHAFTLICHER BEREICH\n§ 3 Allgemeines\n\n(1) Zur Erfullung der Aufgaben im wissenschaftlichen Bereich werden ,Wissenschaftliche\nOrganisationseinheiten“ eingerichtet.\n\n(2) Diese Organisationsformen differieren im Nichtklinischen und Klinischen Bereich wegen\nder unterschiedlichen Rechtspflichten für die Organisation. Sie sind daher unterschiedlich\nfür den Nichtklinischen Bereich gemäß $ 6 und den Klinischen Bereich gemäß § 7\ngestaltet.\n\n(3) „Nichtklinische Organisationseinheiten“ sind „Wissenschaftliche Organisationseinheiten“,\nderen Grundform das „Institut“ ist. „Interdisziplinäre Zentren“ können im Nichtklinischen\nBereich eingerichtet werden, die keine Organisationseinheiten gemäß den Bestimmungen\ndes UG, sondem Organisationsformen zur Intensivierung der Lehre sowie der\nwissenschaftlichen Zusammenarbeit sind. Die Organisationsform erfolgt durch Vorgabe\ndes Rektorats, dies in Abstimmung mit den Institutsleiterinnen und Institutsleitern.\n\nStand: Mitteilungsblatt vom 20.01.2016, StJ 2015/2016, 09. Stk RN56\n\n \n\nMedizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz, www.medunigraz.at\n\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. Universitätsgesetz 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität und www.medunigraz.at. DVR-Nr. 210 9494.\nUID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT93 1200 0500 9484 0004, BIC: BKAUATWVV\nRaiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT44 3800 0000 0004 9510, BIC: RZSTAT2G\n\n \n\nMTBI. vom 20.01.2016, SU 2015/16, 9. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 4568,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "3",
"published": "2014-11-05T00:00:00+01:00",
"teaser": "Suppl. Vorstand KIMCL;SubOrgPlan Änderung OE Studium und Lehre sowie Forschungsinfrastruktur; RL Datenschutzordnung Änderung; BV ExperInnenstatus; Wahlkundmachung Dienststellenwahlausschusses PV-Wahl 26. und 27. Nov. 2014; Einsetzung Habilitationskomissionen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4568&pDocNr=289749&pOrgNr=1"
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"index": 29,
"text": "- 30 -\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin\n und im Rahmen von Doktorat Studien\n Betreuung von PatientInnen im operativen und intensivmedizinischen Bereich der Univ. Klinik für\n Anästhesiologie und Intensivmedizin\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Fachärztin/Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin\n Wissenschaftliche Tätigkeit im Ausland und Internationale Kooperation(en) von Vorteil\n Kenntnisse im Bereich der Ultraschall gezielten Regionalanästhesie von Vorteil\n Erfahrung in der Planung und Durchführung von Klinischen Studien\n Wissenschaftliche Reputation (Publikationen, Vortragstätigkeiten)\n Erfahrung in universitärer Lehre\n Erfahrung im PatientInnensimulationstraining von Vorteil\n Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\nPersönliche Anforderungen:\n Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären internationalen Umfeld\n Teamorientierung\n Flexibilität\n Hohe Belastbarkeit\nFür die Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 4.019,79 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei entsprechendem Erfolg sind längerfristige Entwicklungsmöglichkeiten durch den Abschluss einer\nQualifizierungsvereinbarung möglich.\nBei Fragen steht Ihnen Ao.Univ.-Prof. Dr. Gottfried Fuchs, suppl. Leiter der Klinischen Abteilung für\nSpezielle Anästhesiologie und Intensivmedizin, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nE-Mail gottfried.fuchs@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-13911.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W42 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 26. November 2014 www.medunigraz.at/stellen\n26.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-\neinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitäts-\npersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher\nQualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers\nliegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 05.11.2014, StJ 2014/15, 3. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 1925,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "17",
"published": "2010-03-17T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1925&pDocNr=24468&pOrgNr=1"
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"index": 9,
"text": "- 10 -\nFachliche Anforderungen:\n¾ Doktoratsstudium der Naturwissenschaften oder abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n¾ Interesse am Fach Humangenetik\n¾ Erfahrungen im Fach Humangenetik\n¾ Wünschenswert sind Erfahrungen mit dem universitären Lehrbetrieb\n¾ Sprachenkenntnisse: sehr gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinärem Umfeld\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Hohe Belastbarkeit und Flexibilität\n¾ Teamorientierung\n¾ Lernbereitschaft\n¾ Kommunikative Kompetenz\n¾ Durchsetzungsstärke\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Michael Speicher, Vorstand des Instituts für Humangenetik,\ngerne zur Verfügung. Kontakt: michael.speicher@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/380-4110.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W147 ex 2009/10 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n07. April 2010. www.medunigraz.at/stellen\nDie Medizinische Universität Graz orientiert sich an den Werten einer nachhaltigen und umfassenden\nGesundheitsversorgung. Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung stehen im Einklang zum Wohle der\nGesundheit der Menschen.\n CALL FOR STUDENTS APPLICATIONS\n Doctoral Program “Metabolic and Cardiovascular Disease” (DK-MCD)\n sponsored by the Austrian Science Fund (FWF) and\n 3 universities in Graz (Medical University, University, University of Technology)\nStarting: October 1, 2010\nApplication deadline: April 30, 2010\nThe Medical University of Graz, the University of Graz and the Graz University of Technology offer an\nexcellence PhD program funded by the Austrian Science Fund (FWF) in “Metabolic and Cardiovascular\nDisease” (DK-MCD) that provides an in-depth, multidisciplinary training in biomedical research in a\nstimulating international environment. The thesis projects focus on aspects of metabolic and cardiovascular\ndiseases that integrate basic research and clinically-oriented sciences utilizing a wide spectrum of state-of-\nthe-art techniques.\nSelected PhD students will be employed for at least 3 years with a contract that includes social benefits and\nwill be encouraged to spend up to one year abroad joining other collaborating laboratories.\nApplicants must hold, or be close to obtaining, an undergraduate degree equivalent to a Master in any\ndiscipline of natural or life sciences or medicine. The selection procedure, all training activities and\ncommunication will be in English. Thus, excellent written and spoken English skills are required.\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 17.03.2010, StJ 2009/10, 17.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 1624,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "3",
"published": "2009-10-21T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1624&pDocNr=20649&pOrgNr=1"
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"index": 92,
"text": "Seite 50 von 51\nVerlagerung der Kooperation E-Medien an die OBVSg (Österreichische Bibliothekenverbund-\nund Service-GmbH) ergeben. Die Medizinische Universität Graz war daran federführend\nbeteiligt. Die Leiterin der Bibliothek hat die Österreich-weite Arbeitsgruppe zur\nNeustrukturierung geleitet und gemeinsam mit der Rechtsabteilung der Medizinischen\nUniversität einen Vertragsentwurf ausgearbeitet, der die Grundlage für die nun realisierte\nKonstruktion bildet. Durch die Entsendung eines Mitarbeiters der Bibliothek in den vierköpfigen\nKooperationsausschuss leistet die Medizinische Universität Graz einen wichtigen Beitrag zur\nnachhaltigen Institutionalisierung dieser Einrichtung.\nSehr intensiv hat sich die Bibliotheksleiterin auch in die Diskussion um die Einführung von\nPrimo im Österreichischen Bibliothekenverbund eingebracht. Leider hat sich dabei gezeigt,\ndass eine Teilnahme an diesem Projekt für die Medizinische Universität Graz aus folgenden\nGründen derzeit nicht realisierbar ist: Neben den für eine relativ kleine Bibliothek doch sehr\nhohen Kosten und dem schon erkennbaren Mehrbedarf an lokalen Personalressourcen spielt\ndie besondere Situation der medizinischen Spezialbibliothek eine ganz wesentliche Rolle. Da\nein Großteil der elektronischen Ressourcen von kommerziellen Anbietern gekauft wird und\nderzeit nicht geklärt ist, wie weit diese überhaupt bzw. kostenneutral integriert werden können,\nmuss der Mehrwert genau evaluiert werden.\n3.2. Entwicklungen im Bereich der Zeitschriftendatenbank\nAnfang 2008 wurde nach nochmaliger Prüfung und Korrektur der Daten durch die\nMitarbeiterInnen der Bibliothek und der OBVSG die Schnittstelle freigegeben. Sämtliche\nÄnderungen in der ZDB werden automatisch bis in den lokalen OPAC übernommen. Dadurch\nwerden neben der Ressourcenoptimierung Qualitätsstandards erreicht, die sehr positive\nAuswirkungen für die BibliothekskundInnen haben.\n3.3. Entwicklung im Bereich der digitalen Bestände\nDurch die Kooperation mit der Österreichischen Nationalbibliothek zur elektronischen\nAblieferung von Dissertationen entsteht eine neue Ausgangssituation. Da die Volltexte auch\nüber den Verbundkatalog zugänglich gemacht werden, ist zu prüfen, wie weit eine parallele\nErfassung in der Dissertationsdatenbank noch zweckmäßig ist. Der Großteil der für die\nMedizin inhaltlich relevanten elektronischen Ressourcen wird bei Verlagen und\nDatenbankanbietern gekauft. Der lizenzierte Bestand konnte durch Konsortialverträge trotz\nPreissteigerungen ausgeweitet werden.\n4. Bibliothekarsausbildung\n4.1. Ergebnis der Universitätslehrgangsevaluierung\nIm Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der BibliotheksdirektorInnen wurde dieser Punkt 2008\nsehr ausführlich diskutiert. Die Situation hat sich hier sehr entspannt, da in der\nLehrlingsausbildung die ersten Lehrabschlussprüfungen abgelegt wurden. Auch in den\nUniversitätslehrgängen haben die ersten Studierenden den Ausbildungszyklus abgeschlossen,\nsodass nun am freien Arbeitsmarkt entsprechend ausgebildete BibliothekarInnen zu finden\nsind. Die Teilnahme an einzelnen Modulen der ULGs ist nicht vorgesehen. Das alternative\nbibliothekarische Aus- und Weiterbildungsangebot und das Angebot des Brain Pools an der\nÖsterreichischen Nationalbibliothek wird, neben den internen Weiterbildungsangeboten der\nStabstelle für Personalentwicklung der Medizinischen Universität Graz, vermehrt in Anspruch\ngenommen."
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"bulletin": {
"id": 1344,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "14",
"published": "2009-04-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1344&pDocNr=15387&pOrgNr=1"
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"index": 1,
"text": "-2-\n Institut für Zellbiologie,\n Univ.-Prof.Dr.rer.nat. Berthold Huppertz Ass.-Prof.Dr.med.univ. Michaele Hartmann\n Histologie und\n 01.03.2009 – 28.02.2013 01.03.2009 – 28.02.2013\n Embryologie\n Ao.Univ.-Prof.Dr.med.univ. Andreas Weiglein\n Institut für Anatomie -\n 01.03.2009 – 28.02.2013\n Ass.-Prof.Dr.med.univ. Peter Grabuschnigg Ao.Univ.-Prof.Mag.Dr.rer.nat. Manfred\n Institut für Gerichtliche 01.03.2009 – 28.02.2013 Kollroser\n bzw. längstens bis zur Besetzung der der Organisations-/ 01.03.2009 – 28.02.2013\n Medizin Subeinheit zugeordneten ProfessorInnenstelle bzw. längstens bis zur Besetzung der der Organisations-\n /Subeinheit zugeordneten ProfessorInnenstelle\n Univ.-Prof.Dr.med.univ. Kurt Zatloukal Ass.-Prof.Dr.med.univ. Manfred Ratschek\n 01.10.2008 bis 2 Monate nach Besetzung der der\n Institut für Pathologie 01.10.2008 bis zur Besetzung der der Organisations-/\n Organisations-/Subeinheit zugeordneten (dritten)\n Subeinheit zugeordneten (dritten) ProfessorInnenstelle\n ProfessorInnenstelle\n Ao.Univ.-Prof.Mag.Dr.rer.nat.\n Institut für Humangenetik Dr.scient.med. Erwin Petek -\n 01.03.2009 – 28.02.2013\n Institut für Experimentelle\n Univ.-Prof.Dr.med.univ. Josef Donnerer Ao.Univ.-Prof.Ing.Dr.phil. Rufina Schuligoi\n und Klinische\n 01.03.2009 – 28.02.2013 01.03.2009 – 28.02.2013\n Pharmakologie\n Institut für Hygiene,\n Ass.-Prof.Dr.med.univ. Gebhard Feierl\n Mikrobiologie und -\n 01.03.2009 – 28.02.2013\n Umweltmedizin\n Ao.Univ.-Prof.Mag.Dr.rer.nat. Willibald\n Institut für Sozialmedizin Ao.Univ.-Prof.Dr.med.univ. Eva Rasky\n Stronegger\n und Epidemiologie 01.03.2009 – 28.02.2013\n 01.03.2009 – 28.02.2013\n Institut für Medizinische\n Ass.-Prof.DI Dr.techn. Klaus-Martin Simonic\n Informatik, Statistik und -\n 01.03.2009 – 28.02.2013\n Dokumentation\n Dipl.Pflegepäd. Juliane Eichhorn-Kissel\n für die Bereiche Lehre und\n Institutsangelegenheiten\n Institut für\n Pflegewissenschaft\n 01.03.2009 – 28.02.2013 -\n Helga Breimaier, BScN, MScN für den Bereich\n Forschungsangelegenheiten\n 01.03.2009 – 28.02.2013\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n78.\n1. Ergänzung der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit an\nder Medizinischen Universität Graz\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt die zwischen der Medizinischen Universität Graz bzw.\ndem Amt der Medizinischen Universität Graz, vertreten durch den Rektor einerseits und dem Betriebsrat für\ndas allgemeine Universitätspersonal bzw. dem zuständigen Dienststellenausschuss an der Medizinischen\nUniversität Graz, vertreten durch den Vorsitzenden andererseits abgeschlossene Betriebsvereinbarung\nbekannt:\n 1. Ergänzung der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit an\n der Medizinischen Universität Graz\nAbgeschlossen zwischen der Medizinischen Universität Graz bzw. dem Amt der Medizinischen Universität\nGraz, vertreten durch den Rektor einerseits und dem Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal\nbzw. dem zuständigen Dienststellenausschuss an der Medizinischen Universität Graz, vertreten durch den\nVorsitzenden andererseits.\nA) Die am 1.1.2009 in Kraft getretenen Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit an der\nMedizinischen Universität Graz wird wie folgt um die fett gedruckten Passagen ergänzt:\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 01.04.2009, StJ 2008/09, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 154,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "16",
"published": "2007-02-07T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=154&pDocNr=4970&pOrgNr=1"
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"index": 6,
"text": "-7-\n 3. Abschnitt\n Nichtwissenschaftliche Organisationseinheiten\n § 8 Allgemeines\n(1) Zur Erfüllung der Aufgaben der Obersten Organe und für den Betrieb zentraler\n Supporteinrichtungen für die Forschung werden „Nichtwissenschaftliche Organisationseinheiten“\n und „Büros“ entsprechend § 10 eingerichtet.\n(2) „Nichtwissenschaftliche Organisationseinheiten“ dienen der Abwicklung administrativer Abläufe und\n der Bereitstellung von Forschungsinfrastrukturen innerhalb der Medizinischen Universität Graz mit\n dem Ziel der effizienten und effektiven Unterstützung der Nichtklinischen und Klinischen\n Organisationseinheiten auch in den Bereichen Gleichstellung und Frauenförderung. Die\n administrativen Abläufe umfassen einerseits alle klassischen Aufgaben der zentralen Verwaltung,\n andererseits die Verwaltungsaufgaben der Lehre.\n(3) „Büros“ dienen überwiegend der Beratung und Unterstützung der Obersten Organe bei der\n Wahrnehmung ihrer Aufgaben.\n § 9 Leitung von Nichtwissenschaftlichen Organisationseinheiten\n(1) Das Rektorat hat für jede Organisationseinheit zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben eine Leiterin\n oder einen Leiter zu bestellen. Diese/Dieser ist unmittelbare/r Dienstvorgesetzte/r für die der\n Organisationseinheit zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und trägt die Verantwortung\n gegenüber dem Rektorat. Für die Bestellung einer Leiterin oder eines Leiters der Organisationseinheit\n zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der\n Geschlechterforschung (Gender:Unit) hat die oder der Vorsitzende des Arbeitskreises für\n Gleichbehandlungsfragen ein Vorschlagsrecht.\n(2) Die Aufgaben der Leitung der Büros der Obersten Organe kommen gemäß § 10 Abs. 2 lit a der\n Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Universitätsrates, gemäß § 10 Abs. 2 lit b der Vorsitzenden\n oder dem Vorsitzenden des Senates, gemäß § 10 Abs. 2 lit c der Rektorin oder dem Rektor, gemäß §\n 10 Abs. 2 lit d der jeweils zuständigen Vizerektorin oder dem jeweils zuständigen Vizerektor zu.\n(3) Die Leiterin oder der Leiter einer Organisationseinheit kann vom Rektorat beziehungsweise vom\n jeweils zuständigen Mitglied des Rektorates aus wichtigem Grund abberufen werden.\n § 10 Organisationsplan zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben\n(1) An der Medizinischen Universität Graz werden folgende Nichtwissenschaftliche\n Organisationseinheiten errichtet:\n a. Organisationseinheit für zentrale Infrastruktur\n b. Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, Frauenförderung\n sowie Geschlechterforschung (GENDER:UNIT)\n c. Organisationseinheit für Forschungsinfrastruktur und Forschungsmanagement\n d. Organisationseinheit für Studium und Lehre\n(2) An der Medizinischen Universität Graz werden folgende Büros der Obersten Organe eingerichtet:\n a. Büro des Universitätsrates\n b. Büro des Senates\n c. Büro des Rektors/der Rektorin\n d. Büros der Vizerektorinnen/Vizerektoren\n(3) Die Organisationseinheit für zentrale Infrastruktur nimmt die kaufmännische, organisatorische und\n technische Verwaltung für die gesamte Universität wahr. Sie ist zweckmäßig von deren Leiterin\n oder Leiter in Abstimmung mit der Rektorin oder dem Rektor in Abteilungen und soweit notwendig\n in übergeordnete Bereiche zu gliedern.\n(4) Die Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, Frauenförderung und\n Geschlechterforschung (GENDER:UNIT) nimmt konzeptionelle, vernetzende und betreuende\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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{
"bulletin": {
"id": 133,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "29",
"published": "2006-08-02T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=133&pDocNr=4928&pOrgNr=1"
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"index": 17,
"text": "- 18 -\n1 Stelle einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters für den Virtuellen Medizinischen Campus voraussichtlich\nzu besetzen ab 01. Jänner 2007.\nAnforderungsprofil:\nKenntnisse und mehrjährige Erfahrung in Softwaredesign und Datenbank – Development, HTML, XHTML\nund XML, Programmiersprache Java und Javaskript sowie Erfahrung in W3C konformer Internetprogrammie-\nrung; Grundkenntnisse in Flash, Actionscript und PHP. Erstellung von Lasten- und Pflichtenheften, Durchfüh-\nrung von Abnahmetests, Erfahrung mit Projektarbeit und Kenntnisse im Bereich Neuen Medien in der Lehre.\nMedizinische Grundkenntnisse auf höherem studentischen Niveau. Fremdsprache Englisch erwünscht.\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. August 2006 (Kennzahl: A536)\n1 Stelle einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters für den Virtuellen Medizinischen Campus voraussichtlich\nzu besetzen ab 01. Jänner 2007.\nAnforderungsprofil:\nFortgeschrittene Ausbildung und Erfahrung im Bereich DCC (Digital Content Creation) für die Erstellung von\nSimulationen und Animationen für Webanwendungen, Flash und Actionscript auf Expertenniveau, Erfah-\nrung in Webentwicklungen (HTML, XHTML, XML) und in der Arbeit mit CSS, Kenntnisse in 3D-Animation\n(wie zB 3ds Max), wünschenswert wäre ein Referenzprojekt, Grundlagen in Webdesign und Grafikbearbei-\ntung.\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. August 2006 (Kennzahl: A537)\n1 Stelle einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters für den Virtuellen Medizinischen Campus voraussichtlich\nzu besetzen ab 01. Jänner 2007.\nAnforderungsprofil:\n• Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder\n EWR\n• Unbescholtenheit\n• sehr gute PC-Kenntnisse, insbesondere Office Programme und Grafik\n• Kommunikations- und Teamfähigkeit\n• Verantwortungsgefühl\n• Flexibilität\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. August 2006 (Kennzahl: A538)\n½ Stelle einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines Biomedizinischen Analytikers (befristete Ersatzkraft\ngem. § 109 (2) UG 2002) am Institut für Medizinische Biologie und Humangenetik voraussichtlich zu beset-\nzen ab 28. August 2006, befristet auf 4 Jahre.\nAnforderungsprofil:\nReifeprüfung, abgeschlossene Ausbildung zur Medizinisch-Technischen Analytikerin bzw. zum Medizinisch-\nTechnischen Analytiker, Arbeiten mit Zellkulturen, Vertrautheit mit zytogenetischen und molekulargeneti-\nschen Methoden und Analytik, Erfahrung im Umgang mit biologischen Materialien, gute Englisch- und PC-\nKenntnisse, hohes Maß an Selbständigkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit, Bereitschaft zur Fort- und Weiter-\nbildung.\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. August 2006 (Kennzahl: D539)\n½ Stelle einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines Biomedizinischen Analytikers am Institut für Medizi-\nnische Biologie und Humangenetik voraussichtlich zu besetzen ab 28. August 2006.\nAnforderungsprofil:\nReifeprüfung, abgeschlossene Ausbildung zur Medizinisch-Technischen Analytikerin bzw. zum Medizinisch-\nTechnischen Analytiker, Arbeiten mit Zellkulturen, Vertrautheit mit zytogenetischen und molekulargeneti-\nschen Methoden und Analytik, insbesondere Verfahren der Fluoreszens in situ Hybridiserung (FISH), Son-\ndenherstellung, PCR-Verfahren, Erfahrung im Umgang mit biologischen Materialien, gute Englisch- und PC-\nKenntnisse, hohes Maß an Selbständigkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit, Bereitschaft zur Fort- und Weiter-\nbildung.\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. August 2006 (Kennzahl: D540)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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{
"bulletin": {
"id": 6988,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "32",
"published": "2019-05-22T00:00:00+02:00",
"teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Satzung; Änderung Satzungsteil Studienrecht; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6988&pDocNr=897471&pOrgNr=1"
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"index": 9,
"text": "9\n CURRICULARKOMMISSIONEN\n§ 5. EINRICHTUNG DER CURRICULARKOMMISSIONEN:\n (1) Der Senat hat für die an der Universität eingerichteten Studien entscheidungsbefugte\n Kollegialorgane in Form von Curricularkommissionen einzusetzen. Dabei ist es zulässig, einer\n Curricularkommission die Zuständigkeit für mehrere fachlich verwandte Studien zu übertragen.\n Die Curricularkommissionen sind einer Studienrichtung zuzuordnen. Die\n Curricularkommissionen bestehen jeweils aus 9 Mitgliedern.\n (2) Folgende Curricularkommissionen sind jedenfalls an der Medizinischen Universität Graz\n eingerichtet:\n 1. Humanmedizin;\n 2. Zahnmedizin;\n 3. Pflegewissenschaft;\n 4. Doktoratsstudien;\n 5. Postgraduale Ausbildungen.\n (3) Neue Studienrichtungen können vom Senat mit einfacher Mehrheit der fachlich\n nächststehenden Curricularkommission zugewiesen werden, wenn keine neue\n Curricularkommission eingerichtet wird.\n (4) Die Curricularkommissionen setzen sich im Verhältnis 2:3:4 aus Vertreterinnen und Vertretern\n der folgenden Gruppen zusammen:\n 1. Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (§ 94 (2) Z 1 UG idgF) sowie\n 2. Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und\n Mitarbeiter (§ 94 (2) Z 2 UG idgF);\n 3. Studierenden (§ 94 (1) Z 1 UG idgF).\n Die Vertreterinnen und Vertreter der unter Z 1 und 2 genannten Gruppen sind vom Senat zu wählen.\n Die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden sind vom zuständigen Organ der Hochschülerinnen\n und Hochschülerschaft an der Medizinischen Universität Graz zu entsenden.\n (5) Abweichend von Satzung § 5 (4) bestehen die Curricularkommissionen gemäß Satzung § 5 (2)\n Z 4 und 5 aus acht Mitgliedern, wobei diesen Curricularkommissionen nur Doktoratsstudien bzw.\n postgraduale Ausbildungen zugewiesen werden dürfen. Die folgenden Personengruppen sind\n im Verhältnis 3:3:2 in der Curricularkommission vertreten:\n 1. Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (§ 94 (2) Z 1 UG idgF) sowie\n 2. Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und\n Mitarbeiter (§ 94 (2) Z 2 UG idgF);\n 3. Studierenden (§ 94 (1) Z 1 UG idgF).\n Die Vertreterinnen und Vertreter der unter Z 1 und 2 genannten Gruppen sind vom Senat zu wählen.\n Die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden sind vom zuständigen Organ der Hochschülerinnen\n und Hochschülerschaft an der Medizinischen Universität Graz zu entsenden.\n§ 6. AUFGABEN DER CURRICULARKOMMISSIONEN:\n (1) Wahl und Abberufung der Sprecherin/ des Sprechers aus dem Kreis der Mitglieder gemäß\n Satzung § 5 (4) Z 1 und 2 bzw. (5) Z 1 und 2 erfolgt nach den Bestimmungen der\n Geschäftsordnung des Senates der Medizinischen Universität Graz;\n (2) Wahl und Abberufung der stellvertretenden Sprecherin/des stellvertretenden Sprechers aus\n dem Kreis der Mitglieder gemäß Satzung § 5 (4) Z 3 bzw. (5) Z 3 nach den Bestimmungen der\n Wahlordnung der Medizinischen Universität Graz, außer die Personengruppe verzichtet darauf;\n (3) Erstellung der Curricula nach Maßgabe des § 58 UG idgF;\n (4) Änderungen der Curricula entsprechend der Satzung §§ 31, 38;\n (5) Stellungnahme zu Anträgen Studierender auf Zulassung zu individuellen Bachelor-, Master- und\n Diplomstudien (§ 55 UG idgF);\n SATZUNGSTEIL STUDIENRECHTLICHE BESTIMMUNGEN / Stand Mitteilungsblatt vom 22.05.2019,\n Stj 2018/2019, 32. Stk. RN136\n Seite 7 von 35"
},
{
"bulletin": {
"id": 8753,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "23",
"published": "2021-02-17T00:00:00+01:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorates - Richtlinie des Rektorates „Forschungsdatenmanagementpolicy“; \r\n Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8753&pDocNr=1108449&pOrgNr=1"
},
"index": 5,
"text": "6\n Begriff/Abkürzung Bedeutung\n Gute “Gute wissenschaftliche Praxis umfasst alle Abläufe und Tätigkeiten, die nötig sind,\n wissenschaftliche um Forschung und Wissenschaft auf wissenschaftlich integere Weise zu planen,\n Praxis (Good durchzuführen und zu dokumentieren. (Übersetzung aus dem ESF Policy Briefing “Good\n Scientific Practice) Scientific Practice in Research and Scholarship”, S. 5). Standards für gute\n wissenschaftliche Praxis umfassen also alle Aspekte wissenschaftlichen Arbeitens von\n allgemeinen Arbeitsprinzipien bis hin zu Grundsätzen hinsichtlich Dokumentation,\n Publikation und Autorschaft ebenso wie hinsichtlich der Betreuung von Studierenden\n sowie Nachwuchswissenschafter*innen und Fragen der Kooperation und der\n gemeinsamen Verantwortung in Forschungsgruppen. Die Med Uni Graz hat ihre\n Standards für gute wissenschaftliche Praxis in einer Richtlinie festgelegt.\n https://www.medunigraz.at/qualitaetsmanagement-in-der-forschung/good-\n scientific-practice/\n Personenbezogene Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder\n Daten identifizierbare natürliche Person beziehen, z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum,\n Sozialversicherungsnummer, Patienten-ID, Gesundheitsdaten etc.\n Repositorium Ein Repositorium ist eine Datenbank bzw. ein Datenarchiv zur Speicherung und\n Publikation von digitalen Forschungsdaten mit dem primären Zweck, diese für einen\n begrenzten oder unbegrenzten Zeitraum aufzubewahren sowie verfügbar, zitierbar\n und nachnutzbar zu halten. Durch ein entsprechendes Rechte- und Lizenzmanagement\n können verschiedene Zugriffsstufen auf die Forschungsdaten (z.B. projektintern,\n projektübergreifend und öffentlich) geregelt sowie deren Zugriffs- und\n Nutzungsbedingungen festgelegt werden.\n Verfügungsrecht Verfügungsrecht ist das Recht, ein (im-)materielles Gut zu nutzen, abzuändern, zu\n verwerten und die entstehenden Gewinne einzubehalten bzw. die Pflicht Verluste zu\n tragen.\nPräambel\nDie Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) erkennt die grundlegende Bedeutung von\nForschungsdatenmanagement inkl. begleitender Aufzeichnungen für eine qualitativ hochwertige\nForschung und für wissenschaftliche Integrität an und ist bestrebt, diesbezüglich den höchsten\nStandard gemäß der FAIR-Prinzipien zu fördern. Korrekte, leicht auffindbare und nachvollziehbare\nForschungsdaten sind grundlegender und integraler Bestandteil jeder wissenschaftlichen\nForschungstätigkeit und sind u.a. auch zur Überprüfung und Verteidigung von Forschungsprozessen\nund -ergebnissen unerlässlich. Forschungsdaten sind von nachhaltigem Wert für Forschung und\nLehre und eröffnen das Potenzial einer breiten Nutzung durch die Gesellschaft.\nDer Umgang mit Forschungsdaten hat ausschließlich im Einklang mit den geltenden nationalen und\ninternationalen Rechtsvorschriften zu erfolgen.\nAufgrund der Vielgestaltigkeit von Forschungsdaten und -prozessen ist es nicht möglich,\neinheitliche Vorgaben für das Management von Forschungsdaten im Detail zu definieren (z.B.\nhinsichtlich Dateistrukturen, Repositorien, Software, Metadaten etc.). Zudem entwickeln sich\nAnforderungen ebenso wie Datenmanagementsysteme in spezifischen Forschungsbereichen\nunterschiedlich und sehr dynamisch. Aus diesen Gründen legt die vorliegende Policy allgemeine,\nvon Forschungsthemen unabhängige Grundsätze fest und wird als lebendes Dokument – aktuellen\nEntwicklungen Rechnung tragend – laufend adaptiert.\nMitteilungsblatt vom 17.02.2021, StJ 2020/21, 23. Stk. RN 86 Seite 4 von 8"
},
{
"bulletin": {
"id": 4188,
"academic_year": "2013/14",
"issue": "10",
"published": "2014-02-05T00:00:00+01:00",
"teaser": "Stv. Vorstand wiss. klin. OE; Leiter sowie Stv. KA wiss. klin. Bereich; Errichtung und Leiter Forschungseinheit; Einteilung Studienjahr 2014/15; Zulassungsbeschränkung Bachelorstudium Pflegewissenschaft; Zulassungsbeschränkung Diplomstudium Human- und Zahnmedizin; Einsetzung Habilitationskommissionen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4188&pDocNr=193710&pOrgNr=1"
},
"index": 10,
"text": "- 11 -\n(2) Der Termin für die Aufnahmetests findet am 4. Juli 2014 zeitgleich an den Medizinischen\nUniversitäten Wien, Innsbruck und Graz statt. Der Testort, die Uhrzeit und die Testdauer werden allen\nStudienwerberInnen auf der Website der Medizinischen Universität Graz bekannt gegeben.\n(3) Die StudienwerberInnen erhalten nach Ablauf der Frist für das Einbezahlen des Kostenbeitrages und\nbis spätestens 15. Mai 2014 über die Website der Medizinischen Universität Graz Informationen zum\nStatus ihrer Anmeldung.\nTestdurchführung\n§ 9. (1) Die Vergabe der Studienplätze (§ 4) für das Diplomstudium Humanmedizin erfolgt durch den\nAufnahmetest Humanmedizin – MedAT-H, welcher aus einer Gruppentestung besteht.\n(2) Testinhalte:\n a. Basiskenntnistest für Medizinische Studien der Medizinischen Universität Graz (BMS)\n Der BMS besteht aus einem standardisierten Kenntnistest im Multiple-Choice-Format, anhand\n dessen das schulische Vorwissen über medizinrelevante Grundlagenfächer, insbesondere\n Biologie, Chemie, Physik und Mathematik, erfasst wird.\n b. Textverständnis (TV)\n Durch diesen, ebenfalls im Multiple-Choice-Format angebotenen, Testteil werden die Lese-\n kompetenz und das Verständnis von Texten überprüft.\n c. Kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten (KFF)\n Dieser Testteil besteht aus 4 Aufgabengruppen im Multiple-Choice-Format und umfasst kognitive\n Basisfähigkeiten und -fertigkeiten, die gemäß rezenter wissenschaftlicher Erkenntnisse hohe\n prädiktive Validität für den erfolgreichen Abschluss des Diplomstudiums der Humanmedizin auf-\n weisen:\n • Zahlenfolgen (ZF): Diese Aufgabengruppe misst die Fähigkeit, allgemeine Gesetzmäßig-\n keiten zu erkennen, Implikationen zu verstehen und logische Schlüsse zu ziehen.\n • Gedächtnis & Merkfähigkeit (GM): Diese Aufgabengruppe misst die kognitive Fähigkeit,\n sich Inhalte figuraler, numerischer und verbaler Art einzuprägen, sodass auf diese bei\n Bedarf flexibel zugegriffen werden kann, indem sie in einer mittelbar anschließenden\n Testphase wiedererkannt und richtig zugeordnet werden.\n • Figuren zusammensetzen (FZ): Diese Aufgabengruppe misst die kognitive Fähigkeit,\n visuoanalytische sowie visuokonstruktive Leistungen zu erbringen.\n • Wortflüssigkeit (WF): Diese Aufgabengruppe misst die Flexibilität des Abrufs von\n Wissensinhalten aus dem semantischen Gedächtnis.\n d. Akademisches Denken (AD)\n • Implikationen erkennen (IMP): Diese Aufgabengruppe misst die Fähigkeit, aus Aussagen\n logisch zwingende Schlussfolgerungen ziehen zu können.\n • Argumentieren (ARG): Diese Aufgabengruppe misst die Fähigkeit zu erkennen, durch\n welche Art von Gegenargumenten angegebene Belege für einen Standpunkt in Zweifel\n gezogen werden können.\n§ 10. (1) Die Vergabe der Studienplätze (§ 4) für das Diplomstudium Zahnmedizin erfolgt durch den\nAufnahmetest Zahnmedizin – MedAT-Z, welcher aus einer Gruppentestung besteht. Die Testinhalte des\nMedAT-Z decken sich großteils mit den Testinhalten des MedAT-H. An Stelle der Prüfung des Text-\nverständnisses und des Akademischen Denkens erfolgt eine Überprüfung der manuellen Fertigkeiten.\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 05.02.2014, StJ 2013/14, 10.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 1805,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "11",
"published": "2010-01-12T00:00:00+01:00",
"teaser": "4. SONDERNUMMER",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1805&pDocNr=22718&pOrgNr=1"
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"index": 0,
"text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.medunigraz.at/services/mitteilungsblatt.html\n 4. SONDERNUMMER\n Studienjahr 2009/2010 Ausgegeben am 12.01.2010 11. Stück\n66. Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Humanmedizin (O 202) für das Sommersemester 2010 und\n das Wintersemester 2010/2011\n67. Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Zahnmedizin (O 203) für das Sommersemester 2010 und\n das Wintersemester 2010/2011\n66.\nVerordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Humanmedizin (O 202) für das\nSommersemester 2010 und das Wintersemester 2010/2011\nDas Rektorat der Medizinischen Universität Graz (MUG) hat gemäß § 124b UG 2002 idgF, per Beschluss\nnach Anhörung des Senates folgende Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium\nHumanmedizin (O 202) erlassen, die vom Universitätsrat genehmigt worden ist:\nPräambel\nDie Medizinische Universität Graz führt auf Basis von § 124b Universitätsgesetz 2002 ein\nAufnahmeverfahren für alle StudienwerberInnen durch.\nSinn dieser Verordnung ist die Regelung der Zulassung nach den Vorgaben des § 124b UG 2002 idgF.\nTEIL I - Geltungsbereich\n§ 1 Das in diesem Teil der Verordnung festgelegte Aufnahmeverfahren gilt für das Diplomstudium\nHumanmedizin (O 202) an der MUG.\n§ 2 Das Aufnahmeverfahren gilt für alle StudienwerberInnen, die im Studienjahr 2010/2011 erstmals zum\nDiplomstudium der Humanmedizin (O 202) an der Medizinischen Universität Graz (MUG) zugelassen\nwerden wollen. Es gilt auch für jene StudienwerberInnen, die aufgrund des Auswahlverfahrens des\nStudienjahres 2005/2006 nicht zulassungsfähig waren.\nAusgenommen sind jene StudienwerberInnen, die in Teil III dieser Verordnung beschrieben werden.\n§ 3 Zahl der Studienplätze\nDie gesetzlichen Vorgaben werden durch das Aufnahmeverfahren umgesetzt. Für das Studienjahr\n2010/2011 werden gem. § 124b Abs. 5 UG 2002 idgF 336 Studienplätze vergeben, davon 252 Plätze an\nStudienwerberInnen mit in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen als Gruppe 1, 67 Plätze an\nStudienwerberInnen aus EU-Mitgliedsstaaten und diesen im Hinblick auf den Studienzugang gleichgestellte\nPersonen mit nicht in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen als Gruppe 2, und 17 Plätze an sonstige\nausländische StudienwerberInnen, die weder in Gruppe 1 oder Gruppe 2 fallen.\nTEIL II - Verfahren\n§ 4 Anzuwendende Verfahrensregelung\nAuf das gegenständliche Aufnahmeverfahren kommt ausschließlich die Verfahrensregelung dieser\nVerordnung zur Anwendung.\n§ 5 Elektronische Voranmeldung\n(1) Alle StudienwerberInnen, die sich um einen Studienplatz im Diplomstudium Humanmedizin (O 202) an\nder MUG bewerben möchten, haben innerhalb der vom Rektorat vorgegebenen Anmeldefrist, die am\n01.02.2010 beginnt und am 21.02.2010 um 24:00 Uhr endet, an der elektronischen Voranmeldung über\ndie vom Rektorat eingerichtete Website im Internet teilzunehmen.\n(2) Die elektronische Voranmeldung ist Voraussetzung für die Anerkennung des Bewerbungsschreibens\ngem. § 5 dieser Verordnung sowie die Zulassung zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren. Eine elektronische\nVoranmeldung außerhalb der vom Rektorat festgesetzten Frist oder ohne Benützung der vom Rektorat\n__________________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 20. Jänner 2010\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@medunigraz.at"
},
{
"bulletin": {
"id": 6988,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "32",
"published": "2019-05-22T00:00:00+02:00",
"teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Satzung; Änderung Satzungsteil Studienrecht; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6988&pDocNr=897471&pOrgNr=1"
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"index": 20,
"text": "20\n§ 31. ÄNDERUNG DER CURRICULA\n (1) Änderungen der Curricula für ordentliche Studien haben nach Maßgabe des § 25 (1) Z 10 UG\n idgF durch Beschluss des Senates zu erfolgen.\n (2) Änderungen der Curricula sind jedenfalls unter Berücksichtigung des § 22 (1) Z 12 und § 58 (5)\n UG idgF dem Rektorat, der Dekanin/dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten und der\n Rechtsabteilung der Medizinischen Universität Graz zur Stellungnahme vorzulegen.\n (3) Ab in Kraft treten des geänderten Curriculums unterstehen alle Studierenden diesem geänderten\n Curriculum.\n (4) Wird ein Curriculum eines ordentlichen Studiums geändert, sind in diesem\n Äquivalenzbestimmungen zwingend aufzunehmen. Sind nicht alle Lehrveranstaltungen des\n neuen Curriculums diesbezüglich erfasst worden, wird auf dem Weg über die Dekanin/den\n Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten die die zuständige Curricularkommission damit\n befasst, um eine entsprechende Äquivalenzbestimmung festzulegen, welche auch unterjährig\n Gültigkeit erlangt.\n§ 32. KUNDMACHUNG UND INKRAFTTRETEN DER CURRICULA SOWIE DEREN ÄNDERUNGEN\n (1) Das Curriculum ist nach Genehmigung durch den Senat gemäß § 20 (6) Z 6 UG idgF im\n Mitteilungsblatt der Universität zu veröffentlichen.\n (2) Curricula ordentlicher Studien und deren Änderungen treten bei Veröffentlichung im\n Mitteilungsblatt vor dem 1. Juli mit 1. Oktober desselben Jahres in Kraft; bei Veröffentlichung\n nach dem 30. Juni treten sie mit 1. Oktober des nächsten Jahres in Kraft (§ 58 (6) UG idgF).\n§ 33. AUFLASSUNG VON STUDIEN\n (1) Die Auflassung eines bestehenden Studiums erfolgt durch einen Beschluss des Rektorates. Es\n ist Einvernehmen mit dem Senat anzustreben (§ 22 (1) Z 12 UG idgF).\n (2) Werden Studien aufgelassen, treten Curricula bei Veröffentlichung im Mitteilungsblatt vor dem\n 1. Juli mit Ablauf des 30. September desselben Jahres außer Kraft; bei Veröffentlichung nach\n dem 30. Juni treten Curricula mit 30. September des nächsten Jahres gemäß § 58 (6) UG idgF\n außer Kraft.\n (3) In Analogie zu § 54 (8) UG idgF können Studierende ordentlicher Studien diese bei Auflassen\n derselben innerhalb einer angemessenen Frist, die jedenfalls die Studiendauer zuzüglich von\n zwei Semestern zu umfassen hat, abschließen. Detailregelungen werden in Abstimmung mit\n dem Senat durch das Rektorat getroffen.\n INDIVIDUELLES STUDIUM\n § 34. ZULASSUNG\n Studierende sind berechtigt, einen Antrag auf Zulassung zu einem individuellen Bachelor- oder\n Masterstudium bei der Vizerektorin/dem Vizerektor für Studium und Lehre einzubringen.\n § 35. GENEHMIGUNG\n Die Vizerektorin/der Vizerektor für Studium und Lehre hat den Antrag nach Anhörung der\n facheinschlägigen Curriculumskommissionen bescheidmäßig zu genehmigen, wenn das beantragte\n Studium einem facheinschlägigen Studium gleichwertig ist. In der Genehmigung ist der Zeitpunkt der\n Zulassung zum individuellen Studium, die Durchführung des Studiums und der akademische Grad\n nach dem Schwerpunkt des Studiums festzulegen. (§ 55 UG idgF)\n SATZUNGSTEIL STUDIENRECHTLICHE BESTIMMUNGEN / Stand Mitteilungsblatt vom 22.05.2019,\n Stj 2018/2019, 32. Stk. RN136\n Seite 18 von 35"
},
{
"bulletin": {
"id": 8352,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "2",
"published": "2020-10-14T00:00:00+02:00",
"teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Curriculum: Universitätslehrgang (ULG) Mittleres Pflegemanagement - Wiederverlautbarung; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“; Festlegung des Rektorats zu den Voraussetzungen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Masterstudiums \r\nPflegewissenschaft; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der supplierenden Vorständin einer wissenschaftlichen klinischen \r\nOrganisationseinheit; Widerruf der Bestellung zur 2. Stellvertreterin des Vorstandes der Universitätsklinik für Blutgruppenserologie und \r\nTransfusionsmedizin; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8352&pDocNr=1069755&pOrgNr=1"
},
"index": 4,
"text": "5\n(4) Die/Der Vorsitzende hat nach Möglichkeit zu Ende eines jeden Studienjahres für das\nkommende Studienjahr, spätestens aber in der ersten Woche des neuen Studienjahres, den\nMitgliedern des Senats oder der Unterkommission eine Übersicht über die vorgesehenen\nordentlichen Sitzungstermine zu geben. Dieser Absatz ist auf Habilitations- und\nBerufungskommissionen nicht anzuwenden.\n(5) Der Termin einer Sitzung ist den Mitgliedern spätestens 12 Arbeitstage - bei\nHabilitationskommissionen spätestens 5 Arbeitstage - vor der Sitzung schriftlich unter Beifügung\neiner vorläufigen Tagesordnung bekannt zu geben. Diese Frist kann auf sieben Arbeitstage – bei\nHabilitationskommissionen auf 3 Arbeitstage - verkürzt werden, wenn dies zur Wahrung einer\ngesetzlichen Frist erforderlich ist.\n(6) Die/Der Vorsitzende hat eine Sitzung binnen 7 Arbeitstage - bei Habilitationskommissionen\nbinnen 3 Arbeitstagen - zum ehest möglichen Zeitpunkt einzuberufen, wenn der/die Vorsitzende\neine Beratung für notwendig erachtet, oder wenn wenigstens ein Viertel der stimmberechtigten\nMitglieder des Senats oder der Unterkommission schriftlich die Einberufung einer Sitzung zur\nBehandlung bestimmter Gegenstände unter Beifügung einer Vorlage zur Tagesordnung\nbeantragen.\n(7) Die Sitzungen der Unterkommissionen (ausgenommen Habilitations- und\nBerufungskommissionen) sind öffentlich. Einzelne Sitzungen und Sitzungsteile können auf\nBeschluss des Senats oder der Unterkommission nicht öffentlich gemacht werden.\n(8) Folgende Gegenstände dürfen nur in nichtöffentlichen Teilen der Senatssitzungen behandelt\nwerden:\n die Erlassung individueller hoheitlicher Verwaltungsakte\n Personalangelegenheiten (inkl. Habilitationen und Berufungen)\n Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofbeschwerden und Gegenschriften hierzu\n sonstige Gegenstände, wenn dies die Einhaltung des Datenschutzes und der\n Amtsverschwiegenheit erfordert.\n(9) Die Einladung zu einer Sitzung hat zu enthalten:\n Zeit und Ort;\n Vorschläge zur Tagesordnung;\n allfällige Vorschläge auf Beiziehung von Fachleuten und Auskunftspersonen.\n(10) Mitglieder des Senats sind berechtigt, sich über alle Angelegenheiten der Medizinischen\nUniversität Graz zu informieren. Alle Universitätsorgane inklusive der obersten Organe lt. § 20\n(1) UG sind verpflichtet, dem Senat alle zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen, Geschäftsstücke\nund Unterlagen über die vom Senat bezeichneten Gegenstände unter Wahrung des Datenschutzes\nund der Amtsverschwiegenheit vorzulegen.\n§ 6a Virtuelle Sitzungen per Videokonferenz\n(1) Die/der Vorsitzende kann schriftlich eine Sitzung per Videokonferenz einberufen, wenn die\nphysische Anwesenheit (Präsenzanwesenheit) von Mitgliedern oder sonstigen\nSitzungsteilnehmer/innen auf Grund von äußeren bzw. dringlichen Umständen oder auf Grund\nvon behördlichen/universitären Empfehlungen bzw. Maßnahmen in Ausnahmesituationen nicht\nmöglich oder nicht tunlich ist.\n(2) Bei der Abhaltung von sog. virtuellen Sitzungen unter Verwendung digitaler\nKonferenzsoftware sind folgende Regelungen zu beachten:\n1. Die Teilnehmer/innen an der virtuellen Sitzung geben ausdrücklich zu Protokoll, dass sie sich\nalleine im jeweiligen Raum befinden. Sobald eine weitere Person den Raum betritt, meldet das\ndie/der Teilnehmer/in unverzüglich.\n ___________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 14.10.2020, StJ 2020/21, 2. Stk. RN5\n Seite 3 von 7"
},
{
"bulletin": {
"id": 6413,
"academic_year": "2017/18",
"issue": "35",
"published": "2018-06-27T00:00:00+02:00",
"teaser": "Ethikkommission: Nachnominierungen; Stiftungsbeirat der Szolomayer Privatstiftung; Arbeitskreis für Gleichbehandlungen: Nachnominierungen; Richtlinie des Rektorats - Änderung: Änderung Anhang I der Richtlinie für Universitätslehrgänge an\r\nder Medizinischen Universität Graz; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der \r\nMedizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Universitätslehrgang (ULG) Academic Expert in Dermoscopy; Universitätslehrgang (ULG) Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6413&pDocNr=777685&pOrgNr=28397"
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"index": 73,
"text": "74\n ALLGEMEINER TEIL\n Präambel\nDas Diplomstudium Zahnmedizin wurde eingeführt um die Vergleichbarkeit der Studiendauer mit der\nMehrzahl der europäischen Staaten herzustellen. Es löste in seinen Grundzügen die seinerzeitige\nFachausbildung zum Facharzt/ zur Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ab und orientiert sich\nin seinen Zielen an der 3 jährigen Fachausbildung.\nDas Diplomstudium Zahnmedizin bereitet die Studierenden auf den zukünftigen Beruf als\nZahnarzt/Zahnärztin vor. Es werden theoretische Grundlagen und praktische Fertigkeiten in integrativer,\nthemenzentrierter und patientInnen-orientierter Form vermittelt. Besonderen Stellenwert nehmen\nhumanwissenschaftliche Aspekte im Sinne des biopsychosozialen Modells ein. Weiters werden die\nGrundzüge wissenschaftlichen Denkens vermittelt.\nEs wird angestrebt, für die Studierenden auf Basis einer breiten medizinischen Bildung die besten\nVoraussetzungen für den Eintritt in das Berufsleben und optimale Grundlagen für die postgraduale\nAusbildung in allen zahnärztlichen Fachbereichen zu schaffen. Zugleich sollen Sie befähigt werden, sich im\nSinne eines lebenslangen Lernens mit den medizinischen Veränderungen im Laufe der Tätigkeit kritisch\nauseinander setzen zu können.\nDieses Curriculum erfordert auch eine inhaltliche Integration der postgradualen Weiterbildung, um ein in\nsich konsistentes Konzept der gesamten zahnmedizinischen Ausbildung zu schaffen. Das Studium\nZahnmedizin ist ein Diplomstudium.\nEs dient auch als Voraussetzung für die wünschenswerte Aufnahme eines Doktoratstudiums der\nmedizinischen Wissenschaft.\nDie Gleichstellung der Geschlechter wird bei Lehrenden und Studierenden gewährleistet und durch den\nArbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen begleitet. Geschlechtsspezifische Aspekte werden inhaltlich\nwährend des gesamten Studiums berücksichtigt.\n § 1.\n Ziele des Studiums\n 1. Die Ziele orientieren sich an den Ausbildungsinhalten und Profilen der seinerzeitigen Ausbildung zur\n Fachärztin /zum Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.\n 2. Das Diplomstudium Zahnmedizin vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten in allen herkömmlichen\n Teilgebieten der Zahnmedizin wie konservierende Zahnheilkunde, zahnärztliche Chirurgie,\n prothetische und restaurative Zahnheilkunde, Parodontologie, Orthodontie und beinhaltet auch die\n Strahlenschutzausbildung in einem Ausmaß, welches der Sicherstellung der zahnärztlichen\n Grundversorgung einer allgemeinen zahnärztlichen Praxis dient. Außerdem wird ein besonderes\n Augenmerk auf die Aspekte der Prophylaxe und Prävention gelegt.\n 3. Das Diplomstudium dient als Grundlage für weiterführende Spezialausbildungen auf dem Gebiet\n der Zahnmedizin in universitären und außeruniversitären Bildungsinstitutionen.\n 4. Das Diplomstudium bildet die Basis für die wissenschaftliche Tätigkeit in den Teilgebieten der\n Zahnmedizin.\n § 2.\n Studiendauer, Studienabschnitte\n(1) Das Diplomstudium Zahnmedizin besteht aus drei Studienabschnitten mit einer Studiendauer von 12\nSemestern.\n(2) Der erste Studienabschnitt umfasst zwei Semester und ist mindestens zu 90 % identisch mit dem ersten\nStudienjahr der Studienrichtung Humanmedizin. Er hat die Aufgabe, das Wissen und grundlegendes\nVerständnis bezüglich des menschlichen Organismus zu vermitteln und soll die theoretischen\nVoraussetzungen für das Verstehen der klinischen Präsentationen liefern. Erstes Training ärztlicher\n Curriculum Zahnmedizin, Vers.17 In Kraft 1.10.2018 4"
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