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{ "count": 23726, "next": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=280", "previous": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=240", "results": [ { "bulletin": { "id": 41, "academic_year": "2003/04", "issue": "29", "published": "2004-04-13T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=41&pDocNr=4724&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "-6-\n § 14 - Berichterstattung und Auskünfte\n(1) Die oder der Vorsitzende hat zu Beginn jeder Sitzung - sofern die betreffende Angelegenheit\n nicht den Gegenstand eines eigenen Tagesordnungspunktes bildet - jedenfalls zu berichten\n über:\n 1. die Führung der laufenden Geschäfte;\n 2. die Erledigung dringlicher Angelegenheiten;\n 3. die im verkürzten Verfahren bearbeiteten Anträge (§ 20);\n 4. das Ergebnis von Abstimmungen im Umlaufwege (§ 16);\n 5. Gesetze, Verordnungen und sonstige Mitteilungen, die den Aufgabenbereich der\n Kommission betreffen.\n(2) Jedes Mitglied ist berechtigt, von der oder dem Vorsitzenden während der Sitzung Auskünfte\n über die Geschäftsführung zu verlangen. Solche Anfragen sind möglichst sofort, spätestens\n jedoch in der nächstfolgenden Sitzung zu beantworten.\n(3) Die oder der Vorsitzende kann ein Mitglied der Kommission beauftragen, zu eingereichten\n Projekten oder sonstigen Unterlagen (Projektänderungen, schwerwiegende unerwünschte Er-\n eignisse bzw. Nebenwirkungen, etc.) einen Bericht zu erstatten.\n(4) Die jeweilige Projektleiterin oder der jeweilige Projektleiter (die klinische Prüferin oder der\n klinische Prüfer) - bei einer neuen medizinischen Methode die Leiterin oder der Leiter der\n betreffenden Organisationseinheit (Leiterin oder Leiter einer Klinischen Abteilung, bei nicht in\n Klinische Abteilungen gegliederten Kliniken die Leiterin oder der Leiter der Klinik, bzw. die Lei-\n terin oder der Leiter einer Landschaftlichen Abteilung) - hat nach zeitgerechter und nachweis-\n licher Einladung ihr oder sein Projekt grundsätzlich persönlich der Kommission vorzustellen.\n Eine Stellvertretung kann durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden bewilligt werden.\n(5) Für Anträge, die wegen ihrer Einfachheit und Klarheit keine Diskussion mit der Projektleiterin\n oder dem Projektleiter erforderlich erscheinen lassen, kann die oder der Vorsitzende im Ein-\n vernehmen mit der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden die Verpflichtung zur persönli-\n chen Vorstellung aufheben.\n(6) Die Projektleiterin oder der Projektleiter ist berechtigt, maximal 3 in das Projekt involvierte\n Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Vorstellung des Projektes mitzubringen.\n(7) Vertreterinnen oder Vertretern des Sponsors ist auf Wunsch im Rahmen der Sitzung bei der\n Behandlung des betreffenden Antrages Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben.\n(8) Die zur Berichterstattung und Auskunft eingeladenen projektbeteiligten Personen und die in\n Vertretung des Sponsors anwesenden Personen haben während der Diskussion und der Be-\n schlussfassung über das betroffene Projekt den Sitzungsraum zu verlassen.\n § 15 - Beschlusserfordernisse\n(1) Zur Beschlussfähigkeit ist die persönliche Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimm-\n berechtigten Mitglieder oder Vertreter erforderlich. Weitere das Quorum betreffende Regelun-\n gen können in den Standard-Verfahrensanweisungen (§ 22) festgelegt werden.\n(2) Die Beschlussfassung erfolgt, sofern nicht anders festgelegt in offener Abstimmung.\n(3) Ein Antrag gilt dann als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Sit-\n zungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer für den Antrag gestimmt haben.\n(4) Ein Antrag kann auch vorbehaltlich noch nachzureichender Änderungen und/oder Ergänzun-\n gen angenommen werden, die nach deren Eingang im verkürzten Verfahren gemäß § 20 auf\n Konformität mit dem Beschluss zu prüfen sind.\n(5) Die Beschlüsse der Kommission sind der Antragstellerin oder dem Antragsteller, der zuständi-\n gen Behörde, sowie – wenn zutreffend – dem Sponsor innerhalb der gesetzlich vorgesehenen\n Frist mit einer Begründung versehen schriftlich mitzuteilen." }, { "bulletin": { "id": 41, "academic_year": "2003/04", "issue": "29", "published": "2004-04-13T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=41&pDocNr=4724&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "-7-\n § 16 - Abstimmungen im Umlaufweg\n(1) Liegen in einer Sitzung zu einem Tagesordnungspunkt nicht alle erforderlichen Informationen\n zur Beschlussfassung vor und ist das Eintreffen der fehlenden Informationen kurzfristig zu er-\n warten, kann auf Vorschlag der oder des Vorsitzenden - nach Eintreffen und Aussendung der\n fehlenden Unterlagen an die Mitglieder - unter folgenden Voraussetzungen eine Abstimmung\n im Umlaufweg erfolgen:\n 1. alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder stimmen dafür;\n 2. der Modus der Abstimmung (per FAX, per e-mail) wird einstimmig festgelegt;\n 3. die Frist (mindestens 5 Werktage nach Aussendung der Unterlagen) wird einstimmig\n festgelegt.\n(2) Der Antrag gilt dann als angenommen, wenn nach Ablauf der Frist mehr als die Hälfte aller\n stimmberechtigten Mitglieder für den Antrag gestimmt haben.\n § 17 - Befangenheit\n(1) Ein Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied, bei dem einer der in § 7 AVG genannten Befan-\n genheitsgründe vorliegt, hat während der Diskussion zur Beschlussfassung und der Be-\n schlussfassung des betroffenen Tagesordnungspunktes den Sitzungsraum zu verlassen.\n(2) Befangenheit liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied an ei-\n nem Projekt, über das ein Beschluss gefasst werden soll beteiligt ist.\n(3) Ein Befangenheitsgrund ist der oder dem Vorsitzenden vom betroffenen Mitglied bzw. stellver-\n tretenden Mitglied sofort anzuzeigen.\n(4) Erforderlichenfalls ist ein als befangen zu betrachtendes Mitglied bzw. stellvertretendes Mit-\n glied von der oder dem Vorsitzenden auf diesen Umstand aufmerksam zu machen.\n § 18 - Protokoll\n(1) Über jede Sitzung ist ein Protokoll mit den wesentlichen Inhalten der Beratungen zu erstellen\n und von der oder dem Vorsitzenden und der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden zu un-\n terfertigen.\n(2) Ausfertigungen des Protokolls sind den Kommissionsmitgliedern und der Rektorin oder dem\n Rektor der Medizinischen Universität zuzuleiten.\n(3) Der ärztlichen Direktorin oder dem ärztlichen Direktor des LKH-Universitätsklinikum Graz und\n den ärztlichen Direktorinnen und Direktoren der Krankenanstalten, für welche die Kommission\n für zuständig erklärt wurde, sind Protokollauszüge mit den Tagesordnungspunkten zu übermit-\n teln, welche die jeweilige Krankenanstalt betreffen.\n(4) Die oder der Vorsitzende ist über Anforderung der Antragstellerin oder des Antragstellers, des\n Sponsors oder der zuständigen Behörde berechtigt, über das Ergebnis der Beratungen Bestä-\n tigungen auszustellen.\n § 19 - Aufgaben der oder des Vorsitzenden\n(1) Die oder der Vorsitzende ist in ihrer oder seiner Tätigkeit an die Beschlüsse der Kommission\n gebunden.\n(2) Zu den Obliegenheiten der oder des Vorsitzenden gehören:\n 1. die Besorgung der laufenden Geschäfte;\n 2. die selbständige Erledigung dringlicher Angelegenheiten;\n 3. die selbständige Erledigung von Angelegenheiten geringerer Bedeutung\n und - im Einvernehmen mit der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden –\n 4. die Bearbeitung von Anträgen im verkürzten Verfahren (§ 20)." }, { "bulletin": { "id": 41, "academic_year": "2003/04", "issue": "29", "published": "2004-04-13T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=41&pDocNr=4724&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "-8-\n(3) Die Angelegenheiten, die zu den selbständigen Geschäften der oder des Vorsitzenden gehö-\n ren, werden durch Beschluss der Kommission gemäß § 15 Abs. 3 in den Standard-\n Verfahrensanweisungen (§ 22) festgelegt.\n(4) Die oder der Vorsitzende kann Teile ihrer oder seiner selbständigen Geschäfte unter\n Beibehaltung ihrer oder seiner Verantwortlichkeit im Einvernehmen mit der oder dem\n stellvertretenden Vorsitzenden an diese oder diesen delegieren.\n § 20 - Verkürztes Verfahren\n(1) Im verkürzten Verfahren werden Anträge und Meldungen außerhalb von Sitzungen von der\n oder dem Vorsitzenden und der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden im Einvernehmen\n behandelt. Besteht kein Einvernehmen kann das verkürzte Verfahren nicht angewendet wer-\n den.\n(2) Im Falle einer länger dauernden Verhinderung einer der beiden in Abs. 1 genannten Personen\n tritt an deren Stelle ein von der jeweils nicht verhinderten Person beizuziehendes ständiges\n Mitglied der Kommission.\n(3) Die oder der Vorsitzende und die oder der stellvertretende Vorsitzende, bzw. das gemäß\n Abs. 2 beigezogene Mitglied können bei Bedarf einvernehmlich weitere Mitglieder (z.B. eine\n Biometrikerin oder einen Biometriker, eine Fachärztin oder einen Facharzt des jeweiligen\n Sonderfaches) in das verkürzte Verfahren einbeziehen.\n(4) Im verkürzten Verfahren können Anträge und Meldungen behandelt werden. Die Kriterien für\n die Behandlung im verkürztem Verfahren werden durch Beschluss der Kommission gemäß\n § 15 Abs. 3 in den Standard-Verfahrensanweisungen (§ 22) festgelegt.\n(5) Über sämtliche im verkürzten Verfahren akzeptierte Anträge hat die oder der Vorsitzende in\n der folgenden Sitzung zu berichten und sie im Protokoll dieser Sitzung darzustellen.\n(6) Sämtliche im verkürzten Verfahren bearbeitete Meldungen sind im Anhang des Protokolls der\n folgenden Sitzung darzustellen.\n § 21 - Geschäftsstelle\n(1) Der Kommission steht eine zur Erfüllung ihrer Aufgaben personell und sachlich geeignet aus-\n gestattete Geschäftsstelle zur Verfügung.\n(2) Die Geschäftsstelle hat öffentlich zugänglich zu sein und ist an Werktagen zu festzulegenden\n Kernzeiten zu besetzen. Diese Kern-Öffnungszeiten sind zu veröffentlichen.\n § 22 - Standard-Verfahrensanweisungen (SOPs)\n(1) Die detaillierten Abläufe der einzelnen Verfahrensschritte, sowie die Erstellung von Richtlinien\n für die Antragsteller, Formulare, etc. sind in Standard-Verfahrensanweisungen (Standard Ope-\n rating Procedures, SOPs) zu regeln.\n(2) Zumindest für die folgenden Aufgaben sind SOPs zu erstellen:\n 1. Behandlung eingehender Dokumente\n 2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit von Anträgen\n 3. Ausstellung von Voten und Benachrichtigungen\n 4. Anforderung von Gutachten\n 5. Selbständige Geschäfte der oder des Vorsitzenden\n 6. Kriterien für die Anwendung des verkürzten Verfahrens\n 7. Finanzgebarung\n 8. Mitgliederverwaltung und –dokumentation\n 9. Archivierung\n 10. Datenschutz und Datensicherheit\n(3) Die SOPs sind von der oder dem Vorsitzenden zu erstellen und auf aktuellem Stand zu halten.\n(4) Sie werden durch Beschluss der Kommission gemäß § 15 Abs. 3 in Kraft gesetzt." }, { "bulletin": { "id": 41, "academic_year": "2003/04", "issue": "29", "published": "2004-04-13T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=41&pDocNr=4724&pOrgNr=1" }, "index": 8, "text": "-9-\n(5) Die SOPs enthalten detaillierte Regelungen der internen Abläufe in der Kommission und sind\n – im Gegensatz zu dieser Geschäftsordnung – grundsätzlich nicht öffentlich. Bestimmte Teile\n der SOPs können auf Beschluss der Kommission gemäß § 15 Abs. 3 veröffentlicht werden.\n Den zuständigen Behörden ist auf Wunsch jedenfalls Einsicht in die SOPs zu gewähren.\n § 23 - Anwendung sonstiger Verfahrensnormen\nFür Verfahrensschritte, die nicht in anderer Weise oder nur teilweise in dieser Geschäftsordnung ge-\nregelt sind, gelten sinngemäß und soweit anwendbar die Bestimmungen der Geschäftsordnung für\nden Senat der Medizinischen Universität Graz in der jeweils geltenden Fassung.\n § 24 - Schlussbestimmungen\nDiese Geschäftsordnung tritt nach Ablauf des Tages ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der\nMedizinischen Universität Graz in Kraft.\n Der Rektor:\n Walter" }, { "bulletin": { "id": 41, "academic_year": "2003/04", "issue": "29", "published": "2004-04-13T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=41&pDocNr=4724&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "- 10 -\n Abkürzungen\nAMG Bundesgesetz vom 2.3.1983 über die Herstellung und BGBl. Nr. 185/1983, in der gel-\n das Inverkehrbringen von Arzneimitteln tenden Fassung\n (Arzneimittelgesetz – AMG)\nAVG Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) BGBl. Nr. 51/1991, in der gelten-\n den Fassung\nDSG Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener BGBl. I Nr. 165/1999, in der gel-\n Daten tenden Fassung\n (Datenschutzgesetz – DSG)\nEC-GCP EC-GCP ('European Community – Good Clinical Prac- III/3976/88-EN, 11.7.1990\n tice') Note for Guidance\nEN ISO Klinische Prüfung von Medizinprodukten an Men- ÖNORM\n14155 schen\n Teil 1: Allgemeine Anforderungen Klinische Prüfung ISO 14155-1:2003, 1.7.2003\n von Medizinprodukten an Menschen\n Teil 2: Klinische Prüfpläne ISO 14155-2:2003, 1.7.2003\nGTG Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch BGBl.Nr. 510/1994, in der gel-\n veränderten Organismen, das Freisetzen und Inver- tenden Fassung\n kehrbringen von gentechnisch veränderten Organis-\n men und die Anwendung von Genanalyse und Gen-\n therapie am Menschen geregelt werden\n (Gentechnikgesetz - GTG)\nICH-GCP ICH ('International Conference on Harmonization of CPMP/ICH/135/95, 17.1.1997\n Technical Requirements for Registration of Pharma-\n ceuticals for Human Use') Note for Guidance on Good\n Clinical Practice (GCP)\nKAKuG Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuran- BGBl. Nr. 1/1957, in der gelten-\n stalten den Fassung\n (Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz - KAKuG)\nKALG Steiermärkisches Krankenanstaltengesetz 1999 LGBl. Nr. 66/1999, in der gelten-\n (Krankenanstaltenlandesgesetz - KALG) den Fassung\nMPG Bundesgesetz betreffend Medizinprodukte BGBl. Nr. 657/1996, in der gel-\n (Medizinproduktegesetz - MPG) tenden Fassung\nUG Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten BGBl. I Nr. 120/2002, in der gel-\n und ihre Studien tenden Fassung\n (Universitätsgesetz - UG 2002)\nDruck und Verlag der Zentralen Verwaltung der Karl-Franzens-Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 42, "academic_year": "2003/04", "issue": "30", "published": "2004-04-21T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=42&pDocNr=4726&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html\nStudienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 21. 4. 2004 30. Stück\n 107. Einsetzung einer Berufungskommission für „Klinische und experimentelle chirurgische Neurotraumatologie“; Berichti-\n gung\n 108. Einsetzung einer Berufungskommission für „Klinische Humangenetik“; Berichtigung\n 109. Mitteilungen\n 110. Ausschreibung von Stellen\n 107.\n Einsetzung einer Berufungskommission für „Klinische und experimentelle chirurgische Neu-\n rotraumatologie“; Berichtigung\n Der Senat der Medizinischen Universität Graz hat gem. § 98 Abs. 4 UG 2002 eine Berufungskom-\n mission für „Klinische und experimentelle chirurgische Neurotraumatologie“ eingesetzt.\n Dieser Kommission gehören an:\n die Professoren/in:\n Univ.-Prof. Dr. Freyja Smolle-Jüttner\n Univ.-Prof. Dr. Rudolf O. Bratschko\n Univ.-Prof. Dr. Michael Höllwarth\n Univ.-Prof. Dr. Erwin Ott\n Univ.-Prof. Dr. Franz Ebner\n die Mittelbauvertreter:\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Franz Fazekas\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Michael Mokry\n Ao.Univ.-Prof. Dr. M.A.Selman Uranüs\n der Studierende:\n Nicolas Bianco\n In der konstituierenden Sitzung am 24.3.2004 wurde Herr\n Univ.-Prof. Dr. Franz Ebner\n zum Vorsitzenden der Kommission gewählt.\n Der Vorsitzende des Senates:\n Stein\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 5. Mai 2004.\n Redaktionsschluss: Dienstag, 28. April 2004.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@uni-graz.at" }, { "bulletin": { "id": 42, "academic_year": "2003/04", "issue": "30", "published": "2004-04-21T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=42&pDocNr=4726&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\n108.\nEinsetzung einer Berufungskommission für „Klinische Humangenetik“; Berichtigung\nDer Senat der Medizinischen Universität Graz hat gem. § 98 Abs. 4 UG 2002 eine Berufungskom-\nmission für „Klinische Humangenetik“ eingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren:\n Univ.-Prof. Dr. Gottfried Dohr\n Univ.-Prof. Dr. Konrad Schauenstein\n Univ.-Prof. Dr. Helmut Denk\n Univ.-Prof. Dr. Werner Linkesch\n Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Urdl\ndie Mittelbauvertreter/in:\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Klaus Wagner\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Hermann Toplak\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Barbara Pertl\ndie Studierende:\n Nena Kuckenberger\nIn der konstituierenden Sitzung am 24.3.2004 wurde Herr\n Univ.-Prof. Dr. Gottfried Dohr\nzum Vorsitzenden der Kommission gewählt.\n Der Vorsitzende des Senates:\n Stein\n 109. Mitteilungen\nUni-Wiki-Sommerkinderbetreuung in Mariatrost\nIhr Kind hat Sommerferien und Sie müssen arbeiten? Wie in den letzten Jahren schon erfolgreich\nbewährt, bieten unikid, die Interuniversitäre Kinderbetreuungseinrichtung, und Wiki eine Sommer-\nkinderbetreuung für Kindergarten- und Schulkinder an.\nVom 12. Juli bis zum 10 September 2004, wochentags von 7.30 bis 17.30 Uhr wird den Kindern\nein abwechslungsreiches Programm mit Sport- und Kreativtagen geboten, in der ländlichen Umge-\nbung von Mariatrost sind viel Freispiel und verschiedene Ausflüge geplant.\nFür eine 4wöchige Ganztagsbetreuung im Kindergarten für Kinder von 3 – 6 Jahren betragen die Kos-\nten EUR 165 + Essen.\nDie Elternbeiträge für schulpflichtige Kinder im Hort kosten inklusive Essen max. EUR 167 pro Monat,\nd.h. die Elternbeiträge sind sozial gestaffelt und werden vom zuständigen Bezirksamt berechnet.\nFür mehr Informationen und die Anmeldung kontaktieren Sie bitte Frau Stoiser von Wiki unter 0316 /\n42 65 65 – 131 oder stoiser@wiki.at. Der Anmeldeschluss ist am 17. Mai 2004.\nWiki Mariatrost Kindergarten und Hort\nMariatrosterstraße 194 b 8044 Graz\nAuch gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar:\nLinie 1 Richtung Mariatrost – Station Tannhofweg (Eigener sicherer Eingang für Hortkinder neben der\nHaltestelle)\nStadtplan unter www.graz.at/stadtplan\n Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und\n Kultur" }, { "bulletin": { "id": 42, "academic_year": "2003/04", "issue": "30", "published": "2004-04-21T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=42&pDocNr=4726&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n 110. Ausschreibung von Stellen\nFreie Stellen für das allgemeine Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers\n(k/k2) am Institut für Medizinische Chemie und Pregl-Laboratorium voraussichtlich zu besetzen\nab sofort.\nAnforderungsprofil: Ausbildung zur med. technischen Analytikerin/ zum med. technischen Analytiker,\numfangreiche Erfahrung in der Herstellung und Betreuung von humanen-tierischen Zellkulturen, siche-\nres Beherrschen von Standardzellkulturtechniken. Bereitschaft zur Mitarbeit an tierexperimentellen\nStudien. Englisch und EDV-Kenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 26. Mai 2004 (Kennzahl: A31)\n Der Rektor:\n Walter\nDruck und Verlag der Zentralen Verwaltung der Karl-Franzens-Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 43, "academic_year": "2003/04", "issue": "31", "published": "2004-04-29T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=43&pDocNr=4728&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html\nStudienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 29. 4.2004 31. Stück\n 111. Freie Stellen für das allgemeine Personal\n 111.\n Freie Stellen für das allgemeine Personal\n Im Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\n besonders Frauen ermutigt, sich für diese Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Quali-\n fikation vorrangig aufgenommen.\n Bewerbungen sind unter der jeweiligen Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Univer-\n sität Graz, Halbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\n Die Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Positionen aus (Privatan-\n gestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n ReferentIn des Senats (halbbeschäftigt)\n Verantwortungsbereich:\n • Assistenz der Senatsleitung und Mitarbeit in den Studienkommissionen\n • Unterstützung des Senats und der Studienkommissonen in der Wahrnehmung deren\n Aufgaben\n • Teilnahme an den Sitzungen des Senats und der Studienkommissionen\n • Vor- und Nachbereitung von Sitzungen des Senats und der Studienkommissionen\n • Informationsmanagement\n Anforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes Studium, vorzugsweise JUS/Wirtschaft\n • Vorteilhaft einschlägige Berufserfahrung\n • Sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse (Word, Excel, Power Point)\n • Hohes Maß an Selbständigkeit\n • Ausgezeichnete Organisationsfähigkeit und gutes Ausdrucksvermögen\n • Teamfähigkeit und Innovationsfähigkeit\n • Gute Kenntnisse der englischen Sprache\n • Kenntnisse der Medizinischen Terminologie von Vorteil\n Ende der Bewerbungsfrist: 21. Mai 2004 Kennzahl: A45" }, { "bulletin": { "id": 43, "academic_year": "2003/04", "issue": "31", "published": "2004-04-29T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=43&pDocNr=4728&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\n TeamassistentIn des Senats\n (Karenzstelle befristet)\nVerantwortungsbereich:\n • Assistenz des Vorsitzenden des Senats und Mitarbeit in den Studienkommissionen\n • Unterstützung des Senats und der Studienkommissonen in der Wahrnehmung deren\n Aufgaben in administrativer und inhaltlicher Hinsicht\n • Mitprotokollierung in den Sitzungen des Senats und der Studienkommissionen\n • Organisation und Vorbereitung von Sitzungen des Senats und der Studienkommissionen\n • Büroorganisation\n • Informationsmanagement\nAnforderungsprofil:\n • Matura, idealerweise HAK\n • Berufserfahrung in Administration\n • Sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse (Word, Excel, Power Point)\n • Hohes Maß an Selbständigkeit\n • Ausgezeichnete Organisationsfähigkeit und gutes Ausdrucksvermögen\n • Teamfähigkeit und Innovationsfähigkeit\n • Gute Kenntnisse der englischen Sprache\n • Kenntnisse der Medizinischen Terminologie von Vorteil\nEnde der Bewerbungsfrist: 21. Mai 2004 Kennzahl: A46\n TeamassistentIn Studien- und Prüfungsabteilung\nIhre Aufgaben:\n• Administrative und organisatorische Unterstützung der Abteilungsleiterin und ihres Teams\n• Terminkoordination\n• Korrespondenz\n• Postbearbeitung\n• Telefonbetreuung\n• Ablagemanagement\n• Erstellung von Präsentationen (Power Point)\n• Organisation von Sitzungen\n• Allgemeine organisatorische Agenden\n• Eigenständige Referenten-Aufgaben in der Studien- und Prüfungsabteilung\n• Mitwirkung bei Projekten\nUnsere Anforderungen:\n• Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der\n Europäischen Union oder EWR, Unbescholtenheit\n• Abgeschlossene kaufmännische oder vergleichbare Ausbildung (HAK, HASCH)\n• mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im administrativen Bereich\n• sehr gute MS-Office-Kenntnisse\n• Erfahrung auf dem Gebiet Studien- und Prüfungsdatenverwaltung gewünscht, aber nicht Voraus-\n setzung" }, { "bulletin": { "id": 43, "academic_year": "2003/04", "issue": "31", "published": "2004-04-29T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=43&pDocNr=4728&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n• Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch\n• Organisations- und Koordinationstalent, strukturierte und zuverlässige Arbeitsweise\n• Einsatzbereitschaft, Flexibilität\n• Kundenorientierung, Teamfähigkeit, Kommunikationsvermögen\nEnde der Bewerbungsfrist: 21. Mai 2004 Kennzahl A49\n Leiterin / Leiter des Bereiches Zentrale Beschaffung\nAufgaben- und Verantwortungsbereich:\n • Aufbau des Bereiches Zentrale Beschaffung in struktureller und organisatorischer Hinsicht\n • Entwicklung und Umsetzung von Einkaufsstrategien\n • Beschaffungsmarktanalysen und Ausbau der Lieferantenbeziehungen\n • Forcierung des e-procurement-Konzeptes\n • Mitarbeiterführung\nProfil:\n • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates\n der EU oder EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Einkauf, idealerweise Erfahrung in der Leitung, dem\n Aufbau oder der Reorganisation einer Einkaufsabteilung\n • Erfahrung mit öffentlichen Ausschreibungen im Zusammenhang mit dem Bundesvergabege-\n setz\n • Exzellentes kaufmännisches Know-how\n • Fundierte SAP R/3-Kenntnisse\n • Sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache\n • Ausgeprägtes Verhandlungsgeschick\n • Flexibilität, Service- und Leistungsorientiertheit\n • Ergebnis- und Zielorientierung\n • Dynamisches und sicheres Auftreten\nEnde der Bewerbungsfrist: 21. Mai 2004 (Kennzahl: A52)\n ControllerIn\nAufgaben- und Verantwortungsbereich:\n • Mitarbeit am strukturellen Aufbau der Controllingabteilung\n • Aufbau und Pflege von Steuerungsinstrumenten\n • Durchführung von fachbezogenen Analysen und Sonderauswertungen\n • Projektcontrolling\n • Budgetierung, Abweichungsanalyse und Kostenkontrolle\n • Wartung der Kostenstellen im SAP\n • Schnittstellenfunktion zur Buchhaltung" }, { "bulletin": { "id": 43, "academic_year": "2003/04", "issue": "31", "published": "2004-04-29T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=43&pDocNr=4728&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\nProfil:\n • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates\n der EU oder EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Fundierte kaufmännische Vorbildung, idealerweise abgeschlossenes Wirtschaftsstudium mit\n Controllingerfahrung\n • Gute EDV-Anwenderkenntnisse in SAP/R3, Word, Excel, Powerpoint\n • Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch\n • Eigenständigkeit und Teamfähigkeit\n • Service- und Lösungsorientiertheit\n • Flexibilität und Belastbarkeit\nEnde der Bewerbungsfrist: 21. Mai 2004 (Kennzahl: A51)\n TeamassistentIn für die Bereiche Informationstechnologie und\n Kaufmännischer Bereich\nAufgaben- und Verantwortungsbereich:\n • Administrative und organisatorische Unterstützung der Bereichsleiter und ihrer Teams\n • Übernahme von eigenständigen Aufgabengebieten in den Bereichen Informationstechnologie\n und Kaufmännischer Bereich.\n • Reiseorganisation\n • Terminkoordination\n • Korrespondenz (Deutsch und Englisch)\n • Postbearbeitung\n • Organisation von Meetings und Sitzungen\n • Protokollführung bei Meetings und Sitzungen\nProfil:\n • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates\n der EU oder EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Matura oder abgeschlossene Berufsausbildung mit mehrjähriger Praxiserfahrung\n • EDV-Kenntnisse (Word, Excel, Powerpoint)\n • Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch\n • Organisationstalent\n • Serviceorientiertheit\n • Flexibilität und Belastbarkeit\nEnde der Bewerbungsfrist: 21. Mai 2004 (Kennzahl: A50)\n NetzwerkspezialistIn\nAufgaben\n • Planung, Aufbau, Betreuung und Dokumentation der LAN/WAN-Infrastruktur\n • Sicherheitsmanagement im Bereich Netzwerk\n • Interne und externe Netzwerkanbindungen planen und implementieren\n • Mitarbeit bei der Budgetplanung für Netzwerksysteme" }, { "bulletin": { "id": 43, "academic_year": "2003/04", "issue": "31", "published": "2004-04-29T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=43&pDocNr=4728&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "-5-\nProfil:\n • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates\n der EU oder EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Exzellente Vorbildung im Bereich Informationstechnologie, idealerweise Studium der Informa-\n tik\n • Projektmanagement-Erfahrung\n • Erfahrung in der Planung von komplexen, standortübergreifenden Netzwerken\n • Mehrjähriges eigenverantwortliches Entwickeln und Umsetzen von Netzwerk-Projekten\n • Erfahrung in der Verwaltung von CISCO-Netzwerkkomponenten\n • Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch\n • Dienstleistungsgrundhaltung\nEnde der Bewerbungsfrist: 21. Mai 2004 (Kennzahl: A53)\n Der Rektor:\n Walter\nDruck und Verlag der Zentralen Verwaltung der Karl-Franzens-Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 44, "academic_year": "2003/04", "issue": "32", "published": "2004-05-05T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=44&pDocNr=4730&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html\nStudienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 5. 5.2004 32. Stück\n 112. Einteilung des Studienjahres 2004/2005\n 113. Wahl der Stellvertreterin des Studienrektors gemäß § 7 lt. Satzungsteil Studienrecht\n 114. Satzungsteil Studienrecht; Änderung\n 115. Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. univ. Peter Regitnig\n 116. Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. Mag. Dr. phil. Herbert Krenn\n 117. Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. univ. Bernhard Resch\n 118. Schiedskommission; Nominierung der Mitglieder\n 119. Betriebsausschuss; Konstituierende Sitzung und Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden sowie des stellvertretenden\n Vorsitzenden\n 120. Auftrag Vollmacht für Herrn Univ.-Prof. Dr. Richard Horst Noack\n 121. Vollmacht für Frau Mag. Christa Peissl\n 122. Vollmacht für Herrn Ing. Gerhard Schöfl\n 123. Vollmacht für Herrn Dr. Herbert Rack\n 124. Ausschreibung von Stellen\n 112.\n Einteilung des Studienjahres 2004/2005\n Beschluss des Senates vom 31. 3.2004\n Wintersemester 2004/2005\n 1. Oktober 2004 bis 28. Februar 2005\n Beginn des Semesters Fr. 01.10.2004\n Beginn der Lehrveranstaltungen Mo.04.10.2004\n Weihnachtsferien Do. 23.12.2004 bis Sa. 08.01.2005\n Ende der Lehrveranstaltungen Sa. 05.02.2005\n Semesterferien Mo. 07.02.2005 bis Mo.28.02.2005\n Ende des Semesters Mo.28.02.2005\n Unterrichts- und prüfungsfrei\n Sonntage und gesetzliche Feiertage\n Nationalfeiertag Di. 26.10.2004\n Allerheiligen Di. 01.11.2004\n Allerseelen Mi. 02.11.2004\n Maria Empfängnis Do.08.12.2004\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 19. Mai 2004.\n Redaktionsschluss: Dienstag, 10. Mai 2004.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@uni-graz.at" }, { "bulletin": { "id": 44, "academic_year": "2003/04", "issue": "32", "published": "2004-05-05T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=44&pDocNr=4730&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\nSommersemester 2005\n1. März 2005 bis 30. September 2005\nBeginn des Semesters Di. 01.03.2005\nBeginn der Lehrveranstaltungen Di. 01.03.2005\nOsterferien Mo. 21.03.2005 bis Sa. 02.04.2005\nEnde der Lehrveranstaltungen Sa. 02.07.2005\nSommerferien Mo. 04.07.2005 bis Fr. 30.09.2005\nEnde des Semesters Fr. 30.09.2005\nUnterrichts- und prüfungsfrei\nSonntage und gesetzliche Feiertage\nTag des Landespatrons Sa. 19.03.2005\nPfingstsamstag Sa. 14.05.2005\nPfingstdienstag Di. 17.05.2005\n Der Vorsitzende des Senates:\n Stein\n113.\nWahl der Stellvertreterin des Studienrektors gemäß § 7 lt. Satzungsteil Studienrecht\nDer Senat hat in seiner Sitzung am 28. 4.2004 gemäß § 7 lt. Satzungsteil Studienrecht Frau\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Doris Lang-Loidolt\nzur Stellvertreterin des Studienrektors Ao.Univ.-Prof. Dr. Walther Wegscheider gewählt.\n Der Vorsitzende des Senats:\n Stein\n114.\nSatzungsteil Studienrecht; Änderung\nDer Senat hat in seiner Sitzung am 28. 4.2004 beschlossen, das der Satzungsteil Studienrecht der\nSatzung der Medizinischen Universität Graz, Mitteilungsblatt, 17. Stück, Punkt 38, Studienjahr\n2003/04, ausgegeben am 22.12.2003, geändert durch das Mitteilungsblatt, 28. Stück, Punkt 99, Stu-\ndienjahr 2003/04, ausgegeben am 7. 4.2004, wie folgt geändert wird:\n1. Nach § 48 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:\n„(1a) Das neue Diplomstudium der Humanmedizin laut Studienplan vom 26.6.2001 in der Fassung\nvom 25.6.2003 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Karl-Franzens-Universität Graz, 47. Sondernum-\nmer, 18.t Stück, Studienjahr 2002/03, ausgegeben am 30.6.2003) ist, beginnend mit dem Winterse-\nmester 2002/03 als erstem Semester, aufbauend eingerichtet. Im Ermittlungsverfahren für die Nostrifi-\nzierung ist daher bis zur vollständigen Einrichtung des Diplomstudiums der Studienplan für die Stu-\ndienrichtung Medizin vom 1.10.1992 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Karl-Franzens-Universität\nGraz, 15. Sondernummer, 18.c Stück, Studienjahr 1991/92, ausgegeben am 17.6.1992) bei Nostrifi-\nzierungsverfahren dann anzuwenden, wenn die vorgeschriebenen Ergänzungen die Antragstellerin\nbzw. den Antragsteller unbillig benachteiligen würden, insbesondere wenn die Vorschreibung von\nErgänzungen nur ein geringes Ausmaß hat und die korrespondierenden Lehrveranstaltungen gar nicht\nangeboten werden bzw. gar nicht eingerichtet sind..“" }, { "bulletin": { "id": 44, "academic_year": "2003/04", "issue": "32", "published": "2004-05-05T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=44&pDocNr=4730&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n2. § 48 Abs. 2 lautet:\n„(2) Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle\nGleichwertigkeit fehlen, hat die Studienrektorin bzw. der Studienrektor die Antragstellerin bzw. den\nAntragsteller mit Bescheid als außerordentliche Studierende bzw. als außerordentlichen Studierenden\nzum Studium zuzulassen und die Absolvierung von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungs-\ncharakter, die Ablegung von Prüfungen und die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit zur Her-\nstellung der Gleichwertigkeit innerhalb einer angemessenen, im Bescheid festzulegenden Frist aufzu-\ntragen.“\n3. § 52 Abs. 5 lautet:\n(5) Die vor dem In-Kraft-Treten dieses Satzungsteiles im Amt befindlichen Studiendekane und Vorsit-\nzenden der Studienkommissionen üben ihre Funktion als studienrechtliche Organe im Sinne dieser\nSatzung nach Maßgabe der am 31. Dezember 2003 in Geltung stehenden gesetzlichen Bestimmun-\ngen bis zum 29. Februar 2004 weiter aus.“\n4. § 52 Abs. 6 lautet:\n„(6) Vor dem 1.1.2004 anhängig gemachte Nostrifizierungsverfahren, die nicht bis 29.2.2004 erledigt\nwerden, sind ab 1.3.2004 von der Studienrektorin bzw. vom Studienrektor durchzuführen und abzu-\nschließen.\n5. Nach § 52 Abs. 6 wird folgender Absatz 7 angefügt:\n(7) Bei vor dem 1.1.2004 eingereichten Nostrifizierungsverfahren kann § 48 Abs. 1a dieses Satzungs-\nteiles angewendet werden, soweit die Voraussetzungen zutreffen.“\n Der Vorsitzende des Senats:\n Stein\n115.\nEinsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. univ. Peter Regitnig\nDer Senat hat gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eine Habilitationskommission für Herrn\n Dr. med. univ. Peter Regitnig\neingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren/in:\n Univ.-Prof. Dr. Reingard Aigner\n Univ.-Prof. Dr. Anton Sadjak\n O.Univ.-Prof. Dr. Helmut Denk\n Univ.-Prof. Dr. Raimund Winter\ndie Mittelbauvertreter/in:\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Hubert Hauser\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Sigrid Regauer\ndie Studierende:\n Melanie Pfeiffer\nIn der konstituierenden Sitzung am 1. 4.2004 wurde Frau\n Univ.-Prof. Dr. Reingard Aigner\nzur Vorsitzenden gewählt.\n Der Vorsitzende des Senates:\n Stein" }, { "bulletin": { "id": 44, "academic_year": "2003/04", "issue": "32", "published": "2004-05-05T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=44&pDocNr=4730&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\n116.\nEinsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. Mag. Dr. phil. Herbert Krenn\nDer Senat hat gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eine Habilitationskommission für Herrn\n Dr. med. Mag. Dr. phil. Herbert Krenn\neingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren:\n O.Univ.-Prof. DDr. Egon Marth\n O.Univ.-Prof. Dr. Hans-Jörg Mischinger\n Univ.-Prof. Dr. Heinz Stammberger\n Univ.-Prof. Dr. Helfried Metzler\ndie Mittelbauvertreter:\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Akos Heinemann\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Gottfried Fuchs\ndie Studierenden:\n N.N.\nIn der konstituierenden Sitzung am 1. 4.2004 wurde Herr\n Univ.-Prof. Dr. Hellfried Metzler\nzum Vorsitzenden gewählt.\n Der Vorsitzende des Senats.\n Stein\n117.\nEinsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. univ. Bernhard Resch\nDer Senat hat gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eine Habilitationskommission für Herrn\n Dr. med. univ. Bernhard Resch\neingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren/in:\n Univ.-Prof. Dr. Reingard Aigner\n Univ.-Prof. Dr. Winfried Graninger\n Univ.-Prof. Dr. Ernst Christian Urban\n Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Urdl\ndie Mittelbauvertreter:\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Jörg Stein\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Axel Haberlik\ndie Studierenden:\n N.N." }, { "bulletin": { "id": 44, "academic_year": "2003/04", "issue": "32", "published": "2004-05-05T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=44&pDocNr=4730&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "-5-\nIn der konstituierenden Sitzung am 1. 4.2004 wurde Herr\n Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Urdl\nzum Vorsitzenden gewählt.\n Der Vorsitzende des Senats:\n Stein\n118.\nSchiedskommission; Nominierung der Mitglieder\nGemäß § 43 Abs. 9 UG 2002 wurden folgende Personen als Mitglieder der Schiedskommission der\nMedizinischen Universität Graz nominiert:\n1. vom Senat: Frau Dr. Cattina Leitner und\n Herr Ao.Univ.-Prof. MMag. DDr. Günther Löschnigg\n2. vom Universitätsrat: Frau Dr. Monika Klobassa und Herr Dr. Michael Friedrich\n3. vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen:\n Frau Dr. Gerhild Meier und\n Herr Ass.-Prof. Dr. Gerhard Schuhmann\nDie Schiedskommission hat gemäß § 43 Abs. 1 UG 2002 im gesetzlichen Rahmen die Aufgaben\n(1) der Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Universität sowie\n(2) der Entscheidung über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wegen\n der Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes durch die Entscheidung eines Universitäts-\n organs.\nDie Funktionsperiode beträgt 2 Jahre.\n Der Rektor:\n Walter\n119.\nBetriebsausschuss; Konstituierende Sitzung und Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden sowie\ndes stellvertretenden Vorsitzenden\nIn der konstituierenden Sitzung des Betriebsausschusses an der Karl-Franzens-Universität Graz, be-\nstehend aus den Mitgliedern des Dienststellenausschusses der Universitätslehrer (in der Funktion als\nBetriebsrat für das wissenschaftliche Personal) und des Dienststellenausschusses für die Allgemein-\nbediensteten (in der Funktion als Betriebsrat für das allgemeine Personal) wurde am 2. März 2004\nHerr\n Ao.Univ.-Prof. MMag. DDr. Günther Löschnigg\nzum Vorsitzenden und Herr\n Ernst Bock\nzum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.\n Der Rektor:\n Walter" }, { "bulletin": { "id": 44, "academic_year": "2003/04", "issue": "32", "published": "2004-05-05T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=44&pDocNr=4730&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "-6-\n120.\nAuftrag Vollmacht für Herrn Univ.-Prof. Dr. Richard Horst Noack\n AUFTRAG und VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MEDUNI-GRAZ“), Hr. Univ.-Prof. DDr.\nGerhard Franz Walter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 i.V.m. den Richtlinien des\nRektorats der MEDUNI-GRAZ vom Februar 2004 an\n Univ.-Prof. Dr. Richard Horst NOACK\n (im Folgenden: „der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n geboren am 1.8.1937\n Der BEVOLLMÄCHTIGTE wird mit dem Auftrag betraut, den Universitätslehrgang Public Health\n (ULG PH) an der MEDUNI-GRAZ zu veranstalten und darüber die Fachaufsicht auszuüben.\nDie/der BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ausschließlich für\nden ULG PH ermächtigt:\n • Abschluss von (Lehr-)Verträgen mit Lektoren und Vortragenden des ULG PH;\n • Abschluss von (Lern-)Verträgen mit Studierenden des ULG PH;\n • Abschluss von sonstigen Verträgen (Mietverträge, Leasingverträge, Sponsoringverträge etc.)\n für den ULG PH.\nJedenfalls ist der BEVOLLMÄCHTIGTE nicht befugt, für die MEDUNI-GRAZ Grundstücke zu verkau-\nfen oder zu belasten oder allgemeine Arbeits- oder Dienstverträge zu zeichnen.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE hat mit seinem Namen und dem vorangestellten Zusatz „ppy“ (für: „per\nProxy“) für die MEDUNI-GRAZ zu zeichnen. Der BEVOLLMÄCHTIGTE ist im Rahmen der oben ge-\nnannten Rechtsgeschäfte ausschließlich berechtigt, für die MEDUNI-GRAZ entweder (a) gemeinsam\nmit dem Rektor oder einer Vizerektorin oder einem Vizerektor oder dem Kanzler zu zeichnen oder (b)\ngemeinsam mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“ oder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Ar-\nbeitnehmerin/ Arbeitnehmer zu zeichnen – in Variante (b) aber nur im Rahmen von Angelegenheiten,\nfür die beide Unterzeichner zeichnungsberechtigt sind – und die MEDUNI-GRAZ daraus rechtswirk-\nsam zu verpflichten.\nAuftrag und Vollmacht können jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im\nMitteilungsblatt der MEDUNI-GRAZ sowie im Internet veröffentlicht.\n Der Rektor:\n Walter\n121.\nVollmacht für Frau Mag. Christa Peissl\n VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MEDUNI-GRAZ“), Hr. Univ.-Prof. DDr.\nGerhard Franz Walter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 i.V.m. den Richtlinien des\nRektorats der MEDUNI-GRAZ vom Februar 2004 an\n Mag. Christa Peissl\n (im Folgenden: „die BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n geboren am 20.01.1964" }, { "bulletin": { "id": 44, "academic_year": "2003/04", "issue": "32", "published": "2004-05-05T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=44&pDocNr=4730&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "-7-\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist Leiterin des Kaufmännischen Bereiches der MEDUNI-GRAZ.\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften bevollmächtigt:\n • Abschluss aller gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen, die\n nicht durch zwingende gesetzliche Vorschrift dem Rektor oder einen Mitglied des Rektorates\n vorbehalten sind und die der Betrieb einer Universität mit sich bringt (insbesondere Zeichnung\n von Kauf-, Miet-, Werk-, Kredit-, Darlehens-, Besicherungs-, Arbeitsverträgen jeder Art);\nJedenfalls ist die BEVOLLMÄCHTIGTE nicht befugt, für die MEDUNI-GRAZ Grundstücke zu verkau-\nfen oder zu belasten.\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE hat mit ihrem Namen und dem vorangestellten Zusatz „ppy“ (für: „per Pro-\nxy“) für die MEDUNI-GRAZ zu zeichnen. Die BEVOLLMÄCHTIGTE ist im Rahmen der oben genann-\nten Rechtsgeschäfte ausschließlich berechtigt, für die MEDUNI-GRAZ entweder (a) gemeinsam mit\ndem Rektor oder einer Vizerektorin oder einem Vizerektor oder dem Kanzler zu zeichnen oder (b)\ngemeinsam mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“ oder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Ar-\nbeitnehmerin/ Arbeitnehmer zu zeichnen – in Variante (b) aber nur im Rahmen von Angelegenheiten,\nfür die beide Unterzeichner zeichnungsberechtigt sind – und die MEDUNI-GRAZ daraus rechtswirk-\nsam zu verpflichten.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mittei-\nlungsblatt der MEDUNI-GRAZ sowie im Internet veröffentlicht.\n Der Rektor:\n Walter\n122.\nVollmacht für Herrn Ing. Gerhard Schöfl\n VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MEDUNI-GRAZ“), Hr. Univ.-Prof. DDr.\nGerhard Franz Walter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 i.V.m. den Richtlinien des\nRektorats der MEDUNI-GRAZ vom Februar 2004 an\n Ing. Gerhard SCHÖFL\n (im Folgenden: „der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n geboren am 10.03.1972\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist Leiter des IT-Bereiches der MEDUNI-GRAZ.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften bevollmächtigt:\n • Abschluss aller gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen, die\n nicht durch zwingende gesetzliche Vorschrift dem Rektor oder einen Mitglied des Rektorates\n vorbehalten sind und die der Betrieb einer Universität mit sich bringt (insbesondere Zeichnung\n von Kauf-, Miet-, Werk-, Kredit-, Darlehens-, Besicherungs-, Arbeitsverträgen jeder Art);\nJedenfalls ist der BEVOLLMÄCHTIGTE nicht befugt, für die MEDUNI-GRAZ Grundstücke zu verkau-\nfen oder zu belasten.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE hat mit seinem Namen und dem vorangestellten Zusatz „ppy“ (für: „per\nProxy“) für die MEDUNI-GRAZ zu zeichnen. Der BEVOLLMÄCHTIGTE ist im Rahmen der oben ge-\nnannten Rechtsgeschäfte ausschließlich berechtigt, für die MEDUNI-GRAZ entweder (a) gemeinsam" } ] }