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            "text": "-3-\n119.\nAusschreibung von Leistungsstipendien an der Medizinischen Universität Graz für das Studienjahr\n2004/2005\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt folgende Ausschreibung bekannt:\n                            AUSSCHREIBUNG VON LEISTUNGSSTIPENDIEN AN DER\n                  MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ FÜR DAS STUDIENJAHR 2004/2005\nIm selbstständigen Wirkungsbereich der medizinischen Universität Graz gelangen für das Studienjahr\n2004/2005 Leistungsstipendien gemäß StudFG 1992, idF des Bundesgesetzes BGBL I Nr. 23/1999, zur Aus-\nschreibung. Diese Sipendien werden unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt:\n     1. Das Studium oder der Studienabschnitt wurde zwischen 1. Oktober 2004 und 30. September 2005\n         abgeschlossen.\n     2. Das Studium oder der Studienabschnitt muss innerhalb der Anspruchsdauer (das ist die gesetzlich\n         vorgeschriebene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger\n         wichtiger Gründe (§19 StudFG) absolviert worden sein.\n     3. Der Notendurchschnitt der maßgeblichen Prüfungen (Rigorosen oder Diplomprüfungen) ist nicht\n         schlechter als 2,0.\n     4. Der/die Studierende muss österreichische/r Staatsbürger/in oder im Sinne § 4 StudFG Österreichern\n         gleichgestellt sein.\nAnträge (Formular ist entweder in der Abteilung Studium und Prüfung, Mozartgasse 12, 2. Stock oder auf\nhttp://www.meduni-graz.at/stpa/formulare/ erhältlich) samt einer Dokumentation der Voraussetzungen\nsind von 1.10.2005 bis 31.10.2005 an den Studienrektor der Medizinischen Universität Graz, Mozartgasse\n12, 2. Stock, 8010 Graz, zu richten.\nBei der Auswahl der Stipendiaten wird neben dem Notendurchschnitt auch bei Vorliegen einer Dissertati-\non/Diplomarbeit die Beurteilung dieser berücksichtigt. Falls die Anzahl der gültigen Bewerbungen größer ist\nals die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, erfolgt die Reihung nach einem Umrechnungsschlüssel. Es\nbesteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung. Die Höhe des Leistungsstipendiums darf € 726,72 nicht un-\nter- und € 1.500,-- nicht überschreiten.\n                                    Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n120.\nEinsetzung einer Berufungskommission für „Kardiologie“\nDer stellv. Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof.Dr. Rudolf O. BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Se-\nnat der Medizinischen Universität Graz gemäß § 98 Abs. 4 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner Sitzung\nam 16.03.2005 eine Berufungskommission für „Kardiologie“ eingesetzt hat.\nDieser Kommission gehören an:\nUniv.-Prof. Dr. Rudolf Bratschko\nUniv.-Prof. Dr. Bernd Koidl\nUniv.-Prof. Dr. Ernst Pilger\nUniv.-Prof. Dr. Bruno Rigler\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-4-\nUniv.-Prof. Dr. Karlheinz Tscheliessnigg\nAo.Univ.-Prof. Dr. Sabine Horn\nAss.-Prof.Dr. Elisabeth Mahla\nAss.-Prof.Dr. Brigitte Santner\nMaziar Teymurzadeh\n                                    Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n121.\nEinsetzung einer Berufungskommission für „Urologie“\nDer stellv. Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof.Dr. Rudolf O. BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Se-\nnat der Medizinischen Universität Graz gemäß § 98 Abs. 4 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner Sitzung\nam 16.03.2005 eine Berufungskommission für „Urologie“ eingesetzt hat.\nDieser Kommission gehören an:\nUniv.-Prof. Dr. Rudolf Bratschko\nO.Univ.-Prof. Dr. Gottfried Dohr\nUniv.-Prof. Dr. Richard Fotter\nO.Univ.-Prof. Dr. Michael Höllwarth\nUniv.-Prof. Dr. Hans Kärcher\nAo.Univ.-Prof. Dr. Axel Haberlik\nAo.Univ.-Prof. Dr. Peter Petritsch\nAss.-Prof.Dr. Gerhard Schuhmann\n                                    Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-5-\n                                        122. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitäts-\ngesetz 2002 i.d.g.F. folgende Stellen ausschreibt:\n122.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden beson-\nders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorran-\ngig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz, Hal-\nbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthalts-\nkosten\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatangestellten-\nverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb (befristete Ersatzkraft) an der Medizinischen Universitätsklinik voraussichtlich zu besetzen\nab 02. November 2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nFachärztin/Facharzt für Innere Medizin, Erfahrungen auf dem Gebiet der Angiologie, Fertigkeiten in EDV-\nBenützung (Office), gute Englischkenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 17. Oktober 2005 (Kennzahl: W333)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Klinischen Abtei-\nlung für Plastische Chirurgie der Universitätsklinik für Chirurgie voraussichtlich zu besetzen ab 25. November\n2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nEDV- und Fremdsprachenkenntnisse, Teamfähigkeit, praktische und wissenschaftliche Vorerfahrung in Chi-\nrurgie.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 12. Oktober 2005 (Kennzahl: W335)\n122.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden beson-\nders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorran-\ngig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz, Hal-\nbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthalts-\nkosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatangestell-\ntenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-6-\n1 Stelle einer Dokumentationssekretärin oder eines Dokumentationssekretärs an der universitären Palliativ-\nmedizinischen Einrichtung der Medizinischen Universitätsklinik voraussichtlich zu besetzen\nab sofort.\nAnforderungsprofil: Sehr gute MS Office Kenntnisse, perfekte Rechtschreibkenntnisse, gute Selbstorganisati-\non, Flexibilität, Engagement, Teamfähigkeit, kommunikativ.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 12. Oktober 2005 (Kennzahl: A334)\n1 Stelle einer Chemielaborantin oder eines Chemielaboranten (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG\n2002) am Institut für Biophysik zu besetzen ab 01. November 2005 befristet bis 31. Oktober 2007.\nAnforderungsprofil: Chemielaborantenausbildung, gute Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Englisch\nund sehr gute Computerkenntnisse.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 12. Oktober 2005 (Kennzahl: A310)\n                                    Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n                               123. Mitteilung über Stellenausschreibung Dritter\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt folgende Mitteilung über Stellenausschreibung\nDritter bekannt:\n                          AUSSCHREIBUNG DER POSITION DER REKTORIN/DES REKTORS DER\n                                     ALPEN-ADRIA -UNIVERSITÄT KLAGENFURT\nAn der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist die Position der Rektorin/des Rektors nach UG 2002 zum ehest\nmöglichen Zeitpunkt gem. § 23 iVm § 22 UG 2002 zu besetzen. Die Funktionsperiode beträgt vier Jahre.\nErbeten sind Bewerbungen von Personen mit internationaler Erfahrung, die hohe Kompetenz in der Organi-\nsation von Forschung, Lehre und Weiterbildung besitzen. Sie sollen umfassender wissenschaftlich gearbeitet\nhaben sowie über ein hohes Maß an Integrations- und Organisationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick verfü-\ngen und die Kooperation mit Organen der Universität und den ihr verbundenen Institutionen stärken.\nDie Universität strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Leitungspositionen an und fordert deshalb\nqualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig\nberücksichtigt.\nBewerbungen werden bis zum 7. Oktober 2005 per E-Mail an die Universität Klagenfurt, Büro des Senats,\nz.H. Frau Sabine Tomicich (sabine.tomicich@uni-klu.ac.at) erbeten. Zugleich wird um postalische Übermitt-\nlung der Unterlagen (Postanschrift: A-9020 Klagenfurt Universitätsstraße 65 – 67) ersucht. Weitere Informa-\ntionen zur Ausschreibung finden Sie unter www.uni-klu.ac.at/career/rektor.\n                                    Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                           DER\n                      MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n Studienjahr 2005/2006                       Ausgegeben am 05.10.2005                                                 1. Stück\n1.       Neuwahlen des Senatsvorsitzes\n2.       Richtlinie für die Vergabe von Erfolgsprämien der Medizinischen Universität Graz\n3.       Satzung: Ergänzung des Satzungsteiles „Einsetzung, Zusammensetzung und Verfahrensablauf für Habilitationsverfahren“\n4.       Einsetzung einer Berufungskommission für „Kardiologie“ - Änderung\n5        Vollmacht für Herrn Vizerektor Univ.-Prof.Dr. Hellmut SAMONIGG\n6.       Errichtung von Forschungseinheiten und Bestellung deren Leiter\n7.       Postgradualer Universitätslehrgang für Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst („Physikatskurs“)\n8.       Studienplan für die Studienrichtung Pflegewissenschaft\n9.       Ausschreibung von Stellen\n1.\nNeuwahlen des Senatsvorsitzes\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof.Dr. Rudolf O. BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz gemäß dem Satzungsteil „Wahlordnung – Hauptstück I“, veröffentlicht im\nMTBl vom 06.07.2005, 23. Stk, RN 87, in seiner Sitzung am 03.10.2005 nachfolgende Personen in den Vor-\nsitz des Senats gewählt hat:\nVorsitzender:                  Univ.-Prof.Dr. Rudolf O. BRATSCHKO\n1. Stellvertreterin:           Ass.-Prof.Dr. Brigitte SANTNER\n2. Stellvertreter:             Univ.-Prof.Dr. Anton SADJAK\nSchriftführer:                 Stefan SCHALLER\nSchriftführer-Stv.:            Ass.-Prof.Dr. Axel HABERLIK\n                                           Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                              Rektor\n_________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 19. Oktober 2005.\nRedaktionsschluss: Mittwoch, 12.10.2005.\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at"
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            "text": "-2-\n2.\nRichtlinie für die Vergabe von Erfolgsprämien der Medizinischen Universität Graz\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner Sitzung\nam 29.09.2005 gemäß § 22 Abs. 1, 2. Satz, Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. nachfolgende Richtlinie be-\nschlossen hat:\n                                          Vergaberichtlinien: Erfolgsprämie\n                                         der Medizinischen Universität Graz1\n    I.    Zielsetzung der Erfolgsprämie:\n       a.   Die Erfolgsprämien dienen dem Zweck, einen Anreiz für die Einwerbung von evaluierten For-\n            schungsgeldern zu bilden und ForscherInnen auch durch die Ausschüttung einer persönlichen\n            Prämie für ihre Anstrengungen zu remunerieren.\n       b. Voraussetzung für die Ausschüttung der Erfolgsprämie ist die Begutachtung des betreffenden For-\n            schungsprojekts von externen und unabhängigen EvaluatorInnen.\n       c.   Die Ergebnisse der Forschungsprojekte, für die eine Erfolgsprämie angefordert wird, müssen der\n            Forschung der Medizinischen Universität Graz zugute kommen.\n  II.     Anspruchskriterien:\n       d. Eingeworbene Projekte aus folgenden Forschungsförderungsprogrammen qualifizieren sich für ei-\n            ne Ausschüttung der Erfolgsprämie:\n                          i. National: FWF, ÖNB, Ludwig Boltzmann Gesellschaft, Christian Doppler Gesell-\n                             schaft, Zukunftsfonds Steiermark, GEN-AU, Fonds Gesundes Österreich (beantragte\n                             Summe beim Fonds Gesundes Österreich ab EUR 72.000,-), und andere nationale\n                             Programme, wenn eine externe und unabhängige Evaluierung durchgeführt wurde.\n                         ii. International: Europäische Union, ESF-European Science Foundation, NIH-National\n                             Institute of Health, NSF-National Science Foundation und andere internationale\n                             Programme, wenn eine externe und unabhängige Evaluierung durchgeführt wurde.\n       e.   Forschungsprojekte mit folgenden Fördergebern sind derzeit nicht zum Bezug der Erfolgsprämie\n            berechtigt, da keine externe und unabhängige Evaluierung erfolgt: Österreichische Krebshilfe,\n            Fonds Gesundes Österreich (beantragte Summe beim Fonds bis zu EUR 72.000,-), Förderungen\n            von Firmen, Klinische Studien, sonstige Geldausschüttungen ohne externe und unabhängige Eva-\n            luierung.\n       f.   Bei Änderungen der Evaluierungskriterien der einzelnen Fördergeber behält sich die MedUni Graz\n            vor, die Richtlinien der Erfolgsprämie entsprechend zu adaptieren.\n       g. Die Erfolgsprämie wird nicht vergeben für Stipendien von Studierenden und ForscherInnen.\n       h. Die Erfolgsprämie wird für Forschungspreise vergeben, wenn ein Fördercharakter gemäß Punkt II\n            d. i oder ii vorliegt. Dies bedeutet, dass für die Zuerkennung der Erfolgsprämie A) die Evaluierung\n            des Förderpreises extern und unabhängig erfolgen musste und B) der Forschungspreis für zukünf-\n            tige Forschungsprojekte vergeben wird, die in den Einrichtungen der Medizinischen Universität\n            Graz stattfinden und C) die Fördersumme des Forschungspreises auf einen Innenauftrag der\n            MedUni Graz überwiesen wird. In allen anderen Fällen wird für Forschungspreise keine Erfolgs-\n            prämie vergeben.\n1\n  Stand: Februar 2005\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-3-\n        i.   Die Zuerkennung der Erfolgsprämie erfolgt nur an WissenschafterInnen der Medizinischen Univer-\n             sität Graz.\n    III. Höhe und Verteilung:\n        j.   Die Höhe der Erfolgsprämie beträgt bei national eingeworbenen Drittmitteln 5% des Anteils der\n             MedUni Graz, bei international eingeworbenen Drittmitteln 10% des Anteils der Medizinische\n             Universität Graz.\n        k.   Die Erfolgsprämie muss für Forschungsaktivitäten an der MedUni Graz bzw. für Kooperationspro-\n             jekte mit der MedUni Graz verwendet werden und kann eine persönliche Prämie für den/die Pro-\n             jektleiterIn beinhalten. Die persönliche Prämie beläuft sich auf max. 35% der gesamten Erfolgs-\n             prämie, die Auszahlung derselben erfolgt im Rahmen des Dienstverhältnisses (d.h. der errechnete\n             Betrag ist brutto). Der für Forschungsaktivitäten zur Verfügung gestellte Betrag wird aus Abrech-\n             nungstechnischen Gründen der persönlichen Sammel-Innenauftragsnummer des Projektleiters an\n             der MedUni Graz gutgeschrieben.\n        l.   Das Erfolgsprämien-Programm sieht vor, dass insgesamt max. EUR 150.000,- an Erfolgsprämie\n             pro Forschungsprojekt (über die gesamte Laufzeit) ausgeschüttet werden.\n IV.       Verfahren:\n        m. Für den Antrag auf Erfolgsprämie muss eine Meldung an die Medizinische Universität Graz laut\n             UG 2002 und laut universitätsinternen Richtlinien vorliegen. Außerdem muss ein vollständig aus-\n             gefüllter „Antrag auf Gewährung der Erfolgsprämie“ inkl. Vertrag oder Dokument der Förderstelle\n             vorliegen, aus dem die Höhe des geförderten Betrages hervorgeht.\n        n. Auszahlung der Erfolgsprämien durch die Akquirierung nationaler Fördergelder: Die Fördersumme\n             für die nächsten drei Jahre (max.) wird als Basis der Berechnung der Erfolgsprämie verwendet. Die\n             Auszahlung dieses Betrages erfolgt nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen am nächsten ers-\n             ten des Folgemonats.\n        o. Auszahlung der Erfolgsprämie durch die Akquirierung internationaler Fördergelder: Die Förder-\n             summe für den aktuellen Berichtszeitraum wird als Basis zur Berechnung des jeweiligen Auszah-\n             lungsbetrags der Erfolgsprämie verwendet. Die Auszahlung dieses Betrages erfolgt nach Vorliegen\n             der erforderlichen Unterlagen am nächsten ersten des Folgemonats.\n        p. Nach Projektabschluss erfolgt durch die Medizinische Universität Graz eine Prüfung der tatsächlich\n             eingegangen Fördergelder und eine Anpassung der Erfolgsprämie (Reduktion oder Erhöhung der\n             Erfolgsprämie).\n        q. Die organisatorische Abwicklung und Prüfung der Zulassungskriterien erfolgt im Büro der Vizerek-\n             torin für Forschungsmanagement & Internationale Kooperation. Ansprechperson für den Bereich\n             Klinik: Dr. Ingrid Reinprecht, ingrid.reinprecht@meduni-graz.at, Ansprechperson für den Nicht-\n             Klinischen Bereich: Dr. Verena Tatzer, verena.tatzer@meduni-graz.at\n  V.       Rückzahlung:\n        r.   Bei Nichtinanspruchnahme und Zurückzahlen der Fördergelder an die Forschungsförderungsein-\n             richtung bzw. bei Projektabbruch oder Ausscheiden des/der ProjektleiterIn aus der Med Uni Graz\n             behält sich die Medizinische Universität Graz vor, den entsprechenden Anteil der Erfolgsprämie\n             ebenfalls zurückzufordern.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-4-\n  VI.    Beginn und Ende der Erfolgsprämie:\n      s.   Beginn des Erfolgsprämienprogramms: 1. Oktober 2004. Alle ab diesem Zeitpunkt bei der jeweili-\n           gen Forschungsförderungseinrichtung eingereichten Forschungsprojekte können nach erfolgter\n           Bewilligung durch die Fördereinrichtung bei der MedUni Graz für die Erfolgsprämie eingereicht\n           werden.\n      t.   Das Erfolgsprämienprogramm steht bis auf Widerruf zur Verfügung, etwaige Änderungen oder das\n           Auslaufen des Programms werden veröffentlicht.\n                                    Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n3.\nSatzung: Ergänzung des Satzungsteiles „Einsetzung, Zusammensetzung und Verfahrensablauf für Habilita-\ntionsverfahren“\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof.Dr. Rudolf O. BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz gemäß § 25 Abs.1 Z 1 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner Sitzung am\n03.10.2005 auf Basis eines Rektoratsbeschlusses gemäß § 19 Abs. 1 UG 2002 i.d.g.F. vom 15.09.2005 fol-\ngende Ergänzung des Satzungsteiles „Einsetzung, Zusammensetzung und Verfahrensablauf für Habilitations-\nverfahren“ beschlossen hat:\n§ 3 Abs. 5 dieses Satzungsteiles wird geändert in:\n„Die Habilitationsverfahren sind wenn möglich an „Habilitationstagen“ durchzuführen.“\n                                    Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n4.\nEinsetzung einer Berufungskommission für „Kardiologie“ - Änderung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof.Dr. Rudolf O. BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz gemäß § 98 Abs. 4 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner Sitzung am\n16.03.2005 eine Berufungskommission für „Kardiologie“ eingesetzt hat.\nDieser Kommission gehören an:\nUniv.-Prof. Dr. Rudolf Bratschko\nUniv.-Prof. Dr. Bernd Koidl\nUniv.-Prof. Dr. Ernst Pilger\nUniv.-Prof. Dr. Bruno Rigler\nUniv.-Prof. Dr. Karlheinz Tscheliessnigg\nAo.Univ,-Prof. Dr. Friedrich Fruhwald\nAss.-Prof.Dr. Elisabeth Mahla\nAss.-Prof.Dr. Brigitte Santner\nMaziar Teymurzadeh\n                                    Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-5-\n5.\nVollmacht für Herrn Vizerektor Univ.-Prof.Dr. Hellmut SAMONIGG\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt für Herrn Vizerektor Univ.-Prof.Dr. Hellmut\nSAMONIGG folgende Vollmacht gemäß § 28 Abs. 1 UG 2002 i.d.g.F. i.V.m. den Richtlinien des Rektorates,\nveröffentlicht im MTBl vom 18.02.2004, 23. Stk, RN 57, bekannt:\n                                                   VOLLMACHT\nDie Medizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz, ist Gesellschafter der zu FN 223152 s\nprotokollierten Science Park Graz GmbH, Inffeldgasse 21A/II, 8010 Graz.\nDie Medizinische Universität Graz bevollmächtigt hiermit\n                                   Herrn Univ.-Prof.Dr. Hellmut SAMONIGG\nsie in der am 3. Oktober 2005 stattfindenden Generalversammlung der Science Park Graz GmbH zu vertre-\nten und in ihrem Namen bei dieser Generalversammlung der obigen Gesellschaft das Stimmrecht auszuüben.\n                                    Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                     Rektor\n6.\nErrichtung von Forschungseinheiten und Bestellung deren Leiter\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass gemäß der Richtlinie über die\nErrichtung von Forschungseinheiten, veröffentlicht im MTBl vom 03.08.2005, 25. Stk, RN 103, folgende\nForschungseinheiten vom Rektorat mit Wirkung ab 01.10.2005 eingerichtet werden:\nForschungseinheit für Teledermatologie\nLeiter: Herr Ao. Univ.-Prof.Dr. Hans Peter SOYER\nForschungseinheit für Spätfolgen und Rehabilitation nach onkologischen Erkrankungen\nLeiter: Herr Ao.Univ.-Prof.Dr. Herwig LACKNER\n                                    Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                     Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-6-\n7.\nPostgradualer Universitätslehrgang für Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst („Physi-\nkatskurs“)\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof.Dr. Rudolf O. BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F in seiner Sitzung am\n03.10.2005 auf Vorschlag der Studienkommission vom 27.09.2005. nachfolgenden Studienplan beschlossen\nhat:\n                               Postgradualer Universitätslehrgang für Ärztinnen\n                                 und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst\n                                                 („Physikatskurs“)\n                    gemäß § 56 Universitätgesetz (UG) 2002 BGBl. I Nr. 120/2002 i.d.g.F\n                                                     Statuten\n§ 1 Einrichtung und Zielsetzung\nGemäß § 56 UG 2002 wird der postgraduale Universitätslehrgang für Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen\nSanitätsdienst („Physikatskurs“) von der Medizinischen Universität Graz eingerichtet. Das Ziel des Universi-\ntätslehrganges ist die Ausbildung von qualifizierten Ärztinnen und Ärzten für die Tätigkeit im öffentlichen\nGesundheitsdienst. Der Universitätslehrgang soll der Ärztin/dem Arzt die notwendigen Kenntnisse und Er-\nfahrungen vermitteln, welche zur fachgerechten Wahrnehmung der zunehmend spezieller werdenden An-\nforderungen der Ärztin/des Arztes in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitswesens notwendig sind.\nBesonderer Wert wird auf die Entwicklung der Fähigkeiten zu selbständigem, eigeninitiativem, kompetentem\nund kooperativem Handeln gelegt, um die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer zu befähi-\ngen, die im öffentlichen Sanitätsdienst geforderten Tätigkeiten auf der Basis neuer Entwicklungen in der\nMedizin und auf hohem fachlichen Niveau, sowie durch Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften\ndurchzuführen. Das umfassende Qualifikationsniveau soll dazu beitragen, der steigenden Nachfrage und den\nstrukturellen Veränderungen im Angebot und im Dienstleistungsbereich der Ärztin/ des Arztes im öffentli-\nchen Gesundheitsdienst zu entsprechen und als Folge auch die Leistungsfähigkeit der betroffenen Einrich-\ntungen des öffentlichen Gesundheitswesens zu verbessern.\n§ 2 Dauer und Gliederung\nDer Lehrgang dauert vier Semester und umfasst insgesamt 1060 Unterrichtseinheiten (UE). Das entspricht\neinem Gesamtausmaß von 70,66 Semesterstunden bzw. 90 ECTS Credits. Die Anfertigung einer umfassen-\nden schriftlichen Arbeit („Master-Thesis“) ist inkludiert. Studienjahr und Semestereinteilung basieren auf den\nBestimmungen des UG 2002.\n§ 3 Voraussetzungen für die Zulassung\nAls Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lehrganges können Absolventinnen und Absolventen der Studien-\nrichtung Humanmedizin zugelassen werden. Über die Zulassung entscheidet die wissenschaftliche Lehr-\ngangsleitung im Einvernehmen mit einer Vertreterin/einem Vertreter der Landessanitätsdirektion Steiermark.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-7-\n§ 4 Curriculum\nDas Curriculum gliedert sich in folgende Pflichtfachbereiche im Gesamtumfang von 70,66 Semesterstunden\n(davon 10,66 Semesterstunden Praktika)\n1.       Einführungsseminar - Öffentlicher Gesundheitsdienst\n2.       Gesundheitsförderung, Prävention, Public Health\n3.       Medizinische Fachkenntnisse\n4.       Medizinische Untersuchungen\n5.       Sachverständigentätigkeit in Genehmigungsverfahren\n6.       Sanitäre Aufsicht und Überwachung\n7.       Übungsseminar – Erstellen von Gutachten\n8.       Seminar – Kommunikation und Führungsverhalten\n9.       Praktika\n(Detaillierte Fächerverteilung im Anhang)\n§ 5 Prüfungsordnung\nDie Feststellung des Studienerfolgs erfolgt durch:\n      • Lehrveranstaltungsprüfungen, die von der Leiterin/ vom Leiter der Lehrveranstaltung abgehalten\n         werden,\n      • die Begutachtung der Master – Thesis, sowie\n      • eine kommissionelle Abschlussprüfung am Ende des 4. Semesters.\nDie Feststellung des Studienerfolgs bei Vorlesungen kann, nach jeweiligem didaktischen Erfordernis, in Form\nvon schriftlichen Prüfungen (Klausuren) und/oder in Form von mündlichen Prüfungen, die nach Beendigung\nder Vorlesung abzuhalten sind, erfolgen. Die Leistungsbeurteilung erfolgt nach den Bestimmungen des UG\n2002 (fünfteilige Notenskala).\nMit Ausnahme von Vorlesungen haben die Lehrveranstaltungen immanenten Prüfungscharakter.\nBei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt die Beurteilung nicht auf Grund eines\neinzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern auf Grund von regelmäßigen schriftlichen\noder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die aktive Mitarbeit der Studierenden ist\nsomit ein Beurteilungskriterium. Die positive Beurteilung hat \"mit Erfolg teilgenommen\", die negative Beur-\nteilung \"ohne Erfolg teilgenommen\" zu lauten. Die entsprechenden Beurteilungen stellt die/der Lehrbeauf-\ntragte der jeweiligen Lehrveranstaltung aus.\nPrüfungen, die an postsekundären Bildungseinrichtungen erfolgreich absolviert wurden, können auf die ent-\nsprechenden Prüfungen des Lehrganges, so ferne sie nach Inhalt, Umfang und Art der Leistungsfeststellung\ngleichwertig sind, von der wissenschaftlichen Leitung im Sinne des UG 2002 anerkannt werden.\nDie Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen dreimal zu wiederholen. Die dritte Wiederho-\nlung einer Prüfung ist kommissionell abzuhalten.\n§ 6 Master-Thesis/ Abschluss\nDer Lehrgang ist durch Abfassen einer umfassenden schriftlichen Arbeit („Master-Thesis“) und einer kom-\nmissionellen Abschlussprüfung abzuschließen. Dabei sollen die Kandidatinnen und Kandidaten nachweisen,\ndass sie in der Lage sind, die verschiedenen Anforderungen des Lehrganges (theoretische Reflexion, prakti-\nsche Handlungskompetenz) zu erfüllen.\nVoraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist der positive Abschluss aller Lehrveranstaltungsprü-\nfungen aus den angeführten Fachbereichen.\nDas Thema der Master - Thesis (75 - 100 Seiten) kann von den Studierenden vorgeschlagen werden oder ist\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-8-\naus einer Liste von Themen zu wählen, welche von den Lehrveranstaltungsleiterinnen und Lehrveranstal-\ntungsleitern des jeweiligen Fachgebietes in Absprache mit den Studierenden erstellt und von der wissen-\nschaftlichen Lehrgangsleitung approbiert wird.\nDie Begutachtung der Master - Thesis erfolgt durch Mitglieder des Lehrkörpers und zwar jeweils aus jenem\nFachbereich, dem das Thema der Master - Thesis zuzuordnen ist.\nDie kommissionelle Prüfung ist eine mündliche Prüfung, sie besteht aus Fragen zur Master - Thesis und zu\neinem damit verbundenen lehrgangsrelevanten Thema bzw. einem praxisorientierten Fall.\nDie Prüfungskommission beurteilt die Master - Thesis, führt die Prüfung durch und spricht einstimmig die\nGesamtbeurteilung aus. Sie besteht aus der jeweiligen Begutachterin/dem jeweiligen Begutachter der Master\n– Thesis (im Falle der dritten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung, von der jeweiligen Lehrveran-\nstaltungsleiterin/vom jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter) sowie der wissenschaftlichen Leitung des Lehrgan-\nges oder einer von dieser bestellten Vertretung. Den Vorsitz bei der kommissionellen Abschlussprüfung führt\ndie wissenschaftliche Leiterin/der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges, oder eine von ihr oder ihm bestell-\nte Vertretung.\nTeilnehmerinnen und Teilnehmern, die den Lehrgang mit Erfolg abschließen, wird ein Gesamtzeugnis ausge-\nfolgt, in dem die gewichtete Gesamtnote jedes Fachbereiches, das Thema der Master -Thesis und die Beur-\nteilung der mündlichen Abschlussprüfung angeführt sind.\nDen Absolventinnen und Absolventen ist nach positiver Absolvierung sämtlicher Prüfungen der akademische\nGrad „Master of Advanced Studies (MAS)“ mit dem Zusatz „(Öffentlicher Gesundheitsdienst)“ zu verleihen.\n§ 7 Leitung\nDie wissenschaftliche Leiterin bzw. der wissenschaftliche Leiter und seine Stellvertreterin bzw. sein Stellver-\ntreter werden von der Rektorin/vom Rektor der Medizinischen Universität Graz, jeweils für zwei Jahre be-\nstellt. Wiederbestellungen sind zulässig.\n§ 8 Leitungsgremium\nDas Leitungsgremium setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, und zwar der wissenschaftlichen Lehr-\ngangsleiterin bzw. dem wissenschaftlichen Lehrgangsleiter, der pädagogischen Lehrgangsleiterin/dem päda-\ngogischen Lehrgangsleiter, der Landessanitätsdirektorin/dem Landessanitätsdirektor, sowie zwei Vortragen-\nden mit Lehrbefugnis. Das Leitungsgremium tritt mindestens einmal im Semester zusammen.\nDas Leitungsgremium hat folgende Aufgaben:\n      • Vertretung des Lehrganges nach außen\n      • Entwicklung eines spezifischen Profils des Lehrganges\n      • Auswahl des Lehrpersonals\n      • Kontakt zu den Lehrenden und Studierenden\n      • Festlegung von Evaluierungskriterien und Durchführung der Evaluierung\n      • Revision des Aufbaus des Lehrganges und des Lehrangebots\n      • Abfassen eines jährlichen Rechnungsabschlusses\n§ 9 Kooperation\nDer Lehrgang wird gemäß § 56 UG 2002 zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zu-\nsammenarbeit mit der Landessanitätsdirektion Steiermark durchgeführt. Die Rechte und Pflichten der Koope-\nrationspartner werden in einem Kooperationsvertrag geregelt.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-9-\n§ 10 Veranstaltungsort\nDie Lehrveranstaltungen finden in geeigneten Unterrichtsräumen des Amtes der Steiermärkischen Landesre-\ngierung (z. B. Landessanitätsdirektion, Bildungshaus Schloss St. Martin, Retzhof) oder in angemieteten Räu-\nmen im Bildungshaus Maria Trost statt. Die Unterrichtsräume sind mit der entsprechenden Infrastruktur (Flip\nchart, Overheadprojektor, EDV Ausstattung, Laptop, Beamer etc.) ausgestattet.\n§ 11 Lehrgangsgebühren\nDie Finanzierung des Lehrganges erfolgt kostendeckend durch die von den Teilnehmerinnen und Teilneh-\nmern zu entrichtenden Lehrgangsgebühren. Diese werden im jeweils geltenden Finanzierungsplan geregelt.\nDie Leitung hat darüber hinaus nach Möglichkeit weitere finanzielle Mittel zu akquirieren.\n§ 12 Rechnungsabschluss\nDas Leitungsgremium legt dem Rektorat jährlich einen Rechnungsabschluss vor. Die Kontrolle wird durch die\nAbteilung Controlling der Medizinischen Universität Graz durchgeführt. Durch die Genehmigung des Rech-\nnungsabschlusses werden alle Organe des Lehrganges entlastet. Eventuell erwirtschaftete Überschüsse sind\nals Rücklage für die Durchführung eines weiteren Lehrganges für Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Ge-\nsundheitsdienst zu verwenden bzw. bilden die Rücklage für andere Kooperationsprojekte der Medizinischen\nUniversität und der Landessanitätsdirektion.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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