GET /v1/campusonline/search/bulletin:page/?format=api&offset=15000
HTTP 200 OK
  Allow: GET, HEAD, OPTIONS
  Content-Type: application/json
  Vary: Accept
  
  {
    "count": 16538,
    "next": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/search/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=15020",
    "previous": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/search/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=14980",
    "results": [
        {
            "bulletin": {
                "id": 2386,
                "academic_year": "2010/11",
                "issue": "3",
                "published": "2010-10-20T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2386&pDocNr=36291&pOrgNr=1"
            },
            "index": 13,
            "text": "- 14 -\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet mit eigenen Gestaltungs- und Entfaltungs-\nmöglichkeiten. Die Universitätsstadt Graz, die zweitgrößte Stadt Österreichs und deren Umgebung sind\nbekannt für eine hohe Lebensqualität.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Burkert Pieske, Leiter der Klinischen Abteilung für Kardiologie\nan der Universitätsklinik für Innere Medizin, gerne zur Verfügung. Kontakt: burkert.pieske@medunigraz.at,\nTel.: ++43 (0) 316/385-12544.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W325 ex 2009/10 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n30. November 2010.                                                                                            www.medunigraz.at/stellen\n17.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                            ChemielabortechnikerIn\n                                            am Institut für Molekularbiologie und Biochemie\nKernaufgaben:\nMitarbeit in Forschungsprojekten sowie bei Routinearbeiten im Bereich der Molekularbiologie und\nBiochemie, dazu gehören:\n¾ Aufbauen von Versuchsanordnungen und Versuchsapparaten, Bedienung und Sicherstellung der\n      Betriebsbereitschaft von Geräten\n¾ Kultivieren von Zellen und steriles Arbeiten\n¾ Anlegen und Führen von Laborprotokollen\n¾ Betreuen und Warten von Geräten inkl. Reinigen und Entkeimen, Reinhaltung und Betreuung der\n      Sterilräume sowie Durchführung von Sterilisationen, Reinigung der Glaswaren und Geräte für\n      molekularbiologische, zellbiologische und Gewebekulturarbeiten\n¾ Herstellen einfacher chemischer Präparate und Zubereiten von Lösungen\nFachliche Anforderungen:\n¾ Positiver Abschluss einer Ausbildung als ChemielabortechnikerIn\n¾ Gute EDV AnwenderInnen Kenntnisse (ECDL, Internet, E-Mail), inkl. Arbeiten mit Datenbanken\n¾ Gute Englischkenntnisse\n¾ Erfahrung im Bereich Zell- und Gewebekultur (Umgang mit unterschiedlichen zellulären Systemen),\n      sowie Kenntnisse im Bereich Lipoproteinanalytik\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Teamorientierung\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                       MTBl. vom 20.10.2010, StJ 2010/11, 3.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 1565,
                "academic_year": "2008/09",
                "issue": "25",
                "published": "2009-09-16T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1565&pDocNr=19249&pOrgNr=1"
            },
            "index": 12,
            "text": "Medizinische Universität Graz                                                          Wissensbilanz 2008\nDer mit Gründung der Med Uni Graz eingeschlagene Weg wurde auch im Jahr 2008 weiter\nverfolgt. Folgende Punkte stellen einen exemplarischen Auszug der Aktivitäten des Jahres\n2008 dar:\n    ƒ     Weitere Umsetzung der forschungsleistungsorientierten Mittelverteilung im nicht-\n          klinischen Bereich\n    ƒ     Sachmittelvergabe im wissenschaftlichen Bereich nach Forschungsleistungsdaten\n    ƒ     Etablierung der Forschungsfelder als Basis der Schwerpunktsetzung in der\n          Forschung\n    ƒ     Zusammenführung der Arbeitsbereiche Forschungsdokumentation und -evaluation in\n          einer Abteilung (derzeit 2,2, VZÄ)\n    ƒ     Wiederaufnahme        der    begleitenden    bibliometrischen       Auswertungen            bei\n          Berufungsverfahren\n    ƒ     Benchmarking        von    Forschungsleistungsdaten      (z.B.     im     Rahmen           des\n          „Onkologiebesuches des Wissenschaftsrates“)\nDen Kern für viele qualitätssichernde Maßnahmen bildet das Forschungsinformationssystem\nder Med Uni Graz (Betrieb in Kooperation mit BOKU und VetMed). Neuerungen in diesem\nSystem betrafen an der Med Uni Graz u.a. den barrierefreien Webauftritt, Hinterlegung der\nPublikationen mit Autorenschaftsrollen (z.B. ErstautorIn, Co-AutorIn), Aktualisierung von\nZeitschriftenbewertungen sowie die Implementierung der h-Indexberechnung (nach Hirsch,\nPNAS 2005) für jede Forscherin/jeden Forscher der Med Uni Graz.\nNeben der Verwendung für Leistungsbericht und Wissensbilanz fanden ausgewählte\nForschungsleistungsdaten im Jahr 2008 auch Eingang in die Zielvereinbarungen mit den\nwissenschaftlichen Einheiten sowie in den Abschluss von Qualifizierungsvereinbarungen.\nEine zweifellos sehr wichtige und über die Med Uni Graz hinausgehende Maßnahme des\nJahres 2008 war die aktive Mitarbeit an der Gründung der Agentur für wissenschaftliche\nIntegrität (12.2008), wobei der Rektor der Med Uni Graz auch eine Vorstandsfunktion im\nTrägerverein ausübt.\nc)     Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit\nIm fünften Jahr des Bestehens der Medizinischen Universität Graz stand in der Aufbauarbeit\ndes Bereichs Marketing & Kommunikation insbesondere die Abstimmung und Umsetzung\nder verschiedenen Marketing-Tools im Mittelpunkt. Neben dem Bereich Medienarbeit wurde\nletztes Jahr verstärkt auf Veranstaltungen, sowohl für interne wie auch externe Zielgruppen\ngesetzt. So wurden etwa über den „Forschungspreis der Industrie“, die „Eröffnung des\nLudwig Boltzmann Instituts für Klinisch-Forensische Medizin“, „Rückblick nach 70 Jahren:\nWas wäre wenn? Eine Gedenkveranstaltung anlässlich des 70. Jahrestages des\nAnschlusses mit Carl Djerassi“, das „Erste Jahrgangsabschlussfest des Neuen Curriculums“\nu.v.m. zusätzlich zu den bereits etablierten fixen Veranstaltungsreihen neue Akzente gesetzt.\nEinen ebenfalls großen Besucheransturm zog die „Lange Nacht der Forschung“ an die Med\nUni Graz. BesucherInnen wurden Einblicke in die unterschiedlichen Forschungs- und\nGesundheitsthemen auf anschauliche Art und Weise gewährt.\nWeiterhin intensiviert wurden die Aktivitäten im Alumni-Service, eine besonders hohe\nMitgliederzahl – und somit wichtige Zielgruppe - konnte in kurzer Zeit gewonnen werden.\n                                                10/122\n                                                                 MTBl. vom 16.09.2009, StJ 2008/09, 25. Stk"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 1485,
                "academic_year": "2008/09",
                "issue": "21",
                "published": "2009-07-15T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1485&pDocNr=17570&pOrgNr=1"
            },
            "index": 61,
            "text": "- 62 -\nder handwerklichen Fähigkeiten eingegangen. Wesentlicher Bestandteil ist die „Einführung in die\nZahnmedizin“.\n(3) Der zweite Studienabschnitt umfasst vier Semester. In ihm erarbeiten sich die Studierenden das Wissen\nüber den gesunden und kranken Organismus. Als Grundlage dient, soweit möglich und sinnvoll, der\nthemenzentrierte, patientInnenorientierte, fächerübergreifende Unterricht unter Einbeziehung der\nklinischen Präsentationen und Verwendung der neuen Lehrformen wie dem Problem-basierten Lernen. Die\nGrundlagen der Funktion des Kauorgans und spezifisch zahnärztlicher Fertigkeiten werden vermittelt.\n(4) Der dritte Studienabschnitt umfasst 6 Semester und hat die Aufgabe, wissenschaftliche Kenntnisse und\npraktische Fertigkeiten für die fachspezifische zahnärztliche Tätigkeit zu vermitteln sowie die\nwissenschaftliche Ausbildung zu vertiefen.\n                                                                          § 3.\n                                Untergliederung der Studienabschnitte und Gesamtstundenzahl\n(1) Das Diplomstudium Zahnmedizin umfasst insgesamt 230 Semesterstunden an Lehrveranstaltungen\n(Vorlesungen, Seminare, Exkursionen, Übungen, Seminare mit Übungen, Vorlesungen mit Übungen) sowie\nPraktika im Gesamtausmaß von 72 Wochen (255,6 SSt). Davon sind 23 SSt als Wahlfächer zu absolvieren.\n(2) Der erste Studienabschnitt umfasst 2 Semester mit 47,4 Semesterstunden an Pflichtfächern; darin ist\neine Studieneingangsphase von 6,5 Semesterstunden enthalten.\n(3) Der zweite Studienabschnitt umfasst 4 Semester mit 74,6 Semesterstunden an Pflichtfächern und 2\nWochen Praktikum.\n(4) Der dritte Studienabschnitt umfasst 6 Semester mit 85 Semesterstunden an Pflichtfächern sowie 70\nWochen Praktikum (248,88 SSt)\n                                                                          § 4.\n                                                                  Diplomarbeiten\nDie Studierenden haben eigenständig unter Betreuung eines Hochschullehrers eine schriftliche Diplomarbeit\nzu verfassen. Das Thema der Diplomarbeit ist einem der im Studienplan festgelegten Prüfungsfächer zu\nentnehmen.\nMit einer Diplomarbeit soll der Verfasser/die Verfasserin zeigen, dass er/sie in der Lage ist, ein\nwissenschaftliches Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und\ndarzustellen. Ein wesentlicher Nachweis dieser Bearbeitung besteht in der Abfassung einer schriftlichen\nArbeit, die eine Beschreibung der Aufgabenstellung, ihre Einordnung in einen Gesamtzusammenhang\nsowie eine Darstellung und Diskussion des Lösungswegs und der Ergebnisse enthält, Der ganzheitliche\nAnsatz der Medizin als Grundgedanke der Forschung, der Lehre und der Krankenbetreuung, wie er im Bio-\nPsycho-Sozialen Modell der Medizinischen Universität Graz vorgegeben wird, soll auch im Rahmen der\nDiplomarbeit befolgt werden. Die Begutachtung der Diplomarbeit erfolgt durch einen Hochschullehrer\n/eine Hochschullehrerin.\n                                                                          § 5.\n                                                                Akademische Grade\nDen Absolventinnen und Absolventen des Diplomstudiums Zahnmedizin ist der akademische Grad\n\"Doktorin der Zahnheilkunde\" bzw. \"Doktor der Zahnheilkunde\", lateinisch \"Doctor medicinae dentalis\",\nabgekürzt „Dr.med.dent.“ zu verleihen.\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 15.07.2009, StJ 2008/09, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 663,
                "academic_year": "2007/08",
                "issue": "15",
                "published": "2008-02-20T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=663&pDocNr=7444&pOrgNr=1"
            },
            "index": 7,
            "text": "-8-\n     • Kontrolle der Meldungen hinsichtlich Abgeltungstyp und Stundenhöhe\n     • Operative Erteilung der Lehre und Information über Erteilungen weiterleiten\n     • Verwaltung der Lehrveranstaltungen im MEDonline\n     • Unterstützung in der Abbildung der Stundenpläne in MEDonline\n     • Mitarbeit an Projekten und Arbeitsgruppen in der Organisationseinheit für Studium und Lehre\nPersönlichkeit:\n     • Wir suchen eine Persönlichkeit, die eine sehr hohe Bereitschaft mitbringt, sich intensiv in die\n         Materie der Abgeltung für Lehrende einzuarbeiten. Darüber hinaus erwarten wir Teamgeist, Ver-\n         antwortungsbewusstsein und eine sehr genaue Arbeitsweise. Einen freundlichen Umgangston und\n         ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten setzen wir ebenfalls voraus.\n                   Ende der Bewerbungsfrist: 12. März 2008 (Kennzahl: A75 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Leiterin oder eines Leiters der Abteilung Studienorganisation, voraussichtlich zu besetzen ab\n14. April 2008.\nAnforderungsprofil:\n     • Technische und/oder wirtschaftliche Ausbildung (mindestens Matura bzw. Hochschulabschluss)\n     • Ausgezeichnete Führungsqualitäten und umfassende Führungserfahrung\n     • Erfahrung in der Leitung von Projekten und in der Qualitätssicherung von Prozessen, idealerweise\n         im Bildungsbereich\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Kenntnisse des universitären Umfelds, des Bolognaprozesses und der Evaluierungsstandards\n     • Ausbildung betreffend MitarbeiterInnenführung, Qualitätsmanagement und –sicherung sowie\n         Projektmanagement\nIhre Aufgaben:\n     • Umsetzung der in UG 02, Satzung und Studienplänen formulierten Festlegungen betreffend der\n         ordentlichen Studien der MUG. Dazu zählen insbesondere die Koordination und Organisation der\n         Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Evaluierungen\n     • Einführung        bzw.     Weiterentwicklung    von    Qualitätssicherungsprozessen         im    Bereich\n         Studienorganisation\n     • Optimierung der Nutzung und Weiterentwicklung des im Einsatz befindlichen\n         Informationsmanagementsystems (MEDOnline)\n     • Mitarbeit an der Verbesserung von abteilungsübergreifenden Prozessen in der\n         Organisationseinheit für Studium und Lehre (OSL)\n     • Führung eines 10köpfigen Teams\n     • Leitung von bzw. Mitarbeit in Projekten und Arbeitsgruppen\nPersönlichkeit:\nWir stellen uns eine Führungspersönlichkeit vor, die ausgesprochen strukturiert, vorausschauend und\nergebnisorientiert arbeitet, die sehr gute Kommunikations- und Selbstreflexionsfähigkeiten mitbringt und\nein stark ausgeprägtes analytisches Verständnis hat. Volles Engagement, Begeisterungsfähigkeit, Flexibilität\nund auch Belastbarkeit setzen wir ebenfalls voraus.\n                   Ende der Bewerbungsfrist: 12. März 2008 (Kennzahl: A76 ex 2007/08)\n1 Teilstelle (Beschäftigungsausmaß 25 %) einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines\nBiomedizinischen Analytikers am Zentrum für Medizinische Grundlagenforschung (befristete Ersatzkraft\ngem. § 109 (2) UG 2002 idgF), voraussichtlich zu besetzen ab 01. März 2008.\nAnforderungsprofil:\n     • Rechtliche Unbescholtenheit\n     • Abgeschlossene Ausbildung als Biomedizinische Analytikerin/Biomedizinischer Analytiker oder\n         äquivalente Ausbildung\n     • Laborerfahrung, Erfahrung in der selbständigen Durchführung und Protokollierung von\n         Forschungsexperimenten\n     • Interesse an mikroskopischen Arbeitstechniken\n     • Freude an feinsten handwerklichen Tätigkeiten\n     • Hohe Teamfähigkeit, ausgeprägte (selbst)organisatorische Fähigkeiten\n     • Interesse an der Etablierung neuer Methoden, Bereitschaft sich fachlich und persönlich\n         weiterzubilden\n     • Englischkenntnisse\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                    MTBl. vom 20.02.2008, StJ 2007/08, 15. Stk."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 309,
                "academic_year": "2004/05",
                "issue": "25",
                "published": "2005-08-03T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=309&pDocNr=5422&pOrgNr=1"
            },
            "index": 4,
            "text": "-5-\n       Bei der Beurteilung nach organisatorischen und ressourcenbezogenen Kriterien sind zusätzlich\n       folgende Kriterien zu bewerten:\n       • Verfügbarkeit der vom Projekt benötigten Ressourcen innerhalb eines akzeptablen Zeitraumes\n       • Durchführbarkeit des Forschungsprojektes außerhalb des FZ\n       • Inanspruchnahme von Core Facilities oder Speziallaborbereichen im FZ\n       • Folgeprojekt zu einem bestehenden Projekt\n       • Verhältnis des zu erwartenden Nutzens in der Forschung zu dafür aufzuwendenden Ressourcen\n           des Forschungszentrums\n(3)    Für jedes einzelne Projekt ist auf Basis der o.a. zweistufigen Bewertung eine Empfehlung für eine\n       Entscheidung zu erstellen. Gibt es mehr Projektanfragen als FZ-Ressourcen verfügbar sind, ist gemäß\n       zu erstellender Prioritätenreihung die Empfehlung auszusprechen.\nTeil B: Bewilligte Benutzungen\n§ 4 – Durchführung und Berichtspflichten\n(1)    Die Projektdurchführung und Benutzung hat im Einklang mit der Projektvereinbarung, den\n       bestehenden einschlägigen Gesetzen und sonstigen Vorschriften, der Haus- und Laborordnungen im\n       ZMF und unter möglichster Nichtstörung der übrigen Nutzer des Gebäudes zu erfolgen.\n(2)    Mit der Genehmigung einer Anmeldung ist – zusätzlich zu allfälligen Pflichten aus der\n       Projektvereinbarung – die Verpflichtung des/der Projektverantwortlichen verbunden, auf\n       Aufforderung binnen 4 Wochen einen Bericht über den Projektfortschritt zu geben. Jedenfalls ist\n       regelmäßig mindestens einmal in 12 Monaten ein Bericht abzugeben. Dieser Bericht dient\n       ausschließlich der Kontrolle der zielorientierten und widmungsgemäßen Verwendung der\n       Einrichtungen des Forschungszentrums.\n(3)    Kommt die Leitung des FZ im Rahmen einer Vorbegutachtung zum Ergebnis, dass die Einrichtungen\n       nicht widmungsgemäß verwendet werden oder ein plangemäßer Abschluss des Projekts nicht zu\n       erwarten ist, hat die Leitung des Forschungszentrums unverzüglich an die FZ-Kommission zu\n       berichten. Diese hat den Fall zu untersuchen und kann empfehlen, die Genehmigung zur Verwendung\n       der Einrichtungen des Forschungszentrums zurückzuziehen.\n(4)    Für die Entscheidung des Rektorats, über den Entzug der Benutzungsberechtigung gilt § 2 (7) analog.\n       Der Leitung des Forschungszentrums ist im Fall des Entzuges der Auftrag zu erteilen, diese\n       Einrichtungen sobald als möglich für andere Projekte verfügbar zu machen.\n(5)    Nach Ablauf der Verfügungsdauer eines Projektes sind die Einrichtungen des FZ unverzüglich für\n       andere Projekte verfügbar zu machen. Binnen 3 Monaten ist der Leitung des Forschungszentrums ein\n       schriftlicher Abschlussbericht zu erstatten.\n(6)    Mit der Genehmigung einer Anmeldung ist die Verpflichtung des Projektverantwortlichen verbunden,\n       auf Aufforderung an einer öffentlichen Präsentation des Projektes und seiner Ergebnisse teilzunehmen.\n§ 5 In- und Außerkrafttreten\n(1)    Diese Richtlinie gilt ab dem Zeitpunkt ihres Beschlusses durch das Rektorat.\n(2)    Als Probemodell gilt sie vorläufig befristet bis zum 31.03.2007.\n                                     Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                       Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 300,
                "academic_year": "2004/05",
                "issue": "17",
                "published": "2005-05-04T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1"
            },
            "index": 7,
            "text": "-8-\n6.   Besserer Informationsaustausch zwischen den im Zentrum angesiedelten Instituten, mit den anderen\n     Zentren und den Kliniken und klinischen Instituten im Bereich der Forschung.\n7.\n                                LEITUNG, AUFGABEN und KOMMUNIKATION\n§ 3 Leitende Organe des Zentrums\n(1) Leitende Organe des Zentrums sind die Zentrumsleitung und der/die Zentrumssprecher/in.\n(2) Die Zentrumsleitung setzt sich aus jenen drei Institutsvorständen, deren Institute gemeinsam ein Zentrum\nbilden, zusammen. Im Verhinderungsfall ist der/die jeweilige Stellvertreter/in des/der Institutsleiters/in vorü-\nbergehend Mitglied der Zentrumsleitung.\n(3) Auf Basis eines jährlichen Rotationsverfahrens ernennt das Rektorat auf Mehrheitsvorschlag der Zent-\nrumsleitung ein Mitglied der Zentrumsleitung zum/zur Zentrumssprecher/in und ein/e weiteres/e zu des-\nsen/deren Stellvertreter/in. Die Bestellung zum/zur Zentrumssprecher/in und dessen/deren Stellvertreter/in\nerfolgt für ein Jahr und beginnt jeweils mit Beginn des Wintersemesters (1. Oktober). Die erste Sprecherpe-\nriode beginnt mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung und endet mit dem Sommersemester 2006 (30. Sep-\ntember 2006).\n(4) Die Abberufung des/der Zentrumssprechers/in bzw. dessen/deren Stellvertreter/in ist nur aus wichtigem\nGrund auf Antrag der jeweils beiden anderen Mitglieder der Zentrumsleitung durch das Rektorat möglich.\n(5) Die Zentrumsleitung kann einvernehmlich, unter Einhaltung des Beginns der neuen Periode mit dem\njeweiligen Wintersemester, das Rotationsverfahren einmalig für eine Funktionsperiode aussetzen und\nden/die bislang bestellten/e Zentrumssprecher/in für ein weiteres Jahr dem Rektorat zur Bestätigung vor-\nschlagen.\n§ 4 Aufgaben und Beschlussfassung der Zentrumsleitung\n(1) Die Aufgaben der Zentrumsleitung sind insbesondere:\n1.   Wechselseitige Information über laufende sowie geplante institutsinterne Forschungsprojekte.\n2.   Koordination der institutsübergreifenden Forschungsprojekte.\n3.   Planung der Forschungsausrichtung und gemeinsame Abstimmung im Bereich der Bildung und Förde-\n     rung von gemeinsamen Forschungsprojekten, von Großprojekten und Forschungsschwerpunkten des\n     Zentrums.\n4.   Koordination der gemeinsamen Nutzung von apparativen Einrichtungen, wobei die Nutzungsanteile\n     institutsbezogen verrechnet werden. Entsprechende Nutzungsvereinbarungen sind bei Bedarf abzu-\n     schließen. Die organisatorische und personelle Verantwortung für die apparativen Einrichtungen ver-\n     bleibt unberührt bei den Instituten (Nutzungsvertrag, Servicebuch, Reparatur-Rücklage).\n5.   Koordination des gemeinsamen Beschaffungsmanagements in Abstimmung mit der zentralen Beschaf-\n     fung.\n6.   Koordination des gemeinsamen Personaleinsatzes bei gemeinsamen Forschungsprojekten des Zent-\n     rums.\n7.   Interne Budgetverteilung für instituts- und zentrumsübergreifende Investitionen und Sachmittel, für For-\n     schungsprojekte oder für sonstige Budgetmittel, die vom Rektorat dem Zentrum zur Verfügung gestellt\n     werden.\n8.   Vorschlag zur Änderung dieser Organisations- und Geschäftsordnung.\n9.   Die Verantwortung für die Abhaltung und Koordination der Lehre bleibt ausschließlich den Instituten\n     vorbehalten. Der institutsübergreifende Informationsaustausch ist erwünscht.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 298,
                "academic_year": "2004/05",
                "issue": "15",
                "published": "2005-04-06T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=298&pDocNr=5399&pOrgNr=1"
            },
            "index": 5,
            "text": "-6-\n1 Stelle einer Chemisch-Technischen Analytikerin oder eines Chemisch-Technischen Analytikers (be-\nfristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002) am Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie\nvoraussichtlich zu besetzen ab 01. Juli 2005 bis 30. September 2005.\nAnforderungsprofil:\nErforderliche Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nReifeprüfung, abgeschlossene Ausbildung zur/zum chemisch-technischen Analytikerin/Analytiker\n(Chemotechnikerkolleg), oder abgeschlossene Fachhochschulausbildung in einem verwandten Fach.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nInteresse an experimentellen Arbeiten im Rahmen von pharmakologischen und klinisch-\npharmakologischen Forschungsprojekten, gute Englisch- und PC-Kenntnisse, Erfahrung im Umgang mit\nbiologischen Materialien.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 27. April 2005 (Kennzahl: A232)\n2 halbe Stellen einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkräfte gem. § 109 (2) UG 2002)\nan der Universitätsklinik für Neurologie voraussichtlich zu besetzen ab sofort für die Dauer des Karenz-\nurlaubes und einer eventuell anschließenden Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes.\nAnforderungsprofil:\nWord, Excel, Power Point; Kommunikations-, Organisations- und Teamfähigkeit.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 27. April 2005 (Kennzahl: A233)\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs an der Universitäts-Augenklinik voraussichtlich zu beset-\nzen ab 01. Juli 2005.\nAnforderungsprofil:\nErfahrung bezüglich selbständiger Tätigkeit in leitender Sekretariatsfunktion, sehr gute kommunikative,\nadministrative und organisatorische Fähigkeiten, Eigenständigkeit und Teamfähigkeit, sehr gute EDV-\nKenntnisse, Bereitschaft zur Erlernung hauseigener Computerprogramme, möglichst Erfahrung im Uni-\nversitätsbereich, Englischkenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 27. April 2005 (Kennzahl: A234)\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers an\nder Geburtshilflich-Gynäkologischen Universitätsklinik voraussichtlich zu besetzen ab 01. Mai 2005.\nAnforderungsprofil:\nErforderliche Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nReifeprüfung, abgeschlossene Ausbildung zur/zum Medizinisch-Technischen Analytikerin/Analytiker\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nArbeiten mit Zellkulturen und Immuncytochemie; Vertrautheit mit biochemischen und immunhistologi-\nschen Methoden und Analytik, Erfahrung im Umgang mit biologischen Materialien, Erfahrung an expe-\nrimentellen Arbeiten im Rahmen von Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet der Reproduktion und\nSchwangerschaft; gute Englisch- und PC-Kenntnisse; Teamfähigkeit; Bereitschaft zur Fort- und Weiter-\nbildung; Interesse an internationaler Zusammenarbeit.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 27. April 2005 (Kennzahl: A235)\n1 Stelle einer Referentin oder eines Referenten (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002) in der\nAbteilung Internationales und Postgraduales Zentrum, Bereich für Studium und Lehre, OzI voraussicht-\nlich zu besetzen ab 15. Mai 2005.\nArt der Tätigkeit:\n     •   Mitarbeiter/in in der Abteilung Internationales und Postgraduales Zentrum\n     •   Aufbau internationaler Partnerschaften für Studenten- und Lehrendenmobilität\n     •   Studierenden- und Lehrendenbetreuung\n     •   Homepagegestaltung und Aufbau von Datenbanken\n     •   Vertretung von Kolleg/innen im internationalen Bereich\nAnforderungsprofil:\n     •   Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der\n         EU oder EWR\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 291,
                "academic_year": "2004/05",
                "issue": "8",
                "published": "2005-01-19T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=291&pDocNr=5385&pOrgNr=1"
            },
            "index": 3,
            "text": "-4-\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universi-\ntätsgesetz 2002 i.d.g.F. folgende Stellen ausschreibt:\n33.1. Freie Stellen für Universitätsprofessorinnen bzw. Universitätsprofessoren\nAn der Medizinischen Universität Graz ist zum ehest möglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines\n                            Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors\n                                                    für\n             Neue Medien in der medizinischen Wissensvermittlung und- verarbeitung\nzu besetzen. Die Aufnahme erfolgt unbefristet in Vollzeitbeschäftigung in einem privatrechtlichen\nDienstverhältnis     nach     den   Bestimmungen       des Universitätsgesetzes     2002     und     des\nAngestelltengesetzes.\nAnforderungsprofil und Aufgaben:\nVon der Bewerberin /dem Bewerber wird erwartet\n     9 das Fach in Forschung und Lehre zu vertreten,\n     9 an der Implementierung und inhaltlichen Weiterentwicklung der an der Medizinischen Universi-\n         tät Graz eingerichteten Curricula mitzuarbeiten.\n     9 Den Einsatz elektronischer Medien, einschließlich des Aufbaues von Trainings- und Tutorsys-\n         temen, zu entwickeln.\n     9 Weiterentwicklung des virtuellen medizinischen Campus (VMC)\n     9 Teamfähigkeit und Kompetenz für projektorientiertes interdisziplinäres Arbeiten\n     9 Aufbau eines internationalen Netzwerkes in der medizinischen Lehre\nVoraussetzung für die Bewerbung sind:\n    1. Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländi-\n        sche Hochschulbildung mit Doktorat der Medizin und Habilitation oder gleichzuhaltende Qualifi-\n        kation vorzugsweise in einem klinischen Fach\n    2. wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre\n    3. pädagogische und didaktische Fähigkeiten\n    4. Qualifikation zur Führungskraft\n    5. Erfahrung mit Projektplanung und Projektorganisation in der medizinischen Lehre, insbesonde-\n        re in der Curriculumsentwicklung\n    6. Erfahrung in der organisatorischen Entwicklung und praktischen Umsetzung neuer Medien in\n        der medizinischen Lehre\n    7. Praktische Erfahrung in allen Aspekten der medizinischen Lehre und im medizinischen Prü-\n        fungswesen.\nDas Leitbild der Medizinischen Universität Graz und des Curriculums orientiert sich am bio-\npsychosozialen Modell, daher wird eine entsprechende soziale Kompetenz der Bewerberinnen und\nBewerber erwartet und gefordert.\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungs-\nfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Entsprechend\ndem Frauenförderungsplan werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind ausschließlich an Hand des Bewerbungsformulars der Medizinischen Universität\nGraz, abrufbar unter der Adresse http:/www.meduni-graz.at/karriere.html, mit den üblichen Unterlagen,\nnur elektronische Übermittlung, (Lebenslauf, Publikationsliste, Lehrtätigkeit, inhaltlich gegliedert ent-\nsprechend dem Formular für Kurzbewerbungen) bis zum 11. März 2005 an den Rektor der Medizini-\nschen Universität Graz, Herrn Univ. Prof. Dr.med. Dr.phil. Gerhard F. Walter, Auenbruggerplatz 2, A-\n8036 Graz, zu richten.\nAn der Medizinischen Universität Graz ist zum ehest möglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 29,
                "academic_year": "2003/04",
                "issue": "17",
                "published": "2003-12-22T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=29&pDocNr=4700&pOrgNr=1"
            },
            "index": 25,
            "text": "- 26 -\n        2.      Änderungen der Anzahl der Studienzweige,\n        3.      Änderungen der Anzahl und Dauer der Studienabschnitte,\n        4.      Änderungen der Art des Studiums,\n        5.      grundlegende Änderungen der Prüfungsordnung,\n        6.      Änderungen der Gesamtstundenanzahl eines Pflichtfaches (§ 4 Z1) um mehr als\n                50 vH,\n        7.      Neudefinitionen von Pflichtfächern.\nInhalte der Curricula für Bakkalaureats-, Magister-, Diplom- und Doktoratsstudien\n§ 23. (1) Diplomstudien können in zwei oder drei Studienabschnitte gegliedert werden. Die Anzahl und\nDauer der einzelnen Studienabschnitte sind im Curriculum festzulegen.\n        1.      Die Dauer eines Studienabschnittes darf zwei Semester nicht unterschreiten\n        2.      Wenn ein Studium in drei Abschnitte gegliedert ist, darf der erste Abschnitt zwei Se-\n                mester nicht überschreiten.\n(2) Diplomstudien können in Studienzweige gegliedert werden. Die Detailregelung erfolgt durch die\nzuständige Studienkommission.\n(3) Im Curriculum ist jedenfalls festzulegen:\n          1.    die Gesamtstundenzahl des Studiums und in den Diplomstudien die Aufteilung der\n                ECTS-Punkte und der Semesterstunden auf die Studienabschnitte,\n          2.    die Bezeichnung, die Anzahl der ECTS-Anrechnungspunkte und das Stundenausmaß\n                der Pflicht- und Wahlfächer der Bakkalaureats-, Magister-, Diplomstudien und Rigoro-\n                sen (§ 51 Abs. 2 Z 3, 4 und 5 UG 2002),\n          3.    in Bakkalaureatsstudien nähere Bestimmungen über die Anfertigung von Bakkalau-\n                reatsarbeiten (§ 80 UG 2002),\n          4.    die Lehrveranstaltungen aus den Pflicht- und Wahlfächern,\n          5.    die Gestaltung der Studieneingangsphase (§ 30),\n          6.    wenn die Studienrichtung gemeinsam mit einer anderen Universität eingerichtet ist,\n                die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den beteiligten Universitäten,\n          7.    die Bestimmungen über die gebundenen Wahlfächer/Wahlpflichtfächer, sowie deren\n                Stundenausmaß und deren ECTS-Punkte (§ 17 Abs. 1),\n          8.    die Bestimmungen über die freien Wahlfächer, sowie deren Stundenausmaß und de-\n                ren ECTS-Punkte (§ 17 Abs. 2),\n          9.    die Prüfungsordnung (§ 23 (6));\n        10.     die Übergangsbestimmungen (§ 24);\n        11.     eine Liste der facheinschlägigen Studien, aus denen Antritte zu Prüfungswiederholun-\n                gen für dasselbe Prüfungsfach gem. § 77 (2) UG02 anzurechnen sind.\n(4) Im Curriculum können überdies festgelegt werden:\n        1.      jene Fernstudieneinheiten, die Teile des Präsenzstudiums ersetzen (§ 53 UG 2002),\n        2.      den Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen,\n        3.      das Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Zahl\n                von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, wobei die Reihenfolge der Anmeldung kein\n                Kriterium sein darf,\n        4.      der Ersatz der Diplomarbeit durch einen gleichwertigen Nachweis (§ 81 Abs. 1, UG\n                2002),\n        5.      Bestimmungen zur Anerkennung von Prüfungen im Sinne von § 78 Abs. 1, 3 UG 2002\n        6.      die Empfehlung von Studien an anerkannten ausländischen postsekundären Bil-\n                dungseinrichtungen, die für das betreffende Bakkalaureats-, Magister- und Diplomstu-\n                dium anerkennbar sind,\n        7.      welche Studien insbesondere als Zugangsvorrausetzung für Magister- und Doktor-\n                ratsstudien gelten."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 7789,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "23",
                "published": "2020-03-18T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7789&pDocNr=1004198&pOrgNr=1"
            },
            "index": 7,
            "text": "8\n                                                          Bioinformatic Specialist\n                                                       Kennung A-ZMF-2020-000611\n                                           Abteilung Zentrum für Medizinische Forschung\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 2 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Design, development, implementation and testing of innovative Biocomputing tools for OMICs\n            research\n       Participation in research projects in the field of life sciences\n       Provide training to Center staff and trainees on bioinformatics-related concepts, applications\n            and tools\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Academic degree in lnformatics, Bioinformatics, Molecular Biology with a focus on IT or similar\n            degree\n       A scientific doctorate is an advantage\n       Demonstrable computational skills in programming languages like C, Python, Java, Shell\n            scripting, SQL, as well as statistical programming Language R\n       Detailed knowledge and experience in the application of modern bioinformatics tools relevant\n            Internet resources and research databases\n       Experience in the scientific analysis and integration of complex data sets (esp. medical data,\n            genomics,\n       lipidomics, proteomics, metabolomics), as they result from the application of molecular\n            high-throughput\n       technologies, including Next Generation sequencing with the use of bioinformatics tools and\n            relevant Internet resources and research Databases\n       Basic knowledge in statistical analysis methods\n       Basic knowledge in biological sciences and/or medicine\n       Very good command of English\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       lnterest in scientific work in a multi-disciplinary environment\n       Careful, thorough and reliable way of working\n       Team orientation\n       Communicative competence\n       High Ievel of resilience and flexibility\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IVa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Bruttomindestgehalt (Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.673,10 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunserOnline-Portal                 https://www.medunigraz.at/personalmanagement-entwicklung-und-administra-\ntion/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am 09. April 2020.\n                                                                                                 MTBl. vom 18.03.2020, StJ 2019/20, 23. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8071,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "38",
                "published": "2020-07-01T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Cirriculum: Curriculum für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin − Wiederverlautbarung; \r\n Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Allgemeinmedizin − Neueinrichtung; Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin − Neueinrichtung; \r\n Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung − Neueinrichtung;  Cirriculum:Curriculum für den Universitätslehrgang (ULG) HUMAN-CENTERED ARTIFICIAL INTELLIGENCE (AI) AND MACHINE LEARNING (ML) IN HEALTH − Neueinrichtung; Richtlinien des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz − Änderung und Wiederverlautbarung; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen; Wahl des Dekans für Doktoratsstudien; Wahl der stellvertretenden Dekanin für Dokoratsstudien; Widerruf der Bestellung zum Leiter der Klinischen Abteilung für Spezielle Anästhesiologie, Schmerz− und Intensivmedizin; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich;  Personalnachrichten; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8071&pDocNr=1028096&pOrgNr=1"
            },
            "index": 91,
            "text": "92\n                                             § 1 Qualifikationsprofil\n        Das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin der Johannes Kepler Universität Linz und\nder Medizinischen Universität Graz dient der breiten und methodisch hochwertigen\nGrundausbildung von MedizinerInnen, welche durch die Vermittlung von naturwissenschaftlichen,\ngrundlagenmedizinischen und ausgewählten klinischen sowie wissenschaftlichen Inhalten, von\nGrundlagen der Versorgungswirksamkeit, von kommunikativen Fähigkeiten und von praktischen\närztlichen Fertigkeiten gewährleistet wird. Neben der fachlichen Kompetenz werden, vor allem auch\ndurch Teamarbeit sowie Praktika, die soziale Kompetenz, die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit\nKollegInnen und Vorgesetzten sowie Angehörigen medizinnaher Berufe wie auch die Fähigkeit zur\nwirksamen Kommunikation mit PatientInnen entwickelt.\n        Fachliche und methodische Kenntnisse\n    • Grundlegendes Wissen und Verständnis über humanmedizinisch relevante Aspekte der\n        Chemie, Physik, Biochemie, Biophysik, Molekularbiologie, Zellbiologie, Humangenetik und\n        Embryologie\n    • Wissen über die Strukturen und Funktionsmechanismen des menschlichen Körpers in den\n        verschiedenen Entwicklungsphasen, in Gesundheit und Krankheit sowie von der molekularen\n        Ebene bis zum Gesamtorganismus\n    • Grundlegendes Wissen und Verständnis der Fachbereiche: Statistik, wissenschaftliches\n        Arbeiten, Versorgungswirksamkeit\n    • Grundlegendes Wissen und Verständnis über die medizinischen Fachbereiche der\n        Mikrobiologie, Hygiene und Infektiologie, Immunologie, Orthopädie und Traumatologie,\n        Hämatologie und Onkologie, Kardiologie, Pneumologie, Nephrologie, Gastroenterologie und\n        Endokrinologie sowie Allgemeinmedizin\n    • Wissen und Verständnis über die somatischen und psychosozialen Unterschiede zwischen\n        Männern und Frauen sowie die Wirkung von Geschlechternormen, -werten und -strukturen auf\n        Entstehung, Wahrnehmung und Umgang mit Krankheiten (Gender-Medizin)\n    • Grundlagenwissen über Diagnostik und Therapie\n        Ärztliche Fähigkeiten und Fertigkeiten\n    • Basis-Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung der Famulaturen sowie darauf aufbauende\n        Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit aus folgenden Bereichen:\n        Anamneseerhebung, physikalische Untersuchung, (nicht-) invasive diagnostische und\n        therapeutische Maßnahmen, organspezifische Diagnostik, Hygiene, steriles Arbeiten,\n        Notfallmedizinische Fertigkeiten\n    • Ausgewählte Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit insbesondere\n        unter allgemeinmedizinischen Bedingungen im extramuralen Bereich\n    • Fähigkeit, professionelle Kommunikation und professionelles ärztliches Verhalten zu erkennen\n        und professionelle Kommunikation, Koordination und Kooperation mit einer erfolgreichen\n        Diagnostik und Therapie anzuwenden\n        Kognitive Fähigkeiten und Kompetenzen\n    • Fähigkeit, Informationen, Situationen und Konzepte eigenständig zu bearbeiten und kritisch zu\n        bewerten\n    • Fähigkeit, medizinische Daten kritisch zu beurteilen, zu hinterfragen, mit Kenntnissen aus\n        anderen Gebieten zu verknüpfen und kreative Lösungen zu entwickeln\n    • Fähigkeit zum Selbstmanagement und Bereitschaft, sich entsprechende Unterstützung zu\n        organisieren\n    • Fähigkeit, ihre/seine eigene Rolle als angehende/r Arzt/Ärztin sowie die der PatientInnen zu\n        reflektieren und situationsbezogen adäquat zu handeln\n110. Sitzung des Senats vom 18.06.2019 Mitteilungsblatt vom 24.06.2019, 33. Stk., Pkt. 470                                  Version V.6\n6_BS_Humanmedizin                                         Seite 3 von 12                                     Inkrafttreten: 01.10.2019\n                                                                 Mitteilungsblatt vom 01.07.2020, Stj 2019/2020, 38. Stk. RN187"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8392,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "4",
                "published": "2020-10-21T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2019 – 2024 - Änderung; \tAusschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8392&pDocNr=1071858&pOrgNr=1"
            },
            "index": 10,
            "text": "11\n                                                              Study Nurse (m/w)\n                                                     Kennung KA-ANGIO-2020-000844\n                                                  Universitätsklinik für Innere Medizin\n                                                    Klinische Abteilung für Angiologie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                              befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Koordination der Arbeitsabläufe und Unterstützung der Kooperation zwischen den an der\n            klinischen Studie beteiligten internen und externen PartnerInnen (Kliniken/Abteilungen,\n            pharmazeutische Unternehmen, Auftragsforschungsinstitutionen, etc.)\n       Vorauswahl von PatientInnen bzw. ProbandInnen für eine mögliche Studienteilnahme\n       Kontaktperson für und Betreuung der an Klinischen Studien teilnehmenden PatientInnen bzw.\n            ProbandInnen inkl. Beratung und Case Management\n       Verantwortung für die Bestellung, Lagerung und Vernichtung von in der Klinischen Prüfung\n            verwendeten Prüf- und Hilfspräparaten bzw. -Produkten (Arzneimittel, Medizinprodukte etc.)\n       Verabreichung bzw. Anwendung von Prüf- und Hilfspräparaten bzw. - produkten\n       Durchführung venöser Blutentnahmen und Messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls,\n            Temperatur, etc.)\n       Erstellung bzw. Review von studienrelevanten Dokumenten (SDF, SOPs, etc.)\n       Organisation und Koordination von Diagnostik, Labor, Probenversand und Prüfmedikation\n       Vorbereitung und Begleitung von Initiierungen, Monitorbesuchen, Audits und\n            Behördeninspektionen\n       Unterstützung bei der Umsetzung der Studienprotokolle sowie von Maßnahmen der\n            Qualitätssicherung (Überprüfung der PatientInnen/ProbandInnen-Einverständniserklärung,\n            Kontrolle der Prüfdokumentation, Durchführung der Tätigkeiten gemäß SOPs, etc.) in enger\n            Zusammenarbeit mit den Prüfärzt/inn/en\n       Dokumentation von Studiendaten und Eingabe in Datenbanken\n       Betreuung von Laborgeräten und Laboreinrichtungen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder gleichzuhaltende\n            Ausbildung in einem Gesundheitsberuf\n       Eintrag in das Gesundheitsberuferegister\n       Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten Gesetze und Richtlinien (ICH-GCP,\n            AMG, MPG, etc.)\n       Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau B2)\n       Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office)\n       Erfahrung mit oder Bereitschaft für Schulung von Ultraschalluntersuchungen in der Angiologie\n       Erfahrung mit oder Bereitschaft für Schulung zur Betreuung von Laborgeräten\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Zusatzqualifikationen und einschlägige Ausbildungen im Bereich Klinischer Studien\n       Erfahrungen im Bereich Klinischer Studien\n       Selbstständige und gut strukturierte Arbeitsweise\n       Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n       Organisatorische Fähigkeiten\n       Hohes Maß an Durchsetzungsvermögen\n       Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.116,60 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\n                                                                                                   MTBl. vom 21.10.2020, StJ 2020/21, 4. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8352,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "2",
                "published": "2020-10-14T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Curriculum: Universitätslehrgang (ULG) Mittleres Pflegemanagement - Wiederverlautbarung; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“; Festlegung des Rektorats zu den Voraussetzungen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Masterstudiums \r\nPflegewissenschaft; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der supplierenden Vorständin einer wissenschaftlichen klinischen \r\nOrganisationseinheit; Widerruf der Bestellung zur 2. Stellvertreterin des Vorstandes der Universitätsklinik für Blutgruppenserologie und \r\nTransfusionsmedizin; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8352&pDocNr=1069755&pOrgNr=1"
            },
            "index": 41,
            "text": "42\n Von den betreuenden Personen ist bereits während der Betreuung darauf zu achten, ob Plagiate\n   oder das Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen iSd § 51 Abs. 2 Z 31 und Z 32 UG idgF\n   vorliegen oder Hinweise darauf bestehen. Die Inanspruchnahme von Ghostwriting-Services ist\n   ebenfalls als Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen zu sehen. In jedem Fall sind die\n   Studierenden zur korrekten Vorgehens- und Zitierweise anzuleiten.\n7. Forschung an Patient*innen und Proband*innen (Klinische Forschung)\n Die Medizinische Universität Graz verpflichtet sich im Rahmen der medizinischen Forschung zur\n   Einhaltung der Grundsätze der Deklaration von Helsinki 8 und den Vorgaben der Guten Klinischen\n   Praxis 9.\n Alle Forschungsvorhaben am Menschen müssen gemäß § 30 UG idgF bei der Ethikkommission zur\n   Genehmigung eingereicht werden. Dies sind alle Maßnahmen an Patient*innen und/oder\n   Proband*innen, an potenziell identifizierbarem menschlichen Material (z. B. Blut, Serum,\n   Gewebeproben, DNA) oder Daten (z. B. Krankengeschichten), die zum Zweck des\n   Erkenntnisgewinns gesetzt werden und/oder die nicht ausschließlich dem gesundheitlichen\n   Nutzen jener Patient*innen und/oder Proband*innen dienen, bei welchen die Maßnahmen\n   durchgeführt werden.\n Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die Erprobung eines Arzneimittels, eines\n   Medizinproduktes, einer neuen Methode oder um ein sonstiges Forschungsvorhaben handelt.\n Folgende Forschungsvorhaben müssen bei der Ethikkommission eingereicht werden:\n       - klinische Prüfungen von Arzneimitteln,\n       - klinische Prüfungen von Medizinprodukten,\n       - Anwendung neuer medizinischer Methoden,\n       - nicht-interventionelle Studien,\n       - angewandte medizinische Forschung am Menschen,\n       - Forschung      an potenziell identifizierbarem menschlichen Material oder mit\n           personenbezogenen Daten, dies betrifft auch retrospektive Studien, lediglich vollständig\n           anonymisierte Daten sind davon ausgenommen,\n       - Genanalysen für wissenschaftliche Zwecke,\n       - Forschung mit Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmittelen oder kosmetischen Mitteln\n           nach Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz §5 Abs. 6,\n Heilversuche betreffen immer nur den*die einzelne*n Patienten*Patientin und bedürfen keiner\n   Genehmigung durch Ethikkommission oder Behörden. Ist allerdings die wissenschaftliche\n   Auswertung geplant, handelt es sich nicht mehr um „Heilversuche“, sondern um eine klinische\n   Studie, für die vorab ein positives Ethikvotum zwingend nötig ist. Die Einreichung muss vor\n   Projektbeginn erfolgen und den Vorgaben der Ethikkommission entsprechen, deren jeweils\n8\n  Englische Fassung: https://www.wma.net/policies-post/wma-declaration-of-helsinki-ethical-\nprinciples-for-medical-research-involving-human-subjects/\nDeutsche Fassung: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-\nOrdner/International/Deklaration_von_Helsinki_2013_20190905.pdf\n9\n  ICH-GCP Leitlinie zur Guten Klinischen Praxis:\nhttps://database.ich.org/sites/default/files/E6_R2_Addendum.pdf\nISO 14155 - Klinische Prüfung von Medizinprodukten an Menschen - Gute klinische Praxis:\nhttps://www.iso.org/standard/45557.html\nMitteilungsblatt vom 14.10.2020, StJ 2020/21, 2. Stk. RN 7                         Seite 10 von 14"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8151,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "42",
                "published": "2020-07-29T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Satzung der Medizinischen Universität Graz",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8151&pDocNr=1036619&pOrgNr=1"
            },
            "index": 53,
            "text": "54\n2. TEILSTÜCK: WAHLLEITUNG, VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG DER WAHL\nSchritt 1: Konstituierung der Wahlkommissionen\n§ B.7 Die/Der Vorsitzende des Senates hat spätestens mit der letzten ordentlichen Sitzung des abtretenden\n       Senates nach § B.6 dieser Wahlordnung die Bestellung der Mitglieder der Wahlkommissionen als Tages-\n       ordnungspunkt in einer ordentlichen Sitzung des Senates zu behandeln. In der diesbezüglichen Einla-\n       dung zur Sitzung ist darauf hinzuweisen, dass jede Kurie des Senates berechtigt ist, Vorschläge gemäß §\n       B.8 dieser Wahlordnung zur Bestellung der Wahlkommissionen zu erstellen.\n§ B.8 Die Mitglieder jeder Wahlkommissionen werden vom Senat, auf Vorschlag der entsprechenden Kurie\n       oder der Mehrheit der entsprechenden Kurie im Senat, bestellt. Ein Vorschlag über die Bestellung einer\n       Wahlkommission ist bei der/beim Vorsitzenden des Senats einzubringen. Wird kein Vorschlag erstattet,\n       erfolgt die Bestellung durch die/den Vorsitzende/Vorsitzenden des Senates.\n§ B.9 Die Wahlleitung erfolgt durch die Wahlkommissionen. Die Wahlkommissionen werden dabei vom Büro\n       des Senates in administrativen Belangen und von der Abteilung Recht rechtsberatend unterstützt. Die\n       Größe jeder Wahlkommission wird mit fünf Mitgliedern festgelegt. Für jede Kurie nach § B.3 dieser Wahl-\n       ordnung ist für die Wahl des Senats je eine Wahlkommission einzusetzen.\n§ B.10 Die/Der Vorsitzende des Senates konstituiert innerhalb einer Woche ab Bestellung der Wahlkommissi-\n       onsmitglieder die jeweilige Wahlkommission und leitet die Sitzung der jeweiligen Wahlkommission allein\n       bis zur Bestellung einer/eines Vorsitzenden. Für die Bestellung des Vorsitzes jeder Wahlkommission gilt\n       Hauptstück G dieser Wahlordnung. Die Funktionsperiode der Mitglieder der Wahlkommissionen beginnt\n       mit Bestellung durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Senates und endet mit der Konstituierung\n       der neuen Wahlkommissionen für die nächste turnusmäßige Wahl des Senates gemäß § B.7 dieser Wahl-\n       ordnung.\n§ B.11 Die Wahlkommissionen haben folgende Aufgaben:\n       –     Anforderung und Auflage der Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse;\n       –     Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge;\n       –     Prüfung der aktiven und passiven Wahlberechtigung;\n       –     Leitung der Wahlversammlung;\n       –     Entgegennahme der Stimmen;\n       –     Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses;\n       –     Zuweisung der Mandate;\n       –     Veranlassung der Verlautbarung des Wahlergebnisses im Mitteilungsblatt der Medizinischen Uni-\n             versität Graz;\n       –     Feststellung des Erlöschens von Mandaten;\n       –     Neuzuweisung von Mandaten.\n§ B.12 Die/Der Vorsitzende der Wahlkommission hat folgende Aufgaben:\n       –     Einberufung, Vorbereitung und Leitung der Sitzungen der Wahlkommission;\n       –     Vollziehung der Beschlüsse der Wahlkommission;\n       –     Sicherung der Protokollführung;\n       –     Weiterleitung der Wahlergebnisse und sämtlicher Unterlagen an die/den Vorsitzende/n des Sena-\n             tes;\n       –     Entscheidung in den Angelegenheiten des § B.20 dieser Wahlordnung.\n                                                              Satzung Medizinische Universität Graz | Stand: MTBl. vom 29.07.2020 | 52"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8452,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "7",
                "published": "2020-11-04T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Richtlinie: Richtlinie zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen aufgrund der COVID-19-Pandemie; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8452&pDocNr=1076510&pOrgNr=1"
            },
            "index": 3,
            "text": "4\n           werden die Möglichkeiten zur Ablegung der Prüfung im Einzelfall geprüft und dem*der\n           Studierenden mitgeteilt.\n§ 2.         Umstellung bei untersagtem Präsenzbetrieb\n     (1) Ist Präsenzbetrieb hinsichtlich der Lehrveranstaltungen gemäß § 1 Abs. 2 lit. a) aufgrund\n           der behördlichen Vorgaben im Zusammenhang mit COVID-19 und/oder auf Anordnung des\n           Rektorats vorübergehend nicht möglich, sind auch Lehrveranstaltungen gemäß § 1 Abs.\n           2 lit. a) auf digitale Abhaltung bzw. Distance Betrieb umzustellen.\n     (2) Sind Präsenzprüfungen aufgrund der behördlichen Vorgaben im Zusammenhang mit\n           COVID-19 und/oder auf Anordnung des Rektorats vorübergehend nicht möglich, hat die\n           Durchführung von Prüfungen soweit möglich unter den Voraussetzungen des § 4 digital\n           zu erfolgen.\n     (3) Änderungen gemäß Abs. 1 und 2 sind den Studierenden über MEDonline, MUniverse oder\n           per E-Mail so rasch wie möglich bekanntzugeben.\n     (4) Lehrveranstaltungen gemäß § 1 Abs. 2 lit. b) und Prüfungen, die nicht digital abgehalten\n           werden können, müssen verschoben werden, sofern die Abhaltung in Präsenz aufgrund\n           der behördlichen Vorgaben im Zusammenhang mit COVID-19 und/oder auf Anordnung des\n           Rektorats vorübergehend nicht möglich ist. Die verschobenen Lehrveranstaltungen und\n           Prüfungen sind nach Rücksprache mit der OE-Studienmanagement und dem Büro der\n           Vizerektorin für Studium und Lehre unter Einhaltung der Hygienevorschriften gemäß § 3,\n           sobald dies möglich ist, nachzuholen.\n     (5) Werden Lehrveranstaltungen und Prüfungen aufgrund von COVID-19 verschoben, ist der\n           Abhaltungstermin den Studierenden zumindest zwei Wochen im Voraus über MEDonline\n           oder per E-Mail bekanntzugeben.\n     (6) Sofern Präsenzbetrieb nicht möglich ist und aufgrund von COVID-19 Maßnahmen\n           Anpassungen an den Lehrveranstaltungen notwendig sind, sind die Änderungen den\n           Studierenden über MEDonline, MUniverse oder per E-Mail so rasch wie möglich bekannt\n           zu geben und zusätzlich zu den bisherigen Informationen zur Lehrveranstaltung zu\n           veröffentlichen.\n     (7) Wenn Änderungen gemäß Abs. 6 zweiter Satz an Lehrveranstaltungen mit immanentem\n           Prüfungscharakter vorgenommen werden, kann sich die oder der Studierende innerhalb\n           der im Zuge der Änderung bekanntgegebenen Frist von der betreffenden\n           Lehrveranstaltung abmelden, ohne dass eine Anrechnung auf die Gesamtzahl der\n           zulässigen Wiederholungen erfolgt. Hinsichtlich der Abmeldung von Prüfungen gilt § 47\n           Abs. 12 und 13 des Satzungsteils – Studienrechtliche Bestimmungen der Med Uni Graz.\n§ 3.       Hygienevorschriften\nBei der Durchführung von Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen sind die geltenden im\nIntranet MUniverse veröffentlichten Hygienevorschriften einzuhalten. Den Anweisungen der\nLehrveranstaltungsleiterInnen bzw- Prüfungsaufsicht ist Folge zu leisten.\n                                                                                            MTBl. vom 04.11.2020, StJ 2020/21, 7. Stk, RN 22\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 9034,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "38",
                "published": "2021-06-02T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=9034&pDocNr=1143019&pOrgNr=1"
            },
            "index": 4,
            "text": "5\n                    ORGANISATIONSPLAN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n    4. Qualitätssicherung in Forschung und Lehre unter Einhaltung der fachspezifischen\n        Standards;\n    5. Ausübung der Funktion der oder des Dienstvorgesetzten für das der Organisationseinheit\n        zugeordnete Universitätspersonal;\n    6. Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisationseinheit über\n        wesentliche Entscheidungen diese Organisationseinheit betreffend;\n    7. Vertretung der Organisationseinheit im Rahmen des Universitätsleitbildes im\n        Außenverhältnis.\n(3) Vorstände von Klinischen Organisationseinheiten haben unbeschadet des Abs. 4 im Rahmen\n    der jeweiligen Organisationseinheit insbesondere folgende Aufgaben:\n    1. Führung der laufenden Geschäfte;\n    2. Entscheidung über leistungsadäquaten Einsatz von den der Organisationseinheit\n        zugeordneten Ressourcen, im Falle von in Klinische Abteilungen gegliederten\n        Organisationseinheiten in Übereinstimmung mit deren Leiterinnen und Leitern. An\n        Universitätskliniken und Klinischen Instituten haben die Leitung und das Management\n        der gemeinsamen Ressourcen in personeller, räumlicher und apparativer Hinsicht für\n        die Forschungs- und Lehrtätigkeit im Zusammenwirken mit der PatientInnenversorgung\n        zu erfolgen;\n    3. Umsetzung der Lehre entsprechend den Studienplänen und den organisatorischen\n        Vorgaben des Rektorats;\n    4. Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und PatientInnenversorgung unter Einhaltung\n        der fachspezifischen Standards;\n    5. Management der Rotation der in Ausbildung stehenden Ärztinnen und Ärzte im Rahmen\n        der ärztlichen Aus- und Weiterbildung;\n    6. Ausübung der Funktion der oder des Dienstvorgesetzten für das der Organisationseinheit\n        zugeordnete Personal, betreffend Dienstpläne und Einhaltung arbeitszeitrechtlicher\n        Bestimmungen;\n    7. Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisationseinheit über\n        wesentliche Entscheidungen diese Organisationseinheit betreffend;\n    8. Vertretung der Organisationseinheit im Rahmen des Universitätsleitbildes im\n        Außenverhältnis;\n    9. Bei nicht in Klinische Abteilungen gegliederten Kliniken übernimmt der Vorstand alle\n        gemäß § 5 Abs. 4 der Leiterin oder dem Leiter der Klinischen Abteilung zugeordneten\n        Aufgaben.\n(4) Die Leiterinnen und Leiter der Klinischen Abteilungen haben im Rahmen der jeweiligen\n    Klinischen Abteilung folgende Aufgaben:\n    1. Die Führung der laufenden Geschäfte der Klinischen Abteilung, insbesondere in\n        Forschung, Lehre und PatientInnenversorgung, letzteres unter Wahrnehmung der\n        fachspezifischen ärztlichen Letztverantwortung und unter Bedachtnahme auf\n        leistungsadäquaten Plan und Einsatz der Ressourcen;\n    2. Umsetzung der Lehre entsprechend den Studienplänen und den organisatorischen\n        Vorgaben des Rektorats sowie der diesbezüglichen Organisationsvorgaben des\n        Vorstandes der Klinischen Organisationseinheit;\n    3. Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und PatientInnenversorgung unter Einhaltung\n        der fachspezifischen Standards und der entwickelten Diagnose- und Behandlungspfade;\n         Seite 3 von 10                                      Stand: Mitteilungsblatt vom 02.06.2021, StJ 2020/21, 38. Stk. RN142\n           Medizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n        UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                         Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 5049,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "28",
                "published": "2015-08-05T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Universitätsrat Mitgliederbestellung; Leitungsbestellungen: Stv. Vorstand wiss. klin. OE; suppl. Leiter KA wiss. klin. Bereich; Vorstand wiss.-nichtklin. OE; stv. Leiter der Stabsstelle Recht; Organisationsplan - Änderung; Satzung - Änderung",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5049&pDocNr=384138&pOrgNr=1"
            },
            "index": 21,
            "text": "-22-\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W233 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 26. August 2015 www .medunigraz.at/stellen\n\nArztin/Arzt in FacharztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitatsklinik fiir Kinder- und Jugendheilkunde,\nbefristet auf die Dauer der Karenzierung\n\nKernaufgaben:\n\nKlinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n\nWissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Pädiatrie\n\nMitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n\nSelbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen fir (inter-)nationale\nFortbildungsveranstaltungen\n\nMitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\nÜbernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n\nVV VVVV\n\nFachliche Anforderungen:\n>» Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n>» Kenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz auf dem Fachgebiet Pädiatrie von Vorteil\n»  Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\nKlinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n>  Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n> Hohe Belastbarkeit\n\n>  Kommunikative Kompetenz\n\nAuf Grund der neuen Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) bzw. des\nÄrztegesetzes 1998 möchten wir darauf hinweisen, dass eine Aufnahme als Ärztin/Arzt in Ausbildung zum\nSonderfach und eine Ausbildung gemäß den Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006\nnur möglich ist, wenn bereits bis 31. Mai 2015 eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin\noder zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches begonnen wurde.\n\nEine Ausbildung nach der neuen Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 setzt eine Basisausbildung\nnach § 6 AAO 2015 iVm 8 6a Ärztegesetz 1998 voraus.\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Christian Urban, Vorstand der Universitätsklinik für Kinder- und\nJugendheilkunde, gerne zur Verfügung. Kontakt: christian.urban@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-12605.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W276 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 26. August 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\n \n\nMTBI. vom 05.08.2015, SU 2014/15, 28. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4309,
                "academic_year": "2013/14",
                "issue": "17",
                "published": "2014-05-07T00:00:00+02:00",
                "teaser": "2. Stv. Vorstand UK f. Unfallchirurgie; FE Bestellung Leiterin; Bestellung bzw. Vollmacht ULG; Einsetzung von Habilitationskommissionen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4309&pDocNr=225450&pOrgNr=1"
            },
            "index": 32,
            "text": "- 33 -\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei entsprechendem Erfolg sind längerfristige Entwicklungsmöglichkeiten durch den Abschluss einer\nQualifizierungsvereinbarung möglich.\nBei Fragen steht Ihnen Ao.Univ.-Prof. Dr. Gottfried Fuchs, suppl. Leiter der Klinischen Abteilung für\nSpezielle Anästhesiologie, Schmerz- und Intensivmedizin, gerne zur Verfügung. Kontakt:\ngottfried.fuchs@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-13911.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W154 ex 2013/14 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 28. Mai 2014                                                                       www.medunigraz.at/stellen\n82.3        Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-\neinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitäts-\npersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher\nQualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers\nliegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                                Study Nurse (w/m)\n                                                           (Verwendungsgruppe IIIa)\n                                               an der Universitätsklinik für Innere Medizin,\n                                                     Klinische Abteilung für Angiologie,\n                                            Teilzeit 30 Stunden, vorerst befristet auf 1 Jahr\nKernaufgaben:\n Organisation und Durchführung von klinischen Visiten mit Blutentnahmen und Erfassung von\n      Vitalparametern; Betreuung von PatientInnen, die an klinischen Studien teilnehmen\n Administrative Studienorganisation\n Mitarbeit an wissenschaftlichen Arbeiten\n Mitwirkung in der Qualitätssicherung\n Betreuung von Laborgeräten und Laboreinrichtungen\nFachliche Anforderungen:\n Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder Ausbildung zum gehobenen\n      medizinisch-technischen Dienst (idealerweise Berufserfahrung auf dem Gebiet klinischer Studien)\n Erfahrung mit Ultraschalluntersuchungen in der Angiologie wünschenswert\n Bereitschaft sich weiterzubilden\n MS Office-Kenntnisse, Erfahrung im Arbeiten mit Medocs\n Englischkenntnisse\n Interesse an Klinischen Studien\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                     MTBl. vom 07.05.2014, StJ 2013/14, 17.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 2445,
                "academic_year": "2010/11",
                "issue": "6",
                "published": "2010-12-01T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2445&pDocNr=39693&pOrgNr=1"
            },
            "index": 30,
            "text": "- 31 -\n                                                        51. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des\nKollektivvertrages ausschreibt:\n51.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                  Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n                                                           (Verwendungsgruppe B1)\n                 an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, befristet auf die Dauer des\n    Beschäftigungsverbotes und eines eventuell anschließenden Karenzurlaubes nach Mutterschutzgesetz\nKernaufgaben:\n¾ Pflichterfüllung im Rahmen der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Kinder- und Jugend-\n    heilkunde\n¾ Absolvierung von Journaldiensten\n¾ Mitwirkung und Teilnahme an klinikinternen Fortbildungsveranstaltungen und Besprechungen\n¾ Organisationsaufgaben, Mitarbeit bei Forschungsprojekten im Bereich der jeweiligen Abteilung\n¾ Durchführung anwendungsbezogener Forschungsvorhaben\n¾ Selbstständige Erstellung von Publikationen und Präsentationen von Vorträgen und Postern für\n    nationale und internationale Fortbildungsveranstaltungen\n¾ Unterstützung bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen nach Maßgabe der gesetzlichen Möglichkeiten\n¾ Unterstützung bei der Betreuung von Studierenden und im Wissenschaftsmanagement:\n¾ Ausbildung, Fortbildung in ausgewählten Themen, Dokumentation, Wissenstransfer und Beratung,\n    Aufbau und Pflege von Netzwerken, Durchführung von Gesprächen\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n¾ Absolvierte Gegenfächer und Jus practicandi erwünscht\n¾ Erfahrung in Pädiatrie und in der Mitarbeit bei wissenschaftlichen Projekten erwünscht\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Kommunikative Kompetenz\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Müller, Vorstand der Universitätsklinik für Kinder- und\nJugendheilkunde, gerne zur Verfügung. Kontakt: kikli.sek@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-12605.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W53 ex 2010/11 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                       MTBl. vom 01.12.2010, StJ 2010/11, 6.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 2145,
                "academic_year": "2009/10",
                "issue": "24",
                "published": "2010-06-16T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2145&pDocNr=27333&pOrgNr=1"
            },
            "index": 4,
            "text": "-5-\n                                                               § 4. Leitungsstruktur\n(1)       Die Leiterin oder der Leiter der O-IFS sowie deren Stellvertreterin oder Stellvertreter werden gemäß\n          den Bestimmungen des Organisationsplanes durch das Rektorat auf Vorschlag des nach der\n          Geschäftsordnung für die O-IFS zuständigen Mitglieds des Rektorats unter Beachtung der\n          universitätsrechtlichen Bestimmungen unbefristet oder befristet bestellt.\n(2)       Die Leiterin oder der Leiter der O-IFS sowie die stellvertretende Leiterin oder der stellvertretende\n          Leiter können durch das Rektorat oder das nach der Geschäftsordnung für die O-IFS zuständige\n          Mitglied des Rektorats aus wichtigem Grund, insbesondere wegen einer schweren Pflichtverletzung,\n          einer strafgerichtlichen Verurteilung, wegen mangelnder körperlicher oder geistiger Eignung, wegen\n          eines begründeten Vertrauensverlustes oder wegen Beendigung des Dienstverhältnisses abberufen\n          werden.\n                                            § 5. Kundmachung und In- und Außerkrafttreten\nDiese Subgliederung gilt bis auf Widerruf ab Kundmachung im Mitteilungsblatt der Medizinischen\nUniversität Graz. Mit der Veröffentlichung gelten alle zuvor veröffentlichten Subgliederungen und/oder\ndieser Subgliederung widersprechende Bestimmungen als widerrufen.\n                                                        Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n                                                                        Rektor\n156.\nWiderruf der Vollmacht und Leitungen von Herrn Ing. Harald WENINGER\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass gemäß § 28 (1) UG idgF iVm der\nRichtlinie für die Vergabe von Bevollmächtigungen, veröffentlicht im 23. Stück des Mitteilungsblattes der\nMedizinischen Universität Graz, RN 57 vom 18.02.2004, die im 26. Stück des Mitteilungsblattes der\nMedizinischen Universität Graz vom 02.07.2008, RN 131, an\n                                                        Herrn Ing. Harald WENINGER\nerteilte Vollmacht, sowie die übertragenen Leitungsfunktionen der Leitung der Organisationseinheit für\nInfrastruktur sowie die Abteilungsleitung der Abteilung Facilitymanagement mit Wirkung ab 30.06.2010\nwiderrufen wird.\nGleichzeitig werden alle allfällig erteilten Delegations- und Approbationsbefugnisse widerrufen.\n                                                        Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n                                                                        Rektor\n157.\nLeitungen: Bestellung der Leiterin und des stellvertretenden Leiters der Organisationseinheit für\nInfrastruktur (O-IFS)\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass das Rektorat gemäß § 9 Abs. 1 iVm\ngemäß § 10 Abs. 1 lit. f des Organisationsplans an der Medizinischen Universität Graz bzw. in\nÜbereinstimmung mit § 4 Abs. 1 der organisatorischen Gliederung der Organisationseinheiten für\nAdministration der Medizinischen Universität Graz, veröffentlicht im 23. Stück des Mitteilungsblattes der\nMedizinischen Universität Graz im Studienjahr 2009/2010 vom 02.06.2010, RN 145, entsprechend dem\nVorschlag des zuständigen Mitglieds des Rektorats\n      •     Frau Sabine SUPPAN\n            zur Leiterin der Organisationseinheit für Infrastruktur (O-IFS)\n            mit Wirkung ab 01.07.2010 auf unbefristete Zeit\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 16.06.2010, StJ 2009/10, 24.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        }
    ]
}