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"bulletin": {
"id": 381,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "34",
"published": "2007-09-05T00:00:00+02:00",
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"index": 22,
"text": "Medizinische Universität Graz Wissensbilanz 2006\n Entsprechend des PE-Zykluses plante man des Weitern die systematische Optimierung\n der Prozesse von der Eintrittsphase der MitarbeiterInnen, der Weiterentwicklung bis hin\n zur Erhaltung der erwarteten Performance durch geeignete professionelle PE-Schritte.\n Umfassende Arbeitsplatzbeschreibungen, die Durchführung von strukturierten\n MitarbeiterInnengesprächen, die Erhebung des Bildungsbedarfs, Organisation von\n Schulungsmaßnahmen, Verbesserung der Führungsarbeit, MitarbeiterInnenbefragungen,\n Mentoring, die Planung von MitarbeiterInnenveranstaltungen, verstärktes\n Personalmarketing und verbesserte interne MitarbeiterInnenkommunikation waren\n zentrale Anliegen, an deren Realisierung in den nächsten Perioden gearbeitet werden\n soll. Zu diesem Zwecke wurde im Jahr 2006 die Installation einer Stabstelle für\n Personalentwicklung beschlossen. Die Stelle wurde Anfang April 2007 mit einer\n erfahrenen Personalentwicklerin, aus der Industrie kommend, besetzt.\n Maximale Umsetzungskraft gepaart mit einer optimalen Nutzung der vorhandenen\n Ressourcen bzw. auch der verantwortungsvolle Umgang mit Kapazitätserweiterungen\n war und ist auch weiterhin in der Planung der Personalentwicklung tonangebend.\nf) Maßnahmen für Studierende mit Behinderungen und/oder\n chronischen Erkrankungen zur Vorbereitung auf das Studium,\n für bestimmte Zielgruppen während des Studiums, zur\n Erleichterung des Überganges ins Berufsleben sowie\n einschlägige Forschungsaktivitäten\nDerzeit stehen der Ausbau der neuen Curricula der Humanmedizin und der\nPflegewissenschaft, der damit zusammenhängende ständige Ausbau der virtuellen Lehre\nsowie die Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen aufgrund der Änderungen in der\nZulassungspraxis von AusländerInnen im Vordergrund der Bemühungen. Die Planungen des\nklinisch orientierten letzten Studienjahres der Humanmedizin berücksichtigen Diskussionen\nüber eine mögliche Kürzung der Turnuszeit aufgrund der erlernten Fertigkeiten dieses\nJahres. Dies würde für die Studierenden wesentliche Erleichterungen des Überganges in das\nBerufsleben mit sich bringen. Die Zeit- und Ortsunabhängigkeit virtueller Lehre bringt eine\ndeutliche Erleichterung für Studierende, insbesondere Studentinnen, mit\nKinderbetreuungspflichten und für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen\nErkrankungen. Vier Module in höheren klinischen Semestern sind in diesem Sinn zu einem\nBlended Learning-Modell (Vgl. I a) übergegangen. Bis zu 50 % der Stunden sind durch rein\nvirtuelle Lehre ersetzt, was die notwendige Anwesenheit an der Universität stark reduziert.\ng) Preise und Auszeichnungen\nFolgende wissenschaftliche MitarbeiterInnen der Medizinischen Universität Graz erhielten\nPreise und Auszeichnungen im Jahr 2006 (Einträge aus der Forschungsdatenbank Stand\nApril 2007):\n VORNAME ZUNAME AUSZEICHNUNG LAND\n Ambros-\n Christina Aesca Preis Österreich\n Rudolph\n ESCMID travel grant für die \"Conference on\n Alexandra Badura Extended-Spectrum Beta-Lactamases von 29. - Österreich\n 31. Mai, 2006 in Venedig\n Sanofi-Aventis Preis, Medizinische Universität\n Astrid Blaschitz Österreich\n Graz\n Lorenzo Cerroni Visiting Professor, Mayo Clinic (Rochester, MI) USA\n Drago Dacar Großes Ehrenzeichen des Landes Steiermark Österreich\n 11/101"
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"bulletin": {
"id": 161,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "23",
"published": "2007-04-18T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=161&pDocNr=4984&pOrgNr=1"
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"index": 5,
"text": "-6-\n1 Stelle als Verantwortliche/r für Qualitätssicherung des Bereichs Biobank an der Organisationseinheit für\nForschungsinfrastruktur und Forschungsmanagement, voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nIhre Aufgaben:\n • Verantwortlicher Aufbau effizienter Verfahren der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der\n Inhalte der Biobank; dies umfasst insbesondere die Implementierung standardisierter Prozesse der\n Probengewinnung, -bearbeitung und –lagerung und die Entwicklung bzw. Implementierung ge-\n eigneter Testsysteme, um die Qualität der Biobankproben zu bestimmen\n • Aufbau und Betreiben des Qualitätsmanagementsystems der Biobank unter Berücksichtigung der\n einschlägigen internationalen Normen und Richtlinien\n • Mitarbeit bei Aufbau, Organisation und Betrieb der Biobank der Medizinische Universität Graz als\n Dienstleistungseinheit\n • Beratung und Unterstützung von Forschungsprojekten hinsichtlich der Planung und Durchfüh-\n rung von Biobankprojekten\n Anforderungsprofil:\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Abgeschlossenes Doktoratstudium der Medizin, Biologie oder äquivalentes\n • Mehrjährige fachliche Spezialisierung und Qualifikation in biochemischen, molekularbiologischen\n und histologischen Analyse- und Arbeitstechniken\n • Praktische Erfahrung mit der Organisation und dem Betrieb einer Biobank oder von ähnlichen\n Forschungsinfrastrukturen\n • Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Qualitätsbeauftragten und/oder nachweisliche praktische\n Erfahrung mit der Organisation und dem Betrieb von Qualitätsmanagementsystemen, vorzugs-\n weise in Labor- bzw. wissenschaftlichen Dienstleistungen\n • Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Flexibilität und Bereitschaft, sich fachlich und persönlich\n weiterzubilden\n • Ausgezeichnete Englisch- und EDV-Kenntnisse\n Ende der Bewerbungsfrist: 09. Mai 2007 (Kennzahl A150 ex 2006/07)\n1 Stelle als Verantwortliche/r für PreClinical Imaging an der Organisationseinheit für Forschungsinfra-\nstruktur und Forschungsmanagement, voraussichtlich zu besetzen ab 01. Juni 2007.\nTätigkeitsprofil:\n • Planung und Aufbau des Fachbereichs PreClinical Imaging als Dienstleistungseinheit; dies umfasst\n insbesondere die Schaffung der wissenschaftlichen und organisatorischen Grundlagen für die E-\n tablierung der erforderlichen bildgebenden Verfahren (Optical Imaging, Ultraschall, μCT, MR, …)\n und deren Integration in einen funktionierenden Servicebetrieb\n • Beratung und Unterstützung bei wissenschaftlichen Projekten betreffend Fragestellungen des\n PreClinical Imaging\n • Aus-, Fort- und Weiterbildung von akademischen und nichtakademischen MitarbeiterInnen\n • Aufbau und Betreiben eines Qualitätsmanagementsystems im Fachbereich\n • Investitionsplanung für den Fachbereich, Lieferantenauswahl\n • Kosten-/Preiskalkulationen für diverse Serviceleistungen\n Anforderungsprofil:\n • Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Abgeschlossenes Studium der Biologie, Veterinärmedizin oder äquivalentes\n • Mehrjährige fachliche Spezialisierung und Qualifikation im Bereich bildgebender Verfahren;\n Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Kleinnagern, im Speziellen mit Anästhesie und un-\n terschiedlichen Applikationstechniken\n • Kenntnisse und Erfahrung im bereich Zellbiologie, Histologie und Immunhistochemie\n • Erfahrung mit Qualitätsmanagementsystemen im Labor\n • Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Flexibilität und Bereitschaft, sich fachlich und persönlich\n weiterzubilden\n • Ausgezeichnete Englisch- und EDV-Kenntnisse\n Ende der Bewerbungsfrist: 09. Mai 2007 (Kennzahl A151 ex 2006/07)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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{
"bulletin": {
"id": 128,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "26",
"published": "2006-06-21T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=128&pDocNr=4918&pOrgNr=1"
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"index": 2,
"text": "-3-\n 112. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitäts-\ngesetz 2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n112.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufent-\nhaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privatan-\ngestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\nBerichtigung der Ausschreibung vom 07. Juni 2006\n1 halbe Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) am Institut für\nPhysiologische Chemie, Zentrum für Physiologische Medizin, voraussichtlich zu besetzen\nab 01. Juli 2006.\nAufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Chemie oder eine dem Doktorat gleich zu\nwertende wissenschaftliche Befähigung.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Erfahrung in biochemisch-analytischen Verfahren der\nProteinchemie (Isolierung von Peptiden aus biologischem Material; Bioassays) und in der HPLC-Analytik\nvon Stoffwechselprodukten (Nukleotide; reduiertes und oxidiertes Glutathion; Neurotransmitter; Amino-\nsäuren usw.). Berufserfahrung. Forschungserfahrung in pathophysiologischen Fragestellungen (Ischämie,\nReperfusion; insbesondere wissenschaftliches Arbeiten bezüglich der endothelialen Dysfunktion im\nHerz/Kreislaufgeschehen und möglicher Gegenmaßnahmen). Auslandserfahrung (Forschungsaufenthalte).\n Ende der Bewerbungsfrist: 28. Juni 2006 (Kennzahl: W470)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde voraussichtlich zu besetzen\nab 01. Oktober 2006\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und abgeschlossenes Zahnmedizin-\nstudium bzw. Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.\nErfahrung in Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.\n Ende der Bewerbungsfrist: 12. Juli 2006 (Kennzahl: W458)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) am Institut für Physiologische Chemie\nvoraussichtlich zu besetzen ab 01. August 2006 auf die Dauer von 6 Monaten.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Doktoratsstudium Biologie oder dem Doktorat gleich zu wertende\nwissenschaftliche Befähigung.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n1. Kenntnisse über die Präparation einzelner humaner Herzmuskelzellen\n2. Ionenstrommessungen mit der patch clamp Technik\n3. Simulation von Erregungsvorgängen durch Computermodelle\n4. Erfahrung in wissenschaftlicher Kooperation mit einer ausländischen Universität\n Ende der Bewerbungsfrist: 12. Juli 2006 (Kennzahl: W479)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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{
"bulletin": {
"id": 125,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "24",
"published": "2006-06-07T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=125&pDocNr=4911&pOrgNr=1"
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"index": 27,
"text": "- 28 -\n 105. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitäts-\ngesetz 2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n105.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufent-\nhaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privatan-\ngestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG\n2002) idgF am Institut für Hygiene voraussichtlich zu besetzen ab 24.08.2006 befristet auf die Dauer des\nBeschäftigungsverbotes vor und nach der Entbindung und eines allfälligen Mutterschutzkarenzurlaubes.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nAbgeschlossene Turnusausbildung bzw. Gegenfächer; wissenschaftliches Interesse bzw. wissenschaftliche\nVorleistungen auf dem Gebiet der Virologie, Englisch- und EDV-Kenntnisse.\nÖsterreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der EU oder\nEWR, rechtliche Unbescholtenheit.\n Ende der Bewerbungsfrist: 28. Juni 2006 (Kennzahl: W468)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Kinder- und Ju-\ngendheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse: Erfahrungen in Pädiatrie, Kompetenz im Bereich der Pädiatrie.\n Ende der Bewerbungsfrist: 28. Juni 2006 (Kennzahl: W469)\n1 halbe Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb am Institut für Physiologische Chemie, Zentrum für Physiologische Medizin, vor-\naussichtlich zu besetzen ab 01.07.2006.\nAufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Chemie oder eine dem Doktorat gleich zu\nwertende wissenschaftliche Befähigung.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Erfahrung in biochemisch-analytischen Verfahren der Prote-\ninchemie (Isolierung von Peptiden aus biologischem Material; Bioassays) und in der HPLC-Analytik von\nStoffwechselprodukten (Nukleotide; reduziertes und oxidiertes Glutathion; Neurotransmitter; Aminosäuren\nusw.). Berufserfahrung. Forschungserfahrung in pathophysiologischen Fragestellungen (Ischämie, Reperfu-\nsion; insbesondere wissenschaftliches Arbeiten bezüglich der endothelialen Dysfunktion im\nHerz/Kreislaufgeschehen und möglicher Gegenmaßnahmen). Auslandserfahrung (Forschungsaufenthalte).\n Ende der Bewerbungsfrist: 28. Juni 2006 (Kennzahl: W470)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb (analog Abgeltungsgesetz bzw. analog VBG 49l) am Institut für Medizinische Informatik,\nStatistik und Dokumentation voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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{
"bulletin": {
"id": 6988,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "32",
"published": "2019-05-22T00:00:00+02:00",
"teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Satzung; Änderung Satzungsteil Studienrecht; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6988&pDocNr=897471&pOrgNr=1"
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"index": 8,
"text": "8\n (21) Verpflichtung von Studierenden zur Entrichtung des doppelten Studienbeitrags (§ 92 (4) UG\n idgF);\n (22) Koordination und Sicherstellung des Lehrveranstaltungs- und Prüfungsbetriebes in den an der\n Medizinischen Universität Graz eingerichteten Studien;\n (23) Beauftragung und Betrauung mit Lehre nach Maßgabe der Curricula unter Berücksichtigung von\n Evaluierungsergebnissen und auf Vorschlag der Leiterinnen und Leiter der Lehrstühle sowie der\n nicht-klinischen und klinischen wissenschaftlichen Organisationseinheiten, wobei die\n Information über die beabsichtigte Lehrbeauftragung und -betrauung durch das Rektorat\n mindestens drei Wochen vor der Lehrbeauftragung und -betrauung erfolgen muss;\n (24) Genehmigung von Lehrveranstaltungen über jene hinaus, die in den jeweiligen Curricula\n vorgeschrieben sind;\n (25) Erteilung von Anweisungen an Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer zur Sicherstellung\n der Ausübung ihrer Lehrverpflichtung im Bereich der Pflichtlehrveranstaltungen, wenn dies zur\n ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung des Studienbetriebes nach Maßgabe der Curricula\n erforderlich ist;\n (26) Die Festsetzung von Prüfungsterminen und Anmeldefristen (Satzung § 47);\n (27) Die Entgegennahme der Anmeldung zu Fachprüfungen und kommissionellen Prüfungen\n (Satzung § 47);\n (28) Bescheidmäßiger Ausschluss vom Studium für längstens 2 Semester, wenn sich im Rahmen\n der Überprüfung einer wissenschaftlichen Leistung, insbesondere im Rahmen von schriftlichen\n Seminar- und Prüfungsarbeiten, Bachelorarbeiten sowie wissenschaftlichen Abschlussarbeiten,\n diese als Plagiat entsprechend § 19 (2a) UG idgF erweisen.\n STUDIENANGELEGENHEITEN DES SENATES\n§ 4. STUDIENANGELEGENHEITEN DES SENATES:\n (1) Erlassung neuer und geänderter Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge (§ 25 (1) Z 10\n UG idgF);\n (2) Festlegung von akademischen Graden und Bezeichnungen für die Absolventinnen und\n Absolventen von Universitätslehrgängen (§ 25 (1) Z 11 UG idgF);\n (3) Abgabe von Gutachten im Beschwerdevorentscheidungsverfahren in Studienangelegenheiten\n (§ 25 (1) Z 12 UG idgF);\n (4) Einsetzung von entscheidungsbefugten Kollegialorganen für Studienangelegenheiten\n (Curricularkommissionen - § 25 (7) UG idgF),\n (5) die Erlassung von Richtlinien für die Tätigkeit dieser Kollegialorgane und die Genehmigung der\n Durchführung von Beschlüssen dieser Kollegialorgane (§ 25 (1) Z 15 und 16 UG idgF);\n (6) Erlassung näherer Bestimmungen über Beginn und Ende der Semester und der\n lehrveranstaltungsfreien Zeit (§ 52 UG idgF);\n (7) Festlegung der Zahl der möglichen Zulassungen von ausländischen Staatsangehörigen und\n Staatenlosen, die pro Semester zugelassen werden können (§ 63 (4) UG idgF);\n (8) Stellungnahme zu der durch das Rektorat beschlossenen Verordnung zum Aufnahmeverfahren\n bei besonders stark nachgefragten Studien (§ 71c (1) UG idgF);\n (9) Festlegung der Zeugnisformulare (§ 74 (2) UG idgF).\n Der Senat ist über alle Studienangelegenheiten zu informieren, welche in der Satzung nicht als\n explizit beschriebener Punkt aufgelistet werden und dem Rektorat oder einem anderen Organ\n zugeordnet werden.\n SATZUNGSTEIL STUDIENRECHTLICHE BESTIMMUNGEN / Stand Mitteilungsblatt vom 22.05.2019,\n Stj 2018/2019, 32. Stk. RN136\n Seite 6 von 35"
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{
"bulletin": {
"id": 7208,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "43",
"published": "2019-07-31T00:00:00+02:00",
"teaser": "Einsetzung einer Habilitationskommission; Widerruf der Bestellung zur Leiterin der Abteilung Biobank; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Abteilung Biobank; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7208&pDocNr=918328&pOrgNr=1"
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"index": 5,
"text": "6\n UniversitätsassistentIn\n Kennung UK-C-2019-000341\n Universitätsklinik für Chirurgie\n Klinische Abteilung für Allgemeinchirurgie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf 6 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Klinische Versorgung und Betreuung von ambulanten und stationären Patientinnen·\n • Mitwirkung bei Forschungsprojekten und Klinischen Studien, insbesondere auf dem Gebiet der\n Allgemein und Viszeralchirurgie·\n • (Mit-)verantwortlich für die Ausbildung der zugeteilten Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung·\n • Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums\n Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien·\n • Organisation von Aus- und Fortbildungen sowie Übernahme von Organisations- und\n Verwaltungsaufgaben·\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin·\n • Befugnis zu selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin/Facharzt für\n Chirurgie oder Fachärztin/Facharzt für Allgemein und Viszeralchirurgie·\n • Berufserfahrung als Fachärztin/Facharzt für Chirurgie oder Fachärztin/Facharzt für\n Allgemein- und Viszeralchirurgie·\n • Erfahrung in der Forschung und Lehre insbesondere in der Abwicklung von klinischen Studien\n und Forschungsprojekten·\n • Sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)·\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Wissenschaftliches Doktorat·Interesse an der eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifikation\n (z.B. Habilitation)·\n • Erfahrung in universitärer Lehre und Betreuung von Studierenden·\n • Hohe Belastbarkeit, Gewissenhaftigkeit und Teamorientierung·\n • Kommunikative Kompetenz und Gestaltungsmotivation·\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung/inkl.\nÄrztezulage) von EUR 4.392,12 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf\nBasis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer\nVorerfahrungen bzw. zuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender,\nZulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nDie Med Uni Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen\nausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche\nStellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/personalmanagement-entwicklung-und-administration/\noffene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am 22. August 2019.\n MTBl. vom 31.07.2019, StJ 2018/19, 43. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 8834,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "28",
"published": "2021-03-24T00:00:00+01:00",
"teaser": "Richtlinien: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Satzungsänderung: Satzungsteil Studienrecht; Vorstand der Szolomayer Privatstiftung; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8834&pDocNr=1124803&pOrgNr=1"
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"index": 25,
"text": "26\n (3) Im Curriculum ist jedenfalls festzulegen:\n 1. das Qualifikationsprofil § 51 (2) Z 29 UG idgF;\n 2. die Verwendung von Fremdsprachen bei der Abhaltung von\n Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie bei der Abfassung von\n wissenschaftlichen Arbeiten gemäß § 19 (2b) UG idgF;\n 3. das Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit\n beschränkter Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, wobei die\n Reihenfolge der Anmeldung kein Kriterium sein darf;\n 4. die Bezeichnung, die Anzahl der ECTS-Anrechnungspunkte und gebenfalls\n das Stundenausmaß der Wahl-Pflicht-und Wahl-Lehrveranstaltungen (§ 51 (2)\n Z 3, 4 und 5 UG idgF);\n 5. in Bachelorstudien nähere Bestimmungen über die Anfertigung von\n Bachelorarbeiten (§ 80 UG idgF);\n 6. die Lehrveranstaltungen aus den Pflicht- und Wahlfächern;\n 7. wenn die Studienrichtung gemeinsam mit einer anderen Universität\n eingerichtet ist, die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den beteiligten\n Universitäten;\n 8. die Bestimmungen über die Wahlpflichtfächer, sowie deren ECTS-\n Anrechnungspunkte;\n 9. die Bestimmungen über die freien Wahlfächer, sowie deren ECTS-\n Anrechnungspunkte;\n 10. die Prüfungsordnung gemäß § 51 (2) Z 25 UG idgF;\n 11. Äquivalenzliste für Lehrveranstaltungen in vorangegangenen Curricula\n gleicher Studienkennzahl (Satzung § 31 (4); § 78 (1) letzter Satz UG idgF).\n (4) Im Curriculum können überdies festgelegt werden:\n 1. gegebenfalls Regelungen über die Durchführung von Auslandsstudien bei\n Bachelor- und Masterstudien;\n 2. jene Fernstudieneinheiten, die Teile des Präsenzstudiums ersetzen;\n 3. der Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu\n Lehrveranstaltungen;\n 4. der Ersatz der Diplomarbeit durch einen gleichwertigen Nachweis (§ 81 (1) UG\n idgF);\n 5. Bestimmungen zur Anerkennung von Prüfungen im Sinne von § 78 UG idgF;\n 6. die Empfehlung von Studien an anerkannten ausländischen postsekundären\n Bildungseinrichtungen, die für das betreffende Bachelor-, Master- und\n Diplomstudium anerkennbar sind, welche Studien insbesondere als\n Zugangsvoraussetzung für ordentliche Master- und Doktoratsstudien gelten;\n 7. qualitative Bedingungen für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium wie\n insbesondere die Eignung für das Dissertationsvorhaben in Hinblick auf die\n wissenschaftliche Vorbildung und die Motivation für das Doktoratsstudium. Zum\n Nachweis der Eignung und Motivation kann beispielsweise die Vorlage von\n Unterlagen (Lebenslauf, Publikationsliste, Motivationsschreiben,\n Empfehlungsschreiben) sowie die Absolvierung eines Hearings verlangt\n werden.\n§ 31. Änderung der Curricula\n (1) Änderungen der Curricula für ordentliche Studien haben nach Maßgabe des § 25\n (1) Z 10 UG idgF durch Beschluss des Senates zu erfolgen.\n (2) Änderungen der Curricula sind jedenfalls unter Berücksichtigung des § 22 (1) Z\n 12 und § 58 (5) UG idgF dem Rektorat, der Dekanin/dem Dekan für\n studienrechtliche Angelegenheiten und der Rechtsabteilung der Medizinischen\n Universität Graz zur Stellungnahme vorzulegen.\n Mitteilungsblatt vom 24.03.2021, Stj 2020/2021, 28. Stk. RN111\n Seite 20 von 41"
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{
"bulletin": {
"id": 6585,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "9",
"published": "2018-11-28T00:00:00+01:00",
"teaser": "Beschluss über den Entfall der Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde an der Medizinischen Universität Graz; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6585&pDocNr=835626&pOrgNr=1"
},
"index": 11,
"text": "Assistenz (m/w)\n des Klinikvorstandes\n Verwendungsgruppe IIIB\nDiese Position unterstützt den Klinikvorstand bei der Umsetzung seiner strategischen und operativen Ziele\nin seinem Aufgaben- und Verantwortungsbereich in PatientInnenbetreuung, Forschung und Lehre. Die\nPosition soll neben einfachen Managementaufgaben auch Assistenztätigkeiten übernehmen und den\nKlinikvorstand vor allem in Forschungs- Lehr- und Organisationsaufgaben entlasten.\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Analyse und Aufbereitung von strategischen und operativen Handlungsfeldern als\n Entscheidungsgrundlage für den Klinikvorstand\n Eigenständige Abwicklung von Projekten und Sonderaufgaben\n Koordination bei der Beantragung, Berichterstattung und Abrechnung von Forschungsdrittmitteln\n Optimierung von universitätsinternen Prozessen im Sinne des Qualitätsmanagements\n Unterstützung bei der Planung des Personaleinsatzes in der PatientInnenbetreuung, Forschung und\n Lehre (Dienstpläne etc.)\n Organisation, Koordination sowie Vor- und Nachbereitung von Meetings\n Kommunikationsaufgaben und schriftliche Korrespondenz mit internen und externen\n Ansprechpartner/innen sowie Schriftführung/Protokollierung bei diversen Besprechungen\n Professionelle Aufbereitung von Präsentationsunterlagen\n Administrative Unterstützung auf allen Ebenen (Terminvereinbarung, Verrechnung, etc.)\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossene Matura und mehrjährige Berufserfahrung im Assistenzbereich\n Kenntnisse und praktische Erfahrung im Projektmanagement und Prozessoptimierung\n Exzellente Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C2), gute Englischkenntnisse\n (Sprachniveau B2)\n Sehr gute EDV-Kenntnisse (Windows, MS-Office)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Berufserfahrung im Wissenschaftsbereich sowie zusätzlich abgeschlossene Ausbildung in den\n Bereichen Gesundheit, Medizin, Pflege, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften\n Logisch-analytisches Denkvermögen und Problemlösungsfähigkeit\n Hohe Kommunikationsfähigkeit, Selbstorganisation und Sozialkompetenz\n Genaue, strukturierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIb nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Mindestbruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\n€ 2.306,70 (14x) zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile und attraktiver Zusatzleistungen\nvorgesehen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Peter Wolf, Vorstand der Univ.-Klinik für Dermatologie und\nVenerologie gerne zur Verfügung. Kontakt: peter.wolf@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-13926.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A60 ex 2018/19 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit Personaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\nDie Bewerbungsfrist endet am 19. Dezember 2018. www.medunigraz.at/stellen\n MTBl. vom 28.11.2018, StJ 2018/19, 9. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 6562,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "5",
"published": "2018-10-31T00:00:00+01:00",
"teaser": "Satzung: Gleichstellungsplan der Medizinischen Universität Graz; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6562&pDocNr=825618&pOrgNr=1"
},
"index": 15,
"text": "16\n§ 24 Besetzung von Laufbahnstellen und alternativen Karrieremodellen\n(1) Bei Vergaben/Ausschreibungen von Laufbahnstellen und uniinternen alternativen\nKarrieremöglichkeiten ist der AKGL einzubeziehen.\n(2) Die Mitglieder des AKGL haben das Recht, maximal zu zweit mit beratender Stimme an\nsämtlichen Sitzungen teilzunehmen, Anträge in Verfahrensfragen zu stellen sowie bestimmte\nDiskussionsbeiträge von Mitgliedern der jeweiligen Auswahlkommission in das Protokoll\naufnehmen zu lassen.\n(3) Dem AKGL ist der Ausschreibungstext zur Stellungnahme, die Liste der eingelangten\nBewerbungen sowie auf Verlangen die Bewerbungsunterlagen und allfällig erstellte Gutachten\nnebst der Liste der zum Hearing eingeladenen Bewerber/innen zu übermitteln.\n(4) Der AKGL wird in Kenntnis gesetzt, mit welchen Bewerber/innen ein Arbeitsvertrag bzw.\neine Qualifizierungsvereinbarung abgeschlossen werden soll.\n(5) Die Entsendung von AKGL-Mitgliedern in Auswahlkommissionen bei Besetzungen von\nLaufbahnstellen und alternativen Karrieremodellen ist unter besonderer Bedachtnahme der\nVermeidung von Befangenheiten sowie Unvereinbarkeiten zu gewährleisten. Die entsendeten\nAKGL-Mitglieder unterliegen der strengen Verschwiegenheitspflicht des § 48 UG.\n§ 25 Personalentscheidungen\n(1) Dem AKGL sind Informationen über die Begründung, wesentliche Veränderungen oder\nBeendigungen bzw. beabsichtigten Begründungen, wesentlichen Veränderungen und\nBeendigungen von Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen.\n§ 26 Leitungsfunktionen/Beruflicher Aufstieg\n (1) Zur Erreichung des Ziels der Gleichstellung hat das Rektorat bei den Bestellungen von\n(stellvertretenden) Leitungsfunktionen entsprechend qualifizierte Mitarbeiterinnen besonders\nzu berücksichtigen, um diese Funktionen innerhalb einer OE/Abteilung/Klinik oder eines\nZentrums möglichst geschlechterparitätisch zu besetzen. Der AKGL kann das Rektorat bei\ndiesen Leitungsbestellungen bereits im Vorfeld auf bestehende Asymmetrien und die\nÜberrepräsentation einer Geschlechtergruppe, die strukturell nachteilige Wirkung auf die\nandere Geschlechtergruppe haben könnte, im jeweiligen Bereich aufmerksam machen.\n(2) Leitungsfunktionen sollen grundsätzlich auch Teilzeitbeschäftigten zugänglich sein.\n§ 27 Arbeitsumfeld und Arbeitszeit\n(1) Beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen ist insbesondere auf die Gleichbehandlung\nvon Frauen und Männern Bedacht zu nehmen. Die möglichen Auswirkungen der Vereinbarung\nauf das jeweilige Geschlecht sind im Sinne des GM Prinzips und des Diskriminierungsverbots\nmit zu berücksichtigen.\n(2) Bei der Entwicklung von neuen Modellen zur Gestaltung und Erfassung der Arbeitszeit\nsowie der An- und Abwesenheitsverwaltung gelten Abs. 1 sinngemäß.\n§ 28 Entwicklungsplan und Leistungsvereinbarung\n(1) Der AKGL ist bei der Erstellung bzw. einer allfälligen Änderung des Entwicklungsplans\nsowie bei der Erstellung des Entwurfs der Leistungsvereinbarung hinsichtlich\ngleichstellungsbezogener Anliegen (auch im Sinne des GM und des Gender Budgetings) und\nder Bereiche, welche die Frauenförderung und den Diskriminierungsschutz tangieren, zu\ninformieren und zur Stellungnahme heranzuziehen.\n Gleichstellungsplan / Stand Mitteilungsblatt vom 31.10.2018, Stj 2018/2019, 5. Stk. RN15\n Seite 14 von 22"
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{
"bulletin": {
"id": 5369,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "13",
"published": "2016-02-03T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungsbestellungen; Errichtung von Forschungseinheiten und Bestellung der Leiter; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5369&pDocNr=458001&pOrgNr=1"
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"index": 2,
"text": "-3-\n 74. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz gemäß\n§ 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des Kollektivvertrages aus-\nschreibt:\n74.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit für Perso-\nnalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-einheiten,\nin denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitätspersonal und in\nLeitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifikation wie der\nbestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe über-\nwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen und\nfreuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n UniversitätsassistentIn\n (Verwendungsgruppe B1)\n am Institut für Pathologie,\n zu besetzen ab 04.03.2016, befristet auf 6 Jahre\nKernaufgaben:\n Erstellung von histo- und zytologischen Befunden\n Erstellung von molekularpathologischen Befunden\n Erstellung von Prosekturbefunden\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet Pathologie\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des\n Diplomstudiums Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Befugnis zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Facharzt/Fachärztin für Pathologie\n Wissenschaftliches Doktorat von Vorteil\n Vertiefte Kenntnisse in Gynäkopathologie und gastrointestinales Pathologie\nPersönliche Anforderungen:\n Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Teamorientierung\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.775,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines einschlägigen\nDoktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung gemäß § 27 KV der\nUniversitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer unbefristeten\nwissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines assoziierten Professors\nverbunden.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 03.02.2016, StJ 2015/16, 13. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 5189,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "4",
"published": "2015-11-18T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungsbestellung einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Errichtung einer Forschungseinheit und Bestellung der Leiter; Richtlinie für die Antragstellung und Gewährung von Freistellungen und Reisekostenzuschüssen\r\nfür die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Universität Graz; Widerruf der Vollmacht von Frau Mag.a Gudrun Leitner; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen \r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5189&pDocNr=431044&pOrgNr=1"
},
"index": 17,
"text": "22.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit für\nPersonalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-einheiten,\nin denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitätspersonal und in\nLeitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifikation wie der\nbestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwie-\ngen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen und\nfreuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n\n4) Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n\nMedizinisch-technische/r Sekretär/-in\n(Verwendungsgruppe Ila)\nInstitut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin,\nVirologisch serologisches Labor,\nvorerst befristet auf 2 Jahre\n\nKernaufgaben:\n\nEigenverantwortliche Datenerfassung: PatientInnen- EinsenderInnen- und\n\nVerrechnungseingabe (Krankenkasse, Privatverrechnung etc.) mittels spezieller Computerprogramme\nVerwaltung der Einsender/-innenstammdaten\n\nAblageverwaltung , Telefonbetreuung\n\nMitwirkung und Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach ISO 9001\n\nTeilnahme an für die Tätigkeit relevanten Fortbildungen\n\nVVVV\n\nFachliche Anforderungen:\n\n» Ausbildung zum/zur Medizinisch-technischen Sekretär/-in und/oder\nabgeschlossene Ausbildung zum/zur Ordinationsgehilfen/ Ordinationsgehilfin\n\n>» Einschlägige Berufserfahrung im Bereich Ambulanz oder Ordination von Vorteil\n\n» Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Office etc.)\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n> Teamfähigkeit und kommunikative Kompetenz\n\n>» Strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise\n\n> Hohe Belastbarkeit bei Stress , Zuverlässigkeit\n\n> Hohes Maß an Flexibilität und Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 1.662,10 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\n\nBei Fragen steht Ihnen Ao.Univ.-Prof.i Dr.”. Andrea Grisold gerne zur Verfügung. Kontakt:\nandrea. grisold@medunigraz.at, Tel.: +43/316/380-4360 oder 380-7876.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D37 ex 2015/16 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 09. Dezember 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\n \n\nMTBI. vom 18.11.2015, SU 2015/16, 4. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 3285,
"academic_year": "2011/12",
"issue": "17",
"published": "2012-06-06T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3285&pDocNr=67105&pOrgNr=1"
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"index": 23,
"text": "- 24 -\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 3.050,72 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Ao.Univ.-Prof. Dr. H. Schöllnast, Suppl. Leiter der Klinischen Abteilung für\nAllgemeine Radiologische Diagnostik, Universitätsklinik für Radiologie, gerne zur Verfügung.\nKontakt: helmut.schoellnast@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-80970.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W206 ex 2011/12 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 27. Juni 2012 www.medunigraz.at/stellen\n Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n (Verwendungsgruppe B1)\n an der Universitätsklinik für Innere Medizin,\n Klinische Abteilung für Gastroenterologie und Hepatologie,\n Teilzeit: 20 Wochenstunden, vorerst befristet bis 30.11.2012\nKernaufgaben:\n Betreuung von ambulanten und stationären StudienpatientInnen auf dem Gebiet der primär\n sklerosierenden Cholangitis (PSC)\n Studiendokumentation, Übernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben im Rahmen\n laufender klinischer Studien, Mitarbeit bei Forschungsprojekten auf dem Gebiet der chronischen\n Entzündung von Gallenwegen (Cholangitis)\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Wissenschaftliches Doktorat von Vorteil\n Erfahrung in der Durchführung von klinischen Studien und wissenschaftlichen Projekten\n Vorerfahrungen in Innerer Medizin und auf dem Gebiet der Hepatologie erwünscht\n Kenntnisse auf dem Gebiet des abdominellen und vaskulären Ultraschalls erwünscht\n Spezifische EDV-Kenntnisse (SPSS-Kenntnisse) erwünscht\n Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Teamorientierung\n Kommunikative Kompetenz\n Lernbereitschaft\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 3.050,72 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Peter Fickert, Abteilung für Gastroenterologie und Hepatologie\ngerne zur Verfügung. Kontakt: silke.pohl@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-17104.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D207 ex 2011/12 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 06.06.2012, StJ 2011/12, 17.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 1905,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "16",
"published": "2010-03-03T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1905&pDocNr=24074&pOrgNr=1"
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"index": 10,
"text": "- 11 -\n¾ Unterstützung bei der Betreuung von Studierenden und im Wissenschaftsmanagement durch\n Ausbildung, Fortbildung in ausgewählten Themen, Dokumentation, Wissenstransfer und Beratung,\n Aufbau und Pflege von Netzwerken, Durchführung von Gesprächen\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n¾ Erfahrungen in der Diagnostik, Therapie und Langzeitbetreuung von PatientInnen mit Erkrankungen\n auf dem Gebiet Diabetes\n¾ Kenntnisse in der Akuttherapie von Komplikationen, z.B. diabetische Ketoazidose, Hypoglykämie etc.\n¾ Erfahrungen in der Therapie von Kindern und Jugendlichen mit Typ-I-Diabetes mittels Insulinpumpen\n bzw. Basis-Bolus-Insulinsubstitution\n¾ Kenntnisse in der Anwendung von kontinuierlichen Blutglukosemessungen sowie deren Interpretation\n¾ Erfahrungen in der multidisziplinären Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Typ-I-Diabetes\n¾ Gute Kenntnisse der englischen Sprache\n¾ Fähigkeiten bei der Durchführung und Mitarbeit von wissenschaftlichen Studien\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Teamorientierung\n¾ Kommunikative Kompetenz\n¾ Hohe Handlungsorientierung\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Muntean, Leiter der Klinischen Abteilung für\nallgemeine Pädiatrie an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, gerne zur Verfügung.\nKontakt: wolfgang.muntean@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-82609.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W135 ex 2009/10 bevorzugt via e-\nMail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n24. März 2010. www.medunigraz.at/stellen\n UniversitätsassistentIn\n an der Universitätsklinik für Radiologie, befristet auf 4 Jahre, zu besetzen ab 01. Mai 2010\nKernaufgaben:\n¾ Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n¾ Mitarbeit bei Forschungsprojekten\n¾ Durchführung anwendungsbezogener Forschungsvorhaben\n¾ Übernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n¾ Selbstständige Erstellung von Publikationen und Präsentationen von Vorträgen und Postern für\n nationale und internationale Fortbildungsveranstaltungen\n¾ Unterstützung bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen nach Maßgabe der gesetzlichen Möglichkeiten\n¾ Unterstützung bei der Betreuung von Studierenden und im Wissenschaftsmanagement:\n Ausbildung, Fortbildung in ausgewählten Themen\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n¾ Fachärztin/Facharzt für Radiologie\n¾ Vorerfahrung in der Lehre bzw. Studierendenbetreuung erwünscht\n¾ Wissenschaftliche Vorerfahrung (im Besonderen auf dem Gebiete der Radiologie) erwünscht\n¾ Grundlegende EDV-Kenntnisse\n¾ Sehr gute Englischkenntnisse\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 03.03.2010, StJ 2009/10, 16.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 141,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "3",
"published": "2006-10-06T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=141&pDocNr=4944&pOrgNr=1"
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"index": 1,
"text": "-2-\nKundmachung:\nEinberufung der Wahlversammlung für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der drei zu\nwählenden Personengruppen in den Senat der Medizinischen Universität Graz:\nEs werden folgende Mitglieder und Ersatzmitglieder von verschiedenen Gruppen der\nUniversitätsangehörigen („Wählergruppen“ oder „Kurien) gewählt bzw. bestellt, namentlich:\n• 10 Mitglieder und mindestens 10 Ersatzmitglieder von den Universitätsprofessorinnen/\n Universitätsprofessoren gemäß § 25 (4) Z 1 UG 2002 idgF („Professorinnen-/\n Professorenkurie“);\n• 3 Mitglieder und mindestens 3 Ersatzmitglieder von den Universitätsdozentinnen/\n Universitätsdozenten sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern gemäß § 25 (4) Z 2\n UG 2002 idgF; hierbei muss ein 1 Mitglied jedenfalls die venia docendi besitzen\n („Mittelbaukurie“);\n• 1 Mitglied und mindestens 1 Ersatzmitglied des allgemeinen Universitätspersonals gemäß § 25\n (4) Z 3 UG 2002 idgF („Kurie der Allgemeinbediensteten“) ;\n• 5 Mitglieder und weitere Ersatzmitglieder der Studentinnen und Studenten gemäß § 25 (4) Z 4\n UG 2002 idgF („Studierendenkurie“).\nDie Anzahl der Ersatzmitglieder ist von den einzelnen Personengruppen am Wahlvorschlag festzulegen.\nDie Wahl zum Senat erfolgt für eine Funktionsperiode von 3 Jahren, diese beginnt mit der Konstituierung\ndes Senats.\nDer Wahltermin wurde auf\n Donnerstag, 9. November 2006\n von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr\n im Sitzungszimmer SZ KW 21, Auenbruggerplatz/Eingangsgebäude - 2. Stock\n sowie\n von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr\n in der Bibliothek der Pharmakologie, Vorklinik/Universitätsplatz 4, 8010 Graz\nfestgelegt.\nWahlberechtigte:\nAktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Personen, die am Stichtag 6. Oktober 2006 folgenden\ngenannten Personengruppen angehören:\n• Für die (Teil-)Wahl der Professorinnen-/ Professorenkurie: alle Universitätsprofessorinnen/\n Universitätsprofessoren gemäß § 25 (4) Z 1 UG 2002 idgF, die am Stichtag in einem aktiven\n Dienstverhältnis zur Medizinischen Universität Graz stehen bzw. dem Amt der Medizinischen\n Universität Graz zugeordnet sind;\n• Für die (Teil-)Wahl der Mittelbaukurie: alle Universitätsdozentinnen/Universitätsdozenten sowie\n wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gemäß § 25 (4) Z 2 UG 2002 idgF, die am\n Stichtag in einem aktiven Dienstverhältnis zur Medizinischen Universität Graz stehen bzw. dem\n Amt der Medizinischen Universität Graz zugeordnet sind;\n• Für die (Teil-)Wahl der Kurie der Allgemeinbediensteten: Allgemeines Universitätspersonals\n gemäß § 25 (4) Z 3 UG 2002 idgF, die am Stichtag in einem aktiven Dienstverhältnis zur\n Medizinischen Universität Graz stehen bzw. dem Amt der Medizinischen Universität Graz\n zugeordnet sind;\nsoweit sie nicht einem anderen obersten Organ der Medizinischen Universität Graz angehören. Als\nStichtag gilt der Tag der Ausschreibung der Wahl im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz.\nDie (Teil-)Wahlen der drei Kurien sind zwingend an demselben Tag auszuschreiben und durchzuführen.\nDiese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 139,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "1",
"published": "2006-10-04T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=139&pDocNr=4940&pOrgNr=1"
},
"index": 1,
"text": "-2-\n3.\nVollmacht für Herrn Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Karlheinz TSCHELIESSNIGG - Wiederverlautbarung\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt gemäß § 28 (1) letzter Satz UG 2002 idgF\nfolgende unbefristete Vollmacht für Herrn Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Karlheinz TSCHELISSNIGG aufgrund\nder Änderung der gemeinsamen Zeichnungsberechtigung (nunmehr) mit dem Universitätsdirektor mit Wir-\nkung ab 01.09.2006 bekannt:\n VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MUG“), Hr. Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz\nWalter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 i.V.m. den Richtlinien des Rektorats der MUG, ver-\nöffentlicht im Mitteilungsblatt 23. Stk., RN 57 vom 18. Februar 2004 an\n Univ.-Prof. Dr. Karlheinz TSCHELIESSNIGG\n (im Folgenden: „der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n geboren am 24.12.1946\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist Vizerektor der MUG.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n• Alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte, die der MUG erlaubt sind und die nicht aufgrund zwingender\ngesetzlicher Vorschrift dem Rektor vorbehalten sind bzw. von diesem ad personam gezeichnet werden müs-\nsen.\nDabei ist der BEVOLLMÄCHTIGTE im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäfte berechtigt, für die\nMUG gemeinsam mit dem Rektor, einer anderen Vizerektorin/einem anderen Vizerektor oder dem Universi-\ntätsdirektor zu zeichnen und die MUG daraus rechtswirksam zu verpflichten.\nIm übrigen ist der BEVOLLMÄCHTIGTE auch berechtigt, mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“ oder\n„Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer gemeinsam zu zeichnen und die MUG\ndaraus rechtswirksam zu verpflichten; dies aber nur im Rahmen von deren/dessen im Mitteilungsblatt der\nMUG sowie im Internet veröffentlichten Vollmacht.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mitteilungsblatt\nder MUG sowie im Internet veröffentlicht.\nDie Vollmacht vom 10.03.2004 wird hiermit widerrufen.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n4.\nVollmacht für Herrn Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Hellmut SAMONIGG - Wiederverlautbarung\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt gemäß § 28 (1) letzter Satz UG 2002 idgF\nfolgende unbefristete Vollmacht für Herrn Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Hellmut SAMONIGG aufgrund der\nÄnderung der gemeinsamen Zeichnungsberechtigung (nunmehr) mit dem Universitätsdirektor mit Wirkung\nab 01.09.2006 bekannt:\n VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MUG“), Hr. Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz\nWalter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 i.V.m. den Richtlinien des Rektorats der MUG, ver-\nöffentlicht im Mitteilungsblatt 23. Stk., RN 57 vom 18. Februar 2004 an\n Univ.-Prof. Dr. Hellmut SAMONIGG\n (im Folgenden: „der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n geboren am 08.10.1951\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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{
"bulletin": {
"id": 139,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "1",
"published": "2006-10-04T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=139&pDocNr=4940&pOrgNr=1"
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"index": 2,
"text": "-3-\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist Vizerektor der MUG.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n• Alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte, die der MUG erlaubt sind und die nicht aufgrund zwingender\ngesetzlicher Vorschrift dem Rektor vorbehalten sind bzw. von diesem ad personam gezeichnet werden müs-\nsen.\nDabei ist der BEVOLLMÄCHTIGTE im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäfte berechtigt, für die\nMUG gemeinsam mit dem Rektor, einer anderen Vizerektorin/einem anderen Vizerektor oder dem Universi-\ntätsdirektor zu zeichnen und die MUG daraus rechtswirksam zu verpflichten.\nIm übrigen ist der BEVOLLMÄCHTIGTE auch berechtigt, mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“ oder\n„Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer gemeinsam zu zeichnen und die MUG\ndaraus rechtswirksam zu verpflichten; dies aber nur im Rahmen von deren/dessen im Mitteilungsblatt der\nMUG sowie im Internet veröffentlichten Vollmacht.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mitteilungsblatt\nder MUG sowie im Internet veröffentlicht.\nDie Vollmacht vom 13.02.2004 wird hiermit widerrufen.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n5.\nVollmacht für Herrn Vizerektor Univ.-Prof. Mag. Dr. Gilbert REIBNEGGER - Wiederverlautbarung\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt gemäß § 28 (1) letzter Satz UG 2002 idgF\nfolgende unbefristete Vollmacht für Herrn Vizerektor Univ.-Prof. Mag. Dr. Gilbert REIBNEGGER aufgrund\nder Änderung der gemeinsamen Zeichnungsberechtigung (nunmehr) mit dem Universitätsdirektor mit Wir-\nkung ab 01.09.2006 bekannt:\n VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MUG“), Hr. Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz\nWalter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 i.V.m. den Richtlinien des Rektorats der MUG, ver-\nöffentlicht im Mitteilungsblatt 23. Stk., RN 57 vom 18. Februar 2004 an\n Univ.-Prof. Mag. Dr. Gilbert REIBNEGGER\n (im Folgenden: „der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n geboren am 18.08.1955\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist Vizerektor der MUG.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n• Alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte, die der MUG erlaubt sind und die nicht aufgrund zwingender\ngesetzlicher Vorschrift dem Rektor vorbehalten sind bzw. von diesem ad personam gezeichnet werden müs-\nsen.\nDabei ist der BEVOLLMÄCHTIGTE im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäfte berechtigt, für die\nMUG gemeinsam mit dem Rektor, einer anderen Vizerektorin/einem anderen Vizerektor oder dem Universi-\ntätsdirektor zu zeichnen und die MUG daraus rechtswirksam zu verpflichten.\nIm übrigen ist der BEVOLLMÄCHTIGTE auch berechtigt, mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“ oder\n„Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer gemeinsam zu zeichnen und die MUG\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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{
"bulletin": {
"id": 293,
"academic_year": "2004/05",
"issue": "10",
"published": "2005-02-02T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=293&pDocNr=5389&pOrgNr=1"
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"index": 5,
"text": "-6-\nMit Wirksamkeit vom 01.11.2004 wurde er vom Rektor zum Professor für das Fachgebiet Geburtshilfe\nund Gynäkologie berufen.\nHerr Univ.-Prof. Dr.med. Horst Olschewski wurde am 21.12.1958 in Hünfeld, Deutschland geboren.\nEr ist verheiratet und hat ein Kind. 1984 legte er das Medizinische Staatsexamen ab und wurde appro-\nbiert. Von 1985 bis 1988 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Physiologischen Institut der Uni-\nversitätsklinik Gießen tätig und promovierte 1986 mit einer Arbeit über die Temperatur- und Kreislaufre-\ngulation bei Arbeit nach Vorkühlung. 1987 wurde ihm der Carl-Oelemann-Preis für die beste Promoti-\nonsarbeit in Hessen verliehen. Die Facharztausbildung in der Inneren Medizin fand in den Jahren 1988\nbis 1994 statt mit Arbeit im Bereich der Allgemeinen Inneren Medizin und Endokrinologie, Nephrologie,\nKardiologie sowie internistische Intensivstation. 1993 wurde er zum Hochschulassistenten an der Jus-\ntus-Liebig-Universität Gießen ernannt. Im Anschluss an die Facharztanerkennung für Innere Medizin\nabsolvierte er die Ausbildung im Schwerpunkt Pneumologie bei Prof. Velcovsky. In den Jahren 1996 bis\n1997 widmete er sich der fortgesetzten Ausbildung im Bereich Intensivmedizin bei Prof. Seeger. 1999\nerfolgte die Anerkennung der Schwerpunktbezeichnung Pneumologie und Beginn der Oberarzttätigkeit\nan der Med. Klinik II, Gießen mit den Zuständigkeitsbereichen Allgemeine Innere Medizin, Pneumologie\nund Intensivmedizin. Seine Habilitation im Fach Innere Medizin im Jahr 2000 bezog sich auf das The-\nma: „Therapie der schweren präkapillären pulmonalen Hypertonie“. Die Ernennung zum Privatdozenten\nerfolgte im gleichen Jahr. 2002 Schwerpunktbezeichnung Internistische Intensivmedizin und Ernennung\nzum Hochschuldozenten an der Universitätsklinik Gießen. Seine wissenschaftliche Laufbahn auf dem\nGebiet der Primären Pulmonalen Hypertonie führte in u.a. als Teilnehmer des Welt-Kongresses nach\nEvian, Frankreich und ein Stipendium ermöglichte ihm eine 6-monatige Visitierung ausgewiesener US\nAmerikanischer Zentren. Er hat an zahlreichen nationalen und internationalen Studien zur Diagnostik\nund Therapie der pulmonalen Hypertonie teilgenommen und war Mitglied der wissenschaftlichen Stu-\ndienleitung. Univ.-Prof.Dr. H. Olschewski ist Mitglied von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen für pulmo-\nnale Zirkulation bei der American Thoracic Society (ATS), der Europäischen Gesellschaft für Kardiolo-\ngie (ESC) und der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (DGP). Er ist an den Leitlinien der ESC zur\nDiagnostik und Therapie der pulmonalen Hypertonie beteiligt und federführender Autor von Leitlinien\nder DGP gemeinsam mit den Gesellschaften für Kardiologie und pädiatrische Kardiologie.\nMit Wirksamkeit vom 01.01.2005 wurde er vom Rektor zum Professor für das Fachgebiet Pulmonologie\nberufen.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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"bulletin": {
"id": 29,
"academic_year": "2003/04",
"issue": "17",
"published": "2003-12-22T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=29&pDocNr=4700&pOrgNr=1"
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"index": 6,
"text": "-7-\nStellvertreterin/Stellvertreter oder die Schriftführerin/der Schriftführer führen eine der zeitlichen Rei-\nhenfolge der Wortmeldungen entsprechende Liste der Rednerinnen/Redner.\n(4) ”Ad-hoc”-Wortmeldungen dürfen nur kurze Tatsachenberichtigungen enthalten und sind von\nder/vom Vorsitzenden außerhalb der Liste der Rednerinnen/Redner sofort zuzulassen.\n(5) Bei Wortmeldungen ”zur Geschäftsordnung” ist nach Abschluss der laufenden Wortmeldung und\nauch während einer Abstimmung das Wort zur Geschäftsordnung zu erteilen. Solche Wortmeldungen\ndürfen sich nicht auf den Gegenstand des Tagesordnungspunktes selbst, sondern nur auf Verfahrens-\nfragen beziehen (§ 12 (8).\n(6) Die Kommission kann eine Beschränkung der Redezeit der Person und/oder der Zahl der Wort-\nmeldungen pro Person je Verhandlungsgegenstand mit Zweidrittelmehrheit beschließen.\n§ 12. Anträge\n(1) Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge zum Tagesordnungspunkt zu stellen.\n(2) Anträge zum Tagesordnungspunkt sind:\n 1. Hauptantrag (das ist der den Tagesordnungspunkt verlangende Antrag);\n 2. Abänderungsanträge sind als solche von der Antragstellerin oder vom Antragsteller zu\n bezeichnen und müssen den Hauptantrag im Sinn oder in der Formulierung abändern.\n 3. Zusatzanträge sind Ergänzungen oder Erweiterungen vorliegender Antrage und sind\n entsprechend zu bezeichnen\n 4. sonstige Anträge zum selben Tagesordnungspunkt gelten als weitere Hauptanträge\n 5. Anträge zum Verfahren.\n(3) Im Zweifelsfall entscheidet die Vorsitzende oder der Vorsitzende über die Qualifikation des Antra-\nges im Sinne (2) Z 1 - 4 sowie über dessen Zuordnung.\n(4) Bereits abgelehnte oder vertagte Anträge zum Tagesordnungspunkt dürfen in der selben Sitzung\nnicht mehr gestellt werden.\n(5) Anträge sind so zu stellen, dass der Inhalt klar verständlich formuliert ist und mit ”ja” oder ”nein”\nabgestimmt werden kann.\n(6) Liegen zum Hauptantrag weitere Hauptanträge vor, wird die Reihenfolge der Abstimmung der wei-\nteren Hauptanträge von der/dem Vorsitzenden festgelegt.\n(7) Wird der Hauptantrag angenommen, werden weitere Anträge, die dem Hauptantrag widerspre-\nchen, nicht mehr abgestimmt.\n(8) Anträge zum Verfahren dürfen sich nicht auf den Gegenstand des Tagesordnungspunktes selbst,\nsondern nur auf das Verfahren beziehen. Sie sind ohne Aufschub zu behandeln und abzustimmen.\nAnträge zum Verfahren sind:\n 1. Ausschluss der Öffentlichkeit zu einem Tagesordnungspunkt;\n 2. Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Sitzung;\n 3. Antrag auf Beschränkung und Aufhebung der Beschränkung der Redezeit;\n 4. Antrag auf Beschränkung und Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Wortmel-\n dungen pro Person zu einem Tagesordnungspunkt;\n 5. Antrag auf Schluss der Liste der Rednerinnen/Redner;\n 6. Antrag auf Änderung der Abstimmungsreihenfolge oder auf Änderung der Bewertung\n der Anträge;\n 7. Antrag auf Vertagung von Tagesordnungspunkten\n 8. Vertagung eines einzelnen Antrages\n 9. Vertagung einer ordentlichen Sitzung"
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"bulletin": {
"id": 8834,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "28",
"published": "2021-03-24T00:00:00+01:00",
"teaser": "Richtlinien: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Satzungsänderung: Satzungsteil Studienrecht; Vorstand der Szolomayer Privatstiftung; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8834&pDocNr=1124803&pOrgNr=1"
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"index": 18,
"text": "19\n Studierende (Mitteilungsblatt vom 04.07.2018, Stj. 2017/2018, 36. Stk)\n festgelegten Pflichten zu beachten.\n (2) Die Studierenden haben insbesondere das Recht:\n 1. die im jeweiligen Studium vorgeschriebenen Prüfungen je 4-mal zu\n wiederholen;\n 2. LV-Prüfungen jedenfalls bis zum Ende des dritten auf die Abhaltung der LV\n folgenden Semesters abzulegen;\n 3. Studierende sind innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der\n Beurteilung berechtigt die Beurteilungsunterlagen einzusehen (§ UG 84 (2)\n idgF). Bei der Einsichtnahme in Beurteilungsunterlagen wird unmittelbarer\n Kontakt zu den zuständigen Lehrenden ermöglicht, um etwaige inhaltliche\n Fragen der Studierenden zu beantworten;\n 4. bei der Dekanin/dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten aus\n wichtigen Gründen die Beurlaubung vom Studium gemäß § 67 UG idgF zu\n beantragen. Als wichtige Gründe gelten die Ableistung eines Präsenz- oder\n Zivildienstes, Schwangerschaft, länger dauernde Erkrankung, die\n Betreuungspflichten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige oder die\n Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres sowie weitere Gründe, die den\n angeführten in ihrer subjektiven Wichtigkeit gleichzuhalten sind. Die\n Genehmigung der Beurlaubung ist bis längstens zum Ende der Nachfrist des\n Semesters, für das die Beurlaubung gelten soll, zulässig. Eine Beurlaubung\n kann pro Anlassfall max. für zwei Semester erfolgen. Eine Beurlaubung\n hemmt nicht den Ablauf von Übergangsfristen nach § 124 UG idgF.\n (3) Die Studierenden haben insbesondere folgende Pflichten:\n 1. Studierende müssen ihren Studierenden-Ausweis bei sämtlichen\n Lehrveranstaltungen bei sich führen;\n 2. Studierende, die Studien nachgehen, die mit Patientinnen- und\n Patientenkontakt verbunden sind, müssen einen aktuellen Impfschutz bei der\n Zulassung, spätestens jedoch bei der Fortsetzungsmeldung ihres Studiums\n nachweisen. Mangels ärztlichen Nachweises der gemäß der Richtlinie\n 2000.0100 idgF der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.\n (KAGes) geforderten Immunitäten wird der/dem Studierenden die Teilnahme\n an Lehrveranstaltungen im klinischen Bereich von Krankenanstalten der\n KAGes untersagt. Gleichzusetzendes gilt für Lehrkrankenhäuser und\n Lehrordinationen. Die Medizinische Universität Graz übernimmt keinerlei\n Haftung für etwaige Studienzeitverzögerungen sowie gesundheitliche oder\n sonstige Schäden der/des Studierenden oder Dritter, die aus der Unterlassung\n der Erbringung des Immunitätsnachweises bzw. der Vornahme von Impfungen\n durch die/den Studierenden resultieren. Die/der Studierende hält die\n Medizinische Universität Graz betreffend allfälliger, daraus erwachsender\n Ansprüche Dritter vollkommen schad- und klaglos;\n 3. Studierende haben sich zu den Prüfungen fristgerecht an- und abzumelden.\n Zu den Konsequenzenen bei Verletzung dieser Pflicht siehe Satzung § 47\n (13).\n IV. Abschnitt – Studien\n Gemeinsame Bestimmungen\n§ 19. Allgemeine Bestimmungen für Studien\n Im Geltungsbereich der Satzung sind zusätzlich zu den in § 51 (2) UG idgF folgende\n Begriffsbestimmungen gültig:\n Mitteilungsblatt vom 24.03.2021, Stj 2020/2021, 28. Stk. RN111\n Seite 13 von 41"
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{
"bulletin": {
"id": 8834,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "28",
"published": "2021-03-24T00:00:00+01:00",
"teaser": "Richtlinien: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Satzungsänderung: Satzungsteil Studienrecht; Vorstand der Szolomayer Privatstiftung; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8834&pDocNr=1124803&pOrgNr=1"
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"index": 45,
"text": "46\n der jeweiligen Aufnahmeverfahren für die Zulassung zu den Diplomstudien\n Human- bzw. Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Graz stellen.\n IX. Abschnitt - Studienbeitrag\n§ 70. Studienbeitrag\n (1) Ein Studienbeitrag ist gemäß den Bestimmungen des § 91 UG idgF zu\n entrichten.\n (2) Neben den in § 92 (1) UG idgF genannten Tatbeständen für den Erlass des\n Studienbeitrags kann das Rektorat auf Antrag eines ordentlichen Studierenden\n den Studienbeitrag für das laufende Semester erlassen, wenn die oder der\n Studierende vor dem Ende der Nachfrist des betreffenden Semesters nachweist,\n dass sie/er für die Dauer des jeweiligen Semesters als Vertreterin/Vertreter der\n Studierenden gemäß HSG idgF tätig war/ist. Der Nachweis ist dem jeweiligen\n Antrag beizulegen. Dieser Erlasstatbestand kann längstens für die Dauer von 4\n Semestern geltend gemacht werden.\n (3) Abweichend von § 91 (1) Z 3 UG idgF kann das Rektorat auf Antrag eines\n ordentlichen Studierenden den Studienbeitrag für das laufende Semester\n erlassen, wenn die Studienbeitragspflicht nur aufgrund der Überschreitung der für\n Erweiterungsstudien geltenden beitragsfreien Zeit von drei Semestern entsteht\n und das Erweiterungsstudium neben dem ordentlichen Studium betrieben wird.\n X. Abschnitt – Umgang mit gefährdenden Handlungen und\n schwierigen Studierenden\n§ 71. Anwendungsfälle\n (1) Sind Studierende aufgrund ihres geistigen und/oder körperlichen Zustandes nicht\n dazu geeignet, die ihnen gemäß § 49 (4) Ärztegesetz (ÄrzteG) idgF\n übertragbaren Aufgaben zu erfüllen oder nicht geeignet bzw. nicht ausreichend\n vertrauenswürdig, um am weiteren Studium und den dazugehörigen\n Lehrveranstaltungen – insbesondere, aber nicht ausschließlich, an jenen mit\n PatientInnenkontakt - teilzunehmen, so sind diese durch die jeweiligen\n Lehrenden von der jeweiligen Lehrveranstaltung für den verbleibenden Tag\n auszuschließen.\n (2) Werden Studierende außerhalb von Lehrveranstaltungen, jedoch am Gelände\n und/oder in Räumlichkeiten der Med Uni Graz auffällig im Sinn des (1), so\n können sie durch die jeweils zuständige Organisationseinheitsleiterin /den jeweils\n zuständigen Organisationsleiter (bzw. bei Zuständigkeitsüberschneidungen auch\n durch jeden/jede der zuständigen Organisationsleiterinnen und\n Organisationsleiter) von einem Aufenthalt auf dem betreffenden Gelände\n und/oder in den betreffenden Räumlichkeiten für den verbleibenden Tag\n ausgeschlossen werden.\n (3) Kommt der/die Studierende den Aufforderungen der/des Lehrenden bzw. der\n Organisationseinheitleiterin/dem Organisationseinheitsleiter gemäß Satzung §\n 71 (1) und (2) nicht nach, liegt es in deren Ermessen zu entscheiden, ob die\n Notwendigkeit besteht, die Polizei zur Hilfe zu rufen. Das Rektorat ist über diesen\n Vorfall zu verständigen.\n (4) Treten Auffälligkeiten einer/eines Studierenden im Sinne der Satzung § 71 (1)\n und (2) wiederholt auf und/oder sind diese Auffälligkeiten besonders gravierend\n Mitteilungsblatt vom 24.03.2021, Stj 2020/2021, 28. Stk. RN111\n Seite 40 von 41"
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