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            "index": 8,
            "text": "-9-\nGeschäftsbereich des Vizerektors für den Klinischen Bereich\nFolgende Angelegenheiten sind vom Vizerektor für den Klinischen Bereich gemeinsam mit dem\nRektor wahrzunehmen:\n        • Die Angelegenheiten des § 29 Abs. 4 Z 1 UG 2002\n        • Vertretung der Interessen der MUG bei Sondergebührenverhandlungen\n        • Regelung ärztlicher Nebenbeschäftigungen sowie von Journaldiensten und Rufbereitschaft\nFolgende Angelegenheiten sind vom Vizerektor federführend für das Rektorat wahrzunehmen:\n        • Die Angelegenheiten des § 29 Abs. 4 Z 2-3 UG 2002\n        • Erarbeitung der Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Krankenanstaltenträger und, so er-\n           forderlich, bei der Errichtung einer Betriebsführungsgesellschaft\n        • Umsetzung des LKH-2000- bzw. LKH/Uniklinikum-2020-Projektes in Abstimmung mit dem VR\n           Strategie und Innovation\n        • Erarbeitung und Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen in Angelegenheiten, welche die\n           Klinischen Organisationseinheiten betreffen.\n        • Strategische EDV-Entwicklung und –Umsetzung im Klinischen Bereich\n        • Vertretung der Medizinischen Universität gegenüber der Ärztekammer.\nFolgende weitere Angelegenheiten sind vom Vizerektor eigenverantwortlich wahrzunehmen:\n        • Umsetzung des Entwicklungsplanes im Klinischen Bereich in Abstimmung mit dem VR für\n           Strategie und Innovation\n        • Erstellen eines Personalentwicklungskonzeptes für den Klinischen Bereich als Beitrag zum\n           strategischen Personalmanagement des Rektorates\n        • Vorlage eines Teilentwicklungsplanes für den Klinischen Bereich\n        • Vorlage eines Teilorganisationsplanes für den Klinischen Bereich\n        • Vorlage eines Teilleistungsvereinbarungsentwurfes für den Klinischen Bereich\n        • Vorlage eines Teilzielvereinbarungsentwurfes für den Klinischen Bereich für die Zielvereinba-\n           rung mit dem Universitätsrat\n        • Vertretung der Interessen der Medizinischen Universität Graz in der Planung und Umsetzung\n           einer abgestuften Krankenversorgung\n        • Drittmittelregulierung für Klinische Studien und Befundungen\n        • Qualitätssicherung im Klinischen Bereich im Sinne der Wissensbilanz\n        • Vertretung der Medizinischen Universität Graz gegenüber der Anstaltsleitung des LKH-\n           Universitätsklinikums und gegenüber der KAGes; in strategischen Angelegenheiten in Ab-\n           stimmung mit dem VR für Strategie und Innovation.\nFolgende Angelegenheiten werden vom Rektor an den Vizerektor delegiert:\n        • Entscheidung über die Nachbesetzung/Ausschreibung von Stellen an klinischen Organisati-\n           onseinheiten\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 10 -\nGeschäftsbereich der Vizerektorin für Forschungsmanagement und Internationale Kooperation\nFolgende Angelegenheiten sind von der Vizerektorin federführend für das Rektorat wahrzuneh-\nmen:\n        • Einrichtung von Partnerschaften mit ausländischen Universitäten\nFolgende weitere Angelegenheiten sind von der Vizerektorin eigenverantwortlich wahrzunehmen:\n        • Internes und Externes Management von Forschungsförderung und –finanzierung: Awareness,\n           Information, Beratung, Coaching, Training, Vernetzung.\n        • Verwertung und Marketing von Forschungsergebnissen: Awareness, Information, Beratung,\n           Coaching, Training, Vernetzung, Wahrnehmung der Schutzrechte und Interessen der MUG.\n        • Aufbau und Betreuung von internationalen Kooperationen in der Forschung\n        • Dokumentation Monitoring, Analyse und Darstellung der Forschungstätigkeiten der MUG\n        • Vorlage eines Teilentwicklungsplanes für Forschungsmanagement und Internationale Koope-\n           ration\n        • Vorlage eines Teilleistungsvereinbarungsentwurfes für Forschungsmanagement und Internati-\n           onale Kooperation\n        • Vorlage eines Teilzielvereinbarungsentwurfes für Forschungsmanagement und Internationale\n           Kooperation für die Zielvereinbarung mit dem Universitätsrat\n        • Qualitätssicherung in der Forschung\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 11 -\nGeschäftsbereich des Vizerektors für Strategie und Innovation\nFolgende Angelegenheiten sind vom Vizerektor federführend für das Rektorat wahrzunehmen:\n        • Erstellung des Entwicklungsplanes auf der Grundlage der Strategieprojekte A, B, C\n        • Entwicklung strategischer Projekte in der Forschung\n        • Strategische Entwicklung des LKH/Uniklinikum-2020-Projektes in Abstimmung mit dem VR für\n           den Klinischen Bereich\n        • Erarbeitung und Umsetzung des Detailkonzeptes des ZMF II\n        • Erarbeitung und Umsetzung des Detailkonzeptes des Campus\n        • Erarbeitung und Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen in Angelegenheiten, welche die\n           Nichtklinischen Wissenschaftlichen Organisationseinheiten betreffen.\nFolgende weitere Angelegenheiten sind vom Vizerektor eigenverantwortlich wahrzunehmen:\n        • Monitoring der Implementierung der Strategieprojekte A, B, C\n        • Weiterentwicklung des Strategieprojektes C in Abstimmung und Kooperation mit dem VR für\n           den Klinischen Bereich\n        • Vorlage eines Teilentwicklungsplanes für den nichtklinischen wissenschaftlichen Bereich\n        • Vorlage eines Teilorganisationsplanes für den nichtklinischen wissenschaftlichen Bereich\n        • Vorlage eines Teilleistungsvereinbarungsentwurfes für den nichtklinischen wissenschaftlichen\n           Bereich\n        • Vorlage eines Teilzielvereinbarungsentwurfes für den nichtklinischen wissenschaftlichen Be-\n           reich für die Zielvereinbarung mit dem Universitätsrat\n        • Umsetzung des Entwicklungsplanes im nichtklinischen wissenschaftlichen Bereich\n        • Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes für den nichtklinischen wissenschaftlichen\n           Bereich als Beitrag zum strategischen Personalmanagement des Rektorates\n        • Verantwortlichkeit für den Betrieb des ZMF I und zugehörige Investitionen\n        • Forschungsevaluierung\n        • Interne Kommunikation / Corporate Identity\n        • Mitarbeit an der Umsetzung des LKH-2000- bzw. LKH/Uniklinikum-2020-Projektes in Abstim-\n           mung mit dem VR für den Klinischen Bereich\n        • Investitionsentscheidungen im nichtklinischen wissenschaftlichen Bereich\nFolgende Angelegenheiten werden vom Rektor an den Vizerektor delegiert:\n        • Entscheidung über die Nachbesetzung/Ausschreibung von Stellen an nichtklinischen wissen-\n           schaftlichen Organisationseinheiten\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 12 -\nGeschäftsbereich des Vizerektors für Studium und Lehre\nFolgende Angelegenheiten (§ 22 Abs. 1 UG 2002) sind vom Vizerektor für Studium und Lehre\nwahrzunehmen:\n        • Aufnahme der Studierenden\n        • Einhebung der Studienbeiträge in der gesetzlich festgelegten Höhe\nFolgende weitere Angelegenheiten sind vom Vizerektor federführend für das Rektorat wahrzu-\nnehmen:\n        • Umsetzung der Studienreform\n        • Strategische Entwicklung des Lehr- und Studienangebots\n        • Organisation eines allfälligen Lehrexportes\n        •\nFolgende weitere Angelegenheiten sind vom Vizerektor eigenverantwortlich wahrzunehmen:\n        • Koordination des Lehr- und Prüfungswesens\n        • Organisatorische Unterstützung der Studienrektorin / des Studienrektors (Aufgaben definiert in\n           § 19 UG 2002)\n        • Bedarfsplanung für die Lehre in personeller, räumlicher und finanzieller Hinsicht\n        • Erteilung von „Lehraufträgen“ (Betrauungen, Beauftragungen, Lehraufträge)\n        • Vorlage eines Teilentwicklungsplanes für Studium und Lehre\n        • Vorlage eines Teilleistungsvereinbarungsentwurfes für Studium und Lehre\n        • Vorlage eines Teilzielvereinbarungsentwurfes für Studium und Lehre für die Zielvereinbarung\n           mit dem Universitätsrat\n        • Aufbau und Betreuung von internationalen Kooperationen in der Lehre\n        • Qualitätssicherung in der Lehre\n                                  Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 13 -\n67.\nBerichtigung Brandschutzordnung der Medizinischen Universität Graz\nEs wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Neuverlautbarung die Brandschutzordnung in der Version\ndes Mitteilungsblattes vom 04.05.2005, 17. Stück, RN 61., vollständig aufgehoben ist.\nDas Rektorat hat in seiner Sitzung vom 14.4.2005 folgende\n                       „Brandschutzordnung der Medizinischen Universität Graz“\nbeschlossen:\n                                     I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN\n                                              1. Geltungsbereich:\n1)   Diese Brandschutzordnung (BSO) gilt für alle von Einrichtungen der Medizinischen Universität Graz\n     benützten Gebäude und Räumlichkeiten und legt Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz\n     und Richtlinien für das Verhalten der Universitätsangehörigen im Brandfall fest. Für Universitätsein-\n     richtungen (Kliniken und Institute), die in Objekten des LKH Universitätsklinikum Graz untergebracht\n     sind, ist diese Brandschutzordnung nur insoweit anzuwenden, als für diese Objekte keine zumindest\n     gleichwertige Brandschutzbestimmungen des Krankenanstaltenträgers gelten. Derzeit ist für die er-\n     wähnten Objekte eine vom Sicherheitstechnischen Dienst bzw. dem Kommandanten der Betriebs-\n     feuerwehr des LKH-Universitätsklinikum Graz entwickelte Brandschutzordnung seit 1992 in Kraft und\n     wurde jährlich bei Erfordernis entsprechend angepasst.\n2)   Im folgenden werden für Zwecke dieser BSO alle wissenschaftlichen Organisationseinheiten, welche\n     in klinische Organisationseinheiten (Universitätskliniken, Klinische Institute und Gemeinsame Ein-\n     richtungen) sowie nicht-klinische Organisationseinheiten (Institute) unterteilt sind, als auch alle\n     nicht-wissenschaftlichen Organisationseinheiten (Organisationseinheit für zentrale Infrastruktur, Or-\n     ganisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der\n     Geschlechterforschung) sowie die Büros der Obersten Organe unter dem Begriff „Universitätsein-\n     richtungen“ zusammengefasst.\n3)   Die für Universitätseinrichtungen auf Grund von Gesetzen, Verordnungen, Ö-Normen, den Techni-\n     schen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) oder universitätsinternen Regelungen beste-\n     henden Sicherheitsvorschriften bleiben durch diese Brandschutzordnung unberührt.\n                                             2. Verantwortlichkeit\n1)   Für die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit sind die Leiterinnen/Leiter für ihren jeweiligen\n     Wirkungsbereich verantwortlich.\n     Diese Brandschutzordnung ist nachweislich allen Bediensteten zur Kenntnis zu bringen.\n2)   Als „Leiterin/Leiter“ im Sinne dieser Brandschutzordnung gelten:\n     a) für die wissenschaftlichen, klinischen und nicht – klinischen Organisationseinheiten:\n         jeweils die Vorständinnen / Vorstände dieser;\n     b) für die gegliederten, wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheiten:\n         jeweils die Leiterinnen / Leiter der Abteilungen dieser;\n     c) für die nicht wissenschaftlichen Organisationseinheiten:\n         jeweils die Leiterinnen / Leiter dieser;\n     d) für die Büros der Obersten Organe:\n         jeweils die Leiterinnen / Leiter dieser;\n     e) subsidiär die Rektorin / der Rektor für alle Flächen die nicht einer Universitätseinrichtung zuge-\n         ordnet sind.\n3)   An allen Universitätseinrichtungen ist eine Bedienstete / ein Bediensteter als Beauftragte/r für den\n     Brandschutz von den jeweiligen Leiterinnen/Leitern zu nominieren. Die Namen der\n     Brandschutzbeauftragten und der Brandschutzwarte sind der/dem Sicherheitsbeauftragten schriftlich\n     bekanntzugeben.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 14 -\n     ƒ Für Institute/Kliniken mit Labors ist jedenfalls ein/e                 Brandschutzbeauftragte /\n          Brandschutzbeauftragter (im Sinne der TRVB) zu bestellen.\n     ƒ Für alle übrigen Universitätseinrichtungen sind Brandschutzwarte (im Sinne der TRVB) zu\n          bestellen. Die Leiterinnen/Leiter können nach ihrem Ermessen anstelle einer/eines\n          Brandschutzwartin / Brandschutzwartes eine/n Brandschutzbeauftragte/n nominieren.\n     ƒ Dem Rektor / der Rektorin obliegt es, für kleinere Universitätseinrichtungen, die eine örtliche\n          Einheit bilden und deren          Sicherheitsrisiko nicht hoch ist, eine/einen gemeinsamen\n          Brandschutzwart/in (im Sinne der TRVB) zu bestellen.\n     ƒ\n4)   Die Bestellung der Beauftragten für den Brandschutz erfolgt auf Vorschlag der Leiterin /des Leiters\n     durch die Rektorin / den Rektor nach Beratung und soweit möglich im Einvernehmen mit dem jeweils\n     für die/den vorgesehene/n Beauftragte/n für den Brandschutz zuständigen Betriebsrat.\n5)   Die/Der Beauftragte für den Brandschutz übt im Wirkungsbereich der betreffenden\n     Universitätseinrichtung ihre/seine Tätigkeit in dem in der TRVB festgelegten Umfang im Auftrag der\n     Leiterin/des Leiters mit der Weisungsbefugnis bei unmittelbarer Gefahr für Personen und Sachwerte\n     aus.\n6)   Die Koordination der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung der Beauftragten für den Brandschutz\n     aller Universitätseinrichtungen, Kontrolle der angeordneten Maßnahmen und die Koordination für\n     Universitätseinrichtungsüberschreitende Maßnahmen obliegt der/dem von der Rektorin / dem Rektor\n     bestellten Sicherheitsbeauftragten.\n7)   Die gesetzlichen Überprüfungen der Brandmeldeanlagen und Geräte der ersten Löschhilfe werden\n     von der/dem Sicherheitsbeauftragten veranlasst und evident gehalten.\n8)   Für Allgemeinflächen, die keiner Universitätseinrichtung direkt zugeordnet sind, kann die/der\n     Sicherheitsbeauftragte im Auftrag der Rektorin / des Rektors diese einer/einem der örtlich\n     nahestehenden Beauftragten für den Brandschutz die Tätigkeiten nach Punkt 5 zuteilen.\n                                     II VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ\n                                   1. Allgemeine Sicherheitsvorkehrungen:\n1)   Unter Hinweis auf § 3 Steiermärkisches Feuerpolizeigesetz 1985 i.d.g.F. ist jede/r\n     Universitätsangehörige verpflichtet, unter Bedachtnahme auf die bestehenden örtlichen\n     Gegebenheiten, Handlungen zu unterlassen, die eine besondere Begünstigung für das Entstehen\n     oder die Ausbreitung von Bränden darstellen oder die Brandbekämpfung erheblich erschweren. Eine\n     Zuwiderhandlung kann ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen.\n2)   Alle Universitätsangehörigen sind verpflichtet, bei der Brandverhütung und auch - soweit dies ohne\n     Gefahr für das eigene Leben und die Gesundheit möglich ist - bei der Brandbekämpfung aktiv\n     mitzuwirken.\n3)   Alle Universitätsangehörigen sind verpflichtet, Rauchgeruch und Brandverdacht sofort der/dem\n     Beauftragten für den Brandschutz zu melden. Den Weisungen der Beauftragten für den Brandschutz\n     ist in brandschutztechnischer Hinsicht Folge zu leisten.\n4)   Jede/r Universitätsbedienstete muss in bezug auf seine Arbeitsräume den Ort des nächsten\n     Druckknopfmelders und Feuerlöschgeräts (Feuerlöscher oder Wandhydrant) kennen sowie über die\n     Fluchtwege Bescheid wissen. Ebenso muss er/sie aufgrund der bei jedem Gerät angebrachten\n     Bedienungsvorschriften die Feuerlöschgeräte bedienen können. Die Sirenensignale und der\n     Brandalarmplan müssen allen Bediensteten genauestens bekannt sein.\n5)   Hinweistafeln für Löschgeräte, Druckknopfmelder, Fluchtwegkennzeichnungen und Aushänge, die\n     sich auf das richtige Verhalten im Brandfall beziehen, sind genau zu beachten und dürfen nicht der\n     Sicht entzogen, beschädigt oder zerstört werden.\n6)   Löschgeräte und Löschmittel dürfen weder verstellt oder der Sicht entzogen (z.B. durch darüber\n     gehängte Kleidungsstücke), noch missbräuchlich von den vorgeschriebenen Aufstellplätzen entfernt\n     oder zweckwidrig verwendet werden.\n7)   Schweiß-, Löt-, Schneid- und Schleifarbeiten oder andere Arbeiten, bei denen mit starker Staub-\n     oder Rauchentwicklung zu rechnen ist, dürfen nur nach vorheriger Genehmigung bzw. Freigabe\n     durch eine/einen Beauftragten für den Brandschutz durchgeführt werden.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 15 -\n8)   Nach Dienstschluss sind elektrische Anlagen mit Ausnahme derjenigen, die aus betrieblichen\n     Gründen oder für den Betrieb und die Erhaltung des Gebäudes während der dienstfreien Zeit\n     benötigt werden, abzuschalten, Gashähne und Ventile sowie Fenster zu schließen und Türen zu\n     versperren. Maschinen, maschinelle Antriebe und sonstige Arbeitsvorrichtungen sind so zu\n     behandeln, dass Brandgefahren vermieden werden.\n9) Die Durchführung von Dauerversuchen, bei denen erhöhte Brandgefahr besteht, ist unter Anordnung\n     allenfalls notwendiger Sicherheitsvorkehrungen durchzuführen. Die Durchführung derartiger\n     Versuche ist der/dem Beauftragten für den Brandschutz im vorhinein schriftlich zu melden.\n10) Leicht entzündbare Abfälle sind nach Möglichkeit täglich - jedoch mindestens einmal wöchentlich -\n     aus den Arbeitsräumen zu entfernen. Derartige Abfälle, insbesondere öl- und lackgetränkte\n     Putzlappen, Leichtmetallspäne u.ä. sind in nicht brennbaren, mit ebensolchen dichtschließenden\n     Deckeln versehenen Behältern zu sammeln. Antriebe wie Elektromotoren, Transmissionen,\n     Riemenvorgelege u.ä. sind stets von Ablagerungen jeglicher Art freizuhalten. Schmiermittel sind in\n     geeigneten Räumen mit nicht brennbarem Fußboden und in dichten Gefäßen zu lagern.\n                        2. Lagerung und Transport von brennbaren Flüssigkeiten\n1)   Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten darf nur in eigens hiefür gekennzeichneten Räumen\n     erfolgen und ist insbesondere unzulässig auf Dachböden, Gängen und in Stiegenhäusern.\n2)   Die Dachböden sämtlicher von der Medizinischen Universität Graz genutzter Gebäude müssen\n     jedenfalls von leicht entzündlichen, zündschlagfähigen oder schwer löschbaren Stoffen freigehalten\n     werden.\n3)   Gasflaschen, Pressluftflaschen etc. sind vor Wärmeeinwirkung zu schützen, gegen Umfallen zu\n     sichern und so zu lagern und aufzustellen, dass sie Fluchtwege nicht behindern.\n4)   Die Lagerung von Flüssiggasbehältern ist insbesondere unzulässig:\n     •    in Räumen, deren Fußboden allseitig tiefer liegt als der umgebende Erdboden;\n     •    in Treppenhäusern, Haus- und Stockwerkfluren, Durchgängen und Durchfahrten oder in deren\n          unmittelbarer Nähe;\n     •    in Räumen mit unmittelbarer Verbindung zu Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten,\n          die den einzigen Zugang zu Räumen für den dauernden Aufenthalt von Menschen bilden oder\n          dem regelmäßigen Verkehr dienen;\n     •    in Räumen, in denen sich Grubenkanäle, Kellereingänge und sonstige Verbindungen zu\n          Kellerräumen befinden;\n     •    in Räumen, in denen Kraftfahrzeuge - auch nur vorübergehend - abgestellt werden\n     •    in Arbeitsräumen, in engen Höfen, im Freien ohne die für solche Lagerstätten fallweise\n          erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.\n5)   Ein Transport von Flüssigkeitsbehältern hat so zu erfolgen, dass volle und leere Behälter nur im\n     geschlossenen Zustand mit fest angezogener Ventilverschlussmutter und Ventilschutzkappe\n     befördert werden sowie auf dem Transport sowohl gegen Umfallen als auch gegen\n     Sonnenbestrahlung geschützt sind.\n6)   Die Fenster von Kellerabteilen, in denen leicht brennbare oder zündschlagfähige Materialien gelagert\n     werden, sind verschlossen zu halten. Bei Kellerfenstern, die zur ständigen Lüftung dienen, ist das\n     Glas durch ein engmaschiges Drahtnetz (4 mm Maschenweite) zu ersetzen.\n           3. Besondere Vorschriften betreffend Rauchen und Hantieren mit offenem Licht:\n1)   Gemäß § 13 Tabakgesetz ist das Rauchen an Hochschulen oder Einrichtungen der beruflichen\n     Bildung verboten.\n2)   Insbesonders in brandgefährdeten Arbeitsräumen und Werkstätten sowie in Archiven, Bibliotheken,\n     Laboratorien, Hörsälen, Seminarräumen, Garagen sowie auf Dachböden darf nicht geraucht und\n     kein offenes Feuer und Licht verwendet werden. Das gleiche gilt für Räume, in denen leicht\n     entzündbare Materialien, insbesondere brennbare Flüssigkeiten verwendet oder gelagert werden\n     und die als solche gekennzeichnet sind. Von diesem Verbot ausgenommen ist die Arbeit mit\n     Bunsen-, Gas- und Schweißbrennern in den dafür vorgesehenen Räumen (Laboratorien,\n     Werkstätten).\n3)   Zigaretten und Zigarettenreste, Zündhölzer, Asche usw. dürfen nicht unbeaufsichtigt abgelegt und\n     nur in nicht brennbare Abfallbehälter geworfen werden.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 16 -\n                                        4. Fluchtwege und Ausgänge:\n1)   Hauptverkehrs- und Fluchtwege sind ständig von Lagerungen aller Art freizuhalten.\n2)   Brandschutztüren sind immer geschlossen zu halten. Die bei betriebsbedingt offenzuhaltenden\n     Brandschutztüren vorhandenen Selbstschließvorrichtungen dürfen nicht blockiert oder außer Betrieb\n     gesetzt werden.\n3)   Brand- und Rauchschutzabschlüsse sind von Gegenständen aller Art freizuhalten.\n4)   Hinter, in und vor Ausgängen und Notausgängen dürfen keine Gegenstände Wandtische, Vitrinen\n     u.ä., die die freie Durchgangsbreite beeinträchtigen, aufgestellt oder gelagert werden.\n5)   Die Zufahrtswege zu den Gebäuden sind für einen allfälligen Einsatz von Fahrzeugen der Rettung,\n     Feuerwehr und Polizei freizuhalten. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen hat gemäß der Parkordnung\n     ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen zu erfolgen.\n                                     III. VERHALTEN IM BRANDFALL\n                                    1. Maßnahmen bei Brandausbruch:\n1)   Grundsätzlich ist bei Brandausbruch vor jeder eigenen Löschtätigkeit die Feuerwehr zu\n     verständigen. Nur dann, wenn Sicherheit besteht, dass ein Entstehungsbrand mit den vorhandenen\n     Mitteln selbst gelöscht werden kann, kann die Feuermeldung unterbleiben.\n2)   Nach Betätigung des Brandmelders (Feuermelders) bzw. nach telefonischer Verständigung der\n     Feuerwehr sind die Tore zu öffnen die Feuerwehr zu erwarten und einzuweisen.\n3)   Die Mittel der ersten und erweiterten Löschhilfe sind unverzüglich einzusetzen. Notwendige\n     Löschhilfe hat noch vor Eintreffen der Feuerwehr einzusetzen, sofern dies ohne Gefahr für\n     Gesundheit und Leben möglich ist.\n4)   Die Benützung der Lifte ist im Brandfalle lebensgefährlich und daher verboten.\n5)   Die Brand- und Rauchausbreitung ist nach der Evakuierung aller Personen durch rasches Schließen\n     der Türen und Fenster vom Brand betroffener Räume zu verhindern.\n6)   Alle Personen, die sich in gefährdeten Räumen bzw. Bereichen befinden und nicht bei der\n     Brandbekämpfung mitwirken, haben die Räume bzw. das Gebäude unverzüglich über die\n     bezeichneten Fluchtwege zu verlassen. Personen, die z.B. infolge verqualmter Fluchtwege nicht\n     mehr ins Freie gelangen können, haben sich in die nächstgelegenen Räume zu begeben, die Türen\n     zu schließen und zu versuchen, sich den Feuerlöschkräften bemerkbar zu machen. Sind die Kleider\n     von Personen in Brand geraten, können die Flammen durch Überwerfen von Decken etc. oder durch\n     Rollen am Boden erstickt werden.\n7)   Die Sicherung bzw. Bergung gefährdeter Gegenstände, Geräte und Materialien ist zu veranlassen.\n     Hierbei gilt der Grundsatz, dass die Sicherheit der Personen vor allen anderen Gesichtspunkten\n     rangiert.\n8)   Bei Brandausbruch sind die jeweils zuständigen Leiterin/der Leiter, der/die Beauftragte für den\n     Brandschutz sowie die/der Sicherheitsbeauftragte unverzüglich zu benachrichtigen.\n                                    2. Maßnahmen nach einem Brand:\n1)   Alle Wahrnehmungen, die zur Ermittlung der Brandursache dienen können, sind dem Einsatzleiter\n     der Feuerwehr, den Leiterinnen/Leitern, der/dem Sicherheitsbeauftragten oder der/dem Beauftragten\n     für den Brandschutz bekanntzugeben.\n2)   Ein ausführlicher Bericht mit Angabe der vermutlichen Brandursache, des übersehbaren Schadens\n     und der Dauer der Unterrichts- bzw. Dienstbehinderung ist von den Leiterinnen/Leitern der\n     Rektorin/dem Rektor und der/dem Sicherheitsbeauftragten zu übermitteln. Berichte über Brände\n     sind in kurzer Form auch dann der/dem Sicherheitsbeauftragten zu übermitteln, wenn der Brand mit\n     Hilfe der vorhandenen Löscheinrichtungen selbst gelöscht werden konnte.\n3)   Es ist über Brände bzw. deren Ursachen und Auswirkungen mit Ausnahme an die Einsatzleiter von\n     Feuerwehr, Polizei und Rettung, keinerlei Kommentare oder Vermutungen über vermutliche\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 17 -\n     Brandursache und Schadenshöhe an die Presse oder Universitätsfremden Personen zu übermitteln.\n     Dafür sind ausschließlich die von der Rektorin / dem Rektor mit der PR betrauten Personen bzw.\n     Univ. Einrichtung zuständig.\nDie Brandschutzordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Mitteilungsblatt der\nMedizinischen Universität Graz in Kraft.\n                                  Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n68.\nEinsetzung von Habilitationskommissionen\nDer stellv. Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof.Dr. Rudolf O. Bratschko, gibt bekannt, dass der Se-\nnat der Medizinischen Universität Graz gemäß § 103 Abs. 7 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner\nSitzung am 18.05.2005 für folgende Personen eine Habilitationskommission eingesetzt hat:\nFrau Dr.med. Monika GRANINGER\nProfessoren:     O.Univ.-Prof.DDr. Egon MARTH\n                 O.Univ.-Prof.Dr. Reinhard WINDHAGER\n                 Univ.-Prof.Dr. Erwin OTT\n                 Univ.-Prof.Dr. Ernst PILGER\nMittelbau:       Ass.-Prof.Dr. Brigitte SANTNER\n                 Ao.Univ.-Prof.Dr. Sabine HORN\nStudentin:       Verena KUCKENBERGER.\nIn der konstituierenden Sitzung am 03.05.2005 wurde Herr O.Univ.-Prof.Dr. Reinhard WINDHAGER zum\nVorsitzenden gewählt.\nHerrn Dr.med. Christian LAMPL\nProfessoren:     Univ.-Prof.DDr. Hans Peter KAPFHAMMER\n                 Univ.-Prof.Dr. Winfried GRANINGER\n                 O.Univ.-Prof.Dr. Hans-Jörg MISCHINGER\n                 Univ:-Prof.Dr. Erwin OTT\nMittelbau:       Ao.Univ.-Prof.Dr. Gudrun REITER\n                 Ass.-Prof.Dr.Brigitte SANTNER\nStudentin:       Verena KUCKENBERGER\nIn der konstituierenden Sitzung am 03.05.2005 wurde Herr Univ.-Prof.Dr. Erwin OTT zum Vorsitzenden\ngewählt.\nHerrn Dr.med. Horst PORTUGALLER\nProfessoren:     Univ.-Prof.Dr. Reingard AIGNER\n                 Univ.-Prof.Dr. Winfried GRANINGER\n                 Univ.-Prof.Dr. Richard FOTTER\n                 Univ.-Prof.Dr. Franz EBNER\nMittelbau:       Ao.Univ.-Prof.Dr. Pia REITTNER\n                 Ao.Univ.-Prof.Dr. Herwig CERWENKA\nStudent:         Markus MALLAI.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 18 -\nIn der konstituierenden Sitzung am 03.05.2005 wurde Frau Univ.-Prof.Dr. Reingard AIGNER zur Vorsit-\nzenden gewählt.\nFrau Dr.med. Heidi STRANZL\nProfessoren:     Univ.-Prof.Dr. Reingrad AIGNER\n                 Univ.-Prof.Dr. Winfried GRANINGER\n                 Univ.-Prof.Dr. Richard FOTTER\n                 Univ.-Prof.Dr. Arnulf HACKL\nMittelbau:       Ao.Univ.-Prof.Dr. Ramona MAYER\n                 Ao.Univ.-Prof.Dr. Andrä WASLER\nStudent:         Markus Mallai\nIn der konstituierenden Sitzung am 03.05.2005 wurde Herr Univ.-Prof.Dr. Richard FOTTER zum Vorsit-\nzenden gewählt.\nHerrn Dr.med.Vinay SARAPH\nProfessoren      O.Univ.-Prof.Dr. Reinhard WINDHAGER\n                 Univ.-Prof.Dr. Wolfgang LINHART\n                 O.Univ.-Prof.Dr. Hans-Jörg MISCHINGER\n                 Univ.-Prof.Dr. Winfried GRANINGER\nMittelbau:       PD.Dr. Annelie-Martina WEINBERG\n                 Ao.Univ.-Prof.Dr. Axel HABERLIK\nStudentin:       Verena KUCKENBERGER.\nIn der konstituierenden Sitzung am 03.05.2005 wurde Herr O.Univ.-Prof.Dr. Reinhard WINDHAGER zum\nVorsitzenden gewählt.\n                                  Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n69.\nVerlängerte Übergangsfristen für Studierende des Rigorosenstudiums Medizin (Studienkennzahl\n201)\nDer stellv. Vorsitzende des Senates, Herr Univ.Prof.Dr. Rudolf O. Bratschko, gibt bekannt, dass der Se-\nnat der Medizinischen Universität Graz gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner\nSitzung am 18.05.2005 auf Basis des Antrages der Studienkommission Humanmedizin vom 10.5.2005\nnachfolgende\nVerlängerte Übergangsfristen für Studierende des Rigorosenstudiums Medizin (Studienkennzahl\n201)\nbeschlossen hat:\nAm 1. Oktober 2002 ist der neue Studienplan für das Diplomstudium der Humanmedizin (Studienkenn-\nzahl 202) in Kraft getreten.\nStudienabschnitte des früheren Rigorosenstudiums Medizin (Studienkennzahl 201), die zum Zeitpunkt\ndes Inkrafttretens des neuen Studienplanes noch nicht abgeschlossen waren, sind laut Gesetz (§124\nUnivG 2002 mit Verweis auf §80 UniStG) in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Se-\nmesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen. Diese Frist wurde durch Beschluss der Studienkom-\nmission der seinerzeitigen Medizinischen Fakultät der Universität Graz vom 8.1.2002 verlängert, und\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 19 -\nzwar für den ersten Studienabschnitt um ein und für den zweiten Studienabschnitt um zwei Semester.\nDementsprechend gilt für alle Studienabschnitte dieselbe Übergangsfrist von 6 Semestern.\nDieser Zeitraum endet erstmals am 30. September 2005.\nUm Härten für Studierende durch eine Umstellung in den neuen Studienplan möglichst gering zu halten,\nwird hiermit folgende Regelung getroffen:\n    A) Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans (1. Oktober 2002)\n        im ersten Studienabschnitt des Studiums O201 befanden, diesen aber zum Stichtag 30. Sep-\n        tember 2005 nicht abschließen können, da eine oder maximal zwei Rigorosumsprüfungen\n        noch nicht abgelegt wurden, erhalten die Möglichkeit, diese fehlenden Rigorosumsprüfungen bis\n        spätestens 28. Februar 2006 abzulegen. Werden die fehlenden Prüfungen innerhalb dieses\n        Zeitraumes positiv absolviert, so kann die/der Studierende das Studium O201 mit dem zweiten\n        Abschnitt fortsetzen, allerdings hat sie/er diesen Studienabschnitt bis spätestens 30. Septem-\n        ber 2008 positiv abzuschließen.\n        Eine Absolvierung von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (Pflichtübungen)\n        des ersten Studienabschnittes nach dem 30. September 2005 ist nicht möglich.\n    B)   Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans (1. Oktober\n        2002) im zweiten Studienabschnitt des Studiums O201 befanden, diesen aber zum Stichtag\n        30. September 2005 nicht abschließen können, erhalten die Möglichkeit, diesen Abschnitt bis\n        spätestens 28. Februar 2007 abzuschließen. Wird der zweite Studienabschnitt innerhalb dieses\n        Zeitraumes abgeschlossen, so kann die/der Studierende das Studium O201 mit dem dritten Ab-\n        schnitt fortsetzen, allerdings hat sie/er diesen Studienabschnitt bis spätestens 28. Februar\n        2010 positiv abzuschließen. Die Frist von sechs Semestern für das positive Absolvieren des\n        dritten Studienabschnittes bleibt aufrecht.\n    C) Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans (1. Oktober 2002)\n        im dritten Studienabschnitt des Studiums O201 befanden, diesen aber zum Stichtag 30. Sep-\n        tember 2005 nicht abschließen können, erhalten die Möglichkeit, diesen Abschnitt bis spätes-\n        tens 28. Februar 2007 abzuschließen.\n    D) Für Studierende, die individuell in den Folgesemestern umgestellt werden müssten, gilt die Richt-\n        linie sinngemäß. Weitere Regelungen obliegen dem Studienrektor. Folgende Fristen können je-\n        doch KEINESFALLS verlängert werden:\nDefinitives Ende des 2. Abschnittes (O201): 30. September 2008\nDefinitives Ende des 3. Abschnittes (O201): 30. September 2011\n                                  Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n70.\nAusschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2005 an der Medizinischen Uni-\nversität Graz\nDer Studienrektor, Herr Univ.-Prof.Dr. Walther Wegscheider, gibt folgende\n                 Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2005\n                                  an der Medizinischen Universität Graz\nbekannt:\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 20 -\nAufgrund des StudFG 1992, BGBl.Nr.305/1992 idF des Bundesgesetzes BGL I Nr. 75/2003, werden För-\nderungsstipendien der Medizinischen Universität Graz im selbstständigen Wirkungsbereich ausgeschrie-\nben.\nFörderungsstipendien dienen zur Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten\n(insbes. Diplomarbeiten und Dissertationen) von Studierenden.\nEs gelten die nachfolgenden Bedingungen:\n1.    Vorlage einer Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit samt\n      Kostenaufstellung und Finanzierungsplan.\n2.    Vorlage mindestens eines Gutachtens eines im § 23 Abs. 1 lit.a UOG oder in § 19 Abs. 2 Z 1 UOG\n      1993 genannten Universitätslehrers oder eines Hochschulprofessors zur Kostenaufstellung und dar-\n      über, ob der/die Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen auf die Vorschläge für die\n      Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichen\n      Erfolg durchzuführen.\n3.    Die Einhaltung der Anspruchsdauer (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines\n      weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 18 und 19 StudFG)\nBei der Auswahl der Stipendiaten wird neben dem Notendurchschnitt auch die Anzahl der Teildiplomprü-\nfungen berücksichtigt.\nAnträge auf Zuerkennung eines Förderstipendiums samt seiner Dokumentation der Voraussetzungen\nsind an den Studienrektor der Medizinischen Universität Graz, Mozartgasse 12, 2. Stock, 8010 Graz\nzu richten.\nEinreichtermin sind der 30. Juni 2005 für das Sommersemester 2005 und der 30. November 2005 für das\nWintersemester 2005/2006.\nEin Förderungsstipendium darf Euro 700,-- nicht unter- und Euro 3.600,-- nicht überschreiten.\nAuf die Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der oben genannten Bewerbungsvoraussetzungen kein\nRechtsanspruch. Die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung\nDie Stipendienempfänger sind verpflichtet, nach Abschluss der geförderten Arbeit einen Bericht über die\nwidmungsgemäße Verwendung vorzulegen. Beträchtliche Differenzen zwischen Kostenaufstellung und\nAbrechnung oder einer nicht zweckgebundenen Verwendung der Mittel zieht eine Rückforderung dersel-\nben nach sich. 25% des Förderungsstipendiums werden erst nach Vorlage des Berichts ausbezahlt.\n                                  Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n71.\nMitteilung über die Ausschreibung des Josef-Krainer-Förderungspreises für 2006\nDer Rektor, Herr O.Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, teilt mit, dass das Josef Krainer - Steirisches\nGedenkwerk folgenden Förderungspreis für 2006 ausschreibt:\n                     Ausschreibung des Josef-Krainer-Förderungspreises für 2006\nDas Josef Krainer - Steirische Gedenkwerk schreibt in Erinnerung an das Wirken des großen steirischen\nLandeshauptmanns von 1948 bis 1971 zur Würdigung hervorragender Leistungen junger Nachwuchswis-\nsenschafter den „Josef-Krainer-Förderungspreis 2006“ aus.\nDer Preis wird jährlich um den 19. März, den Steirischen Landesfeiertag, in feierlichem Rahmen über-\nreicht. Die Dotation beträgt 2.000 €.\nDer Förderungspreis stellt für junge Nachwuchswissenschafter eine erste Anerkennung ihrer Leistungen\ndar und ermutigt zu weiterer Arbeit auf wissenschaftlichem Gebiet.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "index": 20,
            "text": "- 21 -\nDie geforderte Qualifikation ist durch eine mit „Sehr Gut“ beurteilte Dissertation oder eine gleichwertige\nhervorragende wissenschaftliche Leistung zu dokumentieren. Falls keine auszeichnungswürdige Leistung\nvorliegt, ist von der Verleihung des Josef-Krainer-Förderungspreises Abstand zu nehmen.\nBewerber müssen an einer der vier steirischen Hochschulen studieren bzw. studiert haben oder ihren\nordentlichen Wohnsitz in der Steiermark haben. Die Arbeit muss 2004 oder 2005 approbiert worden sein.\nDie Bewerbung ist bis 1. September 2005 beim Josef Krainer - Steirischen Gedenkwerk, zH Oberamtsrat\nFranz Soltesz, 8011 Graz-Burg, einzureichen. Die Namhaftmachung durch Dritte ist zulässig.\nDem Ansuchen sind in zweifacher Ausfertigung beizulegen:\n* die Dissertation bzw. eine entsprechende Dokumentation gleichwertiger Leistungen\n* eine wissenschaftliche Bewertung der Arbeit zusammen mit einem Nachweis der Benotung\n  (Gutachten des Betreuers und des Zweitbegutachters)\n* Nachweis der Noten des Rigorosums\n* kurzer Lebenslauf, ggf. mit Publikationsliste und Nennung bereits zuerkannter Preise\n* Angabe anderer Preise, für die die betreffende Arbeit eingereicht wurde\nDie Zuerkennung des Josef-Krainer-Förderungspreises erfolgt durch den Vorstand des Josef-Krainer-\nGedenkwerks aufgrund der Bewertung und Reihung durch den Wissenschaftlichen Beirat. Ein Rechtsan-\nspruch besteht dabei nicht. Auf die Rückerstattung der eingereichten Unterlagen besteht ebenso kein\nAnspruch.\n72.\nMitteilung über die Ausschreibung des Josef-Krainer-Würdigungspreises für 2006\nDer Rektor, Herr O.Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, teilt mit, dass das Josef Krainer - Steirisches\nGedenkwerk folgenden Würdigungspreis für 2006 ausschreibt:\n                     Ausschreibung des Josef-Krainer-Würdigungspreises für 2006\nDas Josef Krainer - Steirische Gedenkwerk schreibt in Erinnerung an das Wirken des großen steirischen\nLandeshauptmanns von 1948 bis 1971 zur Würdigung hervorragender Leistungen junger Wissenschafter\nden „Josef-Krainer-Würdigungspreis 2006“ aus.\nDer Preis wird jährlich um den 19. März, den Steirischen Landesfeiertag, in feierlichem Rahmen über-\nreicht. Die Dotation beträgt 3.500 €.\nDer Würdigungspreis stellt für junge, jedoch bereits durch Forschungsleistungen (z.B. Habilitation) aus-\ngewiesene Wissenschafter bei fortgeschrittener Laufbahn Anerkennung für bereits Geleistetes und An-\nsporn zu weiteren Höchstleistungen dar.\nDie geforderte Qualifikation ist durch eine auch nach internationalen Kriterien hervorragende wissen-\nschaftliche Leistung zu dokumentieren. Falls keine auszeichnungswürdige Leistung vorliegt, ist von der\nVerleihung des Josef-Krainer-Würdigungspreises Abstand zu nehmen.\nDie Bewerbung ist bis 1. September 2005 beim Josef Krainer - Steirischen Gedenkwerk, zH Oberamtsrat\nFranz Soltesz, 8011 Graz-Burg, einzureichen. Die Namhaftmachung durch Dritte ist zulässig.\nDem Ansuchen sind in zweifacher Ausfertigung beizulegen:\n* die wissenschaftliche(n) Arbeit(en), mit der (denen) die\n  Auszeichnungswürdigkeit dokumentiert wird\n* kurzer Lebenslauf mit Publikationsliste und Nennung bereits zuerkannter Preise\n* Angabe anderer Preise, für die die betreffende(n) Arbeit(en) eingereicht wurde(n)\nDie Zuerkennung des Josef-Krainer-Würdigungspreises erfolgt durch den Vorstand des Josef- Krainer-\nGedenkwerks aufgrund der Bewertung und Reihung durch den Wissenschaftlichen Beirat. Ein Rechtsan-\nspruch besteht dabei nicht. Auf die Rückerstattung der eingereichten Unterlagen besteht ebenso kein\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "index": 21,
            "text": "- 22 -\nAnspruch.\n                                  Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n                                      73. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitäts-\ngesetz 2002 i.d.g.F. folgende Stellen ausschreibt:\n73.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifika-\ntion vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Psychiatrie vor-\naussichtlich zu besetzen ab 17.08.2005 bis zur Beendigung der Facharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nPsychotherapeutische Qualifikation bzw. Vorkenntnisse, abgeleistete Gegenfächer (Interne und Neurolo-\ngie). Praktische und wissenschaftliche Vorerfahrungen im Bereich der biologischen Psychiatrie.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 22. Juni 2005 (Kennzahl: W264)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters an der Univer-\nsitätsklinik für Radiologie voraussichtlich zu besetzen ab sofort befristet bis 30.09.2008.\nAnforderungsprofil:\nAufnahmebedingungen:\nAbgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Doktoratsstudium vorzugsweise Physik oder\nBiomedizinische Technik\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nMehrjährige wissenschaftliche und praktische Erfahrung im Einsatz von MRT-Techniken (Imaging, Spek-\ntorskopie, fMRI), Erfahrungen im Bereich von Pulssequenzentwicklung und Bildverarbeitung, Nachweis\neinschlägiger wissenschaftlicher Vorerfahrung, Fremdsprachenkenntnisse (insb. Englisch).\n         Ende der Bewerbungsfrist: 22. Juni 2005 (Kennzahl: W266)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters am Institut für\nHygiene voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Naturwissenschaften;\neinschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der Grundlagenforschung, Bakteriologie.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 22. Juni 2005 (Kennzahl: D276)\n73.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 23 -\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifika-\ntion vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Chemotechnischen Analytikerin oder eines Chemotechnischen Analytikers am Institut für\nBiophysik voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2005 .\nAnforderungsprofil:\nChemotechnische/r Analytiker/in, Dokumentation der Forschungsdaten, Literatursuche, Labor-\nManagement, Korrespondenz mit Textsystem, Präparation und Kultivierung von Herzmuskelzellen,\nOozyten, Insektenzellen; Mikroinjektion von mRNA in die Oozyten. Isolierung von DNA und c-RNA-\nSynthesen. Mutation von cDNA und Herstellung von cDNA Konstrukten. Herstellung und Aufreinigung\nvon rekombinanten Proteinen, Zellkultur.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 22. Juni 2005 (Kennzahl: A265)\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers\n(befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002) an der Universitätsklinik für Dermatologie und\nVernerologie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Dezember 2005.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossene Ausbildung Akademie für Medizinisch-technische Analytiker/innen, erwünschte\nQualifikation starkes Interesse an wissenschaftlichen Arbeiten, Erfahrung mit Arbeiten in der Serologie\nund Allergologie, Englischkenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 22. Juni 2005 (Kennzahl: A267)\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers\n(befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002) an der Universitätsklinik für Anästhesiologie und\nIntensivmedizin voraussichtlich zu besetzen ab 11. September 2005.\nAnforderungsprofil:\nIhre Aufgaben:\nInteresse an klinischen Studien mit dem Aufgabenbereich einer Study nurse\nInteresse an experimentellen Arbeiten von pharmakologischen und klinisch-pharmakologischen\nForschungsprojekten\nUnterstützung von Lehrenden beim Studentenpraktikum\nUnsere Anforderungen:\nAbgeschlossene Ausbildung als Medizinisch-Technische/r-Analytiker/in oder eine vergleichbare\nAusbildung\nGute PC Kenntnisse und Englischkenntnisse\nErfahrung im Umgang mit biologischen Materialien\nTeamfähigkeit, Flexibilität und die Bereitschaft sich weiterzubilden\nWünschenswert:\nZusatzausbildung zur Study nurse\n         Ende der Bewerbungsfrist: 22. Juni 2005 (Kennzahl: A268)\n1 halbe Stelle einer Technischen Assistentin oder eines Technischen Assistenten (befristete Ersatzkraft\ngem. § 109 (2) UG 2002) an der Universitätsklinik für Psychiatrie voraussichtlich zu besetzen\nab 01. August 2005.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 24 -\nAnforderungsprofil:\nBetreuung und Wartung der EDV-Infrastruktur. Windows 2000 u.a. Kenntnisse erforderlich. Kenntnisse in\nder EDV-Struktur des LKH-Universitätsklinikum erwünscht. Mehrjährige Berufserfahrung in der EDV-\nBetreuung. Kenntnisse der forschungsrelevanten Software (SPSS) erwünscht.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 22. Juni 2005 (Kennzahl: A269)\n1 Stelle einer Laborhilfskraft am Institut für Pathologie voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nLaborhilfskraft, Medizinisch-technische Fachkraft oder ähnliche Eignung, gute Teamfähigkeit.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 22. Juni 2005 (Kennzahl: D270)\n1 Stelle einer Laborhilfskraft am Institut für Pathologie voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nLaborhilfskraft, Medizinisch-technische Fachkraft oder ähnliche Eignung, gute Teamfähigkeit.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 22. Juni 2005 (Kennzahl: D271)\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers am\nInstitut für Pathologie voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nflexibel einsetzbar, gute Teamfähigkeit.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 22. Juni 2005 (Kennzahl: D272)\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers am\nInstitut für Pathologie voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nflexibel einsetzbar, gute Teamfähigkeit.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 22. Juni 2005 (Kennzahl: D273)\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers am\nInstitut für Pathologie voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nflexibel einsetzbar, gute Teamfähigkeit.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 22. Juni 2005 (Kennzahl: D274)\n8 Stellen als FerialpraktikantInnen am Institut für Pathologie:\n1. Bereich Präparateabgabe und Präparateverarbeitung (Laborhilfstätigkeit):\nTätigkeiten: Insbesondere Auspacken der übersandten Präparate, Vergabe von Untersuchungsnummern,\nNummernbeschriftung von Kunststoffkapseln, Abstellen der Präparate.\n1 Stelle für den Zeitraum 11.07.-12.08.2005\n1 Stelle für den Zeitraum 16.08.-16.09.2005\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 25 -\n2. Bereich Histologisches Labor (Laborhilfstätigkeit):\nTätigkeiten: Insbesondere Hilfsarbeiten im Rahmen der Paraffineinbettung der Gewebsproben, Färben\nund Eindecken der histologischen Schnitte, numerisches Ordnen der Schnitte, Vorsortierung der Schnitte\nund Parffinblöcke für die Archivierung.\n2 Stellen für den Zeitraum 11.07.-12.08.2005\n2 Stellen für den Zeitraum 16.08.-16.09.2005\n3. Bereich Archiv (Archivierungstätigkeit):\nTätigkeiten: Archivierung von Objektträgern, Paraffinblöcken und Befunden.\n1 Stelle für den Zeitraum 11.07.-12.08.2005\n1 Stelle für den Zeitraum 16.08.-16.09.2005\n         Ende der Bewerbungsfrist: 22. Juni 2005 (Kennzahl: D275)\n                                    Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                      Rektor\n74.\nMitteilung über Stellenausschreibungen Dritter\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt folgende Mitteilung über Stellenausschrei-\nbungen Dritter bekannt:\n74.1 Direktor für Sicherheit in der GD ADMIN\n                           DIRECTORATE GENERAL PERSONNEL AND ADMINISTRATION\n                           Publication of a vacancy for a Director (grade A*14)\n                                                    Security\n                                    (Article 29(2) of the Staff Regulations)\n                                                COM/2005/1695\nThe Commission is seeking to appoint a Director for Security Directorate in the Directorate General for\nPersonnel and Administration.\nDescription and nature of the function\nSecurity is a key issue for the Commission. The current environment means that the protection of its staff\nand assets is of prime importance and has a very high priority. In order to be effective, the Directorate has\nto be able to reach out to all Commission services and staff as well as to other security agencies and to\nwork closely with them in communicating security issues and delivering the highest security standards.\nThis represents a significant management and leadership challenge.\nThe Directorate is composed of five units, with a total of about 110 staff. It is responsible for the protection\nof Commission staff, property, activities and information in all places of activity. It deals with a very wide\nrange of security issues, from the physical protection of the Commission’s sites, through checking on\ncompliance with security standards to counter intelligence and counter terrorism activities. In addition, it\noffers, among others, protection for visiting VIPs, a 24/24h response facility, IT and technical security\nadvice, security training for all parts of the Commission and an investigation service. It will shortly take on\nresponsibility for managing the contract for the Commission’s security guard service (about 800 guards).\nIt works closely with external security services, both in the other institutions, Member States and interna-\ntional organisations, to deliver on these responsibilities.\nJob requirements\nThe post requires a very thorough understanding of security issues, especially in the European context,\nsupported by high level management skills. A good understanding of the workings of the Institution is\nexpected.\nThe candidate must possess proven management experience in the areas covered by the Directorate.\nHe/she must be able to inspire and lead his staff, providing a clear vision of the role and future of the Di-\nrectorate. He/she should be able to adapt to the multicultural working environment of the Institution.\nHe/she should be able to define a strategy to deliver on operational priorities and to apply his experience\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 26 -\nand skills in high level contacts with other EU institutions, Member States and international organisations.\nThe chosen candidate should possess clearance to, or be ready to submit to a clearance procedure at,\nTOP SECRET level.\nThe Commission applies an equal opportunities policy.\nApplicants must\n1. hold a university degree that gives access to undertake doctoral studies;\n2. have at least 15 years of postgraduate professional experience at a level to which the qualifications\n     referred to above give admission. At least five years of that professional experience must have been\n     gained at senior management level;\n3. have a thorough knowledge of one of the official languages of the European Union and an adequate\n     knowledge of another of these official languages;\n4. be a national of a European Union Member State.\nIndependence and declaration of interests\nCandidates are required to confirm their willingness to make a declaration of their commitment to act in-\ndependently in the public interest and a declaration of any interests which might be considered prejudicial\nto their independence.\nAppointment and conditions of employment\nThe Director will be selected and appointed by the Commission according to its selection and recruitment\nprocedures. A shortlist of candidates will be drawn up and candidates included will be called for interview\nby the Commission’s Consultative Committee on Appointments and an assessment centre run by exter-\nnal recruitment consultants.\nThe remuneration and conditions of employment are those laid down in the Staff Regulations that are\napplicable to A*14 officials of the European Communities.\nApplicants should note the requirement under the Staff Regulations for all new staff to complete success-\nfully a nine-month probationary period.\nThe recruitment will be made in Brussels.\nEqual opportunities\nThe European Union applies an equal opportunities policy.\nApplication procedure\nBefore submitting your application, you should carefully check whether you meet all the eligibility\ncriteria, particularly concerning the types of diploma and professional experience required.\nIf you want to apply, you must register via the Internet by going to the website\nhttp://europa.eu.int/comm/dgs/personnel_administration/working_en.htm and following the instructions\nthere concerning the various stages of the procedure.\nIt is your responsibility to complete your online registration in time1. We strongly advise you not to wait\nuntil the last few days before applying, since heavy Internet traffic or a fault with your Internet connection\ncould lead to the online registration being terminated before you complete it, thereby obliging you to re-\npeat the whole process. Once the deadline for the submission of registrations has passed, you will not be\nable to do so.\nOn completion of your online registration, you will receive on screen a registration number that you must\nnote — this will be your reference number in all matters concerning your application. When you receive\nthis number, the registration process is finished — it is confirmation that we have registered the data you\nentered.\nIf you do not receive a number, your application has not been registered!\nPlease note that you must have an e-mail address. This will be used to identify your registration.\nYou will be required to attach a curriculum vitae in word or pdf format to your application and to enter,\nonline, a letter of motivation (maximum 8000 characters). Both the cv and letter must be written in either\nEnglish, French or German.\nPlease note that it is not possible to monitor the progress of your application on-line. You will be con-\ntacted directly by the recruiting DG regarding the status of your application.\nIf you have a disability that prevents you from registering online, you may request - preferably by e-mail2 - a\npaper version of the form, which you should fill in, sign and return by e-mail or registered mail, postmarked no\nlater than the closing date for registration. All subsequent communication between the Commission and you\nwill be by post.\n1                                               st\n   No later than 12.00 noon, Brussels time, on 1 July 2005.\n2\n  ADMIN-MANAGEMENT-ONLINE@cec.eu.int. European Commission, Directorate-General ‘Personnel and Administration’, Or-\nganisation Chart and Management Staff Unit, COM/2005/1695, MO34 5/105, B-1049 Brussels. Fax n°: 0032/2.29.55304.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "index": 26,
            "text": "- 27 -\nYou must enclose with your application form a certificate attesting your disability, issued by a recognised\nbody. You should also set out on a separate sheet of paper any special arrangements you think are needed\nto make it easier for you to take part in the selection.\nIf you require more information and/or encounter technical problems, please sent an e-mail to: ADMIN-\nMANAGEMENT-ONLINE@cec.eu.int\nClosing date\nThe closing date for registration is 1st July 2005. On-line registration will not be possible after\n12.00 noon Brussels time.\n74.2 Direktor für das Institut der Transurane in Karlsruhe\n                                           DG JOINT RESEARCH CENTRE\n                            Publication of a vacancy for a Director (grade A*14)\n                       Institute for Transuranium Elements at Karlsruhe (Germany)\n                                    (Article 29(2) of the Staff Regulations)\n                                                 COM/2005/1700\nThe European Commission is currently seeking candidates for the post of the Director of the Institute for\nTransuranium Elements of the Joint Research Centre.\nDescription and nature of the function\n The mission of the JRC is to provide customer-driven scientific and technical support for the conception,\n development, implementation and monitoring of EU policies. As a service of the European Commission,\n the JRC functions as a reference centre of science and technology for the Union. Close to the policy-\n making process, it serves the common interest of the Member States, while being independent of special\n interests, whether private or national.\n The Institute for Transuranium Elements is a directorate of the Joint Research Centre of the European\n Commission, with about 250 staff, located in Karlsruhe, Germany. The mission of the ITU is to protect the\n European citizen against risks associated with the handling and storage of highly radioactive elements.\n ITU prime objectives are to serve as a reference centre for basic actinide research, to contribute to an\n effective safety and safeguards system for the nuclear fuel cycle, and to study technological and medical\n applications of transuranium elements.\n ITU has access to an extensive range of advanced facilities for the safe preparation, handling and inves-\n tigation of nuclear materials. Core competencies of the Institute are nuclear chemistry, material science\n of nuclear materials and the physics and chemistry of actinides. The work programme of the Institute is\n structured around the following themes: Managing fuel and nuclear waste safety; Safeguarding nuclear\n materials; Environmental and medical applications; Basic actinide research and training.\nPrinciple tasks of the Director\n We offer the position as Director/Manager of the Institute for Transuranium Elements. The Director is\n responsible for the overall management of the Institute, has delegated budget and recruitment responsi-\n bilities for the complete Institute budget and its staff. He/she is accountable for the correct implementa-\n tion of the budget and for the proper functioning of the control systems. He/she drives the scientific stra-\n tegic development and catalyses the implementation of the work programme by giving guidance to the\n scientific and service delivery work. He/she is member of the JRC senior management team and contrib-\n utes to the overall development and implementation of the JRC mission.\nJob requirements\nThe post requires a personality with an excellent level of scientific/technical expertise and know-how in at\nleast one of the core competencies of the Institute. Proven ability to manage human and financial re-\nsources at the level of such an Institute (yearly budget: 30-35 millions €) and experience with safety as-\npects related to a nuclear laboratory are essential. Candidates should also have a sound knowledge of\nEuropean and international policies related to the Institute’s mission.\n• Excellent level of knowledge of science and technology issues dealt with by the ITU;\n• Leadership and capacity to manage highly specialised research teams;\n• Proven experience to steer the programming of human, financial and scientific resources of the Insti-\n       tute;\n• Knowledge of Community policies relevant to the Institutes’ activities;\n• Good negotiation skills;\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "bulletin": {
                "id": 303,
                "academic_year": "2004/05",
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                "published": "2005-06-01T00:00:00+02:00",
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            "index": 27,
            "text": "- 28 -\n• Excellent knowledge of English (knowledge of German would be an asset).\nApplicants must\n5. hold a university degree that gives access to undertake doctoral studies;\n6. have at least 15 years of postgraduate professional experience at a level to which the qualifications\n     referred to above give admission, preferably in a field relevant to the mission of the Institute for Tran-\n     suranium Elements. At least five years of that professional experience must have been gained at sen-\n     ior management level;\n7. have a thorough knowledge of one of the official languages of the European Union and an adequate\n     knowledge of another of these official languages;\n8. be a national of a European Union Member State.\nIndependence and declaration of interests\nCandidates are required to confirm their willingness to make a declaration of their commitment to act in-\ndependently in the public interest and a declaration of any interests which might be considered prejudicial\nto their independence.\nAppointment and conditions of employment\nThe Director will be selected and appointed by the Commission according to its selection and recruitment\nprocedures. A shortlist of candidates will be drawn up and candidates included will be called for interview\nby the Commission’s Consultative Committee on Appointments and an assessment centre run by exter-\nnal recruitment consultants.\nThe remuneration and conditions of employment are those laid down in the Staff Regulations that are\napplicable to A*14 officials of the European Communities.\nApplicants should note the requirement under the Staff Regulations for all new staff to complete success-\nfully a nine-month probationary period.\nThe recruitment will be made in Brussels.\nEqual opportunities\nThe European Union applies an equal opportunities policy.\nApplication procedure\nBefore submitting your application, you should carefully check whether you meet all the eligibility\ncriteria, particularly concerning the types of diploma and professional experience required.\nIf you want to apply, you must register via the Internet by going to the website\nhttp://europa.eu.int/comm/dgs/personnel_administration/working_en.htm and following the instructions\nthere concerning the various stages of the procedure.\nIt is your responsibility to complete your online registration in time3. We strongly advise you not to wait\nuntil the last few days before applying, since heavy Internet traffic or a fault with your Internet connection\ncould lead to the online registration being terminated before you complete it, thereby obliging you to re-\npeat the whole process. Once the deadline for the submission of registrations has passed, you will not be\nable to do so.\nOn completion of your online registration, you will receive on screen a registration number that you must\nnote — this will be your reference number in all matters concerning your application. When you receive\nthis number, the registration process is finished — it is confirmation that we have registered the data you\nentered.\nIf you do not receive a number, your application has not been registered!\nPlease note that you must have an e-mail address. This will be used to identify your registration.\nYou will be required to attach a curriculum vitae in word or pdf format to your application and to enter,\nonline, a letter of motivation (maximum 8000 characters). Both the cv and letter must be written in either\nEnglish, French or German.\nPlease note that it is not possible to monitor the progress of your application on-line. You will be con-\ntacted directly by the recruiting DG regarding the status of your application.\nIf you have a disability that prevents you from registering online, you may request - preferably by e-mail4 - a\npaper version of the form, which you should fill in, sign and return by e-mail or registered mail, postmarked no\nlater than the closing date for registration. All subsequent communication between the Commission and you\nwill be by post.\n3                                               st\n   No later than 12.00 noon, Brussels time, on 1 July 2005.\n4\n  ADMIN-MANAGEMENT-ONLINE@cec.eu.int. European Commission, Directorate-General ‘Personnel and Administration’, Or-\nganisation Chart and Management Staff Unit, COM/2005/1700, MO34 5/105, B-1049 Brussels. Fax n°: 0032/2.29.55304.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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