HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"count": 16538,
"next": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/search/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=15200",
"previous": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/search/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=15160",
"results": [
{
"bulletin": {
"id": 99,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "1",
"published": "2005-10-05T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=99&pDocNr=4858&pOrgNr=1"
},
"index": 2,
"text": "-3-\n i. Die Zuerkennung der Erfolgsprämie erfolgt nur an WissenschafterInnen der Medizinischen Univer-\n sität Graz.\n III. Höhe und Verteilung:\n j. Die Höhe der Erfolgsprämie beträgt bei national eingeworbenen Drittmitteln 5% des Anteils der\n MedUni Graz, bei international eingeworbenen Drittmitteln 10% des Anteils der Medizinische\n Universität Graz.\n k. Die Erfolgsprämie muss für Forschungsaktivitäten an der MedUni Graz bzw. für Kooperationspro-\n jekte mit der MedUni Graz verwendet werden und kann eine persönliche Prämie für den/die Pro-\n jektleiterIn beinhalten. Die persönliche Prämie beläuft sich auf max. 35% der gesamten Erfolgs-\n prämie, die Auszahlung derselben erfolgt im Rahmen des Dienstverhältnisses (d.h. der errechnete\n Betrag ist brutto). Der für Forschungsaktivitäten zur Verfügung gestellte Betrag wird aus Abrech-\n nungstechnischen Gründen der persönlichen Sammel-Innenauftragsnummer des Projektleiters an\n der MedUni Graz gutgeschrieben.\n l. Das Erfolgsprämien-Programm sieht vor, dass insgesamt max. EUR 150.000,- an Erfolgsprämie\n pro Forschungsprojekt (über die gesamte Laufzeit) ausgeschüttet werden.\n IV. Verfahren:\n m. Für den Antrag auf Erfolgsprämie muss eine Meldung an die Medizinische Universität Graz laut\n UG 2002 und laut universitätsinternen Richtlinien vorliegen. Außerdem muss ein vollständig aus-\n gefüllter „Antrag auf Gewährung der Erfolgsprämie“ inkl. Vertrag oder Dokument der Förderstelle\n vorliegen, aus dem die Höhe des geförderten Betrages hervorgeht.\n n. Auszahlung der Erfolgsprämien durch die Akquirierung nationaler Fördergelder: Die Fördersumme\n für die nächsten drei Jahre (max.) wird als Basis der Berechnung der Erfolgsprämie verwendet. Die\n Auszahlung dieses Betrages erfolgt nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen am nächsten ers-\n ten des Folgemonats.\n o. Auszahlung der Erfolgsprämie durch die Akquirierung internationaler Fördergelder: Die Förder-\n summe für den aktuellen Berichtszeitraum wird als Basis zur Berechnung des jeweiligen Auszah-\n lungsbetrags der Erfolgsprämie verwendet. Die Auszahlung dieses Betrages erfolgt nach Vorliegen\n der erforderlichen Unterlagen am nächsten ersten des Folgemonats.\n p. Nach Projektabschluss erfolgt durch die Medizinische Universität Graz eine Prüfung der tatsächlich\n eingegangen Fördergelder und eine Anpassung der Erfolgsprämie (Reduktion oder Erhöhung der\n Erfolgsprämie).\n q. Die organisatorische Abwicklung und Prüfung der Zulassungskriterien erfolgt im Büro der Vizerek-\n torin für Forschungsmanagement & Internationale Kooperation. Ansprechperson für den Bereich\n Klinik: Dr. Ingrid Reinprecht, ingrid.reinprecht@meduni-graz.at, Ansprechperson für den Nicht-\n Klinischen Bereich: Dr. Verena Tatzer, verena.tatzer@meduni-graz.at\n V. Rückzahlung:\n r. Bei Nichtinanspruchnahme und Zurückzahlen der Fördergelder an die Forschungsförderungsein-\n richtung bzw. bei Projektabbruch oder Ausscheiden des/der ProjektleiterIn aus der Med Uni Graz\n behält sich die Medizinische Universität Graz vor, den entsprechenden Anteil der Erfolgsprämie\n ebenfalls zurückzufordern.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 8091,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "39",
"published": "2020-07-08T00:00:00+02:00",
"teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft: Erweiterung der Standorte ab 01.07.2020; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft: Erweiterung der Standorte ab 01.07.2020; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft; Widerruf der Bestellung zur Sicherheitsfachkraft; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professuren",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8091&pDocNr=1030302&pOrgNr=1"
},
"index": 20,
"text": "21\nDie Medizinische Universität Graz ist eine junge Organisation mit traditionsreichen Wurzeln, die sich an\nden Werten einer nachhaltigen und umfassenden Gesundheitsversorgung orientiert. Rund 2.100\nMitarbeiterInnen arbeiten in Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung. Folgende attraktive und\nanspruchsvolle Position wird besetzt:\n Universitätsprofessur für Herzchirurgie\n gem. § 98 UG\n an der Klinischen Abteilung für Herzchirurgie\n der Universitätsklinik für Chirurgie\nDie Klinische Abteilung für Herzchirurgie erfüllt zentrale Aufgaben in Forschung, Lehre und\nPatientInnenbetreuung in enger Kooperation mit allen einschlägigen Fachdisziplinen am LKH-\nUniversitätsklinikum. Es ist die Aufgabe dieser Klinischen Abteilung deren klinikinterne\nForschungs- und Behandlungsschwerpunkte weiterzuentwickeln und ihre Arbeit in translationale\nForschungsschwerpunkte der Universitätsmedizin einzubringen. Der Versorgungsauftrag der\nKlinischen Abteilung für Herzchirurgie umfasst das gesamte Leistungsspektrum der modernen\nHerzchirurgie. Das Einzugsgebiet umfasst die Steiermark sowie das Südburgenland mit ca. 1,3 Mio.\nEinwohnerInnen.\nDie/Der für die Leitungsfunktion der Klinischen Abteilung für Herzchirurgie vorgesehene\nUniversitätsprofessorIn wird mit den folgenden zentralen Aufgaben betraut:\n Eigenverantwortliche klinische Tätigkeit sowie Forschung und Lehre im gesamten Spektrum der\n Herzchirurgie\n Regionale, nationale und internationale Vertretung des Sonderfachs Herzchirurgie in Forschung und\n Lehre\n Federführende Mitarbeit im interdisziplinären universitären Herzzentrum Graz (UHZG) unter\n Zugrundelegung des bestehenden Kooperationsvertrages\n Ausbau bestehender sowie Etablierung neuer klinikinterner Forschungs- und\n Behandlungsschwerpunkte (Minimalinvasive Herzklappenchirurgie, Chirurgie des Aortenbogens,\n chirurgische Therapie der Herzinsuffizienz, Chirurgie kongenitaler Herzfehler, interdisziplinäre\n Behandlung von strukturellen Herzerkrankungen) in Abstimmung mit anderen Fachdisziplinen und\n hier insbesondere mit der Klinischen Abteilung für Kardiologie (Univ. Klinik für Innere Medizin),\n Klinischen Abteilung für Herz-, Thorax- Gefäßchirurgische Anästhesie und Intensivmedizin (Univ.\n Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin) und der Klinischen Abteilung für pädiatrische\n Kardiologie (Univ. Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde) im UHZG\n Intensivierung der Kooperation mit weiteren klinischen und insbesondere vorklinischen\n Forschungseinrichtungen\n Umsetzung der universitären Lehre, postgraduellen Ausbildung und der Lehre in Doktoratsstudien\n Strukturierte Nachwuchsförderung, insbesondere von WissenschafterInnen\n Kooperative Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Universitätsklinik für Chirurgie gemeinsam mit\n den anderen Führungskräften und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den bestehenden\n gemeinsamen Einrichtungen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitätsausbildung in Humanmedizin\n FachärztIn für Herzchirurgie oder gleichwertige ausländische Qualifikation\n Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Befähigung\n Mehrjährige profunde klinische Erfahrung im Gebiet Herzchirurgie und hier insbesondere in zwei der\n folgenden vier Schwerpunkten sowie ein belegbares Interesse in den übrigen: Minimalinvasive\n MTBl. vom 08.07.2020, StJ 2019/20, 39. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu ver öffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 8552,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "12",
"published": "2020-11-25T00:00:00+01:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorates - Richtlinie des Rektorats „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Studienrechtliche Bestimmungen – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Besetzung von Professuren nach § 99a UG; Senat: Satzung: Satzungsteil – HAUPTSTÜCK B – Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senates – Änderung; Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat; Senat: Änderung der Nominierungen in den Senat; Senat: Ergebnis der Wahl der Stellvertreterin des Schriftführers in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8552&pDocNr=1083357&pOrgNr=1"
},
"index": 11,
"text": "12\n7. Forschung an Patient*innen und Proband*innen (Klinische Forschung)\n Die Medizinische Universität Graz verpflichtet sich im Rahmen der medizinischen Forschung zur\n Einhaltung der Grundsätze der Deklaration von Helsinki 8 und den Vorgaben der Guten Klinischen\n Praxis 9.\n Alle Forschungsvorhaben am Menschen müssen gemäß § 30 UG idgF bei der Ethikkommission zur\n Genehmigung eingereicht werden. Dies sind alle Maßnahmen an Patient*innen und/oder\n Proband*innen, an potenziell identifizierbarem menschlichen Material (z. B. Blut, Serum,\n Gewebeproben, DNA) oder Daten (z. B. Krankengeschichten), die zum Zweck des\n Erkenntnisgewinns gesetzt werden und/oder die nicht ausschließlich dem gesundheitlichen\n Nutzen jener Patient*innen und/oder Proband*innen dienen, bei welchen die Maßnahmen\n durchgeführt werden.\n Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die Erprobung eines Arzneimittels, eines\n Medizinproduktes, einer neuen Methode oder um ein sonstiges Forschungsvorhaben handelt.\n Folgende Forschungsvorhaben müssen bei der Ethikkommission eingereicht werden:\n - klinische Prüfungen von Arzneimitteln,\n - klinische Prüfungen von Medizinprodukten,\n - Anwendung neuer medizinischer Methoden,\n - nicht-interventionelle Studien,\n - angewandte medizinische Forschung am Menschen,\n - Forschung an potenziell identifizierbarem menschlichen Material oder mit\n personenbezogenen Daten, dies betrifft auch retrospektive Studien, lediglich vollständig\n anonymisierte Daten sind davon ausgenommen,\n - Genanalysen für wissenschaftliche Zwecke,\n - Forschung mit Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmittelen oder kosmetischen Mitteln\n nach Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz §5 Abs. 6,\n Heilversuche betreffen immer nur den*die einzelne*n Patienten*Patientin und bedürfen keiner\n Genehmigung durch Ethikkommission oder Behörden. Ist allerdings die wissenschaftliche\n Auswertung geplant, handelt es sich nicht mehr um „Heilversuche“, sondern um eine klinische\n Studie, für die vorab ein positives Ethikvotum zwingend nötig ist. Die Einreichung muss vor\n Projektbeginn erfolgen und den Vorgaben der Ethikkommission entsprechen, deren jeweils\n geltende Fassung auf der Website der Ethikkommission verfügbar ist\n (https://www.medunigraz.at/ethikkommission/Graz/). Forschungsprojekte dürfen erst\n begonnen werden, nachdem die Ethikkommission eine schriftliche Genehmigung erteilt hat.\n Eine Einreichung bei der Ethikkommission ist nicht erforderlich, wenn die geplanten Maßnahmen\n nur Krankenbetreuung im Interesse der Patient*innen darstellen und nicht dezidiert\n Forschungsinteressen verfolgen. Das gilt auch für die Verwendung von Medikamenten außerhalb\n ihrer Zulassung (off label use).\n8\n Englische Fassung: https://www.wma.net/policies-post/wma-declaration-of-helsinki-ethical-\nprinciples-for-medical-research-involving-human-subjects/ (28.10.2020)\nDeutsche Fassung: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-\nOrdner/International/Deklaration_von_Helsinki_2013_20190905.pdf (28.10.2020)\n9\n ICH-GCP Leitlinie zur Guten Klinischen Praxis:\nhttps://database.ich.org/sites/default/files/E6_R2_Addendum.pdf (28.10.2020)\nISO 14155 - Klinische Prüfung von Medizinprodukten an Menschen - Gute klinische Praxis:\nhttps://www.iso.org/standard/71690.html (28.10.2020)\nMitteilungsblatt vom 25.11.2020, StJ 2020/21, 12. Stk. RN 31 Seite 10 von 14"
},
{
"bulletin": {
"id": 8834,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "28",
"published": "2021-03-24T00:00:00+01:00",
"teaser": "Richtlinien: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Satzungsänderung: Satzungsteil Studienrecht; Vorstand der Szolomayer Privatstiftung; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8834&pDocNr=1124803&pOrgNr=1"
},
"index": 29,
"text": "30\n (2) Curricula von Universitätslehrgängen und deren Änderungen treten ab\n Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft.\n V. Abschnitt – Prüfungen\n§ 41. Allgemeine Bestimmungen für Prüfungen\n Der Studienerfolg wird durch die Beurteilung von Prüfungen und wissenschaftlichen\n Arbeiten (Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Masterarbeit oder Dissertation) festgestellt (§\n 72 (1) UG idgF).\n (1) Prüfungen dienen dem Nachweis des in einer Lehrveranstaltung erworbenen\n Wissens. Die Beurteilung erfolgt nach § 72 (2) und (3) UG idgF.\n (2) Die Inhalte von Lehrveranstaltungen sowie die Beurteilungskriterien von\n Prüfungen sind entsprechend den Curricula und den jeweils gültigen\n Lernzielkatalogen der Medizinischen Universität Graz zu Semesterbeginn\n festzulegen und zu veröffentlichen.\n (3) Mündliche Prüfungen sind gemäß § 79 (2) UG idgF öffentlich abzuhalten. Sie\n sind in strukturierter Weise durchzuführen und zu protokollieren. Sind keine\n Zuhörerinnen/Zuhörer anwesend, ist von der Prüferin/dem Prüfer eine\n Zuhörerin/ein Zuhörer beizuziehen.\n (4) Schriftliche Prüfungen sind Prüfungen, bei denen die Prüfungsfragen schriftlich\n zu beantworten sind.\n (5) Kommissionelle Prüfungen sind mündliche Prüfungen einer Lehrveranstaltung,\n die vor einer Prüfungskommission abgehalten werden. Die Prüfungskommission\n wird von der Dekanin/dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten bestellt.\n Bei der kommissionellen Prüfung sind die Bestimmungen des § 79 (2) UG idgF\n zu beachten.\n (6) Gesamtprüfungen sind Prüfungen, die in einem Prüfungsvorgang zu absolvieren\n sind und dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten mehr als einer\n Lehrveranstaltung dienen. Diese sind in den Curricula auszuweisen.\n (7) Kommissionelle Gesamtprüfungen sind Prüfungen, die vor einer\n Prüfungskommission abzulegen sind und dem Nachweis der Kenntnisse und\n Fähigkeiten aus mehr als einer Lehrveranstaltung dienen. Diese sind in den\n Curricula auszuweisen.\n (8) Rigorosen sind Prüfungen, die in den Doktoratsstudien abzulegen sind. Mit der\n positiven Beurteilung aller Teile eines Rigorosums wird das betreffende\n Doktoratsstudium abgeschlossen.\n (9) Kommissionelle Prüfungen sind in den Curricula in der Prüfungsordnung\n festzulegen.\n (10) Studierende dürfen abweichend zu § 77 (2) UG idgF negativ beurteilte Prüfungen\n viermal wiederholen. Die dritte Wiederholung einer Prüfung ist kommissionell\n abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges\n durchgeführt wird. Auf Antrag der oder des Studierenden gilt dies gemäß § 77 (3)\n UG idgF auch ab der zweiten Wiederholung.\n (11) Die Dekanin/der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten hat zur Abhaltung\n von Prüfungen Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer mit einer\n Lehrbefugnis gemäß §§ 97, 103 und 104 UG idgF jeweils für die Fächer ihrer\n Lehrbefugnis heranzuziehen. Die Dekanin/ der Dekan für studienrechtliche\n Angelegenheiten ist berechtigt, auch Personen mit einer Lehrbefugnis an einer\n anerkannten ausländischen Universität oder an einer anderen inländischen oder\n ausländischen den Universitäten gleichrangigen Einrichtung zur Abhaltung von\n Mitteilungsblatt vom 24.03.2021, Stj 2020/2021, 28. Stk. RN111\n Seite 24 von 41"
},
{
"bulletin": {
"id": 6413,
"academic_year": "2017/18",
"issue": "35",
"published": "2018-06-27T00:00:00+02:00",
"teaser": "Ethikkommission: Nachnominierungen; Stiftungsbeirat der Szolomayer Privatstiftung; Arbeitskreis für Gleichbehandlungen: Nachnominierungen; Richtlinie des Rektorats - Änderung: Änderung Anhang I der Richtlinie für Universitätslehrgänge an\r\nder Medizinischen Universität Graz; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der \r\nMedizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Universitätslehrgang (ULG) Academic Expert in Dermoscopy; Universitätslehrgang (ULG) Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6413&pDocNr=777685&pOrgNr=28397"
},
"index": 76,
"text": "77\n § 5.\n Akademische Grade\nDen Absolventinnen und Absolventen des Diplomstudiums Zahnmedizin ist der akademische Grad Doktorin\nder Zahnmedizin bzw. Doktor der Zahnmedizin , lateinisch Doctor medicinae dentalis , abgekürzt\n § 6.\n Lehrveranstaltungen\n(1) Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen (VO), Übungen (UE), Seminare (SE), Exkursionen (EX), Seminare\nmit Übungen (SU), Vorlesungen mit Übungen (VU) und Praktika (PR).\n(2) Vorlesungen (VO) dienen der Vermittlung von theoretischen Lerninhalten für eine nicht zu begrenzende\nAnzahl von Studierenden. Sie können teilweise oder vollständig als virtuelle Lehrveranstaltungen angeboten\nwerden.\n(3) Übungen (UE) dienen der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten. Zu den Übungen zählen unter\nanderem Übungen an Präparaten, Phantomen, Modellen, am Krankenbett bzw. am zahnärztlichen\nBehandlungsstuhl und in Labors. Im zweiten Studienabschnitt sollte zumindest die Hälfte der Übungen als\nBedside- bzw. Chairside Teaching abgehalten werden. Übungen werden in Gruppen von maximal 12\nTeilnehmerinnen und Teilnehmern im 1. und 2. Studienabschnitt, im 3. Studienabschnitt in Gruppen von\nmaximal 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgehalten.\n(4) Seminare (SE) sind als Lehrform vor allem zur Stimulation der eigenständigen Arbeit der Studierenden\nvorgesehen. Es gelten dieselben Gruppengrößen wie in §6 (3) angeführt.\n(5) Seminare mit Übungen (SU): diese Lehrveranstaltungsform besteht aus Seminar und Übungseinheiten,\ndie den in den oben definierten entsprechenden LV-Typen (SE/UE) definierten Bedingungen unterliegen.\n(6) Vorlesungen mit Übungen (VU) dienen der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten, basierend auf\ntheoretischen Lehrinhalten. Zu den Übungen zählen unter anderem Übungen an Phantomen, Modellen, am\nKrankenbett bzw. am zahnärztlichen Behandlungsstuhl und in Labors. Im dritten Studienabschnitt sollten\nzumindest drei Viertel der Übungen als Bedside- bzw. Chairside Teaching abgehalten werden. Es gelten\ndieselben Gruppengrößen wie in §6 (3) angeführt.\n(7) Das zahnmedizinische Praktikum dient der Vertiefung und therapeutischen Anwendung der in den\nÜbungen und Vorlesungen vermittelten theoretischen und praktischen Lehrinhalte an den PatientInnen. Die\nGruppengröße für die Praktika besteht aus höchstens 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Das\nzahnmedizinische Praktikum ist eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter.\n(8) Exkursion (EX): Exkursionen sind Berufsfelderkundung oder Wahlfächer außerhalb des universitären\nRahmens.\n(9) Der Erfolg der in Abs. 3 bis 8 genannten Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist an\nden erbrachten Leistungen und Beiträgen der Studierenden während der laufenden Teilnahme zu beurteilen.\n § 7.\n Prüfungen\nDie Prüfungsmethoden werden so gestaltet, dass sie nachvollziehbar, valide und zur Überprüfung der\nverschiedenen Lernziele Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen geeignet sind. Geprüft werden die in den\nLehrveranstaltungen vermittelten Lehrinhalte. Entsprechend der integrierten Unterrichtsform finden die\nPrüfungen in dieser Form statt. Es sind folgende Arten von Prüfungen vorgesehen:\n Curriculum Zahnmedizin, Vers.17 In Kraft 1.10.2018 7"
},
{
"bulletin": {
"id": 6040,
"academic_year": "2016/17",
"issue": "20",
"published": "2017-06-21T00:00:00+02:00",
"teaser": "Kundmachung: Gruppenversammlung der begünstigten Behinderten - Wahl des\r\nWahlvorstandes für die Wahl der Behindertenvertrauenspersonen; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2018; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2018; Ausschreibung von Stellen; Freie Stelle einer Universitätsprofessur für Anatomie am Gottfried Schatz Forschungszentrum – Lehrstuhl für \r\nmakroskopische und klinische Anatomie; Freie Stelle einer Universitätsprofessur für Medizinische Psychologie, Psychosomatik und Psychotherapie an der \r\nUniversitätsklinik für Medizinische Psychologie und Psychotherapie\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6040&pDocNr=644448&pOrgNr=1"
},
"index": 5,
"text": "-6-\nUniv.-Ass. DI Amin EL-HELIEBI\nKommissionsmitglieder Professor/inn/en:\nO.Univ.-Prof. Dr. Gottfried Dohr\nUniv.-Prof.in Mag.a Dr.in Dagmar Kratky\nUniv.-Prof. Dr. Uwe Lang\nUniv.-Prof. Dr. Michael HERBERT\nKommissionsmitglieder Mittelbau:\nPriv.-Doz.in Dr.in Iris Zalaudek\nDr.in Dagmar Pfeiffer, MSc\nKommissionsmitglieder Studierende gem. HSG:\nAngelika Grübler\nIn der konstituierenden Sitzung am 5. April 2017 wurde Univ.-Prof. Dr. Uwe Lang\nzur Vorsitzenden gewählt.\n Univ.-Prof. Dr. Andreas WEDRICH\n Vorsitzender des Senates\n98.\nAusschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2018\nDas Josef Krainer - Steirische Gedenkwerk schreibt in Erinnerung an das Wirken des großen steirischen\nLandeshauptmanns von 1948 bis 1971 zur Würdigung hervorragender Leistungen junger Wissenschafte-\nrInnen den „Josef Krainer-Würdigungspreis 2018“ aus.\nDer Preis wird jährlich um den 19. März, den steirischen Landesfeiertag, in feierlichem Rahmen überreicht.\nDie Dotation beträgt 3.000 €, wobei der Vorstand auch eine Teilung des Preises beschließen kann.\nDer Würdigungspreis stellt für junge, jedoch bereits durch Forschungsleistungen (insbesondere Habilita-\ntion) ausgewiesene WissenschafterInnen bei fortgeschrittener Laufbahn Anerkennung für bereits Geleiste-\ntes und Ansporn zu weiteren Höchstleistungen dar.\nDie geforderte Qualifikation ist durch eine auch nach internationalen Kriterien hervorragende wissenschaft-\nliche Leistung zu dokumentieren.\nDie Bewerbung ist bis spätestens 15. September 2017 beim Institut für Öffentliches Recht und Politikwis-\nsenschaft, z.H. Gudrun Bergmayer, Universitätsstraße 15/C3, 8010 Graz, einzureichen. Die Namhaftma-\nchung durch Dritte ist zulässig.\nDem Ansuchen sind in (aus-)gedruckter Ausfertigung beizulegen (jeweils ein Exemplar) sowie zusätzlich\nals PDF per E-Mail an office@steirisches-gedenkwerk.at zu senden:\n die wissenschaftliche(n) Arbeit(en), mit der (denen) die Auszeichnungswürdigkeit dokumentiert\n wird\n Lebenslauf (Deutsch) mit Publikationsliste und Nennung bereits zuerkannter Preise\n Angabe anderer Preise, für die die betreffende(n) Arbeit(en) eingereicht wurde(n)\n Nachweis des Steiermark-Bezuges (Forschungsstätte, Studium, Hauptwohnsitz oder Geburtsort)\n(Anmerkung: Bei laufenden Habilitationsverfahren werden nur Bewerbungen berücksichtigt, wenn das Ver-\nfahren zur Gänze bis Ende der Einreichfrist abgeschlossen ist und dies nachgewiesen wird.)\nDie Zuerkennung des Josef Krainer-Würdigungspreises erfolgt durch den Vorstand des Josef Krainer-Ge-\ndenkwerks aufgrund der Bewertung und Reihung durch den Wissenschaftlichen Beirat. Ein Rechtsan-\nspruch besteht dabei nicht. Auf die Rückerstattung der eingereichten Unterlagen besteht ebenso kein An-\nspruch. Falls keine auszeichnungswürdige Bewerbung einlangt, wird der Josef Krainer-Würdigungspreis in\ndiesem Jahr nicht verliehen.\n Josef KRAINER - Steirische Gedenkwerk\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 21.06.2017, StJ 2016/17, 20. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 5189,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "4",
"published": "2015-11-18T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungsbestellung einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Errichtung einer Forschungseinheit und Bestellung der Leiter; Richtlinie für die Antragstellung und Gewährung von Freistellungen und Reisekostenzuschüssen\r\nfür die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Universität Graz; Widerruf der Vollmacht von Frau Mag.a Gudrun Leitner; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen \r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5189&pDocNr=431044&pOrgNr=1"
},
"index": 14,
"text": "Fachliche Anforderungen:\n\n> Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n\n» Absolvierte Gegenfächer (Pflicht- und Wahlnebenfächer) von Vorteil\n\n» Erfahrung in der Durchführung von Klinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n\n» Kenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz auf dem Fachgebiet der Neuroradiologie von Vorteil\n\n> Klinische Vorerfahrung/Erfahrung im Bereich der Radiologie, insbesondere auf dem Gebiet der\nNeuroradiologie von Vorteil\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n> Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n\n> Teamorientierung\n\n> Hohe Belastbarkeit\n\n>» Bereitschaft zum Erlernen und zur Anwendung minimal invasiver radiologischer Verfahren\n\nDie Basisausbildung gemäß 8 6a Ärztegesetz 1998 und 8 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines einschlägigen\nDoktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung gemäß 8 27 KV der\nUniversitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer unbefristeten\nwissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines assoziierten Professors\nverbunden.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Hannes Deutschmann, supplierender Leiter der Klinischen Abteilung für\nNeuroradiologie an der Universitätsklinik für Radiologie, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nhannes.deutschmann@medunigraz.at Tel.: +43/316/385-13271.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W35 ex 2015/16 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 09. Dezember 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\nÄrztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde,\nbis FachärztInnenabschluss, längstens 7 Jahre\n\nKernaufgaben:\n\nKlinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n\nWissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet Pädiatrie\n\nMitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n\nSelbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für\n\n(inter-)nationale Fortbildungsveranstaltungen\n\nMitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n\nVv\n\n>\n>\n>\n>\n\nFachliche Anforderungen:\n> Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n» Kenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz auf dem Fachgebiet Pädiatrie von Vorteil\n» Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\nKlinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n\n \n\nMTBI. vom 18.11.2015, SU 2015/16, 4. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 3025,
"academic_year": "2011/12",
"issue": "5",
"published": "2011-11-16T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3025&pDocNr=54626&pOrgNr=1"
},
"index": 6,
"text": "-7-\nMaßgebliche Indikatoren, die überwiegend erfüllt sein müssen:\n - längerfristige oder wiederholte Vertretung/erfolgreiche Entlastung der zu vertretenden Leitung\n (nimmt die Aufgaben des/der Vorgesetzten erfolgreich wahr)\n k) Besorgung besonderer Aufgaben im IT-Bereich oder im Bereich des medizinischen, chemischen\n oder technischen Personals\n Die geleistete Arbeit muss eine wesentliche technische Komponente beinhalten, über rein admi-\n nistrative Aufgaben hinausgehen und mit der Übernahme besonderer Verantwortung verbunden\n sein.\nMaßgebliche Indikatoren, die überwiegend erfüllt sein müssen:\n - Erfüllt nachweislich die Funktion eines/r IT-, chemischen oder technischen Beauftragten und trägt\n aktiv zur Optimierung des Bereichs bei\n - Schlägt Maßnahmen/Lösungen im IT-Bereich oder –chemisch- oder med. technischen Bereich vor,\n die über wesentliches Optimierungspotential verfügen\n - Setzt Maßnahmen gemeinsam mit Vorgesetzte/n und KooperationspartnerInnen um und achtet\n auf den optimierten Einsatz von Arbeitsmitteln/-techniken, um den Output sowohl quantitativ als\n auch qualitativ zu optimieren\nWeitere in Ermächtigung des § 4 Z 16iVm §53 Abs 3 KV neben den gesetzlichen Kriterien definierte und\nfestgelegte Qualifikationskriterien\n l) wiederholte AusbildnerInnentätigkeit für Lehrlinge\n Unter „wiederholt“ ist in diesem Fall zu verstehen, dass zumindest insgesamt (soweit seit Dienst-\n beginn an der MUG) 2 Lehrlinge bereits engagiert durch ihre Lehrzeit begleitet und angeleitet\n worden sind.\nMaßgebliche Indikatoren, die überwiegend erfüllt sein müssen:\n - Überprüfung der aktiven und erfolgreichen Ausübung der AusbildnerInnentätigkeit (z.B. durch\n Stellungnahme der Lehrlinge, eventuell Evaluierung)\n - Erstellung eines schriftlich, detaillierten AusbildnerInnenplans\n m) Eigenverantwortliche Leistung eines wesentlichen Beitrags für die Entwicklung der Universität in\n Forschung und Lehre bzw. konkrete nachhaltige und erfolgreiche Unterstützung der Forschungs-\n felder der Medizinischen Universität Graz (s. website www.medunigraz.at)\n n) Fachpreise/Auszeichnungen od. externe Funktionen mit Reputation für die MUG\n Darunter versteht man die nachhaltige Implementierung von Konzepten von innovativen Projek-\n ten, die auch von extern z.B. anhand von Preisen und Auszeichnungen gewürdigt werden und die\n langfristig positive Implikationen für die Organisation bewirken. Darüber hinaus zählen dazu pres-\n tigeträchtige BeraterInnentätigkeiten oder auch Funktionen außerhalb der Med Uni wie z.B. ange-\n sehene/r KooperationspartnerIn bzw. NetzwerkpartnerIn für externe Organisationen (z.B. Mitwir-\n kung bei Erstellung eines Ausbildungsplanes etc., der auch intern Niederschlag findet).\n§ 5 Verschwiegenheitspflicht\nAlle am Verfahren beteiligten Personen sind zur strengsten Verschwiegenheit über alle im Zusammenhang\nmit Anträgen bekannt gewordenen Tatsachen sowie über den Verlauf der Beratung und die jeweiligen\nStellungnahmen der Mitglieder verpflichtet.\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 16.11.2011, StJ 2011/12, 5.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 381,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "34",
"published": "2007-09-05T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=381&pDocNr=5729&pOrgNr=1"
},
"index": 4,
"text": "-5-\n 175. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universi-\ntätsgesetz 2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n175.1 Freie Stelle einer Universitätsprofessorin bzw. eines Universitätsprofessors\n An der Medizinischen Universität Graz ist ab sofort die Stelle\n einer Universitätsprofessorin / eines Universitätsprofessors\n für Anästhesiologie und Intensivmedizin\n mit Schwerpunkt „Herz- Thorax-Gefäß Anästhesie und Intensivmedizin“\nzu besetzen.\nDie Aufnahme erfolgt unbefristet in Vollzeitbeschäftigung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis nach\nden Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 und des Angestelltengesetzes.\nDie Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin ist entsprechend dem Entwicklungsplan der\nMedizinischen Universität in 3 Klinische Abteilungen gegliedert. (http://www.meduni-\ngraz.at/leitbild/pdf/entwicklungsplan.pdf).\nDie Inhaberin/der Inhaber der Stelle ist als Leiterin/Leiter der Klinischen Abteilung für Anästhesie für Herz-\nund Gefäßchirurgie und Intensivmedizin vorgesehen (http://www.meduni-\ngraz.at/anaesthesie/website.php?id=/index.htm). Die Leitung der Abteilung ist vorerst auf\n5 Jahre befristet.\nBewerbungsvoraussetzungen:\n 1. Ein der Verwendung entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium mit Doktorat in Human-\n medizin\n 2. Qualifikation als Fachärztin/Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin\n 3. Habilitation oder gleichwertige herausragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und\n Lehre\n 4. Auslandserfahrung\n 5. Pädagogische und didaktische Eignung\n 6. Mehrjährige Führungserfahrung und Managementausbildung (kann innerhalb eines Jahres nach-\n gereicht werden).\nAnforderungsprofil:\nDie Bewerberin/der Bewerber soll langjährige fachliche, didaktische und wissenschaftliche Erfahrung in\nallen Bereichen der Herz- Thorax- Gefäßanästhesie und Intensivmedizin mit besonderer Berücksichtigung\nvon Transplantations- und Kinderherzchirurgie sowie hyperbarer Medizin haben.\nDie Bewerberin/der Bewerber soll eine international ausgewiesene Forschungspersönlichkeit sein und unter\nBezugnahme auf den Entwicklungsplan der Medizinischen Universität einschlägige Erfahrung in zentralen\nForschungsschwerpunkten der Univ. Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin (perioperative kardiale\nMorbidität und Mortalität, perioperative Unterstützung der kardialen Pumpfunktion) aufweisen.\nEine erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln wird erwartet.\nAllgemeines:\nDie Medizinische Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen,\nan und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation wer-\nden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind in deutsch und englisch ausschließlich anhand der strukturierten Bewerbungsformulare\nder Medizinischen Universität Graz, abrufbar unter der Adresse: http://www.meduni-graz.at/karriere/ mit\nden üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Publikationsliste, Lehrtätigkeit, inhaltlich gegliedert entsprechend\ndem Formular für Bewerbungen) elektronisch zu übermitteln und in einer Ausfertigung in Papierform bis\nzum 19. Oktober 2007 an den Rektor der Medizinischen Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, A-8036\nGraz, zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz kann allfällige Fahrt- und Aufenthaltskosten für die Bewerberin-\nnen/Bewerber nicht übernehmen.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 05.09.2007, 34. Stk."
},
{
"bulletin": {
"id": 29,
"academic_year": "2003/04",
"issue": "17",
"published": "2003-12-22T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=29&pDocNr=4700&pOrgNr=1"
},
"index": 10,
"text": "- 11 -\n 5. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Mitteilung über die oder die Genehmigung des\n Protokolls der letzten Sitzung;\n 6. die Feststellung der Befangenheit von Mitgliedern zu Tagesordnungspunkten;\n 7. die endgültige Tagesordnung;\n 8. alle Anträge und Beschlüsse;\n 9. die Ergebnisse der Abstimmungen mit der Anzahl der Prostimmen;\n 10. Protokollerklärungen und Sondervoten;\n 11. der Inhalt der Debatte, soweit dies zum Verständnis der Beschlüsse notwendig ist;\n 12. die Namen der an der Debatte Teilnehmenden (Wortmeldungen).\nDem Protokoll sind jedenfalls Tischvorlagen, schriftliche Anträge, Berichte, Anfragen, etc. sowie die\nschriftliche Ausführung von Sondervoten als Beilagen beizufügen.\n(4) Jedes Mitglied einer Kommission ist berechtigt, die wörtliche Protokollierung einzelner eigener\nAusführungen zu verlangen.\n(5) Jedes Mitglied einer Kommission hat das Recht, Erklärungen eines anderen Mitglieds zu Protokoll\nnehmen zu lassen; erhebt auch nur ein Mitglied de Kommission dagegen Widerspruch, entscheidet\ndie Kommission durch Beschluss.\n(6) Die Reinschrift des Protokolls ist innerhalb von 12 Werktagen anzufertigen, von der/dem Vorsit-\nzenden und von der Schriftführerin/dem Schriftführer zu unterfertigen, an alle Mitglieder der Kommis-\nsion und dem Sekretariat der ÖH der MedUGraz elektronisch oder in Kopie zu versenden und jeden-\nfalls im zuständigen Büro der/des Vorsitzenden, ansonsten im Rektorat der MedUGraz aufzulegen.\nDas Protokoll ist in der nach der Fertigstellung des Protokolls folgenden ordentlichen Sitzung zur Ge-\nnehmigung vorzulegen.\n(7) Jedes Mitglied ist berechtigt, jederzeit in die Protokolle über die Sitzungen der Kommission inklusi-\nver seiner beratenden Kommissionen, Arbeitsgruppen etc. Einsicht zu nehmen und Abschriften oder\nKopien herzustellen.\n(8) Die Antragstellerin/der Antragsteller in eigener Personalangelegenheit hat das Recht, in die ih-\nren/seinen Antrag betreffenden Akten und Protokolle Einsicht zu nehmen und sich Abschriften oder\nKopien anzufertigen oder auf ihre/seine Kosten anfertigen zu lassen (§17 AVG).\n(9) Die Originalprotokolle sind zusammen mit den Beilagen vom Vorsitzenden aufzubewahren und\nallenfalls der Nachfolgerin/dem Nachfolger in der Funktion zu übergeben.\n§ 19. Tagesordnungspunkte: Wiederaufnahme, Aussetzung, Fristen\n(1) Ein durch Beschluss erledigter Tagesordnungspunkt ist wieder aufzunehmen, wenn\n 1. der Beschluss tatsächlich undurchführbar ist;\n 2. der Beschluss an einem durch gesetzliche Vorschrift ausdrücklich mit Nichtigkeit be-\n drohten Fehler leidet;\n 3. die Kommission nicht richtig zusammengesetzt war.\n(2) Für Reassumierungen (Aufhebungen) von Beschlüssen des Senates ist die Unterkommission für\nSatzung und Reassumierung (§21) zuständig.\n§ 20. Arbeitsgruppen\n(1) Eine Kommission kann zur Vorbereitung, Begutachtung und Bearbeitung von einzelnen oder von\nGruppen seiner Beratungsgegenstände nicht bevollmächtigte und nichtständige Arbeitsgruppen bzw.\nBeiräte einsetzen (Davon nicht betroffen ist die Möglichkeit des Senats ständige Unterkommissionen\ngem. UG02, ev. auch mit Entscheidungsbefugnis, einzurichten)."
},
{
"bulletin": {
"id": 2585,
"academic_year": "2010/11",
"issue": "13",
"published": "2011-02-16T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2585&pDocNr=41896&pOrgNr=1"
},
"index": 5,
"text": "Statuten\n\nDer Senat der Medizinischen Universität Graz hat in seiner Sitzung vom 26.01.2011 die\nVerordnung betreffend den Universitätslehrgang PATIENT BLOOD MANAGEMENT, von der\nStudienkommission für postgraduale Ausbildungen an der Medizinischen Universität Graz in\nihrer Sitzung vom 17.01.2011 beschlossen, in nachstehender Fassung nicht untersagt.\n\n§ 1 Zielsetzung/ Zielgruppe\n\nZielsetzung:\n\nZielsetzung des PBM ULG ist die Wissensvermittlung zur qualitativ hochwertigen Umsetzung\nvon Patient Blood Management (PBM) im klinischen Bereich. PBM ist ein multidisziplinäres,\nevidenz-basiertes Behandlungsmodell, welches zum Ziel hat, durch optimale Behandlung\ndes/der Patienten/innen eigenen Blutvolumens eine optimale Patienten/innensicherheit und\neinen optimalen Genesungsverlauf zu gewährleisten. PBM erstreckt sich auf die\ndurchzuführende Hämo- und die Pharmakotherapie und gilt nicht nur für den perioperativen\nBereich, sondern auch für alle konservativen Fächer, in welchen ein relevanter chirurgischer\noder hämostasiologischer Blutverlust auftritt und Blutprodukte und deren Alternativen Teile\ndes therapeutischen Vorgehens sind. Damit werden nicht nur die Nebenwirkungen der\nHämotherapie vermieden, sondern auch die Risiken einer vorbestehenden oder neu\nauftretenden Anämie auf ein Minimum reduziert bzw. die individuelle Anämietoleranz erhöht.\nPBM erstreckt sich auch auf eine den Verbrauch angepasste Bereitstellungspraxis.\n\nDie Absolventen/innen können in jenen klinischen Bereichen, wie z.B. Krankenanstalten,\nnachbetreuende Ambulanzen, etc. eingesetzt werden, in denen die evidenz-basierte\nHämotherapie und das PBM implementiert und umgesetzt werden soll bzw. bereits\nimplementiert sind.\n\nDie Teilnehmer/innen werden dazu befähigt, allen Bereichen des PBM und der Hämotherapie\ngerecht zu werden. Dies inkludiert Patienten/innen-Aufklärung und Patienten/innen-Leitung.\n\nZielgruppe:\n\nDie Zielgruppen sind Gesundheitspersonal, das den Patienten/den Patientinnen perioperativ\nbetreut, wie Ärztinnen und Ärzte aller Fächer sowie Personen des gehobenen Dienstes für\nGesundheits- und Krankenpflege.\n\nDie Teilnehmer/innen sind nach erfolgreicher Absolvierung des Lehrgangs in der Lage ein\nTeam im eigenen Wirkungsbereich zu formen, die Kommunikation auch in kritischen\nSituationen aufrecht zu erhalten und die Patienten/innen optimal evidenz-basiert und nach\nden neuesten Erkenntnissen der Technik und Wissenschaft mit entsprechender Empathie zu\ntherapieren und zu begleiten, Nebenwirkungen und Zwischenfälle zu erkennen und\nentsprechend kompetent unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben darauf zu reagieren.\n\n8 2 Dauer und Gliederung\n\nDer Lehrgang dauert 3 Semester und umfasst insgesamt 838 Unterrichtseinheiten (UE). Das\nentspricht einem Gesamtausmaß von. 34 ECTS Credits.\n\nBestimmte Module sollten auch einzeln besuchbar werden. Für diese Module werden dann\nTeilnahmebestätigungen ausgestellt.\n\nSeite 3 von 25\n\n \n\nMTBI. vom 16.02.2011, SU 2010/11, 13.Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 1504,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "22",
"published": "2009-08-05T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1504&pDocNr=18156&pOrgNr=1"
},
"index": 14,
"text": "- 15 -\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Burkert Pieske, Leiter der Klinischen Abteilung für Kardiologie\nder Universitätsklinik für Innere Medizin, gerne zur Verfügung. Kontakt: burkert.pieske@medunigraz.at,\nTel.: ++43 (0) /316-385-2544.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W244 ex 2008/09 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n26. August 2009. www.medunigraz.at/stellen\n Wissenschaftliche/r MitarbeiterIn\n am Institut für Physiologische Chemie, Teilzeit: 20 Wochenstunden,\n zu besetzen ab 01. Oktober 2009, befristet bis 30. September 2013\nKernaufgaben:\n¾ Forschung im Bereich der Physiologischen Chemie, Biochemie und Molekularbiologie, insbesondere die\n Durchführung eines Projekts über Antikörper und Atherosklerose – Diagnose und Prävention\n¾ Etablierung von molekularbiologischen Methoden insbesondere zur Gewinnung rekombinanter Anti-\n körper aus Zellkulturen sowie tierischen und menschlichen Probenmaterialien\n¾ Abwicklung von Forschungsprojekten mit internen und externen Partnern bzw. Koordination und\n Mitarbeit bei laufenden klinischen Forschungsprojekten\n¾ Abhaltung von Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pflichtlehre in den Modulen 01/02/03/06 sowie\n im Rahmen der Doctoral School für Kardiovaskuläre Forschung\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Doktoratstudium in Chemie\n¾ Spezialisierung:\n Diplomarbeit und Dissertation im Bereich Biochemie und Molekularbiologie\n¾ Berufliche Praxis:\n Mehrjährige fachspezifische Lehrerfahrung in Med. Chemie\n¾ Einschlägige methodische Kenntnisse, insbesondere im Bereich der Molekularbiologie, Mikroinjektion,\n Klonierung und Expression eukaryotischer Gene, Fluoreszenzmikroskopie und Zellkultur sowie\n Erfahrung in der Herstellung rekombinanter Antikörper (Phage Display)\n¾ Praktische Erfahrung mit der Erstellung wissenschaftlicher Publikationen\n¾ Wissenschaftliche Erfahrung im Bereich der Atherogenese-, Lipoprotein- und Fettzellforschung\n¾ Methodische Erfahrung in der Präparation und Oxidation von Serumlipoproteinen\n¾ Methodische Erfahrung auf dem Gebiet von Fluoreszenzimmunoassays\n¾ Wissenschaftliches Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n¾ Außeruniversitäre Berufserfahrung im Bereich präklinischer und klinischer Forschung\n¾ Besondere Weiterbildung: Ausbildung zum Strahlenschutzbeauftragten\n¾ Spezifische EDV-Kenntnisse: sehr gute EDV Kenntnisse im MS Office, Windows, Apple\n¾ Sprachenkenntnisse: sehr gute fachspezifische Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Teamorientierung\n¾ Lernbereitschaft\n¾ Kommunikative Kompetenz\n¾ Durchsetzungsstärke\n¾ Eloquentes Auftreten und kommunikative Kompetenz\n¾ Hohe Teamfähigkeit\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 05.08.2009, StJ 2008/09, 22. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 152,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "14",
"published": "2007-01-17T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=152&pDocNr=4966&pOrgNr=1"
},
"index": 8,
"text": "-9-\n 59. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universi-\ntätsgesetz 2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n59.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunkti-\nonen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufent-\nhaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privat-\nangestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Urologie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Mai 2007.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin, Fachärztin bzw. Facharzt für Urologie\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Kenntnisse in der klinischen und urologischen Forschung,\nLehre und Statistik, PC-Kenntnisse, Fremdsprachen: Englisch, wünschenswert: italienisch und französisch.\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Februar 2007 (Kennzahl: W10 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG\n2002 idgF) an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab 01.\nMärz 2007.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Erfahrungen und wissenschaftliche Kompetenz im Bereich\nder Pädiatrie.\n Ende der Bewerbungsfirst: 07. Februar 2007 (Kennzahl: W11 ex 2006/07)\n½ Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG\n2002 idgF) an der Universitätsklinik für Chirurgie voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Abgeschlossene Gegenfächer oder abgeschlossener Turnus,\npraktische und wissenschaftliche Vorerfahrung in Chirurgie, EDV- und Fremdsprachenkenntnisse, Team-\nfähigkeit.\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Februar 2007 (Kennzahl: W12 ex 2006/07)\n½ Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG\n2002 idgF) an der Hals-Nasen-Ohren-Universitätsklinik, Klinische Abteilung für Allgemeine HNO, voraus-\nsichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin, abgeschlossener Turnus\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Medizin-orientierten\nEDV, Fremdsprachenkenntnisse, Kenntnisse und/oder praktische Erfahrungen in HNO-relevanten ande-\nren klinisch-medizinischen Fächern, gute Teamfähigkeit, Interesse am wissenschaftlichen Arbeiten, insbe-\nsondere auf dem Bereich der Immunologie und Onkologie, Vorkenntnisse in diesen Bereichen vorteilhaft.\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Februar 2007 (Kennzahl: W13 ex 2006/07)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 143,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "5",
"published": "2006-10-18T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1"
},
"index": 21,
"text": "- 22 -\n24.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthalts-\nkosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n LeiterIn Informationstechnologie\n IT- und Gebäudetechnik\nDie Medizinische Universität Graz (MUG) dient der Lehre, der wissenschaftlichen Forschung sowie der Kran-\nkenbetreuung auf qualitativ höchstem Niveau.\nWir wenden uns an eine dynamische Führungspersönlichkeit mit informationswissenschaftlichem oder tele-\nmatischem Studium bzw. gleichwertiger Qualifikation und mehrjähriger Praxis aus der IT Branche. Projekt-\nmanagement- und Führungserfahrung sowie betriebswirtschaftliches Wissen runden unsere fachlichen An-\nforderungen ab. Neben Ihrer Leitungsfunktion planen und verantworten Sie das Budget samt Investitionen,\nübernehmen das Management der Kooperations- sowie In- und OutsourcingpartnerInnen und zeichnen für\ndie Optimierung und Qualitätssicherung von IT-Prozessen verantwortlich.\nDie MUG strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher\nqualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig\naufgenommen.\nInteressierte Persönlichkeiten mit „strategischer Denke“, Umsetzungsstärke, kollegialem Führungsstil sowie\nSteuerungs- und Koordinationsfähigkeit senden Ihre aussagekräftigen, schriftlichen Bewerbungsunterlagen\nunter Angabe der Kennzahl A610 bis 8. November 2006 an die Personalberaterin der Firma Catro, Frau\nMag. Sylvia Grote, Brockmanngasse 68, 8010 Graz, die Sie gerne näher über diese Position informiert und\nDiskretion zusichert.\n Organisations- & PersonalentwicklerIn\n Stabsstelle\nDie Medizinische Universität Graz dient der Lehre, der wissenschaftlichen Forschung sowie der Kranken-\nbetreuung auf qualitativ höchstem Niveau.\nWir wenden uns an WirtschaftsakademikerInnen mit Spezialisierung im HR Bereich sowie einschlägiger Be-\nrufserfahrung. In dieser Funktion sind Sie für die Analyse und Dokumentation bestehender Strukturen und\nProzesse und der Konzeptentwicklung eines „Performance Managements“ zuständig. Sie definieren innova-\ntive Projekte und setzen diese um. Sie beraten die Managementebene hinsichtlich der Unternehmens- und\nPersonalstrategie und koordinieren Veränderungsprozesse.\nAnalytisch denkenden Persönlichkeiten mit Unternehmensgeist, hoher Beratungs- und Methoden-\nkompetenz, Präsentations- und Kommunikationsstärke sowie zusätzlicher „social skills“ bieten wir eine her-\nausfordernde Aufgabe in einem dynamischen Umfeld.\nDie MUG strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher\nqualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig\naufgenommen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 7509,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "9",
"published": "2019-11-27T00:00:00+01:00",
"teaser": "Geschäftsordnung des Senats; Beirat der Szolomayer Privatstiftung; Entsendungen in die Curricularkommissionen; Ethikkommission: Nachnominierungen; Einteilung des Studienjahres 2020/21; Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2019 – 2021 der Medizinischen Universität Graz; Leitungen: Bestellung zur Stellvertreterin des Leiters der Organisationseinheit Recht und Risikomanagement; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7509&pDocNr=968154&pOrgNr=1"
},
"index": 26,
"text": "27\n54.1. Tenure Track Professuren\n Tenure Track Professur für Neurovaskuläre Forschung\n an der Universitätsklinik für Neurologie\n Klinische Abteilung für Allgemeine Neurologie\nWir suchen eine exzellente Fachärztin, einen exzellenten Facharzt und WissenschafterIn mit hohem\nPotential, um eine international anerkannte Wissenschafts- und Forschungsagenda für den Bereich\n„Neurovaskuläre Forschung“ zu entwickeln.\nDie/Der zukünftige StelleninhaberIn wird als Fachärztin/Facharzt für Neurologie tätig sein und den\nBereich der Neurovaskulären Medizin in Forschung und Lehre vertreten. Die Schwerpunkte der\nForschungstätigkeit umfassen pathophysiologische Mechanismen, Prävention, Prognose des Outcome\nsowie therapeutische Ansätze bei Schlaganfällen. Die neue Stelle ergänzt den bestehenden\nSchwerpunktbereich der klinischen Versorgung und Erforschung von zerebrovaskulären Erkrankungen an\nder Klinischen Abteilung für Allgemeine Neurologie und wird die Weiterentwicklung von inter- und\nmultidisziplinären neurovaskulären Forschungsaktivitäten vorantreiben.\nDie Besetzung erfolgt zunächst befristet auf 6 Jahre als Assistenzprofessorin/Assistenzprofessor mit\nQualifizierungsvereinbarung (Tenure Track Professur gemäß § 99 Abs. 5 und 6 Universitätsgesetz).\nKarriereziel ist die Überleitung in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierte\nProfessorin/Assoziierter Professor. Bei herausragenden und außergewöhnlichen Leistungen kann eine\npositive Evaluierung der Qualifizierungsvereinbarung auf schnellstem Weg erfolgen.\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Wegweisende neurovaskuläre Forschung zu akuten und chronischen zerebrovaskulären Erkrankungen\n unter Einsatz von In-Vivo-Methoden für die präzisere Beurteilung und ein umfassenderes Verständnis\n von Pathomechanismen\n Einwerbung kompetitiver Drittmittel und Leitung von Forschungsprojekten in diesem Bereich\n Aufbau eines international anerkannten multidisziplinären Teams\n Aufbau von PatientInnen-Kohorten mit hoher Proben- und Datenqualität\n Universitäre Lehre und Betreuung von DoktorandInnen, Förderung und Betreuung von\n NachwuchsforscherInnen\n Abhalten von Vorlesungen und Seminaren auf internationalen Meetings sowie die Organisation von\n Konferenzen\n Aufbau und Pflege von Netzwerken durch lokale, nationale und internationale Kooperationen\nFür diese Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin mit facheinschlägigem Doktorat\n Befugnis zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin/Facharzt für\n Neurologie\n Ausgewiesene klinische Expertise in der Diagnose und Behandlung von PatientInnen mit\n zerebrovaskulären Erkrankungen, einschließlich Kenntnisse über fortschrittliche Methoden zur\n Charakterisierung funktioneller und struktureller zerebraler Veränderungen\n Herausragende wissenschaftliche Leistungsbilanz mit Schwerpunkt auf Publikationen über\n zerebrovaskuläre Erkrankungen sowie kompetitive Forschungsstipendien und Drittmitteleinnahmen\n Nachweis der Fähigkeit, interdisziplinäre Projekte im Bereich zerebrovaskulärer Erkrankungen zu\n entwickeln, anzustoßen und auszuführen\n Erfahrung in der universitären Lehre und/oder in der (Mit-)Betreuung von DoktorandInnen bzw. in\n der Ausbildung von PostdoktorandInnen\n MTBl. vom 27.11.2019, StJ 2019/20, 9. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 5449,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "17",
"published": "2016-03-16T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungsbestellungen; Änderung der Wahlkommission für die Wahlen zum Senat der Medizinischen Universität Graz; Richtlinien des Senates: Änderung; GO des Dateschutzbeirates der MUG; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5449&pDocNr=479734&pOrgNr=1"
},
"index": 13,
"text": "- 14 -\n 90. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Hellmut SAMONIGG, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des Kollektivvertrages\nausschreibt:\n90.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit für\nPersonalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-einheiten,\nin denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitätspersonal und in\nLeitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifikation wie der\nbestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe\nüberwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen und\nfreuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\nWiederholung der Ausschreibung vom 16.12.2015 und vom 03.02.2016\n Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n (Verwendungsgruppe B1)\n an der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin,\n Klinische Abteilung für Allgemeine Anästhesiologie,\n Notfall- und Intensivmedizin,\n befristet auf die Dauer des Beschäftigungsverbotes und eines eventuell anschließenden Karenzurlaubes\nKernaufgaben:\n Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen der Abteilung\n Mitwirkung und verpflichtende Teilnahme an abteilungs- und klinikinternen\n Fortbildungs-veranstaltungen und Besprechungen\n Übernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Absolvierte Gegenfächer von Vorteil (bei Einstieg in die alte Ausbildungsordnung)\n Notarztdiplom und Erfahrung in präklinischer Notfallmedizin von Vorteil\n EDV-Kenntnisse (MS Office)\n Gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\nWir erwarten uns teamorientierte und lernbereite Persönlichkeiten, welche bereit sind, sich den heraus-for-\ndernden Aufgaben im Bereich der Anästhesiologie und Intensivmedizin zu widmen.\nDie Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.249,53 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 16.03.2016, StJ 2015/16, 17. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 5209,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "5",
"published": "2015-12-02T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungsbestellung einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Forschungseinheiten: Errichtung einer FE, Änderung der Leitung einer FE; Geschäftsordnung der Internen Revision; Erratum-Widerruf; Satzung-Änderung; Vollmachten für Frau Irmgard Romirer und Dr. Trumler; Ausschreibung von Stellen ",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5209&pDocNr=437547&pOrgNr=1"
},
"index": 7,
"text": "29.\n\nVollmacht für Frau Irmgard ROMIRER\n\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt gemäß 8 28 (1) letzter Satz UG 2002 idgF folgende\nVollmacht für Frau Irmgard ROMIRER mit Wirkung ab 01.12.2015 bekannt:\n\n \n\nMedizinische Universitat Graz\n\nVOLLMACHT\n\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „Med Uni Graz“), Herr Univ.-\nProf. Dr. Josef Smolle, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 idgF iVm den\nRichtlinien des Rektorats der Med Uni Graz, veröffentlicht im Mitteilungsblatt 23. Stk., RN 57\nvom 18. Februar 2004 idgF an\n\nFrau Irmgard ROMIRER\n(im Folgenden: „die BEVOLLMÄCHTIGTE*)\n_ geboren am 16.04.1972\n\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist Leiterin der Organisationseinheit für Personalmanagement (O-\nPM) an der Med Uni Graz.\n\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n\n« Abschluss aller gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen,\ndie nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschrift dem Rektor oder einem Mitglied\ndes Rektorates vorbehalten sind und die der Betrieb einer Universität mit sich bringt\n(insbesondere Zeichnung von Kauf-, Miet-, Werk-, Kredit-, Darlehens-, Besicherungs-,\nArbeitsverträge aller Art).\n\nJedenfalls ist die BEVOLLMÄCHTIGTE nicht befugt, für die Med Uni Graz Grundstücke zu\nverkaufen oder zu belasten.\n\nDie BEVOLLMACHTIGTE hat in ihrem Namen und mit dem vorangestellten Zusatz „ppy“ (für:\n„per Proxy“) für die Med Uni Graz zu zeichnen. Die BEVOLLMÄCHTIGTE ist im Rahmen der\noben genannten Rechtsgeschäfte ausschließlich berechtigt, für die Med Uni Graz entweder (a)\ngemeinsam mit dem Rektor oder einer Vizerektorin oder einem Vizerektor zu zeichnen oder (b)\ngemeinsam mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“ oder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten\nArbeitnehmerin/betrauten Arbeitnehmer zu zeichnen - in Variante (b) aber nur im Rahmen von\nAngelegenheiten, für die beide Unterzeichner zeichnungsberechtigt sind — und die Med Uni\nGraz rechtswirksam daraus zu verpflichten.\n\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im\nMitteilungsblatt der MUG sowie im Internet veröffentlicht.\n\nDiese erteilte Vollmacht ersetzt ab 01.12.2015 jene Vollmacht vom 30.11.2010.\n\nGraz, am 17.11.2015 Medizinische Universität Graz\n\nDer Rektor\nUniv.-Prof. Dr. Josef Smolle\n\n \n\nMedizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz\nInformationen: Mitteilungsblatt der Universität und www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. Universitätsgesetz 2002. DVR-Nr. 210 9494; UID: ATU 575 111 79\n\nBankverbindungen: UniCredil Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\nRaiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510. BIC: RZSTAT2G\n\nUniv.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\nRektor\n\n \n\nMTBI. vom 02.12.2015, SU 2015/16, 5. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 5189,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "4",
"published": "2015-11-18T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungsbestellung einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Errichtung einer Forschungseinheit und Bestellung der Leiter; Richtlinie für die Antragstellung und Gewährung von Freistellungen und Reisekostenzuschüssen\r\nfür die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Universität Graz; Widerruf der Vollmacht von Frau Mag.a Gudrun Leitner; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen \r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5189&pDocNr=431044&pOrgNr=1"
},
"index": 3,
"text": "Das bedeutet, dass die MUG bis zu einem Monat pro Kalenderjahr auf die Arbeitsleistungen vor\nOrt der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters verzichtet, die Bezüge aber weiter bezahlt und daher\nKranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auch für die Dauer der Freistellung aufrecht bleiben.\n\n$ 5 Aktivitäten\nFolgende Freistellungen sind zulässig, sofern nicht dienstliche Obliegenheiten entgegen stehen:\n\n. die aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen (Kongressen, Tagungen,\nSymposien, Projekttreffen etc) im In- und Ausland, bedingt insbesondere\nVortragstätigkeiten und/oder die Ausübung einer Kongressfunktion,\n\n. die passive Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen und/oder Fortbildungszwecke\nin Zusammenhang mit Forschung bzw. Lehre bzw. anderen Aufgaben der Mitarbeiterin/des\nMitarbeiters (Kongressen, Tagungen, Symposien etc.) im In- und Ausland im empfohlenen\nHöchstausmaß von 10 Werktagen pro Jahr, sowie\n\n. Forschungs-, Lehr- bzw. sonstige Fortbildungsaufenthalte, soferne sie jeweils im Interesse\nder MUG sind.\n\nFreistellungen werden nicht gewährt für externe Lehrgänge und Vortragstätigkeiten, die nicht im\nInteresse der MUG sind.\n\nFür nicht gewährte Freistellungen (Einzelfallprüfung durch die unmittelbare Vorgesetzte/den\nunmittelbaren Vorgesetzten notwendig) hat die betroffene Mitarbeiterin/der betroffene\nMitarbeiter Urlaub oder Zeitausgleich zu konsumieren.\n\n& 6 Antragstellung\n\nAnträge auf Freistellung sind ausschließlich unter Verwendung des entsprechenden Formulars\n{über Medonline abrufbar), spätestens 1 Woche vor Stattfinden der entsprechenden Aktivität\nbzw. vor Reiseantritt in der Organisationseinheit für Personalmanagement und Recht (O-PMR) /\nTeam Personal einzureichen und mit Informationen zur aktiven oder passiven Teilnahme bzw. zur\nFunktion der Antragstellerin/des Antragstellers im Rahmen der Aktivität (Einladungsschreiben,\nProgramm) zu versehen.\n\n5 7 Höhe der RKZ\n\nSofern ein Vertragspartner keine Refundierung von Reisekosten, Nächtigungskosten,\nKongressgebühren, Verpflegungskosten etc. entsprechend den anzuwendenden vertraglichen\nRegelungen gewährt, gilt Folgendes:\n\nRKZ kann für Reise- und Nächtigungskosten sowie für Kongressgebühren gewährt werden. Da es\nsich bei Aktivitäten gem. 5 5 dieser Richtlinie um keine Dienstreisen handelt, können Taggelder\nund Verpflegungskosten nicht beansprucht werden.\n\nRKZ kann weiters nur für den Anteil der Kosten bezahlt werden, der nicht von anderen Stellen\ngetragen wird.\n\nDie folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kostenkategorien, die geltend gemacht werden\nkönnen.\n\nSland Milleilungsblall SIk. 4 vom 18.11.2015\n\n \n\nMedizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz\n\nInformationen: Mitteilungsblatt der Universität und www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. Universitätsgesetz 2002. DVR-Nr. 210 9194; UID: ATU 575 111 79\nBankverbindungen: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004. BIC: BKAUATWAW\nRaiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT4438000000000495 10, BIC: RZSTAT2G\n\n \n\nMTBI. vom 18.11.2015, SU 2015/16, 4. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 5149,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "2",
"published": "2015-10-21T00:00:00+02:00",
"teaser": "Leiterbestellung nichtwiss. OE; Satzung-Änderung; Richtlinien des Rektorates: ULG-RL sowie Veranstaltungsrichtlinie; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5149&pDocNr=420972&pOrgNr=1"
},
"index": 11,
"text": "-12-\n\n5 Servicepackages\n\nFür Veranstaltungen werden je nach Bedarf Servicepackages zur Verfügung gestellt und laut nachfolgender Aufstellung\nverrechnet.\n\n5.1 Package Basis\n\ne _ Beratung in der Vorbereitungsphase\nBewerbung der Veranstaltung\no Verwendung Med Uni Graz Logo\no Veröffentlichung im Med Uni Graz Veranstaltungskalender & Newsflash\ne _ Beratung und Betreuung für DFP national & international\no Erfassung der Veranstaltung im DFP Kalender\no Ausstellung und Übermittlung von DFP Zertifikaten mit Med Uni Graz Logo\no Gutbuchen der DFP online für Teilnehmerinnen mit Arztnummer nach der Veranstaltung\no Internat. Beantragung von Fortbildungspunkten beim European Accreditation Council for\nContinuing Medical Education (EACCME) in Brüssel\no Erstellung internat. Zertifikate für TeilnehmerInnen\n« _ Erstberatung Honorierung Vortragende/sonstiges Personal und Kontaktherstellung den fachlich zuständigen\nStellen an der Med Uni Graz\nBeratung/Kooperation mit Partnerlnnen zu Sonderkonditionen (Caterer, Kongressagentur, Seminarhotels, etc.)\nErstberatung Marketing und Kontaktherstellung Stabsstelle Marketing und Kommunikation\nBeratung & Unterstützung bei Erstellung von Werbemitteln\nAusstattung mit Werbemitteln der Med Uni Graz\no Blöcke, Flügelmappen, Bleistifte und Kugelschreiber kostenlos\no Weitere Artikel (T-Shirts, Krawatten, Tücher, USB-Sticks etc.) sind kostenpflichtig\n\nKosten Package Basis: Kostenlose Serviceleistung für alle Veranstaltungen.\nGebühren für internationale Fortbildungspunkte sind gesondert an die EACCME zu bezahlen.\n\n5.2 Package Finanz & Sponsoring\n\nKalkulationsberatung\n\nMed Uni Graz Innenauftrag\n\nAbwicklung sämtlicher Rechnungen über elektron. Rechnungsworkflow\n\nTransparente Darstellung sämtlicher Ein- und Auszahlungen in SAP\n\nUnterstützung bei Förderansuchen\n\nSponsoring Mustervertrag\n\nKontrolle Vertragssonderwünschemit externen PartnerInnen und Abstimmung mit der fur\n\nRechtsangelegenheiten fachlich zuständigen Stelle an der Med Uni Graz\n\ne _ Vertragserstellung und Abwicklung für Vortragende und Hilfspersonal in Zusammenarbeit mit der für Personalverträge\nfachlich zuständigen Stelle an der Med Uni Graz\n\nKosten Package Finanz & Sponsoring: Servicepauschale 7% der Einnahmen bei Innenauftrag. Dieser Service ist nur für\nVeranstaltungen mit Geldfluss über die Med Uni Graz verfügbar. Das Package Raum ist inkludiert.\n\n5.3 Package Raum\n\nRaumkatalog und Begehungen\n\nRaumreservierung Med Uni Graz\n\nNutzungsvereinbarung\n\nKoordination Portierdienst und Reinigungspersonal\n\nTechnische Ausstattung der Räume\n\nTechnischer Support an Med Uni Graz Veranstaltungsorten während Dienstzeit der Raumbeauftragten, außerhalb der\nDienstzeit Aufschlag\n\nBeratung zum gehobenen technischen Support\n\nKommunikation Hausordnung, Notfalltelefonnummem, Sicherheitsbestimmungen, etc.\nKontaktherstellungfürzusätzliche Ausstattung\n\nRaumreinigung Standard vorher/nachher, bei Sonderbedarf Aufschlag\n\nKosten Package Raum: Raumabhängiger Nutzungskostenersatz laut Aufstellung im Anhang, Aufschläge bei Überstunden\ndes Betreuungspersonal und verursachten Sonderreinigungen nach tatsächlichem Aufwand\n\nSeite 5von 9\n\n \n\nMTBI. vom 21.10.2015, SU 2015/16, 2. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 5049,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "28",
"published": "2015-08-05T00:00:00+02:00",
"teaser": "Universitätsrat Mitgliederbestellung; Leitungsbestellungen: Stv. Vorstand wiss. klin. OE; suppl. Leiter KA wiss. klin. Bereich; Vorstand wiss.-nichtklin. OE; stv. Leiter der Stabsstelle Recht; Organisationsplan - Änderung; Satzung - Änderung",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5049&pDocNr=384138&pOrgNr=1"
},
"index": 10,
"text": "-11-\n\nWiederholung der Ausschreibung vom 17.12.2014 sowie vom 15.04.2015:\nÄrztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Chirurgie,\nKlinische Abteilung für Transplantationschirurgie,\nbis FachärztInnenabschluss; längstens 7 Jahre\n\nKernaufgaben:\n\n» Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n\n>» Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet Chirurgie/Transplantationschirurgie\n> Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n\n> Selbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für (inter-)nationale\n\nFortbildungsveranstaltungen\nMitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\nÜbernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n\nVv\n\nFachliche Anforderungen:\n\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n\nWissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\nKlinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\nKlinische Vorerfahrung/Erfahrung im Ambulanzbereich\nEDV-Kenntnisse\n\nFremdsprachenkenntnisse (English B2 - Maturaniveau)\n\nVVV VV\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n> Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n> Hohe Belastbarkeit\n\n> Teamorientierung\n\n> Lernbereitschaft\n\nAuf Grund der neuen Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) bzw. des\nÄrztegesetzes 1998 möchten wir darauf hinweisen, dass eine Aufnahme als Ärztin/Arzt in Ausbildung zum\nSonderfach und eine Ausbildung gemäß den Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006\nnur möglich ist, wenn bereits bis 31. Mai 2015 eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin\noder zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches begonnen wurde.\n\nEine Ausbildung nach der neuen Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 setzt eine Basisausbildung\nnach § 6 ÄAO 2015 iVm 8 6a Ärztegesetz 1998 voraus.\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren ein Abschluss einer Qualifizierungs-\nvereinbarung gemäß 8 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist\nmit einer unbefristeten wissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines\nassoziierten Professors verbunden.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale\nofferieren wir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Ao.Univ.-Prof. Dr. Helmut Müller, suppl. Leiter der Klinischen Abteilung für\nTransplantationschirurgie, gerne zur Verfügung. Kontakt: helmut.muller@medunigraz, Tel.:+43/316/385-\n84094.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W84 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 26. August 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\n \n\nMTBI. vom 05.08.2015, SU 2014/15, 28. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
}
]
}