HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"count": 16538,
"next": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/search/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=14720",
"previous": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/search/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=14680",
"results": [
{
"bulletin": {
"id": 1344,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "14",
"published": "2009-04-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1344&pDocNr=15387&pOrgNr=1"
},
"index": 18,
"text": "- 19 -\n(3) Die Mitglieder einer Doctoral School wählen eine/einen Sprecherin/Sprecher und eine/einen\nStellvertreterin/Stellvertreter. Die/der Sprecherin/Sprecher ist für die interne Koordination der Doctoral\nSchool verantwortlich und vertritt die Doctoral School nach außen.\n(4) Die Doctoral Schools werden nach Vorlage eines Ausbildungsprogramms von der Dekanin/vom\nDekan nach Stellungnahme der Studienkommission eingerichtet.\n(5) Die Zuordnung neuer Institute/Kliniken bzw. die Änderung der Zuordnung wird von einem Kollegium\naus Dekan/in, Studienrektor/in, Vizerektor/in für Studium und Lehre und Sprecher/in der\nStudienkommission für Doktoratsstudien beschlossen.\n(6) Doctoral Schools können auch interdisziplinär und/oder in Kooperation mit anderen Universitäten\neingerichtet werden. In diesem Fall sind im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung die Aufteilung der\nLehraufgaben festzulegen sowie die sonstige Zusammenarbeit zu definieren.\n Lehrveranstaltungen\n§ 5. Lehrveranstaltungen\n(1) Während des Doktoratsstudiums sind Lehrveranstaltungen in folgendem Ausmaß erfolgreich zu\nabsolvieren:\na) Pflichtfach:\ni. Methodisch/Naturwissenschaftliche Grundlagen für Mediziner/innen:\nFür Absolventinnen/Absolventen eines Diplomstudiums der Humanmedizin oder der Zahnmedizin sind\nLehrveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterstunden zu den Grundlagen des empirischen Arbeitens in\nder medizinisch-naturwissenschaftlichen Wissenschaft zu absolvieren.\nii. Medizinische Grundlagen für Naturwissenschafter/innen und Techniker/innen:\nFür Absolventinnen/Absolventen eines naturwissenschaftlichen oder technischen Diplom-/Masterstudiums\nsind Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterstunden zu den Grundlagen der Medizin zu\nabsolvieren. Die Lehrveranstaltungen sollen die für das medizinisch-wissenschaftliche Arbeiten\nnotwendigen Grundbegriffe der Anatomie, Physiologie, Immunologie/Pathophysiologie, Pathologie und\nPharmakologie, sowie die Aufgabengebiete der wichtigsten klinischen Fächer, vermitteln.\niii. Wissenschaftliche Grundlagen und allgemeine Fähigkeiten:\nIm Umfang von 4 Semesterstunden sind wahlweise Lehrveranstaltungen aus den Gebieten\nWissenschaftstheorie, Ethik, Einsatz statistischer Verfahren, Methoden zur Planung, Dokumentation,\nAuswertung und (Meta)Analyse medizinischer Studien und Experimente, Schreiben wissenschaftlicher\nArbeiten, Vortragstechnik, universitäre Didaktik, wissenschaftliches Englisch, Organisation\nwissenschaftlicher Projekte, etc. zu absolvieren.\niv. Dissertationsseminare:\nAuf dem Gebiet, dem das Thema der Dissertation zuzuordnen ist, sind vertiefende Lehrveranstaltungen für\nDissertantinnen/Dissertanten im Ausmaß von 8 Semesterstunden zu belegen.\nb) Wahlfach:\nLehrveranstaltungen sind unter Beachtung des thematischen Zusammenhanges mit der Dissertation zu\nwählen und im Ausmaß von 4 Semesterstunden als Wahlfach zu absolvieren. Die Lehrveranstaltungen des\nWahlfaches können dem Gebiet des jeweiligen Doktoratsstudiums (z.B. Literaturclubs), einem nahe\nverwandten Gebiet/Teilgebiet sowie zwecks einer interdisziplinären Ausbildung oder\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 01.04.2009, StJ 2008/09, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 143,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "5",
"published": "2006-10-18T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1"
},
"index": 1,
"text": "-2-\n 2. Abschnitt\n Organisatorische Aufgliederung der OzI\n §2\n Bereiche\n2.1 In der OzI können laut den Bestimmungen des O-Planes nach Zweckmäßigkeit und sinnvoller gemein-\n samer Strukturierung Bereiche eingerichtet werden.\n2.2 Die OzI wird in folgende Bereiche gegliedert: (a) der Bereich Administration (im Folgenden: „B-AD“),\n (b) der Bereich Einkauf (im Folgenden: „B-EK“), (c) der Bereich Finanzen (im Folgenden: „B-FI“), (d)\n der Bereich Studium und Lehre (im Folgenden: „B-SL“), und (e) der Bereich Technik (im Folgenden:\n „B-TE“).\n §3\n Abteilungen\n3.1 In den Bereichen der OzI können laut den Bestimmungen des O-Planes nach Zweckmäßigkeit und\n sinnvoller gemeinsamer Strukturierung auch Abteilungen eingerichtet werden.\n3.2 Der B-AD wird in folgende Abteilungen gegliedert: (a) die Abteilung Bibliothek (im Folgenden: „A-BI“),\n (b) die Abteilung Personal (im Folgenden: „A-PE“) und (c) die Abteilung Recht (im Folgenden: „A-\n RE“).\n3.3 Der B-EK ist derzeit nicht in Abteilungen gegliedert.\n3.4 Der B-FI wird in folgende Abteilungen gegliedert: (a) die Abteilung Controlling (im Folgenden: „A-\n CO“), (b) die Abteilung Finanzbuchhaltung (im Folgenden: „A-FB“) und (c) die Abteilung Treasury (im\n Folgenden: „A-TR“).\n3.5 Der B-SL wird in folgende Abteilungen gegliedert: (a) die Abteilung Qualitätssicherung und Organisati-\n on der Lehre (im Folgenden „A-QsO“), (b) die Abteilung Studium und Prüfung (im Folgenden: „A-\n StP“), (c) die Abteilung Internationales und Postgraduales Zentrum (im Folgenden: „A-IPZ“), (d) die\n Abteilung Virtueller Medizinischer Campus (im Folgenden: „A-VMC“) und (e) die Abteilung PhD (im\n Folgenden: „A-PhD“).\n3.6 Der B-TE wird in folgende Abteilungen gegliedert: (a) die Abteilung IT-Applikationen (im Folgenden\n „A-ITA“), (b) die Abteilung IT-Infrastruktur (im Folgenden: „A-ITI“) und (c) die Abteilung Gebäude &\n Technik (im Folgenden: „A-GT“).\n 3. Abschnitt\n Leitungen und Personal\n §4\n Leitung der Organisationseinheit\n4.1 Die Leiterin oder der Leiter der Organisationseinheit trägt den Titel Universitätsdirektorin oder Universi-\n tätsdirektor und wird gemäß § 9 (1) Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz durch das\n Rektorat bestellt.\n4.2 Die Leiterin oder der Leiter der Organisationseinheit kann vom Rektorat oder dem Rektor, als für die\n Organisationseinheit zuständigem Mitglied des Rektorats, gemäß § 9 (3) des Organisationsplanes der\n Medizinischen Universität Graz aus wichtigem Grund abberufen werden.\n4.3 Zur Erfüllung ihrer oder seiner Leitungsaufgaben kann die Leiterin oder der Leiter der Organisationsein-\n heit eine Stabstelle mit der Bezeichnung „Büro des Universitätsdirektors“ einrichten.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 8297,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "50",
"published": "2020-09-23T00:00:00+02:00",
"teaser": "Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren;\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8297&pDocNr=1059368&pOrgNr=1"
},
"index": 12,
"text": "13\n231.1. Ausschreibung von Professuren\nDie Medizinische Universität Graz vereint Tradition mit Zukunftsorientierung, Wissenschaft mit\nAusbildung sowie Internationalisierung mit Innovationskraft. Die Steiermärkische\nKrankenanstaltengesellschaft m.b.H. ist der größte Gesundheitsdienstleister und Arbeitgeber in der\nSteiermark.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemeinsam mit der Steiermärkischen\nKrankenanstaltengesellschaft m.b.H. hiermit folgende attraktive und anspruchsvolle Position zur\nBesetzung aus:\n Universitätsprofessur gem. § 98 UG für Kinder- und\n Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin\nan der zukünftigen Klinischen Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie\n und Psychotherapeutische Medizin\n an der Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und\n Psychotherapie, Medizinische Universität Graz\n in Verbindung mit der Funktion einer/eines\n Primarärztin/Primararztes für Kinder- und\n Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin\n an der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie\n am LKH Graz II, Standort Süd, Steiermärkische\n Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.\nIm Rahmen der am LKH-Universitätsklinikum Graz erfolgenden strukturellen Weiterentwicklung,\nwird zukünftig die Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie folgende\ndrei Klinische Abteilungen beinhalten: eine Klinische Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie\nund Psychotherapeutische Medizin, eine Klinische Abteilung für Medizinische Psychologie,\nPsychosomatik und Psychotherapie sowie eine Klinische Abteilung für Psychiatrie und\nPsychotherapeutische Medizin. Die ausgeschriebene Professur wird an der zukünftigen Klinischen\nAbteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin eingerichtet.\nMit dieser Professur ist gleichzeitig die Position einer Primarärztin/eines Primararztes für die\nAbteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie am LKH Graz II, Standort Süd\nverbunden.\nDie Klinische Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin am\nLKH-Universitätsklinikum erfüllt zentrale Aufgaben in Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung\nin enger Abstimmung und Kooperation mit den zwei weiteren Klinischen Abteilungen der\nzukünftigen Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Im Rahmen der\nErrichtung der Klinischen Abteilung wird am LKH-Universitätsklinikum Graz eine Ambulanz für\nKinder- und Jugendpsychiatrie eingerichtet werden.\nDie Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie am LKH Graz II, Standort Süd\nerfüllt zentrale Aufgaben in der ambulanten und stationären Behandlung psychisch kranker Kinder\nund Jugendlicher für die Steiermark und das Südburgenland. Am LKH Hochsteiermark, Standort\nLeoben, besteht eine Ambulanz und Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit 6 ambulanten\nBetreuungsplätzen als dislozierte Einrichtung der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und\nPsychotherapie am LKH Graz II, Standort Süd.\n MTBl. vom 23.09.2020, StJ 2019/20, 50. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
},
{
"bulletin": {
"id": 8171,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "43",
"published": "2020-08-05T00:00:00+02:00",
"teaser": "Curriculum: Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Korrektur;\r\nRichtlinie: Richtlinie über die Vergabe von Forschungsprämien - Änderung; Festlegung des Rektorats zu den COVID-19-Schutzvorschriften und Hygienemaßnahmen gemäß § 3 Abs. 1 C-HAV; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8171&pDocNr=1038949&pOrgNr=1"
},
"index": 54,
"text": "55\n UniversitätsassistentIn (PostDoc)\n Kennung UK-DV-2020-000744\n Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf 6 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Mitarbeit im Forschungsbetrieb und an Forschungsprojekten auf dem Gebiet der Dermatologie\n mit translationalen Forschungszielen, insbesondere Dermatoimmunologie - Allergologie - Photo-\n biologie\n Mitwirkung bei der Antragsstellung zur Forschungsförderung\n Eigenständige Planung, Drittmitteleinwerbung und Abwicklung von Forschungsprojekten sowie\n Mitarbeit an klinisch-translationalen Studien mit Bezug zur Dermatologie\n Mitwirkung bei der Betreuung von Diplomarbeiten und Dissertationen\n Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes natur- oder gesundheitswissenschaftliches Diplom-/Masterstudium sowie abge-\n schlossenes Doktorats-/PhD-Studium\n Erfahrungen in der Durchführung von wissenschaftlichen Projekten insbesondere im Bereich der\n Dermatoimmunologie - Allergologie - Photobiologie (vorzugsweise im Bereich translationaler For-\n schung)\n Kenntnisse in der Verwendung von biomedizinischen Modellen\n Wissenschaftliche (peer-reviewed) Publikationen in internationalen Fachzeitschriften\n Sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Interesse an der eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifikation (z.B.: Interne Karriereentwick-\n lung, Habilitation)\n Interesse an wissenschaftlicher Arbeit in einem multidisziplinären Umfeld\n Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit wie auch zur Arbeit im Team\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Bruttomindestgehalt (Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 3.889,50 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der kollek-\ntivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw. zuzüglich\nallfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in ei-\nnem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsange-\nbot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nDie Med Uni Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen aus-\ndrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche\nStellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/human-resources/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist\nendet am 01. Oktober 2020.\n MTBl. vom 05.08.2020, StJ 2019/20, 43. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
},
{
"bulletin": {
"id": 6413,
"academic_year": "2017/18",
"issue": "35",
"published": "2018-06-27T00:00:00+02:00",
"teaser": "Ethikkommission: Nachnominierungen; Stiftungsbeirat der Szolomayer Privatstiftung; Arbeitskreis für Gleichbehandlungen: Nachnominierungen; Richtlinie des Rektorats - Änderung: Änderung Anhang I der Richtlinie für Universitätslehrgänge an\r\nder Medizinischen Universität Graz; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der \r\nMedizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Universitätslehrgang (ULG) Academic Expert in Dermoscopy; Universitätslehrgang (ULG) Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6413&pDocNr=777685&pOrgNr=28397"
},
"index": 186,
"text": "187\n Senior Lecturer (w/m)\n (Verwendungsgruppe B1)\n am Institut für Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung,\n Teilzeit: 10 Wochenstunden (mit Option auf Erhöhung aus Drittmittelbudget)\n befristet auf 2 Jahre mit Option auf Verlängerung\nKernaufgaben\n Selbstständige Organisation von Lehrveranstaltungen der Allgemeinmedizin\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet Lehre (Evaluation des Unterrichts)\n Übernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben der vielfältigen\n Lehrveranstaltungen und Abstimmung mit der allgemeinmedizinischen Lehre\n an anderen medizinischen Universitäten\n Ausbau und Pflege des Netzwerks der LehrärztInnen\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Abgeschlossene Turnusausbildung als Ärztin / Arzt für Allgemeinmedizin von Vorteil\n Klinische Vorerfahrung/Erfahrung im hausärztlichen Bereich von Vorteil\n Kenntnisse in Lehre und Lehrevaluation auf dem Fachgebiet Allgemeinmedizin von Vorteil\n Zusatzqualifikationen (Epidemiologie, Public Health, Medical Education, Qualitätsförderung)\n von Vorteil\n Eigene Forschungs- und Publikationserfahrung auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin von Vorteil\n EDV-Kenntnisse (z.B. SPSS)\n Fremdsprachenkenntnisse (English B2 – Maturaniveau)\nPersönliche Anforderungen: (für alle Stellen)\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Bereitschaft zu Forschungsaufenthalten und Hospitationen an anderen Universitäten oder\n Einrichtungen\n Teamorientierung\n Lernbereitschaft\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Mindestbruttogehalt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\n€ 2.794,60 (14x) zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile und attraktiver Zusatzleistungen\nvorgesehen.\nDie Stelle wird im Institut für Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung besetzt. Wir\nsind ein starkes, junges und sympathisches Team mit flachen Hierarchien, welches sich der\ngemeinsamen Kernaufgabe der erfolgreichen Stärkung der Allgemeinmedizin widmet. Wenn auch die\nSchwerpunkte innerhalb des Instituts und der Mitarbeiter unterschiedlich gelagert sind, werden die\nHauptschwerpunkte Lehre und Wissenschaft in der Allgemeinmedizin von allen MitarbeiterInnen in\nunterschiedlicher Ausprägung bedient. Die selbstständige Akquise von Forschungsprojekten ist nicht\nVoraussetzung für eine Einstellung, aber eine hohe Lernbereitschaft und Engagement und Offenheit für\nneue Aufgaben wird erwartet.\n in in\nBei Fragen steht Ihnen Frau Univ.-Prof. Dr. Andrea Siebenhofer-Kroitzsch, Leiterin der des Instituts für\nAllgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung, gerne zur Verfügung.\nKontakt: andrea.siebenhofer@medunigraz.at,Tel.: +43/316/385-73558.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W180 ex 2017/18 bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit Personaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\nDie Bewerbungsfrist endet am 18. Juli 2018. www.medunigraz.at/stellen\n MTBl. vom 27.06.2018, StJ 2017/18, 35. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 6110,
"academic_year": "2016/17",
"issue": "28",
"published": "2017-09-20T00:00:00+02:00",
"teaser": "Leitung: Wiederruf der Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Ergänzung Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs. 4, § 4 KA-AZG für die an der Medizinischen Universität Graz als Ärztinnen und Ärzte oder Zahnärztinnen und Zahnärzte beschäftigten MitarbeiterInnen; Ausschreibung von Stellen; Mitteilung über Stellenausschreibung Dritter",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6110&pDocNr=679408&pOrgNr=1"
},
"index": 12,
"text": "- 13 -\n Study Coordinator (m/w)\n Abteilung Koordinierungszentrum für Klinische Studien\n (Verwendungsgruppe IVa)\n Teilzeit: 20 Wochenstunden\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Projektmanagement Klinischer Studien inkl. Budgetplanung und -kontrolle\n Unterstützung und Beratung in der Planung und Durchführung Klinischer Studien\n Erstellung bzw. Review von für Klinische Studien notwendigen Dokumenten\n (Protokoll, PatientInneninformation, CRF, jährlicher Sicherheitsbericht etc.)\n Regulatory Affairs (Vorbereitung und Einreichung bzw. Unterstützung bei der\n Einreichung von Klinischen Studien bei Ethikkommissionen und\n Behörden inkl. Meldung von SAEs und SUSARs)\n Monitoring Klinischer Studien inkl. Durchführung von Monitoring-Visiten und\n Erstellung von Monitoringplänen und -reports\n Teilnahme und Organisation von Meetings und PrüferInnentreffen\n Vorbereitung und Unterstützung bei Inspektionen und Audits\n Pflege des QM-System als stellvertretende Qualitätsmanagerin\n Unterstützung und selbstständige Durchführung von Schulungen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes natur- oder gesundheitswissenschaftliches Diplom-/Masterstudium\n oder gleichzuhaltende Qualifikation\n Mehrjährige Erfahrung als MonitorIn und im Projektmanagement Klinischer Studien\n in der Pharmaindustrie und im akademischen Umfeld\n Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten Gesetze und Richtlinien\n (ICH-GCP, AMG, MPG, etc.)\n Nachweis von Schulungs- oder Lehrtätigkeiten\n Erfahrung mit Qualitätsmanagementsystemen\n Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\n Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office, Datenbanken, SAP)\n\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Zusatzqualifikationen und einschlägige Ausbildungen im Bereich Klinischer Studien\n Abgeschlossene Zusatzausbildung zur Klinischen MonitorIn (CRA)\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Lern- und Reflexionsbereitschaft sowie Forschungsinteresse\n Reisebereitschaft\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Mindestbruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\n€ 2.492,40 (14x) zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile und attraktiver Zusatzleistungen\nvorgesehen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Frau Stefanie Sach-Friedl, BSc MSc, Leiterin der Abteilung Koordinierungszentrum\nfür Klinische Studien, gerne zur Verfügung. Kontakt: stefanie.sach-friedl@medunigraz.at,\nTel.: +43/316/385-72061.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A265 ex 2016/17 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit Personaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\nDie Bewerbungsfrist endet am 11. Oktober 2017. www.medunigraz.at/stellen\n MTBl. vom 20.09.2017, StJ 2016/17, 28. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funkti-\nonsträger des im MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 5489,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "19",
"published": "2016-04-20T00:00:00+02:00",
"teaser": "Leitungsbestellungen; Vorstand der Szolomayer Privatstiftung; Bestellungsschreiben bzw. Vollmachten betreffend Universitätslehrgänge; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5489&pDocNr=491342&pOrgNr=1"
},
"index": 23,
"text": "- 24 -\n100.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit für\nPersonalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-einheiten,\nin denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitätspersonal und in\nLeitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifikation wie der\nbestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwie-\ngen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen und\nfreuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n Lehrstelle als LabortechnikerIn\n am Institut für Zellbiologie, Histologie und Embryologie,\n für den Bereich Biochemie,\n zu besetzen ab 1.9.2016 befristet auf die Dauer der Lehrzeit (3,5 Jahre) inkl. Behaltefrist (3 Monate)\nKernaufgaben:\n Methoden der Desinfektion und Sterilisation anwenden\n Lesen und Anwenden von techn. Unterlagen wie\n Analysevorschriften und Rezepturen\n Handhabung, Instandhaltung und Instandsetzung der zu verwendenden Laborgeräte und\n Laboreinrichtungen sowie Handhabung der in Laboren eingesetzten Chemikalien\n Reinigungs- und Aufkonzentrierungsverfahren wie Destillieren und Verdampfen\n Erlernen und anwenden histologischer Techniken\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossene Pflichtschule\n Interesse an Naturwissenschaften, Chemie, Physik, Biologie und Mathematik\n ECDL von Vorteil\n Englischkenntnisse von Vorteil\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Lernbereitschaft\n Teamorientierung\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 501,40 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot eröff-\nnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen O.Univ.-Prof. Dr. Gottfried Dohr, Leiter des Institutes für Zellbiologie, Histologie und\nEmbryologie, gerne zur Verfügung. Kontakt: gottfried.dohr@medunigraz.at, Tel.: +43/316/380-4230.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A136 ex 2015/16 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 11. Mai 2016 www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 20.04.2016, StJ 2015/16, 19. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 4708,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "10",
"published": "2015-01-19T00:00:00+01:00",
"teaser": "3. Sondernummer, Ausschreibung von freien Stellen für das wissenschaftliche Personal",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4708&pDocNr=312920&pOrgNr=1"
},
"index": 2,
"text": "-3-\ntätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften kann sich das\nEntgelt weiter erhöhen.\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines\neinschlägigen Doktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung\ngemäß § 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer\nunbefristeten wissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines\nassoziierten Professors verbunden.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen O.Univ.-Prof Dr. Hans-Jörg Mischinger, Vorstand der Universitätsklinik für\nChirurgie, gerne zur Verfügung. Kontakt: hans.mischinger@medunigraz, Tel.: +43/316/385-80677.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W121 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 09. Februar 2015 www.medunigraz.at/stellen\n Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n (Verwendungsgruppe B1)\n an der Universitätsklinik für Chirurgie,\n Klinische Abteilung für Plastische, Ästhetische und\n Rekonstruktive Chirurgie,\n bis FachärztInnenabschluss; längstens 7 Jahre\nKernaufgaben:\n Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n Tätigkeit im OP (OP-Assistenz)\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n Selbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für (inter-)nationale\n Fortbildungsveranstaltungen\n Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Absolvierte Gegenfächer (Pflicht- und Wahlnebenfächer) von Vorteil\n Kenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz auf dem Fachgebiet Plastische Chirurgie\n von Vorteil\n Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\n Klinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit\n Teamorientierung\n Lernbereitschaft\nDiese Position wird nach dem kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt. Durch die Anrechnung\ntätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften kann sich das\nEntgelt weiter erhöhen.\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines\neinschlägigen Doktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung\ngemäß § 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 19.01.2015, StJ 2014/15, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 4628,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "6",
"published": "2014-12-03T00:00:00+01:00",
"teaser": "Bestellung 1. Stv. Institut für Pflegewissenschaft; Schiedskommission Nominierung der Mitglieder durch Unirat; Wahlergebnis Zentralausschuss; Einsetzung von Habilitationskommissionen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4628&pDocNr=301038&pOrgNr=1"
},
"index": 8,
"text": "-9-\n Engagement im Bereich der universitären Forschung und Lehre, sowie Mitwirkung in der\n postgradualen Ausbildung\n Nachwuchsförderung von MedizinerInnen und WissenschafterInnen\n Koordination von nationalen und internationalen, interdisziplinären Studien im HNO-Bereich\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Fachärztin/Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten\n Wissenschaftliche Kompetenz im Fachgebiet HNO\n Erfahrung in der universitären Lehre\n Erfahrungen in der Durchführung von wissenschaftlichen Projekten\n Erfahrung in der Organisation, Durchführung und Auswertungen von klinischen Studien von Vorteil\n Kenntnisse im Bereich der Manualmedizin im HNO-Bereich von Vorteil\n Kenntnisse im Bereich der Vestibulometrie und Audiometrie von Vorteil\nPersönliche Anforderungen:\n Kooperationsbereitschaft und Offenheit\n Strukturierte, analytische Arbeitsweise und Organisationsgeschick\n Kommunikative und soziale Kompetenz, sowie herausragendes Engagement\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 4.019,79 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Josef Kainz, Leiter der Klinischen Abteilung für Allgemeine HNO,\ngerne zur Verfügung. Kontakt: josef.kainz@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-13448.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W62 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 24. Dezember 2014 www.medunigraz.at/stellen\n Senior Lecturer (w/m)\n (Verwendungsgruppe B1)\n am Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie,\n befristet auf 1 Jahr\nKernaufgaben:\n Überwiegender Einsatz in universitärer Lehre im Bereich der Pharmakologie und Toxikologie\n Übernahme von organisatorischen und administrativen Tätigkeiten im Bereich der Lehrverwaltung\n Mitarbeit im Forschungsbetrieb und an Forschungsprojekten im Bereich der Immunpharmakologie\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Doktorats/PhD-Studium oder gleichzuhaltende wissenschaftliche Qualifikation\n im Bereich der Life-Sciences\n Erfahrung in facheinschlägiger Lehre\n Nachweis von organisatorischer, administrativer Erfahrung von Vorteil\n Facheinschlägige wissenschaftliche Publikationstätigkeit von Vorteil\n Interesse an methodischer Forschung im Fachgebiet Pharmakologie\n Sehr gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit und Flexibilität\n Hohe Handlungsorientierung\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 03.12.2014, StJ 2014/15, 6. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 4328,
"academic_year": "2013/14",
"issue": "18",
"published": "2014-05-21T00:00:00+02:00",
"teaser": "Stv. Vorstand wiss. klin. OE; 1. Stv. Leiter KA für Phoniatrie; Ethikkommission - Nachnominierung; Rückerstattung Studienbeiträge; Einsetzung von Habilitationskommissionen - Korrektur",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4328&pDocNr=228790&pOrgNr=1"
},
"index": 6,
"text": "-7-\n 88. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des Kollektiv-\nvertrages ausschreibt:\n88.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-\neinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitäts-\npersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher\nQualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers\nliegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n Wissenschaftliche/r MitarbeiterIn\n (Verwendungsgruppe B1)\n an der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin,\n Klinische Abteilung für Allgemeine Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin,\n Teilzeit: 32 Wochenstunden, befristet auf die Dauer der Reduzierung\nKernaufgaben:\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien im Bereich der biomedizinischen\n Technik in Anästhesie und Intensivmedizin\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien im Bereich der\n komplementären und integrativen Lasermedizin\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien im Bereich des der Universitätsklinik für\n Anästhesiologie und Intensivmedizin zugeordneten interuniversitären TCM Forschungszentrums\n Mitwirkung und ggf. selbstständige Erstellung von Publikationen sowie Präsentationen für\n (inter)-nationale Fortbildungsveranstaltungen\n Mitwirkung und Unterstützung in der Betreuung von Studierenden\n Datenerfassung, -auswertung und statistische Analyse in den o.a. Schwerpunktbereichen\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Diplomstudium (bevorzugt interdisziplinäres Studium)\n Vorarbeiten und Publikationstätigkeiten in den o.a. speziellen Kernaufgaben von Vorteil\n Erfahrung im interdisziplinären Arbeiten im Bereich anästhesiologischer, akupunkturspezifischer,\n laserstimulationsspezifischer, schmerzspezifischer und biomedizintechnischer\n Datenerfassung und -aufbereitung\n Erfahrung im Aufbau und der Aufrechterhaltung internationaler wissenschaftlicher Kooperationen\n (vorwiegend Asien und nicht auf den europäischen Raum begrenzt)\n Hervorragende EDV-Kenntnisse\n Exzellente Englischkenntnisse (in Wort und Schrift) unbedingt erforderlich\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit\n Teamorientierung\n Kommunikative Kompetenz\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 21.05.2014, StJ 2013/14, 18.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 3265,
"academic_year": "2011/12",
"issue": "16",
"published": "2012-05-16T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3265&pDocNr=65720&pOrgNr=1"
},
"index": 5,
"text": "-6-\n105.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit für\nPersonalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunk-\ntionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Wir sind bemüht, bei geeigneten Qualifikationen, Menschen mit Behinderung einzustellen und freuen\nuns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n Study Nurse (m/w)\n (Verwendungsgruppe IIIa)\n an der Universitätsklinik für Innere Medizin,\n Klinische Abteilung für Gastroenterologie und Hepatologie\n Teilzeit: 20 Wochenstunden, befristet vorerst auf 1 Jahr\nZielsetzung der Stelle:\nStudy Nurses sind ExpertInnen, die im Umgang mit nationalen und internationalen Regularien und\nGepflogenheiten des klinischen Prüfungsalltages vertraut sind und dem Prüfarzt, der Prüfärztin in der fach-\ngerechten und qualitativ hochwertigen Durchführung klinischer Studien zu Seite stehen.\nKernaufgaben:\n Betreuung der PatientInnen, die an diversen klinischen Studien teilnehmen mit\n PatientInnenberatung und Case Management\n Unterstützung, Aufklärung und Hilfe bei Therapieplanung und Organisation von Therapien\n Koordination der Arbeitsabläufe bei geplanten Forschungsvorhaben zwischen Klinik, pharmazeutischen\n Unternehmen und Auftragsforschungsinstitutionen\n Unterstützung der Kooperation zwischen den verschiedenen Fachabteilungen (Labor, Diagnostik etc.)\n Vorauswahl von PatientInnen, die in Forschungsprojekte einbezogen werden könnten\n Kontaktperson für die in Forschungsprojekte einbezogenen PatientInnen\n Plangemäße Verabreichung von Medikamenten – unter Supervision des jeweiligen Prüfarztes,\n der jeweiligen Prüfärztin und Medikamentenlogistik (Bestellung, Lagerung, etc.)\n Gewinnung biologischer Proben (eigenständige Blutabnahme) und Messung von Vitalfunktionen\n Qualitätssicherung (z.B.: Überprüfung der PatientInnen / ProbandInnen-Einverständniserklärung,\n Kontrolle der Prüfdokumentation), Arbeiten nach und Erstellen von SOPs\n Vorbereitung der Monitorvisiten\n Dokumentation und Archivierung von Studiendaten\nFachliche Anforderungen:\n Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege mit Zusatzausbildung\n Weiterbildungszeugnis gemäß § 64 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes oder Clinical\n Trial Specialist oder mind. 3-jährige Erfahrung in der Durchführung von Klinischen Studien\n Fundierte Kenntnisse von Gesetzen und Richtlinien erforderlich (ICH-GCP, AMG, MPG)\n Sehr gute EDV-Kenntnisse\n Grundkenntnisse in Statistik\nPersönliche Anforderungen:\n Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n Organisatorische Fähigkeiten\n Hohes Maß an Durchsetzungsvermögen\n Flexibilität und Teamorientierung\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 16.05.2012, StJ 2011/12, 16.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 2725,
"academic_year": "2010/11",
"issue": "20",
"published": "2011-06-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2725&pDocNr=46234&pOrgNr=1"
},
"index": 40,
"text": "Medizinische Universität Wissensbilanz 2010\n a. Erhöhung der Attraktivität der wissenschaftlichen Karriere\n b. Transparenz der Karrieremöglichkeiten und der Karriereschritte\n c. Verbesserung im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter\n d. Evaluierung der wissenschaftlichen Leistungen und somit Standortbestimmung für\n wissenschaftliche MitarbeiterInnen\nUm die genannten Ziele zu erreichen und gleichzeitig die Transparenz der Vergabe von\nQualifizierungsvereinbarungen zu erhöhen, wurde im Rektorat beschlossen, diese ab dem\nWintersemester 2010/11 kompetitiv zu vergeben und den bestehenden Prozess dementsprechend zu\nerweitern. Dies schloss die Adaptierung für alle UniversitätsassistentInnen sowie ÄrztInnen in\nAusbildung, eine Verbesserung der Kommunikation über das Laufbahnmodell (via Website,\nNewsflash, E-Mail, etc.) sowie die Veröffentlichung der Standards und Richtlinien ein (siehe\nhttp://www.medunigraz.at/6371). Weiters wurde eine Richtlinie für den Personalentwicklungsbeirat\nerstellt und eine Standard Operating Procedure (SOP) für das Auswahlverfahren erarbeitet. Die\ngenannte SOP und die Prozessbeschreibung inkl. Flussdiagramm sind Teil des elektronischen\nHandbuchs und unter „Personal und Gleichstellung“ verfügbar (siehe\nhttp://aeneis.medunigraz.at/aeneis/CMS/MEDUNIgraz).\nDer Prozess startet mit der Bewerbung, deren Vorgehensweise auf der Website der Med Uni Graz\nunter http://www.medunigraz.at/13519 nachzulesen ist. Nach Einreichen der Bewerbungsunterlagen\nwerden diese vom Personalentwicklungsbeirat anhand von definierten Kriterien geprüft und beurteilt.\nIm Rahmen der Beurteilung findet ein Hearing statt. Nicht geeignete BewerberInnen erhalten ein\nAbsageschreiben. Mit geeigneten KandidatInnen wird ein Zusatzvertrag erstellt, in dem die Ziele\nfestgehalten werden. Entsprechende Vorgabe- bzw. Nachweisdokumente für die Auswahl liegen vor\n(z.B. Evaluierungsbogen). Weitere Informationen zum Auswahlverfahren sind der erwähnten SOP zu\nentnehmen.\nIm Zusatzvertrag ist festgehalten, dass im Rahmen des jährlichen MitarbeiterInnengespräches der/die\nunmittelbare Vorgesetzte mit der Kandidatin/dem Kandidaten den Status der Zielerreichung bespricht.\nDas Ergebnisprotokoll des MitarbeiterInnengespräches wird dem Personalmanagement übermittelt,\ndas die Information an die Akademische Referentin Personal und Gleichstellung zur Überprüfung\nweiterleitet. Sollte sich im Rahmen des MitarbeiterInnengespräches herausstellen, dass das Erreichen\nder Ziele nicht möglich ist, ist eine Stellungnahme der/des unmittelbaren Vorgesetzten an den\nRektor/der Rektorin zu übermitteln. In einem Gespräch mit sämtlichen Beteiligten werden\nkorrigierende Maßnahmen definiert. Der/Die wissenschaftliche MitarbeiterIn kann sich einen\nMentor/eine Mentorin wählen, sodass das persönliche Weiterkommen durch eine erfahrene\nFührungskraft unterstützt wird.\nSpätestens drei Monate vor Ablauf des Qualifizierungszeitraumes ist seitens der Kandidatin/des\nKandidaten eine Stellungnahme inklusive der Leistungsnachweise an den Personalentwicklungsbeirat\nzu übermitteln. Eine formale Prüfung der Unterlagen erfolgt und in einer Sitzung hat die Kandidatin/der\n 11/142"
},
{
"bulletin": {
"id": 1504,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "22",
"published": "2009-08-05T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1504&pDocNr=18156&pOrgNr=1"
},
"index": 16,
"text": "- 17 -\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Diplom- oder Doktoratsstudium in Statistik, Mathematik, Technischer Mathematik\n oder einem vergleichbaren Gebiet\n¾ Erfahrung in der Anwendung biostatistischer Methodik\n¾ Kenntnisse verschiedener Statistiksoftware\n¾ Interesse an praxisorientierter, methodischer Forschung im Fachgebiet Biostatistik\n¾ Didaktische Eignung\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Teamorientierung\n¾ Kommunikative Kompetenz\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n in in in\nBei Fragen steht Ihnen Frau Univ.-Prof. DI Dr. Andrea Berghold, Vorständin des Institutes für\nMedizinische Informatik, Statistik und Dokumentation, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nandrea.berghold@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-13201.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W248 ex 2008/09 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n26. August 2009. www.medunigraz.at/stellen\n Wissenschaftliche/r MitarbeiterIn\n mit Qualifizierungsvereinbarung\n an der Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie, Klinische Abteilung für Allgemeine\n Dermatologie, zu besetzen ab 01. Oktober 2009, befristet auf 6 Jahre\nKernaufgaben:\n¾ Klinische Betreuung von ambulanten und stationären PatientInnen der Klinischen Abteilung für Allge-\n meine Dermatologie\n¾ Teilnahme und Mitarbeit an Forschungsvorhaben\n¾ Aktive Planung und Durchführung von Studien bei Patienten mit chronisch entzündlichen\n Erkrankungen (z.B: Psoriasis)\n¾ Erstellen von Publikationen und Präsentation von Vorträgen und Postern bei wissenschaftlichen\n Veranstaltungen\n¾ Übernahme von organisatorischen Aufgaben\n¾ Universitäre Lehre\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n¾ Abgeschlossene Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Dermatologie und Venerologie\n¾ Habilitation oder gleichzuhaltende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre\n¾ Erfahrung in der Durchführung von klinischen Studien und wissenschaftlichen Projekten\n¾ Erfahrung in genetischer Epidemiologie\n¾ Erfahrung in der Diagnostik, Therapie und Langzeitbetreuung von Patienten mit chronisch entzünd-\n lichen Hauterkrankungen, hier besonders Erfahrung in der Therapie von Patienten mit Biologika\n¾ Erfahrung in der multidisziplinären Betreuung und Therapie von Psoriasispatienten/innen\n¾ Wissenschaftliche Publikationen auf dem Gebiet chronischer entzündlicher Dermatosen\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n¾ Teamorientierung\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 05.08.2009, StJ 2008/09, 22. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 1145,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "5",
"published": "2008-12-03T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1145&pDocNr=13438&pOrgNr=1"
},
"index": 9,
"text": "- 10 -\n § 8.\n Geschäftsbehandlung in Sitzungen\n(1) Die/Der Vorsitzende eröffnet, leitet, unterbricht und schließt die Sitzung.\n(2) Eine Beschränkung der Redezeit oder der Zahl der Wortmeldungen zu einem Tagesordnungspunkt\nkann mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.\n § 9.\n Anträge\n(1) Jedes Mitglied kann im Rahmen einer Wortmeldung Anträge stellen und bereits von ihm gestellte\nAnträge abändern oder zurückziehen.\n(2) Anträge sind so zu stellen, dass darüber mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden kann.\n(3) Liegen mehrere Anträge zu einem Tagesordnungspunkt vor, bestimmt die/der Vorsitzende die\nReihenfolge der Abstimmung. Über einen weitergehenden Antrag ist jedenfalls vor einem engeren\nabzustimmen.\n § 10.\n Befangenheit\n(1) Ein Mitglied ist befangen, wenn eine Angelegenheit behandelt wird, die seine persönlichen Verhältnisse\noder die einer/eines im Sinne der Zivilprozessordnung nahen Angehörigen betrifft oder wenn sonstige\nGründe vorliegen, die geeignet sind, die volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen. Im Zweifel entscheidet\nder Universitätsrat.\n(2) Ein befangenes Mitglied darf an der Beratung und Entscheidung nicht teilnehmen und hat für die Dauer\nder Verhandlung des betreffenden Gegenstandes die Sitzung zu verlassen.\n(3) In Angelegenheiten, die ein befangenes Mitglied betreffen, ist stets geheim abzustimmen.\n § 11.\n Beschlusserfordernisse\n(1) Der Universitätsrat ist beschlussfähig, wenn er ordnungsgemäß einberufen worden ist und wenigstens\nvier Mitglieder anwesend sind.\n(2) Ein Antrag ist grundsätzlich dann angenommen, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder dafür\ngestimmt hat.\n(3) Ist jedoch für einen Beschluss eine 2/3 Mehrheit vorgesehen, ist der Antrag angenommen, wenn von\nvier anwesenden Mitgliedern drei, von fünf anwesenden Mitgliedern vier, von sechs anwesenden vier und\nvon sieben anwesenden fünf für den Antrag gestimmt haben.\n § 12.\n Abstimmungen\n(1) Die/Der Vorsitzende hat vor der Abstimmung die Anträge und die Reihenfolge, in der über sie\nabgestimmt wird, bekannt zu geben.\n(2) Die/Der Vorsitzende stimmt mit.\n(3) Die Abstimmung kann,\n offen durch Handzeichen,\n namentlich,\n geheim durch Stimmzettel\nerfolgen.\n(4) Namentlich ist abzustimmen, wenn dies ein Mitglied verlangt.\n(5) Geheim ist abzustimmen, wenn\n dies ein Mitglied verlangt,\n ein Mitglied vom Inhalt des Antrages betroffen ist.\n(6) Die/der Vorsitzende zählt gemeinsam mit zwei vom Universitätsrat zu wählenden Stimmenzählern die\nStimmen. Die Stimmzettel sind aufzuheben, bis das Protokoll der betreffenden Sitzung genehmigt worden\nist.\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 03.12.2008, StJ 2008/09, 5. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 111,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "12",
"published": "2006-02-01T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=111&pDocNr=4882&pOrgNr=1"
},
"index": 3,
"text": "-4-\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Klinischen Abteilung für Hämatologie der\nMedizinischen Universitätsklinik voraussichtlich zu besetzen ab 01. April 2006 bis zur Beendigung der Fach-\narztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nInteresse an und Nachweis wissenschaftlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Hämatologie, klinisch-\nhämatologische Erfahrung/Praxis erwünscht.\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Februar 2006 (Kennzahl: W398)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2)\nUG 2002) an der Klinischen Abteilung für Hämatologie der Medizinischen Universitätsklinik voraussichtlich\nzu besetzen ab 01. April 2006.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nInteresse an und Nachweis wissenschaftlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Hämatologie, klinisch-\nhämatologische Erfahrung/Praxis erwünscht.\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Februar 2006 (Kennzahl: W399)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Psychiatrie voraussichtlich zu besetzen ab 01. März 2006 be-\nfristet auf 6 Jahre.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, Facharzt für Psychiatrie\nAbgeschlossene Psychotherapeutische Ausbildung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren oder ab-\ngeschlossene Psy-Diplom-Ausbildung.\nPsychiatrisch-psychotherapeutische Erfahrung in der psychotraumatologischen Versorgung werden erwartet,\nebenso wissenschaftliche Interessen in diesem Spezialgebiet.\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Februar 2006 (Kennzahl: W400)\n1 halbe Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2)\nUG 2002) an der Klinischen Abteilung für Allgemeinchirurgie der Universitätsklinik für Chirurgie voraussicht-\nlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nAbgeschlossene Gegenfächer oder abgeschlossener Turnus. Praktische und wissenschaftliche Vorerfahrung\nin Chirurgie, Arzt in Facharztausbildung, EDV- und Fremdsprachenkenntnisse, Teamfähigkeit.\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Februar 2006 (Kennzahl: W401)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung mit dem Forschungsschwerpunkt Kindertrauma-\ntologie (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002) an der Klinischen Abteilung für allgemeine Kinderchi-\nrurgie der Universitätsklinik für Kinderchirurgie voraussichtlich zu besetzen ab 01.03.2006 bis 31.08.2006\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nNachweis wissenschaftlicher Tätigkeit am kindertraumatologischen Sektor, Fremdsprachen- und EDV-\nKenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Februar 2006 (Kennzahl: W402)\n56.3 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz, Hal-\nbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 99,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "1",
"published": "2005-10-05T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=99&pDocNr=4858&pOrgNr=1"
},
"index": 1,
"text": "-2-\n2.\nRichtlinie für die Vergabe von Erfolgsprämien der Medizinischen Universität Graz\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner Sitzung\nam 29.09.2005 gemäß § 22 Abs. 1, 2. Satz, Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. nachfolgende Richtlinie be-\nschlossen hat:\n Vergaberichtlinien: Erfolgsprämie\n der Medizinischen Universität Graz1\n I. Zielsetzung der Erfolgsprämie:\n a. Die Erfolgsprämien dienen dem Zweck, einen Anreiz für die Einwerbung von evaluierten For-\n schungsgeldern zu bilden und ForscherInnen auch durch die Ausschüttung einer persönlichen\n Prämie für ihre Anstrengungen zu remunerieren.\n b. Voraussetzung für die Ausschüttung der Erfolgsprämie ist die Begutachtung des betreffenden For-\n schungsprojekts von externen und unabhängigen EvaluatorInnen.\n c. Die Ergebnisse der Forschungsprojekte, für die eine Erfolgsprämie angefordert wird, müssen der\n Forschung der Medizinischen Universität Graz zugute kommen.\n II. Anspruchskriterien:\n d. Eingeworbene Projekte aus folgenden Forschungsförderungsprogrammen qualifizieren sich für ei-\n ne Ausschüttung der Erfolgsprämie:\n i. National: FWF, ÖNB, Ludwig Boltzmann Gesellschaft, Christian Doppler Gesell-\n schaft, Zukunftsfonds Steiermark, GEN-AU, Fonds Gesundes Österreich (beantragte\n Summe beim Fonds Gesundes Österreich ab EUR 72.000,-), und andere nationale\n Programme, wenn eine externe und unabhängige Evaluierung durchgeführt wurde.\n ii. International: Europäische Union, ESF-European Science Foundation, NIH-National\n Institute of Health, NSF-National Science Foundation und andere internationale\n Programme, wenn eine externe und unabhängige Evaluierung durchgeführt wurde.\n e. Forschungsprojekte mit folgenden Fördergebern sind derzeit nicht zum Bezug der Erfolgsprämie\n berechtigt, da keine externe und unabhängige Evaluierung erfolgt: Österreichische Krebshilfe,\n Fonds Gesundes Österreich (beantragte Summe beim Fonds bis zu EUR 72.000,-), Förderungen\n von Firmen, Klinische Studien, sonstige Geldausschüttungen ohne externe und unabhängige Eva-\n luierung.\n f. Bei Änderungen der Evaluierungskriterien der einzelnen Fördergeber behält sich die MedUni Graz\n vor, die Richtlinien der Erfolgsprämie entsprechend zu adaptieren.\n g. Die Erfolgsprämie wird nicht vergeben für Stipendien von Studierenden und ForscherInnen.\n h. Die Erfolgsprämie wird für Forschungspreise vergeben, wenn ein Fördercharakter gemäß Punkt II\n d. i oder ii vorliegt. Dies bedeutet, dass für die Zuerkennung der Erfolgsprämie A) die Evaluierung\n des Förderpreises extern und unabhängig erfolgen musste und B) der Forschungspreis für zukünf-\n tige Forschungsprojekte vergeben wird, die in den Einrichtungen der Medizinischen Universität\n Graz stattfinden und C) die Fördersumme des Forschungspreises auf einen Innenauftrag der\n MedUni Graz überwiesen wird. In allen anderen Fällen wird für Forschungspreise keine Erfolgs-\n prämie vergeben.\n1\n Stand: Februar 2005\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 50,
"academic_year": "2003/04",
"issue": "38",
"published": "2004-07-07T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=50&pDocNr=4742&pOrgNr=1"
},
"index": 0,
"text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html\nStudienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 7.7. 2004 38. Stück\n 137. Richtlinien für akademische Ehrungen\n 138. Satzung: Verleihung des Titels eines/einer Universitätsprofessors/Universitätsprofessorin\n 139. Satzung: Änderung im Satzungsteil Studienrecht § 17\n 140. Frauenförderungsplan der Medizinischen Universität Graz\n 141. Studienplan für die Studienrichtung Pflegewissenschaft an der Medizinischen Universität Graz in Kooperation mit der\n Karl-Franzens-Universität Graz sowie der dazugehörigen Module Grundlagen des bio-psycho-sozialen Modells und\n Praktische Einführung in den Aufgabenbereich der stationären Pflege sowie dem Stundenplan\n 142. Schiedskommission; Ergebnis der Wahl der Vorsitzenden sowie der zwei Stellvertreterinnen und des Schriftführers\n 143. Ausschreibung von Stellen\n 144. Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. univ. Stefan Golaszweski\n 145. Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. univ. Peter Krippl\n 146. Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. univ. Michael Zink\n 147. Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. univ. Herwig Köppel\n 148. Einsetzung einer Habilitationskommission für Frau Dr. med. univ. Sonja Fruhwald\n 149. Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. univ. Helmut Pürerfellner\n 150. Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. rer. nat. Gerhard Cvirn\n 151. Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. univ. Christian Aigner\n 152. Einsetzung einer Habilitationskommission für Frau Dr. med. univ. Daniela Kniepeiss\n 153. Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. univ. Franz Legat\n 154. Einsetzung einer Habilitationskommission für Frau Mag. Dr. Sandra Johanna Wallner\n 155. Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. univ. Gernot Wimmer\n 137.\n Richtlinien für akademische Ehrungen\n Der Senat hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2004 folgende Richtlinien für akademische Ehrungen\n gemäß §19 Abs.2 Z. 8 UG 2002 beschlossen:\n I. Akademische Ehrungen\n 1. Ehrendoktorat\n Die Medizinische Universität Graz kann an Personen die auf Grund ihrer wissenschaftlichen Leistun-\n gen in Fachkreisen hohes Ansehen genießen und/oder sich um die durch die Medizinische Universität\n Graz zu erfüllenden wissenschaftlichen Aufgaben hervorragende Verdienste erworben haben, ehren-\n halber ein Doktorat im Wirkungsbereich der Medizinischen Universität Graz ohne Erfüllung der in den\n Studienvorschriften geforderten Voraussetzungen verleihen.\n 2. Ehrensenatorin oder Ehrensenator\n Die Medizinische Universität Graz kann an hervorragende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens,\n die sich in besonderem Maße um die Medizinische Universität Graz und um die Förderung ihrer wis-\n senschaftlichen und humanitären Aufgaben verdient gemacht haben, den Titel einer Ehrensenatorin\n oder eines Ehrensenators verleihen. Die Verdienste der oder des zu Ehrenden haben in einem außer-\n gewöhnlichen und langzeitigem Engagement zu bestehen."
},
{
"bulletin": {
"id": 8031,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "36",
"published": "2020-06-17T00:00:00+02:00",
"teaser": "Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2021; \r\n Ausschreibung des Josef Krainer-Förderpreises für 2021; Widerruf der Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Spezielle Anästhesiologie, Schmerz- und Intensivmedizin; Widerruf der stellvertretenden fachspezifischen Leitung des Universitätslehrgangs MSc in Kardiorespiratorischer \r\nPhysiotherapie; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8031&pDocNr=1024683&pOrgNr=1"
},
"index": 4,
"text": "5\nWiederholung der Ausschreibung:\n Ärztin/Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach Medizinische Genetik\n Kennung DFI-HUMGEN-2020-000695\n Diagnostik- & Forschungszentrum für Molekulare BioMedizin\n Diagnostik & Forschungsinstitut für Humangenetik\n Beschäftigungsausmaß 100%\n bis FachärztInnenabschluss, längstens 7 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Mitarbeit in der Diagnostik genetisch bedingter Erkrankungen, in der Ermittlung des\n Erkrankungsrisikos und der genetischen Beratung der PatientInnen und deren Familien\n Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n Forschung im Bereich der Humangenetik, inklusive Abwicklung von Forschungsprojekten mit\n internen und externen Partnern\n Übernahme von Dokumentationstätigkeiten und Organisationsaufgaben\n Erstellung von Publikationen und Präsentationen für (inter-)nationale\n Fortbildungsveranstaltungen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Erfahrung mit dem universitären Lehrbetrieb\n Erfahrung mit humangenetischen Fragestellungen und wissenschaftliche Kenntnisse im\n Fachgebiet\n Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n Hohe Belastbarkeit und Flexibilität\n Hohe Handlungsorientierung und Durchsetzungsstärke\n Teamorientierung und hohe Gestaltungsmotivation\nDie Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung/inkl.\nÄrztezulage) von EUR 3.129,45 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf\nBasis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen\nbzw. zuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nDie Med Uni Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen\nausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für\nwissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig\naufgenommen.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/human-resources/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist\nendet am 09. Juli 2020.\n MTBl. vom 17.06.2020, StJ 2019/20, 36. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 8613,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "16",
"published": "2020-12-23T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur Vorstand*Vorständin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur supplierenden Vorständin einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum*zur supplierenden Leiter*in einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber makroskopische und klinische Anatomie; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Lehrstuhlinhaber für Physiologie; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter des Diagnostik- und Forschungsinstitutes für Gerichtliche Medizin; Leitungen: Bestellung zum*zur Leiter*in einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen; Satzungsänderung: Satzungsteil Frauenförderungsplan; Einteilung des Studienjahres 2021/22; Satzungsänderung: Satzungsteil Studienrecht; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2022-2027; Einsetzung einer Berufungskommission; Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs. 4, § 4 KA-AZG für die an der Medizinischen Universität Graz als Ärztinnen und Ärzte oder Zahnärztinnen und Zahnärzte beschäftigten Mitarbeiter*innen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8613&pDocNr=1092414&pOrgNr=1"
},
"index": 114,
"text": "115\n(a) Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt bei einem 100%igen Beschäftigungsausmaß 40\nStunden.\n(b) Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt - abgesehen von außergewöhnlichen Fällen (§ 8 KA-\nAZG) - innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 26 Wochen im Durchschnitt maximal 48\nStunden.\nFür die rechtzeitige Arbeitszeitdokumentation und Dienstplanung ist die/der jeweilige\nOrganisationseinheits- bzw. AbteilungsleiterIn verantwortlich.\n(2) Tägliche Arbeitszeit\n(a) Die tägliche Arbeitszeit ist gemäß § 8 dieser BV im Vorhinein im Dienstplan festzulegen. Als\nNormalarbeitszeit gilt die Arbeitszeit von Montag bis Freitag (5-Tage-Woche) von 7.00 Uhr bis 19.00\nUhr und beträgt im Normalfall 8 Stunden.\n(b) Der Dienstbeginn ist pro jeweiliger Organisationseinheit/Klinischer Abteilung festzulegen und hat\nzwischen 7.00 und 9.00 Uhr zu erfolgen. Geteilte Dienste sind nicht zulässig.\n(c) Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt - abgesehen von verlängerten Diensten (gemäß § 4 KA-AZG)\nund außergewöhnlichen Fällen (gemäß § 8 KA-AZG) – jedenfalls maximal 13 Stunden.\n(d) Der Dienstplan ist so zu erstellen, dass für die einzelne Ärztin / den einzelnen Arzt – die einzelne\nZahnärztin / den einzelnen Zahnarzt - eine durchlaufende Dienstverrichtung im Falle eines an den\nTagdienst anschließenden Journaldienstes gewährleistet ist.\n(3) Ruhepausen und Ruhezeiten\n(a) Der Anspruch auf Ruhezeiten und Ruhepausen richtet sich nach den § 6 und § 7 KA-AZG und nach\ndem ARG; Ruhepausen bis 30 min werden abgegolten.\n(b) Pro Woche ist eine durchgehende Ruhezeit von 36 Stunden zu gewährleisten (§ 3, 4 ARG). Kann\ndies in der ablaufenden Woche nicht umgesetzt werden, muss es in der Folgewoche nachgeholt\nwerden.\n(4) Sollarbeitszeit\nAuf Basis der wöchentlichen Arbeitszeit ist eine monatliche Sollarbeitszeit festzulegen. Diese\nmonatliche Sollarbeitszeit (Arbeitstage im Monat mal 8 Stunden) wird mindestens einen Monat vor\nBeginn des Durchrechnungszeitraumes für jeden Monat des nächsten Durchrechnungszeit-raumes\nfestgesetzt.\nÜberstundenabrechnungen bzw. Mehrarbeitsvergütungen, die außerhalb der verlängerten Dienste\nentstehen, sind möglichst im zweitfolgenden Monat nach Abrechnung jedenfalls aber nach drei\nMonaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 16 GehG bzw. §55 KollV) abzugelten.\nDie zur Erreichung der Normalarbeitsleistung von 40 Stunden/Woche herangezogenen Stunden\ngemäß § 4 Abs 6 der vorliegenden BV aus der Absolvierung von verlängerten Diensten können\nkeinesfalls zu einer Überschreitung der Sollarbeitszeit (= Überstunde, Mehrleistungs-stunde) führen.\n(5) Nachtarbeitszeit\nAlle Dienstmodelle sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die nächtliche Arbeitszeit zu beobachten.\nSpätestens Ende 2016 sind sie dahingehend zu evaluieren, ob zusätzlich zu den gesetzlichen\nBestimmungen weitere Einschränkungen zum Zweck des MitarbeiterInnenschutzes notwendig und\nmittels Betriebsvereinbarung festzulegen sind.\n _______________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 23.12.2020, Stj 2020/2021, 16. Stk. RN66"
},
{
"bulletin": {
"id": 8552,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "12",
"published": "2020-11-25T00:00:00+01:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorates - Richtlinie des Rektorats „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Studienrechtliche Bestimmungen – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Besetzung von Professuren nach § 99a UG; Senat: Satzung: Satzungsteil – HAUPTSTÜCK B – Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senates – Änderung; Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat; Senat: Änderung der Nominierungen in den Senat; Senat: Ergebnis der Wahl der Stellvertreterin des Schriftführers in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8552&pDocNr=1083357&pOrgNr=1"
},
"index": 31,
"text": "32\n Diplomstudien abzulegen sind. Mit der positiven Beurteilung aller im Curriculum\n festgelegten Teile eines Studienabschnittes wird dieser abgeschlossen. Mit Vorliegen\n aller Diplomprüfungszeugnisse und den in den Curricula festgelegten erforderlichen\n weiteren Leistungsnachweisen wird das betreffende Diplomstudium abgeschlossen.\n (10) Bachelorprüfungszeugnisse sind kumulative Zeugnisse, die die, in den\n Bachelorstudien vorgeschriebenen, Leistungsnachweise beurkunden. Mit der\n positiven Beurteilung aller Leistungsnachweise wird das betreffende Bachelorstudium\n abgeschlossen.\n (11) Masterprüfungszeugnisse sind kumulative Zeugnisse, die, die in den Masterstudien\n vorgeschriebenen Leistungsnachweise beurkunden. Mit der positiven Beurteilung\n aller im Curriculum festgelegten Leistungsnachweise wird das betreffende\n Masterstudium abgeschlossen.\n (12) Bachelor-, Master- und Diplom- und Doktorats-Grade sind die akademischen Grade,\n die nach dem Abschluss eines entsprechenden Studiums verliehen werden. Nähere\n Bestimmungen hat das jeweilige Curriculum zu enthalten.\n§ 20. Einteilung des Studienjahres und Zulassungsfristen\n (1) Das Studienjahr besteht aus dem Wintersemester und dem Sommersemester\n inklusive der lehrveranstaltungsfreien Zeit (§ 52 (1) UG idgF). Es beginnt am 1.\n Oktober und endet am 30. September des folgenden Jahres. Abweichende\n Regelungen für das „Klinisch-Praktische Jahr“ und das „Zahnmedizinisch-Klinische\n Praktikum“ sind zulässig (§ 52 (2) und (3) UG idgF). Wahl-Pflicht-Lehrveranstaltungen\n können nach organistorischer Maßgabe in der lehrveranstaltungsfreien Zeit\n angeboten und absolviert werden, führen jedoch zu keinem Recht auf\n Studienzeitverkürzung.\n (2) Der Senat hat durch Verordnung die Unterrichtswochen und die\n lehrveranstaltungsfreie Zeit so festzulegen, dass:\n 1. das Studienjahr maximal 33 Unterrichtswochen und jedes Semester mindestens\n 14 Unterrichtswochen enthält;\n 2. für die lehrveranstaltungsfreie Zeit pro Studienjahr ein ununterbrochener Zeitraum\n von mindestens 10 Wochen im Sommersemester und nach dem Wintersemester\n ein Zeitraum von mindestens 3 Wochen vorgesehen ist.\n (3) Für alle nicht von § 61 (3) UG idgF erfassten ausländischen Staatsangehörigen und\n Staatenlosen wird eine abweichende besondere Zulassungsfrist festgesetzt. Sie\n endet bei Antragstellung für das Wintersemester am 5. September, bei Antragstellung\n für das Sommersemester am 5. Februar jeden Kalenderjahres. Die Anträge müssen\n vor dem Ende dieser Frist vollständig an der Medizinischen Universität Graz\n einlangen.\n§ 21. Studiendauer und Arbeitsaufwand gemäss ECTS- Anrechnungspunkten\n (1) Eine Semesterwochenstunde entspricht 15 Unterrichtseinheiten. Eine\n Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.\n (2) Der Umfang der Bachelor-, Master- und Diplom-Studien, sowie außerordentlichen\n Studien ist im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von\n Studienleistungen in ECTS-Anrechnungspunkten anzugeben. Mit diesen\n Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen\n verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines\n Studienjahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60\n Mitteilungsblatt vom 25.11.2020, StJ 2020/21, 12. Stk RN32"
}
]
}