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            "text": "-2-\nEinstellungsvoraussetzungen:\nEin der Verwendung entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium, Anerkennung als Fachärz-\ntin/Facharzt für Chirurgie, Promotion und Habilitation oder ein äquivalenter Nachweis qualifizierter\nwissenschaftlicher Leistungen, pädagogische und didaktische Eignung und Nachweis wissenschaftli-\ncher Tätigkeit (Forschung und Lehre) im Fachbereich der Minimal Invasiven Chirurgie mit entspre-\nchender klinischer Erfahrung in der Allgemein- bzw. Viszeralchirurgie. Kompetenz und Potential zum\nFühren einer Abteilung. Wünschenswert wäre der Nachweis einer bisherigen leitenden Funktion an\neiner Abteilung und Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von experimentellen Arbeiten.\nAllgemeines:\nDas Leitbild der Medizinischen Universität Graz und des Curriculums orientiert sich am bio-\npsychosozialen Modell, daher wird eine entsprechende soziale Kompetenz der Bewerberinnen und\nBewerber erwartet und gefordert.\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungs-\nfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Entsprechend\ndem Frauenförderungsplan werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Be-\nwerbungen sind einschließlich einer strukturierten Kurzbewerbung, abrufbar unter der Adresse\nhttp://www.meduni-graz.at/karriere.html, mit den üblichen Unterlagen, 4-fach (Lebenslauf, Publikati-\nonsliste, Lehrtätigkeit, inhaltlich gegliedert entsprechend dem Formular für Kurzbewerbungen) bis zum\n24. November 2004 an den Rektor der Medizinischen Universität Graz, Herrn Univ. Prof. Dr.med.\nDr.phil. Gerhard F. Walter, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz, zu richten.\n                                                  Der Rektor:\n                                                    Walter\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-3-\n                                    13. Ausschreibung von Stellen\n13.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Quali-\nfikation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristetete Ersatzkraft) an der Hals-,\nNasen-, Ohren-Universitätsklinik voraussichtlich zu besetzen ab 01.01.2005 bis 30.09.2006.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nAbgeschlossener Turnus, Kenntnisse und/oder praktische Erfahrungen in HNO-relevanten anderen\nklinisch-medizinischen Fächern. Gute Teamfähigkeit, Fähigkeit und Bereitschaft zu wissenschaftlichen\nArbeiten, insbesondere auf dem Bereich der Immunologie und Onkologie mit entsprechenden Vor-\nkenntnissen in diesen Bereichen. Erfahrung in studentischer Lehre und postpromotioneller Ausbil-\ndung. Gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Medizin-orientierten EDV, Fremdsprachenkenntnisse. Bei\nmännlichen Bewerbern abgeleistetes Bundesheer bzw. Zivildienst.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 24. November 2004 (Kennzahl: W147)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Radiologie\nvoraussichtlich zu besetzen ab 01.01.2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nAbsolvierte Gegenfächer, Vorerfahrung in der Lehre; (einschlägige) wissenschaftliche Vorerfahrung;\nFremdsprachenkenntnisse (insb. Englisch), über Grundkenntnisse hinausgehende PC-Kenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 24. November 2004 (Kennzahl: W148)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Neurochirur-\ngie voraussichtlich zu besetzen ab 12.04.2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nWissenschaftliche Vorleistungen bzw. Interesse an wissenschaftlicher Arbeit; chirurgische Grund-\nkenntnisse oder Vorbildung; klinische Erfahrung auf dem Gebiet der Neurochirurgie; EDV-Kenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 24. November 2004 (Kennzahl: W149)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (AssistentIn) am Klinischen Institut für Medizinische und Chemische Labor-\ndiagnostik voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Doktorat in Chemie oder Biologie.\nPromotion, Kenntnisse in der Epidemiologie und Pathobiochemie der Atherosklerose, des metaboli-\nschen Syndroms und des Typ 2 Diabetes.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 24. November 2004 (Kennzahl: W150)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-4-\n13.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Quali-\nfikation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Sachbearbeiterin für den Bereich Zentrale Beschaffung zu besetzen ab 01.01.2005.\nTätigkeiten:\nVorerfassung von Eingangsrechnungen\nBeschaffung von Büromaterialien für den internen Gebrauch (SAP)\nBearbeitung der Bestellanforderung (SAP)\nMitarbeit in der Anlagenbeschaffung\nAnforderungsprofil: Erfahrung im Universitätsbetrieb, profunde SAP-Kenntnisse, hohe Belastbarkeit\nund Genauigkeit, sehr gute Team- und Kommunikationsfähigkeit.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 24. November 2004 (Kennzahl: A145)\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers\nam Institut für Hygiene, Bakteriologisch-mykologisches Labor zu besetzen ab sofort.\nTätigkeiten:\nMitwirkung bei der Erstellung von bakteriologisch-mykologischen Befunden (Probenansatz, Verarbei-\ntung, Befunderstellung, Anwendung konventioneller mikrobiologischer und molekularbiologischer Me-\nthoden)\nMitarbeit bei wissenschaftlichen Arbeiten\nMitwirkung bei der Qualitätssicherung\nMitwirkung bei der Ausbildung von MTA- und MTF Schüler(innen)\nBetreuung von Laborgeräten und Laborbereichen\nAnforderungsprofil:\nÖsterreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der EU\noder EWR, rechtliche Unbescholtenheit\nAbgeschlossene Ausbildung als Med. Techn. Analytiker(in)\nErfahrungen in Computer und EDV\nTeamfähigkeit, Flexibilität und Bereitschaft sich weiterzubilden.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 24. November 2004 (Kennzahl: D146)\n                                                 Der Rektor:\n                                                    Walter\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                  DER\n                MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                     www.meduni-graz.at/mitteilungsblatt.html\nStudienjahr 2004/2005                   Ausgegeben am 04.11.2004                             3.a Stück\n 14.      Berichtigung: Ausschreibung von Stellen\n Die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz gibt die Berichtigung folgender Stellenaus-\n schreibung bekannt:\n 14.\n Freie Stelle für das wissenschaftliche Personal\n 1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Universi-\n tätsklinik für Neurochirurgie voraussichtlich zu besetzen ab 12.04.2005 bis 27.11.2005.\n Anforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\n Wissenschaftliche Vorleistungen bzw. Interesse an wissenschaftlicher Arbeit; chirurgische Grund-\n kenntnisse oder Vorbildung; klinische Erfahrung auf dem Gebiet der Neurochirurgie; EDV-Kenntnisse.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 24. November 2004 (Kennzahl: W149)\n                                                  Der Rektor:\n                                                    Walter\n _________________________________________________________________________________\n Druck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-2-\n       Pflichtfach: Kommunikationswissenschaften                       2 SSt 2 SE\nLV: Kommunikationswissenschaften (Studieneingangsphase) 2 SSt 2 SE ECTS 4,00\n       Pflichtfach: Allgemeine Pflegewissenschaft                4 SSt 2 VO/2 VU\nLV: Value, scope, competence and professionalism in der Pflegewissenschaft       1 SSt\n                                                                         1 SST VO ECTS 1,30\nLV: Value, scope, competence and professionalism in der Pflegewissenschaft       1 SSt\n                                                                         1 SST VU ECTS 1,33\nLV: Die Pflege im internationalen Kontext (Studieneingangsphase)         1 SSt VO ECTS     1,30\nLV: Evidence based nursing / EBN                                         1 SSt VU ECTS     1,33\n       Praktikum                                                                 ECTS 8,50\n                                                 2. Semester\n       Pflichtfach: Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens II                   2 SSt VO\n        LV Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten II                       1 SSt VO\n        LV Statistik II                                                          1 SSt VO\n       Pflichtfach: Humanwissenschaftliche Grundlagen                            2 SSt VO\n        LV Einführung in die Entwicklungspsychologie                             2 SSt VO\n       Pflichtfach: Sozialwissenschaftliche Grundlagen II                        2 SSt VU\n        LV Sozialwissenschaftliche Grundlagen II                                 2 SSt VU\n       Pflichtfach: Medizinische und naturwissenschaftliche Grundlagen    3 SSt 2 VO/1 VU\n        LV Physiologie II                                                        2 SSt VO\n        LV Hygiene und Präventivmedizin                                          1 SSt VU\n       Pflichtfach: Gesundheitswissenschaften                                    2 SSt SE\n        LV    Public Health I                                                    2 SSt SE\n       Pflichtfach: Allgemeine Pflegewissenschaft                          4 SSt 2 VO/2 SE\n        LV     Evidence based nursing / EBN II                                   2 SSt SE\n        LV     Einführung in den Forschungsprozess                               1 SSt VO\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-3-\n        LV    Grundlagen des Qualitätsmanagements                             1 SSt VO\n       Praktikum\n       Praktikumsbegleitung                                                   1 SSt VU\nStundenplan nach Fächern\n1. Semester\nFach                                                    SSt       LV-Typ            ECTS\nGrundlagen wissenschaftlichen Arbeitens                  4       2VO/2VU             5,26\nSozialwissenschaftliche Grundlagen                       2         2VO                2,6\nMedizinische und naturwissenschaftliche Grundlagen       3       2VO/1VU             3,93\nGesundheitswissenschaften                                2         2VO                2,6\nKommunikationswissenschaften                             2          2SE                4\nAllgemeine Pflegewissenschaft                            4       2VO/2VU             5,26\nPraktikum 1/2                                                                         8,5\nGesamt                                                  17    10VO/5VU/2SE          32,15\n2. Semester\nFach                                                    SSt       LV-Typ            ECTS\nGrundlagen wissenschaftlichen Arbeitens                  2         2VO                2,6\nHumanwissenschaftliche Grundlagen                        2         2VO                2,6\nSozialwissenschaftliche Grundlagen                       2         2VU               2,66\nMedizinische und naturwissenschaftliche Grundlagen       3       2VO/1VU             3,93\nGesundheitswissenschaften                                2          2SE                4\nAllgemeine Pflegewissenschaft                            4       2VO/2SE              6,6\nPraktikumsbegleitung                                     1         1VU               1,33\nPraktikum 1/2                                                                         8,5\nGesamt                                                  16     8VO/4VU/4SE          32,22\n3. Semester\nFach                                                    SSt       LV-Typ            ECTS\nMedizinische und naturwissenschaftliche Grundlagen       2         2VU               2,66\nGesundheitswissenschaften                                2         2VO                2,6\nSozialwissenschaftliche Grundlagen                       2         2VU               2,66\nDidaktische Grundlagen                                   2         2SU                 3\nKommunikationswissenschaften                             2         2VO                2,6\nAllgemeine Pflegewissenschaft                            2         2VO                2,6\nPflegeforschung                                          3       2VO/1SE              4,6\nWahlfach                                                 1                             1\nPraktikum 1/2                                                                         8,5\nGesamt                                                  16   8VO/4VU/2SU/1SE        30,22\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-4-\n4. Semester\nFach                                                          SSt    LV-Typ         ECTS\nHumanwissenschaftliche Grundlagen                              2      2VU            2,66\nGesundheitswissenschaften                                      2      2SE              4\nSpezielle Pflegewissenschaft                                   6    4VO/2SE           9,2\nPflegeforschung                                                3    2VO/1SE           4,6\nPraktikumsbegleitung                                           1      1VU            1,33\nPraktikum 1/2                                                                         8,5\nGesamt                                                        14  6VO/3VU/5SE       30,29\n5. Semester\nFach                                                          SSt    LV_Typ         ECTS\nGesundheitswissenschaften                                       2     2VO             2,6\nRechtliche Grundlagen                                         2       2VO             2,6\nBetriebswirtschaftliche Grundlagen                              2     2VO             2,6\nKommunikationswissenschaften                                   2      2SE              4\nSpezielle Pflegewissenschaft                                   4    2VO/2SE           6,6\nPflegeforschung                                                 1     1VO             1,3\nWahlfach                                                        5                      5\nBakkalaureatsarbeit                                                                    6\nGesamt                                                         18   9VO/4SE          30,7\n6. Semester\nFach                                                          SSt    LV-Typ         ECTS\nHumanwissenschaftliche Grundlagen                               2     2VU            2,66\nRechtliche Grundlagen                                           2     2VO             2,6\nBetriebswirtschaftliche Grundlagen                              2     2VO             2,6\nSpezielle Pflegewissenschaft                                   2      2SE              4\nPflegeforschung                                                 1     1VO             1,3\nWahlfach                                                        6                      6\nBakkalaureatsarbeit                                                                    6\nGesamt                                                         15 5VO/2VU/2SE       25,16\n                                                              SSt                   ECTS\n1. Studienjahr                                                 33                   64,37\n2. Studienjahr                                                 30                   60,51\n3. Studienjahr                                                 33                   55,86\nGesamt                                                         96                  180,74\n                                                  Der Rektor:\n                                                    Walter\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-5-\n16.\nWiederholung der Ausschreibung einer Universitätsprofessur für Experimentelle und molekulare\nHepatologie aufgrund § 24 des Frauenförderplanes\nAn der Medizinischen Universität Graz ist zum frühest möglichen Zeitpunkt eine\nUniversitätsprofessur für Experimentelle und molekulare Hepatologie\nzu besetzen. Die Aufnahme erfolgt unbefristet in Vollzeitbeschäftigung in einem privatrechtlichen\nDienstverhältnis nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 und des Angestelltengeset-\nzes. Der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin soll die Funktion eines Universitätsprofessors/einer Univer-\nsitätsprofessorin für experimentelle und molekulare Hepatologie einnehmen.\nProfil der Klinik:\nDie Professur ist der existierenden Klinischen Abteilung für Gastroenterologie und Hepatologie der Me-\ndizinischen Universitätsklinik Graz zuzuordnen und hat dadurch Zugang zur Bettenstation, zur Ambu-\nlanz, zum Endoskopielabor und allen anderen Einrichtungen der Abteilung.\nAufgaben:\nDer/die Stellenbewerber/in soll ein hervorragendes wissenschaftliches Profil auf dem Gebiet der Hepa-\ntologie aufweisen. Gesucht wird eine international ausgewiesene Forscherpersönlichkeit die sich durch\ninternational anerkannte wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der molekularen Mechanismen\nhepatobilärer Erkrankungen, insbesondere der cholestatischen und metabolischen Lebererkrankungen\nim Sinne der universitären Forschungsschwerpunkte, qualifiziert hat und dessen/deren Kompetenz als\nLeiter/in einer hepatologischen Forschungsgruppe dokumentiert ist. Der/die Bewerber/in sollte die Be-\nreitschaft und Fähigkeit zur interdisziplinären wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit verwandten\nFachgebieten gezeigt haben und soll zur Schwerpunktbildung der Medizinischen Universität Graz bei-\ntragen. Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre finden Berücksichtigung. Nachweise über\ndie persönlich eingeworbenen Drittmittel sind beizufügen.\nEinstellungsvoraussetzungen:\nEin der Verwendung entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium, Qualifikation als Fachärz-\ntin/Facharzt für Innere Medizin, Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, entspre-\nchende Erfahrungen in der Lehre und Krankenversorgung unter besonderer Berücksichtigung der He-\npatologie, besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit die sich in einer hochrangigen Publikati-\nonsleistung ausdrückt, die erfolgreiche Einwerbung von Forschungsdrittmitteln, eine eingehende Aus-\nlandserfahrung an einem international renommierten hepatologischen Forschungszentrum, sowie Erfah-\nrungen in der Leitung einer Forschergruppe.\nAllgemeines:\nDie Medizinische Universität Graz ist bestrebt, im Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und\nder Frauenförderung auf den Universitäten den Anteil von Frauen an den Professuren zu erhöhen und\nist deshalb an den Bewerbungen von qualifizierten Wissenschafterinnen besonders interessiert. Frauen\nwerden bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.\nSchwerbehinderte Bewerber/Innen werden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei\ngleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.\nBewerbungen sind einschließlich an Hand des strukturierten Bewerbungsformular der Medizinischen\nUniversität Graz, abrufbar unter der Adresse http:/www.meduni-graz.at/karriere.htm. mit den üblichen\nUnterlagen, 4-fach (Lebenslauf, strukturierter Publikationsliste unter Beifügung der 5 wesentlichsten\nOriginalarbeiten, Lehrverzeichnis, inhaltlich gegliedert entsprechend dem Formular für Kurzbewerbun-\ngen) und Drittmittelnachweis bis zum 09. Dezember 2004 an den Rektor der Medizinischen Universität,\nHerrn Univ. Prof. Dr.med. Dr.phil. Gerhard F. Walter, 8036 Graz, Auenbruggerplatz 2, zu richten.\n                                                  Der Rektor:\n                                                    Walter\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-6-\n                                     17. Ausschreibung von Stellen\n17.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher\nQualifikation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\nWiederholung der Ausschreibung aufgrund § 24 des Frauenförderplanes:\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Kinderchirurgie zu besetzen ab 01.01.2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Humanmedizin; Facharzt für Orthopädie.\nErfahrung und umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Kindertraumatologie, der Ganganalyse so-\nwie der Wirbelsäulenchirurgie. Nachweis von wissenschaftlichen Leistungen, Fremdsprachenkenntnis-\nse, EDV-Kenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 09. Dezember 2004 (Kennzahl: W144)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde zu besetzen\nab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossene zahnmedizinische universitäre Ausbildung.\nPublikationen, Vorträge und Poster auf dem Gebiet der Zahnerhaltungskunde bzw. besonderes Interes-\nse an Forschungstätigkeit.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 09. Dezember 2004 (Kennzahl: W151)\n17.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position mit sofortigem Be-\nginn aus (auf ein Jahr befristetes Privatangestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n                       SachbearbeiterIn für die Studien- und Prüfungsabteilung\nIhre Aufgaben:\n• Studierendenevidenz:\n   Zulassung und Rückmeldung von Studierenden\n   Ausstellung diverser Bestätigungen\n   Studienerfolgsnachweise\n• Prüfungsevidenz:\n   Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei Anmeldungen zu Prüfungen\n   Veröffentlichung der Anmelde- bzw. Kandidatenlisten\n   Dokumentation der Prüfungsergebnisse\n• Erstellen und Entwerfen von Formularen und Vorlagen\n• Parteienverkehr mit Studierenden\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-7-\n• Auskunftserteilung und Beratung von Studierenden per Telefon und e-mail\n• Mitwirkung bei Projekten (Systemumstellungen)\nUnsere Anforderungen:\n• Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Eu-\n    ropäischen Union oder EWR, Unbescholtenheit\n• Abgeschlossene kaufmännische oder vergleichbare Ausbildung (HAK, HASCH)\n• mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im administrativen Bereich\n• sehr gute MS-Office-Kenntnisse\n• Erfahrung auf dem Gebiet Studien- und Prüfungsdatenverwaltung gewünscht, aber nicht Vorausset-\n    zung\n• Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch\n• Organisations- und Koordinationstalent, strukturierte und zuverlässige Arbeitsweise\n• Einsatzbereitschaft, Flexibilität\n• Kundenorientierung, Teamfähigkeit, Kommunikationsvermögen\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für die Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifika-\ntion vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl A152 bis 09.12.2004 an die Personalabteilung der Medizi-\nnischen Universität Graz, Halbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position mit Beginn\n01. Jänner 2005 aus (auf zwei Jahre befristetes Privatangestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n                        SachbearbeiterIn für die Studien- und Prüfungsabteilung\nIhre Aufgaben:\n• Studierendenevidenz:\n     Zulassung und Rückmeldung am Schalter\n     Ausstellen von Ausweisen und Bestätigungen\n     Kontaktstelle für den ZID und die Hausdruckerei\n     Versenden von Informationsschreiben im Zusammenhang mit Zulassung, Rückmeldung und Mitbe-\n     legung\n• Studienbeitragsevidenz\n     Kontrolle der Kontoauszüge\n     Zuordnung der nicht automatisch zuordenbaren Zahlungen\n     Bearbeitung der Refundierungsanträge\n     Weiterleitung der Zahlungsanweisungen für die ÖH-Beiträge an die Finanzbuchhaltung\n• Prüfungsevidenz\n     Kontaktstelle für die Entgegennahme der Ergebnislisten von den Instituten und Kliniken\n     Aktualisierung der Ergebnislisten-Übersicht\n     Erfassen der Prüfungsergebnisse in die ISIS-Datenbank\n     Mithilfe bei Prüfungsausschreibungen und Zulassungsüberprüfungen\n• Archivierung\n     Aktenverwaltung im Haus\n     Kontaktstelle für die Archivverantwortlichen der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität\n     Graz\n     Erstellen und Entwerfen von Formularen und Vorlagen\n     Parteienverkehr mit Studierenden\n     Auskunftserteilung und Beratung von Studierenden per Telefon und e-mail\n     Mitwirkung bei Projekten (Systemumstellungen)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-8-\nUnsere Anforderungen:\n-    Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Eu-\n     ropäischen Union oder EWR, Unbescholtenheit\n-    Kaufmännische Lehre oder HASCH\n-    Praktische Erfahrung in den wesentlichen Feldern der Büroorganisation, sehr gute PC-Kenntnisse\n-    Kenntnis der studienrechtlichen Bestimmungen im Bereich Studierendenevidenz und Prüfungswe-\n     sen\n-    Routinierter Umgang mit den derzeit verwendeten WEB- und Client-Server-Applikationen für die\n     Studierendenevidenz und das Prüfungswesen\n-    Einsatzbereitschaft, Innovationsfähigkeit und Lernwille; Eigenständigkeit, Verantwortungsgefühl,\n     Flexibilität, Organisationsfähigkeit.\n-    Teamfähigkeit, Kommunikationsvermögen\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für die Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifika-\ntion vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl A153 bis 09.12.2004 an die Personalabteilung der Medizi-\nnischen Universität Graz, Halbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\n                                                  Der Rektor:\n                                                    Walter\n                                18. Mitteilung von Ausschreibungen Dritter\nFür das Forschungszentrum für Medizinische Grundlagenforschung im Zentrum für medizinische\nGrundlagenforschung sind organisatorische und personelle Strukturen aufzubauen, um optimale Vor-\naussetzungen für Forschung und Lehre zu schaffen.\nEs wird folgende Position ausgeschrieben:\n                        1 Stelle als Leiterin oder Leiter der Audiovisuellen Einheit\n                    im Forschungszentrum für Medizinische Grundlagenforschung (FUG)\n           des Zentrums für Medizinische Grundlagenforschung (ZMF), ab sofort zu besetzen\nTätigkeiten\n• Leitung der neuen AV-Einheit im FUG des ZMF\n• Aufbau und Organisation der AV-Betreuung im FUG des ZMF unter Berücksichtigung der Anforde-\n    rungen des FUG des ZMF\n• Beratung, Hilfestellung und Prüfung bei AV-Geräteanschaffungen bzw. Einrichtungen für das FUG\n    des ZMF\n• Beratung und Hilfestellung bei der Produktion von wissenschaftlichen AV-Produkten (Videofilme,\n    CD´s, DVD´s, Poster, Dias usw. ) zu wissenschaftlichen Zwecken\n• Betreuung der audiovisuellen Ausstattung und Videoeinrichtungen im FUG des ZMF\nAnforderungsprofil\n• Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der EU\n    oder EWR\n• Rechtliche Unbescholtenheit\n• Abgeschlossene Ausbildung in Audiovisuellen Medien Techniken (Reife- und Diplomprüfung, Au-\n    diovisuelles Mediendesign)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-9-\n•   Gute Englischkenntnisse\n•   Kenntnisse und Fertigkeiten im Entwerfen audiovisueller Produkte, Erstellen von Drehbüchern für\n    Wissenschafts- und Lehrfilme\n•   Kenntnisse und Fertigkeiten im Erstellen und Bearbeiten von Multimedia- Produkten (Videofilme,\n    CD’s und DVD’s) für die Zwecke der Universität\n•   Kenntnisse und Fertigkeiten in digitaler Bildbearbeitung und 2D/3D Animation\n•   Kenntnisse und Fertigkeiten in der EDV inkl. Kenntnis der Netzwerktechnologien, Internet, Webde-\n    sign, HTML-Programmierung, Herstellen von Homepages\n•   Kenntnisse und Fertigkeiten in digitaler und analoger Fotografie inkl. der Beratung bei der Erstellung\n    von wissenschaftlichen AV-Projekten\n•   Didaktische Kenntnisse für die Ausarbeitung von Lehrmaterialien (Design und Kommunikation),\n    Lehr- und Lernbehelf\n•   Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Flexibilität und Bereitschaft, sich weiterzubilden, Fähigkeiten\n    zur Schulung und Ausbildung eigener Mitarbeiter\nBewerbungen sind unter Angabe der Kennzahl K4 bis spätestens 09. Dezember 2004 an die Per-\nsonalabteilung der Medizinischen Universität Graz, Halbärthgasse 8, A – 8010 Graz zu richten.\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nHierbei handelt es sich um ein bis 31.12.2006 befristetes Angestelltenverhältnis zur KAGes - Steiermär-\nkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. Bei Eignung besteht die Möglichkeit, dass Ihnen im An-\nschluss die Medizinische Universität Graz ein Dienstverhältnis als PrivatangestellteR anbietet.\n                                                  Der Rektor:\n                                                    Walter\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "index": 0,
            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                            DER\n                  MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                           www.meduni-graz.at/mitteilungsblatt.html\nStudienjahr 2004/2005                         Ausgegeben am 01.12.2004                                                       5. Stück\n 19.        Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz\n 20.        Ausschreibung von Stellen\n 19.\n Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz\n Der Vorsitzende des Universitätsrates, Herr Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold, gibt bekannt, dass der\n Universitätsrat der Medizinischen Universität Graz gem. § 21 (1) Z1 UG 2002 in seiner Sitzung am 8.\n Oktober 2004 den nachfolgenden Organisationsplan auf der Basis eines Vorschlages des Rektorates\n gem. § 22 (1) Z 3 UG 2002, nach Beschluss des Senates gem. § 25 (1) Z 3 UG 2002 sowie bei\n erfolgten Zustimmungen der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. und der\n Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur gem. § 29 (2) UG 2002 genehmigt hat.\n                                                      Organisationsplan der\n                                                Medizinischen Universität Graz\n                                                              1. Abschnitt\n                                               § 1 Geltungsbereich/Inkrafttreten\n (1)      Der Organisationsplan gemäß § 20 und § 22 Abs. 1 Z 3 in Verband mit § 29 Universitätsgesetz\n          2002 (UG 2002) gilt für alle Organisationseinheiten der Medizinischen Universität Graz.\n (2)      Der Organisationsplan tritt nach Zustimmung des Senates gemäß § 25 Abs. 1 UG 2002 und nach\n          Genehmigung durch den Universitätsrat gemäß § 21 Abs. 1 UG 2002 in Kraft. Hinsichtlich der\n          Bestimmungen, die den klinischen Bereich betreffen, welche auch gleichzeitig Organisationsein-\n          heiten des allgemein-öffentlichen Landeskrankenhauses Univ.-Klinikum Graz sind, bedarf es ü-\n          berdies des vorhergehenden Einvernehmens mit dem Träger der Krankenanstalt, das ist die\n          Stmk. Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes) sowie der Zustimmung der Bundesministe-\n          rin oder des Bundesministers gemäß § 29 Abs. 2 UG 2002.\n                               § 2 Oberste Organe der Medizinischen Universität Graz\n          Die Obersten Organe nach dem § 20 Abs. 1 UG 2002 sind der Universitätsrat, das Rektorat, die\n          Rektorin oder der Rektor und der Senat.\n ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------\n _________________________________________________________________________________\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 15. Dezember 2004.\n Redaktionsschluss: Donnerstag, 09.12.2004.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at"
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            "text": "-2-\n                                                 2. Abschnitt\n                               Wissenschaftliche Organisationseinheiten\n                                               § 3 Allgemeines\n(1)   Zur Erfüllung der Aufgaben im wissenschaftlichen Bereich werden „Wissenschaftliche Organisati-\n      onseinheiten“ eingerichtet.\n(2)   Diese Organisationsformen differieren im Nichtklinischen und Klinischen Bereich wegen der un-\n      terschiedlichen Rechtspflichten für die Organisation. Sie sind daher unterschiedlich für den Nicht-\n      klinischen Bereich gemäß § 6 und den Klinischen Bereich gemäß § 7 gestaltet.\n(3)   „Nichtklinische Organisationseinheiten“ sind „Wissenschaftliche Organisationseinheiten“, deren\n      Grundform das „Institut“ ist. „Interdisziplinäre Zentren“ können im Nichtklinischen Bereich einge-\n      richtet werden, die keine Organisationseinheiten gemäß den Bestimmungen des UG 2002 sind,\n      sondern Organisationsformen zur Intensivierung der Lehre sowie der wissenschaftlichen Zu-\n      sammenarbeit. Die Organisationsform erfolgt durch Vorgabe des Rektorates, dies in Abstimmung\n      mit den Institutsleiterinnen und Institutsleitern.\n(4)   „Klinische Organisationseinheiten“ sind „Wissenschaftliche Organisationseinheiten“, welche\n      gleichzeitig einen Teil der öffentlichen Krankenanstalt bilden und die Bezeichnungen „Universi-\n      tätskliniken“, „Klinische Institute“ und „Gemeinsame Einrichtungen“ tragen. Als Unterteilung der\n      „Klinischen Organisationseinheiten“ sind die im § 7 Abs. 2 angeführten „Klinischen Abteilungen“\n      im Einvernehmen mit dem Krankenanstaltenträger und mit der Zustimmung der Bundesministerin\n      oder des Bundesministers gemäß § 29 Abs. 2 UG 2002 sowie gemäß § 25 c Abs. 3 KALG mit\n      Zustimmung der Steiermärkischen Landesregierung eingerichtet. Letztere entsprechen hinsicht-\n      lich der Krankenversorgung den §§ 7, 7a KAKuG. Organisationseinheit übergreifende „Interdiszi-\n      plinäre Zentren“ (Fachbereiche gemäß § 25b KALG) können eingerichtet werden, die keine Or-\n      ganisationseinheiten gemäß den Bestimmungen des UG 2002 sind, sondern Organisationsfor-\n      men zur Intensivierung der Lehre, der wissenschaftlichen Zusammenarbeit sowie der interdis-\n      ziplinären Patientenversorgung. Der Organisationsplan für den Klinischen Bereich bedarf der Zu-\n      stimmung der Bundesministerin oder des Bundesministers und des Einvernehmens mit dem Trä-\n      ger der Krankenanstalt.\n                     § 4 Leitung von Wissenschaftlichen Organisationseinheiten\n(1)   Die Leiterinnen und Leiter von Wissenschaftlichen Organisationseinheiten der Medizinischen\n      Universität Graz werden als „Vorstand“ bezeichnet.\n(2)   Das Rektorat bestellt die Vorstände und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter nach Maßga-\n      be der §§ 20 Abs. 5 und 32 UG 2002 auf vier Jahre, längstens jedoch für die Dauer des aktiven\n      Dienstverhältnisses. Handelt es sich um einen Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit, ist\n      dem Träger der Krankenanstalt Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.\n(3)   Ein Vorstand kann vom Rektorat wegen einer schweren Pflichtverletzung, einer strafgerichtlichen\n      Verurteilung, wegen mangelnder körperlicher oder geistiger Eignung oder wegen eines begrün-\n      deten Vertrauensverlustes abberufen werden. Handelt es sich um einen Vorstand einer Klini-\n      schen Organisationseinheit, ist dem Träger der Krankenanstalt Gelegenheit zur Stellungnahme\n      zu geben.\n(4)   Die Leiterin oder der Leiter einer Klinischen Abteilung wird nach Maßgabe des § 32 UG 2002 von\n      der Rektorin oder vom Rektor bestellt. Vor der Bestellung ist der KAGes Gelegenheit zur Stel-\n      lungnahme zu geben.\n(5)   Für die Abberufung einer Leiterin oder eines Leiters einer Klinischen Abteilung gilt § 4 Abs. 3 (4)\n      sinngemäß. Der Vorstand der Klinischen Organisationseinheit nimmt dazu Stellung.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-3-\n § 5 Aufgaben der Vorstände von Nichtklinischen und Klinischen Organisationseinheiten sowie\n                         der Leiterinnen und Leiter von Klinischen Abteilungen\n(1)    Vorstände von Nichtklinischen Organisationseinheiten haben im Rahmen der jeweiligen Organi-\n       sationseinheit folgende Aufgaben:\n    1. Führung der laufenden Geschäfte;\n    2. Entscheidung über leistungsadäquaten Einsatz von den der Organisationseinheit zugeordneten\n         gemeinsamen Ressourcen;\n    3. Umsetzung der Lehre entsprechend den Studienplänen und den organisatorischen Vorgaben\n         des Rektorats;\n    4. Qualitätssicherung in Forschung, Lehre unter Einhaltung der fachspezifischen Standards;\n    5. Ausübung der Funktion der oder des Dienstvorgesetzten für das der Organisationseinheit zu-\n         geordnete Universitätspersonal;\n    6. Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisationseinheit über wesentliche Ent-\n         scheidungen diese Organisationseinheit betreffend;\n    7. Vertretung der Organisationseinheit im Rahmen des Universitätsleitbildes im Außenverhältnis.\n(2)    Vorstände von Klinischen Organisationseinheiten haben unbeschadet des Abs. 3 im Rahmen der\n       jeweiligen Organisationseinheit insbesondere folgende Aufgaben:\n    1. Führung der laufenden Geschäfte;\n    2. Entscheidung über leistungsadäquaten Einsatz von den der Organisationseinheit zugeordneten\n         gemeinsamen Ressourcen, im Falle von in Klinische Abteilungen gegliederten Organisations-\n         einheiten in Übereinstimmung mit deren Leiterinnen und Leitern. An Universitätskliniken und\n         Klinischen Instituten haben die Leitung und das Management der gemeinsamen Ressourcen in\n         personeller, räumlicher und apparativer Hinsicht für die Forschungs- und Lehrtätigkeit im Zu-\n         sammenwirken mit der Patientenversorgung zu erfolgen;\n    3. Umsetzung der Lehre entsprechend den Studienplänen und den organisatorischen Vorgaben\n         des Rektorats;\n    4. Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und Patientenversorgung unter Einhaltung der fach-\n         spezifischen Standards;\n    5. Management der Rotation der in Ausbildung stehenden Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der\n         ärztlichen Aus- und Weiterbildung;\n    6. Ausübung der Funktion der oder des Dienstvorgesetzten für das der Organisationseinheit zu-\n         geordnete Personal, betreffend Dienstpläne und Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Bestimmun-\n         gen;\n    7. Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisationseinheit über wesentliche Ent-\n         scheidungen diese Organisationseinheit betreffend;\n    8. Vertretung der Organisationseinheit im Rahmen des Universitätsleitbildes im Außenverhältnis;\n    9. Bei nicht in Klinische Abteilungen gegliederten Kliniken übernimmt der Vorstand alle gemäß\n         § 5(3) der Leiterin oder dem Leiter der Klinischen Abteilung zugeordneten Aufgaben.\n(3)    Die Leiterinnen und Leiter der Klinischen Abteilungen haben im Rahmen der jeweiligen Klini-\n       schen Abteilung folgende Aufgaben:\n     1. Die Führung der laufenden Geschäfte der Klinischen Abteilung, insbesondere in Forschung,\n         Lehre und Patientenversorgung, letzteres unter Wahrnehmung der fachspezifischen ärztlichen\n         Letztverantwortung und unter Bedachtnahme auf leistungsadäquaten Plan und Einsatzes der\n         Ressourcen;\n     2. Umsetzung der Lehre entsprechend den Studienplänen und den organisatorischen Vorgaben\n         des Rektorats sowie der diesbezüglichen Organisationsvorgaben des Vorstandes der Klini-\n         schen Organisationseinheit;\n     3. Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und Patientenversorgung unter Einhaltung der fachspe-\n         zifischen Standards und der entwickelten Diagnose- und Behandlungspfade;\n     4. Ärztliche Aus- und Weiterbildung; Überwachung und Berichtspflicht über das Erreichen der\n         Ausbildungsziele der in Ausbildung stehenden Ärztinnen und Ärzte;\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-4-\n     5. Teilnahme an den Versorgungsaufgaben der Klinischen Organisationseinheit im Rahmen der\n        gemeinsamen Einrichtungen und Dienste;\n     6. Ausübung der Funktion der oder des Dienstvorgesetzten für das der Klinischen Abteilung zuge-\n        ordnete Personal mit Ausnahme der dem Vorstand von Klinischen Organisationseinheiten ge-\n        mäß § 5(2) Z. 6 zugeordneten Aufgaben betreffend Dienstpläne und Einhaltung arbeitszeit-\n        rechtlicher Bestimmungen.\n                           § 6 Organisationsplan für den Nichtklinischen Bereich\n(1) Im Nichtklinischen Bereich der Medizinischen Universität Graz bestehen folgende Organisations-\n     einheiten:\n     1. Institut für Systemphysiologie\n     2. Institut für Biophysik\n     3. Institut für Physiologische Chemie\n     4. Institut für Molekularbiologie und Biochemie\n     5. Institut für Pathophysiologie\n     6. Institut für Zellbiologie, Histologie und Embryologie\n     7. Institut für Anatomie\n     8. Institut für Gerichtliche Medizin\n     9. Institut für Pathologie\n     10. Institut für Medizinische Biologie und Humangenetik\n     11. Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie\n     12. Institut für Hygiene\n     13. Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie\n     14. Institut für Biomedizinische Forschung\n     15. Institut für Medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation\n(2) Die in Abs. 1 Z. 1 - 9 genannten Institute sind in folgende Zentren zusammengefasst, wobei die\n     nähere Ausgestaltung der Zentren im Entwicklungsplan geregelt wird:\na.   Zentrum für Physiologische Medizin\n-             Institut für Systemphysiologie\n-             Institut für Biophysik\n-             Institut für Physiologische Chemie\nb.   Zentrum für Molekulare Medizin\n-              Institut für Molekularbiologie und Biochemie\n-              Institut für Pathophysiologie\n-              Institut für Zellbiologie, Histologie und Embryologie\nc.   Zentrum für Theoretisch-Klinische Medizin\n-              Institut für Anatomie\n-              Institut für Gerichtliche Medizin\n-              Institut für Pathologie\n                              § 7 Organisationsplan für den Klinischen Bereich\n(1) Die Medizinische Universität hat mit dem Rechtsträger der Krankenanstalt nach Zustimmung der\nBundesministerin oder des Bundesministers unter Bedachtnahme auf die Leistungsvereinbarung gem.\n§ 13 UG 2000 eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit beim Betrieb der einzelnen zum Klinischen\nBereich der Medizinischen Universität gehörenden und gleichzeitig einen Teil der öffentlichen Kranken-\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "index": 4,
            "text": "-5-\nanstalt bildenden Organisationseinheiten zu treffen, die auch die wechselseitigen Leistungen und deren\nBewertung enthält.\n(2) Im Klinischen Bereich der Medizinischen Universität Graz bestehen folgende Organisationseinhei-\nten:\n                                             Universitätskliniken\n     1.  Geburtshilflich-Gynäkologische Universitätsklinik\n     2.  Hals-Nasen-Ohren-Universitätsklinik\n     3.  Medizinische Universitätsklinik\n     4.  Universitäts-Augenklinik\n     5.  Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin\n     6.  Universitätsklinik für Chirurgie\n     7.  Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie\n     8.  Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n     9.  Universitätsklinik für Kinderchirurgie\n     10. Universitätsklinik für Neurochirurgie\n     11. Universitätsklinik für Neurologie\n     12. Universitätsklinik für Orthopädie\n     13. Universitätsklinik für Psychiatrie\n     14. Universitätsklinik für Radiologie\n     15. Universitätsklinik für Unfallchirurgie\n     16. Universitätsklinik für Urologie\n     17. Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde\n     18. Universitätsklinik für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin\n     19. Universitätsklinik für Medizinische Psychologie und Psychotherapie\n     20. Universitätsklinik für Strahlentherapie-Radioonkologie\n                                                Klinische Institute\n     21. Klinisches Institut für Medizinische und Chemische Labordiagnostik\n                                           Gemeinsame Einrichtungen\n     22. Gemeinsame Einrichtung für Klinische Immunologie\n     23. Gemeinsame Einrichtung für Klinische Psychosomatik\n     24. Gemeinsame Einrichtung für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie (still gelegt)\n(3)     Von den in Abs. 2 genannten Universitätskliniken sind folgende zum Zwecke der Forschung und\n        Lehre sowie der Patientenversorgung in Klinische Abteilungen gegliedert:\n1.    Geburtshilflich-Gynäkologische Universitätsklinik\n-           Klinische Abteilung für allgemeine Gynäkologie\n-           Klinische Abteilung für Geburtshilfe\n-           Klinische Abteilung für gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin\n2.    Hals-Nasen-Ohren-Universitätsklinik\n-           Klinische Abteilung für allgemeine HNO\n-           Klinische Abteilung für Neurootologie\n-           Klinische Abteilung für Phoniatrie\n3.    Medizinische Universitätsklinik\n-           Klinische Abteilung für Angiologie\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-6-\n-          Klinische Abteilung für Endokrinologie und Nuklearmedizin\n-          Klinische Abteilung für Gastroenterologie und Hepatologie\n-          Klinische Abteilung für Hämatologie\n-          Klinische Abteilung für Kardiologie\n-          Klinische Abteilung für Nephrologie und Hämodialyse\n-          Klinische Abteilung für Onkologie\n-          Klinische Abteilung für Rheumatologie\n-          Klinische Abteilung für Pulmonologie (in Gründung befindlich)\n5.   Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin\n-          Klinische Abteilung für allgemeine Anästhesie und Intensivmedizin\n-          Klinische Abteilung für Anästhesie , für Herz- und Gefäßchirurgie und Intensivmedizin\n-          Klinische Abteilung für Neuro- und Gesichtschirurgische Anästhesiologie und\n-          Intensivmedizin\n6.   Universitätsklinik für Chirurgie\n-          Klinische Abteilung für Allgemeinchirurgie\n-          Klinische Abteilung für Gefäßchirurgie\n-          Klinische Abteilung für Herzchirurgie\n-          Klinische Abteilung für plastische und rekonstruktive Chirurgie\n-          Klinische Abteilung für Thorax- und hyperbare Chirurgie\n-          Klinische Abteilung für Transplantationschirurgie\n7.   Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie\n-          Klinische Abteilung für allgemeine Dermatologie\n-          Klinische Abteilung für Umweltdermatologie und Venerologie\n8.   Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n-          Klinische Abteilung für allgemeine Pädiatrie\n-          Klinische Abteilung für pädiatrische Hämato-Onkologie\n-          Klinische Abteilung für pädiatrische Kardiologie\n-          Klinische Abteilung für Neonatologie\n-          Klinische Abteilung für pädiatrische Pulmonologie und Allergologie\n9.   Universitätsklinik für Kinderchirurgie\n-          Klinische Abteilung für allgemeine Kinderchirurgie\n-          Klinische Abteilung für Kinderorthopädie\n11. Universitätsklinik für Neurologie\n-          Klinische Abteilung für allgemeine Neurologie\n-          Klinische Abteilung für spezielle Neurologie\n14. Universitätsklinik für Radiologie\n-          Klinische Abteilung für allgemeine radiologische Diagnostik\n-          Klinische Abteilung für vaskuläre und interventionelle Radiologie\n-          Klinische Abteilung für Kinderradiologie\n-          Klinische Abteilung für Nuklearmedizin\n-          Klinische Abteilung für Neuroradiologie\n17. Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde\n-          Klinische Abteilung für Kieferorthopädie\n-          Klinische Abteilung für Zahnersatzkunde\n-          Klinische Abteilung für Zahnerhaltungskunde\n-          Klinische Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-7-\n                                                 3. Abschnitt\n                            Nichtwissenschaftliche Organisationseinheiten\n                                               § 8 Allgemeines\n(1)   Zur Erfüllung der Aufgaben der Obersten Organe werden „Nichtwissenschaftliche Organisations-\n      einheiten“ und „Büros“ entsprechend § 10 errichtet.\n(2)   „Nichtwissenschaftliche Organisationseinheiten“ dienen der Abwicklung administrativer Abläufe\n      innerhalb der Medizinischen Universität Graz mit dem Ziel der effizienten und effektiven Unter-\n      stützung der Nichtklinischen und Klinischen Organisationseinheiten. Sie umfassen einerseits alle\n      klassischen Aufgaben der zentralen Verwaltung, andererseits die Verwaltungsaufgaben der Leh-\n      re.\n(3)   „Büros“ dienen überwiegend der Beratung und Unterstützung der Obersten Organe bei der\n      Wahrnehmung ihrer Aufgaben.\n                  § 9 Leitung von Nichtwissenschaftlichen Organisationseinheiten\n(1)   Das Rektorat hat für jede Organisationseinheit zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben eine Leite-\n      rin oder einen Leiter zu bestellen. Diese/Dieser ist unmittelbare/r Dienstvorgesetzte/r für die der\n      Organisationseinheit zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und trägt die Verantwortung\n      gegenüber dem Rektorat. Für die Bestellung einer Leiterin oder eines Leiters der Organisations-\n      einheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Ge-\n      schlechterforschung hat die oder der Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfra-\n      gen ein Vorschlagsrecht.\n(2)   Die Aufgaben der Leitung der Büros der Obersten Organe kommen gemäß § 10 Abs. 2 lit a der\n      Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Universitätsrates, gemäß § 10 Abs. 2 lit b der Vorsit-\n      zenden oder dem Vorsitzenden des Senates, gemäß § 10 Abs. 2 lit c der Rektorin oder dem Rek-\n      tor, gemäß § 10 Abs. 2 lit d der jeweils zuständigen Vizerektorin oder dem jeweils zuständigen\n      Vizerektor zu.\n(3)   Die Leiterin oder der Leiter einer Organisationseinheit kann vom Rektorat beziehungsweise vom\n      jeweils zuständigen Mitglied des Rektorates aus wichtigem Grund abberufen werden.\n                   § 10 Organisationsplan zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben\n(1)   An der Medizinischen Universität Graz werden folgende Nichtwissenschaftliche Organisations-\n      einheiten errichtet:\n      a.     Organisationseinheit für zentrale Infrastruktur\n      b.     Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförde-\n             rung sowie der Geschlechterforschung\n(2)   An der Medizinischen Universität Graz werden folgende Büros der Obersten Organe eingerichtet:\n      a.     Büro des Universitätsrates\n      b.     Büro des Senates\n      c.     Büro des Rektors/der Rektorin\n      d.     Büros der Vizerektorinnen/Vizerektoren\n(3)   Die Organisationseinheit für zentrale Infrastruktur nimmt folgende Aufgaben für die gesamte Uni-\n      versität wahr: Zentraler Einkauf, Buchhaltung, Kostenrechnung, Controlling, Personal, Recht, Ar-\n      chiv, Bibliothek, Informationstechnologie, Organisation, Risikomanagement. Sie ist zweckmäßig\n      von deren Leiterin oder Leiter in Abstimmung mit der Rektorin oder dem Rektor in Abteilungen\n      und soweit notwendig in übergeordnete Bereiche zu gliedern.\n(4)   Die genaue organisatorische Ausgestaltung der Organisationseinheit zur Koordination der Aufga-\n      ben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung legt der Rektor\n      fest. Nähere Regelungen hierzu können im Frauenförderungsplan der Medizinischen Universität\n      Graz getroffen werden.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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