HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"count": 16538,
"next": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/search/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=13880",
"previous": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/search/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=13840",
"results": [
{
"bulletin": {
"id": 154,
"academic_year": "2006/07",
"issue": "16",
"published": "2007-02-07T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=154&pDocNr=4970&pOrgNr=1"
},
"index": 11,
"text": "- 12 -\n65.\nOrganisation der Medizinischen Universität Graz: Subgliederung der Organisationseinheit für Studium\nund Lehre\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass die Leiterin der\nOrganisationseinheit für Studium und Lehre in Übereinstimmung mit § 10 Abs. 6 des Organisationsplanes\nder Medizinischen Universität Graz auf Vorschlag des Vizerektors für Studium und Lehre am 01.02.2007\nnach Zu- und Abstimmung mit dem Rektor folgende Subgliederung beschlossen hat:\n Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Nichtwissenschaftlicher Bereich\nIn Übereinstimmung mit § 10 (6) Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz, schlägt die/der\nLeiterIn der Organisationseinheit für Studium und Lehre die nachstehende Subgliederung der\nOrganisationseinheit für Studium und Lehre vor:\n Subgliederung der Organisationseinheit für Studium und Lehre\nDie/Der LeiterIn der Organisationseinheit für Studium und Lehre beschließt am 01. Februar 2007 nach\nAbstimmung mit dem Rektor auf Vorschlag des Vizerektors für Studium und Lehre als dem nach der\nGeschäftsordnung für die Organisationseinheit für Studium und Lehre zuständigen Mitglied des Rektorats,\nfolgende Subgliederung für die Organisationseinheit für Studium und Lehre der Medizinischen Universität\nGraz:\n 1. Abschnitt: Organisationseinheit\n § 1 Rechtsgrundlagen\n1.1 Die Organisationseinheit für Studium und Lehre (im Folgenden: „OSL“) ist eine\n Nichtwissenschaftliche Organisationseinheit im Sinne des § 8 (2) des geltenden Organisationsplanes\n (im Folgenden: „O-Plan“) der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MUG“).\n1.2 Als nichtwissenschaftliche Organisationseinheit ist die OSL jene Einheit, die für alle zentral\n organisierten, operativen Tätigkeiten bezogen auf den Kernprozess Studium und Lehre, mit dem Ziel\n der effizienten und effektiven Unterstützung, sowohl der wissenschaftlichen klinischen und\n nichtklinischen Organisationseinheiten, als auch aller Studierenden der MUG, verantwortlich ist.\n Dazu zählen insbesondere die …\n ⇒ Administrative Abwicklung aller studienrechtlichen Angelegenheiten\n ⇒ Planung und Organisation der Umsetzung der Studienpläne\n ⇒ Betreuung und Förderung aller E-Learning-Aktivitäten\n ⇒ Planung, Koordination, Organisation und Auswertung aller automatisationsunterstützten\n Prüfungen\n ⇒ Aufrechterhaltung und der Ausbau von internationalen Beziehungen sowie die Koordination\n postgradualer Weiterbildungsangeboten\n ⇒ Förderung und Koordination der kontinuierlichen Verbesserung und der Qualitätssicherung in\n den Kernprozessen Studium, Lehre, Prüfung und Weiterbildung.\n § 2 Leitung der Organisationseinheit\n2.1 Die Leiterin oder der Leiter der OSL wird gemäß § 9 (1) des O-Planes durch das Rektorat auf\n Vorschlag des nach der Geschäftsordnung für die OSL zuständigen Mitglieds des Rektorats\n unbefristet oder befristet bestellt.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 137,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "32",
"published": "2006-09-20T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=137&pDocNr=4936&pOrgNr=1"
},
"index": 3,
"text": "-4-\n149.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthalts-\nkosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) für die GEN-\nDER:UNIT, Unit für Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Ge-\nschlechterforschung der Medizinischen Universität Graz, voraussichtlich zu besetzen ab 04. Jänner 2007 für\ndie Dauer des Beschäftigungsverbotes und einer allfälligen Karenz.\nAnforderungsprofil: Unterstützung der Leitung sowie des Teams der Organisationseinheit zur Koordination\nder Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung bei Wahrnehmung\nder Aufgaben in administrativer Hinsicht.\n • Büroadministration und –organisation mcl. Wartung der Homepage,\n • Unterstützung der Sitzungs- und Veranstaltungsorganisation und -koordination\nErwünschte Kenntnisse:\n • HAS- oder gleichwertiger Abschluss, Ausbildung im Büro- und Organisationsbereich,\n • Kommunikations- und Teamfähigkeit,\n • Organisationsgeschick\n • Hohes Maß an Selbstständigkeit\n • Flexibilität\n • Sehr gute PC-Kenntnisse (Word, Excel, Power Point , SAP, Internet und Homepagewartung),\n • Englischkenntnisse\n • Interesse am Aufgabenbereich der Organisationseinheit.\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. Oktober 2006 (Kennzahl: A575)\n1 Stelle einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines Biomedizinischen Analytikers an der Universitätsklinik\nfür Anästhesiologie und Intensivmedizin, voraussichtlich zu besetzen ab sofort. Der Schwerpunkt unserer\nForschung befasst sich mit physiologischen, molekularen und elektrophysiologischen Eigenschaften der Zel-\nlen und Lungengefäßen. Es bestehen Kooperationen mit mehreren internationalen Arbeitsgruppen.\nAufgaben:\n • Aufbau und Betreuung der Methode der isoliert-perfundierten Mauslunge\n • Aufbau und Betreuung eines Zellkulturlabors\n • Betreuung von Laborgeräten und Laborbereichen\n • Mitarbeit bei wissenschaftlichen Arbeiten\n • Organisatorische Arbeit\nAnforderungsprofil:\n • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der EU\n oder EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Abgeschlossene Ausbildung als Biomedizinische Analytiker/in / MTA oder gleichzustellende Quali-\n fikation\n • Erfahrung mit Tiermodellen\n • Erfahrung mit Zellkulturen\n • Erfahrung im Umgang mit biologischen Materialien\n • Vertrautheit mit molekularbiologischen Methoden\n • Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 6766,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "19",
"published": "2019-02-13T00:00:00+01:00",
"teaser": "Widerruf der Leitung Organisationseinheit Bibliothek von Frau Hofrätin Dr.in Ulrike FENZ-KORTSCHAK; Widerruf der Vollmacht von Frau Hofrätin Dr.in Ulrike FENZ-KORTSCHAK; Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer nichtwissenschaftlichen Organisationseinheit im nichtklinischen Bereich; Betriebsvereinbarung betreffend Rufbereitschaften für die an der Medizinischen Universität Graz, Diagnostik & Forschungsinstitut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin als BMA bzw. MTF beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Betriebsvereinbarung betreffend Rufbereitschaften für die am Diagnostik & Forschungsinstitut für Hygiene, Mikrobiologie und\r\nUmweltmedizin an der Medizinischen Universität Graz beschäftigten Ärzte und Ärztinnen und das wissenschaftliche nicht ärztlich tätige Universitätspersonal; Verordnung des Rektorats über die Studienplatzvergabe an Studienwerber/innen in Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt\r\nfür Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie; Termine anlässlich der Verleihung akademischer Grade; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6766&pDocNr=861775&pOrgNr=1"
},
"index": 19,
"text": "20\n Ärztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n im Sonderfach Dermatologie und Venerologie,\n Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie,\n zu besetzen ab 01.03.2019,\n befristet für 12 Monate\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen und Patienten\n Mitwirkung bei Forschungsprojekten und Durchführung klinischer Studien\n Selbständige Erstellung von Publikationen für Fachzeitschriften sowie\n Präsentationen für (inter-)nationale Fortbildungsveranstaltungen\n Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Absolvierte Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der\n Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO2015) oder absolvierte\n Gegenfächer gemäß ÄAO 2006\n Gute Englischkenntnisse (Sprachniveau B1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil\n Klinische Erfahrung und wissenschaftliche Kenntnisse im Fachgebiet Dermatologie\n Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von\n Klinischen Studien/ wissenschaftlichen Projekten\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit\n Interesse an wissenschaftlicher Arbeit, insbesondere im Bereich der Digitalisierung\n in der Medizin\n Teamorientierung und Kommunikative Kompetenz\n Lernbereitschaft\nDie Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-\nAusbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Mindestbruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\n€ 3.452,72 (14x) zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile und attraktiver Zusatzleistungen\nvorgesehen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\nund Karriereprogramme ermöglichen Ihnen eine strukturierte Facharztausbildung mit Raum für klinische\nund grundlagenorientierte Forschung.\nBei Fragen steht Ihnen Herr ao. Univ.-Prof. Dr. Rainer Hofmann-Wellenhof, 1. Stellvertreter der\nUniversitätsklinik für Dermatologie und Venerologiegerne zur Verfügung.\nKontakt: rainer.hofmann@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-13926.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen (inkl. Lebenslauf,\nPromotionsurkunde/Sponsionsbescheid, bisher absolvierte Ausbildungszeiten, Eintragung Ärzteliste,\nÄrztInnenausweis) mit der Kennzahl D124 ex 2018/19 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit Personalmanagement, -entwicklung und -administration, Auenbruggerplatz 2,\nA-8036.Die Bewerbungsfrist endet am 06. März 2019. www.medunigraz.at/stellen\n MTBl. vom 13.02.2019, StJ 2018/19, 19. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 6806,
"academic_year": "2018/19",
"issue": "21",
"published": "2019-02-27T00:00:00+01:00",
"teaser": "Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6806&pDocNr=868884&pOrgNr=1"
},
"index": 8,
"text": "9\n ReferentIn\n Kennung A-INT-2019-000185\n Organisationseinheit Forschungsmanagement\n Abteilung International Office\n Beschäftigungsausmaß 50%\n befristet bis 30.09.2020\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Abwicklung der Studierendenaufenthalte von Incoming und Outgoing Studierenden im\n Rahmen von Mobilitätsprogrammen (ERASMUS+, bilaterale Abkommen, Netzwerkpartnerschaften):\n Beratung von Studierenden, Organisation der Aufenthalte, Kommunikation mit den\n Partnerinstitutionen und Studierenden\n Projektantragstellung und -management von Mobilitätsförderungen / EU-Projekten\n im nationalen und internationalen Kontext\n Lösungsorientierte und selbstständige Zusammenarbeit mit Abteilungen und Kliniken\n der Med Uni Graz und externen Organisationen\n Aufbereitung von Informationsmaterial und Organisation von Informationsveranstaltungen\n (Webseite, Soziale Medien, Informationsveranstaltungen)\n Statistische Erhebung von Daten und Dokumentation\n Mitwirkung im Qualitätsmanagement\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen mit:\n Abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulausbildung\n (Diplom/Master Niveau)\n Berufserfahrung im (internationalen) Projektmanagement/in der Projektkoordination\n Ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)\n Exzellente EDV-Kenntnisse (MS Office, etc.)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Erfahrung im Umgang mit Datenbanken\n Einschlägige Berufserfahrung im interkulturellen Umfeld\n Kenntnisse im Bereich der (europäischen) Hochschulstrukturen und der Hochschulverwaltung\n Auslandserfahrung im Studium und/oder Beruf\n Sorgfältige, genaue und eigenverantwortliche Arbeitsweise\n Strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise bei komplexen Sachverhalten\n Organisationstalent und Teamfähigkeit\n Soziale und interkulturelle Kompetenz\n Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IVa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Bruttomindestgehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.614,30 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/personalmanagement-entwicklung-und-administration/of-\nfene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am 20. März 2019.\n MTBl. vom 27.02.2019, StJ 2018/19, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 7891,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "29",
"published": "2020-04-29T00:00:00+02:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorates – Richtlinie des Rektorates zur Startförderung; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7891&pDocNr=1013357&pOrgNr=1"
},
"index": 6,
"text": "7\n Research Technician\n Kennung DFI-PATHOL-2020-000644\n Diagnostik & Forschungszentrum für Molekulare BioMedizin\n Diagnostik & Forschungsinstitut für Pathologie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Entwicklung und Anwendung neuer Therapie- und Diagnoseverfahren für Infektionskrankheiten\n im Hochsicherheitslaborbereich (BSL-3) des Diagnostik- und Forschungsinstitutes für Pathologie\n (Leitung Prof. K. Zatloukal)\n Testung von und Arbeiten in persönlicher Schutzausrüstung, biologische Probengewinnung und\n deren Analyse mit morphologischen und molekularen Methoden, Durchführung von\n Zellkulturexperimenten, Testung antiviraler Medikamente\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Naturwissenschaften (mind. Bachelorniveau)\n Sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau B2)\n Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Office)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Bereitschaft zum Arbeiten in Schutzkleidung und Arbeiten mit Erregern wie SARS-CoV-2\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Lern- und Reflexionsbereitschaft sowie Forschungsinteresse\n Teamfähigkeit\n W ei te r e In fo rm at io n en u n te r :h t t ps : // www. s er v u s t v .co m/v i d\n e o s / a a - 2 3 5 w x 9 8 8 9 1 w 1 2 / u n d https://steiermark.orf.at/stories/3040977/\n Reduktion des Beschäftigungsausmaßes (Teilzeit) möglich\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Bruttomindestgehalt (Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 2.116,60 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls auf Basis der\nkollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw.\nzuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/personalmanagement-entwicklung-und-administra-\ntion/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am 21. Mai 2020.\n MTBl. vom 29.04.2020, StJ 2019/20, 29. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu ver öffentlichenden Textes verantwortlich ."
},
{
"bulletin": {
"id": 7931,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "31",
"published": "2020-05-13T00:00:00+02:00",
"teaser": "Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Satzung: Satzungsteil L. Richtlinien für akademische Ehrungen an der Medizinischen Universität Graz; Richtlinien: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7931&pDocNr=1017349&pOrgNr=1"
},
"index": 3,
"text": "4\n (2) Das Ehrenzeichen der Med Uni Graz heißt „Auenbrugger Ehrenkreuz der\n Medizinischen Universität Graz“. Es wird entweder am Band (Halsdekoration) oder\n als Brustkreuz getragen und besteht aus einem Kreuz mit innenliegendem\n Medaillon, auf welchem der Aeskulapstab mit Schlange abgebildet ist. Das Band\n ist rot-weiß-rot.\n§ 2. Ehrenring\n (1) Das Rektorat kann an Universitätsangehörige sowie ehemalige\n Universitätsangehörige, die über einen längeren Zeitraum hinweg im besonderen\n Maße die Entwicklung der Med Uni Graz durch ihr außergewöhnliches Wirken in\n Forschung, Lehre, Wissenschaft und/oder für ausgewöhnliche Leistungen im\n Dienste der Med Uni Graz gefördert haben, als sichtbare Auszeichnung einen\n Ehrenring verleihen.\n (2) Der Ehrenring soll insbesondere auch an besonders verdiente Akademische\n Funktionsträgerinnen/ Funktionsträger verliehen werden.\n§ 3. Ehrennadel\n (1) Das Rektorat kann sowohl externen als auch internen Persönlichkeiten, die sich in\n hervorragender Weise und mit besonderer Nachhaltigkeit um die Förderung der\n Med Uni Graz verdient gemacht haben, in Anerkennung der besonderen\n Leistungen, eine Ehrennadel verleihen.\n (2) Die Ehrennadel soll insbesondere an Personen, welche sich im wissenschaftlichen\n sowie im nicht-wissenschaftlichen Bereich im besonderen Maße für die inhaltliche\n und/oder organisatorische Aufgabenerfüllung auf dem Gebiet der Lehre,\n Forschung, Nachwuchsförderung sowie Ausbildung von Studierenden im\n besonderen Maße engagiert haben, verliehen werden.\n§ 4. Dank- und Anerkennungsurkunde\nDas Rektorat kann physischen oder juristischen Personen, die die Med Uni Graz inner-\nund/oder außeruniversitär entscheidend fördern, eine Dank- und Anerkennungsurkunde\nverleihen.\n§ 5. Verleihung des Berufstitels Universitätsprofessor/Universitätsprofessorin\nDie Verleihung des Berufstitels Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor erfolgt auf Basis\nder „Richtlinie der Medizinischen Universität Graz betreffend das Verfahren für die Verleihung\ndes Berufstitels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors“ idgF sowie auf\nBasis der in der Entschließung des Bundespräsidenten (BGBl II Nr. 261/2002 idgF)\nfestgelegten Erfordernissen.\n III. Abschnitt - Gemeinsame Bestimmungen für akademische\n Ehrungen und sonstige Auszeichnungen\n§ 1. Vorschlags- und Antragsrechte\n (1) Vorschlagsberechtigt sind der Senat, das Rektorat, Leiter/innen von\n Organisationseinheiten, Leiter/innen von Klinischen Abteilungen sowie\n Lehrstuhlinhaber/innen und D&F-Institutsleiter/innen. Hiervon ausgenommen ist\n die Beantragung der Verleihung des Berufstitels einer\n Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors, welchen die/der\n Antragsteller/in ohne Vorschlag einbringen kann. Die Anträge auf Verleihung von\n akademischen Ehrungen und sonstigen Auszeichnungen sind vom\n Antragsberechtigten begründet und schriftlich beim Rektorat einzubringen.\n Stand: Mitteilungsblatt vom 13.05.2020, StJ 2019/20, 31. Stk. RN150\n 2"
},
{
"bulletin": {
"id": 7952,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "32",
"published": "2020-05-20T00:00:00+02:00",
"teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Nutzung der Namen und des Logos: Medizinische Universiät Graz, Med Uni Graz, Medical University of Graz; Beurlaubung vom Studium aus Gründen, die mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehen; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Richtlinie: Gebarungsrichtlinie; Betriebsvereinbarung zur Einrichtung eines Wechseldienstes im Zusammenhang mit Covid 19; Einsetzung einer Habilitationskommission; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7952&pDocNr=1018840&pOrgNr=1"
},
"index": 5,
"text": "6\n3. Nicht erlaubte Verwendung\nMitarbeiterInnen und Gremien der Medizinischen Universität Graz dürfen die Namen und Marken der\nMedizinischen Universität Graz nicht ohne schriftliche Genehmigung des Rektorats in Verbindung mit\nkommerziellen oder außeruniversitären Aktivitäten verwenden.\nAusdrücklich verboten ist die Verwendung der Namen und Marken der Medizinischen Universität Graz in\nZusammenhang mit politischen und religiös motivierten Aktivitäten.\n3.1 MitarbeiterInnen und Gremien der Medizinischen Universität Graz\nIn der Lehre, Forschung sowie PatientInnenbetreuung und im Zusammenhang mit anderen Aktivitäten der\nMedizinischen Universität Graz, die in den üblichen Aufgaben- und Aktivitätsbereich der Universität fallen,\nmüssen die Namen und Marken der Medizinischen Universität Graz verwendet werden. Bei\nGeschäftsaktivitäten im privaten Bereich, die nicht unmittelbar mit der Medizinischen Universität Graz\nin Verbindung stehen (wie z.B. selbstständige Beratungstätigkeiten oder sonstige Geschäftsaktivitäten etc.)\nist klar zu vermitteln, dass es sich um eine Tätigkeit der Privatperson und keine Tätigkeit der\nMedizinischen Universität Graz handelt.\nDie Namen und Marken der Medizinischen Universität Graz dürfen ausschließlich für Zwecke verwendet\nwerden, die unmittelbar mit der Lehre, der Forschung, der PatientInnenbetreuung und den Aufgaben\nder Medizinischen Universität Graz zu tun haben. Nicht erlaubt ist die Verwendung für Zwecke der\nWahlwerbung.\n3.2 Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen\nFür Studierende und AbsolventInnen der Medizinischen Universität Graz sowie für jene, die an der\nMedizinischen Universität Graz betreut werden/wurden, ist die Verwendung der Namen und der Marken für\nAbschlussarbeiten sowie deren Präsentationen vorgesehen. In allen anderen Fällen (zB Aktivitäten, die von\nder Medizinischen Universität Graz ausdrücklich schriftlich genehmigt wurden) kann Studierenden sowie\nAbsolventInnen die Verwendung der Namen und/oder Marken der Medizinischen Universität Graz durch das\nRektorat genehmigt werden.\n4. Lizenzvergabe\nDie Verwendung der Namen und Marken der Medizinischen Universität Graz durch Dritte (zB.\nKooperationspartnerInnen), insbesondere in Verbindung mit kommerziellen Aktivitäten, ist ausschließlich\nnach vorheriger Genehmigung durch das Rektorat im Wege über die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit\nund Veranstaltungsmanagement der Medizinischen Universität Graz gestattet. Die Lizenzvergabe erfolgt\nausschließlich durch eine schriftliche Vereinbarung, in welcher der zulässige Zweck festgelegt wird.\n5. Inkrafttreten\nDiese Richtlinie tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft.\n Univ.-Prof. Dr. Hellmut Samonigg\n Rektor\n Richtlinie über die Nutzung der Namen und Marken der Medizinischen Universität Graz Seite 4 von 4"
},
{
"bulletin": {
"id": 6020,
"academic_year": "2016/17",
"issue": "18",
"published": "2017-05-18T00:00:00+02:00",
"teaser": "Wahl des Dekans für Doktoratsstudien; Wahl des stellvertretenden Dekans für Doktoratsstudien; Einsetzung von Berufungskommissionen: Umnominierung; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen an der Medizinischen Universität Graz; Interner Notfallplan; Ausschreibung von Stellen; Mitteilung über Stellenausschreibung Dritter",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=6020&pDocNr=634211&pOrgNr=1"
},
"index": 30,
"text": "- 31 -\nBei Fragen steht Ihnen Frau Univ.-Prof.in Dr.in Erika Richtig gerne zur Verfügung.\nKontakt: erika.richtig@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-80321.\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D164 ex 2016/17 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personaladministration, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 07. Juni 2017. www.medunigraz.at/stellen\n79.3 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür\nPersonaladministration und Recht Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-ein-\nheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitätsperso-\nnal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher Quali-\nfikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende\nGründe\nüberwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n Biomedizinische/r AnalytikerIn\n (Verwendungsgruppe IIIa)\n Universitätsklinik für Innere Medizin,\n Klinische Abteilung für Nephrologie,\n zu besetzen ab 01.08.2017, befristet für 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Mitarbeit bei dem Projekt „Untersuchung der Rolle von\n mitochondrieller Ca2+Homöostase der Podozyten in diabetischer\n Nephropathie“ (Startförderung der Med.Uni.Graz)\n Durchführung Zellkulturarbeit, molekularbiologischer,\n immunologischer und histologischer Untersuchungen\n (z.B. Real time PCR, Western blot, Immunhistologie)\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Biomedizinischen Analytiker/in (BSC)\n EDV-Kenntnisse\n Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\n Vorerfahrungen in experimenteller Nephrologie von Vorteil\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n eigenverantwortliches Arbeiten\n Teamfähigkeit\nFür diese Position ist ein kollektivvertragliches Mindestbruttogehalt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\n€ 2.423,33 (14x) zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile und attraktiver Zusatzleistungen\nvorgesehen.\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 17.05.2017, StJ 2016/17, 18. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im MTBl.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 5149,
"academic_year": "2015/16",
"issue": "2",
"published": "2015-10-21T00:00:00+02:00",
"teaser": "Leiterbestellung nichtwiss. OE; Satzung-Änderung; Richtlinien des Rektorates: ULG-RL sowie Veranstaltungsrichtlinie; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=5149&pDocNr=420972&pOrgNr=1"
},
"index": 28,
"text": "-29-\n\n12.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail an:\npersonal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit für\nPersonalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und Organisations-einheiten,\nin denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitätspersonal und in\nLeitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifikation wie der\nbestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwie-\ngen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen und\nfreuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n\n4) Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n\nBiomedizinische/r Analytikerln\n(Verwendungsgruppe III a)\nam Institut für Zellbiologie, Histologie und Embryologie,\nzu besetzen ab 2.1.2016\nbefristet bis 30.11.2017\n\nKernaufgaben:\n> Mitarbeit bei einem Forschungsprojekt im Bereich der\nZellbiologie, Histologie und Embryologie.\n\nFachliche Anforderungen:\n>» Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Biomedizinischen AnalytikerIn\n» Erfahrung in Zell- und Gewebekultur\n> Erfahrung in histologischen Methoden, insbesondere\nMethoden der Immunhistochemie\n» Erfahrung in Standardmethoden der Biochemie und Molekularbiologie\n> EDV-Kenntnisse (Microsoft Office)\n> Gute Englischkenntnisse\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n>» Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n> Gewissenhaftigkeit\n\n> Lernbereitschaft\n\nDiese Position wird nach dem ein kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 2.049,31 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\n\nBei Fragen steht Ihnen O.Univ.-Prof. Dr. Gottfried Dohr, Leiter des Institutes für Zellbiologie, Histologie und\nEmbryologie, gerne zur Verfügung. Kontakt: martin.gauster@medunigraz.at Tel.: +43/316/380-7611.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl D15 ex 2015/16 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 11. November 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\n \n\nMTBI. vom 21.10.2015, SU 2015/16, 2. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionstrager des im MTBI.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 4889,
"academic_year": "2014/15",
"issue": "20",
"published": "2015-05-06T00:00:00+02:00",
"teaser": "Leitungsbestellungen einer wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit; Leitungsbestellungen einer Klinischen Abteilung; Organisation: Organisationsplan, Geschäftsordnung des Rektorates, Organisatorische Gliederung O-FIS; Errichtung Teaching Units; Vollmacht für Frau Mag.a Glatz; Einsetzung v. Habilitätskommissionen; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=4889&pDocNr=356539&pOrgNr=1"
},
"index": 46,
"text": "-47-\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n>» Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n> Hohe Belastbarkeit\n\n> Teamorientierung\n\n> Kommunikative Kompetenz\n\nDiese Position wird nach dem ein kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschaftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\nBei Bewährung und entsprechendem Erfolg ist nach spätestens 3 Jahren und bei Vorliegen eines\neinschlägigen Doktorats (Dr.scient.med. oder PhD) der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung\ngemäß 5 27 KV der Universitäten möglich. Die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung ist mit einer\nunbefristeten wissenschaftlichen Laufbahnstelle und dem Titel einer assoziierten Professorin/eines\nassoziierten Professors verbunden.\n\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren wir\nIhnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\n\nBei Fragen steht Ihnen Ao.Univ.-Prof. Dr. Gottfried Fuchs, suppl. Leiter der Klinischen Abteilung für Spezielle\nAnästhesiologie, Schmerz- und Intensivmedizin, gerne zur Verfügung. Kontakt:\ngottfried.fuchs@medunigraz.at, Tel.: +43/316/385-13911.\n\nBitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Kennzahl W203 ex 2014/15 bevorzugt via\nE-Mail an: personal@medunigraz.at bzw. an die Postadresse: Medizinische Universität Graz,\nOrganisationseinheit für Personalmanagement, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz. Die Bewerbungsfrist\nendet am 27. Mai 2015 www.medunigraz.at/stellen\n\nÄrztin/Arzt in FachärztInnenausbildung\n(Verwendungsgruppe B1)\nan der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde,\nKlinische Abteilung für pädiatrische Pulmonologie und Allergologie,\nbis FachärztInnenabschluss, längstens 7 Jahre\n\nKernaufgaben:\n\n» Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n\n> Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet pädiatrische Pulmonologie und Allergologie\n» Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n\n> Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n\nFachliche Anforderungen:\n\n>» Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n\n» Kenntnisse und wissenschaftliche Kompetenz auf dem Fachgebiet pädiatrische Pulmonologie und\nAllergologie von Vorteil\n\n> Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von Klinischen\nStudien/wissenschaftlichen Projekten von Vorteil\n\n» Gute Englischkenntnisse\n\nPersönliche Anforderungen:\n\n> Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n> Hohe Belastbarkeit\n\n>» Teamorientierung\n\n> Kommunikative Kompetenz\n\nDiese Position wird nach dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung) von\nEUR 3.209,04 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile entlohnt.\n\n \n\nMTBI. vom 06.05.2015, SU 2014/15, 20. Stk\n\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBI. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 3785,
"academic_year": "2012/13",
"issue": "16",
"published": "2013-05-02T00:00:00+02:00",
"teaser": "Beauftragung zum Leiter des Diagnostischen Zentrums (Pathologie); HochschülerInnenschaftswahl; Einsetzung von Habilitationskommissionen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3785&pDocNr=91828&pOrgNr=1"
},
"index": 3,
"text": "-4-\n 134. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des Kollektiv-\nvertrages ausschreibt:\n134.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n1) Senden Sie uns Ihre Bewerbungen samt Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl bevorzugt via E-Mail\nan: personal@medunigraz.at oder am Postweg an Medizinische Universität Graz, Organisationseinheit\nfür Personalmanagement und Recht, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Organisationseinheiten, in denen\nFrauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen Universitätspersonal und in\nLeitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n UniversitätsassistentIn\n (Verwendungsgruppe B1)\n am Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie\n befristet auf die Dauer des Beschäftigungsverbotes und\n eines eventuell anschließenden Karenzurlaubs\nKernaufgaben:\n Forschungs- und Lehrtätigkeiten im Bereich der Pharmakologie und Toxikologie\n Unterstützung bei administrativen Aufgaben und Mitwirkung bei der strategischen\n Weiterentwicklung des Instituts\nFachliche Anforderungen:\n Abgeschlossenes Doktorats/PhD-Studium oder gleichzuhaltende wissenschaftliche\n Qualifikation im Bereich Life-Sciences\n Durch Publikationen belegbare wissenschaftliche Erfahrung im Bereich der Pharmakologie\n Praktische Kenntnisse im Umgang mit Radioisotopen\n Erfahrung im Verfassen von Projektanträgen\n Sehr gute Englischkenntnisse\nPersönliche Anforderungen:\n Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten in einem multidisziplinären Umfeld\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit und Flexibilität\n Hohe Handlungsorientierung\nFür diese Position bieten wir Ihnen ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (auf Basis Vollbeschäftigung)\nvon EUR 3.381,70 brutto zuzüglich allfälliger sonstiger Entgeltbestandteile.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Zur Förderung Ihrer Potentiale offerieren\nwir Ihnen ein umfassendes, kostenloses Weiterbildungsangebot im Haus.\nBei Fragen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Akos Heinemann, Leiter des Instituts für Experimentelle und\nKlinische Pharmakologie. gerne zur Verfügung. Kontakt: akos.heinemann@medunigraz.at,\nTel.: +43/316/380-4508.\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 02.05.2013, StJ 2012/13, 16.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 3745,
"academic_year": "2012/13",
"issue": "14",
"published": "2013-04-03T00:00:00+02:00",
"teaser": "Universitätsrat Mitgliederbestellung; Universitätsrat Wahl Vorsitzende, Stv. u. Schriftführer; Stv. VorständInnen UK; Stv. LeiterInnen Klin. Abt.; Leiterabbestellung Stabstelle 2000/2020; Widerruf Vollmach Prof. TSCHELIESSNIGG.",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=3745&pDocNr=89673&pOrgNr=1"
},
"index": 1,
"text": "-2-\n117.\nUniversitätsrat der Medizinischen Universität Graz: Festsetzung der Vergütung\n in\nDie Vorsitzende des Universitätsrates, Dr. Cattina Maria LEITNER, gibt bekannt, dass der Universitäts-\nrat in seiner konstituierenden Sitzung am 19.03.2013 folgende Vergütung für die Mitglieder des\nUniversitätsrates gem. § 21 Abs. 11 UG idgF. festgesetzt hat:\nDie Mitglieder erhalten eine Vergütung von € 600,00 monatlich, der Vorsitz von € 800,00 monatlich und\nalle Mitglieder ein Sitzungsgeld von € 600,00 pro Sitzung. Die Reisekosten werden extra verrechnet.\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n118.\nLeitungen: Bestellung zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter der Vorständin/des Vorstandes einer\nwissenschaftlichen klinischen Organisationseinheit\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass das Rektorat gemäß den\nBestimmungen der §§ 20 (5), 32 UG idgF sowie des § 4 des Organisationsplanes der Medizinischen\nUniversität Graz idgF\n Herrn Univ.-Prof. Dr. Wolfgang TOLLER\n zum 1. Stellvertreter des Vorstandes der Universitätsklinik für\n Anästhesiologie und Intensivmedizin\n mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n Veränderungen,\n Herrn Univ.-Prof. Dr. Christoph FASCHINGER\n zum 1. Stellvertreter des Vorstandes der Universitäts-Augenklinik\n mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n Veränderungen,\n \n in in\n Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Andrea LANGMANN\n zur 2. Stellvertreterin des Vorstandes der Universitäts-Augenklinik\n mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n Veränderungen,\n Herrn Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas WAGNER\n zum 1. Stellvertreter des Vorstandes der Universitätsklinik für\n Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin\n mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis 2 Monate nach Besetzung der Professur,\n längstens jedoch zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n Veränderungen,\n Herrn Ao.Univ.-Prof. Dr. Wolfgang HELMBERG\n zum 2. Stellvertreter des Vorstandes der Universitätsklinik für\n Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin\n mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis 2 Monate nach Besetzung der Professur,\n längstens jedoch zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n Veränderungen,\n Herrn Univ.-Prof. Dr. Peter WOLF\n zum 1. Stellvertreter des Vorstandes der Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie\n mit Wirkung ab 01.01.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n Veränderungen,\n Herrn Univ.-Prof. Dr. Karl TAMUSSINO\n zum 1. Stellvertreter des Vorstandes der Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe\n mit Wirkung ab 01.03.2013 befristet bis zum 28.02.2017, vorbehaltlich struktureller\n Veränderungen,\n____________________________________________________________________________________\n MTBl. vom 03.04.2013, StJ 2012/13, 14.Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
},
{
"bulletin": {
"id": 2205,
"academic_year": "2009/10",
"issue": "27",
"published": "2010-07-07T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=2205&pDocNr=27617&pOrgNr=1"
},
"index": 37,
"text": "Medizinische Universität Graz Wissensbilanz 2009\ne) Maßnahmen zur Personalentwicklung und Weiterbildung der\n Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\nIm Jahr 2009 gab es an der Medizinischen Universität in der Personalentwicklung folgende 4\nSchwerpunkte:\nUmsetzung eines MentorInnenprogramms zur Unterstützung der Laufbahnstellen im Haus\nAusweitung des Schemas der Grundausbildungen (wie bestehend für die Lehre) auf die\nBereiche Forschung und Führung\nEinführung eines betrieblichen Gesundheitsförderungskonzeptes inklusive\nmaßgeschneiderter Maßnahmen\nAdaptierung bestehender Instrumentarien der Personalentwicklung sowie Festigung\nvorhandener Ressourcen.\nad 1) Im Jahr 2009 wurden insgesamt 2 Grundausbildungsschienen im Bereich des\nMentoring angeboten. Es nahmen daran 27 Personen teil. Gleichzeitig dazu wurde die\nAusbildung weiterentwickelt und die ersten Mentoringgespräche mit KandidatInnen auf\nLaufbahnstellen professionell begleitet.\nad 2) Nachdem das Konzept der Grundausbildung Führung mit Basis- und Aufbaumodulen\nerarbeitet und in das Interne Weiterbildungsprogramm integriert wurde, ist die Teilnahme an\ndiesen Modulen bei neuen Führungskräften seit 2009 verpflichtend vorgesehen. Die\nGrundausbildung Forschung wurde weiterentwickelt und um die Module Good Scientific\nPractice sowie Datenschutz und Urheberrecht erweitert.\nAd 3) Im Sommer 2009 wurde ein umfassendes Konzept zur betrieblichen\nGesundheitsförderung entworfen und im Herbst umgesetzt. Neben fixen Säulen wie\nGesundheitstagen, Vorsorgeuntersuchungen, regelmäßigen Vorträgen werden laufend\nSportangebote wie Yoga, Pilates, Ausdauer- u. Konditionstraining, Wirbelsäulentraining,\nSchwimmen etc. angeboten. Der Schwerpunkt im Wintersemester 2010 lag auf dem Thema\nSeelische Gesundheit, wobei Beratungsangebote erhoben und an die MitarbeiterInnen\nkommuniziert wurden. Weiters wurden Vorträge und Informationsveranstaltungen zu den\nThemen: Burnoutprävention, Mobbing und Gesunder Schlaf abgehalten. Es konnten darüber\nhinaus Ideen zur Gesunden Ernährung (flexible Versorgung durch mehrere Lieferanten),\nZugang zur Kantine des LKH-Klinikums etc. realisiert werden.\nAd 4) Die Stellenausschreibungen wurden weiter verbessert, indem englischsprachige\nVorlagen erstellt wurden und Ausschreibungen nunmehr auch über das international\nanerkannte Portal EURAXESS getätigt werden. Die Führungskräfte erhalten seit 2009 auch\nvor Einstellung einer/s neuen Mitarbeiters/Mitarbeiterin eine Informationsmail über den\nstrukturierten Einführungsprozess. Die Schulungen im Bereich „Erstellen von\nStellenbeschreibungen“ und „Das strukturierte, periodische MitarbeiterInnengespräch“\nwurden intensiviert. Die Anzahl der geführten MitarbeiterInnengespräche hat sich im Jahr\n2009 ca. verfünffacht. Im Bereich der Frauenförderung hat die Personalentwicklung folgende\nMaßnahmen durchgeführt: Es wurden 2009 für karenzierte MitarbeiterInnen 2\nBabystammtische zu den Themen: Tipps rund um den Wiedereinstieg und rechtliche\nGrundlagen durchgeführt. Weiters fanden zwei Seminare zum Thema Gender & Diversity für\n 13/121"
},
{
"bulletin": {
"id": 904,
"academic_year": "2007/08",
"issue": "26",
"published": "2008-07-02T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=904&pDocNr=8757&pOrgNr=1"
},
"index": 13,
"text": "- 14 -\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n • Abschluss aller gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen, die nicht\n aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschrift dem Rektor oder einem Mitglied des Rektorates\n vorbehalten sind und die der Betrieb einer Universität mit sich bringt (insbesondere Zeichnung von\n Kauf-, Miet-, Werk-, Kredit-, Darlehens-, Besicherungs-, Arbeitsverträge aller Art).\nJedenfalls ist die BEVOLLMÄCHTIGTE nicht befugt, für die MUG Grundstücke zu verkaufen oder zu\nbelasten.\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE hat in ihrem Namen und mit dem vorangestellten Zusatz „ppy“ (für: „per\nProxy“) für die MUG zu zeichnen. Die BEVOLLMÄCHTIGTE ist im Rahmen der oben genannten\nRechtsgeschäfte ausschließlich berechtigt, für die MUG entweder (a) gemeinsam mit dem Rektor oder\neiner Vizerektorin oder einem Vizerektor zu zeichnen oder (b) gemeinsam mit einer/einem vom Rektor mit\n„Vollmacht“ oder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/betrauten Arbeitnehmer zu\nzeichnen – in Variante (b) aber nur im Rahmen von Angelegenheiten, für die beide Unterzeichner\nzeichnungsberechtigt sind – und die MUG rechtswirksam daraus zu verpflichten.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im\nMitteilungsblatt der MUG sowie im Internet veröffentlicht.\nDie Vollmacht vom 18.10.2006 wird hiermit widerrufen.\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n128.\nVollmacht für Herrn Klaus ZÖTSCH\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt gemäß § 28 (1) letzter Satz UG 2002 idgF folgende\nunbefristete Vollmacht für Herrn Klaus ZÖTSCH mit Wirkung ab 01.07.2008 bekannt:\n VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MUG“), Herr Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle,\nerteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 idgF iVm den Richtlinien des Rektorats der MUG,\nveröffentlicht im Mitteilungsblatt 23. Stk., RN 57 vom 18. Februar 2004 an\n Herrn Klaus ZÖTSCH\n (im Folgenden: „der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n geboren am 24.06.1960\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist Leiter der Organisationseinheit für Finanzen (O-FIN) an der MUG.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n • Abschluss aller gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen, die nicht\n aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschrift dem Rektor oder einem Mitglied des Rektorates\n vorbehalten sind und die der Betrieb einer Universität mit sich bringt (insbesondere Zeichnung von\n Kauf-, Miet-, Werk-, Kredit-, Darlehens-, Besicherungs-, Arbeitsverträge aller Art).\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.07.2008, StJ 2007/08, 26. Stk."
},
{
"bulletin": {
"id": 804,
"academic_year": "2007/08",
"issue": "21",
"published": "2008-05-07T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=804&pDocNr=8130&pOrgNr=1"
},
"index": 7,
"text": "-8-\n98.\nSatzungen: Satzungsteil Evaluierungen und Satzungsteil Alumni\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Rudolf O. BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Senat\nder Medizinischen Universität Graz gemäß § 25 (1) Z 1 UG 2002 idgF in seiner Sitzung am 16.04.2008\nfolgende Satzungsteile beschlossen hat:\nS a t z u n g s t e i l E v a l u i e r u n g e n - Durchführung, Veröffentlichung und Umsetzung von\nEvaluierungen\nI. Allgemeines\nII. Evaluierung im Bereich Forschung\nIII. Evaluierung im Bereich Studium und Lehre\nIV. Evaluierung der Verwaltung\nI. Allgemeines\n§ 1 Grundsätzliches\n(1) Es ist zu unterscheiden zwischen universitätsinternen Evaluierungen iSd. § 14 Abs. 4 UG 2002 und\nExternen Evaluierungen iSd. § 14 Abs. 5 UG 2002. Dieser Satzungsteil regelt, soweit nicht explizit anderes\nbestimmt ist, die universitätsinternen Evaluierungen.\n(2) Die Medizinische Universität Graz (MUG) evaluiert gem. § 14 UG 2002 regelmäßig und nach Bedarf\nalle ihre Leistungsbereiche (Forschung, Lehre und Studium, Weiterbildung, sonstige Dienstleistungen).\nDiese Evaluierung ist Teil des Qualitätsmanagementsystems der MUG und dient der Selbsteinschätzung,\nder Informationsbeschaffung für Selbststeuerungsprozesse und Profilbildung, der Qualitäts- und\nLeistungsverbesserung, als Grundlage für die Leistungsvereinbarung sowie der Unterstützung und\nMotivation hinsichtlich organisatorischer und/oder inhaltlicher Verbesserungen an der MUG.\n§ 2 Gegenstand der Evaluierung\n(1) Gegenstand der Evaluierung ist gem. § 14 Abs. 2 UG 2002 das gesamte Leistungsspektrum der MUG;\ninsbesondere\na. Forschungsleistungen,\nb. Verwaltung an Organisationseinheiten bzw. an organisatorischen (Sub-)Einheiten,\nc. Lehrangebote in ordentlichen und außerordentlichen Studien,\nd. Studien- und Prüfungsbetrieb, sowie\ne. Lehrtätigkeit.\n(2) Universitätsinterne Evaluierungen haben sich auf die Zielerreichung, Zweckmäßigkeit der Durchführung\nsowie die Wirtschaftlichkeit der zu evaluierenden Leistungen zu beziehen und finden insbesondere im\nHinblick auf\na. Leistungs- und Qualitätspotenziale,\nb. strategische Ziele und Entwicklung, sowie\nc. Gleichstellung von Frauen und Männern\nstatt.\n§ 3 Zuständigkeit\n(1) Universitätsinterne Evaluierungen an der MUG gem. § 14 Abs. 4 UG 2002 werden durch das Rektorat\nveranlasst. Dieses legt die Ziele und Methodik für die in diesem Satzungsteil beschriebenen\nEvaluierungsmaßnahmen fest und sorgt für die stetige Weiterentwicklung der Evaluierung sowie für die\nEinhaltung der international üblichen Evaluierungsstandards. Detaillierte Bestimmungen über den genauen\nVerfahrensablauf werden durch das Rektorat geregelt.\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 07.05.2008, StJ 2007/08, 21. Stk."
},
{
"bulletin": {
"id": 136,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "31",
"published": "2006-09-06T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=136&pDocNr=4934&pOrgNr=1"
},
"index": 4,
"text": "-5-\nBewerbungen sind ausschließlich anhand des strukturierten Bewerbungsformulares der Medizinischen Uni-\nversität Graz einzureichen, abrufbar unter der Adresse: http://www.meduni-graz.at/karriere/, und sind mit\nden üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Publikationsliste, Lehrtätigkeit, inhaltlich gegliedert entsprechend dem\nFormular für Kurzbewerbungen), elektronische Übermittlung und einer Ausfertigung in Papierform\nbis zum 30. Oktober 2006 an den Rektor der Medizinischen Universität Graz, Herrn Univ.-Prof.\nDr. med. Dr.phil. Gerhard Franz WALTER, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz, zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz kann allfällige Fahrt- und Aufenthaltskosten der Bewerberinnen/Bewerber\nnicht übernehmen.\n146.2 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthalts-\nkosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n2 halbe Stellen einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) an der Universitätsklinik für\nZahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Klinische Abteilung für Kieferorthopädie, voraussichtlich zu besetzen ab\n04. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossene universitäre zahnmedizinische Ausbildung, Interesse an Kieferorthopädie und wissenschaftli-\ncher Tätigkeit, ausreichende Englisch- und EDV-Kenntnisse, Diplomarbeit bzw. Dissertation in Kieferortho-\npädie.\n Ende der Bewerbungsfrist: 27. September 2006 (Kennzahl: W564)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Kinder- und Ju-\ngendheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006 bis zur Beendigung der Facharztausbildung,\nlängstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse:\nErfahrungen in Pädiatrie, wissenschaftliche Kompetenz im Bereich der Pädiatrie\n Ende der Bewerbungsfrist: 27. September 2006 (Kennzahl: W565)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002\nidgF) an der Universitätsklinik für Neurologie, Klinische Abteilung für Allgemeine Neurologie, voraussichtlich\nzu besetzen ab 01. November 2006.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin, wissenschaftliche Vorerfahrungen, EDV- und Fremdsprachen-\nkenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 27. September 2006 (Kennzahl: W569)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 122,
"academic_year": "2005/06",
"issue": "22",
"published": "2006-05-17T00:00:00+02:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=122&pDocNr=4905&pOrgNr=1"
},
"index": 1,
"text": "-2-\n 98. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitäts-\ngesetz 2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n98.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufent-\nhaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privatan-\ngestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Klinische Abteilung für\nMund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossene universitäre zahnmedizinische Ausbildung, Erfahrung in Mund-, Kie-\nfer- und Gesichtschirurgie.\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Juni 2006 (Kennzahl: W458)\nKorrektur der Ausschreibung vom 03.05.2006:\n1 halbe Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002) am Institut für Medizinische\nBiologie und Humangenetik voraussichtlich zu besetzen ab sofort befristet bis 31.10.2006.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Naturwissenschaftliches Studium oder abgeschlossenes Studium der\nHumanmedizin.\nErfahrung mit grundlegenden molekulargenetischen Techniken (PCR, Klonierung, Sequenzierung), selb-\nständiges wissenschaftliches Arbeiten nachgewiesen durch Publikationen, Erfahrungen und Vorarbeiten in\nder Neurogenetik.\n Ende der Bewerbungsfrist: 24. Mai 2006 (Kennzahl: D457)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002\nidgF) an der Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie, Klinische Abteilung für Allgemeine Der-\nmatologie voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nPraktische Vorkenntnisse in Dermatologie insbesonders Dermatopathologie, wissenschaftliche Vorerfah-\nrung.\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Juni 2006 (Kennzahl: W460)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb (Facharzt) an der Universitätsklinik für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin\nvoraussichtlich zu besetzen ab 01. August 2006.\nAnforderungsprofil: abgeschlossenes Studium der Humanmedizin. Fachärztin/Facharzt für Blutgruppense-\nrologie und Transfusionsmedizin mit Kenntnissen und Fertigkeiten auf dem Gesamtgebiet dieses Klinischen\nSonderfaches.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
},
{
"bulletin": {
"id": 29,
"academic_year": "2003/04",
"issue": "17",
"published": "2003-12-22T00:00:00+01:00",
"teaser": null,
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=29&pDocNr=4700&pOrgNr=1"
},
"index": 7,
"text": "-8-\n 10. Antrag auf Unterbrechung der Sitzung;\n 11. Antrag auf geheime Abstimmung\n 12. Beiziehung von Auskunftspersonen oder Fachleuten\n 13. Weiterzulassung zur Wortmeldung\n 14. Auslegung der Geschäftsordnung\nAbgelehnte Anträge zur Geschäftsordnung gemäß Z 1, 2, 5-7 und Z 9-13 dürfen während eines Ta-\ngesordnungspunktes vom selben Mitglied nicht mehr gestellt werden.\n(7) Vor Abstimmung über einen Antrag auf Schluss der Liste der Rednerinnen/Redner ist diese von\nder/dem Vorsitzenden zu verlesen.\n(8) Ton- oder/und Bildaufzeichnungen von Sitzungen sind auf Antrag nur zulässig, wenn und solange\nsich die anwesenden Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit dafür aussprechen.\n§ 13. Beschlusserfordernisse\n(1) Eine Kommission ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder\nund der die Mitglieder vertretenden stimmberechtigten Ersatzmitglieder persönlich anwesend sind.\n(2) Vor jeder Abstimmung hat die Vorsitzende oder der Vorsitzende die Zahl der anwesenden\nstimmberechtigten Mitglieder festzustellen („geführte Stimmen“).\n(3) Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst (Pro-Stimmenauszählung).\n(4) Die einfache Mehrheit ist gegeben, wenn folgende Ungleichung erfüllt ist: 2 x (Anzahl der Prost-\nimmen) > (Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder)\n(5) Eine Zweidrittelmehrheit ist gegeben, wenn folgende Ungleichung erfüllt ist: 3 x (Anzahl der Prost-\nimmen) > 2 x (Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder).\n(6) Ein Antrag gilt auch als einstimmig im Sinne der Antragstellerin/des Antragstellers angenommen,\nwenn auf die eindeutige Frage des Vorsitzenden nach einer Abstimmung keines der anwesenden\nMitglieder eine Abstimmung verlangt.\n§ 14. Befangenheit\n(1) In Angelegenheiten eines befangenen Mitgliedes ist stets geheim abzustimmen.\n(2) Das befangene Mitglied darf an der Beratung und Entscheidung nicht teilnehmen und hat für die\nDauer der Verhandlung über diesen Gegenstand den Sitzungsraum zu verlassen.\n(3) Befangenheit liegt für jedes Mitglied vor, wenn eine Angelegenheit behandelt wird, die seine per-\nsönlichen Verhältnisse oder die einer/eines gemäß Zivilprozessordnung nahen Angehörigen betrifft\noder sonstige Gründe vorliegen, die geeignet sind, die volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen. Im\nZweifel entscheidet die Kommission über Antrag eines Mitglieds.\n(4) Jedes Mitglied einer Kommission gilt im Berufungsverfahren (Rechtsmittelverfahren), an welchem\nes an der Erlassung des angefochtenen Bescheides in einer der unteren Instanzen mitgewirkt hat, als\nbefangen im Sinne dieser GO. Die oder der Vorsitzende hat für die Dauer des Verfahrens die Vertre-\ntung durch das nächste zur Verfügung stehende Ersatzmitglied zu veranlassen."
},
{
"bulletin": {
"id": 7769,
"academic_year": "2019/20",
"issue": "22",
"published": "2020-03-11T00:00:00+01:00",
"teaser": "Geschäftsordnung des Rektorats; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderungen; Richtlinie des Rektorats: IKS-Richtlinie der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=7769&pDocNr=1002162&pOrgNr=1"
},
"index": 6,
"text": "7\n eine Ergänzung der Geschäftsverteilung dar und ist unter Einhaltung der\n Formerfordernisse durchzuführen.\n (7) Absehbare Überschreitungen der beschlossenen und genehmigten Budgets von\n Organisationseinheiten und/oder Stabsstellen um mehr als 10% im Einzelfall sind vom\n jeweils zuständigen Rektoratsmitglied in die nächstfolgende Rektoratssitzung\n einzubringen. Maßnahmen oder Rechtsgeschäfte, die zu einer solchen Überschreitung des\n Budgets führen, bedürfen für ihre Gültigkeit der Zustimmung des Rektorates, die vorab\n einzuholen ist. Ausgenommen von der Verpflichtung einer vorab einzuholenden\n Zustimmung sind Maßnahmen oder Rechtsgeschäfte zur Abwendung drohender Schäden\n bzw. bei Bedeckung durch andere Budgetpositionen des jeweiligen Geschäftsbereiches.\n Eine Budgetüberziehung zur Abwehr von drohenden Schäden darf ausschließlich im\n Einzelfall erfolgen und es ist wie auch für die Bedeckung durch andere Budgetpositionen\n des jeweiligen Geschäftsbereichs hierfür in der nächstfolgenden Rektoratssitzung die\n Genehmigung des Rektorates nachträglich einzuholen.\n (8) Bei Gefahr im Verzug darf ein Mitglied des Rektorates zur Abwehr drohender schwerer\n Nachteile für die Medizinische Universität Graz ohne vorherige Zustimmung handeln, ist\n aber verpflichtet, ehestmöglich das Rektorat zu informieren und eine nachträgliche\n Zustimmung einzuholen.\n § 8 Vertretung der Medizinischen Universität nach Außen (Unterschriftenregelung)\n (1) Für alle Angelegenheiten die vom Rektorat (als Kollegialorgan) gemäß\n Geschäftsverteilung wahrzunehmen sind, ist der Rektor gemeinsam mit einem weiteren\n Mitglied des Rektorates zeichnungsberechtigt.\n (2) Für die dem Rektor ex lege zugewiesenen Aufgaben ist dieser allein\n zeichnungsberechtigt.\n (3) Für alle übrigen Angelegenheiten gilt das Vier-Augenprinzip: Jedes Mitglied des Rektorats\n ist für die in der Geschäftsverteilung zugewiesenen Rechtsgeschäfte im Vier-Augen-\n Prinzip gemeinsam mit einem anderen Mitglied des Rektorates oder einer für die\n jeweilige Angelegenheit bevollmächtigten Person zeichnungsberechtigt.\n (4) Für den Abschluss von Geschäften und Rechtshandlungen mit einem Betrag von mehr als\n € 120.000.- (inkl. USt) im Einzelfall haben für eine rechtsgültige Verpflichtung der\n Medizinischen Universität Graz jedenfalls zwei Rektoratsmitglieder zu zeichnen.\n Ausgenommen hiervon sind Drittmittelverträge im Forschungsbereich, welche im Vier -\n Augenprinzip vom zuständigen Rektoratsmitglied mit einer entsprechend\n bevollmächtigten Person gezeichnet werden können.\n Seite 5 von 19 Mitteilungsblatt vom 11.03.2020, StJ 2019/20, 22.Stk. RN111\n Medizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
},
{
"bulletin": {
"id": 8532,
"academic_year": "2020/21",
"issue": "11",
"published": "2020-11-18T00:00:00+01:00",
"teaser": "Ergebnis der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Betriebsrats für das wissenschaftliche Universitätspersonal; Ausschreibung von Stellen",
"url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=8532&pDocNr=1080969&pOrgNr=1"
},
"index": 10,
"text": "11\nWiederholung der Ausschreibung:\n Ärztin/Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie\n Kennung KA-ALLGC-2020-000880\n Universitätsklinik für Chirurgie\n Klinische Abteilung für Allgemeinchirurgie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n bis FachärztInnenabschluss, längstens 7 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n Klinische Versorgung von ambulanten und stationären PatientInnen\n Tätigkeiten im OP (OP-Assistenz und assistierte Eingriffe in Entsprechung zum\n Weiterbildungsstand) Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n Erstellung von Publikationen und Präsentationen für (inter-)nationale\n Fortbildungsveranstaltungen Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/\n Betreuung von Studierenden\n Übernahme von Dokumentationstätigkeiten und Organisationsaufgaben innerhalb der\n Universitätsklinik für Chirurgie der Klinischen Abteilung für Allgemeinchirurgie\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n Interesse an einem berufsbegleitenden Doktoratsstudium\n Klinische Erfahrung in Chirurgie und wissenschaftliche Kenntnisse im Fachgebiet\n Allgemeinchirurgie\n Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von Klinischen Studien/\n wissenschaftlichen Projekten\n Absolvierte Basisausbildung gemäß § 6a Ä rztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/\n Ärzteausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)\n Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n Hohe Belastbarkeit\n Teamorientierung und Lernbereitschaft\nDie Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nFür die Position ist ein kollektivvertragliches Bruttogehalt (auf Basis Vollzeitbeschäftigung) von\nEUR 3.530,45 (14x jährlich/inkl. Ärztezulage) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich gegebenenfalls\nauf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer\nVorerfahrungen bzw. zuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes entsprechender,\nZulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in\neinem engagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes\nWeiterbildungsangebot eröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online Portal https://www.medunigraz.at/human-resources/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist\nendet am 10. Dezember 2020.\n MTBl. vom 18.11.2020, StJ 2020/21, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim M TBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
}
]
}