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                "id": 9054,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "39",
                "published": "2021-06-09T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern; Entwicklungsplan 2019-2024 - Änderung; Entwicklungsplan 2022-2027 – Änderung; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=9054&pDocNr=1144531&pOrgNr=1"
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            "index": 13,
            "text": "14\n147.1. Tenure Track Professur\n                           Tenure Track Professur für Health Technology Assessment in der\n                                     Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie\n                                         Klinische Abteilung für Transplantationschirurgie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 6 Jahre\nWir suchen eine*n exzellente*n Fachärztin*Facharzt und Wissenschafter*in mit hohem Potential, um die\ninternational anerkannte Wissenschafts- und Forschungsagenda im Fachbereich Allgemein-, Viszeral- und\nTransplantationschirurgie angesiedelt in der Abteilung für Transplantationschirurgie auf dem Gebiet des\nHealth Technology Assessment (HTA) auszubauen.\nDie*Der zukünftige Stelleninhaber*in soll ausgewiesene*r Expertin*Experte für HTA auf dem Gebiet der\nAllgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie sein und diesen Bereich in Forschung, Lehre und\nPatient*innenbetreuung vertreten.\nDie Forschungsaufgabe fokussiert auf die wissenschaftliche Evaluierung innovativer Verfahren und\nProzesse hinsichtlich Patient*innensicherheit und Therapieerfolg sowie optimiertem Ressourceneinsatz\n(insbesondere Personal, Verbrauchsmaterial, OP- und Bettenkapazität). Weitere Kriterien wie z.B. die\nVerfügbarkeit von Therapiealternativen, unklarer Anwendungsspezifika, und/oder bedingter Zulassung\nvon Medizingeräten finden Berücksichtigung. Zentral ist die Vernetzung mit den vorklinischen und\nrelevanten klinischen Fächern, der Biobank sowie Unterstützung von translationaler und klinischer\nForschung.\nDie Klinische Abteilung für Transplantationschirurgie an der Universitätsklinik für Chirurgie verfolgt für\nihre Patient*innen ein gesamtheitliches Versorgungskonzept nach dem biopsychosozialen Modell. Die*Der\nzukünftige Stelleninhaber*in soll eine hohe Bereitschaft zur übergreifenden, interdisziplinären und zur\ninterprofessionellen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachrichtungen und Berufsgruppen\nmitbringen.\nDie Besetzung erfolgt zunächst befristet auf 6 Jahre mit Qualifizierungsvereinbarung (Tenure Track\nProfessur gemäß § 99 Abs. 5 und 6 Universitätsgesetz). Karriereziel ist die Überleitung in ein\nArbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierte*r Professor*in. Bei herausragenden und\naußergewöhnlichen Leistungen kann eine Evaluierung der Qualifizierungsvereinbarung auf schnellstem\nWeg erfolgen.\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n     Erstellung und Veröffentlichung systematischer HTA-Berichte, die Durchführung und Veröffentlichung\n      gesundheitsökonomischer Analysen, sowie Erstellung und Publikation systematischer Reviews\n      und/oder Meta-Analysen nach den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin\n     Erstellung, Validierung und Publikation prognostischer Modelle, die als Basis für datenbasierte\n      Entscheidungsalgorithmen in der Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie dienen\n     Aufbau und Leitung einer interprofessionellen wissenschaftlichen Arbeitsgruppe\n     Selbständige Einwerbung von (peer-review) Drittmitteln\n     Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin\n      und im Rahmen von Doktoratsstudien\n     Betreuung von ambulanten und stationären Patient*innen sowie die Bereitschaft zur Leistung von\n      Nacht- und Bereitschaftsdiensten im Fachbereich Allgemein, Viszeral- und Transplantationschirurgie\n                                                                                                 MTBl. vom 09.06.2021, StJ 2020/21, 39. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktion sträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "bulletin": {
                "id": 5870,
                "academic_year": "2016/17",
                "issue": "5",
                "published": "2016-12-07T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5870&pDocNr=576426&pOrgNr=1"
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            "index": 11,
            "text": "- 12 -\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Thomas Pieber, Vorstand der Universitätsklinik für Innere Medizin,\ngerne zur Verfügung. Kontakt: Tel.: +43/316/385-86888.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A33 ex 2016/17 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\nDie Bewerbungsfrist endet am 28. Dezember 2016                                                                   www.medunigraz.at/stellen\n                                                              Akademische/r ReferentIn\n                                                              (Verwendungsgruppe IVa)\n                                         in der Organisationseinheit für Forschungsinfrastruktur,\n                                                                    Abteilung Biobank,\n                                             befristet für die Dauer des Beschäftigungsverbotes\n                                            und eines eventuell anschließenden Karenzurlaubes,\nKernaufgaben:\n Unterstützung bei operativen und administrativen\n      Prozessen der Biobank und deren laufende Betreuung\n Koordination und Entscheidungsvorbereitung für die Leitung der Biobank\n Koordination und Vorbereitung von Entscheidungen für\n      das Qualitätsmanagement der Biobank\n Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems der Biobank\n Unterstützung beim Aufbau der Infrastruktur der Biobank\n Instandhaltung und Betrieb des Labors und der Laborinfrastruktur im ZWT\n Mitarbeit beim aktiven Betreiben des weiteren Ausbaus der BB\n      im Rahmen von Kooperationen und Kohorten (Proben- und Dateneingang)\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes naturwissenschaftliches Masterstudium oder vergleichbarer Abschluss\n Praktische Laborerfahrung\n Sehr gute EDV-Kenntnisse in den MS-Office-Programmen\n Gute Kenntnisse im Qualitätsmanagement von Vorteil\n Erfahrung im Projektmanagement von Vorteil\n Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift\n Berufserfahrung, insbesondere im universitären Umfeld von Vorteil\nPersönliche Anforderungen:\n Serviceorientierung, Kontaktfreudigkeit und Teamfähigkeit\n Hohe Belastbarkeit in Stresssituationen und hohe Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit\n Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise\n Bereitschaft, sich in neue EDV-Programme (Datenbanken) einzuarbeiten\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 2.457,90 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Frau Vr.-Ped Karine Sargsyan, Leiterin der Abteilung Biobank, gerne zur Verfügung.\nKontakt: karine.sargsyan@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-72716.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A29 ex 2016/17 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\nDie Bewerbungsfrist endet am 28. Dezember 2016                                                                   www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                           MTBl. vom 07.12.2016, StJ 2016/17, 5. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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                "id": 4287,
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                "issue": "15",
                "published": "2014-04-16T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Leiter und 1. Stv. einer klinischen Abteilung im wiss. klin. Bereich; Errichtung von Forschungseinheiten und Bestellung des Leiters",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4287&pDocNr=219808&pOrgNr=1"
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            "index": 7,
            "text": "-8-\n                                               Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n                                                           (Verwendungsgruppe B1)\n                                                       an der Universitäts-Augenklinik\n                                                 befristet auf die Dauer der Karenzierung\nKernaufgaben:\n Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet hinterer Augenabschnitt\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n Selbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für (inter-)nationale\n      Fortbildungsveranstaltungen\n Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Kenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz auf dem Fachgebiet hinterer\n      Augenabschnitt von Vorteil\n Wissenschaftliches Doktorat von Vorteil\n Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\n      klinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n EDV-Kenntnisse (z.B. SPSS)\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit\n Teamorientierung\n Lernbereitschaft\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 3.152,29 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Andreas Wedrich, Vorstand der Universitäts-Augenklinik, gerne zur\nVerfügung. Kontakt: andreas.wedrich@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-12394.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W143 ex 2013/14 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 07. Mai 2014                                                                       www.medunigraz.at/stellen\n76.2        Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-\neinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitäts-\npersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher\nQualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers\nliegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                     MTBl. vom 16.04.2014, StJ 2013/14, 15.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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                "id": 2725,
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                "issue": "20",
                "published": "2011-06-01T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2725&pDocNr=46234&pOrgNr=1"
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            "index": 181,
            "text": "Medizinische Universität Graz\n Erläuterung zum Ampelstatus:\n      1) Was wurde (bereits) durchgeführt? Inwieweit ist das Vorhaben inhaltlich und zeitlich plangemäß umgeset\n Das Laufbahnmodell wurde bereits vor Inkrafttreten des Kollektivvertrages mit Herbst 2009 an der Med Uni Graz eingef\n hat die Leitung gezielt ausgewählten MitarbeiterInnen eine Qualifizierungsvereinbarung angeboten, deren Verbleib\n Forschung und Lehre der Organisationseinheit besonders wichtig war und die sich bereits durch ein eigenständiges Fors\n haben.\n Um die oben genannten Ziele zu erreichen und gleichzeitig die Transparenz der Vergabe von Qualifizierungsvereinbaru\n Rektorat beschlossen, diese ab dem Wintersemester 2010/11 kompetitiv zu vergeben und den bestehenden Pro\n erweitern. Dies schloss eine Verbesserung der Kommunikation über das Laufbahnmodell (via Website, Newsflash, E-\n ProfessorInnen-Kollegium, Betriebsrat, Informationsveranstaltungen etc.) sowie die Veröffentlichung der Standards un\n http://www.medunigraz.at/6371). Weiters wurde eine Richtlinie für den Personalentwicklungsbeirat erstellt und eine Sta\n (SOP) für das Auswahlverfahren erarbeitet. Der/Die wissenschaftliche MitarbeiterIn kann sich einen Mentor/eine Me\n persönliche Weiterkommen durch eine erfahrene Führungskraft unterstützt wird. Der Personalentwicklungsbe\n stimmberechtigten Mitgliedern sowie einem Mitglied des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal (beratende Sti\n des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (beratende Stimme) zusammen. Alle stimmberechtigten Mitglieder werd\n eine Funktionsperiode von zwei Jahren bestellt. Die Aufgaben sind unter http://www.medunigraz.at/personalentwicklungs\n In der ersten Funktionsperiode bis Juli 2010 haben elf Sitzungen des Beirats stattgefunden. Die Ergebnisse w\n Tätigkeitsbericht zusammengefasst. Im Hebst 2009 wurden 29 Personen (8 Frauen/21 Männer) eingeladen, eine Qua\n dem Rektorat einzugehen, wovon 10 (4 Frauen/6 Männer) diese aufgrund ihres besonderen Engagements bereits vor A\n Durchlauf von 2009 bis 2013) erfolgreich abschließen konnten. Nach der internen Ausschreibung des zweiten Durchla\n Herbst 2010 sind 33 Bewerbungen eingegangen, wobei 30 (6 Frauen/24 Männer) davon den Teilnahmekriterien ents\n Personen (2 Frauen/12 Männer) eine Qualifizierungsvereinbarung eingegangen wurde. Zurzeit laufen an der Med Uni G\n und 2) 33 Qualifizierungsvereinbarungen (6 Frauen/27 Männer). Um eine Verbesserung im Bereich der Gleichste\n erreichen, ist ein Ziel des Laufbahnmodells die Quote bei Assoziierten ProfessorInnen zugunsten der Frauen zu erh\n Habilitationen liegt derzeit bei knapp 20 Prozent. Die Entscheidung der Vergabe von Qualifizierungsvereinbarungen fin\n der Aspekte des Gender Mainstreamings und der Frauenförderung statt. Damit der Anteil der Frauen auf Laufbahnstell\n laufend ein Monitoring der Anzahl von Frauen und Männern auf Laufbahnstellen und weiters werden unterst\n Rückmeldungen der Assoziierten Professorinnen abgeleitet.\n Im Sinne der Steuerung wurden die Qualifizierungsvereinbarungen auch in die vergleichende Leistungsdarstellung der O\n (siehe „Sternengrafik“) aufgenommen und münden in die Leistungsorientierte Mittelvergabe.\n                                                                             10/104"
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                "academic_year": "2010/11",
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            "index": 45,
            "text": "- 46 -\n\nentspricht. Durch das Abfassen einer schriftlichen Abschlussarbeit sollen die\nAbsolventen/innen nachweisen, dass sie in der Lage sind, die verschiedenen Anforderungen\ndes Universitätslehrganges (theoretische Reflexion, praktische Handlungskompetenz) zu\nerfüllen.\n\nDer Umfang der Arbeit beträgt mindestens 15 Seiten, maximal 25 Seiten (exklusive\nVerzeichnis, Vorwort, Schlusswort und Danksagung). Gruppenarbeiten sind zulässig, sofern\neinzelne Teile der Gruppenarbeit einzelnen Personen zugeordnet werden können, die diese\neigenständig erarbeitet haben. Der Seitenumfang der Abschlussarbeit ist dementsprechend\nanzupassen.\n\nDas Thema kann frei gewählt werden, ist aber vor Beginn der Arbeit von der\nLehrgangsleitung zu genehmigen. Eine Lehrperson aus dem Lehrgang hat die\nAbschlussarbeit zu betreuen und zu beurteilen.\n\nWird die schriftliche Abschlussarbeit mit „nicht genügend“ beurteilt, so ist den betreffenden\nLehrgangsteilnehmern/innen eine Frist von mindestens zwei Wochen nach der mündlichen\nAbschlussprüfung zur Überarbeitung oder Neuauflage der schriftlichen Abschlussarbeit\nanzuberaumen. Über eine überarbeitete bzw. neu vorgelegte und positiv beurteilte\nschriftliche Abschlussarbeit ist innerhalb von vier Wochen ab deren Vorlage ein weiteres\nPrüfungsgespräch zu führen.\n\n6.4.2 Abschlussprüfungsprotokoll\n\nÜber die Abschlussprüfung wird ein Protokoll geführt. Dieses Protokoll beinhaltet:\n1. Namen der Lehrperson und der Lehrgangsleitung, gegebenenfalls des Beobachters\ndes Landeshauptmannes\nDatum der Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung\nNamen des Lehrgangsteilnehmers/der Lehrgangsteilnehmerin\nPrüfungsfach\nPrüfungsfragen und\n. Beurteilung der Prüfungen.\nDas Abschlussprotokoll wird der Lehrperson, der Lehrgangsleitung und gegebenenfalls vom\nBeobachter des Landeshauptmannes unterzeichnet\nDieses Abschlussprotokoll wird\n1. von der Lehrgangsleitung\n2. im Falle des Nichtfortbestehens der Lehrgänge vom Rechtsträger oder\n3. im Falle des Nichtfortbestehens des Rechtstragers vom örtlich zuständigen\nLandeshauptmann mindestens 45 Jahre nach Ablegung der Abschlussprüfung\naufbewahrt.\n\nOARWN\n\n6.4.3 Gesamtbeurteilung\nAufgrund der Beurteilung der schriftlichen Abschlussarbeit und der mündlichen\nAbschlussprüfung wird eine Gesamtbeurteilung der Abschlussprüfung durchgeführt. Nach\n§16(4) Guk-WV i.d.g.F. ist die Abschlussprüfung für Weiterbildungen in der Dauer von\nmindestens 400 Stunden\n\n1. „mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden“\n\n2. „mit Erfolg bestanden“ oder\n\n3. „nicht bestanden“\nzu beurteilen.\n\nDie Gesamtbeurteilung wird „mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden“ beurteilt, wenn\n\n1. der rechnerische Durchschnitt der Noten der schriftlichen Abschlussarbeit und der\nmündlichen Abschlussarbeit unter 1,5 liegt; und\n\n2. der rechnerische Durchschnitt der Noten der Einzelprüfungen unter 1,5 liegt.\nEine Wiederholungsprüfung schließt die Gesamtbeurteilung „mit ausgezeichneten\nErfolg bestanden“ aus.\n\n3. und alle geforderten Prüfungen, Hausarbeiten, Praktika, Projektarbeit und\nAbschlussarbeit positiv bewertet wurden.\n\n \n\nMTBI. vom 16.02.2011, SU 2010/11, 13.Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "index": 34,
            "text": "- 35 -\n(3) In begründeten Einzelfällen können von der Bibliotheksleitung andere Entlehnfristen für bestimmte\nInformationsträger festgesetzt werden oder kann ein entlehnter Informationsträger vor Ablauf der\nEntlehnfrist zurückgefordert werden.\n(4) Entlehnte Informationsträger sind spätestens mit Ablauf der Entlehnfrist unaufgefordert zurückzustellen.\n(5) Kommen EntlehnerInnen der Rückstellpflicht nicht nach, so wird von der Bibliothek der Medizinischen\nUniversität Graz unter Hinweis auf die abgelaufene Entlehnfrist die Rückstellung der entlehnten\nInformationsträger schriftlich oder elektronisch eingemahnt. Bei Nichtbeachtung wird die Mahnung\nwiederholt. Die dritte Mahnung erfolgt eingeschrieben, mit dem Hinweis auf die Folgen der\nNichtbeachtung.\n(6) Für die verspätete Rückstellung eines Informationsträgers sind pro Informationsträger und Tag\nGebühren in der vom Rektorat festgesetzten und auf der Homepage der Universität veröffentlichten Höhe\nzu entrichten. Diese dürfen jedoch den Wiederbeschaffungswert des entlehnten Informationsträgers nicht\nüberschreiten.\n(7) EntlehnerInnen, die der Aufforderung zur Rückgabe des Informationsträgers im Sinne des Abs. 4 nicht\nnachkommen und ihre daraus entstandenen Schulden nicht beglichen haben, sind von weiteren\nEntlehnungen ausgeschlossen.\n(8) Die Nichtbeachtung der Rückstellpflicht bzw. der von der Bibliothek der Medizinischen Universität Graz\nerhobenen Rückforderungen durch Personen, die der Dienstaufsicht des Rektors unterstehen, wird\nunbeschadet der Abs. 4 bis 6 dienstlich geahndet.\n(9) EntlehnerInnen, die der Aufforderung zur Rückgabe von Informationsträgern im Sinne des Abs. 4\nbinnen drei Monaten nicht nachkommen, können von der Medizinischen Universität Graz auf Rückgabe\nder Informationsträger oder Ersatz des Wertes der Informationsträger geklagt werden. Die Medizinische\nUniversität Graz hat in diesem Fall auch Anspruch auf Abgeltung der Mahnspesen und Ersatz der Kosten\nfür allfällige Nachforschungen hinsichtlich der Wiederbeschaffbarkeit von Informationsträgern, für\nFernleihe, für das Kopieren von nicht mehr erhältlichen Informationsträgern und Ähnlichem.\n                                                 Literaturservice\n§ 4 An der Bibliothek der MUG ist ein Literaturservice eingerichtet. Über dieses können alle Arten von\nDokumenten und Informationsträger bestellt bzw. erstellt werden. Die hierfür entfallenden Gebühren sind\nauf der Homepage der MUG zu veröffentlichen und werden der Entlehnerin/dem Entlehner gem. § 6\ndieser Benutzungsrichtlinie verrechnet.\n                                        Ausschluss von der Entlehnung\n§ 5. Von der Entlehnung jedenfalls ausgeschlossen sind:\n1. Informationsträger, die vor 1900 erschienen sind,\n2. Informationsträger, die aus urheberrechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden dürfen (z.B.\nMedien wie Videos, DVDs oder gesperrte Dissertationen)\n3. Informationsträger, bei denen es aus konservatorischen Gründen oder im Interesse ihrer Sicherheit\nerforderlich ist - insbesondere spezielle Sammlungen, Print-Journale, audiovisuelle Materialien u.ä..\n4. Präsenzbestände, die in den Räumen der Bibliothek als allgemeine Nachschlagewerke aufgestellt sind.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 6726,
                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "17",
                "published": "2019-01-30T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Rektorat: Bekanntgabe der Wiederbestellung des amtierenden Rektors der Medizinischen Universität Graz; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz - Änderungen; Geschäftsordnung: Geschäftsordnung der Medizinischen Universität Graz - Änderungen; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6726&pDocNr=855249&pOrgNr=1"
            },
            "index": 45,
            "text": "46\n  Der für die Rangreihung der Studienwerber/innen maßgebliche Gesamtwert ergibt sich aus der\n  gewichteten Summe der vier Testteilwerte und erfolgt nach folgendem Schlüssel:\n             Testteilwert BMS: 40%\n             Testteilwert TV: 10%\n             Testteilwert KFF: 40%\n             Testteilwert SEK: 10%\n(2) Die Auswertung der Testteile des MedAT-Z für das Diplomstudium Zahnmedizin erfolgt\nautomatisiert in folgender Form:\n             Richtige Antworten in den Testteilen BMS und KFF werden mit einem Punkt, falsche\n              Antworten mit null Punkten verrechnet.\n             Im Testteil BMS werden die in den vier Aufgabengruppen jeweils erzielten Punkte\n              addiert und durch die Zahl der Testaufgaben dieses Testteils dividiert. Das Ergebnis ist\n              pro Testteil der Anteil richtig gelöster Aufgaben.\n             Im Testteil MF werden jeweils die Abweichungen von der Vorlage als Prozentsatz der\n              Flächenabweichung errechnet. Für die Testwerterstellung wird dieser Wert in einen\n              Punktwert transformiert. Die in den zwei Aufgabengruppen jeweils erzielten Punkte\n              werden addiert und durch die Zahl der Messpunkte dieses Testteils dividiert.\n             Im Testteil KFF werden die in den vier Aufgabengruppen jeweils erzielten Punkte addiert\n              und durch die Zahl der Testaufgaben dieses Testteils dividiert. Das Ergebnis ist pro\n              Testteil der Anteil richtig gelöster Aufgaben.\n             Im Testteil SEK ergibt sich der Gesamtwert aus dem Durchschnitt der Werte der beiden\n              Aufgabengruppen; das Ergebnis spiegelt den Anteil an Übereinstimmung der beiden\n              Aufgabengruppen mit den von theoretischen Modellen und empirischen Befunden als\n              richtig erkannten Lösungen wider. Hierbei werden in der Aufgabengruppe SE die Werte\n              in Abhängigkeit von der optimalen Rangreihung der Wichtigkeit der Überlegungen\n              errechnet. Der Maximalwert wird erreicht, wenn für alle Aufgaben dieser\n              Aufgabengruppe die optimale Rangreihung erkannt wurde. In der Aufgabegruppe EE\n              werden die Antworten pro Aufgabe als richtig gelöst verrechnet, wenn sie jeweils\n              insgesamt mit den aus den theoretischen Modellen und empirischen Befunden\n              ableitbaren Antworten übereinstimmen.\n          Der für die Rangreihung der Studienwerber/innen maßgebliche Gesamtwert ergibt sich aus\n          der gewichteten Summe der vier Testteilwerte und erfolgt nach folgendem Schlüssel:\n             Testteilwert BMS: 40%\n             Testteilwert MF: 20%\n             Testteilwert KFF: 30%\n             Testteilwert SEK: 10%\n(3) Wird die Durchführung des Aufnahmetests durch höhere Gewalt teilweise verhindert, so sind die\nbis zum Abbruch der Testung vollständig bearbeiteten Testteile zur Ergebnisfeststellung und\nErstellung der Rangliste heranzuziehen, wenn insgesamt mehr als 25 % der Testaufgaben (gewertet\nnach der Zeit für die einzelnen Testteile) für die Auswertung vorliegen.\n   Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin / Stand\n                                                  Mitteilungsblatt vom 30.01.2019, Stj 2018/2019, 17. Stk. RN73\n                                                 Seite 4 von 5"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 5691,
                "academic_year": "2015/16",
                "issue": "30",
                "published": "2016-07-20T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter und 2. Stellvertreterin des Vorstandes \r\neiner wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz - Änderungen; Termine für den Festakt der Verleihung akademischer Grade, Studienjahr 2016/2017; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Personalnachrichten; Ausschreibung von Stellen; Freie Stelle einer Universitätsprofessur für Gerichtliche Medizin am Institut für Gerichtliche Medizin",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5691&pDocNr=520429&pOrgNr=1"
            },
            "index": 9,
            "text": "- 10 -\n157.2       Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit für\nPersonaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-einheiten,\nin denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitätspersonal und in\nLeitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifikation wie der\nbestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe\nüberwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen und\nfreuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                                 Senior Scientist (w./m.)\n                                                               (Verwendungsgruppe B1)\n                                                      an der Universitätsklinik für Chirurgie,\n                                                       Klinische Abteilung für Herzchirurgie\nKernaufgaben:\n PatientInnenbetreuung\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet Herzchirurgie\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen\n      des Diplomstudiums Humanmedizin sowie im Rahmen von Doktoratsstudien\n Übernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Befugnis zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes\n      als Facharzt/Fachärztin für Chirurgie/Herzchirurgie\n Erfahrung in der Planung und Durchführung von klinischen Studien\n      und wissenschaftlichen Projekten im Bereich Herzchirurgie\n Erfahrung in universitärer Lehre und Betreuung von Studierenden\nPersönliche Anforderungen:\n Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem\n      multidisziplinären Umfeld\n Teamorientierung\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Kommunikative Kompetenz\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 4.143,73 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ. Prof. Dr. Otto Dapunt, Leiter der Klinischen Abteilung für Herzchirurgie,\ngerne zur Verfügung. Kontakt: otto.dapunt@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-80677.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W193 ex 2015/16 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\nDie Bewerbungsfrist endet am 10. August 2016                                                                     www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                          MTBl. vom 20.07.2016, StJ 2015/16, 30. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 5109,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "31",
                "published": "2015-09-16T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Leitungsbestellungen; Einsetzen von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5109&pDocNr=403071&pOrgNr=1"
            },
            "index": 3,
            "text": "-4-\n\nEine Ausbildung nach der neuen Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 setzt eine Basisausbildung\nnach § 6 AAO 2015 iVm 8 6a Ärztegesetz 1998 voraus.\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren ein Abschluss einer\nQualifizierungsvereinbarung gemäß § 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der\nQualifizierungsvereinbarung ist mit einer unbefristeten wissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer\nassoziierten Professorin/eines assoziierten Professors verbunden.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Ao.Univ.-Prof. Dr. Helmut Müller, suppl. Leiter der Klinischen Abteilung für\nTransplantationschirurgie, gerne zur Verfügung. Kontakt: helmut.muller@medunigraz,\nTel.:+43/316/385-84094.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W84 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 07. Oktober 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\nWiederholung der Ausschreibung vom 18.02.2015, sowie vom 05.08.2015:\nÄrztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Chirurgie,\nKlinische Abteilung für Allgemeinchirurgie,\nBefristet auf die Dauer der Karenzierung\n\nKernaufgaben:\n\nKlinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n\nTätigkeit im OP (OP-Assistenz)\n\nÜbernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n\nMitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n\nMitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/ Betreuung von Studierenden\n\nVVVVV\n\nFachliche Anforderungen\n\n» Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n\n» _ Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\nKlinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n\n» Klinische Vorerfahrung im Fachgebiet Allgemeinchirurgie von Vorteil\n\n> _ EDV-Kenntnisse (Word, Excel, MEDOCS)\n\n»  Fremdsprachenkenntnisse (Englisch)\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n>  Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n> Hohe Belastbarkeit\n\n>  Teamorientierung\n\n>  Lernbereitschaft\n\nAuf Grund der neuen Bestimmungen der Arztinnen-/Arzte-Ausbildungsordnung 2015 (AAO 2015) bzw. des\nÄrztegesetzes 1998 möchten wir darauf hinweisen, dass eine Aufnahme als Ärztin/Arzt in Ausbildung zum\nSonderfach und eine Ausbildung gemäß den Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006\nnur möglich ist, wenn bereits zum 31. Mai 2015 eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin\noder zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches begonnen wurde.\n\n \n\nMTBI. vom 16.09.2015, SU 2014/15, 31. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4991,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "25.c",
                "published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
                "teaser": "7. Sondernummer; Studienplan - ULG Sonderausbildung in der Intensivpflege, ULG Sonderausbildung in der Anästhesiepflege, ULG f. SchulärztInnen, ULG Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich, ULG Gesundheitsförderung in Unternehmen, ULG MSc in Gesundheitsförderung und Präventionsmanagment in Unternehmen; Richtlinie f. die Erstellung einer Masterarbeit in einem ULG; Richtlinie der MUG f. die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit ",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4991&pDocNr=371776&pOrgNr=1"
            },
            "index": 22,
            "text": "-23 -\n\n$ 7 Abschluss\n\nDer Universitätslehrgang gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Prüfungen, Praktika sowie die schriftliche\nAbschlussarbeit positiv abgeschlossen wurden. Die einzelnen Beurteilungen werden im Abschlusszeugnis\naufgeschlüsselt.\n\nNach Erfüllung dieser Voraussetzungen erhalten die Absolventen/innen ein Universitätslehrgangs-\nAbschlusszeugnis sowie einen Bescheid, der zur Führung der Zusatzbezeichnung\n\n„Akademische/r Experte/in in der Anästhesiepflege“\nberechtigt.\nDarüber hinaus ists dem/der erfolgreichen Absolventen/in ein Diplom, das zur Ausübung der Spezialaufgabe\nberechtigt, auszustellen.\nEs ist darauf hinzuweisen, dass das Abschlusszeugnis der Medizinischen Universität Graz die\nGesamtbeurteilung der gesamten Prüfungsfächer umfasst, das Diplom hingegen die Gesamtbeurteilung der\nkommissionellen Abschlussprüfung. Daraus resultieren mögliche unterschiedliche Gesamtbeurteilungen.\n\n§ 8 Leitung\n\nDer Universitatslehrgang wird von einer ärztlichen wissenschaftlichen Leitung und einer\npflegewissenschaftlichen Leitung in partnerschaftlicher Kooperation geführt. Die ärztliche wissenschaftliche\nLeitung und ihre Stellvertretung werden durch das Rektorat der Medizinischen Universität Graz bestellt.\n\n$ 9 Veranstalter/in\n\nDer Lehrgang wird gemäß 8 56 UG 2002 i.d.g.F. zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung\nin Zusammenarbeit mit der Steiermärkischen Krankenanstaltenges.m.b.H., KAGes-Services,\nOrganisationseinheit Personalentwicklung-Services / Pflege-Bildung durchgeführt. Die Rechte und Pflichten\nder Kooperationspartnerinnen werden in einem gesonderten Kooperationsvertrag geregelt.\n\n& 10 Anerkennung fachlich relevanter Vorausbildung\n\n10.1 Begründung\n\nDer hier konzipierte Universitätslehrgang entspricht, mit Ausnahme des im Universitatslehrgang\nangebotenen pflegewissenschaftlichen Teiles (Modul 12), zum größten Teil den vorausgegangenen\nBasisausbildungen und den speziellen Zusatzausbildungen in der Anästhesiepflege.\n\n10.2 Durchführung\n\nEine in Österreich bereits positiv absolvierte Basisausbildung in der Intensivpflege, Anästhesiepflege und\nPflege bei Nierenersatztherapie It. GuKG 1997 i.d.g.F. kann auf Antrag anerkannt werden und entbindet von\nder entsprechenden Teilnahmeverpflichtung.\n\nPflegepersonen, die eine Sonderausbildung in der Anästhesiepflege It. GuKG 1997 i.d.g.F. erfolgreich\nabsolvierten, können eine Nachqualifizierung zur Führung der Bezeichnung „Akademische/r Experte/in in\nder Anästhesiepflege\" beantragen. Sie müssen das Modul 12 nachholen.\n\n10.3 Antrag auf Anrechnung von Vorkenntnissen\n\nDie Anerkennung erfolgt auf schriftlichen Antrag an den/die Studenrektor/in im Wege der Lehrgangsleitung.\nDem Antrag auf Anerkennung der Basisausbildung ist eine Begründung und die Ausbildungsbestätigung in\nKopie beizulegen.\n\nDem Antrag auf Anerkennung der speziellen Zusatzausbildung in der Anästhesiepflege sind eine\nBegründung, die Ausbildungsbestätigung, das Abschlusszeugnis sowie das Diplom in Kopie beizulegen. Über\neine Anerkennung des Antrages entscheidet in beiden Fällen der/dieStudienrektor/in auf Vorschlag der\npflegewissenschaftlichen Lehrgangsleitung.\n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 2585,
                "academic_year": "2010/11",
                "issue": "13",
                "published": "2011-02-16T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2585&pDocNr=41896&pOrgNr=1"
            },
            "index": 27,
            "text": "- 28 -\n\n6.4.1 Schriftliche Abschlussarbeit\n\nAlle Teilnehmer/innen haben eine schriftliche Abschlussarbeit gemäß § 29 GuK- SV i.d.g.F. zu\neinem ausbildungsspezifischen Thema zu verfassen, die den wissenschaftlichen Anforderungen\nentsprechen muss. Der Umfang der Arbeit beträgt mindestens 15 Seiten, maximal 25 Seiten\n(exklusive Verzeichnis, Vorwort, Schlusswort und Danksagung). Gruppenarbeiten sind zulässig,\nsofern einzelne Teile der Gruppenarbeit einzelnen Personen zugeordnet werden können, die\ndiese eigenständig erarbeitet haben.\n\nAbschlussarbeiten sind Arbeiten, die dem Nachweis der Befähigung dienen, wissenschaftliche\nThemen selbstständig sowie methodisch und inhaltlich vertretbar zu bearbeiten. Das Thema\nkann frei gewählt werden, ist aber vor Beginn der Arbeit von der Lehrgangsleitung zu\ngenehmigen. Eine Lehrperson aus dem Lehrgang hat die Abschlussarbeit zu betreuen und zu\nbeurteilen.\n\nIst die schriftliche Abschlussarbeit und das Prüfungsgespräch über die schriftliche\nAbschlussarbeit mit der Gesamtnote „nicht genügend“ beurteilt, so ist den betreffenden\nTeilnehmern/innen durch die Prüfungskommission eine Frist von mindestens zwei Wochen nach\nder mündlichen Abschlussprüfung zur Überarbeitung oder Neuauflage der schriftlichen\nAbschlussarbeit anzuberaumen. Über eine überarbeitete bzw. neu vorgelegte und positiv\nbeurteilte schriftliche Abschlussarbeit ist innerhalb von vier Wochen ab deren Vorlage ein\nweiteres Prüfungsgespräch zu führen. Das Prüfungsgespräch über die schriftliche\nAbschlussarbeit darf höchstens einmal wiederholt werden.\n\n6.4.2 Prüfungskommission\n\nDer Prüfungskommission gehören folgende Personen an:\n\n1. eine vom Landeshauptmann entsandte fachkompetente Person als Vorsitzende/r\n\n2. die pädagogisch-organisatorische Leitung bzw. stellvertretende Leitung des\nUniversitätslehrganges\n\n3. ein Vertreter/eine Vertreterin des Rechtsträgers des Universitätslehrganges\n\n4. eine von der gesetzlichen Interessensvertretung der Dienstgeber entsandte fachkundige\nPerson aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege und\n\n5. der Prüfer/die Prüferin der betreffenden Prüfungsfächer, bzw.\nbei Verhinderung bestimmt die Lehrgangsleitung eine Stellvertretung.\n\n6.4.3 Abschlussprüfungsprotokoll\n\nÜber die kommissionelle Abschlussprüfung wird gemäß 8 35 GuK- SV i.d.g.F. ein Protokoll\ngeführt. Dieses Protokoll beinhaltet:\n1. Namen und Funktion der Mitglieder der Prüfungskommission\nDatum der Prüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung\nNamen des Teilnehmers/der Teilnehmerin\nPrüfungsfach\nPrüfungsfragen und\n. Beurteilung der Prüfungen.\nDas Abschlussprotokoll wird von den Mitgliedern der Prüfungskommission unterzeichnet.\nDieses Abschlussprotokoll wird\n1. von der Leitung des Lehrganges oder\n2. im Falle des Nichtfortbestehens der Lehrgänge vom Rechtsträger oder\n3. im Falle des Nichtfortbestehens des Rechtsträgerss vom örtlich zuständigen\nLandeshauptmann mindestens 45 Jahre nach Ablegung der kommissionellen\nAbschlussprüfung aufbewahrt.\n\nAT AWN\n\n \n\nMTBI. vom 16.02.2011, SU 2010/11, 13.Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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        {
            "bulletin": {
                "id": 944,
                "academic_year": "2007/08",
                "issue": "28",
                "published": "2008-08-06T00:00:00+02:00",
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            "index": 9,
            "text": "- 10 -\n                                        161. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitätsgesetz\n2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n161.1 Freie Stellen für Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren\nDie Medizinische Universität Graz ist eine junge Organisation mit traditionsreichen Wurzeln, die sich an\nden Werten einer nachhaltigen und ganzheitlichen Gesundheitsversorgung orientiert. Forschung, Lehre\nund PatientInnenbetreuung stehen im Einklang zum Wohle der Gesundheit der Menschen. Die\nMedizinische Universität Graz beschäftigt rund 2.200 MitarbeiterInnen und verstärkt ihre Kompetenzen in\nfolgendem Bereich:\n                                 UniversitätsprofessorIn für Orale Chirurgie\n                       an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde –\n                                    Klinische Abteilung für Orale Chirurgie\nKernaufgaben:\n    ƒ Internationale/r wissenschaftliche/r Expertin/Experte auf dem Gebiet der Oralen Chirurgie\n    ƒ Maßgebliches Engagement im Bereich der universitären Forschung und Lehre sowie in der\n         postgradualen Ausbildung und Förderung von MedizinerInnen und NaturwissenschafterInnen\n    ƒ Aufbau der Klinischen Abteilung für Orale Chirurgie\n    ƒ Vorgesehene fachliche, organisatorische und wirtschaftliche Leitung der Abteilung nach höchsten\n         Qualitätsmaßstäben sowie MitarbeiterInnenführung\nFachliche Anforderungen:\n    ƒ Abgeschlossene universitäre zahnmedizinische Ausbildung\n    ƒ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin von Vorteil\n    ƒ Mindestens 5 Jahre klinische Erfahrung auf dem Gebiet der Zahnmedizin, insbesondere der oralen\n         Chirurgie sowie der Versorgung zahnärztlicher Notfälle\n    ƒ Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation\n    ƒ Hochrangige wissenschaftliche Publikationen im Fachbereich der Oralen Chirurgie\n    ƒ Auslandsaufenthalte inklusive wissenschaftlicher Tätigkeit\n    ƒ Internationale facheinschlägige Kooperationen\n    ƒ Erfolgreiche Drittmitteleinwerbung\n    ƒ Qualifikationen im Bereich Good Clinical Practice erwünscht\n    ƒ Qualifizierte Lehrtätigkeit im Fach Orale Chirurgie und zahnärztliches Röntgen\n    ƒ Mindestens 5 Jahre Führungserfahrung z.B. als LeiterIn eines Forschungslabors bzw. -projekts an\n         einer klinisch-wissenschaftlichen Einrichtung\n    ƒ Fortbildungen im Bereich der Führung, sozialen Kompetenz sowie Gender- und\n         Diversitymanagements von Vorteil\nPersönliche Anforderungen:\n    ƒ Kooperationsbereitschaft und Offenheit\n    ƒ Strukturierte, analytische Arbeitsweise und Organisationsgeschick\n    ƒ Kommunikative und soziale Kompetenz sowie herausragendes Engagement\nSie werden als UniversitätsprofessorIn für Orale Chirurgie unbefristet an der Medizinischen Universität Graz\neingestellt und sind für die Leitung der Klinischen Abteilung für Orale Chirurgie vorerst befristet\nvorgesehen.\nWir freuen uns über die Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen, die Sie bis spätestens 26. September\n2008 elektronisch und mittels Postweg übermitteln: An den Rektor der Medizinischen Universität Graz,\nAuenbruggerplatz 2/4, A-8036 Graz, rektor@meduni-graz.at Verwenden Sie die vorgesehenen,\nstrukturierten Bewerbungsformulare, die Sie auf www.meduni-graz.at/karriere downloaden.\nDie Medizinische Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen\nan und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen\nvorrangig aufgenommen.\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                     MTBl. vom 06.08.2008, StJ 2007/08, 28. Stk."
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            "bulletin": {
                "id": 148,
                "academic_year": "2006/07",
                "issue": "10",
                "published": "2006-12-06T00:00:00+01:00",
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            "text": "- 13 -\n    An der Medizinischen Universität Innsbruck gelangt die Planstelle eines/einer Universitätsprofes-\n                               sors/Universitätsprofessorin für Humangenetik\n                                                 zur Besetzung\nZu den Aufgaben gehören die Vertretung des Fachs Humangenetik in Forschung, Lehre und Patienten-\nversorgung.\nDiese Stelle ist mit der Leitung der Sektion Klinische Genetik verbunden. Zur Sektion gehört die Human-\ngenetische Untersuchungs- und Beratungsstelle, die die zytogenetische und molekular-genetische Dia-\ngnostik und genetische Beratung für das Klinikum Innsbruck und weite Teile West-Österreichs durch-\nführt.\nIn der Forschung wird internationale Anerkennung auf einem Kerngebiet der Humangenetik sowie Erfah-\nrung in der Leitung einer eigenen Arbeitsgruppe erwartet. Ausgewiesene Lehrerfahrung im Gebiet der\nHumangenetik ist erforderlich.\nDas Dienstverhältnis ist zunächst auf 5 Jahre befristet. Die weitere Übernahme in ein unbefristetes\nDienstverhältnis ist nach positiver Evaluation möglich.\nErnennungsvoraussetzungen sind:\nStudium der Medizin\nAnerkennung als Facharzt/Fachärztin für Medizinische Biologie mit Zusatzfacharzt Humangenetik oder\neine entsprechende ausländische Facharztqualifikation aus dem Bereich \"Génétique médicale\".\nEine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia\ndocendi) im Fach Humangenetik/Klinische Genetik\nNachweis der Einbindung in die internationale Forschung\nBewerbungen sind bis 31.01.2007\nan das Büro des Rektors der Medizinischen Universität Innsbruck, Christoph–Probst–Platz 1, A 6020 Inns-\nbruck mit folgenden Unterlagen zu richten.\n- 2 x als hardcopy, 5 x auf CD -\n   • Lebenslauf\n   • Nachweis des Doktorats der gesamten Heilkunde\n   • Nachweis der abgeschlossenen Facharztausbildung mit Zusatzfacharzt\n   • Nachweis der venia docendi oder einer gleichwertigen wissenschaftlichen Befähigung im Fach\n        Humangenetik/Klinischen Genetik\n   • Auflistung aller Publikationen gegliedert in Originalarbeiten, Übersichtsarbeiten, Fallberichte,\n        Buchbeiträge und publizierte Abstracts\n   • Angaben zu den bisher ausgeübten administrativen und organisatorischen Tätigkeiten und zur\n        Teilnahme an Managementkursen und Schulungen der organisatorischen und sozialen Kompetenz\n   • Übersichtliche Darstellung der wissenschaftlichen und diagnostischen Schwerpunkte\n   • Nennung der wichtigsten fünf Originalarbeiten. Die fünf wichtigsten Arbeiten müssen in gedruck-\n        ter Form den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden, Angaben zu derzeitigen und geplanten\n        Forschungsvorhaben, Forschungskooperationen und Drittmittelprojekten\n   • Liste aller abgehaltenen Lehrveranstaltungen unter Angabe des persönlichen Beitrages und des Er-\n        gebnisses der Evaluation der Lehrveranstaltungen\n   • Auflistung der eingehobenen Drittmittel mit Angabe der Förderinstitution(en)\nDie Medizinische Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen beim wissenschaftli-\nchen Personal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrück-\nlich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.\nNähere Informationen unter http://www.i-med.ac.at/mypoint\n                                  Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                     Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "bulletin": {
                "id": 307,
                "academic_year": "2004/05",
                "issue": "23",
                "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00",
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            "text": "- 67 -\n                                                         §18\n                        Reihung zur Aufnahme in Lehrveranstaltungen mit beschränkter\n                               TeilnehmerInnenanzahl des III. Studienabschnittes\n(1) Die Übungen des 3. Studienabschnitts sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.\nAufgrund der derzeitigen räumlichen Situation an der Universitätsklinik für Zahn- Mund- und Kieferheilkun-\nde ist die TeilnehmerInnenzahl bei Übungen und Praktika im 3. Abschnitt auf 12 TeilnehmerInnen pro Se-\nmester limitiert.\n(2) Durch die hohe Anzahl von Studierenden im II. Studienabschnitt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses\nStudienplans ist ein Rückstau bei der Aufnahme in die oben genannten Lehrveranstaltungen zu erwarten.\n(3) Sollte dies tatsächlich eintreffen, gilt für die weitere Reihung das Datum des Abschlusses der 2. Diplom-\nprüfung. Bei Datumsgleichheit erfolgt die Reihung nach dem gewichteten Notenmittel (nach ECTS) der\nPflichtlehrveranstaltungen des II. Studienabschnittes.\n                                                        § 19.\n                      Reihung für Aufnahme in die Lehrveranstaltungen mit beschränkter\n  TeilnehmerInnenzahl des III. Studienabschnittes, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttreten dieses Studien-\n                                     planes im II. Studienabschnitt befinden.\n(1) Die Übungen des dritten Studienabschnittes sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharak-\nter.\n(2) Auf Grund der derzeitigen räumlichen Situation sind die TeilnehmerInnenzahlen bei den Übungen und\nPraktika des dritten Studienabschnittes auf maximal 12 TeilnehmerInnen pro Semester limitiert.\n                                                    Vergabemodus\n(3) Die Reihung dieser Studierenden für die Aufnahme in die Lehrveranstaltungen mit immanentem Prü-\nfungscharakter des dritten Studienabschnittes wird nach folgendem Verfahren vorgenommen:\n     1. Datum der Aufnahme in die Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter des zweiten\n         Studienabschnittes gemäß dem in § definierten Vergabemodus. Für Studierende, die vor dem Win-\n         tersemester 2002/2003 mit dem Diplomstudium der Zahnmedizin begonnen haben, ist statt dessen\n         das Datum der Aufnahme in das „Zahnmedizinische Propädeutikum III“(gemäß § 11 des StPl-\n         ZahnMed 1998 in der Fassung der Beschlüsse der Studienkommission vom 04.04.1999, 07.07.2000\n         und 28.05.2002) bzw. dessen Äquivalent ausschlaggebend (siehe dazu auch § 12 Abs. 4 bis 6).\n     2. Datum der letzten Prüfung des zweiten Studienabschnittes.\n(4) Bei Gleichstand von mehreren Studierenden wird der nach ECTS gewichtete Notendurchschnitt der zwei-\nten Diplomprüfung herangezogen.\n(5) Studierende, die auf Grund der Limitierung nicht in die Übungen bzw. Praktika aufgenommen wurden,\nkönnen die Vorlesungen des dritten Studienabschnitts und freie Wahlfächer absolvieren und werden gemäß\nder in Abs. 3 bis 4 definierten Reihung in einem der nächstfolgenden Semester nach Maßgabe der zur Ver-\nfügung stehenden Plätze berücksichtigt.\n                                                         § 20\nBei Zusammentreffen von Studierenden auf die der § 18 mit denen auf die § 19 zutreffen wird die Reihung\nnach dem Datum der letzten Prüfung des II. Studienabschnittes vorgenommen. Bei Datumsgleichheit erfolgt\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "bulletin": {
                "id": 7769,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "22",
                "published": "2020-03-11T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Geschäftsordnung des Rektorats; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderungen; Richtlinie des Rektorats: IKS-Richtlinie der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7769&pDocNr=1002162&pOrgNr=1"
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            "index": 24,
            "text": "25\n                    ORGANISATIONSPLAN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n    4. Qualitätssicherung in Forschung und Lehre unter Einhaltung der fachspezifischen\n        Standards;\n    5. Ausübung der Funktion der oder des Dienstvorgesetzten für das der Organisationseinheit\n        zugeordnete Universitätspersonal;\n    6. Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisationseinheit über\n        wesentliche Entscheidungen diese Organisationseinheit betreffend;\n    7. Vertretung der Organisationseinheit im Rahmen des Universitätsleitbildes im\n        Außenverhältnis.\n(3) Vorstände von Klinischen Organisationseinheiten haben unbeschadet des Abs. 4 im Rahmen\n    der jeweiligen Organisationseinheit insbesondere folgende Aufgaben:\n    1. Führung der laufenden Geschäfte;\n    2. Entscheidung über leistungsadäquaten Einsatz von den der Organisationseinheit\n        zugeordneten Ressourcen, im Falle von in Klinische Abteilungen gegliederten\n        Organisationseinheiten in Übereinstimmung mit deren Leiterinnen und Leitern. An\n        Universitätskliniken und Klinischen Instituten haben die Leitung und das Management\n        der gemeinsamen Ressourcen in personeller, räumlicher und apparativer Hinsicht für\n        die Forschungs- und Lehrtätigkeit im Zusammenwirken mit der PatientInnenversorgung\n        zu erfolgen;\n    3. Umsetzung der Lehre entsprechend den Studienplänen und den organisatorischen\n        Vorgaben des Rektorats;\n    4. Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und PatientInnenversorgung unter Einhaltung\n        der fachspezifischen Standards;\n    5. Management der Rotation der in Ausbildung stehenden Ärztinnen und Ärzte im Rahmen\n        der ärztlichen Aus- und Weiterbildung;\n    6. Ausübung der Funktion der oder des Dienstvorgesetzten für das der Organisationseinheit\n        zugeordnete Personal, betreffend Dienstpläne und Einhaltung arbeitszeitrechtlicher\n        Bestimmungen;\n    7. Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisationseinheit über\n        wesentliche Entscheidungen diese Organisationseinheit betreffend;\n    8. Vertretung der Organisationseinheit im Rahmen des Universitätsleitbildes im\n        Außenverhältnis;\n    9. Bei nicht in Klinische Abteilungen gegliederten Kliniken übernimmt der Vorstand alle\n        gemäß § 5 Abs. 4 der Leiterin oder dem Leiter der Klinischen Abteilung zugeordneten\n        Aufgaben.\n(4) Die Leiterinnen und Leiter der Klinischen Abteilungen haben im Rahmen der jeweiligen\n    Klinischen Abteilung folgende Aufgaben:\n    1. Die Führung der laufenden Geschäfte der Klinischen Abteilung, insbesondere in\n        Forschung, Lehre und PatientInnenversorgung, letzteres unter Wahrnehmung der\n        fachspezifischen ärztlichen Letztverantwortung und unter Bedachtnahme auf\n        leistungsadäquaten Plan und Einsatz der Ressourcen;\n    2. Umsetzung der Lehre entsprechend den Studienplänen und den organisatorischen\n        Vorgaben des Rektorats sowie der diesbezüglichen Organisationsvorgaben des\n        Vorstandes der Klinischen Organisationseinheit;\n    3. Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und PatientInnenversorgung unter Einhaltung\n        der fachspezifischen Standards und der entwickelten Diagnose- und Behandlungspfade;\n         Seite 3 von 10                                      Stand: Mitteilungsblatt vom 11.03.2020, StJ 2019/20, 22.Stk. RN112\n           Medizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n        UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                         Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "bulletin": {
                "id": 8834,
                "academic_year": "2020/21",
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                "published": "2021-03-24T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinien: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Satzungsänderung: Satzungsteil Studienrecht; Vorstand der Szolomayer Privatstiftung; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8834&pDocNr=1124803&pOrgNr=1"
            },
            "index": 36,
            "text": "37\n     für die Erstellung einer Dissertation“ festgehalten. Die abgeschlossene\n     Dissertation ist im Wege der Dekanin/des Dekans für Doktoratsstudien bei der\n     Dekanin/dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten und von\n     dieser/diesem          zwei           Gutachterinnen/Gutachtern               vorzulegen.\n     Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler, die eine Lehrbefugnis gemäß § 103 UG\n     idgF oder eine dieser gleichzusetzenden Qualifikation auf dem Gebiet der\n     Dissertation vorweisen können und nicht in irgendeiner Weise einer Befangenheit\n     unterliegen, werden für Begutachtung herangezogen. Für Dissertationen aus\n     dem PhD-Studium dürfen diese kein aktives Dienstverhältnis zur Medizinischen\n     Universität Graz haben.\n (4) Das Begutachtungsverfahren ist innerhalb eines Zeitraums von höchstens zwei\n     Monaten durchzuführen. Die Gutachterin/der Gutachter prüfen die formalen\n     Kriterien und empfehlen die Annahme oder die Ablehnung der Dissertation. Falls\n     Revisionen der Dissertation für erforderlich gehalten werden, können im\n     Gutachten entsprechende Auflagen vorschlagen werden. Die Dekanin/der Dekan\n     für studienrechtliche Angelegenheiten hat die Studierende/ den Studierenden von\n     der Erteilung von Auflagen zu informieren. Die/der Studierende hat die\n     Möglichkeit, eine entsprechend neu verfasste Arbeit einzureichen.\n (5) Kommt die Dekanin/der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten aufgrund\n     der beiden Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Dissertation abzulehnen ist, hat\n     der/die Studierende die Möglichkeit, die Dissertation nach einer grundlegenden\n     Überarbeitung neu einzureichen. In diesem Fall muss der/die Studierende eine\n     schriftliche Stellungnahme zu den Kritikpunkten, die zur Ablehnung der\n     Dissertation geführt haben, übermitteln und eine detaillierte Darstellung der\n     durchgeführten Änderungen beilegen.\n (6) Nimmt die Dekanin/der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten die\n     Dissertation an, so ist diese mit „mit Erfolg teilgenommen“ zu beurteilen. Lehnt\n     die die Dekanin/der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten die Dissertation\n     ab, so lautet die Beurteilung „ohne Erfolg teilgenommen“.\n (7) Wird die Dissertation von der Dekanin/dem Dekan für studienrechtliche\n     Angelegenheiten angenommen, folgt das Abschlussrigorosum als mündliche\n     Leistungsüberprüfung und als Verteidigung der Dissertation.\n (8) Studierende sind berechtigt, sich zum Abschlussrigorosum in Form einer\n     öffentlichen kommissionellen Gesamtprüfung anzumelden, wenn folgende\n     Voraussetzungen erfüllt sind:\n    1. Die positive Ablegung sämtlicher Lehrveranstaltungsprüfungen der Pflicht- und\n       Wahlfächer als ersten Teil des Rigorosums.\n    2. Die Annahme der Dissertation durch die Dekanin/den Dekan für\n       studienrechtliche Angelegenheiten.\n    VII. Abschnitt - Korrektes Wissenschaftliches Arbeiten bei\n    Prüfungen, Bachelor- Master- und Diplomarbeiten, sowie\n                                  Dissertationen\nDie Universität und ihre Angehörigen bekennen sich zur Einhaltung der guten\nwissenschaftlichen Praxis. Eine Grundlage dafür stellen die „Richtlinien der\nÖsterreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI) zur Guten\nWissenschaftlichen Praxis (GWP-Richtlinien der OeAWI)“ idgF dar.\n                                   Mitteilungsblatt vom 24.03.2021, Stj 2020/2021, 28. Stk. RN111\n                                   Seite 31 von 41"
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            "bulletin": {
                "id": 8974,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "35",
                "published": "2021-05-12T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Termine für den Festakt anlässlich der Verleihung akademischer Grade, Sommersemester 2021; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8974&pDocNr=1138095&pOrgNr=1"
            },
            "index": 4,
            "text": "5\n                    ORGANISATIONSPLAN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n    4. Qualitätssicherung in Forschung und Lehre unter Einhaltung der fachspezifischen\n        Standards;\n    5. Ausübung der Funktion der oder des Dienstvorgesetzten für das der Organisationseinheit\n        zugeordnete Universitätspersonal;\n    6. Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisationseinheit über\n        wesentliche Entscheidungen diese Organisationseinheit betreffend;\n    7. Vertretung der Organisationseinheit im Rahmen des Universitätsleitbildes im\n        Außenverhältnis.\n(3) Vorstände von Klinischen Organisationseinheiten haben unbeschadet des Abs. 4 im Rahmen\n    der jeweiligen Organisationseinheit insbesondere folgende Aufgaben:\n    1. Führung der laufenden Geschäfte;\n    2. Entscheidung über leistungsadäquaten Einsatz von den der Organisationseinheit\n        zugeordneten Ressourcen, im Falle von in Klinische Abteilungen gegliederten\n        Organisationseinheiten in Übereinstimmung mit deren Leiterinnen und Leitern. An\n        Universitätskliniken und Klinischen Instituten haben die Leitung und das Management\n        der gemeinsamen Ressourcen in personeller, räumlicher und apparativer Hinsicht für\n        die Forschungs- und Lehrtätigkeit im Zusammenwirken mit der PatientInnenversorgung\n        zu erfolgen;\n    3. Umsetzung der Lehre entsprechend den Studienplänen und den organisatorischen\n        Vorgaben des Rektorats;\n    4. Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und PatientInnenversorgung unter Einhaltung\n        der fachspezifischen Standards;\n    5. Management der Rotation der in Ausbildung stehenden Ärztinnen und Ärzte im Rahmen\n        der ärztlichen Aus- und Weiterbildung;\n    6. Ausübung der Funktion der oder des Dienstvorgesetzten für das der Organisationseinheit\n        zugeordnete Personal, betreffend Dienstpläne und Einhaltung arbeitszeitrechtlicher\n        Bestimmungen;\n    7. Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisationseinheit über\n        wesentliche Entscheidungen diese Organisationseinheit betreffend;\n    8. Vertretung der Organisationseinheit im Rahmen des Universitätsleitbildes im\n        Außenverhältnis;\n    9. Bei nicht in Klinische Abteilungen gegliederten Kliniken übernimmt der Vorstand alle\n        gemäß § 5 Abs. 4 der Leiterin oder dem Leiter der Klinischen Abteilung zugeordneten\n        Aufgaben.\n(4) Die Leiterinnen und Leiter der Klinischen Abteilungen haben im Rahmen der jeweiligen\n    Klinischen Abteilung folgende Aufgaben:\n    1. Die Führung der laufenden Geschäfte der Klinischen Abteilung, insbesondere in\n        Forschung, Lehre und PatientInnenversorgung, letzteres unter Wahrnehmung der\n        fachspezifischen ärztlichen Letztverantwortung und unter Bedachtnahme auf\n        leistungsadäquaten Plan und Einsatz der Ressourcen;\n    2. Umsetzung der Lehre entsprechend den Studienplänen und den organisatorischen\n        Vorgaben des Rektorats sowie der diesbezüglichen Organisationsvorgaben des\n        Vorstandes der Klinischen Organisationseinheit;\n    3. Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und PatientInnenversorgung unter Einhaltung\n        der fachspezifischen Standards und der entwickelten Diagnose- und Behandlungspfade;\n         Seite 3 von 10                                      Stand: Mitteilungsblatt vom 11.03.2020, StJ 2019/20, 22.Stk. RN112\n           Medizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n        UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                         Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 5957,
                "academic_year": "2016/17",
                "issue": "14",
                "published": "2017-03-15T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Widerrufe  von Leitungsbestellungen betreffend Universitätslehrgänge; Leitungen: Bestellung zur/zum Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Vorständin/Vorstandes oder der/des supplierenden Vorständin/Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen wissenschaftlichen Bereich bzw. zur/zum Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Leiterin/Leiters oder der/des supplierenden Leiterin/Leiters einer Klinischen Abteilung \r\nim klinischen wissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zur/zum Stellvertreter der/des Vorständin/Vorstandes einer wissenschaftlichen nichtklinischen \r\nOrganisationseinheit; Verordnung des Rektorates der Medizinischen Universität Graz über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung gemäß \r\n§ 64a Universitätsgesetz 2002 (UG) idgF  - Änderungen; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für den Personalentwicklungsbeirat der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Einladung zu einem gastronomischen Wettbewerb: Verpflegung von MitarbeiterInnen / Studierenden am neuen MED CAMPUS der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5957&pDocNr=614055&pOrgNr=1"
            },
            "index": 15,
            "text": "- 16 -\n                Herrn PD Dr. Georg FEIGL\n                 zum 2. Stellvertreter des Vorstandes des Institutes für\n                 makroskopische und klinische Anatomie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n                 des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n                 zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\nam Institut für Humangenetik\n                Herrn Univ.-Prof. Mag. DDr. Erwin PETEK\n                 zum 1. Stellvertreter des Vorstandes des Institutes für Humangenetik,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n                 des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n                 zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                Herrn Univ.-Prof. Mag. Dr. Klaus WAGNER\n                 zum 2. Stellvertreter des Vorstandes des Institutes für Humangenetik,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n                 des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n                 zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\nam Institut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin\n                Herrn Univ.-Prof. Mag. Dr. Franz REINTHALER\n                 zum 1. Stellvertreter des Vorstandes des Institutes für\n                 Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n                 des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n                 zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                Frau Priv.-Doz.in Dr.in Eva LEITNER-MEYER\n                 zur 2. Stellvertreterin des Vorstandes des Institutes für Hygiene,\n                 Mikrobiologie und Umweltmedizin,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n                 des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n                 zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\nam Institut für Pathologie\n                Herrn Univ.-Prof. Dr. Kurt ZATLOUKAL\n                 zum 1. Stellvertreter des Vorstandes des Institutes für Pathologie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n                 des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n                 zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021.\n                Herrn Ass.-Prof. Dr. Manfred RATSCHEK\n                 zum 2. Stellvertreter des Vorstandes des Institutes für Pathologie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n                 des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n                 zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\nam Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie\n                Frau Ao.Univ.-Prof.in Dr.in Eva RASKY\n                 zur 1. Stellvertreterin des Vorstandes des Institutes für Sozialmedizin und Epidemiologie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                          MTBl. vom 15.03.2017, StJ 2016/17, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4991,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "25.c",
                "published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
                "teaser": "7. Sondernummer; Studienplan - ULG Sonderausbildung in der Intensivpflege, ULG Sonderausbildung in der Anästhesiepflege, ULG f. SchulärztInnen, ULG Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich, ULG Gesundheitsförderung in Unternehmen, ULG MSc in Gesundheitsförderung und Präventionsmanagment in Unternehmen; Richtlinie f. die Erstellung einer Masterarbeit in einem ULG; Richtlinie der MUG f. die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit ",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4991&pDocNr=371776&pOrgNr=1"
            },
            "index": 69,
            "text": "- 70 -\n\n$ 2 Dauer und Gliederung\n\nDer Lehrgang ist berufsbegleitend gestaltet, dauert insgesamt 5 Semester (10 Anwesenheitsblöcke\ninnerhalb von 4 Semestern Präsenzlehre / Selbststudium zuzüglich 1 Semesters für die Verfassung der\nMaster-Thesis) und umfasst 601 Unterrichtseinheiten {UE). Das entspricht inkl. aller Vor- und\nNachbereitungen und der Verfassung einer Master-Thesis einem Gesamtausmaß von 90 ECTS’ Credits.\n\nDie Wissensvermittlung erfolgt in geblockten Präsenzterminen sowie über Blended Learning.\n\n§ 3 Voraussetzungen für die Zulassung\n\n. Abgeschlossenes Studium mindestens auf Bachelorniveau (180 ECTS)\n\noder\n\ne Matura plus abgeschlossene Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft (gemäß Verordnung über die\nFachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten der sicherheitstechnischen\nBetreuung für den untertägigen Bergbau (SFK-VO), BGBl. Nr. 277/1995 in der geltenden Fassung)\nplus mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Sicherheitsfachkraft\n\noder\n\ne Matura plus mindestens zwei Jahre Erfahrung in Führungsfunktion von Unternehmen.\n\noder\n\n«e erfolgreicher Abschluss des ULG „Gesundheitsförderung in Unternehmen“ plus Ausbildung für den\ngehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. für den gehobenen medizinisch-\ntechnischen Dienst plus mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich der betrieblichen\nGesundheitsférderung oder als arbeitsmedizinische Fachkraft.\n\noder\n\ne = aquivalente im Ausland erworbene Qualifikation\n\nUber die Zulassung des/der Bewerbers/Bewerberin entscheidet das Rektorat der Medizinischen\nUniversität Graz auf Vorschlag der Lehrgangsleitung.\n\n§ 4 Inhalt, Rationale und Relevanz\n\nAbsolvent/innen des ULG GFPM () finden ihren Einsatzbereich in Unternehmen und Institutionen aller\nBranchen und aller Größen, da die Erhaltung und Förderung von Gesundheit und Leistungsfahigkeit der\nMitarbeiter/innen für alle Betriebe, unabhängig von Branche, Dimension und geographischer Lage, ein\nwesentlicher Faktor für die Wertschöpfung und damit für den Unternehmenserfolg ist.\n\nEine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltig gesundheits- und leistungserhaltende („salutogene“)\nArbeitswelt ist das Vorhandensein einer Koordinationsfunktion im Unternehmen, die sämtliche\ngesundheitsrelevante Agenden steuert.\n\nMaßnahmen der Prävention, der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Wiedereingliederung sind\nin jedem Fall im Management anzusiedeln. Die erforderlichen Maßnahmen können nur dann umgesetzt\nwerden, wenn die verantwortliche Person über die entsprechenden Entscheidungsbefugnisse verfügt oder\nzumindest den Entscheidungsträger/innen direkt unterstellt ist.\n\nAbsolvent/innen des ULG GFPMfungieren als interne oder externe Berater/innen in allen strategischen\nund organisatorischen Fragen der Gesundheit in Unternehmen. Ihr Ansatz ist primär ein systemischer und\n\n' European Credit Transfer System - 1 ECTS entspricht einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 25\nStunden für eine/n Studierenden\n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 3785,
                "academic_year": "2012/13",
                "issue": "16",
                "published": "2013-05-02T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Beauftragung zum Leiter des Diagnostischen Zentrums (Pathologie); HochschülerInnenschaftswahl; Einsetzung von Habilitationskommissionen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3785&pDocNr=91828&pOrgNr=1"
            },
            "index": 8,
            "text": "-9-\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D96 ex 2012/13 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 23. Mai 2013                                                                       www.medunigraz.at/stellen\n134.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Organisationseinheiten, in denen\nFrauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitätspersonal und in\nLeitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                ProjektmanagerIn Klinische Prüfungen\n                                                          (Verwendungsgruppe IVa)\n                                      am Koordinierungszentrum für Klinische Studien (KKS)\n                                                          vorerst befristet auf 3 Jahre\nKernaufgaben:\n Projektmanagement Klinischer Prüfungen\n Unterstützung und Beratung bei der Planung von Klinischen Prüfungen\n Mitarbeit bei der Erstellung der notwendigen Dokumente (Protokoll, PatientInneninformation,\n      CRF etc.) für die Einreichung bei Ethikkommission(en) und Behörden\n Einreichung von Klinischen Prüfungen bei Ethikkommissionen und Behörden\n Monitoring von Klinischen Prüfungen\n Für alle o.g. Punkte gilt: Schwerpunkt pädiatrische Klinische Prüfungen\n Mitarbeit beim QM-System des KKS\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium (Naturwissenschaften, Medizin, Pflegewissenschaft) oder\n      gleichzusetzende Qualifikation\n Vorzugsweise Erfahrung im Bereich Klinischer Studien (study nurse, MonitorIn etc.) und\n      Kenntnis der einschlägigen Gesetze und Richtlinien (ICH-GCP, AMG, MPG)\n Versierte Englisch- und IT-Kenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n Planungs-, Koordinations- und Organisationstalent\n Detailgenaue, zielorientierte Arbeitsweise und Teamgeist\n Kompetentes Auftreten und Kommunikationsstärke\n Reisebereitschaft\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 2.305,40 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\n                                             a\nBei Fragen steht Ihnen Mag. pharm. Gabriele Pfaffenthaler, Leiterin des Koordinierungszentrums für\nKlinische Studien, gerne zur Verfügung. Kontakt: kks@medunigraz.at Tel.: +43/316/385-72012.\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                     MTBl. vom 02.05.2013, StJ 2012/13, 16.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        }
    ]
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