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                "id": 8552,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "12",
                "published": "2020-11-25T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinie des Rektorates - Richtlinie des Rektorats „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Studienrechtliche Bestimmungen – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Besetzung von Professuren nach § 99a UG; Senat: Satzung: Satzungsteil – HAUPTSTÜCK B – Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senates – Änderung; Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat; Senat: Änderung der Nominierungen in den Senat; Senat: Ergebnis der Wahl der Stellvertreterin des Schriftführers in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8552&pDocNr=1083357&pOrgNr=1"
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            "index": 50,
            "text": "51\n              wissenschaftliche Fehlverhalten, der Verpflichtung zur Überarbeitung und die\n              studienrechtlichen Konsequenzen bei einer Abgabe ohne Überarbeitung.\n       (2) Wird wissenschaftliches Fehlverhaltens bei der Abgabe, insbesondere durch\n              Überprüfung des Ergebnisreports einer Plagiatssoftware durch die Leiterin/den Leiter\n              der Lehrveranstaltung bzw. nach Abgabe festgestellt, wird die schriftliche Arbeit\n              negativ bewertet und auf die Anzahl der zulässigen Prüfungsantritte angerechnet. Die\n              Lehrveranstaltung muss wiederholt werden.\n       (3) Wird wissenschaftliches Fehlverhaltens nach der Beurteilung und vor\n              Studienabschluss festgestellt, wird die Beurteilung von der Dekanin/dem Dekan für\n              studienrechtliche Angelegenheiten nach § 73 UG idgF für nichtig erklärt und auf die\n              Anzahl der zulässigen Prüfungsantritte angerechnet. Die Lehrveranstaltung muss\n              wiederholt werden.\n       (4) Wird schwerwiegendes wissenschaftlichen Fehlverhaltens nach Abschluss des\n              Studiums festgestellt, wird die Beurteilung von der Dekanin/dem Dekan für\n              studienrechtliche Angelegenheiten für nichtig erklärt. Der verliehene akademische\n              Grad wird bescheidmäßig von der Dekanin/dem Dekan für studienrechtliche\n              Angelegenheiten aberkannt. Sofern basierend auf dem Abschluss dieses Studiums\n              ein Folgestudium erfolgreich absolviert wurde, ist auch dieser akademische Grad von\n              der Dekanin/dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten abzuerkennen.\n                         Wissenschaftliches Fehlverhalten bei Abschlussarbeiten\n§ 62. Umgang mit Plagiaten und anderem Vortäuschen wissenschaftlicher Leistung bei\n      Abschlussarbeiten (wissenschaftlichen Arbeiten)\n      Wird im Rahmen von Abschlussarbeiten ein wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt,\n      gilt in Abhängigkeit der zeitlichen Feststellung folgendes:\n          (1) Erfolgt der Nachweis des wissenschaftlichen Fehlverhaltens vor Einreichung der\n              schriftlichen Arbeit, ist ein dokumentiertes und verbindliches Gespräch zwischen der\n              Betreuerin/dem Betreuer und der/dem Studierenden mit dem Hinweis auf das\n              wissenschaftliche Fehlverhalten, der Verpflichtung zur Überarbeitung und die\n              studienrechtlichen Konsequenzen bei einer Einreichung ohne Überarbeitung zu\n              führen. Die Betreuerin/der Betreuer kann in schwerwiegenden Fällen die weitere\n              Betreuung des aktuellen Themas verweigern oder die Betreuung gänzlich\n              zurücklegen. Die/der Studierende muss gegebenenfalls ein neues Thema und eine\n              neue Betreuerin oder neuen Betreuer wählen. Die Dokumentation des verbindlichen\n              Gespräches zwischen Betreuerin/Betreuer und der/dem Studierenden ist der Dekanin/\n              dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten zu übermitteln.\n          (2) Wird der Nachweis des wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei Einreichung,\n              insbesondere bei Überprüfung des Ergebnisreports einer Plagiatssoftware durch die\n              Betreuerin/den Betreuer der wissenschaftlichen Arbeit oder nach Einreichung und bei\n              Beurteilung von einem der Beurteilenden festgestellt, so wird die schriftliche Arbeit\n              negativ benotet. In jedem Fall ist die Dekanin/der Dekan für studienrechtliche\n              Angelegenheiten und das Rektorat zu informieren. Nach Anhörung der/des\n              Studierenden und der Betreuerin/des Betreuers der Abschlussarbeit durch das\n              Rektorat gemeinsam mit der Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis und die\n              Dekanin/der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten der Medizinischen\n              Universität Graz entscheidet das Rektorat über die weitere Vorgangsweise.\n                                                         Mitteilungsblatt vom 25.11.2020, StJ 2020/21, 12. Stk RN32"
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            "bulletin": {
                "id": 3886,
                "academic_year": "2012/13",
                "issue": "19",
                "published": "2013-06-19T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Ausschreibung Universitätsforschungspreis der Industrie 2013; Josef-Krainer-Würdigungspreis für 2014; Josef-Krainer-Förderungspreis für 2014; Ausschreibung Universitätsprofessur für hereditäre neuromuskuläre Erkrankungen gem. § 99 Abs. 1 UG; Ausschreibung Universitätsprofessur für Hygiene und Mikrobiologie",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3886&pDocNr=103231&pOrgNr=1"
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            "index": 12,
            "text": "- 13 -\nDiese Stelle ist gekoppelt mit einer Anstellung im Ludwig Boltzmann Institut für Lungengefäßforschung\n(50%), die gesondert vergütet wird.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Horst Olschewski, Leiter der Klinischen Abteilung für\nPulmonologie an der Universitätsklinik für Innere Medizin, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nhorst.olschewski@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-12183.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D182 ex 2012/13 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 10. Juli 2013                                                                      www.medunigraz.at/stellen\n                                               5 Stellen für DissertationsstudentInnen\n                                                  (Wissenschaftliche MitarbeiterInnen)\n                                                     (davon 1 Stelle über Globalbudget\n                                                  und 4 Stellen über Drittmittel finanziert)\n                                           im PhD Doktoratskolleg „Molecular Inflammation“\n                                                      zu besetzen ab 1. Oktober 2013,\n                                                                 befristet auf 1 Jahr\n                                         (mit Verlängerungsmöglichkeit um weitere 2 Jahre)\nDie Medizinische Universität Graz bietet ein 3-jähriges PhD-Studium im Doktoratskolleg „Molecular\nInflammation“ in englischer Sprache. Das Programm ermöglicht eine moderne Ausbildung im Gebiet der\nGrundlagen von entzündlichen Krankheiten, Krebs, Stoffwechsel- und Gefäßerkrankungen und deren\nTherapien. Die Dissertationsthemen umfassen Grundlagenforschung und klinisch relevante translationale\nForschung und ebenso ein breites Spektrum experimenteller Techniken.\nErfolgreiche BewerberInnen erhalten eine auf ein Jahr befristete, bezahlte Dissertationsstelle mit\nVerlängerungsmöglichkeit um weitere zwei Jahre.\nVoraussetzung für die Bewerbung ist ein Diplomgrad (Master) in Medizin, Chemie oder Life Sciences.\nDer Abschluss des Diplomstudiums sollte, außer in begründeten Fällen, nicht länger als drei Jahre\nzurückliegen.\nWeitere           Informationen            sowie        die       obligatorischen          Antragsformulare           finden     Sie       unter:\nhttp://www.medunigraz.at/DK-MOLIN\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und unter Verwendung der\nvorgegebenen Formulare per E-Mail an: dk-molin@medunigraz.at\nDie Bewerbungsfrist endet am 17. Juli 2013.\n151.4 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Organisationseinheiten, in denen\nFrauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitätspersonal und in\nLeitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                    MTBl. vom 19.06.2013, StJ 2012/13, 19. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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        {
            "bulletin": {
                "id": 242,
                "academic_year": "2006/07",
                "issue": "29",
                "published": "2007-07-04T00:00:00+02:00",
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            "index": 56,
            "text": "- 57 -\n1.3.2 Ziele der einzelnen Studienabschnitte\nErster Studienabschnitt (Dauer: 1 Jahr; 1. – 2. Semester)\nDer erste Studienabschnitt vermittelt Wissen und grundlegendes Verständnis des menschlichen Organis-\nmus und soll den theoretischen Unterbau für das Verstehen der klinischen Präsentationen liefern. Im\nRahmen der Studieneingangsphase finden erste Trainings ärztlicher Fertigkeiten, psychosozialer Fähigkei-\nten mit Schwerpunkt Kommunikation und Grundzüge des ärztlichen Handelns ebenso Platz wie die Ein-\nführung in die Allgemeinmedizin und in weitere für das Medizinstudium wesentliche Fächer. Insbesonde-\nre finden bereits in dieser Phase des Studiums ein Stationspraktikum und eine Berufsfelderkundung statt,\nwodurch ein frühzeitiger Patientenkontakt gewährleistet wird.\nZweiter Studienabschnitt (Dauer: 4 Jahre; 3. – 10. Semester)\nIm zweiten Studienabschnitt erarbeiten sich die Studierenden das Wissen über den gesunden und kran-\nken Organismus. Als Grundlage dient der themenzentrierte, patientenorientierte, fächerübergreifende\nUnterricht unter Einbeziehung der klinischen Präsentationen und unter Verwendung neuer Lehrformen\nwie dem Problem-basierten Lernen. Zunehmendes Training der ärztlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten\ngewährleistet durchgehend die praktische Anwendung des theoretisch erworbenen Wissens.\nDritter Studienabschnitt (Dauer: 1 Jahr; 11. – 12. Semester)\nIm dritten Studienabschnitt liegt der Schwerpunkt auf der klinischen Ausbildung im Stationsbetrieb. In\ndiesem Studienabschnitt ist spätestens eine Diplomarbeit vorzulegen.\n1.4 Angestrebtes wissenschaftliches und berufliches Qualifikationsprofil der Absolven-\ntInnen\n1.4.1 Qualifikationsprofil\nsiehe Anhang I\n1.4.2 Besondere fachübergreifende Kompetenzen\nInsbesondere im Rahmen der Tracks Kommunikation/Supervision/Reflexion und Naturwissenschaften/\nBiomedizinische Technik/Informationswissenschaften sowie durch die integrativen Lehrformen - wie für\ndie medizinische Ethik - wird die fächerübergreifende Kompetenz gefördert.\n1.5 Internationalisierung\n1.5.1 European Credit Transfer System (ECTS)\nZur internationalen Anrechenbarkeit wird der Umfang des Studiums und einzelner Studienleistungen in\nECTS-Punkten angegeben, welche auf dem tatsächlichen Arbeitspensum beruhen und die Zeit für den\nBesuch von Lehrveranstaltungen inkludieren. Entsprechend dem UG 2002 werden 60 ECTS-Punkte pro\nJahr vergeben, was einem Arbeitspensum von 1500 Echtstunden entspricht. Die ECTS-Punkte werden\nu.a. mittels Studierendenbefragung ermittelt. Im Anhang wird die ECTS-Punkte-Vergabe zu den einzel-\nnen Lehrveranstaltungen aufgelistet.\n1.5.2 Anerkannte weitere Unterrichtssprachen außer Deutsch\nAusgewählte Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache angeboten, es wird ein Anteil von 10%\nangestrebt.\n1.5.3 Integrierte Auslandsstudien\nDen Studierenden wird durch die Teilnahme am „Austrian American Medical Education Program (AA-\nMEP)“ im Rahmen von Speziellen Studienmodule (SSM), Famulaturen und Wahlfächern die Möglichkeit\nzur Vorbereitung auf die Zulassung zur Erlangung des \"Educational Commission for Foreign Medical Gra-\nduates (ECFMG) Certificate“ gegeben.\n1.5.4 Internationale Vergleichbarkeit\nDie Vergleichbarkeit ist durch die Teilnahme am ECTS–Programm gegeben. Es wird auch weiterhin jede\nTeilnahme an den EU- und anderen internationalen Austauschprogrammen gefördert.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                            MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "bulletin": {
                "id": 8793,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "25",
                "published": "2021-03-03T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Vorstand*Vorständin einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen wissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zur stellvertretenden supplierenden Vorständin einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen wissen-schaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Leiter*in einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen \r\nwissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden supplierenden Leiter*in einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen \r\nwissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Vorstand*Vorständin einer wissenschaftlichen nichtklinischen \r\nOrganisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Vorstand*Vorständin einer wissenschaftlichen nichtklinischen \r\nOrganisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Lehrstuhlinhaber*in; Leitungen: Bestellung zur stellvertretenden supplierenden Lehrstuhlinhaberin; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Leiter*in eines Diagnostik- & Forschungsinstituts; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden supplierenden Leiter eines Diagnostik- & Forschungsinstituts; Leitungen: Bestellung zum Leiter des Diagnostischen Bereichs des Diagnostik- und Forschungsinstituts für Pathologie; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Diagnostischen Bereichs des Diagnostik- und Forschungsinstituts für Pathologie; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professur",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8793&pDocNr=1115046&pOrgNr=1"
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            "index": 27,
            "text": "28\n102.1. Ausschreibung von Professuren\nDie Medizinische Universität Graz ist eine junge Organisation mit traditionsreichen Wurzeln, die sich an\nden Werten einer nachhaltigen und umfassenden Gesundheitsversorgung orientiert. Rund 2.100\nMitarbeiter*innen arbeiten in Forschung, Lehre und Patient*innenbetreuung. Folgende attraktive und\nanspruchsvolle Position wird besetzt:\n               Universitätsprofessur für Innere Medizin und\n                                                           Infektiologie\n                                                              gem. § 98 UG\n                                an der Klinischen Abteilung für Infektiologie\n                                   der Universitätsklinik für Innere Medizin\nDie neu errichtete Klinische Abteilung für Infektiologie (vormals Sektion Infektiologie und\nTropenmedizin) erfüllt zentrale Aufgaben in Forschung, Lehre und Patient*innenbetreuung im\nVerbund der Universitätsklinik für Innere Medizin. Eingebettet am LKH-Universitätsklinikum Graz ist\nes die Aufgabe dieser Klinischen Abteilung deren klinikinterne Forschungs- und\nBehandlungsschwerpunkte                        weiterzuentwickeln                 und        ihre       Arbeit       in     translationale\nForschungsschwerpunkte der Universitätsmedizin einzubringen. Die Klinische Abteilung für\nInfektiologie verantwortet den klinikumsweiten infektiologischen Konsiliardienst, das gesamte\nSpektrum infektiologischer Erkrankungen betreffend, dies ergänzend zur eigenständigen\nunmittelbaren ambulanten sowie stationären Behandlung. Die Klinische Abteilung für Infektiologie\nverfügt über ein eigenes Mikrobiologisches Labor. Das Einzugsgebiet mit mehr als 1,2 Mio.\nEinwohner*innen schließt die gesamte Steiermark sowie angrenzende Bundesländer ein.\nDie*Der für die Leitungsfunktion der Klinischen Abteilung für Infektiologie vorgesehene\nUniversitätsprofessor*in wird mit folgenden zentralen Aufgaben betraut:\n     Eigenverantwortliche klinische Tätigkeit sowie Forschung und Lehre im gesamten Spektrum der\n      Infektiologie\n     Regionale, nationale und internationale Vertretung des Sonderfachs Innere Medizin und Infektiologie\n      in Forschung und Lehre\n     Ausbau          bestehender            sowie        Etablierung          neuer        klinikinterner         Behandlungs-         sowie\n      Forschungsschwerpunkte (Infektionen bei immunsupprimierten Patient*innen, Infektionen bei\n      kritisch kranken Patient*innen, mykologische Infektionen) in kooperativer Abstimmung mit anderen\n      Fachgebieten und allfällig geplanter weiterer interdisziplinärer, interuniversitärer Einrichtungen\n     Intensivierung der Kooperation mit dem gesamten Bereich der universitären klinischen und\n      vorklinischen Forschungseinrichtungen, im Besonderen mit dem Diagnostik- & Forschungsinstitut für\n      Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin und dem Diagnostik- & Forschungsinstitut für Pathologie\n     Umsetzung der universitären Lehre, postgraduellen Ausbildung und der Lehre in Doktoratsstudien\n     Strukturierte Nachwuchsförderung, insbesondere von Wissenschafter*innen\n     Kooperative Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Universitätsklinik für Innere Medizin\n      gemeinsam mit den anderen Führungskräften und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den anderen\n      bestehenden neun Klinischen Abteilungen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n     Abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitätsausbildung in Humanmedizin\n     Fachärzt*in für Innere Medizin und Infektiologie oder gleichwertige ausländische Qualifikation\n     Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Befähigung\n     Mehrjährige profunde klinische Erfahrung im Gebiet Infektiologie\n     Mehrjährige Führungs- und Managementerfahrung an einer klinischen/wissenschaftlichen Einrichtung\n                                                                                                 MTBl. vom 03.03.2021, StJ 2020/21, 25. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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                "id": 8894,
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                "teaser": "Richtlinien: Richtlinie des Rektorates „Open Access Policy“; Widerruf der Bestellung zum 2. stellvertretenden supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Korrektur Nominierung Habilitationskommission; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8894&pDocNr=1129974&pOrgNr=1"
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            "index": 2,
            "text": "3\n              Open Access Policy der Medizinischen Universität Graz\nDie Med Uni Graz bekennt sich zu den Prinzipien von Open Science und sieht es im Rahmen ihrer\ngesellschaftlichen Verantwortung als Aufgabe, sowohl Fachexpert*innen als auch der interessierten\nÖffentlichkeit, Publikationen und Forschungsergebnisse aber auch Forschungsdaten nach Möglichkeit\nniederschwellig zugänglich zu machen. Der Umgang mit Forschungsdaten an der Med Uni Graz ist in einer\neigenen Policy für Forschungsdatenmanagement (1) geregelt.\nEin wichtiges Element von Open Science ist Open Access. Adressat*innen dieser Open Access Policy sind alle\nAngehörigen der Med Uni Graz. Die wissenschaftliche Freiheit der Angehörigen der Med Uni Graz bzw. die\nfreie Wahl der Publikationsmöglichkeiten wird durch diese Policy nicht eingeschränkt. Vielmehr soll durch\ndie Umsetzung der Open Access Policy eine größere Sichtbarkeit, Verfügbarkeit und Nachnutzung sowie die\ndauerhafte Zitierfähigkeit der Forschungsergebnisse der Med Uni Graz erreicht werden.\nDie Med Uni Graz beteiligt sich an nationalen und internationalen Open Access Initiativen und unterstützt\nin diesem Sinne auch die Forderungen der Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences\nand Humanities (2) und beteiligt sich aktiv an Diskussionen und Entwicklungen zu Plan S (3) sowie zur\nPariser Erklärung zu Open Educational Resources (4).\nFolgende Empfehlungen und Maßnahmen dienen der konkreten Implementierung von Open Access an der\nMed Uni Graz:\n•    Die Med Uni Graz fordert alle Universitätsangehörigen auf, ihre wissenschaftlichen Publikationen\n     grundsätzlich in qualitätsgesicherten Medien zu veröffentlichen. Dieser Qualitätssicherungsprozess\n     umfasst jedenfalls einen unabhängigen, wissenschaftlichen Peer Review. Bei der Auswahl des\n     Publikationsmediums – nach Möglichkeit Open Access – ist jedenfalls nach dem Prinzip „Think – Check –\n     Submit“ (5) vorzugehen.\n•    Um bei der Wahl des Publikationsmediums die Ansprüche von Qualitätssicherung und Open Access zu\n     vereinen, sind u.a. folgende Wege möglich:\n            o   Durch vertragliche Vereinbarungen, die die Med Uni Graz mit mehreren Verlagen\n                abgeschlossen hat, wird es korrespondierenden Autor*innen der Med Uni Graz ermöglicht,\n                ohne Bezahlung einer zusätzlichen Artikelgebühr (article processing charge - APC)\n                Publikationen schnell und unkompliziert in einer Vielzahl von renommierten Journalen Open\n                Access zu veröffentlichen. Die Geltungsbereiche der jeweils aktuell gültigen Verträge sind\n                auf der Webseite der Universitätsbibliothek (6) der Med Uni Graz sowie in MUniverse zu\n                finden.\n            o   Bei der Wahl von reinen Open Access-Journalen wird empfohlen, darauf zu achten, dass\n                diese idealerweise im Directory of Open Access Journals (7) gelistet sind (auf das Prinzip\n                des „Think – Check – Submit“ (5) wird hier nochmals verwiesen). Weiterführende Auskünfte\n                können beim Open Access Koordinator der Med Uni Graz (8) eingeholt werden.\nMitteilungsblatt vom 14.04.2021, StJ 2020/21, 31. Stück RN 119                               Seite 1 von 3"
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            "bulletin": {
                "id": 5249,
                "academic_year": "2015/16",
                "issue": "7",
                "published": "2015-12-16T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Leitungsbestellungen in wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheiten; Leitungsbestellung einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Leistungsvereinbarung 2016-2018 der Medizinischen Universität Graz; Bestellung der Ethikkommissionsmitglieder in den Senat der \r\nMedizinischen Universität Graz; Einsetzung einer Berufungskommission; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5249&pDocNr=442638&pOrgNr=1"
            },
            "index": 52,
            "text": "-53-\n\nC2.2. Darstellung der Leistungen im Weiterbildungsbereich\n1. Verzeichnis der Universitätslehrgänge (Stand WS 2015/2016)\n\n \n\nUniversitätslehrgang Bezug zur LLL-Strategie/EP Ressourcenquellen\n\nMaster of Public Health (MPH) Punkte 1, 4, 6 und 8 der LLL- Teilnahmegebühren; Landes-\nStrategie, Punkt „Nutzung inhalt- förderung; Drittmittelfinan-\nlicher und ressourcentechnischer zierte OSL Mitarbeiter/innen\nSynergien“ laut EP\n\nMBA in Health Care and Hospi- Punkte 1, 4, 6 und 8 der LLL- Teilnahmegebühren; organisa-\ntal Management Strategie, , tor. Zusammenarbeit § 56 UG;\nPunkt „Nutzung inhaltlicher und (Drittmittelfinanzierte) OSL\nressourcentechnischer Synergien“ Mitarbeiter/innen\nlaut EP\n\nMaster of Health Education Punkte 1, 4, 6 und 8 der LLL- Teilnahmegebühren; Drittmit-\nStrategie telfinanzierte OSL Mitarbei-\nter/innen\n\nMaster of Science in Arbeits- Punkte 1, 4, 6 und 8 der Teilnahmegebühren; organisa-\nund Organisationsmedizin Strategie tor.\nZusammenarbeit § 56 UG\n\nMaster of Science in Präven- Punkte 1, 4, 6 und 8 der Teilnahmegebühren; organisa-\ntions- und Gesundheitsma- Strategie tor.\nnagement in Unternehmen Zusammenarbeit § 56 UG\n\nMaster in Public Health Punkte 1, 4, 6 und 8 der Teilnahmegebühren; organisa-\nGovernance (MSc PHG) Strategie, tor.\nZusammenarbeit § 56 UG\n\nMaster in kardiorespiratori- Punkte 1, 4 und 6 der Teilnahmegebühren; Drittmit-\nscher Physiotherapie Strategie, telfinanzierte OSL Mitarbei-\n(MSc) ter/innen\n\nMaster of Science in ange- Punkte 1, 4, 6 und 8 der Teilnahmegebühren; organisa-\nwandter Ernährungsmedizin Strategie tor. Zusammenarbeit § 56 UG\n(MSc)\n\nMaster of Science in Dermos- Punkte 1, 4, 5, 6 und 8 der LLL- Teilnahmegebühren; Drittmit-\ncopy and Preventive Oncology Strategie, Punkt „Nutzung inhalt- telfinanzierte OSL Mitarbei-\nlicher und ressourcentechnischer ter/innen\nSynergien“ laut EP\n\nMaster of Science in Medizini- Punkte 1, 4, 6 und 8 der LLL- Teilnahmegebühren; Drittmit-\nscher Genetik Strategie telfinanzierte OSL Mitarbei-\nter/innen\n\nULG für Ärztinnen und Ärzte im Punkte 1,4 und 6 der LLL- Teilnahmegebühren; organisa-\nöffentlichen Gesundheitsdienst Strategie tor. Zusammenarbeit § 56 UG\n(MAS)\n\nInterdisziplinäre Frühförderung Punkte 1, 4, 6 und 8 der LLL- Teilnahmegebühren; organisa-\n& Familienbegleitung Strategie tor. Zusammenarbeit § 56 UG\n\nSonderausbildung in der Anäs- Punkte 1, 4, 6 und 8 der LLL- Teilnahmegebühren; organisa-\nthesiepflege Strategie tor. Zusammenarbeit § 56 UG\n\nSonderausbildung in der Kin- Punkte 1, 4, 6 und 8 der LLLStra- Teilnahmegebühren; organisa-\nderintensivpflege tegie, tor. Zusammenarbeit § 56 UG\n\nSonderausbildung in der Inten- Punkte 1, 4, 6 und 8 der LLL- Teilnahmegebühren; organisa-\nsivpflege Strategie tor. Zusammenarbeit § 56 UG\n\nSonderausbildung in der Pflege Punkte 1, 4, 6 und 8 der LLL- Teilnahmegebühren; organisa-\nbei Nierenersatztherapie Strategie tor. Zusammenarbeit 8 56 UG\n\n \n\n \n\nBMWFW Medizinische Universität Graz Seite 51\n\n \n\nMTBI. vom 16.12.2015, SU 2015/16, 7. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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        {
            "bulletin": {
                "id": 49,
                "academic_year": "2003/04",
                "issue": "37",
                "published": "2004-06-16T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=49&pDocNr=4740&pOrgNr=1"
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            "index": 4,
            "text": "-5-\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Universi-\ntätsklinik für Radiologie zu besetzen ab sofort bis voraussichtlich 18. Februar 2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nAbsolvierte Gegenfächer, Vorerfahrung in der Lehre; (einschlägige) wissenschaftliche Vorerfahrung;\nFremdsprachenkenntnisse (insb. Englisch); über Grundkenntnisse hinausgehende PC-Kenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 07. Juli 2004 (Kennzahl: W67)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Hals-, Nasen- Ohren- Universi-\ntätsklinik voraussichtlich zu besetzen ab 01. August 2004.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nAbgeschlossener Turnus, abgeleistetes Bundesheer bzw. Zivildienst, Kenntnisse und praktische Er-\nfahrungen im Fache HNO, sowie in HNO-relevanten anderen klinisch-medizinischen Fächern. Insbe-\nsondere werden Vorkenntnisse auf HNO-onkologischem Gebiet erwünscht. Gute Teamfähigkeit, Inte-\nresse an wissenschaftlichen Arbeiten, gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Medizin-orientierten EDV,\nFremdsprachenkenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 07. Juli 2004 (Kennzahl: W68)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Anästhesio-\nlogie und Intensivmedizin voraussichtlich zu besetzen ab 01. August 2004.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nAbsolvierte Gegenfächer bzw. abgeschlossene Turnusausbildung, Notarztdiplom, einschlägige wis-\nsenschaftliche Vorerfahrung, EDV-Kenntnisse, Fremdsprachenkenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 07. Juli 2004 (Kennzahl: W69)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Universi-\ntätsklinik für Psychiatrie voraussichtlich zu besetzen ab 03. September 2004\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nPsychotherapeutische Qualifikation bzw. Vorkenntnisse, abgeleistete Gegenfächer (Interne und Neu-\nrologie). Praktische und wissenschaftliche Vorerfahrungen im Bereich der Psychiatrie.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 07. Juli 2004 (Kennzahl: W71)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Medizinischen Universitätskli-\nnik/Gemeinsamer Bereich Diabetologie und Stoffwechsel zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nPromotion sub auspiciis praesindentis, Kenntnisse in klinischer und experimenteller Diabetologie,\nErfahrung in der Durchführung klinischer Studien, Erfahrung in nicht-invasiver Gefäßdiagnostik.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 07. Juli 2004 (Kennzahl: W76)\n1 halbe Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Der-\nmatologie und Venerologie zu besetzen ab sofort befristet bis 31. Jänner 2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nAbgeleistete Gegenfächer. Dermatologische Vorerfahrung und wissenschaftliche Beschäftigung mit\ndem Fach.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 07. Juli 2004 (Kennzahl: W77)\n1 Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb am Klinischen Institut für Medizinische und Chemische Labordiagnostik\nvoraussichtlich zu besetzen ab 01. September 2004.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, Facharzt für Med. u. Chem. Labor-\ndiagnostik.\nErwünschte Kenntnisse: Habilitation, Kenntnisse in der Epidemiologie und Pathobiochemie der Athe-\nroaklerose, des metabolischen Syndroms und des Typ 2 Diabetes.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 07. Juli 2004 (Kennzahl: W78)"
        },
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            "bulletin": {
                "id": 8151,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "42",
                "published": "2020-07-29T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Satzung der Medizinischen Universität Graz",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8151&pDocNr=1036619&pOrgNr=1"
            },
            "index": 39,
            "text": "40\n       (7)   Nostrifizierungswerberinnen und -werbern, welche weniger als sechs Fachbereiche des Stich-\n             probentests positiv absolviert haben (fünf oder weniger), werden im Nostrifizierungsbescheid\n             Prüfungen des Regelstudiums und allenfalls die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit vor-\n             geschrieben, um die Vergleichbarkeit der Gesamtausbildung herzustellen. Aufgrund der länder-\n             spezifischen Unterschiede sind die Fachbereiche Rezeptierkunde und Gerichtliche Medizin jeden-\n             falls vorzuschreiben.\n§ 67. Sonstige Nostrifizierungsverfahren\nAls Beweismittel ist auch für andere Studien an der Medizinischen Universität Graz ein Stichprobentest in\nmündlicher oder/und schriftlicher und gegebenenfalls praktischer Form zulässig, um nähere Kenntnisse über\ndie Inhalte des ausländischen Studiums zu erzielen.\n§ 68. Nostrifizierungsbescheid\n       (1)   Die Nostrifizierung ist von der Dekanin/dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten mit Be-\n             scheid auszusprechen. Im Bescheid ist festzulegen, welchem inländischen Studienabschluss der\n             ausländische Studienabschluss entspricht und welchen inländischen akademischen Grad die An-\n             tragstellerin/der Antragsteller an Stelle des ausländischen akademischen Grades auf Grund der\n             Nostrifizierung zu führen berechtigt ist. Die Ausfertigung des Bescheides ist auf der Urkunde, die\n             als Nachweis des ausländischen Studienabschlusses vorgelegt wurde, zu vermerken.\n       (2)   Aufgrund des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens kann der Nostrifizierungswerberin oder dem\n             Nostrifizierungswerber als Auflage die Ablegung von Prüfungen und allenfalls auch die Anferti-\n             gung einer wissenschaftlichen Arbeit innerhalb einer angemessenen, im Bescheid festzulegenden\n             Frist, aufgetragen werden.\n       (3)   Die Nostrifizierung ist bescheidmäßig zu widerrufen, wenn sie insbesondere durch gefälschte\n             Zeugnisse erschlichen worden ist.\n       (4)   Die Nostrifizierungstaxe ist im Voraus zu entrichten. Sie verfällt, wenn der Antrag auf Nostrifizie-\n             rung abgewiesen oder zurückgezogen wird.\n§ 69. Allgemeines\n       (1)   Die im Nostrifizierungsbescheid auferlegten Prüfungen sind Prüfungen im Sinne des UG idgF. Zur\n             Absolvierung der im Nostrifizierungsbescheid auferlegten Prüfungen werden die Nostrifizierungs-\n             werberinnen und Nostrifizierungswerber als außerordentliche Studierende zum Diplomstudium\n             der Humanmedizin bzw. zum Zahnmedizin zugelassen. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit\n             beschränkter Platzzahl ist mit der Zulassung als außerordentliche Studierende ausschließlich nach\n             Maßgabe verfügbarer Plätze möglich.\n       (2)   Die Bestimmungen des UG idgF über die Anerkennung von Prüfungen und wissenschaftlichen Ar-\n             beiten sind im Nostrifizierungsverfahren selbst nicht anzuwenden. Der Stichprobentest ist keine\n             Prüfung gemäß UG idgF und kann nur einmal abgelegt werden.\n       (3)   Die Nostrifizierungswerberin oder der Nostrifizierungswerber kann im Falle eines negativen Nos-\n             trifizierungsbescheides einen Antrag auf Zulassung zum Diplomstudium der Humanmedizin und/\n             oder Zahnmedizin nach Maßgabe der Regelungen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger\n             und/oder nach Maßgabe der jeweiligen Aufnahmeverfahren für die Zulassung zu den Diplomstu-\n             dien Human- bzw. Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Graz stellen.\nIX. Abschnitt - Studienbeitrag\n§ 70. Studienbeitrag\n       (1)   Ein Studienbeitrag ist gemäß den Bestimmungen des § 91 UG idgF zu entrichten.\n                                                               Satzung Medizinische Universität Graz | Stand: MTBl. vom 29.07.2020 | 38"
        },
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            "bulletin": {
                "id": 8954,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "34",
                "published": "2021-05-05T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit\r\nHomeoffice von Mitarbeiter*innen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8954&pDocNr=1136352&pOrgNr=1"
            },
            "index": 14,
            "text": "15\nWiederholung der Ausschreibung:\n                                                            Study Nurse (m/w/d)\n                                                     Kennung KA-ANGIO-2021-001111\n                                                  Universitätsklinik für Innere Medizin\n                                                    Klinische Abteilung für Angiologie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                              befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Koordination der Arbeitsabläufe und Unterstützung der Kooperation zwischen den an der\n            klinischen Studie beteiligten internen und externen Partner*innen (Kliniken/Abteilungen,\n            pharmazeutische Unternehmen, Auftragsforschungsinstitutionen, etc.)\n       Vorauswahl von Patient*innen bzw. Proband*innen für eine mögliche Studienteilnahme\n       Kontaktperson für und Betreuung der an Klinischen Studien teilnehmenden Patient*innen bzw.\n            Proband*innen, inkl. Beratung und Case Management\n       Verantwortung für die Bestellung, Lagerung und Vernichtung von in der Klinischen Prüfung\n            verwendeten Prüf- und Hilfspräparaten bzw. -Produkten (Arzneimittel, Medizinprodukte etc.)\n       Verabreichung bzw. Anwendung von Prüf- und Hilfspräparaten bzw. -produkten.\n       Durchführung venöser Blutentnahmen und Messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur,\n            etc.)\n       Erstellung bzw. Review von studienrelevanten Dokumenten (SDF, SOPs, etc.)\n       Organisation und Koordination von Diagnostik, Labor, Probenversand und Prüfmedikation\n       Vorbereitung und Begleitung von Initiierungen, Monitorbesuchen, Audits und\n            Behördeninspektionen\n       Unterstützung bei der Umsetzung der Studienprotokolle sowie von Maßnahmen der\n            Qualitätssicherung (Überprüfung der Patient*innen/Proband*innen-Einverständniserklärung,\n            Kontrolle der Prüfdokumentation, Durchführung der Tätigkeiten gemäß SOPs, etc.) in enger\n            Zusammenarbeit mit den Prüfärzt*innen\n       Dokumentation von Studiendaten und Eingabe in Datenbanken\n       Betreuung von Laborgeräten und Laboreinrichtungen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder gleichzuhaltende\n            Ausbildung in einem Gesundheitsberuf\n       Eintrag in das Gesundheitsberuferegister\n       Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten Gesetze und Richtlinien (ICH-GCP,\n            AMG, MPG, etc.)\n       Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau B2)\n       Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office)\n       Erfahrung mit oder Bereitschaft für Schulung von Ultraschalluntersuchungen in der Angiologie\n       Erfahrung mit oder Bereitschaft für Schulung zur Betreuung von Laborgeräten\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Zusatzqualifikationen und einschlägige Ausbildungen im Bereich Klinischer Studien\n       Erfahrungen im Bereich Klinischer Studien (z.B.: Phase I Studien)\n       Selbstständige und gut strukturierte Arbeitsweise\n       Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n       Organisatorische Fähigkeiten\n       Hohes Maß an Durchsetzungsvermögen\n       Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Bruttomindestgehalt (Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.147,30 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\n                                                                                                 MTBl. vom 05.05.2021, StJ 2020/21, 34. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 6413,
                "academic_year": "2017/18",
                "issue": "35",
                "published": "2018-06-27T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Ethikkommission: Nachnominierungen; Stiftungsbeirat der Szolomayer Privatstiftung; Arbeitskreis für Gleichbehandlungen: Nachnominierungen; Richtlinie des Rektorats - Änderung: Änderung Anhang I der Richtlinie für Universitätslehrgänge an\r\nder Medizinischen Universität Graz; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der \r\nMedizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Universitätslehrgang (ULG) Academic Expert in Dermoscopy; Universitätslehrgang (ULG) Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6413&pDocNr=777685&pOrgNr=28397"
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            "index": 111,
            "text": "112\n                                                           Ziele\n§ 1. Ziel und Zweck des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft\nDas Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft dient der Ausbildung der Fähigkeit,\ndurch selbständige Forschung zur Entwicklung der Medizinischen Wissenschaft beizutragen,\nund verfolgt somit die Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der me-\ndizinisch-naturwissenschaftlichen Forschung. Eine ausführliche Formulierung der Ausbil-\ndungsziele und des Qualifikationsprofils findet sich in Anhang I.\nDas Doktoratsstudium als dritter Zyklus im Bologna-Prozess ist sowohl eine Ausbildung als\nauch eine produktive forscherische Tätigkeit. Die Studierenden sind zugleich Forscherinnen\noder Forscher am Beginn ihrer Laufbahn im Sinne der „Europäischen Charta für Forscher“3.\n                                        Zulassungsvoraussetzungen\n§ 2. Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft\n(1)       Die Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft setzt den Ab-\nschluss des Diplomstudiums der Humanmedizin oder der Zahnmedizin oder eines fachein-\nschlägigen naturwissenschaftlichen oder technischen Diplom-/Masterstudiums voraus.\n(2)       Die Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft kann auch auf\nGrund des Abschlusses eines Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländi-\nschen postsekundären Bildungseinrichtung, das dem in Abs. 1 genannten Diplom-/Masterstu-\ndium gleichwertig ist, erfolgen. Die Gleichwertigkeit ist von der Vizerektorin für Studium und\nLehre/vom Vizerektor für Studium und Lehre im Rahmen des Zulassungsverfahrens festzu-\nstellen.\n(3)       Personen, die die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 2 Absatz 1 oder 2 erfüllen,\nsind berechtigt, sich um eines der im Rahmen der Doctoral Schools (§ 4) ausgeschriebenen\nDissertationsthemen zu bewerben. Erfordert die Bearbeitung des Dissertationsthemas die\nVerwendung von Patientinnen-/Patientendaten, Personalressourcen, Geld- oder Sachmitteln\ndes Instituts/der Klinik, so ist der Abschluss einer Dissertationsvereinbarung nur zulässig,\nwenn die Leiterin/der Leiter dieses Instituts/dieser Klinik über die beabsichtigte Dissertation\nschriftlich informiert wurde und diese nicht binnen eines Monats wegen einer wesentlichen\nBeeinträchtigung des Klinik-, Lehr- und Forschungsbetriebs untersagt. Überdies muss sicher-\ngestellt sein, dass Patientinnen-/Patientendaten ohne Verletzung von Datenschutzbestimmun-\ngen der/dem Studierenden in der für die Dissertation notwendigen Form zugänglich gemacht\nwerden.\n(4)       Beim Ansuchen um Zulassung muss die/der Studierende eine Betreuerin/einen Be-\ntreuer aus den Mitgliedern einer Doctoral School, sowie ein Dissertationsthema vorschlagen.\nDas Thema der Dissertation muss einem Gebiet/Teilgebiet, das an der Medizinischen Univer-\nsität Graz zumindest an einem Institut/einer Klinik vertreten ist, entnommen werden. Über die\nVergabe des Themas an die Bewerberinnen/Bewerber entscheidet die Dekanin/der Dekan für\nDoktoratsstudien auf Vorschlag der Faculty der Doctoral School, der das Thema zuzurechnen\nist.\n3\n  Abl L 75/67 vom 22.3.2005, Empfehlung der Kommission vom 11. März 2005 über die Europäische Charta für Forscher und\neinen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern (2005/251/EG).\nDr.scient.med.-Curr. Vers.15                              Stand: in Kraft 1.10.2018                                   1"
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                "id": 5249,
                "academic_year": "2015/16",
                "issue": "7",
                "published": "2015-12-16T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Leitungsbestellungen in wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheiten; Leitungsbestellung einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Leistungsvereinbarung 2016-2018 der Medizinischen Universität Graz; Bestellung der Ethikkommissionsmitglieder in den Senat der \r\nMedizinischen Universität Graz; Einsetzung einer Berufungskommission; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5249&pDocNr=442638&pOrgNr=1"
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            "index": 30,
            "text": "- 31 -\n\nB2.3. Vorhaben zur nationalen Großforschungsinfrastruktur\n\n(insb. Ausbau bestehender Großforschungsinfrastrukturen, Reinvestitionen, Neuan-\nschaffungen sowie Beteiligungen)\n\nBezeichnung des\nVorhabens\n(inkl. Referenz\n\nAlternative Methoden zum\nTierversuch\n(neue Core Facility)\n\nKurzbeschreibung des Vorha-\nbens\nDer Bereich Biomed. Forschung\n\nsteigert und verbessert im Sinne der\nPrinzipien „Replacement, Reduction\nand Refinement” die nicht-invasiven\nUntersuchungsmethoden für Labor-\nTiere durch Aufbau eines nationalen\nKompetenzzentrums. Weitere Maß-\nnahmen: Koordination einer Animal-\nBiobank. Aufbau einer Graz-weiten\nPreClinical Imaging (PCI) Plattform.\n\nMeilensteine zur Umsetzung\n\n2016-2018:\nLaufende Umsetzung\n\n \n\nCorefacilitynet 2.0 -\nInteruniversitär abge-\nstimmte Infrastrukturent-\nwicklung und Methoden-\naufbau\n\n(EP S. 24-32, 60)\n\nErrichtung einer Mikro-\nbiom-Biobank als Kataly-\nsator für das neue Feld\nder Mikrobiom-Analytik in\nBioTechMed\n\n(EP S. 28)\n\nRe-Investitionsprogramm\nElektronenmikroskopie\n(EP S. 60)\n\n \n\nIT-Infrastruktur insbeson-\n5 |dere zur Verarbeitung von\nMikrobiomdaten in Graz\n\nDie Forschungsschwerpunkte der\nMed Uni Graz begleitendes Investiti-\nons- und Methoden-Entwicklungs-\nprogramm der Core Facilities am\nZMF in Abstimmung mit den natio-\nnalen Partneruniversitätten und\nGroßforschungsprojekten (zB: BBM-\nRI-ERIC, CBmed, Forschungsprojek-\nte der Forschungsfelder).\n\nErrichtung einer Biobank-Infra-\nstruktur für Mikrobiom-Material.\n\nErsatz der veralteten Elektronenmik-\nroskopie-Infrastruktur, It. Med Uni\nGraz Roadmap bzw. ELMINet Graz\nPositionspapier.\n\nNach Einrichtung der BioTechMed\nSchwerpunktprofessur und dem\nerfolgreichen Technologie- und\nMethodenaufbau ist der Zugang zu\nHochleistungsrecheninfrastruktur\nzur Weiterentwicklung der Mikro-\nbiomforschung am Standort Graz\nerfolgskritisch. Da aktuell öster-\nreichweit keine geeigneten Lösun-\ngen verfügbar sind, muss eine leis-\ntungsstarke Infrastruktur als Über-\nbrückungslösung bedarfsorientiert\naufgebaut werden.\n\n \n\n2016: Detailabstimmung (Spezi-\nfikationen, Investitionen, und\nMethodenprogramm), Stellen-\nbesetzungen und Methoden-\netablierung (Detailierung und\nUmsetzung abhängig von\nFinanzierung aus HRSM)\n\n2017: Gerätebeschaffung\nImplementierung der neuen\nGeräte und Methoden, Start\nder User Trainings (Detailie-\nrung und Umsetzung abhängig\nvon Finanzierung aus HRSM)\n\n2018: Servicierung der Projekte\n(Detailierung und Umsetzung\nabhängig von Finanzierung aus\nHRSM)\n\nund\n\n2016: Etablierung der Mikro-\nbiom-Biobank und Aufnahme\ndes Betriebs\n\n2016: Start des Beschaffungs-\nvorgangs nach Detailabstim-\nmung gemäß Abstimmung\nELMINet Graz (Detailierung und\nUmsetzung abhängig von\nFinanzierung aus HRSM)\n\n2017: Inbetriebnahme der zwei\nneuen Elektronenmikroskope in\nden dafür vorgesehenen Räum-\nlichkeiten am MedCAMPUS\n(Detailierung und Umsetzung\nabhängig von Finanzierung aus\nHRSM)\n\n2016: Abstimmung der erforder-\nlichen Spezifikationen, Klärung\nder Verortung. Beschaffung der\nIT-Komponenten, Konfiguration\n\nund Implementierung von\nSoftware der Auswerte-\nPipelines; Aufnahme Betrieb\n\n(Detailierung und Umsetzung\nabhängig von Finanzierung aus\nHRSM)\n\n2017: Laufender Betrieb und\nEinbindung facheinschlägiger\nGruppen am Standort\n\n \n\n \n\nBMWFW Medizinische Universität Graz Seite 29\n\n \n\nMTBI. vom 16.12.2015, SU 2015/16, 7. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "bulletin": {
                "id": 242,
                "academic_year": "2006/07",
                "issue": "29",
                "published": "2007-07-04T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=242&pDocNr=5288&pOrgNr=1"
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            "index": 24,
            "text": "- 25 -\n 13. Masterarbeit\n Die Studierenden haben eine eigenständige schriftliche Masterarbeit zu verfassen. Die Ausarbeitung er-\n folgt laut Studienplan im letzten Studiensemester. Masterarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten, die\n dem Nachweis der Befähigung dienen, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und me-\n thodisch vertretbar zu bearbeiten. Das Thema der Masterarbeit ist einem der im Studienplan festgelegten\n Pflicht- oder Wahlmodul zu entnehmen. Es hat einen engen Bezug zu pflege- und gesundheitswissen-\n schaftlichen Fragestellungen aufzuweisen und soll relevant für den durch die Studierenden gewählten\n Schwerpunkt sein. Studierenden steht das Recht zu das Thema ihrer Masterarbeit selbst vorzuschlagen\n oder aus einer Anzahl von Vorschlägen zu wählen.\n Der Umfang der Masterarbeit beträgt maximal 60 Seiten. Absprachen mit der Betreuerin / dem Betreuer\n sind möglich. Verpflichtend ist der Besuch des Kolloquiums im Ausmaß von einem ECTS. Der positive\n Abschluss der Masterarbeit und des Kolloquiums wird mit insgesamt 30 ECTS bewertet.\n             Forschung                                  Lehre                            Management\nMit der Masterarbeit zeigt der           Mit der Masterarbeit zeigt der      Mit der Masterarbeit zeigt der\nVerfasser / die Verfasserin, dass        Verfasser                           Verfasser / die Verfasserin, dass\ner / sie in der Lage ist, ein eigen-     / die Verfasserin, dass er / sie in er / sie in der Lage ist, eine eigen-\nständiges Forschungsprojekt zu           der Lage ist, eine eigenständige    ständige wissenschaftliche Arbeit\nplanen und durchzuführen.                wissenschaftliche Arbeit zu einem   zu einem relevanten Thema im\n                                         pädagogisch relevanten Thema        Bereich Management unter An-\n                                         selbständig unter Anwendung         wendung wissenschaftlicher Me-\n                                         wissenschaftlicher Methoden und     thoden und Erkenntnisse bearbei-\n                                         Erkenntnisse bearbeiten kann.       ten kann.\nThemen für die Masterarbeit              Themen für die Masterarbeit sind    Themen für die Masterarbeit sind\nsind Forschungsthemen der                Forschungsthemen der betreuen-      Forschungsthemen der betreuen-\nbetreuenden Lehrenden oder               den Lehrenden oder Themen, die      den Lehrenden oder Themen, die\nThemen, die aus den Modulen              aus den Modulen resultieren und     aus den Modulen resultieren und\nresultieren und einen Bezug zu           einen Bezug zur Pädagogik ha-       einen Bezug zum Bereich Mana-\nden Forschungsthemen des Insti- ben.                                         gement haben.\ntuts für Pflegewissenschaft ha-\nben.\nGrundsätzlich ist davon auszu-\ngehen, dass der Verfasser / die\nVerfasserin sich an einem For-\nschungsprojekt beteiligt, aber\neigenständig einen ausgewiese-\nnen Teil bearbeitet.\n                      Der Umfang beträgt inklusive Kolloquium 30 ECTS / 750 Stunden.\n            Detaillierte Informationen sind der Anlage „Richtlinien Masterthesis“ zu entnehmen.\n 14. Studienabschluss und akademischer Grad\n Den Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Gesundheits- und Pflegewissenschaft ist\n nach erfolgreicher Absolvierung aller erforderlichen Module der akademische Grad „Master of Science“\n zu verleihen. Die Ausrichtung des Studienfaches ist dem Diploma Supplement zu entnehmen.\n ____________________________________________________________________________________________________\n Druck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                                     MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "bulletin": {
                "id": 143,
                "academic_year": "2006/07",
                "issue": "5",
                "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1"
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            "index": 5,
            "text": "-6-\n•    Intra- und interprofessionelle Entwicklung der Rolle der Pflege in Public Health\n•    Integration der europäischen Dimension von Public Health in die professionelle Gesundheitsarbeit.\nPflegepersonen müssen daher befähigt werden:\n• Die gesundheitlichen Bedürfnisse von Einzelpersonen/Gruppen/Gemeinden zu identifizieren und zu ana-\n    lysieren\n• Public Health Projekte/Aktionen in verschiedenen Settings zu initiieren bzw. bei deren Umsetzung mit-\n    zuhelfen\n• Einzelpersonen/Gruppen/Gemeinden zu ermächtigen und zu befähigen, eine aktivere und selbstbestimm-\n    tere Kontrolle über Determinanten von Gesundheit zu erlangen\n• interprofessionelle und intersektorale Zusammenarbeit weiter zu entwickeln\n• Durch aktives, anwaltschaftliches Eintreten die Gesundheit von Einzelpersonen/Gruppen/ Gemeinden\n    positiv zu beeinflussen\n• Bei der Auswertung von gesundheitsfördernden Programmen und Aktivitäten mitzuwirken\n• Wissen über die Aktivitäten der EU im Bereich Public Health erwerben.\n§ 3 Studienform\nDer Universitätslehrgang wird als Präsenzstudium angeboten.\n                                                      2. Teil\n                                                    Zulassung\n§ 4 Zulassungsvoraussetzungen\nVoraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist ein Abschluss/ein Diplom in der allgemeinen\nKrankenpflege, in der Kinderkrankenpflege oder in der psychiatrischen Krankenpflege im Sinne des Gesund-\nheits- und Krankenpflegegesetzes/GuKG 1997. Zur Feststellung der Eignung einer Bewerberin/eines Bewer-\nbers sind schriftliche Bewerbungen einzubringen. Über die Aufnahme entscheidet die wissenschaftliche Leite-\nrin bzw. einer von der wissenschaftlichen Leitung beauftrage Person aus dem Pool der Referentin-\nnen/Referenten. Überdies kann von der wissenschaftlichen Leitung ein persönliches Aufnahmegespräch\nabgehalten werden. Falls mehr Anmeldungen sind als Studienplätze erfolgt die Auswahl aufgrund des Le-\nbenslaufes und der beruflichen Perspektiven.\nIm Hinblick auf den europäischen Charakter des Lehrganges ist die wissenschaftliche Leitung ermächtigt,\nTeilnehmerinnen/Teilnehmer von entsprechenden Kursen aus den EU Ländern zu Veranstaltungen, insbe-\nsondere zum Praktikum zuzulassen.\n                                                      3. Teil\n                                            Dauer und Gliederung\n§ 5 Dauer und Gliederung des Universitätslehrganges\nDer Universitätslehrgang „Public Health im Pflegewesen“ umfasst insgesamt 230 Unterrichtseinheiten. Er\ngliedert sich in drei Abschnitte: EU-spezifischer Teil, länderspezifischer Teil und Praktikum.\nDer Inhalt des EU-spezifischen Abschnitts wurde von einer europäischen Arbeitsgruppe erstellt und dient der\nVermittlung von theoretischem Public Health - Wissen. Dieser Abschnitt besteht aus sechs Modulen von\njeweils 15 - 30 Unterrichtseinheiten und umfasst in Summe 130 Unterrichtseinheiten.\nDer länderspezifische Abschnitt wurde von einer nationalen Arbeitsgruppe erstellt und umfasst 70 Unter-\nrichtseinheiten mit nationaler Schwerpunktsetzung. Dieser Teil vermittelt Wissen über den nationalen Public\nHealth Kontext mit der Möglichkeit für die Teilnehmerinnen/Teilnehmer sich aktiv mit spezifischen Themen\nintensiv auseinander zu setzen. 15 Unterrichtseinheiten aus diesem Abschnitt dienen zur Vertiefung von EU-\nspezifischen Themenstellungen.\nDas Praktikum umfasst 30 Stunden in einer Public Health– und Gesundheitsförderungseinrichtung. Die Or-\nganisation des Praktikums erfolgt in Selbstorganisation, d.h. die Teilnehmerinnen/Teilnehmer organisieren\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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                "academic_year": "2018/19",
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                "published": "2019-06-12T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7048&pDocNr=903213&pOrgNr=1"
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            "index": 10,
            "text": "11\n                                                                    Study Nurse\n                                                        Kennung UK-KJ-2019-000279\n                                          Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n                                                         Beschäftigungsausmaß 50%\n                                                                 befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Koordination der Arbeitsabläufe und Unterstützung der Kooperation zwischen den an der klini-\n            schen Studie beteiligten internen und externen PartnerInnen (Kliniken/Abteilungen, pharmazeuti-\n            sche Unternehmen, Auftragsforschungsinstitutionen, etc.)\n       Vorauswahl von PatientInnen bzw. ProbandInnen für eine mögliche Studienteilnahme\n       Kontaktperson für und Betreuung der an Klinischen Studien teilnehmenden PatientInnen bzw. Pro-\n            bandInnen, inkl. Beratung und Case Management\n       Verantwortung für die Bestellung, Lagerung und Vernichtung von in der Klinischen Prüfung ver-\n            wendeten Prüf- und Hilfspräparaten bzw. -produkten (Arzneimittel, Medizinprodukte etc.)\n       Verabreichung bzw. Anwendung von Prüf- und Hilfspräparaten bzw. –produkten\n       Durchführung venöser Blutentnahmen und Messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur,\n            etc.)\n       Erstellung bzw. Review von studienrelevanten Dokumenten (SDF, SOPs, etc.)\n       Umsetzung von Maßnahmen der Qualitätssicherung (Überprüfung der PatientInnen /ProbandIn-\n            nen-Einverständniserklärung, Kontrolle der Prüfdokumentation, Durchführung der Tätigkeiten ge-\n            mäß SOPs, etc.)\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder gleichzuhaltende Ausbil-\n            dung in einem Gesundheitsberuf\n       Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten Gesetze und Richtlinien (ICH-GCP,\n            AMG, MPG, etc )\n       Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau B2)\n       Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Zusatzqualifikationen und einschlägige Ausbildungen im Bereich Klinischer Studien\n       Erfahrungen im Bereich Klinischer Studien (z.B.: Phase I Studien)\n       Selbstständige und gut strukturierte Arbeitsweise\n       Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n       Organisatorische Fähigkeiten\n       Hohes Maß an Durchsetzungsvermögen\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung von\nEUR 2.061,60 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der kollek-\ntivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw. zuzüglich\nallfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/personalmanagement-entwicklung-und-administration/of-\nfene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am 04. Juli 2019.\n                                                                                                    MTBl. vom 12.06.2019, StJ 2018/19, 35. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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        {
            "bulletin": {
                "id": 5429,
                "academic_year": "2015/16",
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                "published": "2016-03-02T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Veröffentlichung Wahlkundmachung - Wahlen zum Senat; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5429&pDocNr=473752&pOrgNr=1"
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            "index": 1,
            "text": "-2-\n                                                              Donnerstag, 23.Juni 2016\n                                                             von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr\n                           Jene Wahlberechtigte, deren gewöhnlicher Dienstort in den Gebäuden der\n                Universitätsklinik, des LKH-Eingangsgebäudes und deren näherer Umgebung liegt, haben\n                                              im folgenden Wahllokal ihre Stimme abzugeben:\n                          Seminarraum SR KW 32, Auenbruggerplatz 2/Eingangsgebäude - 3. Stock,\n                                                                            sowie\n                                                             von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr\n                    Jene Wahlberechtigte, deren gewöhnlicher Dienstort im Gebäude der Vorklinik, des\n                       Campus der Karl-Franzens-Universität Graz und deren näherer Umgebung liegt,\n                                         haben im folgenden Wahllokal ihre Stimme abzugeben:\n                            Institut für Physiologische Chemie, Bibliothek, Harrachgasse 21/2. OG\n                                                                            sowie\n                                                                 von 9.00 bis 11.00 Uhr\n              Jene Wahlberechtigte, deren gewöhnlicher Dienstort in der Wartingergasse liegt, haben im\n                                                folgenden Wahllokal ihre Stimme abzugeben:\n                                              Wartingergasse 43, Sitzungszimmer – 10. Stock\nWahlberechtigte:\nAktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Personen, die am Stichtag 2.3.2016 folgenden genannten\nPersonengruppen angehören:\n        • Für die (Teil-)Wahl der Professorinnen-/Professorenkurie: alle\n            Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von\n            Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, die keine Universitätsprofessorinnen\n            und Universitätsprofessoren sind gemäß § 25 (4) Z 1 UG , die am Stichtag in einem aktiven\n            Dienstverhältnis zur Medizinischen Universität Graz stehen bzw. dem Amt der Medizinischen\n            Universität Graz zugeordnet sind;\n        • Für die (Teil-)Wahl der Mittelbaukurie: alle Universitätsdozentinnen/Universitätsdozenten sowie\n            wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb einschließlich\n            Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung gemäß § 25 (4) Z 2 UG , die am Stichtag in einem\n            aktiven Dienstverhältnis zur Medizinischen Universität Graz stehen bzw. dem Amt der\n            Medizinischen Universität Graz zugeordnet sind;\n        • Für die (Teil-)Wahl der Kurie der Allgemeinbediensteten: Allgemeines Universitätspersonals mit\n            Ausnahme der Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung gemäß § 25 (4) Z 3 UG , die am\n            Stichtag in einem aktiven Dienstverhältnis zur Medizinischen Universität Graz stehen bzw. dem\n            Amt der Medizinischen Universität Graz zugeordnet sind;\nsoweit sie nicht einem anderen obersten Organ der Medizinischen Universität Graz angehören.\nAls Stichtag gilt der Tag der Ausschreibung der Wahl im Mitteilungsblatt der Medizinischen\nUniversität Graz. Die (Teil-)Wahlen der drei Kurien sind zwingend an demselben Tag\nauszuschreiben und durchzuführen.\nDiese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.\nGemäß Wahlordnung § B.32 ist ein Identitätsnachweis (Ausweis) notwendig.\nEine Briefwahl ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.\nEinsichtnahme:\nDie Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse durch die Wahlberechtigten kann\nvon 15.3.2016 unter folgendem Link: https://dms.medunigraz.at/share/page/site/senat-public/document-\ndetails?nodeRef=workspace://SpacesStore/f3228f5c-9e20-483a-8c64-9993dcfef6f4 oder im Büro des\nSenats,\nEingangsgebäude - Auenbruggerplatz 2, 2.Stock, 8036 Graz, erfolgen.\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                          MTBl. vom 02.03.2016, StJ 2015/16, 16. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 5029,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "27",
                "published": "2015-07-15T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Bestimmungen des Universitätsrates für die Wahl der Rektorin/des Rektors und der VizerektorInnen; Ethikkommission - Ausscheiden und Nachrückung; Satzung-Änderung; Personalnachrichten; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5029&pDocNr=377162&pOrgNr=1"
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            "index": 12,
            "text": "-13 -\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Werner Aberer, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nwerner.aberer@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-13926.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W251 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 05. August 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\nÄrztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin,\nKlinische Abteilung für Herz-, Thorax-, Gefäßchirurgische Anästhesiologie und Intensivmedizin,\nbis FachärztInnenabschluss, längstens 7 Jahre\n\nKernaufgaben:\n\n» Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen der Abteilung\n\n> Mitwirkung und verpflichtende Teilnahme an abteilungs- und\n\nklinikinternen Fortbildungs-veranstaltungen und Besprechungen\n\nÜbernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n\nMitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n\nMitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n\nVV Vv\n\nFachliche Anforderungen:\n\n>» Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n\n> Absolvierte Gegenfacher von Vorteil\n\n>» Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\nKlinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n\n>»  Notarztdiplom und Erfahrung in präklinischer Notfallmedizin von Vorteil\n\n> Klinische Vorerfahrung von Vorteil\n\n> EDV-Kenntnisse (MS Office)\n\nGute Englischkenntnisse\n\nVv\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n>»  Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n> Hohe Belastbarkeit\n\n> Kommunikations- und Teamfahigkeit\n\nAuf Grund der neuen Bestimmungen der Arztinnen-/Arzte-Ausbildungsordnung 2015 (AAO 2015) bzw. des\nArztegesetzes 1998 möchten wir darauf hinweisen, dass eine Aufnahme als Ärztin/Arzt in Ausbildung zum\nSonderfach und eine Ausbildung gemäß den Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006\nnur möglich ist, wenn bereits bis 31. Mai 2015 eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin\noder zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches begonnen wurde.\n\nEine Ausbildung nach der neuen Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 setzt eine Basisausbildung\nnach 8 6 ÄAO 2015 iVm 8 6a Ärztegesetz 1998 voraus.\n\nFür die Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\n\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines\neinschlägigen Doktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung gemäß\n8 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer unbefristeten\nwissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines assoziierten Professors\nverbunden.\n\n \n\nMTBI. vom 15.07.2015, SU 2014/15, 27. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 321,
                "academic_year": "2006/07",
                "issue": "31",
                "published": "2007-08-01T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=321&pDocNr=5458&pOrgNr=1"
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            "index": 11,
            "text": "- 12 -\nAn der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Medizinischen Universität Graz ist ab\n01. Oktober 2007 die Stelle einer/eines\n                    Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors für Kieferorthopädie\nzu besetzen.\nDie Aufnahme erfolgt unbefristet in Vollzeitbeschäftigung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis\nnach Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 und des Angestelltengesetzes.\nProfil der Stelle:\nDie Universitätsklinik für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde ist in 4 Klinische Abteilungen (Kieferorthopä-\ndie, Zahnersatzkunde, Zahnerhaltungskunde, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie) gegliedert. Die Er-\nrichtung einer Klinischen Abteilung für Oralchirurgie ist vorgesehen.\nDer Klinischen Abteilung für Kieferorthopädie obliegen die Bereiche der abnehmbaren und fest-\nsitzenden Kieferorthopädie und der Orthodontie. Für die labormäßige Fertigung der benötigten Geräte\nsteht ein modernes kieferorthopädisches zahntechnisches Labor zur Verfügung.\nWeitere Informationen zur Universitätsklinik           für   Zahn-,   Mund-     und    Kieferheilkunde      auf\nhttp://www.meduni-graz.at/zahnklinik/\nAufgaben:\nDie Medizinische Universität Graz erwartet von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber eine Förderung\ndes Fachgebietes „Kieferorthopädie“ in universitärer Lehre und den Ausbau der postpromotionellen Wei-\nterbildung.\nDie eigene Forschung, die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit den Klinischen Abteilungen der Univer-\nsitätszahnklinik, den Kliniken und Abteilungen der Medizinischen Universität und die internationale, in-\nteruniversitäre bzw. die Kooperation mit der Industrie sollen weiter verstärkt werden.\nEinstellungskriterien:\nVoraussetzungen sind eine abgeschlossene universitäre zahnmedizinische Ausbildung, Promotion und\nHabilitation oder ein äquivalenter Nachweis qualifizierter wissenschaftlicher Leistungen, Kompetenz sowie\ndie Eignung als Führungskraft.\nEntsprechend den umfassenden Aufgabengebieten muss die Bewerberin/der Bewerber langjährige Erfah-\nrung im Bereich der Kieferorthopädie besitzen, alle abnehmbaren und festsitzenden Behandlungstechni-\nken, insbesondere die Behandlung mit der Vollbogentechnik, beherrschen.\nIn Anbetracht der komplexen Aufgaben im Rahmen eines zahnmedizinischen Curriculums muss die Be-\nwerberin/der Bewerber den Nachweis fundierter Erfahrung in der studentischen Lehre erbringen.\nDer Nachweis der Einbindung in die internationale Forschung wird erwartet und die Erfüllung internatio-\nnaler Qualitätskriterien (z.B. entsprechend den Bestimmungen des European Board of Orthodontists) ist\nwünschenswert.\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunk-\ntionen an, und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Entsprechend dem\nFrauenförderungsplan werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.\nDie Bewerbungen sind ausschließlich anhand des strukturierten Bewerbungsformulars der Medizinischen\nUniversität Graz, abrufbar unter der Adresse: http://www.meduni-graz.at/karriere/, einzureichen. Die\nBewerbungsunterlagen sind in elektronische und in Papierform bis zum 28.09.2007 an den Rektor der\nMedizinischen Universität Graz, Herrn Univ.-Prof. Dr.med. Dr.phil. Dr.h.c. Gerhard Franz WALTER, Au-\nenbruggerplatz 2, 8036 Graz, zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz kann allfällige Fahrt- und Aufenthaltskosten für die Bewerberin/den\nBewerber nicht übernehmen.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                              MTBl. vom 01.08.2007, 31. Stk."
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            "bulletin": {
                "id": 307,
                "academic_year": "2004/05",
                "issue": "23",
                "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1"
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            "index": 15,
            "text": "- 16 -\n(aktuelle, apparative und instrumentelle Verfahrenstechnik) und Einstellungen/Haltungen, wobei Inhalte aus\nden Bereichen der Prävention, Rehabilitation, Ethik, Geriatrie und Palliativmedizin besonders berücksichtigt\nwerden.\nFür die medizinische Ethik heißt dies, ethisch relevante Themenstellungen in die einzelnen Module zu integ-\nrieren und gleichzeitig als solche erkenntlich zu machen. Diese Themenstellungen werden aufeinander auf-\ngebaut:\n- Klärung, Vermittlung und Diskussion des theoretischen Bezugsrahmens, der Grundbegriffe, begrifflichen\n     Werkzeuge und des methodischen Vorgehens\n- Anwendung der Grundbegriffe und vereinbarten Verfahrensregeln auf konkrete Fälle oder Probleme\n     Beschreibung, Reflexion und Bewertung des Prozesses und der Ergebnisse.\n1.5.2 Ziele der einzelnen Studienabschnitte\nErster Studienabschnitt (Dauer: 1 Jahr; 1. – 2. Semester)\nDer erste Studienabschnitt vermittelt Wissen und grundlegendes Verständnis des menschlichen Organismus\nund soll den theoretischen Unterbau für das Verstehen der klinischen Präsentationen liefern. Im Rahmen der\nStudieneingangsphase finden erste Trainings ärztlicher Fertigkeiten, psychosozialer Fähigkeiten mit Schwer-\npunkt Kommunikation und Grundzüge des ärztlichen Handelns ebenso Platz wie die Einführung in die All-\ngemeinmedizin und in weitere für das Medizinstudium wesentliche Fächer. Insbesondere finden bereits in\ndieser Phase des Studiums ein Stationspraktikum und eine Berufsfelderkundung statt, wodurch ein frühzeiti-\nger Patientenkontakt gewährleistet wird.\nZweiter Studienabschnitt (Dauer: 4 Jahre; 3. – 10. Semester)\nIm zweiten Studienabschnitt erarbeiten sich die Studierenden das Wissen über den gesunden und kranken\nOrganismus. Als Grundlage dient der themenzentrierte, patientenorientierte, fächerübergreifende Unterricht\nunter Einbeziehung der klinischen Präsentationen und unter Verwendung neuer Lehrformen wie dem Prob-\nlem-basierten Lernen. Zunehmendes Training der ärztlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten gewährleistet\ndurchgehend die praktische Anwendung des theoretisch erworbenen Wissens.\nDritter Studienabschnitt (Dauer: 1 Jahr; 11. – 12. Semester)\nIm dritten Studienabschnitt liegt der Schwerpunkt auf der klinischen Ausbildung im Stationsbetrieb. In die-\nsem Studienabschnitt ist auch eine Diplomarbeit vorzulegen.\n1.6 Angestrebtes wissenschaftliches und berufliches Qualifikationsprofil der Absolven-\ntInnen\n1.6.1 Qualifikationsprofil\nsiehe Anhang III\n1.6.2 Besondere fachübergreifende Kompetenzen\nInsbesondere im Rahmen der Tracks Kommunikation/Supervision/Reflexion und Naturwissenschaften/\nBiomedizinische Technik/Informationswissenschaften sowie durch die integrativen Lehrformen - wie für die\nmedizinische Ethik - wird die fächerübergreifende Kompetenz gefördert.\n1.7 Arbeitsmarkt und Beschäftigungsfelder\n1.7.1 Einschätzung der Arbeitsmarktrelevanz\nDas Studium Humanmedizin haben über die letzten Dekaden ca. 240 Studierende pro Jahr absolviert. In\nHinblick auf die Kontinuität der Versorgung sowohl im Rahmen des Gesundheitswesens als auch im wissen-\nschaftlichen Bereich geht das neue Curriculum von einer Studierendenanzahl in dieser Größenordnung aus.\nDamit wird einerseits der natürlichen Fluktuation im ärztlichen Stand, andererseits auch den Anforderungen,\ndie sich durch Änderungen der Bevölkerungsstruktur und durch Einführung neuer Schwerpunkte (z.B. Geriat-\nrie, Arbeitsmedizin, Prophylaxe, Genetik) ergeben, entsprochen.\n1.8 Internationalisierung\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "bulletin": {
                "id": 2286,
                "academic_year": "2009/10",
                "issue": "31",
                "published": "2010-09-01T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2286&pDocNr=29862&pOrgNr=1"
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            "index": 4,
            "text": "-5-\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Selbstständige Arbeitsweise\n¾ Gewissenhaftigkeit\n¾ Lernbereitschaft\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Priv.-Doz.Dr. Hans-Jürgen Gruber, Leiter des Forschungsprojektes, gerne zur\nVerfügung. Kontakt: hans-juergen.gruber@klinikum-graz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-80027.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D322 ex 2009/10 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n22. September 2010.                                                                                           www.medunigraz.at/stellen\n                                                          Associate Professor (w/m)\n                                                        für experimentelle Kardiologie\n                                                           (Verwendungsgruppe A2)\n                     an der Universitätsklinik für Innere Medizin, Klinische Abteilung für Kardiologie\nKernaufgaben:\n¾ Der/die StelleninhaberIn übernimmt die Leitung des grundlagenwissenschaftlichen Forschungslabors\n      der klinischen Abteilung für Kardiologie in Kooperation mit den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen\n      der Abteilung für Kardiologie\n¾ Das Aufgabengebiet umfasst Forschungstätigkeit, administrative Tätigkeit im Rahmen von Dritt-\n      mittelprojekten sowie Betreuung von Diplomanden, Doktoranten und PhD-Studierenden. Der\n      Schwerpunkt der grundlagenwissenschaftlichen Forschung liegt im Bereich kardiales Remodeling,\n      Herzinsuffizienz und Arrhythmogenese\n¾ Eine aktive Mitarbeit in der Studierendenausbildung, im PhD und Dr.sci.med.-Programm wird erwartet\n¾ Der/die StelleninhaberIn unterstützt die klinische Abteilung für Kardiologie bei der strategischen\n      Ausrichtung und Durchführung ihrer Projekte und verfolgt hypothesengestützte wissenschaftliche\n      Forschungsansätze\n¾ Mit Blick auf die zu Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten in den Forschungseinrichtungen\n      der Medizinischen Universität versteht sich der/die StelleninhaberIn als ImpulsgeberIn für neue\n      methodische Ansätze zur Schaffung von Synergien und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen\n      Expertise\n¾ Der/die StelleninhaberIn übernimmt eine aktive Rolle in bestehenden internationalen Kooperationen,\n      baut wissenschaftliche Netzwerke aus und wirbt Drittmittel ein\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Doktorats-/PhD- Studium oder gleichzuhaltende wissenschaftliche Qualifikation in\n      Naturwissenschaften oder Medizin\n¾ Mehrjährige selbstständige und ausgewiesene Tätigkeit nach Abschluss des Doktorats (postdoc) auf\n      dem Gebiet der kardialen zellulären Forschung mit Schwerpunkt Ionenhomöostase, Elektro-physiologie\n      und kardiales Remodeling\n¾ Hervorragende Kenntnisse in Methodiken der Visualisierung subzellulärer Prozesse (konfokale\n      Mikroskopie, FRET-imaging, o.ä.) sowie molekularbiologischer Methodiken\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n¾ Auslandserfahrung in einem grundlagenwissenschaftlichen Labor\n¾ Erfahrung in Antragstellung sowie der Durchführung internationaler Forschungsprojekte\n¾ Umfangreiche wissenschaftliche Vorerfahrung auf den Gebieten kardiales Remodeling, Herzinsuffizienz\n      und Arrhythmogenese\n¾ Kenntnisse im Umgang mit Tiermodellen, einschließlich der Planung, Generierung und\n      Charakterisierung von transgenen Tiermodellen sowie Erfahrung in der Leitung einer Forschungs-\n      gruppe\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 01.09.2010, StJ 2009/10, 31.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "bulletin": {
                "id": 2205,
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            "text": "Medizinische Universität Graz                                                        Wissensbilanz 2009\n2009 wurden zwei weitere Standorte ausgestattet und eröffnet. Beide neuen Einrichtungen\narbeiten nach demselben Konzept wie das 2008 eröffnete Haus nach dem Motto: Kind- und\nElterngerecht, attraktiv und zeitlich flexibel. Das Modell der Betriebstagesmütter – zwei\nTagesmütter betreuen pro Standort bis maximal 10 Kinder gleichzeitig gemäß deren\nentwicklungs- alters- und persönlichkeitsabhängigen Begabungen und Bedürfnissen - erlaubt\neine individuelle Betreuung, die auch den Bildungsaspekt berücksichtigt.\nDie kiCAvilla 2 startete mit 1.5.2009 und die kiCAvilla 3 konnte den Betrieb am 15.9.2009\naufnehmen. Insgesamt wurden Ende 2009 in den drei Häusern 28 Kinder betreut.\nEnde 2009 waren zwei Drittel der Eltern, die die internen Einrichtungen in Anspruch nahmen,\nMitarbeiterInnen und ein Drittel Studierende.\nDie Organisation und Betreuung der bestehenden Einrichtungen obliegen dem\nkinderCAMPUSbüro ebenso wie die Planung und Umsetzung eventueller weiterer Standorte.\nWie schon in den letzten Jahren unterstützt die Medizinische Universität weiterhin ihre\nMitarbeiterInnen und Studierenden mit der Förderung von externer flexibler Kinderbetreuung\nin Form von Gutscheinen.\nb) Maßnahmen zur Qualitätssicherung\nIm Sinne einer Prozesssupervision hat die Med Uni Graz ein Zertifizierungsverfahren der\nLeistungs- und Funktionsfähigkeit des internen Qualitätsmanagements im Leistungsbereich\nStudium, Lehre und Weiterbildung durch AQA (Austrian Agency for Quality Assurance)\ndurchlaufen. Die Medizinische Universität Graz hat sich als erste österreichische Universität\neinem FOCUS Audit des internen Qualitätsmanagements im Leistungsbereich „Studium,\nLehre und Weiterbildung“ unterzogen.\nDie Zertifizierungs- und Akkreditierungskommission der AQA (Austrian Agency for Quality\nAssurance) hat auf Grundlage des Peer-Review-Gutachtens die Verleihung des AQA-\nZertifikats beschlossen.\nDie Begutachtung erfolgte anhand von sechs Auditstandards, die wesentliche Anforderungen\nan die interne Qualitätssicherung und an das eingeführte Qualitätsmanagement in Studium\nund Lehre beschreiben und den Europäische Standards und Guidelines der ENQA\n(European Association for Quality Assurance in Higher Education) zur Qualitätssicherung im\nHochschulwesen entsprechen. Diese sind knapp zusammengefasst:\nVorhandensein            und     Schlüssigkeit   der     Qualitätsstrategie,   Wahrnehmung         des\nQualitätsmanagements als Leitungsverantwortung, klare Zuständigkeiten und Transparenz,\nVerfahren        der       internen   Qualitätssicherung,     Monitoring     und  Darlegung        der\nAnspruchsgruppen.\nDas Zertifikat ist für einen Zeitraum von sechs Jahren gültig und wurde aufgrund der äußerst\npositiven Bewertung des Qualitätsmanagements vonseiten der Peers ohne Auflagen erteilt.\nWeiters wurde für die Programmakkreditierung der beiden Diplomstudien Humanmedizin und\nZahnmedizin aufgrund der Erfüllung der Auflagen im Juni 2009 vom deutschen\nAkkreditierungsinstitut ACQUIN ein uneingeschränkt positives Ergebnis festgestellt. Die\nMedizinische Universität Graz ist die erste und einzige österreichische medizinische\nUniversität, die sich einem externen Prozess dieser Art im Sinne der Qualitätssicherung\nunterzogen hat.\nNeben diesen wesentlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Studium, Lehre und\nWeiterbildung wurde im November 2009 mit der Zusammenführung und Akkordierung der\n                                                   9/121"
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