GET /v1/campusonline/search/bulletin:page/?format=api&offset=14540
HTTP 200 OK
  Allow: GET, HEAD, OPTIONS
  Content-Type: application/json
  Vary: Accept
  
  {
    "count": 16538,
    "next": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/search/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=14560",
    "previous": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/search/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=14520",
    "results": [
        {
            "bulletin": {
                "id": 160,
                "academic_year": "2006/07",
                "issue": "22",
                "published": "2007-04-04T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=160&pDocNr=4982&pOrgNr=1"
            },
            "index": 44,
            "text": "- 45 -\n– eine anschauliche Darstellung des eigenen wissenschaftlichen Umfeldes\n– institutsexternes, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die eingereichte Arbeit\n– Publikationsliste\n– Lebenslauf\n– Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)\n– Meldezettel (Kopie)\n    Jede Bewerberin/Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass für die vorgelegte Arbeit bisher\n– kein Preis an sie/ihn vergeben wurde und diese Arbeit auch bei keinem anderen Bewerb eingereicht\n    wurde.\n    Jede Bewerberin/Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass es sich bei der vorgelegten Ar-\n–\n    beit weder um eine Diplomarbeit noch um eine Dissertation handelt.\n    Bei Arbeiten einer kollektiven Autorenschaft sind sowohl in der Bewerbung als auch im beizubringen-\n– den wissenschaftlichen Gutachten der substanziell eigene Beitrag der Bewerberin/des Bewerbers sowie\n    ihr/sein prägender Anteil am Gesamtwerk klar erkennbar auszuweisen.\nEinsendeschluss für die Bewerbung ist der 12. April 2007.\nBewerberinnen/Bewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden.\nDie Bewerberinnen/Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und auf\nGrund ihrer bisherigen Leistungen Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der einge-\nreichten Arbeiten bieten.\nFür eine Diplomarbeit, eine Dissertation oder ein abgeschlossenes Lebenswerk wird der Preis nicht verge-\nben.\nDie Wiedereinreichung einer zuvor für einen der steirischen Forschungspreise bereits eingereichten Arbeit\nist zulässig.\n(Auszug aus der Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Februar 2006 über das\nStatut des Forschungspreises bzw. Förderungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steier-\nmark 2006, kundgemacht in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“, Stück 13/2006).\n104.3     Ausschreibung des Förderungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark\n          2007\n                                              A3-14F1/2007-415\n                                                12. Jänner 2007\nUm hervorragenden Leistungen auf dem Gebiete der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen\nund junge steirische Wissenschafterinnen/Wissenschafter im verstärkten Maße zu wissenschaftlichen\nLeistungen anzuregen, wurde der „Förderungspreis des Landes Steiermark“ geschaffen.\nDer Förderungspreis wird jährlich ausgeschrieben bzw. verliehen. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung be-\nsteht nicht. Durch den Förderungspreis sollen hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der wissen-\nschaftlichen Forschung ausgezeichnet werden. Der Förderungspreis ist für eine jüngere Wissenschafte-\nrin/einen jüngeren Wissenschafter zu verleihen. Der Förderungspreis kann nicht geteilt werden. Falls kei-\nne auszeichnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der Verleihung des Förderungspreises abzusehen.\nDer Förderungspreis ist mit € 10.900,– dotiert.\nBewerberinnen/Bewerber um den Förderungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische oder\neine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 154,
                "academic_year": "2006/07",
                "issue": "16",
                "published": "2007-02-07T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=154&pDocNr=4970&pOrgNr=1"
            },
            "index": 53,
            "text": "- 54 -\n1 halbe Stelle einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines Biomedizinischen Analytikers (befristete\nErsatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) am Institut für Medizinische Biologie und Humangenetik,\nvoraussichtlich zu besetzen ab sofort, befristet bis 27. August 2010.\nAnforderungsprofil:\nReifeprüfung, abgeschlossene Ausbildung zur Medizinisch-Technischen Analytikerin bzw. zum Medizinisch-\nTechnischen Analytiker\nErwünschte Kenntnisse:\nArbeiten mit Zellkulturen, Vertrautheit mit zytogenetischen und molekulargenetischen Methoden und\nAnalytik, Erfahrung im Umgang mit biologischen Materialien, gute Englisch- und PC-Kenntnisse, hohes\nMaß an Selbständigkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit, Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 28. Februar 2007 (Kennzahl: A50 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters für die Abteilung „ZIS-Zentrales Informatik Service“ im\nBereich Technik der „Medizinischen Universität Graz“ voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAufgaben:\nAls PC-Techniker/in stellen sie den Betrieb neuer und zu reparierender PC-Hardware sicher. Dabei\nkomplettieren sie angelieferte Rechner, Drucker und andere Computerkomponenten, führen Funktionstests\ndurch und installieren die Geräte innerhalb der „Medizinischen Universität“. Weiters unterstützen sie\nAnwender/innen im 1st Level-Support in Hardware- und Standard-Softwarefragen.\nAnforderungsprofil:\nƒ Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU oder EWR und rechtliche Unbescholtenheit\nƒ abgeschlossene kaufmännische oder technische Ausbildung oder vergleichbare Ausbildung\nƒ sehr gute PC Kenntnisse\nƒ Erfahrung mit Netzwerken\nƒ technisches Verständnis\nƒ Berufserfahrung in PC-Technik\nƒ Software-Kenntnisse: MS-Office\nƒ Betriebsystem-Kentnisse: MS-Windows und Linux\nƒ gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\nƒ genaue Arbeitsweise\n         Ende der Bewerbungsfrist: 28. Februar 2007 (Kennzahl: A51 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters für die Abteilung „ZEK-Zentraler Einkauf“ im Bereich\nTechnik der „Medizinischen Universität Graz“ voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAufgaben:\nSie werden uns nach einer Einarbeitungszeit bei Lieferantinnen- und Lieferantengesprächen,\nAuftragsvergabe, Lieferantinnen- und Lieferantenbewertung, Abklärung technischer Anforderungen\nadministrativ und organisatorisch unterstützen.\nEiner ihrer Hauptaufgaben wird die Erstellung und Durchführung von Ausschreibungen in Zusammenarbeit\nmit unserer Rechtsabteilung sein.\nAnforderungsprofil:\nƒ Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU oder EWR und rechtliche Unbescholtenheit\nƒ abgeschlossene kaufmännische oder technische Ausbildung (HAK / HTL) oder vergleichbare\n    Ausbildung\nƒ sehr gute SAP Kenntnisse\nƒ technisches Verständnis\nƒ mehrjährige Berufserfahrung im Bereich technischer Einkauf\nƒ mehrjährige Berufserfahrung im öffentlichen Vergaberecht\nƒ Medizintechnische Kenntnisse sind von Vorteil\nƒ gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\nƒ genaue Arbeitsweise und hohe soziale Kompetenz\n         Ende der Bewerbungsfrist: 28. Februar 2007 (Kennzahl: A52 ex 2006/07)\n                                   Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                     Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 132,
                "academic_year": "2005/06",
                "issue": "28",
                "published": "2006-07-19T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=132&pDocNr=4926&pOrgNr=1"
            },
            "index": 23,
            "text": "- 24 -\n                                                      Statuten\nDer Senat der Medizinischen Universität Graz hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 06 die Verordnung betref-\nfend den Universitätslehrgang für Medizinische Führungskräfte, von der Studienkommission für postgradu-\nale Ausbildung an der Medizinischen Universität Graz in ihrer Sitzung vom 22. Mai 06 beschlossen, in\nnachstehender Fassung nicht untersagt.\n1)   Einrichtung\nGemäß § 56 UG 2002 wird der postgraduale Universitätslehrgang für Medizinische Führungskräfte als\nFortsetzung des von der Medizinischen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz mit 3.4.2002 bewillig-\nten Universitätslehrganges von der Medizinischen Universität Graz eingerichtet.\n2)   Zielsetzung, Rationale und Relevanz\nDer Universitätslehrgang soll die Teilnehmer/innen befähigen, Führungsfunktionen auf verschiedenen Ebe-\nnen im spitalsärztlichen Bereich zu übernehmen. Dem Grundsatz universitärer Bildung entsprechend soll der\nangebotene Universitätslehrgang überregionalen Charakter besitzen und den Teilnehmerinnen und Teil-\nnehmern die Voraussetzungen für den heute zunehmend geforderten Nachweis der Qualifikation für Ma-\nnagementfunktionen liefern. Es soll die Möglichkeit geboten werden, den erhöhten Anforderungen an\nKooperation, Führungsverhalten, Krankenhausorganisation etc. gerecht zu werden. Dazu zählt auch die\nBewusstseinsarbeit, dass neben der fachlichen Aus- und Weiterbildung die Entwicklung der persönli-\nchen/sozialen Kompetenz und ein tieferer Einblick in spezielle Fragen der Ökonomie und des Manage-\nments von Nutzen sind. Dadurch kann die Mitarbeit bei der Verfolgung von Unternehmenszielen, die Not-\nwendigkeit von Organisationsänderungen, ein zielgerichteter Einsatz von Budgetmitteln, die Zusammenar-\nbeit von Ärztinnen und Ärzten mit anderen Berufsgruppen und schließlich Mitarbeiter/innenführung und\nMitarbeiter/innenzufriedenheit verbessert werden.\n3)   Dauer und Gliederung\nDer Lehrgang dauert 2 Semester und umfasst insgesamt 198 Unterrichtseinheiten (UE). Das entspricht\neinem Gesamtausmaß von 13 Semesterstunden, 9 ECTS Credits und 17 Lehrgangstagen. Die Anfertigung\neiner umfassenden schriftlichen Arbeit ist inkludiert. Studienjahr und Semestereinteilung basieren auf den\nBestimmungen des UG 2002.\n4)   Voraussetzungen für die Zulassung\na) Primär teilnahmeberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte in Führungsfunktionen bzw. Fachärztinnen und –\n   ärzte sowie praktische Ärztinnen und Ärzte, die die Absicht haben, derartige Funktionen zu überneh-\n   men.\nb) Hochqualifizierte Personen ohne Hochschulabschluss mit entsprechender Berufserfahrung in der Kran-\n   kenpflege, in therapeutischen, medizinisch-technischen oder sozialen Bereichen können im begrenzten\n   Umfang aufgenommen werden. Voraussetzung ist die erfolgreich abgelegte Studienberechtigungsprü-\n   fung (Maturaäquivalent).\nc) Eine Aufnahme von hoch qualifizierten Personen mit langjähriger Berufserfahrung im Gesundheitsbe-\n   reich, die diese Kriterien nicht erfüllen, ist nur in Ausnahmefällen möglich und erfordert die Zustimmung\n   des Rektorats.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 3,
                "academic_year": "2002/03",
                "issue": "3",
                "published": "2002-12-30T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3&pDocNr=4648&pOrgNr=1"
            },
            "index": 8,
            "text": "-9-\n(3) Das Protokoll hat jedenfalls zu enthalten:\n     1.     Bezeichnung als Protokoll und des GK;\n     2.     Datum und Ort, Beginn und Ende der Sitzung;\n     3.     die Namen der anwesenden Mitglieder, die die Mitglieder ersetzenden Ersatzmitglie-\n            der und Auskunftspersonen und/oder Fachleute;\n     4.     Feststellung der Beschlussfähigkeit, Mitteilung über die oder die Genehmigung des\n            Protokolls der letzten Sitzung;\n     5.     die Feststellung der Befangenheit von Mitgliedern zu Tagesordnungspunkten;\n     6.     die endgültige Tagesordnung;\n     7.     alle Anträge und Beschlüsse;\n     8.     die Ergebnisse der Abstimmungen mit der Anzahl der Prostimmen;\n     9.     Protokollerklärungen und Sondervoten;\n    10.     der Inhalt der Debatte, soweit dies zum Verständnis der Beschlüsse notwendig ist;\n    Dem Protokoll sind jedenfalls Tischvorlagen, schriftliche Anträge, Berichte, Anfragen, etc. so-\n    wie die schriftliche Ausführung von Sondervoten als Beilagen beizufügen.\n(4) Jedes Mitglied des GK ist berechtigt, die wörtliche Protokollierung einzelner eigener Ausfüh-\n    rungen zu verlangen. Jedes Mitglied des GK hat das Recht, Erklärungen eines anderen Mit-\n    glieds zu Protokoll nehmen zu lassen; erhebt auch nur ein Mitglied des GK dagegen Wider-\n    spruch, entscheidet der GK durch Beschluss.\n(5) Die Reinschrift des Protokolls ist innerhalb von 5 Werktagen anzufertigen, von der/dem Vorsit-\n    zenden und von der Schriftführerin/dem Schriftführer zu unterfertigen, an alle Mitglieder des\n    GK elektronisch oder in Kopie zu versenden und jedenfalls im Dekanat der Medizinischen Fa-\n    kultät aufzulegen. Ein allfälliger Widerspruch ist innerhalb von 5 Werktagen schriftlich bei\n    der/dem Vorsitzenden einzubringen.\n(6) Jedes Mitglied ist berechtigt, jederzeit in die Protokolle über die Sitzungen des GK Einsicht zu\n    nehmen und Abschriften oder Kopien herzustellen.\n(7) Die Originalprotokolle sind zusammen mit den Beilagen vom Vorsitzenden aufzubewahren\n    und allenfalls der Nachfolgerin/dem Nachfolger in der Funktion zu übergeben.\n           § 18. Tagesordnungspunkte: Wiederaufnahme, Aussetzung, Fristen\n(1) Ein durch Beschluss erledigter Tagesordnungspunkt ist wieder aufzunehmen, wenn\n    1.      der Beschluss tatsächlich undurchführbar ist;\n    2.      der Beschluss an einem durch gesetzliche Vorschrift ausdrücklich mit Nichtigkeit\n            bedrohten Fehler leidet;\n    3.      der GK nicht richtig zusammengesetzt war.\n(2) Sofern niemandem aus einem Beschluss ein Recht erwachsen ist, kann ein Tagesord-\n    nungspunkt durch Mehrheitsbeschluss wieder aufgenommen werden, wenn neue Tatsachen\n    und Beweismittel vorgelegt werden können, die für sich allein oder in Verbindung mit den\n    sonstigen Unterlagen eine andere Entscheidung hätten herbeiführen können.\n                                      § 19. Arbeitsgruppen\n(1) Der GK kann zur Vorbereitung, Begutachtung und Bearbeitung von einzelnen oder von Grup-\n    pen seiner Beratungsgegenstände nicht bevollmächtigte Arbeitsgruppen einsetzen."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8231,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "46",
                "published": "2020-08-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Ausschreibung von Förderstipendien für das Kalenderjahr 2020 an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Medizinischen Universität Graz für das Studienjahr 2019/20; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8231&pDocNr=1043936&pOrgNr=1"
            },
            "index": 2,
            "text": "3\n219. Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Medizinischen Universität Graz für das\nStudienjahr 2019/20\nDie Medizinische Universität Graz schreibt im eigenen Wirkungsbereich Leistungsstipendien gem.\n§ 58 Abs. 2 iVm § 76 Abs. 2 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG), BGBl Nr. 305/1992 idgF, aus.\nDiese Stipendien dienen der Anerkennung hervorragender Studienleistungen und werden\ngem. § 60 StudFG unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt:\n      1. Das Studium oder der Studienabschnitt wurde zwischen 01.10.2019 – 30.09.2020\n            abgeschlossen.\n      2. Das Studium oder der Studienabschnitt muss innerhalb der Anspruchsdauer (§18 StudFG,\n            das ist die gesetzlich vorgeschriebene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters)\n            unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§19 StudFG) absolviert worden sein.\n      3. Der Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Fachmodulprüfungen, Tracks,\n            SSMs, SFMs und Lehrveranstaltungen darf nicht schlechter als 2,0 sein.\n      4. Der/die Studierende muss österreichische/r Staatsbürger/in oder im Sinne des § 4 StudFG\n            Österreichern gleichgestellt sein.\n      5. Die Beurteilung der herangezogenen einzelnen Beurteilungen darf nicht schlechter als\n            Befriedigend (3) sein.\n      6. Der dritte Abschnitt des Diplomstudiums Humanmedizin ist aufgrund der geringen\n            Trennschärfe der von den Studierenden in diesem Abschnitt erbrachten Leistungen bei der\n            Vergabe ausgenommen.\n      7. Leistungen, welche im Rahmen von Anerkennungen des ersten Studienabschnittes aus dem\n            Diplomstudium Humanmedizin (UO 202) auf Zahnmedizin (UO 203) oder im Rahmen von\n            Anerkennungen des ersten Abschnittes aus dem Diplomstudium Zahnmedizin (UO 203) auf\n            Humanmedizin (UO 202) erbracht wurden, können nicht für ein Leistungsstipendium\n            berücksichtigt werden.\nAnträge samt den geforderten Beilagen sind in der Zeit von 01.10.2020 bis 31.10.2020 an den\nDekan/der Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten der Medizinischen Universität Graz per\nEmail an stipendien@medunigraz.at zu richten. Die Höhe des Leistungsstipendiums darf € 750, --\nnicht unter- und € 1.500, -- nicht überschreiten.\nAufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Budgetmittel erfolgt im Fall, dass die Anzahl der\ngültigen Bewerbungen größer ist, als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, die Reihung nach\neinem Umrechnungsschlüssel. Die Reihungsliste wird auf der HP unter: https://www.medu-\nnigraz.at/service-und-information/studienfoerderungen/leistungsstipendium/                                            veröffentlicht.\nEs besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung. Die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der\nPrivatwirtschaftsverwaltung. Die Bewerber/innen werden schriftlich via STUDmail bzw. per Post\nüber die Entscheidung verständigt.\n                                                 Univ.- Prof. Mag. Dr. Dr. Erwin Petek\n                                            Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten\n                                                                                                 MTBl. vom 26.08.2020, StJ 2019/20, 46. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8552,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "12",
                "published": "2020-11-25T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinie des Rektorates - Richtlinie des Rektorats „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Studienrechtliche Bestimmungen – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Besetzung von Professuren nach § 99a UG; Senat: Satzung: Satzungsteil – HAUPTSTÜCK B – Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senates – Änderung; Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat; Senat: Änderung der Nominierungen in den Senat; Senat: Ergebnis der Wahl der Stellvertreterin des Schriftführers in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8552&pDocNr=1083357&pOrgNr=1"
            },
            "index": 42,
            "text": "43\n§ 45. Praktische Prüfungen\n      Zu den praktischen Prüfungen zählen insbesondere folgen Formate:\n       (1) Objective Structured Clinical Examination (OSCE)\n       (2) Direct Observation of Procedural Skills (DOPS)\n       (3) Mini Clinical Evaluation Exercise (MiniCEX)\n§ 46. Bachelor-, Master- und Diplomprüfungen\n      Die Bachelor-, Master- und Diplomprüfungen setzen sich aus den in der Satzung §§ 42 bis\n      45 definierten Prüfungsarten für die in jeweiligen Curricula vorgeschriebenen Prüfungen\n      zusammen.\n§ 47. Prüfungstermine, Prüfungsanmeldung UND Prüfungsverfahren\n       (1) Prüfungstermine sind Zeiträume, in denen jedenfalls die Möglichkeit zur Ablegung von\n           Prüfungen besteht. Prüfungstermine werden von der Organisationseinheit\n           Studienmanagement. Die Prüfungstermine werden in der Folge den Lehrenden, der\n           Dekanin/dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten und der Hochschülerinnen\n           und Hochschülerschaft an der Medizinischen Universität Graz übermittelt, die dazu\n           binnen einer Frist von vierzehn Tagen Stellung nehmen können. Vor der endgültigen\n           Festlegung der Prüfungstermine und Anmeldefristen (Satzung § 3 (26) erfolgt eine\n           entsprechende Würdigung der allfällig eingelangten Stellungnahme/n.\n       (2) Prüfungstermine sind gemäß § 76 Abs 4 UG idgF festzusetzen. Um den Studierenden\n           die Einhaltung der in den Curricula festgelegten Studiendauer zu ermöglichen, dürfen\n           zusätzliche Prüfungstermine auch in den lehrveranstaltungsfreien Zeiten angesetzt\n           werden.\n       (3) Ergänzend zu (2) ist für die Diplomstudien Human- und Zahnmedizin Folgendes\n           festgelegt:\n          1. Innerhalb einer Woche nach Beendigung eines Moduls, jedoch vor Beginn des\n             nächsten Moduls (d.h. zwischen zwei Modulen) muss es mindestens einen\n             lehrveranstaltungsfreien Tag mit einem Prüfungstermin des Moduls geben. In\n             Ausnahmefällen kann nach Maßgabe der Curricula, in Abstimmung mit der\n             Curricularkommission davon Abstand genommen werden.\n          2. Innerhalb der zwei letzten lehrveranstaltungsfreien Wochen der Semesterferien im\n             Februar ist ein Prüfungstermin für jedes Modul anzusetzen. Eine Anmeldung zu\n             diesem Prüfungstermin kann erfolgen, wenn für den vorangegangenen\n             Prüfungstermin am Ende des Zeitslots 3 keine Anmeldung erfolgte.\n          3. Im Zeitraum der fünften und sechsten Woche vor Ende der Sommerferien ist ein\n             Prüfungstermin für jedes Modul festzulegen.\n       (4) Die Prüfungstermine sind zwei Wochen vor Beginn jedes Studienjahres in geeigneter\n           Weise bekannt zu machen.\n       (5) Für die Anmeldung zu den Prüfungen ist eine Frist von mindestens drei Wochen\n           festzusetzen, welche frühestens eine Woche vor dem Prüfungstermin zu enden hat.\n       (6) Zusätzliche persönliche Terminvereinbarungen bei mündlichen Prüfungen zwischen\n           den Studierenden und den Prüferinnen und Prüfern sind zulässig. Diese sind von den\n           Prüferinnen und Prüfern der Organisationseinheit Studienmanagement schriftlich\n           spätestens eine Woche vor dem geplanten Prüfungsantritt mitzuteilen.\n                                                     Mitteilungsblatt vom 25.11.2020, StJ 2020/21, 12. Stk RN32"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 3025,
                "academic_year": "2011/12",
                "issue": "5",
                "published": "2011-11-16T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3025&pDocNr=54626&pOrgNr=1"
            },
            "index": 11,
            "text": "- 12 -\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W35 ex 2011/12 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 7. Dezember 2011                                                                     www.medunigraz.at/stellen\nIn Kooperation mit der EBG MedAustron GmbH (www.medaustron.at), welche derzeit das erste auf Ionen-\ntherapie spezialisierte Forschungs- und Therapiezentrum in Österreich (Wiener Neustadt) errichtet, beset-\nzen wir folgende Stelle:\n                                                  Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n                                                           (Verwendungsgruppe B1)\n                                  an der Universitätsklinik für Strahlentherapie – Radioonkologie\n                                              bis FachärztInnenabschluss, längstens 7 Jahre\n                   nach Abschluss der Ausbildung in Graz ist eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses\n                                   bei MedAustron in Wiener Neustadt verbindlich vorgesehen\nKernaufgaben:\n Klinische Versorgung und Betreuung von ambulanten und stationären PatientInnen\n Absolvierung von Journaldiensten\n Teilnahme und Mitarbeit an Forschungsvorhaben der Klinik\n Selbstständige Erstellung von Publikationen und Präsentationen von Vorträgen und Postern für natio-\n      nale und internationale Fortbildungsveranstaltungen\n Mitarbeit im Bereich der universitären Lehre nach Maßgabe der gesetzlichen Möglichkeiten\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Abgeschlossene Turnusausbildung oder Gegenfächer erwünscht\n Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse\n Gute EDV-Kenntnisse (MS Office)\nPersönliche Anforderungen:\n Interesse an der Therapie mit ionisierenden Strahlen, insbesondere mit Protonen und Schwerionen\n Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit\n Hohe Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit\n Bereitschaft zu Auslandsaufenthalten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung\n Hohe psychosoziale Kompetenz\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nNach Abschluss der Ausbildung in Graz ist eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses bei MedAustron in\nWiener Neustadt (www.medaustron.at) verbindlich vorgesehen.\n                                                     in     in\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Karin S. Kapp, Vorständin der Universitätsklinik für Strahlen\ntherapie – Radioonkologie, gerne zur Verfügung. Kontakt: monika.kirchmeier@medunigraz.at,\nTel.: +43/316/385-12255.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D37 ex 2011/12 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 7. Dezember 2011                                                                     www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                       MTBl. vom 16.11.2011, StJ 2011/12, 5.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 2185,
                "academic_year": "2009/10",
                "issue": "26",
                "published": "2010-07-02T00:00:00+02:00",
                "teaser": "8. SONDERNUMMER",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2185&pDocNr=27542&pOrgNr=1"
            },
            "index": 1,
            "text": "-2-\nUniv. Prof. Dr. Burkert Pieske\nUniv. Prof. Dr. Hellmut Samonigg\nUniv. Prof. Dr. Peter Städtler\nUniv. Prof. Dr. Kurt Zatloukal\n                                                   Der Vorsitzende der Wahlkommission:\n                                                                       Wedrich\n176.\nErgebnis der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und\nUniversitätsdozenten und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Senat der\nMedizinischen Universität Graz gemäß UG:\nIn der am 1. Juli 2010 durchgeführten Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen\nund Universitätsdozenten und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Senat der\nMedizinischen Universität Graz gemäß UG wurden gewählt:\nHauptmitglieder:\n1. Wallner-Liebmann, Sandra, Ass.-Prof.in PD in Mag. a Dr. in\n2. Schmidt, Helena, Ao.Univ.-Prof. in Dr. in med.univ., Dr. in phil.\n3. Kopera, Daisy, Ao.Univ.-Prof. in Dr. in med.univ.\n4. Schalamon, Johannes, Priv.-Doz. Dr. med.univ.\nErsatzmitglieder:\nzu 1:\nDimai, Hans Peter, Ao.Univ.-Prof. Dr.med.univ.\nStranzl-Lawatsch, Heidi, Ao.Univ.-Prof. in Dr. in med.univ.\nStrunk, Dirk, Ao.Univ.-Prof. Dr.med.univ.\nYates, Ameli, Ao.Univ.-Prof. in Dr. in med.univ.\nMächler, Heinrich M.Sc., Mba, Ao.Univ.-Prof. Dr.med.univ.\nAmegah-Sakotnik, Andrea, Ass.-Ärztin Dr. in med.univ.\nAschauer, Manuela, Ass.-Prof. in Dr. in med.univ.\nBauernhofer, Thomas, Ao.Univ.-Prof. Dr.med.univ.\nDesoye, Gernot, Ao.Univ.-Prof. Dr.phil.\nDunitz-Scheer, Marguerite, Ao.Univ.-Prof. in Dr. in med.univ.\nEber,Ernst, Ao.Univ.-Prof. Dr.med.univ.\nFeigl, Georg, Univ.-Ass. Priv.-Doz. Dr.med.univ.\nFrank, Sasa, Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.nat.\nGiuliani, Albrecht, Ao.Univ.-Prof. Dr.med.univ.\nGries, Anna, Ao.Univ.-Prof. in Dr. in\nGriesbacher, Thomas, Ao.Univ.-Prof. Dr.med.univ.\nHolzer, Ulrike, Ao.Univ.-Prof. in Dr. in med.univ.\nHorina, Joerg, Ao.Univ.-Prof. Dr.med.univ.\nHuber, Stefan, Dr.med.univ.\nJuch Herbert, Dr.med.univ.\nKresse, Adelheid, Mag.a Dr. in\nLackner, Karoline, Ao.Univ.-Prof. in Dr. in med.univ.\nLiegl-Atzwanger, Bernadette, Dr in.med.univ. Priv.-Doz. in\nLipp, Rainer, Ao.Univ.-Prof. Dr. med.univ.\nMalliga, Daniela, Dr. in med.univ.\nMangge, Harald, Univ.-Prof. Dr.med.univ.\nMeszaros, Katharina, Dr. in med.univ.\nPelzmann, Brigitte, Mag. a Dr.in\nPilsl, Ulrike, Dr. in med.univ.\nPlatzer, Dieter, Ass.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn.\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 02.07.2010, StJ 2009/10, 26. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 1424,
                "academic_year": "2008/09",
                "issue": "18",
                "published": "2009-06-03T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1424&pDocNr=16723&pOrgNr=1"
            },
            "index": 7,
            "text": "-8-\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Richard Fotter, Vorstand der Universitätsklinik für Radiologie,\ngerne zur Verfügung. Kontakt: richard.fotter@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-3850.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W199 ex 2008/09 bevorzugt via e-\nMail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am 24. Juni 2009.\n                                                                                                                www.medunigraz.at/stellen\n                                                  Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n     an der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Klinische Abteilung für allgemeine\n                      Anästhesie und Intensivmedizin, bis FachärztInnenabschluss, längstens 7 Jahre\nKernaufgaben:\n¾ Klinische Versorgung von ambulanten und stationären Patienten der Abteilung\n¾ Aktive Teilnahme an Lungenfunktionsdiagnostik\n¾ Organisationsaufgaben\n¾ Durchführung bzw. Mitwirkung bei Forschungsprojekten im Bereich der Abteilung\n¾ Selbstständige Erstellung von Publikationen und Präsentationen von Vorträgen und Postern für\n      nationale und internationale Fortbildungsveranstaltungen\n¾ Unterstützung bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen nach Maßgabe der gesetzlichen Möglichkeiten\n¾ Unterstützung bei der Betreuung von Studierenden und im Wissenschaftsmanagement\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n¾ Absolvierte Gegenfächer bzw. abgeschlossene Ausbildung zur/zum Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin\n¾ Notarztdiplom erwünscht\n¾ Erfahrung in präklinischer Notfallmedizin\n¾ Erfahrung in Anästhesiologie erwünscht\n¾ Grundlegende MS Office-Kenntnisse\n¾ Gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Kommunikations- und Teamfähigkeit\n¾ Lernbereitschaft\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Helfried Metzler, Leiter der Klinischen Abteilung für Allgemeine\nAnästhesie und Intensivmedizin, gerne zur Verfügung. Kontakt: helfried.metzler@medunigraz.at, Tel.:\n++43 (0) 316/385-4663.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W201 ex 2008/09 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am 24. Juni 2009.\n                                                                                                                www.medunigraz.at/stellen\n                                                  Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n                    an der Universitätsklinik für Dermatologie u. Venerologie, Klinische Abteilung für\n                                  Umweltdermatologie und Venerologie, befristet auf 5 Monate\nKernaufgaben:\n¾ Durchführung einer klinischen Studie zum Thema Fructosemalabsorption\n¾ Patienten/Patientinnenbetreuung, Führung der CRFs\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 03.06.2009, StJ 2008/09, 18. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 1185,
                "academic_year": "2008/09",
                "issue": "7",
                "published": "2008-12-17T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1185&pDocNr=13710&pOrgNr=1"
            },
            "index": 14,
            "text": "- 15 -\nWir freuen uns über die Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen, die Sie bis spätestens 27. Februar 2009\nelektronisch und auf dem Postweg übermitteln: Medizinischen Universität Graz, z.H. Rektor Univ.-Prof.\nDr. Josef Smolle, Auenbruggerplatz 2/4, A-8036 Graz, rektor@medunigraz.at. Verwenden Sie die\nvorgesehenen, strukturierten Bewerbungsformulare, die Sie auf http://www.meduni-graz.at/3431\ndownloaden.\nDie Medizinische Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen\nan und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen\nvorrangig aufgenommen.\n                                                                                                              www.meduni-graz.at/stellen\n47.2 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im\nForschungs- und Lehrbetrieb mit möglicher Qualifizierungsvereinbarung an der Universitätsklinik für\nRadiologie, zu besetzen ab sofort, befristet auf 6 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n      • Abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Doktoratsstudium, Dissertation oder\n            gleichzuhaltende wissenschaftliche Qualifikation im Bereich der medizinischen Magnetresonanz\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n      • Wissenschaftlicher Schwerpunkt auf dem Gebiete der Magnetresonanztomographie\n      • Erfahrung in der Planung, Durchführung und Auswertung von fMRI-Projekten\n      • Etablierung neuer Auswertemethoden funktioneller MR-Daten\n      • Kenntnisse multivariater statistischer Verfahren und in der Datenanalyse\n      • Erfahrung in wissenschaftlichem Arbeiten und im Projektmanagement\n      • Sehr gute Englisch-Kenntnisse in Wort und Schrift\n                         Ende der Bewerbungsfrist: 07. Jänner 2009 (Kennzahl: W65 ex 2008/09)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Fachärztinnen-/Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem.\n§ 109 (2) UG 2002 idgF) an der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Klinische Ab-\nteilung für allgemeine Anästhesiologie und Intensivmedizin, zu besetzen ab sofort, auf die Dauer des\nBeschäftigungsverbotes und eines eventuell anschließenden Karenzurlaubes nach Mutterschutzgesetz.\nAnforderungsprofil:\n      • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n      • Fachspezifische Vorerfahrung\n      • Wissenschaftliche Vorerfahrung\n      • EDV-Kenntnisse\n                         Ende der Bewerbungsfrist: 07. Jänner 2009 (Kennzahl: W66 ex 2008/09)\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                       MTBl. vom 17.12.2008, StJ 2008/09, 7. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 1064,
                "academic_year": "2008/09",
                "issue": "1",
                "published": "2008-10-01T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1064&pDocNr=12032&pOrgNr=1"
            },
            "index": 17,
            "text": "Seite 9 von 50\n5. Ziele in Bezug auf Personalentwicklung\n                                                                                 Ist-  Ziel-  Ist-                  Ziel-   Ziel-\n                                                                                                     Abw. Abw.\n Nr.                     Ziele                          Messgröße               Wert  Wert   Wert                   Wert    Wert\n                                                                                                    absolut in %\n                                                                                2005  2007   2007                   2008    2009\n A1 Qualifikationsvereinbarung mit neuen       Anzahl der                      0      0      0      0       0%      3      6\n       wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im  Qualifikationsvereinbarungen\n       dritten Vertragsjahr als Basis für eine\n       unbefristete Anstellung an der MUG\n Erläuterung der Abweichung:\n Für das Jahr 2007 hat sich die Medizinische Universität Graz keinen Abschluss von Qualifikationsvereinbarungen vorgenommen.\n Grundvoraussetzung für qualitativ hochwertige Personalentwicklungsarbeit ist das Vorhandensein von Grundstrukturen wie z.B.\n Stellenbeschreibungen, periodische MitarbeiterInnengespräche, geeignete Transferstrukturen. (vgl. Punkt 2 qualitative\n Personalentwicklung). Zusätzlich sollen vorab die Bedürfnisse der Zielgruppen berücksichtigt werden, um in einem nächsten\n Schritt interimistische Karrieremodelle (angenähert an den zukünftigen Kollektivvertrag) zu entwickeln. Die Entwicklung von\n geeigneten Modellen und begleitenden Maßnahmen (wie z.B. Mentoring) soll sinnvoller weise auf ein gefestigtes Fundament\n aufsetzen. Aus diesem Grund wird 2008 neben der Entwicklung der Karrieremodelle der Aufbau der notwendigen Basis beständig\n forciert.\n                                                                                 Ist-  Ziel-  Ist-                  Ziel-   Ziel-\n                                                                                                     Abw. Abw.\n Nr.                     Ziele                          Messgröße               Wert  Wert   Wert                   Wert    Wert\n                                                                                                    absolut in %\n                                                                                2005  2007   2007                   2008    2009\n A2 Erhöhung der Anzahl der                    Anzahl der Professorinnen       5      7      7      0       0%      7      8\n       Professorinnen\n Erläuterung der Abweichung:\n Die oben angeführte Tabelle zeigt, dass die Medizinische Universität Graz in den letzten Jahren sechs Frauen auf Professuren an\n die Medizinische Universität Graz berufen hat. Zusammen mit den schon bestehenden Professorinnen hat die Medizinische\n Universität Graz ihr Ziel für 2007 erreicht.\n2003 -2007\n                                                                      Chirurgie unter besonderer Berücksichtigung\nUniv.-Prof. Dr. Freyja-Maria SMOLLE-JÜTTNER           Hausberufung                                                   01.09.2003\n                                                                      der Thorax- und Hyperbaren Chirurgie\nUniv.-Prof. Dr. Tina Ulrike COHNERT                   Jena            Chirurgie/Gefäßchirurgie                       01.01.2005\nUniv.-Prof. DI Dr. Andrea BERGHOLD                    Hausberufung    Statistik                                      01.08.2005\nUniv.-Prof. Dr. Christa LOHRMANN (§ 99 UG)            Berlin          Pflegewissenschaft                             01.01.2006\nUniv.-Prof. Dr. Andrea OLSCHEWSKI (§ 99 UG)           Gießen          Experimentelle Anästhesiologie                 01.02.2006\nUniv.-Prof. Dr. Kathrin YEN (§ 99 UG)                 Hausberufung    Gerichtsmedizin und forensische Bildgebung     01.10.2007\n                                                                                 Ist-  Ziel-  Ist-                  Ziel-   Ziel-\n                                                                                                     Abw. Abw.\n Nr.                     Ziele                          Messgröße               Wert  Wert   Wert                   Wert    Wert\n                                                                                                    absolut in %\n                                                                                2005  2007   2007                   2008    2009\n A3    Frühe Förderung besonders begabter      Anzahl geförderter              0      2      2      0       0%      4      6\n       junger ForscherInnen                    ForscherInnen\n Erläuterung der Abweichung:\n Hochqualifizierten ProjektmitarbeiterInnen muss man ein Mindestmaß an Sicherheit bieten können, um eine Abwanderung von\n Expertise zu verhindern. Zwei jungen Forschern wurde - bis zu deren Anstellung über ein FWF-Projekt - eine\n Überbrückungsfinanzierung gewährt."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 602,
                "academic_year": "2007/08",
                "issue": "11",
                "published": "2008-01-16T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=602&pDocNr=7146&pOrgNr=1"
            },
            "index": 4,
            "text": "-5-\n45.2 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Abteilung Personal der Medizinischen Universität Graz,\nUniversitätsplatz 3, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und\nAufenthaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt folgende Positionen aus (Privatangestelltenverhältnis auf\nGrundlage des VBG):\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im\nForschungs- und Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Neurochirurgie, voraussichtlich zu besetzen ab\nsofort, befristet auf 6 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n     • Fachärztin/Facharzt für Neurochirurgie\nIhr Aufgabenbereich:\n     • Die Stelle entspricht einer Oberarztstelle und eignet sich für eine/n Fachärztin/Facharzt mit breiter\n         operativer Erfahrung. Wir suchen insbesondere eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter, die/der über\n         praktische Erfahrung mit intraoperativer MR-Bildgebung verfügt und die/der bereit ist, an der\n         Entwicklung eines solchen Projektes in unserer Klinik mitzuarbeiten. Wir erwarten Teamfähigkeit\n         und Organisationstalent. Die Teilnahme an Lehre und Forschung wird von der Medizinischen Uni-\n         versität Graz besonders gefördert.\n                  Ende der Bewerbungsfrist: 06. Februar 2008 (Kennzahl: W12 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im\nForschungs- und Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Innere Medizin, Klinische Abteilung für\nOnkologie, voraussichtlich zu besetzen ab 01. Mai 2008, befristet auf 6 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und Facharzt für Innere Medizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Klinische und wissenschaftliche Vorerfahrung auf dem Gebiet der internistischen Onkologie und\n         Psycho-Onkologie, unter besonderer Berücksichtigung der Durchführung klinischer Studien und\n         deren Dokumentation\n     • EDV-Kenntnisse\n                  Ende der Bewerbungsfrist: 06. Februar 2008 (Kennzahl: W13 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Chirurgie,\nKlinische Abteilung für plastische und rekonstruktive Chirurgie, voraussichtlich zu besetzen ab\n03. März 2008, bis zur Beendigung der Fachärztinnen-/Facharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Wissenschaftliche und praktische Vorerfahrung in Plastischer Chirurgie erforderlich\n     • Vertiefte Ausbildung, Famulatur und/oder Dissertation im Fachgebiet Plastische Chirurgie\n     • Gute EDV- (Word, Excel, openMedocs) und Fremdsprachenkenntnisse\n     • Teamfähigkeit\n                  Ende der Bewerbungsfrist: 06. Februar 2008 (Kennzahl: W14 ex 2007/08)\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                    MTBl. vom 16.01.2008, StJ 2007/08, 11. Stk."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 202,
                "academic_year": "2006/07",
                "issue": "26",
                "published": "2007-06-06T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=202&pDocNr=5202&pOrgNr=1"
            },
            "index": 13,
            "text": "- 14 -\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG\n2002 idgF) an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Klinische Abteilung für Neonato-\nlogie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, befristet bis 31. Juli 2009.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Kenntnisse und wissenschaftliche Vorerfahrungen im Bereich der Pädiatrie\n                  Ende der Bewerbungsfrist: 27. Juni 2007 (Kennzahl: W189 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG\n2002 idgF) an der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Klinische Abteilung für\nAnästhesiologie für Herz- und Gefäßchirurgie und Intensivmedizin, voraussichtlich zu besetzen ab so-\nfort, auf die Dauer des Beschäftigungsverbotes bzw. eines eventuellen Mutterschutzkarenzurlaubes.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Absolvierte Gegenfächer oder abgeschlossene Turnusausbildung\n     • Fachspezifische Vorerfahrungen\n     • Notarztdiplom\n     • Wissenschaftliche Vorerfahrung\n     • EDV-Kenntnisse\n     • Fremdsprachenkenntnisse\n                  Ende der Bewerbungsfrist: 27. Juni 2007 (Kennzahl: W190 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Kinder- und\nJugendchirurgie, Klinische Abteilung für Kinder- und Jugendchirurgie, voraussichtlich zu besetzen ab\n01. Juli 2007, bis zur Beendigung der Facharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Nachweis wissenschaftlicher Tätigkeit mit Relevanz für Kinderchirurgie\n     • Nachweis von EDV- sowie Fremdsprachenkenntnissen\n                  Ende der Bewerbungsfrist: 27. Juni 2007 (Kennzahl: W193 ex 2006/07)\nWiederholung der Ausschreibung auf Grund § 24 des Frauenförderplanes:\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Klinische\nAbteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und abgeschlossene Ausbildung zur Fachärz-\n          tin/zum Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder abgeschlossenes Zahnmedizinstu-\n          dium\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Einschlägige Erfahrung in Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie\n                  Ende der Bewerbungsfrist: 27. Juni 2007 (Kennzahl: W107 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Kinderchirur-\ngie, Klinische Abteilung für Allgemeine Kinderchirurgie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, befristet\nbis 31. Dezember 2007.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Erfahrung auf dem Gebiet der Kinderchirurgie, Nachweis wissenschaftlicher Tätigkeit mit Rele-\n          vanz für Kinderchirurgie, EDV- sowie Fremdsprachenkenntnisse\n                  Ende der Bewerbungsfrist: 27. Juni 2007 (Kennzahl: W196 ex 2006/07)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 154,
                "academic_year": "2006/07",
                "issue": "16",
                "published": "2007-02-07T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=154&pDocNr=4970&pOrgNr=1"
            },
            "index": 10,
            "text": "- 11 -\n6.3    Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleiter können von der Leiterin oder dem Leiter der OF&F in\n       Abstimmung mit dem nach der Geschäftsordnung für die OF&F zuständigen Mitglied des Rektorats\n       aus wichtigem Grund abberufen werden.\n                                              § 7 Stellvertretungen\n7.1    Für die OF&F kann (können) nach Zweckmäßigkeit unbefristet oder befristet eine (oder mehrere)\n       Stellvertreterin(nen) oder Stellvertreter der Leiterin oder des Leiters der OF&F bestellt werden.\n       Stellvertreterin(nen) oder Stellvertreter der Leiterin oder des Leiters der OF&F werden von dem nach\n       der Geschäftsordnung für die OF&F zuständigen Mitglied des Rektorats auf Vorschlag der Leiterin\n       oder des Leiters der OF&F bestellt und aus wichtigem Grund abberufen. Als Stellvertreterin(nen)\n       oder Stellvertreter ist (sind) eine (oder mehrere) Bereichsleiterin(nen) oder Bereichsleiter bzw. deren\n       Stellvertreter(innen) aus der OF&F zu bestellen.\n7.2    Für jeden Bereich der OF&F kann (können) nach Zweckmäßigkeit unbefristet oder befristet eine\n       (oder mehrere) Stellvertreterin(nen) oder Stellvertreter der Bereichsleiterin oder des Bereichsleiters\n       bestellt werden. Stellvertreterin(nen) oder Stellvertreter der jeweiligen Bereichsleiterin oder des\n       Bereichsleiters bestellt werden. Stellvertreterin(nen) oder Stellvertreter der jeweiligen Bereichsleiterin\n       oder des Bereichsleiters werden von der Leiterin oder des Leiter der OF&F auf Vorschlag der jeweils\n       vertretenen Bereichsleiterin bzw. des jeweils vertretenen Bereichsleiters bestellt und aus wichtigem\n       Grund abberufen. Soweit Abteilungen in einem Bereich bestehen, ist (sind) eine (oder mehrere) der\n       Abteilungsleiterinnen oder der Abteilungsleiter als Stellvertreterin(nen) oder Stellvertreter dieses\n       Bereiches zu bestellen.\n7.3    Für jede Abteilung kann nach Zweckmäßigkeit unbefristet oder befristet eine Stellvertreterin oder ein\n       Stellvertreter der Abteilungsleiterin bzw. des Abteilungsleiters bestellt werden. Stellvertreterin oder\n       Stellvertreter der Abteilungsleiterin oder des Abteilungsleiters werden auf Vorschlag der zuständigen\n       Bereichsleiterin oder des zuständigen Bereichsleiters von der Leiterin oder dem Leiter der OF&F\n       bestellt und aus wichtigem Grund abberufen.\n                                              § 8 Personalzuteilung\n8.1   Es wird festgehalten, dass Personal in alle Subeinheiten, somit in die OF&F, die Bereiche, die\n      Abteilungen sowie die Stabstellen direkt zugeordnet werden kann. Somit können in die OF&F, die\n      Bereiche, die Abteilungen sowie die Stabstellen nicht nur die jeweiligen Leiterinnen und Leiter,\n      sondern insbesondere auch administratives Personal zugeteilt werden.\n                                      4. Abschnitt: Sonstige Bestimmungen\n                                § 9 Kundmachung und In- und Außerkrafttreten\n9.1   Diese Subgliederung gilt bis auf Widerruf ab Kundmachung im Mitteilungsblatt der MUG.\n                                    Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                      Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 26,
                "academic_year": "2003/04",
                "issue": "14",
                "published": "2003-12-12T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=26&pDocNr=4694&pOrgNr=1"
            },
            "index": 1,
            "text": "-2-\n                                        § 5 - Bearbeitungsbeitrag\nDer Rektor ist berechtigt, für die Beurteilung von klinischen Prüfungen nach Anhörung der Kommis-\nsion einen angemessenen Bearbeitungsbeitrag festzusetzen.\n                       § 6 - Zusammensetzung und Bestellung der Mitglieder\n(1)     Die Kommission setzt sich aus Frauen und Männern zusammen.\n(2)     Der Senat wählt die folgenden Mitglieder für eine Funktionsperiode von 3 Jahren, wobei eine\n        Wiederwahl möglich ist:\n        1.       den Vorsitzenden;\n        2.       den stellvertretenden Vorsitzenden;\n                 und, soferne keiner der beiden Personen nach Z 1 und 2 diese Qualifikation aufweist\n        3.       einen Arzt, der im Inland zur selbständigen Berufsausübung berechtigt und nicht ärztli-\n                 cher Leiter einer Krankenanstalt im Zuständigkeitsbereich der Kommission ist.\n(3)     Folgende Mitglieder und in gleicher Weise qualifizierte Vertreter werden vom Senat auf Grund\n        von Vorschlägen geeigneter Einrichtungen für eine Funktionsperiode von 3 Jahren bestellt,\n        wobei eine Wiederbestellung möglich ist:\n        1.       ein Vertreter des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege;\n        2.       ein Jurist;\n        3.       ein Pharmazeut;\n        4.       ein Patientenvertreter;\n        5.       ein Theologe oder ein an einer Krankenanstalt tätiger Seelsorger;\n        6.       ein Vertreter einer repräsentativen Behindertenorganisation;\n        7.       ein Statistiker oder Biometriker;\n(4)     Der Vorsitzende kann unter Bedachtnahme auf eine angemessene Repräsentanz von für die\n        Beurteilungen wichtigen Sonderfächern weitere Mitglieder und Vertreter aus dem Kreis der am\n        LKH-Universitätsklinikum Graz beschäftigten Fachärzte sowie aus dem Kreis der Universitäts-\n        lehrer der Medizinischen Universität Graz bestellen, wobei die Gesamtzahl der ständigen Mit-\n        glieder auf 15 beschränkt ist.\n(5)     Neben den in Abs. 2 bis 4 angeführten ständigen Mitgliedern gehört der Kommission mindes-\n        tens ein Facharzt, in dessen Sonderfach die jeweilige klinische Prüfung fällt oder gegebenen-\n        falls ein Zahnarzt an, der nicht Prüfer ist und vom Vorsitzenden jeweils projektbezogen aus\n        dem Kreis der am LKH-Universitätsklinikum Graz beschäftigten Fachärzte bestellt wird, sofer-\n        ne das entsprechende Sonderfach nicht ohnedies durch die Mitglieder gemäß Abs. 2 bis 4\n        vertreten ist.\n(6)     Bei der Beurteilung von klinischen Prüfungen von Medizinprodukten gehört ein technischer\n        Sicherheitsbeauftragter einer Krankenanstalt als zusätzliches Mitglied der Kommission an.\n(7)     Der Vorsitzende ist berechtigt, weitere Mitglieder zu bestellen, falls dies in Folge gesetzlicher\n        Regelungen oder Verordnungen erforderlich ist.\n(8)     Stimmberechtigt sind die Mitglieder gemäß Abs. 2 und 3, sowie – soweit zutreffend – die Mit-\n        glieder gemäß Abs. 5 bis 7.\n(9)     Alle Mitglieder und Stellvertreter unterliegen der Verschwiegenheit und haben die Kennt-\n        nisnahme hiervon bei ihrem Eintritt in die Kommission durch Unterfertigung einer entspre-\n        chenden Erklärung zu bestätigen."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8071,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "38",
                "published": "2020-07-01T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Cirriculum: Curriculum für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz − Wiederverlautbarung; Cirriculum: Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin − Wiederverlautbarung; \r\n Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Allgemeinmedizin − Neueinrichtung; Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin − Neueinrichtung; \r\n Cirriculum: Currciulum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung − Neueinrichtung;  Cirriculum:Curriculum für den Universitätslehrgang (ULG) HUMAN-CENTERED ARTIFICIAL INTELLIGENCE (AI) AND MACHINE LEARNING (ML) IN HEALTH − Neueinrichtung; Richtlinien des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz − Änderung und Wiederverlautbarung; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen; Wahl des Dekans für Doktoratsstudien; Wahl der stellvertretenden Dekanin für Dokoratsstudien; Widerruf der Bestellung zum Leiter der Klinischen Abteilung für Spezielle Anästhesiologie, Schmerz− und Intensivmedizin; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich;  Personalnachrichten; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8071&pDocNr=1028096&pOrgNr=1"
            },
            "index": 92,
            "text": "93\n                                        § 2 Aufbau und Gliederung\n        (1) Das Bachelorstudium Humanmedizin wird gemeinsam von der Johannes Kepler\nUniversität Linz und der Medizinischen Universität Graz durchgeführt. Es dauert sechs Semester\nund umfasst 180 ECTS-Punkte.\n        (2) Das Bachelorstudium Humanmedizin ist gemäß § 54 Abs. 1 UG der Gruppe der\nMedizinischen Studien zugeordnet.\n        (3) Die StudienanfängerInnen des Bachelorstudiums Humanmedizin werden nach Maßgabe\nder diesbezüglichen Vorgaben in der Art. 15a-Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb\neiner Medizinischen Fakultät an der Universität Linz sowie in der jeweiligen Leistungsvereinbarung\nin zwei Gruppen geteilt und entweder der Gruppe Graz-Linz oder der Gruppe Linz zugeteilt. Die\nZuteilung erfolgt automationsunterstützt unter Bedachtnahme auf die Nähe des bei der\nRegistrierung für das Aufnahmeverfahren bekannt gegebenen Wohnorts zu einem der beiden\nStudienstandorte sowie auf eine bekannt gegebene Präferenz - wobei Letzterer in Abhängigkeit vom\nErfolg beim Aufnahmetest größere oder kleinere Bedeutung beigemessen wird. Sollten durch\nAnwendung der genannten Kriterien KandidatInnen nicht eindeutig zugeteilt werden können,\nentscheidet das Zufallsprinzip.\n        (4) Für Studierende der Gruppe Graz-Linz verteilen sich die 180 ECTS-Punkte ihres\nBachelorstudiums auf folgende Studienfächer und Studienleistungen:\n  Bezeichnung                                                                                                                ECTS\n  Pflichtfächer/-module                                                                                                      164,5\n  Bachelorarbeit (inkl. Bachelorarbeitsseminar)                                                                              5,5\n  Freie Studienleistungen (\"freie Wahlfächer\" iSd der Medizinischen Universität Graz)                                        10\n  Gesamt                                                                                                                     180\n        Die in § 3 Abs. 1 definierten Pflichtfächer/-module sind von ihnen an der Medizinischen\nUniversität Graz, die in § 3 Abs. 3 definierten Pflichtfächer/-module an der Johannes Kepler\nUniversität Linz zu absolvieren.\n        (5) Für Studierende der Gruppe Linz verteilen sich die 180 ECTS-Punkte ihres\nBachelorstudiums auf folgende Studienfächer und Studienleistungen:\n  Bezeichnung                                                                                                                ECTS\n  Pflichtfächer/-module                                                                                                      161,5\n  Wahlfächer/-module (\"Wahlpflichtfächer\" iSd der Medizinischen Universität Graz)                                            4\n  Bachelorarbeit (inkl. Bachelorarbeitsseminar)                                                                              5,5\n  Freie Studienleistungen (\"freie Wahlfächer\" iSd der Medizinischen Universität Graz)                                        9\n  Gesamt                                                                                                                     180\n        Mit Ausnahme des Studienmoduls Makroskopische Anatomie, das an der Medizinischen\nUniversität Graz zu absolvieren ist, haben sie die in § 3 Abs. 2 und 3 definierten\nPflichtfächer/-module gleichermaßen wie die in § 4 definierten Wahlfächer/-module an der Johannes\nKepler Universität Linz zu absolvieren.\n        (6) Im Rahmen der freien Studienleistungen sind von den Studierenden der Gruppe Graz-Linz\nPrüfungen (einschließlich Lehrveranstaltungsprüfungen) im Umfang von 10 ECTS, von den\nStudierenden der Gruppe Linz Prüfungen (einschließlich Lehrveranstaltungsprüfungen) im Umfang\n110. Sitzung des Senats vom 18.06.2019 Mitteilungsblatt vom 24.06.2019, 33. Stk., Pkt. 470                                  Version V.6\n6_BS_Humanmedizin                                         Seite 4 von 12                                     Inkrafttreten: 01.10.2019\n                                                                 Mitteilungsblatt vom 01.07.2020, Stj 2019/2020, 38. Stk. RN187"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8332,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "1",
                "published": "2020-10-07T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Geschäftsordnung des Universitätsrates - Änderungen; Widerruf der Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichts-chirurgie; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8332&pDocNr=1066982&pOrgNr=1"
            },
            "index": 3,
            "text": "4\n                                                           § 4.\n                             Auskunftspersonen, Fachleute, Anhörungsrechte\n(1) Der Universitätsrat kann auf Antrag der/des Vorsitzenden oder eines Mitgliedes zu\neinzelnen Gegenständen seiner Beratung Auskunftspersonen und Fachleute beiziehen.\n(2) Auskunftspersonen, Fachleute und die Mitglieder von Kollegialorganen und anderen\nUniversitätsorganen sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Sie sind vor ihrer erstmaligen\nBeiziehung von der/vom Vorsitzenden entsprechend zu belehren.\n(3) Das Rektorat, die/der Vorsitzende des Senates, die/der Vorsitzende des Arbeitskreises für\nGleichbehandlungsfragen und die/der Vorsitzende der Hochschülerschaft haben das Recht, in\nden Sitzungen des Universitätsrates zu Tagesordnungspunkten gehört zu werden, die ihren\nAufgabenbereich betreffen. Die Tagesordnung ist ihnen in gleicher Weise wie den\nstimmberechtigten Mitgliedern zu übermitteln.\n(4) Die Vorsitzenden der beiden Betriebsräte gem. § 135 Abs. 3 UG 2002 idgF. haben jeweils\ndas Recht, an den Sitzungen des Universitätsrats teilzunehmen.\n                                                           § 5.\n                                                      Willensbildung\n(1) Die Willensbildung des Universitätsrates erfolgt in Sitzungen.\n(2) Die/Der Vorsitzende hat den Prozess der Willensbildung zu leiten und dessen Ergebnis\nfestzustellen. Die/Der Vorsitzende vertritt den Universitätsrat nach außen.\n(3) Die/Der Vorsitzende kann Mitglieder mit deren Zustimmung beauftragen, die\nWillensbildung zu bestimmten Gegenständen inhaltlich vorzubereiten. Dazu können auch\naußerhalb von Sitzungen des Universitätsrats Zusammenkünfte von Mitgliedern einberufen\nwerden. In solchen Zusammenkünften können Beschlüsse vorbehaltlich einer Genehmigung in\nder nächstfolgenden Sitzung des Universitätsrats gefasst werden.\n(4) Der Universitätsrat ist nach seinem pflichtgemäßen Ermessen berechtigt, durch Beschluss\naus seiner Mitte Ausschüsse zur effektiven Arbeitsaufteilung der ihm obliegenden Aufgaben zu\nbilden.\n                                                           § 6.\n                   Sitzungen, Zahl, Einberufung, Öffentlichkeit, Termin, Einladung\n(1) Sitzungen des Universitätsrates werden bei Bedarf, jedenfalls aber dreimal pro Jahr\nabgehalten.\n(2) Sitzungen werden von der/vom Vorsitzenden schriftlich einberufen.\n(3) Sitzungen sind nicht öffentlich.\n(4) Der Termin einer Sitzung ist den Mitgliedern spätestens 12 Tage vor der Sitzung schriftlich\nunter Beifügung einer vorläufigen Tagesordnung bekannt zu geben. Diese Frist kann auf sieben\nTage verkürzt werden, wenn dies zur Wahrung einer gesetzlichen Frist erforderlich ist. Eine\nweitere Verkürzung der Frist ist mit Zustimmung aller Mitglieder zulässig.\n (5) Jedes Mitglied kann schriftlich die Einberufung einer Sitzung zur Behandlung bestimmter\nGegenstände beantragen. In diesem Fall hat die/der Vorsitzende binnen 10 Tagen die Sitzung\nzum ehest möglichen Zeitpunkt einzuberufen. Wird einem von mindestens zwei Mitgliedern\ngeäußerten Verlangen nicht rechtzeitig entsprochen, so können diese unter Mitteilung des\nSachverhalts selbst den Universitätsrat einberufen.\nMitteilungsblatt vom 07.10.2020, StJ 2020/21, 1.Stk. RN 1                          Seite 2 von 6"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 6386,
                "academic_year": "2017/18",
                "issue": "28",
                "published": "2018-05-09T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Rektorats: Verhaltenskodex/Code of Conduct der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6386&pDocNr=764215&pOrgNr=1"
            },
            "index": 5,
            "text": "6\n                                         I.      Allgemeine Bestimmungen\n                                            1. Einleitung und Zielsetzung\nDer gegenständliche Verhaltenskodex beschreibt die grundlegenden Prinzipien für das\nVerhalten innerhalb der Universität und für den Umgang mit Studierenden und externen\nPartnerInnen sowie der Öffentlichkeit und dient jeder und jedem Einzelnen als Schutz.\nDen Mitgliedern der obersten Organe und allen Führungskräften obliegt eine Vorbildfunktion\n(sog. „Tone from the Top“), unter anderem haben sie rechtskonformes Verhalten aktiv\nvorzuleben und für eine von Vertrauen, Toleranz und Fairness geprägte Arbeitsatmosphäre in\nihrem Verantwortungsbereich zu sorgen.\nAlle an der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) wirkenden MitarbeiterInnen sind\nangehalten, sämtliche geltenden Rechtsvorschriften (Gesetze, Satzung, Richtlinien der\nUniversität, etc.) einzuhalten.\nDer vorliegende Verhaltenskodex ist ein verbindliches Regelwerk und ersetzt keine\nuniversitätsrelevanten Rechtsvorschriften oder internen Vorgaben. Der Verhaltenskodex wird\ndurch Umsetzungsbestimmungen (insbesondere Compliance-Richtlinie) ergänzt.\nDas Verhalten am Arbeitsplatz und in anderen berufsbezogenen Situationen, etwa auf\nDienstreisen, bei Kongressen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen mit fachlichem und/oder\ngeschäftlichem Hintergrund, hat direkte Auswirkungen auf den Ruf der Med Uni Graz. Das\nVerhalten der MitarbeiterInnen sollte daher in jeder Situation verantwortungsbewusst, respektvoll\nund wohlüberlegt sein, dies gilt auch im Rahmen von sozialen Netzwerken.\nSeit 2013 gelten sämtliche MitarbeiterInnen der Med Uni Graz als „AmtsträgerInnen“ im Sinne\ndes Korruptionsstrafrechts und sind bei Zuwiderhandeln gegen die strengen Strafbestimmungen\nzur „amtlichen Korruption“ in Bezug auf dienstliche Tätigkeiten im Rahmen der Hoheits- und\nPrivatwirtschaftsverwaltung selbst strafrechtlich belangbar.\n                                      2. Geltungsbereich und Umsetzung\nDieser Verhaltenskodex gilt für die Mitglieder und Ersatzmitglieder aller obersten Organe der\nUniversität sowie der sonstigen Organe und Gremien, für alle Führungskräfte und sämtliche\nMitarbeiterInnen einschließlich Lehrbeauftragte der Med Uni Graz.\nDie oberste Verantwortung für die Einhaltung des Verhaltenskodex liegt beim Rektorat der Med\nUni Graz. Die operative Verantwortung für die Einführung und Umsetzung innerhalb der Med Uni\nGraz liegt bei der Stabsstelle Compliance.\nAlle MitarbeiterInnen, einschließlich der Mitglieder sämtlicher Organe, sind verpflichtet, die\nKenntnisnahme des Verhaltenskodex schriftlich zu bestätigen. Die Verpflichtung, nach den\nGrundsätzen des Verhaltenskodex zu handeln, gilt auch ohne diese Erklärung.\nDie Führungskräfte haben die besondere persönliche Verpflichtung, für die Implementierung und\nEinhaltung des Verhaltenskodex in ihrem Verantwortungsbereich Sorge zu tragen. Dies\ninkludiert auch Personen, die den internen MitarbeiterInnen funktional gleichwertig eingesetzt\nwerden, wie zum Beispiel GastwissenschafterInnen.\n   Verhaltenskodex der Medizinischen Universität Graz / Stand Mitteilungsblatt vom 09.05.2018, Stj. 2017/2018, 28. Stk. RN108\n                                                          Seite 4 von 10"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 5870,
                "academic_year": "2016/17",
                "issue": "5",
                "published": "2016-12-07T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5870&pDocNr=576426&pOrgNr=1"
            },
            "index": 10,
            "text": "- 11 -\n21.2        Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit für\nPersonaladministration und Recht Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-einheiten,\nin denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitätspersonal und in\nLeitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifikation wie der\nbestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe\nüberwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen und\nfreuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                                     Assistant (m/w)\n                                                   Head of the Department Internal Medicine\n                                                              (Verwendungsgruppe IVa)\nDiese Position unterstützt den Klinikvorstand bei der Umsetzung seiner strategischen und operativen Ziele in\nseinem Aufgaben- und Verantwortungsbereich in PatientInnenbetreuung, Forschung und Lehre. Die Position\nsoll neben Managementaufgaben auch Assistenztätigkeiten übernehmen und den Klinikvorstand vor allem in\nForschungs- Lehr- und Organisationsaufgaben entlasten.\nKernaufgaben:\n Analyse und Aufbereitung von strategischen und operativen\n      Handlungsfeldern als Entscheidungsgrundlage für den Klinikvorstand\n Eigenständige Abwicklung von Projekten und Sonderaufgaben\n Optimierung von klinikinternen Prozessen im Sinne des Qualitätsmanagements\n Unterstützung bei der Planung des Personaleinsatzes in der PatientInnenbetreuung,\n      Forschung und Lehre (Dienstpläne etc.)\n Organisation, Koordination sowie Vor- und Nachbereitung von Meetings\n Kommunikationsaufgaben und Korrespondenz\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Diplom-/Master Studium (Uni, FH), bevorzugt\n      in den Bereichen Gesundheit, Medizin, Pflege, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften\n Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement\n Berufserfahrung im wissenschaftlichen Umfeld und/oder im Gesundheitsmanagement von Vorteil\n Ausgezeichnete Englischkenntnisse in Wort und Schrift\nPersönliche Anforderungen:\n Logisch-analytisches Denkvermögen\n Problemlösungsfähigkeit\n Hohe Kommunikationsfähigkeit, Selbstorganisation und Sozialkompetenz\n Genaue, strukturierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 2.457,90 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                           MTBl. vom 07.12.2016, StJ 2016/17, 5. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4508,
                "academic_year": "2013/14",
                "issue": "27",
                "published": "2014-09-17T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4508&pDocNr=268055&pOrgNr=1"
            },
            "index": 2,
            "text": "-3-\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei entsprechendem Erfolg sind längerfristige Entwicklungsmöglichkeiten durch den Abschluss einer\nQualifizierungsvereinbarung möglich.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Ernst Pilger, Vorstand der Univ.-Klinik für Innere Medizin, Leiter der\nKlinischen Abteilung für Angiologie, gerne zur Verfügung. Kontakt: ernst.pilger@medunigraz.at,\nTel.: +43/316/385-16888.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W245 ex 2013/14 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 08. Oktober 2014                                                                   www.medunigraz.at/stellen\n                                                  Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n                                                             (Verwendungsgruppe B1)\n                                  an der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin,\n                      Klinische Abteilung für Allgemeine Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin,\n                                    befristet auf die Dauer des Beschäftigungsverbotes und eines\n                                                  eventuell anschließenden Karenzurlaubes\nKernaufgaben:\n Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen der Abteilung\n Mitwirkung und verpflichtende Teilnahme an abteilungs- und klinikinternen\n      Fortbildungsveranstaltungen und Besprechungen\n Übernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n Selbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für (inter-)nationale\n      Fortbildungsveranstaltungen\n Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Absolvierte Gegenfächer von Vorteil\n Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\n      Klinischen Studien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n Notarztdiplom und Erfahrung in präklinischer Notfallmedizin von Vorteil\n Klinische Vorerfahrung von Vorteil\n EDV-Kenntnisse (MS Office)\n Gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit\n Kommunikations- und Teamfähigkeit\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 3.152,29 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kröll, suppl. Leiter der Klinischen Abteilung für\nAllgemeine Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nwolfgang.kroell@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-14909.\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                    MTBl. vom 17.09.2014, StJ 2013/14, 27. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        }
    ]
}