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            "text": "-7-\n                  Fällen geht das Mandat der/des Vertreterin/Vertreters der UniversitätsdozentInnen zu\n                  Lasten der/des letztgereihten Kandidatin/Kandidaten jener Liste, auf der die/der\n                  Vertreterin/Vertreter der UniversitätsdozentInnen zum Zug gekommen ist.\n        c)        Entfallen die Mandate auf mehr als zwei wahlwerbende Gruppen, dann ist jene\n                  Vertreterin/Vertreter der UniversitätsdozentInnen gewählt, die/der die höchste\n                  Wahlzahl hat. Ihr/Sein Mandat geht zu Lasten jener Person jener Liste, auf der die/der\n                  Vertreterin/Vertreter der UniversitätsdozentInnen zum Zug gekommen ist.\n                  Ist nach den vorstehenden Bestimmungen die Ermittlung einer/eines Vertrete-\n                  rin/Vertreters der UniversitätsdozentInnen nicht möglich, bleibt dieses Mandat\n                  unbesetzt. Die Ausschreibung einer Nachwahl ist zulässig. Die Bestimmungen des\n                  Abs. 1 gelten sinngemäß.\n                  Scheidet die/der gewählte Vertreterin/Vertreter der UniversitätsdozentInnen aus, ist\n                  eine Neuregelung der Mandatsverteilung jenes Mandates der/des Vertrete-\n                  rin/Vertreters der UniversitätsdozentInnen gemäß Abs. 6 nach obigen Bestimmungen\n                  vorzunehmen.\n(9)     Das Ergebnis der Wahl ist in einem von der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zu führenden\n        Protokoll festzuhalten. Das Protokoll hat zudem die wichtigsten Informationen über\n        Gegenstand, Beschlüsse sowie Verlauf der Wahlversammlung sowie die Unterschrift einer\n        Schriftführerin/eines Schriftführers und der Wahlleiterin/Wahlleiters zu enthalten.\n(10)    Ersatzmitglieder treten bei einer Verhinderung von gewählten Vertreterinnen und Vertretern\n        für die Dauer der Verhinderung sowie im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft von\n        gewählten Vertreterinnen und Vertretern an deren Stelle in folgenden Fällen ein:\n        1.        Rücktritt;\n        2.        Verlust der Zugehörigkeit zur betreffenden Personengruppe;\n        3.        durch Tod.\n(11)    Die/der Vorsitzende der Wahlkommission hat das Wahlergebnis unverzüglich im\n        Mitteilungsblatt kundzumachen.\n§ 15. Wahlanfechtung\n(1)     Begründete Einsprüche wegen Verletzung der Bestimmungen über das Wahlverfahren\n        können bis spätestens 10 Werktage nach Kundmachung des Wahlergebnisses im\n        Mitteilungsblatt von jeder/jedem aktiv und passiv Wahlberechtigten bei der/dem Vorsitzenden\n        der Wahlkommission, per Adresse Zentrale Verwaltung, Posteinlaufstelle schriftlich\n        eingebracht werden. Diese/dieser hat sie mit einer Stellungnahme und zusammen mit einer\n        allfälligen Stellungnahme der Wahlleiterin/des Wahlleiters der Wahlkommission zur\n        Entscheidung vorzulegen.\n(2)     Die Wahlkommission hat den Einspruch zu prüfen und die Wahl aufzuheben, wenn\n        wesentliche Bestimmungen verletzt wurden und wenn bei Einhaltung dieser Bestimmungen\n        ein anderes Ergebnis hätte zustande kommen können. Richtet sich der Einspruch lediglich\n        gegen die zahlenmäßige Ermittlung des Wahlergebnisses oder gegen rechnerische\n        Ermittlungen bei der Mandatszuweisung, hat die Wahlkommission den Einspruch zu prüfen\n        und unrichtige Ermittlungen richtig zu stellen, die erfolgten Verlautbarungen erforderlichenfalls\n        zu widerrufen sowie das richtige Wahlergebnis zu verlautbaren.\n(3)     Einsprüche gemäß Abs. 1 und 2 haben im Hinblick auf die Rechtsgültigkeit und\n        Rechtswirksamkeit der Wahl keine aufschiebende Wirkung.\n(4)     Nach rechtskräftiger Aufhebung hat die Wahlkommission innerhalb von 4 Wochen eine neue\n        Wahl auszuschreiben.\n§ 16. Vertreterinnen/Vertreter der Studierenden im Senat\n(1)     Die VertreterInnen der Studierenden sind durch das für die Studierenden der Medizinischen\n        Universität Graz gesetzlich zuständige Organ in den Senat laut § 23 HSG 98 zu entsenden.\n(2)     Sind an der Universität ordentliche Studierende gleichzeitig durch ein aktives Dienstverhältnis\n        an die Universität oder eine ihrer Einrichtungen gebunden, so bestimmt dieses\n        Dienstverhältnis ihre Gruppenzugehörigkeit."
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            "bulletin": {
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            "text": "-8-\n§ 17. Übergangsbestimmungen\n(1)     Die erstmaligen Wahlen zum Senat haben bis 31. Oktober 2003, die konstituierende Sitzung\n        des Senates und die Wahl der/des Vorsitzenden bis 30. November 2003 stattzufinden.\n(2)     Die Mitglieder der Wahlkommission laut § 5 Abs.1 werden bei der erstmaligen Konstituierung\n        im Jahre 2003 vom Gründungskonvent bestellt.\n                                       INKRAFTTRETEN\n§ 18. Inkrafttreten\nDiese Wahlordnung wurde vom Gründungskonvent der Medizinischen Universität Graz als Teil der\nprovisorischen Satzung gemäß § 121 Abs. 3 UG 2002 am 23.6.2003 beschlossen und tritt am der\nKundmachung im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz folgenden Tag, das ist mit 3. Juli\n2003, in Kraft."
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                    DER\n              MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                      www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html\nStudienjahr 2002/2003                  Ausgegeben am 6. 8.2003                                              11. Stück\n 16.       Ergebnis der Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren der Medizinischen Universität gemäß § 24 Abs. 2 Univer-\n           sitätsgesetz 2002\n 17.       Ergebnis der Zusammensetzung der Personengruppen in den Senat gemäß § 25 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002\n 16.\n Ergebnis der Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren der Medizinischen Universität gemäß\n § 24 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002\n In der 4. Sitzung des Universitätsrates am 4. August 2003 wurden gemäß § 24 Abs. 2 des Universi-\n tätsgesetzes 2002 für die Funktionsperiode vom 1. Oktober 2003 bis 30. September 2007 folgende\n Vizerektorinnen und Vizerektoren gewählt:\n Vizerektor für Studium und Lehre (hauptamtlich):\n Univ.-Prof. Dr. Gilbert Reibnegger (Institut für Medizinische Chemie und Pregl-Laboratorium)\n Vizerektorin für Forschungsmanagement (parttime)\n DI Dr. Sabine Elisabeth Herlitschka\n Vizerektor für den Klinischen Bereich (nebenamtlich):\n Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Tscheliessnigg (Universitätsklinik für Chirurgie)\n Vizerektor für Strategie und Innovation (nebenamtlich):\n Univ.-Prof. Dr. Hellmut Samonigg (Medizinische Universitätsklinik)\n                               Der stellvertretende Vorsitzende des Universitätsrates:\n                                                            Zacherl\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint bei Bedarf\n E-mail-Adrese: mitteilungsblatt@uni-graz.at"
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            "text": "-2-\n17.\nErgebnis der Zusammensetzung der Personengruppen in den Senat gemäß § 25 Abs. 3 Univer-\nsitätsgesetz 2002\nIn der 4. Sitzung des Universitätsrates am 4. August 2003 wurde gemäß § 25 Abs. 3 des Universitäts-\ngesetzes 2002 die Zusammensetzung des Senates wie folgt festgelegt:\n10 Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren\n5 Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden\n2 Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten und der\nwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb\n1 Vertreterin/Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals\n                             Der stellvertretende Vorsitzende des Universitätsrates:\n                                                     Zacherl"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                     DER\n               MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                        www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html\nStudienjahr 2002/2003                    Ausgegeben am 25. 9. 2003                                          12. Stück\n 18.      Einberufung zu den konstituierenden Sitzungen der Wahlkommissionen der Medizinischen Universität Graz nach der\n          Wahlordnung für die Wahlen zum Senat\n 18.\n Einberufung zu den konstituierenden Sitzungen der Wahlkommissionen der Medizinischen\n Universität Graz nach der Wahlordnung für die Wahlen zum Senat (Veröffentlichung im Mit-\n teilungsblatt der Medizinischen Fakultät v. 2.7.2003)\n Die konstituierende Sitzung der Wahlkommission für die Personengruppe der Universitätsprofes-\n sorinnen und Universitätsprofessoren findet statt am\n                                          Montag, 29.9.2003, 8.00 Uhr s.t.\n                               im Sitzungszimmer des Medizinischen Dekanates,\n                                           Universitätsplatz 3, 8010 Graz.\n Die konstituierende Sitzung der Wahlkommission für die Personengruppe der Universitätsdozen-\n tinnen und Universitätsdozenten (gem. § 122 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002) und wissenschaft-\n lichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbe-\n trieb findet statt am\n                                          Montag, 29.9.2003, 8.30 Uhr s.t.\n                               im Sitzungszimmer des Medizinischen Dekanates,\n                                           Universitätsplatz 3, 8010 Graz .\n Die konstituierende Sitzung der Wahlkommission für die Personengruppe des allgemeinen Univer-\n sitätspersonals findet statt am\n                                          Montag, 29.9.2003, 9.00 Uhr s.t.\n                               im Sitzungszimmer des Medizinischen Dekanates,\n                                           Universitätsplatz 3, 8010 Graz.\n Das nächste Mitteilungslbatt erscheint bei Bedarf\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@uni-graz.at"
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            "text": "-2-\nGemäß § 6 Abs. 6 der angeführten Wahlordnung ist die Wahlkommission beschlussfähig, wenn we-\nnigstens die Hälfte ihrer Mitglieder bei der Sitzung persönlich anwesend ist.\nDiese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur jeweiligen konstituierenden Sitzung.\nTagesordnung:\n1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit\n2. Genehmigung der Tagesordnung\n3. Wahl der Schriftführerin oder des Schriftführers\n4. Wahl der oder des Vorsitzenden\n5. Wahl einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters\n6. Allfälliges\n                                Der Vorsitzende des Gründungskonventes\n                                                   Dohr"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                       DER\n                MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                         www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html\nStudienjahr 2003/2004                    Ausgegeben am 1. 10.2003                                             1. Stück\n 1.       Konstituierende Sitzung der Wahlkommission der Medizinischen Universität Graz gemäß UG 2002\n 2.       Kundmachung: Einberufung der Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofes-\n          sorinnen und Universitätsprofessoren in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG 2002\n 3.       Kundmachung: Einberufung der Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozen-\n          tinnen und Universitätsdozenten (§ 122 Abs. 3 UG 2002) und wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen\n          und Miterarbeiten im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß\n          UG 2002\n 4.       Kundmachung: Einberufung der Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Uni-\n          versitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG 2002\n 1.\n Konstituierende Sitzung der Wahlkommission der Medizinischen Universität Graz gemäß\n UG 2002\n In der konstituierenden Sitzung der Wahlkommission der Medizinischen Universität Graz\n i. S. der Wahlordnung für die Wahl zum Senat, Veröffentlichung im Mitteilungsblatt am 2. Juli 2003,\n am 29. September 2003 für die Personengruppen der Universitätsprofessorinnen und Universitäts-\n professoren, Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten (§ 122 Abs. 3 UG 2002) und wissen-\n schaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbe-\n trieb sowie die Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals wurden folgende Personen\n gewählt.\n Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren:\n Vorsitzender: o. Univ.- Prof. Dr. Michael Höllwarth\n Stellvertreter: Univ.-Prof. Dr. Richard Fotter\n Schriftführer: Univ.-Prof. Dr. Erwin Ott\n Personengruppe der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten (§ 122 Abs. 3 UG 2002)\n und wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-,\n Kunst- und Lehrbetrieb:\n Vorsitzende:       Dr. Brigitte Santner\n Stellvertreter: Ao. Univ.-Prof. Dr. Rainer Amann\n Schriftführer: Ass.-Prof. Dr. Gerhard Schuhmann\n Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals:\n Vorsitzende:       Karina Krainer\n Stellvertreterin: Ing. Birgit Brodazc\n Schriftführerin: Ing. Birgit Brodazc\n                                     Der Vorsitzende des Gründungskonvents:\n                                             Univ.-Prof. Dr. Gottfried Dohr"
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            "text": "-2-\n2.\nKundmachung: Einberufung der Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter\nder Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren in den Senat der Medizinischen\nUniversität Graz gemäß UG 2002\nDie Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Kreis der oben genannten Personengruppe\nfindet statt am:\n                         Donnerstag, den 23.Oktober 2003, 08.00 bis 15.00 Uhr\n             in der Bibliothek des Verwaltungsgebäudes des LKH-Univ.-Klinikums Graz\n                                Auenbruggerplatz 1, 8036 Graz sowie im\n                   Sitzungszimmer der Medizinischen Fakultät, 09.00 bis 12.00 Uhr,\n                                     Universitätsplatz 3, 8010 Graz\nZu wählen sind 10 Vertreterinnen oder Vertreter und ebenso viele Ersatzmitglieder.\nDas aktive und passive Wahlrecht ergibt sich aus § 8 der Wahlordnung für die Wahl zum Senat, Ver-\nöffentlichung im Mitteilungsblatt am 2. Juli 2003. Stichtag ist der Tag der Ausschreibung in diesem\nMitteilungsblatt.\nDas Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 3. Oktober 2003 bis einschließlich\n9. Oktober 2003 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten am Dekanat der Medizinischen Fa-\nkultät, Universitätshauptgebäude, Universitätsplatz 3, 8010 Graz auf.\nAllfällige Einsprüche sind während der Auflagefrist schriftlich an den Vorsitzenden der Wahlkommis-\nsion, Herrn o.Univ.-Prof. Dr. Michael Höllwarth, p.A. Dekanat der Medizinischen Fakultät, Universi-\ntätsplatz 3, 8010 Graz, zu richten.\nGemäß § 11 Abs. 1 der Wahlordnung für die Wahl zum Senat, Veröffentlichung im Mitteilungsblatt am\n2. Juli 2003 kann jede und jeder Wahlberechtigte Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen eine\nZustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten benennen und spätestens 2 Wo-\nchen vor dem Wahltag, das ist bis einschließlich Mittwoch, den 8.Oktober 2003, beim Vorsitzenden\nder Wahlkommission, Herrn o.Univ.-Prof. Dr. Michael Höllwarth, p.A. Dekanat der Medizinischen Fa-\nkultät, Universitätsplatz 3, 8010 Graz eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden\nkönnen.\nJedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwer-\nberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.\nEin Wahlvorschlag muss jedenfalls mehr Kandidatinnen/Kandidaten enthalten, als zu vergebende\nMandate zur Verteilung kommen.\nDie Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist\nvon der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. Wahlwerberinnen und Wahlwerber,\ndenen die Wählbarkeit fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.\nDie von der Wahlkommission gemäß § 11 Abs. 5 der oben genannten Wahlordnung zugelassenen\nWahlvorschläge liegen ab Mittwoch, dem 15.Oktober 2003 am Dekanat der Medizinischen Fakultät,\nUniversitätsplatz 3, 8010 zur Einsichtsnahme auf.\nStimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.\nDiese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.\n                                              Der Rektor:\n                                                 Walter"
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            "text": "-3-\n3.\nKundmachung: Einberufung der Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter\nder Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten (§ 122 Abs. 3 UG 2002) und wissen-\nschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Miterarbeiten im Forschungs-, Kunst-\nund Lehrbetrieb in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG 2002\nDie Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Kreis der oben genannten Personengruppe\nfindet statt am:\n                         Donnerstag, den 23.Oktober 2003, 08.00 bis 15.00 Uhr\n             in der Bibliothek des Verwaltungsgebäudes des LKH-Univ.-Klinikums Graz\n                                Auenbruggerplatz 1, 8036 Graz sowie im\n                   Sitzungszimmer der Medizinischen Fakultät, 09.00 bis 12.00 Uhr,\n                                     Universitätsplatz 3, 8010 Graz\nZu wählen sind 2 Vertreterinnen oder Vertreter und ebenso viele Ersatzmitglieder.\nDas aktive und passive Wahlrecht ergibt sich aus § 8 der Wahlordnung für die Wahl zum Senat, Ver-\nöffentlichung im Mitteilungsblatt am 2. Juli 2003. Stichtag ist der Tag der Ausschreibung in diesem\nMitteilungsblatt.\nDas Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 3. Oktober 2003 bis einschließlich\n9. Oktober 2003 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten am Dekanat der Medizinischen Fa-\nkultät, Universitätshauptgebäude, Universitätsplatz 3, 8010 Graz auf.\nAllfällige Einsprüche sind während der Auflagefrist schriftlich an die Vorsitzende der Wahlkommission,\nFrau Ass.-Ärztin Dr. Brigitte Santner, p.A. Dekanat der Medizinischen Fakultät, Universitätsplatz 3,\n8010 Graz, zu richten.\nGemäß § 11 Abs. 1 der Wahlordnung für die Wahl zum Senat, Veröffentlichung im Mitteilungsblatt am\n2. Juli 2003 kann jede und jeder Wahlberechtigte Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen eine\nZustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten benennen und spätestens 2 Wo-\nchen vor dem Wahltag, das ist bis einschließlich Mittwoch, den 8.Oktober 2003, bei der Vorsitzenden\nder Wahlkommission, Frau Ass.- Arzt Dr. Brigitte Santner, p.A. Dekanat der Medizinischen Fakultät,\nUniversitätsplatz 3, 8010 Graz eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.\nJedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwer-\nberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.\nEin Wahlvorschlag muss jedenfalls mehr Kandidatinnen/Kandidaten enthalten, als zu vergebende\nMandate zur Verteilung kommen.\nDie Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist\nvon der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. Wahlwerberinnen und Wahlwerber,\ndenen die Wählbarkeit fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.\nDie von der Wahlkommission gemäß § 11 Abs. 5 der oben genannten Wahlordnung zugelassenen\nWahlvorschläge liegen ab Mittwoch, dem 15.Oktober 2003 am Dekanat der Medizinischen Fakultät,\nUniversitätsplatz 3, 8010 zur Einsichtsnahme auf.\nStimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.\nDiese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.\n                                              Der Rektor:\n                                                 Walter\n4."
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            "text": "-4-\nKundmachung: Einberufung der Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter\ndes Allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität Graz ge-\nmäß UG 2002\nDie Wahl des Mitgliedes und Ersatzmitgliedes aus dem Kreis der oben genannten Personengruppe\nfindet statt am:\n                         Donnerstag, den 23.Oktober 2003, 08.00 bis 15.00 Uhr\n             in der Bibliothek des Verwaltungsgebäudes des LKH-Univ.-Klinikums Graz\n                                Auenbruggerplatz 1, 8036 Graz sowie im\n                   Sitzungszimmer der Medizinischen Fakultät, 09.00 bis 12.00 Uhr,\n                                     Universitätsplatz 3, 8010 Graz\nZu wählen sind eine Vertreterin oder ein Vertreter und ein Ersatzmitglied.\nDas aktive und passive Wahlrecht ergibt sich aus § 8 der Wahlordnung für die Wahl zum Senat, Ver-\nöffentlichung im Mitteilungsblatt am 2. Juli 2003. Stichtag ist der Tag der Ausschreibung in diesem\nMitteilungsblatt.\nDas Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 3. Oktober 2003 bis einschließlich\n9. Oktober 2003 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten am Dekanat der Medizinischen Fa-\nkultät, Universitätshauptgebäude, Universitätsplatz 3, 8010 Graz auf.\nAllfällige Einsprüche sind während der Auflagefrist schriftlich an die Vorsitzende der Wahlkommission,\nFrau Karina Krainer, p.A. Dekanat der Medizinischen Fakultät, Universitätsplatz 3, 8010 Graz, zu\nrichten.\nGemäß § 11 Abs. 1 der Wahlordnung für die Wahl zum Senat, Veröffentlichung im Mitteilungsblatt am\n2. Juli 2003 kann jede und jeder Wahlberechtigte Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen eine\nZustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten benennen und spätestens 2 Wo-\nchen vor dem Wahltag, das ist bis einschließlich Mittwoch, den 8.Oktober 2003, bei der Vorsitzenden\nder Wahlkommission, Frau Karina Krainer, p.A. Dekanat der Medizinischen Fakultät, Universitätsplatz\n3, 8010 Graz eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.\nJedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwer-\nberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.\nEin Wahlvorschlag muss jedenfalls mehr Kandidatinnen/Kandidaten enthalten, als zu vergebende\nMandate zur Verteilung kommen.\nDie Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist\nvon der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. Wahlwerberinnen und Wahlwerber,\ndenen die Wählbarkeit fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.\nDie von der Wahlkommission gemäß § 11 Abs. 5 der oben genannten Wahlordnung zugelassenen\nWahlvorschläge liegen ab Mittwoch, dem 15.Oktober 2003 am Dekanat der Medizinischen Fakultät,\nUniversitätsplatz 3, 8010 zur Einsichtsnahme auf.\nStimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.\nDiese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.\n                                               Der Rektor:\n                                                 Walter\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint bei Bedarf\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@uni-graz.at"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                        DER\n                 MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                          www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html\nStudienjahr 2003/2004                     Ausgegeben am 7. 10.2003                                             2. Stück\n 5.        Kundmachung: Einberufung der Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofes-\n           sorinnen und Universitätsprofessoren in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG 2002; Berichtigung\n 6.        Kundmachung: Einberufung der Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozen-\n           tinnen und Universitätsdozenten (§ 122 Abs. 3 UG 2002) und wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen\n           und Miterarbeiten im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß\n           UG 2002; Berichtigung\n 7.        Kundmachung: Einberufung der Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Uni-\n           versitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG 2002; Berichtigung\n 5.\n Kundmachung: Einberufung der Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter\n der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren in den Senat der Medizinischen\n Universität Graz gemäß UG 2002; Berichtigung\n Die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Kreis der oben genannten Personengruppe\n findet statt am:\n                             Donnerstag, den 23.Oktober 2003, 08.00 bis 15.00 Uhr\n                in der Bibliothek des Verwaltungsgebäudes des LKH-Univ.-Klinikums Graz\n                                       Auenbruggerplatz 1, 8036 Graz sowie im\n                      Sitzungszimmer der Medizinischen Fakultät, 09.00 bis 12.00 Uhr,\n                                             Universitätsplatz 3, 8010 Graz\n Zu wählen sind 10 Vertreterinnen oder Vertreter.\n Um zu gewährleisten, dass Ersatzmitglieder gemäß §25 (4) UG 2002 bestellt werden können,\n muss ein Wahlvorschlag jedenfalls mehr Kandidaten/Kandidatinnen enthalten als zu verge-\n bende Mandate zur Verteilung kommen.\n Das aktive und passive Wahlrecht ergibt sich aus § 8 der Wahlordnung für die Wahl zum Senat, Ver-\n öffentlichung im Mitteilungsblatt am 2. Juli 2003. Stichtag ist der Tag der Ausschreibung in diesem\n Mitteilungsblatt.\n Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 3. Oktober 2003 bis einschließlich\n 9. Oktober 2003 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten am Dekanat der Medizinischen Fa-\n kultät, Universitätshauptgebäude, Universitätsplatz 3, 8010 Graz auf.\n Allfällige Einsprüche sind während der Auflagefrist schriftlich an den Vorsitzenden der Wahlkommis-\n sion, Herrn O.Univ.-Prof. Dr. Michael Höllwarth, p.A. Dekanat der Medizinischen Fakultät, Universi-\n tätsplatz 3, 8010 Graz, zu richten."
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            "text": "-2-\nGemäß § 11 Abs. 1 der Wahlordnung für die Wahl zum Senat, Veröffentlichung im Mitteilungsblatt am\n2. Juli 2003 kann jede und jeder Wahlberechtigte Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen eine\nZustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten benennen und spätestens 2 Wo-\nchen vor dem Wahltag, das ist bis einschließlich Mittwoch, den 8.Oktober 2003, beim Vorsitzenden\nder Wahlkommission, Herrn O.Univ.-Prof. Dr. Michael Höllwarth, p.A. Dekanat der Medizinischen Fa-\nkultät, Universitätsplatz 3, 8010 Graz eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden\nkönnen.\nJedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwer-\nberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.\nEin Wahlvorschlag muss jedenfalls mehr Kandidatinnen/Kandidaten enthalten, als zu vergebende\nMandate zur Verteilung kommen.\nDie Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist\nvon der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. Wahlwerberinnen und Wahlwerber,\ndenen die Wählbarkeit fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.\nDie von der Wahlkommission gemäß § 11 Abs. 5 der oben genannten Wahlordnung zugelassenen\nWahlvorschläge liegen ab Mittwoch, dem 15.Oktober 2003 am Dekanat der Medizinischen Fakultät,\nUniversitätsplatz 3, 8010 zur Einsichtsnahme auf.\nStimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.\nDiese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.\n                                              Der Rektor:\n                                                 Walter\n6.\nKundmachung: Einberufung der Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter\nder Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten (§ 122 Abs. 3 UG 2002) und wissen-\nschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Miterarbeiten im Forschungs-, Kunst-\nund Lehrbetrieb in den Senat der Medizinischen Universität Graz gemäß UG 2002; Berichtigung\nDie Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Kreis der oben genannten Personengruppe\nfindet statt am:\n                         Donnerstag, den 23.Oktober 2003, 08.00 bis 15.00 Uhr\n             in der Bibliothek des Verwaltungsgebäudes des LKH-Univ.-Klinikums Graz\n                                Auenbruggerplatz 1, 8036 Graz sowie im\n                   Sitzungszimmer der Medizinischen Fakultät, 09.00 bis 12.00 Uhr,\n                                     Universitätsplatz 3, 8010 Graz\nZu wählen sind 2 Vertreterinnen oder Vertreter.\nUm zu gewährleisten, dass Ersatzmitglieder gemäß § 25 (4) UG 2002 bestellt werden können,\nmuss ein Wahlvorschlag jedenfalls mehr Kandidaten/Kandidatinnen enthalten als zu verge-\nbende Mandate zur Verteilung kommen.\nDas aktive und passive Wahlrecht ergibt sich aus § 8 der Wahlordnung für die Wahl zum Senat, Ver-\nöffentlichung im Mitteilungsblatt am 2. Juli 2003. Stichtag ist der Tag der Ausschreibung in diesem\nMitteilungsblatt.\nDas Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 3. Oktober 2003 bis einschließlich\n9. Oktober 2003 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten am Dekanat der Medizinischen Fa-\nkultät, Universitätshauptgebäude, Universitätsplatz 3, 8010 Graz auf."
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            "text": "-4-\nAllfällige Einsprüche sind während der Auflagefrist schriftlich an die Vorsitzende der Wahlkommission,\nFrau Karina Krainer, p.A. Dekanat der Medizinischen Fakultät, Universitätsplatz 3, 8010 Graz, zu\nrichten.\nGemäß § 11 Abs. 1 der Wahlordnung für die Wahl zum Senat, Veröffentlichung im Mitteilungsblatt am\n2. Juli 2003 kann jede und jeder Wahlberechtigte Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen eine\nZustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten benennen und spätestens 2 Wo-\nchen vor dem Wahltag, das ist bis einschließlich Mittwoch, den 8.Oktober 2003, bei der Vorsitzenden\nder Wahlkommission, Frau Karina Krainer, p.A. Dekanat der Medizinischen Fakultät, Universitätsplatz\n3, 8010 Graz eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.\nJedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwer-\nberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.\nEin Wahlvorschlag muss jedenfalls mehr Kandidatinnen/Kandidaten enthalten, als zu vergebende\nMandate zur Verteilung kommen.\nDie Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist\nvon der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. Wahlwerberinnen und Wahlwerber,\ndenen die Wählbarkeit fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.\nDie von der Wahlkommission gemäß § 11 Abs. 5 der oben genannten Wahlordnung zugelassenen\nWahlvorschläge liegen ab Mittwoch, dem 15.Oktober 2003 am Dekanat der Medizinischen Fakultät,\nUniversitätsplatz 3, 8010 zur Einsichtsnahme auf.\nStimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.\nDiese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.\n                                               Der Rektor:\n                                                 Walter\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint bei Bedarf\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@uni-graz.at"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                           DER\n                MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                            www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html\nStudienjahr 2003/2004                        Ausgegeben am 24.10.2003                         3. Stück\n   8.      Offene Position einer Leiterin/eines Leiters des Administrativen Bereiches\n   9.      Offene Position einer Leiterin/eines Leiters Informationstechnologie\n 10.       Offene Position einer/eines IT-ProjektleiterIn\n 11.       Offene Position einer Leiterin/eines Leiters des Kaufmännischen Bereiches\n 12.       Offene Position einer/eines BilanzbuchhalterIn\n 13.       Offene Position einer/eines ControllerIn\n 14.       Offene Position einer/eines Treasurer/LiquiditätsmanagerIn\n 8.\n Offene Position einer Leiterin/eines Leiters des Administrativen Bereiches\n Die Universitäten werden durch das UG 2002 aus der hoheitlichen Verwaltung in vollrechtsfähige ju-\n ristische Personen öffentlichen Rechtes übergeführt. Gleichzeitig wird die Medizinische Fakultät aus\n der Karl-Franzens-Universität Graz in die neu gegründete Medizinische Universität Graz (MUG) über-\n geleitet.\n Das Ziel der MUG ist die optimale Forschung, Lehre und Patientenbetreuung. Um dies in einem ge-\n änderten wirtschaftlichen Spannungsfeld zu gewährleisten, werden entsprechende organisatorische\n und wirtschaftliche Strukturen aufgebaut.\n Wir wenden uns an Führungskräfte, die nachweislich Erfahrung im Aufbau und der Führung komple-\n xer Strukturen in großen, wirtschaftlich geführten Organisationen bzw. Unternehmen haben.\n Die MUG schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Position mit Beginn 01.01.2004 aus (unbefristetes\n Privatangestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n                                  Leiterin / Leiter des Administrativen Bereiches\n Verantwortungsbereich:\n •    Recht und Vertragsmanagement\n •    Personal\n •    Organisation\n Profil:\n •    Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der\n      Europäischen Union oder EWR, Unbescholtenheit;\n •    Exzellente juristische Vorbildung, Studium der Rechte, idealerweise Doktorat der Rechte;\n •    Verantwortliche Führung von einem oder mehreren der oben genannten Verantwortungsbereiche;\n •    Nachweisliche Erfahrung im Aufbau komplexer Strukturen und Organisationsabläufe;\n •    Erfahrung in Verwaltungseinheiten ist erwünscht, nicht aber zwingend vorausgesetzt;\n •    Internationalität und verhandlungsfähige Kenntnisse der englischen Sprache; Kenntnisse einer\n      weiteren Amtssprache der EU sind von Vorteil;"
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            "text": "-2-\n•    Ein Nahbezug zu Graz ist erwünscht;\n•    Idealerweise sind Sie zwischen 35 und 45 Jahre alt.\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter dem Stichwort „Administrativer Bereich“ bis 14. November 2003 zu richten an\nden Rektor der Medizinischen Universität Graz, Herrn Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz Walter, Karl-\nFranzens-Universität Graz, Medizinisches Dekanat, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.\n                                                Der Rektor:\n                                                   Walter\n9.\nOffene Position einer Leiterin/eines Leiters Informationstechnologie\nDie Universitäten werden durch das UG 2002 aus der hoheitlichen Verwaltung in vollrechtsfähige ju-\nristische Personen öffentlichen Rechtes übergeführt. Gleichzeitig wird die Medizinische Fakultät aus\nder Karl-Franzens-Universität Graz in die neu gegründete Medizinische Universität Graz (MUG) über-\ngeleitet.\nDas Ziel der MUG ist die optimale Forschung, Lehre und Patientenbetreuung. Um dies in einem ge-\nänderten wirtschaftlichen Spannungsfeld zu gewährleisten, werden entsprechende organisatorische\nund wirtschaftliche Strukturen aufgebaut.\nWir wenden uns an Führungskräfte, die nachweislich Erfahrung im Aufbau und der Führung komple-\nxer Strukturen in großen, wirtschaftlich geführten Organisationen bzw. Unternehmen haben.\nDie MUG schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Position mit Beginn 01.01.2004 aus (unbefristetes\nPrivatangestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n                               Leiterin / Leiter Informationstechnologie\nProfil:\n•    Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der\n     Europäischen Union oder EWR, Unbescholtenheit;\n•    Exzellente Vorbildung im Bereich Informationstechnologie, idealerweise Studium der Informatik.\n•    Mehrjährige Erfahrung im Aufbau und Vernetzen von unterschiedlichen Technologien und Organi-\n     sationsabläufen und im komplexen, standortübergreifenden IT-Management;\n•    Projekterfahrung von Integration von SAP in bestehende Konzernabläufe;\n•    Erfahrung im Erstellen, Umsetzen und Weiterentwickeln von IT-Strategiekonzepten;\n•    Erfahrung im Verhandeln von EDV – Dienstleistungs- und Lizenzverträgen\n•    Mehrjährige verantwortliche Führung des oben genannten Verantwortungsbereichs;\n•    Erfahrung in Verwaltungseinheiten ist erwünscht, nicht aber zwingend vorausgesetzt;\n•    Internationalität und verhandlungsfähige Kenntnisse der englischen Sprache; Kenntnisse einer\n     weiteren Amtssprache der EU sind von Vorteil;\n•    Ein Nahbezug zu Graz ist erwünscht;\n•    Idealerweise sind Sie zwischen 35 und 45 Jahre alt.\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen."
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            "text": "-3-\nBewerbungen sind unter dem Stichwort „Informationstechnologie“ bis 14. November 2003 zu richten\nan den Rektor der Medizinischen Universität Graz, Herrn Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz Walter, Karl-\nFranzens-Universität Graz, Medizinisches Dekanat, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.\n                                               Der Rektor:\n                                                 Walter\n10.\nOffene Position einer/eines IT-ProjektleiterIn\nDie Universitäten werden durch das UG 2002 aus der hoheitlichen Verwaltung in vollrechtsfähige ju-\nristische Personen öffentlichen Rechtes übergeführt. Gleichzeitig wird die Medizinische Fakultät aus\nder Karl-Franzens-Universität Graz in die neu gegründete Medizinische Universität Graz (MUG) über-\ngeleitet.\nDas Ziel der MUG ist die optimale Forschung, Lehre und Patientenbetreuung. Um dies in einem ge-\nänderten wirtschaftlichen Spannungsfeld zu gewährleisten, werden entsprechende organisatorische\nund wirtschaftliche Strukturen aufgebaut.\nFür den Bereich Informationstechnologie suchen wir Spezialisten, die nachweislich Erfahrung in ei-\ngenverantwortlicher Projektentwicklung und -umsetzung in komplexen IT - Strukturen besitzen.\nDie MUG schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Position mit Beginn 01.01.2004 aus (unbefristetes\nPrivatangestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n                                          IT - ProjektleiterIn\nProfil:\n•    Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der\n     Europäischen Union oder EWR, Unbescholtenheit;\n•    Exzellente Vorbildung im Bereich Informationstechnologie, idealerweise Studium der Informatik.\n•    Mehrjährige Erfahrung im Aufbau und Vernetzen von unterschiedlichen Technologien und Organi-\n     sationsabläufen in komplexen, standortübergreifenden IT-Projekten;\n•    Mehrjähriges eigenverantwortliches Entwickeln und Umsetzen von IT-Projekten;\n•    Erfahrung in universitären Bereichen/Verwaltungseinheiten ist erwünscht, nicht aber zwingend\n     vorausgesetzt;\n•    Internationalität und gute Kenntnisse der englischen Sprache; Kenntnisse einer weiteren Amts-\n     sprache der EU sind von Vorteil;\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter dem Stichwort „IT - Projektleiter“ bis 14. November 2003 zu richten an den\nRektor der Medizinischen Universität Graz, Herrn Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz Walter, Karl-\nFranzens-Universität Graz, Medizinisches Dekanat, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.\n                                               Der Rektor:\n                                                 Walter\n11.\nOffene Position einer Leiterin/eines Leiters des Kaufmännischen Bereiches\nDie Universitäten werden durch das UG 2002 aus der hoheitlichen Verwaltung in vollrechtsfähige ju-\nristische Personen öffentlichen Rechtes übergeführt. Gleichzeitig wird die Medizinische Fakultät aus"
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            "text": "-4-\nder Karl-Franzens-Universität Graz in die neu gegründete Medizinische Universität Graz (MUG) über-\ngeleitet.\nDas Ziel der MUG ist die optimale Forschung, Lehre und Patientenbetreuung. Um dies in einem ge-\nänderten wirtschaftlichen Spannungsfeld zu gewährleisten, werden entsprechende organisatorische\nund wirtschaftliche Strukturen aufgebaut.\nWir wenden uns an Führungskräfte, die nachweislich Erfahrung im Aufbau und der Führung komple-\nxer Strukturen in großen, wirtschaftlich geführten Organisationen bzw. Unternehmen haben.\nDie MUG schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Position mit Beginn 01.01.2004 aus (unbefristetes\nPrivatangestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n                           Leiterin / Leiter des Kaufmännischen Bereiches\nVerantwortungsbereich:\n•    Finanzbuchhaltung, Bilanzen\n•    Finanzwesen, Liquiditätsmanagement\n•    Kostenrechnung, Controlling, Berichtswesen\n•    Versicherungen, Steuern\nProfil:\n•    Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der\n     Europäischen Union oder EWR, Unbescholtenheit;\n•    Exzellente kaufmännische Vorbildung, Wirtschaftsstudium, idealerweise Doktorat der Sozial- und\n     Wirtschaftswissenschaften;\n•    Verantwortliche Führung von einem oder mehreren der oben genannten Verantwortungsbereiche;\n•    Nachweisliche Erfahrung im Aufbau komplexer Strukturen und Organisationsabläufe;\n•    Erfahrung in universitären Bereichen/Verwaltungseinheiten ist erwünscht, aber nicht zwingend\n     vorausgesetzt;\n•    Internationalität und verhandlungsfähige Kenntnisse der englischen Sprache; Kenntnisse einer\n     weiteren Amtssprache der EU sind von Vorteil;\n•    Ein Nahbezug zu Graz ist erwünscht;\n•    Idealerweise sind Sie zwischen 35 und 45 Jahre alt.\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter dem Stichwort „Kaufmännischer Bereich“ bis 14. November 2003 zu richten\nan den Rektor der Medizinischen Universität Graz, Herrn Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz Walter, Karl-\nFranzens-Universität Graz, Medizinisches Dekanat, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.\n                                               Der Rektor:\n                                                  Walter\n12.\nOffene Position einer/eines BilanzbuchhalterIn\nDie Universitäten werden durch das UG 2002 aus der hoheitlichen Verwaltung in vollrechtsfähige ju-\nristische Personen öffentlichen Rechtes übergeführt. Gleichzeitig wird die Medizinische Fakultät aus"
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