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"id": 2585,
"academic_year": "2010/11",
"issue": "13",
"published": "2011-02-16T00:00:00+01:00",
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"index": 14,
"text": "ANHANG\n\nRechtliche Grundlagen und\nOrganisation des\nösterreichischen\nTransfusionswesens\n\n2.3\n\nRechtliche Aspekte der\nBluttransfusion — Aufklärung,\nUrteile,\nTransfusionsverweigerung,\nDokumentation, etc.\n\n2.4\n\n \n\n \n\nANHANG\n\nKalkulation der benötigten\n\n3.1 Erythrozytenmasse\n\nVerbesserung der\n\n32 Anämietoleranz\n\nVermeidung des\ndiagnostischen und\ninterventionellen\nBlutverlustes\n\n3.3\n\n \n\n \n\nEU Richtlinien Arzneimittel, GMP,\nklinische Prüfung, Blut, Gewebe\nund Organe; Blutsicherheitsgesetz,\nBlutspenderVO, HamovigilanzVO,\nVO Arzneimittel aus menschlichem\nBlut; Gewebesicherheitsgesetz,\nGewebeentnahmeeinrichtungsVO,\nGewebebankenVO,\nGewebevigilanzVO; Kranken-und\nKuranstaltengesetz (Bund und\nLänder), Leitlinien\nMindestanforderungen für\nBlutdepots, Advanced Therapy\nMedicinal Products Regulation,\nArzneimittelgesetz,\nArzneimittelbetriebsordnung, GMP\nund Anhänge, ISO Grundlagen, etc.\n\nRechtliche Grundlagen der\nPatienten/Patientinnenaufklärung,\nwie Ärzte/Ärztinnengesetz, Urteile\ndes VwGH / EuGH, etc.\n\nVerfahren zur Abschätzung der\nnotwendigen präoperativen\nErythrozytenmasse (Art des\nchirurgischen Eingriffes und 2\npatienten/patientinnenbezogene\nParameter, Erstellung eines\nRisikoscores, mathematische\nBerechnung mittels Mercuriali\nAlgorithmus), Bestimmung des\npatienten/patientinnenindividuelle\nntolerablen Blutverlustes.\nMethoden zur Erhöhung der\nAnämietoleranz (Identifikation und\nBehandlung von\nanämieinduzierenden\n\nBegleiterkrankungen,\nVerbesserung der\nKreislaufsituation, Verbesserung\nder Lungenfunktion, Behandlung\nmyokardialer Ischämien,\n\nBehandlung von Arrhythmien etc.\n\nBlutabnahmen sowie Blutverlust\nbei interventionellen Eingriffen\nstellen ein erhebliches\nAnämierisiko dar.\n\n-15 -\n\nDen\nTeilnehmern/Teilnehmerinnen\nsoll erläutert werden, welche\nInhalte für ein gelebtes PBM\nrelevant sind und wie diese\nrechtlichen Vorgaben zum\nWohle der\nPatienten/Patientinnen zu\ninterpretieren und umzusetzen\nsind.\n\nDen\nTeilnehmern/Teilnehmerinnen\nsoll anhand von Fallbeispielen\nerläutert werden, wie die\nrechtlichen Grundlagen\neffektiv und effizient zu lesen\nsind, wie sie zu interpretieren\nund richtig anzuwenden sind.\n\n \n\nDie\nTeilnehmer/Teilnehmerinnen\nsollten in der Lage sein für den\njeweiligen\nPatienten/Patientinnen das\nentsprechende\nTransfusionsrisiko möglichst\ngenau abzuschätzen.\n\nDie\nTeilnehmer/Teilnehmerinnen\nsollten in der Lage sein\nPatienten/Patientinnen in der\npräoperativen Phase, nicht nur\nfür die Anästhesie, sondern\nauch zur\nTransfusionsvermeidung\nentsprechend zu behandeln.\nDie\nTeilnehmer/Teilnehmerinnen\nlernen diesen Blutverlust durch\nReduktion der diagnostischen\nAbnahmen auf das notwendige\nAusmaß und durch\nentsprechendes Vorgehen bei\ndiagnostischen Eingriffen auf\nein Minimum zu reduzieren.\nDies ist besonders bedeutsam\nbei Kindern und Erwachsenen\nmit geringem Körpergewicht.\n\n \n\nIm E-Learning Modul\nwerden die relevanten\nTexte zur Verfügung\ngestellt und ein\nFallbeispiel dargestellt.\nIm Präsenztermin\nwerden drei\nFallbeispiele im Rahmen\nvon Rollenspielen\ngeübt.\n\nIm E-Learning Modul\nwerden die relevanten\nTexte zur Verfügung\ngestellt und ein\nFallbeispiel dargestellt.\nIm Präsenztermin\nwerden drei\nFallbeispiele im Rahmen\nvon Rollenspielen\ngeübt.\n\n \n\nSeite 15 von 25\n\n \n\nSeite 16 von 25\n\n \n\nMTBI. vom 16.02.2011, SU 2010/11, 13.Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 2065,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "21",
"published": "2010-05-05T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2065&pDocNr=26041&pOrgNr=1"
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"index": 10,
"text": "- 11 -\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Franz Fazekas, Leiter der Klinische Abteilung für allgemeine\nNeurologie an der Universitätsklinik für Neurologie, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nfranz.fazekas@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-82981.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W208 ex 2009/10 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am 26. Mai 2010.\n www.medunigraz.at/stellen\n Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n an der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Klinische Abteilung für Neuro- und\n Gesichtschirurgische Anästhesiologie und Intensivmedizin, befristet auf die Dauer des\n Beschäftigungsverbotes und eines eventuell anschließenden Karenzurlaubes nach Mutterschutzgesetz\nKernaufgaben:\n¾ PatientInnenbetreuung\n¾ Übernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n¾ Mitarbeit in der universitären Lehre und bei Forschungsprojekten im Bereich der Forschungsfelder\n Neurowissenschaften und Sustainable Health Research\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n¾ Klinische Vorerfahrung in Anästhesie, Erfahrung in präklinischer Notfallmedizin, Erfahrung in uni-\n versitärer Lehre, Erfahrung in Durchführung wissenschaftlicher Projekte/Mitarbeit an wissenschaft-\n lichen Projekten\n¾ Fachspezifische Famulaturen\n¾ Kenntnisse in Office-Programmen\n¾ Gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Teamorientierung\n¾ Lernbereitschaft\n¾ Kommunikative Kompetenz\n¾ Durchsetzungsstärke\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBEI LAUFBAHNSTELLEN: Bei entsprechendem Erfolg sind längerfristige Entwicklungsmöglichkeiten durch\nden Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung möglich.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Gerhard Schwarz, Leiter der Klinischen Abteilung für Neuro-\nund Gesichtschirurgische Anästhesiologie und Intensivmedizin an der Universitätsklinik für Anästhesiologie\nund Intensivmedizin, gerne zur Verfügung. Kontakt: gerhard.schwarz@medunigraz.at Tel.: ++43 (0)\n316/385-13911.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W209 ex 2009/10 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am 26. Mai 2010.\n www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 05.05.2010, StJ 2009/10, 21.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 1024,
"academic_year": "2007/08",
"issue": "32",
"published": "2008-09-17T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1024&pDocNr=11441&pOrgNr=1"
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"index": 53,
"text": "- 54 -\nLehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter müssen eindeutige Beurteilungskriterien (z.B.\nPunktesystem und Prüfungsmethoden) vor Beginn festgelegt und veröffentlicht werden.\nFachprüfungen (FP): Fachprüfungen umfassen den vorgetragenen bzw. vermittelten Stoff mehrerer\nLehrveranstaltungen eines Moduls. Fachprüfungen finden in der Regel schriftlich statt und werden\nentsprechend den gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen\nkönnen auch mündliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Die positive\nAbsolvierung der Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist Zulassungsvoraussetzung für\ndie entsprechende Fachprüfung. Für Fachprüfungen haben am Anfang eines Studienjahres die Anzahl und\ndie Fragenart sowie der Notenschlüssel veröffentlicht zu werden. Der vorab definierte Notenschlüssel darf\nnur durch die Streichung von fehlerhaften, ungenauen oder mit anderen Mängeln behafteten Fragen\nverändert werden. Bei der Benotung einer Fachprüfung ist es nicht zulässig, dass Teile dieser und\nPunkte/Ergebnisse in diesen für die positive Absolvierung notwendig sind. Die Noten haben sich allein aus\ndem Gesamtpunkteergebnis zu ergeben – weitere Bedingungen sind nicht zulässig.\nLehrveranstaltungsprüfung (LP): Lehrveranstaltungsprüfungen umfassen den vorgetragenen bzw.\nvermittelten Stoff einer Lehrveranstaltung. Die Prüfungen finden in der Regel schriftlich statt. Sie werden\nentsprechend den gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen\nkönnen auch mündliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Vor Beginn der\nLehrveranstaltung wird die Prüfungsart festgelegt.\nDie Gesamtbeurteilung eines Moduls als Diplomprüfungsfach entspricht der Beurteilung der Fachprüfung.\nFür die Gesamtbeurteilung eines Tracks werden die Bewertungen der entsprechenden Lehrveranstaltungen\nherangezogen.\nLehrveranstaltungen mit integriertem Übungsteil (VU): Diese können mit immantem Prüfungscharakter\ngestaltet oder mit Lehrveranstaltungsprüfungen abgeschlossen werden. Der Prüfungsmodus ist\nnachweislich vor Beginn der Lehrveranstaltung den Teilnehmern/ Teilnehmerinnen vom\nLehrveranstaltungsleiter bekannt zu geben.\nKommissionelle Gesamtprüfung im 3. Studienabschnitt: Die kommissionelle Gesamtprüfung im 3.\nStudienabschnitt ist eine integrierte Prüfung aller im folgenden Studienplan festgelegten Fächer. Wird eines\ndieser Fächer negativ beurteilt, so ist bei einer Wiederholungsprüfung lediglich dieses eine Fach zu\nwiederholen.\n § 8.\n European Credit Transfer System (ECTS)\nZur internationalen Anrechenbarkeit wird der Umfang des Studiums und einzelner Studienleistungen in\nECTS-Punkten angegeben, welche auf dem tatsächlichen Arbeitspensum beruhen und die Zeit für den\nBesuch von Lehrveranstaltungen inkludieren. Entsprechend dem UG 2002 werden 60 ECTS-Punkte pro\nJahr vergeben, was einem Arbeitspensum von 1500 Echtstunden entspricht. Die ECTS-Punkte werden u.a.\nmittels Studierendenbefragung ermittelt. Im Anhang wird die ECTS-Punkte- Vergabe zu den einzelnen\nLehrveranstaltungen aufgelistet.\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 17.09.2008, StJ 2007/08, 32. Stk."
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"bulletin": {
"id": 156,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "18",
"published": "2007-02-21T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=156&pDocNr=4974&pOrgNr=1"
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"index": 1,
"text": "-2-\nAuf Grund der Tatsache, dass sowohl die Grundlagenforschung als auch die wirtschaftliche Anwendung\nsowie die Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs von großer Bedeutung sind, möchte das Land\nSteiermark durch den Forschungspreis für Nanowissenschaften und Nanotechnologien ausgezeichnete\nLeistungen in den folgenden drei Kategorien separat auszeichnen.\nKategorie 1:\nForschungspreis für Nanowissenschaften und Nanotechnologien – GRUNDLAGENFORSCHUNG\nFür die Preiszuerkennung kommt eine exzellente wissenschaftliche Arbeit (wissenschaftliche Publikation)\naus dem Gesamtgebiet der Nanowissenschaften (Physik, Chemie, Biologie, Materialwissenschaften, Me-\ndizin, Pharmazie) in Betracht, welche insbesondere in den letzten zwei Kalenderjahren erschienen sein\nsoll. In der auszuzeichnenden Arbeit sollen entweder eine neue experimentelle Methodik oder Theorie im\nRahmen der Nanowissenschaften entwickelt oder beschrieben worden sein.\nKategorie 2:\nForschungspreis für Nanowissenschaften und Nanotechnologien – WIRTSCHAFTLICHE ANWENDUNGEN\nFür die Preiszuerkennung kommt eine Arbeit aus dem Gesamtgebiet der Nanowissenschaften (Physik,\nChemie, Biologie, Materialwissenschaften, Medizin, Pharmazie) in Betracht, in der die Überführung von\nwissenschaftlichen Erkenntnissen bzw. die Anwendung von Nanotechnologien in einen Demonstrator,\neine Technologie, einen Prozess oder bereits in ein Produkt vollzogen wurde. Dies sollte insbesondere in\nden letzten zwei Kalenderjahren realisiert worden sein.\nKategorie 3:\nForschungspreis für Nanowissenschaften und Nanotechnologien – NACHWUCHSFÖRDERUNG\nFür die Preiszuerkennung kommt eine herausragende abgeschlossene Diplomarbeit, Dissertation oder\nHabilitation, deren Thema im Gesamtgebiet der Nanowissenschaften (Physik, Chemie, Biologie, Materi-\nalwissenschaften, Medizin, Pharmazie) angesiedelt ist und insbesondere im letzten Kalenderjahr abge-\nschlossen worden sein soll, in Betracht. Im Sinne der Nachwuchsförderung soll die Preisträgerin/der Preis-\nträger maximal 30 Jahre alt sein.\nDer Preis besteht jeweils aus einer Urkunde und einem Preisgeld von € 10.000,– für die Kategorie 1; €\n15.000,– für die Kategorie 2 und € 2000,– für die Kategorie 3.\nDen Forschungspreis für Nanowissenschaften und Nanotechnologien können sowohl physische als auch\njuristische Personen erhalten.\nDie auszuzeichnende Arbeit bzw. die Bewerberin/der Bewerber muss einen Steiermarkbezug haben und\ninsbesondere in den Bereichen\n- Pulver/Werkstoffe\n- Beschichtungen\n- Organische Elektronik/Funktionalisierte Werkstoffe\n- Bionanotechnologie\n- Analytik\n- Devices\nangesiedelt sein.\nAls Geschäftsstelle des Nominierungskomitees fungiert die Abteilung 3 – Wissenschaft und Forschung im\nAmt der Steiermärkischen Landesregierung, Palais Trauttmansdorff, 8011 Graz, Trauttmansdorffgasse 2.\nAn diese sind auch die nachstehend angeführten Bewerbungsunterlagen innerhalb der gesetzten Frist in\ndeutscher Sprache einzureichen:\n- auszuzeichnende wissenschaftliche Arbeit bzw. aussagekräftige Beschreibung des Werkes\n- universitäres, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die Arbeit (wenn möglich: institutsexter-\n nes, internationales, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten)\n- veröffentlichungsfähige, populärwissenschaftliche Kurzfassung der eingereichten Arbeit (15 Zeilen)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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"bulletin": {
"id": 133,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "29",
"published": "2006-08-02T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=133&pDocNr=4928&pOrgNr=1"
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"index": 19,
"text": "- 20 -\nWiederholung der Ausschreibung vom 07.06.2006:\n1 Stelle als Systemadministrator/in der Medizinischen Universität Graz im Bereich Informationstechnologie zu\nbesetzen ab sofort.\nTätigkeiten:\n• Design, Installation und Betrieb des Mail-Systems (ca. 7.000 Benutzer)\n• Installation und Betrieb von Spam-Filtern\n• Unterstützung des Netzwerkteams\n• Second Level Support\nAnforderungsprofil:\n• Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder\n EWR\n• rechtliche Unbescholtenheit\n• fundierte EDV-technische Ausbildung oder adäquate Kenntnisse\n• Erfahrung im Umgang mit (großen) Mailsystemen (bevorzugt Novell Groupwise)\n• Erfahrung im Umgang mit Mail-Protokollen (SMTP, POP3, IMAP) und gängigen Mail-Clients (Group-\n wise, Outlook, Eudora)\n• grundlegende Kenntnisse von EDV-Netzwerken\n• Erfahrung in der Verwaltung von CISCO-Netzwerkkomponenten von Vorteil\n• Erfahrung im universitären Umfeld von Vorteil\n• Projektmanagementerfahrung\n• gute Englischkenntnisse\n• Teamfähigkeit, Flexibilität und Bereitschaft sich laufend weiterzubilden\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. August 2006 (Kennzahl: A475)\n½ Stelle als designierte(r) Leiterin/Leiter der Core Facility Mikroskopie am Zentrum für Medizinische Grund-\nlagenforschung zu besetzen ab 01. Jänner 2007. Diese Stelle kann auch gemeinsam mit der Stelle der/des\nVerantwortlichen der zu errichtenden Core Facility für Strukturbiologie und Biophysik (Kennzahl: A543) am\nZentrum für Medizinische Grundlagenforschung besetzt werden.\nIhre Aufgaben:\n Ausbau, Organisation und Führen der Core Facility Mikroskopie als Dienstleistungseinheit; dies um-\n fasst insbesondere die wissenschaftliche und technische Betreuung der Gerätesysteme der Core Faci-\n lity und deren Integration in einen gut funktionierenden Servicebetrieb (z. B. Probenaufbereitung,\n immunhistochemische Färbungen, Laserscanning-Mikroskopie, FRET, etc.)\n Aufbau und Betreiben eines Qualitätsmanagementsystems in der Core Facility\n Beratung und Unterstützung von Projektmitarbeitern in allen Phasen mikroskopischer Experimente,\n von der Zellen- und Gewebeaufbereitung über Durchführung bis hin zur Dokumentation und Inter-\n pretation von mikroskopischen Bildern und Spezialtechniken\n Aus-, Fort- und Weiterbildung von akademischen und nichtakademischen MitarbeiterInnen\n Investitionsplanung für den Bereich Mikroskopie, Lieferantenauswahl\n Kosten/Preiskalkulationen für diverse Serviceleistungen der Core Facility\n Evaluierung und Einführung neuer Analysemethoden und -techniken\nAnforderungsprofil:\n Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU oder EWR\n Rechtliche Unbescholtenheit\n Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Medizin, Biologie oder äquivalentes\n Mehrjährige fachliche Spezialisierung und Qualifikation in allen Aspekten der Mikroskopie, vorzugs-\n weise abgeschlossene Facharztausbildung für Histologie oder Pathologie\n Erfolgreiche eigene Forschungstätigkeit, Erfahrung in der Führung von Arbeitsgruppen oder Service-\n einrichtungen für den wissenschaftlichen Betrieb\n Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Flexibilität und Bereitschaft, sich fachlich und persönlich wei-\n terzubilden\n Ausgezeichnete Englisch- und EDV-Kenntnisse\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. August 2006 (Kennzahl: A542)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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{
"bulletin": {
"id": 50,
"academic_year": "2003/04",
"issue": "38",
"published": "2004-07-07T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=50&pDocNr=4742&pOrgNr=1"
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"index": 25,
"text": "- 26 -\n1.6.1.Pflichtlehrveranstaltungen\nVorlesungen (VO) dienen der Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden.\nVorlesungen mit Übung (VU) dienen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Vortragstätigkeit der\nVermittlung von theoretischem und praktischem Wissen, für dessen Verständnis die aktive Mitarbeit\nund Übung durch die Studierenden erforderlich sind.\nÜbungen (UE) dienen der Vertiefung von bereits bekannten Lehrstoffen durch Vermittlung von prakti-\nschen Fertigkeiten.\nSeminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion und sehen vor allem Stimulation der eigen-\nständigen Arbeit der Studierenden vor. Dies wird vor allem auch durch problemorientiertes / basiertes\nLernen (selbständiges erarbeiten von Lehrinhalten in kleinen Gruppen unter Betreuung durch eine\nModeratorin/einen Moderator) gewährleistet.\nSeminare mit Übung (SU) dienen in unmittelbarem Zusammenhang mit den im Seminar behandel-\nten Lehrinhalten der Vertiefung und Vermittlung von praktischen Fertigkeiten.\nDas Praktikum (PR) dient der praktischen Tätigkeit im Fach zur Vermittlung von praktischen Grund-\nfertigkeiten unter Anleitung und wird begleitet.\n1.6.2.Freie Wahlfächer\nFreie Wahlfächer können im Ausmaß von 12 ECTS Punkten frei aus dem Lehrveranstaltungsangebot\nin- und ausländischer Universitäten anrechenbar absolviert werden.\n1.7. Einsatz neuer Medien\nAn der Medizinischen Universität Graz besteht ein Projekt Virtueller Medizinischer Campus in dem vor\nallem auch die Lehre einen Schwerpunkt darstellt. Diese Möglichkeiten inklusive elektronisch unter-\nstütztes Lernen sollen ausgenützt werden. Es soll bereits bei der Erstellung der Lehrziele benutzt\nwerden und so für Lehrende und Studierende der optimalen Vorbereitung dienen. Ein Teil der Lehr-\nveranstaltungen, insbesondere jener, der der Vermittlung von theoretischem Grundlagenwissen dient,\nkann als virtuelle Lehrveranstaltung abgehalten werden. Dies ergibt einen Anteil flexiblen Zeitbudgets\nfür die Studierenden. In weiterer Folge kommt dies auch dem gesetzlichen Auftrag, Lehrveranstaltun-\ngen für berufsbegleitendes Studium einzurichten, entgegen. Zur Umsetzung werden die einzelnen\nLerninhalte in den Katalogen der Disziplinen inhaltlich ausgearbeitet.\nDie durch virtuelle Lehrveranstaltungen weniger gebundenen personellen Kapazitäten stehen dann für\nden höherwertigen, praktisch orientierten Kleingruppenunterricht zur Verfügung.\n1.8.Studium in einer Fremdsprache\nDie Unterrichtssprache ist grundsätzlich Deutsch, im Sinne der Internationalisierung ist Englisch als\nUnterrichtssprache zu fördern.\nDie Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen sind berechtigt, ihre Lehrveranstaltungen und die\ndazu gehörenden Prüfungen in Englisch abzuhalten wenn die Studienkommission zustimmt. (siehe\nSatzung Medizinische Universität Graz, Teil Studienrecht, Abschnitt 3.1,§18)\n1.9.Prüfungen\n1.9.1. Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter\nVorlesungen mit Übungen (VU) Übungen (UE) Seminare (SE) und Seminare mit Übungen (SU) sind\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. Bewertet werden Mitarbeit und selbständige\nBeiträge der Studierenden.\n1.9.2. Lehrveranstaltungsprüfungen"
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"bulletin": {
"id": 7509,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "9",
"published": "2019-11-27T00:00:00+01:00",
"teaser": "Geschäftsordnung des Senats; Beirat der Szolomayer Privatstiftung; Entsendungen in die Curricularkommissionen; Ethikkommission: Nachnominierungen; Einteilung des Studienjahres 2020/21; Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2019 – 2021 der Medizinischen Universität Graz; Leitungen: Bestellung zur Stellvertreterin des Leiters der Organisationseinheit Recht und Risikomanagement; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7509&pDocNr=968154&pOrgNr=1"
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"index": 30,
"text": "31\n Tenure Track Professur für Kinder- und Jugendorthopädie\n Universitätsklinik für Orthopädie und Traumatologie\nWir suchen eine exzellente Fachärztin, einen exzellenten Facharzt und WissenschafterIn mit hohem\nPotential, um die international anerkannte Wissenschafts- und Forschungsagenda für Kinder und\nJugendorthopädie weiter auszubauen.\nDie zukünftige Stelleninhaberin/Der zukünftige Stelleninhaber soll ausgewiesene Expertin/\nausgewiesener Experte in der Kinder- und Jugendorthopädie sein und wird das Fachgebiet der Kinder-\nund Jugendorthopädie in Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung vertreten.\nDie Universitätsklinik für Orthopädie und Traumatologie verfolgt für Ihre PatientInnen ein\ngesamtheitliches Versorgungskonzept nach dem biopsychosozialen Modell. Die zukünftige\nStelleninhaberin/Der zukünftige Stelleninhaber soll eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären und zur\ninterprofessionellen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachrichtungen im Kinder-, Jugend- und\nErwachsenenbereich, sowie zu Berufsgruppen der Pflege und medizinisch-technischen Diensten\nmitbringen.\nDie Besetzung erfolgt zunächst befristet auf 6 Jahre als Assistenzprofessorin/Assistenzprofessor mit\nQualifizierungsvereinbarung (Tenure Track Professur gemäß § 99 Abs. 5 und 6 Universitätsgesetz).\nKarriereziel ist die Überleitung in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierte\nProfessorin/Assoziierter Professor. Bei herausragenden und außergewöhnlichen Leistungen kann eine\npositive Evaluierung der Qualifizierungsvereinbarung auf schnellstem Weg erfolgen.\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Innovative wissenschaftliche Weiterentwicklung des Bereichs Kinder- und Jugendorthopädie\n Vertretung des Fachgebietes Kinder- und Jugendorthopädie in Forschung, Lehre und\n PatientInnenbetreuung\n Einwerbung kompetitiver Drittmittel und Leitung von Forschungsprojekten im Bereich der Kinder-\n und Jugendorthopädie\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin\n und im Rahmen der Doctoral School Bone, Muscle & Joint\n Die/Der StelleninhaberIn ist für die Bereichsleitung der Kinder- und Jugendorthopädie vorgesehen\nFür diese Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin mit facheinschlägigem Doktorat\n Befugnis zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin/Facharzt für Orthopädie\n und orthopädische Chirurgie bzw. Orthopädie und Traumatologie\n Profunde Forschungsexpertise im Bereich der Kinder- und Jugendorthopädie\n Nachweis von hochrangigen Publikationen und Drittmitteleinwerbung\n Erfahrung in der Führung von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen\n Nachweis von Lehr- und Vortragstätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendorthopädie\n Fertigkeiten in folgenden Bereichen:\n o Konservative und operative Kinder- und Jugendorthopädie\n Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Hohe Bereitschaft zur interdisziplinären, sowie zur interprofessionellen Zusammenarbeit\n MTBl. vom 27.11.2019, StJ 2019/20, 9. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 8051,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "37",
"published": "2020-06-24T00:00:00+02:00",
"teaser": "Studienrechtliche Sondervorschriften aufgrund der Covid-19 Universitäts- und Hochschulverordnung; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8051&pDocNr=1026208&pOrgNr=1"
},
"index": 2,
"text": "3\nStudienrechtliche Sondervorschriften aufgrund der COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung\nDas Rektorat der Medizinischen Universität Graz hat gemäß §§ 10 und 11 COVID-19-Universitäts- und\nHochschulverordnung - C-UHV, BGBl. II Nr. 171/2020, nach Anhörung des Dekans für studienrechtliche\nAngelegenheiten und der Hochschulvertretung folgende Sondervorschriften festgelegt:\n§ 1. Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen\n (1) Die Durchführung von Lehrveranstaltungen hat grundsätzlich digital bzw. im Wege des Distance\n Learning zu erfolgen.\n (2) Lehrveranstaltungen bzw. Teile von Lehrveranstaltungen, die nicht durch digitale Angebote\n ersetzt oder im Rahmen von Homelearning angeeignet werden können, wie beispielsweise\n Übungen, Praktika und Famulaturen, können unter Einhaltung der Hygienevorschriften gemäß §\n 3 durchgeführt werden. Diese Abhaltungstermine werden durch die zuständigen Lehrenden in\n Abstimmung mit der OE-Studienmanagement festgelegt und sind den Studierenden über\n MEDonline oder per E-Mail zeitgerecht bekanntzugeben.\n (3) Im Sommersemester 2020 entfällt gemäß § 2 C-UHV die lehrveranstaltungsfreie Zeit und es\n können Lehrveranstaltungen und Prüfungen auch während der Sommermonate (Juli, August,\n September) angeboten und durchgeführt werden.\n (4) Die Durchführung von Prüfungen hat soweit möglich unter den Voraussetzungen des § 4 digital zu\n erfolgen.\n (5) Prüfungen, die nicht digital abgehalten werden können, können unter Einhaltung der\n Hygienevorschriften gemäß § 3 durchgeführt werden.\n (6) Werden aufgrund von COVID-19 ausgefallene Prüfungen nachgeholt, ist der Abhaltungstermin\n den Studierenden zumindest zwei Wochen im Voraus über MEDonline oder per E-Mail\n bekanntzugeben.\n (7) Abweichend vom Curriculum werden die Voraussetzungen zum OSCE-Antritt wie folgt festgelegt:\n a. 2. Durchgang: Die Voraussetzungen für die Zulassung zum OSCE I sind die positive\n Absolvierung aller Pflichtmodule des zweiten Studienabschnitts, mit Ausnahme von\n Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter von zwei Modulen, zu denen\n der/die Studierende im Sommersemester 2020 im 4. und 5. Zeitslot angemeldet ist und\n an denen der/die Studierende teilnimmt und den zwei zugehörigen Modulprüfungen\n sowie die Teilnahme am PTM im 4. Studienjahr.\n b. Alle weiteren Durchgänge des Sommersemesters 2020: Die Voraussetzungen für die\n Zulassung zum OSCE I sind die positive Absolvierung aller Pflichtmodule des zweiten\n Studienabschnitts, mit Ausnahme von Lehrveranstaltungen mit immanentem\n Prüfungscharakter von drei Modulen, zu denen der/die Studierende im Sommersemester\n 2020 angemeldet ist und an denen der/die Studierende teilnimmt und den drei\n zugehörigen Modulprüfungen sowie die Teilnahme am PTM im 4. Studienjahr.\n (8) Für Prüfungen, die in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt werden, sind gemäß §\n 10 Abs. 5 C-UHV jedenfalls drei Prüfungstermine im Sommersemester 2020 anzusetzen.\n Stand: Mitteilungsblatt vom 24.06.2020, Stj 2019/20, 37. Stk. RN182"
},
{
"bulletin": {
"id": 8613,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "16",
"published": "2020-12-23T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur Vorstand*Vorständin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur supplierenden Vorständin einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur supplierenden Leiter*in einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber makroskopische und klinische Anatomie; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Lehrstuhlinhaber für Physiologie; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter des Diagnostik- und Forschungsinstitutes für Gerichtliche Medizin; Leitungen: Bestellung zum*zur Leiter*in einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen; Satzungsänderung: Satzungsteil Frauenförderungsplan; Einteilung des Studienjahres 2021/22; Satzungsänderung: Satzungsteil Studienrecht; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2022-2027; Einsetzung einer Berufungskommission; Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs. 4, § 4 KA-AZG für die an der Medizinischen Universität Graz als Ärztinnen und Ärzte oder Zahnärztinnen und Zahnärzte beschäftigten Mitarbeiter*innen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8613&pDocNr=1092414&pOrgNr=1"
},
"index": 74,
"text": "75\nWesentlich ist dabei, dass auch unübliche Wissensgeber*innen eingebunden werden, da\nDistanz und Diversität die Wahrscheinlichkeit erhöhen, tatsächlich neuartige Ergebnisse zu\ngenerieren. Dabei werden häufig digitale Werkzeuge und Plattformen genutzt, auf denen\nsich Wissensgeber*innen verknüpfen und zusammenarbeiten können.\nDas inhaltliche Potenzial und die methodische Vielfalt von Open Innovation werden derzeit\nin der Wissenschaft noch nichtbreit genutzt. Bewusstsein und Kompetenzen im Bereich Open\nInnovation (Methoden, Prinzipien, Anwendungsfelder, mögliche Stakeholder) sind noch\nwenig bekannt. Gleichzeitig wird es in Zukunft in Forschung, Lehre und\nPatient*innenbetreuung gängige Praxis sein, Fragestellungen in interdisziplinären Teams zu\nbearbeiten. Mit dem Projekt CONNECT und der Aufnahme von Citizen Science-Aspekten in\ndie Auswahlkriterien für Nachwuchsförderungsprojekte hat die Med Uni Graz diesen Weg\nbereits eingeschlagen.\nZielsetzung ist, verstärkt Verantwortung für wissenschaftliche, gesellschaftliche und\nwirtschaftliche Entwicklungen zu übernehmen (3rd Mission) und durch die Einführung von\nneuen Innovationszugängen Raum für mehr Partizipation und Mitsprache zu schaffen.\nUmsetzungsstrategie und Maßnahmen\n Wissen und Kompetenzen zu Open Innovation-Methoden, Prinzipien und\n Anwendungsfeldern im medizinischen Kontext sollen Forschenden, Lehrenden und\n Studierenden – auch als Element des Entrepreneurial Thinking – vermittelt werden (LV\n 2022-2024).\n Durch die Implementierung von Open Innovation Prinzipien sollen an der Med Uni Graz\n Offenheit für neues Wissen (Produkte, Methoden und Partnerschaften) und für die\n Zusammenarbeit quer über Disziplinen, Branchen und geografische und gesellschaftliche\n Grenzen hinweg geschaffen werden. Diese Offenheit – gepaart mit einer auf Lernen\n ausgerichteten Fehlerkultur ist ebenfalls essentiell für die Stärkung der Entrepreneurial\n University. Aus der COVID-19-Krise lassen sich diesbezüglich insofern „lessons learned“\n ableiten, als diese in mehrfacher Hinsicht die Offenheit für Neues gefördert hat und\n gezeigt hat, dass mitunter auch disruptive Neuerungen sehr rasch implementiert werden\n können. (Beginn in LV 2022-2024).\n Durch die Errichtung von Innovationsräumen im Bereich des MED CAMPUS und durch den\n Aufbau eines Open-Innovation-Kompetenznetzwerks werden förderliche\n Rahmenbedingungen für die Umsetzung des vermittelten Wissens gestaltet (Beginn in LV\n 2019-2021, zusätzlicher Ressourcenbedarf für LV 2022 – 2024).\n Die Med Uni Graz wird ein Förderungsbudget für Innovationsprojekte einrichten und\n insbesondere Pilotprojekte im Bereich Open Innovation mit einem Seed Funding der Med\n Uni Graz (ggf. als Matching Grants zur additiven Förderung von OI-Aspekten)\n unterstützen, um den Nutzen sowie die sinnvolle Realisierbarkeit von Open Innovation\n darzulegen und die Orientierung an Role Models im Sinne des Peer-Learnings zu\n ermöglichen (Beginn in LV 2022-2024, zusätzlicher Ressourcenbedarf).\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 52"
},
{
"bulletin": {
"id": 6413,
"academic_year": "2017/18",
"issue": "35",
"published": "2018-06-27T00:00:00+02:00",
"teaser": "Ethikkommission: Nachnominierungen; Stiftungsbeirat der Szolomayer Privatstiftung; Arbeitskreis für Gleichbehandlungen: Nachnominierungen; Richtlinie des Rektorats - Änderung: Änderung Anhang I der Richtlinie für Universitätslehrgänge an\r\nder Medizinischen Universität Graz; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der \r\nMedizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Universitätslehrgang (ULG) Academic Expert in Dermoscopy; Universitätslehrgang (ULG) Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6413&pDocNr=777685&pOrgNr=28397"
},
"index": 59,
"text": "60\n § 1 Qualifikationsprofil\n Das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin der Johannes Kepler Universität Linz und\nder Medizinischen Universität Graz dient der breiten und methodisch hochwertigen\nGrundausbildung von MedizinerInnen, welche durch die Vermittlung von naturwissenschaftlichen,\ngrundlagenmedizinischen und ausgewählten klinischen sowie wissenschaftlichen Inhalten, von\nGrundlagen der Versorgungswirksamkeit, von kommunikativen Fähigkeiten und von praktischen\närztlichen Fertigkeiten gewährleistet wird. Neben der fachlichen Kompetenz werden, vor allem auch\ndurch Teamarbeit sowie Praktika, die soziale Kompetenz, die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit\nKollegInnen und Vorgesetzten sowie Angehörigen medizinnaher Berufe wie auch die Fähigkeit zur\nwirksamen Kommunikation mit PatientInnen entwickelt.\n Fachliche und methodische Kenntnisse\n • Grundlegendes Wissen und Verständnis über humanmedizinisch relevante Aspekte der\n Chemie, Physik, Biochemie, Biophysik, Molekularbiologie, Zellbiologie, Humangenetik und\n Embryologie\n • Wissen über die Strukturen und Funktionsmechanismen des menschlichen Körpers in den\n verschiedenen Entwicklungsphasen, in Gesundheit und Krankheit sowie von der molekularen\n Ebene bis zum Gesamtorganismus\n • Grundlegendes Wissen und Verständnis der Fachbereiche: Statistik, wissenschaftliches\n Arbeiten, Versorgungswirksamkeit\n • Grundlegendes Wissen und Verständnis über die medizinischen Fachbereiche der\n Mikrobiologie, Hygiene und Infektiologie, Immunologie, Orthopädie und Traumatologie,\n Hämatologie und Onkologie, Kardiologie, Pneumologie, Nephrologie, Gastroenterologie und\n Endokrinologie sowie Allgemeinmedizin\n • Wissen und Verständnis über die somatischen und psychosozialen Unterschiede zwischen\n Männern und Frauen sowie die Wirkung von Geschlechternormen, -werten und -strukturen auf\n Entstehung, Wahrnehmung und Umgang mit Krankheiten (Gender-Medizin)\n • Grundlagenwissen über Diagnostik und Therapie\n Ärztliche Fähigkeiten und Fertigkeiten\n • Basis-Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung der Famulaturen sowie darauf aufbauende\n Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit aus folgenden Bereichen:\n Anamneseerhebung, physikalische Untersuchung, (nicht-) invasive diagnostische und\n therapeutische Maßnahmen, organspezifische Diagnostik, Hygiene, steriles Arbeiten,\n Notfallmedizinische Fertigkeiten\n • Ausgewählte Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit insbesondere\n unter allgemeinmedizinischen Bedingungen im extramuralen Bereich\n • Fähigkeit, professionelle Kommunikation und professionelles ärztliches Verhalten zu erkennen\n und professionelle Kommunikation, Koordination und Kooperation mit einer erfolgreichen\n Diagnostik und Therapie anzuwenden\n Kognitive Fähigkeiten und Kompetenzen\n • Fähigkeit, Informationen, Situationen und Konzepte eigenständig zu bearbeiten und kritisch zu\n bewerten\n • Fähigkeit, medizinische Daten kritisch zu beurteilen, zu hinterfragen, mit Kenntnissen aus\n anderen Gebieten zu verknüpfen und kreative Lösungen zu entwickeln\n • Fähigkeit zum Selbstmanagement und Bereitschaft, sich entsprechende Unterstützung zu\n organisieren\n • Fähigkeit, ihre/seine eigene Rolle als angehende/r Arzt/Ärztin sowie die der PatientInnen zu\n reflektieren und situationsbezogen adäquat zu handeln\n103. Sitzung des Senats vom 19.06.2018 Mitteilungsblatt vom 22.06.2018, 26. Stk., Pkt. 268 Version V.5\n5_BS_Humanmedizin Seite 3 von 12 Inkrafttreten: 01.10.2018"
},
{
"bulletin": {
"id": 5289,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "9",
"published": "2016-01-20T00:00:00+01:00",
"teaser": "Bekanntgabe der Wahl der VizerektorInnen der Medizinischen Universität Graz; Forschungseinheit: Errichtung einer Forschungseinheit und Bestellung des Leiters; ZentrumssprecherInnen-Wahl; GO Tierschutzgremium; Änderungen des Organisationsplans; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Personalnachrichten; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5289&pDocNr=452492&pOrgNr=1"
},
"index": 3,
"text": "55.\n\nGeschäftsordnung Tierschutzgremium der Medizinischen Universität Graz\n\nDie Mitglieder des Tierschutzgremiums der Medizinischen Universität Graz geben bekannt, dass das\nTierschutzgremium folgende Geschäftsordnung für seine Tätigkeiten beschlossen hat:\n\nMedizinische Universität Graz\n\nGESCHAFTSORDNUNG DES TIERSCHUTZGREMIUMS\nDER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\nGEM. § 21 TIERVERSUCHSGESETZ\n\n \n\n§ 1 Rechtsgrundlage des Tierschutzgremiums\n\n(1.) Mit In-Kraft-Treten der Novelle BGBl. | Nr. 114/2012 des Tierversuchsgesetzes 2012\n(TVG 2012) am 01.01.2013 wurden Züchter, Lieferanten und Verwender dazu verpflichtet ein\nTierschutzgremium einzurichten.\n\n(2.) Die Medizinische Universität Graz ist Verwender gem. § 21 Abs 1 Z 3 TVG und kommt\nmit der Einrichtung des Gremiums dem Willen des Gesetzgebers nach.\n\n§ 2 Geltungsbereich\n\nDie vorliegende Geschäftsordnung gilt für jene Bereiche an der Medizinischen Universität, in\nwelchen, zum Zwecke der Lehre und Forschung, auf Tierversuche im Geltungsbereich des 8 1\niVm 8 2 Z 1 TVG zurückgegriffen wird. Dabei handelt es sich um die im Anhang angeführten\nOrganisationseinheiten und Bereiche.\n\n8 3 Aufgaben des Gremiums\n\n(1.) Zu den Aufgaben des Tierschutzgremiums zählen gem. § 21 TVG:\n\na.) die Beratung des Personals, das mit den Tieren befasst ist, im Hinblick auf das\nWohlergehen der Tiere, in Bezug auf deren Erwerb, Unterbringung, Pflege und\nVerwendung,\n\nb.) die Beratung des Personals im Hinblick auf die Anwendung der Anforderungen von\nVermeidung, Verminderung und Verbesserung sowie die Bereitstellung von\nInformationen über technische und wissenschaftliche Entwicklungen betreffend der\nAnforderungen,\n\nc.) die Festlegung und Überprüfung interner Arbeitsabläufe hinsichtlich Überwachung,\nBerichterstattung und Folgemaßnahmen im Hinblick auf das Wohlergehen der Tiere, die\nin der Einrichtung untergebracht sind oder verwendet werden,\n\nd.) das Verfolgen der Entwicklung und Ergebnisse von Projekten unter Berücksichtigung\nder Auswirkung auf verwendeten Tiere,\n\ne.) die Ermittlung und Empfehlung von Faktoren, die zu einer weitergehenden Vermeidung,\nVerminderung und Verbesserung beitragen, sowie\n\nf.) die Beratung zu Programmen für die private Unterbringung, einschließlich der\nangemessenen Sozialisierung der privat unterzubringenden Tiere.\n\ng.) Die Aufzeichnungen zu allen Empfehlungen des Tierschutzgremiums und zu allen\n\nMedizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, A-8010 Graz. www.medunigraz.at\n\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. Universitätsgesetz 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität und www.meduni-graz.at. DVR-Nr. 210 9494.\nUID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: Bank Austria Creditanstalt BLZ 12000 Konto-Nr. 500 948 400 04, Raiffeisen Landesbank Steiermark BLZ 38000 Konto-Nr. 49510.\n\n \n\nMTBI. vom 20.01.2016, SU 2015/16, 9. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 5169,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "3",
"published": "2015-11-04T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungsbestellungen; Ausschreibung von Stellen; Mitteilung über Stellenausschreibung Dritter",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5169&pDocNr=425620&pOrgNr=1"
},
"index": 8,
"text": "15.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit für\nPersonalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-einheiten,\nin denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitätspersonal und in\nLeitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifikation wie der\nbestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwie-\ngen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen und\nfreuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n\n4) Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n\nAbteilungssekretärin / Abteilungssekretär\n(Verwendungsgruppe IIb)\nan der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin,\nKlinische Abteilung für Allgemeine Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin\n\nKernaufgaben:\n\n>» Administrative Unterstützung der Abteilungsleitung\n\n» Leitung des Abteilungssekretariates (Korrespondenz, Telefonbetreuung,\nTerminkoordination, Ablageverwaltung, Dienstreisen etc.)\n\n> Unterstützung bei der Personaladministration (Stellenausschreibungen,\nBesetzungen, Urlaub- und Krankmeldungen etc.)\n\n> Budgetverwaltung in SAP\n\nFachliche Anforderungen:\n\n>» Matura oder gleichwertige abgeschlossene kaufmännische Ausbildung\n\n>» Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift\n\n>» Englischkenntnisse von Vorteil\n\n> Gute Kenntnisse von Windows und MS-Office, SAP Kenntnisse von Vorteil\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n>» Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n> Hohe soziale Kompetenz\n\n> Teamorientierung und kommunikative Kompetenz\n\nFür die Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 1.779,90 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. DDr. Philipp Metnitz, Leiter der Klinischen Abteilung für Allgemeine\nAnästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin, gerne zur Verfügung. Kontakt: philipp.metnitz@medunigraz.at,\nTel.: +43/316/385-14909.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A26 x ex 2015/16 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 25. November 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\n \n\nMTBI. vom 04.11.2015, SU 2015/16, 3. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 2245,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "29",
"published": "2010-08-04T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2245&pDocNr=28521&pOrgNr=1"
},
"index": 31,
"text": "- 32 -\n¾ Kenntnisse in der Analyse von experimentellen Krankheitsmodellen, Erfahrung im Umgang mit\n Radioisotopen und in Methoden der molekularen Biologie\n¾ Erfahrung im Verfassen von Projektanträgen\n¾ Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Flexibilität\n¾ Teamorientierung\n¾ Lernbereitschaft\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen stehen Ihnen Frau Assoz.Prof.in Maria Waldhoer oder Herr Univ.Prof. Dr. Akos Heinemann am\nInstitut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nmaria.waldhoer@medunigraz.at oder akos.heinemann@medunigraz.at Tel.: ++43 (0) 316/380-4512 oder -\n4508.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W292 ex 2009/10 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n25. August 2010. www.medunigraz.at/stellen\n UniversitätsassistentIn\n (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe B1)\n an der Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie,\n Klinische Abteilung für Allgemeine Dermatologie, befristet auf 6 Jahre\nKernaufgaben:\n¾ Wissenschaftliche Tätigkeit im Fachgebiet der Tumorbiologie und Tumorimmunologie, insbesondere\n molekulare Diagnostik von Hauttumoren\n¾ Aktive Planung und Mitarbeit bei der Durchführung von Studien im Bereich der Dermatoonkologie\n¾ Eigenständige Abwicklung von und Mitarbeit bei Forschungsprojekten\n¾ Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden\n¾ Übernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Doktoratstudium der Biologie\n¾ Erfahrung in dem Immunmonitoring von PatientInnen unter spezifischer und unspezifischer\n Immuntherapie, des Nachweises von genetischen Mutationen bzw. onkogenen Viren in Tumoren\n sowie mit präklinischen Tumormodellen (in vitro und in vivo Systeme)\n¾ Erfahrung mit der Leitung einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe, der Einwerbung und dem\n Management von Drittmittelprojekten\n¾ Kenntnisse im Bereich von biostatistischen Auswertungen, im Bereich des Strahlenschutzes, des\n Gentechnikgesetzes und der biologischen Sicherheit\n¾ Gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n¾ Teamorientierung\n¾ Kommunikative Kompetenz\n¾ Hohe Gestaltungsmotivation\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 04.08.2010, StJ 2009/10, 29.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 2025,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "12",
"published": "2010-01-20T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2025&pDocNr=25958&pOrgNr=1"
},
"index": 36,
"text": "- 37 -\n 82. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des VBG\nausschreibt:\n82.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, zu besetzen ab 01. März 2010,\n befristet bis 30. Juni 2010\nKernaufgaben:\n¾ Pflichterfüllung im Rahmen der Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Kinder- und Jugendheil-\n kunde\n¾ Absolvierung von Journaldiensten\n¾ Mitwirkung und Teilnahme an klinikinternen Fortbildungsveranstaltungen und Besprechungen\n¾ Organisationsaufgaben, Mitarbeit bei Forschungsprojekten im Bereich der jeweiligen Abteilung\n¾ Durchführung anwendungsbezogener Forschungsvorhaben\n¾ Selbstständige Erstellung von Publikationen und Präsentationen von Vorträgen und Postern für\n nationale und internationale Fortbildungsveranstaltungen\n¾ Unterstützung bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen nach Maßgabe der gesetzlichen Möglichkeiten\n¾ Unterstützung bei der Betreuung von Studierenden und im Wissenschaftsmanagement:\n Ausbildung, Fortbildung in ausgewählten Themen, Dokumentation, Wissenstransfer und Beratung,\n Aufbau und Pflege von Netzwerken, Durchführung von Gesprächen\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n¾ Erfahrung und Nachweis wissenschaftlicher Leistung sowie Ausbildung in Pädiatrie erwünscht\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Teamorientierung\n¾ Lernbereitschaft\n¾ Kommunikative Kompetenz\n¾ Durchsetzungsstärke\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Müller, Vorstand der Universitätsklinik für Kinder- und\nJugendheilkunde, gerne zur Verfügung. Kontakt: kikli.sek@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-12605.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W75 ex 2009/10 bevorzugt via e-\nMail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 20.01.2010, StJ 2009/10, 12.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 202,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "26",
"published": "2007-06-06T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=202&pDocNr=5202&pOrgNr=1"
},
"index": 2,
"text": "-3-\n(1) SONDERURLAUB\n a) bei eigener Eheschließung: 3 Tage\n b) bei Geburt eigener Kinder: 3 Tage\n c) bei Eheschließung naher Angehöriger: 1 Tag\n d) Lebensgefährliche/r Erkrankung oder Unfall des Ehepartners/ Lebensgefährten, eines (Wahl-\n und Pflege-) Kindes oder eines Elternteiles, dies unbeschadet des Anspruches auf Pflegefrei-\n stellung 3 Tage\n e) beim Ableben des Ehepartners/ Lebensgefährten, Eltern, (Stief-, Wahl- und Pflege-) Kindern\n sowie von anderen nahen Angehörigen, die im gemeinsamen\n Haushalt gelebt haben: 3 Tage\n f) Teilnahme an der Bestattung naher Angehöriger, die nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt\n haben: 1 Tag\n g) Wohnungswechsel: 2 Tage\n h) Silberhochzeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers: 1 Tag\n i) bei besonderen persönlichen Ereignissen\n (Genehmigung durch den Rektor erforderlich): die dafür notwendige Zeit\n(2) DIENSTBEFREIUNGEN\na) am 24.12. sofern keine wichtigen dienstlichen Verpflichtungen entgegenstehen:\n 1 Tag\nb) am 31.12. sofern keine wichtigen dienstlichen Verpflichtungen entgegenstehen:\n 1 Tag\n Die Feststellung der einer Dienstbefreiung iSd § 2 (2) lit a und lit b (Dienstbefreiung am 24.12.\n bzw. 31.12. eines jeden Jahres) entgegenstehenden dienstlichen Verpflichtung ist der Arbeit-\n nehmerin/dem Arbeitnehmer von der/dem Dienstvorgesetzten spätestens 3 Arbeitstage im Vor-\n aus schriftlich bekannt zu geben.\n Ist eine Anwesenheit unbedingt erforderlich, hat der /die Arbeitnehmer/in Anspruch auf Zeit-\n ausgleich im Verhältnis 1:1\nc) Teilnahme am Betriebsausflug\n (Anwesenheitsliste wird vom BR der A-PE am nächsten Arbeitstag übermittelt):\n 1 Tag\nd) Teilnahme an Veranstaltungen des Betriebsrates\n (Nach Rücksprache des BR mit dem Rektor): die dafür notwendige Zeit\n(3) SONSTIGE GERECHTFERTIGTE ABWESENHEITEN\na) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft an-\n gehören, erhalten für die gemäß ihren religiösen Vorschriften festgelegten Feiertage die entspre-\n chende freie Zeit unter Fortzahlung des Entgeltes.\nb) Arztbesuche, unter folgenden Voraussetzungen:\n Arztbesuche sind ausschließlich dann in der Blockzeit durchzuführen, wenn diese unaufschiebbar\n sind.\n Dies ist der Fall, wenn die Erkrankung akut auftritt oder die Ordinationszeiten der Ärztin/des Arztes\n oder die ärztliche Anordnung (z.B. Therapiebesuche etc.) einen Besuch in der Blockzeit erforderlich\n machen.\n Unaufschiebbare Arztbesuche innerhalb der Blockzeit (Kernzeit) gelten als Istzeit.\n Aufschiebbare Arztbesuche sind in der Gleitzeit bzw. Freizeit durchzuführen und als Abwesenheit\n einzutragen.\nc) Behördenladungen, -wege, Zeugenpflichten\nd) unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse:\n Wird eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer durch wichtige ihre/seine Person betreffende Gründe\n ohne ihr/sein Verschulden an der Einhaltung des normalen Arbeitsbeginns gehindert, so ist für das\n Ausmaß der Zeitgutschrift die Sollzeit (fiktive Normalarbeitszeit) heranzuziehen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 154,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "16",
"published": "2007-02-07T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=154&pDocNr=4970&pOrgNr=1"
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"index": 43,
"text": "- 44 -\n– Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)\n– Meldezettel (Kopie)\n Jede Bewerberin/Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass für die vorgelegte Arbeit bisher\n– kein Preis an sie/ihn vergeben wurde und diese Arbeit auch bei keinem anderen Bewerb eingereicht\n wurde.\n Jede Bewerberin/Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass es sich bei der vorgelegten Arbeit\n–\n weder um eine Diplomarbeit noch um eine Dissertation handelt.\n Bei Arbeiten einer kollektiven Autorenschaft sind sowohl in der Bewerbung als auch im beizubringenden\n– wissenschaftlichen Gutachten der substanziell eigene Beitrag der Bewerberin/des Bewerbers sowie\n ihr/sein prägender Anteil am Gesamtwerk klar erkennbar auszuweisen.\nEinsendeschluss für die Bewerbung ist der 12. April 2007.\nBewerberinnen/Bewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden.\nDie Bewerberinnen/Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und auf\nGrund ihrer bisherigen Leistungen Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der\neingereichten Arbeiten bieten.\nFür eine Diplomarbeit, eine Dissertation oder ein abgeschlossenes Lebenswerk wird der Preis nicht\nvergeben.\nDie Wiedereinreichung einer zuvor für einen der steirischen Forschungspreise bereits eingereichten Arbeit\nist zulässig.\n(Auszug aus der Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Februar 2006 über das\nStatut des Forschungspreises bzw. Förderungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes\nSteiermark 2006, kundgemacht in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“, Stück 13/2006).\n75.3 Ausschreibung des Förderungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2007\n A3-14F1/2007-415\n 12. Jänner 2007\nUm hervorragenden Leistungen auf dem Gebiete der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen\nund junge steirische Wissenschafterinnen/Wissenschafter im verstärkten Maße zu wissenschaftlichen\nLeistungen anzuregen, wurde der „Förderungspreis des Landes Steiermark“ geschaffen.\nDer Förderungspreis wird jährlich ausgeschrieben bzw. verliehen. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung\nbesteht nicht. Durch den Förderungspreis sollen hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der\nwissenschaftlichen Forschung ausgezeichnet werden. Der Förderungspreis ist für eine jüngere\nWissenschafterin/einen jüngeren Wissenschafter zu verleihen. Der Förderungspreis kann nicht geteilt\nwerden. Falls keine auszeichnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der Verleihung des Förderungspreises\nabzusehen.\nDer Förderungspreis ist mit € 10.900,– dotiert.\nBewerberinnen/Bewerber um den Förderungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische oder\neine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz\nhaben. Diesen sind Staatsbürgerinnen/Staatsbürger aus Staaten gleichgestellt, die Vertragsparteien des\nÜbereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, soweit es sich aus\ndiesem Übereinkommen ergibt.\nSie haben die folgenden Bewerbungsunterlagen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung,\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 29,
"academic_year": "2003/04",
"issue": "17",
"published": "2003-12-22T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=29&pDocNr=4700&pOrgNr=1"
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"index": 38,
"text": "- 39 -\n Zweckwidmung der Studienbeiträge\n (§§ 25 Abs. 1 Z 13, Abs. 11, 91 Abs. 8 UG 2002)\n Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge\n§ 1. (1) Der Senat hat spätestens bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres die Kategorien für die\nZweckwidmung der Studienbeiträge für die im gesamten laufenden Studienjahr durchzuführenden\nAuswahlverfahren festzulegen.\n(2) Der Senat hat zwei bis fünf Kategorien (Einzelkategorien oder Kombinationen aus Einzelkatego-\nrien zu jeweils festgelegten Anteilen) festzulegen; der Senat hat vor dieser Festlegung das Rektorat\nzu den budgetären Erfordernissen der Universität anzuhören. Bei den zwei bis fünf Kategorien des\nSenats sind jedenfalls zwei von den Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden im Senat be-\nstimmte Kategorien zu berücksichtigen. Die Vorschläge der Studierenden sind schriftlich vorzulegen.\n(3) Liegen mehrere Vorschläge der Studierenden lt. 2 vor, so ist jener, der gem. § 25 Abs. 11 UG02\nheranzuziehende, der von der absoluten Mehrheit der VertreterInnen der Studierenden im Senat un-\nterzeichnet ist und als die Kategorie gem. § 25 Abs. 11 UG02 gekennzeichnet ist.\n(4) Für die zweite lt. (2) dieses Satzungteiles den Studierenden zustehende Kategorie gilt, dass sie\nvon der relativen Mehrheit der VertreterInnen der Studierenden im Senat zu unterzeichnen ist und als\ndie zweite Kategorie, die nach (2) dieses Satzungsteiles den Studierenden zusteht, zu kennzeichnen\nist. Es ist nicht zulässig, die zweite gem. (2) gekennzeichnete Kategorie als die gem. § 25 Abs. 11\nUG02 zustehende zu verwenden. Wird keine zweite Kategorie fristgerecht eingebracht, entfällt der\nAnspruch auf diese für das entsprechende Studienjahr.\n(5) Die Auswahl der Studierenden aus diesen Kategorien wird für jenes Budgetjahr wirksam, das auf\ndas Ende des betreffenden Studienjahrs folgt.\n Auswahltermine\n§ 2. Die Studierenden haben das Recht, in jedem Semester eine der vom Senat festgelegten Katego-\nrien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge auszuwählen.\n Auswahlberechtigte, Stichtag\n§ 3. Zur Auswahl sind alle Studierenden berechtigt, die an der Medizinischen Universität Graz zu ei-\nnem ordentlichen oder außerordentlichen Studium zugelassen sind und im betreffenden Semester\nden Studienbeitrag in der vorgeschriebenen Höhe entrichtet haben. Ausgenommen sind Studierende,\ndie ausschließlich zu Universitätslehrgängen zugelassen sind.\n Organisation, Frist für die Auswahl\n§ 4. (1) Die Organisation der Auswahl durch die Studierenden obliegt dem in der Geschäftsordnung\ndes Rektorats bestimmten Mitglied des Rektorats.\n(2) Die Frist für die Auswahl durch die Studierenden beginnt gleichzeitig mit der allgemeinen Zulas-\nsungsfrist und endet 14 Tage nach dem Ende der gesetzlichen Nachfrist lt. § 61 (2) UG02."
},
{
"bulletin": {
"id": 6988,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "32",
"published": "2019-05-22T00:00:00+02:00",
"teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Satzung; Änderung Satzungsteil Studienrecht; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6988&pDocNr=897471&pOrgNr=1"
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"index": 22,
"text": "22\n 1. allgemeine Beschreibung;\n 2. Voraussetzungen für die Zulassung;\n 3. Qualifikationsprofil, Berufsfelder und Zielgruppen;\n 4. Studiendauer, wobei bei berufsbegleitenden Universitätslehrgängen der Arbeitsaufwand pro\n Semster deutlich unter 30 ECTS-Anrechnungspunkten liegen muss um eine entsprechende\n Studierbarkeit zu gewährleisten;\n 5. Aufbau und Gliederung;\n 6. Lehr- und Lernformen und Unterrichtssprache;\n 7. Bezeichnung der Pflicht- und Wahlfächer;\n 8. Prüfungsordnung;\n 9. Abschluss, Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen.\n (5) Den Studienleistungen sind ECTS-Anrechnungspunkte im Sinne von § 54 (2) UG idgF\n zuzuteilen.\n (6) Im Curriculum eines Universitätslehrganges ist eine Höchststudiendauer vorzusehen, die\n mindestens die vorgesehene Studienzeit zuzüglich zwei Semester umfasst (§ 56 (5) UG idgF).\n Die Zulassung erlischt, wenn die oder der Studierende die im Curriculum eines\n Universitätslehrganges festgelegte Höchststudiendauer überschreitet (§ 71 (1) Z 6 UG idgF).\n§ 38. ÄNDERUNGEN DER CURRICULA VON UNIVERSITÄTSLEHRGÄNGEN\n Änderungen von Curricula einzelner Universitätslehrgänge sind gemäß § 31 (1 und 2) der Satzung\n vorzunehmen.\n§ 39. ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN BEI ÄNDERUNG VON CURRICULA DER\n UNIVERSITÄTSLEHRGÄNGE\n (1) Wird ein Curriculum eines Universitätslehrganges überarbeitet während Studierende diesen\n besuchen, so können diese Studierenden den Universitätslehrgang in der Curriculum-Fassung\n des Zulassungszeitpunktes in der in diesem Curriculum vorgeschrieben Höchststudiendauer\n abschließen. Wird diese überschritten erlischt die Zulassung (§ 71 (1) Z 6 UG idgF).\n (2) Eine Zulassung zum Universitätslehrgang, dessen Curriculum in Revision ist, kann erst nach\n Beschluss des geänderten und im Mitteilungsblatt veröffentlichten Curriculums erfolgen.\n§ 40. KUNDMACHUNG UND INKRAFTTRETEN DER CURRICLA VON UNIVERSITÄTSLEHRGÄNGEN\n SOWIE DEREN ÄNDERUNGEN\n (1) Das Curriculum ist nach Genehmigung durch den Senat gemäß § 20 (6) Z 6 UG idgF im\n Mitteilungsblatt der Universität zu veröffentlichen.\n (2) Curricula von Universitätslehrgängen und deren Änderungen treten ab Veröffentlichung im\n Mitteilungsblatt in Kraft.\n V. ABSCHNITT – PRÜFUNGEN\n§ 41. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR PRÜFUNGEN\n Der Studienerfolg wird durch die Beurteilung von Prüfungen und wissenschaftlichen Arbeiten\n (Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Masterarbeit oder Dissertation) festgestellt (§ 72 (1) UG idgF).\n (1) Prüfungen dienen dem Nachweis des in einer Lehrveranstaltung erworbenen Wissens. Die\n Beurteilung erfolgt nach § 72 (2) und (3) UG idgF.\n (2) Die Inhalte von Lehrveranstaltungen sowie die Beurteilungskriterien von Prüfungen sind\n entsprechend den Curricula und den jeweils gültigen Lernzielkatalogen der Medizinischen\n Universität Graz zu Semesterbeginn festzulegen und zu veröffentlichen.\n (3) Mündliche Prüfungen sind gemäß § 79 (2) UG idgF öffentlich abzuhalten. Sind keine\n Zuhörerinnen/Zuhörer anwesend, ist von der Prüferin/dem Prüfer eine Zuhörerin/ein Zuhörer\n beizuziehen.\n (4) Schriftliche Prüfungen sind Prüfungen, bei denen die Prüfungsfragen schriftlich zu beantworten\n sind.\n SATZUNGSTEIL STUDIENRECHTLICHE BESTIMMUNGEN / Stand Mitteilungsblatt vom 22.05.2019,\n Stj 2018/2019, 32. Stk. RN136\n Seite 20 von 35"
},
{
"bulletin": {
"id": 7431,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "5",
"published": "2019-10-30T00:00:00+01:00",
"teaser": "Vollmacht für Frau Mag.a Birgit Hochenegger-Stoirer, B.A.,; Satzung: Satzungsteil Studienrecht; Geschäftsordnung des Senats; Ausschreibung von Stellen \r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7431&pDocNr=957745&pOrgNr=1"
},
"index": 19,
"text": "20\n§ 25. LEHRVERANSTALTUNGEN MIT BESCHRÄNKTER ANZAHL VON TEILNEHMERINNEN UND TEILNEHMERN\n Im Curriculum können Lehrveranstaltungen mit beschränkter Anzahl von Teilnehmerinnen und\n Teilnehmern eingerichtet werden. Die Modalitäten betreffend Voraussetzungen, Auswahlverfahren,\n Reihungen und allfälliger Wartelisten sind im Curriculum festzulegen.\n§ 26. STUDIEN IN EINER FREMDSPRACHE\n (1) Es ist möglich im Curriculum festzulegen, dass Lehrveranstaltungen, Teile von\n Lehrveranstaltungen, Prüfungen und die Abfassung von wissenschaftlichen Arbeiten gemäß § 19\n (2b) UG idgF in Englisch abgehalten bzw. verfasst werden können.\n (2) Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen sind überdies berechtigt, Teile ihre\n Lehrveranstaltungen in Englisch abzuhalten und zu prüfen. Bei diesen Prüfungen hat die\n Beherrschung des Lehrstoffes und nicht das Niveau der Sprachbeherrschung Maßstab der\n Beurteilung zu sein.\n (3) Darüber hinaus sind Studierende berechtigt, Prüfungen nach Maßgabe der Möglichkeiten und der\n finanziellen Bedeckbarkeit in einer Fremdsprache abzulegen, wenn die Dekanin/der Dekan für\n studienrechtliche Angelegenheiten einem solchen Antrag zustimmt.\n§ 27. VIRTUELLE LEHRE\n (1) Lehrveranstaltungen können auch unter Einsatz von Informations- und Kommunikations-\n technologien als virtuelle Lehreinheiten angeboten werden.\n (2) E-Learning-Aktivitäten werden unter anderem über die Moodle-Plattform „Virtueller\n Medizinischer Campus“ durchgeführt (Satzung § 22 (3) Z 9, 10). Virtuelle Lehre kann\n Präsenzlehre in gewissen Bereichen ergänzen bzw. ersetzen.\n BACHELOR-, MASTER-, DIPLOM-, ERWEITERUNGS- UND DOKTORATSSTUDIEN\n§ 28. EINRICHTUNG VON STUDIEN\n (1) Die Einrichtung neuer Bachelor-, Master-, Doktorats- und Erweiterungsstudien, sowie die\n Einrichtung von gemeinsamen Studienprogrammen und gemeinsam eingerichteten Studien erfolgt\n durch Beschluss des Rektorates (§ 22 (12) UG idgF).\n (2) Folgende Studien können gemäß §§ 54 und 56 UG idgF eingerichtet werden:\n 1. Bachelorstudien;\n 2. Masterstudien;\n 3. Doktoratsstudien;\n 4. Erweiterungsstudien;\n 5. Gemeinsame Studienprogramme;\n 6. Gemeinsam eingerichtete Studien;\n 7. Universitätslehrgänge;\n (3) Studierende sind berechtigt zu individuellen Studien gemäß § 55 UG idgF zugelassen zu werden.\n (4) Der Senat beauftragt die fachlich am nächsten stehende Curricularskommission mit der Erstellung\n des Curriculums.\n§ 29. ERSTELLUNG NEUER CURRICULA\n (1) Das Erlassen der Curricula ist gemäß § 25 (1) Z 10 UG idgF Aufgabe des Senats. Er setzt hierzu\n die zuständige Curricularskommission als entscheidungsbefugtes Kollegialorgan gemäß § 25 (8) Z\n 3 UG idgF ein.\n (2) Die Curricularkommission hat entsprechend den Zielen und den Grundsätzen für die Gestaltung\n von Curricula (Satzung § 2) ein Qualifikationsprofil zu erstellen. Auf der Grundlage dieses\n Qualifikationsprofils ist das Curriculum zu gestalten.\n (3) Der Entwurf des Curriculums ist anschließend zur Begutachtung jedenfalls an folgende Stellen zu\n übermitteln:\n 1. Universitätsrat;\n 2. Senat;\n 3. Rektorat;\n SATZUNGSTEIL STUDIENRECHTLICHE BESTIMMUNGEN / Stand MTBl. vom 30.10.2019, StJ 2019/20, 5. Stk RN32\n Seite 16 von 35"
},
{
"bulletin": {
"id": 8834,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "28",
"published": "2021-03-24T00:00:00+01:00",
"teaser": "Richtlinien: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Satzungsänderung: Satzungsteil Studienrecht; Vorstand der Szolomayer Privatstiftung; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8834&pDocNr=1124803&pOrgNr=1"
},
"index": 21,
"text": "22\n (5) Der Arbeitsaufwand für die Diplomstudien richtet sich nach § 54 (3) UG idgF\n (Diplomstudium Humanmedizin = 360 ECTS-Anrechnungspunkte, Diplomstudium\n Zahnmedizin = 360 ECTS-Anrechnungspunkte).\n (6) Die Studiendauer für Doktoratsstudien beträgt mindestens 3 Jahre (§ 54 (4) UG\n idgF).\n (7) Erweiterungsstudien umfassen mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkte gemäß\n (§ 54a (2) UG idgF).\n (8) Studiendauer und ECTS Anrechnungspunkte der Universitätslehrgänge sind im\n Curriculum festzulegen.\n (9) Universitätslehrgänge mit Masterabschluss weisen mindestens 90 ECTS-\n Anrechnungspunkte auf.\n§ 22. Lehrveranstaltungen\n Die unter Satzung § 22 (3) beschriebenen Lehrveranstaltungen können als\n Blocklehrveranstaltungen vorgeschrieben werden. Pflicht-Lehrveranstaltungen der\n Curricula sind mindestens einmal im Studienjahr abzuhalten.\n (1) Ein Verzeichnis der Lehrveranstaltungen ist mindestens einmal im Studienjahr\n digital zu veröffentlichen. Dieses hat gemäß § 76 (1) UG idgF Informationen zu\n Titel, Art, Zeit und Ort der Abhaltung der Lehrveranstaltungen zu beinhalten. Der\n Arbeitsaufwand von Lehrveranstaltungen ist in ECTS-Anrechnungspunkten\n anzugeben.\n (2) Die Leiterinnen und Leiter von Lehrveranstaltungen haben die Studierenden zum\n Zeitpunkt der Ankündigung der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise über die\n Ziele, die Inhalte, die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe zu\n informieren. Bei Einbeziehung von Fernstudieneinheiten (virtuelle Lehre) in die\n Lehrveranstaltung sind gemäß § 76 (2) und (3) UG idgF Lerninhalte über die\n Lernplattform der Medizinischen Universität Graz vor dem jeweiligen\n Semesterbeginn bereit zu stellen.\n (3) Es gibt folgende Arten von Lehrveranstaltungen:\n 1. Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen ohne Anwesenheitspflicht, bei\n denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt;\n 2. Übung (UE): Übungen dienen der Vertiefung von bereits bekannten\n Lehrstoffen durch Vermittlung von praktischen/theoretischen Fertigkeiten und\n stellen Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter dar;\n 3. Seminare (SE) sind forschungs- bzw. theorieorientierte Lehrveranstaltungen,\n die der Reflexion und/oder Diskussion spezieller wissenschaftlicher\n Fragestellungen dienen; Seminare sind Lehrveranstaltungen mit immanentem\n Prüfungscharakter und können z.B. mit einer schriftlichen Prüfungsarbeit\n abschließen, es besteht Anwesenheitspflicht;\n 4. Seminare mit Übungen (SU) sind Lehrveranstaltungen mit immanentem\n Prüfungscharakter, in denen Seminare und Übungen kombiniert sind und\n können z.B. mit einer schriftlichen Prüfungsarbeit abschließen; es besteht\n Anwesenheitspflicht;\n 5. Praktika (PR) dienen der Berufsvorbildung bzw. ergänzen die\n wissenschaftliche Ausbildung sinnvoll, nähere Bestimmungen sind in den\n Curricula festzuhalten;\n 6. (Pflicht)famulatur (PFR) sind Praktika gemäß § 49 (4) Ärztegesetz idgF und\n sind in Lehrkrankenhäusern der Medizinischen Universität Graz, sowie in den\n von der Österreichischen Ärztekammer als Ausbildungsstätten anerkannten\n Abteilungen von Krankenanstalten, Universitätskliniken und\n Universitätsinstituten zu absolvieren. Werden Praktika oder Pflichtfamulaturen\n im Ausland absolviert, gelten für diese die lokalen, gleichzusetzenden\n Mitteilungsblatt vom 24.03.2021, Stj 2020/2021, 28. Stk. RN111\n Seite 16 von 41"
}
]
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