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                "issue": "32",
                "published": "2007-08-14T00:00:00+02:00",
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            "text": "-2-\nversität Graz (MTBl 17. Stk, RN 76 vom 29.03.2006) durch die Widmung einer Professur für\nComputational Cardiology auf Antrag des Rektorates gemäß § 22 Abs. 1 Z 2 Universitätsgesetz 2002\nidgF, nach Beschluss des Senates gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 Universitätsgesetz 2002 idgF genehmigt hat.\nDie beantragte Änderung betrifft den geltenden Entwicklungsplan an folgenden Stellen:\n    •    Seite 86, Organisationseinheit Klinische Abteilung für Kardiologie, Zusatz in Spalte „Entwicklung\n         der Organisationseinheit“:\n         Zusätzlich Besetzung einer Professur für Computational Cardiology\n    •    Seite 96: Ergänzung um Absatz:\n         Computational Cardiology\n         Computational cardiology ist ein rasch wachsendes interdisziplinäres Gebiet, das state-of-the-art\n         Ansätze verwendet, um die Suche nach den Ursachen für den plötzlichen Herztod, die Haupt-\n         todesursache in der industrialisierten Welt, auf eine neue Ebene zu bringen und neue Behand-\n         lungs- und Präventionsstrategien zu entwickeln. Diese Ansätze erweitern und verbessern experi-\n         mentelle und klinische Untersuchungen, indem sie neue Möglichkeiten eröffnen, die dazugehöri-\n         gen Mechanismen zu erforschen.\n                                  Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                     Rektor\n163.\nRichtlinien des Rektorates: Änderungen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass das Rektorat gemäß § 22\nAbs. 1, 2. Satz, UG 2002 idgF in seiner Sitzung am 19.07.2007 folgende Änderungen in den genannten\nRichtlinien der Medizinischen Universität Graz beschlossen hat:\nBrandschutzordnung, veröffentlicht im MTBl 19. Stk, RN 67 vom 1.6.2005\nPkt 1. 2)                                   Der Klammerausdruck „(Organisationseinheit für zentrale Infra-\n                                            struktur, Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben\n                                            der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlech-\n                                            terforschung)“ ist zu streichen.\nRichtlinie zur Handhabung und Archivierung von Original-Verträgen der Medizinischen Universität\nGraz, veröffentlicht im MTBl 17. Stk, RN 60 vom 4.5.2005\n§ 4 Punkt 1.                                Der Begriff „Rechtsabteilung“ ist durch den Begriff „Abteilung\n                                            Recht“ zu ersetzen.\n§ 4 Punkt 2. erster Unterpunkt              Der Begriff „Bereich Zentraler Einkauf (B-ZE)“ ist durch den\n                                            Begriff „Bereich Technik, Abteilung Zentraler Einkauf (A-ZEK)“\n                                            zu ersetzen.\n§ 5 Punkt 1.                                Der Begriff „Med. Uni Graz“ ist durch den Begriff „Medizini-\n                                            schen Universität Graz“ zu ersetzen.\nRichtlinie über die Herausgabe des Mitteilungsblattes der Medizinischen Universität Graz, veröffent-\nlicht im MTBl 8. Stk, RN 32 vom 19.1.2005\n§ 3 Punkt 1., Punkt 2., Punkt 3. und\n§ 4 Punkt 2 und Punkt 3.                    Der Begriff „Rechtsabteilung“ ist jeweils durch den Begriff „Ab-\n                                            teilung Recht“ zu ersetzen.\n§ 4 Punkt 3. lit. iii und\n§ 4 Punkt 4.                                Der Begriff „Bereich Informationstechnologie (B-IT)“ ist zu er-\n                                            setzen durch „Bereich Technik, Abteilung Zentrales Informatik-\n                                            service (A-ZIS)“.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                              MTBl. vom 14.08.2007, 32. Stk."
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            "bulletin": {
                "id": 100,
                "academic_year": "2005/06",
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                "published": "2005-10-06T00:00:00+02:00",
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            "index": 3,
            "text": "-4-\n§ 9 Leitung der Sitzungen, Aufgaben der/des Vorsitzenden\n(1) Die Sitzung der Schiedskommission ist, wenn von dieser Geschäftsordnung nicht anders bestimmt, von\nder/dem Vorsitzenden, bei deren/dessen Verhinderung von der Stellvertreterin/dem Stellvertreter zu leiten.\n(2) Die/der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzung, ihr/ihm obliegt die Aufrechterhaltung der Ord-\nnung und Wahrung der Geschäftsordnung in der Sitzung. Sie oder er stellt die Beschlussfähigkeit fest,\nbringt Anträge zur Abstimmung und stellt das Ergebnis der Abstimmungen fest.\n(3) Die/der Vorsitzende hat bei gegebenem Anlass, jedenfalls aber zu Beginn einer Funktionsperiode, auf\ndie Pflicht aller Mitglieder wie auch der Auskunftspersonen und/oder Fachleute des Kollegialorgans zur\nWahrung der Amtsverschwiegenheit hinzuweisen.\n(4) Vor Abschluss eines Tagesordnungspunktes hat die/der Vorsitzende festzustellen, ob noch Wortmel-\ndungen zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen.\n§ 10 Berichterstattung und Auskünfte\nDie/der Vorsitzende hat zu Beginn jeder Sitzung der Schiedskommission in jedem Fall, wenn die betreffen-\nde Angelegenheit nicht Gegenstand eines eigenen Tagesordnungspunktes ist, zu berichten über:\n1.       die Führung der laufenden Geschäfte;\n2.       die Erledigung dringlicher Angelegenheiten;\n3.       das Ergebnis von Abstimmungen im Umlaufwege;\n4.       außenwirksame Aktivitäten.\n§ 11 Anträge\n(1) Anträge sind zu unterscheiden in:\n1.       Anträge zur Sache;\n2.       Anträge zum Verfahren.\n(2) Anträge sind so zu stellen, dass darüber mit ”ja” oder ”nein” abgestimmt werden kann.\n(3) Jedes stimmberechtigte Mitglied des Kollegialorgans kann, wenn es am Wort ist, zu dem in Verhand-\nlung stehenden Tagesordnungspunkt Anträge stellen und eigene Anträge abändern oder zurückziehen\n(weiterer Antrag).\n(4) Anträge zum Verfahren können jederzeit mit dem Ruf ”zur Geschäftsordnung” eingebracht werden.\nÜber sie ist sofort nach Beendigung der laufenden Wortmeldung abzustimmen.\n(5) Anträge zum Verfahren dürfen sich nicht auf den Gegenstand des Tagesordnungspunktes selbst, son-\ndern nur auf das Verfahren beziehen.\nAnträge zum Verfahren sind insbesondere:\n1.       Antrag auf Vertagung von Tagesordnungspunkten;\n2.       Antrag auf Unterbrechung der Sitzung; dazu ist eine Mehrheit aller anwesenden stimmberechtig-\n         ten Mitglieder erforderlich;\n3.       Antrag auf geheime Abstimmung (§ 14 Abs. 5);\n4.       Auslegung der Geschäftsordnung.\n(6) Ton- oder/und Bildaufzeichnungen von Sitzungen werden im Sinne der Arbeitserleichterung und aus-\nschließlich zum Zwecke der Protokollerstellung und einer allfälligen Nachweisführung in strittigen Fragen,\nvor der Schiedskommission, durchgeführt, sofern sich nicht die Mehrheit der anwesenden Mitglieder nach\nentsprechender Antragstellung und Beschlussfassung dagegen ausspricht. Die Aufzeichnungen dürfen Drit-\nten nicht zur Verfügung gestellt werden und sind sofort nach Ablauf der Funktionsperiode der Schieds-\nkommission zu löschen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "bulletin": {
                "id": 303,
                "academic_year": "2004/05",
                "issue": "19",
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            "index": 12,
            "text": "- 13 -\n67.\nBerichtigung Brandschutzordnung der Medizinischen Universität Graz\nEs wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Neuverlautbarung die Brandschutzordnung in der Version\ndes Mitteilungsblattes vom 04.05.2005, 17. Stück, RN 61., vollständig aufgehoben ist.\nDas Rektorat hat in seiner Sitzung vom 14.4.2005 folgende\n                       „Brandschutzordnung der Medizinischen Universität Graz“\nbeschlossen:\n                                     I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN\n                                              1. Geltungsbereich:\n1)   Diese Brandschutzordnung (BSO) gilt für alle von Einrichtungen der Medizinischen Universität Graz\n     benützten Gebäude und Räumlichkeiten und legt Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz\n     und Richtlinien für das Verhalten der Universitätsangehörigen im Brandfall fest. Für Universitätsein-\n     richtungen (Kliniken und Institute), die in Objekten des LKH Universitätsklinikum Graz untergebracht\n     sind, ist diese Brandschutzordnung nur insoweit anzuwenden, als für diese Objekte keine zumindest\n     gleichwertige Brandschutzbestimmungen des Krankenanstaltenträgers gelten. Derzeit ist für die er-\n     wähnten Objekte eine vom Sicherheitstechnischen Dienst bzw. dem Kommandanten der Betriebs-\n     feuerwehr des LKH-Universitätsklinikum Graz entwickelte Brandschutzordnung seit 1992 in Kraft und\n     wurde jährlich bei Erfordernis entsprechend angepasst.\n2)   Im folgenden werden für Zwecke dieser BSO alle wissenschaftlichen Organisationseinheiten, welche\n     in klinische Organisationseinheiten (Universitätskliniken, Klinische Institute und Gemeinsame Ein-\n     richtungen) sowie nicht-klinische Organisationseinheiten (Institute) unterteilt sind, als auch alle\n     nicht-wissenschaftlichen Organisationseinheiten (Organisationseinheit für zentrale Infrastruktur, Or-\n     ganisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der\n     Geschlechterforschung) sowie die Büros der Obersten Organe unter dem Begriff „Universitätsein-\n     richtungen“ zusammengefasst.\n3)   Die für Universitätseinrichtungen auf Grund von Gesetzen, Verordnungen, Ö-Normen, den Techni-\n     schen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) oder universitätsinternen Regelungen beste-\n     henden Sicherheitsvorschriften bleiben durch diese Brandschutzordnung unberührt.\n                                             2. Verantwortlichkeit\n1)   Für die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit sind die Leiterinnen/Leiter für ihren jeweiligen\n     Wirkungsbereich verantwortlich.\n     Diese Brandschutzordnung ist nachweislich allen Bediensteten zur Kenntnis zu bringen.\n2)   Als „Leiterin/Leiter“ im Sinne dieser Brandschutzordnung gelten:\n     a) für die wissenschaftlichen, klinischen und nicht – klinischen Organisationseinheiten:\n         jeweils die Vorständinnen / Vorstände dieser;\n     b) für die gegliederten, wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheiten:\n         jeweils die Leiterinnen / Leiter der Abteilungen dieser;\n     c) für die nicht wissenschaftlichen Organisationseinheiten:\n         jeweils die Leiterinnen / Leiter dieser;\n     d) für die Büros der Obersten Organe:\n         jeweils die Leiterinnen / Leiter dieser;\n     e) subsidiär die Rektorin / der Rektor für alle Flächen die nicht einer Universitätseinrichtung zuge-\n         ordnet sind.\n3)   An allen Universitätseinrichtungen ist eine Bedienstete / ein Bediensteter als Beauftragte/r für den\n     Brandschutz von den jeweiligen Leiterinnen/Leitern zu nominieren. Die Namen der\n     Brandschutzbeauftragten und der Brandschutzwarte sind der/dem Sicherheitsbeauftragten schriftlich\n     bekanntzugeben.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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                "id": 8834,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "28",
                "published": "2021-03-24T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinien: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Satzungsänderung: Satzungsteil Studienrecht; Vorstand der Szolomayer Privatstiftung; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8834&pDocNr=1124803&pOrgNr=1"
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            "index": 10,
            "text": "11\n         9. die nationale und internationale Mobilität der Studierenden sowie der\n             Absolventinnen und Absolventen einschließlich der Berufszugänge;\n         10. das biopsychosoziale Modell.\n                   II.       Abschnitt - Studienrechtliche Organe\n                             Studienangelegenheiten des Rektorates\n§ 3. Studienangelegenheiten des Rektorates:\n      (1) Aufnahme der Studierenden (§ 22 (1) Z 8 UG idgF);\n      (2) Einhebung der Studienbeiträge in der gesetzlich festgelegten Höhe (§ 22 (1) Z 9\n           UG idgF);\n      (3) Festlegung der Lehrgangsbeiträge gemäß § 56 (3) UG idgF (§ 22 (1) Z 9a UG\n           idgF);\n      (4) Veranlassung        von      Evaluierungen        und     der     Veröffentlichung        von\n           Evaluierungsergebnissen (§ 22 (1) Z 10 UG idgF);\n      (5) Einrichtung und Auflassung von Studien, Stellungnahmen zu den Curricula,\n           Untersagung von Curricula oder deren Änderungen, wenn diese dem\n           Entwicklungsplan widersprechen oder wenn diese nicht bedeckbar sind, oder,\n           wenn ein vom Rektorat in Auftrag gegebenes nach international anerkannten\n           wissenschaftlichen Kriterien erstelltes Gutachten zu dem Schluss kommt, dass\n           der Inhalt des Curriculums in Hinblick auf die wissenschaftliche Berufsvorbildung\n           oder die Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, welche die Anwendung\n           wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern, nicht ausreichend ist.\n           Bei der Auflassung eines Studiums oder Untersagung eines Curriculums oder\n           dessen Änderung, sowie der Beauftragung eines Gutachtens ist nach Möglichkeit\n           das Einvernehmen mit dem Senat herzustellen (§ 22 (1) Z 12 UG idgF);\n      (6) Genehmigung von Anträgen auf Zulassung zu einem individuellen Studium mit\n           Bescheid (§ 55 (3) UG idgF);\n      (7) bescheidmäßige Zulassung zum jeweiligen Studium auf Antrag der/des\n           Studierenden (§ 60 (1) UG idgF);\n      (8) Nachsichterteilung im Zusammenhang mit der Vorlage von Unterlagen bei der\n           Zulassung zum Studium (§ 60 (3) UG idgF);\n      (9) Festsetzung der allgemeinen und besonderen Zulassungsfrist sowie\n           Abweichungen für Universitätslehrgänge (§ 61 (1) und (4) UG idgF);\n      (10) Nichtigerklärung von Zulassungen zum Studium bei gleichzeitiger Zulassung für\n           dasselbe Studium an mehr als einer Universität (§ 63 (8) UG idgF);\n      (11) Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen zum Nachweis der Kenntnisse der\n           Unterrichtsprache (§ 63 (10) UG idgF);\n      (12) Entscheidung über die Gleichwertigkeit von Zeugnissen für die Zulassung im\n           Einzelfall (§ 64 (1) Z 3, (4) UG idgF);\n      (13) Erlass von Regelungen zum Nachweis der allgemeinen Universitätsreife für die\n           Zulassung zu einem Doktoratsstudium durch den Abschluss eines\n           Bachelorstudiums, wenn dieses innerhalb der vorgesehenen Studienzeit und mit\n           besonderem Studienerfolg abgeschlossen wurde (§ 64 (5) UG idgF);\n      (14) Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen zur Herstellung der Gleichwertigkeit\n           ausländischer Reifeprüfungszeugnisse (§ 64 (2) UG idgF);\n      (15) Regelung der Bestimmungen über die Studienberechtigungsprüfung durch\n           Verordnung (§ 64a UG idgF);\n      (16) Erlass einer Verordnung über das Absehen von der Studieneingangs- und\n           Orientierungsphase (§ 66 (1) UG idgF);\n                                          Mitteilungsblatt vom 24.03.2021, Stj 2020/2021, 28. Stk. RN111\n                                          Seite 5 von 41"
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                "id": 904,
                "academic_year": "2007/08",
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                "published": "2008-07-02T00:00:00+02:00",
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            "index": 28,
            "text": "- 29 -\n138.3\nIn Übereinstimmung mit § 4 Abs. 5 bzw. 9 der organisatorischen Gliederung der Organisationseinheiten\ndes Verwaltungsbereichs der Medizinischen Universität Graz werden folgende Personen zur\nAbteilungsleiterin/zum Abteilungsleiter und deren Stellvertretung bzw. StabstellenleiterInnen mit Wirkung\nab 01.07.2008 bestellt:\nOrganisationseinheit für Administration (O-ADM):\n    • Frau Mag. Dr. Elke STANDEKER zur Leiterin der Abteilung Recht (A-RE)\n         auf unbefristete Zeit\n    • Frau Mag. Dr. Iris ČURMAN zur stellvertretenden Leiterin der Abteilung Recht (A-RE)\n         auf unbefristete Zeit\n    • Frau ADir. Ingeborg BAUER zur Leiterin der Abteilung Personaladministration (A-PA)\n         auf unbefristete Zeit\n    • Frau Irmgard ROMIRER zur stellvertretenden Leiterin der Abteilung Personaladministration (A-PA)\n         auf unbefristete Zeit\n    • Frau HR Dr. Ulrike KORTSCHAK zur Leiterin der Abteilung Bibliothek (A-BI)\n         auf unbefristete Zeit\n    • Herrn Gottfried WATZ zum stellvertretenden Leiter der Abteilung Bibliothek (A-BI)\n         auf unbefristete Zeit\nOrganisationseinheit für Finanzen (O-FIN):\n    • Herrn Klaus ZÖTSCH zum interimistischen Leiter der Abteilung Controlling (A-CO)\n         bis zur Bestellung einer endgültigen Leiterin/eines endgültigen Leiters\n    • Frau Mag. Michaela SCHUBEL zur stellvertretenden Leiterin der Abteilung Controlling (A-CO)\n         auf unbefristete Zeit\n    • Frau Barbara WIESNER zur Leiterin der Abteilung Finanzbuchhaltung (A-FB)\n         auf unbefristete Zeit\n    • Frau Martina HIERZER zur stellvertretenden Leiterin der Abteilung Finanzbuchhaltung (A-FB)\n         auf unbefristete Zeit\n    • Frau Mag. Elisabeth JÄGER zur Leiterin der Stabstelle für Risikomanagement (S-RM)\n         auf unbefristete Zeit\nOrganisationseinheit für Forschungsmanagement (O-FOM):\n    • Frau Dr. Carolin AUER MA zur Leiterin der Abteilung Forschungsförderung & Technologietransfer\n         (A-FT) auf unbefristete Zeit\n    • Frau Dr. Heidi SCHMITT zur stellvertretenden Leiterin der Abteilung Forschungsförderung &\n         Technologietransfer (A-FT) auf unbefristete Zeit\n    • Herrn Mag. Dr. Peter SCHAFFER zum Leiter der Abteilung Forschungsdokumentation &\n         -evaluierung (A-FE) auf unbefristete Zeit\nOrganisationseinheit für Infrastruktur (O-IFS):\n    • Herrn Robert SCHRÖTTNER zum Leiter der Abteilung Server-Netzwerk-Sicherheit (A-SNS)\n         auf unbefristete Zeit\n    • Herrn Ing. Michael FLADISCHER zum stellvertretenden Leiter der Abteilung Server-Netzwerk-\n         Sicherheit (A-SNS) auf unbefristete Zeit\n    • Herrn Evangelos MICHOU zum Leiter der Abteilung Service-Center (A-SC)\n         auf unbefristete Zeit\n    • Frau Mag. Olivia LECHNER zur stellvertretenden Leiterin der Abteilung Service-Center (A-SC)\n         auf unbefristete Zeit\n    • Herrn Günther HUCK zum Leiter der Abteilung Applikation-Information (A-AI)\n         auf unbefristete Zeit\n    • Herrn Ing. Andreas GARTLGRUBER zum stellvertretenden Leiter der Abteilung Applikation-\n         Information (A-AI) auf unbefristete Zeit\n    • Herrn Bernd HUBICH zum Leiter der Stabstelle Informationsmanagement (S-IM)\n         auf unbefristete Zeit\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                   MTBl. vom 02.07.2008, StJ 2007/08, 26. Stk."
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            "index": 7,
            "text": "-8-\naus einer Liste von Themen zu wählen, welche von den Lehrveranstaltungsleiterinnen und Lehrveranstal-\ntungsleitern des jeweiligen Fachgebietes in Absprache mit den Studierenden erstellt und von der wissen-\nschaftlichen Lehrgangsleitung approbiert wird.\nDie Begutachtung der Master - Thesis erfolgt durch Mitglieder des Lehrkörpers und zwar jeweils aus jenem\nFachbereich, dem das Thema der Master - Thesis zuzuordnen ist.\nDie kommissionelle Prüfung ist eine mündliche Prüfung, sie besteht aus Fragen zur Master - Thesis und zu\neinem damit verbundenen lehrgangsrelevanten Thema bzw. einem praxisorientierten Fall.\nDie Prüfungskommission beurteilt die Master - Thesis, führt die Prüfung durch und spricht einstimmig die\nGesamtbeurteilung aus. Sie besteht aus der jeweiligen Begutachterin/dem jeweiligen Begutachter der Master\n– Thesis (im Falle der dritten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung, von der jeweiligen Lehrveran-\nstaltungsleiterin/vom jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter) sowie der wissenschaftlichen Leitung des Lehrgan-\nges oder einer von dieser bestellten Vertretung. Den Vorsitz bei der kommissionellen Abschlussprüfung führt\ndie wissenschaftliche Leiterin/der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges, oder eine von ihr oder ihm bestell-\nte Vertretung.\nTeilnehmerinnen und Teilnehmern, die den Lehrgang mit Erfolg abschließen, wird ein Gesamtzeugnis ausge-\nfolgt, in dem die gewichtete Gesamtnote jedes Fachbereiches, das Thema der Master -Thesis und die Beur-\nteilung der mündlichen Abschlussprüfung angeführt sind.\nDen Absolventinnen und Absolventen ist nach positiver Absolvierung sämtlicher Prüfungen der akademische\nGrad „Master of Advanced Studies (MAS)“ mit dem Zusatz „(Öffentlicher Gesundheitsdienst)“ zu verleihen.\n§ 7 Leitung\nDie wissenschaftliche Leiterin bzw. der wissenschaftliche Leiter und seine Stellvertreterin bzw. sein Stellver-\ntreter werden von der Rektorin/vom Rektor der Medizinischen Universität Graz, jeweils für zwei Jahre be-\nstellt. Wiederbestellungen sind zulässig.\n§ 8 Leitungsgremium\nDas Leitungsgremium setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, und zwar der wissenschaftlichen Lehr-\ngangsleiterin bzw. dem wissenschaftlichen Lehrgangsleiter, der pädagogischen Lehrgangsleiterin/dem päda-\ngogischen Lehrgangsleiter, der Landessanitätsdirektorin/dem Landessanitätsdirektor, sowie zwei Vortragen-\nden mit Lehrbefugnis. Das Leitungsgremium tritt mindestens einmal im Semester zusammen.\nDas Leitungsgremium hat folgende Aufgaben:\n      • Vertretung des Lehrganges nach außen\n      • Entwicklung eines spezifischen Profils des Lehrganges\n      • Auswahl des Lehrpersonals\n      • Kontakt zu den Lehrenden und Studierenden\n      • Festlegung von Evaluierungskriterien und Durchführung der Evaluierung\n      • Revision des Aufbaus des Lehrganges und des Lehrangebots\n      • Abfassen eines jährlichen Rechnungsabschlusses\n§ 9 Kooperation\nDer Lehrgang wird gemäß § 56 UG 2002 zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zu-\nsammenarbeit mit der Landessanitätsdirektion Steiermark durchgeführt. Die Rechte und Pflichten der Koope-\nrationspartner werden in einem Kooperationsvertrag geregelt.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13,
                "academic_year": "2003/04",
                "issue": "1",
                "published": "2003-10-01T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13&pDocNr=4668&pOrgNr=1"
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            "index": 2,
            "text": "-3-\n3.\nKundmachung: Einberufung der Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter\nder Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten (§ 122 Abs. 3 UG 2002) und wissen-\nschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Miterarbeiten im Forschungs-, Kunst-\nund Lehrbetrieb in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG 2002\nDie Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Kreis der oben genannten Personengruppe\nfindet statt am:\n                         Donnerstag, den 23.Oktober 2003, 08.00 bis 15.00 Uhr\n             in der Bibliothek des Verwaltungsgebäudes des LKH-Univ.-Klinikums Graz\n                                Auenbruggerplatz 1, 8036 Graz sowie im\n                   Sitzungszimmer der Medizinischen Fakultät, 09.00 bis 12.00 Uhr,\n                                     Universitätsplatz 3, 8010 Graz\nZu wählen sind 2 Vertreterinnen oder Vertreter und ebenso viele Ersatzmitglieder.\nDas aktive und passive Wahlrecht ergibt sich aus § 8 der Wahlordnung für die Wahl zum Senat, Ver-\nöffentlichung im Mitteilungsblatt am 2. Juli 2003. Stichtag ist der Tag der Ausschreibung in diesem\nMitteilungsblatt.\nDas Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 3. Oktober 2003 bis einschließlich\n9. Oktober 2003 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten am Dekanat der Medizinischen Fa-\nkultät, Universitätshauptgebäude, Universitätsplatz 3, 8010 Graz auf.\nAllfällige Einsprüche sind während der Auflagefrist schriftlich an die Vorsitzende der Wahlkommission,\nFrau Ass.-Ärztin Dr. Brigitte Santner, p.A. Dekanat der Medizinischen Fakultät, Universitätsplatz 3,\n8010 Graz, zu richten.\nGemäß § 11 Abs. 1 der Wahlordnung für die Wahl zum Senat, Veröffentlichung im Mitteilungsblatt am\n2. Juli 2003 kann jede und jeder Wahlberechtigte Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen eine\nZustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten benennen und spätestens 2 Wo-\nchen vor dem Wahltag, das ist bis einschließlich Mittwoch, den 8.Oktober 2003, bei der Vorsitzenden\nder Wahlkommission, Frau Ass.- Arzt Dr. Brigitte Santner, p.A. Dekanat der Medizinischen Fakultät,\nUniversitätsplatz 3, 8010 Graz eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.\nJedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwer-\nberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.\nEin Wahlvorschlag muss jedenfalls mehr Kandidatinnen/Kandidaten enthalten, als zu vergebende\nMandate zur Verteilung kommen.\nDie Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist\nvon der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. Wahlwerberinnen und Wahlwerber,\ndenen die Wählbarkeit fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.\nDie von der Wahlkommission gemäß § 11 Abs. 5 der oben genannten Wahlordnung zugelassenen\nWahlvorschläge liegen ab Mittwoch, dem 15.Oktober 2003 am Dekanat der Medizinischen Fakultät,\nUniversitätsplatz 3, 8010 zur Einsichtsnahme auf.\nStimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.\nDiese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.\n                                              Der Rektor:\n                                                 Walter\n4."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8071,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "38",
                "published": "2020-07-01T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Cirriculum: Curriculum für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin − Wiederverlautbarung; \r\n Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Allgemeinmedizin − Neueinrichtung; Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin − Neueinrichtung; \r\n Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung − Neueinrichtung;  Cirriculum:Curriculum für den Universitätslehrgang (ULG) HUMAN-CENTERED ARTIFICIAL INTELLIGENCE (AI) AND MACHINE LEARNING (ML) IN HEALTH − Neueinrichtung; Richtlinien des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz − Änderung und Wiederverlautbarung; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen; Wahl des Dekans für Doktoratsstudien; Wahl der stellvertretenden Dekanin für Dokoratsstudien; Widerruf der Bestellung zum Leiter der Klinischen Abteilung für Spezielle Anästhesiologie, Schmerz− und Intensivmedizin; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich;  Personalnachrichten; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8071&pDocNr=1028096&pOrgNr=1"
            },
            "index": 107,
            "text": "108\n(4) Der dritte Studienabschnitt umfasst 3 Studienjahre, im Umfang von 180 ECTS, darin enthalten sind:\n        47 ECTS an Pflichtfächern\n        72 Wochen Praktikum entsprechend 101,5 ECTS\n        9 ECTS freie Wahlfächer\n        17 ECTS Erstellung der Diplomarbeit\n        5,5 ECTS mündlich kommissionelle Prüfung\nDie Aufnahme in den dritten Studienabschnitt findet jeweils mit Beginn des Wintersemesters statt.\n                                                   § 4.\n                                            Diplomarbeiten\nDie Studierenden haben eigenständig unter Betreuung durch eine iSd §45 Satzungsteil Studienrecht\nqualifizierte Person eine schriftliche Diplomarbeit zu verfassen. Das Thema der Diplomarbeit ist einem\nder im Curriculum festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen.\nMit einer Diplomarbeit soll der Verfasser/die Verfasserin zeigen, dass er/sie in der Lage ist, ein\nwissenschaftliches Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und\ndarzustellen. Ein wesentlicher Nachweis dieser Bearbeitung besteht in der Abfassung einer schriftlichen\nArbeit, die eine Beschreibung der Aufgabenstellung, ihre Einordnung in einen Gesamtzusammenhang\nsowie eine Darstellung und Diskussion des Lösungswegs und der Ergebnisse enthält. Der ganzheitliche\nAnsatz der Medizin als Grundgedanke der Forschung, der Lehre und der Krankenbetreuung, wie er im\nBio-Psycho-Sozialen Modell der Medizinischen Universität Graz vorgegeben wird, soll auch im Rahmen\nder Diplomarbeit befolgt werden. Die Begutachtung der Diplomarbeit erfolgt durch zwei gemäß § 45\nAbs. 5 der Satzung MUG berechtigte Personen. Es gelten die Diplomarbeitsrichtlinien der Medizinischen\nUniversität Graz.\n                                                   § 5.\n                                          Akademische Grade\nDen Absolventinnen und Absolventen des Diplomstudiums Zahnmedizin ist der akademische Grad\n„Doktorin der Zahnmedizin“ bzw. „Doktor der Zahnmedizin“, lateinisch „Doctor medicinae dentalis“,\nabgekürzt „Dr.med.dent.“ zu verleihen.\n                                                   § 6.\n                                         Lehrveranstaltungen\n(1) Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen (VO), Übungen (UE), Seminare (SE), Exkursionen (EX),\nSeminare mit Übungen (SU), Vorlesungen mit Übungen (VU) und Praktika (PR).\n(2) Vorlesungen (VO) dienen der Vermittlung von theoretischen Lerninhalten für eine nicht zu\nbegrenzende Anzahl von Studierenden. Sie können teilweise oder vollständig als virtuelle\nLehrveranstaltungen angeboten werden.\n(3) Übungen (UE) dienen der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten. Zu den Übungen zählen unter\nanderem Übungen an Präparaten, Phantomen, Modellen, am Krankenbett bzw. am zahnärztlichen\nBehandlungsstuhl und in Labors. Im zweiten Studienabschnitt sollte zumindest die Hälfte der Übungen\nals Bedside- bzw. Chairside Teaching abgehalten werden. Übungen werden in Gruppen von maximal 12\nTeilnehmerinnen und Teilnehmern im 1. und 2. Studienabschnitt, im 3. Studienabschnitt in Gruppen\nvon maximal 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgehalten.\n(4) Seminare (SE) sind als Lehrform vor allem zur Stimulation der eigenständigen Arbeit der\nStudierenden vorgesehen. Es gelten dieselben Gruppengrößen wie in §6 (3) angeführt.\n                                              Mitteilungsblatt vom 01.07.2020, Stj 2019/2020, 38. Stk. RN188\n                                              Seite 6 von 44"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 6562,
                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "5",
                "published": "2018-10-31T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Satzung: Gleichstellungsplan der Medizinischen Universität Graz; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6562&pDocNr=825618&pOrgNr=1"
            },
            "index": 22,
            "text": "23\nFrau und Mann in allen Verwendungsgruppen nach Dienstrecht bzw. Kollektivvertrag und in\nallen Funktionen zählt zu den sich aus dem Beschäftigungsverhältnis ergebenden Pflichten.\n§ 41 Erhebung der Geschlechterverteilung\n(1) Die Geschlechterverteilungen sind alle 2 Jahre (jeweils in ungeraden Jahren) gesondert\nzu erheben. Erhoben werden jeweils die Jahresdurchschnittswerte.\n(2) Der jeweilige Ist-Zustand soll tabellarisch gegliedert, erhoben, dokumentiert und\nveröffentlicht werden, wobei insbesondere auf die Geschlechterdisparitäten unter den\nBeschäftigten und Studierenden Bedacht zu nehmen ist.\n(3) Die Anteile von Frauen und Männern werden für die Med Uni Graz insgesamt und in allen\nVerwendungsgruppen sowie für alle bestehenden Organisationseinheiten, Abteilungen,\nZentren (im klinischen und nichtklinischen Bereich) sowie für alle Verwaltungseinheiten und\nandere sonstige Einrichtungen der Med Uni Graz gesondert erhoben und ausgewiesen.\n(4) Bei der Erhebung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass sämtliche Anteile zahlenmäßig\nund prozentmäßig ausgewiesen werden sowie eine separate Aufteilung getrennt nach\nbefristeten und unbefristeten Bediensteten und nach Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung\nermittelt und ausgewiesen werden kann.\n§ 42 Gleichstellungs-Monitoring\n(1) Zur Gewährleistung von Transparenz und um die Ziele des Gender Budgeting zu\nverfolgen, richtet die Med Uni Graz ein Gleichstellungs-Controlling ein. Als Grundlage erfolgt\nein Gleichstellungs-Monitoring, d.h. eine geschlechtsspezifische Datenerhebung,\nDatenaufbereitung und eine geschlechterspezifische Analyse durch die GENDER:UNIT. Für\ndie Erfüllung dieser Aufgaben werden vom Rektorat nach budgetären Möglichkeiten\nPersonalressourcen zur Verfügung gestellt.\n§ 43 Berichtspflichten\n(1) Hinsichtlich der Berichtspflichten gelten grundsätzlich die Leistungsvereinbarung mit dem\nfür die Universitäten zuständigen Ministerium sowie die Bestimmungen der\nWissensbilanzverordnung.\n(2) Vom dafür zuständigen Rektoratsmitglied wird auf Basis der Erhebungen gemäß § 41\nAbs. 1 GLP und der Berichte der GENDER:UNIT alle zwei Jahre ein Bericht über die\nAuswirkungen der Gleichbehandlungsmaßnahmen auf das tatsächliche Ziel der\nGleichstellung und die zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie\ngetroffenen Maßnahmen erstellt.\n(3) Die Analyse und der Bericht sind auch den Betriebsräten für das wissenschaftliche und\ndas allgemeine Personal und dem AKGL zu übermitteln.\n(4) Sämtliche Erhebungsergebnisse werden eingehend im Rektorat im Beisein des AKGL\nanalysiert, um weitere zukünftig notwendige Maßnahmen (insbesondere die Setzung\nkonkreter neuer Prozentzahlen für realistische Zielsetzungen sowie adaptierter Vorgaben bei\nfestgestellter Stagnation des jeweiligen Gleichstellungsziels) zu formulieren und zu\nimplementieren.\n§ 44 Inkrafttreten\n(1) Der GLP der Med Uni Graz tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im Mitteilungsblatt\nin Kraft.\n(2) Vier Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsplans überprüfen der AKGL, das\n                    Gleichstellungsplan / Stand Mitteilungsblatt vom 31.10.2018, Stj 2018/2019, 5. Stk. RN15\n                                             Seite 21 von 22"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 6152,
                "academic_year": "2017/18",
                "issue": "4",
                "published": "2017-11-15T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Organisationseinheit im nichtwissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Stabsstelle im nichtwissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zur Leiterin des Tierhauses; Ausschreibung von Stellen  ",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6152&pDocNr=702564&pOrgNr=1"
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            "index": 10,
            "text": "- 11 -\n24.2        Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nPersonaladministration und Recht Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und\nOrganisationseinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen\nUniversitätspersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein.\nBei gleicher Qualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines\nMitbewerbers liegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                                Study Nurse (m/w)\n                                                       an der Universitäts-Augenklinik,\n                                         befristet auf die Dauer des Beschäftigungsverbotes\n                                        und eines eventuell anschließenden Karenzurlaubes\n                                                         Teilzeit: 20 Wochenstunden\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Koordination der Arbeitsabläufe und Unterstützung der\n      Kooperation zwischen den an der klinischen Studie beteiligten\n      internen und externen PartnerInnen (Kliniken/Abteilungen,\n      pharmazeutische Unternehmen, Auftragsforschungsinstitutionen, etc.)\n Kontaktperson für und Betreuung der an Klinischen Studien\n      teilnehmenden PatientInnen bzw. ProbandInnen,\n      inkl. Beratung und Case Management\n Verantwortung für die Bestellung, Lagerung und Vernichtung\n      von in der Klinischen Prüfung verwendeten Prüf- und\n      Hilfspräparaten bzw. -produkten (Arzneimittel, Medizinprodukte etc.)\n Verabreichung bzw. Anwendung von Prüf-\n      und Hilfspräparaten bzw. –produkten\n Durchführung studienspezifischer Untersuchungen am Patienten\n Erstellung bzw. Review von studienrelevanten Dokumenten (SOPs, etc.)\n Umsetzung von Maßnahmen der Qualitätssicherung\n      (Überprüfung der PatientInnen / ProbandInnen-Einverständniserklärung,\n      Kontrolle der Prüfdokumentation, Durchführung\n      der Tätigkeiten gemäß SOPs, etc.)\n Korrespondenz zwischen SponsorInnen und Prüfzentrum\n Betreuung und Durchführung von Monitor- und SponsorInnenbesuchen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes natur- oder gesundheitswissenschaftliches\n      Bachelorstudium oder gleichzuhaltende Qualifikation\n      (z.B.: DGKP/BScN., gehobener MTD,…)\n Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten\n      Gesetze und Richtlinien (ICH-GCP, AMG, MPG, etc )\n Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\n Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Zusatzqualifikationen und einschlägige Ausbildungen\n      im Bereich Klinischer Studien\n Erfahrungen im Bereich Klinischer Studien\n Selbstständige und gut strukturierte Arbeitsweise\n Organisatorische und kommunikative Kompetenz\n Bereitschaft zum Erlernen spezifischer Untersuchungsmethoden\n                                                                                                       MTBl. vom 15.11.2017, StJ 2017/18, 4. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4708,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "10",
                "published": "2015-01-19T00:00:00+01:00",
                "teaser": "3. Sondernummer, Ausschreibung von freien Stellen für das wissenschaftliche Personal",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4708&pDocNr=312920&pOrgNr=1"
            },
            "index": 4,
            "text": "-5-\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n                                                       in      in\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. F.M. Smolle-Jüttner, Leiterin der Klinischen Abteilung für\nThorax- und Hyperbare Chirurgie, gerne zur Verfügung. Kontakt: freyja.smolle@medunigraz,\nTel.: +43/316/385-13302.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W123 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 09. Februar 2015                                                                                   www.medunigraz.at/stellen\n                                                        2 UniversitätsassistentInnen\n                                                           (Verwendungsgruppe B1)\n                                 an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,\n                                                                befristet auf 6 Jahre\nKernaufgaben:\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin\n      sowie im Rahmen von Doktoratsstudien\n PatientInnenbetreuung\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n Selbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für internationale\n      Fortbildungsveranstaltungen\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Befugnis zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Facharzt/Fachärztin für\n      Frauenheilkunde und Geburtshilfe\n Erfahrung in der Planung und Durchführung von klinischen Studien und wissenschaftlichen Projekten\n      im Bereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe\n Vertiefte klinische Kenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz im Bereich für Frauenheilkunde und\n      Geburtshilfe von Vorteil\nPersönliche Anforderungen:\n Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Teamorientierung\n Hohe Belastbarkeit und Flexibilität\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 4.092,14 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines\neinschlägigen Doktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung\ngemäß § 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer\nunbefristeten wissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines\nassoziierten Professors verbunden.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Uwe Lang, Vorstand der Universitätsklinik für Frauenheilkunde und\nGeburtshilfe, gerne zur Verfügung. Kontakt: obgyn@medunigraz, Tel.: +43/316/385-12150.\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                    MTBl. vom 19.01.2015, StJ 2014/15, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4067,
                "academic_year": "2013/14",
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                "published": "2013-11-06T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Vorstand sowie Stv. wiss. klin. OE; Leiter sowie Stv. KA; Leiterin O-FIS; AKGl Konstituierung",
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            "index": 1,
            "text": "-2-\n           Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerhardt STEINWENDER\n            zum 2. Stellvertreter des Vorstandes der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie\n            mit Wirkung ab 01.10.2013 befristet bis zur Besetzung der Professur,\n            längstens jedoch bis zum 30.09.2014, vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\nbestellt hat.\n                                                        Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n                                                                        Rektor\n19.\nLeitungen: Bestellung zum Leiter sowie zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter des supplierenden\nLeiters einer klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass das Rektorat gemäß den\nBestimmungen der §§ 20 (5), 32 UG idgF sowie des § 4 des Organisationsplanes der Medizinischen\nUniversität Graz idgF\n           Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Erich SORANTIN\n            zum supplierenden Leiter der Klinischen Abteilung für Kinderradiologie an der\n            Universitätsklinik für Radiologie\n            mit Wirkung ab 01.10.2013 befristet bis zur Besetzung der Professur,\n            längstens jedoch bis zum 31.12.2016, vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n      \n                                     in     in\n            Frau Ass.-Prof. Dr. Gudrun RUMPOLD-SEITLINGER\n            zur 1. Stellvertreterin des supplierenden Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine\n            Anästhesie und Intensivmedizin an der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin\n            mit Wirkung ab 01.10.2013 befristet bis 2 Monate nach Besetzung der Professur,\n            längstens jedoch bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n      \n                                     in     in\n            Frau Ass.-Prof. Dr. Doris ZEBEDIN\n            zur 1. Stellvertreterin des supplierenden Leiters der Klinischen Abteilung für Kinderradiologie\n            an der Universitätsklinik für Radiologie\n            mit Wirkung ab 01.10.2013 befristet bis 2 Monate nach Besetzung der Professur,\n            längstens jedoch bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n           Herrn Univ.-Prof. Dr. Peter FICKERT\n            zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters der Klinischen Abteilung für Gastroenterologie\n            und Hepatologie an der Universitätsklinik für Innere Medizin\n            mit Wirkung ab 01.10.2013 befristet bis 2 Monate nach Besetzung der Professur,\n            längstens jedoch bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n           Herrn Univ.-Prof. Dr. Rudolf STAUBER\n            zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters der Klinischen Abteilung für Gastroenterologie\n            und Hepatologie an der Universitätsklinik für Innere Medizin\n            mit Wirkung ab 01.10.2013 befristet bis 2 Monate nach Besetzung der Professur,\n            längstens jedoch bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n           Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Albert WÖLFLER\n            zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters der Klinischen Abteilung für Hämatologie\n            an der Universitätsklinik für Innere Medizin\n            mit Wirkung ab 01.10.2013 befristet bis 2 Monate nach Besetzung der Professur,\n            längstens jedoch bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\nbestellt hat.\n                                                        Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n                                                                        Rektor\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 06.11.2013, StJ 2013/14, 4.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 2705,
                "academic_year": "2010/11",
                "issue": "19",
                "published": "2011-05-18T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2705&pDocNr=45721&pOrgNr=1"
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            "text": "- 12 -\n2. Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor gemäß § 99 Abs. 3 UG mit Fokus Lehre\nAn der Medizinischen Universität Graz werden folgende Stellen einer Universitätsprofessorin/eines\nUniversitätsprofessors gemäß § 99 Abs. 3 UG besetzt:\n5 Stellen einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors gemäß § 99 Abs. 3 UG der\nMedizinischen Universität Graz mit dem Schwerpunkt Lehre.\nDie ausgeschriebenen Stellen sind zunächst für einen Zeitraum von sechs Jahren befristet und für\nUniversitätsdozentinnen und Universitätsdozenten gemäß § 94 Abs. 2 Z 2 UG vorgesehen. Zur Bewerbung\nberechtigt            sind        somit         ausschließlich          „außerordentliche              Universitätsprofessorinnen             und\nUniversitätsprofessoren“ der Medizinischen Universität Graz gemäß § 122 Abs. 2 Z 4 UG. Gemäß § 99\nAbs. 3 UG ist eine unbefristete Verlängerung der Bestellung nach Durchführung einer\nQualifikationsprüfung möglich. Der Antrag auf unbefristete Verlängerung kann nach dem vollendeten\nfünften Jahr gestellt werden.\nWir bitten Sie, Ihre Bewerbungsunterlagen im „System zur elektronischen Einreichung der\nBewerbungsunterlagen“ (http://forschung.meduni-graz.at/berufung/berufungen.anmelden) zu erfassen,\nin diesem System aus den erfassten Daten ein pdf-Dokument zu erstellen und dieses gemeinsam mit dem\nKonzept Ihres angestrebten Leistungsbereichs (2 – max. 5 Seiten) für die nächsten 6 Jahre bis zum\n29.6.2011 an rektor@medunigraz.at zu übermitteln.\nWeitere Informationen zu organisatorischen Rahmenbedingungen sowie Bewerbungsformulare erhalten Sie\nauf unserer Website: www.medunigraz.at/karriere.\nDie Medizinische Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in der Kurie der ProfessorInnen an\nund fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen\nvorrangig berücksichtigt.\n114.3 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit für\nPersonalmanagement und Recht, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                  Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n                                                           (Verwendungsgruppe B1)\n                                                    an der Universitätsklinik für Urologie,\n   befristet auf die Dauer des Beschäftigungsverbotes und eines eventuell anschließenden Karenzurlaubes\n                                                           nach Mutterschutzgesetz\nKernaufgaben:\n\u0001 Pflichterfüllung im Rahmen der Ausbildung zum Facharzt/Fachärztin für Urologie\n\u0001 Mitwirkung und Teilnahme an klinikinternen Fortbildungsveranstaltungen und Besprechungen\n\u0001 Unterstützung bei administrativen Aufgaben und Mitwirkung bei der strategischen Weiterentwicklung\n      der Klinik\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 18.05.2011, StJ 2010/11, 19.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "bulletin": {
                "id": 2565,
                "academic_year": "2010/11",
                "issue": "12",
                "published": "2011-02-02T00:00:00+01:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2565&pDocNr=41474&pOrgNr=1"
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            "index": 16,
            "text": "- 17 -\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Teamorientierung\n¾ Lernbereitschaft\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei entsprechendem Erfolg sind längerfristige Entwicklungsmöglichkeiten durch den Abschluss einer\nQualifizierungsvereinbarung möglich.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. HJ. Mischinger, Leiter der Klinischen Abteilung für\nAllgemeinchirurgie,                 gerne           zur         Verfügung.             Kontakt:           hans.mischinger@medunigraz.at,\nTel.: ++43 (0) 316/385-82755.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W106 ex 2010/11 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 23. Februar 2011.                                                                    www.medunigraz.at/stellen\nWiederholung der Ausschreibung vom 01.09.2010:\n                                                          Associate Professor (w/m)\n                                                        für experimentelle Kardiologie\n                                                           (Verwendungsgruppe A2)\n                     an der Universitätsklinik für Innere Medizin, Klinische Abteilung für Kardiologie\nKernaufgaben:\n¾ Der/die StelleninhaberIn übernimmt die Leitung des grundlagenwissenschaftlichen Forschungslabors\n      der Klinischen Abteilung für Kardiologie in Kooperation mit den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen\n      der Abteilung für Kardiologie\n¾ Das Aufgabengebiet umfasst Forschungstätigkeit, administrative Tätigkeit im Rahmen von Dritt-\n      mittelprojekten sowie Betreuung von DiplomandInnen, DoktorantInnen und PhD-Studierenden. Der\n      Schwerpunkt der grundlagenwissenschaftlichen Forschung liegt im Bereich kardiales Remodeling,\n      Herzinsuffizienz und Arrhythmogenese\n¾ Eine aktive Mitarbeit in der Studierendenausbildung, im PhD- und Dr.sci.med.-Programm wird\n      erwartet\n¾ Der/die StelleninhaberIn unterstützt die Klinische Abteilung für Kardiologie bei der strategischen\n      Ausrichtung und Durchführung ihrer Projekte und verfolgt hypothesengestützte wissenschaftliche\n      Forschungsansätze\n¾ Mit Blick auf die zu Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten in den Forschungseinrichtungen\n      der Medizinischen Universität versteht sich der/die StelleninhaberIn als ImpulsgeberIn für neue\n      methodische Ansätze zur Schaffung von Synergien und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen\n      Expertise\n¾ Der/die StelleninhaberIn übernimmt eine aktive Rolle in bestehenden internationalen Kooperationen,\n      baut wissenschaftliche Netzwerke aus und wirbt Drittmittel ein\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Doktorats-/PhD-Studium oder gleichzuhaltende wissenschaftliche Qualifikation in\n      Naturwissenschaften oder Medizin\n¾ Mehrjährige selbstständige und ausgewiesene Tätigkeit nach Abschluss des Doktorats (postdoc) auf\n      dem Gebiet der kardialen zellulären Forschung mit Schwerpunkt Ionenhomöostase, Elektro-physiologie\n      und kardiales Remodeling\n¾ Hervorragende Kenntnisse in Methodiken der Visualisierung subzellulärer Prozesse (konfokale\n      Mikroskopie, FRET-imaging, o.ä.) sowie molekularbiologischer Methodiken\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 02.02.2011, StJ 2010/11, 12.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
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            "bulletin": {
                "id": 2525,
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            "index": 4,
            "text": "Wir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Toller, Leiter der Klinischen Abteilung für\nAnästhesiologie für Herz- und Gefäßchirurgie und Intensivmedizin, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nwolfgang.toller@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-13027.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W75 ex 2010/11 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universitat Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Uhniversitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 09. Februar 2011. www.medunigraz.at/stellen\n\nUniversitätsassistentIn\n(Verwendungsgruppe B1)\nam Institut für Medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation, befristet auf 3 Jahre\n\nKernaufgaben:\n\n> Interdisziplinäre Forschung und Entwicklung im Bereich biomedizinische Ontologien, Terminologien\nund Wissensrepräsentation\n\n>» Koordination und Durchführung internationaler Projekte\n\n>» Ausbildung von Studierenden und (Mit-)Betreuung von Diplomarbeiten und Dissertationen\n\nFachliche Anforderungen:\n\n>» Abgeschlossenes Diplom- und Doktoratsstudium mit biomedizinischer Ausrichtung\n\n>»  Mehrjährige praktische und wissenschaftliche Erfahrung in medizininformatischen Projekten\n» Erfahrung in der Anbahnung und Durchführung von Forschungsprojekten\n\n» Erfahrung bei der Erstellung biomedizinischer Ontologien\n\n> Interesse an patientenzentrierten Entwicklungen im Bereich der Medizinischen Informatik\n\n» Erfahrung im Bereich Grundlagen formaler Ontologien\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n> Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n\n>» Hohe Belastbarkeit und Teamorientierung\n\n>»  Verhandlungssichere Beherrschung der englischen Sprache\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Stefan Schulz gerne zur Verfügung. Kontakt:\nstefan.schulz@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-16939.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W76 ex 2010/11 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universitat Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Uhniversitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 09. Februar 2011. www.medunigraz.at/stellen\n\nÄrztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie, Klinische Abteilung für Allgemeine\nDermatologie, bis FachärztInnenabschluss, längstens 7 Jahre\n\nKernaufgaben:\n> Klinische Versorgung von stationären und ambulanten PatientInnen der Abteilung insbesondere im\nBereich der Dermatoonkologie\n\n \n\nMTBI. vom 19.01.2011, SU 2010/11, 10.Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "bulletin": {
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                "issue": "2",
                "published": "2005-10-06T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=100&pDocNr=4860&pOrgNr=1"
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            "index": 4,
            "text": "-5-\n§ 12 Beschlusserfordernisse\n(1) Die Schiedskommission ist beschlussfähig, wenn wenigstens zwei Drittel der Mitglieder persönlich an-\nwesend sind.\n(2) Die Schiedskommission entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der\noder des Vorsitzenden den Ausschlag.\n(3) Stimmübertragungen sind möglich und sind dem/der Vorsitzenden im vorhinein zur Kenntnis zu brin-\ngen. Für die Übertragung ist die Zustimmung des die Stimme übernehmenden Mitgliedes erforderlich. An\nein Mitglied der Schiedskommission kann nur eine Stimme übertragen werden.\n(4) Erfolgt zur Verhandlung eines Tagesordnungspunktes, bei dem offen abzustimmen wäre, auf Anfrage\nder/des Vorsitzenden keine Wortmeldung oder verlangt keines der anwesenden Mitglieder des Kollegialor-\ngans eine Abstimmung, gilt der Antrag (Bericht) als im Sinne der Antragstellerin/des Antragstellers (der\nBerichterstatterin/des Berichterstatters) einstimmig angenommen.\n§ 13 Befangenheit\n(1) Jedes Mitglied ist verpflichtet, Gründe, die einen Befangenheitsgrund gem. § 7 AVG nahe legen, der\nSchiedskommission sofort anzuzeigen. Die restlichen Mitglieder entscheiden mit einfacher Mehrheit über\ndas Vorliegen der Gründe.\n(2) Ein gem. § 7 AVG befangenes Mitglied darf an der Beratung und Entscheidung nicht teilnehmen und\nhat für die Dauer der Verhandlung über diesen Gegenstand den Sitzungsraum zu verlassen.\n(3) In Angelegenheiten eines befangenen Mitgliedes ist stets geheim abzustimmen.\n§ 14 Abstimmung\n(1) Die Abstimmung über Anträge erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge, in der sie eingebracht worden sind.\nÜber Anträge zum Verfahren ist jedoch sofort nach deren Einbringen abzustimmen.\n(2) Die/der Vorsitzende hat vor der Abstimmung die Anträge und die Reihenfolge, in der über sie abge-\nstimmt wird, bekannt zu geben.\n(3) Die Abstimmung erfolgt offen durch Handzeichen.\n(4) Namentlich ist abzustimmen, wenn dies von mindestens einem anwesenden Mitglied verlangt wird. Die\nMitglieder stimmen in alphabetischer Reihenfolge ab. Liegt sowohl ein Verlangen auf namentliche als auch\nauf geheime Abstimmung vor, so ist geheim abzustimmen.\n(5) Geheim ist abzustimmen, wenn eine/einer der in der Sitzung anwesenden Stimmberechtigten dies ver-\nlangt. In Angelegenheiten, die ein Mitglied persönlich betreffen, ist jedenfalls geheim abzustimmen.\n(6) Die Zählung der Stimmen obliegt der/dem Vorsitzenden in Anwesenheit der Kommissionsmitglieder.\n(7) Die/der Vorsitzende hat unmittelbar nach der Durchführung der Abstimmung und Auszählung der\nStimmen das Abstimmungsergebnis unter Angabe der Zahl der Prostimmen aller abgegebenen Stimmen\nbekannt zu geben (Prostimmenauszählung).\n§ 15 Sitzungsprotokoll\n(1) Über jede Sitzung der Schiedskommission ist ein Protokoll anzufertigen.\n(2) Für die Unterstützung der Schriftführerin/des Schriftführers trifft der Bereich \"Administration und\nDienstleistungen\" auf Wunsch der/des Vorsitzenden Vorsorge.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 31,
                "academic_year": "2003/04",
                "issue": "19",
                "published": "2003-12-22T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=31&pDocNr=4704&pOrgNr=1"
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            "index": 3,
            "text": "-4-\n(4) In dringenden Ausnahmefällen oder nach schriftlicher Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder\n       des Rektorats kann die Beschlussfassung auch außerhalb einer Sitzung unter Anwesenden\n       schriftlich oder (fern-)mündlich erfolgen. Der mündliche Beschluss ist binnen drei Werktagen\n       schriftlich niederzulegen und allen Mitgliedern des Rektorats mitzuteilen.\n(5) Ordentliche Sitzungen finden mindestens zweimal im Monat statt und werden durch den Rek-\n       tor einberufen. Jedes Mitglied des Rektorats kann die Einberufung einer Sitzung verlangen.\n       Die Einberufung soll spätestens drei Tage vor der Sitzung unter Mitteilung der Tagesord-\n       nung und der Beschlussvorlagen erfolgen.\n(6) Das Rektorat ist nur beschlussfähig, wenn die einfache Mehrheit der Mitglieder in der Sitzung\n       anwesend ist bzw. an der schriftlichen oder (fern-)mündlichen Beschlussfassung teilnimmt.\n(7) Das Rektorat fasst seine Beschlüsse mit Ausnahme des § 1 (3) mit Mehrheit der anwesenden\n       Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Rektors.\n(8) Der Rektor leitet die Sitzungen. Er bestimmt die Reihenfolge der Tagesordnung. Mit einfacher\n       Mehrheit können die Tagesordnung abgeändert, ergänzt oder einzelne Punkte abgesetzt\n       werden.\n(9) Das Rektorat kann auf Antrag eines Mitglieds des Rektorats zu einzelnen Gegenständen sei-\n       ner Beratung Auskunftspersonen und Fachleute beiziehen.\n(10)Der Kanzler, Auskunftspersonen und Fachleute haben kein Stimmrecht.\n(11)Über die Sitzung des Rektorats ist eine Niederschrift anzufertigen, aus der sich Ort und Tag\n       der Sitzung, die Teilnehmer, die Tagesordnung und der Wortlaut der Beschlüsse ergeben.\n       Die Niederschrift gilt als genehmigt, wenn kein Mitglied des Rektorats in der nächsten, dem\n       Zugang der Niederschrift folgenden Sitzung widerspricht. Beschlüsse des Rektorats, die\n       außerhalb von Sitzungen gefasst worden sind, sind in der Niederschrift über die nächste\n       Sitzung des Rektorats aufzunehmen.\n                                    § 5. Rechenschaftslegung\n(1) Der Rektor, die Vizerektorin und die Vizerektoren sowie der Kanzler berichten dem Rektorat\n       nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer und übersichtlicher Rechenschaftslegung sowie\n       nach den jeweils geltenden Gebarungsrichtlinien. Sobald nennenswerte Abweichungen von\n       den geplanten Entwicklungen eintreten, haben der Rektor und die Vizerektorin bzw. die Vi-\n       zerektoren dem Rektorat darüber Erläuterungen zu geben.\n(2) Überschreitungen der genehmigten Investitions- Budgetpositionen um mehr als 10% im Ein-\n       zelfall bedürfen vor ihrer Aus-/Durchführung der Zustimmung des Rektorates, ausgenom-\n       men zur Abwendung drohender Schäden.\n         § 6. Angelegenheiten, die der Zustimmung des Universitätsrates bedürfen\nUnbeschadet der Bestimmung des § 21 Abs 1 UG 2002 ist die Zustimmung des Universitätsrats\nfür folgende Angelegenheiten einzuholen:\n(1)      Maßnahmen oder Geschäfte, die für die Medizinische Universität von außergewöhnlicher\n         Bedeutung sind, oder mit denen ein außergewöhnliches wirtschaftliches Risiko verbunden\n         ist, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Universitätsrates."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 6806,
                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "21",
                "published": "2019-02-27T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6806&pDocNr=868884&pOrgNr=1"
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            "index": 7,
            "text": "8\n                       Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung in Sonderfach Psychiatrie und\n                                                      Psychotherapeutische Medizin\n                                                    Kennung: UK-PSYCH-2019-000169\n                             Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin\n                                                        Beschäftigungsausmaß: 100%\n                                                 Befristet auf die Dauer der Abwesenheit\n                                                              Befristet auf 6 Monate\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien in der Forschungseinheit „Neurobiologi-\n      sche Grundlagen und anthropometrische Besonderheiten der bipolaren affektiven Erkrankung“\n Erstellung von Publikationen und Präsentationen für (inter-)nationale Fortbildungsveranstaltungen\n Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n      (auch im Rahmen von Diplomarbeiten)\n Übernahme von Dokumentationstätigkeiten und Organisationsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n EDV und Statistik Kenntnisse (MS Office, SPSS)\n Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau B2)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Interesse an einem berufsbegleitenden Doktoratsstudium und an der Lehre\n Erfahrung in der ambulanten und stationären Versorgung psychisch kranker Menschen,\n      sowie im Bereich Akutpsychiatrie\n Klinische Erfahrung und wissenschaftliche Kenntnisse im Fachgebiet der bipolaren Störung\n Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\n      Klinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten sowie im Schreiben von Publikationen\n      und wissenschaftlichen Beiträgen auf Veranstaltungen\n Absolvierte Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbil-\n      dungsordnung 2015 (ÄAO 2015)\n Teamorientierung\n Hohe Belastbarkeit\n Kommunikative Kompetenz\n Lernbereitschaft\nDie Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Bruttomindestgehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung /inkl.\nÄrztezulage) von EUR 3.452,72 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf\nBasis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen\nbzw. zuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/personalmanagement-entwicklung-und-administration/of-\nfene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am 20. März 2019.\n                                                                                                    MTBl. vom 27.02.2019, StJ 2018/19, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4529,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "1",
                "published": "2014-10-01T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Suppl. Vorstand UK für Unfallchirurgie; Vorstand der UK für Blutgruppenserologie und Tansfusionsmed.; Stv. UK für Kinder- und Jugendheilkunde; Leiterin KA für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie; Leitungsbestellung ULG; Widerruf Leitungsgestellung ULG; GO für das Komitee für Biologische Sicherheit; Richtlinie für die Antragsstellung und Gewährung von Freistellungen und Reisekostenzuschüssen; Übersicht aktiver ULG`s, Einsetzung von Habilitationskommissionen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4529&pDocNr=275651&pOrgNr=1"
            },
            "index": 27,
            "text": "- 28 -\n9.2       Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-\neinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitäts-\npersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher\nQualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers\nliegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\nDas Institut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin sucht zur Unterstützung des Teams für\nReisemedizin und Prophylaxe im Zentrum für Wissens- und Technologietransfer (ZWT) eine/einen\n                                                 Medizinisch-technische/r Sekretär/-in\n                                                           (Verwendungsgruppe IIa)\n                                       Institut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin\n                                                   Bereich Reisemedizin und Prophylaxe\n                                                         Teilzeit: 20 Wochenstunden\n                                      befristet für die Dauer des Beschäftigungsverbotes und\n                                           eines eventuell anschließenden Karenzurlaubes\nKernaufgaben:\n Organisation und Koordination des gesamten administrativen Ambulanzbetriebes\n Aufnahme, Betreuung der PatientInnen\n Telefondienst, Terminvereinbarung, Dokumentation und Ablage\n Eigenverantwortliches Arbeiten mit speziellen Computerprogrammen\n Kassaführung und Abrechnung\n Bestellungen und Logistik von Impfstoffen und Verbrauchsmaterial\n Unterstützung des ÄrztInnenteams\n Mitwirkung und Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach ISO 9001\n Teilnahme an für die Tätigkeit relevanten Fortbildungen\nFachliche Anforderungen:\n Ausbildung zum/zur Medizinisch-technischen Sekretär/-in\n Einschlägige Berufserfahrung im Bereich Ambulanz oder Ordination von Vorteil\n Fachkenntnisse und praktische Erfahrung im Umgang mit infektiösen Material erwünscht\n Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Office etc.)\n Gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n Hohe Serviceorientierung, Teamfähigkeit und kommunikative Kompetenz\n Hohe Belastbarkeit bei Stress , Zuverlässigkeit\n Fachliches Interesse an den Themen Reisemedizin und Prophylaxe\n Strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise\n Hohes Maß an Flexibilität und Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 1.632,70 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                     MTBl. vom 01.10.2014, StJ 2014/15, 1. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4408,
                "academic_year": "2013/14",
                "issue": "22",
                "published": "2014-07-02T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Vorstand Institut für Gerichtliche Medizin; stv. Leiterin O-PMR; Stv. Leiterinnen Bereich Studium und Prüfung; Bestellung d. Datenschutzbeauftragten; RL Datenschutzordnung; BV Gewährung einer Krankenpflegezulage für zahnärztliche HelferInnen, Ass. und ZahntechnikerInnen; Ausschreibung Universitätsprofessur für Mikrobiomforschung in der Humanmedizin gem. § 99 Abs. 1 UG am Institut für Pathologie",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4408&pDocNr=240121&pOrgNr=1"
            },
            "index": 15,
            "text": "- 16 -\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W184 ex 2013/14 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 23. Juli 2014                                                                      www.medunigraz.at/stellen\n                                               Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n                                                           (Verwendungsgruppe B1)\n                                               an der Universitätsklinik für Innere Medizin,\n                                                     Klinische Abteilung für Kardiologie,\n                                                        vorerst befristet auf 6 Monate\nKernaufgaben:\n Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der kardiovaskulären klinischen Forschung\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n Selbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für (inter-)nationale Fortbildungs-\n      veranstaltungen\n Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Kenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz auf dem Fachgebiet der kardiovaskulären klinischen\n      Forschung von Vorteil\n Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von Klinischen\n      Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n Klinische Vorerfahrung/Erfahrung im Ambulanzbereich\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit\n Gewissenhaftigkeit\n Teamorientierung\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 3.152,29 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Burkert Pieske, Leiter der Abteilung für Kardiologie, gerne zur\nVerfügung. Kontakt: burkert.pieske@medunigraz.at Tel.: +43/316/385-12544.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D190 ex 2013/14 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 23. Juli 2014                                                                      www.medunigraz.at/stellen\n121.3       Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-\neinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitäts-\npersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                     MTBl. vom 02.07.2014, StJ 2013/14, 22.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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    ]
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