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            "text": "-9-\n        sität Graz mit Unterstützung der/des Vizerektorin/Vizerektors für Studium und Lehre und der Abtei-\n        lung für Studium und Prüfung. Die Ergebnisse dieser Studierenden dienen ausschließlich Evaluie-\n        rungszwecken; sie werden in keine Reihungsliste aufgenommen und in sonstige Berechnungen des\n        Reihungsverfahrens nicht miteinbezogen.\n  § 37. Die Studienpläne können Übergangsbestimmungen vorsehen, welche die Zahl lt. § 23 in Human-\n        medizin senken, solange noch Studierende aus einem früheren Auswahlverfahren übernommen\n        werden, wobei eine Senkung unter 100 Personen pro Jahr für das in diesem Satzungsteil definierte\n        Auswahlverfahren nicht zulässig ist. Die Gesamtzahl (Reihungsverfahren nach dieser Satzung und\n        frühere Auswahlverfahren) durch solche Übergangsbestimmungen an aufgenommenen Studieren-\n        den darf in Humanmedizin 300 und in Zahnmedizin 24 nicht unterschreiten.\n  § 38. Solange keine eigene Geschäftsordnung für die Reihungskommission veröffentlicht und genehmigt\n        wurde, ist die Geschäftsordnung für Kollegialorgane an der MUG sinngemäß anzuwenden.\n                                    Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 10 -\n89.\nStudienplan für das Diplomstudium Humanmedizin\nDer stellv. Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof.Dr. Rudolf O. BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Se-\nnat der Medizinischen Universität Graz gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner\nSitzung am 22.06.2005 auf Basis des Antrages der Studienkommission Humanmedizin vom 07.06.2005\nnachfolgende Studienplan beschlossen hat:\n                   Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin\n                                                                  Version 03\n                                                            Studienreform 2001\nBeschluss- und Änderungshistorie\nVersi-        Datum des          Datum der                                                          Datum des\non            Beschlus-          Genehmi-             Kurzbeschreibung der Änderungen / Datum       Inkrafttre-\n              ses1               gung2                                                              tens\n01            26.06.2001                              Neuer Studienplan für das Diplomstudium Hu-   01.10.2002\n                                                      manmedizin mit Änderungen vom 12.03.2002,\n                                                      28.05.2002,\n02            11.06.2003                              Änderungen vom 11.06.2003, 25.06.2003,        01.10.2003\n                                                      27.10.2004 23.11.2004 und 15.12.2004\n03            07.06.2005         22.06.05             Neues Reihungsverfahren für Platzvergabe; In- 01.10.2005\n                                                      halte 1. bis 3. Semester, Neubewertung der\n                                                      ECTS-Anrechnungspunkte\n1\n  Beschluss durch die Studienkommission für Humanmedizin\n2\n  Genehmigung des Senates\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 11 -\n1. Allgemeiner Teil                                                                                                                                      14\n1.1 Inhaltliche Beschreibung.....................................................................................................................14\n  1.1.1 Inhaltliches Konzept                                                                                                                            14\n  1.1.2 Art des Studiums                                                                                                                                14\n  1.1.3 Aktualität                                                                                                                                      14\n  1.1.4 Bezug zu Praxis in Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft                                                                                    14\n  1.1.5 Grundsatz von Gleichwertigkeit von Frauen- und Geschlechterforschung                                                                            14\n1.2 Begründung ........................................................................................................................................14\n  1.2.1 Notwendigkeit des Studienplans                                                                                                                  14\n  1.2.2 Unterscheidung und positive Abgrenzung gegenüber früherer Studienordnungen                                                                      15\n1.3 Bedeutung und Einbindung der Studienrichtung ................................................................................15\n  1.3.1 Bedeutung für die Medizinische Universität Graz                                                                                                 15\n  1.3.2 Übergreifende Bedeutung für andere Universitäten                                                                                                15\n  1.3.3 Bedeutung für Standort und Region                                                                                                               15\n1.4 Interdisziplinarität und Wechselwirkung ............................................................................................15\n  1.4.1 Einfluss auf andere Studienrichtungen                                                                                                           15\n  1.4.3 Institutsübergreifende Lehrveranstaltungen                                                                                                      15\n  1.4.4 Kooperationen mit anderen Universitäten                                                                                                         15\n1.5 Ausbildungs- und Bildungsziele .........................................................................................................15\n  1.5.1 Gesamtziele                                                                                                                                     15\n  1.5.2 Ziele der einzelnen Studienabschnitte                                                                                                           16\n1.6 Angestrebtes wissenschaftliches und berufliches Qualifikationsprofil der AbsolventInnen ...............16\n  1.6.1 Qualifikationsprofil                                                                                                                            16\n  1.6.2 Besondere fachübergreifende Kompetenzen                                                                                                         16\n1.7 Arbeitsmarkt und Beschäftigungsfelder..............................................................................................16\n  1.7.1 Einschätzung der Arbeitsmarktrelevanz                                                                                                           16\n1.8 Internationalisierung...........................................................................................................................16\n  1.8.1 European Credit Transfer System (ECTS)                                                                                                          17\n  1.8.2 Anerkannte weitere Unterrichtssprachen außer Deutsch                                                                                           17\n  1.8.3 Integrierte Auslandsstudien                                                                                                                     17\n  1.8.4 Internationale Vergleichbarkeit                                                                                                                 17\n1.9 Studiendauer und Studienorganisation ...............................................................................................17\n  1.9.1 Gesamtumfang der Studienzeit in angestrebter Semesterzahl und ECTS-Punkten                                                                      17\n  1.9.2 Besondere Merkmale der Studienorganisation (Mentoring, TutorInnen-System, Fernstudium,\n  Teilzeitstudium)                                                                                                                                      17\n1.10 Gestaltung der Lehre ........................................................................................................................17\n  1.10.1 Studieneingangsphase                                                                                                                           17\n  1.10.2 Auswahl an Wahlfächern                                                                                                                         17\n  1.10.3 Mitwirkung der Studierenden in der Lehre                                                                                                       18\n  1.10.4 Heranführen an und Einbindung in die Forschung                                                                                                 18\n  1.10.5 Einbindung von frauen- und geschlechterbezogenen Inhalten                                                                                      18\n  1.10.6 Einsatz neuer Medien                                                                                                                           18\n  1.10.7 Besondere Lehrkonzepte                                                                                                                         18\n  1.10.8 Definition der Lehrveranstaltungstypen                                                                                                         18\n  1.10.9 Inhalte/Stichwortlisten                                                                                                                        19\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen 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            "text": "- 12 -\n1.11 Prüfungen .........................................................................................................................................19\n   1.11.1 Beschreibung der Prüfungsmethoden                                                                                                                19\n   1.11.2 Begründung der gewählten Prüfungsmodi für den Studienabschluss                                                                                   20\n   1.11.3 Prüfungsordnung                                                                                                                                  20\n1.12 Vorgesehene Evaluierungsmaßnahmen ............................................................................................20\n   1.12.1 Lehrveranstaltungsevaluierung                                                                                                                    20\n   1.12.2 Evaluation des Curriculums                                                                                                                       20\n   1.12.3 Befragung der Absolventinnen und Absolventen                                                                                                     20\n1.13 Berücksichtigte Evaluationsergebnisse .............................................................................................20\n   1.13.1 Studierendenbefragung                                                                                                                            20\n   1.13.2 Externe Expertisen                                                                                                                               20\n1.14 Modus für Platzvergabe für Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl.........................21\n   1.14.1 Platzvergabemodus für Studierende mit Erstinskription ab Studienjahr 2005/2006                                                                   21\n   1.14.2 Platzvergabemodus für Studierende mit Erstinskription bis inkl. Sommersemester 2005                                                              22\n2. Spezieller Teil                                                                                                                                          22\n2.1. Erster Studienabschnitt ......................................................................................................................23\n   1. Semester und 2. Semester                                                                                                                             23\n2.2. Zweiter Studienabschnitt ...................................................................................................................23\n   3. Semester und 4. Semester                                                                                                                             24\n   5. Semester und 6. Semester                                                                                                                             24\n   7. Semester und 8. Semester                                                                                                                             25\n   9. Semester und 10. Semester                                                                                                                            25\n2.3. Dritter Studienabschnitt.....................................................................................................................26\n2.4. Spezielle Studienmodule....................................................................................................................26\n2.5. Pflichtfamulatur .................................................................................................................................26\n2.6. Diplomarbeit......................................................................................................................................26\n2.7. Freie Wahlfächer................................................................................................................................27\n2.8. Prüfungsordnung ...............................................................................................................................27\n   2.8.1 Die erste Diplomprüfung                                                                                                                           27\n   2.8.2 Die zweite Diplomprüfung                                                                                                                          27\n   2.8.3 Die dritte Diplomprüfung                                                                                                                          29\n3. Übergangsbestimmungen.....................................................................................................................30\n   3.1 Fristerstreckung gemäß § 80 Abs. 2 UniStG                                                                                                           30\n4. Inkrafttreten..........................................................................................................................................30\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "index": 12,
            "text": "- 13 -\nAnhang .....................................................................................................................................................30\n  Anhang I - Spezielle Studienmodule                                                                                                                         30\n  Anhang II - Lehrveranstaltungsübersicht inkl. SSt und ECTS-Punkte                                                                                          32\n  Anhang III:Qualifikationsprofil                                                                                                                            35\n  Anhang IV: Verlängerte Übergangsfristen für Studierende des Rigorosenstudiums Medizin                                                                      37\n  Anhang V: Anrechnungsrichtlinien Rigorosum – Diplom                                                                                                        38\n  Anhang VI: Anrechnungsrichtlinien Diplom alt – Diplom neu                                                                                                  42\n  Anhang VII: Übergangsbestimmungen von Studienplan Version 02 auf 03                                                                                        45\n  Anhang VIII: Anrechnungsrichtlinien Wien                                                                                                                   47\n  Anhang IX: Anrechnungsrichtlinien Innsbruck                                                                                                                49\n  Anhang X: Anrechnungsrichtlinien Modul-Fächer-ECTS für Erasmus                                                                                             50\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 14 -\n1. Allgemeiner Teil\n1.1 Inhaltliche Beschreibung\n1.1.1 Inhaltliches Konzept\nDas Diplomstudium Humanmedizin bereitet die Studierenden auf den zukünftigen Beruf als Arzt/Ärztin für\nalle Fachrichtungen vor. Es werden theoretische Grundlagen und praktische Fertigkeiten in integrativer, the-\nmenzentrierter und patienten-orientierter Form vermittelt. Besonderen Stellenwert nehmen humanwissen-\nschaftliche Aspekte im Sinne des biopsychosozialen Modells ein. Weiters werden die Grundzüge wissen-\nschaftlichen Denkens vermittelt.\nEs wird angestrebt, für die Studierenden auf Basis einer breiten medizinischen Bildung die besten Vorausset-\nzungen für den Eintritt in das Berufsleben und optimale Grundlagen für die postpromotionelle Ausbildung in\nallen ärztlichen Fachbereichen zu schaffen. Zugleich sollen Sie befähigt werden, sich im Sinne eines lebens-\nlangen Lernens mit den medizinischen Veränderungen im Laufe der Tätigkeit kritisch auseinander setzen zu\nkönnen.\nDieses Curriculum erfordert auch eine inhaltliche Integration der postpromotionellen Weiterbildung,um ein in\nsich konsistentes Konzept der gesamten ärztlichen Ausbildung zu schaffen.\n1.1.2 Art des Studiums\nDas Studium Humanmedizin ist ein Diplomstudium, das mit dem Titel eines Dr.med.univ. abschließt. Die\nMöglichkeit für ein anschließendes Doktoratstudium der medizinischen Wissenschaft ist vorgesehen. Der\nerste Studienabschnitt des Diplomstudiums Humanmedizin ist mindestens zu 90 % identisch mit dem ersten\nStudienabschnitt der Studienrichtung Zahnmedizin.\nDas Studium ist in 3 Abschnitte gegliedert (der 1. Abschnitt dauert 2 Semester, der 2. Abschnitt dauert 8\nSemester und der 3. Abschnitt dauert 2 Semester).\n1.1.3 Aktualität\nDas Studium Humanmedizin, das in den bisherigen Studienordnungen in wesentlichen Teilen seit Beginn des\n20. Jahrhunderts nicht verändert worden ist, bedarf für eine zeitgemäße ärztliche Ausbildung einer grundle-\ngenden Reform, der mit dieser Studienordnung Rechnung getragen wird. Der gesetzliche Auftrag, ein neues\nCurriculum zu planen, besteht gemäß UniStG 1997.\n1.1.4 Bezug zu Praxis in Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft\nDem Arzt/Ärztinnenberuf kommt eine zentrale Stelle im Rahmen der Gesundheitserhaltung, der Wiederer-\nlangung der Gesundheit und der Betreuung chronisch und unheilbar kranker Menschen zu. Das Studium\nbezieht die wissenschaftlichen Grundlagen der ärztlichen Tätigkeit ebenso wie die Bedürfnisse von Gesell-\nschaft und Wirtschaft ein. Letztere umfassen u. a. besondere psychosoziale Qualifikationen in Hinblick auf\ndie zwischenmenschliche Kommunikation und auf die besonderen Bedürfnisse von alten, chronisch kranken\noder behinderten Menschen als auch Kenntnisse über die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekte des\nGesundheitswesens.\n1.1.5 Grundsatz von Gleichwertigkeit von Frauen- und Geschlechterforschung\nDie Gleichstellung der Geschlechter wird bei Lehrenden und Studierenden gewährleistet und durch den Ar-\nbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen überwacht. Geschlechtsspezifische Aspekte werden inhaltlich wäh-\nrend des gesamten Studiums berücksichtigt. Weiters wird ein Spezielles Studienmodul (SSM) zur Frauen- und\nGeschlechterforschung (Gender Medicine) angeboten.\n1.2 Begründung\n1.2.1 Notwendigkeit des Studienplans\nDas derzeitige Studium ist in seinen Grundzügen während der letzten Jahrzehnte nicht verändert worden.\nSehr wohl haben sich durch die rasante Entwicklung der wissenschaftlichen Forschung und durch gesell-\nschaftliche Veränderungen die Anforderungen an die AbsolventInnen des Medizinstudiums\ngewandelt. Die gesetzliche Notwendigkeit eines neuen Studienplans ist durch die Implementierung des UOG\n93, das jede Fakultät zur Erstellung eines spezifischen Studienplans verpflichtet, gegeben.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 15 -\n1.2.2 Unterscheidung und positive Abgrenzung gegenüber früherer Studienordnungen\nWichtigste Änderungen gegenüber früheren Studienordnungen für das Studium Humanmedizin sind der\nthemenzentrierte, fächerübergreifende Unterricht, der frühzeitige Praxisbezug, die stärkere Betonung der\npsychosozialen Dimension und die Einführung innovativer Lernformen.\n1.3 Bedeutung und Einbindung der Studienrichtung\n1.3.1 Bedeutung für die Medizinische Universität Graz\nDer überwiegende Teil der Studierenden der Medizinischen Universität Graz belegt die Studienrichtung Hu-\nmanmedizin. Weitere angebotene Studienrichtungen sind Zahnmedizin und seit Wintersemester 2004/05\nPflegewissenschaft.\n1.3.2 Übergreifende Bedeutung für andere Universitäten\nEnge Kooperationen bestehen mit der Technischen Universität in Graz, insbesondere mit den biomedizini-\nschen Fächern. Internationale Kooperation erfolgt u. a. mit Universitäten in den südlichen und östlichen\nNachbarländern.\n1.3.3 Bedeutung für Standort und Region\nDie Studienrichtung Humanmedizin ist ein wesentlicher Teil des Universitätsstandortes Graz. Eine eigenstän-\ndige Ärzte/Ärztinnenausbildung für den Südosten Österreichs ist für die regionale Förderung von Gesund-\nheitspflege und biomedizinischen Wissenschaften unabdingbar. Zusammen mit dem hoch entwickelten\nKrankenhaussystem       des     Bundeslandes       Steiermark, insbesondere    des    Landeskrankenhauses-\nUniversitätsklinikums Graz, sind in Graz, in Relation zur Zahl der Studierenden, besonders günstige Voraus-\nsetzungen für eine praxisgerechte, patienten-orientierte Ausbildung gegeben.\n1.4 Interdisziplinarität und Wechselwirkung\n1.4.1 Einfluss auf andere Studienrichtungen\nDie Studienrichtung Humanmedizin ist eng mit der Studienrichtung Zahnmedizin verknüpft. Der erste\nStudienabschnitt ist weitgehend gleich.\n1.4.3 Institutsübergreifende Lehrveranstaltungen\nDurch die Modul/Trackstruktur und das Prinzip des fächerübergreifenden, themenzentrierten, patien-\nten/innenorientierten Unterrichts wird das Curriculum vorwiegend auf solchen Lehrveranstaltungen aufge-\nbaut.\n1.4.4 Kooperationen mit anderen Universitäten\nAngestrebt wird eine Kooperation mit der Karl-Franzens-Universität Graz und den übrigen österreichischen\nMedizinischen Universitäten vor allem im Bereich der Speziellen Studienmodule (SSM). International ist ins-\nbesondere eine Kooperation im Alpe-Adria-Raum über die bereits bestehenden Kontakte vorgesehen.\n1.5 Ausbildungs- und Bildungsziele\n1.5.1 Gesamtziele\nZiel des Diplomstudiums Humanmedizin ist die Vermittlung von theoretischem Wissen, dem Einüben und\nFördern von psychosozialen Fähigkeiten, von praktischen Fertigkeiten und die Formung von ethischen\nGrundhaltungen. (detaillierter in 1.6)\nEs besteht aus einem Core-Curriculum (Pflichtfächer) und aus Wahlelementen (Wahlpflichtfächer und freie\nWahlfächer). Die Definition des Core-Curriculums erfolgt an Hand von klinischen Präsentationen, deren\nAuswahl nach folgenden Kriterien getroffen wird:\n         - Epidemiologie\n         - Dringlichkeit der Behandlung\n         - Schweregrad und\n         - Prototypie\nDie Lernziele der einzelnen klinischen Präsentationen werden nach dem biopsychosozialem Modell der Me-\ndizin in folgenden Dimensionen definiert: Wissen (biomedizinisch/psychosozial), Fertigkeiten/Fähigkeiten\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 16 -\n(aktuelle, apparative und instrumentelle Verfahrenstechnik) und Einstellungen/Haltungen, wobei Inhalte aus\nden Bereichen der Prävention, Rehabilitation, Ethik, Geriatrie und Palliativmedizin besonders berücksichtigt\nwerden.\nFür die medizinische Ethik heißt dies, ethisch relevante Themenstellungen in die einzelnen Module zu integ-\nrieren und gleichzeitig als solche erkenntlich zu machen. Diese Themenstellungen werden aufeinander auf-\ngebaut:\n- Klärung, Vermittlung und Diskussion des theoretischen Bezugsrahmens, der Grundbegriffe, begrifflichen\n     Werkzeuge und des methodischen Vorgehens\n- Anwendung der Grundbegriffe und vereinbarten Verfahrensregeln auf konkrete Fälle oder Probleme\n     Beschreibung, Reflexion und Bewertung des Prozesses und der Ergebnisse.\n1.5.2 Ziele der einzelnen Studienabschnitte\nErster Studienabschnitt (Dauer: 1 Jahr; 1. – 2. Semester)\nDer erste Studienabschnitt vermittelt Wissen und grundlegendes Verständnis des menschlichen Organismus\nund soll den theoretischen Unterbau für das Verstehen der klinischen Präsentationen liefern. Im Rahmen der\nStudieneingangsphase finden erste Trainings ärztlicher Fertigkeiten, psychosozialer Fähigkeiten mit Schwer-\npunkt Kommunikation und Grundzüge des ärztlichen Handelns ebenso Platz wie die Einführung in die All-\ngemeinmedizin und in weitere für das Medizinstudium wesentliche Fächer. Insbesondere finden bereits in\ndieser Phase des Studiums ein Stationspraktikum und eine Berufsfelderkundung statt, wodurch ein frühzeiti-\nger Patientenkontakt gewährleistet wird.\nZweiter Studienabschnitt (Dauer: 4 Jahre; 3. – 10. Semester)\nIm zweiten Studienabschnitt erarbeiten sich die Studierenden das Wissen über den gesunden und kranken\nOrganismus. Als Grundlage dient der themenzentrierte, patientenorientierte, fächerübergreifende Unterricht\nunter Einbeziehung der klinischen Präsentationen und unter Verwendung neuer Lehrformen wie dem Prob-\nlem-basierten Lernen. Zunehmendes Training der ärztlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten gewährleistet\ndurchgehend die praktische Anwendung des theoretisch erworbenen Wissens.\nDritter Studienabschnitt (Dauer: 1 Jahr; 11. – 12. Semester)\nIm dritten Studienabschnitt liegt der Schwerpunkt auf der klinischen Ausbildung im Stationsbetrieb. In die-\nsem Studienabschnitt ist auch eine Diplomarbeit vorzulegen.\n1.6 Angestrebtes wissenschaftliches und berufliches Qualifikationsprofil der Absolven-\ntInnen\n1.6.1 Qualifikationsprofil\nsiehe Anhang III\n1.6.2 Besondere fachübergreifende Kompetenzen\nInsbesondere im Rahmen der Tracks Kommunikation/Supervision/Reflexion und Naturwissenschaften/\nBiomedizinische Technik/Informationswissenschaften sowie durch die integrativen Lehrformen - wie für die\nmedizinische Ethik - wird die fächerübergreifende Kompetenz gefördert.\n1.7 Arbeitsmarkt und Beschäftigungsfelder\n1.7.1 Einschätzung der Arbeitsmarktrelevanz\nDas Studium Humanmedizin haben über die letzten Dekaden ca. 240 Studierende pro Jahr absolviert. In\nHinblick auf die Kontinuität der Versorgung sowohl im Rahmen des Gesundheitswesens als auch im wissen-\nschaftlichen Bereich geht das neue Curriculum von einer Studierendenanzahl in dieser Größenordnung aus.\nDamit wird einerseits der natürlichen Fluktuation im ärztlichen Stand, andererseits auch den Anforderungen,\ndie sich durch Änderungen der Bevölkerungsstruktur und durch Einführung neuer Schwerpunkte (z.B. Geriat-\nrie, Arbeitsmedizin, Prophylaxe, Genetik) ergeben, entsprochen.\n1.8 Internationalisierung\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "index": 16,
            "text": "- 17 -\n1.8.1 European Credit Transfer System (ECTS)\nZur internationalen Anrechenbarkeit wird der Umfang des Studiums und einzelner Studienleistungen in\nECTS-Punkten angegeben, welche auf dem tatsächlichen Arbeitspensum beruhen und die Zeit für den Be-\nsuch von Lehrveranstaltungen inkludieren. Entsprechend dem UG 2002 werden 60 ECTS-Punkte pro Jahr\nvergeben, was einem Arbeitspensum von 1500 Echtstunden entspricht. Die ECTS-Punkte werden u.a. mittels\nStudierendenbefragung ermittelt. Im Anhang wird die ECTS-Punkte- Vergabe zu den einzelnen Lehrveran-\nstaltungen aufgelistet.\n1.8.2 Anerkannte weitere Unterrichtssprachen außer Deutsch\nAusgewählte Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache angeboten, es wird ein Anteil von 10%\nangestrebt.\n1.8.3 Integrierte Auslandsstudien\nDen Studierenden wird durch die Teilnahme am „Austrian American Medical Education Program (AAMEP)“\nim Rahmen von Speziellen Studienmodule (SSM), Famulaturen und Wahlfächern die Möglichkeit zur Vorbe-\nreitung auf die Zulassung zur Erlangung des \"Educational Commission for Foreign\nMedical Graduates (ECFMG) Certificate“ gegeben.\n1.8.4 Internationale Vergleichbarkeit\nDie Vergleichbarkeit ist durch die Teilnahme am ECTS – Programm gegeben. Es wird auch weiterhin jede\nTeilnahme an den EU- und anderen internationalen Austauschprogrammen gefördert.\n1.9 Studiendauer und Studienorganisation\n1.9.1 Gesamtumfang der Studienzeit in angestrebter Semesterzahl und ECTS-Punkten\nFür das Diplomstudium Humanmedizin ist eine Dauer von 12 Semestern vorgesehen. Der Gesamtumfang\nbeträgt daher 360 ECTS-Punkte. Der Studienplan ist so gestaltet, dass die Pflichtlehrveranstaltungen im\nRahmen der Module und Tracks bei Studienbeginn in einem Wintersemester in ihrer zeitlichen Abfolge in-\nhaltlich aufeinander abgestimmt sind. Für StudienanfängerInnen in einem Sommersemester wird empfohlen\nin diesem Sommersemester freie Wahlfächer zu absolvieren.\n1.9.2 Besondere Merkmale der Studienorganisation (Mentoring, TutorInnen-System, Fernstudium, Teilzeit-\nstudium)\nDas Medizincurriculum Graz ist ein kombiniertes Modul- und Tracksystem. Der Großteil des Unterrichts fin-\ndet in fächerübergreifenden und themenzentrierten Blocklehrveranstaltungen (Modulen) zu je 5 Wochen\nstatt. Die Module und Tracks sind als Pflichtfächer zu absolvieren. In Modulen werden die Inhalte der betrof-\nfenen Disziplinen durch die Einbeziehung von klinischen Präsentationen vermittelt. Die Module werden von\nLehrveranstaltungen (Tracks) begleitet, die sich über eine längere Dauer ziehen und deren Inhalte sowohl\ninnerhalb der Module als auch in eigenen Lehrveranstaltungen vermittelt werden.\nInsbesondere für Berufstätige, Studierende mit Betreuungspflichten und Teilzeitstudierende soll ein „slow\ntrack“ eingeführt werden, der für die Absolvierung der einzelnen Studienabschnitte die doppelte Zeit erlaubt.\nNach Maßgabe der Ressourcen werden auch Lehrveranstaltungen außerhalb der Normalarbeitszeit angebo-\nten. Lehrveranstaltungen, welche sich zur virtuellen Darstellung eignen und als solche angeboten werden,\nkönnen zum Fernstudium herangezogen werden.\n1.10 Gestaltung der Lehre\n1.10.1 Studieneingangsphase\nDie Studieneingangsphase findet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 66 UG 02) im 1. Semester statt.\n1.10.2 Auswahl an Wahlfächern\nWährend des gesamten Studiums sind 28 Semesterstunden oder 36 ECTS-Punkte als freie Wahlfächer zu\nabsolvieren. Die Studierenden können aus dem Angebot aller Universitäten wählen. Es wird empfohlen,\nLehrveranstaltungen aus dem human- oder naturwissenschaftlichen Bereich.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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                "id": 307,
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            "index": 17,
            "text": "- 18 -\nIm Rahmen des Angebotes der Speziellen Studien-Module (SSM) sind die Studierenden verpflichtet Wahl-\npflichtfächer mit immanentem Prüfungscharakter zu absolvieren. Die Studierenden können dazu aus den im\nStudienplan aufgelisteten einschlägigen Lehrveranstaltungen wählen. Insgesamt sind fünf SSM zu absolvie-\nren.\nZusätzlich zu den im Studienplan bereits definierten Speziellen Studien-Modulen können Lehrpersonen oder\nGruppen von Lehrpersonen, sowie Studierende zusammen mit Lehrpersonen Vorschläge für Wahlpflichtfä-\ncher einbringen, welche nach Approbation durch die Studienkommission und Aufnahme in den Studienplan\nabsolviert werden können.\n1.10.3 Mitwirkung der Studierenden in der Lehre\nDie Studierenden sind sowohl in den Pflichtfächern durch die Arbeit in problem-basierten Lerngruppen und\ninsbesondere durch die Mitarbeit im Track „Kommunikation/Supervision/Reflexion“, als auch durch die Ab-\nfassung der Diplomarbeit zur Projektarbeit verpflichtet.\n1.10.4 Heranführen an und Einbindung in die Forschung\nIn den Speziellen Studien-Modulen erhalten die Studierenden die Möglichkeit sich intensiv mit speziellen\nmedizinischen Gebieten zu beschäftigen und in die Forschungsaktivitäten der verschiedenen Institutionen der\nMedizinischen Universität integriert zu werden. Weiters ist eine Diplomarbeit vorgesehen, die in erster Linie\naus diesen Aktivitäten hervorgehen wird. Die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens und Denkens werden\nsowohl in eigenen Lehrveranstaltungen über das gesamte Studium verteilt als auch in den einzelnen Modu-\nlen vermittelt.\n1.10.5 Einbindung von frauen- und geschlechterbezogenen Inhalten\nDie Inhalte dieses Schwerpunkts werden vorwiegend methodische Aspekte und Problemstellungen der Frau-\nen- und Geschlechterforschung in der Humanmedizin behandeln. Diese Inhalte werden in den entsprechen-\nden Lehrveranstaltungen gemäß dem integrativen Charakter des Studiums besonders berücksichtigt. Weiters\nwerden die im Rahmen der an der Karl-Franzens-Universität eingerichteten Aigner-Rollett-Gastprofessur für\nFrauen- und Geschlechterforschung angebotenen Lehrveranstaltungen herangezogen und, soweit sie medi-\nzinrelevant sind (wie in 1.1.5).\n1.10.6 Einsatz neuer Medien\nNeue Medien werden im Unterricht in mehrfacher Weise genutzt. Die Struktur des Studiums und die Lehr-\nbzw. Lernzielkataloge für die Lehrveranstaltungen werden im „Virtual Medical Campus“ (VMC) abgebildet.\nDiese werden gleichzeitig mit den Lehr- bzw. Lernzielen der einzelnen Disziplinen verbunden und dienen,\nneben der Lernunterstützung für Studierende, auch den Planerinnen und Planern der Lehrveranstaltungen\nbei der Zusammenstellung, Abstimmung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der fächerübergreifenden\nLerninhalte.\nLehrveranstaltungen, oder Teile davon, insbesondere jene, die für die Vermittlung von theoretischem Grund-\nlagenwissen vorgesehen sind, können virtuell nach den Vorgaben einer Richtlinie der Studienkommission\ndurchgeführt werden. Dies ergibt einen Anteil flexiblen Zeitbudgets für die Studierenden. In weiterer Folge\nkommt dies auch dem gesetzlichen Auftrag, Lehrveranstaltungen für ein berufsbegleitendes Studium einzu-\nrichten, entgegen. Die dadurch weniger gebundenen personellen Kapazitäten stehen dann für den höher-\nwertigen, praktisch orientierten Kleingruppenunterricht zur Verfügung.\n1.10.7 Besondere Lehrkonzepte\nDer Unterricht erfolgt integrativ, um ein Lernen in Zusammenhängen zu ermöglichen. Als besondere Kon-\nzepte sind Problem-basiertes Lernen (PBL), früher Praxisbezug, Einsatz neuer Medien für virtuelle Lehrveran-\nstaltungen und der Track Kommunikation/Supervision/Reflexion hervorzuheben.\n1.10.8 Definition der Lehrveranstaltungstypen\nUnter den Pflichtfächern sind folgende Lehrveranstaltungstypen vorgesehen:\nVorlesungen(Vo): Sie dienen der Vermittlung von Lerninhalten für eine große Anzahl von Studierenden. Sie\nkönnen teilweise oder vollständig als virtuelle Lehrveranstaltungen angeboten werden. Für Vorlesungen\nbesteht weder Teilnehmerzahlbeschränkung noch Anwesenheitspflicht.\nÜbungen(Ue): In Übungen erfolgt die Vermittlung von praktischen Fertigkeiten. Dazu zählen insbesondere\nÜbungen an Phantomen und Modellen, am Krankenbett und in Labors. Im zweiten Studienabschnitt sollte\nzumindest die Hälfte der Übungen als Bedside-Teaching abgehalten werden. Übungen werden in Kleingrup-\npen mit Teilnehmerzahlbeschränkung und Anwesenheitspflicht abgehalten.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "index": 18,
            "text": "- 19 -\nSeminare(Se): sind als Lehrform vor allem zur Stimulation der eigenständigen Arbeit der Studierenden vorge-\nsehen. Dies wird durch Problem-basiertes Lernen (PBL, d.h. selbständiges Erarbeiten von Lehrinhalten in\nkleinen Gruppen unter Betreuung durch eine Moderatorin/ einen Moderator) gewährleistet. Seminare wer-\nden in Gruppen mit Teilnehmerzahlbeschränkung und Anwesenheitspflicht abgehalten. Der erste Studienab-\nschnitt beinhaltet mindestens 2 Semesterstunden (SSt), der zweite mindestens 8 SSt Lehrveranstaltungen als\nPBL pro Jahr\nExkursionen(Ex): Eine Exkursion ist zur Berufsfelderkundung innerhalb der ersten Semester vorgesehen.\nSeminar mit Übungen (SU): Diese Lehrveranstaltungsform besteht aus Seminar- und Übungseinheiten, die\njenen Bedingungen unterliegen, welche für die entsprechenden Lehrveranstaltungstypen (Se/Ue) oben defi-\nniert wurden, wobei die Anzahl der Übungseinheiten überwiegt\nPflichtfamulatur (Fa): Im Curriculum sind 24 Wochen (960 Stunden) Pflichtfamulatur vorgeschrieben.\n1.10.9 Inhalte/Stichwortlisten\nVor Beginn jeder Lehrveranstaltung sind die Lehr- und Prüfungsinhalte in geeigneter Form zu veröffentli-\nchen.\n1.11 Prüfungen\n1.11.1 Beschreibung der Prüfungsmethoden\nDie Prüfungsmethoden werden so gestaltet, dass sie nachvollziehbar, reliabel, valide und somit für die Über-\nprüfung der verschiedenen Lernziele – Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen – geeignet sind. Geprüft wer-\nden die in den Lehrveranstaltungen vermittelten Lehrinhalte. Entsprechend der integrierten Unterrichtsform\nfinden die Prüfungen in dieser Form statt. Es sind folgende Arten von Prüfungen vorgesehen:\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: Seminare(Se), Übungen (Ue), Seminare mit Ü-\nbungen (SU) sowie Exkursionen(Ex) werden nach folgendem Modus geprüft. Bewertet werden Mitarbeit\nund selbständige Beiträge der Studierenden. Begründete Abwesenheit kann bis zu einem Ausmaß von 15 %\ntoleriert werden. Bei Überschreitung des erlaubten Abwesenheitsausmaßes wird nach Maßgabe der organi-\nsatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zur selbständigen Nacharbeit oder zur Nachholung der versäumten\nUnterrichtseinheit(en) geboten. Bei einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter müssen\neindeutige Beurteilungskriterien (z.B. Punktesystem und Prüfungsmethoden) vor Beginn festgelegt und ver-\nöffentlicht werden.\nFachprüfungen: Fachprüfungen umfassen den vorgetragenen bzw. vermittelten Stoff mehrerer Lehrveran-\nstaltungen eines Moduls. Fachprüfungen finden in der Regel schriftlich statt und werden entsprechend den\ngesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können auch münd-\nliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Die positive Absolvierung der Lehrveran-\nstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist Zulassungsvoraussetzung für die entsprechende Fachprü-\nfung. Für Fachprüfungen haben am Anfang eines Studienjahres die Anzahl und die Fragenart sowie der No-\ntenschlüssel veröffentlicht zu werden. Der vorabdefinierte Notenschlüssel darf nur durch die Streichung von\nfehlerhaften, ungenauen oder mit anderen Mängeln behafteten Fragen verändert werden. Bei der Benotung\neiner Fachprüfung ist es nicht zulässig, dass Teile dieser und Punkte/Ergebnisse in diesen für die positive\nAbsolvierung notwendig sind. Die Noten haben sich allein aus dem Gesamtpunkteergebnis zu ergeben –\nweitere Bedingungen sind nicht zulässig.\nDie Gesamtbeurteilung eines Moduls als Diplomprüfungsfach entspricht der Beurteilung der Fachprüfung.\nFür die Gesamtbeurteilung eines Tracks werden die Beurteilungen der entsprechenden Lehrveranstaltungen\nmit immanentem Prüfungscharakter herangezogen. Diese Tracklehrveranstaltungen sind mit sehr gut bis\nnicht genügend zu beurteilen.\nMündliche kommissionelle Gesamtprüfungen finden in Form von OSCE ( = objective structured clinical ex-\namination) statt und sind zur Erfassung der klinischen Problemlösungskompetenz der\nStudierenden in praktischer Hinsicht vorgesehen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "index": 19,
            "text": "- 20 -\n1.11.2 Begründung der gewählten Prüfungsmodi für den Studienabschluss\nDie Abfolge von Fachprüfungen sowie die Berücksichtigung von Lehrveranstaltungsprüfungen am Ende\njedes Moduls bzw. Tracks zusammen mit den Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter mo-\ntivieren die Studierenden zu einer kontinuierlichen Beschäftigung mit den Inhalten und Zielen des Studiums\nund gewährleisten einen kumulativen Lernfortschritt. Die kommissionellen Gesamtprüfungen erfassen die für\nden Arzt/Ärztinnenberuf in besonderer Weise relevanten Fähigkeiten der integrierenden Erfassung und Lö-\nsung von klinischen Problemen.\n1.11.3 Prüfungsordnung\nDie Prüfungsordnung wird im speziellen Teil des Studienplans im Detail ausgeführt.\n1.12 Vorgesehene Evaluierungsmaßnahmen\n1.12.1 Lehrveranstaltungsevaluierung\nRegelmäßige Lehrveranstaltungsevaluierungen werden gemäß den in der Satzung festzulegenden Evaluie-\nrungsrichtlinien in Zusammenarbeit mit der zuständigen Stelle geplant, umgesetzt und veröffentlicht.\n1.12.2 Evaluation des Curriculums\nDie Evaluation des Curriculums besteht aus folgenden drei Teilen:\n     1. wird bewertet, ob und in welchem Ausmaß die Umsetzung des Curriculums den Vorgaben aus dem\n         Konzept und dem Studienplan entspricht\n     2. ist zu überprüfen, inwieweit sich das Konzept und der vorliegende Studienplan für die Erreichung der\n         angestrebten Ausbildungsziele eignen\n     3. werden in regelmäßigen Abständen die Ausbildungsziele und das Qualifikationsprofil selbst einer\n         Bewertung unterzogen, um diese ggf. den sich ständig wandelnden gesellschaftlichen Anforderun-\n         gen anpassen zu können.\nFerner soll ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess – basierend auf den Erfahrungen der Lehrenden und\nStudierenden – sicherstellen, dass Unstimmigkeiten und Schwachstellen bezüglich Studienplan und/oder\nUmsetzung desselben ehest möglich behoben werden und nötigenfalls der vorliegende Studienplan adaptiert\nwird.\n1.12.3 Befragung der Absolventinnen und Absolventen\nIn weiterer Folge werden Absolventinnen und Absolventen systematisch befragt, um insbesondere zu erfah-\nren, inwieweit die Ausbildung zur/zum Ärztin/Arzt retrospektiv als zufrieden stellend und für die beruflichen\nErfordernisse als angemessen eingeschätzt wird, respektive welche Stärken und Verbesserungspotenziale aus\nder Sicht der Absolventinnen und Absolventen für das Studium der Humanmedizin wahrgenommen werden.\n1.13 Berücksichtigte Evaluationsergebnisse\n1.13.1 Studierendenbefragung\nEine Fragebogenaktion im Jahr 1999, durchgeführt von der ÖH in Zusammenarbeit mit der Studienkommis-\nsion, ergab als Schwerpunkte der Kritik fehlenden Praxisbezug, mangelnde Kommunikation, Ablehnung des\nFrontalunterrichts, problematisches Prüfungswesen. Gefordert wurde vermehrter Kleingruppenunterricht,\ninteraktive Lehrmethoden, Problem-basiertes Lernen, Praxis außerhalb des Universitätskrankenhauses.\nWeitere Befragung von Absolventinnen und Absolventen sowie Lehrenden in früheren Jahren kamen zu\nähnlichen Ergebnissen.\n1.13.2 Externe Expertisen\nDas Pilotprojekt der Österreichischen Rektorenkonferenz „Quality Assessment of University Medical Educa-\ntion in Austria“, durchgeführt im Jahr 1998, ergab insbesondere, dass das in diesem Jahr aktuelle Curriculum\nteilweise nicht den Europäischen Standards und Regelungen entspricht.\nIm Einzelnen wird bemängelt, dass es zu sehr mit Theorie (enzyklopädisches Wissen) überfrachtet ist, darge-\nlegt in einem Fächerkanon ohne inhaltlichen Zusammenhang und ohne Bezug zur Praxis. Es wird weiters zu\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "index": 20,
            "text": "- 21 -\nwenig Augenmerk auf den klinischen Bezug gelegt, und der erste Patientinnen- bzw. Patientenkontakt findet\nviel zu spät statt - erst im 4. oder 5. Jahr der Ausbildung. Die Lehre selbst findet im Vergleich zum Ausland\nin sehr traditionellem Stil statt, moderne Lehrmethoden wie Problem-basierter Kleingruppenunterricht wer-\nden kaum, wenn überhaupt, dann im Rahmen von Wahlfächern, angeboten.\nGründe dafür werden unter anderem im Fehlen eines definierten Ausbildungszieles, einer Verpflichtung der\nGesamtfakultät zum Stellenwert der Lehre und den Studierenden gegenüber, sowie dem international ein-\nzigartigen unbeschränkten Zugang zum Studium bei dann sehr hoher Drop-out Rate gesehen. Ein qualitativ\nhoch stehendes modernes Curriculum kann nur mit einer begrenzten Zahl an Studierenden in Bezug zu den\nRessourcen stattfinden.\nEs wird empfohlen, das Curriculum studierendenorientiert und themenzentriert auszurichten und den Studie-\nrenden die Fähigkeit zu vermitteln klinische Probleme auf der Basis eines multidisziplinären fächerübergrei-\nfenden Zugangs zu erkennen und zu lösen, sowie sie mit ausreichender praktischer Erfahrung und ärztlichen\nFertigkeiten für ihren Beruf vorzubereiten.\nZu ähnlicher Einschätzung kamen auch die Mitglieder des International Advisory Board unseres Grazer\n1.14 Modus für Platzvergabe für Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl\nDie Anzahl der Lehrveranstaltungsplätze für die Seminare, Übungen, Seminare mit Übungen und Exkursio-\nnen sind ab dem 2. Semester limitiert.\n1.14.1 Platzvergabemodus für Studierende mit Erstinskription ab Studienjahr 2005/2006\nFür Studierende, die im Studienjahr 2005/2006 oder später das Diplomstudium für Humanmedizin in Graz\nzu studieren beginnen, wobei UmsteigerInnen aus dem Rigorosenstudium O201 nach AHStG davon ausge-\nnommen sind, wird am Ende des Wintersemesters zur Vergabe der Plätze für Lehrveranstaltungen mit be-\nschränkter Teilnehmerzahl jährlich einmal ein Reihungsverfahren gem. Satzung durchgeführt:\nVoraussetzung: Für die Zulassung zum Reihungsverfahren, wird die positive Absolvierung der Lehrveranstal-\ntungen mit immanenten Prüfungscharakter des Tracks „Einführung in die Medizin“ vorausgesetzt.\nDas Reihungsverfahren besteht aus drei Säulen lt. Satzung:\nDie Errechnung des Gesamtergebnisses je Studentin bzw. je Student wird wie folgt vorgenommen\n     1. 20 % können aus den Ergebnissen der Fachprüfungen zu den Modulen „Vom Naturgesetz zum Le-\n         ben“, „Bausteine des Lebens“ und „Zelle, Gewebe und Gesundheit“, gewichtet nach den Modul-\n         umfängen (nach ECTS), erzielt werden. Die vollen 20 % werden erreicht, wenn alle drei Prüfungen\n         mit „Sehr gut“ beurteilt wurden. Studierende, die alle drei Prüfungen mit „Genügend“ abschließen,\n         erhalten 10 %. Für die übrigen Noten werden die Prozente linear ermittelt. Erhält eine Studierende\n         bzw. ein Studierender eine negative Beurteilung zu einer dieser Fachprüfungen, oder sie/er tritt nicht\n         an, entfallen die gesamten für diese Fachprüfung erreichbaren Prozente.\n     2. 30 % können aus dem Multiple-Choice-Test lt. Satzung erzielt werden. Studierende, die alle Fragen\n         dieses Tests richtig beantworten können, erhalten die gesamten 30 %, für jede falsch oder nicht be-\n         antwortete Frage werden die Prozente linear reduziert.\n     3. 50 % können aus dem Eignungstest lt. Satzung erlangt werden.\nDie Reihung, Berufung und Bekanntgabe der Reihung erfolgt gem. den Bestimmungen der Satzung.\nDie Aufnahmezahl für die Lehrveranstaltungen mit immanenten Prüfungscharakter ab dem 2. Semester be-\nträgt für das Reihungsverfahren gem. 1.14.1 pro Jahr 300, wobei folgende Übergangsbestimmungen zur\nAnwendung kommen:\nIm Studienjahr 2005/06 werden 300 Studierende gemäß dem unter 1.14.2 beschriebenen Modus in die\nLehrveranstaltungen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl des 2. Studienabschnitts aufgenommen. Aus\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "index": 21,
            "text": "- 22 -\ndem Reihungsverfahren am Ende des Wintersemesters werden 100 Studierende in die Lehrveranstaltungen\nmit beschränkter TeilnehmerInnenzahl des 2. Semesters aufgenommen.\nIm Studienjahr 2006/07 werden 228 Studierende gemäß dem unter 1.14.2 beschriebenen Modus sowie 100\nStudierende aus dem Reihungsverfahren des Studienjahres 2005/06, soferne sie den 1. Studienabschnitt\nerfolgreich absolviert haben, in die Lehrveranstaltungen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl des 2. Stu-\ndienabschnitt aufgenommen. Aus dem Reihungsverfahren am Ende des Wintersemesters werden 100 Stu-\ndierende in die Lehrveranstaltungen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl des 2. Semesters aufgenommen.\nAb dem Studienjahr 2007/08 werden so lange jährlich 200 Studierende gemäß dem unter 1.14.2 beschrie-\nbenen Modus – vorausgesetzt, dass sie den 1. Studienabschnitt bis zum 28.2.2007 erfolgreich absolviert\nhaben - sowie 100 Studierende aus dem Reihungsverfahren des vorangegangenen Studienjahres, soferne sie\nden 1. Studienabschnitt erfolgreich absolviert haben, in die Lehrveranstaltungen mit beschränkter\nTeilnehmerInnenzahl des 2. Studienabschnitts aufgenommen, solange es noch Studierende gibt, die unter\nden unter 1.14.2 beschriebenen Modus fallen.\nAm Ende jedes Wintersemesters erfolgt eine Abschätzung, wie viele Studierende voraussichtlich im darauf\nfolgenden 1. Oktober gemäß dem unter 1.14.2. beschriebenen Modus einen Platz in den Lehrveranstaltun-\ngen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl des 2. Studienabschnitts beanspruchen werden können. Ist diese\nZahl geringer als das vorgesehene Kontingent von 200, so erhöht sich die Zahl der Studierenden, die auf\nGrund des unter 1.14.1 beschriebenen Modus in die Lehrveranstaltungen mit beschränkter TeilnehmerIn-\nnenzahl des 2. Semesters aufgenommen wird, in dem Maße, dass die Summe beider Zahlen 300 ergibt.\nStudierende, die unter den unter 1.14.2 beschriebenen Modus fallen und den 1. Studienabschnitt zum\n28.2.2007 nicht abgeschlossen haben, fallen unter den unter 1.14.1 beschriebenen Modus.\n1.14.2 Platzvergabemodus für Studierende mit Erstinskription bis inkl. Sommersemester 2005\nFür Studierende, die vor dem Studienjahr 2005/2006 das Diplomstudium für Humanmedizin in Graz begon-\nnen haben oder vom Rigorosenstudium 201 lt. AHStG auf das Diplomstudium für Humanmedizin umgestellt\nwerden (freiwillig oder im Wege einer amtlichen Umstellung), gelten bei der Vergabe von Plätzen bei Lehr-\nveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl unverändert folgende Kriterien, außer jemand unterstellt\nsich freiwillig dem Auswahlverfahren gem. 1.14.1:\nVoraussetzung für die Aufnahme in den 2. Studienabschnitt ist die positive Absolvierung des 1. Studienab-\nschnittes. Haben mehr als gemäß Pkt. 1.14.1den ersten Abschnitt positiv absolviert, gilt:\n1) Die Aufnahme in den zweiten Studienabschnitt erfolgt nach dem Prüfungstermin, an dem die Aufnah-\n     mevoraussetzungen erfüllt worden sind.\n2) Bei gleichem Prüfungstermin entscheidet die erreichte Punkteanzahl.\n     In die Ermittlung der Punktezahl gehen die Gesamtprüfungsleistungen (Gesamtnote) der fünf Module\n     des ersten Studienjahres mit 65% (Prüfungen der Module 1 und 3: 26%, Prüfungen der Module 4, 5\n     und 6: 39%), die Beurteilung der Tracks „Ärztliche Fertigkeiten I“ mit 5%, „Naturwissenschaf-\n     ten/Biomedizinische Technik/Informationswissenschaften I“ mit 2% und „Einführung in die Medizin“\n     mit 13% und die des Stationspraktikums mit 15% ein.\n3) Bei Punktegleichstand entscheidet das Los über die Vergabe der Plätze.\nStudierende, denen trotz positiven Abschlusses des 1. Studienabschnittes kein Platz in den Pflichtlehrveran-\nstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl des 2. Studienabschnittes zur Verfügung gestellt werden konnte,\nwerden bei nächster Möglichkeit berücksichtigt. Diese Studierenden können an sämtlichen Lehrveranstaltun-\ngen des 2. Abschnittes ohne beschränkte Teilnehmerzahl teilnehmen.\nDabei sind gem. den Anrechnungsrichtlinien der Studienkommission die Punkte sinngemäß zu ermitteln.\n2. Spezieller Teil\nEntsprechend der im allgemeinen Teil dargelegten Struktur des Studienplanes werden die themenzentrierten\nund fächerübergreifenden Module in 5-Wochen-Blöcken abgehalten. Im Folgenden werden alle Module und\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "index": 22,
            "text": "- 23 -\nTracks, die als Pflichtfächer zu absolvieren sind, inklusive der Semesterstunden (SSt) und ECTS-Punkten auf-\ngelistet. Im Anhang II befindet sich zusätzlich eine Aufstellung der im Rahmen des Diplomstudiums für Hu-\nmanmedizin zu erbringenden Studienleistungen mit Angabe der ECTS-Punkte und SSt je Lehrveranstaltungs-\ntyp.\n2.1. Erster Studienabschnitt\nDer erste Studienabschnitt besteht aus den ersten beiden Semestern mit 49,5 SSt (60,0 ECTS-Punkte) und\nbeinhaltet insbesondere den Track „Einführung in die Medizin“, welcher 7,8 SSt 7,7 ECTS-Punkte) umfasst\nund als Studieneingangsphase definiert wurde.\n1. Semester und 2. Semester\nTrack EM - Einführung in die Medizin : - 7,8 SSt (7,7 ECTS-Punkte)\nStationspraktikum mit Seminarbegleitung und Grundlagen der Kommunikation; Einführung in unterschiedli-\nche medizinische Fächer insbesondere der Allgemeinmedizin, Einblick in die Medizinische Ethik, die „Eviden-\nce based medicine“, den Umgang mit negativen Ausgängen ärztlicher Tätigkeiten, der Traditionellen Chine-\nsischen Medizin, Erste Hilfe, Bestimmung des Physikalischer Status und das Lernen selbst werden thematisiert\nModul 01 - Vom Naturgesetz zum Leben: - 4,7 SSt (5,1 ECTS-Punkte)\nPhysikalische und chemische Grundlagen als notwendige Voraussetzung für ein medizinisches Verständnis im\nKontext naturwissenschaftlichen Denkens; Einführung in die Anatomische Terminologie\nModul 02 - Bausteine des Lebens: - 4,8 SSt (4,7 ECTS-Punkte)\nMedizinisch relevante Grundbegriffe der anorganischen und organischen Chemie, als Grundlage für Bestand-\nteile (Naturstoffe) von Zellen, Gewebe und Skelett; physikalische Grundlagen der Optik, physiologische\nWärmelehre, ionisierende Strahlung und Biomechanik sowie die Anatomie von Wirbel und Stützgewebe\nModul 03 - Zelle, Gewebe, Gesundheit: - 6,6 SSt (7,2 ECTS-Punkte)\nEinblick in Struktur und Funktion von Zellen und in die Grundlagen der Humangenetik; Entstehung, Bau und\nVorkommen von verschiedenen Geweben aus denen der Körper zusammensetzt ist; Erhaltung der Gesund-\nheit des Menschen\nModul 04 - Struktur und Funktion des Bewegungsapparats: - 8,2 SSt (8,2 ECTS-Punkte)\nStruktur und Funktion des aktiven und passiven Bewegungsapparats (Arthrologie, Myologie, Osteologie des\nSchädels, Gewebelehre und Biomechanik)\nModul 05 - Biologische Kommunikationssysteme:- 8,0 SSt (8,0 ECTS-Punkte)\nStruktur (Makro- und Mikromorphologie) und Funktion (Physik und Physiologie) des peripheren und zentra-\nlen Nervensystems und der Sinnesorgane (Haut, Auge, Ohr)\nModul 06 – Biomoleküle: Biosynthese, Funktion und Stoffwechsel: 7,4 SSt ( 7,5 ECTS-Punkte)\nBiochemisch-physiologische Grundlagen der Ernährung und Verdauung. Anatomie und Histologie der\nBauchorgane inklusive deren Entwicklung\nTrack ÄF I - Ärztliche Fertigkeiten I: - 2,0 SSt (1,8 ECTS-Punkte)\nBerufsfelderkundung mit Begleitseminar\n2.2. Zweiter Studienabschnitt\nDer 2. Studienabschnitt umfasst 8 Semester mit 167,3 SSt (157,8 ECTS-Punkte) Pflichtlehrveranstaltungen\nzuzüglich 16 Wochen Pflichtfamulatur (25,6 ECTS).Weiters sind 5 Spezielle Studienmodule mit insgesamt\n30,0 SSt (27,0 ECTS-Punkte) zu absolvieren. Es wird empfohlen, jeweils eines im 2., 3. und 4. Studienjahr\nund zwei im 5. Studienjahr abzuschließen. Module 9, 18, 24, 27 und 30 sind als solche geplant und werden\nhier nicht aufgeführt.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 24 -\n3. Semester und 4. Semester\nModul 07 – Vererbung Urogenitaltrakt und endokrine Organe - 7,0 SSt (7,1 ECTS-Punkte)\nGrundlagen der Vererbung; Aufbau und Funktion von DNA und Genom; Protein-Biosynthese; Anatomie und\nHistologie des Urogenitaltraktes, der Lymphatischen Organe und der Endokrinen Organe; Wirkungsweise\nder Hormone\nModul 08 - Sauerstoff-Transportsystem des Menschen: - 7,0 SSt (7,1 ECTS-Punkte)\nAnatomie und Histologie (Makro- bzw. Mikrostruktur) des Respirationssystems, des Herzens und der Blutge-\nfäße; Funktion der Atmung für die Sauerstoffaufnahme; Charakterisierung des Herzens von Seiten der Elekt-\nrophysiologie und Herzmechanik als Pumporgan, sowie des Kreislaufs als Transportsystem\nIm Studienjahr 2005/06 finden die Module 7 – 8 noch nach folgender Version statt:\n7. Biologische Kommunikationssysteme und Regelkreise (VO 4, SU 3) (8 ECTS-Punkte):\nNervensystem, Sinnesorgane, Abwehrorgane, endokrine Organe. (SU 3 beinhalten SE 1 und UE 2)\n8. Vom Molekül zum Organismus (VO 4, SU 3) (8 ECTS-Punkte):\nGrundzüge wichtiger biochemischer Prozesse und Regelmechanismen. (SU 3 beinhalten SE 1 und UE 2)\nModul 10 - Krankheitsdynamik: - 7,0 SSt (7,1 ECTS-Punkte)\nPathophysiologische Konzepte häufiger Krankheiten;\nModul 11 - Grundkonzepte zur Krankheitslehre: - 7,0 SSt (7,1 ECTS-Punkte)\nBasiskonzepte zu strukturellen und funktionellen Aspekten krankhafter Prozesse; Klinische Aspekte anhand\nausgewählter Beispiele;\nModul 12 - Therapeutische Intervention: - 7,0 SSt (7,1 ECTS-Punkte)\nGrundzüge der Pharmakotherapie\nTrack ÄF II - Ärztliche Fertigkeiten II: - 3,5 SSt (3,2 ECTS-Punkte)\nDie Ärztlichen Fertigkeiten im zweiten Studienjahr (SU 4,5) setzen sich zusammen aus Stunden der Ersten\nHilfe II (SU 1,7; davon werden 15 Einzelstunden in Form einer Einführung vor dem Plenum und 10 Einzel-\nstunden als Übung abgehalten) und der Ersten Hilfe III (SU 0,5; Rettungspraktikum) sowie aus Stunden (SU\n2,3), die im Sinne eines Portfoliosystems assoziiert zu den Modulen 7, 10, 11 und 12 angeboten werden\n(siehe Anhang IV zum Studienplan).\nTrack KSR I – Kommunikation / Supervision / Reflexion I: 2 SSt (1,8 ECTS-Punkte)\nPsychosoziale und Psychosomatische Medizin;\nTrack NBI II – Naturwissenschaften / Biomed.Technik / Informationswissenschaften II: -\n1 SSt (0,9 ECTS-Punkte) Von den Se 1 werden 4 Einzelstunden in Form einer Einführung vor dem Plenum\nund 11 Einzelstunden als Seminar abgehalten.\n5. Semester und 6. Semester\nModul 13 - Toleranz, Abwehr, Regulation: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nErregerbedingte Erkrankungen; Abwehrsysteme; Immundefizienz; Autoimmunkrankheiten; Allergien.\nModul 14 - Wissensgewinnung, Information und Visualisierung: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nBildgebende diagnostische Verfahren; Informationsverarbeitung; Grundzüge der Statistik;\nModul 15 - Gesundheit und Gesellschaft: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nInteraktion von Mensch und Gesellschaft; Öffentliche Gesundheit; Gesundheitswesen; Grundzüge der Epi-\ndemiologie; Grundzüge der Prävention, Zahnmedizin;\nModul 16 – Viszerale Funktion und Modulation: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nViszerale Erkrankungen mit überwiegend funktionellen Veränderungen und konservativer Therapieoption;\nEndokrinologische Erkrankungen;\nModul 17 – Viszerale Struktur und Intervention: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nErkrankungen mit makroskopisch strukturellen Organveränderungen und chirurgischer Option;\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 25 -\nTrack ÄF III - Ärztliche Fertigkeiten III: - 5,0 SSt (4,5 ECTS-Punkte)\nTrack KSR II – Kommunikation / Supervision / Reflexion II: - 2,0 SSt (1,8 ECTS-Punkte)\nEthik in der Medizin I;\nTrack NBI III – Naturwissenschaften / Biomed.Technik / Informationswissenschaften III: - 1,5 SSt (1,4 ECTS-\nPunkte)\n7. Semester und 8. Semester\nModul 19 - Entwicklung, Wachstum, Reifung: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nEntwicklung und Reifung; Krankheitsbilder in Kindheit und Jugend; Angeborene Erkrankungen;\nModul 20 - Fortpflanzung und Geburt: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nKonzeption, Schwangerschaft, Geburt; Physiologische Abläufe, pathologische Störungen; Intrauterine Ent-\nwicklung und Diagnostik; Erkrankungen des weiblichen Genitale; Andrologie;\nModul 21 - Spannungsfeld Persönlichkeit: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nPsychiatrische Erkrankungen; Störungen der Persönlichkeit; Psychosomatische Störungen;\nModul 22 - Netzwerk und Steuerung: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nErkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems; Erkrankungen der Augen;\nModul 23 – Bewegung: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nErkrankungen und Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparats;\nTrack ÄF IV - Ärztliche Fertigkeiten IV: - 3,3 SSt (3,0 ECTS-Punkte)\nTrack KSR III – Kommunikation / Supervision / Reflexion III: - 3,0 SSt (2,7 ECTS-Punkte)\nPsychotherapeutische Medizin, Biopsychosoziale Diagnostik und Therapie in der Psychiatrie;\nTrack NBI IV – Naturwissenschaften / Biomed.Technik / Informationswissenschaften IV: - 1,5 SSt\n(1,4 ECTS-Punkte)\n9. Semester und 10. Semester\nModul 25 - Schmerz und Extremsituationen: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nSterbende(r) Patient/in; Palliativtherapie; Intensivpflichtige(r) Patient/in; Schmerzbehandlung; Perioperative\nVersorgung; Notfälle; medizinrechtliche und rechtsmedizinische Aspekte;\nModul 26 - Zirkulation, Rekonstruktion und Ersatz: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nErkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems; Rekanalisierende Maßnahmen; Transplantation;\nModul 28 - Metabolismus und Elimination: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nStörungen der Homöostase; Erkrankungen der Nieren, der Harnwege und der männlichen Genitalorgane;\nRechtsmedizin;\nModul 29 - Grenzflächen: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\n Erkrankungen der Haut, des Mundes, der Ohren, der Nase und des oberen Respirationstrakts;\nTrack ÄF V - Ärztliche Fertigkeiten V- 3,0 SSt (2,7 ECTS-Punkte)\nTrack KSR IV – Kommunikation / Supervision / Reflexion IV: - 1,0 SSt (0,9 ECTS-Punkte)\nGesundheitspsychologische Aspekte des ärztlichen Berufs, Ethik in der Medizin II;\nTrack NBI V – Naturwissenschaften / Biomed.Technik / Informationswissenschaften V: - 1,5 SSt (1,4 ECTS-\nPunkte)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 26 -\n2.3. Dritter Studienabschnitt\nDer dritte Studienabschnitt umfasst 2 Semester mit 31 SSt (27,9 ECTS-Punkte), zuzüglich 8 Wochen (12,8\nECTS-Punkte) Pflichtfamulatur. 1 SSt Seminar und die 8 Wochen Pflichtfamulatur (Fa) beziehen sich auf das\nFach Allgemeinmedizin. Für die restlichen 30 Stunden ist jeweils ein Fach aus den folgenden Fächergruppen\nzu wählen, wobei die Fächer aus der 1. und 2. Gruppe über 10 Wochen, die Fächer aus der 3. Gruppe über\n5 Wochen abgehalten werden.\n1. Fächergruppe: 12 SSt (10,8 ECTS-Punkte)\nChirurgie; Unfallchirurgie; Orthopädie; Urologie; Kinderchirurgie\n2. Fächergruppe: 12 SSt (10,8 ECTS-Punkte)\nInnere Medizin; Psychiatrie; Medizinische Psychologie und Psychotherapie; Neurologie; Kinder- und Jugend-\nheilkunde\n3. Fächergruppe: 6 SSt (5,4 ECTS-Punkte)\nDermatologie und Venerologie; Augenheilkunde; Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde; Gynäkologie und Ge-\nburtshilfe\nAllgemeinmedizin Se 1 SSt (0,9 ECTS-Punkte)\nDas Seminar findet geblockt in einer Woche statt, die Pflichtfamulatur wird in einer allgemeinmedizinischen\nLehrpraxis absolviert.\n2.4. Spezielle Studienmodule\nIm 2. Studienabschnitt sind insgesamt fünf Spezielle Studienmodule, jeweils im Ausmaß von mindestens 6\nSemesterstunden, zu absolvieren, davon wird empfohlen, je eines im 2., 3. und 4. Studienjahr sowie zwei im\n5. Studienjahr abzuschließen. Angebote der Medizinischen Universität Graz können nur dann als spezielle\nStudienmodule angerechnet werden, wenn sie vor Beginn der Abhaltung durch die Studienkommission aner-\nkannt wurden.\nEine aktuelle Liste der genehmigten Wahlpflichtfächer wird spätestens am 30. Juni jedes Jahres im Mittei-\nlungsblatt veröffentlicht. Lehrpersonen oder Gruppen von Lehrpersonen können Wahlpflichtfächer vorschla-\ngen. Ebenso können Studierende zusammen mit Lehrpersonen Vorschläge für Wahlpflichtfächer einbringen.\nVoraussetzung für die Anerkennung ist die Abhaltung an der Medizinischen Universität Graz oder einer an-\nderen in- oder ausländischen Medizinischen Universität respektive Fakultät, das Mindestausmaß von 6 Se-\nmesterstunden sowie die inhaltliche Festlegung auf einen Themenschwerpunkt.\n2.5. Pflichtfamulatur\nIm zweiten Studienabschnitt sind insgesamt 16 Wochen (640 Stunden) Pflichtfamulatur (auch in der vorle-\nsungsfreien Zeit möglich) zu absolvieren. Es wird empfohlen, jeweils 4-wöchige Famulaturen nach dem 2.,\n3., 4. und 5. Studienjahr durchzuführen. Im dritten Studienabschnitt sind 8 (320 Stunden) Wochen Pflicht-\nfamulatur in einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis zu absolvieren (siehe 2.3)\n2.6. Diplomarbeit\nDie Diplomarbeit ist spätestens im dritten Studienabschnitt fertig zu stellen. Diese kann als einzelne wissen-\nschaftliche Arbeit oder kumulativ aus thematisch zusammenhängenden Seminararbeiten aus den speziellen\nStudienmodulen bestehen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 27 -\n2.7. Freie Wahlfächer\nMindestens 28 Semesterstunden oder 36 ECTS-Punkte sind als freie Wahlfächer zu absolvieren. Diese kön-\nnen frei aus Lehrveranstaltungen der Medizinischen Universität Graz und aller inländischen und ausländi-\nschen Universitäten ausgewählt werden.\n2.8. Prüfungsordnung\nVoraussetzung für die Zulassung zu einer Fachprüfung ist die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstal-\ntungen mit immanentem Prüfungscharakter des entsprechenden Faches. Die Fachprüfungen erfolgen in der\nRegel in schriftlicher Form.\n2.8.1 Die erste Diplomprüfung\nDie erste Diplomprüfung umfasst folgende Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, Lehr-\nveranstaltungsprüfungen und Fachprüfungen des ersten Studienabschnitts:\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:\n⇒ Vom Naturgesetz zum Leben (SU)\n⇒ Bausteine des Lebens (SU)\n⇒ Zelle, Gewebe, Gesundheit (SU)\n⇒ Struktur und Funktion des Bewegungsapparats (Se u. Ue)\n⇒ Biologische Kommunikationssysteme (Se u. Ue)\n⇒ Biomoleküle: Funktion und Stoffwechsel (Se u. Ue)\n⇒ Ärztliche Fertigkeiten I (Se u. Ex)\n⇒ Einführung in die Medizin (Se u. Ue)\nLehrveranstaltungsprüfung\n⇒ Einführung in die Medizin (Vo)\nFür die Gesamtbeurteilung des Tracks „Einführung in die Medizin“ werden die Note aus der Lehrveranstal-\ntungsprüfung sowie die Note über die entsprechenden Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscha-\nrakter gewichtet nach Semesterstunden herangezogen\nFachprüfungen:\n⇒ Vom Naturgesetz zum Leben\n⇒ Bausteine des Lebens\n⇒ Zelle, Gewebe, Gesundheit\n⇒ Struktur und Funktion des Bewegungsapparates\n⇒ Biologische Kommunikationssysteme\n⇒ Biomoleküle: Funktion und Stoffwechsel\nAbschluss des 1. Studienabschnittes\nMit der positiven Beurteilung aller Teile der ersten Diplomprüfung wird der erste Studienabschnitt abge-\nschlossen. Studierende sind sodann automatisch im zweiten Studienabschnitt.\nZulassungsvoraussetzung\nDer Besuch der Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl des 1. Teiles des 2. Abschnittes ist für\njene Studierende, die vor dem Wintersemester 2005/06 das Diplomstudium der Humanmedizin begonnen\nhaben, dann möglich, wenn ihnen gemäß dem unter 1.14.2 beschriebenen Vergabemodus ein Platz zuge-\nwiesen wurde. Für Studierende, die im Wintersemester 2005/06 oder später zu das Studium der Humanme-\ndizin in Graz begonnen haben, sind mit Abschluss des 1. Studienabschnittes, die Zulassungsvoraussetzungen\nfür alle Lehrveranstaltungen des 1. Teils des 2. Abschnittes erfüllt.\n2.8.2 Die zweite Diplomprüfung\nDie 2. Diplomprüfung wird in 3 Teile gegliedert und umfasst die im Folgenden angeführten Lehrveranstal-\ntungen mit immanentem Prüfungscharakter und Fachprüfungen des 2. Studienabschnitts:\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 28 -\n1. Teil\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:\n⇒ Vererbung, Urogenitaltrakt und endokrine Organe (Se u. Ue)\n⇒ Sauerstoff-Transportsystem des Menschen (Se u. Ue)\n⇒ Krankheitsdynamik (SU)\n⇒ Grundkonzepte zur Krankheitslehre (SU)\n⇒ Therapeutische Intervention (SU)\nTrack-Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:\n⇒ Ärztliche Fertigkeiten II (SU)\n⇒ Kommunikation/Supervision/Reflexion I (Se)\n⇒ Naturwissenschaften/Biomed.Technik/Informationswi. II (Se)\nFachprüfungen:\n⇒ Vererbung, Urogenitaltrakt und endokrine Organe\n⇒ Sauerstoff-Transportsystem des Menschen\n⇒ Krankheitsdynamik\n⇒ Grundkonzepte zur Krankheitslehre\n⇒ Therapeutische Intervention\nDer 1. Teil der 2. Diplomprüfung besteht aus den oben angeführten Fachprüfungen und Track-\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.\nFür das Studienjahr 2005/06 siehe 2.2., 3. und 4. Semester und Anhang\n2. Teil\nDie positive Absolvierung des 1. Teiles der 2. Diplomprüfung berechtigt zur Teilnahme an allen Lehrveran-\nstaltungen des 2. Teils des 2. Abschnittes. Die positive Absolvierung des speziellen Studienmoduls (Modul\n09) ist somit keine Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltungen des 2. Teils des 2. Abschnittes.\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:\n⇒ Toleranz, Abwehr, Regulation (Se u. Ue)\n⇒ Wissensgewinnung, Information und Visualisierung (Se u. Ue)\n⇒ Gesundheit und Gesellschaft (Se u. Ue)\n⇒ Viszerale Funktion und Modulation (Se u. Ue)\n⇒ Viszerale Struktur und Intervention (Se u. Ue)\n⇒ Ärztliche Fertigkeiten III (Ue)\n⇒ Kommunikation/Supervision/Reflexion II (Se)\n⇒ Naturwissenschaften / Biomed.Technik / Informationswissenschaft III (Se)\n⇒ Entwicklung, Wachstum, Reifung (Se u. Ue)\n⇒ Fortpflanzung und Geburt (Se u. Ue)\n⇒ Spannungsfeld Persönlichkeit, (Se u. Ue)\n⇒ Netzwerk und Steuerung, (Se u. Ue)\n⇒ Bewegung (Se u Ue)\n⇒ Schmerz und Extremsituationen, (Se u. Ue)\n⇒ Zirkulation, Rekonstruktion und Ersatz (Se u Ue)\n⇒ Metabolismus und Elimination (Se u Ue)\n⇒ Grenzflächen (Se u. Ue)\n⇒ Ärztliche Fertigkeiten IV (Ue)\n⇒ Kommunikation/Supervision/Reflexion III (Se)\n⇒ Naturwissenschaften / Biomed.Technik / Informationswissenschaft IV (Se)\n⇒ Ärztliche Fertigkeiten V (Ue)\n⇒ Kommunikation/Supervision/Reflexion IV (Se)\n⇒ Naturwissenschaften / Biomed.Technik / Informationswissenschaft V (Se)\n⇒ 5 Spezielle Studienmodule3 (SU)\n3\n  Empfohlen wird jeweils ein Spezielles Studienmodul im 2., 3. und 4. Studienjahr und zwei im 5. Studienjahr zu absolvieren\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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