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            "text": "-8-\n§ 21 Koordinationsbeauftragte\n(1) Der AkGl bestellt aus seiner Mitte mit Zweidrittelmehrheit vier Koordinationsbeauftragte.\n(2) Die oder der Koordinationsbeauftragte ist in allen Bereichen, bei denen der AkGl kraft Gesetzes\n(insbesondere UG 2002 und B-GlBG) oder gemäß Frauenförderungsplan der Medizinischen Universität\nGraz Aufgaben und Rechte wahrzunehmen hat, entscheidungs- und zeichnungsbefugt.\n(3) Die Leistung allfälliger Unterschriften erfolgt nach der Entscheidung des betreffenden Universitätsor-\ngans und vor Vollzug der jeweiligen Maßnahme.\n(4) Bei Abwesenheit der oder des Koordinationsbeauftragten geht die Entscheidungs- und Zeichnungs-\nbefugnis auf die oder den Vorsitzenden des AkGl, in deren oder dessen Verhinderungsfall auf de-\nren/dessen (in der Reihenfolge) 1. 2. oder 3. Stellvertreterin/Stellvertreter über. Abwesenheiten werden\ndem Rektorat mitgeteilt.\n§ 22 Abberufung der oder des Vorsitzenden, der Stellvertreterin oder des Stellvertreters, von\nKoordinationsbeauftragten und von Mitgliedern\n(1) Für die Abberufung der oder des Vorsitzenden und einer oder eines der stellvertretenden Vorsitzen-\nden, von Koordinationsbeauftragten, von Mitgliedern sowie Ersatzmitgliedern vor Ablauf der Funktions-\nperiode ist der AkGl zuständig. Der Beschluss über die Abberufung bedarf der Zweidrittelmehrheit.\n(2) Nach erfolgter Abberufung ist unverzüglich eine Neuwahl der oder des Vorsitzenden bzw Nachbe-\nstellung der Koordinationsbeauftragten zum ehest möglichen Zeitpunkt anzuberaumen. Betrifft die Ab-\nberufung Mitglieder oder Ersatzmitglieder hat der AkGl die für die Nachentsendung erforderlichen Maß-\nnahmen ehest möglich zu ergreifen.\n(3) Die Abberufung kann auf Antrag erfolgen, wenn die oder der Vorsitzende des AkGl ihre oder seine\nPflichten gröblich verletzt oder vernachlässigt hat oder nicht mehr in der Lage ist, ihre oder seine Pflich-\nten zu erfüllen und der diesbezügliche Antrag bei Einberufung der Sitzung in der Tagesordnung bereits\nenthalten war. Dasselbe gilt für die (1., 2., 3.) stellvertretende Vorsitzende oder den (1., 2., 3.) stellver-\ntretenden Vorsitzenden, die Koordinationsbeauftragten, die Haupt- und Ersatzmitglieder.\n§ 23 Änderung der Geschäftsordnung\nÄnderungen oder Ergänzungen der Geschäftsordnung sind mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen\ngültigen Stimmen in einer Sitzung möglich, auf deren Tagesordnung bei Einladung zur Sitzung dies als\neigener Tagesordnungspunkt vorgesehen war.\n§ 24 Überreichung der Geschäftsordnung an neue Mitglieder\nDie oder der Vorsitzende des AkGl hat jedem neu in den AkGl eintretenden Mitglied ein Exemplar der\nGeschäftsordnung zu überreichen.\n§ 25 Inkrafttreten\n(1) Diese Geschäftsordnung wurde am 23.12.2004, die Änderungen der §§ 2 Abs 2, 5; 3 Abs 3, 4, 5; 7\nAbs 1; 8 Abs1; 16 Abs 1, 4, 5, 6, 7; 20 Abs 1; 21 Abs 4, 5; 22 Abs 1, 2; 25 wurden am 27.1.2005, die\nÄnderungen der §§ 6 Abs 3-7; 20 Abs 3, 4; 21 Abs 4, 5; 25 Abs 1 am 3.3.2005 beschlossen.\n(2) Die Geschäftsordnung tritt mit dem auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt folgenden Tag in\nKraft.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-9-\n                                                      Anhang\n Geschäftsverteilung der Koordinationsbeauftragten des Arbeitskreises für Gleichbehandlungs-\n                                                       fragen\nVorsitzende, Koordinationsbeauftragte: Ao.Univ.-Prof.in Dr.in Andrea Langmann\n                                                                                (Universitäts-Augenklinik)\n                  Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie\n                  Medizinische Universitätsklinik\n                  Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde\n                  Institut für Hygiene\n                  Universitätsklinik für Orthopädie\n                  Institut für Molekularbiologie und Biochemie\n                  Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n                  Universitätsklinik für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin\n                  Gemeinsame Einrichtung für Klinische Immunologie\n                  [Pflegewissenschaft]\n1. Stellvertreterin der Vorsitzenden, Koordinationsbeauftragte: Ass.-Prof.in Dr.in Sigrid Strasser-Fuchs\n                                                                       (Universitätsklinik für Neurologie)\n                  Universitäts-Augenklinik\n                  Universitätsklinik für Unfallchirurgie\n                  Universitätsklinik für Radiologie\n                  Universitätsklinik für Strahlentherapie-Radioonkologie\n                  Universitätsklinik für Chirurgie\n                  Hals-Nasen-Ohren-Universitätsklinik\n                  Institut für Pathologie\n                  Universitätsklinik für Kinderchirurgie\n                  Universitätsklinik für Medizinische Psychologie u. Psychotherapie\n                  Gemeinsame Einrichtung für Klinische Psychosomatik\n2. Stellvertreterin der Vorsitzenden, Koordinationsbeauftragte: Ao.Univ.-Prof.in Dr.in Daisy Kopera\n                                                      (Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie)\n                  Universitätsklinik für Neurologie\n                  Geburtshilflich-Gynäkologische Universitätsklinik\n                  Institut für Anatomie\n                  Institut für Zellbiologie, Histologie und Embryologie\n                  Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie\n                  Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin\n                  Universitätsklinik für Urologie\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 10 -\n                  Universitätsklinik für Neurochirurgie\n                  Universitätsklinik für Psychiatrie\n                  Gemeinsame Einrichtung für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie (stillgelegt)\n                  [Neue Medien]\n3. Stellvertreterin der Vorsitzenden, Koordinationsbeauftragte: ARätin Claudia Krainer\n                                            (Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie)\n                  Institut für Gerichtliche Medizin\n                  Institut für Physiologische Chemie\n                  Institut für Medizinische Biologie und Humangenetik\n                  Institut für Systemphysiologie\n                  Institut für Pathophysiologie\n                  Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie\n                  Institut für Biophysik\n                  Institut für Biomedizinische Forschung\n                  Institut für Medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation\n                  Klinisches Institut für Medizinische und Chemische Labordiagnostik\nVerwaltung:       Organisationseinheit für zentrale Infrastruktur\n                  Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförde-\n                  rung sowie der Geschlechterforschung\n                  Büro des Universitätsrates\n                  Büro des Senates\n                  Büro des Rektorats/der Rektorin/des Rektors\n                  Büros der Vizerektorinnen/Vizerektoren\nZMF“\n                               Für den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen:\n      A. Langmann eh                                                                       C. Gaster eh\n    Vorsitzende des AkGl                                                                 AkGl-Büroleiterin\n                                    Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                       Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 11 -\n                                     46. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universi-\ntätsgesetz 2002 i.d.g.F. folgende Stellen ausschreibt:\n46.1 Freie Stelle einer Universitätsprofessorin bzw. eines Universitätsprofessors\nAn der Medizinischen Universität Graz ist zum ehest möglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines\n                            Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors\n                                                     für\n                   Klinische und Experimentelle Chirurgische Neurotraumatologie\nzu besetzen.\nDie Aufnahme erfolgt unbefristet in Vollzeitbeschäftigung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis\nnach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 und des Angestelltengesetzes.\nBewerbungsvoraussetzungen:\n    1. Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländi-\n         sche Hochschulausbildung mit Doktorat in Humanmedizin\n    2. Zuerkennung des Facharztdiploms für Neurochirurgie\n    3. Habilitation oder gleichzuhaltende, herausragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung\n         und Lehre\n    4. Pädagogische und didaktische Eignung\nAnforderungsprofil:\nDer Bewerber/die Bewerberin soll eine international ausgewiesene Forschungspersönlichkeit mit einem\nexperimentellen und klinischen Schwerpunkt auf dem Gebiet der chirurgischen Neurotraumatologie\nsein. Insbesondere sollen umfangreiche experimentelle Erfahrungen, beispielsweise mit Untersuchun-\ngen zu Neurometabolismus und Neuroprotektion bzw. experimentelle chirurgische Erfahrungen am\nNervensystem nachgewiesen werden.\nDie Bewerberin/der Bewerber soll eine mehrjährige Leitung eines Forschungslabors und eine erfolgrei-\nche Drittmitteleinwerbung nachweisen können.\nDie Medizinische Universität Graz möchte unter Einbeziehung der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers\nein kooperatives Netzwerk zwischen den klinischen und experimentellen Einrichtungen zur Erforschung\nneurotraumatologischer Fragestellungen aufbauen.\nVon der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird erwartet, dass sie/er den Bereich der klinischen und\nexperimentellen chirurgischen Neurotraumatologie in Forschung und Lehre vertritt.\nDie Professur für Neurotraumatologie wird der Universitätsklinik für Neurochirurgie zugeordnet. Die\nUniv.Klinik für Neurochirurgie ist gemäß Organisationsplan in keine Klinischen Abteilungen gegliedert,\nsodass mit der Professur nicht zwingend eine Leitungsfunktion einer klinischen Einheit verbunden ist.\nFür die Ausübung der Forschungsaufgaben stehen nach Maßgabe entsprechender Forschungsanträge\nForschungsflächen im Zentrum für Medizinische Grundlagenforschung projektbezogen zur Verfügung.\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungs-\nfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Entsprechend\ndem Frauenförderungsplan werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind ausschließlich an Hand des strukturierten Bewerbungsformulars der Medizinischen\nUniversität Graz, abrufbar unter der Adresse http:/www.meduni-graz.at/karriere.html, mit den übli-\nchen Unterlagen, nur elektronische Übermittlung, (Lebenslauf, Publikationsliste, Lehrtätigkeit, inhalt-\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 12 -\nlich gegliedert entsprechend dem Formular für Kurzbewerbungen) bis zum 08. April 2005 an den Rektor\nder Medizinischen Universität Graz, Herrn Univ.-Prof. Dr.med. Dr.phil. Gerhard F. Walter, Auenbrug-\ngerplatz 2, A-8036 Graz, zu richten.\n46.2 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifika-\ntion vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Medizinischen Universitätsklinik\nvoraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin, teilweise absolvierte Turnusausbildung (Minimumanteil\nfür Innere Medizin), Erfahrungen auf dem Gebiet der Angiologie, Fertigkeiten in EDV-Benützung (Of-\nfice), gute Englischkenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 06. April 2005 (Kennzahl: W224)\n1 halbe Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109\n(2) UG 2002) an der Universitätsklinik für Neurologie voraussichtlich zu besetzen ab 01.05.2005.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin, einschlägige Vorerfahrung in der Lehre, einschlägige\nwissenschaftliche Vorerfahrungen, praktische Kenntnisse in der Neurologie (Epileptologie), EDV- und\nFremdsprachenkenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 06. April 2005 (Kennzahl: W225)\n46.3 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifika-\ntion vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatan-\ngestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers\n(befristete Ersatzkraft) am Institut für Zellbiologie, Histologie und Embryologie zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossene MTA-Ausbildung, Interesse an wissenschaftlicher Arbeit, praktische Erfahrung mit\nZellkulturmethoden und lichtmikroskopisch-histologischen Techniken, weiters mit Arbeitstechniken auf\ndem Gebiet der Molekularbiologie, Biochemie und Elektronenmikroskopie, EDV-Kenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 06. April 2005 (Kennzahl: A220)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 13 -\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002) an der\nUniversitätsklinik für Neurologie voraussichtlich zu besetzen ab 20. April 2005 für die Dauer des Be-\nschäftigungsverbotes der Stelleninhaberin und eventuell eines anschließenden Mutterschutzkarenzur-\nlaubes.\nAnforderungsprofil:\nSehr gute EDV- und Rechtschreibkenntnisse, gute Englischkenntnisse, Organisations- und Kommuni-\nkationstalent, Teamfähigkeit, Flexibilität und soziale Kompetenz, mehrjährige Berufserfahrung (gute\nKenntnisse in Sekretariatsführung und Organisation). Wünschenswert sind Erfahrung in der Verwaltung\nvon Studenten und in der Universitätsverwaltung.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 06. April 2005 (Kennzahl: A221)\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002) am Insti-\ntut für Pathophysiologie zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nEnglisch in Wort und Schrift, EDV, Buchhaltung und Buchführung, Maschinschreiben, Praxis in Sekreta-\nriatstätigkeiten und Organisation, selbständiges Arbeiten.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 06. April 2005 (Kennzahl: A222)\n1 Stelle eines Lehrlings im Lehrberuf ChemielabortechnikerIn am Institut für Zellbiologie, Histologie und\nEmbryologie voraussichtlich zu besetzen ab 01. September 2005.\nAnforderungsprofil:\nPositiver Abschluss der Pflichtschule\nerwünscht: Begabung und Interesse für naturwissenschaftliche Fächer und Mathematik. Erfahrung in\nEDV.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 06. April 2005 (Kennzahl: A223)\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs an der Universitätsklinik für Radiologie zu besetzen ab\n01.05.2005.\nAnforderungsprofil: Bereitschaft und Befähigung zur Übernahme von Koordinations- und Organisations-\naufgaben insbesondere im Studienbetrieb, sehr gute EDV- und Rechtschreibkenntnisse, gute Englisch-\nkenntnisse, Teamfähigkeit, Flexibilität und mehrjährige Berufserfahrung (Führung eines Sekretariates\ndes universitären Studienbetriebes), Freude und Bereitschaft zur Kommunikation und Menschenfüh-\nrung.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 06. April 2005 (Kennzahl: A226)\n                                 Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 14 -\n47.\nSubgliederung der Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur an der Medizinischen Universi-\ntät Graz\nDer Kanzler der Medizinischen Universität Graz, Herr Mag. Dr. Gerald Walland, gibt bekannt, dass er\ngemäß § 10 (3) des Organisationsplanes der Medizinischen Universität Graz, veröffentlicht im Mittei-\nlungsblatt Nr. 5 vom 1. Dezember 2004, nach erfolgter Zu- und Abstimmung mit Herrn Univ.-Prof. Dr.\nmed. Dr. phil. Gerhard Franz Walter, Rektor der Medizinischen Universität Graz, und nach Zustimmung\nvon Herrn Vizerektor o. Univ.-Prof. Dr. Gilbert Reibnegger, Vizerektor für Studium und Lehre, folgende\nSubgliederung der Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur gegliedert hat:\n                   Subgliederung der Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur\n               an der Medizinischen Universität Graz gemäß § 10 (3) Organisationsplan\nDer Leiter der Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur beschließt am 14. März 2005 nach Zu- und\nAbstimmung mit dem Rektor folgende Subgliederung für die Organisationseinheit für Zentrale\nInfrastruktur der Medizinischen Universität Graz:\n                                                 1. Abschnitt\n                                          § 1 Rechtsgrundlagen\n1.1 Die Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur (im Folgenden: die „OzI“) ist eine Nichtwissen-\n     schaftliche Organisationseinheit im Sinne der § 8 (2) des geltenden Organisationsplanes der Medi-\n     zinischen Universität Graz, veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr. 5 vom 1. Dezember 2004 (im Fol-\n     genden: der „O-Plan“). Als Nichtwissenschaftliche Organisationseinheit dient die OzI der Abwick-\n     lung administrativer Abläufe innerhalb der Medizinischen Universität Graz mit dem Ziel der effizien-\n     ten und effektiven Unterstützung der Wissenschaftlichen Nichtklinischen und Klinischen Organisa-\n     tionseinheiten.\n1.2 Gemäß § 10 (3) O-Plan besteht eine gesonderte Ermächtigung für die Leiterin oder den Leiter der\n     OzI, diese in Abstimmung mit der Rektorin oder dem Rektor in Abteilungen und soweit notwendig\n     in übergeordnete Bereiche zu gliedern. Die Struktur ist gesondert im Mitteilungsblatt zu veröffentli-\n     chen.\n                                                 2. Abschnitt\n                                Organisatorische Aufgliederung der OzI\n                                                 § 2 Bereiche\n2.1 In der OzI können laut den Bestimmungen des O-Planes nach Zweckmäßigkeit und sinnvoller ge-\n     meinsamer Strukturierung Bereiche eingerichtet werden.\n2.2 Die OzI wird in folgende Bereiche gegliedert: (a) der Administrativer Bereich (im Folgenden: „B-\n     AD“), (b) der IT Bereich (im Folgenden: „B-IT“), (c) der Kaufmännische Bereich (im Folgenden: „B-\n     KM“), (d) der Bereich für Studium und Lehre (im Folgenden: „B-SL“) und (e) der Bereich Zentrale\n     Beschaffung (im Folgenden: „B-ZB“)\n                                               § 3 Abteilungen\n3.1 In den Bereichen der OzI können laut den Bestimmungen des O-Planes nach Zweckmäßigkeit und\n     sinnvoller gemeinsamer Strukturierung auch Abteilungen eingerichtet werden.\n3.2 Der B-AD wird in folgende Abteilungen gegliedert: (a) die Abteilung Bibliothek (im Folgenden: „A-\n     BI“), (b) die Abteilung Organisation (im Folgenden: „A-OR“), (c) die Abteilung Personal (im Folgen-\n     den: „A-PE“) und (d) die Abteilung Recht (im Folgenden: „A-RE“).\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 15 -\n3.3 Der B-IT ist derzeit nicht in Abteilungen gegliedert.\n3.4 Der B-KM wird in folgende Abteilungen gegliedert: (a) die Abteilung Controlling (im Folgenden: „A-\n     CO“), (b) die Abteilung Finanzbuchhaltung (im Folgenden: „A-FB“), (c) die Abteilung Treasury und\n     Liquiditätsmanagement (im Folgenden: „A-TR“) und (d) die Abteilung Versicherungen und Steuern\n     (im Folgenden: „A-VS“).\n3.5 Der B-SL wird in folgende Abteilungen gegliedert: (a) die Abteilung Qualitätssicherung und Organi-\n     sation der Lehre (im Folgenden „A-QsO“), (b) die Abteilung Studium und Prüfung (im Folgenden:\n     „A-StP“) und (c) die Abteilung Internationales und Postgraduales Zentrum (im Folgenden: „A-IPZ“).\n3.6 Der B-ZB ist derzeit nicht in Abteilungen gegliedert.\n                                                   3. Abschnitt\n                                           Leitungen und Personal\n                                             § 4 Bereichsleitungen\n4.1 Bereiche gemäß Punkt 2.1 dieser Subgliederung werden von Bereichsleiterinnen oder Bereichslei-\n     tern geführt, so die Leiterin oder der Leiter der OzI den Bereich nicht in Personalunion führt.\n4.2 Bereichsleiterinnen oder Bereichsleiter werden von der Rektorin oder vom Rektor auf Vorschlag\n     der Leiterin oder des Leiters der OzI und unter Beachtung der universitätsrechtlichen Bestimmun-\n     gen unbefristet oder befristet bestellt.\n                                           § 5 Abteilungsleitungen\n5.1 Abteilungen gemäß Punkt 2.1 dieser Subgliederung werden von Abteilungsleiterinnen oder Abtei-\n     lungsleitern geführt, so die jeweilige Bereichsleiterin bzw. der jeweilige Bereichsleiter die Abteilung\n     nicht in Personalunion führt.\n5.2 Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleiter werden von der Leiterin oder vom Leiter der OzI auf\n     Vorschlag der Bereichsleiterin oder des Bereichsleiters, dessen Bereich die Abteilung zugeordnet\n     ist, unbefristet oder befristet bestellt.\n                                              § 6 Stellvertretungen\n6.1 Für die OzI kann (können) nach Zweckmäßigkeit unbefristet oder befristet ein (oder mehrere) Stell-\n     vertreterin(nen) oder Stellvertreter der Leiterin oder des Leiters der OzI bestellt werden. Stellvertre-\n     terin(nen) oder Stellvertreter der Leiterin oder des Leiters der OzI werden von der Rektorin oder\n     vom Rektor auf Vorschlag der Leiterin oder des Leiters der OzI bestellt. Als Stellvertreterin(nen)\n     oder Stellvertreter ist (sind) eine (oder mehrere) Bereichsleiterin(nen) oder Bereichsleiter aus der\n     OzI zu bestellen. Mangels Bestellungsakt gilt die Bereichsleiterin bzw. der Bereichsleiter als Stell-\n     vertreterin oder Stellvertreter, in deren oder dessen Bereich die meisten Arbeitnehmerinnen oder\n     Arbeitnehmer dauerhaft beschäftigt werden.\n6.2 Für jeden Bereich der OzI kann (können) nach Zweckmäßigkeit unbefristet oder befristet eine (oder\n     mehrere) Stellvertreterin(nen) oder Stellvertreter der Bereichsleiterin oder des Bereichsleiters be-\n     stellt werden. Stellvertreterin(nen) oder Stellvertreter der jeweiligen Bereichsleiterin oder des Be-\n     reichsleiters werden für die Rektorin oder den Rektor von der Leiterin oder des Leiters der OzI auf\n     Vorschlag der jeweils vertretenen Bereichsleiters bzw. des jeweils vertretenen Bereichsleiters be-\n     stellt. Soweit Abteilungen in einem Bereich bestehen, ist (sind) eine (oder mehrere) der Abteilungs-\n     leiterinnen oder der Abteilungsleiter dieses Bereiches zu bestellen; mangels Bestellungsakt gilt die\n     Abteilungsleiterin bzw. der Abteilungsleiter jener Abteilung als Stellvertreterin oder Stellvertreter\n     der Bereichsleiterin oder des Bereichsleiters, in deren oder dessen Abteilung die meisten Arbeit-\n     nehmerinnen oder Arbeitnehmer dauerhaft beschäftigt werden.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 16 -\n6.3 Für jede Abteilung jedes Bereiches kann (können) nach Zweckmäßigkeit unbefristet oder befristet\n     eine (oder mehrere) Stellvertreterin(nen) oder Stellvertreter der jeweiligen Abteilungsleiterin bzw.\n     des jeweiligen Abteilungsleiters bestellt werden. Stellvertreterin(nen) oder Stellvertreter der jeweili-\n     gen Abteilungsleiterin oder des Abteilungsleiters werden für die Rektorin oder den Rektor von der\n     jeweiligen Bereichsleiterin oder vom jeweiligen Bereichsleiter auf Vorschlag der jeweils vertretenen\n     Abteilungsleiters bzw. des jeweils vertretenen Abteilungsleiters bestellt.\n                                           § 7 Personalzuteilung\n7.1 Es wird festgehalten, dass Personal in alle Subeinheiten, somit in die OzI, die Bereiche sowie die\n     Abteilungen direkt zugeordnet werden kann. Somit können in die OzI und die Bereiche nicht nur\n     die jeweiligen Leiterinnen und Leiter, sondern insbesondere auch administratives Personal zuge-\n     teilt werden.\n                                                 4. Abschnitt\n                                               Delegierungen\n § 8 Delegierungen der Fach- und Dienstaufsicht einzelner Bereiche oder Abteilungen an Mitglie-\n                                             der des Rektorates\n8.1 Der Leiter der OzI überträgt mit Wirkung ab Inkrafttreten dieser Subgliederung die gesamte Fach-\n     und Dienstaufsicht über den Bereich B-SL inklusive der Abteilungen A-QsO, A-StP und A-IPZ an\n     den Vizerektor für Studium und Lehre, Herrn o. Univ.-Prof. Dr. Gilbert Reibnegger.\n8.2 Die Übertragung gemäß Punkt 8.1 gilt unter der Voraussetzung, dass der Vizerektor für Studium\n     und Lehre, Herrn o. Univ.-Prof. Dr. Gilbert Reibnegger, die Übertragung durch schriftliche Erklä-\n     rung annimmt.\n8.3 Die Übertragung gemäß Punkt 8.1 gilt befristet mit der Mitgliedschaft des Vizerektors für Studium\n     und Lehre, Herrn o. Univ.-Prof. Dr. Gilbert Reibnegger, zum Rektorat der Medizinischen Universität\n     Graz.\n                                                 5. Abschnitt\n                            § 9 Kundmachung und In- und Außerkrafttreten\n9.1 Diese Subgliederung gilt ab Kundmachung im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz.\n9.2 Sie gilt bis zur Aufhebung des § 10 (3) O-Plan.\nGraz, am 14. März 2005\n                                 Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                        DER\n                MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                               http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n                                                    2. SONDERNUMMER\nStudienjahr 2004/2005                            Ausgegeben am 01.04.2005                        14. Stück\n 48.      Freie Stelle für das wissenschaftliche Personal\n 48.\n Freie Stelle für das wissenschaftliche Personal\n Der Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universi-\n tätsgesetz 2002 i.d.g.F. folgende Stelle ausschreibt:\n Im Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\n besonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifika-\n tion vorrangig aufgenommen.\n Bewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\n Halbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\n Die Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\n stelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n 1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\n schungs- und Lehrbetrieb (Fachärztin/Facharzt) an der Klinischen Abteilung für Gefäßchirurgie der Uni-\n versitätsklinik für Chirurgie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Mai 2005 für 4 Jahre befristet.\n Anforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, Fachärztin/Facharzt für Chirurgie,\n praktische und wissenschaftliche Erfahrung in Gefäßchirurgie, Publikationen, EDV- und Fremdspra-\n chenkenntnisse, Teamfähigkeit.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 22. April 2005 (Kennzahl: W227)\n                                        Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                          Rektor\n _________________________________________________________________________________\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 06. April 2005.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                       DER\n                MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                               http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\nStudienjahr 2004/2005                     Ausgegeben am 06.04.2005                          15. Stück\n 49.      Mitteilung über die Ausschreibung des sanofi-aventis-Preises 2005\n 50.      Vollmacht für Frau Dr. Carolin AUER\n 51.      Vollmacht für Herrn Helmut STRASSER\n 52.      Ausschreibung von Stellen\n 49.\n Mitteilung über die Ausschreibung des sanofi-aventis-Preises 2005\n Der Rektor, Herr O.Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, teilt mit, dass die sanofi-aventis Stiftung zur\n Förderung der medizinischen Forschung in Österreich folgenden Preis ausschreibt:\n                             Ausschreibung des Preises der sanofi-aventis Stiftung:\n 1.   Die sanofi-aventis Stiftung zur Förderung der medizinischen Forschung in Österreich stellt den drei\n      Medizinischen Universitäten für das Jahr 2005 einen Betrag von EUR 40.000 für die Auszeichnung\n      besonderer wissenschaftlicher Leistungen und Publikationen zur Verfügung. Auf die Medizinische\n      Universität Graz entfällt ein Anteil von EUR 10.400.\n 2.   Die Bewerber/innen für diesen Preis müssen Doktor/innen der Medizin oder akademisch graduierte\n      Naturwissenschaftler/innen sein. Der Preis ist nur für Arbeiten bestimmt, die überwiegend an der\n      Medizinischen Universität Graz entstanden sind. Bewerber/innen, die zum Zeitpunkt der Einrei-\n      chung nicht mehr an dieser Universität tätig sind, müssen eine/n korrespondierende/n Autor/in mit\n      Adresse an dieser Universität angeben.\n      Vom/Von der Bewerber/in kann in einem Jahr nur eine Arbeit eingereicht werden. Die Publikation\n      muss im Jahr der Ausschreibung oder im Jahr davor erfolgt sein. Noch nicht veröffentlichte Manu-\n      skripte können nur nach Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Verlages, dass diese zum\n      Druck angenommen wurden, berücksichtigt werden. Die Einsendung von Gemeinschaftsarbeiten\n      ist möglich, in diesem Fall muss bekannt gegeben werden, welche/r der Autor/innen den Preis\n      empfangen soll. Der/Die Preisträger/in kann eine Verteilung an die Mitautor/innen nach sei-\n      nem/ihrem Ermessen vornehmen.\n      Es ist nicht möglich, dass sich Universitätsprofessor/innen oder habilitierte Wissenschaftler/innen\n      als Autor/innen um den Preis bewerben. Sind unter den Koautor/innen Universitätsprofessor/innen\n      oder Habilitierte, müssen sie im Bewerbungsschreiben ausdrücklich auf ihren finanziellen Anteil am\n      Preis verzichten.\n 3.   Die Bewerbungen sind mit genauer Angabe des Vor- und Zunamens, des akademischen Grades,\n      der Dienststellung und des Dienstortes zu versehen. Diese Angaben müssen auch für die Mitau-\n      tor/innen genauestens gemacht werden.\n      Die Arbeit ist mit einem Bewerbungsschreiben zu versehen, das in 2-facher Ausfertigung vom/von\n      der Autor/in und von den Mitautor/innen zu unterzeichnen ist, und\n                                          bis längstens Freitag, 13. Mai 2005\n _________________________________________________________________________________\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 20. April 2005.\n Redaktionsschluss: Mittwoch, 13.04.2005.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at"
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            "text": "-2-\n      im Büro der Vizerektorin für Forschungsmanagement und Internationale Kooperation der Medizini-\n      schen Universität Graz, Auenbruggerplatz 2/4, 8036 Graz, z.Hd. Frau Manuela Schröttner, einzu-\n      reichen. - Zusätzlich ist die Publikation elektronisch an manuela.schroettner@meduni-graz.at zu\n      senden.\n4.    Die Preisträger/innen werden durch das Kuratorium, das sich aus einer Forschungsförderungs-\n      kommission der Medizinischen Universität Graz, der Vizerektorin und eine/n Vertreter/in der Firma\n      sanofi-aventis zusammenstellt, unter Ausschluss des Rechtsweges bestimmt und von der Ent-\n      scheidung schriftlich verständigt.\n                                  Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n50.\nVollmacht für Frau Dr. Carolin AUER\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt für Frau Dr. Carolin Auer folgende Voll-\nmacht bekannt:\n                                                VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MEDUNI-GRAZ“), Hr. Univ.-Prof.DDr.\nGerhard Franz Walter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 i.V.m. den Richtlinien des Rek-\ntorats der MEDUNI-GRAZ vom Februar 2004 an\n                                            Frau Dr. Carolin AUER\n                                (im Folgenden: “die BEVOLLMÄCHTIGTE”)\n                                            geboren am 25.3.1969\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist beschäftigt im Büro der Vizerektorin für Forschungsmanagement und\nInternationale Kooperationen der MEDUNI-GRAZ.\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften bevollmächtigt:\n     • Abschluss von forschungsspezifischen Förderungsverträgen von internationalen und nationa-\n          len, staatlichen oder halbstaatlichen Institutionen oder anerkannten internationalen oder natio-\n          nalen privaten Fördereinrichtungen für die MEDUNI-GRAZ als Fördernehmerin.\nJedenfalls ist die BEVOLLMÄCHTIGTE nicht befugt, für die MEDUNI-GRAZ Grundstücke zu verkaufen\noder zu belasten oder Kredit-, Darlehens-, Besicherungs-, Arbeitsverträge jeder Art zu zeichnen.\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE hat mit ihrem Namen und dem vorangestellten Zusatz „i.V.“ (für: „in Vertre-\ntung“) für die MEDUNI-GRAZ zu zeichnen. Die BEVOLLMÄCHTIGTE ist im Rahmen der oben genann-\nten Rechtsgeschäfte ausschließlich berechtigt, für die MEDUNI-GRAZ entweder (a) gemeinsam mit\ndem Rektor oder einer Vizerektorin oder einem Vizerektor oder dem Kanzler zu zeichnen oder (b) ge-\nmeinsam mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“ oder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeit-\nnehmerin/Arbeitsnehmer zu zeichnen - in Variante (b) aber nur im Rahmen von Angelegenheiten, für\ndie beide Unterzeichner zeichnungsberechtigt sind - und die MEDUNI-GRAZ daraus rechtswirksam zu\nverpflichten.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mitteilungs-\nblatt der MEDUNI-GRAZ sowie im Internet veröffentlicht.\n                                  Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-3-\n51.\nVollmacht für Herrn Helmut STRASSER\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt für Herrn Helmut Strasser folgende Voll-\nmacht bekannt:\n                                                VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MEDUNI-GRAZ“), Hr. Univ.-Prof.DDr.\nGerhard Franz Walter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 i.V.m. den Richtlinien des Rek-\ntorats der MEDUNI-GRAZ vom Februar 2004 an\n                                         Herrn Helmut STRASSER\n                                (im Folgenden: “der BEVOLLMÄCHTIGTE”)\n                                          geboren am 22.10.1965\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist Leiter des Bereiches Zentraler Einkauf der MEDUNI-GRAZ.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften bevollmächtigt:\n     • Abschluss aller gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen, die\n         nicht durch zwingende gesetzliche Vorschrift dem Rektor oder einem Mitglied des Rektorates\n         vorbehalten sind und die der Betrieb einer Universität mit sich bringt (insbesondere Zeichnung\n         von Kauf-, Miet-, Werk-, Kredit-, Darlehens-, Besicherungs-, Arbeitsverträgen jeder Art).\nJedenfalls ist der BEVOLLMÄCHTIGTE nicht befugt, für die MEDUNI-GRAZ Grundstücke zu verkaufen\noder zu belasten.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE hat mit seinem Namen und dem vorangestellten Zusatz „ppy“ (für: „per\nProxy“) für die MEDUNI-GRAZ zu zeichnen. Der BEVOLLMÄCHTIGTE ist im Rahmen der oben ge-\nnannten Rechtsgeschäfte ausschließlich berechtigt, für die MEDUNI-GRAZ entweder (a) gemeinsam\nmit dem Rektor oder einer Vizerektorin oder einem Vizerektor oder dem Kanzler zu zeichnen oder (b)\ngemeinsam mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“ oder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeit-\nnehmerin/Arbeitnehmer zu zeichnen - in Variante (b) aber nur im Rahmen von Angelegenheiten, für die\nbeide Unterzeichner zeichnungsberechtigt sind - und die MEDUNI-GRAZ daraus rechtswirksam zu ver-\npflichten.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mitteilungs-\nblatt der MEDUNI-GRAZ sowie im Internet veröffentlicht.\n                                  Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-4-\n                                     52. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universi-\ntätsgesetz 2002 i.d.g.F. folgende Stellen ausschreibt:\n52.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher\nQualifikation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Neurochirurgie\nvoraussichtlich zu besetzen ab 01. Mai 2005 bis zur Beendigung der Facharztausbildung, längstens 7\nJahre.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n1. Intraoperatives neurophysiologisches Monitoring\n2. Klinische Erfahrungen auf dem Gebiete der Neurochirurgie\n3. Wissenschaftliche Vorleistungen bzw. Interesse an wissenschaftlicher Arbeit\n4. Chirurgische Grundkenntnisse oder Vorbildung\n5. EDV-Kenntnisse\n         Ende der Bewerbungsfrist: 27. April 2005 (Kennzahl: W228)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Kinderchirurgie voraussichtlich zu besetzen ab\nsofort für die Dauer von 6 Jahren.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin,\nFachärztin/Facharzt für Kinderchirurgie.\nNachweis von EDV- sowie Fremdsprachenkenntnissen, Nachweis eigenständiger wissenschaftlicher\nTätigkeit sowie Erfahrungen mit operativen Eingriffen an Kindern.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 27. April 2005 (Kennzahl: W229)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde voraussichtlich\nzu besetzen ab 01. Juli 2005 für die Dauer von 4 Jahren.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin,\nFachärztin/Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bzw. abgeschlossenes Studium der Zahn-\nmedizin.\nInteresse an Oralchirurgie und wissenschaftlicher Tätigkeit.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 27. April 2005 (Kennzahl: W219)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-5-\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung für Nuklearmedizin an der Universitätskli-\nnik für Radiologie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Mai 2005 bis zur Beendigung der Facharztausbil-\ndung, längstens jedoch 7 Jahre.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nAbgeschlossener Turnus (bevorzugt) oder absolvierte Pflichtnebenfächer; Vorerfahrung in der Lehre,\neinschlägige wissenschaftliche Vorerfahrung, Fremdsprachenkenntnisse (insb. Englisch), über Grund-\nkenntnisse hinausgehende PC-Kenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 27. April 2005 (Kennzahl: W230)\n52.2. Freie Stellen für das allgemeine Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher\nQualifikation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatan-\ngestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs in der Studien- und Prüfungsabteilung voraussichtlich zu\nbesetzen ab 01. Juni 2005 befristet auf 1 Jahr.\nIhre Aufgaben:\n     •   Studierendenevidenz:\n         Zulassung und Rückmeldung von Studierenden\n         Ausstellung diverser Bestätigungen\n         Studienerfolgsnachweise\n     •   Prüfungsevidenz:\n         Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei Anmeldungen zu Prüfungen\n         Veröffentlichung der Anmelde- bzw. Kandidat/innenlisten\n         Dokumentation der Prüfungsergebnisse\n     •   Erstellen und Entwerfen von Formularen und Vorlagen\n     •   Parteienverkehr mit Studierenden\n     •   Auskunftserteilung und Beratung von Studierenden per Telefon und e-mail\n     •   Mitwirkung bei Projekten (Systemumstellungen)\nUnsere Anforderungen:\n     •   Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der\n         Europäischen Union oder EWR, Unbescholtenheit\n     •   Abgeschlossene kaufmännische oder vergleichbare Ausbildung (HAK, HASCH)\n     •   mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im administrativen Bereich\n     •   sehr gute MS-Office-Kenntnisse\n     •   Erfahrung auf dem Gebiet der Studien- und Prüfungsdatenverwaltung gewünscht, aber nicht\n         Voraussetzung\n     •   Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch\n     •   Organisations- und Koordinationstalent, strukturierte und zuverlässige Arbeitsweise\n     •   Einsatzbereitschaft, Flexibilität\n     •   Kundenorientierung, Teamfähigkeit, Kommunikationsvermögen\n         Ende der Bewerbungsfrist: 27. April 2005 (Kennzahl: A231)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-6-\n1 Stelle einer Chemisch-Technischen Analytikerin oder eines Chemisch-Technischen Analytikers (be-\nfristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002) am Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie\nvoraussichtlich zu besetzen ab 01. Juli 2005 bis 30. September 2005.\nAnforderungsprofil:\nErforderliche Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nReifeprüfung, abgeschlossene Ausbildung zur/zum chemisch-technischen Analytikerin/Analytiker\n(Chemotechnikerkolleg), oder abgeschlossene Fachhochschulausbildung in einem verwandten Fach.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nInteresse an experimentellen Arbeiten im Rahmen von pharmakologischen und klinisch-\npharmakologischen Forschungsprojekten, gute Englisch- und PC-Kenntnisse, Erfahrung im Umgang mit\nbiologischen Materialien.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 27. April 2005 (Kennzahl: A232)\n2 halbe Stellen einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkräfte gem. § 109 (2) UG 2002)\nan der Universitätsklinik für Neurologie voraussichtlich zu besetzen ab sofort für die Dauer des Karenz-\nurlaubes und einer eventuell anschließenden Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes.\nAnforderungsprofil:\nWord, Excel, Power Point; Kommunikations-, Organisations- und Teamfähigkeit.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 27. April 2005 (Kennzahl: A233)\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs an der Universitäts-Augenklinik voraussichtlich zu beset-\nzen ab 01. Juli 2005.\nAnforderungsprofil:\nErfahrung bezüglich selbständiger Tätigkeit in leitender Sekretariatsfunktion, sehr gute kommunikative,\nadministrative und organisatorische Fähigkeiten, Eigenständigkeit und Teamfähigkeit, sehr gute EDV-\nKenntnisse, Bereitschaft zur Erlernung hauseigener Computerprogramme, möglichst Erfahrung im Uni-\nversitätsbereich, Englischkenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 27. April 2005 (Kennzahl: A234)\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers an\nder Geburtshilflich-Gynäkologischen Universitätsklinik voraussichtlich zu besetzen ab 01. Mai 2005.\nAnforderungsprofil:\nErforderliche Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nReifeprüfung, abgeschlossene Ausbildung zur/zum Medizinisch-Technischen Analytikerin/Analytiker\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nArbeiten mit Zellkulturen und Immuncytochemie; Vertrautheit mit biochemischen und immunhistologi-\nschen Methoden und Analytik, Erfahrung im Umgang mit biologischen Materialien, Erfahrung an expe-\nrimentellen Arbeiten im Rahmen von Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet der Reproduktion und\nSchwangerschaft; gute Englisch- und PC-Kenntnisse; Teamfähigkeit; Bereitschaft zur Fort- und Weiter-\nbildung; Interesse an internationaler Zusammenarbeit.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 27. April 2005 (Kennzahl: A235)\n1 Stelle einer Referentin oder eines Referenten (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002) in der\nAbteilung Internationales und Postgraduales Zentrum, Bereich für Studium und Lehre, OzI voraussicht-\nlich zu besetzen ab 15. Mai 2005.\nArt der Tätigkeit:\n     •   Mitarbeiter/in in der Abteilung Internationales und Postgraduales Zentrum\n     •   Aufbau internationaler Partnerschaften für Studenten- und Lehrendenmobilität\n     •   Studierenden- und Lehrendenbetreuung\n     •   Homepagegestaltung und Aufbau von Datenbanken\n     •   Vertretung von Kolleg/innen im internationalen Bereich\nAnforderungsprofil:\n     •   Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der\n         EU oder EWR\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-7-\n    •   Rechtliche Unbescholtenheit\n    •   Abgeschlossenes Studium\n        a) in Jus und einer Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch) oder\n        b) in zwei Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch)\n    •   1-3 Jahre Berufstätigkeit, bestenfalls in einem Internationalen Büro\n    •   Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS-Office, HTML ....)\n    •   Team- und Innovationsfähigkeit\n    •   Hohes Maß an Selbständigkeit\n    •   Reisebereitschaft\n    •   Rasche Kompetenzlösung von Problemen\n    •   Kommunikationsfähigkeit\n    •   Stressresistenz\n    •   Dienstleistungsgrundhaltung\n        Ende der Bewerbungsfrist: 27. April 2005 (Kennzahl: A236)\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002) an der\nUniversitätsklinik für Unfallchirurgie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Juni 2005 bis 31. Mai 2006.\nAnforderungsprofil:\nEDV-Kenntnisse, Maschinschreibkenntnisse, Englischkenntnisse, möglichst Erfahrung im Universitäts-\nbereich, klinische Administration und SAP, sehr gute kommunikative, administrative und organisatori-\nsche Fähigkeiten, Innovationsfähigkeit, Eigenständigkeit und Teamfähigkeit.\n        Ende der Bewerbungsfrist: 27. April 2005 (Kennzahl: A237)\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers\nam Institut für Hygiene, Labor für Molekulare Erregerdiagnostik zu besetzen sofort.\nAnforderungsprofil:\n    •   Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der\n        EU oder EWR, rechtliche Unbescholtenheit\n    •   Abgeschlossene Ausbildung als Medizinisch-Technische Analytikerin oder Medizinisch-\n        Technischer Analytiker\n    •   Praktische Laborerfahrung, wenn möglich auf dem Gebiet der molekularen Diagnostik\n    •   Kenntnisse über Qualitätssicherung in einem zertifizierten Labor\n    •   Ausgezeichnete EDV-Kenntnisse\n    •   Gute Englischkenntnisse\n    •   Kommunikationsfähigkeit\n    •   Teamfähigkeit, Flexibilität und Bereitschaft, sich weiterzubilden\n    •   Hohes Maß an Selbständigkeit\n        Ende der Bewerbungsfrist: 27. April 2005 (Kennzahl: D237)\n1 Stelle einer Chemielabortechnikerin oder eines Chemielabortechnikers am Institut für Gerichtliche\nMedizin zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nErforderliche Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nAbgeschlossene Ausbildung zur/zum Chemielabortechniker/in, möglichst Berufserfahrung mit chemi-\nschen Analysetechniken; Englischkenntnisse, EDV-Kenntnisse.\n        Ende der Bewerbungsfrist: 27. April 2005 (Kennzahl: D239)\n                                  Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                        DER\n                 MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\nStudienjahr 2004/2005                      Ausgegeben am 20.04.2005                                              16. Stück\n 53.       Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wahltage und die sich daraus erge-\n           benden Fristen für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2005, BGBl II Nr. 84/2005\n 54.       Ausschreibung von Stellen\n 55.       Mitteilung über Stellenausschreibung Dritter\n 53.\n Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wahltage und\n die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen\n 2005, BGBl II Nr. 84/2005\n Die ständige Wahlkommission der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Medizinischen\n Universität gibt folgende Verordnung bekannt:\n Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wahltage und die sich\n daraus ergebenden Fristen sowie über die Zahl der von den Universitätsvertretungen und Akademiever-\n tretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die\n Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2005\n       Auf Grund des § 34 Abs. 2 und des § 35a Abs. 7 des Bundesgesetzes über die Vertretung der Stu-\n dierenden (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 – HSG 1998), BGBl. I Nr. 22/1999,\n zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 1/2005, wird verordnet:\n                                                          Wahltage\n       § 1. Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2005 werden der\n 31. Mai, 1. und 2. Juni 2005 festgelegt.\n                   Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden\n       § 2. Die Zahl der von den Universitätsvertretungen und Akademievertretungen zu wählenden\n Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung des Studierenden wird wie in der Anlage ersicht-\n lich festgelegt.\n                                                            Fristen\n       § 3. Folgende Fristen und Termine sind einzuhalten:\n       12. April 2005            - Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 19 HSWO 2005)\n                                 - Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 21 Abs. 1 HSWO 2005)\n                                 - Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 27 Abs. 1 HSWO 2005)\n       28. April 2005            - Letzter Termin für die Übermittlung bzw. Bereitstellung der Wählerinnen- und\n                                 Wählerverzeichnisse für die zu wählenden Organe der Hochschülerinnen- und\n                                 Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 18 HSWO 2005)\n                                 - Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeich-\n                                 nisse (§ 20 Abs. 1 HSWO 2005)\n                                 - Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die\n _________________________________________________________________________________\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 04. Mai 2005.\n Redaktionsschluss: Mittwoch, 27.04.2005.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at"
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                "id": 299,
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                "published": "2005-04-20T00:00:00+02:00",
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            "text": "-2-\n                          Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2005)\n     6. Mai 2005          - Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 21 Abs. 1\n                          HSWO 2005)\n     12. Mai 2005         - Ende der Einsichtnahmefrist in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§\n                          20 Abs. 1 HSWO 2005)\n                          - Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die\n                          Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2005)\n                          - Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von Unterkommissionen bei den Wahl-\n                          kommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den\n                          Universitäten (§ 13 Abs. 2 HSWO 2005)\n     17. Mai 2005         - Letzter Termin für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen und\n                          Kandidaturen (§ 28 Abs. 3 HSWO 2005)\n                          - Letzter Termin für die Rückziehung von Wahlvorschlägen (§ 29 HSWO 2005)\n                          - Letzter Termin für die Rückziehung von Kandidaturen (§ 29 HSWO 2005)\n                          - Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§ 32\n                          HSWO 2005)\n     19. Mai 2005         - Letzter Termin für Entscheidungen der Wahlkommissionen über Einsprüche\n                          gegen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 3 HSWO 2005)\n                          - Letzter Termin für die Herstellung des Einvernehmens über die unterschei-\n                          denden Bezeichnungen von Wahlvorschlägen (§ 22 Abs. 1 HSWO 2005)\n                          - Letzter Termin für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen (§ 26\n                          Abs. 6 HSWO 2005)\n     23. Mai 2005         - Letzter Termin für die Verlautbarung der (verbesserten) Wahlvorschläge und\n                          Kandidaturen (§ 31 Abs. 2 HSWO 2005)\n                          - Letzter Termin für die Veröffentlichung der genehmigten Listenverbände (§ 51\n                          Abs. 2 HSWO 2005)\n     31. Mai 2005         - Erster Wahltag\n                          - Letzter Termin für die Konstituierung der Unterkommissionen der Wahlkom-\n                          missionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Uni-\n                          versitäten (§ 13 Abs. 2 HSWO 2005)\n     1. Juni 2005         - Zweiter Wahltag\n     2. Juni 2005         - Dritter Wahltag\n                          - Erster Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 56 HSWO 2005)\n     9. Juni 2005         - Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 14 Abs. 3\n                          HSWO 2005)\n                          - Letzter Termin für die Zuweisung der Mandate (§ 14 Abs. 3 HSWO 2005)\n                          - Letzter Termin für die Verständigung der Gewählten (§ 14 Abs. 3\n                          HSWO 2005)\n     30. Juni 2005        - Letzter Termin für die Konstituierung der Bundesvertretung\n binnen zwei Wochen       - Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahl der Bundesvertretung (§ 58 Abs. 2\nab Verlautbarung des      HSWO 2005)\n  jeweiligen Wahler-      - Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen und\n       gebnisses          die Studienvertretungen (§ 59 Abs. 2 HSWO 2005)\n     1. Juli 2005         - Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 HSG 1998)\n                                                                                           Anlage zu § 2\nUniversität bzw. Akademie                                        Zahl der        Zahl der zu wählenden\n                                                                 Studieren-      Mandatarinnen und\n                                                                 den             Mandatare\nUniversität Wien                                                     61.984                12\nUniversität Graz                                                     20.359                 4\nUniversität Innsbruck                                                19.985                 4\nMedizinische Universität Wien                                        10.393                 2\nMedizinische Universität Graz                                         4.544                 1\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-3-\nMedizinische Universität Innsbruck                                3.668          1\nUniversität Salzburg                                             11.582          2\nTechnische Universität Wien                                      16.408          3\nTechnische Universität Graz                                       8.453          2\nMontanuniversität Leoben                                          2.001          1\nUniversität für Bodenkultur Wien                                  4.822          1\nVeterinärmedizinische Univ. Wien                                  2.479          1\nWirtschaftsuniversität Wien                                      21.620          4\nUniversität Linz                                                 12.435          2\nUniversität Klagenfurt                                            7.234          1\nUniversität für angewandte Kunst Wien                             1.384          1\nUniversität für Musik und darstellende Kunst Wien                 3.148          1\nUniversität Mozarteum Salzburg                                    1.549          1\nUniversität für Musik und darstellende Kunst Graz                 1.671          1\nPädagogische Akademie des Bundes in Linz                         1.723           1\nPädagogische Akademie der Diözese Linz                            1.250          1\nPädagogische Akademie des Bundes Salzburg                        1.098           1\nPädagogische Akademie des Bundes Graz                            1.341           1\nPädagogische Akademie des Bundes Wien                             1.343          1\nWahlgemeinschaft                                                  9.797          2\n                                 Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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