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"id": 3866,
"academic_year": "2012/13",
"issue": "20",
"published": "2013-06-21T00:00:00+02:00",
"teaser": "2. SONDERNUMMER \r\nSuppl. Vorständin Institut für Hygiene; Ergebnisse der Senatswahl; GO des Senates-Ergänzung; Satzung Änderungen; Habilitationsrichtlinie der MUG-Ergänzung; Stundenplan Dipl. Humanmedizin; Stundenplan Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3866&pDocNr=102956&pOrgNr=1"
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"index": 2,
"text": "-3-\n in in\nHolzer, Ulrike, Ao.Univ.-Prof. Dr. med.univ.\nHorina, Joerg, Ao.Univ.-Prof. Dr.med.univ.\nJuch Herbert, Dr.med.univ.\n a in\nKresse, Adelheid, Mag. Dr.\n in in in\nLangsenlehner, Tanja, Assoz.-Prof. PD Dr. med.univ.\nLeitinger, Gerd, PD, Dr.\n in in\nLiegl-Atzwanger, Bernadette, Dr .med.univ. Priv.-Doz.\nLipp, Rainer, Ao.Univ.-Prof. Dr. med.univ.\nMalli, Roland, Assoz.-Prof. PD Dr.\nMarsche, Gunther, Assoz.-Prof. PD Dr.\n in\nMeszaros, Katharina, Dr. med.univ.\n a in\nPelzmann, Brigitte, Mag. Dr.\n in\nPilsl, Ulrike, Dr. med.univ.\nPlatzer, Dieter, Ass.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn.\nSacherer, Michael, Dr.med.univ.\nSandner-Kiesling Andreas, Ao.Univ.-Prof. Dr.med.univ.\nSchicho, Rudolf, Assoz.-Prof. Dr.\nSchörghuber, Michael, Dr. med.univ.\nSchreibmayer, Wolfgang, Ao.Univ.-Prof. Dr.phil.\nSedlmayr, Peter, Ao.Univ.-Prof. Dr.med.univ.\n a in\nSturm, Eva, Mag. Dr.\nTesch, Norbert, Ass.-Prof. Dr.med.univ.\nWadsack, Christian, Ass.-Prof. Dr.\nWagner, Klaus, Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.nat.\nWiltgen, Marco, Univ.-Doz. Dr.rer.nat.\nWindpassinger, Chritian, Ass.-Prof. Dr.\nWölfler, Albert, Ao.Univ.-Prof. Dr.med.univ.\n in\nWolff, Birgit, Dr. med.univ.\n in in\nYates, Ameli, Ao.Univ.-Prof. Dr. med.univ.\n in\nZirngast, Birgit, Dr. med.univ.\nzu 3:\n in in\nReiter, Gudrun, Ao.Univ.-Prof . Dr.\nHutter, Heinz, Ao.Univ.-Prof. Dr.\nBrezinsek, Hans-Peter, Ao.Univ.-Prof. Dr.\nHaas, Josef, Ao.Univ.-Prof. DI Dr.\n in in in\nStojakovic, Tatjana, Ass.-Prof. PD Dr.\n in in\nSantner, Brigitte, Ass.-Prof. Dr.\n in in in\nStadlbauer-Köllner, Vanessa, Ass.-Prof. PD Dr.\nWeiglein, Andreas, Ao.Univ.-Prof. Dr.\n in in\nWagner, Doris, PD Dr.\n in in\nSchuligoi, Rufina, Ao.Univ.-Prof. . Dr.\n in\nHomayoon, Nina, Dr.\nRössler, Andreas, Ao.Univ.-Prof. Dr.\nFazekas, Christian, PD, Dr.\nSeiler, Stephan, Dr.\nSchwarzbraun, Thomas, PD Mag. Dr.\nCulea, Valeriu, Dr.\nAhammer, Helmut, Ao.Univ.-Prof. Dr.\nHofer, Ernst, Ao.Univ.-Prof. Dr.\nWindischhofer, Werner, Ao.Univ.-Prof. Dr.\nPichler, Alexander, Dr.\nLangmann, Gerald, Ao.Univ.-Prof. Dr.\n in in\nHauer, Almuthe, Ao.Univ.-Prof. Dr.\n in\nTervonen, Hannaleena, Dr.\n a in\nLeber, Bettina, Mag. Dr.\n in\nWintersperger, Andrea, Dr.\n in in\nPrettenhofer, Ulrike, Ass.-Prof. Dr. MSc\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 21.06.2013, StJ 2012/13, 20. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 2725,
"academic_year": "2010/11",
"issue": "20",
"published": "2011-06-01T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2725&pDocNr=46234&pOrgNr=1"
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"index": 94,
"text": "Medizinische Universität G Wissensbilanz 2010\n 4\nArchivierungskonzept“ eingerichtet. Seit November 2010 beschäftigt sich ein Expertengremium mit der\n 5\nVerlängerung des Vertrages der Kooperation E-Medien Österreich.\nÜber die Aktivitäten beider Arbeitsgruppen, die von der Bibliotheksleiterin der MUG koordiniert werden,\nwird laufend berichtet.\nWEITERE BESONDERE UNIVERSITÄTSEINRICHTUNGEN:\nClinical Skills Center\nDas Clinical Skills Center (CSC) dient den Studierenden der Med Uni Graz zum Üben und Vertiefen\nbereits erworbener klinischer Fertigkeiten. Das CSC bietet die Möglichkeit unterschiedliche\nFertigkeiten an speziell darauf abgestimmten Stationen zu üben. Dafür stehen unterschiedliche\nDummies und medizinische Geräte zur Verfügung.\nDas CSC wird von studentischen TutorInnen betreut, die mit allen Stationen vertraut sind und den\nStudierenden das notwendige Wissen vermitteln, damit diese entsprechend üben können. Alle\nStationen des CSC wurden von FachvertreterInnen der entsprechenden Kliniken erstellt, diese haben\nauch die studentischen TutorInnen speziell für ihre Tätigkeit im CSC eingeschult.\nDie Studierenden können sich im Rahmen der Öffnungszeiten einzelne Stationen buchen und diese\nwerden von den TutorInnen für sie reserviert. Zusätzlich zu den Übungszeiten am Nachmittag und am\nSamstag werden am Vormittag im CSC Übungen aus der Pflichtlehre abgehalten.\nDas CSC wurde im Dezember 2008 mit vier Übungsstationen eröffnet. Mittlerweile stehen 12\nÜbungsstationen zur Verfügung von denen vier im Jahr 2010 neu implementiert wurden.\nZentrum für Medizinische Grundlagenforschung (ZMF)\nDie Organisationseinheit für Forschungsinfrastruktur (O-FIS), zu der u.a. das Zentrum für\nMedizinische Grundlagenforschung und die Biobank gehören, wurde im Jahr 2010 wesentlich\nweiterentwickelt. Neben der Vorbereitung und Durchführung des zweiten Meetings des internationalen\nAdvisory and Evaluation Boards der O-FIS ist vor allem die Fertigstellung des QM-Systems für die\ngesamte Organisationseinheit zu nennen (Gesamtzertifizierung der O-FIS gemäß ISO 9001:2008).\nDie Core-Facility-Konzepte wurden im Hinblick auf die Board-Sitzung und die Forschungsinfrastruktur-\nRoadmap (siehe Vorhaben B.4.4. der Leistungsvereinbarung) überarbeitet. Parallel dazu erfolgte eine\nVerbreiterung des methodischen Serviceangebotes der Core Facilities sowie eine Ausweitung der\nSupportleistungen bei gleichzeitig steigender Anzahl von internen Aufträgen. Auch die\nNutzungsintensität der ZMF-Raumressourcen konnte noch weiter gesteigert werden; unter mehreren\nanderen Maßnahmen erfolgte eine Raumadaptierung in Vorbereitung zur Aufstellung und\nInbetriebnahme des Transmissionselektronenmikroskops in der Core Facility „Ultrastrukturanalyse“.\nDas Zentrum für Medizinische Forschung war im Jahr 2010 auch kontinuierlich in die\n4\n http://www.odok.at/2010/de/vortraege/0049/\n5\n https://www.konsortien.at/ssl/default.asp\n 65/142"
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"bulletin": {
"id": 2205,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "27",
"published": "2010-07-07T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2205&pDocNr=27617&pOrgNr=1"
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"index": 22,
"text": "- 23 -\n in\nBei Fragen steht Ihnen Frau Dr. Carolin Auer, Leiterin der Organisationseinheit für Forschungs-\nmanagement sowie der Abteilung Forschungsförderung und Technologietransfer, gerne zur Verfügung.\nKontakt: carolin.auer@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-72016.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A258 ex 2009/10 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am 28. Juli 2010.\n www.medunigraz.at/stellen\n SekretärIn\n (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIb)\n an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Klinische Abteilung\n für pädiatrische Hämato-Onkologie, Teilzeit: 20 Stunden\nKernaufgaben:\n¾ Allgemeine Sekretariatstätigkeiten im klinischen, stationären und ambulanten Bereich der Klinischen\n Abteilung für pädiatrische Hämatologie/Onkologie\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossene Büroausbildung (HaSch, HAK) oder gleich zu haltende Qualifikation\n¾ Mehrjährige Berufserfahrung in der universitären und stationären Verwaltung erwünscht\n¾ Kenntnisse der medizinischen Terminologie erwünscht\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Teamorientierung\n¾ Kommunikative Kompetenz\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Christian E. Urban, Leiter der Klinischen Abteilung für\npädiatrische Hämato-Onkologie an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, gerne zur\nVerfügung. Kontakt: christian.urban@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-83485.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl A259 ex 2009/10 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am 28. Juli 2010.\n www.medunigraz.at/stellen\n SekretärIn\n (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIb)\n an der Hals-, Nasen-, Ohren-Universitätsklinik, Klinische Abteilung für allgemeine HNO,\n zu besetzen ab 01. September 2010, 40 Wochenstunden, befristet auf die Dauer des\n Beschäftigungsverbotes und Teilzeit: 30 Wochenstunden, befristet auf die Dauer eines eventuell\n anschließenden Karenzurlaubes nach Mutterschutzgesetz\nKernaufgaben:\n¾ Büroadministration und –organisation des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine HNO\n (Korrespondenz Deutsch und Englisch)\n¾ Terminvergabe\n¾ Übernahme von genau definierten administrativen Tätigkeiten\n¾ Selbstständige Organisation und Verwaltung des gesamten Büroablaufes\n¾ Bestellwesen\n¾ Wissenschaftliche Schreibarbeiten\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 07.07.2010, StJ 2009/10, 27.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 2205,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "27",
"published": "2010-07-07T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2205&pDocNr=27617&pOrgNr=1"
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"index": 102,
"text": "Medizinische Universität Graz\n Humanmedizin\n Land- und\n Forstwirtschaft, 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0\n40 Veterinärmedizin\n45 Veterinärmedizin 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0\n50 Sozialwissenschaften 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0\n55 Psychologie 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0\n Angewandte Statistik,\n57 Sozialstatistik 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0\nAuftraggeber-Fördergeber-\nOrganisation\n EU 0 7 0 7 0 8 0 8 0 3 0 3 0 0 0 0\n Bund (Ministerien) 7 0 0 7 3 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0\n Land 9 0 0 9 15 0 0 15 0 0 0 0 2 0 0 2\n Gemeinden 3 0 0 3 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0\n FWF 33 0 0 33 1 0 0 1 1 0 0 1 0 0 0 0\n FFG 1 0 0 1 2 0 0 2 3 0 0 3 0 0 0 0\n Unternehmen 3 1 0 4 26 14 8 48 1 1 0 2 124 128 42 294\n Gesetzl.\n Interessensvert. 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0\n Stiftungen/Fonds/sonst. 25 1 1 27 18 3 0 21 1 0 0 1 4 0 0 4\n sonstige 2 1 1 4 11 3 2 16 1 0 0 1 7 6 0 13\n Gesamt 83 10 2 95 78 28 10 116 7 4 0 11 137 134 42 313\n Nat: National; Dritt: Drittstaaten; Ges: Gesamt\n Hinweise zur Kennzahlen-Berechnung\n Forschungsprojekte und deren Klassifizierung werden im Rahmen der, in der Drittmittelrichtlinie der Medizin\n Projektmeldeverpflichtung, von zentraler Stelle im Forschungsportal erfasst. Im Wissensbilanz-Datawarehouse werden di\n mit den jeweiligen SAP-Finanzdaten (entsprechend Verordnung: Volumen > 5000 EURO) zusammengeführt und a\n Projekte berücksichtigt, deren Projektlaufzeit in das Jahr 2009 fiel, als Projektlaufzeit wurden die in den jeweiligen\n Forschungsportal hinterlegten Beginn- und Enddaten herangezogen. Dies bedeutet, dass diese Kennzahl nicht durch ein\n Projektlaufzeiten beeinflusst ist. Bezüglich des Merkmals Forschungsart ist festzuhalten, dass der Typus „Klinische Stud\n aber mehr oder minder frei durch die jeweilige Projektleitung interpretierbar sind, was wiederum eine mögliche Biasquelle\n der Geldgeber wurde entsprechend der Adressangaben der Geldgeber auf den Projektabkommen klassifiziert (d.h. w\n finanzieren, die Abkommen aber durch die jeweiligen nationalen Niederlassungen getätigt wurden, so werden diese \n angeführt). Die Typenklassifizierung der Geldgeber wurde zentral durchgeführt, diese war aber in einigen Fällen mit Uns\n der Jahre 2007 und 2008 befinden sich im Anhang.\n 78/121"
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"bulletin": {
"id": 2025,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "12",
"published": "2010-01-20T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2025&pDocNr=25958&pOrgNr=1"
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"index": 5,
"text": "-6-\n Verantwortungsbereich ebenso wie alle Studierenden der Medizinischen Universität Graz effizient\n und effektiv zu unterstützen.\n § 3. Organisationsstruktur\n(1) Die O-IFS wird in folgende Abteilungen gegliedert:\n - die Abteilung Facilitymanagement, im Folgenden „A-FM“ genannt,\n - die Abteilung Informationstechnik, im Folgenden „A-IT“ genannt.\n § 4. Leitungsstruktur\n(1) Die Leiterin oder der Leiter der O-IFS sowie deren Stellvertreterin oder Stellvertreter werden gemäß\n den Bestimmungen des Organisationsplanes durch das Rektorat auf Vorschlag des nach der\n Geschäftsordnung für die O-IFS zuständigen Mitglieds des Rektorats unter Beachtung der\n universitätsrechtlichen Bestimmungen unbefristet oder befristet bestellt.\n(2) Die Leiterin oder der Leiter der O-IFS sowie die stellvertretende Leiterin oder der stellvertretende\n Leiter können durch das Rektorat oder das nach der Geschäftsordnung für die O-IFS zuständige\n Mitglied des Rektorats aus wichtigem Grund, insbesondere wegen einer schweren Pflichtverletzung,\n einer strafgerichtlichen Verurteilung, wegen mangelnder körperlicher oder geistiger Eignung, wegen\n eines begründeten Vertrauensverlustes oder wegen Beendigung des Dienstverhältnisses abberufen\n werden.\n(3) Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleiter sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden\n durch das nach der Geschäftsordnung zuständige Mitglied des Rektorats auf Vorschlag der Leiterin\n oder Leiters der O-IFS unter Beachtung der universitätsrechtlichen Bestimmungen unbefristet oder\n befristet bestellt und können von diesen auf dieselbe Weise aus wichtigem Grund, insbesondere\n wegen einer schweren Pflichtverletzung, einer strafgerichtlichen Verurteilung, wegen mangelnder\n körperlicher oder geistiger Eignung, wegen eines begründeten Vertrauensverlustes oder wegen\n Beendigung des Dienstverhältnisses abberufen werden.\n § 5. Kundmachung und In- und Außerkrafttreten\nDiese Subgliederung gilt bis auf Widerruf ab Kundmachung im Mitteilungsblatt der Medizinischen\nUniversität Graz. Mit der Veröffentlichung gelten alle zuvor veröffentlichten Subgliederungen und/oder\ndieser Subgliederung widersprechende Bestimmungen als widerrufen.\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n75.\nLeitungen: Bestellung des Leiters und des stellvertretenden Leiters der Abteilung Facilitymanagement\n(A-FM)\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass in Übereinstimmung mit § 3 Abs. 1 der\norganisatorischen Gliederung der Organisationseinheit für Infrastruktur idgF iVm § 10 Abs. 1 lit. f des\nOrganisationsplans an der Medizinischen Universität Graz, veröffentlicht im 6. Stück des Mitteilungsblattes\nder Medizinischen Universität Graz im Studienjahr 2009/2010 vom 18.11.2009, RN 38, entsprechend dem\nVorschlag des Leiters der Organisationseinheit für Infrastruktur\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 20.01.2010, StJ 2009/10, 12.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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{
"bulletin": {
"id": 1624,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "3",
"published": "2009-10-21T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1624&pDocNr=20649&pOrgNr=1"
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"index": 63,
"text": "Seite 21 von 51\nC2. WEITERBILDUNG\n1. Vorhaben im Weiterbildungsbereich einschließlich Vorhaben zur Heranbildung von\n besonders qualifizierten Postgraduierten\n Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Geplante Ampel-\n Nr. Bezeichnung Vorhaben\n Vorhaben Umsetzung bis status\n Das breite Know-how der MitarbeiterInnen der MUG soll -\n Weiterer Ausbau der gegebenenfalls in Kooperation mit anderen\n 1 laufend\n Universitätslehrgänge Trägerinstitutionen - verstärkt im Rahmen von\n Universitätslehrgängen angeboten werden\n Erläuterung zum Ampelstatus\n 1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n 2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden? Ergebnisprognose 2009?\n Das Angebot der Med Uni Graz wurde im Studienjahr 2007/2008 um zwei neue Universitätslehrgänge erweitert: Master in\n „kardiorespiratorischer Physiotherapie“ sowie „ „Klinischer Prüfarzt“. Für das Studienjahr 2009/10 ist der Start von zwei weiteren\n neuen Universitätslehrgängen, „Breast Care Nurse“ sowie „Clinical Trial Specialist“ geplant.\n2. Vorhaben in der Lehr- und Lernorganisation\n Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Geplante Ampel-\n Nr. Bezeichnung Vorhaben\n Vorhaben Umsetzung bis status\n Zusammenfassung des bestehenden\n Aufbau einer Weiterbildungsangebots (Universitätslehrgänge und kurze\n Weiterbildungs- Seminare und Workshops), sowie Marketingmaßnahmen\n 1 2007\n Dachmarke im Bereich zur Bekanntmachung und Etablierung dieser\n Studium und Lehre Weiterbildungs-Institution der Medizinischen Universität\n Graz (Website, Broschüre, PR Maßnahmen)\n Erläuterung zum Ampelstatus\n 1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n 2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden? Ergebnisprognose 2009?\n Die Dachmarke mit dem Titel „Postgraduate School der Med Uni“ besteht und fasst das bestehende Weiterbildungsangebot der\n Med Uni zusammen und unterstützt die ProponentInnen der diversen Veranstaltungen in administrativen und organisatorischen\n Belangen. Sie wird repräsentiert durch die 2008 neu geschaffene Abteilung Weiterbildung im Bereich Internationale Beziehungen\n und Weiterbildung in der Organisationseinheit für Studium und Lehre. 2009 wird die Dachmarke durch gezielte\n Marketingmaßnahmen verstärkt beworben.\n3. Vorhaben zur Qualitätssicherung/Evaluierung und Ergebnisse der Auswertungen der\n Lehrveranstaltungsbeurteilungen\n Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Geplante Ampel-\n Nr. Bezeichnung Vorhaben\n Vorhaben Umsetzung bis status\n Systematisches Befragen aller Studierenden zur\n Evaluierung der\n 1 Lehrveranstaltungsqualität, um daraus resultierende laufend\n Universitätslehrgänge\n Veränderungsprojekte einführen\n Erläuterung zum Ampelstatus\n 1) Was vom geplanten Vorhaben (vgl. Kurzbeschreibung) wurde bereits durchgeführt?\n 2) Inwieweit wird das Vorhaben plangemäß (inhaltlich und zeitlich) umgesetzt werden? Ergebnisprognose 2009?\n Es wurden bereits fünf Universitätslehrgänge der Med Uni Graz evaluiert, wobei diese Evaluierung bei drei ULG die Med Uni\n übernommen hat, zwei ULG wurden vom Lehrgangsteam bzw. extern evaluiert."
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"bulletin": {
"id": 924,
"academic_year": "2007/08",
"issue": "27",
"published": "2008-07-16T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=924&pDocNr=8846&pOrgNr=1"
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"index": 50,
"text": "- 51 -\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im\nForschungs- und Lehrbetrieb an der Hals-, Nasen-, Ohren-Universitätsklinik, Klinische Abteilung für\nAllgemeine HNO, voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2008, befristet auf 6 Jahre mit möglicher\nQualifizierungsvereinbarung.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n • Abgeschlossene Ausbildung zum Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Kenntnisse und/oder Erfahrung in HNO-relevanten anderen klinisch-medizinischen Fächern\n • Gute Teamfähigkeit\n • Erfahrung und Kenntnisse insbesondere im Bereich der HNO-spezifischen Immunologie und\n Onkologie\n • Reiche Erfahrung in HNO-spezifischer studentischer Lehre, insbesondere dem Curriculum der\n Medizinischen Universität Graz, postpromotioneller Ausbildung\n • Gute Kenntnisse auf dem Gebiet der medizinorientierten EDV\n • Fremdsprachenkenntnisse\n Ende der Bewerbungsfrist: 06. August 2008 (Kennzahl: W231 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im\nForschungs- und Lehrbetrieb (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF), analog\nAbgeltungsgesetz, an der Universitätsklinik für Orthopädie, voraussichtlich zu besetzen ab 20. September\n2008, auf die Dauer des Beschäftigungsverbotes und eines eventuell anschließenden Karenzurlaubes nach\nMutterschutzgesetz.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes Diplomstudium der Biologie oder abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Mehrjährige Erfahrung in wissenschaftlichem Arbeiten\n • Fundierte Kenntnisse in Zell- und Gewebekultur\n • Erfahrung mit molekularbiologischen und biochemischen Arbeitstechniken\n • EDV-Kenntnisse\n • Hohes Maß an Selbstständigkeit\n Ende der Bewerbungsfrist: 06. August 2008 (Kennzahl: W234 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters (Post Doc) im\nForschungs- und Lehrbetrieb mit möglicher Qualifizierungsvereinbarung am Institut für Physiologie,\nvoraussichtlich zu besetzen ab sofort, befristet auf 6 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Naturwissenschaften oder Technik oder eine dem Doktorat\n gleichzuhaltende wissenschaftliche Qualifikation\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Umfassende Kenntnisse im Bereich der kardialen Elektrophysiologie\n • Kenntnisse in numerischen Lösungen von PDEs, High Performance Computing, bildbasierten Netz-\n generierungstechniken, Finite Elemente Methode, Modellierung der kardialen Elektrophysiologie,\n Biomechanik\n • Praktische Erfahrungen mit der Durchführung von elektrophysiologischen „in-silico“ Experimenten\n unter Verwendung der Simulationssoftware CARP\n • Wissenschaftliche Tätigkeit im Ausland\nIhre Aufgaben:\n • Entwicklung eines elektromechanisch gekoppelten virtuellen Herzmodells\n • Ausarbeitung und Weiterentwicklung von Forschungsprojekten in den Bereichen kardialer Elektro-\n physiologie, numerische Methoden für HPC Anwendungen und Biomechanik mit internen und\n externen Partnern\n • Beteiligung an der Lehre\n • Ausbildung von DoktorandInnen\n Ende der Bewerbungsfrist: 06. August 2008 (Kennzahl: W236 ex 2007/08)\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 16.07.2008, StJ 2007/08, 27. Stk."
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"bulletin": {
"id": 300,
"academic_year": "2004/05",
"issue": "17",
"published": "2005-05-04T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1"
},
"index": 16,
"text": "- 17 -\n61.\nBrandschutzordnung der Medizinischen Universität Graz\nDas Rektorat hat in seiner Sitzung vom 14.4.2005 folgende\n „Brandschutzordnung der Medizinischen Universität Graz“\nbeschlossen:\n I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN\n 1. Geltungsbereich:\n1) Diese Brandschutzordnung (BSO) gilt für alle von Einrichtungen der Medizinischen Universität Graz\n benützten Gebäude und Räumlichkeiten und legt Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz und\n Richtlinien für das Verhalten der Universitätsangehörigen im Brandfall fest. Für Universitätseinrichtun-\n gen (Kliniken und Institute), die in Objekten des LKH Universitätsklinikum Graz untergebracht sind, ist\n diese Brandschutzordnung nur insoweit anzuwenden, als für diese Objekte keine zumindest gleichwer-\n tige Brandschutzbestimmungen des Krankenanstaltenträgers gelten. Derzeit ist für die erwähnten Ob-\n jekte eine vom Sicherheitstechnischen Dienst bzw. dem Kommandanten der Betriebsfeuerwehr des\n LKH-Universitätsklinikum Graz entwickelte Brandschutzordnung seit 1992 in Kraft und wurde jährlich\n bei Erfordernis entsprechend angepasst.\n2) Im folgenden werden für Zwecke dieser BSO alle wissenschaftlichen Organisationseinheiten, welche\n in klinische Organisationseinheiten (Universitätskliniken, Klinische Institute und Gemeinsame Einrich-\n tungen) sowie nicht-klinische Organisationseinheiten (Institute) unterteilt sind, als auch alle nicht-\n wissenschaftlichen Organisationseinheiten (Organisationseinheit für zentrale Infrastruktur, Organisati-\n onseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Ge-\n schlechterforschung) sowie die Büros der Obersten Organe unter dem Begriff „Universitätseinrich-\n tungen“ zusammengefasst.\n3) Die für Universitätseinrichtungen auf Grund von Gesetzen, Verordnungen, Ö-Normen, den Techni-\n schen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) oder universitätsinternen Regelungen bestehen-\n den Sicherheitsvorschriften bleiben durch diese Brandschutzordnung unberührt.\n 2. Verantwortlichkeit\n1) Für die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit sind die Leiterinnen/Leiter für ihren jeweiligen Wir-\n kungsbereich verantwortlich.\n Diese Brandschutzordnung ist nachweislich allen Bediensteten zur Kenntnis zu bringen.\n2) Als „Leiterin/Leiter“ im Sinne dieser Brandschutzordnung gelten:\n a) für die wissenschaftlichen, klinischen und nicht – klinischen Organisationseinheiten:\n jeweils die Vorständinnen / Vorstände dieser;\n b) für die gegliederten, wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheiten:\n jeweils die Leiterinnen / Leiter der Abteilungen dieser;\n c) für die nicht wissenschaftlichen Organisationseinheiten:\n jeweils die Leiterinnen / Leiter dieser;\n d) für die Büros der Obersten Organe:\n jeweils die Leiterinnen / Leiter dieser;\n e) subsidär die Rektorin / der Rektor für alle Flächen die nicht einer Universitätseinrichtung zugeordnet\n sind.\n3) An allen Universitätseinrichtungen ist eine Bedienstete/ ein Bediensteter als Beauftragte/r für den\n Brandschutz von den jeweiligen Leiterinnen/Leitern zu nominieren. Die Namen der Brandschutzbe-\n auftragten und der Brandschutzwarte sind der/dem Sicherheitsbeauftragten schriftlich bekanntzuge-\n ben.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 7769,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "22",
"published": "2020-03-11T00:00:00+01:00",
"teaser": "Geschäftsordnung des Rektorats; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderungen; Richtlinie des Rektorats: IKS-Richtlinie der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7769&pDocNr=1002162&pOrgNr=1"
},
"index": 22,
"text": "23\n ORGANISATIONSPLAN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n Das Rektorat der Medizinischen Universität Graz hat folgende Änderungen im Organisationsplan\n beschlossen. Dieser, in weiterer Folge von allen jeweils zuständigen Gremien freigegebene\n Organisationsplan, ersetzt jenen vom 29.05.2019 veröffentlicht im Mitteilungsblatt am\n 29.05.2019, Studienjahr 2018/2019, zur Gänze.\n 1. ABSCHNITT\n § 1 Geltungsbereich\n (1) Der Organisationsplan gemäß § 20 und § 22 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 29\n Universitätsgesetz (UG 2002) gilt für alle Organisationseinheiten der Medizinischen\n Universität Graz.\n (2) Hinsichtlich der Bestimmungen, die den klinischen Bereich betreffen, welche auch\n gleichzeitig Organisationseinheiten der öffentlichen Krankenanstalt LKH-Univ. Klinikum\n Graz sind, bedarf es überdies des vorhergehenden Einvernehmens mit dem Träger der\n Krankenanstalt, das ist die Stmk. Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes) sowie der\n Zustimmung der Bundesministerin oder des Bundesministers gemäß § 29 Abs. 2 UG.\n § 2 Oberste Organe der Medizinischen Universität Graz\n (1) Die Obersten Organe nach dem § 20 Abs. 1 UG sind der Universitätsrat, das Rektorat, die\n Rektorin oder der Rektor und der Senat.\n (2) Zur Beratung und Unterstützung der Obersten Organe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben\n können weitere Funktionsträger unter der Dienst- und Fachaufsicht des Rektorats\n eingerichtet werden.\n 2. ABSCHNITT WISSENSCHAFTLICHER BEREICH\n § 3 Allgemeines\n (1) Zur Erfüllung der Aufgaben im wissenschaftlichen Bereich werden „Wissenschaftliche\n Organisationseinheiten“ eingerichtet.\n (2) Diese Organisationsformen differieren im Nichtklinischen und Klinischen Bereich wegen der\n unterschiedlichen Rechtspflichten für die Organisation. Sie sind daher unterschiedlich für\n den Nichtklinischen Bereich gemäß § 6 und den Klinischen Bereich gemäß § 7 gestaltet.\n (3) „Nichtklinische Organisationseinheiten“ sind „Wissenschaftliche Organisationseinheiten“,\n deren Grundform das „Forschungszentrum (Research Center)“ oder das „Institut“ ist.\n (4) „Klinische Organisationseinheiten“ sind „Wissenschaftliche Organisationseinheiten“,\n welche gleichzeitig einen Teil der öffentlichen Krankenanstalt bilden und die\n Bezeichnungen „Universitätsklinik“ oder „Klinisches Institut“ tragen. Als Unterteilung der\n „Klinischen Organisationseinheiten“ sind die im § 7 Abs. 3 angeführten „Klinischen\n Abteilungen“ im Einvernehmen mit dem Krankenanstaltenträger eingerichtet. Letztere\n entsprechen hinsichtlich der Krankenversorgung § 7b KAKuG. Der Organisationsplan für den\n Klinischen Bereich bedarf der Zustimmung der Bundesministerin oder des Bundesministers\n und des Einvernehmens mit dem Träger der Krankenanstalt.\n Seite 1 von 10 Stand: Mitteilungsblatt vom 11.03.2020, StJ 2019/20, 22.Stk. RN112\n Medizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
},
{
"bulletin": {
"id": 8091,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "39",
"published": "2020-07-08T00:00:00+02:00",
"teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft: Erweiterung der Standorte ab 01.07.2020; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft: Erweiterung der Standorte ab 01.07.2020; Bestellung zur Sicherheitsfachkraft; Widerruf der Bestellung zur Sicherheitsfachkraft; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professuren",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8091&pDocNr=1030302&pOrgNr=1"
},
"index": 22,
"text": "23\nDie Medizinische Universität Graz ist eine junge Organisation mit traditionsreichen Wurzeln, die sich an\nden Werten einer nachhaltigen und umfassenden Gesundheitsversorgung orientiert. Rund 2.100\nMitarbeiterInnen arbeiten in Forschung, Lehre und PatientInnenbetreuung. Folgende attraktive und\nanspruchsvolle Position wird besetzt:\n Universitätsprofessur für Urologie\n gem. § 98 UG\n an der Universitätsklinik für Urologie\nDie Universitätsklinik für Urologie erfüllt zentrale Aufgaben in Forschung, Lehre und\nPatientInnenbetreuung in enger Abstimmung mit allen einschlägigen Einrichtungen am LKH-\nUniversitätsklinikum. Eingebettet in das LKH-Universitätsklinikum Graz ist es die Aufgabe dieser\nUniversitätsklinik deren klinikinterne Forschungs- und Behandlungsschwerpunkte\nweiterzuentwickeln und ihre Arbeit in translationale Forschungsschwerpunkte der\nUniversitätsmedizin einzubringen. Der Versorgungsauftrag der Universitätsklinik für Urologie\numfasst das gesamte Leistungsspektrum der Urologie. Das Einzugsgebiet mit mehr als 1,2 Mio.\nEinwohnerInnen schließt die gesamte Steiermark sowie angrenzende Bundesländer ein.\nDie/Der für die Leitungsfunktion der Universitätsklinik für Urologie vorgesehene\nUniversitätsprofessorIn wird mit folgenden zentralen Aufgaben betraut:\n Eigenverantwortliche klinische Tätigkeit sowie Forschung und Lehre im gesamten Spektrum der\n Urologie\n Regionale, nationale und internationale Vertretung des Sonderfachs Urologie in Forschung und Lehre\n Ausbau des bestehenden klinikinternen Forschungs- und Behandlungsschwerpunkts „chirurgische\n Uroonkologie“ sowie Etablierung neuer Bereiche (z.B. rekonstruktive Urologie) in kooperativer\n Abstimmung mit anderen einschlägigen Fachgebieten\n Intensivierung der Kooperation (insbesondere innerhalb des Comprehensive Cancer Center Graz)\n sowie mit dem gesamten Bereich der universitären klinischen und vorklinischen Forschungs-,\n Lehr- und PatientInnenversorgungseinrichtungen\n Umsetzung der universitären Lehre, postgraduellen Ausbildung und der Lehre in Doktoratsstudien\n Strukturierte Nachwuchsförderung, insbesondere von WissenschafterInnen\n Kooperative Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Universitätsklinik für Urologie gemeinsam mit\n den anderen Führungskräften an der Medizinischen Universität Graz\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitätsausbildung in Humanmedizin\n FachärztIn für Urologie oder gleichwertige ausländische Qualifikation\n Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Befähigung\n Mehrjährige profunde klinische Erfahrung im gesamten Spektrum der Urologie, insbesondere im\n Bereich der chirurgischen Uroonkologie\n Mehrjährige Führungs- und Managementerfahrung an einer klinischen/wissenschaftlichen Einrichtung\n Kontinuierliche wissenschaftliche fachspezifische Publikationstätigkeit\n Einbindung in internationale Forschungsnetzwerke\n Wissenschaftliche Tätigkeit an zumindest einer weiteren (internationalen) Forschungseinrichtung\n Erfolgreiche kontinuierliche Einwerbung kompetitiver (inter)nationaler Projektmittel\n Lehrerfahrung in diesem Fachgebiet\n MTBl. vom 08.07.2020, StJ 2019/20, 39. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu ver öffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 8552,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "12",
"published": "2020-11-25T00:00:00+01:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorates - Richtlinie des Rektorats „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Studienrechtliche Bestimmungen – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Besetzung von Professuren nach § 99a UG; Senat: Satzung: Satzungsteil – HAUPTSTÜCK B – Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senates – Änderung; Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat; Senat: Änderung der Nominierungen in den Senat; Senat: Ergebnis der Wahl der Stellvertreterin des Schriftführers in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8552&pDocNr=1083357&pOrgNr=1"
},
"index": 6,
"text": "7\nJeder*jede an der Forschung Beteiligte hat schriftlich oder elektronisch die wesentlichen\nInformationen über die Durchführung eines Experiments in ausreichender Form zu dokumentieren,\nsodass unabhängige Expert*innen dieses reproduzieren können. Wenn Experimente auf\nBerechnungen beruhen, müssen die Aufzeichnungen detailliert genug sein, um von anderen\nnachvollzogen werden zu können. Protokolle und Ergebnisse in schriftlicher oder elektronischer\nForm müssen eine durchgehende Seitennummerierung oder nachvollziehbare Strukturierung\naufweisen und immer vollständig sein. Für Daten, die nicht in ein Laborbuch oder elektronisches\nProtokoll aufgenommen werden können, muss in der Projektdokumentation ein genauer und\nnachvollziehbarer Hinweis auf die Quelle bzw. den Speicherort enthalten sein.\nWeitere Regelungen zum Forschungsdatenmanagement sind der Forschungsdatenmanagement-\nPolicy der Universität zu entnehmen.\n3.2 Schutz personenbezogener Daten\nUnter den Begriff personenbezogene Daten fallen sowohl direkt personenbezogene als auch indirekt\npersonenbezogene (pseudonymisierte) Daten, die ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen\nkeiner spezifischen Person zugeordnet werden können. Anonymisierte Daten sind Daten, die von\nniemandem einer Person zugeordnet werden können. Während direkt personenbezogene und\npseudonymisierte Daten dem Datenschutz unterliegen, sind anonyme bzw. anonymisierte\nDaten vom Datenschutzgesetz ausgenommen.\nDie „Richtlinie für Datenschutz und IT-Sicherheit“ 3 der Medizinischen Universität Graz regelt das\nVerhalten aller Mitarbeiter*innen im Umgang mit personenbezogenen Daten aufgrund gesetzlicher\nVorschriften, wie insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des\nDatenschutzgesetzes (DSG), des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG) und der zur DSGVO\nergangenen Datenschutz-Anpassungsgesetze.\n3.3 Einhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen\nBei der Verwendung von Bildern und Grafiken aus veröffentlichten Publikationen in einem\nwissenschaftlichen Werk (z. B. Dissertation, Publikation) oder einem wissenschaftlichen Vortrag\nsind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes idgF hinsichtlich Werkschutz und\nVerwertungsrechten zu berücksichtigen. Eine Ausnahme wird durch bestimmte Creative Commons\nLizenzen (z. B. von Open Access-Journalen) gewährt, doch auch in diesem Fall ist immer die Quelle\n(Urheber*in) anzugeben.\n4. Publikationen und Autor*innenschaft\n4.1 Allgemeine Grundsätze\n Publikationen müssen Materialien, Methoden und Ergebnisse so detailliert beschreiben, dass\n Leser*innen den verwendeten Ansatz verstehen und die Versuchsanordnung nachvollziehen und\n reproduzieren können. Wenn die Ausführlichkeit der Beschreibung durch Vorgaben einzelner\n Verlage bzw. Journals eingeschränkt wird (z. B. durch Begrenzung der Anzahl von Zeichen oder\n Wörtern), so ist diesem Ziel so weit wie möglich Rechnung zu tragen (z. B. im Rahmen von\n3\n https://www.medunigraz.at/fileadmin/public/pdf_medunigraz/grundsatzdokumente/\nrichtlinien/Richtlinie_Datenschutz-ITSicherheit.pdf (28.10.2020)\nMitteilungsblatt vom 25.11.2020, StJ 2020/21, 12. Stk. RN 31 Seite 5 von 14"
},
{
"bulletin": {
"id": 9014,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "37",
"published": "2021-05-26T00:00:00+02:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend Abgekürztes \r\nBerufungsverfahren für Universitätsprofessor*innen gemäß § 99 Abs. 4 Universitätsgesetz 2002; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Einsetzung einer Berufungskommission; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen aufgrund der COVID-19-Pandemie – Änderung; Leitungen: Bestellung zur 1. stellvertretenden supplierenden Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=9014&pDocNr=1141426&pOrgNr=1"
},
"index": 4,
"text": "5\n Richtlinie zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen\n aufgrund der COVID-19-Pandemie\nDas Rektorat der Medizinischen Universität Graz legt aufgrund von § 20 Abs 6 Z 5 UG und § 3 Abs\n22 des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen der Med Uni Graz sowie nach Anhörung\ndes Vorsitzenden des Senates, des Vorsitzenden des Universitätsrates sowie der Vorsitzenden\nder Universitätsvertretung aufgrund von § 1 Abs 1 des Bundesgesetzes über hochschulrechtliche\nSondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen\naufgrund von COVID-19 (2. COVID-19-Hochschulgesetz – 2. C-HG) folgende Richtlinie zur\nDurchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen aufgrund der COVID-19-Pandemie fest:\n§ 1. Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen\n (1) Die Durchführung von Vorlesungen hat grundsätzlich digital bzw. im Wege des Distance\n Learnings zu erfolgen.\n (2) Lehrveranstaltungen bzw. Teile von Lehrveranstaltungen, die\n a) aus didaktischen Gründen als Präsenzeinheiten zielführender sind oder\n b) nicht durch digitale Angebote ersetzt oder im Rahmen von Homelearning\n angeeignet werden können, wie beispielsweise Übungen, Praktika und\n Famulaturen,\n können unter Einhaltung der Hygienevorschriften gemäß § 3 durchgeführt werden.\n (3) Die Durchführung von Präsenzprüfungen hat unter Einhaltung der Hygienevorschriften\n gemäß § 3 stattzufinden.\n (4) Die Studierenden sind vor Beginn des Semesters in geeigneter Weise (zB. MEDonline,\n MUniverse, VMC) über den Einsatz digitaler Lehr- und Lernformen sowie virtueller Lehre\n zu informieren.\n (5) Studierende, die aufgrund von COVID-19 in Quarantäne oder Absonderung sind oder als\n Verdachtsfall gelten, da sie COVID-19 Symptome haben und daher nicht an\n Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen können, haben dies den Lehrenden umgehend\n mitzuteilen und einen Nachweis zu erbringen.\n (6) Studierende, die der COVID-19 Risikogruppe angehören und aus diesem Grund nicht an\n Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen können, können dies den Lehrenden mitteilen\n und einen Nachweis erbringen.\n (7) In beiden Fällen (§ 1 Abs. 5 und Abs. 6) obliegt es den Lehrenden zu entscheiden, ob die\n erforderliche Studienleistung in Nachholterminen zu erbringen ist oder durch\n Ersatzleistungen erbracht werden kann. Können Ersatzleistungen erbracht werden ist\n von den Lehrenden festzulegen, welche Ersatzleistungen zu erbringen sind.\n (8) Studierende, die aufgrund von COVID-19 in Quarantäne oder Absonderung sind oder als\n Verdachtsfall gelten, da sie COVID-19 Symptome haben und daher nicht an\n Präsenzprüfungen teilnehmen können, müssen sich von der Prüfung abmelden. Die\n Abmeldung hat per E-Mail an pruefungen@medunigraz.at zu erfolgen, sofern eine\n rechtzeitige Abmeldung über MEDonline nicht mehr möglich ist.\n MTBl. vom 26.05.2021, StJ 2020/21, 37. Stk, RN 139"
},
{
"bulletin": {
"id": 6726,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "17",
"published": "2019-01-30T00:00:00+01:00",
"teaser": "Rektorat: Bekanntgabe der Wiederbestellung des amtierenden Rektors der Medizinischen Universität Graz; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz - Änderungen; Geschäftsordnung: Geschäftsordnung der Medizinischen Universität Graz - Änderungen; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6726&pDocNr=855249&pOrgNr=1"
},
"index": 43,
"text": "44\n d. Sozial-emotionale Kompetenzen (SEK)\nDieser Testteil besteht aus 2 Aufgabengruppen im Multiple-Choice-Format, die wesentliche Aspekte\nsozial-emotionaler Kompetenzen erfassen.\n • Soziales Entscheiden (SE): Diese Aufgabengruppe misst die Eigenschaft,\n Entscheidungen in sozialen Kontexten hinsichtlich ihrer Bedeutung zu reihen.\n Erfasst wird ein Bereich, der besonders in der Medizin eine hohe handlungsleitende\n Relevanz hat.\n • Emotionen erkennen (EE): Diese Aufgabengruppe erfasst die Fähigkeit, auf der\n Grundlage einer Beschreibung von Personen und Situationen, zu erkennen, was\n eine bestimmte Person in einer gegebenen Situation wahrscheinlich fühlt.\n§ 2. (1) Die Vergabe der Studienplätze (§ 4 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu\nden Diplomstudien Human- und Zahnmedizin, veröffentlicht im MTBl. 17.Stk. vom 31.01.2019.) für das\nDiplomstudium Zahnmedizin erfolgt durch den Aufnahmetest Zahnmedizin – MedAT-Z, welcher aus\neiner Gruppentestung besteht. Die Testinhalte des MedAT-Z decken sich großteils mit den\nTestinhalten des MedAT-H. An Stelle der Prüfung des Textverständnisses (TV) und der KFF\nAufgabengruppe Implikationen erkennen (IMP) erfolgt eine Überprüfung der manuellen Fertigkeiten\n(MF).\n(2) Testinhalte:\n a. Basiskenntnistest Medizinische Studien der Medizinischen Universität Graz (BMS)\n Der BMS besteht aus einem standardisierten Kenntnistest im Multiple-Choice-Format, anhand\n dessen das schulische Vorwissen über medizinrelevante Grundlagenfächer, insbesondere\n Biologie, Chemie, Physik und Mathematik, erfasst wird.\n b. Manuelle Fertigkeiten (MF)\n Mit diesem Testteil werden wesentliche, für das Diplomstudium Zahnmedizin erforderliche\n praktische Fertigkeiten gemessen. Er besteht aus den Untertests Draht biegen und Formen\n spiegeln.\n c. Kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten (KFF)\n Dieser Testteil besteht aus 4 Aufgabengruppen im Multiple-Choice-Format und umfasst jene\n kognitiven Basisfähigkeiten und -fertigkeiten, die aufgrund rezenter wissenschaftlicher\n Ergebnisse hohe prädiktive Validität für den erfolgreichen Abschluss des Diplomstudiums\n aufweisen:\n • Zahlenfolgen (ZF): Diese Aufgabengruppe misst die Fähigkeit, allgemeine\n Gesetzmäßigkeiten zu erkennen, Implikationen zu verstehen und logische Schlüsse\n zu ziehen. Sie erfasst damit eine der Grundlagen der Studierfähigkeit.\n • Gedächtnis & Merkfähigkeit (GM): Diese Aufgabengruppe misst die kognitive\n Fähigkeit, sich Inhalte figuraler, numerischer und verbaler Art einzuprägen, sodass\n auf diese bei Bedarf flexibel zugegriffen werden kann, indem sie in einer mittelbar\n anschließenden Testphase wiedererkannt und richtig zugeordnet werden.\n • Figuren zusammensetzen (FZ): Diese Aufgabengruppe misst die kognitive\n Fähigkeit, visuoanalytische sowie visuokonstruktive Leistungen im Rahmen der\n räumlichen Vorstellungsfähigkeit zu erbringen.\n Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin / Stand\n Mitteilungsblatt vom 30.01.2019, Stj 2018/2019, 17. Stk. RN73\n Seite 2 von 5"
},
{
"bulletin": {
"id": 5069,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "29",
"published": "2015-08-19T00:00:00+02:00",
"teaser": "Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5069&pDocNr=388654&pOrgNr=1"
},
"index": 4,
"text": "-5-\n\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines\neinschlägigen Doktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung gemäß\n8 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer unbefristeten\nwissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines assoziierten Professors\nverbunden.\n\nBei Fragen steht Ihnen O.Univ.-Prof. DDr.Friedrich Anderhuber, Vorstand des Institutes für Anatomie, gerne\nzur Verfügung. Kontakt: friedrich.anderhuber@medunigraz.at, Tel: +43/316/380-4210.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W281 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 20. September 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\nSenior Lecturer (w/m)\n(Verwendungsgruppe B1)\nam Institut für Pathophysiologie und Immunologie,\nbefristet auf 4 Jahre,\nzu besetzen ab 01.10.2015\nKernaufgaben:\n» Entwicklung und Abhaltung universitärer Lehre\n> Betreuung von Studierenden, DiplomandInnen und DissertantiInnen\n>» Methodische Leitung und fachliche Betreuung der Forschungsbereiche\n„Vergleichende Anthropometrie; psychologisches, leistungsphysiologisches\nund nutritives Assessment im immunologischen Kontext“\nAktive Forschungsarbeit im Rahmen der oben genannten Forschungsbereiche\nEinwerbung von Forschungsprojekten\nSelbständige Erstellung von Publikationen/ Präsentationen für (inter-Jnationale\nFortbildungsveranstaltungen und Kongresse\n\nVV Vv\n\nFachliche Anforderungen:\n\n> Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin oder gleichzuhaltende Ausbildung\noder abgeschlossenes naturwissenschaftliches Studium in\n\nverwandten Fächern (z.B. Ernährungswissenschaften, Biologie)\n\nErfahrung in der universitären Lehre und fundierte didaktische Ausbildung\n\nFachliche Qualifikation zur methodischen Leitung eines Ernährungsforschungslabors\nErfahrung in der Etablierung von interdiziplinären nutritiven Assessmentmethoden\nErfahrung in der gewissenhaften methodischen Begleitung von klinischen Studien\nErfahrung in der hochschulübergreifenden Projektbetreuung\n\nVVVVV\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n>» Fähigkeit zur Teamarbeit, Bereitschaft zur Kooperation\n> Kommunikative und soziale Kompetenz\n\n> Herausragendes Engagement\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 2.662,90 brutto zuzüglich allfalliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tatigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Anton Sadjak, Vorstand des Institutes für Pathophysiologie und\nImmunologie, gerne zur Verfügung. Kontakt: anton.sadjak@medunigraz.at, Tel.: +43/316/380-4290.\n\n \n\nMTBI. vom 19.08.2015, SU 2014/15, 29. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 4788,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "14",
"published": "2015-02-18T00:00:00+01:00",
"teaser": "Leitungsbestellung einer klinischen Abteilung im wiss. klinischen Bereich; Wiederruf einer Leitungsbestellung; Ausschreibung von Stellen ",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4788&pDocNr=326105&pOrgNr=1"
},
"index": 3,
"text": "-4-\n68.2 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-\neinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitäts-\npersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher\nQualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers\nliegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n Senior Scientist (w/m)\n (Verwendungsgruppe B1)\n an der Universitätsklinik für Neurologie,\n Klinische Abteilung für Allgemeine Neurologie\nKernaufgaben:\n Klinische universitäre PatientInnenbetreuung mit Schwerpunkt Bewegungsstörungen\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der neuroimmunologische und\n neuroonkologische Erkrankungen\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums\n Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Fachärztin/Facharzt für Neurologie\n Klinische und wissenschaftliche Kompetenz in Neuroimmunologie und Neuroonkologie\n Vorerfahrung in universitärer Lehre von Vorteil\nPersönliche Anforderungen:\n Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n Teamorientierung\n Kommunikative Kompetenz\n Sehr gute Englisch-Kenntnisse\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 4.092,14 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Franz Fazekas, Leiter der Abteilung für Allgemeine Neurologie,\ngerne zur Verfügung. Kontakt: franz.fazekas@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-82981.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W93 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 11. März 2015 www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 18.02.2015, StJ 2014/15, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 4769,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "13",
"published": "2015-02-04T00:00:00+01:00",
"teaser": "Ethikkommission - Neunominierung",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4769&pDocNr=319692&pOrgNr=1"
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"index": 3,
"text": "-4-\nWiederholung der Ausschreibung vom 19.11.2014:\n UniversitätsassistentIn\n (Verwendungsgruppe B1)\n am Institut für Pathologie,\n zu besetzen ab sofort, befristet auf 6 Jahre\nKernaufgaben:\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin\n und im Rahmen von Doktoratsstudien\n Erstellung von histo- und zytologischen Befunden\n Erstellung von molekularpathologischen Befunden\n Erstellung von Prosekturbefunden (Haus- und Auswärtsobduktionen)\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet Pathologie\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Befugnis zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Facharzt/Fachärztin für Pathologie\n Wissenschaftliches Doktorat (PhD) von Vorteil\n Wissenschaftliche Vorerfahrung von Vorteil\n Erfahrung in universitärer Lehre und Betreuung von Studierenden von Vorteil\nPersönliche Anforderungen:\n Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Teamorientierung\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.728,05 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren ein Abschluss einer\nQualifizierungsvereinbarung gemäß § 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungs-\nvereinbarung ist mit einer unbefristeten wissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer\nassoziierten Professorin/eines assoziierten Professors verbunden.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Gerald Höfler, Leiter des Institutes für Pathologie, gerne zur\nVerfügung. Kontakt: pathologie@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-82228.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D29 ex 2015/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 25. Februar 2015 www.medunigraz.at/stellen\n Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n (Verwendungsgruppe B1)\n an der Universitätsklinik für Radiologie,\n Klinische Abteilung für Neuroradiologie,\n bis FachärztInnenabschluss, längstens 7 Jahre\nKernaufgaben:\n Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Neurowissenschaften, der vaskulären und\n interventionellen Radiologie\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n Selbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für (inter-)nationale\n Fortbildungsveranstaltungen\n Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 04.02.2015, StJ 2014/15, 13. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 2945,
"academic_year": "2010/11",
"issue": "11",
"published": "2011-01-21T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
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"index": 0,
"text": "MITTEILUNGSBLATT\n\nDER\nMEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n\nhttp://www.medunigraz.at/services/mitteilungsblatt.htm|\n\n3. SONDERNUMMER\nStudienjahr 2010/2011 Ausgegeben am 21.01.2011 11. Stück\n\n63. Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Humanmedizin (© 202) für das Sommersemester 2011 und\ndas Wintersemester 2011/2012\n\n64. Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Zahnmedizin (© 203) für das Sommersemester 2011 und\ndas Wintersemester 2011/2012\n\n \n\n63.\n\nVerordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Humanmedizin (O 202) für das\nSommersemester 2011 und das Wintersemester 2011/2012\n\nDas Rektorat der Medizinischen Universität Graz hat gemäß 8 124b Universitätsgesetz 2002 idgF, per\nBeschluss nach Anhörung des Senates folgende Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im\nDiplomstudium Humanmedizin (© 202) erlassen, die vom Universitätsrat genehmigt worden ist:\n\nPräambel\n\nDie Medizinische Universität Graz (MUG) führt auf Basis von $ 124b Universitätsgesetz 2002 idgF (UG)\nein Aufnahmeverfahren für alle Studienwerberinnen und Studienwerber durch.\n\nSinn dieser Verordnung ist die Regelung der Zulassung nach den Vorgaben des 8 124b UG idgF.\n\nTEIL I - Geltungsbereich\n§ 1 Das in diesem Teil der Verordnung festgelegte Aufnahmeverfahren gilt für das Diplomstudium\nHumanmedizin (© 202) an der MUG.\n\n& 2 Das Aufnahmeverfahren gilt für alle Studienwerberinnen und Studienwerber, die im Studienjahr\n2011/2012 erstmals zum Diplomstudium der Humanmedizin (© 202) an der MUG zugelassen werden\nwollen.\n\nAusgenommen sind jene Studienwerberinnen und Studienwerber, die in Teil III dieser Verordnung\nbeschrieben werden.\n\nZahl der Studienplätze\n\n8 3 Die gesetzlichen Vorgaben werden durch das Aufnahmeverfahren umgesetzt. Für das Studienjahr\n2011/2012 werden gem. § 124b Abs 5 UG idgF 336 Studienplätze vergeben, davon 252 Plätze an\nStudienwerberinnen und Studienwerber mit in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen als Gruppe 1,\n67 Plätze an Studienwerberinnen und Studienwerber aus EU-Mitgliedsstaaten und diesen im Hinblick auf\nden Studienzugang gleichgestellte Personen mit nicht in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen als\nGruppe 2, und 17 Plätze an sonstige ausländische Studienwerberinnen und Studienwerber, die weder in\nGruppe 1 oder Gruppe 2 fallen.\n\nTEIL II - Verfahren\n\n§ 4 Anzuwendende Verfahrensregelung\n\nAuf das gegenständliche Aufnahmeverfahren kommt ausschließlich die Verfahrensregelung dieser\nVerordnung zur Anwendung.\n\n& 5 Elektronische Voranmeldung\n\n(1) Alle Studienwerberinnen und Studienwerber, die sich um einen Studienplatz im Diplomstudium\nHumanmedizin (© 202) an der MUG bewerben möchten, haben innerhalb der vom Rektorat\nvorgegebenen Anmeldefrist, die am 01.02.2011 beginnt und am 20.02.2011 um 24:00 Uhr endet, an der\nelektronischen Voranmeldung über die vom Rektorat eingerichtete Website im Internet teilzunehmen.\n\n \n\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 02. Februar 2011\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@medunigraz.at"
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"bulletin": {
"id": 1624,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "3",
"published": "2009-10-21T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1624&pDocNr=20649&pOrgNr=1"
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"index": 62,
"text": "Seite 20 von 51\nIm Sinne einer Prozesssupervision streben wir eine Zertifizierung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des internen\nQualitätsmanagements im Leistungsbereich Studium, Lehre und Weiterbildung durch AQA (Austrian Agency for Quality Assurance) mit\nder Unterstützung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung an. Hierfür wurde ein umfassendes Qualitätshandbuch\nerarbeitet, welches die laufenden Prozesse in Studium und Lehre dokumentiert, und basierend darauf ein Kennzahlen-Monitoring\naufgebaut. Der Informationsbesuch der GutachterInnen fand im März 2009 statt; das Audit zur Zertifizierung wird Juni 2009\ndurchgeführt. Die Zertifizierungsentscheidung durch AQA soll Oktober 2009 vorliegen.\n4. Ziele in Bezug auf Studien\n Abw. Abw. 2007/08 Ziel-Wert\n Ziel-Wert Ist-Wert\nNr. Ziele Messgröße 2007/08 in % 2008/09\n 2007/08 2007/08\n absolut\n Diplomstudium Abschlüsse 50 68 18 + 36 250\n Humanmedizin voll Humanmedizin\n etablieren\n Pflegewissenschaft Abschlüsse\n weiter ausbauen Bakkalaureat 200* 89* -111* - 55.6* 100*\nC1\n Pflegewissenschaft\n Abschlüsse Master 20\n Pflegewissenschaft\n1) Erläuterung der Abweichung 2008: * Daten liegen lediglich für Studienjahre vor\n2) Prognose für die Zielerreichung 2009:\nIm Studienjahr 2007/08 konnten 68 AbsolventInnen des neuen Curriculums Humanmedizin verzeichnet werden, weitere 32 Studierende\nschlossen ihr Studium bis dato im Studienjahr 2008/09 ab. Für 2008/09 werden insgesamt rund 250 AbsolventInnen erwartet.\nDie Abschlüsse im Bakkalaureatsstudium Gesundheits- und Pflegewissenschaft wurden offenbar - in Unkenntnis der Entwicklung des\nneu eingerichteten Studiums – viel zu optimistisch eingeschätzt: Im Studienjahr 2006/07 hatten 47 Studierende „der ersten Generation“\nzeitgerecht das Studium erfolgreich beendet. 2007/08 wurde mit deutlich mehr Abschlüssen gerechnet; es waren letztlich aber nur 89,\nalso wesentlich weniger als erwartet. Eine genaue Analyse der Studienkarrieren zeigt, dass in diesem Studium offenbar ein relativ hoher\nDropout – wahrscheinlich aufgrund falscher Erwartungen – stattfindet. Ein Grund ist möglicherweise die Tatsache, dass wegen des\nfreien Hochschulzugangs nicht nur die eigentlich angesprochene Population von DGKS/DGKP-Diplomierten, die eine Höherqualifikation\nanstreben, sondern auch viele MaturantInnen ohne entsprechende Vorkenntnisse in dieses Studium hereindrängten. Die Tatsache,\ndass – wohl aufgrund vermehrter Anstrengungen in der möglichst frühzeitigen Aufklärung über Fokus und Anforderungen des Studiums\n- mittlerweile die Zahlen der Neuinskribierten vom Höchststand 295 im Jahr 2005/06 auf nur mehr 145 im laufenden SJ 2008/09\ngesunken ist, könnte diese Hypothese stützen. Aufgrund dieser Beobachtungen wurde die Prognose für die Abschlüsse 2008/09\ndeutlich zurückgenommen.\nIm Gegensatz zum Bachelorstudium sehen wir im Masterstudium bisher sehr wenig Dropouts; die Prognose von 20 Abschlüssen sollte\ndaher durchaus realistisch sein."
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"bulletin": {
"id": 1504,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "22",
"published": "2009-08-05T00:00:00+02:00",
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"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1504&pDocNr=18156&pOrgNr=1"
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"index": 11,
"text": "- 12 -\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n in in\nBei Fragen steht Ihnen Frau ao.Univ.-Prof. Dr. Karin S. Kapp, Leiterin der Universitätsklinik für Strahlen-\ntherapie - Radioonkologie, gerne zur Verfügung. Kontakt: monika.kirchmeier@medunigraz.at, Tel.: ++43\n(0) 316/385-2639.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W234 ex 2008/09 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n26. August 2009. www.medunigraz.at/stellen\n Wissenschaftliche/r MitarbeiterIn\n an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Klinische Abteilung für Kieferorthopädie,\n Teilzeit: 20 Wochenstunden, zu besetzen ab 27. Oktober 2009, befristet auf 6 Monate\nKernaufgaben:\n¾ Mitarbeit in Lehre und Forschung\n¾ PatientInnenbehandlung\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes universitäre zahnmedizinische Ausbildung\n¾ Diplomarbeit oder Dissertation im Bereich Kieferorthopädie oder gleichwertige wissenschaftliche\n kieferorthopädische Qualifikation\n¾ Klinische Erfahrung in der Kieferorthopädie\n¾ Gute EDV-Kenntnisse\n¾ Gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Kommunikative Kompetenz\n¾ Kollegialer Umgang und Teamfähigkeit\n¾ Belastbarkeit\n¾ Präsenz und sorgfältige, verlässliche Arbeitsweise\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Frau Ass.-Prof.in Dr.in Margit Pichelmayer, Leiterin der Klinischen Abteilung für\nKieferorthopädie, gerne zur Verfügung. Kontakt: margit.pichelmayer@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0)\n316/385-2424 bzw. Kliniksekretariat: Tel.: ++43 (0) 316/385-3989.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W241 ex 2008/09 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n26. August 2009. www.medunigraz.at/stellen\n Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n an der Universitätsklinik für Innere Medizin, Universitäre Palliativmedizinische Einrichtung (UPE),\n befristet auf die Dauer des Karenzurlaubes\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n¾ Abgeschlossene Turnusausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin\n¾ Nachweisliches Interesse/Vorerfahrung in der Betreuung von PalliativpatientInnen\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 05.08.2009, StJ 2008/09, 22. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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"bulletin": {
"id": 1384,
"academic_year": "2008/09",
"issue": "16",
"published": "2009-05-06T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1384&pDocNr=16018&pOrgNr=1"
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"index": 14,
"text": "- 15 -\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Teamorientierung\n¾ Lernbereitschaft\n¾ Kommunikative Kompetenz\n¾ Hohe Handlungsorientierung\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Andreas Wedrich, Leiter der Universitäts-Augenklinik, gerne zur\nVerfügung. Kontakt: andreas.wedrich@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-2394.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W182 ex 2008/09 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am 27. Mai 2009.\n www.medunigraz.at/stellen\n Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\nan der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Klinische Abteilung für Mund-, Kiefer- und\n Gesichtschirurgie, bis FachärztInnenabschluss, längstens 7 Jahre\nKernaufgaben:\n¾ Mitarbeit in Lehre, Forschung und Organisation\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n¾ Absolvierte Gegenfächer (Chirurgie, Interne Medizin)\n¾ Kenntnisse in Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und Unfallchirurgie\n¾ Gute EDV-Kenntnisse\n¾ Gute Englischkenntnisse, speziell für wissenschaftliche Arbeiten\n¾ Wissenschaftliche Vorerfahrung von Vorteil\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Hans Kärcher, Leiter der Klinischen Abteilung für Mund-,\nKiefer- und Gesichtschirurgie, gerne zur Verfügung. Kontakt: hans.kärcher@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0)\n316/385-2565 bzw. Kliniksekretariat: Tel.: ++ 43 (0) 316/385-3989.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W183 ex 2008/09 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am 27. Mai 2009.\n www.medunigraz.at/stellen\n Wissenschaftliche/r MitarbeiterIn\n an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,\n Klinische Abteilung für Geburtshilfe, zu besetzen ab 01. Juni 2009, befristet bis 31. August 2011\nKernaufgaben:\n¾ PatientInnenbetreuung\n¾ Übernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n¾ Mitarbeit bei Forschungsprojekten\n¾ Wissenschaftliche Tätigkeit, im Besonderen für das Fachgebiet Geburtshilfe\n____________________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 06.05.2009, StJ 2008/09, 16. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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