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                "issue": "47",
                "published": "2020-09-02T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Widerruf der Leitung der Abteilung Controlling von Herrn Klaus ZÖTSCH; Widerruf der stellvertretenden Leitung der Abteilung Controlling von Frau Mag.a Michaela SCHUBEL; Bestellung zur Leiterin der Abteilung Controlling; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8251&pDocNr=1046840&pOrgNr=1"
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            "text": "6\n                                                              Study Nurse (m/w)\n                                                     Kennung KA-ANGIO-2020-000788\n                                                  Universitätsklinik für Innere Medizin\n                                                    Klinische Abteilung für Angiologie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Koordination der Arbeitsabläufe und Unterstützung der Kooperation zwischen den an der\n            klinischen Studie beteiligten internen und externen PartnerInnen (Kliniken/Abteilungen,\n            pharmazeutische Unternehmen, Auftragsforschungsinstitutionen, etc.)\n       Vorauswahl von PatientInnen bzw. ProbandInnen für eine mögliche Studienteilnahme, sowie\n            Betreuung der an Klinischen Studien teilnehmenden PatientInnen bzw. ProbandInnen\n       Verantwortung für die Bestellung, Lagerung und Vernichtung von in der Klinischen Prüfung\n            verwendeten Prüf- und Hilfspräparaten bzw. -Produkten (Arzneimittel, Medizinprodukte etc.)\n       Organisation und Koordination von Diagnostik, Labor, Probenversand und Prüfmedikation\n       Verabreichung bzw. Anwendung von Prüf- und Hilfspräparaten bzw. - produkten\n       Durchführung venöser Blutentnahmen und Messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur,\n            etc.)\n       Erstellung bzw. Review von studienrelevanten Dokumenten (SDF, SOPs, etc.)\n       Unterstützung bei der Umsetzung der Studienprotokolle sowie von Maßnahmen der\n            Qualitätssicherung (Überprüfung der PatientInnen/ProbandInnen-Einverständniserklärung,\n            Kontrolle der Prüfdokumentation, Durchführung der Tätigkeiten gemäß SOPs, etc.) in enger\n            Zusammenarbeit mit den Prüfärzt/inn/en\n       Vorbereitung                und       Begleitung          von       Initiierungen,         Monitorbesuchen,           Audits        und\n            Behördeninspektionen\n       Dokumentation von Studiendaten und Eingabe in Datenbanken\n       Betreuung von Laborgeräten und Laboreinrichtungen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder gleichzuhaltende\n            Ausbildung in einem Gesundheitsberuf\n       Eintrag in das Gesundheitsberuferegister\n       Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten Gesetze und Richtlinien (ICH-GCP,\n            AMG, MPG, etc )\n       Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau B2)\n       Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office)\n       Erfahrung mit oder Bereitschaft für Schulung von Ultraschalluntersuchungen in der Angiologie\n       Erfahrung mit oder Bereitschaft für Schulung zur Betreuung von Laborgeräten\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Zusatzqualifikationen und einschlägige Ausbildungen im Bereich Klinischer Studien\n       Erfahrungen im Bereich Klinischer Studien\n       Selbstständige und gut strukturierte Arbeitsweise\n       Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n       Organisatorische Fähigkeiten\n       Hohes Maß an Durchsetzungsvermögen\n       Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.116,60 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\n                                                                                                 MTBl. vom 02.09.2020, StJ 2019/20, 47. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktion sträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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                "id": 8131,
                "academic_year": "2019/20",
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                "published": "2020-07-22T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8131&pDocNr=1034494&pOrgNr=1"
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            "text": "3\n                                                                Senior Scientist\n                                                     Kennung KA-PHON-2020-000725\n                                                Hals-, Nasen-, Ohren-Universitätsklinik\n                                                    Klinische Abteilung für Phoniatrie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                              befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Aktive Mitarbeit bei Forschungsaufgaben der Klinischen Abteilung für Phoniatrie\n       Mitwirkung und Durchführung bei Probenentnahmen und -Aufbereitungen\n       Anwendung projektrelevanter Analysemethoden (u.a. Nukleinsäuren-Extraktion, qRT-PCR,\n            Western Blot, ELISA, Histologie) sowie Datenauswertungen\n       Mitarbeit bei der Qualitätssicherung und der Etablierung neuer Methoden\n       Betreuung von Laborgeräten und Laborbereichen\n       (Mit-)Verfassung wissenschaftlicher Publikationen sowie Mitarbeit bei der Antragstellung von\n            Forschungsprojekten\n       Mitwirken im Lehrbetrieb der Medizinischen Universität Graz (Betreuung von Studierenden der\n            Humanmedizin im Rahmen von Laborpraktika sowie Instruktion und Unterstützung von\n            Studierenden im Rahmen des Diplom- oder Masterstudiums)\n       Organisations- und Administrationsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Abgeschlossenes naturwissenschaftliches Master- oder Diplomstudium, bevorzugt im Bereich der\n            Biochemie oder einem vergleichbaren Gebiet\n       Fundierte Kenntnisse in der Kultivierung von humanen Stimmlippenzellen (u.a. 3D Zellkultur)\n       Selbstständige Anwendung von Standardmethoden der Molekularbiologie\n       Erfahrung in der Analyse von extrazellulären Matrixproteinen\n       Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Umfassende Kenntnisse im Bereich der Stimmlippenanatomie und -physiologie\n       Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n       Teamorientierung\n       Lern- und Reflexionsbereitschaft sowie Forschungsinteresse\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Bruttomindestgehalt (Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.929,00 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nDie Med Uni Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen aus-\ndrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche\nStellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/human-resources/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist\nendet am 13. August 2020.\n                                                                                                 MTBl. vom 22.07.2020, StJ 2019/20, 41. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "15",
                "published": "2020-12-16T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinie des Rektorats - Änderung Anhang I der Richtlinie für Universitätslehrgänge an der Medizinischen Universität Graz; Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Summer/Winter Schools an der Medizinischen Universität Graz; Schiedskommission: Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den AKGL; Leitungen: Bestellung zur Vorständin einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Widerruf der Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8593&pDocNr=1090624&pOrgNr=1"
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            "text": "8\n          Wochen vor Veranstaltungsbeginn unter Abzug von 20% Verwaltungsbeitrag an die*den\n          Teilnehmer*in rückerstattet.\n      (3) Bei einer Abmeldung nach obengenannter Frist wird eine Stornogebühr von 50% der\n          Teilnahmegebühr verrechnet und fällig.\n      (4) Bei einer Abmeldung nach Veranstaltungsbeginn wird jedenfalls die gesamte\n          Teilnahmegebühr verrechnet und fällig.\n§ 4 Haftung\n      (1) Die aus der Veranstaltung gewonnenen und angewendeten Kenntnisse begründen keinen\n          Haftungsanspruch gegenüber der Med Uni Graz.\n      (2) Für im Rahmen der Veranstaltung auftretende Verletzungen wird die Haftung im Rahmen\n          der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit,\n          der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden sowie von entgangenem Gewinn und von\n          Schäden aus Ansprüchen Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Jede*r Teilnehmer*in\n          handelt eigenverantwortlich und ist verpflichtet die Med Uni Graz aus solchen\n          Ansprüchen schad- und klaglos zu halten.\n      (3) Im Fall von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zur Veranstaltung mitgebrachten\n          Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt die Med Uni Graz\n          keine Haftung.\n      (4) Es gilt die Hausordnung der Med Uni Graz bzw. des Veranstaltungsortes in der jeweils\n          geltenden Fassung. Ein wiederholter Verstoß gegen die Hausordnung oder andere\n          Sicherheits- bzw. Ordnungsvorschriften können zum Ausschluss von der Veranstaltung\n          führen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.\n§ 5 Urheberrechtlicher Schutz\n      Die Lehrinhalte sowie alle den Teilnehmer*innen überlassenen Lehr- bzw. Lernunterlagen (wie\n      Skripten, elektronische Datenträger, Videos etc.) stellen das geistige und alleinige Eigentum\n      entweder der Med Uni Graz oder der Verfasserin*des Verfassers dar und stehen\n      ausschließlich nur der persönlichen Nutzung der Teilnehmer*innen zur Verfügung. Ein\n      Nachdruck oder sonstige Vervielfältigung der Lehr- bzw. Lernunterlagen ist nicht gestattet.\n§ 6 Sonstiges\n      (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder\n          undurchführbar werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht\n          berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem\n          angestrebten Ziel der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Im Zweifel gilt\n          die unwirksame Bestimmung als durch eine gesetzliche Bestimmung ersetzt.\n      (2) Außer den in diesen Geschäftsbedingungen schriftlich niedergelegten Bestimmungen\n          wurden sonstige Abreden nicht getroffen. Änderungen dieser Bedingungen – auch das\n          Abgehen vom Erfordernis der Schriftlichkeit – bedürfen der Schriftform.\n      (3) Diese Geschäftsbedingungen unterliegen österreichischem Recht.\n      (4) Bei Streitigkeiten aus oder über diese Geschäftsbedingungen gilt das sachlich zuständige\n          Gericht in Graz als vereinbart.\n                                                                                   MTBl. vom 16.12.2020, StJ 2020/21, 15. Stk, RN 44\nFür die inhaltliche    Richtigkeit sowie die spr achliche und gr afische Ausgestaltung             zeichnet   das/der   ver fassende\nGr emium/Or gan/Funktionstr äger des im MTBl. zu ver öffentlichenden Textes ver antwor tlich."
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            "bulletin": {
                "id": 4991,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "25.c",
                "published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
                "teaser": "7. Sondernummer; Studienplan - ULG Sonderausbildung in der Intensivpflege, ULG Sonderausbildung in der Anästhesiepflege, ULG f. SchulärztInnen, ULG Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich, ULG Gesundheitsförderung in Unternehmen, ULG MSc in Gesundheitsförderung und Präventionsmanagment in Unternehmen; Richtlinie f. die Erstellung einer Masterarbeit in einem ULG; Richtlinie der MUG f. die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit ",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4991&pDocNr=371776&pOrgNr=1"
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            "index": 94,
            "text": "- 95 -\n\nRichtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit/Masterarbeit\n\nRichtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit/Masterarbeit\n\nMit einer Diplomarbeit/Masterarbeit soll die Verfasserin oder der Verfasser zeigen, dass\nsie/er in der Lage ist, eine wissenschaftliche Fragestellung selbstständig unter\nVerwendung wissenschaftlicher Methoden zu bearbeiten und darzustellen.\n\nEin wesentlicher Nachweis besteht in der Abfassung einer schriftlichen Arbeit, die eine\nBeschreibung der Aufgabenstellung, ihre Einordnung in einen allgemeinen\nwissenschaftlich-klinischen Kontext sowie eine Darstellung und Diskussion eines\nmöglichen Lösungsansatzes und der eigenständig erzielten Ergebnisse enthält. Der\nganzheitliche Ansatz der Medizin und der Gesundheits- und Pflegewissenschaften, der\nim Bio-Psycho-Sozialen Modell der Medizinischen Universität Graz als Grundgedanke in\nForschung, Lehre und Krankenbetreuung vorgegeben wird, soll auch im Rahmen der\nDiplomarbeit/Masterarbeit befolgt werden.\n\nMögliche Formen einer Diplomarbeit/Masterarbeit richten sich nach der\nentsprechenden Fragestellung:\n\na) Arbeit mit analytischem oder experimentellem Teil: im Rahmen der Bearbeitung\nder Fragestellung ist neben der wissenschaftlichen Bearbeitung vorhandener Daten auch\neigenes praktisches Arbeiten im Labor erforderlich.\n\nb) Retrospektive Studie: basierend auf Auswertung von PatientInnendaten oder\nProbennmaterial mit entsprechenden statistischen Analysen und Interpretation /\nDiskussion\n\nc) Literaturrecherche mit Zusammenfassung und Konklusion; Literaturreview oder\nsystematischer Review: der eigenständige wissenschaftliche Teil umfasst hier eine\nGegenüberstellung der Aussagen aus unterschiedlichen Quellen, Aufzeigen von\nUnterschieden und Widersprüchen und einen Erklärungsversuch sowie einen\npersönlichen Kommentar und eine kritische Analyse der vorliegenden Daten.\n\nd) Lehrforschung/Medizinische Didaktik (unter Berücksichtigung medizinisch-\npflegerischer Aspekte)\n\ne) Fallstudie (Kasuistik); eine wissenschaftliche Aufarbeitung von besonderen Fällen\naus der klinischen Praxis, welche für eine Publikation geeignet sind.\n\nf) Fachhistorische Studie\n\ng) Mitarbeit an einer klinischen Studie, sofern die eigenstandige wissenschaftliche\nArbeit in Form einer Diplomarbeit/Masterarbeit geeignet dargestellt werden kann.\n\nh) Eine Diplomarbeit/Masterarbeit muss nicht notwendigerweise auf nur\nempirischen Grundlagen beruhen, sondern kann auch phänomenologischen Charakter\naufweisen.\n\nAufgaben der Studierenden:\n\nDie oder der Studierende wählt ein Thema aus MUG-Thesis Themenbörse, weiters\nkann die oder der Studierende im Gespräch mit der Betreuerin oder dem Betreuer\nein Thema vorschlagen. In Abstimmung und im Einverständnis mit der Betreuerin\noder dem Betreuer hat die oder der Studierende ein Konzept zu erstellen, welches\nanschließend von der Betreuerin oder dem Betreuer in die MUG-Thesis\nThemenbörse eingestellt und von der Studierenden oder dem offiziell gewählt\nwird.\n\n \n\nStand: final Seite 2 von 23\n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4989,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "25.a",
                "published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
                "teaser": "7. Sondernummer; Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin; Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4989&pDocNr=371698&pOrgNr=1"
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            "index": 10,
            "text": "-11-\n\nmenschliche Ärztin /Arzt-Patientin/Patienten-Beziehung auf, welche die Versorgung und\nFührung der Patientinnen /Patienten vor, während und nach einer medizinischen Intervention\nbegünstigt und sorgt für eine effiziente interprofessionelle Kommunikation.\n\nInterprofessionelle Partnerin /Interprofessioneller Partner (IP)\n\nDie Ärztin/der Arzt in der Rolle der interprofessionellen Partnerin/des interprofessionellen\nPartners arbeitet mit den verschiedenen Berufsgruppen im Gesundheitswesen zusammen,\num eine optimale Patientinnen-/Patientenbetreuung zu gewährleisten.\n\nGesundheitsberaterin und Firsprecherin/Gesundheitsberater und Fürsprecher des\nGesundheitswesens (GE)\n\nDie Ärztin/der Arzt in der Rolle der Gesundheitsberaterin und Fürsprecherin/des\nGesundheitsberaters und Fürsprechers des Gesundheitswesens nutzt eigene Fähigkeiten und\nEinfluss verantwortungsvoll, um die Gesundheit und das Wohlbefinden von\nPatientinnen /Patienten und der Gesellschaft zu fördern.\n\nRepräsentantin /Repräsentant des ärztlichen Berufstandes (Professional) (RE)\n\nDie Ärztin/der Arzt in der Rolle der Repräsentantin/des Repräsentanten des ärztlichen\nBerufsstandes tritt bereits nach Abschluss des Medizinstudiums als Vertreterin /Vertreter\neines Berufsstandes auf, der sich der Gesundheit und Sorge um Andere widmet. Die\nÄrztin/der Arzt handelt nach ethischen Grundsätzen, befolgt die Standesregeln und zeichnet\nsich durch hohe persönliche Verhaltensstandards aus.\n\nLernende, Lehrende und Wissenschaftlerin/Lernender, Lehrender und Wissenschaftler (LE)\nDie Ärztin/der Arzt in der Rolle der Lernenden, Lehrenden und Wissenschaftlerin/des\nLernenden, Lehrenden und Wissenschaftlers bekennt sich zu lebenslangem und reflektiertem\nLernen, ebenso wie zur Schaffung, Verbreitung, Übersetzung und Anwendung medizinischen\nWissens.\n\n1.4 Internationalisierung\n\nWesentliche Basis für eine Internationalisierung des Studiums ist die Beteiligung am Bologna\nProzess. Der Bologna Prozess steht für Maßnahmen, Instrumente und Bestrebungen zur\nSchaffung und Umsetzung eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraumes. Folgende\ndrei Aspekte des Bologna Prozesses werden im Curriculum berücksichtigt: (1) Transparenz\nund Vergleichbarkeit in Bezug auf Anerkennungen, (2) Förderung von Mobilität sowie (3)\nExterne Qualitätssicherung.\n\n1.4.1 European Credit Transfer System (ECTS)\n\nZur internationalen Anrechenbarkeit wird der Umfang des Studiums und einzelner\nStudienleistungen in ECTS-Punkten angegeben, welche auf dem tatsächlichen\nArbeitspensum beruhen und die Zeit für den Besuch von Lehrveranstaltungen inkludieren.\nEntsprechend dem UG 2002 werden 60 ECTS-Punkte pro Jahr vergeben, was einem\nArbeitspensum von 1500 Echtstunden entspricht. Dies bedeutet, I ECTS-Punkt steht für 25\nEchtstunden an Arbeitspensum. Die ECTS-Punkte werden durch die Abschätzung des\nZeitaufwands für einzelne Studienleistungen vonseiten der Lehrenden sowie mittels\n\nMedizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz, www.medunigraz.at\nSeite 10 von 143\nIn Kraft: 1.10.2015 Stand: 24.6.2015\n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "bulletin": {
                "id": 4408,
                "academic_year": "2013/14",
                "issue": "22",
                "published": "2014-07-02T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Vorstand Institut für Gerichtliche Medizin; stv. Leiterin O-PMR; Stv. Leiterinnen Bereich Studium und Prüfung; Bestellung d. Datenschutzbeauftragten; RL Datenschutzordnung; BV Gewährung einer Krankenpflegezulage für zahnärztliche HelferInnen, Ass. und ZahntechnikerInnen; Ausschreibung Universitätsprofessur für Mikrobiomforschung in der Humanmedizin gem. § 99 Abs. 1 UG am Institut für Pathologie",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4408&pDocNr=240121&pOrgNr=1"
            },
            "index": 11,
            "text": "- 12 -\n121.2       Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-\neinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitäts-\npersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher\nQualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers\nliegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                            UniversitätsassistentIn\n                                                           (Verwendungsgruppe B1)\n                                                       an der Univ. Klinik für Chirurgie,\n                                                    Klinische Abteilung für Herzchirurgie\n                                                                befristet auf 6 Jahre\nKernaufgaben:\n PatientInnenbetreuung auf Station, in der Ambulanz und im OP\n Übernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n Mitarbeit bei Forschungsprojekten im Bereich der Klinischen Abteilung für Herzchirurgie\n Mitarbeit im Bereich der universitären Lehre nach Maßgabe der gesetzlichen Möglichkeiten\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin,\n Fachärztin/ Facharzt für Chirurgie/Herzchirurgie\n Praktische und wissenschaftliche Vorerfahrung auf dem Gebiet der Herzchirurgie\n Wissenschaftliches Doktorat von Vorteil\n EDV (Word, Excel, MEDOCS)\n Fremdsprachenkenntnisse (Englisch)\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit\n Teamorientierung\n Lernbereitschaft\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 4.019,79 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBEI LAUFBAHNSTELLEN: Bei entsprechendem Erfolg sind längerfristige Entwicklungsmöglichkeiten\ndurch den Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung möglich.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Otto Dapunt, Leiter der Klinischen Abteilung für Herzchirurgie,\ngerne zur Verfügung. Kontakt: otto.dapunt@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-82820.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W183 ex 2013/14 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 23. Juli 2014                                                                      www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                     MTBl. vom 02.07.2014, StJ 2013/14, 22.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
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            "bulletin": {
                "id": 3745,
                "academic_year": "2012/13",
                "issue": "14",
                "published": "2013-04-03T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Universitätsrat Mitgliederbestellung; Universitätsrat Wahl Vorsitzende, Stv. u. Schriftführer; Stv. VorständInnen UK; Stv. LeiterInnen Klin. Abt.; Leiterabbestellung Stabstelle 2000/2020; Widerruf Vollmach Prof. TSCHELIESSNIGG.",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3745&pDocNr=89673&pOrgNr=1"
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            "index": 9,
            "text": "- 10 -\n      \n                                           in      in\n            Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Almuthe HAUER\n            zur 2. Stellvertreterin des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine Pädiatrie\n            an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis 2 Monate nach Besetzung der Professur,\n            längstens jedoch bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n           Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Herwig LACKNER\n            zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für pädiatrische Hämato-Onkologie\n            an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis 2 Monate nach Besetzung der Professur,\n            längstens jedoch bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n           Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Martin KÖSTENBERGER\n            zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für pädiatrische Kardiologie\n            an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n           Herrn Sen.-Scientist Dr. Bert Hermann Philipp NAGEL\n            zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für pädiatrische Kardiologie\n            an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n           Herrn Univ.-Prof. Dr. Bernhard RESCH\n            zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Neonatologie\n            an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n           Herrn Ass.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Gerhard PICHLER\n            zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Neonatologie\n            an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n           Herrn Dr. Andreas PFLEGER\n            zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für pädiatrische Pulmonologie\n            und Allergologie an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n           Herrn Assoz.Prof. Priv.-Doz. Dr. Christian ENZINGER\n            zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine Neurologie\n            an der Universitätsklinik für Neurologie\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n           Herrn Univ.-Prof. Dr. Kurt NIEDERKORN\n            zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine Neurologie\n            an der Universitätsklinik für Neurologie\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n      \n                                     in     in\n            Frau Ass.-Prof. Dr. Susanna HORNER\n            zur 1. Stellvertreterin des Leiters der Klinischen Abteilung für Neurogeriatrie\n            an der Universitätsklinik für Neurologie\n            mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n            Veränderungen,\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                     MTBl. vom 03.04.2013, StJ 2012/13, 14.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "bulletin": {
                "id": 2725,
                "academic_year": "2010/11",
                "issue": "20",
                "published": "2011-06-01T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2725&pDocNr=46234&pOrgNr=1"
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            "index": 84,
            "text": "Medizinische Universität G                                                                   Wissensbilanz 2010\nKind(ern) neben der Beratung durch das kinderCAMPUSbüro, den Angeboten der vergünstigten\nflexiblen Kinderbetreuung und speziellen Ferienprogrammen, ca. 40 qualitativ hochwertige\nKinderbetreuungsplätze für Kinder von 0-6 Jahren angeboten.\nDie Homepage der GENDER:UNIT wurde im Zuge einer Überarbeitung benutzerInnenfreundlicher\nund aktueller gestaltet. Neben dem Angebot von Expertise wird so auch dem Auftrag der Information\nüber Tagungen, Förderprogramme, Stipendien und spezielle Angebote für Frauen verstärkt\nnachgekommen.           Ebenso     wurden    fixe   Sprechzeiten    und   ein   eigener    Beratungs-      und\nBesprechungsbereich eingerichtet, weiterhin steht auch die eigene Fachbibliothek allen offen.\nWas die Umsetzung des Frauenförderungsplans betrifft, so fällt die Bilanz durchaus zwiespältig aus.\nWährend zahlreiche Aktivitäten, wie oben zusammengefasst, prinzipiell Früchte tragen und mit Hilfe\nund Unterstützung des AKGL Bereiche, wie beispielsweise die Schaffung eines diskriminierungsfreien\nArbeits(um)feldes, die Chancengleichheit für Frauen und Männer bei allen Bildungs- und\nFörderungsmöglichkeiten          oder  ein   erhöhter    Frauenanteil  bei   Unterrepräsentation    in    allen\nVerwendungs- und Entlohnungsgruppen sehr sorgfältig evaluiert und verbessert werden, so ist ein\nerhöhter Frauenanteil in Führungs- und Leitungspositionen und eine gleichberechtigte Präsenz der\nFrauen in allen Entscheidungsstrukturen trotz Einhaltung der 40% Frauenquote in Kollegialorganen\nund Gremien nicht auszumachen. Die MUG benötigt jedenfalls viel mehr „berufene“ Frauen als\nProfessorinnen sowie generell mehr (habilitierte und QV-erfüllende) Frauen in sämtlichen\nwissenschaftlichen         Leitungsfunktionen    sowohl    im  klinischen   und   nichtklinischen    Bereich.\nDiesbezüglich müssen daher weitere kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen gebündelt ergriffen\nund weitere Akzente gesetzt werden, um den gewünschten Effekt zu erzielen. Der frühzeitigen\nFörderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses muss hier genau so besonderes\nAugenmerk       gelten      wie   bei zukünftigen    Bestellungen    von   Leitungspositionen    und     deren\nStellvertretungen.\n‚Gender Medicine’ im Pflicht-Curriculum Humanmedizin\nDem raschen Voranschreiten des Wissenszuwachses bezüglich genderspezischer Entwicklung von\nErkrankungen und Ansprechen auf therapeutische Intervention wird mittlerweile zunehmend sowohl in\nder medizinischen Forschung als auch in der klinischen Praxis Rechnung getragen. Damit wird die\nBerücksichtigung der Geschlechterperspektive mehr und mehr zu einem Qualitätskriterium klinischer\nPraxis und medizinischer Forschung. Wie aber gelangen neue Ergebnisse geschlechtersensibler\nmedizinischer Forschung möglichst rasch in die Ausbildung des gesamten medizinischen\nNachwuchses? Die Einrichtung eines postgradualen Universitätslehrganges, wie an manchen\nanderen medizinischen Universitäten mittlerweile angeboten, trifft nur einen kleinen, hochmotivierten\nund zahlungsbereiten Teil von Medizin-AbsolventInnen. Dem gegenüber steht allerdings die\nNotwendigkeit, Erkenntnisse genderspezifischer Aspekte der Medizin möglichst allen Auszubildenden\nvon Anfang an mitzugeben. Dies kann nur gewährleistet werden, indem neues Wissen auf diesem\nGebiet umgehend Eingang in das Pflicht-Curriculum Humanmedizin findet. Nur so kann eine\n                                                      55/142"
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                "id": 2106,
                "academic_year": "2009/10",
                "issue": "23",
                "published": "2010-06-02T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2106&pDocNr=26726&pOrgNr=1"
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            "index": 44,
            "text": "- 45 -\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Andreas Wedrich, Vorstand der Universitäts-Augenklinik,\ngerne zur Verfügung. Kontakt: andreas.wedrich@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-12394.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W232 ex 2009/10 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am 23. Juni 2010.\n                                                                                                               www.medunigraz.at/stellen\n                                                  Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n                                         (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe B1)\n             an der Universitäts-Augenklinik, zu besetzen ab 17. Juli 2010, befristet auf die Dauer des\n   Beschäftigungsverbotes und eines eventuell anschließenden Karenzurlaubes nach Mutterschutzgesetz\nKernaufgaben:\n¾ Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientenInnen mit Schwerpunkt vorderer\n      Augenabschnitt, insbesondere Bindehaut/Hornhaut\n¾ Mitwirkung bei Forschungsprojekten\n¾ Mitwirkung bei Gewebekultur-Studien\n¾ Durchführung anwendungsbezogener Forschungsvorhaben\n¾ Selbstständige Erstellung von Publikationen und Präsentationen von Vorträgen und Postern für\n      nationale und internationale Fortbildungsveranstaltungen\n¾ Unterstützung bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen nach Maßgabe der gesetzlichen\n      Möglichkeiten\n¾ Unterstützung bei der Betreuung von Studierenden und im Wissenschaftsmanagement:\n      Ausbildung, Fortbildung in ausgewählten Themen, Dokumentation, Wissenstransfer und Beratung,\n      Aufbau und Pflege von Netzwerken, Durchführung von Gesprächen\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n¾ Vorerfahrung in Augenheilkunde mit besonderem Schwerpunkt umweltbedingter Augener-\n      krankungen\n¾ Erfahrung in der Planung und Durchführung von Klinischen Studien und wissenschaftlichen Projekten\n¾ Erfahrung mit Zellkulturen\n¾ Grundlegende EDV-Kenntnisse\n¾ Sehr gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Teamorientierung\n¾ Lernbereitschaft\n¾ Kommunikative Kompetenz\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Andreas Wedrich, Vorstand der Universitäts-Augenklinik,\ngerne zur Verfügung. Kontakt: andreas.wedrich@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-12394.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W233 ex 2009/10 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am 23. Juni 2010.\n                                                                                                               www.medunigraz.at/stellen\n_________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 02.06.2010, StJ 2009/10, 23.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            },
            "index": 7,
            "text": "-8-\n       11. Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde\n               -    Klinische Abteilung für Kieferorthopädie\n               -    Klinische Abteilung für Zahnersatzkunde\n               -    Klinische Abteilung für Zahnerhaltungskunde\n               -    Klinische Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie\n                                                3. ABSCHNITT VERWALTUNGSBEREICH\n                                                                  § 8 Allgemeines\n(1) Zur Erfüllung der Aufgaben im Verwaltungsbereich werden Stabstellen der Obersten Organe und\n       Nichtwissenschaftliche Organisationseinheiten eingerichtet.\n(2) Die Stabstellen der Obersten Organe und die Nichtwissenschaftlichen Organisationseinheiten dienen\n       der Beratung und Unterstützung der Obersten Organe sowie der Abwicklung administrativer Abläufe\n       und der Bereitstellung von Forschungsinfrastrukturen innerhalb der Medizinischen Universität Graz mit\n       dem Ziel der effizienten und effektiven Unterstützung der Nichtklinischen und Klinischen\n       Organisationseinheiten auch in den Bereichen Gleichstellung und Frauenförderung. Die\n       administrativen Abläufe umfassen einerseits alle klassischen Aufgaben der zentralen Verwaltung,\n       andererseits die Verwaltungsaufgaben der Lehre.\n                               § 9 Leitung von Nichtwissenschaftlichen Organisationseinheiten\n(1) Das Rektorat hat für jede Nichtwissenschaftliche Organisationseinheit eine Leiterin oder einen Leiter\n       zu bestellen. Diese/Dieser ist unmittelbare/r Dienstvorgesetzte/r für die der Organisationseinheit\n       zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und trägt die Verantwortung gegenüber dem\n       Rektorat.\n(2) Für die Bestellung einer Leiterin oder eines Leiters der Organisationseinheit zur Koordination der\n       Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung (Gender:Unit)\n       hat die oder der Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen ein Vorschlagsrecht.\n(3) Die Aufgaben der Leitung der Stabstellen der Obersten Organe kommen gemäß § 10 Abs. 2 lit. a der\n       Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Universitätsrates, gemäß § 10 Abs. 2 lit. b der Vorsitzenden\n       oder dem Vorsitzenden des Senates, gemäß § 10 Abs. 2 lit. c der Rektorin oder dem Rektor, gemäß §\n       10 Abs. 2 lit. d der jeweils zuständigen Vizerektorin oder dem jeweils zuständigen Vizerektor, gemäß §\n       10 Abs. 2 lit. e-i dem nach der Geschäftsordnung zuständigen Mitglied des Rektorats zu.\n(4) Die Leiterin oder der Leiter einer Organisationseinheit kann vom Rektorat beziehungsweise vom\n       jeweils zuständigen Mitglied des Rektorates aus wichtigem Grund abberufen werden.\n                                            § 10 Organisationsplan im Verwaltungsbereich\n(1) An            der       Medizinischen              Universität        Graz         werden         folgende        Nichtwissenschaftliche\n       Organisationseinheiten errichtet:\n       a.      GENDER:UNIT\n       b.      Organisationseinheit für Administration\n       c.      Organisationseinheit für Finanzen\n       d.      Organisationseinheit für Forschungsinfrastruktur\n       e.      Organisationseinheit für Forschungsmanagement\n       f.      Organisationseinheit für Infrastruktur\n       g.      Organisationseinheit für Studium und Lehre\n       h.      Organisationseinheit zur Entwicklung des MED CAMPUS\n(2) An der Medizinischen Universität Graz werden folgende Stabstellen der Obersten Organe\n       eingerichtet:\n       a.      Büro des Universitätsrates\n       b.      Büro des Senates\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                       MTBl. vom 18.11.2009, StJ 2009/10, 6.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 1704,
                "academic_year": "2009/10",
                "issue": "6",
                "published": "2009-11-18T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1704&pDocNr=21675&pOrgNr=1"
            },
            "index": 132,
            "text": "- 133 -\n¾     Sehr gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Kommunikative und organisatorische Kompetenz\n¾ Fähigkeit zu interdisziplinärem Arbeiten\n¾ Belastbarkeit und Flexibilität\n¾ Freude an neuen Herausforderungen\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Richard Fotter, Vorstand der Universitätsklinik für Radiologie,\ngerne zur Verfügung. Kontakt: richard.fotter@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-3850.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W14 ex 2009/10 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n09. Dezember 2009.                                                                                           www.medunigraz.at/stellen\n                                                             UniversitätsassistentIn\n              an der Hals-, Nasen-, Ohren-Universitätsklinik, Klinische Abteilung für Allgemeine HNO,\n                                                                befristet auf 4 Jahre\nKernaufgaben:\n¾ International anerkannte Vortragstätigkeit und Forschungsarbeit im Bereich der HNO-Onkologie mit\n      den Schwerpunkten Studiendesign und Chemotherapien bei Plattenepithelkarzinomen\n¾ Nationale und internationale wissenschaftliche Vertretung des Faches HNO, vor allem mit Schwer-\n      punkten in Onkologie\n¾ Maßgebliches Engagement im Bereich der universitären Forschung und Lehre sowie Mitwirkung in der\n      postgradualen Ausbildung\n¾ Nachwuchsförderung von MedizinerInnen und WissenschafterInnen\n¾ Koordination für nationale und internationale interdisziplinäre, multizentrische, onkologische Studien\n      im HNO-Bereich\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitätsausbildung in Humanmedizin\n¾ Fachärztin/Facharzt für HNO mit ausgezeichneter klinischer Erfahrung und Forschungserfahrung in\n      diesem Fachgebiet\n¾ Nationale und internationale facheinschlägige Kooperationen\n¾ Qualifikationen im Bereich Good Clinical Practice erwünscht\n¾ Qualifizierte Lehrtätigkeit im Fach HNO\n¾ Erfahrung in Organisation, Durchführung und Auswerten von onkologischen Studienprotokollen\n¾ Gute Kenntnisse im Bereich des modernen Qualitätsmanagements\n¾ Kenntnisse und/oder Erfahrung in HNO-relevanten anderen klinisch-medizinischen Fächern\n¾ Kenntnisse und Erfahrung insbesondere in HNO-spezifischer Immunologie und Onkologie, speziell in\n      der Durchführung von Studien\n¾ Reiche Erfahrung in HNO-spezifischer studentischer Lehre, insbesondere dem Curriculum der\n      Medizinischen Universität Graz sowie in postpromotioneller Ausbildung\n¾ Gute Kenntnisse auf dem Gebiet der medizinorientierten EDV\n¾ Fremdsprachenkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Kooperationsbereitschaft und Offenheit\n¾ Strukturierte, analytische Arbeitsweise und Organisationsgeschick\n¾ Kommunikative und soziale Kompetenz sowie herausragendes Engagement\n¾ Belastbarkeit im täglichen Umgang mit zum Teil schwerstkranken onkologischen PatientInnen und\n      deren zum Teil äußerst schwieriger und komplexer Gesamtsituation\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                       MTBl. vom 18.11.2009, StJ 2009/10, 6.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 17,
                "academic_year": "2003/04",
                "issue": "5",
                "published": "2003-11-05T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=17&pDocNr=4676&pOrgNr=1"
            },
            "index": 9,
            "text": "- 10 -\n§ 18. Sitzungsprotokoll\n(1) Über jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen. Das genehmigte Protokoll über die öffentlichen\nTeile der Sitzung ist im Internet zu veröffentlichen und kann von jedermann bei der Vorsitzenden oder\nbeim Vorsitzenden eingesehen werden.\n(2) Für die Unterstützung der Schriftführerin/des Schriftführers kann das Rektorat der MedUGraz auf\nWunsch der/des Vorsitzenden Vorsorge treffen.\n(3) Das Protokoll hat jedenfalls zu enthalten:\n           1.    Bezeichnung als Protokoll und Name der Kommission;\n           2.    Datum und Ort, Beginn und Ende der Sitzung;\n           3.    Datum der Protokollerstellung\n           4.    die Namen der anwesenden Mitglieder, die die Mitglieder ersetzenden Ersatzmitglie-\n                 der und Auskunftspersonen und/oder Fachleute;\n           5.    Feststellung der Beschlussfähigkeit, Mitteilung über die oder die Genehmigung des\n                 Protokolls der letzten Sitzung;\n           6.    die Feststellung der Befangenheit von Mitgliedern zu Tagesordnungspunkten;\n           7.    die endgültige Tagesordnung;\n           8.    alle Anträge und Beschlüsse;\n           9.    die Ergebnisse der Abstimmungen mit der Anzahl der Prostimmen;\n          10.    Protokollerklärungen und Sondervoten;\n          11.    der Inhalt der Debatte, soweit dies zum Verständnis der Beschlüsse notwendig ist;\n          12.    die Namen der an der Debatte Teilnehmenden (Wortmeldungen).\nDem Protokoll sind jedenfalls Tischvorlagen, schriftliche Anträge, Berichte, Anfragen, etc. sowie die\nschriftliche Ausführung von Sondervoten als Beilagen beizufügen.\n(4) Jedes Mitglied einer Kommission ist berechtigt, die wörtliche Protokollierung einzelner eigener\nAusführungen zu verlangen.\n(5) Jedes Mitglied einer Kommission hat das Recht, Erklärungen eines anderen Mitglieds zu Protokoll\nnehmen zu lassen; erhebt auch nur ein Mitglied de Kommission dagegen Widerspruch, entscheidet\ndie Kommission durch Beschluss.\n(6) Die Reinschrift des Protokolls ist innerhalb von 12 Werktagen anzufertigen, von der/dem Vorsit-\nzenden und von der Schriftführerin/dem Schriftführer zu unterfertigen, an alle Mitglieder der Kommis-\nsion und dem Sekretariat der ÖH der MedUGraz elektronisch oder in Kopie zu versenden und jeden-\nfalls im zuständigen Büro der/des Vorsitzenden, ansonsten im Rektorat der MedUGraz aufzulegen.\nDas Protokoll ist in der nach der Fertigstellung des Protokolls folgenden ordentlichen Sitzung zur Ge-\nnehmigung vorzulegen.\n(7) Jedes Mitglied ist berechtigt, jederzeit in die Protokolle über die Sitzungen der Kommission inklusi-\nver seiner beratenden Kommissionen, Arbeitsgruppen etc. Einsicht zu nehmen und Abschriften oder\nKopien herzustellen.\n(8) Die Antragstellerin/der Antragsteller in eigener Personalangelegenheit hat das Recht, in die ih-\nren/seinen Antrag betreffenden Akten und Protokolle Einsicht zu nehmen und sich Abschriften oder\nKopien anzufertigen oder auf ihre/seine Kosten anfertigen zu lassen (§17 AVG).\n(9) Die Originalprotokolle sind zusammen mit den Beilagen vom Vorsitzenden aufzubewahren und\nallenfalls der Nachfolgerin/dem Nachfolger in der Funktion zu übergeben."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 3,
                "academic_year": "2002/03",
                "issue": "3",
                "published": "2002-12-30T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3&pDocNr=4648&pOrgNr=1"
            },
            "index": 7,
            "text": "-8-\n(8)    Bei einem Antrag, der auf Grund gesetzlicher Vorschriften einen zu begründenden Beschluss\n       zur Folge hat, ist über den wesentlichen Inhalt der Entscheidungsgründe gesondert abzu-\n       stimmen.\n                                § 15. Sondervotum (votum separatum)\nJedes stimmberechtigte Mitglied des GK kann gegen einen Beschluss, dem es nicht zugestimmt hat,\nein Sondervotum spätestens bis zum Ende der Sitzung einlegen. Dieses Sondervotum dient nur zur\nInformation und Vollständigkeit des Protokolls und hat keine Auswirkungen auf die Beschlusslage.\nDas Sondervotum ist, spätestens 5 Werktage nach der Sitzung bei der/dem Vorsitzenden schriftlich\nausgefertigt und von allen Unterstützerinnen und Unterstützern unterzeichnet, einzubringen. Das\nSondervotum wird dem Protokoll beigefügt. Wird ein angemeldetes Sondervotum nicht bis zu diesem\nZeitpunkt eingebracht, gilt es als zurückgezogen.\n                                   § 16. Abstimmung im Umlaufwege\n(1)    Eine Abstimmung im Umlaufwege ist in zu begründenden Ausnahmefällen zulässig, wenn alle\n       Mitglieder des GK schriftlich oder per E-Mail zustimmen.\n(2)    Jedem Mitglied des GK ist zusammen mit dem Antrag auf Durchführung einer Umlauf-\n       abstimmung gemäß Abs. 1, eine schriftliche Ausfertigung des im Umlauf zu erledigenden An-\n       trages zuzustellen. Der Umlaufantrag muss zumindest kurz begründet und so gefasst sein,\n       dass darüber mit ”ja” oder ”nein” abgestimmt werden kann. Zugleich ist eine angemessene\n       Frist von zumindest 5 Werktagen für die Abstimmung zu setzen, binnen derer der Umlaufan-\n       trag, der an einem angegebenen, für die Mitglieder leicht zugänglichen Ort zur Abstimmung\n       aufliegt, abzustimmen ist.\n(3)    Die Abstimmung ist mittels Stimmzettel durchzuführen. Die Teilnahme an der Abstimmung ist\n       auf einer Unterschriftenliste festzuhalten. Die Auszählung der Stimmzettel hat die/der Vorsit-\n       zende oder ihre/seine Stellvertreterin bzw. ihr/sein Stellvertreter zusammen mit einem vom GK\n       nominierten Mitglied durchzuführen. Die Stimmzettel sind mindestens bis zur nächsten Sit-\n       zung des GK unter Verschluss aufzubewahren.\n(4)    Ein Beschluss im Umlaufwege kommt nicht zustande, wenn auch nur ein Mitglied des GK eine\n       Beratung oder andere Fassung des Antrages verlangt.\n(5)    Ein Antrag ist angenommen, wenn die Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder des GK für\n       ihn gestimmt hat.\n(6)    Die/der Vorsitzende hat das Ergebnis der Abstimmung im Umlaufwege dem GK in dessen\n       nächster Sitzung bekannt zu geben.\n                                         § 17. Sitzungsprotokoll\n(1)    Über jede Sitzung des GK ist ein Protokoll anzufertigen. Das genehmigte Protokoll über die\n       öffentlichen Teile der Sitzung ist im Internet zu veröffentlichen und kann von jedermann bei\n       der Vorsitzenden oder beim Vorsitzenden eingesehen werden.\n(2)    Für die Unterstützung der Schriftführerin/des Schriftführers kann das Rektorat / Dekanat der\n       Medizinischen Fakultät auf Wunsch der/des Vorsitzenden Vorsorge treffen."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4990,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "25.b",
                "published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
                "teaser": "7. Sondernummer; Studienplan f. das Bachelorstudium Pflegewissenschaft; Studienplan f. das Doktorratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der MUG; Studienplan f. das PhD-Studium; Richtlinie f. die Erstellung einer Dissertation f. die Doktoratsstudien an der MUG; Studienplan ULG Sonderausbildung in der Pflege bei Nierenersatztherapie; Studienplan ULG Sonderausbildung in der Kinderintensivpflege",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4990&pDocNr=371718&pOrgNr=1"
            },
            "index": 84,
            "text": "- 85-\n\n6.5 Prüfungskommission\n\nDer vom/von der Studienrektor/in vorab zu genehmigenden Prüfungskommission gehören folgende\nPersonen an:\n\n1.\n2\n\n3;\n4.\n\n5.\n\neine vom Landeshauptmann entsandte fachkompetente Person als Vorsitzende/r,\n\ndie pflegewissenschaftliche Leitung bzw. stellvertretende pflegewissenschaftliche Leitung des\nUniversitätslehrganges,\n\neine vertretungsbefugte Person des Rechtsträgers des Universitätslehrganges,\n\neine von der gesetzlichen Interessensvertretung der Dienstnehmer/in entsandte fachkundige\nPerson aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege und\n\ndie Prüfer/innen der betreffenden Prüfungsfächer.\n\n6.6 Abschlussprüfungsprotokoll\n\nÜber die kommissionelle Abschlussprüfung wird ein Protokoll geführt. Dieses Protokoll enthält insbesondere:\n\nsuprwunDn\n\nNamen und Funktion der Mitglieder der Prüfungskommission,\n\nDatum der Prüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung,\nNamen der Lehrgangsteilnehmer/innen,\n\nPrüfungsfächer,\n\nPrüfungsfragen und\n\nBeurteilung der Prüfungen.\n\nDas Abschlussprotokoll wird von den Mitgliedern der Prüfungskommission unterzeichnet. Dieses\nAbschlusspriliungepreipsol ist\n\n$\n3:\n\nvon der Leitung des Lehrganges oder\n\nim Falle des Nichtfortbestehens der Lehrgänge vom Rechtsträger oder\n\nim Falle des Nichtfortbestehens des Rechtsträgers vom örtlich zuständigen Landeshauptmann\nmindestens 45 Jahre nach Ablegung der kommissionellen Abschlussprüfung aufzubewahren.\n\n6.7 Gesamtbeurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung\n\nDurch die Kooperationspartnerin erfolgt gemäß GuK-SV die Ausstellung eines Diploms, welches die\nBenotung der kommissionellen Abschlussprüfung enthält. Aufgrund der Beurteilung der schriftlichen\nAbschlussarbeit und des Prüfungsgesprächs sowie der Teilprüfungen (Spezielle Pflege von Früh- und\nNeugeborenen sowie Kindern und Jugendlichen im Intensivbereich, Grundlagen der Intensivpflege) der\nmündlichen Abschlussprüfung erfolgt eine Gesamtbeurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung.\n\nBei der Beurteilung der Gesamtleistung der Lehrgangsteilnehmer/-innen werden folgende Beurteilungsstufen\n\nangewandt:\n\n1:\n2:\n3:\n4.\n\n„mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden“,\n„mit gutem Erfolg bestanden“,\n\n„mit Erfolg bestanden“ oder\n\n„nicht bestanden“.\n\nDie Gesamtbeurteilung wird „mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden” beurteilt, wenn\n\n1.\n\nder rechnerische Durchschnitt der schriftlichen Abschlussarbeit und der mündlichen\nTeilprüfungen unter 1,5 liegt und\n\n2. die beurteilten Fachpraktika mit „ausgezeichnet bestanden“ beurteilt wurden.\nDie Gesamtbeurteilung wird „mit gutem Erfolg bestanden” beurteilt, wenn\n\ndl.\n\nder rechnerische Durchschnitt der schriftlichen Abschlussarbeit und der mündlichen\nTeilprüfungen unter 2,1 liegt und\n\n2. die beurteilten Fachpraktika mit „gut bestanden” beurteilt wurden.\nEine Wiederholungsprüfung im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung schließt die\nGesamtbeurteilung „mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden” oder „mit gutem Erfolg bestanden” aus.\nDie Gesamtbeurteilung wird „mit Erfolg bestanden“ beurteilt, wenn\n\n1.\n\ndie Beurteilungen der schriftlichen Abschlussarbeit und der mündlichen Teilprüfungen zumindest\n\n„genügend“ sind und\n\n2. die beurteilten Praktika zumindest mit „bestanden“ beurteilt wurden.\nDie Gesamtbeurteilung wird im Diplom eingetragen.\n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 3145,
                "academic_year": "2011/12",
                "issue": "10",
                "published": "2012-02-15T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3145&pDocNr=59532&pOrgNr=1"
            },
            "index": 2,
            "text": "-3-\n66.\nWiderruf der Vollmacht von Herrn O.Univ.-Prof. Mag. Dr. Gilbert REIBNEGGER\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass er gemäß § 28 Abs. 1 UG 2002 idgF\niVm § 6 der Richtlinien des Rektorates für die Vergabe von Bevollmächtigungen, veröffentlicht im 23. Stück\ndes Mitteilungsblattes der Medizinischen Universität Graz, RN 57 vom 18.02.2004, Studienjahr 2003/04,\nhiermit die im 20. Stk. des Mitteilungsblattes der Medizinischen Universität Graz, RN 85 vom 21.04.2008,\nStudienjahr 2007/08, an Herrn Univ.-Prof. Dr. Gilbert Reibnegger erteilte Vollmacht mit 15.02.2012 wider-\nrufen hat.\nGleichzeitig werden alle allfällig an Herrn O.Univ.-Prof. Mag. Dr. Gilbert REIBNEGGER als Vizerektor für\nStudium und Lehre erteilten Delegations- und Approbationsbefugnisse widerrufen.\n                                                        Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n                                                                        Rektor\n67.\nVollmacht für Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Hans DIMAI\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt gemäß § 28 (1) letzter Satz UG 2002 idgF folgende\nVollmacht für Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Hans DIMAI mit Wirkung ab 15.02.2012 bekannt:\n                                                                    VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MUG“), Herr Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle,\nerteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 idgF iVm den Richtlinien des Rektorates der MUG, veröf-\nfentlicht im Mitteilungsblatt 23. Stk. RN 57 vom 18. Februar 2004 an\n                                                    Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Hans DIMAI\n                                              (im Folgenden: „der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n                                                            geboren am 06.07.1960\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist Vizerektor für Studium und Lehre.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n      •     Alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte, die der MUG erlaubt sind und die nicht aufgrund zwingen-\n            der gesetzlicher Vorschrift dem Rektor vorbehalten sind bzw. von diesem ad personam gezeichnet\n            werden müssen.\nDabei ist der BEVOLLMÄCHTIGTE im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäfte berechtigt, für die\nMUG gemeinsam mit dem Rektor oder einer anderen Vizerektorin/einem anderen Vizerektor zu zeichnen\nund die MUG daraus rechtswirksam zu verpflichten.\nIm übrigen ist der BEVOLLMÄCHTIGTE auch berechtigt, mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“\noder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer gemeinsam zu zeichnen und die\nMUG daraus rechtswirksam zu verpflichten; dies aber nur im Rahmen von deren/dessen im Mitteilungs-\nblatt der MUG sowie im Internet veröffentlichten Vollmacht.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mitteilungs-\nblatt der MUG sowie im Internet veröffentlicht.\n                                                        Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n                                                                        Rektor\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 15.02.2012, StJ 2011/12, 10.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 117,
                "academic_year": "2005/06",
                "issue": "17",
                "published": "2006-03-29T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=117&pDocNr=4895&pOrgNr=1"
            },
            "index": 32,
            "text": "33\n4.3        Forschungsorganisation und Vernetzung\n4.3.1      Strategische Zielrichtungen\n\u0001 Durch interne Vernetzung, insbesondere zwischen Klinischem und Nicht-Klinischem Bereich, werden\n      Synergien geschaffen und Ressourcen besser genutzt.\n\u0001 Wir streben sowohl multiuniversitäre Forschung durch Vernetzung mit anderen Universitäten als auch\n      die Zusammenarbeit mit anderen Forschungsinstitutionen und der Industrie sowie die Förderung von\n      Spin-Offs an.\n\u0001 Strategische Kooperation zur nachhaltigen Finanzierung unserer Aufgaben\nVgl. zu den Zielen: http://www.meduni-graz.at/leitbild/strategie_ziele.html\n4.3.2      IST-Stand und zukünftige Entwicklungen\n4.3.2.1 Interuniversitäre Kooperationen\nIST-Stand:\nKooperative Forschung fördert Austausch und Input und steigert damit das Leistungspotenzial aller\nbeteiligten Partnerinnen und Partner. Die MUG hat daher unmittelbar nach ihrer Verselbständigung\nbegonnen, aktiv Kontakte und Kooperation zu anderen universitären Partnerinnen aufzubauen bzw. die im\nRahmen der ehemaligen Fakultät bestehenden Beziehungen entsprechend den neuen Rahmenbedingungen\nund Strukturen zu gestalten und zu nutzen. Ergebnis dieser Bemühungen sind einerseits eine Reihe von\nabgeschlossenen Kooperationsabkommen mit Partnerinnenuniversitäten (siehe unten) und andererseits viele\ninformelle vorbereitende Initiativen und Kontakte, die für zukünftige Forschungs- und\nEntwicklungskooperationen fruchtbar gemacht werden.\nInteruniversitäre Kooperationen auf nationaler Ebene\nNaturgemäß sind die Beziehungen zu den Grazer Schwesteruniversitäten Technische Universität Graz (TUG)\nund Karl-Franzens-Universität Graz (KFUG) am intensivsten. Mit ihnen gibt es – neben vielen individuellen\nKooperationen zwischen Forscherinnen und Forschern – mehrere institutionelle bzw. institutionell\nunterstützte gemeinsame Initiativen, wie Kooperationsgespräche im Bereich Biotechnologie, im besonderen\nBiokatalyse (TUG), Gesellschafterbeteiligung am AplusB-GründerInnenzentrum Science Park Graz (MUG,\nTUG, KFUG), Beteiligung am Institut für Adaptive und Raumfahrtphysiologie (MUG, TUG, KFUG), Initiative\nzum Aufbau eines Zentrums für Subjektivitätsforschung (MUG, KFUG), Netzwerk BIONANONET (MUG,\nKFUG, TUG),         Aufbau und Weiterentwicklung des Forschungsinformationssystems (Universität für\nBodenkultur, Wien). Darüber hinaus laufen derzeit Verhandlungen und Absichtserklärungen für die\nInstitutionalisierung einer Biomedical-Imaging Plattform unter der besonderen Berücksichtigung der\nMagnetresonanzforschung (MUG, TUG).\nInteruniversitäre Kooperationen auf internationaler Ebene\nAuf internationaler Ebene wurden seit Gründung der MUG sechs neue forschungsrelevante\nPartnerschaftsabkommen geschlossen, wobei besonderes Augenmerk auf die Intensivierung der\nZusammenarbeit mit Institutionen in Südosteuropa und China gelegt wurde. (Die dem zugrunde liegenden\nstrategischen Überlegungen sind in Punkt 3.4.2.4 „Internationalität und Mobilität“ näher ausgeführt.)\nDie MUG ist überdies aktives Mitglied in Netzwerken, über die zusätzliche international orientierte\nAktivitäten erfolgreich aufgebaut und betrieben werden.\nZukünftige Entwicklungen:\nDurch weitere Vernetzung mit anderen Universitäten und Forschungsinstitutionen soll verstärkt\nmultiuniversitäre Forschung betrieben werden. Dazu werden – nicht zuletzt im Sinne einer\nRessourcenbündelung – interuniversitäre Kooperationen und Kooperationsmodelle institutionalisiert sowie\nnationale, EU- und internationale Verbundprojekte forciert.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
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            "bulletin": {
                "id": 29,
                "academic_year": "2003/04",
                "issue": "17",
                "published": "2003-12-22T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=29&pDocNr=4700&pOrgNr=1"
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            "index": 15,
            "text": "- 16 -\nSie dient überdies dem Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Arbeitswelt. Dabei\norientiert sie sich am Leitbild der MedUGraz.\n(2) Die MedUGraz nimmt ihre Bildungsaufgaben wahr durch\n         1.       die wissenschaftliche Berufsvorbildung in den Bakkalaureats-, Magister- und Diplom-\n                  studien,\n         2.       die Heranführung zur Fähigkeit, durch selbständige Forschung zur Entwicklung der\n                  Wissenschaften beizutragen, und die Heranbildung des wissenschaftlichen Nach-\n                  wuchses in den Doktoratsstudien\n         3.       die Heranführung an das biopsychosoziale Lehrkonzept,\n         4.       die Heranführung zur Fähigkeit, durch Reflexion über biomedizinische Ethik zur Ent-\n                  wicklung und Erschließung der biomedizinischen Ethik beizutragen\n         5.       die Weiterbildung insbesondere in den Universitätslehrgängen.\nGrundsätze für die Gestaltung von Curricula\n§ 3. Bei der Gestaltung von Curricula sind insbesondere folgende Grundsätze zu berücksichtigen:\n           1.     die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre,\n           2.     die Verbindung von Forschung und Lehre (forschungsgeleitete Lehre) sowie die Ver-\n                  bindung von Wissenschaft und Kunst,\n           3.     die Lernfreiheit,\n           4.     die Offenheit für die Vielfalt wissenschaftlicher Lehrmeinungen und Methoden,\n           5.     die Wahrnehmung der Verantwortung der Wissenschaft und der Kunst gegenüber der\n                  menschlichen Gesellschaft, vor allem die Achtung der Menschenrechte und die\n                  Grundfreiheiten,\n           6.     die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie die Gleichwertigkeit der\n                  Frauen- und Geschlechterforschung mit anderen Forschungsbereichen,\n           7.     das Zusammenwirken der Lehrenden und Lernenden\n           8.     die Einhaltung der festgelegten Studiendauer,\n           9.     die nationale und internationale Mobilität der Studierenden sowie der Absolventinnen\n                  und Absolventen einschließlich der Berufszugänge,\n         10.      das biopsychosoziale Lehrkonzept.\nBegriffsbestimmungen\n§ 4. Im Geltungsbereich der Satzung sind zusätzlich zu den in § 51 Abs. 2 UG 02 folgende Begriffsbe-\nstimmungen gültig:\n           1.     Pflichtfächer sind die für ein Studium kennzeichnenden Fächer, deren Vermittlung\n                  unverzichtbar ist, und über die Prüfungen abzulegen sind.\n           2.     Fächer sind Studiengebiete, deren Inhalte und Methoden im Regelfall durch mehrere\n                  zusammenhängende Lehrveranstaltungen vermittelt werden.\n           3.     Wahlfächer sind die Fächer, aus denen die Studierenden einerseits nach den im Cur-\n                  riculum festgelegten Bedingungen und andererseits frei aus den Lehrveranstaltungen\n                  aller anerkannten inländischen und ausländischen Universitäten auszuwählen haben,\n                  und über die Prüfungen abzulegen sind.\n           4.     Lehrveranstaltungsprüfungen sind die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse\n                  und Fähigkeiten dienen, die durch eine einzelne Lehrveranstaltung vermittelt werden.\n           5.     Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind Lehrveranstaltungen,\n                  bei denen die Beurteilung nicht auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der\n                  Lehrveranstaltung, sondern auf Grund von regelmäßigen schriftlichen oder mündli-\n                  chen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt.\n           6.     Fachprüfungen umfassen den vermittelten Stoff mehrerer Lehrveranstaltungen eines\n                  Moduls/Tracks.\n           7.     Gesamtprüfungen sind Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten\n                  in mehr als einem Fach dienen."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 7108,
                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "38",
                "published": "2019-06-28T00:00:00+02:00",
                "teaser": "2. SONDERNUMMER; Universitätslehrgang (ULG) Mittleres Pflegemanagement: Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Curriculum: Curriculum für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Doktoratsstudium der Pflegewissenschaft – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung;  Universitätslehrgang (ULG) Sonderausbildung in der Krankenhaushygiene: Wiederverlautbarung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des Allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen  der Ärzt*innen  sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7108&pDocNr=907453&pOrgNr=1"
            },
            "index": 58,
            "text": "59\n(5)     Für jede Dissertation wird von der Dekanin/vom Dekan für Doktoratsstudien ein\nDissertationskomitee bestehend aus zumindest drei Betreuerinnen/Betreuern eingesetzt, wobei die\nHauptbetreuerin/der Hauptbetreuer dem Komitee vorsteht. Ein Mitglied hat von außerhalb des\nInstitutes, des Lehrstuhles oder der Klinik, an dem die Arbeiten durchgeführt werden, zu sein. Zwei\nMitglieder des Komitees müssen eine Lehrbefugnis vorweisen können, bei weiteren Mitgliedern ist\nein wissenschaftliches Doktorat ausreichend. Das Dissertationskomitee unterstützt und berät die\nStudierende/den Studierenden fachlich und lädt sie/ihn mindestens einmal jährlich zu einem\npersönlichen Informationsgespräch ein, bei dem die/der Studierende ihren/seinen Zwischenbericht\nvorstellt. Das Dissertationskomitee hat in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens ein Mal\njährlich den Fortschritt der Arbeiten zu evaluieren.\nEine außerordentliche Sitzung des Dissertationskomitees kann von der Hauptbetreuerin/dem\nHauptbetreuer, einem Mitglied des Dissertationskomitees, der/dem Studierenden oder der\nDekanin/dem Dekan für Doktoratsstudien beantragt werden.\n(6)     Die abgeschlossene Dissertation ist im Wege der Dekanin/des Dekans für Doktoratsstudien,\ndie/der eine formale Überprüfung der Dissertation entsprechend der Dissertationsrichtlinie und\n„Checklist for Students and Supervisors” durchführt, bei der Dekanin/dem Dekan für studienrechtliche\nAngelegenheiten einzureichen. Von dieser/diesem sind zwei Gutachterinnen/Gutachter zu\nnominieren. Voraussetzung für die Weiterleitung der Dissertation an die Gutachterinnen/Gutachter ist\ndie Annahme zum Druck oder das Vorliegen zumindest einer Veröffentlichung über die Resultate der\nDissertation mit der/dem Studierenden als Erstautorin/Erstautor in einer SCI-gelisteten Zeitschrift.\nAls Gutachterinnen/Gutachter werden Wissenschafterinnen/Wissenschafter herangezogen, die eine\nLehrbefugnis oder eine dieser gleichzusetzende Qualifikation auf dem Gebiet der Dissertation\nvorweisen können, an einer anderen Universität als der Medizinischen Universität Graz beschäftigt\nsind und nicht in irgendeiner Weise einer Befangenheit unterliegen. Die Betreuerin/der Betreuer sowie\ndie Mitglieder des Dissertationskomitees können nicht als Gutachterinnen/Gutachter fungieren.\nDie Dissertation ist von der Dekanin/dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten innerhalb\neines Zeitraums von höchstens zwei Monaten anzunehmen oder abzulehnen. Abschließend wird die\nDissertation als „mit Erfolg teilgenommen“ oder „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt.\n (7)    Die Gutachten und das Ergebnis der Beurteilungen sind der/dem Studierenden und dem\nDissertationskomitee schriftlich auszuhändigen.\n(8)     Die/der Studierende hat die positiv beurteilte Dissertation vor Verleihung des akademischen\nGrades nach den Bestimmungen des §86 UG 2002 idgF zu veröffentlichen.\n                                          Prüfungsordnung\n§ 7. Prüfungsordnung\n(1)     Die Lehrveranstaltungen „Wissenschaftliche Grundlagen und Fertigkeiten“, „Literaturclubs,\nProjektpräsentationen und Gastvorträge“ und „Dissertationsseminar“ sind Lehrveranstaltungen mit\nimmanentem Prüfungscharakter.\n(2)     Das Doktoratsstudium wird mit dem Abschlussrigorosum als öffentlicher kommissioneller\nGesamtprüfung abgeschlossen.\n                                                  Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, Stj 2018/2019, 38. Stk. RN 179\n                                              Seite 9 von 13"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8332,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "1",
                "published": "2020-10-07T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Geschäftsordnung des Universitätsrates - Änderungen; Widerruf der Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichts-chirurgie; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8332&pDocNr=1066982&pOrgNr=1"
            },
            "index": 15,
            "text": "16\nWiederholung der Ausschreibung:\n                                                             Study Nurse (m/w)\n                                                     Kennung KA-ANGIO-2020-000833\n                                                  Universitätsklinik für Innere Medizin\n                                                    Klinische Abteilung für Angiologie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Koordination der Arbeitsabläufe und Unterstützung der Kooperation zwischen den an der\n            klinischen Studie beteiligten internen und externen PartnerInnen (Kliniken/Abteilungen,\n            pharmazeutische Unternehmen, Auftragsforschungsinstitutionen, etc.)\n       Vorauswahl von PatientInnen bzw. ProbandInnen für eine mögliche Studienteilnahme, sowie\n            Betreuung der an Klinischen Studien teilnehmenden PatientInnen bzw. ProbandInnen\n       Verantwortung für die Bestellung, Lagerung und Vernichtung von in der Klinischen Prüfung\n            verwendeten Prüf- und Hilfspräparaten bzw. -Produkten (Arzneimittel, Medizinprodukte etc.)\n       Organisation und Koordination von Diagnostik, Labor, Probenversand und Prüfmedikation\n       Verabreichung bzw. Anwendung von Prüf- und Hilfspräparaten bzw. - produkten\n       Durchführung venöser Blutentnahmen und Messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur,\n            etc.)\n       Erstellung bzw. Review von studienrelevanten Dokumenten (SDF, SOPs, etc.)\n       Unterstützung bei der Umsetzung der Studienprotokollen sowie von Maßnahmen der\n            Qualitätssicherung (Überprüfung der PatientInnen/ProbandInnen-Einverständniserklärung,\n            Kontrolle der Prüfdokumentation, Durchführung der Tätigkeiten gemäß SOPs, etc.) in enger\n            Zusammenarbeit mit den Prüfärzt/inn/en\n       Vorbereitung und Begleitung von Initiierungen, Monitorbesuchen, Audits und\n            Behördeninspektionen\n       Dokumentation von Studiendaten und Eingabe in Datenbanken\n       Betreuung von Laborgeräten und Laboreinrichtungen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder gleichzuhaltende\n            Ausbildung in einem Gesundheitsberuf\n       Eintrag in das Gesundheitsberuferegister·Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien\n            relevanten Gesetze und Richtlinien (ICH-GCP, AMG, MPG, etc )\n       Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau B2)\n       Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office)\n       Erfahrung mit oder Bereitschaft für Schulung von Ultraschalluntersuchungen in der Angiologie\n       Erfahrung mit oder Bereitschaft für Schulung zur Betreuung von Laborgeräten\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Zusatzqualifikationen und einschlägige Ausbildungen im Bereich Klinischer Studien\n       Erfahrungen im Bereich Klinischer Studien\n       Selbstständige und gut strukturierte Arbeitsweise\n       Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n       Organisatorische Fähigkeiten\n       Hohes Maß an Durchsetzungsvermögen\n       Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.116,60 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\n                                                                                                   MTBl. vom 07.10.2020, StJ 2020/21, 1. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
        },
        {
            "bulletin": {
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                "academic_year": "2020/21",
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                "published": "2021-06-02T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=9034&pDocNr=1143019&pOrgNr=1"
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            "text": "14\n                              Universitätsassistent*in (PostDoc) für forensische Bildgebung\n                                                   Kennung DFI-GERMED-2020-000885\n                                   Diagnostik & Forschungsinstitut für Gerichtliche Medizin\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 6 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Selbstständige Forschung insbesondere Antragstellung zur Forschungsförderung\n       Mitarbeit im Forschungsbetrieb und an Forschungsprojekten auf dem Gebiet der\n            forensischen Bildgebung\n       Wissenschaftliche Betreuung der bildgebenden Infrastruktur am Diagnostik &\n            Forschungs-Institut für Gerichtliche Medizin und am Lehrstuhl für makroskopische\n            und klinische Anatomie\n       Durchführen von Lehrveranstaltungen bis zu maximal 6 Semesterstunden im Rahmen\n            des Diplomstudiums Humanmedizin und Betreuung von Studierenden\n       Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Abgeschlossenes facheinschlägiges Diplom-/Masterstudium mit Expertise in Radiotechnologie\n            und Biomedical Imaging sowie abgeschlossenes Doktorats-/PhD-Studium\n       Kenntnisse, Erfahrung und wissenschaftliche Kompetenz im Bereich der forensischen\n            Bildgebung\n       Erfahrungen in der Durchführung von wissenschaftlichen Projekten im Bereich der\n            forensischen Bildgebung\n       Wissenschaftliche (peer-reviewed) Publikationen in internationalen Fachzeitschriften\n       Sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Einschlägige Auslandserfahrung (z.B. Research Fellow, Post-Doc) und etablierte internationale\n            Vernetzung\n       Interesse an der eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifikation (internes Karriereprogramm\n            zur/zum Research Professor, Habilitation)\n       Hohe Bereitschaft zur interdisziplinären, sowie zur interprofessionellen Zusammenarbeit\n       Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit wie auch zur Arbeit im Team\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 3.945,90 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nDie Med Uni Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen\nausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für\nwissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig\naufgenommen.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n24. Juni 2021.\n                                                                                                 MTBl. vom 02.06.2021, StJ 2020/21, 38. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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