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            "bulletin": {
                "id": 6393,
                "academic_year": "2017/18",
                "issue": "34",
                "published": "2018-06-20T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Leiterin einer Klinischen Abteilung im \r\nwissenschaftlichen klinischen Bereich; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2017; Schiedskommission: Ergebnis der Wahl der Vorsitzenden sowie der zwei Stellvertreter und des Schriftführers; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für Datenschutz und IT Sicherheit; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6393&pDocNr=775663&pOrgNr=1"
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            "index": 5,
            "text": "6\n2.2 IT-PartnerInnen\nIT-PartnerInnen sind AnsprechpartnerInnen in den einzelnen Organisationseinheiten mit IT-\nBasiswissen, die als Kontaktperson zur O-IT und den MitarbeiterInnen fungieren. Diese tragen\nInformationen an die KollegInnen weiter, sollen eine Vorortunterstützung bieten, Anforderungen\naus der OE sammeln und diese mit der O-IT abstimmen.\nDen IT-PartnerInnen der Med Uni Graz kommt eine zentrale Bedeutung zu, denn sie haben in\nihrem Zuständigkeitsbereich die für den IT-Einsatz gebotenen technischen und organisatorischen\nMaßnahmen zur IT-Sicherheit zu initiieren, zu koordinieren und hierüber Aufzeichnungen zu\nführen. Bei Fragen des IT-Einsatzes sind sie sowohl AnsprechpartnerInnen für MitarbeiterInnen\nihres Bereiches als auch für Dritte (z.B. bei WLAN-Accounts für Gäste, Information an\nGastprofessorInnen o.ä.)\n3 Regelungen für die Nutzung von IT-Infrastruktur\n3.1 Beschaffung\nDie Beschaffung von Soft- und Hardware ist gemäß Anleitung aus dem Beschaffungsworkflow mit\nder O-IT der Med Uni Graz durchzuführen. Die Beschaffung von Soft- und Hardware am\nUniversitätsklinikum     Graz          im       Rahmen            der         PatientInnenversorgung                     erfolgt         über\nAnforderungsformulare, die an die Stabsstelle für Medizintechnik und IT der KAGes geschickt und\nvon dort an die O-IT weitergegeben werden. Die Installation dieser Software erfolgt über die\nKlinikums-IT, diese ist für die Einhaltung von Standards und Sicherheitsanforderungen\nverantwortlich.\nDen MitarbeiterInnen steht Standardsoftware wie z.B. MS Office, Corel u.v.m. ohne zusätzliche\nKosten zur Verfügung. Andere Produkte wie z.B. Software von Adobe werden zu Campus-Preisen\nangeboten und sind über den Beschaffungsworkflow erhältlich. Standard-Software wird am Q-\nLaufwerk der Med Uni Graz abgelegt und kann selbst bzw. gemeinsam mit den IT-PartnerInnen\ninstalliert werden.\nBei der Eigenentwicklung von Software müssen vorher die fachlichen und technischen\nAnforderungen und die Rahmenbedingungen für den Bertrieb der Software spezifiziert werden.\nDiese Arbeiten werden in enger Abstimmung mit den betroffenen Bereichen durchgeführt, die O-IT\nist jedenfalls beizuziehen.\n3.2 Passwort Policy\nAlle IT-Systeme und Anwendungen sind so einzurichten, dass nur berechtigte BenutzerInnen, mit\neiner autorisierten BenutzerInnenkennung und Passwort, die Möglichkeit haben, mit ihnen zu\narbeiten. Ausnahmeregelungen sind in begründeten Fällen möglich, jedoch mit der O-IT\nabzusprechen und von der O-IT einzurichten. Die Vergabe der UserInnennamen für die Arbeit an\nIT-Systemen erfolgt in der Regel personenbezogen. Die Arbeit unter der Kennung einer anderen\nPerson ist unzulässig. Den BenutzerInnen ist untersagt, Kennungen und Passwörter an\nMitarbeiterInnen oder Externe weiterzugeben.\n                          Richtlinie für Datenschutz und IT Sicherheit / Stand Mitteilungsblatt vom 20.06.2018, Stj 2017/2018, 34. Stk., RN 133\n                                                         Seite 4 von 14"
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        {
            "bulletin": {
                "id": 6150,
                "academic_year": "2017/18",
                "issue": "2",
                "published": "2017-10-18T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Leitung: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen  ",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6150&pDocNr=693114&pOrgNr=1"
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            "index": 10,
            "text": "- 11 -\n                                               Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n                                                           (Verwendungsgruppe B1)\n                                 an der für Universitätsklinik für Orthopädie und Traumatologie,\n                                                  befristet auf die Dauer der Abwesenheit\nKernaufgaben\n Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet muskuloskelettalen Chirurgie\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n Mitwirkung und Unterstützung in der universitären\n      Lehre/Betreuung von Studierenden\nFachliche Anforderungen\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Absolvierte Gegenfächer/Basisausbildung von Vorteil\n Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung\n      von Klinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\nPersönliche Anforderungen\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit\n Kommunikative Kompetenz\n Hohe Gestaltungsmotivation\nDie Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Mindestbruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\n€ 3.291,79 (14x) zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile und attraktiver Zusatzleistungen vorge-\nsehen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Andreas Leithner, Vorstand der Univ. Klinik für Orthopädie und\nTraumatologie, gerne zur Verfügung. Kontakt: andreas.leithner@medunigraz.at Tel.: +43/316/385-14807.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W24 ex 2017/18 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit Personaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\nDie Bewerbungsfrist endet am 08. November 2017.                                                              www.medunigraz.at/stellen\n9.2         Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nPersonaladministration und Recht Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und\nOrganisationseinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen\nUniversitätspersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein.\nBei gleicher Qualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines\nMitbewerbers liegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                                                                       MTBl. vom 18.10.2017, StJ 2017/18, 2. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "bulletin": {
                "id": 4991,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "25.c",
                "published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
                "teaser": "7. Sondernummer; Studienplan - ULG Sonderausbildung in der Intensivpflege, ULG Sonderausbildung in der Anästhesiepflege, ULG f. SchulärztInnen, ULG Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich, ULG Gesundheitsförderung in Unternehmen, ULG MSc in Gesundheitsförderung und Präventionsmanagment in Unternehmen; Richtlinie f. die Erstellung einer Masterarbeit in einem ULG; Richtlinie der MUG f. die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit ",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4991&pDocNr=371776&pOrgNr=1"
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            "index": 41,
            "text": "-42-\n\nDer Universitätslehrgang wird als Vollzeitstudium durchgeführt und wird innerhalb eines\nStudienjahres abgeschlossen. Die Module werden in Form von Theorieblöcken angeboten.\n\nNach jedem Theorieblock sind Praktika zu absolvieren. Parallel dazu ist die schriftliche\nAbschlussarbeit zu erstellen.\n\n§ 3 Voraussetzungen für die Zulassung, Teilnahmeverpflichtung und\nUnterbrechung\n\n3.1. Voraussetzung für die Zulassung\n\nVoraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Sonderausbildung in der Pflege\nim Operationsbereich ist der Nachweis der Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für\nGesundheits- und Krankenpflege, oder eine gleichwertige, anerkannte (internationale)\nBerechtigung im Sinne des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) i.d.g.F.\nEinschlägige Berufserfahrung im Spezialbereich (Operationsbereich) ist empfehlenswert.\nÜber die Aufnahme des/der Bewerbers/Bewerberin entscheidet das Rektorat der\nMedizinischen Universität Graz im Einvernehmen mit der Lehrgangsleitung.\n\n3.2. Teilnahmeverpflichtung\n\nDer/Die Teilnehmer/in ist verpflichtet, die gesamte Ausbildung zu absolvieren und darf\nhöchstens 20 % der theoretischen Ausbildung versäumen, wobei die gesetzlich vorgegebene\nMindeststundenanzahl nicht unterschritten werden darf. Ob ein begründetes Fehlen vorliegt,\nentscheidet die Lehrgangsleitung. Werden mehr als 20 % der theoretischen\nUnterrichtsstunden versäumt, so wird von der Lehrgangsleitung unter Bedachtnahme auf die\nversäumte Ausbildung festgesetzt, ob der/die Teilnehmer/in zur Abschlussprüfung antreten\ndarf, oder ob er/sie eine dem Umfang der Fehlzeit angemessene Hausarbeit zu verfassen\nhat, oder den Universitätslehrgang zu wiederholen hat. Die vorgeschriebene praktische\nAusbildung muss zur Gänze absolviert werden.\n\n3.3. Unterbrechung\n\nDer Universitätslehrgang ist ohne Unterbrechung durchzuführen. Eine Unterbrechung ist nur\ndann zulässig:\n= für Zeiträume, für die das Mutterschutzgesetz i.d.g.F. Beschäftigungsverbote\nvorsieht, und zwar auch dann, wenn die Ausbildungsteilnehmerin nicht in einem\nDienstverhältnis steht,\n= fur Zeiträume, für die das Mutterschutzgesetz i.d.g.F., das Kinderbetreuungsgesetz,\ndas Väter-Karenzgesetz oder vergleichbare Rechtsvorschriften eine Karenz vorsehen,\nund zwar auch dann, wenn der/die Lehrgangsteilnehmer/in nicht in einem\nDienstverhältnis steht,\n\" für Zeiten des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes nach dem Wehrgesetz i.d.g.F. oder\ndes Zivildienstes gemäß Zivildienstgesetzes i.d.g.F. oder\n\" in anderen begründeten Fällen iSd. 8 67 UG i.d.g.F.\n\nÜber die Akzeptanz eines Grundes sowie die Beurlaubung an sich entscheidet die\nStudienrektorin/der Studienrektor gem. § 67 UG i.d.g.F. in Absprache mit der Leitung des\nUniversitätslehrganges. Eine Fortsetzung des Universitätslehrganges ist zum ehest möglichen\nZeitpunkt durchzuführen. Der Zeitpunkt der Fortsetzung ist entsprechend den\norganisatorischen Möglichkeiten von der Lehrgangsleitung festzusetzen.\n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "bulletin": {
                "id": 307,
                "academic_year": "2004/05",
                "issue": "23",
                "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1"
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            "index": 1,
            "text": "-2-\n84.\nBekanntgabe der Änderungen in der 2. Stellvertretung des Vorstandes der Geburtshilflich-Gynäkologischen\nUniversitätsklinik\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass\na) Herr Ao.Univ.-Prof.Dr. Raimund WINTER auf eigenen Wunsch von den Aufgaben als 2. Stellvertreter des\n    Vorstandes der Geburtshilflich-Gynäkologischen Universitätsklinik per 03.05.2005 entbunden wurde.\nb) gemäß §§ 20 Abs. 5, 32 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. sowie gemäß § 4 Abs. 2 des Organisati-\n    onsplanes auf Vorschlag des Vorstandes der Geburtshilflich-Gynäkologischen Universitätsklinik und nach\n    Stellungnahme durch die Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. gemäß § 32 Abs. 1 Uni-\n    versitätsgesetz 2002 i.d.g.F.\n                                    Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Karl TAMUSSINO\nzum 2. Stellvertreter des Vorstandes der Geburtshilflich-Gynäkologischen Universitätsklinik mit Wirkung ab\n01.07.2005 bis 28.02.2009 bestellt wurde.\n                                     Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                     Rektor\n85.\nVollmacht für Herrn Ao.Univ.-Prof.DI Dr. Peter REHAK\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt für Herrn Ao.Univ.-Prof.DI Dr. Peter REHAK\nfolgende Vollmacht bekannt:\n                                                   VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MUG“), Hr. Univ.Prof.DDr. Gerhard Franz\nWalter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 i.V.m. den Richtlinien des Rektorats der MUG, ver-\nöffentlicht im Mitteilungsblatt Nr. 57 vom 18. Februar 2004 an\n                                       Ao. Univ. Prof. DI Dr. Peter REHAK\n                                  (im Folgenden: „der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n                                             geboren am 30.07.1949\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ausschließlich für die Ethik-\nkommission ermächtigt:\n     •    Abschluss von Nebentätigkeits- und Werkverträgen bis zu einem Betrag in Höhe von maximal\n          € 200,- mit internen und externen Gutachtern, die für die Ethikkommission der MUG Gutachten zu\n          ärztlichen Fragen - insbesondere zur Zulässigkeit von klinischen Studien – erstellen, im Rahmen der\n          diesbezüglichen Vorgaben der MUG.\nJedenfalls ist der BEVOLLMÄCHTIGTE nicht befugt, für die MUG Grundstücke zu verkaufen oder zu be-\nlasten oder allgemeine Arbeits- oder Dienstverträge zu zeichnen.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE hat mit seinem Namen und dem vorangestellten Zusatz „iV“ (für: „in Vertre-\ntung“) für die MUG zu zeichnen.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäfte berechtigt, für die MUG allei-\nne zu zeichnen und die MUG daraus rechtswirksam zu verpflichten.\nDie Vollmacht endet automatisch durch Zeitablauf am 31.12.2005 und kann jederzeit durch den Rektor\nwiderrufen werden. Die Beendigung der Vollmacht wird im Mitteilungsblatt der MUG sowie im Internet\nveröffentlicht und wird jedenfalls obsolet, sobald der Bevollmächtigte nicht mehr die Leitung der Ethikkom-\nmission inne hat.\n                                     Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                     Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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                "published": "2005-04-20T00:00:00+02:00",
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            "index": 1,
            "text": "-2-\n                          Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2005)\n     6. Mai 2005          - Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 21 Abs. 1\n                          HSWO 2005)\n     12. Mai 2005         - Ende der Einsichtnahmefrist in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§\n                          20 Abs. 1 HSWO 2005)\n                          - Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die\n                          Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2005)\n                          - Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von Unterkommissionen bei den Wahl-\n                          kommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den\n                          Universitäten (§ 13 Abs. 2 HSWO 2005)\n     17. Mai 2005         - Letzter Termin für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen und\n                          Kandidaturen (§ 28 Abs. 3 HSWO 2005)\n                          - Letzter Termin für die Rückziehung von Wahlvorschlägen (§ 29 HSWO 2005)\n                          - Letzter Termin für die Rückziehung von Kandidaturen (§ 29 HSWO 2005)\n                          - Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§ 32\n                          HSWO 2005)\n     19. Mai 2005         - Letzter Termin für Entscheidungen der Wahlkommissionen über Einsprüche\n                          gegen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 3 HSWO 2005)\n                          - Letzter Termin für die Herstellung des Einvernehmens über die unterschei-\n                          denden Bezeichnungen von Wahlvorschlägen (§ 22 Abs. 1 HSWO 2005)\n                          - Letzter Termin für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen (§ 26\n                          Abs. 6 HSWO 2005)\n     23. Mai 2005         - Letzter Termin für die Verlautbarung der (verbesserten) Wahlvorschläge und\n                          Kandidaturen (§ 31 Abs. 2 HSWO 2005)\n                          - Letzter Termin für die Veröffentlichung der genehmigten Listenverbände (§ 51\n                          Abs. 2 HSWO 2005)\n     31. Mai 2005         - Erster Wahltag\n                          - Letzter Termin für die Konstituierung der Unterkommissionen der Wahlkom-\n                          missionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Uni-\n                          versitäten (§ 13 Abs. 2 HSWO 2005)\n     1. Juni 2005         - Zweiter Wahltag\n     2. Juni 2005         - Dritter Wahltag\n                          - Erster Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 56 HSWO 2005)\n     9. Juni 2005         - Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 14 Abs. 3\n                          HSWO 2005)\n                          - Letzter Termin für die Zuweisung der Mandate (§ 14 Abs. 3 HSWO 2005)\n                          - Letzter Termin für die Verständigung der Gewählten (§ 14 Abs. 3\n                          HSWO 2005)\n     30. Juni 2005        - Letzter Termin für die Konstituierung der Bundesvertretung\n binnen zwei Wochen       - Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahl der Bundesvertretung (§ 58 Abs. 2\nab Verlautbarung des      HSWO 2005)\n  jeweiligen Wahler-      - Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen und\n       gebnisses          die Studienvertretungen (§ 59 Abs. 2 HSWO 2005)\n     1. Juli 2005         - Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 HSG 1998)\n                                                                                           Anlage zu § 2\nUniversität bzw. Akademie                                        Zahl der        Zahl der zu wählenden\n                                                                 Studieren-      Mandatarinnen und\n                                                                 den             Mandatare\nUniversität Wien                                                     61.984                12\nUniversität Graz                                                     20.359                 4\nUniversität Innsbruck                                                19.985                 4\nMedizinische Universität Wien                                        10.393                 2\nMedizinische Universität Graz                                         4.544                 1\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 140,
                "academic_year": "2006/07",
                "issue": "2",
                "published": "2006-10-05T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=140&pDocNr=4942&pOrgNr=1"
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            "index": 1,
            "text": "-2-\n§ A.6 Die vorliegende Wahlordnung regelt die Wahlen für Mitglieder und – soweit gesetzlich, in der\nSatzung oder im Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz vorgeschrieben und zulässig – den\nErsatzmitglieder abschließend. Sie regelt auch die näheren Modalitäten über die Abberufung und den\nRücktritt der gewählten/bestellten Personen und das Nachrücken oder den Ersatz von Mitglieder durch\nErsatzmitglieder. Alle folgende Regelungen gelten an sich immer nur für Mitglieder; für Ersatzmitglieder\ngelten sie nur dann, wenn explizit auf diese Bezug genommen wird (wobei Ersatzmitglieder die Rechte\neines Mitglieds haben, wenn sie ein Mitglied vertreten.\n§ A.7 Die vorliegende Wahlordnung regelt insbesondere nicht die formalen Bedingungen des\nZusammenarbeitens der einmal gewählten/entsandten Mitglieder der verschiedenen Organe und\nGremien. Dies wird – soweit nicht gesetzlich ohnehin der Regelungskompetenz einzelner Organe und\nGremien vorbehalten – durch den Satzungsbestandteil Geschäftsordnung der Medizinischen Universität\nGraz geregelt.\n§ A.8 Unterlagen über Wahlen gelten als Originale und sind zumindest 15 Jahre nach Beendigung der\nWahl mit Sorgfalt zu archivieren.\nI. Teil – Allgemeine Wahlen\n                  HAUPTSTÜCK B - Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senates\n1. Teilstück: Wahlziel, Wahlrecht und Funktionsperiode\n§ B.1 Wahlziel ist die Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Senates der Medizinischen\nUniversität Graz.\n§ B.2 Der Senat der Medizinischen Universität Graz besteht aus 19 Mitgliedern. Über eine Änderung der\nGröße des Senats entscheidet der Senat gem. § 25 (2) UG 2002 mit Zweidrittelmehrheit.\n§ B.3 Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden von verschiedenen Gruppen der\nUniversitätsangehörigen („Wählergruppen“ oder „Kurien) gewählt bzw. bestellt, namentlich:\n     • 10 Mitglieder und mindestens 10 Ersatzmitglieder von den Universitätsprofessorinnen/\n          Universitätsprofessoren gemäß § 25 (4) Z 1 UG 2002 idgF („Professorinnen-/\n          Professorenkurie“);\n     • 3          Mitglieder       und         mindestens       3    Ersatzmitglieder     von        den\n          Universitätsdozentinnen/Universitätsdozenten              sowie             wissenschaftlichen\n          Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern gemäß § 25 (4) Z 2 UG 2002 idgF; hierbei muß ein 1 Mitglied\n          jedenfalls die venia docendi besitzen („Mittelbaukurie“);\n     • 1 Mitglied und mindestens 1 Ersatzmitglied des allgemeinen Universitätspersonals gemäß § 25\n          (4) Z 3 UG 2002 idgF („Kurie der Allgemeinbediensteten“) ;\n     • 5 Mitglieder und weitere Ersatzmitglieder der Studentinnen und Studenten gemäß § 25 (4) Z 4\n          UG 2002 idgF („Studierendenkurie“).\n     Die Anzahl der Ersatzmitglieder ist von den einzelnen Personengruppen am Wahlvorschlag\n     festzulegen.\n§ B.4 Für die Vertreter/innen der Studierendenkurie bestehen die Sonderbestimmungen der §§ B52-53\ndieser Wahlordnung. § B5 und die Teilstücke 2 bis 4 des Hauptstückes B des Satzungsteiles Wahlordnung\nkommen für die StudierendenvertreterInnen nicht zur Anwendung.\n§ B.5 Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Personen, die am Stichtag folgenden genannten\nPersonengruppen angehören:\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 7148,
                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "40",
                "published": "2019-07-10T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2019 an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Leistungsstipendien für das Studienjahr 2018/19 an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7148&pDocNr=911538&pOrgNr=1"
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            "index": 4,
            "text": "5\n                                                                Study Nurse (m/w)\n                                                    Kennung UK-ORTHO-2019-000332\n                                         Universitätsklinik für Orthopädie und Traumatologie\n                                                         Beschäftigungsausmaß 50%\n                                                                 befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Koordination der Arbeitsabläufe und Unterstützung der Kooperation zwischen den an der\n            klinischen Studie beteiligten internen und externen PartnerInnen (Kliniken/Abteilungen,\n            pharmazeutische Unternehmen, Auftragsforschungsinstitutionen, etc.)\n       Vorauswahl von PatientInnen bzw. ProbandInnen für eine mögliche Studienteilnahme\n       Kontaktperson für und Betreuung der an Klinischen Studien teilnehmenden PatientInnen bzw.\n            ProbandInnen, inkl. Beratung und Case Management\n       Verantwortung für die Bestellung, Lagerung und Vernichtung von in der Klinischen Prüfung\n            verwendeten Prüf- und Hilfspräparaten bzw. -produkten (Arzneimittel, Medizinprodukte etc.)\n       Verabreichung bzw. Anwendung von Prüf- und Hilfspräparaten bzw. –produkten\n       Durchführung venöser Blutentnahmen und Messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur,\n            etc.)\n       Erstellung bzw. Review von studienrelevanten Dokumenten (SDF, SOPs, etc.)\n       Umsetzung von Maßnahmen der Qualitätssicherung (Überprüfung der PatientInnen /\n            ProbandInnen-Einverständniserklärung, Kontrolle der Prüfdokumentation, Durchführung der\n            Tätigkeiten gemäß SOPs, etc.)\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder gleichzuhaltende\n            Ausbildung in einem Gesundheitsberuf\n       Eintrag in das Gesundheitsberuferegister\n       Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten Gesetze und Richtlinien (ICH-GCP, AMG, MPG,\n            etc )\n       Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau B2)\n       Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office, Datenbanken, SAP)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Erfahrungen im Bereich Klinischer Studien\n       Sorgfältige, eigenständige und verlässliche Arbeitsweise\n       Lern- und Reflexionsbereitschaft sowie Forschungsinteresse\n       Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.061,60 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser\nOnline-Portal             https://www.medunigraz.at/personalmanagement-entwicklung-und-administration/offene-\nstellen/. Die Bewerbungsfrist endet am 01. August 2019.\n                                                                                                    MTBl. vom 10.07.2019, StJ 2018/19, 40. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8091,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "39",
                "published": "2020-07-08T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft: Erweiterung der Standorte ab 01.07.2020; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft: Erweiterung der Standorte ab 01.07.2020; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft; Widerruf der Bestellung zur Sicherheitsfachkraft;  Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professuren",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8091&pDocNr=1030302&pOrgNr=1"
            },
            "index": 24,
            "text": "25\n207.2. Tenure Track Professuren\n                                 Tenure Track Professur für kardiovaskuläre Immunologie\n                                                 Universitätsklinik für Innere Medizin\n                                                  Klinische Abteilung für Kardiologie\n                                                       Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                            befristet auf 6 Jahre\nWir suchen eine exzellente Fachärztin und Wissenschaftlerin/ einen exzellenten Facharzt und\nWissenschaftler mit hohem Potential, um die international anerkannte Forschungsagenda für\nkardiovaskuläre Immunologie an unserem Universitären Herzzentrum weiter auszubauen.\nDie/ Der zukünftige StelleninhaberIn soll ausgewiesene Expertin/ ausgewiesener Experte für\nErkrankungen im Bereich der Kardiologie mit wissenschaftlichem Schwerpunkt in der kardiovaskulären\nImmunologie sein und diese in Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung vertreten.\nDie Universitätsklinik für Innere Medizin / Klinische Abteilung für Kardiologie verfolg t für ihre\nPatientInnen ein gesamtheitliches Versorgungskonzept nach dem biopsychosozialen Modell. Die\nzukünftige Stelleninhaberin/ Der zukünftige Stelleninhaber soll eine hohe Bereitschaft zur\ninterdisziplinären und zur interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachrichtungen,\nsowie zu Berufsgruppen der Pflege und medizinisch-technischen Diensten mitbringen.\nDie Besetzung erfolgt zunächst befristet auf 6 Jahre mit Qualifizierungsvereinbarung (Tenure Track\nProfessur gemäß § 99 Abs. 5 und 6 Universitätsgesetz). Karriereziel ist die Überleitung in ein unbefristetes\nArbeitsverhältnis als Assoziierte Professorin/Assoziierter Professor. Bei herausragenden und\naußergewöhnlichen Leistungen kann eine Evaluierung der Qualifizierungsvereinbarung auf schnellstem\nWeg erfolgen.\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      Innovative Weiterentwicklung der Forschung im Bereich der kardiovaskulären Immunologie an\n           der Nahtstelle zwischen Kardiologie, Metabolismus und Immunologie\n      Koordination der Forschungsaktivitäten am Universitären Herzzentrum mit besonderer\n           Berücksichtigung translationaler Aspekte\n      Einwerbung kompetitiver Forschungsförderung, insbesondere im Rahmen strukturierter\n           Programme (z.B.: SFB, EU Projekte)\n      Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums\n           Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\n      Betreuung von ambulanten und stationären Patientinnen und Patienten sowie die Bereitschaft\n           zur Leistung von Journaldiensten\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin mit facheinschlägigem Doktorat\n      Befugnis zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin/Facharzt für Innere\n           Medizin mit Zusatzfach Kardiologie bzw. als Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und\n           Kardiologie oder gleichwertige ausländische Befugnis\n      Profunde Forschungsexpertise im Bereich der experimentellen und translationalen\n           kardiovaskulären Immunologie, nachgewiesen durch hochrangige Publikationen\n      Nachweis erfolgreicher Einwerbung von Forschungsförderungsmitteln\n      Erfahrung in der Leitung einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe\n      Erfahrung in der universitären Lehre und in der (Mit-)Betreuung von DoktorandInnen bzw. in der\n           Ausbildung von PostdoktorandInnen\n      Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)\n                                                                                                 MTBl. vom 08.07.2020, StJ 2019/20, 39. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu ver öffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8974,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "35",
                "published": "2021-05-12T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Termine für den Festakt anlässlich der Verleihung akademischer Grade, Sommersemester 2021; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8974&pDocNr=1138095&pOrgNr=1"
            },
            "index": 17,
            "text": "18\nWiederholung der Ausschreibung:\n                                                            Study Nurse (m/w/d)\n                                                       Kennung UK-DV-2021-001122\n                                       Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 75%\n                                       befristet auf 3 Monate mit Option auf Verlängerung\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Koordination der Arbeitsabläufe und Unterstützung der Kooperation zwischen den an der\n            klinischen Studie beteiligten internen und externen Partner*innen (Kliniken/Abteilungen,\n            pharmazeutische Unternehmen, Auftragsforschungsinstitutionen, etc.)\n       Vorauswahl von Patient*innen bzw. Proband*innen für eine mögliche Studienteilnahme, sowie\n            Betreuung der an Klinischen Studien teilnehmenden Patient*innen bzw. Proband*innen\n       Kontaktperson für und Betreuung der an Klinischen Studien teilnehmenden Patient*innen bzw.\n            Proband*innen, inkl. Beratung und Case Management\n       Verantwortung für die Bestellung, Lagerung und Vernichtung von in der Klinischen Prüfung\n            verwendeten Prüf-/Hilfspräparaten bzw. -produkten (Arzneimittel, Medizinprodukte etc.)\n       Messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur, etc.) und optional die Durchführung\n            venöser Blutentnahmen (sofern entsprechende Ausbildung vorhanden)\n       Erstellung bzw. Review von studienrelevanten Dokumenten (SDF, SOPs, etc.)\n       Umsetzung von Maßnahmen der Qualitätssicherung (Überprüfung der Patient*innen / Pro-\n            band*innen-Einverständniserklärung, Kontrolle der Prüfdokumentation, Durchführung der\n            Tätigkeiten gemäß SOPs, etc.)\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Ausbildung als Biomedizinische*r Analytiker*in oder Diplom im gehobenen Dienst für\n            Gesundheits- und Krankenpflege bzw. gleichzuhaltende Ausbildung in einem Gesundheitsberuf\n       Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten Gesetze und Richtlinien (ICH-GCP,\n            AMG, MPG, etc.) bzw. die Bereitschaft diese Kenntnisse in der Probezeit zu erwerben\n       Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau: B2)\n       Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office, Kenntnisse im Umgang mit Internet u. sozialen Medien)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Erfahrungen und/oder Ausbildungen im Bereich der Pharmazie/Biologie/Analytik\n            und/oder Klinischer Studien\n       Selbstständige und gut strukturierte Arbeitsweise\n       Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n       Organisatorische Fähigkeiten\n       Teamorientierung und hohe Motivation\n       Hohes Maß an Durchsetzungsvermögen\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Bruttomindestgehalt (Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.147,30 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\n                                                                                                 MTBl. vom 12.05.2021, StJ 2020/21, 35. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4708,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "10",
                "published": "2015-01-19T00:00:00+01:00",
                "teaser": "3. Sondernummer, Ausschreibung von freien Stellen für das wissenschaftliche Personal",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4708&pDocNr=312920&pOrgNr=1"
            },
            "index": 15,
            "text": "- 16 -\nDiese Position wird nach dem kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt. Durch die Anrechnung\ntätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften kann sich das\nEntgelt weiter erhöhen.\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines\neinschlägigen Doktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung\ngemäß § 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer\nunbefristeten wissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines\nassoziierten Professors verbunden.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Berndt Urlesberger, Leiter der Klinischen Abteilung für\nNeonatologie, gerne zur Verfügung. Kontakt: berndt.urlesberger@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-\n81133.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W105 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 09. Februar 2015                                                                                   www.medunigraz.at/stellen\n                                                            UniversitätsassistentIn\n                                                           (Verwendungsgruppe B1)\n                                    an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde,\n                             Klinische Abteilung für pädiatrische Pulmonologie und Allergologie,\n                                                                befristet auf 6 Jahre\nKernaufgaben:\n PatientInnenbetreuung\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der pädiatrische Pulmonologie und Allergologie\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin\n      sowie im Rahmen von Doktoratsstudien\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Befugnis zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Facharzt/Fachärztin für Kinder-\n      und Jugendheilkunde\n Wissenschaftliches Doktorat von Vorteil\n Erfahrungen in universitärer Lehre und Betreuung von Studierenden von Vorteil\n Vertiefte klinische Kenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz im Bereich der pädiatrischen\n      Pulmonologie und Allergologie von Vorteil\n Sehr gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n Teamorientierung\n Kommunikative Kompetenz\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 4.092,14 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines\neinschlägigen Doktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung\ngemäß § 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                    MTBl. vom 19.01.2015, StJ 2014/15, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 3745,
                "academic_year": "2012/13",
                "issue": "14",
                "published": "2013-04-03T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Universitätsrat Mitgliederbestellung; Universitätsrat Wahl Vorsitzende, Stv. u. Schriftführer; Stv. VorständInnen UK; Stv. LeiterInnen Klin. Abt.; Leiterabbestellung Stabstelle 2000/2020; Widerruf Vollmach Prof. TSCHELIESSNIGG.",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3745&pDocNr=89673&pOrgNr=1"
            },
            "index": 10,
            "text": "- 11 -\n      \n                                     in     in\n            Frau Ass.-Prof. Dr. Petra SCHWINGENSCHUH\n            zur 2. Stellvertreterin des Leiters der Klinischen Abteilung für Neurogeriatrie\n            an der Universitätsklinik für Neurologie\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n           Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Helmut SCHÖLLNAST\n            zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologische Diagnostik\n            an der Universitätsklinik für Radiologie\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n           Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Hannes DEUTSCHMANN\n            zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters der Klinischen Abteilung für vaskuläre und\n            interventionelle Radiologie an der Universitätsklinik für Radiologie\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis 2 Monate nach Besetzung der Professur,\n            längstens jedoch bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n           Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Rainer LIPP\n            zum 1. Stellvertreter der Leiterin der Klinischen Abteilung für Nuklearmedizin\n            an der Universitätsklinik für Radiologie\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n           Herrn Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Josef SIMBRUNNER\n            zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Neuroradiologie\n            an der Universitätsklinik für Radiologie\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis 2 Monate nach Besetzung der Professur,\n            längstens jedoch bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n           Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Hannes DEUTSCHMANN\n            zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Neuroradiologie\n            an der Universitätsklinik für Radiologie\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis 2 Monate nach Besetzung der Professur,\n            längstens jedoch bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n      \n                                      in       in\n            Frau Univ.-Ass. DDr. Lucia GERZANIC\n            zur 1. Stellvertreterin des Leiters der Klinischen Abteilung für Mund-, Kiefer-\n            und Gesichtschirurgie an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis 2 Monate nach Besetzung der Professur,\n            längstens jedoch bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n           Herrn Univ.-Prof. DDr. Günter SCHULTES\n            zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Mund-, Kiefer-\n            und Gesichtschirurgie an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis 2 Monate nach Besetzung der Professur,\n            längstens jedoch bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n           Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Karl GLOCKNER\n            zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters der Klinischen Abteilung\n            für Zahnerhaltungskunde an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zu allfälligen Änderungen des Organisationsplanes,\n            längstens jedoch bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                     MTBl. vom 03.04.2013, StJ 2012/13, 14.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 1424,
                "academic_year": "2008/09",
                "issue": "18",
                "published": "2009-06-03T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1424&pDocNr=16723&pOrgNr=1"
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            "index": 13,
            "text": "- 14 -\n   13. Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit:                                                  13/07/2009\n         EMPL-I-4\n   14. Unternehmen und Industrie: ENTR-B-1                                                                            13/07/2009\n   15. Unternehmen und Industrie: ENTR-D-1                                                                            10/06/2009\n   16. Unternehmen und Industrie: ENTR-H-3                                                                            13/07/2009\n   17. Umwelt: ENV-E-2                                                                                                13/07/2009\n   18. Eurostat: ESTAT-C-2                                                                                            10/06/2009\n   19. Eurostat: ESTAT-G-1                                                                                            13/07/2009\n   20. Informationsgesellschaft und Medien: INFSO-A-2                                                                 13/07/2009\n   21. Justiz, Freiheit und Sicherheit: JLS-C-2                                                                       13/07/2009\n   22. Gemeinsame Forschungsstelle: JRC-F-8                                                                           13/07/2009\n   23. Maritime Angelegenheiten und Fischerei: MARE-D-1                                                               10/06/2009\n   24. Maritime Angelegenheiten und Fischerei: MARE-DG-01                                                             13/07/2009\n   25. Binnenmarkt und Dienstleistungen: MARKT-D-1                                                                    10/06/2009\n   26. Binnenmarkt und Dienstleistungen : MARKT-H-2                                                                   10/06/2009\n   27. Regionalpolitik: REGIO-01                                                                                      13/07/2009\n   28. Regionalpolitik: REGIO-C-1                                                                                     13/07/2009\n   29. Regionalpolitik: REGIO-C-2                                                                                     13/07/2009\n   30. Außenbeziehungen: RELEX-C-3                                                                                    13/07/2009\n   31. Forschung: RTD-B-1-A                                                                                           13/07/2009\n   32. Forschung: RTD-B-1-B                                                                                           13/07/2009\n   33. Gesundheit und Verbraucher: SANCO-C-3                                                                          13/07/2009\n   34. Gesundheit und Verbraucher: SANCO-C-7                               Kostenloser ANS                            13/07/2009\n   35. Steuern und Zollunion: TAXUD-C-6                                                                               13/07/2009\n   36. Energie und Verkehr: TREN-F-3                                                                                  10/06/2009\n117.2\nDie Ständige Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union teilt mit, dass die Europäische Agentur für\nFlugsicherheit (EASA), Köln/BRD, nachstehend angeführte ANS-Position ausgeschrieben hat.\nRisk and Impact Assessment Expert                                                  EASA/SNE/2009/001\nInteressenten werden ersucht, ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 18. Juni 2009 an die Europäische\nAgentur für Flugsicherheit (mit Kopie an sne.bruessel-ov@bmeia.gv.at) zu übermitteln.\nDie Vertretung macht darauf aufmerksam, dass abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) EU\nInstitutionen zur Verfügung gestellte Bedienstete einer österreichischen kommunalen, regionalen oder\nnationalen Verwaltung oder einer zwischenstaatlichen Organisation, auf deren Sachverstand EU\nInstitutionen in einem bestimmten Bereich zurückgreifen, sind. Personen, die unter diese Regelung fallen,\nmüssen bei ihrer Entsendung seit mindestens zwölf Monaten in einem dienst- oder vertragsrechtlichen\nVerhältnis mit ihrem Arbeitgeber stehen und verbleiben während der Abordnung in Diensten dieses\nArbeitgebers. Der ANS erhält seine Bezüge weiterhin von seinem Arbeitgeber, der das Dienstverhältnis oder\ndie vertragsrechtliche Beziehung zu ihm während der gesamten Dauer der Abordnung aufrecht erhält\n(siehe Beschluss der Kommission vom 12. November 2008 C(2008) 6866 final).\nDie Vertretung empfiehlt daher, bereits vor Einreichung einer Bewerbung, um spätere Komplikationen zu\nvermeiden, das Einverständnis des zuständigen Dienstgebers zu einer allfälligen Entsendung einzuholen.\nWeitere Informationen können unter\nhttp://www.easa.europa.eu/ws_prod/g/g_recruitment_main.php bzw. www.easa.europa.eu\nabgerufen werden.\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 03.06.2009, StJ 2008/09, 18. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
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                "id": 154,
                "academic_year": "2006/07",
                "issue": "16",
                "published": "2007-02-07T00:00:00+01:00",
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            "index": 35,
            "text": "- 36 -\n                                                  Kostenersätze\n§ 6. (1) Für die Anfertigung von Kopien (in verschiedenen technischen Verfahren), sowie für die\nVermittlung von Informationen durch das Literaturservice, sind Kostenersätze in der auf Vorschlag der\nBibliotheksleitung vom Rektorat festgelegten und auf der Homepage der Universität veröffentlichten Höhe\nzu leisten.\n                                     Benutzung von Hard- und Software\n§ 7. (1) Die Bibliothek der Medizinischen Universität Graz bietet ihren Benutzern in ihren Räumen freien\nInternetzugang. Dieser steht nur für studien- und forschungsbezogene Recherchen zu Verfügung, nicht\naber für Unterhaltung, Spiele und dergleichen.\n(2) Bei Benutzung der freien Internet-Zugänge trägt die Benutzerin/der Benutzer selbst die Verantwortung\ndafür, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts, des Strafrechts und des\nDatenschutzes einzuhalten. Seiten mit Gewalt verherrlichendem, pornografischem und/oder rassistischem\nInhalt dürfen nicht abgerufen werden.\n(3) Die zur Verfügung gestellten Computer und anderen technischen Ausstattungen dienen der\nInformationssuche und –vermittlung im weiteren Sinn. Eine Verwendung zur bloßen Unterhaltung\ninsbesondere das „Chatten“ und Spielen an diesen Geräten ist daher untersagt.\n(4) Passwörter, über die man im Zusammenhang mit Recherchen in elektronischen Ressourcen der\nUniversitätsbibliothek Kenntnis erlangt, sind geheim zu halten und nicht an andere Personen\nweiterzugeben.\n(5) Änderungen an der Konfiguration der informationstechnischen Einrichtungen oder die Installation von\nProgrammen durch Benutzer sind verboten.\n(6) Das Bibliothekspersonal kann pro Person zeitliche Beschränkungen für die Benutzung der\ninformationstechnischen Einrichtungen vorgeben, wenn dies für den Gesamtbetrieb notwendig erscheint.\n(7) Das Herunterladen von Software ist nicht gestattet.\n(8) Für BenutzerInnen iSd. § 2 Abs. 1 Z 1 dieser Benutzungsrichtlinie besteht nach erfolgter Anmeldung\nüber den Benutzeraccount die Möglichkeit der Benutzung der von der MUG lizenzierten elektronischen\nLiteraturressourcen (z.B.: E-Jounals, Datenbanken etc.) über externe EDV-Anlagen. Die\nAnmeldevoraussetzungen hierfür sind gesondert auf der Homepage der MUG bekanntgemacht/bekannt\nzu machen.\n(9) Bei Zuwiderhandeln gegen die Bestimmungen dieses Paragrafen kann der Ausschluss der Nutzung\nerfolgen; eventuelle weitere rechtliche Schritte bleiben hiervon unberührt.\n                                               Haftungsausschluss\n§ 8. (1) Die Bibliothek der Medizinischen Universität Graz haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige,\nunvollständige oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstanden sind.\n(2) Die Homepage der Bibliothek enthält nur Links, deren Inhalt zum Zeitpunkt der Aufnahme\noffensichtlich nicht gegen geltendes österreichisches Recht verstößt. Die Aufnahme eines Links bedeutet\nkeinesfalls eine Identifikation mit dem Inhalt der Seiten. Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für die\nInhalte fremder Seiten, insbesondere nicht für Verletzungen des Urheberrechts, des Datenschutzgesetzes,\nstrafrechtlicher Bestimmungen sowie Verletzungen von Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen\nBenutzern und Internetdienstleistern.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "bulletin": {
                "id": 117,
                "academic_year": "2005/06",
                "issue": "17",
                "published": "2006-03-29T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=117&pDocNr=4895&pOrgNr=1"
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            "index": 97,
            "text": "98\n7.2.4 Ziele und Inhalte neuer Professorinnen- und Professorenstellen\nAllgemeinmedizin\nEin Wandel der universitären Bedeutung der Allgemeinmedizin hat sich im letzten Jahrzehnt in allen\nindustrialisierten Ländern vollzogen und ist im Zusammenhang mit tief greifenden gesellschaftlichen\nVeränderungen, aber auch mit dem ständigen Wandel von medizinischer Praxis und Forschung zu sehen. Das\nSpezifikum der Allgemeinmedizin liegt primär in ihrem Ansatzpunkt: Sie geht von Patientinnen- und\nPatientenproblemen, nicht von definierten Krankheiten aus. Die Probleme der Patientinnen und Patienten\nwerden von ihr in einem individuellen, ganzheitlichen Rahmen unter Berücksichtigung der physischen,\npsychischen und sozialen Aspekte betrachtet. Die Allgemeinmedizin steht als erste Versorgungsinstanz an der\nSchnittstelle von Gesundheitssystem und Gesellschaft.\nVordringliche Forschungsthemen einer Professur für Allgemeinmedizin umfassen die Versorgungsforschung im\nHinblick     auf   eine     integrierte  Gesundheitsversorgung,     epidemiologische      Untersuchungen       zur\nMorbiditätsverteilung in der medizinischen Grundversorgung, und Grundlagenforschung zum\nallgemeinmedizinischen Arbeitsansatz im Hinblick auf typische Kommunikationsstrukturen und die\nEntscheidungsfindung angesichts von Multimorbidität und Multikausalität.\nForensische Psychiatrie\nDie Auswirkungen psychischer Störungen, die zu kriminellen Handlungen führen, sind ein Forschungsgebiet\nmit hoher Aktualität und gesellschaftlicher Relevanz.\nGender Medicine\nNeben epidemiologischen Fragestellungen sind soziale Perzeptionen des Krankheitsgeschehens unter dem\nAspekt der beiden Geschlechter Forschungsthemen von zunehmender Bedeutung in der Gesellschaft.\nGeriatrie\nEine zukünftig noch wichtiger als bisher anzusehende Aufgabe der Medizin wird in der Entwicklung von\nKonzepten zur Versorgung multimorbider alter, oft sehr alter Patientinnen und Patienten liegen. Die\nwissenschaftliche Durchdringung dieser Problematik wird auch unter gesundheitsökonomischen Aspekten zu\nneuen Behandlungskonzepten in Verschränkung mit Pflegeaufgaben führen.\nHämatologie\nVor allem die hämatologische Stammzellenforschung tritt mehr und mehr in den Mittelpunkt des Interesses,\nwobei Ergebnisse aus der experimentellen Grundlagenforschung vermehrt in klinische Forschungsansätze\nweitergeführt werden.\nInfektiologie\nEine übergreifende wissenschaftliche Betrachtung von Infektionskrankheiten aus klinischer Sicht kann in einer\nKooperation mit einerseits dem Institut für Mikrobiologie und Hygiene andererseits anderen Kliniken und\nKlinischen Abteilungen wichtige neue Erkenntnisse mit einer potentiell hohen Auswirkung auf\nVersorgungsstrukturen aus epidemiologischer Sicht bringen.\nKinderurologie\nMissbildungen, Fehlbildungen und Anlagestörungen des Urogenitaltraktes bedürfen im frühkindlichen Bereich\neiner besonderen chirurgischen Versorgung, die im Zusammenhang mit oftmals auch in anderen\nOrganbereichen vorliegenden Missbildungen darüber hinaus ein interessantes Forschungsfeld darstellen.\nKlinische und experimentelle chirurgische Neurotraumatologie\nSchädel-, Hirntraumen und Verletzungen des Rückenmarks haben aufgrund der oft schwerwiegenden\nLangzeitfolgen eine hohe individuelle und gesellschaftliche Relevanz. Experimentelle Forschung für einen\noptimierten frühen chirurgischen Eingriff unter Einsatz entsprechender Neurointensivmedizin im Sinne einer\nFrührehabilitation spielt eine wichtige Rolle, um eine möglichst günstige Langzeitrehabilitation zu erreichen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "bulletin": {
                "id": 6967,
                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "30",
                "published": "2019-05-08T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Widerruf der Vollmacht von Herrn Prof. Dr. Berthold HUPPERTZ; Widerruf der Vollmacht von Herrn Dr. Christian GÜLLY;\r\nVollmacht für Herrn Mag. Dr. Christian GÜLLY; Vollmacht für Frau Mag.a Heidrun Alena MÖRTL; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Namensänderung: Umbenennung der Ombudsstelle für wissenschaftliche Qualitätssicherung; Geschäftsordnung der Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis an der Medizinischen Universität Graz; Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis an der Medizinischen Universität Graz: Bestellung von Mitgliedern durch das Rektorat; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6967&pDocNr=893365&pOrgNr=1"
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            "index": 7,
            "text": "8\n 1.3.   Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis\n   1.3.1. Die Bestellung zur Vertrauensperson gemäß 1.2.1 umfasst gleichzeitig die Bestellung zum\n          Mitglied der Ombudsstelle. Die Juristin/der Jurist aus dem nicht-wissenschaftlichen Personal\n          wird vom Rektorat bis auf Widerruf bestellt.\n   1.3.2. Die konstituierende Sitzung der Ombudsstelle ist von der an Lebensjahren ältesten\n          Vertrauensperson unverzüglich nach Bestellung der Vertrauenspersonen gemäß Punkt\n          1.2.1 einzuberufen und bis zur Wahl einer/eines Vorsitzenden zu leiten. Die Ombudsstelle\n          wählt mit einfacher Mehrheit eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine stellvertretende\n          Vorsitzende/einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der/dem Vorsitzenden obliegt die\n          Einberufung und Leitung der Sitzungen sowie die Berichterstattung an das Rektorat gemäß\n          1.3.4.\n   1.3.3. Über die Sitzungen der Ombudsstelle sind Protokolle anzufertigen, die insbesondere die\n          Termine der Sitzungen, die anwesenden Personen, die mündlich vorgebrachten\n          Erklärungen sowie die wesentlichen Ergebnisse der Sitzung zu beinhalten haben.\n   1.3.4. Die Ombudsstelle erstattet dem Rektorat unbeschadet anderer Informations- und\n          Berichtspflichten einen jährlichen Tätigkeitsbericht, der in anonymer Form alle\n          Verdachtsmomente und Fälle kurz darstellt, mit denen die Ombudsstelle im Berichtszeitraum\n          befasst war. Sie kann darin auch Maßnahmen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis\n          empfehlen.\n   1.3.5. Unabhängig von der Bearbeitung konkreter Fälle findet jährlich zumindest eine Sitzung der\n          Ombudsstelle statt, in der die Vertrauenspersonen sich gegenseitig in anonymisierter Form\n          über die an sie herangetragenen Fragen und die von ihnen durchgeführten Beratungen\n          berichten. Diese Berichte bzw. das Protokoll dieser Sitzung dienen gleichzeitig als\n          Grundlage für den jährlichen Tätigkeitsbericht gemäß 1.3.4.\n2. Beratung\n   2.1.1. Die Vertrauenspersonen stehen als Ansprechpersonen für Fragen und Beratung zu guter\n          wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung von wissenschaftlichem Fehlverhalten zur\n          Verfügung.\n   2.1.2. Sie sind in diesem Rahmen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Anfragen und Beratungen,\n          die zu keiner Vorprüfung führen, dokumentieren die Vertrauenspersonen lediglich in\n          anonymisierter Form zu statistischen Zwecken.\n   2.1.3. Sollte eine Vertrauensperson hinsichtlich einer Frage oder Beratung aus irgendeinem Grund\n          befangen sein, muss sie die anfragende Person an ein anderes Mitglied der Ombudsstelle\n          verweisen.\n   2.1.4. Die Vertrauenspersonen sind verpflichtet, eine Vorprüfung durchzuführen, wenn ein\n          konkreter Hinweis oder Verdachtsmoment für wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt.\n3. Untersuchung von Verdachtsfällen\n 3.1.   Allgemeine Grundsätze\n   3.1.1. Die Untersuchung von Verdachtsfällen erfolgt zweistufig. Sie besteht aus einer Vorprüfung\n          durch eine Vertrauensperson und – wenn der Verdacht durch die Vorprüfung nicht\n          ausgeräumt wird – durch eine weiterführende Prüfung durch die Ombudsstelle.\n   3.1.2. Ansprechpartner bei Fragen guter wissenschaftlicher Praxis oder bei Verdacht auf ein\n          wissenschaftliches Fehlverhalten sind zunächst die Vertrauenspersonen gemäß Punkt 1.2.\n       Geschäftsordnung Ombudsstelle / Stand Mitteilungsblatt vom 08.05.2019, Stj 2018/2019, 30. Stk. RN130\n                                             Seite 2 von 5"
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            "bulletin": {
                "id": 6389,
                "academic_year": "2017/18",
                "issue": "31",
                "published": "2018-05-30T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Bekanntgabe der Wahl eines Vizerektors für Klinische Agenden der Medizinischen Universität Graz; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für abgekürzte Berufungsverfahren gemäß § 99 Abs. 4 UG idgF; Satzung - Änderung; Betriebsvereinbarung über die Einführung und den Betrieb des elektronischen Schließsystems am MED CAMPUS der Medizinischen Universität Graz gemäß § 96a Abs. 1 Z 1 ArbVG; Betriebsvereinbarung über die Einführung und den Betrieb des elektronischen Schließsystems am Zentrum für Wissens- und Technologietransfer an der Medizinischen Universität Graz gemäß § 96a Abs. 1 Z 1 ArbVG; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2019; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderpreises für 2019; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6389&pDocNr=769768&pOrgNr=1"
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            "index": 14,
            "text": "15\nBetriebsvereinbarung über die Einführung und den Betrieb des elektronischen Schließsystems\nam Zentrum für Wissens- und Technologietransfer an der Medizinischen Universität Graz gemäß\n§ 96a Abs. 1 Z 1 ArbVG\nabgeschlossen zwischen der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden kurz „Med Uni Graz“) ei-\nnerseits und dem Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal (BR AUP) sowie dem Betriebsrat\nfür das wissenschaftliche Universitätspersonal (BR Wiss) (im Folgenden auch kurz „Betriebsräte“) an-\ndererseits.\n                                                Präambel\nDer Einsatz elektronischer Schließsysteme ist als Mittel zur Erleichterung des technischen Alltagsbe-\ntriebes, zur Minimierung der Kosten im Fall des Verlustes von Zugangsmitteln, zur Sicherung des Ge-\nbäudes und besonders schützenswerter Zonen darin gegen unbefugtes Betreten sowie rechtswidrige\nVorgänge (insbesondere Diebstahl und Vandalismus) konzipiert. Die Anlage ist kein Instrument der\nÜberwachung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Definition siehe § 3 Abs. 2) im täglichen\nBetrieb. Ein Missbrauch des Systems für diesen Zweck ist durch technische Mittel wie unten beschrie-\nben auszuschließen.\nGemäß Mietvertrag vom 20.03.2012, abgeschlossen zwischen der Med Uni Graz und der ZWT GmbH,\nist die Med Uni Graz Mieterin der in diesem Mietvertrag angeführten Bereiche im Büro- und Laborge-\nbäude „Zentrum für Wissens- und Technologietransfer in der Medizin (kurz: ZWT).\nIm Zuge der Gebäudeerrichtung wurden von der ZWT GmbH ein elektronisches und ein mechanisches\nSchließsystem der Firma PKE Electronics AG am ZWT in Betrieb genommen. Von der ZWT-GmbH\nwurde das elektronische Schließsystem insbesondere an den zentralen Zugängen ins Gebäude, an den\njeweiligen Eingängen zu den Mietbereichen und an den zentralen Zugängen zu den Laborbereichen\ninstalliert. Der überwiegende Teil der Zugänge in den Mieteinheiten wurde seitens der ZWT-GmbH mit\neinem mechanischen System ausgestattet.\nVon der ZWT-GmbH wurden der Med Uni Graz für den Mietbereich der Med Uni Graz entsprechende\nSchlüsselkarten zur Benutzung des elektronischen Schließsystems übergeben. Diese Karten weisen\neine Grundprogrammierung der zentralen Eingangstüren für das jeweilige Institut /die jeweilige Einheit\nder Med Uni Graz auf und werden von Seiten der Med Uni Graz für deren Arbeitnehmerinnen und Ar-\nbeitnehmern in personenbezogener Form bespielt und innerhalb der Med Uni Graz an die Arbeitneh-\nmerinnen und Arbeitnehmer ausgehändigt.\n                                                    §1\n                                   Zweck der Betriebsvereinbarung\nDiese Betriebsvereinbarung regelt die Verwendung jener personenbezogenen Daten, deren Verarbei-\ntung für den Betrieb des am ZWT in Verwendung stehenden elektronischen Schließsystems bzw. der\nim Rahmen dieses Systems genutzten personenspezifischen Datenanwendung durch die Med Uni Graz\nunbedingt erforderlich ist.\n                  BV Schließsystem ZWT / Stand Mitteilungsblatt vom 30.05.2018, Stj 2017/2018, 31. Stk. RN119\n                                               Seite 1 von 8"
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                "academic_year": "2009/10",
                "issue": "27",
                "published": "2010-07-07T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2205&pDocNr=27617&pOrgNr=1"
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            "index": 38,
            "text": "Medizinische Universität Graz                                                 Wissensbilanz 2009\nFührungskräfte statt. Neu in die Interne Weiterbildung integriert wurde das Thema\nGendersensible Didaktik. MitarbeiterInnen in Karenz wurden aktiv in Hinblick auf\nVeranstaltungen, Seminarteilnahmen und auch Betriebliche Gesundheitsförderung\neingebunden.\nUm die Nachwuchsarbeit weiter zu intensivieren wurden auch heuer wieder 8 Stipendien für\nden Universitätslehrgang für medizinische Führungskräfte als auch 4 Stipendien für den ULG\nKlinische/r Prüfarzt/ärztin vergeben.\nDie Interne Weiterbildung fokussiert sich auf die die Schwerpunkte: Forschung, Lehre und\nFührung wobei es für die MitarbeiterInnen verpflichtende Grundausbildungen,\nzusammengefasst zu Kurzlehrgängen gibt. (Neu seit 2009 gilt: keine neue Führungsposition\nohne Grundausbildung Führung).        Im Jahr 2009 haben 9 Personen einen solchen\nKurzlehrgang erfolgreich abgeschlossen. Daneben wurden v.a. Methodenwissen (z.B.\nSoftwareschulungen) und Soft Skills (z.B. Umgang mit Konflikten) gelehrt.\nInsgesamt wurden im Jahr 2009 142 interne Weitbildungsveranstaltungen organisiert und\nangeboten. Rd. die Hälfte der Seminare wird von Internen TrainerInnen kostenlos\ndurchgeführt.\nAlle genannten Maßnahmen wurden großteils zusätzlich zum Tagesgeschäft (Begleitung\nRecruiting durch Personalauswahltests, Beratungsgespräche, Organisation u. Information,\nAbhalten von Schulungen, Austrittsgespräche u.v.a.m.) vorangetrieben.\nf)     Maßnahmen für Studierende mit Behinderungen und/oder\n       chronischen Erkrankungen zur Vorbereitung auf das Studium,\n       für bestimmte Zielgruppen während des Studiums, zur\n       Erleichterung des Überganges ins Berufsleben sowie\n       einschlägige Forschungsaktivitäten\nDie Vizerektorin für Personal und Gleichstellung hat in Kooperation mit dem Vizerektor für\nStudium und Lehre ein Konzept zur Einrichtung einer Servicestelle für Menschen mit\nBehinderungen und/oder chronischen Erkrankungen entwickelt, welches vom Rektorat am\n30.11.2009 beschlossen und im Mitteilungsblatt am 16.12.2009 veröffentlicht wurde.\nDie Servicestelle der MUG nimmt mit Jänner 2010 seine Tätigkeit auf und wird mit den\nentsprechenden Mitteln ausgestattet. So sollen einerseits Studierende bestmöglich beraten,\nbetreut und mit entsprechenden Hilfen ausgestattet werden und andererseits auch Lehrende\nund MitarbeiterInnen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen\nErkrankungen beraten und unterstützt werden. Damit wurde zusätzlich zur bereits\nbestehenden Unterstützung durch die Behindertenvertrauensperson eine institutionalisierte\nStelle geschaffen, die einerseits eine nachhaltige Integration und Sensibilisierung von\nMitarbeiterInnen sicherstellen soll und andererseits Menschen mit Behinderungen dazu\nermutigen soll eine akademische Laufbahn zu ergreifen um so eine bestmögliche\nGleichstellung zu ermöglichen.\nMit dem SJ 2009/10 wird das 6. Studienjahr nun zum insgesamt dritten Mal seit Einführung\ndes neuen Curriculums der Humanmedizin im Jahre 2002 angeboten. Die äußerst positiven\nEvaluierungsergebnisse der Studierenden bestätigen die hohe Akzeptanz der Umsetzung\ndieses extrem an der Erlernung von praktischen Fertigkeiten im klinischen Alltag orientierten\nAbschlussjahres des Studiums der Humanmedizin, welche die angehenden ÄrztInnen in\n                                           14/121"
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            "bulletin": {
                "id": 1565,
                "academic_year": "2008/09",
                "issue": "25",
                "published": "2009-09-16T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1565&pDocNr=19249&pOrgNr=1"
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            "index": 80,
            "text": "Medizinische Universität Graz\n       interdisziplinäre\n       Humanmedizin\n       Land- und\n       Forstwirtschaft,           0   0    0    0    0    0       0     0    0    0     0       0      0    0     0    0\n40     Veterinärmedizin\n45     Veterinärmedizin           0   0    0    0    0    0       0     0    0    0     0       0      0    0     0    0\n50     Sozialwissenschaften       0   0    0    0    0    0       0     1    0    0     0       0      0    0     0    0\n55     Psychologie                0   0    0    0    0    0       0     0    0    0     0       0      0    0     0    0\n       Angewandte Statistik,\n                                  0   0    0    0    0    0       0     1    0    0     0       0      0    0     0    0\n57     Sozialstatistik\nAuftraggeber-Fördergeber-\nOrganisation\n       EU                         0   8    0    8    0    9       0     9    0    3     0       3      0    0     0    0\n       Bund (Ministerien)         6   0    0    6    5    0       0     5    0    0     0       0      0    0     0    0\n       Land                       6   0    0    6    9    0       0     9    0    0     0       0      2    0     0    2\n       FWF                       35   0    0   35    1    0       0     1    1    0     0       1      0    0     0    0\n       FFG                        0   0    0    0    3    0       0     3    1    0     0       1      0    0     0    0\n       Unternehmen                3   1    0    4   23    8      10    41    1    1     0       2     107 107    39  253\n       Gesetzl. Interessensvert.  0   0    0    0    1    0       0     1    0    0     0       0      0    0     0    0\n       Stiftungen/Fonds/sonst.   21   1    0   22   20    2       0    22    1    0     0       1      5    0     0    5\n       sonstige                   4   1    1    6   12    6       0    18    1    0     0       1      5    4     1   10\n       Gesamt                    75  11    1   87   74   25      10   109    5    4     0       9     119 111    40  270\n Nat: National; Dritt: Drittstaaten; Ges: Gesamt\n Hinweise zur Kennzahlen-Berechnung\n Forschungsprojekte und deren Klassifizierung werden im Rahmen der, in der Drittmittelrichtlinie der Medizin\n Projektmeldeverpflichtung, von zentraler Stelle im Forschungsportal erfasst. Im Wissensbilanz-Datawarehouse werden di\n mit den jeweiligen SAP-Finanzdaten (entsprechend Verordnung: Volumen > 5000 EURO) zusammengeführt und a\n Projekte berücksichtigt, deren Projektlaufzeit in das Jahr 2008 fiel, als Projektlaufzeit wurden die in den jeweiligen\n Forschungsportal hinterlegten Beginn- und Enddaten herangezogen. Dies bedeutet, dass diese Kennzahl nicht durch ein\n Projektlaufzeiten beeinflusst ist. Bezüglich des Merkmals Forschungsart ist festzuhalten, dass der Typus „Klinische Stud\n aber mehr oder minder frei durch die jeweilige Projektleitung interpretierbar sind, was wiederum eine mögliche Biasquelle\n der Geldgeber wurde entsprechend der Adressangaben der Geldgeber auf den Projektabkommen klassifiziert (d.h. w\n finanzieren, die Abkommen aber durch die jeweiligen nationalen Niederlassungen getätigt wurden, so werden diese \n angeführt). Die Typenklassifizierung der Geldgeber wurde zentral durchgeführt, diese war aber in einigen Fällen mit Uns\n der Jahre 2006 und 2007 befinden sich im Anhang.\n Interpretation der Werte für 2008\n Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass eine Tabelle mit knapp 500 Datenfeldern, die sich aus zahlreichen Schich\n nur schwer einer sinnvollen Interpretation zu unterziehen ist, und diese deshalb nur auf wenige ausgewählte Daten besch\n                                                                                 78/122"
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            "bulletin": {
                "id": 7108,
                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "38",
                "published": "2019-06-28T00:00:00+02:00",
                "teaser": "2. SONDERNUMMER; Universitätslehrgang (ULG) Mittleres Pflegemanagement: Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Curriculum: Curriculum für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Doktoratsstudium der Pflegewissenschaft – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung;  Universitätslehrgang (ULG) Sonderausbildung in der Krankenhaushygiene: Wiederverlautbarung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des Allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen  der Ärzt*innen  sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7108&pDocNr=907453&pOrgNr=1"
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            "index": 59,
            "text": "60\n(3)     Die/der Studierende ist berechtigt, sich bei der Dekanin/dem Dekan für studienrechtliche\nAngelegenheiten zum Abschlussrigorosum anzumelden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt\nsind:\na) Die positive Absolvierung des ersten Teils des Rigorosums, d.h. die positive Ablegung sämtlicher\nLehrveranstaltungsprüfungen und Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.\nb) Die Annahme der Dissertation.\n(4)     Prüfungsgegenstände des Abschlussrigorosums sind die Verteidigung der Dissertation sowie\ndie Prüfung des Gebietes/der Teilgebiete, denen die Dissertation zuzuordnen ist.\n(5)     Für die Abhaltung des Abschlussrigorosums hat die Dekanin/der Dekan für studienrechtliche\nAngelegenheiten einen Prüfungssenat zu bilden, dem drei Personen angehören. Ein Mitglied ist\nzur/zum Vorsitzenden des Prüfungssenats zu bestellen.\nAls Prüferinnen/Prüfer werden Wissenschafterinnen/Wissenschafter herangezogen, die eine\nLehrbefugnis oder eine dieser gleichzusetzende Qualifikation auf dem wissenschaftlichen Gebiet der\nDissertation vorweisen können und nicht in irgendeiner Weise einer Befangenheit unterliegen. Zwei\nder Prüferinnen/Prüfer müssen an einer anderen Universität als der Medizinischen Universität Graz\nbeschäftigt sein. Die Betreuerin/der Betreuer sowie die Mitglieder des Dissertationskomitees können\nnicht als Prüferinnen/Prüfer fungieren.\n(6)     Die Zusammensetzung des Prüfungssenats und die Einteilung der Prüferinnen/Prüfer ist\nder/dem Studierenden spätestens vier Wochen vor Abhaltung der Prüfung bekannt zu geben. Ort und\nTermin des Abschlussrigorosums sind spätestens eine Woche vor dessen Abhaltung auf der\nInternetseite der Medizinischen Universität Graz zu veröffentlichen.\n(7)     Das Abschlussrigorosum ist in Form einer öffentlichen mündlichen Prüfung durch den\ngesamten Prüfungssenat unter Beachtung einer maximalen Prüfungsdauer von eineinhalb Stunden\nabzuhalten. Die Prüfungssprache ist Englisch. Im Rahmen der Prüfung hat eine Kurzpräsentation der\nDissertation sowie die Verteidigung der erzielten Ergebnisse zu erfolgen (defensio dissertationis).\n(8)     Die Kandidatin/der Kandidat hat beim Abschlussrigorosum ihre/seine wissenschaftliche\nBefähigung sowie ihre/seine gründliche Vertrautheit mit den Hauptproblemen des wissenschaftlichen\nGebiets der Dissertation nachzuweisen.\n(9)     Die/der Vorsitzende des Prüfungssenats hat für den geordneten Ablauf des\nAbschlussrigorosums zu sorgen und ein Prüfungsprotokoll zu führen. In diesem sind die\nPrüfungsgegenstände, der Ort und die Zeit der Prüfung, die Namen der Mitglieder des\nPrüfungssenats, der Name der/des Studierenden, die gestellten Fragen und die jeweils erteilten\nBeurteilungen, die Gründe für eine negative Beurteilung sowie allfällige besondere Vorkommnisse\nfestzuhalten.\n(10) Die Beratung und Abstimmung über das Ergebnis des Abschlussrigorosums hinsichtlich aller\nPrüfungsgegenstände hat in einer nichtöffentlichen Sitzung des Prüfungssenats nach einer\nAussprache zwischen den Mitgliedern zu erfolgen. Die Beschlüsse des Prüfungssenats werden mit\nStimmenmehrheit gefasst, wobei die/der Vorsitzende das Stimmrecht wie die übrigen Mitglieder\n                                                 Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, Stj 2018/2019, 38. Stk. RN 179\n                                            Seite 10 von 13"
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            "bulletin": {
                "id": 8051,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "37",
                "published": "2020-06-24T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Studienrechtliche Sondervorschriften aufgrund der Covid-19 Universitäts- und Hochschulverordnung; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8051&pDocNr=1026208&pOrgNr=1"
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            "index": 11,
            "text": "12\n183.1. Tenure Track Professur\n                  Tenure Track Professur für kardiothorakale Radiologie\n                                                   Universitätsklinik für Radiologie\n                              Klinische Abteilung für Allgemeine Radiologische Diagnostik\nWir suchen eine exzellente Fachärztin/einen exzellenten Facharzt und WissenschaftlerIn mit hohem\nPotential, um die international anerkannte Forschungsagenda für den Bereich kardiothorakale Radiologie\nauszubauen.\nDie/Der zukünftige StelleninhaberIn soll ausgewiesene Expertin/ausgewiesener Experte im Bereich der\nkardiothorakalen Radiologie sein und diesen Bereich in Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung\nvertreten.\nDie Klinische Abteilung für Allgemeine Radiologische Diagnostik arbeitet seit vielen Jahren erfolgreich in\nder kardialen Radiologie mit Fokus auf kardialem Blutfluss. Die klinische Expertise und die\nForschungsexpertise im Bereich kardiothorakaler Radiologie sollen in dieser Professur zusammengeführt\nwerden. Zu diesen Aufgaben zählt der Aufbau einer erfolgreichen CT- / MRT-Kooperation, welche die\nmethodischen Stärken der jeweiligen Verfahren nützt, um neue kardiovaskuläre Imaging Biomarker zu\netablieren. Darüber hinaus sollen entsprechende technische Innovationen experimentell erprobt,\nmethodisch optimiert und hinsichtlich der Verbesserung der diagnostischen Bildqualität und Reduktion\nder Strahlenexposition in der klinischen Anwendung evaluiert werden. Die/Der zukünftige\nStelleninhaberIn soll eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären und interprofessionellen\nZusammenarbeit zwischen den verschiedenen Fachrichtungen wie Kardiologie, Pulmologie, Onkologie,\nThorax-Chirurgie einerseits sowie mit internen und externen KooperationspartnerInnen mitbringen.\nDie Besetzung erfolgt zunächst befristet auf 6 Jahre mit Qualifizierungsvereinbarung (Tenure Track\nProfessur gemäß § 99 Abs. 5 und 6 Universitätsgesetz). Karriereziel ist die Überleitung in ein\nArbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierte Professorin/Assoziierter Professor. Bei\nherausragenden               und         außergewöhnlichen                Leistungen           kann         eine      Evaluierung          der\nQualifizierungsvereinbarung auf schnellstem Weg erfolgen.\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n    Eigenverantwortliche Mitwirkung am klinischen Versorgungsauftrag der Klinischen Abteilung für\n     allgemeine radiologische Diagnostik sowie die Leistung von Journaldiensten\n    Innovative wissenschaftliche Weiterentwicklung der kardiothorakalen Radiologie mit Fokus auf\n     Etablierung von Imaging Biomarkern\n    Entwicklung                und          Optimierung              kardiothorakaler               CT         Untersuchungs-             und\n     Bildnachverarbeitungsverfahren\n    Leitung des Bereiches der kardiothorakalen Computertomografie an der Klinischen Abteilung für\n     Allgemeine Radiologische Diagnostik\n    Einwerbung kompetitiver Drittmittel und Leitung von Forschungsprojekten in kardiothorakaler\n     Radiologie\n    Aufbau eines national und international anerkannten multidisziplinären Teams in kardiothorakaler\n     Radiologie und Förderung des wissenschaftlichen und klinischen Nachwuchses\n    Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin\n     und im Rahmen von Doktoratsstudien\n    Abhaltung von Vorlesungen und Seminaren auf internationalen Meetings sowie Organisation von\n     Konferenzen\n    Aufbau und Pflege von Netzwerken durch lokale, nationale und internationale Kooperationen\n                                                                                                MTBl. vom 24.06.2020, StJ 2019/20, 37. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu ver öffentlichenden Textes verantwortlich ."
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