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                "academic_year": "2008/09",
                "issue": "21",
                "published": "2009-07-15T00:00:00+02:00",
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            "index": 48,
            "text": "- 49 -\n       o     achtet darauf, dass der Student/die Studentin rechtzeitig eine Kopie seines/ihres\n             Unterrichtsentwurfes vorlegt, damit gegebenenfalls bei der Planung auftretende Fragen geklärt\n             werden können.\n       o     hospitiert nach Möglichkeit alle gehaltenen Unterrichtsstunden und gibt jeweils in einem\n             anschließenden Feedbackgespräch* eine verbale Einschätzung zum gehaltenen Unterricht als\n             Rückkopplung.\n       o     kontrolliert zur Absicherung des Praktikumserfolges die tabellarische Auflistung der gehaltenen\n             Unterrichtsstunden und der durchgeführten Hospitationen und bestätigt diese mit ihrer\n             Unterschrift.\n       o     gibt am Ende des Praktikums eine kurze schriftliche Einschätzung der studentischen Tätigkeit\n             (siehe Anlage), welche u. a. Hinweise zur weiteren Vervollkommnung des pädagogischen\n             Könnens der Studierenden enthalten sollte. Diese Einschätzung und der Abschlussbericht sind u. a.\n             Gegenstand des Auswertungsgespräches am Ende des Praktikums. Der Praktikumsschein wird von\n             der Mentorin / vom Mentor der Praktikumseinrichtung unterzeichnet.\n*Hinweise zum Feedbackgespräch\nUm die Selbstreflexionsfähigkeit der Studierenden zu fördern, lassen Sie als Mentor/Mentorin den\nStudierenden/die Studierende im Auswertungsgespräch mit einer Selbsteinschätzung beginnen. Halten Sie\ndie Studierenden dazu an, das Feedbackgespräch stichpunktartig zu protokollieren und Schlussfolgerungen\nfür die weitere Lehrtätigkeit schriftlich festzuhalten. Dadurch stimulieren Sie die Studierenden, ihre\nSchlussfolgerungen zu nutzen und praktisch umzusetzen.\n*(angelehnt an das Informations- und Anleitungsmaterial zur Gestaltung des UNTERRICHTSPRAKTIKUMS,\nInstitut für Medizin-/ Pflegepädagogik und Pflegewissenschaft, Berlin, 2008)\nANHANG\nMögliche Einrichtungen, Organisationen, Institutionen für das\npädagogische Praktikum\nDas Praktikum im pädagogischen Bereich kann in folgenden Einrichtungen\nabsolviert werden:\n  ƒ       Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege\n  ƒ       Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen im Gesundheitswesen\n  ƒ       Einrichtungen für Gesundheitsförderung mit pädagogischem Ansatz\n  ƒ       Sonderpädagogische Einrichtungen\n  ƒ       …\nTagebuch\nAnalog eines Tagebuches dokumentieren die Studierenden alle Ereignisse und Tätigkeiten, die sie im\nRahmen des Praktikums beobachten bzw. durchführen. Die Auflistung soll hierbei in anonymisierter Form\nund chronologischer Abfolge erfolgen. Die MentorInnen der Praktikumseinrichtung werden gebeten, die\nStudierende / den Studierenden darin zu unterstützen, Eintragungen in das Tagebuch zu tätigen und zu\nreflektieren.\nBeispiel für ein Tagebuch:\nDatum                              Tätigkeit/Ereignis                                              Reflexion\n                                   Hospitation einer Unterrichtseinheit zum Wie hat die Lehrende/der Lehrende die\n                                   Thema YX. Während dieser Einheit wird im Situation gelöst? Wie hätte ich in dieser\n01. Mai 2009\n                                   Rahmen einer Gruppenarbeit Aufgabe XYZ Situation                                    reagiert?             Welche\n                                   bearbeitet.          Eine        Gruppe         Lernender Handlungsalternativen gibt es? Worin\n                                   beschäftigt sich offensichtlich mit anderen könnten die Ursachen für dieses\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 15.07.2009, StJ 2008/09, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "bulletin": {
                "id": 117,
                "academic_year": "2005/06",
                "issue": "17",
                "published": "2006-03-29T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=117&pDocNr=4895&pOrgNr=1"
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            "index": 43,
            "text": "44\nDie MUG ist bestrebt, regelmäßig geeignete personelle, organisatorische und finanzielle Maßnahmen\nhinsichtlich\n\u0001 der Förderung wissenschaftlicher Leistungen von Frauen\n\u0001 der Förderung des weiblichen wissenschaftlichen und des studierenden Nachwuchses\n\u0001 der Beseitigung der bestehenden Unterrepräsentation von Frauen in einem Ausbildungs- oder\n      Beschäftigungsverhältnis zur MUG in allen Organisationseinheiten, auf allen Hierarchieebenen in allen\n      Funktionen und Tätigkeiten und\n\u0001 der Weiterbildung und Förderung der beruflichen Qualifizierung von Frauen\nzu setzen.\nFür sämtliche Maßnahmen der Personalentwicklung gilt, dass die Teilnahme an speziellen Seminaren zur\nFrauenförderung bevorzugt zu ermöglichen ist und Frauen ausdrücklich als Zielgruppe von Fort- und\nWeiterbildungsangeboten anzusprechen sind. Inhalte der Personalentwicklung werden in Zusammenarbeit\nmit dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und der GENDER:UNIT festgelegt. Die MUG trägt dafür\nSorge, dass Frauen zunehmend als Lehrgangsleiterinnen und Referentinnen eingesetzt werden.\nGleichstellungscontrolling\nZur Kontrolle des Fortschritts in Richtung Gleichstellung wird kontinuierliches Gleichstellungscontrolling\nstattfinden: Dazu wird innerhalb der MUG ein anspruchsvolles, durchkonstruiertes System zur\nFortschrittsevaluation und (Re-)Organisation der Gleichstellungsbestrebungen entwickelt und zur\nAnwendung kommen, das auf geschlechterdifferenzierter Datenerfassung und laufender Evaluation fußt.\nDie Erfassung geschlechterdifferenzierter Daten wird zu diesem Zweck über die in der Wissensbilanz-\nVerordnung angeführten Kennzahlen im Sinne zusätzlicher aussagekräftiger Indikatoren hinausgehen.\nAls ein wichtiger Bereich des Gleichstellungscontrollings gilt das Budget der Universität: Über Gender-\nBudgeting-Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass Budgetströme an der Medizinischen Universität\nunter Bedachtnahme auf das Geschlecht gerecht verteilt bzw erforderlichenfalls im Sinne der\nFrauenförderungsbestrebungen gezielt umverteilt werden.\n5.2.3      Ethik in der Medizin\nIST-Stand und zukünftige Entwicklungen:\nZum bewussten Umgang mit zahlreichen und schwierigen ethischen Fragen in der modernen Medizin wird\nan der MUG entsprechend dem Bio-Psycho-Sozialen-Modell die Umsetzung eines Drei-Säulen Modells\nangedacht:\nNeben der gesetzlich vorgeschriebenen Ethikkommission, welche insbesondere zur Unterstützung der\nklinischen Forschung (Klinische Studien) dient, wurde innerhalb des LKH-Univ.Klinikums gemeinsam mit der\nAnstaltsleitung ein interdisziplinäres Ethikkomitee (Theologie, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften,\nPhilosophie, Medizin etc.) eingerichtet, welches sich insbesondere mit akuten ethischen Fragen in\nGrenzsituationen in der Krankenversorgung auseinandersetzt.\nUm die Einbindung von ethischen Fragstellungen in Lehre, Forschung und in gesellschaftliche\nDiskussionsprozesse zu fördern, wird langfristig die Einrichtung eines Instituts für Ethik in der Medizin\nangedacht, welches Bestandteil des Zentrums für Psychosoziale Medizin sein sollte.\nIn der Lehre ist Ethik als integraler Teil des Tracks „Kommunikation, Supervision, Reflexion“ verankert. Zur\nWeiterbildung der Lehrenden werden regelmäßig entsprechende Veranstaltungen mit namhaften externen\nVortragenden angeboten.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "bulletin": {
                "id": 8071,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "38",
                "published": "2020-07-01T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Cirriculum: Curriculum für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin − Wiederverlautbarung; \r\n Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Allgemeinmedizin − Neueinrichtung; Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin − Neueinrichtung; \r\n Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung − Neueinrichtung;  Cirriculum:Curriculum für den Universitätslehrgang (ULG) HUMAN-CENTERED ARTIFICIAL INTELLIGENCE (AI) AND MACHINE LEARNING (ML) IN HEALTH − Neueinrichtung; Richtlinien des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz − Änderung und Wiederverlautbarung; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen; Wahl des Dekans für Doktoratsstudien; Wahl der stellvertretenden Dekanin für Dokoratsstudien; Widerruf der Bestellung zum Leiter der Klinischen Abteilung für Spezielle Anästhesiologie, Schmerz− und Intensivmedizin; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich;  Personalnachrichten; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8071&pDocNr=1028096&pOrgNr=1"
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            "index": 71,
            "text": "72\n6.2 RICHTLINIE VIRTUELLE LEHRE\n6.2.1 RAHMENBEDINGUNGEN\n       Der für sämtliche elektronische Unterlagen geeignete virtuelle Raum ist die\n        Lernplattform Moodle. Platzierung von Lernunterlagen auf anderen Servern ist nicht\n        vorgesehen.\n     Bei der Bereitstellung von Unterlagen auf der Lernplattform „Virtueller\n        Medizinischer Campus (VMC)“ / MOODLE und deren Instanzen und Subsystemen der\n        Medizinischen Universität Graz werden zwei Stufen unterschieden:\n6.2.1.1 Grundsätzliche Informationen, die jedes Modul enthalten muss\n     Kurzbeschreibung des Moduls und Kontakt (Modul-/TrackkoordinatorIn)\n     Strukturierung in Zusammenarbeit mit den ModulkoordinatorInnen\n     Lernzielzuordnung zum Lernzielkatalog\n     Lehrbuchempfehlungen (sind pro Modul / Track an die Bibliothek zu liefern und\n        werden im VMC verlinkt)\n     Syllabus\n6.2.1.2 Partieller Ersatz von Präsenzlehre durch virtuelle Lerneinheiten (Blended\nLearning-Konzept):\nLehrende können dies beantragen. Für den Fall des Ersatzes von Präsenzlehre durch\nvirtuelle Lerneinheiten sind Vorgaben einzuhalten, die in dieser Richtlinie definiert sind.\nSomit beziehen sich die folgenden Ausführungen ausschließlich auf die Situation, dass eine\nLehrperson statt Präsenzlehre abzuhalten, eine virtuelle Lerneinheit gestalten möchte.\nHierbei wird empfohlen, stets mit Präsenzeinheiten zu beginnen, um einen ersten sozialen\nKontakt herzustellen und ggf. eine Aufgabenstellung zu geben. Dann können virtuelle\nEinheiten folgen und den Abschluss sollte wieder eine Präsenzeinheit sein, welche der\nWissensvertiefung und der Beantwortung von Fragen von Seiten der Studierenden dienen\nsoll.\nFür die Umwandlung von Präsenz- in eine virtuelle Lehre ist ein Beschluss der\nCurricularkommission erforderlich, die Rückwandlung in eine Präsenzlehre kann ohne\nBeschluss erfolgen. Die Curricularkommission kann per Beschluß die Rückwandlung in\nPräsenzlehre beschließen, sollte die Richtlinie der Virtuellen Lehre nicht eingehalten\nwerden, jedoch muss in diesem Falle im Zuge der Semesterplanung rechtzeitig eine\nRückmeldung an die OE für Studienmanagement (OE-SM) gegeben werden, damit dies bei\nder Raumplanung berücksichtigt werden kann. Falls ein Pflichtmodul / Pflichttrack\nmehrfach im Studienjahr (in mehreren Zeitslots) angeboten wird, müssen die virtuellen\nEinheiten jedes Mal angeboten – wie es meist der Fall ist – und das ganze Jahr über\nverfügbar gehaltenwerden. (Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, Stj 2018/2019, 38. Stk. RN 181 Seite 40\nvon 43)\n6.2.2 ANFORDERUNGEN FÜR DIE VIRTUELLE ABHALTUNG VON LERNEINHEITEN\n     Für die Lehrveranstaltung (Pflichtmodul, SSM, Pflichttrack, Wahlfach), welche die\n        virtuelle Lerneinheit enthält, müssen die Basisinformationen entsprechend 6.2.1.1\n        in Moodle vorhanden sein.\n     Die virtuelle Lerneinheit muss im VMC explizit als „virtuell“ gekennzeichnet sein.\n     Die zuständige Lehrperson und ihre digitale Erreichbarkeit müssen ausgewiesen\n        sein. Hierfür werden die Daten aus der MEDonline Visitenkarte genommen.\n                                        Mitteilungsblatt vom 01.07.2020, Stj 2019/2020, 38. Stk. RN186\n                                        Seite 42 von 46"
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            "bulletin": {
                "id": 8151,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "42",
                "published": "2020-07-29T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Satzung der Medizinischen Universität Graz",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8151&pDocNr=1036619&pOrgNr=1"
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            "index": 19,
            "text": "20\n                  kenhäusern der Medizinischen Universität Graz, sowie in den von der Österreichischen Ärzte-\n                  kammer als Ausbildungsstätten anerkannten Abteilungen von Krankenanstalten, Universitäts-\n                  kliniken und Universitätsinstituten zu absolvieren. Werden Praktika oder Pflichtfamulaturen\n                  im Ausland absolviert, gelten für diese die lokalen, gleichzusetzenden Vorschriften. Darüber\n                  hinaus sind Famulaturen in universitären Lehrordination möglich. Jeder Teil der Pflichtfamu-\n                  latur wird mit dem Kalkül „mit Erfolg teilgenommen“ oder „ohne Erfolg teilgenommen“ be-\n                  urteilt;\n             7.   Tutorien (TU) sind begleitende Lehrveranstaltungen, die von dazu qualifizierten Studierenden\n                  geleitet werden;\n             8.   E-Learning: Formen von Lernen bei denen elektronische oder digitale Medien für die Präsenta-\n                  tion und Distribution von Lernmaterialien und/oder die Unterstützung zwischenmenschlicher\n                  Kommunikation zum Einsatz kommt;\n             9.   Blended Learning (BL): Die Studierenden erwerben, vertiefen und festigen lehrveranstal-\n                  tungsrelevante Inhalte mittels einer Kombination aus traditionellem Präsenzunterricht und\n                  Selbstlernphasen mit technologieunterstütztem Unterricht;\n             10. Problemorientiertes Lernen (POL): ist eine Lernform, deren Charakteristikum es ist, dass die\n                  Studierenden weitgehend selbständig eine Lösung für ein vorgegebenes Problem finden sol-\n                  len. Die Studierenden lernen ein Thema oder eine Frage zu analysieren, geeignete Informa-\n                  tionsquellen zu finden und zu nutzen und schließlich Lösungen zu vergleichen, auszuwählen\n                  und umzusetzen.\nEs ist zulässig, im Curriculum weitere Arten von Lehrveranstaltungen einzuführen, wenn dies auf Grund der\nspezifischen Anforderungen des Studiums erforderlich ist.\n§ 23. Pflicht-Lehrveranstaltungen\nPflichtlehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, deren positive Absolvierung Voraussetzung für einen\nStudienabschluss ist. Pflichtlehrveranstaltungen müssen mindestens einmal im Studienjahr angeboten wer-\nden.\n§ 24. Wahl-Lehrveranstaltungen\n       (1)   Wahl-Pflicht-Lehrveranstaltungen werden an der Medizinischen Universität Graz als Spezielle Stu-\n             dienmodule oder Spezielle Forschungsmodule (SSM/SFM) angeboten. Nach den in den Curricula\n             festgelegten Bedingungen können die Studierenden diese aus einem Angebot auswählen. Es sind\n             positive Leistungsnachweise zu erbringen.\n       (2)   Freie Wahlfächer sind jene Lehrveranstaltungen, die die Studierenden frei aus dem Lehrangebot\n             an der Med Uni Graz und/oder von in- und ausländischen postsekundären Bildungseinrichtungen\n             (als Mitbelegerin/Mitbeleger) wählen können. Es sind positive Leistungsnachweise zu erbringen.\n       (3)   Das Gesamtausmaß an freien Wahl-Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltungen darf 20 Prozent des\n             Gesamtausmaßes des Studiums nicht überschreiten.\n       (4)   In den Curricula der Universitätslehrgänge können Wahl-Lehrveranstaltungen vorgesehen werden.\n             Eine Pflicht des Angebots von Wahl-Lehrveranstaltungen besteht nicht.\n§ 25. Lehrveranstaltungen mit beschränkter Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern\nIm Curriculum können Lehrveranstaltungen mit beschränkter Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern\neingerichtet werden. Die Modalitäten betreffend Voraussetzungen, Auswahlverfahren, Reihungen und allfälli-\nger Wartelisten sind im Curriculum festzulegen.\n                                                               Satzung Medizinische Universität Graz | Stand: MTBl. vom 29.07.2020 | 18"
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                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "12",
                "published": "2018-12-19T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Widerruf der Bestellung der 2. stellvertretenden Leitung der Organisationseinheit Studienmanagement; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Vorstandes einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Bestellung zum Arbeitsmediziner; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft;  Leistungsvereinbarung 2019 – 2021 der Medizinischen Universität Graz; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates betreffend Lehrverhältnisse im Angehörigenbereich; Verordnung des Rektorates: Verordnung des Rektorates über den Nachweis von Kenntnissen der Unterrichtssprache; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Errichtung, Ausschreibung und Besetzung von Laufbahnstellen\r\ngemäß § 99 Abs. 5 UG; Widerruf der Bestellung zur wissenschaftlichen Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“,„Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“ sowie der entsprechenden Vollmachten; Wissenschaftliche Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“, „Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“; Schiedskommission: Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den AKGL; Ethikkommission – Bestellung der Ethikkommissionsmitglieder in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6626&pDocNr=843757&pOrgNr=1"
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            "index": 20,
            "text": "21\n                                            B. Forschung\n                           B1. Forschungsstärken und deren Struktur\nB1.1.    Bezug zum GUEP sowie zum universitären EP\nDas Forschungsprofil der Med Uni Graz basiert im Sinne der Kontinuität auf drei konsolidierten\nForschungsfeldern und dem Generalthema „Nachhaltige Gesundheitsforschung“. Während die\nForschungsfelder „Krebsforschung“, „Neurowissenschaften“ sowie das Generalthema fortgeführt\nwerden, werden die Felder „Kardiovaskuläre Forschung“ und „Molekulare Grundlagen lipid-\nassoziierter Erkrankungen“ zu einem gemeinsamen Forschungsfeld „Stoffwechsel, Herz- und\nGefäßforschung“ gebündelt.\nErgänzt werden diese etablierten Strukturen, welche der internen Vernetzung und der Sichtbarkeit von\nForschungsaktivitäten dienen, zukünftig durch kompetitiv einzurichtende, translationale Schwerpunkte,\nwelche die gemeinsame vorklinische und klinische Forschungsexzellenz auf hohen internationalen\nNiveau und mit kritischer Masse auf einem fokussierten Thema als Voraussetzung haben.\nDieses Instrumentarium zur Profilbildung wurde nun in ein umfassendes System integriert, das eine\nsystematische und transparente Steuerung und Unterstützung von bestehenden und potenziellen\nStärkefeldern ermöglicht.\nMit der erfolgten Re-Organisation des nicht-klinischen Bereiches konnte bereits eine wesentliche\nGrundlage für die Weiterentwicklung der kooperationsfördernden Profilbildung geschaffen werden.\nZwölf der sechzehn bisherigen Organisationseinheiten (Institute) wurden in folgende drei neue\nResearch Centers zusammengeführt:\n Otto Loewi Forschungszentrum für Gefäßbiologie, Immunologie und Entzündung\n Gottfried Schatz Forschungszentrum für zelluläre Signaltransduktion, Stoffwechsel und Altern\n Diagnostik & Forschungszentrum für Molekulare BioMedizin\nIn jedem dieser Zentren ist ein Strategy Committee eingesetzt, in welchem die § 98 Professor/innen\nund die erfolgreichsten Forscher/innen vertreten sind und zu dessen Aufgaben die Entwicklung eines\nstrategischen Konzepts für Personal(nach)besetzungen und Nachwuchsförderung sowie für die Res-\nsourcenverwendung gehört. Hierdurch wird die Fokussierung und Bündelung auf Signature-Themen\nerreicht, wodurch erst eine klare Positionierung als Kooperationspartner – insbesondere auch gegen-\nüber klinischen Partnern zur gemeinsamen Beforschung eines medical needs – erreicht werden kann.\nDie Konzepte des Strategy Committees dienen dem Rektorat als Entscheidungsgrundlagen.\nDie Weiterentwicklung des Forschungsprofils folgt in diesem Sinn einem Ansatz, der bottom-up und\ntop-down-Entwicklungen kombiniert und in Zukunft durch ein kompetitives Instrumentarium (Call-\nStruktur) ergänzt werden soll.\nAbgesehen von der inhaltlich-wissenschaftlichen Profilbildung prägen für den Bereich der Forschung\nzwei Leitmotive die Ziele und Vorhaben des universitären EP: Kooperation und Forschungskultur.\nViele der im EP vorgesehenen Maßnahmen dienen der Förderung der internen und externen\nForschungskooperation (Schwerpunktsystem, Re-Organisation des nicht-klinischen Bereiches,\nFörderung der Multidisziplinarität, Ausbau interner und externer Forschungskooperationen und der\nForscher/innenmobilität), da die Universität kollaborative Ansätze als wesentliche Erfolgsfaktoren für\ninnovative und hochqualitative Forschung erachtet.\nBMBWF                                    Medizinische Universität Graz                      Seite 18 von 65"
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                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "12",
                "published": "2018-12-19T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Widerruf der Bestellung der 2. stellvertretenden Leitung der Organisationseinheit Studienmanagement; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Vorstandes einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Bestellung zum Arbeitsmediziner; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft;  Leistungsvereinbarung 2019 – 2021 der Medizinischen Universität Graz; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates betreffend Lehrverhältnisse im Angehörigenbereich; Verordnung des Rektorates: Verordnung des Rektorates über den Nachweis von Kenntnissen der Unterrichtssprache; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Errichtung, Ausschreibung und Besetzung von Laufbahnstellen\r\ngemäß § 99 Abs. 5 UG; Widerruf der Bestellung zur wissenschaftlichen Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“,„Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“ sowie der entsprechenden Vollmachten; Wissenschaftliche Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“, „Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“; Schiedskommission: Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den AKGL; Ethikkommission – Bestellung der Ethikkommissionsmitglieder in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6626&pDocNr=843757&pOrgNr=1"
            },
            "index": 29,
            "text": "30\n                        B3. Wissens-/Technologietransfer und Open Innovation\nB3.1.    Bezug zum GUEP sowie zum universitären EP\nWissens- und Technologietransfer bedingt Kooperation – sei es mit Forschungs-, Transfer- oder\nAnwendungspartnern. Aus diesem Grund gilt der Förderung der internen und externen Kooperation\nverstärktes Augenmerk (siehe Kapitel B1.). Die Aktivitäten der Med Uni Graz im Bereich Wissens- und\nTechnologietransfer sind ebenfalls auf diesen Fokus ausgerichtet und schlagen sich im universitären\nEP in Zielen wie der Förderung von (inhärent kollaborativen) Open-Innovation-Ansätzen oder der\nUnterstützung der Umsetzung von Forschungsergebnissen durch Wirtschaft und Gesellschaft nieder.\nTransfer- und Verwertungsaktivitäten wurden seit 2014 in sehr produktiver Zusammenarbeit im\nRahmen des Programms „Wissenstransferzentren und IPR-Verwertung“ durchgeführt. Die Med Uni\nGraz ist aktive Partnerin im WTZ Süd sowie im thematischen WTZ „wings4innovation“. Der im Jahr\n2017 von einer externen Institution erstellte Zwischenbericht beurteilt die bisherigen Aktivitäten als\nsinnvoll und erfolgreich und spricht deutlich für eine Weiterführung. In diesem Sinne sieht auch der\nuniversitäre EP eine Prüfung der Optionen auf Fortführung bestimmter Aktivitäten vor (vgl. „Gesell-\nschaftliche Zielsetzungen“, Hauptziel 3 im EP sowie GUEP-Systemziel 6c).\nB3.2.     Vorhaben zum Wissens-/Technologietransfer und Open Innovation\n           Bezeichnung des\n               Vorhabens\nNr.                                Kurzbeschreibung des Vorhabens                       Meilensteine zur Umsetzung\n             (inkl. Referenz\n          Strategiedokument)\n                                                                            2019-2021: jährlicher schriftlicher Statusbericht\n                                                                            gemäß Leitfaden des BMBWF und via Wissens-\n                                                                            bilanz\n        Weiterentwicklung der    Die Technologietransferstrategie wird      2019: Beteiligung an der Initiative WTZ\n        universitären Techno-    auf Basis des neuen EP weiterent-          wings4innovation („Translational Research Center“)\n        logietransferstrategie   wickelt. Dabei finden aktuelle Bedarfe     – vorbehaltlich Fortführung der Initiative\n 1\n                                 wie Innovationsförderung, Open\n          GUEP Systemziel 6      Innovation und Vernetzung Berück-          2020: Umsetzung mind. einer zusätzlichen\n                EP S. 40f        sichtigung.                                Awareness- bzw. Marketing-Maßnahme im\n                                                                            Technologietransfer\n                                                                            2021: Beteiligung am European Innovation Council\n                                                                            (EIC) in Horizon Europe\n                                                                            2019:\n                                                                             Durchführung einer weiteren Veranstaltung\n                                                                                (Partnering Day, Erfinder/innen-Awareness-Event\n                                                                                und/oder Round Table mit einem Unternehmen)\n                                                                             Bewerbung des Spin-off-Fellowship Austria,\n      Fortsetzung erfolgreicher                                                 Scouting nach und Betreuungsangebot für\n     Initiativen des Programms                                                  Interessent/innen\n                                 Die im WTZ Süd aufgebauten Struk-\n      „Wissenstransferzentren\n                                 turen und Aktivitäten werden evaluiert     2020: Weiterer Durchgang der Lehrveranstaltung\n        und IPS-Verwertung“\n 2\n               (WTZ Süd)\n                                 und, soweit sie als erfolgreich beurteilt, „Forschungsmanagement“ für Doktoratsstudierende\n                                 entsprechend der Zielsetzung der ERA\n                                 Roadmap, weitergeführt.                    2019-2021:\n          GUEP Systemziel 6\n                EP S. 40f                                                   Teilnahme an Koordinierungs- und Abstimmungs-\n                                                                            treffen mit Partneruniversitäten des bisherigen WTZ\n                                                                            Süd; Weiterbetrieb der Technologietransfer-\n                                                                            Managementplattform INTEUM\n                                                                            In Abhängigkeit von Finanzierungsmöglichkeiten\n                                                                            außerhalb des LV-Budgets\nBMBWF                                         Medizinische Universität Graz                                       Seite 27 von 65"
        },
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            "bulletin": {
                "id": 5998,
                "academic_year": "2016/17",
                "issue": "17",
                "published": "2017-05-03T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Widerruf der Vollmacht von Frau DI Heide NEGES; Einsetzung von Berufungskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5998&pDocNr=629529&pOrgNr=1"
            },
            "index": 11,
            "text": "- 12 -\n73.2        Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit für\nPersonaladministration und Recht Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-einheiten,\nin denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitätspersonal und in\nLeitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifikation wie der\nbestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe\nüberwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen und\nfreuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                         MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik\n                                                              (Verwendungsgruppe IIIa)\n                                         in der Organisationseinheit für Forschungsinfrastruktur,\n                                                       Zentrum für Medizinische Forschung,\n                                             in der Core Facility wissenschaftliche Werkstätten,\n                                                                   befristet auf 3 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n CAD Konstruktion und Fertigung von Prototypen, Modellen\n      und Speziallösungen im Bereich Forschung und Lehre\n Wartung des Maschinenparks\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossene Ausbildung als MechatronikerIn für Maschinen-\n      und Fertigungstechnik oder äquivalente Ausbildung\n Erfahrung in CAD Konstruktion und Fertigung von Prototypen,\n      Modellen und Speziallösungen im Bereich Forschung und Lehre\n Grundkenntnisse in Elektrotechnik von Vorteil\n Gute Englischkenntnisse von Vorteil\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Selbständiges, lösungsorientiertes Arbeiten\n Kommunikativ, serviceorientiert\n Beratung der Auftraggeber bei technischen Fragestellungen\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Mindestbruttogehalt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\n     1.956,00 (14x) zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile und attraktiver Zusatzleistungen\nvorgesehen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot eröff-\nnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Dr. Christian Gülly, Leiter ZMF, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nchristian.guelly@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-73001.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A145 ex 2016/17 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personaladministration, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 24. Mai 2017.                                                                                           www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                          MTBl. vom 03.05.2017, StJ 2016/17, 17. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4869,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "19",
                "published": "2015-04-15T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Leitungsbestellung einer Klinischen Abteilung; Leitungsbetellungen einer wissenschaftlichen nichtklinischen OE; AKGL Nominierungen - Änderung; Einsetzung einer Berufungskommission;",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4869&pDocNr=349137&pOrgNr=1"
            },
            "index": 4,
            "text": "-5-\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D178 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 06. Mai 2015                                                                                       www.medunigraz.at/stellen\nWiederholung der Ausschreibung vom 18.02.2015:\n                                               Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n                                                           (Verwendungsgruppe B1)\n                                an der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin,\n                    Klinische Abteilung für Allgemeine Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin,\n                                            bis FachärztInnenabschluss, längstens 7 Jahre\nKernaufgaben:\n Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen der Abteilung\n Mitwirkung und verpflichtende Teilnahme an abteilungs- und klinikinternen\n      Fortbildungs-veranstaltungen und Besprechungen\n Übernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n Selbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für (inter-)nationale\n      Fortbildungsveranstaltungen\n Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Absolvierte Gegenfächer von Vorteil\n Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\n      Klinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n Notarztdiplom und Erfahrung in präklinischer Notfallmedizin von Vorteil\n Klinische Vorerfahrung von Vorteil\n EDV-Kenntnisse (MS Office)\n Gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit\n Kommunikations- und Teamfähigkeit\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines\neinschlägigen Doktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung\ngemäß § 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer\nunbefristeten wissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines\nassoziierten Professors verbunden.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. DDr. Philipp Metnitz, Leiter der Klinischen Abteilung für Allgemeine\nAnästhesiologie,                 Notfall-         und         Intensivmedizin,             gerne          zur      Verfügung.           Kontakt:\nphilipp.metnitz@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-14909.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W152 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 29. Mai 2015                                                                                       www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                    MTBl. vom 15.04.2015, StJ 2014/15, 19. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4588,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "4",
                "published": "2014-11-19T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Bestellung suppl. Leiter sowie 1. Stv. KA für Kardiologie; RL Übergang vom Doktoratsstudium der Med. Wirtschaft zum PhD-Studium; Prüfungsordnung des Vorstudienlehrgangs der Grazer Universitäten und Hochschulen VGUH; Kundmachungen Personalvertretungswahl;",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4588&pDocNr=294963&pOrgNr=1"
            },
            "index": 14,
            "text": "- 15 -\n                                                      31. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des Kollektiv-\nvertrages ausschreibt:\n31.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-\neinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitäts-\npersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher\nQualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers\nliegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                     Assoziierte Professur für Integrative Strukturbiologie\n                                                           (Verwendungsgruppe A2)\n                                           am Institut für Molekularbiologie und Biochemie,\n                                                          zu besetzen ab 01.01.2015\nKernaufgaben:\n Aufbau des Forschungsschwerpunktes für Integrative Strukturbiologie\n Verfassung wissenschaftlicher Publikationen in hochrangigen Journalen\n Anwendung und Erweiterung von Methoden zur Untersuchung der zellulären Signalweiterleitung\n      in biologisch-chemischen Molekülen: NMR Spektroskopie, SAXS/SANS, Modellierung\n Wissenschaftliche Integration in die Themenfelder des Institutes\n Einwerbung von Forschungsdrittmittel\n Mitarbeit in der Lehre\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes naturwissenschaftliches Hochschulstudium und ein entsprechendes\n      naturwissenschaftliches Doktorat im Bereich Chemie oder Physik\n Erfahrung auf dem Gebiet der Integrativen Strukturbiologie im Hinblick auf zelluläre\n      Signalweiterleitungsprozesse bei Krankheiten\n Untersuchung Regulatorischer Prozesse auf der Ebene post-translationaler Modifikationen und\n      Störungen zur Klärung von Aging, (Energie-)Stoffwechselstörungen sowie Krankheiten wie Krebs,\n      Neurodegeneration und Kardiovaskuläre Krankheiten\n Kontinuierliche, wissenschaftliche Publikationstätigkeit\n Nachweis erfolgreicher Einwerbung von Projektmitteln\n Wissenschaftlicher Auslandsaufenthalt von mindestens 6 zusammenhängenden Monaten\nPersönliche Anforderungen:\n Hohe soziale und kommunikative Kompetenz sowie organisatorische Fähigkeiten\n Hohes wissenschaftliches Engagement mit Interesse für die Ausbildung von\n      NachwuchswissenschafterInnen\n Hohes Maß an Integrationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft innerhalb des Institutes\n Führungsqualitäten\n Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten im Team\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 4.466,50 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                     MTBl. vom 19.11.2014, StJ 2014/15, 4. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 2085,
                "academic_year": "2009/10",
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                "published": "2010-05-19T00:00:00+02:00",
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            "index": 15,
            "text": "- 16 -\nWir freuen uns über die Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen, die Sie bis spätestens 19. Juli 2010\nübermitteln. Inkludieren Sie bitte eine schriftliche Selbstpräsentation (max. 5000 Zeichen), welche wir auf\nunserer Website veröffentlichen dürfen. Senden Sie die Unterlagen am Postweg und via E-Mail an:\nMedizinische Universität Graz, z.H. Herrn Rektor Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle, Auenbruggerplatz 2/4,\nA-8036 Graz, rektor@medunigraz.at. Verwenden Sie die vorgesehenen, strukturierten Bewerbungs-\nformulare, die Sie auf http://www.medunigraz.at/bewerbungsformulare downloaden können.\nDie Medizinische Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen\nan und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen\nvorrangig aufgenommen.\n143.2 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                             UniversitätsassistentIn\n                                         (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe B1)\n                                      am Institut für Zellbiologie, Histologie und Embryologie,\n                                     Teilzeit: 37 Wochenstunden, befristet bis 31. Jänner 2011\nKernaufgaben:\n¾ Mitarbeit bei wissenschaftlichen Forschungsprojekten im Bereich der Plazentaforschung\n¾ Weiterentwicklung der Plazentaforschung, im Speziellen die Techniken der In-Vitro-Co-Kultur\n¾ Erstellen von Publikationen und Präsentation von Postern und Vorträgen an nationalen und inter-\n      nationalen wissenschaftlichen Veranstaltungen\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes naturwissenschaftliches Doktoratsstudium\n¾ Nachweis wissenschaftlicher Arbeiten im Bereich der Plazentaforschung\n¾ Praktische Erfahrung im Bereich histologischer Präparations- sowie verschiedener mikroskopischer\n      Techniken (Fluoreszenzmikroskopie, Lichtmikroskopie, Konfokalmikroskopie)\n¾ Praktische Erfahrung im Bereich der Lasermikrodissektion\n¾ Vertiefte Kenntnisse im Bereich immunhistologischer Methoden\n¾ Erfahrung im Bereich In-Vitro-Co-Kulturen\n¾ Vorerfahrung in der Durchführung wissenschaftlicher Projekte\n¾ Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Teamorientierung\n¾ Hohe Lernbereitschaft\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 19.05.2010, StJ 2009/10, 22.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "bulletin": {
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                "published": "2007-07-04T00:00:00+02:00",
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            "text": "- 72 -\nAnhang\nAnhang I: Qualifikationsprofil\nQualifikationsprofil für Absolventinnen und Absolventen der medizinischen Studienrichtungen an der\nMedizinischen Universität Graz\nDie Studierenden der Medizinischen Studienrichtungen an der Medizinischen Universität Graz erfahren\nwährend ihrer universitären Ausbildung die Vermittlung von theoretischem Wissen (Kenntnisse wissen-\nschaftlicher Grundlagen und Zusammenhänge), von praktischen Fertigkeiten, Formung von ethischen\nGrundhaltungen und eine Ausbildung in kommunikativen Fähigkeiten.\nVon Absolventinnen/Absolventen medizinischer Studienrichtungen der Medizinischen Universität Graz\nwird erwartet:\n- dass sie über über eine breite Basis an theoretischen Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten verfü-\n    gen, welche sie für jegliche Form der weiteren postpromotionellen Ausbildung und zur Kooperation\n    mit anderen Berufsfeldern des Gesundheitswesens qualifizieren\n- dass sie über eine wissenschaftliche Denkweise und Ausbildung verfügen\n- dass sie eine ärztlich-ethische Einstellung und Grundhaltung einnehmen\n- dass sie offen sind für medizinische Weiterentwicklungen\n- dass sie die gesetzlichen Bestimmungen über die ärztliche Berufsausübung und Weiterbildung erfül-\n    len und sich auf die Übernahme von ärztlicher Verantwortung vorbereitet haben\n- dass sie sich während ihrer Ausbildung eine systematische Denkweise und ein strukturiertes Heran-\n    gehen an medizinische Probleme erarbeitet haben\n- dass sie die adäquaten diagnostischen Algorithmen beherrschen\n- dass sie die adäquaten therapeutischen Entscheidungen treffen können\n- dass sie sich mit der Struktur, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Gesundheitswesens\n    auseinander gesetzt haben.\nDie Absolventin/der Absolvent\n- handelt nach rational wissenschaftlichen Konzepten und Grundsätzen,\n- ist vertraut mit der Arbeitsweise wissenschaftlicher Methoden nicht nur in theoretischer Kenntnis\n    sondern auch aus praktischer Beschäftigung mit wissenschaftlicher Arbeit\n- ist imstande, wissenschaftliche Publikationen im Eigenstudium zu erarbeiten und sie kritisch zu reflek-\n    tieren\n- hat sich mit den wissenschaftstheoretischen Konzepten der bio-psycho-sozialen Medizin vertraut\n    gemacht\n- hat eine vorurteilsfreie Haltung gegenüber protowissenschaftlichen Verfahren in der Heilkunde.\nDie Absolventin/der Absolvent\n- verfügt über eine ärztlich-ethische Grundhaltung und Einstellung\n- ist bereit, sich einer ärztlichen Aufgabe zu widmen und Verantwortung für das physische, psycho-\n    mentale und soziale Wohlbefinden von Patienten/Patientinnen zu übernehmen\n- verfügt über soziale und kommunikative Fähigkeiten\n- begegnet Patientinnen/Patienten mit Respekt und ohne Ansehen von Geschlecht, Rasse, Alter, sexu-\n    eller Orientierung, sozialem und ökonomischen Status, Ausbildung, kulturellem Hintergrund, Religion\n    und Weltbild\n- ist in der Lage, sich verständlich in einer, der Auffassungsgabe der/des Patientin/Patienten angepass-\n    ten Weise auszudrücken und zu kommunizieren\n- verfügt über Empathie und Mitgefühl mit der/dem Patientin/Patienten in ihrem/seinem psychosozia-\n    len Umfeld.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                            MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "bulletin": {
                "id": 133,
                "academic_year": "2005/06",
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                "published": "2006-08-02T00:00:00+02:00",
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            "index": 8,
            "text": "-9-\n    ƒ    Beratung und Unterstützung von Projektmitarbeitern bei der Bearbeitung analytischer Fragestellun-\n         gen\n    ƒ Aus-, Fort- und Weiterbildung von akademischen und nichtakademischen MitarbeiterInnen\n    ƒ Investitionsplanung für den Bereich Massenspektrometrie / Chromatographie, Lieferantenauswahl\n    ƒ Kosten/Preiskalkulationen für diverse Serviceanalytik\n    ƒ Entwicklung, Evaluierung und Einführung neuer Analysemethoden und -techniken\nAnforderungsprofil:\n    ƒ    Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU oder EWR\n    ƒ    Rechtliche Unbescholtenheit\n    ƒ    Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Chemie, Biochemie oder äquivalentes\n    ƒ    Mehrjährige fachliche Spezialisierung und Qualifikation in verschiedensten massenspektrometrischen\n         und chromatographischen Techniken, insbesonders in der Interpretation von Massenspektren (EI /\n         LE-CID / HE-CID) und in der Durchführung und Validierung quantitativer LC-MS- und GC-MS-\n         Methoden\n    ƒ    Praktische Erfahrung in der Massenbestimmung mittels hoch auflösender MS-Systeme\n    ƒ    Erfolgreiche eigene Forschungstätigkeit, Erfahrung in der Führung von Arbeitsgruppen oder Service-\n         einrichtungen für den wissenschaftlichen Betrieb\n    ƒ    Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Flexibilität und Bereitschaft, sich fachlich und persönlich wei-\n         terzubilden\n    ƒ    Ausgezeichnete Englisch- und EDV-Kenntnisse\n         Ende der Bewerbungsfrist: 23. August 2006 (Kennzahl: A515)\n1 Stelle als Verantwortliche(r) der zu errichtenden Core Facility für Proteomics am Zentrum für Medizinische\nGrundlagenforschung voraussichtlich zu besetzen ab 01. Jänner 2007. Die zu besetzende Position ei-\nner/eines Verantwortlichen für Proteomics soll den geplanten Aufbau dieser Core Facility verantwortlich\nmitgestalten und diese nach deren Errichtung leiten.\nIhre Aufgaben:\n    ƒ    Planung und Aufbau einer Core Facility für Proteomics als Dienstleistungseinheit; dies umfasst insbe-\n         sondere die Schaffung der wissenschaftlichen und organisatorischen Grundlagen für die Etablierung\n         einer Einheit am ZMF, die die erforderlichen präparativen und analytischen Methoden und Techno-\n         logien (Proteinmassenspektrometrie mittels LC-MS/MS, MALDI MS, 2D HPLC, 2D Elektrophorese,\n         Proteinreinigung und Charakterisierung) als Service anbieten kann\n    ƒ Beratung und Unterstützung von Projektmitarbeitern bei Fragestellungen zur Identifizierung und\n         Charakterisierung von Peptiden und Proteinen\n    ƒ Aufbau und Betreiben eines Qualitätsmanagementsystems in der Core Facility\n    ƒ Aus-, Fort- und Weiterbildung von akademischen und nichtakademischen MitarbeiterInnen\n    ƒ Investitionsplanung für den Bereich Proteomics, Lieferantenauswahl\n    ƒ Kosten/Preiskalkulationen für diverse Serviceleistungen\nAnforderungsprofil:\n    ƒ    Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU oder EWR\n    ƒ    Rechtliche Unbescholtenheit\n    ƒ    Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Chemie, Biochemie oder äquivalentes\n    ƒ    Mehrjährige fachliche Spezialisierung und Qualifikation in verschiedensten massenspektrometri-\n         schen, chromatographischen und elektrophoretischen Techniken auf dem Gebiet Proteinanaly-\n         tik/Proteomics und im Bereich Proteinchemie\n    ƒ Erfolgreiche eigene Forschungstätigkeit, Erfahrung in der Führung von Arbeitsgruppen oder Service-\n         einrichtungen für den wissenschaftlichen Betrieb\n    ƒ Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Flexibilität und Bereitschaft, sich fachlich und persönlich wei-\n         terzubilden\n    ƒ Ausgezeichnete Englisch- und EDV-Kenntnisse\n    Ende der Bewerbungsfrist: 23. August 2006 (Kennzahl: A516)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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                "id": 118,
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            "index": 28,
            "text": "- 29 -\n83.3 Freie Stelle für das allgemeine Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufent-\nhaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Abteilungssekretärin oder eines Abteilungssekretärs (analog v3/3) an der Klinischen Abteilung\nfür Angiologie der Medizinischen Universitätsklinik voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: einschlägige Büroausbildung, Erfahrung bezüglich selbständiger Tätigkeit in leitender\nSekretariatsfunktion, sehr gute kommunikative, administrative und organisatorische Fähigkeiten, Eigen-\nständigkeit und Teamfähigkeit, sehr gute EDV- und Englischkenntnisse. Von Vorteil ist Erfahrung im Uni-\nversitätsbereich sowie SAP-Kenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 26. April 2006 (Kennzahl: A404)\n1 Stelle eines Lehrlings im Lehrberuf ChemielabortechnikerIn am Institut für Molekularbiologie und Bio-\nchemie voraussichtlich zu besetzen ab 01. September 2006.\nAnforderungsprofil: Abschluss der Pflichtschule; Begabung für naturwissenschaftliche Fächer und Mathe-\nmatik sowie Erfahrung in EDV.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 26. April 2006 (Kennzahl: A430)\n1 Stelle einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines Biomedizinischen Analytikers am Institut für Zellbio-\nlogie, Histologie und Embryologie vorbehaltlich der finanziellen Bedeckbarkeit zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Reifeprüfung, abgeschlossene Ausbildung zur Medizinisch-Technischen Analytikerin\nbzw. zum Medizinisch-Technischen Analytiker, Arbeiten mit Zellkulturen, Vertrautheit mit histologischen\nMethoden (z.B. Mehrfachfärbungen vor allem cytoskelettaler Proteine) und molekularbiologischen Metho-\nden, Erfahrung im Umgang mit humanen Proben, gute Englisch- und PC-Kenntnisse, hohes Maß an Selb-\nständigkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit, Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung, eigene Publikationen\nerwünscht.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 26. April 2006 (Kennzahl: A431)\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs an der Universitätsklinik für Radiologie, Klinische Abteilung für\nNeuroradiologie voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossene Berufsausbildung (mittlere Reife), sehr gute Englischkenntnisse in Wort\nund Schrift, sehr gute EDV-Kenntnisse für allgemeine Bürotätigkeit, gute Kommunikations- und Teamfä-\nhigkeit, Kenntnisse im Umgang mit Studierenden und Lehrkörper, vorzugsweise einschlägige Berufserfah-\nrung im klinisch-universitären Bereich, Kenntnisse der medizinischen Terminologie.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 26. April 2006 (Kennzahl: A432)\n                          Stellvertretende/r LeiterIn der Abteilung Finanzbuchhaltung\nAufgaben- und Verantwortungsbereich:\n     •   Stellvertretende Leitung der Abteilung\n     •   Eigenverantwortliche Erstellung von Teilbereichen des monatlichen Reportings\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 21 -\n                                         99. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitäts-\ngesetz 2002 i.d.g.F. folgende Stellen ausschreibt:\n99.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden beson-\nders Frauen ermutigt, sich für diese Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vor-\nrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz, Hal-\nbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatangestell-\ntenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002)\nan der Medizinischen Universitätsklinik, Abteilung für Pulmonologie/Infektiologie voraussichtlich zu besetzen\nab sofort bis 30. Juni 2007.\nAnforderungsprofil: abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, fortgeschrittenes Stadium der Ausbildung\nzum Facharzt für Innere Medizin oder zum Facharzt für Lungenkrankheiten. Erwünscht sind wissenschaftli-\nche und klinische Erfahrungen auf dem Gebiet der Polysomnographie und/oder der Infektiologie.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 10. August 2005 (Kennzahl: W292)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund          Lehrbetrieb        an          der       Geburtshilflich-Gynäkologischen         Universitätsklinik\n(http://www.kfunigraz.ac.at/gynwww/) zu besetzen ab sofort befristet auf die Dauer von 5 Jahren.\nAnforderungsprofil: abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, Fachärztin bzw. Facharzt für Frauenheil-\nkunde und Geburtshilfe.\nErwünschte Qualifikationen: Versierte, wissenschaftlich interessierte GeburtshelferInnen mit Schwerpunkt\nPränataldiagnostik und/oder HES (2400 Geburten mit hohem Risikoanteil), Teamfähigkeit, Fremdsprachen-\nund EDV-Kenntnisse.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 26. August 2005 (Kennzahl: W295)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Neurochirurgie vor-\naussichtlich zu besetzen ab sofort befristet auf die Dauer von 6 Monaten.\nAnforderungsprofil: abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, wissenschaftliche und klinische Erfahrung\nin radiochirurgischer Therapie mit dem Gamma-Knife, klinische Erfahrung auf dem Gebiet der Neurochirur-\ngie, wissenschaftliche Vorleistungen bzw. Interesse an wissenschaftlicher Arbeit, wissenschaftliche und prak-\ntische Erfahrung in funktionell stereotaktischen Eingriffen, ausgezeichnete EDV-Kenntnisse, abgeschlossener\nNotarztkurs.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 10. August 2005 (Kennzahl: W296)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik-Augenklinik voraus-\nsichtlich zu besetzen ab sofort bis zur Beendigung der Facharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil: abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, wissenschaftliche Erfahrung in Strabolo-\ngie, Kinderophthalmologie, Rehabilitation von Sehbehinderten, Kenntnisse in Augenheilkunde, EDV-\nKenntnisse.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 10. August 2005 (Kennzahl: W297)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "index": 9,
            "text": "- 10 -\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) am Institut für\nSystemphysiologie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Juni 2004 voraussichtlich bis 28. Februar 2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Medizinstudium; Interesse und gegebenenfalls Erfahrungen in\nLehre und Forschung auf dem Gebiet der gesamten Physiologie.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 10. März 2004 (Kennzahl: W9).\n66. Freie Stellen für das allgemeine Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Schreibkraft in der Personalabteilung voraussichtlich zu besetzen ab 01. Mai 2004.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossene Pflichtschule, gute Textverarbeitungskenntnisse sowie Recht-\nschreibkenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 10. März 2004 (Kennzahl: A12).\n1 Stelle einer Chemisch-Technischen Assistentin oder Chemisch-Technischen Analytikerin oder eines\nChemisch-Technischen Assistenten oder Chemisch-Technischen Assistenten (v2/2) am Institut für\nExperimentelle und Klinische Pharmakologie zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Reifeprüfung, abgeschlossene Ausbildung zur/zum Chemotechnikerin/Chemo-\ntechniker oder Chemie-Colleg-Ausbildung. Vertrautheit mit biochemischen und immunologischen Me-\nthoden und Analytik, Interesse an experimentellen Arbeiten im Rahmen von pharmakologischen und\nklinisch-pharmakologischen Forschungsprojekten, Erfahrung im Umgang mit biologischen Materialien,\ngute Englisch- und PC-Kenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 10. März 2004 (Kennzahl: A6).\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers\n(befristete Ersatzkraft, K/k2) am Klinischen Institut für Medizinische und Chemische Labordiagnostik\nvoraussichtlich zu besetzen ab 24. Mai 2005\nAnforderungsprofil: Abgeschlossene Ausbildung für MTA, theoretische und praktische Kenntnisse in\nder Routinediagnostik /Nacht- und Wochenenddienst, CMV-Diagnostik (molekulare Diagnostik und\nimmunhistochemische Diagnostik), theoretische und praktische Kenntnisse Facs-Analytik und Gewe-\nbekultur, Elisa-Technik, Serumbankverwaltung.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 10. März 2004 (Kennzahl: A8).\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkraft, v3/2) an der Geburtshilflich-\nGynäkologischen Universitätsklinik voraussichtlich zu besetzen ab 16. Juli 2004.\nAnforderungsprofil: EDV-Anwenderkenntnisse, Fähigkeit zur Büroorganisation, Fremdsprachen,\nTeamfähigkeit, Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten (eigenverantwortliche Erstellung der unterschrifts-\nreifen Korrespondenz)\n         Ende der Bewerbungsfrist: 10. März 2004 (Kennzahl: A10).\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs im Rektorat zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Assistenz, Büroorganisation sowie Sonderaufgaben für die Bereichsleitung Rekto-\nrat; kfm. Lehre oder HASCH, gute EDV-Anwenderkenntnisse, Innovationsfähigkeit, Eigenständigkeit\nund Teamfähigkeit.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 10. März 2004 (Kennzahl: A16)."
        },
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            "bulletin": {
                "id": 29,
                "academic_year": "2003/04",
                "issue": "17",
                "published": "2003-12-22T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=29&pDocNr=4700&pOrgNr=1"
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            "index": 5,
            "text": "-6-\n(4) Vor Abschluss eines Tagesordnungspunktes hat die/der Vorsitzende festzustellen, ob noch Wort-\nmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen.\n(5) Die/der Vorsitzende kann die Sitzung für die Dauer von längstens 60 Minuten unterbrechen.\n(6) Eine Sitzungsunterbrechung von längstens 60 Minuten hat auf Verlangen eines Viertels der anwe-\nsenden stimmberechtigten Mitglieder zu erfolgen.\n(7) Eine Sitzungsunterbrechung von längstens 30 Minuten hat auf Verlangen aller anwesenden Mit-\nglieder einer Personengruppe zu erfolgen.\n(8) Eine Kommission kann beschließen,\n         1.       die Sitzung für die Dauer von längstens 120 Minuten zu unterbrechen;\n         2.       einen oder mehrere Tagesordnungspunkte auf die nächste Sitzung zu vertagen;\n         3.       bei langer Sitzungsdauer die Sitzung auszusetzen und nach spätestens 24 Stunden\n                  zum Stand des Abbruchs wieder aufzunehmen.\n(9) Bei Studienkommissionen gibt es keine Vorsitzenden. Die Aufgaben und Pflichten der Vorsitzen-\nden werden durch die Sprecherin/den Sprecher und ihre/seine Stellvertreterin/Stellvertreter der jewei-\nligen Studienkommission übernommen.\n§ 10. Berichterstattung und Auskünfte\n(1) Soweit im UG02 oder der Satzung der MedUGraz nicht zusätzliche Berichtspflichten vorgesehen\nsind, hat zu Beginn jeder Sitzung der Kommission in jedem Fall die/der Vorsitzende zu berichten.\nWenn die betreffende Angelegenheit nicht Gegenstand eines eigenen Tagesordnungspunktes bildet,\nist jedenfalls zu berichten über\n          1.      die Führung der laufenden Geschäfte;\n          2.      die Vollziehung der Beschlüsse der Kommission;\n          3.      Mitteilungen des zuständigen Ministeriums;\n          4.      die Erledigung dringlicher Angelegenheiten;\n          5.      das Ergebnis von Abstimmungen im Umlaufwege;\n          6.      außenwirksame Aktivitäten der Kommission.\n          7.      Mitteilungen von Behörden\n          8.      Mitteilungen der KAGES\n          9.      Mitteilungen des Rektorats\n         10.      Mitteilungen der Rektorin/des Rektors\n(2) Jedes Mitglied einer Kommission ist berechtigt, von der/dem Vorsitzenden, den Vorsitzenden der\nArbeitsgruppen und den Mitgliedern der Kommission mit beratender Stimme während der Sitzung\nAuskünfte über die Geschäftsführung, über in Vorbereitung stehende Angelegenheiten und über voll-\nzogene Beschlüsse zu verlangen. Solche Anfragen sind möglichst sofort, spätestens aber nachweis-\nlich den Mitgliedern auf dem Postwege binnen 5 Werktagen schriftlich oder bei beidseitigem Einver-\nständnis per E-Mail zu beantworten.\n§ 11. Debatte\n(1) Zu jedem Tagesordnungspunkt wird von der/dem Vorsitzenden oder der-/demjenigen, die/der den\nTagesordnungspunkt beantragt hat, kurz Bericht erstattet. Ebenso sind jeweilige schriftliche Unterla-\ngen allen Mitgliedern gem. § 7 (7) zur Einsicht vorzulegen und zuzusenden.\n(2) Nach jedem Bericht und nach jedem Antrag eröffnet die/der Vorsitzende die Debatte.\n(3) Die Beratungen erfolgen in freier Aussprache. Die/der Vorsitzende erteilt den Mitgliedern der\nKommission das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Die/der Vorsitzende bzw. ihre/seine"
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            "bulletin": {
                "id": 7148,
                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "40",
                "published": "2019-07-10T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2019 an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Leistungsstipendien für das Studienjahr 2018/19 an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7148&pDocNr=911538&pOrgNr=1"
            },
            "index": 2,
            "text": "3\n193.        Ausschreibung von Leistungsstipendien für das Studienjahr 2018/19 an der Medizinischen\nUniversität Graz\nDie Medizinische Universität Graz schreibt im eigenen Wirkungsbereich Leistungsstipendien gem.\n§ 58 Abs. 2 iVm § 76 Abs. 2 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG), BGBl Nr. 305/1992 idgF, aus.\nDiese Stipendien dienen der Anerkennung hervorragender Studienleistungen und werden\ngem. § 60 StudFG unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt:\n      1. Das Studium oder der Studienabschnitt wurde zwischen 01.10.2018 – 30.09.2019\n            abgeschlossen.\n      2. Das Studium oder der Studienabschnitt muss innerhalb der Anspruchsdauer (§18 StudFG,\n            das ist die gesetzlich vorgeschriebene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter\n            Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§19 StudFG) absolviert worden sein.\n      3. Der Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Tracks, SSMs, SFMs\n            und Lehrveranstaltungen darf nicht schlechter als 2,0 sein; die Beurteilung der OSCE des\n            zweiten Abschnittes des Diplomstudiums Humanmedizin ist ausgenommen.\n      4. Der/die Studierende muss österreichische/r Staatsbürger/in oder im Sinne des § 4 StudFG\n            Österreichern gleichgestellt sein.\n      5. Die Beurteilung der herangezogenen einzelnen Beurteilungen darf nicht schlechter als\n            Befriedigend (3) sein.\n      6. Der dritte Abschnitt des Diplomstudiums Humanmedizin ist aufgrund der geringen\n            Trennschärfe der von den Studierenden in diesem Abschnitt erbrachten Leistungen bei der\n            Vergabe ausgenommen.\n      7. Leistungen, welche im Rahmen von Anerkennungen des ersten Studienabschnittes aus dem\n            Diplomstudium Humanmedizin (O 202) auf Zahnmedizin (O 203) oder im Rahmen von\n            Anerkennungen des ersten Abschnittes aus dem Diplomstudium Zahnmedizin (O 203) auf\n            Humanmedizin (O 202) erbracht wurden, können nicht für ein Leistungsstipendium\n            berücksichtigt werden.\nAnträge samt den geforderten Beilagen sind in der Zeit von 01.10.2019 bis 31.10.2019 an den\nDekan/der Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten der Medizinischen Universität Graz per\nEmail an stipendien@medunigraz.at zu richten. Die Höhe des Leistungsstipendiums darf € 750, --\nnicht unter- und € 1.500, -- nicht überschreiten.\nAuf Grund der begrenzt zur Verfügung stehenden Budgetmittel erfolgt im Fall, dass die Anzahl der\ngültigen Bewerbungen größer ist, als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, die Reihung nach\neinem Umrechnungsschlüssel. Die Reihungsliste wird auf der Homepage unter: http://www.medu-\nnigraz.at/service-und-information/studienfoerderungen/leistungsstipendium/                                       veröffentlicht.        Es\nbesteht kein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung. Die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der\nPrivatwirtschaftsverwaltung. Die Bewerber/innen werden schriftlich via STUDmail bzw. per Post über\ndie Entscheidung verständigt.\n                                                    Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. Erwin Petek\n                                              Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten\n                                                                                                    MTBl. vom 10.07.2019, StJ 2018/19, 40. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 7489,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "8",
                "published": "2019-11-20T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7489&pDocNr=965221&pOrgNr=1"
            },
            "index": 11,
            "text": "12\n                                                         Study Coordinator (m/w)\n                                                    Kennung KA-NEPRO-2019-000430\n                                                  Universitätsklinik für Innere Medizin\n                                                   Klinische Abteilung für Nephrologie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                              befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Projektmanagement Klinischer Studien inkl. Budgetplanung und -kontrolle\n       Unterstützung und Beratung in der Planung und Durchführung Klinischer Studien\n       Erstellung bzw. Review von für Klinische Studien notwendigen Dokumente (Protokoll,\n            PatientInneninformation, CRF, etc.)\n       Regulatory Affairs (Vorbereitung und Einreichung bzw. Unterstützung bei der Einreichung von\n            Klinischen Studien bei Ethikkommissionen und Behörden)\n       Begleitung Klinischer Studien inkl. Begleitung von Monitoring-Visiten und Erstellung von Monito-\n            ringplänen und -reports\n       Teilnahme und Organisation von Meetings und PrüferInnentreffen\n       Vorbereitung und Unterstützung bei Inspektionen und Audits\n       Unterstützung und selbstständige Durchführung von Schulungen\n       Durchführung venöser Blutabnahmen und Messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur)\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Diplom im gehobenen Dienst im Gesundheits- und Krankenpflege\n       Abgeschlossenes natur- oder gesundheitswissenschaftliches Diplom -/Masterstudium oder\n            gleichzuhaltende Qualifikation\n       Mehrjährige Erfahrung im Bereich Klinischer Studien\n       Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten Gesetze und Richtlinien (ICH-GCP,\n            AMG, MPG, etc )\n       Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\n       Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office, Datenbanken, SAP)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Zusatzqualifikationen und einschlägige Ausbildungen im Bereich Klinischer Studien\n       Abgeschlossene Zusatzausbildung zur Klinischen MonitorIn (CRA)\n       Erfahrung mit Qualitätsmanagementsystemen\n       Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n       Lern- und Reflexionsbereitschaft sowie Forschungsinteresse\n       Reisebereitschaft\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IVa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.614,30 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser               Online-Portal                  https://www.medunigraz.at/personalmanagement-entwicklung-und-\nadministration/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am 12. Dezember 2019.\n                                                                                                   MTBl. vom 20.11.2019, StJ 2019/20, 8. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 6476,
                "academic_year": "2017/18",
                "issue": "42",
                "published": "2018-08-22T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Forschungseinheit: Errichtung einer  Forschungseinheit und Bestellung des Leiters; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie Datenschutzordnung; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6476&pDocNr=794593&pOrgNr=1"
            },
            "index": 3,
            "text": "4\n Organisation des Datenschutzes an der Med Uni Graz\n Die/Der Datenschutzbeauftragte (DSB) an der Med Uni Graz\n Die Med Uni Graz als öffentliche Stelle iSd. Art 37 Abs 1 lit a der Datenschutzgrundverordnung\n (DSGVO) ist verpflichtet eine/einen DSB zu benennen. Die/Der DSB obliegt die Überwachung der\n Einhaltung der DSGVO. Die/Der DSB ist intern und extern erste/r AnsprechpartnerIn in Datenschutz-\n belangen, sie/er berät und überwacht bzgl. des Verarbeitungsverzeichnisses und der Datenschutz-\n Folgenabschätzung.\n Durch die Etablierung einer/eines DSB werden die Überwachung der Einhaltung der DSGVO sowie\n die Beratung für die Einführung eines funktionierenden Datenschutzmanagementsystems sicherge-\n stellt. Die Rechenschaftspflicht der Med Uni Graz als Datenverarbeiterin soll mithilfe der/des DSB\n erfüllt werden.\n           Anforderungsprofil der/des DSB\n Die/Der DSB und ihre/ihr/sein/e StellvertreterIn werden aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation und\n ihres Fachwissens benannt, die sie auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis\n sowie auf der Grundlage ihrer Fähigkeit zur Erfüllung der Aufgaben besitzen.\n Die/Der DSB darf weder LeiterIn der Rechtsabteilung noch LeiterIn der IT-Abteilung sein, dies stellt\n eine Unvereinbarkeit mit ihrer/seiner Überwachungstätigkeit dar. Die/Der DSB soll mit den internen\n Prozessabläufen vertraut sein; notwendig sind hinreichende Kenntnisse in Recht, Technik und Orga-\n nisationsstruktur der Med Uni Graz. Grundkenntnisse der in der Med Uni Graz verwendeten IT-\n Struktur und IT-Prozesse sollen vorhanden sein.\n           Bestellung und Rolle der/des DSB in der Med Uni Graz\n Der Datenschutz ist eine gesetzlich vorgesehene Managementaufgabe, daher sind die/der DSB und\n DSB-StellvertreterIn grundsätzlich dem Rektorat unmittelbar zugeordnet. An der Med Uni Graz sind\n die/der DSB und DSB-StellvertreterIn organisatorisch dem zuständigen Rektoratsmitglied gemäß Ge-\n schäftsordnung des Rektorats zugeordnet und diesem berichtspflichtig. Sie sind in ihrer Aufgabe wei-\n sungsfrei. Das Rektorat wird durch die Bestellung einer/eines DSB nicht von seiner Verantwortlichkeit\n für die Einhaltung des Datenschutzrechts (DSGVO) entlastet.\n In den jeweiligen Organisationseinheiten kann zusätzlich jeweils ein/e lokale/r Datenschutzverantwort-\n liche/r bestellt bzw. ernannt werden. Diese/Dieser ist zuständig bei Anfragen zum Thema Datenschutz\n – delegiert von der/vom OE-LeiterIn -, darf jedoch aus formalen Gründen nicht als DSB bezeichnet\n werden.\n Die/Der DSB und DSB-StellvertreterIn werden jeweils auf die Dauer von 4 Jahren bestellt, eine mehr-\n malige Wiederbestellung ist möglich. Sie dürfen wegen der pflichtgemäßen und gesetzeskonformen\nRichtlinie für Datenschutz und IT Sicherheit / Stand Mitteilungsblatt vom 22.08.2018, Stj 2017/2018, 42. Stk. RN171\n                                                     Seite 2 von 5"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 5935,
                "academic_year": "2016/17",
                "issue": "11",
                "published": "2017-02-15T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Satzungsteil: Änderungen; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5935&pDocNr=607596&pOrgNr=1"
            },
            "index": 1,
            "text": "-2-\n4. Erneuerung akademischer Grade\nDie Med Uni Graz kann die bereits erfolgte Verleihung eines akademischen Grades aus besonderem Anlass,\ninsbesonders anlässlich der 50. Wiederkehr des Tages der Verleihung, erneut vornehmen, wenn dies im\nHinblick auf die besonderen wissenschaftlichen Verdienste, das hervorragende berufliche Wirken oder die enge\nVerbundenheit der Absolventin oder des Absolventen mit der Med Uni Graz gerechtfertigt ist.\n5. Honorarprofessorin oder Honorarprofessor\nDie Med Uni Graz kann wissenschaftlich besonders qualifizierten und angesehenen Persönlichkeiten, die nicht\nin einem Dienstverhältnis zur Med Uni Graz stehen, in Würdigung ihrer Leistungen eine Honorarprofessur für\nein wissenschaftliches Fach verleihen. Mit der Verleihung ist das Recht verbunden, den Titel\n                                                                                                  -\nTitel kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit verliehen werden. Ein Dienstverhältnis wird dadurch nicht\nbegründet.\nII. Sonstige Auszeichnungen\n1. Ehrenzeichen (Auenbrugger Ehrenkreuz)\na) Die Med Uni Graz kann an Personen, die sich besondere Verdienste um die Med Uni Graz als Institution\nerworben haben oder der Med Uni Graz, ihren Organisationseinheiten oder ihren Studierenden hervorragende\nideelle oder materielle Förderungen zu Teil werden ließen, als sichtbare Auszeichnung ein Ehrenzeichen\nverleihen.\n                                                                                       -\nEs wird entweder am Band (Halsdekoration) oder als Brustkreuz getragen und besteht aus einem Kreuz mit\ninnenliegendem Medaillon, auf welchem der Aeskulapstab mit Schlange abgebildet ist. Das Band ist rot-weiß-\nrot.\n2. Verdienste\na) Dank- und Anerkennungsurkunde\nDie Med Uni Graz kann physischen oder juristischen Personen die die Med Uni Graz inner- oder\naußeruniversitär entscheidend fördern eine Dank- und Anerkennungsurkunde verleihen.\nb) Dank- und Anerkennungsmedaille\nDie Med Uni Graz kann für besonderes berufliches Wirken innerhalb der Universität eine Dank- und\nAnerkennungsmedaille mit Urkunde verleihen.\n3. Jahrespreis\nvon Universitätsangehörigen vergeben. Herausragende Leistungen sind jene, die\n     zu deutlichen Kostenersparnissen während eines Rechnungsjahres geführt haben und nachhaltig wirken;\n     eine erhebliche organisatorische Vereinfachung oder die organisatorische Lösung eines bis dahin\n      ungelösten Problems zum Gegenstand hatten;\n     eine erhebliche Leistungssteigerung im betreffenden Aufgabenbereich zur Folge hatten;\n     nachweislich eine außergewöhnliche Würdigung der Med Uni Graz in der Öffentlichkeit hervorgerufen\n      haben.\nb) Die Auszeichnung kann an Einzelpersonen oder Personengruppen verliehen werden.\n4. Verleihung des Berufstitels Universitätsprofessor/ Universitäts-professorin\nder Medizinischen Universität Graz betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer\nBundespräsidenten (BGBl II Nr. 2061/2002 idgF) festgelegten Erfordernissen.\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                          MTBl. vom 15.02.2017, StJ 2016/17, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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