GET /v1/campusonline/search/bulletin:page/?format=api&offset=15380
HTTP 200 OK
  Allow: GET, HEAD, OPTIONS
  Content-Type: application/json
  Vary: Accept
  
  {
    "count": 16538,
    "next": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/search/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=15400",
    "previous": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/search/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=15360",
    "results": [
        {
            "bulletin": {
                "id": 1524,
                "academic_year": "2008/09",
                "issue": "23",
                "published": "2009-08-19T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1524&pDocNr=18583&pOrgNr=1"
            },
            "index": 17,
            "text": "Studienplan – Diplomstudium Humanmedizin – Version 06\n1.6 Gestaltung der Lehre\n1.6.1 Studieneingangsphase\nDie Studieneingangsphase findet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 66 UG 02) im 1. Semester\nstatt.\n1.6.2 Auswahl an Wahlfächern\nWährend des gesamten Studiums sind 28 Semesterstunden oder 36 ECTS-Punkte als freie Wahlfächer zu\nabsolvieren. Die Studierenden können aus dem Angebot aller Universitäten wählen. Es wird empfohlen,\nLehrveranstaltungen aus dem human- oder naturwissenschaftlichen Bereich zu wählen.\nIm Rahmen des Angebotes der Speziellen Studien-Module (SSM) sind die Studierenden verpflichtet\nWahlpflichtfächer mit immanentem Prüfungscharakter zu absolvieren. Die Studierenden können dazu aus\nden von der Studienkommission beschlossenen einschlägigen Lehrveranstaltungen wählen. Insgesamt sind\nfünf SSM zu absolvieren.\nZusätzlich zu den im Studienplan bereits definierten Speziellen Studien-Modulen können Lehrpersonen oder\nGruppen von Lehrpersonen, sowie Studierende zusammen mit Lehrpersonen Vorschläge für\nWahlpflichtfächer einbringen, welche nach Approbation durch die Studienkommission absolviert werden\nkönnen.\nEine Liste der approbierten SSM ist auf der Homepage der Organisationseinheit Studium & Lehre zu\nveröffentlichen.\n1.6.3 Mitwirkung der Studierenden in der Lehre\nDie Studierenden sind sowohl in den Pflichtfächern durch die Arbeit in problem-basierten Lerngruppen und\ninsbesondere durch die Mitarbeit im Track „Kommunikation/Supervision/Reflexion“, als auch durch die\nAbfassung der Diplomarbeit zur Projektarbeit verpflichtet.\n1.6.4 Heranführen an und Einbindung in die Forschung\nIn den Speziellen Studien-Modulen erhalten die Studierenden die Möglichkeit sich intensiv mit speziellen\nmedizinischen Gebieten zu beschäftigen und in die Forschungsaktivitäten der verschiedenen Institutionen\nder Medizinischen Universität integriert zu werden. Weiters ist eine Diplomarbeit vorgesehen, die in erster\nLinie aus diesen Aktivitäten hervorgehen wird. Die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens und Denkens\nwerden sowohl in eigenen Lehrveranstaltungen über das gesamte Studium verteilt als auch in den\neinzelnen Modulen vermittelt.\n1.6.5 Einbindung von frauen- und geschlechterbezogenen Inhalten\nDie Inhalte dieses Schwerpunkts werden vorwiegend methodische Aspekte und Problemstellungen der\nFrauen- und Geschlechterforschung in der Humanmedizin behandeln. Diese Inhalte werden in den\nentsprechenden Lehrveranstaltungen gemäß dem integrativen Charakter des Studiums besonders\nberücksichtigt.\n1.6.6 Einsatz neuer Medien\nNeue Medien werden im Unterricht in mehrfacher Weise genutzt. Die Struktur des Studiums und die Lehr-\nbzw. Lernzielkataloge für die Lehrveranstaltungen werden im „Virtual Medical Campus“ (VMC) abgebildet.\nDiese werden gleichzeitig mit den Lehr- bzw. Lernzielen der einzelnen Disziplinen verbunden und dienen,\nneben der Lernunterstützung für Studierende, auch den Planerinnen und Planern der Lehrveranstaltungen\nbei der Zusammenstellung, Abstimmung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der fächerübergreifenden\nLerninhalte.\nLehrveranstaltungen, oder Teile davon, insbesondere jene, die für die Vermittlung von theoretischem\nGrundlagenwissen vorgesehen sind, können virtuell nach den Vorgaben einer Richtlinie der\n                                                                                 MTBl. vom 19.08.2009, StJ 2008/09, 23. Stk\n                                                 Seite 9 von 50"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 1485,
                "academic_year": "2008/09",
                "issue": "21",
                "published": "2009-07-15T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1485&pDocNr=17570&pOrgNr=1"
            },
            "index": 63,
            "text": "- 64 -\nselbständigen Nacharbeit oder zur Nachholung der versäumten Unterrichtseinheit(en) geboten. Bei einer\nLehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter müssen eindeutige Beurteilungskriterien (z.B.\nPunktesystem und Prüfungsmethoden) vor Beginn festgelegt und veröffentlicht werden.\nFachprüfungen (FP): Fachprüfungen umfassen den vorgetragenen bzw. vermittelten Stoff mehrerer\nLehrveranstaltungen eines Moduls. Fachprüfungen finden in der Regel schriftlich statt und werden\nentsprechend den gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen\nkönnen auch mündliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Die positive\nAbsolvierung der Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist Zulassungsvoraussetzung für\ndie entsprechende Fachprüfung. Für Fachprüfungen haben am Anfang eines Studienjahres die Anzahl und\ndie Fragenart sowie der Notenschlüssel veröffentlicht zu werden. Der vorab definierte Notenschlüssel darf\nnur durch die Streichung von fehlerhaften, ungenauen oder mit anderen Mängeln behafteten Fragen\nverändert werden. Bei der Benotung einer Fachprüfung ist es nicht zulässig, dass Teile dieser und\nPunkte/Ergebnisse in diesen für die positive Absolvierung notwendig sind. Die Noten haben sich allein aus\ndem Gesamtpunkteergebnis zu ergeben – weitere Bedingungen sind nicht zulässig.\nLehrveranstaltungsprüfung (LP): Lehrveranstaltungsprüfungen umfassen den vorgetragenen bzw.\nvermittelten Stoff einer Lehrveranstaltung. Die Prüfungen finden in der Regel schriftlich statt. Sie werden\nentsprechend den gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen\nkönnen auch mündliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Vor Beginn der\nLehrveranstaltung wird die Prüfungsart festgelegt.\nDie Gesamtbeurteilung eines Moduls als Diplomprüfungsfach entspricht der Beurteilung der Fachprüfung.\nFür die Gesamtbeurteilung eines Tracks werden die Bewertungen der entsprechenden Lehrveranstaltungen\nherangezogen.\nLehrveranstaltungen mit integriertem Übungsteil (VU): Diese können mit immantem Prüfungscharatker\ngestaltet oder mit Lehrveranstaltungsprüfungen abgeschlossen werden. Der Prüfungsmodus ist\nnachweislich vor Beginn der Lehrveranstaltung den Teilnehmern/ Teilnehmerinnen vom\nLehrveranstaltungsleiter bekannt zu geben.\nKommissionelle Gesamtprüfung im 3. Studienabschnitt: Die kommissionelle Gesamtprüfung im 3.\nStudienabschnitt ist eine integrierte Prüfung aller im folgenden Studienplan festgelegten Fächer. Wird eines\ndieser Fächer negativ beurteilt, so ist bei einer Wiederholungsprüfung lediglich dieses eine Fach zu\nwiederholen.\n                                                                          § 8.\n                                                 European Credit Transfer System (ECTS)\nZur internationalen Anrechenbarkeit wird der Umfang des Studiums und einzelner Studienleistungen in\nECTS-Punkten angegeben, welche auf dem tatsächlichen Arbeitspensum beruhen und die Zeit für den\nBesuch von Lehrveranstaltungen inkludieren. Entsprechend dem UG 2002 werden 60 ECTS-Punkte pro\nJahr vergeben, was einem Arbeitspensum von 1500 Echtstunden entspricht. Die ECTS-Punkte werden u.a.\nmittels Studierendenbefragung ermittelt. Im Anhang wird die ECTS-Punkte- Vergabe zu den einzelnen\nLehrveranstaltungen aufgelistet.\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 15.07.2009, StJ 2008/09, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 7529,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "10",
                "published": "2019-12-04T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Einsetzung einer Habilitationskommission; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin des Lehrstuhlinhabers für makroskopische und klinische Anatomie; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Vorständin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7529&pDocNr=970501&pOrgNr=1"
            },
            "index": 17,
            "text": "18\n                 Tenure Track Professur für Pulmonal Vaskuläre Medizin\n                                                Universitätsklinik für Innere Medizin\n                                                Klinische Abteilung für Pulmonologie\nWir suchen eine exzellente Fachärztin, einen exzellenten Facharzt und WissenschafterIn mit hohem\nPotential, um die international anerkannte Wissenschafts- und Forschungsagenda für pulmonal vaskuläre\nMedizin weiter auszubauen.\nDie/Der zukünftige StelleninhaberIn soll ausgewiesene Expertin/ ausgewiesener Experte in Erkrankungen\nim Bereich des pulmonal vaskulären Systems sein und diese in Forschung, Lehre und\nPatientInnenbetreuung vertreten.\nDie Klinische Abteilung für Pulmonologie arbeitet seit vielen Jahren erfolgreich mit dem Ludwig\nBoltzmann Institut für Lungengefäßforschung zusammen. Die zukünftige Stelleninhaberin/Der\nzukünftige Stelleninhaber soll bestehende Projekte erfolgreich weiterführen und zusätzliche Projekte\netablieren, die ihren Schwerpunkt im Bereich des pulmonal vaskulären Systems haben. Diese Projekte\nsollen in Abstimmung mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Lungengefäßforschung etabliert und auf\neine gemeinsame Basis gestellt werden.\nDie Besetzung erfolgt zunächst befristet auf 6 Jahre als Assistenzprofessorin/Assistenzprofessor mit\nQualifizierungsvereinbarung (Tenure Track Professur gemäß § 99 Abs. 5 und 6 Universitätsgesetz).\nKarriereziel ist die Überleitung in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierte\nProfessorin/Assoziierter Professor. Bei herausragenden und außergewöhnlichen Leistungen kann eine\npositive Evaluierung der Qualifizierungsvereinbarung auf schnellstem Weg erfolgen.\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n     Innovative Weiterentwicklung der Forschung im Bereich des pulmonalen vaskulären Systems\n     Leitung von Forschungsprojekten im Bereich des pulmonal vaskulären Systems in Abstimmung mit\n      dem Ludwig Boltzmann Institut für Lungengefäßforschung\n     Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin\n      und im Rahmen von Doktoratsstudien\n     Betreuung von ambulanten und stationären pneumologischen PatientInnen sowie die Bereitschaft zur\n      Leistung von Nachtdiensten\nFür diese Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n     Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin mit facheinschlägigem Doktorat\n     Befugnis zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin/Facharzt für Innere\n      Medizin (Pneumologie)\n     Profunde Forschungsexpertise im Bereich der pulmonal vaskulären Medizin\n     Nachweis von hochrangigen Publikationen und Drittmitteleinwerbung\n     Erfahrung in der Führung von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen\n     Nachweis von Lehr-, Vortragstätigkeiten insbesondere im Bereich der pulmonalen vaskulären Medizin\n     Umfassende Erfahrung in der PatientInnenbetreuung im Bereich der Pneumologie; idealerweise im\n      Bereich der pulmonal vaskulären Erkrankungen\n     Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n     Hohe Bereitschaft zur interdisziplinären, sowie zur interprofessionellen Zusammenarbeit\n     Hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre sowie Fähigkeit\n      zur Inspiration von Kolleginnen/Kollegen und Studierenden\n     Verantwortungsbewusste Arbeitsweise, Belastbarkeit und Problemlösungsfähigkeit\n                                                                                                 MTBl. vom 04.12.2019, StJ 2019/20, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 6626,
                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "12",
                "published": "2018-12-19T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Widerruf der Bestellung der 2. stellvertretenden Leitung der Organisationseinheit Studienmanagement; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Vorstandes einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Bestellung zum Arbeitsmediziner; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft;  Leistungsvereinbarung 2019 – 2021 der Medizinischen Universität Graz; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates betreffend Lehrverhältnisse im Angehörigenbereich; Verordnung des Rektorates: Verordnung des Rektorates über den Nachweis von Kenntnissen der Unterrichtssprache; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Errichtung, Ausschreibung und Besetzung von Laufbahnstellen\r\ngemäß § 99 Abs. 5 UG; Widerruf der Bestellung zur wissenschaftlichen Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“,„Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“ sowie der entsprechenden Vollmachten; Wissenschaftliche Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“, „Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“; Schiedskommission: Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den AKGL; Ethikkommission – Bestellung der Ethikkommissionsmitglieder in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6626&pDocNr=843757&pOrgNr=1"
            },
            "index": 21,
            "text": "22\nInterne und externe Kooperationen erfordern eine neue, hochentwickelte Forschungskultur: Dies\nbetrifft einerseits die Anpassung der Standards für Gute Wissenschaftliche Praxis an neue Rahmen-\nbedingungen im Wissenschaftsbetrieb (vgl. Vorhaben A3.2.3) wie Open/Responsible Science,\nkooperatives und interinstitutionelles Forschungsdatenmanagement oder den Umgang mit Wissen-\nschaftskommunikation über social media und reicht bis hin zu gesetzlichen Änderungen von\nDatenschutzgrundverordnung bis Clinical Trials Regulation. Forschungskooperation in Zeiten hohen\nWettbewerbs verlangt einen offenen, kritischen aber wohlwollenden und fairen Umgang mit internen\nund externen Kooperationspartnern und optimale administrative und infrastrukturelle Unterstützung\ndurch die Institutionen.\nIm Sinne der Umsetzung der – sich auch gegenseitig bedingenden – Leitmotive Forschungskoope-\nration und Forschungskultur setzt die Universität Maßnahmen zur kooperationsfördernden Gestaltung\ndes Forschungsumfeldes und forschungsbezogener Incentivierung. Dazu gehören neben dem Vorha-\nben zur Weiterentwicklung der Forschungskultur und u.a. den Vorhaben zur Schwerpunktsetzung\nauch die Vorhaben A4.2.1 Personalplanung, A4.2.3 Research Fellowships, A4.2.8 Neue Professur,\nB1.2.1 Schwerpunktsystem, B1.2.3 Profilentwicklung im vorklinischen Bereich.\nMit den Vorhaben trägt die Universität zu den GUEP-Systemzielen 1b (Schärfung der Forschungs-\nprofile der Universitäten und Stärkung der Vernetzung von Forschungsaktivitäten), 2 (Stärkung der\nGrundlagenforschung) und 5b (Steigerung des Ausbildungsniveaus durch Weiterentwicklung der\ninhaltlichen Qualitätsanforderungen und Ausbau der administrativ-organisatorischen Unterstützung\nder Doktorand/innen) bei.\nAls Beispiel für eine höchst erfolgreiche interuniversitäre Forschungskooperation im Sinne der GUEP-\nSystemziele 1b und 2 sei im Folgenden die Planung BioTechMed-Graz 2019-2021 erläutert:\nDie Ziele von BioTechMed-Graz werden mit dem Ausbau der erfolgreichen Forschungskooperation in\nder V-Periode 2019-2021 weiterverfolgt. Folgende Vorhaben werden umgesetzt:\nSpitzenforschung: Eine erneute Ausschreibung von BioTechMed-Graz Leuchtturmprojekten zur\nStärkung von Spitzenforschung ist geplant. Damit wird die kompetitive Vergabe von Forschungs-\nfördermitteln im Zuge eines internationalen Peer-Review-Prozesses weiter ausgebaut.\nNachwuchsförderung: Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein Schwerpunkt von\nBioTechMed-Graz, der in der LV-Periode 2019-2021 mit zwei Programmen umgesetzt wird:\n Besonders vielversprechenden Kandidat/innen für Doktoratsstellen in den BioTechMed-Graz For-\n    schungsbereichen wird eine Orientierungsphase im Rahmen von Labor-Rotationen ermöglicht.\n Im Rahmen des Programms „Young Researcher Groups“ unterstützt BioTechMed-Graz besonders\n    erfolgreiche Postdocs, insbesondere Forscherinnen, bei der Etablierung einer unabhängigen\n    Forschungsgruppe, um damit ihren Einstieg in eine eigenständige akademische Forscher/in-\n    nenlaufbahn zu erleichtern.\nBioTechMed-Graz Professuren: Professuren in den Fachbereichen von BioTechMed-Graz sollen\ndurch interuniversitäre Berufungskommissionen besetzt werden.\nDoktoratsprogramm: Interdisziplinäre Lehrangebote im Rahmen des BioTechMed-Graz Doktorats-\nprogramms werden die bestehenden Doktoratscurricula in den Fachbereichen von BioTechMed-Graz\nstärken und zur Vernetzung der Studierenden beitragen.\nKooperation mit außeruniversitären Einrichtungen: Die Kooperation mit außeruniversitären Einrich-\ntungen wird fortgesetzt.\nBMBWF                                    Medizinische Universität Graz                      Seite 19 von 65"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 1624,
                "academic_year": "2009/10",
                "issue": "3",
                "published": "2009-10-21T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1624&pDocNr=20649&pOrgNr=1"
            },
            "index": 90,
            "text": "Seite 48 von 51\n              ¾ Publikationen\n        e) Bewertung der Entwicklungstendenz des Unternehmens\n   human.technology.styria ist eine wirtschaftspolitische Initiative zur Stärkung der\n   Wettbewerbsfähigkeit der steirischen Unternehmen, Institutionen und wissenschaftlichen\n   Einrichtungen im Bereich Humantechnologie. Die Steiermark verfügt über zahlreiche kleine,\n   mittlere und große Unternehmen im Umfeld Humantechnologie, die der Cluster durch Ko-\n   Organisation, Kooperation und Koordination unterstützt.\n   Dazu hat die Innofinanz - Steiermärkische Forschungs- und Entwicklungsförderungs GmbH\n   mit     8    Gesellschaftern     eine    Projektentwicklungsgesellschaft  gegründet,       die\n   Human.technology Sytria GmbH. Die Start-Up-Veranstaltung fand im Mai 2004 in Graz statt.\n   Derzeit gibt es 63 Kooperationspartner im Humantechnologiecluster.\n   Die BioNanoNet Forschungsgesellschaft mbH ist ein österreichisches Netzwerk, welches\n   eine Vielzahl von Expertisen in verschiedenen Themenbereichen der medizinischen und\n   pharmazeutischen Forschung in einer gemeinnützigen Netzwerkplattform vereinigt. Sie\n   verfolgt das Ziel, innovative Forschung durch Förderung der Kooperation und Schaffung von\n   Synergien voranzutreiben, nationale und internationale Forschungsprojekte auf dem Gebiet\n   der medizinischen und pharmazeutischen Forschung, der Nanomedizin und Nanotoxikologie\n   zu initiieren, fachlich während der Antragsausarbeitung zu begleiten und Projekte zu\n   koordinieren. Gesellschafter der BioNanoNet Forschungsgesellschaft mbH sind die\n   Joannneum Research Forschungsgesellschaft, die Medizinische Universität Graz, die\n   piCHEM Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft sowie die Steiermärkische\n   Medizinarchivgesellschaft. Die BioNanoNet Forschungsgesellschaft mbH wird durch\n   Verwendung von Fördermitteln des Landes Steiermark unterstützt und hat derzeit 21\n   Kooperationspartner.\n   Der Science Park Graz ist eine gemeinnützige Initiative des AplusB Programms des\n   Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bm:vit) und wird von der\n   Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und vom Wirtschaftsressort des\n   Landes Steiermark gefördert. Gesponsert wird das akademische Gründerzentrum vom GO!\n   GründerCenter der Steiermärkischen Sparkasse. Die Gesellschafter des Science Park Graz\n   sind, neben der Medizinischen Universität Graz, die Technische Universität Graz und die\n   Karl-Franzens-Universität Graz.\n   Kennzahlen zu Krankenbehandlungen, Befundungen, Untersuchungen bzw. zum\n   wissenschaftlichen Output des Unternehmens können für diese Beteiligungen nicht genannt\n   werden, da sie nicht für die jeweiligen Unternehmenszwecke relevant sind.\nIV BERICHT ÜBER DIE AKTIVITÄTEN IM BEREICH DER BIBLIOTHEKEN\n1. Einbindung der Universitätsbibliothek in den Universitätsbetrieb\nDie Unternehmenskultur des vernetzten Arbeitens der Bibliothek innerhalb der Universität\nwurde im Jahr 2008 weiter gepflegt. Die Zusammenarbeit manifestiert sich in der\nKonzeptionierung und Realisierung von Projekten, die schwerpunktmäßig die weitere\nVerbesserung des Service- und Informationsangebotes der Bibliothek zum Ziel haben.\nNachdem bereits 2007 das Projekt „Implementierung eines Schulungs- und\nInformationskonzeptes“ gemeinsam mit einem externen Kulturvermittler gestartet wurde, stand\nim Jahr 2008 die Evaluierung der bisherigen Schulungen zur Informationskompetenz in\nKooperation mit der Stabstelle für Personalentwicklung und dem Institut für\nPflegewissenschaften im Mittelpunkt. Darüber hinaus wurde auf Wunsch zahlreicher\nwissenschaftlicher MitarbeiterInnen / ÄrztInnen im Rahmen des Gesamtprojektes ein Konzept"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 55,
                "academic_year": "2003/04",
                "issue": "43",
                "published": "2004-08-18T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=55&pDocNr=4752&pOrgNr=1"
            },
            "index": 2,
            "text": "-3-\n168. Ausschreibung von Stellen\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Quali-\nfikation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatan-\ngestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n168.1 Freie Stellen für Universitätsprofessorinnen bzw. Universitätsprofessoren\nAn der Medizinischen Universität Graz ist zum ehest möglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines\n          Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors für „Minimal invasive Chirurgie“\nan der Universitätsklinik für Chirurgie, Graz, zu besetzen. Die Aufnahme erfolgt unbefristet in Vollzeit-\nbeschäftigung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis nach den Bestimmungen des Universitäts-\ngesetzes 2002 und des Angestelltengesetzes.\nProfil der Klinik:\nDie Universitätsklinik für Chirurgie beinhaltet 6 Klinische Abteilungen (Allgemeinchirurgie, Herzchirur-\ngie, Thoraxchirurgie, Transplantationschirurgie, Plastische Chirurgie und Gefäßchirurgie).\nAufgaben:\nDie/Der Bewerber/in soll in der Lage sein, neben der klinischen Tätigkeit auch die Lehre und For-\nschung im Bereich der MIC (Minimal Invasive Chirurgie) unter besonderer Berücksichtigung der All-\ngemein- bzw. Viszeralchirurgie zu vertreten. Die/Der zukünftige Stelleninhaber/in wird in die Ausbil-\ndungstätigkeit der klinischen Abteilung für Allgemeinchirurgie für den Fachbereich MIC integriert. Von\nder/dem zukünftigen Stelleninhaber/in wird erwartet, dass er/sie entsprechend den Erfordernissen\ndieses Schwerpunktes in der Patientinnen- und Patientenversorgung eine Vorreiterrolle einnimmt.\nDiese Person soll imstande sein, durch Erbringen von Spitzenleistungen nicht nur in der Forschung,\nsondern auch in der Krankenversorgung zur Anhebung der Behandlungsqualität der Klinik beizutra-\ngen. Wünschenswert ist der Nachweis einer entsprechenden universitären Lehrtätigkeit in diesem\nSpezialgebiet. Von dem/der Stelleninhaber/in wird eine einschlägige Erfahrung in der Einwerbung von\nMitteln aus der Forschungsförderung erwartet. Ebenfalls soll durch die/den Bewerber/in aufgrund ih-\nrer/seiner persönlichen internationalen Beziehungen die Forschungskooperation für den Fachbereich\nMIC gefördert werden. Die/Der zukünftige Stelleninhaber wird bei der Ausbildung zum Facharzt für\nChirurgie für den Teilbereich der minimal invasiven Chirurgie Verantwortung tragen und Ausbildungs-\noperationen verpflichtend durchführen. Es wird auch erwartet, dass sie/er nationale und internationale\nSymposien, Kurse und Konferenzen initiiert und abhält. Sie/Er sollte die internationale Kooperation\nfördern und die Forschungstätigkeit des Nachwuchses erleichtern.\nEinstellungsvoraussetzungen:\nEin der Verwendung entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium, Anerkennung als Fachärz-\ntin/Facharzt für Chirurgie, Promotion und Habilitation oder ein äquivalenter Nachweis qualifizierter\nwissenschaftlicher Leistungen, pädagogische und didaktische Eignung und Nachweis wissenschaftli-\ncher Tätigkeit (Forschung und Lehre) im Fachbereich der Minimal Invasiven Chirurgie mit entspre-\nchender klinischer Erfahrung in der Allgemein- bzw. Viszeralchirurgie. Kompetenz und Potential zum"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 7952,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "32",
                "published": "2020-05-20T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Nutzung der Namen und des Logos: Medizinische Universiät Graz, Med Uni Graz, Medical University of Graz; Beurlaubung vom Studium aus Gründen, die mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehen; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Richtlinie: Gebarungsrichtlinie; Betriebsvereinbarung zur Einrichtung eines Wechseldienstes im Zusammenhang mit Covid 19; Einsetzung einer Habilitationskommission; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7952&pDocNr=1018840&pOrgNr=1"
            },
            "index": 13,
            "text": "14\nDienstleistungen und Sachmittel werden dezentral über die jeweilige Organisationseinheit oder sonstige\nEinheit bzw. die/den Kostenstellen- bzw. Innenauftragsverantwortliche/n nach den Grundsätzen der\nWirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit und unter Einhaltung des 4-Augenprinzips selbständig\nbezogen.\nSämtliche Aufträge (Investitionen, IT-Güter, Dienstleistungen oder Sachmittel) bis zur Direktvergabegrenze\n(EUR 100.000,00 exkl. Ust) können gemäß der Schwellenwerte-Verordnung direkt an geeignete,\nleistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben werden.\nBei Beschaffungen über der Direktvergabegrenze ist ein Vergabeverfahren gemäß Bundesvergabegesetz\ndurchzuführen. In diesem Fall sind für die Abwicklung des Vergabeverfahrens (idR öffentliche Ausschreibung)\nvon der beschaffenden Organisationseinheit bzw. Stelle eine Vorlaufzeit von ca. einem halben Jahr sowie\ndie Kosten für die rechtliche Begleitung einzuplanen. Diese sind im Vorfeld mit der für die vergaberechtliche\nAbwicklung zuständigen Organisationseinheit abzustimmen.\nSämtliche Aufträge ab einem Auftragswert von EUR 50.000,00 exkl. Ust sind öffentlich bekannt zu geben.\nFür Investitionen, vor allem von Großgeräten (ab einem Auftragswert von EUR 50.000,00 exkl. Ust), ist ein\nuniversitätsweit abgestimmtes Vorgehen und eine möglichst gemeinsame Nutzung anzustreben. Als\nWerkzeug für entsprechende Forschungsinfrastrukturen dient eine Investitions-Road Map (Zuständigkeit für\ndie Road Map liegt bei der OE für Forschungsinfrastrukur) mit einem zeitlichen Planungshorizont von\nzumindest zwei Leistungsvereinbarungsperioden. Die Anschaffung von diesen Großgeräten ist entlang dieser,\njährlich anzupassenden, Investitions-Road Map durchzuführen. Für die Freigabe der Investition ist das\nVorhaben in einem Erhebungsbogen konkret zu beschreiben (u.a. sämtliche mit der Beschaffung und dem\nBetrieb des Großgeräts in Verbindung stehende Einmal-, Folge-, Sach- und Personalkosten), sowie ein\ngeeignetes Auslastungsreporting über die gesamte Nutzungsdauer sicherzustellen.\nDie Beschaffung von Literatur erfolgt ausschließlich über die Universitätsbibliothek der Med Uni Graz.\nBestellungen haben EDV-unterstützt über SAP zu erfolgen.\nXI. Personal\n1. Stellenplan\nDie Stellenbewirtschaftung an der Med Uni Graz erfolgt unter den Vorgaben der Sparsamkeit,\nWirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und orientiert sich an den strategischen Zielen der Universität, die\nihren Niederschlag unter anderem im Entwicklungsplan und der Leistungsvereinbarung finden.\nFür den klinisch-ärztlichen Bereich wird ein detaillierter Sollstellenplan auf Basis der\nZusammenarbeitsvereinbarung mit der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes)\ngeführt.\n2. Stellenbesetzung\nRekrutierungs- und Auswahlverfahren erfüllen die gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Anforderungen und\nunterliegen klar definierten, konsistenten Prozessen, deren Rahmen objektivierbare und nachvollziehbare\nKriterien bilden.\n3. Personaladministration\nEntscheidungen im Personalbereich werden grundsätzlich im Vier-Augenprinzip getroffen; dies wird durch\nentsprechend definierte Prozesse sichergestellt.\n             Medizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz, www.medunigraz.at\n          Rechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                        Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8071,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "38",
                "published": "2020-07-01T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Cirriculum: Curriculum für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin − Wiederverlautbarung; \r\n Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Allgemeinmedizin − Neueinrichtung; Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin − Neueinrichtung; \r\n Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung − Neueinrichtung;  Cirriculum:Curriculum für den Universitätslehrgang (ULG) HUMAN-CENTERED ARTIFICIAL INTELLIGENCE (AI) AND MACHINE LEARNING (ML) IN HEALTH − Neueinrichtung; Richtlinien des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz − Änderung und Wiederverlautbarung; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen; Wahl des Dekans für Doktoratsstudien; Wahl der stellvertretenden Dekanin für Dokoratsstudien; Widerruf der Bestellung zum Leiter der Klinischen Abteilung für Spezielle Anästhesiologie, Schmerz− und Intensivmedizin; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich;  Personalnachrichten; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8071&pDocNr=1028096&pOrgNr=1"
            },
            "index": 131,
            "text": "132\n                                                Anhang 4:\n                                      Richtlinie virtuelle Lehre\n1. Rahmenbedingungen\nBei der Bereitstellung von Unterlagen in der Lernplattform „Virtueller Medizinischer Campus“ /\nMOODLE der Medizinischen Universität Graz werden drei Stufen unterschieden:\n1.1 Grundsätzliche Informationen, die jedes Modul enthalten muss\n        Kurzbeschreibung des Moduls und Kontakt (Modul-/TrackkoordinatorIn)\n        Strukturierung in Fachbereiche (Vorlage Curriculum)\n        Lernzielzuordnung zum Lernzielkatalog\n        Lehrbuchempfehlungen (sind pro Modul / Track an die Bibliothek zu liefern und werden im VMC\n        verlinkt)\n1.2 Digitale Lernunterlagen zusätzlich zum Präsenzunterricht (Anreicherungs- Konzept) zu den\neinzelnen Lerneinheiten:\nEs ist eine freiwillige Leistung von Lehrenden für den Unterricht, zweckmäßige und lernfördernde\nUnterlagen einzustellen oder vom VMC-Team erstellen zu lassen.\n1.3 Partieller Ersatz von Präsenzlehre durch virtuelle Lerneinheiten (Blended Learning-Konzept):\nDies kann auf Wunsch von Lehrenden ermöglicht werden. Für den Fall des Ersatzes von Präsenzlehre\ndurch virtuelle Lerneinheiten sind allerdings gewisse Vorgaben einzuhalten, die in dieser Richtlinie\ndefiniert sind. Somit bezieht sich diese Richtlinie ausschließlich auf die Situation, dass eine Lehrperson\nstatt Präsenzlehre abzuhalten, eine virtuelle Lerneinheit gestalten möchte.\nHierbei wird empfohlen stets mit Präsenzeinheiten zu beginnen um einen ersten sozialen Kontakt\nherzustellen und ggf. eine Aufgabenstellung zu geben. Dann sollen virtuelle Einheiten folgen und den\nAbschluss sollte wieder eine Präsenzeinheit sein, welche der Wissensvertiefung und der Beantwortung\nvon Fragestellungen seitens der Studierenden dienen sollte.\nFür die Umwandlung von Präsenz- in virtuelle Lehre ist ein Studienkommissions-Beschluss erforderlich,\ndie Rückwandlung in eine Präsenzlehre kann ohne Beschluss erfolgen, jedoch muss in diesem Falle im\nZuge der Semesterplanung rechtzeitig eine Rückmeldung an die OE Studienmanagement gegeben\nwerden damit man noch Räume reservieren kann. Falls ein Pflichtmodul / Pflichttrack mehrfach im\nStudienjahr (in mehreren Zeitslots) angeboten wird, müssen die virtuellen Einheiten jedes Mal\nangeboten werden.\n2. ANFORDERUNGEN FÜR DIE VIRTUELLE ABHALTUNG VON LERNEINHEITEN\n       Für die Lehrveranstaltung (Pflichtmodul, SSM, Pflichttrack, Wahlfach), die die virtuelle\n        Lerneinheit enthält, müssen die Basisinformationen entsprechend 6.3.1 im VMC vorhanden\n        sein.\n       Die virtuelle Lerneinheit muss im VMC explizit als „virtuell“ gekennzeichnet sein.\n       Die zuständige Lehrperson und ihre digitale Erreichbarkeit muss ausgewiesen sein. Hierfür\n        werden die Daten aus der MEDonline Visitenkarte genommen.\n       Die virtuellen Lernunterlagen müssen dazu geeignet sein, Wissen zu vermitteln und über\n        interaktive Aufgabenstellungen eine Selbstüberprüfung des Wissens durch die Studierenden zu\n        ermöglichen.\n       Die virtuellen Lernunterlagen müssen einen Umfang haben, der ihre Durcharbeitung im Rahmen\n        der virtuellen Lerneinheit zugewiesenen Zeit ermöglicht.\n       Folgende Lernobjekt-Typen sind zur Wissensvermittlung3 geeignet:\n               o eLecture: Folien kombiniert mit einer erklärenden Audiodatei bzw. in Kombination\n                  mit anderen digitalen Inhalten (Animationen, Simulationen, Videos,…)\n                                               Mitteilungsblatt vom 01.07.2020, Stj 2019/2020, 38. Stk. RN188\n                                              Seite 30 von 44"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 9034,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "38",
                "published": "2021-06-02T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=9034&pDocNr=1143019&pOrgNr=1"
            },
            "index": 18,
            "text": "19\n143.1. Tenure Track Professuren\n                                       Tenure Track Professur für Molekulare Onkologie\n                                                    Klinische Abteilung für Onkologie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 6 Jahre\nWir suchen eine*n exzellente*n Fachärztin*Facharzt und/oder Wissenschafter*in mit hohem Potential,\num die international anerkannte Wissenschafts- und Forschungsagenda für personalisierte molekulare\nOnkologie auszubauen.\nDie*Der zukünftige Stelleninhaber*in soll ausgewiesene*r Expertin*Experte für die molekularen\nMechanismen von Tumorerkrankungen sein und diesen Bereich in Forschung und Lehre vertreten. Bei\nVorliegen einer diesbezüglichen Befugnis ist zusätzlich eine Patient*innenbetreuung im Bereich der\npersonalisierten Onkologie vorgesehen.\nDie Klinische Abteilung für Onkologie an der Universitätsklinik für Innere Medizin verfolgt für ihre\nPatient*innen ein gesamtheitliches Versorgungskonzept nach dem biopsychosozialen Modell. Die*Der\nzukünftige Stelleninhaber*in soll eine hohe Bereitschaft zur übergreifenden, interdisziplinären und zur\ninterprofessionellen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachrichtungen, sowie zu Berufs-gruppen\nder Pflege und medizinisch-technischen Dienste mitbringen.\nDie Besetzung erfolgt zunächst befristet auf 6 Jahre mit Qualifizierungsvereinbarung (Tenure Track\nProfessur gemäß § 99 Abs. 5 und 6 Universitätsgesetz). Karriereziel ist die Überleitung in ein\nArbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierte*r Professor*in. Bei herausragenden und\naußergewöhnlichen Leistungen kann eine Evaluierung der Qualifizierungsvereinbarung auf schnellstem\nWeg erfolgen.\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n     Innovative Weiterentwicklung der Forschung im Bereich der molekularen Onkologie\n     Aufbau und Leitung einer interprofessionellen wissenschaftlichen Arbeitsgruppe\n     Einwerbung, Umsetzung und Leitung von Forschungsprojekten im Bereich der personalisierten\n      bzw. molekularen Onkologie\n     Universitäre forschungsgeleitete Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des\n      Diplomstudiums Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\n     Bei Vorliegen einer entsprechenden Befugnis: Betreuung von ambulanten und stationären\n      Patient*innen sowie die Bereitschaft zur Leistung von Nachtdiensten\nFür diese Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n     Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin oder der Naturwissenschaft mit\n      facheinschlägigem Doktorat\n     Für Kliniker*innen: Befugnis zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als\n      Fachärztin*Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und internistische Onkologie\n      oder eine gleichwertige internationale Befugnis\n     Mehrjährige klinische und/oder naturwissenschaftliche Erfahrung im Bereich molekularer Onkologie\n     Profunde Forschungsexpertise im Bereich personalisierter bzw. molekularer Onkologie\n     Nachweis von hochrangigen Publikationen und Drittmitteleinwerbung\n     Erfahrung im Aufbau und der Leitung von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen\n     Nachweis von Lehr-, Vortragstätigkeiten insbesondere im Bereich Onkologie\n     Ausgezeichnete methodische Expertise im Bereich der Analyse von Tumormodellen und Kenntnisse\n      im Bereich der Molekularbiologie und/oder Bereitschaft zu Weiterentwicklung dieser Verfahren\n     Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)\n                                                                                                 MTBl. vom 02.06.2021, StJ 2020/21, 38. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4991,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "25.c",
                "published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
                "teaser": "7. Sondernummer; Studienplan - ULG Sonderausbildung in der Intensivpflege, ULG Sonderausbildung in der Anästhesiepflege, ULG f. SchulärztInnen, ULG Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich, ULG Gesundheitsförderung in Unternehmen, ULG MSc in Gesundheitsförderung und Präventionsmanagment in Unternehmen; Richtlinie f. die Erstellung einer Masterarbeit in einem ULG; Richtlinie der MUG f. die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit ",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4991&pDocNr=371776&pOrgNr=1"
            },
            "index": 57,
            "text": "-58-\n\nBGF lohnt sich im gleichen Maße für die Beschäftigten wie für das Unternehmen: Die einen möchten\ngesund bleiben und sich wohlfühlen, die anderen möchten mit gesunden und damit leistungsfähigen\nMitarbeiter/innen im Wettbewerb bestehen. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter/innen sind motivierter\nund bleiben dem Unternehmen länger erhalten. Immer mehr Unternehmen erkennen, dass die Erhaltung\nund Förderung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter/innen für Betriebe, unabhängig\nvon Branche, Dimension und geographischer Lage, von zunehmender Bedeutung für die Wertschöpfung\nund damit für den Unternehmenserfolg ist.\n\nAbsolvent/innen des ULG „Gesundheitsförderung in Unternehmen“ (GFU) finden daher ihren\nEinsatzbereich in Unternehmen und Institutionen aller Branchen und aller Größen.\n\nAbsolvent/innen des ULG GFU fungieren als interne oder externe Berater/innen in inhaltlichen und\norganisatorischen Fragen der Gesundheit in Unternehmen.\n\nDie Tätigkeit von Absolvent/innen des ULG GFU umfasst die Bereiche:\n\ne Gesundheitsférderung\n\nAbsolvent/innen des ULG GFU regen Gesundheitsprojekte im Unternehmen an, planen und entwickeln\nneue BGF-Programme bzw. bestehende Programme weiter, holen Angebote zu Produkten und\nDienstleistungen im Bereich Gesundheitsförderung ein, bewerten diese hinsichtlich ihrer Qualität sowie\nihrer Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften sowie den Unternehmenszielen und den\nBedürfnissen der Mitarbeiter/innen, begleiten die Umsetzung von BGF-Projekten und überprüfen ihre\nWirksamkeit.\n\ne Aufbau und Pflege eines Netzwerks von Partnern im Gesundheitswesen.\n\nAbsolvent/innen des ULG GFU bilden die Schnittstelle zwischen Unternehmensleitung und internen und\nexternen Ansprechpartner/innen für die von Ihnen betreuten Projekte (z.B. Präventivfachkräfte,\nbehandelnden Ärzt/innen, Physiotherapeutfinn)en, Gesundheitsdienste, Behörden, Sozialversicherungen,\nApotheken etc.).\n\nDie Funktion, die Absolvent/innen des ULG GFU im Unternehmen einnehmen, ist die eines\nVerantwortlichen für Planung und Begleitung von Projekten der betrieblichen Gesundheitsförderung.\nMarktchancen bestehen für Absolvent/innen des ULG GFU durch Erweiterung des bestehenden\nEinsatzbereichs als Personalverantwortliche/r oder Präventivfachkraft sowie als externe\nUnternehmensberater/in bzw. Projektmanager/in für den Bereich Gesundheit im Unternehmen.\n\nMögliche Funktionen/Positionen von Absolvent/innen des Lehrgangs:\n\no  Stabstelle des Managements (Konzeptentwicklung, Planung, Durchführung und Evaluation) für\nGesundheitsförderungsprojekte\n\nKoordination für den Bereich Gesundheitsförderung in Unternehmen aller Branchen\n\nMitwirkung bei der Implementierung von Betrieblichen Gesundheitsmanagementsystemen\nMitwirkung in der Organisations- und Personalentwicklung\n\nFreiberufliche Tätigkeit als Berater im Bereich Gesundheitsförderung\n\no000o0\n\n§ 5 Bezeichnung und Stundenausmaß der Pflichtfächer\n\n \n\nArt der Leistungs-\nüberprüfun\nSchriftliche Fachprüfung\n\n     \n  \n\n \n  \n \n\n    \n \n  \n\n1. Strukturen im Gesundheitswesen\nGesundheitspolitik\nGesundheitsökonomie / Finanzierung\n\n2. Betriebswirtschaftslehre\nÜberblick, Grundlagen und Begriffe der BWL\nPlanung und Controlling von\nGesundheitsmaßnahmen\n\n  \n \n\n \n\n   \n\nSchriftliche Fachprüfung\n\n \n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 3745,
                "academic_year": "2012/13",
                "issue": "14",
                "published": "2013-04-03T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Universitätsrat Mitgliederbestellung; Universitätsrat Wahl Vorsitzende, Stv. u. Schriftführer; Stv. VorständInnen UK; Stv. LeiterInnen Klin. Abt.; Leiterabbestellung Stabstelle 2000/2020; Widerruf Vollmach Prof. TSCHELIESSNIGG.",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3745&pDocNr=89673&pOrgNr=1"
            },
            "index": 7,
            "text": "-8-\n           Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Christian WALCH\n            zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters der Klinischen Abteilung für\n            Neurootologie an der Hals-, Nasen-, Ohren-Universitätsklinik\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zur allfälligen Auflösung der Abteilung,\n            längstens jedoch bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n           Herrn Univ.-Ass. Priv.-Doz. Dr. Markus GUGATSCHKA\n            zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters der Klinischen Abteilung für\n            Neurootologie an der Hals-, Nasen-, Ohren-Universitätsklinik\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zur allfälligen Auflösung der Abteilung,\n            längstens jedoch bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n           Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Christian WALCH\n            zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Phoniatrie\n            an der Hals-, Nasen-, Ohren-Universitätsklinik\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n           Herrn Univ.-Ass. Priv.-Doz. Dr. Markus GUGATSCHKA\n            zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Phoniatrie\n            an der Hals-, Nasen-, Ohren-Universitätsklinik\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n      \n                                           in      in\n            Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Marianne BRODMANN\n            zur 1. Stellvertreterin des Leiters der Klinischen Abteilung für Angiologie\n            an der Universitätsklinik für Innere Medizin\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis 2 Monate nach Besetzung der Professur,\n            längstens jedoch bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n      \n                                      in      in\n            Frau Univ.-Prof. Dr. Barbara OBERMAYER-PIETSCH\n            zur 1. Stellvertreterin des Leiters der Klinischen Abteilung für Endokrinologie und\n            Stoffwechsel an der Universitätsklinik für Innere Medizin\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n           Herrn Univ.-Prof. Dr. Wolfang PETRITSCH\n            zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Gastroenterologie und\n            Hepatologie an der Universitätsklinik für Innere Medizin\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis 2 Monate nach Besetzung der Professur,\n            längstens jedoch bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n           Herrn Univ.-Prof. Dr. Heinz SILL\n            zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Hämatologie\n            an der Universitätsklinik für Innere Medizin\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis 2 Monate nach Besetzung der Professur,\n            längstens jedoch bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n           Herrn Ass.-Prof. Dr. Helmut BRUSSEE\n            zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Kardiologie\n            an der Universitätsklinik für Innere Medizin\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n           Herrn Univ.-Prof. Dr. Robert GASSER\n            zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Kardiologie\n            an der Universitätsklinik für Innere Medizin\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                     MTBl. vom 03.04.2013, StJ 2012/13, 14.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 924,
                "academic_year": "2007/08",
                "issue": "27",
                "published": "2008-07-16T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=924&pDocNr=8846&pOrgNr=1"
            },
            "index": 18,
            "text": "- 19 -\n 13. Masterarbeit\n Die Studierenden haben eine eigenständige schriftliche Masterarbeit zu verfassen. Die Ausarbeitung erfolgt\n laut Studienplan im letzten Studiensemester. Masterarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten, die dem\n Nachweis der Befähigung dienen, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch\n vertretbar zu bearbeiten. Das Thema der Masterarbeit ist einem der im Studienplan festgelegten Pflicht-\n oder Wahlmodul zu entnehmen. Es hat einen engen Bezug zu pflege- und gesundheitswissenschaftlichen\n Fragestellungen aufzuweisen und soll relevant für den durch die Studierenden gewählten Schwerpunkt\n sein. Studierenden steht das Recht zu das Thema ihrer Masterarbeit selbst vorzuschlagen oder aus einer\n Anzahl von Vorschlägen zu wählen.\n Der Umfang der Masterarbeit beträgt maximal 60 Seiten. Absprachen mit der Betreuerin / dem Betreuer\n sind möglich. Verpflichtend ist der Besuch des Kolloquiums im Ausmaß von einem ECTS. Der positive\n Abschluss der Masterarbeit und des Kolloquiums wird mit insgesamt 30 ECTS bewertet.\n             Forschung                               Lehre                           Management\nMit der Masterarbeit zeigt der       Mit der Masterarbeit zeigt der      Mit der Masterarbeit zeigt der\nVerfasser / die Verfasserin, dass    Verfasser                           Verfasser / die Verfasserin, dass\ner / sie in der Lage ist, ein        / die Verfasserin, dass er / sie in er / sie in der Lage ist, eine\neigenständiges                       der Lage ist, eine eigenständige    eigenständige wissenschaftliche\nForschungsprojekt zu planen und      wissenschaftliche Arbeit zu einem   Arbeit zu einem relevanten\ndurchzuführen.                       pädagogisch relevanten Thema        Thema im Bereich Management\n                                     selbständig unter Anwendung         unter Anwendung\n                                     wissenschaftlicher Methoden und     wissenschaftlicher Methoden und\n                                     Erkenntnisse bearbeiten kann.       Erkenntnisse bearbeiten kann.\nThemen für die Masterarbeit          Themen für die Masterarbeit sind    Themen für die Masterarbeit sind\nsind Forschungsthemen der            Forschungsthemen der                Forschungsthemen der\nbetreuenden Lehrenden oder           betreuenden Lehrenden oder          betreuenden Lehrenden oder\nThemen, die aus den Modulen          Themen, die aus den Modulen         Themen, die aus den Modulen\nresultieren und einen Bezug zu       resultieren und einen Bezug zur     resultieren und einen Bezug zum\nden Forschungsthemen des             Pädagogik haben.                    Bereich Management haben.\nInstituts für Pflegewissenschaft\nhaben.\nGrundsätzlich ist davon\nauszugehen, dass der Verfasser /\ndie Verfasserin sich an einem\nForschungsprojekt beteiligt, aber\neigenständig einen\nausgewiesenen Teil bearbeitet.\n                      Der Umfang beträgt inklusive Kolloquium 30 ECTS / 750 Stunden.\n            Detaillierte Informationen sind der Anlage „Richtlinien Masterthesis“ zu entnehmen.\n 14. Studienabschluss und akademischer Grad\n Den Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Gesundheits- und Pflegewissenschaft ist\n nach erfolgreicher Absolvierung aller erforderlichen Module der akademische Grad „Master of Science“\n (MSc) zu verleihen. Die Ausrichtung des Studienfaches ist dem Diploma Supplement zu entnehmen.\n 15. Inkrafttreten des Studienplans\n Der vorliegende Studienplan tritt mit 1.Oktober 2008 in Kraft.\n ______________________________________________________________________________________________________\n Druck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                     MTBl. vom 16.07.2008, StJ 2007/08, 27. Stk."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 307,
                "academic_year": "2004/05",
                "issue": "23",
                "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1"
            },
            "index": 87,
            "text": "- 88 -\n91.\nMitteilung über die Ausschreibung des Staatspreises 2005 des BMBWK\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, teilt mit, dass das Bundesministerium für Bildung,\nWissenschaft und Kultur nachfolgenden Staatspreis ausschreibt:\n                                     Ausschreibung des Staatspreises 2005\n                              zur Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch\nDie Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur stiftet 2005 einen Staatspreis für hervorragende\nwissenschaftliche Arbeiten, deren Ergebnisse bzw. Zielsetzung der Ersatz oder die Einschränkung und Opti-\nmierung von bisher angewandten Versuchen am lebenden Tier sind.\nDer Staatspreis wird von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Grund von Vorschlä-\ngen einer von ihr bestellten Jury verliehen. Die Entscheidung wird unter Ausschluss des Rechtsweges getrof-\nfen.\nDer Staatspreis ist mit 11.000.- Euro dotiert und kann geteilt oder ungeteilt vergeben werden.\nFür die Bewerbungen gelten nachstehende Teilnahmebedingungen:\n     •   Bewerbungsberechtigt sind Einzelpersonen oder Forschergruppen, die in wissenschaftlichen Einrich-\n         tungen im universitären, außeruniversitären oder industriellen Bereich in Österreich tätig sind.\n     •   Es können wissenschaftliche Arbeiten eingereicht werden, die in in- oder ausländischen Fachzeit-\n         schriften ab dem 1. Jänner 2000 erschienen sind; ferner Arbeiten, deren Manuskripte von ein-\n         schlägigen Fachzeitschriften zur Publikation angenommen worden sind. Bei Einreichungen von Ma-\n         nuskripten ist eine Erklärung beizufügen, dass der wissenschaftliche Inhalt des Manuskripts nicht vor\n         dem 1. Jänner 2000 publiziert wurde.\nDie Arbeiten sind in siebenfacher Ausfertigung unter der Bezeichnung \"Staatspreis des Bundesministeriums\nfür Bildung, Wissenschaft und Kultur 2005 zur Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch\" bis spätes-\ntens 31. Juli 2005 an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, zu Handen MR Dr. Alois\nHaslinger, Bereich Gentechnik und Tierversuchswesen, Rosengasse 2-6, 1014 Wien, zu senden.\nDen Arbeiten ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache von max. 5 Seiten, aus denen vor allem her-\nvorgeht, welche konkreten Tierversuche ersetzt, reduziert oder verfeinert wurden oder werden sollen, beizu-\nlegen.\nDie Bewerbungen sind mit Namen und Anschrift des Autors / der Autorin zu versehen. Bei Gruppenarbeiten\nist der Name des Projektleiters anzuführen. Bereits veröffentlichte Arbeiten können als Sonderdruck einge-\nreicht werden. Bei in Druck befindlichen Arbeiten ist die Fachzeitschrift bzw. der Verlag anzugeben.\nDen Bewerbungen ist ein wissenschaftlicher Werdegang des Autors / der Autorin anzuschließen.\nArbeiten, die bereits bei früheren Ausschreibungen zu einem Preis für Ersatzmethoden zum Tierversuch ein-\ngereicht wurden, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.\nDie Entscheidung der Jury und der Termin der Preisverleihung werden den Bewerbern schriftlich bekannt\ngegeben. Sollte die Jury keine der Arbeiten für die Auszeichnung vorschlagen, kann von der Preisverleihung\nAbstand genommen werden.\n                                    Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8693,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "20",
                "published": "2021-01-27T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8693&pDocNr=1100727&pOrgNr=1"
            },
            "index": 10,
            "text": "11\n                                                            Study Nurse (m/w/d)\n                                                    Kennung KA-NEPRO-2021-000962\n                                                  Universitätsklinik für Innere Medizin\n                                                   Klinische Abteilung für Nephrologie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 75%\n                                                             befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Koordination der Arbeitsabläufe und Unterstützung der Kooperation zwischen den an der\n            klinischen Studie beteiligten internen und externen Partner*innen (Kliniken/Abteilungen,\n            pharmazeutische Unternehmen, Auftragsforschungsinstitutionen, etc.)\n       Vorauswahl von Patient*innen bzw. Proband*innen für eine mögliche Studienteilnahme, sowie\n            Betreuung der an Klinischen Studien teilnehmenden Patient*innen bzw. Proband*innen\n       Organisation und Koordination von Diagnostik, Labor, Probenversand und Prüfmedikation\n       Durchführung venöser Blutentnahmen und Messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls,\n            Temperatur, etc.)\n       Vorbereitung und Begleitung von Initiierungen, Monitorbesuchen, Audits und\n            Behördeninspektionen\n       Erstellung bzw. Review von studienrelevanten Dokumenten (SDF, SOPs, etc.)\n       Unterstützung bei der Umsetzung der Studienprotokolle sowie von Maßnahmen der\n            Qualitätssicherung (Überprüfung der PatientInnen/ProbandInnen-Einverständniserklärung,\n            Kontrolle der Prüfdokumentation, Durchführung der Tätigkeiten gemäß SOPs, etc.) in enger\n            Zusammenarbeit mit den Prüfärzt*innen\n       Dokumentation von Studiendaten und Eingabe in Datenbanken\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder gleichzuhaltende\n            Ausbildung in einem Gesundheitsberuf\n       Eintrag in das Gesundheitsberuferegister\n       Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten Gesetze und Richtlinien\n            (ICH-GCP, AMG, MPG, etc )\n       Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau B2)\n       Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Zusatzqualifikationen und einschlägige Ausbildungen im Bereich Klinischer Studien\n       Erfahrungen im Bereich Klinischer Studien\n       Selbstständige und gut strukturierte Arbeitsweise\n       Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n       Organisatorische Fähigkeiten\n       Hohes Maß an Durchsetzungsvermögen\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.116,60 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/human-resources/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist\nendet am 18. Februar 2021.\n                                                                                                 MTBl. vom 27.01.2021, StJ 2020/21, 20. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8613,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "16",
                "published": "2020-12-23T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur Vorstand*Vorständin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur supplierenden Vorständin einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur supplierenden Leiter*in einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber makroskopische und klinische Anatomie; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Lehrstuhlinhaber für Physiologie; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter des Diagnostik- und Forschungsinstitutes für Gerichtliche Medizin; Leitungen: Bestellung zum*zur Leiter*in einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen; Satzungsänderung: Satzungsteil Frauenförderungsplan; Einteilung des Studienjahres 2021/22; Satzungsänderung: Satzungsteil Studienrecht; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2022-2027; Einsetzung einer Berufungskommission; Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs. 4, § 4 KA-AZG für die an der Medizinischen Universität Graz als Ärztinnen und Ärzte oder Zahnärztinnen und Zahnärzte beschäftigten Mitarbeiter*innen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8613&pDocNr=1092414&pOrgNr=1"
            },
            "index": 8,
            "text": "9\nFFP              Frauenförderungsplan\nGLP              Gleichstellungsplan\nGB               Gender Budgeting\nGM               Gender Mainstreaming\nidgF             in der geltenden Fassung\niSd              im Sinne des\nMed Uni          Medizinische Universität Graz\nOE               Organisationseinheit\nOEMUG            Organisationseinheit der Medizinischen Universität Graz\nUG               Universitätsgesetz 2002\nVZ               Vollzeit\nVZÄ              Vollzeitäquivalente\n                                               Präambel\nIm Universitätsgesetz 2002 (im Folgenden UG) ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als\nleitender Grundsatz sowie Frauenförderung als zentrale Aufgabe implementiert. Die Universitäten\nsind gemäß § 41 UG verpflichtet, ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den dort tätigen Frauen\nund Männern in allen Bereichen anzustreben. Der Frauenförderungsplan (im Folgenden FFP) dient\ndaher - neben dem Gleichstellungsplan (im Folgenden GLP) - der Umsetzung der\nverfassungsrechtlichen Vorgaben zur tatsächlichen Gleichstellung sowie der Förderung der faktischen\nGleichstellung aller Universitätsangehörigen. Aus diesem Grunde wurden Bereiche, welche die\nGleichstellung betreffen, sinngemäß aus dem FFP in den GLP überführt. Frauenförderung ist im\nWesentlichen in diesem Frauenförderungsplan geregelt. Da sie jedoch immanenter Bestandteil von\nGleichstellung ist, sind wesentliche Grundsätze auch im Satzungsteil Gleichstellungsplan verankert\nund mit einem jeweiligen Verweis im FFP gekennzeichnet.\nDie Med Uni Graz bekennt sich nachdrücklich zur Chancengleichheit der Geschlechter. Im\nBewusstsein, dass sich gleiche Chancen nicht von selbst einstellen, verfolgt die Universität eine aktive\nPolitik der Gleichstellung. Hierfür gilt es strukturelle Nachteile aufzudecken und abzubauen bzw.\ndurch Fördermaßnahmen auszugleichen. Der Chancengleichheit liegt das Verständnis zu Grunde, dass\nalle Geschlechter gleichberechtigt sind.\nDie Universität strebt dabei ein umfassendes Gleichstellungsverständnis an, mit dem Ziel eines\nausgewogenen        Geschlechterverhältnisses        in    allen      Bereichen,      Hierarchieebenen            und\nEntscheidungsorganen. Die Schaffung von positiven und karrierefördernden Bedingungen sowie die\nBeseitigung von tatsächlich bestehenden Ungleichheiten und Nachteilen für Frauen wird als\nvorrangiges universitäres Ziel und als Aufgabe aller Universitätsangehörigen gesehen. Diese Aufgabe\nist insbesondere eine Verpflichtung für alle Personen in leitenden Funktionen und beinhaltet auch die\nFörderung aller Studierenden als potentielle künftige Wissenschaftlerinnen.\nDer FFP dient der Umsetzung all dieser Ziele. Diese gelten insbesondere für den Leitungsbereich, um\nBrücken statt Barrieren für Frauen in Führungspositionen bauen zu können. Der FFP gilt für alle\nAngehörigen der Med Uni Graz und ergänzt den GLP, indem er insbesondere auf den Abbau von\nHemmnissen und auf den strukturellen Aufbau der Chancengleichheit von Frauen im universitären\nKontext fokussiert ist.\n                             Teil I: Allgemeine Bestimmungen\n§ 1 Rechtliche Grundlagen und leitende Grundsätze\n(1) Die rechtlichen Grundlagen und leitenden Grundsätze des FFP der Med Uni Graz finden sich in der\nösterreichischen Bundesverfassung (vgl. Art 7 B-VG), in den §§ 19 Abs 2 Z 6 UG und § 20b UG sowie §§\n41 bis 44 UG.\n __________________________________________________________________________________________\n                                                        Mitteilungsblatt vom 23.12.2020, Stj 2020/2021, 16. Stk. RN61\n                                                 Seite 2 von 10"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 704,
                "academic_year": "2007/08",
                "issue": "7",
                "published": "2007-12-19T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=704&pDocNr=7670&pOrgNr=1"
            },
            "index": 9,
            "text": "10\n  -    Investitionsplan\n       Auflistung aller voraussichtlich für das Projekt benötigten Investitionen unter Angabe der daraus\n       entstehenden Neben- und Folgekosten. Es ist darzustellen, ob und wie die Anschaffung nach\n       Projektabschluss weiterverwendet wird. Wird die MUG bei § 26-Projekten verpflichtet, Eigentum zu\n       erwerben, ist dies gesondert zu vermerken.\n  -    Interne Leistungsverrechnung\n       Sollen interne Dienstleistungen verrechnet werden, ist dies im Vorhinein zwischen den betroffenen\n       Organisationseinheiten zu regeln, wobei die Verrechnungspreise inkl. Kostenersatzforderung an die\n       MUG sein sollen. Die intern zu verrechnenden Leistungen sind in der Projektkalkulation als Kosten\n       anzuführen.\n       Sofern im Rahmen von Auftragsforschung im Klinischen Bereich Leistungen anderer\n       Organisationseinheiten benötigt werden, ist dies im Vorhinein zwischen den betroffenen\n       Organisationseinheiten abzuklären und mit dem/der AuftraggeberIn ein gesonderter Servicevertrag\n       abzuschließen. Die Einnahmen sind auf zwei gesonderte Innenaufträge aufzuteilen.\n  -    Alle weiteren aus Projektsicht relevanten Unterlagen\n       Prüfplan, Ethikkommissionsantrag, Votum der Ethikkommission, Patienteninformation, behördliche\n       Auflagen, Hörsaalanforderung, etc.\nFür die Genehmigung durch das Rektorat bei Kleinprojekten sind lediglich ein Projektmeldeformular, ein\nVertrag und eine Kalkulation notwendig.\n    4.2.2.2.      Entscheidung\nWerden alle erforderlichen Unterlagen vollständig und inhaltlich richtig eingereicht, gilt das Projekt als\ngemeldet. Das Rektorat entscheidet innerhalb von 14 Tagen ab Vorlage des Antrags. Die Entscheidung\nerfolgt vorbehaltlich von gegebenenfalls notwendigen Entscheidungen der Ethikkommission und/oder des\nKrankenanstaltenträgers.\nFür § 26-Projekte gilt:\nBei Verstreichen oben angeführter Frist ohne Antwort durch das Rektorat gilt der Antrag als nicht\nuntersagt. Bei Verletzung der gesetzlichen Voraussetzungen oder im Falle, dass der erforderliche\nKostenersatz nicht geleistet werden kann, wird das Projekt untersagt.\nFür Projekte unter den Vollmachtsbestimmungen der § 27 und § 28 gilt:\nAufgrund des Haftungsrisikos der MUG entsteht keine Genehmigung durch Fristablauf. Der Antrag gilt erst\nmit Vorliegen einer positiven schriftlichen Benachrichtigung als genehmigt. Wird der erforderliche\nKostenersatz entsprechend Punkt 5 nicht nachgewiesen oder entsteht der MUG ein nicht tragbares\nHaftungsrisiko oder werden MUG - Richtlinien verletzt, wird das Projekt nicht genehmigt.\n    4.2.3.    Projektabwicklungsphase\nDie Projektabwicklungsphase beginnt bei Projekten, in denen die MUG Vertragspartnerin ist, mit Vorliegen\nder Genehmigung und mit der rechtsgültigen Unterschrift des Projektvertrags durch Organe der MUG.\nWird ein § 26-Projekt nicht untersagt oder läuft die Entscheidungsfrist von 14 Tagen ab Einreichung der\nUnterlagen ohne Benachrichtigung ab, beginnt zu diesem Zeitpunkt die Abwicklungsphase.\nBei Forschungsförderungsprojekten beginnt die Projektabwicklungsphase mit der positiven Begutachtung\ndurch den Fördergeber. Im Anschluss sind alle noch ausständigen Einreichunterlagen nachzureichen (s.\nPunkt 4.2.2.1.)\nEs wird dem Projekt ein Innenauftrag zugeordnet, auf dem alle projektbezogenen Kosten und Erlöse,\nEinzahlungen und Auszahlungen erfasst und laufend verfolgt werden.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                    MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 6988,
                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "32",
                "published": "2019-05-22T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Satzung; Änderung Satzungsteil Studienrecht; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6988&pDocNr=897471&pOrgNr=1"
            },
            "index": 29,
            "text": "29\n            (8) Studierende sind berechtigt, sich zum Abschlussrigorosum in Form einer öffentlichen\n                 kommissionellen Gesamtprüfung anzumelden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:\n                 1. Die positive Ablegung sämtlicher Lehrveranstaltungsprüfungen der Pflicht- und Wahlfächer\n                    als ersten Teil des Rigorosums.\n                 2. Die Annahme der Dissertation durch die Dekanin/den Dekan für studienrechtliche\n                    Angelegenheiten.\n     VII. ABSCHNITT - KORREKTES WISSENSCHAFTLICHES ARBEITEN BEI PRÜFUNGEN, BACHELOR-\n                               MASTER- UND DIPLOMARBEITEN, SOWIE DISSERTATIONEN\n    Die Universität und ihre Angehörigen bekennen sich zur Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis.\n    Eine Grundlage dafür stellen die „Richtlinien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität\n    (OeAWI) zur Guten Wissenschaftlichen Praxis (GWP-Richtlinien der OeAWI)“ idgF dar.\n                                 WISSENSCHAFTLICHES FEHLVERHALTEN, BEGRIFFE\n    In Anlehnung an die „Richtlinien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI) zur\n    Guten Wissenschaftlichen Praxis (GWP-Richtlinien der OeAWI)“ liegt ein wissenschaftliches Fehlverhalten\n    dann vor, wenn vorsätzlich, wissentlich oder grob fahrlässig gegen Standards der guten wissenschaftlichen\n    Praxis verstoßen wird.\n    Das wissenschaftliche Fehlverhalten umfasst insbesondere das Erfinden von Daten, die Fälschung von\n    Daten, das Plagiieren sowie das „Ghostwriting“. Um den terminologischen Anschluss an die „Richtlinien der\n    OeAWI“ zu gewährleisten, ist in der Folge jedoch immer nur von „wissenschaftlichem Fehlverhalten“ bzw.\n    „wissenschaftlicher Praxis“ die Rede.\n§ 56.       PLAGIAT\n           Ein Plagiat liegt gemäß § 51 (2) Z 31 UG idgF eindeutig dann vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen\n           übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und\n           Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte,\n           paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung oder Zitierung\n           der Quelle und der Urheberin/des Urhebers. Zur Unterscheidung, ob im Einzelfall ein\n           schwerwiegendes oder leichtes Plagiat vorliegt, sind insbesondere folgende Aspekte heranzuziehen:\n           Quantität der Übernahmen absolut und in Relation zur gesamten Arbeit, Übernahme ganzer\n           Gedankengänge oder einzelner Formulierungen, geplante und systematische Übernahmen (Vorsatz)\n           oder Ausnützung einer Gelegenheit, „unsauberes Zitieren“, Verschleierungen/Übersetzungen. Das\n           Plagiat muss einen inhaltlich substanziellen Teil der Arbeit betreffen und Auswirkungen auf die\n           Gesamtaussage der Arbeit haben.\n§ 57.       EIGENPLAGIAT\n           Ein Eigenplagiat liegt vor, wenn ein eigenes beurteiltes oder publiziertes Werk ohne entsprechende\n           Kennzeichnung durch ein Zitat wiederverwertet wird.\n§ 58.       ÜBERSETZUNGSPLAGIAT\n           Ein Übersetzungsplagiat liegt vor, wenn ein Text aus einer fremden Sprache wortgetreu übertragen\n           und als eigene Leistung ausgegeben – somit ohne Quellenangabe – verwendet wird.\n§ 59.       GHOSTWRITING UND FÄLSCHUNG VON DATEN\n           Gemäß § 51 (2) Z 32 UG idgF liegt ein Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen jedenfalls\n           dann vor, wenn auf „Ghostwriting“ zurückgegriffen wird oder wenn Daten und Ergebnisse erfunden\n           oder gefälscht werden. Beim „Ghostwriting“ lassen sich Studierende von – mitunter durch\n            SATZUNGSTEIL STUDIENRECHTLICHE BESTIMMUNGEN / Stand Mitteilungsblatt vom 22.05.2019,\n                                                                                  Stj 2018/2019, 32. Stk. RN136\n                                                      Seite 27 von 35"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 7489,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "8",
                "published": "2019-11-20T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7489&pDocNr=965221&pOrgNr=1"
            },
            "index": 8,
            "text": "9\n                                    KoordinatorIn Elektronische Medien in der Bibliothek\n                                                        Kennung O-BIB-2019-000470\n                                                                  OE Bibliothek\n                                                       Beschäftigungsausmaß 62,5%\n                                                              befristet auf 1 Jahr\n                                                       mit Option auf Verlängerung\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Kontinuierliche Betreuung und Optimierung des Angebots an elektronischen Medien der\n            Bibliothek sowie Marktbeobachtung, Bedarfserhebung und Anfragenmanagement\n       Analyse und Bewertung von elektronischen Medien hinsichtlich Verfügbarkeit, Preis und sonstiger\n            Konditionen\n       Selbständige Verhandlungsführung mit AnbieterInnen von elektronischen Medien\n       Inhaltliche Prüfung von Lizenzverträgen mit AnbieterInnen von elektronischen Medien sowie\n            Mitarbeit bei der Erfüllung vergaberechtlicher Verpflichtungen im Rahmen von\n            Beschaffungsprozessen\n       Betreuung der Administrationssysteme der Verlags- und Anbieterplattformen\n       Laufende Evaluierung von elektronischen Medien mittels Durchführung von Kosten-\n            Nutzungsanalysen, Vorbereitung von Bestandsmanagemententscheidungen\n       Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Serviceangebots der Bibliothek und in der\n            KundInnenninformation der Bibliothek (1 verpflichtender Nachmittagsdienst pro Woche)\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Abgeschlossenes Diplom-/Masterstudium\n       Absolvierung des Universitätslehrgangs „Master of Science in Library and Information Studies“\n            oder vergleichbare Berufserfahrung\n       Einschlägige Berufserfahrung im Bereich elektronischer Medien\n       Kenntnisse des Informationsmarktes und der Anbieter elektronischer Medien, der\n            unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Vertragsinhalte\n       Kenntnisse der Such- und Nachweissysteme für elektronische Medien sowie von Systemen zur\n       Authentifizierung und Autorisierung für berechtigte BenutzerInnen vor Ort und im Fernzugriff\n       Vertrags- und verhandlungssichere Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Kenntnisse zur Analyse großer Datenmengen in MS Access und Excel oder vergleichbaren\n            Programmen, Aufbereitung und Reporterstellung von Kosten und Nutzungsstatistiken\n       Kenntnisse des Vergaberechts und der Abwicklungsprozesse von vergaberechtlichen Verfahren\n       Vertrautheit mit dem Lehrbetrieb und Forschungsprozessen an einer Universität\n       Hohe soziale Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit\n       Hohe Verhandlungskompetenz und Durchsetzungsfähigkeit\n       Fähigkeit zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten\n       Ausgeprägte Dienstleistungsorientierung\n       Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung und Teilnahme an nationalen und internationalen\n            Fachtagungen\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IVa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.614,30 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\n                                                                                                   MTBl. vom 20.11.2019, StJ 2019/20, 8. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8171,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "43",
                "published": "2020-08-05T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Curriculum: Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Korrektur;\r\nRichtlinie: Richtlinie über die Vergabe von Forschungsprämien - Änderung; Festlegung des Rektorats zu den COVID-19-Schutzvorschriften und Hygienemaßnahmen gemäß § 3 Abs. 1 C-HAV; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8171&pDocNr=1038949&pOrgNr=1"
            },
            "index": 31,
            "text": "32\n                                                Anhang 4:\n                                      Richtlinie virtuelle Lehre\n1. Rahmenbedingungen\nBei der Bereitstellung von Unterlagen in der Lernplattform „Virtueller Medizinischer Campus“ /\nMOODLE der Medizinischen Universität Graz werden drei Stufen unterschieden:\n1.1 Grundsätzliche Informationen, die jedes Modul enthalten muss\n        Kurzbeschreibung des Moduls und Kontakt (Modul-/TrackkoordinatorIn)\n        Strukturierung in Fachbereiche (Vorlage Curriculum)\n        Lernzielzuordnung zum Lernzielkatalog\n        Lehrbuchempfehlungen (sind pro Modul / Track an die Bibliothek zu liefern und werden im VMC\n        verlinkt)\n1.2 Digitale Lernunterlagen zusätzlich zum Präsenzunterricht (Anreicherungs- Konzept) zu den\neinzelnen Lerneinheiten:\nEs ist eine freiwillige Leistung von Lehrenden für den Unterricht, zweckmäßige und lernfördernde\nUnterlagen einzustellen oder vom VMC-Team erstellen zu lassen.\n1.3 Partieller Ersatz von Präsenzlehre durch virtuelle Lerneinheiten (Blended Learning-Konzept):\nDies kann auf Wunsch von Lehrenden ermöglicht werden. Für den Fall des Ersatzes von Präsenzlehre\ndurch virtuelle Lerneinheiten sind allerdings gewisse Vorgaben einzuhalten, die in dieser Richtlinie\ndefiniert sind. Somit bezieht sich diese Richtlinie ausschließlich auf die Situation, dass eine Lehrperson\nstatt Präsenzlehre abzuhalten, eine virtuelle Lerneinheit gestalten möchte.\nHierbei wird empfohlen stets mit Präsenzeinheiten zu beginnen um einen ersten sozialen Kontakt\nherzustellen und ggf. eine Aufgabenstellung zu geben. Dann sollen virtuelle Einheiten folgen und den\nAbschluss sollte wieder eine Präsenzeinheit sein, welche der Wissensvertiefung und der Beantwortung\nvon Fragestellungen seitens der Studierenden dienen sollte.\nFür die Umwandlung von Präsenz- in virtuelle Lehre ist ein Studienkommissions-Beschluss erforderlich,\ndie Rückwandlung in eine Präsenzlehre kann ohne Beschluss erfolgen, jedoch muss in diesem Falle im\nZuge der Semesterplanung rechtzeitig eine Rückmeldung an die OE Studienmanagement gegeben\nwerden damit man noch Räume reservieren kann. Falls ein Pflichtmodul / Pflichttrack mehrfach im\nStudienjahr (in mehreren Zeitslots) angeboten wird, müssen die virtuellen Einheiten jedes Mal\nangeboten werden.\n2. ANFORDERUNGEN FÜR DIE VIRTUELLE ABHALTUNG VON LERNEINHEITEN\n       Für die Lehrveranstaltung (Pflichtmodul, SSM, Pflichttrack, Wahlfach), die die virtuelle\n        Lerneinheit enthält, müssen die Basisinformationen entsprechend 6.3.1 im VMC vorhanden\n        sein.\n       Die virtuelle Lerneinheit muss im VMC explizit als „virtuell“ gekennzeichnet sein.\n       Die zuständige Lehrperson und ihre digitale Erreichbarkeit muss ausgewiesen sein. Hierfür\n        werden die Daten aus der MEDonline Visitenkarte genommen.\n       Die virtuellen Lernunterlagen müssen dazu geeignet sein, Wissen zu vermitteln und über\n        interaktive Aufgabenstellungen eine Selbstüberprüfung des Wissens durch die Studierenden zu\n        ermöglichen.\n       Die virtuellen Lernunterlagen müssen einen Umfang haben, der ihre Durcharbeitung im Rahmen\n        der virtuellen Lerneinheit zugewiesenen Zeit ermöglicht.\n       Folgende Lernobjekt-Typen sind zur Wissensvermittlung3 geeignet:\n               o eLecture: Folien kombiniert mit einer erklärenden Audiodatei bzw. in Kombination\n                  mit anderen digitalen Inhalten (Animationen, Simulationen, Videos,…)\n                                              Mitteilungsblatt vom 05.08.2020, Stj 2019/2020, 43. Stk. RN 212\n                                              Seite 30 von 44"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8151,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "42",
                "published": "2020-07-29T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Satzung der Medizinischen Universität Graz",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8151&pDocNr=1036619&pOrgNr=1"
            },
            "index": 55,
            "text": "56\n§ B.19 Die Universitätsleitung hat durch die Abteilung Personaladministration jeder Wahlkommission unverzüg-\n       lich binnen fünf Arbeitstagen nach Veröffentlichung des Wahltermines im Mitteilungsblatt der Medizini-\n       schen Universität Graz das jeweils zutreffende Wählerinnen- und Wählerverzeichnis der am Stichtag aktiv\n       Wahlberechtigten zu übersenden. Die Wahlkommissionen erstellen daraufhin binnen drei Arbeitstagen\n       ab Erhalt der jeweiligen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse die jeweiligen endgültigen Wählerinnen-\n       und Wählerverzeichnisse, in denen sie jene ausscheiden oder einfügen, die zu Unrecht in den jeweiligen\n       Wählerinnen- und Wählerverzeichnissen aufscheinen oder fehlen.\n§ B.20 Die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse sind unmittelbar nach deren Fertigstellung von der/dem je-\n       weiligen zuständigen Vorsitzenden der Wahlkommission in einem zu Kernzeiten für alle Wahlberech-\n       tigten zugänglichen Ort eine Woche zur Einsicht aufzulegen. Der Zugang über elektronische Medien ist\n       nach Möglichkeit einzurichten. Jede/Jeder Angehörige der betreffenden Kurie hat das Recht, schriftlich\n       bei der/dem Vorsitzenden der Wahlkommission Einspruch gegen das Wählerinnen- und Wählerverzeich-\n       nis dieser Kurie zu erheben. Die/Der Vorsitzende der Wahlkommission hat unmittelbar nach Ablauf der\n       Einspruchsfrist über die Einsprüche längstens binnen zwei Arbeitstagen zu entscheiden. Die - allfällig be-\n       richtigten - Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse sind Grundlage der Wahlabwicklung. Gegen die Ent-\n       scheidung der/des Vorsitzenden der Wahlkommission ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.\nSCHRITT 3: BESTIMMUNG DER ZULÄSSIGEN WAHLVORSCHLÄGE\n§ B.21 Jede/Jeder Wahlberechtigte kann bis spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag schriftlich einen Wahl-\n       vorschlag für die eigenen Kurie bei der/beim Vorsitzenden der Wahlkommission einbringen. Der Wahl-\n       vorschlag muss eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten enthalten.\n§ B.22 Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwer-\n       berinnen und Wahlwerber beigefügt sein, womit diese durch eigenhändige Unterschrift ihre Kandidatur\n       bestätigen. Fehlt die Unterschrift zum Zeitpunkt der Verlautbarung des Wahlvorschlages, ist die betref-\n       fende Wahlwerberin/der betreffende Wahlwerber aus dem Wahlvorschlag zu streichen.\n§ B.23 Ein Wahlvorschlag muss jedenfalls um zwei mehr passiv in der Kurie wahlberechtigte Kandidatinnen/\n       Kandidaten enthalten als zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen. In jedem Wahlvorschlag sind\n       die wahlwerbenden Kandidatinnen/Kandidaten zu reihen. Erfolgt keine explizite Reihung hat der/die Zu-\n       stellungsbevollmächtigte eine VertreterInnenregelung bzw. Nachrückung zu formulieren. Jeder Wahl-\n       vorschlag für die Wahl der Mittelbaukurie hat mindestens zwei Universitätsdozentinnen/Universitäts-\n       dozenten zu enthalten; die/der Bestgereihte hiervon muss zumindest auf dem zweiten Listenplatz des\n       Wahlvorschlages aufscheinen.\n§ B.24 Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist\n       von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. Wahlwerberinnen und Wahlwerber,\n       die nicht passiv wahlberechtigt sind, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.\n                                                              Satzung Medizinische Universität Graz | Stand: MTBl. vom 29.07.2020 | 54"
        }
    ]
}