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"bulletin": {
"id": 7952,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "32",
"published": "2020-05-20T00:00:00+02:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Nutzung der Namen und des Logos: Medizinische Universiät Graz, Med Uni Graz, Medical University of Graz; Beurlaubung vom Studium aus Gründen, die mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehen; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Richtlinie: Gebarungsrichtlinie; Betriebsvereinbarung zur Einrichtung eines Wechseldienstes im Zusammenhang mit Covid 19; Einsetzung einer Habilitationskommission; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7952&pDocNr=1018840&pOrgNr=1"
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"index": 4,
"text": "5\n2. Erlaubte zweckgemäße Verwendung\nSeit 01.10.2019 werden innerhalb der Medizinischen Universität Graz ausschließlich die Marken mit den\nMarkennummern 307385 und 307340 („neues Logo“) verwendet. Das Hauptlogo sieht die Abkürzung „Med\nUni Graz“ vor und nicht den gesamten Schriftzug (siehe dazu auch die Vorgaben zur Logoverwendung lt. CD-\nManual)\nHauptlogo der Med Uni Graz\nAuf Briefpapieren der Universitätskliniken/Klinischen Abteilungen sowie auf deren Drucksorten (z.B.\nFormulare, Poster, Folder etc.), welche ausschließlich das LKH-Univ. Klinikum Graz bzw. die\nPatientInnenbetreuung betreffen, wird bis zum Zeitpunkt des Vorliegens eines neuen Logos für die KAGes\ndas Kombinationslogo des LKH-Univ. Klinikum Graz bestehend aus dem Siegel der Medizinischen Universität\nGraz sowie dem Logo der KAGes verwendet. Das Siegel selbst wird an der Med Uni Graz weiterhin für\nUrkunden und andere offizielle Unterlagen als Signatur verwendet. Es stellt keine Form des Logos dar und\ndarf auch nichts als solches verwendet werden (siehe dazu CD-Manual der Med Uni Graz)\nDie Namen und Marken der Medizinischen Universität Graz dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit\nAktivitäten verwendet werden, die von der Medizinischen Universität Graz unterstützt bzw. genehmigt\nwurden.\nMitarbeiterInnen, Gremien und VertragspartnerInnen der Medizinischen Universität Graz müssen\nsicherstellen, dass bei Außenauftritten die Namen und Marken der Medizinischen Universität richtig und in\nden Qualitätsstandards entsprechender Weise verwendet werden.\nIn der E-Mail Signatur von Nachrichten, die von der Adresse der Medizinischen Universität Graz gesendet\nwerden, ist ausschließlich die E-Mail-Adresse der Medizinischen Universität Graz zu verwenden und die\nHomepage der Medizinischen Universität Graz zu nennen.\nWissenschaftliches Personal der Medizinischen Universität Graz ist verpflichtet, bei wissenschaftlichen\nVeranstaltungen zB Kongressen, Tagungen etc. als MitarbeiterInnen der Medizinischen Universität Graz\nerkennbar aufzutreten und daher die Namen und Marken der Medizinischen Universität Graz\nordnungsgemäß zu verwenden. So muss auf jedem Poster oder Vortrag das neue Logo der Medizinischen\nUniversität Graz sichtbar sein. Das neue Logo der Medizinischen Universität Graz sowie das CD-Manual inkl.\nRichtlinien zur ordnungsgemäßen Verwendung stehen in MUniverse – dem Intranet der Medizinischen\nUniversität Graz - zur Verfügung. Die alleinige Verwendung der Bildmarke – also ohne die Bezeichnung „Med\nUni Graz bzw. Medizinische Universität Graz - ist nicht zulässig.\nFür Publikationen, die an der Medizinischen Universität Graz entstanden sind bzw. an der MitarbeiterInnen\nder Medizinischen Universität Graz beteiligt sind, ist die Nennung der Medizinischen Universität Graz inkl.\nUniversitätsklinik/Klinische Abteilung/Institut/Research Center unabdingbar, um die Zuordenbarkeit der\nForschungsleistung und deren Budgetrelevanz zu gewährleisten.\n Richtlinie über die Nutzung der Namen und Marken der Medizinischen Universität Graz Seite 3 von 4"
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{
"bulletin": {
"id": 1784,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "9",
"published": "2009-12-16T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1784&pDocNr=22414&pOrgNr=1"
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"index": 81,
"text": "- 82 -\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Gerhard FRIEDRICH, Vorstand der Hals-, Nasen-, Ohren-\nUniversitätsklinik, gerne zur Verfügung. Kontakt: gerhard.friedrich@klinikum-graz.at, Tel.: ++43 (0)\n316/385-12579.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A50 ex 2009/10 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n07. Jänner 2010. www.medunigraz.at/stellen\n Akademische/r ReferentIn\n der Ethikkommission\nDie Ethikkommission beurteilt klinische Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten und sonstige\nmedizinische Forschungsprojekte, die an der Medizinischen Universität Graz und den Krankenanstalten in\nder Steiermark durchgeführt werden. Das Aufkommen beträgt derzeit ca. 500 Projekte pro Jahr. Die Be-\nurteilung erfolgt unter Einbeziehung von FachgutachterInnen in monatlichen Sitzungen. Daneben sind\nMitteilungen zu laufenden Projekten im Umfang von ca. 5000 pro Jahr zu bearbeiten.\nKernaufgaben:\n¾ Unterstützung der Administration der Ethikkommission\n¾ Übernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n¾ Formale Prüfung der eingehenden Anträge und sonstiger Schriftstücke\n¾ Kommunikation mit AntragstellerInnen, PrüferInnen, Sponsoren (elektronisch, schriftlich, telefonisch)\n¾ Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie Teilnahme an den Sitzungen mit Schriftführung\n¾ Verwaltung der Mitglieder und der externen GutachterInnen\n¾ Dokumentenverwaltung und -archivierung\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Hochschulstudium (vorzugsweise Naturwissenschaften, Medizin oder Rechtswissen-\n schaften)\n¾ Erfahrung im Bereich \"Klinische Studien\" von Vorteil\n¾ Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im administrativen Bereich\n¾ Gute EDV-Kenntnisse (Word, Excel, Access), Datenbankerfahrung\n¾ Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\n¾ Kenntnisse der medizinischen Terminologie von Vorteil\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Organisationsgeschick\n¾ Teamorientierung\n¾ Lernbereitschaft\n¾ Kommunikative Kompetenz\n¾ Hohe Gestaltungsmotivation\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. DI Dr. Peter Rehak, Vorsitzender der Ethikkommission, gerne zur\nVerfügung. Kontakt: peter.rehak@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-12817.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D55 ex 2009/10 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n07. Jänner 2010. www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 16.12.2009, StJ 2009/10, 9.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 1544,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "24",
"published": "2009-09-02T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1544&pDocNr=18885&pOrgNr=1"
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"index": 6,
"text": "-7-\n¾ Lernbereitschaft\n¾ Psychosoziale Kompetenz\n¾ Hohe Gestaltungsmotivation\n¾ Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n in in\nBei Fragen steht Ihnen Frau ao.Univ.-Prof. Dr. Karin S. Kapp, Leiterin der Universitätsklinik für Strahlen-\ntherapie - Radioonkologie, gerne zur Verfügung. Kontakt: monika.kirchmeier@medunigraz.at, Tel.: ++43\n(0) 316/385-2639.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W234 ex 2008/09 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n23. September 2009. www.medunigraz.at/stellen\nWiederholung der Ausschreibung auf Grund § 26 des Frauenförderplanes:\n Wissenschaftliche/r MitarbeiterIn\n am Institut für Physiologische Chemie, Teilzeit: 20 Wochenstunden,\n zu besetzen ab 01. Oktober 2009, befristet bis 30. September 2013\nKernaufgaben:\n¾ Forschung im Bereich der Physiologischen Chemie, Biochemie und Molekularbiologie, insbesondere die\n Durchführung eines Projekts über Antikörper und Atherosklerose – Diagnose und Prävention\n¾ Etablierung von molekularbiologischen Methoden insbesondere zur Gewinnung rekombinanter Anti-\n körper aus Zellkulturen sowie tierischen und menschlichen Probenmaterialien\n¾ Abwicklung von Forschungsprojekten mit internen und externen Partnern bzw. Koordination und\n Mitarbeit bei laufenden klinischen Forschungsprojekten\n¾ Abhaltung von Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pflichtlehre in den Modulen 01/02/03/06 sowie\n im Rahmen der Doctoral School für Kardiovaskuläre Forschung\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Doktoratstudium in Chemie\n¾ Spezialisierung:\n Diplomarbeit und Dissertation im Bereich Biochemie und Molekularbiologie\n¾ Berufliche Praxis:\n Mehrjährige fachspezifische Lehrerfahrung in Med. Chemie\n¾ Einschlägige methodische Kenntnisse, insbesondere im Bereich der Molekularbiologie,\n Mikroinjektion, Klonierung und Expression eukaryotischer Gene, Fluoreszenzmikroskopie und\n Zellkultur sowie Erfahrung in der Herstellung rekombinanter Antikörper (Phage Display)\n¾ Praktische Erfahrung mit der Erstellung wissenschaftlicher Publikationen\n¾ Wissenschaftliche Erfahrung im Bereich der Atherogenese-, Lipoprotein- und Fettzellforschung\n¾ Methodische Erfahrung in der Präparation und Oxidation von Serumlipoproteinen\n¾ Methodische Erfahrung auf dem Gebiet von Fluoreszenzimmunoassays\n¾ Wissenschaftliches Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n¾ Außeruniversitäre Berufserfahrung im Bereich präklinischer und klinischer Forschung\n¾ Besondere Weiterbildung: Ausbildung zum Strahlenschutzbeauftragten\n¾ Spezifische EDV-Kenntnisse: sehr gute EDV Kenntnisse im MS Office, Windows, Apple\n¾ Sprachenkenntnisse: sehr gute fachspezifische Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Teamorientierung\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 02.09.2009, StJ 2008/09, 24. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 8834,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "28",
"published": "2021-03-24T00:00:00+01:00",
"teaser": "Richtlinien: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Satzungsänderung: Satzungsteil Studienrecht; Vorstand der Szolomayer Privatstiftung; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8834&pDocNr=1124803&pOrgNr=1"
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"index": 20,
"text": "21\n§ 20. Einteilung des Studienjahres und Zulassungsfristen\n (1) Das Studienjahr besteht aus dem Wintersemester und dem Sommersemester\n inklusive der lehrveranstaltungsfreien Zeit (§ 52 (1) UG idgF). Es beginnt am 1.\n Oktober und endet am\n 30. September des folgenden Jahres. Abweichende Regelungen für das\n „Klinisch-Praktische Jahr“ und das „Zahnmedizinisch-Klinische Praktikum“ sind\n zulässig (§ 52 (2) und (3) UG idgF). Wahl-Pflicht-Lehrveranstaltungen können\n nach organistorischer Maßgabe in der lehrveranstaltungsfreien Zeit angeboten\n und absolviert werden, führen jedoch zu keinem Recht auf\n Studienzeitverkürzung.\n (2) Der Senat hat durch Verordnung die Unterrichtswochen und die\n lehrveranstaltungsfreie Zeit so festzulegen, dass:\n 1. das Studienjahr maximal 33 Unterrichtswochen und jedes Semester\n mindestens 14 Unterrichtswochen enthält;\n 2. für die lehrveranstaltungsfreie Zeit pro Studienjahr ein ununterbrochener\n Zeitraum von mindestens 10 Wochen im Sommersemester und nach dem\n Wintersemester ein Zeitraum von mindestens 3 Wochen vorgesehen ist.\n (2a) Ist die Abhaltung von Präsenzlehrveranstaltungen und –prüfungen aufgrund der\n behördlichen Vorgaben im Zusammenhang mit COVID-19 und/oder auf\n Anordnung des Rektorats für mehr als zwei Wochen vorübergehend nicht\n möglich, kann der Senat die Einteilung des betreffenden Studienjahres\n nachträglich ändern und abweichend von Absatz 2 festlegen, dass in den\n Monaten Februar, Juli und August Lehrveranstaltungen und Prüfungen\n durchgeführt werden können.\n (3) Für alle nicht von § 61 (3) UG idgF erfassten ausländischen Staatsangehörigen\n und Staatenlosen wird eine abweichende besondere Zulassungsfrist festgesetzt.\n Sie endet bei Antragstellung für das Wintersemester am 5. September, bei\n Antragstellung für das Sommersemester am 5. Februar jeden Kalenderjahres.\n Die Anträge müssen vor dem Ende dieser Frist vollständig an der Medizinischen\n Universität Graz einlangen.\n§ 21. Studiendauer und Arbeitsaufwand gemäss ECTS- Anrechnungspunkten\n (1) Eine Semesterwochenstunde entspricht 15 Unterrichtseinheiten. Eine\n Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.\n (2) Der Umfang der Bachelor-, Master- und Diplom-Studien, sowie\n außerordentlichen Studien ist im Sinne des Europäischen Systems zur\n Anrechnung von Studienleistungen in ECTS-Anrechnungspunkten anzugeben.\n Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen\n Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das\n Arbeitspensum eines Studienjahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und\n diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden. Daraus ergibt\n sich für einen ECTS-Anrechnungspunkt ein Gesamtaufwand von 25\n Arbeitsstunden.\n (3) Die Studiendauer der Bachelorstudien beträgt sechs Semester. Die Summe der\n ECTS-Anrechnungspunkte beträgt grundsätzlich 180. Der Arbeitsaufwand für ein\n Bachelorstudium kann in Ausnahmefällen, wenn dies zur Erlangung der\n Beschäftigungsfähigkeit zwingend erforderlich ist und diese Studiendauer\n international vergleichbar ist, bis zu 240 ECTS-Anrechnungspunkte betragen (§\n 54 (3) UG idgF).\n (4) Die Studiendauer der Masterstudien in ordentlichen Studien beträgt vier\n Semester. Die Summe der ECTS-Anrechnungspunkte beträgt 120.\n Mitteilungsblatt vom 24.03.2021, Stj 2020/2021, 28. Stk. RN111\n Seite 15 von 41"
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{
"bulletin": {
"id": 5049,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "28",
"published": "2015-08-05T00:00:00+02:00",
"teaser": "Universitätsrat Mitgliederbestellung; Leitungsbestellungen: Stv. Vorstand wiss. klin. OE; suppl. Leiter KA wiss. klin. Bereich; Vorstand wiss.-nichtklin. OE; stv. Leiter der Stabsstelle Recht; Organisationsplan - Änderung; Satzung - Änderung",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5049&pDocNr=384138&pOrgNr=1"
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"index": 19,
"text": "-20 -\n\nArztin/Arzt in FacharztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Hals-, Nasen-, Ohren- Universitatsklinik,\nKlinische Abteilung fiir Allgemeine HNO,\nbis FacharztInnenabschluss, langstens 7 Jahre\n\nKernaufgaben:\n\nKlinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n\nWissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet molekulare Grundlagenforschung/Cancer biology\nMitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n\nSelbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen fir (inter-)nationale\nFortbildungsveranstaltungen\n\nMitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n\nVv VVV WV\n\nFachliche Anforderungen:\n\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n\nKenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz von molekularbiologischen Methoden aus dem\nGebiet molekulare/translationale Krebsforschung von Vorteil\n\nWissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\n\nKlinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n\nEDV-Kenntnisse\n\nFremdsprachenkenntnisse\n\nVV WV VW\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n>» Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n> Hohe Belastbarkeit\n\n> Teamorientierung\n\n> Lernbereitschaft\n\nAuf Grund der neuen Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) bzw. des\nÄrztegesetzes 1998 möchten wir darauf hinweisen, dass eine Aufnahme als Ärztin/Arzt in Ausbildung zum\nSonderfach und eine Ausbildung gemäß den Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006\nnur möglich ist, wenn bereits bis 31. Mai 2015 eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin\noder zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches begonnen wurde.\n\nEine Ausbildung nach der neuen Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 setzt eine Basisausbildung\nnach § 6 AAO 2015 iVm 8 6a Ärztegesetz 1998 voraus.\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschaftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines\neinschlägigen Doktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung gemäß\n8 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer unbefristeten\nwissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines assoziierten Professors\nverbunden.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Dietmar Thurnher, Vorstand der Hals-, Nasen-, Ohren- Universitäts-\nklinik gerne zur Verfügung. Kontakt: dietmar.thurnher@medunigraz, Tel.: +43/316/385-13448.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W269 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 16. September 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\n \n\nMTBI. vom 05.08.2015, SU 2014/15, 28. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 2725,
"academic_year": "2010/11",
"issue": "20",
"published": "2011-06-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2725&pDocNr=46234&pOrgNr=1"
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"index": 38,
"text": "Medizinische Universität Wissensbilanz 2010\nd) Personalentwicklung und Nachwuchsförderung\nBerufungsmanagement\nFür den Berufungsprozess wurde eine neue Richtlinie erarbeitet, beschlossen und veröffentlicht.\nDiese sieht eine transparente Vorgehensweise vor, bei der insbesondere sichergestellt wird, dass die\nBeurteilungsraster kongruent mit den Inhalten des Ausschreibungstextes sind und vor Einsichtnahme\nder Kommissionsmitglieder in die Liste der Bewerber/innen bzw. der Bewerbungsunterlagen festgelegt\nwerden. Die Lehrerfahrung einschließlich der Abhaltung evaluierter Lehrveranstaltungen und formaler\ndidaktischer Ausbildungen wird in jedem Berufungsverfahren erhoben. Sollten die diesbezüglichen\nPunkte fehlen, so wird die berufene Person aufgefordert, im Rahmen des reichhaltigen\nPersonalentwicklungsprogramms der Med Uni Graz entsprechende Module zu absolvieren.\nDie Med Uni Graz hat sich aktiv am AQA-Projekt „Qualitätssicherung im Berufungsmanagement an\nösterreichischen Universitäten“ beteiligt. Repräsentant/innen unserer Universität haben an mehreren\nWorkshops teilgenommen und ein Workshop mit einer ausländischen Expertin wurde an unserer\nUniversität abgehalten. Die entsprechenden Erfahrungen sind in die Neugestaltung der\nBerufungsrichtlinie eingeflossen.\nDerzeit wird ein elektronisches Werkzeug entwickelt, das die Online-Bewerbung für Berufungen\nermöglicht und damit noch besser vergleichbare Einreichunterlagen der Bewerber/innen gewährleisten\nwird.\nDas Vorhaben ist inhaltlich und zeitlich planmäßig umgesetzt worden. Dessen ungeachtet wird an der\nkontinuierlichen Qualitätssicherung des Berufungsprozesses gearbeitet.\nVereinbarkeit von Beruf und Familie\nIm Jahr 2008 wurde die erste eigene Kinderbetreuungseinrichtung gestartet, 2009 wurden zwei\nweitere Einrichtungen eröffnet, im Jahr 2010 folgte nun das vierte Haus. Neben den Ersteinrichtungen\nwird das bestehende Konzept laufend ausgebaut und optimiert. Durch den hohen Andrang sieht sich\ndie Medizinische Universität darin bestärkt, Plätze gemäß dem Bedarf zur Verfügung zu stellen.\nIm September 2010 wurde mit der „kiCAvilla 4“ eine weitere Kinderbetreuungseinrichtung der\nMedizinischen Universität Graz eröffnet. Auch die neue Einrichtung wird nach dem bereits bewährten\nKonzept der seit 2008 bzw. 2009 eröffneten Häuser betrieben. Gemäß dem Modell der\nBetriebstagesmütter betreuen zwei Tagesmütter bzw. -väter pro Standort 8 (maximal 10) Kinder\ngleichzeitig, gemäß deren entwicklungs-, alters- und persönlichkeitsabhängigen Begabungen und\nBedürfnissen. Neben den qualitativen Aspekten, die das Betriebstagesmüttermodell mit sich bringt\n(individuelle Betreuung und Förderung, attraktive Einrichtungen mit Garten etc.), ist auch die flexible\nEinteilung der Betreuungsstunden (Wahlmöglichkeit von 15-40 Stunden pro Woche) ein Vorteil für\nMitarbeiterInnen und Studierende mit Kind. Besonders für Kinder im Alter von 0-3 ist die Nachfrage\nhoch. Aktuell werden in den vier Häusern 40 Kinder von 0-4 Jahren betreut. Zusätzlich stellt die\nMedizinische Universität an alle Häuser den Anspruch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar zu\nsein und hat in jedem Haus ein „Elternzimmer“ mit Computer eingerichtet, wobei besonders an\nstudierende Eltern gedacht wurde. Das pädagogische Konzept unserer Einrichtungen wurde\n 9/142"
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{
"bulletin": {
"id": 1324,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "13",
"published": "2009-03-18T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1324&pDocNr=15117&pOrgNr=13978"
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"index": 0,
"text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.medunigraz.at/mitteilungsblatt\n Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 18.03.2009 13. Stück\n73. Richtlinien des Rektorats: Richtlinie zur Errichtung einer Teaching Unit\n74. Teaching Units: Errichtung von Teaching Units und Bestellung der Leitungen\n75. Ausschreibung von Stellen\n 75.1 Freie Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Gerichtliche Medizin\n Schwerpunkt forensisch-radiologische Bildgebung\n 75.2 Freie Stelle einer/eines § 99 UG – Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors für Trainingswissenschaften\n 75.3 Freie Stelle einer/eines § 99 UG – Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors für Biophysik menschlicher Bewegung\n 75.4 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n 75.5 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n76. Mitteilung über Stellenausschreibungen Dritter\n73.\nRichtlinien des Rektorats: Richtlinie zur Errichtung einer Teaching Unit\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner Sitzung am\n16.03.2009 gemäß § 22 Abs. 1 UG 2002 idgF folgende Richtlinie beschlossen hat:\n Richtlinie zur Errichtung einer Teaching Unit\nEine Teaching Unit ist keine dauerhafte universitäre Struktur, sondern kann zur Erfüllung bestimmter\nSchwerpunktaufgaben in der Lehre an der Medizinischen Universität Graz (MUG) errichtet werden.\n§ 1 Zweck\n(1) Die innovativen Curricula der Studien der Medizinischen Universität Graz (Diplomstudium\nHumanmedizin, Diplomstudium Zahnmedizin, PhD-Studium, Doktoratsstudium der Medizinischen\nWissenschaft sowie Bachelor- und Masterstudium der Gesundheits- und Pflegewissenschaft) erfordern eine\nhohe inhaltliche und organisatorische Abstimmung aller Beteiligten. Durch die Einrichtung von Teaching\nUnits wird einerseits eine optimale Abstimmung der Fachbereiche/Organisationseinheiten erleichtert und\nandererseits die Implementierung und Verbreitung moderner Unterrichts- und Prüfungsmodalitäten\nbeschleunigt und intensiviert. Darüber hinaus soll durch die Teaching Units ein reger Erfahrungsaustausch\nder Lehrenden untereinander unterstützt werden.\n(2) Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Medizinischen Universität Graz, die sich mit\nbesonderem Engagement der Lehre widmen, haben die Chance, eine Teaching Unit zu errichten und\nerhalten dadurch die Möglichkeit, in ihrem Fachgebiet eine qualifizierte Positionierung mit dem\nSchwerpunkt Lehre einzunehmen.\n§ 2 Inhaltliche Rahmenbedingungen\n(1) Eine Teaching Unit sollte eingerichtet werden, wenn im jeweiligen Fachgebiet/Modul/Track ein\nbesonderer Bedarf an interdisziplinärer Abstimmung bzw. an innovativer Weiterentwicklung in der Lehre\nbesteht.\n(2)Teaching Units sollen bereits bestehende Strukturen (Fachgebiet/Modul/Track/Schwerpunkt)\nwiderspiegeln und stärken.\n(3) Zur Leiterin/Zum Leiter einer Teaching Unit können nur habilitierte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der\nMedizinischen Universität Graz in wissenschaftlicher Verwendung oder Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit\neiner der Habilitation gem. § 103 UG 2002 gleichwertigen Ausbildung ernannt werden, die selbst aktiv an\nder Lehre der Medizinischen Universität Graz beteiligt sind, zumindest eine bereits mehrjährige\nLehrerfahrung aufweisen sowie für mindestens ein Jahr weitergehende Koordinationsaufgaben in der Lehre\n(z.B.: ModulkoordinatorIn) wahrgenommen haben.\n__________________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 01. April 2009\nRedaktionsschluss: Mittwoch, 25.03.2009\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@medunigraz.at"
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{
"bulletin": {
"id": 964,
"academic_year": "2007/08",
"issue": "29",
"published": "2008-08-20T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=964&pDocNr=10445&pOrgNr=1"
},
"index": 14,
"text": "Medizinische Universität Graz Wissensbilanz 2007\nUngeachtet aller qualitätssichernden Maßnahmen ist die erzielte Qualität der Forschung\nletztendlich Ausdruck der jeweils herrschenden „Forschungskultur“, die auf Ebene der\ngesamten Universität, auf Ebene der jeweiligen Organisationseinheit und auf Ebene der\n„einzelnen Arbeitsgruppe“ bis hin zur einzelnen forschenden, wie auch die Forschung\nunterstützenden, Person etabliert ist.\nZahlreiche im Jahr 2007 gesetzte Aktivitäten zielten darauf ab, auf jeder dieser Ebenen die\nforscherische Qualitätskultur zu pflegen und zu fördern (qualitätsorientierte Wertsysteme,\nTransparenz, Sichtbarkeit der Leistungen, Kommunikation, u.v.a.m).\nErhebung von Forschungsdaten für die Wissensbilanz\nDer Großteil der in der Wissensbilanz abzubildenden Forschungsdaten beruht auf\ndezentraler Erhebung durch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.\nGrundsätzlich erlaubt das Forschungsportal/Forschungsdatenbank der Medizinischen\nUniversität Graz eine vollständige Abbildung der für die Auswertungen nötigen Quellldaten.\nDie Vollständigkeit der Leistungserfassung hängt demzufolge von der Bereitschaft zur\nflächendeckenden Datenerfassung ab. An dieser Stelle ist anzumerken, dass die von der\nMedizinischen Universität Graz im Rahmen der Qualitätsentwicklung intern kommunizierten\nWertsysteme von Forschungsleistungen (harte und international anerkannte Messgrößen\nwie Zitierzahlen, Fachnormierte Impactfaktoren, Drittmittel aus Verfahren mit peer review\netc.) nur eine geringe Überlappung mit den Wissensbilanzkennzahlen (die größtenteils\nquantitativen und nicht qualitativen Charakter haben und größtenteils auch nicht überprüfbar\nsind) zeigen. Die harten Fakten wiederum sind Inputgrößen für die\nforschungsleistungsbezogene Mittelverteilung.\nDaraus ergibt sich, dass die Universitätsleitung die MitarbeiterInnen nur bedingt dazu\nanhalten kann, Daten zu erheben, die universitätsintern in dieser Form nicht von Bedeutung\nsind. In umgekehrter Weise wäre es für die Qualitätsentwicklung höchst kontraproduktiv den\n„weichen Daten“ einen hohen Stellenwert einzuräumen. Aus diesem Spannungsfeld heraus\nwird erkenntlich, dass bei einigen Kennzahlen nicht mit einer 100%-igen Datenerfassung\ngerechnet werden kann.\nSofern möglich wurden die Forschungskennzahlen einer Datenvalidierung unterzogen. Dies\nist aber nur bei einigen Kennzahlen/Merkmalen möglich.\nBereichsübergreifende Qualitätssicherung\nIm September 2007 wurde an der Medizinischen Universität Graz der Bereich „Interne\nRevision“ eingerichtet. Der Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Internen Revision liegt\nin der Erbringung von unabhängigen und objektiven Prüfungs- und\nBeratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die\nGeschäftsprozesse zu verbessern.\nDie Interne Revision unterstützt die Medizinische Universität Graz bei der Erreichung ihrer\nZiele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des\nRisikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse\nbewertet und diese verbessern hilft.\nWeiters wurde von den Bereichen des Vizerektors für Strategie und Innovation und des\nVizerektors für den Klinischen Bereich ein Konzept für die Zielvereinbarungen für die\nwissenschaftlichen Organisationseinheiten erstellt, das sich stark an den strategischen\nZielen der Universität orientiert.\n 9/147"
},
{
"bulletin": {
"id": 134,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "30",
"published": "2006-08-16T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=134&pDocNr=4930&pOrgNr=1"
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"index": 22,
"text": "- 23 -\n140.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthalts-\nkosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\nBerichtigung der Ausschreibung vom 02.08.2006:\n1 Stelle als designierte(r) Leiterin/Leiter der Core Facility Mikroskopie am Zentrum für Medizinische Grundla-\ngenforschung zu besetzen ab 01. Jänner 2007.\nIhre Aufgaben:\n Ausbau, Organisation und Führen der Core Facility Mikroskopie als Dienstleistungseinheit; dies um-\n fasst insbesondere die wissenschaftliche und technische Betreuung der Gerätesysteme der Core Faci-\n lity und deren Integration in einen gut funktionierenden Servicebetrieb (z. B. Probenaufbereitung,\n immunhistochemische Färbungen, Laserscanning-Mikroskopie, FRET, etc.)\n Aufbau und Betreiben eines Qualitätsmanagementsystems in der Core Facility\n Beratung und Unterstützung von Projektmitarbeitern in allen Phasen mikroskopischer Experimente,\n von der Zellen- und Gewebeaufbereitung über Durchführung bis hin zur Dokumentation und Inter-\n pretation von mikroskopischen Bildern und Spezialtechniken\n Aus-, Fort- und Weiterbildung von akademischen und nichtakademischen MitarbeiterInnen\n Investitionsplanung für den Bereich Mikroskopie, Lieferantenauswahl\n Kosten/Preiskalkulationen für diverse Serviceleistungen der Core Facility\n Evaluierung und Einführung neuer Analysemethoden und -techniken\nAnforderungsprofil:\n Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU oder EWR\n Rechtliche Unbescholtenheit\n Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Medizin, Biologie oder äquivalentes\n Mehrjährige fachliche Spezialisierung und Qualifikation in allen Aspekten der Mikroskopie, vorzugs-\n weise abgeschlossene Facharztausbildung für Histologie oder Pathologie\n Erfolgreiche eigene Forschungstätigkeit, Erfahrung in der Führung von Arbeitsgruppen oder Service-\n einrichtungen für den wissenschaftlichen Betrieb\n Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Flexibilität und Bereitschaft, sich fachlich und persönlich wei-\n terzubilden\n Ausgezeichnete Englisch- und EDV-Kenntnisse\n Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: A542)\nFundraising\nDie Medizinische Universität Graz baut im Rahmen ihrer strategischen Zielsetzung den Bereich Fundraising\nauf. Gemeinsam mit Förderern sollen Projekte realisiert werden, die zur Profilschärfung und zum weiteren\nAusbau von Exzellenzbereichen der Universität beitragen. Der Schwerpunkt liegt zunächst auf der Gewin-\nnung von GroßspenderInnen. Der Bereich Fundraising ist der Universitätsleitung unterstellt. In Ihren Aufga-\nben werden Sie anfangs von einer Fundraising-Beratung unterstützt.\nTätigkeiten:\n - Aufbau des Bereichs Fundraising\n - Gezielte Einbindung der Universitätsleitung\n - Koordination und Mitarbeit bei der Ausarbeitung von Förderprojekten\n - Erstellung schlüssiger Businesspläne und belastbarer Finanzpläne\n - Erschließung des Kontaktnetzwerks der Universität\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 41,
"academic_year": "2003/04",
"issue": "29",
"published": "2004-04-13T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=41&pDocNr=4724&pOrgNr=1"
},
"index": 3,
"text": "-4-\n(2) Tritt die Verhinderung kurzfristig auf, bzw. ist auch das stellvertretende Mitglied verhindert,\n kann die oder der Vorsitzende für die betroffene Sitzung ein entsprechend qualifiziertes Mit-\n glied bestellen.\n(3) Bei Verhinderung während der Sitzung hat die oder der Vorsitzende für den Fortgang der Sit-\n zung das Erforderliche vorzukehren.\n(4) Bei länger dauernder Verhinderung oder bei Ausscheiden eines Mitglieds tritt an dessen Stelle\n das bestellte stellvertretende Mitglied. Handelt es sich um ein Mitglied gemäß § 6 Abs. 2, 3\n oder 4 hat die oder der Vorsitzende den Senat zu informieren, um die Bestellung bzw. Wahl\n eines neuen stellvertretenden Mitglieds zu veranlassen. Im Falle eines Mitglieds nach § 6\n Abs. 5 bestellt die oder der Vorsitzende ein neues stellvertretendes Mitglied.\n(5) Eine Übertragung des Stimmrechtes ist nicht möglich.\n(6) Die Vertreterinnen und Vertreter der ständigen Mitglieder sind zur Teilnahme an den\n Sitzungen berechtigt, auch wenn das durch sie zu vertretende Mitglied anwesend ist.\n Vertreterinnen und Vertreter stimmberechtigter Mitglieder sind in diesem Fall jedoch nicht\n stimmberechtigt.\n § 9 - Expertinnen und Experten\nDie oder der Vorsitzende ist berechtigt, für die Beurteilung spezifischer Fragestellungen Expertinnen\nund Experten als Auskunftspersonen mit beratender Stimme beizuziehen oder von solchen schriftliche\nGutachten einzuholen. Diese Expertinnen und Experten sind zur Einhaltung der Verschwiegenheit und\nzur vertraulichen Behandlung der ihnen zur Verfügung gestellten schriftlichen Unterlagen zu verpflich-\nten.\n § 10 - Sitzungen\n(1) Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt mit Ausnahme von Abstimmungen im Umlaufweg\n (§ 16) in ordentlichen oder außerordentlichen Sitzungen.\n(2) Ordentliche Sitzungen dienen vornehmlich der Erledigung der laufenden Geschäfte.\n(3) Außerordentliche Sitzungen finden aus besonderen Anlässen oder zur Behandlung dringlicher\n Angelegenheiten statt.\n(4) Die Sitzungen sind nicht öffentlich.\n(5) An den Sitzungen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle (§ 21) zum\n Zwecke der administrativen Unterstützung und der Protokollführung teilnehmen. Diese unter-\n liegen der Verschwiegenheit und haben die Kenntnisnahme hiervon bei ihrer ersten Teilnah-\n me an einer Sitzung durch Unterfertigung einer entsprechenden Erklärung zu bestätigen.\n § 11 - Einberufung von Sitzungen\n(1) Die Kommission ist von der oder dem Vorsitzenden mindestens einmal im Monat zu einer\n ordentlichen Sitzung einzuberufen.\n(2) Die oder der Vorsitzende hat eine Übersicht über die vorgesehenen Sitzungstermine sowie die\n dazugehörigen Stichtage für die Einreichung für ein Jahr im vorhinein zu veröffentlichen.\n(3) Die oder der Vorsitzende kann aus gegebenem Anlass jederzeit eine ordentliche oder außer-\n ordentliche Sitzung einberufen.\n(4) Die oder der Vorsitzende hat zum frühest möglichen Termin, zumindest aber innerhalb von\n drei Wochen eine außerordentliche Sitzung einzuberufen, wenn dies wenigstens drei der\n stimmberechtigten Mitglieder schriftlich unter Beifügung eines Vorschlags zur Tagesordnung\n verlangen."
},
{
"bulletin": {
"id": 7228,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "44",
"published": "2019-08-14T00:00:00+02:00",
"teaser": "Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7228&pDocNr=923472&pOrgNr=1"
},
"index": 14,
"text": "15\nWiederholung der Ausschreibung:\n Study Nurse\n UK-KJ-2019-000372\n Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n Beschäftigungsausmaß 50%\n befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Koordination der Arbeitsabläufe und Unterstützung der Kooperation zwischen den an der\n klinischen Studie beteiligten internen und externen PartnerInnen (Kliniken/Abteilungen,\n pharmazeutische Unternehmen, Auftragsforschungsinstitutionen, etc.)\n Vorauswahl von PatientInnen bzw. ProbandInnen für eine mögliche Studienteilnahme\n Kontaktperson für und Betreuung der an Klinischen Studien teilnehmenden PatientInnen bzw.\n ProbandInnen, inkl. Beratung und Case Management\n Verantwortung für die Bestellung, Lagerung und Vernichtung von in der Klinischen Prüfung\n verwendeten Prüf- und Hilfspräparaten bzw. -produkten (Arzneimittel, Medizinprodukte etc.)\n Verabreichung bzw. Anwendung von Prüf- und Hilfspräparaten bzw. -produkten\n Durchführung venöser Blutentnahmen und Messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur,\n etc.)\n Erstellung bzw. Review von studienrelevanten Dokumenten (SDF, SOPs, etc.)\n Umsetzung von Maßnahmen der Qualitätssicherung (Überprüfung der PatientInnen /\n ProbandInnen-Einverständniserklärung, Kontrolle der Prüfdokumentation, Durchführung der\n Tätigkeiten gemäß SOPs, etc.)\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder gleichzuhaltende Ausbil-\n dung in einem Gesundheitsberuf\n Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten Gesetze und Richtlinien (ICH-GCP,\n AMG, MPG, etc.)\n Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau B2)\n Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Zusatzqualifikationen und einschlägige Ausbildungen im Bereich Klinischer Studien\n Erfahrungen im Bereich Klinischer Studien (z.B.: Phase I Studien)\n Selbstständige und gut strukturierte Arbeitsweise\n Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n Organisatorische Fähigkeiten\n Hohes Maß an Durchsetzungsvermögen\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.061,60 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw. zuzüg-\nlich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/personalmanagement-entwicklung-und-administration/of-\nfene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am 05.September 2019.\n MTBl. vom 14.08.2019, StJ 2018/19, 44. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 5289,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "9",
"published": "2016-01-20T00:00:00+01:00",
"teaser": "Bekanntgabe der Wahl der VizerektorInnen der Medizinischen Universität Graz; Forschungseinheit: Errichtung einer Forschungseinheit und Bestellung des Leiters; ZentrumssprecherInnen-Wahl; GO Tierschutzgremium; Änderungen des Organisationsplans; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Personalnachrichten; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5289&pDocNr=452492&pOrgNr=1"
},
"index": 25,
"text": "58.\n\n- 26 -\n\nVerordnung über die Testinhalte und -Auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin\naufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und\n\nZahnmedizin\n\nDas Rektorat der Medizinischen Universität Graz hat gemäß 8 71 d in Verbindung mit 8 63 Universitatsgesetz\n2002 (UG), BGBl.| Nr.120/2002, idgF, nach Anhörung des Senats folgende Verordnung über die Testinhalte\nund -Auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die\nZulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin, die am 18. Jänner 2016\nvom Unhiversitätsrat genehmigt worden ist, beschlossen:\n\nPräambel\nDiese Verordnung regelt die Testinhalte und Testauswertung der Aufnahmetests\nHumanmedizin und Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Graz gemäß § 10 der\n\nVerordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und\nZahnmedizin, veröffentlicht im MTBl. vom 20.1.2016, 9. Stk.\n\n81. (1) Die Vergabe der Studienplätze (&$ 4 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung\n\nzu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin, veröffentlicht im MTBI. vom 20.1.2016, 9.\nStk.) für das Diplomstudium Humanmedizin erfolgt durch den Aufnahmetest Humanmedizin\n\n— MedAT-H, welcher aus einer Gruppentestung besteht.\n\n(2) Testinhalte:\n\na.\n\nBasiskenntnistest für Medizinische Studien der Medizinischen Universität Graz (BMS)\n\nDer BMS besteht aus einem standardisierten Kenntnistest im Multiple-Choice-\nFormat, anhand dessen das schulische Vorwissen über medizinrelevante\nGrundlagenfächer, insbesondere Biologie, Chemie, Physik und Mathematik, erfasst\nwird.\n\nTextverständnis (TV)\n\nDurch diesen, ebenfalls im Multiple-Choice-Format angebotenen, Testteil werden die\nLesekompetenz und das Verständnis von Texten überprüft.\n\nKognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten (KFF)\n\nDieser Testteil besteht aus 5 Aufgabengruppen im Multiple-Choice-Format und\numfasst jene kognitiven Basisfähigkeiten und -fertigkeiten, die aufgrund rezenter\nwissenschaftlicher Ergebnisse hohe prädiktive Validität für den erfolgreichen\nAbschluss des Diplomstudiums der Humanmedizin aufweisen:\n\n. Zahlenfolgen (ZF): Diese Aufgabengruppe misst die Fähigkeit, allgemeine\nGesetzmäßigkeiten zu erkennen, Implikationen zu verstehen und logische\nSchlüsse zu ziehen. Sie erfasst damit eine der Grundlagen der Studierfähigkeit.\n\n. Gedächtnis & Merkfähigkeit (GM): Diese Aufgabengruppe misst die kognitive\nFähigkeit, sich Inhalte figuraler, numerischer und verbaler Art einzuprägen,\nsodass auf diese bei Bedarf flexibel zugegriffen werden kann, indem sie in\neiner mittelbar anschließenden Testphase wiedererkannt und richtig\nzugeordnet werden.\n\n. Figuren zusammensetzen (FZ): Diese Aufgabengruppe misst die kognitive\nFähigkeit, visuoanalytische sowie visuokonstruktive Leistungen zu erbringen.\n\n. Wortflüssigkeit (WF): Diese Aufgabengruppe misst die Flexibilität des Abrufs\nvon Wissensinhalten aus dem semantischen Gedächtnis.\n\n. Implikationen erkennen (IMP): Diese Aufgabengruppe misst die Fähigkeit, aus\nAussagen logisch zwingende Schlussfolgerungen ziehen zu können.\n\nSeite 1 von 5\n\n \n\nMTBI. vom 20.01.2016, SU 2015/16, 9. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 4929,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "22",
"published": "2015-05-20T00:00:00+02:00",
"teaser": "Organisationsplan-Korrektur; Rechnungsabschluss der MUG 2014; Richtlinie Berufungsprozess §98 UG sowie §99 Abs. 1 UG; Satzung Änderung; Hauptmitglieder der Vertreterinnen der Ärztinnen/Ärzte-Änderung; Schiedskommission: Ergebnis d. Wahl der Vorsitzenden; Studienplan für Masterstudium Pflegewissenschaft; Ausschreibung von Stellen; Wissensbilanz 2014",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4929&pDocNr=360187&pOrgNr=1"
},
"index": 4,
"text": "Medizinische Universität Graz\n\n \n\nAusschreibungstext wird in der Sitzung beschlossen'.Weiters werden die\n\njeweiligen Medien, in denen die Professur ausgeschrieben werden soll, sowie die\n\nDauer der Ausschreibung, endgültig festgelegt.\n2.7. Die Referentin/der Referent der Rektorin/des Rektors erstellt das Protokoll der\n\nEntwicklungsbeiratssitzung und sendet dieses zur Stellungnahme (Frist 2\nWochen) an die Mitglieder des Entwicklungsbeirats sowie an den AKGL aus.\n\n2.8. Der Entwicklungsbericht (Protokoll, Erhebungsformular, Stellungnahme OE/Abt.-\nLeiter/in, Forschungsauswertung, Ausschreibungstext und allfällige Beilagen)\nwird dem Rektorat von der Referentin/dem Referenten der Rektorin/des Rektors\nals Empfehlung zur Kenntnisnahme eingebracht.\n\n2.9. Nach Beschluss durch das Rektorat werden der Senat, der AKGL und die\nMitglieder des Entwicklungsbeirats darüber informiert. Weiters werden ihnen alle\nentsprechenden Unterlagen durch die Referentin/den Referenten der\nRektorin/des Rektors übermittelt.\n\n2.10. Der Entwicklungsbericht wird vom Senat in der nächsten ordentlichen Sitzung\nbehandelt.\n\n2.11. Der Ausschreibungstext (ATXT) wird durch die Referentin/den Referenten der\nRektorin/des Rektors an den AKGL übermittelt.\n\n2.12. Der AKGL überprüft den ATXT binnen seiner ihm zustehenden gesetzlichen Frist\n(gemäß 8 42 Abs. 6 und 8 UG)?.\n\n2.13. Die Ausschreibung wird nach Einholung aller weiteren Freigaben bzw.\nInformationen betreffend budgetäre Bedeckung, Erscheinungstermine in den\nMedien etc. von der Referentin/dem Referenten der Rektorin/des Rektors Der\nSenat wird über die Ausschreibung informiert. In weiterer Folge wird der\nendgültige Ausschreibungstext im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der\nMed Uni Graz sowie den jeweils beschlossenen Medien veröffentlicht.\n\n' Als Grundlage für den Ausschreibungstext gelten die Widmung im Entwicklungsplan und die\nBedingungen des Frauenförderungsplans (siehe insbesondere §§ 24 und 26 FFP) als Teil der Satzung.\n\n?2 Kann der AKGL dem ATXT vorbehaltlos zustimmen, so übermittelt er die Genehmigung an die\nzuständige Referentin/an den zuständigen Referenten der Rektorin/des Rektors. Erhebt der AKGL einen\nEinwand gegen den ATXT, so kann er zunächst (gemäß $ 42 Abs. 6 Z 1 UG) eine schriftliche\nStellungnahme innerhalb von 14 Tagen (ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Ausschreibungstextes)\nabgeben, sofern er dem ATXT nicht vorbehaltlos zustimmen kann. In weiterer Folge kann binnen 1\nWoche zwischen der Rektorin/dem Rektor und dem AKGL der gezielte Versuch einer Einigung\nunternommen werden. Kommt ein Konsens nicht zustande, kann der AKGL nachfolgend eine\nBeschwerde gem. § 42 Abs. 8 UG an die Schiedskommission richten, sofern der AKGL den ATXT als\ndiskriminierend erachtet.\n\nRichtlinie Berufungsprozess für Berufungsverfahren gem. § 98 UG 3 von 10\n\n \n\nMTBI. vom 20.05.2015, SU 2014/15, 22. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 29,
"academic_year": "2003/04",
"issue": "17",
"published": "2003-12-22T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=29&pDocNr=4700&pOrgNr=1"
},
"index": 19,
"text": "- 20 -\n 3. Veranlassung von Evaluierungen (§22 (1) Zi.10 UG 2002)\n 4. Stellungnahme zu den Curricula (§22 (1) Zi.12 UG 2002)\n 5. Nachsichterteilung im Zusammenhang mit der Vorlage von Unterlagen bei der Zulas-\n sung zum Studium (§60 (3) UG 2002)\n 6. Festsetzung der allgemeinen Zulassungsfrist sowie Abweichungen für Universitäts-\n lehrgänge etc. (§61 (1) u. (5) UG 2002)\n 7. Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen zum Nachweis der Kenntnisse der deut-\n schen Sprache (§63 (11) UG 2002)\n 8. Entscheidung über die Gleichwertigkeit von Zeugnissen für die Zulassung im Einzelfall\n (§64 (1) Z3, (4) UG 2002)\n 9. Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen zur Herstellung der Gleichwertigkeit aus-\n ländischer Zeugnisse (§64 (2) UG 2002)\n 10. Feststellung des Erlöschens der Zulassung zu ordentlichen bzw. außerordentlichen\n Studien (§68 (3) u. §71 (2) UG 2002)\n 11. Entscheidung über den Erlass des Studienbeitrags (§92 (2) UG 2002)\n 12. Verpflichtung von Studierenden zur nachträglichen Entrichtung des Studienbeitrags\n (§92 (5) UG 2002)\n 13. Verpflichtung von Studierenden zur Entrichtung des doppelten Studienbeitrags (§92\n (6) UG 2002)\n 14. die Durchführung von Anfängerinnen- und Anfängertutorien in Zusammenarbeit mit\n der ÖH (§ 66 (4) UG 2002 und §27 Satzungsteil Studienrecht),\n 15. die Genehmigung von Blocklehrveranstaltungen über jene hinaus, die aus didakti-\n schen Gründen in den jeweiligen Curricula vorgeschrieben sind,\n 16. Einrichtung einer Beschwerdestelle für Studierende gemeinsam bzw. in Kooperation\n und Zusammenarbeit mit der ÖH der MedUGraz.\n(3) Gibt es im Rektorat keine Vizerektorin bzw. keinen Vizerektor für Lehre, sind alle Bestimmungen\ndieses Satzungsteiles, welche sich auf eine(n) solche(n) VizerektorIn beziehen, auf die Studienrekto-\nrin bzw. den Studienrektor anzuwenden.\nStudienangelegenheiten des Senats\n§ 12. (1) Der Senat hat insbesondere folgende Aufgaben:\n 1. Erlassung der Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge (§ 25 (1) Zi. 10 UG\n 2002)\n 2. Festlegung von akademischen Graden und Bezeichnungen für die AbsolventInnen\n von Universitätslehrgängen (§ 25 (1) Zi. 11 UG 2002)\n 3. Entscheidungen in zweiter Instanz in Studienangelegenheiten (§ 25 (1) Zi. 12 UG\n 2002)\n 4. Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge durch die Stu-\n dierenden (§ 25 (1) Zi. 13 UG 2002)\n 5. Einsetzung von entscheidungsbefugten Kollegialorganen für Studienangelegenheiten\n (Studienkommissionen, § 25 (8) Zi. 3 UG 2002), die Erlassung von Richtlinien für die\n Tätigkeit dieses Kollegialorgans und die Genehmigung der Durchführung von Be-\n schlüssen dieses Kollegialorgans (§ 25 (1) Zi. 15 und 16 UG 2002).\n 6. Erlassung näherer Bestimmungen über Beginn und Ende der Semester und der lehr-\n veranstaltungsfreien Zeit (§ 52 UG 2002).\n 7. Festlegung der Zahl der möglichen Zulassungen von ausländischen Staatsangehöri-\n gen und Staatenlosen, die pro Semester zugelassen werden können (§ 63 (4) UG\n 2002).\n 8. Festlegung der Zeugnisse (§ 75 (2) UG 2002).\n 9. Festsetzung des Lehrgangsbeitrags für Universitätslehrgänge (§ 91 UG 2002).\n 10. Erstellung von Richtlinien für die Vergabe von Lehraufträgen."
},
{
"bulletin": {
"id": 5089,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "30",
"published": "2015-09-02T00:00:00+02:00",
"teaser": "Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5089&pDocNr=394889&pOrgNr=1"
},
"index": 3,
"text": "-4-\n\n> Erfahrung in präklinischer Notfallmedizin von Vorteil\n> Gute EDV-Kenntnisse (MS Office, MEDOCS, SPSS)\n» Fremdsprachenkenntnisse (Englisch)\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n> Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n> Hohe Belastbarkeit\n\n> Teamorientierung\n\n> Kommunikative Kompetenz\n\nAuf Grund der neuen Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (AAO 2015) bzw. des\nÄrztegesetzes 1998 möchten wir darauf hinweisen, dass eine Aufnahme als Ärztin/Arzt in Ausbildung zum\nSonderfach und eine Ausbildung gemäß den Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006\nnur möglich ist, wenn bereits zum 31. Mai 2015 eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin\noder zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches begonnen wurde.\n\nEine Ausbildung nach der neuen Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 setzt eine Basisausbildung\nnach § 6 AAO 2015 iVm 8 6a Ärztegesetz 1998 voraus.\n\nDiese Position wird nach dem ein kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines\neinschlägigen Doktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung\ngemäß 8 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer\nunbefristeten wissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines\nassoziierten Professors verbunden.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Ao.Univ.-Prof. Dr. Gottfried Fuchs, suppl. Leiter der Klinischen Abteilung für Spezielle\nAnästhesiologie, Schmerz- und Intensivmedizin, gerne zur Verfügung.\nKontakt: gottfried.fuchs@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-13911.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W203 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 23. September 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\nÄrztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin,\nKlinische Abteilung für Spezielle Anästhesiologie, Schmerz- und Intensivmedizin,\nbis FachärztInnenabschluss, längstens 7 Jahre\n\nKernaufgaben:\n\nKlinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n\n» Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien im Bereich der Abteilung\n> Selbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für\n>\n\nVv\n\n(inter-)nationale Fortbildungsveranstaltungen\nMitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n\nFachliche Anforderungen:\n\n> Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n\n» Anästhesiologische Vorkenntnisse von Vorteil\n\n» Erfahrung in präklinischer Notfallmedizin von Vorteil\n\n \n\nMTBI. vom 02.09.2015, SU 2014/15, 30. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 7048,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "35",
"published": "2019-06-12T00:00:00+02:00",
"teaser": "Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7048&pDocNr=903213&pOrgNr=1"
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"index": 7,
"text": "8\n Senior Scientist (w/m)\n Kennung DFI-GERMED-2019-000282\n Diagnostik & Forschungszentrum für Molekulare BioMedizin\n Diagnostik & Forschungsinstitut für Gerichtliche Medizin\n Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Obduktionstätigkeiten\n Beteiligung am Rufbereitschaftsdienst der klinisch-forensischen Untersuchungsstelle\n Mitarbeit im Forschungsbetrieb und an Forschungsprojekten auf dem Gebiet Gerichtsmedizin\n Mitwirkung bei der Antragstellung zur Forschungsförderung\n Selbständiges Erstellen von Publikationen/Präsentationen für nationale und internationale\n Fortbildungsveranstaltungen\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden\n Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Befugnis zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Facharzt/Fachärztin für Gerichts-\n medizin\n Methodenwissen und Kenntnisse von Spezialtechnologien im Fachgebiet der Gerichtsmedizin, der\n forensischen Radiologie, der Gerichtsmedizin am Lebenden und der multifaktoriellen forensischen\n Altersschätzung\n Erfahrungen in der Durchführung von wissenschaftlichen Projekten vorzugsweise im Bereich der\n Gerichtlichen Medizin\n Sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\n Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit wie auch zur Arbeit im Team\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Erfahrung in universitärer Lehre und Betreuung von Studierenden\n Wissenschaftliches Doktorat\n Einschlägige Erfahrung in qualifizierter Obduktionstätigkeit\n Einschlägige Erfahrung in Gutachterlicher Tätigkeit, idealerweise erfolgte bereits Eintragung in die\n Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit und Flexibilität\n Teamorientierung\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung/inkl. Ärztezulage)\nvon EUR 3.999,97 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw. zuzüg-\nlich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nDie Med Uni Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen aus-\ndrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche\nStellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/personalmanagement-entwicklung-und-administration/of-\nfene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am 04. Juli 2019.\n MTBl. vom 12.06.2019, StJ 2018/19, 35. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 6381,
"academic_year": "2017/18",
"issue": "23",
"published": "2018-04-04T00:00:00+02:00",
"teaser": "Studienplan: Universitätslehrgang (ULG) Führungskräfte im Gesundheitssystem; Studienplan: Universitätslehrgang (ULG) Basic Dermoscopy; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6381&pDocNr=752219&pOrgNr=1"
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"index": 44,
"text": "- 45 -\n Study Nurse (m/w)\n Abteilung Koordinierungszentrum für Klinische Studien,\n Beschäftigungsausmaß: 50%,\n zu besetzen ab sofort, befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Koordination der Arbeitsabläufe und Unterstützung der Kooperation zwischen\n den an der klinischen Studie beteiligten internen und externen PartnerInnen\n (Kliniken/Abteilungen, pharmazeutische Unternehmen, Auftragsforschungsinstitutionen, etc.)\n Vorauswahl von PatientInnen bzw. ProbandInnen für eine mögliche Studienteilnahme\n Kontaktperson für und Betreuung der an Klinischen Studien teilnehmenden\n PatientInnen bzw. ProbandInnen, inkl. Beratung und Case Management\n Verantwortung für die Bestellung, Lagerung und Vernichtung von in der\n Klinischen Prüfung verwendeten Prüf- und Hilfspräparaten bzw. -produkten\n (Arzneimittel, Medizinprodukte etc.)\n Verabreichung bzw. Anwendung von Prüf- und Hilfspräparaten bzw. –produkten\n Durchführung von praktischen Tätigkeiten wie z.B. Messen der Vitalzeichen\n (Blutdruck, Puls, Temperatur, etc.)\n Erstellung bzw. Review von studienrelevanten Dokumenten (SDF, SOPs, etc.)\n Umsetzung von Maßnahmen der Qualitätssicherung\n (Überprüfung der PatientInnen / ProbandInnen-Einverständniserklärung,\n Kontrolle der Prüfdokumentation, Durchführung der Tätigkeiten gemäß SOPs, etc.)\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege\n oder gleichzuhaltende Ausbildung in einem Gesundheitsberuf\n Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten Gesetze\n und Richtlinien (ICH-GCP, AMG, MPG, etc )\n Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\n Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Zusatzqualifikationen und einschlägige Ausbildungen im Bereich Klinischer Studien\n Erfahrungen im Bereich Klinischer Studien\n Selbstständige und gut strukturierte Arbeitsweise\n Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n Organisatorische Fähigkeiten\n Hohes Maß an Durchsetzungsvermögen\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa/mit einschlägiger Berufserfahrung in IIIb nach Kollektivvertrag\nfür ArbeitnehmerInnen der Universitäten. Für diese Position ist ein kollektivvertragliches\nMindestbruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von € 2001,60 bis € 2.306,70 (14x) zuzüglich\nallfälliger sonstiger Entgeltbestandteile und attraktiver Zusatzleistungen vorgesehen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Frau Stefanie Sach-Friedl, BSc MSc, Leiterin der Abteilung Koordinierungszentrum\nfür Klinische Studien, gerne zur Verfügung. Kontakt: stefanie.sach-friedl@medunigraz.at,\nTel.: +43/316/385-72061.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D131 ex 2017/18 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit Personaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\nDie Bewerbungsfrist endet am 25. April 2018. www.medunigraz.at/stellen\n MTBl. vom 04.04.2018, StJ 2017/18, 23. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 5049,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "28",
"published": "2015-08-05T00:00:00+02:00",
"teaser": "Universitätsrat Mitgliederbestellung; Leitungsbestellungen: Stv. Vorstand wiss. klin. OE; suppl. Leiter KA wiss. klin. Bereich; Vorstand wiss.-nichtklin. OE; stv. Leiter der Stabsstelle Recht; Organisationsplan - Änderung; Satzung - Änderung",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5049&pDocNr=384138&pOrgNr=1"
},
"index": 14,
"text": "-15 -\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W139 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 26. August 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\nArztin/Arzt in FacharztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin,\nKlinische Abteilung für Allgemeine Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin,\nbefristet auf die Dauer des Karenzurlaubes\n\nKernaufgaben:\n>» Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen der Abteilung\n>» Mitwirkung und verpflichtende Teilnahme an abteilungs- und klinikinternen\n\nFortbildungs-veranstaltungen und Besprechungen\n\nÜbernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n\nMitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n\nMitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n\nVV Vv\n\nFachliche Anforderungen:\n\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n\nAbsolvierte Gegenfacher von Vorteil (bei Einstieg in die alte Ausbildungsordnung)\nNotarztdiplom und Erfahrung in praklinischer Notfallmedizin von Vorteil\nEDV-Kenntnisse (MS Office)\n\nGute Englischkenntnisse\n\nVVVVV\n\nPersönliche Anforderungen:\nWir erwarten uns teamorientierte und lernbereite Persönlichkeiten, welche bereit sind, sich den heraus-\nfordernden Aufgaben im Bereich der Anästhesiologie und Intensivmedizin zu widmen.\n\nAuf Grund der neuen Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) bzw. des\nÄrztegesetzes 1998 möchten wir darauf hinweisen, dass eine Aufnahme als Ärztin/Arzt in Ausbildung zum\nSonderfach und eine Ausbildung gemäß den Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006\nnur möglich ist, wenn bereits bis 31. Mai 2015 eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin\noder zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches begonnen wurde.\n\nEine Ausbildung nach der neuen Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 setzt eine Basisausbildung\nnach § 6 AAO 2015 iVm 8 6a Ärztegesetz 1998 voraus.\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. DDr. Philipp Metnitz, Leiter der Klinischen Abteilung für Allgemeine\nAnästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nrenate.toniutti@medunigraz.at, Telefon +43/316/ 385 14909.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W264 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 26. August 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\n \n\nMTBI. vom 05.08.2015, SU 2014/15, 28. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 8091,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "39",
"published": "2020-07-08T00:00:00+02:00",
"teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft: Erweiterung der Standorte ab 01.07.2020; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft: Erweiterung der Standorte ab 01.07.2020; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft; Widerruf der Bestellung zur Sicherheitsfachkraft; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professuren",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8091&pDocNr=1030302&pOrgNr=1"
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"index": 28,
"text": "29\n Tenure Track Professur für Parodontologie\n Universitätsklinik für Zahnmedizin und Mundgesundheit\n Klinische Abteilung für Zahnerhaltung, Parodontologie und Zahnersatzkunde\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf 6 Jahre\nWir suchen eine exzellente Zahnärztin/ Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, einen\nexzellenten Zahnarzt/ Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und WissenschafterIn mit hohem\nPotential, um die international anerkannte Forschungsagenda für Parodontologie weiter auszubauen.\nDie/Der zukünftige StelleninhaberIn soll ausgewiesene Expertin/ ausgewiesener Experte im Fachbereich\nParodontologie sein und diese in Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung vertreten.\nDie Universitätsklinik für Zahnmedizin und Mundgesundheit verfolgt für Ihre PatientInnen ein\ngesamtheitliches Versorgungskonzept nach dem biopsychosozialen Modell. Eingebettet in das LKH\nUniversitätsklinikum und die Lehr- und Forschungseinrichtungen des MED CAMPUS Graz ist sie\ninterdisziplinär eng vernetzt. Die zukünftige Stelleninhaberin/ Der zukünftige Stelleninhaber soll eine\nhohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit verschiedenen zahn- und humanmedizinischen\nFachrichtungen, sowie zu Berufsgruppen der Pflege, zahnärztlichen Assistenz und medizinisch-\ntechnischen Diensten mitbringen.\nDie Besetzung erfolgt zunächst befristet auf 6 Jahre mit Qualifizierungsvereinbarung (Tenure Track\nProfessur gemäß § 99 Abs. 5 und 6 Universitätsgesetz). Karriereziel ist die Überleitung in ein\nArbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierte Professorin/ Assoziierter Professor. Bei\nherausragenden und außergewöhnlichen Leistungen kann eine Evaluierung der\nQualifizierungsvereinbarung auf schnellstem Weg erfolgen.\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Innovative Weiterentwicklung der Forschung im Bereich der Parodontologie\n Leitung von Forschungsprojekten und Einwerbung kompetitiver Forschungsförderung im Bereich\n der Parodontologie und Prophylaxe\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums Zahnmedizin\n sowie Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\n Zahnmedizinische Betreuung von ambulanten und stationären PatientInnen jeglichen Alters mit\n Schwerpunkt Parodontologie und Prophylaxe\n Fachliche Leitung der Unit für Parodontologie und Prophylaxe (Spezialambulanz/Ausbildungsunit)\nFür diese Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin mit facheinschlägigem Doktorat oder abgeschlossene\n Facharztausbildung für Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde\n Befugnis zur selbstständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes als Zahnärztin/Zahnarzt oder\n Fachärztin/Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder gleichwertige ausländische\n Befugnis\n Profunde Forschungsexpertise im Bereich der Parodontologie nachgewiesen durch\n facheinschlägige Publikationen sowie (peer review) Drittmitteleinwerbungen\n Erfahrung in der Leitung einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe\n Erfahrung in der universitären Lehre insbesondere im Bereich Parodontologie und Prophylaxe und\n in der (Mit-)Betreuung von DiplomandInnen bzw. DoktorandInnen\n Umfassende Kenntnisse/ Fertigkeiten in der zahnmedizinischen Betreuung von PatientInnen mit\n Schwerpunkt Parodontologie\n Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)\n MTBl. vom 08.07.2020, StJ 2019/20, 39. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu ver öffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 8793,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "25",
"published": "2021-03-03T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Vorstand*Vorständin einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen wissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zur stellvertretenden supplierenden Vorständin einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen wissen-schaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Leiter*in einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen \r\nwissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden supplierenden Leiter*in einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen \r\nwissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Vorstand*Vorständin einer wissenschaftlichen nichtklinischen \r\nOrganisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Vorstand*Vorständin einer wissenschaftlichen nichtklinischen \r\nOrganisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Lehrstuhlinhaber*in; Leitungen: Bestellung zur stellvertretenden supplierenden Lehrstuhlinhaberin; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Leiter*in eines Diagnostik- & Forschungsinstituts; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden supplierenden Leiter eines Diagnostik- & Forschungsinstituts; Leitungen: Bestellung zum Leiter des Diagnostischen Bereichs des Diagnostik- und Forschungsinstituts für Pathologie; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Diagnostischen Bereichs des Diagnostik- und Forschungsinstituts für Pathologie; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professur",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8793&pDocNr=1115046&pOrgNr=1"
},
"index": 23,
"text": "24\n Study Nurse (m/w/d)\n Kennung KA-ANGIO-2021-000999\n Universitätsklinik für Innere Medizin\n Klinische Abteilung für Angiologie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Koordination der Arbeitsabläufe und Unterstützung der Kooperation zwischen den\n an der klinischen Studie beteiligten internen und externen Partner*innen\n (Kliniken/Abteilungen, pharmazeutische Unternehmen, Auftragsforschungsinstitutionen, etc.)\n Vorauswahl von Patient*innen bzw. Proband*innen für eine mögliche Studienteilnahme\n Kontaktperson für und Betreuung der an Klinischen Studien teilnehmenden Patient*innen\n bzw. Proband*innen, inkl. Beratung und Case Management\n Verantwortung für die Bestellung, Lagerung und Vernichtung von in der Klinischen Prüfung\n verwendeten Prüf- und Hilfspräparaten bzw. -Produkten (Arzneimittel, Medizinprodukte etc.)\n Verabreichung bzw. Anwendung von Prüf- und Hilfspräparaten bzw. -produkten\n Durchführung venöser Blutentnahmen und Messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls,\n Temperatur, etc.)\n Erstellung bzw. Review von studienrelevanten Dokumenten (SDF, SOPs, etc.)\n Organisation und Koordination von Diagnostik, Labor, Probenversand und Prüfmedikation\n Vorbereitung und Begleitung von Initiierungen, Monitorbesuchen, Audits und\n Behördeninspektionen Unterstützung bei der Umsetzung der Studienprotokolle sowie von\n Maßnahmen der Qualitätssicherung (Überprüfung der Patient*innen/Proband*innen-\n Einverständniserklärung, Kontrolle der Prüfdokumentation, Durchführung der Tätigkeiten\n gemäß SOPs, etc.) in enger Zusammenarbeit mit den Prüfärzt*innen\n Dokumentation von Studiendaten und Eingabe in Datenbanken\n Betreuung von Laborgeräten und Laboreinrichtungen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder\n gleichzuhaltende Ausbildung in einem Gesundheitsberuf\n Eintrag in das Gesundheitsberuferegister\n Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten Gesetze und Richtlinien\n (ICH-GCP, AMG, MPG, etc.)\n Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau B2)\n Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office)\n Erfahrung mit oder Bereitschaft für Schulung von Ultraschalluntersuchungen in der Angiologie\n Erfahrung mit oder Bereitschaft für Schulung zur Betreuung von Laborgeräten\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Zusatzqualifikationen und einschlägige Ausbildungen im Bereich Klinischer Studien\n Erfahrungen im Bereich Klinischer Studien (z.B.: Phase I Studien)\n Selbstständige und gut strukturierte Arbeitsweise\n Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n Organisatorische Fähigkeiten\n Hohes Maß an Durchsetzungsvermögen\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Bruttomindestgehalt (Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.147,30 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\n MTBl. vom 03.03.2021, StJ 2020/21, 25. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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