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                "id": 6564,
                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "7",
                "published": "2018-11-14T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen; ULG Sonderausbildung in der Anästhesiepflege; ULG Sonderausbildung in der Kinderintensivpflege; ULG Sonderausbildung in der Intensivpflege; ULG Sonderausbildung in der Pflege bei Nierenersatztherapie; ULG Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich; ULG Spezielle Zusatzausbildung in der Anästhesiepflege; ULG Spezielle Zusatzausbildung in der Kinderintensivpflege; ULG Spezielle Zusatzausbildung in der Intensivpflege; ULG Spezielle Zusatzausbildung in der Pflege bei Nierenersatztherapie; ULG Master of Business Administration Health Care and Hospital Management (MBA); Anhang zum ULG MSc in Medizinischer Genetik: Äquivalenzliste;  Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6564&pDocNr=829987&pOrgNr=1"
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            "index": 263,
            "text": "264\nÄquivalenzliste\nAnhang zum ULG MSc in Medizinischer Genetik\nStudienplan V3 vom 5.7.2017                                                                                           Studienplan V2 vom 25.1.2016\n              Bezeichnung\n                                         Lehrveranstaltung             Bezeichnung Lehrveranstaltung      LV Typ ECTS    Kurzbezeichnung                    Beze\nModul 1 ‐ Grundlagen der medizinischen 1.1                 Grundlagen der medizinischen Biologie         VO        2 Modul A                Grundlagen der Medi\nBiologie und Genetik                   1.2                 Einführung in die Genetik                     VO        3\nModul 2 ‐ Grundlagen der               2.1                 Einführung in die Humangenetik                VU        2 Modul B                Angewandte Humang\nHumangenetik                                               Formale Genetik, Erbgänge und\n                                       2.2                 Stammbaumanalyse                              VO        1\n                                       2.3                 Laborbefunde als Grundlage zur Beratung       VO        2\nModul 3 ‐ Zytogenetik                  3.1                 GL der Zytogenetik                            VO        1  Modul C               Methoden der Mediz\n                                       3.2                 Einführung in zytogenetische Methoden         VO        2\n                                       3.3                 Zytogenetische Übungen                        VU        2\nModul 4 ‐ Molekulargenetik             4.1                 Grundlagen der Molekulargenetik               VO        1  Modul A               Grundlagen der Medi\n                                       4.2                 Methoden der Molekulargenetik                 VU        2  Modul C               Methoden der Mediz\n                                       4.3                 Molekulargenetische Übungen I                 VU        1\n                                       4.4                 Molekulargenetische ÜbungenII                 VU        1  Modul F               Sequenzanalyse\nModul 5 ‐ Angewandte                   5.1                 Next generation Sequenzierung (NGS)           VO        3  Modul C               Methoden der Mediz\nMolekulargenetik                       5.2                 Epigenetik                                    VO        1\n                                       5.3                 Datenanalyse                                  SU        3  Modul F               Sequenzanalyse\n                                       5.4                 Experimentelle Ansätze des NGS                VU        3  Modul C               Methoden der Mediz\nModul 6 ‐ Genetische Erkrankungen:     6.1                 Genetik in der Kinderheilkunde                VO        1  Modul B               Angewandte Humang\nVom Labor zur Klinik                   6.2                 Genetik in der Gynäkologie/Pränataldiagnostik VO        1\n                                       6.3                 Neurogenetik                                  VO        1\n                                       6.4                 Ausgewählte Kapitel der klinischen Genetik    VO        2\nModul 7 ‐ Tumorgenetik                 7.1                 Einführung in die Tumorgenetik                VO        2  Modul C               Methoden der Mediz\n                                       7.2                 Spezielle Kapitel der Tumordiagnostik         VO        3\nModul 8 ‐ Wissenschaftliche Aspekte    8.1                 Ausgewählte Kapitel der Humangenetik          SE        4\nder medizinischen Genetik              8.2                 Zukunftsperspektiven                          SE        1  Modul E               Wissenschaftliches A\nModul 9 ‐ Bioinformatik                9.1                 Einführung in die Bioinformatik               VO        2  Modul F               Sequenzanalyse\n                                       9.2                 Angewandte Bioinformatik                      VU        3\nModul 10 ‐ Wissenschaftliches Arbeiten 10.1                Genetische Datenbanken                        UE        2\nund genetische Datenbanken             10.2                Genomdatenbanken                              SE        2\n                                       10.3                Literaturrecherche                            SU        1  Modul E               Wissenschaftliches A\nModul 11 ‐ Evidenzbasierte Medizin     11.1                Einführung in die Biostatistik                VU        2  Modul H               Evidenzbasierte Med\n                                       11.2                Journal Club                                  VU        3  Modul E               Wissenschaftliches A\nModul 12 ‐ Qualitätsmanagement         12.1                Einführung in die Qualitätsmanagementsysteme  VO        2  Modul D               Qualitätsmanagemen\n                                       12.2                Angewandtes Qualitätsmanagement               VU        3\nModul 13 ‐ Management und              13.1                Leitung eines humangenetischen Labors         LG        3  Modul J               Management eines H\nTeamfähigkeit                          13.2                Risikomanagement                              VU        1  Modul G               Risiken\n                                       13.3                Selbstmanagement und Teamfähigkeit            VU        1\nModul 14 ‐ Ethik und Recht             14.1                Gentechnikgesetz                              VO        2  Modul I               Ethik und Gesetzgebu\n                                       14.2                Ethik in der Humangenetik                     VU        2\n                                       14.3                Ethische Aspekte der genetischen Beratung     VO        1\n                                                           Masterarbeit                                           15                        Masterarbeit"
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                "id": 4529,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "1",
                "published": "2014-10-01T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Suppl. Vorstand UK für Unfallchirurgie; Vorstand der UK für Blutgruppenserologie und Tansfusionsmed.; Stv. UK für Kinder- und Jugendheilkunde; Leiterin KA für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie; Leitungsbestellung ULG; Widerruf Leitungsgestellung ULG; GO für das Komitee für Biologische Sicherheit; Richtlinie für die Antragsstellung und Gewährung von Freistellungen und Reisekostenzuschüssen; Übersicht aktiver ULG`s, Einsetzung von Habilitationskommissionen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4529&pDocNr=275651&pOrgNr=1"
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            "index": 25,
            "text": "- 26 -\n      Lernbereitschaft\n      Tauglichkeit für ärztliche Tätigkeiten unter Überdruckbedingungen\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 3.152,29 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Otto Dapunt, Leiter der Klinischen Abteilung für Herzchirurgie,\ngerne zur Verfügung. Kontakt: otto.dapunt@medunigraz.at, Tel.: +43/385-80677.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W2 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 22. Oktober 2014                                                                   www.medunigraz.at/stellen\n                                                            UniversitätsassistentIn\n                                                            Verwendungsgruppe B1\n                                  an der Universitätsklinik für Strahlentherapie - Radioonkologie\n                                                                befristet auf 6 Jahre\nKernaufgaben:\n Eigenverantwortliche Betreuung und Behandlung von ambulanten und stationären PatientInnen\n      die einer Radiotherapie oder Radio-Chemotherapie unterzogen werden\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin\n      und im Rahmen von Doktorats Studien\n Durchführung von klinischen Studien und Projekten\n Unterstützung bei administrativen Aufgaben und Mitwirkung bei der strategischen\n      Weiterentwicklung der Klinik\n Fachliche und organisatorische Unterstützung, inklusive Etablierung von internationalen\n      Qualitätsstandards\n Weiterführung und Ausbau der Forschungstätigkeit im Bereich der ablativen Radiotherapie\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Abgeschlossene Fachärztinnen-/Facharztausbildung für Strahlentherapie-Radioonkologie\n Erfahrung in der Durchführung von Klinischen Studien und wissenschaftlichen Projekten\n Erfahrung in der Einwerbung von Drittmittel von Vorteil\n Nachweis wissenschaftlicher Tätigkeit (Publikationen, Vortragstätigkeiten, Forschungskooperationen,\n      wissenschaftlicher Auslandsaufenthalt)\n Erfahrung in Allgemeiner Radiologie, im speziellen in der neuroradiologischen Bildgebung von Vorteil\n Erfahrung in der Anwendung von innovativen Verfahren in der experimentellen und angewandten\n      konservativen und ablativen Radioonkologie von Vorteil\n Nachweisliche Mitwirkung in der universitären Lehre\n Spezifische EDV-Kenntnisse z.B. MEDOCS, SPSS-Kenntnisse etc.\n Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift\n Praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Qualitätsmanagement im Krankenhaus\nPersönliche Anforderungen:\n Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit\n Kommunikative und soziale Kompetenz\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 4.019,79 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                     MTBl. vom 01.10.2014, StJ 2014/15, 1. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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                "academic_year": "2009/10",
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                "published": "2009-11-13T00:00:00+01:00",
                "teaser": "2. SONDERNUMMER",
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                           DER\n                     MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                             http://www.medunigraz.at/services/mitteilungsblatt.html\n                                                   2. SONDERNUMMER\n Studienjahr 2009/2010                            Ausgegeben am 13.11.2009                                                5. Stück\n30.  Ergebnis der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren in den Senat\n     der Medizinischen Universität Graz gemäß UG 2002 idgF\n31.  Ergebnis der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie\n     wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG 2002 idgF\n32.  Ergebnis der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen\n     Universität Graz gemäß UG 2002 idgF\n30.\nErgebnis der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und\nUniversitätsprofessoren in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG 2002 idgF\nDie Vorsitzende der Wahlkommission, Frau Univ.-Prof.in Dipl.-Ing.in Dr.in Andrea BERGHOLD, gibt bekannt,\ndass in der am 12. November 2009 durchgeführten Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der\nUniversitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren in den Senat der Medizinischen Universität Graz\ngemäß UG 2002 idgF folgende Personen gewählt wurden:\nHauptmitglieder:                                                      Hauptmitglieder:\nUniv.-Prof. Dr. Anton Sadjak                                       Univ.-Prof. Dr. Franz Fazekas\nUniv.-Prof. Dr. Ernst Pilger                                       Univ.-Prof. DI. Dr. Andrea Berghold\nUniv.-Prof. Dr. Walther Wegscheider                                Univ.-Prof. Dr. Winfried Graninger\nUniv.-Prof. Dr. Berthold Huppertz                                  Univ.-Prof. Dr. Reingard Aigner\nUniv.-Prof. Dr. Gerald Höfler                                      Univ.-Prof. Dr. Andreas Wedrich\nErsatzmitglieder:                                                  Ersatzmitglieder:\nUniv.-Prof. Dr. Werner Linkesch                                    Univ.-Prof. Dr. Akos Heinemann\nUniv.-Prof. Dr. Freyja Smolle-Jüttner                              Univ.-Prof. Dr. Karin Kapp\nUniv.-Prof. Dr. Michael Speicher                                   Univ.-Prof. Dr. Maximilian Zach\nUniv.-Prof. Dr. Franz Ebner                                        Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Freidl\nUniv.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Graier                               Univ.-Prof. Dr. Ute Schäfer\nUniv.-Prof. Dr. Werner Aberer                                      Univ.-Prof. Dr. Peter Wolf\nUniv.-Prof. Dr. Friedrich Anderhuber                               Univ.-Prof. Dr. Andrea Olschewski\nUniv.-Prof. Mag. Dr. Eckhard Beubler                               Univ.-Prof. Dr. Gerhard Friedrich\nUniv.-Prof. Dr. Tina Cohnert                                       Univ.-Prof. Dr. Helmut Hinghofer-Szalkay\nUniv.-Prof. Mag. Dr. Peter Holzer                                  Univ.-Prof. Dr. Reinhard Windhager\nUniv.-Prof. Dr. Michael Höllwarth                                  Univ.-Prof. Dr. Uwe Lang\nUniv.-Prof. Dr. Guenther Juergens                                  Univ.-Prof. Dr. Karl Pummer\nUniv.-Prof. Dr. Hans Kärcher                                       Univ.-Prof. Dr. Reinhold Schmidt\nUniv.-Prof. Dr. Gerhard Lanzer                                     Univ.-Prof. Dr. Eugen Muntean\nUniv.-Prof. Dr. Eduard Leinzinger                                  Univ.-Prof. Dr. Christa Lohrmann\nUniv.-Prof. Dr. Wolfgang Linhart\nUniv.-Prof. Dr. Dr. Egon Marth\nUniv.-Prof. Dr. Helfried Metzler\nUniv.-Prof. Dr. Hans Mischinger\nUniv.-Prof. Dr. Wilhelm Müller\n__________________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 18. November 2009\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@medunigraz.at"
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            "bulletin": {
                "id": 1304,
                "academic_year": "2008/09",
                "issue": "12",
                "published": "2009-03-04T00:00:00+01:00",
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            "index": 1,
            "text": "-2-\n70.\nForschungseinheit: Errichtung von Forschungseinheiten und Bestellung der Leitungen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass gemäß der Richtlinie über die Errichtung\nvon Forschungseinheiten, veröffentlicht im 25. Stück des Mitteilungsblattes der Medizinischen Universität\nGraz im Studienjahr 2004/05 vom 03.08.2005, RN 103, folgende Forschungseinheiten vom Rektorat\neingerichtet wurden:\n                                       Forschungseinheit „Nitric Oxide Stress Study Group“\n                                              Leiter: Herr Mag. Dr. Hans-Jürgen GRUBER\n                            Klinisches Institut für Medizinische und Chemische Labordiagnostik\n                                                         mit Wirkung ab 01.02.2009\n                             Forschungseinheit: „Molekulare und angewandte Radioonkologie“\n                                             Leiterin: Frau PD Dr. Tanja LANGSENLEHNER\n                                      Universitätsklinik für Strahlentherapie Radioonkologie\n                                                         mit Wirkung ab 01.03.2009\n                                                        Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n                                                                        Rektor\n71.\nRichtlinien des Rektorats: Richtlinie über die Einrichtung bzw. Weiterführung eines PhD-Programms an\nder Medizinischen Universität Graz (MUG)\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner Sitzung am\n09.02.2009 gemäß § 22 Abs 1 UG 2002 idgF folgende Richtlinie beschlossen hat:\n                                                                 Richtlinie über die\n                                      Einrichtung bzw. Weiterführung eines PhD-Programms\n                                             an der Medizinischen Universität Graz (MUG)\n§ 1 Einreichung\n(1) Die Einreichung eines Antrages auf Einrichtung eines PhD-Programms ist auf einen im Abstand von\nmaximal 4 Jahren erfolgenden Call des Rektorats hin möglich.\n(2) Die Einreichung hat gemäß § 4 Abs. 6 des Curriculums für das PhD-Studium idgF durch ein\nProponentInnenkomitee innerhalb der vom Rektorat vorgeschriebenen Frist bei der Dekanin/dem Dekan\nfür Doktoratsstudien termingerecht zu erfolgen, welche/r das weitere Begutachtungsverfahren einleitet\nund durchführt.\n(3) Mit der Einreichung sind vergleichbare Unterlagen im Sinne der Einreichung eines Antrages für ein\nDoktoratskolleg beim FWF beizubringen.\n§ 2 Formale Prüfung\n(1) Die wissenschaftlichen Inhalte des Programms werden durch eine beratende interne Kommission,\nwelche aus der Vizerektorin/dem Vizerektor für Forschung sowie den jeweiligen FachreferentInnen der\nMUG beim FWF besteht, formal geprüft.\n(2) Kriterien dieser Formalprüfung sind gemäß § 4 Abs. 6 des Curriculums für das PhD-Studium idgF:\n      a. Wissenschaftliche Qualität des Antrages\n      b. Zusammenhang mit der Strategie der MUG\n      c. Zukunftspotential des Programms\n      d. Internationale und nationale Vernetzung\n      e. Bedarf für die Entwicklung der Universität\n      f. Vorhandenes Potential an Personen, Ressourcen und Resultaten\n      g. Erreichung einer kritischen Größe für eine kontinuierliche Arbeit\n      h. Vorliegen der Voraussetzungen für die Betreuung und Einbindung der PhD- Studierenden in eine\n            produktive Arbeitsgruppe\n      i. Vorhandensein von begutachteten und geförderten (Dissertations-) Projekten\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 04.03.2009, StJ 2008/09, 12. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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        {
            "bulletin": {
                "id": 35,
                "academic_year": "2003/04",
                "issue": "23",
                "published": "2004-02-18T00:00:00+01:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=35&pDocNr=4712&pOrgNr=1"
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            "index": 1,
            "text": "-2-\n(2)   Mit der Vollmacht kann – muss aber nicht – der Auftrag ergehen, eine Angelegenheit selbstver-\n      antwortlich für die MUG einfach oder dauerhaft zu erledigen (im Folgenden: ein „Auftrag“).\n(3)   Diese Richtlinie regelt nicht Vollmachten gemäß § 27(2) UG.\n                                      § 3 Erteilung einer Vollmacht\n(1) Vollmachten können (a) ohne Antrag auf Anordnung der Rektorin/des Rektors oder (b) aufgrund\n      eines begründeten Antrages einer Vizerektorin/eines Vizerektors oder der Kanzlerin/des Kanz-\n      lers oder der Leiterin/des Leiters einer Organisationseinheit nach freiem Ermessen von der Rek-\n      torin/vom Rektors ausgestellt werden.\n(2) Anträge auf Erteilungen von Vollmachten nach § 28 UG sind im Dienstweg vorzulegen. Der vorzu-\n      legende begründete Antrag hat insbesondere die Geschäftsfelder der beantragten Vollmacht zu\n      bezeichnen und zu begründen.\n(3) Es ist von der Rektorin/vom Rektor eine Urkunde zu erstellen, die dem Bevollmächtigten ausge-\n      folgt wird. Diese Urkunde regelt den Umfang der Vertretungsmacht gemäß § 4 dieser Richtli-\n      nien.\n(4) Die Vollmacht ist unverzüglich im Mitteilungsblatt der MUG zu veröffentlichen. Sie ist weiters auf\n      der Internet-Website der MUG so lange zur Verfügung zu stellen, bis sie nach § 6 dieser Richtli-\n      nien endet.\n(5) Die Rektorin/der Rektor hat jederzeit alle Vollmachten evident zu halten. Er kann damit eine Sub-\n      Einheit betrauen.\n                                   § 4 Umfang der Vertretungsmacht\n(1)   Es obliegt der Rektorin/dem Rektor, den Umfang der Vollmacht nach § 28 UG im Einzelfall nach\n      Zweckmäßigkeit festzulegen. Dabei sind folgende Punkte jedenfalls festzulegen:\n           • Umfang der Vollmacht;\n           • Zeitliche oder sonstige Beschränkungen der Vollmacht;\n           • Festlegung, ob der Bevollmächtigte alleine für die MUG zeichnen darf oder nur gemein-\n               sam mit einem anderen Bevollmächtigten; im letzteren Falle auch mit wem.\n(2)   Soweit die Vollmacht nicht auch explizit einen spezifischen Auftrag enthält, hat sich der Bevoll-\n      mächtigte an die internen Freigabemechanismen und –prozesse zu halten. In jedem Fall hat\n      sich der Bevollmächtigte an die gesetzlichen und universitätsinternen Verfahrensvorschriften,\n      insbesondere Ausschreibungspflichten, zu halten.\n(3)   Die Rektorin/der Rektor hat bei der Erteilung der Vollmacht soweit als möglich und/oder zweck-\n      mäßig das Vieraugenprinzip einzuführen; dies vor allem dann, wenn der Umfang einer Voll-\n      macht zur Verpflichtung der MUG gegenüber Dritten sehr weit ist.\n(4)   Es dürfen keineswegs Vollmachten ausgestellt werden für Rechtsgeschäfte, die der MUG ins-\n      gesamt verboten sind.\n(5)   Soweit mit der Vollmacht ein Auftrag einhergeht, kann die Rektorin/der Rektor der Bevollmäch-\n      tigten/dem Bevollmächtigten eine Berichtspflicht über die Erledigung von Aufgaben des Auftra-\n      ges auferlegen. Das gilt besonders für die Abwicklung von Einzelvorhaben (Projekte)."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 21,
                "academic_year": "2003/04",
                "issue": "9",
                "published": "2003-11-24T00:00:00+01:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=21&pDocNr=4684&pOrgNr=1"
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            "index": 1,
            "text": "-2-\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Kinderchirur-\ngie voraussichtlich zu besetzen ab 07. Jänner 2004.\nAufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Einschlägige Erfahrungen auf dem Gebiet der Kinderchi-\nrurgie und/oder Kinderurologie, Erfahrungen auf dem Gebiet der lapraskopischen Chirurgie, Nachweis\nwissenschaftlicher Tätigkeit, Fremdsprachen- und EDV-Kenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 15. Dezember 2003 (Kennzahl: 23/7/99)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Kinder- und\nJugendheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab 02. Jänner 2004.\nAufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Erfahrung in Pädiatrie, einschlägige wissenschaftliche\nMitarbeit und Erfahrung in der Lehre, Gegenfächer.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 15. Dezember 2003 (Kennzahl: 23/16/99)\n1 Stelle einer Assistentin oder eines Assistenten befristet für die Dauer von 6 Jahren an der Universi-\ntätsklinik für Medizinische Psychologie und Psychotherapie voraussichtlich zu besetzen ab\n02. Februar 2004.\nAufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin. Fachärztin/Facharzt für Psy-\nchiatrie bzw. Äquivalent für den Deutschen Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychothera-\npie.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Ausbildung in Psychotherapie (ÖAK-Diplom für psycho-\ntherapeutische Medizin oder Anerkennung nach dem Psychotherapiegesetz), Erfahrung in Forschung\nund Lehre.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 15. Dezember 2003 (Kennzahl: 23/11/99)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Universi-\ntätsklinik für Neurologie voraussichtlich zu besetzen ab 07. Jänner 2004.\nAufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Einschlägige Vorerfahrung in der Lehre, einschlägige\nwissenschaftl. Vorerfahrungen, praktische Kenntnisse in der Neurologie, EDV- und Fremdsprachen-\nkenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 15. Dezember 2003 (Kennzahl: 23/8/99)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Universi-\ntätsklinik für Psychiatrie voraussichtlich zu besetzen ab 02. Februar 2004.\nAufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Psychotherapeutische Qualifikation bzw. Vorkenntnisse,\nabgeleistete Gegenfächer (Interne und Neurologie). Praktische und wissenschaftliche Vorerfahrungen\nim Bereich der Psychiatrie.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 15. Dezember 2003 (Kennzahl: 23/10/99)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Universi-\ntätsklinik für Radiologie voraussichtlich zu besetzen ab 07. Jänner 2004.\nAufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Absolvierte Gegenfächer, Vorerfahrung in der Lehre;\n(einschlägige) wissenschaftliche Vorerfahrung; Fremdsprachenkenntnisse (insb. Englisch), über\nGrundkenntnisse hinausgehende PC-Kenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 15. Dezember 2003 (Kennzahl: 23/4/99)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Strahlenthe-\nrapie-Radioonkologie voraussichtlich zu besetzen ab 07. Jänner 2004.\nAufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8552,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "12",
                "published": "2020-11-25T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinie des Rektorates - Richtlinie des Rektorats „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Studienrechtliche Bestimmungen – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Besetzung von Professuren nach § 99a UG; Senat: Satzung: Satzungsteil – HAUPTSTÜCK B – Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senates – Änderung; Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat; Senat: Änderung der Nominierungen in den Senat; Senat: Ergebnis der Wahl der Stellvertreterin des Schriftführers in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8552&pDocNr=1083357&pOrgNr=1"
            },
            "index": 9,
            "text": "10\n4.4 Spezielle Empfehlungen für Publikationen aus dem klinischen Bereich\nIm klinischen Bereich ist zu berücksichtigen, dass Publikationen häufig auf Behandlungsergebnissen\nberuhen, die (auch) andere Personen als die Autor*innen hervorgebracht haben. Vor der\nVeröffentlichung solcher Beiträge sollten folgende Empfehlungen beachtet werden:\n     Autor*innen sind angehalten, transparent zu agieren und die an der betreffenden\n        Patient*innenbehandlung beteiligten Personen rechtzeitig zu informieren, dass eine\n        Publikation geplant ist. Auf dieser Basis soll im Kreis der beteiligten Personen und unter\n        Beachtung der o. a. Kriterien die Berechtigung zur Übernahme einer Autor*innenschaft\n        besprochen und festgelegt werden. Die jeweiligen Leiter*innen der Organisationseinheiten\n        sollten das kollegiale Umfeld für solche Diskussionen schaffen sowie im Bedarfsfall im Sinne\n        einer Supervision agieren.\n     Wenn ein*e Arzt*Ärztin die routinemäßige Behandlung durchgeführt und dabei zusätzliche\n        wesentliche forschungsrelevante Aktivitäten unternommen hat, die über die erforderlichen\n        Schritte in der ärztlichen Behandlung hinausgingen (z. B. Fotografieren einer Besonderheit\n        oder Durchführung einer Operation, die etwas Publikationsrelevantes zu Tage gebracht\n        hat), dann sollte mit dieser Person die geplante Publikation und deren Beitrag besprochen\n        werden.\n     Ebenso sollten Expert*innen, die häufig spezialisierte Tätigkeiten ausüben und die daraus\n        gewonnene Expertise im Sinne der oben angeführten Autor*innenschaftskriterien in eine\n        Publikation einbringen, gegebenenfalls als Autor*innen, in den Acknowledgements oder\n        durch Zitation in der Publikation berücksichtigt werden.\n5. (Peer) Reviewing, Evaluierung und Begutachtung sowie ähnliche\n     Aktivitäten\nForscher*innen, die als Gutachter*innen an Peer-Review-Verfahren für Fachzeitschriften,\nFörderinstitutionen oder anderen Institutionen teilnehmen, sind verpflichtet, Beziehungen\noffenzulegen, die als Quellen eines potenziellen Interessenskonflikts betrachtet werden könnten.\nForscher*innen, die als Gutachter*innen an Peer-Review-Verfahren teilnehmen, dürfen Ideen und\nWissen aus dem von ihnen zu begutachtenden Material nicht für sich selbst verwenden oder an\nandere weitergeben. Sie müssen die Rechte der Autor*innen respektieren, indem sie das\nbetreffende Werk nicht in der Öffentlichkeit besprechen oder sich deren Ideen aneignen, bevor das\nbetreffende Manuskript veröffentlicht wurde und das Gutachten zeitgerecht und ohne vorsätzliche\nzeitliche Verzögerung erstellen. Auch im Falle von negativen Beurteilungen des Inhalts von\nPublikationen, Projektanträgen oder anderen zu begutachtenden Unterlagen ist die Kritik in\nsachlicher und respektvoller Weise zu formulieren.\nVor der Annahme von Gutachter*innentätigkeiten oder anderen Funktionen in der Scientific\nCommunity sollten Forscher*innen die Qualität und Seriosität der Auftrag gebenden Institution\nüberprüfen, um nicht durch ihre Tätigkeit sogenannte predatory journals oder nur vorgeblich\nwissenschaftliche Veranstaltungen zu unterstützen.\nMitteilungsblatt vom 25.11.2020, StJ 2020/21, 12. Stk. RN 31                        Seite 8 von 14"
        },
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            "bulletin": {
                "id": 5029,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "27",
                "published": "2015-07-15T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Bestimmungen des Universitätsrates für die Wahl der Rektorin/des Rektors und der VizerektorInnen; Ethikkommission - Ausscheiden und Nachrückung; Satzung-Änderung; Personalnachrichten; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5029&pDocNr=377162&pOrgNr=1"
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            "index": 8,
            "text": "Herrn Priv.-Doz. Dr. Zoltän BÄLINT, Ludwig Boltzmann Institute for Lung Vascular Research, „Biophysik und\nMedizinische Physik”, am 09.04.2015\n\nHerrn Priv.-Doz. Dr. Klaus PFURTSCHELLER, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, „Kinder-\nund Jugendheilkunde”, am 20.04.2015\n\nFrau Priv.-Doz.\" Dr.\" Ingeborg STELZER, Klinisches Institut für Medizinische und Chemische Labordiagnostik,\n„Medizinische und Chemische Labordiagnostik\", am 21.04.2015\n\nFrau Priv.-Doz.\" MMag. Dr.\" Johanna MUCKENHUBER, Institut für Soziologie, Karl-Franzens-Universität\nGraz, „Sozialmedizin“, am 22.04.2015\n\nFrau Ass.-Prof.'\" Priv.-Doz.\" Dr.\" Sabine H.M. ZITTA, Universitätsklinik für Innere Medizin, „Innere Medizin“,\nam 22.04.2015\n\nHerrn Priv.-Doz. Dr. Alfred Peter MUCHITSCH, Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde,\n„Zahn- Mund- und Kieferheilkunde unter bes. Berücksichtigung der Kieferorthopädie\", am 05.05.2015\n\nFrau Ass.-Prof.\" Priv.-Doz.\" Dr. Julia MADER, Universitätsklinik für Innere Medizin, „Innere Medizin“,\n12.05.2015\n\nHerrn Univ.-Ass. Priv.-Doz. Dr. Bert NAGEL, Universitatsklinik ftir Kinder- und Jugendheilkunde, ,,Kinder-\nund Jugendheilkunde”, am 18.05.2015\n\nFrau Priv.-Doz.\" Dr.\" Grazyna KWAPISZEWSKA-MARSH, Universitätsklinik für Anästhesiologie und Inten-\nsivmedizin, „Molekularpathologie“, am 03.06.2015\n\nHerrn Univ.-Ass. Priv.-Doz. Dr. Paul PUCHWEIN, Universitätsklinik für Unfallchirurgie, „Unfallchirurgie“, am\n10.06.2015\n\nHerrn Priv.-Doz. Dr. Dimitri SARLOS, Kantonsspital Aarau AG, CH, „Gynäkologie“, am 19.06.2015\n\nVerleihung des Berufstitels „Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor” an:\nHerrn Priv.-Doz. Dr. Peter KORNPRAT\n\nHerrn Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Willibald STRONEGGER\n\nAls Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor konnte gewonnen werden:\n\nHerr Univ.-Prof. Dr.med.univ. Gregor GORKIEWICZ wurde am 22.12.1971 in Graz (A) geboren. Nach der\nMatura 1990 am Bundesrealgymnasium in Weiz (A), studierte er Humanmedizin an der Medizinischen Fa-\nkultät der Karl-Franzens Universität Graz. Nach Abschluss des Studiums war er von 1999 bis 2004 am Insti-\ntut für Molekularbiologie, Biochemie und Mikrobiologie der Karl-Franzens Universität Graz (Prof. Rudolf\nZechner) in der Grundlagenforschung tätig und etablierte dort seine Arbeitsgruppe zur molekularen Patho-\ngenforschung. 2004 begann er seine Facharztausbildung, zuerst am Institut für Hygiene und medizinische\nMikrobiologie (Prof. Marth) und ab 2005 am Institut für Pathologie (Prof. Denk) der Medizinischen Universi-\ntät Graz. 2009 folgte ein Jahr Weiterbildung in Innerer Medizin an der Abteilung für Gastroenterologie und\nHepatologie (Prof. Krejs) der Medizinischen Universität Graz. Nach seiner Facharztanerkennung folgte 2014\ndie Habilitation im Bereich Pathologie.\n\nMit Wirkung vom 01.03.2015 wurde Gregor Gorkiewicz vom Rektor zum Uhniversitätsprofessor für das\nFachgebiet Mikrobiomforschung in der Humanmedizin berufen.\n\n \n\nMTBI. vom 15.07.2015, SU 2014/15, 27. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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                "id": 1344,
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            "text": "- 18 -\n                                                        Ziele und Qualifikationsprofil\n§ 1. Ziele und Qualifikationsprofil der Absolventinnen und Absolventen des Doktoratsstudiums der\nMedizinischen Wissenschaft\n(1) Das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft dient der Ausbildung der Fähigkeit, durch\nselbständige Forschung und Erreichen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Entwicklung der\nMedizinischen Wissenschaften beizutragen, und bezweckt somit die Heranbildung des wissenschaftlichen\nNachwuchses im Bereich der medizinischen Forschung.\n(2) Doktorandinnen/Doktoranden erlangen die Qualifikation des selbständigen wissenschaftlichen\nArbeitens auf einem Forschungsgebiet der medizinischen Wissenschaft. Durch eine umfassende wie auch\nvertiefende Ausbildung werden sie befähigt, aus aktuellen Fragestellungen der Medizin eigenständige\nForschungsprojekte zu formulieren, diese selbständig durchzuführen und durch die gewonnenen\nErkenntnisse den Wissenstand ihres Fachgebietes zu erweitern. Doktorandinnen/Doktoranden werden zur\nkritischen Analyse, Bewertung und Weiterentwicklung von gegenwärtigen wissenschaftlichen Thesen und\nneuen Konzepten in den medizinischen Wissenschaften befähigt. Absolventinnen/Absolventen sind\ndemnach Nachwuchskräfte der medizinischen Wissenschaft, die sowohl in universitären als auch\naußeruniversitären Tätigkeitsfeldern zur Entwicklung der Medizin beitragen können.\n                                                         Zulassungsvoraussetzungen\n§ 2. Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft\n(1) Die Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft setzt den Abschluss des\nDiplomstudiums der Humanmedizin oder der Zahnmedizin oder eines facheinschlägigen\nnaturwissenschaftlichen oder technischen Diplom-/Masterstudiums voraus.\n(2) Die Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft kann auch auf Grund des\nAbschlusses eines Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären\nBildungseinrichtung, das den in Abs. 1 genannten Diplom-/Masterstudien gleichwertig ist, erfolgen. Die\nGleichwertigkeit ist vom studienrechtlichen Organ im Rahmen des Zulassungsverfahrens festzustellen.\n                                                               Dauer des Studiums\n§ 3. Dauer des Doktoratsstudiums\nDas Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft besteht aus einem Studienabschnitt mit einer\nStudiendauer von 6 Semestern.\n                                                                    Organisation\n§ 4. Doctoral Schools\n(1) Das Doktoratsstudium der medizinischen Wissenschaft an der Medizinischen Universität Graz ist in\nDoctoral Schools organisiert. Doctoral Schools sind größere Fachgebiete, die nach Maßgabe des\nStudienplans für ein qualitativ hochwertiges Ausbildungsprogramm verantwortlich sind. Dazu zählt\ninsbesondere die inhaltliche Gestaltung der Lehrveranstaltungen. Dabei ist jedes Institut/jede Klinik einer\nDoctoral School zugeordnet.\n(2) Jede Doctoral School umfasst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zugeordneten\nInstitute/Kliniken mit Lehrbefugnis, die Dissertationen betreuen und/oder einen wichtigen Beitrag für das\nAusbildungsprogramm leisten, sowie die zugeordneten Doktorandinnen und Doktoranden. Aus fachlichen\nGründen kann eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter auf Antrag von der Dekanin/vom Dekan einer anderen\nDoctoral School, als jener, der das Institut/die Klinik angehört, zugeordnet werden.\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 01.04.2009, StJ 2008/09, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "index": 32,
            "text": "- 33 -\nAus dem Bereich Standard 3 werden maximal 6 Punkte anerkannt.\nProjekte\nTeilnahme an einem EU-Projekt als lokale/r ProjektleiterIn (10 Punkte)\nLeitung eines FWF Projekts (10 Punkte)\nLeitung und Abschluss von Projekten und Förderungsagenturen und öffentlicher Hand zum\nBeispiel OeNB-Projekte, Zukunftsfonds, Fonds gesundes Österreich, ….. (5 Punkte)\nSchrödinger Stipendium, Max Kade Stiftung, oder gleichwertige reviewte\nAuslandsstipendien (10 Punkte)\nIm Bereich Projekte werden max.15 Punkte vergeben.\nFolgende Bedingungen müssen erfüllt werden:\n1) Mindestens 30 Punkte\n2) Zwei Originalarbeiten in einem Top-Journal (davon mindestens eine mit dem/der HabilitationswerberIn\nals ErstautorIn)\n3) 15 Punkte aus Publikationen als ErstautorIn/Zuerkennung eines facheinschlägigen Patents (5 Punkte) /\neine Monographie in einem renommierten Verlag (5 Punkte)\n4) 15 Kongressbeiträge, davon 7 international\nad B) Lehre und Fortbildung\nBasiserfordernis für eine Habilitation sind in diesem Bereich 30 Punkte.\nVerpflichtend ist die Teilnahme am Basismodul „Die Rolle des/der Lehrenden an der MUG“ oder einer\ngleichwertigen Fortbildung und am Basismodul Forschung.\nDie Ausbildung zum Master of Medical Education entspricht 30 Punkten.\n1.) Im Bereich Lehrtätigkeit werden mindestens 20 Punkte verlangt:\n      •     5 Punkte für Durchführung personenbezogener evaluierter Lehre in Umfang von 15 akademischen\n            Stunden (Lehrveranstaltungen zum Thema Gender Medicine und Gleichstellung bewirken einen\n            Multiplikator der akad. Stunde mit 1,5) –                                                                        max. 15 Punkte\n      •     2 Punkte für eine evaluierte und dokumentierte Zweitbetreuung einer Diplomarbeit oder\n            Masterarbeit (Gesundheits- und Pflegewissenschaft) -                                                             max. 4 Punkte\n      •     4 Punkte für eine evaluierte und dokumentierte Zweitbetreuung einer Dissertation -\n                                                                                                                             max. 8 Punkte\n      •     3 Punkte für die Abhaltung 15 akad. Stunden virtualisierte Lehre. (genehmigt durch die\n            Studienkommission) -                                                                                             max. 6 Punkte\n      •     2 Punkte für 15 akad. Stunden außeruniversitäre Lehre an Fachhochschulen -                                       max. 6 Punkte\n      •     Evaluierte Lernbehelfe (Richtlinie in Vorbereitung)\n2.) Im Bereich Fortbildung werden mindestens 10 Punkte verlangt:\n      •     2 Punkte für einen Vortrag oder ein Poster zum Thema „Hochschuldidaktik“                                         max. 6 Punkte\n      •     2 Punkte für die Teilnahme an der „Grazer Konferenz – Qualität der Lehre“\n            oder gleichwertige Veranstaltung                                                                                 max. 4 Punkte\n      •     2 Punkte für die Absolvierung des Basismoduls Forschung -                                                        max. 2 Punkte\n      •     1 Punkt für die Teilnahme an einem Aufbaumodul Forschung -                                                       max. 4 Punkte\n      •     2 Punkte für die Absolvierung des Basismoduls Didaktik -                                                         max. 2 Punkte\n      •     1 Punkt für die Teilnahme an einem eintägigen Aufbaumodul Didaktik -                                             max. 4 Punkte\nLinks\n      •     zur Fortbildungswebsite\n      •     zum LV-Evaluierungsbogen\n      •     zum Weiterbildungskonzept für Lehrende\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 01.04.2009, StJ 2008/09, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "index": 10,
            "text": "11\n3           Entwicklungsziele Lehre\n3.1         Strategische Zielrichtungen\n\u0001 Etablierung und Weiterentwicklung des neuen Curriculums/ Entwicklung und Einführung eines\n      Qualitätsmanagement-Systems für die Lehre.\n\u0001 Erweiterung des Studienangebots um Gesundheitswissenschaften (University of Health and Medical\n      Sciences).\n\u0001 Entwicklung und Etablierung neuer Lehrangebote (insb. Postgraduelle Ausbildung).\n\u0001 Aufbau und Weiterentwicklung von internationalen Kooperationen für Lehrende und Studierende.\n\u0001 Internes Wissen der Medizinischen Universität Graz transparent und verfügbar machen.\n\u0001 Einflussnahme auf gesetzliche Rahmenbedingungen im UG 2002.\nVgl. zu den Zielen: http://www.meduni-graz.at/leitbild/strategie_ziele.html\n3.2         IST-Stand und zukünftige Entwicklungen\nEntgegen einer weit verbreiteten Ansicht, Profilbildung von Universitäten sei nur durch Spitzenleistungen in\nder Forschung erreichbar, gibt es hervorragende internationale Beispiele von Universitäten, die ihre allgemein\nanerkannte Spitzenstellung besonderen Leistungen auf dem Gebiet von Studium und Lehre verdanken.\nDie Medizinische Universität Graz sieht in ihrem Leitbild - ganz in diesem Sinn - Exzellenz in Studium und\nLehre als gleichberechtigt neben Exzellenz in Forschung und Patientinnen- und Patientenbetreuung an.\n3.2.1       Undergraduate Studien\n3.2.1.1 Diplomstudium Humanmedizin\nIST-Stand:\nSeit Oktober 2002 wird ein neues Curriculum für Humanmedizin etabliert, das gegenüber dem traditionellen\nFächercurriculum „keinen Stein auf dem anderen lässt“. Derzeit (Studienjahr 2005/06) wird das vierte von\ninsgesamt sechs Studienjahren erstmals realisiert. Das Studium ist grundsätzlich modular und themenzentriert;\ndie klassische Sequenz der Disziplinen (Vorklinik, Zwischenklinik, Klinik) ist aufgelöst zugunsten eines\nhorizontal und vertikal integrierten Studiums, in dem bereits von Beginn an auch klinische Inhalte neben den\ntheoretischen Grundlagen angeboten werden. Ein Stationspraktikum und eine Hospitation im extramuralen\nBereich bereits im ersten Studienjahr vermitteln den Studierenden weit früher erste Erfahrungen im späteren\nTätigkeitsbereich, als dies im ehemaligen (traditionellen) Medizinstudium der Fall war. Für unsere Studierenden\nheißt das frühe Praxiserfahrung, Seminare und Kleingruppenunterricht. In den ersten fünf Studienjahren\nwerden 30 fünfwöchige Module absolviert, von denen fünf als so genannte Spezielle Studienmodule\nWahlpflichtfächer darstellen; das sechste Studienjahr ist überwiegend rein klinischer Lehre am Krankenbett und\nim extramuralen Bereich gewidmet.\nZukünftige Entwicklungen:\nIn den kommenden beiden Studienjahren 2006/07 und 2007/08 werden die beiden letzen Studienjahre des\nneuen Curriculums erstmals implementiert werden.\nEine ganz entscheidende Änderung der Situation beim Diplomstudium Humanmedizin entsteht durch das\njüngst ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Juli 2005, durch das die bisherige\nösterreichische Zulassungspraxis gegenüber nichtösterreichischen EU-Bürgerinnen und -bürgern als\nrechtswidrig erkannt wurde. Noch ist nicht ganz abzusehen, wie sich die derzeit etwas verworrene Situation\nletztlich einpendeln wird. Einige Prognosen scheinen aber dennoch möglich:\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
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                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "42",
                "published": "2020-07-29T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Satzung der Medizinischen Universität Graz",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8151&pDocNr=1036619&pOrgNr=1"
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            "index": 48,
            "text": "49\n§ 2.  Aufgaben\n      (1)    Aufgabe der Ethikkommission ist die Beurteilung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln und\n             Medizinprodukten, der Anwendung neuer medizinischer Methoden einschließlich Nicht-interven-\n             tioneller Studien und angewandter medizinischer Forschung am Menschen. Weiters zählt die Be-\n             urteilung der Durchführung von Pflegeforschungsprojekten, der Anwendung neuer Pflege- und\n             Behandlungskonzepte und neuer Pflege- und Behandlungsmethoden zu den Aufgaben der Ethik-\n             kommission. Die Ethikkommission beurteilt die ihr vorgelegten Projekte unter Beachtung der\n             Grundsätze, die in der Deklaration von Helsinki niedergelegt sind, der ICH-GCP und unter Einhal-\n             tung der einschlägigen Regelungen des AMG, des MPG, der EN ISO 14155, des GTG, des DSG, des\n             KAG, des KAKuG, des KALG, sowie aller anderer in Betracht kommenden einschlägigen Rechtsvor-\n             schriften. Ihre Stellungnahmen ergehen in Beschlussform. Die Ethikkommission ist befugt, ihren\n             Beschlüssen aufschiebende oder auflösende Bedingungen sowie Auflagen und Empfehlungen bei-\n             zusetzen oder sie zu befristen.\n      (2)    Die Ethikkommission kann weiters zu in ihrem Wirkungsbereich auftretenden medizinisch-ethi-\n             schen Fragen Stellung nehmen.\n§ 3.  Unabhängigkeit\nDie Ethikkommission ist in der inhaltlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und weisungsfrei.\n§ 4.  Ehrenamtlichkeit der Mitglieder\nDie Mitgliedschaft in der Ethikkommission ist ehrenamtlich.\n§ 5.  Bearbeitungsbeitrag\nDie Rektorin/Der Rektor ist berechtigt, für die Beurteilung von klinischen Prüfungen nach Anhörung der Ethik-\nkommission einen angemessenen Bearbeitungsbeitrag festzusetzen.\n§ 6.  Zusammensetzung und Bestellung der Mitglieder\nDie Zusammensetzung und Bestellung der Mitglieder der Ethikkommission der Medizinischen Universität Graz\nrichten sich nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Ethikkommission der Medizinischen Universi-\ntät Graz soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt ist.\n§ 7.  Geschäftsordnung\nDie Vorsitzende/Der Vorsitzende hat für die Ethikkommission eine Geschäftsordnung zu erstellen, die nach Be-\nschluss in der Ethikkommission dem Universitätsrat und den Rechtsträgern der Krankenanstalten, für die die\nEthikkommission für zuständig erklärt wurde im Wege der Rektorin oder des Rektors zur Kenntnis zu bringen\nund zu veröffentlichen ist.\n§ 8.  Geschäftsstelle\n      (1)    Der Ethikkommission steht eine zur Erfüllung dieser Aufgaben personell und sachlich geeignete\n             Geschäftsstelle zur Verfügung. Die Geschäftsstelle unterstützt die Ethikkommission nach Maßga-\n             be ihrer personellen, räumlichen und sachlichen Ausstattung.\n      (2)    Die Geschäftsstelle ist an Arbeitstagen besetzt und öffentlich zugänglich. Die Kernöffnungszeiten\n             der Geschäftsstelle sind zu veröffentlichen.\n§ 9.  Inkrafttreten\nDie Bestimmungen der §§ 1-8 betreffend Einrichtung und Zusammensetzung der Ethikkommission sind im\nMitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz zu verlautbaren und treten mit Veröffentlichung des\nMitteilungsblattes in Kraft. Gleichzeitig tritt der Satzungsteil „Ethikkommission“, MTBl, 18. Stk, RN 105 vom\n24.03.2010, außer Kraft.\n                                                              Satzung Medizinische Universität Graz | Stand: MTBl. vom 29.07.2020 | 47"
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                "id": 8793,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "25",
                "published": "2021-03-03T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Vorstand*Vorständin einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen wissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zur stellvertretenden supplierenden Vorständin einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen wissen-schaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Leiter*in einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen \r\nwissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden supplierenden Leiter*in einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen \r\nwissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Vorstand*Vorständin einer wissenschaftlichen nichtklinischen \r\nOrganisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Vorstand*Vorständin einer wissenschaftlichen nichtklinischen \r\nOrganisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Lehrstuhlinhaber*in; Leitungen: Bestellung zur stellvertretenden supplierenden Lehrstuhlinhaberin; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Leiter*in eines Diagnostik- & Forschungsinstituts; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden supplierenden Leiter eines Diagnostik- & Forschungsinstituts; Leitungen: Bestellung zum Leiter des Diagnostischen Bereichs des Diagnostik- und Forschungsinstituts für Pathologie; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Diagnostischen Bereichs des Diagnostik- und Forschungsinstituts für Pathologie; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professur",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8793&pDocNr=1115046&pOrgNr=1"
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            "index": 18,
            "text": "19\n                        Universitäre*r Fachärztin*Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde\n                                                    Kennung KA-NEONA-2021-000997\n                                       Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n                                                  Klinische Abteilung für Neonatologie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 6 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Klinische Versorgung und Betreuung von ambulanten und stationären Patient*innen\n       Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendheilkunde,\n            speziell der Neonatologie\n       Mitwirkung bei Forschungsprojekten und Klinischen Studien Universitäre\n            Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums\n            Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\n       Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n       Befugnis zu selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als\n            Fachärztin*Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde\n       Erfahrung und Qualifikation in Forschung (Publikationen, Vortragstätigkeiten,\n            nationale und internationale Forschungskooperationen, erfolgreiche\n            Drittmitteleinwerbung, wissenschaftliche Tätigkeit im Ausland etc.)\n       Sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Abgeschlossenes Doktoratsstudium (Abschluss: Dr.scient.med.)\n       Interesse an der eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifikation\n            (internes Karriereprogramm zur*zum Research Professor, Habilitation)\n       Erfahrung in universitärer Lehre und Betreuung von Studierenden\n       Vertiefte klinische und wissenschaftliche Kenntnisse im Bereich der\n            Kinder- und Jugendheilkunde, speziell auf dem Gebiet der Neonatologie\n       Sozialkompetenz\n       Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n       Hohe Belastbarkeit und Teamorientierung\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung/inkl.\nÄrztezulage) von EUR 4.556,08 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf\nBasis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen\nbzw. zuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nDie Med Uni Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen\nausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für\nwissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig\naufgenommen.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser OnlinePortal https://www.medunigraz.at/human-resources/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist\nendet am 25. März 2021.\n                                                                                                 MTBl. vom 03.03.2021, StJ 2020/21, 25. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "bulletin": {
                "id": 9054,
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                "issue": "39",
                "published": "2021-06-09T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern; Entwicklungsplan 2019-2024 - Änderung; Entwicklungsplan 2022-2027 – Änderung; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=9054&pDocNr=1144531&pOrgNr=1"
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            "text": "8\n                        Universitäre*r Fachärztin*Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde\n                                                       Kennung UK-KJ-2021-001140\n                                       Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n                                            Klinische Abteilung für allgemeine Pädiatrie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 6 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Klinische Versorgung und Betreuung von ambulanten und stationären Patient*innen\n       Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendheilkunde\n       Mitwirkung bei Forschungsprojekten und Klinischen Studien\n       Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums\n            Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\n       Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n       Befugnis zu selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin*Facharzt\n            für Kinder- und Jugendheilkunde\n       Erfahrung und Qualifikation in Forschung (Publikationen, Vortragstätigkeiten, nationale\n            und internationale Forschungskooperationen, erfolgreiche Drittmitteleinwerbung,\n            wissenschaftliche Tätigkeit im Ausland etc.)\n       Sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Abgeschlossenes Doktoratsstudium (Abschluss: Dr.scient.med.)\n       Interesse an der eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifikation\n            (internes Karriereprogramm zur*zum Research Professor, Habilitation)\n       Erfahrung in universitärer Lehre und Betreuung von Studierenden\n       Vertiefte klinische und wissenschaftliche Kenntnisse im Bereich der Kinder- und\n            Jugendheilkunde, speziell auf dem Gebiet der Pädiatrischen Gastroenterologie,\n            Hepatologie und Ernährung\n       Sozialkompetenz\n       Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n       Hohe Belastbarkeit und Teamorientierung\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Bruttomindestgehalt (Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 4.556,08 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nDie Med Uni Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen\nausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für\nwissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig\naufgenommen.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n01. Juli 2021.\n                                                                                                 MTBl. vom 09.06.2021, StJ 2020/21, 39. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktion sträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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                "teaser": "Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Stabsstelle im  nichtwissenschaftlichen Bereich; Gentechnische Anlagen der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
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            "text": "-7-\n                                                      69. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Hellmut SAMONIGG, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des\nKollektivvertrages ausschreibt:\n69.1        Freie Stelle einer Universitätsprofessur für Strahlentherapie-Radioonkologie\nDie Medizinische Universität Graz ist eine junge Organisation mit traditionsreichen Wurzeln, die sich an\nden Werten einer nachhaltigen und umfassenden Gesundheitsversorgung orientiert. Rund 2.100\nMitarbeiterInnen arbeiten in Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung. Folgende attraktive und\nanspruchsvolle Position wird besetzt:\n                                                          Universitätsprofessur für\n                                                    Strahlentherapie-Radioonkologie\n                                  an der Universitätsklinik für Strahlentherapie-Radioonkologie\nDie Universitätsklinik für Strahlentherapie-Radioonkologie erfüllt zentrale Aufgaben in Forschung,\nLehre und PatientInnenbetreuung in enger Kooperation mit sämtlichen Fachdisziplinen, welche\nonkologische sowie hämatoonkologische PatientInnen betreuen. Der Versorgungsauftrag der\nUniversitätsklinik umfasst ein breites Spektrum an Tumorentitäten. Das Einzugsgebiet umfasst die\ngesamte Steiermark mit ca. 1,2 Mio. EinwohnerInnen sowie Teile des Südburgenlands. Zudem\nbesteht eine dislozierte Einrichtung mit einem Linearbeschleuniger am Standort Leoben.\nEingebettet             im        LKH-Universitätsklinikum                   Graz        fungiert         die     Universitätsklinik           für\nStrahlentherapie-Radioonkologie als radioonkologisches Zentrum mit modernster technischer\nAusstattung.\nDie/Der für die Leitungsfunktion der Universitätsklinik für Strahlentherapie-Radioonkologie\nvorgesehene UniversitätsprofessorIn wird mit den folgenden zentralen Aufgaben betraut:\n Regionale, nationale und internationale Vertretung des Sonderfaches\n      Strahlentherapie-Radioonkologie in Forschung und Lehre\n Klinische eigenverantwortliche Tätigkeit mit Abdeckung des gesamten Spektrums der\n      Strahlentherapie-Radioonkologie inklusive Weiterentwicklung und Förderung intraoperativer\n      Bestrahlungstechniken (IORT/IOeRT)\n Etablierung und Aufbau einer radiobiologischen Forschung in Abstimmung\n      mit den verwandten Fachdisziplinen\n Mitarbeit an der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Comprehensive Cancer Centers Graz\n Mitwirkung an allen interdisziplinären Tumorboards inklusive des molekularen Tumorboards\n Interdisziplinäre Kooperation mit dem klinischen und\n      nicht-klinischen Bereich in Lehre und Forschung\n Weiterentwicklung von innovativen Kombinationstherapien sowie sämtlicher verfügbarer\n      moderner Planungs- und Bestrahlungstechniken\n Engagement im Bereich der universitären Lehre\n Sicherstellung der gezielten Nachwuchsförderung im ärztlichen Bereich\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische\n      Universitätsausbildung in Humanmedizin\n FachärztIn für Strahlentherapie-Radioonkologie\n Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Befähigung\n Führungs- und Managementerfahrung an einer klinischen/wissenschaftlichen Einrichtung\n Mehrjährige kontinuierliche wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der\n      Strahlentherapie-Radioonkologie\n Erfahrungen in Radiobiologie\n Umfassende klinische Expertise in allen modernen Tele- und Brachytherapietechniken\n Nachweis universitärer Lehrerfahrung im Fachgebiet Strahlentherapie-Radioonkologie\n Nachweis der Einbindung in die internationale Forschung sowie kontinuierlicher,\n      wissenschaftlicher Publikationstätigkeit\n                                                                                                     MTBl. vom 31.01.2018, StJ 2017/18, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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                "id": 3365,
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            "text": "- 49 -\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Walther Wegscheider, suppl. Leiter der Klinischen Abteilung für\nZahnerhaltung, gerne zur Verfügung. Kontakt: walther.wegscheider@medunigraz.at. Tel.: +43/316/385-\n12886 bzw. Barbara Ostermann: Tel.: +43/316/385-13989.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A236 ex 2010/11 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 08. August 2012                                                                      www.medunigraz.at/stellen\n                                                                Study Nurse (m/w)\n                                                           (Verwendungsgruppe IIIa)\n                                               an der Universitätsklinik für Innere Medizin\n                                    Klinische Abteilung für Gastroenterologie und Hepatologie\n                                         Teilzeit: 30 Wochenstunden, befristet auf 6 Monate\nZielsetzung der Stelle:\nStudy Nurses sind ExpertInnen, die im Umgang mit nationalen und internationalen Regularien und\nGepflogenheiten des klinischen Prüfungsalltages vertraut sind und dem Prüfarzt/der Prüfärztin in der\nfachgerechten und qualitativ hochwertigen Durchführung klinischer Studien zu Seite stehen.\nKernaufgaben:\n Betreuung der PatientInnen, die an diversen klinischen Studien teilnehmen mit\n      PatientInnenberatung und Case Management\n Unterstützung, Aufklärung und Hilfe bei Therapieplanung und Organisation von Therapien\n Koordination der Arbeitsabläufe bei geplanten Forschungsvorhaben zwischen Klinik,\n      pharmazeutischen Unternehmen und Auftragsforschungsinstitutionen\n Unterstützung der Kooperation zwischen den verschiedenen Fachabteilungen (Labor, Diagnostik etc.)\n Vorauswahl von PatientInnen, die in Forschungsprojekte einbezogen werden könnten\n Kontaktperson für die in Forschungsprojekte einbezogenen PatientInnen\n Plangemäße Verabreichung von Medikamenten – unter Supervision des jeweiligen Prüfarztes,\n      der jeweiligen Prüfärztin und Medikamentenlogistik (Bestellung, Lagerung, etc.)\n Gewinnung biologischer Proben (eigenständige Blutabnahme) und Messung von Vitalfunktionen\n Qualitätssicherung (z.B.: Überprüfung der PatientInnen/ProbandInnen-Einverständniserklärung,\n      Kontrolle der Prüfdokumentation), Arbeiten nach und Erstellen von SOPs\n Vorbereitung der Monitorvisiten\n Dokumentation und Archivierung von Studiendaten\nFachliche Anforderungen:\n Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege mit Zusatzausbildung\n Erfahrung in der Durchführung von Klinischen Studien wünschenswert\n Kenntnisse von Gesetzen und Richtlinien (ICH-GCP, AMG, MPG)\n Sehr gute EDV-Kenntnisse\n Gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n Organisatorische Fähigkeiten\n Hohes Maß an Durchsetzungsvermögen\n Flexibilität und Teamorientierung\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 2.227,97 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 18.07.2012, StJ 2011/12, 21.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "-4-\n\u0001     Fachärztin/Facharzt für Pathologie\n\u0001     Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten und Lehre\n\u0001     Interesse und wissenschaftliche Erfahrung in der Neuropathologie\nPersönliche Anforderungen:\n\u0001 Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n\u0001 Hohe Belastbarkeit und Teamorientierung\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Gerald Höfler, Vorstand des Institutes für Pathologie, gerne zur\nVerfügung. Kontakt: gerald.hoefler@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-83654.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D50 ex 2010/11 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n05. Jänner 2011.                                                                                              www.medunigraz.at/stellen\n55.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                                      ReferentIn\n                                                           (Verwendungsgruppe IIIa)\n                       in der Organisationseinheit für Studium und Lehre, Abteilung Weiterbildung,\n                                                                befristet auf 2 Jahre\nKernaufgaben:\n\u0001 Erstberatung interner und externer Veranstalter/-innen bezüglich Veranstaltungsabwicklung, Raum-\n    management, Finanzabwicklung, Sponsoring, Diplomfortbildungsprogramm, Veranstaltungsmarketing\n\u0001 Selbstständige Aufbereitung von Veranstaltungsmeldungen zur Genehmigung durch das Rektorat\n\u0001 Lösungsorientierte Zusammenarbeit und Prozessoptimierung mit anderen Abteilungen der Medizinische\n    Universität Graz (B-Fin, A-PA, A-RE, A-STO, A-FM, Stabsstelle Marketing, Raumbeauf-tragten)\n\u0001 Dateneingabe in DFP Datenbank, Zertifikatserstellung, Einpflegen von DFP Punkten in Datenbank, auf\n    Grund der TeilnehmerInnenlisten, Sammeln und Auswerten der DFP Evaluierungslisten\n\u0001 Beantragung internationaler Fortbildungspunkte bei europäischer Zentralstelle in Brüssel\n\u0001 Erstellung von Rechnungen aus SAP und Eingangskontrolle\n\u0001 Unterstützung der Veranstalter/-innen bei Sponsoring und Förderansuchen\n\u0001 Raumbegehungen mit Raumbeauftragten und Veranstaltern, Erstellung und laufende Aktualisierung\n    eines Raumkatalogs in Zusammenarbeit mit dem Facility Management\n\u0001 Mitarbeit am Aufbau des zentralen Veranstaltungsmanagements, Aufbau eines Wissenspools über\n    externe Locations, Catering-AnbieterInnen und weiterer PartnerInnen im Veranstaltungsmanagement\nFachliche Anforderungen:\n\u0001 Kaufmännische Ausbildung mit Matura (HAK-/HBLA-Abschluss)\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                       MTBl. vom 15.12.2010, StJ 2010/11, 8.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "- 14 -\n                                                        47. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des VBG\nausschreibt:\n47.1 Freie Stelle einer/eines § 99 UG - Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors (Stiftungs-\nprofessur) für Hämatologie mit besonderer Berücksichtigung der genetischen Prädisposition von\nSekundärleukämien\nDie Medizinische Universität Graz ist eine junge Organisation mit traditionsreichen Wurzeln, die sich an\nden Werten einer nachhaltigen und umfassenden Gesundheitsversorgung orientiert. Forschung, Lehre und\nPatientInnenbetreuung stehen im Einklang zum Wohle der Gesundheit der Menschen. Die Medizinische\nUniversität Graz beschäftigt rund 2.200 MitarbeiterInnen und verstärkt ihre Kompetenzen in folgendem\nBereich:\n § 99 UG - UniversitätsprofessorIn (Stiftungsprofessur) für Hämatologie mit besonderer Berücksichtigung\n                                      der genetischen Prädisposition von Sekundärleukämien\n                 an der Klinischen Abteilung für Hämatologie der Universitätsklinik für Innere Medizin\nKernaufgaben:\n¾ Weiterer Ausbau der Erforschung der genetischen Prädisposition, insbesondere im Zusammenhang\n      von Sekundärleukämien, mit dem Ziel der Prävention\n¾ Maßgebliches Engagement im Bereich der universitären Forschung und Lehre sowie Mitwirkung in der\n      postgradualen Ausbildung\n¾ Nachwuchsförderung von MedizinerInnen und NaturwissenschafterInnen\n¾ Vorgesehene fachliche, organisatorische und wirtschaftliche Leitung der entsprechenden Laboreinheit,\n      dem          Abteilungsleiter             nachgeordnet,             nach         anerkannten           Qualitätsmaßstäben            sowie\n      MitarbeiterInnenführung\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitätsausbildung in Humanmedizin\n¾ Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin, Zusatzfachärztin/ Zusatzfacharzt für Hämatologie und\n      Onkologie, sowie mindestens 15 Jahre (klinische) Erfahrung in diesem Fachgebiet\n¾ Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation\n¾ Nachgewiesene hochrangige Forschungs- und Publikationstätigkeit im einschlägigen Spezialgebiet\n¾ Auslandsaufenthalte inklusive wissenschaftlicher Tätigkeit\n¾ Internationale facheinschlägige Kooperationen\n¾ Qualifikationen im Bereich Good Clinical Practice erwünscht\n¾ Qualifizierte Lehrtätigkeit im Fach Innere Medizin bzw. Hämatologie\n¾ Mindestens 15 Jahre nationale und internationale Lehr- und Vortragstätigkeit\n¾ Mindestens 5 Jahre Führungserfahrung (Leitung oder Stellvertretung) an einer klinischen oder\n      wissenschaftlichen Einrichtung\n¾ Ausgezeichnete Kenntnisse im Bereich des modernen Qualitätsmanagements\n¾ Fortbildungen im Bereich der Führung und des Managements, der sozialen Kompetenz sowie des\n      Gendermainstreaming und Diversitymanagements von Vorteil\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Kooperationsbereitschaft und Offenheit\n¾ Strukturierte, analytische Arbeitsweise und Organisationsgeschick\n¾ Kommunikative und soziale Kompetenz sowie herausragendes Engagement\n¾ Hohe Führungs- und Gestaltungsmotivation\nSie werden als UniversitätsprofessorIn für Hämatologie mit besonderer Berücksichtigung der genetischen\nPrädisposition von Sekundärleukämien befristet auf 2 Jahre an der Medizinischen Universität Graz\neingestellt. Die Leitung einer klinischen Abteilung ist damit nicht verbunden.\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                       MTBl. vom 17.12.2008, StJ 2008/09, 7. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "- 33 -\n                                             145. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitätsgesetz\n2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n145.1 Freie Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors\nAn der Medizinischen Universität Graz ist zum ehest möglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines\n                                 Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors für\n                                                     „Pathologie“\nzu besetzen.\nDas Institut für Pathologie ist mit den Instituten für Gerichtliche Medizin und Anatomie Teil des Zentrums\nfür Theoretisch-Klinische Medizin I der Medizinischen Universität Graz. Das Institut verfügt über drei\nProfessoren-Planstellen, davon wird eine unbefristete Stelle zur Besetzung ausgeschrieben.\nBewerbungsvoraussetzungen:\n1. Fachärztin/Facharzt für Pathologie mit Erfahrung in diagnostischer Pathologie\n2. Habilitation oder gleichwertige herausragende wissenschaftliche Qualifikation im Fach\n   Pathologie\n3. Internationale Forschungserfahrung oder Forschungsaufenthalt im Ausland oder Nachweis\n   hochrangiger wissenschaftlicher Kooperationen mit ausländischen Projektpartnern\n4. Erfahrung im Einwerben von Drittmitteln\n5. Didaktische Fähigkeiten\n6. Leitungserfahrung\nAnforderungsprofil:\nEs wird erwartet, dass die Bewerberin/der Bewerber das Fach der Pathologie in seiner gesamten Breite in\nForschung, Lehre und Krankenversorgung vertritt und in ihrer/seiner Forschungstätigkeit international\nausgewiesen ist. Ferner wird von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber die Mitarbeit an den\nbestehenden Forschungsschwerpunkten (z.B. metabolische Erkrankungen) der Medizinischen Universität\nGraz erwartet. Das Einbringen eines eigenen Forschungsbereiches, die Mitarbeit am PhD-Programm und\ndie Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit im Zentrum sind erwünscht.\nWünschenswert sind Erfahrungen aus Forschungstätigkeiten im Ausland.\nPathologinnen/Pathologen aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland sind zur Bewerbung eingeladen,\nwobei die Erfüllung des Lehrauftrages des Institutes in deutscher Sprache sichergestellt sein muss.\nWeiters wird von den Bewerberinnen und Bewerbern Genderkompetenz erwartet, z.B. dokumentiert durch\ndie Teilnahme an einschlägigen Fortbildungen.\nAufgaben:\nDas Institut deckt derzeit mit 135000 histologischen, 37000 zytologischen und 2300 molekular-\npathologischen Untersuchungen pro Jahr das gesamte Gebiet der diagnostischen Pathologie ab. Im Institut\nbestehen mehrere Forschungsschwerpunkte, ebenso sind Arbeitsgruppen in verschiedenen\nSpezialbereichen der diagnostischen Pathologie etabliert, die mit den klinischen Abteilungen engstens\nzusammenarbeiten.           Die      Weiterführung        dieser   Tätigkeiten      soll     gewährleistet         sein\n(http://pathologie.meduni-graz.at/Pathologie/pathologie.htm).\nAllgemeines:\nDie Medizinische Universität Graz ist bestrebt, im Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der\nFrauenförderung an den Universitäten den Anteil von Frauen als Professorinnen zu erhöhen und ist deshalb\nan den Bewerbungen von qualifizierten Wissenschafterinnen besonders interessiert. Bei gleichwertiger\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind ausschließlich an Hand des strukturierten Bewerbungsformulars der Medizinischen\nUniversität Graz, abrufbar unter der Adresse http://www.meduni-graz.at/karriere/, mit den üblichen\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                       MTBl. vom 02.07.2008, StJ 2007/08, 26. Stk."
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                "id": 321,
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            "text": "-4-\n                                            GLEITZEITRAHMEN\n                 GLEITZEIT                           BLOCKZEIT                     GLEITZEIT\n      Arbeitsbeginn (Eingleitzeit):                                      Arbeitsende (Ausgleitzeit):\n               Montag bis Freitag                                                Montag bis Freitag\n              ab 06:00 bis 9:00Uhr                                            ab 13:00 bis 19:00 Uhr\n     In betrieblich notwendigen Ausnahmefällen behält sich der Arbeitgeber die Beschränkung der\n     Gleitmöglichkeit durch die jeweilige Vorgesetzte/den jeweiligen Vorgesetzten ausdrücklich vor.\n     Arbeitsleistungen außerhalb des Gleitzeitrahmens sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Anord-\n     nung durch die jeweilige/den jeweiligen Vorgesetzten gestattet.\n§ 7 Gleitzeitperiode\n     Die Gleitzeitperiode ist jener Zeitraum, in dem die durchschnittlich geleistete wöchentliche Normal-\n     arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten darf.\n     Als Gleitzeitperiode wird das Kalenderjahr festgesetzt und dauert daher jeweils von 01.01. bis 31.12.\n     Die erste Gleitzeitperiode beginnt am 01.08.2007 und endet am 31.12.2007.\n§ 8 Dauer der täglichen Ruhepause\n     Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei einer Gesamtdauer ihrer/seiner Tagesar-\n     beitszeit von mehr als 6 Stunden die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten\n     zu unterbrechen.\n     Die Ruhepause gilt bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 6 Stunden pro Tag im Ausmaß einer\n     halben Stunde als Istzeit. Sie dient der Erholung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nicht\n     der Verkürzung der täglichen Istzeit. Aus diesem Grund darf die Pause weder am Beginn noch am\n     Ende der tatsächlichen Arbeitszeit in Anspruch genommen werden.\n     Für die Inanspruchnahme der Ruhepause besteht auch in der Blockzeit (Kernzeit) keine Anwesen-\n     heitspflicht am Arbeitsplatz.\n§ 9 Höchstgrenzen der Arbeitszeit\n     Die Höchstgrenzen der Arbeitszeit richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.\n§ 10 Maßgebende Grundsätze für die gleitende Arbeitszeit\n(1) Eigenverantwortliche Zeiterfassung\n    Die tägliche Zeiterfassung ist von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer selbst in das dafür\n    vorgesehene Zeiterfassungssystem einzutragen. Die Eintragungen sind der tatsächlichen Arbeitszeit\n    entsprechend vorzunehmen.\n    Die Aufzeichnungen haben tagesaktuell zu erfolgen. Bei dienstlich begründeten Abwesenheiten vom\n    Arbeitsplatz ist auch eine nachträgliche Eintragung zulässig.\n    Arbeitsbeginn und Arbeitsende sind in aufgerundeten 5-Minuten-Werten anzugeben.\n    Bis zur allfälligen Einführung universitätsweit einheitlicher Erfassungsmethoden hat die Vorgesetz-\n    te/der Vorgesetzte eine einheitliche Erfassungsmethode für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-\n    mer der betreffenden Einheit festzulegen. Hierfür kommen je nach technischen Möglichkeiten die\n    Eintragung in ein Tabellenkalkulations- oder Textverarbeitungsprogramm oder die händische Eintra-\n    gung in Bücher, Hefte, Zeitkarten oder ähnliches in Frage.\n(2) Kontrolle der Zeitaufzeichnungen\n    Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer hat die Aufzeichnungen für Kontrollen durch die Leiterin oder\n    den Leiter der Organisations- bzw. Subeinheit bzw. die von dieser oder diesem bestimmten Person\n    am Arbeitsplatz jederzeit bereitzuhalten und den Übertrag auf den nächsten Monat aus Eigenem vor-\n    zunehmen.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                             MTBl. vom 01.08.2007, 31. Stk."
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