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            "text": "-2-\nFreie Stellen für das allgemeine Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers\n(k/k2) am Institut für Medizinische Chemie und Pregl-Laboratorium voraussichtlich zu besetzen\nab sofort.\nAnforderungsprofil: Ausbildung zur med. technischen Analytikerin/zum med. technischen Analytiker,\numfangreiche Erfahrung in der Herstellung und Betreuung von humanen-tierischen Zellkulturen, siche-\nres Beherrschen von Standardzellkulturtechniken. Bereitschaft zur Mitarbeit an tierexperimentellen\nStudien. Englisch und EDV-Kenntnisse.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 13. April 2004 (Kennzahl: A31)\n1 Stelle einer leitenden Sekretärin oder eines leitenden Sekretärs an der Universitätsklinik für Blut-\ngruppenserologie und Transfusionsmedizin zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Fähigkeit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Erstellung einer unter-\nschriftsreifen Korrespondenz, Vorerfahrungen bezüglich einer selbstständigen Tätigkeit in leitender\nSekretariatsfunktion sind von Vorteil. EDV-Anwendungskenntnisse, buchhalterische Erfahrungen,\nkommunikative, organisatorische und administrative Fähigkeiten, perfekte Rechtschreibkenntnisse\nund Teamfähigkeit sind Voraussetzung.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 13. April 2004 (Kennzahl: A32)\nDie Universitäten wurden durch das UG 2002 aus der hoheitlichen Verwaltung in vollrechtsfähige ju-\nristische Personen öffentlichen Rechtes übergeführt. Gleichzeitig wurde die Medizinische Fakultät aus\nder Karl-Franzens-Universität Graz in die neu gegründete Medizinische Universität Graz (MUG) über-\ngeleitet.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position mit Beginn 9. Mai\n2004 aus (unbefristetes Privatangestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\nSachbearbeiterin für die Studien- und Prüfungsabteilung\nIhre Aufgaben:\n• Studierendenevidenz:\n    Zulassung und Rückmeldung von Studierenden\n    Ausstellung diverser Bestätigungen\n    Studienerfolgsnachweise\n• Prüfungsevidenz:\n    Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei Anmeldungen zu Prüfungen\n    Veröffentlichung der Anmelde- bzw. Kandidatenlisten\n    Dokumentation der Prüfungsergebnisse\n• Erstellen und Entwerfen von Formularen und Vorlagen\n• Parteienverkehr mit Studierenden\n• Auskunftserteilung und Beratung von Studierenden per Telefon und E-Mail\n• Wartung und Aktualisierung der Homepage\n• Anlaufstelle für den Zentralen Informatikdienst bei Hard- und Softwareproblemen\n• Mitwirkung bei Projekten (Systemumstellungen)"
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            "bulletin": {
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            "text": "-3-\nUnsere Anforderungen:\n• Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der\n   Europäischen Union oder EWR, Unbescholtenheit\n• Praktische Erfahrung in den wesentlichen Feldern der Büroorganisation\n• sehr gute PC-Kenntnisse\n• Kenntnis der studienrechtlichen Bestimmungen im Bereich Studierendenevidenz und Prüfungswe-\n   sen\n• Routinierter Umgang mit den derzeit verwendeten WEB- und Client-Server-Applikationen für die\n   Studierendenevidenz und das Prüfungswesen\n• Kenntnisse in der Gestaltung von statischen Internetseiten (HTML)\n• Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Organisationsfähigkeit\n• Kundenorientierung, Teamfähigkeit, Kommunikationsvermögen\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für die Positionen zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl A 30 bis spätestens 13. April 2004 an die Personalabteilung\nder Medizinischen Universität Graz, Halbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\n                                               Der Rektor:\n                                                 Walter\nDruck und Verlag der Zentralen Verwaltung der Karl-Franzens-Universität Graz"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                      DER\n                MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                        www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html\nStudienjahr 2003/2004                    Ausgegeben am 7. 4.2004                                            28. Stück\n  90.     Einsetzung einer Berufungskommission für „Klinische Humangenetik“\n  91.     Einsetzung einer Berufungskommission für „Klinische und experimentelle chirurgische Neurotraumtologie“\n  92.     Einsetzung einer Berufungskommission für „Pflegewissenschaft“\n  93.     Einsetzung einer Berufungskommission für „Neuropharmakologie“\n  94.     Einsetzung einer Berufungskommission für „Biostatistik“\n  95.     Einsetzung einer Berufungskommission für „Zellbiologie“\n  96.     Einsetzung einer Berufungskommission für „Neue Medien in der curricularen Wissensvermittlung“\n  97.     Einsetzung einer Berufungskommission für „Klinische und experimentelle minimal invasive Chirurgie“\n  98.     Einsetzung einer Berufungskommission für „Experimentelle und molekulare Hepatologie“\n  99.     Satzungsteil Studienrecht; Änderungen\n 100.     Einsetzung einer Studienkommission Humanmedizin\n 101.     Einsetzung einer Studienkommission Zahnmedizin\n 102.     Einsetzung einer Studienkommission für Doktoratsstudien\n 103.     Einsetzung einer Studienkommission für Postgraduale Ausbildungen\n 104.     Einsetzung einer Studienkommission für Pflegewissenschaften\n 105.     Mitteilungen\n 106.     Ausschreibung von Stellen\n 90.\n Einsetzung einer Berufungskommission für „Klinische Humangenetik“\n Der Senat der Medizinischen Universität Graz hat gem. § 98 Abs. 4 UG 2002 eine Berufungskom-\n mission für „Klinische Humangenetik“ eingesetzt.\n Dieser Kommission gehören an:\n die Professoren:\n          Univ.-Prof. Dr. Gottfried Dohr\n          Univ.-Prof. Dr. Konrad Schauenstein\n          Univ.-Prof. Dr. Helmut Denk\n          Univ.-Prof. Dr. Werner Linkesch\n          Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Urdl\n die Mittelbauvertreter/in:\n          Ao.Univ.-Prof. Dr. Klaus Wagner\n          Ao.Univ.-Prof. Dr. Hermann Toplak\n          Ao.Univ.-Prof. Dr. Barbara Pertl\n die Studierende:\n          Nena Kuckenberger\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 21. April 2004.\n Redaktionsschluss: Dienstag, 13. April 2004.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@uni-graz.at"
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            "text": "-2-\n91.\nEinsetzung einer Berufungskommission für „Klinische und experimentelle chirurgische Neu-\nrotraumatologie“\nDer Senat der Medizinischen Universität Graz hat gem. § 98 Abs. 4 UG 2002 eine Berufungs-\nkommission für „Klinische und experimentelle chirurgische Neurotraumatologie“ eingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren/in:\n         Univ.-Prof. Dr. Freyja Smolle-Jüttner\n         Univ.-Prof. Dr. Rudolf O. Bratschko\n         Univ.-Prof. Dr. Michael Höllwarth\n         Univ.-Prof. Dr. Erwin Ott\n         Univ.-Prof. Dr. Franz Ebner\ndie Mittelbauvertreter:\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Franz Fazekas\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Michael Mokry\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. M.A.Selman Uranüs\nder Studierende:\n         Nicolas Bianco\nIn der konstituierenden Sitzung am 24.3.2004 wurde Herr\n                                      Univ.-Prof. Dr. Gottfried DOHR\nzum Vorsitzenden der Kommission gewählt.\n                                      Der Vorsitzende des Senates:\n                                                   Stein\n92.\nEinsetzung einer Berufungskommission für „Pflegewissenschaft“\nDer Senat der Medizinischen Universität Graz hat gem. § 98 Abs. 4 UG 2002 eine Berufungskom-\nmission für „Pflegewissenschaft“ eingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren:\n         Univ.-Prof. Dr. Gottfried Dohr\n         Univ.-Prof. Dr. Franz Ebner\n         Univ.-Prof. Dr. Walter Pieringer\n         Univ.-Prof. Dr. Richard Horst Noack\n         Univ.-Prof. Dr. Gerhard Friedrich\ndie Mittelbauvertreter/in:\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Eva Rasky\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Jörg Stein\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Peter Stix\nder Studierende:\n         Nicolas Bianco\nIn der konstituierenden Sitzung am 22. 3.2004 wurde Herr\n                                       Univ.-Prof. Dr. Franz EBNER\nzum Vorsitzenden der Kommission gewählt.\n                                      Der Vorsitzende des Senates:\n                                                   Stein"
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            "text": "-3-\n93.\nEinsetzung einer Berufungskommission für „Neuropharmakologie“\nDer Senat der Medizinischen Universität Graz hat gem. § 98 Abs. 4 UG 2002 eine Berufungskom-\nmission für „Neuropharmakologie“ eingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren:\n         Univ.-Prof. Dr. Bernhard Peskar\n         Univ.-Prof. Dr. Günter Krejs\n         Univ.-Prof. Dr. Konrad Schauenstein\n         Univ.-Prof. Dr. Helfried Metzler\n         Univ.-Prof. Dr. Ernst Pilger\ndie Mittelbauvertreter:\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Gottfried Fuchs\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Akos Heinemann\n         Dr. Peter Kapeller\ndie Studierende:\n         Alexandra Hofer\nIn der konstituierenden Sitzung am 29.3.2004 wurde Herr\n                                     Univ.-Prof. Dr. Bernhard PESKAR\nzum Vorsitzenden der Kommission gewählt.\n                                       Der Vorsitzende des Senates:\n                                                    Stein\n94.\nEinsetzung einer Berufungskommission für „Biostatistik“\nDer Senat der Medizinischen Universität Graz hat gem. § 98 Abs. 4 UG 2002 eine Berufungskom-\nmission für „Biostatistik“ eingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren/in:\n         Univ.-Prof. Dr. Freyja Smolle-Jüttner\n         Univ.-Prof. Dr. Günther Gell\n         Univ.-Prof. Dr. Gerhard Lanzer\n         Univ.-Prof. Dr. Winfried März\n         Univ.-Prof. Dr. Erwin Ott\ndie Mittelbauvertreter/innen:\n         Dr. Brigitte Santner\n         Ao. Univ.-Prof. Dr. Peter Rehak\n         Ao. Univ.-Prof. Dr. Willibald Stronegger\ndie Studierende:\nAlexandra Hofer\nIn der konstituierenden Sitzung am 24.3.2004 wurde Herr\n                                       Univ.-Prof. Dr. Günther GELL\nzum Vorsitzenden der Kommission gewählt.\n                                       Der Vorsitzende des Senates:\n                                                    Stein"
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            "text": "-4-\n95.\nEinsetzung einer Berufungskommission für „Zellbiologie“\nDer Senat der Medizinischen Universität Graz hat gem. § 98 Abs. 4 UG 2002 eine Berufungskom-\nmission für „Zellbiologie“ eingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren:\n         Univ.-Prof. Dr. Gottfried Dohr\n         Univ.-Prof. Dr. Konrad Schauenstein\n         Univ.-Prof. Dr. Gerhard Kostner\n         Univ.-Prof. Dr. Raimund Winter\n         Univ.-Prof. Dr. Kurt Zatloukal\ndie Mittelbauvertreter:\n         Ao. Univ.-Prof. Dr. Peter Wolf\n         Ao. Univ.-Prof. Dr. Gernot Desoye\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Heinz Hutter\ndie Studierende:\n         Margaux Lassacher\nIn der konstituierenden Sitzung am 29.3.2004 wurde Herr\n                                 Univ.-Prof. Dr. Konrad SCHAUENSTEIN\nzum Vorsitzenden der Kommission gewählt.\n                                       Der Vorsitzende des Senates:\n                                                   Stein\n96.\nEinsetzung einer Berufungskommission für „Neue Medien in der curricularen Wissensvermitt-\nlung“\nDer Senat der Medizinischen Universität Graz hat gem. § 98 Abs.4 UG 2002 eine Berufungskom-\nmission für „Neue Medien in der curricularen Wissensvermittlung“ eingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren:\n         Univ.-Prof. Dr. Günther Gell\n         Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Anderhuber\n         Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bratschko\n         Univ.-Prof. Dr. Franz Ebner\n         Univ.-Prof. Dr. Peter Städtler\ndie Mittelbauvertreter:\n         Univ.-Prof. Dr. Jörg Stein\n         Univ.-Prof. Dr. Walter Wegscheider\n         Univ.-Prof. Dr. Josef Haas\ndie Studierende:\n         Melanie Pfeiffer\nIn der konstituierenden Sitzung am 29.3.2004 wurde Herr\n                                 Univ.-Prof. Dr. Wolfgang ANDERHUBER\nzum Vorsitzenden der Kommission gewählt.\n                                       Der Vorsitzende des Senates:\n                                                   Stein"
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            "text": "-5-\n97.\nEinsetzung einer Berufungskommission für „Klinische und experimentelle minimal invasive\nChirurgie“\nDer Senat der Medizinischen Universität Graz hat gem. § 98 Abs. 4 UG 2002 eine Berufungskomis-\nsion für „Klinische und experimentelle minimal invasive Chirurgie“ eingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren/in:\n         Univ.-Prof. Dr. Freyja Smolle-Jüttner\n         Univ.-Prof. Dr. Michael Höllwarth\n         Univ.-Prof. Dr. Hans-Jörg Mischinger\n         Univ.-Prof. Dr. Anton Sadjak\n         Univ.-Prof. Dr. Ernst Pilger\ndie Mittelbauvertreter:\n         Ao. Univ.-Prof. Dr. Axel Haberlik\n         Ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Wolf\n         Ao. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Sutter\ndie Studierende:\n         Melanie Pfeiffer\nIn der konstituierenden Sitzung am 29.3.2004 wurde Herr\n                                      Univ.-Prof. Dr. Anton SADJAK\nzum Vorsitzenden der Kommission gewählt.\n                                      Der Vorsitzende des Senates:\n                                                   Stein\n98.\nEinsetzung einer Berufungskommission für „Experimentelle und molekulare Hepatologie“\nDer Senat der Medizinischen Universität Graz hat gem. § 98 Abs. 4 UG 2002 eine Berufungskom-\nmission für „Experimentelle und molekulare Hepatologie“ eingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren\n         Univ.-Prof. Dr. Konrad Schauenstein\n         Univ.-Prof. Dr. Helmut Denk\n         Univ.-Prof. Dr. Gerhard Kostner\n         Univ.-Prof. Dr. Günter Krejs\n         Univ.-Prof. Dr. Ernst Pilger\ndie Mittelbauvertreter:\n         Univ.-Prof. Dr. Harald Kessler\n         Univ.-Prof. Dr. Hermann Toplak\n         Dr. Cord Langner\nder Studierende:\n         Bernhard Pongratz\nIn der konstituierenden Sitzung am 29.3.2004 wurde Herr\n                                      Univ.-Prof. Dr. Helmut DENK\nzum Vorsitzenden der Kommission gewählt\n                                      Der Vorsitzende des Senates:\n                                                   Stein"
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            "text": "-6-\n99.\nSatzungsteil Studienrecht; Änderungen\nDer Senat hat in seiner Sitzung am 31.3.2004 folgende Änderungen im Satzungsteil Studienrecht\nbeschlossen:\n§ 13 Studienkommissionen\nAbs. 2\nFolgende Studienkommissionen sind jedenfalls an der Medizinischen Universität eingerichtet:\n1. Humanmedizin,\n2. Zahnmedizin,\n3. Doktoratsstudien,\n4. Postgraduelle Ausbildungen,\n5. Pflegewissenschaften\n§ 52 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen\n(1)      Die Bestimmungen dieses Satzungsteils treten mit 1. Jänner 2004 vollständig in Kraft.\n(2)      Bis zur erstmaligen Wahl einer Studienrektorin oder eines Studienrektors durch den Senat\n         gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs. 2, längstens jedoch bis 1.3.2004, übt die Vizerekto-\n         rin bzw. der Vizerektor für Lehre die Funktionen dieses Organs aus.\n(3)      Auf Studienpläne, die noch auf Grund der entsprechenden Bestimmungen des UniStG erlas-\n         sen wurden, sind die Bestimmungen dieser Satzung über Curricula nach UG 2002 sinngemäß\n         anzuwenden.\n(4)      Alle Bestimmungen des HSG 1998, die sich auf nun in dieser Satzung geregelte Teile des UG\n         2002 beziehen, sind sinngemäß weiter anzuwenden.\n(5)      Die vor dem In-Kraft-Treten dieses Satzungsteiles im Amt befindlichen Studiendekane und\n         Vorsitzenden der Studienkommissionen nach Maßgabe der am 31. Dezember 2003 in Gel-\n         tung stehenden gesetzlichen Bestimmungen üben ihre Funktion als studienrechtliche Organe\n         im Sinne dieser Satzung bis zum 29. Februar 2004 weiter aus. Bis zu diesem Zeitpunkt sind\n         die vor 1.1.2004 eingebrachten anhängigen studienrechtlichen Verfahren durchzuführen und\n         abzuschließen; soferne eine Bescheid mäßige Entscheidung zu treffen ist, hat die Zustellung\n         des Bescheides bis zum 29. Februar zu erfolgen.\n(6)      Die in Abs. 5 genannte Frist (29.2.2004) wird für die noch laufenden Nostrifikationsverfahren\n         bis zu deren Abschluss erstreckt.\n                                       Der Vorsitzende des Senats:\n                                                   Stein\n100.\nEinsetzung einer Studienkommission Humanmedizin\nDer Vorsitzende des Senats der Medizinischen Universität hat gem. § 2 der Geschäftsordnung der\nMedizinischen Universität Graz die Studienkommission Humanmedizin eingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren/in:\n         Univ.-Prof. Mag. Dr. Maria Anna Pabst\n         Univ.-Prof. Dr. Franz Ebner\ndie Mittelbauvertreter:\n         Ass.-Prof. DI Dr. Josef Haas\n         Ao. Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle\n         Ao. Univ.-Prof. Dr. Andreas Weiglein\ndie Studierenden:\n         Nena Kuckenberger\n         Klaus Auracher\n         Maziar Teymurzadeh\n         Patrick Gruber"
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            "text": "-7-\nIn der konstituierenden Sitzung am 23.3.2004 wurde Herr\n                                     Ao. Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle\nzum Sprecher der Kommission gewählt.\n                                       Der Vorsitzende des Senates:\n                                                   Stein\n101.\nEinsetzung einer Studienkommission für Zahnmedizin\nDer Vorsitzende des Senats der Medizinischen Universität hat gem. § 2 der Geschäftsordnung der\nMedizinischen Universität Graz die Studienkommission Zahnmedizin eingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren:\n         Univ.-Prof. Dr. Rudolf O. Bratschko\n         O. Univ.-Prof. Dr. Friedrich Anderhuber\ndie Mittelbauvertreter:\n         Ass.-Prof. DI Dr. Josef Haas\n         Ao. Univ.-Prof. Dr. Reinhold Kerbl\n         Ao. Univ.-Prof. Dr. Walther Wegscheider\ndie Studierenden:\n         Nicolas Bianco\n         Karin Schulz\n         Maziar Teymurzadeh\n         Margaux Lassacher\nIn der konstituierenden Sitzung am 23.3.2004 wurde\n                              Herr Ao. Univ.-Prof. Dr. Walther Wegscheider\nzum Sprecher der Kommission gewählt.\n                                       Der Vorsitzende des Senates:\n                                                   Stein\n102.\nEinsetzung einer Studienkommission für Doktoratsstudien\nDer Vorsitzende des Senats der Medizinischen Universität hat gem. § 2 der Geschäftsordnung der\nMedizinischen Universität Graz die Studienkommission Doktoratsstudien eingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren:\n         Univ.-Prof. Dr. Franz Ebner\n         Univ.-Prof. Dr. Anton Sadjak\n         O. Univ.-Prof. Dr. Günther Gell\ndie Mittelbauvertreter/innen:\n         Ao. Univ.-Prof. Dr. Akos Heinemann\n         Ao. Univ.-Prof. DI Dr. Andrea Berghold\n         Ao. Univ.-Prof. Dr. Peter Kapeller"
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            "text": "-8-\ndie Studierenden:\n         Alexandra Hofer\n         Klaus Auracher\nIn der konstituierenden Sitzung am 23.3.2004 wurde\n                                   Herr O.Univ.-Prof. Dr. Günther Gell\nzum Sprecher der Kommission gewählt.\n                                      Der Vorsitzende des Senates:\n                                                   Stein\n103.\nEinsetzung einer Studienkommission für Postgraduelle Ausbildungen\nDer Vorsitzende des Senats der Medizinischen Universität hat gem. § 2 der Geschäftsordnung der\nMedizinischen Universität Graz die Studienkommission Postgraduelle Ausbildungen eingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren:\n         Univ.-Prof. Dr. Helfried Metzler\n         Univ.-Prof. Dr. Richard Fotter\n         O. Univ.-Prof. Dr. Richard Horst Noack\ndie Mittelbauvertreter:\n         Ao. Univ.-Prof. DI Dr. Peter Rehak\n         Ao. Univ.-Prof. Dr. Walther Wegscheider\n         Ao. Univ.-Prof. Dr. Hermann Toplak\ndie Studierenden:\n         Alexandra Hofer\n         Klaus Auracher\nIn der konstituierenden Sitzung am 23.3.2004 wurde Herr\n                                      Univ.-Prof. Dr. Helfried Metzler\nzum Sprecher der Kommission gewählt.\n                                      Der Vorsitzende des Senates:\n                                                   Stein\n104.\nEinsetzung einer Studienkommission für Pflegewissenschaften\nDer Vorsitzende des Senats der Medizinischen Universität hat gem. § 2 der Geschäftsordnung der\nMedizinischen Universität Graz die Studienkommission Pflegewissenschaften eingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren/in:\n         O. Univ.-Prof. Dr. Richard Horst Noack\n         Univ.-Prof. Dr. Franz Ebner"
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            "text": "-9-\ndie Mittelbauvertreter/innen:\n         Ao. Univ.-Prof. Dr. Jörg I. Stein\n         Ao. Univ.-Prof. Dr. Peter Stix\n         Ao. Univ.-Prof. Dr. Eva Rasky\ndie Studierenden:\n         Nena Kuckenberger\n         Klaus Auracher\n         Alexandra Hofer\n         Nicolas Bianco\nIn der konstituierenden Sitzung am 22.3.2004 wurde\n                                    Herr Ao. Univ.-Prof. Dr. Jörg I. Stein\nzum Sprecher der Kommission gewählt.\n                                       Der Vorsitzende des Senates:\n                                                   Stein\n                                             105. Mitteilungen\n„Forschungspreis des Landes Steiermark 2003“ und\n„Erzherzog-Johann-Forschungspreis des Landes Steiermark 2004“\nUm hervorragenden Leistungen auf dem Gebiet der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen\nund darüber hinaus junge steirische WissenschaftlerInnen im verstärkten Maße zu wissenschaftlichen\nLeistungen anzuregen, wurden der „Forschungspreis des Landes Steiermark“ und der Erzherzog-\nJohann-Forschungspreis des Landes Steiermark“ geschaffen.\nDie ausführlichen Ausschreibungstexte finden Sie auf der Webseite der Medizinischen Universität\nGraz: http://www.meduni-graz.at/veranstaltungen-med.html\nBewerbungen sind beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 – Wissenschaft und\nForschung, Palais Trauttmansdorff, 8010 Graz, Trauttmansdorffgasse 2, bis 23. April 2004 einzurei-\nchen.\n                                                Der Rektor:\n                                                   Walter"
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            "text": "- 10 -\n                                   106. Ausschreibung von Stellen\n106.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (AssistentIn) befristet für die Dauer von 6 Jahren am Institut für Medizini-\nsche Informatik, Statistik und Dokumentation voraussichtlich zu besetzen ab 01. Juli 2004.\nAnforderungsprofil: Doktorat in Statistik.\nErfahrung in der Anwendung biostatischer Methodik, Kenntnisse statistischer Software (u.a. SAS, S-\nPlus, SPSS), didaktische Eignung, Teamfähigkeit.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 28. April 2004 (Kennzahl: W37)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Chirurgie zu\nbesetzen ab sofort.\n      Anforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nPraktische und wissenschaftliche Vorerfahrung in Chirurgie, insbesondere der Transplantationschirur-\ngie, EDV- und Fremdsprachenkenntnisse, Teamfähigkeit.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 28. April 2004 (Kennzahl: W42)\n1 halbe Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung ( befristete Ersatzkraft) am Institut\nfür Anatomie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Juli 2004 bis voraussichtlich 09. September 2007.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nEinschlägige Lehrerfahrung, Beherrschung der gängigen makroskopisch-anatomischen Arbeits- und\nPräpariertechniken.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 28. April 2004 (Kennzahl W43)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (AssistentIn) befristet für die Dauer von 1 Jahr am Institut für Medizinische\nBiologie und Humangenetik zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Naturwissenschaftliches Doktoratstudium (Biologie, bevorzugt\nGenetik).\nErfahrung mit EDV; gute Kenntnisse und Fertigkeiten molekulargenetischer und zellbiologischer Ar-\nbeitsmethoden insbesondere der DNA-Sequenzierung und Kopplungsanalyse; selbständiges wissen-\nschaftliches Arbeiten nachgewiesen durch Publikationen; einschlägige Lehrerfahrung.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 28. April 2004 (Kennzahl W 44)\n106.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen."
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            "text": "- 11 -\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 halbe Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (v3/2) an der Universitätsklinik für Chirurgie zu\nbesetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: EDV-Kenntnisse, Maschinschreibkenntnisse, Englischkenntnisse, Kenntnisse der\nmedizinischen – insbesondere herzchirurgischen – Terminologie.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 28. April 2004 (Kennzahl: A36)\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (v3/3) am Institut für Pathophysiologie zu besetzen ab\nsofort.\nAnforderungsprofil: Englisch in Wort und Schrift, EDV, Buchhaltung und Buchführung, Maschinschrei-\nben, Praxis in Sekretariatstätigkeiten und Organisation, selbstständiges Arbeiten.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 28. April 2004 (Kennzahl: A38)\n1 Stelle einer/eines Technologietransfer-Beauftragten befristet auf die Dauer von 3 Jahren am Vize-\nrektorat für Forschungsmanagement und Internationale Kooperation zu besetzen ab sofort.\nAufgaben:\n     • Unterstützung der Technologieverwertung an der MedUni Graz vor allem in Hinblick auf die\n         Kooperation mit Unternehmen und Industrie.\n     • Monitoring von Industriekooperationen\nProfil:\n     • Studium im Bereich Medizin, Biologie-Mikrobiologie, Molekularbiologie, Biochemie oder der-\n         gleichen;\n     • Wirtschaftliche Zusatzausbildung oder entsprechende Berufserfahrung;\n     • Erfahrung im Bereich Technologieverwertung, insb. der Kooperation mit Unternehmen;\n     • Internationale Erfahrungen;\n     • Verhandlungsfähige Englisch Kenntnisse;\n     • Serviceorientierung, Teamfähigkeit, Kontaktfreudigkeit.\nEnde der Bewerbungsfrist: 28. April 2004 (Kennzahl A45)\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstellte analog zu VBG):\n                                          VerwaltungsjuristIn\nArt der Tätigkeit:\n     • MitarbeiterIn in der Rechtsabteilung;\n     • Bearbeitung rechtlicher Problemfälle und Führen von Verwaltungsverfahren, hauptsächlich im\n         Bereich allgemeines Verwaltungs- und Vergaberecht;\n     • Vertretung von KollegInnen im Privatrechtsbereich."
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            "text": "- 12 -\nProfil:\n    • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates\n        der EU oder EWR;\n    • Rechtliche Unbescholtenheit;\n    • Studium der Rechtswissenschaft, Doktorat oder ausländischer post graduate günstig;\n    • 1 bis 3- jährige Berufstätigkeit, günstigenfalls in einer nicht-streitigen Großkanzlei, mit Schwer-\n        punkt allgemeines Verwaltungs- und Vergaberecht sowie Verwaltungsverfahren;\n    • Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch;\n    • Rasche Lösungskompetenz von diffizilen Rechtsfragen, kommunikationsfähig, stressresistent,\n    • Dienstleistungsgrundhaltung.\nEnde der Bewerbungsfrist: 28. April 2004 (Kennzahl: A39)\n                                           PrivatrechtsjuristIn\nArt der Tätigkeit:\n    • MitarbeiterIn in der Rechtsabteilung;\n    • Bearbeitung rechtlicher Problemfälle und Führen von Vertrags- und Vergleichsverhandlungen,\n        hauptsächlich im Bereich Arbeits-, Zivil-, Handels- und Immaterialgüterrecht;\n    • Vertretung von KollegInnen im Verwaltungsrechtsbereich.\nProfil:\n    • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates\n        der EU oder EWR;\n    • Rechtliche Unbescholtenheit;\n    • Studium der Rechtswissenschaft, Doktorat oder ausländischer post graduate günstig;\n    • 1 bis 3- jährige Berufstätigkeit, günstigenfalls in einer nicht-streitigen Großkanzlei, mit Schwer-\n        punkt Arbeits-, Zivil-, Handels- und Immaterialgüterrecht;\n    • Fremdsprachenkenntnisse, jedenfalls verhandlungssicheres Englisch in Wort und Schrift;\n    • Rasche Lösungskompetenz von diffizilen Rechtsfragen, kommunikationsfähig, stressresistent,\n    • Dienstleistungsgrundhaltung.\nEnde der Bewerbungsfrist: 28. April 2004 (Kennzahl: A40)\n                                TeamassistentIn Administrativer Bereich\nArt der Tätigkeit:\n-       Administrative und organisatorische Unterstützung des Bereichsleiters und seines Teams\n-       Reiseorganisation\n-       Terminkoordination\n-       Korrespondenz (Deutsch und Englisch)\n-       Postbearbeitung\n-       Erstellung von Präsentationen (Power Point)\n-       Organisation von Meetings und Sitzungen\n-       Allgemeine organisatorische Agenden\n-       Nach Bedarf graduelle Übernahme von eigenständigen Referenten-Aufgaben im Administrati-\n        ven Bereich.\nProfil:\n-       Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates\n        der EU oder EWR;\n-       Rechtliche Unbescholtenheit;"
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            "text": "- 13 -\n-          Abgeschlossene kaufmännische (HAK, HASCH) oder vergleichbare Ausbildung;\n-          2-4 Jahre Berufserfahrung im administrativen Bereich;\n-          Sehr gute MS-Office-Kenntnisse (insbesondere Excel, Power Point); Erfahrung mit SAP güns-\n           tig;\n-          Organisations- und Koordinationstalent, strukturierte und zuverlässige Arbeitsweise;\n-          Engagement, Teamgeist und Lernbereitschaft ;\n-          Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch;\n-          Dienstleistungsgrundhaltung.\nEnde der Bewerbungsfrist: 28. April 2004 (Kennzahl: A41)\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis z. T. analog zu VBG, Beschäftigungsausmaß 20-25 Stunden):\n                                  QualitätsbeauftrageR und AssistentIn\nArt der Tätigkeit:\n   • Gradueller Aufbau von allgemeinen Qualitätsmanagementsystemen; dies mit dem Fernziel, lang-\n       fristig Standards bis auf EFQM-Kriterien zu generieren;\n   • Zusammenführung von Erkenntnissen von Qualitätsbewertungen in der Gesamtorganisation\n       Universität;\n   • Allgemeine Assistenz des Rektors;\n   • Assistenz des Rektors bei der Durchführung von Maßnahmen als Konsequenz der Analysen des\n       Managementsystems.\nProfil:\n   • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der\n       EU oder EWR\n   • Rechtliche Unbescholtenheit;\n   • Studium der Rechtswissenschaft oder der Betriebswirtschaftslehre;\n   • Kenntnisse von Geschäftsabläufen in der Privatwirtschaft;\n   • Kenntnisse universitärer Abläufe;\n   • Zusatzkenntnisse im Qualitätsmanagement erwünscht;\n   • Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch;\n   • Dienstleistungsgrundhaltung.\nEnde der Bewerbungsfrist: 28. April 2004 (Kennzahl: A35)\n                                               Der Rektor:\n                                                  Walter\nDruck und Verlag der Zentralen Verwaltung der Karl-Franzens-Universität Graz"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                            DER\n              MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                  www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html\nStudienjahr 2003/2004             Ausgegeben am 13. 4.2004               29. Stück\n                                        Geschäftsordnung\n              für die Ethikkommission der Medizinischen Universität Graz\n                                         Inhaltsverzeichnis\n § 1 – Rechtsgrundlagen\n § 2 – Aufgaben\n § 3 – Unabhängigkeit\n § 4 – Ehrenamtlichkeit der Mitglieder\n § 5 – Bearbeitungsbeitrag\n § 6 – Zusammensetzung und Bestellung der Mitglieder\n § 7 – Konstituierung\n § 8 – Rechte und Pflichten der Mitglieder\n § 9 – ExpertInnen und Experten\n § 10 – Sitzungen\n § 11 – Einberufung von Sitzungen\n § 12 – Tagesordnung\n § 13 – Leitung der Sitzungen\n § 14 – Berichterstattung und Auskünfte\n § 15 – Beschlusserfordernisse\n § 16 – Abstimmungen im Umlaufweg\n § 17 – Befangenheit\n § 18 – Protokoll\n § 19 – Aufgaben der oder des Vorsitzenden\n § 20 – Verkürztes Verfahren\n § 21 – Geschäftsstelle\n § 22 – Standard-Verfahrensanweisungen (SoPs)\n § 23 – Anwendung sonstiger Verfahrensnormen\n § 24 – Schlussbestimmungen\n Abkürzungen"
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            "text": "-2-\n                                          § 1 - Rechtsgrundlagen\nAn der Medizinischen Universität Graz ist gemäß § 30 UG eine Ethikkommission eingerichtet. Diese\nEthikkommission kann im Rahmen der Vereinbarung, welche mit der Steiermärkischen\nKrankenanstalten Ges.m.b.H abgeschlossen ist, auch im Bereiche der Vollziehung des Landes\nSteiermark tätig sein.\n                                               § 2 - Aufgaben\n(1)     Aufgabe der Kommission ist die Beurteilung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln und Medi-\n        zinprodukten, der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer\n        Forschung am Menschen. Sie beurteilt die ihr vorgelegten Projekte unter Beachtung der\n        Grundsätze, die in der Deklaration von Helsinki niedergelegt sind, der EC-GCP, der ICH-GCP\n        und unter Einhaltung der einschlägigen Regelungen des AMG, des MPG, der EN ISO 14155,\n        des GTG, des DSG, des KAG, des KALG, sowie aller anderer in Betracht kommenden ein-\n        schlägigen Rechtsvorschriften auf ihre ethische Unbedenklichkeit. Ihre Stellungnahmen erge-\n        hen in Beschlussform. Die Kommission ist befugt, ihren Beschlüssen aufschiebende oder auf-\n        lösende Bedingungen sowie Auflagen und Empfehlungen beizusetzen oder sie zu befristen.\n(2)     Die Kommission kann weiters zu in ihrem Wirkungsbereich auftretenden medizinisch-\n        ethischen Fragen Stellung nehmen.\n                                           § 3 - Unabhängigkeit\nDie Kommission ist in der inhaltlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und weisungsfrei.\n                                   § 4 - Ehrenamtlichkeit der Mitglieder\nDie Mitgliedschaft in der Kommission ist ehrenamtlich.\n                                         § 5 - Bearbeitungsbeitrag\nDie Rektorin oder der Rektor ist berechtigt, für die Beurteilung von klinischen Prüfungen nach Anhö-\nrung der Kommission einen angemessenen Bearbeitungsbeitrag festzusetzen.\n                       § 6 - Zusammensetzung und Bestellung der Mitglieder\n(1)     Die Kommission setzt sich aus Frauen und Männern zusammen.\n(2)     Der Senat wählt die folgenden Mitglieder für eine Funktionsperiode von 3 Jahren, wobei eine\n        Wiederwahl möglich ist:\n        1.      die Vorsitzende oder den Vorsitzenden;\n        2.      die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden.\n(3)     Sofern keine der beiden Personen nach Abs. 2 Z 1 und 2 diese Qualifikation aufweist, wählt\n        der Senat als weiteres Mitglied für eine Funktionsperiode von 3 Jahren eine Ärztin oder einen\n        Arzt, die oder der zur selbständigen Berufsausübung berechtigt und nicht ärztliche Leiterin\n        oder ärztlicher Leiter einer Krankenanstalt im Zuständigkeitsbereich der Kommission ist. Eine\n        Wiederwahl ist möglich.\n(4)     Folgende Mitglieder und in gleicher Weise qualifizierte stellvertretende Mitglieder werden vom\n        Senat auf Grund von Vorschlägen geeigneter Einrichtungen für eine Funktionsperiode von 3\n        Jahren bestellt, wobei eine Wiederbestellung möglich ist:"
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            "text": "-3-\n     1.       eine Vertreterin oder ein Vertreter des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und\n              Krankenpflege;\n     2.       eine Juristin oder ein Jurist;\n     3.       eine Pharmazeutin oder ein Pharmazeut;\n     4.       eine Patientenvertreterin oder ein Patientenvertreter;\n     5.       eine Theologin oder ein Theologe, oder eine Seelsorgerin oder ein Seelsorger, die\n              oder der an einer Krankenanstalt tätig ist;\n     6.       eine Vertreterin oder ein Vertreter einer repräsentativen Behindertenorganisation;\n     7.       eine Statistikerin oder ein Statistiker, oder eine Biometrikerin oder ein Biometriker.\n(5)  Die oder der Vorsitzende kann unter Bedachtnahme auf eine angemessene Repräsentanz\n     von für die Beurteilungen wichtigen Sonderfächern weitere Mitglieder und stellvertretende Mit-\n     glieder aus dem Kreis der am LKH-Universitätsklinikum Graz beschäftigten Fachärztinnen und\n     Fachärzte sowie aus dem Kreis der Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer der Medizi-\n     nischen Universität Graz bestellen, wobei die Gesamtzahl der ständigen Mitglieder auf 15 be-\n     schränkt ist.\n(6)  Neben den in Abs. 2 bis 5 angeführten ständigen Mitgliedern gehört der Kommission mindes-\n     tens eine Fachärztin oder ein Facharzt, in deren oder dessen Sonderfach die jeweilige klini-\n     sche Prüfung fällt oder gegebenenfalls eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt an, die oder der\n     nicht Prüferin oder Prüfer ist und von der oder dem Vorsitzenden jeweils projektbezogen aus\n     dem Kreis der am LKH-Universitätsklinikum Graz beschäftigten Fachärztinnen und Fachärzte\n     bestellt wird, sofern das entsprechende Sonderfach nicht ohnedies durch die Mitglieder ge-\n     mäß Abs. 2 bis 5 vertreten ist.\n(7)  Bei der Beurteilung von klinischen Prüfungen von Medizinprodukten gehört eine technischer\n     Sicherheitsbeauftragte oder ein technischer Sicherheitsbeauftragter einer Krankenanstalt als\n     zusätzliches Mitglied der Kommission an.\n(8)  Die oder der Vorsitzende ist berechtigt, jederzeit weitere Mitglieder zu bestellen, falls dies in\n     Folge gesetzlicher Regelungen oder Verordnungen erforderlich ist.\n(9)  Stimmberechtigt sind die Mitglieder gemäß Abs. 2 bis 4, sowie – soweit zutreffend – die Mit-\n     glieder gemäß Abs. 6 bis 8.\n(10  Alle Mitglieder und stellvertretende Mitglieder unterliegen der Verschwiegenheit und haben die\n     Kenntnisnahme hiervon bei ihrem Eintritt in die Kommission durch Unterfertigung einer ent-\n     sprechenden Erklärung zu bestätigen.\n(11) Alle Mitglieder und stellvertretende Mitglieder sind verpflichtet, der Veröffentlichung folgender\n     persönlicher Daten zuzustimmen: vollständiger Name und Titel, Beruf, berufliche Zugehörig-\n     keit (Institut, Klinik, etc.) und ihre Funktion in der Ethikkommission.\n(12) Alle Mitglieder und stellvertretende Mitglieder sind verpflichtet, bei ihrem Eintritt in die Kom-\n     mission und in der Folge zu Beginn jedes Studienjahrs ihr aktuelles curriculum vitae (CV) dem\n     Sekretariat (Geschäftsstelle, § 21) zu übermitteln.\n                                           § 7 - Konstituierung\n(1)  Die konstituierende Sitzung wird von der oder dem Vorsitzenden einberufen.\n(2)  Die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung kann auch Tagesordnungspunkte enthalten,\n     die über die eigentliche Konstituierung hinausgehen.\n                               § 8 - Rechte und Pflichten der Mitglieder\n(1)  Die Mitglieder haben das Recht und die Pflicht, an der Willensbildung der Kommission - ins-\n     besondere an deren Sitzungen - teilzunehmen. Eine Verhinderung an der Sitzungsteilnahme\n     ist der oder dem Vorsitzenden unter Angabe der Gründe spätestens bis 7 Tage vor Beginn der\n     Sitzung bekannt zu geben. Diese oder dieser hat für die Verständigung des entsprechenden\n     stellvertretenden Mitglieds zu sorgen."
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            "text": "-4-\n(2)     Tritt die Verhinderung kurzfristig auf, bzw. ist auch das stellvertretende Mitglied verhindert,\n        kann die oder der Vorsitzende für die betroffene Sitzung ein entsprechend qualifiziertes Mit-\n        glied bestellen.\n(3)     Bei Verhinderung während der Sitzung hat die oder der Vorsitzende für den Fortgang der Sit-\n        zung das Erforderliche vorzukehren.\n(4)     Bei länger dauernder Verhinderung oder bei Ausscheiden eines Mitglieds tritt an dessen Stelle\n        das bestellte stellvertretende Mitglied. Handelt es sich um ein Mitglied gemäß § 6 Abs. 2, 3\n        oder 4 hat die oder der Vorsitzende den Senat zu informieren, um die Bestellung bzw. Wahl\n        eines neuen stellvertretenden Mitglieds zu veranlassen. Im Falle eines Mitglieds nach § 6\n        Abs. 5 bestellt die oder der Vorsitzende ein neues stellvertretendes Mitglied.\n(5)      Eine Übertragung des Stimmrechtes ist nicht möglich.\n(6)     Die Vertreterinnen und Vertreter der ständigen Mitglieder sind zur Teilnahme an den\n        Sitzungen berechtigt, auch wenn das durch sie zu vertretende Mitglied anwesend ist.\n        Vertreterinnen und Vertreter stimmberechtigter Mitglieder sind in diesem Fall jedoch nicht\n        stimmberechtigt.\n                                    § 9 - Expertinnen und Experten\nDie oder der Vorsitzende ist berechtigt, für die Beurteilung spezifischer Fragestellungen Expertinnen\nund Experten als Auskunftspersonen mit beratender Stimme beizuziehen oder von solchen schriftliche\nGutachten einzuholen. Diese Expertinnen und Experten sind zur Einhaltung der Verschwiegenheit und\nzur vertraulichen Behandlung der ihnen zur Verfügung gestellten schriftlichen Unterlagen zu verpflich-\nten.\n                                              § 10 - Sitzungen\n(1)     Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt mit Ausnahme von Abstimmungen im Umlaufweg\n        (§ 16) in ordentlichen oder außerordentlichen Sitzungen.\n(2)      Ordentliche Sitzungen dienen vornehmlich der Erledigung der laufenden Geschäfte.\n(3)     Außerordentliche Sitzungen finden aus besonderen Anlässen oder zur Behandlung dringlicher\n        Angelegenheiten statt.\n(4)      Die Sitzungen sind nicht öffentlich.\n(5)     An den Sitzungen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle (§ 21) zum\n        Zwecke der administrativen Unterstützung und der Protokollführung teilnehmen. Diese unter-\n        liegen der Verschwiegenheit und haben die Kenntnisnahme hiervon bei ihrer ersten Teilnah-\n        me an einer Sitzung durch Unterfertigung einer entsprechenden Erklärung zu bestätigen.\n                                   § 11 - Einberufung von Sitzungen\n(1)     Die Kommission ist von der oder dem Vorsitzenden mindestens einmal im Monat zu einer\n        ordentlichen Sitzung einzuberufen.\n(2)     Die oder der Vorsitzende hat eine Übersicht über die vorgesehenen Sitzungstermine sowie die\n        dazugehörigen Stichtage für die Einreichung für ein Jahr im vorhinein zu veröffentlichen.\n(3)     Die oder der Vorsitzende kann aus gegebenem Anlass jederzeit eine ordentliche oder außer-\n        ordentliche Sitzung einberufen.\n(4)     Die oder der Vorsitzende hat zum frühest möglichen Termin, zumindest aber innerhalb von\n        drei Wochen eine außerordentliche Sitzung einzuberufen, wenn dies wenigstens drei der\n        stimmberechtigten Mitglieder schriftlich unter Beifügung eines Vorschlags zur Tagesordnung\n        verlangen."
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            "text": "-5-\n(5) Die Einladung zu einer ordentlichen Sitzung ist den Mitgliedern mindestens 7 Tage vor der\n    Sitzung schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung, des Protokolls der vorangegangenen\n    Sitzung, sowie der für die Meinungsbildung erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Eine\n    Übermittlung auf elektronischem Wege ist zulässig.\n(6) Die Frist zur Einberufung einer außerordentlichen Sitzung kann von der oder dem Vor-\n    sitzenden im Dringlichkeitsfall bis auf 24 Stunden herabgesetzt werden.\n                                       § 12 - Tagesordnung\n(1) Die Tagesordnung ist von der oder dem Vorsitzenden zu erstellen.\n(2) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann gegenüber der oder dem Vorsitzenden die Aufnahme\n    von Tagesordnungspunkten verlangen. Das schriftliche Verlangen muss spätestens 14 Tage\n    vor der Sitzung einlangen.\n(3) Die Tagesordnung ist mindestens nach folgendem Schema zu gliedern:\n    1.       Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Anwesenheit und der Beschluss-\n             fähigkeit\n    2.       Protokoll der letzten Sitzung\n    3.       Genehmigung der Tagesordnung\n    4.       Berichte\n    5.       Laufende Angelegenheiten\n    6.       Anträge\n    7.       Allfälliges\n(4) Unter dem Tagesordnungspunkt \"Genehmigung der Tagesordnung\" kann bzw. können bei\n    ordentlichen Sitzungen\n    -        die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte geändert werden,\n    -        Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung abgesetzt werden,\n    -        weitere Tagesordnungspunkte, deren Dringlichkeit eine unverzügliche Behandlung er-\n             fordert, aufgenommen werden.\n(5) Die Tagesordnung außerordentlicher Sitzungen darf weder geändert noch erweitert werden.\n                                   § 13 - Leitung der Sitzungen\n(1) Die Sitzungen werden von der oder dem Vorsitzenden, im Falle ihrer oder seiner Ver-\n    hinderung von der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Bei Verhinderung der\n    Vorgenannten übernimmt das an Lebensjahren älteste anwesende stimmberechtigte Kommis-\n    sionsmitglied die Sitzungsleitung.\n(2) Im Falle der Befangenheit der oder des Vorsitzenden bzw. der oder des stellvertretenden Vor-\n    sitzenden (§ 17) gilt für die Behandlung des betroffenen Gegenstandes Abs. 1 sinngemäß.\n(3) Die oder der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzung. Sie oder er hat die Beschlussfä-\n    higkeit festzustellen, sowie die Vertretung von verhinderten Mitgliedern zu prüfen. Sie oder er\n    erteilt das Wort, bringt die Anträge zur Abstimmung und hat das Ergebnis der Abstimmungen\n    festzustellen.\n(4) Vor Abschluss eines Tagesordnungspunktes hat die oder der Vorsitzende festzustellen, ob\n    noch Wortmeldungen dazu vorliegen.\n(5) Die oder der Vorsitzende kann die Sitzung für die Dauer von längstens 30 Minuten unterbre-\n    chen.\n(6) Die oder der Vorsitzende hat die Sitzung nach einer Dauer von längstens sechs Stunden ab\n    Sitzungsbeginn zu unterbrechen, es sei denn, alle anwesenden Mitglieder stimmen einer Fort-\n    führung der Sitzung zu. Im Falle einer Unterbrechung hat die oder der Vorsitzende den Termin\n    für die Fortsetzung der Sitzung festzulegen."
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