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"bulletin": {
"id": 8071,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "38",
"published": "2020-07-01T00:00:00+02:00",
"teaser": "Cirriculum: Curriculum für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin − Wiederverlautbarung; \r\n Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Allgemeinmedizin − Neueinrichtung; Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin − Neueinrichtung; \r\n Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung − Neueinrichtung; Cirriculum:Curriculum für den Universitätslehrgang (ULG) HUMAN-CENTERED ARTIFICIAL INTELLIGENCE (AI) AND MACHINE LEARNING (ML) IN HEALTH − Neueinrichtung; Richtlinien des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz − Änderung und Wiederverlautbarung; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen; Wahl des Dekans für Doktoratsstudien; Wahl der stellvertretenden Dekanin für Dokoratsstudien; Widerruf der Bestellung zum Leiter der Klinischen Abteilung für Spezielle Anästhesiologie, Schmerz− und Intensivmedizin; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Personalnachrichten; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8071&pDocNr=1028096&pOrgNr=1"
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"index": 62,
"text": "63\n(Allgemeinmedizin) unter Supervision stattfinden. Eine Ausnahme bilden Wahlfächer in\nnicht-klinischen Fachärztin/-Arzt Bereichen.\nTertiale oder auch Teile davon (Tertial 1 + 2: 8 Wochen, Tertial 3: 4 Wochen) können im In-\nund Ausland absolviert werden unter Erfüllung der Kriterien für Lehrkrankenhäuser und die\nBeurteilungen laut Kapitel 1.12.2 Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter,\nund Kapitel 2.3.2 Leistungsüberprüfung. Allgemeinmedizin muss jedenfalls im Inland\nabsolviert werden.\n2.3.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN\nDas Klinisch-Praktische Jahr (KPJ) beginnt jeweils am ersten Montag im August und\numfasst 48 Wochen. Ein Quereinstieg ist ab diesem Zeitpunkt alle 8 Wochen möglich.\nFür KPJ-Aufenthalte im Ausland gilt:\nEine Absolvierung außerhalb des Klinisch-Praktischen-Jahres laut §52 (2) UG idgF. ist\nzulässig. Die Beginn- und Enddaten der Blöcke sind frei wählbar, insofern sie den\nRegelungen des Curriculums entsprechen. Die Beurteilung erfolgt, wenn ein 16-Wochen-\nBlock des Tertials 1 oder 2 bzw. ein vier-Wochen-Block des Tertials 3 entsprechend der\nTaktung der zentral organisierten Praktika (österreichweites Schema der Medizinischen\nUniversitäten/der Fakultät zum KPJ) zu Ende ist.\nDie 48 Wochen sind in 3 Tertiale zu je 16 Wochen gegliedert:\nTertial 1: Chirurgie und perioperative Fächer\nTertial 2: Innere Medizin und Neurologie\nTertial 3: mit jeweils 4 Wochen Pflichtblock Allgemeinmedizin, 4 Wochen Pflichtblock\nKinder- und\n Jugendheilkunde und 4 Wochen Pflichtblock Psychiatrie sowie 4 Wochen\nWahlpflichtfach.\nDie Tertiale 1 und 2 sind gemäß den Fachgruppen durchgehend in 16 Wochen zu absolvieren,\nwobei im Tertial 1 und 2 einmal nach 8 Wochen gewechselt werden kann. Im Tertial 3 beträgt\ndie kleinste Einheit 4 Wochen. Tertial 3 muss nicht in einem Stück absolviert werden.\nAnwesenheitsbestimmungen für die Praktika:\nKlare und verbindlich geregelte Anwesenheitszeiten sind ein wichtiges Qualitätskriterium im\nKlinisch-Praktischen-Jahr. Die Anwesenheitspflicht im Praktikum beträgt in Anlehnung an die\nKernarbeitszeit der jeweiligen Klinik 35 Stunden in der Woche (exklusive Mittagspausen).\nDen Studierenden steht eine halbe Stunde Pause pro Arbeitstag zu. Die\nBasisanwesenheitszeit umfasst 5 Tage pro Woche zu je 7 Stunden. Ungeachtet von durch die\nStudierenden mit den Krankenanstalten Trägern abgeschlossenen Verträgen, welche eine\nortsübliche Dienstzeit beinhalten, fließt pro Woche von der Medizinische Universität Graz\nlediglich eine Anwesenheit im Ausmaß von 35 Stunden in die Beurteilung ein.\nAn gesetzlichen Feiertagen besteht keine Anwesenheitspflicht, eine freiwillige Anwesenheit\nist allerdings möglich und wird in das wöchentliche Stundenausmaß eingerechnet.\nSofern dies zum Erreichen spezifischer Lernziele sinnvoll ist, kann die Anwesenheitszeit an\neinzelnen Tagen auf 12 Stunden pro Tag ausgeweitet werden, wobei die anerkannte\nwöchentliche Höchstanwesenheit im Ausmaß von 35 Stunden unverändert bleibt. Verlängerte\n Mitteilungsblatt vom 01.07.2020, Stj 2019/2020, 38. Stk. RN186\n Seite 33 von 46"
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"bulletin": {
"id": 8352,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "2",
"published": "2020-10-14T00:00:00+02:00",
"teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Curriculum: Universitätslehrgang (ULG) Mittleres Pflegemanagement - Wiederverlautbarung; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“; Festlegung des Rektorats zu den Voraussetzungen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Masterstudiums \r\nPflegewissenschaft; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der supplierenden Vorständin einer wissenschaftlichen klinischen \r\nOrganisationseinheit; Widerruf der Bestellung zur 2. Stellvertreterin des Vorstandes der Universitätsklinik für Blutgruppenserologie und \r\nTransfusionsmedizin; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8352&pDocNr=1069755&pOrgNr=1"
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"index": 35,
"text": "36\noder Erkenntnissen durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende\nKenntlichmachung und Zitierung der Quelle und des*der Urhebers*Urheberin.\nVortäuschen wissenschaftlicher Leistungen liegt gemäß § 51 Abs. 2 Z 32 UG idgF jedenfalls dann\nvor, wenn auf Ghostwriting zurückgegriffen wird oder wenn Daten und Ergebnisse erfunden oder\ngefälscht werden.\n2.3 Verantwortungsebenen\nAlle an der Forschung beteiligten Personen – unabhängig davon, ob sie an der Universität beschäftigt\nsind oder auf andere Weise in Forschungsaktivitäten involviert sind – bekennen sich zu den\nspeziellen Regelungen und Anforderungen ihres Faches und den in diesem Dokument definierten\nStandards für gute wissenschaftliche Praxis.\nIn diesem Sinne sind alle an der Forschung beteiligten Personen verpflichtet,\n die Standards in ihrer eigenen täglichen Arbeit einzuhalten,\n dadurch für andere, insbesondere für Studierende und weniger erfahrene Mitarbeiter*innen ein\n gutes Beispiel zu geben, und\n (sofern sie erfahrene oder leitende Wissenschafter*innen sind) Studierende und weniger\n erfahrene Mitarbeiter*innen in guter wissenschaftlicher Praxis zu unterweisen und auszubilden.\nAlle Wissenschafter*innen sind verantwortlich für ihr Verhalten und ihre Handlungen im Kontext\nder wissenschaftlichen Arbeit. Alle Leiter*innen einer Forschungsgruppe sind verantwortlich dafür,\ndass ihre Gruppe die gesetzlichen Bestimmungen und die Prinzipien der guten wissenschaftlichen\nPraxis einhält. Daher ist jeder*jede Leiter*in einer Forschungsgruppe verantwortlich dafür, dass die\nMitglieder der Gruppe mit den Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis vertraut sind oder\nvertraut gemacht werden und dass ein Arbeitsumfeld besteht bzw. geschaffen wird, welches es\nihnen erlaubt, danach zu handeln. Ebenso muss der*die Leiter*in sicherstellen, dass alle Mitglieder\nder Gruppe bereit sind, ihre Hypothesen, Theorien und wissenschaftlichen Daten und Ergebnisse\noffen zu diskutieren und einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.\n3. Umgang mit Daten\nIm Zusammenhang mit der guten wissenschaftlichen Praxis sind insbesondere drei Aspekte des\nUmgangs mit Daten und des Datenschutzes zu beachten:\n die gesetzlichen und anderen Vorgaben zur Datenaufbewahrung bei der Dokumentation\n wissenschaftlicher Arbeit (Abschnitt 3.1) und bei Klinischen Studien gemäß\n Arzneimittelgesetz und Medizinproduktegesetz (siehe Abschnitt 7),\n die geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten (Abschnitt 3.2) und\n die Vorgaben für Datenmanagementpläne (DMPs) von Forschungsförderungsinstitutionen\n (beispielsweise FWF und Europäische Kommission).\n3.1 Dokumentation wissenschaftlicher Arbeit\nAlle an der Forschung Beteiligten sind verantwortlich dafür, dass\n sie die eigene Arbeit so dokumentieren, dass die Forschungsergebnisse auf der Basis der in der\n Dokumentation vorhandenen Informationen reproduziert werden können,\n ihre Originalmaterialien, Primärdaten und Dokumentationen innerhalb der Med Uni Graz sicher\n und zugänglich für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt werden, und\nMitteilungsblatt vom 14.10.2020, StJ 2020/21, 2. Stk. RN 7 Seite 4 von 14"
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"bulletin": {
"id": 2405,
"academic_year": "2010/11",
"issue": "4",
"published": "2010-11-03T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2405&pDocNr=37030&pOrgNr=1"
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"index": 58,
"text": "- 59 -\n Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n (Verwendungsgruppe B1)\n an der Universitätsklinik für Innere Medizin, Klinische Abteilung für Angiologie,\n befristet bis 31. März 2011\nAnforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nFachliche Anforderungen:\n¾ Vorerfahrungen in der Durchführung von wissenschaftlichen Projekten und Klinischen Studien\n¾ Kenntnisse auf dem Gebiet der Angiologie\n¾ EDV-Fertigkeiten (openMEDOCS)\nKernaufgaben:\n¾ Mitarbeit in der PatientInnenbetreuung, Forschung und Lehre\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Gewissenhaftigkeit\n¾ Teamorientierung\n¾ Kommunikative Kompetenz\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Ernst Pilger, Vorstand der Universitätsklinik für Innere Medizin\nund Leiter der Klinischen Abteilung für Angiologie, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nernst.pilger@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-16888.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W34 ex 2010/11 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n24. November 2010. www.medunigraz.at/stellen\nDie Medizinische Universität Graz orientiert sich an den Werten einer nachhaltigen und umfassenden\nGesundheitsversorgung. Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung stehen im Einklang zum Wohle der\nGesundheit der Menschen. Zur Verstärkung des Teams im PhD-Programm besetzen wir folgende Stellen:\n CALL FOR STUDENTS APPLICATIONS\n Doctoral Program “Metabolic and Cardiovascular Disease” (DK-MCD)\n sponsored by the Austrian Science Fund (FWF) and 3 universities in Graz\n (Medical University, University, University of Technology)\nStarting March 1, 2011\nThe Medical University of Graz, the University of Graz and the Graz University of Technology offer an\nexcellence PhD program funded by the Austrian Science Fund (FWF) in “Metabolic and Cardiovascular\nDisease” (DK-MCD) that provides an in-depth, multidisciplinary training in biomedical research in a\nstimulating international environment. The thesis projects focus on aspects of metabolic and cardiovascular\ndiseases that integrate basic research and clinically-oriented sciences utilizing a wide spectrum of state-of-\nthe-art techniques.\nFor selected PhD students there is the possibility for up to 3 years employment with a contract that\nincludes social benefits and will be encouraged to spend up to one year abroad joining other collaborating\nlaboratories.\nApplicants must hold, or be close to obtaining, an undergraduate degree equivalent to a Master in any\ndiscipline of natural or life sciences or medicine. The selection procedure, all training activities and\ncommunication will be in English. Thus, excellent written and spoken English skills are required.\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 03.11.2010, StJ 2010/11, 4.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 1887,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "15",
"published": "2010-02-17T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1887&pDocNr=23610&pOrgNr=1"
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"index": 28,
"text": "- 29 -\n¾ Herausragende kommunikative und soziale Kompetenz sowie herausragendes Engagement in der\n Nachwuchsförderung und Gleichbehandlung\n¾ Hohe Führungs- und Gestaltungsmotivation\nSie werden als UniversitätsprofessorIn für Neurochirurgie unbefristet an der Medizinischen Universität Graz\neingestellt und sind für die Leitung der Universitätsklinik für Neurochirurgie zunächst auf befristete Zeit,\ndanach unbefristet, vorgesehen.\nWir freuen uns über die Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen, die Sie bis spätestens 16. April 2010\nübermitteln. Inkludieren Sie bitte eine schriftliche Selbstpräsentation (max. 5000 Zeichen), welche wir auf\nunserer Website veröffentlichen dürfen. Senden Sie die Unterlagen am Postweg und via E-Mail an:\nMedizinische Universität Graz, z.H. Herrn Rektor Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle, Auenbruggerplatz 2/4, A-\n8036 Graz, rektor@medunigraz.at. Verwenden Sie die vorgesehenen, strukturierten Bewerbungsformulare,\ndie Sie auf http://www.medunigraz.at/bewerbungsformulare downloaden können.\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen\n98.2 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n UniversitätsassistentIn\n mit möglicher Qualifizierungsvereinbarung\n am Institut für Zellbiologie, Histologie und Embryologie, befristet auf 6 Jahre\nKernaufgaben:\n¾ Weiterentwicklung des Bereiches der Ultrastrukturforschung am Institut für Zellbiologie, Histologie und\n Embryologie, im Speziellen die Techniken des TEM und REM\n¾ Forschungstätigkeiten im Bereich Ultrastrukturforschung\n¾ Lehrtätigkeit im Bereich Zellbiologie, Histologie und Embryologie\n¾ Selbstständiges Erstellen von Publikationen und Vorträgen für nationale und internationale Veran-\n staltungen\n¾ Drittmitteleinwerbung\nFachliche Anforderungen:\n¾ Doktoratsstudium der Naturwissenschaften, der medizinischen Wissenschaften oder Studium der\n Humanmedizin\n¾ Mehrjährige Erfahrung im Forschungsbereich der Ultrastrukturforschung\n¾ Wissenschaftliche und methodische Kompetenz im Bereich REM und TEM, insbesondere Tomo-graphie\n¾ Qualifizierte Lehrtätigkeit in den Fächern Histologie und Embryologie\n¾ Erfahrung in nationaler und internationaler Vortragstätigkeit\n¾ Kenntnisse des Qualitätsmanagements im universitären Bereich\n¾ Nachweis eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit in Form von Publikationen und nationalen sowie\n internationalen Forschungskooperationen\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Kooperationsbereitschaft sowie Fähigkeit und Interesse an interdisziplinärer Arbeitsweise\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 17.02.2010, StJ 2009/10, 15.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 1485,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "21",
"published": "2009-07-15T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1485&pDocNr=17570&pOrgNr=1"
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"index": 43,
"text": "- 44 -\nLeistungspunkte und Noten 5 ECTS für den erfolgreichen Abschluss des Moduls\n Entsprechend dem ECTS-Notensystem\nHäufigkeit des Angebots Das Modul wird jedenfalls jedes Jahr im Wintersemester angeboten.\nSprache Deutsch\n B Studienressourcen\n Zur Unterstützung der Studierenden während der Zeit des Masterstudiums stehen verschiedene\n Einrichtungen und Organe der Medizinischen Universität Graz und des Instituts für Pflegewissenschaft zur\n Verfügung.\n Studienberatung / Studienorganisation\n Die Österreichische Hochschulschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) der MUG bietet jeder/m\n Interessenten die Gelegenheit sich über den Studiengang über die Webseite http://oeh.meduni-graz.at/\n oder im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zu informieren.\n Studienkoordination\n Jeder/m Studierenden wird vor und während des Studiums die Möglichkeit gegeben, sich ausführlich bei\n dem Studienkoordinator / der Studienkoordinatorin über den Masterstudiengang Gesundheits- und\n Pflegewissenschaft zu informieren:\n Studienkoordination\n Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft\n Medizinische Universität Graz\n Billrothgasse 6; A - 8010 Graz\n Tel. +43 316 385 72065\n Fax +43 316 385 72068\n pflegewissenschaft@meduni-graz.at\n Darüber hinaus stehen die Modulkoordinatoren und -koordinatorinnen und Lehrenden den Studierenden\n für persönliche Gespräche und Beratung zur Verfügung.\n Anmeldungen zu Modulen, Prüfungen und Praktika erfolgen in der Regel über die Studienkoordination\n bzw. über MEDonline. Detaillierte Informationen sind dem jeweiligen Modulbuch zu entnehmen.\n Virtueller Campus / Homepage\n Der Virtuelle Campus der Medizinischen Universität Graz (http://vmc.meduni-graz.at) sowie die\n Homepage des Instituts für Pflegewissenschaft (http://www.meduni-graz.at/stpa/pflegewissenschaft)\n bieten jeder / jedem Studierenden die Gelegenheit, sich über das laufende Studienprogramm zu\n informieren sowie Modulbücher, Handouts, Studienmaterialen und etwaige Literatur herunter zu laden.\n Bibliothek\n Allen Studierenden des Masterstudiengangs Gesundheits- und Pflegewissenschaft steht die Bibliothek der\n Medizinischen Universität Graz zur Verfügung. Standorte sowie aktuelle Öffnungszeiten können über die\n Homepage der elektronischen Bibliothek eingesehen werden: http://www.meduni-\n graz.at/bmed/elektronische_bibliothek.html\n Über diese Internetadresse ist ebenfalls möglich, elektronische Zeitschriften einzusehen, in Datenbanken zu\n recherchieren und nach lizenzierten E-Büchern zu suchen. Hierzu steht den Studierenden ein PC-Pool zur\n Verfügung, der währende der Öffnungszeiten der Bibliothek genutzt werden kann.\n Zeitschriftenartikel und Bücher können über den Literaturservice gegen eine entsprechende Gebühr unter\n http://www.meduni-graz.at/bmed/literaturservice.html online bestellt werden.\n Studium International\n Informationen zu Studieren im Ausland sowie Kontaktadressen für ausländische Studentinnen / Studenten\n stehen unter folgender Web-Adresse zur Verfügung: http://www.meduni-graz.at/international_office/\n Auf dieser Seite sind unter anderem Programme, Formulare, Termine und Kontakte vermerkt, die über\n Links spezielle Informationen liefern.\n ____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 15.07.2009, StJ 2008/09, 21. Stk\n Für die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\n MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 1404,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "17",
"published": "2009-05-20T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1404&pDocNr=16328&pOrgNr=1"
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"index": 14,
"text": "- 15 -\n 114. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des VBG\nausschreibt:\n114.1 Freie Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Frauenheilkunde und\nGeburtshilfe\n www.medunigraz.at/gynaekologie\nDie Medizinische Universität Graz ist eine junge Organisation mit traditionsreichen Wurzeln, die sich an\nden Werten einer nachhaltigen und umfassenden Gesundheitsversorgung orientiert. Rund 2.200 Mit-\narbeiterInnen arbeiten in Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung zum Wohle der Gesundheit der\nMenschen. Folgende attraktive und anspruchsvolle Position wird besetzt:\n UniversitätsprofessorIn für Frauenheilkunde\n und Geburtshilfe\n Klinische Abteilung für Gynäkologie\nKernaufgaben:\n¾ International anerkannte/r Experte/Expertin auf dem Gebiet der operativen Gynäkologie, Kenntnisse\n und Fertigkeiten im Bereich der Senologie und der gynäkologischen Onkologie\n¾ Maßgebliches Engagement im Bereich der universitären Forschung und Lehre sowie Mitwirkung in der\n postgradualen Ausbildung\n¾ Nachwuchsförderung von MedizinerInnen und WissenschafterInnen\n¾ Vorgesehene fachliche, organisatorische und wirtschaftliche Leitung der Abteilung für Gynäkologie\n nach anerkannten Qualitätsmaßstäben sowie MitarbeiterInnenführung\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitätsausbildung in Humanmedizin\n¾ Anerkennung als Fachärztin/Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe\n¾ Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation im Fach Frauenheilkunde und\n Geburtshilfe\n¾ Hochrangige wissenschaftliche Publikationen im Fachbereich Gynäkologie, gynäkologische Onkologie,\n Senologie\nErweiterte Anforderungen:\n¾ Auslandsaufenthalte mit wissenschaftlicher Tätigkeit\n¾ Erfahrung mit internationalen facheinschlägigen Kooperationen\n¾ Nationale und internationale Lehr- und Vortragstätigkeit\n¾ Führungserfahrung an einer klinischen oder wissenschaftlichen Einrichtung\n¾ Ausgezeichnete Kenntnisse im Bereich des modernen Qualitätsmanagements\n¾ Qualifikationen im Bereich Good Clinical Practice (GCP)\n¾ Nachweis erfolgreicher Einwerbung von Projektmitteln (Drittmitteln)\n¾ Fortbildungen im Bereich der Führung und des Managements, der sozialen Kompetenz sowie des\n Gendermainstreamings und Diversitymanagements von Vorteil\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Kooperationsbereitschaft\n¾ Strukturierte, analytische Arbeitsweise und Organisationsgeschick\n¾ Kommunikative und soziale Kompetenz sowie herausragendes Engagement\n¾ Hohe Führungs- und Gestaltungsmotivation\nSie werden als UniversitätsprofessorIn für Frauenheilkunde und Geburtshilfe unbefristet an der\nMedizinischen Universität Graz eingestellt und sind für die Leitung der Klinischen Abteilung zunächst auf\nbefristete Zeit, danach unbefristet, vorgesehen.\nWir freuen uns über die Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen, die Sie bis spätestens 31. Juli 2009\nelektronisch und auf dem Postweg übermitteln: Medizinische Universität Graz, z.H. Herrn Rektor Univ.-\nProf. Dr. Josef Smolle, Auenbruggerplatz 2/4, A-8036 Graz, rektor@medunigraz.at . Verwenden Sie die\nvorgesehenen, strukturierten Bewerbungsformulare, die Sie auf http://www.medunigraz.at/\nbewerbungsformulare downloaden.\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 20.05.2009, StJ 2008/09, 17. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 7008,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "33",
"published": "2019-05-29T00:00:00+02:00",
"teaser": "Universitätslehrgang (ULG) Master of Business Administration Health Care and Hospital Management (MBA): Wiederverlautbarung; Universitätslehrgang (ULG) Master of Science (M.Sc.) in Angewandter Ernährungsmedizin: Wiederverlautbarung;\r\nUniversitätslehrgang (ULG) Master of Science in Kardiorespiratorischer Physiotherpie (MSc. in Kardiorespiratori-scher Physiotherapie): Wiederverlautbarung; Universitätslehrgang (ULG) Spezielle Zusatzausbildung in der Anästhesiepflege: Wiederverlautbarung; \r\nUniversitätslehrgang (ULG) Spezielle Zusatzausbildung in der Intensivpflege: Wiederverlautbarung;\r\nUniversitätslehrgang (ULG) Spezielle Zusatzausbildung in der Kinderintensivpflege: Wiederverlautbarung;\r\nUniversitätslehrgang (ULG) Spezielle Zusatzausbildung in der Pflege bei Nierenersatztherapie: Wiederverlautbarung;\r\nUniversitätslehrgang (ULG) Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich: Wiederverlautbarung;\r\nUniversitätslehrgang (ULG) Sonderausbildung in der Anästhesiepflege: Wiederverlautbarung;\r\nUniversitätslehrgang (ULG) Sonderausbildung in der Intesivpflege: Wiederverlautbarung; Universitätslehrgang (ULG) Sonderausbildung in der Kinderintensivpflege: Wiederverlautbarung;\r\nUniversitätslehrgang (ULG) Sonderausbildung in der Pflege bei Nierenersatztherapie: Wiederverlautbarung;\r\nStudienplan: Studienplan für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung;\r\nEntwicklungsplan: Entwicklungsplan - Änderungen;\r\nOrganisationsplan: Organisationsplan – Änderungen; Geschäftsordnung: Geschäftsordnung - Änderungen;\r\nRechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2018;\r\nWissensbilanz 2018 der Medizinischen Universität Graz;\r\nEinsetzung einer Berufungskommission;\r\nEinsetzung einer Berufungskommission; \r\nAusschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7008&pDocNr=899669&pOrgNr=1"
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"index": 391,
"text": "392\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten mit:\n Abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische universitäre zahnmedizinische Ausbil-\n dung\n Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Befähigung\n Herausragende klinische Kompetenzen im Bereich Rekonstruktiver Zahnmedizin inklusive konventio-\n neller Prothetik und in der Anwendung digitaler Technologien\n Führungs- und Managementerfahrung an einer vergleichbaren klinischen/wissenschaftlichen Einrich-\n tung\n Mehrjährige international sichtbare wissenschaftliche Tätigkeit mit kontinuierlicher Publikationstätigkeit\n auf dem Gebiet der Rekonstruktiven Zahnmedizin, mit besonderem Schwerpunkt im Bereich der digi-\n talen Technologien\n Nachweis universitärer Lehrerfahrung in der Rekonstruktiven Zahnmedizin\n Nachweis von profunden Erfahrungen in der Drittmittel-Akquise und von erfolgreichen Einwerbungen\n von (inter-)nationalen „peer-reviewed“ Projektmitteln\n Qualifikation in Good Clinical Practice\nIdealerweise zählen zu ihrem Profil:\n Einschlägiges wissenschaftliches Doktorat\n Erfahrung in der Planung und Durchführung von klinischen Studien\n Ausgewiesene erfolgreiche Aktivitäten im Bereich der digitalen Technologien, im Speziellen CAD/CAM\n Profunde Kenntnis in der zahnärztlichen Werkstoffkunde und in zahntechnischen Prozessen\n Managementqualifikationen und Qualifikationen im Qualitätsmanagement\n Genderkompetenz und Erfahrungen im Diversitymanagement sowie Interesse an der Integration von\n Genderaspekten im Bereich der Forschung und Lehre\n Visionäre, dynamische Gestaltungsmotivation\n Organisationsgeschick, Teamorientiertheit und Kooperationsfähigkeit\n Hohe kommunikative und soziale Kompetenz\nSie werden als UniversitätsprofessorIn unbefristet an der Medizinischen Universität Graz angestellt und\nsind für die Leitung der Klinischen Abteilung für Zahnerhaltung, Parodontologie und Zahnersatzkunde vor-\ngesehen. Die Bestellung zur/zum Leiter/in der Klinischen Abteilung für Zahnerhaltung, Parodontologie und\nZahnersatzkunde erfolgt auf Grundlage des § 32 Universitätsgesetz 2002.\nDas Gehalt für diese Position ist Gegenstand der Berufungsverhandlung.\n(Gesetzliche Information: Mindestentgelt auf Basis der Einstufung nach Kollektivvertrag für die Arbeitneh-\nmerInnen der Universitäten gemäß § 49 Abs. 1 KV).\nWir freuen uns über Ihre Onlinebewerbung im Bewerbungsportal der Medizinischen Universität Graz und\nersuchen Sie um Abschluss der Onlinebewerbung und Übermittlung des unterfertigten Dokuments an Rek-\ntor Univ.-Prof. Dr. Hellmut Samonigg, Medizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz bis\nspätestens 24.7.2019. Das Bewerbungsportal finden Sie unter folgendem Link:\nhttp://forschung.medunigraz.at/berufung/berufungen.anmelden.\nWeitere Informationen erhalten Sie nach Registrierung und Log-in.\nKontakt: rektor@medunigraz.at\nDie Medizinische Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunk-\ntionen an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation wer-\nden Frauen vorrangig aufgenommen. Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderun-\ngen bei geeigneter Qualifikation einzustellen und freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n MTBl. vom 29.05.2019, StJ 2018/19, 33. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 8432,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "6",
"published": "2020-10-28T00:00:00+01:00",
"teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8432&pDocNr=1073972&pOrgNr=1"
},
"index": 8,
"text": "9\n Study Nurse\n Kennung KA-KARDI-2020-000843\n Universitätsklinik für Innere Medizin\n Klinische Abteilung für Kardiologie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Koordination der Arbeitsabläufe und Unterstützung der Kooperation zwischen den an der\n klinischen Studie beteiligten internen und externen PartnerInnen (Kliniken/Abteilungen,\n pharmazeutische Unternehmen, Auftragsforschungsinstitutionen, etc.)\n Vorauswahl von PatientInnen bzw. ProbandInnen für eine mögliche Studienteilnahme, sowie\n Betreuung der an Klinischen Studien teilnehmenden PatientInnen bzw. ProbandInnen\n Organisation und Koordination von Diagnostik, Labor, Probenversand und Prüfmedikation\n Durchführung venöser Blutentnahmen und Messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls,\n Temperatur, etc.)\n Vorbereitung und Begleitung von Initiierungen, Monitorbesuchen, Audits und\n Behördeninspektionen\n Erstellung bzw. Review von studienrelevanten Dokumenten (SDF, SOPs, etc.)\n Unterstützung bei der Umsetzung der Studienprotokollen sowie von Maßnahmen der\n Qualitätssicherung (Überprüfung der PatientInnen/ProbandInnen-Einverständniserklärung,\n Kontrolle der Prüfdokumentation, Durchführung der Tätigkeiten gemäß SOPs, etc.) in enger\n Zusammenarbeit mit den Prüfärzt/inn/en\n Dokumentation von Studiendaten und Eingabe in Datenbanken\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder gleichzuhaltende\n Ausbildung in einem Gesundheitsberuf\n Eintrag in das Gesundheitsberuferegister\n Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau B2)\n Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten Gesetze und Richtlinien (ICH-GCP,\n AMG, MPG, etc.)\n Zusatzqualifikationen und einschlägige Ausbildungen im Bereich Klinischer Studien\n Erfahrungen im Bereich Klinischer Studien\n Selbstständige und gut strukturierte Arbeitsweise\n Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n Organisatorische Fähigkeiten\n Hohes Maß an Durchsetzungsvermögen\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.116,60 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/human-resources/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist\nendet am 19. November 2020.\n MTBl. vom 28.10.2020, StJ 2020/21, 6. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
},
{
"bulletin": {
"id": 9014,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "37",
"published": "2021-05-26T00:00:00+02:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend Abgekürztes \r\nBerufungsverfahren für Universitätsprofessor*innen gemäß § 99 Abs. 4 Universitätsgesetz 2002; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Einsetzung einer Berufungskommission; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen aufgrund der COVID-19-Pandemie – Änderung; Leitungen: Bestellung zur 1. stellvertretenden supplierenden Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=9014&pDocNr=1141426&pOrgNr=1"
},
"index": 16,
"text": "17\n141.1. Tenure Track Professuren\n Tenure Track Professur für Neuromuskuläre Forschung\n Klinische Abteilung für allgemeine Neurologie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf 6 Jahre\nWir suchen eine*n exzellente*n Fachärztin*Facharzt und Wissenschafter*in mit hohem Potential, um die\ninternational anerkannte Wissenschafts- und Forschungsagenda für neuromuskuläre Erkrankungen\nauszubauen.\nDie*Der zukünftige Stelleninhaber*in soll ausgewiesene*r Expertin*Experte für neuromuskuläre\nErkrankungen sein und diesen Bereich in Forschung, Lehre und Patient*innenbetreuung vertreten.\nDie Klinische Abteilung für allgemeine Neurologie an der Universitätsklinik für Neurologie verfolgt für\nihre Patient*innen ein gesamtheitliches Versorgungskonzept nach dem biopsychosozialen Modell und\nstellt in der Region die einzige klinisch-universitäre Versorgungseinheit für Patient*innen mit\nneuromuskulären Erkrankungen für ein Einzugsgebiet von 2.1 Millionen Einwohner*innen dar. Die*Der\nzukünftige Stelleninhaber*in soll eine hohe Bereitschaft zur übergreifenden, interdisziplinären und zur\ninterprofessionellen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachrichtungen, sowie zu Berufsgruppen\nder Pflege und medizinisch-technischen Dienste mitbringen.\nDie Besetzung erfolgt zunächst befristet auf 6 Jahre mit Qualifizierungsvereinbarung (Tenure Track\nProfessur gemäß § 99 Abs. 5 und 6 Universitätsgesetz). Karriereziel ist die Überleitung in ein\nArbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierte*r Professor*in. Bei herausragenden und\naußergewöhnlichen Leistungen kann eine Evaluierung der Qualifizierungsvereinbarung auf schnellstem\nWeg erfolgen.\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Innovative Weiterentwicklung der Forschung im Bereich neuromuskulärer Erkrankungen\n Aufbau und Leitung der neuromuskulären Forschungsgruppe\n Konzeption, Umsetzung und Leitung von geförderten Forschungsprojekten im Bereich\n neuromuskulärer Erkrankungen\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums\n Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\n Betreuung von ambulanten und stationären Patient*innen sowie die Bereitschaft\n zur Leistung von Nachtdiensten\n Die*Der Stelleninhaber*in ist perspektivisch für die Leitung der neuromuskulären\n Ambulanz vorgesehen.\nFür diese Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin mit facheinschlägigem Doktorat\n Befugnis zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin*Facharzt\n für Neurologie oder eine gleichwertige ausländische Befugnis\n Mehrjährige klinische Erfahrung in der Diagnostik und Behandlung neuromuskulärer Erkrankungen\n Profunde Forschungsexpertise im Bereich neuromuskulärer Erkrankungen\n Nachweis von hochrangigen Publikationen und Drittmitteleinwerbung\n Erfahrung im Aufbau und der Leitung von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen\n Nachweis von Lehr-, Vortragstätigkeiten insbesondere im Bereich neuromuskulärer Erkrankungen\n Ausgezeichnete methodische Expertise im Bereich der Elektrophysiologie und Kenntnisse im Bereich\n von Imaging Techniken und/oder Bereitschaft zu Weiterentwicklung dieser Verfahren\n Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)\n MTBl. vom 26.05.2021, StJ 2020/21, 37. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
},
{
"bulletin": {
"id": 5957,
"academic_year": "2016/17",
"issue": "14",
"published": "2017-03-15T00:00:00+01:00",
"teaser": "Widerrufe von Leitungsbestellungen betreffend Universitätslehrgänge; Leitungen: Bestellung zur/zum Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Vorständin/Vorstandes oder der/des supplierenden Vorständin/Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen wissenschaftlichen Bereich bzw. zur/zum Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Leiterin/Leiters oder der/des supplierenden Leiterin/Leiters einer Klinischen Abteilung \r\nim klinischen wissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zur/zum Stellvertreter der/des Vorständin/Vorstandes einer wissenschaftlichen nichtklinischen \r\nOrganisationseinheit; Verordnung des Rektorates der Medizinischen Universität Graz über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung gemäß \r\n§ 64a Universitätsgesetz 2002 (UG) idgF - Änderungen; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für den Personalentwicklungsbeirat der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Einladung zu einem gastronomischen Wettbewerb: Verpflegung von MitarbeiterInnen / Studierenden am neuen MED CAMPUS der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5957&pDocNr=614055&pOrgNr=1"
},
"index": 13,
"text": "- 14 -\n59. Leitungen: Bestellung zur/zum Stellvertreter der/des Vorständin/Vorstandes einer wissenschaftlichen\nnichtklinischen Organisationseinheit\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Hellmut SAMONIGG, gibt bekannt, dass das Rektorat gemäß den\nBestimmungen der §§ 20 (5) UG idgF sowie des § 4 des Organisationsplanes der Medizinischen Universität\nGraz idgF folgende Personen bestellt hat:\nam Institut für Physiologie\n Frau Univ.-Prof.in Dr.in Anna GRIES\n zur 1. Stellvertreterin der Vorständin des Institutes für Physiologie,\n mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Daniel SCHNEDITZ\n zum 2. Stellvertreter der Vorständin des Institutes für Physiologie,\n mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\nam Institut für Biophysik\n Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Helmut AHAMMER\n zum 1. Stellvertreter des Vorstandes des Institutes für Biophysik,\n mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n Frau Univ.-Doz.in Dr.in Brigitte PELZMANN\n zur 2. Stellvertreterin des Vorstandes des Institutes für Biophysik,\n mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\nam Institut für Physiologische Chemie\n Herrn Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Karl ÖTTL\n zum 1. Stellvertreter des Vorstandes des Institutes für Physiologische Chemie,\n mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n Herrn Assoz.-Prof. PD Mag. Dr. Gerhard CVIRN\n zum 2. Stellvertreter des Vorstandes des Institutes für Physiologische Chemie,\n mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\nam Institut für Molekularbiologie und Biochemie\n Frau Univ.-Prof.in Dr.in Dagmar KRATKY\n zur 1. Stellvertreterin des Vorstandes des Institutes für Molekularbiologie und Biochemie,\n mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 15.03.2017, StJ 2016/17, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 3305,
"academic_year": "2011/12",
"issue": "18",
"published": "2012-06-20T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3305&pDocNr=68157&pOrgNr=1"
},
"index": 4,
"text": "-5-\n110.\nAusschreibung des Josef-Krainer-Würdigungspreises für 2013\nDas Josef Krainer - Steirische Gedenkwerk schreibt in Erinnerung an das Wirken des großen steirischen\nLandeshauptmanns von 1948 bis 1971 zur Würdigung hervorragender Leistungen junger Wissenschafter\nden „Josef-Krainer-Würdigungspreis 2013“ aus.\nDer Preis wird jährlich um den 19. März, den steirischen Landesfeiertag, in feierlichem Rahmen überreicht.\nDie Dotation beträgt 3.000 €.\nDer Würdigungspreis stellt für junge, jedoch bereits durch Forschungsleistungen (z.B. Habilitation) ausge-\nwiesene Wissenschafter bei fortgeschrittener Laufbahn Anerkennung für bereits Geleistetes und Ansporn\nzu weiteren Höchstleistungen dar.\nDie geforderte Qualifikation ist durch eine auch nach internationalen Kriterien hervorragende wissenschaft-\nliche Leistung zu dokumentieren.\nDie Bewerbung ist bis 14. September 2012 beim Institut für Wirtschafts-, Sozial- und Unternehmensge-\nschichte, zH Fr. Doris Mauthner Universitätsstraße 15/F2, 8010 Graz, einzureichen. Die Namhaftmachung\ndurch Dritte ist zulässig.\nDem Ansuchen sind in zweifacher Ausfertigung beizulegen sowie zusätzlich als pdf-Dokument per Email an\nwisog@uni-graz.at zu senden:\n• die wissenschaftliche(n) Arbeit(en), mit der (denen) die Auszeichnungswürdigkeit dokumentiert wird\n• Lebenslauf mit Publikationsliste und Nennung bereits zuerkannter Preise\n• Angabe anderer Preise, für die die betreffende(n) Arbeit(en) eingereicht wurde(n)\n• Nachweis des Steiermark-Bezuges (Forschungsstätte, Studium, Hauptwohnsitz oder Geburtsort)\nDie Zuerkennung des Josef-Krainer-Würdigungspreises erfolgt durch den Vorstand des Josef- Krainer-\nGedenkwerks aufgrund der Bewertung und Reihung durch den Wissenschaftlichen Beirat. Ein Rechtsan-\nspruch besteht dabei nicht. Falls keine auszeichnungswürdige Bewerbung vorliegt, ist von der Verleihung\ndes Josef-Krainer-Würdigungspreises Abstand zu nehmen. Auf die Rückerstattung der eingereichten Unter-\nlagen besteht kein Anspruch.\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n111.\nAusschreibung des Josef-Krainer-Förderungspreises für 2013\nDas Josef Krainer - Steirische Gedenkwerk schreibt in Erinnerung an das Wirken des großen steirischen\nLandeshauptmanns von 1948 bis 1971 zur Würdigung hervorragender Leistungen junger\nNachwuchswissenschafter den „Josef-Krainer-Förderungspreis 2013“ aus.\nDer Preis wird jährlich um den 19. März, den steirischen Landesfeiertag, in feierlichem Rahmen überreicht.\nDie Dotation beträgt 2.000 €.\nDer Förderungspreis stellt für junge Nachwuchswissenschafter eine Anerkennung ihrer Leistungen dar und\nermutigt zu weiterer Arbeit auf wissenschaftlichem Gebiet.\nDie geforderte Qualifikation ist durch eine mit „sehr gut“ beurteilte Dissertation oder eine gleichwertige\nhervorragende wissenschaftliche Leistung zu dokumentieren.\nBewerber müssen an einer der fünf steirischen Universitäten studieren bzw. studiert haben oder ihren\nHauptwohnsitz oder ihren Geburtsort in der Steiermark haben. Die Arbeit muss 2011 oder 2012 approbiert\nworden sein.\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 20.06.2012, StJ 2011/12, 18.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 1104,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "3",
"published": "2008-11-05T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1104&pDocNr=12926&pOrgNr=1"
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"index": 9,
"text": "- 10 -\nAssistenzprofessor/innen (befristet, ab Abschluss der Qualifizierungsvereinbarung)\nAssoziierte Professor/innen (unbefristet, ab Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung)\nUniversitätsprofessor/innen\n Universitätsprofessor/innen gem § 99 UG 2002 auf maximal zwei Jahre befristet\n Universitätsprofessor/innen gem § 98 UG 2002 im unbefristeten Arbeitsverhältnis\nÄrztliches Personal\nUniversitätsassistent/innen (Assistenzärzte, Assistenzärztinnen)\n1. Rotationsstelle (befristet auf die Dauer der Facharztausbildung, längstens auf sieben Jahren)\n2. Senior Scientist / Senior Lecturers (unbefristet, Fachärzte/innen)\n3. Laufbahnstelle (befristet, Universitätsassistent/in bis Abschluss der Qualifizierungsvereinbarung)\nAssistenzarzt/Assistenzärztin (befristet, mit Qualifizierungsvereinbarung ohne Facharzt)\nAssistenzprofessor/innen (befristet, mit Qualifizierungsvereinbarung und abgeschlossener\nFacharztausbildung)\nAssoziierte Professor/innen (unbefristet, ab Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung)\nUniversitätsprofessor/innen\nUniversitätsprofessor/innen gem § 99 UG 2002 auf maximal zwei Jahre befristet\nUniversitätsprofessor/innen gem § 98 UG 2002 im unbefristeten Arbeitsverhältnis\nAllgemeine Bestimmungen\nUniversitätsassistent/innen (Rotationsstelle)\nUniversitätsassistentInnen sind wissenschaftliche MitarbeiterInnen, die nach Abschluss eines für die in\nBetracht kommende Verwendung vorgesehenen Studiums in ein Arbeitsverhältnis zur Universität\naufgenommen werden. Das Arbeitsverhältnis dient zur Vertiefung und Erweiterung der fachlichen und\nwissenschaftlichen Bildung (Doktorat/Ph.D./Facharztausbildung) und wird bis zu einer maximalen Dauer\nvon vier Jahren, bzw. im Falle der Ausbildung zum Facharzt, befristet auf die Dauer der\nFacharztausbildung, längstens auf sieben Jahre, eingegangen.\nDas befristete Arbeitsverhältnis verlängert sich um Zeiten:\na) eines Beschäftigungsverbotes nach den §§ 3 bis 5 MSchG,\nb) einer Karenz nach dem MSchG oder dem VKG,\nc) der Leistung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes.\nVerlängerungen treten nicht ein, wenn der/die Arbeitnehmer/in befristet zu Vertretungszwecken\n(Ersatzkraft) aufgenommen worden ist.\nDie vierjährige Befristung, im Falle der Ausbildung zum Facharzt die Befristung auf die Dauer der\nFacharztausbildung, längstens auf sieben Jahre, des Arbeitsverhältnisses von Universitätsassistent/innen\nohne Doktorat ermöglicht eine gewisse Erprobung der Eignung zum wissenschaftlichen Arbeiten und auch\nden Abschluss eines einschlägigen Doktorats/Ph.D.s. Das Verfassen der Dissertation ist als\nArbeitsverpflichtung in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Ebenso ist eine Vereinbarung über die\nausgewogene Beteiligung an facheinschlägiger Forschung, Lehre und Verwaltung der Organisationseinheit\nBestandteil des Arbeitsvertrages. Das Dienstverhältnis endet jedenfalls durch Zeitablauf. Der/Die\nUniversitätsassistent/in kann sich jederzeit auf eine ausgeschriebene Laufbahnstelle bewerben.\nSenior Scientists/Senior Lecturers\nDer/Die Senior Scientist bzw Senior Lecturer steht in einem Arbeitsverhältnis auf unbefristete Zeit. Die\nZielsetzung ist in geringerem Maße forschungsorientiert als im Fall der Assoziierten ProfessorInnen; Senior\nLecturers werden dabei überwiegend in der Lehre eingesetzt. Die Verwendung als Senior Scientist/Senior\nLecturer muss in der Ausschreibung erkennbar sein. Der Bedarf für eine Senior Scientist/Senior Lecturer\nStelle ist besonders zu begründen.\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 05.11.2008, StJ 2008/09, 3. Stk."
},
{
"bulletin": {
"id": 864,
"academic_year": "2007/08",
"issue": "24",
"published": "2008-06-18T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=864&pDocNr=8644&pOrgNr=1"
},
"index": 1,
"text": "-2-\n Der BEVOLLMÄCHTIGTE wird mit dem Auftrag betraut, den Universitätslehrgang Interdisziplinäre\n Frühförderung und Familienbegleitung an der MUG zu veranstalten und darüber die Fachaufsicht\n auszuüben.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ausschließlich für den ULG\nInterdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung ermächtigt:\n • Abschluss von (Lehr-)Verträgen mit Lektoren und Vortragenden des ULG Interdisziplinäre\n Frühförderung und Familienbegleitung;\n • Abschluss von (Lern-)Verträgen mit Studierenden des ULG Interdisziplinäre Frühförderung und\n Familienbegleitung;\n • Abschluss von sonstigen Verträgen (Mietverträge, Leasingverträge, Sponsoringverträge\n etc.) für den ULG Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung.\nJedenfalls ist der BEVOLLMÄCHTIGTE nicht befugt, für die MUG Grundstücke zu verkaufen oder zu\nbelasten oder allgemeine Arbeits- oder Dienstverträge zu zeichnen.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE hat mit seinem Namen und dem vorangestellten Zusatz „ppy“ (für: „per Proxy“)\nfür die MUG zu zeichnen. Der BEVOLLMÄCHTIGTE ist im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäfte\nausschließlich berechtigt, für die MUG entweder (a) gemeinsam mit dem Rektor oder einer Vizerektorin\noder einem Vizerektor zu zeichnen oder (b) gemeinsam mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“ oder\n„Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/betrauten Arbeitnehmer zu zeichnen - in Variante (b)\naber nur im Rahmen von Angelegenheiten, für die beide Unterzeichner zeichnungsberechtigt sind - und die\nMUG daraus rechtswirksam zu verpflichten.\nAuftrag und Vollmacht können jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im\nMitteilungsblatt der MUG sowie im Internet veröffentlicht.\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n116.\nAuftrag und Vollmacht für Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Rainer HOFMANN-WELLENHOF\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt gemäß § 28 (1) letzter Satz UG 2002 idgF folgende/n\nunbefristete/n Auftrag und Vollmacht für Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Rainer HOFMANN-WELLENHOF mit\nWirkung ab 09.06.2008 bekannt:\n AUFTRAG und VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MUG“), Herr Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle,\nerteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 idgF iVm den Richtlinien des Rektorats der MUG,\nveröffentlicht im Mitteilungsblatt, 23. Stk. RN 57 vom 18. Februar 2004 an\n Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Rainer HOFMANN-WELLENHOF\n (im Folgenden: „der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n geboren am 07.07.1962\n Der BEVOLLMÄCHTIGTE wird mit dem Auftrag betraut, den Universitätslehrgang Dermoscopy an der\n MUG zu veranstalten und darüber die Fachaufsicht auszuüben.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ausschließlich für den ULG\nDermoscopy ermächtigt:\n • Abschluss von (Lehr-)Verträgen mit Lektoren und Vortragenden des ULG Dermoscopy;\n • Abschluss von (Lern-)Verträgen mit Studierenden des ULG Dermoscopy;\n • Abschluss von sonstigen Verträgen (Mietverträge, Leasingverträge, Sponsoringverträge\n etc.) für den ULG Dermoscopy.\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 18.06.2008, StJ 2007/08, 24. Stk."
},
{
"bulletin": {
"id": 100,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "2",
"published": "2005-10-06T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=100&pDocNr=4860&pOrgNr=1"
},
"index": 5,
"text": "-6-\n(3) Das Protokoll hat jedenfalls zu enthalten:\n1. Bezeichnung als Protokoll und des Kollegialorgans;\n2. Datum und Ort, Beginn und Ende der Sitzung;\n3. die Namen der anwesenden Mitglieder und Auskunftspersonen und/oder Fachleute;\n4. die Namen der entschuldigt und der nicht-entschuldigt abwesenden Mitglieder;\n5. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Mitteilung über die oder die Genehmigung des Protokolls der\n letzten Sitzung;\n6. die Feststellung der Befangenheit von Mitgliedern zu Tagesordnungspunkten;\n7. die endgültige Tagesordnung;\n8. alle Anträge und Beschlüsse;\n9. die Ergebnisse der Abstimmungen.\nDem Protokoll sind schriftliche Anträge etc. beizufügen.\n(4) Jedes Mitglied der Schiedskommission ist berechtigt, die wörtliche Protokollierung einzelner eigener\nAusführungen zu verlangen. Jedes Mitglied der Schiedskommission hat das Recht, Erklärungen eines ande-\nren Mitglieds zu Protokoll nehmen zu lassen; erhebt auch nur ein Mitglied des Kollegialorgans dagegen\nWiderspruch, entscheidet das Kollegialorgan durch Beschluss.\n(5) Die Reinschrift des Protokolls ist innerhalb von 5 Werktagen anzufertigen, von der/dem Vorsitzenden\nund von der Schriftführerin/dem Schriftführer zu unterfertigen, an alle Mitglieder der Schiedskommission\nelektronisch oder in Kopie zu versenden und jedenfalls in der entsprechenden Dienstleistungseinrichtung\naufzulegen. Ein allfälliger Widerspruch ist innerhalb von 5 Werktagen schriftlich bei der/dem Vorsitzenden\neinzubringen.\n(6) Erfolgt gegen das Protokoll während der Zeit zur Einsichtnahme bzw. innerhalb von 5 Werktagen nach\nAbsenderdatum des Protokolls an die Mitglieder der Schiedskommission kein schriftlicher Widerspruch\ndurch ein bei dieser Sitzung anwesendes Mitglied der Schiedskommission, so gilt das Protokoll als geneh-\nmigt.\n(7) Ein fristgerecht eingebrachter Widerspruch gegen das Protokoll ist in der nächsten Sitzung der Schieds-\nkommission zu behandeln.\n(8) Jedes Mitglied der Schiedskommission ist berechtigt, jederzeit in die Protokolle über die Sitzungen der\nSchiedskommission Einsicht zu nehmen und Abschriften oder Kopien herzustellen.\n(9) Die Originalprotokolle sind zusammen mit den Beilagen an der Universität aufzubewahren. Die Origi-\nnalprotokolle zusammen mit den Beilagen sind nach Ablauf des folgenden Studienjahrs dem Archiv zu\nübergeben.\n§ 16 Delegation von Aufgaben an einzelne Kommissionsmitglieder\nEinzelne Aufgaben der Schiedskommission können von der Schiedskommission an Mitglieder delegiert\nwerden.\n§ 17 Durchführung von Beschlüssen, selbständige Geschäfte der/des Vorsitzenden\n(1) Die/der Vorsitzende ist in ihrer/seiner Tätigkeit an die Beschlüsse der Schiedskommission gebunden,\nsofern diese Geschäftsordnung oder die Satzung nichts anderes vorsehen.\n(2) Zu den Obliegenheiten der/des Vorsitzenden gehören:\n1. die Besorgung der laufenden Geschäfte der Schiedskommission;\n2. die Vollziehung der Beschlüsse der Schiedskommission;\n3. die selbständige Erledigung dringlicher Angelegenheiten, d.h. alle unverzüglich und ohne Aufschub\n noch vor der nächsten Sitzung des Kollegialorgans zu erledigenden Geschäfte und Angelegenhei-\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 6806,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "21",
"published": "2019-02-27T00:00:00+01:00",
"teaser": "Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6806&pDocNr=868884&pOrgNr=1"
},
"index": 2,
"text": "3\n Universitätsprofessur für translationale Sarkompathologie\n Diagnostik & Forschungszentrum für Molekulare BioMedizin\n Diagnostik & Forschungs- (D&F) Institut für Pathologie\nDie Professur wird mit folgenden Aufgaben betraut:\nDie zentrale Aufgabe der Professur ist die Weiterentwicklung der translationalen Sarkompathologie. Sie/er\nist national und international mit führenden Zentren vernetzt und kann eine mehrjährige Forschungstätigkeit\nund Spezialausbildung an einem Zentrum für Sarkompathologie vorweisen. Es wird Engagement im\nBereich der gesamten universitären Lehre im Fachgebiet Pathologie und die Mitarbeit bzw. Beteiligung an\nhochschulinternen Kommissionen oder Gremien erwartet.\nDie aktive Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Diagnostik & Forschungszentrum für Molekulare\nBioMedizin wird in weiterer Folge vorausgesetzt.\nFür diese Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Befugnis zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin/Facharzt für Pathologie\n Hervorragende Leistungen in der Forschung und exzellente Publikationstätigkeit\n Forschungstätigkeit an international renommierten Institutionen\n Anerkannte nationale und internationale Expertise im Bereich der Sarkompathologie\n Erfahrung in der Konzeption, Einwerbung und Leitung von (insbesondere auch drittmittelfinanzierter)\n Forschungsprojekten sowie Bereitschaft und Fähigkeit zur Führung von Diagnostik- und\n Forschungsteams\n Nachweis exzellenter Lehrtätigkeit, nach Möglichkeit auf allen curricularen Stufen inkl. Betreuung von\n Abschlussarbeiten und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (insb. DoktorandInnen und\n Postdocs)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Hohes Maß an Sozialkompetenz und Teamfähigkeit\n Managementqualifikationen und Führungskompetenz\n Genderkompetenz und Erfahrungen im Diversitymanagement sowie Interesse\n an der Integration von Genderaspekten im Bereich der Forschung und Lehre\nSie werden als UniversitätsprofessorIn für translationale Sarkompathologie unbefristet an der Medizini-\nschen Universität Graz angestellt. Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des\nKV der Universitäten vorgesehen.\nDas Gehalt für diese Position ist Gegenstand der Berufungsverhandlung.\n(Gesetzliche Information: Mindestentgelt auf Basis der Einstufung nach Kollektivvertrag für die\nArbeitnehmerInnen der Universitäten gemäß § 49 Abs. 1 KV).\nWir freuen uns über Ihre Bewerbung und ersuchen Sie um Übermittlung des wissenschaftlichen\nLebenslaufs und des Konzepts für die Professur elektronisch an Rektor Univ.-Prof. Dr. Hellmut Samonigg,\nMedizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz, rektor@medunigraz.at,\nbis spätestens 27. März 2019.\nKontakt: rektor@medunigraz.at\nDie Medizinische Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunk-\ntionen an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation wer-\nden Frauen vorrangig aufgenommen. Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderun-\ngen bei geeigneter Qualifikation einzustellen und freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n MTBl. vom 27.02.2019, StJ 2018/19, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 9054,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "39",
"published": "2021-06-09T00:00:00+02:00",
"teaser": "Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern; Entwicklungsplan 2019-2024 - Änderung; Entwicklungsplan 2022-2027 – Änderung; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=9054&pDocNr=1144531&pOrgNr=1"
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"index": 5,
"text": "6\n Universitäre*r Fachärztin*Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde\n Kennung KA-HNO-2021-001131\n Hals-, Nasen-, Ohren-Universitätsklinik\n Klinische Abteilung für allgemeine HNO\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf 6 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Klinische Versorgung und Betreuung von ambulanten und stationären Patient*innen\n insbesondere onkologischen Patient*innen, sowie Patient*innen mit allergischen\n Erkrankungen (Immuntherapie)\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der HNO-Onkologie, insbesondere\n Tumormarkerforschung\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und Klinischen Studien\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums\n Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\n Führung der Tumordatenbank, insbesondere \"Quality of Life\"-Management bei\n onkologischen Patient*innen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Befugnis zu selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin*Facharzt\n für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde\n Erfahrung und Qualifikation in Forschung (Publikationen, Vortragstätigkeiten, nationale\n und internationale Forschungskooperationen, wissenschaftliche Tätigkeit im Ausland etc.)\n Sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Klinische und wissenschaftliche Kenntnisse im Bereich der Kopf-Hals-Onkologie,\n vorzugsweise im Bereich der Tumormarkerforschung (Liquid Biopsy, Epigenetikforschung)\n Erfahrung in der Durchführung von experimentellen und klinischen Studien\n Erfahrung in universitärer Lehre und Betreuung von Studierenden\n Wissenschaftliches Doktorat und Interesse an der eigenen wissenschaftlichen\n Weiterqualifikation (internes Karriereprogramm zur*zum Research Professor, Habilitation)\n Flexibilität, Belastbarkeit und Teamfähigkeit\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Bruttomindestgehalt (Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 4.556,08 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nDie Med Uni Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen\nausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für\nwissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig\naufgenommen.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n01. Juli 2021.\n MTBl. vom 09.06.2021, StJ 2020/21, 39. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktion sträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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{
"bulletin": {
"id": 154,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "16",
"published": "2007-02-07T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=154&pDocNr=4970&pOrgNr=1"
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"index": 32,
"text": "- 33 -\n73.\nRichtlinien des Rektorates: Benutzungsrichtlinie für die Bibliothek der Medizinischen Universität Graz\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner\nSitzung am gemäß § 22 Abs. 1, 2. Satz, UG 2002 idgF nachfolgende Benutzungsrichtlinie beschlossen hat:\n Benutzungsrichtlinie für die Bibliothek der Medizinischen Universität Graz\n Allgemeines\n§ 1. (1) Diese Benutzungsrichtlinie gilt für die Bibliothek der Medizinischen Universität Graz (MUG).\n(2) Jede/r Angehörige der Medizinischen Universität Graz gemäß § 94 UG 2002 ist berechtigt, die\nDienstleistungen der bibliothekarischen Einrichtungen der Medizinischen Universität Graz in Anspruch zu\nnehmen.\n(3) Personen, die nicht Angehörige der Medizinischen Universität Graz sind, können die Dienstleistungen\ngemäß Abs. 1 nur insoweit in Anspruch nehmen, als dies die Benutzungsrichtlinie vorsieht.\n(4) Die Benutzung der bibliothekarischen Einrichtungen ist ausschließlich im Einklang mit dieser\nBenutzungsrichtlinie zulässig.\n Entlehnungsberechtigung\n§ 2. (1) Zur Entlehnung sind berechtigt:\n1. Angehörige der Medizinischen Universität Graz,\n2. Studierende anderer österreichischer Universitäten und Hochschulen,\n3. sonstige Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Inland haben und für welche ein Benutzeraccount für die\nBibliothek der MUG in MedOnline angelegt wurde,\n4. sonstige Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz im Inland haben und für welche ein Benutzeraccount\nfür die Bibliothek der MUG in MedOnline angelegt wurde.\n(2) Personen, die noch nicht volljährig sind, benötigen zusätzlich eine Zustimmungs- und\nHaftungserklärung des/der Erziehungsberechtigten.\n(3) Bei Studierenden wird die Entlehnberechtigung durch einen gültigen Studierendenausweis, bei\nMitarbeiterInnen der Medizinischen Universität durch einen gültigen Lichtbildausweis und Überprüfung in\nMedOnline, bei MitarbeiterInnen der KAGes am LKH-Klinikum Graz durch einen gültigen Mitarbeiter-\nAusweis des LKH-Klinikums Graz, sowie bei allgemeinen Benutzern durch einen Lichtbildausweis in\nKombination mit einem Meldezettel aktiviert und nachgewiesen.\n(4) Die Weitergabe der Berechtigungsdaten sowie die Weitergabe entlehnter Informationsträger an andere\nPersonen ist nicht gestattet und schließt widrigenfalls die Haftung der oder des Entlehnberechtigten nicht\naus.\n(6) Die Entlehnung von Informationsträgern aus den Lehrbuchsammlungen der Bibliothek ist nur\nStudierenden gestattet.\n(7) Für die Einhaltung der Urheber- und sonstigen Immaterialgüterrechte ist die Benuzterin/der Benutzer\nallein verantwortlich. Die Benutzerin/der Benutzer verpflichtet sich daher ausdrücklich, der Medizinischen\nUniversität Graz sämtliche im Zusammenhang mit einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsstreit\nentstehenden Kosten, gleich aus welchem Titel immer, die im Zusammenhang mit einer durch sie/ihn\nverursachten rechtswidrigen Vervielfältigung der entlehnten Werke entstehen, zu ersetzen, die MUG somit\nschad- und klaglos zu halten. Überdies ist der Entlehnerin/dem Entlehner zur Kenntnis zu bringen, dass\nseitens der Universitätsbibliothek der Medizinischen Universität Graz die Datenträger nicht auf etwaige\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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{
"bulletin": {
"id": 134,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "30",
"published": "2006-08-16T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=134&pDocNr=4930&pOrgNr=1"
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"index": 11,
"text": "- 12 -\n se befristet, sieht der Gesetzgeber ein qualifiziertes Auswahlverfahren vor. Dies beinhaltet jedenfalls eine\n Prüfung und Bewertung mehrerer KandidatInnen, wobei in der Reihung die beste Qualifikation begrün-\n det werden muss. Festzuhalten ist, dass gemäß § 23 (1) Z9 UG 2002 ausschließlich der/die RektorIn die\n Aufnahme von Personal sowie den Abschluss von Werkverträgen veranlassen kann.\n Sämtliche MitarbeiterInnen an durch Drittmittel finanzierten Projekten, unabhängig davon ob § 26 oder\n § 27, sind zwingend Angestellte der MUG. Deshalb sind die Entgelte entsprechend vergleichbarer Positi-\n onen der MUG anzusetzen.\n - Investitionen\n Anschaffungen, die ins Eigentum der MUG übergehen, unterliegen der Beschaffungsrichtlinie. Anschaf-\n fungen von § 26-Projekten werden, so kein Eigentum der MUG begründet wird, vom/von der Projekt-\n verantwortlichen persönlich durchgeführt. Innerhalb der gesetzlichen Grenzen ist die Spezifikation sei-\n tens des/der Projektverantwortlichen ausschlaggebend. Die entsprechenden Stellen der MUG sind im-\n mer dann in die Spezifikation einzubinden, wenn der Universität durch die Investition Neben- oder Fol-\n gekosten entstehen.\n - Interne Leistungsverrechnung\n Das Formular die interne Leistungsverrechnung betreffend, wird dem Controlling übermittelt, kontrol-\n liert und anschließend der Finanzbuchhaltung zur Buchung weitergeleitet.\n - Berichte\n Die Betreuung der Projektleiterin/des Projektleiters in der Abwicklungsphase sowie die Häufigkeit und\n Inhalte notwendiger Projektberichte werden mit den in Punkt 4.1 genannten Ansprechpartnerinnen und\n Ansprechpartnern vereinbart. Jedenfalls sind Umstände, die vermuten lassen, dass der MUG Schaden\n durch das Projekt droht, unverzüglich und schriftlich dem Rektorat im Wege über die jeweiligen An-\n sprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu melden.\n - Haftung\n Die finanzielle Abdeckung allfälliger Verpflichtungen richtet sich, unbeschadet des möglichen Regresses\n auf den/der projektverantwortlichen DienstnehmerInnen der MUG, nach dem Verursacherprinzip. Rei-\n chen die Projekteinnahmen nicht aus, um die Verpflichtungen aus dem Projekt abzudecken, wird zu-\n nächst auf verfügbare Mittel der jeweiligen Suborganisationseinheit, in weiterer Folge auf die verfügba-\n ren Mittel der jeweiligen Organisationseinheit zurückgegriffen. Letztlich haftet die Universität mit allen\n ihr verfügbaren Mitteln.\n 4.2.4. Projektbeendigung\nDas Ende des Projektes ist bei den in Punkt 4.1. genannten AnsprechpartnerInnen zu melden. Erst nach Mel-\ndung der Projektbeendigung kann das Projekt abgerechnet und über die Ergebnisverwendung entschieden\nwerden.\n- Formular Meldung über die Beendigung des Projekts\n 5. Kostenersätze\n 5.1. Gesetzliche Grundlage\nGemäß § 26 Abs. 3 und § 27 Abs. 3 UG 2002 ist für die Inanspruchnahme von Personal und Sachmitteln der\nMUG zur Durchführung von Aufträgen Dritter der volle Kostenersatz an die Universität zu leisten.\nKostenersätze dienen der Abdeckung der bei der MUG anfallenden Kosten, die durch die Zurverfügungstel-\nlung der für das Projekt notwendigen Infrastruktur und der Serviceleistungen entstanden sind.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 50,
"academic_year": "2003/04",
"issue": "38",
"published": "2004-07-07T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=50&pDocNr=4742&pOrgNr=1"
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"index": 1,
"text": "-2-\n3. Ehrenbürgerin oder Ehrenbürger\nDie Medizinische Universität Graz kann an Personen, die sich um die Ausgestaltung oder Ausstattung\nder Medizinischen Universität Graz besondere Verdienste erworben haben, den Titel einer Ehrenbür-\ngerin oder eines Ehrenbürgers verleihen. Unter Ausgestaltung soll auch eine ideelle Förderung der\nMedizinischen Universität Graz verstanden werden.\n4. Erneuerung akademischer Grade\nDie Medizinische Universität Graz kann die bereits erfolgte Verleihung eines akademischen Grades\naus besonderem Anlass, insbesonders anlässlich der 50. Wiederkehr des Tages der Verleihung, er-\nneut vornehmen, wenn dies im Hinblick auf die besonderen wissenschaftlichen Verdienste , das her-\nvorragende berufliche Wirken oder die enge Verbundenheit der Absolventin oder des Absolventen mit\nder Medizinischen Universität Graz gerechtfertigt ist.\n II. Sonstige Auszeichnungen\n1. Ehrenzeichen (Auenbrugger Ehrenkreuz)\na) Die Medizinische Universität Graz kann an Personen die die sich besondere Verdienste um\n die Medizinische Universität Graz als Institution erworben haben oder der Medizinischen Uni-\n versität Graz, ihren Organisationseinheiten oder ihren Studierenden hervorragende ideelle\n oder materielle Förderungen zu Teil werden ließen, als sichtbare Auszeichnung ein Ehrenzei-\n chen verleihen.\nb) Diese Auszeichnung kann nach Bedeutung der zu würdigenden Verdienste in Gold (in ganz\n besonderen Fällen für herausragende Verdienste), in Silber (für ganz besondere Verdienste)\n und Bronze (für besondere Verdienste) verliehen werden.\nc) Das Ehrenzeichen der Medizinischen Universität heißt „Auenbrugger- Ehrenkreuz der Medizi-\n nischen Universität Graz“. Es wird entweder am Band (Halsdekoration) oder als Brustkreuz\n getragen und besteht aus einem Medaillon mit dem Aeskulapstab (mit Schlange). Auf dem\n Revers des Medaillon steht UNIVERSITAS MEDICINAE GRAECENSIS DEDIT PRO MERI-\n TIS. Das Medaillon hat einen Durchmesser von 40mm. Das Band ist grün mit weißen Einfas-\n sungen und 50mm breit.\n2.Verdienste\na) Dank- und Anerkennungsurkunde\nDie Medizinische Universität Graz kann physischen oder juristischen Personen die die Medizinische\nUniversität Graz inner- oder außeruniversitär entscheidend fördern eine Dank- und Anerkennungsur-\nkunde verleihen.\nb) Dank- und Anerkennungsmedaille\nDie Medizinische Universität Graz kann für besonderes berufliches Wirken innerhalb der Universität\neine Dank – und Anerkennungsmedaille mit Urkunde verleihen.\n3.Jahrespreis\na) Die Medizinische Universität Graz kann den Jahrespreis der Medizinischen Universität Graz für\nherausragende Leistungen von Universitätsangehörigen vergeben. Herausragende Leistungen sind\njene , die\n 1. zu deutlichen Kostenersparnissen während eines Rechnungsjahres geführt haben und nach-\n haltig wirken;\n 2. eine erhebliche organisatorische Vereinfachung oder die organisatorische Lösung eines bis\n dahin ungelösten Problems zum Gegenstand hatten;\n 3. eine erhebliche Leistungssteigerung im betreffenden Aufgabenbereich zur Folge hatten;\n 4. nachweislich eine außergewöhnliche Würdigung Medizinischen Universität Graz in der Öffent-\n lichkeit hervorgerufen haben.\nb) Die Auszeichnung kann an Einzelpersonen oder Personengruppen verliehen werden."
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{
"bulletin": {
"id": 29,
"academic_year": "2003/04",
"issue": "17",
"published": "2003-12-22T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=29&pDocNr=4700&pOrgNr=1"
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"index": 12,
"text": "- 13 -\n§ 22. Durchführung von Beschlüssen, selbständige Geschäfte der/des Vorsitzenden\n(1) Die/der Vorsitzende und im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, hat die Beschlüsse der Kommis-\nsion zu vollziehen.\n(2) Bei der Weiterleitung von Beschlüssen ist der Vollständigkeit halber ein allfälliges Sondervotum\nbeizuschließen.\n(3) Zu den Obliegenheiten der/des Vorsitzenden gehören:\n 1. die Besorgung der laufenden Geschäfte der Kommission ;\n 2. die Vollziehung der Beschlüsse der Kommission;\n 3. die selbständige Erledigung von Angelegenheiten auf Grundlage eines Beschlusses\n der Kommission;\n 4. die Vertretung der Kommission nach außen.\n(4) Welche Angelegenheiten zu den selbständigen Geschäften der/des Vorsitzenden gehören, ent-\nscheidet die Kommission.\n(5) Beschlüsse aus Protokollen sind, soweit sie nicht der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, ehe-\nmöglichst (spätestens jedoch 20 Werktage nach der entsprechenden Sitzung) auf den Webseiten der\nMedizinischen Universität durch die Schriftführerin/den Schriftführer zu veröffentlichen. Ist das zuge-\nhörige Protokoll noch nicht genehmigt, ist darauf explizit auf der Webseite hinzuweisen.\n§ 23. Abberufung der/des Vorsitzenden, der Stellvertreterin/des Stellvertreters und von Mitglie-\ndern\n(1) Für die Abberufung von Vorsitzenden (oder Sprecherinnen bzw. Sprechern) und der Stellvertrete-\nrinnen/Stellvertreter der/des Vorsitzenden (Sprecherin/Sprechers) einer Kommission vor Ablauf der\nFunktionsperiode ist die jeweilige Kommission zuständig. Der Beschluss über die Abberufung bedarf\nder Zweidrittelmehrheit. Nach erfolgter Abberufung ist unverzüglich die Neuwahl der/des Vorsitzenden\nzum ehest möglichen Zeitpunkt anzuberaumen.\n(2) Die Abberufung auf Antrag kann erfolgen, wenn die/der Vorsitzende der Kommission ihre/seine\nPflichten gröblich verletzt oder vernachlässigt hat oder nicht mehr in der Lage ist, ihre/ seine Pflichten\nzu erfüllen und der diesbezügliche Antrag bei Einberufung der Sitzung der Kommission in der Tages-\nordnung bereits enthalten war.\n(3) Für die Abberufung von Mitgliedern einer Kommission während einer Funktionsperiode ist jene\nPersonengruppe bzw. jenes Organ der gesetzlichen Vertretung der Studierenden zuständig, welche\ndie Entsendung oder Wahl dieses Mitgliedes durchgeführt hat. Der Nachweis der ordnungsgemäßen\nAbberufung ist unter Beilage des Protokolls der Abberufungsversammlung der/dem Vorsitzenden der\nKommission fristgerecht bekannt zu geben. Für die Abberufung gelten die Abs. 1 und 2 sinngemäß.\nIm Falle der Abberufung eines Mitgliedes einer Kommission hat das jeweils bestimmte Ersatzmitglied\nder entsprechenden Liste als Mitglied einzutreten.\n§ 24. Überreichung der Geschäftsordnung an neue Mitglieder\nDie/der Vorsitzende einer Kommission hat jedem Mitglied ein Exemplar der Geschäftsordnung auf\nelektronischem Wege zu übermitteln.\n§ 25. Inkrafttreten\nDie Bestimmungen lt. § 1-24 betreffend die Geschäftsordnung der Medizinischen Universität Graz\nsind im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz zu verlautbaren und treten mit Veröffentli-\nchung des Mitteilungsblattes in Kraft. Die entsprechenden Bestimmungen der provisorischen Satzung\ntreten somit außer Kraft."
}
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