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"id": 4448,
"academic_year": "2013/14",
"issue": "24",
"published": "2014-08-06T00:00:00+02:00",
"teaser": "Bestellung 1. Stv. d. Datenschutzbeauftragten; Ausschreibung der 12. Bundes-Personalvertretungswahl; Ausschreibung von Förderungsstipendien für das KJ 2014; Ausschreibung vn Leitungsstipendien für das StJ 2013/14",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4448&pDocNr=251275&pOrgNr=1"
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"index": 12,
"text": "- 13 -\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Uwe Lang, Vorstand der Universitätsklinik für Frauenheilkunde und\nGeburtshilfe gerne zur Verfügung. Kontakt: obgyn@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-12150.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W218 ex 2013/14 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 27. August 2014 www.medunigraz.at/stellen\n133.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-\neinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitäts-\npersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher\nQualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers\nliegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n Medizinisch-Technische Fachkraft (w/m)\n (Verwendungsgruppe IIa)\n an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe\n vorerst befristet für ein Jahr,\n Verlängerung auf die Dauer der Studie möglich\n Teilzeit: 20 Wochenstunden\nKernaufgaben:\n Vorauswahl, Rekrutierung und Betreuung der Studienpatientinnen (Visitenplanung, Dokumentation\n und Archivierung von Studiendaten, Gewinnung und Bearbeitung biologischer Proben wie z.B. Blut\n und Plazentagewebe,…)\n Vorbereitung, Mitplanung und Koordination der Arbeitsabläufe bei geplanten Forschungsvorhaben\n zwischen Klinik und Auftragsforschungsinstitutionen und zwischen den verschiedenen Fach-\n abteilungen (Stationen, Ambulanz, Kreißsaal, Labor,…)\n Kontaktperson für die in Forschungsprojekte einbezogenen Patientinnen\n Qualitätssicherung sowie Arbeiten und Erstellen von SOPs\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossene Ausbildung als diplomierte Medizinisch-technische Fachkraft\n Praktische Laborerfahrung im Umgang mit humanbiologischem Material\n Erfahrung in der Durchführung von klinischen Studien von Vorteil\n Gute EDV Kenntnisse (vor allem MsOffice)\n Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Kommunikations- und Teamfähigkeit\n Organisatorische Fähigkeiten\n Selbstständiges Arbeiten\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 06.08.2014, StJ 2013/14, 24.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 2725,
"academic_year": "2010/11",
"issue": "20",
"published": "2011-06-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2725&pDocNr=46234&pOrgNr=1"
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"index": 95,
"text": "Medizinische Universität G Wissensbilanz 2010\nPlanungsarbeiten für den MEDCampus und das Zentrum für Wissens- und Technologietransfer\neingebunden.\nBiobank\nIn der Biobank – ebenfalls qualitätszertifiziert gemäß ISO 9001:2008 und ein Bereich der\nOrganisationseinheit für Forschungsinfrastruktur – wurde der Ausbau zur nationalen und\ninternationalen Forschungsinfrastruktur konsequent weiterverfolgt. Neben der Mitarbeit an der\nBiobank-Wertschöpfungsanalyse und der Erarbeitung der weiteren, darauf aufbauenden Konzepte\nwurden die IT-Infrastruktur weiter aufgebaut und die Homepage komplett überarbeitet und neu\ngestaltet. Zur Verbesserung der Lagerlogistik im Paraffin- und Kryobereich wurden\nIndustriekooperationen initiiert. Universitätsintern wurden drei weitere Kooperationsvereinbarungen mit\nUniversitätskliniken und Klinischen Abteilungen vorbereitet bzw. abgeschlossen, und das Start-up für\n4 Kohortenstudien ist erfolgt.\nEin zentrales wissenschaftliches Projekt für die Medizinische Universität Graz hat im Jahr 2010 mit\ndem K-Projekt „BioPersMed“ (siehe Abschnitt g/Wissens- und Technologietransfer) begonnen. Die\nwissenschaftliche Projektleitung erfolgt derzeit aus dem Bereich der Biobank, sodass dafür der\nKonsortialvertrag erstellt, das Kick-Off-Meeting durchgeführt und die Projektorganisation und das\nProjektmarketing aufgesetzt wurden.\nNational und international war die Biobank verstärkt bei internationalen Kongressen, Seminaren und\nBiotechnologiemessen durch Keynote Lectures, Workshop-Organisation oder Vorsitze präsent (u.a.\nZukunftskonferenz des Humantechnologie-Clusters, Teilnahme am BBMRI-Prototyp-Netzwerk\nMeeting). Die Biobank hat an 2 südosteuropäischen Projekten als Know-How-Geber teilgenommen,\nund ein Meeting hat in Graz stattgefunden.\nDas Sekretariat zur Etablierung eines globalen Netzwerks nach OECD-Richtlinien ist im September\n2009 in Graz implementiert worden. Das Projekt zur Umsetzung der OECD-Richtlinien ist in der Pilot-\nPhase.\nKoordinationszentrum für Klinische Studien (KKS)\nEs wurde nach Absprache mit dem Rektorat beschlossen, das Clinical Trial Center in\n„Koordinierungszentrum für Klinische Studien“ (KKS) umzubenennen, da dieser Name in Österreich\ngut etabliert ist (siehe KKS Med Uni Wien und Innsbruck). Parallel zur Konzeptentwicklung wurde der\nBudgetplan für drei Jahre erstellt und die personelle Entwicklung geplant. Entsprechende\nStellenbeschreibungen wurden verfasst. Das KKS und das Konzept wurden laufend intern und extern\npräsentiert. Weiters wurde die Homepage des KKS erstellt und das aktuelle Serviceangebot auf der\nHomepage des KKS veröffentlicht. Gemeinsam mit den LeiterInnen der KKS der Medizinischen\nUniversitäten in Österreich (Graz, Innsbruck, Salzburg, Wien) wurde ein KKS-Netzwerk gegründet,\nund es gibt regelmäßige Arbeitstreffen. Eine gemeinsame (derzeit noch interne) Homepage wurde\neingerichtet. Eine enge Zusammenarbeit im Bereich der SOPs und in anderen Belangen im Bereich\nKlinischer Studien wurde vereinbart.\nEs wurde ein KKS–Beirat eingerichtet und für diesen eine Geschäftsordnung erstellt, welche bei der 1.\nSitzung des Beirates beschlossen wurde. Es gab Planungen für ein Öffentliches Studienregister am\n 66/142"
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"bulletin": {
"id": 2245,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "29",
"published": "2010-08-04T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2245&pDocNr=28521&pOrgNr=1"
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"index": 27,
"text": "- 28 -\nWir freuen uns über die Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen, die Sie bis spätestens\n30. September 2010 übermitteln. Inkludieren Sie bitte eine schriftliche Selbstpräsentation (max. 5000\nZeichen), welche wir auf unserer Website veröffentlichen dürfen. Senden Sie die Unterlagen am Postweg\nund via E-mail an: Medizinische Universität Graz, z.H. Rektor Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle,\nAuenbruggerplatz 2/4, A-8036 Graz, rektor@medunigraz.at Verwenden Sie die vorgesehenen,\nstrukturierten Bewerbungsformulare, die Sie auf http://www.medunigraz.at/bewerbungsformulare\ndownloaden können.\nDie Medizinische Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und\nfordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig\naufgenommen.\n199.2 Freie Stelle einer/eines UniversitätsprofessorIn für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive\nChirurgie an der Klinischen Abteilung für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie der\nUniversitätsklinik für Chirurgie\n www.medunigraz.at\nDie Medizinische Universität Graz ist eine junge Organisation mit traditionsreichen Wurzeln, die sich an\nden Werten einer nachhaltigen und umfassenden Gesundheitsversorgung orientiert. Rund 2.200\nMitarbeiterInnen arbeiten in Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung. Folgende attraktive und\nanspruchsvolle Position wird besetzt:\n UniversitätsprofessorIn für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie\n an der Klinischen Abteilung für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie der Universitätsklinik\n für Chirurgie\nKernaufgaben:\n¾ International anerkannte Forschungsarbeit im Bereich Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive\n Chirurgie\n¾ Internationale wissenschaftliche Vertretung des Faches Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive\n Chirurgie\n¾ Maßgebliches Engagement im Bereich der universitären Forschung und Lehre sowie Mitwirkung in der\n postgradualen Ausbildung\n¾ Nachwuchsförderung von MedizinerInnen und WissenschafterInnen\n¾ Vorgesehene fachliche, organisatorische und wirtschaftliche Leitung der Klinischen Abteilung für\n Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie nach anerkannten Qualitätsmaßstäben sowie\n MitarbeiterInnenführung\n¾ Kooperation mit den Forschungsfeldern der Med Uni Graz\n¾ Kooperation mit den relevanten klinischen Fächern einschließlich Mitarbeit in geplanten Zentren\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitätsausbildung in Humanmedizin\n¾ Fachärztin/Facharzt für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie bzw. gleichzuhaltende\n Fachärztinqualifikation /Facharztqualifikation sowie mehrjährige klinische Erfahrung in diesem\n Fachgebiet\n¾ Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation\n¾ Wissenschaftliche Tätigkeit mit zumindest mehrmonatigen internationalen Aufenthalten\n¾ Nachweisliche qualifizierte universitäre Lehrtätigkeit im Fach\n¾ Mehrjährige nationale und internationale Lehr- und Vortragstätigkeit\n¾ Mehrjährige Führungserfahrung an einer klinischen oder wissenschaftlichen Einrichtung\nErweiterte Anforderungen:\n¾ Internationale facheinschlägige Kooperationen\n¾ Nachweisliche Kenntnisse im Bereich des modernen Qualitätsmanagements\n¾ Qualifikationen im Bereich Good Clinical Practice erwünscht\n¾ Nachweis erfolgreicher Einwerbung von Projektmitteln (Drittmitteln); Peer-reviewed erwünscht\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 04.08.2010, StJ 2009/10, 29.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 4990,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "25.b",
"published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
"teaser": "7. Sondernummer; Studienplan f. das Bachelorstudium Pflegewissenschaft; Studienplan f. das Doktorratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der MUG; Studienplan f. das PhD-Studium; Richtlinie f. die Erstellung einer Dissertation f. die Doktoratsstudien an der MUG; Studienplan ULG Sonderausbildung in der Pflege bei Nierenersatztherapie; Studienplan ULG Sonderausbildung in der Kinderintensivpflege",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4990&pDocNr=371718&pOrgNr=1"
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"index": 71,
"text": "- 72 -\n\n$ 7 Abschluss\n\nDer Universitätslehrgang gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Prüfungen, Praktika sowie die schriftliche\nAbschlussarbeit positiv abgeschlossen wurden. Die einzelnen Beurteilungen werden im Abschlusszeugnis\naufgeschlüsselt.\n\nNach Erfüllung dieser Voraussetzungen erhalten die Absolventen/innen ein Universitatslehrgangs-\nAbschlusszeugnis sowie einen Bescheid, der zur Führung der Zusatzbezeichnung\n\n„Akademische/r Experte/in in der Pflege bei Nierenersatztherapie”\nberechtigt.\n\nDarüber hinaus ist dem/der erfolgreiche/n Absolvent/in ein Diplom, das zur Ausübung der Spezialaufgabe\nberechtigt, auszustellen.\n\nEs ist darauf hinzuweisen, dass das Abschlusszeugnis der Medizinischen Universität Graz die\nGesamtbeurteilung der gesamten Prüfungsfächer umfasst, das Diplom hingegen die Gesamtbeurteilung der\nkommissionellen Abschlussprüfung. Daraus resultieren mögliche unterschiedliche Gesamtbeurteilungen.\n\n5 8 Leitung\n\nDer Universitatslehrgang wird von einer ärztlichen wissenschaftlichen Leitung und einer\npflegewissenschaftlichen Leitung in partnerschaftlicher Kooperation geführt. Die ärztliche wissenschaftliche\nLeitung und ihre Stellvertretung werden durch das Rektorat der Medizinischen Universität Graz bestellt.\n\n§ 9 Veranstalter/in\n\nDer Lehrgang wird gemäß § 56 UG 2002 i.d.g.F. zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung\nin Zusammenarbeit mit der Steiermärkischen Krankenanstaltenges.m.b.H., | KAGes-Services,\nOrganisationseinheit Personalentwicklung-Services / Pflege-Bildung durchgeführt. Die Rechte und Pflichten\nder Kooperationspartner werden in einem gesonderten Kooperationsvertrag geregelt.\n\n§ 10 Anerkennung fachlich relevanter Vorausbildung\n\n10.1 Begründung\n\nDer hier konzipierte Universitätslehrgang entspricht, mit Ausnahme des im Uhniversitätslehrgang\nangebotenen pflegewissenschaftlichen Teiles (Modul 12) zum größten Teil der den vorausgegangenen\nBasisausbildungen und den speziellen Zusatzausbildungen in der Pflege bei Nierenersatztherapie.\n\n10. 2 Durchführung\n\nEine in Österreich bereits positiv absolvierte Basisausbildung in der Intensivpflege, Anästhesiepflege und\nPflege bei Nierenersatztherapie It. GuKG 1997 i.d.g.F. kanrı auf Antrag anerkannt werden und entbindet von\nder entsprechenden Teilnahmeverpflichtung.\n\nPflegepersonen, die eine Sonderausbildung in der Pflege bei Nierenersatztherapie It. GuKG 1997 i.d.g.F.\nerfolgreich absolvierten, können eine Nachqualifizierung zur Führung der Bezeichnung „Akademische/r\nExperte/in in der Pflege bei Nierenersatztherapie“ beantragen. Sie müssen das Modul 12 nachholen.\n\n10.3 Antrag auf Anrechnung von Vorkenntnissen\n\nDie Anerkennung erfolgt auf schriftlichen Antrag an den/die Studienrektor/in im Wege der\nLehrgangsleitung. Dem Antrag auf Anerkennung der Basisausbildung ist eine Begründung und die\nAusbildungsbestätigung in Kopie beizulegen.\n\nDem Antrag auf Anerkennung der speziellen Zusatzausbildung in der Pflege bei Nierenersatztherapie sind\neine Begründung, die Ausbildungsbestätigung, das Abschlusszeugnis sowie das Diplom in Kopie beizulegen.\nÜber eine Anerkennung des Antrages entscheidet in beiden Fällen der/die Studienrektor/in auf Vorschlag\nder pflegewissenschaftlichen Lehrgangsleitung.\n\n \n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 4568,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "3",
"published": "2014-11-05T00:00:00+01:00",
"teaser": "Suppl. Vorstand KIMCL;SubOrgPlan Änderung OE Studium und Lehre sowie Forschungsinfrastruktur; RL Datenschutzordnung Änderung; BV ExperInnenstatus; Wahlkundmachung Dienststellenwahlausschusses PV-Wahl 26. und 27. Nov. 2014; Einsetzung Habilitationskomissionen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4568&pDocNr=289749&pOrgNr=1"
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"index": 3,
"text": "-4-\n21.\nOrganisation: Organisatorische Gliederung der Organisationseinheit für\nForschungsinfrastruktur - Änderung\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass das Rektorat auf Vorschlag des Leiters\nder Organisationseinheit für Forschungsinfrastruktur in Übereinstimmung mit § 10 Abs. 5 des\nOrganisationsplanes der Medizinischen Universität Graz und im Einvernehmen mit der nach der\nGeschäftsordnung des Rektorates zuständigen Vizerektorin für Forschung folgende Änderung der\norganisatorischen Gliederung der Organisationseinheit für Forschungsinfrastruktur beschlossen hat:\n§ 3 (5) lautet nunmehr wie folgt:\n„Der B-ZMF wird in folgende Abteilungen gegliedert:\n - die Abteilung Core Facility Flow Zytometrie, im Folgenden „A-FZ“ genannt,\n - die Abteilung Core Facility Massenspektrometrie, im Folgenden „A-MS“ genannt,\n - die Abteilung Core Facility Mikroskopie, im Folgenden „A-MK“ genannt,\n - die Abteilung Core Facility Molekularbiologie, im Folgenden „A-MB“ genannt,\n - die Abteilung Core Facility Ultrastrukturanalyse, im Folgenden „A-US“ genannt,\n - die Abteilung Core Facility Clinical Research Center, im Folgenden „A-CRC“ genannt.\n - die Abteilung Core Facility Computational Bioanalytics, im Folgenden „A-CB“ genannt,\n - die Abteilung ZMF Service Unit, im Folgenden „Z-SU“ genannt.“\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n22.\nRichtlinie des Rektorates: Datenschutzordnung der Medizinischen Universität Graz - Änderung\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner Sitzung am\n22.09.2014, vorbehaltlich der Zustimmung des Universitätsrates, gemäß § 22 Abs. 1 UG 2000 idgF die\nDatenschutzordnung, veröffentlicht im Mitteilungsblatt vom 02.07.2014, StJ 2013/14, 22. Stk., RN 118,\nwie folgt geändert hat:\n§ 11 Abs. 1\n(1) Der DB besteht aus den folgenden Mitgliedern, bzw. werden dessen Mitglieder von folgenden\nGremien bzw. Organisationseinheiten nominiert:\n - DSB,\n - Stv. DSB,\n - 1 Vertreter(in) Rektorat,\n - 3 Vertreter(innen) entsandt vom Rektorat,\n - 2 Vertreter(in) Betriebsrat wissenschaftliches Personal,\n - 2 Vertreter(in) Betriebsrat allgemeines Personal,\n - 1 Vertreter(in) KAGes (kooptiert),\n - 1 Vertreter(in) der O-FIN,\n - 1 Vertreter(in) O-IFS,\n - 1 Vertreter(in) Stabstelle Recht.\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n23.\nBetriebsvereinbarung zur Überprüfung des ExpertInnenstatus und der Festlegung zusätzlicher\nQualifikationskriterien für den ExpertInnenstatus gemäß § 4 Abs 1 Z 16 iVm § 52 Abs 3 des Kollek-\ntivvertrag (KollV) für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten (BV ExpertInnenstatus)\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt folgende zwischen der Medizinischen Universität\nGraz vertreten durch den Rektor einerseits und dem Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal\nder Medizinischen Universität Graz (im Folgenden auch MedUniGraz), vertreten durch den Vorsitzenden,\nandererseits, abgeschlossene Betriebsvereinbarung bekannt:\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 05.11.2014, StJ 2014/15, 3. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 3886,
"academic_year": "2012/13",
"issue": "19",
"published": "2013-06-19T00:00:00+02:00",
"teaser": "Ausschreibung Universitätsforschungspreis der Industrie 2013; Josef-Krainer-Würdigungspreis für 2014; Josef-Krainer-Förderungspreis für 2014; Ausschreibung Universitätsprofessur für hereditäre neuromuskuläre Erkrankungen gem. § 99 Abs. 1 UG; Ausschreibung Universitätsprofessur für Hygiene und Mikrobiologie",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3886&pDocNr=103231&pOrgNr=1"
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"index": 16,
"text": "- 17 -\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristig persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen vr.-ped. Karine Sargsyan, Leiterin der Biobank Graz, gerne zur Verfügung.\nKontakt: karine.sargsyan@medunigraz.at,Tel.: +43/316/385-72716.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A177 ex 2012/13 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 10. Juli 2013 www.medunigraz.at/stellen\n LeiterIn\n der Core Facility „Clinical Research Center“\n (Verwendungsgruppe IVb)\n in der Organisationseinheit für Forschungsinfrastruktur,\n Bereich ZMF\n befristet auf die Dauer des Beschäftigungsverbotes und\n eines allfälligen Karenzurlaubes\nKernaufgaben:\n Administrative Leitung (Managing Director) des zentralen, allgemeinen Forschungs-\n infrastrukturbereiches Clinical Research Center am ZMF\n Beratung bei der Planung von Klinischen Studien (Phase I und II) am CRC\n Mitarbeit bei der Umsetzung von Klinischen Studien am CRC\n Betreiben eines Qualitätsmanagmentsystems an der CF CRC\n Infrastrukturplanung\n Kooperation mit den weiteren Core Facilities der OE, sowie den klinischen Abteilungen am\n LKH – Universitätsklinikums Graz\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Hochschulstudium (in Humanmedizin oder im Bereich Life Sciences)\n Managementerfahrung\n Mehrjährige, praktische Erfahrung in der Durchführung klinischer Studien\n Erfahrung im klinischen Monitoring und Eventmanagement von Vorteil\n Erfahrung im Qualitätsmanagement\n Auditerfahrung, idealerweise FDA-Auditerfahrung\n Fort- und Weiterbildungen im Bereich der klinischen Forschung (z.B. GCP, GMP, GLP, etc.)\n Nachweisliche Qualifikationen im Bereich der Betriebswirtschaftslehre\n Berufserfahrung im universitären Bereich bzw. am LKH - Universitätsklinikums Graz\n Sehr gute EDV-Kenntnisse in den MS-Office-Programmen\n Erfahrung mit Datenbanken und SAP\n Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift\nPersönliche Anforderungen:\n Hohe Gestaltungsmotivation, Eigeninitiative und Selbstständigkeit\n Absolute Serviceorientierung, Kontaktfreudigkeit und Präsentationskompetenzen\n Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und hohe Einsatzbereitschaft\n Organisationstalent und Teamfähigkeit\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 2.562,-- brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Dr. Christian Gülly, Leiter der OE für Forschungsinfrastruktur und des\nZentrums für Medizinische Grundlagenforschung (ZMF), gerne zur Verfügung. Kontakt:\nchristian.guelly@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-73001.\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 19.06.2013, StJ 2012/13, 19. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 2245,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "29",
"published": "2010-08-04T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2245&pDocNr=28521&pOrgNr=1"
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"index": 0,
"text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.medunigraz.at/mitteilungsblatt\n Studienjahr 2009/2010 Ausgegeben am 04.08.2010 29. Stück\n196. Verodnung des Rektorats über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung\n197. Geschäftsordnung des Senates der Medizinischen Universität Graz\n198. Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin - Berichtigung\n199. Ausschreibung von Stellen\n 199.1 Freie Stelle einer/eines UniversitätsprofessorIn für Allgemeine Radiologie an der Universitätsklinik für Radiologie –\n Klinische Abteilung für Allgemeine Radiologische Diagnostik (zukünftig: Klinische Abteilung für Allgemeine Radiologie)\n 199.2 Freie Stelle einer/eines UniversitätsprofessorIn für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie an der Klinischen\n Abteilung für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie der Universitätsklinik für Chirurgie\n 199.3 Freie Stelle einer/eines UniversitätsprofessorIn gemäß § 99 Abs 1 UG für medizinische Mikrobiologie mit besonderer\n Berücksichtigung des Bewegungsapparates an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie\n 199.4 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n 199.5 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n196.\nVerordnung des Rektorats über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner Sitzung am\n26.07.2010 folgende Verordnung beschlossen hat:\n Verordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Graz\n über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung\n gemäß § 64a Universitätsgesetz (UG), BGBl. I Nr. 120/2002 idF BGBl. I Nr.81/2009\n§ 1 Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung\nVoraussetzungen für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung:\n1. vollendetes 20. Lebensjahr\n2. Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates des europäischen Wirtschaftsraumes\n3. eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche\noder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium\n§ 2 Zulassungsverfahren\n(1) Der Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist schriftlich an das Rektorat bzw. in\ndiesem Fall an die Vizerektorin/den Vizerektor für Studium und Lehre (im Folgenden kurz als\nVizerektorin/Vizerektor bezeichnet) zu richten und in der Organisationseinheit für Studium und Lehre,\nBereich Studium und Prüfung, Abteilung Studium einzubringen. Gem.\n§ 64a Abs 3 UG sind unter anderem eine Darstellung des Lebenslaufes, die insbesondere auf die\nVorbildung eingeht, und eine schriftliche Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers über allfällige erfolglose\nVersuche, die Studienberechtigungsprüfung abzulegen, jedenfalls vorzulegen.\n(2) Die Referentin/Der Referent hat bei Vorliegen der übrigen Zulassungsvoraussetzungen der\nVizerektorin/dem Vizerektor die Zulassung vorzuschlagen, wenn sie/er die Voraussetzungen von § 1 Z 3\nals erwiesen erachtet.\nFalls keine ausreichende Vorbildung für das angestrebte Studium vorliegt, kann die Referentin/der Referent\nder Bewerberin/dem Bewerber Auflagen zur Erbringung entsprechender Nachweise ( zB Absolvierung von\nKursen der Erwachsenenbildung, Studium einführender Fachliteratur, Prüfung über eine einführende\nLehrveranstaltung an der Universität, Nachweis eines Praktikums u.a. ) erteilen.\n__________________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 18. August 2010\nRedaktionsschluss: Mittwoch, 11.08.2010\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@medunigraz.at"
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"bulletin": {
"id": 1925,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "17",
"published": "2010-03-17T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1925&pDocNr=24468&pOrgNr=1"
},
"index": 6,
"text": "-7-\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Peter Wolf, supplierender Leiter der Klinischen Abteilung für\nallgemeine Dermatologie an der Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie, gerne zur Ver-\nfügung. Kontakt: peter.wolf@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-80315.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W142 ex 2009/10 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n07. April 2010. www.medunigraz.at/stellen\n 2 UniversitätsassistentInnen\n am Institut für Gerichtliche Medizin, Teilzeit: je 20 Wochenstunden,\n befristet auf die Dauer des Karenzurlaubes\nKernaufgaben:\n¾ Fortsetzung der wissenschaftlichen Tätigkeit im DNA-Labor, speziell Einzelzellanalyse zur Detektierung\n von Mischspurenmaterial (z.B. Vaginalabstrich nach Vergewaltigung)\n¾ Etablierung von bislang noch nicht standardmäßig beschriebenen Methoden in Synergie mit klinischen\n Bereichen wie nicht-invasiver Pränataldiagnostik (fötale Zellen aus maternalem Blut) und\n Tumordiagnostik (zirkulierende Tumorzellen)\nFachliche/persönliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Doktoratsstudium in Biochemie, Molekularbiologie oder anderen relevanten Fach-\n gebieten oder eine dem Doktorat gleichzuhaltende wissenschaftliche Qualifikation\n¾ Spezialisierung erwünscht im Bereich Molekularbiologie/DNA, speziell PCR-Identifizierung, RNA-\n Analytik sowie praktische Erfahrung mit derartigen Untersuchungsmethoden\n¾ Wissenschaftliche Kompetenz im Bereich des Aufgabengebietes wie oben (Nachweis bisheriger\n Forschungstätigkeit)\n¾ EDV-Kenntnisse, Englisch\n¾ Bereitschaft zur Zusammenarbeit (Teamorientierung) mit klinischen Abteilungen wie Geburtshilfe,\n Pathologie, Chirurgie oder außeruniversitären Einrichtungen\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. E. Peter Leinzinger, Vorstand des Institutes für Gerichtliche\nMedizin, gerne zur Verfügung. Kontakt: eduard.leinzinger@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/380-4343.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W143 ex 2009/10 bevorzugt via e-\nMail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n07. April 2010. www.medunigraz.at/stellen\n Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n an der Universitätsklinik für Chirurgie, Klinische Abteilung für Plastische, Ästhetische\n und Rekonstruktive Chirurgie, zu besetzen ab 12. April 2010,\n befristet auf die Dauer des Karenzurlaubes\nKernaufgaben:\n¾ PatientInnenbetreuung (Station, Ambulanz)\n¾ Tätigkeit im OP (OP-Assistenz)\n¾ Übernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n¾ Praktische und wissenschaftliche Vorerfahrung in Chirurgie, Plastische Chirurgie\n¾ Abgeschlossener Turnus\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 17.03.2010, StJ 2009/10, 17.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 401,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "35",
"published": "2007-09-19T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=401&pDocNr=5961&pOrgNr=1"
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"index": 2,
"text": "-3-\n180.\n1. Verlängerung der Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs. 4 und Abs. 5, § 4 KA-AZG der\nnach UG 2002 ab 1.1.2004 aufgenommenen und als Ärzte und Ärztinnen oder Zahnärzte und Zahnärz-\ntinnen im Klinischen Bereich der Medizinischen Universität Graz verwendeten Arbeitnehmerinnen und\nArbeitnehmer\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt die zwischen der Medizinischen Universi-\ntät Graz bzw. dem Amt der Medizinischen Universität Graz, vertreten durch den Rektor, einerseits und\ndem Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal bzw. dem zuständigen Dienststellenausschuss an der\nMedizinischen Universität Graz, vertreten durch den Vorsitzenden, andererseits im Einvernehmen mit den\nVertretern der im Klinischen Bereich der Medizinischen Universität Graz tätigen Ärztinnen und Ärzte bzw.\nZahnärztinnen und Zahnärzte (§ 34 UG 2002, § 3 Abs. 3 KA-AZG) bekannt:\n 1. Verlängerung der Betriebsvereinbarung\nzur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs. 4 und Abs. 5, § 4 KA-AZG der nach UG 2002 ab 1.1.2004 aufgenomme-\nnen und als Ärzte und Ärztinnen oder Zahnärzte und Zahnärztinnen im Klinischen Bereich der Medizini-\nschen Universität Graz verwendeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer\nAbgeschlossen zwischen der Medizinischen Universität Graz bzw. dem Amt der Medizinischen Universität\nGraz, vertreten durch den Rektor, einerseits und dem Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal bzw.\ndem zuständigen Dienststellenausschuss an der Medizinischen Universität Graz, vertreten durch den Vor-\nsitzenden, andererseits im Einvernehmen mit den Vertretern der im Klinischen Bereich der Medizinischen\nUniversität Graz tätigen Ärztinnen und Ärzte bzw. Zahnärztinnen und Zahnärzte (§ 34 UG 2002, § 3 Abs.\n3 KA-AZG).\nDie „Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs. 4 und Abs. 5, § 4 KA-AZG der nach UG 2002\nab 1.1.2004 aufgenommenen und als Ärzte und Ärztinnen oder Zahnärzte und Zahnärztinnen im Klini-\nschen Bereich der Medizinischen Universität Graz verwendeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“\nwird einvernehmlich bis Inkrafttreten eines Kollektivvertrages für Universitäten, längstens jedoch bis\n31.12.2009 verlängert.\n Für den Betriebsrat für das wissenschaftliche Per- Für die Medizinische Universität Graz bzw. für\n sonal bzw. für den zuständigen Dienststellenaus- das Amt der Medizinischen Universität Graz:\n schuss:\n Ass. Prof. Dr. Gerhard Schuhmann eh. Univ.Prof. DDr. Gerhard Franz Walter eh.\n Vorsitzender des Betriebsrates für das Rektor der Medizinischen Universität Graz/\n wissenschaftliche Personal Leiter des Amtes der Medizinischen\n Universität Graz\n Die Ärztevertreter gemäß § 34 UG 2002\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Axel Haberlik eh. Ao.Univ.-Prof. Dr. Andrä Wasler eh.\n Ass.-Prof. Dr. Gerhard Schuhmann eh. Ass.-Prof. Dr. Martin Vicenzi eh.\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Fruhwald eh.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 19.09.2007, 35. Stk."
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{
"bulletin": {
"id": 154,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "16",
"published": "2007-02-07T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=154&pDocNr=4970&pOrgNr=1"
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"index": 39,
"text": "- 40 -\n74.\nRichtlinien des Senates: Richtlinie virtuelle Lehre\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Rudolf O. BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Senat\nder Medizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 24.01.2007 gemäß § 25 Abs. 1 Z 15 UG 2002\nidgF aufgrund des Beschlusses der Studienkommission Humanmedizin vom 16.01.2007 nachfolgende\nRichtlinie beschlossen hat:\n Richtlinie virtuelle Lehre\n1. Rahmenbedingungen\nBei der Bereitstellung von Unterlagen im VMC werden drei Stufen unterschieden:\n 1.1. Grundsätzliche Informationen, die jedes Modul enthalten soll\n 1.1.1. Stichwortliste\n 1.1.2. Lehrbuchempfehlung\n 1.1.3. 5 Musterprüfungsfragen\n 1.1.4. Vollständige Strukturierung in Themen und Lerneinheiten\n 1.2. Elektronische Lernunterlagen zusätzlich zum Präsenzunterricht (Anreicherungs-Konzept) zu den\n einzelnen Lerneinheiten: Dies ist eine freiwillige Leistung von Lehrenden, wenn sie solche\n Unterlagen als zweckmäßige Unterstützung ihres Unterrichts erachten. Dafür gibt es keine\n verpflichtenden Vorgaben.\n 1.3. Partieller Ersatz von Präsenzlehre durch virtuelle Lerneinheiten (Blended Learning-Konzept): Dies\n kann auf Wunsch von Lehrenden ermöglicht werden. Für den Fall des Ersatzes von Präsenzlehre\n durch virtuelle Lerneinheiten sind allerdings gewisse Richtlinien und Vorgangsweisen einzuhalten,\n die in dieser Richtlinie definiert sind. Somit bezieht sich diese Richtlinie ausschließlich auf die\n Situation, dass eine Lehrperson statt Präsenzlehre abzuhalten eine virtuelle Lerneinheit gestalten\n möchte.\n2. Anforderungen für die virtuelle Gestaltung\n 2.1. auf Lerneinheitenebene\n 2.1.1. Die Lerneinheit ist mit dem Vermerk „virtuell“ im Titel eindeutig gekennzeichnet.\n 2.1.2. Verpflichtend zu absolvierende Lernobjekte sind mit dem Vermerk „Pflicht“ eindeutig\n gekennzeichnet.\n 2.1.3. Das einmalige Durchmachen der Lernobjekte ist innerhalb der für die Lerneinheit\n angegebenen Zeit möglich.\n 2.1.4. Die zentralen Lernziele werden in interaktiver bzw. in einer zur Selbstüberprüfung\n geeigneten Form präsentiert.\n 2.1.5. Die Lerneinheit enthält ausschließlich/gesamten Pflichtstoff – d.h. prüfungsrelevante\n Unterlagen. Darüber hinausgehende, weiterführende Informationen (Erweiterungsstoff) sind\n in den Anhang des Moduls in der Lerneinheit „Weiterführende Materialien“ zu platzieren.\n 2.2. auf Modulebene\n 2.2.1. Die Struktur des Moduls ist vollständig abgebildet.\n 2.2.2. Die unter 1.1. aufgeführten grundsätzlichen Informationen zum Modul sind bereit gestellt.\n 2.3. auf Lernobjektebene\n 2.3.1. Die Lernobjekte tragen einen aussagekräftigen Titel.\n 2.3.2. Die Lernziele werden dezidiert angegeben, vorzugsweise unter Bezug auf einen etablierten\n Gegenstandskatalog\n 2.3.3. Die Lernobjekte enthalten einen „Advance organizer“, der die Schlüsselbegriffe auflistet.\n 2.3.4. Die Lernobjekte enthalten interaktive Elemente bzw. interaktive Aufgabenstellungen.\n 2.3.5. Zu den Aufgabenstellungen wird Feedback gegeben.\n 2.3.6. Die Lernobjekte enthalten Medien (Bilder, Audio, Video oder Simulationen).\n 2.3.7. Von jedem Lernobjekt wird eine besonders für das Ausdrucken geeignete Version bereit\n gestellt (Ausnahme: interaktive Lernobjekte).\n 2.3.8. Die Lernobjekte sollen von sich aus selbsterklärend gestaltet sein.\n3. Sicherung\n 3.1. Die Lehrperson meldet die geplante virtuelle Abhaltung an die Abteilung VMC.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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{
"bulletin": {
"id": 303,
"academic_year": "2004/05",
"issue": "19",
"published": "2005-06-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=303&pDocNr=5410&pOrgNr=1"
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"index": 19,
"text": "- 20 -\nAufgrund des StudFG 1992, BGBl.Nr.305/1992 idF des Bundesgesetzes BGL I Nr. 75/2003, werden För-\nderungsstipendien der Medizinischen Universität Graz im selbstständigen Wirkungsbereich ausgeschrie-\nben.\nFörderungsstipendien dienen zur Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten\n(insbes. Diplomarbeiten und Dissertationen) von Studierenden.\nEs gelten die nachfolgenden Bedingungen:\n1. Vorlage einer Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit samt\n Kostenaufstellung und Finanzierungsplan.\n2. Vorlage mindestens eines Gutachtens eines im § 23 Abs. 1 lit.a UOG oder in § 19 Abs. 2 Z 1 UOG\n 1993 genannten Universitätslehrers oder eines Hochschulprofessors zur Kostenaufstellung und dar-\n über, ob der/die Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen auf die Vorschläge für die\n Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichen\n Erfolg durchzuführen.\n3. Die Einhaltung der Anspruchsdauer (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines\n weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 18 und 19 StudFG)\nBei der Auswahl der Stipendiaten wird neben dem Notendurchschnitt auch die Anzahl der Teildiplomprü-\nfungen berücksichtigt.\nAnträge auf Zuerkennung eines Förderstipendiums samt seiner Dokumentation der Voraussetzungen\nsind an den Studienrektor der Medizinischen Universität Graz, Mozartgasse 12, 2. Stock, 8010 Graz\nzu richten.\nEinreichtermin sind der 30. Juni 2005 für das Sommersemester 2005 und der 30. November 2005 für das\nWintersemester 2005/2006.\nEin Förderungsstipendium darf Euro 700,-- nicht unter- und Euro 3.600,-- nicht überschreiten.\nAuf die Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der oben genannten Bewerbungsvoraussetzungen kein\nRechtsanspruch. Die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung\nDie Stipendienempfänger sind verpflichtet, nach Abschluss der geförderten Arbeit einen Bericht über die\nwidmungsgemäße Verwendung vorzulegen. Beträchtliche Differenzen zwischen Kostenaufstellung und\nAbrechnung oder einer nicht zweckgebundenen Verwendung der Mittel zieht eine Rückforderung dersel-\nben nach sich. 25% des Förderungsstipendiums werden erst nach Vorlage des Berichts ausbezahlt.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n71.\nMitteilung über die Ausschreibung des Josef-Krainer-Förderungspreises für 2006\nDer Rektor, Herr O.Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, teilt mit, dass das Josef Krainer - Steirisches\nGedenkwerk folgenden Förderungspreis für 2006 ausschreibt:\n Ausschreibung des Josef-Krainer-Förderungspreises für 2006\nDas Josef Krainer - Steirische Gedenkwerk schreibt in Erinnerung an das Wirken des großen steirischen\nLandeshauptmanns von 1948 bis 1971 zur Würdigung hervorragender Leistungen junger Nachwuchswis-\nsenschafter den „Josef-Krainer-Förderungspreis 2006“ aus.\nDer Preis wird jährlich um den 19. März, den Steirischen Landesfeiertag, in feierlichem Rahmen über-\nreicht. Die Dotation beträgt 2.000 €.\nDer Förderungspreis stellt für junge Nachwuchswissenschafter eine erste Anerkennung ihrer Leistungen\ndar und ermutigt zu weiterer Arbeit auf wissenschaftlichem Gebiet.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 5089,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "30",
"published": "2015-09-02T00:00:00+02:00",
"teaser": "Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5089&pDocNr=394889&pOrgNr=1"
},
"index": 1,
"text": "Fachliche Anforderungen:\n\n> Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n\n>» Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\nKlinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n\n>» Kenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz auf dem Fachgebiet der\nHämatologie und Stammzelltransplantation von Vorteil\n\n> EDV-Kenntnisse\n\n> Gute Englisch-Kenntnisse\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n>» Selbstständiges Arbeiten\n\n> Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n» Teamorientierung\n\nAuf Grund der neuen Bestimmungen der Arztinnen-/Arzte-Ausbildungsordnung 2015 (AAO 2015) bzw. des\nArztegesetzes 1998 möchten wir darauf hinweisen, dass eine Aufnahme als Ärztin/Arzt in Ausbildung zum\nSonderfach und eine Ausbildung gemäß den Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006\nnur möglich ist, wenn bereits bis 31. Mai 2015 eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin\noder zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches begonnen wurde.\n\nEine Ausbildung nach der neuen Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 setzt eine Basisausbildung\nnach § 6 AAO 2015 iVm 8 6a Ärztegesetz 1998 voraus.\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines\neinschlägigen Doktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung gemäß\n8 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer unbefristeten\nwissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines assoziierten Professors\nverbunden.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof.\" Dr.” Hildegard Greinix, Leiterin der Klinischen Abteilung für\nHämatologie, gerne zur Verfügung. Kontakt: leitung.haematologie@klinikum-graz.at,\nTel.: +43/316/385-14086.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W263 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 23. September 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\nWiederholung der Ausschreibung vom 1.7.2015:\nÄrztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Radiologie,\nKlinische Abteilung für Neuroradiologie,\nfür die Dauer der Karenzierung\n\nKernaufgaben:\n\nBildgebende Diagnostik im Bereich der Neuroradiologie und der vaskulären Radiologie\nKlinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n\nMitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\nMitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n\nÜbernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n\nVVVVV\n\n \n\nMTBI. vom 02.09.2015, SU 2014/15, 30. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 944,
"academic_year": "2007/08",
"issue": "28",
"published": "2008-08-06T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=944&pDocNr=9663&pOrgNr=1"
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"index": 10,
"text": "- 11 -\n Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor\n für Allgemeinmedizin\nDie Aufnahme erfolgt unbefristet in Vollzeitbeschäftigung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis nach\nden Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 und des Angestelltengesetzes.\nMit der Professur ist die Leitung des Institutes für Allgemeinmedizin verbunden welches von der\nMedizinischen Universität Graz eingerichtet wird.\nBewerbungsvoraussetzungen:\n 1. Ein der Verwendung entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium in Humanmedizin\n 2. Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin\n 3. Habilitation in Allgemeinmedizin oder gleichzuhaltende herausragende wissenschaftliche\n Qualifikation in Forschung und Lehre auf diesem Gebiet\n 4. Didaktische Eignung und Erfahrung\n 5. Führungs- und Managementerfahrung\n 6. Erfahrung in Gender Mainstreaming\nAnforderungsprofil und Aufgabenbereich:\nDie Bewerberin/der Bewerber soll das Fach Allgemeinmedizin an der Medizinischen Universität Graz\nentwickeln. Sie/er wird dieses Fach in Lehre, Forschung und in der Krankenversorgung vertreten. Die\nBewerberin/der Bewerber soll deshalb mit der Arbeit in einer Allgemeinpraxis vertraut sein, über\nausgezeichnete didaktische Fähigkeiten verfügen und wissenschaftlich hervorragend ausgewiesen sein.\nVordringliche Forschungsthemen umfassen die Versorgungsforschung im Hinblick auf eine integrierte\nGesundheitsversorgung sowie die Grundlagenforschung zum allgemeinmedizinischen Arbeitsansatz\nangesichts von Multimorbidität und Multikausalität. Zur Erreichung dieser Ziele und einer entsprechenden\nGestaltung der Lehre wird die Bereitschaft erwartet in einer steirischen Allgemeinpraxis aktiv mitzuarbeiten.\nErwartet wird auch die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit.\nAllgemeines:\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in\nLeitungsfunktionen, an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind ausschließlich anhand der strukturierten Bewerbungsformulare der Medizinischen\nUniversität Graz, abrufbar unter der Adresse: http://www.meduni-graz.at/karriere/ mit den üblichen\nUnterlagen (Lebenslauf, Publikationsliste, Lehrtätigkeit, inhaltlich gegliedert entsprechend dem Formular\nfür Bewerbungen) elektronisch zu übermitteln und in einer Ausfertigung in Papierform bis zum 15.\nSeptember 2008 an den Rektor der Medizinischen Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz, zu\nrichten.\n UniversitätsprofessorIn für Dermatologie\n an der Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie –\n Klinische Abteilung für Allgemeine Dermatologie\nKernaufgaben:\n Internationale/r wissenschaftliche/r Vertreterin/Vertreter des Faches Dermatologie u.a. mit\n Schwerpunkten in den Bereichen Dermatologische Onkologie, Photodermatologie und\n Dermatopathologie\n Vorgesehene fachliche, organisatorische und wirtschaftliche Leitung der klinischen Abteilung nach\n höchsten Qualitätsmaßstäben sowie MitarbeiterInnenführung\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulausbildung in\n Humanmedizin\n Fachärztin/Facharzt für Dermatologie und Venerologie sowie mindestens 5 Jahre klinische\n Erfahrung in diesem Fachgebiet\n Habilitation oder gleichzuhaltende wissenschaftliche Qualifikation\n Auslandsaufenthalte inklusive wissenschaftlicher Tätigkeit\n Internationale facheinschlägige Kooperationen\n Mindestens 5 Jahre nationale und internationale Lehr- und Vortragstätigkeit\n Mindestens 5 Jahre Führungserfahrung an einer klinischen oder wissenschaftlichen Einrichtung\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 06.08.2008, StJ 2007/08, 28. Stk."
},
{
"bulletin": {
"id": 117,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "17",
"published": "2006-03-29T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=117&pDocNr=4895&pOrgNr=1"
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"index": 34,
"text": "35\n\u0001 Kooperationsvertrag zwischen Siemens und MUG betreffend Forschungsgerät 3 Tesla,\n Stiftungsprofessur, personelle Ausstattung und zukünftige Entwicklung.\nZukünftige Entwicklungen:\nDie MUG betrachtet die Durchführung von Industriekooperationen als eine signifikante Zukunftschance,\nwobei jedoch auch darauf geachtet werden muss, dass es zu keiner Überbetonung von\nUnternehmenskooperationen zu Ungunsten nicht-industrierelevanter Forschung und als Folge zu einem\nunangemessenen Verhältnis zwischen Grundlagen- und industrieorientierter Forschung oder reinen\nPrüfungstätigkeiten kommt. Basierend auf diesem Grundgedanken einer für die MUG adäquaten Balance\ninnerhalb des Kontinuums zwischen Grundlagen- und verwertungsorientierter Forschung strebt die MUG\neine Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Industrie, die dafür erforderliche gezielte Vermarktung\nbestehender koordinierter Forschungskompetenzen und Ressourcen sowie die Förderung von Spin-off-\nUnternehmen an. Folgende Maßnahmen sind – aufbauend auf den bereits eingerichteten Basis-Services –\nzur Erreichung dieser Ziele geplant:\n\u0001 Erweiterung des Serviceangebotes zur Unterstützung von Industriekooperationen, zB durch verstärkte\n Teilnahme an und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, Aufbau einer umfassenden\n Dokumentation der Industriekooperationen als Grundlage für weitere Aktivitäten etc.\n\u0001 Intensivierung der Forschungs-PR- und Vermarktungsaktivitäten, zB durch Produktion und Distribution\n von zusätzlichen spezifischen Werbematerialien, Weiterentwicklung des Messeauftritts, Pflege und\n kontinuierliche Erweiterung des diesbezüglichen Netzwerks etc.\n\u0001 Aufbau eines „Erfahrungspools“ für die Gründung und universitäre Unterstützung von Spin-off-\n Unternehmen: Da eine standardisierte Vorgehensweise angesichts der geringen „Fallzahl“ und der\n individuellen Gründungssituationen nicht sinnvoll ist, soll kontinuierlich ein Pool von Erfahrungen und\n möglichen Maßnahmen aufgebaut werden, um im Anlassfall ein maßgeschneidertes Maßnahmenpaket\n zusammen zu stellen.\n\u0001 Aktive Mitarbeit an der weiteren Entwicklung und an Umsetzungsmaßnahmen des Clusters\n Human.technology Styria GmbH\n\u0001 Realisierung des Zentrums für Wissen- und Technologietransfer (ZMF III) und Ansiedelung von\n Unternehmen und Spin-off-Betrieben im ZMF III (vgl. Kapitel 4.3.2.7).\n4.3.2.3 Fundraising\nIST-Stand:\nEin erster Sponsoring-Erfolg konnte mit der Implementierung des BA-CA Visiting Scientists Program\nverbucht werden, mit dem ein Mobilitätsprogramm der MUG aus Sponsormitteln der Bank Austria-\nCreditanstalt ermöglicht wird (siehe Kapitel 4.3.2.4).\nZukünftige Entwicklungen\nDas Ziel, neue Finanzierungsquellen durch Fundraising, Sponsoring, Stiftungen und ähnliches zu erschließen,\nbedingt eine strategische und professionelle Herangehensweise und gute und koordinierte Vorbereitung, mit\nder an der Medizinischen Universität Graz bereits begonnen wird.\n4.3.2.4 Internationalität und Mobilität\nIST-Stand:\nDie MUG hat für die systematische Internationalisierung der Forschung eine eigene spezifische\nInternationalisierungsstrategie entwickelt, die folgende übergeordnete Ziele definiert:\n\u0001 Systematische Positionierung der Universität durch Vernetzung in Europa und darüber hinaus\n\u0001 Entwicklung nachhaltiger Kooperationen\n\u0001 Nutzung der Internationalisierungsmöglichkeiten im Bereich der Forschungsfinanzierung\n\u0001 Mobilität von Forscherinnen und Forschern zur systematischen Steigerung der internationalen\n Vernetzung\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 17,
"academic_year": "2003/04",
"issue": "5",
"published": "2003-11-05T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=17&pDocNr=4676&pOrgNr=1"
},
"index": 5,
"text": "-6-\n 4. die Erledigung dringlicher Angelegenheiten;\n 5. das Ergebnis von Abstimmungen im Umlaufwege;\n 6. außenwirksame Aktivitäten der Kommission.\n 7. Mitteilungen von Behörden\n 8. Mitteilungen der KAGES\n 9. Mitteilungen des Rektorats\n 10. Mitteilungen der Rektorin/des Rektors\n(2) Jedes Mitglied einer Kommission ist berechtigt, von der/dem Vorsitzenden, den Vorsitzenden der\nArbeitsgruppen und den Mitgliedern der Kommission mit beratender Stimme während der Sitzung\nAuskünfte über die Geschäftsführung, über in Vorbereitung stehende Angelegenheiten und über voll-\nzogene Beschlüsse zu verlangen. Solche Anfragen sind möglichst sofort, spätestens aber nachweis-\nlich den Mitgliedern auf dem Postwege binnen 5 Werktagen schriftlich oder bei beidseitigem Einver-\nständnis per E-Mail zu beantworten.\n§ 11. Debatte\n(1) Zu jedem Tagesordnungspunkt wird von der/dem Vorsitzenden oder der-/demjenigen, die/der den\nTagesordnungspunkt beantragt hat, kurz Bericht erstattet. Ebenso sind jeweilige schriftliche Unterla-\ngen allen Mitgliedern gem. § 7 (7) zur Einsicht vorzulegen und zuzusenden.\n(2) Nach jedem Bericht und nach jedem Antrag eröffnet die/der Vorsitzende die Debatte.\n(3) Die Beratungen erfolgen in freier Aussprache. Die/der Vorsitzende erteilt den Mitgliedern der\nKommission das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Die/der Vorsitzende bzw. ihre/seine\nStellvertreterin/Stellvertreter oder die Schriftführerin/der Schriftführer führen eine der zeitlichen Rei-\nhenfolge der Wortmeldungen entsprechende Liste der Rednerinnen/Redner.\n(4) ”Ad-hoc”-Wortmeldungen dürfen nur kurze Tatsachenberichtigungen enthalten und sind von\nder/vom Vorsitzenden außerhalb der Liste der Rednerinnen/Redner sofort zuzulassen.\n(5) Bei Wortmeldungen ”zur Geschäftsordnung” ist nach Abschluss der laufenden Wortmeldung und\nauch während einer Abstimmung das Wort zur Geschäftsordnung zu erteilen. Solche Wortmeldungen\ndürfen sich nicht auf den Gegenstand des Tagesordnungspunktes selbst, sondern nur auf Verfahrens-\nfragen beziehen (§ 12 (8).\n(6) Die Kommission kann eine Beschränkung der Redezeit der Person und/oder der Zahl der Wort-\nmeldungen pro Person je Verhandlungsgegenstand mit Zweidrittelmehrheit beschließen.\n§ 12. Anträge\n(1) Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge zum Tagesordnungspunkt zu stellen.\n(2) Anträge zum Tagesordnungspunkt sind:\n 1. Hauptantrag (das ist der den Tagesordnungspunkt verlangende Antrag);\n 2. Abänderungsanträge sind als solche von der Antragstellerin oder vom Antragsteller zu\n bezeichnen und müssen den Hauptantrag im Sinn oder in der Formulierung abändern.\n 3. Zusatzanträge sind Ergänzungen oder Erweiterungen vorliegender Antrage und sind\n entsprechend zu bezeichnen\n 4. sonstige Anträge zum selben Tagesordnungspunkt gelten als weitere Hauptanträge\n 5. Anträge zum Verfahren.\n(3) Im Zweifelsfall entscheidet die Vorsitzende oder der Vorsitzende über die Qualifikation des Antra-\nges im Sinne (2) Z 1 - 4 sowie über dessen Zuordnung.\n(4) Bereits abgelehnte oder vertagte Anträge zum Tagesordnungspunkt dürfen in der selben Sitzung\nnicht mehr gestellt werden."
},
{
"bulletin": {
"id": 8151,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "42",
"published": "2020-07-29T00:00:00+02:00",
"teaser": "Satzung der Medizinischen Universität Graz",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8151&pDocNr=1036619&pOrgNr=1"
},
"index": 25,
"text": "26\n (5) Den Studienleistungen sind ECTS-Anrechnungspunkte im Sinne von § 54 (2) UG idgF zuzuteilen.\n (6) Im Curriculum eines Universitätslehrganges ist eine Höchststudiendauer vorzusehen, die mindes-\n tens die vorgesehene Studienzeit zuzüglich zwei Semester umfasst (§ 56 (5) UG idgF). Die Zulas-\n sung erlischt, wenn die oder der Studierende die im Curriculum eines Universitätslehrganges fest-\n gelegte Höchststudiendauer überschreitet (§ 71 (1) Z 6 UG idgF).\n§ 38. Änderungen der Curricula von Universitätslehrgängen\nÄnderungen von Curricula einzelner Universitätslehrgänge sind gemäß § 31 (1 und 2) der Satzung vorzuneh-\nmen.\n§ 39. Übergangsbestimmungen bei Änderung von Curricula der Universitätslehrgänge\n (1) Wird ein Curriculum eines Universitätslehrganges überarbeitet während Studierende diesen be-\n suchen, so können diese Studierenden den Universitätslehrgang in der Curriculum-Fassung des Zu-\n lassungszeitpunktes in der in diesem Curriculum vorgeschrieben Höchststudiendauer abschließen.\n Wird diese überschritten erlischt die Zulassung (§ 71 (1) Z 6 UG idgF).\n (2) Eine Zulassung zum Universitätslehrgang, dessen Curriculum in Revision ist, kann erst nach Be-\n schluss des geänderten und im Mitteilungsblatt veröffentlichten Curriculums erfolgen.\n§ 40. Kundmachung und Inkrafttreten der Curricla von Universitätslehrgängen sowie deren Änderungen\n (1) Das Curriculum ist nach Genehmigung durch den Senat gemäß § 20 (6) Z 6 UG idgF im Mitteilungs-\n blatt der Universität zu veröffentlichen.\n (2) Curricula von Universitätslehrgängen und deren Änderungen treten ab Veröffentlichung im Mit-\n teilungsblatt in Kraft.\nV. Abschnitt – Prüfungen\n§ 41. Allgemeine Bestimmungen für Prüfungen\nDer Studienerfolg wird durch die Beurteilung von Prüfungen und wissenschaftlichen Arbeiten (Bachelorarbeit,\nDiplomarbeit, Masterarbeit oder Dissertation) festgestellt (§ 72 (1) UG idgF).\n (1) Prüfungen dienen dem Nachweis des in einer Lehrveranstaltung erworbenen Wissens. Die Beur-\n teilung erfolgt nach § 72 (2) und (3) UG idgF.\n (2) Die Inhalte von Lehrveranstaltungen sowie die Beurteilungskriterien von Prüfungen sind entspre-\n chend den Curricula und den jeweils gültigen Lernzielkatalogen der Medizinischen Universität Graz\n zu Semesterbeginn festzulegen und zu veröffentlichen.\n (3) Mündliche Prüfungen sind gemäß § 79 (2) UG idgF öffentlich abzuhalten. Sind keine Zuhörerinnen/\n Zuhörer anwesend, ist von der Prüferin/dem Prüfer eine Zuhörerin/ein Zuhörer beizuziehen.\n (4) Schriftliche Prüfungen sind Prüfungen, bei denen die Prüfungsfragen schriftlich zu beantworten\n sind.\n (5) Kommissionelle Prüfungen sind mündliche Prüfungen einer Lehrveranstaltung, die vor einer Prü-\n fungskommission abgehalten werden. Die Prüfungskommission wird von der Dekanin/dem Dekan\n für studienrechtliche Angelegenheiten bestellt. Bei der kommissionellen Prüfung sind die Bestim-\n mungen des § 79 (2) UG idgF zu beachten.\n (6) Gesamtprüfungen sind Prüfungen, die in einem Prüfungsvorgang zu absolvieren sind und dem\n Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten aus mehr als einer Lehrveranstaltung dienen. Diese sind\n in den Curricula auszuweisen.\n Satzung Medizinische Universität Graz | Stand: MTBl. vom 29.07.2020 | 24"
},
{
"bulletin": {
"id": 9034,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "38",
"published": "2021-06-02T00:00:00+02:00",
"teaser": "Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=9034&pDocNr=1143019&pOrgNr=1"
},
"index": 22,
"text": "23\n Tenure Track Professur für Kieferorthopädie\n Klinische Abteilung für Orale Chirurgie und Kieferorthopädie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf 6 Jahre\nWir suchen eine*n exzellente*n Zahnärztin*Zahnarzt/Fachärztin*Facharzt für Zahn-,\nMund- und Kieferheilkunde mit postgradueller Spezialisierung für Kieferorthopädie/\nFachzahnärztin*Fachzahnarzt für Kieferorthopädie und Wissenschafter*in mit hohem Potential, um die\ninternational anerkannte Wissenschafts- und Forschungsagenda für Kieferorthopädie auszubauen.\nDie*Der zukünftige Stelleninhaber*in soll ausgewiesene*r Expertin*Experte für Kieferorthopädie sein und\ndiesen Bereich in Forschung, Lehre und Patient*innenbetreuung vertreten.\nDie Klinische Abteilung für Orale Chirurgie und Kieferorthopädie an der Universitätsklinik für Zahnmedizin\nund Mundgesundheit verfolgt für ihre Patient*innen ein gesamtheitliches Versorgungskonzept nach dem\nbiopsychosozialen Modell. Die*Der zukünftige Stelleninhaber*in soll eine hohe Bereitschaft zur\nübergreifenden, interdisziplinären und zur interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen\nFachrichtungen, sowie zu Berufsgruppen der Zahnärztlichen Assistent*innen, Pflege und\nmedizinisch-technischen Dienste mitbringen.\nDie Besetzung erfolgt zunächst befristet auf 6 Jahre mit Qualifizierungsvereinbarung (Tenure Track\nProfessur gemäß § 99 Abs. 5 und 6 Universitätsgesetz). Karriereziel ist die Überleitung in ein\nArbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierte*r Professor*in. Bei herausragenden und\naußergewöhnlichen Leistungen kann eine Evaluierung der Qualifizierungsvereinbarung auf schnellstem\nWeg erfolgen.\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Innovative Weiterentwicklung der Forschung im Bereich Kieferorthopädie\n Leitung von Forschungsprojekten und Einwerbung von (peer-review) Drittmitteln im Bereich\n Kieferorthopädie\n Stärkung der Grundlagenforschung und Ausbau klinischer Forschung\n Forcierung von nationalen & internationalen Kooperationen in Lehre, Ausbildung und Forschung\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums Zahnmedizin,\n Humanmedizin und im Rahmen von Dissertationen\n Mitarbeit in der postgraduellen Ausbildung (NEBEOP / Fachzahnarztausbildung)\n Nachhaltige Sicherstellung der kieferorthopädischen Versorgung von schweren Zahn- und\n Kieferfehlstellungen inkl. syndromaler Fehlentwicklungen in Zusammenarbeit mit\n entsprechenden zahn-/medizinischen Fachbereichen\n Mittelfristig ist die Übernahme der fachlichen Leitung der Unit für Kieferorthopädie vorgesehen\n Weiterentwicklung 3D basierter Diagnostik und digitaler Therapieplanung\nFür diese Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin mit facheinschlägigem Doktorat oder\n abgeschlossene fachärztliche Ausbildung für Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde\n Befugnis zur selbstständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes als Zahnärztin*Zahnarzt oder\n Fachärztin*Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder eine gleichwertige ausländische\n Befugnis\n Abgeschlossene Weiterbildung zur Fachzahnärztin*zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder\n äquivalente Weiterbildung (inkl. selbstständiger Patient*innenbetreuung)\n Klinische Erfahrung in der Therapie mit bukkalen festsitzenden kieferorthopädischen Apparaturen\n Kompetenz in 3D Diagnostik und Scanverfahren\n MTBl. vom 02.06.2021, StJ 2020/21, 38. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 5670,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "29",
"published": "2016-07-06T00:00:00+02:00",
"teaser": "Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter und 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Vorstandes einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Forschungseinheit: Errichtung einer Forschungseinheit und Bestellung des Leiters; Widerruf der Vollmacht von Frau Irmgard ROMIRER; Widerruf der Vollmacht von Frau Mag.a Dr.in Daniela TRUMLER; Widerruf der Vollmacht von Frau Sabine SUPPAN; Widerruf der/des bestellten Leiterin/Leiters; Leitungen: Bestellung zur/zum Leiterin/Leiter sowie 1. Stellvertreterin/Stellvertreter und 2. Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Leiterin/Leiters einer Organisationseinheit im nichtwissenschaftlichen Bereich; Widerruf der SubgliederungVollmacht für Frau Mag.a Gudrun POSCH-FRISEE MA; Vollmacht für Frau Mag.a Susanne GLATZ; Vollmacht für Herrn Mag. Dr. Maximilian HOTTER; Vollmacht für Frau Irmgard ROMIRER; Vollmacht für Frau Sabine SUPPAN; Satzung: Satzungsteil Studienrecht - Änderungen; Ausschreibung von Förderstipendien für das Kalenderjahr 2016 an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Medizinischen Universität Graz für das Studienjahr 2015/16; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5670&pDocNr=515307&pOrgNr=1"
},
"index": 14,
"text": "- 15 -\n(7) Sämtliche Unterlagen sind mit den vorgeschriebenen Beglaubigungen zu versehen und im Original oder\nsofern nicht ausdrücklich das Original gefordert wird in gerichtlich oder notariell beglaubigter Abschrift und\n bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind unter Beischluss einer mit\ndem Original fix verbundenen Urkunde durch eine gerichtlich beeidigte Übersetzerin oder einen gerichtlich\nbeeidigten Übersetzer vorzulegen. Für die Abgabe aller Unterlagen sind zusätzlich beglaubigte Fotokopien\nanzufertigen.\n(8) Von der Vorlage einer Übersetzung der wissenschaftlichen Arbeit(en) kann abgesehen werden, wenn die\nWissenschaftlichkeit der Arbeit(en) auch ohne Übersetzung festgestellt werden kann.\n(9) Die Studienrektorin/Der Studienrektor ist berechtigt, die Verpflichtung zur Vorlage einzelner Unterlagen\nnachzusehen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass deren Beibringung innerhalb einer angemessenen Frist un-\nmöglich oder mit übergroßen Schwierigkeiten verbunden ist, und die vorgelegten Unterlagen für eine Ent-\nscheidung ausreichen.\n§ 48 Ermittlungsverfahren\n(1) Die Studienrektorin/Der Studienrektor hat zu prüfen, ob das ausländische Studium so aufgebaut war, dass\nes mit dem im Antrag genannten inländischen Studium in Bezug auf das Ergebnis der Gesamtausbildung ver-\ngleichbar und die Regelstudienzeit des Studiums nicht kürzer als 80% der Regelstudienzeit des entsprechenden\ninländischen Studiums an der Medizinischen Universität Graz ist.\n§ 49 Österreichweit akkordiertes Nostrifizierungsverfahren für Studien der Humanmedizin\n(1) Eine grundsätzliche Vergleichbarkeit ist insbesondere gegeben, wenn im Studium Lehrinhalte in entspre-\nchendem Umfang aus folgenden Fachbereichen vorhanden sind:\n Innere Medizin\n Kinder- und Jugendheilkunde\n Neurologie\n Chirurgie\n Gynäkologie\n Dermatologie\n Hals-Nasen-Ohrenkrankheiten\n Psychiatrie\n Augenheilkunde\n Notfall- und Intensivmedizin\n(2) Auf Grund der durchgeführten Prüfung der vorgelegten Unterlagen kann die Studienrektorin/der Studien-\nrektor\n 1.) den Nostrifizierungsantrag abweisen, wenn festgestellt wurde, dass eine Vergleichbarkeit im Hinblick\n auf das Gesamtergebnis der Ausbildung auch nicht durch die Vorschreibung von Auflagen erreicht\n werden kann,\n 2.) ohne weitere Prüfung einen Nostrifizierungsbescheid unter Vorschreibung der jedenfalls abzulegen-\n den Prüfungen aus den Fachbereichen Rezeptierkunde und Gerichtliche Medizin ausstellen oder\n 3.) feststellen, dass zur inhaltlichen Prüfung ein schriftlicher und gegebenfalls praktischer Stichprobentest\n notwendig ist. Aufgrund des Testergebnisses und der vorgelegten Unterlagen kann der Nostrifizie-\n rungswerberin oder dem Nostrifizierungswerber als Auflage die Ablegung von Prüfungen und allen-\n falls auch die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit innerhalb einer angemessenen, im Bescheid\n festzulegenden, Frist aufgetragen werden.\n(3) Der Stichprobentest erfolgt schriftlich über folgende Fachbereiche:\n Innere Medizin\n Kinder- und Jugendheilkunde\n Neurologie\n Chirurgie\n Gynäkologie\n Dermatologie\n Hals-Nasen-Ohrenkrankheiten\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 06.07.2016, StJ 2015/16, 29. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 5009,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "26",
"published": "2015-07-01T00:00:00+02:00",
"teaser": "Leitungsbestellungen einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungsbestellungen einer Klinischen Abteilung; Einsetzung von Berufungskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5009&pDocNr=372357&pOrgNr=1"
},
"index": 15,
"text": "146.4 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit für Per-\nsonalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-\neinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitätsperso-\nnal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifi-\nkation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende\nGründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n\n4) Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n\nAbteilungssekretärin / Abteilungssekretär\n(Verwendungsgruppe IIB)\nan der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin,\nKlinische Abteilung für Herz-, Thorax-, Gefäßchirurgische Anästhesiologie und Intensivmedizin\n\nKernaufgaben:\n\n>» Administrative Unterstützung der Abteilungsleitung\n\n» Leitung des Abteilungssekretariates (Korrespondenz, Terminkoordination,\nAblageverwaltung, Erstellen von Präsentationen, Literaturrecherche, etc.) selbstständig und\nauf Weisung der Abteilungsleitung\n\n» Organisation von Veranstaltungen der Abteilung\n\n> Budgetverantwortung in SAP\n\nFachliche Anforderungen:\n\n>» Matura (bevorzugt HAK-Matura) oder gleichwertige abgeschlossene kaufmännische Ausbildung\n» Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift\n\n> Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS-Office-Paket)\n\n» Kenntnisse des universitären Umfeldes von Vorteil\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n> Sehr gute kommunikative, organisatorische und administrative Fähigkeiten, auch in\nenglischsprachigem Kontext\n\n>» Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n\n> Hohe soziale Kompetenz auch in Stresssituationen\n\n> Teamfähigkeit\n\nDiese Position wird nach dem ein kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 1.779,90 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Toller, Leiter der Klinischen Abteilung für\nHerz-, Thorax-Gefäßchirurgische Anästhesiologie und Intensivmedizin, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nmartina.musil@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-13027.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A243 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 22. Juli 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\n \n\nMTBI. vom 01.07.2015, SU 2014/15, 26. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 4990,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "25.b",
"published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
"teaser": "7. Sondernummer; Studienplan f. das Bachelorstudium Pflegewissenschaft; Studienplan f. das Doktorratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der MUG; Studienplan f. das PhD-Studium; Richtlinie f. die Erstellung einer Dissertation f. die Doktoratsstudien an der MUG; Studienplan ULG Sonderausbildung in der Pflege bei Nierenersatztherapie; Studienplan ULG Sonderausbildung in der Kinderintensivpflege",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4990&pDocNr=371718&pOrgNr=1"
},
"index": 58,
"text": "-59-\n\nRichtlinie für die Erstellung einer Dissertation\n\ntechnische Beiträge, etwa wenn histologische Schnitte im Routinebetrieb angefertigt\nworden sind, oder wenn Protokolle und Reagenzien von Dritten zur Verfügung gestellt\nwurden, müssen angeführt werden. Wenn Laborarbeiten in anderen Forschungsstätten\nals jener der Betreuerin/des Betreuers durchgeführt wurden, etwa im Rahmen eines\nAuslandsaufenthaltes, muss dieser Umstand erwähnt werden.\n\nDie Urheberrechte Dritter sind in der Dissertation auch bei richtiger Zitierung der Quelle\nzu wahren. Die Verwendung beispielweise von Abbildungen aus anderen Quellen ist\nnur nach vorheriger Genehmigung durch den Copyright-Inhaber (meistens den Verlag)\nzulässig, und das Vorhandensein der Genehmigung muss zusammen mit der Quelle\nangeführt werden. Das gilt auch, wenn die Abbildung überarbeitet wird. In diesem Fall\nmuss auch darauf hingewiesen werden, dass das Original modifiziert wurde, und die\nModifikation muss von der Autorin/dem Autor genehmigt worden sein. Es ist auch hier\nabzuwägen, ob solche Großzitate für die Dissertation sinnvoll sind, da durch sie die\nOriginalität der Arbeit in Frage gestellt werden könnte.\n\nDie Urheberrechte der Verlage und der Mitautoren/innen sind auch dann zu\nberücksichtigen, wenn Resultate, Textteile oder Abbildungen aus eigenen\nVeröffentlichungen in die Dissertation übernommen werden. Auch in diesem Fall ist die\nGenehmigung durch den Copyright-Inhaber einzuholen. Es ist dabei zu bedenken, dass\nauch bei einem sogenannten Open-Access-Artikel das Copyright beim Journal liegt und\ngesondert eingeholt werden muss. Um einem etwaigen Autoplagiatsvorwurf\nvorzubeugen, sollte in der Veröffentlichung darauf hingewiesen werden, dass die\nResultate auch Teil einer Dissertation sein werden, ebenso wie in der Dissertation die\nVeröffentlichung zitiert werden muss. Falls zutreffend, sollte in der Dissertation darauf\nhingewiesen werden, dass die veröffentlichte Arbeit gänzlich oder teilweise identisch\nreproduziert wird. Das Einbinden der Veröffentlichung in die Dissertation, etwa im\nAnhang als PDF, ist zwar sinnvoll, darf aber ebenfalls nur nach ausdrücklicher\nZustimmung des Verlages erfolgen. Die Mitautoren/innen dieser Publikationen müssen\nspeziell der Wiedergabe von Daten und Abbildungen in der Dissertation zustimmen, für\ndie sie im Detail urheberrechtlich verantwortlich sind, und ihre Beiträge müssen\nentsprechend kenntlich gemacht werden. Textteile und Abbildungen, die durch das\nZusammenwirken mehrerer Autoren entstanden sind, sollten in der Dissertation nicht\n\nverwendet, sondern durch die Kandidatin/den Kandidaten neu ausgestaltet werden.\n\nBeschlüsse: 4.0. Sitzung der Stuko Dokstudien am 10.6.2015 u. 7.0. Sitzung des Senats am 24.6.2015 Seite 6 von 11\n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
}
]
}