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                "id": 8091,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "39",
                "published": "2020-07-08T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft: Erweiterung der Standorte ab 01.07.2020; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft: Erweiterung der Standorte ab 01.07.2020; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft; Widerruf der Bestellung zur Sicherheitsfachkraft;  Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professuren",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8091&pDocNr=1030302&pOrgNr=1"
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            "index": 18,
            "text": "19\n207.1. Ausschreibung von Professuren\nDie Medizinische Universität Graz ist eine junge Organisation mit traditionsreichen Wurzeln, die sich an\nden Werten einer nachhaltigen und umfassenden Gesundheitsversorgung orientiert. Rund 2.100\nMitarbeiterInnen arbeiten in Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung. Folgende attraktive und\nanspruchsvolle Position wird besetzt:\n                    Universitätsprofessur für Neurochirurgie\n                                                             gem. § 98 UG\n                                an der Universitätsklinik für Neurochirurgie\nDie Universitätsklinik für Neurochirurgie erfüllt zentrale Aufgaben in Forschung, Lehre und\nPatientInnenbetreuung in enger Abstimmung mit den anderen Universitätskliniken bzw. Klinischen\nAbteilungen. Eingebettet in das LKH-Universitätsklinikum Graz ist es die Aufgabe dieser\nUniversitätsklinik               deren          klinikinterne            Forschungs-            und         Behandlungsschwerpunkte\nweiterzuentwickeln und ihre Arbeit in translationale Forschungsschwerpunkte der\nUniversitätsmedizin einzubringen. Der Versorgungsauftrag Universitätsklinik für Neurochirurgie\numfasst das gesamte Leistungsspektrum der modernen Neurochirurgie. Das Einzugsgebiet umfasst\ndie gesamte Steiermark sowie Teile des Südburgenlands mit ca. 1,3 Mio. EinwohnerInnen.\nDie/Der für die Leitungsfunktion der Universitätsklinik für Neurochirurgie vorgesehene\nUniversitätsprofessorIn wird mit den folgenden zentralen Aufgaben betraut:\n Eigenverantwortliche klinische Tätigkeit sowie Forschung und Lehre im gesamten Spektrum der\n     Neurochirurgie\n Regionale, nationale und internationale Vertretung des Sonderfachs Neurochirurgie in Forschung und\n     Lehre\n Ausbau der klinikinternen Forschungs- und Behandlungsschwerpunkte (Neuroonkologie und\n     zerebrovaskuläre Neurochirurgie) in kooperativer Abstimmung mit allen anderen einschlägigen\n     Fachgebieten, betreffend zerebrovaskulärer Erkrankungen insbesondere mit der Klinischen Abteilung\n     für Neuroradiologie, vaskuläre und interventionelle Radiologie\n Unterstützung des weiteren Ausbaus der der Klinik zugeordneten Forschungseinheit für\n     experimentelle Neurotraumatologie\n Intensivierung der Kooperation mit dem gesamten Bereich der universitären klinischen und\n     vorklinischen Forschungseinrichtungen\n Umsetzung der universitären Lehre, postgraduellen Ausbildung und der Lehre in Doktoratsstudien\n Strukturierte Nachwuchsförderung, insbesondere von WissenschafterInnen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitätsausbildung in Humanmedizin\n FachärztIn für Neurochirurgie oder gleichwertige ausländische Qualifikation\n Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Befähigung\n Mehrjährige profunde klinische Erfahrung im Gebiet Neurochirurgie inklusive operativer Tätigkeit\n Mehrjährige Führungs- und Managementerfahrung an einer klinischen/wissenschaftlichen Einrichtung\n Kontinuierliche wissenschaftliche Publikationstätigkeit im Gebiet der Neurochirurgie, insbesondere\n     in einem der beiden Schwerpunkte Neuroonkologie bzw. zerebrovaskuläre Neurochirurgie\n Nachweis der Einbindung in internationale Forschungsnetzwerke sowie Auslandserfahrung\n Nachweis der                   erfolgreichen kontinuierlichen Einwerbung                            kompetitiver (inter)nationaler\n     Projektmittel\n Nachweis von Lehrerfahrung in diesem Fachgebiet\n                                                                                                 MTBl. vom 08.07.2020, StJ 2019/20, 39. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu ver öffentlichenden Textes verantwortlich."
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        {
            "bulletin": {
                "id": 8673,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "19",
                "published": "2021-01-20T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; \tVerordnung über die Testinhalte und \r\n-auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der \r\nVerordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; \tGeschäftsordnung: Geschäftsordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8673&pDocNr=1098491&pOrgNr=1"
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            "index": 27,
            "text": "28\n      15. Abschluss von Betriebsvereinbarungen aufgrund von Vorschlägen der jeweils fachlich\n           zuständigen Rektoratsmitglieder\n      16. Ausschreibungen von Planstellen für Universitätsprofessorinnen und -professoren\n           sowie Festlegung von Richtlinien für das Berufungsverfahren\n      17. Leistungsorientierte Mittelvergabe\n      18. Programm MED CAMPUS (übergeordnete uniratspflichtige Zuständigkeit)\n      19. Digitalisierungsstrategie\n  sowie folgende Angelegenheiten gemäß § 22 UG idgF:\n      20. Erstellung eines Entwurfs der Satzung sowie von Entwürfen von Satzungsänderungen\n           zur Vorlage an den Senat\n      21. Erstellung eines Entwicklungsplans der Universität zur Vorlage an den Senat und an\n           den Universitätsrat\n      22. Erstellung eines Organisationsplans der Universität zur Vorlage an den Senat und an\n           den Universitätsrat\n      23. Erstellung eines              Entwurfs      der     Leistungsvereinbarung             zur    Vorlage       an     den\n           Universitätsrat\n      24. Bestellung und Abberufung der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten\n      25. Abschluss von Zielvereinbarungen                        mit     den      Leiterinnen        und       Leitern      der\n           Organisationseinheiten\n      26. Zuordnung der Universitätsangehörigen (§ 94 Abs. 1 Z 2 bis 6 UG) zu den einzelnen\n           Organisationseinheiten\n      27. Festlegung der Lehrgangsbeiträge gemäß § 56 Abs. 3 UG\n      28. Veranlassung von Evaluierungen und der Veröffentlichung von Evaluierungsergebnissen\n      29. Einrichtung und Auflassung von Studien, Stellungnahme zu den Curricula, Untersagung\n           von Curricula oder deren Änderungen, wenn diese dem Entwicklungsplan\n           widersprechen oder wenn diese nicht bedeckbar sind, oder, wenn ein vom Rektorat in\n           Auftrag gegebenes nach international anerkannten wissenschaftlichen Kriterien\n           erstelltes Gutachten zu dem Schluss kommt, dass der Inhalt des Curriculums in\n           Hinblick auf die wissenschaftliche und künstlerische Berufsvorbildung und die\n           Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, welche die Anwendung wissenschaftlicher\n           und künstlerischer Erkenntnisse und Methoden erfordern, nicht ausreichend ist; bei\n           der Auflassung eines Studiums oder Untersagung eines Curriculums oder dessen\n           Änderung sowie der Beauftragung eines Gutachtens ist nach Möglichkeit das\n           Einvernehmen mit dem Senat herzustellen\n      30. Einrichtung eines Rechnungs- und Berichtswesens\n      31. Erlassung von Richtlinien für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und\n           Arbeitnehmern der Universität gemäß § 28 Abs. 1 UG\n      32. Errichtung eines Planungs- und Berichterstattungssystems, das die Erfüllung der\n           Berichterstattungspflichten durch die Universitäten nach den gesetzlichen\n           Vorschriften und den Vorgaben des Bundesministers/der Bundesministerin für\n           Finanzen hinsichtlich der Einrichtung eines Beteiligungs- und Finanzcontrolling\n           gewährleistet\n           Seite 9 von 20                                             Mitteilungsblatt vom 20.01.2021, StJ 2020/21, 19.Stk. RN 75\n             Medizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n        UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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                "id": 8552,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "12",
                "published": "2020-11-25T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinie des Rektorates - Richtlinie des Rektorats „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Studienrechtliche Bestimmungen – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Besetzung von Professuren nach § 99a UG; Senat: Satzung: Satzungsteil – HAUPTSTÜCK B – Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senates – Änderung; Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat; Senat: Änderung der Nominierungen in den Senat; Senat: Ergebnis der Wahl der Stellvertreterin des Schriftführers in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8552&pDocNr=1083357&pOrgNr=1"
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            "index": 27,
            "text": "28\n             und Lehre jedenfalls zur Wahl steht. Die geforderte Qualifikation ist dem\n             Anforderungsprofil zu entnehmen, das vor jedem Wahlgang der Wahlankündigung\n             beigelegt wird.\n        (2) Der Senat übermittelt einen Wahlvorschlag an das Rektorat, welches das Recht hat,\n             innerhalb von drei Wochen eine Stellungnahme zum Wahlvorschlag für die\n             Dekanin/den Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten abzugeben.\n        (3) Die Vertreterinnen und Vertreter im Senat entsprechend Satzung § 5 (4) Z 2 und 3\n             haben bei der Wahl je zwei Stimmen. Bei der Wahl laut (1) ist im ersten Wahlgang\n             eine absolute Mehrheit an Stimmen notwendig. Kommt eine solche nicht zustande, ist\n             eine Stichwahl zwischen den zwei stimmenstärksten Kandidatinnen und Kandidaten\n             des ersten Wahlganges durchzuführen, wobei die relative Mehrheit entscheidet.\n             Erfolgt auch im zweiten Wahlgang keine Entscheidung, entscheidet das Los.\n        (4) Die Funktionsperiode der Dekanin/des Dekans für studienrechtliche Angelegenheiten\n             beträgt drei Jahre. Die mehrmahlige Wiederbestellung ist zulässig. Nach Auslaufen\n             der Funktionsperiode übt die Dekanin/der Dekan für studienrechtliche\n             Angelegenheiten bzw. die Stellvertretung bis zur Neubestellung ihre/seine Funktion\n             vorübergehend weiter aus.\n§ 14. Abberufung der Dekanin/des Dekans für studienrechtliche Angelegenheiten\n      Die Dekanin/der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten kann vom Senat vor Ablauf\n      ihrer/seiner Funktionsperiode mit Zweidrittelmehrheit abberufen werden. Die Vertreterinnen\n      und Vertreter im Senat entsprechend der Satzung § 5 (4) Z 2 und 3 führen bei der Abwahl\n      zwei Stimmen.\n§ 15. Vizedekanin/Vizedekan für studienrechtliche Angelegenheiten\n      Zur Vertretung bei Verhinderung der Dekanin/des Dekans für studienrechtliche\n      Angelegenheiten wird eine Vizedekanin/ein Vizedekan für studienrechtliche\n      Angelegenheiten aus dem Kreis der qualifizierten Universitätsangehörigen gewählt, wobei\n      die Dekanin/der Dekan für studienrechtliche Angelgenheiten ein Vorschlagsrecht hat. Für\n      die Wahl und Abberufung der Vizedekanin/des Vizedekans für studienrechtliche\n      Angelegenheiten gelten die Bestimmungen Satzung § 12 und § 13 sinngemäß.\n§ 16. Delegation von Aufgaben der Dekanin/des Dekans                            für     studienrechtliche\n      Angelegenheiten bzw. deren/dessen Stellvertretung\n      Die Dekanin/der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten kann die unter Satzung § 17\n      (10) angeführte Aufgabe schriftlich an die für die Prüfungskoordination zuständige Leitung\n      eines Lehrstuhles oder eine nicht klinische bzw. klinische wissenschaftliche Einrichtung\n      delegieren (§ 19 (2) Z 2 UG idgF). Die Dekanin/der Dekan für studienrechtliche\n      Angelegenheiten kann das Mandat gemäß (1) jederzeit widerrufen.\n§ 17. Aufgaben der Dekanin/des Dekans für studienrechtliche Angelegenheiten:\n        (1) Verleihung der entsprechenden akademischen Grade an Absolventinnen und\n             Absolventen individueller Studien (§ 55 (4) UG idgF);\n                                                      Mitteilungsblatt vom 25.11.2020, StJ 2020/21, 12. Stk RN32"
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            "bulletin": {
                "id": 9054,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "39",
                "published": "2021-06-09T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern; Entwicklungsplan 2019-2024 - Änderung; Entwicklungsplan 2022-2027 – Änderung; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=9054&pDocNr=1144531&pOrgNr=1"
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            "index": 6,
            "text": "7\n                           Universitäre*r Fachärzt*in für Haut- und Geschlechtskrankheiten\n                                                       Kennung UK-DV-2021-001139\n                                       Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 6 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Klinische Versorgung und Betreuung von ambulanten und stationären Patient*innen\n            (Schwerpunkt: Allergologie)\n       Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet Allergologie\n       Mitwirkung bei Forschungsprojekten und Klinischen Studien\n       Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums\n            Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n       Befugnis zu selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin*Facharzt\n            für Haut- und Geschlechtskrankheiten\n       Erfahrung und Qualifikation in Forschung (Publikationen, Vortragstätigkeiten, nationale\n            und internationale Forschungskooperationen)\n       Gute EDV-Kenntnisse (MS-Office, Medizinische Dokumentationssysteme; SPSS)\n       Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Interesse an der eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifikation (internes\n            Karriereprogramm zur*zum Research Professor, Habilitation)\n       Erfahrung in universitärer Lehre und Betreuung von Studierenden\n       Vertiefte klinische und wissenschaftliche Kenntnisse im Bereich der Allergologie\n       ÖÄK-Notarztdiplom\n       Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n       Hohe Belastbarkeit, Teamorientierung, soziale und kommunikative Kompetenz\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Bruttomindestgehalt (Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 4.556,08 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nDie Med Uni Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen\nausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für\nwissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig\naufgenommen.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n01. Juli 2021.\n                                                                                                 MTBl. vom 09.06.2021, StJ 2020/21, 39. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktion sträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "bulletin": {
                "id": 6413,
                "academic_year": "2017/18",
                "issue": "35",
                "published": "2018-06-27T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Ethikkommission: Nachnominierungen; Stiftungsbeirat der Szolomayer Privatstiftung; Arbeitskreis für Gleichbehandlungen: Nachnominierungen; Richtlinie des Rektorats - Änderung: Änderung Anhang I der Richtlinie für Universitätslehrgänge an\r\nder Medizinischen Universität Graz; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der \r\nMedizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Universitätslehrgang (ULG) Academic Expert in Dermoscopy; Universitätslehrgang (ULG) Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology; Ausschreibung von Stellen",
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            },
            "index": 99,
            "text": "100\n                                                 Anhang 5:\n                 Sonderregelungen für Studierendenvertreterinnen/Studierendenvertreter\nAnhang 5a:\nRegelungen für Studierendenvertreterinnen/Studierendenvertreter lt. HSG\nA. Für LV mit immanentem Prüfungscharakter gilt:\n1. Die Abwesenheit aufgrund offizieller Funktion zählt nicht zur 15%-Abwesenheit gemäß Curriculum. Der\nVertreterin/dem Vertreter dürfen im Rahmen ihrer/seiner ehrenamtlichen Tätigkeit keine Nachteile im\nStudium entstehen, sodass jedenfalls Anwesenheitspunkte sowie die Möglichkeit, einer adäquaten, der\nBeurteilung der Lehrveranstaltung entsprechenden Kompensationsleistung zu erbringen, zu gewähren sind.\nDiese Regelung ist auf folgende Gremien oder Organe anzuwenden:\na. Akademischer Senat der MUG\nb. Kommissionen gem. § 25 (8) UG2002\nc. Offizielle Sitzungen des Rektorates der MUG\nd. Universitätsrat der MUG\ne. Sitzungen des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der MUG\nf. Sitzungen des Behindertenbeirates\ng. Sitzung der Bundesvertretung oder deren Ausschüsse der Österreichischen\nHochschülerinnen- und Hochschülerschaft\nh. Sitzung der Vorsitzendenkonferenz der Österreichischen Hochschülerinnen und\nHochschülerschaft\nj. Sitzung der Universitätsvertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft\nan der MUG\ni. Sitzung der Wahlkommission der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an\nder MUG oder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft\n2. Für Sitzung anderer Organe, Gremien oder Arbeitsgruppen besteht die Möglichkeit mit der/dem\nModulkoordinatorin/Modulkoordinator oder der/dem Leiterin/Leiter der Lehrveranstaltung Einvernehmen\nherzustellen und eine Regelung über eine etwaige Nachholung oder Nacharbeit im Rahmen der zur\nVerfügung stehenden Ressourcen zu treffen. Es gilt dann A (1) sinngemäß.\nB. Für die Teilnahme von Studierenden an der Generalversammlung der IFMSA gilt A1 sinngemäß. Die\nStudierenden haben jeweils die Teilnahme an der jeweiligen Sitzung des Organs bestätigt durch die/den\nVorsitzenden oder Sprecherin/Sprecher nachzuweisen und möglichst im Vorhinein bekannt zu geben.\nAnhang 5b:\nWahlfachstunden für Studierendentätigkeit im Zuge der Austrian Medical Students Association (AMSA)\nan der MUG und achtung°liebe\nFür die AMSA und achtung°liebe gilt:\n1.     Aufgrund der Kooperation zwischen der AMSA und der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an\n       der Medizinische Universität Graz wird im Sinne des § 31 (3) HSG 2014 die Tätigkeit als\n       Studierendenvertreterin/Studierendenvertreter für freie Wahlstunden angerechnet. Die tatsächliche\n       Festlegung der Verringerung der Wahlfachstunden gem. § 31 (4) HSG 2014 erfolgt durch die\n       Studienrektorin/den Studienrektor gemäß der nachfolgenden Auflistung.\n       Die Vertretungsarbeit muss zumindest über ein komplettes Semester nachweislich erbracht worden\n       sein und betrifft folgende Funktionen:\n          A: AMSA\n            Vorstand: President, Vice Presidents (2 Semesterstunden bzw. 4 ECTS)\n            Erweiterter Vorstand: National Officers, Local Presidents, Support Division, National\n         Curriculum Zahnmedizin, Vers.17            In Kraft 1.10.2018                             30"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 6413,
                "academic_year": "2017/18",
                "issue": "35",
                "published": "2018-06-27T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Ethikkommission: Nachnominierungen; Stiftungsbeirat der Szolomayer Privatstiftung; Arbeitskreis für Gleichbehandlungen: Nachnominierungen; Richtlinie des Rektorats - Änderung: Änderung Anhang I der Richtlinie für Universitätslehrgänge an\r\nder Medizinischen Universität Graz; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der \r\nMedizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Studienplan: Studienplan für das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz – Wiederverlautbarung; Universitätslehrgang (ULG) Academic Expert in Dermoscopy; Universitätslehrgang (ULG) Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6413&pDocNr=777685&pOrgNr=28397"
            },
            "index": 162,
            "text": "163\n§3      Qualifikationsprofil, Berufsfelder und Zielgruppen\nA. Gegenstand des Universitätslehrgangs\nDer Universitätslehrgang Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology\n(M.Sc.DermPrevOncol) vermittelt auf wissenschaftlich orientierter, evidenzbasierter Grundlage\nspezielle Kenntnisse und praktische Fertigkeiten zur auflichtmikroskopischen Tumordiagnostik sowie\nzu differentialdiagnostisch relevanten Hauterkrankungen. Außerdem wird Wissen über spezifische\nbiologische Grundlagen der Entstehung von Hauttumoren und des Weiteren Methoden und Strategien\nzur Vermeidung bzw Früherkennung im Sinne von Präventionsmechanismen von Hauttumoren\nvermittelt. Darüber hinaus werden Kenntnisse über die Epidemiologie von Hauttumoren, sowie\nTumorklassifikation und Therapie einschließlich zahlreicher innovativer Therapiestrategien vermittelt.\nEin Schwerpunkt bildet die Vermittlung von Kenntnissen in der Sichtung und Interpretation relevanter\nwissenschaftlicher Fachliteratur sowie die Vermittlung methodischen Wissens zur Durchführung\nfachspezifischer Forschungsprojekte.\nB. Qualifikationsprofil und Learning Outcomes\nDer Universitätslehrgang Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology\n(M.Sc.DermPrevOncol) vermittelt hohe Sachkenntnis auf dem Gebiet der auflichtmikroskopischen\nDiagnostik der meisten Hauttumore und besonders über deren Vorstufen und Differentialdiagnosen.\nDie Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges sind sowohl auf fachlicher als auch\nauf wissenschaftlicher Ebene Spezialisten auf dem Gebiet der Auflichtmikroskopie und können somit\ndem Nicht-spezialisierten Dermatologen und dem Arzt für Allgemeinmedizin, aber auch dem\nDermatoonkologen entscheidende Informationen über das weitere therapeutische Vorgehen bei den\neinzelnen Erkrankungen geben. Auch zur Diagnostik von zahlreichen entzündlich-immunologischen\nHaut-und Haarerkrankungen kann die/Absolventin/der Absolvent entscheidend beitragen. Weiters\nsind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage, durch wissenschaftlich fundierte Kenntnisse und\nangepasst an den aktuellsten Wissensstand Präventionskonzepte zu entwickeln. Aufgrund ihrer/seiner\ndurch den Universitätslehrgang Master of Dermoscopy and Preventive Dermatooncology\n(M.Sc.DermPrevOncol) erworbenen Kenntnisse kann die Absolventin, der Absolvent fachspezifische\nund wissenschaftlich relevante Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Auflichtmikroskopie,\nEpidemiologie und Prävention von Hauttumoren entwickeln, durchführen und begleiten.\nAbsolventinnen und Absolventen des Universitätslehrgang Master of Dermoscopy and Preventive\nDermatooncology (M.Sc.DermPrevOncol) sind in der Lage:\n        mittels dermatoskopischer Techniken die unterschielichsten melanozytären-und nicht-\n         melanozytären Hauttumore zu identifizieren\n        Informationen über das weitere medizinisch-therapeutische Vorgehen bei den\n         unterschiedlichsten Hauttumoren zu kommunizieren\n        angepasst an den aktuellsten Wissensstand zu arbeiten\n        Konzepte zur Prävention von Hauttumoren zu generieren\n        wissenschaftliche Fragestellungen und Hypothesen auf dem Gebiet der dermatoskopischen\n         Tumordiagnostik, Epidemiologie und Prävention zu erarbeiten\n        Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Auflichtmikroskopie, Epidemiologie und Prävention\n         von Hauttumoren zu entwickeln, durchzuführen und zu begleiten.\nDas Studium entspricht der Stufe 7 des Europäischen Qualifikationsrahmens.\n                                                  3"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 5957,
                "academic_year": "2016/17",
                "issue": "14",
                "published": "2017-03-15T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Widerrufe  von Leitungsbestellungen betreffend Universitätslehrgänge; Leitungen: Bestellung zur/zum Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Vorständin/Vorstandes oder der/des supplierenden Vorständin/Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen wissenschaftlichen Bereich bzw. zur/zum Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Leiterin/Leiters oder der/des supplierenden Leiterin/Leiters einer Klinischen Abteilung \r\nim klinischen wissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zur/zum Stellvertreter der/des Vorständin/Vorstandes einer wissenschaftlichen nichtklinischen \r\nOrganisationseinheit; Verordnung des Rektorates der Medizinischen Universität Graz über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung gemäß \r\n§ 64a Universitätsgesetz 2002 (UG) idgF  - Änderungen; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für den Personalentwicklungsbeirat der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Einladung zu einem gastronomischen Wettbewerb: Verpflegung von MitarbeiterInnen / Studierenden am neuen MED CAMPUS der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5957&pDocNr=614055&pOrgNr=1"
            },
            "index": 10,
            "text": "- 11 -\n                Frau Ass.-Prof.in Dr.in Susanna HORNER\n                 zur 1. Stellvertreterin des Leiters der Klinischen Abteilung für Neurogeriatrie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Frau Ass.-Prof.in PD Dr.in Petra SCHWINGENSCHUH\n                 zur 2. Stellvertreterin des Leiters der Klinischen Abteilung für Neurogeriatrie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\nan der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin\n                Frau Ass.-Prof.in PD Dr.in Eva REININGHAUS\n                 zur 1. Stellvertreterin des Vorstandes der Universitätsklinik für Psychiatrie und\n                 Psychotherapeutische Medizin\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Vorstandsfunktion, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen\n                 der oder innerhalb der Organisationseinheit,\n                Herr Assoz.-Prof. PD Mag. Dr. Andreas BARANYI\n                 zum 2. Stellvertreter des Vorstandes der Universitätsklinik für Psychiatrie\n                 und Psychotherapeutische Medizin\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Vorstandsfunktion, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen\n                 der oder innerhalb der Organisationseinheit,\nan der Universitätsklinik für Radiologie\n                Herrn Univ.-Prof. Dr. Hannes DEUTSCHMANN\n                 zum 1. Stellvertreter des Vorstandes der Universitätsklinik für Radiologie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Vorstandsfunktion, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Erich SORANTIN\n                 zum 2. Stellvertreter des Vorstandes der Universitätsklinik für Radiologie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Vorstandsfunktion, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Helmut SCHÖLLNAST\n                 zum 1. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für\n                 Allgemeine Radiologische Diagnostik,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Frau Ass.-Prof.in Dr.in Doris ZEBEDIN\n                 zur 1. Stellvertreterin des supplierenden Leiters der Klinischen\n                 Abteilung für Kinderradiologie,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                          MTBl. vom 15.03.2017, StJ 2016/17, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 5049,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "28",
                "published": "2015-08-05T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Universitätsrat Mitgliederbestellung; Leitungsbestellungen: Stv. Vorstand wiss. klin. OE; suppl. Leiter KA wiss. klin. Bereich; Vorstand wiss.-nichtklin. OE; stv. Leiter der Stabsstelle Recht; Organisationsplan - Änderung; Satzung - Änderung",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5049&pDocNr=384138&pOrgNr=1"
            },
            "index": 6,
            "text": "-7-\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Sabine Schrötter gerne zur Verfügung. Kontakt: sabine.schroettner@klinikum-graz.at,\nTel.: +43/316/385-86214.\n\n \n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W257ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 26. August 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\nSenior Scientist (w/m)\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Orthopädie und orthopädische Chirurgie\nTeilzeit: 4 Wochenstunden\nzu besetzen ab 1.12.2015, befristet auf 5 Jahre\n\nKernaufgaben:\n\n> Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin\nsowie im Rahmen von Doktoratsstudien\n\n> Teilnahme an der postgradualen Lehre (z.B. Doctoral School)\n\n» International anerkannte Forschungsarbeit im Bereich der Medizinischen Mikrobiologie\nmit besonderer Berücksichtigung des Bewegungsapparates\n\nFachliche Anforderungen:\n\nAbgeschlossenes naturwissenschaftliches Doktoratsstudium\n\nHabilitation oder gleichzuhaltende wissenschaftliche Qualifikation\n\nErfahrung in universitärer Lehre und Betreuung von Studierenden\n\nErfahrung in der Planung und Durchführung von Klinischen Studien und wissenschaftlichen Projekten\nSehr gute EDV Kenntnisse (Word, Excel, Powerpoint)\n\nVVVVV\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n>  Lernbereitschaft\n\n>  Teamorientierung\n\n>» Interesse an aktiver Forschung\n>»  _Kommunikative Kompetenz\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.546,00 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei entsprechendem Erfolg sind längerfristige Entwicklungsmöglichkeiten durch den Abschluss einer\nQualifizierungsvereinbarung möglich.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Andreas Leithner, Vorstand der Universitätsklinik für Orthopädie und\nOrthopädische Chirurgie, gerne zur Verfügung. Kontakt: andreas.leithner@medunigraz.at,\nTel.: +43/316/385-14807.\n\n \n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W249 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 26. August 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\n \n\nMTBI. vom 05.08.2015, SU 2014/15, 28. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4969,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "24",
                "published": "2015-06-17T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Errichtung von Forschungseinheiten; Einsetzung v. Habilitätskommissionen; Ausschreibung Förderungsstipendien  für das Kalenderjahr 2015 sowie Leistungsstipendien f. Studienjahr 2014/15; Ausschreibung des Josef Krainer Würdigungs- und Förderungspreises; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4969&pDocNr=367904&pOrgNr=1"
            },
            "index": 2,
            "text": "122.\n\nAusschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2015 an der Medizinischen\nUniversität Graz\n\nDer Studienrektor, Herr Priv.-Doz. Dr. Johannes SCHALAMON, gibt folgende Ausschreibung bekannt:\n\n \n \n \n\nDer Studienrektor\nA-8010 Graz, Neue Stiftingtalstrasse 2/1\n\n  \n\nMedizinische Universität Graz\n\nAusschreibung von Förderungsstipendien für\ndas Kalenderjahr 2015\nan der Medizinischen Universität Graz\n\nDie Medizinische Universität Graz schreibt im eigenen Wirkungsbereich Förderungsstipendien gem.\n88 64f iVm 876 Abs. 2 Studienförderungssgesetz 1992 (StudFG), BGBl Nr. 305/1992 idgF, aus.\n\nFörderungsstipendien dienen zur Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten\n(Dissertationen, Diplom- und Masterarbeiten) von Studierenden.\n\nGem. 8 66 StudFG erfolgt die Stipendienvergabe unter folgenden Voraussetzungen:\n\n1. Vorlage einer Bewerbung um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht\nabgeschlossenen Arbeit samt Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung und einem\nFinanzierungsplan.\n\n2. Vorlage mindestens eines Gutachtens vom Betreuer eines im § 23 Abs. 1 lit.a UOG oder in § 19\nAbs. 2 Z 1 UOG 1993 genannten Universitätslehrers oder eines Hochschulprofessors zur\nKostenaufstellung und darüber, ob der/die Studierende auf Grund der bisherigen\nStudienleistungen auf die Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der\nLage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.\n\n3. Die Einhaltung der Anspruchsdauer (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich\neines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe ($ 18 und 819\nStudFG).\n\nAnträge samt den darin geforderten Beilagen sind an den Studienrektor der Medizinischen\nUniversität Graz per Email an studienrektor@medunigraz.at zu richten.\n\nFür das Sommersemester 2015 endet die Einreichmöglichkeit mit 30.September 2015, für das\nWintersemester 2015/16 mit 30.November 2015.\n\nEin Förderungsstipendium darf Euro 750,-- nicht unter- und Euro 3.600, -- nicht überschreiten.\n\nAuf die Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der oben genannten Bewerbungsvoraussetzungen\nkein Rechtsanspruch. Die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Die\nVergabe erfolgt unter Berücksichtigung der zu vergebenden Mittel.\n\nDie Stipendienempfänger/innen sind verpflichtet nach Abschluss der geförderten Arbeit einen\nBericht samt der endgültigen Kostenaufstellung und den Originalrechnungen über die\nwidmungsgemäße Verwendung der Förderungsstipendien dem Studienrektor vorzulegen.\nBeträchtliche Differenzen zwischen Kostenaufstellung und Abrechnung oder einer nicht\nzweckgebundenen Verwendung der Mittel zieht eine Rückforderung derselben nach sich. Die\nBewerber/innen werden schriftlich via STUDmail über die Entscheidung verständigt.\n\nPriv.-Doz. Dr. Johannes SCHALAMON\nStudienrektor\n\n \n\nMTBI. vom 17.06.2015, SU 2014/15, 24. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4850,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "18",
                "published": "2015-04-01T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Leitungsbestellung zum Vorstand; Leitungsbestellungen Klinische Abteilungen; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft; GO des Senates; RL des Senates: RL für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4850&pDocNr=345157&pOrgNr=1"
            },
            "index": 33,
            "text": "- 34 -\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Uwe Lang, Vorstand der Universitätsklinik für Frauenheilkunde und\nGeburtshilfe, gerne zur Verfügung. Kontakt: obgyn@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-12150.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W173 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 22. April 2015                                                                                     www.medunigraz.at/stellen\n                                                            UniversitätsassistentIn\n                                                           (Verwendungsgruppe B1)\n                                                   an der Universitätsklinik für Chirurgie,\n                                     Klinische Abteilung für Thorax- und hyperbare Chirurgie,\n                                                                befristet auf 6 Jahre\nKernaufgaben:\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet Thorax- und Hyperbare Chirurgie\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin\n      sowie im Rahmen von Doktoratsstudien\n PatientInnenbetreuung\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien auf dem Gebiet Thorax- und\n      Hyperbare Chirurgie\n Selbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für internationale\n      Fortbildungsveranstaltungen\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Befugnis zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Facharzt/Fachärztin für\n      Thoraxchirurgie\n Erfahrung in der Planung und Durchführung von klinischen Studien und wissenschaftlichen Projekten\n      im Bereich Thoraxchirurgie\n Vertiefte klinische Kenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz im Bereich hyperbare Medizin\n      von Vorteil\n Erfahrung in universitärer Lehre und Betreuung von Studierenden\nPersönliche Anforderungen:\n Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Teamorientierung\n Hohe Gestaltungsmotivation\n Kommunikative Kompetenz, hohe Belastbarkeit und Flexibilität\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 4.092,14 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren ein Abschluss einer\nQualifizierungsvereinbarung gemäß § 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungs-\nvereinbarung ist mit einer unbefristeten wissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer\nassoziierten Professorin/eines assoziierten Professors verbunden.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n                                                     in     in\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. . Dr. . Feyja-Maria Smolle-Jüttner, Leiterin der Klinischen Abteilung\nfür Thorax- und hyperbare Chirurgie, gerne zur Verfügung. Kontakt: freyja.smolle@medunigraz.at, Tel.:\n+43/316/385-81195.\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                    MTBl. vom 01.04.2015, StJ 2014/15, 18. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
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            "bulletin": {
                "id": 4508,
                "academic_year": "2013/14",
                "issue": "27",
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            "index": 7,
            "text": "-8-\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W254 ex 2013/14 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 08. Oktober 2014                                                                   www.medunigraz.at/stellen\n                                                                Senior Lecturer (w/m)\n                                                             (Verwendungsgruppe B1)\n                                                               am Institut für Anatomie\n                                                   Teilzeit: 20 Stunden, befristet auf 2 Jahre\nKernaufgaben:\n Überwiegender Einsatz in der universitären Lehre: selbstständige Durchführung und Mitarbeit\n      bei Lehrveranstaltungen und bei der Betreuung von Studierenden\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der makroskopischen und klinisch angewandten\n      Anatomie\n Übernahme von organisatorisch-koordinativen und administrativen Tätigkeiten im Laufe des\n      Studienjahres und im Bereich der Lehrverwaltung\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin oder Zahnmedizin\n Erfahrung in ärztlichen Tätigkeiten im praktischen und theoretischen Bereich von Vorteil\n Theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich der makroskopischen und klinisch\n      angewandten Anatomie\n Didaktische Fähigkeiten und Erfahrung in der Mitwirkung bei Lehrveranstaltungen\n Erfahrung in der Abhaltung von anatomischem Unterricht von Vorteil\nPersönliche Anforderungen:\n Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit\n Gewissenhaftigkeit\n Teamorientierung\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 2.794,63 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. DDr. Friedrich Anderhuber, Vorstand des Institutes für Anatomie, gerne\nzur Verfügung. Kontakt: friedrich.anderhuber@medunigraz.at, Tel.: +43/316/380-4210.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W253 ex 2013/14 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 08. Oktober 2014                                                                   www.medunigraz.at/stellen\n                                                  Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n                                                             (Verwendungsgruppe B1)\n                                   an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,\n                                         befristet für die Dauer des Beschäftigungsverbotes und\n                                              eines eventuell anschließenden Karenzurlaubes\nKernaufgaben:\n Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien auf dem Gebiet\n      Geburtshilfe und Frauenheilkunde\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                    MTBl. vom 17.09.2014, StJ 2013/14, 27. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "bulletin": {
                "id": 4167,
                "academic_year": "2013/14",
                "issue": "9",
                "published": "2014-01-22T00:00:00+01:00",
                "teaser": "ULGs MSC in Opertive Dentistry und Breast Care Nurse - Nichtfortführung; Personalnachrichten",
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            "index": 16,
            "text": "- 17 -\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 2.384,40 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristig persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen vr.-ped. Karine Sargsyan, Leiterin der Biobank Graz, gerne zur Verfügung.\nKontakt: karine.sargsyan@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-72716.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A79 ex 2013/14 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 12. Februar 2014                                                                   www.medunigraz.at/stellen\n                                  RadiologietechnologIn oder Biomedizinische AnalytikerIn\n                                                           (Verwendungsgruppe IIIa)\n                                      in der Organisationseinheit für Forschungsinfrastruktur,\n                                                    Bereich Biomedizinische Forschung,\n                                                                befristet auf 2 Jahre\n                                                         Teilzeit: 20 Wochenstunden\nKernaufgaben:\n Mitarbeit an wissenschaftlichen Projekten im Bereich der microComputertomographie\n Dokumentation und Archivierung von Studiendaten\n Vorbereitung, Mitplanung und Koordination von Studien\n Mithilfe bei Qualitätssicherungsarbeiten, Erstellung von SOPs\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossene Ausbildung als diplomierte/r Radiologietechnologin/Radiologietechnologe oder\n    abgeschlossene Ausbildung zur/zum Biomedizinischen AnalytikerIn\n Praktische Laborerfahrung im Umgang mit humanbiologischem Material\n Kenntnisse in Labortierhaltung und in tierexperimentellen Arbeiten\n Gute EDV Kenntnisse\n Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung\n Kommunikations- und Teamfähigkeit\n Hohe soziale und kommunikative Kompetenz\n Organisatorische Fähigkeiten und Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 2.013,-- brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\n                                        in\nBei Fragen steht Ihnen Dr. Birgit Reininger-Gutmann, Leiterin des Bereichs Biomedizinische Forschung,\ngerne zur Verfügung. Kontakt: birgit.reininger-gutmann@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-12524.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D80 ex 2013/14 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 12. Februar 2014                                                                   www.medunigraz.at/stellen\n                                                        Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n                                                                        Rektor\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 22.01.2014, StJ 2013/14, 9.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "- 139 -\nFür diese Position sieht der österreichweite Kollektivvertrag ein Mindestentgelt (auf Basis Voll-\nbeschäftigung) von EUR 4.571,20 vor. Das Ausmaß der Überzahlung ist Gegenstand der Berufungs-\nverhandlung.\nWir freuen uns über Ihre Onlinebewerbung im Bewerbungsportal der Medizinischen Universität Graz und\nersuchen Sie um Abschluss der Onlinebewerbung und Übermittlung des unterfertigten Dokuments an\nUniv.-Prof. Dr. Josef Smolle, Medizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz\nbis spätestens 15. Juni 2012. Das Bewerbungsportal finden Sie unter folgendem Link:\nhttp://forschung.medunigraz.at/berufung/berufungen.anmelden.\nWeitere Informationen erhalten Sie nach Registrierung und Log-in.\nKontakt: rektor@medunigraz.at\nDie Medizinische Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen\nan und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen\nvorrangig aufgenommen.                                                                                        www.medunigraz.at/stellen\n104.2 Freie Stelle einer Universitätsprofessur für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin\n                                                                                                                 www.medunigraz.at/UBT/\nDie Medizinische Universität Graz ist eine junge Organisation mit traditionsreichen Wurzeln, die sich an\nden Werten einer nachhaltigen und umfassenden Gesundheitsversorgung orientiert. Rund 2.200\nMitarbeiterInnen arbeiten in Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung. Folgende attraktive und\nanspruchsvolle Position wird besetzt:\n                         Universitätsprofessur für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin\n                        an der Universitätsklinik für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin\nKernaufgaben:\n    International anerkannte Forschungsarbeit im Bereich Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin\n    insbesondere mit dem Schwerpunkt in Stammzellmanipulation und Zelltherapie\n    Internationale wissenschaftliche Vertretung im Bereich des Faches Blutgruppenserologie und\n    Transfusionsmedizin\n    Maßgebliches Engagement im Bereich der universitären Forschung und Lehre sowie Mitwirkung\n    in der postgradualen Ausbildung\n    Nachwuchsförderung von MedizinerInnen und WissenschaftlerInnen\n    Fachliche, organisatorische und wirtschaftliche Leitung der Univ.-Klinik für Blutgruppenserologie und\n    Transfusionsmedizin nach anerkannten Qualitätsmaßstäben\n    Kooperation mit den Forschungsfeldern der Med Uni Graz sowie gemeinsame Nutzung der\n    Ressourcen und Mitwirkung an allfällig geplanten interdisziplinären Zentren\nFachliche Anforderungen:\n      Abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitätsausbildung in Humanmedizin\n      Fachärztin/Facharzt für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin sowie mehrjährige klinische und\n      wissenschaftliche Erfahrung in diesem Fachgebiet\n      Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation\n      Mehrmonatiger internationaler Aufenthalt mit wissenschaftlicher Tätigkeit\n      Mehrjährige evaluierte universitäre Lehrtätigkeit im Fach Blutgruppenserologie und\n      Transfusionsmedizin\n      Mehrjährige nationale und internationale Vortragstätigkeit\n      Führungserfahrung an einer klinischen oder wissenschaftlichen Einrichtung\nErweiterte Anforderungen:\n      Internationale facheinschlägige Kooperationen\n      Qualifikationen im Bereich GMP, GCP und GLP\n      Kenntnisse im Bereich des modernen Qualitätsmanagements\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 02.05.2012, StJ 2011/12, 15.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "index": 10,
            "text": "- 11 -\n¾     Organisationsgeschick\n¾     Teamorientierung\n¾     Lernbereitschaft\n¾     Kommunikative Kompetenz\n¾     Durchsetzungsstärke\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Werner Linkesch, Leiter der Klinischen Abteilung für\nHämatologie an der Universitätsklinik für Innere Medizin, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nwerner.linkesch@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-14086.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W280 ex 2009/10 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n11. August 2010.                                                                                              www.medunigraz.at/stellen\n                                                  Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n                                         (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgrupper B1)\n    an der Universitäts-Augenklinik, befristet auf die Dauer des Karenzurlaubes nach Mutterschutzgesetz\nKernaufgaben:\n¾ Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen mit Schwerpunkt hinterer\n      Augenabschnitt\n¾ Mitwirkung bei Forschungsprojekten\n¾ Durchführung anwendungsbezogener Forschungsvorhaben\n¾ Selbstständige Erstellung von Publikationen und Präsentationen von Vorträgen und Postern für\n      nationale und internationale Fortbildungsveranstaltungen\n¾ Unterstützung bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen nach Maßgabe der gesetzlichen Möglich-keiten\n¾ Unterstützung bei der Betreuung von Studierenden und im Wissenschaftsmanagement:\n      Ausbildung, Fortbildung in ausgewählten Themen, Dokumentation, Wissenstransfer und Beratung,\n      Aufbau und Pflege von Netzwerken, Durchführung von Gesprächen\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n¾ Vorerfahrung in Augenheilkunde mit besonderem Schwerpunkt ophthalmologische Onkologie\n¾ Erfahrung in der Planung und Durchführung von klinischen Studien und wissenschaftlichen Projekten\n¾ Grundlegende EDV-Kenntnisse\n¾ Sehr gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Teamorientierung\n¾ Lernbereitschaft\n¾ Kommunikative Kompetenz\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Andreas Wedrich, Vorstand der Universitäts-Augenklinik, gerne\nzur Verfügung. Kontakt: andreas.wedrich@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-12394.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W281 ex 2009/10 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 21.07.2010, StJ 2009/10, 28.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 156,
                "academic_year": "2006/07",
                "issue": "18",
                "published": "2007-02-21T00:00:00+01:00",
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            "text": "- 10 -\n                             87. Mitteilung über Stellenausschreibungen Dritter\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt folgende Mitteilung über Stellenaus-\nschreibungen Dritter bekannt:\nDie EU-JOB Information informiert über 8 vakante Stellenausschreibungen für abgeordnete nationale\nSachverständige (m/w) in der GD Forschung der Europäischen Kommission:\n1 ExpertInnenstelle in der Direktion A, Referat 1 - Interinstitutionelle und rechtliche Aspekte – Rahmen-\n  programm\n1 ExpertInnenstelle in der Direktion F, Referat 3 - Gesundheit, Infektionskrankheiten\n1 ExpertInnenstelle in der Direktion I, Referat 2 - Nachhaltige Entwicklung\n1 ExpertInnenstelle in der Direktion I, Referat 4 - Management natürlicher Ressourcen\n1 ExpertInnenstelle in der Direktion S, Referat 1 - Umsetzung des Programms Ideen; Strategische Aspek-\n  te und Beziehungen mit dem Wissenschaftlichen Rat\n1 ExpertInnenstelle in der Direktion S, Referat 2 - Umsetzung des Programms Ideen; Management des\n  Programms Ideen\n1 ExpertInnenstelle in der Direktion C, Referat 5 - Universitäten und Forscher\n1 ExpertInnenstelle in der Direktion G, Referat 4 - Unterstützung beim Management von Forschungspro-\n   jekten im Bereich Nanotechnologien oder Nanobiotechnologien\nDer Lebenslauf ist vorzugsweise in Englisch und/oder Französisch und ein kurzes Anschreiben mit der\ndefinitiven Bezeichnung der gewünschten Generaldirektion und des gewünschten Referates sind ab sofort\nausschließlich per E-Mail ausnahmslos an die Ständige Vertretung, zwecks Weiterleitung an die Europäi-\nsche Kommission zu senden, und zwar so zeitgerecht, dass sie bereits am Tag der Bewerbungsfrist, das\nist am 13.04.2007, bei der Ständigen Vertretung eingelangt sind.\nUm spätere Komplikationen auszuschließen, wird dringend empfohlen bereits im Vorfeld der Bewer-\nbung das Einverständnis der zuständigen Dienstbehörde zu einer allfälligen Entsendung einzuholen.\nDer Lebenslauf und das kurze Anschreiben können nun entweder im Format MS Word oder Adobe PDF,\nan folgende E-Mail Adressen gesendet werden:\nwalter.grahammer@bmaa.gv.at\nruth.mair@bmaa.gv.at\nDie Bewerber werden gebeten, ausschließlich den Europass-Lebenslauf zu verwenden, welcher unter\nfolgender Adresse in Deutsch, Französisch oder Englisch abrufbar ist:\nhttp://europass.cedefop.eu.int/europass/home/vernav/Europasss+Documents/Europass+CV/navigate.ac\ntion\nZu spät eingelangte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.\nEs wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission nur Bewerbungen berücksich-\ntigt, die ihr über die Ständige Vertretung zugeleitet werden.\nDie im Anhang übermittelten Stellenausschreibungen sind ebenfalls unter folgender Internetadresse ab-\nrufbar: www.bundeskanzleramt.at/eu-jobs (Rubrik: Aktuelle Ausschreibungen für abgeordnete nationale\nSachverständige).\n                                  Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "bulletin": {
                "id": 139,
                "academic_year": "2006/07",
                "issue": "1",
                "published": "2006-10-04T00:00:00+02:00",
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            "index": 3,
            "text": "-4-\ndaraus rechtswirksam zu verpflichten; dies aber nur im Rahmen von deren/dessen im Mitteilungsblatt der\nMUG sowie im Internet veröffentlichten Vollmacht.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mitteilungsblatt\nder MUG sowie im Internet veröffentlicht.\nDie Vollmacht vom 13.02.2004 wird hiermit widerrufen.\n                                    Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                      Rektor\n6.\nVollmacht für Frau Dr.in Carolin AUER - Wiederverlautbarung\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt gemäß § 28 (1) letzter Satz UG 2002 idgF\nfolgende unbefristete Vollmacht für Frau Dr.in Carolin AUER aufgrund der Änderung der gemeinsamen\nZeichnungsberechtigung (nunmehr) mit dem Universitätsdirektor mit Wirkung ab 01.09.2006 bekannt:\n                                                   VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MUG“), Hr. Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz\nWalter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 i.V.m. den Richtlinien des Rektorats der MUG, ver-\nöffentlicht im Mitteilungsblatt 23. Stk., RN 57 vom 18. Februar 2004 an\n                                              Frau Dr.in Carolin AUER\n                                  (im Folgenden: „die BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n                                             geboren am 25.03.1969\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist beschäftigt im Büro der Vizerektorin für Forschungsmanagement und Internati-\nonale Kooperationen der MUG.\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften bevollmächtigt:\n   • Abschluss von forschungsspezifischen Förderungsverträgen von internationalen und nationalen, staat-\n       lichen oder halbstaatlichen Institutionen oder anerkannten internationalen oder nationalen privaten\n       Fördereinrichtungen für die MUG als Fördernehmerin.\nJedenfalls ist die BEVOLLMÄCHTIGTE nicht befugt, für die MUG Grundstücke zu verkaufen oder zu belasten\noder Kredit-, Darlehens-, Besicherungs-, Arbeitsverträge jeder Art zu zeichnen.\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE hat mit ihrem Namen und dem vorangestellten Zusatz „i.V.“ (für: „in Vertretung“)\nfür die MEDUNI-GRAZ zu zeichnen. Die BEVOLLMÄCHTIGTE ist im Rahmen der oben genannten Rechtsge-\nschäfte ausschließlich berechtigt, für die MUG entweder (a) gemeinsam mit dem Rektor oder einer Vizerek-\ntorin oder einem Vizerektor oder dem Universitätsdirektor zu zeichnen oder (b) gemeinsam mit einer/einem\nvom Rektor mit „Vollmacht“ oder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer zu\nzeichnen – in Variante (b) aber nur im Rahmen von Angelegenheiten, für die beide Unterzeichner zeich-\nnungsberechtigt sind – und die MUG daraus rechtswirksam zu verpflichten.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mitteilungsblatt\nder MUG sowie im Internet veröffentlicht.\nDie Vollmacht vom 14.03.2005 wird hiermit widerrufen\n                                    Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                      Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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                "id": 110,
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                "issue": "11",
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            "index": 4,
            "text": "-5-\nDie Mitgliedschaft erlischt, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.\nUnter Programm wird im Folgenden auch die Faculty (die Mitglieder) eines Programmes verstanden.\n(4) Sprecher/in des Programms.\nDie Mitglieder eines Programms wählen einen/eine Sprecher/in und einen/eine Stellvertreter/in. Der/die\nSprecher/in ist für die interne Koordination des Programms verantwortlich und vertritt das Programm nach\naußen.\n(5) Das Programm ist nach Maßgabe des Studienplans für ein qualitativ hochwertiges Ausbildungsprogramm\nverantwortlich. Dazu zählt insbesondere die inhaltliche Gestaltung der fachspezifischen Lehrveranstaltungen:\nLiteraturclub, Dissertantinnen-/Dissertantenseminar und die fachspezifischen Teile der Grundlagenvorlesung.\n(6) Einrichtung von Programmen.\nAnträge zur Einrichtung eines Programms können durch ein Proponentinnen/Proponentenkomitee bei der\nPhD-Dekanin/beim PhD-Dekan eingebracht werden. Die PhD-Dekanin/der PhD-Dekan führt ein Begutach-\ntungsverfahren durch (als Muster könnte das Vorgehen des FWF für die Vergabe von Doktoratskollegs die-\nnen).\nKriterien für die Beurteilung der Anträge sind:\nWissenschaftliche Qualität des Antrages\nZusammenhang mit der Strategie der Universität\nZukunftspotential des Programms\nInternationale und nationale Vernetzung\nBedarf für die Entwicklung der Universität\nVorhandenes Potential (Personen, Ressourcen, Resultate)\nKritische Größe für kontinuierliche Arbeit erreicht\nVoraussetzung für Betreuung und Einbindung der PhD-Kandidatinnen/-Kandidaten in eine produktive Ar-\nbeitsgruppe gegeben\nBegutachtete und geförderte (Dissertations-) Projekte vorhanden\nWenn eine ausreichende Anzahl an extern begutachteten (peer review) und geförderten (Dissertations) Pro-\njekten vorliegt, die im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Themen und Dissertationen stehen, kann\nauf eine weitere Begutachtung verzichtet werden.\nÜber die Zulassung des Programms entscheidet ein Kollegium aus PhD-Dekan/in, Studienrektor/in, Vizerek-\ntor/in für die Lehre und Sprecher/in der STUKO für Doktoratsstudien. Bei Stimmengleichheit entscheidet\ndie/der PhD-Dekan/in.\n                                             Lehrveranstaltungen\n§ 5. Lehrveranstaltungen\n(1) Während des Doktoratsstudiums sind Lehrveranstaltungen in folgendem Ausmaß erfolgreich zu absolvie-\nren:\nMethodische Grundlagen für Mediziner/innen:\nAbsolventinnen und Absolventen eines Diplomstudiums der Humanmedizin oder der Zahnmedizin haben\nLehrveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterstunden zu den Grundlagen des empirischen Arbeitens in\nder medizinisch-naturwissenschaftlichen Wissenschaft und eine Einführung in das Fachgebiet des gewählten\nProgramms zu absolvieren.\nMedizinische Grundlagen für Naturwissenschafter/innen und Techniker/innen:\nAbsolventinnen und Absolventen eines naturwissenschaftlichen Diplomstudiums haben Lehrveranstaltungen\nim Umfang von 4 Semesterstunden zu den Grundlagen der Medizin und eine Einführung in das Fachgebiet\ndes gewählten Programms zu absolvieren\nAllgemeine Grundlagen und Fähigkeiten\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "bulletin": {
                "id": 31,
                "academic_year": "2003/04",
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                "published": "2003-12-22T00:00:00+01:00",
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            "index": 2,
            "text": "-3-\n(7) Der Rektor repräsentiert das Rektorat und die Medizinische Universität nach außen. Er kann\n       diese Aufgaben für bestimmte Arten von Angelegenheiten oder im Einzelfall auf ein anderes\n       Mitglied des Rektorats übertragen.\n(8) Der Rektor vertritt das Rektorat gegenüber dem Universitätsrat. Er unterrichtet den Universi-\n       tätsrat regelmäßig über die Lage der Medizinischen Universität.\n(9) Die Vizerektorin und die Vizerektoren führen ihren Verantwortungsbereich in eigener Verant-\n       wortung. Die Vizerektorin und die Vizerektoren sind bei Entscheidungen in den ihnen über-\n       tragenen Verantwortungsbereichen weisungsfrei.\n(10) Jedes Mitglied des Rektorates ist verpflichtet, bei schwerwiegenden Bedenken bei einer An-\n       gelegenheit eines ihm nicht zugewiesenen Geschäftsführungsbereiches eine Befassung\n       des Rektorates herbeizuführen, wenn die Bedenken nicht durch Aussprache mit dem je-\n       weils zuständigen anderen Mitglied des Rektorates behoben werden können.\n(11) Jedes Mitglied des Rektorats ist verpflichtet, vorher Zustimmung einzuholen, wenn Maßnah-\n       men oder Geschäfte seines Verantwortungsbereiches Verantwortungsbereiche anderer\n       Mitglieder des Rektorats betreffen.\n(12) Maßnahmen oder Geschäfte eines Mitglieds des Rektorats, die für die Medizinische Universi-\n       tät von außergewöhnlicher Bedeutung sind, oder mit denen ein außergewöhnliches wirt-\n       schaftliches Risiko verbunden ist, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rektorats. Das-\n       selbe gilt für Maßnahmen und Geschäfte, bei denen der Rektor die vorherige Beschlussfas-\n       sung des Rektorats verlangt.\n(13) Bei Gefahr in Verzug darf ein Mitglied des Rektorats ohne vorherige Zustimmung des Rekto-\n       rats entsprechend pflichtgemäß zur Abwehr drohender schwerer Nachteile für die Medizini-\n       sche Universität handeln, ist aber verpflichtet, ehestmöglich das Rektorat zu informieren\n       und nachträglich Zustimmung einzuholen.\n(14) Der Rektor, die Vizerektorin und die Vizerektoren sowie der Kanzler haben das Recht und die\n       Pflicht, an den Sitzungen des Rektorates teilzunehmen. Eine Verhinderung an der Sitzungs-\n       teilnahme ist dem Rektor einschließlich einer allfälligen Stimmübertragung bekannt zu ge-\n       ben.\n(15) Die Mitglieder des Rektorates, der Kanzler sowie die beigezogenen Auskunftspersonen und\n       Fachleute sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.\n(16) Jedes Mitglied des Rektorates hat in Ausübung seiner Funktion das Recht, in alle Geschäfts-\n       und Schriftstücke der Medizinischen Universität Einsicht zu nehmen, die Angelegenheiten\n       betreffen, die in den Wirkungsbereich des Rektorates fallen.\n                                         § 4. Sitzungen\n(1) Die Beratung und Beschlussfassung des Rektorates erfolgt mit Ausnahme von Abstimmungen\n       im Umlaufwege in ordentlichen oder außerordentlichen Sitzungen.\n(2) Ordentliche Sitzungen dienen vornehmlich der Erledigung der laufenden Geschäfte.\n(3) Außerordentliche Sitzungen finden aus besonderen Anlässen oder zur Behandlung dringlicher\n       Angelegenheiten statt."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 31,
                "academic_year": "2003/04",
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            "index": 14,
            "text": "- 15 -\nGeschäftsführungsbereich des Vizerektors für Studium und Lehre:\nDieser Vizerektor ist für folgende Aufgaben zuständig:\n1.      Studien- und Prüfungsorganisation; dieser Bereich beinhaltet Aufgaben (VR), die laut\n        UG 2002 dem Rektorat zufallen, und Aufgaben, die das für die Vollziehung studienrecht-\n        licher Bestimmungen in erster Instanz zuständige monokratische Organ („Studienrek-\n        torin/Studienrektor*) in organisatorischer Hinsicht unterstützen sollen:\n    • Aufnahme von Studierenden (VR)\n    • Einhebung der Studienbeiträge (VR)\n    • Zulassung ausländischer Studierender (VR)\n    • Koordination und Sicherstellung des Lehr- und Prüfungsbetriebes (VR)\n    • Organisatorische Unterstützung der Studienrektorin / des Studienrektors (Aufgaben definiert in\n        §19, UG 2002)\n2.      Umsetzung der Studienreform (in Abstimmung und Kooperation mit dem VR für den\n        Klinischen Bereich, soweit dieser betroffen ist)\n    •   Bedarfsplanung für die Lehre in personeller, räumlicher und finanzieller Hinsicht\n    •   Erteilung von „Lehraufträgen“ (Betrauungen, Beauftragungen, Lehraufträge)\n    •   Erteilung von Anweisungen an Universitätslehrerinnen und –lehrer zur Sicherstellung ihrer\n        Lehrverpflichtung im Bereich der Pflichtlehre\n3.      Strategische Entwicklung der Lehre\n    •   Erarbeitung eines Qualitätsmanagementsystems für die Lehre\n    •   Erarbeitung eines Qualitätsmanagementsystems für das Prüfungswesen\n    •   Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzeptes für Lehrende\n    •   Weiterer Ausbau des Virtuellen Medizinischen Campus (VMC)\n4.      Postgraduelle Ausbildung (in Abstimmung und Kooperation mit dem VR für den Klini-\n        schen Bereich)\n    •   Koordination und weiterer Ausbau von Universitätslehrgängen\n    •   Koordination und weiterer Ausbau der Fort- und Weiterbildungsangebote im Bereich der MUG\n5.      Internationale Kooperationen in der Lehre (in Abstimmung und Kooperation mit der VR\n        für Forschungsmanagement und Internationale Kooperation)\n    •   Aufbau von Mobilitätsprogrammen für Studierende\n    •   Aufbau von Mobilitätsprogrammen für Lehrende\n    •   Aufbau bzw. weiterer Ausbau internationaler Studienprogramme (Beispiel: Master of Medical\n        Sciences Alpe Adria)\n    •   Aufbau nationaler und internationaler Kooperationen für den Einsatz neuer Medien in der Leh-\n        re (Internationalisierung des VMC)\n6.      Einrichtung und Führung einer Beschwerdestelle für Studierende\n*: Allgemeine Anmerkung: Die Studienrektorin/der Studienrektor wird gemäß §19 UG 2002 per Sat-\nzung eingerichtet. Gemäß dem derzeitigen Diskussionsstand beabsichtigt der Gründungskonvent, in\nder provisorischen Satzung eine Wahl durch den Senat sowie eine Funktionsdauer von 2 Jahren vor-\nzusehen. Wenn, wie derzeit, ein Vizerektorat für Lehre und Studium existiert, soll die Satzung eine\nPersonalunion mit der Vizerektorin/dem Vizerektor für Lehre und Studium empfehlen, diese aber nicht\nzwingend vorschreiben. In jedem Falle wird für eine entsprechende organisatorische Unterstützung für\ndie dem monokratischen Organ per Gesetz zukommenden Aufgaben zu sorgen sein.\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint bei Bedarf\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@uni-graz.at"
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            "bulletin": {
                "id": 6947,
                "academic_year": "2018/19",
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                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Ausschreibung von Stellen",
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            "text": "10\n                                                     Assistenz der Abteilungsleitung\n                                                    Kennung KA-ALGRD-2019-000230\n                                                       Universitätsklinik für Radiologie\n                                   Klinische Abteilung für allgemeine radiologische Diagnostik\n                              Beschäftigungsausmaß 50% e. später aufstockbar auf bis zu 80%\n                                                              befristet bis 28.2.2023\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Unterstützung bei der Umsetzung seiner strategischen und operativen Ziele in seinem Aufgaben-\n            und Verantwortungsbereich in PatientInnenbetreuung, Forschung und Lehre sowie internationa-\n            len wissenschaftlichen Gesellschaften\n       Mitwirkung in Forschungs-, Lehr- und Organisationsaufgaben durch Übernahme einfacher Ma-\n            nagementaufgaben sowie Assistenztätigkeiten\n       Analyse und Aufbereitung von strategischen und operativen Handlungsfeldern\n       Eigenständige Abwicklung von Projekten\n       Organisation, Koordination sowie Vor- und Nachbereitung von Meetings, Kongressen und wis-\n            senschaftlichen Veranstaltungen\n       Allgemeine administrative Unterstützung sowie Übernahme von Kommunikationsaufgaben und\n            schriftlicher Korrespondenz mit internen und externen Ansprechpartner/innen sowie Schriftfüh-\n            rung/Protokollierung bei\n       Besprechungen in deutscher und englischer Sprache\n       Professionelle Aufbereitung von Präsentationsunterlagen\n       Konsolidieren von Daten und Pflegen der internen Informationssysteme\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Abgeschlossene Fachmatura oder abgeschlossenes Studium auf Bachelorniveau\n       Mehrjährige Erfahrung im Assistenzbereich\n       Kenntnisse und praktische Erfahrung im Projektmanagement\n       Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Niveau B2)\n       Sehr gute EDV-Kenntnisse (Windows, MS-Office)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Logisch-analytisches Denkvermögen und Problemlösungsfähigkeit\n       Genaue, strukturierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise\n       Hohe Kommunikationsfähigkeit, Selbstorganisation und Sozialkompetenz\n       Hohe Belastbarkeit in Stresssituationen\n       Hohe Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIb nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.366,70 (14xjährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der kollek-\ntivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw. zuzüglich\nallfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/personalmanagement-entwicklung-und-administration/of-\nfene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am 24. Mai 2019.\n                                                                                                    MTBl. vom 02.05.2019, StJ 2018/19, 29. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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