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{ "count": 24184, "next": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=480", "previous": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=440", "results": [ { "bulletin": { "id": 293, "academic_year": "2004/05", "issue": "10", "published": "2005-02-02T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=293&pDocNr=5389&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "-6-\nMit Wirksamkeit vom 01.11.2004 wurde er vom Rektor zum Professor für das Fachgebiet Geburtshilfe\nund Gynäkologie berufen.\nHerr Univ.-Prof. Dr.med. Horst Olschewski wurde am 21.12.1958 in Hünfeld, Deutschland geboren.\nEr ist verheiratet und hat ein Kind. 1984 legte er das Medizinische Staatsexamen ab und wurde appro-\nbiert. Von 1985 bis 1988 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Physiologischen Institut der Uni-\nversitätsklinik Gießen tätig und promovierte 1986 mit einer Arbeit über die Temperatur- und Kreislaufre-\ngulation bei Arbeit nach Vorkühlung. 1987 wurde ihm der Carl-Oelemann-Preis für die beste Promoti-\nonsarbeit in Hessen verliehen. Die Facharztausbildung in der Inneren Medizin fand in den Jahren 1988\nbis 1994 statt mit Arbeit im Bereich der Allgemeinen Inneren Medizin und Endokrinologie, Nephrologie,\nKardiologie sowie internistische Intensivstation. 1993 wurde er zum Hochschulassistenten an der Jus-\ntus-Liebig-Universität Gießen ernannt. Im Anschluss an die Facharztanerkennung für Innere Medizin\nabsolvierte er die Ausbildung im Schwerpunkt Pneumologie bei Prof. Velcovsky. In den Jahren 1996 bis\n1997 widmete er sich der fortgesetzten Ausbildung im Bereich Intensivmedizin bei Prof. Seeger. 1999\nerfolgte die Anerkennung der Schwerpunktbezeichnung Pneumologie und Beginn der Oberarzttätigkeit\nan der Med. Klinik II, Gießen mit den Zuständigkeitsbereichen Allgemeine Innere Medizin, Pneumologie\nund Intensivmedizin. Seine Habilitation im Fach Innere Medizin im Jahr 2000 bezog sich auf das The-\nma: „Therapie der schweren präkapillären pulmonalen Hypertonie“. Die Ernennung zum Privatdozenten\nerfolgte im gleichen Jahr. 2002 Schwerpunktbezeichnung Internistische Intensivmedizin und Ernennung\nzum Hochschuldozenten an der Universitätsklinik Gießen. Seine wissenschaftliche Laufbahn auf dem\nGebiet der Primären Pulmonalen Hypertonie führte in u.a. als Teilnehmer des Welt-Kongresses nach\nEvian, Frankreich und ein Stipendium ermöglichte ihm eine 6-monatige Visitierung ausgewiesener US\nAmerikanischer Zentren. Er hat an zahlreichen nationalen und internationalen Studien zur Diagnostik\nund Therapie der pulmonalen Hypertonie teilgenommen und war Mitglied der wissenschaftlichen Stu-\ndienleitung. Univ.-Prof.Dr. H. Olschewski ist Mitglied von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen für pulmo-\nnale Zirkulation bei der American Thoracic Society (ATS), der Europäischen Gesellschaft für Kardiolo-\ngie (ESC) und der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (DGP). Er ist an den Leitlinien der ESC zur\nDiagnostik und Therapie der pulmonalen Hypertonie beteiligt und federführender Autor von Leitlinien\nder DGP gemeinsam mit den Gesellschaften für Kardiologie und pädiatrische Kardiologie.\nMit Wirksamkeit vom 01.01.2005 wurde er vom Rektor zum Professor für das Fachgebiet Pulmonologie\nberufen.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 293, "academic_year": "2004/05", "issue": "10", "published": "2005-02-02T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=293&pDocNr=5389&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "-7-\n 39. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universi-\ntätsgesetz 2002 i.d.g.F. folgende Stellen ausschreibt:\n39.1. Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifika-\ntion vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung am Institut für Pathologie voraussichtlich\nzu besetzen ab 01. März 2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nVorkenntnisse im Fach Pathologie. Einschlägige wissenschaftliche Vorerfahrung. Besonderes Interesse\nan wissenschaftlicher Arbeit. Abgeschlossene Turnusausbildung bzw. absolvierte Gegenfächer er-\nwünscht.\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. Februar 2005 (Kennzahl: W202)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung am Institut für Pathologie voraussichtlich\nzu besetzen ab 01. März 2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nVorkenntnisse im Fach Pathologie. Einschlägige wissenschaftliche Vorerfahrung. Besonderes Interesse\nan wissenschaftlicher Arbeit. Abgeschlossene Turnusausbildung bzw. absolvierte Gegenfächer er-\nwünscht.\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. Februar 2005 (Kennzahl: W203)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Chirurgie,\nKlinische Abteilung für Herzchirurgie zu besetzen ab sofort bis 31.12.2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nPraktische und wissenschaftliche Vorerfahrung in Chirurgie, Interesse für wissenschaftliches Arbeiten,\nEDV- und Fremdsprachenkenntnisse, Teamfähigkeit.\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. Februar 2005 (Kennzahl: W204)\n1 halbe Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im\nForschungs- und Lehrbetrieb (befristete Ersatzkraft) an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kie-\nferheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab 27.04.2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und Facharzt für Zahn-, Mund- und\nKieferheilkunde bzw. Studium der Zahnmedizin.\nInteresse an Oralchirurgie und wissenschaftlicher Tätigkeit.\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. Februar 2005 (Kennzahl: W206)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 293, "academic_year": "2004/05", "issue": "10", "published": "2005-02-02T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=293&pDocNr=5389&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "-8-\n39.2. Freie Stellen für das allgemeine Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifika-\ntion vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatan-\ngestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\nWiederholung der Ausschreibung\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers\nam Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie voraussichtlich zu besetzen ab 01.03.2005.\nAnforderungsprofil:\nErforderliche Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Reifeprüfung, abgeschlossene Ausbildung zur/zum me-\ndizinisch-technischen Analytikerin/Analytiker, oder abgeschlossene Fachhochschulausbildung in einem\nverwandten Fach.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Vertrautheit mit biochemischen und immunhistologischen\nMethoden und Analytik, Erfahrung im Umgang mit biologischen Materialien, Interesse an experimentel-\nlen Arbeiten im Rahmen von pharmakologischen und klinisch-pharmakologischen Forschungsprojekten,\ngute Englisch- und PC-Kenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. Februar 2005 (Kennzahl: A182)\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs an der Universitätsklinik für Psychiatrie (befristete Ersatz-\nkraft) voraussichtlich zu besetzen ab 26.05.2005.\nAnforderungsprofil:\nErfahrung bezüglich selbständiger Tätigkeit in leitender Sekretariatsfunktion, sehr gute kommunikative,\nadministrative und organisatorische Fähigkeiten, Eigenständigkeit und Teamfähigkeit, sehr gute EDV-\nKenntnisse, Bereitschaft zur Erlernung hauseigener Computerprogramme, möglichst Erfahrung im Uni-\nversitätsbereich, Englischkenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. Februar 2005 (Kennzahl: A205)\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 294, "academic_year": "2004/05", "issue": "11", "published": "2005-02-16T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=294&pDocNr=5391&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\nStudienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 16.02.2005 11. Stück\n 40. Einsetzung von Habilitationskommissionen\n 41. Personalnachrichten - Berichtigung\n 42. Ausschreibung von Stellen\n 43. Mitteilung über Ausschreibung Dritter\n 40.\n Einsetzung von Habilitationskommissionen\n Der Vorsitzende des Senates, Herr Ao.Univ.-Prof.Dr. Jörg I. Stein, gibt bekannt, dass der Senat der\n Medizinischen Universität Graz gemäß § 103 Abs. 7 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner Sitzung\n am 06.10.2004 für folgende Personen eine Habilitationskommission eingesetzt hat:\n Herrn Dr.med.univ. Helmut SCHMIDT\n Professoren: Univ.-Prof.Dr. Gerhard KOSTNER\n Univ.-Prof.Dr. Winfried GRANINGER\n Univ.-Prof.Dr. Werner LINKESCH\n Univ.-Prof.Dr. Günter KREJS\n Mittelbau: Ao.Univ.-Prof.Dr. Gernot BRUNNER\n Ao.Univ.-Prof.Dr. Gabriele HALWACHS-BAUMANN\n Studierende: Johannes STEINMANN\n In der konstituierenden Sitzung am 09.11.2004 wurde Herr Univ.-Prof.Dr. Günter KREJS zum Vorsit-\n zenden gewählt.\n Frau Dr.med.univ. Leila El SHABRAWI-CAELEN\n Professoren: Univ.-Prof.Dr. Helmut DENK\n Univ.-Prof.Dr. Rudolf O. BRATSCHKO\n Univ.-Prof.Dr. Helmut KERL\n Univ.-Prof.Dr. Werner LINKESCH\n Mittelbau: Ass.-Prof.Dr. Brigitte SANTNER\n Ao.Univ.-Prof.Dr. Hans Peter SOYER\n Studierende: Verena KUCKENBERGER\n In der konstituierenden Sitzung am 09.11.2004 wurde Herr Univ.-Prof.Dr. Rudolf O. BRATSCHKO zum\n Vorsitzenden gewählt.\n Herrn Dr.med.univ. Walter ALBRECHT\n Professoren: Univ.-Prof.Dr. Reingard AIGNER\n Univ.-Prof.Dr. Richard FOTTER\n Univ.-Prof.Dr. Michael HÖLLWARTH\n _________________________________________________________________________________\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 02. März 2005.\n Redaktionsschluss: Mittwoch, 23.02.2005.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at" }, { "bulletin": { "id": 294, "academic_year": "2004/05", "issue": "11", "published": "2005-02-16T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=294&pDocNr=5391&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\n Univ.-Prof.Dr. Herwig HOLZER\nMittelbau: Ao.Univ.-Prof.Dr. Alex HABERLIK\n Ao.Univ.-Prof.Dr. Peter PETRITSCH\nStudierende: Michael SACHERER\nIn der konstituierenden Sitzung am 09.11.2004 wurde Herr Ao.Univ.-Prof.Dr. Peter PETRITSCH zum\nVorsitzenden gewählt.\nHerrn Dr.med.univ. Dirk STRUNK\nProfessoren: Univ.-Prof.Dr. Gerhard LANZER\n Univ.-Prof.Dr. Werner LINKESCH\n Univ.-Prof.Dr. Ernst Christian URBAN\n Univ.-Prof.Dr. Gernot P. TILZ\nMittelbau: Ao.Univ.-Prof.Dr. Gabriele HALWACHS-BAUMANN\n Ao.Univ.-Prof.Dr. Gernot BRUNNER\nStudierende: Melanie PFEIFFER\nIn der konstituierenden Sitzung am 09.11.2004 wurde Herr Univ.-Prof.Dr. Ernst Christian URBAN zum\nVorsitzenden gewählt.\nFrau Dr.med.univ. Astrid FAHRLEITNER-PAMMER\nProfessoren: Univ.-Prof.Dr. Anton SADJAK\n Univ.-Prof.Dr. Reingard AIGNER\n Univ.-Prof.Dr. Günter KREJS\n Univ.-Prof.Dr. Hans Jörg MISCHINGER\nMittelbau: Ao.Univ.-Prof.Dr. Heinz SILL\n Ass.-Prof.Dr. Brigitte SANTNER\nStudierende: Verena KUCKENBERGER\nIn der konstituierenden Sitzung am 09.11.2004 wurde Herr Univ.-Prof.Dr. Günter KREJS zum Vorsit-\nzenden gewählt.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n41.\nPersonalnachrichten - Berichtigung\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt folgende Berichtigung der Personalnach-\nrichten, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 02.02.2005, 10. Stück, bekannt:\nDie Lehrbefugnis als Privatdozent wurde erteilt:\nHerrn PD Dr.med.univ. Michael Alexander Zink, Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensiv-\nmedizin, für „Anästhesiologie und Intensivmedizin“\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 294, "academic_year": "2004/05", "issue": "11", "published": "2005-02-16T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=294&pDocNr=5391&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n 42. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universi-\ntätsgesetz 2002 i.d.g.F. folgende Stellen ausschreibt:\n42.1. Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifika-\ntion vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Universitäts-\nAugenklinik voraussichtlich zu besetzen ab 01. Mai 2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin; EDV-Kenntnisse.\nKlinische Erfahrungen (Diagnose und Therapie intraokularer Entzündungen), Molekularbiologie (PCR,\nDNA Extraktion, Immunhistochemie).\n Ende der Bewerbungsfrist: 09. März 2005 (Kennzahl: W207)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Universitäts-\nklinik für Radiologie voraussichtlich zu besetzen ab 01. April 2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nAbsolvierte Gegenfächer, Vorerfahrung in der Lehre; (einschlägige) wissenschaftliche Vorerfahrung;\nFremdsprachenkenntnisse (insb. Englisch), über Grundkenntnisse hinausgehende PC-Kenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 09. März 2005 (Kennzahl: W208)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Geburts-\nhilflich-Gynäkologischen Universitätsklinik voraussichtlich zu besetzen ab 01. März 2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nVorkenntnisse in Gynäkologie und Geburtshilfe, Gegenfächer, EDV- und Fremdsprachenkenntnisse,\nTeamfähigkeit, vorgegebene wissenschaftliche Betätigung.\n Ende der Bewerbungsfrist: 09. März 2005 (Kennzahl: W210)\n42.2. Freie Stellen für das allgemeine Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifika-\ntion vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatan-\ngestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 294, "academic_year": "2004/05", "issue": "11", "published": "2005-02-16T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=294&pDocNr=5391&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\n3 Lehrlingsstellen für den Lehrberuf ChemielabortechnikerIn am Institut für Molekularbiologie und Bio-\nchemie voraussichtlich zu besetzen ab 01. August 2005.\nAnforderungsprofil:\nAbschluss der Pflichtschule; Begabung für naturwissenschaftliche Fächer und Mathematik sowie Erfah-\nrung in EDV.\n Ende der Bewerbungsfrist: 09. März 2005 (Kennzahl: A209)\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n43. Mitteilung über Ausschreibung Dritter\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt folgende Mitteilung über Ausschreibung\nDritter bekannt:\nDie Europäische Arzneimittelagentur führt mehrere Auswahlverfahren im Hinblick auf die Erstellung von\nEignungslisten durch.\nDienstort: London\nNachstehende Auswahlverfahren in folgenden Bereichen wurden veröffentlicht:\nEMEA/B/204: Inspektor, Bereich Management von Sitzungen und Konferenzen, Referat für Kommuni-\nkation und Netzwerk (B*3)\nEMEA/B/205: Inspektor, Bereich Personal und Haushalt, Referat Verwaltung (B*3)\nEMEA/A/206: Verwaltungsrat, Referat für die Beurteilung von Tierarzneimitteln, Arzneimittelsicherheit\n(A*7)\nEMEA/A/207: Verwaltungsrat, Zulassungsrechtliche Angelegenheiten und operative Unterstützung,\nReferat für die Beurteilung von Humanarzneimitteln nach der Zulassung (A*6)\nEMEA/B/208: Inspektor, Zulassungsrechtliche Angelegenheiten und operative Unterstützung, Referat\nfür die Beurteilung von Humanarzneimitteln nach der Zulassung (B*3).\nBitte informieren Sie sich über die Details dieser Ausschreibung auf der Homepage des Bundeskanz-\nleramtes unter www.bundeskanzleramt.at/eu-jobs (Ausschreibungen der EU-Institutionen) oder direkt\nim Amtsblatt der Europäischen Union unter dem Link http://europa.eu.int/eur-\nlex/lex/JOHtml.do?uri=OJ:C:2005:023A:SOM:DE:HTML . Nähere Informationen sind ebenfalls unter\nfolgendem Link http://www.emea.eu.int/htms/general/admin/recruit/recruitnew.htm abrufbar.\nDie Bewerbungen sind entsprechend dem in der Ausschreibung genannten Verfahren bis spätestens\n11.03.2005 (es gilt das Datum des Poststempels) direkt an die in der Ausschreibung angegebene Ad-\nresse zu übermitteln.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 113, "academic_year": "2005/06", "issue": "14", "published": "2005-02-24T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=113&pDocNr=4887&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n 4. SONDERNUMMER\n Studienjahr 2005/2006 Ausgegeben am 24.02.2006 14. Stück\n63. Ausschreibung von Stellen\n63. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitäts-\ngesetz 2002 i.d.g.F. folgende Stellen ausschreibt:\nFreie Stellen für das allgemeine Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufent-\nhaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatangestell-\ntenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 halbe Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002) an der\nUniversitätsklinik für Chirurgie voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nEDV-Kenntnisse, Maschinschreibkenntnisse, Englischkenntnisse, Kenntnisse der medizinischen Terminolo-\ngie.\n Ende der Bewerbungsfrist: 17. März 2006 (Kennzahl: A410)\n Stellvertretende/r LeiterIn der Abteilung Finanzbuchhaltung\n Aufgaben- und Verantwortungsbereich:\n • Stellvertretende Leitung der Abteilung\n • Eigenverantwortliche Erstellung von Teilbereichen des monatlichen Reportings\n • Eigenverantwortliche Erstellung von Teilbereichen des Jahresabschlusses\n • Direkte Schnittstelle zu den Abteilungen Controlling, Treasury und Personal\n • Selbstständige Generierung von Auswertungen auch fachübergreifend zum Controlling\n • Unterstützung der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung\n_________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 01. März 2006.\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at" }, { "bulletin": { "id": 113, "academic_year": "2005/06", "issue": "14", "published": "2005-02-24T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=113&pDocNr=4887&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\n Profil:\n • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der EU\n oder EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Kaufmännische Ausbildung auf Niveau HAK oder gleichwertig mit Bilanzbuchhalterprüfung und\n idealerweise guten Controllingkenntnissen\n • Erfahrung im oben genannten Aufgabenbereich ist erwünscht\n • Sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse in SAP R/3, Excel, Access, Word\n • Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch\n • Eigenständigkeit und Teamfähigkeit\n • Service- und Lösungsorientiertheit\n • Flexibilität und Belastbarkeit\n Ende der Bewerbungsfrist: 17. März 2006 (Kennzahl: A411)\n1 Stelle einer Qualitätskoordinatorin oder eines Qualitätskoordinators in der Abteilung Qualitätssicherung\nund Organisation der Lehre voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\n • Matura mit Zusatzausbildung im Bereich Qualitätsmanagement\n • mindestens 2 Jahre Erfahrung im Qualitätsbereich vorzugsweise im Ausbildungs- bzw. Dienstleis-\n tungsbereich\n • Datenbankkenntnisse von Vorteil\n • umfassende MS-Office Kenntnisse\n • sehr gute Englischkenntnisse\nAufgaben:\n • Koordination von Projekten zur Prozessdefinition, -dokumentation und –weiterentwicklung insb.\n hinsichtlich Prozesse mit Schnittstelle zur A-QSO im Bereich Studium und Lehre\n • Erarbeiten von Qualitätsvorlagen sowie Managen von QM-Dokumenten (Veröffentlichung bzw.\n Verteilung, Aktualisierung und Archivierung),\n • Aufbau eines internen Auditprozesses und Durchführung von Audits\n • Mitarbeit bei der Entwicklung und Monitoring von (Prozess)-Kennzahlen\n • Mitarbeit bei der Abwicklung von Akkreditierungs- u. Evaluierungs- und Ratingprojekten\n • Mitarbeit bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses\n • Durchführen von Qualitätsschulungen\nPersönlichkeit:\nWir stellen uns eine/n sehr strukturiert arbeitende/n, engagierte/n, leistungsorientierte/n und teamfähi-\nge/n Mitarbeiter/in vor, mit Freude am Mitaufbau und an der Weiterentwicklung eines Qualitätssiche-\nrungssystems sowie einer Qualitätskultur für den gesamten Bereich Studium und Lehre der Medizinischen\nUniversität Graz.\n Ende der Bewerbungsfrist: 17. März 2006 (Kennzahl: A412)\n1 Stelle einer Koordinatorin oder eines Koordinators für das Bakkalaureatsstudium Pflegewissenschaft am\nInstitut für Pflegewissenschaft zu besetzen ab sofort.\nAufgaben:\n• Parteienverkehr: Telefondienst, Kontakte mit Studierenden, Beratung und qualifizierte Information und\n Weiterverweis\n• Koordination und Organisation der Lehrveranstaltungen orientiert an Beschlüssen der Studienkommis-\n sion: Kontakt zu Lehrenden, Raumbedarfsorganisation, Schlüssel, Sachmittel, Bereitstellung von Lehr-\n mittel\n• Allgemeiner Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Durchführung des Studiengangs\n• Sammlung von Problembereichen im Studiengang, Problembewältigung und Weiterleitung\n• Teilnahme an Sitzungen und Protokollführung\n• Aktualisierung der Website\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 113, "academic_year": "2005/06", "issue": "14", "published": "2005-02-24T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=113&pDocNr=4887&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n• Aufbau einer Bürostruktur und der Büroabläufe, Einholen von Kostenvoranschlägen\n• Organisation der Büroausstattung und Sachmittel\n• Führen des Inventarverzeichnisses\n• Dokumentation, Jahresauswertung und Verwaltung\n• Allgemeine Bürotätigkeiten\n• Datenbankenverwaltung\n• Erstellung von Statistiken\n• Allgemeine Bürotätigkeiten/Vertretung des Sekretariates\nAnforderungen:\n• HAK-Matura oder gleichwertiger Abschluss, Ausbildung im Büro- und Organisationsbereich\n• mindestens 5 jährige Berufserfahrung mit KundInnenkontakt: praktische Erfahrung in wesentlichen\n Feldern der Büroorganisation, sehr gute PC-Kenntnisse, SAP Kenntnis oder Bereitschaft zur Einarbei-\n tung, gute Englischkenntnisse, Koordinations- und Organisationsfähigkeiten, soziale Kompetenz, Flexi-\n bilität, Erfahrung im selbständigen Arbeiten, Zuverlässigkeit.\n• Kenntnis und Erfahrung mit universitären Strukturen und Prozessen sowie Erfahrungen im Gesundheits-\n und/oder Pflegebereich von Vorteil\n• Kenntnisse und Erfahrungen mit universitären Strukturen und Prozessen unbedingt erforderlich\n• Umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Organisation von Studiengängen\n Ende der Bewerbungsfrist: 17. März 2006 (Kennzahl: A413)\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 295, "academic_year": "2004/05", "issue": "12", "published": "2005-03-02T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=295&pDocNr=5393&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\nStudienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 02.03.2005 12. Stück\n 44. Ausschreibung von Stellen\n 44. Ausschreibung von Stellen\n Der Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universi-\n tätsgesetz 2002 i.d.g.F. folgende Stellen ausschreibt:\n 44.1. Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n Im Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\n besonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifika-\n tion vorrangig aufgenommen.\n Bewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\n Halbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\n Die Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatange-\n stelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n 1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Universitäts-\n klinik für Psychiatrie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Mai 2005.\n Anforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Psychotherapeutische Qualifikation bzw. Vorkenntnisse, abgeleistete Gegenfächer (Interne und Neuro-\n logie). Praktische und wissenschaftliche Vorerfahrungen im Bereich der Psychiatrie.\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. März 2005 (Kennzahl: W211)\n 1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Universitäts-\n klinik für Radiologie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Mai 2005.\n Anforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n Absolvierte Gegenfächer, Vorerfahrung in der Lehre, (einschlägige) wissenschaftliche Vorerfahrung,\n Fremdsprachenkenntnisse (insb. Englisch), über Grundkenntnisse hinausgehende PC-Kenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. März 2005 (Kennzahl: W212)\n 1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters am Institut\n für Medizinische Biologie und Humangenetik voraussichtlich zu besetzen ab 01. Juni 2005.\n Anforderungsprofil: Abgeschlossenes Naturwissenschaftliches Doktoratsstudium (Biologie, bevorzugt\n Genetik).\n _________________________________________________________________________________\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 16. März 2005.\n Redaktionsschluss: Mittwoch, 09.03.2005.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at" }, { "bulletin": { "id": 295, "academic_year": "2004/05", "issue": "12", "published": "2005-03-02T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=295&pDocNr=5393&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\nErfahrung mit molekulargenetischen Screeningmethoden zur Detektion von Mutationen (DGGE, SSCP,\ndHPLC); gute Kenntnisse und Fertigkeiten molekulargenetischer Arbeitsmethoden insbesondere der\nDNA-Sequenzierung, Kopplungsanalyse und Mikro-Array; selbständiges wissenschaftliches Arbeiten\nnachgewiesen durch Publikationen; Planung und Durchführung wissenschaftlicher Studien zur Etablie-\nrung neuer molekulargenetischer Diagnosen; einschlägige Lehrerfahrung wünschenswert.\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. März 2005 (Kennzahl: D213)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung am Institut für Hygiene zu besetzen ab\nsofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nÖsterreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der EU\noder EWR, rechtliche Unbescholtenheit. EDV- und Fremdsprachenkenntnisse.\nWünschenswert wären eine abgeschlossene Turnusausbildung bzw. abgeleistete Gegenfächer, die\nBereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und wissenschaftliches Interesse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. März 2005 (Kennzahl: D214)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb gem. UG 2002 (Facharzt) an der Klinischen Abteilung für Pädiatrische\nKardiologie der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin. Facharzt für Kinderheilkunde mit\nvertieften Kenntnissen in pädiatrischer Kardiologie.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nFacharzt für pädiatrische Kardiologie entsprechend den Richtlinien der Österreichischen Gesellschaft\nfür Kinderheilkunde bzw. der Deutschen Gesellschaft für pädiatrische Kardiologie; einschlägige wissen-\nschaftliche Mitarbeit und Erfahrung in der Lehre.\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. März 2005 (Kennzahl: W199)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (befristete Ersatzkraft) an der Geburtshilflich-Gynäkologischen Universitäts-\nklinik zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, Fachärztin/Facharzt für Frauenheil-\nkunde und Geburtshilfe.\nFremdsprachenkenntnisse, EDV-Kenntnisse, Teamfähigkeit und besondere Vorkenntnisse auf dem\nGebiete der Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft und wissenschaftliches Interesse, im Be-\nsonderen für das Fachgebiet Geburtshilfe.\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. März 2005 (Kennzahl: W218)\n44.2. Freie Stellen für das allgemeine Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifika-\ntion vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatan-\ngestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 295, "academic_year": "2004/05", "issue": "12", "published": "2005-03-02T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=295&pDocNr=5393&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers\n(befristete Ersatzkraft) am Institut für Hygiene, Abteilung Wasserlabor und Mikroökologie zu besetzen\nab sofort.\nAnforderungsprofil:\n • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der EU\n oder EWR, rechtliche Unbescholtenheit\n • Reifeprüfung\n • abgeschlossene Ausbildung einer Medizinisch-technischen Analytikerin/eines Medizinisch-\n technischen Analytikers\n • Praktische Laborerfahrung, wenn möglich auf dem Gebiet der Wasseranalytik (chem. und bakt.\n Untersuchungsmethoden)\n • Kenntnisse über Qualitätssicherung in einem zertifizierten und akkreditierten Labor, ausgezeichne-\n te PC-Kenntnisse, insbesondere Microsoft-Word und Excel.\n • Bereitschaft zum Erlernen von hauseigenen Computerprogrammen und zur Mitarbeit in diversen\n Lehrveranstaltungen\n • Fremdsprachenkenntnisse (Englisch)\n • Kommunikationsfähigkeit\n • Team und Innovationsfähigkeit\n • hohes Maß an Selbständigkeit\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. März 2005 (Kennzahl: A215)\n1 halbe Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analyti-\nkers (befristete Ersatzkraft) am Klinischen Institut für Medizinische und Chemische Labordiagnostik\nvoraussichtlich zu besetzen ab 09. April 2005\nAnforderungsprofil:\nAbsolvierte MTA-Akademie, Bereitschaft zur selbständigen Arbeit, Interesse an wissenschaftlicher Ar-\nbeit, praktische Erfahrung mit molekularbiologischen Arbeitstechniken, EDV-Kenntnisse (Textverarbei-\ntung, Tabellenkalkulation).\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. März 2005 (Kennzahl: A216)\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers\n(befristete Ersatzkraft) an der Universitätsklinik für Neurologie zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nDiplomierte MTA; Erfahrung im Liquardiagnostik; Zellbiologische Vorkenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. März 2005 (Kennzahl: A217)\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 296, "academic_year": "2004/05", "issue": "13", "published": "2005-03-16T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=296&pDocNr=5395&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\nStudienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 16.03.2005 13. Stück\n 45. Geschäftsordnung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Graz\n 46. Ausschreibung von Stellen\n 46.1 Freie Stelle einer Universitätsprofessorin bzw. eines Universitätsprofessors\n 46.2 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n 46.3 Freie Stellen für das allgemeine Personal\n 47. Subgliederung der Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur an der Medizinischen Universität Graz\n 45.\n Geschäftsordnung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universi-\n tät Graz\n Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, Frau Univ.-Prof.in Dr.in Andrea\n Langmann, gibt bekannt, dass der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Univer-\n sität Graz gemäß § 42 Abs 3 UG 2002 iVm § 1 Abs 1 Z 2 und Abs 2 des Satzungsteils „Geschäftsord-\n nung der Medizinischen Universität Graz“ idgF in seiner Sitzung am 3. März 2005 folgende Geschäfts-\n ordnung samt Anhang auf Basis der Arbeitskreisbeschlüsse vom 23.12.2004, vom 27.1.2005 und vom\n 3.3.2005 beschlossen hat:\n „Geschäftsordnung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen\n der Medizinischen Universität Graz\n GeO AkGl/MedUniGraz\n Inhaltsverzeichnis\n § 1 Geltungsbereich 2\n § 2 Konstituierung 2\n § 3 Mitglieder des AkGl und Teilnahme an Sitzungen 2\n § 4 Auskunftspersonen und Fachleute 2\n § 5 Sitzungen 2\n § 6 Einberufung von Sitzungen 3\n § 7 Tagesordnung 3\n § 8 Leitung der Sitzungen, Aufgaben der oder des Vorsitzenden 4\n § 9 Berichterstattung und Auskünfte 4\n § 10 Debatte 4\n § 11 Anträge 4\n § 12 Beschlusserfordernisse 5\n § 13 Befangenheit 5\n § 14 Abstimmung 5\n § 15 Sondervotum (Votum Separatum) 6\n § 16 Abstimmung im Umlaufwege 6\n § 17 Sitzungsprotokoll 6\n § 18 Wiederaufnahme von erledigten Tagesordnungspunkten 7\n § 19 Arbeitsgruppen 7\n § 20 Durchführung von Beschlüssen, selbständige Geschäfte der oder des Vorsitzenden 7\n § 21 Koordinationsbeauftragte 8\n § 22 Abberufung der oder des Vorsitzenden, der Stellvertreterin oder des Stellvertreters, von\n Koordinationsbeauftragten und von Mitgliedern 8\n _________________________________________________________________________________\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 06. April 2005.\n Redaktionsschluss: Mittwoch, 30.03.2005.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at" }, { "bulletin": { "id": 296, "academic_year": "2004/05", "issue": "13", "published": "2005-03-16T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=296&pDocNr=5395&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\n§ 23 Änderung der Geschäftsordnung 8\n§ 24 Überreichung der Geschäftsordnung an neue Mitglieder 8\n§ 25 Inkrafttreten 8\n§ 1 Geltungsbereich\nDiese Geschäftsordnung gilt für den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AkGl) der Medizinischen\nUniversität Graz (MedUniGraz) nach UG 2002.\n§ 2 Konstituierung\n(1) Nach der vollständigen Entsendung der Mitglieder durch den Senat ist der Arbeitskreis für Gleichbe-\nhandlungsfragen von der bzw dem Vorsitzenden des Senats unverzüglich zur konstituierenden Sitzung\neinzuberufen. Die oder der Vorsitzende des Senats leitet die Sitzung bis zur Wahl der bzw des Vorsit-\nzenden. Für die Dauer der Konstituierung ist sofort eine Schriftführerin oder ein Schriftführer zu wählen.\n(2) a) In der konstituierenden Sitzung wählt der AkGl die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, die\n stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden, die Schriftführerin oder\n den Schriftführer sowie die stellvertretende Schriftführerin oder den stellvertretenden Schriftfüh-\n rer mit einfacher Stimmenmehrheit aus der Mitte seiner Mitglieder für die Dauer der Funktions-\n periode des AkGl.\n b) Es ist möglich, die Schriftführerin/den Schriftführer sowie die stellvertretende Schriftführerin/der\n stellvertretende Schriftführer nur für eine bestimmte Zeitspanne zu wählen.\n(3) Die oder der Vorsitzende übernimmt unmittelbar nach den Wahlen den Vorsitz.\n(4) Die Tagesordnung (§ 7) der konstituierenden Sitzung kann auch Tagesordnungspunkte enthalten,\ndie über die eigentliche Konstituierung hinausgehen. Sie können erst nach der Wahl der oder des Vor-\nsitzenden abgehandelt werden.\n(5) Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Hauptmitglieds ist vom Senat auf nicht verbindlichen Vorschlag\ndes Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen ein neues Haupt-, bei vorzeitigem Ausscheiden eines\nErsatzmitglieds ein neues Ersatzmitglied, jeweils für den Rest der Funktionsperiode, zu entsenden.\n§ 3 Mitglieder des AkGl und Teilnahme an Sitzungen\n(1) Die 11 Haupt- und 11 Ersatzmitglieder des AkGl sind gleichermaßen zur Ausübung der dem AkGl\neingeräumten Rechte (insbesondere gemäß UG 2002, B-GlBG und Frauenförderungsplan der Medizi-\nnischen Universität Graz) befugt.\n(2) Mitglieder und Ersatzmitglieder haben das Recht und die Pflicht, an der Willensbildung des AkGl und\nan dessen Sitzungen teilzunehmen. Diese Verpflichtung geht den anderen dienstlichen Verpflichtungen,\ndie an der Universität bestehen, voran. Sie sind bei der Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen\noder Aufträge gebunden (§ 42 Abs 3 Satz 1 UG 2002).\n(3) Die Verhinderung an der Sitzungsteilnahme haben Mitglieder und Ersatzmitglieder dem\nArbeitskreisbüro spätestens vor Beginn der Sitzung mitzuteilen.\n(4) Die Mitglieder des AkGl und ebenso die beratenden Mitglieder und Auskunftspersonen sind zur\nWahrung der Amtsverschwiegenheit verpflichtet (§ 48 UG 2002, §42 Abs 5 UG 2002).\n(5) Jedes Mitglied hat in Ausübung seiner Funktion das Recht, in alle Geschäftsstücke der Universität\nEinsicht zu nehmen und Kopien anzufertigen, die Angelegenheiten betreffen, deren Behandlung oder\nEntscheidung in die Kompetenz des AkGl fallen (§ 42 Abs 4 UG 2002).\n§ 4 Auskunftspersonen und Fachleute\n(1) Der AkGl kann zu Sitzungen bzw einzelnen Gegenständen seiner Beratung Auskunftspersonen und\nFachleute mit beratender Stimme beiziehen. Sie haben kein Antrags- und Stimmrecht und sind zur\nAmtsverschwiegenheit verpflichtet (§ 42 Abs 5 UG 2002).\n(2) Ebenso wie die oder der Vorsitzende kann jedes Mitglied nach Versendung der vorläufigen Tages-\nordnung bzw mit der Anmeldung eines Tagesordnungspunktes bei der oder dem Vorsitzenden die La-\ndung von Auskunftspersonen und/oder Fachleuten beantragen.\n(3) Der Antrag auf Beiziehung von Auskunftspersonen und Fachleuten ist spätestens zu Beginn der\njeweiligen Sitzung zu prüfen und mit einfacher Stimmenmehrheit zu entscheiden.\n§ 5 Sitzungen\n(1) Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt mit Ausnahme von Abstimmungen im Umlaufweg (§ 16)\nin ordentlichen oder außerordentlichen Sitzungen.\n(2) Ordentliche Sitzungen dienen vornehmlich der Erledigung der laufenden Geschäfte.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 296, "academic_year": "2004/05", "issue": "13", "published": "2005-03-16T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=296&pDocNr=5395&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n(3) Außerordentliche Sitzungen finden aus besonderen Anlässen oder zur Behandlung dringlicher Ange-\nlegenheiten statt.\n§ 6 Einberufung von Sitzungen\n(1) Die oder der Vorsitzende kann jederzeit eine ordentliche Sitzung einberufen.\n(2) Mindestens einmal im Semester während der Zeit, in der Lehrveranstaltungen abgehalten werden,\nist von der oder dem Vorsitzenden eine ordentliche Sitzung einzuberufen.\n(3) Die Sitzungstermine für ordentliche Sitzungen sind, soweit möglich, zu Beginn des Semesters für\ndas jeweilige Semester festzulegen.\n(4) Der Termin einer ordentlichen Sitzung ist den Mitgliedern mindestens 12 Werktage vor der Sitzung\nschriftlich oder elektronisch unter Beifügung einer vorläufigen Tagesordnung und des Termins für die\nEinbringung von Tagesordnungspunkten aus dem Kreis der Mitglieder (spätestens 6 Werktage vor der\nSitzung) bekannt zu geben.\n(5) Eine außerordentliche Sitzung ist von der oder dem Vorsitzenden zum erstmöglichen Termin, jeden-\nfalls aber innerhalb von 6 Werktagen, einzuberufen, wenn dies\n a) wenigstens ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder, oder\n b) alle Mitglieder einer (klinischen, nichtklinischen oder nichtwissenschaftlichen) Organisationseinheit\nschriftlich unter Beifügung einer Vorlage zur Tagesordnung verlangen.\n(6) Die oder der Vorsitzende bzw im Verhinderungsfall deren/dessen (in der Reihenfolge) 1. oder 2.\nStellvertreterin/Stellvertreter kann zur Behandlung dringlicher Angelegenheiten (insbesondere wegen\nallfälliger Beschwerdeerhebung an die Schiedskommission) spätestens 3 Werktage vor der Sitzung\nschriftlich und unter Beifügung der Tagesordnung eine außerordentliche Sitzung einberufen.\n(7) Den Mitgliedern sind spätestens 6 Werktage vor der ordentlichen Sitzung bekannt zu geben und im\nBüro des AkGl zusammen mit den Unterlagen zur Tagesordnung zur Einsichtnahme aufzulegen:\n a) Datum, Zeit und Ort der Sitzung;\n b) Vorschlag zur Tagesordnung;\n c) allfällige Vorschläge für Auskunftspersonen und/oder Fachleute.\n(8) Die Sitzungen sind nichtöffentlich.\n§ 7 Tagesordnung\n(1) Die Tagesordnung wird durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch\nderen oder dessen (in der Reihenfolge) 1., 2. oder 3. Stellvertreterin oder Stellvertreter, unter Berück-\nsichtigung der von den Mitgliedern eingebrachten Tagesordnungspunkte erstellt.\n(2) Die Tagesordnung einer ordentlichen Sitzung hat jedenfalls folgende Punkte zu enthalten:\n 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit;\n 2. Genehmigung der Tagesordnung;\n 3. Wahl der Schriftführerin oder des Schriftführers (dieser Tagesordnungspunkt entfällt, sofern die\n Schriftführerin oder der Schriftführer für eine Funktionsperiode oder für eine bestimmte Zeitspan-\n ne gewählt worden ist);\n 4. Mitteilung über das Protokoll (§ 17 Abs 6) und/oder über die Genehmigung des Protokolls der\n letzten Sitzung;\n 5. Berichte der oder des Vorsitzenden;\n 6. Berichte von Koordinationsbeauftragten und Mitgliedern des AkGl, Berichte aus dem AkGl-Büro;\n 7. Allfälliges.\n(3) Die Tagesordnung einer außerordentlichen Sitzung hat jedenfalls folgende Punkte zu enthalten:\n 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit;\n 2. Genehmigung der Tagesordnung;\n 3. Wahl der Schriftführerin oder des Schriftführers (dieser Tagesordnungspunkt entfällt, sofern die\n Schriftführerin oder der Schriftführer für eine Funktionsperiode oder für eine bestimmte Zeitspan-\n ne gewählt worden ist);\n 4. Allfälliges.\n(4) Tritt während einer ordentlichen oder außerordentlichen Sitzung die Notwendigkeit auf, kann die\nTagesordnung mit Zweidrittelmehrheit erweitert oder die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte geän-\ndert werden.\n(5) Unter den Tagesordnungspunkten „Berichte“ und „Allfälliges“ dürfen Beschlüsse nicht gefasst wer-\nden.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 296, "academic_year": "2004/05", "issue": "13", "published": "2005-03-16T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=296&pDocNr=5395&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\n§ 8 Leitung der Sitzungen, Aufgaben der oder des Vorsitzenden\n(1) Die Sitzung des AkGl ist, wenn von dieser Geschäftsordnung nicht anders bestimmt, von der oder\ndem Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von deren/dessen (in der Reihenfolge) 1. oder 2. Stellvertrete-\nrin/Stellvertreter zu leiten.\n(2) Die oder der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzung, ihr oder ihm obliegt die Aufrechterhaltung\nder Ordnung und Wahrung der Geschäftsordnung in der Sitzung. Sie oder er erteilt das Wort, ruft „zur\nSache“ und „zur Ordnung“. Sie oder er stellt die Beschlussfähigkeit fest, bringt Anträge zur Abstimmung\nund stellt das Ergebnis der Abstimmungen fest.\n(3) Die oder der Vorsitzende hat bei gegebenem Anlass, jedenfalls aber zu Beginn einer Funktionsperi-\node, auf die Pflicht aller Mitglieder wie auch der Auskunftspersonen und/oder Fachleute des AkGl zur\nWahrung der Amtsverschwiegenheit (§ 48 UG 2002, §42 Abs 5 UG 2002) hinzuweisen.\n(4) Vor Abschluss eines Tagesordnungspunktes hat die oder der Vorsitzende festzustellen, ob noch\nWortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen.\n(5) Die oder der Vorsitzende kann die Sitzung für die Dauer von längstens 30 Minuten unterbrechen.\n(6) Eine Sitzungsunterbrechung von längstens 60 Minuten kann von allen Angehörigen einer (klini-\nschen, nichtklinischen oder nichtwissenschaftlichen) Organisationseinheit verlangt werden.\n(7) Der AkGl kann mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen,\n 1. die Sitzung für die Dauer von längstens 60 Minuten zu unterbrechen;\n 2. einen oder mehrere Tagesordnungspunkte auf die nächste Sitzung zu vertagen.\n(8) Die oder der Vorsitzende hat vor Beginn der Sitzung, möglichst aber schon in der Einladung, die\nvorgesehene Dauer der Sitzung mitzuteilen.\n(9) Mobiltelefone müssen während der Sitzung auf lautlos gestellt oder ausgeschalten sein.\n§ 9 Berichterstattung und Auskünfte\nDie oder der Vorsitzende hat zu Beginn jeder Sitzung in jedem Fall, wenn die betreffende Angelegen-\nheit nicht Gegenstand eines eigenen Tagesordnungspunktes ist, zu berichten über:\n 1. die Führung der laufenden Geschäfte;\n 2. die Vollziehung der Beschlüsse des AkGl;\n 3. die Erledigung dringlicher Angelegenheiten;\n 4. das Ergebnis von Abstimmungen im Umlaufwege;\n 5. außenwirksame Aktivitäten.\n§ 10 Debatte\n(1) Zu jedem Tagesordnungspunkt wird von der oder dem Vorsitzenden oder der- oder demjenigen, die\noder der den Tagsordnungspunkt beantragt hat, kurz Bericht erstattet. Die jeweiligen schriftlichen Unter-\nlagen sind auf Anfrage allen Mitgliedern zur Einsicht vorzulegen.\n(2) Nach jedem Bericht und nach jedem Antrag eröffnet die oder der Vorsitzende die Debatte.\n(3) Die Beratungen erfolgen in freier Aussprache. Die oder der Vorsitzende erteilt den Mitgliedern das\nWort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Die oder der Vorsitzende bzw ihre Stellvertreterin oder\nsein Stellvertreter oder die Schriftführerin oder der Schriftführer führen eine der zeitlichen Reihenfolge\nder Wortmeldungen entsprechende Liste der Rednerinnen oder Redner.\n(4) Ad-hoc-Wortmeldungen dürfen nur kurze Tatsachenberichtigungen enthalten und sind von der oder\nvon dem Vorsitzenden außerhalb der Liste der Rednerinnen und/oder Redner sofort zuzulassen.\n(5) Bei Wortmeldungen „zur Geschäftsordnung“ ist nach Abschluss der laufenden Wortmeldung das\nWort zur Geschäftsordnung zu erteilen. Solche Wortmeldungen dürfen sich nicht auf den Gegenstand\ndes Tagesordnungspunktes selbst, sondern nur auf Verfahrensfragen beziehen (§ 11 Abs 5 und 6).\n(6) Es kann eine Beschränkung der Redezeit der Person und/oder der Zahl der Wortmeldungen pro\nPerson je Verhandlungsgegenstand beschlossen werden.\n§ 11 Anträge\n(1) Anträge sind zu unterscheiden in:\n 1. Anträge zur Sache;\n 2. Anträge zum Verfahren.\n(2) Anträge sind so zu stellen, dass darüber mit „ja“ oder „nein“ abgestimmt werden kann.\n(3) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann, wenn es am Wort ist, zu dem in Verhandlung stehenden Ta-\ngesordnungspunkt Anträge stellen und eigene Anträge abändern oder zurückziehen.\n(4) Liegen mehrere Anträge zu einem Tagesordnungspunkt vor, wird die Reihenfolge der Abstimmung\nder weiteren Anträge von der oder dem Vorsitzenden festgelegt.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 296, "academic_year": "2004/05", "issue": "13", "published": "2005-03-16T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=296&pDocNr=5395&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "-5-\n(5) Anträge zum Verfahren können jederzeit mit dem Ruf „zur Geschäftsordnung“ eingebracht werden.\nÜber sie ist sofort nach Beendigung der laufenden Wortmeldung abzustimmen.\n(6) Anträge zum Verfahren sind:\n 1. Antrag auf Beschränkung und Aufhebung der Beschränkung der Redezeit;\n 2. Antrag auf Beschränkung und Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Wortmeldungen pro\n Person zu einem Tagesordnungspunkt;\n 3. Antrag auf Schluss der Liste der Rednerinnen und/oder Redner; im positiven Falle ist die noch of-\n fene Rednerinnen- und/oder Rednerliste zu verlesen; vor Abstimmung über einen Antrag auf\n Schluss der Liste der Rednerinnen und/oder Redner wird diese verlesen;\n 4. Antrag auf Vertagung von Tagesordnungspunkten;\n 5. Antrag auf Unterbrechung der Sitzung;\n 6. Antrag auf geheime Abstimmung (§ 14 Abs 4);\n 7. Antrag auf Auslegung der Geschäftsordnung.\n§ 12 Beschlusserfordernisse\n(1) Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens sechs Mitglieder (Präsenzquorum) persönlich\nanwesend sind.\n(2) Stimmen mehr als die Hälfte der bei der jeweiligen Abstimmung anwesenden Mitglieder für den An-\ntrag (Konsensquorum), so gilt er als beschlossen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des\nVorsitzenden den Ausschlag. Bei Beschlüssen, die der Zweidrittelmehrheit bedürfen, gilt ein Antrag als\nbeschlossen, wenn zumindest zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dafür stimmen.\n(3) Erfolgt zur Verhandlung eines Tagesordnungspunktes, bei dem offen abzustimmen wäre, auf Anfra-\nge der oder des Vorsitzenden keine Wortmeldung oder verlangt keines der anwesenden Mitglieder eine\nAbstimmung, gilt der Antrag als im Sinne der Antragstellerin oder des Antragstellers einstimmig\nangenommen.\n§ 13 Befangenheit\n(1) Befangenheit liegt für jedes Mitglied vor, wenn eine Angelegenheit behandelt wird, die seine persön-\nlichen Verhältnisse oder die einer oder eines gemäß Zivilprozessordnung nahen Angehörigen betrifft\noder sonstige Gründe vorliegen, die geeignet sind, die volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen. Im\nZweifel entscheidet der AkGl über das Vorliegen von Befangenheit. Das betroffene Mitglied darf nicht\nmitstimmen.\n(2) Das befangene Mitglied darf an der Beratung und Entscheidung nicht teilnehmen und hat für die\nDauer der Verhandlung über diesen Gegenstand den Sitzungsraum zu verlassen.\n(3) In Angelegenheiten eines befangenen Mitgliedes ist stets geheim abzustimmen.\n§ 14 Abstimmung\n(1) Die oder der Vorsitzende hat vor der Abstimmung die Anträge und die Reihenfolge, in der über sie\nabgestimmt wird, bekannt zu geben.\n(2) Die Abstimmung kann\n 1. offen durch Handzeichen;\n 2. geheim mittels Stimmzettel erfolgen.\n(3) Geheim ist abzustimmen, wenn eine oder einer der in der Sitzung anwesenden Stimmberechtigten\ndies verlangen. In Angelegenheiten, die ein Mitglied persönlich betreffen, ist jedenfalls geheim abzu-\nstimmen. Ansonsten ist offen abzustimmen.\n(4) Die Zählung der Stimmen obliegt der oder dem Vorsitzenden. Die Auszählung der Stimmen bei ge-\nheimer Abstimmung ist von der oder dem Vorsitzenden unter Beobachtung eines weiteren Arbeits-\nkreismitglieds durchzuführen.\n(5) Die oder der Vorsitzende hat unmittelbar nach der Durchführung der Abstimmung und Auszählung\nder Stimmen das Abstimmungsergebnis unter Angabe der Zahl der Prostimmen aller abgegebenen\nStimmen (Gegenstimmen, Enthaltungen und ungültigen Stimmen) bekannt zu geben (Prostimmenaus-\nzählung).\n(6) Über Anträge, deren Inhalt neben dem Inhalt eines in der laufenden Sitzung gefassten Beschlusses\nnicht realisiert werden kann, darf nicht abgestimmt werden.\n(7) Bei einem Antrag, der auf Grund gesetzlicher Vorschriften einen zu begründenden Beschluss zur\nFolge hat, ist über den wesentlichen Inhalt der Entscheidungsgründe gesondert abzustimmen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 296, "academic_year": "2004/05", "issue": "13", "published": "2005-03-16T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=296&pDocNr=5395&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "-6-\n§ 15 Sondervotum (Votum Separatum)\n(1) Jedes Mitglied kann gegen einen Beschluss, dem es nicht zugestimmt hat, ein Sondervotum spätes-\ntens bis zum Ende der Sitzung einlegen. Anwesende Mitglieder des Kollegialorgans können sich dem\nSondervotum anschließen.\n(2) Ein Sondervotum muss noch in der Sitzung begründet werden. Die Begründung ist zumindest stich-\nwortartig im Protokoll festzuhalten.\n(3) Das Sondervotum ist, vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen, spätestens 6 Werktage nach\nder Sitzung bei der oder dem Vorsitzenden schriftlich ausgefertigt einzubringen. Das Sondervotum wird\ndem Protokoll beigefügt. Wird ein angemeldetes Sondervotum nicht bis zu diesem Zeitpunkt einge-\nbracht, gilt es als zurückgezogen.\n(4) Sondervoten werden, sofern es die Verschwiegenheitspflicht zulässt, bei der Weiterleitung von Be-\nschlüssen, die der Veröffentlichung zugeführt werden sollen, beigefügt.\n§ 16 Abstimmung im Umlaufwege\n(1) Beschlüsse, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern (§ 7 Abs 4, § 21 Abs 1, § 22 Abs 1, § 23), dürfen\nim Umlaufwege nicht gefasst werden.\n(2) Eine Abstimmung im Umlaufwege ist insbesondere zur Wahrung von Rechtsmittelfristen zulässig.\n(3) Jedem Mitglied ist nachweislich eine Ausfertigung des im Umlauf zu erledigenden Antrages schrift-\nlich oder elektronisch zur Kenntnis zu bringen (bei elektronischer Zustellung ist der Empfang zu bestäti-\ngen). Der Umlaufantrag muss zumindest kurz begründet und so gefasst sein, dass darüber mit „ja“ oder\n„nein“ abgestimmt werden kann. Zugleich ist eine angemessene Frist von zumindest 4 Werktagen für\ndie Abstimmung zu setzen, binnen derer der Umlaufantrag, der auch im AkGl-Büro aufliegt, abzustim-\nmen ist.\n(4) Die Umlaufabstimmung hat zu unterbleiben, wenn im konkreten Fall ein Mitglied mit der Durchfüh-\nrung der Umlaufabstimmung nicht einverstanden ist. In diesem Fall ist über den betreffenden Antrag in\nder nächsten Sitzung abzustimmen.\n(5) Die Abstimmung ist persönlich mittels Unterschrift, per Fax oder elektronisch durchzuführen. Die\nAuszählung der Stimmen hat die oder der Vorsitzende, im Verhinderungsfall deren/dessen (in der Rei-\nhenfolge) 1., 2. oder 3. Stellvertreterin/Stellvertreter zusammen mit einem vom AkGl nominierten, zum\nZeitpunkt der Abstimmung anwesenden Mitglied durchzuführen. Die diesbezüglichen Unterlagen sind\nmindestens bis zur nächsten Sitzung aufzubewahren und dem Protokoll der nächstfolgenden Sitzung\nbeizulegen.\n(6) Eine Umlaufabstimmung ist gültig, wenn zumindest 11 Mitglieder daran teilgenommen haben. Der\nAntrag ist angenommen, wenn die Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder für ihn gestimmt hat. Bei\nStimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag.\n(7) Die oder der Vorsitzende hat dem AkGl das Ergebnis der Abstimmung im Umlaufwege in dessen\nnächster Sitzung bekannt zu geben.\n§ 17 Sitzungsprotokoll\n(1) Über jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen.\n(2) Das Protokoll hat jedenfalls zu enthalten:\n 1. Bezeichnung als Protokoll des AkGl;\n 2. Datum und Ort, Beginn und Ende der Sitzung;\n 3. die Namen der anwesenden Mitglieder, der (stellvertretenden) Schriftführerin/des Schriftführers\n bzw stellvertretenden Schriftführerin/des stellvertretenden Schriftführers und der Auskunftsperso-\n nen;\n 4. die Namen der entschuldigt und der nichtentschuldigt abwesenden Mitglieder;\n 5. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Mitteilung über das Protokoll (Abs 6) und/oder die Genehmi-\n gung des Protokolls der letzten Sitzung;\n 6. die Feststellung der Befangenheit von Mitgliedern zu Tagesordnungspunkten;\n 7. die endgültige Tagesordnung;\n 8. alle Anträge und Beschlüsse;\n 9. die Ergebnisse der Abstimmungen, die Prostimmen, Gegenstimmen, Enthaltungen und ungülti-\n gen Stimmen;\n 10.Protokollerklärungen und Sondervoten;\n 11.die Inhalte der Debatte, soweit dies zum Verständnis der Beschlüsse notwendig ist;\n 12.die Namen der an der Debatte Teilnehmenden (Wortmeldungen).\n 13.Dem Protokoll sind jedenfalls Tischvorlagen, schriftliche Anträge, Berichte, Anfragen, Entschuldi-\n gungen, etc sowie die schriftliche Ausführung von Sondervoten als Beilagen beizufügen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 296, "academic_year": "2004/05", "issue": "13", "published": "2005-03-16T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=296&pDocNr=5395&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "-7-\n(3) Jedes Mitglied ist berechtigt, die wörtliche Protokollierung einzelner eigener Ausführungen zu ver-\nlangen. Jedes Mitglied hat das Recht, Erklärungen eines anderen Mitglieds protokollieren zu lassen.\n(4) Die Reinschrift des Protokolls ist innerhalb von 12 Werktagen anzufertigen, von der oder dem Vorsit-\nzenden und von der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterfertigen, an alle Mitglieder des AkGl\nelektronisch oder in Kopie zu versenden und im AkGl-Büro aufzulegen. Das Protokoll ist in der nach\nFertigstellung des Protokolls folgenden ordentlichen Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Ein allfälli-\nger Widerspruch ist innerhalb von 6 Werktagen ab Zugang des Protokolls schriftlich bei der oder dem\nVorsitzenden einzubringen.\n(5) Unterbleibt ein Widerspruch innerhalb von 6 Werktagen ab Zugang des Protokolls so gilt es als an-\ngenommen.\n(6) Ein fristgerecht eingebrachter Widerspruch gegen das Protokoll ist in der nächsten Sitzung zu be-\nhandeln.\n(7) Die Originalprotokolle sind zusammen mit den Beilagen im AkGl-Büro aufzubewahren.\n§ 18 Wiederaufnahme von erledigten Tagesordnungspunkten\n(1) Ein durch Beschluss erledigter Tagesordnungspunkt ist wieder aufzunehmen, wenn der Beschluss\ntatsächlich undurchführbar oder rechtlich unmöglich ist.\n(2) Sofern niemandem aus einem Beschluss ein Recht erwachsen ist, kann ein Tagesordnungspunkt\ndurch Beschluss wieder aufgenommen werden, wenn neue Tatsachen und Beweismittel vorgelegt wer-\nden können, die für sich allein oder in Verbindung mit den sonstigen Unterlagen eine andere Entschei-\ndung hätten herbeiführen können.\n§ 19 Arbeitsgruppen\n(1) Der AkGl kann zur Vorbereitung, Begutachtung und Bearbeitung von einzelnen oder von Gruppen\nseiner Beratungsgegenstände ständige und nichtständige Arbeitsgruppen aus Mitgliedern des AkGl\neinsetzen.\n(2) Der AkGl setzt die Größe der Arbeitsgruppen fest. Jede im AkGl vertretene (klinische, nichtklinische\noder nichtwissenschaftliche) Organisationseinheit hat das Recht, mit mindestens einem Mitglied vertre-\nten zu sein, wenn darauf nicht ganz oder teilweise verzichtet wird.\n(3) Die Nominierung der Mitglieder der Arbeitsgruppen erfolgt durch die dem AkGl angehörenden Mit-\nglieder der jeweiligen Organisationseinheiten.\n(4) Die konstituierende Sitzung der eingesetzten Arbeitsgruppe ist von der oder vom Vorsitzenden ein-\nzuberufen und bis zur Wahl der oder des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe zu leiten.\n(5) Für das Verfahren in den Arbeitsgruppen ist diese Geschäftsordnung sinngemäß anzuwenden.\n§ 20 Durchführung von Beschlüssen, selbständige Geschäfte der oder des Vorsitzenden\n(1) Die oder der Vorsitzende, im Verhinderungsfall deren/dessen (in der Reihenfolge) 1., 2. oder 3.\nStellvertreterin/Stellvertreter, ist in ihrer oder seiner Tätigkeit an die Beschlüsse des AkGl gebunden,\nsofern diese Geschäftsordnung oder die Satzung nichts anderes vorsehen.\n(2) Zu den Obliegenheiten der oder des Vorsitzenden gehören:\n 1. Die Besorgung der laufenden Geschäfte des AkGl;\n 2. die Vollziehung der Beschlüsse des AkGl;\n 3. die Aussetzung der Beschlüsse des AkGl, wenn die Durchführung nach Auffassung der oder des\n Vorsitzenden tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist;\n 4. die selbständige Erledigung dringlicher Angelegenheiten, dh aller unverzüglich und ohne Auf-\n schub noch vor der nächsten Sitzung zu erledigenden Geschäfte und Angelegenheiten bzw bei\n Gefahr im Verzug; insbesondere zur Wahrung von Rechtsmittelfristen kann die oder der Vorsit-\n zende jedenfalls Rechtsmittel einbringen; der Beschluss des AkGl kann diesfalls im Nachhinein\n erfolgen;\n 5. die selbständige Erledigung von Angelegenheiten auf Grundlage eines Beschlusses des AkGl;\n 6. die Vertretung des AkGl nach außen.\n(3) Beschwerden an die Schiedskommission und Rechtsmittel können von der oder dem Vorsitzenden\nbzw im Verhinderungsfall von deren/dessen (in der Reihenfolge) 1. oder 2. Stellvertreterin/Stellvertreter\neingebracht werden.\n(4) Welche Angelegenheiten zu den selbständigen Geschäften der oder des Vorsitzenden gehören ent-\nscheidet im Zweifelsfall der AkGl.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" } ] }