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Abschnitt\n § 11 Zuordnung des Personals\n(1) Den in den §§ 6 und 7 genannten Organisationseinheiten werden jeweils die Universitätsangehö-\n rigen zugeordnet, die bis zum Stichtag 31.12.2003 den gleichartigen Nichtklinischen oder Klini-\n schen organisatorischen Einrichtungen zugeordnet waren.\n(2) Die Zuordnung aller übrigen Universitätsangehörigen, besonders im nichtwissenschaftlichen Be-\n reich, geschieht durch das Rektorat und wird im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität\n Graz kundgemacht.\n ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------\n 5. Abschnitt\n § 12 Kundmachung\n(1) Dieser Organisationsplan ist im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz kundzuma-\n chen.\n Der Rektor\n Walter\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 287, "academic_year": "2004/05", "issue": "5", "published": "2004-12-01T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=287&pDocNr=5377&pOrgNr=1" }, "index": 8, "text": "-9-\n 20. Ausschreibung von Stellen\n20.1. Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher\nQualifikation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung mit dem Schwerpunkt Forschungstätigkei-\nten (befristete Ersatzkraft) an der Universitätsklinik für Kinderchirurgie voraussichtlich zu besetzen ab\n01.04.2005 bis 30.09.2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nAssistentIn zur Ausbildung zum Facharzt für Kinderchirurgie mit Nachweis wissenschaftlicher Tätigkeit,\nFremdsprachen- und EDV-Kenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2004 (Kennzahl: W154)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung am Institut für Anatomie voraussichtlich zu\nbesetzen ab 01.04.2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nInteresse am anatomischen Unterricht und am wissenschaftlichen Arbeiten.\nVom/Von der PlanstelleninhaberIn dieses Arbeitsplatzes wird gefordert, dass sie/er über Kenntnisse der\nMedizin und im Speziellen über makroskopische Anatomie verfügt. Tätigkeiten, die mit diesem Arbeits-\nplatz verknüpft sind, bestehen aus sämtlichen zur Verfügung stehenden makroskopischen Untersu-\nchungstechniken, wie Injektions- und Korrossionsanatomie, präparatorische Tätigkeiten und Plastinati-\nonsmethoden sowie auch der grundlegenden histologischen Techniken.\nWeiters wird die/der PlanstelleninhaberIn im anatomischen Unterricht eingesetzt.\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2004 (Kennzahl: W155)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Universitäts-\nklinik für Kinder- und Jugendheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab 01.04.2005 bis 30.06.2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nErfahrungen in Pädiatrie, einschlägige wissenschaftliche Mitarbeit und Erfahrung in der Lehre, Gegen-\nfächer.\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2004 (Kennzahl: W156)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung in Innerer Medizin an der Klinischen Abtei-\nlung für Lungenkrankheiten an der Medizinischen Universitätsklinik zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nWissenschaftliche und praktische Vorerfahrungen auf dem Gebiet der Pulmonologie.\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2004 (Kennzahl: W163)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 287, "academic_year": "2004/05", "issue": "5", "published": "2004-12-01T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=287&pDocNr=5377&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "- 10 -\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Medizini-\nschen Universitätsklinik zu besetzen ab sofort befristet bis 26.03.2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nWissenschaftliche und praktische Vorerfahrungen auf dem Gebiet der Infektiologie.\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2004 (Kennzahl: W164)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitäts-Augenklinik voraus-\nsichtlich zu besetzen ab 01.01.2005 befristet bis 30.06.2006.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nWissenschaftliche Vorerfahrung, vollst. Absolvierung der für das Fach notwendigen Gegenfächer, Er-\nfahrungen in Augenheilkunde.\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2004 (Kennzahl: W165)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung in Innerer Medizin an der Klinischen Abtei-\nlung für Rheumatologie an der Medizinischen Universitätsklinik voraussichtlich zu besetzen\nab 01.01.2005\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nWissenschaftliche und praktische Vorerfahrung auf dem Gebiet der Rheumatologie.\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2004 (Kennzahl: W168)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Radiologie\nvoraussichtlich zu besetzen ab 01. Februar 2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nAbsolvierte Gegenfächer, Vorerfahrung in der Lehre; (einschlägige) wissenschaftliche Vorerfahrung;\nFremdsprachenkenntnisse (insb. Englisch), über Grundkenntnisse hinausgehende PC-Kenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2004 (Kennzahl: W169)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Radiologie\nvoraussichtlich zu besetzen ab 01. Februar 2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nAbsolvierte Gegenfächer, Vorerfahrung in der Lehre; (einschlägige) wissenschaftliche Vorerfahrung;\nFremdsprachenkenntnisse (insb. Englisch), über Grundkenntnisse hinausgehende PC-Kenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2004 (Kennzahl: W170)\n20.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifika-\ntion vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatan-\ngestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle eines Lehrlings im Lehrberuf ZahntechnikerIn an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und\nKieferheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab 17.01.2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes 9. Schuljahr, technisches Verständnis, Farben- und Formensinn.\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2004 (Kennzahl: A157)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 287, "academic_year": "2004/05", "issue": "5", "published": "2004-12-01T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=287&pDocNr=5377&pOrgNr=1" }, "index": 10, "text": "- 11 -\n1 halbe Stelle einer/s Applikationsbetreuerin/s für unseren Datenmanagementbereich am Institut für\nMedizinische Informatik, Statistik und Dokumentation befristet auf ein Jahr zu besetzen\nab 01. Februar 2005.\nTätigkeiten:\nSicherstellen der Funktionsfähigkeit unserer Datenmanagementapplikationen für den medizinisch-\nwissenschaftlichen Bereich und steter Ausbau der darauf aufbauenden Funktionalitäten durch\n• Betreuung der übertragenen Applikationen\n• Betreuung des systemorientierten Echtbetriebs\n• Festlegung von Datensicherungsmaßnahmen\n sowie projektbezogen durch\n• Umsetzung der organisatorischen Detailkonzepte in einen systemorientierten Entwurf\n• Aufbau, Koordinierung und Steuerung einer Applikation unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen\n und rechtlichen Aspekte\n• Festlegung der Datenorganisation\n• Koordination aller internen und externen an der Applikation beteiligten Dienststellen und Bereiche\nAnforderungsprofil:\n• Maturaniveau\n• Mehrjährige Berufserfahrung\n• Exzellente allgemeine EDV-Kenntnisse\n• Sehr gute Datenbankkenntnisse\n• Gute Englischkenntnisse\n• Teamfähigkeit\n• Lernbereitschaft\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2004 (Kennzahl: A158)\n1 Stelle einer Schreibkraft am Institut für Pathologie zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Handelsschule oder Staatsprüfung oder kaufmännischer Lehrabschluss, Kenntnisse\nin medizinischer Terminologie, Englischkenntnisse, Integrationsfähigkeit (Großraumbüro)\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2004 (Kennzahl: D159)\n1 Stelle einer Schreibkraft am Institut für Pathologie zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Handelsschule oder Staatsprüfung oder kaufmännischer Lehrabschluss, Kenntnisse\nin medizinischer Terminologie, Englischkenntnisse, Integrationsfähigkeit (Großraumbüro)\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2004 (Kennzahl: D160)\n1 Stelle einer Schreibkraft am Institut für Pathologie zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Handelsschule oder Staatsprüfung oder kaufmännischer Lehrabschluss, Kenntnisse\nin medizinischer Terminologie, Englischkenntnisse, Integrationsfähigkeit (Großraumbüro)\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2004 (Kennzahl: D161)\n1 halbe Stelle einer Schreibkraft (befristete Ersatzkraft) an der Universitätsklinik für Chirurgie voraus-\nsichtlich zu besetzen ab 01. Jänner 2005.\nAnforderungsprofil: Handelsschul- oder HAK-Absolventin, OrdinationsgehilfInnenkurs, Bürolehre etc.,\nErfahrung in der medizinischen Terminologie, EDV- und Maschinschreibkenntnisse, Englischkenntnis-\nse, Teamfähigkeit.\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2004 (Kennzahl: A162)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 287, "academic_year": "2004/05", "issue": "5", "published": "2004-12-01T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=287&pDocNr=5377&pOrgNr=1" }, "index": 11, "text": "- 12 -\n1 halbe Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkraft) an der Universitätsklinik für\nZahn-, Mund- und Kieferheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab 10. März 2005.\nAnforderungsprofil: Sehr gute Kenntnisse in Textverarbeitung und Stenotypie, gute Englischkenntnisse,\nFähigkeit zu selbständigem Arbeiten.\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2004 (Kennzahl: A166)\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers\nam Institut für Pathologie zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: MTA-Akademie, Untersuchung von Gewebeproben, bes. Interesse an molekularbio-\nlogischen Fragestellungen, MS-Office, Englisch.\n Ende der Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2004 (Kennzahl: D167)\n MitarbeiterIn Kaufmännischer Bereich / Controlling\nAufgaben- und Verantwortungsbereich:\n • Projektcontrolling und –begleitung\n • Erstellung von Wirtschaftlichkeitsanalysen und –berechnungen\n • Kaufmännische Vertragsprüfung, insbesondere von Projekt-, Kooperations- und Beteiligungs-\n verträgen\n • Aufbereitung bereichsbezogener Daten als Entscheidungsgrundlage\n • Gestalterische Mitarbeit bei Versicherungsverträgen zur Optimierung der Versicherungs- und\n Riskmanagement-Strategie\n • Koordination und Abwicklung versicherungsvertraglicher Pflichten\nProfil:\n • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der\n EU oder EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Betriebswirtschaftliche Ausbildung, idealerweise abgeschlossenes Wirtschaftsstudium mit fun-\n dierten rechtswissenschaftlichen Kenntnissen\n • Gute EDV-Anwenderkenntnisse in SAP/R3, Excel, Powerpoint, Word\n • Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere vertragsfähiges Englisch\n • Eigenständigkeit und Teamfähigkeit\n • Service- und Lösungsorientiertheit\n • Flexibilität und Belastbarkeit\nEnde der Bewerbungsfrist: 22. Dezember 2004 (Kennzahl: A171)\n Der Rektor\n Walter\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 288, "academic_year": "2004/05", "issue": "6", "published": "2004-12-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=288&pDocNr=5379&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n www.meduni-graz.at/mitteilungsblatt.html\nStudienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 15.12.2004 6. Stück\n 21. Studienplan Pflegewissenschaft; Änderung der Ergänzung des Studienplans\n 22. Studienplan Humanmedizin; Studienplanergänzung und Studienplanänderung\n 23. Studienplan für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft\n 24. Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr.med.univ.Gerald SEINOST\n 25. Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr.med.univ. Raphael Maria BONELLI\n 26. Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr.med.univ. Thiemo HOFMANN\n 27. Einsetzung einer Habilitationskommission für Frau Dr.med. Jutta HORWATH-WINTER\n 28. Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. Mahmoud MELLING\n 29. Ausschreibung von Stellen\n 21.\n Studienplan Pflegewissenschaft; Änderung der Ergänzung des Studienplans\n Der Vorsitzende des Senates, Herr Ao.Univ.-Prof.Dr. Jörg Stein, gibt bekannt, dass der Senat der Medi-\n zinischen Universität Graz gemäss § 25 Abs. 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner Sitzung\n am 01.12.2004 auf Basis des Entwurfs der Studienkommission Pflegewissenschaft in Anbetracht allfällig\n erfolgter Stellungnahmen durch den Universitätsrat gemäss § 21 Abs. 1 Z 7 Universitätsgesetz i.d.g.F.\n und das Rektorat gemäss § 22 Abs. 1 Z 12 Universitätsgesetz i.d.g.F. folgende Änderung der Ergän-\n zung des Studienplans Pflegewissenschaft beschlossen hat:\n Die Vorlesung Value scope, competence and professionalism in der Pflegewissenschaft aus dem\n Pflichtfach Allgemeine Pflegewissenschaft wird der Studieneingangsphase hinzugefügt. Im 2. Semester\n werden beim Praktikum 8,5 ECTS-Punkte nachgetragen.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n 22.\n Studienplan Humanmedizin; Studienplanergänzung und Studienplanänderung\n Der Vorsitzende des Senates, Herr Ao.Univ.-Prof.Dr. Jörg Stein, gibt bekannt, dass der Senat der Medi-\n zinischen Universität Graz gemäss § 25 Abs. 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner Sitzung\n am 01.12.2004 auf Basis des Entwurfs der Studienkommission Humanmedizin in Anbetracht allfällig\n erfolgter Stellungnahmen durch den Universitätsrat gemäss § 21 Abs. 1 Z 7 Universitätsgesetz i.d.g.F.\n und das Rektorat gemäss § 22 Abs. 1 Z 12 Universitätsgesetz i.d.g.F. folgende Studienplanergänzung\n und Studienplanänderung des Studienplans Humanmedizin beschlossen hat:\n 3. Semester und 4. Semester\n e. Kommunikation/Supervision/Reflexion I (SE 2): Psychosoziale und Psychosomatische Medizin.\n 5. Semester und 6. Semester\n h. Kommunikation/Supervision/Reflexion II (SE 2) inklusive Ethik Ethik in der Medizin I.\n _________________________________________________________________________________\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 05. Jänner 2005.\n Redaktionsschluss: Mittwoch, 29.12.2004.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at" }, { "bulletin": { "id": 288, "academic_year": "2004/05", "issue": "6", "published": "2004-12-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=288&pDocNr=5379&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\n7. Semester und 8. Semester\nk. Kommunikation/Supervision/Reflexion III (SE 3) inklusive Ethik Psychotherapeutische Medizin; Bio-\npsychosoziale Diagnostik und Therapie in der Psychiatrie.\n9. Semester und 10. Semester\nn. Kommunikation/Supervision/Reflexion IV (SE 1) inklusive Ethik Gesundheitspsychologische Aspekte\ndes ärztlichen Berufs; Ethik in der Medizin II.\nDer Punkt 2.4 Diplomarbeit des Studienplanes von 2003 lautet:\n2.4 Diplomarbeit\nDie Diplomarbeit ist im dritten Studienabschnitt fertig zu stellen. Diese kann als einzelne wissenschaftli-\nche Arbeit oder kumulativ aus thematisch zusammenhängenden Seminararbeiten aus den speziellen\nStudienmodulen bestehen.\nFolgende Neufassung des Punktes 2.4 wird beantragt:\n2.4 Diplomarbeit\nDie Diplomarbeit ist spätestens im dritten Studienabschnitt fertig zu stellen. Diese kann als einzelne\nwissenschaftliche Arbeit oder kumulativ aus thematisch zusammen-hängenden Seminararbeiten aus\nden speziellen Studienmodulen bestehen.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n23.\nStudienplan für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Ao.Univ.-Prof.Dr. Jörg Stein, gibt bekannt, dass der Senat der Medi-\nzinischen Universität Graz gemäss § 25 Abs. 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner Sitzung\nam 01.12.2004 auf Basis des Entwurfs der Studienkommission Doktoratsstudien in Anbetracht allfällig\nerfolgter Stellungnahmen durch den Universitätsrat gemäss § 21 Abs. 1 Z 7 Universitätsgesetz i.d.g.F.\nund das Rektorat gemäss § 22 Abs. 1 Z 12 Universitätsgesetz i.d.g.F. folgenden Studienplan für das\nDoktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft beschlossen hat:\n STUDIENPLAN\n für das\n DOKTORATSSTUDIUM DER MEDIZINISCHEN WISSENSCHAFT\n an der Medizinischen Universität Graz\nBeschlossen durch die Studienkommission am 12.03.2002 gemäß den Bestimmungen des Bundesge-\nsetzes über die Studien an den Universitäten (UniStG), des Bundesgesetzes über die Organisation der\nUniversitäten (UOG 1993), Änderungen beschlossen durch die Studienkommission am 13.10.2004\ngemäß Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz\n2002), sowie den Verordnungen der Bundesministerin/des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft\nund Kultur, der Beschlüsse des Senats der Medizinischen Universität Graz.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 288, "academic_year": "2004/05", "issue": "6", "published": "2004-12-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=288&pDocNr=5379&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n§ 1. Ziel und Zweck des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft\nDas Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft dient der Ausbildung der Fähigkeit, durch selb-\nständige Forschung zur Entwicklung der Medizinischen Wissenschaft beizutragen, und verfolgt somit\ndie Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der medizinisch-\nnaturwissenschaftlichen Forschung.\n§ 2. Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft\n(1) Die Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft setzt den Abschluss des\nDiplomstudiums der Humanmedizin oder der Zahnmedizin oder eines facheinschlägigen naturwissen-\nschaftlichen Diplomstudiums voraus.\n(2) Die Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft kann auch auf Grund des\nAbschlusses eines facheinschlägigen Diplomstudiums erfolgen, solange das Kernfach naturwissen-\nschaftlich ausgerichtet ist, wie zum Beispiel in den Diplomstudiengängen Informatik, Mathematik, Psy-\nchologie, Biomedizinische Technik, Statistik oder Telematik, die nicht notwendigerweise an einer natur-\nwissenschaftlichen Fakultät eingerichtet sind.\n(3) Die Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft kann auch auf Grund des\nAbschlusses eines Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären\nBildungseinrichtung, das den in Abs. 1 und 2 genannten Diplomstudien gleichwertig ist, erfolgen.\n§ 3. Dauer des Doktoratsstudiums\nDas Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft dauert vier Semester.\n§ 4. Lehrveranstaltungen und Teilprüfungen\n(1) Während des Doktoratsstudiums sind Lehrveranstaltungen in folgendem Ausmaß erfolgreich zu\nabsolvieren:\na) Pflichtfach:\nMethodische Grundlagen für Mediziner:\nFür Absolventen/Absolventinnen eines Diplomstudiums der Humanmedizin oder der Zahnmedizin sind\nLehrveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterstunden zu den Grundlagen des empirischen Arbeitens\nin der medizinisch-naturwissenschaftlichen Wissenschaft und computerbasiertes Informationsmanage-\nment zu absolvieren.\nMedizinische Grundlagen für Naturwissenschaftler:\nFür Absolventen/Absolventinnen eines naturwissenschaftlichen Diplomstudiums sind Lehrveranstaltun-\ngen im Umfang von 4 Semesterstunden zu den Grundlagen der Medizin zu absolvieren.\nWissenschaftliche Grundlagen\nIm Umfang von 4 Semesterstunden sind Lehrveranstaltungen zur Wissenschaftstheorie, Ethik, Einsatz\nstatistischer Verfahren, Methoden zur Planung, Dokumentation und Auswertung medizinischer Studien\nund Experimente, sowie zu deren (Meta)analyse zu absolvieren.\nDie Vorlesungen zu den Grundlagen werden von dem/der Studierenden zusammen mit dem Betreu-\ner/der Betreuerin vorgeschlagen und von der Studienrektorin/vom Studienrektor genehmigt.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 288, "academic_year": "2004/05", "issue": "6", "published": "2004-12-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=288&pDocNr=5379&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\nKernfach:\nAuf dem Gebiet/Teilgebiet, dem das Thema der Dissertation zuzuordnen ist vertiefende Lehrveranstal-\ntungen für Dissertantinnen/Dissertanten im Ausmaß von 4 Semesterstunden, sowie 6 Semesterstunden\nSpezial-Lehrveranstaltungen \"Anleitung zu wissenschaftlichem Arbeiten in\" (fachspezifischer Teil des Pflichtfaches).\nb) Wahlfach:\nLehrveranstaltungen, welche unter Beachtung des thematischen Zusammenhanges mit der Dissertation\nzu wählen sind, im Ausmaß von 4 Semesterstunden. Die Lehrveranstaltungen des Wahlfaches können\ndem Gebiet des jeweiligen Doktoratsstudiums, einem nahe verwandten Gebiet/Teilgebiet sowie zwecks\neiner interdisziplinären Ausbildung oder humanwissenschaftlichen (wie z.B. Psychotherapieforschung),\nsozialwissenschaftlichen (wie z.B. Public-Health-Forschung) beziehungsweise wissenschaftstheoreti-\nschen Vertiefung auch einschlägigen anderen Gebieten entnommen werden. Die Entscheidung über die\nZulässigkeit obliegt der Studienrektorin/dem Studienrektor.\n(2) Die erfolgreiche Absolvierung der Pflicht- und Wahlfächer besteht in der positiven Ablegung von\nLehrveranstaltungsprüfungen (§ 4 Z 26 bzw. 26a UniStG). Die Summe aller Lehrveranstaltungsprüfun-\ngen aus dem Pflicht- und Wahlfach stellt den ersten Teil des Rigorosums dar.\n(3) Den Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern und aus den Wahlfächern werden pro Semester-\nstunde 2 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Die Arbeiten an der Dissertation werden pro Semester im\nSchnitt mit 19 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet. Für das Doktoratsstudium der medizinischen Wis-\nsenschaft werden insgesamt 120 ECTS Punkte vergeben.\n§ 5. Dissertation\n(1) Die/Der Studierende hat durch die Dissertation über die an eine Diplomarbeit zu stellenden Anforde-\nrungen hinaus darzutun, dass sie/er die Befähigung zur selbständigen Lösung von Problemen der aktu-\nellen wissenschaftlichen Forschung erworben hat. Die Dissertation muss daher eine eigenständige Ori-\nginalarbeit darstellen, die von der/dem Studierenden selbständig angefertigt und abgefasst worden ist;\nletzteres ist von der/dem Studierenden in einer Präambel zur Dissertation zu bestätigen. Die Dissertati-\non kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die gemeinsame Bearbeitung eines\nThemas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden ge-\nsondert beurteilbar bleiben.\n(2) Das Thema der Dissertation muss einem Gebiet/Teilgebiet das an der medizinischen Fakultät durch\neine Klinik, ein Institut oder eine Forschungseinrichtung vertreten ist, entnommen werden und ist von\nder Studierenden/dem Studierenden im Einvernehmen mit der Betreuerin/dem Betreuer unter Wahrung\neines sinnvollen Zusammenhanges mit dem absolvierten Vorstudium vorzuschlagen bzw. aus vorlie-\ngenden Vorschlägen auszuwählen. Erfordert die Bearbeitung des Dissertationsthemas die Verwendung\nvon Patientendaten, Geld- oder Sachmitteln einer Klinik/eines Instituts/einer Forschungseinrichtung, so\nist die Festlegung nur zulässig, wenn die Leiterin/der Leiter dieser Klinik/dieses Instituts/dieser For-\nschungseinrichtung über die beabsichtigte Arbeit informiert wurde und diese nicht binnen eines Monats\nwegen einer wesentlichen Beeinträchtigung des Klinik-, Lehr- und Forschungsbetriebs untersagt hat.\nÜberdies muss sichergestellt sein, dass die Patientendaten ohne Verletzung von Datenschutzbestim-\nmung unter Einhaltung der Ethikrichtlinien der Fakultät der Studierenden/dem Studierenden in für die\nDissertation notwendiger und geeigneter Form zugänglich gemacht werden können.\n(3) Als Betreuer/in kann ein/e Universitätslehrer/in mit Lehrbefugnis (gem. § 19 Abs. 2, Z 1 lit. a bis e\nUOG 1993) sowie eine Universitätsprofessorin/ein Universitätsprofessor im Ruhestand gewählt werden,\nsofern die Lehrbefugnis des/der betreffenden Universitätslehrers/in jenes Gebiet/Teilgebiet umfasst,\ndem das Thema der Dissertation zuzuordnen ist.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 288, "academic_year": "2004/05", "issue": "6", "published": "2004-12-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=288&pDocNr=5379&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "-5-\n(4) Im Bedarfsfall können durch die Studienrektorin/der Studienrektor auch Personen mit einer Lehrbe-\nfugnis an einer anerkannten ausländischen Universität als Betreuer herangezogen werden, wenn deren\nLehrbefugnis einer Lehrbefugnis gemäß Abs. 3 gleichwertig ist und diese jenes Gebiet/Teilgebiet um-\nfasst, dem das Thema der Dissertation zuzuordnen ist.\n(5) Die/Der Studierende hat das Thema der Dissertation und die Betreuerin/den Betreuer der Studien-\nrektorin/dem Studienrektor vor Beginn der Arbeiten schriftlich bekannt zu geben. Ein Wechsel des Dis-\nsertationsthemas und/oder der Betreuerin/des Betreuers ist bis zum Einreichen der Dissertation möglich\nund muss der Studienrektorin/dem Studienrektor umgehend schriftlich mitgeteilt werden.\n(5 a) Dissertationskomitee:\nFür jede Dissertation soll auf gemeinsamen Vorschlag der/des Studierenden und der Betreuerin/des\nBetreuers von der Studienrektorin/dem Studienrektor ein drei-köpfiges Dissertationskomitee eingesetzt\nwerden, wobei die Betreuerin/der Betreuer dem Komitee vorsteht. Ein Mitglied hat von außerhalb des\nInstitutes, an dem die Arbeiten durchgeführt werden, zu sein. Das Dissertationskomitee hat in regelmä-\nßigen Abständen, jedoch mindestens ein Mal jährlich den Fortschritt der Arbeiten zu evaluieren. Die\nEvaluation ist dem Studierenden und dem Studienrektor vorzulegen.\n(6) Die abgeschlossene Dissertation ist bei der Studienrektorin/dem Studienrektor einzureichen und von\ndieser/diesem zwei Beurteilern/innen gemäß Abs. 3 und 4 vorzulegen. Die/der zweite Beurteile-\nrin/Beurteiler kann einer anderen in- oder ausländischen Fakultät/Universität angehören. Es ist zuläs-\nsig, die zweite Beurteilerin oder den zweiten Beurteiler aus einem dem Dissertationsfach nahe verwand-\ntem Fach zu entnehmen. Die Dissertation ist von den Beurteilern/innen innerhalb eines Zeitraums von\nhöchstens vier Monaten zu beurteilen.\n(7) Beurteilen die Beurteiler/innen der Dissertation diese unterschiedlich, so ist das arithmetische Mittel\nder vorgeschlagenen Beurteilungen zu ermitteln und gegebenenfalls das Ergebnis auf eine ganzzahlige\nBeurteilung zu runden. Ergebnisse größer als .5 sind dabei aufzurunden. Beurteilt eine/r der beiden\nBeurteiler/innen die Dissertation negativ, so hat die Studienrektorin/der Studienrektor eine/n dritte/n\nBeurteiler/in heranzuziehen, der die Dissertation in einem Zeitraum von höchstens zwei Monaten zu\nbegutachten hat. Beurteilt die/der dritte Beurteiler/in die Dissertation negativ, so ist die Arbeit abzuleh-\nnen. Bei negativen Beurteilungen ist eine detaillierte und konstruktive Begründung der Ablehnung zu\ngeben. Die Vorlage einer revidierten Fassung der Dissertation ist frühestens sechs Monate nach der\nAblehnung der Dissertation zulässig.\n(8) Die Gutachten und das Ergebnis der Beurteilungen sind der/dem Studierenden schriftlich auszuhän-\ndigen.\n(9) Die/der Studierende hat die positiv beurteilte Dissertation vor Verleihung des akademischen Grades\ndurch Ablieferung eines jeweils vollständigen und gebundenen Exemplars an die Universitätsbibliothek\nund an die Nationalbibliothek zu veröffentlichen. Von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen sind\njene Teile der wissenschaftlichen Arbeit, welche Einzelstücke darstellen, die einer Massenvervielfälti-\ngung nicht zugänglich sind.\nAnlässlich der Ablieferung ist die/der Verfasser/in berechtigt, den Ausschluss der Benützung der abge-\nlieferten Exemplare für längstens fünf Jahre zu beantragen. der Studienrektorin/dem Studienrektor hat\ndiesem Antrag stattzugeben, wenn die/der Studierende glaubhaft macht, dass sonst wichtige rechtliche\noder wirtschaftliche Interessen der/des Studierenden gefährdet sind.\n§ 6. Abschließende kommissionelle Prüfung\n(1) Das Doktoratsstudium wird mit dem zweiten Teil des Rigorosums als öffentlicher kommissioneller\nGesamtprüfung (Abschlussrigorosum) abgeschlossen.\n(2) Die/der Studierende ist berechtigt, sich bei der Studienrektorin/dem Studienrektor zum Abschlussri-\ngorosum anzumelden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 288, "academic_year": "2004/05", "issue": "6", "published": "2004-12-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=288&pDocNr=5379&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "-6-\na) Die positive Ablegung sämtlicher Lehrveranstaltungsprüfungen des ersten Teils des Rigorosums\nüber die Pflicht- und Wahlfächer.\nb) Die positive Beurteilung der Dissertation.\n(3) Prüfungsgegenstände des Abschlussrigorosums sind die Verteidigung der Dissertation, sowie die\nPrüfung des Gebietes/Teilgebietes, dem die Dissertation zuzuordnen ist.\n(4) Die/der Studierende ist berechtigt, mit der Anmeldung Anträge auf die Personen der Prüferin-\nnen/Prüfer für das Pflicht- und Wahlfach sowie auf den Prüfungstag zu stellen. Diese Anträge sind von\nder Studienrektorin/dem Studienrektor nach Möglichkeit zu berücksichtigen.\n(5) Für die Abhaltung des Abschlussrigorosums hat die Studienrektorin/der Studienrektor einen Prü-\nfungssenat zu bilden, dem drei Personen angehören. Für jedes Prüfungsfach ist eine Prüferin/ein Prüfer\neinzuteilen. Ein Mitglied ist zur/zum Vorsitzenden des Prüfungssenats zu bestellen. Die dem Prüfungs-\nsenat angehörenden Prüferinnen/Prüfer sind von der Studienrektorin/dem Studienrektor aus dem Kreis\nder Universitätslehrer/innen mit einer das jeweilige Prüfungsfach umfassenden Lehrbefugnis (gem. § 19\nAbs. 2 Z 1 lit. a bis e UOG 1993) an der Medizinischen Universität Graz zu wählen. Im Bedarfsfall kön-\nnen auch Personen mit Lehrbefugnis an anderen österreichischen Universitäten und an anerkannten\nausländischen Universitäten oder Hochschulen als Prüferinnen/Prüfer herangezogen werden, wenn\nderen Lehrbefugnis einer Lehrbefugnis an der Medizinischen Universität Graz gleichwertig ist und diese\ndas Prüfungsfach umfasst.\n(6) Die Zusammensetzung des Prüfungssenats und die Einteilung der Prüferinnen/Prüfer ist der/dem\nStudierenden spätestens vier Wochen vor Abhaltung der Prüfung bekannt zu geben.\n(7) Das Abschlussrigorosum ist in Form einer öffentlichen mündlichen Prüfung durch den gesamten\nPrüfungssenat unter Beachtung einer maximalen Prüfungsdauer von eineinhalb Stunden abzuhalten.\nIm Rahmen der Prüfung hat eine Kurzpräsentation der Dissertation sowie die Verteidigung der erzielten\nErgebnisse zu erfolgen (defensio dissertationis). Im Rahmen der Prüfung des Pflicht- und Wahlfaches\nkönnen neben den dafür eingeteilten Prüferinnen/Prüfern auch alle anderen Mitglieder des Prüfungsse-\nnats fragend mitwirken, soweit deren Lehrbefugnis das jeweilige Prüfungsfach einschließt.\n(8) Die/Der Kandidat/in hat beim Abschlussrigorosum ihre/seine wissenschaftliche Befähigung sowie\nihre/seine gründliche Vertrautheit mit den Hauptproblemen der Prüfungsgegenstände nachzuweisen.\n(9) Die/der Vorsitzende des Prüfungssenats hat für den geordneten Ablauf des Abschlussrigorosums zu\nsorgen und ein Prüfungsprotokoll zu führen. In diesem sind die Prüfungsgegenstände, der Ort und die\nZeit der Prüfung, die Namen der Mitglieder des Prüfungssenats, der Name der/des Studierenden, die\ngestellten Fragen und die jeweils erteilten Beurteilungen, die Gründe für eine negative Beurteilung so-\nwie allfällige besondere Vorkommnisse festzuhalten.\n(10) Die Beratung und Abstimmung über das Ergebnis des Abschlussrigorosums hinsichtlich aller Prü-\nfungsgegenstände hat in nichtöffentlicher Sitzung des Prüfungssenates nach einer Aussprache zwi-\nschen den Mitgliedern zu erfolgen. Die Beschlüsse des Prüfungssenats werden mit Stimmenmehrheit\ngefasst, wobei die/der Vorsitzende das Stimmrecht wie die übrigen Mitglieder ausübt, aber zuletzt ab-\nzustimmen hat. Jedes Mitglied des Prüfungssenats hat bei der Abstimmung über die Ergebnisse in den\neinzelnen Prüfungsgegenständen auch den Gesamteindruck des Abschlussrigorosums zu berücksichti-\ngen.\n(11) Gelangt der Prüfungssenat zu keinem Beschluss über die Beurteilung, sind die von den Mitgliedern\nvorgeschlagenen Beurteilungen zu addieren, die Summe durch die Anzahl der Mitglieder zu dividieren\nund das Ergebnis gegebenenfalls auf eine ganzzahlige Beurteilung mathematisch zu runden. Das Ab-\nschlussrigorosum gilt nur dann als mit Erfolg abgelegt, wenn jeder Prüfungsgegenstand gemäß Abs. 3\nzumindest mit der Note \"genügend\" beurteilt wurde. Wurde in mehr als einem Prüfungsgegenstand die\nNote \"nicht genügend\" erteilt, so ist das Abschlussrigorosum zur Gänze zu wiederholen, sonst be-\nschränkt sich die Wiederholung auf den nicht bestandenen Prüfungsgegenstand.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 288, "academic_year": "2004/05", "issue": "6", "published": "2004-12-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=288&pDocNr=5379&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "-7-\n§ 7. Doktorgrade und Promotion\n(1) Die Studienrektorin/der Studienrektor hat den Absolventinnen/Absolventen des Doktoratsstudiums\nder Medizinischen Wissenschaft nach der positiven Ablegung des Abschlussrigorosums folgende aka-\ndemische Grade unbeschadet der Abhaltung akademischer Feiern aus Anlass von Promotionen durch\neinen schriftlichen Bescheid unverzüglich, jedoch bis spätestens einen Monat nach Ablegung des Ab-\nschlussrigorosums von Amts wegen zu verleihen:\na) Für Absolventinnen und Absolventen des Diplomstudiums Humanmedizin anstelle des bereits\nverliehenen akademischen Grades den ergänzten akademischen Grad „Doktorin der gesamten Heil-\nkunde und der medizinischen Wissenschaft“ bzw. „Doktor der gesamten Heilkunde und der medizini-\nschen Wissenschaft“, lateinisch „Doctor medicinae universae et scientiae medicae“ abgekürzt „Dr. med.\nuniv. et scient. med“.\nb) Für Absolventinnen und Absolventen des Diplomstudiums Zahnmedizin anstelle des bereits\nverliehenen akademischen Grades den ergänzten akademischen Grad „Doktorin der Zahnmedizin und\nder medizinischen Wissenschaft“ bzw. „Doktor der Zahnmedizin und der medizinischen Wissenschaft“,\nlateinisch „Doctor medicinae dentalis et scientiae medicae“, abgekürzt „Dr. med. dent. et scient. med.“\nzu lauten. Anlässlich der Verleihung des ergänzten akademischen Grades nach a), b) ist die Verleihung\ndes bereits verliehenen akademischen Grades zu widerrufen und die Einziehung der Verleihungsurkun-\nde mit Bescheid auszusprechen.\n(4) Für Absolventinnen und Absolventen eines naturwissenschaftlichen Diplomstudiums den akade-\nmischen Grad „Doktorin der medizinischen Wissenschaft“ bzw. „Doktor der medizinischen Wissen-\nschaft“, lateinisch „Doctor scientiae medicae“, abgekürzt „Dr. scient. med.“ zu lauten.\n(2) Der Verleihungsbescheid hat jedenfalls Angaben über\na) Familiennamen, Vornamen, bislang erlangte akademische Grade und Geburtsnamen falls vom Fami-\nliennamen verschieden,\nb) Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit,\nc) das abgeschlossene Studium mit Bezeichnung des Gebietes/Teilgebietes, dem die Dissertation zu-\nzurechnen ist, sowie der Pflicht- und Wahlfächer und Nennung des Titels der Dissertation, und\nd) den verliehenen akademischen Grad\nzu enthalten.\n§ 8. Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften\nGegen Bescheide der Studienrektorin/des Studienrektors ist die Berufung an den Senat zulässig (ge-\nmäß § 25 Abs. 1 Z 12 UG 2002).\n(3) Für das behördliche Verfahren aufgrund dieses Studienplans ist das Allgemeine Verwaltungsverfah-\nrensgesetz 1991 in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.\n§ 9. Inkrafttreten\nDieser Studienplan tritt mit 01.10.2004 in Kraft.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 288, "academic_year": "2004/05", "issue": "6", "published": "2004-12-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=288&pDocNr=5379&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "-8-\n Anhang\n 1. bis 4. Semester\n Fach Titel Semesterwochenstunden\n VO UE SE EX Total\nPflichtfach Methodische Grundlagen für Mediziner (für 4\n Absolventen eines Diplomstudiums der Human-\n medizin oder Zahnmedizin);\n Medizinische Grundlagen für Naturwissen-\n schaftler (für Absolventen/Absolventinnen eines\n naturwissenschaftlichen Diplomstudiums\n Wissenschaftliche Grundlagen (Wissenschafts- 4\n theorie, Ethik, Statistik, usw.)\n Kernfach (das Gebiet, dem das Thema der Dis- 4\n sertation zuzuordnen ist)\n Anleitung zu wissenschaftlichem Arbeiten im 6\n Kernfach\nWahlfach LV, die unter Beachtung des thematischen Zu- 4\n sammenhangs mit der Dissertation zu wählen\n sind (Entscheidung über Zulässigkeit obliegt der\n Studienrektorin/dem Studienrektor)\n Summe 22\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 288, "academic_year": "2004/05", "issue": "6", "published": "2004-12-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=288&pDocNr=5379&pOrgNr=1" }, "index": 8, "text": "-9-\n24.\nEinsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr.med.univ.Gerald SEINOST\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Ao.Univ.-Prof.Dr. Jörg Stein, gibt bekannt, dass der Senat der Me-\ndizinischen Universität Graz gemäss § 103 Abs. 7 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner Sitzung am\n03.11.2004 folgende Habilitationskommission für Herrn\n Dr.med.univ. Gerald SEINOST\neingesetzt hat:\nProfessoren: Univ.-Prof.Dr. Gerhard KOSTNER\n Univ.-Prof.Dr. Günter KREJS\n Univ.-Prof.Dr. Hans-Jörg MISCHINGER\n Univ.-Prof.Dr. Ernst PILGER\nMittelbau: Ao.Univ.-Prof.Dr. Robert GASSER\n Dr. Brigitte SANTNER\nStudentin: Rita SCHROFFNER\nIn der konstituierenden Sitzung der Habilitationskommission am 25.11.2004 wurde Herr Univ.-Prof.Dr.\nGünter KREJS zum Vorsitzenden gewählt.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n25.\nEinsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr.med.univ. Raphael Maria BONELLI\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Ao.Univ.-Prof.Dr. Jörg Stein, gibt bekannt, dass der Senat der Me-\ndizinischen Universität Graz gemäss § 103 Abs. 7 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner Sitzung am\n03.11.2004 folgende Habilitationskommission für Herrn\n Dr.med.univ. Raphael Maria BONELLI\neingesetzt hat:\nProfessoren: Univ.-Prof.Dr. Winfried GRANINGER\n Univ.-Prof.Dr. Anton SADJAK\n Univ.-Prof.Dr. Hans-Peter KAPFHAMMER\n Univ.-Prof.Dr. Erwin OTT\nMittelbau: Dr. Birgitte SANTNER\n Ao.Univ.-Prof.Dr. Peter HOFMANN\nStudentin: Verena KUCKENBERGER\nIn der konstituierenden Sitzung der Habilitationskommission am 25.11.2004 wurde Herr Univ.-Prof.Dr.\nAnton SADJAK zum Vorsitzenden gewählt.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n26.\nEinsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr.med.univ. Thiemo HOFMANN\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Ao.Univ.-Prof.Dr. Jörg Stein, gibt bekannt, dass der Senat der Me-\ndizinischen Universität Graz gemäss § 103 Abs. 7 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner Sitzung am\n03.11.2004 folgende Habilitationskommission für Herrn\n Dr.med.univ. Thiemo HOFMANN\neingesetzt hat:\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 288, "academic_year": "2004/05", "issue": "6", "published": "2004-12-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=288&pDocNr=5379&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "- 10 -\nProfessoren: Univ.-Prof.Dr. Michael MOSER\n Univ.-Prof.Dr. Heinz STAMMBERGER\n Univ.-Prof.Dr. Winfried GRANINGER\n Univ.-Prof.DDr. Egon MARTH\nMittelbau: Ao.Univ.-Prof.Dr. Josef KAINZ\n Dr. Gerhard SCHUHMANN\nStudent: Hady HARIRIAN\nIn der konstituierenden Sitzung der Habilitationskommission am 09.11.2004 wurde Herr Univ.-Prof.DDr.\nEgon MARTH zum Vorsitzenden gewählt.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n27.\nEinsetzung einer Habilitationskommission für Frau Dr.med. Jutta HORWATH-WINTER\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Ao.Univ.-Prof.Dr. Jörg Stein, gibt bekannt, dass der Senat der Me-\ndizinischen Universität Graz gemäss § 103 Abs. 7 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner Sitzung am\n03.11.2004 folgende Habilitationskommission für Frau\n Dr.med. Jutta HORWATH-WINTER\neingesetzt hat:\nProfessoren: Univ.-Prof.Dr. Reingard AIGNER\n Univ.-Prof.DDr. Egon MARTH\n Univ.-Prof.Dr. Gottfried DOHR\n Univ.-Prof.Dr. Erwin OTT\nMittelbau: Ao Univ.-Prof Dr. Harald KESSLER\n Dr. Gerhard SCHUHMANN\nStudent: Tanja SEIFEN\nIn der konstituierenden Sitzung der Habilitationskommission am 25.11.2004 wurde Herr Univ.-Prof.Dr.\nErwin OTT zum Vorsitzenden gewählt.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n28.\nEinsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. Mahmoud MELLING\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Ao.Univ.-Prof.Dr. Jörg Stein, gibt bekannt, dass der Senat der Me-\ndizinischen Universität Graz gemäss § 103 Abs. 7 Universitätsgesetz 2002 i.d.g.F. in seiner Sitzung am\n03.11.2004 folgende Habilitationskommission für Herrn\n Dr. Mahmoud MELLING\neingesetzt hat:\nProfessoren: Univ.-Prof.Dr. Anton SADJAK\n Univ.-Prof.Dr. Gerhard KOSTNER\n Univ.-Prof.Dr. Gottfried DOHR\n Univ.-Prof.Dr. Kurt ZATLOUKAL\nMittelbau: Ao.Univ.-Prof.Dr. Heinz HUTTER\n Dr. Brigitte SANTNER\nStudenten: Aywana GOGULKA\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 288, "academic_year": "2004/05", "issue": "6", "published": "2004-12-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=288&pDocNr=5379&pOrgNr=1" }, "index": 10, "text": "- 11 -\nIn der konstituierenden Sitzung der Habilitationskommission am 25.11.2004 wurde Herr Univ.-Prof.Dr.\nAnton SADJAK zum Vorsitzenden gewählt.\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 288, "academic_year": "2004/05", "issue": "6", "published": "2004-12-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=288&pDocNr=5379&pOrgNr=1" }, "index": 11, "text": "- 12 -\n 29. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt bekannt, dass er gemäss § 107 Universi-\ntätsgesetz 2002 i.d.g.F. folgende Stellen ausschreibt:\n29.1. Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifika-\ntion vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (Facharzt) (befristete Ersatzkraft) am Institut für Medizinische Biologie und\nHumangenetik voraussichtlich zu besetzen ab 17.01.2005 bis 30.06.2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, Facharzt für Medizinische Biologie.\nEinschlägige Lehrerfahrung, Erfahrung in der genetischen Beratung und Befunderstellung (Pränataldia-\ngnostik, Syndromologie, Onkologie), Fähigkeit und Bereitschaft zu wissenschaftlichen Arbeiten im Be-\nreich der Tumorzytogentik erwünscht.\n Ende der Bewerbungsfrist: 05. Jänner 2005 (Kennzahl: W172)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Dermatologie\nund Venerologie voraussichtlich zu besetzen ab 01.05.2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nAbgeleistete Gegenfächer\nDermatologische Vorerfahrung und wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Fach.\n Ende der Bewerbungsfrist: 05. Jänner 2005 (Kennzahl: W173)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Universitäts-\nklinik für Dermatologie und Venerologie voraussichtlich zu besetzen ab 01.02.2005 bis 01.11.2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nPraktische Kenntnisse in Dermatologie, Vorkenntnisse in Dermatopathologie, wissenschaftliche Vorer-\nfahrung.\n Ende der Bewerbungsfrist: 05. Jänner 2005 (Kennzahl: W174)\n1 halbe Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) am Institut für\nAnatomie voraussichtlich zu besetzen ab 01.02.2005 bis 09.09.2007.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nInteresse am anatomischen Unterricht und am wissenschaftlichen Arbeiten, einschlägige Lehrerfah-\nrung, Beherrschung der gängigen makroskopisch-anatomischen Arbeits- und Präpariertechniken.\n Ende der Bewerbungsfrist: 05. Jänner 2005 (Kennzahl: W175)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 288, "academic_year": "2004/05", "issue": "6", "published": "2004-12-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=288&pDocNr=5379&pOrgNr=1" }, "index": 12, "text": "- 13 -\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung für Nuklearmedizin an der Universitätskli-\nnik für Radiologie voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nAbsolvierte Pflichtnebenfächer oder abgeschlossene Turnusausbildung; Vorerfahrung in der Lehre,\neinschlägige wissenschaftliche Vorerfahrung, Fremdsprachenkenntnisse (insb. Englisch), über Grund-\nkenntnisse hinausgehende PC-Kenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 05. Jänner 2005 (Kennzahl: W176)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Anästhesiolo-\ngie und Intensivmedizin voraussichtlich zu besetzen ab 01.02.2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nAbsolvierte Gegenfächer bzw. abgeschlossene Turnusausbildung, Notarztdiplom, einschlägige wissen-\nschaftliche Vorerfahrung, EDV-Kenntnisse, Fremdsprachenkenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 05. Jänner 2005 (Kennzahl: W178)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Anästhesiolo-\ngie und Intensivmedizin voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nAbsolvierte Gegenfächer bzw. abgeschlossene Turnusausbildung, Notarztdiplom, einschlägige wissen-\nschaftliche Vorerfahrung, EDV-Kenntnisse, Fremdsprachenkenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 05. Jänner 2005 (Kennzahl: W179)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Universitäts-\nAugenklinik voraussichtlich zu besetzen ab 01.02.2005 bis 31.07.2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nAugenheilkunde, Eingabe in Datenbanken, Englisch.\n Ende der Bewerbungsfrist: 05. Jänner 2005 (Kennzahl: W180)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Chirurgie (Ge-\nfäßchirurgie) voraussichtlich zu besetzen ab 01.02.2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\n1 - 2 Jahre Berufserfahrung in der Chirurgie, vorzugsweise Gefäßchirurgie, eigene operative Erfahrung\nin der Gefäßchirurgie, Klinische Erfahrung auf dem Gebiet der Chirurgie einschließlich Ultraschallkennt-\nnissen, EDV-Kenntnisse;\nWissenschaftliche Vorleistungen:\n• Eingehende wissenschaftliche Erfahrung in experimenteller und klinischer Gefäßchirurgie\n• Erfahrung in Klinischer Forschung im Bereich der Gefäßchirurgie.\n Ende der Bewerbungsfrist: 05. Jänner 2005 (Kennzahl: W183)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 288, "academic_year": "2004/05", "issue": "6", "published": "2004-12-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=288&pDocNr=5379&pOrgNr=1" }, "index": 13, "text": "- 14 -\n29.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifika-\ntion vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatan-\ngestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 halbe Stelle einer Schreibkraft an der Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie voraussicht-\nlich zu besetzen ab 14.01.2005.\nAnforderungsprofil:\nEinschlägige Berufserfahrung, EDV-Kenntnisse, Kenntnisse in medizinischer Terminologie, Schreiben\nnach Diktat.\n Ende der Bewerbungsfrist: 05. Jänner 2005 (Kennzahl: A177)\n1 halbe Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analyti-\nkers (befristete Ersatzkraft) am Institut für Biophysik voraussichtlich zu besetzen ab 01.04.2005.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossene Ausbildung als Med.-Techn. AnalytikerIn, Grundkenntnisse in Elektrophysiologie und\nAnatomie des Herzens, Präparationstechnik, Messtechnik, Kenntnisse und Fertigkeiten in Betriebssys-\ntemen und Anwendungsprogrammen PC und UNIX Rechnern.\n Ende der Bewerbungsfrist: 05. Jänner 2005 (Kennzahl: A181)\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers\nam Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie voraussichtlich zu besetzen ab 01.03.2005.\nAnforderungsprofil:\nErforderliche Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Reifeprüfung, abgeschlossene Ausbildung zur/zum me-\ndizinisch-technischen Analytikerin/Analytiker, oder abgeschlossene Fachhochschulausbildung in einem\nverwandten Fach.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Vertrautheit mit biochemischen und immunhistologischen\nMethoden und Analytik, Erfahrung im Umgang mit biologischen Materialien, Interesse an experimentel-\nlen Arbeiten im Rahmen von pharmakologischen und klinisch-pharmakologischen Forschungsprojekten,\ngute Englisch- und PC-Kenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 05. Jänner 2005 (Kennzahl: A182)\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 289, "academic_year": "2004/05", "issue": "6.a", "published": "2004-12-16T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=289&pDocNr=5381&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\nStudienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 16.12.2004 6.a Stück\n 30. Ausschreibung von Stellen\n 30. Ausschreibung von Stellen\n Der Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz Walter, gibt bekannt, dass er gemäss § 107 Universi-\n tätsgesetz 2002 i.d.g.F. folgende Stellen ausschreibt:\n 30.1 Freie Stelle für das wissenschaftliche Personal - Nachtrag\n 1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Universitäts-\n klinik für Neurologie voraussichtlich zu besetzen ab 01.02.2005 bis 13.03.2005.\n Anforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\n Einschlägige Vorerfahrung in der Lehre, einschlägige wissenschaftliche Vorerfahrungen, praktische\n Kenntnisse in der Neurologie, EDV- und Fremdsprachenkenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Jänner 2005 (Kennzahl: W184)\n 30.2 Freie Stelle für das allgemeine Personal - Berichtigung\n Die im Mitteilungsblatt 6. Stück (Pkt. 29.2) vom 15.12.2004 ausgeschriebene Stelle (Kennzahl: A 177)\n wird wie folgt berichtigt:\n 1 halbe Stelle einer Schreibkraft (befristete Ersatzkraft) an der Universitätsklinik für Dermatologie und\n Venerologie voraussichtlich zu besetzen ab 14.01.2005.\n Anforderungsprofil:\n Einschlägige Berufserfahrung, EDV-Kenntnisse, Kenntnisse in medizinischer Terminologie, Schreiben\n nach Diktat.\n Ende der Bewerbungsfrist: 05. Jänner 2005 (Kennzahl: A177)\n Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n _________________________________________________________________________________\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 05. Jänner 2005.\n Redaktionsschluss: Mittwoch, 29.12.2004.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at" } ] }