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"id": 5209,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "5",
"published": "2015-12-02T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungsbestellung einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Forschungseinheiten: Errichtung einer FE, Änderung der Leitung einer FE; Geschäftsordnung der Internen Revision; Erratum-Widerruf; Satzung-Änderung; Vollmachten für Frau Irmgard Romirer und Dr. Trumler; Ausschreibung von Stellen ",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5209&pDocNr=437547&pOrgNr=1"
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"index": 8,
"text": "30.\n\nVollmacht fiir Frau Dr.\" Daniela TRUMLER\n\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt gemah § 28 (1) letzter Satz UG 2002 idgF folgende\nVollmacht fiir Frau Dr.'\" Daniela TRUMLER mit sofortiger Wirkung bekannt:\n\n \n\nMedizinische Universitat Graz\n\nVOLLMACHT\n\nDer Rektor der Medizinischen Universitat Graz (im Folgenden: ,Med Uni Graz“), Herr Univ.-\nProf. Dr. Josef Smolle, erteilt diese Vollmacht gemäß $ 28 (1) UG 2002 idgF iVm den\nRichtlinien des Rektorats der Med Uni Graz, veröffentlicht im Mitteilungsblatt 23. Stk., RN 57\nvom 18. Februar 2004 idgF an\n\nFrau Dr.\" Daniela Trumler\n(im Folgenden: ,die BEVOLLMACHTIGTE\"“)\n_ geboren am 29.10.1977\n\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist stellvertretende Leiterin der Organisationseinheit für\nPersonalmanagement (O-PM) an der Med Uni Graz.\n\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n\n« Abschluss aller gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen,\ndie nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschrift dem Rektor oder einem Mitglied\ndes Rektorates vorbehalten sind und die der Betrieb einer Universität mit sich bringt\n(insbesondere Zeichnung von Kauf-, Miet-, Werk-, Kredit-, Darlehens-, Besicherungs-,\nArbeitsverträge aller Art).\n\nJedenfalls ist die BEVOLLMÄCHTIGTE nicht befugt, für die Med Uni Graz Grundstücke zu\nverkaufen oder zu belasten.\n\nDie BEVOLLMACHTIGTE hat in ihrem Namen und mit dem vorangestellten Zusatz „ppy“ (für:\n„per Proxy“) für die Med Uni Graz zu zeichnen. Die BEVOLLMACHTIGTE ist im Rahmen der\noben genannten Rechtsgeschäfte ausschließlich berechtigt, für die Med Uni Graz entweder (a)\ngemeinsam mit dem Rektor oder einer Vizerektorin oder einem Vizerektor zu zeichnen oder (b)\ngemeinsam mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“ oder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten\nArbeitnehmerin/betrauten Arbeitnehmer zu zeichnen - in Variante (b) aber nur im Rahmen von\nAngelegenheiten, für die beide Unterzeichner zeichnungsberechtigt sind — und die Med Uni\nGraz rechtswirksam daraus zu verpflichten.\n\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im\nMitteilungsblatt der Med Uni Graz sowie im Internet veröffentlicht.\n\nGraz, am 17.11.2015 Medizinische Universität Graz\n\nDer Rektor\nUniv.-Prof. Dr. Josef Smolle\n\n \n\nMedizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz\nIntormationen: Mitteilungsblatt der Universität und www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. Universitätsgesetz 2002. DVR-Nr. 210 9491; LID: ATU 575 111 79\nBankverbindungen: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\nRaiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT4438000000000495 10, BIC: RZSTAT2G\n\nUniv.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\nRektor\n\n \n\nMTBI. vom 02.12.2015, SU 2015/16, 5. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 3305,
"academic_year": "2011/12",
"issue": "18",
"published": "2012-06-20T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3305&pDocNr=68157&pOrgNr=1"
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"index": 12,
"text": "- 13 -\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Dr.in Ulrike Kortschak, Leiterin der Bibliothek, gerne zur Verfügung. Kontakt unter:\nulrike.kortschak@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-73055.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A221 ex 2011/12 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 11. Juli 2012 www.medunigraz.at/stellen\nWiederholung der Ausschreibung vom 16.05.2012:\n Study Nurse (m/w)\n (Verwendungsgruppe IIIa)\n an der Universitätsklinik für Innere Medizin,\n Klinische Abteilung für Gastroenterologie und Hepatologie\n Teilzeit: 20 Wochenstunden, befristet vorerst auf 1 Jahr\nZielsetzung der Stelle:\nStudy Nurses sind ExpertInnen, die im Umgang mit nationalen und internationalen Regularien und\nGepflogenheiten des klinischen Prüfungsalltages vertraut sind und dem Prüfarzt, der Prüfärztin in der fach-\ngerechten und qualitativ hochwertigen Durchführung klinischer Studien zu Seite stehen.\nKernaufgaben:\n Betreuung der PatientInnen, die an diversen klinischen Studien teilnehmen mit\n PatientInnenberatung und Case Management\n Unterstützung, Aufklärung und Hilfe bei Therapieplanung und Organisation von Therapien\n Koordination der Arbeitsabläufe bei geplanten Forschungsvorhaben zwischen Klinik, pharmazeutischen\n Unternehmen und Auftragsforschungsinstitutionen\n Unterstützung der Kooperation zwischen den verschiedenen Fachabteilungen (Labor, Diagnostik etc.)\n Vorauswahl von PatientInnen, die in Forschungsprojekte einbezogen werden könnten\n Kontaktperson für die in Forschungsprojekte einbezogenen PatientInnen\n Plangemäße Verabreichung von Medikamenten – unter Supervision des jeweiligen Prüfarztes,\n der jeweiligen Prüfärztin und Medikamentenlogistik (Bestellung, Lagerung, etc.)\n Gewinnung biologischer Proben (eigenständige Blutabnahme) und Messung von Vitalfunktionen\n Qualitätssicherung (z.B.: Überprüfung der PatientInnen / ProbandInnen-Einverständniserklärung,\n Kontrolle der Prüfdokumentation), Arbeiten nach und Erstellen von SOPs\n Vorbereitung der Monitorvisiten\n Dokumentation und Archivierung von Studiendaten\nFachliche Anforderungen:\n Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege mit Zusatzausbildung\n Weiterbildungszeugnis gemäß § 64 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes oder Clinical\n Trial Specialist oder mind. 3-jährige Erfahrung in der Durchführung von Klinischen Studien\n Fundierte Kenntnisse von Gesetzen und Richtlinien erforderlich (ICH-GCP, AMG, MPG)\n Sehr gute EDV-Kenntnisse\n Grundkenntnisse in Statistik\nPersönliche Anforderungen:\n Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n Organisatorische Fähigkeiten\n Hohes Maß an Durchsetzungsvermögen\n Flexibilität und Teamorientierung\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 1.795,70 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 20.06.2012, StJ 2011/12, 18.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 864,
"academic_year": "2007/08",
"issue": "24",
"published": "2008-06-18T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=864&pDocNr=8644&pOrgNr=1"
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"index": 5,
"text": "-6-\n 120. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitätsgesetz\n2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n120.1 Freie Stellen für Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren\nAn der Medizinischen Universität Graz ist ab sofort eine Stelle einer/eines\n Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors\n für Molekularbiologie\nzu besetzen.\n(Am Institut für Molekularbiologie und Biochemie der Medizinischen Universität Graz sind im\nEntwicklungsplan zwei Professuren vorgesehen. Eine mit der Widmung für Molekularbiologie und eine mit\nder Widmung für Biochemie.\nDie Stelle für Molekularbiologie wird hiermit neu ausgeschrieben.)\nDie Aufnahme erfolgt unbefristet in Vollzeitbeschäftigung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis nach\nden Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 und des Angestelltengesetzes.\nBewerbungsvoraussetzungen:\n1. Ein der Verwendung entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium in Medizin oder einem\n naturwissenschaftlichen Fachgebiet wie z.B. Biochemie, Biologie, Chemie, Pharmazie\n2. Habilitation oder gleichwertige herausragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre\n3. Pädagogische und didaktische Eignung und Erfahrung\n4. Mehrjährige Erfahrung in der Organisation und in der Leitung einer ForscherInnengruppe\n5. Kompetenz und Potential zum Leiten eines Instituts\n6. Forschungsaufenthalt im Ausland oder Nachweis hochrangiger wissenschaftlicher Kooperationen mit\n ausländischen Projektpartnern\n7. Nachweis erfolgreicher Drittmitteleinwerbung\nAnforderungsprofil:\nDie Bewerberin/der Bewerber soll eine international hervorragend ausgewiesene Forschungspersönlichkeit\nsein und einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der vaskulären Biologie vorweisen, die sich in einer\nhochrangigen Publikationsleistung ausdrückt.\nIm Besonderen wird eine hoch qualifizierte wissenschaftliche Expertise bezüglich molekular-biologischer\nbzw. zellbiologischer Ansätze zur Erforschung der Gefäßfunktion und Dysfunktion, mit Schwerpunkten in\nSignaltransduktion, Ionenregulation, Organellenfunktion bzw. in molekularen Aspekten der\nEndothelzellfunktion und Dysfunktion, erwartet.\nDie Bewerberin/der Bewerber sollte die Bereitschaft und Fähigkeit zur interdisziplinären, internationalen\nwissenschaftlichen Zusammenarbeit mit verwandten Fachgebieten vorweisen können und soll zur\nSchwerpunktbildung des Instituts und der Medizinischen Universität Graz, insbesondere im Bereich der\nvaskulären Forschung, beitragen.\nDie Medizinische Universität erwartet von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber eine maßgebliche\nBeteiligung an der universitären Forschung und Lehre und an der post-gradualen Ausbildung von\nMedizinerInnen und NaturwissenschaftlerInnen mit Einbindung in das bestehende PhD Programm. Weiters\nwird von den Bewerberinnen und Bewerbern Genderkompetenz erwartet, z.B. dokumentiert durch die\nTeilnahme an einschlägigen Fortbildungen.\nAllgemeines:\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in\nLeitungsfunktionen, an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind ausschließlich an Hand des strukturierten Bewerbungsformulars der Medizinischen\nUniversität Graz, abrufbar unter der Adresse: http://www.meduni-graz.at/karriere/ mit den üblichen\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 18.06.2008, StJ 2007/08, 24. Stk."
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"bulletin": {
"id": 724,
"academic_year": "2007/08",
"issue": "18",
"published": "2008-04-02T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=724&pDocNr=7824&pOrgNr=1"
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"index": 2,
"text": "-3-\n Organisation\n§ 4. Doctoral Schools\n(1) Das Doktoratsstudium der medizinischen Wissenschaft an der Medizinischen Universität Graz ist in\nDoctoral Schools organisiert. Doctoral Schools sind größere Fachgebiete, die nach Maßgabe des\nStudienplans für ein qualitativ hochwertiges Ausbildungsprogramm verantwortlich sind. Dazu zählt\ninsbesondere die inhaltliche Gestaltung der Lehrveranstaltungen. Dabei ist jedes Institut/jede Klinik einer\nDoctoral School zugeordnet.\n(2) Jede Doctoral School umfasst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zugeordneten\nInstitute/Kliniken mit Lehrbefugnis, die Dissertationen betreuen und/oder einen wichtigen Beitrag für das\nAusbildungsprogramm leisten, sowie die zugeordneten Doktorandinnen und Doktoranden. Aus fachlichen\nGründen kann eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter auf Antrag von der PhD-Dekanin/vom PhD-Dekan einer\nanderen Doctoral School, als jener, der das Institut/die Klinik angehört, zugeordnet werden.\n(3) Die Mitglieder einer Doctoral School wählen eine/einen Sprecherin/Sprecher und eine/einen\nStellvertreterin/Stellvertreter. Die/der Sprecherin/Sprecher ist für die interne Koordination der Doctoral\nSchool verantwortlich und vertritt die Doctoral School nach außen.\n(4) Die Doctoral Schools werden nach Vorlage eines Ausbildungsprogramms von der PhD-Dekanin/vom\nPhD-Dekan nach Stellungnahme der Studienkommission eingerichtet.\n(5) Die Zuordnung neuer Institute/Kliniken bzw. die Änderung der Zuordnung wird von einem Kollegium\naus PhD-Dekan/in, Studienrektor/in, Vizerektor/in für Studium und Lehre und Sprecher/in der\nStudienkommission für Doktoratsstudien beschlossen.\n(6) Doctoral Schools können auch interdisziplinär und/oder in Kooperation mit anderen Universitäten\neingerichtet werden. In diesem Fall sind im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung die Aufteilung der\nLehraufgaben festzulegen sowie die sonstige Zusammenarbeit zu definieren.\n Lehrveranstaltungen\n§ 5. Lehrveranstaltungen\n(1) Während des Doktoratsstudiums sind Lehrveranstaltungen in folgendem Ausmaß erfolgreich zu\nabsolvieren:\na) Pflichtfach:\ni. Methodisch/Naturwissenschaftliche Grundlagen für Mediziner/innen:\nFür Absolventinnen/Absolventen eines Diplomstudiums der Humanmedizin oder der Zahnmedizin sind\nLehrveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterstunden zu den Grundlagen des empirischen Arbeitens in\nder medizinisch-naturwissenschaftlichen Wissenschaft zu absolvieren.\nii. Medizinische Grundlagen für Naturwissenschafter/innen und Techniker/innen:\nFür Absolventinnen/Absolventen eines naturwissenschaftlichen oder technischen Diplom-/Masterstudiums\nsind Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterstunden zu den Grundlagen der Medizin zu\nabsolvieren. Die Lehrveranstaltungen sollen die für das medizinisch-wissenschaftliche Arbeiten\nnotwendigen Grundbegriffe der Anatomie, Physiologie, Immunologie/Pathophysiologie, Pathologie und\nPharmakologie, sowie die Aufgabengebiete der wichtigsten klinischen Fächer, vermitteln.\niii. Wissenschaftliche Grundlagen und allgemeine Fähigkeiten:\nIm Umfang von 4 Semesterstunden sind wahlweise Lehrveranstaltungen aus den Gebieten\nWissenschaftstheorie, Ethik, Einsatz statistischer Verfahren, Methoden zur Planung, Dokumentation,\nAuswertung und (Meta)Analyse medizinischer Studien und Experimente, Schreiben wissenschaftlicher\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.04.2008, StJ 2007/08, 18. Stk."
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"bulletin": {
"id": 704,
"academic_year": "2007/08",
"issue": "7",
"published": "2007-12-19T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=704&pDocNr=7670&pOrgNr=1"
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"index": 3,
"text": "4\n 1. Sicht der Universität\nDie Medizinische Universität Graz dient der wissenschaftlichen Forschung, der Lehre sowie der\nKrankenbetreuung auf qualitativ höchstem Niveau.\nDeshalb betrachtet das Rektorat der MUG die Forschung und Lehre als Kernaufgabe der Universität. Es\nwerden alle Anstrengungen unternommen, die Forschung und Lehre qualitativ auf höchstmögliches Niveau\nzu bringen und dort zu halten. Deshalb ist es ein essentielles Anliegen, die universitäre Forschung und\nLehre weitestgehend innerhalb der MUG, unter den Bestimmungen des § 27 UG 2002 oder § 28 UG 2002\nabzuwickeln. In diesem Fall wird das Projekt seitens der MUG kaufmännisch, rechtlich, organisatorisch und\nfinanziell betreut.\n„Ad personam“-Forschungsvorhaben unter den Bestimmungen des §26 UG 2002 werden\nselbstverständlich, soweit sie der Forschungsförderung staatlicher oder staatlich anerkannter\nFörderinstitutionen unterliegen, durch die MUG unterstützt. Projekte dieser Art sind für die MUG von\nessentiellem Interesse, deshalb wird hier jede Unterstützung, auch kaufmännisch und rechtlich gegeben.\n 2. Erläuterung § 26, § 27 und § 28 UG 2002\nDer § 26 UG 2002 regelt die Forschungsförderung, Auftragsforschung und Vollmachten von „ad\npersonam“-Projekten. Der § 27 UG 2002 regelt die ex lege Vollmachten der LeiterInnen von\nOrganisationseinheiten. Im § 28 UG 2002 wird die Bevollmächtigungsermächtigung des Rektors/der\nRektorin beschrieben.\n 2.1. § 26 UG 2002\nGemäß § 26 UG 2002 sind Angehörige des wissenschaftlichen Universitätspersonals berechtigt, in ihrem\nFach auch Forschungsvorhaben an der Universität durchzuführen, die nicht aus dem Budget der\nUniversität, sondern aus Forschungsaufträgen Dritter, aus Mitteln der Forschungsförderung oder aus\nanderen Zuwendungen Dritter finanziert werden.\nVoraussetzung für die Durchführung eines solchen Vorhabens an der MUG ist, dass\n - die Erfüllung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis\n - die Erfüllung der Aufgaben der betreffenden Organisationseinheit der MUG in der Forschung\n sowie im Lehrbetrieb und\n - die Rechte und Pflichten anderer Universitätsangehöriger\nnicht beeinträchtigt werden.\nDies impliziert:\n - VertragspartnerIn ist der/die ForscherIn.\n - Die Verantwortung und damit die Haftung und das Risiko für die vertragsgemäße Erbringung der\n Forschungsleistung liegen ausschließlich beim/bei der ForscherIn.\n - Die MUG verwaltet die Forschungsgelder zu treuen Handen und führt die Abrechnung derselben\n durch. Darüber hinaus übernimmt die MUG keinerlei Verantwortung, Haftung und Risiko.\n Projektergebnisse werden dem/der ProjektleiterIn zugerechnet und sind nicht Gelder der MUG.\nSollten fremde Personen am Projekt beschäftigt werden, sind sie jedenfalls in ein Arbeitsverhältnis zur MUG\naufzunehmen.\nSämtliche Tätigkeiten, die nicht als Forschungsvorhaben gelten, wie Workshops, Kongresse, Kurse,\nSymposien, Lehrgänge etc. fallen nicht unter die Bestimmungen des §26 UG 2002 sondern sind im\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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"bulletin": {
"id": 134,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "30",
"published": "2006-08-16T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=134&pDocNr=4930&pOrgNr=1"
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"index": 20,
"text": "- 21 -\n 140. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitäts-\ngesetz 2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n140.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthalts-\nkosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde voraussichtlich zu besetzen\nab 01. Dezember 2006.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Humanmedizin- und Zahnmedizinstudium bzw. Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheil-\nkunde und Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, einschlägige Erfahrung in Mund-, Kiefer- und\nGesichtschirurgie.\n Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: W546)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Hals-Nasen-Ohren-Universitätsklinik,\nKlinische Abteilung für Allgemeine HNO, voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006 bis zur Beendi-\ngung der Facharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, abgeschlossener Turnus, abgeleistetes\nBundesheer bzw. Zivildienst, Kenntnisse und/oder Erfahrung in HNO-relevanten anderen klinisch-\nmedizinischen Fächern, gute Teamfähigkeit, Erfahrungen und Kenntnisse insbesondere auf dem Bereich der\nHNO-spezifischen Immunologie und Onkologie, Erfahrung in HNO-spezifischer studentischer Lehre und\npostpromotioneller Ausbildung, gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Medizin-orientierten EDV, Fremdspra-\nchenkenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: W547)\n2 halbe Stellen einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (Fachärztin/Facharzt) an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheil-\nkunde voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossene universitäre zahnmedizinische Ausbildung, Interesse an Oralchirurgie,\nLehre und wissenschaftlicher Tätigkeit.\n Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: W552)\n4 halbe Stellen einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (Fachärztin/Facharzt) an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheil-\nkunde, Klinische Abteilung für Zahnersatzkunde, voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossene universitäre zahnmedizinische Ausbildung, Interesse an Zahnersatzkun-\nde (Prothetik, Restaurative, Implantologie, Parodontologie) und wissenschaftlicher Tätigkeit, gute Englisch-\nkenntnisse, ausgezeichnete EDV-Kenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: W553)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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{
"bulletin": {
"id": 312,
"academic_year": "2004/05",
"issue": "28",
"published": "2005-09-07T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=312&pDocNr=5428&pOrgNr=1"
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"index": 1,
"text": "-2-\n115. Bestellungen von Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleitern bzw. Stellvertreterinnen/ Stellvertretern im\n wissenschaftlichen Bereich\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß den Bestimmungen\ndes §§ 20 (5), 32 (2) UG 2002 idgF sowie des § 4 (4) des Organisationsplanes der Medizinischen Universität\nGraz idgF Herr Univ.-Prof.Dr. Franz FAZEKAS nach erfolgter zunächst zeitlicher Befristung ab dem\n01.07.2005 nunmehr unbefristet zum Abteilungsleiter der Klinischen Abteilung für Allgemeine Neurologie an\nder Universitätsklinik für Neurologie bestellt hat.\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß den Bestimmungen\ndes §§ 20 (5), 32 (2) UG 2002 idgF sowie des § 4 (4) des Organisationsplanes der Medizinischen Universität\nGraz idgF Herr Univ.-Prof.Dr. Reinhold SCHMIDT zum Stellvertreter des Abteilungsleiters der Klinischen\nAbteilung für Allgemeine Neurologie an der Universitätsklinik für Neurologie für die Dauer von 01.09.2005 -\n28.02.2009 bestellt hat.\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß den Bestimmungen\ndes §§ 20 (5), 32 (2) UG 2002 idgF sowie des § 4 (4) des Organisationsplanes der Medizinischen Universität\nGraz idgF Herr Univ.-Prof.Dr. Wolfgang SCHÖLL zum zweiten Stellvertreter des Abteilungsleiters der Klini-\nschen Abteilung für Geburtshilfe an der Geburtshilflich-Gynäkologischen Universitätsklinik für die Dauer von\n01.09.2005 - 28.02.2009 bestellt hat.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n116. Bestellungen von Leitungsfunktionen im nicht-wissenschaftlichen Bereich\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er in Übereinstimmung mit §\n6.1 der Subgliederung der Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur an der Medizinischen Universität\nGraz gemäß § 10 (3) Organisationsplan, veröffentlicht im 13. Stück des Mitteilungsblattes der Medizinischen\nUniversität Graz im Studienjahr 2004/05 vom 16.03.2005, RN 47, entsprechend dem Vorschlag des Leiters\nder Organisationseinheit für zentrale Infrastruktur vom 27.07.2005 zum stellvertretenden Leiter der Organi-\nsationseinheit für zentrale Infrastruktur (OzI) Herr Dr. Herbert Rack auf unbefristete Zeit bestellt hat.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n 117. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitäts-\ngesetz 2002 i.d.g.F. folgende Stellen ausschreibt:\n117. Freie Stelle für das wissenschaftliche Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifikation\nvorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz, Hal-\nbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthalts-\nkosten.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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"bulletin": {
"id": 8051,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "37",
"published": "2020-06-24T00:00:00+02:00",
"teaser": "Studienrechtliche Sondervorschriften aufgrund der Covid-19 Universitäts- und Hochschulverordnung; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8051&pDocNr=1026208&pOrgNr=1"
},
"index": 4,
"text": "5\n Hörbarkeit und gegenseitiger Sichtbarkeit anwesend (zugeschaltet) war/waren und die Prüfung\n daher ordnungsgemäß stattgefunden hat.\n (5) Etwaige Unterbrechungen der Prüfung werden mit Uhrzeitangaben im Prüfungsprotokoll\n niedergeschrieben.\n (6) Da es sich um einen öffentlichen Prüfungsvorgang handelt, können auch weitere ZuhörerInnen\n zugeschaltet werden. Fragen sind dem/der PrüferIn bzw. den Mitgliedern der\n Prüfungskommission vorbehalten. Die zur Prüfung antretende Person ist berechtigt, zur Prüfung\n eine weitere Person beizuziehen, die auf elektronischem Weg zugeschaltet oder auch im\n Aufenthaltsraum für den/die PrüferIn bzw. die Mitglieder der Prüfungskommission sichtbar\n anwesend sein kann.\n (7) § 63 des Satzungsteils – Studienrechtliche Bestimmungen über das Erschleichen einer\n Prüfungsleistung und die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel gilt entsprechend. Bei der\n Verwendung unerlaubter Hilfsmittel ist die Prüfung abzubrechen und diese ist auf die zulässige\n Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen. Der/die PrüferIn bzw. die Mitglieder der\n Prüfungskommission ist/sind berechtigt, die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel zu überprüfen;\n insbesondere von dem/der Studierenden zu verlangen, am Beginn der Prüfung und zwischen\n Prüfungsfragen, eine 360 Grad Aufnahme des Aufenthaltsraumes durchzuführen.\n (8) Bei technischen Problemen während der Prüfung hat der/die PrüferIn bzw. der/die Vorsitzende\n der Prüfungskommission zu entscheiden, ob die Prüfung abgebrochen oder weitergeführt wird.\n Wird die Prüfung aufgrund der technischen Probleme abgebrochen, ist die Prüfung innerhalb einer\n Woche fortzusetzen. Bis zum Abbruch erbrachte Leistungen sind bei der Fortsetzung der Prüfung\n in die Beurteilung der Prüfung miteinzubeziehen. Ist eine Fortsetzung der Prüfung aufgrund der\n technischen Probleme nicht möglich, ist der abgebrochene Antritt nicht auf die zulässige Zahl der\n Prüfungsantritte anzurechnen.\n (9) Der Satzungsteil – Studienrechtliche Bestimmungen der Med Uni Graz, insbesondere die §§ 48ff\n über Prüfungskommissionen sowie die Durchführung und Beurteilung von Prüfungen, ist\n anzuwenden.\n§ 5. Einsichtnahme in die Beurteilungsunterlagen und Prüfungsprotokolle\n (1) Bei Prüfungen, die mittels Short-Answer- und Short-Essay-Fragen geprüft werden, kann die\n Einsichtnahme (§ 79 Abs. 5 UG) auf digitalem Weg oder in Präsenz erfolgen. Bei digitaler\n Durchführung der Einsichtnahme wird jeder/jedem Studierenden ein Scan ihrer/seiner\n Prüfungsunterlagen inklusive der erfolgten Korrekturen per E-Mail an die\n Studierendenemailadresse übermittelt. Rückfragen der Studierenden können per E-Mail oder in\n einer Webex-Konferenz mit den Lehrenden bzw. der Prüfungskoordinatorin/dem\n Prüfungskoordinator geklärt werden. Die Webex-Konferenzen können einzeln oder in Gruppen\n abgewickelt werden.\n (2) Für Prüfungen mit Multiple-Choice-Fragen werden Einsichtnahmetermine ausschließlich in\n Präsenz angeboten. Sowohl bei Einsichtnahmen in Multiple-Choice-Prüfungen als auch bei\n Präsenzeinsichtnahmen in Prüfungen im Short-Answer- und Short-Essay-Format sind die\n geltenden Hygienevorschriften einzuhalten.\n Stand: Mitteilungsblatt vom 24.06.2020, Stj 2019/20, 37. Stk. RN182"
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{
"bulletin": {
"id": 8834,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "28",
"published": "2021-03-24T00:00:00+01:00",
"teaser": "Richtlinien: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Satzungsänderung: Satzungsteil Studienrecht; Vorstand der Szolomayer Privatstiftung; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8834&pDocNr=1124803&pOrgNr=1"
},
"index": 42,
"text": "43\n 5. Lebenslauf, aus dem insbesondere der Bildungsweg und eine allfällige\n berufliche Tätigkeit ersichtlich sind;\n 6. Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder die\n Fortsetzung der Ausbildung der Nostrifizierungswerberin oder des\n Nostrifizierungswerbers in Österreich erforderlich ist;\n 7. Nachweis eines Wohnsitzes (Meldezettel) oder Bekanntgabe einer oder eines\n Zustellbevollmächtigten (persönlich vor Ort unterfertigt oder mittels notariell\n beglaubigter Vollmacht) in Österreich zum Zwecke der Zustellung;\n 8. Erklärung der Nostrifizierungswerberin oder des Nostrifizierungswerbers, dass\n sie oder er über die für die Ablegung des Stichprobentests ausreichenden\n Deutschkenntnisse (zumindest Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen\n Referenzrahmens für Sprachen) verfügt und dass sie oder er zur Kenntnis\n nimmt, dass der Umstand nicht ausreichender Deutschkenntnisse keine\n Veränderung des Ergebnisses des Stichprobentests bewirkt;\n 9. Einzahlungsbestätigung der Nostrifizierungstaxe;\n 10. unterfertigte Zustimmungserklärung zur elektronischen Verarbeitung der\n persönlichen Daten für die gemeinsame Abwicklung des\n Nostrifizierungsverfahrens durch die Medizinischen Universitäten Graz,\n Innsbruck und Wien;\n 11. unterfertigte Zustimmungserklärung zur Durchführung der allenfalls\n notwendigen Dokumentenüberprüfung an der ausländischen Universität;\n 12. Abgabe einer Erklärung, dass die Nostrifizierungswerberin oder der\n Nostrifizierungswerber zur persönlichen Mitwirkung im\n Nostrifizierungsverfahren verpflichtet ist. Die Mitwirkungspflicht umfasst\n insbesondere die Vorlage der erforderlichen Unterlagen samt Übersetzung\n und Beglaubigung sowie eine allenfalls notwendige Teilnahme am\n Stichprobentest;\n (7) Sämtliche Unterlagen sind mit den vorgeschriebenen Beglaubigungen zu\n versehen und im Original oder – sofern nicht ausdrücklich das Original gefordert\n wird – in gerichtlich oder notariell beglaubigter Abschrift und – bei Dokumenten,\n die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind – unter Beischluss\n einer mit dem Original fix verbundenen Urkunde durch eine gerichtlich beeidigte\n Übersetzerin oder einen gerichtlich beeidigten Übersetzer vorzulegen. Für die\n Abgabe aller Unterlagen sind zusätzlich beglaubigte Fotokopien anzufertigen.\n (8) Von der Vorlage einer Übersetzung der wissenschaftlichen Arbeit(en) kann\n abgesehen werden, wenn die Wissenschaftlichkeit der Arbeit(en) auch ohne\n Übersetzung festgestellt werden kann.\n (9) Die Dekanin/der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten ist berechtigt, die\n Verpflichtung zur Vorlage einzelner Unterlagen nachzusehen, wenn glaubhaft\n gemacht wird, dass deren Beibringung innerhalb einer angemessenen Frist\n unmöglich oder mit übergroßen Schwierigkeiten verbunden ist, und die\n vorgelegten Unterlagen für eine Entscheidung ausreichen.\n§ 65. Ermittlungsverfahren\n Die Dekanin/der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten hat zu prüfen, ob das\n ausländische Studium so aufgebaut war, dass es mit dem im Antrag genannten\n inländischen Studium in Bezug auf das Ergebnis der Gesamtausbildung vergleichbar\n und die Regelstudienzeit des Studiums nicht kürzer als 80 % der Regelstudienzeit des\n entsprechenden inländischen Studiums an der Medizinischen Universität Graz ist.\n Mitteilungsblatt vom 24.03.2021, Stj 2020/2021, 28. Stk. RN111\n Seite 37 von 41"
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{
"bulletin": {
"id": 2205,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "27",
"published": "2010-07-07T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2205&pDocNr=27617&pOrgNr=1"
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"index": 12,
"text": "- 13 -\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Teamorientierung\n¾ Lernbereitschaft\n¾ Kommunikative Kompetenz\n¾ Hohe Gestaltungsmotivation\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Erwartet wird vor allem Ihr Engagement in\nBezug auf innovative Forschung, d.h. Durchführung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Studien.\nDabei steht Ihnen die Personalentwicklung der Medizinischen Universität Graz mit zahlreichen\nFörderungsprogrammen zur Seite.\nBei entsprechendem Erfolg sind längerfristige Entwicklungsmöglichkeiten durch den Abschluss einer\nQualifizierungsvereinbarung möglich.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Peter Städtler, Leiter der Klinischen Abteilung für\nZahnerhaltung an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, gerne zur Verfügung.\nKontakt: peter.staedtler@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-13440 bzw. Tel.: ++43 (0) 316/385-\n13989 (Frau Barbara Ostermann) oder Tel.: ++43 (0) 316/385-13969 (Frau Astrid Sysel).\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W265 ex 2009/10 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am 28. Juli 2010.\n www.medunigraz.at/stellen\n UniversitätsassistentIn\n (gemäß Kollektivvertrag –Verwendungsgruppe B1)\n an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Klinische Abteilung für Mund-,\n Kiefer- und Gesichtschirurgie, Teilzeit: 16 Wochenstunden, befristet bis 31. Juli 2012\nKernaufgaben:\n¾ Mitarbeit in Lehre und Forschung, PatientInnenbetreuung\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n¾ Abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin bzw. Fachärztin/Facharzt für Zahn-, Mund- und Kiefer-\n heilkunde\n¾ Abgeschlossene Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie\n¾ Habilitation in Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Hans Kärcher, Leiter der Klinischen Abteilung für Mund-,\nKiefer- und Gesichtschirurgie an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, gerne zur\nVerfügung. Kontakt: hans.kärcher@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-12565 bzw. Tel.: ++43 (0)\n316/385-13989 (Frau Barbara Ostermann).\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W266 ex 2009/10 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am 28. Juli 2010.\n www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 07.07.2010, StJ 2009/10, 27.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 1465,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "20",
"published": "2009-07-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1465&pDocNr=17337&pOrgNr=1"
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"index": 4,
"text": "-5-\n§ 3 Entgeltnachweis\nDer Arbeitgeber stellt sicher, dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Ausdruck des\nEntgeltnachweises in Papierform möglich ist. Diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der\nMedizinischen Universität Graz, die über keinen eigenen PC-Zugang verfügen, können den elektronischen\nEntgeltnachweis an den öffentlich zugänglichen PCs an den Standorten Vorklinik und Universitätsklinikum\nausdrucken.\n§ 4 Datensicherheit\nDer Arbeitgeber stellt technisch sicher, dass jede/r Arbeitnehmer/in ausschließlich in den eigenen\nEntgeltnachweis, die eigene Reisekostenabrechnung (lt. SAP „Reisenachweis“), die eigene\nAbwesenheitsübersicht und die eigene Resturlaubsübersicht Einsicht nehmen bzw. diese ausdrucken kann.\nDie Einsichtnahme in und des Zugriffes auf „fremde“ Entgeltnachweise, Reisekostenabrechnungen (lt. SAP\n„Reisenachweis“), Abwesenheitsübersichten und Resturlaubsübersichten ist unzulässig.\nDer Arbeitgeber übernimmt keine Haftung dafür, sollten durch die Weitergabe der PC-Zugangsdaten\ndurch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer selbst, andere Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bzw. Dritte\ndarin Einsicht nehmen können.\n§ 5 Zeitlicher Geltungsbereich\nDiese Vereinbarung tritt in dieser Fassung als Betriebsvereinbarung an jenem Tag in Kraft, an dem sie\nsowohl vom Rektor als auch vom Betriebsrat rechtswirksam unterzeichnet wurde.\nDer elektronische Abruf der Entgeltnachweise, Reisekostenabrechnungen (lt. SAP „Reisenachweis“), der\nAbwesenheitsübersicht und der Resturlaubsübersicht ist ab der sukzessiven Freischaltung der einzelnen\nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend dem beiliegenden Roll-Out-Plan, welcher einen\nintegrativen Bestandteil dieser Betriebsvereinbarung bildet, möglich. Bis zur jeweiligen Freischaltung ist der\nEntgeltnachweis vom Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiterhin in Papierform zu\nübermitteln.\nDiese Betriebsvereinbarung gilt bis zum 31.12.2009 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der\nRektor der Medizinischen Universität Graz oder der Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal\nbzw. der zuständige Dienststellenausschuss an der Medizinischen Universität Graz im beiderseitigen\nEinvernehmen nicht zumindest 3 Monate vor Ablauf der Verlängerung einer weiteren Verlängerung\nwiderspricht bzw. widersprechen.\nErlischt die gegenständliche Betriebsvereinbarung, so ist der Entgeltnachweis den Arbeitnehmerinnen und\nArbeitnehmern vom Arbeitgeber wieder in Papierform zu übermitteln.\n§ 6 Örtlicher Geltungsbereich\nMedizinische Universität Graz\nGraz, am 18.06.2009\n Für die Medizinische Universität Graz bzw. für das Für die Medizinische Universität Graz bzw. für\n Amt der Medizinischen Universität Graz: das Amt der Medizinischen Universität Graz:\n Univ. Prof. Dr. Josef Smolle eh Mag. Oliver Szmej eh\n Rektor der Medizinischen Universität Graz/ Leiter Vizerektor für Finanzmanagement und\n des Amtes der Medizinischen Universität Graz Organisation\n der Medizinischen Universität Graz\n Für den Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal\n bzw. für den zuständigen Dienststellenausschuss:\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 01.07.2009, StJ 2008/09, 20. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 134,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "30",
"published": "2006-08-16T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=134&pDocNr=4930&pOrgNr=1"
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"index": 23,
"text": "- 24 -\n - Recherche potentieller SpenderInnen, Erstellung von Spenderprofilen\n - Ausarbeitung einer Kontaktstrategie für die Spenderansprache\n - Vertragsverhandlung\n - Spenderpflege und Vertragscontrolling\n - Begleitung realisierter Förderprojekte\n - Interne und externe Kommunikation\n - Aufbau eines Fördervereines\nAnforderungsprofil:\nFür die Zusammenarbeit mit der Universitätsleitung und potentiellen GroßspenderInnen benötigen Sie ein\nsicheres Auftreten und hohe Überzeugungskraft. Ein universitärer Abschluss erleichtert Ihnen das Verständnis\nder überwiegend medizinischen Förderprojekte. Erfahrung im Großspenden-Fundraising sowie mit Universi-\ntäten wäre wünschenswert. Für die Recherche von SpenderInnen ist eine Vertrautheit mit wichtigen Perso-\nnen der Wirtschaft, Politik und Gesellschaft im deutschsprachigen Raum von Vorteil. Da im Großspenden-\nFundraising viele Termine fremdbestimmt sind, ist Flexibilität bezüglich der Arbeitszeit notwendig.\nWas wir bieten:\nWir bieten Ihnen eine spannende Position in einem zukunftsweisenden und neuen Bereich unserer Universi-\ntät. Die Stelle soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit besetzt werden. Die Bezahlung richtet sich nach\nIhren Qualifikationen.\nBei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Mag. Dr. Margit Lachmann unter +43 316 385 72017 oder\nmargit.lachmann@meduni-graz.at\n Ende der Bewerbungsfrist: 06. September (Kennzahl: A544)\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) an der\nMedizinischen Universitätsklinik, Klinische Abteilung für Angiologie, voraussichtlich zu besetzen ab 14. No-\nvember 2006.\nAnforderungsprofil:\nBeherrschung des MS Office Paketes, Organisatorische Fähigkeiten, Erfahrung in Sekretariatsarbeiten, Inte-\nresse an audiovisueller Technik und an der Arbeit mit MedizinstudentInnen – speziell Administration des\nMedizinstudiums, Kooperations- und Lernbereitschaft.\n Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: A545)\n1 Stelle einer Zahnärztlichen Helferin oder eines Zahnärztlichen Helfers an der Universitätsklinik für Zahn-,\nMund- und Kieferheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossene Ausbildung zur Zahnärztlichen Ordinationshilfe, Berufserfahrung, gute Kommunikations-\nund Teamfähigkeit.\n Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: A548)\n1 Stelle einer Zahnärztlichen Helferin oder eines Zahnärztlichen Helfers an der Universitätsklinik für Zahn-,\nMund- und Kieferheilkunde, Klinische Abteilung für Kieferorthopädie, voraussichtlich zu besetzen ab\n01. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossene Ausbildung zur Zahnärztlichen Ordinationshilfe, Erfahrung im Klinischen Bereich, gute\nKommunikations-, Anpassungs- und Teamfähigkeit und Eigenständigkeit, seriöses, dem Heilberuf entspre-\nchendes Auftreten.\n Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: A549)\n2 halbe Stellen einer Zahnärztlichen Helferin oder eines Zahnärztlichen Helfers an der Universitätsklinik für\nZahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Klinische Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, voraus-\nsichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossene Ausbildung zur Zahnärztlichen Ordinationshilfe, Erfahrung im Klinischen Bereich, gute\nKommunikations-, Anpassungs- und Teamfähigkeit und Eigenständigkeit.\n Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: A550)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 8352,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "2",
"published": "2020-10-14T00:00:00+02:00",
"teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Curriculum: Universitätslehrgang (ULG) Mittleres Pflegemanagement - Wiederverlautbarung; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“; Festlegung des Rektorats zu den Voraussetzungen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Masterstudiums \r\nPflegewissenschaft; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der supplierenden Vorständin einer wissenschaftlichen klinischen \r\nOrganisationseinheit; Widerruf der Bestellung zur 2. Stellvertreterin des Vorstandes der Universitätsklinik für Blutgruppenserologie und \r\nTransfusionsmedizin; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8352&pDocNr=1069755&pOrgNr=1"
},
"index": 51,
"text": "52\n Bioinformatics Specialist\n Kennung A-ZMF-2020-000831\n Abteilung Zentrum für Medizinische Forschung\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Processing and analyses of next generation sequencing data (NGS), with an emphasis on\n Microbiome data, RNA-seq and Single cell RNA-seq, ChIP-seq data and other OMICS data\n Maintenance of Galaxy, web-based analytic platform\n Development and maintenance of bioinformatics workflows for the standardized processing in\n Galaxy, as well as in other frameworks\n Participation in research projects in the field of life sciences\n Provide training to Center staff and trainees on bioinformatics-related concepts, applications\n and tools\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Academic degree in Bioinformatics, Computational Biology, Informatics, Molecular Biology with\n a focus on computational data analysis or similar degree\n Demonstrable computational skills in programming languages like Python, R, Java, Shell\n scripting and SQL, other programming languages are beneficial\n Familiarity with working in Unix/Linux environments\n Detailed knowledge and experience in the application of modern bioinformatics tools and\n algorithms, as well as bioinformatics repositories and databases (NCBI, ENA…)\n Good knowledge of statistical analysis methods\n Basic knowledge of biological sciences and/or medicine\n Very good written and spoken English skills\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Interest in scientific work in a multi-disciplinary environment\n Careful, thorough and reliable way of working\n Strongly motivated and team orientated\n Communicative competence\n High level of resilience and flexibility\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IVa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.673,10 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/human-resources/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist\nendet am 05. November 2020.\n MTBl. vom 14.10.2020, StJ 2020/21, 2. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 8151,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "42",
"published": "2020-07-29T00:00:00+02:00",
"teaser": "Satzung der Medizinischen Universität Graz",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8151&pDocNr=1036619&pOrgNr=1"
},
"index": 16,
"text": "17\n Richtlinie 2000.0100 idgF der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes)\n geforderten Immunitäten wird der/dem Studierenden die Teilnahme an Lehrveranstaltungen\n im klinischen Bereich von Krankenanstalten der KAGes untersagt. Gleichzusetzendes gilt für\n Lehrkrankenhäuser und Lehrordinationen. Die Medizinische Universität Graz übernimmt kei-\n nerlei Haftung für etwaige Studienzeitverzögerungen sowie gesundheitliche oder sonstige\n Schäden der/des Studierenden oder Dritter, die aus der Unterlassung der Erbringung des Im-\n munitätsnachweises bzw. der Vornahme von Impfungen durch die/den Studierenden resultie-\n ren. Die/der Studierende hält die Medizinische Universität Graz betreffend allfälliger, daraus\n erwachsender Ansprüche Dritter vollkommen schad- und klaglos;\n 3. Studierende haben sich zu den Prüfungen fristgerecht an- und abzumelden. Zu den Konse-\n quenzenen bei Verletzung dieser Pflicht siehe Satzung § 47 (13).\nIV. Abschnitt – Studien\nGEMEINSAME BESTIMMUNGEN\n§ 19. Allgemeine Bestimmungen für Studien\nIm Geltungsbereich der Satzung sind zusätzlich zu den in § 51 (2) UG idgF folgende Begriffsbestimmungen\ngültig:\nDie Diplom- und Master-Studien können modular aufgebaut sein.\n (1) Ein Modul ist eine überschaubare Lehr- und Lerneinheit, in dem ein Stoffgebiet thematisch und\n zeitlich abgerundet gelehrt wird und klar definierte Lernziele hat. In einem Modul können mehre-\n re Lehrveranstaltungen, die inhaltlich aufeinander abgestimmt sind, und Themen verschiedener\n Fächer unterrichtet werden. Ein Modul ist positiv absolviert, wenn alle zugehörigen Lehrveranstal-\n tungsprüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen positiv absolviert wurden.\n (2) Ein Track ist eine Pflichtlehrveranstaltung in Form einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prü-\n fungscharakter. Dieser erstreckt sich longitudinal über maximal ein Semester.\n (3) Fächer sind nicht-klinische und klinische Fach(arzt)-Richtungen im Sinne § 103 UG idgF, die von wis-\n senschaftlichen Organisationseinheiten bzw. Lehrstühlen vertreten und vermittelt werden.\n (4) Pflicht-Lehrveranstaltungen sind die für ein Studium kennzeichnenden Lehrveranstaltungen über\n die Prüfungen abzulegen sind.\n (5) Wahl-Pflicht-Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, aus denen die Studierenden nach\n den in den Curricula festgelegten Bedingungen wählen können und über die Prüfungen abzule-\n gen sind.\n (6) Freie Wahl-Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen bzw. Fächer, aus denen die Studieren-\n den frei aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen\n auswählen können und über die Leistungsnachweise zu erbringen sind.\n (7) Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter sind Lehrveranstaltungen bei welchen\n keine Anwesenheitspflicht besteht. Die Beurteilung der Leistung erfolgt über einen schriftlichen\n und/oder mündlichen Prüfungsvorgang.\n (8) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind Lehrveranstaltungen, bei denen\n die in den Curricula festzulegenden Mindestanwesenheiten erforderlich sind. Die Beurteilung er-\n folgt nicht aufgrund eines einzigen Prüfungsvorganges am Ende der Lehrveranstaltung, sondern\n aufgrund von regelmäßigen schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Studierenden.\n Satzung Medizinische Universität Graz | Stand: MTBl. vom 29.07.2020 | 15"
},
{
"bulletin": {
"id": 6381,
"academic_year": "2017/18",
"issue": "23",
"published": "2018-04-04T00:00:00+02:00",
"teaser": "Studienplan: Universitätslehrgang (ULG) Führungskräfte im Gesundheitssystem; Studienplan: Universitätslehrgang (ULG) Basic Dermoscopy; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6381&pDocNr=752219&pOrgNr=1"
},
"index": 45,
"text": "- 46 -\n Akademische/r Referent/in\n an der Organisationseinheit für Forschungsinfrastruktur,\n Bereich Biobank Graz,\n befristet auf die Dauer des Beschäftigungsverbots und\n eines eventuell anschließenden Karenzurlaubes,\n zu besetzen ab sofort\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Unterstützung bei und federführende Abwicklung von administrativen und\n operativen Prozessen für die Weiterentwicklung der Biobank Graz\n und deren laufende Betreuung\n Koordination und Vorbereitung von Entscheidungen für das Qualitätsmanagement der Biobank Graz\n Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems der Biobank Graz\n Unterstützung beim Aufbau der Infrastruktur-Großprojekte der Biobank Graz\n Unterstützung bei der Entwicklung bzw. Implementierung effizienter Verfahren\n der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle für die Biobank Graz\n Koordination und Entscheidungsvorbereitung für die Leitung der Biobank Graz\n Aktive Mitarbeit bei der Umsetzung des Berichtswesens\n Korrespondenz, Erstellung von Präsentationen und Unterlagen\n Vertretung der Biobank Graz in QM Belangen in Netzwerkprojekten (zB.: BBMRI)\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes naturwissenschaftliches Studium\n Sehr gute EDV-Kenntnisse in den MS-Office-Programmen und Bereitschaft,\n sich in neue Programme (Datenbanken) einzuarbeiten\n Gute Kenntnisse im Qualitätsmanagement insbes. ISO 9001:2015\n Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Serviceorientierung, Kontaktfreudigkeit und Teamfähigkeit\n Hohe Belastbarkeit in Stresssituationen und hohe Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit\n Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IVa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Mindestbruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\n€ 2.550,50 (14x) zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile und attraktiver Zusatzleistungen\nvorgesehen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Frau v.h. Prof.in vr.-ped Karine Sargsyan, Leiterin der Biobank Graz, gerne zur\nVerfügung. Kontakt: karine.sargsyan@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-72716.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A130 ex 2017/18 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit Personaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\nDie Bewerbungsfrist endet am 25. April 2018. www.medunigraz.at/stellen\nZuordnung des Personals zu den Organisationseinheiten gemäß § 11 Abs. 2 des\nOrganisationsplans idgF\nDie aktuelle Zuordnung der Universitätsangehörigen der Medizinischen Universität Graz ist in MedOnline\nabgebildet.\n Univ.-Prof. Dr. Hellmut SAMONIGG\n Rektor\n MTBl. vom 04.04.2018, StJ 2017/18, 23. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 5109,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "31",
"published": "2015-09-16T00:00:00+02:00",
"teaser": "Leitungsbestellungen; Einsetzen von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5109&pDocNr=403071&pOrgNr=1"
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"index": 9,
"text": "-10-\n\nÄrztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde,\nbis FachärztInnenabschluss, längstens 7 Jahre\n\nKernaufgaben:\n\nKlinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\nWissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Pädiatrie\nMitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\nSelbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für\n(inter-)nationale Fortbildungsveranstaltungen\n\nMitwirkung und Unterstützung in der universitären\nLehre/Betreuung von Studierenden\n\nÜbernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n\nVv Vv VVV WV\n\nFachliche Anforderungen:\n\n> Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n\n> Kenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz auf dem\nFachgebiet Pädiatrie von Vorteil\n\n» Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung\nvon Klinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n> Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n> Hohe Belastbarkeit\n\n> Kommunikative Kompetenz\n\nAuf Grund der neuen Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) bzw. des\nÄrztegesetzes 1998 möchten wir darauf hinweisen, dass eine Aufnahme als Ärztin/Arzt in Ausbildung zum\nSonderfach und eine Ausbildung gemäß den Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006\nnur möglich ist, wenn bereits bis 31. Mai 2015 eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin\noder zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches begonnen wurde.\n\nEine Ausbildung nach der neuen Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 setzt eine Basisausbildung\nnach § 6 AAO 2015 iVm 8 6a Ärztegesetz 1998 voraus.\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines\neinschlägigen Doktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung gemäß\n8 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer unbefristeten\nwissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines assoziierten Professors\nverbunden.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Christian Urban, Vorstand der Universitätsklinik für Kinder- und\nJugendheilkunde, gerne zur Verfügung. Kontakt: christian.urban@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-12605.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W297 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 07. Oktober 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\n \n\nMTBI. vom 16.09.2015, SU 2014/15, 31. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 2445,
"academic_year": "2010/11",
"issue": "6",
"published": "2010-12-01T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2445&pDocNr=39693&pOrgNr=1"
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"index": 2,
"text": "-3-\n36.\nVollmacht für Frau Irmgard ROMIRER\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt gemäß § 28 (1) letzter Satz UG idgF folgende\nVollmacht für Frau Irmgard ROMIRER mit Wirkung ab 01.01.2011 bekannt:\n VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MUG“), Herr Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle,\nerteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 idgF iVm den Richtlinien des Rektorats der MUG,\nveröffentlicht im Mitteilungsblatt 23. Stk., RN 57 vom 18. Februar 2004 an\n Frau Irmgard ROMIRER\n (im Folgenden: „die BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n geboren am 16.04.1972\nab 01.01.2011.\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist 2. stellvertretende Leiterin der Organisationseinheit für Personalmanagement\nund Recht (O-PMR) an der MUG.\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n • Abschluss aller gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen, die nicht\n aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschrift dem Rektor oder einem Mitglied des Rektorates\n vorbehalten sind und die der Betrieb einer Universität mit sich bringt (insbesondere Zeichnung von\n Kauf-, Miet-, Werk-, Kredit-, Darlehens-, Besicherungs-, Arbeitsverträge aller Art).\nJedenfalls ist die BEVOLLMÄCHTIGTE nicht befugt, für die MUG Grundstücke zu verkaufen oder zu\nbelasten.\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE hat in ihrem Namen und mit dem vorangestellten Zusatz „ppy“ (für: „per\nProxy“) für die MUG zu zeichnen. Die BEVOLLMÄCHTIGTE ist im Rahmen der oben genannten\nRechtsgeschäfte ausschließlich berechtigt, für die MUG entweder (a) gemeinsam mit dem Rektor oder\neiner Vizerektorin oder einem Vizerektor zu zeichnen oder (b) gemeinsam mit einer/einem vom Rektor mit\n„Vollmacht“ oder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/betrauten Arbeitnehmer zu\nzeichnen – in Variante (b) aber nur im Rahmen von Angelegenheiten, für die beide Unterzeichner\nzeichnungsberechtigt sind – und die MUG rechtswirksam daraus zu verpflichten.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im\nMitteilungsblatt der MUG sowie im Internet veröffentlicht.\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n37.\nWiderruf der stellvertretenden Leitung der Organisationseinheit für Administration (O-ADM) und\nLeitung der Abteilung Recht (A-RE) von Frau Mag.a Verena KAISER\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass gemäß § 28 (1) UG idgF, die im\n24. Stück des Mitteilungsblattes der Medizinischen Universität Graz vom 16.06.2010, RN 160 bzw.\nRN 161, an\n Frau Mag.a Verena KAISER\nübertragenen Leitungsfunktionen der stellvertretenden Leitung der Organisationseinheit für Administration\nsowie die Leitung der Abteilung Recht mit Wirkung ab 01.12.2010 widerrufen wird.\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 01.12.2010, StJ 2010/11, 6.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 1024,
"academic_year": "2007/08",
"issue": "32",
"published": "2008-09-17T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1024&pDocNr=11441&pOrgNr=1"
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"index": 51,
"text": "- 52 -\nKommunikation finden ebenso Platz wie die Studieneingangsphase inkl. Berufsfelderkundung. Im Rahmen\nder Berufsfelderkundung wird auch auf die zahnärztlich relevanten Berufsbilder und auf die Überprüfung\nder handwerklichen Fähigkeiten eingegangen. Wesentlicher Bestandteil ist die „Einführung in die\nZahnmedizin“.\n(3) Der zweite Studienabschnitt umfasst vier Semester. In ihm erarbeiten sich die Studierenden das Wissen\nüber den gesunden und kranken Organismus. Als Grundlage dient, soweit möglich und sinnvoll, der\nthemenzentrierte, patientInnenorientierte, fächerübergreifende Unterricht unter Einbeziehung der\nklinischen Präsentationen und Verwendung der neuen Lehrformen wie dem Problem-basierten Lernen. Die\nGrundlagen der Funktion des Kauorgans und spezifisch zahnärztlicher Fertigkeiten werden vermittelt.\n(4) Der dritte Studienabschnitt umfasst 6 Semester und hat die Aufgabe, wissenschaftliche Kenntnisse und\npraktische Fertigkeiten für die fachspezifische zahnärztliche Tätigkeit zu vermitteln sowie die\nwissenschaftliche Ausbildung zu vertiefen.\n § 3.\n Untergliederung der Studienabschnitte und Gesamtstundenzahl\n(1) Das Diplomstudium Zahnmedizin umfasst insgesamt 230 Semesterstunden an Lehrveranstaltungen\n(Vorlesungen, Seminare, Exkursionen, Übungen, Seminare mit Übungen, Vorlesungen mit Übungen) sowie\nPraktika im Gesamtausmaß von 72 Wochen (255,6 SSt). Davon sind 23 SSt als Wahlfächer zu absolvieren.\n(2) Der erste Studienabschnitt umfasst 2 Semester mit 47,4 Semesterstunden an Pflichtfächern; darin ist\neine Studieneingangsphase von 6,5 Semesterstunden enthalten.\n(3) Der zweite Studienabschnitt umfasst 4 Semester mit 74,6 Semesterstunden an Pflichtfächern und\n2 Wochen Praktikum.\n(4) Der dritte Studienabschnitt umfasst 6 Semester mit 85 Semesterstunden an Pflichtfächern sowie\n70 Wochen Praktikum (248,88 SSt)\n § 4.\n Diplomarbeiten\nDie Studierenden haben eigenständig unter Betreuung eines Hochschullehrers eine schriftliche Diplomarbeit\nzu verfassen. Das Thema der Diplomarbeit ist einem der im Studienplan festgelegten Prüfungsfächer zu\nentnehmen.\nMit einer Diplomarbeit soll der Verfasser/die Verfasserin zeigen, dass er/sie in der Lage ist, ein\nwissenschaftliches Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und\ndarzustellen. Ein wesentlicher Nachweis dieser Bearbeitung besteht in der Abfassung einer schriftlichen\nArbeit, die eine Beschreibung der Aufgabenstellung, ihre Einordnung in einen Gesamtzusammenhang\nsowie eine Darstellung und Diskussion des Lösungswegs und der Ergebnisse enthält, Der ganzheitliche\nAnsatz der Medizin als Grundgedanke der Forschung, der Lehre und der Krankenbetreuung, wie er im Bio-\nPsycho-Sozialen Modell der Medizinischen Universität Graz vorgegeben wird, soll auch im Rahmen der\nDiplomarbeit befolgt werden. Die Begutachtung der Diplomarbeit erfolgt durch einen Hochschullehrer\n/eine Hochschullehrerin.\n § 5.\n Akademische Grade\nDen Absolventinnen und Absolventen des Diplomstudiums Zahnmedizin ist der akademische Grad\n\"Doktorin der Zahnheilkunde\" bzw. \"Doktor der Zahnheilkunde\", lateinisch \"Doctor medicinae dentalis\",\nabgekürzt „Dr.med.dent.“ zu verleihen.\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 17.09.2008, StJ 2007/08, 32. Stk."
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"bulletin": {
"id": 864,
"academic_year": "2007/08",
"issue": "24",
"published": "2008-06-18T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=864&pDocNr=8644&pOrgNr=1"
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"index": 6,
"text": "-7-\nUnterlagen (Lebenslauf, Publikationsliste, Lehrtätigkeit, inhaltlich gegliedert entsprechend dem Formular\nfür Bewerbungen) elektronisch zu übermitteln und in einer Ausfertigung in Papierform bis zum\n15. September 2008 an den Rektor der Medizinischen Universität Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz kann allfällige Fahrt- und Aufenthaltskosten für die Bewerberinnen/\nBewerber nicht übernehmen.\nAn der Medizinischen Universität Graz ist ab sofort eine Stelle einer/eines\n Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors\n für „Pharmakologie“\nzu besetzen.\nDie Aufnahme erfolgt unbefristet in Vollzeitbeschäftigung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis nach\nden Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 und des Angestelltengesetzes.\nAufgabenbereich und Anforderungsprofil:\nDie Professur für Pharmakologie ist dem Institut für experimentelle und klinische Pharmakologie\n(http://www.meduni-graz.at/pharmakologie) zugeordnet. Der Aufgabenbereich umfasst Forschungs- und\nLehrtätigkeit im Bereich der Pharmakologie. Von der Bewerberin/vom Bewerber werden breite fachliche,\nwissenschaftliche und didaktische Erfahrungen in Pharmakologie erwartet. Er/sie soll erfolgreich Drittmittel\neingeworben haben. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll die bestehende Forschung am Institut mit\neinem Fokus auf Entzündung und Allergie unterstützen und weiterentwickeln sowie das Fach\nPharmakologie in klinisch-pharmakologischen Belangen und Arzneimittelkommissionen vertreten.\nBewerbungsvoraussetzungen:\n 1. Abgeschlossenes Hochschulstudium in Humanmedizin\n 2. Qualifikation als Fachärztin/Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie\n 3. Habilitation in Pharmakologie oder gleichzuhaltende herausragende wissenschaftliche Qualifikation\n in Forschung und Lehre\n 4. Internationale Forschungserfahrung\n 5. Betreuung von DissertantInnen und DiplomandInnen\n 6. Führungs- und Managementerfahrung\nAllgemeines:\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind ausschließlich an Hand der strukturierten Bewerbungsformulare der Medizinischen\nUniversität Graz, abrufbar unter der Adresse: http://www.meduni-graz.at/karriere/ mit den üblichen\nUnterlagen (Lebenslauf, Publikationsliste, Lehrtätigkeit, inhaltlich gegliedert entsprechend dem Formular\nfür Bewerbungen) elektronisch zu übermitteln und in einer Ausfertigung in Papierform bis zum\n26. September 2008 an den Rektor der Medizinischen Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz,\nzu richten.\nDie Medizinische Universität Graz kann allfällige Fahrt- und Aufenthaltskosten für die Bewerberinnen/\nBewerber nicht übernehmen.\n120.2 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen samt Lebenslauf sind unter der Kennzahl an die Abteilung Personal der Medizinischen\nUniversität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und\nAufenthaltskosten.\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 18.06.2008, StJ 2007/08, 24. Stk."
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{
"bulletin": {
"id": 146,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "8",
"published": "2006-11-15T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1"
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"index": 6,
"text": "7\n1.5 Ausbildungs- und Bildungsziele\n1.5.1 Gesamtziele\nZiel des Diplomstudiums Humanmedizin ist die Vermittlung von theoretischem Wissen, dem Einüben und\nFördern von psychosozialen Fähigkeiten, von praktischen Fertigkeiten und die Formung von ethischen\nGrundhaltungen. (detaillierter in 1.6)\nEs besteht aus einem Core-Curriculum (Pflichtfächer) und aus Wahlelementen (Wahlpflichtfächer und\nfreie Wahlfächer). Die Definition des Core-Curriculums erfolgt an Hand von klinischen Präsentationen,\nderen Auswahl nach folgenden Kriterien getroffen wird:\n - Epidemiologie\n - Dringlichkeit der Behandlung\n - Schweregrad und\n - Prototypie\nDie Lernziele der einzelnen klinischen Präsentationen werden nach dem biopsychosozialem Modell der\nMedizin in folgenden Dimensionen definiert: Wissen (biomedizinisch/psychosozial), Fertigkei-\nten/Fähigkeiten (aktuelle, apparative und instrumentelle Verfahrenstechnik) und Einstellun-\ngen/Haltungen, wobei Inhalte aus den Bereichen der Prävention, Rehabilitation, Ethik, Geriatrie und Palli-\nativmedizin besonders berücksichtigt werden.\nFür die medizinische Ethik heißt dies, ethisch relevante Themenstellungen in die einzelnen Module zu\nintegrieren und gleichzeitig als solche erkenntlich zu machen. Diese Themenstellungen werden aufeinan-\nder aufgebaut:\n- Klärung, Vermittlung und Diskussion des theoretischen Bezugsrahmens, der Grundbegriffe, begriffli-\n chen Werkzeuge und des methodischen Vorgehens\n- Anwendung der Grundbegriffe und vereinbarten Verfahrensregeln auf konkrete Fälle oder Probleme\n- Beschreibung, Reflexion und Bewertung des Prozesses und der Ergebnisse.\n1.5.2 Ziele der einzelnen Studienabschnitte\nErster Studienabschnitt (Dauer: 1 Jahr; 1. – 2. Semester)\nDer erste Studienabschnitt vermittelt Wissen und grundlegendes Verständnis des menschlichen Organis-\nmus und soll den theoretischen Unterbau für das Verstehen der klinischen Präsentationen liefern. Im\nRahmen der Studieneingangsphase finden erste Trainings ärztlicher Fertigkeiten, psychosozialer Fähigkei-\nten mit Schwerpunkt Kommunikation und Grundzüge des ärztlichen Handelns ebenso Platz wie die Ein-\nführung in die Allgemeinmedizin und in weitere für das Medizinstudium wesentliche Fächer. Insbesonde-\nre finden bereits in dieser Phase des Studiums ein Stationspraktikum und eine Berufsfelderkundung statt,\nwodurch ein frühzeitiger Patientenkontakt gewährleistet wird.\nZweiter Studienabschnitt (Dauer: 4 Jahre; 3. – 10. Semester)\nIm zweiten Studienabschnitt erarbeiten sich die Studierenden das Wissen über den gesunden und\nkranken Organismus. Als Grundlage dient der themenzentrierte, patientenorientierte, fächerübergreifen-\nde Unterricht unter Einbeziehung der klinischen Präsentationen und unter Verwendung neuer Lehrformen\nwie dem Problem-basierten Lernen. Zunehmendes Training der ärztlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten\ngewährleistet durchgehend die praktische Anwendung des theoretisch erworbenen Wissens.\nDritter Studienabschnitt (Dauer: 1 Jahr; 11. – 12. Semester)\nIm dritten Studienabschnitt liegt der Schwerpunkt auf der klinischen Ausbildung im Stationsbetrieb. In\ndiesem Studienabschnitt ist auch eine Diplomarbeit vorzulegen.\n1.6 Angestrebtes wissenschaftliches und berufliches Qualifikationsprofil der Absolven-\ntInnen\n1.6.1 Qualifikationsprofil\nsiehe Anhang III\n1.6.2 Besondere fachübergreifende Kompetenzen\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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