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Semesters nur teilweise erbracht, obliegt den Studienrektoren die individuel-\nle Anrechnung.\nKeine abgeschlossene SIP (summative integrative Prüfung)\nWenn keine SIPs (summativen integrativen Prüfungen) positiv abgeschlossen sind, dann können nur jene\nLehrveranstaltungen, für die es gesonderte Zeugnisse gibt, als Grundlage für ein Anrechnungsverfahren he-\nrangezogen werden. Daher gilt in einer solchen Situation die hier vorliegende Richtlinie nicht, sondern es ist\neine individuelle Entscheidungsfindung auf Grund der konkret nachgewiesenen Studienleistungen erforder-\nlich.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 49, "text": "- 50 -\nAnhang X: Anrechnungsrichtlinien Modul-Fächer-ECTS für Erasmus\nModul Institut SeStd ECTS\n Hautpfach/Hauptfächer:\n SeStd\n weitere Fächer im Modul:\n ECTS\n Anatomie 9 0,6\n 1 Medizinische Chemie 42 4 Orthopädie 2 0,1\n 1 Medizinische Physik 51 4 Physiologie 1 0,1\nSumme für Modul Nr. 1 105 8\n01 neu Medizinische Chemie 33 2,5 Systemphysiologie 1 0,1\n01 neu Biophysik 25 1,8\n01 neu Anatomie 10 0,8\nSumme für Modul Nr. 01 neu 69 5,1\n 2 LKH/Uniklinikum 60 6\n Medizinische Psycholo-\n 2 gie und Psychotherapie 15 2\nSumme fürModul Nr. 2 75 8\n02 neu Medizinische Chemie 32 2,1 Orthopädie 2 0,1\n02 neu Biophysik 24 1,6\n02 neu Anatomie 15 1\nSumme für Modul 02 neu 73 4,7\n 3 Histologie 59 5 Medizinische Chemie 4 0,3\n Medizinische Biologie\n und\n 3 Humangenetik 38 3 Physiologie 4 0\nSumme für Modul Nr. 3 105 8\n03 neu Histologie 39 3,5 Med. Chemie 8 0,5\n03 neu Humangenetik 17 2,2 Hygiene 4 0,2\n03 neu Physiologie 11 1,5 Biochemie 6 0,4\n Klinik 7 0,5\n Physik 6 0,4\nSumme für Modul 03 neu 98 7,2\n 4 Anatomie 90 6,5\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 50, "text": "- 51 -\n 4 Physiologie 15 1,5\n Summe für Modul Nr. 4 105 8\n 4 Anatomie 84 5,6\n 4 Histologie 19 1,3\n 4 Physiologie 20 1,3\n Summe für Modul 04 123 8,2\n 5 Medizinische Chemie 55 4,5\n 5 Medizinische Physik 32 2,5 Physiologie 4 0,3\n 5 Medizinische Biochemie 12 1\n Summe für Modul Nr. 5 105 8 Dermatologie 1 0,1\n Anatomie 1 0,1\n 5 Anatomie 63 4,2 Dermatologie 1 0,1\n 5 Histologie 19 1,3\n 5 Physiologie 25 1,6\n 5 Physik 14 0,9\n Summe für Modul Nr. 05 122 0,8\n 6 Histologie 35 2,7\n 6 Physiologie 49 3,7\n 6 Anatomie 21 1,6\n Summe für Modul Nr. 6 105 8\n 7 Anatomie 49 3,7\n 7 Physiologie 32 2,4\n 7 Histologie 24 1,9\n Summe für Modul Nr. 7 105 8\n 8 Medizinische Biochemie 93 7 Medizinische Chemie 7 0,4\n Humangenetik 3 0,2\n Innere Medizin 2 0,1\n Summe für Modul 8 105 8\n 10 Pathophysiologie 44 3 Dermatologie 1 0,1\n 10 Pharmakologie 28 1,8\n 10 Pathologie 21 1,5\n 10 Innere Medizin 12 0,8 0,8\n Summe für Modul Nr. 10 105 7,1\n 11 Pathologie 53 3,6 Innere Medizin 7 0,4\n 11 Pharmakologie 25 2\n 11 Pathophysiologie 20 1,5\n Summe für Modul Nr. 11 105 7,1\n 12 Pharmakologie 48 3,1\n 12 Pathologie 32 2 Neurologie 3 0,2\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 51, "text": "- 52 -\n 12 Pathophysiologie 23 2 Innere Medizin 1 0,1\n Summe für Modul Nr. 12 105 7,1\n 13 Hygiene 74 5,5 Dermatologie 6 0,4\n 13 Innere Medizin 18 1,4 Kinderheilkunde 5 0,4\n Pathophysiologie 2 0,1\n Summe für Modul Nr. 13 105 6,9\n 14 Medizinische Informatik 48 3,5 Medizinische Physik 8 0,9\n Radiologie 47 3,4\n Summe für Modul\n Nr. Modul Nr. 14 105 6,9 Dermatologie 2 0,1\n 15 Institut Sozialmedizin 54 3,9\n Medizinische In-\n 15 Zahnheilkunde 30 2 formatik 4 0,3\n Institut Hygiene 2 0,1\n 15 Allgemeinmedizin 15 1\n Summe für Modul\n Nr. Modul Nr. 15 105 6,9\n 16 Chirurgie 93 6,9 Anatomie 4 0,3\n Pathologie 2 0,1\n Physiologie 2 0,1\n Radiologie 2 0,1\n Strahlentherapie 2 0,1\n Summe für Modul Nr. 16 105 6,9\n 17 Innere Medizin 103 7 Medizinische Biochemie 2 0,1\n Summe für Modul Nr. 17 105 6,9\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 52, "text": "- 53 -\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 53, "text": "- 54 -\n90.\nStudienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Graz\nDer stellv. Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof.Dr. Rudolf O. Bratschko, gibt bekannt, dass der Senat\nder Medizinischen Universität Graz gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner Sitzung\nam 22.06.2005 auf Basis des Antrages der Studienkommission Zahnmedizin vom 14.06.2005 nachfolgende\nStudienplan beschlossen hat:\n Studienplan\n für das Diplomstudium Zahnmedizin\n an der Medizinischen Universität Graz\n (StPl-ZahnMed/1998/\n in der Fassung der Beschlüsse der Studienkommission\n vom 04.04.1999,07.07.2000, 28.05.2002 und vom 25.06.2003 und des Senats vom 6.10.2004 und\n 22.06.2005)\n Studienkennzahl: 203\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 54, "text": "- 55 -\nALLGEMEINER TEIL ..................................................................................................................................56\n § 1. Studiendauer, Studienabschnitte ...................................................................................................56\n § 2. Untergliederung der Studienabschnitte und Gesamtstundenzahl ...................................................56\n § 3. Diplomarbeiten ..............................................................................................................................56\n § 4. Akademische Grade........................................................................................................................56\n § 5. Lehrveranstaltungen .......................................................................................................................57\n § 6. Prüfungen.......................................................................................................................................57\n § 8. European Credit Transfer System (ECTS) ........................................................................................59\nSPEZIELLER TEIL........................................................................................................................................59\nI. Studienabschnitt ....................................................................................................................................59\n § 9. Pflichtfächer des I. Studienabschnittes ...........................................................................................59\n § 10. Freie Wahlfächer des I. Studienabschnittes .................................................................................60\n §11 Prüfungsordnung ............................................................................................................................60\n Die erste Diplomprüfung .......................................................................................................................60\n § 12. Abschluss des I. Studienabschnittes ..............................................................................................61\n § 13. Kriterien der Reihung für die Lehrveranstaltungen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl im II.\n Studienabschnitt....................................................................................................................................61\n für Studierende, die vor dem Studienjahr 2005/2006 das Studium O 203 aufgenommen haben, und sich\n zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Studienplans im 1. Studienabschnitt befinden. .......................61\nII. Studienabschnitt ...................................................................................................................................62\n § 14. Pflichtfächer des II. Studienabschnittes ........................................................................................62\n § 15. Freie Wahlfächer des II. Studienabschnittes .................................................................................64\n § 16. Prüfungsordnung für die zweite Diplomprüfung ..........................................................................65\n § 17 Abschluss des II. Studienabschnittes..............................................................................................66\n §18 Reihung zur Aufnahme in Lehrveranstaltungen mit beschränkter TeilnehmerInnenanzahl des III.\n Studienabschnittes ................................................................................................................................67\n § 19. Reihung für Aufnahme in die Lehrveranstaltungen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl des III.\n Studienabschnittes, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttreten dieses Studienplanes im II. Studienabschnitt\n befinden................................................................................................................................................67\n § 20.......................................................................................................................................................67\nIII. Studienabschnitt ..................................................................................................................................69\n § 21. Pflichtfächer des III. Studienabschnittes .......................................................................................69\n § 22. Freie Wahlfächer des III. Studienabschnittes ................................................................................71\n § 23. Voraussetzungen für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, zu deren Verständnis.....................71\n besondere Vorkenntnisse erforderlich sind ............................................................................................71\n § 24.Diplomarbeit .................................................................................................................................73\n § 25. Prüfungsfächer der dritten Diplomprüfung...................................................................................73\n § 26. Durchführung der dritten Diplomprüfung ....................................................................................73\n § 27. Abschluss des III. Studienabschnittes............................................................................................74\n § 28 Inkrafttreten .................................................................................................................................30\n Anlage 1................................................................................................................................................75\n Anlage 2:...............................................................................................................................................77\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 55, "text": "- 56 -\n ALLGEMEINER TEIL\n § 1.\n Studiendauer, Studienabschnitte\n(1) Das Diplomstudium Zahnmedizin besteht aus drei Studienabschnitten mit einer Studiendauer von 12\nSemestern.\n(2) Der erste Studienabschnitt umfasst zwei Semester. Er hat die Aufgabe, das Wissen und grundlegendes\nVerständnis bezüglich des menschlichen Organismus zu vermitteln und soll den theoretischen Unterbau für\ndas Verstehen der klinischen Präsentationen liefern. Erstes Training ärztlicher Fähigkeiten und der Kommuni-\nkation finden ebenso Platz wie die Studieneingangsphase inkl. Berufsfelderkundung. Im Rahmen der Berufs-\nfelderkundung wird auch auf die zahnärztlich relevanten Berufsbilder und auf die Überprüfung der hand-\nwerklichen Fähigkeiten eingegangen. Wesentlicher Bestandteil ist die „Einführung in die Zahnmedizin“.\n(3) Der zweite Studienabschnitt umfasst vier Semester. In ihm erarbeiten sich die Studierenden das Wissen\nüber den gesunden und kranken Organismus. Als Grundlage dient, soweit möglich und sinnvoll, der the-\nmenzentrierte, patientInnenorientierte, fächerübergreifende Unterricht unter Einbeziehung der klinischen\nPräsentationen und Verwendung der neuen Lehrformen wie dem Problem-basierten Lernen. Die Grundla-\ngen der Funktion des Kauorgans und spezifisch zahnärztlicher Fertigkeiten werden vermittelt.\n(4) Der dritte Studienabschnitt umfasst 6 Semester und hat die Aufgabe, wissenschaftliche Kenntnisse und\npraktische Fertigkeiten für die fachspezifische zahnärztliche Tätigkeit zu vermitteln sowie die wissenschaftli-\nche Ausbildung zu vertiefen.\n § 2.\n Untergliederung der Studienabschnitte und Gesamtstundenzahl\n(1) Das Diplomstudium Zahnmedizin umfasst insgesamt 230 Semesterstunden an Lehrveranstaltungen (Vor-\nlesungen, Seminare, Exkursionen, Übungen, Seminare mit Übungen, Vorlesungen mit Übungen) sowie Prak-\ntika im Gesamtausmaß von 72 Wochen (255,6 SSt). Davon sind 23 SSt als Wahlfächer zu absolvieren.\n(2) Der erste Studienabschnitt umfasst 2 Semester mit 46,3 Semesterstunden an Pflichtfächern; darin ist eine\nStudieneingangsphase von 6,6 Semesterstunden enthalten.\n(3) Der zweite Studienabschnitt umfasst 4 Semester mit 75,7 Semesterstunden an Pflichtfächern und 2 Wo-\nchen Praktikum.\n(4) Der dritte Studienabschnitt umfasst 6 Semester mit 85 Semesterstunden an Pflichtfächern sowie 70 Wo-\nchen Praktikum (248,88 SSt)\n § 3.\n Diplomarbeiten\nDie Studierenden haben eine schriftliche Diplomarbeit zu verfassen. Das Thema der Diplomarbeit ist einem\nder im Studienplan festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen.\n § 4.\n Akademische Grade\nDen Absolventinnen und Absolventen des Diplomstudiums Zahnmedizin ist der akademische Grad \"Doktorin\nder Zahnheilkunde\" bzw. \"Doktor der Zahnheilkunde\", lateinisch \"Doctor medicinae dentalis\", abgekürzt\n„Dr.med.dent.“ zu verleihen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 56, "text": "- 57 -\n § 5.\n Lehrveranstaltungen\n(1) Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen (VO), Übungen (UE), Seminare (SE), Exkursionen (EX), Seminare\nmit Übungen (SU), Vorlesungen mit Übungen (VU) und Praktika (PR).\n(2) Vorlesungen (VO) dienen der Vermittlung von theoretischen Lerninhalten für eine nicht zu begrenzende\nAnzahl von Studierenden. Sie können teilweise oder vollständig als virtuelle Lehrveranstaltungen angeboten\nwerden.\n(3) Übungen (UE) dienen der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten. Zu den Übungen zählen unter ande-\nrem Übungen an Präparaten, Phantomen, Modellen, am Krankenbett bzw. am zahnärztlichen Behandlungs-\nstuhl und in Labors. Im zweiten Studienabschnitt sollte zumindest die Hälfte der Übungen als Bedside- bzw.\nChairside Teaching abgehalten werden. Übungen werden in Gruppen von maximal 12 Teilnehmerinnen und\nTeilnehmern im 1. und 2. Studienabschnitt, im 3. Studienabschnitt in Gruppen von maximal 6 Teilnehmerin-\nnen und Teilnehmern abgehalten.\n(4) Seminare (SE) sind als Lehrform vor allem zur Stimulation der eigenständigen Arbeit der Studierenden\nvorgesehen. Dies wird durch Problem-basiertes Lernen (PBL) gewährleistet, das im ersten Studienabschnitt\nmindestens 2 Semesterstunden umfasst. Seminare werden in Gruppen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl\nabgehalten.\n(5) Seminare mit Übungen (SU): diese Lehrveranstaltungsform besteht aus Seminar und Übungseinheiten,\ndie den in den oben definierten entsprechenden LV-Typen (SE/UE) definierten Bedingungen unterliegen.\n(6) Vorlesungen mit Übungen im 3. Studienabschnitt dienen der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten,\nbasierend auf theoretischen Lehrinhalten. Zu den Übungen zählen unter anderem Übungen an Phantomen,\nModellen, am Krankenbett bzw. am zahnärztlichen Behandlungsstuhl und in Labors. Im dritten Studienab-\nschnitt sollte zumindest drei Viertel der Übungen als Bedside- bzw. Chairside Teaching abgehalten werden.\nVorlesungen mit Übungen werden in Gruppen mit Teilnahmebeschränkung abgehalten.\n(7) Das zahnmedizinische Praktikum dient der Vertiefung und therapeutischen Anwendung der in den Ü-\nbungen und Vorlesungen vermittelten theoretischen und praktischen Lehrinhalte. Die Gruppengröße für die\nPraktika besteht aus höchstens 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die erfolgreiche Absolvierung ist ge-\nbunden an die Fertigstellung der von den PraktikumsleiterInnen zu definierenden Behandlungsleistungen.\nDie Praktikumsleiterinnen und Praktikumsleiter sind jeweils von dem Vizerektor für Studium und Lehre be-\nauftragte bzw. betraute Personen.\n(8) Exkursion (EX): Exkursionen sind zur Berufsfelderkundung in den ersten Semestern vorgesehen. Im drit-\nten Studienabschnitt können Exkursionen als Wahlfächer angeboten werden.\n(9) Der Erfolg der in Abs. 3 bis 8 genannten Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist an\nden erbrachten Leistungen und Beiträgen der Studierenden während der laufenden Teilnahme zu beurteilen.\n § 6.\n Prüfungen\nDie Prüfungsmethoden werden so gestaltet, dass sie nachvollziehbar, valide und zur Überprüfung der ver-\nschiedenen Lernziele – Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen – geeignet sind. Geprüft werden die in den\nLehrveranstaltungen vermittelten Lehrinhalte. Entsprechend der integrierten Unterrichtsform finden die Prü-\nfungen in dieser Form statt. Es sind folgende Arten von Prüfungen vorgesehen:\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: Seminare(SE), Übungen (UE), Vorlesung mit Ü-\nbung (VU); Seminar mit Übung (SU); Praktikum (PK) sowie Exkursionen(EX) werden nach folgendem Modus\ngeprüft. Bewertet werden Mitarbeit und selbständige Beiträge der Studierenden. Begründete Abwesenheit\nkann bis zu einem Ausmaß von 15 % toleriert werden. Bei Überschreitung des erlaubten Abwesenheitsaus-\nmaßes wird nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zur selbständigen Nacharbeit\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 57, "text": "- 58 -\noder zur Nachholung der versäumten Unterrichtseinheit(en) geboten. Bei einer Lehrveranstaltung mit imma-\nnentem Prüfungscharakter müssen eindeutige Beurteilungskriterien (z.B. Punktesystem und Prüfungsmetho-\nden) vor Beginn festgelegt und veröffentlicht werden.\nFachprüfungen (FP): Fachprüfungen umfassen den vorgetragenen bzw. vermittelten Stoff mehrerer Lehrver-\nanstaltungen eines Moduls. Fachprüfungen finden in der Regel schriftlich statt und werden entsprechend\nden gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können auch\nmündliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Die positive Absolvierung der Lehr-\nveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist Zulassungsvoraussetzung für die entsprechende\nFachprüfung. Für Fachprüfungen haben am Anfang eines Studienjahres die Anzahl und die Fragenart sowie\nder Notenschlüssel veröffentlicht zu werden. Der vorab definierte Notenschlüssel darf nur durch die Strei-\nchung von fehlerhaften, ungenauen oder mit anderen Mängeln behafteten Fragen verändert werden. Bei\nder Benotung einer Fachprüfung ist es nicht zulässig, dass Teile dieser und Punkte/Ergebnisse in diesen für\ndie positive Absolvierung notwendig sind. Die Noten haben sich allein aus dem Gesamtpunkteergebnis zu\nergeben – weitere Bedingungen sind nicht zulässig.\nLehrveranstaltungsprüfung (LP): Lehrveranstaltungsprüfungen umfassen den vorgetragenen bzw. vermittel-\nten Stoff einer Lehrveranstaltung. Die Prüfungen finden in der Regel schriftlich statt. Sie werden entspre-\nchend den gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können\nauch mündliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Vor Beginn der Lehrveranstal-\ntung wird die Prüfungsart festgelegt.\nDie Gesamtbeurteilung eines Moduls als Diplomprüfungsfach entspricht der Beurteilung der Fachprüfung.\nFür die Gesamtbeurteilung eines Tracks werden die Bewertungen der entsprechenden Lehrveranstaltungen\nherangezogen.\nKommissionelle Gesamtprüfung im 3. Studienabschnitt: Die kommissionelle Gesamtprüfung im 3. Studienab-\nschnitt ist eine integrierte Prüfung aller im folgenden Studienplan festgelegten Fächer. Wird eines dieser\nFächer negativ beurteilt, so ist bei einer Wiederholungsprüfung lediglich dieses eine Fach zu wiederholen.\n § 7.\n Vergabemodus für die Platzvergabe für Lehrveranstaltungen\n mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl im 2. Semester\nDie Anzahl der TeilnehmerInnen für die Seminare, Übungen, Seminare mit Übungen und Exkursionen ist ab\ndem 2. Semester limitiert.\n1) Modus für das Reihungsverfahren für die Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter für\nStudierende mit Erstinskription ab Studienjahr 2005/2006\nFür Studierende, die im Studienjahr 2005/2006 oder später das Diplomstudium für Zahnmedizin in Graz zu\nstudieren beginnen, wird am Ende des Wintersemesters zur Vergabe der Plätze für Lehrveranstaltungen mit\nbeschränkter TeilnehmerInnenzahl im 2. Semester jährlich einmal ein Reihungsverfahren des Rektorats\ndurchgeführt: Die Modalitäten für das Reihungsverfahren sind vom Rektorat in der Satzung der Medizini-\nschen Universität festzulegen.\nVoraussetzung: Für die Zulassung zum Reihungsverfahren wird die positive Absolvierung der Lehrveranstal-\ntungen mit immanentem Prüfungscharakter des Tracks „Einführung in die Zahnmedizin“ vorausgesetzt.\nDie Reihung erfolgt auf Grund von 3 Teilen:\n1. 25 % werden aus den Prüfungsergebnissen des 1. Semesters erzielt; davon entfallen 10 % auf die Er-\n gebnisse der Fachprüfungen zu den Modulen 1-3 gewichtet nach ECTS-Punkten und 15 % auf die Er-\n gebnisse der „Einführung in die Zahnmedizin“ (gewichtet nach ECTS-Punkten). Die vollen 25 % werden\n erreicht, wenn alle 4 LV mit sehr gut beurteilt wurden. Studierende, die alle 4 Ergebnisse mit genügend\n abschließen, erhalten 12,5 %. Für die übrigen Noten werden die Ergebnisse linear ermittelt. Erhält eine\n Studierende bzw. ein Studierender eine negative Beurteilung zu einer dieser Lehrveranstaltungen, oder\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 58, "text": "- 59 -\n tritt sie/er nicht zur Prüfung an, entfallen die gesamten für diese Lehrveranstaltung anfallenden Prozen-\n te.\n2. 35 % können aus einem schriftlichen Test, welcher den Stoffumfang des ersten Semesters beinhaltet,\n erzielt werden. Studierende, die alle Fragen dieses Tests richtig beantworten können, erhalten die ge-\n samten 35 %, für jede falsch oder nicht beantwortete Frage werden die Prozente linear reduziert.\n3. 40 % können aus einem medizinischen Eignungstest erlangt werden.\nDie Bekanntgabe der Reihung wird vom Rektorat durchgeführt und ist vom Studienrektor zu bestätigen.\nDie Aufnahmezahl für die Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ab dem 2. Semester\nbeträgt für das Reihungsverfahren gem. § 7 pro Jahr 24, wobei für die Zeit in der noch Studierende, die vor\ndem WS 2005/06 das Studium aufgenommen haben, diese Zahl auf 16 reduziert werden kann. Im Studien-\njahr 2005/06 werden von diesen 8 Studierende gemäß dem Reihungsverfahren § 13 aufgenommen.\n § 8.\n European Credit Transfer System (ECTS)\nZur internationalen Anrechenbarkeit wird der Umfang des Studiums und einzelner Studienleistungen in\nECTS-Punkten angegeben, welche auf dem tatsächlichen Arbeitspensum beruhen und die Zeit für den Be-\nsuch von Lehrveranstaltungen inkludieren. Entsprechend dem UG 2002 werden 60 ECTS-Punkte pro Jahr\nvergeben, was einem Arbeitspensum von 1500 Echtstunden entspricht. Die ECTS-Punkte werden u.a. mittels\nStudierendenbefragung ermittelt. Im Anhang wird die ECTS-Punkte- Vergabe zu den einzelnen Lehrveran-\nstaltungen aufgelistet.\n SPEZIELLER TEIL\nI. Studienabschnitt\nDer erste Studienabschnitt besteht aus den ersten beiden Semestern mit 46,3 SSt und beinhaltet insbeson-\ndere die Tracks „Einführung in die Zahnmedizin“ und „ärztliche und zahnärztliche Fertigkeiten“, welche 6,6\nSSt umfassen und als Studieneingangsphase definiert sind.\n § 9.\n Pflichtfächer des I. Studienabschnittes\nTrack EZM - Einführung in die Zahnmedizin: - 4,0 SSt\nTheoretische Einführung in die Grundlagen der Zahnmedizin ermöglichen Einblick in die verschiedenen Ein-\nzeldisziplinen der Zahnheilkunde; praktische propädeutische Übungen, die auf die besonderen manuellen\nund praktischen Erfordernisse zahnärztlicher Tätigkeiten hinzielen.\nModul 01 - Vom Naturgesetz zum Leben: - 4,7 SSt\nPhysikalische und chemische Grundlagen als notwendige Voraussetzung für ein medizinisches Verständnis im\nKontext naturwissenschaftlichen Denkens; Einführung in die anatomische Terminologie\nModul 02 - Bausteine des Lebens: - 4,8 SSt\nMedizinisch relevante Grundbegriffe der anorganischen und organischen Chemie, als Grundlage für Bestand-\nteile (Naturstoffe) von Zellen, Gewebe und Skelett; physikalische Grundlagen der Optik, physiologische\nWärmelehre, ionisierende Strahlung und Biomechanik sowie die Anatomie von Wirbel und Stützgewebe\nModul 03 - Zelle, Gewebe, Gesundheit: - 6,6 SSt\nEinblick in Struktur und Funktion von Zellen und in die Grundlagen der Humangenetik; Entstehung, Bau und\nVorkommen von verschiedenen Geweben aus denen der Körper zusammengesetzt ist; Erhaltung der Ge-\nsundheit des Menschen\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 59, "text": "- 60 -\nModul 04 - Struktur und Funktion des Bewegungsapparats: - 8,2 SSt\nStruktur und Funktion des aktiven und passiven Bewegungsapparats (Arthrologie, Myologie, Osteologie des\nSchädels, Gewebelehre und Biomechanik)\nModul 05 - Biologische Kommunikationssysteme:- 8,0 SSt\nStruktur (Makro- und Mikromorphologie) und Funktion (Physik und Physiologie) des peripheren und zentra-\nlen Nervensystems und der Sinnesorgane (Haut, Auge, Ohr)\nModul 06 – Biosynthese, Funktion und Stoffwechsel der Biomoleküle:- 7,4 SSt\nBiochemische-physiologische Grundlagen der Ernährung und Verdauung. Anatomie und Histologie der\nBauchorgane inklusive deren Entwicklung\nTrack Ärztliche und zahnärztliche Fertigkeiten 2,6 SSt\nErste Hilfe, Physikalischer Status, fachspezifische Hospitation mit Begleitseminar\nDie Übungen der Module 4, 5 und 6 sind Lehrveranstaltungen mit einer Beschränkung der TeilnehmerInnen-\nzahl auf 24 Studierende (siehe § 7).\n § 10.\n Freie Wahlfächer des I. Studienabschnittes\nEs wird empfohlen, Lehrveranstaltungen aus dem human- oder naturwissenschaftlichen Bereich, insbesonde-\nre aus einer Fremdsprache zu absolvieren. Ebenso ist der Besuch aller Lehrveranstaltungen der Medizinischen\nUniversität inkl. jener bereits bestehenden mit Inhalten der Komplementärmedizin und Homöopathie mög-\nlich.\n §11\n Prüfungsordnung\nVoraussetzung für die Zulassung zu einer Fachprüfung ist die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstal-\ntungen mit immanentem Prüfungscharakter des entsprechenden Faches. Die Fachprüfungen erfolgen in der\nRegel in schriftlicher Form.\n Die erste Diplomprüfung\nDie erste Diplomprüfung umfasst folgende Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter,\nLehrveranstaltungsprüfungen und Fachprüfungen des ersten Studienabschnitts:\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:\n⇒ Vom Naturgesetz zum Leben (SE u. UE) 0,8 SSt\n⇒ Bausteine des Lebens (SE u. UE) 2,4 SSt\n⇒ Zelle, Gewebe, Gesundheit (SE u. UE) 0,5 SSt\n⇒ Struktur und Funktion des Bewegungsapparats (SE u. UE) 4,2 SSt\n⇒ Biologische Kommunikationssysteme (SE u. UE) 4,0 SSt\n⇒ Biosynthese, Funktion und Stoffwechsel der Biomoleküle (SE u. UE) 3,4 SSt\n⇒ Ärztliche und zahnärztliche Fertigkeiten I ( SE, UE u. EX) 2,6 SSt\n⇒ Einführung in die Zahnmedizin (UE) 2,0 SSt\nLehrveranstaltungsprüfung\n⇒ Einführung in die Zahnmedizin (VO) 2,0 SSt\nFachprüfungen:\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 60, "text": "- 61 -\n⇒ Vom Naturgesetz zum Leben 4,7 SSt\n⇒ Bausteine des Lebens 4,8 SSt\n⇒ Zelle, Gewebe, Gesundheit 6,6 SSt\n⇒ Struktur und Funktion des Bewegungsapparates 8,2 SSt\n⇒ Biologische Kommunikationssysteme 8,0 SSt\n⇒ Biosynthese, Funktion und Stoffwechsel der Biomoleküle 7,4 SSt\n § 12.\n Abschluss des I. Studienabschnittes\n(1) Mit der positiven Beurteilung aller Teile der ersten Diplomprüfung wird der erste Studienabschnitt abge-\nschlossen.\n(2) Der positive Abschluss des ersten Studienabschnittes ist Voraussetzung der Zulassung zum zweiten\nStudienabschnitt.\n § 13.\n Kriterien der Reihung für die Lehrveranstaltungen mit beschränkter\n TeilnehmerInnenzahl im II. Studienabschnitt\n für Studierende, die vor dem Studienjahr 2005/2006 das Studium O 203 aufgenommen haben, und sich\n zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Studienplans im 1. Studienabschnitt befinden.\n Die Lehrveranstaltungsplätze für die Seminare und Übungen des zweiten und dritten Studienabschnitts sind\naus Kapazitätsgründen mit 24 TeilnehmerInnen pro Jahr limitiert und können nicht ausgeweitet werden, weil\ndadurch die angestrebte Ausbildungsqualität nicht gewährleistet wäre.\n Vergabemodus\n(1) Voraussetzung für die Aufnahme in den zweiten Studienabschnitt ist die positive Absolvierung des ersten\nStudienabschnittes wie in der Prüfungsordnung (§ 11) vorgesehen.\n(2) Haben mehr als 8 Studierende zum Stichtag 30.9.2006 einen positiven Abschluss des ersten Studienab-\nschnittes vorzuweisen, so werden die Studienplätze an jene Studierende, vergeben, die nach einer Reihung\nauf Grund der Leistungen im ersten Studienabschnitt die höchsten Punktewerte zum Stichtag 30.9. erreicht\nhaben.\n(3) In diese Reihung gehen die Prüfungsleistungen der Module des ersten Studienjahres nach dem letztgülti-\ngen Studienplan mit 65 % gewichtet nach ECTS-Punkten und die Beurteilung der Tracks „Einführung in die\nZahnmedizin“ mit 20 % und die Einführung in die Medizin mit 15 % („ärztliche Fertigkeiten 1“ mit 4 % und\n„Naturwissenschaften/Biomedizinische Technik/Informationswissenschaften I“ mit 1% und Stationsprakti-\nkum mit 10 %) ein.\n(4) Jene Studierende, welche trotz Erfüllung der Kriterien nicht in die Lehrveranstaltungen mit immanentem\nPrüfungscharakter des zweiten Abschnittes aufgenommen werden können, haben die Möglichkeit, freie\nWahlfächer im Ausmaß von bis zu 20,9 Semesterstunden zu absolvieren, und werden im darauf folgenden\nJahr nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Plätze berücksichtigt.\n(5) Alle Studierende des 1. Studienabschnittes sind jedoch berechtigt, nach Erfüllung der Zulassungsbedin-\ngungen am Reihungsverfahren des Rektorats teilzunehmen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 61, "text": "- 62 -\nII. Studienabschnitt\n § 14.\n Pflichtfächer des II. Studienabschnittes\na) für das Studienjahr 2005/06:\nUm die Vollständigkeit der Lehrinhalte für die bereits im Studium Zahnmedizin Studierenden zu gewährleis-\nten wird im WS 2005/06 das Studium im 3. Semester in folgender Form durchgeführt:\n Semesterstunden\n Kurzbez. Titel Fächer/Themen\n Vo Ue Se Ex SU Total\n Nervensystem, Sinnesorgane,\n Biologische Kommunikations- Abwehrorgane, endokrine Or-\n Modul 7 4,0 3,0 7,0\n systeme u. Regelkreise gane.\n Grundzüge wichtiger biochemi-\n Vom Molekül zum Organis- scher Prozesse und Regelmecha-\n Modul 8 4,0 3,0 7,0\n mus nismen.\n Modul\n Pathophysiologie Pathophysiologie 3,0 3,0\n Z09\n Die Ärztlichen Fertigkeiten im zweiten\n Studienjahr (SU 2,7) setzen sich zusam-\n men aus Stunden der Ersten Hilfe II\n d Ärztliche Fertigkeiten II (SU1,7; davon werden 15 Einzelstunden 2,7 2,7\n in Form einer Einführung vor dem Ple-\n num und 10 Einzelstunden als Übung\n abgehalten) und aus Stunden (SU 1), die\n im Sinne eines Portfoliosystems assoziiert\n zu Modul 7 angeboten werden\n Modul\n Pathologie Pathologie 5,2 5,2\n Z10\n Modul\n Pharmakologie Pharmakologie & Toxikologie 2 0,8 2,8\n Z11\n Modul Hämatologie 0,4 0,2\n Hämatologie und Immunologie Immunologie 0,4 0,2\n 1,2\n Z12\n Modul\n Interne Medizin Innere Medizin 4,9 2,7 7,6\n Z13\n Modul Sozialmedizin und Präventivmedi- Sozialmedizin 1,3 0,7 2,0\n Z14 zin für Zahnmediziner\n freie\n Anteil / Freie Wahlfächer\n Wahlf.\n Summe 2. Studienjahr 25,2 13,3 38,5\n Funktionsanalyse des Stomatognathen 1\n Modul\n Ärztliche Fertigkeiten III Systems 3,9\n Z15 Kopfanatomie mit Sezierübungen 2,9\n Modul Hygiene und Infektionskrankhei- Hygiene und Mikrobiologie 1,3 0,7\n Infektiologie 3\n Z16 ten 0,7 0,3\n Modul Kinderheilkunde und Humangene- Kinderheilkunde inkl. Kinderinfektion 1,3 0,9\n Hereditäre Erkrankungen 3,4\n Z17 tik 0,8 0,4\n Anästhesiologie 1,1 0,3\n Modul Anästhesiologie, Chirurgie, Radio- Chirurgie 3,3 0,3 6,2\n Z18 logie Radiologie und Strahlenschutz - 0,7\n Radioonkologie - 0,5\n Unfallchirurgie 0,3 0,1\n Modul\n Bewegungsapparat Kinderchirurgie 0,9 0,3 3,2\n Z19 Kinderorthopädie 0,6 0,2\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 62, "text": "- 63 -\n Orthopädie 0,6 0,2\n HNO 1,5 0,5\n Modul Augenheilkunde 0,1 0,1\n Kopf-Hals-Bereich Dermatologie und Venerologie 0,7 0,1\n 5\n Z20\n Kieferchirurgie 2\n Med. Psychologie 2,6\n Modul Psychiatrie 1,2 0,5\n Nervensystem, Psyche Neurologie 1,2 0,5\n 7\n Z21\n Neurochirurgie 0,7 0,3\n Modul Frauenheilkunde und Geburtshilfe 0,6 0,1\n Harn- und Geschlechtsorgane Urologie 0,6 0,1\n 1,4\n Z22\n Naturwissenschaften/\n Modul\n Biomedizinische Technik/ 1 1\n Z23\n Informationswissenschaften II\n Zahnspezifisches Spezielles Stu-\n ZSSM 2 2\n dienmodul\n freie\n Anteil / Freie Wahlfächer\n Wahlf.\n Praktikum Kieferchirurgie Praktikum 2 Wochen\n Summe 3. Studienjahr 19,5 16,6 36,1\nb) ab dem Studienjahr 2006/07\n(1) Der zweite Studienabschnitt umfasst 4 Semester im Ausmaß von 73,6 Semesterstunden und 2 Wochen\nPraktikum.\n(2) Die Lehrveranstaltungen der einzelnen Fächer werden in Modulen als Blocklehrveranstaltungen abgehal-\nten und umfassen VO und SU jedes Faches. Das Ausmaß des Seminar- bzw. Übungsanteiles ist vor Beginn\njedes Studienjahres zu definieren. Die Module 7 und 8 umfassen VO, UE und SE jedes Faches.\n(3) Folgende Module und Track-Lehrveranstaltungen sind als Pflichtfächer zu absolvieren:\n Semesterstunden\n Kurzbez. Titel Fächer/Themen\n Vo Ue Se Ex SU Total\n Grundlagen der Vererbung; Anatomie\n und Histologie des Urogenitaltrakes, der\n Modul Vererbung, Urogenitaltrakt und\n lymphatischen Organe und der endokri- 4,0 2,0 1,0 7,0\n 07 endokrine Organe nen Organe; Wirkungsweise der Hormo-\n ne\n Anatomie und Histologie (Makro- bzw.\n Mikrostruktur) des Respirationssystems,\n des Herzens und der Blutgefäße; Funkti-\n Modul Sauerstoff-Transportsystem des on der Atmung für die Sauerstoffauf-\n 4,0 2,3 0,7 7,0\n 08 Menschen nahme; Charakterisierung des Herzens\n von Seiten der Elektrophysiologie und\n Herzmechanik als Pumporgan, sowie des\n Kreislaufs als Transportsystem\n Modul\n Pathophysiologie Pathophysiologie 3,0 3,0\n Z09\n Die Ärztlichen Fertigkeiten im zweiten\n Studienjahr besteht aus Erste Hilfe II,\n ÄF II Ärztliche Fertigkeiten II wobei 15 Unterrichtseinheiten in Form 1,7 1,7\n einer Einführung vor dem Plenum und\n 10 als Übung abgehalten werden.\n Modul\n Pathologie Pathologie 5,2 5,2\n Z10\n Modul\n Pharmakologie Pharmakologie & Toxikologie 2 0,8 2,8\n Z11\n Modul Hämatologie 0,4 0,2\n Hämatologie und Immunologie Immunologie 0,4 0,2\n 1,2\n Z12\n Modul\n Interne Medizin Innere Medizin 4,9 2,7 7,6\n Z13\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 63, "text": "- 64 -\n Modul Sozialmedizin und Präventivmedi- Sozialmedizin 1,3 0,7 2,0\n Z14 zin für Zahnmediziner\n freie\n Anteil / Freie Wahlfächer\n Wahlf.\n Summe 2. Studienjahr 25,2 5,0 1,7 6,6 37,5\n Funktionsanalyse des Stomatognathen\n Modul Systems\n Ärztliche Fertigkeiten III Kopfanatomie mit Sezierübungen\n 6,0 6,0\n Z15\n Morphologie\n Modul Hygiene und Infektionskrankhei- Hygiene und Mikrobiologie 1,3 0,7\n Infektiologie 3\n Z16 ten 0,7 0,3\n Modul Kinderheilkunde und Humangene- Kinderheilkunde inkl. Kinderinfektion 1,3 0,9\n Hereditäre Erkrankungen 3,4\n Z17 tik 0,8 0,4\n Anästhesiologie 1,1 0,3\n Modul Anästhesiologie, Chirurgie, Radio- Chirurgie 3,3 0,3 6,2\n Z18 logie Radiologie und Strahlenschutz - 0,7\n Radioonkologie - 0,5\n Unfallchirurgie 0,3 0,1\n Modul Kinderchirurgie 0,9 0,3\n Bewegungsapparat Kinderorthopädie 0,6 0,2\n 3,2\n Z19\n Orthopädie 0,6 0,2\n HNO 1,5 0,5\n Modul Augenheilkunde 0,1 0,1\n Kopf-Hals-Bereich Dermatologie und Venerologie 0,7 0,1\n 5\n Z20\n Kieferchirurgie 2\n Med. Psychologie 2,6\n Modul Psychiatrie 1,2 0,5\n Nervensystem, Psyche Neurologie 1,2 0,5\n 7\n Z21\n Neurochirurgie 0,7 0,3\n Modul Frauenheilkunde und Geburtshilfe 0,6 0,1\n Harn- und Geschlechtsorgane Urologie 0,6 0,1\n 1,4\n Z22\n Naturwissenschaften/\n Modul\n Biomedizinische Technik/ 1 1\n Z23\n Informationswissenschaften II\n Zahnspezifisches Spezielles Stu-\n ZSSM 2 2\n dienmodul\n freie\n Anteil / Freie Wahlfächer\n Wahlf.\n Praktikum Kieferchirurgie Praktikum 2 Wochen\n Summe 3. Studienjahr 19,5 17,7 38,2\nDie Module Z09, Z10, Z11 können auch ineinander übergreifend abgehalten werden.\n § 15.\n Freie Wahlfächer des II. Studienabschnittes\n(1) Es wird empfohlen, Lehrveranstaltungen aus dem human- oder naturwissenschaftlichen Bereich, oder\naus einer Fremdsprache zu absolvieren.\n(2) Empfohlen werden zum Beispiel folgende Lehrveranstaltungen:\n Arbeitsmedizin\n Medizinische Dokumentation und Informatik\n Einführung in wissenschaftliches Arbeiten\n Anamnesegruppe\n Gruppenanalytische Selbsterfahrung\n alle Lehrveranstaltungen der Humanmedizin\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 64, "text": "- 65 -\n § 16.\n Prüfungsordnung für die zweite Diplomprüfung\na) für das Studienjahr 2005/2006\n Total Prüfungs-\n Kurzbez. Titel SSt. art\n Biologische Kommunikationssys-\n Modul 7 7,0 I + FP\n teme u. Regelkreise\n Modul 8 Vom Molekül zum Organismus 7,0 I + FP\n Modul\n Pathophysiologie 3,0 LP\n Z09\n ÄF II Ärztliche Fertigkeiten II 2,7 I\n Modul\n Pathologie 5,2 LP\n Z10\n Modul\n Pharmakologie 2,8 FP\n Z11\n Modul\n Hämatologie und Immunologie 1,2 FP\n Z12\n Modul\n Interne Medizin 7,6 FP\n Z13\n Modul Sozialmedizin und Präventivmedi-\n 2,0 FP\n Z14 zin für Zahnmediziner\n(2) Die Prüfungen der Module 9, 10, 11 (bzw. ihrer Äquivalente lt. Äquivalenzliste) können erst nach\nerfolgreich abgelegter Prüfung der Module 7 & 8 (bzw. derer Äquivalente) abgelegt werden. Nach der\nAbsolvierung des Moduls 11 können die Prüfungen der weiteren Module in beliebiger Reihenfolge abgelegt\nwerden.\n(3) Anrechenbarkeit der Prüfungsleistungen die gemäß des bisherigen Studienplans erbracht wurden:\nDie Anrechenbarkeit bisher absolvierter Teilprüfungen ist in der Äquivalenztabelle wiedergegeben. Ein Modul\nwird dann angerechnet, wenn alle in der Tabelle genannten entsprechenden Teilgebiete positiv absolviert\nwurden.\nb) ab dem Studienjahr 2006/2007\n(1) Prüfungsmodus der Module und Tracks des 2. Studienabschnitts\n Total Prüfungs-\n Kurzbez. Titel SSt. art\n Modul Vererbung, Urogenitaltrakt, endo-\n 7,0 FP\n 07 krine Organe\n Modul Sauerstoff-Transportsystem des\n 7,0 FP\n 08 Menschen\n Modul\n Pathophysiologie 3,0 LP\n Z09\n ÄF II Ärztliche Fertigkeiten II 2,7 I\n Modul\n Pathologie 5,2 LP\n Z10\n Modul\n Pharmakologie 2,8 FP\n Z11\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 65, "text": "- 66 -\n Modul\n Hämatologie und Immunologie 1,2 FP\n Z12\n Modul\n Interne Medizin 7,6 FP\n Z13\n Modul Sozialmedizin und Präventivmedi-\n 2,0 FP\n Z14 zin für Zahnmediziner\n Freie\n Anteil / Freie Wahlfächer\n Wahlf.\n Summe 2. Studienjahr\n Modul\n Ärztliche Fertigkeiten III 6,0 I\n Z15\n Modul Hygiene und Infektionskrankhei-\n 3 FP\n Z16 ten\n Modul Kinderheilkunde und Humangene-\n 3,4 FP\n Z17 tik\n Modul Anästhesiologie, Chirurgie, Radio- 6,2\n FP\n Z18 logie\n Modul\n Bewegungsapparat 3,2 FP\n Z19\n Modul\n Kopf-Hals-Bereich 5 FP\n Z20\n Modul\n Nervensystem, Psyche 7 FP\n Z21\n Modul\n Harn- und Geschlechtsorgane 1,4 FP\n Z22\n Naturwissenschaften/\n Modul\n Biomedizinische Technik/ 1 I\n Z23\n Informationswissenschaften II\n Zahnspezifisches Spezielles Stu-\n ZSSM 2 I\n dienmodul\n freie\n Anteil / Freie Wahlfächer\n Wahlf.\n Praktikum Kieferchirurgie\n Summe 3. Studienjahr\n(2) Die Prüfungen der Module 9, 10, 11 (bzw. ihrer Äquivalente lt Äquivalenzliste) können erst nach\nerfolgreich abgelegter Prüfung der Module 7 & 8 (bzw. derer Äquivalente) abgelegt werden. Nach der\nAbsolvierung des Moduls 11 können die Prüfungen der weiteren Module in beliebiger Reihenfolge abgelegt\nwerden.\n(3) Anrechenbarkeit der Prüfungsleistungen die gemäß des bisherigen Studienplans erbracht wurden:\nDie Anrechenbarkeit bisher absolvierter Teilprüfungen ist in der Äquivalenztabelle wiedergegeben. Ein Modul\nwird dann angerechnet, wenn alle in der Tabelle genannten entsprechenden Teilgebiete positiv absolviert\nwurden.\n § 17\n Abschluss des II. Studienabschnittes\n(1) Mit der positiven Beurteilung aller Teile der zweiten Diplomprüfung und mit der positiven Absolvierung\ndes Praktikums der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie wird der zweite Studienabschnitt abgeschlossen.\n(2) Der positive Abschluss des zweiten Studienabschnittes ist Voraussetzung für die Zulassung zum dritten\nStudienabschnitt.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 66, "text": "- 67 -\n §18\n Reihung zur Aufnahme in Lehrveranstaltungen mit beschränkter\n TeilnehmerInnenanzahl des III. Studienabschnittes\n(1) Die Übungen des 3. Studienabschnitts sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.\nAufgrund der derzeitigen räumlichen Situation an der Universitätsklinik für Zahn- Mund- und Kieferheilkun-\nde ist die TeilnehmerInnenzahl bei Übungen und Praktika im 3. Abschnitt auf 12 TeilnehmerInnen pro Se-\nmester limitiert.\n(2) Durch die hohe Anzahl von Studierenden im II. Studienabschnitt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses\nStudienplans ist ein Rückstau bei der Aufnahme in die oben genannten Lehrveranstaltungen zu erwarten.\n(3) Sollte dies tatsächlich eintreffen, gilt für die weitere Reihung das Datum des Abschlusses der 2. Diplom-\nprüfung. Bei Datumsgleichheit erfolgt die Reihung nach dem gewichteten Notenmittel (nach ECTS) der\nPflichtlehrveranstaltungen des II. Studienabschnittes.\n § 19.\n Reihung für Aufnahme in die Lehrveranstaltungen mit beschränkter\n TeilnehmerInnenzahl des III. Studienabschnittes, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttreten dieses Studien-\n planes im II. Studienabschnitt befinden.\n(1) Die Übungen des dritten Studienabschnittes sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharak-\nter.\n(2) Auf Grund der derzeitigen räumlichen Situation sind die TeilnehmerInnenzahlen bei den Übungen und\nPraktika des dritten Studienabschnittes auf maximal 12 TeilnehmerInnen pro Semester limitiert.\n Vergabemodus\n(3) Die Reihung dieser Studierenden für die Aufnahme in die Lehrveranstaltungen mit immanentem Prü-\nfungscharakter des dritten Studienabschnittes wird nach folgendem Verfahren vorgenommen:\n 1. Datum der Aufnahme in die Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter des zweiten\n Studienabschnittes gemäß dem in § definierten Vergabemodus. Für Studierende, die vor dem Win-\n tersemester 2002/2003 mit dem Diplomstudium der Zahnmedizin begonnen haben, ist statt dessen\n das Datum der Aufnahme in das „Zahnmedizinische Propädeutikum III“(gemäß § 11 des StPl-\n ZahnMed 1998 in der Fassung der Beschlüsse der Studienkommission vom 04.04.1999, 07.07.2000\n und 28.05.2002) bzw. dessen Äquivalent ausschlaggebend (siehe dazu auch § 12 Abs. 4 bis 6).\n 2. Datum der letzten Prüfung des zweiten Studienabschnittes.\n(4) Bei Gleichstand von mehreren Studierenden wird der nach ECTS gewichtete Notendurchschnitt der zwei-\nten Diplomprüfung herangezogen.\n(5) Studierende, die auf Grund der Limitierung nicht in die Übungen bzw. Praktika aufgenommen wurden,\nkönnen die Vorlesungen des dritten Studienabschnitts und freie Wahlfächer absolvieren und werden gemäß\nder in Abs. 3 bis 4 definierten Reihung in einem der nächstfolgenden Semester nach Maßgabe der zur Ver-\nfügung stehenden Plätze berücksichtigt.\n § 20\nBei Zusammentreffen von Studierenden auf die der § 18 mit denen auf die § 19 zutreffen wird die Reihung\nnach dem Datum der letzten Prüfung des II. Studienabschnittes vorgenommen. Bei Datumsgleichheit erfolgt\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 307, "academic_year": "2004/05", "issue": "23", "published": "2005-07-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=307&pDocNr=5418&pOrgNr=1" }, "index": 67, "text": "- 68 -\ndie Reihung nach dem gewichteten Notenmittel (nach ECTS) der Pflichtlehrveranstaltungen des II. Studien-\nabschnittes.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" } ] }