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"bulletin": {
"id": 6476,
"academic_year": "2017/18",
"issue": "42",
"published": "2018-08-22T00:00:00+02:00",
"teaser": "Forschungseinheit: Errichtung einer Forschungseinheit und Bestellung des Leiters; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie Datenschutzordnung; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6476&pDocNr=794593&pOrgNr=1"
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"index": 21,
"text": "22\n BauprojektleiterIn in der Campusentwicklung\n in der Organisationseinheit MED CAMPUS: Errichtung und Management\nDer MED CAMPUS:\nAls eines der Vorzeigeprojekte für Nachhaltigkeit gilt die derzeit größte aus öffentlichen Mitteln finanzierte\nHochbau-Baustelle in Österreich: Der MED CAMPUS in Graz, dessen Modul 1 seit Oktober 2017 in Vollbe-\ntrieb ist und dessen Modul 2 incl. ergänzender Projekte und Adaptierung Anatomie sich bereits in der Umset-\nzung der Planung befindet. Bauherr und Eigentümer des neuen Campus für 4.200 Studierende und 840 Mit-\narbeiterInnen ist die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), Besteller und Mieterin ist die Medizinische Univer-\nsität Graz (Med Uni Graz).\n Grundlage des MED CAMPUS ist ein zukunftsorientiertes Nutzungskonzept mit der Zielsetzung größt-\n möglicher interdisziplinärer Interaktion zwischen Forschung, Lehre und Wirtschaft.\n Der MED CAMPUS hat als erstes Forschungs- und Laborgebäude Österreichs eine ÖGNI-\n Vorzertifizierung mit dem höchsten Standard „Platin“ erhalten, eine international anerkannte Auszeich-\n nung für nachhaltige Gebäude\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Bestellerseitige Projektleitung für die Projekte Adaptierung Anatomie und Ergänzende Projekte MED\n CAMPUS, jeweils incl. Ausstattung:\n - Leitung des Projektteams\n - Koordination des Projektteams\n - Aufsetzen der Projektorganisation und der PM- Standards\n - Durchsetzung der Anforderungen der MUG gegenüber Dritten\n - Projektumfeldmanagement\n - Steuerung\n o Leistungen\n o Kosten\n o Termine\n o Organisation\n - Führung von Erledigungslisten, Durchführung Erledigungskontrolle\n - Prüfung von Planungsergebnissen unter Einbeziehung der Inputs der einzelnen PTM\n - Erstellung von regelmäßigen Berichten an die/den ProjektauftraggeberIn (Programmleitung)\n Durchführung des NutzerInnenmanagements\n o Koordination der Einbindung der NutzerInnen in das Projekt\n o Vertretung der übergeordneten Zielsetzungen der MUG gegenüber den NutzerInnen\n o Vertretung der Anforderungen der NutzerInnen im Projekt\n o NutzerInnenbetreuung generell\nIm Ihnen übertragenen Aufgabenbereich entscheiden Sie selbstständig und eigenverantwortlich in enger\nAbstimmung mit der Leitung der Abteilung für Campusentwicklung / Programmleitung.\n Operative Unterstützung der Leitung der Abteilung für Campusentwicklung (Immobilienstrategie, Im-\n mobiliencontrolling, Strategisches und operatives Flächenmanagement, Projektentwicklung, Koopera-\n tionsverträge im Rahmen der Campusentwicklung) sowie der Programmleitung MED CAMPUS in Hin-\n blick auf:\n - Organisation, Koordination und Datenaufbereitung\n - Fachlich- Inhaltliche Bearbeitung von sonstigen im Anlassfall übertragenen Themen\nUmfassende Informationen zum Campus Projekt finden Sie unter https://medcampus.medunigraz.at/\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Eine abgeschlossene gewerblich-technische Berufsausbildung\n Mehrjährige Erfahrung als BauprojektleiterIn und in der Mitarbeit bei der Entwicklung\n und Abwicklung von Bauprojekten\n Mehrjährige Erfahrung in der Betreuung von KundInnen (NutzerInnen) im\n Zuge des Bauprojektmanagements\n EDV-Kenntnisse\n MTBl. vom 22.08.2018, StJ 2017/18, 42. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 6298,
"academic_year": "2017/18",
"issue": "16",
"published": "2018-02-14T00:00:00+01:00",
"teaser": "Geschäftsordnung für das Komitee für Biologische Sicherheit der Medizinischen Universität Graz; Bestellung zur/zum Stellvertreterin/Stellvertreter des Beauftragten für biologische Sicherheit für das D&F Institut für Pathologie; Leitungen: Bestellung zur/zum Leiterin/Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen Klinischen Bereich; Curriculum: Universitätslehrgang (ULG) Master of Health Education (MHE) – Korrektur eines Redaktionsfehlers; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und –auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6298&pDocNr=732982&pOrgNr=1"
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"index": 37,
"text": "- 38 -\n78.\nVerordnung über die Testinhalte und –auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und\nZahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien\nHuman- und Zahnmedizin\nDas Rektorat der Medizinischen Universität Graz hat gemäß § 71 d in Verbindung mit § 63\nUniversitätsgesetz 2002 (UG), BGBl.I Nr.120/2002, idgF, folgende Verordnung über die Testinhalte und –\nauswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die\nZulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin, die am 29.01.2018 vom\nUniversitätsrat genehmigt worden ist, beschlossen.\nPräambel\nDiese Verordnung regelt die Testinhalte und Testauswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und\nZahnmedizin an der Medizinischen Universität Graz gemäß § 10 der Verordnung über die\nZulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin, veröffentlicht im MTBl. 16. Stk,\nRN 78 vom 14.02.2018.\n§ 1. (1) Die Vergabe der Studienplätze (§ 4 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den\nDiplomstudien Human- und Zahnmedizin, veröffentlicht im MTBl. 16. Stk, RN 78 vom 14.02.2018) für das\nDiplomstudium Humanmedizin erfolgt durch den Aufnahmetest Humanmedizin – MedAT-H, welcher aus\neiner Gruppentestung besteht.\n(2) Testinhalte:\n a. Basiskenntnistest für Medizinische Studien der Medizinischen Universität Graz (BMS)\n Der BMS besteht aus einem standardisierten Kenntnistest im Multiple-Choice-Format, anhand\n dessen das schulische Vorwissen über medizinrelevante Grundlagenfächer, insbesondere\n Biologie, Chemie, Physik und Mathematik, erfasst wird.\n b. Textverständnis (TV)\n Durch diesen, ebenfalls im Multiple-Choice-Format angebotenen, Testteil werden die\n Lesekompetenz und das Verständnis von Texten überprüft.\n c. Kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten (KFF)\n Dieser Testteil besteht aus 5 Aufgabengruppen im Multiple-Choice-Format und umfasst jene\n kognitiven Basisfähigkeiten und -fertigkeiten, die aufgrund rezenter wissenschaftlicher Ergebnisse\n hohe prädiktive Validität für den erfolgreichen Abschluss des Diplomstudiums der Humanmedizin\n aufweisen:\n • Zahlenfolgen (ZF): Diese Aufgabengruppe misst die Fähigkeit, allgemeine\n Gesetzmäßigkeiten zu erkennen, Implikationen zu verstehen und logische Schlüsse zu\n ziehen. Sie erfasst damit eine der Grundlagen der Studierfähigkeit.\n • Gedächtnis & Merkfähigkeit (GM): Diese Aufgabengruppe misst die kognitive Fähigkeit,\n sich Inhalte figuraler, numerischer und verbaler Art einzuprägen, sodass auf diese bei\n Bedarf flexibel zugegriffen werden kann, indem sie in einer mittelbar anschließenden\n Testphase wiedererkannt und richtig zugeordnet werden.\n • Figuren zusammensetzen (FZ): Diese Aufgabengruppe misst die kognitive Fähigkeit,\n visuoanalytische sowie visuokonstruktive Leistungen im Rahmen der räumlichen\n Vorstellungsfähigkeit zu erbringen.\n • Wortflüssigkeit (WF): Diese Aufgabengruppe misst die Flexibilität des Abrufs von\n Wissensinhalten aus dem semantischen Gedächtnis.\n • Implikationen erkennen (IMP): Diese Aufgabengruppe misst die Fähigkeit, aus Aussagen\n logisch zwingende Schlussfolgerungen ziehen zu können.\n MTBl. vom 14.02.2018, StJ 2017/18, 16. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 4989,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "25.a",
"published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
"teaser": "7. Sondernummer; Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin; Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4989&pDocNr=371698&pOrgNr=1"
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"index": 73,
"text": "- 74 -\n\n2c.3.1 Allgemeine Bestimmungen\n\nDer dritte Studienabschnitt - das klinisch-praktische Jahr (KPJ) beginnt jeweils am ersten\nMontag im August und umfasst 48 Wochen.\n1 ECTS-Punkte Übung dient zum Erlernen ärztlicher diagnostischer praktischer Fertigkeiten\n(ADPF),\n0,5 ECTS-Punkte Übung für Chirurgische Grundfertigkeiten und\n2 ECTS-Punkte Seminar mit Übung für praktische Notfallmedizin (geblockt, parallel zu den\nTertialen 1 und 2 absolvierbar).\nDie restlichen Stunden sind den Praktika zugeordnet.\nDie 48 Wochen sind prinzipiell in 3 Tertiale zu je 16 Wochen gegliedert:\n7) Tertial 1: Chirurgie und perioperative Fächer\n8) Tertial 2: Innere Medizin und Neurologie\n9) Tertial 3 mit jeweils 4 Wochen Pflichtblock Allgemeinmedizin, 4 Wochen Pflichtblock\nKinder und Eltern und 4 Wochen Pflichtblock Psychiatrie sowie 4 Wochen\nPflichtwahlfach\n\nDie Tertiale I und 2 sind durchgehend in 16 Wochen zu absolvieren, wobei im Tertial 1 und\n2 einmal nach 8 Wochen gewechselt werden kann. Im Tertial 3 beträgt die kleinste Einheit 4\nWochen.\n\n2c.3.2 Anwesenheitsbestimmungen für die Praktika\n\nDie Anwesenheit im Praktikum umfasst jeweils 5 Tage pro Woche zu 7 Stunden in Anlehnung\nan die Kernarbeitszeit der jeweiligen Klinik (35 Stunden pro Woche inklusive Mittagspause).\nAn gesetzlichen Feiertagen besteht keine Anwesenheitspflicht, eine freiwillige Anwesenheit\nist allerdings möglich und wird in das Gesamtstundenausmaß eingerechnet. Das entspricht\n560 Stunden für Tertial I und 2, bei Aufteilung in 2 mal 8 Wochen sind es 2 x 280 Stunden;\nim Tertial 3 4x 140 Stunden, die insgesamt absolviert werden müssen.\n\nSofern zum Erreichen spezifischer Lernziele sinnvoll, kann die Anwesenheitszeit auf 12\nStunden pro Tag ausgeweitet werden, wobei die zu absolvierende Gesamtzeit unverändert\nbleibt. Zusätzlich zum benannten Zeitrahmen kann in jedem Block eine Anwesenheit im\nRahmen des Praktikums während der Nachtdienstzeiten vorgeschrieben werden. Weitere\nAnwesenheiten während der Nachtdienstzeiten erfolgen ausschließlich freiwillig und können\nnicht angeordnet werden. Auf Studierende mit Betreuungspflichten ist Rücksicht zu nehmen.\nBei verlängerten Diensten sind die Bestimmungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes\nsinngemäß auf die Studierenden anzuwenden. Überstunden werden im Verhältnis 1:1\nausgeglichen. Die Erfassung der Anwesenheit der Studierenden erfolgt durch die jeweils\nverantwortlichen Personen mittels Unterschrift auf der Anwesenheitskarte (Logbuch). Damit\nerfolgt auch die Anordnung und Bestätigung von Überstunden. Den Studierenden steht eine\nhalbe Stunde Pause pro Tag zu.\n\nEs handelt sich um ein Ausbildungsverhältnis und dadurch wird kein Dienstverhältnis zur\nMedizinischen Universität Graz begründet.\n\nMedizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz, www.medunigraz.at\nSeite 73 von 143\nIn Kraft: 1.10.2015 Stand: 24.6.2015\n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 8673,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "19",
"published": "2021-01-20T00:00:00+01:00",
"teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; \tVerordnung über die Testinhalte und \r\n-auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der \r\nVerordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; \tGeschäftsordnung: Geschäftsordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8673&pDocNr=1098491&pOrgNr=1"
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"index": 14,
"text": "15\n • Gedächtnis & Merkfähigkeit (GM): Diese Aufgabengruppe misst die\n kognitive Fähigkeit, sich Inhalte figuraler, numerischer und verbaler Art\n einzuprägen, sodass auf diese bei Bedarf flexibel zugegriffen werden kann,\n indem sie in einer mittelbar anschließenden Testphase wiedererkannt und\n richtig zugeordnet werden.\n • Figuren zusammensetzen (FZ): Diese Aufgabengruppe misst die kognitive\n Fähigkeit, visuoanalytische sowie visuokonstruktive Leistungen im Rahmen\n der räumlichen Vorstellungsfähigkeit zu erbringen.\n • Wortflüssigkeit (WF): Diese Aufgabengruppe misst die Flexibilität des\n Abrufs von Wissensinhalten aus dem semantischen Gedächtnis.\n d. Sozial-emotionale Kompetenzen (SEK)\n Dieser Testteil besteht aus 2 Aufgabengruppen im Multiple -Choice-Format, die\n wesentliche Aspekte sozial-emotionaler Kompetenzen erfassen.\n • Soziales Entscheiden (SE): Diese Aufgabengruppe misst die Eigenschaft,\n Entscheidungen in sozialen Kontexten hinsichtlich ihrer Bedeutung zu\n reihen. Erfasst wird ein Bereich, der besonders in der Medizin eine hohe\n handlungsleitende Relevanz hat.\n • Emotionen erkennen (EE): Diese Aufgabengruppe erfasst die Fähigkeit, auf\n der Grundlage einer Beschreibung von Personen und Situationen, zu\n erkennen, was eine bestimmte Person in einer gegebenen Situation\n wahrscheinlich fühlt.\n § 3. Bei den Aufnahmetests handelt es sich um keine Prüfung im Sinne der §§ 72 ff UG. Die\n Bestimmungen der §§ 72 bis 79 UG finden keine Anwendung.\n § 4. Die Weitergabe der Testaufgaben an Dritte sowie deren Verwertung ist untersagt.\n Dieses Recht steht ausschließlich dem*der Urheber*in der Aufnahmetests zu. Bei Verstoß\n gegen diese Bestimmung ist die Medizinische Universität Graz berechtigt, sich schad- und\n klaglos zu halten.\n Auswertung\n § 5. (1) Die Auswertung der Testteile des MedAT-H für das Diplomstudium der\n Humanmedizin erfolgt automatisiert in folgender Form:\n • Richtige Antworten in den Testteilen BMS, TV und KFF werden mit einem Punkt,\n falsche Antworten mit null Punkten verrechnet.\n • Im Testteil BMS werden die in den vier Aufgabengruppen jeweils erzielten Punkte\n addiert und durch die Zahl der Testaufgaben dieses Testteils dividiert. Das\n Ergebnis ist pro Testteil der Anteil richtig gelöster Aufgaben.\n • Im Testteil TV werden die erzielten Punkte addiert und durch die Zahl der\n Testaufgaben dividiert. Das Ergebnis ist pro Testteil der Anteil richtig gelöster\n Aufgaben.\n • Im Testteil KFF werden die in den fünf Aufgabengruppen jeweils erzielten Punkte\n addiert und durch die Zahl der Testaufgaben dieses Testteils dividiert. Das\n Ergebnis ist pro Testteil der Anteil richtig gelöster Aufgaben.\n • Im Testteil SEK ergibt sich der Gesamtwert aus dem Durchschnitt der Werte der\n beiden Aufgabengruppen; das Ergebnis spiegelt den Anteil an Übereinstimmung\n MTBl. vom 20.01.2021, StJ 2020/21, 19. Stk, RN 74\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger\ndes im MTBl. zu ver öffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 2205,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "27",
"published": "2010-07-07T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2205&pDocNr=27617&pOrgNr=1"
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"index": 45,
"text": "Medizinische Universität Graz Wissensbilanz 2009\n Schmoelzer, Georg Monash International Postgraduate Research Scholarship, Monash\n University, Melbourne, Australia\n Schneditz, Daniel ASAIO - IFAO Fellowship\n Schober, Peter Goldenes Ehrenzeichen vom Österreichischen Schiverband ÖSV\n Schober, Peter Goldenes Sportverdienstzeichen des Bundeslandes Steiermark\n Steiermärkische Landesregierung\n Schorna-Schopper, Karin Posterpreis, 3. Platz The use of the LMA flexible for adenotomy in children.\n AIC 2009, Vienna, Austria\n Seewann, Alexandra Posterpreis, 25th Congress of the European Committee for Treatment and\n Reasearch in Multiple Sclerosis (ECTRIMS)\n Seewann, Alexandra \"Congress Grant\" für den \"Congress of the European Commitee for\n Treatment and Research in Multiple Sclerosis\" (ECTRIMS)\n Singh, Tej Pratap Best Poster Award at joint ZMF-Doctoral day, Medical University of Graz,\n Graz, Austria\n Smolle-Jüttner, Freyja-Maria Theodor-Billroth-Preis der Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie\n Stammberger, Heinz American Academy of Otolaryngology - Head and Neck Surgery\n Foundation: Presidential Citation Award\n Storch, Maria Posterpreis Neuroscience Wintermeeting, Kitzbühel (senior author)\n Stranzl-Lawatsch, Heidi Hauptpreis der Österreichischen Krebshilfe Steiermark\n Strenger, Volker \"ESPID travel award\" für \"19th European Congress of Clinical Microbiology\n and Infectious Diseases (ECCMID)\", Helsinki, May 16th - 19th\n Strunk, Dirk Sanofi-Aventis Preis für die Publikation ''Humanized large-scale expanded\n endothelial colony forming cells function in vitro and in vivo'';\n Austrotransplant Preis für die wissenschafliche Arbeit: ''Stable Vascular\n Strunk, Dirk Regeneration Through Co-Application of Adult Blood-Derived ECFCs and\n MSCs'';\n Sturm, Gunter Posterprize of the session \"Venom Immunotherapy\", Congress of the\n EAACI, Warsaw (senior author)\n Posterpreis der Schweizer Gesellschaft für Klinische Ernährung (GESKES)\n Tafeit, Erwin im Rahmen der 8. Dreiländertagung NUTRITION 2009, 4.-6. Juni, Zürich,\n Schweiz.\n Tscheliessnigg, Karlheinz Honorary Fellow UEMS (Transplantation)\n Urban, Ernst-Christian Wissenschaftspreis der Österr. Ges. f. Kinder-und Jugendheilkunde für die\n beste hämatol./onkologische Publikation (senior author)\n Varga, Eva-Maria Posterpreis der European Academy of Allergy and Clinical Immunology-\n Paediatric Asthma Session\n Wagner, Doris Reisestipdendium der OEGKM\n Waldhoer, Maria Wissenschaftspreis der Österreichischen Schmerzgesellschaft\n Wallner-Liebmann, Sandra\n Johanna GESKES Posterpreis\n Walther, Stefanie Wissenschaftliche Projektvorhaben der Steiermärkischen Landesregierung\n Weber, Kurt International Osteoporosis Foundation (IOF) - AMGEN Health\n Professionals Awareness Grant\n Weger, Wolfgang Hans Weitgasser Preis der Wissenschaftlichen Vereinigung der Steirischen\n Dermatologen\n Weger, Martin \"Croma Pharma Förderungspreis 2009\" verliehen von der Croma Pharma\n GmbH im Rahmen der Österreichischen Ophthalmologischen Gesellschaft\n Weger, Martin \"Novartis Award for Retinal Research\" verliehen von der Österreichischen\n Ophthalmologischen Gesellschaft\n Weger, Martin \"SOE Lecture\" verliehen von der European Society of Ophthalmology\n Wehr, Elisabeth Auszeichnung als beste Absolventin des Studienjahres 2007/08 der\n Medizinischen Universität Graz\n Wehr, Elisabeth Reisestipendium der Österreichischen Gesellschaft für Endokrinologie und\n Stoffwechsel\n 21/121"
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{
"bulletin": {
"id": 1805,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "11",
"published": "2010-01-12T00:00:00+01:00",
"teaser": "4. SONDERNUMMER",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1805&pDocNr=22718&pOrgNr=1"
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"index": 4,
"text": "-5-\nTEIL II - Verfahren\n§ 4 Anzuwendende Verfahrensregelung\nAuf das gegenständliche Aufnahmeverfahren kommt ausschließlich die Verfahrensregelung dieser\nVerordnung zur Anwendung.\n§ 5 Elektronische Voranmeldung\n(1) Alle StudienwerberInnen, die sich um einen Studienplatz im Diplomstudium Zahnmedizin (O 203) an\nder MUG bewerben möchten, haben innerhalb der vom Rektorat vorgegebenen Anmeldefrist, die am\n01.02.2010 beginnt und am 21.02.2010 um 24:00 Uhr endet, an der elektronischen Voranmeldung über\ndie vom Rektorat eingerichtete Website im Internet teilzunehmen.\n(2) Die elektronische Voranmeldung ist Voraussetzung für die Anerkennung des Bewerbungsschreibens\ngem. § 5 dieser Verordnung sowie die Zulassung zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren. Eine elektronische\nVoranmeldung außerhalb der vom Rektorat festgesetzten Frist oder ohne Benützung der vom Rektorat\neingerichteten formalen Hilfsmittel, ist nicht zulässig. Eine unvollständig ausgefüllte, wahrheitswidrige,\nnicht den Formvorschriften entsprechende oder nicht fristgerechte Voranmeldung ist ungültig und bleibt\nunberücksichtigt. Eine Fristerstreckung zur elektronischen Voranmeldung ist nicht zulässig.\n§ 6 Anmeldung und Bewerbungsschreiben\n(1) Die mittels elektronischer Voranmeldung gültig vorangemeldeten StudienwerberInnen haben für die\nAnmeldung zum Aufnahmeverfahren nach der elektronischen Voranmeldung ausschließlich folgende\nBewerbungsunterlagen bis 30.04.2010 (Datum des Poststempels) auf dem Postweg an das Rektorat der\nMedizinischen Universität Graz, per Adresse:\nVizerektor für Studium und Lehre, o. Univ.Prof. Dr. Gilbert Reibnegger\nHarrachgasse 21\n8010 Graz\nzu übermitteln:\n• Reifezeugnis (Kopie, bei ausländischen Reifezeugnissen mit deutscher Übersetzung) oder\nSchulbesuchsbestätigung aus dem aktuellen Schuljahr (Original, bei ausländischen\nSchulbesuchsbestätigungen in deutscher Übersetzung)\n• Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, aus dem die Staatszugehörigkeit hervorgeht (z.B. Reisepass,\nPersonalausweis) oder Kopien eines amtlichen Lichtbildausweises und des Staatsbürgerschaftsnachweises\n(z. B. Führerschein und Staatsbürgerschaftsnachweis)\n• Bewerbungsschreiben im Umfang von mindestens einer und maximal zwei DIN-A4-Seiten, das folgende\nInformationen zu enthalten hat:\no Die sechsstellige Bearbeitungsnummer aus der elektronischen Voranmeldung, Name, Anschrift, E-Mail-\nAdresse, Geschlecht;\no Motivation für die Wahl des Diplomstudiums Zahnmedizin;\no Gründe für die Entscheidung, an der MUG zu studieren;\no (Aus-)Bildungshintergrund;\no Ggf. bisheriges Engagement im sozialen/medizinischen Bereich;\no Bisherige berufliche Erfahrungen (sofern vorhanden);\no Berufliche Zukunftspläne.\n(2) Die Anmeldung und Zusendung der Bewerbungsunterlagen ist Voraussetzung für die Teilnahme am\nAufnahmeverfahren und damit für die Zulassung zum Diplomstudium der Zahnmedizin (O 203) an der\nMUG.\n(3) Eine andere Übermittlung der Bewerbungsunterlagen als auf dem Postweg ist unzulässig. Werden die\nBewerbungsunterlagen nicht vollständig oder nicht fristgerecht übermittelt, führt dies zum Ausschluss vom\nAufnahmeverfahren. Eine Fristerstreckung zur Anmeldung und Einsendung des Bewerbungsschreibens ist\nnicht zulässig.\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 12.01.2010, StJ 2009/10, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 8151,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "42",
"published": "2020-07-29T00:00:00+02:00",
"teaser": "Satzung der Medizinischen Universität Graz",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8151&pDocNr=1036619&pOrgNr=1"
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"index": 37,
"text": "38\n forderlich ist;\n 7. Nachweis eines Wohnsitzes (Meldezettel) oder Bekanntgabe einer oder eines Zustellbevoll-\n mächtigten (persönlich vor Ort unterfertigt oder mittels notariell beglaubigter Vollmacht) in\n Österreich zum Zwecke der Zustellung;\n 8. Erklärung der Nostrifizierungswerberin oder des Nostrifizierungswerbers, dass sie oder er\n über die für die Ablegung des Stichprobentests ausreichenden Deutschkenntnisse (zumindest\n Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) verfügt und dass\n sie oder er zur Kenntnis nimmt, dass der Umstand nicht ausreichender Deutschkenntnisse kei-\n ne Veränderung des Ergebnisses des Stichprobentests bewirkt;\n 9. Einzahlungsbestätigung der Nostrifizierungstaxe;\n 10. unterfertigte Zustimmungserklärung zur elektronischen Verarbeitung der persönlichen Daten\n für die gemeinsame Abwicklung des Nostrifizierungsverfahrens durch die Medizinischen Uni-\n versitäten Graz, Innsbruck und Wien;\n 11. unterfertigte Zustimmungserklärung zur Durchführung der allenfalls notwendigen Dokumen-\n tenüberprüfung an der ausländischen Universität;\n 12. Abgabe einer Erklärung, dass die Nostrifizierungswerberin oder der Nostrifizierungswerber\n zur persönlichen Mitwirkung im Nostrifizierungsverfahren verpflichtet ist. Die Mitwirkungs-\n pflicht umfasst insbesondere die Vorlage der erforderlichen Unterlagen samt Übersetzung\n und Beglaubigung sowie eine allenfalls notwendige Teilnahme am Stichprobentest;\n (7) Sämtliche Unterlagen sind mit den vorgeschriebenen Beglaubigungen zu versehen und im Original\n oder – sofern nicht ausdrücklich das Original gefordert wird – in gerichtlich oder notariell beglau-\n bigter Abschrift und – bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst\n sind – unter Beischluss einer mit dem Original fix verbundenen Urkunde durch eine gerichtlich be-\n eidigte Übersetzerin oder einen gerichtlich beeidigten Übersetzer vorzulegen. Für die Abgabe aller\n Unterlagen sind zusätzlich beglaubigte Fotokopien anzufertigen.\n (8) Von der Vorlage einer Übersetzung der wissenschaftlichen Arbeit(en) kann abgesehen werden,\n wenn die Wissenschaftlichkeit der Arbeit(en) auch ohne Übersetzung festgestellt werden kann.\n (9) Die Dekanin/der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten ist berechtigt, die Verpflichtung\n zur Vorlage einzelner Unterlagen nachzusehen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass deren Beibrin-\n gung innerhalb einer angemessenen Frist unmöglich oder mit übergroßen Schwierigkeiten ver-\n bunden ist, und die vorgelegten Unterlagen für eine Entscheidung ausreichen.\n§ 65. Ermittlungsverfahren\nDie Dekanin/der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten hat zu prüfen, ob das ausländische Studium so\naufgebaut war, dass es mit dem im Antrag genannten inländischen Studium in Bezug auf das Ergebnis der Ge-\nsamtausbildung vergleichbar und die Regelstudienzeit des Studiums nicht kürzer als 80 % der Regelstudienzeit\ndes entsprechenden inländischen Studiums an der Medizinischen Universität Graz ist.\n§ 66. Österreichweit akkordiertes Nostrifizierungsverfahren für Studien der Humanmedizin\n (1) Eine grundsätzliche Vergleichbarkeit ist insbesondere gegeben, wenn im Studium Lehrinhalte in\n entsprechendem Umfang aus folgenden Fachbereichen vorhanden sind:\n 1. Innere Medizin;\n 2. Kinder- und Jugendheilkunde;\n 3. Neurologie;\n 4. Chirurgie;\n 5. Gynäkologie;\n Satzung Medizinische Universität Graz | Stand: MTBl. vom 29.07.2020 | 36"
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{
"bulletin": {
"id": 8633,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "17",
"published": "2020-12-30T00:00:00+01:00",
"teaser": "Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8633&pDocNr=1092990&pOrgNr=1"
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"index": 3,
"text": "4\nWiederholung der Ausschreibung:\n Study Nurse (m/w/d)\n Kennung KA-ANGIO-2020-000933\n Universitätsklinik für Innere Medizin\n Klinische Abteilung für Angiologie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Koordination der Arbeitsabläufe und Unterstützung der Kooperation zwischen den an der\n klinischen Studie beteiligten internen und externen Partner*innen (Kliniken/Abteilungen,\n pharmazeutische Unternehmen, Auftragsforschungsinstitutionen, etc.)\n Vorauswahl von Patient*innen bzw. Proband*innen für eine mögliche Studienteilnahme\n Kontaktperson für und Betreuung der an Klinischen Studien teilnehmenden Patient*innen\n bzw. Proband*innen inkl. Beratung und Case Management\n Verantwortung für die Bestellung, Lagerung und Vernichtung von in der Klinischen Prüfung\n verwendeten Prüf- und Hilfspräparaten bzw. -Produkten (Arzneimittel, Medizinprodukte etc.)\n Verabreichung bzw. Anwendung von Prüf- und Hilfspräparaten bzw. - produkten\n Durchführung venöser Blutentnahmen und Messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls,\n Temperatur, etc.)\n Erstellung bzw. Review von studienrelevanten Dokumenten (SDF, SOPs, etc.)\n Organisation und Koordination von Diagnostik, Labor, Probenversand und Prüfmedikation\n Vorbereitung und Begleitung von Initiierungen, Monitorbesuchen, Audits und\n Behördeninspektionen\n Unterstützung bei der Umsetzung der Studienprotokolle sowie von Maßnahmen der\n Qualitätssicherung (Überprüfung der Patient*innen/Proband*innen-Einverständniserklärung,\n Kontrolle der Prüfdokumentation, Durchführung der Tätigkeiten gemäß SOPs, etc.) in enger\n Zusammenarbeit mit den Prüfärzt*innen\n Dokumentation von Studiendaten und Eingabe in Datenbanken\n Betreuung von Laborgeräten und Laboreinrichtungen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder gleichzuhaltende\n Ausbildung in einem Gesundheitsberuf\n Eintrag in das Gesundheitsberuferegister\n Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten Gesetze und Richtlinien (ICH-GCP,\n AMG, MPG, etc.)\n Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau B2)\n Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office)\n Erfahrung mit oder Bereitschaft für Schulung von Ultraschalluntersuchungen in der Angiologie\n Erfahrung mit oder Bereitschaft für Schulung zur Betreuung von Laborgeräten\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Zusatzqualifikationen und einschlägige Ausbildungen im Bereich Klinischer Studien\n Erfahrungen im Bereich Klinischer Studien\n Selbstständige und gut strukturierte Arbeitsweise\n Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n Organisatorische Fähigkeiten\n Hohes Maß an Durchsetzungsvermögen\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.116,60 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der kollek-\ntivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw. zuzüglich\nallfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\n MTBl. vom 30.12.2020, StJ 2020/21, 17. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 2725,
"academic_year": "2010/11",
"issue": "20",
"published": "2011-06-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2725&pDocNr=46234&pOrgNr=1"
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"index": 115,
"text": "Medizinische Universität G\n 3. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die MUG als eine der wenigen Universitäten in Österreich dennoch einen\n 40%igen Frauenanteil in den obersten Organen der Universität wie Universitätsrat (42,8 %), Rektorat (40%) un\n 7+5+18=30, davon 12 Frauen = 40%).\n 4. Bei den Habilitationskommissionen konnte der nicht mehr überbietbare Frauenquotenerfüllungsgrad von 100%\n Anzahl der Habilitationskommissionen zwischen der Wissensbilanz und dem Bericht des AKGL an den Universitä\n Zusammenhang mit der geschlechtergerechten Zusammensetzung der universitären Kollegialorgane (sinngem\n B.GlBG) gemäß § 21 Abs. 1 Z 13 UG resultiert alleine aus der umfassenderen Stichtagsregelung der WIBI 2010 z\n 5. Bei den Berufungskommissionen erfüllten 9 von 12 Berufungskommissionen die 40% Frauenquote. Bei den re\n gesamt gesehen bei 38,88 %. Werden die Zusammensetzungen von Berufungskommissionen, welche sich \n Einführung der Frauenquote in Kollegialorganen konstituierten, von der Betrachtung ausgenom\n Frauenquotenerfüllungsgrad von 100% (9 von 9). Die Diskrepanz der Anzahl der Berufungskommissionen zwisc\n des AKGL an den Universitätsrat über die Maßnahmen des AKGL in Zusammenhang mit der geschlec\n universitären Kollegialorgane (sinngemäße Anwendung des § 11 Abs. 2 Z 3 B.GlBG) gemäß § 21 Abs. \n umfassenderen Stichtagsregelung der WIBI 2010 zu Punkt 1.A.4.\n 6. Bei den Curricularkommissionen ist auszuführen, dass aufgrund der „doppelten“ Senatswahlen im November 20\n jeweiligen Studienkommissionen 2x konstituierten und somit auch „doppelt“ in verschiedenen Zusammensetzun\n gibt es an der MUG verschiedene Curricularkommissionen mit verschieden großer Gesamtzahl \n Curricularkommissionen mit Stichtag 31.12.2010 verfügen alle über eine geschlechtergerechte Zusammens\n Erfüllungsgrad von 100%.\n 7. Bei den sonstigen Kollegialorganen sind die Kopfzahlen der Ethikkommission (Frauenanteil 50%), des Personale\n und des AKGL (Frauenanteil 87,5%) summiert worden, auch hier ist die Frauenquote somit mehr als erfüllt.\nDaraus lässt sich folgendes Resümee ableiten:\nPositiv ist sicherlich zu vermerken, dass die Umsetzung der „Frauenquote“ an der MUG in den jeweiligen Monitoring-K\nAusmaß erfolgte. Eine knapp 95 % ige „Erfolgsquote“ bei den Überprüfungen zur Frauenquote lassen die Bemühungen\nvor allem die umfassenden Aktivitäten und Implementierungsschritte des AKGL zur Umsetzung der geschlec\nKollegialorganen und Gremien und somit zur Schaffung einer Frauenquoten-Struktur und Kultur jedenfalls nicht als u\nverpflichtet ein derart hoher Erfüllungsgrad-Standard auch für die Zukunft, diesen zumindest halten zu können.\nWas den tatsächlichen Nutzen der quotenmäßigen Besetzung der Organe und Gremien und die dahingehende Intenti\nbetrifft, nämlich vermehrt Frauen in Leitungs-und Entscheidungsfunktionen der Universität (und zur Professur zu „b\nernüchternden Rückschluss zu. Eine Erhöhung der Anzahl der Frauen in Berufungs- und Habilitationskommissionen h\npositive Auswirkung auf die Anzahl von berufenen Professorinnen bzw. von habilitierten Frauen. Bei den Berufungsverfah\näußerst marginal, bei den Habilitationsanträgen ist der Prozentsatz von Frauen (23%) gleichgeblieben.\n 86/142"
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{
"bulletin": {
"id": 202,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "26",
"published": "2007-06-06T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=202&pDocNr=5202&pOrgNr=1"
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"index": 5,
"text": "-6-\nDer Einreichtermin zur Abgabe von Projektanträgen ist der 31. Mai jeden Jahres.\nDie eingegangen Projektanträge werden vom Bereich Forschungsmanagement auf Erfüllung der Formal-\nkriterien geprüft. Alle Projektanträge, die die Formalkriterien erfüllen, werden vom Bereich Forschungs-\nmanagement zur wissenschaftlichen Begutachtung an die jeweiligen Mitglieder der Forschungsförde-\nrungskommission (FFK) und der Vorständin/dem Vorstand des Institutes für Hygiene oder der von\nihr/ihm ernannten Vertretung weitergeleitet.\nIn einer Vergabesitzung der FFK, zu der die Vorständin/der Vorstand des Instituts für Hygiene oder die\nvon ihr/ihm ernannte Vertretung eingeladen wird, erfolgt eine gemeinschaftliche Vergabeempfehlung\ndurch die FFK an die Rektorin/den Rektor. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Mittel und\nderen Höhe trifft die Rektorin/der Rektor der MUG. Die Antragsteller/innen werden unmittelbar nach\nEntscheidung in schriftlicher oder elektronischer Form informiert.\n VII. Auszahlung der Projektgelder, Berichterstattung und Projektabrechnung\nDie Auszahlung der Projektgelder erfolgt zur Gänze zu Beginn der Projektdurchführung. Zur Projektab-\nwicklung wird ein eigener „§27-Innenauftrag“ an der MUG angelegt.\nDie Projektleitung ist zur Abgabe eines jährlichen Zwischenberichts und eines Endberichts verpflichtet, die\nin der OE für Forschungsinfrastruktur und Forschungsmanagement, Bereich Forschungsmanagement\neinzureichen sind. Die Berichte (Ausmaß: 5-10 Seiten inkl. Angabe von Publikationen bzw. in Druck be-\nfindlichen Publikationen) werden zur wissenschaftlichen Begutachtung an die Mitglieder der FFK und die\nVorständin/den Vorstand des Instituts für Hygiene oder die von ihr/ihm ernannte Vertretung übermittelt.\nIm Zuge des Endberichts ist ein von der Projektleitung unterzeichneter SAP-Ausdruck inklusive Erläute-\nrungen der Kosten zum Nachweis der verwendeten Projektgelder bei der OE für Forschungsinfrastruktur\nund Forschungsmanagement, Bereich Forschungsmanagement einzureichen.\n VIII. Projektabbruch\nIm Falle einer nicht widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Fördermittel, bzw. bei Vorliegen\nmangelhafter wissenschaftlicher Projektdurchführung ist es der FFK vorbehalten, den Abbruch des Pro-\njekts – unter Nennung von Gründen – der Rektorin/dem Rektor zu empfehlen.\nEin Projektabbruch erfolgt schriftlich durch die Rektorin/den Rektor der MUG. Bei Projektabbruch sind die\nnicht widmungsgemäß verwendeten Projektgelder und das verbleibende Projektbudget an den Hygiene-\nFonds der MUG rückzuerstatten.\n IX. Laufzeit des Hygiene-Fonds\nDie Laufzeit des Hygiene-Fonds ist beendet, wenn das Budget des Hygiene-Fonds vollständig für For-\nschungsförderungsmaßnahmen verbraucht ist.\n X. Sonstiges\nAuf die Förderung aus dem Hygiene-Fonds ist in Publikationen geförderter Projekte hinzuweisen.\nDiese Richtlinie ersetzt die „Zweckwidmung der Schenkung des Institutes für Hygiene, „Hygiene Fonds“\nund die Richtlinie für die Vergabe von Förderungen aus dem Hygiene-Fonds“, veröffentlicht im MTBl 17.\nStk, RN 75 vom 29.03.2006.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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{
"bulletin": {
"id": 146,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "8",
"published": "2006-11-15T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1"
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"index": 53,
"text": "54\n36.3 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunkti-\nonen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufent-\nhaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privat-\nangestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle als Verantwortliche(r) der Audiovisuellen Einheit im Zentrum für Medizinische Grundlagenfor-\nschung voraussichtlich zu besetzen ab 01. Jänner 2007.\nTätigkeit:\n • Leitung der AV-Einheit im ZMF\n • Aufbau und Organisation dieser AV-Einheit unter Berücksichtigung der Anforderungen des ZMF\n • Beratung und Hilfestellung bei der Produktion von wissenschaftlichen Medien-Produkten (Video-\n filme, Animationen, Printmedien, Multimedia-Präsentationen usw.) zu wissenschaftlichen Zwecken.\n • Betreuung der audiovisuellen Ausstattung und Videoeinrichtungen im ZMF\nAnforderungsprofil:\n • Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU oder EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Abgeschlossenes Studium im Mediendesign oder äquivalentes\n • Kenntnisse und Fertigkeiten im Entwerfen audiovisueller Produkte, professionelle Vorbereitung\n und Produktion von Wissenschafts- und Lehrfilmen\n • Kenntnisse und Fertigkeiten im Erstellen und Bearbeiten von Multimedia- Produkten (Präsentatio-\n nen, CD´s und DVD´s) und 2D/3D Animation\n • Kenntnisse und Fertigkeiten in digitaler und analoger Fotografie sowie elektronischen Bildbearbei-\n tung\n • Kenntnisse und Fertigkeiten in der EDV inkl. Kenntnisse der Netzwerktechnologien, Internet,\n Webdesign, HTML-Programmierung, Herstellen von Homepages.\n • Kenntnisse und Fertigkeiten in der Gestaltung und im Layout von Printmedien inkl. Beratung bei\n der Erstellung von wissenschaftlichen Medien-Projekten\n • Didaktisch-pädagogische Kenntnisse für die Ausarbeitung von Lehrmaterialien (Design und\n Kommunikation), Lehr- und Lernbehelfen\n • Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Flexibilität und Bereitschaft sich weiterzubilden, Fähigkeiten\n zur Schulung und Ausbildung eigener Mitarbeiter\n • Gute Englischkenntnisse\n Ende der Bewerbungsfrist: 06. Dezember 2006 (Kennzahl: A622)\nDie “Externe Kommunikation“ im Büro des Rektors ist für PR Eventmanagement, Alumnae/Alumni und\nden Außenauftritt der Medizinischen Universität Graz zuständig. Zur Verstärkung des Teams wird eine\nMitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit Arbeitsbeginn voraussichtlich ab 1. Jänner 2007 gesucht.\nTätigkeit:\n • Betreuung des Alumnae/Almuni-Services: Direct Mailings, Organisation von Alumnae/Alumni\n Veranstaltungen, Verwaltung der Adressdaten, AnsprechpartnerIn für Alumni und insbes. Jungab-\n solventInnen, Aufbereitung von Informationsmaterial\n • Unterstützung des Bereiches Public Relations: Aufbereitung von Informationen und Texten, Be-\n richterstattung über aktuelle Meldungen, Archivierung der Photo-Datenbank u.ä.\n • Unterstützung des Bereiches Eventmanagement: Mitarbeit bei Veranstaltungen und Projekten wie\n Kinder Uni Graz, Tag der Med Uni Graz, URANIA-Vortragsreihe etc.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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{
"bulletin": {
"id": 306,
"academic_year": "2004/05",
"issue": "22",
"published": "2005-06-24T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=306&pDocNr=5416&pOrgNr=1"
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"index": 0,
"text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n 4. SONDERNUMMER\nStudienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 24.06.2005 22. Stück\n 82. Änderung des Studienplanes Humanmedizin - Teil der Prüfungsordnung\n 82.\n Änderung des Studienplanes Humanmedizin - Teil der Prüfungsordnung\n Der stellv. Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof.Dr. Rudolf O. Bratschko, gibt bekannt, dass der Senat\n der Medizinischen Universität Graz gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner Sit-\n zung am 22.06.2005 auf Basis des Antrages der Studienkommission Humanmedizin vom 07.06.2005 ge-\n mäß § 25 Abs. 10, letzter Satz, Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. nachfolgende Studienplanänderung be-\n schlossen hat:\n In der 8.o. Studienkommissionssitzung Humanmedizin, am 7. Juni 2005, wurde der Beschluss mit 2/3\n Mehrheit gefasst, dass nachfolgender Teil der Prüfungsordnung mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt.\n Prüfungen\n Beschreibung der Prüfungsmethoden\n Die Prüfungsmethoden werden so gestaltet, dass sie nachvollziehbar, reliabel, valide und somit für die\n Überprüfung der verschiedenen Lernziele – Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen – geeignet sind. Geprüft\n werden die in den Lehrveranstaltungen vermittelten Lehrinhalte. Entsprechend der integrierten Unterrichts-\n form finden die Prüfungen in dieser Form statt. Es sind folgende Arten von Prüfungen vorgesehen:\n Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: Seminare(Se), Übungen (Ue), Seminare mit\n Übungen (SU) sowie Exkursionen(Ex) werden nach folgendem Modus geprüft. Bewertet werden Mitarbeit\n und selbständige Beiträge der Studierenden. Begründete Abwesenheit kann bis zu einem Ausmaß von\n 15 % toleriert werden. Bei Überschreitung des erlaubten Abwesenheitsausmaßes wird nach Maßgabe der\n organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zur selbständigen Nacharbeit oder zur Nachholung der ver-\n säumten Unterrichtseinheit(en) geboten. Bei einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter\n müssen eindeutige Beurteilungskriterien (z.B. Punktesystem und Prüfungsmethoden) vor Beginn festgelegt\n und veröffentlicht werden.\n Fachprüfungen: Fachprüfungen umfassen den vorgetragenen bzw. vermittelten Stoff mehrerer Lehrveran-\n staltungen eines Moduls. Fachprüfungen finden in der Regel schriftlich statt und werden entsprechend den\n gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können auch\n mündliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Die positive Absolvierung der Lehr-\n veranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist Zulassungsvoraussetzung für die entsprechende\n Fachprüfung. Für Fachprüfungen haben am Anfang eines Studienjahres die Anzahl und die Fragenart sowie\n der Notenschlüssel veröffentlicht zu werden. Der vorabdefinierte Notenschlüssel darf nur durch die Strei-\n chung von fehlerhaften, ungenauen oder mit anderen Mängeln behafteten Fragen verändert werden. Bei\n der Benotung einer Fachprüfung ist es nicht zulässig, dass Teile dieser und Punkte/Ergebnisse in diesen für\n die positive Absolvierung notwendig sind. Die Noten haben sich allein aus dem Gesamtpunkteergebnis zu\n ergeben – weitere Bedingungen sind nicht zulässig.\n _________________________________________________________________________________\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 06. Juli 2005.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at"
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{
"bulletin": {
"id": 6988,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "32",
"published": "2019-05-22T00:00:00+02:00",
"teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Satzung; Änderung Satzungsteil Studienrecht; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6988&pDocNr=897471&pOrgNr=1"
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"index": 35,
"text": "35\n 2. ohne weitere Prüfung einen Nostrifizierungsbescheid unter Vorschreibung der jedenfalls\n abzulegenden Prüfungen aus den Fachbereichen Rezeptierkunde und Gerichtliche Medizin\n ausstellen oder\n 3. feststellen, dass zur inhaltlichen Prüfung ein schriftlicher und gegebenenfalls praktischer\n Stichprobentest notwendig ist. Aufgrund des Testergebnisses und der vorgelegten\n Unterlagen kann der Nostrifizierungswerberin oder dem Nostrifizierungswerber als Auflage\n die Ablegung von Prüfungen und allenfalls auch die Anfertigung einer wissenschaftlichen\n Arbeit innerhalb einer angemessenen, im Bescheid festzulegenden, Frist aufgetragen\n werden.\n (3) Der Stichprobentest erfolgt schriftlich über folgende Fachbereiche:\n 1. Innere Medizin;\n 2. Kinder- und Jugendheilkunde;\n 3. Neurologie;\n 4. Chirurgie;\n 5. Gynäkologie;\n 6. Dermatologie;\n 7. Hals-Nasen-Ohrenkrankheiten;\n 8. Psychiatrie;\n 9. Augenheilkunde;\n 10. Notfall- und Intensivmedizin.\n (4) Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wird ein gemeinsamer Stichprobentest der Medizinischen\n Universitäten Innsbruck, Graz und Wien durchgeführt. Das Ergebnis des Stichprobentests ist für\n alle Medizinischen Universitäten gültig und bindend.\n (5) Ein Fachbereich des Stichprobentests gilt als positiv absolviert, wenn zumindest 60 % der\n Fragen richtig beantwortet wurden.\n (6) Nostrifizierungswerberinnen und -werbern, welche nicht zumindest sechs Fachbereiche des\n Stichprobentests positiv absolviert haben (sechs oder mehr), werden im\n Nostrifizierungsbescheid Prüfungen für die negativen Fachbereiche und allenfalls die\n Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit vorgeschrieben, um die Vergleichbarkeit der\n Gesamtausbildung herzustellen. Aufgrund der länderspezifischen Unterschiede sind Prüfungen\n aus den Fachbereichen Rezeptierkunde und Gerichtliche Medizin jedenfalls vorzuschreiben.\n (7) Nostrifizierungswerberinnen und -werbern, welche weniger als sechs Fachbereiche des\n Stichprobentests positiv absolviert haben (fünf oder weniger), werden im\n Nostrifizierungsbescheid Prüfungen des Regelstudiums und allenfalls die Anfertigung einer\n wissenschaftlichen Arbeit vorgeschrieben, um die Vergleichbarkeit der Gesamtausbildung\n herzustellen. Aufgrund der länderspezifischen Unterschiede sind die Fachbereiche\n Rezeptierkunde und Gerichtliche Medizin jedenfalls vorzuschreiben.\n§ 67. SONSTIGE NOSTRIFIZIERUNGSVERFAHREN\n Als Beweismittel ist auch für andere Studien an der Medizinischen Universität Graz ein Stichprobentest in\n mündlicher oder/und schriftlicher und gegebenenfalls praktischer Form zulässig, um nähere Kenntnisse\n über die Inhalte des ausländischen Studiums zu erzielen.\n§ 68. NOSTRIFIZIERUNGSBESCHEID\n (1) Die Nostrifizierung ist von der Dekanin/dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten mit\n Bescheid auszusprechen. Im Bescheid ist festzulegen, welchem inländischen Studienabschluss\n der ausländische Studienabschluss entspricht und welchen inländischen akademischen Grad\n die Antragstellerin/der Antragsteller an Stelle des ausländischen akademischen Grades auf\n Grund der Nostrifizierung zu führen berechtigt ist. Die Ausfertigung des Bescheides ist auf der\n Urkunde, die als Nachweis des ausländischen Studienabschlusses vorgelegt wurde, zu\n vermerken.\n (2) Aufgrund des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens kann der Nostrifizierungswerberin oder\n dem Nostrifizierungswerber als Auflage die Ablegung von Prüfungen und allenfalls auch die\n Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit innerhalb einer angemessenen, im Bescheid\n festzulegenden Frist, aufgetragen werden.\n SATZUNGSTEIL STUDIENRECHTLICHE BESTIMMUNGEN / Stand Mitteilungsblatt vom 22.05.2019,\n Stj 2018/2019, 32. Stk. RN136\n Seite 33 von 35"
},
{
"bulletin": {
"id": 7669,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "17",
"published": "2020-02-05T00:00:00+01:00",
"teaser": "Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7669&pDocNr=988293&pOrgNr=1"
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"index": 2,
"text": "3\nVerordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin\nDas Rektorat der Medizinischen Universität Graz hat gemäß § 71c Abs 1 in Verbindung mit § 63\nUniversitätsgesetz 2002 (UG), BGBl.I Nr.120/2002, idgF, nach Anhörung des Senats, folgende Verordnung\nüber die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin, die am\n27.01.2020 vom Universitätsrat genehmigt worden ist, beschlossen.\nPräambel\nDie Medizinische Universität Graz führt seit dem Kalenderjahr 2013 gemeinsam mit der Medizinischen\nUniversität Wien, der Medizinischen Universität Innsbruck und der Medizinischen Fakultät der Johannes-\nKepler-Universität Linz auf Basis des § 71c UG (ehemals § 124b UG) eine kapazitätsorientierte\nStudienplatzvergabe für die Studienwerber/innen der Diplomstudien Human- und Zahnmedizin und des\nBachelorstudiums Humanmedizin durch.\nDas Aufnahmeverfahren beruht auf den Ergebnissen einer Delphi-Umfrage unter den Lehrenden der vier\nMedizinischen Universitäten sowie auf einer Literaturauswertung und den studienplanspezifischen\nKompetenzen (Lernziele). Die Studienplätze werden mittels eines Aufnahmeverfahrens (Aufnahmetest\nHumanmedizin – MedAT-H, Aufnahmetest Zahnmedizin – MedAT-Z) für das jeweilige Studium vergeben.\nDie Gestaltung des Aufnahmeverfahrens 2020 baut auf die im Zuge der bisherigen gemeinsamen\nAufnahmeverfahren gewonnenen Erkenntnisse auf und stellt somit eine Weiterentwicklung des\nbisherigen Procedere dar. Die inhaltliche Gestaltung des Aufnahmeverfahrens wird in einer eigenen\nVerordnung des Rektorates der Medizinischen Universität Graz geregelt.\nI. Regelungsinhalt\n§ 1. Diese Verordnung regelt die Beschränkung des Zugangs für die Diplomstudien Humanmedizin (UO 202)\nund Zahnmedizin (UO 203) an der Medizinischen Universität Graz aufgrund eines Aufnahmeverfahrens\nvor der Zulassung zum Studium gem. § 71c UG.\nII. Geltungsbereich\n§ 2. Die Regelung über Zugangsbeschränkungen gilt für alle Studienwerber/innen, die erstmals für die\nDiplomstudien Human- und/oder Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Graz für das Studienjahr\n2020/2021 zugelassen werden wollen. Die Aufnahme von Studienwerber/innen erfolgt zum Beginn des\nStudienjahres. Es gilt auch für jene Studienwerberinnen und Studienwerber, die aufgrund des\nAuswahlverfahrens 2005/06 nicht zulassungsfähig waren.\n§ 3. Die Bestimmungen für das Aufnahmeverfahren gemäß §§ 5 bis 13 dieser Verordnung gelten nicht für:\n (1) Studierende an der Medizinischen Universität Graz, die zum Zeitpunkt des\n Aufnahmeverfahrens zum Diplomstudium der Humanmedizin (UO 202) oder Zahnmedizin\n (UO 203) zugelassen sind und das Studium, zu dem sie zugelassen sind, fortsetzen (§ 62 UG);\n Studierende an der Medizinischen Universität Graz, die zum Diplomstudium der\n Humanmedizin (UO 202) oder Zahnmedizin (UO 203) zugelassen waren und das Studium nach\n einer Unterbrechung fortsetzen.\n (2) Studierende an der Medizinischen Universität Graz, die zum Zeitpunkt des\n Aufnahmeverfahrens zum Studium der Medizin (UO 201) zugelassen sind und ex lege (aufgrund\n des Curriculums) oder freiwillig in das Diplomstudium der Humanmedizin (UO 202)\n überwechseln,\n MTBl. vom 05.02.2020, StJ 2019/20, 17. Stk, RN 96"
},
{
"bulletin": {
"id": 8211,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "45",
"published": "2020-08-19T00:00:00+02:00",
"teaser": "Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8211&pDocNr=1042081&pOrgNr=1"
},
"index": 5,
"text": "6\n Senior Scientist\n Kennung KA-PHON-2020-000752\n Hals-, Nasen-, Ohren-Universitätsklinik\n Klinische Abteilung für Phoniatrie\n Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Mitarbeit in der Forschungsgruppe LTTEG – Laryngo-Tracheal Tissue Engineering Graz\n Planung, Umsetzung und Koordination wissenschaftlicher Studien\n Mitwirkung und Durchführung bei Probenentnahmen und Aufbereitungen humaner\n Gewebeproben zur Isolierung und Kultivierung primärer Zell-Linien\n Planung, Mitwirkung und Durchführung von präklinischen Versuchen im Tiermodell (Ratte, Maus)\n Selbstständige Erarbeitung von medizinisch-technischen Lösungsansätzen, Analysetätigkeit und\n Ergebnisdissemination\n Anwendung projektrelevanter Analysemethoden (u.a. Nukleinsäuren-Extraktion, RT-qPCR,\n Western Blot, ELISA, Histologie, FACS, Proteomics inkl. Probenvorbereitung), sowie\n Datenauswertungen\n (Mit-)Verfassung wissenschaftlicher Publikationen, Mitarbeit bei der Antragstellung von\n Forschungsprojekten, sowie eigenständige Antragstellung zur Forschungsförderung\n Mitwirkung im Lehrbetrieb (PhD Programme und Doktoratsstudien) sowie Unterstützung von\n Studierenden im Rahmen von Diplom- und Doktoratsstudien\n Mitarbeit bei der Qualitätssicherung und der Etablierung neuer Methoden\n Betreuung von Laborgeräten und Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Doktorats-/PhD-Studium vorzugsweise im Bereich Biochemie und molekularer\n Biomedizin\n Fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten in der Zellkultur und Standardmethoden der\n Molekularbiologie\n Umfassende Kenntnisse im Bereich der Isolierung und Kultivierung primärer humaner Larynx-\n Zell-Linien (Fibroblasten, Epithelzellen) sowie im Bereich der 3D-Zellkultur primärer humaner\n Zell-Linien (Fibroblasten, Epithelzellen)\n Facheinschlägige wissenschaftliche Publikationstätigkeit\n Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Projekten, vorzugsweise im Bereich\n präklinischer Versuche im Tiermodell\n Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Umfassende Kenntnisse im Bereich der Stimmlippenanatomie und -physiologie\n Erfahrung in der Lehre sowie didaktische Weiterbildung\n Vorerfahrung in Tierversuchen inkl. FELASA Kat. B\n Hohe Bereitschaft zur interdisziplinären, sowie zur interprofessionellen Zusammenarbeit\n Hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, sowie\n Fähigkeit zur Inspiration von Kolleginnen/Kollegen und Studierenden\n Teamorientierung und Kooperationsbereitschaft\n Ausgezeichnetes persönliches Auftreten und kommunikative Kompetenz\n Verantwortungsbewusste Arbeitsweise, Belastbarkeit und Problemlösungsfähigkeit\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 3.889,50 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\n MTBl. vom 19.08.2020, StJ 2019/20, 45. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 8753,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "23",
"published": "2021-02-17T00:00:00+01:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorates - Richtlinie des Rektorates „Forschungsdatenmanagementpolicy“; \r\n Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8753&pDocNr=1108449&pOrgNr=1"
},
"index": 7,
"text": "8\n3. Umgang mit Forschungsdaten\n 3.1. Grundsätzliches\nForschungsdaten mit ihren Metadaten sind nach guter wissenschaftlicher Praxis im Sinne der\nNachvollziehbarkeit korrekt, vollständig und auf zuverlässige Art und Weise zu halten. Weiters\nmüssen Identifizierbarkeit, Auffindbarkeit, Verfügbarkeit und überall dort, wo es möglich ist,\nNachnutzbarkeit und Interoperabilität gewährleistet sein. Die Daten sollen nach Möglichkeit mit\npersistenten Identifikatoren versehen sein.\nÜber die Methodik der Gewinnung der Daten, deren Bearbeitung (wie Korrekturen, Berechnungen,\nTransformationen, statistische Analysen) sowie Maßnahmen zur Qualitätskontrolle sind\nAufzeichnungen zu führen, die fortan als Teil der Daten zu sehen und gemeinsam mit diesen zu\narchivieren sind (Metadaten).\nDie Aufbewahrungsfrist für Forschungsdaten und Aufzeichnungen beträgt – vorbehaltlich anders-\nlautender gesetzlicher Regelungen – zumindest zehn Jahre entweder ab der Veröffentlichung der\nForschungsergebnisse bzw. – wenn keine Veröffentlichung erfolgt – ab Abschluss der betreffenden\nForschungstätigkeit. Begründete Abweichungen können sich aus gesetzlichen Regelungen (z.B.\nPatentrecht, Arzneimittelgesetz, Vorgaben zur Dokumentation der Patient*innenversorgung),\ndurch Vorgaben von Drittmittelgebern oder spezifischen Richtlinien des Rektorats ergeben.\nSofern Forschungsdaten und Aufzeichnungen gelöscht oder vernichtet werden, muss dies in Über-\neinstimmung mit allen rechtlichen und inneruniversitären Vorgaben und unter dem Aspekt der\nNachvollziehbarkeit erfolgen. Dabei müssen die Interessen sonstiger Beteiligter (z.B. Fördergeber)\nsowie Aspekte der Vertraulichkeit und Sicherheit berücksichtigt werden.\nDas Forschungsdatenmanagement muss an jeder Organisationseinheit so organisiert sein, dass\nnicht nur einzelne Personen bestimmte Daten auffinden und darauf zugreifen können, sondern\ndass – auch in Abwesenheit einzelner am Forschungsprozess beteiligter Personen – die\nAuffindbarkeit und Zugänglichkeit gewährleistet sind. Es muss gesichert sein, , dass im\nbegründeten Bedarfsfall und im Einklang mit der guten wissenschaftlichen Praxis direkter Zugang\n(z.B. für Leitungspersonen, Projektleiter*innen) bzw. indirekter Zugang (z.B. für Mit-Autor*innen\nvon gemeinsamen Manuskripten/Publikationen, Projektpartner*innen, forschungsunterstützende\nEinrichtungen, Behörden) zu relevanten Originaldaten gewährt werden kann, um z.B. Manuskripte\nfertig zu stellen oder auftretende Fragen beantworten zu können (z.B. hinsichtlich Validierung,\nNachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung). Empfohlen wird jedenfalls die Erstellung von\nDatenmanagementplänen am Beginn konkreter Forschungsvorhaben auch unabhängig von\nkonkreten Vorgaben von Fördergebern für deren Forschungsprojekte. Datenmanagementpläne für\ngeförderte Forschungsprojekte sind im Forschungsportal zu hinterlegen. Die Nutzung externer\nRepositorien ist im Datenmanagementplan anzugeben.\nSofern von Dritten (z.B. Fördergebern oder Herausgebern von Journalen) diesbezügliche\nAnforderungen gestellt werden, müssen Forschungsdaten unter Berücksichtigung des\nDatenschutzes in einem geeigneten Repositorium abgelegt und zugänglich gemacht werden.\n 3.2. Umgang mit personenbezogenen Daten\nIm Zuge der Forschungstätigkeit an der Med Uni Graz werden auch personenbezogene Daten\nverarbeitet (z.B. von Patient*innen, Proband*innen und Mitarbeiter*innen). Personenbezogene\nMitteilungsblatt vom 17.02.2021, StJ 2020/21, 23. Stk. RN 86 Seite 6 von 8"
},
{
"bulletin": {
"id": 6626,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "12",
"published": "2018-12-19T00:00:00+01:00",
"teaser": "Widerruf der Bestellung der 2. stellvertretenden Leitung der Organisationseinheit Studienmanagement; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Vorstandes einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Bestellung zum Arbeitsmediziner; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft; Leistungsvereinbarung 2019 – 2021 der Medizinischen Universität Graz; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates betreffend Lehrverhältnisse im Angehörigenbereich; Verordnung des Rektorates: Verordnung des Rektorates über den Nachweis von Kenntnissen der Unterrichtssprache; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Errichtung, Ausschreibung und Besetzung von Laufbahnstellen\r\ngemäß § 99 Abs. 5 UG; Widerruf der Bestellung zur wissenschaftlichen Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“,„Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“ sowie der entsprechenden Vollmachten; Wissenschaftliche Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“, „Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“; Schiedskommission: Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den AKGL; Ethikkommission – Bestellung der Ethikkommissionsmitglieder in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6626&pDocNr=843757&pOrgNr=1"
},
"index": 6,
"text": "7\nDie 16 definierten strategischen Zielsetzungen inkl. Zielerläuterungen stellen sich wie folgt dar:\nAd „Gesamt und Organisation“\n Raum für Open Innovation schaffen und 3rd Mission Aufgaben verstärkt wahrnehmen unter\n der besonderen Berücksichtigung der SDG´s\n Ziel ist es, verstärkt Verantwortung für wissenschaftliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche\n Entwicklungen zu übernehmen (3rd mission) und durch die Einführung von neuen Innovations-\n zugängen (Stichwort Open Innovation) Raum für mehr Partizipation und Mitsprache zu schaffen.\n Corporate Identity und Branding stärken\n Ziel ist es, die Identifikation der Mitarbeiter/innen mit der Med Uni Graz zu stärken, d.h. ein starkes\n Zugehörigkeitsgefühl der Mitarbeiter/innen zu der Organisation zu schaffen. Dazu soll die Sicht-\n barkeit der Med Uni Graz sowohl nach innen, als nach außen maßgeblich gesteigert werden.\n Nachhaltiger Ausbau der Digitalisierung sowie Serviceorientierung der nicht-wissen-\n schaftlichen Organisationseinheiten im Sinne von Lehre und Forschung erhöhen\n Ziel ist es, Dienstleistungsprozesse zu optimieren und zu verschlanken, die Service-Orientierung\n zu erhöhen und diese Leistungen für alle Mitarbeiter/innen und Studierende sichtbarer zu machen.\n Insbesondere gilt es, Abläufe zu optimieren, bestehende Infrastruktur auszubauen und Synergien\n mit der KAGes zu heben. Dabei setzt die Med Uni Graz zukünftig verstärkt auf Digitalisierung, um\n die bestehenden Prozesse und Modelle zu optimieren und effizienter zu gestalten.\n Interaktion mit dem Krankenanstaltenträger (KAGes) optimieren\n Ziel ist es, die Kooperation mit der KAGes nachhaltig zu stärken und zu verbessern, um Commit-\n ment für gemeinsame Initiativen und gegenseitige Wertschätzung zu steigern.\n Intensivierung der Kooperationen mit Industriepartnern, Förderung von Entrepreneurship\n und Gründung von spin-offs sowie nachhaltige Finanzierungsquellen sichern\n Ziel ist es, bestehende (Forschungs-)Kooperationen und Finanzierungsquellen zu sichern sowie\n weitere zu erschließen. Mitarbeiter/innen werden animiert und unterstützt, Ausgründungen vorzu-\n nehmen.\nAd „Lehre“\n Profilierung und Qualität der Lehre erhöhen\n Ziel ist es, die forschungsgeleitete Lehre als zentrale Säule der Med Uni Graz neben Forschung\n und Patient/innenbetreuung zu profilieren und Exzellenz in diesem Bereich entsprechend wertzu-\n schätzen und zu fördern.\n Ziel ist es, die bestehenden Kooperationen mit anderen Universitäten weiter zu stärken und die\n Harmonisierung der Lehre in Hinblick auf Durchlässigkeit der angebotenen Studien zu erhöhen.\n Junge Talente erkennen, fördern und für die Med Uni Graz gewinnen\n Ziel ist es, Top-Studierende / Absolvent/innen frühzeitig zu erkennen und langfristig an die Med Uni\n Graz zu binden.\nAd „Forschung“\n Schwerpunkte der Forschung weiterentwickeln und fördern\n Ziel ist die Definition und Auswahl von Schwerpunkten sowie thematische Fokussierung - um im\n Sinne der Vision mit gebündelten Ressourcen Exzellenz in definierten Themengebieten zu\n erreichen.\nBMBWF Medizinische Universität Graz Seite 4 von 65"
},
{
"bulletin": {
"id": 6606,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "11",
"published": "2018-12-12T00:00:00+01:00",
"teaser": "Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6606&pDocNr=841230&pOrgNr=1"
},
"index": 9,
"text": "MitarbeiterIn im Facility Management\n Schwerpunkt: Technik und Gebäudeausstattung (TGA)\n (Verwendungsgruppe IIIb)\n in der OE MED CAMPUS Entwicklung und Management,\n zu besetzen ab sofort\nDer MED CAMPUS ist seit Okt 2017 in Vollbetrieb. Zur Unterstützung des Facility Management Teams an\nder Organisationseinheit MED CAMPUS Entwicklung und Management wird ein/eine Mitarbeiter/in mit\nSchwerpunkt TGA (Technik und Gebäudeausstattung) gesucht:\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Abdeckung der Schnittstelle zwischen den NutzerInnen (Institute, Lehrstühle), der technischen\n Betriebsführung (externe Firma im Hause) und der Bundesimmobiliengesellschaft (Vermieterin),\n insbesondere in den Bereichen Heizung-Klima-Lüftung-Sanitär, Elektrotechnik und\n Gebäudeleittechnik (HKLS, ELT und GLT)\n Bearbeitung und Abarbeitung von CAFM Tickets in den Bereichen HKLS, ELT und GLT\n Projektleitung bei der Umsetzung eines CAFM Tools zum Gebäudebetrieb\n Unterstützung der Abteilungsleitung hins. der Wartungs-und Instandhaltungsstrategie inkl.\n Budgetplanung\n Angebotseinholung und Prüfung von vertragskonformer Leistungserbringung externer\n DienstleisterInnen sowie Zahlungsfreigabe von Fremdleistungsrechnungen\n Unterstützung bei der Planung des MED CAMPUS Modul 2 aus NutzerInnensicht insb. hinsichtlich\n HKLS, ELT und GLT\n Evaluierung und Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen zur Reduzierung von Folgekosten\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossene einschlägige technische Ausbildung (zB. abgeschlossene HTL Maschinenbau\n und Betriebstechnik)\n Mehrjährige Berufserfahrung im technischen Facility-Managementbereich z.B. im Bereich HKLS,\n ELT und GLT insb. im Laborbetrieb\n Mehrjährige Berufserfahrung im technischen Bereich in der Projektleitung bzw. -abwicklung\n Mehrjährige Erfahrung in der technisch/wirtschaftlichen Konzeption von Facility Management\n Dienstleistungen\n Erfahrung in der Anwendung von CAFM-Systemen\n Sehr gute EDV Kenntnisse (MS Office)\n Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (C 1 Nivea)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Eigenverantwortliche und effiziente Erledigung der beschriebenen Aufgaben\n Von Vorteil Lehrlingsausbildungsprüfung im HKLS, ELT und GLT Bereich\n Von Vorteil Ausbildung und Berechtigung zum Brandschutzbeauftragten (BSB)\n Kenntnisse in der Bedienung eines CAFM-Systems\n Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten (z.B. Rufbereitschaft)\n Hohe Einsatzbereitschaft und ausgeprägte Serviceorientierung\n Hohe Teamfähigkeit und hohe Kommunikationsfähigkeit\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Mindestbruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\n€ 2.306,70 (14x) zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile und attraktiver Zusatzleistungen\nvorgesehen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Die Position bietet die Möglichkeit zur\nmittel-langfristigen Entwicklung über das obige Jobprofil hinausgehend.\nBei Fragen steht Ihnen Frau Mag.a Anke Dettelbacher, MSc, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nanke.dettelbacher@medunigraz, Tel. 0664 88455493.\n MTBl. vom 12.12.2018, StJ 2018/19, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 5049,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "28",
"published": "2015-08-05T00:00:00+02:00",
"teaser": "Universitätsrat Mitgliederbestellung; Leitungsbestellungen: Stv. Vorstand wiss. klin. OE; suppl. Leiter KA wiss. klin. Bereich; Vorstand wiss.-nichtklin. OE; stv. Leiter der Stabsstelle Recht; Organisationsplan - Änderung; Satzung - Änderung",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5049&pDocNr=384138&pOrgNr=1"
},
"index": 5,
"text": "-6-\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Reinhold Schmidt gerne zur Verfügung. Kontakt:\nreinhold.schmidt@medunigraz, Tel.: +43/316/385-83397.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W256 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 26. August 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\nÄrztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Psychiatrie,\nbis FachärztInnenabschluss, längstens 7 Jahre\n\nKernaufgaben:\n\nKlinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n\nWissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der biologischen Aspekte der unipolaren Depression\nMitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n\nSelbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen\n\nMitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n\nVVVVWV\n\nFachliche Anforderungen:\n\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n\nKenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz auf dem Fachgebiet der Depression von Vorteil\nWissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\n\nKlinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n\nEDV-Kenntnisse (SPSS)\n\nFremdsprachenkenntnisse (English B2 - Maturaniveau)\n\nVVWWVWV\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n>» Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n> Hohe Belastbarkeit\n\n> Lernbereitschaft\n\n> Kommunikative Kompetenz\n\nAuf Grund der neuen Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (AAO 2015) bzw. des\nÄrztegesetzes 1998 möchten wir darauf hinweisen, dass eine Aufnahme als Ärztin/Arzt in Ausbildung zum\nSonderfach und eine Ausbildung gemäß den Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006\nnur möglich ist, wenn bereits bis 31. Mai 2015 eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin\noder zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches begonnen wurde.\n\nEine Ausbildung nach der neuen Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 setzt eine Basisausbildung\nnach § 6 ÄAO 2015 iVm 8 6a Ärztegesetz 1998 voraus.\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines\neinschlägigen Doktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung gemäß\n8 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer unbefristeten\nwissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines assoziierten Professors\nverbunden.\n\n \n\nMTBI. vom 05.08.2015, SU 2014/15, 28. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 4288,
"academic_year": "2013/14",
"issue": "16",
"published": "2014-04-25T00:00:00+02:00",
"teaser": "2. SONDERNUMMER; Ausschreibung Universitätsprofessur für Unfallchirurgie gem. § 99 Abs. 1 UG; Stellenausschreibungen für das wissenschaftliche Personal",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4288&pDocNr=222567&pOrgNr=1"
},
"index": 2,
"text": "-3-\n77.2 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-\neinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitäts-\npersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher\nQualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers\nliegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n Senior Lecturer (w/m)\n (Verwendungsgruppe B1)\n am Institut für Physiologie\n Teilzeit: 20 Wochenstunden, befristet auf 2 Jahre\nKernaufgaben:\n Überwiegender Einsatz in universitärer Lehre\n Übernahme von organisatorisch - koordinativen und administrativen Tätigkeiten\n im Bereich der Lehrverwaltung\n Mitarbeit im Forschungsbetrieb und an Forschungsprojekten (v.a. audio-visuelle Datenanalysen,\n Eye-Tracking Studien)\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes medizinisches oder naturwissenschaftliches Master- oder Diplomstudium oder\n akademischer vergleichbarer Abschluss in einer verwandten anwendungsorientierten Studienrichtung\n Bereitschaft zum Abschluss eines Doktoratsstudiums der Naturwissenschaften oder der\n Medizinischen Wissenschaft\n Erfahrung in facheinschlägiger Lehre (mehrjährige selbständige Lehrtätigkeit an einer\n postsekundären bzw. tertiären Bildungseinrichtung)\n Nachweis von didaktischen Fähigkeiten von Vorteil\n Facheinschlägige wissenschaftliche Publikationstätigkeit von Vorteil\n Interesse an methodischer Forschung im Fachgebiet Physiologie von Vorteil\n Sehr gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n Ausgezeichnetes persönliches Auftreten und kommunikative Kompetenz\n Teamorientierung und Kooperationsbereitschaft\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 2.615,80 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n in in\nBei Fragen steht Ihnen Ao.Univ.-Prof. Dr. Anna Gries, Leiterin des Instituts für Physiologie, gerne zur Ver-\nfügung. Kontakt: anna.gries@medunigraz.at, Tel.: +43/316/380-4492.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W114 ex 2013/14 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 16.05.2014 www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 25.04.2014, StJ 2013/14, 16.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
}
]
}