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                "teaser": "8. SONDERNUMMER",
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            "index": 2,
            "text": "-3-\nSandner-Kiesling Andreas, Ao.Univ.-Prof. Dr.med.univ.\nSchöggl, Helmut, Dr.med.univ.\nScholler, Monika, Mag. a\nSchreibmayer, Wolfgang, Ao.Univ.-Prof. Dr.phil.\nSchweinzer, Cornelia Katrin, Mafa\nSedlmayr, Peter, Ao.Univ.-Prof. Dr.med.univ.\nTesch, Norbert, Ass.-Prof. Dr.med.univ.\nWagner, Klaus, Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.nat.\nWatzinger, Norbert, Ao.Univ.-Prof. Dr.med.univ.\nWiltgen, Marco, Univ.-Doz. Dr.rer.nat.\nWölfler, Albert, Ao.Univ.-Prof. Dr.med.univ.\nZirngast, Birgit, Dr. in med.univ.\nZitta, Sabine, Ass.-Prof. in Dr. in med.univ.\nzu 2:\nBrezinsek, Hans Peter, Ao.Univ.-Prof. Dr. med.univ.\nÖttl, Karl, Ao.Univ.-Prof. Dr.\nWeinberg, Annelie-Martina, PD in Dr. in med.univ.\nHaidmayer, Reinhard, Ao.Univ.-Prof. Dr.\nHutter, Heinz, Ao.Univ.-Prof. Dr.\nPetek, Erwin, Ao.Univ.-Prof. Dr. Dr.scient.med.\nAhammer, Helmut, Ao.Univ.-Prof. Dr.\nZweiker, Robert, Ao.Univ.-Prof. Dr. med.univ.\nMarsche, Gunther, Mag. Dr.\nUrlesberger, Berndt, Ao.Univ.-Prof. Dr. med.univ.\nLeber, Bettina, Mag.\nRiegelnik, Vesna, Dr. in med.univ.\nStojakovic, Tatjana, PD in Dr. in med.univ.\nFürst, Florentine, Dr. in med.univ.\nRötzer, Katharina Magdalena, Dr. in med.univ.\nRiederer, Monika, Mag.a Dr. in\nBisail, Helmut, Dr. med.univ.\nStögerer, Eva Maria, Dr. in med.univ.\nBrickmann, Kerstin, Dr. in med.univ.\nzu 3:\nUranüs, Selman, Ao.Univ.-Prof. Dr. med.univ.\nSorantin, Erich, Ao.Univ.-Prof. Dr. med.univ.\nHorn, Sabine, Ao.Univ.-Prof. in Dr. in med.univ.\nLeber, Klaus, Ao.Univ.-Prof. Dr. med.univ.\nSaliba, Sarah, Dr. in med.univ.\nSchreiber, Florian, Ao.Univ.-Prof. Dr. med.univ.\nHorejsi, Renate, Ao.Univ.-Prof. in Dr. in\nFruhwald, Friedrich, Ao.Univ.-Prof. Dr. med.univ.\nZebedin, Doris, Ao.Univ.-Prof. in Dr. in med.univ.\nSeinost, Gerald, Ao.Univ.-Prof. Dr. med.univ.\nHofer, Angelika, Ao.Univ.-Prof. in Dr. in med.univ.\nSpendel, Stephan, Ao.Univ.-Prof. Dr. med.univ.\nToplak, Herman, Ao.Univ.-Prof. Dr. med.univ.\nSchober, Peter, Ao.Univ.-Prof. Dr. med.univ.\nzu 4:\nVicenci, Martin, Univ.-Prof. Dr. med.univ.\nLipsky, Katja, Dr.in med.univ.\nBaumann, Anneliese, Ass.-Prof. in Dr. in med.univ.\nLahousen-Luxenberger, Theresa, Dr. in med.univ.\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 02.07.2010, StJ 2009/10, 26. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 1744,
                "academic_year": "2009/10",
                "issue": "8",
                "published": "2009-12-02T00:00:00+01:00",
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            "index": 15,
            "text": "- 16 -\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Teamorientierung\n¾ Lernbereitschaft\n¾ Kommunikative Kompetenz\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W35 ex 2009/10 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n23. Dezember 2009.                                                                                           www.medunigraz.at/stellen\n                                                  Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n   an der Universitätsklinik für Augenheilkunde und Optometrie, zu besetzen ab 18. Jänner 2010, auf die\n                 Dauer des Beschäftigungsverbotes und eines eventuell anschließenden Karenzurlaubes\nKernaufgaben:\n¾ Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientenInnen mit Schwerpunkt hinterer\n      Augenabschnitt\n¾ Mitwirkung bei Forschungsprojekten\n¾ Durchführung anwendungsbezogener Forschungsvorhaben\n¾ Selbstständige Erstellung von Publikationen und Präsentationen von Vorträgen und Postern für\n      nationale und internationale Fortbildungsveranstaltungen\n¾ Unterstützung bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen nach Maßgabe der gesetzlichen Möglichkeiten\n¾ Unterstützung bei der Betreuung von Studierenden und im Wissenschaftsmanagement:\n      Ausbildung, Fortbildung in ausgewählten Themen, Dokumentation, Wissenstransfer und Beratung,\n      Aufbau und Pflege von Netzwerken, Durchführung von Gesprächen\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n¾ Vorerfahrung in Augenheilkunde mit besonderem Schwerpunkt ophthalmologischer Onkologie\n¾ Erfahrung in der Planung und Durchführung von Klinischen Studien und wissenschaftlichen Projekten\n¾ Grundlegende EDV-Kenntnisse\n¾ Sehr gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Teamorientierung\n¾ Lernbereitschaft\n¾ Kommunikative Kompetenz\n¾ Durchsetzungsstärke\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Andreas Wedrich, Leiter der Universitätsklinik für\nAugenheilkunde und Optometrie, gerne zur Verfügung. Kontakt: andreas.wedrich@medunigraz.at; Tel.:\n++43 (0) 316/385-12394.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W47 ex 2009/10 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                       MTBl. vom 02.12.2009, StJ 2009/10, 8.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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        {
            "bulletin": {
                "id": 1704,
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                "issue": "6",
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            "text": "- 136 -\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n¾ Flexibilität\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Teamorientierung\n¾ Kommunikative Kompetenz\nWir bieten Ihnen eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem engagierten Team und ein herausforderndes\nAufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir Ihnen ein umfassendes, kostenloses\nWeiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Hellmut Samonigg, Leiter der Klinischen Abteilung für\nOnkologie und der Universitären Palliativmedizinischen Einrichtung, gerne zur Verfügung. Kontakt:\nhellmut.samonigg@klinikum-graz.at Tel.: ++43 (0) 316/385-13115.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W18 ex 2009/10 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am\n09. Dezember 2009.                                                                                           www.medunigraz.at/stellen\n                                                  Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n                 an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, befristet auf die Dauer des\n                        Beschäftigungsverbotes und eines eventuell anschließenden Karenzurlaubes\nKernaufgaben:\n¾ Pflichterfüllung im Rahmen der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Kinder- und Jugend-\n      heilkunde\n¾ Absolvierung von Journaldiensten\n¾ Mitwirkung und Teilnahme an klinikinternen Fortbildungsveranstaltungen und Besprechungen\n¾ Organisationsaufgaben, Mitarbeit bei Forschungsprojekten im Bereich der jeweiligen Abteilung\n¾ Durchführung anwendungsbezogener Forschungsvorhaben\n¾ Selbstständige Erstellung von Publikationen und Präsentationen von Vorträgen und Postern für\n      nationale und internationale Fortbildungsveranstaltungen\n¾ Unterstützung bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen nach Maßgabe der gesetzlichen Möglichkeiten\n¾ Unterstützung bei der Betreuung von Studierenden und im Wissenschaftsmanagement:\n      Ausbildung, Fortbildung in ausgewählten Themen, Dokumentation, Wissenstransfer und Beratung,\n      Aufbau und Pflege von Netzwerken, Durchführung von Gesprächen\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n¾ Erfahrung und Nachweis wissenschaftlicher Leistung in Pädiatrie erwünscht\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Teamorientierung\n¾ Lernbereitschaft\n¾ Kommunikative Kompetenz\n¾ Durchsetzungsstärke\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Müller, Vorstand der Universitätsklinik für Kinder- und\nJugendheilkunde, gerne zur Verfügung. Kontakt: kikli.sek@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/385-12605.\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                       MTBl. vom 18.11.2009, StJ 2009/10, 6.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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        {
            "bulletin": {
                "id": 1465,
                "academic_year": "2008/09",
                "issue": "20",
                "published": "2009-07-01T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1465&pDocNr=17337&pOrgNr=1"
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            "index": 6,
            "text": "-7-\n130.\nRichtlinien des Rektorates: Organisatorische Abwicklung der Lehre in den Diplomstudien Humanmedizin\nund Zahnmedizin\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner Sitzung am\n15.06.2009 gemäß § 22 Abs. 1 UG 2002 idgF nachfolgende Richtlinie beschlossen hat:\n       Organisatorische Abwicklung der Lehre in den Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin\nRev.Level                                               Rev.Datum                        Änderungshistorie\n02                                                      08.06.2009                       Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf das\n                                                                                         Diplomstudium Zahnmedizin, Präzisierung der\n                                                                                         Aufgaben der PKs\n01                                                      11.12.2006                       Pkt. 1, 2, 4, 5.1b, 5.2 b – d, 5.3 b, 5.4 b & c, 5.5\n                                                                                         b & c, 5.6 b & c, 5.7, 6.4 - 6.9 wurden\n                                                                                         überarbeitet;\n                                                                                         5.8 wurde ersatzlos gestrichen; `Studienmodul´\n                                                                                         wurde durch `Modul´ ersetzt\n00                                                      15.09.2006                       Komplett neu\nErstellt von:                                           Fachlich geprüft und             Formal geprüft und freigegeben von:\nHeide Neges, DI                                         freigegeben von:                 Sabine Neubauer, Mag.\n                                                        Gilbert Reibnegger,\n                                                        Univ.-Prof. Dr.\n      1. Zweck\nDie fächerübergreifende, modular aufgebaute Lehre im Diplomstudium Humanmedizin erfordert eine\nerhöhte inhaltliche und organisatorische Abstimmung aller Beteiligten. Damit verbunden werden die\nFunktionen Modulkoordinator/in (MK), Prüfungskoordinator/in (PK) und Modulassistent/in (MA)\neingeführt, um einen reibungslosen Ablauf in der Planung und Umsetzung der Lehre garantieren zu\nkönnen und die notwendig gewordene Umgestaltung in der Lehrabwicklung in der Organisation der\nMedizinischen Universität Graz fest zu verankern.\n      2. Ziele\nMit dieser Richtlinie sollen die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der in den Planungs- und\nUmsetzungsprozess der Lehre samt Prüfung involvierten Funktionen klar definiert werden.\nDurch die Bereitstellung des Personals durch die Leiter/innen der beteiligten Organisationseinheiten soll die\npersonelle Abdeckung der Lehre inklusive aller notwendigen organisatorischen Aufgaben gewährleistet\nwerden.\nDurch eine enge Zusammenarbeit der MK, PK und MA mit der derzeit dem Vizerektorin/dem Vizerektor\nfür Studium und Lehre (VRSL) unterstellten Organisationseinheit für Studium und Lehre (OSL) soll die\nthemenzentrierte, fächerübergreifende Lehre gemäß den Bestimmungen des Rektorats und den inhaltlichen\nVorgaben des Studienplans geplant, umgesetzt und evaluiert werden.\n      3. Anwendungsbereich\nDiese Richtlinie bezieht sich auf die organisatorische Umsetzung der Diplomstudien Humanmedizin (O 202)\nund Zahnmedizin (O 203).\n      4. Abkürzungen\nFV: Fachverantwortliche(n)/Fachverantwortlicher\nJK: Jahrgangskoordinatorin(nen)/Jahrgangskoordinator(en)\nLOE: Leiter/in(nen) einer wissenschaftlichen Organisationseinheit\nLV: Lehrveranstaltung(en)\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 01.07.2009, StJ 2008/09, 20. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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                "teaser": "Personalnachrichten; Ausschreibung CBmed GmbH; Ausschreibung von Stellen",
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            "index": 10,
            "text": "11\n                                                             Research Technician\n                                                     Kennung KA-KARDI-2019-000251\n                                                    Universitätsklinik für Innere Medizin\n                                                     Klinische Abteilung für Kardiologie\n                                                         Beschäftigungsausmaß 50%\n                                                                befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Koordinierung, Durchführung und Auswertung moderner molekularbiologischer Methoden,\n            einschließlich Western blot, PCR, ELISAs\n       Mitarbeit in der Zellkultur, Betreuung konventioneller Zellkulturen und Primärzellkulturen, Arbeit am\n            Mikroskop\n       Probenahme und Durchführung von Versuchen am Kleintier einschließlich Assistenz und\n            Vorbereitung             von       chirurgischen          Eingriffen        zur       Erstellung       von     kardiovaskulären\n            Erkrankungsmodellen\n       Arbeiten mit unterschiedlichen Laborgeräten und Etablierung neuer Technologien und Methoden\n       Organisation des Labor- und Qualitätsmanagement, Beschaffung, Bestellung und Inventarisierung\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Abgeschlossenes Studium der Naturwissenschaften oder Biotechnologie (mind. Bachelorniveau)\n       Kenntnisse in der DNA-Isolierung, PCR, qPCR und Genotypisierung sowie Grundkenntnisse des\n            molekularbiologischen Arbeitens inklusive Proteinisolation und Western blot\n       Theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang mit Kleintieren, einschließlich\n            Probengewinnung, Chirurgie, Analgesie und Anästhesie sowie Euthanasie und Hygiene vorteilhaft\n       EDV-Kenntnisse (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation) und EDV-gestützte Datenarchivierung\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Grundkenntnisse in der Histologie einschließlich Immunostaining\n       Felasa B-Zertifikat\n       Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n       Teamfähigkeit und soziale Kompetenz\n       Fähigkeit eigenverantwortlich zu handeln\n       Fähigkeiten mit tierischen und menschlichen Blut-, Urin- und Gewebeproben zu arbeiten\n       Fähigkeit/Bereitschaft mit Versuchstieren zu arbeiten\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Bruttomindestgehalt (Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.061,60 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/personalmanagement-entwicklung-und-administration/of-\nfene-stellen/ Die Bewerbungsfrist endet am 25. Juli 2019.\n                                                                                                    MTBl. vom 03.07.2019, StJ 2018/19, 39. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 7669,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "17",
                "published": "2020-02-05T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7669&pDocNr=988293&pOrgNr=1"
            },
            "index": 3,
            "text": "4\n          (3) Studierende, die zu einem Medizinstudium an einer ausländischen Universität oder\n              gleichwertigen ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung zugelassen\n              sind und im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms (z.B. ERASMUS) an den\n              Medizinischen Universitäten Wien, Innsbruck, Graz oder der Medizinischen Fakultät Linz\n              studieren,\n          (4) Quereinsteiger/innen iSd § 14,\n          (5) Studienplatztauscher/innen iSd § 15 sowie\n          (6) Studienwerber/innen in Ausbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Mund-, Kiefer- und\n              Gesichtschirurgie iSd § 16.\nIII. Zahl der Studienplätze\n§ 4. (1) Folgende Platzzahlen werden entsprechend den vorhandenen Kapazitäten und der mit dem\nBundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft geschlossenen Leistungsvereinbarung für\ndie Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Graz festgelegt:\n  Humanmedizin                        Zahnmedizin                      Gesamt\n  336                                 24                               360\n(2) Von den in Abs. 1 festgelegten Studienplätzen für Humanmedizin sind gemäß § 71c Abs. 5 UG\n      1. 95 vH für EU-BürgerInnen und ihnen im Hinblick auf den Studienzugang gleichgestellte Personen\n          und\n      2. 75 vH für InhaberInnen von in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen vorbehalten.\nIV. Aufnahmeverfahren für die Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin\n§ 5. (1) Die Aufnahme von Studienwerber/innen für das Diplomstudium Humanmedizin und für das\nDiplomstudium Zahnmedizin richtet sich nach dem Aufnahmeverfahren gemäß §§ 6 ff. Die Vergabe der\nStudienplätze (§ 4) für die Diplomstudien Human- und Zahnmedizin erfolgt im Rahmen des\nAufnahmeverfahrens mittels der für das jeweilige Studium vorgesehenen Aufnahmetests (Aufnahmetest\nHumanmedizin – MedAT-H, Aufnahmetest Zahnmedizin – MedAT-Z), die der Abklärung der\nStudieneignung und damit der Überprüfung der für das den Ausbildungserfordernissen des Studiums der\nHumanmedizin / Zahnmedizin entsprechenden leistungsbezogenen Kriterien sowie einer objektiven und\ntransparenten Auswahl von Studienwerber/innen dienen.\n(2) Zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren (§§ 6 ff) sind Personen berechtigt, die zum Zeitpunkt der\nInternet-Anmeldung\n      1. ein (Reife)Zeugnis gemäß § 64 UG besitzen,\n      2. die 12. Schulstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule gemäß Schulorganisationsgesetz\n          (BGBl. Nr. 242/1962, idgF) absolvieren,\n      3.  die 13. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt für Lehrer-\n          und Erziehungsbildung gemäß Schulorganisationsgesetz (BGBl. Nr.242/1962, idgF) absolvieren,\n      4.  zur Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64a UG iVm der Verordnung über die Durchführung\n          der Studienberechtigungsprüfung der jeweiligen Universität zugelassen sind,\n      5.  zur Berufsreifeprüfung gemäß Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung (BGBl. I Nr. 68/1997,\n          idgF) zugelassen sind, oder\n      6.  die sich in einem den Z 2 und 3 entsprechenden Ausbildungsstand an einer ausländischen\n                                                               MTBl. vom 05.02.2020, StJ 2019/20, 17. Stk, RN 96"
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        {
            "bulletin": {
                "id": 8171,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "43",
                "published": "2020-08-05T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Curriculum: Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Korrektur;\r\nRichtlinie: Richtlinie über die Vergabe von Forschungsprämien - Änderung; Festlegung des Rektorats zu den COVID-19-Schutzvorschriften und Hygienemaßnahmen gemäß § 3 Abs. 1 C-HAV; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8171&pDocNr=1038949&pOrgNr=1"
            },
            "index": 46,
            "text": "47\n213.       Richtlinie über die Vergabe von Forschungsprämien - Änderung\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Hellmut SAMONIGG, gibt bekannt, dass die „Richtlinie über die Vergabe\nvon Forschungsprämien“ in folgenden Punkten geändert wurde:\nDer Punkt 2.1.7 (bisher: „Es muss sich um eine Förderung für die Durchführung eines Forschungsvorhabens\nhandeln, nicht primär um eine Förderung für die Anschaffung von Infrastruktur.“) lautet nunmehr:\n„Es muss sich um eine Förderung für die Durchführung eines Forschungsvorhabens handeln, nicht primär\num eine Förderung für die Anschaffung von Infrastruktur, Schulungs- oder Trainingsmaßnahmen oder\ndie Bereitstellung von Proben und/oder Daten durch die Biobank.“\nDer Punkt 3.5 (bisher: „Keine Auszahlung von Prämien auf das Gehaltskonto kann für jene Forschungs-\nprojekte erfolgen, bei denen es sich um prospektive Studien am Menschen handelt. Hier ist nur die Aus-\nzahlung auf den Sammelinnenauftrag möglich.“) wird ergänzt durch den Satz:\n„Von dieser Einschränkung ausgenommen sind ausschließlich FWF- und OeNB-Projekte.“\nIm Punkt 3.8 wird der Satz „Voraussetzung für die Anspruchsberechtigung ist ein Dienstverhältnis des\nProjektleiters bzw. der Projektleiterin mit der Medizinischen Universität Graz und dass der/die Projekt-\nleiterIn seinen/ihren Tätigkeitsschwerpunkt eindeutig an der Medizinischen Universität Graz hat“ wie\nfolgt ergänzt:\n„Voraussetzung für die Anspruchsberechtigung ist ein Dienstverhältnis des Projektleiters bzw. der Pro-\njektleiterin als wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Medizini-\nschen Universität Graz und dass der/die ProjektleiterIn seinen/ihren Tätigkeitsschwerpunkt eindeutig\nan der Medizinischen Universität Graz hat.“\nIm Punkt 3.11 wird der Satz „ProjektleiterInnen, die Fördermittel nicht in Anspruch genommen haben,\nweil sie ihre Berichts- und Abrechnungspflichten nicht erfüllt haben, sind im jeweiligen Jahr gänzlich\nvom Erhalt einer Prämie ausgeschlossen“ wie folgt geändert:\n„ProjektleiterInnen, die Fördermittel nicht in Anspruch genommen haben, weil sie ihre Berichts- und\nAbrechnungspflichten nicht erfüllt haben oder in einer Weise erfüllt haben, die zu einer Nicht-Anerken-\nnung von bewilligten Fördermitteln führen (z.B fehlende/fehlerhafte Zeitaufzeichnungen), können im\njeweiligen Jahr gänzlich vom Erhalt einer Prämie ausgeschlossen werden.“\nDer Volltext der aktuellen Version der Richtlinie ist in MUniverse abrufbar unter https://muniverse.me-\ndunigraz.at/Rechtsregister Dokumente/Richtlinie_Vergabe_von_Forschungsprämien.pdf\n                                                                                                 MTBl. vom 05.08.2020, StJ 2019/20, 43. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8653,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "18",
                "published": "2021-01-13T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Personalnachrichten; Wahlergebnis der konstituierenden Sitzung – Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8653&pDocNr=1096019&pOrgNr=1"
            },
            "index": 3,
            "text": "4\n               Ärztin*Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach Innere Medizin und Kardiologie\n                                                     Kennung KA-KARDI-2020-000921\n                                                  Universitätsklinik für Innere Medizin\n                                                   Klinische Abteilung für Kardiologie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                           bis Fachärzt*innenabschluss, längstens 7 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Klinische Versorgung von ambulanten und stationären Patient*innen\n       Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n       Erstellung von Publikationen und Präsentationen für (inter-)nationale\n            Fortbildungsveranstaltungen\n       Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n       Übernahme von Dokumentationstätigkeiten und Organisationsaufgaben innerhalb der\n            Universitätsklinik für Innere Medizin/der Klinischen Abteilung für Kardiologie\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n       Sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von klinischen\n            Studien/wissenschaftlichen Projekten\n       Kenntnisse in Echokardiographie und kardiologischer Intensivmedizin\n       Absolvierte Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der\n            Ärztinnen-/Ärzteausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)\nDie Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 3.530,45 (14x jährlich/inkl. Ärztezulage) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls\nauf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer\nVorerfahrungen bzw. zuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender,\nZulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nDie Med Uni Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen aus-\ndrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche\nStellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/human-resources/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist\nendet am 04. Februar 2021.\n                                                                                                 MTBl. vom 13.01.2021, StJ 2020/21, 18. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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        {
            "bulletin": {
                "id": 8552,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "12",
                "published": "2020-11-25T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinie des Rektorates - Richtlinie des Rektorats „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Studienrechtliche Bestimmungen – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Besetzung von Professuren nach § 99a UG; Senat: Satzung: Satzungsteil – HAUPTSTÜCK B – Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senates – Änderung; Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat; Senat: Änderung der Nominierungen in den Senat; Senat: Ergebnis der Wahl der Stellvertreterin des Schriftführers in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8552&pDocNr=1083357&pOrgNr=1"
            },
            "index": 10,
            "text": "11\n6. Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses\nDie Heranführung von Studierenden, Doktoratsstudierenden und Nachwuchswissenschafter*innen\nan die gute wissenschaftliche Praxis umfasst:\n bei der Durchführung der eigenen wissenschaftlichen Arbeit ein Vorbild im Sinne dieser Richtlinie\n  zu sein,\n Studierende und Nachwuchswissenschafter*innen mit den Standards für gute wissenschaftliche\n  Praxis vertraut zu machen,\n für ein Forschungsumfeld zu sorgen, das es Studierenden und Nachwuchswissenschafter*innen\n  ermöglicht, die Standards einzuhalten, und\n Studierende und Nachwuchswissenschafter*innen zu ermutigen, sich offen der kritischen\n  Diskussion und Evaluierung ihrer Arbeit zu stellen.\nBei der Betreuung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten gemäß §§ 80-86\nUniversitätsgesetz 2002 (UG) in der idgF sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:\n Wird die Arbeit bereits vor ihrer Veröffentlichung nach § 86 UG idgF bei einem Verlag/in einem\n  Journal veröffentlicht, ist im Vertrag zwischen den Autor*innen und dem Verlag sicherzustellen,\n  dass die Erlaubnis zur Zweitveröffentlichung als Diplom-/Masterarbeit oder Dissertation\n  vorliegt. Jedenfalls zu beachten ist die korrekte Zitierung solcher Publikationen in der Diplom-/\n  Masterarbeit bzw. Dissertation.\n Studierende sind bereits im Rahmen der Betreuung darauf aufmerksam zu machen, dass ein\n  Abtreten von Verwertungsrechten an Verlage/Journale weitreichende Folgen nach sich ziehen\n  und der Veröffentlichungspflicht von Abschlussarbeiten gemäß UG entgegenstehen kann. Bei\n  Publikationen in einem Open Access-Journal bleiben, abhängig von der jeweiligen Creative\n  Commons-Lizenz (https://creativecommons.org/licenses/), die Verwertungsrechte bei den\n  Urheber*innen, wodurch die Wiederverwendung einer Publikation z. B. in einer Abschlussarbeit\n  unter Nennung der Quelle (Urheber*in) möglich ist.\n Bei der Wahl der Zeitschrift für die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten gemäß UG\n  ist auf eventuell bestehende Verlagsembargos seitens der gewählten Zeitschrift zu achten, die\n  der Veröffentlichungspflicht nach UG zuwiderlaufen. In diesem Fall sowie bei\n  Patentanmeldungen besteht die Möglichkeit, einen zeitlich befristeten Ausschluss von der\n  Bibliotheksnutzung (sogenannter „Sperrantrag“) iSd § 86 Abs. 2 UG idgF zu beantragen.\n Von den betreuenden Personen ist bereits während der Betreuung darauf zu achten, ob Plagiate\n  oder das Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen iSd § 51 Abs. 2 Z 31 und Z 32 UG idgF\n  vorliegen oder Hinweise darauf bestehen. Die Inanspruchnahme von Ghostwriting-Services ist\n  ebenfalls als Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen zu sehen. In jedem Fall sind die\n  Studierenden zur korrekten Vorgehens- und Zitierweise anzuleiten.\nMitteilungsblatt vom 25.11.2020, StJ 2020/21, 12. Stk. RN 31                       Seite 9 von 14"
        },
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            "bulletin": {
                "id": 5957,
                "academic_year": "2016/17",
                "issue": "14",
                "published": "2017-03-15T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Widerrufe  von Leitungsbestellungen betreffend Universitätslehrgänge; Leitungen: Bestellung zur/zum Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Vorständin/Vorstandes oder der/des supplierenden Vorständin/Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen wissenschaftlichen Bereich bzw. zur/zum Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Leiterin/Leiters oder der/des supplierenden Leiterin/Leiters einer Klinischen Abteilung \r\nim klinischen wissenschaftlichen Bereich; Leitungen: Bestellung zur/zum Stellvertreter der/des Vorständin/Vorstandes einer wissenschaftlichen nichtklinischen \r\nOrganisationseinheit; Verordnung des Rektorates der Medizinischen Universität Graz über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung gemäß \r\n§ 64a Universitätsgesetz 2002 (UG) idgF  - Änderungen; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für den Personalentwicklungsbeirat der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Einladung zu einem gastronomischen Wettbewerb: Verpflegung von MitarbeiterInnen / Studierenden am neuen MED CAMPUS der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5957&pDocNr=614055&pOrgNr=1"
            },
            "index": 1,
            "text": "-2-\n58. Leitungen: Bestellung zur/zum Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Vorständin/Vorstandes oder\nder/des supplierenden Vorständin/Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im klinischen wissen-\nschaftlichen Bereich bzw. zur/zum Stellvertreterin/Stellvertreter der/des Leiterin/Leiters oder der/des\nsupplierenden Leiterin/Leiters einer Klinischen Abteilung im klinischen wissenschaftlichen Bereich\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Hellmut SAMONIGG, gibt bekannt, dass das Rektorat gemäß den\nBestimmungen der §§ 20 (5), 32 UG idgF sowie des § 4 des Organisationsplanes der Medizinischen Universität\nGraz idgF folgende Personen bestellt hat:\nan der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin\n                Herrn Univ.-Prof. Dr. Wolfgang TOLLER\n                 zum 1. Stellvertreter des Vorstandes\n                 der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Vorstandsfunktion, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Univ.-Prof. DDr. Philipp METNITZ\n                 zum 2. Stellvertreter des Vorstandes\n                 der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Vorstandsfunktion, längstens jedoch zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Univ.-Prof. Dr. Wolfgang KRÖLL\n                 zum 1.Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Allgemeine\n                 Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerhard PRAUSE\n                 zum 2.Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Allgemeine\n                 Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Frau Ao.Univ.-Prof.in Dr.in Elisabeth MAHLA\n                 zur 1.Stellvertreterin des Leiters der Klinischen Abteilung für Herz-,\n                 Thorax-, Gefäßchirurgische Anästhesiologie und Intensivmedizin,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n                Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Gottfried FUCHS\n                 zum 1.Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für Spezielle\n                 Anästhesiologie, Schmerz- und Intensivmedizin,\n                 mit Wirkung ab 01.03.2017 befristet bis 2 Monate nach einer eventuellen/allfälligen\n                 Neubesetzung der Abteilungsleitung, längstens jedoch bis zum 28.02.2021,\n                 vorbehaltlich struktureller Veränderungen,\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                          MTBl. vom 15.03.2017, StJ 2016/17, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 4929,
                "academic_year": "2014/15",
                "issue": "22",
                "published": "2015-05-20T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Organisationsplan-Korrektur; Rechnungsabschluss der MUG 2014; Richtlinie Berufungsprozess §98 UG sowie §99 Abs. 1 UG; Satzung Änderung; Hauptmitglieder der Vertreterinnen der Ärztinnen/Ärzte-Änderung; Schiedskommission: Ergebnis d. Wahl der Vorsitzenden; Studienplan für Masterstudium Pflegewissenschaft; Ausschreibung von Stellen; Wissensbilanz 2014",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4929&pDocNr=360187&pOrgNr=1"
            },
            "index": 50,
            "text": "-51-\n\nDiese Position wird nach dem ein kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 4.092,14 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Holger Till, Vorstand der Uhniversitätsklinik für Kinder- und\nJugendchirurgie, gerne zur Verfügung. Kontakt: kinderchirurgie@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-13762.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W216 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 10. Juni 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\nUniversitatsassistentIn\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie,\nKlinische Abteilung für Allgemeine Kinder- und Jugendchirurgie,\nbefristet auf die Dauer der Karenzierung\n\nKernaufgaben:\n\nKlinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n\nWissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Visceralchirurgie, insbesondere Mikrobiom\n\nMitarbeit in multidisziplinären Arbeitsgruppen\n\nSelbständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen fir (inter-)nationale\nFortbildungsveranstaltungen\n\nUniversitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin\nsowie im Rahmen von Doktorratsstudien\n\nÜbernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\n\nVv Vv VVV WV\n\nFachliche Anforderungen:\n\n>» Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n\n»  Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendchirurgie\n\n>  Vertiefte klinische Kenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz auf dem Fachgebiet Kinder- und\nJugendchirurgie von Vorteil\n\n>»  Vertiefte klinische Kenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz auf dem Gebiet der Visceralchirurgie\nvon Vorteil\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n> Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n> Hohe Belastbarkeit\n\n> Teamorientierung\n\n>  Lernbereitschaft\n\nDiese Position wird nach dem ein kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 4.092,14 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Holger Till, Vorstand der Uhniversitätsklinik für Kinder- und\nJugendchirurgie, gerne zur Verfügung. Kontakt: kinderchirurgie@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-13762.\n\n \n\nMTBI. vom 20.05.2015, SU 2014/15, 22. Stk\n\nFur die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 3625,
                "academic_year": "2012/13",
                "issue": "8",
                "published": "2013-01-23T00:00:00+01:00",
                "teaser": "1. stv. Leiter O-FIS; Organisationsplan-Änderung; Richtlinie Drittmittelveranstaltungen-Änderung; Einrichtung und Zusammensetzung des Arbeitskreises f. Gleichbehandlungsfragen; Schiedskommission Ergebnis der Wahl; Verordnung Zulassungsbeschränkung Human- und Zahnmedizin - Korrektur/Kostenbeteiligung; Einsetzung von Habillitationskommissionen; Personalnachrichten",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3625&pDocNr=84435&pOrgNr=1"
            },
            "index": 12,
            "text": "- 13 -\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Wissenschaftliches Doktorat von Vorteil\n EDV-Kenntnisse\n Sehr gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n Selbstständiges Arbeiten\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit\n Teamorientierung\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 3.050,72 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Werner Linkesch, Leiter der Klinischen Abteilung für Hämatologie,\ngerne zur Verfügung. Kontakt: werner.linkesch@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-14086.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W68 ex 2012/13 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 13. Februar 2013                                                                   www.medunigraz.at/stellen\n                                                         Assistant Professor (w/m)\n                                                           (Verwendungsgruppe A2)\n                                               an der Universitätsklinik für Innere Medizin,\n                                     Klinische Abteilung für Rheumatologie und Immunologie\n                                                                befristet auf 4 Jahre\nKernaufgaben:\n Das Aufgabengebiet umfasst PatientInnenbetreuung, Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der\n      Rheumatologie sowie universitäre Lehre und die Betreuung von DiplomandInnnen und\n      DoktorandInnen\n Im Rahmen der Anstellung werden wissenschaftliche Publikationen als Erst-, Letzt- und/oder\n      korrespondierende/r Autor/in in Top 20 Journals (bezogen auf die Fächer gemäß JCR-Klassifikation),\n      die Betreuung von wissenschaftlichem Nachwuchs und ein mindestens 6 monatiger\n      Auslandsaufenthalt in einer international anerkannten Forschungsstätte erwartet\n Der/die StelleninhaberIn übernimmt eine aktive Rolle in bestehenden internationalen Kooperationen,\n      baut wissenschaftliche Netzwerke aus und wirbt Drittmittel ein\n Erfüllt der/die StelleninhaberIn die oben genannten Ziele innerhalb von 4 Jahren, kann das befristete\n      Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin\n Abgeschlossenes Doktorats-/PhD-Studium\n Wissenschaftliche Reputation im Bereich der Rheumatologie\n Sehr gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n Kommunikative und organisatorische Kompetenz\n Belastbarkeit und Flexibilität\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 4.523,52 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\n____________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 23.01.2013, StJ 2012/13, 8.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 3045,
                "academic_year": "2011/12",
                "issue": "6",
                "published": "2011-12-07T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3045&pDocNr=55618&pOrgNr=1"
            },
            "index": 17,
            "text": "- 18 -\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n                                                   in    in\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Christa Lohrmann, Vorständin des Instituts für Pflegewissenschaft,\ngerne zur Verfügung. Kontakt: christa.lohrmann@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-72064.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W48 ex 2011/12 bevorzugt\nvia E-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 28. Dezember 2011                                                                    www.medunigraz.at/stellen\n                                                  Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n                                                            (Verwendungsgruppe B1)\n                                            an der Hals-, Nasen-, Ohren- Universitätsklinik,\n                                                    Klinische Abteilung für Neurootologie,\n                                              bis FachärztInnenabschluss, längstens 7 Jahre\nKernaufgaben:\n PatientInnenbetreuung auf höchstem Niveau\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, insbesondere\n       Neurootologie\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin\n      und im Rahmen von Doktoratsstudien\n Mitarbeit an wissenschaftlichen Projekten und klinischen Studien\n Übernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Erfahrung in der Durchführung von Klinischen Studien und wissenschaftlichen Projekten auf dem\n      Gebiet der Neurootologie\n Wissenschaftliches Doktorat von Vorteil\n Erfahrung in Publikationen und Vortragstätigkeit\n Kenntnisse auf dem Gebiet Neurootologie\n Gute EDV-Kenntnisse, z.B. Microsoft Office, Statistikprogramme\n gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Gewissenhaftigkeit\n Teamorientierung\n Lernbereitschaft\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potenziale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Ao.. Univ.-Prof. Dr. Christian Walch, supplierender Leiter der Klinischen\nAbteilung für Neurootologie, gerne zur Verfügung. Kontakt: christian.walch@medunigraz.at,\nTel.: +43/316/385-12733.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W49 ex 2011/12 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement und Recht, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die\nBewerbungsfrist endet am 28. Dezember 2011                                                                    www.medunigraz.at/stellen\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                       MTBl. vom 07.12.2011, StJ 2011/12, 6.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 1365,
                "academic_year": "2008/09",
                "issue": "15",
                "published": "2009-04-15T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=1365&pDocNr=15531&pOrgNr=1"
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            "index": 10,
            "text": "- 11 -\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossene Ausbildung zur Biomedizinischen Analytikerin/zum Biomedizinischen Analytiker\n¾ Erfahrung in histologischen Methoden\n¾ Kenntnisse der Immunhistochemie\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Flexibilität\n¾ Hohe Teamfähigkeit\n¾ Gute organisatorische Fähigkeiten\n¾ Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nBei Fragen steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Gerald Höfler, Vorstand des Instituts für Pathologie, gerne zur\nVerfügung. Kontakt: gerald.hoefler@medunigraz.at, Tel.: ++43 (0) 316/380-4435.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D155 ex 2008/09 bevorzugt via\ne-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz, Abteilung\nPersonaladministration, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz. Die Bewerbungsfrist endet am 06. Mai 2009.\n                                                                                                                www.medunigraz.at/stellen\n                                                                      SekretärIn\n                                                   am Institut für Physiologische Chemie\n                                                         zu besetzen ab 01. Juni 2009\nKernaufgaben:\n¾ Effiziente Organisation des Institutsbetriebs, eigenständige Erledigung von Personalangelegenheiten,\n      Bearbeitung und Weiterleitung der Rechnungen für Anschaffungen aus dem Budget für Sachmittel\n      bzw. Investitionen für das Institut bzw. gegebenenfalls für das Zentrum\n¾ Selbstständige und eigenverantwortliche Administration und Organisation des Lehrbetriebes, Aus-\n      künfte und Prüfungseinsicht, Prüfungsorganisation in Zusammenarbeit mit dem/der Prüfungs-\n      koordinatorIn und der Abteilung Evaluierung und Prüfungsorganisation\n¾ Unterstützung der Institutsleitung, seiner StellvertreterInnen und der wissenschaftlichen Mitar-\n      beiterInnen des Institutes bei administrativen Tätigkeiten, organisatorische Vorbereitung von Dienst-\n      reisen des Institutsleiters sowie der MitarbeiterInnen zu wissenschaftlichen Veranstaltungen im In- und\n      Ausland\n¾ Betreuung der Institutsbibliothek, Anforderung und Archivierung von Literatur\nFachliche Anforderungen:\n¾ Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (HASCH-Abschluss oder gleichzuhaltende Qualifikation)\n¾ Mehrjährige Berufserfahrung als SekretärIn, möglichst im Universitätsbereich (Erfahrung im Bereich der\n      universitären Verwaltung und Studienbetrieb von Vorteil)\n¾ Kenntnisse der universitären Strukturen\n¾ Erfahrung in selbstständiger Tätigkeit\n¾ Bereitschaft und Befähigung zur Übernahme von Organisations- und Koordinationsaufgaben, ins-\n      besondere im Studienbetrieb\n¾ Sehr gute EDV- Kenntnisse (insbesondere SAP-Kenntnisse sind von großer Wichtigkeit)\n¾ Sehr gute Rechtschreibkenntnisse\n¾ Sehr gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n¾ Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n¾ Hohe Belastbarkeit\n¾ Organisationsgeschick\n____________________________________________________________________________________________\n                                                                                                      MTBl. vom 15.04.2009, StJ 2008/09, 15. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
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            "bulletin": {
                "id": 146,
                "academic_year": "2006/07",
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                "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1"
            },
            "index": 17,
            "text": "18\n2.4. Spezielle Studienmodule\nIm 2. Studienabschnitt sind insgesamt fünf Spezielle Studienmodule, jeweils im Ausmaß von mindestens 6\nSemesterstunden, zu absolvieren, davon wird empfohlen, je eines im 2., 3. und 4. Studienjahr sowie zwei\nim 5. Studienjahr abzuschließen. Angebote der Medizinischen Universität Graz können nur dann als spe-\nzielle Studienmodule angerechnet werden, wenn sie vor Beginn der Abhaltung durch die Studienkommis-\nsion anerkannt wurden.\nEine aktuelle Liste der genehmigten Wahlpflichtfächer wird spätestens am 30. Juni jedes Jahres im Mittei-\nlungsblatt veröffentlicht. Lehrpersonen oder Gruppen von Lehrpersonen können Wahlpflichtfächer vor-\nschlagen. Ebenso können Studierende zusammen mit Lehrpersonen Vorschläge für Wahlpflichtfächer\neinbringen. Voraussetzung für die Anerkennung ist die Abhaltung an der Medizinischen Universität Graz\noder einer anderen in- oder ausländischen Medizinischen Universität respektive Fakultät, das Mindest-\nausmaß von 6 Semesterstunden sowie die inhaltliche Festlegung auf einen Themenschwerpunkt.\n2.5. Pflichtfamulatur\nIm zweiten Studienabschnitt sind insgesamt 16 Wochen (640 Stunden) Pflichtfamulatur (auch in der vor-\nlesungsfreien Zeit möglich) zu absolvieren. Es wird empfohlen, jeweils 4-wöchige Famulaturen nach dem\n2., 3., 4. und 5. Studienjahr durchzuführen. Im dritten Studienabschnitt sind 8 (320 Stunden) Wochen\nPflichtfamulatur in einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis zu absolvieren (siehe 2.3)\n2.6. Diplomarbeit\nDie Diplomarbeit ist spätestens im dritten Studienabschnitt fertig zu stellen. Diese kann als einzelne\nwissenschaftliche Arbeit oder kumulativ aus thematisch zusammenhängenden Seminararbeiten aus\nden speziellen Studienmodulen bestehen.\n2.7. Freie Wahlfächer\nMindestens 28 Semesterstunden oder 36 ECTS-Punkte sind als freie Wahlfächer zu absolvieren. Diese\nkönnen frei aus Lehrveranstaltungen der Medizinischen Universität Graz und aller inländischen und aus-\nländischen Universitäten ausgewählt werden.\n2.8. Prüfungsordnung\nVoraussetzung für die Zulassung zu einer Fachprüfung ist die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveran-\nstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter des entsprechenden Faches. Die Fachprüfungen erfolgen\nin der Regel in schriftlicher Form.\n2.8.1 Die erste Diplomprüfung\n⇒ Die erste Diplomprüfung umfasst folgende Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter,\n     Lehrveranstaltungsprüfungen und Fachprüfungen des ersten Studienabschnitts: Lehrveranstaltungen\n     mit immanentem Prüfungscharakter:\n⇒       Vom Naturgesetz zum Leben (SU)\n⇒       Bausteine des Lebens (SU)\n⇒       Zelle, Gewebe, Gesundheit (SU)\n⇒       Struktur und Funktion des Bewegungsapparats (Se u. Ue)\n⇒       Biologische Kommunikationssysteme (Se u. Ue)\n⇒       Biomoleküle: Funktion und Stoffwechsel (Se u. Ue)\n⇒       Ärztliche Fertigkeiten I (Se u. Ex)\n⇒       Einführung in die Medizin (Se u. Ue)\nLehrveranstaltungsprüfung\n⇒       Einführung in die Medizin (Vo);\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 313,
                "academic_year": "2004/05",
                "issue": "29",
                "published": "2005-09-21T00:00:00+02:00",
                "teaser": null,
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=313&pDocNr=5430&pOrgNr=1"
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            "index": 1,
            "text": "-2-\n(2) Die FFK wählt jedes Jahr ein Mitglied zu ihrer Vorsitzenden /ihrem Vorsitzenden und ein weiteres Mit-\n     glied zu ihrer Stellvertreterin/ihrem Stellvertreter.\n(3) Die FFK besteht aus neun Mitgliedern. Es liegt jedoch in der Entscheidungsfreiheit des Rektorats bzw.\n     des zuständigen Mitglieds des Rektorates die Zahl der Mitglieder der FFK nach Bedarf zu erhöhen bzw.\n     zu verringern.\n(4) Die Nennung von potentiellen Mitgliedern der FFK erfolgt durch die Mitglieder des Rektorats. Die Ein-\n     ladung von zukünftigen Mitgliedern der FFK erfolgt durch das zuständige Mitglied des Rektorates.\n(5) Die Zusammensetzung der FFK unterliegt einem Rotationsprinzip: Die Mitglieder der FFK werden jedes\n     Jahr zu mindestens 40% und maximal 60% durch neue Mitglieder ersetzt, so dass jedes Mitglied daher\n     max. zwei Jahre in der FFK tätig ist. Die Erst-Auswahl der zu ersetzenden Mitglieder erfolgt durch Be-\n     schluss der FFK. Dies dient zur Sicherstellung der wissenschaftlichen Objektivität und universitären Aus-\n     gewogenheit hinsichtlich der Begutachtung von Förderansuchen.\n(6) Der Kreis der Mitglieder der FFK kann durch externe Begutachter erweitert werden, wenn es das zu\n     beurteilende Förderansuchen verlangt. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Mitglieder der\n     FFK, soweit hierfür vom Rektorat bzw. dem zuständigen Mitglied des Rektorates die notwendigen Gel-\n     der für eine allfällige Aufwandsentschädigung (z.B. Reisekosten) zur Verfügung gestellt werden.\n§ 4 Kriterien für die Begutachtung durch die FFK\n(1) Die Begutachtung der Förderansuchen durch die FFK erfolgt durch klar definierte Kriterien. Die FFK\n     beschließt unter Einhaltung der Formalkriterien des Förderprogramms spezifische Förderkriterien für je-\n     de einzelne Fördermaßnahme.\n(2) Als Förderkriterien gelten im allgemeinen wissenschaftliche Exzellenz, Potential für die MUG und andere\n     jeweils vom Förderprogramm abhängige Kriterien wie zB Relevanz für NachwuchswissenschafterInnen,\n     Kooperation mit Unternehmen.\n§ 5 Vergabe von Fördermaßnahmen\n(1) Die FFK erstellt aufgrund der fachlichen Begutachtung der Förderansuchen und unter Einhaltung der\n     Formalkriterien der jeweiligen Förderprogramme eine Förderempfehlung, die dem Rektorat bzw. dem\n     zuständigen Mitglied des Rektorates vorgelegt wird.\n(2) Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermaßnahmen erfolgt auf Basis der Förderempfehlung der\n     FFK durch das Rektorat, bzw. das zuständige Mitglied des Rektorates.\n§ 6 In- und Außerkrafttreten\n(1) Diese Richtlinie gilt ab Veröffentlichung im Mitteilungsblatt.\n(2) Die Richtlinie gilt bis auf Widerruf.\n                                      Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                       Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 7689,
                "academic_year": "2019/20",
                "issue": "18",
                "published": "2020-02-12T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Einsetzung einer Habilitationskommission; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Otto Loewi Memorial Lecture; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und –auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7689&pDocNr=991218&pOrgNr=1"
            },
            "index": 17,
            "text": "18\n        Der Maximalwert wird erreicht, wenn für alle Aufgaben dieser Aufgabengruppe die\n        optimale Rangreihung erkannt wurde. In der Aufgabegruppe EE werden die Antworten pro\n        Aufgabe als richtig gelöst verrechnet, wenn sie jeweils insgesamt mit den aus den\n        theoretischen Modellen und empirischen Befunden ableitbaren Antworten\n        übereinstimmen.\nDer für die Rangreihung der Studienwerber/innen maßgebliche Gesamtwert ergibt sich aus der\ngewichteten Summe der vier Testteilwerte und erfolgt nach folgendem Schlüssel:\n           Testteilwert BMS: 40%\n           Testteilwert TV: 10%\n           Testteilwert KFF: 40%\n           Testteilwert SEK: 10%\n(2) Die Auswertung der Testteile des MedAT-Z für das Diplomstudium Zahnmedizin erfolgt\nautomatisiert in folgender Form:\n           Richtige Antworten in den Testteilen BMS und KFF werden mit einem Punkt, falsche\n            Antworten mit null Punkten verrechnet.\n           Im Testteil BMS werden die in den vier Aufgabengruppen jeweils erzielten Punkte\n            addiert und durch die Zahl der Testaufgaben dieses Testteils dividiert. Das Ergebnis ist\n            pro Testteil der Anteil richtig gelöster Aufgaben.\n           Im Testteil MF werden jeweils die Abweichungen von der Vorlage als Prozentsatz der\n            Flächenabweichung errechnet. Für die Testwerterstellung wird dieser Wert in einen\n            Punktwert transformiert. Die in den zwei Aufgabengruppen jeweils erzielten Punkte\n            werden addiert und durch die Zahl der Messpunkte dieses Testteils dividiert.\n           Im Testteil KFF werden die in den vier Aufgabengruppen jeweils erzielten Punkte\n            addiert und durch die Zahl der Testaufgaben dieses Testteils dividiert. Das Ergebnis ist\n            pro Testteil der Anteil richtig gelöster Aufgaben.\n           Im Testteil SEK ergibt sich der Gesamtwert aus dem Durchschnitt der Werte der beiden\n            Aufgabengruppen; das Ergebnis spiegelt den Anteil an Übereinstimmung der beiden\n            Aufgabengruppen mit den von theoretischen Modellen und empirischen Befunden als\n            richtig erkannten Lösungen wider. Hierbei werden in der Aufgabengruppe SE die Werte\n            in Abhängigkeit von der optimalen Rangreihung der Wichtigkeit der Überlegungen\n            errechnet. Der Maximalwert wird erreicht, wenn für alle Aufgaben dieser\n            Aufgabengruppe die optimale Rangreihung erkannt wurde. In der Aufgabegruppe EE\n            werden die Antworten pro Aufgabe als richtig gelöst verrechnet, wenn sie jeweils\n            insgesamt mit den aus den theoretischen Modellen und empirischen Befunden\n            ableitbaren Antworten übereinstimmen.\n        Der für die Rangreihung der Studienwerber/innen maßgebliche Gesamtwert ergibt sich aus\n        der gewichteten Summe der vier Testteilwerte und erfolgt nach folgendem Schlüssel:\n         Testteilwert BMS: 40%\n         Testteilwert MF: 20%\n         Testteilwert KFF: 30%\n         Testteilwert SEK: 10%"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 8552,
                "academic_year": "2020/21",
                "issue": "12",
                "published": "2020-11-25T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinie des Rektorates - Richtlinie des Rektorats „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Studienrechtliche Bestimmungen – Änderung; Senat: Satzung: Satzungsteil – Besetzung von Professuren nach § 99a UG; Senat: Satzung: Satzungsteil – HAUPTSTÜCK B – Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senates – Änderung; Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat; Senat: Änderung der Nominierungen in den Senat; Senat: Ergebnis der Wahl der Stellvertreterin des Schriftführers in den Senat der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8552&pDocNr=1083357&pOrgNr=1"
            },
            "index": 25,
            "text": "26\n                                  Dekanin/Dekan für Doktoratsstudien\n      Für Koordination und Agenden der Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz\n      ist eine Dekanin/ein Dekan für Doktoratsstudien verantwortlich.\n § 7. Unvereinbarkeit\n      Die Dekanin/der Dekan für Doktoratsstudien und die Stellvertreterin/der Stellvertreter sollten\n      nicht gleichzeitig Mitglieder des Rektorates, des Senates, stimmberechtigte Mitglieder der\n      Curricularkommission für Doktoratsstudien, oder Vorsitzende bzw. stellvertretende\n      Vorsitzende des Betriebsrates der Medizinischen Universität Graz sein.\n § 8. Wahl und Funktionsperiode der Dekanin/des Dekans für Doktoratsstudien\n        (1) Die Dekanin/der Dekan für Doktoratsstudien wird vom Senat im Einvernehmen mit der\n             Rektorin/dem Rektor für eine Funktionsperiode von drei Jahren, jedenfalls bis zum\n             Amtsantritt der neu gewählten Dekanin/des neu gewählten Dekans für\n             Doktoratsstudien, aus dem Kreis der habilitierten Universitätsangehörigen gewählt.\n             Die erforderliche Qualifikation ist dem Anforderungsprofil zu entnehmen, das vor\n             jedem Wahlgang der Wahlankündigung beigelegt wird.\n        (2) Die Vertreterinnen und Vertreter im Senat entsprechend Satzung § 5 (4) Z 2 und 3\n             haben bei der Wahl je zwei Stimmen. Bei der Wahl laut (1) ist im ersten Wahlgang\n             eine absolute Mehrheit an Stimmen notwendig. Kommt eine solche nicht zustande, ist\n             eine Stichwahl zwischen den zwei stimmenstärksten Kandidatinnen und Kandidaten\n             des ersten Wahlganges durchzurführen, wobei die relative Mehrheit entscheidet.\n             Erfolgt auch im zweiten Wahlgang keine Entscheidung, entscheidet das Los.\n        (3) Die Funktionsperiode der Dekanin/des Dekans für Doktoratsstudien und der\n             Stellvertreterin/des Stellvertreters beträgt drei Jahre. Eine Wiederbestellung ist\n             zulässig. Nach Auslaufen der Funktionsperiode übt die Dekanin/der Dekan für\n             Doktoratsstudien bzw. die Stellvertretung bis zur Neubestellung ihre/seine Funktion\n             vorübergehend weiter aus.\n § 9. Abberufung der Dekanin/des Dekans für Doktoratsstudien\n      Die Dekanin/der Dekan für Doktoratsstudien kann vom Senat vor Ablauf ihrer/seiner\n      Funktionsperiode mit Zweidrittelmehrheit, insbesondere auf begründeten Vorschlag der\n      Rektorin/des Rektors, abberufen werden. Die Vertreterinnen und Vertreter im Senat\n      entsprechend Satzung § 5 (4) Z 2 und 3 haben bei der Wahl je zwei Stimmen\n§ 10. Vizedekanin/Vizedekan für Doktoratsstudien\n        (1) Zur Vertretung bei Verhinderung der Dekanin/des Dekans für Doktoratsstudien wird\n             eine Vizedekanin/ein Vizedekan für Doktoratsstudien aus dem Kreis der habilitietren\n             Universitätsangehörigen gewählt, wobei die Dekanin/der Dekan für Doktoratsstudien\n             ein Vorschlagsrecht hat.\n        (2) Für die Wahl und Abberufung der Vizedekanin/des Vizedekans für Doktoratsstudien\n             gelten die Bestimmungen Satzung § 8 und § 9 sinngemäß.\n                                                       Mitteilungsblatt vom 25.11.2020, StJ 2020/21, 12. Stk RN32"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 6726,
                "academic_year": "2018/19",
                "issue": "17",
                "published": "2019-01-30T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Rektorat: Bekanntgabe der Wiederbestellung des amtierenden Rektors der Medizinischen Universität Graz; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz - Änderungen; Geschäftsordnung: Geschäftsordnung der Medizinischen Universität Graz - Änderungen; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6726&pDocNr=855249&pOrgNr=1"
            },
            "index": 54,
            "text": "55\n                                                            UniversitätsassistentIn\n                                                   Fachärztin/Facharzt für Radiologie\n                                                       Universitätsklinik für Radiologie;\n                   Klinische Abteilung für Neuroradiologie, vaskuläre und interventionelle Radiologie\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Klinische Versorgung und eigenverantwortliche Betreuung von ambulanten und\n      stationären PatientInnen\n Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Neuroradiologie, vaskulären\n      und interventionellen Radiologie speziell der diagnostischen Neuroradiologie\n Mitwirkung bei und eigenverantwortliche Durchführung von Forschungsprojekten\n      und Klinischen Studien\n Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des\n      Diplomstudiums Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\n Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Befugnis zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin/Facharzt für Radiologie\n Erfahrung und Qualifikation in Forschung (Publikationen, Vortragstätigkeiten, nationale und internatio-\n      nale Forschungskooperationen, erfolgreiche Drittmitteleinwerbung, wissenschaftliche Tätigkeit im\n      Ausland etc.) speziell im Bereich der Neuroradiologie und MRT Forschung\n Erfahrung in der Planung und Durchführung fortgeschrittener neuroradiologischer Untersuchungen\n      (z.B. quantitatives MRT, DTI, Kollateralenauswertung)\n Erfahrung in universitärer Lehre und Betreuung von Studierenden\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Interesse an der eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifikation (z.B.: Habilitation)\n Erfahrung in universitärer Lehre und Betreuung von Studierenden\n Vertiefte klinische und wissenschaftliche Kenntnisse im Bereich der diagnostischen Neuroradiolo-\n      gie/Spezialgebiet quantitatives MRT, DTI und Schlaganfalldiagnostik\n Hohe Belastbarkeit und Flexibilität sowie kommunikative Kompetenz\nDas Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf von 6 Jahren.\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Mindestbruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\n€ 4.284,96 (14x) zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile und attraktiver Zusatzleistungen\nvorgesehen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\nund Karriereprogramme ermöglichen Ihnen eine langfristige Entwicklungsmöglichkeit in einem\nuniversitären Umfeld.\nBitte           übermitteln              Sie         uns          Ihre         Bewerbungsunterlagen                  (inkl.        Lebenslauf,\nPromotionsurkunde/Sponsionsbescheid, bisher absolvierte Ausbildungszeiten, Eintragung Ärzteliste,\nÄrztInnenausweis)                   mit         der         Kennzahl            W109            ex        2018/19         bevorzugt            via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit Personaladministration und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\nDie Bewerbungsfrist endet am 20. Februar 2019.                                                          www.medunigraz.at/stellen\n                                                                                                    MTBl. vom 30.01.2019, StJ 2018/19, 17. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 5249,
                "academic_year": "2015/16",
                "issue": "7",
                "published": "2015-12-16T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Leitungsbestellungen in wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheiten; Leitungsbestellung einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen \r\nklinischen Bereich; Leistungsvereinbarung 2016-2018 der Medizinischen Universität Graz; Bestellung der Ethikkommissionsmitglieder in den Senat der \r\nMedizinischen Universität Graz; Einsetzung einer Berufungskommission; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5249&pDocNr=442638&pOrgNr=1"
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            "index": 77,
            "text": "- 78 -\n\nspezifischen Bedarfe der Universitäten regelmäßig zu informieren, sodass eine spezi-\nfische Bündelungsstrategie innerhalb des Hochschulsektors erarbeitet und umgesetzt\nwerden kann. Dies umfasst auch das e-Procurement, das aufgrund von EU-\nRichtlinien sowie der nationalen Gesetzgebungen der vorgegebene Workflow für die\nBeschaffungen öffentlicher Auftraggeber und damit auch der Universitäten sein wird.\n\nVor Einrichtung neuer Studien, die nicht in dieser Leistungsvereinbarung verankert\nsind, erfolgt - insbesondere auch hinsichtlich der angestrebten Finanzierung durch\n\nden Bund (Anlaufkosten bis Vollausbau) - eine Abstimmung mit dem BMWFW.\n\nDie Med Uni Graz verpflichtet sich innerhalb der LV-Periode 2016-2018 im Rahmen\neiner arbeitsteiligen Kooperation, unter Gesichtspunkten von Forschung und Lehre,\nan der Intensivierung eines Abgleichs von bestimmten Lehrangeboten sowie Ergän-\nzungsmöglichkeiten für Studienrichtungen durch Fächer anderer Universitäten mit-\n\nzuwirken.\n\nDie Med Uni Graz erklärt sich bereit, ihre Personalstrukturplanung auf Anfrage dem\n\nBMWFW zum Zwecke der gemeinsamen Erörterung zur Verfügung zu stellen.\n\nDie Med Uni Graz verpflichtet sich, die Umsetzung der Europäischen Charta für For-\nschende und den Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschenden bedarfs-\ngerecht weiter zu entwickeln sowie die Mitgliedschaft in der Agentur für wissen-\nschaftliche Integrität (bzw. einer dieser gleichzuhaltenden Agentur) im Einvernehmen\nmit dem BMWFW aufrecht zu erhalten.\n\nDie Universität Linz und die Med Uni Graz werden gemeinsam mit dem BMWFW die\nDarstellung der Medizinischen Fakultät der JKU bzw. der Leistungen der beiden Uni-\nversitäten in der Wissensbilanz und in der BIDOK abstimmen.\n\nMit Bezug auf das Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 und die gesetzlich vor-\ngesehene internationale bzw. EU-weite Ausschreibung offener Stellen für das wissen-\nschaftliche Personal (8 107 Abs. 1 UG 2002) verpflichtet sich die Med Uni Graz, die\neuropaweite Jobdatenbank EURAXESS Jobs als adäquates Medium zur Erfüllung\ndieser gesetzlichen Anforderung einzusetzen.\n\nDie Med Uni Graz verpflichtet sich im Sinne der „Erasmus Charta für die Hochschul-\nbildung 2014-2020\" zur Anwendung des ECTS Users‘ Guide 2015 und den darin dar-\ngelegten Grundsätzen. In diesem Zusammenhang wird die Universität auf die Be-\n\nschreibung von Lernergebnissen als wichtige Basis zur Berechnung von ECTS-Credits\n\nBMWFW Medizinische Universität Graz Seite 76\n\n \n\nMTBI. vom 16.12.2015, SU 2015/16, 7. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        }
    ]
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