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Frauen werden bei gleicher Qualifikation vor-\nrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz, Hal-\nbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatangestell-\ntenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters am Institut für Anatomie voraussichtlich zu besetzen ab\n01.09.2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Biologie.\nVBA für Access, ASP Erweiterung für Access, Excel, praktische Erfahrung in der Handhabung fachspezifischer\nanaloger sowie digitaler Bild gebender und Bild bearbeitender Verfahren, Verwaltungs- und Unterrichtsauf-\ngaben hinsichtlich studentischer Lehre, Mitwirkung bei der Organisation der anatomischen Übungen, Be-\nherrschung der gängigen makroskopisch-anatomischen Arbeits- und Präpariertechniken, Beherrschung der\nPlastinationsverfahren, besondere Beherrschung spezieller Schnittverfahren, Englisch, Französisch.\n Ende der Bewerbungsfrist: 06. Juli 2005 (Kennzahl: W277)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung am Institut für Pathologie (befristete Ersatzkraft)\nvoraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nVorkenntnisse im Fach Pathologie, abgeschlossene Turnusausbildung bzw. absolvierte Gegenfächer er-\nwünscht.\n Ende der Bewerbungsfrist: 06. Juli 2005 (Kennzahl: D278)\n1 Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters mit Studium der\nNaturwissenschaften am Institut für Hygiene voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Naturwissenschaften.\nÖsterreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der EU oder EWR,\nrechtliche Unbescholtenheit.\nKenntnisse über Qualitätssicherung in einem zertifizierten Labor, EDV-Kenntnisse, Englischkenntnisse, Kom-\nmunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität, Bereitschaft zur Zusammenarbeit, Wissenschaftliches\nInteresse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 06. Juli 2005 (Kennzahl: D281)\n80.2 Freie Stelle für das allgemeine Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden beson-\nders Frauen ermutigt, sich für diese Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vor-\nrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz, Hal-\nbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 89, "text": "- 90 -\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Position aus (Privatangestellten-\nverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Vorstandssekretärin oder eines Vorstandssekretärs an der Medizinischen Universitätsklinik vor-\naussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nErfahrung bezüglich selbständiger Tätigkeit in leitender Sekretariatsfunktion, sehr gute kommunikative, ad-\nministrative und organisatorische Fähigkeiten, Eigenständigkeit und Teamfähigkeit, sehr gute EDV-\nKenntnisse (MS-Office), möglichst Erfahrung im Universitätsbereich, SAP-Kenntnisse, Englischkenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 06. Juli 2005 (Kennzahl: A279)\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n 81. Mitteilung über Stellenausschreibung Dritter\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt folgende Mitteilung über Stellenausschreibung\nDritter bekannt:\nFür das Forschungszentrum für Medizinische Grundlagenforschung im Zentrum für medizinische Grundla-\ngenforschung sind organisatorische und personelle Strukturen aufzubauen, um optimale Voraussetzungen\nfür Forschung und Lehre zu schaffen.\nEs wird folgende Position ausgeschrieben:\n 1 Stelle als Bioinformatiker/in im Zentrum für Medizinische Grundlagenforschung,\n ab sofort zu besetzen\nAnforderungsprofil:\n • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der EU\n oder EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Abgeschlossenes Studium der Mathematik, Biologie oder vergleichbares Studium\n • Gute Englischkenntnisse\n • Erfahrung im Umgang mit Massendaten (spez. Microarray-Daten)\n • Erfahrung mit dem „Bioconductor“-Projekt (in R realisiert), dem de facto Standard für die Auswer-\n tung von Array-Daten, GeneSpring oder Spotfire\n • Programmierkompetenz in der Sprache R (oder S)\n • Erfahrung in der Programmierung von Benutzerschnittstellen (z.B. um Bedienoberflächen für den\n Routinebetrieb von MTA´s und Biologen zu erstellen oder um Gensequenzen automatisch von For-\n schungsdatenbanken im WWW abfragen zu können)\n • Kenntnis einer Datenbanksprache und Erfahrung im Aufbau einer Datenbank\n • Erfahrung mit einschlägigen Internetressourcen und Forschungsdatenbanken\n • Erfahrung in statistischen Auswertungsmethoden\n • Kenntnisse und starkes Interesse im Bereich des maschinellen Lernens (Supervised Learning Me-\n thods)\n • Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Flexibilität und Bereitschaft, sich weiterzubilden, Fähigkeiten\n zur Schulung und Ausbildung eigener Mitarbeiter/innen.\nBewerbungen sind unter Angabe der Kennzahl K280 bis 06. Juli 2005 an die Personalabteilung der Medizini-\nschen Universität Graz, Halbärthgasse 8, A – 8010 Graz, zu richten.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 90, "text": "- 91 -\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden beson-\nders Frauen ermutigt, sich für diese Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vor-\nrangig aufgenommen.\nHierbei handelt es sich um ein bis 31.12.2006 befristetes Angestelltenverhältnis zur KAGes - Steiermärkische\nKrankenanstaltengesellschaft m.b.H. Bei Eignung besteht die Möglichkeit, dass Ihnen im Anschluss die Medi-\nzinische Universität Graz ein Dienstverhältnis als Privatangestellte/r anbietet.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 308, "academic_year": "2004/05", "issue": "24", "published": "2005-07-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=308&pDocNr=5420&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n Studienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 20.07.2005 24. Stück\n93. Vollmacht für Herrn Kanzler Mag.Dr. Gerald WALLAND\n94. Widerruf der Vollmacht für Frau Mag. Christa PEISSL\n95. Bekanntgabe der Änderung der Leitung des Kaufmännischen Bereichs\n96. Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz; Änderung\n97. Studienplan für die Studienrichtung Pflegewissenschaft\n98. Personalnachrichten\n99. Ausschreibung von Stellen\n100. Mitteilung über Stellenausschreibung Dritter\n93.\nVollmacht für Herrn Kanzler Mag.Dr. Gerald WALLAND\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt für Herrn Kanzler Mag.Dr. Gerald WALLAND\nfolgende Vollmacht bekannt:\n VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MUG“), Hr. Univ.Prof. DDr. Gerhard Franz\nWalter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 i.V.m. den Richtlinien des Rektorats der MUG, ver-\nöffentlicht im Mitteilungsblatt 23. Stk., RN 57 vom 18. Februar 2004 an\n Mag. Dr. Gerald Walland\n (im Folgenden: „der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n geboren am 21.09.1960\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist Kanzler der MUG.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n • Alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte, die der MUG erlaubt sind und die nicht aufgrund zwingender\n gesetzlicher Vorschrift dem Rektor vorbehalten sind bzw. Von diesem ad personam gezeichnet wer-\n den müssen.\nDabei ist der BEVOLLMÄCHTIGTE im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäfte berechtigt, für die\nMUG gemeinsam mit dem Rektor oder einer Vizerektorin/ einem Vizerektor zu zeichnen und die MUG dar-\naus rechtswirksam zu verpflichten,\nIm übrigen ist der BEVOLLMÄCHTIGTE auch berechtigt, mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“ oder\n„Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer gemeinsam zu zeichnen und die MUG\ndaraus rechtswirksam zu verpflichten; dies aber nur im Rahmen von deren/dessen im Mitteilungsblatt der\nMUG sowie im Internet veröffentlichten Vollmacht.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mitteilungsblatt\nder MUG sowie im Internet veröffentlicht.\nGraz, am 12.07.2005\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n_________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 03. August 2005.\nRedaktionsschluss: Mittwoch, 27.07.2005.\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at" }, { "bulletin": { "id": 308, "academic_year": "2004/05", "issue": "24", "published": "2005-07-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=308&pDocNr=5420&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\n94.\nWiderruf der Vollmacht für Frau Mag. Christa PEISSL\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass gemäß § 28 Abs. 1 Universi-\ntätsgesetz 2002 i.d.g.F. i.V.m. § 6 der Richtlinien des Rektorates für die Vergabe von Bevollmächtigungen,\nveröffentlicht im Mitteilungsblatt vom 18.2.2004, 23. Stk., RN 57, die an Frau Mag. Christa PEISSL erteilte\nVollmacht mit Wirkung vom 15.07.2005 widerrufen wurde.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n95.\nBekanntgabe der Änderung der Leitung des Kaufmännischen Bereichs\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass\na) Frau Mag. Christa PEISSL einvernehmlich von den Aufgaben der Leitung des Kaufmännischen Bereichs\n per 15.07.2005 entbunden wurde und\nb) gemäß § 4 Abs. 2 der Subgliederung der Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur veröffentlicht im\n Mitteilungsblatt vom 16.03.2005, 13. Stk., RN 47 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Organisationsplanes auf Vor-\n schlag des Kanzlers\n Herr Klaus ZÖTSCH\nzum Leiter des Kaufmännischen Bereichs ab 15.07.2005 bestellt wurde.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n96.\nOrganisationsplan der Medizinischen Universität Graz; Änderung\nDer Vorsitzende des Universitätsrats, Herr Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold, gibt bekannt, dass der Universitäts-\nrat der Medizinischen Universität Graz gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner Sit-\nzung am 01. Juli 2005 die nachstehenden Änderungen des Organisationsplans auf der Basis eines Vorschla-\nges des Rektorats gemäß § 22 Abs. 1 Z 3 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. und nach Beschluss des Senats in\nseiner Sitzung am 22.06.2005 gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. genehmigt hat:\nII. Die §§ 8 und 10 des 3. Abschnitts des Organisationsplans lauten:\n „Nichtwissenschaftliche Organisationseinheiten\n § 8 Allgemeines\n(1) Zur Erfüllung der Aufgaben der Obersten Organe werden „Nichtwissenschaftliche\n Organisationseinheiten“ und „Büros“ entsprechend § 10 eingerichtet.\n(2) „Nichtwissenschaftliche Organisationseinheiten“ dienen der Abwicklung administrativer Abläufe in-\n nerhalb der Medizinischen Universität Graz mit dem Ziel der effizienten und effektiven Unterstützung\n der Nichtklinischen und Klinischen Organisationseinheiten, auch in den Bereichen Gleichstellung und\n Frauenförderung. Sie umfassen einerseits alle klassischen Aufgaben der zentralen Verwaltung, ande-\n rerseits die Verwaltungsaufgaben der Lehre.\n(3) ...\n §9\n …\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 308, "academic_year": "2004/05", "issue": "24", "published": "2005-07-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=308&pDocNr=5420&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n § 10 Organisationsplan zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben\n(1) An der Medizinischen Universität Graz werden folgende Nichtwissenschaftliche Organisationseinhei-\n ten errichtet:\n a. Organisationseinheit für zentrale Infrastruktur\n b. Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung so-\n wie der Geschlechterforschung\n(2) …\n(3) …\n(4) Die organisatorische Ausgestaltung der Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der\n Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung legt das Rektorat in Abstim-\n mung mit der/dem Vorsitzenden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen fest. Nähere Rege-\n lungen zur organisatorischen Ausgestaltung können im Frauenförderungsplan der Medizinischen Uni-\n versität Graz getroffen werden.“…\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 308, "academic_year": "2004/05", "issue": "24", "published": "2005-07-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=308&pDocNr=5420&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\n97.\nStudienplan für die Studienrichtung Pflegewissenschaft\nDer stellv. Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof.Dr. Rudolf O. BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Se-\nnat der Medizinischen Universität Graz gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner\nSitzung am 22.06.2005 auf Basis des Antrages der Studienkommission Pflegewissenschaft vom 13.06.2005\nnachfolgende Studienplan beschlossen hat:\n Studienplan\n für die\n Studienrichtung\n Pflegewissenschaft\n I. Bakkalaureatsstudium\n an der\n Medizinischen Universität Graz\n in Kooperation mit der\n Karl-Franzens-Universität Graz\nDer Entwurf des Studienplanes wurde von der Studienkommission Pflegewissenschaft gem. UG02 §51(2)4,\n§54(9) erstellt am 16.6.2004 in der Studienkommission und am 23.6.2004 vom Senat der Medizinischen\nUniversität beschlossen, Änderungen beschlossen durch die Studienkommission am 4.10.2004 gemäß Bun-\ndesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) sowie den\nVerordnungen der Bundesministerin/des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der Beschlüs-\nse des Senats der Medizinischen Universität Graz. Weitere Änderungen gemäß der Beschlüsse der Studien-\nkommission am 13.06.2005 und des Senats vom 22.06.2005.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 308, "academic_year": "2004/05", "issue": "24", "published": "2005-07-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=308&pDocNr=5420&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "-5-\n 1. Allgemeiner Teil\n1.1. Präambel\n1.1.1. Aktualität\nIn Österreich besteht auf dem Gebiet der Pflegewissenschaft im internationalen Vergleich großer Nachhol-\nbedarf. Die Etablierung eines Studiums und eines Lehrstuhls Pflegewissenschaft ist ein damit verbundenes\nAnliegen. Die in Österreich erst entstehende Pflegeforschung kann durch Studien und Forschungsprojekte\nder Pflegepraxis, durch Studien über Berufsentwicklung und Geschichte der Pflege zur Entwicklung der wis-\nsenschaftlichen Disziplin Pflege beitragen und dadurch zu einer Verbesserung der Patientinnen- und Patien-\ntenversorgung führen.\n1.2. Inhaltliches Konzept\n1.2.1. Allgemeine Inhalte\nBesondere Aufmerksamkeit ist den heute dominierenden chronischen Krankheiten und den Folgen der de-\nmografischen Entwicklung zu widmen. Durch diese Änderung der Altersstruktur hat sich in allen westlichen\nIndustrienationen ein weit reichender Wandel der gesundheitlichen Problemlage der Bevölkerung vollzogen\nan den die Gesundheitsversorgung und Pflegesituation noch nicht hinreichend angepasst ist.\nDer Kreis der Menschen, die der Pflege bedürfen, nimmt überproportional zu. Für den Heilungsprozess kran-\nker Menschen spielt die fachgerechte Pflege mit Einbindung der Angehörigen eine wichtige Rolle.\nDie Weltgesundheitsorganisation betont, dass eine zentrale Aufgabe der Pflegewissenschaft ist, neue wissen-\nschaftlich gestützte und fundierte Konzepte zu entwickeln.\n1.2.2. Spezielle Inhalte\nBesonderes Gewicht haben folgende Themenbereiche:\no Spezifische Aspekte der ambulanten und stationären Pflege\no Leben mit chronischer Krankheit und Förderung des Selbstmanagements\no Bewältigung der Gesundheitsprobleme, geschlechterdifferenziert, in jedem Lebensalter\no Rehabilitation\no Prävention der Pflegebedürftigkeit\no Empowerment/Befähigung und Förderung der Hilfspotenziale pflegender v.a. weiblicher Angehöriger\no Empowerment im Bereich Gesundheitsförderung.\n1.2.3. Bedeutung der Studienrichtung für Universität und Gesellschaft\nDas Studium der Pflegewissenschaft an der Medizinischen Universität Graz in Kooperation mit der Karl-\nFranzens-Universität Graz berücksichtigt die vielfältigen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt und erfüllt die\nneuen Bedürfnisse und Herausforderungen der Berufswelt im Bereich des Gesundheitswesens. Es stellt damit\neinen wesentlichen Baustein der interuniversitären Kooperation dar und ist gleichzeitig eine Reaktion auf die\nVeränderungen der Gesellschaft.\n1.3. Art des Studiums\nDie pflegewissenschaftlichen Studienangebote sind mit dem Bolognaprozess kompatibel.\n1.3.1. Bakkalaureatsstudium\nDas Bakkalaureatsstudium der Pflegewissenschaft wird als Grundstudium angeboten.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 308, "academic_year": "2004/05", "issue": "24", "published": "2005-07-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=308&pDocNr=5420&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "-6-\n1.3.2. Magistratsstudium\nDas Magistratsstudium der Pflegewissenschaft dient der weiteren Vertiefung der fachlichen Kenntnisse und\nFähigkeiten, der Vermittlung speziellen Wissens sowie der Befähigung der Studierenden zu selbständiger\nwissenschaftlicher Arbeit. Es werden drei Hauptstudienrichtungen Lehre, Forschung sowie Leadership und\nKooperation (Management) angeboten.\n1.3.3. Doktoratsstudium\nEin auf das Magistratsstudium aufbauendes Doktoratsstudium ist vorgesehen und wird zeitgerecht für die\nAbsolvierenden des Magistratsstudiums eingerichtet werden.\n1.3.4. Studiendauer\nDas Bakkalaureatsstudium dauert sechs Semester, die Summe der ECTS – Anrechnungspunkte beträgt\n180,04.\n1.3.5. Studienabschluss und akademischer Grad\nNach Abschluss des Bakkalaureatsstudium Pflegewissenschaft wird der akademische Grad Bakkalau-\nrea/Bakkalaureus der Pflegewissenschaft (Bachelor in Nursing Sciences) verliehen.\n1.4. Grundsatz der Gleichwertigkeit von Frauen- und Geschlechterforschung\nDie Gleichstellung der Geschlechter wird bei Lehrenden und Lernenden gewährleistet und durch den Ar-\nbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen überwacht (siehe Geschäftsordnung Arbeitskreis für Gleichbehand-\nlungsfragen der Medizinischen Universität). Geschlechtsspezifische Aspekte werden, beginnend in der Stu-\ndieneingangsphase, inhaltlich während des gesamten Studiums berücksichtigt. Die Inhalte sind methodische\nAspekte und Problemstellungen der Frauen- und Geschlechterforschung in der Pflegewissenschaft. Diese\nhaben in allen Lehrveranstaltungen Berücksichtigung zu finden.\n1.5. Ausbildungs- und Bildungsziel\n1.5.1 Qualifikationsprofil für Absolventinnen und Absolventen des Bakkalaureatsstudi-\nums für Pflegewissenschaft\nDas Bakkalaureatsstudium der Pflegewissenschaft bereitet die Studierenden durch eine pflege- und gesund-\nheitswissenschaftliche Grundausbildung auf qualifizierte Tätigkeiten in unterschiedlichen Berufsfeldern im\nGesundheitswesen vor. Es unterscheidet sich von verwandten Fachhochschulstudiengängen durch das Aus-\nmaß des theoretischen Grundlagenwissens und der Vermittlung von Forschungsmethoden. Es gilt bedarfs-\nadäquat neue moderne Berufsbilder und -modelle im Gesundheitswesen zu entwickeln. In der Ausbildung\nwerden soziale Kompetenzen und Fertigkeiten erworben wie Fähigkeit zur Empathie, eine gute Gesprächs-\nund Kommunikationskultur, nicht zuletzt im Umgang mit kranken und alten Menschen, aber auch die Fähig-\nkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit mit in anderen Gesundheitsberufen tätigen Menschen. In kleinen\nGruppen werden Kommunikationsfertigkeiten sowie Team- und Kooperationsfähigkeit trainiert, die in allen\nBerufsfeldern wichtig sind wie im direkten Kontakt mit Betroffenen, Angehörigen, Teammitgliedern, Ge-\nmeindemitgliedern und Entscheidungsträgerinnen und –trägern.\n1.5.2. Das Bakkalaureat der Pflegewissenschaft befähigt:\n o die Pflege als theoretisch und empirisch forschende Wissenschaftsdisziplin zu begreifen, deren\n Aufgabe es ist, vorhandenes Pflegewissen zu sammeln, zu ordnen und zu evaluieren sowie neues\n Wissen zu produzieren und für die Pflegepraxis nutzbar zu machen\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 308, "academic_year": "2004/05", "issue": "24", "published": "2005-07-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=308&pDocNr=5420&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "-7-\n o Konzepte und Phänomene der Pflege auf die betroffene Frau/den betroffenen Mann in ih-\n rem/seinem sozialen Umfeld zu übertragen\n o spezifische Beratungsbedürfnisse zu erkennen und zielgruppenspezifische Beratung in Bezug auf\n Pflege und Gesundheit zu leisten\n o die Information über Krankheitsvorbeugung und Anwendung von gesundheitsfördernden Maß-\n nahmen wissenschaftlich fundiert aufzuarbeiten\n o Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Rehabilitation gezielt einzusetzen\n o Aufgaben in den unterschiedlichen Organisationen/Institutionen des Gesundheitsbereiches zu\n planen, umzusetzen und zu bewerten\n o qualitätssichernde Maßnahmen zu planen, zu implementieren und zu evaluieren\n o die Pflege- und Gesundheitspolitik mittels Beratung und Expertise mitzugestalten.\n1.6. Lehrveranstaltungen\n1.6.1. Pflichtlehrveranstaltungen\nVorlesungen (VO) dienen der Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden (siehe auch 1.7.).\nVorlesungen mit Übung (VU) dienen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Vortragstätigkeit der Ver-\nmittlung von theoretischem und praktischem Wissen, für dessen Verständnis die aktive Mitarbeit und Übung\ndurch die Studierenden erforderlich sind. Der Vorlesungsanteil beträgt maximal 40%, die Gruppengröße im\nÜbungsteil ist mit maximal 25 Studierenden begrenzt.\nÜbungen (UE) dienen der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten.\nSeminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion und sehen vor allem Stimulation der eigenständigen\nArbeit der Studierenden vor. Dies wird vor allem auch durch problemorientiertes/-basiertes Lernen (selbstän-\ndiges erarbeiten von Lehrinhalten in kleinen Gruppen unter Betreuung durch eine Moderatorin/einen Mode-\nrator) gewährleistet.\nDas Praktikum (PR) dient der praktischen Tätigkeit im Fach zur Vermittlung von praktischen Grundfertigkei-\nten unter Anleitung und wird begleitet.\n1.6.2. Freie Wahlfächer\nFreie Wahlfächer können im Ausmaß von 16,8 ECTS Punkten frei aus dem Lehrangebot in- und ausländi-\nscher Universitäten absolviert werden (siehe Satzungsteil Studienrecht der Medizinischen Universität § 17\n(3)).\n1.6.3. Anwesenheitspflicht\nMit Ausnahme der Vorlesungen und dem Vorlesungsteil bei den Vorlesungen mit Übungen besteht in den\nLehrveranstaltungen Anwesenheitspflicht, d.h. die Studierende/der Studierende muss an 80% der Lehrver-\nanstaltungseinheiten im Semester teilnehmen.\n1.7. Einsatz neuer Medien\nAn der Medizinischen Universität Graz besteht ein Projekt Virtueller Medizinischer Campus (VMC). Diese\nMöglichkeit elektronisch unterstützten Lernens soll genutzt werden. Der VMC soll bereits bei der Erstellung\nder Lehrziele verwendet werden und so für Lehrende und Studierende der optimalen Vorbereitung dienen.\nEin Teil der Lehrveranstaltungen, insbesondere jener, der der Vermittlung von theoretischem Grundlagenwis-\nsen dient, kann als virtuelle Lehrveranstaltung abgehalten werden. Dies ergibt einen Anteil flexiblen Zeitbud-\ngets für die Studierenden und in weiterer Folge kommt dies auch dem gesetzlichen Auftrag, Lehrveranstal-\ntungen für berufsbegleitendes Studium einzurichten, entgegen. Zur Umsetzung werden die einzelnen Lern-\ninhalte in den Pflichtfächern inhaltlich ausgearbeitet.\nDie durch virtuelle Lehrveranstaltungen weniger gebundenen personellen Kapazitäten stehen dann für den\nhöherwertigen, praktisch orientierten Kleingruppenunterricht zur Verfügung.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 308, "academic_year": "2004/05", "issue": "24", "published": "2005-07-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=308&pDocNr=5420&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "-8-\n1.8. Studium in einer Fremdsprache\nDie Unterrichtssprache ist grundsätzlich Deutsch, im Sinne der Internationalisierung ist Englisch als Unter-\nrichtssprache zu fördern.\nDie Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen sind berechtigt, ihre Lehrveranstaltungen und die dazu\ngehörenden Prüfungen in Englisch abzuhalten wenn die Studienkommission zustimmt (siehe Satzung Medi-\nzinische Universität Graz, Teil Studienrecht, Abschnitt 3.1, §18).\n1.9. Prüfungen\n1.9.1. Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter\nVorlesungen mit Übungen (VU), Übungen (UE) und Seminare (SE) sind Lehrveranstaltungen mit immanen-\ntem Prüfungscharakter. Bewertet werden Mitarbeit und selbständige Beiträge der Studierenden.\n1.9.2. Lehrveranstaltungsprüfungen\nEine Lehrveranstaltungsprüfung umfasst den vermittelten Stoff der Lehrveranstaltung und wird in der Regel\nschriftlich am Ende der Lehrveranstaltung abgehalten.\n2. Spezieller Teil\n2.1. Studiendauer\nDas Bakkalaureatsstudium dauert sechs Semester und ist in zwei Abschnitte gegliedert. Der erste Abschnitt\nschließt die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen des ersten bis vierten Semesters ein. Der zweite\nAbschnitt schließt die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen des fünften und sechsten Semesters ein.\nDas Studium umfasst 100 Semesterstunden (SSt) und ein Praktikum von sieben Wochen mit insgesamt\n180,04 ECTS:\nLehrveranstaltungen aus Pflichtfächern 88 SSt 138,57 ECTS\nLehrveranstaltungen aus freien Wahlfächern 12 SSt 16,8 ECTS\nPraktikum 7 Wochen 12,67 ECTS\nBakkalaureatsarbeiten 12 ECTS\n2.2. Studieneingangsphase\nDie Studieneingangsphase dient einerseits der Orientierung der Studienanfängerinnen und Studienanfänger\nüber die das Studium besonders kennzeichnenden Fächer, andererseits vermittelt sie Anleitungen zum wis-\nsenschaftlichen Arbeiten. Sie findet im ersten Studienjahr statt und umfasst Lehrveranstaltungen im Ausmaß\nvon acht Semesterstunden (12,6 ECTS).\nEinführung in die Pflege 2 SSt VO 2,8 ECTS\nPflege in internationalen Kontext 1 SSt VO 1,4 ECTS\nEinführung in das wissenschaftliche Arbeiten 1 SSt VO 1,4 ECTS\nKommunikationswissenschaft und Wissensmanagement 2 SSt SE 4,2 ECTS\nGesundheitswissenschaften 2 SSt VO 2,8 ECTS\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 308, "academic_year": "2004/05", "issue": "24", "published": "2005-07-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=308&pDocNr=5420&pOrgNr=1" }, "index": 8, "text": "-9-\n2.3. Praktikum\nEs ist ein facheinschlägiges Pflichtpraktikum im Gesamtausmaß von sieben Wochen (280 Stunden) vorgese-\nhen, das nach Möglichkeit im ersten und zweiten Studienjahr absolviert werden sollte. Es ist gegliedert in ein\nStationspraktikum von drei Wochen, in ein Praktikum in einer extramuralen Einrichtung von drei Wochen\nsowie einem einwöchigen Praktikum nach Wahl der/des Studierenden. Das Praktikum wird durch eine Lehr-\nveranstaltung mit Supervision begleitet.\n2.4. Pflichtfächer\nFolgende Pflichtfächer sind im angegebenen Ausmaß zu absolvieren.\nGrundlagen wissenschaftlichen Arbeitens (VO 5, VU 1) 6 SSt 8,43 ECTS\nHumanwissenschaftliche Grundlagen (VO 2, VU 4) 6 SSt 8,52 ECTS\nSozialwissenschaftliche Grundlagen (VO 3, VU 2, SE 1, 1 UE) 7 SSt 10,66 ECTS\nMedizinische und naturwissenschaftliche Grundlagen (VO 8) 8 SSt 11,2 ECTS\nGesundheitswissenschaften/Public Health/\nGesundheitspsychologie\nund Geschlechterforschung (VO 6, SE 4) 10 SSt 16,8 ECTS\nRechtliche Grundlagen in der Pflege und Pflegeforschung,\nArbeiternehmerInnenschutz, Sozialversicherungsrecht (VO 4) 4 SSt 5,6 ECTS\nBetriebswirtschaftliche Grundlagen, Betriebsführung/\nManagement und Organisationslehre sowie\nGesundheitsökonomie (VO 4) 4 SSt 5,6 ECTS\nDidaktische Grundlagen (Fachdidaktik) (VO 2) 2 SSt 2,8 ECTS\nKommunikationswissenschaft und Wissensmanagement\n(Gesprächsführung) (VO 1, SE 5) 6 SSt 11,9 ECTS\nAllgemeine Pflegewissenschaft (VO 8, SE 2, UE 3) 13 SSt 19,9 ECTS\nSpezielle Pflegewissenschaft (VO 6, SE 6) 12 SSt 21 ECTS\nPflegeforschung (VO 5, SE 3) 8 SSt 13,3 ECTS\nPraktikumsbegleitung, Supervision (VU 2) 2 SSt 2,86 ECTS\n2.5. Bakkalaureatsarbeiten\nIm Rahmen des Bakkalaureatsstudiums sind von den Studierenden im Rahmen der angeführten Lehrveran-\nstaltungen zwei eigenständige schriftliche Arbeiten (Bakkalaureatsarbeiten) zu verfassen. Diese Arbeiten\nwerden mit jeweils 6 ECTS-Punkten bewertet.\nThemen für Bakkalaureatsarbeiten werden von der Leiterin oder dem Leiter der einschlägigen Lehrveranstal-\ntungen vergeben, können aber auch von Studierenden vorgeschlagen werden. Die Arbeiten folgen in ihrem\nformalen Aufbau einer wissenschaftlichen Publikation.\nDie Lehrveranstaltung, in deren Rahmen die Bakkalaureatsarbeit verfasst wird, ist erfolgreich abzuschließen.\nDer Leiter/ die Leiterin der Lehrveranstaltung hat über die Bakkalaureatsarbeit ein Zeugnis auszustellen.\n2.6. Freie Wahlfächer\nFreie Wahlfächer sind jene Wahllehrveranstaltungen, die Studierende frei aus dem Lehrangebot in- und aus-\nländischer Universitäten wählen können. Im Rahmen des Bakkalaureatsstudiums der Pflegewissenschaft ha-\nben die Studierenden freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 16,8 ECTS-Punkten positiv zu absolvieren.\nDie Studienkommission kann im Rahmen von Mustercurricula Empfehlungen für die freien Wahlfächer ge-\nben, um die Chancen der Studierenden auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 308, "academic_year": "2004/05", "issue": "24", "published": "2005-07-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=308&pDocNr=5420&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "- 10 -\n2.7. Prüfungsordnung für das Bakkalaureatsstudium\n2.7.1. Lehrveranstaltungsprüfungen\nBei Vorlesungen erfolgt die Leistungsbeurteilung in Form einer Lehrveranstaltungsprüfung, die in mündlicher\nund/oder schriftlicher Form zu erfolgen hat.\nAlle anderen Lehrveranstaltungen weisen immanenten Prüfungscharakter auf d. h. die Leistungsbeurteilung\nerfolgt nicht auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern auf Grund von\nregelmäßigen, auf das Semester verteilten schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen\nund Teilnehmer.\n2.7.2. Bakkalaureatsprüfungen\nBakkalaureatsprüfungen sind die Lehrveranstaltungsprüfungen, die im Bakkalaureatsstudium abzulegen sind.\nDie erste Bakkalaureatsprüfung umfasst die positiven Lehrveranstaltungsprüfungen aller Fächer des ersten\nbis vierten Semesters.\nDie zweite Bakkalaureatsprüfung umfasst die positiven Lehrveranstaltungsprüfungen aller Fächer des fünften\nund sechsten Semesters.\nMit der positiven Beurteilung der ersten und zweiten Bakkalaureatsprüfung und der beiden Bakkalaureatsar-\nbeiten sowie nach Absolvierung der Pflichtpraktika ist das Bakkalaureatsstudium abgeschlossen.\n3. In-Kraft-Tretens Bestimmung\nDer vorliegende Studienplan tritt mit 1.Oktober 2005 in Kraft.\nDer vorliegende Studienplan entspricht den Bestimmungen des § 24 Abs 2 der Satzung der Medizinischen\nUniversität Graz. Dementsprechend sind alle Studierenden ab In-Kraft-Treten dem neuen Studienplan unter-\nstellt.\nAnhang 1:\nPunkteverteilung für das European Credit Transfer System (ECTS-Punkte)\nRahmenangaben ECTS\n SSt ECTS\n VO 1 1,40\n VU 1 1,43\n SE 1 2,10\n UE 1 1,50\n Praktikum 1 Woche 1,81\n Wahlfach 1 1,40\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 308, "academic_year": "2004/05", "issue": "24", "published": "2005-07-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=308&pDocNr=5420&pOrgNr=1" }, "index": 10, "text": "- 11 -\nAnhang 2:\nBakkalaureatstudium Pflegewissenschaft\n 1. Semester\n Version 10.5.2005\n Pflichtfach: Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens 4 SSt (3 VO/1 VU)\n LV Einführung in die Wissenschaftstheorie 1 SSt VO (ECTS 1,4)\n------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------\n LV Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 1 SSt VO (ECTS 1,4)\n------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------\n LV Statistik I 1 SSt VO (ECTS 1,4)\n 1 SSt VU (ECTS 1,43)\n------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------\n Pflichtfach: Sozialwissenschaftliche Grundlagen 2 SSt VO\n LV Sozialwissenschaftliche Grundlagen 2 SSt VO (ECTS 2,8)\n------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------\n Pflichtfach: Medizinische und naturwissenschaftliche Grundlagen 3 SSt VO\n LV Anatomie 1 SSt VO (ECTS 1,4)\n LV Physiologie 2 SSt VO (ECTS 2,8)\n------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------\n Pflichtfach: Gesundheitswissenschaften 2 SSt VO\n LV Gesellschaft und Gesundheit (wird virtuell angeboten) 2 SSt VO (ECTS 2,8)\n------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------\n Pflichtfach: Kommunikationswissenschaft 2 SSt SE\n LV Gesprächsführung 2 SSt SE (ECTS 4,2)\n------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------\n Pflichtfach: Allgemeine Pflegewissenschaft 5 SSt (4 VO/1 UE)\n LV Einführung in die Pflege 2 SSt VO (ECTS 2,8)\n LV Die Pflege im internationalen Kontext 1 SSt VO (ECTS 1,4)\n LV Grundlagen für Evidence based nursing 1 SSt VO (ECTS 1,4)\n LV Fachenglisch (Gruppengröße maximal 15 Studierende) 1 SSt UE (ECTS 1,5)\n Praktikum ECTS 3,1675\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 308, "academic_year": "2004/05", "issue": "24", "published": "2005-07-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=308&pDocNr=5420&pOrgNr=1" }, "index": 11, "text": "- 12 -\nStudieneingangsphase (8 SSt) (12,6 ECTS)\nLV Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten\n(inkl. Bibliotheksnutzung) 1 SSt VO (ECTS 1,4)\nLV Einführung in die Pflege\n(inkl. VMC, Aufbau des Studiums) 2 SSt VO (ECTS 2,8)\nLV Pflege im internationalen Kontext 1 SSt VO (ECTS 1,4)\nLV Gesundheitswissenschaften 2 SSt VO (ECTS 2,8)\nLV Kommunikationswissenschaft und Wissensmanagement 2 SST SE (ECTS 4,2)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 308, "academic_year": "2004/05", "issue": "24", "published": "2005-07-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=308&pDocNr=5420&pOrgNr=1" }, "index": 12, "text": "- 13 -\n 2. Semester\n Pflichtfach: Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens 2 SSt VO\n LV Wissenschaftliches Arbeiten 1 SSt VO (ECTS 1,4)\n LV Statistik II 1 SSt VO (ECTS 1,4)\n Pflichtfach: Sozialwissenschaftliche Grundlagen 2 SSt VU\n LV Sozialwissenschaftliches Arbeiten 2 SSt VU (ECTS 2,86)\n Pflichtfach: Medizinische und naturwissenschaftliche Grundlagen 3 SSt VO\n LV Hygiene 2 SSt VO (ECTS 2,8)\n LV Pathophysiologie 1 SSt VO (ECTS 1,4)\n Pflichtfach: Gesundheitswissenschaften 2 SSt SE\n LV Public Health 2 SSt SE (ECTS 4,2)\n Pflichtfach: Humanwissenschaftliche Grundlagen 2 SSt VO\n LV Entwicklungspsychologie 2 SSt VO (ECTS 2,8)\n Pflichtfach: Allgemeine Pflegewissenschaft 5 SSt (2 VO/2 SE/1 UE)\n LV Evidence based nursing 2 SSt SE (ECTS 4,2)\n LV Einführung in den Pflegeprozess 1 SSt VO (ECTS 1,4)\n LV Grundlagen des Qualitätsmanagements 1 SSt VO (ECTS 1,4)\n LV Fachenglisch (Gruppengröße maximal 15 Studierende) 1 SSt UE (ECTS 1,5)\n Praktikum: Einführung in den Aufgabenbereich der stationären Pflege am LKH-Universtitätsklinikum\n Graz ECTS 3,1675\n Praktikumsbegleitung 1 SSt VU\n LV Begleitung 1 SSt VU (ECTS 1,43)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 308, "academic_year": "2004/05", "issue": "24", "published": "2005-07-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=308&pDocNr=5420&pOrgNr=1" }, "index": 13, "text": "- 14 -\n 3. Semester\n Pflichtfach: Medizinische und naturwissenschaftliche Grundlagen 2 SSt VO\n LV Pharmakologie 1 SSt VO (ECTS 1,4)\n LV Interne 1 SSt VO (ECTS 1,4)\n Pflichtfach: Sozialwissenschaftliche Grundlagen 3 SSt (1VO/1 SE/1 UE)\n LV Familiensoziologie 1 SSt VO (ECTS 1,4)\n LV Fragebogenentwicklung 1 SSt SE (ECTS 2,1)\n LV SPSS 1 SSt UE (ECTS 1,5)\n Pflichtfach: Gesundheitswissenschaften 2 SSt VO\n LV Gesundheitsversorgungsstrukturen\n und sozialpolitische Aspekte 2 SSt VO (ECTS 2,8)\n Pflichtfach: Kommunikationswissenschaft 2 SSt (1VO/1 SE)\n LV Seminar aus Präsentationstechniken 1 SSt SE (ECTS 2,10)\n LV Präsentationstechniken 1 SSt VO (ECTS 1,4)\n Pflichtfach: Didaktische Grundlagen 2 SSt VO\n LV Didaktik 2 SSt VO (ECTS 2,8)\n Pflichtfach: Allgemeine Pflegewissenschaft 3 SSt (2 VO/1 UE)\n LV Modelle und Theorien der Pflege 2 SSt VO (ECTS 2,8)\n LV Fachenglisch (Gruppengröße maximal 15 Studierende) 1 SSt UE (ECTS 1,5)\n Pflichtfach: Pflegeforschung 3 SSt (1VO/2 SE)\n LV Forschung in der Praxis 2 SSt SE (ECTS 4,2)\n LV Internationale Pflegeforschung 1 SSt VO (ECTS 1,4)\n Praktikum 3,1675 ECTS\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 308, "academic_year": "2004/05", "issue": "24", "published": "2005-07-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=308&pDocNr=5420&pOrgNr=1" }, "index": 14, "text": "- 15 -\n 4. Semester\n Pflichtfach: Humanwissenschaftliche Grundlagen 2 SSt VU\n LV Ethische Fallbesprechungen 2 SSt VU (ECTS 2,86)\n Pflichtfach: Gesundheitswissenschaften 2 SSt SE\n LV Gesundheitspsychologie, Geschlechtsspezifisches\n Gesundheitshandeln 2 SSt SE (ECTS 4,2)\n Pflichtfach: Spezielle Pflegewissenschaft 6 SSt (4 VO/2 SE)\n LV Präventive und rehabilitative Aspekte der Gesundheitsversorgung\n von Menschen im Kindes- und Jugendlichen- und mittleren Alters 2 SSt VO (ECTS 2,8)\n LV Gemeinde und familiennahe Pflege 2 SSt VO (ECTS 2,8)\n LV Einführung in den interkulturellen Dialogprozess 1 SSt SE (ECTS 2,1)\n LV Pflegediagnostik 1 SSt SE (ECTS 2,1)\n Pflichtfach: Pflegeforschung 3 SSt (2 VO/1 SE)\n LV Alternsforschun 2 SSt VO (ECTS 2,8)\n LV Pflegeforschung in der Praxis 1 SSt SE (ECTS 2,1)\n Praktikum 3,1675 ECTS\n Praktikumsbegleitung 1 SSt VU\n LV Begleitung 1 SSt VU (ECTS 1,43)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 308, "academic_year": "2004/05", "issue": "24", "published": "2005-07-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=308&pDocNr=5420&pOrgNr=1" }, "index": 15, "text": "- 16 -\nAnhang 3:\n Stundenplan nach Fächern (zu Studienplan 3.3.)\n I. ABSCHNITT\n 1. Semester\n Pflichtfach SSt LV-Typ ECTS\n Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens 4 3 VO/1VU* 5,63\n Sozialwissenschaftliche Grundlagen 2 2 VO 2,8\n Medizin und naturwissenschaftliche Grundlagen 3 3 VO 4,2\n Gesundheitswissenschaften 2 2 VO 2,8\n Kommunikationswissenschaft und Wissensmanage-\n ment 2 2 SE 4,2\n Allgemeine Pflegewissenschaft 5 4 VO/ 1UE 7,1\n Praktikum 1/2 3,168\n 14 VO/1 VU/2 SE/1\n Gesamt 18 UE 29,9\n * VU Statistik: die Aufteilung des VO- und UE-Teils erfolgt 40:60\n Die maximale Gruppengröße im Übungsteil beträgt 25 Studierende.\n 2. Semester\n Pflichtfach SSt LV-Typ ECTS\n Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens 2 2 VO 2,8\n Humanwissenschaftliche Grundlagen 2 2 VO 2,8\n Sozialwissenschaftliche Grundlagen 2 2 VU 2,86\n Medizin und naturwissenschaftliche Grundlagen 3 3 VO 4,2\n Gesundheitswissenschaften 2 2 SE 4,2\n Allgemeine Pflegewissenschaft 5 2 VO/2 SE/1 UE 8,5\n Praktikumsbegleitung 1 1VU 1,43\n Praktikum 1/2: Stationspraktikum 3,168\n Gesamt 17 9 VO/4 SE/3 VU/1 UE 29,96\n 3. Semester\n Fach SSt LV-Typ ECTS\n Medizinische und naturwissenschaftliche Grundlagen 2 2 VO 2,8\n Gesundheitswissenschaften 2 2 VO 2,8\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 308, "academic_year": "2004/05", "issue": "24", "published": "2005-07-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=308&pDocNr=5420&pOrgNr=1" }, "index": 16, "text": "- 17 -\n Sozialwissenschaftliche Grundlagen 3 1 VO/1 SE/1 UE 5\n Didaktische Grundlagen 2 2 VO 2,8\n Kommunikationswissenschaft 2 1 VO/ 1 SE 3,5\n Allgemeine Pflegewissenschaft 3 2VO/1 UE 4,3\n Pflegeforschung 3 1 VO/2 SE 5,6\n Wahlfach 1 1,4\n Praktikum 1/2 3,168\n 11 VO/4 SE/2 UE + 1\n Gesamt 18 WF 31,37\n 4. Semester\n Fach SSt LV-Typ ECTS\n Humanwissenschaftliche Grundlagen 2 2 VU 2,86\n Gesundheitswissenschaften 2 2 SE 4,2\n Spezielle Pflegewissenschaft 6 4 VO/2 SE 9,8\n Pflegeforschung 3 2 VO/1SE 4,9\n Praktikumsbegleitung 1 1VU 1,43\n Praktikum 1/2: Extramurales Praktikum + 1 Woche 3,168\n Gesamt 14 6 VO/3 VU/5 SE 26,36\n II. ABSCHNITT\n 5. Semester\n Fach SSt LV-Typ ECTS\n Gesundheitswissenschaften 2 2 VO 2,8\n Rechtliche Grundlagen 2 2 VO 2,8\n Betriebswirtschaftliche Grundlagen 2 2 VO 2,8\n Kommunikationswissenschaft 2 2 SE 4,2\n Spezielle Pflegewissenschaft 4 2 VO/2 SE 7\n Pflegeforschung 1 1VO 1,4\n Wahlfach 5 7\n Bakkalaureatsarbeit 6\n Gesamt 18 9 VO/4 SE + 5 WF 34\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" } ] }