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                "id": 4788,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "14",
                "published": "2015-02-18T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Leitungsbestellung einer klinischen Abteilung im wiss. klinischen Bereich; Wiederruf einer Leitungsbestellung; Ausschreibung von Stellen ",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4788&pDocNr=326105&pOrgNr=1"
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            "index": 12,
            "text": "- 13 -\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines\neinschlägigen Doktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung\ngemäß § 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer\nunbefristeten wissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines\nassoziierten Professors verbunden.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kröll, supplierender Leiter der Klinischen Abteilung für\nAllgemeine Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nwolfgang.kroell@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-14909.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W153 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 11. März 2015                                                                                      www.medunigraz.at/stellen\n                                               Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n                                                           (Verwendungsgruppe B1)\n                                an der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin,\n                   Klinische Abteilung für Spezielle Anästhesiologie, Schmerz- und Intensivmedizin,\n                                      befristet auf die Dauer des Beschäftigungsverbotes und\n                                           eines eventuell anschließenden Karenzurlaubes\nKernaufgaben:\n Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien im Bereich der Abteilung\n Selbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für (inter-)nationale\n      Fortbildungsveranstaltungen\n Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Kenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz auf dem Fachgebiet Anästhesiologie von Vorteil\n Erfahrung in präklinischer Notfallmedizin von Vorteil\n Gute EDV-Kenntnisse (MS Office, MEDOCS, SPSS)\n Fremdsprachenkenntnisse (Englisch)\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit\n Teamorientierung\n Kommunikative Kompetenz\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Ao.Univ.-Prof. Dr. Gottfried Fuchs, supplierender Leiter der Klinischen Abteilung\nfür Spezielle Anästhesiologie, Schmerz- und Intensivmedizin, gerne zur Verfügung. Kontakt:\ngottfried.fuchs@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-13911.\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                    MTBl. vom 18.02.2015, StJ 2014/15, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 3725,
                "academic_year": "2012/13",
                "issue": "13",
                "published": "2013-03-20T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Universitätsrat Mitglieder; Senat Mitglieder Korr.; Verlängerung Universitätsdirektor Korr.; Verlängerung Leiterin Stabstelle Interne Revision Korr.; Sprecherwahl der Zentren",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3725&pDocNr=88856&pOrgNr=1"
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            "index": 6,
            "text": "-7-\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Hochschulstudium der Humanmedizin\n Wissenschaftliche Doktorat von Vorteil\n Praktische und wissenschaftliche Erfahrung auf dem Gebiet der Urologie von Vorteil\n Spezielle EDV-Kenntnisse (MEDOCS) von Vorteil\n Sehr gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Belastbarkeit und Flexibilität\n Kommunikative und organisatorische Kompetenz\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 3.050,72 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Karl Pummer, Vorstand der Universitätsklinik für Urologie, gerne\nzur Verfügung. Kontakt: karl.pummer@medunigraz.at Tel.: +43/316/385-12508.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W128 ex 2012/13 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 10. April 2013                                                                     www.medunigraz.at/stellen\n112.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungs-\nfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifi-\nkation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Wir sind bemüht, bei geeigneten Qualifikationen, Menschen mit Behinderung einzustellen und freuen\nuns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                             ReferentIn im Bereich Facilitymanagement\n                                                          (Verwendungsgruppe III b)\n                                               in der Organisationseinheit für Infrastruktur\nKernaufgaben:\n Selbständige Organisation und Abwicklung von haustechnischen Dienstleistungen, Wartungen und\n      Anlagen-Instandhaltungen und Inspektionsarbeiten in Abstimmung mit der/dem Fachvorgesetzen\n      bzw. eigenständige Abwicklung\n Eigenständige Evaluierung/Organisation notwendiger haus- und gebäudetechnischer Umbauarbeiten\n      im Rahmen eines Projektes\n Durchführung von allgemeinen Tätigkeiten im Bereich Haustechnik (Tägliche Checks)\n Koordination der Abwicklung von Gebäudeinstandhaltungen und Umsetzung von gesetzlichen\n      Maßnahmen gemäß ASchG (effiziente und termingerechte Umsetzung des\n      ArbeiternehmerInnenschutzes)\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                     MTBl. vom 20.03.2013, StJ 2012/13, 13.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "bulletin": {
                "id": 146,
                "academic_year": "2006/07",
                "issue": "8",
                "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00",
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            "index": 15,
            "text": "16\nModul 14 - Wissensgewinnung, Information und Visualisierung: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nBildgebende diagnostische Verfahren; Informationsverarbeitung; Grundzüge der Statistik;\nModul 15 - Gesundheit und Gesellschaft: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nInteraktion von Mensch und Gesellschaft; Öffentliche Gesundheit; Gesundheitswesen; Grundzüge der\nEpidemiologie; Grundzüge der Prävention, Zahnmedizin;\nDabei werden in min 15 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten beübt: Konsevierende Zahnbe-\nhandlung, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Oralchirurgie, Paradontologie, restaurative Zahnheil-\nkunde\nModul 16 – Viszerale Funktion und Modulation: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nViszerale Erkrankungen mit überwiegend funktionellen Veränderungen und konservativer Therapieopti-\non; Endokrinologische Erkrankungen;\nDabei werden in min 34 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten beübt: Blickdiagnose, Her-\nzauskultation, Lungenauskultation, Leitungen legen, Statuserhebung\nModul 17 – Viszerale Struktur und Intervention: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nErkrankungen mit makroskopisch strukturellen Organveränderungen und chirurgischer Option;\nDabei werden in min. 21 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten beübt: Thorax, Punktion, chi-\nrurgisches Nähen\nTrack ÄF III - Ärztliche Fertigkeiten III: - 5,0 SSt (4,5 ECTS-Punkte)\nTrack KSR II – Kommunikation / Supervision / Reflexion II: - 2,0 SSt (1,8 ECTS-Punkte)\nEthik in der Medizin I;\nTrack NBI III – Naturwissenschaften / Biomed.Technik / Informationswissenschaften III: - 1,5 SSt\n(1,4 ECTS-Punkte)\n7. Semester und 8. Semester\nModul 19 - Entwicklung, Wachstum, Reifung: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nEntwicklung und Reifung; Krankheitsbilder in Kindheit und Jugend; Angeborene Erkrankungen;\nDabei werden in min 13 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten beübt: Stationspraktikum, Erst-\nversorgung Neugeborener, CPR von Kindern und Neugeborenen, pädiatrische Notfälle\nModul 20 - Weibliche Lebensphasen: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nKonzeption, Schwangerschaft, Geburt; Physiologische Abläufe, pathologische Störungen; Intrauterine\nEntwicklung und Diagnostik; Erkrankungen des weiblichen Genitale; Andrologie;\nDabei werden in min 14 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten beübt: Geburt\nModul 21 - Spannungsfeld Persönlichkeit: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nPsychiatrische Erkrankungen; Störungen der Persönlichkeit; Psychosomatische Störungen;\nModul 22 - Netzwerk und Steuerung: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nErkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems; Erkrankungen der Augen;\nDabei werden in min 13 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten beübt: ÄF Augenklinik, Liquor-\npunktion, Op. Techniken, Elektrophysiologie, EMG/NLG, zerebrovaskuläre und vaskuläre Erkrankungen\nModul 23 – Bewegung: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nErkrankungen und Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparats;\nDabei werden in min. 10 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten beübt: Einlagen, Gipsen, Un-\ntersuchungstechniken Notfallsort, Arthroskopie, Schienungen, Implantate, Untersuchungstechniken der\nExtremitäten, Wundversorgung, Bursektomie\nTrack ÄF IV - Ärztliche Fertigkeiten IV: - 3,3 SSt (3,0 ECTS-Punkte)\nTrack KSR III – Kommunikation / Supervision / Reflexion III: - 3,0 SSt (2,7 ECTS-Punkte)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "bulletin": {
                "id": 41,
                "academic_year": "2003/04",
                "issue": "29",
                "published": "2004-04-13T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=41&pDocNr=4724&pOrgNr=1"
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            "index": 4,
            "text": "-5-\n(5) Die Einladung zu einer ordentlichen Sitzung ist den Mitgliedern mindestens 7 Tage vor der\n    Sitzung schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung, des Protokolls der vorangegangenen\n    Sitzung, sowie der für die Meinungsbildung erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Eine\n    Übermittlung auf elektronischem Wege ist zulässig.\n(6) Die Frist zur Einberufung einer außerordentlichen Sitzung kann von der oder dem Vor-\n    sitzenden im Dringlichkeitsfall bis auf 24 Stunden herabgesetzt werden.\n                                       § 12 - Tagesordnung\n(1) Die Tagesordnung ist von der oder dem Vorsitzenden zu erstellen.\n(2) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann gegenüber der oder dem Vorsitzenden die Aufnahme\n    von Tagesordnungspunkten verlangen. Das schriftliche Verlangen muss spätestens 14 Tage\n    vor der Sitzung einlangen.\n(3) Die Tagesordnung ist mindestens nach folgendem Schema zu gliedern:\n    1.       Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Anwesenheit und der Beschluss-\n             fähigkeit\n    2.       Protokoll der letzten Sitzung\n    3.       Genehmigung der Tagesordnung\n    4.       Berichte\n    5.       Laufende Angelegenheiten\n    6.       Anträge\n    7.       Allfälliges\n(4) Unter dem Tagesordnungspunkt \"Genehmigung der Tagesordnung\" kann bzw. können bei\n    ordentlichen Sitzungen\n    -        die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte geändert werden,\n    -        Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung abgesetzt werden,\n    -        weitere Tagesordnungspunkte, deren Dringlichkeit eine unverzügliche Behandlung er-\n             fordert, aufgenommen werden.\n(5) Die Tagesordnung außerordentlicher Sitzungen darf weder geändert noch erweitert werden.\n                                   § 13 - Leitung der Sitzungen\n(1) Die Sitzungen werden von der oder dem Vorsitzenden, im Falle ihrer oder seiner Ver-\n    hinderung von der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Bei Verhinderung der\n    Vorgenannten übernimmt das an Lebensjahren älteste anwesende stimmberechtigte Kommis-\n    sionsmitglied die Sitzungsleitung.\n(2) Im Falle der Befangenheit der oder des Vorsitzenden bzw. der oder des stellvertretenden Vor-\n    sitzenden (§ 17) gilt für die Behandlung des betroffenen Gegenstandes Abs. 1 sinngemäß.\n(3) Die oder der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzung. Sie oder er hat die Beschlussfä-\n    higkeit festzustellen, sowie die Vertretung von verhinderten Mitgliedern zu prüfen. Sie oder er\n    erteilt das Wort, bringt die Anträge zur Abstimmung und hat das Ergebnis der Abstimmungen\n    festzustellen.\n(4) Vor Abschluss eines Tagesordnungspunktes hat die oder der Vorsitzende festzustellen, ob\n    noch Wortmeldungen dazu vorliegen.\n(5) Die oder der Vorsitzende kann die Sitzung für die Dauer von längstens 30 Minuten unterbre-\n    chen.\n(6) Die oder der Vorsitzende hat die Sitzung nach einer Dauer von längstens sechs Stunden ab\n    Sitzungsbeginn zu unterbrechen, es sei denn, alle anwesenden Mitglieder stimmen einer Fort-\n    führung der Sitzung zu. Im Falle einer Unterbrechung hat die oder der Vorsitzende den Termin\n    für die Fortsetzung der Sitzung festzulegen."
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            "bulletin": {
                "id": 29,
                "academic_year": "2003/04",
                "issue": "17",
                "published": "2003-12-22T00:00:00+01:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=29&pDocNr=4700&pOrgNr=1"
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            "index": 48,
            "text": "- 49 -\n(2) Universitätsangehörigen, soweit sie nicht in einem der Universität zugeordneten Dienstverhältnis\nstehen, sowie Dritten ist es untersagt, sich außerhalb der Öffnungszeiten ohne ausdrückliche Geneh-\nmigung durch zuständige Organe der Universitätseinrichtung in (auf) den dieser gewidmeten Räumen\n(Grundstücken) aufzuhalten.\n                               § 11. Organisatorisches – Öffnungszeiten\n(1) Lernsäle bzw. Lernzentren für Studierende haben täglich und mindestens im Zeitraum von 7:30 bis\n22 Uhr geöffnet zu sein, wobei für Feiertage und Silvester per Senatsbeschluss Änderungen erlaubt\nsind, sollte keine Betreuung möglich sein. Bezüglich der Betreuung ist eine Kooperation mit der ÖH\ndurchzuführen.\n(2) Studiensäle sind:\n1.        Studierlokal der Anatomie\n2.        Mikroskopiersaal der Histologie\n3.        Mikroskopiersaal der Anatom. Pathologie\n(3) Studiensäle lt. (2) haben in der Zeit, welche nicht lehrveranstaltungsfrei sind, mindestens MO-FR\nvon 8-12 Uhr und 14-16 Uhr, einmal in der Woche von 12-14 Uhr, einmal in der Woche von 16-19 Uhr\nfür alle Studierenden geöffnet zu sein. Die Möglichkeit des Präparatetausches bzw. –abgabe und –\nabholung muss einmal pro Stunde gewährleistet sein.\n(4) Studiensäle lt. (2) haben in der lehrveranstaltungsfreien Zeit mindestens MO-FR von 9-12 Uhr und\neinmal in der Woche von 14-16 Uhr für alle Studierende geöffnet zu sein. Die Möglichkeit des Präpa-\nratetausches bzw. –abgabe und –abholung muss einmal pro Stunde gewährleistet sein.\n(5) Während Pflichtlehrveranstaltungen im Studiensaal gem. (2) Z2 kann der Zugang gem. (3) einge-\nschränkt werden.\n                               § 12. Parteienverkehr und Sprechstunden\n(1) Die Rektorin/der Rektor hat Parteienverkehr und Sprechstunden im Sinne der optimalen Durchfüh-\nrung von Lehre und Forschung und unter Bedachtnahme auf die Interessen der Studierenden in ei-\nnem ausreichenden zeitlichen Ausmaß und gleichmäßig auf die Tage der Woche verteilt festzusetzen.\nDiese Zeiten sind an der Amtstafel sowie bei den entsprechenden Eingangstüren leicht sichtbar kund-\nzumachen; dasselbe gilt für jede Änderung, die rechtzeitig, mindestens eine Woche vor Inkrafttreten,\nbekannt zu geben ist.\n(2) Einschränkungen bzw. der Entfall des Parteienverkehrs und der Sprechstunden dürfen nur aus\nwichtigen dienstlichen Gründen oder wegen unvorhergesehener oder unabwendbarer Ereignisse ver-\nfügt werden. Unter einem ist die nächste Öffnung für Parteienverkehr und Sprechstunden bekannt zu\ngeben.\n(3) Institute sind in der Regel mindestens 20 Stunden pro Woche offen zu halten. Während der Lehr-\nveranstaltungszeit ist eine Kernöffnungszeit des Institutssekretariates von Montag bis Freitag von 9\nbis 12 Uhr und zweimal pro Woche von 14 bis 16 Uhr einzuhalten. Während der lehrveranstaltungs-\nfreien Zeit können die Öffnungszeiten am Nachmittag eingeschränkt werden."
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                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "16",
                "published": "2020-12-23T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur Vorstand*Vorständin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur supplierenden Vorständin einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur supplierenden Leiter*in einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber makroskopische und klinische Anatomie; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Lehrstuhlinhaber für Physiologie; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter des Diagnostik- und Forschungsinstitutes für Gerichtliche Medizin; Leitungen: Bestellung zum*zur Leiter*in einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen; Satzungsänderung: Satzungsteil Frauenförderungsplan; Einteilung des Studienjahres 2021/22; Satzungsänderung: Satzungsteil Studienrecht; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2022-2027; Einsetzung einer Berufungskommission; Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs. 4, § 4 KA-AZG für die an der Medizinischen Universität Graz als Ärztinnen und Ärzte oder Zahnärztinnen und Zahnärzte beschäftigten Mitarbeiter*innen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
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            "index": 93,
            "text": "94\nDas ZWT bietet mit den Labor- und Büroflächen einen idealen Ort für die Zusammenarbeit\nvon Unternehmen und Forscher*innen mit speziellem Fokus im Life Science Bereich.\nAktuell befinden sich 18 Mieter*innen aus dem Life Science Bereich sowie mit unmittelbarem\nForschungsbezug zu Instituten bzw. Kliniken der Med Uni Graz im ZWT. Von Seiten der Med\nUni Graz sind Teile der D&F Institute für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin und\nHumangenetik, die vornehmlich Befundungs- und Diagnoseleistungen erbringen, im ZWT\nangesiedelt, ebenso die Biobank Graz.               Auch nationale und internationale\nKooperationsprojekte wie BBMRI.at und BBMRI-ERIC sind Mieter im ZWT.\nDas ZWT bietet mit dem Life Science Incubator und dem gesamten wissenschaftlichen und\nwirtschaftlichen Umfeld ideale Startvoraussetzungen, die von Spin Offs der Med Uni Graz\nsowie der anderen Universitäten genützt werden. Die enge Verflechtung der ZWT-GmbH mit\nder Steirischen Wirtschaftsförderung (SFG) als ZWT-Miteigentümer mit ihren Netzwerken,\nmit dem Human.technology Styria (HTS) und dem Science Park Graz, entwickelt eine\nbeträchtliche Sogwirkung und Dynamik für die Ansiedelung von Life Science Unternehmen im\nunmittelbaren Nahbereich der Med Uni Graz.\nAufgrund des exzellenten Erfolgs dieses ZWT-Projekts (aktuell besteht Vollauslastung) der\nLabor- und Büroflächen und des kontinuierlich bestehenden Bedarfs an Ausweitung\ndiesbezüglicher vermietbarer Einrichtungen, wurde die Entscheidung getroffen, gemeinsam\nmit der SFG in Form einer zweiten GmbH ein ZWT II zu errichten.\nNach Vorliegen einer Planrechnung inkl. einer planerischen Machbarkeitsanalyse wurde die\nGrundsatzentscheidung getroffen, das ZWT II in Form einer eigenständigen GmbH, der ZWT\nAccelerator GmbH umzusetzen.\nHierauf wurde Mitte 2019 ein Generalplanerwettbewerb (verhandlungsverfahren) ausgelobt\nund mit Anfang 2020 mit der Planung begonnen. Mittlerweile liegt die Entwurfsplanung vor.\nAb Anfang 2021 ist der Baubeginn geplant, die Fertigstellung erfolgt bis 2022. Ab Anfang\n2023 ist die schrittweise Besiedelung geplant. Wie bereits das ZWT (I) wird auch das ZWT II\nzu einem Großteil aus Förderungsmitteln (der SFG und mit EFRE Mittel) umgesetzt. Mit Mitte\n2020 konnte der Fördervertrag abgeschlossen werden. Die Med Uni Graz und die SFG sind zu\nje 50% an der ZWT Accelerator GmbH beteiligt.\nUmsetzungsstrategie und Maßnahmen\n   Die Fertigstellung des ZWT II ist bis Ende 2022 geplant. Ab Anfang 2023 erfolgt die\n    Besiedelung und Inbetriebnahme durch Unternehmen und Spin Offs im Life Science\n    Bereich (LV 2022-2024, zusätzlicher Ressourcenbedarf).\n   Realisierung: Bauliche Fertigstellung bis Ende 2022, Besiedelung             ab   2023,\n    Inbetriebnahme Mai 2023 (LV 2022 – 2024, zusätzlicher Ressourcenbedarf).\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT                           71"
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            "bulletin": {
                "id": 4428,
                "academic_year": "2013/14",
                "issue": "23",
                "published": "2014-07-16T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Verlängerung Bestellung Studienrektor und stv. Studienrektor; Termin Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren; Kundmachung Konstituierung/Sprengelwahlkommission Personalvertretungs-Wahlen am 26.-27. November 2014;Personalnachrichten; Universitätsprofessur Inner Med. m.b.B.d. Angiologie",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4428&pDocNr=244220&pOrgNr=1"
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            "index": 7,
            "text": "-8-\n128.2       Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-\neinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitäts-\npersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher\nQualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers\nliegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                             Senior Lecturer (w/m)\n                                                           (Verwendungsgruppe B1)\n                                                      am Institut für Pflegewissenschaft\n                                                         Teilzeit: 20 Wochenstunden\nKernaufgaben:\n Überwiegender Einsatz in universitärer Lehre (Bachelor-/Masterstudium)\n Mitarbeit im Forschungsbetrieb und an Forschungsprojekten des Instituts\n Mitarbeit in der Entwicklung von e-learning/blended learning Modulen\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Masterstudium Pflegewissenschaft mit Schwerpunkt Forschung oder\n      vergleichbarer internationaler Abschluss\n Diplomierte(r) DGKS/P mit mehrjähriger Berufserfahrung (wünschenswert: in der Geriatrie)\n Umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet von Evidence based practice\n Mehrjährige Erfahrung in facheinschlägiger Hochschullehre\n Facheinschlägige wissenschaftliche Publikationstätigkeit\n Interesse und Erfahrungen in der pflegewissenschaftlichen Forschung\n Sehr gute Englischkenntnisse\n Gute Medienkompetenz\nPersönliche Anforderungen:\n Eigenständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten\n Teamorientierung und Kooperationsbereitschaft\n Flexibilität\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 2.615,80 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n                                                     in     in\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Christa Lohrmann, Leiterin des Institutes für Pflegewissenschaft\ngerne zur Verfügung, Tel. +043/316/385-72064.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W189 ex 2013/14 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 06. August 2014                                                                    www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                     MTBl. vom 16.07.2014, StJ 2013/14, 23.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
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            "bulletin": {
                "id": 17,
                "academic_year": "2003/04",
                "issue": "5",
                "published": "2003-11-05T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=17&pDocNr=4676&pOrgNr=1"
            },
            "index": 6,
            "text": "-7-\n(5) Anträge sind so zu stellen, dass der Inhalt klar verständlich formuliert ist und mit ”ja” oder ”nein”\nabgestimmt werden kann.\n(6) Liegen zum Hauptantrag weitere Hauptanträge vor, wird die Reihenfolge der Abstimmung der wei-\nteren Hauptanträge von der/dem Vorsitzenden festgelegt.\n(7) Wird der Hauptantrag angenommen, werden weitere Anträge, die dem Hauptantrag widerspre-\nchen, nicht mehr abgestimmt.\n(8) Anträge zum Verfahren dürfen sich nicht auf den Gegenstand des Tagesordnungspunktes selbst,\nsondern nur auf das Verfahren beziehen. Sie sind ohne Aufschub zu behandeln und abzustimmen.\nAnträge zum Verfahren sind:\n          1.    Ausschluss der Öffentlichkeit zu einem Tagesordnungspunkt;\n          2.    Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Sitzung;\n          3.    Antrag auf Beschränkung und Aufhebung der Beschränkung der Redezeit;\n          4.    Antrag auf Beschränkung und Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Wortmel-\n                dungen pro Person zu einem Tagesordnungspunkt;\n          5.    Antrag auf Schluss der Liste der Rednerinnen/Redner;\n          6.    Antrag auf Änderung der Abstimmungsreihenfolge oder auf Änderung der Bewertung\n                der Anträge;\n          7.    Antrag auf Vertagung von Tagesordnungspunkten\n          8.    Vertagung eines einzelnen Antrages\n          9.    Vertagung einer ordentlichen Sitzung\n         10.    Antrag auf Unterbrechung der Sitzung;\n         11.    Antrag auf geheime Abstimmung\n         12.    Beiziehung von Auskunftspersonen oder Fachleuten\n         13.    Weiterzulassung zur Wortmeldung\n         14.    Auslegung der Geschäftsordnung\nAbgelehnte Anträge zur Geschäftsordnung gemäß Z 1, 2, 5-7 und Z 9-13 dürfen während eines Ta-\ngesordnungspunktes vom selben Mitglied nicht mehr gestellt werden.\n(7) Vor Abstimmung über einen Antrag auf Schluss der Liste der Rednerinnen/Redner ist diese von\nder/dem Vorsitzenden zu verlesen.\n(8) Ton- oder/und Bildaufzeichnungen von Sitzungen sind auf Antrag nur zulässig, wenn und solange\nsich die anwesenden Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit dafür aussprechen.\n§ 13. Beschlusserfordernisse\n(1) Eine Kommission ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder\nund der die Mitglieder vertretenden stimmberechtigten Ersatzmitglieder persönlich anwesend sind.\n(2) Vor jeder Abstimmung hat die Vorsitzende oder der Vorsitzende die Zahl der anwesenden\nstimmberechtigten Mitglieder festzustellen („geführte Stimmen“).\n(3) Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst (Pro-Stimmenauszählung).\n(4) Die einfache Mehrheit ist gegeben, wenn folgende Ungleichung erfüllt ist: 2 x (Anzahl der Prost-\nimmen) > (Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder)\n(5) Eine Zweidrittelmehrheit ist gegeben, wenn folgende Ungleichung erfüllt ist: 3 x (Anzahl der Prost-\nimmen) > 2 x (Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder).\n(6) Ein Antrag gilt auch als einstimmig im Sinne der Antragstellerin/des Antragstellers angenommen,\nwenn auf die eindeutige Frage des Vorsitzenden nach einer Abstimmung keines der anwesenden\nMitglieder eine Abstimmung verlangt."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 5957,
                "academic_year": "2016/17",
                "issue": "14",
                "published": "2017-03-15T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Widerrufe  von Leitungsbestellungen betreffend Universitätslehrgänge; Leitungen: Bestellung zur/zum Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Vorständin/Vorstandes oder der/des supplierenden Vorständin/Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen wissenschaftlichen Bereich bzw. zur/zum Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Leiterin/Leiters oder der/des supplierenden Leiterin/Leiters einer Klinischen Abteilung \r\nim klinischen wissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zur/zum Stellvertreter der/des Vorständin/Vorstandes einer wissenschaftlichen nichtklinischen \r\nOrganisationseinheit; Verordnung des Rektorates der Medizinischen Universität Graz über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung gemäß \r\n§ 64a Universitätsgesetz 2002 (UG) idgF  - Änderungen; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für den Personalentwicklungsbeirat der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Einladung zu einem gastronomischen Wettbewerb: Verpflegung von MitarbeiterInnen / Studierenden am neuen MED CAMPUS der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5957&pDocNr=614055&pOrgNr=1"
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            "index": 3,
            "text": "-4-\n                Herrn Univ.-Prof. Dr. Peter KOHEK\n                 zum 1.Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Allgemeinchirurgie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Georg WERKGARTNER\n                 zum 2.Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Allgemeinchirurgie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Frau Ass.-Prof.in Dr.in Anneliese BAUMANN\n                 zur 1. Stellvertreterin der Leiterin der Klinischen Abteilung für Gefäßchirurgie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Igor KNEZ\n                 zum 1.Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Herzchirurgie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Univ.-Ass. Dr. Sotirios SPILIOPOULOS\n                 zum 2.Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Herzchirurgie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Stephan SPENDEL\n                 zum 1.Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Plastische,\n                 Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Michael SCHINTLER\n                 zum 2.Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Plastische,\n                 Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Assoz.-Prof. PD Dr. Jörg LINDENMANN\n                 zum 1.Stellvertreter der Leiterin der Klinischen Abteilung für\n                 Thoraxchirurgie und Hyperbare Chirurgie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Helmut MÜLLER\n                 zum 1.Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Transplantationschirurgie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                          MTBl. vom 15.03.2017, StJ 2016/17, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 5509,
                "academic_year": "2015/16",
                "issue": "20",
                "published": "2016-05-04T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Leiterbestellung; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5509&pDocNr=496153&pOrgNr=1"
            },
            "index": 6,
            "text": "-7-\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Uwe Lang, Vorstand der Univ.-Klinik für Frauenheilkunde und\nGeburtshilfe, gerne zur Verfügung. Kontakt: obgyn@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-12150.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W151 ex 2015/16 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 25. Mai 2016                                                                                            www.medunigraz.at/stellen\n                                                                 UniversitätsassistentIn\n                                                               (Verwendungsgruppe B1)\n                                                  an der Universitätsklinik für Innere Medizin,\n                                      Klinische Abteilung für Gastroenterologie und Hepatologie,\n                                                                   befristet auf 6 Jahre\nKernaufgaben:\n PatientInnenbetreuung\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der klinischen und experimentellen Hepatologie\n Selbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für\n      (inter-)nationale Fortbildungsveranstaltungen\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums\n Humanmedizin sowie im Rahmen von Doktoratsstudien\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Befugnis zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als\n      Facharzt/Fachärztin für Gastroenterologie und Hepatologie\n Wissenschaftliches Doktorat von Vorteil\n Erfahrung in der Planung und Durchführung von klinischen Studien und\n      wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n Klinische Vorerfahrung/Erfahrung im Ambulanzbereich\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit\n Gewissenhaftigkeit\n Teamorientierung\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 4.143,73 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines einschlägigen\nDoktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung gemäß § 27 KV der\nUniversitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer unbefristeten\nwissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines assoziierten Professors\nverbunden.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Peter Fickert, Leiter der Klinischen Abteilung für Gastroenterologie und\nHepatologie, gerne zur Verfügung. Kontakt: peter.fickert@medunigraz Tel.: +43/316/385-14388.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W152 ex 2015/16 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 25. Mai 2016                                                                                            www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                          MTBl. vom 04.05.2016, StJ 2015/16, 20. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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        {
            "bulletin": {
                "id": 5109,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "31",
                "published": "2015-09-16T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Leitungsbestellungen; Einsetzen von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5109&pDocNr=403071&pOrgNr=1"
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            "index": 12,
            "text": "165.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit für Per-\nsonalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-\neinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitätsperso-\nnal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifi-\nkation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende\nGründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n\n4) Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n\nMedizinisch-technische/r Sekretär/-in\n(Verwendungsgruppe Ila)\nam Institut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin,\nBereich Reisemedizin und Prophylaxe,\nTeilzeit 20 Wochenstunden, befristet für die Dauer des Karenzurlaubes\n\nKernaufgaben:\n\nOrganisation und Koordination des gesamten administrativen Ambulanzbetriebes\nAufnahme, Betreuung der PatientInnen\n\nTelefondienst, Terminvereinbarung, Dokumentation und Ablage\nEigenverantwortliches Arbeiten mit speziellen Computerprogrammen\n\nKassaführung und Abrechnung\n\nBestellungen und Logistik von Impfstoffen und Verbrauchsmaterial\n\nUnterstützung des ÄrztInnenteams\n\nMitwirkung und Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach ISO 9001\nTeilnahme an für die Tätigkeit relevanten Fortbildungen\n\nVVVVVVVVWV\n\nFachliche Anforderungen:\n\n» Ausbildung zum/zur Medizinisch-technischen Sekretär/-in\n\n>»  Einschlägige Berufserfahrung im Bereich Ambulanz oder Ordination von Vorteil\n\n>» Fachkenntnisse und praktische Erfahrung im Umgang mit infektiösen Material erwünscht\n» Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Office etc.)\n\n» gute Englischkenntnisse\n\nPersönliche Anforderungen:\n\nHohe Serviceorientierung, Teamfähigkeit und kommunikative Kompetenz\nHohe Belastbarkeit bei Stress , Zuverlässigkeit\n\nFachliches Interesse an den Themen Reisemedizin und Prophylaxe\nStrukturierte und sorgfältige Arbeitsweise\n\nHohes Maß an Flexibilität und Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten\n\nVVVVV\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 1.662,10 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\n\nBei Fragen steht Ihnen Dr.” Sabine Haselbacher, Leiterin der Reisemedizin, gerne zur Verfügung.\nKontakt: sabine.haselbacher@medunigraz.at, Tel.: +43/316/380-7875 oder 380-7876.\n\n \n\nMTBI. vom 16.09.2015, SU 2014/15, 31. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4708,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "10",
                "published": "2015-01-19T00:00:00+01:00",
                "teaser": "3. Sondernummer, Ausschreibung von freien Stellen für das wissenschaftliche Personal",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4708&pDocNr=312920&pOrgNr=1"
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            "index": 10,
            "text": "- 11 -\nunbefristeten wissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines\nassoziierten Professors verbunden.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Horst Olschewski, Leiter der Klinischen Abteilung für\nPulmonologie, gerne zur Verfügung. Kontakt: horst.olschewski@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-12183.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W108 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 09. Februar 2015                                                                                   www.medunigraz.at/stellen\n                                               Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n                                                           (Verwendungsgruppe B1)\n                                               an der Universitätsklinik für Innere Medizin,\n                                                    Klinische Abteilung für Nephrologie,\n                                            bis FachärztInnenabschluss; längstens 7 Jahre\nKernaufgaben:\n Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Nephrologie\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Kenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz auf dem Fachgebiet der Nephrologie von Vorteil\n Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von Klinischen Stu-\n      dien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit\n Teamorientierung\nDiese Position wird nach dem kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt. Durch die Anrechnung\ntätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften kann sich das Ent-\ngelt weiter erhöhen.\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines\neinschlägigen Doktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung\ngemäß § 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer\nunbefristeten wissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines\nassoziierten Professors verbunden.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Alexander Rosenkranz, Leiter der Klinischen Abteilung für\nNephrologie, gerne zur Verfügung. Kontakt: alexander.rosenkranz@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-\n12170.\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                    MTBl. vom 19.01.2015, StJ 2014/15, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4328,
                "academic_year": "2013/14",
                "issue": "18",
                "published": "2014-05-21T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Stv. Vorstand wiss. klin. OE; 1. Stv. Leiter KA für Phoniatrie; Ethikkommission - Nachnominierung; Rückerstattung Studienbeiträge; Einsetzung von Habilitationskommissionen - Korrektur",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4328&pDocNr=228790&pOrgNr=1"
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            "index": 1,
            "text": "-2-\n84.\nLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Phoniatrie an\nder Hals-, Nasen-, Ohren-Universitätsklinik\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass das Rektorat gemäß den\nBestimmungen der §§ 20 (5), 32 UG idgF sowie des § 4 des Organisationsplanes der Medizinischen\nUniversität Graz idgF\n           Herrn Ass.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Markus GUGATSCHKA\n            zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Phoniatrie\n            an der Hals-, Nasen-, Ohren-Universitätsklinik\n            mit Wirkung ab 01.04.2014 befristet bis zum 28.02.2017,\n            vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                                                        Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n                                                                        Rektor\n85.\nEthikkommission - Nachnominierung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Andreas WEDRICH, gibt bekannt, dass der Senat in\nseiner Sitzung am 07.05.2014 gemäß § 30 Abs. 1 UG 2002 idgF, folgende Personen nachnominiert hat:\nStatt:\nPflegedirektorin Christa Tax, MSc. (Hauptmitglied)\nOSR Marianne Wilfling, MSc. (Hauptmitglied)\nOPfl. Thomas Schelischansky (Ersatzmitglied)\nNeu:\n       a\nMag. Gabriele Möstl (Hauptmitglied)\nOPfl. Thomas Schelischansky (Hauptmitglied)\n                                                     Univ.-Prof. Dr. Andreas WEDRICH\n                                                           Vorsitzender des Senates\n86.\nRückerstattung der Studienbeiträge für Studierende aus den Ländern der Anlage 1 und 2 der\nStudienbeitragsverordnung 2004\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Andreas WEDRICH, gibt bekannt, dass der Senat in\nseiner Sitzung vom 07.05.2014 auf Vorschlag des Rektorates folgende Vorgehensweise beschlossen hat:\nPunkt 1 Voraussetzungen\n(1) Die Rückerstattung iSd. § 92 Abs. 9 und Abs. 10 UG des für das jeweilige Semester bereits\nentrichteten Studienbeitrages kann von einer/einem ordentlichen Studierenden eines Bachelor-, Master-\noder Diplomstudiums mit Staatsbürgerschaft der Länder der Anlage 1 und Anlage 2 StubeiV 2004 beim\nRektorat beantragt werden, unter der Voraussetzung dass,\n1.     die/der Studierende einen Nachweis über die Erreichung von mindestens 16 ECTS Punkten pro\n       Semester durch das positive Ablegen von studienrelevanten Prüfungen vorlegen kann oder\n2. die/der Studierende glaubhaft machen kann, dass sie/er nur aufgrund der Anfertigung ihrer/seiner\n       Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit keinen Nachweis über die 16 ECTS Punkte erbringen konnte,\n       wobei dieser Erstattungsgrundgrund je wissenschaftlicher Arbeit nur für insgesamt ein Semester\n       vorgebracht werden kann.\n(1a) Studierende mit Staatsbürgerschaft aus dem Kosovo sind sinngemäß wie StaatsbürgerInnen aus\n       Serbien und Montenegro zu behandeln.\n(1b) Studierende mit Staatsbürgerschaft Kroatien fallen aufgrund des EU-Beitrittes von Kroatien\n       mit 01.07.2013 unter die Bestimmung des § 91 Abs. 1 UG.\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                     MTBl. vom 21.05.2014, StJ 2013/14, 18.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 864,
                "academic_year": "2007/08",
                "issue": "24",
                "published": "2008-06-18T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=864&pDocNr=8644&pOrgNr=1"
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            "index": 3,
            "text": "-4-\naber nur im Rahmen von Angelegenheiten, für die beide Unterzeichner zeichnungsberechtigt sind - und die\nMUG daraus rechtswirksam zu verpflichten.\nAuftrag und Vollmacht können jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im\nMitteilungsblatt der MUG sowie im Internet veröffentlicht.\n                                        Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n                                                    Rektor\n118.\nAuftrag und Vollmacht für Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Eva RASKY\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt gemäß § 28 (1) letzter Satz UG 2002 idgF folgende/n\nunbefristete/n Auftrag und Vollmacht für Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Eva RASKY mit Wirkung ab 09.06.2008\nbekannt:\n                                        AUFTRAG und VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MUG“), Herr Univ.-Prof.\nDr. Josef Smolle, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 idgF iVm den Richtlinien des Rektorats\nder MUG, veröffentlicht im Mitteilungsblatt, 23. Stk. RN 57 vom 18. Februar 2004 an\n                                     Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Eva RASKY\n                                 (im Folgenden: „die BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n                                            geboren am 15.04.1956\n Die BEVOLLMÄCHTIGTE wird mit dem Auftrag betraut, den Universitätslehrgang Public Health im\n Pflegewesen an der MUG zu veranstalten und darüber die Fachaufsicht auszuüben.\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ausschließlich für den ULG\nPublic Health im Pflegewesen ermächtigt:\n         • Abschluss von (Lehr-)Verträgen mit Lektoren und Vortragenden des ULG Public Health im\n           Pflegewesen;\n         • Abschluss von (Lern-)Verträgen mit Studierenden des ULG Public Health im Pflegewesen;\n         • Abschluss von sonstigen Verträgen (Mietverträge, Leasingverträge, Sponsoringverträge\n           etc.) für den ULG Public Health im Pflegewesen.\nJedenfalls ist die BEVOLLMÄCHTIGTE nicht befugt, für die MUG Grundstücke zu verkaufen oder zu\nbelasten oder allgemeine Arbeits- oder Dienstverträge zu zeichnen.\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE hat mit ihrem Namen und dem vorangestellten Zusatz „ppy“ (für: „per Proxy“)\nfür die MUG zu zeichnen. Die BEVOLLMÄCHTIGTE ist im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäfte\nausschließlich berechtigt, für die MUG entweder (a) gemeinsam mit dem Rektor oder einer Vizerektorin\noder einem Vizerektor zu zeichnen oder (b) gemeinsam mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“ oder\n„Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/betrauten Arbeitnehmer zu zeichnen - in Variante (b)\naber nur im Rahmen von Angelegenheiten, für die beide Unterzeichner zeichnungsberechtigt sind - und die\nMUG daraus rechtswirksam zu verpflichten.\nAuftrag und Vollmacht können jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im\nMitteilungsblatt der MUG sowie im Internet veröffentlicht.\n                                        Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n                                                    Rektor\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                  MTBl. vom 18.06.2008, StJ 2007/08, 24. Stk."
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        {
            "bulletin": {
                "id": 148,
                "academic_year": "2006/07",
                "issue": "10",
                "published": "2006-12-06T00:00:00+01:00",
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            "index": 8,
            "text": "-9-\n1 Stelle einer technischen Assistentin oder eines technischen Assistenten am Institut für Biophysik voraus-\nsichtlich zu besetzen ab 01. Jänner 2007.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Medizin oder Biologie oder eine dem Doktorat gleich zu wertende wissen-\nschaftliche Befähigung.\nErwünschte Kenntnisse:\nErfahrung in der Präparation einzelner humaner und tierischer Herzmuskelzellen sowie in der Messung\nund Analyse der Erregungsvorgänge mittels patch Elektroden (whole cell mode) und der voltage- und\ncurrent clamp Technik, Erfahrung in der Analyse von Schrittmachermechanismen im Herzen sowie der\nWirkung von Lipidoxidationsprodukten, Erfahrung in der numerischen Simulation der Erregungsvorgänge\nder Einzelzelle und Modellierung spannungsabhängiger Ionenkanäle, einschlägige Publikationen in dem\nskizzierten Arbeitsgebiet.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 27. Dezember 2006 (Kennzahl: A643)\n1 Lehrstelle einer Verwaltungsassistentin oder eines Verwaltungsassistenten am Institut für Zellbiologie,\nHistologie und Embryologie voraussichtlich zu besetzen ab 15. März 2007.\nAnforderungsprofil:\nPositiv abgeschlossene Pflichtschule, gute schulische Leistungen in Deutsch, gute sprachliche Ausdrucks-\nfähigkeit, Aufgeschlossenheit und Neugier, genaue Arbeitsweise, EDV-, Englisch- und Maschinschreib-\nkenntnisse erwünscht. Nicht älter als 18 Jahre.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 27. Dezember 2006 (Kennzahl: A644)\nWiederholung der Ausschreibung vom 02.08.2006:\n1 Stelle als Systemadministrator/in der Medizinischen Universität Graz im Bereich Technik/Abteilung IT-\nInfrastruktur zu besetzen ab sofort.\nTätigkeiten:\n•     Design, Installation und Betrieb des Mail-Systems (ca. 7.000 Benutzer)\n•     Installation und Betrieb von Spam-Filtern\n•     Unterstützung des Netzwerkteams\n•     Second Level Support\nAnforderungsprofil:\n•     Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der EU\n      oder EWR\n•     rechtliche Unbescholtenheit\n•     fundierte EDV-technische Ausbildung oder adäquate Kenntnisse\n•     Erfahrung im Umgang mit (großen) Mailsystemen (bevorzugt Novell Groupwise)\n•     Erfahrung im Umgang mit Mail-Protokollen (SMTP, POP3, IMAP) und gängigen Mail-Clients\n      (Groupwise, Outlook, Eudora)\n•     grundlegende Kenntnisse von EDV-Netzwerken\n•     Erfahrung in der Verwaltung von CISCO-Netzwerkkomponenten von Vorteil\n•     Erfahrung im universitären Umfeld von Vorteil\n•     Projektmanagementerfahrung\n•     gute Englischkenntnisse\n•     Teamfähigkeit, Flexibilität und Bereitschaft sich laufend weiterzubilden\n      Ende der Bewerbungsfrist: 08. Jänner 2007 (Kennzahl: A475)\n1 halbe Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheil-\nkunde, Klinische Abteilung für Allgemeine Pädiatrie, voraussichtlich zu besetzten ab 15. Jänner 2007 für\ndie Dauer eines Jahres.\nAufgaben:\nOrganisatorische Arbeiten zur Abwicklung eines internationalen wissenschaftlichen Kongresses, ESPID\n(European Society for Pediatric Infectious Diseases) Kongress 14.-16. Mai 2008\nDatenerhebung und Datenauswertung für wissenschaftliche Zwecke\nVerwaltung und Archivierung epidemiologischer Daten von Infektionserkrankungen\nVerwaltungstätigkeit im Rahmen der Infektiologischen Arbeitsgruppe der Universitätsklinik für Kinder-\nund Jugendheilkunde.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
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            "bulletin": {
                "id": 7108,
                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "38",
                "published": "2019-06-28T00:00:00+02:00",
                "teaser": "2. SONDERNUMMER; Universitätslehrgang (ULG) Mittleres Pflegemanagement: Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Curriculum: Curriculum für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Doktoratsstudium der Pflegewissenschaft – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung;  Universitätslehrgang (ULG) Sonderausbildung in der Krankenhaushygiene: Wiederverlautbarung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des Allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen  der Ärzt*innen  sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
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            "index": 60,
            "text": "61\nausübt, aber zuletzt abzustimmen hat. Jedes Mitglied des Prüfungssenats hat bei der Abstimmung\nüber die Ergebnisse in den einzelnen Prüfungsgegenständen auch den Gesamteindruck des\nAbschlussrigorosums zu berücksichtigen.\n(11) Gelangt der Prüfungssenat zu keinem Beschluss über die Beurteilung, sind die von den\nMitgliedern vorgeschlagenen Beurteilungen zu addieren, die Summe durch die Anzahl der Mitglieder\nzu dividieren und das Ergebnis gegebenenfalls auf eine ganzzahlige Beurteilung mathematisch zu\nrunden. Das Abschlussrigorosum gilt nur dann als mit Erfolg abgelegt, wenn jeder\nPrüfungsgegenstand gemäß Abs. 4 zumindest mit der Note \"genügend\" beurteilt wurde. Wurde in\nmehr als einem Prüfungsgegenstand die Note \"nicht genügend\" erteilt, so ist das Abschlussrigorosum\nzur Gänze zu wiederholen, sonst beschränkt sich die Wiederholung auf den nicht bestandenen\nPrüfungsgegenstand.\n                                   Doktorgrad und Promotion\n§ 8. Doktorgrad und Promotion\nDie Dekanin/der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten hat den Absolventinnen/Absolventen\ndes PhD-Studiums nach der positiven Ablegung des Abschlussrigorosums den akademischen Grad\neines „Doctor of Philosophy“ abgekürzt „PhD“ unbeschadet der Abhaltung akademischer Feiern aus\nAnlass von Promotionen durch einen schriftlichen Bescheid unverzüglich, jedoch bis spätestens\neinen Monat nach Ablegung des Abschlussrigorosums von Amts wegen zu verleihen.\n                            Joint- und Double-Degree-Programme\n§ 9. Joint- und Double-Degree-Programme\nDas PhD-Studium kann auch im Rahmen eines Joint- oder Double-Degree-Programms absolviert\nwerden. In diesem Fall verbringt die/der Studierende mit den Arbeiten an der Dissertation mindestens\nein Jahr an der jeweiligen Partneruniversität. Die/der Studierende muss der Dekanin/dem Dekan für\nDoktoratsstudien eine Dissertationsvereinbarung, die der Joint- oder Double-Degree-Programm-\nVereinbarung zwischen den beteiligten Universitäten entspricht und die Verleihung des\nakademischen Grades als Joint- oder Double-Degree definiert, zur Genehmigung vorlegen. Die\nAnerkennung der im Rahmen dieser Vereinbarung festgelegten Arbeiten und Lehrveranstaltungen,\ndie an der Partneruniversität absolviert wurden, erfolgt automatisch.\n                     Übergangsregelung vom Dr. scient. med.-Studium\n§ 10. Übergangsregelung vom Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft (Dr. scient.\n      med.)\nStudierenden, die nach dem Curriculum der Medizinischen Wissenschaft studieren (und das Studium\nnoch nicht abgeschlossen haben) und sich (gem. §2 Abs.3) erfolgreich um ein Dissertationsthema\nbeworben haben, können die curricularen Anteile des Doktoratstudiums der Medizinischen\nWissenschaft sowie die Arbeiten an der Dissertation, sofern das Thema derselben ein Teilgebiet des\njeweiligen PhD-Programms abdeckt, angerechnet werden. Ablauf und Regeln sind in der “Richtlinie\nÜbergang vom Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft zum PhD-Studium“ ausgeführt.\n                                                  Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, Stj 2018/2019, 38. Stk. RN 179\n                                             Seite 11 von 13"
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            "bulletin": {
                "id": 8452,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "7",
                "published": "2020-11-04T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Richtlinie: Richtlinie zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen aufgrund der COVID-19-Pandemie; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8452&pDocNr=1076510&pOrgNr=1"
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            "index": 2,
            "text": "3\n                      Richtlinie zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen\n                                                  aufgrund der COVID-19-Pandemie\nDas Rektorat der Medizinischen Universität Graz legt aufgrund von § 20 Abs 6 Z 5 UG und § 3 Abs\n22 des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen der Med Uni Graz folgende Richtlinie zur\nDurchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen aufgrund der COVID-19-Pandemie fest:\n§ 1.       Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen\n      (1) Die Durchführung von Vorlesungen hat grundsätzlich digital bzw. im Wege des Distance\n           Learnings zu erfolgen.\n      (2) Lehrveranstaltungen bzw. Teile von Lehrveranstaltungen, die\n                  a) aus didaktischen Gründen als Präsenzeinheiten zielführender sind oder\n                  b) nicht durch digitale Angebote ersetzt oder im Rahmen von Homelearning\n                       angeeignet werden können, wie beispielsweise Übungen, Praktika und\n                       Famulaturen,\n           können unter Einhaltung der Hygienevorschriften gemäß § 3 durchgeführt werden.\n      (3) Die Durchführung von Präsenzprüfungen hat unter Einhaltung der Hygienevorschriften\n           gemäß § 3 stattzufinden.\n      (4) Die Studierenden sind vor Beginn des Semesters in geeigneter Weise (zB. MEDonline,\n           MUniverse, VMC) über den Einsatz digitaler Lehr- und Lernformen sowie virtueller Lehre\n           zu informieren.\n      (5) Studierende, die aufgrund von COVID-19 in Quarantäne oder Absonderung sind oder als\n           Verdachtsfall gelten, da sie COVID-19 Symptome haben und daher nicht an\n           Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen können, haben dies den Lehrenden umgehend\n           mitzuteilen und einen Nachweis zu erbringen.\n      (6) Studierende, die der COVID-19 Risikogruppe angehören und aus diesem Grund nicht an\n           Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen können, können dies den Lehrenden mitteilen\n           und einen Nachweis erbringen.\n      (7) In beiden Fällen (§ 1 Abs. 5 und Abs. 6) obliegt es den Lehrenden zu entscheiden, ob die\n           erforderliche Studienleistung in Nachholterminen zu erbringen ist oder durch\n           Ersatzleistungen erbracht werden kann. Können Ersatzleistungen erbracht werden ist\n           von den Lehrenden festzulegen, welche Ersatzleistungen zu erbringen sind.\n      (8) Studierende, die aufgrund von COVID-19 in Quarantäne oder Absonderung sind oder als\n           Verdachtsfall gelten, da sie COVID-19 Symptome haben und daher nicht an\n           Präsenzprüfungen teilnehmen können, müssen sich von der Prüfung abmelden. Die\n           Abmeldung hat per E-Mail an pruefungen@medunigraz.at zu erfolgen, sofern eine\n           rechtzeitige Abmeldung über MEDonline nicht mehr möglich ist.\n      (9) Studierende, die der COVID-19 Risikogruppe angehören und daher nicht an\n           Präsenzprüfungen teilnehmen können, haben dies dem*der Prüfer*in und der OE-\n           Studienmanagement umgehend mitzuteilen und einen Nachweis zu erbringen. Diesfalls\n                                                                                            MTBl. vom 04.11.2020, StJ 2020/21, 7. Stk, RN 22\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 5069,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "29",
                "published": "2015-08-19T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5069&pDocNr=388654&pOrgNr=1"
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            "index": 5,
            "text": "-6-\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W282 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 09. September 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\nÄrztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Chirurgie,\nKlinische Abteilung für Herzchirurgie,\nbis FachärztInnenabschluss; längstens 7 Jahre\n\nKernaufgaben:\n\nKlinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n\nTätigkeit im OP (OP-Assistenz und assistierte Eingriffe in Entsprechung zum Weiterbildungsstand)\nÜbernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n\nMitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n\nMitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/ Betreuung von Studierenden\n\nVVVVV\n\nFachliche Anforderungen\n\n> Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n\n>» _ Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\nKlinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n\n>» Klinische Vorerfahrung im Fachgebiet Herzchirurgie von Vorteil\n\n> _ EDV-Kenntnisse (Word, Excel, MEDOCS)\n\n> — Fremdsprachenkenntnisse (Englisch)\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n>  Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n> Hohe Belastbarkeit\n\n>  Teamorientierung\n\n>  Lernbereitschaft\n\nAuf Grund der neuen Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) bzw. des\nÄrztegesetzes 1998 möchten wir darauf hinweisen, dass eine Aufnahme als Ärztin/Arzt in Ausbildung zum\nSonderfach und eine Ausbildung gemäß den Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006\nnur möglich ist, wenn bereits zum 31. Mai 2015 eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin\noder zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches begonnen wurde.\n\nEine Ausbildung nach der neuen Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 setzt eine Basisausbildung\nnach § 6 AAO 2015 iVm 8 6a Ärztegesetz 1998 voraus.\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Otto Dapunt, Abteilung für Herzchirurgie, gerne zur Verfügung.\nKontakt: otto.dapunt@medunigraz.at, Tel.: +43/385-80677.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W283 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 09. September 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\n \n\nMTBI. vom 19.08.2015, SU 2014/15, 29. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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        {
            "bulletin": {
                "id": 2645,
                "academic_year": "2010/11",
                "issue": "16",
                "published": "2011-04-06T00:00:00+02:00",
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            "index": 3,
            "text": "-4-\n                                                          § 11 Schlussbestimmungen\nDiese Richtlinie des Rektorates der MUG gilt bis auf Widerruf und tritt mit Veröffentlichung im\nMitteilungsblatt der MUG in Kraft.\n                                                        Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n                                                                        Rektor\n94.\nGeschäftsordnung des Senates der Medizinischen Universität Graz\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Anton Sadjak, gibt bekannt, dass der Senat in seiner\nSitzung am 23.03.2011 die Geschäftsordnung des Senates wie folgt beschlossen hat:\n                               Geschäftsordnung des Senats der Medizinischen Universität Graz\n§ 1. Geltungsbereich\nDiese Geschäftsordnung gilt für den Senat der Medizinischen Universität Graz sowie seiner\nUnterkommissionen.\n§ 2. Begriffe\n(1) „Schriftlich“ bedeutet: Papierform, Telefax, automationsunterstützte Datenübertragung (EMail).\n(2) „Anwesend“ bedeutet: physisch anwesend.\n(3) „Vorsitzende/Vorsitzender“ bedeutet: der/die gewählte Vorsitzende oder in dessen Vertretung, die\ngewählte Stellvertreterin/der gewählte Stellvertreter des Vorsitzenden oder im Falle der Verhinderung der\nvorhin Genannten das an Lebensjahren älteste Mitglied des Senats; in Sitzungen das älteste anwesende\nMitglied.\n§ 3. Mitglieder des Senats, Teilnahme an der Willensbildung\n(1) Mitglieder des Senats sowie der Unterkommissionen sind die stimmberechtigten Mitglieder. Die\nMitglieder des Senats/der Unterkommissionen haben das Recht und die Pflicht, an der Willensbildung des\nSenats/der Unterkommission und dessen/deren Sitzungen teilzunehmen. Diese Verpflichtung ist als\nDienstpflicht zu berücksichtigen. Sie sind bei der Ausübung ihrer Funktion an keine Weisungen oder\nAufträge gebunden. Eine Verhinderung an der Mitwirkung an einem Akt der Willensbildung ist der/dem\nVorsitzenden unverzüglich schriftlich über das Büro des Senats bekannt zu geben und ein Ersatzmitglied zu\nnominieren, welches für die Dauer der Übertragung die Rechte u. Pflichten eines Mitgliedes hat.\n(2) Die Mitglieder des Senats/der Unterkommissionen sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet.\n(3) Der Senat bedient sich zu seiner administrativen Unterstützung einer Geschäftsstelle (Büro des Senats),\nausgenommen Habilitationskommissionen und Berufungskommissionen.\n§ 4. Auskunftspersonen, Fachleute\n(1) Der Senat kann auf Antrag der/des Vorsitzenden oder eines Mitgliedes zu einzelnen Gegenständen\nseiner Beratung Auskunftspersonen beiziehen. Sie haben kein Antrags- und Stimmrecht.\n(2) Auskunftspersonen, Fachleute und die Mitglieder von Kollegialorganen und anderen\nUniversitätsorganen sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Sie sind vor ihrer erstmaligen Beiziehung\nvon der/vom Vorsitzenden entsprechend zu belehren.\n(3) Das Rektorat, Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen im Sinne § 39 Abs. 4\nFrauenförderplan der MUG (FFP) sowie die/der Vorsitzende des Betriebsrates haben das Recht, im\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 06.04.2011, StJ 2010/11, 16.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 2386,
                "academic_year": "2010/11",
                "issue": "3",
                "published": "2010-10-20T00:00:00+02:00",
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            "index": 6,
            "text": "-7-\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Kommunikative und organisatorische Kompetenz\n¾ Teamorientierung und hohe motivative und didaktische Kompetenz\n¾ Hohe Belastbarkeit und Flexibilität, Teamorientierung\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Ernst Pilger, Vorstand der Universitätsklinik für Innere Medizin,\ngerne zur Verfügung. Kontakt: ernst.pilger@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-16888.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W15 ex 2010/11 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n10. November 2010.                                                                                            www.medunigraz.at/stellen\n                                                             UniversitätsassistentIn\n                                                           (Verwendungsgruppe B1)\n                                               an der Universitätsklinik für Innere Medizin,\n                                      Klinische Abteilung für Kardiologie, befristet auf 6 Jahre\nKernaufgaben:\n¾ Grundlagenforschung mit Schwerpunkt im kardiovaskulären Forschungsfeld (u.a. zelluläre Elektro-\n       physiologie)\n¾ Aktive wissenschaftliche Forschungs- und Publikationstätigkeit, Konzeption und Durchführung\n       wissenschaftlicher Studien sowie Betreuung von Diplomarbeiten und Dissertationen\n¾ Lehrtätigkeit einschließlich Mitarbeit im PhD-Programm und Dr.sci.med. Programm der MUG\n       (kardiologische Themenfelder)\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes einschlägiges naturwissenschaftliches Studium (z.B. Dr.rer.nat.) oder\n       abgeschlossenes Studium der Humanmedizin mit mehrjähriger wissenschaftlicher Tätigkeit in den\n       oben genannten Bereichen\n¾ Umfangreiche Erfahrung in der zellulären Elektrophysiologie und der Generierung von Tiermodellen\n¾ Erfahrung in der Mitarbeit in internationalen Forschungsverbünden; Erfahrung in der Konzeption und\n       Fertigstellung von wissenschaftlichen Publikationen\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n¾ Wissenschaftlicher Auslandsaufenthalt und sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\n¾ Einschlägige wissenschaftliche Publikationstätigkeit im Bereich der kardiovaskulären Grundlagen-\n       forschung\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n¾ Kommunikative und organisatorische Kompetenz\n¾ Teamorientierung und hohe motivative und didaktische Kompetenz\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei entsprechendem Erfolg sind längerfristige Entwicklungsmöglichkeiten durch den Abschluss einer\nQualifizierungsvereinbarung möglich.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Burkert Pieske, Leiter der Klinischen Abteilung für Kardiologie,\ngerne zur Verfügung. Kontakt: burkert.pieske@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-12544.\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                       MTBl. vom 20.10.2010, StJ 2010/11, 3.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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