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"bulletin": {
"id": 8131,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "41",
"published": "2020-07-22T00:00:00+02:00",
"teaser": "Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
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"index": 13,
"text": "14\n Chemotechniker/in\n Kennung A-ZMF-2020-000740\n Abteilung Zentrum für Medizinische Forschung\n Beschäftigungsausmaß 50%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Umsetzung der routinemäßigen Instandhaltungsmaßnahmen bei allgemeinen Laborgeräten inkl.\n Dokumentation\n Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen (inkl. Reinigungsarbeiten) an Laborflächen sowie\n in Speziallaborbereichen laut Arbeitsplan\n Planung und Koordination von Wartungsarbeiten an Laborgeräten und technischen Anlagen durch\n Externe\n Mitarbeit im Radionuklidlaborbereich als „weitere mit dem Strahlenschutz beauftragte Person\"\n Management der Flüssigstickstoff- und -80°C Ultratiefkühl-Lagerstätten am ZMF und\n Unterweisung der NutzerInnen\n Erfassen von Störmeldungen sowie Koordination bzw. Nachverfolgung der Schadensbehebung\n Sicherheitsvertrauensperson\n Ersthelferin/Ersthelfer am ZMF\n Mitarbeit beim Versand/Verpacken von Gefahrgut\n Regelmäßiges Heißwasserspülen laut Hygieneplan\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n abgeschlossene Ausbildung als CTA oder Chemotechnikerin (z.B. HTL mit Matura) oder\n abgeschlossenes Chemiestudium auf Bachelorniveau\n Erfahrung im Bereich Reinigung und Desinfektion im Labor- bzw. medizinischen Umfeld sowie im\n Umgang und der Entsorgung von Labor- bzw. Chemikalienabfall\n Erfahrung im Umgang mit Flüssigstickstoff sowie mit der Kontaminationsüberwachung und\n anderen Aufgaben im Radionuklidbereich\n Erfahrung mit der Sterilisation von Laborgebrauchsmaterial sowie der Überprüfung von\n Augen- und Laborduschen\n Erfahrung mit der Sterilisation und Entsorgung von Flüssig- und Festabfall aus der Zellkultur\n Gute Englischkenntnisse (Sprachniveau B1/B2)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Mehrjährige Laborerfahrung im Forschungsbetrieb\n Positiv abgelegte IATA Verpacker-(PK-2) oder Versenderschulung (PK-1)\n Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson\n Absolvierter Strahlenschutzkurs\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise und Organisationsgeschick\n Hohe Dienstleistungs- und KundInnenorientierung sowie kommunikative Kompetenz\n Hohe Belastbarkeit und Durchsetzungsstärke\n Teamorientierung sowie Lernbereitschaft\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Bruttomindestgehalt (Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.116,60 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/human-resources/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist\nendet am 13. August 2020.\n MTBl. vom 22.07.2020, StJ 2019/20, 41. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 8613,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "16",
"published": "2020-12-23T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur Vorstand*Vorständin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur supplierenden Vorständin einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur supplierenden Leiter*in einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber makroskopische und klinische Anatomie; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Lehrstuhlinhaber für Physiologie; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter des Diagnostik- und Forschungsinstitutes für Gerichtliche Medizin; Leitungen: Bestellung zum*zur Leiter*in einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen; Satzungsänderung: Satzungsteil Frauenförderungsplan; Einteilung des Studienjahres 2021/22; Satzungsänderung: Satzungsteil Studienrecht; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2022-2027; Einsetzung einer Berufungskommission; Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs. 4, § 4 KA-AZG für die an der Medizinischen Universität Graz als Ärztinnen und Ärzte oder Zahnärztinnen und Zahnärzte beschäftigten Mitarbeiter*innen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8613&pDocNr=1092414&pOrgNr=1"
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"index": 86,
"text": "87\n Ausschreibungen. (siehe hierzu auch Kapitel Forschung, Vision 5). (LV 2022-2024,\n zusätzlicher Ressourcenbedarf)\n Das ERA-Korrespondent*innen-Forum und der ERA-Dialog mit der FFG werden genützt,\n um gemeinsame Aktivitäten zur verstärkten Teilnahme an den Europäischen\n Rahmenprogrammen durch den Auf- und Ausbau strategischer Partnerschaften zu\n vereinbaren und umzusetzen (LV 2022-2024).\n Die Universität beteiligt sich als Gründungsmitglied aktiv an der vom Bundesministerium\n für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMBWF) geförderten „Plattform für\n Personalisierte Medizin“ (ÖPPM), um die nationale Kooperation in diesem Feld zu\n intensivieren und einen Anknüpfungspunkt für vielfältige internationale Vorhaben zu\n bilden. Eine fortgesetzte Finanzierung der ÖPPM durch das BMBWF ist erforderlich, um\n die erzielten ersten Erfolge und Netzwerkaktivitäten nachhaltig zu verankern (LV 2022-\n 2024).\n Kooperationspotenziale mit wirtschaftsnahen Partner*innen – z.B. mit und im Zentrum\n für Wissens- und Technologietransfer in der Medizin (ZWT I und II), den COMET-Zentren\n wie CBmed, mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) und der Industrie werden\n verstärkt sichtbar gemacht. Die hohe Forschungsquote des Landes Steiermark,\n insbesondere im wirtschaftlichen Sektor, stellt hierfür eine gute Basis dar. Daher gilt es\n auch, Kooperationspotenziale mit Unternehmen aus bisher weniger interagierenden\n Bereichen (Stichwort: open innovation) im Rahmen von geförderten bzw. bilateralen\n Kooperationen zu erschließen. Die Etablierung u.a. von Christian Doppler Laboren soll\n forciert werden (LV 2022-2024). Siehe auch Kapitel „Gesellschaftliche Zielsetzungen“.\n Regionale Zusammenarbeit mit akademischen und außeruniversitären Partner*innen\n wird – auch im Rahmen der Smart Specialisation – intensiv betrieben, um den Forschungs-\n und Technologiestandort Steiermark im Bereich Medizin und Lebenswissenschaften\n nachhaltig zu stärken und eine „steirische Wissenschaftsidentität“ zu verankern (LV\n 2022-2024).\n Mit dem Ludwig-Boltzmann-Institut für Lungengefäßforschung (LBI LVR) besteht an der\n Med Uni Graz ein Erfolgsmodell für nachhaltige Kooperationen mit anderen\n Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Die aufgebaute Forschungsexpertise wird\n im Rahmen eines strukturierten Übernahmekonzepts nach Ablauf der Förderperiode in\n die universitäre Struktur integriert und so nachhaltig verankert. Diese Forschungsstärke\n soll beispielhaft für weitere Potenzialbereiche vorklinischer und klinischer\n Forschungskooperation im Sinne des engen, interdisziplinären Erforschens eines\n konkreten medical needs sein (LV 2022-2024, teilweise zusätzlicher Ressourcenbedarf).\n Neuartige, interuniversitäre und translationale Kooperationsprojekte, die in\n modellhafter Weise einen hoch interdisziplinären, unkonventionellen Ansatz verfolgen\n und komplexe Forschungsfragen von hoher gesellschaftlicher Relevanz bearbeiten,\n beispielsweise im Bereich Regenerative Medizin, Metabolismus/Altersforschung,\n Mikrobiomforschung oder Personalisierte Medizin stellen ein besonderes\n Zukunftspotenzial dar. Sie erhalten entsprechend ihrem Status (in Entwicklung vs.\n etabliert) eine Verortung und entsprechende Unterstützung im Profilbildungssystem, das\n auch Evaluierungen und eine dynamische Entwicklung des Gesamtprofils vorsieht\n (Ausbau der Startinitiativen in der LV 2022-2024).\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 64"
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"bulletin": {
"id": 6626,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "12",
"published": "2018-12-19T00:00:00+01:00",
"teaser": "Widerruf der Bestellung der 2. stellvertretenden Leitung der Organisationseinheit Studienmanagement; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Vorstandes einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Bestellung zum Arbeitsmediziner; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft; Leistungsvereinbarung 2019 – 2021 der Medizinischen Universität Graz; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates betreffend Lehrverhältnisse im Angehörigenbereich; Verordnung des Rektorates: Verordnung des Rektorates über den Nachweis von Kenntnissen der Unterrichtssprache; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Errichtung, Ausschreibung und Besetzung von Laufbahnstellen\r\ngemäß § 99 Abs. 5 UG; Widerruf der Bestellung zur wissenschaftlichen Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“,„Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“ sowie der entsprechenden Vollmachten; Wissenschaftliche Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“, „Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“; Schiedskommission: Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den AKGL; Ethikkommission – Bestellung der Ethikkommissionsmitglieder in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6626&pDocNr=843757&pOrgNr=1"
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"index": 48,
"text": "49\n Bezeichnung des\n Vorhabens Kurzbeschreibung des\nNr. Meilensteine zur Umsetzung\n (inkl. Referenz Vorhabens\n Strategiedokument)\n 1) Adaptierung der Arbeitsweise und Infrastruktur\n Schaffung einer der Ethik-Kommissionen für die Implementie-\n nationalen Schnittstelle rung der CTR im Rahmen eines definierten\n Bis Herbst 2019: Durchführung des\n zwischen dem ECS der Projektes mit externer Projektbegleitung\n Kernprojektes und Implementierung der\n Ethikkommissionen der 2) Kernprojekt Software-Entwicklung CTR-ECS\n CTR-Schnittstelle (Version 1)\n Medizinischen (CTR-elektronisches Einreichsystem):\n Universitäten und der Entwicklung eines CTR-kompatiblen ECS bis\n Bis Ende 2020:\n Medizinischen Fakultät zur Implementierung der CTR unter Ver-\n Durchführung und Abschluss der\n der Universität Linz mit wendung der Schnittstelle API V1\n Supportphase\n der Bundesagentur für 3) Supportphase CTR-ECS: Anpassung der\n 3 Sicherheit im Gesund- CTR-ECS an die geplanten Weiterent-\n 2021: Schnittstellenanpassung und\n heitswesen/AGES unter wicklungen des EUPD (EU Portal and\n Vollbetrieb der voll funktionsfähigen\n Koordination der Database)\n bidirektionalen Schnittstelle zum EUPD\n Medizinischen 4) Schnittstellenanpassung API V2:\n (Version 2)\n Universität Wien Weiterentwicklung des CTR-ECS bis zur\n Verfügbarkeit der Schnittstelle API V2\n Die Finanzierung erfolgt für allen\n Digitalisierungs- (abhängig von der Entwicklung des EUPD)\n Medizinischen über die Medizinische\n maßnahme\n Universität Wien.\n Dieses Vorhaben umfasst den Teil der CTR-\n GUEP Systemziel 8 Umsetzung, der in Kooperation zwischen den\n Med Unis erfolgt.\n Weiterentwicklung\n Aufnahmeverfahren Gemeinsame Weiterentwicklung der Aufnahme-\n 2019-2021:\n MedAT verfahren für Human- und Zahnmedizin aller\n 4 jährliche Weiterentwicklung MedAT,\n Medizinischer Universitäten und der\n Implementierung der Weiterentwicklung\n GUEP Systemziel 8 Medizinischen Fakultät der Universität Linz\n EP S. 29\n 2019: Verordnung MedAT-Z,\n MedAT-Z Entfall Mit allen Medizinischen Universitäten: Evaluierung der Auswirkungen der EU\n Quotenregelung Durch den Entfall der Quotenregelung aufgrund Vorgabe auf Anmeldungszahl und\n 5 der Vorgabe der EU-Kommission: Testdurchführung\n GUEP Systemziel 8 Organisatorische Vorbereitung für die\n EP S. 29 Testdurchführung, Inhaltliche Vorbereitung. 2020: MedAT-Z Durchführung auf\n Basis der Evaluationsergebnisse\n Weiterentwicklung Das in der letzten LV-Periode umgesetzte 2019-2021: jährliche Evaluierung,\n Nostrifikation Vorhaben (HRSM-Projekt) wird fortgesetzt und Weiterentwicklung\n 6 Humanmedizin die Medizinische Fakultät der Universität Linz\n wird in den gemeinsamen Stichprobentest 2020: Einbindung Medizinische\n GUEP Systemziel 3 eingebunden. Fakultät der Universität Linz\n Weiterentwicklung\n eines Gemeinsame österreichweite Harmonisierung\n Lernzielkatalogs eines klinischen Lehr- und Lernzielkatalogs 2019-2021: Weiterentwicklung und\n 7\n aller Medizinischer Universitäten und der weitere Implementierung\n GUEP Systemziel 3 Medizinischen Fakultät der Universität Linz\n EP S. 33\n Fortführung\n Vereinheitlich des Gemeinsame österreichweite Harmonisierung\n KPJ-Logbuchs der Grundlagen des 48-Wochen KPJ-Logbuchs\n 8 2019-2021: Fortführung des Projekts\n aller Medizinischen Universitäten und der\n GUEP Systemziel 3 Medizinischen Fakultät der Universität Linz\n EP S. 33\nBMBWF Medizinische Universität Graz Seite 46 von 65"
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{
"bulletin": {
"id": 5109,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "31",
"published": "2015-09-16T00:00:00+02:00",
"teaser": "Leitungsbestellungen; Einsetzen von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5109&pDocNr=403071&pOrgNr=1"
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"index": 5,
"text": "-6-\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 4.092,14 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren ein Abschluss einer\nQualifizierungsvereinbarung gemäß § 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der\nQualifizierungsvereinbarung ist mit einer unbefristeten wissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer\nassoziierten Professorin/eines assoziierten Professors verbunden.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Lars-Peter Kamolz, Leiter der Klinischen Abteilung für Plastische\nChirurgie, gerne zur Verfügung. Kontakt: lars.kamolz@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-80677.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W292 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 07. Oktober 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\nWiederholung der Ausschreibung vom 19.01.2015, vom 06.05.2015, vom 17.6.2015 sowie vom\n05.08.2015:\nÄrztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Chirurgie,\nKlinische Abteilung für Allgemeinchirurgie,\nbis FachärztInnenabschluss; längstens 7 Jahre\n\nKernaufgaben:\n\nKlinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n\nWissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet chirurgische Onkologie\n\nMitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n\nSelbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für\n\n(inter-)nationale Fortbildungsveranstaltungen\n\nMitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n\nVWWVVWV\n\nFachliche Anforderungen:\n>» Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n> Absolvierte Gegenfacher (Pflicht- und Wahlnebenfächer) von Vorteil\n>» Kenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz auf dem Fachgebiet Chirurgie von Vorteil\n» Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\nKlinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n>» EDV-Kenntnisse\n\nPersönliche Anforderungen:\n\nSorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\nHohe Belastbarkeit\n\nGewissenhaftigkeit\n\nTeamorientierung\n\nVVV Vv\n\nAuf Grund der neuen Bestimmungen der Arztinnen-/Arzte-Ausbildungsordnung 2015 (AAO 2015) bzw. des\nÄrztegesetzes 1998 möchten wir darauf hinweisen, dass eine Aufnahme als Ärztin/Arzt in Ausbildung zum\nSonderfach und eine Ausbildung gemäß den Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006\nnur möglich ist, wenn bereits bis 31. Mai 2015 eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin\noder zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches begonnen wurde.\n\nEine Ausbildung nach der neuen Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 setzt eine Basisausbildung\nnach § 6 AAO 2015 iVm 8 6a Ärztegesetz 1998 voraus.\n\n \n\nMTBI. vom 16.09.2015, SU 2014/15, 31. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 4929,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "22",
"published": "2015-05-20T00:00:00+02:00",
"teaser": "Organisationsplan-Korrektur; Rechnungsabschluss der MUG 2014; Richtlinie Berufungsprozess §98 UG sowie §99 Abs. 1 UG; Satzung Änderung; Hauptmitglieder der Vertreterinnen der Ärztinnen/Ärzte-Änderung; Schiedskommission: Ergebnis d. Wahl der Vorsitzenden; Studienplan für Masterstudium Pflegewissenschaft; Ausschreibung von Stellen; Wissensbilanz 2014",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4929&pDocNr=360187&pOrgNr=1"
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"index": 43,
"text": "- 44 -\n\n115. Ausschreibung von Stellen\n\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz gemäß\n§ 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des Kollektivvertrages\nausschreibt:\n\n115.1\nFreie Stelle einer Stiftungsprofessur gem. $ 99 Abs. 1 UG für Translationale Pädiatrische Hämatologie\nund Immunoloige\n\nDie Medizinische Universität Graz ist eine junge Organisation mit traditionsreichen Wurzeln, die sich an\nden Werten einer nachhaltigen und umfassenden Gesundheitsversorgung orientiert. Rund 2.100\nMitarbeiterInnen arbeiten in Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung. Folgende attraktive und\nanspruchsvolle Position wird besetzt:\n\nStiftungsprofessur gem. § 99 Abs. 1 UG fiir\nTranslationale Padiatrische Hamatologie und Immunologie\nbefristet auf 5 Jahre\nan der Klinischen Abteilung für Padiatrische Hamato/Onkologie\nder Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n\nKernaufgaben:\n\n> International anerkannte Forschungsarbeit im Bereich der Pädiatrischen Hämatologie, Onkologie,\nImmunologie und Stammzelltransplantation u.a. mit den Schwerpunkten Immungenetik,\nImmunhämatologie und Transplantationsimmunologie\n\n> Nationale und internationale Aktivität im Bereich der Erforschung und Verbesserung des Managements\nprimärer Immundefekte, hämatologischer Erkrankungen sowie hämato-onkologisch relevanter\nTumorprädispositionssyndrome\n\n» Entdeckung und Charakterisierung neuer Gendefekte als Grundlagen primarer Immundefekte,\nhämatologischer und onkologischer Erkrankungen oder neuer Phänotypen auf Basis von Mutationen in\nbekannten Genen\n\n>» Mabgebliches Engagement im Bereich der universitären Forschung und Lehre sowie Mitwirkung in der\npostgradualen Ausbildung von MedizinerInnen und WissenschaftlerInnen\n\n> Kooperation mit den Forschungsfeldern der Med. Uni Graz, insbesondere mit dem Forschungsfeld\nKrebsforschung sowie gemeinsame Nutzung der klinischen Ressourcen und Mitwirkung an allfällig\ngeplanten interdisziplinären Zentren; Kooperationen mit der Universitätsklinik f. Blutgruppenserologie\nund Transfusionsmedizin, der Klinischen Abt. f. Hämatologie sowie der Klinischen Abt. f. Rheumatologie\nund Immunologie der Medizinischen Universitätsklinik.\n\nErforderliche Qualifikationen:\n\n> Abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitätsausbildung in Humanmedizin\n\n> Facharztin/Facharzt für Pädiatrie mit dem Additivfach Pädiatrische Hämatologie/Onkologie oder\ngleichzuhaltende ausländische Qualifikation\n\n>» Habilitation in Kinderheilkunde oder gleichwertige akademische Qualifikation\n\n> _ Nachweisliche klinische und wissenschaftliche Expertise mit laufender Forschungstätigkeit in der Genetik\nund Pathologie primärer Immundefekterkrankungen, im Gebiet der benignen Hämatologie und der\nhämato-onkologisch relevanten Tumorprädispositionssyndrome sowie der Transplantationsimmunologie\n\n> Erfolgreiche wissenschaftliche Publikationstätigkeit\n\n» Erfahrung in universitärer Lehre, insbesondere auf dem Gebiet der Pädiatrischen Hämatologie,\nImmunologie und Onkologie\n\n> Erfahrung in der Leitung von oder maßgebliche Mitwirkung an multizentrischen Studien\n\n» Nachweis erfolgreicher Einwerbung von Projektmitteln als Antragstellerin oder Principal Investigator\n(Drittmittel)\n\n» _ Führungserfahrung an einer klinischen oder wissenschaftlichen Einrichtung\n\n \n\nMTBI. vom 20.05.2015, SU 2014/15, 22. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 2245,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "29",
"published": "2010-08-04T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2245&pDocNr=28521&pOrgNr=1"
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"index": 26,
"text": "- 27 -\n 199. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des\nKollektivvertrages ausschreibt:\n199.1 Freie Stelle einer/eines UniversitätsprofessorIn für Allgemeine Radiologie an der Universitätsklinik\nfür Radiologie – Klinische Abteilung für Allgemeine Radiologische Diagnostik (zukünftig: Klinische\nAbteilung für Allgemeine Radiologie)\n www.medunigraz.at/radiologie/\nDie Medizinische Universität Graz ist eine junge Organisation mit traditionsreichen Wurzeln, die sich an\nden Werten einer nachhaltigen und umfassenden Gesundheitsversorgung orientiert. Rund 2.200\nMitarbeiterInnen arbeiten in Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung. Folgende attraktive und\nanspruchsvolle Position wird besetzt:\n UniversitätsprofessorIn für Allgemeine Radiologie\n an der Universitätsklinik für Radiologie – Klinische Abteilung für Allgemeine Radiologische Diagnostik\n (zukünftig: Klinische Abteilung für Allgemeine Radiologie)\nKernaufgaben:\n¾ International anerkannte Forschungsarbeit aus dem Bereich der Radiologie\n¾ Internationale wissenschaftliche Vertretung des Faches Radiologie\n¾ Maßgebliches Engagement im Bereich der universitären\n Forschung und Lehre sowie Mitwirkung in der postgradualen Ausbildung\n¾ Nachwuchsförderung von MedizinerInnen und WissenschafterInnen\n¾ Vorgesehene fachliche, organisatorische und wirtschaftliche Leitung der Klinischen Abteilung für\n Allgemeine Radiologie nach anerkannten Qualitätsmaßstäben sowie MitarbeiterInnenführung\n¾ Interdisziplinäre Kooperation in Forschungsfeldern der Medizinischen Universität Graz sowie\n Kooperation mit den klinischen Partnerfächern einschließlich Mitwirkung beim Aufbau geplanter\n Strukturen\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitätsausbildung in Humanmedizin\n¾ Fachärztin/Facharzt für Medizinische Radiologie bzw. gleichzuhaltende fachärztliche Qualifikation\n und mindestens mehrjährige breite klinische Erfahrung in diesem Fachgebiet\n¾ Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation gemäß den Richtlinien der\n Medizinischen Universität Graz\n¾ Mehrmonatige Auslandsaufenthalte mit wissenschaftlicher Tätigkeit\n¾ Qualifizierte Lehrtätigkeit im Fach Medizinische Radiologie\n¾ Mehrere Jahre nationale und internationale Lehr- und Vortragstätigkeit\n¾ Mehrere Jahre Führungserfahrung an einer klinischen oder wissenschaftliche Einrichtung\nErweiterte Anforderungen:\n¾ Erfahrung mit internationalen facheinschlägigen Kooperationen\n¾ Ausgezeichnete Kenntnisse im Bereich des modernen Qualitätsmanagements\n¾ Qualifikationen im Bereich Good Clinical Practice erwünscht\n¾ Nachweis erfolgreicher Einwerbung von Projektmitteln (Drittmitteln)\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Kooperationsbereitschaft und Offenheit\n¾ Strukturierte, analytische Arbeitsweise und Organisationsgeschick\n¾ Kommunikative und soziale Kompetenz sowie herausragendes Engagement\n¾ Hohe Führungs- und Gestaltungsmotivation\n¾ Nachweisliche Qualifikation in den Bereichen Management, soziale Kompetenz sowie in\n Gendermainstreaming und Diversitymanagement erwünscht\nSie werden als UniversitätsprofessorIn für Allgemeine Radiologie unbefristet an der Medizinischen\nUniversität Graz eingestellt und sind für die Leitung der Klinischen Abteilung für Allgemeine Radiologie,\nzunächst auf befristete Zeit, danach unbefristet, vorgesehen.\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 04.08.2010, StJ 2009/10, 29.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 1444,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "19",
"published": "2009-06-17T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1444&pDocNr=17037&pOrgNr=1"
},
"index": 3,
"text": "-4-\n121.\nGeschäftsordnung für den Stiftungsbeirat gemäß Punkt 2.5 der Stiftungszusatzurkunde der Joseph A.\nSzolomayer Privatstiftung - Berichtigung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Franz FAZEKAS, gibt folgende Berichtigung bekannt:\nBerichtigung zur Veröffentlichung vom 6.5.2009, 16. Stk.:\nDer Vorsitzende des Stiftungsbeirates, Herr Univ.-Prof. Dr. Franz FAZEKAS, gibt bekannt, dass der\nStiftungsbeirat am 10.3.2009 nachfolgende Geschäftsordnung gemäß Punkt 2.5 der\nStiftungszusatzurkunde der Joseph A. Szolomayer Privatstiftung beschlossen hat.\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n122.\nMitteilung: Ausschreibung des Josef-Krainer-Förderungspreises für 2010\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, teilt mit, dass das Josef Krainer – Steirisches Gedenkwerk\nfolgenden Förderungspreis für 2010 ausschreibt:\n Ausschreibung des Josef-Krainer-Förderungspreises für 2010\nDas Josef Krainer - Steirische Gedenkwerk schreibt in Erinnerung an das Wirken des großen steirischen\nLandeshauptmanns von 1948 bis 1971 zur Würdigung hervorragender Leistungen junger\nNachwuchswissenschafter den „Josef-Krainer-Förderungspreis 2010“ aus.\nDer Preis wird jährlich um den 19. März, den Steirischen Landesfeiertag, in feierlichem Rahmen überreicht.\nDie Dotation beträgt 2.000 €.\nDer Förderungspreis stellt für junge Nachwuchswissenschafter eine erste Anerkennung ihrer Leistungen dar\nund ermutigt zu weiterer Arbeit auf wissenschaftlichem Gebiet.\nDie geforderte Qualifikation ist durch eine mit „sehr gut“ beurteilte Dissertation oder eine gleichwertige\nhervorragende wissenschaftliche Leistung zu dokumentieren.\nBewerber müssen an einer der fünf steirischen Universitäten studieren bzw. studiert haben oder ihren\nHauptwohnsitz oder ihren Geburtsort in der Steiermark haben. Die Arbeit muss 2008 oder 2009 approbiert\nworden sein.\nDie Bewerbung ist bis 1. September 2009 beim Institut für Wirtschafts-, Sozial- und\nUnternehmensgeschichte, zH Fr. Doris Mauthner Universitätsstraße 15/F2, 8010 Graz, einzureichen. Die\nNamhaftmachung durch Dritte ist zulässig.\nDem Ansuchen sind in zweifacher Ausfertigung beizulegen:\n• die Dissertation bzw. eine entsprechende Dokumentation gleichwertiger Leistungen\n• eine wissenschaftliche Bewertung der Arbeit zusammen mit einem Nachweis der Benotung\n• (Gutachten des Betreuers und des Zweitbegutachters)\n• Nachweis der Noten des Rigorosums\n• kurzer Lebenslauf, ggf. mit Publikationsliste und Nennung bereits zuerkannter Preise\n• Angabe anderer Preise, für die die betreffende Arbeit eingereicht wurde\nDie Zuerkennung des Josef-Krainer-Förderungspreises erfolgt durch den Vorstand des Josef-Krainer-\nGedenkwerks aufgrund der Bewertung und Reihung durch den Wissenschaftlichen Beirat. Ein\nRechtsanspruch besteht dabei nicht. Falls keine auszeichnungswürdige Bewerbung vorliegt, ist von der\nVerleihung des Josef-Krainer-Förderungspreises Abstand zu nehmen. Auf die Rückerstattung der\neingereichten Unterlagen besteht kein Anspruch.\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 17.06.2009, StJ 2008/09, 19. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 134,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "30",
"published": "2006-08-16T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=134&pDocNr=4930&pOrgNr=1"
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"index": 9,
"text": "- 10 -\nBereits in dieser Phase sind die im Punkt 4.1. genannten AnsprechpartnerInnen für die ProjektleiterInnen\nunterstützend tätig.\nDa bei Vertragsverhandlungen bereits Eckpunkte des späteren Vertrags festgelegt werden, ist es sinnvoll, die\nAnsprechpartnerInnen rechtzeitig einzubeziehen, damit größere Vertragsänderungen, die im Regelfall zu\nspürbaren Zeitverzögerungen und Kosten führen, zu einem späteren Zeitpunkt verhindert werden können.\nSo vorhanden und möglich, sollen jedenfalls Musterverträge der MUG verwendet werden, da dadurch der\nPrüfungs- und Abklärungsaufwand erheblich reduziert wird.\nNach Fertigstellung aller notwendigen Projektunterlagen wird das Projekt bei den in Punkt 4.1. genannten\nAnsprechpartnerinnen und Ansprechpartnern eingereicht.\n 4.2.2. Entscheidungsphase\n 4.2.2.1. Einzureichende Unterlagen\n - Projektmeldeformular\n Schriftliche Erklärung der jeweils zuständigen Abteilungsleiterin/des jeweils zuständigen Abteilungslei-\n ters sowie der Leiterin/des Leiters der jeweiligen Organisationseinheit, dass die Voraussetzungen zur\n Durchführung des Projekts gegeben sind.\n - Projektbeschreibung\n Soweit die Projektbeschreibung vom/von der FördergeberIn oder AuftraggeberIn in gesonderter Form\n verlangt wird, ist diese beizulegen. Eine zusätzliche oder weiterführende Darstellung ist nicht erforder-\n lich. Die Projektbeschreibung ist auch dann nicht notwendig, wenn der Projektinhalt eindeutig aus\n dem Projektvertrag ersichtlich ist.\nBei Forschungsförderungsprojekten ist dem Rektorat vor Einreichung beim Fördergeber jeweils nur die Pro-\njektmeldung und die Projektbeschreibung (Projektantrag) vorzulegen. Erst nach positiver Evaluierung durch\nden Fördergeber sind die im Folgenden genannten Unterlagen nachzureichen.\n - Sämtliche projektbezogenen Verträge (Projektvertrag, Konsortialverträge, Nebenverträge und Abspra-\n chen wie zum Beispiel Versicherungsverträge, Letters of Intent, Side Letters, Miet- und Leasingverträ-\n ge etc.)\nAn der MUG gelten folgende Unterschriftsregelungen für §27 Projekte:\nVerträge mit Dritten sind von dem jeweils zuständigen Mitglied des Rektorats und dem jeweiligen Leiter der\nOrganisationseinheit zu unterzeichnen.\n - Projektkalkulation\n Hier werden alle das Projekt betreffenden Kosten und Erträge dargestellt.\n - Finanzplan\n Bei längerfristigen (Laufzeit über 6 Monate) und größeren Projekten (Projektwert über EUR 20.000,-)\n die die MUG als Vertragspartnerin haben, ist die Angabe der Einzahlungs- und Auszahlungszeitpunkte\n erforderlich, um etwaige Vor- und Zwischenfinanzierungen bereitstellen zu können.\n Bei § 26-Projekten ist die Vorlage eines Finanzplans nur dann notwendig, wenn an der MUG Dienst-\n nehmerInnen für das Projekt angestellt werden und um eine Vor- oder Zwischenfinanzierung ange-\n sucht wird. In der Regel hängt die Auszahlung von Beträgen von der finanziellen Bedeckung ab. Es be-\n steht kein Anspruch auf Vor- oder Zwischenfinanzierung durch die MUG.\n - Personalbedarfsmeldung\n Für den Fall, dass im Zuge der Projektabwicklung MitarbeiterInnen zusätzlich angestellt werden, sind\n die Anzahl, die Qualifikation und das Tätigkeitsprofil der benötigten MitarbeiterInnen, die genaue Be-\n schreibung der Leistung und die Dauer der jeweiligen Vertragsverhältnisse anzugeben.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 7952,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "32",
"published": "2020-05-20T00:00:00+02:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Nutzung der Namen und des Logos: Medizinische Universiät Graz, Med Uni Graz, Medical University of Graz; Beurlaubung vom Studium aus Gründen, die mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehen; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Richtlinie: Gebarungsrichtlinie; Betriebsvereinbarung zur Einrichtung eines Wechseldienstes im Zusammenhang mit Covid 19; Einsetzung einer Habilitationskommission; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7952&pDocNr=1018840&pOrgNr=1"
},
"index": 12,
"text": "13\nIX. Veranlagung und Aufnahme liquider Mittel\nAllgemeines\nZiel ist die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Med Uni Graz und die Optimierung der\nKosten und der Erträge für die Veranlagung und Aufnahme der liquiden Mittel. Die Verantwortung ist der\nGeschäftsordnung des Rektorats zu entnehmen.\n1. Richtlinien für die Veranlagung\nVeranlagungen sind gemäß §§ 2a und 2b Bundesfinanzierungsgesetz nach dem Grundsatz der risikoaversen\nFinanzgebarung zu tätigen. Dabei dürfen keine vermeidbaren Risiken (Fremdwährungs-, Aktienpositions- und\nOptionsrisiken) eingegangen werden. Die Minimierung der Risiken ist bei Veranlagungen stärker zu gewichten\nals die Optimierung der Erträge oder Kosten. Der Erwerb von derivativen Finanzinstrumenten ohne\nentsprechendes Grundgeschäft ist unzulässig. Sämtliche Veranlagungen sind in Euro zu tätigen.\n2. Richtlinien für die Aufnahme von liquiden Mitteln\nFremdmittelaufnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie auf Basis der Liquiditätsplanung\nnotwendig sind.\nKredite dürfen nicht zum Zweck mittel- oder langfristiger Veranlagungen aufgenommen werden. Soweit aus\nder laufenden Geschäftstätigkeit der Med Uni Graz ein vorübergehender Finanzierungsbedarf besteht,\nkönnen gemäß § 9 Z 4 der Geschäftsordnung des Rektorats ohne weitere Zustimmung des Universitätsrates\nkurzfristige Überbrückungskredite im Ausmaß von maximal EUR 300.000,- aufgenommen werden. Die Med\nUni Graz ist berechtigt, entsprechende Kontokorrentlinien einzurichten. Die Aufnahme darüber hinaus\ngehender Verbindlichkeiten regelt Punkt II. dieser Richtlinie.\nBei der Aufnahme von liquiden Mitteln (Verbindlichkeiten) ist zu beachten:\n a. Eine Aufnahme ist nur zulässig, wenn die Rückzahlung der Verbindlichkeiten innerhalb des\n vertraglich definierten Zeitraums bei sorgfältiger Prüfung der relevanten Umstände als gesichert\n angesehen werden kann.\n b. Die Aufnahme in fremder Währung ist nicht zulässig.\n c. Die Verbindlichkeiten sind regelmäßig und sorgfältig im Hinblick auf Risiken und Konditionen zu\n überwachen.\nAbweichungen von diesen Bestimmungen bedürfen der Zustimmung durch den Universitätsrat. Die Aufnahme\nvon Krediten ab einer Betragsgrenze von zehn Millionen Euro bedarf der Zustimmung der Bundesministerin\noder des Bundesministers (§ 15 Abs. 4a UG).\nX. Beschaffung2\nBeschaffungen sind nach dem Bundesvergabegesetz durchzuführen. Die Dienste der Bundesbeschaffung\nGmbH sind in Anspruch zu nehmen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist.\nInvestitionen und IT-Güter sind über den SAP-Beschaffungsworkflow („Bestellung von Investitionen und IT-\nGütern mittels elektronischem Beschaffungsantrag“) zu bestellen. Grundsätzlich sind Vergleichsangebote\neinzuholen und der Zuschlag hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen.\n2\n Sämtliche Beträge im Punkt „Beschaffung“ richten sich nach den geltenden vergaberechtlichen Regelungen.\n Medizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz, www.medunigraz.at\n Rechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
},
{
"bulletin": {
"id": 8031,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "36",
"published": "2020-06-17T00:00:00+02:00",
"teaser": "Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2021; \r\n Ausschreibung des Josef Krainer-Förderpreises für 2021; Widerruf der Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Spezielle Anästhesiologie, Schmerz- und Intensivmedizin; Widerruf der stellvertretenden fachspezifischen Leitung des Universitätslehrgangs MSc in Kardiorespiratorischer \r\nPhysiotherapie; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8031&pDocNr=1024683&pOrgNr=1"
},
"index": 6,
"text": "7\n Study Nurse (m/w)\n Kennung UK-AUGEN-2020-000693\n Universitäts-Augenklinik\n Beschäftigungsausmaß 50%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Koordination der Arbeitsabläufe und Unterstützung der Kooperation zwischen den an der\n klinischen Studie beteiligten internen und externen PartnerInnen (Kliniken/Abteilungen,\n pharmazeutische Unternehmen, Auftragsforschungsinstitutionen, etc.)\n Kontaktperson für und Betreuung der an Klinischen Studien teilnehmenden PatientInnen bzw.\n ProbandInnen\n Verantwortung für die Bestellung, Lagerung, Versand und Vernichtung von in der Klinischen\n Prüfung verwendeten Prüf- und Hilfspräparaten bzw. -Produkten (Arzneimittel, Medizinprodukte,\n etc.)\n Durchführung venöser Blutentnahmen und Messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur,\n etc.)\n Erstellung bzw. Review von studienrelevanten Dokumenten (SDF, SOPs, etc.)\n Vorbereitung und Begleitung von Initiierungen, Monitorbesuchen, Audits und\n Behördeninspektionen\n Unterstützung bei der Umsetzung der Studienprotokolle sowie von Maßnahmen der Qualitätssi-\n cherung (Überprüfung der PatientInnen/ProbandInnen-Einverständniserklärung, Kontrolle der\n Prüfdokumentation, Durchführung der Tätigkeiten gemäß SOPs, etc.) in enger Zusammenarbeit\n mit den Prüfärzt/inn/en\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder gleichzuhaltende\n Ausbildung in einem Gesundheitsberuf\n Eintrag in das Gesundheitsberuferegister\n Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten Gesetze und Richtlinien (ICH-GCP,\n AMG, MPG, etc )\n Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau B2)\n Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Zusatzqualifikationen und einschlägige Ausbildungen im Bereich Klinischer Studien\n Erfahrungen im Bereich Klinischer Studien\n IATA Zertifikat\n Erfahrung mit diversen eCRF und IWRS Systemen\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n Organisatorische Fähigkeiten\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.116,60 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/human-resources/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist\nendet am 09. Juli 2020.\n MTBl. vom 17.06.2020, StJ 2019/20, 36. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 8653,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "18",
"published": "2021-01-13T00:00:00+01:00",
"teaser": "Personalnachrichten; Wahlergebnis der konstituierenden Sitzung – Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8653&pDocNr=1096019&pOrgNr=1"
},
"index": 1,
"text": "2\n69. Personalnachrichten\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Hellmut SAMONIGG, gibt folgende Personalnachrichten bekannt:\nDie Lehrbefugnis als Privatdozentin*Privatdozent (PD) wurde erteilt an:\nPriv.-Doz.in Dr.in med. univ. Andrea SKRABL-BAUMGARTNER, Univ.-Klinik für Kinder- und\nJugendheilkunde, „Kinder- und Jugendheilkunde“, am 01.07.2020\nPriv.-Doz. Dr. biol. hom. Leigh MARSH, LBI f. Lungengefäßforschung, „Physiologie“, am 02.07.2020\nPriv.-Doz. Dr. med. univ. Florian REICHMANN, PhD, Lehrstuhl Pharmakologie, Otto Loewi Research\nCentre, „Pharmakologie“, am 02.07.2020\nPriv.-Doz.in Dr.in med. univ. et scient. med. Iva BRCIC, D & F Institut für Pathologie, „Pathologie“, am\n06.07.2020\nPriv.-Doz.in Dr.in med. Isabel DORN, Univ.-Klinik für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin,\n„Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin“, am 06.07.2020\nPriv.-Doz. Mag. rer. nat. Dr. scient. med. Axel SCHLAGENHAUF, Univ.-Klinik für Kinder- und\nJugendheilkunde, „Physiologische Chemie“, am 16.07.2020\nPriv.-Doz. Dr. med. univ. et Dr. scient. med. Nicolas VERHEYEN, Univ.-Klinik für Innere Medizin, „Innere\nMedizin“, am 17.07.2020\nPriv.-Doz. Dr. med. univ. et Dr. scient. med. Christian TRUMMER, Univ.-Klinik für Innere Medizin, „Innere\nMedizin“, am 13.08.2020\nPriv.-Doz. Dr. med. univ. et Dr. scient. med. Michael STOTZ, Univ.-Klinik für Innere Medizin, „Innere\nMedizin“, am 27.08.2020\nPriv.-Doz.in Mag.a Julia KARGL, PhD, Lehrstuhl für Pharmakologie, „Pharmakologie“, am 03.09.2020\nPriv.-Doz. Dr. med. univ. Florian POSCH, PhD MSc., Univ.-Klinik für Innere Medizin/Klin. Abtlg. für\nOnkologie, „Innere Medizin“, am 14.09.2020\nPriv.-Doz.in Dr.in med. univ. Katharina MARSONER, Univ.-Klinik für Chirurgie/Klin. Abtlg. für Allgemein-\nund Viszeralchirurgie, „Allgemein- und Viszeralchirurgie“, am 28.10.2020\nPriv.-Doz. Dr. Alexander KIRSCH, PhD, Univ.-Klinik für Innere Medizin, „Innere Medizin“, am 04.11.2020\nPriv.-Doz.in Dr.in med. univ. Dr.in scient. med. Ines VIELGUT, Univ.-Klinik für Orthopädie und\nTraumatologie, „Orthopädie und orthopädische Chirurgie“, am 26.11.2020\nPriv.-Doz. Dr. med. univ. Thomas Marian VALENTIN, Univ.-Klinik für Innere Medizin, „Innere Medizin“,\nam 01.12.2020\nPriv.-Doz. Dr. med. Dr. med. dent. Tomsilav Ante ZRNC, Univ.-Klinik für Zahnmedizin und\nMundgesundheit, Abtlg. für Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie, „Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie“,\nam 04.12.2020\nPriv.-Doz.in Dr.in med. univ. Dr.in scient. med Nariae BAIK-SCHNEDITZ, Univ.-Klinik für Kinder- und\nJugendheilkunde, Klin. Abtlg. für Neonatologie, „Kinder- und Jugendheilkunde“, am 09.12.2020\nPriv.-Doz. Ing. Dr. med. univ. Dr. scient. med. Stefan HATZL, Univ.-Klinik für Innere Medizin, Klin. Abtlg.\nfür Hämatologie, „Innere Medizin“, am 15.12.2020\n MTBl. vom 13.01.2021, StJ 2020/21, 18. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
},
{
"bulletin": {
"id": 8552,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "12",
"published": "2020-11-25T00:00:00+01:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorates - Richtlinie des Rektorats „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Studienrechtliche Bestimmungen – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Besetzung von Professuren nach § 99a UG; Senat: Satzung: Satzungsteil – HAUPTSTÜCK B – Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senates – Änderung; Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat; Senat: Änderung der Nominierungen in den Senat; Senat: Ergebnis der Wahl der Stellvertreterin des Schriftführers in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8552&pDocNr=1083357&pOrgNr=1"
},
"index": 8,
"text": "9\n 4. Schlussendliche Durchsicht und Freigabe der zu veröffentlichenden Version UND\n 5. Zustimmung zur Offenlegung der Studienbeiträge aller Autor*innen (contributorship\n disclosure, i. e. genaue Beschreibung, welchen Beitrag jeder*jede Autor*in zum Verlauf der\n Studie von der Planung bis zur Publikation geleistet hat).\nAlle Personen, die als Autor*innen designiert werden, sollten die Kriterien 1, 2 oder 3 und müssen\nin jedem Fall die Kriterien 4 und 5 erfüllen. Alle, die diese Kriterien erfüllen, sind als Autor*innen\nzu nennen. Personen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, aber einen Beitrag geleistet\nhaben, sollten in der Danksagung bzw. den Acknowledgements angeführt werden.\nAktivitäten, welche allein keine Autor*innenschaft rechtfertigen:\n 1. Bereitstellung von Raum und Infrastruktur (ohne substanziellen intellektuellen Input zur\n Publikation),\n 2. Studiendurchführung und Datenerhebung mit Routinemethoden ohne Beteiligung an der\n Interpretation der Daten,\n 3. allgemeine Leitung einer Forschungsgruppe ohne intellektuellen Input zur Publikation bzw.\n allgemeine Leitung einer Organisationseinheit oder Sub-Organisationseinheit.\nVerantwortlichkeiten im Rahmen einer Autor*innenschaft:\n 1. Einhaltung aller Bestimmungen der guten wissenschaftlichen Praxis sowie insbesondere\n urheberrechtlicher und datenschutzrechtlicher Bestimmungen,\n 2. Verantwortlichkeit für den eigenen Beitrag zur Studie,\n 3. Vertrauen in die wissenschaftliche Integrität der Autor*innen unter Beibehaltung kritischer\n Wachsamkeit (Zustimmung zu Publikation und Autor*innenschaft nur, wenn keine\n objektivierbaren Zweifel an der wissenschaftlichen Integrität bestehen),\n 4. Verantwortlichkeit in der Auswahl von Publikationsorganen, die den Prinzipien der guten\n wissenschaftlichen Praxis verpflichtet sind (Ausschluss von predatory journals, die die\n Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis missachten).\n4.3 Vermeidung von Autor*innenschaftskonflikten bei Gruppenpublikationen\nWenn eine große, multizentrische Gruppe eine Studie publiziert, sollte diese Gruppe jene\nEinzelpersonen benennen, die die direkte Verantwortung für das Manuskript übernehmen. Diese\nEinzelpersonen sollten die oben definierten Kriterien für eine Autor*innenschaft voll erfüllen.\nReicht eine Gruppe gemeinsam ein Manuskript ein, sollte der*die korrespondierende Autor*in klar\nangeben, wie die Publikation zitiert werden soll, und alle einzelnen Autor*innen und gegebenenfalls\nden Namen der Gruppe anführen.\nUm alle, die zu einer Publikation beigetragen haben, angemessen zu berücksichtigen und\nAutor*innenschaftskonflikte zu vermeiden, wird empfohlen, die Namen der Autor*innen sowie deren\nReihenfolge oder zumindest die Kriterien, die für die Liste und Reihenfolge der Autor*innen\nausschlaggebend sind, rechtzeitig zu diskutieren, d.h. bevor oder während der Durchführung der\nArbeiten anstatt kurz vor Einreichung des Manuskripts. Die Liste und die Reihenfolge der\nAutor*innen sollten in einer gemeinsamen Entscheidung bestimmt werden. Außerdem wird eine\ndetaillierte Beschreibung der Beiträge aller Autor*innen (contributorship disclosure) empfohlen.\nMitteilungsblatt vom 25.11.2020, StJ 2020/21, 12. Stk. RN 31 Seite 7 von 14"
},
{
"bulletin": {
"id": 8552,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "12",
"published": "2020-11-25T00:00:00+01:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorates - Richtlinie des Rektorats „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Studienrechtliche Bestimmungen – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Besetzung von Professuren nach § 99a UG; Senat: Satzung: Satzungsteil – HAUPTSTÜCK B – Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senates – Änderung; Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat; Senat: Änderung der Nominierungen in den Senat; Senat: Ergebnis der Wahl der Stellvertreterin des Schriftführers in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8552&pDocNr=1083357&pOrgNr=1"
},
"index": 90,
"text": "91\n Bioinformatics Specialist (m/w/d)\n Kennung A-ZMF-2020-000890\n Abteilung Zentrum für Medizinische Forschung\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Maintenance of Galaxy, web-based analytic platform\n Development and maintenance of bioinformatics workflows for the standardized\n processing in Galaxy, as well as in other frameworks\n Processing and analyses of next generation sequencing data (NGS), with an emphasis on\n Microbiome data, RNA-seq and Single cell RNA-seq, ChIP-seq data and other OMICS data\n Participation in research projects in the field of life sciences\n Provide training to Center staff and trainees on bioinformatics-related concepts,\n applications and tools\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Academic degree in Bioinformatics, Computational Biology, Informatics,\n Molecular Biology with a focus on computational data analysis or similar degree\n Demonstrable computational skills in programming languages like Python, R, Java,\n Shell scripting and SQL, other programming languages are beneficial\n Familiarity with working in Unix/Linux environments\n Detailed knowledge and experience in the application of modern bioinformatics\n tools and algorithms, as well as bioinformatics repositories and databases (NCBI, ENA...)\n Good knowledge of statistical analysis methods\n Basic knowledge of biological sciences and/or medicine\n Very good written and spoken English skills\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Interest in scientific work in a multi-disciplinary environment\n Careful, thorough and reliable way of working\n Strongly motivated and team orientated\n Communicative competence\n High level of resilience and flexibility\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IVa nach Kollektivvertrag für Arbeitnehmer*innen der Universitä-\nten. Für die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.673,10 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/human-resources/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist\nendet am 17. Dezember 2020.\n MTBl. vom 25.11.2020, StJ 2020/21, 12. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
},
{
"bulletin": {
"id": 6726,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "17",
"published": "2019-01-30T00:00:00+01:00",
"teaser": "Rektorat: Bekanntgabe der Wiederbestellung des amtierenden Rektors der Medizinischen Universität Graz; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz - Änderungen; Geschäftsordnung: Geschäftsordnung der Medizinischen Universität Graz - Änderungen; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6726&pDocNr=855249&pOrgNr=1"
},
"index": 35,
"text": "36\n 4. zur Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64a UG iVm der Verordnung über die\n Durchführung der Studienberechtigungsprüfung der jeweiligen Universität zugelassen sind,\n 5. zur Berufsreifeprüfung gemäß Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung (BGBl. I Nr.\n 68/1997, idgF) zugelassen sind, oder\n 6. die sich in einem den Z 2 und 3 entsprechenden Ausbildungsstand an einer ausländischen\n anerkannten Bildungseinrichtung befinden.\n(3) Die den Studienwerber/innen im Zuge des Aufnahmeverfahrens gemäß §§ 6 ff erwachsenden\nKosten sind nicht erstattungsfähig.\n(4) Auf das gegenständliche Verfahren kommt ausschließlich die Verfahrensregelung dieser\nVerordnung sowie der Verordnung betreffend die Testinhalte (§ 10 Abs. 1) zur Anwendung.\nInternet-Anmeldung\n§ 6. (1) Die Studienwerber/innen haben sich innerhalb der von den Rektoraten der Medizinischen\nUniversitäten Wien, Innsbruck, Graz und der Johannes-Kepler-Universität Linz einvernehmlich\nfestgelegten Anmeldefrist, die am 01. März 2019 beginnt und am 29. März 2019 um 24:00 Uhr endet,\nfür den jeweiligen Aufnahmetest online, mittels Web-Formulars im ANV-Webtool anzumelden.\n(2) Bei dieser Anmeldung sind neben allgemeinen (persönlichen) Daten, die Wahl des Studiums\n(Humanmedizin/Zahnmedizin) sowie die Wahl des Studienortes (Wien, Innsbruck, Linz oder Graz)\nanzugeben.\n(3) Die Angabe des gewünschten Studiums und des gewünschten Studienortes, für das bzw. für den\ndie Zulassung erfolgen soll, ist verbindlich. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.\n(4) Die Internet-Anmeldung ist Voraussetzung für die Testteilnahme. Eine Internet-Anmeldung nach\nEnde der Anmeldefrist oder eine Fristerstreckung für die Anmeldung ist nicht möglich. Die Internet-\nAnmeldung ist ausschließlich innerhalb der festgesetzten Frist möglich und wird erst mit Einlangen des\nKostenbeitrages (§ 7) gültig.\n(5) Das ANV-Webtool, über das die Anmeldung erfolgt, wird bis spätestens Mitte Februar des\njeweiligen Jahres im Internet auf der Website der Medizinischen Universität Graz veröffentlicht. Eine\nunvollständig ausgefüllte und/oder wahrheitswidrige und/oder nicht den Formvorschriften (insbes.\nAbs. 1- 3) entsprechende und/oder nicht fristgerechte Anmeldung ist ungültig und bleibt\nunberücksichtigt. Aufträge zur Verbesserung haben nicht zu erfolgen.\n(6) Laut § 143 Abs. 42 UG werden im Rahmen der Internet-Anmeldung zusätzlich Daten zum sozialen\nHintergrund der Studienwerberinnen und –werber erhoben.\nBeitrag zur Deckung der Kosten\n§ 7. (1) Um ein geordnetes und effizientes Aufnahmeverfahren zu gewährleisten sowie um die\nErnsthaftigkeit der getätigten Internet-Anmeldung zu bestätigen, haben die Studienwerber/innen einen\nvom Rektorat der Medizinischen Universität Graz jährlich festzusetzende Beitrag zur Deckung der\nKosten zu leisten. Diese dient dem Ordnungszweck und als Beitrag zur Deckung der Kosten der\nTestdurchführung und beträgt Euro 110.-.\n Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin / Stand\n Mitteilungsblatt vom 30.01.2019, Stj 2018/2019, 17. Stk. RN72\n Seite 3 von 8"
},
{
"bulletin": {
"id": 6387,
"academic_year": "2017/18",
"issue": "29",
"published": "2018-05-16T00:00:00+02:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorats: Allgemeine Hausordnung der Medizinischen Universität Graz; Richtlinie des Rektorats: Richtlinie zur Inanspruchnahme einer Fahrradförderung für das allgemeine und wissenschaftliche Universitätspersonal; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6387&pDocNr=765952&pOrgNr=1"
},
"index": 4,
"text": "5\n§ 11 Allgemeine Benützungsvorschriften\n(1) Alle Gebäude und Räume sind unter größtmöglicher Schonung der Baulichkeiten, der Einrichtungen\nund des sonstigen Inventars und unter sparsamer Verwendung von Energie zu nutzen. Insbesondere\nsind verboten:\n 1. die Erregung unnötigen, den Universitätsbetrieb störenden Lärms und die Verletzung des\n öffentlichen Anstandes,\n 2. Verhalten, das wider die guten Sitten ist,\n 3. das Verunreinigen, Besprühen oder eigenmächtige Bemalen von Bestandteilen der Gebäude\n oder des Inventars,\n 4. die Ablage von Abfall außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter; auf die in der\n Brandschutzordnung enthaltenen Bestimmungen über die Lagerung von gefährlichen Stoffen\n ist besonders Bedacht zu nehmen,\n 5. das Rauchen von Tabak- und verwandten Erzeugnissen, wie E-Zigaretten (mit und ohne\n Nikotin), am Universitätsgelände und in sämtlichen Räumlichkeiten der Universität,\n ausgenommen den ausdrücklich als Raucherzonen/-räume gekennzeichneten Bereichen\n außerhalb der Gebäude.\n 6. der Eintritt Unbefugter in Räume, welche mit einem Eintrittsverbot belegt und dementsprechend\n gekennzeichnet sind,\n 7. das Betreten der nicht in Betrieb stehenden Aufzüge sowie bei Nichtbeachtung der in den\n Aufzugskabinen und bei den Stationen angeschlagenen Benützungs-vorschriften,\n 8. eine Inbetriebnahme von offenkundig schadhaften Geräten und Anlagen bzw. die\n Nichtbeachtung vorhandener Benützungsvorschriften oder der Anweisung des verantwortlichen\n Personals,\n 9. jede eigenmächtige Veränderung an technischen Einrichtungen,\n 10. eine durch Reparatur oder Wartungsarbeiten bedingte Abschaltung von Energie-, Versorgungs-\n oder Datenleitungen, welche auch andere nicht direkt betroffene Organisationseinheiten\n versorgen, ohne diese und die laut O-Plan zuständige OE rechtzeitig davon in Kenntnis zu\n setzen, außer bei Gefahr in Verzug,\n 11. ein Offenhalten der Fenster, welches zu Energieverschwendung oder zum Eindringen von\n Feuchtigkeit führen kann,\n 12. die Entfernung oder Beschädigung von der Sicherheit und Ordnung dienenden Anschlägen und\n Hinweisen (Kennzeichnung der Sicherheitseinrichtungen, Fluchtwege etc.) bzw. deren\n Entziehung aus der Sicht,\n 13. das Mitbringen von Tieren aller Art, ausgenommen Blindenhunde, Behindertenbegleithunde\n und Diabetikerwarnhunde. Zur Vermeidung von besonderen Härtefällen ist eine\n vorübergehende Mitnahme von Hunden durch MitarbeiterInnen unter Zustimmung der im\n unmittelbaren Tätigkeitsbereich tätigen Personen sowie des jeweiligen Dienstvorgesetzten\n erlaubt. Ausgeschlossen ist eine Mitnahme jedenfalls in Laborbereichen, Räumen mit\n Parteienverkehr sowie in Bereichen, die der PatientInnenversorgung dienen.\n 14. jede Abwicklung von Verkaufsgeschäften, sonstiger Warenvertrieb und Dienstleistungen\n ausgenommen auf Grund einer Genehmigung des Rektorats,\n 15. die Durchführung von Sammlungen aller Art, deren Zielsetzung außerhalb der Universität liegt,\n ausgenommen durch die Rektorin/den Rektor genehmigte, wohltätigen Zwecken gewidmete,\n 16. die Verteilung von Handzetteln und das Aushängen von Anschlägen und Plakaten entgegen\n den Bestimmungen des § 7 dieser Hausordnung unbeschadet der Bestimmungen des\n Hausordnung / Stand Mitteilungsblatt vom 16.05.2018, Stj 2017/2018, 29. Stk. RN110\n Seite 3 von 6"
},
{
"bulletin": {
"id": 2725,
"academic_year": "2010/11",
"issue": "20",
"published": "2011-06-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2725&pDocNr=46234&pOrgNr=1"
},
"index": 41,
"text": "Medizinische Universität Wissensbilanz 2010\nKandidat die Möglichkeit, die Nachweise dem Personalentwicklungsbeirat zu präsentieren. Danach\nbeurteilt dieser, ob die Qualifizierungsziele erreicht wurden. Eine entsprechende Empfehlung ergeht\nan den Rektor/die Rektorin. Die Kandidatin/Der Kandidat darf nach offizieller Bestätigung des\nRektors/der Rektorin nun den Titel „Assoziierter Professor/Assoziierte Professorin“ führen.\nDer Personalentwicklungsbeirat setzt sich aus acht stimmberechtigten Mitgliedern sowie einem\nMitglied des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal (beratende Stimme) und zwei\nMitgliedern des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (beratende Stimme) zusammen. Alle\nstimmberechtigten Mitglieder werden vom Rektorat jeweils für eine Funktionsperiode von zwei Jahren\nbestellt. Die Aufgaben sind unter http://www.medunigraz.at/personalentwicklungsbeirat nachzulesen.\nIn der ersten Funktionsperiode bis Juli 2010 haben elf Sitzungen des Beirats stattgefunden. Die\nErgebnisse werden in einem jährlichen Tätigkeitsbericht zusammengefasst.\nIm Hebst 2009 wurden 29 Personen (8 Frauen/21 Männer) eingeladen, eine\nQualifizierungsvereinbarung mit dem Rektorat einzugehen, wovon 10 (4 Frauen/6 Männer) diese\naufgrund ihres besonderen Engagements bereits vor Ablauf der vier Jahre (erster Durchlauf von 2009\nbis 2013) erfolgreich abschließen konnten. Nach der internen Ausschreibung des zweiten Durchlaufs\n(von 2010 bis 2014) im Herbst 2010 sind 33 Bewerbungen eingegangen, wobei 30 (6 Frauen/24\nMänner) davon den Teilnahmekriterien entsprochen haben und mit 14 Personen (2 Frauen/12\nMänner) eine Qualifizierungsvereinbarung eingegangen wurde. Zurzeit laufen an der Med Uni Graz\ninsgesamt (Durchlauf 1 und 2) 33 Qualifizierungsvereinbarungen (6 Frauen/27 Männer).\nUm eine Verbesserung im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, ist ein Ziel des\nLaufbahnmodells die Quote bei Assoziierten ProfessorInnen zugunsten der Frauen zu erhöhen. Die\nFrauenquote bei Habilitationen liegt derzeit bei knapp 20 Prozent. Die Entscheidung der Vergabe von\nQualifizierungsvereinbarungen findet unter Berücksichtigung der Aspekte des Gender Mainstreamings\nund der Frauenförderung statt. Damit der Anteil der Frauen auf Laufbahnstellen in Zukunft steigt,\nerfolgt laufend ein Monitoring der Anzahl von Frauen und Männern auf Laufbahnstellen und weiters\nwerden unterstützende Maßnahmen aus Rückmeldungen der Assoziierten Professorinnen abgeleitet.\nIm Sinne der Steuerung wurden die Qualifizierungsvereinbarungen auch in die vergleichende\nLeistungsdarstellung der Organisationseinheiten („Sternengrafik“) aufgenommen und münden in die\nLeistungsorientierte Mittelvergabe.\nMaßnahmen für Karenzierte und WiedereinsteigerInnen\nIm Rahmen der Personalentwicklung wird in halbjährlichen Abständen der sog. \"Babystammtisch für\nWiedereinsteigerInnen\" in Kooperation mit der Gender Unit und dem Personalmanagement\ndurchgeführt. Die karenzierten Mütter und Väter treffen sich in einem der Kinderhäuser und werden\nüber rechtliche und organisatorische Belange als auch über Neuerungen an der Med Uni informiert.\nKarenzierten MitarbeiterInnen stehen während der Zeit der Abwesenheit alle Weiterbildungsangebote\nsowie sämtliche Möglichkeiten der Betrieblichen Gesundheitsförderung zur Verfügung. Gutscheine für\n 12/142"
},
{
"bulletin": {
"id": 7689,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "18",
"published": "2020-02-12T00:00:00+01:00",
"teaser": "Einsetzung einer Habilitationskommission; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Otto Loewi Memorial Lecture; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und –auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7689&pDocNr=991218&pOrgNr=1"
},
"index": 16,
"text": "17\n Fähigkeit, sich Inhalte figuraler, numerischer und verbaler Art einzuprägen, sodass\n auf diese bei Bedarf flexibel zugegriffen werden kann, indem sie in einer mittelbar\n anschließenden Testphase wiedererkannt und richtig zugeordnet werden.\n • Figuren zusammensetzen (FZ): Diese Aufgabengruppe misst die kognitive Fähigkeit,\n visuoanalytische sowie visuokonstruktive Leistungen im Rahmen der räumlichen\n Vorstellungsfähigkeit zu erbringen.\n • Wortflüssigkeit (WF): Diese Aufgabengruppe misst die Flexibilität des Abrufs von\n Wissensinhalten aus dem semantischen Gedächtnis.\nd. Sozial-emotionale Kompetenzen (SEK)\n Dieser Testteil besteht aus 2 Aufgabengruppen im Multiple-Choice-Format, die wesentliche\n Aspekte sozial-emotionaler Kompetenzen erfassen.\n • Soziales Entscheiden (SE): Diese Aufgabengruppe misst die Eigenschaft,\n Entscheidungen in sozialen Kontexten hinsichtlich ihrer Bedeutung zu reihen.\n Erfasst wird ein Bereich, der besonders in der Medizin eine hohe handlungsleitende\n Relevanz hat.\n • Emotionen erkennen (EE): Diese Aufgabengruppe erfasst die Fähigkeit, auf der\n Grundlage einer Beschreibung von Personen und Situationen, zu erkennen, was\n eine bestimmte Person in einer gegebenen Situation wahrscheinlich fühlt.\n§ 3. Bei den Aufnahmetests handelt es sich um keine Prüfung im Sinne der §§ 72 ff UG. Die\nBestimmungen der §§ 72 bis 79 UG finden keine Anwendung.\n§ 4. Die Weitergabe der Testaufgaben an Dritte sowie deren Verwertung ist untersagt. Dieses Recht\nsteht ausschließlich dem/der Urheber/in der Aufnahmetests zu. Bei Verstoß gegen diese\nBestimmung ist die Medizinische Universität Graz berechtigt, sich schad- und klaglos zu halten.\nAuswertung\n§ 5. (1) Die Auswertung der Testteile des MedAT-H für das Diplomstudium der Humanmedizin\nerfolgt automatisiert in folgender Form:\n • Richtige Antworten in den Testteilen BMS, TV und KFF werden mit einem Punkt, falsche\n Antworten mit null Punkten verrechnet.\n • Im Testteil BMS werden die in den vier Aufgabengruppen jeweils erzielten Punkte addiert\n und durch die Zahl der Testaufgaben dieses Testteils dividiert. Das Ergebnis ist pro Testteil\n der Anteil richtig gelöster Aufgaben.\n • Im Testteil TV werden die erzielten Punkte addiert und durch die Zahl der Testaufgaben\n dividiert. Das Ergebnis ist pro Testteil der Anteil richtig gelöster Aufgaben.\n • Im Testteil KFF werden die in den fünf Aufgabengruppen jeweils erzielten Punkte addiert und\n durch die Zahl der Testaufgaben dieses Testteils dividiert. Das Ergebnis ist pro Testteil der\n Anteil richtig gelöster Aufgaben.\n • Im Testteil SEK ergibt sich der Gesamtwert aus dem Durchschnitt der Werte der beiden\n Aufgabengruppen; das Ergebnis spiegelt den Anteil an Übereinstimmung der beiden\n Aufgabengruppen mit den von theoretischen Modellen und empirischen Befunden als\n richtig erkannten Lösungen wider. Hierbei werden in der Aufgabengruppe SE die Werte in\n Abhängigkeit von der optimalen Rangreihung der Wichtigkeit der Überlegungen errechnet."
},
{
"bulletin": {
"id": 7769,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "22",
"published": "2020-03-11T00:00:00+01:00",
"teaser": "Geschäftsordnung des Rektorats; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderungen; Richtlinie des Rektorats: IKS-Richtlinie der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7769&pDocNr=1002162&pOrgNr=1"
},
"index": 53,
"text": "54\n UniversitätsassistentIn (Prae Doc)\n Kennung LS-ANAT-2020-000616\n Lehrstuhl für makroskopische und klinische Anatomie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf 4 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Eigenständige Durchführung biomechanischer Messaufgaben, insbesondere: Planung und\n Vorbereitung biomechanischer Tests an biologischen und humanen Geweben sowie Implantaten\n (statisch, dynamisch, Ermüdungstests, Bildkorrelation); Installation, Wartung und\n Weiterentwicklung von Messwerkzeugen im Bereich der Hard- & Software; Durchführung\n biomechanischer Versuche sowie Auswertungen unter Berücksichtigung klinischer\n Anforderungen; Anleitung in der Planung, Durchführung und Auswertung biomechanischer\n Versuche\n Absolvierung des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft\n Betreuung von Studierenden (Diplomstudium Humanmedizin, Doktoratsstudierende)\n Zusammenfassung wissenschaftlicher Befunde in Publikationsform\n Mitarbeit bei Forschungsaufgaben (Projektanträge) und Übernahme von Organisations- und\n Verwaltungsaufgaben des Lehrstuhls\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Ingenieurswissenschaften auf Diplom- oder Masterniveau,\n bevorzugt im Bereich Maschinenbau, Struktur- und Leichtbaumechanik,\n Bewegungswissenschaften\n Erfahrungen im Bereich der Materialtestung (bevorzugt Weichteile) und Biomechanik und der\n Nutzung gängiger Prüfmaschinen und Bildkorrelation\n Kenntnisse im MatLab, LabVIEW, Mess- und Auswertesoftware von Prüfmaschinen, Famos o.Ä.\n Vorerfahrungen im Bereich 3D-Druck als konstruktive Grundlage für individualisierte\n biomechanische Versuche\n Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Hohes Interesse an der Durchführung Disziplinen übergreifender Projekte im Bereich der\n Lebenswissenschaften\n Vorerfahrungen im klinisch-experimentellen Bereich, Finite-Elemente-Simulationen;\n Interpretation und Auswertung klinischer Bilddatensätze\n Freude an selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit\n Kommunikations- und Teamfähigkeit\n Hohes Maß an Eigenverantwortung\n Flexibilität und Bereitschaft zu Mehrleistungen\n Bereitschaft zur permanenten Weiterbildung neuer Technologien, Werkzeuge und Skriptsprachen\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.929,00 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/personalmanagement-entwicklung-und-administra-\ntion/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am 02. April 2020.\n MTBl. vom 11.03.2020, StJ 2019/20, 22. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
},
{
"bulletin": {
"id": 8071,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "38",
"published": "2020-07-01T00:00:00+02:00",
"teaser": "Cirriculum: Curriculum für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin − Wiederverlautbarung; \r\n Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Allgemeinmedizin − Neueinrichtung; Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin − Neueinrichtung; \r\n Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung − Neueinrichtung; Cirriculum:Curriculum für den Universitätslehrgang (ULG) HUMAN-CENTERED ARTIFICIAL INTELLIGENCE (AI) AND MACHINE LEARNING (ML) IN HEALTH − Neueinrichtung; Richtlinien des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz − Änderung und Wiederverlautbarung; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen; Wahl des Dekans für Doktoratsstudien; Wahl der stellvertretenden Dekanin für Dokoratsstudien; Widerruf der Bestellung zum Leiter der Klinischen Abteilung für Spezielle Anästhesiologie, Schmerz− und Intensivmedizin; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Personalnachrichten; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8071&pDocNr=1028096&pOrgNr=1"
},
"index": 184,
"text": "185\ninternationalen Gastforscherinnen und -forschern aus einem vorausgewähltem Angebot. Die\nBestätigung der absolvierten Literaturclubs und Gastvorträge ist an die Leiterin / den Leiter\ndes Erweiterungsstudiums zu übermitteln.\n6. Projektpräsentationen\nIm Rahmen dieser Lehrveranstaltung in einem Gesamtausmaß von 1 ECTS besuchen die\nStudierenden die Projektberichte der laufenden Dissertationen, die vor den\nDoktoratsstudierenden und Faculty Mitgliedern des jeweiligen Doktoratsprogrammes\npräsentiert und gemeinsam diskutiert werden. Die Bestätigung der absolvierten\nProjektpräsentationen ist an die Leiterin / den Leiter des Erweiterungsstudiums zu\nübermitteln.\n7. Projektlabor/Laborpraktikum\nDie Studierenden absolvieren zwei etwa fünfwöchige Praktika in einem experimentellen oder\nklinischen Forschungslabor einer anerkannten Forscherin / eines Forschers im Ausmaß von\nje 6 ECTS. Das Ziel dabei ist nicht so sehr die Durchführung eines Forschungsprojektes\nsondern das praktische Üben der angewandten Methodik im Spektrum des jeweiligen Labors,\ndie Erarbeitung der theoretischen Grundlagen der Forschungsfrage und das Begreifen von\nmöglichen experimentellen Strategien, um die Forschungsfrage beantworten zu können. Alle\nAktivitäten (Literaturrecherche, Besprechungen, experimentelle Protokolle, Analysen und\nvorläufige Resultate) sind dabei in einem Laborbuch genau zu dokumentieren. Am Ende des\nProjektlabors muss der Betreuerin / dem Betreuer eine schriftliche Projektbeschreibung für\nein beispielhaftes Forschungsprojekt (Hintergrund, Hypothese, Methoden, erwartete\nErgebnisse, und deren Bedeutung) zur Genehmigung vorgelegt werden.\n8. Zwischenbericht, Endbericht\nEin schriftlicher Zwischenbericht und ein schriftlicher Endbericht sind im Ausmaß von jeweils\n1 ECTS zu verfassen und vor der Leiterin / dem Leiter des Erweiterungsstudiums zu\npräsentieren. Im Sinne eines wissenschaftlichen Tagebuchs protokollieren in diesem Bericht\ndie Studierenden ihre im Erweiterungsstudium besuchten Lehrveranstaltungen und Vorträge,\nfassen das dabei gewonnene Wissen zusammen, und dokumentieren ihre wissenschaftlichen\nAktivitäten und Ergebnisse im Labor.\n9. Öffentliche Präsentation, Doctoral Day\nWährend des Erweiterungsstudiums sind 2 wissenschaftliche Kongresse im Ausmaß von\ninsgesamt 1 ECTS zu besuchen, wobei bei einem Kongress eine öffentliche Präsentation zu\nhalten ist. Die Teilnahme an zumindest einem Doctoral Day der Medizinischen Universität\nGraz ist verpflichtend.\n10. Wissenschaftskommunikation\nDie Studierenden kontaktieren eine anerkannte Forscherin /einen Forscher, der im\nthematischen Zusammenhang mit dem eigenen Forschungsinteresse steht, und ersuchen\nsie/ihn zusammen im Ausmaß von 1 ECTS einen allgemeinverständlichen (Audio)beitrag für\ndie Öffentlichkeit zu gestalten. Der Beitrag wird als Podcast (bspw. auf AirCampus) oder als\nArtikel veröffentlicht. Dabei werden die Studierenden von der Leiterin / dem Leiter des\nErweiterungsstudiums und der Stabstelle für Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.\n11. Wahlfach\nStatt den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen `3. Wissenschaftliche Grundlagen und\nFertigkeiten` und `4. Methodenseminare/Dissertationsseminare` können unter Beachtung\ndes thematischen Zusammenhanges mit dem eigenen Forschungsinteresse und einer dem\n Mitteilungsblatt vom 01.07.2020, Stj 2019/2020, 38. Stk. RN191\n Seite 6 von 9"
},
{
"bulletin": {
"id": 6585,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "9",
"published": "2018-11-28T00:00:00+01:00",
"teaser": "Beschluss über den Entfall der Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde an der Medizinischen Universität Graz; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6585&pDocNr=835626&pOrgNr=1"
},
"index": 7,
"text": "Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n im Sonderfach Radiologie\n an der Universitätsklinik für Radiologie,\n Klinische Abteilung für Allgemeine Radiologische Diagnostik,\n zu besetzen ab 01.01.2019\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Radiologie\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n Erstellung von Publikationen und Präsentationen für (inter-)nationale Fortbildungsveranstaltungen\n Übernahme von Dokumentationstätigkeiten und Organisationsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Grundlegende EDV Kenntnisse (Word, Excel, Powerpoint etc.)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Absolvierte Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/\n Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)\n Kenntnisse, klinische Erfahrungen und wissenschaftliche Kompetenz auf dem Fachgebiet der\n Radiologie, insbesondere der Mammadiagnostik\n Publikationen/Präsentationen auf (inter-)nationalen wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen\n Sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\n Interesse an einem berufsbegleitenden Doktoratsstudium und an der Lehre\n Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von Klinischen Studien/\n wissenschaftlichen Projekten, insbesondere in Mammadiagnostik von Vorteil\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit\n Teamorientierung\n Kommunikative Kompetenz\nDas Arbeitsverhältnis endet mit Abschluss der Ausbildung zur Fachärztin / zum Facharzt (§§ 8, 26\nÄrztegesetz 1998), spätestens jedoch nach Ablauf von 7 Jahren.\nDie Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Mindestbruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\n€ 3.368,46 (14x) zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile und attraktiver Zusatzleistungen\nvorgesehen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\nund Karriereprogramme ermöglichen Ihnen eine strukturierte Facharztausbildung mit Raum für klinische\nund grundlagenorientierte Forschung.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Michael Fuchsjäger, Abteilungsleiter der Klinischen Abteilung\nfür Allgemeine Radiologische Diagnostik, gerne zur Verfügung.\nKontakt: michael.fuchsjaeger@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-82411.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen (inkl. Lebenslauf,\nPromotionsurkunde/Sponsionsbescheid, bisher absolvierte Ausbildungszeiten, Eintragung Ärzteliste,\nÄrztInnenausweis) mit der Kennzahl W61 ex 2018/19 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\nDie Bewerbungsfrist endet am 19. Dezember 2018. www.medunigraz.at/stellen\n MTBl. vom 28.11.2018, StJ 2018/19, 9. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
}
]
}