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"bulletin": {
"id": 5249,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "7",
"published": "2015-12-16T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungsbestellungen in wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheiten; Leitungsbestellung einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Leistungsvereinbarung 2016-2018 der Medizinischen Universität Graz; Bestellung der Ethikkommissionsmitglieder in den Senat der \r\nMedizinischen Universität Graz; Einsetzung einer Berufungskommission; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5249&pDocNr=442638&pOrgNr=1"
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"index": 26,
"text": "-27-\n\nAls zentrale nationale Infrastruktur im Bereich Biobanking hat BBMRI.at das Ziel,\nState-of-the-Art Biobanken-Infrastrukturen in Österreich zu vernetzen und die enge\nKooperation sowie Harmonisierung der Biobanken zu beschleunigen. Nur so kann der\nZugang und der Gebrauch von hochwertigem biologischen Material für akademische\nund industrielle Forschung optimal unterstützt werden. BBMRI.at und hier naturge-\nmäß der Grazer Knoten Biobank Graz ist die wesentlichste nationale Forschungsinfra-\nstruktur, auf die Forscher/innen der Med Uni Graz zugreifen.\n\nDas bisher geschaffene Potential der Kohortensammlungen und Biobanken\n(BBRMI.at) muss durch Einsatz leistungsstarker Methoden nutzbar gemacht wer-\nden. Da Probenmaterial immer wertvoller wird und neben genetischen Markern\nimmer mehr phänotypische Marker, wie Transkripte, Proteine, Metaboliten oder\nMikropartikel (Mikrosomen, Oncosomen, etc.) ins Zentrum des wissenschaftlichen\nund wirtschaftlichen Interesses rücken, ist die Entwicklung hochsensitiver Methoden\nerforderlich (geringere Mengen, Erhöhung der Sensitivität und Spezifität, etc.). Im\nRahmen von BBMRI-ERIC wird daher bspw. eindringlich die Errichtung eines SCATR\n(,Service Center for Analysis Technologies and Reagents\") gefordert.\n\nIn den Technologiesektoren Massenspektrometrie und Mikroskopie wurden durch die\naktuell laufenden HRSM-Projekte Schliisseltechnologien bereits teilweise erneuert.\nBezüglich Genomik/Hochdurchsatzsequenzierung werden Serviceleistungen ausge-\nlagert (bspw. an die Campus Support Facility Vienna (CSF)). Im aktuell laufenden\nHRSM-Projekt ,,Corefacilitynet™ (corefacilitynet.org) wurden/werden die ,,high-\nend“ Technologien, Methoden und Expertisen der zentralen Forschungsinfrastruktur-\neinheiten der Med Unis Graz, Innsbruck und Wien, der VetMed Uni Wien sowie des\nAIT systematisch erhoben und der wissenschaftlichen „Community“ über eine frei\nzugängliche, webbasierte Plattform verfügbar gemacht. Besonders ausgeprägt ist\nbereits der Bereich der „auslagerbaren Technologien und Serviceanalytik im For-\nschungsbereich“. Es besteht breites Übereinkommen zwischen den Partnerinstitutio-\nnen, parallele Investitionen jedenfalls zu vermeiden (bspw. nationale Zentralisierung\nder Hochdurchsatz DNA/RNA Sequenzierung). Aufbauend auf die Kooperationsplatt-\nform Corefacilitynet wird im Folgeprojekt Corefacilitynet 2.0 der koordinierte,\ninteruniversitär abgestimmte, Ausbau der „high-end“ /Großgeräte-\nForschungsinfrastruktur weiter vorangetrieben. Spezieller Fokus liegt auf der\nEntwicklung von Methoden- und Technologie-Zentren für die Analytik von lebendem\nund/oder frischem Zellmaterial, Gewebeproben und Labortieren, deren Versand zur\nUntersuchung zellphysiologischer Vorgänge praktisch unmöglich ist („nicht oder nur\nbedingt auslagerbare Serviceleistungen“). Somit wird ein wesentliches Alleinstel-\n\nlungsmerkmal der Med Unis weiter gestärkt (Verfügbarkeit und modernste Analytik\n\nBMWFW Medizinische Universität Graz Seite 25\n\n \n\nMTBI. vom 16.12.2015, SU 2015/16, 7. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 5249,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "7",
"published": "2015-12-16T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungsbestellungen in wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheiten; Leitungsbestellung einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Leistungsvereinbarung 2016-2018 der Medizinischen Universität Graz; Bestellung der Ethikkommissionsmitglieder in den Senat der \r\nMedizinischen Universität Graz; Einsetzung einer Berufungskommission; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5249&pDocNr=442638&pOrgNr=1"
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"index": 61,
"text": "- 62 -\n\nD2. Spezifische Bereiche\n\nD2.1. Bibliotheken\n1. Kurzer Bezug zum Entwicklungsplan\n\nDie an der Med Uni Graz begonnene Institutionalisierung von Open Access soll ebenso\nweiter vorangetrieben werden wie die bestehenden Kooperationen im Bereich der\nE-Medien und die Zusammenarbeit mit der Medizinischen Fakultät der JKU. Des Wei-\nteren sollen die Öffnungszeiten der Bibliothek im Interesse der Studierenden auf\nSamstage, Sonn- und Feiertage ausgedehnt werden. Der Zugang zu den elektroni-\nschen Ressourcen wird für Nicht-Universitätsangehörige organisatorisch im Rahmen\n\nder vertraglichen Möglichkeiten erleichtert.\n\n2. Vorhaben zu Bibliotheken\n\nBezeichnung des\n\nen nn. N des Meilensteine zur Umsetzung\n\nStrategiedokument)\n\n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n\nBeteiligung an Österreichi-\n\nZehen Thidgtiven Wigs 2016: Analyse der Ergebnisse der ge-\n\nig nannten Projekte; Ausarbeitung einer\nue Open Access Leitlinie unter Einbezie-\nInstitutionalisierung von InriSstruchires at/ hung aller an der Med Uni Graz damit\nOpen Access cer befassten Organisationseinheiten\n(vgl. Bereich D1.2.), OANA ae\n(EP S. 32) htt if Hwww.oana 5 /:' Aufbau 2017: In-Kraft-Treten der Leitlinie\nder : en anEatorlechen nd 2018: Evaluierung unter Berücksichti-\n9 gung nationaler und internationaler\n\ntechnischen Infrastruktur an .\nder Med’UniGras Entwicklungen / Standards\n\n \n\nEntwicklung neuer Erwerbs- | 2016: Kosten-Analyse auf Basis konkre-\nu ea u modelle für E-Ressourcen in ter Verlagsangebote bzw. Erhebung\nOpies Cotem a het f Zusammenarbeit mit der des organisatorischen Mehrbedarfs\nBIBI Ei eden voebancd aaa Kooperation E-Medien Öster- | 2017: Abwicklung ausgewählter koope-\nService-GmbH) reich (KEMÖ) unter Berück- rativer Pilot-Projekte\n(EP S. 44) sichtigung neuer Publika- | 2018: Evaluierung unter Berücksichti-\n: tions- und Subskriptions- gung des finanziellen und gesell-\nformen, Open Access usw. schaftlichen Mehrwerts\n\n \n \n\n2016: Bedarfserhebung durch Besu-\ncherzählung, Auslastung zu Spitzen/\nPrüfungszeiten bzw.am Wochenende\n(Lernzentrum)\n\n2017: Umsetzung notwendiger perso-\nneller und/oder räumlicher Maßnah-\nmen\n\n2018: Evaluierung\n\n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n\nBedarfsgerechte Anpassung\nder Bibliotheks-Infrastruktur\nund -Öffnungszeiten nach\nFertigstellung des Med Cam-\npus Modul 1 durch entspre-\nchende räumliche und /oder\npersonelle Maßnahmen.\n\n \n \n\nBibliotheksinfrastruktur\nund Öffnungszeiten\n(EP S. 43)\n\n \n\n \n\n \n \n \n \n \n\nMit der Universitatsbibliothek\nLinz wird im Bereich der\nMedizinischen Fakultät eine\nKooperation für den Aufbau\neiner gemeinsamen Biblio-\ntheksinfrastruktur für Studie-\nrende angestrebt.\n\n \n\nKooperation Medizinische\nFakultät Linz\ne-Ressourcen, Lehrbuch-\nsammlung, Monografien\n(EP S. 44, 45)\n\n2016: Abstimmungsgespräche, Einrich-\ntung von Arbeitsgruppen\n\n2017: Erarbeitung gemeinsamer Er-\nwerbsmodelle\n\n2018: Evaluierung\n\n \n \n \n \n\n \n\n \n\nBMWFW Medizinische Universität Graz Seite 60\n\n \n\nMTBI. vom 16.12.2015, SU 2015/16, 7. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 5109,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "31",
"published": "2015-09-16T00:00:00+02:00",
"teaser": "Leitungsbestellungen; Einsetzen von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5109&pDocNr=403071&pOrgNr=1"
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"index": 8,
"text": "Bitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W295 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 07. Oktober 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\nÄrztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie,\nbefristet auf die Dauer der Karenzierung\n\nKernaufgaben:\n\n>» Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n> Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet Allergologie\n\n» Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n\n>» Selbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für\n\n(inter-)nationale Fortbildungsveranstaltungen\n\nFachliche Anforderungen:\n\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n\nAbsolvierte Gegenfächer (Pflicht- und Wahlnebenfächer) von Vorteil\nKenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz auf dem Fachgebiet\nDermatologie & Venerologie von Vorteil\n\nWissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\nKlinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\nKlinische Vorerfahrung/Erfahrung im Ambulanzbereich\n\nVv Vv VV WV\n\nPersönliche Anforderungen:\n\nSorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\nHohe Belastbarkeit\n\nGewissenhaftigkeit\n\nTeamorientierung\n\nLernbereitschaft\n\nVVVVWV\n\nAuf Grund der neuen Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) bzw. des\nÄrztegesetzes 1998 möchten wir darauf hinweisen, dass eine Aufnahme als Ärztin/Arzt in Ausbildung zum\nSonderfach und eine Ausbildung gemäß den Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006\nnur möglich ist, wenn bereits bis 31. Mai 2015 eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin\noder zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches begonnen wurde.\n\nEine Ausbildung nach der neuen Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 setzt eine Basisausbildung\nnach § 6 ÄAO 2015 iVm 8 6a Ärztegesetz 1998 voraus.\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Werner Aberer, Vorstand der Universitätsklinik für Dermatologie und\nVenerologie, gerne zur Verfügung. Kontakt: werner.aberer@medunigraz, Tel.: +43/316/385-13926.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W296 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 07. Oktober 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\n \n\nMTBI. vom 16.09.2015, SU 2014/15, 31. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 4991,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "25.c",
"published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
"teaser": "7. Sondernummer; Studienplan - ULG Sonderausbildung in der Intensivpflege, ULG Sonderausbildung in der Anästhesiepflege, ULG f. SchulärztInnen, ULG Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich, ULG Gesundheitsförderung in Unternehmen, ULG MSc in Gesundheitsförderung und Präventionsmanagment in Unternehmen; Richtlinie f. die Erstellung einer Masterarbeit in einem ULG; Richtlinie der MUG f. die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit ",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4991&pDocNr=371776&pOrgNr=1"
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"index": 7,
"text": "6.5 Prüfungskommission\n\nDer vom/von der Studienrektor/in vorab zu genehmigenden Prüfungskommission gehören folgende\nPersonen an:\n1. eine vom Landeshauptmann entsandte fachkompetente Person als Vorsitzende/r,\n2. die pflegewissenschaftliche Leitung bzw. stellvertretende pflegewissenschaftliche Leitung des\nUniversitätslehrganges,\n3. eine vertretungsbefugte Person des Rechtsträgers des Universitätslehrganges,\n4. eine von der gesetzlichen Interessensvertretung der Dienstnehmer/in entsandte fachkundige\nPerson aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege und\n5. die Prüfer/innen der betreffenden Prüfungsfächer.\n\n6.6 Abschlussprüfungsprotokoll\n\nÜber die kommissionelle Abschlussprüfung wird ein Protokoll geführt. Dieses Protokoll enthält insbesondere:\nNamen und Funktion der Mitglieder der Prüfungskommission,\nDatum der Prüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung,\nNamen der Lehrgangsteilnehmer/innen,\nPrüfungsfächer,\nPrüfungsfragen und\nBeurteilung der Prüfungen.\nDas Abschlussprotokoll wird von den Mitgliedern der Prüfungskommission unterzeichnet. Dieses\nAbschlussprüfungsprotokoll ist\n1. von der Leitung des Lehrganges oder\n2. im Falle des Nichtfortbestehens der Lehrgänge vom Rechtsträger oder\n3. im Falle des Nichtfortbestehens des Rechtsträgers vom örtlich zuständigen Landeshauptmann\nmindestens 45 Jahre nach Ablegung der kommissionellen Abschlussprüfung aufzubewahren.\n\nsupwnna\n\n6.7 Gesamtbeurteilung der kommissionellen Abschlussprüfung\n\nDurch die Kooperationspartnerin erfolgt gemäß Guk-SV die Ausstellung eines Diploms, welches die\nBenotung der kommissionellen Abschlussprüfung enthält. Aufgrund der Beurteilung der schriftlichen\nAbschlussarbeit und des Prüfungsgesprächs sowie der Teilprüfungen (Spezielle Pflege im Intensivbereich,\nGrundlagen der Intensivpflege) der mündlichen Abschlussprüfung erfolgt eine Gesamtbeurteilung der\nkommissionellen Abschlussprüfung.\nBei der Beurteilung der Gesamtleistung der Lehrgangsteilnehmer/-innen werden folgende Beurteilungsstufen\nangewandt:\n1. „mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden“,\n2. „mit gutem Erfolg bestanden“,\n3. „mit Erfolg bestanden“ oder\n4. „nieht bestanden“.\nDie Gesamtbeurteilung wird „mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden” beurteilt, wenn\n1. der rechnerisch Durchschnitt der schriftlichen Abschlussarbeit und der mündlichen\nTeilprüfungen unter 1,5 liegt und\n2. die beurteilten Fachpraktika mit „ausgezeichnet bestanden“ beurteilt wurden.\nDie Gesamtbeurteilung wird „mit gutem Erfolg bestanden” beurteilt, wenn\n1. der rechnerische Durchschnitt der schriftlichen Abschlussarbeit und der mündlichen\nTeilprüfungen unter 2,1 liegt und\n2. die beurteilten Fachpraktika mit „gut bestanden” beurteilt wurden.\nEine Wiederholungsprifung im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung schließt die\nGesamtbeurteilung „mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden” oder „mit gutem Erfolg bestanden” aus.\nDie Gesamtbeurteilung wird „mit Erfolg bestanden\" beurteilt, wenn\n1. die Beurteilungen der schriftlichen Abschlussarbeit und der mündlichen Teilprüfungen zumindest\n„genügend“ sind und\n2. die beurteilten Praktika zumindest mit „bestanden“ beurteilt wurden.\nDie Gesamtbeurteilung wird im Diplom eingetragen.\n\n \n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 4989,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "25.a",
"published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
"teaser": "7. Sondernummer; Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin; Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4989&pDocNr=371698&pOrgNr=1"
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"index": 13,
"text": "-14-\n\nPflichtmodul (PM) bzw. Modul: ein Modul ist eine thematisch abgegrenzte, in der Regel im\nintegrativen Zusammenwirken mehrerer Disziplinen, vertreten durch\nOrganisationseinheiten/Abteilungen, geschlossene Lerneinheit des Diplomstudiums\nHumanmedizin. Modulprüfungen können prinzipiell schriftlich oder mündlich (oder in\nKombination von beidem) abgehalten werden. In jedem Fall ist die Art der Prüfungsformate\nund der zu Grunde liegende Bewertungsschlüssel vor Beginn jedes Semesters zeitgerecht\nzugänglich zu machen. Des Weiteren sind die einem Modul zugeordneten\nLernziele/Schlagwortkataloge/Stichwortlisten in der veröffentlichten Modulbeschreibung\n(MedOnline) anzugeben.\n\nPflichttrack (PT) bzw. Track: Tracklehrveranstaltungen erstrecken sich longitudinal über\nmaximal ein Semester und haben prinzipiell den Charakter einer Kombination aus Seminaren\nund Ubungen.\n\n1.6.1 Lehrformate: Definition der Lehrveranstaltungstypen\n\nVorlesungen (VO) dienen der Vermittlung von zu erarbeitenden Lernzielen im\nFrontalunterricht für eine große Anzahl von Studierenden. Sie können nach Genehmigung\ndurch die Studienkommission teilweise oder vollständig als virtuelle Lehrveranstaltungen\nangeboten werden. Für Vorlesungen bestehen weder Teilnehmerinnen -\n/Teilnehmerzahlbeschränkung, noch Anwesenheitspflicht oder Zulassungsvoraussetzung.\n\nSeminare (SE) sind als interaktives Lehrformat zur Stimulation der aktiven Teilnahme der\nStudierenden vorgesehen. Seminare werden in jahrgangsweise zugeteilten Gruppen mit\nBeschränkung der Teilnehmerinnen-/Teilnehmerzahl und unter Anwesenheitspflicht\nabgehalten. Der Unterricht ist zumindest teilweise interaktiv bzw. erfordert aktive Teilnahme\nder Studierenden.\n\nÜbungen (UE) dienen in erster Linie der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten bzw.\nAnwendung von theoretisch erworbenem Wissen. Dazu zählen im ersten Studienabschnitt\neinfache Laborübungen der Grundlagenforschung, Sezierkurse sowie bereits das Einüben\nklinischer Fertigkeiten an Phantomen und Modellen. Im zweiten Studienabschnitt werden die\nLehrformate patientinnen-/patientenorientierter und orientiert an Case-Based-Learning in\nForm von Bed-Side-Teaching, praktischen Übungen im Clinical Skills Centersowie Umgang\nmit Simulationspatienten und Simulationspatientinnen etc. angeboten. Übungen werden in\nKleingruppen mit Teilnehmerinnen-/ Teilnehmerzahlbeschränkung und Anwesenheitspflicht\nabgehalten.\n\nVorlesungen mit Übungen (VU) bieten sich an, wenn es im Rahmen einer thematischen\nEinheit sinnvoll erscheint, bestimmten Übungseinheiten im Kleingruppenunterricht zunächst\nallgemeine theoretische Grundlagen /Einleitungen im Ausmaß von einer oder wenigen LE\nvoranzustellen. Für den Übungsteil gilt Anwesenheitspflicht.\n\nSeminare mit Übungen (SU) bestehen aus Seminar- und Übungseinheiten, die jenen\nBedingungen unterliegen, welche für die entsprechenden Lehrveranstaltungstypen (SE/UE)\noben definiert wurden, wobei die Anzahl der Übungseinheiten in der Regel überwiegt.\n\nMedizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz, www.medunigraz.at\nSeite 13 von 143\nIn Kraft: 1.10.2015 Stand: 24.6.2015\n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 4969,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "24",
"published": "2015-06-17T00:00:00+02:00",
"teaser": "Errichtung von Forschungseinheiten; Einsetzung v. Habilitätskommissionen; Ausschreibung Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2015 sowie Leistungsstipendien f. Studienjahr 2014/15; Ausschreibung des Josef Krainer Würdigungs- und Förderungspreises; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4969&pDocNr=367904&pOrgNr=1"
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"index": 3,
"text": "123.\n\nAusschreibung von Leistungsstiprendien an der Medizinischen Universitat Graz für das\nStudienjahr 2014/15\n\nDer Studienrektor, Herr Priv.-Doz. Dr. Johannes SCHALAMON, gibt folgende Ausschreibung bekannt:\n\n \n \n \n\nDer Studienrektor\nA-8010 Graz, Neue Stiftingtalstrasse 2/1\n\nMedizinische Universität Graz\n\nAusschreibung von Leistungsstipendien an der\nMedizinischen Universität Graz für\ndas Studienjahr 2014/15\n\nDie Medizinische Universität Graz schreibt im eigenen Wirkungsbereich Leistungsstipendien gem. §\n58 Abs. 2 iVm 8 76 Abs. 2 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG), BGBl Nr. 305/1992 idgF, aus.\n\nDiese Stipendien dienen der Anerkennung hervorragender Studienleistungen und werden\ngem. 8 60 StudFG unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt:\n\n1. Das Studium oder der Studienabschnitt wurde zwischen 01.10.2014 — 30.09.2015\nabgeschlossen.\n\n2. Das Studium oder der Studienabschnitt muss innerhalb der Anspruchsdauer\n(818 StudFG, das ist die gesetzlich vorgeschriebene Studienzeit zuzüglich eines weiteren\nSemesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (819 StudFG) absolviert\nworden sein.\n\n3. Der Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen (Fachprüfung; Track;\nSSM: die Beurteilung der Abschlussarbeit, sowie die Beurteilung der vertieften Ausbildung O0\n201) ist nicht schlechter als 2,0; die Beurteilung der OSKE des zweiten Abschnittes des\nDiplomstudiums Humanmedizin ist ausgenommen.\n\n4. Der/die Studierende muss österreichische/r Staatsbürger/in oder im Sinne des $ 4 StudFG\nÖsterreichern gleichgestellt sein.\n\n5. Die Beurteilung der herangezogenen einzelnen Prüfungen darf nicht schlechter als\nBefriedigend (3) sein.\n\n6. Der dritte Abschnitt des Diplomstudiums Humanmedizin ist aufgrund der geringen\nTrennschärfe der von den Studierenden in diesem Abschnitt erbrachten Leistungen bei der\nVergabe ausgenommen.\n\nAnträge samt den geforderten Beilagen sind in der Zeit von 01.10.2015 bis 31.10.2015 an den\nStudienrektor der Medizinischen Universität Graz per Email an studienrektor@medunigraz.at zu\nrichten.\n\nDie Höhe des Leistungsstipendiums darf € 750,-- nicht unter- und € 1.500,-- nicht überschreiten.\n\nAuf Grund der begrenzt zur Verfügung stehenden Budgetmittel erfolgt im Fall, dass die Anzahl der\ngültigen Bewerbungen größer ist, als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, die Reihung nach\neinem Umrechnungsschlüssel. Die Reihungsliste wird auf der Homepage unter:\nhttps://www.medunigraz.at/themen-studieren/service-und\n\ninformation/studienfoerderungen/leistungsstipendium/ sowie in der Abteilung Zulassung, Zeugnisse\nund Studienservice Neue Stiftingtalstrasse 2/1, 8010 Graz veröffentlicht. Es besteht kein\n\nRechtsanspruch auf die Zuerkennung. Die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der\nPrivatwirtschaftsverwaltung. Die Bewerber/innen werden schriftlich via STUDmail bzw. per Post\nüber die Entscheidung verständigt.\n\nPriv.-Doz. Dr. Johannes SCHALAMON\nStudienrektor\n\n \n\nMTBI. vom 17.06.2015, SU 2014/15, 24. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 3947,
"academic_year": "2012/13",
"issue": "24",
"published": "2013-08-21T00:00:00+02:00",
"teaser": "Suppl.Vorstand der Univ.-Klinik für Unfallchirurgie; \r\nGeschäftsordnung des AKGL",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3947&pDocNr=124641&pOrgNr=1"
},
"index": 13,
"text": "- 14 -\n Kenntnisse von Ordinationssoftware bzw. MS-Office erwünscht\n Sprachenkenntnisse insbesondere Englisch von Vorteil\nPersönliche Anforderungen:\n Freude am Umgang mit PatientInnen und soziale Kompetenz\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Lernbereitschaft\n Bereitschaft zu Wochenend- und Nachtdiensten\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 1.599,10 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Hans Kärcher, Leiter der Klin. Abteilung für Mund-, Kiefer- und\nGesichtschirurgie, gerne zur Verfügung. Kontakt: hans.kaercher@medunigraz.at. Tel.: +43/316/385-\n83500 bzw. Barbara Ostermann: Tel.: +43/316/385-13989\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A213 ex 2012/13 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 11. September 2013 www.medunigraz.at/stellen\n Study Nurse (w/m)\n (Verwendungsgruppe IIIa)\n an der Universitätsklinik für Innere Medizin,\n Klinische Abteilung für Kardiologie\n Teilzeit: 20 Wochenstunden, vorerst befristet für 1 Jahr\n mit der Möglichkeit einer weiteren Aufstockung\nKernaufgaben\n Screening und Rekrutierung von PatientInnen, Kontaktaufnahme und Terminvereinbarungen mit Pa-\n tientInnen, Empfang PatientInnen – Erstgespräch, Abschlussgespräch\n Durchführung Studienvisiten (z.B.: Blutabnahmen, Fragebögen, EKG, Ergometrie (inkl. Spiroergomet-\n rie), 6MWT, biometrische Messungen, Medikamentenausgabe und -rücknahme, Dokumentation aller\n erhobenen Daten inkl. Archivierung, Eingabe eCRF, etc.)\n Organisation des Transportes und Versand der gewonnen Proben (Blut, Speichel, etc.), Bestellungen\n und Annahmen (Studienmedikation, Versandmaterial, etc.)\n Organisation der gesamten Studienvisiten (Beiziehen des erforderlichen Studienpersonals)\n Korrespondenz und Zusammenarbeit mit MonitorInnen, Befundadministration, Aussenden der Arzt-\n briefe\n Prüfung auf Vollständigkeit der Dokumente in Zusammenarbeit mit MonitorInnen\n Dokumentenverwaltung der jeweiligen Studie, Qualitätssicherung, Archivierung von Studiendaten,\n Mitarbeit bei der Erstellung von Präsentationen und Berichten,\n Gegebenenfalls Teilnahme an Investigator Meetings (Reisebereitschaft)\nFachliche Anforderungen:\n Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege mit Zusatzausbildung\n Weiterbildungszeugnis gemäß §64 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes\n Clinical Trial Specialist oder mind. 2-jährige Erfahrung in der Durchführung von klinischen Studien\n Erfahrung in der Spiroergometrie erwünscht\n MEDocs Kenntnisse, Datenbankpflege eCRF von Vorteil\n sehr gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Kommunikative Kompetenz\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 21.08.2013, StJ 2012/13, 24.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 3946,
"academic_year": "2012/13",
"issue": "23",
"published": "2013-08-07T00:00:00+02:00",
"teaser": "Stv. Vorst. Institut für Hygiene-Korrektur; Stv. des Universitätsdirektors; suppl. Vorst. Institut für Physiologie; FE Institut für Physiologie; FE UK f. Orthopädie und orthopäd. Chirurgie; Vollmacht Ethikkommission Prof. Haas; Widerruf Vollmacht Ethikkommission Prof. Rehak; Ausschreibung Universitätsprofessur für Dermatologie; Universitätsprofessur für Physiologie",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3946&pDocNr=120404&pOrgNr=1"
},
"index": 11,
"text": "- 12 -\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei entsprechendem Erfolg sind längerfristige Entwicklungsmöglichkeiten durch den Abschluss einer\nQualifizierungsvereinbarung möglich.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Franz Ebner, Leiter der Klinischen Abteilung für Neuroradiologie,\nUniversitätsklinik für Radiologie, gerne zur Verfügung. Kontakt: franz.ebner@medunigraz.at,\nTel.: +43/316/385-13271.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W197 ex 2012/13 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 28. August 2013 www.medunigraz.at/stellen\n UniversitätsassistentIn\n (Verwendungsgruppe B1)\n an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde,\n Klinische Abteilung für Kieferorthopädie,\n Teilzeit: 20 Wochenstunden, befristet auf 4 Jahre\nKernaufgaben:\n PatientInnenbetreuung\n Mitarbeit in Forschung, Lehre und an Organisations- und Verwaltungsaufgaben\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossene universitäre zahnmedizinische Ausbildung\n Klinische Erfahrung in der Kieferorthopädie\n Erfahrung in universitärer Lehre und wissenschaftlicher Arbeit auf dem Gebiet der\n Kieferorthopädie von Vorteil\n Wissenschaftliches Doktorat oder Bereitschaft zur Absolvierung eines Doktoratsstudiums von Vorteil\n Sehr gute Englischkenntnisse\n Sehr gute EDV-Kenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise und hohe Belastbarkeit\n Bereitschaft zur Weiterbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie\n Erfahrung und kommunikative Kompetenz im Umgang mit Problempatienten\n Kollegialer Umgang und Teamfähigkeit\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 3.087,47 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n in in\nBei Fragen steht Ihnen Ass.-Prof. Dr. Margit Pichelmayer, suppl. Leiterin der Abteilung für Kiefer-\northopädie, gerne zur Verfügung. Kontakt: margit.pichelmayer@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-12424\nbzw. Barbara Ostermann: Tel.: +43/316/385-13989.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W202 ex 2012/13 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 28. August 2013 www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 07.08.2013, StJ 2012/13, 23.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 2305,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "32",
"published": "2010-09-15T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2305&pDocNr=31293&pOrgNr=1"
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"index": 34,
"text": "- 35 -\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr o. Univ.-Prof. Dr. Günter J. Krejs, Leiter der Klinischen Abteilung für\nGastroenterologie und Hepatologie an der Universitätsklinik für Innere Medizin, gerne zur Verfügung.\nKontakt: guenter.krejs@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-14388.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W333 ex 2009/10 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n06. Oktober 2010. www.medunigraz.at/stellen\n UniversitätsassistentIn\n (Verwendungsgrupper B1)\n an der Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie, Klinische Abteilung für allgemeine\n Dermatologie, Teilzeit: 20 Wochenstunden, befristet bis 31. Jänner 2012\nKernaufgaben:\n¾ Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen der Abteilung\n¾ Aktive Planung und Mitarbeit bei der Durchführung von Studien im Bereich der Dermatoonkologie\n¾ Eigenständige Abwicklung von und Mitarbeit bei Forschungsprojekten und Klinischen Studien\n¾ Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden\n¾ Übernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n¾ Abgeschlossene FachärztInnenausbildung für Dermatologie und Venerologie\n¾ Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation\n¾ Erfahrung in der eigenverantwortlichen Durchführung von klinischen Studien\n¾ Kenntnisse im Bereich von biostatistischen Auswertungen\n¾ Publikatorische Erfahrung und wissenschaftliche Kompetenz im Bereich der Dermatologie\n¾ Gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n¾ Teamorientierung\n¾ Kommunikative Kompetenz\n¾ Hohe Gestaltungsmotivation\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. DDr. Jürgen C. Becker, Leiter der Klinischen Abteilung für\nAllgemeine Dermatologie an der Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie, gerne zur\nVerfügung. Kontakt: renate.griessl@klinikum-graz.at, Telefon ++43 (0) 316/385-12538.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W334 ex 2009/10 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n06. Oktober 2010. www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 15.09.2010, StJ 2009/10, 32.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 1887,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "15",
"published": "2010-02-17T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1887&pDocNr=23610&pOrgNr=1"
},
"index": 40,
"text": "- 41 -\n Biomedizinische/r AnalytikerIn (Stelle Teil 1)\n am Institut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin, Labor für Virologie und Infektionsserologie,\nbefristet bis 02.August 2010, mit Option auf eine Stelle befristet auf die Dauer des Beschäftigungsverbotes\n ab 03. August 2010 und eines eventuell anschließenden Karenzurlaubes\nKernaufgaben:\n¾ Mitwirkung bei der Erstellung von Befunden im Labor für Virologie und Infektionsserologie und im\n Labor für Molekulare Erregerdiagnostik (Probenansatz, Verarbeitung unter Anwendung virologisch-\n serologischer und molekularer Methoden, Befunderstellung)\n¾ Mitarbeit bei Forschungsprojekten in den genannten Laborbereichen\n¾ Mitwirkung bei der Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen\n¾ Mitwirkung bei der Ausbildung von fachspezifischen SchülerInnen\n¾ Betreuung von Laborgeräten und Laborbereichen\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Biomedizinischen AnalytikerIn\n¾ Kenntnisse virologisch-serologischer und molekularer Methoden\n¾ Gute EDV-Kenntnisse\n¾ Englisch in Wort und Schrift\n¾ Technisches Geschick\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Hohe Dienstleistungs- und KundInnenorientierung\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Hohes Maß an Selbstständigkeit\n¾ Organisationsgeschick\n¾ Teamorientierung\n¾ Lernbereitschaft\n¾ Kommunikative Kompetenz\n¾ Flexibilität\n¾ Bereitschaft zur Weiterbildung\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen stehen Ihnen Frau Dr.in Elisabeth Daghofer, Leiterin des Labors für Virologie und Infektions-\nserologie und Herr Univ.-Prof. Dr. Harald Kessler, Leiter des Labors bzw. der Forschungseinheit Molekulare\nErregerdiagnostik, gerne zur Verfügung. Kontakt: elisabeth.daghofer@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0)\n316/380-4367 bzw. harald.kessler@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/380-4363.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D121 ex 2009/10 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n10. März 2010. www.medunigraz.at/stellen\n Biomedizinische/r AnalytikerIn (Stelle Teil 2)\nam Institut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin, Labor für Virologie und Infektionsserologie, zu\n besetzen ab 03. August 2010, befristet auf die Dauer des Beschäftigungsverbotes und eines eventuell\n anschließenden Karenzurlaubes\nKernaufgaben:\n¾ Mitwirkung bei der Erstellung von Befunden im Labor für Virologie und Infektionsserologie und im\n Labor für Molekulare Erregerdiagnostik (Probenansatz, Verarbeitung unter Anwendung virologisch-\n serologischer und molekularer Methoden, Befunderstellung)\n¾ Mitarbeit bei Forschungsprojekten in den genannten Laborbereichen\n¾ Mitwirkung bei der Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 17.02.2010, StJ 2009/10, 15.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 804,
"academic_year": "2007/08",
"issue": "21",
"published": "2008-05-07T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=804&pDocNr=8130&pOrgNr=1"
},
"index": 3,
"text": "-4-\n § 5. Personalzuteilung\n(1) Es wird festgehalten, dass Personal in alle Subeinheiten, somit in die Organisationseinheit und deren\n Abteilungen direkt zugeordnet werden kann. Somit können nicht nur die jeweiligen Leiterinnen und\n Leiter, sondern insbesondere auch administratives Personal zugeteilt werden.\n § 6. Kundmachung und In- und Außerkrafttreten\n(1) Diese Subgliederung gilt bis auf Widerruf ab Kundmachung im Mitteilungsblatt der Medizinischen\n Universität Graz. Mit der Veröffentlichung gelten alle zuvor veröffentlichten Subgliederungen\n und/oder dieser Subgliederung widersprechende Bestimmungen als widerrufen.\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n94.\nLeitungsbestellungen im nichtwissenschaftlichen Bereich\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass gemäß § 4 (5) und (10) der Gliederung\nder Organisationseinheit für Studium und Lehre (OSL) an der Medizinischen Universität Graz, veröffentlicht\nim 21. Stück des Mitteilungsblattes der Medizinischen Universität Graz im Studienjahr 2007/08 vom\n07.05.2008, RN 93, der Vizerektor für Studium und Lehre entsprechend dem Vorschlag der Leiterin der\nOSL folgende Personen mit Wirkung ab 01.05.2008 bestellt hat:\nBereichsleitung:\n • Frau Mag. Elke JAMER zur Leiterin des Bereiches „Studium und Prüfung“ (B-SP)\n auf unbefristete Zeit\n • Frau Martina HESSE zur stellvertretenden Leiterin des Bereiches „Studium und Prüfung“ (B-SP)\n auf unbefristete Zeit\n • Frau Mag. Christina SCHÖNBACHER zur Leiterin des Bereiches „Internationale Beziehungen und\n Weiterbildung“ (B-IW)\n auf unbefristete Zeit\n • Frau Silvia ADLER zur stellvertretenden Leiterin des Bereiches „Internationale Beziehungen und\n Weiterbildung“ (B-IW)\n auf unbefristete Zeit\n • Frau DI Heide NEGES zur interimistischen Leiterin des Bereiches „Organisation der Lehre“ (B-OL)\n bis zur Bestellung einer unbefristeten Leiterin/eines unbefristeten Leiters des B-OL\nAbteilungsleitung:\n • Frau Tanja SCHMIDT zur Leiterin der Abteilung „Studium“ (A-St)\n auf unbefristete Zeit\n • Frau Irene EGGER zur stellvertretenden Leiterin der Abteilung „Studium“ (A-St)\n auf unbefristete Zeit\n • Frau Mag. Elke JAMER zur Leiterin der Abteilung „Prüfung“(A-Pr)\n auf unbefristete Zeit\n • Frau Martina HESSE zur stellvertretenden Leiterin der Abteilung „Prüfung“ (A-Pr)\n auf unbefristete Zeit\n • Frau Mag. Christina SCHÖNBACHER zur Leiterin der Abteilung „Internationale Beziehungen“ (A-IB)\n auf unbefristete Zeit\n • Frau Silvia ADLER zur stellvertretenden Leiterin der Abteilung „Internationale Beziehungen“ (A-IB)\n auf unbefristete Zeit\n • Frau Michaela HIRZMANN zur Leiterin der Abteilung „Weiterbildung“ (A-WB)\n auf unbefristete Zeit\n • Frau Evelyn REITERER zur Leiterin der Abteilung „Studienorganisation“ (A-StO)\n auf unbefristete Zeit\n • Frau Michaela WIESNER zur Leiterin der Abteilung „Evaluierungs- und Prüfungsorganisation“\n (A-EPO)\n auf unbefristete Zeit\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 07.05.2008, StJ 2007/08, 21. Stk."
},
{
"bulletin": {
"id": 8051,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "37",
"published": "2020-06-24T00:00:00+02:00",
"teaser": "Studienrechtliche Sondervorschriften aufgrund der Covid-19 Universitäts- und Hochschulverordnung; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8051&pDocNr=1026208&pOrgNr=1"
},
"index": 3,
"text": "4\n§ 2. Änderungen bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen\n (1) Im Sommersemester 2020 können die zuständigen Lehrenden in Abstimmung mit der Vizerektorin\n für Studium und Lehre bzw. der OE Studienmanagement gemäß § 10 Abs. 1 C-UHV die Methoden\n und Konzepte von Lehrveranstaltungen und die Methoden, die Beurteilungskriterien und die\n Beurteilungsmaßstäbe von Prüfungen während des Semesters ändern. Insbesondere ist es dabei\n zulässig, Lehrveranstaltungen in elektronischen Lernumgebungen anzubieten, Prüfungen auf\n elektronischem Weg durchzuführen, den Prüfungsmodus zu ändern und alternative Möglichkeiten\n für die Leistungserbringung festzulegen.\n (2) Änderungen gemäß Abs. 1 sind den Studierenden über MEDonline, Muniverse oder per E-Mail\n zeitgerecht bekanntzugeben.\n (3) Gemäß § 10 Abs. 3 C-UHV sind die Methoden, die Durchführung, die Beurteilungskriterien und die\n Beurteilungsmaßstäbe von Prüfungen zeitgerecht vor der Prüfung, spätestens ab dem Zeitpunkt,\n zu dem die Anmeldung zur Prüfung möglich ist, bekannt zu geben.\n (4) Gemäß § 10 Abs. 4 C-UHV kann sich die oder der Studierende von der betreffenden\n Lehrveranstaltung oder Prüfung abmelden, ohne dass eine Anrechnung auf die Gesamtzahl der\n zulässigen Prüfungsantritte erfolgt, wenn Änderungen gemäß Abs. 1 an Lehrveranstaltungen oder\n Prüfungen vorgenommen werden.\n§ 3. Hygienevorschriften\nBei der Durchführung von Lehrveranstaltungen gemäß § 1 Abs. 2 und Prüfungen gemäß § 1 Abs. 5 sind die\ngeltenden im Muniverse veröffentlichten Hygienevorschriften einzuhalten.\n§ 4. Vorgaben für die elektronische Durchführung von Prüfungen\nMündliche und kommissionelle mündliche Prüfungen können unter Verwendung technischer\nEinrichtungen zur Wort- und Bildübertragung (zB. Webex) abgehalten werden, wenn folgende Vorgaben\nerfüllt werden:\n (1) Der/die PrüferIn bzw. die Mitglieder der Prüfungskommission und der/die Studierende stimmen\n dieser Vorgehensweise zu und führen einen Testlauf durch, um die technischen Gegebenheiten zu\n überprüfen. Stimme, Mimik und Gestik müssen realitätsgetreu wahrnehmbar sein. Die\n Zustimmung des Prüfers/der Prüferin bzw. der Mitglieder der Prüfungskommission und der/des\n Studierenden ist im Prüfungsprotokoll festzuhalten.\n (2) Die Prüfungszeit, die Definition der erlaubten Hilfsmittel, die Prüfungsmethode und die\n Beurteilungskriterien sind spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Anmeldung zur Prüfung\n möglich ist, bekannt zu geben.\n (3) Zu Beginn der Prüfung ist die Identität der/des Studierenden zu überprüfen. Dies kann zum\n Beispiel dadurch erfolgen, dass die/der Studierende einen Studierendenausweis oder einen\n anderen amtlichen Lichtbildausweis in die Kamera hält.\n (4) Der/die PrüferIn bzw. der/die Vorsitzende der Prüfungskommission bestätigt nach der Prüfung im\n Prüfungsprotokoll, dass der/die Studierende (sowie die Mitglieder der Prüfungskommission bei\n kommissionellen Prüfungen) während des gesamten Prüfungsvorgangs unter wechselseitiger\n Stand: Mitteilungsblatt vom 24.06.2020, Stj 2019/20, 37. Stk. RN182"
},
{
"bulletin": {
"id": 8512,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "10",
"published": "2020-11-12T00:00:00+01:00",
"teaser": "4. SONDERNUMMER; Tenure Track Professuren",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8512&pDocNr=1079241&pOrgNr=1"
},
"index": 1,
"text": "2\n28. Tenure Track Professuren\n Tenure Track Professur für chronische Nierenerkrankungen und Hämodialyse\n Klinische Abteilung für Nephrologie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf 6 Jahre\nWir suchen eine exzellente Fachärztin, einen exzellenten Facharzt und Forschungspersönlichkeit mit\nhohem Potential, um die international anerkannte Wissenschafts- und Forschungsagenda für chronische\nNierenerkrankungen und Hämodialyse weiter auszubauen.\nDie/Der zukünftige StelleninhaberIn soll ausgewiesene Expertin, ausgewiesener Experte in Erkrankungen\nim Bereich der chronischen Nierenerkrankungen und vor allem der extrakorporalen Therapieverfahren\n(insbesondere Hämodialyse) sein und diese in Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung vertreten.\nDie Klinische Abteilung für Nephrologie an der Universitätsklinik für Innere Medizin verfolgt für Ihre\nPatientInnen mit chronischen Nierenerkrankungen und Dialysepflichtigkeit ein gesamtheitliches\nVersorgungskonzept nach dem biopsychosozialen Modell. Die zukünftige Stelleninhaberin/Der zukünftige\nStelleninhaber soll eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären und zur interprofessionellen\nZusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachrichtungen, sowie zu Berufsgruppen der Pflege und\nmedizinisch-technischen Diensten mitbringen.\nDie Besetzung erfolgt zunächst befristet auf 6 Jahre mit Qualifizierungsvereinbarung (Tenure Track\nProfessur gemäß § 99 Abs. 5 und 6 Universitätsgesetz). Karriereziel ist die Überleitung in ein\nArbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierte Professorin/Assoziierter Professor. Bei\nherausragenden und außergewöhnlichen Leistungen kann eine Evaluierung der\nQualifizierungsvereinbarung auf schnellstem Weg erfolgen.\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Innovative wissenschaftliche Weiterentwicklung der Forschung im Bereich der fortgeschrittenen\n chronischen Nierenerkrankungen und extrakorporalen Therapieverfahren\n Konzeption, Umsetzung und Leitung von geförderten Forschungsprojekten im Bereich chronischer\n Nierenerkrankungen, insbesondere Hämodialyse nach dem Prinzip „from-bench-to bedside“\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin\n und im Rahmen von Doktoratsstudien, sowie universitären Lehrgängen („Sonderausbildung\n Nierenersatztherapie“)\n Aufbau von PatientInnen-Kohorten mit hoher Proben- und Datenqualität im Rahmen der Biobank\n der Med Uni Graz\n Implementierung von neuen perkutanen Verfahren zur minimal-invasiven Schaffung von\n Gefäßzugängen zur Hämodialyse, sowie den Ausbau bestehender Anwendungen von permanenten\n Dialysezugängen\n Etablierung und Umsetzung von Konzepten zur Verbesserung der Versorgung von hochinfektiösen\n PatientInnen (Stichwort COVID-19)\n Die/Der StelleninhaberIn ist für die Leitung des Bereiches Hämodialyse an der Klinischen Abteilung\n für Nephrologie vorgesehen.\nFür diese Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin mit facheinschlägigem Doktorat\n Befugnis zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin/Facharzt für Innere\n Medizin\n Wissenschaftliche Ausbildung nachgewiesen durch Absolvierung eines wissenschaftlichen Doktorats\n MTBl. vom 12.11.2020, StJ 2020/21, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 6235,
"academic_year": "2017/18",
"issue": "11",
"published": "2018-01-10T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungen: Bestellung zur/zum LeiterIn sowie zur/zum StellvertreterIn der/des Leiters/Leiterin einer Organisationseinheit im nicht-wissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zur/zum LeiterIn sowie zur/zum 1. StellvertreterIn der/des Leiters/Leiterin und zur/zum 2. StellvertreterIn der/des Leiters/Leiterin einer Organisationseinheit im \r\nnichtwissenschaftlichen Bereich; Richtlinie des Rektorats: Core Facilities – General Regulations and Assessment; Richtlinie des Rektorats: Richtlinie zur Nutzung der zentralen Forschungsverfügungsflächen und sonstiger Forschungsinfrastruk-turen der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6235&pDocNr=720489&pOrgNr=1"
},
"index": 34,
"text": "- 35 -\n55.3 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nPersonaladministration und Recht Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und\nOrganisationseinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen\nUniversitätspersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein.\nBei gleicher Qualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines\nMitbewerbers liegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n Schreibkraft (w/m)\n Institut für Pathologie,\n befristet auf ein Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Schreiben von medizinischen Befunden\n Eingaben von Patientendaten\n Telefonbetreuung\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossene Büroausbildung oder einschlägige Berufspraxis\n EDV-Kenntnisse (MS Office etc.)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Teamfähigkeit und kommunikative Kompetenz\n Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten\n Ausbildung zum/zur Medizinisch-technischen Sekretär/-in von Vorteil\n Kenntnisse von medizinischen Fachbegriffen\nEinstufung in die Verwendungsgruppe I nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Mindestbruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\n€ 1.598,40 (14x) zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile und attraktiver Zusatzleistungen\nvorgesehen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Sen. Scientist Dr. Gollowitsch Franz, Institut für Pathologie, gerne zur\nVerfügung. Kontakt: pathologie@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385 71735.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D69 ex 2017/18 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit Personaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\nDie Bewerbungsfrist endet am 31.Jänner 2018. www.medunigraz.at/stellen\nZuordnung des Personals zu den Organisationseinheiten gemäß § 11 Abs. 2 des\nOrganisationsplans idgF\nDie aktuelle Zuordnung der Universitätsangehörigen der Medizinischen Universität Graz ist in MedOnline\nabgebildet.\n Univ.-Prof. Dr. Hellmut SAMONIGG\n Rektor\n MTBl. vom 10.01.2018, StJ 2017/18, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 2725,
"academic_year": "2010/11",
"issue": "20",
"published": "2011-06-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2725&pDocNr=46234&pOrgNr=1"
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"index": 45,
"text": "Medizinische Universität Wissensbilanz 2010\nDa sich die tatsächliche Wirkung der Publikationstätigkeit auf den „Lauf der wissenschaftlichen Welt“\nim Besonderen und den Lauf der Welt im Allgemeinen oft erst nach Jahren abschätzen lässt (d.h. wie\nsehr individuelle Publikationen den jeweiligen Lauf beeinflusst und verändert haben; z.B. im Sinne\ngroßer Durchbrüche), gestaltet es sich schwierig bis unmöglich, am jeweiligen Jahresende die jeweils\n„herausragendsten Publikationen des abgelaufenen Jahres“ zu definieren und darzustellen.\nAls ein gängiges Maß für die Wirkung wissenschaftlicher Publikationen gilt die Zitierhäufigkeit, die\nallerdings zum einen fächerabhängig ist und zum anderen sinnvollerweise erst einige Jahre nach\nVeröffentlichung ermittelt werden kann.\nUnter der Annahme, dass WissenschafterInnen danach trachten, ihre jeweils besten und wichtigsten\nErgebnisse im jeweils wichtigsten und weitreichendsten Publikationsorgan zu veröffentlichen und\ndabei im weltweiten Wettbewerb um die begrenzten Publikationsmöglichkeiten je Organ stehen (peer\nreview), wird vielfach als erstes und schnell verfügbares Maß der Publikationsleistung, die Qualität des\ngewählten Publikationsorgans herangezogen.\nNachdem im Bereich der naturwissenschaftlichen und biomedizinischen Forschung die\nFachzeitschriften das zentrale Publikationsmedium darstellen und die weltweit einflussreichsten dieser\nZeitschriften im Journal Citation Report jährlich „bewertet“ werden (u.a. durch Journal Impact Factor,\n5-Year Journal Impact Factor Eigenfactor, Article Influence Score, …) erfreuen sich diese\nBewertungen von Zeitschriften (vor allem der Journal Impact Faktor) hoher Beliebtheit bei der\n„raschen Erstbewertung“ von Publikationen. Auch wenn diese an sich rein zeitschriftenbezogenen\nFaktoren keinen direkten Schluss auf die Qualität der einzelnen Publikationen erlauben, so wird eine\nindirekte Herleitung eines Zusammenhanges von Zeitschriftenbewertung und Einzelpublikationen\nfolgendermaßen argumentiert:\nDas von den GutachterInnen und HerausgeberInnen im Jahr y für die Zeitschrift y zur Publikation\nakzeptierte Manuskript hat die zum damaligen Zeitpunkt gültigen Qualitätsmaßstäbe der Zeitschrift y\nerfüllt – welche wiederum durch die Zeitschriftenbewertung laut JCR repräsentiert sind.\nDiese Form der Spiegelung von Zeitschriftenbewertungen auf Einzelpublikationen (Journal Impact\nFactor) wird in der gegenständlichen Darstellungsform angewandt.\nUm fachspezifische Unterschiede in der Zitierhäufigkeit zu berücksichtigen (sowie die großen\nUnterschiede des je Fach zu erzielenden maximalen Impact Faktors) wurde zur Darstellung der Top-\nPublikationen des Jahres 2010 eine fachnormierte Bewertung (rank normalized Impact Factor)\ngewählt und jeweils die Publikationen in den Top 20% des fachspezifischen Impact Rankings je\nFachgebiet dargestellt. Die Darstellung der Fächer erfolgte nach Social Science Citation Index (SSCI)\nund Science Citation Index getrennt. Nachdem Zeitschriften z.T. in mehreren Fachgebieten gelistetet\nsind, werden die Publikationen dementsprechend in jedem dieser Fachgebiete angezeigt.\n 16/142"
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{
"bulletin": {
"id": 904,
"academic_year": "2007/08",
"issue": "26",
"published": "2008-07-02T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=904&pDocNr=8757&pOrgNr=1"
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"index": 14,
"text": "- 15 -\nJedenfalls ist der BEVOLLMÄCHTIGTE nicht befugt, für die MUG Grundstücke zu verkaufen oder zu\nbelasten.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE hat in seinem Namen und mit dem vorangestellten Zusatz „ppy“ (für: „per\nProxy“) für die MUG zu zeichnen. Der BEVOLLMÄCHTIGTE ist im Rahmen der oben genannten\nRechtsgeschäfte ausschließlich berechtigt, für die MUG entweder (a) gemeinsam mit dem Rektor oder\neiner Vizerektorin oder einem Vizerektor zu zeichnen oder (b) gemeinsam mit einer/einem vom Rektor mit\n„Vollmacht“ oder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/betrauten Arbeitnehmer zu\nzeichnen – in Variante (b) aber nur im Rahmen von Angelegenheiten, für die beide Unterzeichner\nzeichnungsberechtigt sind – und die MUG rechtswirksam daraus zu verpflichten.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im\nMitteilungsblatt der MUG sowie im Internet veröffentlicht.\nDie Vollmacht vom 18.10.2006 wird hiermit widerrufen.\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n129.\nVollmacht für Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Andreas TIRAN\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt gemäß § 28 (1) letzter Satz UG 2002 idgF folgende\nunbefristete Vollmacht für Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Andreas TIRAN mit Wirkung ab 01.07.2008 bekannt:\n VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MUG“), Herr Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle,\nerteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 idgF iVm den Richtlinien des Rektorats der MUG,\nveröffentlicht im Mitteilungsblatt 23. Stk., RN 57 vom 18. Februar 2004 an\n Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Andreas TIRAN\n (im Folgenden: „der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n geboren am 02.09.1960\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist Leiter der Organisationseinheit für Forschungsinfrastruktur (O-FIS) an der\nMUG.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n • Abschluss aller gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen, die nicht\n aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschrift dem Rektor oder einem Mitglied des Rektorates\n vorbehalten sind und die der Betrieb einer Universität mit sich bringt (insbesondere Zeichnung von\n Kauf-, Miet-, Werk-, Kredit-, Darlehens-, Besicherungs-, Arbeitsverträge aller Art).\nJedenfalls ist der BEVOLLMÄCHTIGTE nicht befugt, für die MUG Grundstücke zu verkaufen oder zu\nbelasten.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE hat in seinem Namen und mit dem vorangestellten Zusatz „ppy“ (für: „per\nProxy“) für die MUG zu zeichnen. Der BEVOLLMÄCHTIGTE ist im Rahmen der oben genannten\nRechtsgeschäfte ausschließlich berechtigt, für die MUG entweder (a) gemeinsam mit dem Rektor oder\neiner Vizerektorin oder einem Vizerektor zu zeichnen oder (b) gemeinsam mit einer/einem vom Rektor mit\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.07.2008, StJ 2007/08, 26. Stk."
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{
"bulletin": {
"id": 153,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "15",
"published": "2007-01-31T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=153&pDocNr=4968&pOrgNr=1"
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"index": 0,
"text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n 7. SONDERNUMMER\n Studienjahr 2006/2007 Ausgegeben am 31.1.2007 15. Stück\n61. Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Humanmedizin (O 202) für das Studienjahr 2007/2008\n62. Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Zahnmedizin (O 203) für das Studienjahr 2007/2008\n61.\nVerordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Humanmedizin (O 202) für das\nStudienjahr 2007/2008\nDas Rektorat der Medizinischen Universität Graz (MUG) hat gemäß § 124b UG 2002 idgF, per Beschluss\nnach Anhörung des Senates folgende Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium\nHumanmedizin (O 202) erlassen, die vom Universitätsrat genehmigt worden ist:\nPräambel\nDer Europäische Gerichtshof hat am 7.7.2005 (C-147/03) entschieden, dass die bisherige Regelung über\nden Zugang zu den österreichischen Universitäten EU-widrig ist, da sie eine mittelbare Diskriminierung aus\nGründen der Staatsangehörigkeit zur Folge hat. Aufgrund dieses Urteils wurde vom Nationalrat am\n8.7.2005 eine Novelle des UG 2002 (BGBl I Nr. 77/2005 zuletzt geändert in BGBl I Nr. 74/2006) sowie die\nVerordnung zur Festlegung von Studien, in denen die Homogenität des Bildungssystems schwerwiegend\ngestört ist (BGBl II Nr. 238/2006 idgF) beschlossen, mit der es u.a. für die Diplomstudien Human- und\nZahnmedizin ermöglicht wird, den Zugang durch ein Aufnahmeverfahren oder durch die Auswahl der\nStudierenden bis längstens 2 Semester nach der Zulassung zu beschränken. Sinn dieser Verordnung ist die\nklare Regelung der Zulassung nach den Vorgaben des § 124b UG 2002 idgF.\nTEIL I - Geltungsbereich\n§ 1 Das in diesem Teil der Verordnung festgelegte Grobauswahlverfahren und Reihungsverfahren gilt für\ndas Diplomstudium Humanmedizin (O 202) an der MUG.\n§ 2 Das Grobauswahlverfahren und Reihungsverfahren gilt für alle StudienwerberInnen,\n • die im Studienjahr 2007/2008 erstmals zum Diplomstudium der Humanmedizin (O 202) an der\n Medizinischen Universität Graz (MUG) zugelassen werden wollen,\n • die aufgrund der Auswahlverfahren der Studienjahre 2005/2006 und/oder 2006/2007 nicht\n zulassungsfähig waren.\nAusgenommen sind jene StudienwerberInnen, die in Teil III dieser Verordnung beschrieben werden.\nZahl der Studienplätze\n§ 3 (1) Die Zahl der Studienplätze ist gem. § 124b Abs. 2 UG 2002 idgF jedenfalls so zu bemessen, dass im\njeweiligen Studium mindestens gleich vielen Studierenden wie bisher das Studium möglich ist.\n(2) Die gesetzlichen Vorgaben werden durch das Grobauswahlverfahren bzw. Reihungsverfahren\numgesetzt. Für das Studienjahr 2007/2008 werden gem. § 124b Abs. 5 UG 2002 idgF 276 Studienplätze\nvergeben, davon 207 Plätze an StudienwerberInnen mit in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen als\n_________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 07. Februar 2007\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at"
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{
"bulletin": {
"id": 49,
"academic_year": "2003/04",
"issue": "37",
"published": "2004-06-16T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=49&pDocNr=4740&pOrgNr=1"
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"index": 3,
"text": "-4-\nKurzbewerbungen) bis zum 27. August 2004.an den Rektor der Medizinischen Universität Graz, Herrn\nUniv. Prof. Dr. med. Dr. phil. Gerhard F. Walter, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz, zu richten.\nAn der Medizinischen Universität Graz ist zum ehest möglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines\n Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors für Pflegewissenschaft\nzu besetzen. Die Aufnahme erfolgt unbefristet in Vollzeitbeschäftigung in einem privatrechtlichen\nDienstverhältnis nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 und des Angestelltengeset-\nzes.\nProfil der Stelle: Erstbesetzung für eine Professur Pflegewissenschaft\nAufgaben:\nVon der Bewerberin/dem Bewerber wird erwartet,\n • das Fach in Forschung und Lehre zu vertreten,\n • das neu einzurichtende Studium Pflegewissenschaft (Bakkalaureat, Magister, Doktorats-\n studium) mitzugestalten und zu betreuen,\n • Aufbau einer Infrastruktur für das Fach Pflegewissenschaft (es wird von der Bewerbe-\n rin/dem Bewerber erwartet dass sie/er ein Konzept für die Aufbau- und Ablauforganisati-\n on des Faches vorlegt)..\n • Teamfähigkeit und Kompetenz in interdisziplinärem und projektorientiertem Arbeiten\nEinstellungsvoraussetzungen:\nAbgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung mit Doktorat in Pfle-\ngewissenschaft bzw. gleichzuhaltendes Doktorat mit Schwerpunkt Pflegewissenschaft, wissenschaftli-\nche Qualifikation in Forschung und Lehre, pädagogische und didaktische Eignung, Qualifikation zur\nFührungskraft, facheinschlägige Auslandserfahrung; facheinschlägige außeruniversitäre Praxis im\nGesundheits- und Pflegebereich sowie die Habilitation oder eine gleichzuhaltende wissenschaftliche\nQualifikation in Pflegewissenschaft oder mit Schwerpunkt Pflegewissenschaft und eine Ausbildung in\nder Gesundheits- und Krankenpflege oder gleichzuwertende Ausbildungen im Gesundheits- und Pfle-\ngebereich werden erwünscht.\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungs-\nfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Entsprechend\ndem Frauenförderungsplan werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Be-\nwerbungen sind ausschließlich an Hand des strukturierten Bewerbungsformulars der Medizinischen\nUniversität Graz abrufbar unter der Adresse http://www.meduni-graz.at/karriere.html mit den üblichen\nUnterlagen (Lebenslauf, Publikationsliste, Lehrtätigkeit, inhaltlich gegliedert entsprechend dem Formu-\nlar für Kurzbewerbungen) bis zum 27. August 2004 an den Rektor der Medizinischen Universität\nGraz, Herrn Univ. Prof. Dr. med. Dr. phil. Gerhard F. Walter, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz, zu\nrichten.\n135.\nFreie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Quali-\nfikation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der jeweiligen Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Univer-\nsität Graz, Halbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatan-\ngestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):"
},
{
"bulletin": {
"id": 14,
"academic_year": "2003/04",
"issue": "2",
"published": "2003-10-07T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=14&pDocNr=4670&pOrgNr=1"
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"index": 1,
"text": "-2-\nGemäß § 11 Abs. 1 der Wahlordnung für die Wahl zum Senat, Veröffentlichung im Mitteilungsblatt am\n2. Juli 2003 kann jede und jeder Wahlberechtigte Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen eine\nZustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten benennen und spätestens 2 Wo-\nchen vor dem Wahltag, das ist bis einschließlich Mittwoch, den 8.Oktober 2003, beim Vorsitzenden\nder Wahlkommission, Herrn O.Univ.-Prof. Dr. Michael Höllwarth, p.A. Dekanat der Medizinischen Fa-\nkultät, Universitätsplatz 3, 8010 Graz eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden\nkönnen.\nJedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwer-\nberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.\nEin Wahlvorschlag muss jedenfalls mehr Kandidatinnen/Kandidaten enthalten, als zu vergebende\nMandate zur Verteilung kommen.\nDie Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist\nvon der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. Wahlwerberinnen und Wahlwerber,\ndenen die Wählbarkeit fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.\nDie von der Wahlkommission gemäß § 11 Abs. 5 der oben genannten Wahlordnung zugelassenen\nWahlvorschläge liegen ab Mittwoch, dem 15.Oktober 2003 am Dekanat der Medizinischen Fakultät,\nUniversitätsplatz 3, 8010 zur Einsichtsnahme auf.\nStimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.\nDiese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.\n Der Rektor:\n Walter\n6.\nKundmachung: Einberufung der Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter\nder Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten (§ 122 Abs. 3 UG 2002) und wissen-\nschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Miterarbeiten im Forschungs-, Kunst-\nund Lehrbetrieb in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG 2002; Berichtigung\nDie Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Kreis der oben genannten Personengruppe\nfindet statt am:\n Donnerstag, den 23.Oktober 2003, 08.00 bis 15.00 Uhr\n in der Bibliothek des Verwaltungsgebäudes des LKH-Univ.-Klinikums Graz\n Auenbruggerplatz 1, 8036 Graz sowie im\n Sitzungszimmer der Medizinischen Fakultät, 09.00 bis 12.00 Uhr,\n Universitätsplatz 3, 8010 Graz\nZu wählen sind 2 Vertreterinnen oder Vertreter.\nUm zu gewährleisten, dass Ersatzmitglieder gemäß § 25 (4) UG 2002 bestellt werden können,\nmuss ein Wahlvorschlag jedenfalls mehr Kandidaten/Kandidatinnen enthalten als zu verge-\nbende Mandate zur Verteilung kommen.\nDas aktive und passive Wahlrecht ergibt sich aus § 8 der Wahlordnung für die Wahl zum Senat, Ver-\nöffentlichung im Mitteilungsblatt am 2. Juli 2003. Stichtag ist der Tag der Ausschreibung in diesem\nMitteilungsblatt.\nDas Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 3. Oktober 2003 bis einschließlich\n9. Oktober 2003 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten am Dekanat der Medizinischen Fa-\nkultät, Universitätshauptgebäude, Universitätsplatz 3, 8010 Graz auf."
},
{
"bulletin": {
"id": 7088,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "37",
"published": "2019-06-26T00:00:00+02:00",
"teaser": "Geschäftsordnung Tierschutzgremium; Betriebsvereinbarung über die Einführung und den Betrieb des elektronischen Schließsystems an der Organisationseinheit Forschungsinfrastruktur, Abteilung Biomedizinische Forschung, der Medizinischen Universität Graz gemäß § 96a Abs. 1 Z 1 ArbVG; Betriebsvereinbarung über den Einsatz von visuellen Überwachungssystemen gemäß § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG; Studienplan: Studienplan für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Korrektur; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Vergabe von Parkberechtigungen für das allgemeine und wissenschaftliche Universitätspersonal; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7088&pDocNr=906700&pOrgNr=1"
},
"index": 12,
"text": "13\n(7) Verlust der Karte: Die Karteninhaber/innen sind verpflichtet, mit ihren Karten sorgsam umzuge-\n hen. Es ist Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausdrücklich untersagt, die Karte an Dritte wei-\n terzugeben (mit Ausnahme gesondert getroffener Regelungen mit der Med Uni Graz). Karteninha-\n ber/innen sind verpflichtet einen Kartenverlust unverzüglich der BMF Verwaltung telefonisch über\n die DW-12524 oder per E-Mail an bmf-sekretariat@medunigraz.at zu melden.\n §7\n Rechte des Betriebsrates und der Med Uni Graz\n(1) Die Betriebsräte haben das Recht, die Einhaltung der vorliegenden Vereinbarung zu überwachen\n und zu überprüfen. Es sind daher alle Belege, Protokolle und Auskünfte über das Schließsystem\n auf Verlangen eines Betriebsrates innerhalb einer angemessenen Frist von längstens 3 Werktagen\n vorzulegen bzw. zu erteilen.\n Die Betriebsräte erhalten alle erforderlichen technischen Unterweisungen und Einschulungen zu\n diesem elektronischen Schließsystem.\n Von jeder Anfrage zur Auslesung einzelner Türen sowie jeder Änderung des Schließplans zum\n Betrieb des elektronischen Schließsystems im Bereich der BMF (insb. § 4 Abs. 6) sind die Betriebs-\n räte unter Angabe von Ursache und Umfang unverzüglich schriftlich zu informieren.\n(2) Die Med Uni Graz trifft technische Vorkehrungen, damit eine personenbezogene Auswertung der\n aufgenommenen Zutrittsdaten ausschließlich unter Mitwirkung des zuständigen Betriebsrates bzw.\n der zuständigen Betriebsräte erfolgen kann. Hierzu wird ein Passwortsystem verwendet, das im\n Anhang 2 beschrieben ist.\n(3) Die Auswertung von Schließdaten ist ausschließlich bei Verdacht einer gerichtlichen oder verwal-\n tungsstrafrechtlichen Handlung, sowie zur Sicherung erheblicher zivilrechtlicher Ansprüche oder\n bei Vorliegen einer Herausgabe- bzw. Offenlegungspflicht gegenüber Gerichten oder Behörden\n zulässig, und darf die Übermittlung der Daten nur an die zuständigen Behörden und Gerichte er-\n folgen. In solchen Fällen werden die Betriebsräte zur Mitwirkung einbezogen. Um die erforderliche\n Auswertung durchführen zu können, geben alle drei Parteien (Organisationseinheit Forschungsinf-\n rastruktur, BR Wiss und BR AUP) ihr Passwortteil ein.\n(4) Den Betriebsräten wird zur uneingeschränkten Wahrnehmung der gesetzlichen Befugnisse gemäß\n § 115 Abs 3 ArbVG und § 89 Z 3 ArbVG jeweils eine Lesekarte zur Verfügung gestellt, die den\n Zutritt zur BMF, nicht aber zu den einzelnen Arbeitsplätzen, ermöglicht.\n(5) Im Übrigen gilt § 9 Rechte und Mitwirkung des Betriebsrates gemäß Rahmenbetriebsvereinbarung\n über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Arbeiternehmerinnen und Arbeitneh-\n mern an der Medizinischen Universität Graz idgF. Sofern die Bestimmungen zueinander im Wider-\n spruch stehen, gelten die Regelungen der gegenständlichen Betriebsvereinbarung vorrangig.\n §8\n BV über die Einführung und den Betrieb des elektronischen Schließsystems / Stand Mitteilungsblatt vom 26.06.2019,\n 2018/2019, 37. Stk. RN171\n Seite 6 von 8"
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]
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