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                "id": 3145,
                "academic_year": "2011/12",
                "issue": "10",
                "published": "2012-02-15T00:00:00+01:00",
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            "index": 5,
            "text": "-6-\nDas bedeutet, dass die MUG bis zu einem Monat pro Kalenderjahr auf die Arbeitsleistungen vor Ort der\nMitarbeiterin/des Mitarbeiters verzichtet, die Bezüge aber weiter bezahlt und daher Kranken-, Unfall- und\nPensionsversicherung auch für die Dauer der Freistellung aufrecht bleiben.\n                                                                   § 5 Aktivitäten\nFolgende Freistellungen sind zulässig, sofern nicht dienstliche Obliegenheiten entgegen stehen:\n •         die aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen (Kongressen, Tagungen, Symposien,\n           Projekttreffen etc.) im In- und Ausland, bedingt insbesondere Vortragstätigkeiten und/oder die\n           Ausübung einer Kongressfunktion,\n •         die passive Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen und/oder Fortbildungszwecke in Zu-\n           sammenhang mit Forschung bzw. Lehre bzw. anderen Aufgaben der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters\n           (Kongressen, Tagungen, Symposien etc.) im In- und Ausland im empfohlenen Höchstausmaß von\n           10 Werktagen pro Jahr, sowie\n •         Forschungs- bzw. Lehraufenthalte.\n Freistellungen werden nicht gewährt für externe Lehrgänge und Vortragstätigkeiten, die nicht im Interesse\n der MUG sind.\nFür nicht gewährte Freistellungen (Einzelfallprüfung durch die unmittelbare Vorgesetzte/den unmittelbaren\nVorgesetzten notwendig) hat die betroffene Mitarbeiterin/der betroffene Mitarbeiter Urlaub oder Zeitaus-\ngleich zu konsumieren.\n                                                                   § 6 Antragstellung\nAnträge auf Freistellung sind ausschließlich unter Verwendung des entsprechenden Formulars (über\nMedonline abrufbar), spätestens 1 Woche vor Stattfinden der entsprechenden Aktivität bzw. vor Reisean-\ntritt in der Organisationseinheit für Personalmanagement und Recht (O-PMR) / Team Personal einzurei-\nchen und mit Informationen zur aktiven oder passiven Teilnahme bzw. zur Funktion der Antragstellerin/des\nAntragstellers im Rahmen der Aktivität (Einladungsschreiben, Programm) zu versehen.\n                                                                 § 7 Höhe der RKZ\nSofern ein Vertragspartner keine Refundierung von Reisekosten, Nächtigungskosten, Kongressgebühren,\nVerpflegungskosten etc. entsprechend den anzuwendenden vertraglichen Regelungen gewährt, gilt Fol-\ngendes:\nRKZ kann für Reise- und Nächtigungskosten sowie für Kongressgebühren gewährt werden. Da es sich bei\nAktivitäten gem. § 5 dieser Richtlinie um keine Dienstreisen handelt, können Taggelder und Verpflegungs-\nkosten nicht beansprucht werden.\nRKZ kann weiters nur für den Anteil der Kosten bezahlt werden, der nicht von anderen Stellen getragen\nwird.\nDie folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kostenkategorien, die geltend gemacht werden können.\nKosten                                Leistungen                                                          Maximalbeträge\nReisekosten                           Bahnfahrt                                                           Lt. Tarifliste der Bahn\n                                      Flugkosten zum günstigsten Tarif (Economy                           Lt. Tarifliste der Fluglinie\n                                      Class)\n                                      Reisen mit dem Privat-PKW                                           Bei Fahrt mit dem Privat-PKW\n                                                                                                          wird der aliquote Tarif der\n                                                                                                          Bahnfahrt 2.Klasse vergütet\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 15.02.2012, StJ 2011/12, 10.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 2725,
                "academic_year": "2010/11",
                "issue": "20",
                "published": "2011-06-01T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2725&pDocNr=46234&pOrgNr=1"
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            "index": 85,
            "text": "Medizinische Universität G                                                             Wissensbilanz 2010\numfassende Ausbildung für die medizinische Versorgung aller Bevölkerungsanteile auf höchstem\nNiveau gewährleistet werden.\nStaus Quo der neu eingerichteten Teaching Unit ‚Gender Medicine’\nDie umfassende Implementierung von ‚Gender Medicine’ verlangt zunächst, dass alle bisher im\nCurriculum vermittelten medizinischen Lehrinhalte dahingehend überprüft werden, ob sie für Frauen\nund Männer tatsächlich zutreffen, und gegebenenfalls, dass die Inhalte der Pflichtlehre dahingehend\nmodifiziert oder ergänzt werden.\nAngesichts der erfreulicherweise bereits existierenden Aktivitäten einzelner Lehrender in dieser\nHinsicht, gilt es zunächst, diese miteinander zu verknüpfen und sukzessiv ein alle Fachgebiete der\nMedizin durchdringendes Netzwerk gender-spezifischer Lehrinhalte aufzubauen, was durchaus im\nEinklang mit anderen, in den einzelnen Instituten noch zu implementierenden gender-politischen\nMaßnahmen geschehen soll.\nBis zum Beginn des Studienjahres 2011/12 sollen im Rahmen einer primären Sichtung der\nelektronisch/virtuell verfügbaren Lernunterlagen, sowie der Befragung von Lehrenden auf allen\nEbenen des Curriculums, alle vorhanden Lehrinhalte grundlegend hinsichtlich ihrer Tauglichkeit auf\noben genannte Forderungen überprüft werden. Anschließend ist in enger Zusammenarbeit mit\ninteressierten ProponentInnen klinischer und präklinischer Fächer und unterstützt durch aktuelle\nwissenschaftliche Literatur geplant, wo immer im Curriculum notwendig, Modifikationen und\nErgänzungen durchzuführen. Zur Umsetzung wurde eine Teaching Unit freigegeben.\nAlumni-Service\nDie Anzahl der Mitglieder des Alumni-Service konnte kontinuierlich ausgebaut werden – zurzeit haben\nsich rund 2.000 AbsolventInnen für unser Alumni-Service angemeldet. Unsere Mitglieder erhalten\nmehrmals im Jahr vielfältige Informationen rund um ihre Alma Mater – zum Beispiel durch unsere\nMEDITIO, regelmäßige zielgruppenspezifische Info-Schreiben bis hin zum Jahresbericht. Außerdem\nwerden unsere Mitglieder über unsere Veranstaltungen permanent auf dem Laufenden gehalten.\nWissens- und Technologietransfer\nDas Jahr 2010 war im Bereich Wissens- und Technologietransfer insbesondere vom Start mehrerer\ngroßer Technologietransfer-Projekte geprägt:\nMit dem “CD-Labor for Biospecimen Research and Biobanking Technologies” wurde das erste\nChristian-Doppler-Labor an der Medizinischen Universität Graz bewilligt. Es widmet sich unter der\nLeitung von Univ.-Prof. Dr. Kurt Zatloukal (Institut für Pathologie) der Erforschung von neuen Wegen\nund Technologien im Bereich von Biobanken und biologischen Proben. Die MitarbeiterInnen\nbeschäftigen      sich     mit der Entwicklung    und    Erprobung    von   neuen   Technologien      der\nProbenstabilisierung, Suchen nach neuen Lösungen für die Probensammlung und Konservierung für\nMetabolomstudien (Studien, in denen die Gesamtheit aller Stoffwechselprodukte einer Zelle oder\neines Organismus erfasst werden) und Metagenomstudien (Studien, die das Genom von\nMikroorganismen in der menschlichen Darm- und Mundflora untersuchen) und arbeiten an der\n                                                  56/142"
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            "bulletin": {
                "id": 1465,
                "academic_year": "2008/09",
                "issue": "20",
                "published": "2009-07-01T00:00:00+02:00",
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            "index": 10,
            "text": "- 11 -\nvon 6 Monaten zu gewähren ist, und bewahrt die Prüfungsprotokolle (inkludiert alle unter „7.\nAufzeichnungen Punkt 7. bis 9.“ angeführten Unterlagen) gem. § 79 Abs. 4 UG 2002 für mindestens ein\nJahr auf.\nVon der/den PK wird die Teilnahme an ausgewählten Informationsveranstaltungen und Schulungen in\norganisatorischer bzw. technischer Hinsicht erwartet.\n5.6 Lehrende\na. Bestellung\nDie Lehre an der MUG wird vom VRSL, dienstrechtlich im Auftrag des Rektors, erteilt.\nb. Aufgaben\nLehrende, die in LV mit immanentem Prüfungscharakter beteiligt sind, sind für das zeitgerechte Eintragen\nder Beurteilungen zu ihren Lehrabhaltungen in die Beurteilungsdatenbank verantwortlich.\nLehrende haben weiters für die Fachprüfungen zeitgerecht im Einklang mit den Weisungen der/des PK\nPrüfungsfragen zu liefern, sofern sie für das jeweilige Modul prüfungsrelevante Inhalte beigesteuert haben.\nc. Pouvoir\nDas allgemeine Pouvoir der/des Lehrenden ergibt sich aus dem Gesetz, bzw. dem Dienstvertrag. Im\nFolgenden ist ausschließlich das Pouvoir in Bezug auf diese Richtlinie geregelt.\nDie Lehrenden sind für Inhalt und Qualität ihrer Lehrveranstaltungen und Prüfungen entsprechend den\ngesetzlichen, curricularen und dienstmäßigen Vorgaben eigenverantwortlich.\n5.7 Modulassistent/in (MA)\na. Bestellung\nDie MA werden von der/dem gastgebenden LOE ernannt.\nb. Aufgaben\nDie/der MA unterstützt insbesondere in administrativer Hinsicht die/den MK und die/den PK bei allen in\ndieser Richtlinie festgehaltenen Aufgaben.\nVon der/den MA wird ebenfalls die Teilnahme an ausgewählten Informationsveranstaltungen und\nSchulungen in organisatorischer bzw. technischer Hinsicht erwartet.\n6.          Grobablauf zur Planung und Umsetzung der Lehre\n6.1         Die/der MK stimmt gemeinsam mit den Fachverantwortlichen aller im Modul beteiligten\n            Fächer die Lerninhalte und Stundenaufteilungen gemäß dem gültigen Studienplan ab. Die\n            Abstimmung hat mindestens ein Jahr vor Beginn des Semesters, in welchem das Modul\n            stattfinden wird, abgeschlossen zu sein.\n6.2         Alle MK der in einem Studienjahr beteiligten Module entscheiden sich gemeinsam mit\n            dem/der Jahrgangskoordinator/in für ein Jahrgangsmodell, in welchem die Abfolge der\n            Module und deren Wiederholungshäufigkeit festgelegt werden. Das Jahrgangsmodell ist\n            mindestens ein Jahr vor der Durchführung abzuschließen.\n6.3         Die/der MK nimmt in Zusammenarbeit mit den Fachverantwortlichen aller im Modul\n            beteiligten Fächer die Grobplanung vor, indem ein Stundenplankonzept mit der genauen\n            Themenabfolge entwickelt wird. Das Stundenplankonzept ist mindestens ein halbes Jahr vor der\n            Durchführung abzuschließen.\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 01.07.2009, StJ 2008/09, 20. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 136,
                "academic_year": "2005/06",
                "issue": "31",
                "published": "2006-09-06T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=136&pDocNr=4934&pOrgNr=1"
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            "index": 6,
            "text": "-7-\nƒ    Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU oder EWR und rechtliche Unbescholtenheit\nƒ    fundierte kaufmännische Ausbildung (Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften oder Fach-\n     hochschule)\nƒ    Erfahrung im Bereich Rechnungswesen und SAP/R3\nƒ    großes Interesse für das österreichische Gesundheitswesen und Begeisterung für die aktive Mitgestaltung\n     von Prozessen\nƒ    Teamfähigkeit\n         Ende der Bewerbungsfrist: 27. September 2006 (Kennzahl: A563)\n                                         1 Mitarbeiterin oder Mitarbeiter\nAufgaben: Sie werden uns nach einer Einarbeitungszeit bei der Vertragsprüfung bzw. -erstellung für Klini-\nsche Forschungsprojekte (v.a. Arzneimittelstudien) administrativ und organisatorisch unterstützen. Sie sind\nerste Anlaufstelle für Projektleiter/innen der Medizinischen Universität Graz und Pharmafirmen.\nAnforderungsprofil:\nƒ Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU oder EWR und rechtliche Unbescholtenheit\nƒ abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (HAK) oder vergleichbare Ausbildung mit Berufserfahrung\nƒ sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\nƒ genaue Arbeitsweise und hohe soziale Kompetenz\nƒ Kenntnisse im Vertragsrecht von Vorteil\n         Ende der Bewerbungsfrist: 27. September 2006 (Kennzahl: A562)\n1 halbe Stelle einer Biomedizinischen Analytiker oder eines Biomedizinischen Analytikers (befristete Ersatz-\nkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) am Institut für Molekularbiologie und Biochemie zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nReifeprüfung, abgeschlossene Ausbildung als Biomedizinische Analytikerin bzw. als Biomedizinischer Analyti-\nker.\nErwünschte Kenntnisse:\nPraktische Laborerfahrung, wenn möglich auf dem Gebiet der Biochemie, Molekularbiologie und Zellkultur\n         Ende der Bewerbungsfrist: 27. September 2006 (Kennzahl: A566)\n1 halbe Stelle einer Biomedizinischen Analytiker oder eines Biomedizinischen Analytikers (befristete Ersatz-\nkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde zu besetzen\nab 01. Oktober 2006.\nAufgabe der Mitarbeit im Labor für spezielle Stoffwechseldiagnostik ist es, das Vorliegen seltener genetischer\nErkrankungen des Nervensystems und/oder des Bindegewebes mit biochemischen und molekularbiologi-\nschen Methoden nachzuweisen. Neben fachlichen Kenntnissen haben die Fähigkeit zur selbständigen Arbeit,\nLösungsorientierung und Eigeninitiative besonderen Stellenwert.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 27. September 2006 (Kennzahl: A567)\n¼ Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) am Insti-\ntut für Molekularbiologie und Biochemie voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\n• Ausbildung für den Sekretariatsbetrieb\n• Perfekte Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift\n• Beherrschung des Umganges mit Hard- und Software von PCs und Macintosh Computern\nErwünschte Kenntnisse:\nErfahrungen in der Administration von Universitätseinrichtungen, Erfahrung im Umgang mit Studierenden in\nBezug auf Verwaltung und Lehre, Kenntnis weiterer Fremdsprachen (wie Französisch, Italienisch), Praktische\nKenntnisse im Sekretariatsbereich für Universitätseinrichtungen.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 27. September 2006 (Kennzahl: A568)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8352,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "2",
                "published": "2020-10-14T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Curriculum: Universitätslehrgang (ULG) Mittleres Pflegemanagement - Wiederverlautbarung; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“; Festlegung des Rektorats zu den Voraussetzungen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Masterstudiums \r\nPflegewissenschaft; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der supplierenden Vorständin einer wissenschaftlichen klinischen \r\nOrganisationseinheit; Widerruf der Bestellung zur 2. Stellvertreterin des Vorstandes der Universitätsklinik für Blutgruppenserologie und \r\nTransfusionsmedizin; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8352&pDocNr=1069755&pOrgNr=1"
            },
            "index": 38,
            "text": "39\nScience Editors (CSE) 5, des Committee on Publication Ethics (COPE) 6 und der National Institutes of\nHealth (NIH) 7.\nVor der Einreichung eines Manuskripts bei einer wissenschaftlichen Zeitschrift sollten die\nAutor*innen zunächst die Autor*innenschaftskriterien des betreffenden Journals nachlesen und\nberücksichtigen. Es müssen folgende Mindestvoraussetzungen für eine Autor*innenschaft erfüllt\nsein:\n    1. Substanzieller Beitrag zu Konzeption und Design der Studie ODER\n    2. Substanzieller Beitrag zur Erfassung, Analyse und Interpretation der Studiendaten ODER\n    3. Formulierung oder kritische Überarbeitung des Artikels hinsichtlich wichtiger intellektueller\n        Inhalte UND\n    4. Schlussendliche Durchsicht und Freigabe der zu veröffentlichenden Version UND\n    5. Zustimmung zur Offenlegung der Studienbeiträge aller Autor*innen (contributorship\n        disclosure, i. e. genaue Beschreibung, welchen Beitrag jeder*jede Autor*in zum Verlauf der\n        Studie von der Planung bis zur Publikation geleistet hat).\nAlle Personen, die als Autor*innen designiert werden, sollten die Kriterien 1, 2 oder 3 und müssen\nin jedem Fall die Kriterien 4 und 5 erfüllen. Alle, die diese Kriterien erfüllen, sind als Autor*innen\nzu nennen. Personen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, aber einen Beitrag geleistet\nhaben, sollten in der Danksagung bzw. den Acknowledgements angeführt werden.\nAktivitäten, welche allein keine Autor*innenschaft rechtfertigen:\n    1. Bereitstellung von Raum und Infrastruktur (ohne substanziellen intellektuellen Input zur\n        Publikation),\n    2. Studiendurchführung und Datenerhebung mit Routinemethoden ohne Beteiligung an der\n        Interpretation der Daten,\n    3. allgemeine Leitung einer Forschungsgruppe ohne intellektuellen Input zur Publikation bzw.\n        allgemeine Leitung einer Organisationseinheit oder Sub-Organisationseinheit.\nVerantwortlichkeiten im Rahmen einer Autor*innenschaft:\n    1. Einhaltung aller Bestimmungen der guten wissenschaftlichen Praxis sowie insbesondere\n        urheberrechtlicher und datenschutzrechtlicher Bestimmungen,\n    2. Verantwortlichkeit für den eigenen Beitrag zur Studie,\n    3. Vertrauen in die wissenschaftliche Integrität der Autor*innen unter Beibehaltung kritischer\n        Wachsamkeit (Zustimmung zu Publikation und Autor*innenschaft nur, wenn keine\n        objektivierbaren Zweifel an der wissenschaftlichen Integrität bestehen),\n    4. Verantwortlichkeit in der Auswahl von Publikationsorganen, die den Prinzipien der guten\n        wissenschaftlichen Praxis verpflichtet sind (Ausschluss von predatory journals, die die\n        Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis missachten).\n5\n  White Paper on Publication Ethics. 2.2. Authorship and Authorship Responsibilities, Council of\nScience     Editors     (CSE),   https://www.councilscienceeditors.org/resource-library/editorial-\npolicies/white-paper-on-publication-ethics/ (14.05.2020)\n6\n     Authorship     and     contributorship.   Committee       on    Publication     Ethics    (COPE),\nhttps://publicationethics.org/authorship/ (14.05.2020)\n7\n         NIH,          General        Guidelines         for        Authorship          Contributions,\nhttps://oir.nih.gov/sites/default/files/uploads/sourcebook/documents/ethical_conduct/guidelin\nes-authorship_contributions.pdf (14.05.2020)\nMitteilungsblatt vom 14.10.2020, StJ 2020/21, 2. Stk. RN 7                            Seite 7 von 14"
        },
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            "bulletin": {
                "id": 8834,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "28",
                "published": "2021-03-24T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinien: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Satzungsänderung: Satzungsteil Studienrecht; Vorstand der Szolomayer Privatstiftung; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8834&pDocNr=1124803&pOrgNr=1"
            },
            "index": 19,
            "text": "20\nDie Diplom- und Master-Studien können modular aufgebaut sein.\n (1) Ein Modul ist eine überschaubare Lehr- und Lerneinheit, in dem ein Stoffgebiet\n      thematisch und zeitlich abgerundet gelehrt wird und klar definierte Lernziele hat.\n      In einem Modul können mehrere Lehrveranstaltungen, die inhaltlich aufeinander\n      abgestimmt sind, und Themen verschiedener Fächer unterrichtet werden. Ein\n      Modul ist positiv absolviert, wenn alle zugehörigen Lehrveranstaltungsprüfungen\n      und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen positiv absolviert wurden.\n (2) Ein Track ist eine Pflichtlehrveranstaltung in Form einer Lehrveranstaltung mit\n      immanentem Prüfungscharakter. Dieser erstreckt sich longitudinal über maximal\n      ein Semester.\n (3) Fächer sind nicht-klinische und klinische Fach(arzt)-Richtungen im Sinne § 103\n      UG idgF, die von wissenschaftlichen Organisationseinheiten bzw. Lehrstühlen\n      vertreten und vermittelt werden.\n (4) Pflicht-Lehrveranstaltungen sind die für ein Studium kennzeichnenden\n      Lehrveranstaltungen über die Prüfungen abzulegen sind.\n (5) Wahl-Pflicht-Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, aus denen die\n      Studierenden nach den in den Curricula festgelegten Bedingungen wählen\n      können und über die Prüfungen abzulegen sind.\n (6) Freie Wahl-Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen bzw. Fächer, aus\n      denen die Studierenden frei aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten\n      postsekundären Bildungseinrichtungen auswählen können und über die\n      Leistungsnachweise zu erbringen sind.\n (7) Lehrveranstaltungen        ohne          immanenten         Prüfungscharakter            sind\n      Lehrveranstaltungen bei welchen keine Anwesenheitspflicht besteht. Die\n      Beurteilung der Leistung erfolgt über einen schriftlichen und/oder mündlichen\n      Prüfungsvorgang.\n (8) Lehrveranstaltungen         mit        immanentem           Prüfungscharakter            sind\n      Lehrveranstaltungen, bei denen die in den Curricula festzulegenden\n      Mindestanwesenheiten erforderlich sind. Die Beurteilung erfolgt nicht aufgrund\n      eines einzigen Prüfungsvorganges am Ende der Lehrveranstaltung, sondern\n      aufgrund von regelmäßigen schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der\n      Studierenden.\n (9) Diplomprüfungszeugnisse sind abschnittweise zu beurkundende kumulative\n      Beurteilungen über Leistungsnachweise, die in den Studienabschnitten der\n      Diplomstudien abzulegen sind. Mit der positiven Beurteilung aller im Curriculum\n      festgelegten Teile eines Studienabschnittes wird dieser abgeschlossen. Mit\n      Vorliegen aller Diplomprüfungszeugnisse und den in den Curricula festgelegten\n      erforderlichen    weiteren     Leistungsnachweisen           wird     das      betreffende\n      Diplomstudium abgeschlossen.\n (10) Bachelorprüfungszeugnisse sind kumulative Zeugnisse, die die, in den\n      Bachelorstudien vorgeschriebenen, Leistungsnachweise beurkunden. Mit der\n      positiven Beurteilung aller Leistungsnachweise wird das betreffende\n      Bachelorstudium abgeschlossen.\n (11) Masterprüfungszeugnisse sind kumulative Zeugnisse, die, die in den\n      Masterstudien vorgeschriebenen Leistungsnachweise beurkunden. Mit der\n      positiven Beurteilung aller im Curriculum festgelegten Leistungsnachweise wird\n      das betreffende Masterstudium abgeschlossen.\n (12) Bachelor-, Master- und Diplom- und Doktorats-Grade sind die akademischen\n      Grade, die nach dem Abschluss eines entsprechenden Studiums verliehen\n      werden. Nähere Bestimmungen hat das jeweilige Curriculum zu enthalten.\n                                    Mitteilungsblatt vom 24.03.2021, Stj 2020/2021, 28. Stk. RN111\n                                    Seite 14 von 41"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8834,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "28",
                "published": "2021-03-24T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinien: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Satzungsänderung: Satzungsteil Studienrecht; Vorstand der Szolomayer Privatstiftung; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8834&pDocNr=1124803&pOrgNr=1"
            },
            "index": 27,
            "text": "28\n                                       Universitätslehrgänge\n      Die Medizinische Universität Graz bietet Universitätslehrgänge in Bereichen an, in\n      denen sie über im jeweiligen wissenschaftlichen Kontext nachgewiesene Kompetenzen\n      verfügt. Universitätslehrgänge müssen den wissenschaftlichen und organisatorischen\n      Qualitätsstandards der Medizinischen Universität Graz genügen und einen klaren\n      Bezug zu den strategischen Zielen sowie der Weiterbildungsstrategie der\n      Medizinischen Universität Graz aufweisen. Sie dienen der weiteren Berufsqualifikation\n      und können berufsbegleitend absolviert werden. Der Betrieb der ordentlichen Studien\n      sowie die individuelle Aufgabenerfüllung in Lehre und Forschung sind zu\n      gewährleisten. Die Einrichtung von Universitätslehrgängen erfolgt auf Initiative von\n      Proponentinnen/Proponenten der Universitätslehrgänge durch Beschluss des\n      Rektorates und die nachfolgende Erlassung des Curriculums durch den Senat. Als\n      Proponentin/Proponent       kommen        hauptberuflich       tätige      Angehörige        des\n      wissenschaftlichen Universitätspersonals der Medizinischen Universität Graz in\n      Betracht. In besonders begründeten Fällen können mit Zustimmung des Rektorats\n      auch andere Personen, insbesondere jene nach § 94 (1) Z 7 und 8 UG idgF, als\n      Proponentin/Proponent fungieren. Im Falle eines Universitätslehrganges, dessen\n      Curriculum die Verleihung eines akademischen Grades vorsieht, muss es sich um eine\n      Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) handeln. Durch das Rektorat festgelegte\n      Regelungen, Richtlinien und Vorgaben zur Einrichtung und Abwicklung der\n      Universitätslehrgänge sind einzuhalten.\n§ 36. Einrichtung von Universitätslehrgängen\n       (1) Nach § 56 UG idgF sind Universitäten berechtigt Universitätslehrgänge\n            einzurichten. Diese sind außerordentliche Studien.\n       (2) Der Beschluss zur Einrichtung eines neuen Universitätslehrganges obliegt\n            gemäß § 22 (1) 12 UG idgF dem Rektorat.\n       (3) Nach Maßgabe des § 56 UG idgF können Universitätslehrgänge gemeinsam mit\n            anderen dort genannten Rechtsträgerinnen/Rechtsträgern eingerichtet werden.\n       (4) Der Betrieb der ordentlichen Studien darf durch Universitätslehrgänge nicht\n            beeinträchtigt werden. Universitätslehrgänge können auch während der sonst\n            lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden. Zur wirtschaftlichen und\n            organisatorischen Unterstützung können diese auch in Zusammenarbeit mit\n            außeruniversitären Rechtsträgerinnen/Rechsträgern durchgeführt werden.\n       (5) An der Medizinischen Universität Graz können folgende Universitätslehrgänge\n            eingerichtet werden:\n            1. Universitätslehrgänge, deren Curriculum 30 ECTS-Anrechnungspunkte\n               ausweist. Nach positivem Abschluss erhalten die Absolventinnen und\n               Absolventen ein Zertifikat.\n            2. Universitätslehrgänge, deren Curriculum 60 ECTS-Anrechnungspunkte\n               ausweist Nach positivem Abschluss erhalten die Absolventinnen und\n               Absolventen die akademische Bezeichnung „Akademische ...“ bzw.\n               „Akademischer ...“ mit einem die Inhalte des jeweiligen Universitätslehrganges\n               charakterisierenden Zusatz verliehen (§ 87a (2) UG idgF).\n            3. Universitätslehrgänge,      deren     Curriculum       90     bzw.     120       ECTS-\n               Anrechnungspunkte ausweist. Absolventinnen und Absolventen von\n               Universitätslehrgängen,      deren      Zugangsbedingungen,           Umfang        und\n               Anforderungen mit jenen von entsprechenden ausländischen Masterstudien\n               vergleichbar sind, schließen mit einem Mastergrad ab, welcher dem im\n                                         Mitteilungsblatt vom 24.03.2021, Stj 2020/2021, 28. Stk. RN111\n                                         Seite 22 von 41"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 6386,
                "academic_year": "2017/18",
                "issue": "28",
                "published": "2018-05-09T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Rektorats: Verhaltenskodex/Code of Conduct der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6386&pDocNr=764215&pOrgNr=1"
            },
            "index": 8,
            "text": "9\nbeeinflussen oder auch nur den Anschein einer Befangenheit begründen könnten, sind zu\nvermeiden.\nInteressens- oder Loyalitätskonflikte, die aus einem persönlichen Naheverhältnis zwischen\nMitarbeiterInnen und VertreterInnen von Geschäfts- oder KooperationspartnerInnen oder\nanderen MitarbeiterInnen entstehen, sind zu vermeiden. Politische Aktivitäten von\nMitarbeiterInnen an der Med Uni Graz dürfen keinerlei Einfluss auf die Tätigkeit an der Med Uni\nGraz haben.\nEine Nebenbeschäftigung darf nicht im Konflikt mit den Interessen der Med Uni Graz stehen. Die\nMitarbeiterInnen haben – aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen\nVereinbarungen – jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung unverzüglich richtlinienkonform zu\nmelden oder in den dafür vorgesehenen Fällen vorab genehmigen zu lassen (siehe „Richtlinie\nfür die Medizinische Universität Graz betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von\nMitarbeiterInnen“ in der jeweils geltenden Fassung).\n                                                    6. Finanzintegrität\nDie MitarbeiterInnen der Med Uni Graz haben ihre Aufgaben im Rahmen der Finanzgebarung\nnach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit\nund Transparenz zu erfüllen und die Finanzmittel der Universität verantwortungsbewusst und\nökonomisch zu verwenden. Auf Risikovermeidung und -minimierung wird hierbei besonders\ngeachtet.\nDies gilt besonders für die Führungskräfte im Hinblick auf die Kostenverantwortung für die ihnen\nübertragene Einheit und für die ProjektleiterInnen für gewidmete und ungewidmete Drittmittel.\nBudgetierung, Buchführung und Bilanzierung, Berichts-, Kassen- und Belegwesen sind stets\nvollständig und korrekt auszuführen sowie klar und nachvollziehbar zu dokumentieren.\nBei Schriftverkehr insbesondere mit Außenwirkung müssen sich zeichnungsberechtigte\nMitarbeiterInnen der Verantwortung und Konsequenzen bei Unterfertigung von Schriftstücken\nbewusst sein.\n                                             7. Umgang mit Ressourcen\nDie MitarbeiterInnen gehen mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen sachgerecht,\nschonend, verantwortungsvoll und wirtschaftlich um. Die MitarbeiterInnen schützen das\nEigentum und die Vermögenswerte der Med Uni Graz vor Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder\nMissbrauch.\nPersonal, materielles (Geräte, Räumlichkeiten, Sachmittel etc.) und immaterielles (geistiges\nEigentum/IPR, Lizenzen etc.) Eigentum der Med Uni Graz ist grundsätzlich nicht für den\nPrivatgebrauch oder für Tätigkeiten, die nicht dem Zweck und den Aufgaben der Universität\ndienen, zu verwenden. Ausnahmen hiervon sind nur möglich, wenn entsprechende\nRegelungen/Vereinbarungen dies vorsehen oder dies von der Med Uni Graz gestattet ist. Die\nMed Uni Graz gestattet sämtlichen MitarbeiterInnen und öffentlichen Bediensteten die private\nNutzung der „medunigraz.at“ E-Mail Adresse und des Internetzugangs. Die private Nutzung wird\nseitens der Med Uni Graz jedoch im Sinne der IKT-Nutzungsverordnung der Bundesregierung\n   Verhaltenskodex der Medizinischen Universität Graz / Stand Mitteilungsblatt vom 09.05.2018, Stj. 2017/2018, 28. Stk. RN108\n                                                          Seite 7 von 10"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 5429,
                "academic_year": "2015/16",
                "issue": "16",
                "published": "2016-03-02T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Veröffentlichung Wahlkundmachung - Wahlen zum Senat; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5429&pDocNr=473752&pOrgNr=1"
            },
            "index": 2,
            "text": "-3-\nEinspruchfrist:15.3.2016 -22.3.2016\nEinsprüche haben schriftlich bei der/dem Vorsitzenden der Wahlkommission der jeweiligen Kurie zu\nerfolgen.\nWahlvorschläge:\nJede und jeder Wahlberechtigte kann einen Wahlvorschlag für die eigene Kurie einbringen. Dieser\nmuss spätestens sieben Wochen (4.5.2016) vor dem Wahltag schriftlich (oder elektronisch) bei der\noder dem Vorsitzenden der Wahlkommission eingelangt sein und eine Zustellungsbevollmächtigte\noder einen Zustellungsbevollmächtigten enthalten.\nJeder Wahlvorschlag muss folgenden Bestimmungen (§§ B.22-24 der Wahlordnung der Satzung\nder MedUniGraz) entsprechen:\nJedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten\nWahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.\nEin Wahlvorschlag muss jedenfalls um zwei mehr passiv in der Kurie wahlberechtigte\nKandidatinnen/Kandidaten enthalten als zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen. In jedem\nWahlvorschlag sind die wahlwerbenden Kandidatinnen/Kandidaten zu reihen. Erfolgt keine explizite\nReihung hat der/die Zustellungsbevollmächtigte eine Vertreter/innen/regelung bzw. Nachrückung zu\nformulieren. Jeder Wahlvorschlag für die Wahl der Mittelbaukurie hat mindestens zwei\nUniversitätsdozentinnen/Universitätsdozenten zu enthalten; die/der Bestgereihte hiervon muss\nzumindest auf dem zweiten Listenplatz des Wahlvorschlages aufscheinen.\nDie Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person\nist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. Wahlwerberinnen und\nWahlwerber, denen die Wählbarkeit fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.\nIn jeden Wahlvorschlag für die Kurien der Universitätsprofessor/inn/en, des Mittelbaus sowie der\nAllgemeinbediensteten sind mindestens 50 vH Frauen aufzunehmen (§ 25 (4a) UG)\nDie Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge kann im Büro des Senats,\n(Eingangsgebäude – Auenbruggerplatz 2, 2. Stock, 8036 Graz) oder auf Alfresco (entsprechende\nLink wird zeitgerecht bekanntgegeben) spätestens ab 16.6.2016 erfolgen.\nStimmabgabe\nEine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.\nWahlen der Vertreterinnen u. Vertreter der Ärztinnen/Ärzte und\nZahnärztinnen/Zahnärzte gem. § 34 UG:\nZiel der Wahl ist die Wahl der fünf Vertreterinnen und Vertreter gem. § 34 UG.\nWahlberechtigte:\nAktiv und passiv wahlberechtigt sind die als Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte\nverwendeten Personen mit Ausnahme der Leiterinnen und Leiter gemäß § 32 (1) UG die am\nStichtag in einem aktiven Dienstverhältnis zur Medizinischen Universität Graz stehen und auf die\ndas KAAZG idgF anzuwenden ist. Als Stichtag gilt der Tag der Wahlausschreibung im\nMitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz.\n                                                        Univ.-Prof. Dr. Andreas WEDRICH\n                                                                Vorsitzender des Senates\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                          MTBl. vom 02.03.2016, StJ 2015/16, 16. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 5049,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "28",
                "published": "2015-08-05T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Universitätsrat Mitgliederbestellung; Leitungsbestellungen: Stv. Vorstand wiss. klin. OE; suppl. Leiter KA wiss. klin. Bereich; Vorstand wiss.-nichtklin. OE; stv. Leiter der Stabsstelle Recht; Organisationsplan - Änderung; Satzung - Änderung",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5049&pDocNr=384138&pOrgNr=1"
            },
            "index": 20,
            "text": "-21-\n\nWiederholung der Ausschreibung vom 17.06.2015:\nArztin/Arzt in FacharztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin,\nKlinische Abteilung für Herz-, Thorax-, Gefäßchirurgische Anästhesiologie und Intensivmedizin,\nbis FachärztInnenabschluss, längstens 7 Jahre\n\nKernaufgaben:\n» Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen der Abteilung\n>» Mitwirkung und verpflichtende Teilnahme an abteilungs- und klinikinternen\n\nFortbildungs-veranstaltungen und Besprechungen\n\nÜbernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n\nMitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n\nMitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n\nVV Vv\n\nFachliche Anforderungen:\n\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n\nAbsolvierte Gegenfacher von Vorteil\n\nWissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\nKlinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\nNotarztdiplom und Erfahrung in präklinischer Notfallmedizin von Vorteil\nKlinische Vorerfahrung von Vorteil\n\nEDV-Kenntnisse (MS Office)\n\nGute Englischkenntnisse\n\nVVVV VV V\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n>»  Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n> Hohe Belastbarkeit\n\n> Kommunikations- und Teamfähigkeit\n\nAuf Grund der neuen Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) bzw. des\nÄrztegesetzes 1998 möchten wir darauf hinweisen, dass eine Aufnahme als Ärztin/Arzt in Ausbildung zum\nSonderfach und eine Ausbildung gemäß den Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006\nnur möglich ist, wenn bereits bis 31. Mai 2015 eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin\noder zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches begonnen wurde.\n\nEine Ausbildung nach der neuen Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 setzt eine Basisausbildung\nnach § 6 AAO 2015 iVm 8 6a Ärztegesetz 1998 voraus.\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines\neinschlägigen Doktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung gemäß\n8 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer unbefristeten\nwissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines assoziierten Professors\nverbunden.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tatigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Toller, Leiter der Klinischen Abteilung für Herz-, Thorax-\nGefäßchirurgisca Anästhesiologie und Intensivmedizin, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nmartina.musil@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-13027.\n\n \n\nMTBI. vom 05.08.2015, SU 2014/15, 28. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4728,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "11",
                "published": "2015-01-21T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Leitungsbestellungen im nicht-wissenschaftlichen Bereich - Korrektur; Bestellung 2. Stv. O-IFS; Kundmachung Wahlergebnis Zentralausschuss des BMWFW; Einsetzung Habilitationskommissionen; Personalnachrichten",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4728&pDocNr=314194&pOrgNr=1"
            },
            "index": 11,
            "text": "- 12 -\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Uwe Lang, gerne zur Verfügung. Kontakt: obgyn@medunigraz.at,\nTel.: +43/316/385-12150.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D96 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 11. Februar 2015                                                                                   www.medunigraz.at/stellen\n                                               Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n                                                           (Verwendungsgruppe B1)\n                                               an der Universitätsklinik für Innere Medizin,\n                                                     Klinische Abteilung für Kardiologie,\n                            zu besetzen ab sofort bis FachärztInnenabschluss; längstens 7 Jahre\nKernaufgaben:\n Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n Übernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Absolvierte Gegenfächer (Pflicht- und Wahlnebenfächer) von Vorteil\n Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\n      Klinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n Klinische Vorerfahrung/Erfahrung im Ambulanzbereich\n EDV-Kenntnisse (z.B. SPSS)\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit\n Gewissenhaftigkeit\n Teamorientierung\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBEI LAUFBAHNSTELLEN: Bei entsprechendem Erfolg sind längerfristige Entwicklungsmöglichkeiten\ndurch den Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung möglich.\nBei Fragen steht Ihnen Ass.-Prof. Dr. Helmut Brussee, suppl. Leiter der Klinischen Abteilung für\nKardiologie, gerne zur Verfügung. Kontakt: helmut.brussee@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-12544.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W97 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 11. Februar 2015                                                                                   www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                    MTBl. vom 21.01.2015, StJ 2014/15, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 129,
                "academic_year": "2005/06",
                "issue": "27",
                "published": "2006-07-05T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=129&pDocNr=4920&pOrgNr=1"
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            "index": 5,
            "text": "-6-\n                                                    § 2.\n                                   Studiendauer, Studienabschnitte\n(1) Das Diplomstudium Zahnmedizin besteht aus drei Studienabschnitten mit einer Studiendauer von 12\nSemestern.\n(2) Der erste Studienabschnitt umfasst zwei Semester und ist mindestens zu 90 % identisch mit dem ersten\nStudienabschnitt der Studienrichtung Humanmedizin. Er hat die Aufgabe, das Wissen und grundlegendes\nVerständnis bezüglich des menschlichen Organismus zu vermitteln und soll den theoretischen Unterbau für\ndas Verstehen der klinischen Präsentationen liefern. Erstes Training ärztlicher Fähigkeiten und der Kommu-\nnikation finden ebenso Platz wie die Studieneingangsphase inkl. Berufsfelderkundung. Im Rahmen der\nBerufsfelderkundung wird auch auf die zahnärztlich relevanten Berufsbilder und auf die Überprüfung der\nhandwerklichen Fähigkeiten eingegangen. Wesentlicher Bestandteil ist die „Einführung in die Zahnmedi-\nzin“.\n(3) Der zweite Studienabschnitt umfasst vier Semester. In ihm erarbeiten sich die Studierenden das Wissen\nüber den gesunden und kranken Organismus. Als Grundlage dient, soweit möglich und sinnvoll, der the-\nmenzentrierte, patientInnenorientierte, fächerübergreifende Unterricht unter Einbeziehung der klinischen\nPräsentationen und Verwendung der neuen Lehrformen wie dem Problem-basierten Lernen. Die Grundla-\ngen der Funktion des Kauorgans und spezifisch zahnärztlicher Fertigkeiten werden vermittelt.\n(4) Der dritte Studienabschnitt umfasst 6 Semester und hat die Aufgabe, wissenschaftliche Kenntnisse und\npraktische Fertigkeiten für die fachspezifische zahnärztliche Tätigkeit zu vermitteln sowie die wissenschaftli-\nche Ausbildung zu vertiefen.\n                                                    § 3.\n                Untergliederung der Studienabschnitte und Gesamtstundenzahl\n(1) Das Diplomstudium Zahnmedizin umfasst insgesamt 230 Semesterstunden an Lehrveranstaltungen\n(Vorlesungen, Seminare, Exkursionen, Übungen, Seminare mit Übungen, Vorlesungen mit Übungen) sowie\nPraktika im Gesamtausmaß von 72 Wochen (255,6 SSt). Davon sind 23 SSt als Wahlfächer zu absolvieren.\n(2) Der erste Studienabschnitt umfasst 2 Semester mit 46,3 Semesterstunden an Pflichtfächern; darin ist\neine Studieneingangsphase von 6,6 Semesterstunden enthalten.\n(3) Der zweite Studienabschnitt umfasst 4 Semester mit 75,7 Semesterstunden an Pflichtfächern und 2\nWochen Praktikum.\n(4) Der dritte Studienabschnitt umfasst 6 Semester mit 85 Semesterstunden an Pflichtfächern sowie 70\nWochen Praktikum (248,88 SSt)\n                                                    § 4.\n                                               Diplomarbeiten\nDie Studierenden haben eigenständig unter Betreuung eines Hochschullehrers eine schriftliche Diplomarbeit\nzu verfassen. Das Thema der Diplomarbeit ist einem der im Studienplan festgelegten Prüfungsfächer zu\nentnehmen.\nMit einer Diplomarbeit soll der Verfasser/die Verfasserin zeigen, dass er/sie in der Lage ist, ein wissen-\nschaftliches Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und darzustellen. Ein\nwesentlicher Nachweis dieser Bearbeitung besteht in der Abfassung einer schriftlichen Arbeit, die eine Be-\nschreibung der Aufgabenstellung, ihre Einordnung in einen Gesamtzusammenhang sowie eine Darstellung\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 2,
                "academic_year": "2002/03",
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                "published": "2002-12-05T00:00:00+01:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2&pDocNr=4646&pOrgNr=1"
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            "index": 1,
            "text": "-2-\nTagesordnung:\n1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit\n2. Genehmigung der Tagesordnung\n3. Wahl der Schriftführerin oder des Schriftführers\n4. Wahl der oder des Vorsitzenden\n5. Wahl einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters\n6. Allfälliges\n                                                Der Dekan:\n                                                   Wurm\n                                _________________________________\n2. Verlautbarung am 30.10.2002, 2.d Stück\nKundmachung: Einberufung der Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter\nder Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren in den Gründungskonvent der\nMedizinischen Universität Graz gemäß UG 2002\nDie Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Kreis der oben genannten Personengruppe\nfindet statt am:\n                        Donnerstag, dem 28. November 2002, 8 Uhr bis 15 Uhr\n             in der Bibliothek des Verwaltungsgebäudes des LKH–Univ.-Klinikum Graz,\n                                     Auenbruggerplatz 1, 8036 Graz.\nZu wählen sind sieben Vertreterinnen und Vertreter und ebenso viele Ersatzmitglieder.\nDas aktive und passive Wahlrecht ergibt sich aus § 3 der Verordnung vom 11. Oktober 2002, BGBl. II\nNr. 375/2002. Stichtag ist der Tag der Ausschreibung in diesem Mitteilungsblatt.\nDas Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 6. November 2002 bis einschließlich\n12. November 2002 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten am Dekanat der Medizinischen\nFakultät, Universitätshauptgebäude, Universitätsplatz 3, 8010 Graz auf. Allfällige Einsprüche sind\nwährend der Auflagefrist schriftlich an den Vorsitzenden der Wahlkommission, Herrn o. Univ.-Prof. Dr.\nMichael Höllwarth, p.A. Dekanat der Medizinischen Fakultät, Universitätsplatz 3, 8010 Graz zu richten.\nGemäß § 7 Abs. 1 bis 3 der Verordnung vom 11. Oktober 2002, BGBl. II Nr. 375/2002 kann jede und\njeder Wahlberechtigte Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen eine Zustellungsbevollmächtigte\noder einen Zustellungsbevollmächtigten benennen und spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag,\ndas ist bis einschließlich Mittwoch, dem 13. November 2002, beim Vorsitzenden der Wahlkommission,\nHerrn o. Univ.-Prof. Dr. Michael Höllwarth, p.A. Dekanat der Medizinischen Fakultät, Universitätsplatz\n3, 8010 Graz eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.\nJeder Wahlvorschlag hat mindestes eine um zwei Personen erhöhte Anzahl der zu wählenden Vertre-\nterinnen und Vertreter, somit wenigstens neun, zu enthalten. Eine schriftliche Zustimmungserklärung\naller auf dem jeweiligen Wahlvorschlag angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber muss beige-\nfügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.\nDie von der Wahlkommission gemäß Abs. 4 der oben genannten Verordnung zugelassenen Wahlvor-\nschläge liegen ab Mittwoch, dem 21. November 2002 am Dekanat der Medizinischen Fakultät, Uni-\nversitätsplatz 3, 8010 Graz zur Einsichtnahme auf.\nStimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.\nDiese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.\n                                                Der Dekan\n                                                   Wurm"
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            "bulletin": {
                "id": 7068,
                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "36",
                "published": "2019-06-19T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7068&pDocNr=904988&pOrgNr=1"
            },
            "index": 12,
            "text": "13\n                           ProjektmanagerIn und MonitorIn für Klinische Studien\n                                         Kennung A-KKS-2019-000287\n                            Abteilung Koordinierungszentrum für Klinische Studien\n                                          Beschäftigungsausmaß 100%\n                             Befristung auf die Dauer des Beschäftigungsverbotes\n                             und eines eventuell anschließenden Karenzurlaubes\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      Projektmanagement Klinischer Studien\n      Monitoring Klinischer Studien inkl. Durchführung von Monitoring-Visiten, Erstellung von Trial Mas-\n          ter Files und Investigator Site Files sowie von Monitoringplänen und -reports\n      Unterstützung und Beratung in der Planung und Durchführung Klinischer Studien\n      Erstellung bzw. Review von für Klinische Studien notwendigen Dokumente (Protokoll, PatientIn-\n          neninformation, CRF, etc.)\n      Vorbereitung und Einreichung bzw. Unterstützung bei der Einreichung von Klinischen Studien bei-\n          Ethikkommissionen und Behörden (Erstmeldung, Amendments, jährlicher Sicherheitsbericht,\n          SAEs, SUSARs)\n      Mitwirkung bei und selbstständige Durchführung von Schulungen\n      Mitarbeit beim QM-System\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      Abgeschlossenes natur- oder gesundheitswissenschaftliches Diplom -/Masterstudium oder\n          gleichzuhaltende Qualifikation\n      Mehrjährige einschlägige Erfahrung im Bereich Klinischer Studien\n      Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten Gesetze und Richtlinien (ICH-GCP,\n          AMG, MPG, etc )\n      Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office, Datenbanken, SAP)\n      Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)\n      Bereitschaft zum Reisen\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      Abgeschlossene Zusatzausbildung zur Klinischen MonitorIn (CRA) oder gleichzuhaltende firmen-\n          spezifische Qualifikation im Rahmen vorangegangener Tätigkeiten\n      Mehrjährige Erfahrung im Bereich des Monitorings Klinischer Studien\n      Erfahrung im Umgang mit e-CRFs\n      Zusatzqualifikationen und einschlägige Ausbildungen im Bereich Klinischer Studien\n      Erfahrung mit Qualitätsmanagementsystemen\n      Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n      Lern- und Reflexionsbereitschaft sowie ausgeprägtes Forschungsinteresse\n      Organisatorische und kommunikative Fähigkeiten sowie Serviceorientierung\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IVa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Bruttomindestgehalt (Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.614,13 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der kollek-\ntivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw. zuzüglich\nallfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot er\nöffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/personalmanagement-entwicklung-und-administration/of-\nfene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am 11. Juli 2019."
        },
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            "bulletin": {
                "id": 6436,
                "academic_year": "2017/18",
                "issue": "40",
                "published": "2018-08-01T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Wahlergebnis: Wahl Jugendvertrauensrat für das allgemeine und wissenschaftliche Universitätspersonal; Auflassung eines Universitätslehrgangs; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6436&pDocNr=787685&pOrgNr=1"
            },
            "index": 7,
            "text": "8\n                                                                Study Nurse (m/w)\n                                                    Universitätsklinik für Innere Medizin,\n                                                     Klinische Abteilung für Kardiologie,\n                                          Teilzeit, 20 Stunden, Befristung vorerst auf 1 Jahr,\n                                       zu besetzen ab 01.10.2018, längstens bis 30.09.2019\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Koordination der Arbeitsabläufe und Unterstützung der Kooperation zwischen den an der\n      klinischen Studie beteiligten internen und externen PartnerInnen (Kliniken/Abteilungen,\n      pharmazeutische Unternehmen, Auftragsforschungsinstitutionen, etc.)\n Kontaktperson für und Betreuung der an Klinischen Studien teilnehmenden PatientInnen bzw.\n      ProbandInnen, inkl. Beratung und Case Management\n Durchführung venöser Blutentnahmen und Messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur,\n      etc.)\n Erstellung bzw. Review von studienrelevanten Dokumenten (SDF, SOPs, etc.)\n Umsetzung von Maßnahmen der Qualitätssicherung (Überprüfung der PatientInnen /\n      ProbandInnen-Einverständniserklärung, Kontrolle der Prüfdokumentation, Durchführung\n      der Tätigkeiten gemäß SOPs, etc.)\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder abgeschlossene Ausbildung\n      als Biomedizinische/r Analytiker/in\n Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten Gesetze und Richtlinien (ICH-GCP, AMG,\n      MPG, etc.)\n Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\n Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Zusatzqualifikationen und einschlägige Ausbildungen im Bereich Klinischer Studien\n Erfahrungen im Bereich Klinischer Studien (z.B.: Phase I Studien)\n Selbstständige und gut strukturierte Arbeitsweise\n Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n Organisatorische Fähigkeiten\n Erfahrung in der Durchführung von Klinischen Studien bzw. Clinical Trial Specialist\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa/mit einschlägiger Berufserfahrung in IIIb nach Kollektivvertrag\nfür ArbeitnehmerInnen der Universitäten. Für diese Position ist ein kollektivvertragliches\nMindestbruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von € 2.479,82 (14x) zuzüglich allfälliger sonstiger\nEntgeltbestandteile und attraktiver Zusatzleistungen vorgesehen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Assoz.-Prof. PD Dr. Dirk von Lewinski, Klinische Abteilung für Kardiologie,\ngerne zur Verfügung. Kontakt: dirk.von-lewinski.@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-12544.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D203 ex 2017/18 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit Personaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\nDie Bewerbungsfrist endet am 22. August 2018.                                                           www.medunigraz.at/stellen\n                                                                                                    MTBl. vom 01.08.2018, StJ 2017/18, 40. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 5957,
                "academic_year": "2016/17",
                "issue": "14",
                "published": "2017-03-15T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Widerrufe  von Leitungsbestellungen betreffend Universitätslehrgänge; Leitungen: Bestellung zur/zum Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Vorständin/Vorstandes oder der/des supplierenden Vorständin/Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen wissenschaftlichen Bereich bzw. zur/zum Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Leiterin/Leiters oder der/des supplierenden Leiterin/Leiters einer Klinischen Abteilung \r\nim klinischen wissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zur/zum Stellvertreter der/des Vorständin/Vorstandes einer wissenschaftlichen nichtklinischen \r\nOrganisationseinheit; Verordnung des Rektorates der Medizinischen Universität Graz über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung gemäß \r\n§ 64a Universitätsgesetz 2002 (UG) idgF  - Änderungen; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für den Personalentwicklungsbeirat der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Einladung zu einem gastronomischen Wettbewerb: Verpflegung von MitarbeiterInnen / Studierenden am neuen MED CAMPUS der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5957&pDocNr=614055&pOrgNr=1"
            },
            "index": 14,
            "text": "- 15 -\n                Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Ernst STEYRER\n                 zum 2. Stellvertreter des Vorstandes des Institutes für Molekularbiologie und Biochemie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n                 des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n                 zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\nam Institut für Pathophysiologie und Immunologie\n                Frau Assoz.-Prof.in Mag.a Dr.in Sandra HOLASEK\n                 zur 1. Stellvertreterin des Vorstandes des Institutes für Pathophysiologie und Immunologie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n                 des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n                 zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                Frau Assoz.-Prof.in Mag.a Dr.in Ute PANZENBÖCK\n                 zur 2. Stellvertreterin des Vorstandes des Institutes für Pathophysiologie und Immunologie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n                 des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n                 zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\nam Institut für Zellbiologie, Histologie und Embryologie\n                Frau Ass.-Prof.in Dr.in Michaele HARTMANN\n                 zur 1. Stellvertreterin des Vorstandes des Institutes für\n                 Zellbiologie, Histologie und Embryologie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n                 des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n                 zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\nam Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie\n                Herrn Univ.-Prof. Dr. Josef DONNERER\n                 zum 1. Stellvertreter des Vorstandes des Institutes für Experimentelle\n                 und Klinische Pharmakologie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n                 des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n                 zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                Frau Ao.Univ.-Prof.in Dr.in Rufina SCHULIGOI\n                 zur 2. Stellvertreterin des Vorstandes des Institutes für\n                 Experimentelle und Klinische Pharmakologie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n                 des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n                 zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\nam Institut für makroskopische und klinische Anatomie\n                Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Andreas WEIGLEIN\n                 zum 1. Stellvertreter des Vorstandes des Institutes für\n                 makroskopische und klinische Anatomie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis zur Umsetzung der Restrukturierung\n                 des Nicht-Klinischen Bereichs (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Beschlussfassung\n                 zur Umsetzung im Rektorat), längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                          MTBl. vom 15.03.2017, StJ 2016/17, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 5730,
                "academic_year": "2015/16",
                "issue": "32",
                "published": "2016-08-17T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Ausschreibung von Stellen; Auflassung Bachelorstudium Gesundheits- und Pflegewissenschaften",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5730&pDocNr=529344&pOrgNr=1"
            },
            "index": 3,
            "text": "-4-\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ. Prof. Mag. Dr. Franz Josef Seibert, Leiter der Univ. Klinik für Unfallchirurgie, gerne\nzur Verfügung. Kontakt: unfallchirurgie@klinikum-graz.at, Tel.: +43/316/385-12155.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W210 ex 2015/16 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\nDie Bewerbungsfrist endet am 07. September 2016 www.medunigraz.at/stellen\n\nWiederholung einer Ausschreibung\nÄrztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin,\nKlinische Abteilung für Allgemeine Anästhesiologie,\nNotfall- und Intensivmedizin,\nbefristet auf die Dauer des Karenzurlaubes\n\nKernaufgaben:\n\nKlinische Versorgung von ambulanten und\n\nstationären PatientInnen der Abteilung\n\nMitwirkung und verpflichtende Teilnahme an abteilungs- und\nklinikinternen Fortbildungsveranstaltungen und Besprechungen\nÜbernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\nMitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\nMitwirkung und Unterstützung in der universitären\nLehre/Betreuung von Studierenden\n\nVVV WV wv\n\nFachliche Anforderungen:\n>» Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n>» Absolvierte Gegenfacher von Vorteil\n(bei Einstieg in die alte Ausbildungsordnung)\n> Notarztdiplom und Erfahrung in präklinischer\nNotfallmedizin von Vorteil\n> EDV-Kenntnisse (MS Office)\n> Gute Englischkenntnisse\n\nPersönliche Anforderungen:\nWir erwarten uns teamorientierte und lernbereite Persönlichkeiten, welche bereit sind, sich den\nherausfordernden Aufgaben im Bereich der Anästhesiologie und Intensivmedizin zu widmen.\n\nDie Basisausbildung gemäß 8 6a Ärztegesetz 1998 und 8 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.249,53 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. DDr. Philipp Metnitz, Leiter der Klinischen Abteilung für\nAllgemeine Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin, gerne zur Verfügung.\nKontakt: claudia.karner@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-14909.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W80 ex 2015/16 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 07. September 2016. www.medunigraz.at/stellen\n\n \n\n \n\nMTBI. vom 17.08.2016, SU 2015/16, 32. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 5089,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "30",
                "published": "2015-09-02T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5089&pDocNr=394889&pOrgNr=1"
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            "index": 4,
            "text": "-5-\n\n> Gute EDV-Kenntnisse (MS Office, MEDOCS, SPSS)\n>» Fremdsprachenkenntnisse (Englisch)\n\nPersönliche Anforderungen:\n\nSorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\nHohe Belastbarkeit\n\nTeamorientierung\n\nKommunikative Kompetenz\n\nVVV Vv\n\nAuf Grund der neuen Bestimmungen der Arztinnen-/Arzte-Ausbildungsordnung 2015 (AAO 2015) bzw. des\nÄrztegesetzes 1998 möchten wir darauf hinweisen, dass eine Aufnahme als Ärztin/Arzt in Ausbildung zum\nSonderfach und eine Ausbildung gemäß den Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006\nnur möglich ist, wenn bereits zum 31. Mai 2015 eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin\noder zur Fachärztin/zum Facharzt eines Sonderfaches begonnen wurde.\n\nEine Ausbildung nach der neuen Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 setzt eine Basisausbildung\nnach § 6 AAO 2015 iVm 8 6a Ärztegesetz 1998 voraus.\n\nDiese Position wird nach dem ein kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschaftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfalliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines\neinschlägigen Doktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung\ngemäß 5 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer\nunbefristeten wissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines\nassoziierten Professors verbunden.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Ao.Univ.-Prof. Dr. Gottfried Fuchs, suppl. Leiter der Klinischen Abteilung für Spezielle\nAnästhesiologie, Schmerz- und Intensivmedizin gerne zur Verfügung.\nKontakt: gottfried.fuchs@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-13911.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W287 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 23. September 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\nÄrztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin,\nKlinische Abteilung für Allgemeine Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin,\nbis FachärztInnenabschluss, längstens 7 Jahre\n\nKernaufgaben:\n> Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen der Abteilung\n>» Mitwirkung und Teilnahme an Abteilungs- und klinikinternen Fortbildungsveranstaltungen\n\nund Besprechungen\n\nÜbernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n\nMitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n\nMitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n\nVV Vv\n\n \n\nMTBI. vom 02.09.2015, SU 2014/15, 30. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4989,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "25.a",
                "published": "2015-06-30T00:00:00+02:00",
                "teaser": "7. Sondernummer; Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin; Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4989&pDocNr=371698&pOrgNr=1"
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            "index": 40,
            "text": "-41-\n\nStudienrektor/ die Studienrektorin erfolgen. Allgemeinmedizin, muss jedenfalls im\nInland absolviert werden.\n\n2a.4.1 Allgemeine Bestimmungen\n\nDer dritte Studienabschnitt - das klinisch-praktische Jahr (KPJ) beginnt jeweils am ersten\nMontag im August und umfasst 48 Wochen.\n1 ECTS-Punkte Übung dient zum Erlernen ärztlicher diagnostischer praktischer Fertigkeiten\n(ADPF),\n0,5 ECTS-Punkte Ubung fiir Chirurgische Grundfertigkeiten und\n2 ECTS-Punkte Seminar mit Übung für praktische Notfallmedizin (geblockt, parallel zu den\nTertialen 1 und 2 absolvierbar).\nDie restlichen Stunden sind den Praktika zugeordnet.\nDie 48 Wochen sind prinzipiell in 3 Tertiale zu je 16 Wochen gegliedert:\n1) Tertial 1: Chirurgie und perioperative Facher\n2) Tertial 2: Innere Medizin und Neurologie\n3) Tertial 3 mit jeweils 4 Wochen Pflichtblock Allgemeinmedizin, 4 Wochen Pflichtblock\nKinder und Eltern und 4 Wochen Pflichtblock Psychiatrie sowie 4 Wochen\nPflichtwahlfach\n\nDie Tertiale 1 und 2 sind durchgehend in 16 Wochen zu absolvieren, wobei im Tertial I und\n2 einmal nach 8 Wochen gewechselt werden kann. Im Tertial 3 beträgt die kleinste Einheit 4\nWochen.\n\n2a.4.2 Anwesenheitsbestimmungen für die Praktika\n\nDie Anwesenheit im Praktikum umfasst jeweils 5 Tage pro Woche in Anlehnung an die\nKernarbeitszeit der jeweiligen Klinik (35 Stunden pro Woche inklusive Mittagspause). An\ngesetzlichen Feiertagen besteht keine Anwesenheitspflicht, eine freiwillige Anwesenheit ist\nallerdings möglich und wird in das Gesamtstundenausmaß eingerechnet. Das entspricht 560\nStunden für Tertial 1 und 2, bei Aufteilung in 2 mal 8 Wochen sind es 2 x 280 Stunden; im\nTertial 3 4x 140 Stunden, die insgesamt absolviert werden müssen.\n\nSofern zum Erreichen spezifischer Lernziele sinnvoll, kann die Anwesenheitszeit auf 12\nStunden pro Tag ausgeweitet werden, wobei die zu absolvierende Gesamtzeit unverändert\nbleibt. Zusätzlich zum benannten Zeitrahmen kann in jedem Block eine Anwesenheit im\nRahmen des Praktikums während der Nachtdienstzeiten vorgeschrieben werden. Weitere\nAnwesenheiten während der Nachtdienstzeiten erfolgen ausschließlich freiwillig und können\nnicht angeordnet werden. Auf Studierende mit Betreuungspflichten ist Rücksicht zu nehmen.\nBei verlängerten Diensten sind die Bestimmungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes\nsinngemäß auf die Studierenden anzuwenden. Überstunden werden im Verhältnis 1:1\nausgeglichen. Die Erfassung der Anwesenheit der Studierenden erfolgt durch die jeweils\nverantwortlichen Personen mittels Unterschrift auf der Anwesenheitskarte (Logbuch). Damit\n\nMedizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz, www.medunigraz.at\nSeite 40 von 143\nIn Kraft: 1.10.2015 Stand: 24.6.2015\n\n \n\nMTBI. vom 30.06.2015, SU 2014/15, 25. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4468,
                "academic_year": "2013/14",
                "issue": "25.a",
                "published": "2014-08-20T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Bekanntgabe der Wahl der VizerektorInnen; BV Jubiläumszuwendungen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4468&pDocNr=255099&pOrgNr=1"
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            "index": 4,
            "text": "-5-\n                                                     137. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des Kollektiv-\nvertrages ausschreibt:\n137.1       Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-\neinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitäts-\npersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher\nQualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers\nliegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                               Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n                                                           (Verwendungsgruppe B1)\n                                               an der Universitätsklinik für Innere Medizin,\n                                     Klinische Abteilung für Endokrinologie und Stoffwechsel,\n                                                       vorerst befristet bis 31.05.2015\nKernaufgaben:\n Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet Endokrinologie und Stoffwechsel\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin von Vorteil\n Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von Klinischen\n      Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n Klinische Vorerfahrung/Erfahrung im Ambulanzbereich\n Fremdsprachenkenntnisse (z.B. English B2 – Maturaniveau)\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Teamorientierung\n Lernbereitschaft\n Kommunikative Kompetenz\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 3.152,29 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Thomas Pieber, Abteilungsleiter der Klinischen Abteilung für\nEndokrinologie und Stoffwechsel, gerne zur Verfügung. Kontakt: thomas.pieber@medunigraz.at,\nTel.: +43/316/385-12383.\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                   MTBl. vom 20.08.2014, StJ 2013/14, 25.a Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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    ]
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