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            "text": "- 14 -\nSie werden als UniversitätsprofessorIn für Innere Medizin unbefristet an der Medizinischen Universität Graz\neingestellt und sind für die Leitung der Klinischen Abteilung zunächst auf befristete Zeit, danach\nunbefristet, vorgesehen.\nWir freuen uns über die Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen, die Sie bis spätestens\n31. Oktober 2009 elektronisch und auf dem Postweg übermitteln: Medizinische Universität Graz, z.H.\nHerrn Rektor Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle, Auenbruggerplatz 2/4, A-8036 Graz, rektor@medunigraz.at.\nVerwenden              Sie       die      vorgesehenen,             strukturierten         Bewerbungsformulare,             die      Sie      von\nhttp://www.medunigraz.at/bewerbungsformulare downloaden.\nDie Medizinische Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und\nfordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig\naufgenommen.\n131.2 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                  Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n          an der Universitätsklinik für Innere Medizin, Klinische Abteilung für Pulmonologie, Teilzeit: 30\n                Wochenstunden, zu besetzen ab 01. August 2008, befristet längstens bis 31. Juli 2011\nKernaufgaben:\n¾ Klinische Forschung im Bereich der Klinischen Abteilung für Lungenkrankheiten mit angeschlossener\n      Infektiologie am Universitätsklinikum Graz\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n¾ Vorerfahrung in der Erforschung genetischer Zusammenhänge mit klinischen Erkrankungen\n¾ Interesse am Fachgebiet der Pulmonologie und Infektiologie\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nFür Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Horst Olschewski, Leiter der Klinischen Abteilung für\nPulmonologie, gerne zur Verfügung. Kontakt: horst.olschewski@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-\n2183.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D216 ex 2008/09 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am 22. Juli 2009.\n                                                                                                                www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 01.07.2009, StJ 2008/09, 20. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "-5-\n                                         61. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitäts-\ngesetz 2002 i.d.g.F. folgende Stellen ausschreibt:\n61.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz, Hal-\nbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthalts-\nkosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatangestell-\ntenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb für den Bereich medizinische Technik und Datenverarbeitung an der Universitätsklinik für\nChirurgie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Juni 2006.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Diplom- und Doktoratsstudi-\num vorzugsweise Biomedizinische Technik oder Physik, praktische Erfahrungen im Einsatz und in der techni-\nschen Betreuung von Hyperthermieanlagen zur Tumorbehandlung und in der naturwissenschaftlichen Lehre.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nMehrjährige Erfahrungen in den Bereichen medizinische Messtechnik, Messdatenerfassung und\n-verarbeitung und medizinische Datenverarbeitung. Weiters sind Teamfähigkeit sowie Fremdsprachenkennt-\nnisse (insbesondere Englisch) erwünscht.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 08. März 2006 (Kennzahl: W405)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb (Facharzt) an der Klinischen Abteilung für Allgemeine Dermatologie der Universitätsklinik für\nDermatologie und Venerologie voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossene Facharztausbildung in Dermatologie, Kenntnisse in der Melanom-\nVorsorge (insbesonders in der Dermatoskopie), wissenschaftliche Publikationen.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 08. März 2006 (Kennzahl: W406)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitäts-Augenklinik voraussichtlich\nzu besetzen ab sofort bis zur Beendigung der Facharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, EDV-Kenntnisse\nErwünscht: Klinische Erfahrungen, im Besonderen auf dem Gebiet Netzhaut/Glaskörpererkrankungen und –\ntherapie, Erfahrungen in der Durchführung klinischer Studien und wissenschaftlicher Arbeiten.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 08. März 2006 (Kennzahl: W407)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Kinder- und Ju-\ngendheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab sofort bis zur Beendigung der Facharztausbildung, längstens 7\nJahre.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErfahrungen in Pädiatrie, wissenschaftliche Mitarbeit und Erfahrung in der Lehre, Gegenfächer.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 08. März 2006 (Kennzahl: W408)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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                "published": "2019-03-13T00:00:00+01:00",
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            "text": "4\n                                                            UniversitätsassistentIn\n                                                    Kennung: UK-ORTHO-2019-000202\n                                         Universitätsklinik für Orthopädie und Traumatologie\n                                                       Beschäftigungsausmaß: 100 %\n                                           befristet auf 3 Jahre, zu besetzen ab 01.04.2019\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Eigenverantwortliche klinische Versorgung und Betreuung von ambulanten und\n      stationären Patientinnen auf dem Spezialgebiet der Traumatologie\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Traumatologie\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und Klinischen Studien, insbesondere auf dem\n      Gebiet der Traumatologie\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des\n      Diplomstudiums Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\n Organisation von einschlägigen Aus- und Fortbildungen auf dem Gebiet der\n      Orthopädie und Traumatologie sowieÜbernahme von Organisations-\n      und Verwaltungsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Befugnis zu selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als\n      Fachärztin/Facharzt für Unfallchirurgie oder Orthopädie und Traumatologie\n Wissenschaftliche und klinische Erfahrungen auf dem Gebiet der Traumatologie\n Erfahrung und Qualifikation in der Forschung, insbesondere in der Abwicklung\n      von Klinischen Studien und konkreten Forschungsprojekten\n Sehr gute Englischkenntnisse (Niveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Wissenschaftliches Doktorat\n Interesse an der eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifikation (z.B. Habilitation)\n Erfahrung in universitärer Lehre und Betreuung von Studierenden\n Soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung/inkl.\nÄrztezulage) von EUR 4.392,12 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf\nBasis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen\nbzw. zuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen\nausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche\nStellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/personalmanagement-entwicklung-und-administration/of-\nfene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am 03. April 2019.\n                                                                                                    MTBl. vom 13.03.2019, StJ 2018/19, 23. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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                "id": 8653,
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                "published": "2021-01-13T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Personalnachrichten; Wahlergebnis der konstituierenden Sitzung – Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8653&pDocNr=1096019&pOrgNr=1"
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            "text": "10\n                        Universitäre*r Fachärztin*Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde\n                                                    Kennung KA-NEONA-2020-000937\n                                       Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n                                                  Klinische Abteilung für Neonatologie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 6 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Klinische Versorgung und Betreuung von ambulanten und stationären Patient*innen\n       Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendheilkunde,\n            speziell der Neonatologie\n       Mitwirkung bei Forschungsprojekten und Klinischen Studien\n       Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des\n            Diplomstudiums Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\n       Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n       Befugnis zu selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin/Facharzt für\n            Kinder- und Jugendheilkunde\n       Erfahrung und Qualifikation in Forschung (Publikationen, Vortragstätigkeiten,\n            nationale und internationale Forschungskooperationen, erfolgreiche Drittmitteleinwerbung,\n            wissenschaftliche Tätigkeit im Ausland etc.)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Abgeschlossenes Doktoratsstudium (Abschluss: Dr.scient.med.)\n       Interesse an der eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifikation (internes Karriereprogramm\n            zur*zum Research Professor, Habilitation)\n       Erfahrung in universitärer Lehre und Betreuung von Studierenden\n       Vertiefte klinische und wissenschaftliche Kenntnisse im Bereich der\n            Kinder- und Jugendheilkunde, speziell auf dem Gebiet der Neonatologie\n       Sozialkompetenz\n       Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n       Hohe Belastbarkeit und Teamorientierung\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung/inkl.\nÄrztezulage) von EUR 4.490,95 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf\nBasis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen\nbzw. zuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nDie Med Uni Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen\nausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für\nwissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig\naufgenommen.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/human-resources/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist\nendet am 04. Februar 2021.\n                                                                                                 MTBl. vom 13.01.2021, StJ 2020/21, 18. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "bulletin": {
                "id": 8793,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "25",
                "published": "2021-03-03T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Vorstand*Vorständin einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen wissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zur stellvertretenden supplierenden Vorständin einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen wissen-schaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Leiter*in einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen \r\nwissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden supplierenden Leiter*in einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen \r\nwissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Vorstand*Vorständin einer wissenschaftlichen nichtklinischen \r\nOrganisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Vorstand*Vorständin einer wissenschaftlichen nichtklinischen \r\nOrganisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Lehrstuhlinhaber*in; Leitungen: Bestellung zur stellvertretenden supplierenden Lehrstuhlinhaberin; Leitungen: Bestellung zum*zur stellvertretenden Leiter*in eines Diagnostik- & Forschungsinstituts; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden supplierenden Leiter eines Diagnostik- & Forschungsinstituts; Leitungen: Bestellung zum Leiter des Diagnostischen Bereichs des Diagnostik- und Forschungsinstituts für Pathologie; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Diagnostischen Bereichs des Diagnostik- und Forschungsinstituts für Pathologie; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professur",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8793&pDocNr=1115046&pOrgNr=1"
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            "text": "30\n102.2. Tenure Track Professur\n                 Tenure Track Professur für Molekulare Hämatopoese und Genome Engineering\n                                                  Klinische Abteilung für Hämatologie\n                        und Universitätsklinik für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 6 Jahre\nWir suchen eine*n exzellente*n Fachärztin*Facharzt und Wissenschafter*in mit hohem Potential, um die\ninternational anerkannte Wissenschafts- und Forschungsagenda für Hämatologie, Transfusionsmedizin\nund Zelltherapie weiter auszubauen.\nDie*Der zukünftige Stelleninhaber*in soll ausgewiesene*r Expertin*Experte für Erkrankungen im Bereich\nder benignen und malignen Hämatopoese sein und diese in Forschung, Lehre und Patient*innenbetreuung\nvertreten.\nDie Klinische Abteilung für Hämatologie an der Universitätsklinik für Innere Medizin und die\nUniversitätsklinik für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin verfolgen für ihre Patient*innen ein\ngesamtheitliches Versorgungskonzept nach dem biopsychosozialen Modell. Die*Der zukünftige\nStelleninhaber*in soll eine hohe Bereitschaft zur OE-übergreifenden, interdisziplinären und zur\ninterprofessionellen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachrichtungen, sowie zu Berufsgruppen\nder Pflege und medizinisch-technischen Dienste mitbringen.\nDie Besetzung erfolgt zunächst befristet auf 6 Jahre mit Qualifizierungsvereinbarung (Tenure Track\nProfessur gemäß § 99 Abs. 5 und 6 Universitätsgesetz). Karriereziel ist die Überleitung in ein\nArbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierte*r Professor*in. Bei herausragenden und\naußergewöhnlichen Leistungen kann eine Evaluierung der Qualifizierungsvereinbarung auf schnellstem\nWeg erfolgen.\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Innovative Weiterentwicklung der Forschung im Bereich der Hämatologie, Transfusionsmedizin und\n      Zelltherapie\n Aufbau und Leitung einer Organisationseinheiten-übergreifenden Forschungsgruppe\n Konzeption, Umsetzung und Leitung von geförderten Forschungsprojekten im Bereich der\n      molekularen Hämatopoese und des Genome Engineering\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin\n      und im Rahmen von Doktoratsstudien\n Betreuung von ambulanten und stationären Patient*innen sowie die Bereitschaft zur Leistung von\n      Nachtdiensten\nFür diese Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin mit facheinschlägigem Doktorat\n Befugnis zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin*Facharzt für\n      Hämatologie und Internistische Onkologie oder eine gleichwertige ausländische Befugnis\n Profunde Forschungsexpertise im Bereich der Hämatologie, Transfusionsmedizin und Zelltherapie\n Nachweis von hochrangigen Publikationen und Drittmitteleinwerbung\n Erfahrung im Aufbau und der Leitung von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen\n Nachweis               von        Lehr-,        Vortragstätigkeiten             insbesondere            im      Bereich      Hämatologie\n      oder Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin\n Ausgezeichnete methodische Expertise in Molekularbiologischen Techniken zur zielgerichteten\n      Veränderung von DNA\n Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)\n                                                                                                 MTBl. vom 03.03.2021, StJ 2020/21, 25. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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                "academic_year": "2016/17",
                "issue": "14",
                "published": "2017-03-15T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Widerrufe  von Leitungsbestellungen betreffend Universitätslehrgänge; Leitungen: Bestellung zur/zum Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Vorständin/Vorstandes oder der/des supplierenden Vorständin/Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen wissenschaftlichen Bereich bzw. zur/zum Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Leiterin/Leiters oder der/des supplierenden Leiterin/Leiters einer Klinischen Abteilung \r\nim klinischen wissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zur/zum Stellvertreter der/des Vorständin/Vorstandes einer wissenschaftlichen nichtklinischen \r\nOrganisationseinheit; Verordnung des Rektorates der Medizinischen Universität Graz über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung gemäß \r\n§ 64a Universitätsgesetz 2002 (UG) idgF  - Änderungen; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für den Personalentwicklungsbeirat der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Einladung zu einem gastronomischen Wettbewerb: Verpflegung von MitarbeiterInnen / Studierenden am neuen MED CAMPUS der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5957&pDocNr=614055&pOrgNr=1"
            },
            "index": 5,
            "text": "-6-\n                Herrn Assoz. Prof. PD Dr. Markus GUGATSCHKA\n                 zum 2. Stellvertreter des Vorstandes der Hals-, Nasen, Ohren-Universitätsklinik,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Vorstandsfunktion, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Josef KAINZ\n                 zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Allgemeine HNO,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Univ.-Prof. Dr. Gerald WOLF\n                 zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Allgemeine HNO,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\nan der Universitätsklinik für Innere Medizin\n                Herrn Univ.-Prof. Dr. Alexander ROSENKRANZ\n                 zum 1. Stellvertreter des Vorstandes der Universitätsklinik für Innere Medizin,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Vorstandsfunktion, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Univ.-Prof. Dr. Winfried GRANINGER\n                 zum 2. Stellvertreter des Vorstandes der Universitätsklinik für Innere Medizin,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Vorstandsfunktion, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerald SEINOST\n                 zum 1. Stellvertreter der supplierenden Leiterin der Klinischen Abteilung für Angiologie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Frau Univ.-Prof.in Dr.in Barbara OBERMAYER-PIETSCH\n                 zur 1. Stellvertreterin des Leiters der Klinischen Abteilung für\n                 Endokrinologie und Diabetologie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Assoz.-Prof. PD Dr. Harald SOURIJ\n                 zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für\n                 Endokrinologie und Diabetologie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Univ.-Prof. Dr. Wolfgang PETRITSCH\n                 zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für\n                 Gastroenterologie und Hepatologie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                          MTBl. vom 15.03.2017, StJ 2016/17, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 153,
                "academic_year": "2006/07",
                "issue": "15",
                "published": "2007-01-31T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=153&pDocNr=4968&pOrgNr=1"
            },
            "index": 7,
            "text": "-8-\nTeil III – Sonderregelungen\n§ 9 Erasmusstudierende\n(1) Studierende aus dem ERASMUS-Mobilitätsprogramm oder aus gleichwertigen, internationalen, zeitlich\nbefristeten Austauschprogrammen müssen, unter der Voraussetzung, dass sie nach spätestens zwei\nSemestern die Medizinische Universität Graz wieder verlassen, nicht am Grobauswahl- und\nReihungsverfahren teilnehmen.\n§ 9a – StudienwerberInnen mit einer Mitteilung der A-StP sowie Vorleistungen\n(1) StudienwerberInnen, welche das Diplomstudium der Zahnmedizin antreten wollen und die einen\nVorstudienlehrgang an der MUG zu besuchen haben/hatten, müssen dann nicht am Grobauswahl- und\nReihungsverfahren für das Studienjahr 2007/2008 teilnehmen, wenn sie eine Mitteilung der Studien- und\nPrüfungsabteilung der Medizinischen Universität Graz (A-StP), welche keinen expliziten Hinweis auf die\nNotwendigkeit der Teilnahme am Auswahlverfahren enthält, erhalten haben und Vorleistungen aus einem\nhuman- oder zahnmedizinischen Universitätsstudium im Ausmaß von mindestens 100 Semesterstunden\nund/oder 120 ECTS-Anrechnungspunkten vorweisen können.\n(2) Darüber hinaus kann das Rektorat durch einstimmigen Beschluss einzelne StudienwerberInnen, deren\npersönliche und studienrechtliche Situation dies rechtfertigt und die Vorleistungen aus einem human- oder\nzahnmedizinischen Universitätsstudium im Ausmaß von mindestens 150 Semesterstunden und/oder 180\nECTS-Anrechnungspunkten vorweisen können, ohne Teilnahme am Grobauswahl- und Reihungsverfahren\nzulassen. Vor einer Entscheidung des Rektorates ist eine Stellungnahme des Arbeitskreises für\nGleichbehandlungsfragen an der Medizinischen Universität Graz einzuholen.\nTeil IV – Behörden\n§ 10 Erstinstanzliche Behörde\n(1) In erster Instanz entscheidet gem. geltender Geschäftsordnung des Rektorates, veröffentlicht im MTBl\n19. Stk, RN 66 (Studienjahr 2004/2005) vom 1.6.2005, der Vizerektor für Studium und Lehre für das\nzuständige Rektorat. Er entscheidet abschließend über die provisorische Reihungsliste.\n§ 11 Zweitinstanzliche Behörde\n(1) Diesbezüglich wird auf die §§ 15 bis 18 und 38 der Satzung der MUG, veröffentlicht im MTBl 23.Stk,\nRN 88 (Studienjahr 2004/2005) vom 6.7.2005 in der Fassung von MTBl 8. Stk, RN 38 (Studienjahr\n2005/2006) vom 21.12.2005, verwiesen.\n(2) Die zweitinstanzliche Behörde entscheidet über die Reihungsliste als zweite Instanz endgültig.\nTeil V - Allgemeine Bestimmungen\n§ 12 Sofern eine oder mehrere Bestimmungen oder einzelne Teile dieser Verordnung ganz oder teilweise\nunwirksam sind oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen\nBestimmungen nicht berührt.\n§ 13 (1) Die Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft und gilt gem. § 124b UG\n2002 idgF bis 31.12.2007.\n(2) Diese direkt auf der gesetzlichen Bestimmung des § 124b UG 2002 idgF beruhende Verordnung\nüberschreibt während ihrer Gültigkeitsdauer sämtliche widersprechende Bestimmungen der Satzung der\nMUG – insbesondere die §§ 1 bis 14 sowie 19 bis 37 und 39 bis 40 des Satzungsteiles Reihungsverfahren -\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 6626,
                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "12",
                "published": "2018-12-19T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Widerruf der Bestellung der 2. stellvertretenden Leitung der Organisationseinheit Studienmanagement; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Vorstandes einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Bestellung zum Arbeitsmediziner; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft;  Leistungsvereinbarung 2019 – 2021 der Medizinischen Universität Graz; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates betreffend Lehrverhältnisse im Angehörigenbereich; Verordnung des Rektorates: Verordnung des Rektorates über den Nachweis von Kenntnissen der Unterrichtssprache; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Errichtung, Ausschreibung und Besetzung von Laufbahnstellen\r\ngemäß § 99 Abs. 5 UG; Widerruf der Bestellung zur wissenschaftlichen Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“,„Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“ sowie der entsprechenden Vollmachten; Wissenschaftliche Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“, „Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“; Schiedskommission: Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den AKGL; Ethikkommission – Bestellung der Ethikkommissionsmitglieder in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6626&pDocNr=843757&pOrgNr=1"
            },
            "index": 7,
            "text": "8\n  Hochqualitative, klinisch relevante Forschung durch Multidisziplinarität ausbauen\n    Ziel ist einerseits den Fokus der Forschung auf klinisch relevante Themen zu legen und\n    andererseits die interdisziplinären Potentiale zwischen klinisch tätigen Forscher/innen und Grund-\n    lagenforscher/innen zu heben.\n  Forschungssupport und Forschungsinfrastruktur stärken\n    Um Spitzenleistungen in der Forschung zu erzielen, ist eine adäquate Infrastruktur sowie ein hoch-\n    qualitativer Forschungssupport unerlässlich.\n  Internationale, nationale und regionale Forschungskooperationen ausbauen und Mobilität\n    steigern\n    Durch Vernetzung mit anderen Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der\n    Industrie werden komplexe Forschungsfragen bearbeitet und Ressourcen gemeinsam genutzt.\n Ad „Patient/innenbetreuung“\n  Mehrwert der universitären Medizin hervorheben\n    Ziel ist es, vorrangig in der breiten Öffentlichkeit und Politik aber auch intern verstärkt auf die\n    Spitzenleistungen der durch die Mitarbeiter/innen der Med Uni Graz betriebenen Medizin aufmerk-\n    sam zu machen und die Med Uni Graz in ihrer Rolle am Landeskrankenhaus-Universitätsklinikum\n    (LKH-Univ. Klinikum) zu positionieren.\n  Forschungsoutput im Rahmen der Patient/innenbetreuung steigern\n    Ziel ist es, den klinischen Zugang zu Patient/innen stärker für die Forschung zu nutzen, von der\n    Diagnose zu Therapie, um möglichst vielen Patient/innen Zugang zu den jeweils modernsten medi-\n    zinischen Methoden zu eröffnen (Biobank, klinische Informationen, Studienpatient/innen).\n Ad „Personal“\n  Strategische Personalplanung/-entwicklung ausbauen\n    Ziel ist es, den Auf- und Ausbau einer strategischen Personalplanung voranzutreiben, aufbauend\n    auf ein übergeordnetes Personalbedarfskonzept, d.h. die klare Festlegung, welche Qualifikationen\n    in welchem Umfang an welchem Ort und Zeitpunkt benötigt werden.\n    Diese Anforderungen gilt es nicht nur zu definieren, sondern deren Realisierung auch finanziell\n    sicherzustellen und bestmöglich durch z.B. Karriereplanung und Nachwuchsförderung zu unter-\n    stützen.\n  Arbeitgeberattraktivität erhöhen\n    Ziel ist es, die Med Uni Graz als attraktive Arbeitergeberin für die unterschiedlichen Berufsgruppen\n    über alle Karrierephasen noch besser als bisher zu positionieren, um Top-Mitarbeiter/innen zu\n    gewinnen sowie bestehende hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiter/innen langfristig an die\n    Organisation binden zu können.\n   Führungskultur weiterentwickeln\n    Ziel ist es, die Führungskompetenz der leitenden Mitarbeiter/innen zu stärken, um die Vision\n    \"Gemeinsam auf dem Weg - Exzellenz im Fokus\" bestmöglich zu unterstützen.\n Die 16 strategischen Zielsetzungen mit insgesamt 85 Maßnahmen sind mit einer Balanced Score Card\n (BSC) inkl. Verantwortlichkeiten, Umsetzungsdatum, Kennzahlen und Zielwerten hinterlegt.\n Die Med Uni Graz strebt eine intensive Beteiligung am derzeitigen Rahmenprogramm Horizon 2020 und\n am zukünftigen Horizon Europe an. Die Med Uni Graz wird sich in diesem Zusammenhang auch am\n European Innovation Council (EIC) in Horizon Europe beteiligen.\n BMBWF                                    Medizinische Universität Graz                         Seite 5 von 65"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 6413,
                "academic_year": "2017/18",
                "issue": "35",
                "published": "2018-06-27T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Ethikkommission: Nachnominierungen; Stiftungsbeirat der Szolomayer Privatstiftung; Arbeitskreis für Gleichbehandlungen: Nachnominierungen; Richtlinie des Rektorats - Änderung: Änderung Anhang I der Richtlinie für Universitätslehrgänge an\r\nder Medizinischen Universität Graz; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der \r\nMedizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Universitätslehrgang (ULG) Academic Expert in Dermoscopy; Universitätslehrgang (ULG) Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6413&pDocNr=777685&pOrgNr=28397"
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            "index": 3,
            "text": "4\nAnhang I\n                                 Allgemeine Geschäftsbedingungen\n             Für Universitätslehrgänge an der Medizinischen Universität Graz\n§ 1 Anmeldebedingungen\n     (1) Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars erklärt die Teilnehmerin/der Teilnehmer die Allgemeinen\n          Geschäftsbedingungen verstanden zu haben und dies als verbindliche und rechtsgültige\n          Anmeldung zu akzeptieren.\n     (2) Die Lehrgangsleitung ist berechtigt nach den Zulassungskriterien im Sinne des jeweilig gültigen\n          Curriculums in einem lehrgangsspezifischen                        Auswahlverfahren eine Auswahl der\n          Teilnehmer/innen zu treffen. Bis spätestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten sämtliche\n          Bewerber/innen eine Verständigung über ihre Aufnahme. Nicht aufgenommene Bewerber/innen\n          werden auf einer Warteliste nach der Reihenfolge ihrer Antragsstellung evident gehalten und\n          rücken in dieser Reihenfolge bei Ausfall einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers nach.\n     (3) Die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) behält sich das Recht vor, den Lehrgang bei\n          einer zu geringen Anzahl an Teilnehmer/innen oder aus anderen wichtigen Gründen zu\n          verschieben bzw. ganz abzusagen. Zu diesem Zeitpunkt bereits eingegangene Zahlungen der\n          Lehrgangsbeiträge werden rückerstattet.\n     (4) Ebenso behält sich die Med Uni Graz das Recht vor, notwendige Änderungen hinsichtlich der/des\n          Vortragenden (auch kurzfristig) durchzuführen. Derartige Änderungen berechtigen weder zu\n          einer Stornierung der Anmeldung, noch zu einer Minderung des Lehrgangsbeitrages noch zu\n          Schadenersatzansprüchen.\n§ 1a Zulassung und Meldung der Fortsetzung des Studiums\n    (1) TeilnehmerInnen am Lehrgang haben sich für jedes Semester bis zu ihrem vollständigen Abschluss\n        iSd § 62 UG idgF zum Studium fortzumelden, andernfalls ihre Zulassung zum Lehrgang gemäß § 71\n        Abs. 1 Abs. 2 UG idgF. erlischt.\n    (2) Gemäß § 38 Abs. 4 HSG idgF. ist die Entrichtung des Studierendenbeitrages der Österreichischen\n        HochschülerInnenschaft („ÖH-Beitrag“) Voraussetzung für die Fortsetzungsmeldung für das\n        betreffende Semester.\n    (3) LehrgangsteilnehmerInnen können gem. § 67 UG idgF. bei der Studienrektorin/beim Studienrektor\n        der Medizinischen Universität Graz einen Antrag auf Beurlaubung stellen. In Semestern, für welche\n        eine Beurlaubung genehmigt wurde, ist kein (erweiterter) Lehrgangsbeitrag zu entrichten, wohl aber\n        der ÖH – Beitrag gem. Abs. 2.\n§ 2 Zahlungsbedingungen\n   (1) Der jeweilige Lehrgangsbeitrag hat spätestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn auf vom\n         Lehrgangssekretariat genanntem Konto einzulangen.\n   (2) Alle Lehrgangsbeiträge verstehen sich in Euro und inkludieren das Unterlagenmaterial (Skripten,\n         Handouts) in elektronischer oder haptischer Form; nicht inkludiert sind sämtliche anderen\n         Ausgaben der Teilnehmer/innen, die aus der Kursteilnahme resultieren, z.B. Bücher, Unterbringung,\n         Anreise, Verpflegung, Ausdrucke etc.\n   (3) Der Lehrgangsbeitrag ist derzeit umsatzsteuerbefreit. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass dieser\n         umsatzsteuerpflichtig ist, ist die Med Uni Graz dazu berechtigt, die Umsatzsteuer nachträglich in\n                       Richtlinie Universitätslehrgänge / Stand Mitteilungsblatt vom 27.06.2018, Stj 2017/2018, 35. Stk. RN138\n                                                       Seite 1 von 3"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4990,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "25.b",
                "published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
                "teaser": "7. Sondernummer; Studienplan f. das Bachelorstudium Pflegewissenschaft; Studienplan f. das Doktorratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der MUG; Studienplan f. das PhD-Studium; Richtlinie f. die Erstellung einer Dissertation f. die Doktoratsstudien an der MUG; Studienplan ULG Sonderausbildung in der Pflege bei Nierenersatztherapie; Studienplan ULG Sonderausbildung in der Kinderintensivpflege",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4990&pDocNr=371718&pOrgNr=1"
            },
            "index": 9,
            "text": "-10-\n\nStudienplan Bachelorstudium Pflegewissenschaft\nDas Curriculum\n\nInnerhalb des Bachelorstudiums Pflegewissenschaft werden für ein akademisches Jahr 60\nECTS-Punkte berechnet, d.h. für ein Semester 30 ECTS-Punkte.\n\nDie Struktur des Curriculums bietet den Studierenden die Möglichkeit, eine solide Grundlage\nvon Wissen, Können und Verständnis der Pflegedisziplin zu erlangen. Hierbei werden\ntheoretische und praktische Lernprozesse kombiniert. Darüber hinaus ist das Curriculum so\nstrukturiert, dass die Studierenden Gelegenheit haben, analytisches und kritisches Denken für\ndie Pflegepraxis zu entwickeln, damit sie bis zum Ende des Studiums in der Lage sind, auf der\nGrundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zu arbeiten.\n\nDurch die Inhalte des Curriculums sowie der geplanten Lehr- und Lernstrategien sollen die\nStudierenden in die Lage versetzt werden, professionelle und ethische Entscheidungen zu\nentwickeln, ihre kommunikativen Kompetenzen zu erweitern und ihre Fähigkeit auszubauen,\neffektiv und partnerschaftlich mit den Patientinnen und anderen Mitgliedern des\nmultiprofessionellen Teams zusammenzuarbeiten.\n\nDas Curriculum zielt ferner darauf ab, die Studierenden von Anfang an zu qualifizieren, damit\nsie entsprechend auf die vielfältigen Tätigkeiten im Gesundheitsbereich vorbereitet und in der\nLage sind, dieses Wissen und Können im Sinne des lebenslangen Lernens und des\nwissenschaftlichen Fortschritts auf den neuesten Stand zu bringen bzw. zu halten.\n\n1.9 Inhalt des Curriculums\n\nDer Inhalt des Curriculums basiert auf den neuesten Forschungserkenntnissen des jeweiligen\nThemengebietes und ist relevant für die Gesundheits-/Krankenversorgung von Menschen und\nberücksichtigt die epidemiologischen, demografischen und soziokulturellen Gegebenheiten.\n\nDas Curriculum vermittelt Grundkenntnisse der pflegewissenschaftlichen Forschung und deren\nUmsetzung.\n\nThematisch geht das Curriculum schwerpunktmäßig auf die Theorie und Praxis der\nGesundheits- und Krankenpflege in verschiedenen Settings ein. Besondere Berücksichtigung\nerfährt hierbei die Pflege und Betreuung von Menschen in einer alternden Gesellschaft. Darüber\nhinaus werden u.a. folgende thematische Bereiche, wie transkulturelle and evidenzbasierte\nPflege betrachtet, wobei bei der Vermittlung die Relevanz für die Gesundheits- und\nKrankenpflege im Mittelpunkt steht. Aktuelle pflegewissenschaftliche Aspekte finden in vielen\nLehrveranstaltungen besondere Berücksichtigung, wie auch genderspezifische\nFragestellungen.\n\n1.10 Pflichtlehrveranstaltungen\n\nIm Rahmen des Curriculums werden 209 ECTS / 5225 Stunden in Form von\nPflichtlehrveranstaltungen und Pflichtpraktika angeboten. Es wird empfohlen, nach Abschluss\ndes Bachelorstudiums die Diplomprüfung (im Umfang von 5 ECTS) an der Schule für\nAllgemeine Gesundheits- und Krankenpflege abzulegen um zusätzlich das Diplom für\nAllgemeine Gesundheits- und Krankenpflege zu erlangen.\n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4748,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "12",
                "published": "2015-01-30T00:00:00+01:00",
                "teaser": "4. Sondernummer; Einteilung Studienjahr 2015/16; Verordnung Zulassungsbeschränkung Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Human- und Zahnmedizin; Verordnung Zulassungsbeschränkung im Bachelorstudium Pflegewissenschaft",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4748&pDocNr=317893&pOrgNr=1"
            },
            "index": 11,
            "text": "- 12 -\nTEIL I – Geltungsbereich\n§ 1 Das in diesem Teil der Verordnung festgelegte Aufnahmeverfahren gilt für das Bachelorstudium\nPflegewissenschaft an der Medizinischen Universität Graz.\n§ 2 (1) Das Aufnahmeverfahren gilt für alle Studienwerber/innen, die im Studienjahr 2015/2016 erstmals\nzum Bachelorstudium Pflegewissenschaft an der Medizinischen Universität Graz zugelassen werden\nwollen.\n(2) Studienwerber/innen, die bereits die Ausbildung für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und\nKrankenpflege (Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger) abgeschlossen haben, sind\ngleichermaßen verpflichtet an beiden Aufnahmeverfahren teilzunehmen.\nAusgenommen sind jene Studienwerber/innen, die in Teil III dieser Verordnung beschrieben werden.\nZahl der Studienplätze\n§ 3 Die gesetzlichen Vorgaben werden durch das Aufnahmeverfahren umgesetzt. Für das Studienjahr\n2015/2016 werden gem. § 124b Abs 5 UG idgF 108 Studienplätze vergeben. Diese Studienplatzzahl\nkann durch Beschluss des Rektorates noch erhöht werden.\nTEIL II – Verfahren\nAnzuwendende Verfahrensregelung\n§ 4 Auf das gegenständliche Aufnahmeverfahren kommt ausschließlich die Verfahrensregelung dieser\nVerordnung zur Anwendung.\nInternet-Anmeldung\n§ 5 (1) Die Studienwerber/innen haben sich innerhalb der vom Rektorat der Medizinischen Universität\nGraz festgelegten Anmeldefrist, die am 02. März 2015 beginnt und am 22. Mai 2015 um 24:00 Uhr endet,\nfür den Aufnahmetest online, mittels Web-Formulars anzumelden.\n(2) Die Internet-Anmeldung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren.\nEine Internet-Anmeldung außerhalb der vom Rektorat festgesetzten Frist oder ohne Benützung der vom\nRektorat eingerichteten formalen Hilfsmittel ist nicht zulässig. Eine unvollständig ausgefüllte, wahrheits-\nwidrige, nicht den Formvorschriften entsprechende oder nicht fristgerechte Registrierung ist ungültig und\nbleibt unberücksichtigt. Eine Fristerstreckung zur Internet-Anmeldung ist nicht zulässig. Aufträge zur\nVerbesserung haben nicht zu erfolgen.\n(3) Zusätzlich zur Internet-Anmeldung der Medizinischen Universität Graz ist die korrekte Anmeldung\nzum Aufnahmeverfahren für die duale Ausbildung an der Schule für allgemeine Gesundheits- und Kran-\nkenpflege am LKH-Universitätsklinikum Graz notwendig, um zum Aufnahmetest zugelassen zu werden.\nVerfahrensablauf\n§ 6 (1) Der Aufnahmetest findet am 03. Juli 2015 statt.\n(2) Der Aufnahmetest ist keine Prüfung iSd. §§ 72 ff UG idgF. Die Bestimmungen der §§ 72 bis 79 UG\nidgF finden keine Anwendung.\n(3) Der Aufnahmetest setzt sich wie folgt zusammen:\n      a. Basiskenntnistest für Medizinische Studien der Medizinischen Universität Graz (BMS)\n            Der BMS besteht aus einem standardisierten Kenntnistest im Multiple-Choice-Format, anhand\n            dessen das schulische Vorwissen über medizinrelevante Grundlagenfächer, insbesondere\n            Biologie erfasst wird.\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                    MTBl. vom 30.01.2015, StJ 2014/15, 12. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4408,
                "academic_year": "2013/14",
                "issue": "22",
                "published": "2014-07-02T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Vorstand Institut für Gerichtliche Medizin; stv. Leiterin O-PMR; Stv. Leiterinnen Bereich Studium und Prüfung; Bestellung d. Datenschutzbeauftragten; RL Datenschutzordnung; BV Gewährung einer Krankenpflegezulage für zahnärztliche HelferInnen, Ass. und ZahntechnikerInnen; Ausschreibung Universitätsprofessur für Mikrobiomforschung in der Humanmedizin gem. § 99 Abs. 1 UG am Institut für Pathologie",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4408&pDocNr=240121&pOrgNr=1"
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            "index": 9,
            "text": "- 10 -\n                                                     121. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des Kollektiv-\nvertrages ausschreibt:\n121.1       Freie Stelle einer Universitätsprofessur für Mikrobiomforschung in der Humanmedizin\n            gem. § 99 Abs. 1 UG am Institut für Pathologie\nDie Medizinische Universität Graz ist eine junge Organisation mit traditionsreichen Wurzeln, die sich an\nden Werten einer nachhaltigen und umfassenden Gesundheitsversorgung orientiert. Rund 2.100\nMitarbeiterInnen arbeiten in Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung. Folgende attraktive und\nanspruchsvolle Position wird besetzt:\n                        Universitätsprofessur für Mikrobiomforschung in der Humanmedizin\n                                                               gem. § 99 Abs. 1 UG\n                                                           am Institut für Pathologie\n                                                                befristet auf 5 Jahre\nKernaufgaben:\n Analyse von humanassoziierten Mikrobiomen (z.B.: Gastrointestinaltrakt, Haut, Respirationstrakt,\n       Urogenitaltrakt) mittels innovativer OMICS Technologien\n Planung und Durchführung von medizinischen Mikrobiomforschungsprojekten\n Planung und Durchführung von Mikrobiomforschungsprojekten am Menschen (ProbandIn, PatientIn)\n       bzw. im klinisch-medizinischen Umfeld\n Zurverfügungstellung von Expertisen und Technologien für humane Mikrobiomforschung\n Integration von Erkenntnissen aus der Mikrobiomforschung in die PatientInnenversorgung\n       (z.B.: für Diagnose, Prävention oder Therapie)\n Expertise in der molekularen Mikrobiologie und Virulenzforschung\n Zusammenarbeit mit etablierten Forschungsgruppen an der Medizinischen Universität Graz\n       (insbesondere der BioTechMed-Professur für interaktive Mikrobiomforschung), der Biobank bzw.\n       Forschungsgruppen an der TU Graz und KFU Graz\n Weiterentwicklung des „Theodor Escherich Labors für Mikrobiomforschung“ an der Medizinischen\n       Universität Graz\n International anerkannte Forschungsarbeit und internationale Vertretung im Bereich\n       Mikrobiomforschung\n Engagement im Bereich der universitären Lehre sowie Mitwirkung in der postgradualen Ausbildung\n Kooperation mit den Forschungsfeldern der Medizinischen Universität Graz\nErforderliche Qualifikationen:\n Abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitätsausbildung\n       in Humanmedizin\n Fachärztin/Facharzt in einem entsprechenden Fachgebiet (zB Pathologie, medizinische\n       Mikrobiologie, Infektiologie) bzw. gleichzuhaltende ausländische Qualifikation sowie mehrjährige\n       klinische Erfahrung in diesem Fachgebiet\n Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation\n Kontinuierliche, wissenschaftliche Publikationstätigkeit\n Nachgewiesene Forschungserfahrung auf dem Gebiet der humanen Mikrobiomforschung und\n      assoziierter Forschungsfelder (z.B.: molekulare Mikrobiologie)\n Nachweis erfolgreicher Publikationen und eingeworbener Drittmittel auf dem Gebiet der humanen\n      Mikrobiomforschung und assoziierter Forschungsfelder (z.B.: molekulare Mikrobiologie)\n Betreuung von DiplomandInnen und DissertantInnen (NaturwissenschafterInnen und\n      HumanmedizinerInnen) im Bereich der Mikrobiomforschung und/oder assoziierter Forschungsfelder\nErwünschte Qualifikationen:\n Internationale wissenschaftliche Vernetzung\n Mehrmonatige internationale Aufenthalte mit wissenschaftlicher Tätigkeit\n Erfahrung mit internationalen facheinschlägigen Kooperationen\n Qualifikationen in Genderkompetenz und Diversitymanagement\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                     MTBl. vom 02.07.2014, StJ 2013/14, 22.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "bulletin": {
                "id": 2866,
                "academic_year": "2010/11",
                "issue": "27",
                "published": "2011-08-17T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2866&pDocNr=49034&pOrgNr=1"
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            "index": 23,
            "text": "- 24 -\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ. Prof. Dr. Gerhard Friedrich, Leiter der Klinischen Abteilung für Phoniatrie,\ngerne zur Verfügung. Kontakt: gerhard.friedrich@klinikum-graz.at Tel.: +43/316/385-12579\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W273 ex 2010/11 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 07. September 2011 www.medunigraz.at/stellen\n\nÄrztin/Arzt in FacharztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Innere Medizin, Klinische Abteilung für Kardiologie, bis\nFachärztInnenabschluss; längstens 7 Jahre\n\nKernaufgaben:\n\n>»  PatientInnenbetreuung mit dem Schwerpunkt Kardiologie auf höchstem Niveau\n\n>»  Interdisziplinäre Mitarbeit im universitären Herz-Zentrum mit der Bereitschaft ggf. bis zu 6 Monate\neine Rotationsstelle auf der Herzchirurgie anzutreten\n\n>» Bereitschaft zu engagierter grundlagenwissenschaftlicher Forschung auf dem Gebiet der Herz-Kreislauf\nErkrankungen\n\n>» Bereitschaft zur Mitarbeit (Teilzeit) im Ludwig Boltzmann Institut für translationale Herzinsuffizienz-\nForschung\n\n»  Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums, Humanmedizin\nund im Rahmen von Doktoratsstudien\n\n> Übernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben im Bereich der klinischen\nAbteilung für Kardiologie\n\n> Mitarbeit bei Forschungsprojekten im Bereich der kardiologischen Grundlagenforschung\n\nFachliche Anforderungen:\n\n>» Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n\n>»  Wissenschaftliches Doktorat von Vorteil\n\n>» Vorkenntnisse in klinischer Kardiologie\n\n> Grundlagenwissenschaftlicher Auslandsaufenthalte von Vorteil\n\n>» Bereitschaft in einem Dr.sci.med Programm mitzuarbeiten\n\n»  Fundierte Kenntnisse in kardiologischer Grundlagenforschung, insbesondere im Bereich der zellulären\nElektrophysiologie und Konfokalmikroskopie/lonenhomöostase erwünscht\n\n> Vorkenntnisse in der Betreuung klinisch wissenschaftlicher Studien im Bereich der Kardiologie\nerwünscht\n\n> Sehr gute Englisch-Kenntnisse\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n>»  Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n> Hohe Belastbarkeit\n\n> Gewissenhaftigkeit\n\n» Teamorientierung\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tatigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei entsprechendem Erfolg sind längerfristige Entwicklungsmöglichkeiten durch den Abschluss einer\nQualifizierungsvereinbarung möglich.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.Prof.Dr. Burkert Pieske, Leiter der Abteilung für Kardiologie, gerne zur\nVerfügung. Kontakt: burkert.pieske@medunigraz.at Tel.: +43/316/385-12544\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W274 ex 2010/11 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\n\n \n\nMTBI. vom 17.08.2011, SU 2010/11, 27.Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 2585,
                "academic_year": "2010/11",
                "issue": "13",
                "published": "2011-02-16T00:00:00+01:00",
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            "index": 41,
            "text": "- 42 -\n\n& 3 Voraussetzungen für die Zulassung\n3.1 Vorbereitung\n\nUm die Teilnehmer/innen bestmöglich auf die inhaltlichen Anforderungen des\nUniversitätslehrganges vorzubereiten, werden zwei Monate vor Beginn der Ausbildung\nUnterlagen über eine eigens dafür eingerichtete Internetplattform zur Verfügung gestellt.\nDiese Inhalte stellen Wissensvoraussetzungen dar, sind selbstorganisiert zu erarbeiten und\nmüssen auf der Grundlage eines Fragenkatalogs ausgearbeitet werden. Zur Zielüberprüfung\nist dieser Fragenkatalog zwei \\Vochen vor Ausbildungsbeginn an die Ausbildungsleitung zu\nübermitteln.\n\n3.2 Voraussetzungen für die Zulassung\n\nVoraussetzungen für die Zulassung zum Uhniversitätslehrgang Mittleres Pflegemanagement\nist der Nachweis der Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und\nKrankenpflege, oder eine gleichwertige anerkannte (internationale) Berechtigung im Sinne\n§8(1) GuK-WV .d.g.F. Ebenfalls muss spätestens zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn der\nausgearbeitete Fragenkatalog (siehe 3.1) vorliegen.\n\n3.3 Teilnahmeverpflichtung\n\nDie Teilnehmer/innen sind verpflichtet die gesamte Ausbildung zu absolvieren und an der\ntheoretischen und praktischen Ausbildung im entsprechenden Stundenausmaß\nteilzunehmen.\n\n3.4 Unterbrechung des Uhniversitätslehrganges\n\nDer Universitätslehrgang ist It. 810 GuK-VWV i.d.g.F ohne Unterbrechung durchzuführen. Eine\nUnterbrechung ist nur dann zulässig:\n\n- für Zeiträume, die für den Mutterschutz i.d.g.F. Beschäftigungsverbote vorsieht, und\nzwar auch dann, wenn die Ausbildungsteilnehmerin nicht in einem Dienstverhältnis\nsteht,\n\n- für Zeiträume, für die das Mutterschutzgesetz i.d.g.F., Kinderbetreuungsgesetz, das\nVjäter- Karenzgesetz oder vergleichbare Rechtsvorschriften eine Karenz vorsehen,\nund zwar auch dann, wenn die Lehrgangsteilnehmer/innen nicht in einem\nDienstverhältnis stehen,\n\n- für Zeiten des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes nach dem Wehrgesetz i.d.g.F.\noder des Zivildienstes i.d.g.F. oder\n\n- in anderen begriindeten Fallen (im Ausmaß von höchstens 2 Jahren).\n\nUber die Akzeptanz eines Grundes entscheidet die Lehrgangsleitung. Eine Fortsetzung des\nUniversitätslehrganges ist zum ehest möglichen Zeitpunkt durchzuführen. Der Zeitpunkt der\nFortsetzung ist entsprechend den organisatorischen Möglichkeiten von der Lehrgangsleitung\nfestzusetzen.\n\n§ 4 Inhalt, Rationale und Relevanz\n\nDie gesellschaftlichen Prozesse laufen auf eine immer schnellere und globalere\nInformationsverarbeitung, auf eine Individualisierung der Lebensstile, auf die Veränderung\ndes Altersspektrums, eine zunehmende Multikulturalitat, auf eine veränderte\ngesundheitsbezogene Versorgungsstruktur und Verbraucherorientierung u.a.m. hinaus. Es\nist anzunehmen, dass in allen von diesen Prozessen betroffenen Gesellschaften eine\nVerschiebung des Pflegepanoramas und eine Zunahme und Intensivierung von\nPflegebedürftigkeiten bei gleichzeitig begrenzten Ressourcen für das Gesundheits- und\nPflegewesen eintreten. Der Gesundheits- und Pflegebereich ist einer besonderen\n\n \n\nMTBI. vom 16.02.2011, SU 2010/11, 13.Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
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            "bulletin": {
                "id": 311,
                "academic_year": "2004/05",
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                "published": "2005-09-01T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=311&pDocNr=5426&pOrgNr=1"
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            "index": 5,
            "text": "-6-\nProfil der Klinik:\nDie Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin umfasst drei klinische Abteilungen und eine\nForschungseinheit für Biomedizintechnische Technik in Anästhesie und Intensivmedizin.\nDie Professur ist der Klinischen Abteilung für Allgemeine Anästhesiologie und Intensivmedizin zuzuordnen.\nAufgaben:\nZu den Aufgaben der Universitätsprofessorin/des Universitätsprofessors gehört die Vertretung des Faches\nAnästhesiologie in Forschung und Lehre.\nDie StellenbewerberIn/der Stellenbewerber soll ein hervorragendes wissenschaftliches Profil auf dem Gebiet\nder experimentellen Anästhesiologie aufweisen.\nForschungsschwerpunkt soll die Erforschung der Regulation der normalen und gestörten Mikrozirkulation auf\nzellulärer Ebene und deren pharmakologische Beeinflussung sein. Darüber hinaus sollten aber auch andere\nschwerpunktassoziierte Bereiche der experimentellen Anästhesiologie der Gesamtklinik einschließlich der\ndazu erforderlichen Untersuchungstechniken abgedeckt werden.\nGenerell sollen auch junge Mitarbeiter in anästhesiespezifische experimentelle Techniken eingeführt werden.\nDie/Der BewerberIn sollte die Bereitschaft und Fähigkeit zur interdisziplinären wissenschaftlichen\nZusammenarbeit zeigen.\nZu den Aufgaben zählt auch die Mitwirkung an der universitären Lehre der Klinik.\nEinstellungsvoraussetzungen:\nEin der Verwendung entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium, Anerkennung als Facharzt für\nAnästhesiologie und Intensivmedizin, Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen,\nentsprechende Erfahrung in der akademischen Lehre, besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit\nund zur erfolgreichen Einwerbung von Forschungsdrittmitteln sowie Erfahrungen in der Leitung einer\nForschergruppe.\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen an und\nfordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Entsprechend dem Frauenförderungsplan\nwerden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind ausschließlich anhand des strukturierten Bewerbungsformulars der Medizinischen\nUniversität Graz einzureichen, abrufbar unter der Adresse http://www.meduni-graz.at/karriere/ und mit den\nüblichen Unterlagen, elektronischer Übermittlung und einer Ausfertigung in Papierform, (Lebenslauf,\nPublikationsliste, Lehrtätigkeit, inhaltlich gegliedert, entsprechend dem Formular für Bewerbungen) bis zum\n28.Oktober       2005          an       den     Rektor       der Medizinischen   Universität     Graz,   Herrn\nUniv.-Prof. Dr. med. Dr. phil. Gerhard Franz WALTER, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz, zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz kann allfällige Fahrt- und Aufenthaltskosten für die Bewerberinnen/\nBewerber nicht übernehmen.\n        An der Medizinischen Universität Graz ist zum ehestmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines\n    Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie\nzu besetzen.\nDie Aufnahme erfolgt unbefristet in Vollzeitbeschäftigung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis nach\nden Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 und des Angestelltengesetzes.\nDie Universitätsprofessorin/der Universitätsprofessor ist innerhalb des Klinischen Bereiches der Medizinischen\nUniversität Graz nach Maßgabe der universitätsrechtlichen Bestimmungen (d.h. u.a. zunächst befristet) als\nLeiterin/Leiter der Klinischen Abteilung für Kardiologie an der Medizinischen Universitätsklinik vorgesehen.\n         _________________________________________________________________________________\n         Druck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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                "academic_year": "2020/21",
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                "published": "2021-02-03T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen",
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            },
            "index": 4,
            "text": "5\n                                                         Senior Scientist (m/w/d)\n                                                       Kennung UK-KC-2021-000965\n                                        Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Mitarbeit und Unterstützung bei der Planung, Durchführung und Auswertung\n            von grundlagenwissenschaftlichen Projekten und Antragstellung zur Forschungsförderung\n            an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie\n       Eigenverantwortliche Planung, Durchführung und Leitung von Tierversuchen\n       Eigenverantwortliches Arbeiten im Labor der Universitätsklinik für Kinder- und\n            Jugendchirurgie inklusive der Etablierung von neuen Technologien und Protokollen\n       Durchführung und Auswertung folgender Untersuchungsmethoden: Histologie (v.a. Darmwand),\n            Immunhistochemie, Elektronenmikroskopie, Western Blot, PCR, ELISA, LUMINEX, Photometrie,\n            Zell- und Bakterienkultur\n       Wissenschaftliche Tätigkeit im Fachbereich\n       Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden\n       Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Abgeschlossenes naturwissenschaftliches Diplom-/Masterstudium sowie\n            abgeschlossenes Doktorats-/PhD-Studium\n       Laborerfahrung im biomedizinischen/molekularbiologischen Forschungsbereich\n            sowie Erfahrung in der Planung und Durchführung von grundlagenwissenschaftlichen Projekten\n       Wissenschaftliche (peer-reviewed) Publikationen in internationalen Fachzeitschriften\n       Befugnis in der Leitung und Durchführung von Tierversuchen (FELASA B und C oder Äquivalent)\n            und Befugnis zum Versand von biologischen Proben\n       Profunde Kenntnisse in Statistik, sowie in der Datenerfassung und –verarbeitung\n       Erfahrung in der Lehre und ausgeprägte didaktische Fähigkeiten\n       Sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Interesse an der eigenständigen wissenschaftlichen Weiterqualifikation (z.B. Habilitation)\n       Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n       Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit wie auch zur Arbeit im Team\n       Hohe Einsatz- und Lernbereitschaft\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 3.945,90 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/human-resources/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist\nendet am 25. Februar 2021.\n                                                                                                 MTBl. vom 03.02.2021, StJ 2020/21, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 9014,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "37",
                "published": "2021-05-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend Abgekürztes \r\nBerufungsverfahren für Universitätsprofessor*innen gemäß § 99 Abs. 4 Universitätsgesetz 2002; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Einsetzung einer Berufungskommission; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen aufgrund der COVID-19-Pandemie – Änderung; Leitungen: Bestellung zur 1. stellvertretenden supplierenden Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=9014&pDocNr=1141426&pOrgNr=1"
            },
            "index": 5,
            "text": "6\n    (9) Studierende, die der COVID-19 Risikogruppe angehören und daher nicht an\n        Präsenzprüfungen teilnehmen können, haben dies dem*der Prüfer*in und der OE-\n        Studienmanagement umgehend mitzuteilen und einen Nachweis zu erbringen. Diesfalls\n        werden die Möglichkeiten zur Ablegung der Prüfung im Einzelfall geprüft und dem*der\n        Studierenden mitgeteilt.\n§ 2.     Umstellung bei untersagtem Präsenzbetrieb\n    (1) Ist Präsenzbetrieb hinsichtlich der Lehrveranstaltungen gemäß § 1 Abs. 2 lit. a) aufgrund\n        der behördlichen Vorgaben im Zusammenhang mit COVID-19 und/oder auf Anordnung des\n        Rektorats vorübergehend nicht möglich, sind auch Lehrveranstaltungen gemäß § 1 Abs.\n        2 lit. a) auf digitale Abhaltung bzw. Distance Betrieb umzustellen.\n    (2) Sind Präsenzprüfungen aufgrund der behördlichen Vorgaben im Zusammenhang mit\n        COVID-19 und/oder auf Anordnung des Rektorats vorübergehend nicht möglich, hat die\n        Durchführung von Prüfungen soweit möglich unter den Voraussetzungen des § 4 digital\n        zu erfolgen.\n    (3) Änderungen gemäß Abs. 1 und 2 sind den Studierenden über MEDonline, MUniverse oder\n        per E-Mail so rasch wie möglich bekanntzugeben.\n    (4) Lehrveranstaltungen gemäß § 1 Abs. 2 lit. b) und Prüfungen, die nicht digital abgehalten\n        werden können, müssen verschoben werden, sofern die Abhaltung in Präsenz aufgrund\n        der behördlichen Vorgaben im Zusammenhang mit COVID-19 und/oder auf Anordnung des\n        Rektorats vorübergehend nicht möglich ist. Die verschobenen Lehrveranstaltungen und\n        Prüfungen sind nach Rücksprache mit der OE-Studienmanagement und dem Büro der\n        Vizerektorin für Studium und Lehre unter Einhaltung der Hygienevorschriften gemäß § 3,\n        sobald dies möglich ist, nachzuholen.\n    (5) Werden Lehrveranstaltungen und Prüfungen aufgrund von COVID-19 verschoben, ist der\n        Abhaltungstermin den Studierenden zumindest zwei Wochen im Voraus über MEDonline\n        oder per E-Mail bekanntzugeben.\n    (6) Sofern Präsenzbetrieb nicht möglich ist und aufgrund von COVID-19 Maßnahmen\n        Anpassungen an den Lehrveranstaltungen notwendig sind, sind die Änderungen den\n        Studierenden über MEDonline, MUniverse oder per E-Mail so rasch wie möglich bekannt\n        zu geben und zusätzlich zu den bisherigen Informationen zur Lehrveranstaltung zu\n        veröffentlichen.\n    (7) Wenn Änderungen gemäß Abs. 6 zweiter Satz an Lehrveranstaltungen mit immanentem\n        Prüfungscharakter vorgenommen werden, kann sich die oder der Studierende innerhalb\n        der im Zuge der Änderung bekanntgegebenen Frist von der betreffenden\n        Lehrveranstaltung abmelden, ohne dass eine Anrechnung auf die Gesamtzahl der\n        zulässigen Wiederholungen erfolgt. Hinsichtlich der Abmeldung von Prüfungen gilt § 47\n        Abs. 12 und 13 des Satzungsteils – Studienrechtliche Bestimmungen der Med Uni Graz.\n§ 3.    Hygienevorschriften\n    (1) Bei der Durchführung von Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen sind die jeweiligen\n        geltenden im Intranet MUniverse veröffentlichten Hygienevorschriften einzuhalten. Den\n                                                            MTBl. vom 26.05.2021, StJ 2020/21, 37. Stk, RN 139"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 6562,
                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "5",
                "published": "2018-10-31T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Satzung: Gleichstellungsplan der Medizinischen Universität Graz; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6562&pDocNr=825618&pOrgNr=1"
            },
            "index": 11,
            "text": "12\n(3) Mobbing ist dienst- bzw. disziplinarrechtlich von der Universitätsleitung zu ahnden. Alle mit\nderartigen Angelegenheiten befassten Personen sind zur Meldung eines derartigen Vorfalles\nverpflichtet, unterliegen aber im Übrigen der Verschwiegenheit. Allfällige zivil- oder\nstrafrechtliche Konsequenzen bleiben durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.\n(4) Eine spezielle Form des Mobbings ist das Bossing, das zwischen einem/einer Vorgesetzten\nund einem/einer Mitarbeiter/in stattfindet, wobei die hierarchische Unter- bzw. Überordnung\nvon entscheidender Bedeutung ist.\n§ 18 Gewährleistung eines lebenswerten Arbeitsumfeldes\n(1) Alle Angehörigen der Med Uni Graz sowie die Bewerber/innen um eine Aufnahme als\nBedienstete oder als Studierende haben das Recht auf eine ihre Würde respektierende\nBehandlung, insbesondere auf Schutz vor sexueller Belästigung, Belästigung,\nDiskriminierung, Mobbing und Bossing.\n(2) Die Med Uni Graz setzt daher geeignete Präventivmaßnahmen und stellt sicher, dass\nPersonen, die von sexueller Belästigung, Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing betroffen\nwurden, ein kostenloses Beratungsangebot der Med Uni Graz in Anspruch nehmen können.\nDer AKGL, die beiden Betriebsräte für das wissenschaftliche und allgemeine Personal, die OE\nGENDER:UNIT sowie die für Personalentwicklung zuständige Stelle informieren im Bedarfsfall\nüber weitere entsprechende Beratungsangebote.\n§ 19 Anlauf- bzw. Beschwerdestellen\n(1) Die von Diskriminierungen, sexueller Belästigung oder Mobbing bzw. Bossing betroffenen\nAngehörigen der Universität werden ermutigt, sich zwecks Beratung und Unterstützung\nvertraulich an die inneruniversitär zuständigen Anlaufstellen zu wenden.\nDiese sind:\na. bei Diskriminierungstatbeständen (einschließlich Belästigung und sexueller Belästigung)\n   gemäß B-GlBG sowie bei Mobbing der AKGL, aber auch der Betriebsrat für das\n   wissenschaftliche bzw. für das allgemeine Personal.\nb. bei Diskriminierung aufgrund einer Behinderung für Universitätsangehörige die\n   Behindertenvertrauenspersonen sowie die Servicestelle der Med Uni Graz für Menschen\n   mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen der Med Uni Graz, eingerichtet bei\n   der GENDER:UNIT; wenn es sich bei den diskriminierten Personen um Studierende\n   handelt, darüber hinaus das Referat „Internationales und Inklusion“ der ÖH.\n        Teil III: Bestimmungen zum Auswahlverfahren, zur\n        Personal- und Organisationsentwicklung sowie zu\n                     verfahrensrechtlichen Regelungen\n§ 20 Ausschreibung\n(1) Ausschreibungstexte (im Folgenden ATXTe) sind in weiblicher und männlicher oder\ngeschlechtsneutraler Form abzufassen und dürfen keine zusätzlichen Anmerkungen\nenthalten, die entweder auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen und/oder\ndiskriminierende Formulierungen im Sinne des B-GlBG und des BEinstG enthalten.\n(2) ATXTe sind so zu formulieren, dass sie als objektive Entscheidungsgrundlage für das\nAufnahmeverfahren        dienen      können.        Sie      haben       daher       außer     sämtlichen\nAufnahmeerfordernissen ein umfassendes Anforderungsprofil - insbesondere die für das\n                    Gleichstellungsplan / Stand Mitteilungsblatt vom 31.10.2018, Stj 2018/2019, 5. Stk. RN15\n                                             Seite 10 von 22"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4989,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "25.a",
                "published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
                "teaser": "7. Sondernummer; Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin; Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4989&pDocNr=371698&pOrgNr=1"
            },
            "index": 12,
            "text": "-13 -\n\n1.5 Studiendauer und Studienorganisation\n\n1.5.1 Gesamtumfang der Studienzeit in angestrebter Semesterzahl und\nECTS-Punkten\n\nFür das Diplomstudium Humanmedizin ist eine Dauer von 12 Semestern vorgesehen. Der\nGesamtumfang beträgt daher 360 ECTS-Punkte. Das Curriculum ist so gestaltet, dass die\nPflichtlehrveranstaltungen im Rahmen der Module und Tracks bei Studienbeginn in einem\nWintersemester in ihrer zeitlichen Abfolge inhaltlich aufeinander abgestimmt sind.\n\n1.5.2 Besondere Merkmale der Studienorganisation\n\nDas Medizincurriculum Graz ist ein kombiniertes Modul- und Tracksystem. Der Großteil des\nUnterrichts findet im ersten und zweiten Studienabschnitt in integrierten,\nfächerübergreifenden, themenzentrierten Blocklehrveranstaltungen (Modulen) hintereinander\nin variabler Wochenlänge folgend statt. Sämtliche Pflichtmodule und Pflichttracks sind als\nPflichtfächer zu absolvieren. In vorklinischen Lehrveranstaltungen werden die Inhalte im\nmedizinischen Kontext vermittelt. Die Module werden von Lehrveranstaltungen (Tracks)\nbegleitet, die sich über eine längere Dauer ziehen und deren Inhalte sowohl innerhalb der\nModule als auch in eigenen Lehrveranstaltungen vermittelt werden.\n\nFür Studierende steht ein Mentoring-System zur Verfügung, das Studierende dabei\nunterstützt, die Anforderungen gemäß ihrer individuellen Gegebenheiten bestmöglich zu\nmeistern.\n\nZur Vermittlung der Ziele des ersten und zweiten Studienabschnitts werden\nLehrveranstaltungen als Pflichtlehre (Pflichtodule, Pflichttracks) oder als Wahlpflichtlehre\n(Spezielle Studienmodule - SSMs, Spezielle Forschungsmodule - SFMs, Wahlpflichtfächer mit\nimmanentem Prüfungscharakter) angeboten.\n\nDie Module sind mit ECTS-Punkten, gemäß dem abschätzbaren Arbeitsaufwand, hinterlegt.\nLehrformate in den Pflichtmodulen sind Vorlesungen (VO), Übungen (UE), Seminare (SE),\nVorlesung mit Übungen (VU), Seminar mit Übungen (SU), Praktika (PR) und Pflichtfamulaturen\n(FA) (siehe 1.6). Die Verwendung bestimmter Lehr- und Prüfungsformate in den einzelnen\nModulen folgt den darin vermittelten Lernzielen und deren Lerntiefe.\n\nBegleitend zu den Modulen werden Tracks geführt und absolviert. Die Tracks sind ebenfalls\ngemäß dem abschätzbaren Arbeitsaufwand mit ECTS-Punkten hinterlegt. Die Organisation\nder Tracks erfolgt in Abstimmung zu den zeitlich zugeordneten Modulen. Die Pflichtmodule\nund Pflichttracks sind als Pflichtfächer zu absolvieren.\n\nEine Diplomarbeit soll während des zweiten Studienabschnitts begonnen und verfasst\nwerden. Es wird empfohlen, die Diplomarbeit im zweiten Abschnitt abzuschließen,\nspätestens im dritten Studienabschnitt ist diese fertig zu stellen. (siehe 1.11)\n\n1.6 Gestaltung der Lehre\nLehreinheit (LE): eine Lehreinheit beträgt 45 Minuten.\n\nSemesterstunde (SST): eine Semesterstunde besteht aus 15 Lehreinheiten (Semesterlänge\nangenommen mit 15 Wochen).\n\nMedizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz, www.medunigraz.at\nSeite 12 von 143\nIn Kraft: 1.10.2015 Stand: 24.6.2015\n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 1565,
                "academic_year": "2008/09",
                "issue": "25",
                "published": "2009-09-16T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1565&pDocNr=19249&pOrgNr=1"
            },
            "index": 15,
            "text": "Medizinische Universität Graz                                                        Wissensbilanz 2008\ne)     Maßnahmen zur Personalentwicklung und Weiterbildung der\n       Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\nEntlang des Regelkreises der Personalentwicklung wurde im letzten Jahr der Schwerpunkt\nauf die strategische Fokussierung der Personalentwicklungsmaßnahmen nochmals verstärkt.\nDie Schwerpunkte umfassen: Wissenschaftliche Nachwuchsförderung, Professionalisierung\nder Lehre sowie Steigerung der Führungskompetenz mit dem Ziel Prozessabläufe effizienter\nzu gestalten. Auf die einzelnen Fachthemen der Personalentwicklung wirkt sich dies\nfolgendermaßen aus:\n1. Personalmarketing und (MitarbeiterInnen-)Auswahl:\nEinsparungen bei Stellenausschreibungen, Optimierung der Prozesse\n- Bestehende Kooperationen mit PersonalberaterInnen wurden durchleuchtet und\nnachverhandelt. Nicht ausgeschöpfte Umsatzrabatte wurden nachgefordert. Zukünftige\nPreisnachlässe wurden von 12% auf 14% optimiert. Weitere Dienstleistungen: wie textliche\nGestaltungen, Einschulungen für MitarbeiterInnen wurden zusätzlich, kostenneutral, in das\nAngebot reklamiert.           Externe mediale Auftritte erfolgen zukünftig zielgruppen- und\nressourcenoptimiert. Grafische und textliche Ausschreibungsvorlagen im Haus bringen\nZeitersparnis und Kostenersparnisse bei externen Ausschreibungen. Zudem wird vermehrt\nauf ein Netzwerk an kostenlosen Stellenplattformen (Homepage, Alumniclubs, Aushänge an\nAusbildungsstätten, EU-Plattformen etc.) zurückgegriffen. Mengenpakete ermöglichen\nzusätzliche Einsparungen. Für 2009 soll durch diese Maßnahmen eine Kostenersparnis von\nbis zu 50% ermöglicht werden. Die dezentrale Budgetierung wurde aufgehoben. Die\nPersonalentwicklung kontrolliert und koordiniert zentral alle kostenwirksamen\nAusschreibungen hinsichtlich Effizienz und Effektivität.\n- Ein fachlicher Einstellungstest für den Bereich Office Management/Assistenz wurde\nentwickelt und wurde im Jahr 2008 erstmals in 2 Aufnahmeverfahren zum Einsatz gebracht.\n- Begleitend zu Einstellungsgesprächen wurden insgesamt rd. 50 weitere Testbögen\nausgewertet und in Beratungsgesprächen mit den Vorgesetzten gemeinsam reflektiert.\n- Um interne Bewerbungen besser berücksichtigen zu können bzw. intern Personal auch\nweiterentwickeln zu können, wurde ein interner BewerberInnenpool eingerichtet.\n2.        MitarbeiterInneneingangsphase:\nEinführungsveranstaltung flächendeckend, strukturierte Eingangsphase Pilotprojekte\n- Eine flächendeckende Teilnahme aller MitarbeiterInnen an der hausinternen\nEinführungsveranstaltung (inkl. Einführungsmappe in deutsch bzw. englisch) konnte erreicht\nwerden.\nZu Beginn eines jeden Monats werden in jeweils 2-stündigen Einführungsveranstaltungen\nInformationen zu Strukturen, Organisatorisches, sowie Motivierendes aus der Praxis näher\ngebracht. Im Gegensatz zu früheren Großveranstaltungen ist der zeitliche und finanzielle\nAufwand für eine solche pragmatische Lösung wesentlich geringer. Die Aufnahmefähigkeit\nder TeilnehmerInnen, die offene Gesprächsatmosphäre, die stark reduzierte Anzahl der\nReferentInnen, die bessere Vereinbarkeit mit dem betrieblichen Alltag, der größere Nutzen\nfür die TeilnehmerInnen durch die zeitgerechte Darbringung zu Dienstantritt, sowie die\nKostenreduktion für große Bewirtungsleistungen sprechen für die neue Abwicklungsform.\n- In einigen Organisationseinheiten wurden weiters Pilotprojekte hinsichtlich der\nstrukturierten Begleitung durch sog. PatInnen durchgeführt. In einem ersten Feedback der\nneuen MitarbeiterInnen zur Einführungsphase insgesamt zeigt sich die positive Wirkung.\n                                              13/122\n                                                               MTBl. vom 16.09.2009, StJ 2008/09, 25. Stk"
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