Bulletin Page List
List official bulletin pages with extracted text from CAMPUSonline.
BulletinPage(id, bulletin, index, text, clean, harvest)
Filters
To filter for exact value matches:
?<fieldname>=<value>
For advanced filtering use lookups:
?<fieldname>__<lookup>=<value>
Possible lookups:
bulletin:gte,gt,lte,ltindex:gte,gt,lte,lt
GET /v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&offset=500
{ "count": 24184, "next": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=520", "previous": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=480", "results": [ { "bulletin": { "id": 299, "academic_year": "2004/05", "issue": "16", "published": "2005-04-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=299&pDocNr=5402&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\n 54. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universi-\ntätsgesetz 2002 i.d.g.F. folgende Stellen ausschreibt:\n54.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Chirurgie,\nKlinische Abteilung für Gefäßchirurgie zu besetzen ab sofort bis zur Beendigung der Facharztausbil-\ndung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nPraktische und wissenschaftliche Vorerfahrung in Chirurgie; Interesse für wissenschaftliches Arbeiten;\nEDV- und Fremdsprachenkenntnisse, Teamfähigkeit.\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. Mai 2005 (Kennzahl: W240)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Kinder- und\nJugendheilkunde, Klinische Abteilung für Neonatologie-Frühgeburtenstation voraussichtlich zu besetzen\nab 01.07.2005 bis zur Beendigung der Facharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErfahrungen in Pädiatrie, einschlägige wissenschaftliche Mitarbeit und Erfahrung in der Lehre, absol-\nvierte Gegenfächer.\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. Mai 2005 (Kennzahl: W241)\n1 halbe Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im\nForschungs- und Lehrbetrieb (befristete Ersatzkraft bis 30.04.2007) an der Universitätsklinik für Zahn-,\nMund- und Kieferheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab 30. Juli 2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und Fachärztin/Facharzt für Zahn-,\nMund- und Kieferheilkunde bzw. abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin.\nErfahrung in Kieferorthopädie und wissenschaftlicher Tätigkeit, ausreichende Englisch- und EDV-\nKenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. Mai 2005 (Kennzahl: W242)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Anästhesiolo-\ngie und Intensivmedizin zu besetzen ab sofort bis zur Beendigung der Facharztausbildung, längstens\n7 Jahre.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nAbsolvierte Gegenfächer bzw. abgeschlossene Turnusausbildung, Notarztdiplom, einschlägige wissen-\nschaftliche Vorerfahrung, EDV-Kenntnisse, Fremdsprachenkenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. Mai 2005 (Kennzahl: W245)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 299, "academic_year": "2004/05", "issue": "16", "published": "2005-04-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=299&pDocNr=5402&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "-5-\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Anästhesiolo-\ngie und Intensivmedizin zu besetzen ab sofort bis zur Beendigung der Facharztausbildung, längstens\n7 Jahre.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nAbsolvierte Gegenfächer bzw. abgeschlossene Turnusausbildung, Notarztdiplom, einschlägige wissen-\nschaftliche Vorerfahrung, EDV-Kenntnisse, Fremdsprachenkenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. Mai 2005 (Kennzahl: W246)\n54.2. Freie Stellen für das allgemeine Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher\nQualifikation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatan-\ngestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Chemielabortechnikerin oder eines Chemielabortechnikers (befristete Ersatzkraft gemäß\n§ 109 (2) UG 2002) am Institut für Physiologische Chemie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Juli 2005\nbis 30. Juni 2008.\nAnforderungsprofil:\nErforderliche Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nAbgeschlossene Ausbildung zur/zum Chemielabortechniker/in, Berechtigung zur Lehrlingsausbildung,\nErfahrung in Labororganisation, insbesondere in der Organisation studentischer Übungen, entspre-\nchende Englischkenntnisse, EDV-Kenntnisse.\nErwünschte technische bzw. methodische Kenntnisse: chemische Analytik (HPLC, ELISA, DELFIA,\nphotometrische Assays, Elektrophoresetechniken), Zellkulturtechniken, chemische Analysen biologi-\nscher Flüssigkeiten.\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. Mai 2005 (Kennzahl: A243)\n1 halbe Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkraft gemäß § 109 (2) UG 2002)\nan der Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie voraussichtlich zu besetzen ab 07. Juli 2005\nbis 13. Jänner 2007.\nAnforderungsprofil:\nEinschlägige Berufserfahrung, EDV-Kenntnisse, Kenntnisse in medizinischer Terminologie, Schreiben\nnach Diktat.\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. Mai 2005 (Kennzahl: A244)\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers im\nBakteriologisch-Mykologischen Labor des Institutes für Hygiene zu besetzen ab sofort.\nTätigkeiten:\nMitwirkung bei der Erstellung von bakteriologisch-mykologischen Befunden (Probenansatz, Verarbei-\ntung, Befunderstellung, Anwendung konventioneller mikrobiologischer und molekularbiologischer Me-\nthoden, Arbeitsschwerpunkt Mykologie)\nMitarbeit bei wissenschaftlichen Arbeiten\nMitwirkung bei der Qualitätssicherung\nMitwirkung bei der Ausbildung von MTA- und MTF Schüler/innen\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 299, "academic_year": "2004/05", "issue": "16", "published": "2005-04-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=299&pDocNr=5402&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "-6-\nBetreuung von Laborgeräten und Laborbereichen\nAnforderungsprofil:\nÖsterreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der EU\noder EWR, rechtliche Unbescholtenheit\nAbgeschlossene Ausbildung als Med. Techn. Analytiker/in oder vergleichbare Ausbildung\nErfahrungen mit Computer und EDV\nEnglischkenntnisse\nTeamfähigkeit, Flexibilität und Bereitschaft, sich weiterzubilden\nWünschenswert wären Vorkenntnisse und Erfahrung im Umgang mit mikrobiologischen (insbesondere\nmykologischen) Techniken und in der Anwendung von molekularbiologischen Methoden.\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. Mai 2005 (Kennzahl: D247)\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n 55. Mitteilung über Stellenausschreibung Dritter\nDer Rektor, Herr O.Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt folgende Mitteilung über Stellenaus-\nschreibung Dritter bekannt:\nDie Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA) veröffentlichte diverse Auswahl-\nverfahren:\nSitz: London\n- Bereichsleiter, Referat für die Beurteilung von Humanarzneimitteln nach der Zulassung (A*9);\n- Verwaltungsrat, Referat für die Beurteilung von Humanarzneimitteln nach der Zulassung (A*6);\n- Verwaltungsrat, Referat für die Beurteilung von Humanarzneimitteln nach der Zulassung (A*6);\n- Verwaltungsrat, Bereich Rechtsangelegenheiten, Direktion (A*6);\n- Verwaltungsrat, Referat für die Beurteilung von Tierarzneimitteln und Inspektionen (A*8).\nBitte informieren Sie sich über die Details dieser Ausschreibungen auf der Homepage des Bundeskanz-\nleramtes unter www.bundeskanzleramt.at/eu-jobs (Rubrik: Aktuelle Ausschreibungen der EU-\nInstitutionen oder Aktuelle Ausschreibungen der Agenturen der Europäischen Union) oder direkt unter\nden Links http://europa.eu.int/eur-lex/lex/JOHtml.do?uri=OJ:C:2005:076A:SOM:DE:HTML und\nhttp://www.emea.eu.int/htms/general/admin/recruit/recruitnew.htm.\nDie Bewerbung ist entsprechend dem in der Ausschreibung genannten Verfahren bis spätestens\n11.5.2005 (es gilt das Datum des Poststempels) direkt an die in der Ausschreibung angegebene Adres-\nse zu senden.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 300, "academic_year": "2004/05", "issue": "17", "published": "2005-05-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\nStudienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 04.05.2005 17. Stück\n 56. Einsetzung von Habilitationskommissionen\n 57. Bekanntgabe der Stellvertretungsfunktionen für wissenschaftlich-nichtklinische und wissenschaftlich-klinische Orga-\n nisationseinheiten\n 58. Organisations- und Geschäftsordnung für das Zentrum für Physiologische Medizin\n 59. Organisations- und Geschäftsordnung für das Zentrum für Molekulare Medizin\n 60. Richtlinien über die Handhabung und Archivierung von Original-Verträgen der Medizinischen Universität\n 61. Brandschutzordnung der Medizinischen Universität Graz\n 62. Ausschreibung von Stellen\n 63. Mitteilung über Stellenausschreibung Dritter\n 56.\n Einsetzung von Habilitationskommissionen\n Der stellv. Vorsitzende des Senates, Herr Univ.Prof.Dr. Rudolf O. Bratschko, gibt bekannt, dass der\n Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß § 103 Abs. 7 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in\n seiner Sitzung am 1.12.2004 und am 16.3.2005 für folgende Personen eine Habilitationskommission\n eingesetzt hat:\n Herrn Dr.med.univ. Roman RADL\n Professoren: Univ.-Prof.Dr. Reingard AIGNER\n O.Univ.-Prof.Dr. Reinhard WINDHAGER\n O.Univ.-Prof.Dr. Hans-Jörg MISCHINGER\n Univ.-Prof.Dr. Wolfgang LINHART\n Mittelbau: Ass.-Ärztin Dr. Sigrun EGNER\n PD Dr. Annelie-Martina WEINBERG\n Studentin: Susanne SCHEIPL\n In der konstituierenden Sitzung am 11.01.2005 wurde Frau Univ.-Prof.Dr. Reingard AIGNER zur Vor-\n sitzenden gewählt.\n Herrn Mag. DDr.med.univ. Manfred WONISCH\n Professoren: Univ.-Prof.Dr. Winfried GRANINGER\n Univ.-Prof.Dr. Anton SADJAK\n O.Univ.-Prof.Dr.Günter KREJS\n O.Univ.-Prof.Dr. Hans-Jörg MISCHINGER\n Mittelbau: Ao.Univ.-Prof.Dr. Rainer LIPP\n Ao.Univ.-Prof.DI Dr.Herfried PESSENHOFER\n Student: Markus MALLAI\n In der konstituierenden Sitzung am 11.01.2005 wurde Herr O.Univ.-Prof.Dr. Günter KREJS zum Vor-\n sitzenden gewählt.\n _________________________________________________________________________________\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 18. Mai 2005.\n Redaktionsschluss: Mittwoch, 11.05.2005.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at" }, { "bulletin": { "id": 300, "academic_year": "2004/05", "issue": "17", "published": "2005-05-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2- -\nHerrn Dr.med.univ. Herwig SCHUCHLENZ\nProfessoren: O.Univ.-Prof.Dr. Helmut DENK\n Univ.-Prof.Dr. Bruno RIGLER\n Univ.-Prof.Dr. Bernd KOIDL\n Univ.-Prof.Dr. Ernst PILGER\nMittelbau: Ao.Univ.-Prof.Dr. Sabine HORN\n Ass.-Prof.Dr. Brigitte SANTNER\nStudentin: Verena KUCKENBERGER.\nIn der konstituierenden Sitzung am 13.04.2005 wurde Herr Univ.-Prof.Dr. Ernst PILGER zum Vorsit-\nzenden gewählt.\nHerrn Mag. Dr. rer.nat. Helmut AHAMMER\nProfessoren: Univ.-Prof.Dr. Reingrad AIGNER\n O.Univ.-Prof.DDr. Egon MARTH\n Univ.-Prof.Dr. Bernd KOIDL\n Univ.-Prof.Dr. Günther JÜRGENS\nMittelbau: Ao.Univ.-Prof.Dr. Josef SMOLLE\n Ao.Univ.-Prof.DI Dr.Rudolf STOLLBERGER\nStudentin: Verena KUCKENBERGER.\nIn der konstituierenden Sitzung am 13.04.2005 wurde Herr O.Univ.-Prof.DDr. Egon MARTH zum\nVorsitzenden gewählt.\nHerrn Dr.med.univ. Clemens BRÖSSNER\nProfessoren: O.Univ.-Prof.Dr. Michael HÖLLWARTH\n Univ.-Prof.Dr. Reingard AIGNER\n O.Univ.-Prof.Dr. Hans-Jörg MISCHINGER\n Univ.-Prof.Dr. Herwig HOLZER\nMittelbau: Ao.Univ.-Prof.Dr. Peter PETRITSCH\n Ao.Univ.-Prof.Dr. Axel HABERLIK\nStudentin: Verena KUCKENBERGER.\nIn der konstituierenden Sitzung am 13.04.2005 wurde Frau Univ.-Prof.Dr. Reingard AIGNER zur Vor-\nsitzenden gewählt.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 300, "academic_year": "2004/05", "issue": "17", "published": "2005-05-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n57.\nBekanntgabe der Stellvertretungsfunktionen für wissenschaftlich-nichtklinische und wissenschaftlich-klinische Org\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass das Rektorat gemäß § 20 (5) UG 2002 \nplanes auf Vorschlag der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der betreffenden Organisations\ngende Personen für die Bestellungsperiode 01.03.2005 - 28.02.2009 zur stellvertretenden Leiterin / zum stellvertrete\nwissenschaftlichen-nichtklinischen Organisationseinheit bestellt hat:\n Institut 1. Stellvertreter/in\n Institut für Anatomie Ao.Univ.-Prof.Dr. Andreas Weiglein Ao.Univ.-P\n Institut für Biomedizinische Forschung -\n Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie Univ.-Prof.Mag.Dr. Eckhard Beubler Univ.-Prof.\n Institut für Gerichtliche Medizin Ass.-Prof.Dr. Peter Grabuschnigg\n Institut für Zellbiologie, Histologie und Embryologie Univ.-Prof.Dr. Heinz Hutter Ass.-Prof.D\n Institut für Hygiene Ass.-Prof.Dr. Gebhard Feierl\n Institut für Biophysik ORat Mag. Dr. Helmut Ahammer\n Institut für Molekularbiologie und Biochemie Ao.Univ.-Prof.Dr. Ernst Steyrer Ao.Univ.-P\n Institut für Physiologische Chemie Ao.Univ.-Prof.Dr. Karl Öttl PD Dr. Ger\n Institut für Medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation Ao.Univ.-Prof.DI Dr. Andrea Berghold Ass.-Prof.D\n Institut für Pathologie Ass.-Prof.Dr. Manfred Ratschek Univ.-Prof.\n Institut für Pathophysiologie Univ.-Prof.Dr. Anton Sadjak\n Institut für Systemphysiologie Ao.Univ.-Prof.Dr. Günther Schwaberger Ao.Univ.-P\n Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie Ao.Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Freidl Ao.Univ.-P\n Institut für Medizinische Biologie und Humangenetik* Ao.Univ.-Prof.Mag.DDr. Erwin Petek Ass.-Prof.D\n_____________\n* Supplierende Stellvertretungsfunktion bis zum zweiten Monatsletzten nach der Besetzung der der Organisationseinheit zugeordneten Professor/innenstelle\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 300, "academic_year": "2004/05", "issue": "17", "published": "2005-05-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass das Rektorat gemäß den §§ 20 (5), 32 (2\nOrganisationsplanes auf Vorschlag der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der betreffenden\n2002 idgF und nach Stellungnahme durch die Steiermärkische Krankenanstaltsgesellschaft m.b.H. gem. § 32 (1) U\nBestellungsperiode 01.03.2005 – 28.02.2009 zur stellvertretenden Leiterin / zum stellvertretenden Leiter der im \nklinischen Organisationseinheiten bestellt hat:\n Universitätsklinik 1. Stellvertreter/in 2. Stellvertreter/in 3. St\n Universitätsklinik für Anästhesiologie und\n Univ.-Prof.Dr. Gerhard Schwarz Ao.Univ.-Prof.Dr. Wolfgang Toller\n Intensivmedizin\n Universitätsklinik für Blutgruppenserologie\n Ao.Univ.-Prof.Dr. Thomas Wagner -\n und Transfusionsmedizin\n Universitätsklinik für Dermatologie und Ve-\n Univ.-Prof. Dr. Werner Aberer Ao.Univ.-Prof.Dr. Stefan Hödl\n nerologie\n Geburtshilflich-Gynäkologische Universi-\n Univ.-Prof.Dr. Wolfgang Urdl Ao.Univ.-Prof.Dr. Raimund Winter\n tätsklinik\n Hals-, Nasen-, Ohren-Universitätsklinik O.Univ.-Prof.Dr. Michael Moser Univ.-Prof.Dr. Heinz Stammberger\n Universitätsklinik für Kinderchirurgie Univ.-Prof.Dr. Wolfgang Linhart Ao.Univ.-Prof.Dr. Günther Schimpl Ao.Univ.-Pr\n Klinisches Institut für Medizinische und Ao. Univ.-Prof.Dr. Martini Truschnig-\n -\n Chemische Labordiagnostik Wilders\n Universitätsklinik für Medizinische\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Peter Stix Dr. Christian Fazekas\n Psychologie und Psychotherapie\n Medizinische Universitätsklinik Univ.-Prof.Dr. Hellmut Samonigg Univ.-Prof.Dr. Winfried Graninger Univ.-Prof.D\n Universitätsklinik für Neurologie Ao.Univ.-Prof.Dr. Franz Fazekas Ao.Univ.-Prof.Dr. Reinhold Schmidt\n Universitätsklinik für Orthopädie PD Dr. Andreas Leithner** -\n Universitätsklinik für Psychiatrie Ao.Univ.-Prof.Dr. Götz Bertha Ao.Univ.-Prof.Dr. Peter Hofmann\n Universitätsklinik für Radiologie Univ.-Prof.Dr. Reingard Aigner Univ.-Prof.Dr. Franz Ebner\n Universitätsklinik für Strahlentherapie-\n Ao.Univ.-Prof.Dr. Karin Kapp Ao.Univ.-Prof.Dr. Ramona Mayer\n Radioonkologie\n Universitätsklinik für Kinder- und Jugend-\n Univ.-Prof.Dr. Wilhelm Beitzke Univ.-Prof.Dr. Ernst Urban Univ.-Prof.D\n heilkunde\n Universitätsklinik für Chirurgie O.Univ.-Prof.Dr. Hans-Jörg Mischinger Univ.-Prof.Dr. Bruno Rigler\n Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kie-\n Univ.-Prof.Dr. Helmut Droschl Univ.-Prof.Dr. Hans Kärcher\n ferheilkunde\n Gemeinsame Einrichtung für Klinische\n Ao.Univ.-Prof.Dr. Ulrike Demel -\n Immunologie*\n Gemeinsame Einrichtung für Klinische\n - -\n Psychosomatik\n Universitätsklinik für Neurochirurgie* Ao.Univ.-Prof.Dr. Oskar Schröttner Ass.Prof.Dr. Georg Papaefthymiou\n Universitätsklinik für Urologie* Ao.Univ.-Prof.Dr. Peter Vilits -\n Universitätsklinik für Unfallchirurgie* Ao.Univ.-Prof.Mag.Dr. Franz J.Seibert -\n Universitäts-Augenklinik* Ass.-Prof.Dr. Bertram Vidic Ao.Univ.-Prof.Dr. Andrea Langmann\n_____________\n* Supplierende Stellvertretungsfunktion bis zum zweiten Monatsletzten nach der Besetzung der der Organisationseinheit zugeordneten Professor/innenstelle\n** Gilt ab 01.05.2005\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 300, "academic_year": "2004/05", "issue": "17", "published": "2005-05-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "-5-\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß den §§ 20 (5), 32 (2) UG 2002\ntionsplanes und nach Stellungnahme durch die Steiermärkischen Krankenanstaltsgesellschaft m.b.H. gem. § 32 (1) \nBestellungsperiode 01.03.2005 – 28.02.2009 zur stellvertretenden Leiterin / zum stellvertretenden Leiter der im folge\nbestellt hat:\n Universitätsklinik Klinische Abteilung für 1. Stellvertreter/in\n Geburtshilflich-Gynäkologische\n Klinische Abteilung für allgemeine Gynäkologie* Ass.-Prof.Dr. Wolf Dieter Schneeweiß\n Universitätsklinik\n Klinische Abteilung für Geburtshilfe Ass.-Prof.Dr. Wolfgang Walcher\n Klinische Abteilung für gynäkologische Endokrinologie\n Ass.-Prof.Dr. Johann Auner\n und Fortpflanzungsmedizin\n Hals-, Nasen-, Ohren-Universitätsklinik Klinische Abteilung für allgemeine HNO Ao.Univ.-Prof.Dr. Josef Kainz\n Klinische Abteilung für Neurootologie Univ.-Prof.Dr. Christian Walch\n Klinische Abteilung für Phoniatrie Ass.Dr. Karl Kiesler\n Medizinische Universitätsklinik Klinische Abteilung für Angiologie Ao.Univ.-Prof.Dr. Marianne Brodmann\n Klinische Abteilung für Endokrinologie und\n Ao.Univ.-Prof.Dr. Barbara Obermayer-\n Nuklearmedizin*\n Klinische Abteilung für Gastroenterologie und\n Ao.Univ.-Prof.Dr. Wolfgang Petritsch\n Hepatologie\n Klinische Abteilung für Hämatologie Ao.Univ.-Prof.Dr. Heinz Sill\n Klinische Abteilung für Kardiologie* Ao.Univ.-Prof.Dr. Robert Gasser\n Klinische Abteilung für Nephrologie und Hämodialyse Ao.Univ.-Prof.Dr. Jörg Horina\n Klinische Abteilung für Onkologie Ao.Univ.-Prof.Dr. Herbert Stöger\n Klinische Abteilung für Rheumatologie Ao.Univ.-Prof.Dr. Hans-Peter Brezinse\n Klinische Abteilung für Pulmonologie -\n Universitätsklinik für Anästhesiologie Klinische Abteilung für allgemeine Anästhesie\n Ao.Univ.-Prof.Dr. Wolfgang Kröll\n und Intensivmedizin und Intensivmedizin\n Klinische Abteilung für Anästhesie, für Herz- und\n Ass.-Prof.Dr. Elisabeth Mahla\n Gefäßchirurgie und Intensivmedizin*\n Klinische Abteilung für Neuro- und Gesichtschirurgi-\n Ao.Univ.-Prof.Dr. Gottfried Fuchs\n sche Anästhesiologie und Intensivmedizin\n Universitätsklinik für Chirurgie Klinische Abteilung für Allgemeinchirurgie Ao.Univ.-Prof.Dr. Peter Kohek\n Klinische Abteilung für Gefäßchirurgie Ao.Univ.-Prof.Dr. Johannes Fruhwirth\n Klinische Abteilung für Herzchirurgie Ao.Univ.-Prof.Dr. Drago Dacar\n Klinische Abteilung für plastische und rekonstruktive\n Ao.Univ.-Prof.Dr. Bengt Hellbom\n Chirurgie\n Klinische Abteilung für Thorax- und hyperbare\n Ao.Univ.-Prof.Dr. Alfred Maier\n Chirurgie\n Klinische Abteilung für Transplantationschirurgie Ao.Univ.-Prof.Dr. Florian Iberer\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 300, "academic_year": "2004/05", "issue": "17", "published": "2005-05-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "-6-\n Universitätsklinik für Dermatologie und\n Klinische Abteilung für allgemeine Dermatologie Ao.Univ.-Prof.Dr. Stefan Hödl\n Venerologie\n Klinische Abteilung für Umweltdermatologie und\n Ao.Univ.-Prof.Dr. Birger Kränke\n Venerologie\n Universitätsklinik für Kinder- und\n Klinische Abteilung für allgemeine Pädiatrie* Ao.Univ.-Prof.Dr. Ekkehard Ring\n Jugendheilkunde\n Klinische Abteilung für pädiatrische Hämato-Onkologie Ao.Univ.-Prof.Dr. Herwig Lackner\n Klinische Abteilung für pädiatrische Kardiologie Ao.Univ.-Prof.Dr. Andreas Gamillscheg\n Klinische Abteilung für Neonatologie Ao.Univ.-Prof.Dr. Berndt Urlesberger\n Klinische Abteilung für pädiatrische Pulmonologie und\n Ao.Univ.-Prof.Dr. Ernst Eber\n Allergologie\n Universitätsklinik für Kinderchirurgie Klinische Abteilung für allgemeine Kinderchirurgie Ao.Univ.-Prof.Dr. Johannes Mayr\n Klinische Abteilung für Kinderorthopädie Ao.Univ.-Prof.Dr. Gerhardt Steinwende\n Universitätsklinik für Neurologie Klinische Abteilung für allgemeine Neurologie* Ao.Univ.-Prof.Dr. Reinhold Schmidt\n Klinische Abteilung für spezielle Neurologie Ass.-Prof.Dr. Susanna Horner\n Klinische Abteilung für allgemeine radiologische\n Universitätsklinik für Radiologie Univ.-Prof.Dr. Pia Reittner\n Diagnostik\n Klinische Abteilung für vaskuläre und interventionelle\n OA.Dr. Horst Rupert Portugaller\n Radiologie*\n Klinische Abteilung für Kinderradiologie Ao.Univ.-Prof.Dr. Erich Sorantin\n Klinische Abteilung für Nuklearmedizin Ass.Dr. Thomas Schwarz\n Klinische Abteilung für Neuroradiologie Ao.Univ.-Prof.DI Dr. Josef Simbrunner\n Universitätsklinik für Zahn-, Mund-\n Klinische Abteilung für Kieferorthopädie Ass.-Prof.Dr. Margit Pichelmayer\n und Kieferheilkunde\n Klinische Abteilung für Zahnersatzkunde Ao.Univ.-Prof.Dr. Walther Wegscheider\n Klinische Abteilung für Zahnerhaltungskunde Ao.Univ.-Prof.Dr. Karl Glockner\n Klinische Abteilung für Mund-, Kiefer- und\n Ao.Univ.-Prof.Dr. Rudolf Mossböck\n Gesichtschirurgie\n_____________\n* Supplierende Stellvertretungsfunktion bis zum zweiten Monatsletzten nach der Besetzung der der Organisationseinheit zugeordneten Professor/innenstelle\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 300, "academic_year": "2004/05", "issue": "17", "published": "2005-05-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "-7-\n58.\nOrganisations- und Geschäftsordnung für das Zentrum für Physiologische Medizin\nDas Rektorat und der Leiter des Instituts für Biophysik, Herr Univ.-Prof.Dr. Bernd Koidl, der Leiter des Insti-\ntuts für Physiologische Chemie, Herr Univ.-Prof.Dr. Günther Jürgens, und der Leiter des Instituts für Sys-\ntemphysiologie, Herr Univ.-Prof.Dr. Helmut Hinghofer-Szalkay, geben gemeinschaftlich als leitende Organe\ndes Zentrums gemäß § 20 Abs. 4 UG 2002 i.d.G.F., i.V.m. § 6 Abs. 2 lit a und § 3 Abs. 3 letzter Satz des\nOrganisationsplanes der Medizinischen Universität Graz folgende Organisations- und Geschäftsordnung für\ndas Zentrum für Physiologische Medizin bekannt:\n Organisations- und Geschäftsordnung\n für das\n Zentrum für Physiologische Medizin\n PRÄAMBEL\nNach § 20 Abs 4 UG wurde ein Organisationsplan für die Medizinische Universität Graz erstellt, in welchem\nje drei Institute des Nichtklinischen Bereichs zu drei Zentren zusammengefasst werden. Das Zentrum ist\nkeine Organisationseinheit im Sinne des § 20 Abs 5 UG.\nZum Zweck der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Zentren wird zwischen Rektorat und\nZentrumsleitung eine Organisations- und Geschäftsordnung erstellt.\n ALLGEMEINES\n§ 1 Fachlicher Geltungsbereich\nIm Sinne des § 6 Abs 2 des Organisationsplans der Medizinischen Universität Graz vom\n2. Dezember 2004 sind folgende Institute zum\n Zentrum für Physiologische Medizin, Center of Physiological Medicine\nzusammengefasst.\nInstitut für Biophysik Institute of Biophysics\nInstitut für Physiologische Chemie Institute of Physiological Chemistry\nInstitut für Systemphysiologie Institute of Physiology\n§ 2 Ziele\n(1) Ziel der Zusammenarbeit der Institute im Rahmen des Zentrums ist insbesondere die koordinierte Vorge-\nhensweise im Bereich der Forschung sowie in der Ressourcennutzung.\n(2) Ziele der Zusammenarbeit im Rahmen des Zentrums sind insbesondere:\n1. Die Stärkung der nationalen und internationalen Konkurrenzfähigkeit in ausgewählten Forschungsgebie-\n ten.\n2. Die Erreichung einer kritischen Masse an Wissenschafter/innen in ausgewählten Forschungsgebieten,\n um vorhandenes Forschungspotential noch besser zu nutzen.\n3. Förderung der Nachwuchswissenschafter.\n4. Gemeinsame und flexiblere apparative und personelle Ressourcennutzung und –steuerung des Zent-\n rums im Bereich der Forschung und Administration.\n5. Gezielte und umfassendere Vermarktung erarbeiteter Forschungsergebnisse, bestehender Forschungs-\n kompetenzen und Ressourcen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 300, "academic_year": "2004/05", "issue": "17", "published": "2005-05-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "-8-\n6. Besserer Informationsaustausch zwischen den im Zentrum angesiedelten Instituten, mit den anderen\n Zentren und den Kliniken und klinischen Instituten im Bereich der Forschung.\n7.\n LEITUNG, AUFGABEN und KOMMUNIKATION\n§ 3 Leitende Organe des Zentrums\n(1) Leitende Organe des Zentrums sind die Zentrumsleitung und der/die Zentrumssprecher/in.\n(2) Die Zentrumsleitung setzt sich aus jenen drei Institutsvorständen, deren Institute gemeinsam ein Zentrum\nbilden, zusammen. Im Verhinderungsfall ist der/die jeweilige Stellvertreter/in des/der Institutsleiters/in vorü-\nbergehend Mitglied der Zentrumsleitung.\n(3) Auf Basis eines jährlichen Rotationsverfahrens ernennt das Rektorat auf Mehrheitsvorschlag der Zent-\nrumsleitung ein Mitglied der Zentrumsleitung zum/zur Zentrumssprecher/in und ein/e weiteres/e zu des-\nsen/deren Stellvertreter/in. Die Bestellung zum/zur Zentrumssprecher/in und dessen/deren Stellvertreter/in\nerfolgt für ein Jahr und beginnt jeweils mit Beginn des Wintersemesters (1. Oktober). Die erste Sprecherpe-\nriode beginnt mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung und endet mit dem Sommersemester 2006 (30. Sep-\ntember 2006).\n(4) Die Abberufung des/der Zentrumssprechers/in bzw. dessen/deren Stellvertreter/in ist nur aus wichtigem\nGrund auf Antrag der jeweils beiden anderen Mitglieder der Zentrumsleitung durch das Rektorat möglich.\n(5) Die Zentrumsleitung kann einvernehmlich, unter Einhaltung des Beginns der neuen Periode mit dem\njeweiligen Wintersemester, das Rotationsverfahren einmalig für eine Funktionsperiode aussetzen und\nden/die bislang bestellten/e Zentrumssprecher/in für ein weiteres Jahr dem Rektorat zur Bestätigung vor-\nschlagen.\n§ 4 Aufgaben und Beschlussfassung der Zentrumsleitung\n(1) Die Aufgaben der Zentrumsleitung sind insbesondere:\n1. Wechselseitige Information über laufende sowie geplante institutsinterne Forschungsprojekte.\n2. Koordination der institutsübergreifenden Forschungsprojekte.\n3. Planung der Forschungsausrichtung und gemeinsame Abstimmung im Bereich der Bildung und Förde-\n rung von gemeinsamen Forschungsprojekten, von Großprojekten und Forschungsschwerpunkten des\n Zentrums.\n4. Koordination der gemeinsamen Nutzung von apparativen Einrichtungen, wobei die Nutzungsanteile\n institutsbezogen verrechnet werden. Entsprechende Nutzungsvereinbarungen sind bei Bedarf abzu-\n schließen. Die organisatorische und personelle Verantwortung für die apparativen Einrichtungen ver-\n bleibt unberührt bei den Instituten (Nutzungsvertrag, Servicebuch, Reparatur-Rücklage).\n5. Koordination des gemeinsamen Beschaffungsmanagements in Abstimmung mit der zentralen Beschaf-\n fung.\n6. Koordination des gemeinsamen Personaleinsatzes bei gemeinsamen Forschungsprojekten des Zent-\n rums.\n7. Interne Budgetverteilung für instituts- und zentrumsübergreifende Investitionen und Sachmittel, für For-\n schungsprojekte oder für sonstige Budgetmittel, die vom Rektorat dem Zentrum zur Verfügung gestellt\n werden.\n8. Vorschlag zur Änderung dieser Organisations- und Geschäftsordnung.\n9. Die Verantwortung für die Abhaltung und Koordination der Lehre bleibt ausschließlich den Instituten\n vorbehalten. Der institutsübergreifende Informationsaustausch ist erwünscht.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 300, "academic_year": "2004/05", "issue": "17", "published": "2005-05-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1" }, "index": 8, "text": "-9-\n(2) Um die Aufgaben der Zentrumsleitung wahr zu nehmen, finden regelmäßig - zumindest einmal im Monat\n- Zentrumsleitungssitzungen statt. Die Mitglieder der Zentrumsleitung sind verpflichtet, an den Zentrumslei-\ntungssitzungen teilzunehmen. Es steht der Zentrumsleitung frei, einvernehmlich zu beschließen, Mitarbei-\nter/innen der drei beteiligten Institute anlassbezogen oder kontinuierlich zu den Zentrumsleitungssitzung\nbeizuziehen.\n(3) Jedes Treffen der Zentrumsleitung wird mit einer Tagesordnung vorbereitet und mit einem Ergebnispro-\ntokoll nachbereitet. Die Koordination, Einberufung und Protokollführung obliegt dem Zentrumssprecher. Die\nEinladung und Übermittlung der Tagesordnung wird der Sache nach zeitgerecht, aber mindestens 5 Werkta-\nge vor Durchführung der Sitzung schriftlich bekannt gegeben.\n(4) Die Zentrumsleitung ist beschlussfähig, wenn alle drei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfassun-\ngen der Zentrumsleitung erfolgen mehrheitlich, in Angelegenheiten des Abs 1 Z 7 und Z 8 einstimmig. Wird\nin Angelegenheiten des Abs 1 Z 7 trotz zweimaliger formeller Abstimmung kein Beschluss gefasst, ist von\nder Zentrumsleitung das Rektorat anzurufen, welches eine endgültige Entscheidung trifft.\n§ 5 Aufgaben des/der Zentrumssprechers/in\nDie Aufgaben des/der Zentrumssprechers/in sind insbesondere:\n1. Inhaltliche Abstimmung der Zielvereinbarung des Zentrums mit jenen der im Zentrum beteiligten Institu-\n te.\n2. Abschluss einer Zielvereinbarung inkl. der jährlichen Budgetvereinbarung für das Zentrum mit dem Rek-\n torat nach vorheriger Abstimmung und in Anwesenheit und Beteiligung der Zentrumsleitung.\n3. Kommunikation zwischen der Zentrumsleitung und dem Rektorat\n4. Präsentation des Zentrums als Einheit nach außen und innen. Im Innen- und Außenauftritt eines Insti-\n tuts ist das Zentrum mitzubenennen. (z.B. Publikationen, Kongresse...)\n5. Koordination der Öffentlichkeitsarbeit und der internen Kommunikation im Bereich des Zentrums.\n6. Koordination und Leitung der Zentrumsleitungssitzungen.\n7. Koordination des Informationsaustausches über die Forschungsprojekte auf Zentrumsebene, sowie der\n Veranstaltung des Zentrumsforums nach § 6 Abs 1.\n§ 6 Kommunikation innerhalb des Zentrums\n(1) Mindestens zweimal pro Jahr findet ein Zentrumsforum statt. Teilnehmer des Zentrumsforums sind die\nZentrumsleitung und alle in der Forschung tätigen Mitarbeiter/innen, die den drei Instituten des Zentrums\nzugeordnet sind. Ziel des Zentrumsforums ist der wechselseitige Informationsaustausch über Forschungs-\nvorhaben und -projekte innerhalb des Zentrums und deren Vernetzung.\n(2) Bestehende informelle Informationsstrukturen auf Institutsebene bleiben durch die Institution des Zent-\nrumsforums unberührt.\n§ 7 Forschungsprofilbildung\nDie Zentrumsleitung hat den IST-Stand der Forschungsprojekte am Zentrum zu erheben, nach einer Stär-\nken-Schwächen-Analyse Forschungsschwerpunkte im Sinne der Profilbildung des Zentrums in Abstimmung\nzur Strategie der Med Uni Graz zu beschließen und diese jährlich zu aktualisieren.\n BUDGET, PERSONAL und LEHRE\n§ 8 Budget\n(1) Das Rektorat vergibt pro Zentrum ein Budget für allgemeine Sachmittel und allgemeine Investitionen,\nderen Verteilung nach einem vom Rektorat festgelegten Schlüssel erfolgt.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 300, "academic_year": "2004/05", "issue": "17", "published": "2005-05-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "- 10 -\n(2) Sachmittel und Investitionen in der Lehre sowie Reisekosten sind von dieser Regelung nicht betroffen.\n§ 9 Personal\n(1) Die Personalhoheit verbleibt, hinsichtlich der Fach- und Dienstvorgesetztenfunktion, grundsätzlich auf der\nEbene der Institute. Personalkooperationen auf Zentrumsebene werden vom Rektorat nachdrücklich befür-\nwortet.\n(2) Bei Personalbesetzungen ist auch auf die Profilbildung des Zentrums Bedacht zu nehmen.\n SCHLUSSBESTIMMUNG\n§ 10 Inkrafttreten\nDie Geschäftsordnung tritt nach Beschluss der drei Institutsleiter und nach Genehmigung durch das Rektorat\nmit dem der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz folgenden Tag, vorerst\nbefristet bis 30. September 2006, in Kraft.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 300, "academic_year": "2004/05", "issue": "17", "published": "2005-05-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1" }, "index": 10, "text": "- 11 -\n59.\nOrganisations- und Geschäftsordnung für das Zentrum für Molekulare Medizin\nDas Rektorat und der Leiter des Instituts für Molekularbiologie und Biochemie, Herr Univ.-Prof.Dr. Gerhard\nKostner, der Leiter des Instituts für Pathophysiologie, Univ.-Prof.Dr. Konrad Schauenstein, und der Leiter\ndes Instituts für Zellbiologie, Histologie und Embryologie, Herr Univ.-Prof.Dr. Gottfried Dohr, geben gemein-\nschaftlich als leitende Organe des Zentrums gemäß § 20 Abs. 4 UG 2002 i.d.g.F. , i.V.m. § 6 Abs. 2 lit b und\n§ 3 Abs. 3 letzter Satz des Organisationsplanes der Medizinischen Universität Graz folgende Organisations-\nund Geschäftsordnung für das Zentrum für Molekulare Medizin bekannt:\n Organisations- und Geschäftsordnung\n für das\n Zentrum für Molekulare Medizin\n PRÄAMBEL\nNach § 20 Abs 4 UG wurde ein Organisationsplan für die Medizinische Universität Graz erstellt, in welchem\nje drei Institute des Nichtklinischen Bereichs zu drei Zentren zusammengefasst werden. Das Zentrum ist\nkeine Organisationseinheit im Sinne des § 20 Abs 5 UG.\nZum Zweck der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Zentren wird zwischen Rektorat und\nZentrumsleitung eine Organisations- und Geschäftsordnung erstellt.\n ALLGEMEINES\n§ 1 Fachlicher Geltungsbereich\nIm Sinne des § 6 Abs 2 des Organisationsplans der Medizinischen Universität Graz vom 2. Dezember 2004\nsind folgende Institute zum\n Zentrum für Molekulare Medizin, Center of Molecular Medicine\nzusammengefasst.\nInstitut für Molekularbiologie und Biochemie\nInstitut für Pathophysiologie\nInstitut für Zellbiologie, Histologie und Embryologie\nInstitute of Molecular Biology and Biochemistry\nInstitute of Pathophysiology\nInstitute of Cell Biology, Histology and Embryology\n§ 2 Ziele\n(1) Ziel der Zusammenarbeit der Institute im Rahmen des Zentrums ist insbesondere die koordinierte Vorge-\nhensweise im Bereich der Forschung sowie in der Ressourcennutzung.\n(2) Ziele der Zusammenarbeit im Rahmen des Zentrums sind insbesondere:\n8. Die Stärkung der nationalen und internationalen Konkurrenzfähigkeit in ausgewählten Forschungsgebie-\n ten.\n9. Die Erreichung einer kritischen Masse an Wissenschafter/innen in ausgewählten Forschungsgebieten,\n um vorhandenes Forschungspotential noch besser zu nutzen.\n10. Förderung der Nachwuchswissenschafter.\n11. Gemeinsame und flexiblere apparative und personelle Ressourcennutzung und –steuerung des Zent-\n rums im Bereich der Forschung und Administration.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 300, "academic_year": "2004/05", "issue": "17", "published": "2005-05-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1" }, "index": 11, "text": "- 12 -\n12. Gezielte und umfassendere Vermarktung erarbeiteter Forschungsergebnisse, bestehender Forschungs-\n kompetenzen und Ressourcen.\n13. Besserer Informationsaustausch zwischen den im Zentrum angesiedelten Instituten, mit den anderen\n Zentren und den Kliniken und klinischen Instituten im Bereich der Forschung.\n LEITUNG, AUFGABEN und KOMMUNIKATION\n§ 3 Leitende Organe des Zentrums\n(1) Leitende Organe des Zentrums sind die Zentrumsleitung und der/die Zentrumssprecher/in.\n(2) Die Zentrumsleitung setzt sich aus jenen drei Institutsvorständen, deren Institute gemeinsam ein Zentrum\nbilden, zusammen. Im Verhinderungsfall ist der/die jeweilige Stellvertreter/in des/der Institutsleiters/in vorü-\nbergehend Mitglied der Zentrumsleitung.\n(3) Auf Basis eines jährlichen Rotationsverfahrens ernennt das Rektorat auf Mehrheitsvorschlag der Zent-\nrumsleitung ein Mitglied der Zentrumsleitung zum/zur Zentrumssprecher/in und ein/e weiteres/e zu des-\nsen/deren Stellvertreter/in. Die Bestellung zum/zur Zentrumssprecher/in und dessen/deren Stellvertreter/in\nerfolgt für ein Jahr und beginnt jeweils mit Beginn des Wintersemesters (1. Oktober). Die erste Sprecherpe-\nriode beginnt mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung und endet mit dem Sommersemester 2006 (30. Sep-\ntember 2006).\n(4) Die Abberufung des/der Zentrumssprechers/in bzw. dessen/deren Stellvertreter/in ist nur aus wichtigem\nGrund auf Antrag der jeweils beiden anderen Mitglieder der Zentrumsleitung durch das Rektorat möglich.\n(5) Die Zentrumsleitung kann einvernehmlich, unter Einhaltung des Beginns der neuen Periode mit dem\njeweiligen Wintersemester, das Rotationsverfahren einmalig für eine Funktionsperiode aussetzen und\nden/die bislang bestellten/e Zentrumssprecher/in für ein weiteres Jahr dem Rektorat zur Bestätigung vor-\nschlagen.\n§ 4 Aufgaben und Beschlussfassung der Zentrumsleitung\n(1) Die Aufgaben der Zentrumsleitung sind insbesondere:\n10. Wechselseitige Information über laufende sowie geplante institutsinterne Forschungsprojekte.\n11. Koordination der institutsübergreifenden Forschungsprojekte.\n12. Planung der Forschungsausrichtung und gemeinsame Abstimmung im Bereich der Bildung und Förde-\n rung von gemeinsamen Forschungsprojekten, von Großprojekten und Forschungsschwerpunkten des\n Zentrums.\n13. Koordination der gemeinsamen Nutzung von apparativen Einrichtungen, wobei die Nutzungsanteile\n institutsbezogen verrechnet werden. Entsprechende Nutzungsvereinbarungen sind bei Bedarf abzu-\n schließen. Die organisatorische und personelle Verantwortung für die apparativen Einrichtungen ver-\n bleibt unberührt bei den Instituten (Nutzungsvertrag, Servicebuch, Reparatur-Rücklage).\n14. Koordination des gemeinsamen Beschaffungsmanagements in Abstimmung mit der zentralen Beschaf-\n fung.\n15. Koordination des gemeinsamen Personaleinsatzes bei gemeinsamen Forschungsprojekten des Zent-\n rums.\n16. Interne Budgetverteilung für instituts- und zentrumsübergreifende Investitionen und Sachmittel, für For-\n schungsprojekte oder für sonstige Budgetmittel, die vom Rektorat dem Zentrum zur Verfügung gestellt\n werden.\n17. Vorschlag zur Änderung dieser Organisations- und Geschäftsordnung.\n18. Die Verantwortung für die Abhaltung und Koordination der Lehre bleibt ausschließlich den Instituten\n vorbehalten. Der institutsübergreifende Informationsaustausch ist erwünscht.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 300, "academic_year": "2004/05", "issue": "17", "published": "2005-05-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1" }, "index": 12, "text": "- 13 -\n(2) Um die Aufgaben der Zentrumsleitung wahr zu nehmen, finden regelmäßig - zumindest einmal im Monat\n- Zentrumsleitungssitzungen statt. Die Mitglieder der Zentrumsleitung sind verpflichtet, an den Zentrumslei-\ntungssitzungen teilzunehmen. Es steht der Zentrumsleitung frei, einvernehmlich zu beschließen, Mitarbei-\nter/innen der drei beteiligten Institute anlassbezogen oder kontinuierlich zu den Zentrumsleitungssitzung\nbeizuziehen.\n(3) Jedes Treffen der Zentrumsleitung wird mit einer Tagesordnung vorbereitet und mit einem Ergebnispro-\ntokoll nachbereitet. Die Koordination, Einberufung und Protokollführung obliegt dem Zentrumssprecher. Die\nEinladung und Übermittlung der Tagesordnung wird der Sache nach zeitgerecht, aber mindestens 5 Werkta-\nge vor Durchführung der Sitzung schriftlich bekannt gegeben.\n(4) Die Zentrumsleitung ist beschlussfähig, wenn alle drei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfassun-\ngen der Zentrumsleitung erfolgen mehrheitlich, in Angelegenheiten des Abs 1 Z 7 und Z 8 einstimmig. Wird\nin Angelegenheiten des Abs 1 Z 7 trotz zweimaliger formeller Abstimmung kein Beschluss gefasst, ist von\nder Zentrumsleitung das Rektorat anzurufen, welches eine endgültige Entscheidung trifft.\n§ 5 Aufgaben des/der Zentrumssprechers/in\nDie Aufgaben des/der Zentrumssprechers/in sind insbesondere:\n8. Inhaltliche Abstimmung der Zielvereinbarung des Zentrums mit jenen der im Zentrum beteiligten Institu-\n te.\n9. Abschluss einer Zielvereinbarung inkl. der jährlichen Budgetvereinbarung für das Zentrum mit dem Rek-\n torat nach vorheriger Abstimmung und in Anwesenheit und Mitbeteiligung der Zentrumsleitung.\n10. Kommunikation zwischen der Zentrumsleitung und dem Rektorat\n11. Präsentation des Zentrums als Einheit nach außen und innen. Im Innen- und Außenauftritt eines Insti-\n tuts ist das Zentrum mitzubenennen. (z.B. Publikationen, Kongresse...)\n12. Koordination der Öffentlichkeitsarbeit und der internen Kommunikation im Bereich des Zentrums.\n13. Koordination und Leitung der Zentrumsleitungssitzungen.\n14. Koordination des Informationsaustausches über die Forschungsprojekte auf Zentrumsebene, insbeson-\n dere der Veranstaltung der Zentrumskonferenzen und –foren nach § 6.\n§ 6 Kommunikation innerhalb des Zentrums\n(1) Mindestens einmal pro Semester findet unter Beteiligung der Zentrumsleitung, aller Universitätsprofesso-\nren/innen und Forschungsprojektleitern/innen von im Jahr laufenden und bewilligten Projekten im Rahmen\ndes FWF, EU, bm:bwk oder von Drittmittel- oder Industrieprojekten von mindestens 50.000 € pro Jahr eine\nZentrumskonferenz statt. Die Organisation, Struktur und Koordination der Zentrumskonferenz obliegt\ndem/der Zentrumssprecher/in. Ziel der Zentrumskonferenz ist der Informations- und Wissensaustausch zu\nallen in der Geschäftsordnung genannten Punkten.\n(2) Mindestens einmal pro Jahr findet die Zentrumskonferenz als Zentrumsforum statt. Teilnehmer des Zent-\nrumsforums sind die Zentrumsleitung und alle in der Forschung tätigen Mitarbeiter/innen, die den drei Institu-\nten des Zentrums zugeordnet sind. Ziel des Zentrumsforums ist der wechselseitige Informationsaustausch\nüber Forschungsvorhaben und - projekte innerhalb des Zentrums und deren Vernetzung.\n(3) Bestehende informelle Informationsstrukturen auf Institutsebene bleiben durch die Institution des Zent-\nrumsforums unberührt.\n§ 7 Forschungsprofilbildung\nDie Zentrumsleitung hat den IST-Stand der Forschungsprojekte am Zentrum zu erheben, nach einer Stär-\nken-Schwächen-Analyse Forschungsschwerpunkte im Sinne der Profilbildung des Zentrums in Abstimmung\nzur Strategie der Med Uni Graz zu beschließen und diese jährlich zu aktualisieren.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 300, "academic_year": "2004/05", "issue": "17", "published": "2005-05-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1" }, "index": 13, "text": "- 14 -\n BUDGET, PERSONAL und LEHRE\n§ 8 Budget\n(1) Das Rektorat vergibt pro Zentrum ein Budget für allgemeine Sachmittel und allgemeine Investitionen,\nderen Verteilung nach einem vom Rektorat festgelegten Schlüssel erfolgt.\n(2) Sachmittel und Investitionen in der Lehre sowie Reisekosten sind von dieser Regelung nicht betroffen.\n§ 9 Personal\n(1) Die Personalhoheit verbleibt, hinsichtlich der Fach- und Dienstvorgesetztenfunktion, grundsätzlich auf der\nEbene der Institute. Personalkooperationen auf Zentrumsebene werden vom Rektorat nachdrücklich befür-\nwortet.\n(2) Bei Personalbesetzungen ist auch auf die Profilbildung des Zentrums Bedacht zu nehmen.\n SCHLUSSBESTIMMUNG\n§ 10 Inkrafttreten\nDie Geschäftsordnung tritt nach Beschluss der drei Institutsleiter und nach Genehmigung durch das Rektorat\nmit dem der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz folgenden Tag, vorerst\nbefristet bis 30. September 2006, in Kraft.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 300, "academic_year": "2004/05", "issue": "17", "published": "2005-05-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1" }, "index": 14, "text": "- 15 -\n60.\nRichtlinien über die Handhabung und Archivierung von Original-Verträgen der Medizinischen Uni-\nversität Graz\nDas Rektorat hat in seiner Sitzung vom 14.4.2005 folgende\n „Richtlinien über die Handhabung und Archivierung von Original-Verträgen\n der Medizinischen Universität Graz“\nbeschlossen:\n§1 Gesetzlicher Auftrag\n 1. Gemäss § 15 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. hat das Rektorat jeder Universität die Geba-\n rung der Universität nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit,\n Sparsamkeit und Transparenz zu gestalten.\n 2. Zu diesem Zwecke ist es notwendig, einen Vertragskataster über die von der Medizinischen Univer-\n sität Graz abgeschlossenen Verträge jeglicher Art im Original („Original-Verträge“) zu erstellen und\n mit entsprechender Sorgfalt zu behandeln. In allfälligen Streitfällen mit Dritten sind diese nach den\n jeweils geltenden Verfahrensvorschriften den zuständigen Gerichten und Behörden vorzulegen. Die\n Einrichtung und Wartung dieses Vertragskatasters ist Gegenstand dieser Richtlinien.\n 3. Die Regelungen darüber, welche Organe oder Leitungen welche Art von Verträgen abschließen darf,\n unterliegt den gesetzlichen Vorgaben des UG 2002 i.d.g.F., den allgemeinen Richtlinien über die\n Bevollmächtigungen von Universitätsangehörigen gemäß § 28 UG i.d.g.F. sowie den allgemeinen\n Weisungen der Universitätsleitung und sind nicht Gegenstand dieser Richtlinien.\n§2 Definition und Abschluss von Original-Verträgen\n 1. Als Original-Verträge gelten alle zwei- oder mehrseitigen Verträge sowie einseitige rechtsverbindli-\n che Erklärungen der Medizinischen Universität Graz, die schriftlich niedergelegt sind und Rechtswir-\n kungen für die Medizinische Universität Graz entfalten oder entfalten könnten.\n 2. Bei Abschluss von Original-Verträgen im Sinne des § 2 Abs 1 dieser Richtlinien ist in aller Regel das\n der Medizinischen Universität Graz zustehende eine Original für den Vertragskataster der Medizini-\n schen Universität Graz vorzusehen und abzulegen.\n 3. In Projekten gemäß § 27 UG 2002 i.d.g.F. können nach Möglichkeit und auf Wunsch der betroffenen\n Organisationseinheit für die Medizinische Universität Graz zwei Originalfassungen vorgesehen wer-\n den (eine für die Organisationseinheit und eine für den Vertragskataster), soweit hierfür keine zu-\n sätzlichen Kosten (etwa Kosten für Beglaubigungen) anfallen.\n 4. Soweit bei Verträgen, in denen wegen der Anzahl von mitbeteiligten Parteien allgemein vorgesehen\n ist, dass nicht alle mitbeteiligten Parteien je ein Original erhalten (etwa in Konsortialverträgen in gro-\n ßen Forschungsprojekten), muss nicht zwingend ein Original-Vertrag zur Aufbewahrung in der Medi-\n zinischen Universität Graz erstellt werden. In diesem Falle ist eine Kopie vom Original mit allen Un-\n terschriften an das Vertragskataster zu erstellen und dort mit dem Vermerk „(Einziges) Original be-\n findet sich …….“ zu versehen.\n 5. Projektverträge nach § 26 UG 2002 i.d.g.F. sind nur dann in das Vertragskataster aufzunehmen,\n wenn dies die jeweilige Projektleitung ausdrücklich wünscht.\n 6. „Alt“-Original-Verträge, also Verträge, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinie namens der ehemals teil-\n rechtsfähigen Organisationseinheiten der Medizinischen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz\n oder der Medizinischen Universität Graz abgeschlossen wurden und heute für die Medizinische Uni-\n versität Graz noch Rechtswirkungen entfalten, unterliegen gleichfalls den Regelungen dieser Richtli-\n nie.\n§3 Behandlung von Original-Verträgen\n 1. Original-Verträge sind nach allseitiger Unterzeichnung an den Vertragskataster als zuständige Stelle\n zu übersenden. Verantwortlich hierfür ist jene/jener, die/der für die Vertragsunterzeichnung zustän-\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 300, "academic_year": "2004/05", "issue": "17", "published": "2005-05-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1" }, "index": 15, "text": "- 16 -\n dig war, somit in aller Regel ein Mitglied des Rektorates bzw. die Leitung einer Organisations- oder\n Subeinheit.\n 2. Diese Original-Verträge sind vom Vertragskataster bei Erhalt wie folgt zu behandeln:\n • Empfangsbestätigung an die einsendende Stelle;\n • Scannen der Dokumente auf CD-Rom oder gleichwertige Datenträger;\n • Ablage der Papierfassungen in einer feuerfesten Einrichtung;\n • Ablage der CD-Roms oder gleichwertigen Datenträger ebenfalls in feuerfesten Einrichtun-\n gen.\n Die Original-Verträge sind nach Möglichkeit auch schrittweise in einer Datenbank zu erfassen.\n 3. Kopien der Original-Verträge sind den zuständigen Stellen bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Die\n Original-Verträge selbst sind nur in gerichtlichen oder behördlichen Streitfällen zu verwenden.\n§4 Vertragskataster\n 1. Der Vertragskataster wird in der Rechtsabteilung eingerichtet (A-RE).\n 2. Die A-RE kann die Verantwortung über folgende Original-Verträge an andere Abteilungen delegie-\n ren:\n • Allgemeine Bestellungen im Wert bis € 700.000 pro Bestellung an den Bereich Zentraler\n Einkauf (B-ZE);\n • Personalverträge aller Art an die Abteilung Personal (A-PE).\n 3. Bei erfolgter Delegierung fällt die Verantwortlichkeit an die zuständigen Bereiche/Abteilungen.\n§5 Inkrafttreten\n 1. Die Richtlinie tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Med. Uni Graz in\n Kraft.\n 2. „Alt“-Original-Verträge sind unverzüglich, spätestens aber bis 31.12.2005 von den jeweils zuständi-\n gen Organisationseinheiten an den Vertragskataster einzusenden. Der Vertragskataster ist darauf-\n hin bis 31.12.2006 in einer den Regelungen dieser Richtlinie entsprechenden Form einzurichten.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 300, "academic_year": "2004/05", "issue": "17", "published": "2005-05-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=300&pDocNr=5404&pOrgNr=1" }, "index": 16, "text": "- 17 -\n61.\nBrandschutzordnung der Medizinischen Universität Graz\nDas Rektorat hat in seiner Sitzung vom 14.4.2005 folgende\n „Brandschutzordnung der Medizinischen Universität Graz“\nbeschlossen:\n I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN\n 1. Geltungsbereich:\n1) Diese Brandschutzordnung (BSO) gilt für alle von Einrichtungen der Medizinischen Universität Graz\n benützten Gebäude und Räumlichkeiten und legt Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz und\n Richtlinien für das Verhalten der Universitätsangehörigen im Brandfall fest. Für Universitätseinrichtun-\n gen (Kliniken und Institute), die in Objekten des LKH Universitätsklinikum Graz untergebracht sind, ist\n diese Brandschutzordnung nur insoweit anzuwenden, als für diese Objekte keine zumindest gleichwer-\n tige Brandschutzbestimmungen des Krankenanstaltenträgers gelten. Derzeit ist für die erwähnten Ob-\n jekte eine vom Sicherheitstechnischen Dienst bzw. dem Kommandanten der Betriebsfeuerwehr des\n LKH-Universitätsklinikum Graz entwickelte Brandschutzordnung seit 1992 in Kraft und wurde jährlich\n bei Erfordernis entsprechend angepasst.\n2) Im folgenden werden für Zwecke dieser BSO alle wissenschaftlichen Organisationseinheiten, welche\n in klinische Organisationseinheiten (Universitätskliniken, Klinische Institute und Gemeinsame Einrich-\n tungen) sowie nicht-klinische Organisationseinheiten (Institute) unterteilt sind, als auch alle nicht-\n wissenschaftlichen Organisationseinheiten (Organisationseinheit für zentrale Infrastruktur, Organisati-\n onseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Ge-\n schlechterforschung) sowie die Büros der Obersten Organe unter dem Begriff „Universitätseinrich-\n tungen“ zusammengefasst.\n3) Die für Universitätseinrichtungen auf Grund von Gesetzen, Verordnungen, Ö-Normen, den Techni-\n schen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) oder universitätsinternen Regelungen bestehen-\n den Sicherheitsvorschriften bleiben durch diese Brandschutzordnung unberührt.\n 2. Verantwortlichkeit\n1) Für die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit sind die Leiterinnen/Leiter für ihren jeweiligen Wir-\n kungsbereich verantwortlich.\n Diese Brandschutzordnung ist nachweislich allen Bediensteten zur Kenntnis zu bringen.\n2) Als „Leiterin/Leiter“ im Sinne dieser Brandschutzordnung gelten:\n a) für die wissenschaftlichen, klinischen und nicht – klinischen Organisationseinheiten:\n jeweils die Vorständinnen / Vorstände dieser;\n b) für die gegliederten, wissenschaftlichen klinischen Organisationseinheiten:\n jeweils die Leiterinnen / Leiter der Abteilungen dieser;\n c) für die nicht wissenschaftlichen Organisationseinheiten:\n jeweils die Leiterinnen / Leiter dieser;\n d) für die Büros der Obersten Organe:\n jeweils die Leiterinnen / Leiter dieser;\n e) subsidär die Rektorin / der Rektor für alle Flächen die nicht einer Universitätseinrichtung zugeordnet\n sind.\n3) An allen Universitätseinrichtungen ist eine Bedienstete/ ein Bediensteter als Beauftragte/r für den\n Brandschutz von den jeweiligen Leiterinnen/Leitern zu nominieren. Die Namen der Brandschutzbe-\n auftragten und der Brandschutzwarte sind der/dem Sicherheitsbeauftragten schriftlich bekanntzuge-\n ben.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" } ] }