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"bulletin": {
"id": 154,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "16",
"published": "2007-02-07T00:00:00+01:00",
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"index": 14,
"text": "- 15 -\n66.\nOrganisation der Medizinischen Universität Graz: Subgliederung der Organisationseinheit für Zentrale\nInfrastruktur\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass der Universitätsdirektor als\nLeiter der Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur in Übereinstimmung mit § 10 Abs. 3 des\nOrganisationsplanes am 01.02.2007 nach Zu- und Abstimmung mit dem Rektor folgende Subgliederung\nbeschlossen hat:\n Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Nichtwissenschaftlicher Bereich\nIn Übereinstimmung mit § 10 (3) Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz (O-Plan), schlägt\nder Universitätsdirektor als Leiter der Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur die nachstehende\nSubgliederung der Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur vor:\n Subgliederung der Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur\nDer Leiter der Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur beschließt am 01. Februar 2007 nach Zu- und\nAbstimmung mit dem Rektor, als dem nach der Geschäftsordnung des Rektorates idgF für die OzI\nzuständigen Mitglied des Rektorats, folgende Subgliederung für die Organisationseinheit für Zentrale\nInfrastruktur der Medizinischen Universität Graz:\n 1. Abschnitt: Organisationseinheit\n § 1 Rechtsgrundlagen\n1.1 Die Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur (im Folgenden: „OzI“) ist eine\n Nichtwissenschaftliche Organisationseinheit im Sinne des § 8 (2) des geltenden Organisationsplanes\n (im Folgenden: „O-Plan“) der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MUG“).\n1.2 Als nichtwissenschaftliche Organisationseinheit nimmt die OzI die kaufmännische, organisatorische,\n personelle und technische Verwaltung der gesamten MUG wahr mit dem Ziel der effizienten und\n effektiven Unterstützung der wissenschaftlichen klinischen und nichtklinischen\n Organisationseinheiten, sowie der weiteren nichtwissenschaftlichen Organisationseinheiten.\n § 2 Leitung der Organisationseinheit\n2.1 Die Leiterin oder der Leiter der OzI ist die Universitätsdirektorin oder der Universitätsdirektor der\n MUG und wird gemäß § 9 (1) des O-Planes durch das Rektorat auf Vorschlag des nach der\n Geschäftsordnung des Rektorates idgF für die OzI zuständigen Mitglieds des Rektorats unbefristet\n oder befristet bestellt.\n2.2 Die Leiterin oder der Leiter der OzI kann gemäß § 9 (3) des O-Planes durch das Rektorat auf\n Vorschlag des nach der Geschäftsordnung des Rektorates idgF für die OzI zuständigen Mitglieds des\n Rektorats nur aus wichtigem Grund abberufen werden.\n2.3 Die Leiterin oder der Leiter der OzI hat gemäß § 10 (3) des O-Planes die gesonderte Ermächtigung\n die OzI in Abstimmung mit dem nach der Geschäftsordnung des Rektorats für die OzI zuständigen\n Mitglied des Rektorats organisatorisch zu gliedern.\n2.4 Die Stellvertretende Leiterin („Stv. Universitätsdirektorin“) oder der Stellvertretender Leiter („Stv.\n Universitätsdirektor“) der OzI wird von dem nach der Geschäftsordnung des Rektorates idgF für die\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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"bulletin": {
"id": 9034,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "38",
"published": "2021-06-02T00:00:00+02:00",
"teaser": "Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=9034&pDocNr=1143019&pOrgNr=1"
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"index": 8,
"text": "9\n ORGANISATIONSPLAN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n 7. Universitätsklinik für Neurologie\n - Klinische Abteilung für allgemeine Neurologie\n - Klinische Abteilung für Neurogeriatrie\n 8. Universitätsklinik für Radiologie\n - Klinische Abteilung für allgemeine radiologische Diagnostik\n - Klinische Abteilung für Kinderradiologie\n - Klinische Abteilung für Nuklearmedizin\n - Klinische Abteilung für Neuroradiologie, vaskuläre und interventionelle Radiologie\n 9. Universitätsklinik für Zahnmedizin und Mundgesundheit\n - Klinische Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie\n - Klinische Abteilung für Zahnerhaltung, Parodontologie und Zahnersatzkunde\n - Klinische Abteilung für Orale Chirurgie und Kieferorthopädie\n 3. ABSCHNITT VERWALTUNGSBEREICH\n § 8 Allgemeines\n(1) Zur Erfüllung der den Obersten Organen im Verwaltungsbereich gesetzlich übertragenen\n Aufgaben werden Stabsstellen und Nichtwissenschaftliche Organisationseinheiten\n eingerichtet. Auf diese wird unter Einhaltung der jeweiligen Zuständigkeiten gemäß UG,\n des Datenschutzes sowie der Amtsverschwiegenheit zugegriffen.\n(2) Diese Stabsstellen und Nichtwissenschaftlichen Organisationseinheiten dienen der\n Beratung und Unterstützung der Obersten Organe.\n(3) Darüberhinausgehend dienen einzelne dieser Stabsstellen und Nichtwissenschaftlichen\n Organisationseinheiten der Bereitstellung von Forschungsinfrastrukturen innerhalb der\n Medizinischen Universität Graz mit dem Ziel der effizienten und effektiven Unterstützung\n der Nichtklinischen und Klinischen Organisationseinheiten sowie in den Bereichen\n Gleichstellung und Frauenförderung.\n(4) Die administrativen Abläufe umfassen einerseits alle klassischen Aufgaben der zentralen\n Verwaltung andererseits die Verwaltungsaufgaben der Lehre.\n § 9 Leitung von Nichtwissenschaftlichen Organisationseinheiten\n(1) Das Rektorat hat für jede Nichtwissenschaftliche Organisationseinheit eine Leiterin oder\n einen Leiter idR auf vier Jahre, längstens für die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses, zu\n bestellen. Diese/Dieser ist unmittelbare/r Dienstvorgesetzte/r für die der\n Organisationseinheit zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und trägt die\n Verantwortung gegenüber dem Rektorat.\n(2) Für die Bestellung einer Leiterin oder eines Leiters der Organisationseinheit zur\n Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der\n Geschlechterforschung (GENDER:UNIT) hat die oder der Vorsitzende des Arbeitskreises für\n Gleichbehandlungsfragen ein Vorschlagsrecht.\n(3) Die Aufgaben der Leitung der Stabsstellen gemäß § 10 Abs. 2 lit. a kommt der Vorsitzenden\n oder dem Vorsitzenden des Universitätsrates, gemäß § 10 Abs. 2 lit. b der Vorsitzenden\n oder dem Vorsitzenden des Senates zu. Die Bestellung der Leitung der Stabsstellen gemäß\n § 10 Abs. 2 lit. c-l kommt dem jeweils zuständigen Rektoratsmitglied nach den\n Seite 7 von 10 Stand: Mitteilungsblatt vom 02.06.2021, StJ 2020/21, 38. Stk. RN142\n Medizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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"bulletin": {
"id": 6413,
"academic_year": "2017/18",
"issue": "35",
"published": "2018-06-27T00:00:00+02:00",
"teaser": "Ethikkommission: Nachnominierungen; Stiftungsbeirat der Szolomayer Privatstiftung; Arbeitskreis für Gleichbehandlungen: Nachnominierungen; Richtlinie des Rektorats - Änderung: Änderung Anhang I der Richtlinie für Universitätslehrgänge an\r\nder Medizinischen Universität Graz; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der \r\nMedizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Universitätslehrgang (ULG) Academic Expert in Dermoscopy; Universitätslehrgang (ULG) Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6413&pDocNr=777685&pOrgNr=28397"
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"index": 65,
"text": "66\n • Gesamtprüfungen sind mündlich-praktische Prüfungen. Sie finden am Ende eines Semesters\n statt und dienen dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten in mehr als einem Fach,\n einem Modul und/oder einer Lehrveranstaltung im betreffenden Semester.\n (2) Lehrveranstaltungsprüfungen sind die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und\nFähigkeiten dienen, die durch einzelne Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Kurse,\nPraktika, Problemorientiertes Lernen) vermittelt wurden. Lehrveranstaltungsprüfungen erfolgen\neinerseits in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs nach Absolvierung der Lehrveranstaltung,\nanderseits durch laufende Beurteilung während der Lehrveranstaltung. Für\nLehrveranstaltungsprüfungen an der Johannes Kepler Universität gelten folgende Maßstäbe:\n • Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen ohne immanentem Prüfungscharakter; sie können,\n sofern sie nicht Teil von Studienmodulen oder eingerichteten Studienfächern sind, in Form von\n Vorlesungsprüfungen beurteilt werden. Werden die Lehrinhalte ausschließlich im Rahmen von\n selbständigen Modulprüfungen geprüft, erfolgt die Beurteilung aufgrund dieses gesonderten\n Prüfungsvorgangs.\n • Bei Kursen, Übungen, Praktika und Problemorientiertem Lernen werden typischerweise zu\n mehreren Zeitpunkten Leistungen unterschiedlicher Art wie Übungsaufgaben, Präsentationen,\n Diskussionsbeiträge in Wort und Schrift, Demonstrationen, Protokolle über Experimente usw.\n neben Klausuren bzw. mündlichen Prüfungen zur Beurteilung herangezogen. Bei negativer\n Beurteilung ist die Lehrveranstaltung insgesamt zu wiederholen.\n Die Details zu den Prüfungsregelungen der einzelnen Fach-/Modul-/Gesamtprüfungen sowie\nden Prüfungsmaßstäben für einzelne Lehrveranstaltungsprüfungen an der Johannes Kepler\nUniversität sind gemäß § 12 Abs. 1 des Satzungsteils Studienrecht der Johannes Kepler Universität\ndem Studienhandbuch der Johannes Kepler Universität Linz zu entnehmen.\n (3) Für Prüfungen, die an der Medizinischen Universität Graz abgelegt werden, gelten die\nRegelungen im Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin der Medizinischen Universität\nGraz i.d.g.F.\n (4) Das Bachelorstudium Humanmedizin wird mit einer Bachelorprüfung abgeschlossen. Die\nBachelorprüfung ist eine Gesamtprüfung, die von Studierenden der Gruppe Graz-Linz in Form von\nFach-/Modul-/Gesamtprüfungen über die Pflichtfächer/-module gemäß § 3 Abs. 1 und 3, von\nStudierenden der Gruppe Linz in Form von Fach-/Modul-/Gesamtprüfungen über die\nPflichtfächer/-module gemäß § 3 Abs. 2 und 3 sowie über die Wahlfächer/-module gemäß § 4\nabzulegen ist. Für den Studienabschluss ist auch die positive Beurteilung der Bachelorarbeit sowie\nder freien Studienleistungen Voraussetzung.\n § 8 Akademischer Grad\n (1) An die AbsolventInnen des Bachelorstudiums Humanmedizin ist der akademische Grad\n„Bachelor of Science“, abgekürzt „BSc“ zu verleihen.\n (2) Der Bescheid über den akademischen Grad wird in deutscher Sprache und englischer\nÜbersetzung ausgefertigt.\n103. Sitzung des Senats vom 19.06.2018 Mitteilungsblatt vom 22.06.2018, 26. Stk., Pkt. 268 Version V.5\n5_BS_Humanmedizin Seite 9 von 12 Inkrafttreten: 01.10.2018"
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"bulletin": {
"id": 6390,
"academic_year": "2017/18",
"issue": "32",
"published": "2018-06-06T00:00:00+02:00",
"teaser": "Bekanntgabe der Änderung des Organisationsplans; Bekanntgabe der Änderung der Geschäftsordnung; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6390&pDocNr=771688&pOrgNr=13921"
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"index": 2,
"text": "3\n ORGANISATIONSPLAN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n Das Rektorat der Medizinischen Universität Graz hat am 08.05.2017 folgende Änderungen im\n Organisationsplan beschlossen. Dieser, in weiterer Folge von allen jeweils zuständigen Gremien\n freigegebene Organisationsplan, ersetzt jenen vom 27.12.2017 veröffentlicht im Mitteilungsblatt\n am 27.12.2017, Studienjahr 2017/2018, zur Gänze inklusive aller in der Zwischenzeit erfolgten\n Änderungen desselben.\n 1. ABSCHNITT\n § 1 Geltungsbereich/Inkrafttreten\n (1) Der Organisationsplan gemäß § 20 und § 22 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 29\n Universitätsgesetz (UG 2002) gilt für alle Organisationseinheiten der Medizinischen\n Universität Graz.\n (2) Der Organisationsplan tritt nach Zustimmung des Senates gemäß § 25 Abs. 1 UG und nach\n Genehmigung durch den Universitätsrat gemäß § 21 Abs. 1 UG in Kraft. Hinsichtlich der\n Bestimmungen, die den klinischen Bereich betreffen, welche auch gleichzeitig\n Organisationseinheiten des allgemein-öffentlichen Landeskrankenhauses Univ.-Klinikum\n Graz sind, bedarf es überdies des vorhergehenden Einvernehmens mit dem Träger der\n Krankenanstalt, das ist die Stmk. Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes) sowie der\n Zustimmung der Bundesministerin oder des Bundesministers gemäß § 29 Abs. 2 UG.\n § 2 Oberste Organe der Medizinischen Universität Graz\n (1) Die Obersten Organe nach dem § 20 Abs. 1 UG sind der Universitätsrat, das Rektorat, die\n Rektorin oder der Rektor und der Senat.\n (2) Zur Beratung und Unterstützung der Obersten Organe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben\n können weitere Funktionsträger unter der Dienst- und Fachaufsicht des Rektorats\n eingerichtet werden.\n 2. ABSCHNITT WISSENSCHAFTLICHER BEREICH\n § 3 Allgemeines\n (1) Zur Erfüllung der Aufgaben im wissenschaftlichen Bereich werden „Wissenschaftliche\n Organisationseinheiten“ eingerichtet.\n (2) Diese Organisationsformen differieren im Nichtklinischen und Klinischen Bereich wegen der\n unterschiedlichen Rechtspflichten für die Organisation. Sie sind daher unterschiedlich für\n den Nichtklinischen Bereich gemäß § 6 und den Klinischen Bereich gemäß § 7 gestaltet.\n (3) „Nichtklinische Organisationseinheiten“ sind „Wissenschaftliche Organisationseinheiten“,\n deren Grundform das „Forschungszentrum (Research Center)“ oder das „Institut“ ist.\n (4) „Klinische Organisationseinheiten“ sind „Wissenschaftliche Organisationseinheiten“, welche\n gleichzeitig einen Teil der öffentlichen Krankenanstalt bilden und die Bezeichnungen\n „Universitätskliniken“, „Klinische Institute“ und „Gemeinsame Einrichtungen“ tragen. Als\n Unterteilung der „Klinischen Organisationseinheiten“ sind die im § 7 Abs. 2 angeführten\n Seite 1 von 10 Stand: Mitteilungsblatt vom 06.06.2018, StJ 2017/2018, 32. Stk RN123\n Medizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. Universitätsgesetz 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität und www.medunigraz.at. DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT93 1200 0500 9484 0004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT44 3800 0000 0004 9510, BIC: RZSTAT2G"
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"bulletin": {
"id": 5934,
"academic_year": "2016/17",
"issue": "10",
"published": "2017-02-02T00:00:00+01:00",
"teaser": "1. SONDERNUMMER; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin - Studienjahr 2017/2018; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen für die Diplomstudien Human- und Zahnmedizin Verordnung über die \r\nTestinhalte und –auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5934&pDocNr=607595&pOrgNr=1"
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"index": 0,
"text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.medunigraz.at/mitteilungsblatt\n 1. SONDERNUMMER\n Studienjahr 2016/2017 Ausgegeben am 02.02.2017 10. Stück\n50. Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin - Studienjahr 2017/2018\n51. Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen für die Diplomstudien Human- und Zahnmedizin Verordnung über die\n Testinhalte und auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die\n Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin\n50.\nVerordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin\nDas Rektorat der Medizinischen Universität Graz hat gemäß § 71d in Verbindung mit § 63 Universitätsgesetz\n2002 BGBl. I Nr.120/2002, idgF. (UG), nach Anhörung des Senats, folgende Verordnung über die\nZulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin, die am 30. Jänner 2017\nvom Universitätsrat genehmigt worden ist, beschlossen.\nPräambel\nDie Medizinische Universität Graz führt seit dem Kalenderjahr 2013 gemeinsam mit der Medizinischen Uni-\nversität Wien, der Medizinischen Universität Innsbruck und die Medizinische Fakultät der Johannes Kepler\nUniversität Linz auf Basis des § 71d UG (ehemals § 124b UG) eine kapazitätsorientierte Studienplatzvergabe\nfür die Studienwerber/innen der Diplomstudien Human- und Zahnmedizin durch.\nDas Aufnahmeverfahren beruht auf den Ergebnissen einer Delphi-Umfrage unter den Lehrenden der vier Me-\ndizinischen Universitäten sowie auf einer Literaturauswertung und den studienplanspezifischen Kompetenzen\n(Lernziele). Die Studienplätze werden mittels eines Aufnahmeverfahrens (Aufnahmetest Humanmedizin\nMedAT-H, Aufnahmetest Zahnmedizin MedAT-Z) für das jeweilige Studium vergeben.\nDie Gestaltung des Aufnahmeverfahrens 2017 baut auf die im Zuge der bisherigen gemeinsamen\nAufnahmeverfahren gewonnenen Erkenntnisse auf und stellt somit eine Weiterentwicklung des bisherigen\nProcedere dar. Die inhaltliche Gestaltung des Aufnahmeverfahrens wird in einer eigenen Verordnung geregelt.\nIm Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der Entwicklung des Aufnahmeverfahrens wurde ein Advisory\nBoard eingerichtet und etabliert.\nI. Regelungsinhalt\n§1. Diese Verordnung regelt die Beschränkung des Zugangs für die Diplomstudien Humanmedizin (O 202)\nund Zahnmedizin (O 203) an der Medizinischen Universität Graz aufgrund eines Aufnahmeverfahrens vor der\nZulassung zum Studium gem. § 71d UG.\nII. Geltungsbereich\n§ 2. Die Regelung über Zugangsbeschränkungen gilt für alle Studienwerber/innen, die erstmals für die\nDiplomstudien Human- und/oder Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Graz für das Studienjahr\n2017/2018 zugelassen werden wollen. Die Aufnahme von Studienwerber/innen erfolgt zum Beginn des\nStudienjahres. Es gilt auch für jene Studienwerberinnen und Studienwerber, die aufgrund des\nAuswahlverfahrens 2005/06 nicht zulassungsfähig waren.\n____________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 15. Februar 2017\nRedaktionsschluss: Mittwoch, 08.02.2017\nE-Mail-Adresse: mitteilungsblatt@medunigraz.at"
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"bulletin": {
"id": 5509,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "20",
"published": "2016-05-04T00:00:00+02:00",
"teaser": "Leiterbestellung; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5509&pDocNr=496153&pOrgNr=1"
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"index": 5,
"text": "-6-\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Uwe Lang, Vorstand der Univ.-Klinik für Frauenheilkunde und\nGeburtshilfe, gerne zur Verfügung. Kontakt: obgyn@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-12150.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W150 ex 2015/16 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 25. Mai 2016 www.medunigraz.at/stellen\n UniversitätsassistentIn\n (Verwendungsgruppe B1)\n an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,\n befristet auf 6 Jahre\nKernaufgaben:\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet Geburtshilfe und Gynäkologie\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des\n Diplomstudiums Humanmedizin sowie im Rahmen von Doktoratsstudien\n PatientInnenbetreuung\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien auf dem\n Gebiet Geburtshilfe und Gynäkologie\n Selbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für\n internationale Fortbildungsveranstaltungen\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Befugnis zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Facharzt/Fachärztin für\n Frauenheilkunde und Geburtshilfe\n Erfahrung in der Planung und Durchführung von klinischen Studien und\n wissenschaftlichen Projekten im Bereich Geburtshilfe und Gynäkologie\n Vertiefte klinische Kenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz im Bereich Risikogeburtshilfe und\n Hypertensive Erkrankungen in der Schwangerschaft und Fetales Monitoring von Vorteil\n Ausgewiesene wissenschaftliche Reputation (Publikationen, Vortragstätigkeiten, nationale und\n internationale Forschungskooperationen, wissenschaftliche Tätigkeit im Ausland)\nPersönliche Anforderungen:\n Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Teamorientierung\n Hohe Belastbarkeit und Flexibilität\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 4.143,73 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren ein Abschluss einer\nQualifizierungsvereinbarung gemäß § 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der\nQualifizierungsvereinbarung ist mit einer unbefristeten wissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer\nassoziierten Professorin/eines assoziierten Professors verbunden.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 04.05.2016, StJ 2015/16, 20. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 4929,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "22",
"published": "2015-05-20T00:00:00+02:00",
"teaser": "Organisationsplan-Korrektur; Rechnungsabschluss der MUG 2014; Richtlinie Berufungsprozess §98 UG sowie §99 Abs. 1 UG; Satzung Änderung; Hauptmitglieder der Vertreterinnen der Ärztinnen/Ärzte-Änderung; Schiedskommission: Ergebnis d. Wahl der Vorsitzenden; Studienplan für Masterstudium Pflegewissenschaft; Ausschreibung von Stellen; Wissensbilanz 2014",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4929&pDocNr=360187&pOrgNr=1"
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"index": 12,
"text": "-13 -\n\n110.\n\nRichtlinie des Rektorates: Richtlinie Berufungsprozess § 99 Abs. 1 UG\n\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass das Rektorat gemäß 8 22 Abs. 1 UG\nfolgende Richtlinie beschlossen hat:\n\nMedizinische Universität Graz\n\n \n\nRichtlinie Berufungsprozess\nfür Berufungsverfahren gemäß 5 99 Abs. 1 UG\n\nPräambel\n\nDie vorliegende Richtlinie legt die Durchführung eines abgekürzten\nBerufungsverfahrens von Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gemäß\n8 99 Abs. 1 UG idgF an der Medizinischen Universität Graz fest.\n\nDie rechtlichen Bestimmungen für ein Berufungsverfahren für\nUniversitatsprofessorinnen oder Universitatsprofessoren sind im § 99 Abs. 1 UG\ngeregelt. Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (im Folgenden AKGL) ist gemäß\nden Bestimmungen der Satzung und des Frauenförderungsplans der Medizinischen\nUniversität Graz dem Verfahren beizuziehen.\n\n1. Abgekirztes Berufungsverfahren gem. § 99 Abs. 1 UG\n\n1.1. Der Entschluss zur Besetzung einer Universitatsprofessur gem. § 99 Abs. 1 UG\nwird vom Rektorat gefasst. Vorschläge dazu können u. a. von den sogenannten\nTask Forces der betreffenden Forschungsfelder, dem Senat und den betreffenden\nOrganisationseinheiten kommen.\n\n1.2. Der Senat wird über die geplante Ausschreibung der Professur informiert.\n\n1.3. Die Rektorin/der Rektor erstellt den Ausschreibungstext und legt die Dauer der\nBefristung (höchstens fünf Jahre gem. $ 99 Abs. 1 UG) fest.\n\n1.4. Der Ausschreibungstext wird durch die Referentin/den Referenten der\nRektorin/des Rektors an den AKGL übermittelt.\n\n1.5. Der AKGL überprüft den Ausschreibungstext binnen seiner ihm zustehenden\ngesetzlichen Frist (gemäß 8 42 Abs 6 und 8 UG)\".\n\n! kann der AKGL dem ATXT vorbehaltlos zustimmen, so übermittelt er die Genehmigung an die\nzuständige Referentin/an den zuständigen Referenten der Rektorin/des Rektors. Erhebt der AKGL einen\nEinwand gegen den ATXT, so kann er zunächst (gemäß § 42 Abs. 6 Z 1 UG) eine schriftliche\nStellungnahme innerhalb von 14 Tagen (ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Ausschreibungstextes)\nabgeben, sofern er dem ATXT nicht vorbehaltlos zustimmen kann. In weiterer Folge kann binnen 1\nWoche zwischen der Rektorin/dem Rektor und dem AKGL der gezielte Versuch einer Einigung\nunternommen werden. Kommt ein Konsens nicht zustande, kann der AKGL nachfolgend eine\nBeschwerde gem. 8 42 Abs. 8 UG an die Schiedskommission richten, sofern der AKGL den ATXT als\ndiskriminierend erachtet.\n\nRichtlinie Berufungsprozess für Berufungsverfahren gem. 8 99 Abs. 1 UG 1 von 3\n\n \n\nMTBI. vom 20.05.2015, SU 2014/15, 22. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 4167,
"academic_year": "2013/14",
"issue": "9",
"published": "2014-01-22T00:00:00+01:00",
"teaser": "ULGs MSC in Opertive Dentistry und Breast Care Nurse - Nichtfortführung; Personalnachrichten",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4167&pDocNr=187629&pOrgNr=1"
},
"index": 3,
"text": "-4-\n 49. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des Kollektiv-\nvertrages ausschreibt:\n49.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-\neinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitäts-\npersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher\nQualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers\nliegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n UniversitätsassistentIn\n (Verwendungsgruppe B1)\n am Institut für Physiologie\n befristet auf 5 Jahre\nKernaufgaben:\n Mitarbeit an Forschungsprojekten der Research Unit iDN (interdisciplinary Developmental\n Neuroscience)\n Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben\n Selbständige Erarbeitung von medizinisch-technischen Lösungsansätzen für audiovisuelle\n Problemstellungen\n Aufbau und Verwaltung audiovisueller Datenbanken\n Analyse und Verarbeitung von Biosignalen (v.a. Eye-Tracking, akustische Phonetik, etc)\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Diplomstudium der Biomedizinischen Technik oder einer verwandten\n Studienrichtung\n Erfahrung in einschlägiger wissenschaftlicher Publikationstätigkeit und Drittmittelakquise\n (vorrangig Eye-Tracking, Rett Syndrom)\n Interesse an interdisziplinärer, praxisorientierter, methodischer Forschung\n Erfahrung auf dem Gebiet der Pattern Recognition und Klassifikation\n Programmierkenntnisse (v.a. MATLAB)\nPersönliche Anforderungen:\n Ausgezeichnetes persönliches Auftreten und kommunikative Kompetenz\n Teamorientierung und Kooperationsbereitschaft\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 2.615,80 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Assoz.-Prof. DDr. Peter Marschik, Leiter der Research Unit für iDN, gerne zur\nVerfügung. Kontakt: peter.marschik@medunigraz.at, Tel.: +43/316/380-4276.\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 22.01.2014, StJ 2013/14, 9.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 4167,
"academic_year": "2013/14",
"issue": "9",
"published": "2014-01-22T00:00:00+01:00",
"teaser": "ULGs MSC in Opertive Dentistry und Breast Care Nurse - Nichtfortführung; Personalnachrichten",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4167&pDocNr=187629&pOrgNr=1"
},
"index": 12,
"text": "- 13 -\n49.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-\neinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitäts-\npersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher\nQualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers\nliegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n ChemieingenieurIn\n (Verwendungsgruppe IIIa)\n am Institut für Hygiene Mikrobiologie und Umweltmedizin\n Labor für Wasserhygiene und Mikroökologie\n zu besetzen ab sofort\nKernaufgaben:\n Außendienst: Inspektionstätigkeit (Lokalaugenschein und Probenahme) im Bereich\n Trinkwasser- und Bäderhygiene\n Physikalisch-chemische Analytik im Bereich Wasserhygiene\n Mitarbeit in Lehre, Forschung und Verwaltung\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Chemieingenieur/in\n Kenntnisse in Qualitätsmanagementsystemen von Vorteil\n Sehr gute allgemeine und spezifische EDV-Kenntnisse (GIS, Statistik)\n Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\n Führerschein Klasse B und eigener PKW erforderlich !\nPersönliche Anforderungen:\n Hohe Dienstleistungs- und KundInnenorientierung\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Teamorientierung und kommunikative Kompetenz\n Lernbereitschaft, Flexibilität\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 1.864,00 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Ao.Univ.-Prof. Dr. Franz Mascher, Leiter der akkreditierten PI-Stelle am Institut für\nHygiene, gerne zur Verfügung. Kontakt: franz.mascher@medunigraz.at, Tel.: +43/316/380-4384.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D68 ex 2013/14 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 12. Februar 2014 www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 22.01.2014, StJ 2013/14, 9.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 107,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "9",
"published": "2006-01-03T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=107&pDocNr=4874&pOrgNr=1"
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"index": 0,
"text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n 3. SONDERNUMMER\n Studienjahr 2005/2006 Ausgegeben am 03.01.2006 9. Stück\n44. Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Humanmedizin (O 202)\n45. Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Zahnmedizin (O 203)\n44.\nVerordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Humanmedizin (O 202)\nDas Rektorat der Medizinischen Universität Graz (MUG) hat gem. § 124b UG 2002; BGBl I Nr. 120/2002,\nin der Fassung BGBl I 77/2005; per Beschluss nach Anhörung des Senates folgende Verordnung über die\nZulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Humanmedizin (O 202) erlassen, die vom Universitätsrat\ngenehmigt worden ist:\nPräambel\nDer Senat der MUG hat am 22.06.2005 in der Satzung der MUG sowie den Neufassungen der Studienplä-\nne Human- und Zahnmedizin das Reihungsverfahren von Plätzen für die Lehrveranstaltungen mit be-\nschränkter Teilnehmerzahl sowie die Platzzahl beschlossen. Diese wurden per Mitteilungsblatt vom\n6.7.2005, Studienjahr 2004/05, 23. Stück, RN 88-90 ordnungsgemäß kundgemacht.\nDer Europäische Gerichtshof hat am 7.7.2005 (C-147/03) entschieden, dass die bisherige Regelung über\nden Zugang zu den österreichischen Universitäten EU-widrig ist, da sie eine mittelbare Diskriminierung aus\nGründen der Staatsangehörigkeit zur Folge hat. Aufgrund dieses Urteils wurde vom Nationalrat am\n8.7.2005 eine Novelle des UG 2002 (BGBl I Nr. 77/2005) beschlossen, mit der es u.a. für die Diplomstu-\ndien Human- und Zahnmedizin ermöglicht wird, den Zugang durch ein Aufnahmeverfahren oder durch die\nAuswahl der Studierenden bis längstens 2 Semester nach der Zulassung zu beschränken.\nSinn dieser Verordnung ist einerseits die klare Regelung der Zulassung nach den Vorgaben des § 124b UG\n2002 idF BGBl I Nr. 77/2005 und andererseits die Harmonisierung der Regelungen mit den am 22.6.2005\nvom Senat und den zuständigen Studienkommissionen beschlossenen Regelungen.\n§ 1. (1) Alle Studierenden, die für das Diplomstudium Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 nach\ndem 7.7.2005 erstmals zugelassen werden, gelten als bedingt zugelassen, das heißt, die volle Zulassung\nsteht unter der Bedingung, dass die Studierenden das Grobauswahlverfahren und Reihungsverfahren er-\nfolgreich im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen absolvieren.\n(2) Rechtsgrundlage dieser bedingten Zulassung ist § 124b UG 2005 idF. BGBl I 77/2005 in Verbindung\nmit dieser Verordnung.\n(3) Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Konsequenz der Nicht-Reihung in dieser Verordnung\nabschließenden geregelt wird, und es sich nicht um ein Erlöschen der Zulassung gem. § 68 UG 2002 idF\nBGBl I 77/2005 handelt.\n_________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 04. Jänner 2006\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at"
},
{
"bulletin": {
"id": 7028,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "34",
"published": "2019-06-05T00:00:00+02:00",
"teaser": "Widerruf der Richtlinie: Richtlinie für Anfragen an die Abteilung Recht (A-RE) der Medizinschen Universität Graz; Wissensbilanz 2018 der Medizinischen Universität Graz - Korrektur; Widerruf der Bestellung zur/zum Beauftragen für biologische Sicherheit am Lehrstuhl für Zellbiologie, Histologie und Embryologie;\r\nBestellung zur/zum Beauftragten für biologische Sicherheit am Lehrstull für Zellbiologie, Histologie und Embryologie;\r\nCorporate Governance Bericht der Medizinischen Universität Graz; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2020; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderpreises für 2020; Ausschreibung von Stellen\r\n",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7028&pDocNr=901581&pOrgNr=1"
},
"index": 11,
"text": "12\n Study Coordinator (m/w)\n Kennung UK-C-2019-000290\n Universitätsklinik für Chirurgie\n Klinische Abteilung für Transplantationschirurgie\n Beschäftigungsausmaß 50%\n Befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Projektmanagement Klinischer Studien inkl. Budgetplanung und -kontrolle\n Unterstützung und Beratung in der Planung und Durchführung Klinischer Studien\n Erstellung bzw. Review von für Klinische Studien notwendigen Dokumente (Protokoll, PatientIn-\n neninformation, CRF, etc.)\n Regulatory Affairs (Vorbereitung und Einreichung bzw. Unterstützung bei der Einreichung von Kli-\n nischen Studien bei Ethikkommissionen und Behörden)\n Monitoring Klinischer Studien inkl. Durchführung von Monitoring-Visiten und Erstellung von Moni-\n toringplänen und -reports\n Teilnahme und Organisation von Meetings und PrüferInnentreffen\n Vorbereitung und Unterstützung bei Inspektionen und Audits\n Mitarbeit beim QM-System\n Unterstützung und selbstständige Durchführung von Schulungen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes natur- oder gesundheitswissenschaftliches Diplom -/Masterstudium oder gleich-\n zuhaltende Qualifikation\n Mehrjährige Erfahrung im Bereich Klinischer Studien\n Sehr gute Kenntnisse der für Klinische Studien relevanten Gesetze und Richtlinien (ICH-GCP,\n AMG, MPG, etc )\n Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau B2)\n Fundierte IT-Kenntnisse (v.a. MS-Office, Datenbanken, SAP)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Zusatzqualifikationen und einschlägige Ausbildungen im Bereich Klinischer Studien\n Abgeschlossene Zusatzausbildung zur Klinischen MonitorIn (CRA)\n Erfahrung mit Qualitätsmanagementsystemen\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Lern- und Reflexionsbereitschaft sowie Forschungsinteresse\n Reisebereitschaft\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IVa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung von\nEUR 2.614,30 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der kollek-\ntivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw. zuzüglich\nallfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot er\nöffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/personalmanagement-entwicklung-und-administration/of-\nfene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am 27. Juni 2019.\n MTBl. vom 05.06.2019, StJ 2018/19, 34. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 7629,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "15",
"published": "2020-01-22T00:00:00+01:00",
"teaser": "Einsetzung einer Habilitationskommission; Richtlinie des Rektorates: Compliance Richtlinie der Medizinischen Universität Graz; Widerruf der Bestellung zum Leiter der Klinischen Abteilung für Kinder- und Jugendchirurgie; Widerruf der Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Allgemeine Kinder- und Jugendchirurgie; Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Allgemeine Kinder- und Jugendchirurgie; Widerruf der Bestellung zum Leiter der Klinischen Abteilung für Kinderorthopädie; Widerruf der Bestellung zur 1. Stellvertreterin des Leiters der Klinischen Abteilung für Kinderorthopädie; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7629&pDocNr=983046&pOrgNr=1"
},
"index": 24,
"text": "25\n Ärztin/Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach Kinder- und Jugendchirurgie\n Kennung UK-KC-2020-000546\n Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n bis FachärztInnenabschluss, längstens 7 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n Erstellung von Publikationen und Präsentationen für (inter-)nationale\n Fortbildungsveranstaltungen\n Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n Übernahme von Dokumentationstätigkeiten und Organisationsaufgaben innerhalb der\n Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Klinische Vorerfahrung in der Kinder- und Jugendheilkunde oder der Kinder- und Jugendchirurgie\n Absolvierte Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/\n Ärzteausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)\n Interesse an einem berufsbegleitenden Doktoratsstudium\n Wissenschaftliches Interesse für das gastrointestinale Mikrobiom und/oder (Kinder-)onkologie\n Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von Klinischen Studien/\n wissenschaftlichen Projekten\nDie Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung/inkl.\nÄrztezulage) von EUR 3.530,45 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf\nBasis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen\nbzw. zuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nDie Med Uni Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen\nausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für\nwissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig\naufgenommen.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/personalmanagement-entwicklung-und-administra-\ntion/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am 13. Februar 2020.\n MTBl. vom 22.01.2020, StJ 2019/20, 15. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
},
{
"bulletin": {
"id": 9014,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "37",
"published": "2021-05-26T00:00:00+02:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend Abgekürztes \r\nBerufungsverfahren für Universitätsprofessor*innen gemäß § 99 Abs. 4 Universitätsgesetz 2002; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Einsetzung einer Berufungskommission; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen aufgrund der COVID-19-Pandemie – Änderung; Leitungen: Bestellung zur 1. stellvertretenden supplierenden Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=9014&pDocNr=1141426&pOrgNr=1"
},
"index": 6,
"text": "7\n Anweisungen der LehrveranstaltungsleiterInnen bzw- Prüfungsaufsicht ist Folge zu\n leisten.\n (2) Zusätzlich wird Folgendes festgelegt:\n a) Als Voraussetzung für die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen gemäß § 1\n Abs. 2 kann ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr verlangt\n werden. Der Nachweis ist für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. Die\n Studierenden sind hierüber rechtzeitig zu informieren.\n b) Als Voraussetzung für die Teilnahme an Präsenzprüfungen ist ein Nachweis einer\n geringen epidemiologischen Gefahr beim Einlass vorzuzeigen. Ohne einen\n derartigen Nachweis ist der Zutritt zur Prüfungsräumlichkeit nicht gestattet.\n (3) Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt:\n a) ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests\n auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,\n b) ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines\n molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72\n Stunden zurückliegen darf,\n c) eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene\n Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,\n d) ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-\n 19 erfolgte\n i. Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht\n länger als drei Monate zurückliegen darf, oder\n ii. Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate\n zurückliegen darf, oder\n iii. Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur\n eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate\n zurückliegen darf, oder\n iv. Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver\n molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein\n Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung\n nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,\n e) ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser\n für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich\n mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,\n f) ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate\n sein darf.\n (4) Der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr ist in allen Fällen erforderlich.\n Alternativen zu Abs. 2 für die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen und\n Präsenzprüfungen sind nicht vorgesehen.\n§ 4. Vorgaben für die elektronische Durchführung von Prüfungen\nMündliche und kommissionelle mündliche Prüfungen können unter Verwendung technischer\nEinrichtungen zur Wort- und Bildübertragung (zB. Webex) abgehalten werden, wenn folgende\nVorgaben erfüllt werden:\n MTBl. vom 26.05.2021, StJ 2020/21, 37. Stk, RN 139"
},
{
"bulletin": {
"id": 6626,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "12",
"published": "2018-12-19T00:00:00+01:00",
"teaser": "Widerruf der Bestellung der 2. stellvertretenden Leitung der Organisationseinheit Studienmanagement; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Vorstandes einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Bestellung zum Arbeitsmediziner; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft; Leistungsvereinbarung 2019 – 2021 der Medizinischen Universität Graz; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates betreffend Lehrverhältnisse im Angehörigenbereich; Verordnung des Rektorates: Verordnung des Rektorates über den Nachweis von Kenntnissen der Unterrichtssprache; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Errichtung, Ausschreibung und Besetzung von Laufbahnstellen\r\ngemäß § 99 Abs. 5 UG; Widerruf der Bestellung zur wissenschaftlichen Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“,„Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“ sowie der entsprechenden Vollmachten; Wissenschaftliche Leitung der Universitätslehrgänge „Basic Dermoscopy“, „Academic Expert in Dermoscopy“ und „Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology“; Schiedskommission: Nominierung der Mitglieder der Schiedskommission durch den AKGL; Ethikkommission – Bestellung der Ethikkommissionsmitglieder in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6626&pDocNr=843757&pOrgNr=1"
},
"index": 11,
"text": "12\n A3. Qualitätssicherung\nA3.1. Bezug zum GUEP sowie zum universitären EP\nIn Anlehnung an die GUEP-Systemziele 3 – „Verbesserung der Qualität der universitären Lehre“, 6 –\n„Ausbau des Wissens- und Innovationstransfers“ und 8 – „Gesellschaftliche Verantwortung“ wird die\nUmsetzung von Qualitätsverbesserungsprojekten, die sich aus der Re-Zertifizierung ergeben, verfolgt.\nAnalog zum Systemziel 4 – „Verbesserung relevanter Leistungskennzahlen des Lehrbetriebs“ wurde\ndas Vorhaben A3.2.2 zur Erfassung und Standardisierung von Wirkungsorientierungskennzahlen\nformuliert.\nEntsprechend dem Leitsatz unserer Universität “Gemeinsam auf dem Weg – Exzellenz im Fokus” folgt\ndas Qualitätsmanagement(QM)-System dem Exzellenzmodell, bei dem stetig nach Verbesserung\nbzw. Exzellenz gestrebt wird. Damit geht die Haltung einher, dass Qualitätssicherung nicht dann\nabgeschlossen ist, wenn gewisse Standards oder Vorgaben erfüllt werden, sondern immer Potenzial\nfür (Weiter-)Entwicklung gegeben ist.\nDa die Erkenntnisse, die aus dem Verfahren der Re-Zertifizierung hervorgehen werden, Potenziale\naufzeigen werden und die Med Uni Graz diese für Weiterentwicklung nutzen wird, stellt das\nnachstehende Vorhaben A3.2.1 einen wesentlichen Beitrag beim Weiterverfolgen des Exzellenz-\nGedankens dar. Dies findet sich im Entwicklungsplan der Med Uni Graz bei den Strategischen Zielen\nzu Lehre und Forschung unter „Profilierung und Qualität der Lehre erhöhen“ (Seite 4) sowie unter\n„Forschungssupport und Forschungsinfrastruktur stärken“ (Seite 5) inhaltlich wieder. Das Vorhaben\nA3.2.2 greift die Zielsetzung des „Nachhaltigen Ausbaus der Digitalisierung“ auf, die im EP bei den\nStrategischen Zielen unter „Gesamt und Organisation“ (Seite 4) genannt wird.\nDas Vorhaben A3.2.3 greift eine explizite Vision des EP und damit der Strategie auf und steht in\nZusammenhang mit weiteren, die Forschungskultur gestaltenden Vorhaben (z.B. A4.2.1 Personal-\nplanung, A4.2.3 Research Fellowship, A4.2.8 Neue Professur, B1.2.1 Schwerpunktsystem, B1.2.3\nProfilentwicklung im vorklinischen Bereich). Kooperation wird dabei als zentrales Element in der\nGestaltung des Forschungsumfeldes und der forschungsbezogenen Incentivierung berücksichtigt.\nUnter „Ziele zur Qualitätssicherung“ werden weiterführende Einzelmaßnahmen konkret genannt und\nder Bezug zum EP jeweils ausgewiesen.\nA3.2. Vorhaben zur Qualitätssicherung\n Bezeichnung des\n Vorhabens Kurzbeschreibung des\n Nr. Meilensteine zur Umsetzung\n (inkl. Referenz Vorhabens\n Strategiedokument)\n Umsetzung von\n Qualitätsverbesserungs- 2019: Definieren von Maßnahmen sowie eines\n projekten, die sich vom Um die strukturierte Weiterentwicklung Umsetzungsplans\n Re-Zertifizierungsverfahren der Med Uni Graz in den betreffenden\n 1 der Med Uni Graz ableiten Bereichen zu unterstützen, werden 2020: Realisierung der Vorhaben\n lassen Qualitätsverbesserungsprojekte\n definiert und umgesetzt. 2021: Messung und Analyse der\n GUEP Systemziele 3, 6, 8 Qualitätsverbesserungsprojekte\n EP S. 6f\nBMBWF Medizinische Universität Graz Seite 9 von 65"
},
{
"bulletin": {
"id": 6257,
"academic_year": "2017/18",
"issue": "13",
"published": "2018-01-24T00:00:00+01:00",
"teaser": "Geschäftsordnung des Diagnostik- und Forschungszentrums für Molekulare BioMedizin der Medizinischen Universität Graz; Geschäftsordnung des Gottfried Schatz Research Centers und des Otto Loewi Research Centers (Forschungszentrum im nicht-klinischen Bereich); Curriculum: Universitätslehrgang (ULG) Clinical Trial Specialist; Curriculum: Universitätslehrgang (ULG) Klinische Prüfärztin / Klinischer Prüfarzt; Einteilung des Studienjahres 2018/19; Personalnachrichten; Ausschreibung von Stellen; Mitteilung über Stellenausschreibung Dritter",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6257&pDocNr=724792&pOrgNr=1"
},
"index": 52,
"text": "- 53 -\n LeiterIn des International Office\n (Verwendungsgruppe IVb)\n zu besetzen ab sofort,\n befristet auf zwei Jahre mit der Option auf unbefristete Verlängerung\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Organisatorische, fachliche, Budget- und Personalverantwortung sowie\n Qualitätsmanagement für das International Office\n Planung, Umsetzung, Weiterentwicklung und Kommunikation der\n Internationalisierungsstrategie und –maßnahmen auf Basis der gesamtuniversitären Strategie\n Aktive Pflege, Koordination und Weiterentwicklung bestehender sowie Aufbau\n neuer internationaler Partnerschaften\n Unterstützung und Ausbau der internationalen Mobilität der Studierenden und des\n wissenschaftlichen und allgemeinen Personals\n Koordination der Öffentlichkeitsarbeit des International Office inkl. Repräsentation der\n Universität bei Veranstaltungen mit internationalem Kontext\n Initiierung, Einwerbung und Durchführung gefördeter Projekte zur Internationalisierung\n Betreuung universitätsinterner, mit Angelegenheiten der Internationalisierung befasster Gremien\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium auf Niveau eines Master- oder Diplomstudiums oder\n gleichzuhaltende Qualifikation\n Umfassende Kenntnisse der österreichischen und internationalen Wissenslandschaft\n Erfahrungen und Kenntnisse im Projektmanagement und in der Öffentlichkeitsarbeit\n Exzellente Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift\n Fundierte MS-Office Kenntnisse\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Kenntnisse einschlägiger nationaler und internationaler Bildungs-,\n Mobilitäts- und Kooperationsprogramme\n Berufserfahrung im Bereich der Internationalisierung, der Strategieentwicklung\n und -umsetzung sowie im Marketing im Hochschulbereich\n Erfahrung und Kenntnisse im Einwerben und Verwalten von Drittmittelprojekten und\n in der internationalen Hochschulförderlandschaft\n Interkulturelle Kompetenz sowie eigene Auslandserfahrung\n Führungs- und Konfliktlösungskompetenz\n Strategisches Denken, Innovationsfähigkeit und Dienstleistungsorientierung\n Hohe kommunikative Fähigkeiten sowie soziale Kompetenz und Teamfähigkeit\nDas aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu veröffentlichende kollektivvertragliche Mindestentgelt\n(auf Basis Vollbeschäftigung) beträgt € 3.313,20 brutto (14x) zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestand-\nteile. Das tatsächliche Gehalt ist Gegenstand von Verhandlungen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Frau Mag.a Dr.in Carolin Auer, Leiterin der OE Forschungsmanagement, gerne zur\nVerfügung. Kontakt: carolin.auer@medunigraz.at.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A84 ex 2017/18 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit Personaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\nDie Bewerbungsfrist endet am 14. Februar 2018. www.medunigraz.at/stellen\n MTBl. vom 24.01.2018, StJ 2017/18, 13. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 1565,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "25",
"published": "2009-09-16T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1565&pDocNr=19249&pOrgNr=1"
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"index": 19,
"text": "Medizinische Universität Graz Wissensbilanz 2008\nAtmosphäre, gefahrlos und unter kompetenter Betreuung relevante praktische Fertigkeiten\nfür den späteren Beruf erwerben kann.\nSpeziell kommt Studierenden mit Behinderungen der Virtuelle Medizinische Campus\nentgegen. Das neue Curriculum ist so ausgelegt, das bei gewissen Modulen bis zu 50% der\nStunden virtuell absolviert werden können. Speziell im kommenden SS 2009 ist ein weiterer\nAusbau des virtuellen Lernangebotes im Bereich des Diplomstudiums Zahnmedizin geplant.\nDer VMC ermöglicht daher Studierenden mit Behinderungen sich die\nLehrveranstaltungsinhalte individuell und nach eigenem Ermessen von zu Hause aus\nanzueignen. Eine entsprechende Prüfung der Lehrinhalte über sogenannte WBTs (Web\nbased Trainings) ist im VMC bereits integriert. Die Ergebnisse werden am Ende der\njeweiligen Lehrveranstaltung direkt in MEDonline übertragen, sodass sie im Zeugnis für das\njeweilige Modul entsprechend automatisch berücksichtigt werden. Die Abteilung VMC stellt\nweiters auch AbsolventInnen den Zugang zum VMC zur Verfügung, was den sich im\nBerufsleben befindlichen Kolleginnen und Kollegen extrem entgegenkommt, wissenschaftlich\nstets am letzten Stand zu sein und sich kostenlos weiterzubilden.\ng) Preise und Auszeichnungen\n NAME AUSZEICHNUNG LAND\n Aghaei Bandbon Hans Horst Meyer Award for young investigators in Österreich\n Balenga, Nariman experimental and clinical pharmacology and\n toxicology from the Austrian Pharmacological Society\n Amrein, Karin Plenary Poster, American Society for Bone and Vereinigte Staaten\n Mineral Research (ASBMR) (USA)\n Anderhuber, Friedrich Verleihung des Doktor honoris causa/Ovidius Rumänien\n Universität Constanta\n Arnetzl, Gerwin Austrian Dental Award - beste Posterpräsentation 1. Österreich\n Platz verliehen durch ÖGZMK-ODV\n Austrian Dental Award - bester Vortrag 3. Platz Österreich\n verliehen durch ÖGZMK-ODV\n Wissenschaftlicher Förderungspreis des Österreich\n Zweigvereins Steiermark der ÖGZMK als Koautor\n Wissenschaftlicher Förderungspreis des Österreich\n Zweigvereins Steiermark der ÖGZMK als Seniorautor\n Augsten, Manuela Herta New Investigator Travel Award 2008 (12th European Österreich\n Placenta Group/14th IFPA Meeting)\n Auprich, Marco Posterpreis, 60. Kongress der Deutschen Österreich\n Gesellschaft für Urologie e.V.\n Bernhart, Eva Phoenix Pharmazie Wissenschaftspreis Deutschland\n Birner-Grünberger, Kardinal Innitzer Förderungspreis Österreich\n Ruth\n Brader, Peter Robert Kienböck-Preis der Österreichischen Österreich\n Röntgengesellschaft\n Braun, Hannes Grazer Operationskurs, der von Univ.-Prof. Dr. Braun Vereinigte Staaten\n an der Mayo-Clinic/USA 2008 durchgeführt wurde, (USA)\n wurde als einer der zwei besten Kurse an der Mayo\n Clinic unter 100 Kursen sämtlicher Fachrichtungen\n bewertet.\n Cerroni, Lorenzo Ferdinand von Hebra Preis der Österreichischen Österreich\n Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie\n Thieme Prize (Aktuelle Dermatologie) (Coautor) Deutschland\n 17/122\n MTBl. vom 16.09.2009, StJ 2008/09, 25. Stk"
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{
"bulletin": {
"id": 1524,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "23",
"published": "2009-08-19T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1524&pDocNr=18583&pOrgNr=1"
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"index": 33,
"text": "Studienplan – Diplomstudium Humanmedizin – Version 06\nAnhang\nAnhang I: Qualifikationsprofil\nQualifikationsprofil für Absolventinnen und Absolventen der medizinischen Studienrichtungen an der\nMedizinischen Universität Graz\nDie Studierenden der Medizinischen Studienrichtungen an der Medizinischen Universität Graz erfahren\nwährend ihrer universitären Ausbildung die Vermittlung von theoretischem Wissen (Kenntnisse\nwissenschaftlicher Grundlagen und Zusammenhänge), von praktischen Fertigkeiten, Formung von\nethischen Grundhaltungen und eine Ausbildung in kommunikativen Fähigkeiten.\nVon Absolventinnen/Absolventen medizinischer Studienrichtungen der Medizinischen Universität Graz wird\nerwartet:\n- dass sie über eine breite Basis an theoretischen Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten verfügen,\n welche sie für jegliche Form der weiteren postpromotionellen Ausbildung und zur Kooperation mit\n anderen Berufsfeldern des Gesundheitswesens qualifizieren\n- dass sie über eine wissenschaftliche Denkweise und Ausbildung verfügen\n- dass sie eine ärztlich-ethische Einstellung und Grundhaltung einnehmen\n- dass sie offen sind für medizinische Weiterentwicklungen\n- dass sie die gesetzlichen Bestimmungen über die ärztliche Berufsausübung und Weiterbildung erfüllen\n und sich auf die Übernahme von ärztlicher Verantwortung vorbereitet haben\n- dass sie sich während ihrer Ausbildung eine systematische Denkweise und ein strukturiertes\n Herangehen an medizinische Probleme erarbeitet haben\n- dass sie die adäquaten diagnostischen Algorithmen beherrschen\n- dass sie die adäquaten therapeutischen Entscheidungen treffen können\n- dass sie sich mit der Struktur, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Gesundheitswesens\n auseinander gesetzt haben.\nDie Absolventin/der Absolvent\n- handelt nach rational wissenschaftlichen Konzepten und Grundsätzen,\n- ist vertraut mit der Arbeitsweise wissenschaftlicher Methoden nicht nur in theoretischer Kenntnis\n sondern auch aus praktischer Beschäftigung mit wissenschaftlicher Arbeit\n- ist imstande, wissenschaftliche Publikationen im Eigenstudium zu erarbeiten und sie kritisch zu\n reflektieren\n- hat sich mit den wissenschaftstheoretischen Konzepten der bio-psycho-sozialen Medizin vertraut\n gemacht\n- hat eine vorurteilsfreie Haltung gegenüber protowissenschaftlichen Verfahren in der Heilkunde.\nDie Absolventin/der Absolvent\n- verfügt über eine ärztlich-ethische Grundhaltung und Einstellung\n- ist bereit, sich einer ärztlichen Aufgabe zu widmen und Verantwortung für das physische,\n psychomentale und soziale Wohlbefinden von Patienten/Patientinnen zu übernehmen\n- verfügt über soziale und kommunikative Fähigkeiten\n- begegnet Patientinnen/Patienten mit Respekt und ohne Ansehen von Geschlecht, Rasse, Alter,\n sexueller Orientierung, sozialem und ökonomischen Status, Ausbildung, kulturellem Hintergrund,\n Religion und Weltbild\n- ist in der Lage, sich verständlich in einer, der Auffassungsgabe der/des Patientin/Patienten angepassten\n Weise auszudrücken und zu kommunizieren\n- verfügt über Empathie und Mitgefühl mit der/dem Patientin/Patienten in ihrem/seinem psychosozialen\n Umfeld.\n MTBl. vom 19.08.2009, StJ 2008/09, 23. Stk\n Seite 25 von 50"
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{
"bulletin": {
"id": 1024,
"academic_year": "2007/08",
"issue": "32",
"published": "2008-09-17T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1024&pDocNr=11441&pOrgNr=1"
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"index": 22,
"text": "- 23 -\nAnhang\nAnhang I: Qualifikationsprofil\nQualifikationsprofil für Absolventinnen und Absolventen der medizinischen Studienrichtungen an der\nMedizinischen Universität Graz\nDie Studierenden der Medizinischen Studienrichtungen an der Medizinischen Universität Graz erfahren\nwährend ihrer universitären Ausbildung die Vermittlung von theoretischem Wissen (Kenntnisse\nwissenschaftlicher Grundlagen und Zusammenhänge), von praktischen Fertigkeiten, Formung von\nethischen Grundhaltungen und eine Ausbildung in kommunikativen Fähigkeiten.\nVon Absolventinnen/Absolventen medizinischer Studienrichtungen der Medizinischen Universität Graz wird\nerwartet:\n- dass sie über eine breite Basis an theoretischen Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten verfügen,\n welche sie für jegliche Form der weiteren postpromotionellen Ausbildung und zur Kooperation mit\n anderen Berufsfeldern des Gesundheitswesens qualifizieren\n- dass sie über eine wissenschaftliche Denkweise und Ausbildung verfügen\n- dass sie eine ärztlich-ethische Einstellung und Grundhaltung einnehmen\n- dass sie offen sind für medizinische Weiterentwicklungen\n- dass sie die gesetzlichen Bestimmungen über die ärztliche Berufsausübung und Weiterbildung erfüllen\n und sich auf die Übernahme von ärztlicher Verantwortung vorbereitet haben\n- dass sie sich während ihrer Ausbildung eine systematische Denkweise und ein strukturiertes\n Herangehen an medizinische Probleme erarbeitet haben\n- dass sie die adäquaten diagnostischen Algorithmen beherrschen\n- dass sie die adäquaten therapeutischen Entscheidungen treffen können\n- dass sie sich mit der Struktur, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Gesundheitswesens\n auseinander gesetzt haben.\nDie Absolventin/der Absolvent\n- handelt nach rational wissenschaftlichen Konzepten und Grundsätzen,\n- ist vertraut mit der Arbeitsweise wissenschaftlicher Methoden nicht nur in theoretischer Kenntnis\n sondern auch aus praktischer Beschäftigung mit wissenschaftlicher Arbeit\n- ist imstande, wissenschaftliche Publikationen im Eigenstudium zu erarbeiten und sie kritisch zu\n reflektieren\n- hat sich mit den wissenschaftstheoretischen Konzepten der bio-psycho-sozialen Medizin vertraut\n gemacht\n- hat eine vorurteilsfreie Haltung gegenüber protowissenschaftlichen Verfahren in der Heilkunde.\nDie Absolventin/der Absolvent\n- verfügt über eine ärztlich-ethische Grundhaltung und Einstellung\n- ist bereit, sich einer ärztlichen Aufgabe zu widmen und Verantwortung für das physische,\n psychomentale und soziale Wohlbefinden von Patienten/Patientinnen zu übernehmen\n- verfügt über soziale und kommunikative Fähigkeiten\n- begegnet Patientinnen/Patienten mit Respekt und ohne Ansehen von Geschlecht, Rasse, Alter,\n sexueller Orientierung, sozialem und ökonomischen Status, Ausbildung, kulturellem Hintergrund,\n Religion und Weltbild\n- ist in der Lage, sich verständlich in einer, der Auffassungsgabe der/des Patientin/Patienten\n angepassten Weise auszudrücken und zu kommunizieren\n- verfügt über Empathie und Mitgefühl mit der/dem Patientin/Patienten in ihrem/seinem psychosozialen\n Umfeld.\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 17.09.2008, StJ 2007/08, 32. Stk."
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{
"bulletin": {
"id": 148,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "10",
"published": "2006-12-06T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=148&pDocNr=4958&pOrgNr=1"
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"index": 4,
"text": "-5-\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb , am Institut für Biophysik, voraussichtlich zu besetzen ab 01. Jänner 2007.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Biologie oder eine dem Doktorat gleich zu wertende wissenschaftliche Be-\nfähigung.\nErwünschte Kenntnisse:\nErfahrung in der Präparation einzelner humaner und tierischer Herzmuskelzellen sowie in der Messung\nund Analyse der Erregungsvorgänge mittels patch Elektroden (whole cell mode) und der voltage- und\ncurrent clamp Technik.\nErfahrung in der Analyse von Schrittmachermechanismen im Herzen sowie der Wirkung von Lipidoxidati-\nonsprodukten.\nEinschlägige Publikationen sowie Habilitationen (Med. Physik und Biophysik) in dem skizzierten Arbeits-\ngebiet.\n Ende der Bewerbungsfrist: 27. Dezember 2006 (Kennzahl: W630)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Orthopädie, voraussichtlich zu besetzen ab 01. Februar\n2007.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin und Fachärztin/Facharzt für Orthopädie und orthopädische\nChirurgie.\nErwünschte Kenntnisse:\nNeben Teamfähigkeit sind wissenschaftliche Tätigkeiten in Form von Publikationen und Vorträgen Orga-\nnisation des Studierendenunterrichtes und der EDV sowie gute Kenntnisse in der Sportorthopädie er-\nwünscht.\n Ende der Bewerbungsfrist: 27. Dezember 2006 (Kennzahl: W631)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb (analog Abgeltungsgesetz oder analog VBG 49 l) am Institut für Pathophysiologie (Zent-\nrum für Molekulare Medizin), voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nEntweder abgeschlossenes Studium der Humanbiologie oder jeweils mit abgeschlossenem Doktorat oder\ngleichzuhaltender Qualifikation: Humanbiologie, Molekularbiologie oder Biologie (Fachbereich Biologie-\nBiochemie)\nErwünschte Kenntnisse:\nErfahrung und Befähigung in Forschung und (studentischer) Lehre, Tierversuchserfahrung, histologische\nGrundkenntnisse der Gewebsaufbereitung, Grundkenntnisse der Biostatistik .\nGutes MS-Officekenntnisse, gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, Team- und Konfliktlösungsfä-\nhigkeit, eventuell: Auslandserfahrung.\n Ende der Bewerbungsfrist: 27. Dezember 2006 (Kennzahl: W632)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 UG 2002\nidgF) an der Medizinischen Universitätsklinik, Klinische Abteilung für Angiologie, voraussichtlich zu beset-\nzen ab 01. Jänner 2007.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse:\nErfahrung auf dem Gebiet Klinischer Studien, Interesse an wissenschaftlichen Arbeiten, Erfahrung auf\ndem Gebiet der Angiologie, Fertigkeiten in EDV-Benützung (Office), gute Englischkenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 27. Dezember 2006 (Kennzahl: W633)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Kinderchirurgie\nvoraussichtlich zu besetzen ab sofort befristet bis 30. September 2007.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 133,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "29",
"published": "2006-08-02T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=133&pDocNr=4928&pOrgNr=1"
},
"index": 7,
"text": "-8-\n Budgetplanung und Kosten/Preiskalkulationen für angebotene Serviceleistungen in diesen Bereichen\n Evaluierung und Einführung neuer Analysemethoden und –techniken\n Stellvertretende Leitung des FZ\nAnforderungsprofil:\n Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU oder EWR\n Rechtliche Unbescholtenheit\n Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Biochemie, Molekularbiologie oder äquivalentes\n Mehrjährige fachliche Spezialisierung und Qualifikation in Zellbiologie, insbesonders in Zellkultur-\n techniken, funktionellen Testsystemen und Durchflusszytometrie\n Erfolgreiche eigene Forschungstätigkeit, Erfahrung in der Führung von Arbeitsgruppen oder Service-\n einrichtungen für den wissenschaftlichen Betrieb\n Abgeschlossene Ausbildung bzw. praktische Erfahrung als Strahlenschutzbeauftragter und Beauf-\n tragter für biologische Sicherheit\n Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Flexibilität und Bereitschaft, sich fachlich und persönlich wei-\n terzubilden\n Ausgezeichnete Englisch- und EDV-Kenntnisse\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. August 2006 (Kennzahl: A513)\n1 Stelle als designierte(r) Leiterin/Leiter der Core Facility Molekularbiologie am Zentrum für Medizinische\nGrundlagenforschung voraussichtlich zu besetzen ab 01. Jänner 2007.\nIhre Aufgaben:\n Ausbau, Organisation und Führen der Core Facility Molekularbiologie als Dienstleistungseinheit; dies\n umfasst insbesondere die wissenschaftliche und technische Betreuung molekularbiologischer Geräte-\n systeme und deren Integration in einen gut funktionierenden Analysebetrieb (z. B. Sequenzierung/\n Mutationsanalyse, Genexpressionsanalyse, DNA-Chip-Analysen, etc.)\n Aufbau und Betreiben eines Qualitätsmanagementsystems in der Core Facility\n Beratung und Unterstützung von Projektmitarbeitern bei der Bearbeitung molekularbiologischer Fra-\n gestellungen\n Aus-, Fort- und Weiterbildung von akademischen und nichtakademischen MitarbeiterInnen\n Investitionsplanung für den Bereich Molekularbiologie, Lieferantenauswahl\n Kosten/Preiskalkulationen für diverse Serviceanalytik\n Evaluierung und Einführung neuer Analysemethoden und -techniken\nAnforderungsprofil:\n Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU oder EWR\n Rechtliche Unbescholtenheit\n Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Molekularbiologie, Genetik oder äquivalentes\n Mehrjährige fachliche Spezialisierung und Qualifikation in Molekularbiologie, insbesonders in den\n oben angeführten Technologien\n Erfolgreiche eigene Forschungstätigkeit, Erfahrung in der Führung von Arbeitsgruppen oder Service-\n einrichtungen für den wissenschaftlichen Betrieb\n Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Flexibilität und Bereitschaft, sich fachlich und persönlich wei-\n terzubilden\n Ausgezeichnete Englisch- und EDV-Kenntnisse\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. August 2006 (Kennzahl: A514)\n1 Stelle als designierte(r) Leiterin/Leiter der Core Facility Massenspektrometrie / Chromatographie am Zent-\nrum für Medizinische Grundlagenforschung voraussichtlich zu besetzen ab 01. Jänner 2007.\nIhre Aufgaben:\n Aufbau, Organisation und Führung der Core Facility Massenspektrometrie /Chromatographie als\n Dienstleistungseinheit; dies umfasst insbesondere die wissenschaftliche und technische Betreuung\n der Gerätesysteme der Core Facility (u. a. GC-MS, LC-MS/MS, HPLC, FPLC, …) und deren Integra-\n tion in einen gut funktionierenden massenspektrometrischen Analysebetrieb\n Aufbau und Betreiben eines Qualitätsmanagementsystems in der Core Facility\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
}
]
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